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Mittwoch, 08. Juni 2016
29. Jahrgang - Nummer 23
Donnerstag (09.06.2016)
Bücherausgabe der Stadtbibliothek
von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle
Freitag (10.06.2016)
Wochenmarkt, 7.00 bis 12.00 Uhr,
Hauptstraße 2 vor dem Haus Beil
Samstag (11.06.2016)
Recyclinghof, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Industriegebiet Stühlingen
Montag (13.06.2016)
Überprüfung durch den TÜV von 13.00
bis 14.00 Uhr beim Autohaus Amann, Inh.
G. Tröndle, Bundesstraße
Montag (13.06.2016)
Bücherausgabe der Stadtbibliothek
von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle
Dienstag (14.06.2016)
Überprüfung durch den TÜV von 09.30
Uhr bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann
Inh. G. Tröndle, Bundesstraße, und ab
10.00 Uhr beim Autohaus Leingruber,
Bundesstraße
Dienstag (14.06.2016)
Überprüfung durch den TÜV (PKW/
Schlepper) ab 14.00 Uhr beim Fahrzeughaus Engel in Lausheim
Interesse?
Wir erzählen Ihnen gerne persönlich
mehr über unsere Feuerwehr, unsere Aufgabengebiete und unsere Ausrüstung.
Mittwoch (15.06.2016)
Restmüllabfuhr
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt
auf. E-Mail:
[email protected]
07744/532-0
Mittwoch (15.06.2016)
Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr,
Industriegebiet Stühlingen
Voranzeige:
Donnerstag (16.06.2016)
Abfuhr der gelben Säcke
Redaktionsschluss
Fundbüro
für das nächste Mitteilungsblatt,
KW 24/2016:
Gefunden wurde
Montag, 13.06.2016, 11.00 Uhr
•
1 silberner Ohrstecker in der Kirche
in Eberingen
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 2
RATHAUS
APOTHEKEN
Zentrale:
07744 /532 - 0
Verkehrsamt:
- 34
FAX:
07744/532 - 22
Internet: http://www.stuehlingen.de
e-mail Adresse Stadt:
[email protected]
Öfnungszeiten:
Mo. – Fr.:
8.00 - 12.00 Uhr
Do. Nachmittag:
14.00 - 18.00 Uhr
Wasserversorgung:
nach Dienstschluss:
0171/2026037
Antennenanlage
Kundenservice
unitymedia (Kabel BW)
0711/54888150
Stromversorgung:
EKS Störungsdienst
Tel.: 0041/ 52624 4333
Energiedienst Rheinfelden
Stromversorgungsstörungen:
07623/92-1818
Stadtbibliothek
(in der Stadthalle):
0160/3653086
erreichbar während der Öfnungszeiten
Homepage: stadtbibliothekstuehlingen.de
E-Mail: [email protected]
SCHULEN
Schulzentrum, Hallauer Straße
Realschule
07744/93989-0
Hohenlupfenschule, GS
Rektorat:
07744/1089
Grundschule Weizen:
07744/5277
KINDERGÄRTEN
Kindertagesstätte Stühlingen
Kindergarten Bettmaringen
Kindergarten Eberingen
Kindergarten Lausheim
Kindergarten Schwaningen
Kindergarten Weizen
07744/929299-0
07743/5994
07744/6861
07709/400
07744/5244
07744/5583
NOTRUFNUMMERN
Notarzt
Feuerwehr:
(ohne Vorwahl und gebührenfrei)
Feuerwehrgerätehaus:
112
6406
Polizei:
110
Polizeiposten Wutöschingen
07746/9285-0
(während der Dienstzeit)
Polizeirevier
Waldshut-Tiengen
07751/8316-531
(rund um die Uhr)
Notfälle/Notrufnummer
110
(ohne Vorwahl, rund um die Uhr beim Polizeipräsidium Freiburg)
Notruf der badenovaNETZ GmbH
zuständig für Störungen in der Erdgasversorgung
0800 2767767 (kostenlose Servicenummer)
Krankentransport:
07751/19222
ÄRZTE/ ZAHNÄRZTE
Die diensthabende Ärztin / den diensthabenden
Arzt erfragen Sie bitte beim DRK unter der Tel.:
116 117
Die zahnärztliche Notrufnummer
lautet: 01803/22 25 55-30
Den Apothekennotdienst entnehmen Sie bitte den
Tageszeitungen und der Hinweistafel am Apothekeneingang oder unter Festnetz Nr. 0800 0022833
bzw. Handy 22833. Internet:
www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de
KRANKENHAUS STÜHLINGEN
Zentrale
07744/5 31-0
DEUTSCHES ROTES KREUZ
Rotkreuzfahrdienst
(Krankenfahrten und Rollstuhlbus,
Anruf kostenlos, Telefon 0800/0 07 97 61
Beratungsstelle f. alters- und behindertengerechtes Wohnen des Landkreises Waldshut
in Trägerschaft des DRK
Tel.: 07741/91 35 44
Ofene Beratung “Courage”
Tel.: 07751/91 08 43
Schwangeren- und Familienhilfeberatung
beim Diakonischen Werk,
Waldtorstr. 1a, Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/8 30 40
Donum vitae Hochrhein
Staatl. Anerkannte Beratungsstelle im
Schwangerschaftskonlikt und
Schwangerenberatung, Rheinstr. 8
79761 Waldshut-Tiengen,
Tel. 07751/898237
Frauen- und Kinderschutzhaus
Tel. 07751/3553
Verbraucherzentrale
Infotelefon 01805/ 50 59 99
(0,12 Euro/Minute)
Mo. bis Do.
10.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag,
10.00 bis 14.00 Uhr
PFLEGEHEIM
Plegeeinrichtung in den Brunnenwiesen (Stationär; Kurzzeit- und Verhinderungsplege)
Hallauerstr. 11, Tel. 07744 92986-0
St. Laurentius Bonndorf
Plegeheim & Betreutes Wohnen
Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagesplege
Tel. 07703/9395-0.
SCHWIMMBÄDER
Schwimmbad Stühlingen
Schwimmbad Mauchen
CARITASVERBAND HOCHRHEIN E.V.
Hausnotruf
Leitung Christinna Wißler
Tel. 07743 933813
Mobil: 0176 180 11 161
Essen auf Rädern
Leitung: Gabriele Ebner
Tel. 07751 8011-28
www.caritas-hochrhein.de
Plegestützpunkt Landkreis Waldshut
Tel. 07751 864252
Auskünfte über sämtliche sozialen Angebote
und Belange, Beratung und mögliche spontane
Hilfeleistung für Stühlingen und Ortsteile
Edith Kaufmann,
Kath. Frauenverein e.V.
Tel.: 07744 / 93 38 20 Fax 07744 / 93 38 84
AMBULANTER
PFLEGEDIENST
für daheim
J.A. Hampel
Plege und Betreuung
Hauswirtschaft
Täglich frisches Mittagessen
Kostenloses Plegeberatungszentrum
Schulungen zu Hause und Plegekurse
Übergangsplege aus dem Krankenhaus kostenloses Hausnotrufgerät
KURZZEITPFLEGE-TAGESPFLEGE
In dringenden Fällen rund um die Uhr
erreichbar, Telefon: 07743/56 21
Nachbarschaftshilfe
JA Attraktives Dorleben
07744 3379783
Diakonisches Werk Hochrhein
Dienststelle Waldshut
Tel. 07751/8304-0
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und
Umgebung e. V.
Tierheim Steinatal 2
07741 684033
Notruf: 0151 55414785
Lebenshilfe Südschwarzwald
FUD für Familien mit Kindern
mit Behinderungen
Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07741/965 72 77
07744/933183
07744/402
SOZIALSTATION OBERES
WUTACHTAL E.V.
Mühlenstraße 5, 79848 Bonndorf
•
Häusliche Plege
•
24 Stunden Rufbereitschaft
•
Hauswirtschatliche Versorgung
•
Essen auf Rädern
•
Unentgeltliche Beratung
•
Hospizeinsätze für Schwerkranke
und sterbende Personen
Tel.: 07703 / 93 70 11
[email protected]
Dorfhelferinnen und Familienplege
Tel.: 07751/91999-44 oder 0151 27654300
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadtverwaltung
79780 Stühlingen; Schlossstraße 9
Telefon: 07744/532-21 Fax 532-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stuehlingen.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeisterin Isolde Schäfer
Verantwortlich für den übrigen Teil:
Primo-Verlag Anton Stähle - Stockach
Druck: Primo-Verlag Stockach
Postfach 1254; 78329 Stockach
Telefon: 07771/9317-11 Fax 9317-40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.primo-stockach.de
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 3
Öfentliche Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet
„Wangen-Litzbühl II“
OT - Bettmaringen
Wegen Wartungsarbeiten wird am
Dienstag den 14.06.2016
zwischen 13 Uhr 30 und 15 Uhr
das Wasser abgestellt.
Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat am 30.05.2016 in öfentlicher Sitzung aufgrund
von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Wangen-Litzbühl II“
zu ändern. Der Vorentwurf wurde am 30.05.2016 gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige
Beteiligung der Öfentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan
vom 30.05.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Betrofen sind die Anschlussnehmer:
Höhenweg
Hubweg
Kaaweg
Tinkofenstraße 1 bis 4 und 6
Untere Breite
Zur Mittleren Alp 1 und 1 a
Steinastraße 3 bis 23, 24 26, 26a, 28, 30
und 32
Außer Ort 12
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wasserversorgung Stühlingen
TeI. 07744 / 6504 oder 0171 2026037
Die Wasserversorgung Stühlingen
informiert.
OT—Stühlingen
Wegen Wartungsarbeiten wird
am Donnerstag den 09.06.2016
zwischen 8 Uhr 30 und 11 Uhr 30
das Wasser abgestellt.
Betrofen sind die Anschlussnehmer:
Am Sonnenrain
An der Steig 12 u.13
Kalvarienbergstraße 16, 20, 20a, 22, 23b,
24, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37,39, 41,41a
und 43
Rappenhalde,
Obere Rappenhalde
Obere Sommerhalde
Weilertalweg 6
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wasserversorgung Stühlingen
TeI. 07744 / 6504 oder 0171 2026037
 Lage des Planbereiches
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ geschafen werden.
Sprechstunde des
Jugendamtes im Rathaus
Stühlingen
Frau Feldmeier vom Jugendamt Waldshut
ist am Donnerstag, 16.06.2016 zwischen
10.00 und 12.00 Uhr im Rathaus Stühlingen.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin
unter: 07751/86-4320 oder
[email protected].
Frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung in der Fassung vom 30.05.2016 vom 16.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 bei der Stadtverwaltung Stühlingen, Rathaus, Bauamt, Zimmer Nr.
13, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen, während der üblichen Dienststunden öfentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Eine Umweltprüfung wird im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichtes einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) wird mit ofen gelegt.
Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der
Planung.
Stühlingen, den 08.06.2016
Schäfer, Bürgermeisterin
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 4
Öfentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Litzbühl II“
Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat am 30.05.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften im Bereich „Litzbühl II“ im Ortsteil Wangen beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde gebilligt und
beschlossen, eine frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Lageplan vom 30.05.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Information des Standesamtes Stühlingen
Um längere Wartezeiten zu vermeiden,
bitten wir Sie zukünftig unter der Telefonnr.: 07744/532-0 einen Termin zu vereinbaren.
Danke für Verständnis.
Ihr Standesamt Stühlingen
Standesamt Stühlingen
In der Zeit vom 01.05. bis 31.05.2016 wurden im Standesamt Stühlingen u.a. folgende
Personenstandsfälle beurkundet; die Einwilligung zur Veröfentlichung liegt vor.
Eheschließungen:
am 14.05.:
Carolin Schirmer und Heiko Blattert
am 25.05..:
Sandra Ackermann und
Ronny Günter Lizureck
Sterbefälle:
am 17.05.:
Ruth Maria Büche geb. Amann
Befreiung von Schülerbeförderungskosten für
Familien ab dem dritten eigenanteilsplichtigen Kind für das
Schuljahr 2016/2017
Bitte denken Sie daran, den Antrag für die
Freistellung Ihres dritten Kindes für das
nächste Schuljahr im Sekretariat der Realschule Stühlingen abzuholen.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Gebietes geschafen werden.
Frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Bebauungsplan mit
Begründung in der Fassung vom 30.05.2016 vom 16.06.2016 bis zum 20.07.2016 bei der
Stadtverwaltung Stühlingen, Rathaus, Bauamt, Zimmer Nr. 13, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen während der üblichen Dienststunden öfentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichtes einschließlich
Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) in der Fassung vom 30.05.2016 wird
mit ofengelegt.
Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der
Planung.
Stühlingen, den 08.06.2016
Schäfer, Bürgermeisterin
Zu diesem Antrag müssen im September
2016 weitere Anlagen (Ausstellungsdatum
im neuen Schuljahr!) nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens Mitte Juli 2016 eingereicht werden
muss, damit Ihr Kind eine entsprechende
Fahrkarte bekommt.
Die Bezieher von Leistungen zur „Bildung
und Teilhabe“ erhalten die 3. Kind Befreiung auf Antrag beim Landratsamt Waldshut,
Jobcenter.
Ihre Stadtverwaltung Stühlingen
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 5
Feuerwerk des
FC Weizen im
Rahmen eines
Handwerkervespers
Am Freitag, 10. Juni 2016 im Zeitraum zwischen 23.00 bis 23.15 Uhr, veranstaltet der
FC Weizen ein Feuerwerk im Rahmen eines
Handwerkervespers.
Das Feuerwerk wird auf dem Gelände des FC
Weizen (zwischen den Sportplätzen) durchgeführt und wurde vom Ordnungsamt der
Stadt Stühlingen genehmigt.
Wir bitten die Einwohnerschaft um Verständnis.
Ordnungsamt
Stadt Stühlingen
Sitzungsbericht
öfentliche Gemeinderatssitzung
vom 30.05.2016
•
Information zum „gärtnergeplegten Grabfeld“ durch eine Mitarbeiterin der Genossenschaft Badischer
Friedhofsgärtner eG
Im Laufe des Jahres 2015 hat sich die Arbeitsgruppe „Friedhof Stühlingen“ zusammen
mit der Verwaltung Gedanken gemacht, wie
zukünftig der Stühlinger Friedhof moderner und ansprechender gestaltet werden
könnte. Ein Punkt dieses
Konzeptes war
die Neugestaltung des seitlichen Zugangs.
Die alte baufällige Treppe und Rampe wurde zwischenzeitlich durch eine neue Treppenanlage ersetzt. Ein weiterer Punkt dieses
Gestaltungskonzeptes sieht vor, nach neuen
Bestattungsformen zu suchen, da hinsichtlich dieser Möglichkeit die Nachfrage die
nächsten Jahre zunehmen wird. Um diese
Nachfrage zu befriedigen, befasst sich die
Arbeitsgruppe mit dem Gedanken, auf dem
Friedhof Stühlingen ein „gärtnergeplegtes
Grabfeld“ anzulegen.
Gärtnergeplegte Grabfelder sind eine Alternative für diejenigen, die den Plegeaufwand für ein herkömmliches Grab nicht
übernehmen können oder wollen. Immer
weniger Angehörige von Verstorbenen sind
in der Lage, sich kontinuierlich um die Grabplege zu kümmern. Die Bestattungsmöglichkeiten im gärtnergeplegten Grabfeld
sind vielfältig und unterschiedlich, denn
bei diesen sind sowohl Erdbestattungen
als auch Urnenbeisetzungen möglich. Das
Grabfeld wird das ganze Jahr über durch einen Friedhofsgärtner geplegt.
Die Vorsitzende konnte hierzu Frau Hahn
von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG begrüßen. Frau Hahn stellte dem Gremium die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG vor und gab
einen Einblick in die aktuelle Situation der
Bestattungskultur. Den „Wandel auf Friedhöfen durch viele Bestattungsformen“ verdeutlichte die Landschaftsarchitektin mit
zahlreichen Bildern bereits umgesetzter
Grabfelder aus der Region. Als momentan
stark nachgefragte Lösung nannte sie die
Möglichkeit einer „Urnengemeinschaft am
Baum“, die die Idee eines Friedwaldes aufgreife. Die nächsten Schritte zur Realisierung eines „gärtnergeplegten Grabfeldes“
in Stühlingen, bei einem kommenden positiven Gemeinderatsbeschlusses, werden
bis zur Einweihung des neuen Grabfeldes,
mindestens sechs Monate vergehen, erläuterte die Architektin dem Gemeinderat abschließend.
Im weiteren Verlauf erläuterte Frau Hahn
noch Fragen aus dem Gremium über Details
zur Kostenkalkulation der von der Genossenschaft beauftragten Gärtner oder zur
Größe der Fläche des Grabfeldes, die sich
anhand der Bestattungsstatistik der Vergangenheit bestimmen, Schwierigkeiten bei der
Belegungsplanung durch unterschiedliche
Ruhezeiten, Kauf der Grabplegeleistungen während der gesamten Ruhezeit sowie
mögliche Anpassung der Friedhofsgebührenordnung. Die Wegbaukosten für die Gemeinde wurden allgemein als „nicht teurer
als bisher“ eingeschätzt.
Hieraus ergibt sich für das vergangene Jahr
eine Erstattung an die Stadt Stühlingen in
Höhe von 41.393,- €. Dieser Betrag wird mit
der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
Der Deckungsgrad durch die Elternbeiträge
liegt bei 22,94 %.
Der Haushaltsentwurf für 2016 sieht eine
Steigerung der Personalkosten durch Tariferhöhungen und Umstellungen sowie Aufstockungen, Erhöhungen der Leitungsanteile um 10 % und zusätzliche Beschäftigte ab
dem 01.09.2016 durch die Einführung einer
2. Hortgruppe vor.
Als anstehende Aufgaben zur Verbesserung der Attraktivität der Kindertageseinrichtung werden insbesondere die
Fertigstellung des Leitbildes, eines Einrichtungslogos auf der Grundlage einer Kinderzeichnung und der Zertiikatsübergabe zur
Qualitätsweiterentwicklung „Quintessenz“
am 17.06.2016 im Bonndorf angeführt.
Die Vorsitzende verdeutlichte dem Gremium, dass der Jahresumsatz der Kindertagesstätte sich der 1 Mio. €-Grenze in diesem
Jahr nähert.
Es wurden noch Fragen aus dem Gremium
zur Jahresrechnung 2015 und zu den Beiträgen und Zuschüssen beantwortet.
Anschließend nahm der Gemeinderat von
den Ausführungen und der weiteren Vorgehensweise zur Begutachtung des Friedhofes
Stühlingen zustimmend Kenntnis.
Anschließend nahm der Gemeinderat vom
Jahresbericht sowie den Finanzberichten
zustimmend Kenntnis.
•
Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Stühlingen durch
den Caritasverband Hochrhein e.V.
hier: Jahresbericht 2014/2015 mit Finanzbericht und aktuelle Information
zum laufenden Kindergartenjahr
•
Frau Binkert und Herr Riegraf vom Caritasverband Hochrhein gaben den Jahresbericht mit den Themen
Die Vorsitzende konnte hierzu Herrn Fleischer vom Planungsbüro GEOplan Stadtplanung für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan
und Herrn Göbel vom Planungsbüro GalaPlan Garten- und Landschaftsplanung für
den Umweltbericht begrüßen.
a)
Allgemeinde Entwicklung mit dem
Jahresbericht 2015/16,
b) Jahresabschluss 2015 mit den Anmerkungen,
c) Haushaltsvorschau 2016 mit der Belegungsprognose, Personalsituation und
- entwicklung,
d) Aktuelle Themen und anstehende Aufgaben
bekannt.
Aktuell besuchen 116 Kinder (Stand
01.04.2016) die Kindertagesstätte Stühlingen.
Eine zweite Hortgruppe wird als „Außenstelle der Kindertagesstätte“ in den Räumen
der Grundschule Stühlingen als „Hort an der
Schule“ im Herbst 2016 eröfnet.
Der Aufwand in Höhe von 887.225,- € liegt
mit 7.6147,50 € unter dem ursprünglich geplanten Aufwand und die Elternbeiträge, sowie Zuschuss vom Landkreis Waldshut sind
um 34.354,50 € höher als geplant ausgefallen. Die Zunahme der Einnahmen resultieren hauptsächlich aus der Erweiterung der
Hortgruppe auf 20 Kinder.
Flächennutzungsplanänderung im
Bereich „Litzbühl II“, Gemarkung
Stühlingen-Wangen
hier: Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB und Billigung des Änderungsentwurfs
Die Stadt Stühlingen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
„Litzbühl II“ im Ortsteil Wangen, um dort
eine kleine Wohnbauergänzungsläche auszuweisen. Die Fläche wurde im Zuge der
begonnenen Gesamtfortschreibung des
Flächennutzungsplanes untersucht und
für geeignet befunden. Im Zuge der 2012
durchgeführten Öfentlichkeitsbeteiligung
und Behördenvoranhörung haben sich keine Bedenken gegen die Ausweisung ergeben. Da das Flächennutzungsplanverfahren
insgesamt derzeit nicht weitergeführt wird,
die Aufstellung des Bebauungsplanes zur
Deckung des bei der Stadt Stühlingen dokumentierten Bedarfs an Wohnbaulandlächen aber erforderlich ist, soll die Aufnahme
der Wohnbauläche „Litzbühl II“ als punktuelle Änderung im Parallelverfahren mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
(Fortsetzung Seite 6)
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 6
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ ist jedoch nur möglich, wenn gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert
wird. Dort ist der Bereich des geplanten Bauvorhabens als landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Der Bebauungsplan ist insofern
nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des (noch gültigen) Flächennutzungsplanes entwickelbar. Daher soll nun
mit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes die erforderliche Wohnbauentwicklungsläche dargestellt werden. Mit
der Änderung des Flächennutzungsplanes
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ geschafen werden.
Es wurde vom Planer der Vorentwurf für die
wirksame Planfassung, die Änderungsfassung, den Abgrenzungs- und Gestaltungsplan, den Rechtsplans sowie die Kenndaten
der Planung zur Flächennutzungsplanänderung sowie zum Bebauungsplan, dem Gremium vorgestellt.
Anschließend wurden die Themen Artenschutz Vögel, Fledermäuse, Schutzgut
Planzen und Tiere, Kompensation und
Ökokontomaßnahme mit einem geplanten
Ausgleich über Extensivierung durch Grünland im Umfeld, Umweltbericht mit den
Unterthemen Bestand und Maßnahmen,
Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima,
Luft und Landschaftsbild von Herrn Göbel
kommentiert.
Im weiteren Verlauf wurden von Herrn Fleischer und Herrn Göbel noch verschiedene
Fragen zum Thema Ausgleichsmaßnahmen,
Ökopunkteausgleich, Größe der Baufenster,
Grundwerte der Baufestsetzungen sowie
Baukosten der geplanten Ringstraße beantwortet.
•
Aus dem Gremium wurden die Ofenhaltung
der Baufestsetzungen sowie die Festlegung
der Baufenster im Hinblick zur Vermeidung
einer neuen notwendigen Überplanung
angeregt. Weiterhin wurde angeregt, dass
keine Festlegung der Garagenstandorte
stattinden soll.
b)
Die vorgebrachten Anregungen werden
vom Planer eingearbeitet. Weiterhin soll der
Ortschaftsrat Wangen über die vorgebrachten Anregungen beraten und Beschluss fassen, sowie evtl. weitere Anregungen in die
Planungen mit einließen lassen.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst:
1.
2.
3.
Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Litzbühl II“, Gemarkung Stühlingen-Wangen nach § 2 Abs. 1 BauGB
geändert.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 30.05.2016 wird
gebilligt.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 (1) BauGB eine
frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung
in Form einer 4-wöchigen Planaulage
durchgeführt.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Litzbühl II“ auf Gemarkung Stühlingen-Wangen
hier:
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Vorentwurfs
c) Beschluss über die Durchführung
der frühzeitigen Öfentlichkeitsbeteiligung
Den genauen Sachverhalt sowie die aufkommenden Fragestellungen wurden im
Zusammenhang mit dem vorhergehenden
Tagesordnungspunkt bereits beraten und
beantwortet.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst:
1.
2.
3.
Für den im Abgrenzungsplan vom
30.05.2016 dargestellten Geltungsbereich werden ein Bebauungsplan sowie
örtliche Bauvorschriften aufgestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
und der örtlichen Bauvorschriften vom
30.05.2016 wird gebilligt.
Zur Darlegung und Erörterung der
allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung wird aufgrund des § 3 (1)
BauGB eine frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung in Form einer 4-wöchigen
Planauslage durchgeführt.
•
Behandlung von Baugesuchen
a)
Bauantrag zum Teilabbruch Ökonomiegebäude und Schuppen, Anbau
landwirtschaftlicher Geräteschuppen
auf Grundstück Flst.Nr. 2165, Tinkofenstraße 6, Gemarkung Stühlingen-Bettmaringen
Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Abstellplatzes für Fahrräder,
Abfall- und Wertstofbehälter auf
Grundstück Flst.Nr. 393/3, Hallauer
Straße 9, Gemarkung Stühlingen
Den Baugesuchen wurde jeweils einstimmig
zugestimmt.
Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch
die Baurechtsbehörde beim Landratsamt
Waldshut.
•
Kindergärten der Stadt Stühlingen
hier: Fortschreibung Bedarfsplanung
2016 / Kinderzahlen-Übersichten
Die Erstellung einer örtlichen Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Plichtaufgabe
im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz stellt die Stadt Stühlingen
jährlich eine örtliche Bedarfsplanung über
die Kindergartenplätze auf, wozu sie verplichtet ist.
Hauptamtsleiter Mosmann stellte die Bedarfsplanung 2016 anhand der Übersicht
der Kinderzahlen in den einzelnen Ortsteilen vor. Er legte in den Darstellungen
die prognostizierten Kinderzahlen für die
Jahre 2016/2017 und 2017/2018 aus der
Einwohnerstatistik der Stadt Stühlingen,
bezogen auf die einzelnen Geburtsjahrgänge, sowie die rückwirkenden, tatsächlichen
Belegungszahlen der vergangenen Kindergartenjahre, ab dem Kindergartenjahr
2013/2014 („IST-Belegungs-Analyse“) dar.
Weiterhin kommentierte er die Diferenz
aus der SOLL-/IST-Planung sowie die Besonderheiten der Kinderzahlen-Übersichten. So
wird im Kindergarten Eberingen die Mindestkinderzahl mit 17 Kindern unterschritten, das jedoch keine Auswirkungen mit sich
bringt, da es das 1. Jahr einer rückwirkenden
Unterschreitung darstellt. Weiterhin werden
im Kindergarten Weizen zwischenzeitlich 5
Flüchtlingskinder betreut.
Im weiteren Verlauf zeigte er die allgemeine
Entwicklung und Kennzahlen, Beschäftigte
im Kindergartenbereich, aktuelle Themen
und anstehende Aufgaben der städtischen
Kindergärten sowie die Entwicklung des
Interkommunalen Kostenausgleiches seit
2012 auf.
Anschließend nahm der Gemeinderat von
der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend Kenntnis
•
Neufassung der Polizeiverordnung
der Stadt Stühlingen zur Aufrechterhaltung der öfentlichen Sicherheit
und Ordnung, gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der
Allgemeinheit, Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen und das Anbringen von Hausnummern
Vor Beginn der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt lenkte Hauptamtsleiter
Mosmann die Aufmerksamkeit des Gremiums auf zwei redaktionelle Fehler bei § 5
(Haus- und Gartenarbeiten) und § 23 (Ordnungswidrigkeiten) hin. Bei § 5 muss die
richtige Uhrzeit „22.00 Uhr“ lauten sowie bei
§ 23 Absatz 1 Nr. 9 muss das falsche Wort
durch den Begrif„ größere“ ersetzt werden.
Bei den einzelnen Bestimmungen ist neben sonstigen Rechtsgrundsätzen vor allem
berücksichtigt worden, dass Polizeiverordnungen nicht gegen höherrangiges Recht
verstoßen und insbesondere nicht in Widerspruch mit Gesetzen oder Rechtsverordnungen übergeordneter Rechtsorgane stehen
dürfen (§ 11 PolG).
Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden, die länger als einen Monat gelten
sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats und sind der nächsthöheren
zur Fachaufsicht zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen (§ 15 Abs. 2 und § 16
Abs.1 PolG).
Hauptamtsleiter Mosmann veranschaulichte
dem Gremium, dass einige Bestimmungen
der zurzeit geltenden Polizeiverordnung der
Stadt Stühlingen zur Aufrechterhaltung der
öfentlichen Sicherheit und Ordnung, zum
Schutz gegen Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten und Belästigung
der Allgemeinheit sowie Schutz der Grünund Erholungsanlagen, aufgrund eines sich
veränderten Verhaltensbewusstseins der
Einwohnerschaft erweitert und angepasst
werden müssen. Diese Änderungen sollen
in einer Neufassung der Polizeiverordnung
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 7
geregelt werden, damit die Formulierungen
rechtssicher sind. Gleichzeitig wurden einige Bestimmungen neu aufgenommen und
neu gegliedert und kleinere Ergänzungen
eingefügt. Die Neufassung der Polizeiverordnung soll ab dem 01.06.2016 in Kraft
treten.
Aus dem Gremium wurden Anregungen zu
§ 5 (Haus- und Gartenarbeiten), § 13 (Verunreinigungen durch Tiere) sowie zu einer
möglichen Erweiterung der Polizeiverordnung bezüglich der Aufnahme der Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Flächen
im Außenbereich angeregt.
Unter der Maßgabe der Aufnahme der
vorgebrachten Anregungen und weiteren
rechtlichen Prüfungen, hat der Gemeinderat
dem Erlass der Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen gemäß § 15
Abs. 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg einstimmig zugestimmt.
•
Entscheidung über die Annahme
einer Zuwendung (Spende) gemäß
§ 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: zweckgebundene Spende der Kommunionskinder aus Stühlingen,
Eberingen, Mauchen und Bettmaringen
für Flüchtlinge
Der Gemeinderat hat der Annahme der
Spende einstimmig zugestimmt.
Den Kommunionskindern für die Spende
ein herzliches Dankeschön.
•
a)
Sonstiges
Sachstand Baumaßnahmen
Bauamtsleiter Gatti informierte das Gremium über den aktuellen Stand laufender
Projekte und über deren weiteren zeitlichen
Ablauf sowie über die Beendigung von Projekten.
•
Bekanntgaben
a)
Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4
Gemeindeordnung
hier: Beauftragung von Tiefbauleistungen für den Eigenbetrieb ZIS in
der Schlossbergsiedlung
Die Vorsitzende gab formell bekannt, dass
die Stromversorgung der Schlossbergsiedlung vom Energiedienst von Freileitungsanschlüssen auf erdverlegte Anschlüsse umgebaut wird. In diesem Zuge besteht nun
für den Eigenbetrieb ZIS die Möglichkeit,
die Leerrohre für die Breitbandversorgung
mit verlegen zu lassen. Die ursprüngliche
Planung sah vor, die Schlossbergsiedlung
erst im Zuge des Anschlusses von Bettmaringen und Mauchen 2018 mit an das
Breitbandnetz anzuschließen. Um ein doppeltes Aufgraben der Trasse zu vermeiden
ist es sinnvoll, die Arbeiten für ZIS ebenfalls
an die Tiefbauirma zu vergeben, die für
den Energiedienst tätig wird. Der Energiedienst hat die Arbeiten an die Firma Lienhard aus Waldshut-Tiengen vergeben. Trotz
mehrfacher Auforderung wurde der Stadt
Stühlingen von der Firma Lienhard erst am
19.05.2016 ein verbindliches Angebot über
die Ausführung der Arbeiten vorgelegt. Die
Arbeiten haben am 20.05.2016 begonnen.
Der Kostenanteil für den Eigenbetrieb ZIS
beträgt ca. 23.000,- €. Die Beauftragung
dieser Arbeiten stellt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle
8907.950003 dar. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch
Minderausgaben auf der Haushaltsstelle
8907.950002 in 2016.
Gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung
ist Voraussetzung für die Eilentscheidung,
dass eine in den Zuständigkeitsbereich des
Gemeinderats fallende Angelegenheit so
dringend ist, dass ihre Erledigung nicht bis
zu einer Sitzung des zuständigen Gremiums
aufgeschoben werden kann, selbst wenn
nach § 34 Abs. 2 ohne Einhaltung der Ladungsfrist und formlos einberufen würde.
Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung Kenntnis.
b)
Sommerferienprogramm der Stadt
Stühlingen 2016
Die Vorsitzende lenkte die Aufmerksamkeit
auf die neu herausgegebene Broschüre zum
Sommerferienprogramm der Stadt Stühlingen 2016.
Das Sommerferienprogramm kann mit 40
Veranstaltungen vom ersten bis zum letzten
Ferientag wieder ein abwechslungsreiches
Programm vorweisen.
•
Anregungen und Anfragen
a)
Sachstand Stellenausschreibung zur
„Plege der Grünanlagen“
Sachstand Neubelegung Notunterkunft Stadthalle Stühlingen
Dank für abgeschlossene Baumaßnahme „Ergänzung Straßenbeleuchtung“
im Ortsteil Bettmaringen
b)
c)
Die öfentliche Sitzung wurde beendet und
im nichtöfentlichen Teil fortgeführt.
wird mit Zustimmung des Gemeinderats
vom 30.05.2016 verordnet:
I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Begrifsbestimmungen
II. Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 2 Ruhestörung
§ 2a Benutzung von Rundfunkgeräten,
Lautsprechern, Musikinstrumenten
u.ä.
§ 3 Lärm aus Gaststätten
§ 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
§ 6 Lärm durch Tiere
§ 7 Lärm durch Fahrzeuge
§ 8 Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter
III. Umweltschädliches Verhalten und
Belästigung der Allgemeinheit
§9
Abspritzen und reparieren von Fahrzeugen
§ 10 Benutzung öfentlicher Brunnen
§ 11 Verkauf von Lebensmitteln im Freien
§ 12 Gefahren durch Tiere
§ 13 Verunreinigung durch Tiere
§ 14 Tauben-, Wasservögel-, Fuchs- und
Marderfütterungsverbot
§ 15 Belästigung durch Ausdünstungen
u.ä.
§ 16 Belästigung durch Staubentwicklung
§ 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften,
Bemalen
§ 18 Belästigung der Allgemeinheit
§ 18a Verbote auf dem Gelände des Bildungszentrums Stühlingen, der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ Stühlingen, der Stadthalle
Stühlingen und der Freisportanlage
(Anlage Lagepläne)
IV. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 19 Ordnungsvorschriften
§ 20 Aufstellen von Zelten und
Wohnwagen/-mobilen
V. Anbringen von Hausnummern
§ 21 Hausnummern
Stadt Stühlingen
Landkreis Waldshut
Az.100.42
Polizeiverordnung der Stadt
Stühlingen
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen, über das Anbringen
von Hausnummern und ergänzende Bestimmungen für Erholungsgemeinden
Aufgrund von § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und § 18 Absatz 1
des Polizeigesetzes (Polizeigesetz) in der
Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1),
geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009
(GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2014,
VI. Schlussbestimmungen
§ 22 Zulassung von Ausnahmen
§ 23 Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Inkrafttreten
Abschnitt I
Allgemeine Regelungen
§1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Stühlingen, einschließlich der
Feldmarkung und des Waldes.
§ 1a
Begrifsbestimmungen
(1) Öfentliche Straßen sind alle Straßen,
Wege und Plätze, die dem öfentli-
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 8
(2)
(3)
(4)
chen Verkehr gewidmet sind (§. 2 Absatz 1 Straßengesetz) oder auf denen
ein tatsächlicher öfentlicher Verkehr
stattindet.
Gehwege sind die dem öfentlichen
Fußgängerverkehr gewidmeten oder
ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren
Ausbauzustand. Sind solche Gehwege
nicht vorhanden, gelten als Gehwege
die seitlichen Flächen am Rande der
Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m.
Als Gehwege gelten auch Fußwege,
Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte
Bereiche im Sinne von § 42 Absatz 4a
Straßenverkehrsordnung und Treppen (Stafeln).
Grün- und Erholungsanlagen sind
allgemein zugängliche, gärtnerisch
gestaltete Anlagen, die der Erholung
der Bevölkerung oder der Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen sowie öfentliche und
allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
Gewässer sind alle Gewässer im Sinne
der §§ 1 und 2 des Wassergesetzes
Baden-Württemberg.
Abschnitt II
Schutz gegen Lärmbelästigung
§2
Ruhestörung
Es ist verboten, insbesondere in der Zeit von
22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, andere mehr als
nach den Umständen unvermeidbar, besonders durch lärmende Unterhaltungen, Singen, Schreien oder andere geräuschverursachende Tätigkeiten zu stören. Dies gilt auch
für Motoren- und Maschinengeräusche
jeglicher Art, vor allem vor Gaststätten und
Versammlungsräumen, soweit spezialgesetzliche Bestimmungen keine Anwendung
inden.
§ 2a
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,
Tonwiedergabegeräte,
Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur
so benutzt werden, dass andere nicht
erheblich belästigt werden. Dies gilt
insbesondere, wenn die Geräte oder
Instrumente bei ofenen Fenstern
oder Türen, auf ofenen Balkonen, im
Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht:
a)
bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
b)
für amtliche Durchsagen.
§3
Lärm aus Gaststätten
(1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der
(2)
Nähe von Wohngebäuden darf kein
Lärm nach außen dringen, durch den
andere erheblich belästigt werden.
Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
Für die Einhaltung der in Abs. 1 genannten Verplichtung ist der Betriebsinhaber und der Veranstalter
gleichermaßen verantwortlich.
§4
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Sport- und Spielplätze, die weniger
als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen
22.00 Uhr und 7.00 Uhr und zwischen
12.00 Uhr und 13.00 Uhr nicht benützt
werden. Zur Vermeidung von Störungen und Belästigungen benachbarter
Wohngebiete kann die Stadt zusätzlich bestimmte Benutzungszeiten
festlegen, die auf entsprechenden
Hinweistafeln an den Anlagen und
Plätzen bekannt gemacht werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für den unter Aufsicht
durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb der Sportvereine auf Sportanlagen.
(3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die
Sportanlagenlärmschutzverordnung,
unberührt.
§5
Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören,
dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von
20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00
Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt
werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen
und Holzspalten, das Ausklopfen von
Teppichen, Betten, Matratzen u. ä.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere
die 32. Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), bleiben
unberührt.
§6
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört wird.
§7
Lärm durch Fahrzeuge
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe
von Wohngebäuden ist es auch außerhalb
von öfentlichen Straßen und Gehwegen
verboten,
a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen
zu lassen,
b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen,
c)
d)
e)
Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten,
Durchfahrten oder auf Innenhöfen
von Wohnhäusern anzulassen,
beim Be- und Entladen von Fahrzeugen
vermeidbaren Lärm zu verursachen,
mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben.
§8
Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter
Wertstof-(Altglas)Sammelbehälter dürfen
in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. Die Wertstofe dürfen nicht außerhalb
der Sammelbehälter abgelegt bzw. abgestellt werden. Restmüll, Sperrmüll oder sonstiger Unrat darf nicht abgestellt werden.
Abschnitt III
Umweltschädliches Verhalten und
Belästigung der Allgemeinheit
§9
Abspritzen und reparieren von Fahrzeugen
Fahrzeuge dürfen auf öfentlichen Straßen,
Gehwegen, in Grün- und Erholungsgebieten, sowie im Wald nicht abgespritzt, abgewaschen oder repariert werden.
§ 10
Benutzung öfentlicher Brunnen
Öfentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt
werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen
sowie das Wasser zu verunreinigen oder größere Mengen Wasser zu entnehmen.
§ 11
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
(1) Werden Speisen und Getränke zum
Verzehr an Ort und Stelle verabreicht,
so sind für Speisereste und Abfälle
geeignete Behälter in ausreichender
Anzahl bereitzustellen. Für die rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter
und für die Sauberkeit und Ordnung
im Bereich des Verkaufsgeländes ist
der Inhaber der Verkaufsstätte verantwortlich.
(2) Wer Verpackungsmaterial, Eisbecher,
Pappteller u.ä. ausgibt oder die Ausgabe veranlasst hat, ist dazu verplichtet die Abfälle zu beseitigen, wenn
diese innerhalb eines Umkreises von
50 Metern zur Verkaufsstelle weggeworfen werden.
(3) Weitergehende Bestimmung bezüglich des Gaststätten-, Lebensmitteloder Abfallrechts bleiben unberührt.
§ 12
Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und
Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte
oder ihr Verhalten Personen gefährden
können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 9
(3)
(4)
Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öfentlichen Straßen
und Gehwegen und in öfentlichen
Grün- und Erholungsanlagen Hunde
von einer geeigneten Person an der
Leine zu führen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung
einer Person, die durch Zuruf auf das
Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. In Waldgebieten sind die Vorschriften des Landeswald- und Landejagdgesetzes zu beachten.
Bienenstände dürfen an Feld- und
Waldwegen sowie im Innenbereich
nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden.
§ 13
Verunreinigung durch Tiere
Der Halter oder Führer von Tieren hat dafür
zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht
auf Straßen, Rad- und Gehwegen, in fremden Gärten oder Rasenlächen, in öfentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder auf
Sport- und Bolzplätzen verrichtet. Dennoch
dort abgelegter Tierkot ist unverzüglich von
der verantwortlichen Person zu beseitigen.
§ 14
Tauben-, Wasservögel-, Fuchs- und Marderfütterungsverbot
(1) Tauben und Wasservögel dürfen auf
öfentlichem Gelände, insbesondere
öfentlichen Straßen und Gehwegen,
in Grün- und Erholungsanlagen sowie
öfentlichen Gewässern und sonstigen
öfentlichen Lagen nicht gefüttert werden.
(2) An den in Abs. 1 genannten Orten darf
auch kein Futter, das zum Füttern von
Tieren bestimmt ist, ausgelegt werden.
(3) Im Geltungsbereich dieser Verordnung
ist das Füttern von Füchsen oder marderartigen Tieren sowie das Auslegen
von Futter für diese untersagt.
§ 15
Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.
Übel riechende Gegenstände und Stofe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht
gelagert, verarbeitet oder befördert werden,
wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.
Das Ausgießen von übel riechenden, schädlichen oder anderen umweltgefährdenden
Flüssigkeiten ist verboten.
§ 16
Belästigung durch Staubentwicklung
Auf öfentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in deren unmittelbarer Nähe, aus
Fenstern und aus ofenen Balkonen, die
weniger als drei Meter von öfentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfernt sind, dürfen Gegenstände weder ausgestaubt noch
ausgeklopft werden.
§ 17
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften,
Bemalen
(1) An öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden
-
(2)
(3)
(4)
(5)
Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der
Ortspolizeibehörde untersagt
außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln
usw.) zu plakatieren;
andere als dafür zugelassene Flächen
zu beschriften oder zu bemalen;
Fahrzeuge und Anhänger zum Zwecke
der Werbung abzustellen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öfentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und
Erholungsanlagen einsehbar sind.
Abs. 1 gilt nicht für die innen angebrachte Plakatierung an Schaufenstern
und Ladentüren, sofern der jeweilige
Eigentümer oder Betreiber einverstanden ist.
Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu erteilen, wenn öfentliche Belange nicht
entgegenstehen, insbesondere eine
Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
Die Vorschriften des Bundesfernstraßengesetztes über die Sondernutzung
bleiben unberührt.
Wer entgegen den Verboten des § 17
Absatz 1 außerhalb von zugelassenen
Plakatträgern plakatiert oder andere als
dafür zugelassene Flächen beschriftet
oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verplichtet. Die Beseitigungsplicht trift unter den Voraussetzungen
des § 6 Absatz 3 des Polizeigesetzes
auch den Veranstalter oder die sonstige
Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz
1 als Verantwortlicher benannt oder für
dessen Veranstaltung geworben wird.
§ 18
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Auf öfentlichen Straßen, Plätzen und
Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen ist untersagt:
1. das Lagern oder Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende
oder sonst besonders aufdringliche
oder aggressive Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser
Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Spucken oder Speien,
5. Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit,
trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten zu belästigen oder
zu behindern,
6. das nicht bestimmungsgemäße Benutzen von Bänken und anderen Einrichtungen,
7. der öfentliche Konsum von Betäubungsmitteln sowie der Aufenthalt
zum Zwecke des Umschlags oder der
Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln,
8. Gegenstände wegzuwerfen und abzulagern, außer in dafür bestimmte
Abfallbehälter.
(2) Das Mitführen und der Konsum von
alkoholischen Getränken, sowie das
Rauchen ist auf den öfentlichen und
allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen untersagt.
(3)
Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes,
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des
Landesabfallgesetzes sowie § 118 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
bleiben unberührt.
§ 18a
Verbote auf dem Gelände des Bildungszentrums Stühlingen, der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ Stühlingen, der Stadthalle Stühlingen und der
Freisportanlage (Anlage Lagepläne)
(1) Auf dem Schulgelände des Bildungszentrum Stühlingen, Hallauer Straße
7, dem Gelände der Kindertagesstätte
„Kinderland Hohenlupfen“, Hallauer
Straße 7b in Stühlingen, der Stadthalle und der Freisportanlage, Am Bahndamm 13 in Stühlingen ist untersagt:
1. das Lagern oder Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende
oder sonst besonders aufdringliche
oder aggressive Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser
Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Spucken oder Speien,
5. Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit,
trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten zu belästigen oder
zu behindern,
6. das nicht bestimmungsgemäße Benutzen von Bänken und anderen Einrichtungen,
7. der Konsum von Betäubungsmitteln
sowie der Aufenthalt zum Zwecke des
Umschlags oder der Unterstützung des
Umschlags von Betäubungsmitteln,
8. das Rauchen,
9. Gegenstände wegzuwerfen und abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter.
(2)
(3)
(4)
(5)
Der Aufenthalt auf dem Schulgelände
und dem Gelände der Kindertagesstätte ist nach 22.00 Uhr nur für schulische
oder von der Schulleitung bzw. Leitung der Kindertagesstätte genehmigte Veranstaltungen gestattet.
Der Aufenthalt auf dem Gelände der
Stadthalle und dem Gelände der Freisportanlage ist nach 22.00 Uhr nur für
genehmigte Veranstaltungen gestattet.
Das Mitführen und der Konsum von
alkoholischen Getränken ist auf demSchulgelände, dem Gelände der Kindertagesstätte, der Stadthalle und der
Freisportanlage untersagt. Ausgenommen vom Alkoholverbot sind schulische oder von der Schulleitung bzw.
Leitung der Kindertagesstätte, oder
andere genehmigte Veranstaltungen.
Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes,
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des
Landesabfallgesetzes sowie § 118 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
bleiben unberührt.
(Fortsetzung Seite 10)
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 10
Abschnitt IV
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 19
Ordnungsvorschriften
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist
es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,
1. Anplanzungen, Rasenlächen oder
sonstige Anlagenlächen außerhalb der
Wege und Plätze sowie der besonders
freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze oder
der entsprechend gekennzeichneten
Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch
die Ruhe Dritter gestört oder Besucher
belästigt werden können;
4. Wege, Rasenlächen, Anplanzungen
oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb
zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Planzen, Laub, Kompost, Erde, Sand
oder Steine zu entfernen;
6. Hunde, ausgenommen solche, die von
Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze
oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht
mitgenommen werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler,
Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben,
zu bemalen, zu beschmutzen oder zu
entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu ischen;
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu
benützen sowie außerhalb der dafür
besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder
Inline-Skating/ zu treiben, zu reiten, zu
zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge
abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle
sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet
werden.
11. Musikinstrumente, Radiogeräte, Plattenspieler, CD-Player oder ähnliche
Geräte in einer Weise zu benützen, dass
andere Besucher der Anlage gestört
werden sowie auf andere Weise störenden Lärm zu erzeugen.
(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur
von Kindern bis zu 12 Jahren benützt
werden.
§ 20
Aufstellen von Zelten und Wohnwagen/mobilen
(1) Zelte und Wohnwagen/-mobile dürfen
außerhalb baurechtlich genehmigter
Campingplätze zum Aufenthalt von
Menschen nicht aufgestellt werden,
wenn nicht die erforderlichen sanitären
Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Grundstücksbesitzern ist es untersagt,
ihre Grundstücke dafür zur Verfügung
zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1
zu dulden.
(2) Die Vorschriften des Naturschutzgesetztes, des Landeswaldgesetzes und
der Straßenverkehrsordnung bleiben
unberührt.
2.
3.
4.
5.
6.
Abschnitt V
Anbringen von Hausnummern
§ 21
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem
sie bezogen werden, mit der von der
Gemeinde festgesetzten Hausnummer
in arabischen Zifern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der
Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche
Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern
sind in einer Höhe von nicht mehr als 3
m an der der Straße zugekehrten Seite
des Gebäudes unmittelbar über oder
neben dem Gebäudeeingang oder,
wenn sich der Gebäudeeingang nicht
an der Straßenseite des Gebäudes beindet, an der dem Grundstückszugang
nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der
Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher
Ausführung Hausnummern anzubringen sind, so weit dies im Interesse der
öfentlichen Sicherheit oder Ordnung
geboten ist.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Abschnitt VI
17.
Schlussbestimmungen
18.
§ 22
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betrofenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine
öfentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Absatz 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 2a Absatz 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,
Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte
zur Lauterzeugung so benutzt, dass an-
19.
20.
21.
22.
23.
24.
dere erheblich belästigt werden,
entgegen § 3 Absatz 1 aus Gaststätten
und Versammlungsräumen Lärm nach
außen dringen lässt, durch den andere
erheblich belästigt werden,
entgegen § 4 Absatz 1 Sport- und Spielplätze benützt,
entgegen § 5 Absatz 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere
erheblich belästigt werden,
entgegen § 7 außerhalb öfentlicher
Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig
laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor
und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim
Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit
den an den Fahrzeugen vorhandenen
Vorrichtungen unnötige Schallzeichen
abgibt,
entgegen § 8 Wertstof(Altglas)-sammelbehälter benutzt,
entgegen § 9 Fahrzeuge auf öfentlichen Straßen abspritzt oder repariert,
entgegen § 10 öfentliche Brunnen
entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt, das Wasser verunreinigt oder größere Mengen Wasser
entnimmt,
entgegen § 11 Absatz 1 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht
bereit hält,
entgegen § 11 Absatz 2 Abfälle nicht
beseitigt,
entgegen § 12 Absatz 1 Tiere so hält
oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden,
entgegen § 12 Absatz 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde
nicht unverzüglich anzeigt,
entgegen § 12 Absatz 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
entgegen § 12 Absatz 4 Bienenstände
so aufstellt, dass Wegbenutzer oder Anlieger gefährdet werden,
entgegen § 13 als Halter oder Führer
von Tieren verbotswidrig abgelegten
Tierkot nicht unverzüglich beseitigt,
entgegen § 14 Tauben, Wasservögel,
Füchse oder Marder füttert,
entgegen § 15 übel riechende Gegenstände und Stofe lagert, verarbeitet,
befördert oder ausgießt,
entgegen § 16 Gegenstände ausstaubt
oder ausklopft,
entgegen § 17 Absatz 1 plakatiert
oder nicht dafür zugelassene Flächen
beschriftet oder bemalt oder als Verplichteter der in § 17 Absatz 5 beschriebenen Beseitigungsplicht nicht
nachkommt,
entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 1 lagert oder nächtigt,
entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet,
entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 3 die
Notdurft verrichtet,
entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 4
spuckt oder speit,
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 11
25. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 5 Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem
Verhalten belästigt oder behindert,
26. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 6 Bänke und andere Einrichtungen nicht bestimmungsgemäß benutzt,
27. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 7 Betäubungsmittel öfentlich konsumiert,
sowie den Aufenthalt zum Zwecke des
Umschlags oder der Unterstützung des
Umschlags von Betäubungsmitteln benutzt,
28. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 8 Gegenstände wegwirft und ablagert, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter,
29. entgegen § 18 Absatz 2 auf öfentlichen und allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen alkoholische Getränke
mitführt und konsumiert, sowie raucht,
30. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 1 lagert oder nächtigt,
31. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 2
bettelt oder Minderjährige zu solchem
Betteln anstiftet,
32. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 3 die
Notdurft verrichtet,
33. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 4
spuckt oder speit,
34. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 5
Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit,
trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten belästigt oder behindert,
35. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 6
Bänke und andere Einrichtungen nicht
bestimmungsgemäß benutzt,
36. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 7 Betäubungsmittel öfentlich konsumiert,
sowie den Aufenthalt zum Zwecke des
Umschlags oder der Unterstützung des
Umschlags von Betäubungsmitteln benutzt,
37. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 8
raucht,
38. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 9 Gegenstände wegwirft und ablagert, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter,
39. entgegen § 18a Absatz 2 sich auf dem
Schulgelände oder dem Gelände der
Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ aufhält,
40. entgegen § 18a Absatz 3 sich auf dem
Gelände der Stadthalle und dem Gelände der Freisportanlage aufhält,
41. entgegen § 18a Absatz 4 alkoholische
Getränke auf dem Schulgelände, dem
Gelände der Kindertagesstätte, der
Stadthalle und der Freisportanlage mitführt und konsumiert,
42. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 1 Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagenlächen betritt,
43. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich
in nicht dauernd geöfneten Anlagen
oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert,
44. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der
entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt,
45. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 4
Wege, Rasenlächen, Anplanzungen
oder sonstige Anlagenteile verändert
oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht,
46. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 5
Planzen, Gras, Laub, Kompost, Erde,
Sand oder Steine entfernt,
47. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 6
Hunde unangeleint umherlaufen lässt
oder Hunde auf Kinderspielplätze oder
Liegewiesen mitnimmt,
48. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 7
Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler,
Einfriedigungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt,
beschmutzt oder entfernt,
49. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin ischt,
50. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 9
Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte
benützt sowie außerhalb der dafür
bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport
(Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder
Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ betreibt, reitet, zeltet, badet oder
Boot fährt,
51. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 10
Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt,
52. entgegen § 19 Absatz 2 Turn- und
Spielgeräte benutzt,
53. entgegen § 20 Absatz 1 Zelte und
Wohnwagen/-mobile aufstellt, ein solches Vergehen duldet oder sein Grundstück zur Verfügung stellt,
54. entgegen § 21 Absatz 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
55. unleserliche
Hausnummernschilder
entgegen § 21 Absatz 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern
nicht entsprechend § 21 Absatz 2 anbringt.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeineordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öfentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach
§ 18 Absatz 2 Polizeigesetz und § 17
Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße
von mindestens 60 € und höchstens
1000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 € geahndet werden.
4.
5.
§ 24
Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt mit Wirkung ab dem 01.06.2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten,
Belästigung der Allgemeinheit, zum
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen, über das Anbringen von Hausnummern und ergänzende Bestimmungen für Erholungsgemeinden vom
05.05.2014 außer Kraft.
Stühlingen, den 30.05.2016
Ortspolizeibehörde
gez.: Isolde Schäfer, Bürgermeisterin
informationen
aus
den fraktionen und
ortsverwaltungen
Ortsverwaltung
Grimmelshofen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie zu folgender Sitzung
einladen:
Sitzung des Ortschaftsrates Nr. 4
am Mittwoch, den 08.06.2016, 19.00 Uhr
im Schulhaus Grimmelshofen
Tagesordnung
Öfentlich
1.
2.
3.
Bürgerfragestunde
Bauantrag zum Umbau am bestehenden Wohnhaus auf FlSt.Nr. 8, Pfafenholzstrasse 12, Gemarkung Grimmelshofen;
Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten für das Kalenderjahr
2016/17
Bekanntgaben
Anregungen und Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
Ortsvorsteher, Wolfgang Kaiser
Ortsverwaltung Lausheim
Einladung,
zu der am Donnerstag den 9.06.2016 um
20:00 Uhr im Schulhaus in Lausheim stattindenden öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates.
Tagesordnungspunkte:
Bürgerfragestunde
Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Stühlingen vom
7.12.2009 in der Fassung vom 8.06.2015.
Bauantrag zur Sanierung der
Räume und der Fassade des
schützten Kirchenbauernhofs
herstellung der ehemaligen
historischen
denkmalgemit WiederGöpelhalle,
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 12
Anbau eines Wintergartens und Ausbau von
Teilen des Ökonomiegebäudes zu Wohnungen auf Grundstück Flst.Nr. 35, Abt-MeisterStrasse 36, Gemarkung Stühlingen-Lausheim
Bekanntgaben
Fragen Seitens der Ortschaftsräte
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Engel, Ortsvorsteher
EM 2016 in Frankreich
„Wir sind schwarz, wir sind weiß, wir sind
heiß auf den Titel.“
Public Viewing
Im Tal der Liebe und der großen Träume
(beim Baugeschäft Böhler im Weilertal)
Alle Spiele LIVE und in HD.
Aus organisatorischen Gründen, bleibt das
Public Viewing am 11.06.2016 geschlossen.
Für Ihr leibliches Wohl wird in unsere EM–Arena bestens gesorgt
Wir freuen uns auf ihren Besuch.
Es grüßt das Team der MeGaBbEiTh.GbR
Liebe Anwohner,
vor allem bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft kann es zu erhöhter Lärmentwicklung kommen wir bitten daher um
ihr Verständnis.
Das Landratsamt Waldshut –
Landwirtschaftsamt
informiert:
Noch freie Plätze im Workshop „Von der
Milch zum Brei“ am Dienstag, 21. Juni
2016, 9.30-11.30 Uhr
Nach dem 5. Lebensmonat braucht das Kind
den ersten Brei, um ausreichend mit Nährstofen und Energie versorgt zu werden. Ab
dem 10. Lebensmonat interessiert sich das
Kind für das Essen am Familientisch. Claudia
Marchlewski, Diätassistentin und BeKi-Referentin zeigt an praktischen Beispielen, was
zu beachten ist und wie die Übergänge gelingen. Veranstaltungsort ist die Lehrküche
im Landwirtschaftsamt in Waldshut, Gartenstraße 7. Die Teilnehmergebühr beträgt 2 €.
Verbindliche Anmeldung ist erforderlich per
Mail bei [email protected]
Ehrung von Altersjubilaren
Herr Erwin Gerhard Arndt,
wohnhaft Hallauer Straße 28 in Stühlingen
feiert am 10.06.2016 seinen 80. Geburtstag.
Frau Helena Fuhrer geb. Basler,
wohnhaft Waldshuter Straße 22
in Stühlingen-Eberingen
feiert am 10.06.2016 ihren 80. Geburtstag.
Herr Artur Hugo Moser, wohnhaft Talstraße
21 in Stühlingen-Schwaningen,
feiert am 10.06.2016 seinen 75. Geburtstag.
Frau Melitta Menstell-Cooper geb. EltingKaternberg, wohnhaft Weilertalweg 4
in Stühlingen,
feiert am 12.06.2016 ihren 70. Geburtstag.
Frau Solidea Giummarra geb. Malagrida,
wohnhaft Hauptstraße 25 in Stühlingen,
feiert am 13.06.2016 ihren 75. Geburtstag.
Herr Otto Gäng, wohnhaft
Ehrenbachstraße 80 in Stühlingen-Weizen,
feiert am 14.06.2016 seinen 80. Geburtstag.
Wir gratulieren den Jubilarinnen, den Jubilaren sehr herzlich und wünschen alles Gute.
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 13
Aktion der Klasse 9c:
Autos aussaugen
Müsste ihr Auto auch mal wieder einen
Staubsauger sehen, aber Sie haben keine
Zeit oder Lust dazu? Dann kommen Sie am
11. Juni 2016 zwischen 09.00 Uhr und 15.00
Uhr beim Edeka Markt Lemke in Wutöschingen vorbei.
Wir, die Klasse 9c der Realschule Stühlingen,
würden ihr Auto für eine Spende aussaugen.
Im Oktober gehen wir auf Abschlussfahrt
und benötigen dafür noch eine inanzielle
Unterstützung.
Wir freuen und auf Ihr Kommen.
Klasse 9c, Realschule Stühlingen
SEELSORGEEINHEIT
EGGINGENSTÜHLINGEN
HEILIG KREUZ
kath-stuehlingen.de
Gottesdienstordnung vom
09.06.2016 – 19.06.2016
Donnerstag, den 09.06.2016
Mauchen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für die armen Seelen)
Oberwangen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des
Hl. Michael)
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00Uhr Eucharistiefeier – (für verstorbene Priester, für die armen Seelen)
Freitag, den 10.06.2016
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des
Hl. Padre Pio in einem besonderen Anliegen, für die armen
Seelen)
Schwaningen:
20.00 Uhr Rosenkranz in der
Lourdeskapelle
Samstag, den 11.06.2016
Eberingen:
13.30 Uhr Trauung des Brautpaares Desiree
Maier und Eike Kuiper mit Tauffeier von Jason Maier
Weizen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Paul Hertenstein u. verst. Angehörige,
† Anton Nußberger, Jahrtag für
† Bernhard Attinger)
Eggingen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Markus
Kessler, † Ferdinand u. † Paula
Schanz u. verst. Angehörige)
Sonntag, den 12.06.2016
11. Sonntag im Jahreskreis
Lausheim:
8.45 Uhr Eucharistiefeier – († Anna u.
† Adolf Held,
† Rosmarie Korhummel)
Schwaningen:
8.45 Uhr Eucharistiefeier – († Frieda u. †
Ludwig Güntert)
Grimmelshofen:
9.30 Uhr Wortgottesdienst
Blumegg:
10.15 Uhr Wortgottesdienst
Bettmaringen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Alfons
Preiser u. verst. Eltern, 2. Opfer
für † Rosa Götz, für verst. Mann,
für Verstorbene)
Stühlingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Karl u. †
Hedwig Bausch, † Josef u. † Klara
Tröndle, † Sr. Johanna, 2. Opfer
für † Anna – Luise Eichkorn)
Eggingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier
– († Klaus
Eichin u. verst. Angehörige, † Elisabeth Weissenberger)
11.00 Uhr Taufe des Kindes Julian Claudius der Eheleute Ellen u. Andreas
Limberger, Schwaningen, Bonndorferstr. 9
Schwaningen:
13.30 Uhr Rosenkranz
Montag, den 13.06.2016
Heiliger Antonius von Padua
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für eine Verstorbene (R.G.), für die armen
Seelen)
Dienstag, den 14.06.2016
Eggingen/ St. Johannes der Täufer:
7.45 Uhr Eucharistiefeier – Schülergottesdienst (für einen verstorbenen Freund (W.v.B.), für die armen Seelen)
Blumegg:
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Eberingen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, den 15.06.2016
Eggingen:
9.00 Uhr Anbetungsstunde
Stühlingen:
14.30 Uhr Rosenkranz
Unterwangen:
19.00 Uhr Rosenkranz in der St. Wendelinskapelle
Mauchen:
19.00 Uhr Rosenkranz
Eberingen:
19.00 Uhr Rosenkranz
Eggingen/St. Johannes der Täufer:
18.30 Uhr Rosenkranz
Grimmelshofen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Donnerstag, den 16.06.2016
Lausheim:
19.00 Uhr Eucharistiefeier
19.30 Uhr Eucharistische Anbetung
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00Uhr Eucharistiefeier – (für verstorbene Priester, für die armen Seelen)
Freitag, den 17.06.2016
Eggingen:
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Paul Beil
(best. v. Altenwerk),
† Hedwig Rebmann)
Schwaningen:
20.00 Uhr Rosenkranz in der
Lourdeskapelle
Samstag, den 18.06.2016
Eggingen:
14.00 Uhr Trauung des Brautpaares
Alexandra Isabo und Simon
Duttlinger
Grimmelshofen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für die verstorbenen Mitglieder des Musikvereins)
Oberwangen:
19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des
Hl. Josef )
Sonntag, den 19.06.2016
12. Sonntag im Jahreskreis
Blumegg:
8.45 Uhr Eucharistiefeier
Mauchen:
8.45 Uhr Eucharistiefeier – (für Verstorbene)
Weizen:
9.30 Uhr Wortgottesdienst
Schwaningen:
10.15 Uhr Wortgottesdienst
Eberingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Arnold
Eisele, † Ernst Burger u. verst.
Angehörige, † Konrad Löhle, †
Maria Anna u. † Johann Teufel, †
Elfrida u. † Josef Siegler)
Stühlingen:
10.15 Uhr Wortgottesdienst
Eggingen:
10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Manfred
Kramer, † Peter Folkerts, † Norbert Ketterer, † Judy Joynt, Jahrtag für † Maria Neuburger, für die
verstorbenen Angehörigen der
Familie Weißenberger / Porten)
Schwaningen:
13.30 Uhr Rosenkranz
Beichtgelegenheit
Regelmäßige Gelegenheit zu einem seelsorgerlichen Gespräch und zum Empfang
des Bußsakramentes besteht nach Vereinbarung mit Pfarrer Olaf Winter und Pfarrer
Fabian Schneider.
Öfnungszeiten Pfarrbüro Stühlingen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr. Donnerstagnachmittag von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr.
Öfnungszeiten Pfarrbüro Eggingen
Montag und Donnerstag von 10.00 Uhr –
12.00 Uhr und nach Vereinbarung
(Fortsetzung Seite 14)
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 14
Beichtgelegenheit St. Gallus, Eggingen
Samstag, 11.06.2016
17.15 Uhr
Bibelkreis St. Gallus, Eggingen
Donnerstag, den 16.06.2016 um 19.45 Uhr
bei Familie Laubender
Einladung zum Vortrag mit dem Religionspädagogen Albert Biesinger
Kinder nicht um Gott betrügen
Wie religiöse Erziehung Kinder und Eltern
stark macht
Der Abend richtet sich an Eltern, Großeltern,
Erzieherinnen und natürlich an alle Interessierte! Mittwoch, 15.06.2016 Konradsaal
Stühlingen - 20.00 Uhr
Der Eintritt ist frei. Spenden sind herzlich
willkommen
Veranstalter: Seelsorgeeinheit Eggingen
– Stühlingen Heilig Kreuz
Altenwerk Lausheim
Das Altenwerk Lausheim fährt am Samstag,
den 18.06.2016 nach Ötigheim in das
weltbekannte Musical Les Miserables
Es sind noch Plätze frei.
Anmeldung bitte bei Frau Anneliese Graf,
Lausheim, Tel.-Nr. 07709 / 316
Kath. Männerwerk,
Bezirk Klettgau – Wutachtal
Sonntag, 26. Juni 2016, Johannesfeuer
Trefpunkt 20.30 Uhr beim „Chäpelli“ an der
Straße zwischen Geislingen und Grießen
Freitag, den 17. Juni
14:30 Uhr Café Kunterbunt (Eltern-KindGruppe), Aktionsnachmittag –
Wutöschingen
19:00 Uhr X-STREAM – Stühlingen
Sa 18. u. So 19. Juni
13:00 Uhr Kinderwochenende (mit Auslug)
– Wutöschingen
Infos und Anmeldung bei Renate
Zolg, Tel. 07746/3198 oder renate.
[email protected]
Sonntag, den 19. Juni
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl –
Stühlingen
11:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl –
Wutöschingen
Thema der Gottesdienste: „Übernatürlich – Das Übernatürliche
hält sich nicht an das Natürliche“,
zeitgleich Kindergottesdienst
Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen
die Gemeindeleitung
Gartenweg 4, 79780 Stühlingen
Termine mit Pfarrer David Brunner oder
Diakon Marc Hönes sind vorher telefonisch
oder per Mail zu vereinbaren.
Öfnungszeiten des Pfarramts
Dienstag, Mittwoch, Freitag 9 – 12 Uhr
Beate Strittmatter, Jutta Schindler
Gartenweg 4, 79780 Stühlingen
Tel. 07744/407
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wutachblick.de
Alt-Katholische
Gottesdienste
Freitag, den 10. Juni
19:00 Uhr X-STREAM – Stühlingen
Samstag, den 11. Juni
19:00 Uhr X-CHANGE (Jugendgottesdienst),
Thema: „Leid“ – Wutöschingen
Sonntag, den 12. Juni
09:30 Uhr Gottesdienst – Stühlingen
11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen
Thema der Gottesdienste:
„Übernatürlich – Das Übernatürliche beginnt mit Ja“, zu Gast
„1000plus“
zeitgleich Kindergottesdienst
Dienstag, den 14. Juni
16:30 Uhr Gottesdienst im Plegeheim
Wutöschingen
17:30 Uhr Sheep – Stühlingen
19:00 Uhr Abendgebet – Stühlingen
Mittwoch, den 15. Juni
18:00 Uhr Jungschar – Wutöschingen
20:00 Uhr Ältestenkreis – Stühlingen
Donnerstag, den 16. Juni
14:30 Uhr Kinderclub – Bettmaringen
15:00 Uhr Seniorenkreis – Stühlingen
–
Donnerstag, 09.06.
15:00 Uhr Stühlingen,
Plegeeinrichtung in den
Brunnenwiesen
Sonntag, 12.06.
9:00 Uhr Schwaningen
JEHOVAS ZEUGEN
Einladung zu unseren
Zusammenkünften
„Glücklich sind die, die
das Wort Gottes hören“
(Lukasevangelium 11:28)
Jeder ist willkommen.
Es gibt keine Geldsammlungen.
Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen,
Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf
Donnerstag, den 09.06.2016, 19 Uhr
Schätze aus Gottes Wort: Wir besprechen
die Kapitel 34-37 aus dem Bibelbuch Psalm.
Sonntag, den 12.06.2016, 10 Uhr
Vortrag für die Öfentlichkeit:„Bleibt stehen
und seht die Rettung Jehovas“Bibelstudium
anhand des Wachtturms: „Lass das Ausharren sein Werk vollenden“ (Jakobus 1:4).
Damit wir das Geschenk des ewigen Lebens
erhalten, müssen wir bis zum Ende ausharren. Wir erfahren, was genau Ausharren eigentlich bedeutet und was uns helfen kann,
bis zum Ende auszuharren. Jeder ist herzlich eingeladen, sein persönliches Exemplar der Heiligen Schrift mitzubringen!
Die Bibel auch online lesen: www.jw.org
Freiwillige Feuerwehr
Abteilung Stühlingen
Feuerwehrprobe:
Am Mittwoch, den 08.06.2016 indet für die
Abteilung Stühlingen um 20:00 Uhr eine
Feuerwehrprobe statt. Trefpunkt beim Feuerwehrgerätehaus.
Ich bitte alle Feuerwehrkameraden und -kameradinnen um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Köhntopp, stellv. Abteilungskommandant
Kapuzinerkloster
Wir laden zum Mitfeiern ein:
Samstag –
Hl. Apostel Barnabas
9.00 Uhr Wallfahrtsmesse
11.06.2016
Sonntag
10.15 Uhr Hl. Messe
12.06.2016
Samstag
9.00 Uhr Wallfahrtsmesse
18.06.2016
Sonntag
18.00 Uhr Hl. Messe
19.06.2016
Beichtgelegenheit:
Samstag von 10 – 12 Uhr
Beichten außerhalb dieser Zeit und Beichtgespräche bitte vorher telefonisch vereinbaren: 07744-93993. Weitere Infos unter:
www.kloster-stuehlingen.de
NARRENZUNFT HUNGRIGE
STÜHLINGER e. V.
Am Samstag, den 18.06.2016, heiratet unser Zunftmitglied Joachim Bührer in der
Stadtschür in Stühlingen. Wir werden dem
Brautpaar Spalier stehen - bitte zieht den
Kittel an! Wir trefen uns um 15 Uhr vor der
Stadtschür.
Viele liebe Grüße,
Eure Vorstandschaft
der NZ Hungrige Stühlinger e.V.
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 15
Am Freitag, den 10. Juni
2016 indet um 18 Uhr der
nächste „After-Work-Walk
– Feierabendspaziergang
zum Entspannen, kleine
Geschichten inklusive“
statt. Wir sind etwa 2,5 Stunden gemütlich
unterwegs. Trefpunkt ist um 18 Uhr bei der
Schür am Stadtgraben. Bitte an laufgerechtes Schuhwerk und zum Wetter passende
Kleidung denken.
Infos: Jutta Binner-Schwarz 07744 5629.
Der Schwarzwaldverein
Stühlingen lädt herzlich
ein zur Gartenradtour im
Wutachtal am Sonntag
12.6., Trefpunkt Bahnhofstrasse um 9.30 h.
Da in einem der Gärten nicht zu viele Besucher möglich sind bitte anmelden bei Antonia Kramer-Diem Tel. 6907.
Die Mondnacht-Wanderung mit den
Schafhauser Wanderwegen am Samstag,
18. Juni indet dieses Jahr gleichzeitig mit
dem Räbhüslifest in Hallau statt. Es gibt
diesmal 2 Varianten, man kann entweder
um 18.10 am Trasadinger Bahnhof mit der
Wandergruppe nach Hallau starten oder
direkt in Hallau beim Gemeindehaus um
18.15 unter fachkundiger Begleitung durch
die Reben spazieren und viel Wissenswertes über den Reb- und Weinbau erfahren.
Beide Wanderungen dauern ca. 1,5 Std.
Verplegung ist jedem möglich beim Rebhüsli „Chläggiblick“ (mit Zeltwirtschaft) wo
Grillspezialitäten, Wein, Kafee und Kuchen
angeboten werden. Weitere Kosten entstehen keine! Ab 21 h heißt es „Rebberg in
Flammen“. Abfahrt für beide Varianten in
Stühlingen Bahnhofstrasse um 17.30 h.
Anmeldung bitte an Erika Scheuch Tel.
260 oder [email protected]
Zusatzveranstaltung
(bisher nicht im Wanderplan):
Am Samstag 2. Juli öfnen in Wellendingen
mehrere Gärten ihre Türen. Wer zu einem
Rundgang mitkommen will ist herzlich eingeladen. Trefpunkt Schür um 14 h, PKWFahrgemeinschaften
Zur Beachtung:
Die Wanderung Weg der Schweiz wird vom
3. Juli auf den 24. Juli verschoben!!!!
Zu unserer Hauptversammlung möchten wir
alle Mitglieder, Zuschauer, Fans und Gönner
unserer Jugend ganz herzlich einladen.
SV Stühlingen Jugendleitung
Die Vorstandschaft
Liebe Tennisfreunde,
trotz des vielen Regens konnten unsere beiden Mannschaften am vergangenen Wochenende ihre ersten Saisonspiele
austragen.
Schwarzwaldverein Stühlingen
Kindergruppe am 10. Juni 2016
Wann:
Wo:
Wer:
16 bis 18 Uhr
Trefpunkt an der Schür Stühlingen
Interessierte Kinder im
Grundschulalter von 6 -12 Jahren
aus Stühlingen und Umgebung
Kosten: keine
Liebe Kinder und Eltern,
an diesem Freitag können natur- / bastelbegeisterte Kinder zur Schür kommen ohne
Anmeldung. Bei gutem Wetter werden wir
draußen sein.
Bitte an entsprechende Kleidung denken.
Wenn es zu ungemütlich wäre, werden wir
kreativ sein in der Schür. Lasst euch überraschen.
Über „alte“ und neue Gesichter freuen sich
Irmtraud (Tel. 07703/9339919) und Margrieta (Tel. 07744/9334559)
Bei Fragen am besten unter den genannten
Telefonnummern anrufen.
Weitere Freitagstermine zum Vormerken:
7.10./4.11./2.12.
SV Stühlingen
11:00 Uhr
13:15 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
18:00 Uhr
So, 12.06.16
Herren | Kreisliga (C)
SV Stühlingen 2 : FC Dettighofen 210:30 Uhr
Vorankündigung
Am Mittwoch, den 29.06.2016, 20.00 Uhr
indet im Sportheim Stühlingen die diesjährige Jugend-Hauptversammlung des
SV Stühlingen statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht Jugendleiter
3. Berichte Trainer
4. Wahlen
5. Wünsche und Anträge
TC Radolfzell 3 – TC Stühlingen 6:0 (Damen)
TC Stühlingen – TC St. Blasien 1:8 (Herren)
Mannschaftsspiele am kommenden
Wochenende
Sonntag, 12.06.2016, 13 Uhr
Damen:
TC Stühlingen – TC Weilersbach
Herren:
TSG TC Hohentengen/TC Küssaberg 2 TC Stühlingen
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Herrenmannschaft ihr Spiel auf den Morgen vorverlegt.
Wir wünschen beiden Mannschaften für ihre
Spiele viel Erfolg.
Mit sportlichen Grüßen,
der Vorstand
TTF Info
Fr, 10.06.16
D-Junioren | Kreisklasse
SG Stühlingen 2 : SG Geißlingen 2 18:30 Uhr
Sa, 11.06.16
E-Junioren | Kleinfeldklasse
SV Stühlingen : FC Hochrhein
D-Junioren | 1.Kreisliga (A)
SG Stühlingen : SG Luttingen
C-Junioren | Kreisklasse
SV Lottstetten :
SG Stühlingen 2 (9er)
C-Junioren | Bezirksliga
SG Stühlingen : SV Nollingen
Herren | Kreisliga (B)
SV Stühlingen : SV Altenburg
Hier die Ergebnisse:
Südbad. RL U18
Jessica Faller, Evita Wiedemann und Joshua Birreck spielten am 05.06. die Südbad.
Rangliste in Löingen. Jessica konnte einen
respektablen 6. Platz unter den besten 19
Spielerinnen aus ganz Südbaden erreichen.
Evita, im Teilnehmerfeld eine der Jüngsten,
erspielte sich den hervorragenden 9. Platz.
Joshua Birreck erreichte Platz 10. bei den
Jungs U18.
Herzlichen Glückwunsch an die Teilnehmer
und ein großes Dankeschön an die Coaches.
Damen I – Badenliga
Eine letzte Umstellung wird es bei den Damen I, welche ab Sept. in der Badenliga
spielt, geben.
Leider spielt Asia/Johanna Krzok (Polen)
kommenden Saison nicht mehr bei uns. Für
sie konnten wir kurz vor Ende der Wechselfrist die 14-jährige Luisa Leser aus Kappel bei
Freiburg gewinnen.
Neben Monika Kuribayashi und Laura Schärrer (beide ehemals ESV Weil, 2. Bundesliga),
spielt Anna Lasarzick (Stühlingen), Celine
Schädler (Beuren a.A.) und Luisa Leser (ehemals Oberliga Emmendingen).
Trainingsinfo
Das Jugendtraining endet am 29.06., die
Erwachsenen trainieren Mittwochs in Blumberg bis zu den Sommerferien, Freitags nur
noch bis 01.07. in Eggingen.
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 16
Turnverein Stühlingen
1892 e.V.
Papiersammlung am 11.06.2016
Sammeln werden wir in Blumegg, Lausheim,
Grimmelshofen ab 09:.00 Uhr
Trefpunkt bei Baustofe FX-Ruch
um 09:00 Uhr
Eberingen nach Absprache
Trefpunkt an der Bushaltestelle
Stühlingen ab 13:00 Uhr
Trefpunkt bei Haushaltswaren Würth
um 12:45 Uhr
Wir würden uns freuen wenn Sie das Altpapier
gebündelt bis 09:00 Uhr an den Straßenrand
legen würden.
Die Container stehen bereits ab Freitag
11.12.2015 für Selbstanlieferer an der Stadthalle bereit.
Neue Helfer sind immer herzlich willkommen, Zeitaufwand ca. 2 Stunden.
Bei Fragen oder Anmeldungen zur Papiersammlung bitte bei Thomas Fox,
Tel. 0173/5628340
E-Mail : [email protected] melden.
Altpapier ist bereits seit längerem ein gefragter Sekundärrohstof
Der TV sammelt seit über 20 Jahren Altpapier in Stühlingen. Die Händlerpreise für Altpapier in Deutschland unterliegen starken
Schwankungen, sind aber in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Altpapier ist
mittlerweile – leider nicht nur für den TV ein gefragter Sekundärrohstof. Früher gab
es keine blaue Tonnen und keinen RecycleHof in Stühlingen. Damals war man froh,
dass Altpapier nicht in die Restmülltonne
wandern musste, sondern 4x jährlich vom
Verein eingesammelt wurde. Wir verstehen,
dass es einfacher ist, das Papier über die
blaue Tonne zu entsorgen oder am Samstag
direkt in den Recycle-Hof zu bringen.
Heutzutage müssen die Helfer die Bündel
schon fast suchen...
Wir würden uns wünschen, daß die Altpapiersammelmenge wieder zunimmt.
Mit Ihrem Altpapier unterstützen Sie u.a.
die Anschafung von Sportgeräten und die
Aufrechterhaltung des sehr breiten Sportangebots in Stühlingen für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene.
Zusätzlich bieten wir ein neues Serviceangebot für Alle, die das Altpapier nicht Zuhause
horten können, aber den TV dennoch unterstützen wollen. Neben den 1/4 jährlichen
Sammelterminen können Sie an jedem letzten Samstag im Monat, zwischen 10:00 und
11:30 Uhr, das Altpapier an unserem Container neben der Aussensportanlage abgeben.
Wir bedanken uns bei Allen, die mit ihrem
Altpapier den TV unterstützen.
Sportliche Grüße
TV Stühlingen
Güggelzunft Bettmaringen
Achtung!!!!!!
Am Samstag, den 11.Juni 2016 werden wir
Altpapier sammeln. Bitte stellt das Papier
gebündelt bis neun Uhr an den Straßen-
rand. Über ein paar tüchtige Helfer wären
wir sehr erfreut!!!! Vielen Dank!
Eure Vorstandschaft
Bitte Termin für nächste Sammlung vormerken: 08.Oktober 2016
Musikverein Bettmaringen e.V.
Der Musikverein Bettmaringen lädt ein zu
einer Grillparty am Freitag, den 10.6.2016
Beginn: 20.00 Uhr in den Hof beim Gemeindehaus :
Openair- Feierabendhock mit......
 dem Musikverein Mauchen
 und der Trachtenkapelle Rothaus
Wir freuen uns auf euch euer
Musikverein „Echo“ Bettmaringen e.V.
P.S.: nur bei gutem Wetter
Seniorenvereinigung
St. Fridolin Bettmaringen
Am Donnerstag den 16. Juni machen wir unsere alljährliche Wallfahrt nach Emmingen-Liptingen. Herr Pfarrer Schneider wird uns wieder
bei der Fahrt begleiten und in der Wallfahrtskirche „Maria Opferung“ zu Schenkenberg
mit uns einen Wallfahrtsgottesdienst feieren.
Zuvor kehren wir im Landgasthaus “Schenkenbergerhof“ zu Kafee und Kuchen satt
ein. Das Gasthaus und die Kirche ist nahe
am Busparkplatz und gut zu fuß ereichbar.
Den Tag lassen wir in “Geng´s Linde“ in
Mauchen mit einem guten Abendessen in
gemütlicher Runde ausklingen.
Abfahrt
in Wangen 12.00 Uhr, Mauchen 12.15 Uhr,
Bettmaringen 12.25 Uhr,
Wittlekofen 12,35 Uhr.
Anmelden bitte bis am Montag den 13. Juni
bei Hermann Kessler Tel. 07703/2430210
oder bei den anderen Vorstandsmitgliedern.
Die Vorstandschaft würde sich über eine
gute Beteiligung an der Fahrt freuen,auch
Gäste und neue Mitglieder sind herzlich eingeladen.
SG Bettmaringen-Mauchen
Die SG Bettmaringen-Mauchen trägt am
kommenden Wochenende folgende Spiele aus:
--- Letzter Spieltag --SG Bettmaringen-Mauchen I
Heimspiel
Mannschaft:
Gegner:
Wann:
Uhrzeit:
Spielort:
SG Bettmaringen-Mauchen I
SC Lauchringen II
Samstag, den 11.06.2016
18:00 Uhr
Sportplatz Bettmaringen
SG Bettmaringen-Mauchen II
Auswärtsspiel
Mannschaft: SG Bettmaringen-Mauchen II
Gegner:
SG Höchenschwand-Häusern III
Wann:
Sonntag, den 12.06.2016
Uhrzeit:
10:30 Uhr
Spielort:
Sportplatz Höchenschwand
Über Euer Kommen und Eure Unterstützung
bei den Spielen würden wir uns sehr freuen!
Rundenabschluss:
Im Anschluss an das Spiel der 1. Mannschaft
möchten wir alle Mitglieder, Förder- und
Passivmitglieder sowie Freunde und Gönner
der beiden Vereine zu einem kleinen Rundenabschluss einladen und uns somit für
die gute Unterstützung in der vergangenen
Saison bedanken!
Musikverein Eberingen e.V.
- Dankeschön!
Nachdem wir vom 03.06.-05.06.2016 ein
gelungenes und schönes Gartenfest sowie
einen tollen Vatertagshock einen Monat
zuvor an der Wutach veranstalten konnten,
möchten wir uns auf diesem Wege bei allen
Besuchern für das Kommen bedanken!
Ein besonderer Dank gilt allen Helfern während des Auf- und Abbaus sowie am Fest
selbst und allen Kuchenspendern! Ebenso
gilt unser Dank dem Roten Kreuz für den
Notdienst und der Freiwilligen Feuerwehr
Eberingen für die Bereitstellung des Festzeltes, die Unterstützung bei dessen Aufund Abbau und die Brandwache! Ohne Euch
wäre das Fest nicht möglich gewesen!
Euer Musikverein Eberingen e.V.
Narrenverein Waldlütle
Eberingen e.V.
Hochzeit von Desiree und Eike
Liebe Waldlütle, am 11. Juni 2016 heiratet
unser „Chrüterwiebli“ Desiree ihren „Wurzelsepp“ Eike mit gleichzeitiger Taufe unseres
Narrensamens Jason. Zu diesem schönen
Event sind auch wir eingeladen und freuen
uns bereits, wenn die beiden in den Hafen
der Ehe eingeschift werden. Wir möchten
euch daher bitten, nach der kirchlichen
Trauung um 13.30 Uhr in der Eberinger Kirche zahlreich zum Spalier Stehen im Häs in
voller Montur dabei zu sein. Im Anschluss
daran sind wir am Abend zur weltlichen
Feier ins Gasthaus Kreuz nach Weizen eingeladen. Wir freuen uns bereits mega auf den
Event und sind zu allen Schandtaten bereit,
dem Bräutigam bei den Feierlichkeiten eine
recht große Schneise in den Geldbeutel zu
reißen. Aber normalerweise heiratet man ja
in seinem Leben im Maximalfall nur einmal,
und wenn man diese Kosten dann umrechnet bis zur „Eisernen Hochzeit“ ist ja alles
halb so wild. In diesem Sinne, putzt euch
schön fein heraus zu diesem Ehrentag und
gebt dann Vollgas.
EUER Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V.
... der etwas andere Narrenverein...
Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 17
In Zusammenarbeit mit dem
Plegestützpunkt Landkreis
Waldshut bieten wir in Stühlingen-Mauchen einen Kurs
für Plegende Angehörige an:
INFORMATION AUS DEM PFLEGESTÜTZPUNKT
STÄRKE FÜR PFLEGENDE – UNTERSTÜTZUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER
Kommunikation auf der Gefühlsebene
Das Steinbeis-Transfer-Institut „Kommunikation und Erziehungspartnerschaften“
In Kooperation mit dem Plegestützpunkt
Waldshut bietet einen Kurs für plegende
Angehörige an.
Im Kursverlauf lernen plegende Angehörige hilfreiche Strategien im Umgang mit
plegebedürftigen Menschen und die Gesprächsform der „Kommunikation auf der
Gefühlsebene“ kennen und anwenden, die
sowohl die zu plegende Person als auch die
Plegenden entlastet.
Kurstermine sind:
Montag, 20.6., 27.6., 4.7., 18.7.,12.9. und
20.9.2016, jeweils 15:00 bis 17:00 Uhr.
Ort: Bürgerhaus Mauchen,
St. Gallusstrasse 46, 79780 Mauchen
Anmeldung per Mail an info@augenhöhe.eu
oder telefonisch unter 07751/700959.
Landfrauen Wangen
Besuch im Kalchreuter-Museum
Glashütte
Liebe Landfrauen,
wir möchten gemeinsam das KalchreuterMuseum in Glashütte besuchen. Dort werden wir in einer ca. einstündigen Führung
die beeindruckende Vielfalt der heimischen
aber auch exotischen Tierwelt besichtigen
und auch einiges über das spannende Leben des Wildbiologen Kuno Kalchreuter erfahren.
Termin: Donnerstag, 16. Juni, 18 Uhr
Trefpunkt: Dorfplatz Unterwangen zur gemeinsamen Abfahrt
Wer nachkommen möchte, die Führung beginnt um 18.30 Uhr. Anschließend gemütliches Beisammensein im Gasthof Glashütte.
Wir freuen uns auf viele interessierte Landfrauen, Mädchenmitglieder und Gäste.
Die Vorstandschaft
Programm
Handwerkervesper ab 16.00 Uhr
Spezialitäten vom Holzofengrill
mit Kartofelsalat und frischem Bauernbrot
Barbetrieb im Zelt und rund um den
Grillwagen
Feuerwerk um 23.00 Uhr
FC Weizen 1924 e.V.
Unsere Mannschaften tragen in der kommenden Woche die folgenden Spiele aus:
Mittwoch, 08.06.2016
E-Junioren
FC Birkendorf – FC Weizen
18.00 Uhr
Freitag, 10.06.2016
D-Junioren (in Weizen)
SG Stühlingen 2 – SG Geißlingen 2 18.30 Uhr
Samstag, 11.06.2016
D-Junioren
SG Stühlingen 1 – SG Luttingen
C-Junioren
SV Lottstetten – SG Stühlingen 2
SG Stühlingen 1 – SV Nollingen
C-Juniorinnen
FC Weizen – SG Schopfheim
B-Junioren
SG Eschbach – SG Weizen
Herren
SV Eggingen – FC Weizen
Sonntag, 12.06.2016
Herren
SV Dillendorf 2 – FC Weizen 2
A-Junioren
SG Weizen – SG Dogern
Damen
FC Dachsberg – FC Weizen
Mittwoch, 15.06.2016
E-Junioren
FC Weizen – SV Berau
13.15 Uhr
14.00 Uhr
14.30 Uhr
14.45 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
Halbtagesauslug
an den Schluchsee
Unser Auslug führt
und diesmal zum Heimethus am Schefelbach. Danach werden
wir mit der Fähre eine
Schluchseerundfahrt
genießen und runden anschließend den Tag
in der Burgstube in Schluchsee ab.
Wann: Am Freitag, den 17.06.2016
ab 13.00 Uhr
Trefpunkt am Brunnen, wir bilden mit Privat
PKWs Fahrgemeinschaften.
Unkostenpauschale für Eintritt und Schiffahrt 10 Euro.
Zur Planung und Reservierung bitten wir
um Anmeldung bis zum 10.06.2016 bei
Birgit Hamburger, 07744/884 oder
Kirsten Eggi, 07744/96779.
Hallenanlageplege
17.00 Uhr
Zur Plege der Hallenanlage, trefen wir uns
am Montag, den 13.06.2016 um 17.00 Uhr.
Sollte das Wetter nicht mitspielen, verschieben wir es auf Mittwoch, den 15.06.2016
gleiche Uhrzeit.
18.00 Uhr
Bitte denkt daran entsprechendes Werkzeug
mitzubringen. Wir freuen uns über eure Hilfe.
10.30 Uhr
13.00 Uhr
Die Mannschaften freuen sich auf kräftige
Unterstützung vom Spielfeldrand.
Einweihungsparty
Nach wochenlangen Umbauarbeiten ist es
endlich soweit: Unser Grillwagen kommt zurück an seinen Platz. Zu diesem Anlass veranstaltet der Förderverein FC Weizen eine
Einweihungsparty am 10. Juni 2016.
Vorankündigung:
Liebe Mitglieder, schon heute möchten wir
euch an unsere Abendwanderung mit anschließendem Hock am 08. Juli erinnern,
damit Ihr euch den Termin schon vormerken
könnt. Näheres wird dann rechtzeitig bekannt gegeben.
Euer Vorstandsteam
vom Frauenverein Weizen e.V.
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Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde liegen.
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Klein aber
Oho!
Herzlichen Dank!
Für die vielen Glückwünsche u. Geschenke,
die wir anlässlich unserer
Diamantenen Hochzeit
entgegennehmen durften, möchten wir uns recht
herzlich bedanken.
Besonders bei unseren 5 Töchtern mit Familien,
den Enkeln und Urenkeln, die uns diesen Tag so
schön gestaltet haben.
Dem Musikverein, Herrn Pfarrer Schneider für den
feierlichen Gottesdienst, dem Organisten, Erzbischof
Stefan Burger, Frau Bürgermeisterin Schäfer, der
Gemeinde durch Ortsvorsteher Wolfgang Kaiser u.
Beate Stich, Susi u. Anni, den Landfrauen, der
Volksbank und Sparkasse.
Allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten aus nah u. fern sowie Helge u. seinem Team
vom Gasthaus Kreuz.
Emil u. Maria Burger
Grimmelshofen im Mai 2016
Herzlichen Dank
Für die vielen Glückwünsche, Blumen und
Geschenke zu meinem
80. Geburtstag
möchte ich mich auf diesem Weg bei allen
recht herzlich bedanken.
Hilde Keller
Mauchen,im Mai 2016
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Einladung zur Neueröffnung
des Biergartens im Cafe- Restaurant Dorfstüble. Ein weiterer
Meilenstein ist nun erreicht und wir freuen uns mit euch
zusammen die Einweihung der neu gestalteten Terrasse und
des Biergartens zu feiern. Besonders möchten wir uns an dieser
Stelle bei all unseren Gästen bedanken, die uns in den ersten
Wochen das vertrauen geschenkt haben.
Programm:
Samstag: 11.06.2016 ab 15 Uhr Dämmerschoppen mit den
„Jungväteren“ aus Grafenhausen. Für das leibliche Wohl
sorgt unser Koch Niklas Strittmatter und sein Team mit
Grillspezialitäten aus der Region.
Sonntag: 12.06.2016 ab 11 Uhr Frühschoppenkonzert mit
der „Trachtenkapelle Rothaus“ und ab 14 Uhr die „Haslach
Hallodris“ Frisches Spanferkel vom Spieß
Über euren Besuch würden wir uns sehr freuen.
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