Zur Diskussion um die Einführung von Energie-Sozialtarifen in

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Zur Diskussion um die Einführung von Energie-Sozialtarifen in
Zur Diskussion um die Einführung von
Energie-Sozialtarifen in Deutschland
Arbeitspapier im Rahmen des Projektes:
Energieeffizienz und Energieeinsparung in
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfehaushalten
im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Bearbeitung:
Elke Dünnhoff
Michaela Gigli
ifeu - Institut für Energie- und
Umweltforschung Heidelberg
Heidelberg, Dezember 2008
Dieses Arbeitspapier entstand im Rahmen des Projektes:
Energieeffizienz und Energieeinsparung in ALG II- und Sozialhilfehaushalten.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU)
Laufzeit 10/2008 – 7/2009.
Bearbeitung:
Elke Dünnhoff (Gesamtprojektleitung)
ifeu-Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg GmbH,
Wilckensstraße. 3, 69 120 Heidelberg
Tel: 06221 / 4767-81, Fax: 06221 / 4767-19,
[email protected], www.ifeu.de
in Kooperation mit:
Dr. Immanuel Stieß
ISOE - Institut für sozial-ökologische Forschung,
Hamburger Allee 45; 60486 Frankfurt / Main
Tel.: 069 / 7076919 -19; Fax: 069 / 7076919 –11,
[email protected], www.isoe.de
Energieeffizienz in ALG II-Haushalten
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Zur Diskussion um die Einführung von EnergieSozialtarifen in Deutschland
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Einführung
Zur Zeit werden unter dem Stichwort „Sozialtarif“ verschiedene Modelle diskutiert (siehe Anlage 1). Zunächst soll jedoch geklärt werden, was unter einem Sozialtarif für
Strom (oder auch Heizenergieträger wie Gas) zu verstehen ist.
Ein Sozialtarif zielt auf die Senkung der Stromkosten durch Preisreduktion für bestimmte Kundengruppen mit geringem Einkommen. Dies kann z.B. durch die Senkung des
Grundpreises (d.h. der Grundgebühren) und / oder des Arbeitspreises (d.h. des Preises je verbrauchter Kilowattstunde (kWh)) erfolgen. Sozialtarife gibt es auch in anderen
Branchen. So gewährt z.B. die Deutsche Telekom eine „freiwillige soziale Vergünstigung“ von 6,94 Euro pro Monat, die von den monatlichen Telefonkosten abgezogen
wird. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder der Bezug von BAföG. /www.telekom.de/
Ein weiteres Ziel eines Sozialtarifes kann es sein, Stromsperrungen aufgrund von Zahlungsrückständen zu verhindern. Dies kann zum einen durch die beschriebene Preissenkung erfolgen. Zusätzlich werden auch Modelle mit einer bestimmten Anzahl an
kostenlos abgegebenen Kilowattstunden Strom (Frei-kWh) und / oder Leistungsbegrenzungen für den darüber hinaus gehenden Verbrauch diskutiert, wie sie z.B. in Belgien angewendet werden.
Ökologische Aspekte stehen nicht im Fokus eines Sozialtarifes.
In Deutschland hat E.ON als erstes Energieversorgungsunternehmen einen „Sozialrabatt“ eingeführt, bei dem ein Betrag in Höhe der Grundgebühr nachträglich erlassen
wird. Die Stadtwerke Weimar bieten einen Preisnachlass von 0,41 Cent pro kWh Strom
für Arbeitslose an. Die Stadtwerke Barmstedt planen ab Januar 2009 als erster Anbieter in Schleswig-Holstein die Einführung eines Sozialtarifes mit einer Gutschrift von 50
Euro auf die Grundgebühr und 250 Frei-kWh Strom pro Haushaltsmitglied.
Im Rahmen der Diskussion um einen Strom-Sozialtarif kam ein weiteres Modell des
sogenannten „Spartarifs“ ins Gespräch. Dieser Spartarif basiert auf einer bestimmten
Anzahl von Frei-kWh und einem progressiven Preisverlauf, bei dem ein überdurchschnittlich hoher Stromverbrauch deutlich teurer wird als bisher. Gleichzeitig führt er zu
einer Kostenentlastung für Haushalte mit geringem Stromverbrauch und zielt damit auf
einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Strom. Der Spartarif soll damit soziale und
ökologische Vorteile verbinden. Dabei wird davon ausgegangen, dass Haushalte mit
geringem Einkommen in der Regel auch einen niedrigen Stromverbrauch haben und
somit von einem Spartarif profitieren würden. Der Spartarif soll jedoch für alle Haushalte angeboten werden und damit eine Stigmatisierung vermeiden.
Energieeffizienz in ALG II-Haushalten
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Im folgenden werden Modelle des Sozialtarifes und Spartarifes ausführlicher vorgestellt. Dabei wurden teilweise Vergleichsrechnungen vorgenommen, für die als Datengrundlage bundesdurchschnittliche Stromverbrauchswerte /VDEW 2006/ sowie Ergebnisse eigener Auswertungen der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen
Haushalten1 herangezogen wurden (siehe Anlage 3).
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Sozialtarif-Modelle im Detail
2.1 Sozialrabatt von E.ON
Als erster Energieversorger in Deutschland hat E.ON Bayern im September 2006 einen
ermäßigten Stromtarif für Kunden mit geringem Einkommen eingeführt. Die Antragsabwicklung erfolgt über die Sozialverbände Caritas und Diakonie Bayern. Voraussetzung ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, die an eine geringe Einkommenshöhe (z. B. auch von Rentnern oder Studierenden) gekoppelt ist. E.ON Bayern erlässt
als Sozialrabatt insgesamt 108 € pro Jahr, die bei der Jahresabrechnung nachträglich
verrechnet werden. Ein Großteil der Antragssteller hat aufgrund der Tarifauswahl eine
jährliche Grundgebühr von 105,05 Euro, die damit praktisch erlassen wird. Der Sozialrabatt wurde auf 10.000 Anträge im Tarifgebiet von E.ON Bayern begrenzt.
Der Sozialrabatt wurde vor dem Hintergrund anhaltend hoher Energiepreise und sinkender Kaufkraft bei einkommensschwachen Haushalten konzipiert. Bei größeren
Nachzahlungen zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung war es vermehrt zu Zahlungsschwierigkeiten, auch bei zahlungswilligen Kunden, gekommen. Um diesen Haushalten
entgegen zu kommen, stellt E.ON Bayern eine Million Euro zur Verfügung, um sich
nach eigenen Angaben der sozialen Verantwortung nicht zu verschließen. Gleichzeitig
sei das Pilotprojekt auch im Sinne der Preispolitik bedeutsam, da es Verwaltungskosten durch Mahnbescheide verringern helfen könne. /IFEU, ISOE 2006/
Im Januar 2008 wurde der Sozialrabatt auf alle E.ON-Regionalversorger für insgesamt
bis zu 32.000 bedürftige Stromkunden ausgeweitet. Genutzt wird der Tarif nach E.ONAngaben von rund 20.000 Kunden (Stand August 2008). /www.pr-inside.com, APMeldung, (14.08.2008)/.
Der Caritasverband der Diözese Fulda und das Diakonische Werk Kurhessen-Waldeck
haben die Zusammenarbeit mit E.ON Mitte bei den Sozialrabatten mittlerweile wieder
eingestellt. Kritisiert wurde, dass die Caritas-Beratungsstellen als reine Ausgabestelle
der E.ON-Formulare gedient hätten. Es sei zudem bedauerlich, dass E.ON weder bereit gewesen sei, den Sozialrabatt zu einem echten Sozialtarif weiterzuentwickeln,
noch durch die Einrichtung eines Härtefallfonds zu "deutlichen Entlastungen von Haushalten mit besonderen sozialen Schwierigkeiten" beizutragen. /www.strom-magazin.de,
PM vom 04.09.2008/
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Diese 234 Haushalte wurden zwischen 2006 und 2008 im Rahmen des CariteamEnergiesparservice in Frankfurt a.M. beraten. Voraussetzung für diese Beratung ist der
Frankfurt-Pass, dessen Bezug an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.
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Vergleichsrechnungen über www.verivox.de ergaben, dass der Preisvorteil der E.ONGrundversorgung mit Sozialrabatt zu anderen, günstigen Stromtarifangeboten bei
E.ON Bayern je nach Stromverbrauch zwischen rund 18 Euro und 33 Euro pro Jahr
liegt. Im Tarifgebiet von E.ON Mitte liegt der Preisvorteil nur zwischen rund 2 Euro und
22 Euro pro Jahr, ab einem Jahresstromverbrauch von 3500 kWh gibt es sogar günstigere Anbieter (siehe Anlage 2). Durch Anbieterwechsel können bei bestimmten Nutzergruppen also teilweise ähnliche oder höhere Stromkosteneinsparungen erzielt werden.
2.2 Preisnachlass für Arbeitslose bei den Stadtwerken Weimar
Die Stadtwerke Weimar bieten für Arbeitslose (und weitere Zielgruppen wie Pflegebedürftige) einen Preisnachlass von 0,41 Cent pro kWh Strom an. Dieser Preisnachlass
kann mit weiteren Nachlässen, die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt sind,
kombiniert werden. Dazu gehören die häusliche Pflege nach Pflegegesetz, die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Weimarer Verein oder die Ausstattung des Haushalts mit bestimmten Haushaltesgeräten (wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Tiefkühltruhen, Computer, Aquarien, oder ein Arbeitsraum). Zudem gibt
es bestimmte, preisreduzierte Grundmodelle, die als Basistarif für die Preisnachlässe auf
die kWh-Preise in Anspruch genommen werden können (z.B. „Seniorenstrom“, „Studentenstrom“, „Schwerbehindertenstrom“). /www.sw-weimar.de (31.10.2008)/
Vergleichsrechnungen über www.verivox.de ergaben, dass das Angebot der Stadtwerke Weimar mit dem Rabatt für Arbeitslose durchweg teurer ist das günstigste Angebot
anderer Stromanbieter. Die Preisvorteile anderer Anbieter liegen zwischen 24 Euro und
57 Euro pro Jahr, je nach Höhe des Stromverbrauches (siehe Anlage 2). Durch Anbieterwechsel können also höhere Stromkosteneinsparungen erzielt werden.
2.3 Geplanter Sozial-Tarif der Stadtwerke Barmstedt
Die Stadtwerke Barmstedt bieten ab Januar 2009 einen neuen Tarif „Barmstedt sozial“
an. Das Modell sieht vor, dass den betroffenen Haushalten 50 Euro Grundpreis im Jahr
erlassen und 250 kWh pro Jahr und pro Person gutgeschrieben werden. Voraussetzung für den Sozialtarif ist ein Wohnsitz in Barmstedt sowie ein Sozialpass, den ALG IIund Sozialhilfeempfänger jährlich neu beantragen können. Etwa 250 Haushalte kommen nach Schätzung des Sozialamtes Barmstedt dafür in Frage. Bei einer Inanspruchnahme von geschätzten 150 Betroffenen würde dies die Stadtwerke bis zu 25.000 Euro
kosten. Nach Angaben der Stadtwerke Barmstedt spare eine Einzelperson so rund 105
Euro (bei 1500 kWh Jahresverbrauch), ein Vier-Personen-Haushalt spare rund 260 Euro (3600 kWh Jahresverbrauch). /Hamburger Abendblatt, Pressemitteilung vom
12.09.2008 www.abendblatt.de/
Vergleichsrechnungen mit den ermittelten, durchschnittlichen Verbrauchswerten einkommensschwacher Haushalte über www.verivox.de ergaben, dass die Kostenvorteile
dieses geplanten Sozialtarif-Angebotes gegenüber den günstigsten Stromanbietern am
Markt deutlich geringer ausfallen als erwartet. Sie hängen zudem stark von der Haushaltsgröße und der Ausstattung mit / ohne elektrische Warmwasserbereitung ab. Einpersonen-Haushalte würden gegenüber dem günstigsten Anbieter mit dem Tarif
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„Barmstedt sozial“ im Schnitt zwischen 35,30 € (mit elektr. Warmwasserbereitung) und
44,50 Euro (ohne elektr. Warmwasserbereitung) einsparen. Vierpersonen-Haushalte
würden durchschnittlich zwischen 162,50 Euro (ohne elektr. Warmwasserbereitung)
und 101,90 Euro (mit elektr. Warmwasserbereitung) sparen (siehe Anlage 2). Der Tarif
„Barmstedt sozial“ ist damit gegenüber dem bisherigen Tarifangebot der Stadtwerke
Barmstedt zwar grundsätzlich vorteilhaft. Durch Anbieterwechsel könnten jedoch ebenfalls deutliche Kostensenkungen erzielt werden, die die zusätzlichen Kosteneinsparpotenziale durch das geplante Sozialtarifangebot mindern.
2.4 Sozialtarif-Modell in Belgien
In Belgien wird auf nationaler Ebene ein einheitlicher Sozialtarif angeboten. Zusätzlich
gibt es in Flandern eine kostenlose Versorgung mit einer Mindestmenge Strom. Der
Strom-Sozialtarif muss von jedem Versorgungsunternehmen angeboten werden. Bezugskriterium ist u.a. ein Einkommen unter dem Existenzminimum, bei alleinstehenden
Personen rund 600 € pro Monat. Ferner haben Verbraucher mit Behinderungen und
evtl. im Alter ein Anrecht auf den Sozialtarif. Beim Sozialtarif entfällt die Grundgebühr.
Der Arbeitspreis darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dieser Maximalwert
wird alle sechs Monate neu berechnet und auf den Seiten der Netzregulierungsbehörde Belgiens („CREG“) veröffentlicht. Grundlage für die Berechnung bildet der geringste
Stromerzeugerpreis in derjenigen Region, die die niedrigsten Vertriebskosten aufweist.
Für die Kunden bedeutet dieser Sozialtarif eine Einsparung von rund 330 Euro im Jahr.
/VZ NRW 2008/
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Das „Spartarif“- Modell
Das Modell des Spartarifes wurde insbesondere von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden in die Diskussion eingebracht. Der Spartarif beinhaltet eine bestimmte Anzahl von Frei-kWh pro Haushaltsmitglied und einen progressiven Preisverlauf. Dies
führt zu einer Kostenentlastung für Haushalte mit niedrigem Verbrauch und beinhaltet
damit einen zusätzlichen Anreiz zu Strom sparen. Haushalte mit überdurchschnittlich
hohem Verbrauch müssen im Spartarif dagegen mehr bezahlen.
In einer Studie von /ISI 2004/ wurde herausgearbeitet, dass der Stromverbrauch pro
Person mit steigender Haushaltsgröße kontinuierlich abnimmt. Demnach steigt der
durchschnittliche Jahresstromverbrauch pro Kopf von 1768 kWh (EinpersonenHaushalt) mit zunehmender Haushaltsgröße auf (unter) 1066 kWh pro Person an. Dies
könnte je nach Ausgestaltung bei festgelegten Frei-kWh pro Haushaltsmitglied und
progressiver Preisgestaltung zu Kostenvorteilen für größere Haushalte führen, was bei
der Konzeption zu beachten ist. Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung würden mit einem progressiven Preisverlauf jedoch regelmäßig benachteiligt, da ihr
Stromverbrauch häufig über dem Durchschnitt liegt.
Bei der Diskussion des Spartarifes im Rahmen der Sozialtarifdebatte wird zudem davon ausgegangen, dass Haushalte mit geringem Einkommen in der Regel auch einen
niedrigeren Stromverbrauch haben und somit von einem Spartarif profitieren würden.
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Dazu gab es bisher keine belastbaren Auswertungen. Zudem gab es Hinweise, dass
ALG II - und Sozialhilfeempfänger möglicherweise einen überdurchschnittlich hohen
Stromverbrauch haben, da sie
mehr Zeit zu Hause verbringen als Personen, die berufstätig sind, was zu einem
höheren Stromverbrauch für Licht, Kochen, etc. führen kann;
kaum Investitionsmittel für die Anschaffung effizienter Geräte (sowohl Kleingeräte
wie z.B. Sparlampen etc. als auch größere Haushaltegeräte wie effiziente Kühlgeräte etc.) haben;
möglicherweise eher in billigen Wohnungen mit schlechterer gebäudetechnischer
Ausstattung wohnen (z.B. mit elektrischer Warmwasserversorgung über ineffiziente
Boiler; Elektroheizungen etc.).
Die aktuelle Auswertung der Haushaltsstromverbräuche von einkommensschwachen
Haushalten ergab: Der durchschnittliche Stromverbrauch der untersuchten Haushalte
liegt, bei vergleichbaren Rahmendaten2, mit 2603 kWh pro Jahr unter dem Bundesdurchschnitt von 3074 kWh /VDEW 2006/. Eine detailliertere Auswertung nach Haushaltsgröße und Haushalten mit / ohne elektrische Warmwasserbereitung ergab jedoch,
dass insbesondere kleinere Haushalte mit elektrischer Warmasserbereitung überdurchschnittlich hohe Stromverbräuche von 18% (Ein-Personen-Haushalte) bzw. 25%
(2-Personen-Haushalte) über den bundesweiten Durchschnittswerten für diese Haushaltsgrößen aufweisen (siehe Anlage 3). Dies erscheint aufgrund der vorhergehenden
Erläuterung auch plausibel.
Im folgenden werden die möglichen Effekte eines Spartarifes für die untersuchten
Haushalte anhand des vorgeschlagenen Spartarif-Modelles der Verbraucherzentrale
NRW /VZ NRW 2008/ noch einmal verdeutlicht:
Die Verbraucherzentrale NRW schlägt ein Strom-Spartarif-Angebot mit 250 Frei-kWh
pro Haushaltsmitglied sowie 25 Cent brutto pro kWh Strom vor, für das von der
Verbraucherzentrale Vergleichsrechnungen mit Preisen der Stadtwerke Düsseldorf
(Stand 10/2008) vorgenommen wurden. In den Beispielrechnungen sparen Haushalte
mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch /VDEW 2006/ gegenüber dem bisherigen
Grundversorgungstarif, je nach Haushaltsgröße, zwischen 6,3% und 10,2% an Stromkosten ein.
Ein Einpersonen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 1790 kWh pro Jahr
würde eine Kosteneinsparung von 9,8 % erzielen. Profitieren würden nach diesem Modell alle Einpersonen-Haushalte, die jährlich weniger als 2630 kWh Strom verbrauchen
(siehe Abb. 1).
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Durchschnittliche Haushaltsgröße: 2,2 Personen, elektrische Warmwasserbereitung
18,5% der Haushalte, elektrische Raumheizung: 5,2%. Die Rahmendaten liegen in gleicher Größenordnung wie die bundesdurchschnittlichen Werte.
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Abb. 1:
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Spartarif-Modell der Verbraucherzentrale NRW /VZ NRW 2008)
Nimmt man nun die Angaben aus dem vorgeschlagenen Modell als Grundlage und
vergleicht sie mit den möglichen Einsparungen der 234 ausgewerteten Stromverbräuche von einkommensschwachen Haushalten, so ergibt sich beispielhaft für die Einpersonen-Haushalte das folgende Ergebnis: Bei nichtelektrischer Warmwasserbereitung
würden 92% der Haushalte mit dem Spartarif Kosteneinsparungen (in unterschiedlicher
Höhe) erzielen, bei elektrischer Warmwasserbereitung 79% der Haushalte (siehe Tab. 1).
Jeweils 8% bzw. 21% der Einpersonen-Haushalte würden mit dem Spartarif-Modell jedoch mehr für den Strom bezahlen als bisher. Hier wäre eine entsprechende Beratung
von unabhängiger Seite notwendig, damit diese Haushalte nicht den vermeintlichen
„Spartarif“ wählen, der für sie letztendlich zu höheren Kosten führen würde (außer es
wird eine Best-Preis-Abrechnung angeboten). Zudem würde sich für diese Haushalte
ein leichter Preisanstieg ergeben, da nach dem Vorschlag der Verbraucherzentrale die
Mehrkosten des Spartarifes auf alle Haushalte umgelegt werden sollen. Unter ökologischen Gesichtspunkten wäre dies zwar als Sparanreiz vorteilhaft, es widerspricht hier
jedoch der Zielsetzung, einkommensschwache Haushalte zu entlasten.
Bei den ausgewerteten Zweipersonen-Haushalten ergeben sich ähnliche Ergebnisse.
Bei den Drei- und Vierpersonen-Haushalten mit geringem Einkommen würden dagegen alle Haushalte von dem Spartarif-Modell finanziell profitieren, da sie unter dem
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„Einspargrenzwert“3 liegen (siehe auch Anlage 5). Die Höhe der Kosteneinsparungen
würde jedoch stark variieren.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Fragestellungen, in wie weit das Spartarif-Modell
in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ökologisch sinnvoll ist. Nach dem Vorschlag der
Verbraucherzentrale müssten, um die beschriebenen Kosteneinsparungen zwischen
6,3% und 10,2% zu erzielen, auch solche Haushalte profitieren, die nach Vergleichwerten der Verbraucherzentrale in einer anderen Veröffentlichung /VZ NRW 2006 (siehe
Anlage 4)/ unter Aspekten der Stromeffizienz einen „hohen“ bis „viel zu hohen“ Stromverbrauch aufweisen.
Tab. 1: Effekte der Einführung eines Spartarifes nach Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW
am Beispiel von 1- und 2-Personen-Haushalten /VZ NRW 2008/ 4
1-Pers.-Haushalt
2-Pers.-Haushalt
ohne elektr.
Warmwasserbereitung
mit elektr.
Warmwasserbereitung
ohne elektr.
Warmwasserbereitung
mit elektr.
Warmwasserbereitung
Ermittelter durchschn. Verbrauch
Auswertung 234 Haushalte
1505 kWh
2107 kWh
2542 kWh
3791 kWh 5
Einspar-Grenzwert Spartarif
2630 kWh
2630 kWh
3880 kWh
3880 kWh
Resultierender Anteil Haushalte mit Kosteneinsparung
92%
79%
92%
50%
Resultierender Anteil Haushalte ohne Kosteneinsparung
8%
21%
8%
50%
Einstufung Einspargrenze
nach VZ-Vergleichswerten
„viel zu hoch“
„viel zu hoch“
„viel zu hoch“
„hoch“
Durchschnitt nach VDEW
1790 kWh
1790 kWh
3030 kWh
3030 kWh
Anteil unter Durchschnitt
72%
50%
70%
50%
Anteil über Durchschnitt
28%
50%
30%
50%
„viel zu hoch“
„gut“
„viel zu hoch“
„gut“
Einstufung VDEW-Durchschnitt
nach VZ-Vergleichswerten
Die Grenzwerte, bis zu denen mit dem Spartarif Kosteneinsparungen erzielt werden
könnten, sind demnach unter ökologischen Gesichtspunkten deutlich zu hoch angesetzt. Würde man dagegen z.B. die bundesdurchschnittlichen Verbrauchswerte je
Haushaltsgröße /VDEW 2006/ als Grenze für mögliche Kosteneinsparungen ansetzen,
so ergeben sich ein ökologisch sinnvollerer Ansatz und geringere Mehrkosten, die auf
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Grenzwert; bis zu dem gegenüber dem bisherigen Grundtarifangebot mit diesem Spartarifmodell Kosteneinsparungen erzielt werden können
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Aufgrund der geringen Fallzahlen von Haushalten mit elektrischer Warmwasserbereitung bei Drei-, Vier- und Mehrpersonen-Haushalte waren hier keine detaillierteren Auswertungen möglich. Grafische Darstellung siehe Anlage 5.
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geringe Fallzahlen, n=8
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andere Haushalte umgelegt würden. Allerdings wären weiterhin einkommensschwache
Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung überproportional benachteiligt. Bei
Ein- und Zweipersonenhaushalten mit elektrischer Warmwasserbereitung würden nur
etwa die Hälfte der Haushalte finanziell profitieren, ohne elektrische Warmwasserbereitung wären es dagegen rund 70%. Gleichzeitig fielen die Kosteneinsparungen insgesamt geringer aus und der Beratungsbedarf zur Tarifwahl würde steigen. Nach den
vorliegenden Erkenntnissen scheint die Verbindung ökologischer und sozialer Vorteile
mit diesem Spartarif-Modell demnach nicht zu gelingen.
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Fazit
Weder ein von den Energieversorgungsunternehmen nach selbst festgelegten Konditionen angebotener Sozialtarif noch das vorgestellte Modell des Spartarifes würde
Haushalte mit geringstem Einkommen generell bei den Stromkosten entlasten. Beim
Spartarif-Modell entsteht für diese Personengruppe zudem ein Zielkonflikt zwischen
ökologischen Zielen (Verbrauchsreduktion) und sozialen Aspekten (Kostenreduktion).
Die resultierenden Preisvorteile der vorgestellten Sozialtarif-Modelle aus Deutschland
sind je nach Tarifangebot und Nutzergruppe sehr unterschiedlich. Sie können damit
unter sozialen Gesichtspunkten nicht uneingeschränkt empfohlen werden. Vielmehr
müssen die Angebote zunächst differenziert betrachtet werden, damit einkommensschwache Haushalte tatsächlich die preisgünstigsten Angebote nutzen können und
nicht teilweise sogar mehr für den verbrauchten Strom bezahlen würden als zuvor. Vorteilhaft erscheint allein das Sozialtarifmodell aus Belgien, bei dem von staatlicher Seite
ein festgelegter Preisrahmen eine Kosteneinsparung garantiert. Dies würde in
Deutschland jedoch einen Eingriff in die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen bedeuten. Deshalb wäre zu überprüfen, in weit nicht die Anpassung der Regelsätze aufgrund der gestiegenen Stromkosten das geeignetere Instrument wäre.
Das vorgeschlagene Modell des Spartarifs würde nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nur für einen Teil der einkommensschwachen Haushalte eine Kostenentlastung bedeuten, auch wenn ihre durchschnittlichen Stromverbräuche unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Benachteiligt wären hier insbesondere kleinere Haushalte mit
elektrischer Warmwasserbereitung. Anreize zum Strom sparen kämen (zumindest ohne weitere Unterstützung) aufgrund der begrenzten Handlungsspielräumen in einkommensschwachen Haushalten kaum zum tragen. Kostenvorteile ergeben sich dagegen
vor allem für Haushalte mit bisher schon niedrigen Stromkosten. Damit wäre ein hoher
Beratungsbedarf von unabhängiger Seite für die Tarifwahl notwendig, damit nicht ein
namentlich als „Spartarif“ gekennzeichnetes Angebot für einen Teil der Kunden letztendlich zu höheren Kosten führt (außer es wird eine Best-Preis-Abrechnung angeboten). In wie weit dieses Modell damit für die Zielgruppe der einkommensschwachen
Haushalte sozial gerechter ist, ist fraglich. Die Optimierung des Modells hinsichtlich ökologischer Aspekte stünde zudem sozialen Aspekten einer Kostenentlastung für möglichst viele einkommensschwache Haushalte entgegen. Dass ein Spartarif bei modifizierter Ausgestaltung grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz sein könnte, um Anreize zum
Strom sparen zu setzen, bleibt davon unberührt.
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Für einkommensschwache Haushalte bleibt bei den untersuchten Sozialtarif-Modellen
(Ausnahme: Belgien) als auch beim Spartarif-Modell ein hoher Beratungsbedarf von
unabhängiger Seite, der durch die geringe Kostentransparenz im Stromsektor noch erhöht wird: Der Stromverbrauch wird nur jährlich abgerechnet, unterjährige Preiserhöhungen werden erst mit der Jahresabrechnung berechnet. Hier stellt sich die Frage, in
wie weit dieser Beratungsbedarf tatsächlich bedient werden kann und die Ressourcen
nicht im Bereich der Energieeffizienzberatung sinnvoller genutzt werden können.
Literatur
/IFEU, ISOE 2006/
ifeu-Institut für Energie- und Umwelt (IFEU), Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE): Energiekostenanstieg, soziale Folgen Klimaschutz. November
2006. (im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung)
/ISI 2004/
Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) et. al: Energieverbrauch der privaten Haushalte und des Sektors Gewerbe Handel, Dienstleistungen (GHD). 2004.
/VDEW 2006/
Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW): Privatstromverbrauch unterdurchschnittlich gestiegen. In: www.strom-magazin.de (18.09.2006)
/VZ NRW 2006/
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: 99 Wege Strom zu sparen. 4/2006.
/VZ NRW 2008/
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Vorschlag der Verbraucherzentrale
NRW zur Einführung eines Strom-Spartarifes („Sozialtarif“) für private Haushalte.
20.05.2008.
Anlage
Anlage 1: Diskussionstand zum Thema Energie-Sozialtarif
Anlage 2: Vergleichsrechnungen zu den beschriebenen Sozialtarif-Angeboten
Anlage 3: Auswertungen der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen
Haushalten in Frankfurt a. M. durch IFEU 10/2008
Anlage 4: Vergleichswerte der Verbraucherzentrale NRW zur Einordnung des Stromverbrauches
Anlage 5: Grafische Darstellung der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten, Darstellung nach Haushaltsgröße, ergänzend:
Durchschnittswerte nach VDEW und Einspar-„Grenzwert“ des Spartarifs
Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage
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Anlage 1: Diskussionsstand zum Thema: Energie-Sozialtarif (20.11.2008)
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Pro vergünstigtes Tarifangebot
1.1 Pro Sozialtarif zu allgemein günstigeren Preisen
Die Linke
Dr. Norbert Lammert fordert, dass eine kostenfreie Sockelversorgung zur Entlastung
von Haushalten mit geringen und durchschnittlichen Einkommen sichergestellt werden
solle. Zusätzlich forderte er die Halbierung der herkömmlichen Stromtarife für arme
Haushalten, welche an eine Energiesparberatung gekoppelt sein müsse, um die gesamten Sparpotenziale ausschöpfen zu können. Die Linke fordert zudem eine Abschöpfung der Profite bei Energiekonzernen, womit Maßnahmen für Energieeffizienz,
Energieeinsparung und Zuschüsse für energiesparende Geräte finanziert werden sollen. Die Bundesregierung müsse zudem die Ausgestaltung der Sozialtarife festlegen.
Die Energieversorger würden Sozialtarife nach willkürlichen Regeln festlegen mit der
Folge, dass verbilligte Tarife lediglich zeitlich begrenzt und für wenige Kunden gewährt
werden und so Eigenwerbung auf Kosten der Bedürftigen betrieben werde.
Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung,
16.10.2008)
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB-Chef Michael Sommer fordert, dass die Energieversorger den Verbrauchern einen Grundbedarf an Strom und Gas zu Vorzugsbedingungen anbieten und lediglich für
den Mehrbedarf den regulären Preis verlangen.
http://finepixer.blogspot.com/2008/07/auseinandersetzung-ber-sozialtarife.html
(27.08.2008)
1.2 Pro „Spartarif“
SPD
Ulrich Kelber, stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: Laut Kelber ging es
„nie um einen Sozialtarif; es ging immer nur um einen sozialen Effizienztarif. Wir haben
heute in Deutschland die Situation, dass die Kilowattstunde Strom umso teurer ist, umso weniger ich verbrauche. Das muss vom Kopf auf die Füße gestellt werde - sei es
freiwillig, sei es gesetzlich.“ Jedoch sollen die Stadtwerke nicht gezwungen sein, diese
Tarife anbieten zu müssen, während die EON-Tochter die lukrativen Kunden übernehmen könne. Eine Pro-Kopf- Ausgestaltung sei außerdem notwendig, Singles sollen gegenüber Familien nicht benachteiligt werden. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag,
183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung, 16.10.2008)
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Die Grünen
Die Grünen forderten den Bundestag auf zu prüfen, in wie weit Tarifmodelle ohne
Grundgebühren mit vergünstigtem Grundkontingent und progressivem Preisverlauf zur
Anwendung gebracht werden können. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen,
Bundestagsdrucksache 16/10585 vom 15.10.2008.
VKU – Verband kommunaler Unternehmen
Stephan Weil, Präsident des VKU, lehnt eines Sozialtarifs zu allgemein günstigeren
Preisen für Transferleistungsempfänger ab. Laut Weil regen Sozialtarife nicht an,
Energie verstärkt einzusparen, sondern unterstützen das bisherige Verbrauchsverhalten. Er sei dafür, Energieversorger zu verpflichten, dass es billiger wird, weniger Energie zu verbrauchen statt mehr, dass also die kWh mit zunehmendem Verbrauch teurer
wird. Es erscheine fragwürdig, mit Sozialtarifen für transferabhängige Menschen die
Gruppe der Geringverdienenden ein weiteres Mal leer ausgehen zu lassen. Der ProKopf-Ansatz eines Sozialtarifes sei nicht gerecht und verstärke die soziale Ungleichheit
in Deutschland. Ein erheblicher administrativer Mehraufwand sei ebenfalls damit verbunden, zudem seien datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Ein Nachteil ergebe sich
auch bei der Finanzierung des Sozialtarifs: Die finanziellen Mehrkosten müssten auf
die übrigen Verbraucher umgelegt werden. Eine Reduzierung der Erträge der Stadtwerke könnten nicht von diesen selbst getragen werden, da die fehlenden Einnahmen
folglich nicht für andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung ständen. Die Senkung der
Energiepreise durch Rücknahme öffentlicher Steuern und Abgaben lehnt er kategorisch ab. In: ZfK-Zeitung für kommunale Wirtschaft, 10 /2008, S. 9.: Ein Sozialtarif hilft
nicht weiter. Energieeffizienz ist die sinnvollere Reaktion auf die hohen Energiekosten.
Bundesverband der Verbraucherzentralen
Bei Verbraucherschützern löst die Forderung nach Sozialtarifen keine einhellige Begeisterung aus. Holger Krawinkel, Energieexperte beim VerbraucherzentraleBundesverband (VZBV), sagte: „Hierzulande ist es nicht vorstellbar, dass der Staat private Unternehmen dazu verpflichtet, Sozialtarife anzubieten.“ Stattdessen soll es nun
einen finanziellen Anreiz zum Stromsparen geben und zwar nicht nur für sozial Schwache, sondern für alle. Und so sieht das Modell aus: Für jedes Mitglied des Haushaltes Bedingung ist der erste Wohnsitz - soll es im Jahr 250 Kilowattstunden Strom umsonst
geben. Jenseits dieser Schwelle steigt dann der Strompreis umso kräftiger an. Der
Clou ist: Bemühungen, Energie zu sparen, werden finanziell belohnt. www.rundschauonline.de/html/artikel/1213977715209.shtml (23.06.2008)
Bund der Energieverbraucher
Mindestens einer Million Kunden pro Jahr wird nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher zeitweilig Strom und Gas wegen Zahlungsrückständen gesperrt. „Wir
befürchten eine deutliche Steigerung, wenn Staat und Energieunternehmen nichts gegen die explodierenden Preise tun“, warnte der Vorsitzende des Bundes, Aribert Peters, in der „Bild am Sonntag“. „Im Jahr 2008 steigen die Kosten für Strom und Gas für
einen durchschnittlichen Haushalt um 300 Euro.“
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IFEU
www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E144AB6D0D005
4F79BFA364EC3BB32D04~ATpl~Ecommon~Scontent.html (27.08.2008)
Deutsche Energieagentur (dena) – Stephan Kohler (Geschäftsführer)
Stefan Kohler, Geschäftsführer der dena, argumentiert, dass keine staatlich angeordnete Verbilligung von Energie zu vollziehen sei, sondern eine Umsetzung der vorhandenen wirtschaftlichen Effizienzpotenziale. Gerade für einkommensschwache
Haushalte benötige man Programme, die den Kauf hocheffizienter Haushaltsgeräte befördern. Es mache keinen Sinn, wenn der Staat die Energiepreise über Sozialtarife
künstlich reduziert. Zielführend seien Energieberatungen, aber auch Bonuszahlungen
und Kleinkredite in begrenztem und klar definiertem Umfang, die Anreize schaffen, in
Energieeffizienz zu investieren. www.dena.de/infos/newsletter/aktuelle-ausgabe32008/energie-ein-luxusgut/print/ (Abruf: 23.10.2008)
2
Kontra vergünstigtes Tarifangebot
2.1 Allgemeine Ablehnung
CDU / CSU
CDU / CSU lehnen staatlich finanzierte Sozialtarife nach wie vor ab. Der richtige Ansatz sei, dass soziale Ausgleiche in Deutschland über Sozialtransfers stattfänden uns
nicht bei einzelnen Gütern ansetzen. Ab 2010 würden 2010 „lastvariable Tarife“ angeboten werden, bei denen transparent wird, wann der Strom wie viel kostet. Die Bürger
müssten zudem selbst aktiv werden, indem sie sich für einen günstigen Stromanbieter
entscheiden. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (VorabVeröffentlichung, 16.10.2008)
FDP
Laut Gudrun Kopp (FDP) sind die vorgeschlagenen Sozialtarife der Linken „unsozial“,
denn Durchschnittsverdiener müssten zusätzlich für die so entstehenden Mehrkosten
aufkommen. Auch würden dadurch die kleineren, kommunalen Stromanbieter wie die
Stadtwerke geschwächt; die Oligopolisten gestärkt werden. Plenarprotokoll Deutscher
Bundestag, 183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung, 16.10.2008)
Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage
4
IFEU
Wirtschaftsministerium (BMWI)
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat einem Sozialtarif für Arme zur Abfederung der hohen Energiekosten erneut eine klare Absage erteilt. "Ich halte das nicht
für machbar". Der Staat könne Preismechanismen nicht außer Kraft setzen, sonst werde es irgendwann auch Sozialtarife für Milch und Butter geben. "Die richtige Antwort
lautet Energiesparen", sagte Glos. www.verivox.de, (Pressemitteilung vom 08.09.2008)
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Der DStGB spricht sich vor dem Hintergrund der Forderungen zur Entlastung bedürftiger Haushalte von steigenden Energiepreisen gegen einen Sozialtarif im Energiebereich aus. „Die Vorschläge führen nicht zu einer zielgenauen Entlastung der wirklich
bedürftigen Haushalte. Gleichzeitig ziehen sie einen erheblichen administrativen Aufwand bei den kommunalen Energieversorgern nach sich“, sagte die Vorsitzende des
Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des DStGB, Bürgermeisterin Ursula Pepper, Ahrensburg, während einer Sitzung des Gremiums in Rietberg. Pepper
machte deutlich, dass von dem derzeit aus der Presse bekannt gewordenen Vorschlag
einer Preissenkung im Strombereich um 25 Prozent für die ersten 500 kWh Stromverbrauch je Person und Haushalt im Jahr ein einkommensstarker Singlehaushalt in
gleicher Weise wie die wirklich bedürftige Zielgruppe profitieren würde. Gleichzeitig
käme auf die betroffenen Unternehmen erheblicher bürokratischer Aufwand im Rahmen der Antragstellung und der laufenden Betreuung der Anspruchsberechtigten zu.
Die Refinanzierbarkeit dieser Kosten sei bislang offen. Pepper forderte die Koalitionsfraktionen im Bund auf, ihre derzeitigen Vorschläge zu überdenken und Alternativen zu
entwickeln. „Sollen bedürftige Personen stärker als bisher von Energiekosten entlastet
werden, kann dies etwa über Veränderungen vorhandener Sozialtransfers, aber auch
durch eine gezielte Förderung von energiesparenden Geräten erfolgen“.
www.dstgb.de (Pressemitteilung vom 16.09.2008)
Deutscher Städtetag
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Stephan Artecus lehnt Sondertarife für bestimmte Kontingente von Energie aus drei Gründen ab: „Erstens weiß ich
nicht, wie man Privatunternehmen wie EON oder ENBW dazu zwingen soll, Sozialtarife
einzuführen. Früher bei den Stadtwerken ging das. Jetzt ist der Strom eine Sache des
privaten Marktes. Zum zweiten wären Grundversorgungsmengen vielleicht möglich.
Dann wären aber Doppelverdiener ohne Kinder in gut isolierten Neubauwohnungen
bessergestellt als alleinerziehende Mütter mit drei Kindern in schlecht isolierten Altbauwohnungen. Drittens wäre das eine neue Sozialleistung, die eine ganz neue Bürokratie erfordern würde. Denn wer soll den Stromversorgern sagen, wer viel und wer
wenig verdient? Hilfen sind nötig, aber in den bestehenden Strukturen.
www.staedtetag.de/10/presseecke/pressedienst/artikel/2008/07/18/00559/index.html
(18.07.2008)
Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage
5
IFEU
Caritas-Verband
Für einkommensschwache Haushalte wird der angeblich günstige Sozialtarif also zum
Bumerang. Sozialverbände schlagen Alarm. Hejo Manderscheid, Geschäftsführer der
Diözese Limburg und Vorsitzender Caritas Hessen hofft, dass Seehofers Stromidee
nach dem Wahlkampf schnell wieder in der Schublade verschwindet: „Wer hat, dem
wird gegeben, und wer wenig hat, dem wird sozusagen auch noch mehr genommen.
Im Prinzip ist es grotesk, was dort abläuft. Die Botschaft, die da verkauft wird, ist eine
reine Mogelpackung, weil es zwar ökologisch durchaus sinnvoll sein kann, aber keine
sozialpolitische Lösung ist.“ Eine andere Idee ist da schon sinnvoller: Der Staat bezuschusst den Kauf von Neugeräten.
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/0901/04_stromtarife.jsp (01.09.2008)
Deutscher Mieterbund
Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips sprach sich für einen Zuschuss für Hartz-IVEmpfänger aus, der die steigenden Kosten für Strom und Warmwasser decken soll Sozialtarife lehnte er indes ab. Rips schlug in der "Südwest Presse" unter anderem vor,
Hartz-IV-Empfänger sollten im Monat 50 Euro extra erhalten, um so die steigenden
Kosten für Strom und warmes Wasser auszugleichen. Er wandte sich jedoch gegen
Sozialtarife bei Heizung und Strom. Letztlich müsse der Staat diese Kosten aufbringen,
argumentierte Rips: "Dann sollte man lieber in bestehende Systeme investieren, in
Hartz IV, Wohngeld und steuerliche Regelungen." Rips begrüßte den Vorschlag von
Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), den Kauf energiesparender Geräte zu bezuschussen: "Es kann nicht sein, dass die Ärmsten die billigsten Geräte kaufen müssen,
weil sie keine Investitionsmittel haben, aber anschließend auf hohen Betriebskosten
sitzen." www.n-tv.de/1013221.html (24.08.2008)
Energieversorgungsunternehmen
Die großen Energieversorger lehnen Sozialtarife nahezu kategorisch ab. RWE und
Energie Baden-Württemberg (EnBW) planen keine entsprechenden Entlastungen ihrer
bedürftigen Kunden und verweisen auf individuelle Lösungen, wenn Kunden Probleme
hätten, ihre Energiekosten zu schultern. Pauschale Rabatte für die einen müssten zudem durch höhere Preise bei anderen Kunden erwirtschaftet werden, so der Tenor.
Auch Vattenfall plant keinen vergünstigten Tarif und sieht eher die Politik in der Pflicht,
eine gesamtdeutsche Lösung zu suchen. Die Konzerne wie auch Politiker der Opposition weisen zudem darauf hin, dass der Staat durch Steuern und Abgaben einen erheblichen Anteil an den hohen Energiepreisen hat. Einzig E.ON gewährt bestimmten
Kunden Vergünstigungen.
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,7272779,00.html?dr=1 (28.07.2008)
Umfragergebnisse
Die Mehrheit der Deutschen hat sich auf das Energiesparen eingestellt: In einer Umfrage für das ARD-"Morgenmagazin" gaben 65 Prozent der Befragten an, weniger
Strom, Energie oder Benzin verbrauchen zu wollen. [...] Nur neun Prozent könnten sich
Sozialtarife für ärmere Mitmenschen vorstellen.
www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,559455,00.html (13.06.2008)
Anlage 2:
Vergleich Stromkosten verschiedener Sozialtarif-Angebote mit günstigstem Stromangeboten am Markt für die jeweilige Region
Sozialrabatt EON Bayern
Grundtarif EON-Bayern
Verbrauch (kWh/a)
kWh-Preis (brutto)
Grundpreis (brutto)
Summe / Jahr (€)
abzgl. Sozialrabatt (€)
Sozialtarif (€)
1000
0,184
8,33
283,96
109,00
174,96
2000
0,184
8,33
467,96
109,00
358,96
2500
0,184
8,33
559,96
109,00
450,96
3000
0,184
8,33
651,96
109,00
542,96
3500
0,184
8,33
743,96
109,00
634,96
4000
0,184
8,33
835,96
109,00
726,96
4500
0,191
5,95
931,35
109,00
822,35
lt. www.verivox.de (28.10.2008) (€)
193,32
295,62
389,84
günstigstes Vergleichangebot*
eprimo
eprimo
eprimo
*ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen
482,29
eprimo
574,74
eprimo
667,19
eprimo
759,64
eprimo
852,09
940,42
eprimo Bonus-Strom
Einsparung Sozialrabatt EON ggü.
günstigstem Anbieter (€)
Sozialrabatt EON Mitte
Grundtarif EON-Mitte
Verbrauch (kWh/a)
kWh-Preis (brutto) (€)
Grundpreis (brutto) (€)
Summe / Jahr (€)
abzgl. Sozialrabatt (€)
Sozialtarif (€)
1500
0,184
8,33
375,96
109,00
266,96
18,36
28,66
30,88
31,33
31,78
32,23
32,68
29,74
22,52
1000
0,198
6,38
274,96
76,56
198,40
1500
0,198
6,38
374,16
76,56
297,60
2000
0,198
6,38
473,36
76,56
396,80
2500
0,198
6,38
572,56
76,56
496,00
3000
0,198
6,38
671,76
76,56
595,20
3500
0,198
6,38
770,96
76,56
694,40
4000
0,198
6,38
870,16
76,56
793,60
4500
0,198
6,38
969,36
76,56
892,80
5000
0,198
6,38
1068,56
76,56
992,00
lt. www.verivox.de (28.10.2008) (€)
210,92
317,02
418,24
509,70
günstigstes Vergleichangebot* (€)
eprimo
eprimo
eprimo Bonus-Strom
*ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen
Einsparung Sozialrabatt EON ggü.
günstigstem Anbieter (€)
5000
0,191
5,95
1026,90
109,00
917,90
12,52
19,42
21,44
13,70
597,60
685,50
773,40
861,30
949,20
Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom
2,40
-8,90
-20,20
-31,50
-42,80
Rabatt für Arbeitslose Stadtwerke Weimar
Grundtarif WeimarStrom
Verbrauch (kWh/a)
kWh-Preis (brutto) (€)
Grundpreis (brutto) (€)
Summe / Jahr (€)
abzgl. Sozialrabatt (€)**
Arbeitslosenrabatt WeimarStrom (€)
Singlestrom / Kleinfamilien
bis 2200 kWh
1000
1500
2000
0,216
0,216
0,216
52,93
52,93
52,93
268,43
376,18
483,93
4,20
6,30
8,40
264,23
369,88
475,53
lt. www.verivox.de (31.10.2008)
210,92
317,02
418,24
günstigstes Vergleichangebot* (€)
eprimo
eprimo
eprimo
*ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen
Familienstrom 2200 bis 4000 kWh
2500
3000
3500
0,178
0,178
0,178
135,41
135,41
135,41
580,41
669,41
758,41
10,50
12,60
14,70
569,91
656,81
743,71
515,29
eprimo
612,34
eprimo
709,39
eprimo
Familienstrom ab 4000 kWh
4000
4500
5000
0,212
0,212
0,212
0,00
0,00
0,00
847,60
953,55
1059,50
16,80
18,90
21,00
830,80
934,65
1038,50
806,63
eprimo
Einsparung Sozialrabatt WeimarStrom
ggü. günstigstem Anbieter (€)
-53,31
-52,86
-57,29
-54,62
-44,47
-34,32
-24,17
** bei Arbeitslosigkeit (minus 0,41ct/kWh) und Besitz einer Waschmaschine (minus 0,05 ct/kWh) sowie eines Computers (minus 0,05 Ct/KWh)
Tarif Barmstedt sozial
Grundtarif Stadwerke Barmstedt
Verbrauch (kWh/a)***
kWh-Preis (brutto) (€)
Grundpreis (brutto) (€)
Summe /Jahr (€)
abzgl. Sozialrabatt (€)**
Sozialtarif
1-Personenhaushalt
ohne elektr. WWBereitung
1505
0,212
50,00
368,31
102,88
265,43
1-Personenhaushalt mit 4-Personenhaushalt ohne
elektr. WW-Bereitung
elektrische WW-Bereitung
903,49
eprimo
1000,54
eprimo
-31,16
-37,96
4-Personenhaushalt mit
elektr. WW-Bereitung
2107
0,212
50,00
495,63
102,88
392,76
3195
0,212
50,00
725,74
261,50
464,24
4914
0,212
50,00
1089,31
261,50
827,81
lt. www.verivox.de (31.10.2008)
309,95
428,05
günstigstes Vergleichangebot* (€)
eprimo
eprimo
*ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen
626,78
Nuon Deutschl.
929,73
Bonus-Strom
Einsparung Tarif Barmstedt-Sozial
ggü. günstigstem Anbieter (€)
44,52
35,29
162,54
101,92
** ab Januar 2009 in Barmstedt, Schleswig-Holstein, 50 € + 250 kWh/Person
*** Durchschnittsverbrauch Auswertung Stromverbrauch 234 einkommenschwacher Haushalte mit Frankfurt-Pass (Auswertung 10/2008)
Anlage 3:
Auswertung der Stromverbäuche einkommensschwacher Haushalte (mir Frankfurt-Pass) in Frankfurt a. Main (11/2008)
1 Personen-Haushalt
ohne elektr.
WW-Bereitung
n=234
Fallzahl je Gruppe
elektr. WWBereitung
2 Personen-Haushalt
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
3 Personen-Haushalt
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
4 Personen-Haushalt
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
5 und mehr Personen-Haushalt
ohne elektr. WWBereitung
elektr. WWBereitung
83
23
44
8
30
5
20
3
18
1
ermittelter Durchschnitt (kWh/a)
1505
2107
2542
3791
3023
3219
3195
4914
4465
6892
Abweichung von Vergleichswert VDEW (s.u.)
-16%
18%
-16%
25%
-22%
-17%
-28%
11%
-16%
Vergleichswert VDEW 2006 (kWh/a)*
1790
1790
3030
3030
3880
3880
4430
4430
k.A.
k.A.
Vergleichswert ISI 2004 (kWh/a)*
Einordnung nach.
Vergleichswert VZ NRW 2006 (kWh/a)
1768
hoch
(1200-1600)
1768
hoch
(1900-2300)
3090
hoch
(2200-2900)
3090
hoch
(3300-4000)
3923
hoch
(3000-3800)
3923
phantastisch
(unter 3700)
4431
gut
(2700-3600)
4431
gut
(4600 - 5500)
5328
hoch
(4100-5000)
5328
* keine Unterscheidung mit / ohne elektr. Warmwasserbereitung
hier Differenz ggü.
ISI- Vergleichswert
Anlage 4:
Vergleichswerte der Verbraucherzentrale NRW
Quelle: /VZ NRW 2006/
alle Angaben in kWh /a
1 Personen-Haushalt
2 Personen-Haushalt
3 Personen-Haushalt
4 Personen-Haushalt
5 und mehr Personen-Haushalt
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
ohne elektr.
WW-Bereitung
elektr. WWBereitung
ohne elektr. WWBereitung
elektr. WWBereitung
phantastisch
unter 800
unter 1500
unter 1500
unter 2600
unter 2200
unter 3700
unter 2700
unter 4600
unter 3200
unter 5500
gut
800-1200
1500-1900
1500-2200
2600-3300
2200-3000
3700-4500
2700-3600
4600-5500
3200-4100
5500-6400
hoch
1200-1600
1900-2300
2200-2900
3300-4000
3000-3800
4500-5300
3600-4500
5500-6400
4100-5000
6400-7300
viel zu hoch
über 1600
über 2300
über 2900
über 4000
über 3800
über 5300
über 4500
über 6400
über 5000
über 7300
Bewertung:
Anlage 5:
Grafische Darstellung der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten, Darstellung nach Haushaltsgröße, ergänzend:
Durchschnittswerte nach VDEW und Einspar-„Grenzwert“ des Spartarifs