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Mittwoch, 13. Januar 2016 29. Jahrgang - Nummer 1/2 Öfentliche Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzung 2016 Donnerstag (14.01.2016) Bücherausgabe der Stadtbibliothek, von 17.00 bis 20.00 Uhr in der Stadthalle Donnerstag (14.01.2016) Sprechstunde Jugendamt Waldshut, Allgemeiner Sozialdienst von 10.00 bis 12.00 Uhr, Rathaus Stühlingen Freitag (15.01.2016) Wochenmarkt, 7.00 bis 12.00 Uhr, Hauptstraße 2 (vor dem Haus Beil) Samstag (16.01.2016) Recyclinghof, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen Montag (18.01.2016) Bücherausgabe der Stadtbibliothek, von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle Montag (18.01.2016) Überprüfung durch den TÜV von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr beim Autohaus Amann Inh. G. Tröndle, Bundesstraße Nach den Vorschriften des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer durch öfentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Steuerplichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag am 01.07.2016 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden und ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öfentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 bzw. in einem späteren Kalenderjahr veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tage der öfentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerplichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Stühlingen, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen oder beim Landratsamt Waldshut, Kommunalamt, Kaiserstr. 110, 79761 WaldshutTiengen angefochten werden. Die Grundsteuer 2016 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Für Stühlingen, den 05.01.2016 Schäfer, Bürgermeisterin Dienstag (19.01.2016) Überprüfung durch den TÜV von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann Inh. G. Tröndle, Bundesstraße, und ab 10.00 Uhr beim Autohaus Leingruber, Bundesstraße Mittwoch (20.01.2016) Restmüllabfuhr STADT STÜHLINGEN Mittwoch (20.01.2016) Abfuhr blauen Tonne Mittwoch (20.01.2016) Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen AUSSCHREIBUNG MATERIALLIEFERUNG BREITBANDVERSORGUNG STÜHLINGEN UND ORTSTEILE Lieferung Rohrverbunde/Kabelschächte 2016/2017 Ausschreibung: www.stuehlingen.de schluss Redaktions gsblatt, ste Mitteilun für das näch KW 3/2016: 1.2016, 11.00 Uhr Montag, 18.0 Aktuelles Ausschreibungen Angebotsunterlagen: Stadt Stühlingen Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen -Tel. 07744/53251 Stühlingen, den 09.01.2016 Isolde Schäfer, Bürgermeisterin Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 2 RATHAUS APOTHEKEN Zentrale: 07744 /532 - 0 Verkehrsamt: - 34 FAX: 07744/532 - 22 Internet: http://www.stuehlingen.de e-mail Adresse Stadt: [email protected] Öfnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Do. Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr Wasserversorgung: nach Dienstschluss: 0171/2026037 Antennenanlage Kundenservice unitymedia (Kabel BW) 0711/54888150 Stromversorgung: EKS Störungsdienst Tel.: 0041/ 52624 4333 Energiedienst Rheinfelden Stromversorgungsstörungen: 07623/92-1818 Stadtbibliothek (in der Stadthalle): 0160/3653086 erreichbar während der Öfnungszeiten Homepage: stadtbibliothekstuehlingen.de E-Mail: [email protected] SCHULEN Schulzentrum, Hallauer Straße Realschule 07744/93989-0 Hohenlupfenschule, GS Rektorat: 07744/1089 Grundschule Weizen: 07744/5277 KINDERGÄRTEN Kindertagesstätte Stühlingen Kindergarten Bettmaringen Kindergarten Eberingen Kindergarten Lausheim Kindergarten Schwaningen Kindergarten Weizen 07744/929299-0 07743/5994 07744/6861 07709/400 07744/5244 07744/5583 NOTRUFNUMMERN Notarzt Feuerwehr: (ohne Vorwahl und gebührenfrei) Feuerwehrgerätehaus: 112 6406 Polizei: Polizeiposten Wutöschingen 07746/9285-0 (während der Dienstzeit) Polizeirevier Waldshut-Tiengen 07751/8316-531 (rund um die Uhr) Notfälle/Notrufnummer 110 (ohne Vorwahl, rund um die Uhr beim Polizeipräsidium Freiburg) Notruf der badenovaNETZ GmbH zuständig für Störungen in der Erdgasversorgung 0800 2767767 (kostenlose Servicenummer) Krankentransport: 07751/19222 ÄRZTE/ ZAHNÄRZTE Die diensthabende Ärztin / den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte beim DRK unter der Tel.: 116 117 Die zahnärztliche Notrufnummer lautet: 01803/22 25 55-30 Den Apothekennotdienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen und der Hinweistafel am Apothekeneingang oder unter Festnetz Nr. 0800 0022833 bzw. Handy 22833. Internet: www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de KRANKENHAUS STÜHLINGEN Zentrale 07744/5 31-0 DEUTSCHES ROTES KREUZ Rotkreuzfahrdienst (Krankenfahrten und Rollstuhlbus, Anruf kostenlos, Telefon 0800/0 07 97 61 Beratungsstelle f. alters- und behindertengerechtes Wohnen des Landkreises Waldshut in Trägerschaft des DRK Tel.: 07741/91 35 44 Ofene Beratung “Courage” Tel.: 07751/91 08 43 Schwangeren- und Familienhilfeberatung beim Diakonischen Werk, Waldtorstr. 1a, Waldshut-Tiengen Tel.: 07751/8 30 40 Donum vitae Hochrhein Staatl. Anerkannte Beratungsstelle im Schwangerschaftskonlikt und Schwangerenberatung, Rheinstr. 8 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/898237 Frauen- und Kinderschutzhaus Tel. 07751/3553 Verbraucherzentrale Infotelefon 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Minute) Mo. bis Do. 10.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 10.00 bis 14.00 Uhr PFLEGEHEIM Plegeeinrichtung in den Brunnenwiesen (Stationär; Kurzzeit- und Verhinderungsplege) Hallauerstr. 11, Tel. 07744 92986-0 St. Laurentius Bonndorf Plegeheim & Betreutes Wohnen Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagesplege Tel. 07703/9395-0. SCHWIMMBÄDER Schwimmbad Stühlingen Schwimmbad Mauchen CARITASVERBAND HOCHRHEIN E.V. Hausnotruf Leitung Christinna Wißler Tel. 07743 933813 Mobil: 0176 180 11 161 Essen auf Rädern Leitung: Gabriele Ebner Tel. 07751 8011-28 www.caritas-hochrhein.de Plegestützpunkt Landkreis Waldshut Tel. 07751 864252 Auskünfte über sämtliche sozialen Angebote und Belange, Beratung und mögliche spontane Hilfeleistung für Stühlingen und Ortsteile Edith Kaufmann, Kath. Frauenverein e.V. Tel.: 07744 / 93 38 20 Fax 07744 / 93 38 84 AMBULANTER PFLEGEDIENST für daheim J.A. Hampel Plege und Betreuung Hauswirtschaft Täglich frisches Mittagessen Kostenloses Plegeberatungszentrum Schulungen zu Hause und Plegekurse Übergangsplege aus dem Krankenhaus kostenloses Hausnotrufgerät KURZZEITPFLEGE-TAGESPFLEGE In dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbar, Telefon: 07743/56 21 Nachbarschaftshilfe JA Attraktives Dorleben 07744 3379783 Diakonisches Werk Hochrhein Dienststelle Waldshut Tel. 07751/8304-0 Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und Umgebung e. V. Tierheim Steinatal 2 07741 684033 Notruf: 0151 55414785 Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen Tel.: 07741/965 72 77 07744/933183 07744/402 SOZIALSTATION OBERES WUTACHTAL E.V. Mühlenstraße 5, 79848 Bonndorf • Häusliche Plege • 24 Stunden Rufbereitschaft • Hauswirtschatliche Versorgung • Essen auf Rädern • Unentgeltliche Beratung • Hospizeinsätze für Schwerkranke und sterbende Personen Tel.: 07703 / 93 70 11 [email protected] Dorfhelferinnen und Familienplege Tel.: 07751/91999-44 oder 0151 27654300 IMPRESSUM Herausgeber: Stadtverwaltung 79780 Stühlingen; Schlossstraße 9 Telefon: 07744/532-21 Fax 532-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.stuehlingen.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin Isolde Schäfer Verantwortlich für den übrigen Teil: Primo-Verlag Anton Stähle - Stockach Druck: Primo-Verlag Stockach Postfach 1254; 78329 Stockach Telefon: 07771/9317-11 Fax 9317-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.primo-stockach.de Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 3 Abfuhrtag für die Blaue Tonne werden kann. Der Leerungstermin der Blauen Tonne ist an den Leerungstag der Restmüllabfuhr gekoppelt. Die Höhe des Wasserpreises und eine mögliche Grundgebühr berät und beschließt der Gemeinderat in separater Sitzung nach erfolgter Gebührenkalkulation. Nächste Leerung: 20.01.2016 Die Stadt Stühlingen (ca. 5.000 Einwohner), Landkreis Waldshut, sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in oder Kinderpleger/in oder Bewerber/in mit vergleichbarer Qualiikation für unseren städtischen Kindergärten Weizen in Teilzeit mit einem Beschäftigungsvolumen von 80 %. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Wir wünschen uns eine aufgeschlossene, engagierte, verantwortungsbewusste und teamfähige, pädagogische Fachkraft mit Berufserfahrung und Ausbildung als Erzieher/in, Kinderpleger/in oder einer vergleichbaren Ausbildung. Fundbüro Gefunden wurde • 1 Brille mit schwarzem Rahmen in der Postagentur bei der Firma Stocker, Stühlingen. Veranstaltungskalender 2016 Folgende Veranstaltung wurde uns gemeldet: 13.03.2016 Kirchenkonzert in Blumegg, Musikverein Blumegg und Gemischter Chor Grimmelshofen (19.00 Uhr) Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter: 07751/86-4320 oder [email protected]. • Behandlung von Baugesuchen a) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (Betriebswohnung) auf Grundstück Flst.Nr.2024, Lindenbergstraße 23, Gemarkung StühlingenLausheim b) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung sowie Doppelgarage auf Grundstück Flst.Nr. 3076, Kreuzäcker 9, Gemarkung Stühlingen-Schwaningen c) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Flst.Nr. 2784, Fritz-Stotmeister-Straße 20, Gemarkung Stühlingen-Weizen Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Waldshut. • Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frau Feldmeier vom Jugendamt Waldshut ist am Donnerstag, 14.01.2016 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Rathaus Stühlingen. öfentliche Gemeinderatssitzung vom 21.12.2015 Den Bauanträgen wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Die Vergütung erfolgt nach TVÖD (TV SuE). Sprechstunde des Jugendamtes im Rathaus Stühlingen Sitzungsbericht Wir bitten um Kenntnisnahme. IhreStadtverwaltungStühlingen Teamfähigkeit, Initiative, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und selbständiges Arbeiten sind für Sie selbstverständlich. Sie sind lexibel und verfügen idealerweise über Kenntnisse oder Fortbildungen zum Orientierungsplan. Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis (Klasse B) und die Bereitschaft, den privaten PKW zum Dienstverkehr einzusetzen. Wenn Sie diese Aufgabe interessiert, senden Sie Ihre Bewerbung mit Angabe eines möglichen Eintrittstermins bitte bis zum 29. Januar 2016 an die Stadtverwaltung Stühlingen, Hauptamt, Schlossstrasse 9, 79780 Stühlingen. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Hauptamtsleiter Andreas Mosmann unter Tel. 07744/532-30, Mail [email protected], zur Verfügung. Weitere Informationen zu Stühlingen erhalten sie unter www.Stuehlingen.de. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Rechnungsamt (Frau Schippmann, 07744/532-40) gerne zur Verfügung! Ankündigung einer rückwirkenden Anpassung der Wassergebühren und Einführung einer Grundgebühr zum 01.01.2016 nach erfolgter Gebührenkalkulation im Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Gemeinderat hat in öfentlicher Sitzung am 07.12.2015 über die Neukalkulation der Wassergebühren und der Kalkulation einer Grundgebühr (keine reine Zählergebühr) zum 01.01.2016 beraten und beschlossen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Wassergebühren nach erfolgter Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.01.2016 erhöhen können und rückwirkend zum 01.01.2016 die Einführung einer Grundgebühr beschlossen Straßenbeleuchtung im Gesamtgebiet Stühlingen hier: Auftragsvergabe für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung Am 23.03.2015 wurde dem Gemeinderat der Abschlussbericht der Umrüstung auf LED Leuchtmittel präsentiert. Gleichzeitig wurden verschiedene Standortergänzungen und Umbaumaßnahmen vorgestellt. Dafür sollten die Restmittel verwendet werden. Die Ortsvorsteher wurden über die geplanten Maßnahmen informiert und konnten bis Ende September noch Ergänzungen und Änderungen melden. Dieser Rücklauf wurde in die Planung eingearbeitet und die Ausschreibung am 28.10.2015 an vier Bieter versandt. Als Restmittel stehen im Haushalt 2015 noch 176.637,89 € zur Verfügung. Dieser Restbetrag deckt die Umrüstung-/Ergänzungskosten, die Planungskosten und evtl. Kosten für Unvorhergesehenes ab. Im weiteren Verlauf wurden noch Fragen zu den Themen Zeitpunkt der Umsetzung bzw. Zeitpunkt der Fertigstellung der Ergänzungen sowie Erfüllung aller Änderungs- und Ergänzungswünsche beantwortet. Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 4 wendige Änderungen der Satzung, die der Landkreis im Einvernehmen mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vornimmt und die keine wesentlichen Veränderungen darstellen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Den Zuschlag für die ausgeschriebenen Arbeiten erhält die EKS AG aus Schafhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 130.328,88 €. • Breitbandausbau Weizen – Weizen-Bhf. hier: Auftragsvergabe für die Erdund Leerrohrverlegungsarbeiten Es wurden Fragen zur empfohlenen Ausführungsirma bezüglich ihrer Referenzen, Spezialisierung der Firma, zur Firma selbst, der Nachlieferung der geforderten Bestätigungen und Nachweise sowie zur Frage von Ausführungen der Erd- und Leerrohrverlegungen in anderen Ortsteilen beantwortet. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Den Zuschlag für die ausgeschriebenen Arbeiten erhält die Firma Daniel Stoll Bau GmbH, Todtmoos zu einem Bruttoangebotspreis von 800.557,37 €. • Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut hier: Zustimmung zur Änderung der Zweckverbandssatzung Der Beschluss des Gemeinderats basierte auf einem Satzungsentwurf, der vom Landkreis Waldshut mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich abgestimmt war. Im Nachhinein wurden im konkreten Antragsverfahren auf Genehmigung der Satzung beim Regierungspräsidium Freiburg auf dortigen Wunsch weitere Änderungen vorgenommen. Aus Rechtssicherheitsgründen sind das Regierungspräsidium Freiburg und das Landratsamt Waldshut der Aufassung, dass die nunmehr geänderte Satzung nochmals zu beschließen ist, zumal der Beschluss vom 29.06.2015 „nur“ notwendige Veränderungen der Satzung umfasst, die der Landkreis im Einvernehmen mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vornimmt und die keine wesentlichen Veränderungen darstellen. Da einige Veränderungen vorgenommen wurden, wird empfohlen, diese Satzung erneut zu beschließen, damit eine Diskussion, ob wesentliche Veränderungen erfolgt sind oder nicht, sicher ausgeschlossen werden können. Ansonsten handelt es im Wesentlichen um redaktionelle oder begriliche Änderungen/Anpassungen (z.B. Verbandsmitglied statt Mitglied), die das Regierungspräsidium durch alle 32 Städte und Gemeinden des Landkreises Waldshut beschlossen haben möchte. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Stadt Stühlingen stimmt der beiliegenden Satzung in der geänderten Fassung vom 12.11.2015 zu. Diese Zustimmung umfasst auch weitere not- 2. Der Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2015 bleibt im Übrigen unberührt. 3. Die Gründung des Zweckverbandes und die Bekanntmachung der Satzung erfolgt wie unter Stellungnahme der Verwaltung (II.) dargelegt. • Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2016 und des Stellenplanes Der Haushaltsplan wurde vom Gemeinderat am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung vorberaten. Als Basis für diese Vorberatungen wurde dem Gremium ein Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Gemäß § 81 Absatz 1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Vorsitzende ging in Ihrer Rede kurz auf den Haushaltsplan 2016 ein. Der Haushalt 2016 hat ein Volumen von rd. 21,08 Millionen Euro nach 17,3 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr 2015. Der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 6,27 Millionen Euro. Die negative Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt – 368.854,Euro. Die geplante Rücklagenentnahme beläuft sich auf 2.696.239,- Euro. Die Plichtaufgaben stehen erneut im Mittelpunkt, wobei aus der Plicht oftmals eine Kür entsteht. So führten die Kanalbaumaßnahmen davor in Unterwangen und Lausheim zu einer Dorfsanierung. Besondere Vorhaben im kommenden Jahr sind die Kanalbaumaßnahme in Schwaningen, Fertigstellung der Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Sulzfeld in Stühlingen, Breitbandversorgung und Erhöhung des Stammkapitals, Sanierung der Ehrenbachhalle in Weizen, Erschließung Rappenhalde in Stühlingen, Sanierung der Steinastraße in Bettmaringen und des 1. Abschnitts des Freibades in Stühlingen und der Friedhofsmauer in Lausheim, Ausstattung der Klassenräume mit moderner Technik und allgemeine Beschafungen und Einsatzkleidung für die Feuerwehr. Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann erläuterte dem Gremium die Eckdaten des zu beschließenden Haushalts 2016 mittels einer Präsentation und ging dabei insbesondere auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und deren jeweiligen Entwicklungen ein, ebenso die Entwicklung der Zuführungsrate sowie der Rücklagen und der Schulden. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss: 1.) Der Haushaltssatzung einschließlich dem Haushaltsplan 2016 wird zugestimmt. 2.) Dem Stellenplan für den Hoheitsbereich wird in der als Anlage 9 beigefügten Form zugestimmt. • Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2016 und Stellenplanes des Eigenbetriebs Wasserversorgung Gemäß § 81 Abs. 1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Selbiges gilt für den Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebs (§§ 14 bis 16 EigBG BW). Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung vorberaten. Nach der Vorberatung wurden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung bezüglich von Maßnahmen im Zuge des Eigenbetriebes ZIS Streichungen vorgenommen und dadurch verringerte sich die Kreditaufnahme entsprechend. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss: 1.) Dem Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird durch Beschluss festgestellt. 2.) Dem Stellenplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wird in der als Anlage 8 beigefügten Form zugestimmt. • Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2016 und Stellenplanes des Eigenbetriebs ZIS Gemäß § 81 Abs. 1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Selbiges gilt für den Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebs (§§ 14 bis 16 EigBG BW). Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung vorberaten. Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann erläuterte hierzu die Stammkapital-erhöhung um weitere 500.000,- € für den Eigenbetrieb ZIS. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss: 1.) Dem Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs ZIS wird durch Beschluss festgestellt. 2.) Dem Stellenplan für den Eigenbetrieb ZIS wird in der als Anlage 8 beigefügten Form zugestimmt. • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung hier: zweckgebundene Spenden von der Sto. SE & Co.KGaA Die Sto SE& Co.KGaA hat für das Sommerferienprogramm eine Spende getätigt. Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt. Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 5 • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung hier: zweckgebundene Spenden von den Eheleuten Christine und Joachim Sarnow für Flüchtlinge Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt. • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung hier: zweckgebundene Spenden von Herrn Georg Lang für Flüchtlinge Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt. • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung hier: zweckgebundene Spenden von Herrn Michael Lang für Flüchtlinge Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt. ging Bürgermeisterstellvertreter Rüdiger Mayer auf die geleisteten Vorhaben ein und bedankte sich bei Bürgermeisterin Schäfer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie bei allen Gremiumsmitgliedern für ihren Einsatz zum Wohle der Stadt Stühlingen. b) Bezuschussung des Landkreises Waldshut für den Ausbau Breitbandversorgung c) Backbone-Konzept des Landkreises Waldshut d) 140 Jahre Musikverein Blumegg e.V. Bezirksmusikfest 05.-09. Mai 2016 Anschließend wurde die öfentliche Sitzung beendet und im nichtöfentlichen Teil fortgeführt. Ortsverwaltung Blumegg Einladung zu der am Mittwoch, den 20.01.2016 abends um 20.00 Uhr stattindenden öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates. Im Bürgerhaus Blumegg. Hierzu lagen keine Themen vor. Tagesordnung 1) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage auf Grundstück Flst.Nr. 134, Weilerstrasse, Gemarkung Stühlingen – Blumegg • Bekanntgaben 2.) Friedhofsgestaltung: Hier festlegen der Platz für weitere Doppelgräber a) Abgleich Kinderland Hohenlupfen 3. Quartal 2015 Die Vorsitzende teilte dem Gremium die aktuellen Zahlen für das Kinderland Hohenlupfen mit. Im Haushaltsplan für das Kinderland Hohenlupfen sind 671.131,88 € als Aufwand geplant. Der gebuchte 3. Quartalsabschluss beläuft sich auf 664.767,00,- €, was einer Diferenz von 6.364,88 € entspricht. 3.) Bürgerfragestunde 4.) Diverse Informationen Den Spendern jeweils ein herzliches Dankeschön. • Sonstiges Weiterhin wurde durch den Ausbau der Hortplätze von 10 auf 20 Kinder und die neue Betriebserlaubnis das Personal ab 15.09.2015 um 0,7 VK aufgestockt. • Anregungen und Anfragen a) Jahresrückblick 2015 von Frau Bürgermeisterin Schäfer Frau Bürgermeisterin Schäfer ging in ihrer Jahresabschlussrede anlässlich der letzten Sitzung in diesem Jahr nochmals auf die verschiedenen Projekte des Jahres 2015 ein und bedankte sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit und wünschte allen bereits ein frohes und möglichst unbeschwertes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2016. In der anschließenden Jahresabschlussrede Der Ortsvorsteher Gerd Müller Jugendamt sucht Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Landesweit steigt infolge des starken Flüchtlingszustroms die Zahl ankommender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Irak und Eritrea. Die in Deutschland ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel männliche Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren und werden unmittelbar nach der Ankunft von den Jugendämtern betreut. Viele der jungen Menschen benötigen nach oft dramatischer Flucht einen familiären Rahmen, der ihnen Sicherheit gibt. Gleichzeitig gibt es Menschen in unserem Landkreis, die Flüchtlingen praktische Hilfe leisten wollen und können. Das Jugendamt sucht deshalb Gastfamilien, die sich vorstellen können, einen jungen Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihn bis zur Volljährigkeit oder dem Zuzug der Eltern zu begleiten und zu unterstützen. Oft ist den Jugendlichen nicht nur unsere Sprache fremd, auch unsere Werte, Normen und Gewohnheiten unterscheiden sich meist von dem, was sie aus ihren Heimatländern gewohnt sind. Gastfamilien, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe entscheiden, werden in ihrer Arbeit unterstützt und erhalten einen inanziellen Beitrag für die Betreuungsleistung sowie für Wohnraum und Verplegung. Sie haben Interesse? Der Plegekinderdienst unseres Jugendamtes informiert Sie hierzu unverbindlich. Ansprechpartnerin: Susanne Filser, Tel. 07751/86-4354 oder [email protected] Alle Interessierten sind herzlich zu unserer Informationsveranstaltung eingeladen. Thema: Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Veranstaltungsort: Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Raum 267 Termin: 19.01.2016 Beginn: 19.00 Uhr Wir freuen uns über Ihr Interesse! MERKBLATT für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie inden in der Regel im öfentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtig werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerlässlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des inanziellen Risikos bewusst sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Walds-hutTiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.1985 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang `86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden. Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 6 1. Allgemeines 1.1. Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können. 1.2. Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuss kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. 1.3. Vor Antritt der Fahrt ist die Verkehrsund Betriebssicherheit überprüfen, nämlich z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbar-eit und die sichere Besetzung des (r) Fahrzeuges (e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden. 1.4. Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnisplichtigen Kfz und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernen von Radkästen (Kotlügel). 1.5. Folgende Rechtsvorschriften sind im Übrigen noch zu beachten: 1.5.1. § 21 StVO Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladeläche von Lkw und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladeläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 1.5.2. § 22 StVO Durch An- oder Aufbauten werden häuig, die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem. § 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten und auch den mitgeführten Anhänger. 1.5.3. § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Land- oder forstwirtschaftliche (lof ) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der An- und Abfahrt zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h, dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen. 1.5.4. § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen. 1.5.5. § 34 StVZO Das zuverlässige Gesamtgewicht usw. darf keinesfalls aufgrund der Veränderungen über- schritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen. 1.5.6. 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989, S. 322 f.l): § 1 (4) Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen 1.5.7. Außerdeutsche Fahrzeuge Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den Straßenverkehr, IntKfzVO, PlversAusl). Auf Antrag sind Ausnahmen nur mög-lich, wenn in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtlichen Fragen durch die Vor-lage einer Bescheinigung beantwortet sind. 2. Besondere Sicherheitsbestimmungen für Kfz und ihre Anhänger 2. 1. Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wer-den und bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h. 2.2. Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen oder auch durch eine technische Sicherung gewährleistet sein, dass keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann. 2.3. Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht mehr als ein Anhänger mitgeführt wer-den. Die Verbindung von Kfz. und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein. 2.4. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährliche Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. 2.5. Verkleidung und Aufbauten 2.5.1. Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder so gegenüber dem Zuschauer gesichert sind. Die Seitenverkleidung muss so stabil angebracht sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt. 2.5.2. Bei Verkleidung von Kfz muss für den Kfz-Führer nach vorn ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug beindliche Kinder zu erkennen vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein. 2.5.3. Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tieladern. Die Räder des Tieladers müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im Grundriss ein Rechteck bildet. 2.5.4. Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe Zif 1. 5. 2. Eine Berührung der Stra-ßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein. 2.6. Mitnahme von Personen 2.6.1. Die Anhänger mit Personen auf der Ladeläche müssen mind. zweiachsig sein und an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden. 2.6.2. Beim Mitführen von Personen auf Ladelächen müssen diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen gegen Herunterfallen geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten. 2.7. Bremsanlagen 2.7.1. der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. 2.7.2. Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, dass bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3. Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu emp-fehlen), oder einer Aulaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein), oder einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse) Die Abreißbremsanlage muss ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt. 3. Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anh., Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: 3.1. Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben. 3.2. Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Per-sonen auf der Ladeläche gelten die Auführungen unter Zif. 2.4, 2.5. und 2.6. 3.3. Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern. 3.4. Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben. 3.5. Unabhängig von den für den Umzug getrofenen Regelungen dürfen Fahrräder vor und nach dem Umzug in vorschriftsmäßigem Zustand benutzt werden. 4. Es wird empfohlen, dass der Veranstalter eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt. U. a. sollte geregelt sein Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit Aufstellungsraum Reihenfolge der Gruppen Abstand von Gruppe zu Gruppe Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u.a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenstän-den und Spritzen mit Flüssigkeiten u. a. der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten (Arzt, Rotes Kreuz, Feuerwehr). Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 7 Brennholz Bestellung Abgabe der Formulare bitte bis 31. Januar 2016 (keine telefonische Bestellung)! Wie jedes Jahr wird aus dem Stadtwald Brennholz zum Kauf angeboten. Die Bestellung richten Sie bitte an den jeweils örtlich zuständigen Revierleiter. Für die Ortsteile: Grimmelshofen, Blumegg, Lausheim, Weizen, Stühlingen Revierleiter Bernd Bottler, Obere Sommerhalde 18, 79780 Stühlingen Schwaningen, Eberingen, Mauchen, Wangen Revierleiter Stefan Rehm, Klosterblickweg 8, 79807 Lottstetten Bettmaringen Revierleiter Wolfdieter Haug, Schlehenweg 4, 79848 Bonndorf Fax: 07744 – 933632 Fax 07745 92 73 921 Fax: 07703 9336779 Die Preise betragen für 2016: Buchenholz Meterholz in Ster 68,00 € Lange Form in Fm 58,00 € Da Laubholz in langer Form sowohl bei der Aufarbeitung als auch besonders für den Verbraucher inanziell von Vorteil ist, sollte von diesem Angebot verstärkt Gebrauch gemacht werden. Kleinmengen (bis 5 Ster) können allerdings auch weiterhin als Schichtholz bereitgestellt werden. Bürgerholz wird wie bisher zur Verfügung gestellt. Die Verwendung von Sonderkraftstof und biologisch abbaubarem Kettenöl sowie die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang sind auch für die Zuteilung von Brennholz lang Voraussetzung. Das Formular für die Bestellung ist dem Mitteilungsblatt beigelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfuhr des Holzes erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung erfolgen darf. Holzverkaufsstelle, Stühlingen Brennholz-Bestellung für den Eigenbedarf (Rückgabe: an Revierleiter oder Forstbezirk bis Ende Januar) Vorname, Name: _____________________________________________________________________________________ Strasse. _____________________________________________________________________________________ Ortsteil: _____________________________________________________________________________________ Telefon: _____________________________________________________________________________________ Ich bestelle für den Eigenbedarf folgende Mengen an Brennholz aus dem Stadtwald Stühlingen: Laubholz 1 m lang (Schichtholz) __________ Ster Laubholz in langer Aushaltung __________ Fm am Fahrweg gelagert, Motorsägenkurs Voraussetzung Brennholz aus Schlagraum* __________ Ster (liegendes Holz, Pauschalpreis je nach Anfall) Brennholz aus Schlagraum kann nur entsprechend des Anfalls und bei geeignetem Gelände zugeteilt werden. Die Holzabfuhr wird durchgeführt mit: (zutrefendes bitte ankreuzen) PKW LKW landwirtschaftl. Schlepper landwirtschaftl. Allradschlepper ich bestätige, dass ich oder der Aufarbeiter an einem Motorsägen-Lehrgang teil genommen habe/hat. ich bestätige die Verwendung von Sonderkraftstof und Biokettenöl ______________________________ Datum, ______________________________________________________________________ Unterschrift Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 8 Finanzamt Waldshut-Tiengen Schnuppertag beim Finanzamt Sammlung zugunsten der Kriegsgräberfürsorge In Stühlingen konnte bei der Haus- und Straßensammlung 2015 der Betrag von 732,84 € erzielt werden. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. dankt allen Spendern sehr herzlich. Insbesondere den ehrenamtlichen Helfern und allen Sammlern gilt der Dank. Der Volksbund plegt die Gräber von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten im Ausland. Gefallene sowie andere Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft haben auf unseren Friedhöfen ihre letzte Ruhestätte gefunden. Diese Gräber sind Ausgangspunkt für die Frieden- und Jugendarbeit des Volksbundes, denn Frieden ist eben keine Selbstverständlichkeit. Diese ganz praktische Arbeit vor Ort geht weiter So wurden auch im Oktober dieses Jahres mehr als 1 300 deutsche Tote des Zweiten Weltkrieges auf der deutschen Kriegsgräberstätte in der polnischen Gemeinde Stare Czarnowo beigesetzt. Der Ort liegt südlich von Stettin. Der Friedhof ist eine von 13 Kriegsgräberstätten, die der Volksbund zwischen 1991 und 2003 in Polen errichtet hat. Durch Ihre Spenden können die Jugendarbeit und die Erhaltung der Kriegsgräberstätten gesichert werden. Das Finanzamt Waldshut-Tiengen bietet am Samstag, 30.01.2016 von 10 – 15 Uhr einen Schnuppertag für interessierte Schüler und Schülerinnen an. Es besteht die Möglichkeit sich ein Bild über die verschiedenen Aufgaben und Berufe beim Finanzamt zu machen. Anmeldungen bitte bis 27.01.2016 per email an [email protected]. Weitere Infos unter www.fa-waldshut-tiengen.de oder beim Ausbildungsleiter Herr Herrmann, Telefon 07741/603-170. Stellenausschreibung GEMEINDE ALBBRUCK Landkreis Waldshut Die Gemeinde Albbruck sucht für das Freibad Albbruck zum 01.03.2016 oder nach Vereinbarung eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe Schwimmmeistergehilfe/in als stellvertretenden Betriebsleiter Nähere Informationen sowie den vollständigen Ausschreibungstext inden Sie auf der Startseite unserer Internetseite www.albbruck.de Stellenausschreibung suchen wir für den Zeitraum 01.09.2016 bis Amtsgericht Waldshut-Tiengen WIR BILDEN AUS! In nur 2 ½ Jahren zur Justizfachangestellten! www.agwaldshut-tiengen.de ES SIND NOCH PLÄTZE FREI++++ ES SIND NOCH PLÄTZE FREI+ Pächter/in für den Kiosk am Schlüchtsee gesucht Die Gemeinde Grafenhausen verpachtet ab der kommenden Badesaison den Kiosk am Schlüchtsee neu. Die Verpachtung erfolgt im Rahmen einer Umsatzpacht und beinhaltet auch die Übernahme der Wasseraufsicht am angrenzenden Schlüchtsee im Badebereich. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Pächter/in das DLRG-Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzt bzw. auf Kosten der Gemeinde ablegen wird. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt Grafenhausen, Rathausplatz 1, 79865 Grafenhausen. Fragen beantwortet gerne Frau Stoll-Baumgartner (Tel. 07748 52030). Für unsere Betreuungseinrichtungen suchen• wir für den Zeitraum 01.09.2016 bis 31.08.2017 • • im Kindergarten St. Vinzenz: • 1Vorpraktikanten/in • • (1. Ausbildungsjahr Staatl. Anerkannte Erzieherin) • 2DienstleistendeimRahmendes Freiwilligen Sozialen Jahres • 1Dienstleistende/nimRahmendes Bundesfreiwilligendienstes in der Grund- und Werkrealschule: • 1Dienstleistende/nimRahmendes Bundesfreiwilligendienstes • FremdpraktikaimRahmendes dualen Studiums Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Lauchringen, Frau Bekker, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen, [email protected]. Ihre Ansprechpartner für Fragen und weitere Informationen: Kindergarten St. Vinzenz Frau Zettel, Tel. 07741 5622, [email protected] Grund- und Werkrealschule Herr Travica, Tel. 07741 609562, [email protected] Grundschule Unterlauchringen Frau Gamp, Tel. 07741 9678652, [email protected] Stellenausschreibung Für die Kleinkindertagesstätte Blumenwiese suchen wir für das Kindergartenjahr 2016/2017 2 Anerkennungspraktikanten/innen für den Beruf zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an das Bürgermeisteramt Lauchringen -Hauptamt-, Frau Irina Bekker, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Leiterin der Kleinkindertagesstätte Blumenwiese, Frau Vökt, Tel. 07741/8353593, [email protected]. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Die Musikschule Südschwarzwald bietet im neuen Jahr folgende Kurse an: Beginn 18.02.2016 Gitarrenkurs für ErzieherInnen und Grundschullehrkräfte (Fortsetzungskurs) ChristianKütemeier donnerstagsvon 17:30 bis 18:30 Uhr Musikschulgebäude Wt-Tiengen, Bahnhofstr. 13, Raum 2.1 10 Abende je 60 min., Gebühr: 98,- € bei 7 – 10 Teilnehmer/innen Mitzubringen sind: Gitarre und Notenständer Dienstag – 23.02.2016 Blocklöten-Ensemblekurs für Erwachsene AnetteDäublin-Schwarz dienstags von 20:00 – 21:30 Uhr, 9 Abende je 90 Min. Musikschulgebäude Wt-Tiengen, Bahnhofstr. 13, Raum 2.1 Gebühr: 112,- € bei 8 -10 Teilnehmer/innen Mitzubringen sind: Blocklöte (alle Größen, nach Möglichkeit barocke Grifweise), Notenständer und Schreibzeug. „Musik verbindet Körper und Seele“ MarkusSüß,SängerundDiplommusiklehrer Freitag 11.03. – Sonntag, 13.03.2016 (Fr 18-21h, Sa 10-21h, So 10-15h) Ort: Oberlauchringen, Gemeindehalle(Chorsaal) Gebühr: 98,- € bei 8 bis max. 16 Teilnehmer/ innen (zzgl. Verplegung und Pensionskosten ca. 100 €) Alle Kursangebote stehen auf unserer Homepage. Information und Anmeldung bei der Musikschule Südschwarzwald Breitestraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen Tel.: 07741/833-584, Fax: 07741/833-579 www.musikschule-suedschwarzwald.de Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 9 Seminar für Pensionspferdehalter Termin: Di. 26. Januar 2016, 14.00 – 16.45 Uhr Ort: Hotel Feldeck, 79787 Oberlauchringen Themen: Die Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung, - Fixkosten und variable Kosten, Einstellungsverträge und Pferdekaufverträge, Pachtfragen Referenten: Dr. Joachim Kieninger, Stv. Fachdienstleiter Unternehmensberatung,Ulm, Diana Hopt Bley, Rechtsanwältin für Pferderecht MichaelMartin,BLHV-Bezirksgeschäftsführer Veranstalter: BLHV-Bildungswerk und BLHV-Waldshut Neue Kurse beim Tanzen „50 Plus“ Beim beliebten „Tanzen 50 Plus“ starten im Januar in Waldshut neue Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene. Im Übungsraum des Rotkreuzhauses an der Fuller Straße 2 im Waldshuter Stadtteil Schmittenau beginnt der eineinhalbstündige Kurs „Fortgeschrittene 2“ am Montag, 18. Januar 2016 um 18.30 Uhr, gefolgt vom Kurs „Fortgeschrittene3“ um 20 Uhr. Am Mittwoch, 20. Januar beginnt der Kurs „Fortgeschrittene 1“ um 18.30 Uhr und um 20 Uhr beginnt an diesem Tag ein Kurs für Anfänger. Voranmeldung ist nicht notwendig. Informationen über die Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 oder per E-Mail an [email protected]. Informationen im Internet: www.drk-kv-waldshut.de Promiszene, die der mehrfach ausgezeichnete Kabarettist (u.a. Kleinkunstpreis BadenWürttemberg, Reinheimer Satirelöwe, uvm.) als trefsichere Parodien mit auf die Bühne bringt. Weitere Infos unter www.thomas-schreckenberger.de Einlass: 19.15 Uhr Eintrittspreise: 15,00 € (Vorverkauf ) / 17,00 € (Abendkasse) / 10,00 € (Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – ( 07746 / 852-11, Email: [email protected] und im Internet unter www.wutoeschingen.de Volkshochschule Eggingen Die Volkshochschule beginnt wieder mit einem neuen Aerobic-Kurs am Freitag, dem 15. Januar 2016 in der Gemeindehalle Eggingen. 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr: Egal, ob Gymnastik für Bauch, Beine, Po und Rücken, mit oder ohne Gerät (Theraband, Gymn. Ball, kleine Hanteln usw) einfache Aerobic, Schritte, hier wird kräftig gemixt. Zu fetziger Musik werden wir, mit viel Spaß an der Bewegung schwitzen und somit die allgemeine aerobe Ausdauer verbessern sowie die Muskeln kräftigen und die Gelenke mobilisieren. Mach mit, bleib it. Leiterin: Maria Würth Kosten: 35,00 € für jeweils 10 Stunden Anmeldung: nicht erforderlich, Matte mitbringen Weitere Auskünfte bei Frau Würth, Tel. 07744/933919 Hallenbad Wutach VORANZEIGE: Neue Anfänger-Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahren . Es gibt noch Power-Aqua, Wassergymnastik und verschiedene Schwimmkurse. Anmeldungen zu den gewöhnten Öfnungszeiten. Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen Tel:07709/369 KABARETT Thomas Schreckenberger „Notausgang gesucht“ Samstag, 16. Janaur 2016, 20.00 Uhr, Klosterschüer Ofteringen In „Notausgang gesucht“ begibt sich Thomas Schreckenberger auf einen kabarettistischen Fluchtversuch vor dem Wahnsinn unserer Zeit, immer verfolgt von der Zombiearmee der deutschen Polit- und Am Mittwoch den 27.01.2016 werden Fr. Langenbacher und Fr. Probst den Plegestützpunkt des Landratsamtes Waldshut vorstellen. Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen rund um das Thema „Plege“ ergänzend zu den Beratungsangeboten der gesetzlichen Krankenkassen und Plegekasse. Sie werden über die neue Plegeversicherung, gerade auch im Hinblick auf psychische Erkrankungen, informieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Trefpunkt ist um 19 Uhr in den Räumen des Caritasverbandes, Poststr. 1 in Waldshut. Nähere Info`s unter: R.Funk Tel.: 07751-3372 oder Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband Tel.: 07751-801133. Ehrung von Altersjubilaren Frau Anna Hildegard Litz geb. Link, wohnhaft Im Zelgle 11 in Stühlingen feiert am 14.01.2016 ihren 85. Geburtstag. Frau Kreszentia Schwerdtle wohnhaft Loretoweg 12 in Stühlingen feiert am 14.01.2016 ihren 70. Geburtstag. Frau Doris Viola Klara Kütemeier geb. Staiger, wohnhaft Stadtweg 5 B in Stühlingen feiert am 17.01.2016 ihren 70. Geburtstag. Herr Wilfried Kütemeier wohnhaft Stadtweg 5 B in Stühlingen feiert am 20.01.2016 seinen 70. Geburtstag. Herr Rudolf Karl Heinrich Plöchinger wohnhaft Lembacher Straße 5 in Stühlingen feiert am 20.01.2016 sein 70. Geburtstag. Wir gratulieren allen sehr herzlich. Justus-von-Liebig-Schule Gewerbliche Schule Waldshut Kaufmännische Schule Waldshut Wiegeht´sjetztweiter? Wiekannicheinenweiteren schulischenAbschlusserlangen? Einladung zum Informationsabend am Donnerstag, 21. Januar 2016 Für Hauptschulabgänger und deren Eltern um 18 Uhr im Foyer der Justus-von-Liebig-Schule Allgemeine Informationen (Eingangsvoraussetzung, Abschluss) - zum Berufseinstiegsjahr sowie - zu den 1-jährigen Berufsfachschulen und - zu den 2-jährigen Berufsfachschulen. Für Schulabgänger mit Mittlerem Bildungsabschluss/Realschulabschluss und deren Eltern um 19 Uhr im Foyer der Justus-von-Liebig-Schule Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 10 Allgemeine Informationen (Eingangsvoraussetzung, Abschluss) - zu den 1-jährigen Berufskollegs I + II und den - 3-jährigen berulichen Gymnasien. Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Adolf Sauter, für die armen Seelen) Im Anschluss an die allgemeinen Informationen erhalten Sie die diferenzierten Informationen in den von Ihren Kindern bevorzugten Schulen und können Einblicke in die Unterrichtsräume, Labor und Werkstatten nehmen. Freitag, den 15.01.2016 Stühlingen: 16.00 Uhr 7. Weggottesdienst der Erstkommunikanten Eberingen: 18.30 Uhr Taize – Gottesdienst für Christen aller Konfessionen Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Andreas Tschirner, für verstorbene Eltern Schwaningen: 20.00 Uhr Rosenkranz in der Kalvarienbergkapelle Info-Abend zum Thema „Schule der Zukunft“ Die ASW als Gemeinschaftsschule Dienstag,19. Januar 2016 um 20 Uhr Alemannenschule Wutöschingen Schulleitung, Kollegium , Eltern und Kinder der ASW informieren Sie über das Schulkonzept der Alemannenschule Wutöschingen. Ausgangspunkt sind folgende Fragestellungen: Wie funktioniert selbstgesteuertes Lernen? Wie Lernen wir mit dem iPad? Welche Chancen bietet die Digitale Lernplattform DiLer für Schule, Kinder und Eltern? Welche Bildungschancen bietet die ASW? Wie kommen Lernende mit dem neuen Lernsystem zurecht? Auf ihr kommen freut sich das ASW-Team __________ Termine zum Vormerken: Mittwoch 27. Januar 2016, 19.30 Uhr Vortrag des Zukunftsforschers Lars Thomsen zum Thema „ENDE DER DUMMHEIT“ Alemannenhalle Wutöschingen Samstag, 27. Februar 2016, 10 Uhr bis 14 Uhr „TAG DER OFFENEN TÜR“ an der Alemannenschule Wutöschingen SEELSORGEEINHEIT EGGINGEN-STÜHLINGEN HEILIG KREUZ kath-stuehlingen.de Gottesdienstordnung vom 14.01.2016 – 24.01.2016 Donnerstag, den 14.01.2016 Stühlingen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – (für die armen Seelen) Lausheim: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – (für verst. Verwandte u. Bekannte) Samstag, den 16.01.2016 Eberingen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – († Mechthilde Groschinski u. † Berta Vosseler, 2. Opfer für † Karl Eisele) Grimmelshofen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier Eggingen: 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Hugo Beil u. alle lebenden u. verstorbenen Angehörigen, † Herbert Rebmann) Sonntag, den 17.01.201 62. Sonntag im Jahreskreis Mauchen: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – († Josef u. † Maria Rebmann) Oberwangen: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – (für die armen Seelen) Weizen: 9.30 Uhr Wortgottesdienst Schwaningen: 10.15 Uhr Wortgottesdienst Blumegg: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Adolf Wilhelm Müller u. verst. Angehörige, † Maria Kleinhans u. verst. Angehörige) Stühlingen/ Schlosskapelle: 10.15 Uhr Eucharistiefeier zu Ehren des Hl. Antonius († Gerda Krichbaum, † Theodor u.† Johannes Engelhart) Sie brauchen kein Gotteslob mitbringen Eggingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – (Jahrtag für † Werner Albicker, für verstorbene Angehörige der Familien Kramer, Meier und Heer) Schwaningen: 13.30 Uhr Rosenkranz Montag, den 18.01.2016 Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (Jahrtag für † Lore Vogelbacher u. Samira, † Lina u. † Erwin Heitzmann) Dienstag, den 19.01.2016 Eggingen/ St. Johannes der Täufer: 7.45 Uhr Eucharistiefeier – Schülergottesdienst (für einen verstorbenen Freund (W.v.B.), für die armen Seelen) Eggingen: 11.00 Uhr Eucharistiefeier anlässlich des 90. Geburtstages der Ehrendirigentin Frau Anna Hierholzer, für verstorbene Angehörige unter Mitwirkung unseres Kirchenchores Blumegg: 16.00 Uhr Rosenkranz Bettmaringen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier Schwaningen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – († Rosa u. † Ignaz Wührl u. † Franz Kehl) Mittwoch, den 20.01.2016 Eggingen: 9.00 Uhr Anbetungsstunde Weizen: 14.30 Uhr Seniorengottesdienst – (zu Ehren der Hl. Schutzengel) Bettmaringen: 14.30 Uhr Rosenkranz in der St. Fridolinskirche zu Ehren des Hl. Sebastian Stühlingen: 14.30 Uhr Rosenkranz Unterwangen: 15.00 Uhr Rosenkranz in der St. Wendelinskapelle Mauchen: 16.00 Uhr Rosenkranz Eberingen: 18.30 Uhr Rosenkranz Donnerstag, den 21.01.2016 Mauchen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – (für verst. Angehörige) Eggingen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für verst. Eltern, für die armen Seelen) Freitag, den 22.01.2016 Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (gest. Jahrtag für † Magdalena Kaiser u. verst. Eltern u. Geschwister, † Hedwig Rebmann) Unterwangen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier in der St. Wendelinskapelle Schwaningen: 20.00 Uhr Rosenkranz in der Kalvarienbergkapelle Samstag, den 23.01.2016 Eberingen: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 1. Kindertag der Erstkommunikanten Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 11 im Gemeindesaal in Eberingen Schwaningen: 18.30 Uhr Eucharistiefeier – († Bruno, † Irmengard u. † Rita Stadler, † Frieda u. † Ludwig Güntert) Eggingen: 18.00 Uhr Eucharistiefeier anlässlich des 36. Kleggau – Narren- Trefens in Eggingen mit Gedächtnis für die verst. Mitglieder des Narrenvereins unter Mitwirkung und Mitgestaltung des Narrenvereins Eggingen Sonntag, den 24.01.201 63. Sonntag im Jahreskreis Lausheim: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – (für verst.Verwandte u. Bekannte) Bettmaringen: 8.45 Uhr Eucharistiefeier Weizen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Brunhilde u. † Rudolf Buntru, † Alois u. † Anna Hamburger) Blumegg: 10.15 Uhr Wortgottesdienst Stühlingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Erwin Preuß, † Johanna Groß, in einem besonderen Anliegen, gest. Jahrtag für † Sr. Cäcilia Gysemans) Eggingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Olga Maria u. † Hans-Andreas Allgaier u. verst. Angehörige, für verstorbene Angehörige der Familien Hofmeier und Lott) Schwaningen: 13.30 Uhr Rosenkranz Beichtgelegenheit Regelmäßige Gelegenheit zu einem seelsorgerlichen Gespräch und zum Empfang des Bußsakramentes besteht nach Vereinbarung mit Pfarrer Olaf Winter und Pfarrer Fabian Schneider. Öfnungszeiten Pfarrbüro Stühlingen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr. Donnerstagnachmittag von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr. Öfnungszeiten Pfarrbüro Eggingen Montag und Donnerstag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Krankenkommunion Am Freitag, den 22.01.2016 wird in der Seelsorgeeinheit Stühlingen wieder wie im vergangenen Monat die Krankenkommunion ausgeteilt. Wer bisher noch nicht regelmäßig besucht worden ist, nun aber auch die Krankenkommunion empfangen möchte, möge sich doch bitte telefonisch im Pfarramt, Tel. 07744/340 melden. Elternabend der Erstkommunion 2016 Am Dienstag, den 19. Januar 2016 indet um 20.00 Uhr der 2. Elternabend der Erstkommunion 2016 im Gemeindesaal in Eberingen statt. Die Eltern der Erstkommunikanten sind hierzu recht herzlich eingeladen. Bibelkreise St. Gallus, Eggingen Montag, den 18.01.2016 um 19.45 Uhr bei Frau Zurhorst Donnerstag, den 21.01.2016 um 19.45 Uhr bei Familie Laubender Christ sein im Alltag Der Gesprächskreis Christ sein im Alltag trift sich wieder am Dienstag, den 19. Januar 2016 um 18.30 Uhr im Konradsaal (Untergeschoß). Bereichern Sie Ihren Alltag und kommen Sie einfach vorbei. Kronleuchter Stadtkirche Hl. Kreuz Die Trefen in Taizé inden in Gemeinschaft mit der Communauté der Brüder statt. Mit ihnen versammeln sich alle Teilnehmer morgens, mittags und abends zum gemeinsamen Gottesdienst. Ebenso werden Workshops und Trefen mit anderen Jugendgruppen angeboten. Zur Planung dieses Aufenthaltes wäre es hilfreich zu wissen, wie viele Jugendliche und Erwachsene mitfahren möchten. Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verplegung belaufen sich für Jugendliche auf ca. 90,00 €. Genauere Informationen erhalten Sie im Pfarramt in Stühlingen, Tel.: 07744/340. Anmeldungen bitte im Pfarramt in Stühlingen, Tel.: 07744/340 oder bei Frau Manuela Rendler, Tel.: 07744/736 Taizé-Gottesdienst für die Seelsorgeeinheit Stühlingen Am Freitag, den 15.01.2016 um 18.30 Uhr indet in der St. Peter und Paul Kirche Eberingen wieder ein Taizé-Gottesdienst statt. Eingeladen sind Christen aller Konfessionen aus der Seelsorgeeinheit Stühlingen und aus den umliegenden Gemeinden. Die Sternsinger waren da! 20*C+M+B+16 Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen , die uns die Türen geöfnet, uns so freundlich empfangen und oft schon auf uns gewartet haben! Danke auch für das viele Geld, das für Bolivien gespendet wurde und natürlich auch für die vielen Süßigkeiten, die wir einstecken durften. Nicht zuletzt danken wir allen Müttern, die die Vorbereitungen geleitet, uns mit Mittagessen versorgt und nun die Königsgewänder wieder gewaschen und für nächstes Jahr gerichtet haben. Wir hatten viel Spaß! Und bald wird es dann wieder heißen: Die Sternsinger kommen... Ihre Stühlinger Sternsinger Heilige Messe in polnischer Sprache in Waldshut-Tiengen Für die polnisch sprechenden Menschen, die sich in der Gegend Waldshut-Tiengen beinden, ist eine Hl. Messe in polnischer Sprache einmal im Monat in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Tiengen geplant. Zunächst sind zwei Termine geplant: 24.01.2016 um 16.00 Uhr und 21.02.2016 um 16.30 Uhr. Nach den Messen wird zu einem Tref im Pfarrsaal zum geselligen Zusammensein und zum Gedankenaustausch eingeladen. Für das neue Jahr 2016 wünschen wir Gottes Segen und laden herzlich zu diesen Hl. Messen ein! Pfr. Peter Seibt und Pfr. Stanislaw Stec Fahrt nach Taizé für Interessierte aus der Seelsorgeeinheit Eggingen-Stühlingen Hl. Kreuz im August 2016 In den Sommerferien 2016 (31.07.2016 -6.08.2016) wird für Jugendliche und Erwachsene eine Fahrt nach Taizé angeboten. Freitag, den 15. Januar 19:00Uhr X-STREAM„Jahreslosung2016“– Stühlingen Sonntag, den 17. Januar 09:30 Uhr Gottesdienst –Stühlingen, 11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen ThemaderGottesdienste: „Neustart–DerAnfang“, zeitgleich Kindergottesdienst Dienstag, den 19. Januar 17:30Uhr Sheep–Stühlingen 19:00Uhr Abendgebet–Stühlingen Mittwoch, den 20. Januar 18:00Uhr Jungschar – Wutöschingen 20:00Uhr Gebetsabend – Stühlingen Donnerstag, den 21. Januar 14:30Uhr Kinderclub–Bettmaringen 15:00Uhr Seniorenkreis–Stühlingen Freitag, den 22. Januar 18:30Uhr X-BOXXSchlittschuhlaufen– Schafhausen Sonntag, den 24. Januar 09:30 Uhr Gottesdienst –Stühlingen 11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen ThemaderGottesdienste: „NeustartdurchVergebung“, zeitgleich Kindergottesdienst ALPHA-Kurs startet am 26. Januar 2016 Hat das Leben mehr zu bieten? Die Antwort auf diese Frage könnte Ihr Leben für immer verändern! Gehen Sie auf Tuchfühlung mit dem christlichen Glauben. Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Alltag und nehmen Sie am ALPHA-Kurs teil. Trefen Sie Menschen, die ganz ähnliche Fragen haben wie Sie auch! An acht Abenden und einem Wochenende (Freitag/Samstag) gehen wir den wirklichen Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 12 Fragen des Lebens und den großen Themen des christlichen Glaubens auf den Grund. Jeder Abend beginnt mit einem guten Essen, gefolgt von einem inspirierenden Vortrag und anschließenden Gesprächsgruppen, in denen Platz ist für Ihre Fragen, Ihre Zweifel und Ihre Gedanken. Der ALPHA-Kurs beginnt am Dienstag, 26. Januar 2016, und indet dann jeden Dienstag (außer am 9. Februar) bis zum 22. März statt. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Wutöschingen (Degernauer Str. 41). Weitere Informationen inden Sie auf unserer Homepage - oder melden Sie sich einfach im Pfarramt. Zur besseren Planung bitten wir Sie, sich für den ALPHA-Kurs anzumelden und möglichst an allen Terminen teilzunehmen. Es erwartet Sie eine faszinierende Reise durch die Welt des christlichen Glaubens. Neue Predigtreihe ab 17. Januar: „NEUSTART“ Alles auf Anfang! Noch mal neu beginnen! Geht das? Ja, das geht! Gott ist ein Gott der „zweiten Chance“. Wie ein roter Faden zieht sich der Neustart Gottes mit den Menschen durch die Geschichte. Solange wir leben, gibt es kein „zu spät“ bei Gott - was Auswirkungen auf unser Leben und unsere Mitmenschen hat. Der Beginn eines neuen Jahres ist der richtige Zeitpunkt, sich über einen Neustart Gedanken zu machen: Mit Gott, mit Menschen, mit Geld, Zeit und der Gemeinde. Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen die Gemeindeleitung Gartenweg 4, 79780 Stühlingen Öfnungszeiten des Büros Montag, Mittwoch, Freitag 9 – 12 Uhr Gartenweg 4, 79780 Stühlingen ( 07744/407 E-Mail: [email protected] Internet: www.wutachblick.de Mittwoch 20.01.2016 18.00 Uhr Hl. Messe (Chor) Samstag 9.00 Uhr 23.01.2016 Wallfahrtsmesse Sonntag 24.01.2016 18.00 Uhr Hl. Messe Beichtgelegenheit: Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr Beichten außerhalb dieser Zeit und Beichtgespräche bitte vorher telefonisch vereinbaren: 07744-93993 Weitere Infos unter: www.kloster-stuehlingen.de JEHOVAS ZEUGEN Einladung zu unserenZusammenkünften „Glücklich sind die, die das Wort Gottes hören“ (Lukasevangelium 11:28) Jeder ist willkommen. Es gibt keine Geldsammlungen. Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen, Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf Donnerstag, den 14.01.2016, 19 Uhr Schätze aus Gottes Wort: Wir besprechen die Kapitel 33 bis 36 aus dem Bibelbuch 2. Chronika. Sonntag, den 17.01.2016, 10 Uhr Vortrag für die Öfentlichkeit: „Stützt sich deine Hofnung auf die Wissenschaft oder auf die Bibel?“ Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Jehova ist der Gott der Liebe“ (1. Joh. 4:8,16). Als Gott der Liebe hat Jehova beschlossen, die Erde und das übrige Universum von allem Schlechten zu befreien. Andererseits versichert uns Gottes Wort: „Die Welt vergeht und ebenso ihre Begierde, wer aber den Willen Gottes tut, bleibt immerdar“ (1. Joh. 2:17). Jeder ist herzlich eingeladen, sein persönliches Exemplar der Heiligen Schrift mitzubringen! Altkatholische Gottesdienste 17.01. Sonntag 10:30 Uhr Stühlingen, Patrozinium DieRestaurierungunsererSt.Sebastian-Figur ist nun erfolgreich abgeschlossen, was wir hiermitfeiernmöchten. WiejedesJahrgibtesnachdemGottesdienst wiedereinenSektempfang,zudemwiralleBesucherrechtherzlicheinladen. Jahreshauptversammlung der FFW Mauchen Unsere diesjährige Abteilungsversammlung indet am Samstag den 16. Januar 2016 um 20.00 Uhr im Gasthof Engel statt. Kapuzinerkloster Bekanntgabe der Tagesordnung: Wir laden zum Mitfeiern ein: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Samstag 9.00 Uhr 16.01.2016 Wallfahrtsmesse Sonntag 17.01.2016 18.00 Uhr Hl. Messe Dienstag 19.01.2016 18.00 Uhr Hl. Messe (Chor) Begrüßung Totenehrung Protokollbericht des Schriftführers Kassenbericht Entlastung der Vorstandschaft Bericht der Jugendfeuerwehr Gäste haben das Wort Wünsche und Anträge Termine Hierzu laden wir die Jugendfeuerwehr, alle aktiven Kameraden, die Altersabteilung, befreundete Vereinsvorstände, unsere Stadtund Ortschaftsräte, sowie Gäste und interessierte Personen aus Mauchen recht herzlich ein. Zur gemeinsamen Abfahrt trefen wir uns um 19.40 am Gerätehaus. Aufruf zum Blutspenden Am Donnerstag, 21. Januar 2016 indet unser 130. Termin (seit 1961) zur Blutspende statt. Wir erwarten Sie von 14.30 bis 19.30 Uhr im Konradsaal in Stühlingen. Wir verwöhnen Sie nach der Blutspende mit selbstgemachtem Kartofelsalat, dem Guten Stühlinger Schübling, Salatteller und leckeren Kuchen. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Wir wünschen allen Spenderinnen und Spendern, Helferinnen und Helfern ein gesundes Neues Jahr. Wir sehen uns im Konradsaal. Für die Bereitschaftsleitung Johann Duttlinger Die Forstbetriebsgemeinschaft Stühlingen führt am Donnerstag, den 11. Februar 2015 um 19.30 Uhr im Gasthaus Hirschen in Lausheim ihre diesjährige Hauptversammlung durch. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht Forstwirtschaftsjahr 2015 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Bestellung des Geschäftsführers 5. Bericht des Forstamtes zum Holzmarkt und sonstige aktuelle Informationen 6. Bericht Herr Michiels zu Standortskartierung und Baumarteneignung 7. Wünsche und Anträge, Aussprache Alle Mitglieder und am Wald interessierte Gäste sind herzlich eingeladen. Für die Vorstandschaft gez. Schäfer Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 13 Terminankündigung: Wir werden die Jahreshauptversammlung am Freitag, den 26.02.2016 abhalten. TOPS folgen! Mit sportlichen Grüßen, der Vorstand Wir laden alle Mitspielerinnen und Mitspieler zu einem geselligen Spielenachmittag ein! Am Samstag, den 23.01. von 14.0016.00 wollen wir bei Tee und Plätzchen in den Räumen des katholischen Frauenvereins die Würfel rollen lassen und uns nicht in die Karten sehen lassen! Es freuen sich auf Euch Edith Kaufmann und Team Narrenzunft Hungrige Stühlinger e.V. Es gibt noch Restkarten für den Bunten Abend am 15.01. & 16.01.2016. Wer also noch keine Karten hat und schnell noch welche braucht kann noch Karten bei der Sparkasse Stühlingen oder der Metzgerei Gut kaufen. Kosten pro Karte 9,- Euro. Wer noch Masken, Geißelzöpfe oder Filz braucht oder vielleicht noch ein Häs zu verkaufen hat kann sich gerne bei Eva Schlagholz unter 9335775 melden. Eure Vorstandschaft Tennisclub Blau-Weiss Stühlingen e.V. Liebe Tennisfreunde, 2015 war für uns ein sehr ereignisreiches Jahr. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Vereinsmitgliedern, Helfern, Sponsoren und Gönnern für ein insgesamt positives Jahr 2015 bedanken und wünschen euch einen tollen Start ins neue Jahr. Durch die Belegung der Stühlinger Stadthalle kommen wir dem Turnverein ein wenig entgegen und führen unser Kinder- und Jugendtraining in der Ehrenbachhalle in Weizen in Kooperation mit der Grundschule Weizen nur noch alle 2 Wochen durch. Das Training indet immer montags außerhalb der Schulferien ab 18.30- 19.30 Uhr an folgenden Terminen statt: 11.01.16 25.01.16 15.02.16 29.02.16 14.03.16 04.04.16 18.04.16 02.05.16 Das Training ist für Kinder ab 5 Jahren gedacht. Es sind noch Plätze frei! Wendet euch bei Fragen und Anmeldungen bei Trainer Jörg Kemmerling (0151 2050 8186) oder schaut einfach mal bei einem Training vorbei! TTF Info Trainingsbetrieb 2016 Nachfolgend unsere Trainingszeiten und – orte im neuen Jahr: Training: Minis und Anfänger Mittwoch, von 16.00 bis 17. 30 Uhr in Weizen Aktive Kinder/Jugendliche Mittwoch, von 18.00 bis 20.00 Uhr in Blumberg Erwachsene Mittwoch, von 20.00 bis 22.00 Uhr in Blumberg TV-Stühlingen 1892 e.V. Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes neues Jahr und würden uns freuen, wenn Sie oder Ihre Kinder im Jahr 2016 wieder bei unserem Sportangebot mit dabei sind. Und so geht es bei uns jetzt weiter: Bis Anfang Februar 2016 Alle Kinder/Jugendlichen Freitag, von 15.30 bis 17.00 Uhr in Weizen Erwachsene Freitag, von 20.00 bis 22.00 Uhr in Weizen Ab 19.02.2016 Alle Kinder/Jugendlichen Freitag, von 18.30 bis 20.00 Uhr in Eggingen Erwachsene Freitag, von 20.00 bis 22.00 Uhr in Eggingen Erstes Training 13.01.2016 am Mittwoch, Evita Wiedemann wurde 1. bei U15 und gem. mit Jessica Faller 3. bei U18. Das Doppel U18 gewannen beide überraschend! Eileen Wiedemann wurde 3. bei U13 und U15 sowie im Doppel mit Nina Müller. Jessica Faller gewann überraschend bei Damen B und Gerd Schönle beherrschte die A-Konkurrenz. Evita wurde 3. bei den Damen B und gewann gemeinsam mit Mama Katja das Damen Doppel B. Joshua Birreck wurde 3. in Herren B und 3. mit Gerd Schönle im Doppel A. Wir gratulieren allen TT-Cracks zu den tollen Ergebnissen! den Teambesprechungen für die Rückrunde der Jungen-, Schüler- und Mädchenteams am Freitag, den 15.01. um 17.00 Uhr in der Halle in Weizen. Wer nicht kann, meldet sich bitte bei Tatjana ab. Danke. Spielbetrieb 2016 Unter www.sporthallen.ttf-stuehlingen.de können alle Mitglieder erkennen wann und wo die Spiele der einzelnen Mannschaften verlegt wurden. Turnierergebnisse Am 02./03. Jan. starteten einige TTF’ler in Mühlhausen. Bei den Damen A kam Tatjana Lasarzick bis ins 1/8 Finale. Katja Wiedemann wurde 2. bei den Seniorinnen 1. wurden Eileen Wiedemann bei Mädchen C, Evita bei Mädchen B und im Mixed. Eileen und Nina Müller wurden 3. im Doppel sowie Evita 2. im Doppel. Bei den Südbad. Seniorenmeisterschaften konnte Tatjana den 3. Platz in AK 40 erreichen und den 2. Platz im Doppel mit Katja Wiedemann. Armin Fries spielte toll auf und erreichte in der starken AK 50 das 1/8 Finale. Beim Turnier in Blumberg am 9./10. Jan. gab es zahlreiche vordere Platzierungen: Montags: Eltern-Kind-Turnen: Carossaklinik, 16:30-17:30h, Beginn: 18:01.16 Kinderturnen ab 3 Jahren: Halle Weizen, 16:30-17:30h, Beginn: 18.01.16 Kinderturnen ab 6 Jahren: Halle Weizen, 17:30-18:30h, Beginn: 18.01.16 Spass und Spiel: Halle Weizen, 18:30-19:30h, Beginn: 18.01.16 Frauenturnen: Aula Realschule, 19:30-20:30h, Beginn: 11.01.16 Volleyball: Halle Weizen, 20:00-22:00h, Beginn: 18.01.16 Dienstags: Kinderturnen müssen wird in zwei Gruppen teilen: Gruppe 1, zweite bis vierte Klasse: Halle Weizen, 16:00-17:30h, Beginn: 18.01.16 Gruppe 2, ab der fünften Klasse: Halle Weizen, 17:30-19:00h, Beginn: 18.01.16 Fun Tone Cardio Aula Realschule, 18:00-19:00h, Kursbeginn: 12.01.16 Faustball Halle Weizen, 20:00-22:00h, Beginn: 12.01.16 Mittwoch: Seniorinnen Evangelischer Pfarrsaal, 13:00-14:00h, Beginn: 13.01.16 Fit Mix Aula Realschule, 17:30-18:30h, Kursbeginn: 13.01.16 Leichtathletik Jugendtraining Halle Weizen, 18:30-20:00h, Beginn: 20.01.16 Donnerstag: Pilates Aula Realschule, 17:20-18:20h, Kursbeginn: 21.01.16 Step Fortgeschritten Aula Realschule, 18:30-19:30h, Kursbeginn: 21.01.16 Step und Gymnastik Aula Realschule, 19:30-20:30h, Kursbeginn: 21.01.16 Aktiver Leben Evangelischer Pfarrsaal, 19:30-21:00h, Beginn: 14.01.16 Freitag: TV-Dance Aula Realschule, 17:30-18:30h, Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 14 Kursbeginn: 15.01.16 Pilates Aula Realschule, 18:35-19:35 h, Kursbeginn: 15.01.16 Wir möchten uns bei den Vereinen von Weizen, der evangelischen und katholischen Pfarrgemeinde, den Schulen, der Carossaklinik, dem Tennisclub und der Heimatbühne Stühlingen ganz herzlich für`s „Platzmachen“ und „Platz-geben“ bedanken. Dank Euch können wir, trotz Schließung der Stadthalle, weiterhin unser Vereinsangebot aufrechterhalten. Hierfür sind wir Euch allen sehr dankbar. Genauere Infos zu unserem Vereinsangebot lesen Sie bitte auf unserer Homepage www.turnverein.stuehlingen.de oder informieren Sie sich telefonisch bei Mary Würth Tel.:933919. Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V. Narrenverein „Katzbach“ Mauchen e.V. Kappenabend in Mauchen am Freitag, 15. Januar Am Freitag, 15. Januar indet der Kappenabend der Mauchemer Katzen statt. Wir wissen derzeit noch nicht ganz genau, wie wir die Anreise nach Mauchen antreten werden. Zur Option stehen auf dem Kamel, zu Fuß, per Hubschrauber oder eventuell doch mit einem Bus. Genaueres hierzu erfahrt ihr über „WhatsApp“ oder ganz „altmodisch“ über Telefon oder Rauchzeichen. Wir hofen und zählen auf zahlreiche Teilnehmer und freuen uns bereits jetzt schon auf eine geile Party „z´Muchä“ ! Einladung zum Kappenabend Mauchen Endlich ist es wieder soweit! Unser Kappenabend indet am Freitag 15.01.2016 ab 20.11 Uhr im Bürgersaal in Mauchen statt. Eingeladen sind alle befreundeten Zünfte und Vereine, sowie alle Einwohner aus Mauchen. Natürlich freuen wir uns auch besonders über Fasnachtsfreunde aus den umliegenden Ortschaften! Also kurz gesagt: Kommt einfach alle vorbei!!! Mit närrischen Füßen euer Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V. ...deretwasandereNarrenverein... Die Vorstandschaft Musikverein Grimmelshofen e. V. Sängerbund Stühlingen e.V. „seit1863 ....singen aus Leidenschaft“ .......... s‘goht dägegä .......... Am 28. Januar indet die traditonelle Stühlinger Frauenfasnet statt. Nach dem Motto „IM WILDEN WESTEN“ trefen sich um 20.11 Uhr die Besten. Für Stimmung im Saloon sorgt der große blonde Winnetou ALEX Ihr Sängerbund Stühlingen e.V. Guggenmusik Bügärumpler Bettmaringen e.V. Zu unserem Rumplerball möchten wir Euch auch dieses Jahr wieder recht herzlich einladen. Unter dem Motto „GLADIATORS` NIGHT - Ich kam, sah und feierte“ öfnen wir für Euch unser Pforten der Gladiatoren-Arena. Wann: Freitag, den 22.01.2016 Wo: Gemeindehaus Bettmaringen Einlaß: ab 20.11 Uhr Es warten viele tolle Highlights auf Euch Top Guggenmusiken, DJ, 2 Floors, 2 Bars und vieles mehr...! Wir freuen uns sehr auf Euer Kommen! Eure Bügärumpler Die Generalversammlung des Musikverein Grimmelshofen e.V. indet am Samstag, den 30.01.2016 im Gasthaus „Zur Wutachschlucht“ statt. Gute Stimmung ist mit DJ Schäppi garantiert!!! Zudem werden die Guggenmusiken Bügärumpler aus Bettmaringen und die HüttäRüttler aus Mauchen die Stimmung ordentlich aufheizen! Also schnappt euch eine Kappe und dann nichts wie los nach Mauchen! P.S. Wir haben noch Barpreise wie vor 10 Jahren Wir freuen uns auf euch! Narrenverein „Katzbach“ Mauchen Beginn für Aktivmitglieder und Zöglinge ist um 19.30 Uhr. Oizieller Beginn um 20.15 Uhr Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Rechenschaftsbericht 5. Musikalischer Bericht 6. Bericht über die Jugendarbeit 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Neuwahlen der Vorstandschaft 9. Vorhaben im Vereinsjahr 2016 10. Wünsche und Anträge Hierzu möchten wir alle Interessierten, die Vereinsvertreter der örtlichen Vereine, sowie alle Gönner und Freunde des Vereins recht herzlich einladen. Die Vorstandschaft SV Grimmelshofen e. V. Am Samstag, den 23. Januar 2016 indet um 20.00 Uhr unsere Generalversammlung im Gasthaus zur Wutachschlucht statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Begrüßung Totenehrung Hauptprotokoll Kassenbericht Bericht Vorstand Bericht Kassenprüfer; Entlastung Wahlen Termine, Wünsche und Anträge Hierzu möchten wir alle Vereinsmitglieder, die Ehrenmitglieder und die Freunde und Gönner unseres Vereins recht herzlich einladen. Der Vorstand Landfrauen Wangen Einladung zur Generalversammlung Liebe Landfrauen, die Generalversammlung 2016 indet am Sonntag 17. Januar 2016 um 19 Uhr im Gasthaus Mittlere Alp mit folgender Tagesordnung statt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Begrüßung Totenehrung Bericht der Schriftführerin Bericht der Kassiererin Entlastung der Vorstandschaft Bericht der 1. Vorsitzenden mit Terminvorschau Wünsche, Anträge, Gäste haben das Wort Dazu laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Mädchen und interessierte Frauen herzlich ein. Bitte beachtet den geänderten Versammlungsort. Die Vorstandschaft Der Landfrauenverein Wangen lädt zu folgendem Vortrag herzlich ein: „Der Einluss des Darms auf unsere Gesundheit“ von Christoph Meßmer, Heilpraktiker aus Tengen Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 15 Wir erfahren, was der Darm mit Allergien, Depressionen, Rheuma, Neurodermitis und anderen Erkrankungen zu tun hat und wie wir ihn schützen können. Termin: Donnerstag, 21.01.2016 Beginn: 19.30 Uhr Ort: ehem. Kindergarten Oberwangen Dazu laden wir alle interessierten Mitglieder und auch Gäste aus allen Ortsteilen recht herzlich ein. Landfrauenverein Wangen Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bildungs- und Sozialwerks e. V. des Landfrauenverbandes Südbaden angeboten. Februar : 4. Februar : Schmutzige Donnerstag 5.00 Uhr wecken 19.11 Uhr in Oberwangen Hemdglunckerumzug Danach Bunterabend im Saal 5. Februar : AUFRÄUMEN 13 UHR, Nachtumzug Erzingen 19.45Uhr Abft.18.40 Uhr mit dem Bus 7. Februar : Umzug Rechberg 14.11 Uhr 8. Februar : Umzug Stühlingen 9. Februar : Kinder Fasnacht 14.30 Uhr im Saal, Kehrausball 10.Februar : Aufräumen 18 Uhr 13.Februar : Fasnachtsfeuer 19.00 Uhr am Hirschen Vormerken : 5 März Generalversammlung 19 Uhr im Saal Musikverein Ober- Unterwangen Die Bläsergruppe des Musikvereins möchte sich bei den Einwohnern von Wangen für die großzügigen Spenden anlässlich des Weihnachtsspiels an Heiligabend recht herzlich bedanken. Es wurden insgesamt 1.100,00 Euro gespendet. Davon wurden 550,00 an Afrikahelp, von Manuel Isabo gespendet. Wir wollen damit sein Lebenswerk unterstützen. Für die Jugendarbeit des Musikvereins werden ebenfalls 550,00 Euro verwendet. MusikvereinOber-Unterwangen DieVorstandschaft Januar : 8. Januar : Kappenabend Eberingen 9. Januar : Kappenabend Lembach 15. Januar : Kappenabend Mauchen, Bunterabend Stühlingen 16. Januar : Zigeunerball Weizen, Bunterabend Stühlingen 22. Januar : Rumplerball Bettmaringen 23. Januar : Nachtumzug Eggingen 19.11Uhr (Kleggaunarrentr.) 24. Januar : Umzug Eggingen 13.33Uhr (Kleggaunarrentr.) 29. Januar : Kappenabend Bettmaringen 30. Januar : Maskenball Weizen 31. Januar : 14 Uhr Eier sammeln Trefpunkt für alle Kappenabende um 20 Uhr am Hirschen Trefpunkt : 20.00 Uhr am Rathaus mit Privatautos Die erste große Veranstaltung unserer Fasnet indet am Samstag, den 16.01.2016 in der Ehrenbachhalle statt: Interessierte sind gerne willkommen. Eurer Vorstandsteam vom Frauenverein Weizen e.V. Narrenverein Weizen e.V. Am Freitag, den 15.01.2016 besuchen wir den Kappenabend in Mauchen. Die Topband THE RESET „ VOLLXROCKER „ die Partyband Europas und die Guggenmusiken Hölledüüfel aus Degernau, Mühlbach – Bazis aus Eggingen und die Fidele Stammtischler aus Tiengen werden an diesem Abend für Stimmung sorgen. Wir freuen uns, viele Narren aus Nah und fern begrüßen zu können. Also, wir sehen uns dann am Samstag ! Mit närrischem Wizemer Geißä-määääh! An alle Mitglieder ! Am Samstag den 16.01.2016 ab 9.00 Uhr trefen wir uns in der Ehrenbachhalle für den Aufbau zum Zigeunerball. Die Vorstandschaft g r e nb ute c ks . dru sehen, h c u e s B n zu er d e dara nd. d n e. eud r si Erfi als cher Fr lich wi ge r n t e l i i S g si eweg ten b ät t e be r a r i Er h wie W G Thermomixabend Inge Nägele zeigt uns Tipps und Tricks im Umgang mit dem Thermomix. Die hergestellten Produkte werden wir zusammen probieren und verzehren. Am Mittwoch, den 20. Januar 2016 im Vereinsheim in Weizen. Beginn: 19.00 Uhr. Unkostenpauschale für die Rohmaterialen: 5 Euro Jeder Interessierte, ob Mitglied oder nicht ist herzlichst willkommen. Wir bitten um Anmeldung bis Montag, den 18.01.2016 unter den Telefonnummern: 07744/884 Birgit Hamburger oder 07744 / 96779 Kirsten Eggi. Wir freuen uns auf euer kommen. Turnen Dienstagskurse Fitness – Gymnastik für Frauen Übungsleiterin: Roswitha Geiger 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr im Vereinsheim in Weizen Fitness – Gymnastik für Frauen Übungsleiterin: Maria Albert 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr im Vereinsheim in Weizen. Der traditionelle Zigeunerball Narren Fahrplan NV - Wangen Frauenverein Weizen Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, [email protected], www.primo-stockach.de Wir haben Abschied genommen von Hugo Rendler * 26.10.l932 † 10.12.2015 - Danke an alle, die ihr Beileid schriftlich und mündlich zum Ausdruck brachten. - Danke an die Modellfluggruppe e.V. Weizen - Danke dem Bestattungsunternehmen Martina und Günter Stritt Deine Rosi Deine Kinder Hugo jun. und Ute mit Familien Deine Enkel mit Familien Deine Urenkel Deine Geschwister Adolf, Fritz und Rosel mit Familien Schwaningen, im Dezember 2015 Wir haben unseren lieben Verstorbenen seinem eigenen Wunsch entsprechend im engsten Familienkreis in aller Stille beigesetzt. Folgende Grundstücke aus Erbmasse zu verkaufen: Flurstück 1567/1 „Stegwiesen“ Wiesengrundstück neben der Wutach, 15,89 Ar Flurstück 516 „Weingarten“ Waldgrundstück, 26,5 Ar Telefon 07753 15 88 600 qm Hallen und Büros zu verpachten Jestetten i. Zentrum: Hallen und Bürogebäude, mit Toiletten und Sozialräumen, total ca. 600 qm. Ebenso vorhanden, Parkplätze und Verkehrsflächen falls gewünscht, auch teilbar, gut mit Fahrzeugen bis 7,5t befahrbar, auch zum Be- und Entladen gute Bedingungen in ruhiger und doch sehr zentraler Lage. Pachtbeginn nach Vereinbarung. Interessenten bitte melden bei [email protected] Ladenlokal zu vermieten 115 qm, zentrale Lage, Neu renoviert,ideal für Büro oder Praxis Info unter 01712612324 Kaltmiete 680 Euro Tierarztpraxis Dr. K. Schnellbach • S. Schreiber Praktische Tierärztinnen Schweizer Str. 5 • 79848 Bonndorf Tel. 07703 933 955 • Fax 07703 933 776 Wir suchen ab sofort eine/n Auszubildende/n für den Beruf TFA (tiermedizinische/r Fachangestellte/r) oder eine Hilfskraft für unsere Kleintierpraxis. So. 14.02. Napoleon renoviert! Mosterei Epple Mitteilung an unsere Kunden Die Mosterei ist beendet. Die Anlage wird ausgebaut, verkauft oder entsorgt. Sollte jemand Interesse haben, bitte sofort melden. Wir möchten uns ganz herzlich bei all unseren Kunden für die jahrzehntelange Treue bedanken. Hermann Epple • Tel. 07746-1042 Liebe Gäste des Napoleon, die Woche von Montag, den 11.01. bis einschl. Sonntag, den 17.01.16 bleibt die Gastwirtschaft geschlossen. Vielen Dank für Euer Verständnis! Wir freuen uns, Euch ab Montag, den 18.01.16 auf neuem Boden begrüßen zu dürfen :-) Euer Napi-Team