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Mittwoch, 13. Januar 2016
29. Jahrgang - Nummer 1/2
Öfentliche Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzung 2016
Donnerstag (14.01.2016)
Bücherausgabe der Stadtbibliothek,
von 17.00 bis 20.00 Uhr in der Stadthalle
Donnerstag (14.01.2016)
Sprechstunde Jugendamt Waldshut,
Allgemeiner Sozialdienst
von 10.00 bis 12.00 Uhr, Rathaus Stühlingen
Freitag (15.01.2016)
Wochenmarkt, 7.00 bis 12.00 Uhr,
Hauptstraße 2 (vor dem Haus Beil)
Samstag (16.01.2016)
Recyclinghof, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Industriegebiet Stühlingen
Montag (18.01.2016)
Bücherausgabe der Stadtbibliothek,
von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle
Montag (18.01.2016)
Überprüfung durch den TÜV
von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr beim Autohaus
Amann Inh. G. Tröndle, Bundesstraße
Nach den Vorschriften des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten
haben, als Ersatz für die Festsetzung der
Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer durch öfentliche
Bekanntmachung festgesetzt werden.
Steuerplichtige, die von der Möglichkeit
des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag am 01.07.2016
fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden und ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden
Änderungsbescheide erteilt.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit
der letzten Bescheiderteilung nicht geändert
haben, wird deshalb durch diese öfentliche
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt für das
Kalenderjahr 2012 bzw. in einem späteren
Kalenderjahr veranlagten Höhe festgesetzt.
Mit dem Tage der öfentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für
die Steuerplichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann
innerhalb einer Frist von einem Monat, die
mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen
beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt
Stühlingen, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen oder beim Landratsamt Waldshut, Kommunalamt, Kaiserstr. 110, 79761 WaldshutTiengen angefochten werden.
Die Grundsteuer 2016 wird mit den in den
zuletzt erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15.
August und 15. November 2016 fällig. Für
Stühlingen, den 05.01.2016
Schäfer, Bürgermeisterin
Dienstag (19.01.2016)
Überprüfung durch den TÜV von 09.00 Uhr
bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann Inh.
G. Tröndle, Bundesstraße, und ab 10.00 Uhr
beim Autohaus Leingruber, Bundesstraße
Mittwoch (20.01.2016)
Restmüllabfuhr
STADT STÜHLINGEN
Mittwoch (20.01.2016)
Abfuhr blauen Tonne
Mittwoch (20.01.2016)
Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr,
Industriegebiet Stühlingen
AUSSCHREIBUNG MATERIALLIEFERUNG
BREITBANDVERSORGUNG STÜHLINGEN UND ORTSTEILE
Lieferung Rohrverbunde/Kabelschächte 2016/2017
Ausschreibung:
www.stuehlingen.de
schluss
Redaktions
gsblatt,
ste Mitteilun
für das näch
KW 3/2016: 1.2016, 11.00 Uhr
Montag, 18.0
 Aktuelles
 Ausschreibungen
Angebotsunterlagen: Stadt Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen -Tel. 07744/53251
Stühlingen, den 09.01.2016
Isolde Schäfer, Bürgermeisterin
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 2
RATHAUS
APOTHEKEN
Zentrale:
07744 /532 - 0
Verkehrsamt:
- 34
FAX:
07744/532 - 22
Internet: http://www.stuehlingen.de
e-mail Adresse Stadt:
[email protected]
Öfnungszeiten:
Mo. – Fr.:
8.00 - 12.00 Uhr
Do. Nachmittag:
14.00 - 18.00 Uhr
Wasserversorgung:
nach Dienstschluss:
0171/2026037
Antennenanlage
Kundenservice
unitymedia (Kabel BW)
0711/54888150
Stromversorgung:
EKS Störungsdienst
Tel.: 0041/ 52624 4333
Energiedienst Rheinfelden
Stromversorgungsstörungen:
07623/92-1818
Stadtbibliothek
(in der Stadthalle):
0160/3653086
erreichbar während der Öfnungszeiten
Homepage: stadtbibliothekstuehlingen.de
E-Mail: [email protected]
SCHULEN
Schulzentrum, Hallauer Straße
Realschule
07744/93989-0
Hohenlupfenschule, GS
Rektorat:
07744/1089
Grundschule Weizen:
07744/5277
KINDERGÄRTEN
Kindertagesstätte Stühlingen
Kindergarten Bettmaringen
Kindergarten Eberingen
Kindergarten Lausheim
Kindergarten Schwaningen
Kindergarten Weizen
07744/929299-0
07743/5994
07744/6861
07709/400
07744/5244
07744/5583
NOTRUFNUMMERN
Notarzt
Feuerwehr:
(ohne Vorwahl und gebührenfrei)
Feuerwehrgerätehaus:
112
6406
Polizei:
Polizeiposten Wutöschingen
07746/9285-0
(während der Dienstzeit)
Polizeirevier
Waldshut-Tiengen
07751/8316-531
(rund um die Uhr)
Notfälle/Notrufnummer
110
(ohne Vorwahl, rund um die Uhr beim Polizeipräsidium Freiburg)
Notruf der badenovaNETZ GmbH
zuständig für Störungen in der Erdgasversorgung
0800 2767767 (kostenlose Servicenummer)
Krankentransport:
07751/19222
ÄRZTE/ ZAHNÄRZTE
Die diensthabende Ärztin / den diensthabenden
Arzt erfragen Sie bitte beim DRK unter der Tel.:
116 117
Die zahnärztliche Notrufnummer
lautet: 01803/22 25 55-30
Den Apothekennotdienst entnehmen Sie bitte den
Tageszeitungen und der Hinweistafel am Apothekeneingang oder unter Festnetz Nr. 0800 0022833
bzw. Handy 22833. Internet:
www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de
KRANKENHAUS STÜHLINGEN
Zentrale
07744/5 31-0
DEUTSCHES ROTES KREUZ
Rotkreuzfahrdienst
(Krankenfahrten und Rollstuhlbus,
Anruf kostenlos, Telefon 0800/0 07 97 61
Beratungsstelle f. alters- und behindertengerechtes Wohnen des Landkreises Waldshut
in Trägerschaft des DRK
Tel.: 07741/91 35 44
Ofene Beratung “Courage”
Tel.: 07751/91 08 43
Schwangeren- und Familienhilfeberatung
beim Diakonischen Werk,
Waldtorstr. 1a, Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/8 30 40
Donum vitae Hochrhein
Staatl. Anerkannte Beratungsstelle im
Schwangerschaftskonlikt und
Schwangerenberatung, Rheinstr. 8
79761 Waldshut-Tiengen,
Tel. 07751/898237
Frauen- und Kinderschutzhaus
Tel. 07751/3553
Verbraucherzentrale
Infotelefon 01805/ 50 59 99
(0,12 Euro/Minute)
Mo. bis Do.
10.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag,
10.00 bis 14.00 Uhr
PFLEGEHEIM
Plegeeinrichtung in den Brunnenwiesen
(Stationär; Kurzzeit- und Verhinderungsplege)
Hallauerstr. 11, Tel. 07744 92986-0
St. Laurentius Bonndorf
Plegeheim & Betreutes Wohnen
Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagesplege
Tel. 07703/9395-0.
SCHWIMMBÄDER
Schwimmbad Stühlingen
Schwimmbad Mauchen
CARITASVERBAND HOCHRHEIN E.V.
Hausnotruf
Leitung Christinna Wißler
Tel. 07743 933813
Mobil: 0176 180 11 161
Essen auf Rädern
Leitung: Gabriele Ebner
Tel. 07751 8011-28
www.caritas-hochrhein.de
Plegestützpunkt Landkreis Waldshut
Tel. 07751 864252
Auskünfte über sämtliche sozialen Angebote
und Belange, Beratung und mögliche spontane
Hilfeleistung für Stühlingen und Ortsteile
Edith Kaufmann,
Kath. Frauenverein e.V.
Tel.: 07744 / 93 38 20 Fax 07744 / 93 38 84
AMBULANTER
PFLEGEDIENST
für daheim
J.A. Hampel
Plege und Betreuung
Hauswirtschaft
Täglich frisches Mittagessen
Kostenloses Plegeberatungszentrum
Schulungen zu Hause und Plegekurse
Übergangsplege aus dem Krankenhaus kostenloses Hausnotrufgerät
KURZZEITPFLEGE-TAGESPFLEGE
In dringenden Fällen rund um die Uhr
erreichbar, Telefon: 07743/56 21
Nachbarschaftshilfe
JA Attraktives Dorleben
07744 3379783
Diakonisches Werk Hochrhein
Dienststelle Waldshut
Tel. 07751/8304-0
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und
Umgebung e. V.
Tierheim Steinatal 2
07741 684033
Notruf: 0151 55414785
Lebenshilfe Südschwarzwald
FUD für Familien mit Kindern
mit Behinderungen
Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07741/965 72 77
07744/933183
07744/402
SOZIALSTATION OBERES
WUTACHTAL E.V.
Mühlenstraße 5, 79848 Bonndorf
•
Häusliche Plege
•
24 Stunden Rufbereitschaft
•
Hauswirtschatliche Versorgung
•
Essen auf Rädern
•
Unentgeltliche Beratung
•
Hospizeinsätze für Schwerkranke
und sterbende Personen
Tel.: 07703 / 93 70 11
[email protected]
Dorfhelferinnen und Familienplege
Tel.: 07751/91999-44 oder 0151 27654300
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadtverwaltung
79780 Stühlingen; Schlossstraße 9
Telefon: 07744/532-21 Fax 532-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stuehlingen.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeisterin Isolde Schäfer
Verantwortlich für den übrigen Teil:
Primo-Verlag Anton Stähle - Stockach
Druck: Primo-Verlag Stockach
Postfach 1254; 78329 Stockach
Telefon: 07771/9317-11 Fax 9317-40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.primo-stockach.de
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 3
Abfuhrtag für die Blaue Tonne
werden kann.
Der Leerungstermin der Blauen Tonne ist an
den Leerungstag der Restmüllabfuhr gekoppelt.
Die Höhe des Wasserpreises und eine mögliche Grundgebühr berät und beschließt der
Gemeinderat in separater Sitzung nach erfolgter Gebührenkalkulation.
Nächste Leerung: 20.01.2016
Die Stadt Stühlingen
(ca. 5.000 Einwohner),
Landkreis Waldshut, sucht
zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
Erzieher/in
oder Kinderpleger/in
oder Bewerber/in mit
vergleichbarer Qualiikation
für unseren städtischen Kindergärten
Weizen in Teilzeit mit einem Beschäftigungsvolumen von 80 %. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Wir wünschen uns eine aufgeschlossene,
engagierte, verantwortungsbewusste
und teamfähige, pädagogische Fachkraft mit Berufserfahrung und Ausbildung als Erzieher/in, Kinderpleger/in
oder einer vergleichbaren Ausbildung.
Fundbüro
Gefunden wurde
•
1 Brille mit schwarzem Rahmen in der
Postagentur bei der Firma Stocker,
Stühlingen.
Veranstaltungskalender 2016
Folgende Veranstaltung wurde uns gemeldet:
13.03.2016
Kirchenkonzert in Blumegg,
Musikverein Blumegg und
Gemischter Chor Grimmelshofen
(19.00 Uhr)
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter: 07751/86-4320 oder
[email protected].
•
Behandlung von Baugesuchen
a)
Bauvoranfrage zum Neubau eines
Wohnhauses (Betriebswohnung) auf
Grundstück Flst.Nr.2024, Lindenbergstraße 23, Gemarkung StühlingenLausheim
b)
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung sowie Doppelgarage auf
Grundstück Flst.Nr. 3076, Kreuzäcker 9,
Gemarkung Stühlingen-Schwaningen
c)
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Flst.Nr.
2784, Fritz-Stotmeister-Straße 20, Gemarkung Stühlingen-Weizen
Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch
die Baurechtsbehörde beim Landratsamt
Waldshut.
•
Schwerbehinderte Bewerberinnen und
Bewerber werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Frau Feldmeier vom Jugendamt Waldshut
ist am Donnerstag, 14.01.2016 zwischen
10.00 und 12.00 Uhr im Rathaus Stühlingen.
öfentliche Gemeinderatssitzung
vom 21.12.2015
Den Bauanträgen wurde jeweils einstimmig
zugestimmt.
Die Vergütung erfolgt nach TVÖD
(TV SuE).
Sprechstunde des Jugendamtes im Rathaus Stühlingen
Sitzungsbericht
Wir bitten um Kenntnisnahme.
IhreStadtverwaltungStühlingen
Teamfähigkeit, Initiative, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und selbständiges Arbeiten sind für
Sie selbstverständlich. Sie sind lexibel
und verfügen idealerweise über Kenntnisse oder Fortbildungen zum Orientierungsplan. Sie besitzen eine gültige
Fahrerlaubnis (Klasse B) und die Bereitschaft, den privaten PKW zum Dienstverkehr einzusetzen.
Wenn Sie diese Aufgabe interessiert,
senden Sie Ihre Bewerbung mit Angabe
eines möglichen Eintrittstermins bitte
bis zum 29. Januar 2016 an die Stadtverwaltung Stühlingen, Hauptamt,
Schlossstrasse 9, 79780 Stühlingen.
Für weitere Informationen steht Ihnen
gerne Herr Hauptamtsleiter Andreas
Mosmann unter Tel. 07744/532-30, Mail
[email protected], zur Verfügung. Weitere Informationen zu Stühlingen erhalten sie unter
www.Stuehlingen.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Rechnungsamt (Frau Schippmann,
07744/532-40) gerne zur Verfügung!
Ankündigung einer
rückwirkenden Anpassung der
Wassergebühren und Einführung einer Grundgebühr zum
01.01.2016 nach erfolgter
Gebührenkalkulation im
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat in öfentlicher Sitzung
am 07.12.2015 über die Neukalkulation der
Wassergebühren und der Kalkulation einer
Grundgebühr (keine reine Zählergebühr)
zum 01.01.2016 beraten und beschlossen.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf
hin, dass sich die Wassergebühren nach
erfolgter Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.01.2016 erhöhen können
und rückwirkend zum 01.01.2016 die Einführung einer Grundgebühr beschlossen
Straßenbeleuchtung im Gesamtgebiet Stühlingen
hier: Auftragsvergabe für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung
Am 23.03.2015 wurde dem Gemeinderat der
Abschlussbericht der Umrüstung auf LED
Leuchtmittel präsentiert. Gleichzeitig wurden verschiedene Standortergänzungen
und Umbaumaßnahmen vorgestellt. Dafür
sollten die Restmittel verwendet werden.
Die Ortsvorsteher wurden über die geplanten Maßnahmen informiert und konnten
bis Ende September noch Ergänzungen
und Änderungen melden. Dieser Rücklauf
wurde in die Planung eingearbeitet und die
Ausschreibung am 28.10.2015 an vier Bieter
versandt. Als Restmittel stehen im Haushalt
2015 noch 176.637,89 € zur Verfügung. Dieser Restbetrag deckt die Umrüstung-/Ergänzungskosten, die Planungskosten
und
evtl. Kosten für Unvorhergesehenes ab.
Im weiteren Verlauf wurden noch Fragen zu
den Themen Zeitpunkt der Umsetzung bzw.
Zeitpunkt der Fertigstellung der Ergänzungen sowie Erfüllung aller Änderungs- und
Ergänzungswünsche beantwortet.
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 4
wendige Änderungen der Satzung, die
der Landkreis im Einvernehmen mit
der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vornimmt und die keine wesentlichen Veränderungen darstellen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Den Zuschlag für die ausgeschriebenen
Arbeiten erhält die EKS AG aus Schafhausen mit einer Bruttoangebotssumme von
130.328,88 €.
•
Breitbandausbau
Weizen – Weizen-Bhf.
hier: Auftragsvergabe für die Erdund Leerrohrverlegungsarbeiten
Es wurden Fragen zur empfohlenen Ausführungsirma bezüglich ihrer Referenzen,
Spezialisierung der Firma, zur Firma selbst,
der Nachlieferung der geforderten Bestätigungen und Nachweise sowie zur Frage von
Ausführungen der Erd- und Leerrohrverlegungen in anderen Ortsteilen beantwortet.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Den Zuschlag für die ausgeschriebenen
Arbeiten erhält die Firma Daniel Stoll Bau
GmbH, Todtmoos zu einem Bruttoangebotspreis von 800.557,37 €.
•
Zweckverband Breitband Landkreis
Waldshut
hier: Zustimmung zur Änderung der
Zweckverbandssatzung
Der Beschluss des Gemeinderats basierte auf einem Satzungsentwurf, der vom
Landkreis Waldshut mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich abgestimmt war. Im
Nachhinein wurden im konkreten Antragsverfahren auf Genehmigung der Satzung
beim Regierungspräsidium Freiburg auf
dortigen Wunsch weitere Änderungen vorgenommen. Aus Rechtssicherheitsgründen
sind das Regierungspräsidium Freiburg und
das Landratsamt Waldshut der Aufassung,
dass die nunmehr geänderte Satzung nochmals zu beschließen ist, zumal der Beschluss
vom 29.06.2015 „nur“ notwendige Veränderungen der Satzung umfasst, die der Landkreis im Einvernehmen mit der zuständigen
Rechtsaufsichtsbehörde vornimmt und die
keine wesentlichen Veränderungen darstellen. Da einige Veränderungen vorgenommen wurden, wird empfohlen, diese
Satzung erneut zu beschließen, damit eine
Diskussion, ob wesentliche Veränderungen
erfolgt sind oder nicht, sicher ausgeschlossen werden können.
Ansonsten handelt es im Wesentlichen um
redaktionelle oder begriliche Änderungen/Anpassungen (z.B. Verbandsmitglied
statt Mitglied), die das Regierungspräsidium
durch alle 32 Städte und Gemeinden des
Landkreises Waldshut beschlossen haben
möchte.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die Stadt Stühlingen stimmt der beiliegenden Satzung in der geänderten
Fassung vom 12.11.2015 zu. Diese Zustimmung umfasst auch weitere not-
2.
Der Beschluss des Gemeinderates vom
29.06.2015 bleibt im Übrigen unberührt.
3.
Die Gründung des Zweckverbandes
und die Bekanntmachung der Satzung
erfolgt wie unter Stellungnahme der
Verwaltung (II.) dargelegt.
•
Beratung und Beschlussfassung des
Haushaltes 2016 und des Stellenplanes
Der Haushaltsplan wurde vom Gemeinderat am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung
vorberaten. Als Basis für diese Vorberatungen wurde dem Gremium ein Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Gemäß § 81 Absatz
1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher Sitzung zu beraten
und zu beschließen.
Die Vorsitzende ging in Ihrer Rede kurz auf
den Haushaltsplan 2016 ein. Der Haushalt
2016 hat ein Volumen von rd. 21,08 Millionen
Euro nach 17,3 Millionen Euro im laufenden
Haushaltsjahr 2015. Der Vermögenshaushalt
beläuft sich auf 6,27 Millionen Euro. Die negative Zuführungsrate vom Verwaltungs- an
den Vermögenshaushalt beträgt – 368.854,Euro. Die geplante Rücklagenentnahme beläuft sich auf 2.696.239,- Euro.
Die Plichtaufgaben stehen erneut im Mittelpunkt, wobei aus der Plicht oftmals eine Kür
entsteht. So führten die Kanalbaumaßnahmen davor in Unterwangen und Lausheim
zu einer Dorfsanierung. Besondere Vorhaben im kommenden Jahr sind die Kanalbaumaßnahme in Schwaningen, Fertigstellung
der Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Sulzfeld in Stühlingen, Breitbandversorgung und Erhöhung des Stammkapitals,
Sanierung der Ehrenbachhalle in Weizen,
Erschließung Rappenhalde in Stühlingen,
Sanierung der Steinastraße in Bettmaringen
und des 1. Abschnitts des Freibades in Stühlingen und der Friedhofsmauer in Lausheim,
Ausstattung der Klassenräume mit moderner Technik und allgemeine Beschafungen
und Einsatzkleidung für die Feuerwehr.
Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann
erläuterte dem Gremium die Eckdaten des
zu beschließenden Haushalts 2016 mittels
einer Präsentation und ging dabei insbesondere auf die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes
und deren jeweiligen Entwicklungen ein,
ebenso die Entwicklung der Zuführungsrate
sowie der Rücklagen und der Schulden.
Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss:
1.) Der Haushaltssatzung einschließlich
dem Haushaltsplan 2016 wird zugestimmt.
2.)
Dem Stellenplan für den Hoheitsbereich wird in der als Anlage 9 beigefügten Form zugestimmt.
•
Beratung und Beschlussfassung des
Wirtschaftsplanes 2016 und Stellenplanes des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Gemäß § 81 Abs. 1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Selbiges gilt für den Wirtschaftsplan eines
Eigenbetriebs (§§ 14 bis 16 EigBG BW).
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat
am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung vorberaten.
Nach der Vorberatung wurden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung bezüglich von Maßnahmen im
Zuge des Eigenbetriebes ZIS Streichungen
vorgenommen und dadurch verringerte
sich die Kreditaufnahme entsprechend.
Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss:
1.)
Dem Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird durch
Beschluss festgestellt.
2.)
Dem Stellenplan für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung wird in der als Anlage 8 beigefügten Form zugestimmt.
•
Beratung und Beschlussfassung des
Wirtschaftsplanes 2016 und Stellenplanes des Eigenbetriebs ZIS
Gemäß § 81 Abs. 1 GemO ist die Haushaltssatzung vom Gemeinderat in öfentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Selbiges gilt für den Wirtschaftsplan eines
Eigenbetriebs (§§ 14 bis 16 EigBG BW).
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat
am 07.12.2015 in öfentlicher Sitzung vorberaten.
Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann
erläuterte hierzu die Stammkapital-erhöhung um weitere 500.000,- € für den Eigenbetrieb ZIS.
Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss:
1.)
Dem Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs ZIS wird durch Beschluss festgestellt.
2.)
Dem Stellenplan für den Eigenbetrieb
ZIS wird in der als Anlage 8 beigefügten Form zugestimmt.
•
Entscheidung über die Annahme
einer Zuwendung (Spende) gemäß
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: zweckgebundene Spenden von
der Sto. SE & Co.KGaA
Die Sto SE& Co.KGaA hat für das Sommerferienprogramm eine Spende getätigt.
Der Gemeinderat hat der Annahme der
Spende einstimmig zugestimmt.
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 5
•
Entscheidung über die Annahme
einer Zuwendung (Spende) gemäß
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: zweckgebundene Spenden
von den Eheleuten Christine und Joachim Sarnow für
Flüchtlinge
Der Gemeinderat hat der Annahme der
Spenden einstimmig zugestimmt.
•
Entscheidung über die Annahme
einer Zuwendung (Spende) gemäß
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: zweckgebundene Spenden
von Herrn Georg Lang für
Flüchtlinge
Der Gemeinderat hat der Annahme der
Spenden einstimmig zugestimmt.
•
Entscheidung über die Annahme
einer Zuwendung (Spende) gemäß
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: zweckgebundene Spenden
von Herrn Michael Lang für
Flüchtlinge
Der Gemeinderat hat der Annahme der
Spenden einstimmig zugestimmt.
ging Bürgermeisterstellvertreter Rüdiger
Mayer auf die geleisteten Vorhaben ein und
bedankte sich bei Bürgermeisterin Schäfer,
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Stadtverwaltung sowie bei allen Gremiumsmitgliedern für ihren Einsatz zum Wohle der
Stadt Stühlingen.
b)
Bezuschussung des Landkreises
Waldshut für den Ausbau
Breitbandversorgung
c)
Backbone-Konzept des
Landkreises Waldshut
d)
140 Jahre Musikverein Blumegg e.V.
Bezirksmusikfest 05.-09. Mai 2016
Anschließend wurde die öfentliche Sitzung
beendet und im nichtöfentlichen Teil fortgeführt.
Ortsverwaltung Blumegg
Einladung
zu der am Mittwoch, den 20.01.2016
abends um 20.00 Uhr stattindenden
öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates.
Im Bürgerhaus Blumegg.
Hierzu lagen keine Themen vor.
Tagesordnung
1) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage auf Grundstück Flst.Nr. 134, Weilerstrasse, Gemarkung Stühlingen
– Blumegg
•
Bekanntgaben
2.)
Friedhofsgestaltung: Hier festlegen
der Platz für weitere Doppelgräber
a)
Abgleich Kinderland Hohenlupfen
3. Quartal 2015
Die Vorsitzende teilte dem Gremium
die aktuellen Zahlen für das Kinderland
Hohenlupfen mit. Im Haushaltsplan für
das Kinderland Hohenlupfen sind
671.131,88 € als Aufwand geplant. Der
gebuchte 3. Quartalsabschluss beläuft
sich auf 664.767,00,- €, was einer Diferenz von 6.364,88 € entspricht.
3.)
Bürgerfragestunde
4.)
Diverse Informationen
Den Spendern jeweils ein herzliches Dankeschön.
•
Sonstiges
Weiterhin wurde durch den Ausbau
der Hortplätze von 10 auf 20 Kinder
und die neue Betriebserlaubnis das
Personal ab 15.09.2015 um 0,7 VK aufgestockt.
•
Anregungen und Anfragen
a)
Jahresrückblick 2015 von Frau
Bürgermeisterin Schäfer
Frau Bürgermeisterin Schäfer ging in ihrer
Jahresabschlussrede anlässlich der letzten
Sitzung in diesem Jahr nochmals auf die
verschiedenen Projekte des Jahres 2015 ein
und bedankte sich bei allen Bürgerinnen
und Bürgern, dem Gemeinderat und der
Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit und wünschte allen bereits ein frohes
und möglichst unbeschwertes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2016.
In der anschließenden Jahresabschlussrede
Der Ortsvorsteher
Gerd Müller
Jugendamt sucht Gastfamilien
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Landesweit steigt infolge des starken
Flüchtlingszustroms die Zahl ankommender
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Irak
und Eritrea.
Die in Deutschland ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in
der Regel männliche Jugendliche zwischen
13 und 17 Jahren und werden unmittelbar
nach der Ankunft von den Jugendämtern
betreut. Viele der jungen Menschen benötigen nach oft dramatischer Flucht einen familiären Rahmen, der ihnen Sicherheit gibt.
Gleichzeitig gibt es Menschen in unserem
Landkreis, die Flüchtlingen praktische Hilfe
leisten wollen und können.
Das Jugendamt sucht deshalb Gastfamilien,
die sich vorstellen können, einen jungen
Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihn
bis zur Volljährigkeit oder dem Zuzug der
Eltern zu begleiten und zu unterstützen. Oft
ist den Jugendlichen nicht nur unsere Sprache fremd, auch unsere Werte, Normen und
Gewohnheiten unterscheiden sich meist
von dem, was sie aus ihren Heimatländern
gewohnt sind.
Gastfamilien, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe entscheiden, werden in
ihrer Arbeit unterstützt und erhalten einen
inanziellen Beitrag für die Betreuungsleistung sowie für Wohnraum und Verplegung.
Sie haben Interesse?
Der Plegekinderdienst unseres Jugendamtes informiert Sie hierzu unverbindlich.
Ansprechpartnerin: Susanne Filser,
Tel. 07751/86-4354 oder
[email protected]
Alle Interessierten sind herzlich zu unserer
Informationsveranstaltung eingeladen.
Thema:
Gastfamilien für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge
Veranstaltungsort: Landratsamt Waldshut,
Kaiserstr. 110, Raum 267
Termin:
19.01.2016
Beginn:
19.00 Uhr
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
MERKBLATT
für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von
Brauchtumsveranstaltungen
Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig
über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie inden in der Regel im öfentlichen
Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen
polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt
sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei
Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtig werden müssen. Die zuständigen
Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit
von Zuschauern und Umzugsteilnehmern
gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist
gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die
Sicherheit und Ordnung während des Umzugs
zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist
ein gewisses Sicherheitsniveau unerlässlich,
wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich
sollte jeder Teilnehmer sich des inanziellen
Risikos bewusst sein, wenn er sich nicht an die
Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang
sei auf das Urteil des Landgerichts Walds-hutTiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen
hingewiesen, über das die Badische Zeitung in
ihrer Ausgabe vom 26./27.01.1985 ausführlich
berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang
`86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden
und die Ortspolizeibehörden.
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 6
1.
Allgemeines
1.1. Brauchtumsveranstaltungen bedürfen
grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2
StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es
empiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in
Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen
im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können.
1.2. Die Fahrzeugführer müssen körperlich
und geistig geeignete Personen sein. Auch
schon geringer Alkoholgenuss kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen
Konsequenzen führen.
1.3. Vor Antritt der Fahrt ist die Verkehrsund Betriebssicherheit überprüfen, nämlich
z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das
Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbar-eit und
die sichere Besetzung des (r) Fahrzeuges (e).
Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist
besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden.
1.4. Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnisplichtigen Kfz
und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders
hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des
Entfernen von Radkästen (Kotlügel).
1.5. Folgende Rechtsvorschriften sind im Übrigen noch zu beachten:
1.5.1. § 21 StVO
Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese eine geeignete
(fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung
dürfen Personen auf der Ladeläche von Lkw
und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf
der Ladeläche transportiert werden, ist eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich.
1.5.2. § 22 StVO
Durch An- oder Aufbauten werden häuig, die
Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem.
§ 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde
erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich
die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und
die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich
auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten
und auch den mitgeführten Anhänger.
1.5.3. § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
Land- oder forstwirtschaftliche (lof ) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller
als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der An- und Abfahrt
zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder
Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch
die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h,
dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend
§ 58 StVZO gekennzeichnet sein.
Die Verwendung von roten Kennzeichen ist
nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen.
1.5.4. § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen.
1.5.5. § 34 StVZO
Das zuverlässige Gesamtgewicht usw. darf
keinesfalls aufgrund der Veränderungen über-
schritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen.
1.5.6.
2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989,
S. 322 f.l):
§ 1 (4) Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen
1.5.7. Außerdeutsche Fahrzeuge
Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den
Straßenverkehr, IntKfzVO, PlversAusl). Auf
Antrag sind Ausnahmen nur mög-lich, wenn
in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtlichen Fragen durch die Vor-lage einer Bescheinigung beantwortet sind.
2.
Besondere Sicherheitsbestimmungen für
Kfz und ihre Anhänger
2. 1. Während der Veranstaltung darf nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren wer-den und
bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h.
2.2. Während der Umzugsteilnahme muss
durch Begleitpersonen oder auch durch eine
technische Sicherung gewährleistet sein, dass
keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann.
2.3. Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht
mehr als ein Anhänger mitgeführt wer-den.
Die Verbindung von Kfz. und Anhänger muss
betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein.
2.4. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen
keine scharfkantigen oder sonstigen gefährliche Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den
Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen.
2.5. Verkleidung und Aufbauten
2.5.1. Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge
muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein,
die etwa 20 cm über dem Boden endet und die
Räder so gegenüber dem Zuschauer gesichert
sind. Die Seitenverkleidung muss so stabil angebracht sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt.
2.5.2. Bei Verkleidung von Kfz muss für den
Kfz-Führer nach vorn ausreichendes Sichtfeld
gewährleistet sein, so dass er auch dicht vor
dem Fahrzeug beindliche Kinder zu erkennen
vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche
Außenspiegel gewährleistet sein.
2.5.3. Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tieladern. Die Räder des Tieladers
müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im
Grundriss ein Rechteck bildet.
2.5.4. Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe
Zif 1. 5. 2. Eine Berührung der Stra-ßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein.
2.6. Mitnahme von Personen
2.6.1. Die Anhänger mit Personen auf der Ladeläche müssen mind. zweiachsig sein und an
der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz
gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden.
2.6.2. Beim Mitführen von Personen auf Ladelächen müssen diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen
gegen Herunterfallen geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen
sich keine Personen aufhalten.
2.7. Bremsanlagen
2.7.1. der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die
Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und
entsprechend wirksam sein.
2.7.2. Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist
darauf zu achten, dass bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist.
2.7.3. Mehrachsige Anhänger müssen eine
wirksame Bremsanlage haben in Form
einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu
emp-fehlen), oder
einer Aulaufbremse (Ansprechweg darf
nicht zu lang und die Rücklaufsperre
nicht in Funktion gesetzt sein), oder
einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse)
Die Abreißbremsanlage muss ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein.
Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene
Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des
Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges
oder 3 t übersteigt.
3.
Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und
ihre Anh., Reiter
An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und
Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten:
3.1. Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen
und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein.
Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben.
3.2. Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der
Fahrzeuge und der Mitnahme von Per-sonen
auf der Ladeläche gelten die Auführungen
unter Zif. 2.4, 2.5. und 2.6.
3.3. Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern.
3.4. Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben.
3.5. Unabhängig von den für den Umzug
getrofenen Regelungen dürfen Fahrräder vor
und nach dem Umzug in vorschriftsmäßigem
Zustand benutzt werden.
4.
Es wird empfohlen, dass der Veranstalter
eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei
abstimmt. U. a. sollte geregelt sein
Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit
Aufstellungsraum
Reihenfolge der Gruppen
Abstand von Gruppe zu Gruppe
Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u.a.,
Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit
Zuschauern, Werfen von Gegenstän-den
und Spritzen mit Flüssigkeiten u. a.
der Einsatz von Abschnittsleitern, die
auch Kontaktpersonen zur Polizei sein
sollten
der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten
(Arzt, Rotes Kreuz, Feuerwehr).
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 7
Brennholz Bestellung
Abgabe der Formulare bitte bis 31. Januar 2016 (keine telefonische Bestellung)!
Wie jedes Jahr wird aus dem Stadtwald Brennholz zum Kauf angeboten.
Die Bestellung richten Sie bitte an den jeweils örtlich zuständigen Revierleiter.
Für die Ortsteile:
Grimmelshofen, Blumegg, Lausheim, Weizen, Stühlingen
Revierleiter Bernd Bottler, Obere Sommerhalde 18, 79780 Stühlingen
Schwaningen, Eberingen, Mauchen, Wangen
Revierleiter Stefan Rehm, Klosterblickweg 8, 79807 Lottstetten
Bettmaringen
Revierleiter Wolfdieter Haug, Schlehenweg 4, 79848 Bonndorf
Fax: 07744 – 933632
Fax 07745 92 73 921
Fax: 07703 9336779
Die Preise betragen für 2016:
Buchenholz
Meterholz in Ster
68,00 €
Lange Form in Fm
58,00 €
Da Laubholz in langer Form sowohl bei der Aufarbeitung als auch besonders für den Verbraucher inanziell von Vorteil ist, sollte von diesem
Angebot verstärkt Gebrauch gemacht werden. Kleinmengen (bis 5 Ster) können allerdings auch weiterhin als Schichtholz bereitgestellt werden.
Bürgerholz wird wie bisher zur Verfügung gestellt.
Die Verwendung von Sonderkraftstof und biologisch abbaubarem Kettenöl sowie die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang
sind auch für die Zuteilung von Brennholz lang Voraussetzung.
Das Formular für die Bestellung ist dem Mitteilungsblatt beigelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfuhr des Holzes erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung erfolgen darf.
Holzverkaufsstelle, Stühlingen
Brennholz-Bestellung für den Eigenbedarf
(Rückgabe: an Revierleiter oder Forstbezirk bis Ende Januar)
Vorname, Name:
_____________________________________________________________________________________
Strasse.
_____________________________________________________________________________________
Ortsteil:
_____________________________________________________________________________________
Telefon:
_____________________________________________________________________________________
Ich bestelle für den Eigenbedarf folgende Mengen an Brennholz aus dem Stadtwald Stühlingen:
Laubholz 1 m lang
(Schichtholz)
__________ Ster
Laubholz in langer Aushaltung
__________ Fm
am Fahrweg gelagert, Motorsägenkurs Voraussetzung
Brennholz aus Schlagraum*
__________ Ster
(liegendes Holz, Pauschalpreis je nach Anfall)
Brennholz aus Schlagraum kann nur entsprechend des Anfalls und bei geeignetem Gelände zugeteilt werden.
Die Holzabfuhr wird durchgeführt mit:
(zutrefendes bitte ankreuzen)
 PKW
 LKW
 landwirtschaftl. Schlepper
 landwirtschaftl. Allradschlepper
 ich bestätige, dass ich oder der Aufarbeiter an einem Motorsägen-Lehrgang teil genommen habe/hat.
 ich bestätige die Verwendung von Sonderkraftstof und Biokettenöl
______________________________
Datum,
______________________________________________________________________
Unterschrift
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 8
Finanzamt Waldshut-Tiengen
Schnuppertag beim Finanzamt
Sammlung zugunsten der
Kriegsgräberfürsorge
In Stühlingen konnte bei der Haus- und Straßensammlung 2015 der Betrag von 732,84 €
erzielt werden.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. dankt allen Spendern sehr herzlich. Insbesondere den ehrenamtlichen Helfern und allen Sammlern gilt der Dank.
Der Volksbund plegt die Gräber von über
2,7 Millionen deutschen Kriegstoten im
Ausland. Gefallene sowie andere Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft haben auf unseren Friedhöfen ihre letzte Ruhestätte gefunden. Diese Gräber sind Ausgangspunkt
für die Frieden- und Jugendarbeit des Volksbundes, denn Frieden ist eben keine Selbstverständlichkeit. Diese ganz praktische Arbeit vor Ort geht weiter
So wurden auch im Oktober dieses Jahres
mehr als 1 300 deutsche Tote des Zweiten
Weltkrieges auf der deutschen Kriegsgräberstätte in der polnischen Gemeinde Stare
Czarnowo beigesetzt. Der Ort liegt südlich
von Stettin. Der Friedhof ist eine von 13
Kriegsgräberstätten, die der Volksbund zwischen 1991 und 2003 in Polen errichtet hat.
Durch Ihre Spenden können die Jugendarbeit und die Erhaltung der Kriegsgräberstätten gesichert werden.
Das Finanzamt Waldshut-Tiengen bietet
am Samstag, 30.01.2016 von 10 – 15
Uhr einen Schnuppertag für interessierte
Schüler und Schülerinnen an. Es besteht
die Möglichkeit sich ein Bild über die verschiedenen Aufgaben und Berufe beim Finanzamt zu machen. Anmeldungen bitte
bis 27.01.2016 per email an [email protected]. Weitere Infos unter www.fa-waldshut-tiengen.de oder beim
Ausbildungsleiter Herr Herrmann, Telefon
07741/603-170.
Stellenausschreibung
GEMEINDE ALBBRUCK
Landkreis Waldshut
Die Gemeinde Albbruck sucht für das
Freibad Albbruck zum 01.03.2016 oder
nach Vereinbarung
eine/n Fachangestellte/n
für Bäderbetriebe
Schwimmmeistergehilfe/in
als stellvertretenden Betriebsleiter
Nähere Informationen sowie den vollständigen Ausschreibungstext inden
Sie auf der Startseite unserer Internetseite www.albbruck.de
Stellenausschreibung
suchen wir für den Zeitraum 01.09.2016 bis
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
WIR BILDEN AUS!
In nur 2 ½ Jahren zur Justizfachangestellten!
www.agwaldshut-tiengen.de
ES SIND NOCH PLÄTZE FREI++++
ES SIND NOCH PLÄTZE FREI+
Pächter/in für den Kiosk am
Schlüchtsee gesucht
Die Gemeinde Grafenhausen verpachtet ab
der kommenden Badesaison den Kiosk am
Schlüchtsee neu.
Die Verpachtung erfolgt im Rahmen einer
Umsatzpacht und beinhaltet auch die Übernahme der Wasseraufsicht am angrenzenden Schlüchtsee im Badebereich. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Pächter/in das
DLRG-Rettungsschwimmabzeichen in Silber
besitzt bzw. auf Kosten der Gemeinde ablegen wird.
Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt Grafenhausen, Rathausplatz 1,
79865 Grafenhausen. Fragen beantwortet
gerne Frau Stoll-Baumgartner
(Tel. 07748 52030).
Für unsere Betreuungseinrichtungen suchen• wir für den Zeitraum 01.09.2016 bis
31.08.2017
•
•
im Kindergarten
St. Vinzenz:
•
1Vorpraktikanten/in
•
• (1. Ausbildungsjahr Staatl. Anerkannte Erzieherin)
•
2DienstleistendeimRahmendes
Freiwilligen Sozialen Jahres
•
1Dienstleistende/nimRahmendes
Bundesfreiwilligendienstes
in der Grund- und Werkrealschule:
•
1Dienstleistende/nimRahmendes
Bundesfreiwilligendienstes
•
FremdpraktikaimRahmendes
dualen Studiums
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung
an die Gemeindeverwaltung Lauchringen, Frau Bekker, Hohrainstraße 59, 79787
Lauchringen, [email protected].
Ihre Ansprechpartner für Fragen und
weitere Informationen:
Kindergarten St. Vinzenz
Frau Zettel, Tel. 07741 5622,
[email protected]
Grund- und Werkrealschule
Herr Travica, Tel. 07741 609562,
[email protected]
Grundschule Unterlauchringen
Frau Gamp, Tel. 07741 9678652,
[email protected]
Stellenausschreibung
Für die Kleinkindertagesstätte Blumenwiese suchen wir für das Kindergartenjahr 2016/2017
2 Anerkennungspraktikanten/innen
für den Beruf zur/m staatlich
anerkannten Erzieher/in
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an das Bürgermeisteramt Lauchringen -Hauptamt-,
Frau Irina Bekker, Hohrainstraße 59,
79787 Lauchringen.
Weitere Informationen erhalten Sie von
der Leiterin der Kleinkindertagesstätte
Blumenwiese, Frau Vökt,
Tel. 07741/8353593,
[email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Musikschule Südschwarzwald bietet im neuen Jahr
folgende Kurse an:
Beginn 18.02.2016
Gitarrenkurs für ErzieherInnen und
Grundschullehrkräfte (Fortsetzungskurs)
ChristianKütemeier
donnerstagsvon 17:30 bis 18:30 Uhr
Musikschulgebäude Wt-Tiengen, Bahnhofstr. 13, Raum 2.1
10 Abende je 60 min., Gebühr: 98,- €
bei 7 – 10 Teilnehmer/innen
Mitzubringen sind: Gitarre und Notenständer
Dienstag – 23.02.2016
Blocklöten-Ensemblekurs
für Erwachsene
AnetteDäublin-Schwarz
dienstags von 20:00 – 21:30 Uhr,
9 Abende je 90 Min.
Musikschulgebäude Wt-Tiengen,
Bahnhofstr. 13,
Raum 2.1
Gebühr: 112,- € bei 8 -10 Teilnehmer/innen
Mitzubringen sind: Blocklöte (alle Größen,
nach Möglichkeit barocke Grifweise), Notenständer und Schreibzeug.
„Musik verbindet Körper und Seele“
MarkusSüß,SängerundDiplommusiklehrer
Freitag 11.03. – Sonntag, 13.03.2016
(Fr 18-21h, Sa 10-21h, So 10-15h)
Ort: Oberlauchringen,
Gemeindehalle(Chorsaal)
Gebühr: 98,- € bei 8 bis max. 16 Teilnehmer/
innen
(zzgl. Verplegung und Pensionskosten
ca. 100 €)
Alle Kursangebote stehen auf unserer
Homepage.
Information und Anmeldung bei der
Musikschule Südschwarzwald
Breitestraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07741/833-584, Fax: 07741/833-579
www.musikschule-suedschwarzwald.de
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 9
Seminar für
Pensionspferdehalter
Termin: Di. 26. Januar 2016,
14.00 – 16.45 Uhr
Ort:
Hotel Feldeck,
79787 Oberlauchringen
Themen:
Die Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung, - Fixkosten und variable Kosten,
Einstellungsverträge und Pferdekaufverträge, Pachtfragen
Referenten:
Dr. Joachim Kieninger, Stv. Fachdienstleiter
Unternehmensberatung,Ulm,
Diana Hopt Bley, Rechtsanwältin für Pferderecht
MichaelMartin,BLHV-Bezirksgeschäftsführer
Veranstalter:
BLHV-Bildungswerk und BLHV-Waldshut
Neue Kurse beim Tanzen
„50 Plus“
Beim beliebten „Tanzen 50 Plus“ starten im
Januar in Waldshut neue Kurse für Anfänger
und Fortgeschrittene.
Im Übungsraum des Rotkreuzhauses an
der Fuller Straße 2 im Waldshuter Stadtteil
Schmittenau beginnt der eineinhalbstündige Kurs „Fortgeschrittene 2“ am Montag, 18.
Januar 2016 um 18.30 Uhr, gefolgt vom Kurs
„Fortgeschrittene3“ um 20 Uhr. Am Mittwoch, 20. Januar beginnt der Kurs „Fortgeschrittene 1“ um 18.30 Uhr und um 20 Uhr
beginnt an diesem Tag ein Kurs für Anfänger.
Voranmeldung ist nicht notwendig. Informationen über die Gesundheitsprogramme
des DRK-Kreisverbands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 oder per E-Mail an
[email protected]. Informationen im
Internet: www.drk-kv-waldshut.de
Promiszene, die der mehrfach ausgezeichnete Kabarettist (u.a. Kleinkunstpreis BadenWürttemberg, Reinheimer Satirelöwe, uvm.)
als trefsichere Parodien mit auf die Bühne
bringt.
Weitere Infos unter
www.thomas-schreckenberger.de
Einlass: 19.15 Uhr
Eintrittspreise:
15,00 € (Vorverkauf ) / 17,00 € (Abendkasse)
/ 10,00 € (Jugendliche)
Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen
– Kulturring – ( 07746 / 852-11,
Email: [email protected] und im
Internet unter www.wutoeschingen.de
Volkshochschule Eggingen
Die Volkshochschule beginnt wieder mit einem neuen Aerobic-Kurs am
Freitag, dem 15. Januar 2016
in der Gemeindehalle Eggingen.
08.30 Uhr bis 09.30 Uhr:
Egal, ob Gymnastik für Bauch, Beine, Po und
Rücken, mit oder ohne Gerät (Theraband,
Gymn. Ball, kleine Hanteln usw) einfache
Aerobic, Schritte, hier wird kräftig gemixt.
Zu fetziger Musik werden wir, mit viel Spaß
an der Bewegung schwitzen und somit die
allgemeine aerobe Ausdauer verbessern sowie die Muskeln kräftigen und die Gelenke
mobilisieren.
Mach mit, bleib it.
Leiterin:
Maria Würth
Kosten:
35,00 € für jeweils 10 Stunden
Anmeldung: nicht erforderlich,
Matte mitbringen
Weitere Auskünfte bei Frau Würth,
Tel. 07744/933919
Hallenbad Wutach
VORANZEIGE:
Neue Anfänger-Schwimmkurse für Kinder
ab 5 Jahren .
Es gibt noch Power-Aqua, Wassergymnastik
und verschiedene Schwimmkurse. Anmeldungen zu den gewöhnten Öfnungszeiten.
Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch erkrankter
Menschen
Tel:07709/369
KABARETT
Thomas Schreckenberger
„Notausgang gesucht“
Samstag, 16. Janaur 2016, 20.00 Uhr,
Klosterschüer Ofteringen
In „Notausgang gesucht“ begibt sich Thomas Schreckenberger auf einen kabarettistischen Fluchtversuch vor dem Wahnsinn unserer Zeit, immer verfolgt von der
Zombiearmee der deutschen Polit- und
Am Mittwoch den 27.01.2016 werden Fr.
Langenbacher und Fr. Probst den Plegestützpunkt des Landratsamtes Waldshut
vorstellen. Hierbei handelt es sich um eine
Beratungsstelle für die Bevölkerung zu allen Fragen rund um das Thema „Plege“
ergänzend zu den Beratungsangeboten
der gesetzlichen Krankenkassen und Plegekasse. Sie werden über die neue Plegeversicherung, gerade auch im Hinblick
auf psychische Erkrankungen, informieren.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine
Anmeldung
ist
nicht
erforderlich.
Trefpunkt ist um 19 Uhr in den Räumen des
Caritasverbandes, Poststr. 1 in Waldshut.
Nähere Info`s unter: R.Funk Tel.: 07751-3372
oder Barbara Scholz, Sozialarbeiterin,
Caritasverband Tel.: 07751-801133.
Ehrung von Altersjubilaren
Frau Anna Hildegard Litz geb. Link,
wohnhaft Im Zelgle 11
in Stühlingen
feiert am 14.01.2016 ihren
85. Geburtstag.
Frau Kreszentia Schwerdtle
wohnhaft Loretoweg 12
in Stühlingen
feiert am 14.01.2016 ihren
70. Geburtstag.
Frau Doris Viola Klara Kütemeier
geb. Staiger,
wohnhaft Stadtweg 5 B
in Stühlingen
feiert am 17.01.2016 ihren
70. Geburtstag.
Herr Wilfried Kütemeier
wohnhaft Stadtweg 5 B
in Stühlingen
feiert am 20.01.2016 seinen
70. Geburtstag.
Herr Rudolf Karl Heinrich Plöchinger
wohnhaft Lembacher Straße 5
in Stühlingen
feiert am 20.01.2016 sein
70. Geburtstag.
Wir gratulieren allen sehr herzlich.
Justus-von-Liebig-Schule
Gewerbliche Schule Waldshut
Kaufmännische Schule
Waldshut
Wiegeht´sjetztweiter?
Wiekannicheinenweiteren
schulischenAbschlusserlangen?
Einladung zum Informationsabend
am Donnerstag, 21. Januar 2016
Für Hauptschulabgänger und deren Eltern
um 18 Uhr im Foyer
der Justus-von-Liebig-Schule
Allgemeine Informationen
(Eingangsvoraussetzung, Abschluss)
- zum Berufseinstiegsjahr sowie
- zu den 1-jährigen Berufsfachschulen und
- zu den 2-jährigen Berufsfachschulen.
Für Schulabgänger mit Mittlerem Bildungsabschluss/Realschulabschluss und deren
Eltern
um 19 Uhr im Foyer
der Justus-von-Liebig-Schule
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 10
Allgemeine Informationen
(Eingangsvoraussetzung, Abschluss)
- zu den 1-jährigen Berufskollegs I + II
und den
- 3-jährigen berulichen Gymnasien.
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(† Adolf Sauter, für die armen
Seelen)
Im Anschluss an die allgemeinen Informationen erhalten Sie die diferenzierten Informationen in den von Ihren Kindern bevorzugten Schulen und können Einblicke in die
Unterrichtsräume, Labor und Werkstatten
nehmen.
Freitag, den 15.01.2016
Stühlingen:
16.00 Uhr 7. Weggottesdienst
der Erstkommunikanten
Eberingen:
18.30 Uhr Taize – Gottesdienst
für Christen aller Konfessionen
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(† Andreas Tschirner, für
verstorbene Eltern
Schwaningen:
20.00 Uhr Rosenkranz
in der Kalvarienbergkapelle
Info-Abend zum Thema
„Schule der Zukunft“
Die ASW als Gemeinschaftsschule
Dienstag,19. Januar 2016
um 20 Uhr
Alemannenschule Wutöschingen
Schulleitung, Kollegium , Eltern und Kinder
der ASW informieren Sie über das Schulkonzept der Alemannenschule Wutöschingen.
Ausgangspunkt sind folgende Fragestellungen:
Wie funktioniert selbstgesteuertes Lernen?
Wie Lernen wir mit dem iPad?
Welche Chancen bietet die Digitale Lernplattform DiLer für Schule, Kinder und Eltern?
Welche Bildungschancen bietet die ASW?
Wie kommen Lernende mit dem neuen
Lernsystem zurecht?
Auf ihr kommen freut sich das ASW-Team
__________
Termine zum Vormerken:
Mittwoch 27. Januar 2016, 19.30 Uhr
Vortrag des Zukunftsforschers
Lars Thomsen zum Thema
„ENDE DER DUMMHEIT“
Alemannenhalle Wutöschingen
Samstag, 27. Februar 2016, 10 Uhr bis 14 Uhr
„TAG DER OFFENEN TÜR“
an der Alemannenschule Wutöschingen
SEELSORGEEINHEIT
EGGINGEN-STÜHLINGEN
HEILIG KREUZ
kath-stuehlingen.de
Gottesdienstordnung
vom 14.01.2016 – 24.01.2016
Donnerstag, den 14.01.2016
Stühlingen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(für die armen Seelen)
Lausheim:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(für verst. Verwandte u. Bekannte)
Samstag, den 16.01.2016
Eberingen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(† Mechthilde Groschinski u.
† Berta Vosseler,
2. Opfer für † Karl Eisele)
Grimmelshofen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Eggingen:
17.15 Uhr bis 18.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(† Hugo Beil u. alle lebenden u.
verstorbenen Angehörigen,
† Herbert Rebmann)
Sonntag, den 17.01.201
62. Sonntag im Jahreskreis
Mauchen:
8.45 Uhr Eucharistiefeier –
(† Josef u. † Maria Rebmann)
Oberwangen:
8.45 Uhr Eucharistiefeier –
(für die armen Seelen)
Weizen:
9.30 Uhr Wortgottesdienst
Schwaningen:
10.15 Uhr Wortgottesdienst
Blumegg:
10.15 Uhr Eucharistiefeier –
(† Adolf Wilhelm Müller u. verst.
Angehörige, † Maria Kleinhans u.
verst. Angehörige)
Stühlingen/ Schlosskapelle:
10.15 Uhr Eucharistiefeier zu Ehren des
Hl. Antonius
(† Gerda Krichbaum, † Theodor
u.† Johannes Engelhart)
Sie brauchen kein Gotteslob mitbringen
Eggingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier –
(Jahrtag für † Werner Albicker,
für verstorbene Angehörige
der Familien Kramer, Meier und
Heer)
Schwaningen:
13.30 Uhr Rosenkranz
Montag, den 18.01.2016
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(Jahrtag für † Lore Vogelbacher
u. Samira, † Lina u.
† Erwin Heitzmann)
Dienstag, den 19.01.2016
Eggingen/ St. Johannes der Täufer:
7.45 Uhr Eucharistiefeier –
Schülergottesdienst
(für einen verstorbenen Freund
(W.v.B.), für die armen Seelen)
Eggingen:
11.00 Uhr Eucharistiefeier
anlässlich des 90. Geburtstages
der Ehrendirigentin Frau Anna
Hierholzer, für verstorbene
Angehörige unter Mitwirkung
unseres Kirchenchores
Blumegg:
16.00 Uhr Rosenkranz
Bettmaringen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Schwaningen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(† Rosa u. † Ignaz Wührl u.
† Franz Kehl)
Mittwoch, den 20.01.2016
Eggingen:
9.00 Uhr Anbetungsstunde
Weizen:
14.30 Uhr Seniorengottesdienst –
(zu Ehren der Hl. Schutzengel)
Bettmaringen:
14.30 Uhr Rosenkranz
in der St. Fridolinskirche zu
Ehren des Hl. Sebastian
Stühlingen:
14.30 Uhr Rosenkranz
Unterwangen:
15.00 Uhr Rosenkranz
in der St. Wendelinskapelle
Mauchen:
16.00 Uhr Rosenkranz
Eberingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
Donnerstag, den 21.01.2016
Mauchen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(für verst. Angehörige)
Eggingen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(für verst. Eltern, für die armen
Seelen)
Freitag, den 22.01.2016
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier –
(gest. Jahrtag für † Magdalena
Kaiser u. verst. Eltern u. Geschwister, † Hedwig Rebmann)
Unterwangen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier
in der St. Wendelinskapelle
Schwaningen:
20.00 Uhr Rosenkranz
in der Kalvarienbergkapelle
Samstag, den 23.01.2016
Eberingen:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
1. Kindertag der Erstkommunikanten
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 11
im Gemeindesaal
in Eberingen
Schwaningen:
18.30 Uhr Eucharistiefeier –
(† Bruno, † Irmengard u. † Rita
Stadler, † Frieda u.
† Ludwig Güntert)
Eggingen:
18.00 Uhr Eucharistiefeier anlässlich des
36. Kleggau – Narren- Trefens
in Eggingen mit Gedächtnis für
die verst. Mitglieder des Narrenvereins unter Mitwirkung und
Mitgestaltung des Narrenvereins
Eggingen
Sonntag, den 24.01.201
63. Sonntag im Jahreskreis
Lausheim:
8.45 Uhr Eucharistiefeier –
(für verst.Verwandte u. Bekannte)
Bettmaringen:
8.45 Uhr Eucharistiefeier
Weizen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier –
(† Brunhilde u. † Rudolf Buntru,
† Alois u. † Anna Hamburger)
Blumegg:
10.15 Uhr Wortgottesdienst
Stühlingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier –
(† Erwin Preuß, † Johanna Groß,
in einem besonderen Anliegen,
gest. Jahrtag für
† Sr. Cäcilia Gysemans)
Eggingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier –
(† Olga Maria u. † Hans-Andreas
Allgaier u. verst. Angehörige, für
verstorbene Angehörige
der Familien Hofmeier und Lott)
Schwaningen:
13.30 Uhr Rosenkranz
Beichtgelegenheit
Regelmäßige Gelegenheit zu einem seelsorgerlichen Gespräch und zum Empfang
des Bußsakramentes besteht nach Vereinbarung mit Pfarrer Olaf Winter und Pfarrer
Fabian Schneider.
Öfnungszeiten Pfarrbüro Stühlingen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr.
Donnerstagnachmittag
von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr.
Öfnungszeiten Pfarrbüro Eggingen
Montag und Donnerstag
von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Krankenkommunion
Am Freitag, den 22.01.2016 wird in der
Seelsorgeeinheit Stühlingen wieder wie
im vergangenen Monat die Krankenkommunion ausgeteilt. Wer bisher noch nicht
regelmäßig besucht worden ist, nun aber
auch die Krankenkommunion empfangen
möchte, möge sich doch bitte telefonisch
im Pfarramt, Tel. 07744/340 melden.
Elternabend der Erstkommunion 2016
Am Dienstag, den 19. Januar 2016 indet um
20.00 Uhr der 2. Elternabend der Erstkommunion 2016 im Gemeindesaal in Eberingen statt.
Die Eltern der Erstkommunikanten sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Bibelkreise St. Gallus, Eggingen
Montag, den 18.01.2016
um 19.45 Uhr bei Frau Zurhorst
Donnerstag, den 21.01.2016
um 19.45 Uhr bei Familie Laubender
Christ sein im Alltag
Der Gesprächskreis Christ sein im Alltag trift
sich wieder am Dienstag, den 19. Januar
2016 um 18.30 Uhr im Konradsaal (Untergeschoß).
Bereichern Sie Ihren Alltag und kommen Sie
einfach vorbei.
Kronleuchter Stadtkirche Hl. Kreuz
Die Trefen in Taizé inden in Gemeinschaft
mit der Communauté der Brüder statt. Mit
ihnen versammeln sich alle Teilnehmer morgens, mittags und abends zum gemeinsamen Gottesdienst.
Ebenso werden Workshops und Trefen mit
anderen Jugendgruppen angeboten. Zur
Planung dieses Aufenthaltes wäre es hilfreich zu wissen, wie viele Jugendliche und
Erwachsene mitfahren möchten.
Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verplegung belaufen sich für Jugendliche auf
ca. 90,00 €.
Genauere Informationen erhalten Sie im
Pfarramt in Stühlingen, Tel.: 07744/340.
Anmeldungen bitte im Pfarramt in Stühlingen, Tel.: 07744/340 oder bei Frau Manuela
Rendler, Tel.: 07744/736
Taizé-Gottesdienst für die Seelsorgeeinheit Stühlingen
Am Freitag, den 15.01.2016 um 18.30 Uhr
indet in der St. Peter und Paul Kirche Eberingen wieder ein Taizé-Gottesdienst statt.
Eingeladen sind Christen aller Konfessionen
aus der Seelsorgeeinheit Stühlingen und
aus den umliegenden Gemeinden.
Die Sternsinger waren da!
20*C+M+B+16
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen ,
die uns die Türen geöfnet, uns so freundlich
empfangen und oft schon auf uns gewartet
haben!
Danke auch für das viele Geld, das für Bolivien gespendet wurde und natürlich auch für
die vielen Süßigkeiten, die wir einstecken
durften.
Nicht zuletzt danken wir allen Müttern, die
die Vorbereitungen geleitet, uns mit Mittagessen versorgt und nun die Königsgewänder wieder gewaschen und für nächstes Jahr
gerichtet haben.
Wir hatten viel Spaß!
Und bald wird es dann wieder heißen:
Die Sternsinger kommen...
Ihre Stühlinger Sternsinger
Heilige Messe in polnischer Sprache in
Waldshut-Tiengen
Für die polnisch sprechenden Menschen,
die sich in der Gegend Waldshut-Tiengen
beinden, ist eine Hl. Messe in polnischer
Sprache einmal im Monat in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Tiengen geplant.
Zunächst sind zwei Termine geplant:
24.01.2016 um 16.00 Uhr und 21.02.2016
um 16.30 Uhr.
Nach den Messen wird zu einem Tref im
Pfarrsaal zum geselligen Zusammensein
und zum Gedankenaustausch eingeladen.
Für das neue Jahr 2016 wünschen wir Gottes Segen und laden herzlich zu diesen Hl.
Messen ein!
Pfr. Peter Seibt und Pfr. Stanislaw Stec
Fahrt nach Taizé für Interessierte aus der
Seelsorgeeinheit Eggingen-Stühlingen
Hl. Kreuz im August 2016
In den Sommerferien 2016 (31.07.2016
-6.08.2016) wird für Jugendliche und Erwachsene eine Fahrt nach Taizé angeboten.
Freitag, den 15. Januar
19:00Uhr X-STREAM„Jahreslosung2016“–
Stühlingen
Sonntag, den 17. Januar
09:30 Uhr Gottesdienst –Stühlingen,
11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen
ThemaderGottesdienste:
„Neustart–DerAnfang“,
zeitgleich Kindergottesdienst
Dienstag, den 19. Januar
17:30Uhr Sheep–Stühlingen
19:00Uhr Abendgebet–Stühlingen
Mittwoch, den 20. Januar
18:00Uhr Jungschar – Wutöschingen
20:00Uhr Gebetsabend – Stühlingen
Donnerstag, den 21. Januar
14:30Uhr Kinderclub–Bettmaringen
15:00Uhr Seniorenkreis–Stühlingen
Freitag, den 22. Januar
18:30Uhr X-BOXXSchlittschuhlaufen–
Schafhausen
Sonntag, den 24. Januar
09:30 Uhr Gottesdienst –Stühlingen
11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen
ThemaderGottesdienste:
„NeustartdurchVergebung“,
zeitgleich Kindergottesdienst
ALPHA-Kurs startet am 26. Januar 2016
Hat das Leben mehr zu bieten? Die Antwort
auf diese Frage könnte Ihr Leben für immer
verändern! Gehen Sie auf Tuchfühlung mit
dem christlichen Glauben. Gönnen Sie sich
eine Auszeit vom Alltag und nehmen Sie am
ALPHA-Kurs teil. Trefen Sie Menschen, die
ganz ähnliche Fragen haben wie Sie auch!
An acht Abenden und einem Wochenende
(Freitag/Samstag) gehen wir den wirklichen
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 12
Fragen des Lebens und den großen Themen
des christlichen Glaubens auf den Grund. Jeder Abend beginnt mit einem guten Essen,
gefolgt von einem inspirierenden Vortrag
und anschließenden Gesprächsgruppen, in
denen Platz ist für Ihre Fragen, Ihre Zweifel
und Ihre Gedanken.
Der ALPHA-Kurs beginnt am Dienstag, 26.
Januar 2016, und indet dann jeden Dienstag (außer am 9. Februar) bis zum 22. März
statt.
Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Wutöschingen
(Degernauer Str. 41).
Weitere Informationen inden Sie auf unserer Homepage - oder melden Sie sich einfach im Pfarramt.
Zur besseren Planung bitten wir Sie, sich
für den ALPHA-Kurs anzumelden und möglichst an allen Terminen teilzunehmen.
Es erwartet Sie eine faszinierende Reise
durch die Welt des christlichen Glaubens.
Neue Predigtreihe ab 17. Januar:
„NEUSTART“
Alles auf Anfang! Noch mal neu beginnen!
Geht das? Ja, das geht!
Gott ist ein Gott der „zweiten Chance“. Wie
ein roter Faden zieht sich der Neustart Gottes mit den Menschen durch die Geschichte.
Solange wir leben, gibt es kein „zu spät“ bei
Gott - was Auswirkungen auf unser Leben
und unsere Mitmenschen hat.
Der Beginn eines neuen Jahres ist der richtige Zeitpunkt, sich über einen Neustart
Gedanken zu machen: Mit Gott, mit Menschen, mit Geld, Zeit und der Gemeinde.
Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen
die Gemeindeleitung
Gartenweg 4, 79780 Stühlingen
Öfnungszeiten des Büros
Montag, Mittwoch, Freitag 9 – 12 Uhr
Gartenweg 4, 79780 Stühlingen
( 07744/407
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wutachblick.de
Mittwoch 20.01.2016
18.00 Uhr Hl. Messe (Chor)
Samstag
9.00 Uhr
23.01.2016
Wallfahrtsmesse
Sonntag 24.01.2016
18.00 Uhr Hl. Messe
Beichtgelegenheit:
Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr
Beichten außerhalb dieser Zeit und Beichtgespräche bitte vorher telefonisch vereinbaren: 07744-93993
Weitere Infos unter:
www.kloster-stuehlingen.de
JEHOVAS ZEUGEN
Einladung zu
unserenZusammenkünften
„Glücklich sind die, die das Wort Gottes
hören“ (Lukasevangelium 11:28)
Jeder ist willkommen. Es gibt keine Geldsammlungen.
Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen,
Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf
Donnerstag, den 14.01.2016, 19 Uhr
Schätze aus Gottes Wort:
Wir besprechen die Kapitel 33 bis 36 aus
dem Bibelbuch 2. Chronika.
Sonntag, den 17.01.2016, 10 Uhr
Vortrag für die Öfentlichkeit: „Stützt sich
deine Hofnung auf die Wissenschaft oder
auf die Bibel?“
Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Jehova ist der Gott der Liebe“ (1. Joh. 4:8,16).
Als Gott der Liebe hat Jehova beschlossen,
die Erde und das übrige Universum von allem Schlechten zu befreien. Andererseits
versichert uns Gottes Wort: „Die Welt vergeht und ebenso ihre Begierde, wer aber
den Willen Gottes tut, bleibt immerdar“ (1.
Joh. 2:17). Jeder ist herzlich eingeladen,
sein persönliches Exemplar der Heiligen
Schrift mitzubringen!
Altkatholische Gottesdienste
17.01. Sonntag
10:30 Uhr Stühlingen, Patrozinium
DieRestaurierungunsererSt.Sebastian-Figur
ist nun erfolgreich abgeschlossen, was wir
hiermitfeiernmöchten.
WiejedesJahrgibtesnachdemGottesdienst
wiedereinenSektempfang,zudemwiralleBesucherrechtherzlicheinladen.
Jahreshauptversammlung
der FFW Mauchen
Unsere diesjährige Abteilungsversammlung indet am Samstag den 16. Januar
2016 um 20.00 Uhr im Gasthof Engel
statt.
Kapuzinerkloster
Bekanntgabe der Tagesordnung:
Wir laden zum Mitfeiern ein:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Samstag
9.00 Uhr
16.01.2016
Wallfahrtsmesse
Sonntag 17.01.2016
18.00 Uhr Hl. Messe
Dienstag 19.01.2016
18.00 Uhr Hl. Messe (Chor)
Begrüßung
Totenehrung
Protokollbericht des Schriftführers
Kassenbericht
Entlastung der Vorstandschaft
Bericht der Jugendfeuerwehr
Gäste haben das Wort
Wünsche und Anträge
Termine
Hierzu laden wir die Jugendfeuerwehr, alle
aktiven Kameraden, die Altersabteilung, befreundete Vereinsvorstände, unsere Stadtund Ortschaftsräte, sowie Gäste und interessierte Personen aus Mauchen recht herzlich
ein.
Zur gemeinsamen Abfahrt trefen wir uns
um 19.40 am Gerätehaus.
Aufruf zum Blutspenden
Am Donnerstag, 21. Januar 2016 indet
unser 130. Termin (seit 1961) zur Blutspende
statt. Wir erwarten Sie von 14.30 bis 19.30
Uhr im Konradsaal in Stühlingen.
Wir verwöhnen Sie nach der Blutspende mit
selbstgemachtem Kartofelsalat, dem Guten
Stühlinger Schübling, Salatteller und leckeren Kuchen.
Bitte merken Sie sich den Termin vor.
Wir wünschen allen Spenderinnen und
Spendern, Helferinnen und Helfern ein gesundes Neues Jahr.
Wir sehen uns im Konradsaal.
Für die Bereitschaftsleitung
Johann Duttlinger
Die Forstbetriebsgemeinschaft Stühlingen führt am
Donnerstag, den 11. Februar 2015
um 19.30 Uhr
im Gasthaus Hirschen in Lausheim ihre diesjährige Hauptversammlung durch.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.
Begrüßung
2.
Geschäftsbericht Forstwirtschaftsjahr
2015
3.
Bericht der Kassenprüfer
4.
Bestellung des Geschäftsführers
5.
Bericht des Forstamtes zum Holzmarkt
und sonstige aktuelle Informationen
6.
Bericht Herr Michiels zu Standortskartierung und Baumarteneignung
7.
Wünsche und Anträge, Aussprache
Alle Mitglieder und am Wald interessierte
Gäste sind herzlich eingeladen.
Für die Vorstandschaft
gez. Schäfer
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 13
Terminankündigung:
Wir werden die Jahreshauptversammlung
am Freitag, den 26.02.2016 abhalten.
TOPS folgen!
Mit sportlichen Grüßen,
der Vorstand
Wir laden alle Mitspielerinnen und Mitspieler zu einem geselligen Spielenachmittag
ein! Am Samstag, den 23.01. von 14.0016.00 wollen wir bei Tee und Plätzchen in
den Räumen des katholischen Frauenvereins die Würfel rollen lassen und uns nicht in
die Karten sehen lassen!
Es freuen sich auf Euch
Edith Kaufmann und Team
Narrenzunft Hungrige
Stühlinger e.V.
Es gibt noch Restkarten für den Bunten
Abend am 15.01. & 16.01.2016. Wer also
noch keine Karten hat und schnell noch welche braucht kann noch Karten bei der Sparkasse Stühlingen oder der Metzgerei Gut
kaufen. Kosten pro Karte 9,- Euro.
Wer noch Masken, Geißelzöpfe oder Filz
braucht oder vielleicht noch ein Häs zu verkaufen hat kann sich gerne bei Eva Schlagholz unter 9335775 melden.
Eure Vorstandschaft
Tennisclub Blau-Weiss
Stühlingen e.V.
Liebe Tennisfreunde,
2015 war für uns ein sehr ereignisreiches Jahr.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen
Vereinsmitgliedern, Helfern, Sponsoren
und Gönnern für ein insgesamt positives
Jahr 2015 bedanken und wünschen euch
einen tollen Start ins neue Jahr.
Durch die Belegung der Stühlinger Stadthalle kommen wir dem Turnverein ein wenig
entgegen und führen unser Kinder- und Jugendtraining in der Ehrenbachhalle in Weizen in Kooperation mit der Grundschule
Weizen nur noch alle 2 Wochen durch.
Das Training indet immer montags außerhalb der Schulferien ab 18.30- 19.30 Uhr an
folgenden Terminen statt:
11.01.16
25.01.16
15.02.16
29.02.16
14.03.16
04.04.16
18.04.16
02.05.16
Das Training ist für Kinder ab 5 Jahren gedacht. Es sind noch Plätze frei!
Wendet euch bei Fragen und Anmeldungen bei Trainer Jörg Kemmerling (0151 2050
8186) oder schaut einfach mal bei einem
Training vorbei!
TTF Info
Trainingsbetrieb 2016
Nachfolgend unsere Trainingszeiten und –
orte im neuen Jahr:
Training:
Minis und Anfänger
Mittwoch, von 16.00 bis 17. 30 Uhr
in Weizen
Aktive Kinder/Jugendliche
Mittwoch, von 18.00 bis 20.00 Uhr
in Blumberg
Erwachsene
Mittwoch, von 20.00 bis 22.00 Uhr
in Blumberg
TV-Stühlingen 1892 e.V.
Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes
neues Jahr und würden uns freuen, wenn
Sie oder Ihre Kinder im Jahr 2016 wieder bei
unserem Sportangebot mit dabei sind.
Und so geht es bei uns jetzt weiter:
Bis Anfang Februar 2016
Alle Kinder/Jugendlichen
Freitag, von 15.30 bis 17.00 Uhr
in Weizen
Erwachsene
Freitag, von 20.00 bis 22.00 Uhr
in Weizen
Ab 19.02.2016
Alle Kinder/Jugendlichen
Freitag, von 18.30 bis 20.00 Uhr
in Eggingen
Erwachsene
Freitag, von 20.00 bis 22.00 Uhr
in Eggingen
Erstes Training
13.01.2016
am
Mittwoch,
Evita Wiedemann wurde 1. bei U15 und gem.
mit Jessica Faller 3. bei U18. Das Doppel U18
gewannen beide überraschend! Eileen Wiedemann wurde 3. bei U13 und U15 sowie
im Doppel mit Nina Müller. Jessica Faller gewann überraschend bei Damen B und Gerd
Schönle beherrschte die A-Konkurrenz. Evita
wurde 3. bei den Damen B und gewann gemeinsam mit Mama Katja das Damen Doppel B. Joshua Birreck wurde 3. in Herren B
und 3. mit Gerd Schönle im Doppel A.
Wir gratulieren allen TT-Cracks zu den tollen
Ergebnissen!
den
Teambesprechungen für die Rückrunde
der Jungen-, Schüler- und Mädchenteams
am Freitag, den 15.01. um 17.00 Uhr in
der Halle in Weizen. Wer nicht kann, meldet sich bitte bei Tatjana ab.
Danke.
Spielbetrieb 2016
Unter www.sporthallen.ttf-stuehlingen.de
können alle Mitglieder erkennen wann und
wo die Spiele der einzelnen Mannschaften
verlegt wurden.
Turnierergebnisse
Am 02./03. Jan. starteten einige TTF’ler in
Mühlhausen. Bei den Damen A kam Tatjana Lasarzick bis ins 1/8 Finale. Katja Wiedemann wurde 2. bei den Seniorinnen
1. wurden Eileen Wiedemann bei Mädchen
C, Evita bei Mädchen B und im Mixed.
Eileen und Nina Müller wurden 3. im Doppel
sowie Evita 2. im Doppel.
Bei den Südbad. Seniorenmeisterschaften konnte Tatjana den 3. Platz in AK 40 erreichen und den 2. Platz im Doppel mit Katja
Wiedemann. Armin Fries spielte toll auf und
erreichte in der starken AK 50 das 1/8 Finale.
Beim Turnier in Blumberg am 9./10. Jan. gab
es zahlreiche vordere Platzierungen:
Montags:
Eltern-Kind-Turnen:
Carossaklinik, 16:30-17:30h, Beginn: 18:01.16
Kinderturnen ab 3 Jahren:
Halle Weizen, 16:30-17:30h, Beginn: 18.01.16
Kinderturnen ab 6 Jahren:
Halle Weizen, 17:30-18:30h, Beginn: 18.01.16
Spass und Spiel:
Halle Weizen, 18:30-19:30h, Beginn: 18.01.16
Frauenturnen:
Aula Realschule, 19:30-20:30h, Beginn: 11.01.16
Volleyball:
Halle Weizen, 20:00-22:00h, Beginn: 18.01.16
Dienstags:
Kinderturnen müssen wird in zwei Gruppen
teilen:
Gruppe 1, zweite bis vierte Klasse:
Halle Weizen, 16:00-17:30h, Beginn: 18.01.16
Gruppe 2, ab der fünften Klasse:
Halle Weizen, 17:30-19:00h, Beginn: 18.01.16
Fun Tone Cardio
Aula Realschule, 18:00-19:00h,
Kursbeginn: 12.01.16
Faustball
Halle Weizen, 20:00-22:00h, Beginn: 12.01.16
Mittwoch:
Seniorinnen
Evangelischer Pfarrsaal, 13:00-14:00h,
Beginn: 13.01.16
Fit Mix
Aula Realschule, 17:30-18:30h,
Kursbeginn: 13.01.16
Leichtathletik Jugendtraining
Halle Weizen, 18:30-20:00h, Beginn: 20.01.16
Donnerstag:
Pilates
Aula Realschule, 17:20-18:20h,
Kursbeginn: 21.01.16
Step Fortgeschritten
Aula Realschule, 18:30-19:30h,
Kursbeginn: 21.01.16
Step und Gymnastik
Aula Realschule, 19:30-20:30h,
Kursbeginn: 21.01.16
Aktiver Leben
Evangelischer Pfarrsaal, 19:30-21:00h,
Beginn: 14.01.16
Freitag:
TV-Dance
Aula Realschule, 17:30-18:30h,
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 14
Kursbeginn: 15.01.16
Pilates
Aula Realschule, 18:35-19:35 h,
Kursbeginn: 15.01.16
Wir möchten uns bei den Vereinen von Weizen, der evangelischen und katholischen
Pfarrgemeinde, den Schulen, der Carossaklinik, dem Tennisclub und der Heimatbühne Stühlingen ganz herzlich für`s „Platzmachen“ und „Platz-geben“ bedanken.
Dank Euch können wir, trotz Schließung der
Stadthalle, weiterhin unser Vereinsangebot
aufrechterhalten. Hierfür sind wir Euch allen
sehr dankbar.
Genauere Infos zu unserem Vereinsangebot lesen Sie bitte auf unserer Homepage
www.turnverein.stuehlingen.de oder informieren Sie sich telefonisch bei Mary Würth
Tel.:933919.
Narrenverein Waldlütle
Eberingen e.V.
Narrenverein „Katzbach“
Mauchen e.V.
Kappenabend in Mauchen
am Freitag, 15. Januar
Am Freitag, 15. Januar indet der Kappenabend der Mauchemer Katzen statt. Wir
wissen derzeit noch nicht ganz genau, wie
wir die Anreise nach Mauchen antreten werden. Zur Option stehen auf dem Kamel, zu
Fuß, per Hubschrauber oder eventuell doch
mit einem Bus. Genaueres hierzu erfahrt ihr
über „WhatsApp“ oder ganz „altmodisch“
über Telefon oder Rauchzeichen. Wir hofen
und zählen auf zahlreiche Teilnehmer und
freuen uns bereits jetzt schon auf eine geile
Party „z´Muchä“ !
Einladung zum Kappenabend Mauchen
Endlich ist es wieder soweit!
Unser Kappenabend indet am Freitag
15.01.2016 ab 20.11 Uhr im Bürgersaal in
Mauchen statt. Eingeladen sind alle befreundeten Zünfte und Vereine, sowie alle Einwohner aus Mauchen. Natürlich freuen wir
uns auch besonders über Fasnachtsfreunde
aus den umliegenden Ortschaften! Also kurz
gesagt: Kommt einfach alle vorbei!!!
Mit närrischen Füßen euer
Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V.
...deretwasandereNarrenverein...
Die Vorstandschaft
Musikverein Grimmelshofen e. V.
Sängerbund Stühlingen e.V.
„seit1863 ....singen aus Leidenschaft“
.......... s‘goht dägegä
..........
Am 28. Januar indet die traditonelle Stühlinger Frauenfasnet statt.
Nach dem Motto
„IM WILDEN WESTEN“
trefen sich um 20.11 Uhr die Besten.
Für Stimmung im Saloon sorgt der
große blonde Winnetou ALEX
Ihr
Sängerbund Stühlingen e.V.
Guggenmusik Bügärumpler
Bettmaringen e.V.
Zu unserem Rumplerball möchten wir Euch
auch dieses Jahr wieder recht herzlich einladen.
Unter dem Motto „GLADIATORS` NIGHT - Ich
kam, sah und feierte“ öfnen wir für Euch unser Pforten der Gladiatoren-Arena.
Wann: Freitag, den 22.01.2016
Wo:
Gemeindehaus Bettmaringen
Einlaß: ab 20.11 Uhr
Es warten viele tolle Highlights auf Euch Top Guggenmusiken, DJ, 2 Floors, 2 Bars und
vieles mehr...!
Wir freuen uns sehr auf Euer Kommen!
Eure Bügärumpler
Die Generalversammlung des Musikverein Grimmelshofen e.V. indet am Samstag,
den 30.01.2016 im Gasthaus „Zur Wutachschlucht“ statt.
Gute Stimmung ist mit DJ Schäppi garantiert!!!
Zudem werden die Guggenmusiken Bügärumpler aus Bettmaringen und die HüttäRüttler aus Mauchen die Stimmung ordentlich aufheizen!
Also schnappt euch eine Kappe und dann
nichts wie los nach Mauchen!
P.S. Wir haben noch Barpreise wie vor 10 Jahren
Wir freuen uns auf euch!
Narrenverein „Katzbach“ Mauchen
Beginn für Aktivmitglieder und Zöglinge ist
um 19.30 Uhr.
Oizieller Beginn um 20.15 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht
4. Rechenschaftsbericht
5. Musikalischer Bericht
6. Bericht über die Jugendarbeit
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Neuwahlen der Vorstandschaft
9. Vorhaben im Vereinsjahr 2016
10. Wünsche und Anträge
Hierzu möchten wir alle Interessierten, die
Vereinsvertreter der örtlichen Vereine, sowie
alle Gönner und Freunde des Vereins recht
herzlich einladen.
Die Vorstandschaft
SV Grimmelshofen e. V.
Am Samstag, den 23. Januar 2016 indet um
20.00 Uhr unsere Generalversammlung im
Gasthaus zur Wutachschlucht statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
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Begrüßung
Totenehrung
Hauptprotokoll
Kassenbericht
Bericht Vorstand
Bericht Kassenprüfer; Entlastung
Wahlen
Termine, Wünsche und Anträge
Hierzu möchten wir alle Vereinsmitglieder,
die Ehrenmitglieder und die Freunde und
Gönner unseres Vereins recht herzlich einladen.
Der Vorstand
Landfrauen Wangen
Einladung zur Generalversammlung
Liebe Landfrauen,
die Generalversammlung 2016 indet am
Sonntag 17. Januar 2016 um 19 Uhr im
Gasthaus Mittlere Alp mit folgender Tagesordnung statt:
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Begrüßung
Totenehrung
Bericht der Schriftführerin
Bericht der Kassiererin
Entlastung der Vorstandschaft
Bericht der 1. Vorsitzenden
mit Terminvorschau
Wünsche, Anträge, Gäste haben das
Wort
Dazu laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Mädchen und interessierte Frauen
herzlich ein.
Bitte beachtet den geänderten Versammlungsort.
Die Vorstandschaft
Der Landfrauenverein Wangen lädt zu folgendem Vortrag herzlich ein:
„Der Einluss des Darms auf unsere
Gesundheit“
von Christoph Meßmer, Heilpraktiker aus
Tengen
Mittwoch, 13. Januar 2016 Seite 15
Wir erfahren, was der Darm mit Allergien,
Depressionen, Rheuma, Neurodermitis
und anderen Erkrankungen zu tun hat und
wie wir ihn schützen können.
Termin: Donnerstag, 21.01.2016
Beginn: 19.30 Uhr
Ort:
ehem. Kindergarten Oberwangen
Dazu laden wir alle interessierten Mitglieder
und auch Gäste aus allen Ortsteilen recht
herzlich ein.
Landfrauenverein Wangen
Diese Veranstaltung wird im Auftrag
des Bildungs- und Sozialwerks e. V.
des Landfrauenverbandes Südbaden
angeboten.
Februar :
4. Februar : Schmutzige Donnerstag
5.00 Uhr wecken
19.11 Uhr in Oberwangen
Hemdglunckerumzug
Danach Bunterabend im Saal
5. Februar : AUFRÄUMEN
13 UHR, Nachtumzug Erzingen
19.45Uhr
Abft.18.40 Uhr mit dem Bus
7. Februar : Umzug Rechberg 14.11 Uhr
8. Februar : Umzug Stühlingen
9. Februar : Kinder Fasnacht 14.30 Uhr
im Saal, Kehrausball
10.Februar : Aufräumen 18 Uhr
13.Februar : Fasnachtsfeuer 19.00 Uhr
am Hirschen
Vormerken :
5 März
Generalversammlung
19 Uhr im Saal
Musikverein
Ober- Unterwangen
Die Bläsergruppe des Musikvereins möchte
sich bei den Einwohnern von Wangen für die
großzügigen Spenden anlässlich des Weihnachtsspiels an Heiligabend recht herzlich
bedanken. Es wurden insgesamt 1.100,00
Euro gespendet. Davon wurden 550,00 an
Afrikahelp, von Manuel Isabo gespendet.
Wir wollen damit sein Lebenswerk unterstützen.
Für die Jugendarbeit des Musikvereins werden ebenfalls 550,00 Euro verwendet.
MusikvereinOber-Unterwangen
DieVorstandschaft
Januar :
8. Januar : Kappenabend Eberingen
9. Januar : Kappenabend Lembach
15. Januar : Kappenabend Mauchen,
Bunterabend Stühlingen
16. Januar : Zigeunerball Weizen,
Bunterabend Stühlingen
22. Januar : Rumplerball Bettmaringen
23. Januar : Nachtumzug Eggingen
19.11Uhr (Kleggaunarrentr.)
24. Januar : Umzug Eggingen
13.33Uhr (Kleggaunarrentr.)
29. Januar : Kappenabend Bettmaringen
30. Januar : Maskenball Weizen
31. Januar : 14 Uhr Eier sammeln
Trefpunkt für alle Kappenabende um 20 Uhr am Hirschen
Trefpunkt :
20.00 Uhr am Rathaus mit Privatautos
Die erste große Veranstaltung unserer Fasnet indet am Samstag, den 16.01.2016 in
der Ehrenbachhalle statt:
Interessierte sind gerne willkommen.
Eurer Vorstandsteam vom
Frauenverein Weizen e.V.
Narrenverein Weizen e.V.
Am Freitag, den 15.01.2016 besuchen wir
den Kappenabend in Mauchen.
Die Topband THE RESET „ VOLLXROCKER „
die Partyband Europas und die Guggenmusiken Hölledüüfel aus Degernau, Mühlbach
– Bazis aus Eggingen und die Fidele Stammtischler aus Tiengen werden an diesem
Abend für Stimmung sorgen.
Wir freuen uns, viele Narren aus Nah und
fern begrüßen zu können.
Also, wir sehen uns dann am Samstag !
Mit närrischem Wizemer Geißä-määääh!
An alle Mitglieder !
Am Samstag den 16.01.2016 ab 9.00 Uhr
trefen wir uns in der Ehrenbachhalle für den
Aufbau zum Zigeunerball.
Die Vorstandschaft
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Thermomixabend
Inge Nägele zeigt uns Tipps
und Tricks im Umgang mit
dem Thermomix.
Die hergestellten Produkte werden wir zusammen probieren und verzehren.
Am Mittwoch, den 20. Januar 2016 im Vereinsheim in Weizen.
Beginn: 19.00 Uhr.
Unkostenpauschale für die Rohmaterialen:
5 Euro
Jeder Interessierte, ob Mitglied oder nicht ist
herzlichst willkommen.
Wir bitten um Anmeldung bis Montag, den
18.01.2016 unter den Telefonnummern:
07744/884 Birgit Hamburger oder 07744 /
96779 Kirsten Eggi.
Wir freuen uns auf euer kommen.
Turnen Dienstagskurse
Fitness – Gymnastik für Frauen
Übungsleiterin: Roswitha Geiger
18.30 Uhr bis 19.30 Uhr im Vereinsheim in
Weizen
Fitness – Gymnastik für Frauen
Übungsleiterin: Maria Albert
19.45 Uhr bis 20.45 Uhr im Vereinsheim in
Weizen.
Der traditionelle Zigeunerball
Narren Fahrplan NV - Wangen
Frauenverein Weizen
Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11,
[email protected], www.primo-stockach.de
Wir haben Abschied genommen von
Hugo Rendler
* 26.10.l932
† 10.12.2015
- Danke an alle, die ihr Beileid schriftlich
und mündlich zum Ausdruck brachten.
- Danke an die Modellfluggruppe e.V.
Weizen
- Danke dem Bestattungsunternehmen
Martina und Günter Stritt
Deine Rosi
Deine Kinder Hugo jun. und Ute mit Familien
Deine Enkel mit Familien
Deine Urenkel
Deine Geschwister Adolf, Fritz und Rosel mit Familien
Schwaningen, im Dezember 2015
Wir haben unseren lieben Verstorbenen seinem eigenen Wunsch
entsprechend im engsten Familienkreis in aller Stille beigesetzt.
Folgende Grundstücke aus Erbmasse zu verkaufen:
Flurstück 1567/1 „Stegwiesen“
Wiesengrundstück neben der Wutach, 15,89 Ar
Flurstück 516 „Weingarten“
Waldgrundstück, 26,5 Ar
Telefon 07753 15 88
600 qm Hallen und Büros zu verpachten
Jestetten i. Zentrum: Hallen und Bürogebäude, mit Toiletten und Sozialräumen, total ca. 600 qm. Ebenso vorhanden, Parkplätze und Verkehrsflächen falls gewünscht, auch teilbar, gut mit Fahrzeugen bis 7,5t
befahrbar, auch zum Be- und Entladen gute Bedingungen in ruhiger und
doch sehr zentraler Lage. Pachtbeginn nach Vereinbarung. Interessenten
bitte melden bei [email protected]
Ladenlokal zu vermieten
115 qm, zentrale Lage, Neu renoviert,ideal für Büro oder Praxis
Info unter 01712612324
Kaltmiete 680 Euro
Tierarztpraxis
Dr. K. Schnellbach • S. Schreiber
Praktische Tierärztinnen
Schweizer Str. 5 • 79848 Bonndorf
Tel. 07703 933 955 • Fax 07703 933 776
Wir suchen ab sofort
eine/n Auszubildende/n für den Beruf
TFA (tiermedizinische/r Fachangestellte/r)
oder eine Hilfskraft
für unsere Kleintierpraxis.
So. 14.02.
Napoleon renoviert!
Mosterei Epple
Mitteilung an unsere Kunden
Die Mosterei ist beendet. Die Anlage wird ausgebaut, verkauft oder entsorgt. Sollte jemand
Interesse haben, bitte sofort melden.
Wir möchten uns ganz herzlich bei
all unseren Kunden für die
jahrzehntelange Treue bedanken.
Hermann Epple • Tel. 07746-1042
Liebe Gäste des Napoleon,
die Woche von Montag, den 11.01. bis einschl.
Sonntag, den 17.01.16 bleibt die Gastwirtschaft geschlossen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Wir freuen uns, Euch ab Montag, den 18.01.16
auf neuem Boden begrüßen zu dürfen :-)
Euer Napi-Team

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