Stellungnahme
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/1816 18. Wahlperiode 03. 03. 05 Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzende: Bettina Bliebenich I. Schriftführerin: Dr. Andrea Hilgers Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 war auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 federführend dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss sowie mitberatend dem Gesundheits-, Innen-, Schul-, Sozial-, Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss überwiesen worden. Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. Februar 2005 abschließend mit der Vorlage befasst. Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse lagen zu dieser Beratung vor und sind als Anlagen 1 bis 8 beigefügt. II. Beratungsinhalt Vor Eintritt in die Tagesordnung kritisierten die SPD-Abgeordneten die Abwesenheit der Senatorin und baten für die Zukunft, den Ausschuss rechtzeitig über anderweitige Verpflichtungen in Kenntnis zu setzen. Diesbezüglich teilten die Senatsvertreter mit, dass sich die Zweite Bürgermeisterin dienstlich in Dresden befände. Sie räumten ein Kommunikationsdefizit ein, das zukünftig abgestellt werden solle. Von den 14 eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Ausschusses Gesellschaft aus der Veranstaltung „Jugend im Parlament 2004“ erschien eine Jugendliche. Einleitend stellte sie die von den Jugendlichen verfasste Resolution 2004 des Ausschusses Gesellschaft vor. Vornehmlich ging sie auf die Integration von Migrantinnen und Migranten ein. In diesem Kontext beleuchtete sie die Themenstellungen „Kita und Vorschule, Asylrecht, Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung, Wohngebiete mit hohem Ausländeranteil, Behörden sowie Begegnungsstätten“. Die CDU-Abgeordneten merkten zu den Kita-Ausführungen an, dass die Platzversorgung im Jahr 2004 nahezu gleich geblieben sei und im Jahr 2005 sogar mit einem leichten Anstieg gerechnet werden könne. Entscheidend sei der nunmehr verankerte Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Ebenso seien die Sprachförderungsmittel im Kita-Bereich nicht gekürzt worden. Derzeit werde die Sprachförderung im schulischen Bereich gänzlich überarbeitet, um die Effizienz zu erhöhen. Eine Bereitstellung von Sozialpraktikumplätzen solle weiterhin im autonomen Verfügungsbereich der Schulen verankert bleiben, und hinsichtlich der Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten befände man sich mit den Jugendlichen im Konsens. Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Die GAL-Abgeordnete lobte die detaillierte Wahrnehmung der Situation von Migrantinnen und Migranten durch die Jugendlichen. Sie bestätigte den fünfstündigen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, verwies jedoch auf den Umstand, dass in Migrantenfamilien häufig ein Elternteil im Haus bleibe. Die Sprachkompetenz dieses Elternteils würde meist nicht ausreichen, um das Integrationsmedium Sprache weiter zu fördern. In diesem Zusammenhang verwiesen die SPD-Abgeordneten auf die negativen Auswirkungen des senatsseitig verfügten Umsteuerungsprozesses. Die Sprachförderung zeige bei einzuschulenden Kindern immer noch deutliche Defizite. Vor diesem Hintergrund werde eine Erklärung – möglichst zu Protokoll – erbeten, welche konkreten Maßnahmen von der Behörde durchgeführt oder angeschoben worden seien. Zudem unterstützten sie die Ausführungen der GAL-Abgeordneten und baten die Senatsvertreter, zu den Entschließungen der Jugendlichen Stellung zu nehmen. Weiterhin lobten die SPD-Abgeordneten die ausführliche Arbeit der Jugendlichen und stellten fest, dass die kritischen Anmerkungen und Vorschläge in die Ausschussarbeit einmünden könnten. Zur Darstellung einer möglichen Steigerungsrate bei den KitaPlätzen in diesem Jahr merkten sie skeptisch an, dass damit nicht zwangsläufig eine verstärkte Teilnahme der Gruppen, die dringend einer Sprachförderung bedürften, einhergehe. Die Notwendigkeit der Sprachförderung sei unumstritten, doch bei der Umsetzung hake es an vielen Stellen. Auf die Bitte, eine Einschätzung der zu diesem Komplex gemachten Erfahrungen zu geben, antwortete die Jugendliche, im Ausschuss „Gesellschaft“ seien unterschiedliche Meinungen diskutiert worden. Letztendlich sei aber die Resolution 2004 in Übereinstimmung erarbeitet worden. Die Informationen und Erkenntnisse zum Kita- und Vorschulbereich beruhten nicht auf eigenen Erfahrungen, sondern seien aus den Medien, aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis zusammengetragen worden. Für die GAL-Abgeordnete war von Interesse, ob im Ausschuss Gesellschaft auch debattiert worden sei, dass in den Medien Probleme mit Migrantinnen und Migranten überwiegend negativ und unzulänglich dargestellt werden. So sei z. B. die Verweigerung des Schwimmunterrichts bei Mädchen breit erörtert, aber das Gruppen- oder Klassenreiseverbot von Asylbewerberkindern, die laut Asylgesetz ihre Aufenthaltsstadt nicht verlassen dürften, vernachlässigt worden. Zudem wollte sie wissen, ob die Kommunikationsstrukturen der Medien, Politik und verantwortlichen Organisationen, um die Öffentlichkeit vielschichtiger zu informieren und zu sensibilisieren, auch Thema gewesen seien. Dazu führte die Teilnehmerin von „Jugend im Parlament 2004“ aus, dass bei den Jugendlichen der Eindruck vorgeherrscht habe, dass die gesellschaftlichen Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Migrantinnen und Migranten auch ein Integrationsproblem darstellten. Es sei schwierig, tief verwurzelte Vorurteile bei den Menschen aufzubrechen. Hier könne eine noch vielschichtigere Aufklärung helfen. Die SPD-Abgeordneten wiederholten ihre Bitte, die von der Behörde finanzierten oder bei Beteiligung großer Träger mischfinanzierten Sprachförderungsmaßnahmen zu Protokoll zu erklären. Des Weiteren erbaten sie nochmals eine Stellungnahme zu den Wünschen und Anregungen der Jugendlichen. Die Senatsvertreter verwiesen darauf, dass der Kindergartenbesuch in der Republik generell freiwillig sei. Bei der Versorgung der 0- bis 3-jährigen Kinder läge Hamburg gemeinsam mit Berlin deutlich an der Spitze. Bei der Gewährleistung der Berufstätigkeit beider Elternteile gäbe es bundesweit einen Betreuungsanspruch von vier Stunden. Hamburg habe diesen Anspruch seit dem 01.01.2005 sogar auf fünf Stunden heraufgesetzt. Die Einführung des Kita-Gutscheinsystems mache in Hamburg ein diversifiziertes Betreuungsprogramm von zwei bis zu 12 Stunden möglich, ohne dass die Länge der Betreuungsdauer ein Indiz für die pädagogische Sinnhaftigkeit sei. Zu der Resolution der Jugendlichen wurde eine Akzeptanz dargestellt, die jedoch durch die Finanzierbarkeit begrenzt würde. Zum Thema Sprachförderung gäbe es keinen Dissens bezüglich der Ausführungen der Jugendlichen, allerdings sei man der Meinung, dass schon viel auf diesem Gebiet getan und umgesetzt worden sei. So sei die Sprachförderung für alle Kinder im KitaBereich eine Alltagsaufgabe. Jeder sprachliche Kommunikationsprozess im KitaBereich, z. B. in Projekten oder im Rahmen der täglichen Arbeit, fördere die Sprach2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 kompetenz der Kinder. In diesem Zusammenhang intensiviere die fünfte Stunde die alltagsbezogene Sprachförderung und werde als pädagogisch hinreichend eingestuft. Empirische Untersuchungen belegten, dass die Anzahl der Betreuungsjahre und nicht die tägliche Betreuungszeit oder der Betreuerschlüssel die späteren Chancen der Kinder verbessere. Darauf seien die behördlichen Aktivitäten ausgerichtet. Auch gehöre das Erkennen eines besonderen Sprachförderungsbedarfes zu den Standardaufgaben der Kita-Betreuung. Erst dann, wenn der Anteil von Migranten in einer Kita den Normalwert überschreite, entstehe ein Anspruch auf besondere Förderungsmittel. In Hamburg werden derzeit für solche Bedarfe 2,5 Mio. Euro vorgehalten. Daraus resultierten besondere pädagogische Angebote auch in kleineren Gruppen, wie z. B. das Vorlesen, Geschichten erzählen oder Rollenspiele. Weiterhin würden die Grundlagen für schulische Lernprozesse geschaffen. In Zusammenarbeit von Kita und Vorschule liefen besondere Programme. So leisteten z. B. Grundschulpädagogen in Vorschulbereichen wöchentlich zweistündige Sprachförderungsprogramme gemeinsam mit den Gruppenerzieherinnen und -erziehern. Ferner habe die Stadt einen speziellen Sprachtest, HAVAS 5 (Hamburger Verfahren zur Analyse des Sprachstands Fünfjähriger), entwickelt, der die Sprachkompetenz bei Fünfjährigen ermitteln solle. In diesem Rahmen werde auch die Sprachkompetenz bei nicht Deutschmuttersprachlern ermittelt. Seit über einem Jahr werden zusätzlich Eltern-Kind-Gruppen veranstaltet. Mit dieser Hilfe wolle man die Schwellenangst, das Kind bei einer Kita anzumelden, vermindern. Die Jugendliche begrüßte die vielfältigen Maßnahmen der Behörde. Gleichwohl stellte sie fest, dass die Initiativen theoretisch gute Ansätze enthielten, aber, ihrer Ansicht nach, in der Praxis nicht immer entsprechend umgesetzt werden. Zu der Kostenproblematik führte sie an, dass langfristig gesehen Investitionen in den Präventivbereich ertragreicher seien, als die Folgekosten für die Beseitigung von Integrationsdefiziten. Zum HAVAS 5 Test äußerte sie Bedenken in Bezug auf die Validität der Untersuchungen von Fünfjährigen, in ungewohnter Umgebung, mit unbekannten Personen. Erneut bemängelten die SPD-Abgeordneten die Streichungen im Bereich der Sprachförderung. Auch äußerten sie Bedenken bezüglich des zweistündigen Kooperationsprogramms zwischen Schule und Vorschule. In dieser Zeit würden auch organisatorische Dinge geklärt und evaluiert. Im Umgang mit den Behörden – speziell mit der Ausländerbehörde – baten sie die Jugendliche, die im Ausschuss geäußerten Erfahrungen wiederzugeben. In diesem Kontext berichtete die Jugendliche von ihren eigenen Erfahrungen mit der Ausländerbehörde. Dort sei sie normal bis freundlich behandelt worden. Allerdings habe sie, da in Deutschland geboren und auch aufgewachsen, nicht unter Sprachschwierigkeiten gelitten. Anderen Berichten zufolge gäbe es aber Behördenpersonal, das entweder extrem freundlich oder extrem unfreundlich aufträte. Ein ausgeglichener Umgang sei selten. Die Umgehensweise sei wohl geprägt von den zu behandelnden Problemsituationen, wie auch von Vorurteilen des Personals. Diesbezüglich regten die SPD-Abgeordneten das Rotationsprinzip an, um der „Ämterfrustration“ entgegenzuwirken. Die Senatsvertreter baten sie zu gegebener Zeit, um Übersendung der Abschlussberichte der Reich-Studien zur Sprachkompetenz. In diesem Zusammenhang äußerten sie die Einschätzung, dass bei dem ermittelten Sprachförderungsbedarf ein fünfstündiger Betreuungsanspruch nicht befriedigend sei. Außerdem erkundigten sie sich nach den Konsequenzen, die aus den HAVAS-Testergebnissen individuell für die Kinder gezogen werden. Hierzu führten die Senatsvertreter aus, dass mit diesem Instrument die Sprachkompetenz bilateral ermittelt werde. Die Auswertung der Ergebnisse führe zumindest zu einer besonderen Sensibilisierung des pädagogischen Betreuungspersonals, das dann auf individuelle Bedarfe zugeschnittene Maßnahmen einleiten könne. Abschließend bedankte sich die Vorsitzende des Ausschusses im Namen aller Fraktionen ausdrücklich bei der Jugendlichen für die versierten Wortbeiträge und die kon3 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode struktive Mitarbeit. Sie habe das Gremium nachhaltig beeindruckt, gerade auch vor dem Hintergrund, dem Ausschuss allein als Diskussionspartnerin zur Verfügung gestanden zu haben. III. Ausschussempfehlung Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen. Dr. Andrea Hi l gers , Berichterstatterin 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 1 Stellungnahme des Gesundheitsausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Harald Krüger Schriftführer: Lutz Kretschmann-Johannsen Die Drucksache war am 27. Oktober 2004 durch Beschluss der Bürgerschaft auf Antrag der CDU-Fraktion federführend dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss sowie mitberatend weiteren Fachausschüssen überwiesen worden. Der Gesundheitsausschuss hatte zu seiner Sitzung die Mitglieder des Ausschusses „Innere Sicherheit“ der Veranstaltung „Jugend im Parlament 2004“ eingeladen. An der Sitzung nahmen sechs Jugendliche teil. Die Jugendlichen trugen ihre Forderungen zur Abschaffung aller Zigarettenautomaten und generellen Alterskontrolle beim Erwerb von Alkohol und Tabakwaren vor. Konkret solle jeder Jugendliche, der Alkohol oder Zigaretten erwerben wolle, an der Kasse seinen Ausweis vorzeigen müssen. Die GAL-Abgeordnete wies auf die sog. Schulbus-Studie, eine Befragung von Schülern und Lehrern zum Umgang mit Suchtmitteln an Schulen, hin, nach der das Rauchen an Schulen absolut üblich sei. Sie erkundigte sich nach den Erfahrungen der Jugendlichen aus ihrem Schulalltag hinsichtlich der Nutzung von Raucherecken und etwaigen Sanktionen bei Verstößen. Sie erinnerte an Forderungen aus früheren Veranstaltungen von „Jugend im Parlament“ nach Zigarettenautomaten, die nur ChipKarten akzeptierten und somit für unter Sechzehnjährige nicht zugänglich seien. Sie wollte wissen, welche Maßnahmen der Senat bisher eingeleitet habe, um den Zigaretten- und Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu reduzieren. Die CDU-Abgeordneten sahen ein grundsätzliches Problem darin, mit den vorhandenen Kräften von Polizei und Wirtschafts- und Ordnungsämtern die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes flächendeckend überwachen zu wollen. Mit der Aktion der rauchfreien Schule solle der Stein ins Rollen gebracht werden. Des Weiteren gebe es Überlegungen, alkoholische Getränke – insbesondere Alkopops – mit zusätzlichen Hinweisen für die Verkäufer zu versehen, auf welcher Basis diese produziert worden seien. Eine generelle Abschaffung der Zigarettenautomaten hielten sie für nicht umsetzbar. Nach Meinung der SPD-Abgeordneten sei bekannt, dass Prohibition nicht restlos dafür sorge, dass eine solche Ware vom Markt verschwinde. Der bislang ungehinderte Zugang zu Zigarettenautomaten für Kinder könnte durch eine Sperre erschwert werden. Sie fragten nach Einschätzungen der Jugendlichen, ob sich seit der Einführung 5 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode von Alkopops das Alkoholproblem verschärft habe. Nach der Einführung rauchfreier Schulen werde es auch keine Raucherecken mehr geben können. Eine der Jugendlichen berichtete, an ihrer Schule sei beschlossen worden, die Raucherecke beizubehalten. Bei der Vielzahl volljähriger Schüler und rauchender Lehrer wäre ein Beschluss zu einer rauchfreien Schule nur schwer durchsetzbar gewesen. Das Problem wäre dann vor die Schule verlagert worden, wo es dann in der Masse auch nicht mehr auffallen würde, wenn auch unter Sechzehnjährige rauchten oder Haschisch konsumiert würde. An die Maßgabe, bei Nicht-Einhaltung der Grenzen der Raucherecke alle Zigarettenkippen wegfegen zu müssen, hätten sich alle Schüler gehalten. An einer Berufsschule werde ohne jegliche Kontrolle auf dem Schulhof geraucht. Die Schüler der im Nachbargebäude untergebrachten Gesamtschule würden diesen Schulhof ebenfalls zum Rauchen aufsuchen. Andere Jugendliche berichteten von einer räumlichen Trennung des Unter-, Mittel- und Obenstufentraktes ihrer Schule und von einer regelmäßigen Kontrolle des Pausenhofes durch die Lehrer. Die Jugendlichen erläuterten, sie hätten sich bei ihrer Forderung zur Abschaffung der Zigarettenautomaten an Australien orientiert, wo es solche Automaten nur in Clubs gebe, die man erst mit 21 Jahren betreten dürfe. Den Verkäufern in den Geschäften drohten Strafen, wenn sie Zigaretten an Minderjährige verkauften. Darüber hinaus werde nach ihren Einschätzungen von immer mehr Jugendlichen Alkohol konsumiert. Die höhere Besteuerung der Alkopops habe lediglich dazu geführt, dass stärker auf kostengünstigere Alkoholika wie Schnäpse zugegriffen werde. Die Problematik lasse sich nicht über den Preis für alkoholische Getränke lösen, da viele Kinder und Jugendliche über große Taschengeldsummen verfügten. Insofern erscheine es sinnvoller, den Zugang zu Alkoholika über Kontrollen zu regeln. Die GAL-Abgeordnete fragte nach Möglichkeiten, den Anteil an Rauchern in Schulen zu reduzieren, indem für die Raucherecke der zugigste, kälteste und unattraktivste Platz aufgesucht werden müsse. Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass infolge gestiegener Zigarettenpreise etwa 20 % weniger Leute rauchten. Nach Meinung der Jugendlichen gebe es keine speziellen „Jugendgetränke“. Vielmehr habe jeder seine eigenen Präferenzen. Sie bezeichneten den Beliebtheitsgrad von Alkopops bei Jugendlichen als eine Art Modeerscheinung, die sich schnell wieder ändern könne. Darum müssten alle alkoholischen Getränke einheitlich hoch besteuert werden, weil andernfalls alle halbe Jahr Anpassungen notwendig seien. Zudem lasse sich der eigentliche Geschmack von Korn oder anderen kostengünstigeren Alkoholika durch die Vermischung mit Fruchtsäften fast neutralisieren. Wenn jemand einfach nur den Zustand der Trunkenheit erreichen wolle, sei es ihm egal, wie er sein Ziel erreichen könne. Die CDU-Abgeordneten plädierten dafür, Raucherecken grundsätzlich unattraktiv zu gestalten. In vielen Reha-Kliniken beispielsweise herrsche ein generelles Rauchverbot, auch für das Personal; lediglich im Außenbereich sei in ungemütlichen Carportähnlichen Gebilden das Rauchen gestattet. Die SPD-Abgeordneten wollten wissen, ob die in einigen Schulen angebotenen Möglichkeiten sportlicher Aktivitäten, z. B. Tischtennis zu spielen, dazu beitrügen, dass Mitschüler weniger rauchten. Die Jugendlichen machten deutlich, in der Oberstufe sei es einfach „uncool“, Tischtennis zu spielen. Vorhandene Sportgeräte würden eher von den Jüngeren genutzt. Basketball oder Fußball seien Sportarten, die ältere Schüler eher ansprächen. Die GAL-Abgeordnete informierte darüber, dass es in Australien gesonderte Geschäfte für den Verkauf für Alkohol gebe. In diesen Geschäften sowie in allen Gaststätten würden Jugendliche ebenso wie Betrunkene durch große Schilder darauf hingewiesen, dass sie hier keine alkoholischen Getränke kaufen könnten. Die Jugendlichen hielten es für nicht realisierbar, Wirte stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch die Einrichtung von „Under-age-Clubs“, in denen Minderjährige in Austra6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 lien nur im Eintrittspreis enthaltene alkoholfreie Getränke trinken könnten, sei in Deutschland nicht durchführbar. Die SPD-Abgeordneten teilten mit, sie hielten nichts von den Vorschlägen, Raucherecken ungemütlicher zu gestalten oder Alkohol zu verteuern. Wer rauchen wolle, tue dies auch weiterhin. Nirgendwo sei der Alkoholmissbrauch größer als in den skandinavischen Ländern, trotz hoher Besteuerung. Ihrer Ansicht nach sei der Vorschlag zur Abschaffung der Automaten der einzig Wirksame. Sie erkundigten sich, wann Rauchen und Alkohol intensiv in der Schule thematisiert worden sei. Die Jugendlichen berichteten, in der Schule sei zwar besprochen worden, dass Zigaretten und Alkoholkonsum schädlich für die Gesundheit seien. Dies habe aber niemanden wirklich beeindruckt. Diejenigen, die das Rauchen cool fänden, hätten im Alter zwischen 11 und 14 Jahren damit angefangen. Wirkungsvoller wären dagegen Berichte jüngerer Menschen, die reale Drogenprobleme selber durchgemacht hätten und über ihre Erfahrungen und die Auswirkungen auf ihr Leben berichteten. Es sei beispielsweise für einen Vierzehnjährigen einfacher, mit einem neunzehnjährigen Vertrauensschüler ein Problemgespräch zu führen, als mit einer Lehrkraft, die am nächsten Tag eine Note vergeben solle. Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, inwieweit Lehrer ihre Kontroll- bzw. Aufsichtspflicht in Bezug auf das Kiffen und Rauchen unterhalb der Altersgrenze wahrnehmen würden. Auf Ihre weitere Frage machten die Jugendlichen deutlich, dass beispielsweise beim Projekt „Be smart, don´t start“ an den Schulen massiv gelogen worden sei, indem Jugendliche weitergeraucht und falsche Angaben gemacht hätten. Daher sei es besser, wenn ein ehemaliger Drogensüchtiger, der mit Schule nichts zu tun habe, deutlich mache, wohin die Sucht führen könne. Die Aufsichtpflicht sei von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich wahrgenommen worden, auch abhängig vom eigenen Rauchverhalten. Raucher seien dabei toleranter als Nichtraucher. Eine Alterkontrolle habe nicht stattgefunden. In einer Schule sei das Thema der rauchfreien Schule überhaupt nicht angesprochen worden. In einer anderen Schule habe die Direktorin den Lehrern und Schülern das Rauchen verboten; allerdings seien viele zum Rauchen vor die Schule gegangen. Die SPD-Abgeordneten meinten, es gebe vermutlich keinen Königsweg, um Menschen vom Rauchen, Kiffen oder Trinken wegzubekommen, sondern nur Versuche, die aber offensichtlich bisher nicht so viel genützt hätten. Insofern wären Ansätze wie das Herstellen von Kontakten zu Suchtberatungsstellen und Exkursionen ins „Drob Inn“ wirkungsvoller. Nach Auffassung der Jugendlichen wäre es überzeugender, eine Gespräch mit jemanden zu führen, der selbst Drogen konsumiert und Erfahrungen gesammelt habe, als wenn ein Mitarbeiter einer Suchtberatungsstelle die Schule aufsuchte. Die GAL-Abgeordnete informierte unter Hinweis auf das Protokoll über die Beratung zur Veranstaltung „Jugend im Parlament 2002“ über die Bereitschaft der Lungenfachklinik in Großhansdorf, bei solchen Konzepten mitzumachen und Gespräche mit lungen- und kehlkopfkrebserkrankten Patienten herzustellen. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter wiesen auf statistische Werte hin, nach denen Kinder und Jugendliche immer früher anfangen würden zu rauchen, zu trinken und andere Droge zu nehmen. Um diesem Trend entgegenzusteuern, gebe es verschiedene Maßnahmen, die nicht nur darauf abzielten zu verhindern, dass geraucht werde. Vielmehr sei es schon ein Erfolg, wenn das Einstiegsalter herausgeschoben und die Häufigkeit reduziert werden könnte, sodass Jugendliche weniger rauchten. Unter dem Stichwort Griffnähe gehe es darum, die Verfügbarkeit von Alkohol oder Tabak einzuschränken. Insofern wirkten die eingeleiteten Maßnahmen auf verschiedene Bereiche. Keine der Maßnahmen könne für sich alleine genommen alle Menschen zu Nichtrauchern machen. Ein weiteres Ziel sei die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Allerdings könnten Kontrollen durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei nur punktuell erfolgen. Bei Verstößen seien im Einzelfall schon Strafen von 5000 Euro verhängt 7 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode worden. Der Senat habe sich das Ziel einer drogenfreien Kindheit gesetzt und sei dabei, verschiedene Maßnahmen in dem Bereich zu betreiben. Dazu gehöre u. a. auch die rauchfreie Schule, die auf jeden Fall Häufigkeit und Griffnähe einschränken werde, weil Raucher und Probierwillige dann erst nach der Schule rauchen könnten. Des Weiteren würden Diskussionen mit Automatenaufstellern und Tabakindustrie zum Thema Selbstverpflichtung geführt, im Umkreis von Schulen keine Automaten aufzustellen. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter hielten es jedoch in Deutschland für nicht durchsetzbar, kurzfristig alle Automaten zu verbieten. Darüber hinaus hätten sie den positiven Eindruck, dass die Bereitschaft der Jugendlichen von Jahr zu Jahr steige, wirklich durchgreifende Maßnahmen zu ergreifen, um der Problematik gerecht zu werden. Zur rauchfreien Schule führten die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter aus, gegenwärtig gelte der Erlass bezüglich des Rauchens an Schulen aus dem Jahre 1998, auf dessen Basis auf Beschluss der Schulkonferenz für Schüler über 16 Jahren sog. Raucherecken eingerichtet werden könnten. Davon machten fast alle Schulen Gebrauch. Für Lehrer sei der Nichtraucherschutzgedanke durchgesetzt worden. Auf allgemeinen Konferenzen und im Lehrerzimmer dürfe nicht geraucht werden, für Raucher sei ein gesonderter Raum vorgesehen. Fakt sei allerdings, dass sich nicht durchgängig an diese bestehenden Regelungen gehalten werde. Gegenwärtig werde in der Behörde für Bildung und Sport eine Senatsdrucksache vorbereitet, die ein generelles Rauchverbot zum 01.08.2005 für Lehrer, Schüler und nichtpädagogisches Personal vorsehe. Die SPD-Abgeordneten stellten dar, dass der Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche mit der Kontrolle stehe und falle. Aufgrund der geringen Kontrolldichte seien Händler oder Verkäufer, die bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erwischt worden seien und Strafe zahlen müssten, eher eine Seltenheit. Ihrer Meinung nach seien Kinder und Jugendliche, die durch Elternhaus und Schule selbstbewusst gemacht worden seien, nur vorübergehend gefährdet. Wer nicht selbstbewusst genug sei, finde genügend Ausreden, um Rauchen und Trinken zu verharmlosen. Die Jugendlichen bestätigten, gerade die weniger Selbstbewussten hätten später Probleme mit Drogen. Die Frage sei, wie man Kinder und Jugendliche dazu bekomme, selbstbewusster zu werden in einem Alter, in dem viele nicht wüssten, wohin es gehen solle und wo sie selbst stünden. Es sei utopisch, an Elternhäuser herankommen zu wollen, um deren Verhalten zu ändern. Die GAL-Abgeordnete erklärte, sie teile die Einschätzung, dass es realistischer sei, Zigarettenautomaten zu verbieten, als das Verhalten innerhalb von Familien zu ändern. Offenbar sei Suchtprävention an Schulen in der Vergangenheit eher für Lehrkräfte als für Schüler gemacht und dementsprechend von den Schülern als wenig effektiv beschrieben worden. Insofern finde Prävention oft in Projekten statt, die irgendwann ausliefen, sodass die Schulen Glück gehabt hätten, in denen diese Projekte umgesetzt worden seien. Andere Schulen, insbesondere solche, an denen Lehrer nicht wirklich Interesse hätten, das Thema im Unterricht zu integrieren, seien für Präventionsarbeit eher verloren. Die SPD-Abgeordneten betonten, obwohl ihrer Ansicht nach rein repressive Mittel niemanden davon abhalten würden, Bier zu trinken, eine Zigarette oder einen Joint zu rauchen, hielten sie dennoch den vom Senat gewählten Ansatz für richtig. Die Jugendlichen vertraten die Auffassung, in einer rauchfreien Schule würden Häufigkeit und Griffnähe dadurch verringert, dass in den 5-Minuten-Pausen weniger geraucht werde. Demgegenüber werde jedoch ein großer Teil der Schüler das Schulgelände verlassen, um draußen zu rauchen, wobei deren nichtrauchende Freunde sie begleiten würden. Das heißt, das Schulleben finde nicht mehr auf dem Schulhof statt, sondern verlagere sich nach außerhalb. Da es vermutlich keine Alterskontrolle beim Verlassen des Schulgeländes geben werde, sei zu befürchten, dass infolge dessen auch andere Drogen ins Spiel kämen. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter betonten, die Auswirkungen der eingeleiteten Maßnahmen dürften nicht nur auf die aktuell betroffenen Schüler bezogen 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 werden. Zum einen werde mittelfristig durch die Schaffung rauchfreier Räume das massive Rauchen in den Pausen reduziert, weil die nachwachsende Generation sich dieses Rauchverhalten erst gar nicht angewöhnen könne. Darüber hinaus sei es in sozialen Gruppen für diejenigen, die eigentlich nicht rauchten oder keine Zigaretten dabei hätten, leichter, um eine Zigarette zu bitten, als sich zum Rauchen extra nach der Schule verabreden zu müssen. Mit der sog. Schulbus-Untersuchung, einer permanenten repräsentativen Untersuchung der sechzehnjährigen Schüler, könne später festgestellt werden, ob sich das Rauchverhalten tatsächlich verändert habe. Die CDU-Abgeordneten hoben die Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer rauchfreien Schule hervor. Sie wiesen darauf hin, dass jede Schule und jeder Lehrer auch einen Auftrag zur Gesundheitserziehung habe. Deshalb sollten Schüler beispielsweise auch einmal im Rahmen von Projekten für alle Klassen Gesundheitsräume besuchen. Außerdem müsse verstärkt mit Eltern gesprochen werden. Auf eine Frage der Jugendlichen erwiderten die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter, im Tagesablauf eines Schülers spiele die Schule – von der Zeit und den sozialen Kontakten her – ein wichtige Rolle. Darüber hinaus bildeten Sportvereine einen weiteren Fokus für den Senat. Wenn schon bei Sechstklässlern nach einem Fußballspiel getrunken werde, weil das Biertrinken „dazugehöre“, müsse auch dort mit Prävention angesetzt werden. Es sei weniger sinnvoll, auf große gesellschaftliche Veränderungen zu setzen. Vielmehr werde auf Verbote und Gebote und deren Einhaltung gesetzt, was gerade labilen Menschen gegenüber nutzbringender sei. Auf Frage der GAL-Abgeordneten zum Cannabis-Konsum berichteten die Jugendlichen, an einigen Schulen werde gekifft, an anderen nicht. Diejenigen, die regelmäßig gekifft hätten, seien sitzen geblieben, weil sie sich nicht mehr auf den Unterricht hätten konzentrieren können und in ihrem Denken und ihren körperlichen Bewegungsabläufen träge geworden seien. Oftmals werde Cannabis jedoch nur ausprobiert. Die CDU-Abgeordneten fragten nach den Erfahrungen der Jugendlichen mit Designerdrogen. Die Jugendlichen berichteten, der Konsum von Alkohol, Zigaretten und Cannabis sei alltäglich. Ihnen seien jedoch nur wenige persönlich bekannt, die in Diskotheken gelegentlich Designerdrogen konsumierten, um lange tanzen zu können. Es gebe eine große Hemmschwelle zu diesen Drogen, die nur von wenigen überschritten werde. Auf Nachfrage der GAL-Abgeordnete erklärten die Jugendlichen, die Legalisierung von Cannabis sei im Rahmen von „Jugend im Parlament“ lange kontrovers, aber letztlich ergebnislos diskutiert worden. Der Ausschussvorsitzende dankte den Jugendlichen für ihre Diskussionsbeiträge. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, von seinem Bericht Kenntnis zu nehmen. Lutz Kr e tsch ma nn-Jo ha nnse n , Berichterstatter 9 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Innenausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Karl-Heinz Warnholz I. Schriftführerin: Antje Möller Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 war auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss federführend und zur Mitberatung weiteren Fachausschüssen, u. a. dem Innenausschuss, überwiesen worden. Der Innenausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 6. Januar 2005 mit der Vorlage. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung „Jugend im Parlament 2004“ – Ausschuss Innere Sicherheit – waren zu dieser Sitzung als Auskunftspersonen gem. § 58 Abs. 2 GO eingeladen. II. Beratungsinhalt Der Vorsitzende führte aus, dass die Beratung des Themenkomplexes „Drogenpolitik“ bereits in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18. November 2004 erfolgt sei. Offen sei die Erörterung der Punkte des Unterausschusses „Novellierung des SOG und PolDVG gemäß Eckpunktepapier der CDU vom 28. August 2004“. Er stellte fest, dass hier eine Überschneidung mit der ausstehenden Beratung des Innenausschusses zu den Drsn. 18/1487 „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg“ (Senatsvorlage) und 18/1110 „Sicher im Rechtssaat – Novellierung des Hamburgischen SOG und PolDVG“ (SPD-Antrag) gegeben sei und lud die Jugendlichen im Namen des Innenausschusses ein, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, um der Erörterung der einzelnen Änderungsvorschlägen beizuwohnen. Längerfristiges Aufenthaltsverbot Die GAL-Abgeordneten baten die Jugendlichen um Erläuterung, was unter der Aufnahme eines längerfristigen Aufenthaltsverbots in einen Bewährungsauflagenkatalog inhaltlich zu verstehen sei. Die Jugendlichen kritisierten, dass das angedachte Aufenthaltsverbot als Präventivmaßnahme gedacht sei und von der Polizei ohne Verurteilung ausgesprochen werden könne. Aus ihrer Sicht sei ein Aufenthaltsverbot als Strafe möglich. 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das SOG als Länderrecht auf präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr abziele. Repressive Maßnahmen seien im Bundesrecht, im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung geregelt. Bei der Idee eines längerfristigen Aufenthaltverbots stehe im Vordergrund, durch präventive Maßnahmen Straftaten zu verhindern. Dies gelte insbesondere für den Bereich der Drogenkriminalität. Aufgabe der Polizei sei es, maßvoll und verantwortungsbewusst für den konkreten Einzelfall die Maßnahme auszusprechen, die die geringste erforderliche Maßnahme ist, die noch Erfolg verspricht, um z. B. etablierte Verkaufsringe dauerhaft zu zerstören und den Konsum zu verhindern. Die SPD-Abgeordneten ergänzten, ein präventives Aufenthaltsverbot werde aufgrund konkreter Anhaltspunkte für eine Straftat verhängt. Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass ein interessanter Punkt in der Debatte sei, inwieweit dies für das gesamte Stadtgebiet gelte. Der Senatsentwurf lege die Gesamtfrist auf 12 Monate fest, sei jedoch immer lediglich auf einen Teil des Stadtgebietes bezogen. Sie räumten ein, dass die Aufnahme eines längerfristigen Aufenthaltverbots als repressive Maßnahme Bundesrecht betreffe und sagten in diesem Zusammenhang zu, diesen Gesichtspunkt zu prüfen. Die GAL-Abgeordneten ergänzten, dass sich das Thema der Bekämpfung der Drogenkriminalität bei der Polizei aus ihrer Sicht anders darstelle. Die offene Drogenszene sei nach Auskunft des Landeskriminalamtes zerschlagen. Sie hielten die vorgesehene Generalklausel für eine überzogene Maßnahme, die die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg zu sehr einschränke. Die Notwendigkeit einer Verschärfung sei nicht belegt. Die CDU-Abgeordneten erinnerten daran, dass Hamburg mit dem vorliegenden SOG „Hauptstadt des Verbrechens“ geworden sei und sahen deshalb Änderungsbedarf. Die SPD-Abgeordneten entgegneten, dass die Bekämpfung der Kriminalität in den letzten Jahren auch auf der Grundlage des „alten“ SOG möglich gewesen sei. Verlängertes Unterbindungsgewahrsam Die CDU-Abgeordneten verwiesen auf die ablehnende Haltung der Jugendlichen gegen ein verlängertes Unterbindungsgewahrsam und erläuterten, dass eine temporäres Unterbindungsgewahrsam sinnvoll sei, weil es um eine Gefahrenabwehr im Zuge von Großveranstaltungen gehe. Dies sei internationaler Standard. Die Durchführung unterliege strengen Voraussetzungen. Die Jugendlichen stimmten zu, dass eine Verhinderung von Straftaten dadurch möglich sei, hielten es jedoch für notwendig, dass z. B. für eine Fußballweltmeisterschaft diese Regelung in allen Bundesländern gelten müsse und gaben zu bedenken, ihnen erscheine der Zeitraum über mehrere Wochen, z. B. für eine Fußballweltmeisterschaft menschlich nicht vertretbar. Die GAL-Abgeordneten führten aus, es gehe darum, aus anderen Ländern und von anderen Aktionen her bekannte Straftäter im Vorfelde zu erfassen. Dies sei bereits möglich durch verschiedene Dateien, z. B. über Hooligans, die Einreiseverbote ermöglichten und werde auch praktiziert. Die vorgesehene Änderung sei deshalb aus ihrer Sicht nicht notwendig. Ein weiterer Anwendungsbedarf im Bereich der täglichen Aufgaben der Polizei, einen Unterbindungsgewahrsam über 24 Stunden hinaus anzuwenden, sei nicht belegt. Die SPD-Abgeordneten sahen die Länge des bisherigen Unterbindungsgewahrsam in einigen Fällen als nicht ausreichend an. Deshalb sehe der SPD-Entwurf eine Verlängerung auf maximal vier Tage vor. Dies betreffe insbesondere Fälle von Drogenkriminalität und häuslicher Gewalt. Die Entscheidung über ein Unterbindungsgewahrsam treffe ein Richter des Amtsgerichts. Die Notwendigkeit eines Unterbindungsgewahrsams von 14 Tagen sei aus ihrer Sicht nicht gegeben. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen Einige Jugendliche stellten heraus, sie lehnten die Ausweitung der Möglichkeiten zur Personenkontrolle auf öffentlichen Flächen ab. Andere Jugendliche führten aus, sie seien nicht gegen solche Maßnahmen, weil sie nichts zu verbergen hätten. Es sei zu 11 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode begrüßen, wenn durch solche Maßnahmen, Personen, die unberechtigt eine Waffe führten, ermittelt werden könnten. Die CDU-Abgeordneten unterstrichen der Begriff „Verdachtsunabhängige Kontrolle“ sei nicht richtig. Es sei nicht so, dass willkürlich eine Kontrolle durchgeführt werden könne, sondern sie müsse aufgrund bestimmter Lageerkenntnisse erforderlich sein. Sie gaben zu bedenken, dass jede Kontrolle auch mit einer Gefahr für den handelnden Beamten verbunden sei. In der Abwägung zwischen völliger Unbetroffenheit von Kontrollen auf der einen Seite und mehr Sicherheit für die Menschen in Hamburg auf der anderen Seite sei eine verstärkte polizeiliche Kontrolle ein akzeptabler Preis. Diese Möglichkeit sei bereits verfassungsrechtlich überprüft und in vielen anderen Bundesländern gängige Praxis. Die GAL-Abgeordneten kritisierten das von der CDU implizierte Bild, dass die Masse der Menschen im öffentlichen Raum eine Gefahr darstelle. Die CDU-Abgeordneten wiesen diese Darstellung zurück. Die GAL-Abgeordneten führten aus, es sei das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu fragen, warum eine Kontrolle durchgeführt werde. Die SPD-Abgeordneten unterstrichen, es sei schwierig, hier eine Abwägung zu finden. Aus ihrer Sicht sei es sinnvoll, die Kontrollen auf bestimmte Stadtteile oder Örtlichkeiten, z. B. Bahnhöfe zu beschränken. Die CDU-Abgeordneten entgegneten, es sei aus polizeilicher Sicht nicht möglich die Ermächtigung auf bestimmte Bereiche zu beschränken, um die Ermittlung z. B. bei Einbruchsserien in Einzelhäuser oder einer Serie von Kfz-Aufbrüchen zu gewährleisten. Die Jugendlichen gaben zu Bedenken, dass die Belastung der Polizisten groß sei, wenn sie von der Möglichkeit verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen im Verbrechensfall keinen Gebrauch gemacht haben und wollten wissen, ob hier eine spezielle Schulung der Polizisten vorgesehen sei. Die CDU-Abgeordneten stellten erneut heraus, dass die Kontrollen – entgegen der Begrifflichkeit „verdachtsunabhängige“ Kontrollen – anlassbezogen seien und im konkreten Fall konkrete personenbezogene Merkmale für die Kontrolle vorliegen. Zum Beispiel seien auf diesem Wege Taschendiebe beim Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt ermittelt worden. Die GAL-Abgeordneten unterstrichen, die Neuregelung ermögliche jedoch Kontrollen durchzuführen, bevor Straftaten erfolgt seien. Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten Die Jugendlichen räumten ein, dieser Punkt sei in ihrer Beratung umstritten gewesen. Aus ihrer Sicht führe das Aufstellen von Videoüberwachung an einigen Stellen zu einer Verlagerung der Verbrechensschwerpunkte. Eine Videoüberwachung erscheine aus ihrer Sicht sinnvoll, wenn aufgrund der Videoüberwachung im Ernstfall schnellstmöglichst Maßnahmen ergriffen werden könnten. Die SPD-Abgeordneten führten aus, diese Frage sei auch im politischen Raum umstritten. Sie stellten heraus, Videoüberwachungen gebe es bereits an Bahnhöfen und in U-Bahn-Zügen. Die Grundsatzdiskussion sei entschieden. Es bestehe einerseits die von den Jugendlichen angesprochene Gefahr der Verdrängung, könne aber andererseits das subjektive Sicherheitsempfinden stärken. Es gehe darum, ein konkretes Konzept zu beraten und eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten müsse im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Videoüberwachung nur für Kriminalitätsschwerpunkte vorgesehen werde. Der Senatsentwurf sei ihnen da zu weit gefasst. Dies habe auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte angemerkt. Es müssten strenge Regeln in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Die CDU-Abgeordneten stellten deutlich heraus, es gehe auch hier um präventive Maßnahmen und nicht um repressive Maßnahmen. Der Gesetzgeber schaffe hier Rahmenbedingungen für ein Konzept, das von der Behörde für Inneres zu erarbeiten sei. 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Die GAL-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Erfahrungen in anderen Bundesländern völlig unterschiedlich seien. Es überwiege die Erfahrung, dass Straftaten in andere Bereiche verdrängt werden. Es sei deshalb ein Gesamtkonzept erforderlich, dass andere polizeiliche Maßnahmen einbeziehe. Sie stellten deutlich heraus, dass die Kostenfrage bisher ungeklärt sei. Auch in diesem Bereich sei die tatsächlich begründete Notwendigkeit nicht dargelegt. Regelung des finalen Rettungsschusses Die Jugendlichen unterstützen die Auffassung, hier eine gesetzliche Regelung zu treffen. Die SPD-Abgeordneten unterstrichen wie die CDU-Abgeordneten die Notwendigkeit, hier eine Rechtssicherheit für den Polizisten zu schaffen. Sie verdeutlichten, dass eine mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung ein gutes Signal für die Polizeibeamten sei. Die GAL-Abgeordneten ergänzten, es handele sich um eine rechtlich zu klärende Fragestellung, die sich nicht für die politische Diskussion eigne. Die CDU- und SPDAbgeordneten teilten diese Auffassung. Elektroimpulsgeräte Die Jugendlichen hielten die Aufnahme des Elektroimpulsgeräts für eine sinnvolle Erweiterung des Katalogs, stellten jedoch heraus, dass hier eine Testphase vorzusehen sei. Darüber hinaus sei aus ihrer Sicht die Finanzierung problematisch. Die CDU-Abgeordneten führten aus, Polizeibeamten könnten nur Hilfsmittel einsetzen, die im Gesetz vorgesehen seien. Hier werde aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten eine Lücke geschlossen. Der Einsatz sei bei den Einsatzkräften und nicht bei jedem „Bürgernahen Beamten“ vorgesehen. Die GAL-Abgeordneten gaben zu bedenken, dass diese Einschränkung im Gesetz nicht vorgesehen sei. Es gebe viele Anwendungsbeispiele in den USA, die eher abschreckten. Darüber hinaus gebe es zurzeit einen Modellversuch beim MEK, den es aus ihrer Sicht abzuwarten gelte. Dann müsse ein Katalog von Situationen und Einsatzfällen erarbeitet werden. Die CDU-Abgeordneten entgegneten, dass auch der Einsatz von Maschinenpistolen nicht für alle Polizeibeamte gelte, obwohl es keine Einschränkung im Gesetz gebe. Es gehe darum, die Möglichkeit zu eröffnen, die Waffe ggf. zu verwenden. Sie ergänzten ebenso wie die SPD-Abgeordneten, die zurzeit mögliche Alternative sei der Gebrauch der Schusswaffe, eine ungleich schärfere Waffe. Die SPD-Abgeordneten fügten hinzu, dass im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfs die realen polizeilichen Notwendigkeiten zu prüfen seien. Darüber hinaus seien die Risiken zu erörtern. Die Jugendlichen berichteten, dass es in USA bereits Todesfälle gegeben habe und unterstrichen deshalb die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung. Sie baten die GAL-Abgeordneten um Erläuterung, aus welchen Gründen sie den Einsatz von Elektroimpulsgeräten ablehnen. Die GAL-Abgeordneten führten aus, dass eine solche Waffe, die nur von Spezialisten genutzt werden könne, nicht so dargestellt werden dürfe, als sei sie für den allgemeinen Polizeieinsatz geeignet. Es sei in diesem Zusammenhang interessant, wie oft in Hamburg der Schusswaffengebrauch Realität sei und wie vielen dieser Fälle auch der Einsatz eines Elektroimpulsgeräts – als milderem Mittel – sachgerecht gewesen wäre. Beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) des Bundes könne es ein richtiges Instrument sein, weil hier Einsätze mit Schusswaffengebrauch häufiger notwendig seien. Die Jugendlichen sahen einen weiteren Effekt beim Einsatz von Elektroimpulsgeräten in der möglichen Abschreckung. 13 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Abschließend dankten die CDU-, SPD- und GAL-Abgeordneten den Jugendlichen für ihre umfangreiche Stellungnahme und luden sie ein an den kommenden Sitzungen des Innenausschusses teilzunehmen, in denen dieser Themenkomplex ausführlich – u. a. im Rahmen einer Anhörung von Auskunftspersonen gem. § 58 Abs. 2 GO – beraten werde. III. Ausschussempfehlung Der Innenausschuss empfiehlt dem federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, von vorstehender Beratung des Innenausschusses und der Drs. 18/999 Kenntnis zu nehmen. Antje M ö ll er, Berichterstatterin 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 3 Stellungnahme des Wissenschaftsausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Wolfgang Beuß I. Schriftführerin: Dr. Barbara Brüning Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 ist auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 federführend dem Familien-, Kinder und Jugendausschuss und mitberatend dem Wissenschaftssausschuss sowie weiteren Ausschüssen überwiesen worden. Der Wissenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Januar 2005 mit der Vorlage befasst. II. Beratungsinhalt Studiengebühren Die Jugendlichen befürworteten zwar die Hochschulreform generell, jedoch seien sie der Ansicht, dass Studiengebühren nur für Langzeitstudierende unterstützenswürdig seien, nicht aber der richtige Weg für angehende Studenten sei, zumindest nicht mit der geplanten Kreditfinanzierung. Nach dem jetzigen Modell wären Studierende nach Abschluss des Studiums oder der Promotion hoch verschuldet, welches z. B. eine Existenzgründung behindern könnte. Außerdem empfanden sie das Modell als sozial ungerecht, das BAföG-Modell stelle eine gute und ausgewogene Regelung dar. Sie würden hierzu gern die Meinung der Senatsvertreter als auch der Fraktionen kennen lernen. Die Senatsvertreter erläuterten, dass Deutschland trotz BAföG-Systems und Studiengebührenfreiheit letztendlich das sozial selektivste System habe, möglicherweise auch das sozial ungerechteste, aber zumindest ein System, in dem die wenigsten Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten den Weg an deutsche Hochschulen fänden. In anderen Ländern, z. B. die USA oder Großbritannien, sei dies anders, obwohl es dort hohe Studiengebühren gebe, denn diese Länder hätten Stipendienund Darlehenssysteme, die eine soziale Komponente dergestalt beinhalteten, dass auch aus den genannten Schichten die Kinder an die Hochschulen kämen. Insofern sollten mit der Einführung von Studiengebühren auch notwendige Kriterien für eine Studienfinanzierung erarbeitet werden, die die soziale Selektion verringerten gegenüber dem heutigen Status. Zu dieser Studienfinanzierung gehörten zwei Aspekte: Der Studienzugang müsse unabhängig vom finanziellen Status sein – die Hochschule 15 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode dürfe nicht danach auswählen – und es müsse eine Austrittsbarriere aus diesem Darlehenssystem geben, welche verträglich sei, denn ein riesiger Schuldenberg sei ein schlechte Austrittbarriere, weil dann viele Angst vor den Schulden hätten. Wenn also nach dem Studium wenig oder nichts verdient werde, müsse hinterher entsprechend wenig oder nichts von diesen Schulden zurückgezahlt werden, dann helfe der Staat. Zinsen sollten jedoch vom ersten Tag an anfallen, denn nur dann könne auf eine Überprüfung der sozialen Bedürftigkeit im Gegensatz zum BAföG verzichtet und ein Darlehen Eltern unabhängig gewährt und gestaltet werden. Bei Existenzgründungen nach dem Studium könne sich vorgestellt werden, die Kreditwürdigkeit aufgrund der Idee zu beurteilen, und nicht nach dem noch zurückzuzahlendem Darlehen, dies solle dann nachrangig zurückzahlbar sein. Die SPD-Abgeordneten sprachen sich ebenso wie die Jugendlichen gegen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für ein Erststudium aus, sie hätten sich stattdessen für ein Studienkontenmodell, wie es in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern ab dem Wintersemester 2005/2006 praktiziert werde, ausgesprochen, bei dem die doppelte Regelstudienzeit für das Studium zur Verfügung stände, erst danach würden Gebühren fällig. Die GAL-Abgeordnete wollte die Studiengebührenfreiheit ebenfalls erhalten wissen und stellte sich vor, das Studium in ein nachfrageorientiertes Modell, das aber nicht von Geldzahlungen abhängig sei, sondern über ein Konten- oder Gutscheinmodell den Studierenden mehr Einfluss auf ihre Lehrveranstaltungen gebe, umzuwandeln. Darüber hinaus befürchtete sie, dass die Studiengebühren für die Haushaltskonsolidierung verwendet würden, und nicht den Hochschulen selbst zugute kämen. Als erstes Zeichen dafür sei die Einführung von Verwaltungsgebühren für alle Studierenden zu deuten, die in den Haushalt der Stadt flössen. Abschließend stellte sie fest, dass Klarheit über die Einführung von Studiengebühren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 26. Januar 2005 bringen werde, dann werde im Ausschuss weiter darüber diskutiert werden. Die CDU-Abgeordneten erklärten hinsichtlich des zu erwartenden Urteils des BVerfG, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion einen Vorratsbeschluss für den Fall eines positiven Ausgangs gefasst habe und bei entsprechendem Urteil das Modell unter den Aspekt der Sozialverträglichkeit stellen würde. Weiterhin müssten die Studiengebühren direkt den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden und es dürfe keinerlei Ausgleich oder Kompensation durch Absenkung des Wissenschaftshaushaltes wegen dieser erhobenen Studiengebühren geben. Wenn etwas anderes passieren sollte, würden sich die CDU-Abgeordneten getäuscht fühlen. Die Senatsvertreter klärten darüber auf, dass es einen Senatsbeschluss gebe, der ausführe, dass die Studiengebühren, so sie kommen sollten, ausschließlich den Hochschulen zukämen und der sonstige Etat für die Hochschulen nicht abgesenkt würde. Wenn Hamburg die 500 Euro Studiengebühren erheben würde, hätten die Hamburger Hochschulen 40 Mio. Euro mehr im Jahr zur Verfügung für eine Qualitätsverbesserung des Studiums und für mehr Mitarbeiter, die einen schnelleren Studienabschluss bedingten. Die SPD-Abgeordneten schlugen vor, die vier Jugendlichen zu der entsprechenden Sitzung zum Thema Studiengebühren einzuladen, da hätten sie zwar kein Rederecht, könnten sich aber die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen anhören und danach klarer differenzieren. Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss vor. Bachelor/Master-System Die Jugendlichen begrüßten die Einführung des Bachelor/Master-Systems, weil dieser länderübergreifend in der EU ein Studium ermögliche. Sie wüssten allerdings nicht wie die Übergänge der alten auf die neuen Studiengänge vorgenommen würden und ob genügend Geld dafür vorhanden sei. Darüber hinaus forderten sie einen Zugang zum Masterstudium für jeden Studierenden. Die CDU-Abgeordneten sprachen sich für eine Quotierung für das Master-Studium aus, wollten aber vorab von den Jugendlichen wissen, inwieweit die neuen Abschlüs16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 se auch Gesprächsgegenstand an den Schulen seien, woraufhin die Jugendlichen erklärten, an einigen Schulen finde eine sehr gute Aufklärung über das Bachelor/Master-System statt, es gebe sogar einmal im Monat eine Sitzung mit einem Beratungslehrer, hingegen gebe es an anderen Schulen noch gar keine diesbezügliche Information. Die SPD-Abgeordneten sprachen sich gegen eine Quotenregelung beim Masterstudium vonseiten des Senats aus, es sei Angelegenheit der Universitäten, wen sie zulassen wollten. Das könne nur von Leistungen und Prüfungen abhängen, und nicht von Senatsseite vorgegebenen starren Vorgaben, damit Geld gespart werden könne. Hier dürfe der Staat nicht reglementierend eingreifen. Dieser Ansicht schloss sich die GAL-Abgeordnete an und fügte hinzu, dass dies auch von der Akzeptanz der Bachelorabschlüsse seitens der Wirtschaft abhänge. Würden diese akzeptiert, würden Absolventen auch direkt von den Hochschulen abgeworben werden, was auch dem Interesse eines Teils der Studierenden entspreche. Wenn aber in besonderen Bereichen, wie es sich abzeichne, der Master Voraussetzung für bestimmte Berufe sei, dann dürfe es in diesen Bereichen keine Quotenregelung geben. Die Jugendlichen warfen ein, dass durch die Quotenregelung eventuell auch das Recht auf Bildung beschnitten werde. Die Senatsvertreter resümierten, dass es einen pyramidenähnlichen Aufbau bei den Abschlüssen geben werde – Bachelor, Master, Promotion, Professor. Die KMK habe gesagt, der Regelabschluss solle der Bachelorabschluss sein, d. h. in der Bundesrepublik sollten weniger als 50 % derjenigen, die einen Bachelor machen, auch einen Master anschließen dürfen. Die Anforderungen an die Studierenden würden höher werden, weswegen weniger befähigt seien einen Masterabschluss zu machen. Trotzdem sei es das Ziel, mehr junge Menschen zum Studieren zu bewegen. Auf Nachfrage der Jugendlichen, ob die Quoten nicht hinderlich seien für das erklärte Ziel, mehr Studierende an die Universitäten bringen zu wollen, antworteten die Senatsvertreter, dass die Hochschulen in Hamburg verpflichtet seien, eine bestimmte Anzahl an Bachelorstudiengängen bereitzuhalten, um sicherzustellen, dass genügend Studienplätze vorhanden seien. Die Kalkulation sei derart, dass genügend Masterstudiengänge mit den dazugehörigen Plätzen bereitgestellt würden und die Hochschulen die Verantwortung trügen, in dem einem oder anderen Bereich stärker oder schwächer Masterangebote zu machen. Zum Beispiel rechneten die Technischen Universitäten damit, dass in den Ingenieurswissenschaften – ebenso Jura und Medizin – die meisten bis zum Master durchstudieren würden. Bei BWL werde mit dem umgekehrten Fall gerechnet, dass viele bereits mit einem Bachelor ins Arbeitsleben einstiegen. Dieses System müsse sich erst einmal ausbilden und zum Tragen kommen. Zur Informationspolitik an den Schulen wollten die Senatsvertreter festgehalten wissen, dass 20 Berufsberater des Arbeitsamtes in die Schulen gingen, die dort verstärkt das Thema Bachelor/Master an die beiden letzten Klassen der Oberstufe herantrügen. Sie hätten auch eine diesbezügliche Broschüre entworfen, die an den Schulen verteilt werde. Die SPD-Abgeordneten machten den Vorschlag, bei den Tagen der Offenen Tür an den Universitäten stärker über das künftige Studiensystem zu informieren, dazu gehöre auch das Thema der Zulassung, Aufnahmeprüfungen etc. In diesem Zusammenhang könnten auch in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die Lehrerinnen und Lehrer der Oberstufe gezielt informiert werden. Diese Anregung aufnehmend schlugen die CDU-Abgeordneten ergänzend vor, dass sich die Fachsprecher Wissenschaft und Schule zusammensetzen sollten, um gemeinsam ein Paket mit Anliegen an den Senat zu schnüren und eine Informationsoffensive für den BA/MA zu starten und diese öffentlichkeitswirksam nach außen zu vertreten, denn viele hätten hier noch Informationsdefizite. Der Ausschuss wolle sich mit dem Themenkomplex BA/MA-Abschlüsse auch noch einmal im Frühjahr beschäftigen, fügten die SPD-Abgeordneten hinzu. 17 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Umstrukturierung/Teil-Privatisierung der HH-Hochschulen Hamburg solle zur Hochschulhochburg werden, konstatierten die Jugendlichen, dies stehe aber im Widerspruch zur Schließung von renommierten Universitäten wie z. B. der HWP, die eine Integrationsfunktion wahre und äußerst erfolgreich in ihrer Arbeit sei. Weiterhin sei damit die Schließung von Räumen und die Verringerung von Personal verbunden, die sich kontraproduktiv zum gesetzten Ziel verhielten. Die Studierendenschaft werde insgesamt um 15 % abgesenkt, die Anzahl der Professuren bleibe aber erhalten, wodurch sich ein besserer Betreuungsschlüssel ergebe, erklärten die Senatsvertreter. Sie zeigten sich überzeugt davon, dass dann mehr Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen würden, auch wenn weniger eines aufnähmen. Heute schaffe es nur jeder zweite von den Anfängern, deswegen sollten weniger zugelassen, aber von diesen mehr zum Erfolg geführt werden. Auf eine diesbezügliche Nachfrage der Abgeordneten, fassten die Jugendlichen zusammen, dass „Jugend im Parlament“ eine sehr interessante Erfahrung gewesen sei, es aber wünschenswert sei, kurz vor der spezifischen Ausschusseinladung sich noch einmal mit ein paar Sachverständigen einarbeiten zu können, denn sonst fehle zu viel aktuelle Information zur Sitzung. Es seien leider beim Unterausschuss „Hochschulreformen“ zu wenig Sachverständige dabei gewesen, auch Herr Dräger hätte leider keine Zeit gehabt. Die Veranstaltung sei sehr gut durchgeführt worden, obwohl es manchmal etwas pingelig gewesen sei, so hätten z. B. keine rhetorischen Fragen gestellt werden dürfen. Alles in allem nähmen sie einen umfassenden Eindruck mit, was die Arbeit von Parlamentariern ausmache. Der Vorsitzende nahm den Senator in Schutz und erklärte, dass es sich bei der Veranstaltung um Jugend im Parlament, und nicht im Senat handele. Der Ausschuss schlug vor, die vier Jugendlichen, die heute Abend vor dem Ausschuss ihre Resolution verteidigt hätten, mit in die Verteiler der Fraktionen und der Pressesprecherin der Wissenschaftsbehörde bezüglich hochschulpolitischer Themen aufzunehmen und dadurch mehr Informationen für die nächsten zwölf Monate per Mail zugesandt zu bekommen, welches die Jugendlichen begrüßten. Zum Schluss bedankte sich der Vorsitzende im Namen des Ausschusses bei den Jugendlichen für ihr Engagement, mit dem sie hier ihre Anliegen vorgetragen hätten. III. Ausschussempfehlung Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt dem federführenden Familien-, Kinderund Jugendausschuss, die Drs. 18/999 sowie den vorstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Barbara Brü ni ng , Berichterstatterin 18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 4 Stellungnahme des Schulausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Marino Freistedt I. Schriftführer: Wilfried Buss (i. V.) Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 wurde am 27. Oktober 2004 dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss federführend sowie dem Schulausschuss und weiteren Ausschüssen mitberatend überwiesen. Der Schulausschuss hat sich am 4. Januar 2005 mit der Vorlage befasst. 14 Jugendliche aus den Ausschüssen „Direkte Demokratie/Privatisierungen“ und „Bildung/Schulpolitik“ haben an dieser Sitzung als Auskunftspersonen gemäß § 58 (2) GO teilgenommen. II. Beratungsinhalt Die Resolutionen der im Folgenden genannten Unterausschüsse wurden in der Reihenfolge ihrer Aufführung in der Drucksache behandelt. Unterausschuss: „Bildung ist keine Ware“ – Privatisierung der beruflichen Schulen u. Ä. Die Jugendlichen berichteten eingangs über ihr Vorgehen in dem Unterausschuss und stellten die Resolutionen vor. Daran anknüpfend fragten die SPD-Abgeordneten, ob inzwischen eine Schwachstellenanalyse stattgefunden habe, worauf die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, von einer systematischen Zusammenstellung und Analyse aufgrund des damit verbundenen Aufwandes und des bestehenden Zeitdrucks abgesehen zu haben. Sie bevorzugten eine dynamische Form der Analyse, d. h. eine unmittelbare Berücksichtigung der Erkenntnisse über ermittelte Schwachstellen in dem seit Ende 2001 laufenden Reformprozess, z. B. bei der Entwicklung der Projektstruktur. Wie sie hinzufügten, sei manche Schwachstelle auch im Bereich der Lernortkooperation schon behoben worden. Als die SPD-Abgeordneten darauf zurückkamen, dass die Senatsvertreterinnen und -vertreter den Prozess zu Beginn der Legislaturperiode wegen der fehlenden Analyse gestoppt hätten, erklärten diese, nach genauerer Betrachtung der laufenden Prozes- 19 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode se, z. B. im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an Schulen, zu dem gegenwärtigen Verfahren gekommen zu sein. Daraufhin erbat die GAL-Abgeordneten eine Übersicht über die Ergebnisse der dynamischen Schwachstellenanalyse und des bereits mehrfach angemahnten Evaluationsberichtes über das Berufsvorbereitungsjahr. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter versicherten, dass auch die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen in den gegenwärtigen Prozess einflössen. Da sie wegen des Aufwandes keine geschlossene Ergebnisübersicht erstellten, verwiesen sie auf die Protokolle der entsprechenden Arbeitsgruppen, die künftig darüber Auskunft gäben. Die CDU-Abgeordneten stellten heraus, dass auch sie von dem ursprünglich vorgesehenen Stiftungsmodell Abstand genommen und zugesagt hätten, dem Volksbegehren zu folgen. Dem entsprechend sei auch bereits beschlossen worden, dass die Stadt weiterhin die Trägerschaft der beruflichen Schulen innehabe und die Schulen größere Finanz- und Personalautonomie erhalten sollen (s. Drs. 18/1282). Dies hob auch die GAL-Abgeordnete positiv hervor. Unterausschuss: Lehrerarbeitszeitmodell (LZM) In diesem Zusammenhang wurde zunächst das Thema Klassenreisen angesprochen. Hierzu gaben die Senatsvertreterinnen und -vertreter auf Nachfrage der CDUAbgeordneten bekannt, dass die Reisekosten der Lehrer künftig von der BBS übernommen würden, womit ein in der Vergangenheit gelegentlich geltend gemachter Grund gegen die Durchführung von Klassenreisen entfalle. Eine entsprechend überarbeitete Richtlinie für Klassenfahrten werde demnächst den Kammern vorgelegt und solle vor Schuljahresbeginn den Schulen zur Kenntnis gelangen. An die Klage der Schülerinnen und Schüler erinnernd, dass aufgrund des Lehrerarbeitszeitmodells kaum Reisen stattfänden, appellieren die SPD-Abgeordneten an die BBS, alles dafür zu tun, den Unmut der Lehrer und die Absagen der Klassenreisen als Reaktion auf das LZM aus der Welt zu schaffen. Auch die GAL bedauerte, dass sich das Lehrerarbeitszeitmodell zulasten der Schüler auswirke. Im Interesse einer besseren Koordinierbarkeit regte sie an, Klassenfahrten, Projektwochen, Praktika immer in einer bestimmten Zeitspanne im Jahr durchzuführen. Zur Forderung der Jugendlichen nach einer vorgeschriebenen Klassenreise im Abstand von zwei Jahren erklären die Senatsvertreterinnen und -vertreter auf Nachfrage der CDU-Abgeordneten, dass aus ihrer Sicht verschiedene Gründe dagegen sprächen. Zum einen seien die Fahrten als ein pädagogisches Instrument zu betrachten und so solle es im Ermessen der Schule liegen, welche Rolle es in ihrem jeweiligen Konzept spiele. Zum anderen müsste die BBS bei einer Verpflichtung der Schulen auch die Kosten übernehmen, was sie aber nicht leisten könne. Daher werde sie auch künftig lediglich Empfehlungen aussprechen können. Die GAL-Abgeordnete ergänzte, dass eine Vorschrift von Klassenreisen auch der Autonomie der Schulen widerspräche. Die SPD-Abgeordneten ermunterten die Jugendlichen aber, bei dieser Frage hartnäckig zu bleiben. Aus ihrer Sicht bräuchten Schülerinnen und Schüler bei fehlendem Einverständnis der Eltern auch an vorgeschriebenen Klassenfahrten nicht teilzunehmen und es stelle sich die Frage, ob die Schule nicht auch für diesen Fall etwas anbieten müsse. Ihrer Auffassung nach sei die Berufung auf das jeweilige Ermessen der Schulen nicht zwingend. Bezug nehmend auf die in den Resolutionen vorgeschlagenen Kontrollen des Lehrkörpers erkundigte sich die GAL-Abgeordnete, wieweit gegenwärtig Personalentwick- 20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 lung und Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche durchgeführt würden und welche Erfahrungen es mit der verbindlichen Fortbildung gebe. Nach Auskunft der Senatsvertreterinnen und -vertreter werde daran im Rahmen der selbstverantworteten Schulen nach und nach gearbeitet. Für die Qualitätsentwicklung der Schulen müssten nun mit den Schulen und auch zwischen Schulleitern und Lehrern Leistungsvereinbarungen getroffen und festgehalten werden, an welchen Kriterien die Schulqualität gemessen werde. Sie betonten, in diesem Zusammenhang häufig Umfragebögen einzusetzen, was sie auch als einen Schritt auf dem Weg zu einer Feedback-Kultur sähen. Hinsichtlich der Fortbildung sei nun der Rahmen gegeben, Lehrerinnen und Lehrer, bei denen ein bestimmter Fortbildungsbedarf festgestellt worden sei, zu einer Maßnahme zu verpflichten. Insgesamt liege Hamburg mit der vorgesehenen Stundenzahl verbindlicher Fortbildung im Bundesvergleich vorn. Als die Jugendlichen nach dem Zweck des von ihnen als zu niedrig eingeschätzten Faktors für die Korrektur von Klassenarbeiten und des Sportunterrichts fragen, betonten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die Faktoren auf Erfahrungswerten aus anderen Bundesländern basierten und jeweils auf eine Zeitstunde bezogen seien. Bei der Verschiedenartigkeit der Klassenarbeiten in den einzelnen Stufen könnten sie auch nicht pauschal als zu niedrig betrachtet werden. Sie gaben bekannt, dass im Frühjahr die Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation des Lehrerarbeitszeitmodells vorlägen und dann ggf. auch die Faktorisierungen modifiziert würden. Der Vorsitzende stellte in Aussicht, dass sich dann voraussichtlich auch der Schulausschuss in einer öffentlichen Sitzung damit befassen werde. Unterausschuss: Bildung-Oberstufe Von Gymnasien mit kleinen Oberstufen und ohne Kooperationspartner kommend, wiesen die Jugendlichen auf das beschränkte Leistungskursangebot an ihren Schulen und die daraus folgende hohe Schülerzahl in den Kursen hin. Eine Herabsetzung der Kursfrequenz hielten sie für dringend erforderlich. Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten erklärten sie, eher großen Oberstufen den Vorzug zu geben und sich auch vorstellen zu können, nach der zehnten Klasse an ein anderes Gymnasium oder ein Oberstufenzentrum zu wechseln. Dabei könnten auch Wege von 40–60 Minuten in Kauf genommen werden. Zwar böten zumeist kleine Schulen bessere Lernbedingungen, doch sähen sie ein gutes Leistungskursangebot für die individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler als wichtiger an. Im Interesse ihrer Zukunftschancen sollten nicht nur die Grundschulen und Mittelstufen, sondern auch die Oberstufen gefördert werden. Wie die CDU-Abgeordneten deutlich machten, sei bislang parteiübergreifend wegen der Bedeutung einer frühen Förderung und der großen Lernfortschritte die Priorität in der Förderung der Vor- und Grundschulen gesehen worden. Im Rahmen der in nächster Zeit im Schulausschuss vorgesehenen Beratung über das Thema „Reform der gymnasialen Oberstufe“ werde sicherlich aber auch darüber gesprochen werden. Auch sie erklärten, ein gutes Leistungskursangebot anzustreben, gaben aber zu bedenken, dass der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nicht schon eine Spezialisierung bis ins Detail erforderlich mache. Die SPD-Abgeordneten betonten die Wichtigkeit der Zukunft von Hamburgs gymnasialen Oberstufen und plädierten angesichts der bekannten Schwierigkeiten im gegenwärtigen System dafür, Oberstufenzentren oder für jeweils eine Region ein Gymnasium mit stark ausgeprägter Oberstufe zu schaffen. Sie kritisierten, dass die CDUFraktion und Senat darin nicht entschieden vorangingen. In Anbetracht dessen, dass viele Schüler für Ihren Unterricht z. T. sogar mehrere verschiedene Orte ansteuern müssten, sprach sich auch die GAL-Abgeordnete für sinnvolle Oberstufenverbünde vor Ort und – im Interesse der individuellen Förderung – für ein breites Leistungskursangebot aus. Als zentrale Frage sah sie an, ob man leistungsstarke Oberstufen für junge Leute, die in der Universität bestehen, oder ein „Roll back zum Klassenverband“ wolle. Dement- 21 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode sprechend müsse grundsätzlich das Tabu gebrochen werden, dass ein Gymnasium nicht ohne Oberstufe gedacht werden könne. Die daraus folgende Idee, Mittelstufengymnasien zu schaffen, hielten auch die SPDAbgeordneten für diskutabel. Die CDU-Abgeordneten führten an, dass Oberstufenzentren aufgrund des Raumbedarfs nicht einem bestehenden Gymnasium angegliedert werden könnten und daher Standortschließungen zu erwarten seien, was Unter- und Mittelstufen betreffe und für deren Schüler längere Wege bedeute. Dabei fielen Entscheidungen über zu schließende Gymnasien im Übrigen schon jetzt wegen der bereits begonnenen Profilbildung schwer. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten der GAL-Abgeordneten zu, dass die Fahrten der Oberstufenschülerinnen und -schüler durch die Stadt reduziert werden müssten. Auch teilten sie die Ansicht, dass die Studierfähigkeit gesteigert und die Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden müssten. Sie befürworteten in diesem Zusammenhang – auch im Hinblick auf die künftig von den Universitäten durchgeführten Zulassungsverfahren – eine stärkere Profilierung der Oberstufen an den einzelnen Schulen. Dass ältere Schüler für das gewünschte Profil durchaus gewisse Fahrzeiten auf sich nehmen müssten, hielten sie für akzeptabel. Die Problematik bei der angesprochenen Trennung der Oberstufen von den Gymnasien liege in der überregionalen Vereinbarung, dass die Oberstufe dreijährig sei und der mittlere Bildungsabschluss nach der zehnten Klasse erreicht werde. Auch aufgrund der Tradition und des Profils des Gymnasiums, das mit der zweijährigen Oberstufe verloren ginge, würden sie dafür eintreten, dass sich das Gymnasium von der fünften bis zur zwölften Klasse erstrecke. Die SPD-Abgeordneten argumentierten dagegen, dass gerade die individuellen Aufnahmeverfahren die Notwendigkeit eines breiten Angebotes an Leistungskursen an einem Standort in der Region deutlich machten. Die Jugendlichen wandten gegen die erwähnten Profilierungen ein, dass Schülerinnen und Schüler dann schon bei Eintritt in die fünfte Klasse ihre Berufs- oder Studienwünsche kennen müssten, um bei Eintritt in die Oberstufe auch in ihrem Sozialverband bleiben zu können. Sie unterstrichen ihre Forderung nach Stärkung der Oberstufen, zumal deren Zeugnisse für die Einstellungen auf Ausbildungsstellen entscheidend seien. Dabei solle eine Breite der Fächer für eine gute Allgemeinbildung vorhanden sein. Letzteres entsprach auch der Auffassung der Senatsvertreterinnen und -vertreter. So sollten auch bei einem besonderen Profil der jeweiligen Oberstufen Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache durchgehend belegt werden. Achtstufiges Gymnasium – Ganztagsschule Die Jugendlichen bemängelten die aus ihrer Sicht überstürzte Einführung des achtstufigen Gymnasiums, bei der in vielen Fällen keine Essensmöglichkeiten bereitgestellt worden seien, und kritisierten die fehlende Vorabinformation durch die BBS. Anknüpfend an die allgemeine Feststellung, dass für die Einführung der Ganztagsschulen das Konzept gefehlt habe, fassen sie kurz ihre Forderungen zusammen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gestanden zu, dass die Einführung des achtstufigen Gymnasiums plötzlich und zügig erfolgt sei. Was die Versorgung mit Mittagessen angeht, gaben sie an, dass in 43 von den 67 Gymnasien die Kantinen fertig seien, drei sich vor der Fertigstellung befänden und die Arbeiten an neun weiteren im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen würden. Da mit ihm in manchen Fällen noch weitere Baumaßnahmen verbunden seien, habe an 12 Standorten der Kantinenbau noch nicht begonnen. Bezüglich der Ganztagsschulen stellten sie heraus, dass die Konzepte von den Schulen zu erarbeiten seien. Als die Jugendlichen erklärten, dass sie bei Verschönerungen von Schulbauten angesichts der knappen öffentlichen Kassen zu Eigenleistungen bereit wären, erwähnten 22 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 die Senatsvertreterinnen und -vertreter den jeder Schule zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsfonds und hielten fest, dass die Flexibilität in den Bewirtschaftungsmöglichkeiten künftig erhöht werden müsse. In ihren Augen, so die SPD-Abgeordneten, stelle es sich so dar, dass seitens der BBS der Anspruch bestehe, dass die Schulen die Umsetzung des achtstufigen Gymnasiums und der Ganztagsschule allein realisierten. Diesen hielten sie für überzogen und angesichts des sehr unterschiedlichen Engagements an den einzelnen Schulen auch als nachteilig für einige Schüler. Sie hätten zumindest eine Begleitung seitens der BBS erwartet. Es interessiere sie auch, in welchem Dialog die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit den Eltern stehe. Dazu geben die Senatsvertreterinnen und -vertreter an, dass die BBS den Schulen durchaus Unterstützung bei der Konzeptentwicklung gebe, doch müsse sie von den jeweiligen Schulen nachgefragt werden. Sie versicherten, dass allen Schulen, die sich zur Ganztagsschule entschlossen hätten bzw. ganztägige Angebote an Gymnasien durchführten, die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt worden seien. Von den Jugendlichen wollten die SPD-Abgeordneten wissen, warum sie, wie vorgetragen, die musischen Fächer am Nachmittag wünschten – liege doch der Vorteil der Rhythmisierung an einer Ganztagsschule auch in der Mischungsmöglichkeit. Außerdem fragten sie sie nach Ideen zur Integration und zur Verbesserung der Feedback-Kultur. Die Jugendlichen bekundeten dazu, die musischen Fächer als nicht so anstrengend und daher für den Anschluss an die übrigen Stunden als am besten geeignet anzusehen. Bei der Integration solle individuell – ggf. über Zusatzangebote am Nachmittag – gefördert werden. Grundsätzlich machten sie darauf aufmerksam, dass die Problematik der Integration auch bei Überlegungen in größerem Zusammenhang anzugehen sei, wie z. B. bei der Wohnungsbaupolitik. Als ein Ziel der Feed-back-Kultur sähen sie, dass offene Kritik möglich sein müsse und empfahlen Fragebögen zur Bewertung der Lehrerleistung, die jeweils nach einer bestimmten Fachstundenzahl wiederkehrend auszufüllen seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, dass zur Feed-back-Kultur seit zwei Jahren auf Anregung der Schülerkammer eine Arbeitsgemeinschaft mit Vertreterinnen und Vertretern der BBS, des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, der Universität und der Schülerkammer existiere, die Feed-back-Bögen und -Verfahren für eine streitfreie Rückmeldekultur erarbeitete. Möglicherweise werde in diesem Jahr ein diskussionswürdiges Ergebnis vorliegen. Auf die Frage der Jugendlichen, wie lange der Umwandlungsprozess der Schulen dauern solle, sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass dies je nach Schule unterschiedlich sei. Die Prägung durch die starke Tradition der Halbtagsschule lasse den Umwandlungsprozess oft langsamer verlaufen. Die SPD-Abgeordneten kritisierten sodann die vorgesehenen finanziellen Absenkungen für die bestehenden Ganztagsschulen, die weniger Angebote erwarten ließen. Dies habe auch Auswirkungen auf die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler, wenn z. B. Honorarmittel für Förderkurse fehlten. Außerdem hätten die Ganztagsschulen durch die Vermengung mit der Einführung des achtstufigen Gymnasiums schlechtere Bedingungen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass es ihnen angesichts der Begrenztheit der finanziellen Mittel wichtiger sei, viele Standorte für Ganztagsschulen zu bekommen. Dem entsprechend bäten sie auch die Schulen, sich im Interesse größerer Spielräume um Kooperationen mit Institutionen in der Region für die Gestaltung des Nachmittage zu bemühen. Die GAL-Abgeordnete bekräftigte ihre Auffassung, dass die Gymnasien mit Mittagsversorgung nicht automatisch als Ganztagsschulen bezeichnet werden könnten, denn dafür sei ein Konzept erforderlich. Bezug nehmend auf die beschlossene Änderung des § 13 Abs. 3 HmbSG bezeichnete sie es als unehrlich, dass sich eine Ganztagsschule auch so nennen dürfe, wenn 23 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode kein Nachmittagsunterricht stattfinde. Solange solche Beschlüsse gefasst würden, seien kein Umdenken, wie es auch die Senatorin für erforderlich dargestellt habe, und kein Erreichen europäischer Standards in diesem Punkt zu erwarten. Die CDU-Abgeordneten wandten dagegen ein, dass nicht die Bundesregierung, die mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Investitionen fördere, hochgelobt werden dürfe, während den Ländern, die die hohen laufenden Kosten trügen, wegen der Begrenztheit ihrer Mittel Vorwürfe gemacht werde. Außerdem entsprächen die Ganztagsschulen den von der Kultusministerkonferenz einstimmig beschlossenen Kriterien, so dass der Vorwurf der Unehrlichkeit unberechtigt sei. Sie stellten klar, dass die beschlossene Gesetzesänderung lediglich vorsehe, dass einzelne Klassen halbtags geführt werden, wenn – wie mancherorts beobachtet – der Wunsch der Schulen und der Eltern bestehe. Die Jugendlichen sprachen dann den für sie wichtigen Aspekt an, dass freiwillige Arbeitsgruppen an den Nachmittagen angeboten würden, denn gerade in der Wahrnehmung solcher Angebote würde die Individualität der Schülerinnen und Schüler deutlich. Bezug nehmend auf die erwähnte Begrenztheit der Mittel interessierte sie, wie Prestigeobjekten, wie z. B. der Neugestaltung des Jungfernstiegs, gegenüber Investitionen in die Bildung der Vorzug gegeben werden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass auch in der gebundenen Form der Ganztagsschulen freiwillige Angebote Platz finden könnten. III. Ausschussempfehlung Der Schulausschuss bittet den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, von dem vorstehenden Bericht über die Beratung der Drucksache Kenntnis zu nehmen. Wilfried Buss , Berichterstatter 24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 5 Stellungnahme des Sozialausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzende: Petra Brinkmann I. Schriftführer: Frank-Thorsten Schira Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 war am 27. Oktober 2004 auf Antrag der CDU-Fraktion dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss federführend sowie dem Sozialausschuss und anderen Fachausschüssen mitberatend überwiesen worden. Der Sozialausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 13. Januar 2005 abschließend mit der Resolution des Ausschusses Gesellschaft. II. Beratungsinhalt zum Unterausschuss „Integration von Migrantinnen und Migranten“ Die Jugendlichen stellten fest, dass die Zuwendungen für Begegnungsstätten in der Vergangenheit stark gekürzt worden seien, was dazu geführt habe, dass diese nicht mehr im bisherigen Umfang ihre Arbeit für die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie für den interkulturellen Austausch der gesamten Bevölkerung leisten könnten. Sie bekräftigten ihre Forderung, die Zuwendungen für die Begegnungsstätten weiterhin in einem adäquaten Umfang zu gewähren, um diese nicht in ihrer Arbeit bzw. Existenz zu gefährden. Als wichtigsten Aspekt in der Integrationspolitik bezeichneten sie die Sprachförderung, die für alle Migrantinnen und Migranten gewährleistet werden müsse. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, dass es aktuell keine Kürzungen bei den Begegnungsstätten gegeben habe. Das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 werde außerdem zu einer Aufgabenveränderung im Bereich der Integration führen. Darüber würden in naher Zukunft Gespräche mit den Integrationszentren geführt werden. Die SPD-Abgeordneten bestätigten, dass der Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 keine Kürzungen bei den Begegnungsstätten vorsehe, erinnerten aber daran, dass es in den Haushalte der Vorjahre drastische Kürzungen für diese Zuwendungsempfänger gegeben habe. 25 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Die GAL-Abgeordneten ergänzten in diesem Zusammenhang, dass die Förderung zur Integration älterer Migrantinnen und Migranten fast gänzlich eingestellt worden sei, was außerordentlich bedauerlich sei. Die Begegnungsstätten förderten auch den Austausch und die Begegnung zwischen Migrantinnen und Migranten mit Deutschen sowie zwischen Migrantinnen und Migranten verschiedener Herkunft. Sie betonten, dass auch weiterhin Angebote nur für Frauen gewährleistet werden müssten. Die SPD-Abgeordneten räumten ein, dass Integrationspolitik in den letzten 40 Jahren nicht in ausreichendem Maße stattgefunden habe. Daher gebe es jetzt viele ältere ausländische Bürger und vor allem Bürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht beherrschten und sich auch sonst in der Gesellschaft nicht zurechtfänden. Um so wichtiger sei für diese Gruppe ein entsprechendes Angebot der Begegnungsstätten. In Billstedt sei vor ca. einem Jahr eine neue Begegnungsstätte eröffnet worden, betonten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die aber von der Bevölkerung nur sehr zögerlich angenommen werde. Man werde die Ansätze und Anregungen, die durch die Jugendlichen und die Abgeordneten gegeben wurden, prüfen und ggf. in das Angebot aufnehmen. Die CDU-Abgeordneten gaben zu Bedenken, dass zu einer gelungenen Integration auch der Wille derjenigen gehöre, die zu integrieren seien. Fehle dieser Wille, könne auch mit den besten Angeboten und Begegnungsstätten nichts erreicht werden. Wünschenswert wäre ein Gleichklang zwischen dem Wunsch der Migrantinnen und Migranten nach Integration – z. B. die deutsche Sprache zu erlernen – und einem entsprechenden Angebot von Sprachkursen. Sie zeigten sich außerdem besorgt, dass sich ausländische Familien bewusst von der westlichen Kultur abwendeten und ihre Kinder – mittlerweile die dritte Generation der Migrantinnen und Migranten – davon abhielten, Deutsch zu lernen und sich in der westlichen Kultur einzufinden. Die Jugendlichen bemerkten, dass – wenn diese Annahme stimme – auch die Integration der so genannten zweiten Generation von Migrantinnen und Migranten nicht als gelungen zu bezeichnen wäre. Sie wollten von den CDU-Abgeordneten wissen, wie diese sich eine Integrationspolitik vorstellten, die nur auf Freiwilligkeit abziele, wenn diese Freiwilligkeit nicht vorhanden sei. Sie vertraten außerdem den Standpunkt, dass auch Vorurteile ein Integrationshemmnis darstellten und forderten, sich möglichst von Vorurteilen zu befreien, diese durch eine individuelle Betrachtungsweise zu ersetzen. Integration dürfe auch nicht den Anspruch der hundertprozentigen Anpassung der Migrantinnen und Migranten an hiesige Verhältnisse erheben, sondern Integration bedeute in erster Linie Kommunikation, Begegnung und Austausch. Die CDU-Abgeordneten verdeutlichten ihre Ansicht, dass Migrantinnen und Migranten die hiesigen Normen, die westliche Kultur und die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland akzeptieren müssten, da sonst ein friedliches und geordnetes Zusammenleben nicht möglich sein werde. III. Beratungsinhalt zum Unterausschuss „Integration anderer Minderheiten“ Homosexuelle Die Jugendlichen stellten ihre Forderungen aus der Drucksache noch einmal mündlich dar. Sie räumten ein, dass Hamburg auch gegenüber Homosexuellen eine sehr tolerante Stadt sei, bekräftigten aber ihre Forderung nach rechtlicher Gleichstellung homosexueller Paare, beispielsweise der Möglichkeit der Eheschließung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen, wie z. B. steuerliche Vorteile. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass die meisten Forderungen hinsichtlich rechtlicher Gleichbehandlung Homosexueller bundesrechtliche 26 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Regelungen beträfen und für die Bundesländer nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bestünden. Allerdings habe der Hamburger Senat im Sommer 2004 eine Initiative ergriffen, das Lebenspartnerschaftsgesetz zu erweitern (siehe Bundesrats-Drucksache 523/04). Die Vorschläge seien allerdings nicht deckungsgleich mit den Forderungen der Jugendlichen; eine Grundgesetzänderung beispielsweise sei nicht vorgesehen. Die CDU-Abgeordneten äußerten sich besorgt über Untersuchungen, die belegten, dass die Toleranz von Jugendlichen gegenüber Homosexuellen abnehme. Sie sprachen sich dafür, aus Homosexualität stärker an den Schulen – ggf. auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magnus-Hirschfeld-Centrums (MHC) – zu thematisieren, um so den genannten Tendenzen entgegenzuwirken. Einschneidende rechtliche Veränderungen, wie z. B. das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sollten nur in kleinen Schritten und im gesellschaftlichen Konsens erfolgen. Durch Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene habe es in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen hinsichtlich der Rechte von Homosexuellen gegeben, betonten die SPD-Abgeordneten. Andererseits habe es in Hamburg seitens des Senats erhebliche Kürzungen im Bereich der AIDS-Hilfe und auch bei den Zuwendungen für Hein & Fiete und das MHC gegeben, sodass der Mitarbeiterstab und das Angebot reduziert werden musste. Die wenigen verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien nicht in der Lage – neben ihrer Beratungstätigkeit – zusätzliche Aufklärungsarbeit an den Schulen zu leisten. Die Idee sei gut, müsse aber anders organisiert und geleistet werden. Ein Ansatz, die Beratungs- und Aufklärungsarbeit für jugendliche Homosexuelle zu verstärken, könne die Abkopplung von der AIDS-Hilfe bei der Behörde für Umwelt und Gesundheit sein, führten die CDU-Abgeordneten aus. So könne Beratung und Hilfe an Schulen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet werden, die dann bei der Behörde für Bildung und Sport angebunden sein sollten. Dies, ergänzten die SPD-Abgeordneten, dürfe aber nicht dazu führen, dass bei den übrigen Beratungsstellen weitere Kürzungen vorgenommen würden, da auch dort eine gute und sinnvolle Arbeit auch für Jugendliche geleistet werde. Obdachlose Die Jugendlichen stellten fest, dass ihre Vorstellungen und Forderungen mit der Realisierung des so genannten Obdachlosenkonzepts des City-Managements weitestgehend umgesetzt würden. Sie wünschten sich allerdings, dass die Arbeit der beteiligten Organisationen mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht würde. Die Vorsitzende führte dazu aus, dass dies überwiegend durch die Berichterstattung in den Medien geschehe. Zum 1. Juli 2005 werde in Hamburg ein neues Konzept für die Betreuung von Obdachlosen etabliert und in diesem Zusammenhang würden dann auch die Medien wieder verstärkt über dieses Thema berichten. Die SPD-Abgeordneten betonten, dass eine Schätzung im Rahmen einer Untersuchung ergeben habe, dass mindestens 1200 obdachlose Menschen in Hamburg lebten, die Wahrscheinlichkeit aber groß sei, dass es tatsächlich erheblich mehr Menschen seien und die Zahl weiter zunehme. Es sei an dieser Stelle sehr wichtig, Gründe und Ursachen für die steigende Zahl Obdachloser zu ermitteln, um mithilfe nachhaltiger Konzepte dieser Entwicklung gegensteuern zu können. Sie kritisierten in diesem Zusammenhang die Schließung der Obdachloseneinrichtung „Oase“ und bezeichneten – im Gegensatz zu der vom Senat in mehreren Anfragen geäußerten Meinung – die Hilfsangebote für Obdachlose insgesamt als unzureichend. Die Jugendlichen erkundigten sich nach Maßnahmen für Obdachlose im Stadtgebiet außerhalb des City-Bereiches. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf das bereits angesprochene Fachstellenkonzept, dessen Kernpunkt eine Dezentralisierung und die gleichzeitige 27 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Stärkung bezirklicher Einrichtungen sei. Ziel sei es unter anderem, möglichst viele Obdachlosen in Wohnungen oder Unterkünfte zu vermitteln, sie so mit Wohnraum zu versorgen und die Hilfen vonseiten des Bezirkes zu organisieren. Aber auch jetzt gebe es eine große Anzahl unterschiedlichster, auch niedrigschwelliger Hilfsangebote und -einrichtungen, wie z. B. 2900 Plätze der Unterbringung bei pflegen & wohnen, 300 Plätze in angemieteten Wohnungen, 14 Betten in der Krankenstube, Beratungsstellen in den Bezirksämtern sowie Übernachtungsplätze, Essensausgabe, Dusch- und Waschmöglichkeiten für die Obdachlosen, die weiterhin auf der Straße leben möchten. Auf die Frage der SPD-Abgeordneten, ob das Landessozialamt in der Kaiser-WilhelmStraße demnach keine Obdachlosen ohne Meldeanschrift mehr betreue und ggf. aufgelöst werde, stellten die Senatsvertreterinnen und -vertreter dar, dass dort zurzeit noch ca. 1400 obdachlose Menschen betreut würden. Die detaillierten Angaben zu den Unterkünften von pflegen & wohnen und die Zahlen der dort untergebrachten, zuvor obdachlosen Menschen sicherten die Senatsvertreterinnen und -vertreter als nachträgliche Protokollerklärung zu. Frauenprojekte Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die Frauenbibliothek Denk(t)räume – vorerst in den jetzigen Räumlichkeiten – erhalten bliebe. Es gebe darüber hinaus auch noch die ehemalige Bibliothek des Landesfrauenrates und es werde geprüft, ob die Bibliotheken über das Internet erschließbar gemacht werden könnten, sodass dann erneut über die Erhaltung der jeweiligen Standorte oder ggf. über Zusammenlegungen nachgedacht werden müsse. IV. Ausschussempfehlung Der Sozialausschuss bittet den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, von vorstehender Stellungnahme Kenntnis zu nehmen. Frank-Thorsten Sch ira , Berichterstatter 28 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 6 Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Jan Quast I. Schriftführer: Hans-Detlef Roock Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 ist auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 federführend dem Familien-, Kinder und Jugendausschuss und mitberatend dem Stadtentwicklungsausschuss sowie weiteren überwiesen worden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2004 abschließend mit der Vorlage befasst. II. Beratungsinhalt Unterausschuss: HafenCity Verkehrsanbindung Forderung: „Die HafenCity benötigt zukünftig eine gute Verkehrsanbindung mit genügend Kapazität, um die Menschen, die dort leben und arbeiten, an das bestehende Nahverkehrsnetz Hamburgs anzubinden. In der HafenCity werden ca. 40 000 Menschen arbeiten und zusätzlich 12 000 Menschen wohnen.“ Die 1. Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses aus Jugend im Parlament 2004 betonte, dass es bezüglich der verkehrlichen Anbindung der HafenCity nur eine knappe Mehrheit für den Bau der U 4 gegeben habe. Die Argumente und Gegenargumente seien mit denen des Senats, der Regierungspartei und der Opposition vergleichbar gewesen. Allerdings habe das kürzlich veröffentliche Gutachten zur standardisierten Bewertung der U 4 bei der Beratung noch nicht vorgelegen, weshalb von einem anderen Sachverhalt ausgegangen worden sei. Wie das Votum zum jetzigen Zeitpunkt ausfallen und begründet werden würde, könne nicht dargelegt werden. Der Ausschussvorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft verwies auf die vorangegangene Beratung zum Thema „Standardisiertes Bewertungsverfahren der U 4“, an der die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschus29 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode ses aus Jugend im Parlament 2004 teilgenommen und in der alle Fraktionen ihre Meinungen ausführlich dargelegt hätten. (Siehe Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über das Thema „Standardisiertes Bewertungsverfahren U 4“.) Höchstgebotsverfahren Die 1. Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses aus Jugend im Parlament 2004 trug folgende Forderung vor: „Um eine breitgefächerte Anwohnerschaft in der HafenCity zu gewährleisten, fordern wir Teilauflagen für die Miet- und Kaufpreise einiger Grundstücke im östlichen Teil der HafenCity. Durch diese Auflagen soll ein maximaler Miet- bzw. Kaufpreis vorgegeben werden.“ Die GAL-Abgeordneten waren der Auffassung, dass der in der HafenCity angebotene Wohnraum sehr teuer und für den überwiegenden Teil der Hamburger Bevölkerung nicht finanzierbar sei. Aus diesem Grunde müsse der Senat versuchen, den Mietpreis für einige Bereiche der HafenCity zu senken, was er bisher noch nicht getan habe. Sie räumten ein, dass dies in der HafenCity schwerer als bei anderen Konversionsflächen, aber nicht unmöglich sei. Der Senat versuche für jede Bevölkerungsschicht finanzierbaren Wohnraum auszuweisen, so die CDU-Abgeordneten, wobei das Bauen in der HafenCity aufgrund der besonderen Flächenstruktur und Bauweise sehr teuer sei. Sie waren jedoch zuversichtlich, dass beim Sprung über die Elbe auch für geringer verdienende Familien finanzierbarer Wohnraum, auch wenn in vielleicht nicht ganz so attraktiven Lagen, entstehen werde. Die SPD-Abgeordneten legten Wert darauf, dass in der HafenCity nicht nur Wohnraum für besser Verdienende geschaffen werde, auch wenn ihnen die Problematik des Hochwasserschutzes und der in der Natur der Sache liegenden hochpreisigen Bauweise in der HafenCity bekannt sei. Zu überlegen sei eine Unterstützung durch die Stadt oder eine andere Preispolitik, beispielsweise in der Form des Erbbaurechts, um günstigeren Wohnraum schaffen zu können, mit dem Ziel einer Mischung sozialer Schichten. Gebäudeplanung Die 1. Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses aus Jugend im Parlament 2004 gab folgende Forderung wieder: „Die bisher in der HafenCity geplanten Einrichtungen, wie z. B. die Elbphilharmonie, unterstützen wir, da sie Aushängeschilder der HafenCity und somit Hamburgs sind. Das Überseequartier muss ein vielfältiger, belebter Ort des Vergnügens werden, um Tourismus und Kundschaft in die HafenCity zu holen. Dafür muss beachtet werden, dass es dort ein Angebot von Cafés, Restaurants, Geschäften und Freizeiteinrichtungen gibt, das sich von dem in der Innenstadt abhebt. Wichtig ist hierbei, dass möglichst viele Zielgruppen angesprochen werden. Zum Beispiel: – Erlebnisgastronomie verschiedener Art – Internationale Küche – Vielfältige Kulturangebote (Philharmonie, Kino, Theater etc.) – Casino Für den sich noch in Planung befindenden Ostteil der HafenCity würden wir Sportmöglichkeiten begrüßen, welche die spezielle Wasserlage der HafenCity unterstreichen. Zum Beispiel: – Segelclub – Wasserball – Ruder- und Kanuclub – Erlebnisschwimmbad“ 30 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Hiezu gab es keinen weiteren Beratungsbedarf. Wahrzeichen für das „moderne“ Hamburg Die 1. Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses aus Jugend im Parlament 2004 ergänzte die Forderung „Einen öffentlichen Wettbewerb für junge, kreative Architekten, die neue Ideen für ein Wahrzeichen des modernen Hamburgs entwickeln.“ dahingehend, dass diese Architekten aus Hamburg oder von der Hamburger Kunsthochschule kommen sollten. In Form eines Denkmals sollte der Übergang von der „alten Stadt“ in die „neue und moderne HafenCity“ dargestellt werden. Denkbar wäre auch eine Nutzbarkeit des Denkmals, wie die Bespielbarkeit des Spielbudenplatzes nach dessen Neugestaltung. Die CDU-Abgeordneten fanden die Idee gut und waren der Auffassung, dass durch ein Wahrzeichen ein Gemeinschaftsgefühl entstehen könne, wie es bei der OlympiaBewerbung mit dem Olympia-Logo „Feuer und Flamme“ gelungen sei. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Wahrzeichen nicht elitär wirke und die Stadtteile nicht symbolisch trenne, um dem Vorsatz der Durchmischung aller Bevölkerungsschichten gerecht zu werden. Hamburg sei eine Stadt der Architekten, Werber und Medien, die ebenso wie die Marketing GmbH in den Findungsprozess einbezogen werden sollten. Die GAL-Abgeordneten sprachen die Elbphilharmonie an, die ein Wahrzeichen der HafenCity werden könnte, auch wenn die – bereits etwas älteren – Initiatoren Herzog & de Meuron nicht aus Hamburg kämen. Der Grundgedanke einen Ideenwettbewerb mit jungen Hamburger Architekten zu veranstalten klinge sehr vielversprechend. Die SPD-Abgeordneten hielten es für richtig und wichtig, für ein derartiges Projekt Hamburger Architekten hinzuzuziehen, weil diese einen engen Bezug und ein besonderes Verhältnis zu dieser Stadt hätten. Die Senatsvertreter fanden die Idee gut und wiesen darauf hin, dass in Kürze auch auf dem Spielbudenplatz etwas spektakuläres und modernes und vielleicht auch ein Wahrzeichen für Hamburg geschaffen werde. Unterausschuss: Elbvertiefung Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft schlägt vor, die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses aus Jugend im Parlament 2004 zum Thema „Elbvertiefung“ zu einer Sitzung des hierfür zuständigen Wirtschaftsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft einzuladen und bittet die Bürgerschaftskanzlei, diesen Vorschlag zu übermitteln. III. Ausschussempfehlung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem federführenden Familien-, Kinderund Jugendausschuss, 1. die Drs. 18/999 sowie 2. den vorstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Hans-Detlef Ro ock , Berichterstatter 31 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Anlage 7 Stellungnahme des Umweltausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Christian Maaß I. Schriftführer: Hartmut Engels Vorbemerkungen Die Drucksache wurde dem Familien-, Kinder- und Jugendausschuss federführend sowie dem Umweltausschuss und weiteren Fachausschüssen mitberatend am 27. Oktober 2004 auf Antrag der CDU-Fraktion überwiesen. Der Umweltausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 11. Januar 2005 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Umweltfreundliche HafenCity Die Jugendlichen regten an, in der HafenCity möglichst gänzlich auf die Verwendung fossiler Brennstoffe zur Erzeugung des Wärmeenergiebedarfs zugunsten erneuerbarer Energien zu verzichten. Im Einzelnen solle dabei auf Photovoltaikzellen und solarthermische Anlagen zurückgegriffen werden. Die Projekte sollten durch günstige Kredite aus dem öffentlichen Haushalt unterstützt werden, sodass sich daraus ein Vorzeigeprojekt für Hamburg entwickeln könne. Der GAL-Abgeordnete unterstützte die generelle Zielsetzung des Verzichts auf fossile Brennstoffe in Verbindung mit optimaler Wärmedämmung (Passivhäuser) sowie den Einsatz von Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit auf regenerativer Basis erzeugtem Wasserstoff betrieben würden. Je früher mit solchen Projekten begonnen werde, desto besser sei es nach seiner Meinung für den Klimaschutz und die Unternehmen, die solche Techniken anböten. In der HafenCity sei es allerdings noch zu früh, eine so weitgehende Forderung zu hundert Prozent zu realisieren, dennoch dürfe es als generelle Zielsetzung nicht außer Acht gelassen werden. Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass im Hamburger Altbaubestand 85 % aller Wohnungen nicht ausreichend wärmegedämmt seien, sodass dort noch erhebliche Energieeinsparungen möglich seien. Im Neubau sei die Passivhausbauweise eine geeignete Möglichkeit der Energiereduzierung. Darüber hinaus sollten im Bereich der HafenCity solartechnische und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Die Südlage am Elbrand biete dafür gute Voraussetzungen sowie das günstige Mikroklima durch die Wasserbelegenheit. Insofern sei der Ansatz des Senats, in Bereich 32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 der HafenCity lediglich 30 % des Wärmebedarfs aller Neubauten solarthermisch decken zu wollen, zu niedrig angesetzt. Die CDU-Abgeordneten waren sich im Grundsatz in der Zielsetzung mit dem von den Jugendlichen angeregten Ansatz einig. Sie hielten den vom Senat zugrunde gelegten Ansatz von 30 % des Wärmebedarfs für Neubauten aus solarthermischen Anlagen für eine als Zielsetzung angemessene Größe und wollten wissen, ob sich dieser Wert noch steigern lasse. Außerdem erkundigten sie sich nach geplanten Kraft-WärmeKopplungsanlagen für diesen Standort. Die Senatsvertreter hielten die geplanten 30 % im Bundesvergleich für ein sehr anspruchsvolles Ziel. Sie könnten vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen Energiebedarfs in der HafenCity zurzeit aber nicht als verbindliche Vorgabe gelten. Es gäbe Gespräche mit den dortigen Unternehmen, auch die weitere Energieversorgung unter möglichst optimalen Bedingungen zu gewährleisten. Dies betreffe z. B. die Fernwärmeversorgung und den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auf Fragen des GAL-Abgeordneten nach Pilotprojekten für die Verwertung erneuerbarer Energien erklärten die Senatsvertreter, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne würden solche Überlegungen generell berücksichtigt. Im Rahmen der im kommenden Jahr stattfindenden Solarbauausstellung in Wilhelmsburg und Heimfeld sei auch geplant, der breiteren Öffentlichkeit Passivhäuser vorzustellen als eine Möglichkeit des energieeffizienten Bauens. Auf diese Weise solle Akzeptanz geschaffen und mögliche Schwellenängste abgebaut werden vor der Passivhausbauweise. Diese Bauweise entwickle sich auch im Geschosswohnungsbau langsam zur Serienreife. Eine entsprechende Wohnanlage werde gegenwärtig in Hamburg gebaut. Ziel sei es, möglichst viele Interessenten für energieeffizientes Bauen auf freiwilliger Basis zu gewinnen, aber auch dort, wo es sich anböte, diese Bauweise verpflichtend vorzuschreiben. Dabei müsse allerdings auch berücksichtigt werden, dass die Baukosten akzeptabel blieben und sich für die Investoren rechneten. Die SPD-Abgeordneten regten unter Hinweis auf ein Beispiel an, die Akzeptanz der Passivhausbauweise durch Probewohnen in entsprechenden Wohngebäuden zu erhöhen. Ferner schlugen sie vor, zumindest auf experimenteller Basis in der HafenCity Photovoltaikmodule an Fassaden vorzusehen oder Photovoltaikziegel zu verwenden. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass die Photovoltaik eine vergleichsweise teure Energiegewinnung sei, die durch verschiedene Programme finanziell gefördert werde. Es sei deshalb aus ihrer Sicht vorteilhafter, sich bei der Energiegewinnung und -einsparung auf ungeförderte Nischen zu konzentrieren, um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Die Senatsvertreter sagten zu, die Anregungen der SPDAbgeordneten in die behördlichen Überlegungen einzubeziehen. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob es Erfahrungswerte darüber gebe, in welcher Weise sich der Mietpreis durchschnittlich durch die Verwendung alternativer Energien erhöhen würde. Den Senatsvertretern war kein entsprechender Erfahrungswert bekannt. Die SPD-Abgeordneten führten hierzu verschiedene Gebäudekomplexe in der City Süd an, die in Niedrigenergiebauweise erstellt worden seien und deren erhöhte Investitionskosten sich langfristig auch amortisierten. Nach Ihrer Meinung sollten alle Investoren in der HafenCity auf diese Möglichkeiten hingewiesen und entsprechend motiviert werden, solche Überlegungen in ihre Planungen einzubeziehen. Der GAL-Abgeordnete hielt es für eine Frage des politischen Willens, Investoren zu einer bestimmten Art der Energieversorgung zu verpflichten. Dies könnte beispielsweise über Bebauungspläne oder Vertragsklauseln beim Verkauf städtischer Grundstücke geregelt werden. Photovoltaikanlagen könnten inzwischen dank des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durch entsprechende Einspeisungsbedingungen auch ohne zusätzliche Kreditprogramme gebaut werden. Hinsichtlich der Frage möglicher Mietkostenerhöhungen durch die Verwendung erneuerbarer Energien sei darauf hinzuweisen, dass höhere Investitionskosten zwar die Anhebung der Kaltmiete zur Folge hätte, die allerdings häufig durch sinkende Betriebskosten überkompensiert würden. Die CDU-Abgeordneten gaben zu bedenken, dass der Prozentanteil der über Photovoltaik erzeugten Energie in Hamburg vor wenigen Jahren noch an der dritten Stelle nach dem Komma gelegen habe. Selbst wenn sich dieser Wert inzwischen deutlich 33 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode verbessert hätte, wäre es immer noch ein sehr geringer Wert. Die Begründung dafür sei die relativ teure Energieproduktionsmethode. Angesichts dieser Situation und der gegenwärtigen Haushaltslage seien die Chancen, den Photovoltaikanteil an der Energieerzeugung in dem von den Jugendlichen geforderten Umfang zu erhöhen, sehr gering. Günstiger sei beispielsweise die Ausnutzung der Sonnenwärme. Auch die Umwandlung der Sonnenenergie in Wasserstoffenergie sei ein denkbares Verfahren. Die Jugendlichen unterstrichen, dass es neben der Energieerzeugung über Photovoltaik auch noch die Möglichkeit von Biomasseanlagen, Blockheizkraftwerken etc. gebe. Der hohe technische Stand der heutigen Energieerzeugung biete nach ihrer Meinung gute Voraussetzungen für die Verwendung alternativer Energien und auch eine ausreichende Rendite für Investoren. Innovationspotenzial Die Jugendlichen stellten Defizite in den Forschungsbereichen für Windtechnologie, Photovoltaik und Biomasse an der Hamburger Universität fest. Sie forderten dazu auf, die Forschungen stärker unter Einbeziehung des Hamburger Umlandes zu nutzen, größere Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee vorzusehen und die dafür erforderlichen Flächen ggf. über Pachtverträge in Anspruch zu nehmen. Ferner lehnten sie den Bau der geplanten Gas- und Kohlekraftwerke ab und sprachen sich dafür aus, stattdessen auf alternative Energien zurückzugreifen. Nach Auffassung des GAL-Abgeordneten werde es nicht möglich sein, den weltweit wachsenden Energiebedarf durch eine Ausweitung der Förderung fossiler Energien zu decken. Es sei daher unabdingbar, die erneuerbaren Energien auch aus klimatischen Gründen verstärkt zu berücksichtigen. Die Forderungen der Jugendlichen stimmten mit den Überlegungen seiner Fraktion im vollen Umfang überein und seien wirtschafts-, umwelt- und wissenschaftspolitisch der richtige Weg für eine nachhaltige Energiepolitik. Die SPD-Abgeordneten hielten eine stärkere Zusammenführung des ökonomischen und Forschungspotenzials Hamburgs im Bereich erneuerbarer Energien für eine notwendige Voraussetzung zur Weiterentwicklung noch offener Fragen. Der Senat sollte deshalb seine Clusterpolitik um diesen Bereich erweitern. Die CDU-Abgeordneten erklärten, es sei Ziel des Senats, die in Hamburg vorhandenen Kompetenzen zur Förderung erneuerbarer Energien zu bündeln und zu unterstützen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sei damit befasst, das vorhandene Potenzial insbesondere der Bereiche Wasserstoff- und Brennstofftechnologie zu koordinieren und neue Initiativen auf den Weg zu bringen, damit es zu einer industriellen Anwendung kommen könne, die diese Technologien wirtschaftlich machten. Ferner stellten die CDU-Abgeordneten fest, dass es zurzeit noch nicht möglich sei, im Falle der Schließung vorhandener Kraftwerke die Bedarfslücken ausschließlich durch alternative Energien zu schließen. Vor dem Hintergrund der zeitaufwendigen Entwicklung der Brennstoffzelle sprachen sich die Jugendlichen dafür aus, vorrangig Treibstoff aus Biomasse zu fördern, weil diese Technologie in einem relativ kurzen Zeitraum entwickelt werden könnte. Die Senatsvertreter stimmten der Erkenntnis zu, dass die so genannten Sunfuels eine Interimstechnologie sein würden, weil die Brennstoffzelle noch nicht in großer Serienreife zu bezahlbaren Preisen einsetzbar sein werde. Es sei allerdings zu bedenken, dass für die Treibstoffgewinnung aus Biomasse, für die in Hessen ein Pilotprojekt zur Diskussion stehe, große Mengen an Biomasse bewegt werden müssten mit einer exakten Logistik und einer Investition von etwa 600 bis 700 Mio. Euro. Die Relation der Investition zum Ertrag des daraus gewonnenen Treibstoffs sei darüber hinaus relativ ungünstig. Hamburg habe sich bewusst auf die Brennstoffzelle konzentriert, da finanziell nicht alle Möglichkeiten abgedeckt werden könnten und die Logistik beispielsweise bei der Sunfuel-Gewinnung in Hamburg nicht zur Verfügung stehe. Die SPD-Abgeordneten sahen ebenfalls die Notwendigkeit einer Brückentechnologie, bevor die Brennstoffzelle die Serienreife erlange. Außerdem erinnerten sie an den bereits vorhandenen Treibstoff aus Ölpflanzen (Biodiesel), der steuerfrei zur Verfü34 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 gung stehe und noch weitaus stärker genutzt werden könnte. Einer der größten Produzenten dieses Treibstoffes befinde sich in Hamburg, sodass die logistischen Voraussetzungen zur Vermarktung optimal seien. Notwendig sei eine stärkere Bekanntmachung dieses Treibstoffs beim Verbraucher, die vom Senat initiiert werden sollte. Die Jugendlichen hielten entgegen, dass die Produktionsmöglichkeiten für Biodiesel inzwischen an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt seien und die Preise entsprechend anstiegen. Aus dem Grunde sollten effektivere Methoden zur Herstellung von Treibstoff insbesondere im Forschungsbereich stärker gefördert werden. Der GAL-Abgeordnete hielt die politische Konzentration des Senats auf die Wasserstofftechnik für verkehrt, da sie einerseits eher eine mittelfristige Perspektive biete bis zur Einsatzreife und andererseits heute noch nicht zu ermessen sei, welche der Zukunftstechnologien sich endgültig durchsetze. Im Falle des Bedarfs neuer, mit fossiler Energie betriebener Kraftwerke, so der GAL-Abgeordnete weiter, müssten die Effizienzgrade so weit wie möglich ausgereizt werden. Dies erfordere eine dauerhafte Kraft-Wärme-Kopplung. In diesem Zusammenhang sei auch die Benachteiligung durch die Gassteuer aufzuheben, die die Kohleverstromung nicht treffe. Gänzlich werde auf Kraftwerke, die mit fossiler Energie betrieben würden, in den nächsten Jahrzehnten noch nicht verzichtet werden können. Die CDU-Abgeordneten hoben hervor, dass die Regierungsfraktion und der Senat ihr Augenmerk keinesfalls ausschließlich auf die Wasserstoffwirtschaft legten. Aber Hamburg sei ein Stadtstaat mit begrenzten Möglichkeiten und müsse sich deshalb auf bestimmte Bereiche konzentrieren und versuchen, dort seine Leistungen zu verbessern. Dies bedeute z. B., die Wasserstoffwirtschaft zu ermöglichen und gleichzeitig ihre Effizienz zu steigern. Perspektivisch sei beabsichtigt, die Brennstoffzelle zunächst in der in Hamburg ansässigen Luftfahrtindustrie einzusetzen und sie anschließend auch für andere Anwendungsbereiche nutzbar zu machen. Daneben sei ein kleines Wasserstoffkraftwerk in der HafenCity geplant und außerdem gebe es in Hamburg ein Unternehmen, das Brennstoffzellen für Haushalte herstelle. Die Regierungsfraktion und der Senat betrachteten es als sinnvoll, solche Projekte besonders zu fördern, ohne allerdings die anderen Energiebereiche zu vernachlässigen. Umweltbewusstsein von Schülern stärken Die Jugendlichen führten aus, dass das Umweltbewusstsein bei der Mehrheit der Schüler gestärkt werden müsste, wobei insbesondere die Bereiche Energieerzeugung und Energieeinsparung eine herausgehobene Rolle spielen sollten. Die Politik sollte ihren Einfluss geltend machen, um hier zu einer Verbesserung zu gelangen. Die SPD-Abgeordneten stimmten der Forderung der Jugendlichen zu. Jeder müsse wissen, dass es sich lohne, Energie zu sparen. Deshalb sei es wichtig, das Thema so früh wie möglich an die Schülerinnen und Schüler heranzutragen. Das Projekt "fiftyfifty" sei ein gutes Beispiel dafür. Aber auch die Erwachsenen müssten von der Bedeutung des Energiesparens überzeugt werden. Dass bei der Energieeinsparung sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien noch keine großen Fortschritte erzielt worden seien, sei insbesondere auf mangelnde Informationen und die Unkenntnis vieler Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. Erforderlich seien deshalb neben verbesserten Unterrichtsmöglichkeiten insbesondere Aufklärungskampagnen für die Öffentlichkeit. Projekte anderer Bundesländer seien dafür beispielgebend. Der GAL-Abgeordnete stellte fest, dass der Stellenwert des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft seit Ende der Achtzigerjahre gesunken sei, obwohl es nach wie vor erhebliche Umweltprobleme gebe und das Klimaproblem ganz besonders große Fragen aufwerfe. Es komme darauf an, die Wahrnehmung in der Bevölkerung für diese Probleme nachhaltig zu schärfen und zu überlegen, mit welchen neuen Instrumentarien neben den bereits vorhandenen die Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisiert werden könnten. Beispielsweise könnten sich die Schülerinnen und Schüler auf Lehrplan- oder Wettbewerbsbasis mit der Energiebilanz ihrer Schulen befassen. Die Senatsvertreter gingen auch davon aus, dass der Stellenwert des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung derzeit im Vergleich zu den Achtzigerjahren gesunken sei. Andererseits werde dieses Bewusstsein bei spektakulären Einzelfällen jedoch 35 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode sehr schnell wieder geweckt. Da dem Senat bekannt sei, dass das Bewusstsein für einen nachhaltigen Lebensstil in der Bevölkerung deutlich verbessert werden könne, erarbeite die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit weiteren Behörden auch mit Blick auf die Lehrplangestaltung zurzeit ein Konzept, um diesen Zustand zu verbessern. Das endgültige Konzept werde in einem überschaubaren Zeitraum zur Verfügung stehen. Die CDU-Abgeordneten unterstützten die Forderung der Jugendlichen. Sie wiesen darauf hin, dass Lehrpläne überarbeitet würden mit der Zielsetzung, den Gedanken der Nachhaltigkeit im Umweltbereich stärker zu akzentuieren. Es sei allerdings auch notwendig und wünschenswert, dass in der Umsetzung der Lehrpläne, die den Lehrern bestimmte Spielräume ließen, von den Schülern auch ein entsprechender Unterricht eingefordert werde. III. Ausschussempfehlung Der Umweltausschuss bittet den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, von der vorstehenden Stellungnahme Kenntnis zu nehmen. Hartmut En ge ls , Berichterstatter 36 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Anlage 8 Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses an den federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über die Drucksache 18/999: „Jugend im Parlament 2004“ (Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft) Vorsitzender: Ingo Egloff I. Schriftführer: Dr. Andreas Mattner Vorbemerkungen Die Drs. 18/999 ist auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27. Oktober 2004 federführend dem Familien-, Kinder und Jugendausschuss und mitberatend dem Wirtschaftssausschuss sowie weiteren Ausschüssen überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. Januar 2005 abschließend mit der Vorlage befasst. Teilnehmende des Unterausschusses Elbvertiefung im Rahmen der Stadtentwicklung/Jugend im Parlament waren als Auskunftspersonen hierzu eingeladen worden. II. Beratungsinhalt Die Jugendlichen trugen ihre Ergebnisse hinsichtlich der Elbvertiefung engagiert, kenntnisreich und detailliert vor. Die Elbe und der Hafen seien für die Region der wichtigste Wirtschaftsfaktor, weshalb sich auch ein Unterausschuss dieses Themas angenommen habe. Sie führten eingangs ihre Feststellungen aus: Für den derzeitigen Boom des Hamburger Hafens sei vor allem die Containerschifffahrt und der Verkehr nach Fernost und den arabischen Raum verantwortlich, wobei dieser Verkehr tendenziell von immer größeren Schiffstypen abgewickelt werde. Als Alternativen zum Tiefwasserhafen Hamburg seien ein geplanter Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven und ergänzend zu Hamburg Cuxhaven genannt, allerdings würde Wilhelmshaven andere Märkte als Hamburg bedienen und der Ausbau Cuxhaven wäre unverhältnismäßig teurer als die Elbvertiefung und somit volkswirtschaftlich unsinnig. Trotzdem müsse bedacht werden, dass der Elbtunnel einer beliebigen Elbvertiefung eine Grenze setze und weiterhin, dass dies auch ökologische Probleme aufwerfe wie eine Euthrophierung der Elbe, zunehmende Hochwassergefahr etc. Nach Abwägung der hier kurz aufgeworfenen Probleme empföhlen sie eine Elbvertiefung, weil die Vorteile deutlich gegenüber den Nachteilen überwögen. Die zuständige Behörde haben ihnen eine Kosten-Nutzen-Rechnung mit einer Rentabilität von 12 : 1 genannt, auch müsse der Standort Hamburg im globalisierten Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Wobei zu berücksichtigen sei, dass die Behördenmitarbeiter bei ihren Berechnungen auch von ihrem Interesse an einer Elbvertiefung geleitet worden seien. Gleichzeitig müsse die Infrastruktur um den Hafen herum modernisiert werden, insbesondere müsse der Weitertransport – auch aus ökologischen Gründen – verstärkt über die Schiene gesche37 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode hen. Der Tiefwasserhafen solle möglichst im Hafengebiet Altenwerder, Moorburg oder dem mittleren Freihafen gebaut werden, um Komplikationen mit dem Elbtunnel zu vermeiden. Die Behörde für Strom und Hafenbau habe eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt und festgestellt, dass die ökologische Verträglichkeit gegeben sei, ihrer Meinung nach sei es aber ratsam noch einen privaten, unabhängigen Gutachter dazu zu hören, da nicht unbedingt von einer Neutralität bei den Behörden auszugehen sei. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass die Ausgleichsflächen zeitnah ausgewiesen werden. Die SPD-Abgeordneten begrüßten, dass die Jugendlichen sich mit allen Facetten dieses Themas auseinander gesetzt hätten und erinnerten daran, dass diese Facetten auch Gegenstand der Auseinandersetzung im Ausschuss gewesen seien, beispielsweise auch in Form einer umfangreichen Anhörung. Die CDU-Abgeordneten beglückwünschten die Jugendlichen zu ihrem hohen Differenzierungsgrad und gut gehaltenem Vortrag – auch wenn sie die Unabhängigkeit und Neutralität von Behörden weniger skeptisch sähen –, der sich in weiten Teilen mit den Ansichten der CDU decke. Ebenso habe das von Minister Trittin in Auftrag gegebene Gutachten – mit dem er im Übrigen eine Schlappe erlitten habe – die Annahmen der Jugendlichen und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) bestätigt. Die CDUAbgeordneten freuten sich, dass die Jugendlichen aus Jugend im Parlament die Elbvertiefung ähnlich wie die Hamburgische Bürgerschaft sähen. Auch die GAL-Abgeordneten sprachen Komplimente für die umfassende Behandlung des Themas aus, auch wenn die GAL aus den Feststellungen der Jugendlichen andere Schlüsse und Empfehlungen ziehen würde, wenn man dieses stringent zu Ende dächte. Ihrer Meinung nach hätten zwei Punkte in die Überlegungen der Jugendlichen mit einfließen müssen: Erstens: Bei der Vorteilhaftigkeit des Hafens dürften nicht nur die Wachstumsraten beim Containerumschlag berücksichtigt werden, sondern Hamburg brauche Wachstum, um mehr Steuereinnahmen und Arbeitsplätze zu generieren. Wenn das gemacht werde, käme man zu dem Ergebnis, dass trotz der schleichenden Wachstumsraten beim Containerumschlag in den letzten 15 Jahren 16 000 Arbeitsplätze, die direkt und indirekt vom Hafen abhingen, weggefallen seien. Im selben Zeitraum habe die FHH über 2 Mrd. Euro in den Hafen investiert und dann sehe das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr so günstig aus. Dabei solle gar nicht in Abrede gestellt werden, dass ohne Investitionen in den Hafen noch viel mehr Arbeitsplätze weggefallen wären. Allerdings könnten zur Arbeitsplatzentwicklung nur Vermutungen aufgestellt werden, weil ein hierzu erstelltes Gutachten vom Senat geheim gehalten werde, welches die GAL jedoch gern zur Verfügung gestellt bekäme. Zweitens müsse zum Kostenfaktor von 12 : 1 bei der Elbvertiefung festgehalten werden, dass dieses Verhältnis nur dann entstehe, wenn die Außenvertiefung der Weser für Bremen und Wilhelmshaven nicht vorgenommen werde, Projekte, die aber wahrscheinlich umgesetzt würden und den Kosten-Nutzen-Faktor auf 4 : 1 senkten. Dieses sei für Wasserstraßen sehr wenig. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass es zumindest vom Bund eine abgestimmte Planung, ein konzertiertes nationales Hafenkonzept gebe. Ein dreifacher Ausbau von Häfen im Norden Deutschlands wäre weltweit einmalig und führte zu einer ruinösen Konkurrenz z. B. bei den Hafengebühren und den Handlingskosten beim Containerumschlag, die bereits bei 100–200 % unter dem Weltmarktniveau lägen. Abschließend widersprachen sie den CDU-Abgeordneten in Bezug auf das Gutachten von Minister Trittin, denn im Zusammenhang mit diesem sei die ökologische Verträglichkeit gar nicht begutachtet worden, sondern nur in einem unbewiesenen letzten Passus des Gutachtens bemerkt worden, ökologischen Probleme könnten nicht konstatiert werden. Die Jugendlichen erklärten, sich auch mit den ökologischen Fragestellungen auseinander gesetzt zu haben. Sie hätten mit der GAL und mit dem Naturschutzbund gesprochen und dabei erfahren, dass die ökologischen Auswirkungen derzeit nicht feststellbar seien, sondern erst nach 10 bis 20 Jahren hieb- und stichfest ausfielen. So hätten sie zwischen Ökonomie und Ökologie abgewogen, und wenn Hamburg auf dem Weltmarkt weiterhin mitspielen wolle, müssten jetzt, und nicht erst in 10, 20 Jahren Entscheidungen getroffen werden. 38 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1816 Auf das Argument Hafenwirtschaft, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze der GALAbgeordneten erwiderten die Jugendlichen, dass ihnen zu Arbeitsplätzen nichts referiert worden sei, aber es sei jedem bewusst, dass volkswirtschaftlich betrachtet zur Schaffung von Arbeitsplätzen mehr Faktoren gehörten als nur die Elbvertiefung. Nichtsdestotrotz würden die Zuwachsraten im Wesentlichen über die Hafenwirtschaft generiert, über die HHLA, Eurokai etc. Diese generierten doch Geld und würden Steuern zahlen, zumindest hofften die Jugendlichen dies. Ihnen sei weiterhin nicht gesagt worden, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis 12 : 1 sich nur ergebe, wenn der Weserausbau nicht vorgenommen werde. Die SPD-Abgeordneten machten angesichts der Zuwachsraten deutlich, für die Elbvertiefung zu sein und die Zukunft des Hamburger Hafens nicht gefährden zu wollen. Natürlich werde sich der Kosten-Nutzen-Faktor ändern, wenn davon ausgegangen werde, dass Wilhelmshaven gebaut werde. Dann müsse aber darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll sei, in Niedersachsen auf der grünen Wiese 1 Mrd. Euro zu verbuddeln ohne sicher zu sein, dass die Verkehre, die Hamburg nicht mehr erreichen könnten, dann in Wilhelmshaven und nicht in Rotterdam abgewickelt würden. Wenn über ein nationales Hafenkonzept nachgedacht werde, sollte erst einmal eine Aufnahme dessen erfolgen, was bereits vorhanden sei, und da stehe der Hamburger Hafen mit seinem Boom, seinen zweistelligen Zuwachsraten ganz vorn. Die SPD-Abgeordneten unterstützten somit die Empfehlung des Unterausschusses Elbvertiefung von Jugend im Parlament und sahen dies auch nach Abwägung der ökologischen Folgen als richtigen Weg an. Nichtsdestotrotz habe die Ökologie ihren Stellenwert bei der Elbvertiefung und irgendwann werde der Zeitpunkt eintreten, an dem auch der Frage der Wirtschaftlichkeit Grenzen gesetzt würden, der Prozess nicht beliebig fortgesetzt werden könne. Dieses sei aber allen Beteiligten bewusst. Im Übrigen könne die ökologische Diskussion auch nicht nur im Zusammenhang mit dem Ausbau des Hamburger Hafens gesehen werden, denn auch ein Tiefwasserhafen Cuxhaven oder Wilhelmshaven zeitige ökologische Konsequenzen, auch in Bezug auf die Hinterlandverkehre. Die CDU-Abgeordneten bezweifelten die Angaben zu den Arbeitsplätzen seitens der GAL-Abgeordneten und machten auf die viele Arbeitsplätze aufmerksam, die durch den Fortschritt der Hafenwirtschaft geschaffen worden seien, welches die SPDAbgeordneten dahingehend ergänzten, dass von ca. 140 000 hinzu gewonnenen neuen Arbeitsplätzen gesprochen werden könne, die direkt vom Hafen abhingen. Die CDU-Abgeordneten wollten gern von den Jugendlichen wissen, ob sie sich auch mit den Hinterlandverkehren hinsichtlich der Hafenquerspange, Binnenschifffahrt und der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck beschäftigt hätten, welches die Jugendlichen verneinten. Sie hätten sich nur in sofern darüber auseinander gesetzt, woraus auch die Punkte 2 und 3 der Empfehlungen resultierten, als der Hamburger Hafen bereits gut, wenn auch verbesserungsbedürftig im Gegensatz z. B. zu Cuxhaven oder auch Wilhelmshaven angebunden sei. Die CDU-Abgeordneten unterstrichen, dass bei einem international, europäisch oder national ausgerichtetem Hafenkonzept immer darauf geachtet werden müsse, die eigenen originären Interessen der Region nicht aus den Augen zu verlieren. Jeder Standort müsse erst einmal seine eigenen Stärken erkennen und Unterstützung seitens der Politik erfahren. Zur Klärung wollten sie von den Senatsvertretern wissen, was es mit dem Kosten-Nutzen-Faktor von 12 : 1 auf sich habe. In Bezug auf die Frage der CDU-Abgeordneten zum Verhältnis 12 : 1 antworteten die Senatsvertreter, zunächst einmal müsse konzediert werden müsse, dass es sich bei der Wasserstraße Elbe um eine Bundeswasserstraße handele und bei Veränderungen wie Vertiefung oder Ausbau der Bund ein bestimmtes Verfahren einhalten müsse, bevor er diese Maßnahme nach Durchführung der rechtlich erforderlichen Genehmigungen umsetzen dürfe. Vor diesem Schritt müsse der Bund so genannte Voruntersuchungen durchführen, die in Bezug auf mehrer Aspekte für das letzte Teilstück Elbvertiefung passiert seien. Ein Aspekt sei die Wirtschaftlichkeit gewesen und diese habe in der bestehenden Situation ein Verhältnis von 12 : 1 ergeben, im Vergleich zu anderen Projekten im Bundesverkehrswegeplan einer der besten ökonomischen Werte in der Bundesrepublik. Weiterhin sei im Rahmen einer hypothetischen Betrachtung unter39 Drucksache 18/1816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode stellt worden wie dieses Verhältnis aussehe, wenn Wilhelmshaven realisiert würde, und man sei dabei zu einem Verhältnis von 4 : 1 für Hamburg gekommen. Aber auch dieses Verhältnis ist im Vergleich zu anderen Projekten noch ein außerordentlich guter Wert und würde ökonomisch betrachtet die Fahrrinnenanpassung nach den Kriterien des Bundes rechtfertigen. Die Jugendlichen wiesen noch einmal auf die Punkte 5 und 6 ihrer Empfehlungen hin, die deutlich machten, dass auch sie gesehen hätten, dass es eine ökologische Grenze gebe, weswegen sie auch einen unabhängigen Gutachter und zeitnahe Ausgleichsmaßnahmen gefordert hätten. Ihnen sei aber gesagt worden, dass die ökologischen Schäden, die dadurch entstünden, im Verhältnis zu den sonstigen Vorteilen absolut nicht von großem Belang seien. Die GAL-Abgeordneten bedankten sich bei den Senatsvertretern für die Klarstellung. Sie sprachen den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteil der bereits vorhandenen Hafenbahn an. Hamburg sei ein Eisenbahnhafen, über 70 % der hier angelangten Container würden über die Schiene weitertransportiert und verteilt. Trotzdem müsse dieser Bereich noch ausgebaut werden und da könnte es mit anderen Leitprojekten des Senats zu Ziel- und Interessenskonflikten kommen, z. B. beim Sprung über die Elbe, Ausbau des Harburger Binnenhafens zu einem stadtentwicklungsmäßigem Gebiet, welches der HafenCity entspreche. Gerade aber in diesem Bereich müsse die Hafenbahn ausgebaut werden. Anzumerken sei auch, dass der Ausgleich an ökologischen Flächen für die letzte Elbvertiefung noch nicht erfolgt sei, weil es einfach schwierig sei, in einer dicht besiedelten Region wie dem Großraum Hamburg Flächen zu finden. Dieses Argument aufgreifend ergänzten die SPD-Abgeordneten, dieser ökologische Ausgleich könne nicht immer in Hamburg geschehen und passiere in Absprache mit anderen Bundesländern, welches sich als extrem komplizierter Abstimmungsprozess erweise. In Anbetracht der Tatsache, dass gerade die UVP häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren bei Planungsprozessen seien, werde großer Wert auf diese gelegt. Abschließend machten sie darauf aufmerksam, dass es mit unabhängigen Gutachtern so ein Sache sei, denn auch diese würden von einem Auftraggeber bezahlt und könnten deshalb interessengeleitet sein, es gebe auch keine wertfreie Wissenschaft. Politik sei an dieser Stelle nicht Wahrheitssuche, sondern eher Interessenausgleich. Der Vorsitzende bedankte sich im Namen des Ausschusses für die Anregungen und die intensive Beschäftigung mit der Materie seitens der Jugendlichen. Ihre Empfehlungen seien bei der Mehrheit des Ausschusses auf positive Resonanz gestoßen. III. Ausschussempfehlung Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem federführenden Familien-, Kinder- und Jugendausschuss, die Drs. 18/999 sowie den vorstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Andreas M a ttne r , Berichterstatter 40