Service contract - Contract notice - 081337-2009

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Service contract - Contract notice - 081337-2009
ABl./S S56
21/03/2009
81337-2009-DE
Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Verhandlungsverfahren
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D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 56-081337
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Gesundheit Nord gGmbH, Osterholzer Landstr. 51 G, Kontakt für Rügen, z. Hd. von Herrn Bester-Voß, D-28325
Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: [email protected].
Fax +49 4214081966.
Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hutfilterstr. 1-5, Kontakt
Verdingung, z. Hd. von Herren Matthias Foit, Carsten Schulz oder Bernd Panzer / (V0002/2009), D-28195
Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: [email protected]. Fax
+49 421361-4019. URL: www.immobilien.bremen.de.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den
wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien
Bremen AöR, Hutfilterstr. 1-5, Kontakt Verdingung, z. Hd. von Herrn Matthias Foit/ (V0002/2009), D-28195
Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: [email protected]. Fax
+49 421361-4019. URL: www.immobilien.bremen.de.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immobilien Bremen, AöR, Hutfilterstr. 1-5, Kontakt
5.OG Verdingung, Raum 5.06, z. Hd. von Herrn Matthias Foit/ (V0002/2009), D-28195 Bremen. Tel. nicht
zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: [email protected]. Fax +49 421361-4019.
URL: www.immobilien.bremen.de.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges: gGmbH.
Gesundheit.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Generalplanerleistungen für den Teilersatzneubau des Klinikums Bremen-Mitte.
II.1.2)
Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:
Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
NUTS-Code: DE501.
II.1.3)
Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag.
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung:
II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
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Das Klinikum Bremen-Mitte – ein Krankenhaus innerhalb des Klinikverbundes der Gesundheit Nord gGmbH
1.0) Die Klinikum Bremen-Mitte gGmbH ist innerhalb des Klinikverbundes der Gesundheit Nord gGmbH
ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Versorgungsstufe IV). Die Gesundheit Nord gGmbH gehört mit
ihren 2 900 Betten und rund 8 000 Beschäftigten zu den größten kommunalen Klinikverbünden. Jährlich
werden rund 260 000 Patienten stationär und ambulant behandelt. Zur Gesundheit Nord gGmbH zählen
die Klinika Bremen-Mitte, Bremen-Ost, Bremen-Nord und Links der Weser. Über die Gesundheit Nord
gGmbH werden alle strategischen Zielplanungen standortübergreifend für den Klinikverbund entwickelt
und gesteuert. Träger ist die Freie Hansestadt Bremen. Die Klinikum Bremen-Mitte gGmbH befindet
sich zentral in innerstädtischer Lage der Freien Hansestadt Bremen. Das Klinikum besteht seit über 150
Jahren, die darauf befindlichen Gebäude sind in Pavillonstruktur auf einer Gesamtfläche von ca. 19,4 ha
abgebildet. Der medizinische Betrieb wird in über 20 Fachkliniken und einer Vielzahl von Instituten und
angesiedelten Praxen sichergestellt: Kliniken: Klinik für Allgemeine, Viscerale und Onkologische Chirurgie;
Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie; Klinik für Gefäßchirurgie;
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Plastische Operationen und Spezielle Schmerztherapie;
Klinik für Neurochirurgie; Neurologische Klinik – Schlaganfalleinheit (Stroke Unit); Klinik für Plastische,
Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie; Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie; Zentrum für Innere
Medizin Kliniken I – III / Kompetenzzentrum für Abdominalerkrankungen; Klinik für Kinderchirurgie und
Kinderurologie; Klinik für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin; Prof. Hess Kinderklinik; Augenklinik;
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe; Hals – Nasen – Ohrenklinik, Plastische Operationen und Spezielle
Schmerztherapie; Klinik für Dermatologie und Allergologie; Urologische Klinik; Klinik für Neuroradiologie;
Klinik für Radiologische Diagnostik und Nuklearmedizin; Klinik für Strahlentherapie. Institute: Apotheke
(Zentralapotheke); Institut für Allgemeine Hygiene, Krankenhaus- und Umwelthygiene; Institut für Klinische
Pharmakologie; Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin; Institut für Neuropathologie; Institut für Pathologie.
Schulen: Integratives Bildungszentrum; Lehranstalt für technische Assistenten in der Medizin. Im Klinikum
Bremen-Mitte werden jährlich rund 50 000 Patienten stationär und 70 000 Patienten ambulant behandelt.
Insgesamt verfügt das Klinikum derzeit über 885 stationäre, 90 teilstationäre Plätze und 14 Dialyseplätze.
Im Klinikum Im KBM sind derzeit rund 2 100 Mitarbeiter beschäftigt (VK). Darüber hinaus sind im KBM rund
320 Ausbildungsplätze angesiedelt. 2.0) Ausgangssituation / Historie zum Masterplan Klinikum Bremen-Mitte
gGmbH: Für die Klinikum Bremen-Mitte gGmbH wurden aufgrund der sich abzeichnenden Veränderungen
im Gesundheitswesen bereits 2003 erste Überlegungen zur Entwicklung eines Masterplans aufgenommen.
Dazu wurden in einem ersten Teil konzeptionelle Ansätze zur medizinischen Neuausrichtung (Bildung von
medizinischen Kompetenzzentren) entwickelt. Darauf aufbauend entstand in einem 2. Teil das bauliche
Konzept, welches eine Zentrierung der seit über 150 Jahren entstandenen Pavillonbauweise vorsieht. Diese
ersten Überlegungen (Strategieplanung) wurden durch Plausibilitätsgutachten vom Konzeptionsansatz
her bestätigt bzw. in Teilen modifiziert. Geplant war, das Projekt über ein PPP-Modell (Planen, Bauen und
Betreiben) zu realisieren. Ende 2005 wurde die Entscheidung zum Start eines Vorprojektes mit dem Ziel der
Erstellung einer ausschreibungsfähigen Unterlage auf der Basis eines PPP-Modells getroffen. Das Ergebnis
des Vorprojektes (Funktionale Leistungsbeschreibung) war Gegenstand des sich daran anschließenden PPPVerfahrens, welches im August 2006 im Rahmen eines „wettbewerblichen Dialogs“ ausgeschrieben wurde.
Während des PPP-Verfahren wurden weitere ergänzende Unterlagen in das Verfahren eingebracht. Die
vorliegende Funktionale Leistungsbeschreibung wurde an die Ergebnisse aus dem wettbewerblichen Dialog
im 2. Quartal 2007 angepasst. Das PPP-Verfahren wurde im Januar 2008 vorzeitig für beendet erklärt. Mit
und nach der vorzeitigen Beendigung des PPP-Verfahrens wurde der vorliegende Masterplan im Rahmen
konzeptioneller Planungsansätze überarbeitet und weiter modifiziert. Unter Berücksichtigung der aktuellen und
sich abzeichnenden Marktveränderungen wurde zunächst eine Baukostenfortschreibung vorgenommen. Diese
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Basis war dann Grundlage für den überarbeiteten Masterplan. So wurden z. B. patientenferne Einrichtungen
(wie Zentralapotheke, Teile des geplanten Ver- und Entsorgungszentrums und Verwaltung) aus der Planung
herausgenommen. Diese sollen außerhalb des jetzigen Verfahrens im Rahmen einer Verbundlösung über
alle Klinikstandorte der Gesundheit Nord gGmbH im Sinne einer weiteren Zentralisierung realisiert werden.
Das ursprünglich geplante Parkhaus wurde ebenfalls aus der jetzigen Maßnahme herausgenommen.
Darüber hinaus wurden weitere Optimierungen und Reduzierungen im Bereich Bau und Architektur und in
den Flächenansätzen vorgenommen. Das im alten Masterplan umzubauende Chirurgische Zentralgebäude
sowie der verbliebene Teil der Pädiatrie soll ebenfalls aufgegeben werden. Daraus resultiert, dass der bisher
geplante Teilersatzneubau aufgestockt wird (diese Aufstockung war im alten Masterplan als Reservefläche
geplant) und eine Flächenerweiterung in Richtung Osten für ein Mutter-Kind-Zentrum durchgeführt werden
soll. 3.0) Aufgabenbeschreibung Generalplanerleistungen Allgemein: Es werden Generalplanerleistungen
ausgeschrieben. Diese umfassen u. a. Architektenplanung nach §§ 15 ff. HOAI, Tragwerksplanung nach §§ 62
ff. HOAI, Planung der technischen Gebäudeausrüstung nach §§ 68 ff. HOAI hinsichtlich der Anlagengruppen
1, 2, 3, 4 und 6, Verkehrsplanung § 51 ff. HOAI, jeweils für die Leistungsphasen 1–9 (ggf. unter Reduzierung
der Grundleistungen). Darüber hinaus umfassen sie die Betriebs- und Organisationsplanung (BO) zur
Überarbeitung eines Betriebskonzeptes und eines Einzelraumprogramms für das Vorhaben. Die umfangreichen
Ergebnisse der vorhergegangenen Planungen und die konzeptionellen Ansätze des überarbeiteten Masterplans
2008 sind zu berücksichtigen, weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der sich fortentwickelnden
strategischen Gesamtausrichtung der Gesundheit Nord gGmbH in die Planungsleistungen einzuarbeiten. Es
werden den Bewerbern auf Anforderung die bisherigen Planungsergebnisse als PDF Dateien auf CD/DVD zur
Verfügung gestellt (mit einem Inhaltsverzeichnis in Papierform): CD 1 Strategiekonzept Masterplan 2003/2004;
DVD 2 Verdingungsunterlagen PPP-Verfahren Stand 31.08.2006; CD 3 Funktionale Leistungsbeschreibung
überarbeitet Architektur Stand 02.04.2007; CD 4 Funktionale Leistungsbeschreibung Technik überarbeitet
Stand 2.4.2007; CD 5 Medizintechnik überarbeitet Stand 2.6.2007; CD 6 Überarbeitete Pläne Neubau Stand
02.04.2007; CD 7 Konzeptionelle Ansätze überarbeiteter Masterplan 2008 . Die zur Verfügung gestellten
bisherigen Planungsergebnisse dürfen von den Bewerbern nur für dieses Verfahren benutzt und dürfen an
Dritte nicht weitergegeben werden. Die bisherigen Planungsergebnisse werden den Bewerbern als Ergänzung
zu dieser Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt, damit diese sich ein umfassendes Bild über die bisherigen
Vorarbeiten/Aufgabe machen können und damit die Bewerber, die zur Verhandlung aufgefordert werden,
bereits frühzeitig die Grundlagen ihrer Honorarvorstellungen ermitteln können. Gegenstand des Auftrages
sind unter anderem die Erstellung der notwendigen Planungs-, Koordinations- Abstimmungsleistungen
sowie die Einholung aller Zustimmungen und Genehmigungen im Rahmen des Projektes. Der beabsichtigte
Generalplanervertrag sieht Optionsrechte des Auftraggebers insoweit vor, als zunächst von den infrage
kommenden Leistungen nur Teilleistungen (Leistungsphasen 1–4) beauftragt werden und die weiteren
Leistungsphasen beauftragt werden können, ohne dass dem Auftragnehmer hierauf ein Rechtsanspruch
zusteht („Abrufvertrag“). 4.0) Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung: Bei der vorgesehenen Maßnahme
handelt es sich um eine Neustrukturierung des gesamten Klinikums Bremen Mitte (KBM). Betroffen sind das
gesamte Klinikgelände und alle Bestandsflächen, -anlagen und -gebäude. Die Neustrukturierung besteht
aus Umnutzung-, Abbruch-, Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Das Klinikum soll während
der Umstrukturierung weitgehend uneingeschränkt in Betrieb bleiben. Neben der uneingeschränkten
Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes ist die nahe Erreichbarkeit sowie die Ver- und Entsorgung durchgehend
zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsanbindung, Medienversorgung, Entwässerung,
Beleuchtung sowie für den Schutz vor mechanischen Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch
Sperrungen, Staub, Schmutz, Lärm, Erschütterungen etc. Die Neustrukturierungsmaßnahmen sollen in
mehreren Abschnitten erfolgen (Vorabmaßnahmen, Interimsmaßnahmen, Abbruch, Neubaumaßnahmen
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als auch Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden (Zentral OP, Innere Medizin). Bei der Abfolge sind
die Belange des ununterbrochenen Betriebs zu beachten. Zahlreiche Einzelmaßnahmen können erst
begonnen werden, wenn Nutzungen endgültig oder interimistisch hergestellt und umgezogen sind, wofür
wiederum andere Teilmaßnahmen Voraussetzung sind. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, das Klinikum
dauerhaft wettbewerbsfähig zu erhalten. Daher bestehen vor allem hohe Anforderungen an die Qualität
und Wirtschaftlichkeit der Bauten/Anlagen, des medizinischen Betriebes und an die rasche terminsichere
Umsetzung der Maßnahme bis spätestens Ende 2013. Aufgrund der besonderen Lage und Bedeutung
des Klinikums für die Freie Hansestadt Bremen bestehen darüber hinaus besondere Anforderungen
an die gestalterische und städteplanerische Qualität der Gebäude. Die in der bisherigen Funktionalen
Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen sind insbesondere in Bezug auf Qualitäten, Leitdetails,
Standardräume etc. in der Fortführung der Planungen zu berücksichtigen weiter zu optimieren. Es ist
beabsichtigt, das Klinikareal mit einer Gesamtfläche von ca. 19,4 ha um voraussichtlich ca. 9 – 11 ha zu
verkleinern. Die freiwerdenden Flächen liegen im südlichen Bereich an der Strasse am Schwarzen Meer sowie
im Bereich der jetzigen Professor Hess Kinderklinik, die (außerhalb dieses Verfahrens) einer anderen Nutzung
zugeführt werden sollen. Für einen Teil der freiwerdenden Flächen ist bereits ein Bebauungsplan erstellt.
Der zwingende Erhalt des Heizkraftwerkes sowie des Hauses 2 (Innere Medizin) legen das Baufeld für den
zu erstellenden Teilersatzneubau weiter fest. Die bisherige städtebaulichen Vorgabe, dass die Erschließung
über die Sankt-Jürgen-Strasse erfolgen muss, erfordert die Haupteingangssituation an Haus 2 und somit
einen weitgehenden Umbau der ersten beide Geschosse in der südlichen Hälfte von Haus 2. Das Haus 2 ist
zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt. Alle baulichen Eingriffe für das Haus 2 sind in enger Abstimmung
mit dem Denkmalschutz vorzunehmen. Die bisherige Planung, das Gebäude als Verwaltungsgebäude zu
nutzen, entfällt nach heutigem Kenntnisstand. 4.1) Teilersatzneubau / Neubaumaßnahme: Die derzeit dezentral
(Pavillonbauweise) gelegenen Gebäude mit den Fachkliniken (s. oben) sollen im nordwestlichen Klinikbereich
konzentriert werden (s. oben). Die Konzentration soll in Form von medizinischen Kompetenzzentren
realisiert werden. Diese strategische Neuausrichtung wird derzeit im Rahmen der Gesamtkonzeption des
Klinikverbundes der Gesundheit Nord gGmbH weiterentwickelt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich
Mitte dieses Jahres vor und sind in die weiteren Planungen des Teilersatzneubaus einzubinden. In dem
Teilersatzneubau sind die bisher geplanten Funktionen aus Haus 6/12 (Chirurgisches Zentralgebäude) zu
integrieren, da dieses entgegen den bisherigen Planungen nicht weiter betrieben werden soll. Dies bedeutet
unter anderem, dass die bisher geplanten 485 Betten im Teilersatzneubau um weitere 265 stationäre Betten
erweitert werden. Zusätzlich sollen 35 tagesklinische Plätze und 14 Dialyseplätze im Teilersatzneubau
entstehen. Die Patientenzimmer sollen als Zwei-Bett-Zimmer ausgewiesen werden. Die Stationen sind
in der Größenordnung von 40 Planbetten herzustellen. Aufnahmestation, Intensivstationen, Intermediate
Care Bereiche sowie Funktions- und Diagnostikbereiche (wie z. B. Radiologie, Endoskopie, Strahlenklinik)
sind Gegenstand der geplanten Maßnahme für den Teilersatzneubau. Im Rahmen der Flächenerweiterung
des Teilersatzneubaus soll durch weitere Strukturmaßnahmen ein eigenständiges Mutter-Kind-Zentrum
entstehen, in dem die bisherigen Funktionen der Professor Hess Kinderklinik auf einer Fläche von rund 6
800 m2 NF inklusive der Geburtshilfe und neonatologische Intensivstation integriert werden. Für das MutterKind-Zentrum ist sicherzustellen, dass Synergien im Sinne eines gemeinsamen Ressourcenmanagements
durch Mitnutzung zentraler Funktions- und Diagnostikbereiche möglich sind. Die bisherigen Planungen
der Frührehabilitation wurden aufgegeben und sollen innerhalb des Klinikverbundes an einem anderen
Standort realisiert werden. Aufgrund des fächerübergreifenden onkologischen Schwerpunktes im KBM soll
die Strahlenklinik, die sich derzeit in dem aufzugebenden Gebäude 6/12 befindet, in den Teilersatzneubau
integriert werden. Die Fläche für den zu erstellenden Teilersatzneubau liegt in der Größenordnung von
voraussichtlich 45 000 m2 NF. Die derzeit prognostizierten Kosten belaufen sich auf 230 000 000 EUR Brutto,
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einschließlich aller im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten. Ein Anteil von voraussichtlich
24 000 000 EUR Medizintechnikkosten ist außerhalb der vorher genannten Gesamtkosten ausgewiesen.
4.2) Zentral OP / Notfallaufnahme: Das bestehende Gebäude 1 (ZOP), welches in 2002 fertiggestellt wurde,
soll weiter genutzt und umgebaut werden. Das Gebäude verfügt über ein Erdgeschoss, in dem sich die
zentrale Notfallaufnahme, Ambulante Sprechstunde und der Haupteingang mit Information, Aufnahmeplätzen,
Wartezone und Bistro-Bereich befinden. Im 1. Obergeschoss befindet sich der Zentral OP mit derzeit 8 OPSälen, Konferenzraum und ZSVA. In der 2. Etage befindet sich das Technikgeschoss und auf dem Dach ein
klassifizierter Hubschrauberlandeplatz für Tag und Nachtlandungen, der fortbestehen soll. Im Rahmen der
Umbaumaßnahmen soll im Erdgeschoss der Haupteingang rückgebaut werden. Warte- und Bistrobereich
werden zugunsten einer zu bauenden KV-Ambulanz aufgegeben werden. Der Notfallbereich wird um die
Funktionen der anderen Fachdisziplinen (z. B. HNO, Augenklinik, Urologie, Gynäkologie, Dermatologie)
erweitert. Die Liegendanfahrt wird im Rahmen der direkten Anbindung des Teilersatzneubaus mit dem Ziel
einer wettertunabhängigen Nutzung neu gestaltet. Der im 1. OG befindliche Zentral OP mit 8 OP-Sälen wird
um voraussichtlich 7 weitere im Teilersatzneubau unterzubringende OP’s mit zentraler Einleitung, Holding
Area, erweitert. Die bisherige OP Planung ist zu überarbeiten. 4.3) Betriebs- und Organisationsplanung:
Gegenstand der Betriebsorganisationsplanung für dieses Projekt ist eine Analyse der vorhandenen Unterlagen
zur Betriebs- und Raumplanung. Die aus 2003/2004 zugrunde gelegten Leistungsdaten sind zu aktualisieren
und daraus ableitend den strukturellen Planungen zum Flächen- und Raumbedarf anzupassen. Weiterhin
sind für die Fortschreibung der Flächen- und Raumplanung die Erkenntnisse zur Redimensionierung der
Flächen zu berücksichtigen sowie Aspekte aus der konzeptionellen Überarbeitung Masterplan aufzunehmen
(z.B. Integration der Leistungen Haus 6/12 in den Teilersatzneubau, Planung eines Mutter-Kind-Zentrums).
Insbesondere sind die Bereiche Zentral OP, ambulantes Operieren, Strahlen-/Nuklearmedizin, Pathologie;
Neuropathologie weiter zu optimieren bzw. zu entwickeln. Die Planungen zur Ver- und Entsorgung
einschließlich der geplanten automatischen Warentransportanlage (AWT) sind zu überprüfen. Darüber hinaus
wird in der Gesundheit Nord gGmbH derzeit die medizinische Neustrukturierung über alle 4 Klinikstandorte
im Sinne einer strategischen Gesamtplanung entwickelt. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Mitte dieses
Jahres vor, so dass diese im Rahmen der Betriebs- und Organisationsplanung aufzunehmen sind. Dies
betrifft auch optimierte Prozessabläufe. Auf dieser Basis ist die Betriebsplanung fortzuentwickeln und eine
Überarbeitung/Entwicklung eines Raum- und Funktionsprogramms mit Flächenermittelung nach DIN 13080
vorzunehmen. Die Prozesse sind für die einzelnen Bereiche zu überprüfen, ggf. neu zu entwickelten und
entsprechend in der Betriebs- und Organisationsplanung zu hinterlegen. 4.4) Bauabschnitte: Aufgrund des
uneingeschränkten durchlaufenden Klinikbetriebes sind zahlreiche zeitliche Abhängigkeiten vorhanden.
Nutzungen können erst ausziehen, wenn dafür neue Räumlichkeiten geschaffen wurden. Im Rahmen
der Planung des Vorprojektes wurden Grobphasen (Vorbereitende Maßnahmen, Bauabschnitte 1 – 3)
vorgesehen, die entsprechend zu aktualisieren ggf. neu zu entwickeln sind. 4.5) Vorbereitende Maßnahmen:
Hierunter werden im Wesentlichen alle Maßnahmen verstanden, die zur Baufeldfreimachung erforderlich
sind. Dies ist vor allem der vollständige oder teilweise Abbruch von mehreren Gebäuden, Außenanlagen,
Hindernissen etc. Darüber hinaus sind im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten die Durchführung von
Infrastrukturmaßnahmen inkl. Trafostationen, Technikzentralen und Notstromversorgung notwendig. Unter
anderem ist nach heutigem Stand der Abbruch nachfolgender Gebäude zur Baufeldfreimachung erforderlich:
Hygieneinstitut (Gebäude Nr.13); Zentralapotheke (Gebäude Nr. 14); Blutbank (Gebäude Nr. 17); Anbau
Innere Medizin (Gebäude Nr.3); Innere Intensivstation (Gebäude Nr. 4); Alte Küche (Gebäude Nr. 15);
Verwaltung alte Frauenklinik (Gebäude 18); Bunker. Nach Fertigstellung des Teilersatzneubaus sind ggf.
weitere Bestandsgebäude abzureißen – die dafür notwendigen Planungen/Arbeiten sind Gegenstand der
Maßnahme. 4.6) Interimsmaßnahmen: Für den alten Masterplan wurden Interimsmaßnahmen geplant.
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Diese Interimmaßnahmen wurden unter dem Aspekt des Erhaltes Haus 6/12 detailliert geplant. Diese
Planungen sind unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen und unter wirtschaftlichen
Kriterien zu prüfen und fortzuschreiben. Für den Bereich des Gebäudes 1 (ZOP), in dem Umbauten geplant
sind, müssen entsprechende Interimslösungen entwickelt werden. Bisher waren nachfolgende Maßnahmen
geplant: Interimsmaßnahmen für den Bereich der Inneren Intensivstation, Dialysestation, verschiedene
Stationsverlagerungen aus dem Bereich der Inneren Medizin. Zeitweise Unterbringung der Stationen
3, HDT, Station 15 aus den Gebäuden der Inneren Medizin sowie der Anästhesie in ein zu erstellendes
Gebäude in Modulbauweise im hinteren Bereich von Haus 6/12. Besondere Anforderungen sind für den
in der Inneren Medizin gelegenen Bereich der Onkologie (immungeschwächte Patienten) im Rahmen der
HDT Behandlung zu berücksichtigen. Für die sich auf dem Klinikgelände befindlichen privaten Praxen sind
während der gesamten Bau- und Umstrukturierungsmaßnahme die Zugänglichkeit, Anfahrbarkeit, Auffindbarkeit
und die uneingeschränkte Nutzbarkeit sicherzustellen. 4.7) Nicht mehr Gegenstand der Maßnahme: Im
Rahmen des „Alten Masterplan“ sollte der Neubau eines Ver- und Entsorgungszentrums, Zentralapotheke,
Parkhaus realisiert werden. Diese Neubauten sind nicht Gegenstand der jetzigen Maßnahme. Das Ver- und
Entsorgungszentrum wird lediglich als Anlieferungs- und Verteilerstation vorgesehen und soll in der Qualität
„Industriestandard“ unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange realisiert werden. Die bisher geplante
AWT-Trasse ist im Rahmen der weiteren Planungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und muss mit
den klinikstandortübergreifenden Überlegungen zur Gesamtlogistik der Gesundheit Nord gGmbH stehen. Alle
in den bisherigen Unterlagen erarbeiten Bezüge des klassischen PPP-Models (Betreiberleistungen) werden
nicht abgerufen. Die Elemente des PPP-Modells sind nicht Gegenstand der Leistungserbringung (so sind
insbesondere die Leistungen des ursprünglich vorgesehenen Facilty-Managements gegenstandslos). 4.8)
Überarbeitung der Planung: Die für das PPP-Verfahren erarbeitete Funktionale Leistungsbeschreibung mit
Stand 31.8.2006, die im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs eingearbeiteten Änderungen, sowie auch die
nach Beendigung des PPP-Verfahrens erarbeiteten konzeptionellen Rahmenvorgaben sind entsprechend
zu berücksichtigen und planerisch aufzunehmen bzw. zu überarbeiten. Dies bedeutet im Wesentlichen eine
Anpassung/Überarbeitung der bisherigen Betriebs- und Organisationsplanung sowie des Raumprogramms.
Zu berücksichtigen sind insbesondere die in den Rahmenvorgaben zugrunde gelegte Redimensionierung
der Flächen (Schwerpunkt Untersuchungs- und Behandlungsbereiche), und des Raumprogramms in Bezug
auf die geforderten Redimensionierung der bisher ausgewiesenen Flächen, die Integration der Pädiatrie in
die Neubaumaßnahme sowie die Integration der bisherigen Bereiche aus dem Haus 6/12 (Chirurgisches
Zentralgebäude). 4.9) Außenanlagen/Verkehrserschließung: Im Rahmen der gestellten Anforderungen zur
Überarbeitung des Teilersatzneubaus ist eine Flächenerweiterung in Richtung Osten vorgesehen (Mutter-KindZentrum). Dadurch werden weiter Flächen frei. In diesem Zuge sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen
Vorgaben die Erschließung und die Außenanlagen zu überarbeiten. 4.10) Medizintechnik: Im Rahmen der
bisherigen Arbeiten zum Masterplan wurde eine Bestandsaufnahme der Medizintechnik vorgenommen. Der
übernehmbare Anteil wurde ermittelt und die neu zu beschaffende Medizintechnik im Rahmen der Maßnahme
ausgewiesen. Weiterhin wurde ein Raumbuch (Grundlage BO-Planung) für den Bereich der Medizintechnik
erstellt. Auf dieser Grundlage sind die Planungen zur Medizintechnik zu überarbeiten bzw. fortzuentwickeln.
Dabei sind die strategischen Gesamtplanungen zur Medizintechnik der Gesundheit Nord gGmbH sowie derzeit
in Planung befindliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Planungen sind auf der Grundlage der noch
zu aktualisierenden Raumplanung entsprechend zu überarbeiten. Für die Medizintechnikplanung wurde im
alten Masterplan von einem Beschaffungsvolumen von rund 24 000 000 EUR ausgegangen (vergleiche oben
„Teilersatzneubau /Neubaumaßnahme“). Dieses Volumen kann sich aufgrund der o. g. Ausführungen noch
verändern. 4.11) Aspekte zur Projektdurchführung: Alle Ergebnisse sind in Form von Entscheidungsvorlagen für
die entsprechenden Gremien vorzubereiten. Dabei sind Alternativen mit Vor- und Nachteilen aufzubereiten und
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entsprechende Empfehlungen unter Berücksichtigung fachlicher und wirtschaftlicher Aspekte zu erstellen. Der
Nachweis über ein wirtschaftliches Vorgehen ist in jedem Fall zu erbringen. Im Rahmen des Kostencontrollings
sind bei Überschreitungen des abgestimmten Kostenrahmens Nachweise zu erbringen, wie diese wieder
aufgefangen werden können. Weiterhin ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Baumaßnahme der Nachweis
über die Berücksichtigung einer ökologischen und energieoptimierten Bauweise zu erbringen.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71240000, 71327000, 71300000, 71317210.
II.1.7)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja.
II.1.8)
Aufteilung in Lose:
Nein.
II.1.9)
Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein.
II.2)
MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Generalplanerleistungen mit folgenden Schwerpunkten, jeweils für die Leistungsphasen 1-9 (ggf. unter
Reduzierung der Grundlagenplanung): Objektplanung § 15 ff. HOAI; Verkehrsplanung § 51 ff. HOAI;
Tragwerksplanung § 62 ff. HOAI; Technische Ausrüstung § 68 ff. HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3 und 4;
Technische Ausrüstung § 68 ff. HOAI Anlagengruppe 6. Die Betriebs- und Organisationsplanung zur
Aktualisierung und Fortschreibung eines Betriebskonzeptes und eines Einzelraumprogramms für das
Krankenhaus als Basis für die zu erbringenden Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere mit
folgendem Leistungsbild: 1.) Analyse der vorhandenen Unterlagen zur Betriebs- und Raumplanung, Fortführung
der Bestandsaufnahme im Krankenhaus und daraus ableitend die strukturellen Planungen zum Flächenund Raumprogramm. 2.) Einbindung der strategischen Gesamtplanung der Gesundheit Nord gGmbH in die
zu optimierenden Prozessabläufe im Krankenhaus wie Pflege, Diagnose, Behandlung, Ver- und Entsorgung
sowie Erarbeitung und Darstellung einer Ablauforganisation. 3.) Weiterentwicklung der Aufbauorganisation
unter Berücksichtigung der prozessorientierten Zuordnung der Aufgaben zu Organisationseinheiten und
Gebäudeteilen mit Darstellung der Aufbauorganisation in Form eines Organigramms. 4.) Fortschreibung der
Flächen- und Raumplanung unter Berücksichtigung der Entwicklungen zur Redimensionierung der Flächen
und der konzeptionellen Überarbeitungen des Masterplans sowie Entwicklung/Überarbeitung des Raum- und
Funktionsprogramms mit Flächenermittlung nach DIN 13080.
II.2.2)
Optionen:
Ja.
Beschreibung der Optionen: Der beabsichtigte Generalplanervertrag sieht Optionsrechte des Auftraggebers
insoweit vor, als zunächst von den infrage kommenden Leistungen nur Teilleistungen (Leistungsphasen
1–4) beauftragt werden und die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden können, ohne dass dem
Auftragnehmer hierauf ein Rechtsanspruch zusteht („Abrufvertrag“).
II.3)
VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.10.2009. Ende: 31.12.2013.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)
BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
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Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 10 000 000 EUR für Personenschäden und· 10 000 000
EUR für Sachschäden abzuschließen.
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
(falls zutreffend):
Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes Bremen, RifT- Erweiterte
Honorartabellen zur HOAI als Obergrenze für Honorare, jeweils aktuelle Fassung.
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Nein.
III.2)
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff.
III.2.1 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe
(vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten
Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der
Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum
Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und
Erklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Im
Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach VOF
§ 7, Vordruck siehe anzufordernde Bewerbungsmappe. 2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen
nach § 4 (4) VOF. 3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in relevanter Weise
bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 7 (2) VOF. 4. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 7 (3)
VOF mit den Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, unter
konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für folgende Leistungsbereiche:
Objektplaner nach § 15 ff. der HOAI; Verkehrsplaner § 51 ff. HOAI; Tragwerksplaner nach § 62 ff. der HOAI;
Technische Ausrüstung nach § 68 ff. Anlagengruppe 1 und 2 der HOAI; Technische Ausrüstung nach § 68 ff.
Anlagengruppe 3 und 4 der HOAI; Technische Ausrüstung nach § 68 ff. Anlagengruppe 6 der HOAI; Betriebsund Organisationsplaner. 5. Eignungsnachweise betreffend der fachliche Befähigung nach § 13 (2) a) VOF (in
Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und
der Leistungserbringer (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 4), z. B. durch Nachweis der Berufszulassung,
Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen. 6. Erklärung
zu Ausschlussgründen nach § 11 (4) a) bis e) VOF. 7. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (1)
a) bis g) VOF. 8. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der
Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über 10 000 000 EUR für Personenschäden und 10
000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen. 9. Eigenerklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird, siehe auch §
13 (2) h) VOF.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff.
III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe
(vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten
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Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der
Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum
Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2
gewertet. Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 10. Für Objektplanung nach
§ 15 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen
Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 15 HOAI. 11. Für Objektplanung nach § 15 HOAI:
Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach § 15 HOAI. 12. Für Verkehrsplaner nach
§ 51 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen
Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 51 HOAI. 13. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI:
Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach § 51 HOAI. 14. Für Tragwerksplanung
nach § 62 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen
Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 62 HOAI. 15. Für Tragwerksplanung nach § 62 HOAI:
Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach § 62 HOAI. 16. Für TGA- Planung nach §
68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008
über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI. 17.
Für TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI: Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die
Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte
für Leistungen nach § 68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI. 18. Für TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppen
3 und 4 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen
Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 68, Anlagengruppen 3 und 4 HOAI. 19. Für TGA- Planung
nach § 68, Anlagengruppe 3 und 4 HOAI: Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und
2008 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach §
68, Anlagengruppe 3 und 4 HOAI. 20. Für TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI: Eigenerklärung
nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für
Leistungen nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI. 21. Für TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI:
Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI. 22. Für die
Betriebs- und Organisations-Planung: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008
über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen der Betriebs- und Organisationsplanung. 23.
Für die Betriebs- und Organisations- Planung: Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007
und 2008 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für die Leistungen der
Betriebs- und Organisationsplanung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese
Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben
werden mit 0 Punkten bewertet. *** Erläuterung zu 10 (Gewichtung 6,0 %): Die geforderte Eigenerklärung ist
bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Objektplanung
nach § 15 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die
Zahl „3“ geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz < 1 200 000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 1 800
000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 2 400 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz >= 2 400 000 EUR ergibt 3 Punkte. ***Erläuterung zu 11 (Gewichtung 6,0 %):
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Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im
Innenverhältnis für die Objektplanung nach § 15 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl
wird addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben
oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 12 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 17 ergibt
1 Punkt; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 23 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl >=
23 ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 12 (Gewichtung 0,45 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Verkehrsplaner
nach § 51 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die
Zahl „3“ geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz < 50 000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 75 000
EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 100 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz >= 100 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 13 (Gewichtung 0,45 %):
Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im
Innenverhältnis für die Verkehrsplanung nach § 51 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl
wird addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben
oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 1 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 2 ergibt 1 Punkt;
gemittelte Jahresmitarbeiterzahl = 2 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl > 2 ergibt 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 14 (Gewichtung 1,05 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Tragwerksplanung nach § 62 HOAI zuständig
ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 400
000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 600 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz < 800 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz >= 800
000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 15 (Gewichtung 1,05 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Tragwerksplanung
nach § 62 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl „3“ geteilt
(gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 4
ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 6 ergibt 1 Punkt; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 8
ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl >= 8 ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 16 (Gewichtung
1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen,
der im Innenverhältnis für die TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI zuständig ist.
Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 300
000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz< 470 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz< 625 000 EUR ergibt 2 Punkte: gemittelter Jahresnettohonorarumsatz >= 625
000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 17 (Gewichtung 1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die TGA- Planung nach
§ 68, Anlagengruppen 1 und 2 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und
durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl <3 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 5 ergibt 1 Punkt; gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl < 6 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl >= 6 ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung
zu 18 (Gewichtung 1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber
zu erbringen, der im Innenverhältnis für die TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppen 3 und 4 HOAI zuständig
ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz< 150
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000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz< 225 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz< 300 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz >= 300
000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 19 (Gewichtung 1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die TGA- Planung nach
§ 68, Anlagengruppen 3 und 4 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und
durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl < 1 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 2 ergibt 1 Punkt; gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl < 3 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl >= 3 ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung
zu 20 (Gewichtung 1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber
zu erbringen, der im Innenverhältnis für die TGA- Planung nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI zuständig
ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz< 280
000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz< 375 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz< 550 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz >= 550
000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 21 (Gewichtung 1,65 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die TGA- Planung
nach § 68, Anlagengruppe 6 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und
durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl < 2 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 3 ergibt 1 Punkt; gemittelte
Jahresmitarbeiterzahl < 4 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl >= 4 ergibt 3 Punkte. ***
Erläuterung zu 22 (Gewichtung 1,5 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von
dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Betriebs- und Organisationsplanung zuständig
ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 100
000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz < 150 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter
Jahresnettohonorarumsatz < 200 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz >= 200
000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 23 (Gewichtung 1,5 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Betriebs- und
Organisationsplanung zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl „3“
geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl <
1 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl < 2 ergibt 1 Punkt; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl = 2 ergibt
2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl > 2 ergibt 3 Punkte.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff.
III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe
(vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten
Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in
der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt
zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu
III.2.3 gewertet. Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 24. Für Oberprojektleitung:
Referenzliste des oder der vorgesehenen Leistungserbringer(s) aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für
vergleichbare Leistungen. 25. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen)
für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 26. Für Objektplanung nach § 15 HOAI:
Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare
Leistungen. 27. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre
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2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 28. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste
des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen.
29. Für Tragwerksplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare
Leistungen. 30. Für Objektplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers
für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 31. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI
Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für
vergleichbare Leistungen. 32. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste des
vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 33. Für
TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006,
2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 34. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und
4: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare
Leistungen. 35. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI, Anlagengruppe 6: Referenzliste (inkl. Bescheinigung)
für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 36. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI
Anlagengruppe 6: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008
für vergleichbare Leistungen. 37. Für Betriebs- und Organisationsplanung: Referenzliste des vorgesehenen
Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt: Falls
die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/
die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen.
*** Erläuterung zu 24 (Gewichtung 7,0 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Oberprojektleitung zuständig ist, und zwar
für den (die) Mitarbeiter, der die Leistung erbringen soll. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche
Person(en) für die Leistung (Leistungserbringer) zur Oberprojektleitung“ mit maximal 5 Referenzobjekten
nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder
wissenschaftliches Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren
Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Ansprechpartner und Auftraggeber mit
Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen
werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt
0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 90 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten <
120 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 120 000 000 EUR ergibt 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 25 (Gewichtung 12,0 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros
(Architekturbüro, Ingenieurbüro), dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 15 HOAI angehört.
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu
erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste
Bewerber zu § 15 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss
erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“,
die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr
der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer
sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten
Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die
anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben
oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 45 000
000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare
Nettokosten >= 60 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 26 (Gewichtung 16,0 %): Abgefragt
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wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 15 HOAI
erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der
im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en)
für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 15 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b)
VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches
Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten,
die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und
dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der
vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten
nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen
beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 15 000 000 EUR ergibt 0 Punkte;
anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 45 000 000
EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 45 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 27
(Gewichtung 0,90 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros, dem der Leistungserbringer
für die Leistungen nach § 51 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal
3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung,
die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr
der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer
sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten
Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die
anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben
oder anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 2 000 000
EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 2 500 000 ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten
>= 2 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 28 (Gewichtung 1,20 %): Abgefragt wird/werden die
technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 51 HOAI erbringen. Die geforderte
Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für
die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung
(Leistungserbringer) zu § 51 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar
für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung, die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten,
die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und
dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der
vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten
nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen
beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 800 000 EUR ergibt 0 Punkte;
anrechenbare Nettokosten < 1 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt
2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 1 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 29 (Gewichtung
2,1 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer
für die Leistungen nach § 62 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die
geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 62 HOAI“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF
muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind. Honorarzone
3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 zu § 62 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro
Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen
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und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert.
Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare
Nettokosten < 40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte;
anrechenbare Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 30 (Gewichtung 2,8 %):
Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach §
62 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu
erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche
Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 62 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach
§ 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind.
Honorarzone 3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten
pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen
und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden
addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese
Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren
Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten <
40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare
Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 31 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird
die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach §
68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist
bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit
Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI,
die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber
und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des
jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung,
falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren
Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR
ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11
000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung
zu 32 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/
die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig
ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu §
68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für
jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone
3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro
Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen
und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden
addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese
Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren
Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8
000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare
Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 33 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt
wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen
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nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist
bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit
Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI,
die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber
und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des
jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung,
falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren
Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR
ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11
000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung
zu 34 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/
die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig
ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu §
68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für
jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone
3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro
Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen
und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden
addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese
Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren
Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8
000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare
Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 35 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt
wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen
nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung
zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6 mit Bescheinigung“ für
maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe
Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten,
die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und
dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des
jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung,
falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren
Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR
ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten
< 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. ***
Erläuterung zu 36 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der
Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 erbringen. Die geforderte „Referenzliste
verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6“ mit
maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe
„medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu §
68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung
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und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die
anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden
die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder
verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten <
4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare
Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 37 (Gewichtung 7,0 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person,
der die Leistungen erbringt. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu
erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenz für die verantwortliche
Person für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zur Betriebs- und Organisationsplanung“ mit einem
Referenzobjekt nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar: ein Krankenhaus mit mind. der Versorgungsstufe III; die
Optimierung von Prozessabläufen im Krankenhaus; die Entwicklung eines Raum- und Funktionsprogramms
mit Flächenermittlung nach DIN 13080; die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer enthalten. Es kann nur eine Referenz eingebracht werden (Addition nicht möglich). 1 Referenz
mit der Versorgungsstufe <III ergibt 0 Punkte; 1 Referenz mit der Versorgungsstufe III ergibt 2 Punkte; 1
Referenz mit der Versorgungsstufe >= IV ergibt 3 Punkte.
III.2.4)
Vorbehaltene Aufträge:
Nein.
III.3)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen
Drittstaat,sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige: natürliche
Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
„Ingenieur/ Architekt“ der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die
Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Ingenieur/ Architekt“ der
jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist, juristische Personen, sofern deren
satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der
ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter
und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
III.3.2)
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für
die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:
Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
VERFAHRENSART
IV.1.1)
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden:
Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum Auswahlverfahren wird
zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax
angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen
und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der
Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die
Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet.
Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3. Die Gewichtung
ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3.). Fehlende geforderte
Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 führen zum Ausschluss. Die Nachweise/Erklärungen nach III.2.2 und
III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und
die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die fünf Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die
höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl
von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche
von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3
Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das
Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung: 3.
2. Projektpersonalstruktur. Gewichtung: 29.
3. Projektmanagement. Gewichtung: 29.
4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung: 29.
5. Preis und Nebenkosten. Gewichtung: 10.
IV.2.2)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
V0002/2009. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0002/2009) zu
kennzeichnen, die Nummer ist bei allen Anfragen anzugeben.
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2008/S 249-332187 vom 23.12.2008.
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der
Beschreibung:
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 9.6.2009 - 10:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
9.6.2009 - 14:00.
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IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber:
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots:
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
18/19
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
DAUERAUFTRAG:
Nein.
VI.2)
AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.3)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Gemäß § 4 Abs. 6 VOF sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als
Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen
(Vergabenummer) an. 2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 4 Abs. 8 Satz 2 VOF als solche mit dem
Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie dem Aktenzeichen zu kennzeichnen und im verschlossenen
Umschlag gegen Empfangsbestätigung in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung
von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist. 3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein
Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser
Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber
als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden
ausgeschlossen. 4. Parallel zu dieser Ausschreibung werden die Projektsteuerungsleistungen für das
Vorhaben ausgeschrieben. Im Hinblick darauf, dass Generalplaner und Projektsteuerer nicht identisch
sein dürfen, führt ein Vertragsschluss mit dem Bewerber dazu, dass er im Verfahren betr. Projektsteuerung
ausgeschlossen wird. Ein Vertragsschluss mit einer Bewerbergemeinschaft führt dazu, dass auch evtl.
Einzelbewerbungen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Verfahren betr. Projektsteuerung
ausgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss im Verfahren betr. „Projektsteuerungsleistungen“ mit dem
Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft, der er im Verfahren betr. „Projektsteuererleistungen“ angehört,
führt dazu, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft, der er in diesem Verfahren angehört, in
diesem Verfahren betreffend Generalplanerleistungen ausgeschlossen werden. 5. Zu diesem Verfahren
werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren
von der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“
ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen.
Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben
eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten
und an der Reihenfolge sind nicht zulässig. 6. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder
in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. 7. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT
in gebundener Form einzureichen. 8. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der
Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft
zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. 9. Die Bewerbung als solche
ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch Bewerber oder seinen gesetzlichen
Vertreter unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber
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oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung
entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten
Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“. 10. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft
ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt
nicht die ausgefüllte „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig
hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.
VI.4)
NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa,
Ansgaritorstraße 2, D-28195 Bremen. E-Mail: [email protected]. Tel. +49 421361-6704. URL:
www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 421496-6704.
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag
nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gem. §§ 107 ff. GWB bei der unter Ziff. VI.4.1)
genannten Stelle gestellt werden. Vergabeverstöße müssen unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten
Vergabestelle gerügt werden.
VI.4.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Geschäftsstelle d. Vergabekammer der FH Bremen beim Senator f. Umwelt, Bau, Verkehr u. Europa,
Ansgaritorstraße 2, D-28195 Bremen. E-Mail: [email protected]. Tel. +49 421361-6704. URL:
www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 421496-6704.
VI.5)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
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