Zur Diskussion um die Einführung von Energie-Sozialtarifen in
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Zur Diskussion um die Einführung von Energie-Sozialtarifen in
Zur Diskussion um die Einführung von Energie-Sozialtarifen in Deutschland Arbeitspapier im Rahmen des Projektes: Energieeffizienz und Energieeinsparung in Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfehaushalten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bearbeitung: Elke Dünnhoff Michaela Gigli ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg Heidelberg, Dezember 2008 Dieses Arbeitspapier entstand im Rahmen des Projektes: Energieeffizienz und Energieeinsparung in ALG II- und Sozialhilfehaushalten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Laufzeit 10/2008 – 7/2009. Bearbeitung: Elke Dünnhoff (Gesamtprojektleitung) ifeu-Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg GmbH, Wilckensstraße. 3, 69 120 Heidelberg Tel: 06221 / 4767-81, Fax: 06221 / 4767-19, [email protected], www.ifeu.de in Kooperation mit: Dr. Immanuel Stieß ISOE - Institut für sozial-ökologische Forschung, Hamburger Allee 45; 60486 Frankfurt / Main Tel.: 069 / 7076919 -19; Fax: 069 / 7076919 –11, [email protected], www.isoe.de Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 1 IFEU Zur Diskussion um die Einführung von EnergieSozialtarifen in Deutschland 1 Einführung Zur Zeit werden unter dem Stichwort „Sozialtarif“ verschiedene Modelle diskutiert (siehe Anlage 1). Zunächst soll jedoch geklärt werden, was unter einem Sozialtarif für Strom (oder auch Heizenergieträger wie Gas) zu verstehen ist. Ein Sozialtarif zielt auf die Senkung der Stromkosten durch Preisreduktion für bestimmte Kundengruppen mit geringem Einkommen. Dies kann z.B. durch die Senkung des Grundpreises (d.h. der Grundgebühren) und / oder des Arbeitspreises (d.h. des Preises je verbrauchter Kilowattstunde (kWh)) erfolgen. Sozialtarife gibt es auch in anderen Branchen. So gewährt z.B. die Deutsche Telekom eine „freiwillige soziale Vergünstigung“ von 6,94 Euro pro Monat, die von den monatlichen Telefonkosten abgezogen wird. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder der Bezug von BAföG. /www.telekom.de/ Ein weiteres Ziel eines Sozialtarifes kann es sein, Stromsperrungen aufgrund von Zahlungsrückständen zu verhindern. Dies kann zum einen durch die beschriebene Preissenkung erfolgen. Zusätzlich werden auch Modelle mit einer bestimmten Anzahl an kostenlos abgegebenen Kilowattstunden Strom (Frei-kWh) und / oder Leistungsbegrenzungen für den darüber hinaus gehenden Verbrauch diskutiert, wie sie z.B. in Belgien angewendet werden. Ökologische Aspekte stehen nicht im Fokus eines Sozialtarifes. In Deutschland hat E.ON als erstes Energieversorgungsunternehmen einen „Sozialrabatt“ eingeführt, bei dem ein Betrag in Höhe der Grundgebühr nachträglich erlassen wird. Die Stadtwerke Weimar bieten einen Preisnachlass von 0,41 Cent pro kWh Strom für Arbeitslose an. Die Stadtwerke Barmstedt planen ab Januar 2009 als erster Anbieter in Schleswig-Holstein die Einführung eines Sozialtarifes mit einer Gutschrift von 50 Euro auf die Grundgebühr und 250 Frei-kWh Strom pro Haushaltsmitglied. Im Rahmen der Diskussion um einen Strom-Sozialtarif kam ein weiteres Modell des sogenannten „Spartarifs“ ins Gespräch. Dieser Spartarif basiert auf einer bestimmten Anzahl von Frei-kWh und einem progressiven Preisverlauf, bei dem ein überdurchschnittlich hoher Stromverbrauch deutlich teurer wird als bisher. Gleichzeitig führt er zu einer Kostenentlastung für Haushalte mit geringem Stromverbrauch und zielt damit auf einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Strom. Der Spartarif soll damit soziale und ökologische Vorteile verbinden. Dabei wird davon ausgegangen, dass Haushalte mit geringem Einkommen in der Regel auch einen niedrigen Stromverbrauch haben und somit von einem Spartarif profitieren würden. Der Spartarif soll jedoch für alle Haushalte angeboten werden und damit eine Stigmatisierung vermeiden. Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 2 IFEU Im folgenden werden Modelle des Sozialtarifes und Spartarifes ausführlicher vorgestellt. Dabei wurden teilweise Vergleichsrechnungen vorgenommen, für die als Datengrundlage bundesdurchschnittliche Stromverbrauchswerte /VDEW 2006/ sowie Ergebnisse eigener Auswertungen der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten1 herangezogen wurden (siehe Anlage 3). 2 Sozialtarif-Modelle im Detail 2.1 Sozialrabatt von E.ON Als erster Energieversorger in Deutschland hat E.ON Bayern im September 2006 einen ermäßigten Stromtarif für Kunden mit geringem Einkommen eingeführt. Die Antragsabwicklung erfolgt über die Sozialverbände Caritas und Diakonie Bayern. Voraussetzung ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, die an eine geringe Einkommenshöhe (z. B. auch von Rentnern oder Studierenden) gekoppelt ist. E.ON Bayern erlässt als Sozialrabatt insgesamt 108 € pro Jahr, die bei der Jahresabrechnung nachträglich verrechnet werden. Ein Großteil der Antragssteller hat aufgrund der Tarifauswahl eine jährliche Grundgebühr von 105,05 Euro, die damit praktisch erlassen wird. Der Sozialrabatt wurde auf 10.000 Anträge im Tarifgebiet von E.ON Bayern begrenzt. Der Sozialrabatt wurde vor dem Hintergrund anhaltend hoher Energiepreise und sinkender Kaufkraft bei einkommensschwachen Haushalten konzipiert. Bei größeren Nachzahlungen zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung war es vermehrt zu Zahlungsschwierigkeiten, auch bei zahlungswilligen Kunden, gekommen. Um diesen Haushalten entgegen zu kommen, stellt E.ON Bayern eine Million Euro zur Verfügung, um sich nach eigenen Angaben der sozialen Verantwortung nicht zu verschließen. Gleichzeitig sei das Pilotprojekt auch im Sinne der Preispolitik bedeutsam, da es Verwaltungskosten durch Mahnbescheide verringern helfen könne. /IFEU, ISOE 2006/ Im Januar 2008 wurde der Sozialrabatt auf alle E.ON-Regionalversorger für insgesamt bis zu 32.000 bedürftige Stromkunden ausgeweitet. Genutzt wird der Tarif nach E.ONAngaben von rund 20.000 Kunden (Stand August 2008). /www.pr-inside.com, APMeldung, (14.08.2008)/. Der Caritasverband der Diözese Fulda und das Diakonische Werk Kurhessen-Waldeck haben die Zusammenarbeit mit E.ON Mitte bei den Sozialrabatten mittlerweile wieder eingestellt. Kritisiert wurde, dass die Caritas-Beratungsstellen als reine Ausgabestelle der E.ON-Formulare gedient hätten. Es sei zudem bedauerlich, dass E.ON weder bereit gewesen sei, den Sozialrabatt zu einem echten Sozialtarif weiterzuentwickeln, noch durch die Einrichtung eines Härtefallfonds zu "deutlichen Entlastungen von Haushalten mit besonderen sozialen Schwierigkeiten" beizutragen. /www.strom-magazin.de, PM vom 04.09.2008/ 1 Diese 234 Haushalte wurden zwischen 2006 und 2008 im Rahmen des CariteamEnergiesparservice in Frankfurt a.M. beraten. Voraussetzung für diese Beratung ist der Frankfurt-Pass, dessen Bezug an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 3 IFEU Vergleichsrechnungen über www.verivox.de ergaben, dass der Preisvorteil der E.ONGrundversorgung mit Sozialrabatt zu anderen, günstigen Stromtarifangeboten bei E.ON Bayern je nach Stromverbrauch zwischen rund 18 Euro und 33 Euro pro Jahr liegt. Im Tarifgebiet von E.ON Mitte liegt der Preisvorteil nur zwischen rund 2 Euro und 22 Euro pro Jahr, ab einem Jahresstromverbrauch von 3500 kWh gibt es sogar günstigere Anbieter (siehe Anlage 2). Durch Anbieterwechsel können bei bestimmten Nutzergruppen also teilweise ähnliche oder höhere Stromkosteneinsparungen erzielt werden. 2.2 Preisnachlass für Arbeitslose bei den Stadtwerken Weimar Die Stadtwerke Weimar bieten für Arbeitslose (und weitere Zielgruppen wie Pflegebedürftige) einen Preisnachlass von 0,41 Cent pro kWh Strom an. Dieser Preisnachlass kann mit weiteren Nachlässen, die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt sind, kombiniert werden. Dazu gehören die häusliche Pflege nach Pflegegesetz, die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Weimarer Verein oder die Ausstattung des Haushalts mit bestimmten Haushaltesgeräten (wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Tiefkühltruhen, Computer, Aquarien, oder ein Arbeitsraum). Zudem gibt es bestimmte, preisreduzierte Grundmodelle, die als Basistarif für die Preisnachlässe auf die kWh-Preise in Anspruch genommen werden können (z.B. „Seniorenstrom“, „Studentenstrom“, „Schwerbehindertenstrom“). /www.sw-weimar.de (31.10.2008)/ Vergleichsrechnungen über www.verivox.de ergaben, dass das Angebot der Stadtwerke Weimar mit dem Rabatt für Arbeitslose durchweg teurer ist das günstigste Angebot anderer Stromanbieter. Die Preisvorteile anderer Anbieter liegen zwischen 24 Euro und 57 Euro pro Jahr, je nach Höhe des Stromverbrauches (siehe Anlage 2). Durch Anbieterwechsel können also höhere Stromkosteneinsparungen erzielt werden. 2.3 Geplanter Sozial-Tarif der Stadtwerke Barmstedt Die Stadtwerke Barmstedt bieten ab Januar 2009 einen neuen Tarif „Barmstedt sozial“ an. Das Modell sieht vor, dass den betroffenen Haushalten 50 Euro Grundpreis im Jahr erlassen und 250 kWh pro Jahr und pro Person gutgeschrieben werden. Voraussetzung für den Sozialtarif ist ein Wohnsitz in Barmstedt sowie ein Sozialpass, den ALG IIund Sozialhilfeempfänger jährlich neu beantragen können. Etwa 250 Haushalte kommen nach Schätzung des Sozialamtes Barmstedt dafür in Frage. Bei einer Inanspruchnahme von geschätzten 150 Betroffenen würde dies die Stadtwerke bis zu 25.000 Euro kosten. Nach Angaben der Stadtwerke Barmstedt spare eine Einzelperson so rund 105 Euro (bei 1500 kWh Jahresverbrauch), ein Vier-Personen-Haushalt spare rund 260 Euro (3600 kWh Jahresverbrauch). /Hamburger Abendblatt, Pressemitteilung vom 12.09.2008 www.abendblatt.de/ Vergleichsrechnungen mit den ermittelten, durchschnittlichen Verbrauchswerten einkommensschwacher Haushalte über www.verivox.de ergaben, dass die Kostenvorteile dieses geplanten Sozialtarif-Angebotes gegenüber den günstigsten Stromanbietern am Markt deutlich geringer ausfallen als erwartet. Sie hängen zudem stark von der Haushaltsgröße und der Ausstattung mit / ohne elektrische Warmwasserbereitung ab. Einpersonen-Haushalte würden gegenüber dem günstigsten Anbieter mit dem Tarif Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 4 IFEU „Barmstedt sozial“ im Schnitt zwischen 35,30 € (mit elektr. Warmwasserbereitung) und 44,50 Euro (ohne elektr. Warmwasserbereitung) einsparen. Vierpersonen-Haushalte würden durchschnittlich zwischen 162,50 Euro (ohne elektr. Warmwasserbereitung) und 101,90 Euro (mit elektr. Warmwasserbereitung) sparen (siehe Anlage 2). Der Tarif „Barmstedt sozial“ ist damit gegenüber dem bisherigen Tarifangebot der Stadtwerke Barmstedt zwar grundsätzlich vorteilhaft. Durch Anbieterwechsel könnten jedoch ebenfalls deutliche Kostensenkungen erzielt werden, die die zusätzlichen Kosteneinsparpotenziale durch das geplante Sozialtarifangebot mindern. 2.4 Sozialtarif-Modell in Belgien In Belgien wird auf nationaler Ebene ein einheitlicher Sozialtarif angeboten. Zusätzlich gibt es in Flandern eine kostenlose Versorgung mit einer Mindestmenge Strom. Der Strom-Sozialtarif muss von jedem Versorgungsunternehmen angeboten werden. Bezugskriterium ist u.a. ein Einkommen unter dem Existenzminimum, bei alleinstehenden Personen rund 600 € pro Monat. Ferner haben Verbraucher mit Behinderungen und evtl. im Alter ein Anrecht auf den Sozialtarif. Beim Sozialtarif entfällt die Grundgebühr. Der Arbeitspreis darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dieser Maximalwert wird alle sechs Monate neu berechnet und auf den Seiten der Netzregulierungsbehörde Belgiens („CREG“) veröffentlicht. Grundlage für die Berechnung bildet der geringste Stromerzeugerpreis in derjenigen Region, die die niedrigsten Vertriebskosten aufweist. Für die Kunden bedeutet dieser Sozialtarif eine Einsparung von rund 330 Euro im Jahr. /VZ NRW 2008/ 3 Das „Spartarif“- Modell Das Modell des Spartarifes wurde insbesondere von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden in die Diskussion eingebracht. Der Spartarif beinhaltet eine bestimmte Anzahl von Frei-kWh pro Haushaltsmitglied und einen progressiven Preisverlauf. Dies führt zu einer Kostenentlastung für Haushalte mit niedrigem Verbrauch und beinhaltet damit einen zusätzlichen Anreiz zu Strom sparen. Haushalte mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch müssen im Spartarif dagegen mehr bezahlen. In einer Studie von /ISI 2004/ wurde herausgearbeitet, dass der Stromverbrauch pro Person mit steigender Haushaltsgröße kontinuierlich abnimmt. Demnach steigt der durchschnittliche Jahresstromverbrauch pro Kopf von 1768 kWh (EinpersonenHaushalt) mit zunehmender Haushaltsgröße auf (unter) 1066 kWh pro Person an. Dies könnte je nach Ausgestaltung bei festgelegten Frei-kWh pro Haushaltsmitglied und progressiver Preisgestaltung zu Kostenvorteilen für größere Haushalte führen, was bei der Konzeption zu beachten ist. Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung würden mit einem progressiven Preisverlauf jedoch regelmäßig benachteiligt, da ihr Stromverbrauch häufig über dem Durchschnitt liegt. Bei der Diskussion des Spartarifes im Rahmen der Sozialtarifdebatte wird zudem davon ausgegangen, dass Haushalte mit geringem Einkommen in der Regel auch einen niedrigeren Stromverbrauch haben und somit von einem Spartarif profitieren würden. Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 5 IFEU Dazu gab es bisher keine belastbaren Auswertungen. Zudem gab es Hinweise, dass ALG II - und Sozialhilfeempfänger möglicherweise einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch haben, da sie mehr Zeit zu Hause verbringen als Personen, die berufstätig sind, was zu einem höheren Stromverbrauch für Licht, Kochen, etc. führen kann; kaum Investitionsmittel für die Anschaffung effizienter Geräte (sowohl Kleingeräte wie z.B. Sparlampen etc. als auch größere Haushaltegeräte wie effiziente Kühlgeräte etc.) haben; möglicherweise eher in billigen Wohnungen mit schlechterer gebäudetechnischer Ausstattung wohnen (z.B. mit elektrischer Warmwasserversorgung über ineffiziente Boiler; Elektroheizungen etc.). Die aktuelle Auswertung der Haushaltsstromverbräuche von einkommensschwachen Haushalten ergab: Der durchschnittliche Stromverbrauch der untersuchten Haushalte liegt, bei vergleichbaren Rahmendaten2, mit 2603 kWh pro Jahr unter dem Bundesdurchschnitt von 3074 kWh /VDEW 2006/. Eine detailliertere Auswertung nach Haushaltsgröße und Haushalten mit / ohne elektrische Warmwasserbereitung ergab jedoch, dass insbesondere kleinere Haushalte mit elektrischer Warmasserbereitung überdurchschnittlich hohe Stromverbräuche von 18% (Ein-Personen-Haushalte) bzw. 25% (2-Personen-Haushalte) über den bundesweiten Durchschnittswerten für diese Haushaltsgrößen aufweisen (siehe Anlage 3). Dies erscheint aufgrund der vorhergehenden Erläuterung auch plausibel. Im folgenden werden die möglichen Effekte eines Spartarifes für die untersuchten Haushalte anhand des vorgeschlagenen Spartarif-Modelles der Verbraucherzentrale NRW /VZ NRW 2008/ noch einmal verdeutlicht: Die Verbraucherzentrale NRW schlägt ein Strom-Spartarif-Angebot mit 250 Frei-kWh pro Haushaltsmitglied sowie 25 Cent brutto pro kWh Strom vor, für das von der Verbraucherzentrale Vergleichsrechnungen mit Preisen der Stadtwerke Düsseldorf (Stand 10/2008) vorgenommen wurden. In den Beispielrechnungen sparen Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch /VDEW 2006/ gegenüber dem bisherigen Grundversorgungstarif, je nach Haushaltsgröße, zwischen 6,3% und 10,2% an Stromkosten ein. Ein Einpersonen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 1790 kWh pro Jahr würde eine Kosteneinsparung von 9,8 % erzielen. Profitieren würden nach diesem Modell alle Einpersonen-Haushalte, die jährlich weniger als 2630 kWh Strom verbrauchen (siehe Abb. 1). 2 Durchschnittliche Haushaltsgröße: 2,2 Personen, elektrische Warmwasserbereitung 18,5% der Haushalte, elektrische Raumheizung: 5,2%. Die Rahmendaten liegen in gleicher Größenordnung wie die bundesdurchschnittlichen Werte. Energieeffizienz in ALG II-Haushalten Abb. 1: 6 IFEU Spartarif-Modell der Verbraucherzentrale NRW /VZ NRW 2008) Nimmt man nun die Angaben aus dem vorgeschlagenen Modell als Grundlage und vergleicht sie mit den möglichen Einsparungen der 234 ausgewerteten Stromverbräuche von einkommensschwachen Haushalten, so ergibt sich beispielhaft für die Einpersonen-Haushalte das folgende Ergebnis: Bei nichtelektrischer Warmwasserbereitung würden 92% der Haushalte mit dem Spartarif Kosteneinsparungen (in unterschiedlicher Höhe) erzielen, bei elektrischer Warmwasserbereitung 79% der Haushalte (siehe Tab. 1). Jeweils 8% bzw. 21% der Einpersonen-Haushalte würden mit dem Spartarif-Modell jedoch mehr für den Strom bezahlen als bisher. Hier wäre eine entsprechende Beratung von unabhängiger Seite notwendig, damit diese Haushalte nicht den vermeintlichen „Spartarif“ wählen, der für sie letztendlich zu höheren Kosten führen würde (außer es wird eine Best-Preis-Abrechnung angeboten). Zudem würde sich für diese Haushalte ein leichter Preisanstieg ergeben, da nach dem Vorschlag der Verbraucherzentrale die Mehrkosten des Spartarifes auf alle Haushalte umgelegt werden sollen. Unter ökologischen Gesichtspunkten wäre dies zwar als Sparanreiz vorteilhaft, es widerspricht hier jedoch der Zielsetzung, einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Bei den ausgewerteten Zweipersonen-Haushalten ergeben sich ähnliche Ergebnisse. Bei den Drei- und Vierpersonen-Haushalten mit geringem Einkommen würden dagegen alle Haushalte von dem Spartarif-Modell finanziell profitieren, da sie unter dem Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 7 IFEU „Einspargrenzwert“3 liegen (siehe auch Anlage 5). Die Höhe der Kosteneinsparungen würde jedoch stark variieren. Darüber hinaus ergeben sich weitere Fragestellungen, in wie weit das Spartarif-Modell in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ökologisch sinnvoll ist. Nach dem Vorschlag der Verbraucherzentrale müssten, um die beschriebenen Kosteneinsparungen zwischen 6,3% und 10,2% zu erzielen, auch solche Haushalte profitieren, die nach Vergleichwerten der Verbraucherzentrale in einer anderen Veröffentlichung /VZ NRW 2006 (siehe Anlage 4)/ unter Aspekten der Stromeffizienz einen „hohen“ bis „viel zu hohen“ Stromverbrauch aufweisen. Tab. 1: Effekte der Einführung eines Spartarifes nach Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW am Beispiel von 1- und 2-Personen-Haushalten /VZ NRW 2008/ 4 1-Pers.-Haushalt 2-Pers.-Haushalt ohne elektr. Warmwasserbereitung mit elektr. Warmwasserbereitung ohne elektr. Warmwasserbereitung mit elektr. Warmwasserbereitung Ermittelter durchschn. Verbrauch Auswertung 234 Haushalte 1505 kWh 2107 kWh 2542 kWh 3791 kWh 5 Einspar-Grenzwert Spartarif 2630 kWh 2630 kWh 3880 kWh 3880 kWh Resultierender Anteil Haushalte mit Kosteneinsparung 92% 79% 92% 50% Resultierender Anteil Haushalte ohne Kosteneinsparung 8% 21% 8% 50% Einstufung Einspargrenze nach VZ-Vergleichswerten „viel zu hoch“ „viel zu hoch“ „viel zu hoch“ „hoch“ Durchschnitt nach VDEW 1790 kWh 1790 kWh 3030 kWh 3030 kWh Anteil unter Durchschnitt 72% 50% 70% 50% Anteil über Durchschnitt 28% 50% 30% 50% „viel zu hoch“ „gut“ „viel zu hoch“ „gut“ Einstufung VDEW-Durchschnitt nach VZ-Vergleichswerten Die Grenzwerte, bis zu denen mit dem Spartarif Kosteneinsparungen erzielt werden könnten, sind demnach unter ökologischen Gesichtspunkten deutlich zu hoch angesetzt. Würde man dagegen z.B. die bundesdurchschnittlichen Verbrauchswerte je Haushaltsgröße /VDEW 2006/ als Grenze für mögliche Kosteneinsparungen ansetzen, so ergeben sich ein ökologisch sinnvollerer Ansatz und geringere Mehrkosten, die auf 3 Grenzwert; bis zu dem gegenüber dem bisherigen Grundtarifangebot mit diesem Spartarifmodell Kosteneinsparungen erzielt werden können 4 Aufgrund der geringen Fallzahlen von Haushalten mit elektrischer Warmwasserbereitung bei Drei-, Vier- und Mehrpersonen-Haushalte waren hier keine detaillierteren Auswertungen möglich. Grafische Darstellung siehe Anlage 5. 5 geringe Fallzahlen, n=8 Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 8 IFEU andere Haushalte umgelegt würden. Allerdings wären weiterhin einkommensschwache Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung überproportional benachteiligt. Bei Ein- und Zweipersonenhaushalten mit elektrischer Warmwasserbereitung würden nur etwa die Hälfte der Haushalte finanziell profitieren, ohne elektrische Warmwasserbereitung wären es dagegen rund 70%. Gleichzeitig fielen die Kosteneinsparungen insgesamt geringer aus und der Beratungsbedarf zur Tarifwahl würde steigen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen scheint die Verbindung ökologischer und sozialer Vorteile mit diesem Spartarif-Modell demnach nicht zu gelingen. 4 Fazit Weder ein von den Energieversorgungsunternehmen nach selbst festgelegten Konditionen angebotener Sozialtarif noch das vorgestellte Modell des Spartarifes würde Haushalte mit geringstem Einkommen generell bei den Stromkosten entlasten. Beim Spartarif-Modell entsteht für diese Personengruppe zudem ein Zielkonflikt zwischen ökologischen Zielen (Verbrauchsreduktion) und sozialen Aspekten (Kostenreduktion). Die resultierenden Preisvorteile der vorgestellten Sozialtarif-Modelle aus Deutschland sind je nach Tarifangebot und Nutzergruppe sehr unterschiedlich. Sie können damit unter sozialen Gesichtspunkten nicht uneingeschränkt empfohlen werden. Vielmehr müssen die Angebote zunächst differenziert betrachtet werden, damit einkommensschwache Haushalte tatsächlich die preisgünstigsten Angebote nutzen können und nicht teilweise sogar mehr für den verbrauchten Strom bezahlen würden als zuvor. Vorteilhaft erscheint allein das Sozialtarifmodell aus Belgien, bei dem von staatlicher Seite ein festgelegter Preisrahmen eine Kosteneinsparung garantiert. Dies würde in Deutschland jedoch einen Eingriff in die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen bedeuten. Deshalb wäre zu überprüfen, in weit nicht die Anpassung der Regelsätze aufgrund der gestiegenen Stromkosten das geeignetere Instrument wäre. Das vorgeschlagene Modell des Spartarifs würde nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nur für einen Teil der einkommensschwachen Haushalte eine Kostenentlastung bedeuten, auch wenn ihre durchschnittlichen Stromverbräuche unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Benachteiligt wären hier insbesondere kleinere Haushalte mit elektrischer Warmwasserbereitung. Anreize zum Strom sparen kämen (zumindest ohne weitere Unterstützung) aufgrund der begrenzten Handlungsspielräumen in einkommensschwachen Haushalten kaum zum tragen. Kostenvorteile ergeben sich dagegen vor allem für Haushalte mit bisher schon niedrigen Stromkosten. Damit wäre ein hoher Beratungsbedarf von unabhängiger Seite für die Tarifwahl notwendig, damit nicht ein namentlich als „Spartarif“ gekennzeichnetes Angebot für einen Teil der Kunden letztendlich zu höheren Kosten führt (außer es wird eine Best-Preis-Abrechnung angeboten). In wie weit dieses Modell damit für die Zielgruppe der einkommensschwachen Haushalte sozial gerechter ist, ist fraglich. Die Optimierung des Modells hinsichtlich ökologischer Aspekte stünde zudem sozialen Aspekten einer Kostenentlastung für möglichst viele einkommensschwache Haushalte entgegen. Dass ein Spartarif bei modifizierter Ausgestaltung grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz sein könnte, um Anreize zum Strom sparen zu setzen, bleibt davon unberührt. Energieeffizienz in ALG II-Haushalten 9 IFEU Für einkommensschwache Haushalte bleibt bei den untersuchten Sozialtarif-Modellen (Ausnahme: Belgien) als auch beim Spartarif-Modell ein hoher Beratungsbedarf von unabhängiger Seite, der durch die geringe Kostentransparenz im Stromsektor noch erhöht wird: Der Stromverbrauch wird nur jährlich abgerechnet, unterjährige Preiserhöhungen werden erst mit der Jahresabrechnung berechnet. Hier stellt sich die Frage, in wie weit dieser Beratungsbedarf tatsächlich bedient werden kann und die Ressourcen nicht im Bereich der Energieeffizienzberatung sinnvoller genutzt werden können. Literatur /IFEU, ISOE 2006/ ifeu-Institut für Energie- und Umwelt (IFEU), Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE): Energiekostenanstieg, soziale Folgen Klimaschutz. November 2006. (im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung) /ISI 2004/ Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) et. al: Energieverbrauch der privaten Haushalte und des Sektors Gewerbe Handel, Dienstleistungen (GHD). 2004. /VDEW 2006/ Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW): Privatstromverbrauch unterdurchschnittlich gestiegen. In: www.strom-magazin.de (18.09.2006) /VZ NRW 2006/ Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: 99 Wege Strom zu sparen. 4/2006. /VZ NRW 2008/ Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW zur Einführung eines Strom-Spartarifes („Sozialtarif“) für private Haushalte. 20.05.2008. Anlage Anlage 1: Diskussionstand zum Thema Energie-Sozialtarif Anlage 2: Vergleichsrechnungen zu den beschriebenen Sozialtarif-Angeboten Anlage 3: Auswertungen der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten in Frankfurt a. M. durch IFEU 10/2008 Anlage 4: Vergleichswerte der Verbraucherzentrale NRW zur Einordnung des Stromverbrauches Anlage 5: Grafische Darstellung der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten, Darstellung nach Haushaltsgröße, ergänzend: Durchschnittswerte nach VDEW und Einspar-„Grenzwert“ des Spartarifs Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage 1 IFEU Anlage 1: Diskussionsstand zum Thema: Energie-Sozialtarif (20.11.2008) 1 Pro vergünstigtes Tarifangebot 1.1 Pro Sozialtarif zu allgemein günstigeren Preisen Die Linke Dr. Norbert Lammert fordert, dass eine kostenfreie Sockelversorgung zur Entlastung von Haushalten mit geringen und durchschnittlichen Einkommen sichergestellt werden solle. Zusätzlich forderte er die Halbierung der herkömmlichen Stromtarife für arme Haushalten, welche an eine Energiesparberatung gekoppelt sein müsse, um die gesamten Sparpotenziale ausschöpfen zu können. Die Linke fordert zudem eine Abschöpfung der Profite bei Energiekonzernen, womit Maßnahmen für Energieeffizienz, Energieeinsparung und Zuschüsse für energiesparende Geräte finanziert werden sollen. Die Bundesregierung müsse zudem die Ausgestaltung der Sozialtarife festlegen. Die Energieversorger würden Sozialtarife nach willkürlichen Regeln festlegen mit der Folge, dass verbilligte Tarife lediglich zeitlich begrenzt und für wenige Kunden gewährt werden und so Eigenwerbung auf Kosten der Bedürftigen betrieben werde. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung, 16.10.2008) Deutscher Gewerkschaftsbund DGB-Chef Michael Sommer fordert, dass die Energieversorger den Verbrauchern einen Grundbedarf an Strom und Gas zu Vorzugsbedingungen anbieten und lediglich für den Mehrbedarf den regulären Preis verlangen. http://finepixer.blogspot.com/2008/07/auseinandersetzung-ber-sozialtarife.html (27.08.2008) 1.2 Pro „Spartarif“ SPD Ulrich Kelber, stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: Laut Kelber ging es „nie um einen Sozialtarif; es ging immer nur um einen sozialen Effizienztarif. Wir haben heute in Deutschland die Situation, dass die Kilowattstunde Strom umso teurer ist, umso weniger ich verbrauche. Das muss vom Kopf auf die Füße gestellt werde - sei es freiwillig, sei es gesetzlich.“ Jedoch sollen die Stadtwerke nicht gezwungen sein, diese Tarife anbieten zu müssen, während die EON-Tochter die lukrativen Kunden übernehmen könne. Eine Pro-Kopf- Ausgestaltung sei außerdem notwendig, Singles sollen gegenüber Familien nicht benachteiligt werden. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung, 16.10.2008) Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage 2 IFEU Die Grünen Die Grünen forderten den Bundestag auf zu prüfen, in wie weit Tarifmodelle ohne Grundgebühren mit vergünstigtem Grundkontingent und progressivem Preisverlauf zur Anwendung gebracht werden können. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Bundestagsdrucksache 16/10585 vom 15.10.2008. VKU – Verband kommunaler Unternehmen Stephan Weil, Präsident des VKU, lehnt eines Sozialtarifs zu allgemein günstigeren Preisen für Transferleistungsempfänger ab. Laut Weil regen Sozialtarife nicht an, Energie verstärkt einzusparen, sondern unterstützen das bisherige Verbrauchsverhalten. Er sei dafür, Energieversorger zu verpflichten, dass es billiger wird, weniger Energie zu verbrauchen statt mehr, dass also die kWh mit zunehmendem Verbrauch teurer wird. Es erscheine fragwürdig, mit Sozialtarifen für transferabhängige Menschen die Gruppe der Geringverdienenden ein weiteres Mal leer ausgehen zu lassen. Der ProKopf-Ansatz eines Sozialtarifes sei nicht gerecht und verstärke die soziale Ungleichheit in Deutschland. Ein erheblicher administrativer Mehraufwand sei ebenfalls damit verbunden, zudem seien datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Ein Nachteil ergebe sich auch bei der Finanzierung des Sozialtarifs: Die finanziellen Mehrkosten müssten auf die übrigen Verbraucher umgelegt werden. Eine Reduzierung der Erträge der Stadtwerke könnten nicht von diesen selbst getragen werden, da die fehlenden Einnahmen folglich nicht für andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung ständen. Die Senkung der Energiepreise durch Rücknahme öffentlicher Steuern und Abgaben lehnt er kategorisch ab. In: ZfK-Zeitung für kommunale Wirtschaft, 10 /2008, S. 9.: Ein Sozialtarif hilft nicht weiter. Energieeffizienz ist die sinnvollere Reaktion auf die hohen Energiekosten. Bundesverband der Verbraucherzentralen Bei Verbraucherschützern löst die Forderung nach Sozialtarifen keine einhellige Begeisterung aus. Holger Krawinkel, Energieexperte beim VerbraucherzentraleBundesverband (VZBV), sagte: „Hierzulande ist es nicht vorstellbar, dass der Staat private Unternehmen dazu verpflichtet, Sozialtarife anzubieten.“ Stattdessen soll es nun einen finanziellen Anreiz zum Stromsparen geben und zwar nicht nur für sozial Schwache, sondern für alle. Und so sieht das Modell aus: Für jedes Mitglied des Haushaltes Bedingung ist der erste Wohnsitz - soll es im Jahr 250 Kilowattstunden Strom umsonst geben. Jenseits dieser Schwelle steigt dann der Strompreis umso kräftiger an. Der Clou ist: Bemühungen, Energie zu sparen, werden finanziell belohnt. www.rundschauonline.de/html/artikel/1213977715209.shtml (23.06.2008) Bund der Energieverbraucher Mindestens einer Million Kunden pro Jahr wird nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher zeitweilig Strom und Gas wegen Zahlungsrückständen gesperrt. „Wir befürchten eine deutliche Steigerung, wenn Staat und Energieunternehmen nichts gegen die explodierenden Preise tun“, warnte der Vorsitzende des Bundes, Aribert Peters, in der „Bild am Sonntag“. „Im Jahr 2008 steigen die Kosten für Strom und Gas für einen durchschnittlichen Haushalt um 300 Euro.“ Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage 3 IFEU www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E144AB6D0D005 4F79BFA364EC3BB32D04~ATpl~Ecommon~Scontent.html (27.08.2008) Deutsche Energieagentur (dena) – Stephan Kohler (Geschäftsführer) Stefan Kohler, Geschäftsführer der dena, argumentiert, dass keine staatlich angeordnete Verbilligung von Energie zu vollziehen sei, sondern eine Umsetzung der vorhandenen wirtschaftlichen Effizienzpotenziale. Gerade für einkommensschwache Haushalte benötige man Programme, die den Kauf hocheffizienter Haushaltsgeräte befördern. Es mache keinen Sinn, wenn der Staat die Energiepreise über Sozialtarife künstlich reduziert. Zielführend seien Energieberatungen, aber auch Bonuszahlungen und Kleinkredite in begrenztem und klar definiertem Umfang, die Anreize schaffen, in Energieeffizienz zu investieren. www.dena.de/infos/newsletter/aktuelle-ausgabe32008/energie-ein-luxusgut/print/ (Abruf: 23.10.2008) 2 Kontra vergünstigtes Tarifangebot 2.1 Allgemeine Ablehnung CDU / CSU CDU / CSU lehnen staatlich finanzierte Sozialtarife nach wie vor ab. Der richtige Ansatz sei, dass soziale Ausgleiche in Deutschland über Sozialtransfers stattfänden uns nicht bei einzelnen Gütern ansetzen. Ab 2010 würden 2010 „lastvariable Tarife“ angeboten werden, bei denen transparent wird, wann der Strom wie viel kostet. Die Bürger müssten zudem selbst aktiv werden, indem sie sich für einen günstigen Stromanbieter entscheiden. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (VorabVeröffentlichung, 16.10.2008) FDP Laut Gudrun Kopp (FDP) sind die vorgeschlagenen Sozialtarife der Linken „unsozial“, denn Durchschnittsverdiener müssten zusätzlich für die so entstehenden Mehrkosten aufkommen. Auch würden dadurch die kleineren, kommunalen Stromanbieter wie die Stadtwerke geschwächt; die Oligopolisten gestärkt werden. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 183. Sitzung, (Vorab-Veröffentlichung, 16.10.2008) Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage 4 IFEU Wirtschaftsministerium (BMWI) Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat einem Sozialtarif für Arme zur Abfederung der hohen Energiekosten erneut eine klare Absage erteilt. "Ich halte das nicht für machbar". Der Staat könne Preismechanismen nicht außer Kraft setzen, sonst werde es irgendwann auch Sozialtarife für Milch und Butter geben. "Die richtige Antwort lautet Energiesparen", sagte Glos. www.verivox.de, (Pressemitteilung vom 08.09.2008) Deutscher Städte- und Gemeindebund Der DStGB spricht sich vor dem Hintergrund der Forderungen zur Entlastung bedürftiger Haushalte von steigenden Energiepreisen gegen einen Sozialtarif im Energiebereich aus. „Die Vorschläge führen nicht zu einer zielgenauen Entlastung der wirklich bedürftigen Haushalte. Gleichzeitig ziehen sie einen erheblichen administrativen Aufwand bei den kommunalen Energieversorgern nach sich“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des DStGB, Bürgermeisterin Ursula Pepper, Ahrensburg, während einer Sitzung des Gremiums in Rietberg. Pepper machte deutlich, dass von dem derzeit aus der Presse bekannt gewordenen Vorschlag einer Preissenkung im Strombereich um 25 Prozent für die ersten 500 kWh Stromverbrauch je Person und Haushalt im Jahr ein einkommensstarker Singlehaushalt in gleicher Weise wie die wirklich bedürftige Zielgruppe profitieren würde. Gleichzeitig käme auf die betroffenen Unternehmen erheblicher bürokratischer Aufwand im Rahmen der Antragstellung und der laufenden Betreuung der Anspruchsberechtigten zu. Die Refinanzierbarkeit dieser Kosten sei bislang offen. Pepper forderte die Koalitionsfraktionen im Bund auf, ihre derzeitigen Vorschläge zu überdenken und Alternativen zu entwickeln. „Sollen bedürftige Personen stärker als bisher von Energiekosten entlastet werden, kann dies etwa über Veränderungen vorhandener Sozialtransfers, aber auch durch eine gezielte Förderung von energiesparenden Geräten erfolgen“. www.dstgb.de (Pressemitteilung vom 16.09.2008) Deutscher Städtetag Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Stephan Artecus lehnt Sondertarife für bestimmte Kontingente von Energie aus drei Gründen ab: „Erstens weiß ich nicht, wie man Privatunternehmen wie EON oder ENBW dazu zwingen soll, Sozialtarife einzuführen. Früher bei den Stadtwerken ging das. Jetzt ist der Strom eine Sache des privaten Marktes. Zum zweiten wären Grundversorgungsmengen vielleicht möglich. Dann wären aber Doppelverdiener ohne Kinder in gut isolierten Neubauwohnungen bessergestellt als alleinerziehende Mütter mit drei Kindern in schlecht isolierten Altbauwohnungen. Drittens wäre das eine neue Sozialleistung, die eine ganz neue Bürokratie erfordern würde. Denn wer soll den Stromversorgern sagen, wer viel und wer wenig verdient? Hilfen sind nötig, aber in den bestehenden Strukturen. www.staedtetag.de/10/presseecke/pressedienst/artikel/2008/07/18/00559/index.html (18.07.2008) Energieeffizienz in ALG II-Haushalten - Anlage 5 IFEU Caritas-Verband Für einkommensschwache Haushalte wird der angeblich günstige Sozialtarif also zum Bumerang. Sozialverbände schlagen Alarm. Hejo Manderscheid, Geschäftsführer der Diözese Limburg und Vorsitzender Caritas Hessen hofft, dass Seehofers Stromidee nach dem Wahlkampf schnell wieder in der Schublade verschwindet: „Wer hat, dem wird gegeben, und wer wenig hat, dem wird sozusagen auch noch mehr genommen. Im Prinzip ist es grotesk, was dort abläuft. Die Botschaft, die da verkauft wird, ist eine reine Mogelpackung, weil es zwar ökologisch durchaus sinnvoll sein kann, aber keine sozialpolitische Lösung ist.“ Eine andere Idee ist da schon sinnvoller: Der Staat bezuschusst den Kauf von Neugeräten. www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/0901/04_stromtarife.jsp (01.09.2008) Deutscher Mieterbund Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips sprach sich für einen Zuschuss für Hartz-IVEmpfänger aus, der die steigenden Kosten für Strom und Warmwasser decken soll Sozialtarife lehnte er indes ab. Rips schlug in der "Südwest Presse" unter anderem vor, Hartz-IV-Empfänger sollten im Monat 50 Euro extra erhalten, um so die steigenden Kosten für Strom und warmes Wasser auszugleichen. Er wandte sich jedoch gegen Sozialtarife bei Heizung und Strom. Letztlich müsse der Staat diese Kosten aufbringen, argumentierte Rips: "Dann sollte man lieber in bestehende Systeme investieren, in Hartz IV, Wohngeld und steuerliche Regelungen." Rips begrüßte den Vorschlag von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), den Kauf energiesparender Geräte zu bezuschussen: "Es kann nicht sein, dass die Ärmsten die billigsten Geräte kaufen müssen, weil sie keine Investitionsmittel haben, aber anschließend auf hohen Betriebskosten sitzen." www.n-tv.de/1013221.html (24.08.2008) Energieversorgungsunternehmen Die großen Energieversorger lehnen Sozialtarife nahezu kategorisch ab. RWE und Energie Baden-Württemberg (EnBW) planen keine entsprechenden Entlastungen ihrer bedürftigen Kunden und verweisen auf individuelle Lösungen, wenn Kunden Probleme hätten, ihre Energiekosten zu schultern. Pauschale Rabatte für die einen müssten zudem durch höhere Preise bei anderen Kunden erwirtschaftet werden, so der Tenor. Auch Vattenfall plant keinen vergünstigten Tarif und sieht eher die Politik in der Pflicht, eine gesamtdeutsche Lösung zu suchen. Die Konzerne wie auch Politiker der Opposition weisen zudem darauf hin, dass der Staat durch Steuern und Abgaben einen erheblichen Anteil an den hohen Energiepreisen hat. Einzig E.ON gewährt bestimmten Kunden Vergünstigungen. http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,7272779,00.html?dr=1 (28.07.2008) Umfragergebnisse Die Mehrheit der Deutschen hat sich auf das Energiesparen eingestellt: In einer Umfrage für das ARD-"Morgenmagazin" gaben 65 Prozent der Befragten an, weniger Strom, Energie oder Benzin verbrauchen zu wollen. [...] Nur neun Prozent könnten sich Sozialtarife für ärmere Mitmenschen vorstellen. www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,559455,00.html (13.06.2008) Anlage 2: Vergleich Stromkosten verschiedener Sozialtarif-Angebote mit günstigstem Stromangeboten am Markt für die jeweilige Region Sozialrabatt EON Bayern Grundtarif EON-Bayern Verbrauch (kWh/a) kWh-Preis (brutto) Grundpreis (brutto) Summe / Jahr (€) abzgl. Sozialrabatt (€) Sozialtarif (€) 1000 0,184 8,33 283,96 109,00 174,96 2000 0,184 8,33 467,96 109,00 358,96 2500 0,184 8,33 559,96 109,00 450,96 3000 0,184 8,33 651,96 109,00 542,96 3500 0,184 8,33 743,96 109,00 634,96 4000 0,184 8,33 835,96 109,00 726,96 4500 0,191 5,95 931,35 109,00 822,35 lt. www.verivox.de (28.10.2008) (€) 193,32 295,62 389,84 günstigstes Vergleichangebot* eprimo eprimo eprimo *ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen 482,29 eprimo 574,74 eprimo 667,19 eprimo 759,64 eprimo 852,09 940,42 eprimo Bonus-Strom Einsparung Sozialrabatt EON ggü. günstigstem Anbieter (€) Sozialrabatt EON Mitte Grundtarif EON-Mitte Verbrauch (kWh/a) kWh-Preis (brutto) (€) Grundpreis (brutto) (€) Summe / Jahr (€) abzgl. Sozialrabatt (€) Sozialtarif (€) 1500 0,184 8,33 375,96 109,00 266,96 18,36 28,66 30,88 31,33 31,78 32,23 32,68 29,74 22,52 1000 0,198 6,38 274,96 76,56 198,40 1500 0,198 6,38 374,16 76,56 297,60 2000 0,198 6,38 473,36 76,56 396,80 2500 0,198 6,38 572,56 76,56 496,00 3000 0,198 6,38 671,76 76,56 595,20 3500 0,198 6,38 770,96 76,56 694,40 4000 0,198 6,38 870,16 76,56 793,60 4500 0,198 6,38 969,36 76,56 892,80 5000 0,198 6,38 1068,56 76,56 992,00 lt. www.verivox.de (28.10.2008) (€) 210,92 317,02 418,24 509,70 günstigstes Vergleichangebot* (€) eprimo eprimo eprimo Bonus-Strom *ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen Einsparung Sozialrabatt EON ggü. günstigstem Anbieter (€) 5000 0,191 5,95 1026,90 109,00 917,90 12,52 19,42 21,44 13,70 597,60 685,50 773,40 861,30 949,20 Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom Bonus-Strom 2,40 -8,90 -20,20 -31,50 -42,80 Rabatt für Arbeitslose Stadtwerke Weimar Grundtarif WeimarStrom Verbrauch (kWh/a) kWh-Preis (brutto) (€) Grundpreis (brutto) (€) Summe / Jahr (€) abzgl. Sozialrabatt (€)** Arbeitslosenrabatt WeimarStrom (€) Singlestrom / Kleinfamilien bis 2200 kWh 1000 1500 2000 0,216 0,216 0,216 52,93 52,93 52,93 268,43 376,18 483,93 4,20 6,30 8,40 264,23 369,88 475,53 lt. www.verivox.de (31.10.2008) 210,92 317,02 418,24 günstigstes Vergleichangebot* (€) eprimo eprimo eprimo *ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen Familienstrom 2200 bis 4000 kWh 2500 3000 3500 0,178 0,178 0,178 135,41 135,41 135,41 580,41 669,41 758,41 10,50 12,60 14,70 569,91 656,81 743,71 515,29 eprimo 612,34 eprimo 709,39 eprimo Familienstrom ab 4000 kWh 4000 4500 5000 0,212 0,212 0,212 0,00 0,00 0,00 847,60 953,55 1059,50 16,80 18,90 21,00 830,80 934,65 1038,50 806,63 eprimo Einsparung Sozialrabatt WeimarStrom ggü. günstigstem Anbieter (€) -53,31 -52,86 -57,29 -54,62 -44,47 -34,32 -24,17 ** bei Arbeitslosigkeit (minus 0,41ct/kWh) und Besitz einer Waschmaschine (minus 0,05 ct/kWh) sowie eines Computers (minus 0,05 Ct/KWh) Tarif Barmstedt sozial Grundtarif Stadwerke Barmstedt Verbrauch (kWh/a)*** kWh-Preis (brutto) (€) Grundpreis (brutto) (€) Summe /Jahr (€) abzgl. Sozialrabatt (€)** Sozialtarif 1-Personenhaushalt ohne elektr. WWBereitung 1505 0,212 50,00 368,31 102,88 265,43 1-Personenhaushalt mit 4-Personenhaushalt ohne elektr. WW-Bereitung elektrische WW-Bereitung 903,49 eprimo 1000,54 eprimo -31,16 -37,96 4-Personenhaushalt mit elektr. WW-Bereitung 2107 0,212 50,00 495,63 102,88 392,76 3195 0,212 50,00 725,74 261,50 464,24 4914 0,212 50,00 1089,31 261,50 827,81 lt. www.verivox.de (31.10.2008) 309,95 428,05 günstigstes Vergleichangebot* (€) eprimo eprimo *ohne Vorauskasse-Angebote, ohne Angebote mit besonderen Kautionen 626,78 Nuon Deutschl. 929,73 Bonus-Strom Einsparung Tarif Barmstedt-Sozial ggü. günstigstem Anbieter (€) 44,52 35,29 162,54 101,92 ** ab Januar 2009 in Barmstedt, Schleswig-Holstein, 50 € + 250 kWh/Person *** Durchschnittsverbrauch Auswertung Stromverbrauch 234 einkommenschwacher Haushalte mit Frankfurt-Pass (Auswertung 10/2008) Anlage 3: Auswertung der Stromverbäuche einkommensschwacher Haushalte (mir Frankfurt-Pass) in Frankfurt a. Main (11/2008) 1 Personen-Haushalt ohne elektr. WW-Bereitung n=234 Fallzahl je Gruppe elektr. WWBereitung 2 Personen-Haushalt ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung 3 Personen-Haushalt ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung 4 Personen-Haushalt ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung 5 und mehr Personen-Haushalt ohne elektr. WWBereitung elektr. WWBereitung 83 23 44 8 30 5 20 3 18 1 ermittelter Durchschnitt (kWh/a) 1505 2107 2542 3791 3023 3219 3195 4914 4465 6892 Abweichung von Vergleichswert VDEW (s.u.) -16% 18% -16% 25% -22% -17% -28% 11% -16% Vergleichswert VDEW 2006 (kWh/a)* 1790 1790 3030 3030 3880 3880 4430 4430 k.A. k.A. Vergleichswert ISI 2004 (kWh/a)* Einordnung nach. Vergleichswert VZ NRW 2006 (kWh/a) 1768 hoch (1200-1600) 1768 hoch (1900-2300) 3090 hoch (2200-2900) 3090 hoch (3300-4000) 3923 hoch (3000-3800) 3923 phantastisch (unter 3700) 4431 gut (2700-3600) 4431 gut (4600 - 5500) 5328 hoch (4100-5000) 5328 * keine Unterscheidung mit / ohne elektr. Warmwasserbereitung hier Differenz ggü. ISI- Vergleichswert Anlage 4: Vergleichswerte der Verbraucherzentrale NRW Quelle: /VZ NRW 2006/ alle Angaben in kWh /a 1 Personen-Haushalt 2 Personen-Haushalt 3 Personen-Haushalt 4 Personen-Haushalt 5 und mehr Personen-Haushalt ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung ohne elektr. WW-Bereitung elektr. WWBereitung ohne elektr. WWBereitung elektr. WWBereitung phantastisch unter 800 unter 1500 unter 1500 unter 2600 unter 2200 unter 3700 unter 2700 unter 4600 unter 3200 unter 5500 gut 800-1200 1500-1900 1500-2200 2600-3300 2200-3000 3700-4500 2700-3600 4600-5500 3200-4100 5500-6400 hoch 1200-1600 1900-2300 2200-2900 3300-4000 3000-3800 4500-5300 3600-4500 5500-6400 4100-5000 6400-7300 viel zu hoch über 1600 über 2300 über 2900 über 4000 über 3800 über 5300 über 4500 über 6400 über 5000 über 7300 Bewertung: Anlage 5: Grafische Darstellung der Stromverbräuche von 234 einkommensschwachen Haushalten, Darstellung nach Haushaltsgröße, ergänzend: Durchschnittswerte nach VDEW und Einspar-„Grenzwert“ des Spartarifs