Mitgliedsvertrag Bushido Linz V2.0

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Mitgliedsvertrag Bushido Linz V2.0
ZVR-Zahl: 471625025
[email protected]
http://www.born2fight.at
Tel.: +43 650 50 10 522
Edmund-Aignerstr. 17/1/10
A-4030 Linz
z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger
Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000
Kto.Nr.: 19003573
Karateverein „Bushido Linz“
Mitgliedsvertrag: Bushido Linz
Antragsteller :: Kdn.Nr.: ______
Vorname:
Nachame:
Titel:
Strasse + Nr.:
Postleitzahl + Ort:
Mobiltelefon:
Festnetztelefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Nationalität:
Beruf:
Erziehungsberechtiger (bei Minderjährigen)
Vorname:
Nachame:
Titel:
Strasse + Nr.:
Postleitzahl + Ort:
Mobiltelefon:
Festnetztelefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Nationalität:
Beruf:
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Änderung vorbehalten
Version 2.0 vom 15.03.11
ZVR-Zahl: 471625025
[email protected]
http://www.born2fight.at
Tel.: +43 650 50 10 522
Edmund-Aignerstr. 17/1/10
A-4030 Linz
z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger
Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000
Kto.Nr.: 19003573
Karateverein „Bushido Linz“
Vertragsbedingungen (Version 2.0)
1.
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15.
Mit dem Antrag auf Beitritt zum Verein, erklärt sich der Antragsteller mit den Statuten des Vereines
einverstanden.
Der Antragsteller erklärt gesundheitlich und Körperlich in der Lage zu sein, den von ihm gewählten
Sport auszuüben. Eine jährliche ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Der Verein und die als Trainer
beauftragten Personen übernehmen für Verletzungen und/oder Gesundheitsschäden, die im Rahmen des
ordnungsgemäß geführten Trainings entstehen, keinerlei Haftung.
Um Verletzungen vorzubeugen sind Schmuck, Uhren, Haarspangen und dergleichen vor dem Training
abzulegen.
Der Antragsteller, kann zu den von der Vereinsleitung festgelegten Trainingszeiten die Räume und
Einrichtungen des Vereins benützen. Versäumt er den Unterricht ganz oder teilweise, so entbindet ihn
dies nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verein. Änderungen der Trainingszeiten
bleiben dem Verein vorbehalten, werden aber in der Vereinszeitung, auf der Homepage, via E-Mail, im
Rahmen des Trainings oder mittels schriftlicher Mitteilung dem Teilnehmer bekannt gegeben.
Im Falle von Betriebsunterbrechungen seitens des Vereines (infolge von Reinigung, Reparaturen,
Ferien, Wettkämpfen, Karatelehrgängen o.ä.) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung,
da dies bereits in der Preiskalkulation zu seinen Gunsten enthalten ist.
Der Mitgliedsbeitrag ist ab Vertragsabschluss fällig und wird seitens des Vereines mittels eines
Abbuchungsauftrages oder seitens des Antragstellers mittels Dauerauftrages verbucht. Im Falle des
Zahlungsverzuges - nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist - ist die
Vereinsleitung berechtigt, Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe und die Kosten der Einmahnung
dem Teilnehmer anzulasten. Nach Abschluss des Anfängerkurses wird, sofern keine andere
Vereinbarung besteht, der Mitgliedsbeitrag immer für ein Quartal automatisch abgebucht. Die Höhe des
Mitgliedsbeitrages bestimmt der Vorstand des Vereines entsprechend des Finanzplanes.
Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der der tatsächlichen Inanspruchnahme des
Unterrichtes. Beitrags- und Gebührenänderungen bleiben dem Verein vorbehalten.
Der gegenständliche Vertrag kann vom Teilnehmer jeweils 4 Wochen vor Ablauf der neuen
Beitragspflicht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, erfolgt keine Kündigung, verlängert sich
der Vertrag automatisch. Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs oder durch
Einreichen eines durch einen Trainer bestätigten Austrittsformulares an die Vereinsleitung zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend, bei vorzeitiger Kündigung
erfolg keine Beitragsrückerstattung.
Grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten berechtigt den Verein zum sofortigen
Vertragsrücktritt, wobei in diesem Fall trotz Ausschluss der bezahlte Mitgliedsbeitrag zu Gänze verfällt.
Für materielle Schäden im Zusammenhang der Einrichtung oder dem gebotenen Training, sowie für
abhanden gekommene Gegenstände, Wertsachen oder Kleidungsstücke wird nicht gehaftet. Vom
Antragsteller vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden hat dieser zu ersetzen.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreter/Erziehung berechtigen erforderlich.
Die Aufsichtsfunktion bei Minderjährigen kann von den jeweiligen Trainern nur bei Anwesenheit des
Minderjährigen erfolgen und erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Trainingseinheit, nicht auf
den Weg zum und vom Training.
Fotos und Videos die vom Antragsteller bei Meisterschaften, Training usw. gemacht wurden, dürfen für
die Werbung (Homepages, Plakate, Folder usw.) verwendet werden.
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen des
Vereins elektronisch verarbeitet werden.
Der gegenständliche Vertrag ist nicht übertragbar. Anschrift- und/oder Namenänderungen sind dem
Verein unverzüglich bekannt zu geben.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz.
Linz, am
Linz, am
Antragsteller oder Erziehungsberechtigter
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für Bushido Linz (Reinhold Rechberger)
Version 2.0 vom 15.03.11
ZVR-Zahl: 471625025
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Tel.: +43 650 50 10 522
Edmund-Aignerstr. 17/1/10
A-4030 Linz
z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger
Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000
Kto.Nr.: 19003573
Karateverein „Bushido Linz“
Mitgliederinfo
Bankverbindung:
Bank: Hypo SolarCity
BLZ:54000
Kto.Nr.: 19003573
Bei Telebanking Überweisungen im Feld Verwendungszweck den Namen des Mitgliedes eintragen.
Zahlungstermin:
01.01.20..
01.04.20..
01.07.20..
01.10.20..
Zahlungsbetrag:
Kinder, Schüler, Lehrlinge
Erwachsene
35 Eur / je Quartal
75 Eur / je Quartal
Prüfungskosten:
Gurtprüfung:
20 Eur
Internet
Email: [email protected]
Homepage: http://www.born2fight.at/bushido.linz
Facebook
Gruppe
http://www.facebook.com/group.php?gid=99761152143
Fanpage
http://www.facebook.com/pages/Karate-Bushido-Linz/372199674198
Mit freundlichen Grüßen
Askö Bushido Linz
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