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Amtsblatt für die Stadt Speyer
Nr. 007/2015
Ausgabedatum: 20.02.2015
Herausgeber
Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:
Stadt Speyer
I.
Sitzung des Sportausschusses u. des Sportstättenbeirates am 24.02.2015 – Tagesordnung
Seite 1
II.
III.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.02.2015 – Tagesordnung
Sitzung des Schulträgerausschusses am 03.03.2015 – Tagesordnung
Seite 2
Seite 2
IV.
V.
Öffentliche Abgabenmahnung der Stadtkasse zum 15.02.2015
Öffentliche Ausschreibung – Fahrdienst für beeinträchtigte Kinder – Kita Pusteblume
Seite 3
Seite 4
Stadthaus
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
VI. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 9 POG – Daniel Engel
Seite 5
VII. Öffentliche Bekanntmachung DLR – Unternehmensflurbereinigung Hochwasserrückhaltung
Mechtersheim – vorläufige Anordnung
Seite 5
VIII. Jagdgenossenschaft Speyer – Öffentliche Auslegung der Stimmliste
Seite 9
IX. Jagdgenossenschaft Speyer – Genossenschaftsversammlung am 23.03.2013
Seite 10
X.
Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 03.03.2015
Seite 10
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I.
Bekanntmachung über die 2. gemeinsame Sitzung des
Sportausschusses und des Sportstättenbeirates am Dienstag, dem
24.02.2015, 17:00 Uhr, im Vereinsheim des Tennisclub Weiß-Rot
Speyer, Holzstraße 4.
Tagesordnung
A) Öffentliche Sitzung
1. Vorstellung der Arbeit des Tennisclub Weiß-Rot Speyer
2. Bericht des Stadtsportverbandes Speyer
3. Bericht über die Vorbereitung von Special Olympics
4. Vergabe von Sporthallen für die Austragung von Jugend-Fußballturnieren
5. Verschiedenes
FB 3-320
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II.
Bekanntmachung über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
Mittwoch, dem 25.02.2015, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus,
Maximilianstraße 12.
Tagesordnung
Telefon
(06232) 142383
A) Öffentliche Sitzung
Telefax
(06232) 142498
1. Projekte zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule;
Praxisbeispiel der Stadt Ludwigshafen
E-Mail
[email protected]
Internet
www.speyer.de
2. Änderung der Satzung vom 20.12.2013 zur Erhebung der Elternbeiträge
(Staffel-Elternbeiträge Krippe, Hort) und Verpflegungsbeiträge für die städt.
Kindertagesstätten sowie zur Erhebung der Elternbeiträge für die
Kindertagespflege
3. Festsetzung der Elternbeiträge für Krippe und Hort in Kindertagesstätten in
städt. und freier Trägerschaft sowie in Kindertagespflege zum 01.09.2015;
Aufgabenübertragung der Elternbeitragsberechnung durch die freien Träger
der Kindertagesstätten an die Stadt Speyer
4. Festsetzung der Verpflegungskostenbeiträge für die städt.
Kindertagesstätten ab 01.09.2015
Anhebung des Naturalsatzes zur Rückerstattung bei entschuldigtem und
unverschuldetem Fehlen
5. Verfahrensweise bei Unterschreitung des Personalschlüssels in städt.
Kindertagesstätten
- Notfallplan 6. Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/16 ff.
6.1. Fortschreibung für das Kindertagesstättenjahr 2015/2016 auf der Grundlage
der Empfehlungen der Trägerkonferenz vom 14.01.2015
6.2. Prüfauftrag zum Neubau einer Kindertagesstätte in Speyer-Süd Neubaugebiet „Russenweiher“
7. Kindertagespflege in Speyer
Vereinbarung zwischen der Stadt Speyer und dem DKSB e.V.
- Gewährung eines Zuschusses für übertragbare Aufgaben 8. Verschiedenes
FB 4
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III. Bekanntmachung über die 2. Sitzung des Schulträgerausschusses am
Dienstag, dem 03.03.2015, 17:00 Uhr, im Gymnasium am Kaiserdom,
Große Pfaffengasse 6, EG, Schulsaal 108.
Tagesordnung
A) Öffentliche Sitzung
1. Antrag auf Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS GeorgFriedrich-Kolb
2. Bericht über den Umbau der Fachräume an der IGS Georg Friedrich Kolb
3. Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Ganztagsangebots am Gymnasium
am Kaiserdom
4. Bericht über die Schulwegplanung
Stadt Speyer
110/Mü
5. Verschiedenes
FB 3-320
Amtsblatt 20.02.2015
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Seite 2
IV.
ÖFFENTLICHE ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer- und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG
Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2015
folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer
15.02.2015
Ortskirchensteuer
15.02.2015
Gewerbesteuervorauszahlung
15.02.2015
Hundesteuer
15.02.2015
Vergnügungssteuer
15.02.2015
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der
genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch
öffentlich gemahnt.
Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die
oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Vorderpfalz IBAN:
DE20 545500100000001586
BIC: LUHSDE6AXXX
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG
IBAN: DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC: GENODE61SPE
Postbank Ludwigshafen IBAN:
DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC: PBNKDEFF
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des
Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen
zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO)
folgende Säumniszuschläge erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1 % des auf
volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Stadtkasse Speyer
gez. Peno
Kassenverwalterin
FB 1-135
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Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 3
V. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOL/A
Bekanntmachung gem. § 12 Abs. 1 und 2 VOL/A
Die Stadt Speyer schreibt aus:
Fahrdienst für beeinträchtigte Kinder der städt. integrativen
Kindertagesstätte Pusteblume im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
a)
Stadtverwaltung Speyer
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Abt. Kindertagesstätten/ Kindertagespflege
Roland-Berst-Straße 1
67346 Speyer
b)
Öffentliche Ausschreibung
c)
Abgabe eines schriftlichen Angebots
d)
Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Transport der beeinträchtigten Kinder der städt. integrativen Kindertagesstätte
Pusteblume im Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
e)
Aufteilung in Lose: nein
f)
Zulassung von Nebenangeboten: nein
g)
Ausführungsfrist:
Verbindliche Ausführungsfrist: 01.08.2015 bis 31.07.2017
Vertragsdauer gesamt:
01.08.2015 bis 31.07.2017
h)
Anschrift und Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Abholung vom 27. Februar 2015 bis 27. März 2015 (jeweils von 08:00 bis
12:00 Uhr)
Stadtverwaltung Speyer
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Abt. Kindertagesstätten/ Kindertagespflege
Roland-Berst-Straße 1
67346 Speyer
i)
Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 31. März 2015, 12:00 Uhr
j)
Sicherheitsleistungen: nein
k)
Zahlungsbedingungen: gem. VOL/B
l)
Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: s. Leistungsbeschreibung
m) Abgabe des Leistungsverzeichnisses: kostenfrei
n)
Zuschlagskriterien und Bindefrist: Bindefrist endet am 01.08.2015
Entscheidungskriterien: siehe Leistungsbeschreibung
FB 4-460
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Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 4
VI. Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Bescheid nach § 9 POG sowie der §§ 10 und 11 der Satzung der Stadt
Speyer über die Nutzung von Obdachlosenunterkünften
Herrn Daniel Engel, unbekannten Aufenthaltes wird hiermit der Bescheid vom
21.10.2014 über die Betriebskostenabrechnung 2013 öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 21.10.2014 kann bei der
Stadt Speyer, Fachbereich 4, Fachstelle Wohnraumhilfe, Johannesstraße 22 a,
Zimmer 101 eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten
nachteilige rechtliche Wirkung haben können.
FB 4-410
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VII.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
DL Rheinpfalz
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Unternehmensflurbereinigung
Hochwasserrückhaltung Mechtersheim
Aktenzeichen: 41046-HA8.1
67433 Neustadt a.d.W. 12.02.2015
Konrad-Adenauer-Str. 35
Telefon: 06321/671-0
Telefax: 062321/671-1250
Internet: ww.dlr.rlp.de
Unternehmensflurbereinigung Hochwasserrückhaltung Mechtersheim
Vorläufige Anordnung
§ 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch
Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
I. Anordnung
1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem
vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen gemäß
Planfeststellungsbeschluss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom
07.11.2014 betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab
dem 01.03.2015 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.
2. Durch diese vorläufige Anordnung sind folgende Grundstücke berührt:
Gemarkung Heiligenstein
Flurstücke:
737/3, 737/5, 737/6, 738/3, 738/5, 739/3, 739/5, 740/3, 740/5, 741/1, 742/3,
742/5, 743/1, 744/4, 744/6, 744/8, 745/1, 746/3, 746/5, 751, 754/5, 755/4,
755/6, 755/8, 756/3, 756/5, 757, 758, 758/2, 758/3, 759, 759/2, 761, 762, 763,
765, 767, 768, 768/3, 770, 771, 772, 775, 777/2, 779, 780, 783/2, 784, 784/2,
787, 790, 792, 793, 794, 795, 800, 801, 866.
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 5
Gemarkung Mechtersheim
Flurstücke:
1289/5, 1302/1, 1303/1, 1304/2, 1304/3, 1305, 1306, 1307, 1308, 1309, 1310,
1311, 1312, 1313, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319, 1320, 1323, 1324,
1325, 1326, 1328, 1329, 1330, 1331, 1332, 1333, 1335, 1335/2, 1335/3, 1336,
1338, 1459, 1459/2, 1460, 1461, 1462, 1463, 1464, 1465, 1466, 1466/2, 1467,
1468, 1469, 1469/2, 1470, 1471, 1472, 1473, 1474, 1475, 1476, 1477, 1478,
1478/2, 1479, 1480, 1481/2, 1481/3, 1482, 1483, 1484, 1485, 1485/2, 1486/2,
1487/2, 1488, 1489, 1490, 1491, 1491/2, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496, 1496/2,
1497, 1498/1, 1498/2, 1499/2, 1500/2, 1501/2, 1501/3, 1502/10, 1503, 1504,
1504/2, 1504/3, 1506/3, 1507/3, 1507/5, 1508/2, 1508/4, 1508/5, 1509, 1510,
1512, 1513, 1514, 1514/2, 1514/3, 1515/2, 1522, 1525, 1526, 1527, 1528,
1530/2, 1530/3, 1532, 1534, 1535, 1535/2, 1536, 1537/2, 1538, 1539, 1541/2,
1541/3, 1541/4, 1541/6, 1541/7, 1541/8, 1542, 1542/2, 1543, 1544/5, 1545/2,
1545/3, 1545/5, 1545/6, 1546, 1547, 1547/2, 1548, 1548/3, 1549, 1549/2, 1550,
1550/2, 1550/3, 1550/4, 1550/5, 1550/7, 1550/9, 1550/10, 1550/11, 1551/4,
1552, 1555, 1555/3, 1556/2, 1558, 1559, 1559/2, 1560, 1561, 1562, 1563, 1564,
1565, 1567/2, 1568, 1568/2, 1570, 1571/2, 1572/6, 1573/3, 1574/2, 1574/3,
1576/2, 1577/2, 1578/2, 1583, 1584, 1585/2, 1587, 1588/2, 1590/2, 1590/4,
1590/5, 1591, 1591/3, 1592, 1593, 1594, 1595, 1595/2, 1595/3, 1596, 1597/2,
1598, 1600, 1601/6, 1642, 1645, 1645/2, 1646, 1648, 1649, 1724, 1755/1,
1755/2, 1759/2, 1760, 1762/1, 1762/2, 1763/3, 1764/4, 1765/4, 2088/18, 2089,
2090, 2091, 2092, 2093, 2095, 2096, 2098, 2100, 2102, 2105, 2292/4, 2292/6,
2293, 2295, 2300, 2301/2, 2302/2, 2305/2, 2306/4, 2306/6, 2308, 2310/2,
2311/2, 2312/2, 2317, 2321, 2324, 2326/2, 2327/3, 2328, 2330, 2335, 2336/2,
2338/2, 2341, 2343, 2345/2, 2392/6, 2444/1, 2447, 2448, 2450/1, 2458/1, 2461,
2462, 2464, 2465, 2466, 2466/2, 2467, 2467/2, 2467/4, 2468, 2469/2, 2469/3,
2536/4.
Der Umfang der Inanspruchnahme der Flurstücke ist aus der ausgelegten Karte
ersichtlich
3. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hochwasserrückhaltung
Mechtersheim wird zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen
eingewiesen.
II. Entschädigung
1. Den Betroffenen wird im ersten Jahr eine Entschädigungspauschale für die
durch die vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile, in Höhe von 500€/ha
beanspruchte Fläche, gezahlt.
2. Eine darüber hinaus gehende Entschädigung zum Ausgleich für
vorübergehende Nachteile kann nur in Härtefällen auf Antrag gewährt werden.
Soweit die Teilnehmergemeinschaft über Flächen aus dem Verzicht auf
Landabfindung nach § 52 FlurbG verfügt, können in besonderen Härtefällen auf
Antrag Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
III. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I
S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I
Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn
keine aufschiebende Wirkung haben.
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 6
IV. Hinweise
1. Die Grenzen der beanspruchten Flächen sind örtlich durch Pfähle kenntlich
gemacht. Die Flächen sind in einer Karte farbig dargestellt. Informationen über
die Größe der betroffenen Flächen können beim DLR Rheinpfalz eingeholt
werden.
2. Die Karte sowie ein Abdruck dieser Anordnung liegen ab sofort bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen, Konrad-AdenauerPlatz 6, 67373 Dudenhofen, während der allgemeinen Dienstzeit sowie
zusätzlich bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft,
Herrn Ludwig Herbel, Berghäuser Straße 100, 67354 Römerberg (nach
Vereinbarung) und beim Dienstleistungszentrum ländlicher Raum DLR
Rheinpfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
3. Die von der vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter werden darauf
hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im Rahmen der Agrarförderung
in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre Flächennachweise um die jeweiligen
Flurstücke entsprechend korrigieren und unverzüglich der zuständigen
Bewilligungsbehörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchliche
Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz - SubvG) vom
29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)).
Begründung
1. Sachverhalt:
Das Flurbereinigungsverfahren wurde durch Beschluss des
Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz vom 30.11.2010
angeordnet. Die Anordnung ist seit dem 10.01.2011 unanfechtbar.
Der unter Nr. I. 1. genannte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 03.01.2015
unanfechtbar.
Der Vorstand wurde am 09.12.2014 und 12.02.2015 zu den vorgesehenen
Regelungen und den Entschädigungsfragen gehört.
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitgestellten
öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der
Maßnahmen voraus. Damit ist die Dringlichkeit der Maßnahme gegeben.
Die Anordnung hält sich auch im Rahmen dessen, was zulässigerweise in einer
vorläufigen Anordnung bestimmt werden kann. Die Regelung wird abschließend im
Flurbereinigungsplan festgesetzt.
Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinpfalz als zuständige Behörde erlassen.
Rechtsgrundlage für den Erlass der Vorläufigen Anordnung ist § 36 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes
vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794).
Die Anhörung des Vorstandes ist erfolgt.
Stadt Speyer
Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 7
2.2 Materielle Gründe
Durch den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim ist ein Verlust
von Überschwemmungsflächen entstanden. Um den ehemals vorhandenen
Schutz vor Rheinhochwasser, besonders für die „Rheinunterlieger“, wieder zu
erreichen haben sich die Anlieger am Oberrhein auf eine Konzeption von
Maßnahmen (Deutsch-französischer Vertrag über den Ausbau des Rheines, 1984)
geeinigt. Eine Maßnahme davon ist die Ausweisung eines Hochwasserrückhalteraumes am Standort Mechtersheim.
Zur Einweisung des Unternehmensträgers in den Besitz der benötigten Flächen für
die planfestgestellte Hochwasserrückhaltemaßnahme Polder Mechtersheim, zur
Verteilung des durch die Baumaßnahme entstehenden Landverlustes auf einen
größeren Kreis von Eigentümern, sowie zur Vermeidung von Nachteilen für die
allgemeine Landeskultur, wurde eine Bodenordnung notwendig.
Mit Anordnung vom 14.01.2011 wurde die Struktur- und Genehmigungsdirektion
Süd zum 01.02.2011 in die für den Polderbau benötigten Flächen eingewiesen.
Zur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung und zur Sicherstellung der
Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist es notwendig, die gemeinschaftlichen
Anlagen (Wege, Gewässer und landespflegerische Anlagen) teilweise vorweg
auszubauen bzw. herzustellen. Mit dem Ausbau soll insbesondere erreicht
werden, dass unmittelbar nach der Besitzeinweisung die neuen Grundstücke ohne
Inanspruchnahme der Grundstücke anderer Beteiligter erreicht werden und die
Wirkungen der Anlagen sich frühzeitig entfalten können.
Die Vermarkung und Vermessung der endgültigen Grenzen der
gemeinschaftlichen und der öffentlichen Anlagen ist bei den vorliegenden
topografischen Verhältnissen wirtschaftlich nur möglich, wenn die Anlagen vorweg
ausgebaut sind. Diese bilden den Rahmen der für die Landabfindung der
Teilnehmer verbleibenden Blockflächen. Die planerischen Vorgaben für einen
zeitgerechten Verfahrensfortgang unterstreichen die Dringlichkeit der
Ausbaumaßnahmen.
Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitgestellten
öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der
Maßnahmen voraus.
Die materiellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der
Beteiligten des Verfahrens, da der vorzeitige Ausbau der gemeinschaftlichen
Anlagen der besseren und schnelleren Erreichung der neuen Grundstücke dient
und somit eine erhebliche Erleichterung in der Bewirtschaftung zur Folge hat.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der
Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Bodenordnung investierten
erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens
möglichst bald herbeizuführen.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 8
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz
Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur
gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o. g.
Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall
ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite
www.add.rlp.de/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.
Im Auftrag
gez. Gerd Hausmann
(Abteilungsleiter)
DLR Rheinpfalz
_______________________________________________
VIII. Öffentliche Auslegung der Stimmliste der Jagdgenossen für die
Jagdgenossenschaftsversammlung 2015 am 23.03.2015
Die Stimmliste der Jagdgenossen des Stadtkreises Speyer für die
Jagdgenossenschaftsversammlung 2015 am 23.03.2015 liegt in der Zeit vom
02.03. bis einschließlich 13.03.2015 für die stimmberechtigten Jagdgenossen
(Grundstückseigentümer) zur Einsichtnahme aus.
Ort der Auslegung:
Finanzen
-SteuerverwaltungMaximilianstr. 90
67346 Speyer
Zimmer 204
Zeit:
Mo.-Do. 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.
7.00 Uhr - 12.30 Uhr
Speyer, den 18.02.2015
Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister und Jagdvorsteher
FB 1-130
_______________________________________________
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 9
IX.
BEKANNTMACHUNG
Alle Grundstückseigentümer, die im Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft des Stadtkreises Speyer
(Jagdkataster) eingetragen sind, werden zur
GENOSSENSCHAFTSVERSAMMLUNG
am Montag, dem 23.03.2015, 16.30 Uhr, im Sitzungssaal des Stadtrates, Rathaus,
Maximilianstr. 11-13, eingeladen.
Tagesordnung
1. Haushaltsrechnung 2014
2. Entlastung des Jagdvorstandes
3. Haushaltsplan 2015
4. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen I
5. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen II
6. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen III
7. Information Verwendung bleifreier Munition
8. Bericht des Leiters der Arbeitsgruppe Feldwegeausbau, Grabenreinigung und
Heckenschnitt
9. Bericht des Kreisjagdmeisters
10.Verschiedenes
Speyer, den 18.02.15
Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister und Jagdvorsteher
FB 1-130
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
[email protected]
www.verbraucherzentrale-rlp.de
X. Energieberatung: Unterdach – winddicht und durchlässig
Um den Dachstuhl zu schützen, wird unter den Dachziegeln in der Regel ein
Unterdach konstruiert. Es verhindert, dass Feuchtigkeit und kalte Luft in die
Dachkonstruktion eindringen und ist vor allem dann wichtig, wenn zwischen den
Sparren in der Dachschräge der Dämmstoff eingebaut ist. Eindringender
Schlagregen, Schnee oder auch kalte Außenluft würden die Dämmwirkung
reduzieren.
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
Seite 10
Meist fällt bei der Unterdachkonstruktion die Entscheidung zwischen einer
sogenannten Unterspannbahn – einer Folie, die Wasserdampf nach außen
durchlässt – oder einer Lage aus Schalungsbrettern, die häufig mit Bitumenpappe
abgedeckt wird. Eine Alternative ist das Anbringen von Holzweichfaserplatten.
Diese Platten bestehen aus zerkleinerten Holzabfällen, die mit Hilfe von heißem
Wasserdampf und holzeigenen Inhaltsstoffen miteinander verklebt werden. Sie
sind stabil, verhindern des Eindringen von Regen und Schnee von außen bei
gleichzeitiger Durchlässigkeit für Wasserdampf von innen. Zusätzlich haben sie
gegenüber Holzbrettern den Vorteil, dass sie wie eine zusätzliche Dämmstofflage
oberhalb der Sparren wirken.
Weitere Informationen zur optimalen Dachdämmung sowie zu allen Fragen des
Energiesparens im Haus erteilt der Energieberater der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer
Voranmeldung.
Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 03.03.2015 von 16.00 bis 20.30 Uhr
Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr.
12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,
Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110
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Stadtverwaltung Speyer, 20.02.2015
Hansjörg Eger
Oberbürgermeister
Bezugsnachweis:
Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich
wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Hauptverwaltung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
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Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 20.02.2015
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