30.Januar - Schwäbische Zeitung

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30.Januar - Schwäbische Zeitung
Mittwoch, 30. Januar 2013 | KW 5/24. Jahrgang
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt
RIEDLINGEN
und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf,
Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf
Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister H. Petermann · Tel. 07371/18312 · Fax 18355 · E-Mail [email protected] (s. Impressum) · www.riedlingen.de
„Viva Espana“ heißt es beim 15. Happy-Dino-Ball
RIEDLINGEN – Am Freitag, 1. Februar 2012, heißt es ab 14.30 Uhr „Viva Espana“. In den Riedlinger Donaustuben
feiern die Happy-Dinos ihren diesjährigen Fasnetsball. Spiele ganz nach dem spanischen Motto sind geboten. Die
„Besondere Band“ spielt unter der Leitung von Reinhold Gruber. Höhepunkt ist wie immer der Besuch des Gole in
Begleitung des Riedlinger Fanfarenzuges. Natürlich muss sich der Gole bei den Spielen unter Beweis stellen. Die
Behindertensportgruppe „Happy Dinos“ veranstaltet seit nunmehr 15 Jahren den Happy-Dino-Ball. Eingeladen sind
alle Narren aus der Umgebung.
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Tag der
offenen
Tür
Sonntag, 3. Februar 2013, 13 –17 Uhr
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Telefon 0 73 71 - 24 03
Telefon 0 75 81 - 22 76
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 2
AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG
SONSTIGE
Rathaus Riedlingen
Telefon 0 73 71/1 83-0
Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr
Sprechstunde bei Bürgermeister Petermann nach Vereinbarung!
Rathaus Daugendorf
Telefon 0 73 71/24 24
Do. 17.30 – 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Rathaus Grüningen
Telefon 0 73 71/73 86
Di. 18 – 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Rathaus Neufra
Telefon 0 73 71/63 34
Di. 18 – 20 Uhr, Do. 18 – 20 Uhr
Rathaus Pflummern
Telefon 0 73 71/84 16
Do. 19 – 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Rathaus Zell
Telefon 0 73 73/14 20
Freitag 19.30 – 21 Uhr
Rathaus Zwiefaltendorf
Telefon 0 73 73/28 37
Mi. 19.30 – 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung
Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach
Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3
ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN
Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V.:
Vorsitzender Josef Martin, Telefon 0 73 71/83 94
Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 0 73 71/92 31 70
Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 1 83-39
Lehrschwimmbecken, Telefon 80 78
Mo. / Mi. 19 – 20 Uhr, Di. 18 – 19 Uhr – Mi. (Frauen)
Do. (Frauen) 20 – 21 Uhr, Fr. 20 – 21 Uhr, Sa. 15 – 18 Uhr
Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 80 94: Di. 14.30
– 19 Uhr, Mi. 14.30 – 17 Uhr, Do. 14.30 – 18 Uhr, Fr. 10 – 13 Uhr
Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Sa./So. 14 – 17 Uhr
Museum Schöne Stiege: Winterpause. Führungen nach
Terminvereinbarung unter Telefon 07371/909633 (dienstags) oder
[email protected]
Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Winterpause. Führungen
nach Terminvereinbarung unter Telefon 07371 909633 (dienstags)
oder [email protected]
UMWELTECKE
Nächste Müllabfuhrtermine:
Riedlingen mit allen Teilorten
Mittwoch, 6. Februar 2013; Mittwoch, 20. Februar 2013
Für 1100-l-Container
Montag, 11. Februar 2013; Montag, 25. Februar 2013
Papiertonne
Dienstag, 12. Februar 2013; Dienstag 13. März 2013
Gelber Sack
Mittwoch, 13. Februar 2013; Mittwoch, 13. März 2013
➤ Nachschub: an der Pforte im Rathaus Riedlingen,
sowie bei den Ortsverwaltungen
Problemstoffsammlung: Freitag, 8. März 2013
Daugendorf, Möbelhaus Bleicher, 13.15 – 13.45 Uhr
Sa., 16. März 2013, Riedlingen Stadthalle, 14.30 – 16 Uhr
Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof
Riedlingen; Öffnungszeiten: Dez. – Feb.: Sa. 11 – 14 Uhr; März
– Nov.: Mittwoch 16 – 19 Uhr, Samstag 11 – 14 Uhr
Grüngutabholaktion: 18. + 19. April 2013
Altglascontainer Standorte:
Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße,
Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bisher Wertstoffhof
Öffnungszeiten Unlingen Recyclingzentrum: Mo. 9 – 12
und 13 – 17 Uhr, Di. 13 – 17 Uhr, Mi. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr,
Do. 13 – 17 Uhr, Fr. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr
TELEFON-NOTRUFE
Feuerwehr
112
Rettungsdienst
112 oder 1 92 22
Notarzt
112
Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl)
110
Polizeirevier Riedlingen
0 73 71/93 80
Krankentransporte
0 73 71/1 92 22
Kreiskrankenhaus Riedlingen
0 73 71/18 40
Wasserversorgung Riedlingen
0 73 71/1 83 27
Kläranlage Riedlingen
0 73 71/35 90
Gasstörungsstelle
08 00/0 82 45 05
KFZ-Zulassungsbehörde:
Telefon 0 73 51/52-68 87 oder 68 88, Fax 0 73 51/52-68 39
Straßenamt: Telefon 0 73 51/52-68 24; Fax 0 73 51/52-68 28
Kreissozialamt:
Telefon 0 73 51/52-68 70 oder 68 76; Fax 0 73 51/52-68 89
Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A
Sozialer Dienst, Telefon 0 73 51/52-76 23; Fax 0 73 51/52-76 27
Finanzamt: Telefon 0 73 71/18 70
Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege
Telefon 0 73 71/93 20 20, Riedlingen, St. Gerhardstraße 16
Ambulanter Pflegedienst Riedlingen
Telefon 0 73 71/92 39 43, Gemeindeschwester, 01 63/4 59 13 01
Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 – 16 Uhr,
Do. 10 – 12 Uhr – Büro in Biberach Telefon 0 73 51/15 70 24
Katholische Kirchengemeinde St. Georg
Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 0 73 71/93 20-20, oder 36 62
Tafelladen: „Riedlinger Tafel des DRK Kreisverbands Biberach e.V.
Lebensmittel für Bedürftige“, Ziegelhüttenstraße 52, Riedlingen;
Elisabeth Geiger, Altheim, Telefon 07371/13409
Pfarrerin Steible-Elsässer, Riedlingen, Telefon 07371/2567
Öffnungszeiten: Samstag 11 bis 12.30 Uhr
ÄRZTE / APOTHEKENNOTDIENSTE
Bereich Riedlingen, Dürmentingen, Langenenslingen,
Unlingen und Zwiefalten: Der diensthabende Arzt ist unter der
zentralen Telefon-Nummer 01 80-1 92 92 52 zu erreichen.
Der ärztliche Notfalldienst
beginnt Samstag, 8 Uhr, und endet Montag, 8 Uhr.
Notfallsprechstunden von 9 – 11 Uhr und 15 – 17 Uhr nach
telefonischer Voranmeldung.
Der Zahnärztliche Notfalldienst
ist unter der zentralen Tel.-Nr. 01805/911650 zu erfragen
(0,12 Euro/min)
Notdienstplan der Apotheken
Die Öffnungszeiten der diensthabenden Apotheken über das
Wochenende und an Feiertagen können Sie in der Presse
(SZ Riedlingen, 2. Seite des Lokalteils), am Hinweiskasten am
Eingang Ihrer Apotheke oder im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de zu erfahren
Liste der nächstgelegenen Notdienst-Apotheken
Von jedem Handy ohne Vorwahl: 22833
Telefon 0 13 78/88-2 28 33
Amtliches Mitteilungsblatt
der Stadt Riedlingen
Impressum
Herausgeber: Stadt Riedlingen
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeister H. Petermann
Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag,
GmbH & Co.KG, Haldenstraße 4, 88499 Riedlingen.
Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus,
Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 0 73 71/1 83 12,
Fax (MBL) 0 73 71/1 83 55, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8 bis 12 Uhr
Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat
des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103.
Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall)
Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb:
Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG,
Haldenstraße 4, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax
0 73 71/93 72 50, E-Mail: [email protected]
Layout & Gestaltung: Satzstudio Weingarten GmbH & Co. KG
Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt
Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen,
Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 3
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Riedlingen
Landkreis Biberach
Amtliche Bekanntmachung
nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 4
Kosten für
Vergabeunterlagen:
EUR 35,-- / Doppelexemplar
CD nach DA 83 GAEB
Postversand:
Nur bei vorheriger Erstattung der
Kosten zuzüglich EUR 5,-- Versandkosten
LV -Ausgabe:
ab Dienstag den 05. Februar 2013
Angebotsabgabe
und Submission:
Donnerstag 21. Februar 2013, 14.00 Uhr
Rathaus Riedlingen, Marktplatz 1
Zuschlags-/Bindefrist:
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern
von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl
zum 18. Deutschen Bundestag 2013
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.02.1996 (GBI. S. 269) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GBI. S. 581) darf die
Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über
Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung
das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer
Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann
schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Riedlingen, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen bis zum 10.03.2013 eingelegt werden.
21. März 2013
Sicherheitsleistung:
Vertragserfüllung 5 v.H. der Auftragssumme,
Mängelansprüche 3 v.H. der Abrechnungssummen
in Form von Bürgschaften, bzw. Einbehalt
Nachprüfstelle:
Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Biberach als
Anmerkung:
Bewerber müssen die Anforderungen der Güteund Prüfbestimmungen GZ 961 der Gütegemeinschaft
„Güteschutz Kanalbau“ oder
gleichwertig erfüllen.
Riedlingen, den 30.01.2013
Riedlingen, den 30.01.2013
Bürgermeister Petermann
Ing.-Büro Winecker
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Stadtverwaltung Riedlingen können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Wahlberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften und
zur Adressmittlung verwendet werden.
Stadt Riedlingen
Landkreis Biberach
Die Stadt Riedlingen bietet jungen Menschen
auch wieder im Kindergartenjahr 2013/2014 die
Möglichkeit in einem städtischen Kindergarten
im Rahmen eines
Riedlingen, 30.01.2013
Petermann, Bürgermeister
Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
Stadt Riedlingen a.d. Donau - Kreis Biberach
Bauarbeiten Erschließung Baugebiet „Am Holzweg II“
im Ortsteil Grüningen
Planung, Bauleitung
und Angebotsausgabe:
Ing.-Büro Reiner Winecker
Friedrich-Vollmar-Straße 9
88499 Riedlingen
Telefon 0 73 71/92 30 92
Fax 0 73 71/92 30 93
Art und Umfang RW - Kanal DN 300
der Arbeiten
SW - Kanal DN 250
Wasserleitung NW 100
Rohrgrabenaushub
Hausanschlüsse
Straßenausbau
Bordsteine Granit
Baubeginn:
Ende März 2013
Fertigstellung:
Anfang Juni 2013
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
160 m
160 m
205 m
2600 m³
12 St.
1250 m²
370 m
mitzuarbeiten.
Wenn Sie zwischen 16 und 27 Jahre alt sind, Interesse und Freude am Umgang mit Menschen, im
Besonderen mit Kindern, haben und in ein pädagogisches Arbeitsfeld hineinschnuppern wollen,
bewerben Sie sich bitte bei der
Stadtverwaltung Riedlingen, Hauptamt,
Frau Missel, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen.
Auskünfte können im
Kindergarten „Storchennest“
bei Frau Sailer, Telefon 0 73 71/81 77,
E-Mail: [email protected],
oder im Internet unter www.ich-will-fsj.de
eingeholt werden.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
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Veranstaltungen Februar 2013
Anmerkung: Bitte beachten Sie zu gegebener Zeit auf die einzelnen Veranstaltungshinweise. Weitere
Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Riedlingen unter www. riedlingen.de oder zu
gegebener Zeit im Mitteilungsblatt.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Öffnungszeiten des Rathauses und der städtische
Kindergärten über die närrischen Tage
Das Rathaus ist am glombigen Donnerstag, 07. Februar 2013, nachmittags sowie am Fasnetsdienstag, 12. Februar 2013, ganztags für
den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Die städtischen Kindergärten in Riedlingen (Gammertinger Straße
14, Conrad-Graf-Ring 106), Eichenau, Daugendorf, Grüningen,
Neufra, Pflummern und Zwiefaltendorf sind am Rosenmontag, 11.
Februar 2013, und Fasnetsdienstag, 12. Februar 2013, geschlossen.
10. Bücherflohmarkt der Stadtbücherei
Am Samstag, 2. Februar, von 10 bis 14 Uhr
veranstaltet die Stadtbücherei ihren beliebten
Bücherflohmarkt im Kapuzinerkloster.
Immer wieder bekommt die Stadtbücherei aus privater Hand Bücher, die nur einmal gelesen wurden und aus Platzmangel abgegeben werden. Was in den Beständen der Bücherei nicht benötigt
wird oder schon vorhanden ist, kommt in den Flohmarkt und wartet
dort auf den nächsten Leser. Am Samstag wird das Angebot der
besseren Übersicht halber aufgeteilt: im Raum hinter dem Eingang
rechts sind Kinder- und Jugendbücher sowie Sachbücher zu allen
möglichen Themen zu finden, wobei die Sachbücher nach Themen
sortiert sind, um die Orientierung zu erleichtern. Wenn man auf
der rechten Seite durch den Kreuzgang geht und sich anschließend
rechts hält, kommt man in das Refektorium. Dort gibt es moderne
Unterhaltung, aber auch Klassiker und Krimis für Erwachsene. Alles
gibt es zu taschengeldfreundlichen Preisen!
Stadtbücherei im Kapuzinerkloster Riedlingen, Kapuzinerweg 2, Telefon 0 73 71-80 94
Öffnungszeiten:
Dienstag 14.30 bis 19.00 Uhr, Mittwoch 14.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr
Heilig Abend und Silvester sowie Faschingsdienstag geschlossen
„Jugend Musiziert“ Regionalwettbewerb
Jugendmusikschule Riedlingen
Beim diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend Musiziert“ erzielten Schüler der JMS-Riedlingen folgende Ergebnisse:Tim Scholz,
Violine, AG III, Violine Solo mit Klavierbegleitung (Michael Antipov); Violinklasse Katharina Hildermann, (15 Punkte 3. Preis). Jael
Rieger, Violine, AG IB, Violine Solo mit Klavierbegleitung (Michael
Antipov); Violinklasse Katharina Hildermann, (19 Punkte 2. Preis).
Marina Tschepella, Percussion/Mallets, AG II, Solo, Schlagzeugklasse Marcus Merz, (23 Punkte, 1. Preis mit Weiterleitung zum
Landeswettbewerb)
Hinweis auf Räum- und Streupflicht
Nachdem der Winter wieder mal Einzug gehalten hat, sieht
sich die Stadtverwaltung veranlasst, auf die Vorschriften
der für den gesamten Bereich der Stadt Riedlingen geltenden Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger
zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
hinzuweisen. Nach dieser Satzung sind alle Straßenanlieger innerhalb geschlossener Ortslage verpflichtet, Gehwege in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee zu
räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfendem Material, wie Sand oder Splitt zu bestreuen
Werktags muss bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schneebzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu
räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet erst um
20 Uhr.
Fehlen entlang der Straße Bürgersteige, sind die seitlichen Flächen
am Rande der Fahrbahn so zu räumen und so zu bestreuen, dass
sie gefahrlos begehbar sind. In der Fußgängerzone (westlicher
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 6
Marktplatz, Lange Straße, Weibermarkt, Donaustraße, gepflasterter
Wochenmarktbereich) sowie in den verkehrsberuhigten Bereichen
(Kaufhaus-, Ilgen- und Storchengasse, Wasserstapfe, Käshof, Froschlache und Weilertorweg) sind die am Rand liegenden Flächen auf
beiden Straßenseiten ebenfalls in einer Breite von 1 Meter zu räumen und zu bestreuen.
In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Räum- und Streupflicht
nur den Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg grenzt. Diese
Bestimmung der Satzung entspricht der baden-württembergischen
Rechtsprechung.
Als Straßenanlieger gelten die Eigentümer und Besitzer (Mieter,
Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr
einen Zugang haben. Sind mehrere Personen gemeinsam verpflichtet, haben sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. So
haben beispielsweise Mietparteien untereinander eine Regelung zu
treffen, wer an welchen Tagen zu räumen und zu streuen hat. Gebrechliche, kranke oder berufsbedingt ortsabwesende Personen, die
ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen können, müssen
eine geeignete Hilfskraft mit dem Schneeräumen und Streuen beauftragen.
Räum- und streupflichtig sind auch die Anlieger so genannter
„selbstständiger Gehwege“, das heißt, von Gehwegen, die nicht
Teil einer anderen öffentlichen Straße sind. Dazu zählen beispielsweise Verbindungswege zwischen zwei Straßen und Staffelwege.
Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Mitten in der Fahrbahn darf kein Schnee gelagert werden,
weil dadurch die Sicherheit und die Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Nach Eintritt von Tauwetter
sind die Straßenrinnen und Straßeneinlaufschächte freizumachen,
damit das Schmelzwasser abfließen kann.
Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegfläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn zu schaffen.
Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material, wie zum Beispiel Sand oder Splitt, zu verwenden.
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz oder salzhaltige Stoffe) ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen nur ausnahmsweise
bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden. Die Menge ist dabei
auf ein unumgängliches Maß zu beschränken.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass einige Straßenanlieger ihre Räum- und Streupflicht nicht ernst nehmen. Rücksichtslos
nehmen sie in Kauf, dass ältere und gehbehinderte Personen Probleme haben über die schnee- oder eisglatten Flächen zu gehen.
Ein Ausrutscher mit bösen Folgen kann aber jedem zustoßen. Für
Schäden, die bei Nichtbeachtung oder ungenügender Beachtung
der Streusatzung entstehen, haben die zum Schneeräumen und
Streuen Verpflichteten selbst aufzukommen. Es wird deshalb dringend empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bekanntmachung – Meldeportal
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund §29a
Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb ab 01.01.2007
aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale
Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit
an „Behörden, öffentliche- und nichtöffentliche Stellen“ erteilt.
Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft
an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. §32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen
(Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein,
so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über
dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte,
die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B.
schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Riedlingen, Zimmer 1, wenn
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über
dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
Veröffentlichung von Einwohnerdaten
Bekanntgabe von Daten anlässlich von Jubiläen
Aufgrund von § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes übermittelt die Stadtverwaltung an die hiesige Tageszeitung „SCHWÄBISCHE ZEITUNG“
Namen, akademische Grade, Anschriften sowie Tag und Jahr des
Jubiläums der in Riedlingen wohnhaften Alters- und Ehejubilare zum
Zwecke der Veröffentlichung. Im Einzelnen werden im Voraus folgende Jubiläen gemeldet:
1. Feier der goldenen, diamanten, eisernen, Gnadenund Kupfernen Hochzeit.
2. Alle Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr. Ab dem 90. Geburtstag und der diamantenen Hochzeit werden die Daten auch dem
Rundfunk übermittelt.
Jubilare, die keine Veröffentlichung ihres Jubiläums wünschen, werden um entsprechende Mitteilung bis zum 15. des Vormonats an
das Bürgermeisteramt, 88499 Riedlingen -Einwohnermeldeamt-,
Zwiefalter Straße 2 (Telefon 07371/183-39 oder 38) gebeten.
Ehemalige Asylsuchende brauchen Ausstattung
Durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist die Versorgung
von Asylbewerbern geregelt. Die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe ist die erste Kontaktstelle für Asylsuchende. Von
dort werden diese vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen
der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entsprechend der Bevölkerungsdichte auf die Stadt- und Landkreise
verteilt. Die genaue Verteilung auf die Gemeinden, bezogen auf die
Einwohnerzahl, erfolgt dann nach der erneuten Zuweisung durch
das Land durch das Landratsamt. Die zugewiesenen Gemeinden
sind nach § 13 FlüAG verpflichtet, diese Personen dann zu übernehmen und gegebenenfalls unterzubringen. Die Stadt Riedlingen hat
die Wohnräume (Einzelzimmer mit 10 qm Fläche) vorbereitet, die
jetzt noch eingerichtet werden müssen. Die Stadtverwaltung bittet
hierbei um Ihre Hilfe. Wer Möbel oder Geschirr spenden möchte,
kann sich unter der unten genannten Telefonnummer melden. Die
Bauhofarbeiter werden vor Ort die Sachen kostenlos abholen.
Folgende Gegenstände werden dringend gebraucht:
Einzelbetten (Größe max. 1m x 2m)
Kinderbetten
2-türige Kleiderschränke
Nachttische, Kommoden (klein)
Geschirr (verschiedene Teller, Besteck, Messer, Schneidebretter,
Töpfe, Pfannen, Schöpflöffel, Teebecher/-tassen, Gläser, Schüsseln)
Ansprechpartner: Herr Gutermann, Ordnungsamt
Tel. 07371 183 37, E-Mail Adresse: [email protected]
Christbaumsammlung in Riedlingen
Am Samstag, 2.02.2013 führt die Jugendfeuerwehr Riedlingen die
zweite Christbaumsammlung durch.
Hier noch ein paar wichtige Hinweise:
• die Christbäume müssen ab 9 Uhr gut sichtbar am Straßenrand
bereit gelegt werden.
• bei Fragen bzgl. der Christbaumsammlung nicht die Notrufnummer 112 anrufen! Über den Notruf 112 erreichen Sie die Rettungsleitstelle in Biberach nicht die Riedlinger Feuerwehr!!! Bei Fragen
können Sie sich an Jugendfeuerwehrwart Thomas Steinhardt
(Tel. 0173/7084074) wenden.
• es werden nur ganze Bäume mitgenommen, kein Reisig und auch
kein sonstiger Garten- oder Sträucherabfall und
• an den Bäumen darf sich kein Lametta o. ä. mehr befinden
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 7
Die Entsorgung der Christbäume ist kostenfrei, die Riedlinger
Jugendfeuerwehr würde sich aber über Spenden sehr freuen.
(Konto: 46675000, Voba-Raiba Riedlingen, BLZ: 65491510). Eine
Kasse im Foyer des Rathauses, welche dort aufgestellt und für die
Jugendfeuerwehr bestimmt ist, nimmt Ihre Spende ebenfalls gerne
entgegen.
Stadtmusik Riedlingen
Narrentreffen in Ehingen
Am kommenden Sonntag begleitet die Stadtkapelle die Narrenzunft Gole 1865 e. V. nach Ehingen. Dort findet das Landschaftstreffen Donau statt. Die Narrenzunft läuft im Umzug an 22ter
Stelle.
Fortsetzung des Berichtes über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates vom 15.01.2013
Top 3: Erneuerung der Brücke über den Hochwasserkanal
im Zuge der Hindenburgstraße – Festlegung von
Prioritäten für die mit Mitteln aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (früher Entflechtungsgesetz bzw. GVFG) bezuschussten Maßnahmen
Auszug aus der Planfeststellung für den Hochwasserschutz
– Auswirkungen auf Hochwasserschutz:
Das geplante Vorhaben wurde im Rahmen des wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens zu den lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau in Riedlingen mit Beschluss des Landratsamtes BC vom 20.12.2007 genehmigt.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land
Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen und der Stadt Riedlingen über die zu erstellenden örtlichen
Hochwasserschutzmaßnahmen in Riedlingen vom 17.12. 2008 ist
dazu ausgeführt:
„Die Stadt erklärt, dass der Neubau der Hochwasserkanalbrücke ungeachtet der Ziffer B.6 des Planfeststellungsbeschlusses, der eine zeitnahe
Umsetzung der Hochwasserkanalbrücke fordert, erst nach der Schaffung einer geeigneten Umleitungsstrecke erfolgen kann.“
Auswirkungen der derzeitigen „Engstelle“ auf den Hochwasserschutz – Auszug aus der Genehmigungsplanung vom
29.09.2006:
„Gemäß den zeitlichen Festlegungen wird die Aufweitung des Hochwasserkanals vor dem Brückenneubau ausgeführt. Da der Verlauf der
neuen Böschungskante bereits auf den späteren Brückenneubau ausgelegt wird (neue Spannweite 34 m), wird das vorhandene rechtsseitige
Brückenwiderlager bis zum Brückenneubau durch einen Spundwandverbau gesichert. Vereinfachend kann angenommen werden, dass die
Einschnürung an der Hochwasserkanalbrücke Hindenburgstraße beim
Bemessungshochwasser zu einer mittleren Wasserspiegelanhebung im
Oberwasser von ca. 10 cm führt. Bis zum Neubau der Hochwasserkanalbrücke Hindenburgstraße ergeben sich daher für die geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberwasser der Brücke um ca. 10
cm reduzierte Freibordmaße (0,20 m statt 0,30 m und 0,40 m statt
0,50 m).“
IV. Beurteilung aus der Brückenprüfung
In der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2010 wurden die Ergebnisse der Brückenhauptprüfungen nach DIN 1076 in Riedlingen
und in den Teilgemeinden vorgestellt. Im dem Prüfbericht vom
16.06.2009 nach DIN 1076 heißt es, dass die nächste Brückenhauptprüfung zwingend 2015 durchzuführen sei. Sollte sich der
Zustand erkennbar verschlechtern, ist eine Sonderprüfung vorzusehen, die Maßnahmen zum Erhalt der Standartsicherheit bzw. der
Verkehrssicherheit aufzuzeigen hat.
V. Maßnahmen der Stadt Riedlingen, die in Straßenbauförderprogramme aufgenommen sind:
A. Grundsätzliches zur Förderung beim Straßenbau
Die Bezeichnung für das Förderprogramm, aus dem die Stadt Mittel
für den geplanten Straßenbau EKrG und Brückenerneuerungsmaß-
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
nahmen erwartet, wurde mehrfach geändert. Zunächst hieß es Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetz (GVFG), dann Entflechtungsgesetz und jetzt Landesgemeindefinanzierungsgesetz.
Grundsätzlich gleich geblieben ist aber das Antragsverfahren. Zunächst erfolgt eine Anmeldung zum Programm. Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob die vom kommunalen Träger angestrebte Maßnahme förderfähig ist. Dieses Anmeldeverfahren endet im
Erfolgsfall mit der Aufnahme in das Programm. Durch sie ist die
Förderfähigkeit des Projekts bestätigt. Die dem Projekt dienenden
Grunderwerbe können ab diesem Zeitpunkt förderunschädlich
durchgeführt und die Detailplanung erstellt werden.
Für das Projekt ist im Rahmen eines Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahren die Rechtsgrundlage zu schaffen. Nach Vorliegen der Rechtsgrundlage wird die Bewilligung des Zuschusses
beantragt. Bis vor wenigen Jahren standen mehr Mittel bereit, als
bewilligungsfähige Projekte bei den Kommunen gegeben waren.
Dies hat sich gewandelt. Aus diesem Grund legte die jetzige Landesregierung fest, erst wieder im Jahr 2014 Zuschussanträge für noch
begonnene Maßnahmen anzunehmen.
Außerdem will sie die Verteilung der Mittel so gewichten, dass
60 % der Neubewilligungen für so genannte Umweltverbundmaßnahmen und nur noch 40 % für Straßenbaumaßnahmen bereitgestellt werden sollen. Da anzunehmen ist, dass für Umweltverbundmaßnahmen der Mittelengpass nicht so groß sein wird wie für
Straßenbaumaßnahmen, bemühte sich die Stadtverwaltung seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Eisenbahnkreuzungsgesetzmaßnahmen am 20. Januar 2012 beim Landesverkehrsministerium darum, sie entsprechend einzustufen. Dies gelang bisher nicht.
B. Maßnahmen der Stadt im Programm
Nachfolgend ist aufgeführt für welche Maßnahmen die Stadt erfolgreich Anmeldungen durchführte. Außerdem ist jeweils angegeben welchen Planungstand sie haben.
1) Aufhebung BÜ Riedlingen-Eichenau der DB-Strecke UlmSigmaringen beim Vöhringer Hof durch die Stadt Riedlingen und Ersatz durch Bahnüberführungen –
Bescheid: 07.06.2004
Kostenansätze:
Gesamtkosten
975.200 Euro
Voraussichtl. zuschussfähige Kosten
unter Vorbehalt
325.200 Euro
Bundes- u. Landeszuwendungen (75 %)
243.900 Euro
Anteil Bahn
650.000 Euro
Eigenanteil Stadt Riedlingen
81.300 Euro
Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme entsteht mit der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschluss für die EKRG-Maßnahmen. Die
Vereinbarung zwischen DB, Bund und Stadt steht im Grundsatz.
Bei dieser Maßnahme muss eine weitere Vereinbarung gesehen
werden, die zwischen dem Bund (Straßenbauverwaltung) und der
Stadt wegen der Aufteilung der Kosten für die Umgestaltung der
Kreuzung B311 mit der Daimler- und Veringerstraße geschlossen
wurde. Beide Vereinbarungen binden die Vertragspartner nach
Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Allerdings gilt für Alle
zur zeitlichen Abwicklung, dass die Haushaltsmittel bereitstehen
müssen. Hinsichtlich des Zuschusses gilt das unter V. A ausgeführte.
2) Beseitigung des Bahnüberganges i. Z. d.
Hindenburgstraße in Riedlingen und Ersatz durch
Bahnüberführungen
Bescheid: 20.05.2011
Kostenansätze:
Gesamtkosten
9.641.500 Euro
Voraussichtl. zuwendungsfähige Kosten 2.369.800 Euro
Zuwendungen (75 %)
1.777.000 Euro
Anteil Dritte
4.739.600 Euro
Eigenanteil Stadt Riedlingen
3.124.900 Euro
Hier gilt das unter V.B Ziffer 1 Ausgeführte sinngemäß. Allerdings
muss hier die Vereinbarung nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses noch dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieses hat der Maßnahme aber bereits
grundsätzlich zugestimmt. Die Genehmigung ist wegen der Kostenhöhe und wegen der Beteiligung des Bundes als Baulastträger
B311 notwendig.
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 8
3) Verkehrsentlastung – Südumfahrung historische
Altstadt in Riedlingen
Bescheid: 20.05.2011
Kostenansätze:
Gesamtkosten
5.794.000 Euro
Voraussichtl. zuwendungsfähige Kosten 5.794.000 Euro
Zuwendungen
(70 % abzüglich Selbstbehalt)
3.915.000 Euro
Eigenanteil Stadt Riedlingen
1.878.000 Euro
Für diese Maßnahme soll die Rechtsgrundlage durch das derzeit
laufende Bebauungsplanverfahren ,,Südumfahrung-Verkehrsentlastung Historische Altstadt“ geschaffen werden. Bei dieser Maßnahme
muss der Zusammenhang mit der, wegen des Hochwasserschutzes
erforderlichen Erneuerung der ,,Holzbrücke“, gesehen werden. Diese ist durch das Land mit einer Kostenbeteiligung der Stadt durchzuführen. Angestrebt war, dass sie wegen des Umleitungsverkehrs
erst nach der Südumfahrung ,,Historische Altstadt“ erneuert wird.
Aus der Sicht des Hochwasserschutzes ist diese Maßnahme wegen
der im Flussbett stehenden Brückenpfeiler wesentlich dringlicher,
als die Erneuerung der Brücke über dem Hochwasserkanal.
4) Erneuerung der Hochwasserkanalbrücke i. Z. d. Hindenburgstraße in Riedlingen durch die Stadt Riedlingen
Bescheid: 16.05.2002
Kostenansätze:
Gesamtkosten
1.834.300 Euro
Voraussichtlich zuschussfähige Kosten
1.609.300 Euro
Bundes- u. Landeszuwendungen (70 %) 1.126.500 Euro
Eigenanteil Stadt Riedlingen
707.800 Euro
Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist durch den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz gegeben.
VI. Haltung der DB zum Zeitpunkt der Finanzierung der
EKrG Maßnahmen
In einem Schreiben vom 6. November 2012 teilte die Stadtverwaltung der Deutschen Bahn mit, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss des RP Tübingen vom 20.01.2012 noch eine Klage beim
Verwaltungsgericht anhängig sei.
Die Stadt Riedlingen gehe davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss im Februar oder März 2013 rechtskräftig sein wird und somit
rechtlich mit dem Vorhaben begonnen werden könnte.
Folgender Ablauf und die damit verbundene Mittelbereitstellung
wurden bei der DB angefragt:
Ausführung
Bauabschnitt
Anteil DB
2013
BA. 1.2 Abschnitt Industrie-/Vehringenstr. 155.600 Euro
2014
BA. 2.1 Abschnitt Bahnhof/Industriestraße 786.800 Euro
BA. 2.2 Abschnitt Radweg/BÜ Eichenau
119.600 Euro
2015
BA. 3.1 Bereich Römerstraße
858.132 Euro
(sh. Bauablaufplanung EKrG-Vereinbarung 9.1)
2016
BA. 3.2 Bereich Römerstraßea
Anschluss Römerstraße
1.387.496 Euro
(sh. Bauablaufplanung EKrG-Vereinbarung 9.1)
2017
BA. 3.3 Fertigstellung Anschluss Römerstr. 598.092 Euro
Rückbau Bahnübergang (sh. Bauablaufplanung EKrGVereinbarung 9.1)
Es wurde um Bestätigung gebeten, dass die Anteile der DB in diesem zeitlichen Rahmen bereitgestellt werden können.
Die Deutsche Bahn bestätigte mit Schreiben vom 14.11.2012, dass
die erforderlichen Mittel entsprechend der Aufstellung eingeplant
seien und zu gegebener Zeit bereitgestellt werden können, jedoch
ohne die Berücksichtigung der eingerechneten Kostenerhöhungen,
hierfür sei eine Anpassung der Vereinbarungen erforderlich. Für die
Bestätigung des Bundesanteiles sei das Regierungspräsidium zuständig.
Im Gespräch führte die DB aus, bisher sei es so, dass das „Bundesdrittel“ immer auch bereit stehe, wenn das „Bahndrittel“ gewährt
werde.
VII. Haltung des Landes bei Förderanträgen
Die Stadt hat die Förderanträge nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über das Landratsamt beim Regierungspräsidium einzureichen. Dieses darf nach der Festlegung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Jahr 2013 keine Anträge
auf Gewährung eines Zuschusses bearbeiten. Eventuelle Anträge
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
hat es im Hinblick auf die Mittelknappheit zurückzugeben. Anträge
können erst wieder im Jahr 2014 eingereicht werden. Dabei sollen 60 % der Mittel für Umweltverbundmaßnahmen und nur 40
% für Straßenbaumaßnahmen bewilligt werden. Leider bestätigte Herr Ministerpräsident Kretschmann in seinem Schreiben vom
20.12.2012 an die Stadtverwaltung auch die Haltung des Herrn
Landesverkehrsministers Herrmann, dass die EKrG Maßnahmen als
Straßenbau- und nicht als Umweltverbundmaßnahmen anzusehen
sind. Es zeichnet sich bisher keine Festlegung des Landes für die
Priorisierung der Straßenbaumaßnahmen in den Jahren 2014 ff. ab.
Es ist davon auszugehen, dass hier weiterhin die kommunalen Entscheidungen respektiert und bei der Bewilligung der Mittel berücksichtigt werden. Klar ist aber auch, dass bei knappen Mitteln nicht
alle städtischen Maßnahmen gleichzeitig und ohne Festlegung von
Prioritäten beantragt werden können. Aufgrund der bisherigen Beschlusslage des Gemeinderates kommt die Verwaltung deshalb zu
dem nachstehenden Beschlussvorschlag.
VIII Durchführung des Brückenbaues über den Hochwasserkanal
Die vorliegende Entwurfsplanung, die vom IB Schlaich, Bergermann
und Partner erarbeitet wurde, ist ausreichend und geeignet, um
sehr zeitnah eine GU-Ausschreibung in die Wege leiten zu können.
Es wird von einem Zeitraum von ca. 9 - 11 Monaten Bauzeit ausgegangen.
Die Sperrung der Brücke wird offensichtlich immer zu den gleichen
Behinderungen führen.
Eine lokale Behelfslösung mit einer voll befahrbaren Brücke scheidet
beim logischen Betrachten aus, da sich die jetzige Brücke an der
engsten Stelle des Kanals befindet, somit die geringste Spannweite
aufweist. Jede Behelfslösung hat deutlich größere Spannweite/mehr
Gründungsbauwerke und benötigt eine zusätzliche Zuwendung.
Die Kosten solcher Behelfslösungen, da eine verkehrstaugliche Brücke gebaut, gegründet und wieder rückgebaut werden muss, liegen
leicht bei oder über den Baukosten der Neubaumaßnahme.
Dies würde bedeuten, dass mit einer optimalen Planung und Bauvorbereitung die Bauzeit auf ein Minimum verkürzt werden sollte.
Ein Behelfsübergang sollte aus Akzeptanz- und Kostengründen lediglich für die Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden.
Der Gemeinderat fasste mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den
Beschluss:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat legt fest, dass die Verwaltung alles daran
setzen muss, um die EKrG Maßnahme ,,Aufhebung des Bahnübergangs im Zuge des GV Eichenau und Ersatz durch Bahnüberführungen“ im Programmjahr 2014 berücksichtigt wird.
Dabei ist zu versuchen, auch die Fußgänger- und Fahrradüberführung im Bereich des Bahnhofes als Teil der Maßnahme
,,Aufhebung des Bahnübergangs im Zuge der Hindenburgstraße und Ersatz durch Bahnüberführungen“ vorgezogen
und in diesem Zusammenhang abgewickelt werden kann.
3. Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und
der Fachbehörden, dass aus der Sicht des Hochwasserschutzes die Erneuerung der „Holzbrücke“ Vorrang vor der Erneuerung der Brücke über den Hochwasserkanal im Zuge der
Hindenburgstraße hat. Sie kann im Hinblick auf die in der
Haldenstraße anstehenden Maßnahmen sicher nicht im Jahr
2013 erfolgen. Deshalb kann mit konkreten Verhandlungen
mit dem Land wegen des Ausführungszeitraumes und der Regelung des Umleitungsverkehrs bis zur zweiten Jahreshälfte
2013 abgewartet werden.
4. Der Gemeinderat geht davon aus, dass bis dahin das Bebauungsplanverfahrens für die „Südumfahrung - Verkehrsentlastung historische Altstadt“ abgeschlossen ist. Die Verwaltung
wird beauftragt dieses Ziel weiterhin nachhaltig und vorrangig zu verfolgen.
5. Eine weitere Festlegung der Reihenfolge der nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu fördernden
Maßnahmen erfolgt erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens für die „Südumfahrung – Verkehrsentlastung historischen Altstadt“ und der Genehmigung der Vereinbarung
der EKRG Maßnahme ,,Aufhebung des Bahnübergangs im
Zuge der Hindenburgstraße und Ersatz durch Bahnüberführungen“ durch das Bundesverkehrsministerium.
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 9
6. Die Verwaltung erhält den Auftrag alles daran zu setzen, um
die Nutzungszeit für die Brücke über den Hochwasserkanal
im Zuge der Hindenburgstraße zu verlängern. Erforderlichenfalls können dazu auch Gewichtsbeschränkungen beantragt werden. Falls sich zum Brückenzustand wider Erwarten
wesentlich neue Erkenntnisse ergeben sollten, ist dem Gemeinderat umgehend zu berichten. Ansonsten ist das Ergebnis
der Brückenhauptprüfung 2015 abzuwarten.
Top 4: Anschaffung von Hundekotbeuteln
Der Hundekot ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine Ärgernis.
Nachdem sich die Klagen der Bürger gehäuft haben, wurde die
Problematik im Gemeinderat thematisiert. Nach der geltenden Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Riedlingen hat der
Halter bzw. Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine
Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie
in fremden Vorgärten, verrichtet. Der dennoch von den Hunden
abgelegte Kot ist nach der Verordnung unverzüglich zu entfernen.
Oft werden Hunde auf landwirtschaftlichen Grundstücken frei laufen gelassen, damit sie ihre Notdurft verrichten können. Dies sorgt
für Unmut bei den Landwirten, das das verkotete Grünfutter von
Rindern nicht mehr angenommen wird und es bei diesen Tieren
sogar zu Fehlgeburten und ernsthaften Erkrankungen führen kann.
Zudem wird auf die Verhaltensregeln im Mitteilungsblatt immer
wieder hingewiesen. Verschiedene Firmen bieten aus diesem Grund
Möglichkeiten an, wie Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß beseitigen können. Ordnungsamtsleiter
Bloching stellte diese in der Sitzung vor. Zusätzlich wurden Umfragen in verschiedenen Städten durchgeführt.
Letztendlich fasste der Gemeinderat mit 3 Enthaltungen den Beschluss:
Hundekotbeutel können künftig kostenlos bei der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Hierfür wird
die Stadtverwaltung ermächtigt, farbige Kotbeutel zu beschaffen.
Die Ausgaben sind unter der HHStelle 01.7200.520000 im HHplan
2013 bereit zu stellen.
Top 5: Stadtverkehr Riedlingen – Allgemeine Information
und Kostenübersicht
Der Stadtverkehr wird im Wesentlichen von der Firma Walk GmbH
abgewickelt. Seit Beginn des Stadtverkehrs rechnet die Stadtverwaltung die Verkehrsleistungen der Firma Walk GmbH und Gairing
GmbH ab. Der Firma Walk GmbH wird der Besitzstand auf der Basis
des Jahres 1998 gewährleistet. Dafür tritt ausschließlich der Landkreis ein. Zu den garantierten Alteinnahmen werden die im Rahmen
des Stadtverkehrs sich ergebenden Mehrleistungen hinzugezählt.
Die Mehrleistungen errechnen sich aus der taggenauen Kilometerleistung multipliziert mit einer festgelegten Kilometersatz-Vergütung. Den Kosten aus dem Besitzstand und aus den Mehrleistungen
werden den Einnahmen aus dem Fahrkarten-Barverkauf, die beim
Unternehmer eingehen, gegenübergestellt. Den taggenau- errechneten, nicht durch Einnahmen abgedeckten Aufwand für die im
Rahmen des Stadtverkehrs zu erbringenden Mahrleistungen tragen
Stadt und Landkreis je hälftig. Die Kosten des Schülerverkehrs trägt
der Landkreis. Der Gesamtaufwand ist ab Jahr 2004 geringer geworden, da nur zwei Busunternehmer seit diesem Jahr den Stadtverkehr
abwickeln. Jedes Jahr nimmt der Gesamtaufwand leicht zu, aber seit
dem Jahr 2010 bleibt er relativ stabil. Der städtische Anteil an den
tatsächlichen Gesamtkosten, die vom Landkreis und von der Stadt
getragen werden, liegt im Bereich zwischen 35 -63 % und ist in den
letzten Jahren relativ niedrig. Ebenso wurden anhand des Kartenverkaufs auf die Fahrgastzahlen Rückschlüsse gezogen, wie nachfolgende Grafik verdeutlicht. Dies ist jedoch keine absolute Fahrgastzahl,
da bei dieser Zählung Dauerkarteninhaber und sonst. Bevorrechtigte, sowie Fahrgäste, die bereits im Besitz einer Fahrkarte waren,
nicht mit erfasst wurden. Diese Zahlen sind daher kaum belastbar.
Betrachtet man lediglich diese Fahrgästezahl nimmt sie seit 2004
jährlich um 8 – 10 % ab. Der größte Teil der Fahrgäste (ca. 50%)
sind seit 2007 Schüler, die mit einer Schülermonatskarte fahren. Der
Anteil der Erwachsene mit einem Einzelfahrschein beträgt ca. 25 %
und Kinder mit einem Einzelfahrschein 15 %.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema in der Sitzung im Bau- und
Umweltausschuss nochmals auf die Tagesordnung im ersten Halbjahr 2013 zu nehmen.
Top 6: Vorbereitung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teutschhof ehemaliges
Munitionshauptdepot Pflummern“ – Durchführung
eines Markungsgrenzausgleiches mit Zwiefalten
Bürgermeister Petermann leitete in die Thematik ein. Die Gemeindeverwaltung Zwiefalten konnte sich mit dem Beschluss des Gemeinderats und des Ortschaftsrates Pflummern vom 24.09.2012
nicht anfreunden. In ihm war die Zuordnung des Flst. Nr. 444 mit
6.500 m², Gemarkung Bechingen (Eigentümer Stadt Riedlingen),
zur Markung Zwiefalten im Tausch mit dem Flst. Nr. 283 Gemarkung Mörsingen 5.035 m² (Eigentümer Land BW), das der Gemarkung Pflummern angeboten worden.
Die Gemeinde Zwiefalten will, dass ein Ausgleich im Bereich der
Markung Mörsingen stattfindet. Sie bot einen anderen Tausch an.
Ihm wird durch den jetzigen Beschluss Rechung getragen.
Der Gemeinderat fasste im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat
Pflummern einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung eines Markungstausches mit der Gemeinde Zwiefalten, bei dem das Flst. Nr.
671 mit 7.431 qm von der Markung Pflummern zur Markung
Mörsingen und die Flst. Nr. 283 und 287/1 mit zusammen
6.649 qm von der Markung Mörsingen zur Markung Pflummern kommen, zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Zwiefalten eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen und die
erforderliche Genehmigung einzuholen.
3. Die Landkreise Biberach und Reutlingen werden gebeten,
der dadurch notwendig werdenden Änderung der Landkreisgrenze zuzustimmen
4. Die Stadt Riedlingen trägt die durch den Markungstausch
entstehenden Kosten.
Top 7: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung
gefassten Beschlüsse vom 17.12.2012
Top 1: Annahme von Zuwendungen Dritter
(Spenden) an die Stadt Riedlingen
Der Gemeinderat fasste den Beschluss:
1. Die eingegangenen Zuwendungen und Spenden
werden wie vorgeschlagen angenommen und den
bestimmten Zwecken zugeführt.
2. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Spendern
für die jeweilige Spende und die damit verbundene
Unterstützung der Stadt Riedlingen.
Top 2: Bericht über erschließungsbeitragspflichtige Straßen – Lindengasse
Der Gemeinderat fasste den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Beurteilung der Verwaltung und des Landratsamtes Biberach zu Kenntnis.
2. Der Gemeinderat anerkennt, dass für die im beigefügten Übersichtsplan grün und rosa markierten
Straßenabschnitte beim Ausbau der Lindengasse
keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können.
3. Für den blau markierten Straßenabschnitt erhält die
Verwaltung den Auftrag weitere Nachforschungen
zu betreiben. Um weitere Unterlagen zu erhalten,
sind die betroffenen Anlieger anzuschreiben und
darum zu bitten evtl. relevante Unterlagen bei der
Stadtverwaltung oder der Ortsverwaltung Grüningen vorzulegen.
4. Darüber hinaus sind sämtliche Sitzungsprotokolle
des Gemeinderats der damals selbstständigen Gemeinde Grüningen für den Zeitraum vom 16.01.1957
bis 28.09.1961 daraufhin durchzusehen, ob in dieser
Zeit Aussagen zur Ausbauqualität und zum Ausbauzustand der Lindengasse enthalten sind.
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Top 3: Neufestlegung der Verkaufspreise für gewerbliche und Wohnbauplätze in Teilbereichen des Gebiets Klinge II – Wohnen und
Arbeiten
Dieser Tagesordnungspunkte wurde auf die GR-Sitzung am 15.01.2013 vertagt.
Top 4: Bekanntgaben der Verwaltung
a) Erweiterung der Firma Silit
Der Gemeinderat fasste den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der vorgesehenen Formulierung hinsichtlich des Retentionsraumausgleich
und der Ersatzbepflanzung zu. Das bedeutet, dass
die Stadt ihn für XX zuzügl. MwSt schaffen und
eine Rückerstattung von XX pro m³ vornehmen
muss, falls das entnommenen Material für andere
(städtische Maßnahmen) verwendet werden kann.
Top 8: Bekanntgaben der Verwaltung
A) Schriftverkehr mit Herrn Ministerpräsident Kretschmann, MdL
1. Die Stadtverwaltung schrieb an Herrn Ministerpräsident
Winfried Kretschmann bezüglich diversen Anliegen am
4. September 2012 folgendes Schreiben: ,,Anliegen des
Verwaltungsraums und der Stadt Riedlingen (Auszug)
[...]
Gerne nehmen wir auch Ihr Angebot in Anspruch, um Ihnen einige
Anliegen unseres Mittelbereiches, Verwaltungsraumes und unserer
Stadt mitzuteilen. Wir bitten Sie und die Landesregierung um Unterstützung bei diesen Anliegen.
Bitte erlauben Sie uns noch ein paar Vorbemerkungen. Der Verwaltungsraum Riedlingen gehört ebenso wie der Landkreis Sigmaringen leider zu den strukturschwächsten Bereichen in Baden-Württemberg. Dies lässt sich anhand von verschiedenen Indikatoren
und Kennzahlen belegen. Folgende Gegebenheiten und Fakten, die
sich teilweise gegenseitig bedingen oder gar verstärken, sollen die
Bandbreite unserer problembehafteten Ausgangslage beispielhaft
umreißen:
• Gefährdung des Krankenhauses;
• unzureichende Fachärzteversorgung und teilweise Hausarztversorgung;
• Demografischer Wandel mit negativen Auswirkungen auf Bildungs-, Sport- und Kulturangebote;
• unzureichende Örtliche und überörtliche Verkehrsinfrastruktur einschließlich des öffentlichen Personennah- und Schienenverkehrs;
• negative Entwicklung der Arbeitsplätze bei Abnahmen der Einund Zunahme der Auspendler;
• geringe Einkommen mit Auswirkungen auf den Einkommensteueranteil;
• niedriges Gewerbesteueraufkommen;
• stark steigende Gebühren- und Entgeltentwicklungen im Bereich
der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Gas, Strom);
• unzureichende Versorgung mit schnellem Internet in 4 Stadtteilen.
Bei allen einschlägigen Kennzahlen hat unser Mittelbereich schlechtere Werte als der Landesdurchschnitt. Wenn man die Entwicklung
in den vergangen Jahren verfolgt, lässt sich klar erkennen, dass der
Bereich zwischen Munderkingen und Meßkirch im Vergleich zu den
Ballungsräumen und Metropolregionen weiter an Boden verliert
und die Schere extrem auseinander geht.
Zu dieser allgemeinen Entwicklung gibt es örtliche Gegebenheiten,
welche die Situation für unseren Mittelbereich, den Verwaltungsraum und insbesondere für die Stadt Riedlingen zusätzlich erschweren. Ausgehend von den letzten beiden Verwaltungsreformen und
der Reform der Bundeswehr, gefolgt von Strukturveränderungen
bei gewerblichen Betrieben, hatte und hat unserer Stadt zusätzlich
zahlreiche Rückschläge, hauptsächlich im Hinblick auf die Arbeitsplätze, zu verkraften. Durch die Aufgabe des Munitionshauptdepots Pflummern (ca. 130 Arbeitsplätze), des Milchwerks (ca. 140
Arbeitsplätze) und die Insolvenz der Firma Gönner (ca. 200 Arbeitsplätze, vorwiegend Frauen) sind bereits eine erhebliche Anzahl von
Arbeitsplätzen weggefallen. Mit der drohenden Schließung des
Krankenhauses, der derzeit laufenden Verlagerung des Flurbereinigungsamts (ca. 40 Arbeitsplätze) nach Ehingen und den möglichen
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Veränderungen bei den weiteren Behörden und Dienststellen (u.a.
Finanzamt, Amtsgericht, Notariat) setzt sich der Negativtrend fort
und schwächt den Standort Riedlingen immens. Dies hat negative
Folgen für den gesamten Mittelbereich Riedlingen und die Kommunen der Zwiefalter Alb.
Bei unseren Anliegen geht uns um folgende konkrete
Punkte:
1. Erhalt des Krankenhauses Riedlingen
Das Krankenhaus Riedlingen ist aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen für kleinere Kliniken akut in seinem Bestand gefährdet. Der Kreistag Biberach war bisher noch bereit, es als Haus der
Grundversorgung zu erhalten. Allerdings hat sich die Abmangelsituation derart dramatisch verschlechtert, dass es nicht mehr unverändert erhalten werden kann. Mit den jetzigen Rahmenbedingungen
ist sogar schwierig, es zu einem starken Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln.
Zum Erhalt einer Klinik ist es zwingend notwendig, dass auch weiterhin Investitionen, die diesem Ziel dienen, durch das Land gefördert werden. Außerdem sollten die Voraussetzungen geschaffen
werden, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst in der Nacht und an
Wochenenden, der Rettungsdienst (Notarztversorgung) und das
Krankenhaus im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärzten
aus einem Guss organisiert werden. Dazu müssten die Rahmenbedingungen durch die Kassenärztliche Vereinigung und Kostenträger
verändert werden. Dies sollte einmal modellhaft erprobt werden.
Es ist auch dringend notwendig, dass bei kassenärztlichen Zulassungen für die „wohnortnahen Fachärzte“ höchstens die Einzugsgebiete der Krankenhäuser oder die Rettungsdienstbezirke als Versorgungsbereich gesehen werden. Für die Facharztversorgung der
ersten Kategorie sollte dieser Bereich angewandt werden. Bei der
bisher diskutierten Orientierung an den Landkreisgrenzen wird es in
den ländlichen Landkreisen kaum mehr möglich sein, Fachärzte zur
Übernahme oder zur Eröffnung von Praxen außerhalb der jeweiligen Kreisstädte zu gewinnen.
Bitte helfen Sie mit, dass kleinere Kliniken wie Riedlingen noch eine
Überlebenschance haben. Entsprechende Signale der Landesregierung würden im derzeit laufenden Bieterverfahren des Landkreises
Biberach für seine Kliniken ganz sicher helfen, akzeptable verbindliche Angebote für eine dezentrale Struktur zu bekommen.
2. Staatliche Behörden und Dienststellen
In Riedlingen befindet sich noch eine Außenstelle des Finanzamts
Biberach, ein Amtsgericht, drei Notariate und je eine Außenstelle
des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Biberach. Derzeit wird das zum Landratsamt Biberach gehörende Team
des Flurbereinigungsamtes nach Ehingen verlagert, obwohl dort ein
Neubau im Leasingverfahren geschaffen werden muss. Ferner soll
in Biberach ein Neubau für das Finanzamt erfolgen. Es ist zu befürchten, dass damit eine zentrale Lösung geschaffen wird, die mittelfristig das Ende der Außenstelle Riedlingen bedeutet; und zuletzt
stehen dann gut ausgestattete landeseigene Gebäude in Riedlingen
leer.
Bei der 2016 umzusetzenden Notariatsreform sollten wenigstens
zwei Notariate am Ort bestehen bleiben; das Amtsgericht sollte gestärkt werden.
Aus unserer Sicht müssten solche Einrichtungen zum einen
nicht zwingend an den Kreisgrenzen festgemacht werden
und zum anderen – bei nur einem Standort im Landkreis
– nicht immer nur der Kreisstadt vorbehalten sein. Der
Mittelbereich Riedlingen hat bisher ein Einzugsgebiet (z. B. Gymnasium, Krankenhaus, Märkte) das bis in die Bereiche „Zwiefalter
Alb“, die Region um den Bussen und in den Federseeraum reicht.
Als Standort für staatliche Behörden und Dienststellen könnten sich
erhebliche Synergien ergeben, die sowohl die Arbeitsplatzsituation
als auch die Kaufkraft verbessern und mittelfristig dem demographischen Wandel entgegenwirken. Für die Mitarbeiter der Behörden
können wir günstiges Bauland, günstige Mieten, ein breit gefächertes Schul- und Bildungsangebot und nicht zuletzt eine zeitgemäße
Kleinkindbetreuung bieten. Für die bisherige Behördenstandorte
gibt es gute Erweiterungsmöglichkeiten (z. B. Finanzamt, Amtsgericht und Notariat), geeignete Leerstände oder attraktives Neubauland. Unmittelbar neben dem Finanzamt erwerben wir durch unsere Hospitalpflege an der Kirchstraße eine Teilfläche mit rd. 4.800.
Dies tun wir, um das Kolpings – Bildungswerk (ehemaliges St. Ag-
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 11
nes) weiterhin in Riedlingen zu halten. Diese Fläche wäre bestens
geeignet, um das Finanzamt Riedlingen zu erweitern und dafür in
Biberach deutlich kleiner und in Folge kostengünstiger zu bauen. Es
müsste doch möglich sein, dort nur den Publikumsverkehr für den
dortigen Bereich zu belassen und die gesamte Steuersachbearbeitung nach Riedlingen zu verlagern. Neben dem weit günstigeren
Bauland wäre es hier auch wesentlich leichter, qualifizierte Arbeitskräfte zu bekommen.
Wir bitten Sie, uns bei diesem Anliegen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
3. Kleinschwimmhalle für den Schul- und Vereinssport
In Riedlingen wird derzeit ein Lehrschwimmbecken aus den frühen
60-er Jahren unterhalten und betrieben. Es ist in vielerlei Hinsicht
(energetische Gesichtspunkte, Kurzbahn [16,66 m], Anforderungen
an die Wasseraufbereitung, usw.) nicht mehr zeitgemäß. Trotzdem
sind wir im Hinblick auf den Schulsport und die überaus erfolgreiche
Vereinsarbeit gehalten, den Betrieb aufrecht zu erhalten, da uns ein
Neubau aus eigener Kraft nicht gelingen wird. Wie sich aus Gesprächen mit den Nachbargemeinden gezeigt hat, wird es mittelfristig
das einzige Schwimmbad für den ganzen Raum Riedlingen sein.
Die Gemeinde Ertingen muss wohl leider im nächsten Jahr ihr Lehrschwimmbecken wegen erheblicher Baumängel schließen.
Unser Anliegen an Sie zielt konkret auf die derzeitige Zuschussregelung ab. Hallenbäder werden derzeit weder über die Sportstättenförderung noch im Rahmen der Schulbaurichtlinien gefördert;
lediglich beim Ausgleichstock ist derzeit eine Förderung möglich.
Dabei ist die Zuschusshöhe je Objekt auf max. 500.000 begrenzt.
Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von rd. 5,5 Mio. für ein Hallenbad mit fünf 25 Meter Bahnen verbleibt ein Eigenanteil, der von
der Stadt Riedlingen nicht gestemmt werden kann. Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen wurde vor Jahren signalisiert, dass bei
einem gleichzeitigen Verzicht der Nachbargemeinden auf eigene
Ausgleichstockanträge, die Fördermittel ausnahmsweise auf über 1
Mio. erhöht werden könnten, da die geförderte Investition der
gesamten Raumschaft dient. Wir werden versuchen, diese Einigkeit
und eine Mitfanzierung durch den Landkreis Biberach als Träger des
Kreisgymnasiums zu erreichen. Trotzdem bitten wir Sie, sich im Rahmen der Änderung und Fortschreibung der Schulbauförderrichtlinien, insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Einrichtung
von Gemeinschaftsschulen, für die Aufnahme von Hallenbädern, die
überwiegend dem Schulsport dienen, einzusetzen. Wenn es zum
Bau eines Hallenbades in Riedlingen kommt, wird es zumindest allen Grundschulen im Verwaltungsraum Riedlingen zur Verfügung
stehen.
4. Verbesserung der Infrastruktur
Um langfristig im ländlichen Raum bestehen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die notwendige Infrastruktur in einem zeitgemäßen Zustand vorhanden ist. Erlauben Sie uns, dass wir kurz auf
drei Bereiche exemplarisch eingehen:
a) Verkehrliche Anbindung
In einer Zeit, die immer „schnelllebiger“ wird und die „Zeit“ mittlerweile als knappes und wertvolles Gut bezeichnet, ist es wichtig,
dass eine gute Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, sei es
Straße oder Schiene, gegeben ist. Dies gilt gleichermaßen für den
Warenverkehr, den Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr. Deshalb muss die B311 (insbesondere OU Unlingen), die B312, das städtische Straßennetz und die Donautalbahn
dringend verbessert werden. Hier stehen die beiden planfestgestellten EkrG – Maßnahmen „Aufhebung der Bahnübergänge im Zuge
der Hindenburgstraße und des GV Eichenau und Ersatz durch Bahnüberführungen“ an. Leider ist Herr Verkehrsminister
Hermann nicht bereit, wenigstens eine dieser Maßnahmen als Umweltverbundmaßnahme anzuerkennen und ihr dadurch bei der Verteilung der Mittel nach dem Landesgemeindeverkehrsgesetz einen
Vorrang zu geben. Dabei sind diese Maßnahmen bestens geeignet,
den Fußgänger-, Radfahr-, motorisierten Individual-, Öffentlichen
Personennah- und Schienenverkehr am einzigen Bahnhalt im Mittelbereich Riedlingen zu vernetzen.
b) Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung
Aufgrund der Siedlungsstruktur ist der ländliche Raum im Vergleich
zu den Ballungsräumen mit einem wesentlich höheren Investitionsvolumen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung belastet. Dies lässt sich an vielen Kennzahlen ablesen, künftig
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
am stärksten und wirkungsvollsten an der Gebühr (EUR/m³). Seit
die Zuschussrichtlinie keine Förderung von Erneuerungsinvestitionen mehr vorsieht, schwebt die Gebührenexplosion wie ein Damoklesschwert über dem ländlichen Raum. Spätestens dann, wenn die
Zuleitungssammler, die Regenwasserbehandlungsanlagen und die
Kanalnetze komplett erneuert werden müssen, wird sich der rasante
Gebührenanstieg bemerkbar machen. Nachdem die Erstinvestition
noch teilweise bis zu 90 % gebührenentlastend gefördert wurde,
werden bei der Erneuerungsinvestition die Kosten aus der Abschreibung und dem Zins für die notwendigen Kredite ungemindert auf
den Bürger durchschlagen. Gebührensätze für Wasser und Abwasser von 20 EUR je m³ und mehr – und damit ein vielfaches der
Gebührensätze von Ballungsräumen – werden für den ländlichen
Raum zur Gewissheit. Bitte setzen Sie sich für eine Änderung der
Förderrichtlinie ein, damit die Einwohner und Familien im ländlichen Raum nicht noch stärker belastet und benachteiligt werden.
Erneuerungsinvestitionen müssen wieder gefördert werden, wenn
kleine Städte und Dörfer auf Dauer als Wohn- und Lebensbereiche
erhalten werden sollen.
c) Anbindung an ein schnelles Internet
Wie wichtig mittlerweile die Anbindung an ein schnelles Internet ist,
sei es für Betriebe, Behörden, Studenten, Schüler, für jeden Einwohner und Bürger im täglichen Leben, brauchen wir sicher nicht noch
weiter begründen. Bitte unterstützen Sie uns auch hierbei mit entsprechenden Zuschüssen und einem Abbau von den bürokratischen
Hindernissen. Die bürokratischen Hürden sind durch die neuen Förderrichtlinien leider nicht geringer geworden.
Wir bedanken uns sehr herzlich dafür, dass Sie uns die Möglichkeit
geben, unsere Anliegen auf diesem Wege vorzubringen. Wir verbinden es mit der Hoffnung, dass Sie sich für den ländlichen Raum im
Allgemeinen und unsere wirtschaftsschwache Region im Speziellen
einsetzen werden. Gerne sind wir bereit, unsere Anliegen den befassten Stellen zu erläutern.“
Die Antwort von Herrn Ministerpräsident Kretschmann vom 20. Dezember 2012 wurde dem Gemeinderat als Anlage überlassen. Sie
kann an der Auskunft des Rathauses als Kopie geholt werden.
Der Gemeindrat fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Schriftverkehr zwischen
der Stadtverwaltung und Ministerpräsident Winfried
Kretschmann zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat dankt Ministerpräsident Winfried
Kretschmann für seine unterstützende Haltung zur Förderung der Stadt Riedlingen.
B) Neuorganisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
1. Die Stadtverwaltung schrieb am 3. Januar 2013 über die
Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
folgende E-Mail an die Bürgerinitiative der Kreisklinik
Riedlingen im wesentichen:
Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des LRA BC.
Wie Sie aus ihm entnehmen können, geht es bei einer Besprechung
am Montag, 14. Januar 2013, um die Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Biberach.
Ich stelle Ihnen anheim, dass ein Vertreter der Bürgerinitiative an
diesem Gespräch teilnimmt. Leider sehen sich bisher die niedergelassenen Ärzte in unserer Stadt und im bisherigen Bereitschaftsdienstbezirk Riedlingen kaum in der Lage, sich um einen Bereitschaftsdienstbezirk um das Krankenhaus Riedlingen zu bemühen.
Meines Erachtens sollten wir (die niedergelassenen Ärzte, der künftige Klinikbetreiber, die Bürgerinitiative und die Kommunalverwaltungen) nichts unversucht lassen, um um die Klinik in Riedlingen
einen Bereitschaftsdienstbezirk zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür
im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu verwenden.
Ein weiteres Themenfeld, um das Sie sich mit uns gemeinsam kümmern sollten, ist, junge Medizinerinnen und Mediziner dafür zu
gewinnen, in den Raum Riedlingen zu kommen und hier zu praktizieren.
Könnten wir dazu eine gemeinsame Aktion durchführen?“
2. Des Weiteren wurde folgendes Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg; den Sprecher
der Kreisärzteschaft; die Sana; Herrn Landrat Dr. Schmid;
das Kreisgesundheitsamt und Organisatorin des Ärztli-
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 12
chen Bereitschaftsdienstes in Riedlingen und Umgebung,
versandt (Auszug):
,,Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Modellprojekt
Wie Sie wissen bemühen sich die Stadt Riedlingen, die Nachbargemeinden des Verwaltungsraums und die Gemeinden der Zwiefalter
Alb zusammen mit Anderen seit geraumer Zeit um die Kreisklinik
in Riedlingen einen Bereitschaftsdienstbezirk zu erhalten, wenn die
von der KV angestrebte Neuordnung erfolgt. Im Hinblick auf die am
14. Januar 2013 stattfindende Netzwerksitzung „Gesundheitskonferenz im Landkreis Biberach“ richten wir an Sie diesen Brief.
Zwischenzeitlich befassten sich wohl alle sechs Gemeinden des Verwaltungsraums Riedlingen und die drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen – Pfronstetten mit
diesem Thema. Die meisten haben bereits Beschlüsse ihrer kommunalen Gremien gefasst, in denen darum gebeten wird, diesen
Bereitschaftsdienstbezirk zu schaffen. Wenn es dienlich ist, sind wir
gerne bereit, die entsprechenden Beschlüsse beizubringen und vorzulegen.
Seitens der Stadtverwaltung sind wir der Auffassung, dass mittelfristig eine bereichsübergreifende Regelung beim Rettungsdienst,
Ärztlichen Notdienst und der stationären Versorgung bei Nacht und
am Wochenende erfolgen sollte, um ein wohnortnahes Mindestangebot dauerhaft aufrecht erhalten zu können. Eventuell könnte dies
in einem Modellprojekt in Riedlingen versucht werden. Dies hält
auch Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann für möglich. Mit
ihm hatten wir Ende des vergangenen Jahres einen Schriftverkehr,
den wir Ihnen nachfolgend auszugsweise wiedergeben. Die entsprechende Passage zum Modellprojekt wir fettgedruckt dargestellt.
Die Stadt Riedlingen führte im Schreiben vom 4. September 2012 an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann unter anderem folgendes aus:
,,Das Krankenhaus Riedlingen ist aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen für kleinere Kliniken akut in seinem Bestand gefährdet. Der
Kreistag Biberach war bisher noch bereit, es als Haus der Grundversorgung zu erhalten. Allerdings hat sich die Abmangelsituation derart dramatisch verschlechtert, dass es nicht mehr unverändert erhalten werden kann. Mit den jetzigen Rahmenbedingungen ist es sogar schwierig,
es zu einem starken Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln.
Zum Erhalt einer Klinik ist es zwingend notwendig, dass auch weiterhin
Investitionen, die diesem Ziel dienen, durch das Land gefördert werden.
Außerdem sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der
ärztliche Bereitschaftsdienst in der Nacht und an Wochenenden, der
Rettungsdienst (Notarztversorgung) und das Krankenhaus im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärzten aus einem Guss organisiert
werden. Dazu müssten die Rahmenbedingungen durch die Kassenärztliche Vereinigung und Kostenträger verändert werden. Dies sollte einmal modellhaft erprobt werden.
Es ist auch dringend notwendig, dass bei kassenärztlichen Zulassungen
für die „wohnortnahen Fachärzte“ höchstens die Einzugsgebiete der
Krankenhäuser oder die Rettungsdienstbezirke als Versorgungsbereich
gesehen werden. Für die Facharztversorgung der ersten Kategorie sollte
dieser Bereich angewandt werden. Bei der bisher diskutierten Orientierung an den Landkreisgrenzen wird es in den ländlichen Landkreisen
kaum mehr möglich sein, Fachärzte zur Übernahme oder zur Eröffnung
von Praxen außerhalb der jeweiligen Kreisstädte zu gewinnen.
Bitte helfen Sie mit, dass kleinere Kliniken wie Riedlingen noch eine
Überlebenschance haben. Entsprechende Signale der Landesregierung
würden im derzeit laufenden Bieterverfahren des Landkreises Biberach
für seine Kliniken ganz sicher helfen, akzeptable verbindliche Angebote
für eine dezentrale Struktur zu bekommen.“
Ministerpräsident Kretschmann antwortete in seinem Schreiben vom 20. Dezember 2012 wie folgt:
,,Soweit Sie die Zukunft des Krankenhauses Riedlingen ansprechen darf
ich anmerken, dass die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung natürlich gewährleistet sein muss. Beim derzeitigen Strukturwandel im stationären Bereich müssen wir aber wegen der immer
knapper werdenden finanziellen Ressourcen auch darauf achten, dass
unserer Krankenhäuser leistungsfähig und wirtschaftlich gesichert sind.
Hier muss der krankenhausträger bzw. der Landkreis eine entsprechende Abwägung vornehmen. Dessen Aufgabe ist es auch, die zukünftige
Krankenhausstruktur auf regionaler Ebene zu planen und ein Konzept
zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen stationären
Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Biberach zu entwickeln. Mit
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
dem aktuellen Beschluss des Kreistags, die Sana Kliniken AG als Partner
für die Kreiskliniken Biberach aufzunehmen, dürften nun die Weichen
für einen zumindest mittelfristigen Fortbestand des Krankenhauses
Riedlingen gestellt sein. Förderentscheidungen kann das Sozialministerium freilich erst treffen, wenn ihm ein konkretes regionales Konzept
vorgelegt wurde.
Ihr Vorschlag für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Notfallversorgung deckt sich grundsätzlich mit den Handlungsempfehlungen ,,Notärztliche Versorgung“ des Landesausschusses
für den Rettungsdienst. Eine Überprüfung im Rahmen eines
Modellprojekts ist auch bereits im Rahmen eines Versorgungsforschungsprojekts angedacht. Hier könnte Riedlingen ggf. als
Projektstandort einbezogen werden.
Die von Ihnen erwähnte ambulante ärztliche Versorgung ist für den
ländlichen Raum von großer Bedeutung. Erfreulich ist, dass diese nach
dem aktuellen Versorgungsbericht 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nach wie vor als gut bezeichnet werden
kann, so auch im Kreis Biberach. Allerdings bestehen in einzelnen Regionen erkennbare Versorgungsprobleme im hausärztlichen Bereich. Das
Land unterstützt die Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen
Versorgung mit seinem überarbeiteten Förderprogramm ,,Landärzte“,
durch das die Neueinrichtung bzw. Übernahme einer allgemeinmedizinischen Hausarztpraxis gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang unterstützte ich Ihre Forderung nach einer kleinräumigeren Bedarfsplanung, die auch in dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen
GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgegriffen wurde. Derzeit wird im
zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss eine Änderung der bundesweit geltenden Bedarfsplanungsrichtlinien vorbereitet. Es ist damit
zu rechnen, dass es bei den Planungsbereichen eine Abkehr von den
starren Stadt- und Landkreisgrenzen geben und eine kleinräumigere
Versorgungsplanung voraussichtlich bereits ab 1. Januar 2013 geschaffen wird.
Ich darf Ihnen versichern, dass sich Baden-Württemberg auch weiterhin
für eine adäquate ambulante ärztliche Versorgung in allen Landesteilen
einsetzen wird.“
Soweit die Zitate aus diesem Schriftverkehr.
Ich bitte alle Empfänger dieses Schreibens, sich dafür zu verwenden,
dass Riedlingen als Projektstandtort gewählt wird.“
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Schriftverkehr zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, alles daran zu
setzen, um um das Krankenhaus Riedlingen einen Bereitschaftsdienstbezirk der niedergelassenen Ärzte einzurichten. Er bittet alle Beteiligten, dies zu ermöglichen.
Er würde es begrüßen, wenn das von Herrn Ministerpräsident Kretschmann angeregte Modellprojekt ,,Notärztliche Versorgung“ im Rahmen eines Versorgungsforschungsprojektes in Riedlingen durchgeführt wird.
C) Abbruch der Gebäude Haldenstraße 6 und 8
Bürgermeister Petermann gab zum anstehenden Abbruch der Gebäude Haldenstraße 6 und 8 aufgrund verschiedener Presseveröffentlichungen im Wochenblatt am 10.01.2013 und städtischer Meinungsäußerungen eine detaillierte schriftliche Information. Aus ihr
ergibt sich, dass in der Baugenehmigung „Abbruch der Wohn- und
Geschäftshäuser“, Haldenstraße 6 + 8 wurden in der Baugenehmigung alle Auflagen des Regierungspräsidiums Tübingen - Denkmalpflege – umgesetzt wurden. Der Bauherr setzt diese vollinhaltlich
um.
D) Gründerzentrum (Presseartikel Wochenblatt vom 10.01.2013)
Bürgermeister Petermann nahm zum Bericht des Wochenblattes Biberach, Ausgabe Riedlingen, vom 10.01.2013, Stellung. In ihm warf
der ehemalige erste Vorsitzende des HGR, Herr Maximilian Kohler
ihm vor, er habe die Einstellung eines Wirtschaftsförderers, sowie die
Schaffung eines Gründerzentrums verhindert. Die Kreissparkasse Biberach und weitere Investoren wären bereit gewesen in Riedlingen
eines zu bauen. Er erwähnte, dass Herr Kohler zwischenzeitlich aus
dem HGR ausgetreten ist. Der Aussage von Herrn Kohler, er habe
die Schaffung eines Gründerzentrums, sowie die Anstellung eines
Wirtschaftsförderers verhindert, sei unrichtig. Die Stadtverwaltung
habe sich 1999-2001 intensiv mit dem Thema Gründerzentrum
auseinandergesetzt. Das Gründerzentrum in Pfullendorf, sowie in
Münsingen seien besichtigt worden. Unter anderem sei auch ein
Zuschussantrag im ELR-Programm für dieses Projekt gestellt worden. Die Stadtverwaltung habe die Angelegenheit mehrfach unter
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 13
anderem mit Banken diskutiert und sei zu dem Ergebnis gekommen, in Riedlingen seien genug leer stehende Gewerbeimmobilien,
die kostengünstig angemietet werden könnten. Man brauche keine
weitere gewerblichen oder Dienstleistungsflächen schaffen, ohne
konkrete Interessenten zu haben. Ein Gründerzentrum sei dort sinnvoll angesiedelt, wo sich in der Nachbarschaft eine Hochschule oder
Universität befinde. Was aus dem Gründerzentren in Münsingen
und Pfullendorf geworden sei, entziehe sich derzeit seiner Kenntnis.
Zwei Stadträte wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, ihre
Fraktionen (WIR und Grüne Liste Riedlingen) seien in diesem Artikel
erwähnt. Sie seien aber nicht geragt worden und hätten damit auch
die vom Wochenblatt behaupteten Stellungnahmen nicht abgegeben.
Bürgermeister Petermann teilte, er bereits zweimal abgelehnt sich
zu Anfragen des Wochenblattes, an den sich andere Bürgermeister
beteiligten, mit zu machen. Als Grund habe er genannt, dass es
immer wieder über die Stadtverwaltung und ihn unrichtig berichtet
habe. Er beantworte keine Fragen des Wochenblattes mehr, ohne
dies an die örtliche Tageszeitung und an dritte Personen seines Vertrauens weiter zu
geben. Damit wolle er der Tagespresse und Dritten die Möglichkeit
geben, sich ein Urteil über das unseriöse Vorgehen des Wochenblattes zu bilden.
Ein Stadtrat appellierte an die „Freunde“ von Chefredakteur Halle
im Raum, auf diesen Einfluss zu nehmen, damit diese Schlammschlacht beendet werde. Sie schade dem Ansehen der Stadt und
des Bürgermeisters.
Eine Stadträtin verwies auf die Pressefreiheit und darauf, dass die
Zeitungen ums Überleben kämpfen müssen.
Bürgermeister Petermann sagte, dass es die Aufgabe der Presse sei
korrekt und wahrheitsgetreu zu berichten. Er bat die Stadträtin einmal in die Artikel an Stelle von „Petermann“ ihren Namen einzusetzen und es dann auf sich wirken zu lassen.
Weitere Stadträte sehen das Vorgehen des Wochenblattes auch zum
Artikel vom 10.01.2013 nicht als seriösen Journalismus an. Einer
führte aus, dies könne gar nicht mehr als Journalismus bezeichnet
werden.
Top 9: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes
A) Verbesserung des Internetanschlusses im „Gewerbeund Industriegebiet B 311 Riedlingen-Neufra“
Ortvorsteher und Stadtrat Hennes berichtete, dass es durch seinen
hohen persönlichen Einsatz und den finanziellen Einsatz zweier Firmen gelungen sei, zwei größere im Gewerbegebiet vorhandenen
Betriebe über die Kabel BW an das im Ortskern vorhandene Netz
anzuschließen, so dass diese einen weit aus schnelleren Internetanschluss haben. Dies sei aber nur für diese zwei Betriebe und nicht für
das gesamte Gebiet möglich. Bei weiteren Erschließungen sei dies
entsprechend zu berücksichtigen.
Bürgermeister Petermann dankte ihm für seinen Einsatz und den
Betrieben für die finanzielle Beteiligung.
B) CMT-Stuttgart / Weide beim Lichtenstein
Ein Stadtrat berichtete, dass er auf der CMT war und das neue Prospekt der Stadt Riedlingen sehr gut findet. Allerdings sei ihm bei
dem Bild der Stadtansicht nochmals deutlich geworden, dass die
Weide am Lichtenstein fehle. Er bittet darum, diese demnächst am
Lichtensein zu pflanzen.
Bürgermeister Petermann sagte dies zu. Er bedankte sich für den
Hinweis. In diesem Zusammenhang berichtete er von seiner Zustimmung zur Beseitigung weiterer Weiden im Bereich der Baustelle Haldenstraße 13 (Höhe ehemaliges Haus Panzer). Sie sei erforderlich, da der Bau auch von der Donauseite ausgeführt werde.
Vereine
Seniorenverband öffentlicher Dienst
Baden-Württemberg e. V.
Ortsverband Riedlingen-Bad Buchau
Einladung zum Bunten Nachmittag
Am Montag, 4. Februar 2013, um 14.30 Uhr findet im Gasthaus
„Metro“ in Riedlingen ein Bunter Nachmittag des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst, Ortsverband Riedlingen-Bad Buchau statt.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Zahlreiche Teilnehmer werden erwartet und sind aufgerufen, durch
lustige Vorträge und guten Humor zum Gelingen dieses fastnachtlichen Treffens beizutragen. Darüber hinaus wird auch wieder Gabi
Seifried von den „Weibern von der Stadt“ mit einem Vortrag das
Programm bereichern. Bitte Liederbücher mitbringen.
Zu dem geselligen und sicherlich sehr unterhaltsamen Nachmittag
sind alle Mitglieder mit ihren Partnern sowie alle Freunde und Interessierte herzlich eingeladen.
Gemeindeclub mit und für psychisch Kranke Riedlingen
Termine Februar 2013:
Montag, 11.02.2013, entfällt wg. Rosenmontag
Montag, 25.02.2013: Programmplanung (Cillig)
Kaffeetreff donnerstags: 14 bis 16. Uhr mit 14-tägiger
Sprechstunde (14–15.20 Uhr) des sozial-psychiatrischen Dienstes
in den geraden Wochen (Frau Renate Schick-Vierkorn, Diplompädagogin), Anmeldung erbeten unter Tel. 07351/587950 oder
07581/4260
Kaffeetreff sonntags:
Wohnheim Potsdamer Straße 21, 14.30 bis 16 Uhr
Halbtagswanderung zum Tautschbuch
Am Sonntag, 3. Februar 2013, führt die Ortsgruppe Riedlingen des
Schwäbischen Albvereins eine Wanderung von Daugendorf zum
Tautschbuch und Bechingen durch. Zu dieser Winterwanderung
sind alle, auch Nichtmitglieder, eingeladen. Treffpunkt und Abfahrt
erfolgt um 13.30 Uhr an der Stadthalle mit privaten Pkw zum Ausgangspunkt beim Gasthaus „zum Neuhaus“ in Daugendorf, wo
nach der Wanderung eingekehrt wird.
Zuerst geht es an der „Zollhauser Mühle“ vorbei und dem Flurstück „Hinterhausen“ zum Tautschbuch bei der Höhe 594. Auf
dem ersten Hangweg führt die Wanderung zur Herzog-AlbrechtTanne und weiter an der B 312 entlang nach Bechingen und Daugendorf zurück. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 Km, wobei Abkürzungen angeboten werden.
TSV Riedlingen
Die Rothosen starten diese Woche mit der Vorbereitung zur Rückrunde. Trainer Vefik Alatas hat bis zum Rundenstart 20 Trainingseinheiten eingeplant. Bereits für kommenden Samstag ist das erste
Testspiel gegen den FV Altheim II vereinbart. Das Spiel findet um
14:00 Uhr in Riedlingen statt. Weitere Testspiele finden gegen dem
FV Bad Saulgau, TSV Neufra und TSG Zwiefalten statt, bevor die
Rothosen am 10. März beim Türkgücü Ehingen in die Rückrunde
starten.
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 14
Der Vorstand würde sich sehr freuen, wenn auch jüngere Mitglieder dabei sind.
Ausfahrt der Narrenzunft Gole nach Ehingen
Am kommenden Sonntag, 3.02., wird die Narrenzunft Gole am
Landschaftstreffen „Donau“der VSAN in Ehingen teilnehmen. Veranstaltet wird das Treffen von der Narrenzunft „Spritzenmuck“.
Der große Narrensprung am Sonntag beginnt um 13.00 Uhr. Es
werden ca. 42 Zünfte daran teilnehmen. Die Narrenzunft Gole wird
an 22. Stelle laufen. Der Umzug wird ab 13.15 Uhr im SWR Fernsehen live übertragen.
Die Abfahrtzeit ist um 11.00 Uhr am Stadthallenparkplatz. Die
Rückfahrt für alle Teilnehmer ist für 17.00 Uhr geplant. Danach
findet eine gemeinsame Einkehr im Gasthof „Metro“ statt.
Weiterer Kartenvorverkauf für Bälle der Narrenzunft Gole
Für die Fasnetsbälle der Narrenzunft Gole findet am Samstag,
02.02., ein zweiter Kartenvorverkauf statt. Von 10.00 Uhr bis 12.00
Uhr können in der Zunftstube im Kaplaneihaus Karten direkt erworben werden. Wer Karten am 25.01. telefonisch vorbestellt hat, soll
diese bitte ebenfalls zu diesem Termin abholen. Hier noch einmal
der Hinweis: die Termine für die Bälle sind:
Narrenball: Donnerstag, 07.02.2013 20.00 Uhr
Zunftball: Sonntag, 10.02.2013 20.00 Uhr.
Für den Sonntag sind nur noch wenige Karten erhältlich. Am Donnerstag können noch attraktive Plätze angeboten werden.
Die Narrenzunft Gole weist darauf hin, dass für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren der Eintritt für beide Bälle 5 Euro beträgt.
Katholischer Deutscher Frauenbund
ZV Riedlingen
Die Gsundheit muass ma pflega
und lacha isch der greschte Säga
Unter diesem Motto treffen wir uns am 6. Februar 2013 im Katholischen Gemeindehaus, Beginn: 14.14 Uhr.
Herzliche Einladung an alle Mitglieder und interessierten Frauen.
Film/Bühnenspielplan Lichtspielhaus
Riedlingen 30.01. – 06.02.
Mi 30.01.
Do 31.01.
TSV – Kinderball
am 3. und 10. Februar 2013,15.00 Uhr in der Stadthalle Riedlingen. Der Kinderball-Direktor ist in großer Aufregung. In seiner Not
ruft er die 3 Engel für Charlie um Hilfe, die aus Amerika einfliegen.
Sie sollen den brisanten Fall aufklären und begegnen Geistern, den
Tanzmäusen der Narrenzunft, Breakdancern und akrobatischen
Turnern. Neugierig sind die 3 Engel für Charlie aber auf die Kinder,
die zum Ball kommen, Spaß haben, tanzen wollen und mitfiebern,
dass der brisante Fall aufgeklärt wird.
Fr 01.02.
Sa 02.02.
So 03.02.
Mo 04.02.
Di 05.02.
VdK
Die diesjährige VdK Fasnet findet am Samstag, 9.2.13, um 14 Uhr
im Café Bochtler, Neue Unlingerstr., Riedlingen statt. Wir möchten,
dass Sie, aus organisatorischen Gründen, Essen und Kaffee, Ihre Teilnahme anmelden unter 7432 Held oder 1581 Craemer. Bitte melden Sie sich bis zum Donnerstag, 7.2.13 an.
Mi 06.02.
Lore (18.00)
Puppe, Icke und der Dicke (20.30)
Puppe, Icke und der Dicke (18.00)
Lore (20.30)
Disko ab 21.30 Uhr
Wickie und die starken Männer (15.00)
Puppe, Icke und der Dicke (18.00)
Lore (20.30)
Wickie und die starken Männer (15.00)
Puppe, Icke und der Dicke (18.00)
Lore (20.30)
Puppe, Icke und der Dicke (18.00)
Lore (20.30)
Puppe, Icke und der Dicke (18.00)
Lore (20.30)
Puppe, Icke und der Dicke (14.30)
Die Standesbeamtin, Kinoverein 20.00
Vom 07.02. bis einschließlich 12.02. kein Kino. Wir wünschen allen
eine glückselige Fasnet
Aktuelle Programmhinweise unter www.das-Lichtspielhaus.de
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 15
Telefontraining in Englisch
3 x freitags von 16:30 Uhr bis 18:45 Uhr, ab 8. März 2013
Das neue Programmheft der VHS Donau-Bussen für das kommende
Sommersemester erscheint am Freitag, 15. Februar 2013.
Es ist erhältlich in der VHS-Geschäftsstelle Riedlingen, St. Gerhard
Str.1, in den Rathäusern der Stadt Riedlingen und Umlandgemeinden, bei Banken und Geschäften.
Auch im Internet wird das Programm unter www.vhs-donau-bussen.
de veröffentlicht. Anmeldebeginn ist Montag, 18. Februar 2013.
Wirtschaftsenglisch/Englische Handelskorrespondenz
Ziel: Einführung in die englische Korrespondenz, internationales Geschäftsverhalten und Socializing
10 x donnerstags von 19 Uhr bis 21:15 Uhr, ab 21. Februar 2013
Die Kunst des Small Talk
1 x donnerstags von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, ab 14. März 2013
Informationen und Anmeldung beim Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen, Telefon 07371/
9350-11, Fax 07371 9350-20, E-Mail: [email protected], www.kolping-bildungswerk.de
Organisationen und Sonstiges
Einladung zum Infoabend: Weiterbildung zur/zum
Praktische/n Betriebswirt/in, Fernlehrgang
Dieser Lehrgang dauert 18 Monate und umfasst 12 Studienbriefe,
die dank der Gliederung in Lerntext, Aufgaben- und Lösungsteil ein
eigenständiges Lernen ermöglichen.
Ergänzend dazu finden in Riedlingen insgesamt 15 Präsenzunterrichte statt. Die Vorteile des Fernlehrgangs sind klar: Beruf, Familie
und Weiterbildung lassen sich inhaltlich und zeitlich gut vereinbaren. Der erste Präsenzunterricht für die Teilnehmer/-innen findet am
Samstag 16. März 2013 von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Sie erhalten
bei jedem Präsenzunterricht Studienbriefe, damit Sie sich zuhause
weiter in den Lehrstoff einarbeiten können. So wird den Teilnehmern viel Wissen in den Fächern betriebliches Rechnungswesen,
Personalwesen, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und betriebliche Steuern vermittelt. Sonderprospekt ,
Probelektion und Zeitplan ist beim Sekretariat erhältlich. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder beim Infoabend
am 25. Januar 2013 um 19:30 Uhr in Raum 209.
Tag der offenen Tür im Kolping-Bildungszentrum Riedlingen
Am 09. Februar 2013 öffnen wir unsere Pforten von 10:00 Uhr bis
15:00 Uhr für alle Interessierten. Lehrer/-innen und Schüler/-innen
stellen die Fremdsprachenschule, das Berufskolleg, das staatlich anerkannte sozialwissenschaftliche Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium und das Berufkolleg Fremdsprachen vor und beantworten
gerne alle Fragen. Die Schüler/-innen verwöhnen unsere Besucher/innen mit Kaffee, Kuchen und kleinen Snacks. Wie jedes Jahr ist
dieser Tag ein ideales Ereignis die Lehrer/-innen kennenzulernen
und einen Einblick in den Lehrstoff zu erhalten. Ehemalige Schüler/innen sind immer herzlich willkommen und berichten von Ihren beruflichen Erfolgen.
English for Business First Level-Lehrgang mit international
anerkannter Prüfung
Effektive Kommunikation mit Englisch als Geschäftssprache ist
unentbehrlich in der internationalen Geschäftswelt. Deshalb ist
Sprachkompetenz der Schlüssel zur erfolgreichen Geschäftskommunikation. English for Business ist ein praxisorientierter Lehrgang,
um Kommunikationsfähigkeiten unter Verwendung von Aufgaben
aus dem wirklichen Geschäftsleben zu verbessern. Der Schwerpunkt
liegt dabei auf der schriftlichen Kommunikation und dem Umgang
mit Texten aus dem Business-Alltag. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Abschlussprüfung vor der London Chamber of Commerce and Industry, Prüfungsort: KBZ Riedlingen, 15 x Mo. von
17:30 bis 20:30 Uhr, ab 19. Februar 2013. Wir senden Ihnen gerne
unseren Prospekt und einen Zeitplan zu.
Im Anschluss an diesen Lehrgang bietet sich die Möglichkeit am
Lehrgang English for Business Second Level - Lehrgang die Prüfung
abzulegen. Dieser Abschluss ist an vielen Hochschulen für das Studium obligatorisch.
Englische Konversation
3 x freitags von 17:30 Uhr bis 19:45 Uhr, ab 1. Februar 2013
(8. Februar 2013 frei)
Einladung zum Tag der offenen Tür
Am 9. Februar 2013 öffnen wir unsere Pforten von 10 Uhr bis 15
Uhr für alle Interessierten. Lehrer/-innen und Schüler/-innen stellen
die Fremdsprachenschule, das Berufskolleg, das staatlich anerkannte sozialwissenschaftliche Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium
und das Berufkolleg Fremdsprachen vor und beantworten gerne alle
Fragen. Die Schüler/-innen verwöhnen unsere Besucher/-innen mit
Kaffee, Kuchen und kleinen Snacks. Wie jedes Jahr ist dieser Tag ein
ideales Ereignis die Lehrer/-innen kennenzulernen und einen Einblick in den Lehrstoff zu erhalten. Ehemalige Schüler/-innen sind
immer herzlich willkommen und berichten von Ihren beruflichen
Erfolgen.
Weiterbildung zur/zum Praktische/n Betriebswirt/in,
Fernlehrgang
Dieser Lehrgang dauert 18 Monate und umfasst 12 Studienbriefe,
die dank der Gliederung in Lerntext, Aufgaben- und Lösungsteil ein
eigenständiges Lernen ermöglichen.
Ergänzend dazu finden in Riedlingen insgesamt 15 Präsenzunterrichte statt. Die Vorteile des Fernlehrgangs sind klar: Beruf, Familie
und Weiterbildung lassen sich inhaltlich und zeitlich gut vereinbaren. Der erste Präsenzunterricht für die Teilnehmer/-innen findet am
Samstag 16. März 2013 von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Sie erhalten
bei jedem Präsenzunterricht Studienbriefe, damit Sie sich zuhause
weiter in den Lehrstoff einarbeiten können. So wird den Teilnehmern viel Wissen in den Fächern betriebliches Rechnungswesen,
Personalwesen, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und betriebliche Steuern vermittelt. Sonderprospekt ,
Probelektion und Zeitplan ist beim Sekretariat erhältlich. Frau Roth
berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder am Tag der
offenen Tür. Sie können einen Einblick den Lehrplan und in die Studienbriefe bekommen.
English for Business First Level-Lehrgang mit international
anerkannter Prüfung
Effektive Kommunikation mit Englisch als Geschäftssprache ist
unentbehrlich in der internationalen Geschäftswelt. Deshalb ist
Sprachkompetenz der Schlüssel zur erfolgreichen Geschäftskommunikation. English for Business ist ein praxisorientierter Lehrgang,
um Kommunikationsfähigkeiten unter Verwendung von Aufgaben
aus dem wirklichen Geschäftsleben zu verbessern. Der Schwerpunkt
liegt dabei auf der schriftlichen Kommunikation und dem Umgang
mit Texten aus dem Business-Alltag. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Abschlussprüfung vor der London Chamber of Commerce and Industry, Prüfungsort: KBZ Riedlingen, 15 x Mo. von
17:30 bis 20:30 Uhr, ab 19. Februar 2013. Wir senden Ihnen gerne
unseren Prospekt und einen Zeitplan zu.
Im Anschluss an diesen Lehrgang bietet sich die Möglichkeit am
Lehrgang English for Business Second Level-Lehrgang die
Prüfung abzulegen. Dieser Abschluss ist an vielen Hochschulen für
das Studium obligatorisch.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Informationen unf Anmeldung beim Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen, Telefon
07371/9350-11, Fax 07371/9350-20, E-Mail: gabriele.
[email protected], www.kolping-bildungswerk.
de
Kreisklinik Riedlingen
Am Donnerstag, 31.01.13, um 19.00 Uhr, findet im Kreißsaal der
Kreisklinik Riedlingen ein Informationsabend für werdende Eltern
statt. Wir möchten die Geburtshilfe und die Wochenbettpflege mit
all ihren Möglichkeiten in unserer Kreisklinik vorstellen. Werdende
Eltern sind hierzu herzlich eingeladen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr.
07371/184137 oder in der Frauenarztpraxis Dr. Hundenborn/Rau,
Telefon 07371/184138.
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 16
Genießen Sie den Nachmittag in unseren Räumlichkeiten bei einem Kaffee oder einem Glas Sekt und leckeren Snacks. Nähere
Informationen unter: Tel. (07371) 923943
Das Team von Sara mobil freut sich auf Sie!
Kirchliche Nachrichten
Einladung zum katholischen
Kindergottesdienst im Kaplaneihaus
am 3. Februar 2013 um 10:30 h
Liebe Kinder,
wir laden Euch zusammen mit Euren Geschwistern, Eltern und Großeltern herzlich zu unserem
nächsten Kindergottesdienst ein.
Wir werden mit Euch zusammen Maria Lichtmess feiern und einen Lebenskreis voller Licht
betrachten. Außerdem werden wir gemeinsam
singen, basteln und beten.
Wir freuen uns auf Euch! Gerne dürft Ihr auch Eure Freunde mitbringen!
Euer Kigo-team
Kath. Pfarramt St. Georg
Kirchstraße 1, 88499 Riedlingen
Tel. 0 73 71/93 35-0 Fax 9335-40
Kreisversammlung der Hebammen
Die im Deutschen Hebammenverband organisierten Hebammen
des Landkreises Biberach trafen sich zu ihrer jährlichen Kreisversammlung in BC-Warthausen, um dort von den LandesdeligiertenTagungen 2012 das Aktuellste aus der Verbandsarbeit zu erfahren.
2 Hebammen wurden für ihr 25-jähriges und 3 Hebammen für ihr
35-jähriges Berufsjubiläum geehrt. Dies sind für 25 Jahre Hebammentätigkeit Frau Katharina Kattner aus Laupheim (1.Bild, Mitte),
Frau Barbara Maier, Laupheim (fehlt auf dem Bild), für 35-jährige
Hebammentätigkeit Frau Ilse Offermann-Bartnik aus Riedlingen (1.
Bild, links), Frau Ingrid Sproll aus Biberach (1.Bild, rechts) und Frau
Erika Widmer aus Zwiefalten-Baach (fehlt auf dem Bild). Es fanden
wieder Neuwahlen statt, bei denen die bisherige 1. Kreisvorsitzende Ilse Offermann-Bartnik aus Riedlingen und die 2. Kreisvorsitzende Ingrid Sproll aus Biberach einstimmig das 3. Mal in Folge bestätigt wurden. Zu Gast war Frau Susanne Dietrich aus Ravensburg.
Sie stellte die Organisation „Gemeinsam für Kinder“ vor, die über
die Kreisgrenzen hinaus sozialmedizinische Nachsorge bei schwerkranken Kindern übernimmt.
Herzliche Einladung zur
Eröffnung des Pflegedienstes Sara mobil
Samstag, 2.2.2013, von 14–17 Uhr,
Hindenburgstraße 30 in Riedlingen
Lernen Sie an diesem interessanten Nachmittag unser Pflegeteam
kennen und lassen Sie sich unsere vielseitigen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für ältere Menschen und pflegende Angehörige vorstellen.
Und das ist geboten: Informationen und nützliche Tipps rund um
das Leben im Alter; kostenloser Gesundheitscheck; Infostand der
AOK mit Wissenswertem zum Thema Gesundheit und über die Leistungen der Pflegekasse; das Sanitätshaus PMZ stellt Pflegehilfsmittel, Sanitätsartikel und neueste Möglichkeiten der Medizintechnik
vor; Quiz mit tollen Preisen.
Donnerstag, 31.01.
07.40 Uhr
Schülergottesdienst Kl.1-4 Grundschule in
der Taufkapelle
19.00 Uhr
Eucharistiefeier in Altheim
Freitag, 01.02. Herz-Jesu-Freitag
08.00 Uhr
Eucharistiefeier in der Kapuzinerkirche anschl.
Ewige Anbetung
Samstag, 02.02. Lichtmess
17.30 Uhr
Eucharistiefeier in Grüningen mit
Kerzenweihe und Blasiussegen/
Kirchenpatrozinium
18.30 Uhr
Eucharistiefeier in Waldhausen mit
Kerzenweihe und Blasiussegen
Sonntag, 03.02. – 4. Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr
Eucharistiefeier in St. Georg mit
Kerzenweihe und Blasiussegen
10.30 Uhr
Kindergottesdienst im Kaplaneihaus
11.45 Uhr
Taufe von Benjamin Sagasser in St. Georg
18.00 Uhr
Lobpreisandacht in St. Georg
18.30 Uhr
Eucharistiefeier im KKH
Dienstag, 05.02.
09.00 Uhr
Wortgottesdienst im Konrad-Manopp-Stift
Mittwoch, 06.02.
18.00 Uhr
Eucharistiefeier in Neufra
Donnerstag, 07.02.
07.40 Uhr
Schülergottesdienst Kl.1-4 Grundschule in der
Taufkapelle Wer Lust hat, darf gerne verklei
det kommen!
Keine Abendmesse
Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen.
Abonnieren Sie es
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Evangelische
Kirchengemeinde Riedlingen
Grabenstraße 14, Tel. 0 73 71-25 67, Fax 70 44
[email protected]
www.ev-kirche-riedlingen.de
Gottesdienste und Veranstaltungen
Mittwoch, 30. Januar 2013
15.00 Uhr
Bibelstunde auf der Klinge,
Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen
Donnerstag, 31. Januar 2013
20.00 Uhr
Planungssitzung Ökumenischer
Freundeskreis, Joh.-Zwick-Haus
Sonntag, 3. Februar 2013
9.30 Uhr
Gottesdienst in Riedlingen
10.45 Uhr
Gottesdienst in Ertingen mit KU3 „Taufe“
10.30 Uhr
Mini-Gottesdienst in Riedlingen,
Johannes-Zwick-Haus
Dienstag, 5. Februar 2013
16.00 Uhr
Offener Kindertreff auf der Klinge,
Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen
18.30 Uhr
Gottesdienst in der Kapelle des
Kreiskrankenhauses, Riedlingen
Mittwoch, 6. Februar 2013
15.00 Uhr
Bibelstunde auf der Klinge,
Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen
Regelmäßige Veranstaltungen im Johannes-Zwick-Haus:
montags
10.00 Uhr Krabbelgruppe
16.30 Uhr MädchenjungscharKlasse 4 u. 5
dienstags
14.30 Uhr Frauenkreis
20.00 Uhr Kantorei
20.00 Uhr Jugendclub
mittwochs
Konfirmandenunterricht:
14.15 Uhr Gruppe I
15.30 Uhr Gruppe II
16.45 Uhr Gruppe III
freitags
20.00 Uhr Bläserkreis
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 17
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
88499 Riedlingen/Württemberg
Eichenauer Kirche, Im Anger 6
Kontakt: Pastor Jakob Tscharntke, Tel 07374 – 920541
Gottlieb Wekesser, Telefon 07371 – 3113
E-Mail: [email protected]
Internet: www.efk-riedlingen.de; hier sind auch die aktuellen Predigten zum Anhören
Gottesdienste und Veranstaltungen
Donnerstag,31.1.2013
14.30 Uhr
Seniorennachmittag
Sonntag, 3.2.2013
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl;
parallel Kindergottesdienst
Mittwoch, 6.2.2013
19.30 Uhr
Gebetsstunde
Lobpreisandacht
Gott suchen und ihm begegnen - in Liedern, im Vater Unser, im Gebet, in Zeiten von Stille und Besinnung, in Impulsen aus der Bibel.
Gott danken und uns an seiner Gegenwart erfreuen, ihm unsere
Bitten und Nöte bringen. Gottes Segen ganz in Anspruch nehmen.
Wir laden Sie am Sonntag, den 03. Februar 2013, um 18 Uhr für
eine Stunde in die Riedlinger St. Georgskirche ein.
Lobpreisgruppe von St. Georg, Riedlingen
Neuapostolische
Kirche
Finkenweg 8, 88499 Riedlingen
Donnerstag, 31.01.2013
20:00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 03.02.2013
09:30 Uhr
Gottesdienst mit Bezirksevangelist Hechler
Donnerstag, 07.02.2013
20:00 Uhr
Gottesdienst
Die Bevölkerung ist jederzeit zu der Teilnahme an den Gottesdiensten herzlich eingeladen.
Berichte, Aktuelles und weiterführende Informationen finden Sie
im Internet unter www.nak-sued.de sowie unter www.nak-ulm.de
Freie Christliche Gemeinde
Freie Christliche Gemeinde
Josef-Christian-Straße 33
88499 Riedlingen
Kontaktadresse: Heinrich Becht, Tel. 0 73 71 / 18 48 08
Fax: 0 12 12 / 54 16 59 135 email: [email protected]
www.fcg-riedlingen.de
Veranstaltungen
Samstag, 02.02.2013
Jungschar geht zum Eislaufen
Sonntag, 03.02.2013
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Krabbelstube und Sonntagsschule
Dienstag, 05.02.2013
14.30 Uhr Seniorenkreis
Mittwoch, 06.02.2013
20.00 Uhr Bibel- und Gebetsstunde
Gott ist weise und mächtig; wem ist’s je gelungen, der sich gegen ihn
gestellt hat?
Hiob 9,4
Jehovas Zeugen
Königreichssaal – Riedlingen – Beethovenstraße 24
Freitag, 1.2.2013
19.30 – 21.15 Uhr: Versammlungsbibelstudium: Studium des Buches Jeremia anhand des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen
lässt” Kapitel 4 Absatz 15 bis 20
Theokratische Predigtdienstschule ( Schulungskurs für Evangeliumsverkündiger): Besprechung von Matthäus 16 bis 21/Die Erfüllung
welcher „guten Worte” Jehovas sah Josua mit eigenen Augen? (Josua 23:14)/Welches sind einige der hervorragenden Prophezeiungen der Bibel, die sich noch erfüllen müssen?
Sonntag, 3.2.2013
09,30 Uhr
Biblischer Vortrag: Wir können schon heute in
Frieden leben – und für alle Zeit!
10,05 Uhr
Bibel- und Wachtturm-Studium: Dein Weg zu
echtem Erfolg
Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Keine
Kollekten. www.jw.org
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 18
Kirchliche Nachrichten
Daugendorf
Kath. Kirchengemeinde Daugendorf
St. Leonhard
Vereinsgemeinschaft Bürgerball Daugendorf
Mittwoch, 30.01.
10.00 Uhr
Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg
Einladung zum Bürgerball
am Sonntag, 10. Februar 2013, ab 20.00 Uhr
in der Gemeindehalle mit dem Duo Barbados
Einlass ab 19.15 Uhr
Donnerstag, 31.01.
18.00 Uhr
Eucharistiefeier
Glombiger Donnerstag, 7. Februar 2013
19 – 19.30 Uhr Kartenvorverkauf für den Bürgerball im Ausweichraum des Rathauses.
Sonntag, 03.02.
Vorstellung der Erstkommunionkinder
09.30 Uhr
Narrenzunft Blockstrecker Daugendorf e. V.
Glombiger Donnerstag, 07. Februar 2013
ab 9.00 Uhr
treffen sich die Hästräger im Gasthaus Eck in
Unlingen
10.00 Uhr
Schülerbefreiung in der Donau-Bussen-Schule
Unlingen
14.00 Uhr
Kinderball
Freitag, 08. Februar 2013
14.15 Uhr
Hästräger und Fanfarenzug treffen sich vor dem
Gasthof Neu Haus
14.30 Uhr
Besuch im Kindergarten Sonnenschein
in Daugendorf
Sonntag, 10. Februar 2013
14.00 Uhr
Umzug durch die Gassen, danach Gaudi-Renna
anschließend gibt’s im Rathaus Kaffee und
Kuchen, es bewirtet sie die Laufgruppe der
Fuhrmänner
Montag, 11. Februar 2013
ab 9.00 Uhr
Blockstreckermarkt in der Gemeindehalle
mit unserer Spezialität Leberkäs mit Dennete
14.00 Uhr
Umzug in Grüningen
Dienstag, 12. Februar 2013
19.00 Uhr
Lampionumzug
Mittwoch, 13. Februar 2013
9.00 Uhr
gemeinsames abdekorieren und aufräumen im
ganzen Ort durch die Mitglieder der Narrenzunft
Blockstrecker.
Samstag, 02. März 2013
Generalversammlung der Narrenzunft
Eucharistiefeier mit Blasiussegen und
Kerzenweihe
Dienstag, 05.02.
14.30 Uhr
Seniorennachmittag im Gasthaus „Engel“
in Daugendorf. Motto: „Fasnet“‚
Beiträge und Gedichte sind willkommen.
Grüningen
Seniorenclub Grüningen
Närrischer Seniorentreff am Mittwoch , 30.01.2013 um 14:29
Uhr im Gasthaus Adler in Grüningen.
Edeltraud Gehweiler
Kirchliche Nachrichten
Kirchengemeinde Grüningen
St. Blasius
Sportverein Daugendorf e. V.
SVD – Aktive
Vorbereitung auf die Rückrunde
Seit vergangenen Montag bereiten sich die aktiven Fußballer unter
Leitung des neuen Trainers Christoph Kappeler für die Rückrunde
vor. Folgende Vorbereitungsspiele sind in den nächsten 2 Wochen
geplant:
Sonntag, 03.02.2013 (Kunstrasen in Biberach)
SV Stafflangen – SVD
14.00 Uhr
Freitag, 08.02.2013 (Kunstrasen in Bad Buchau)
SV Bad Buchau – SVD
18.00 Uhr
Samstag, 02.02. – Vorabendmesse zum 4. Sonntag
im Jahreskreis Kirchenpatrozinium – Lichtmess
17.30 Uhr
Eucharistiefeier in St. Blasius mit Kerzenweihe
und Blasiussegen Wir gedenken im Gottesdienst: Franz Jasbinschek und verstorbene Angehörige
Dienstag, 05.02.
18.30 Uhr
Rosenkranz in St. Blasius
Keine Abendmesse
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 19
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
F-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen
FV Altheim - FV Neufra
FV Neufra - SpVgg Pflummern-Fried.
FV Neufra - SF Bussen
TSV Riedlingen I
FV Neufra
Neufra
FUSSBALLVEREIN NEUFRA/DO. e.V.
Sportheim Neufra!!
Das Sportheim hat am Freitag ab 20.00 Uhr und am Wochenende
bei den Kunstrasenspielen geöffnet! Ein Treff für Jedermann!!
Skiausfahrt Damüls/Mellau
Am Samstag 26. Januar 2013 startete der FVN zur jährlichen Skiausfahrt nach Damüls/Mellau. Gegenüber den letzten Jahren fand die
Anfahrt ohne Schneeketten und Behinderungen statt. Mit einem
Zwischenstopp für die Kaffeepause mit Brezlen war man zeitig im
sonnigen Damüls. Das Wetter und Schnee war toll, so dass es die
fast 50 FVN-Fahrer kaum erwarten konnten auf die Pisten zu kommen.
Nach einem tollen Skitag ließ man den Tag beim Apres-Ski beim
Uga-Lift ausklingen. Gutgelaunt verbrachten die Teilnehmer die
Stunden in der Kneipe oder an der Hotelbar. Um 22.30 Uhr trafen
alle Teilnehmer wieder gesund in Neufra ein!!
Mit dem FVN in den Schnee – Man gönnt sich ja sonst nichts!!
FVN-Damüls-Fundsachen
Bei der Skiausfahrt nach Damüls sind folgende Artikel im Bus vergessen worden: Ein Skihelm, Skihandschuhe und ein Hosenträger. Die
Sachen können bei Norbert Selg abgeholt werden.
Juniorenergebnisse vom Wochenende !!
Juniorenspiele nächstes Wochenende:
A-Junioren: siehe unter TSV Riedlingen
C-Junioren: siehe unter SV Daugendorf
A+B-Juniorinnen: siehe unter TSV Riedlingen
F-Junioren: Einladungsturnier bei TSG Ehingen
Samstag, 02.02.2013 in der Längenfeldhalle
FV Neufra
SG Dettingen
09.30 Uhr
FV Schelkl.-Hausen - FV Neufra
10.10 Uhr
FV Neufra
- SSV Reutlingen
10.50 Uhr
TSV Neu-Ulm - FV Neufra
11.30 Uhr
Turnierende:
ca. 13.45 Uhr
gez. Manfred Glöckler, Jugendleiter
Kirchliche Nachrichten
St. Petrus und Paulus
A-Junioren: siehe unter TSV Riedlingen
C-Junioren: siehe unter SV Daugendorf
A+B-Juniorinnen: siehe unter TSV Riedlingen
B-Junioren: Hallenrunde-WFV-Junior-Cup 2012/13
Endrunde:
Samstag, 26.01.2013
SGM Braunenw./Renhardsw. - JSG Riedlingen I
0:2
JSG Riedlingen I - SGM Sigm./FC99/Schm./Bingen II 2 : 0
JSG Riedlingen I - SGM Dürment./Betz./Utt./Bussen I 4 : 0
Halbfinale:
JSG Riedlingen I - SGM Rottenacker/Ehingen-Süd I
0:2
Spiel um Platz 3:
JSG Riedlingen I - TSG Ehingen II
2:0
Im Halbfinale verlor man etwas unglücklich.
Der 3. Platz im Bezirk ist aber trotzdem ein schöner Erfolg.
Herzlichen Glückwunsch vom FVN und von der Jugendleitung.
E-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen
TSV Riedlingen II
FV Neufra
FV Neufra
SV Dürmentingen
TSV Gammertingen - FV Neufra
FV Neufra - FV Bad Saulgau 04
Spiel um Platz 5:
SGM Uttenw./Betzenw. - FV Neufra
3:0
3:1
0:0
0:3
Spiel um Platz 5:
FV Neufra - FG 2010 WRZ
1:0
Unsere Jungs waren mit Abstand die jüngste Mannschaft.
Sogar ein 4-jähriger wurde heute zum ersten Mal eingesetzt.
Alle Achtung, wie sich die Jungs geschlagen haben.
Der Trainer bedankt sich auch bei allen Eltern, die mitgefiebert
haben.
Vereine
D-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen
TSV Riedlingen I - SGM Neufra/Daugendorf
SGM Neufra/Daugendorf - TSG Zwiefalten
SGM Federsee - SGM Neufra/Daugendorf
SGM Neufra/Daugendorf - SV Weingarten D2
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 20
2:2
1:2
2:1
0:8
0:2
2:4
3:1
1:0
1 : 3 n.S.
Sonntag 03. Februar 4. So. i Jahrkr.
9.15 Uhr
Wort Gottes Feier und Blasiussegen
K.: Frau Kannappel
L.: Herr Paul
18.00 Uhr
Rosenkranz
18.30 Uhr
Andacht zu Jesus Christus
Mittwoch 06. Februar
17.30 Uhr
Rosenkranz
18.00 Uhr
Eucharistiefeier
Brotsegnung Agatha Brot
Wir gedenken im Gottesdienst Anton Schönweiler, Maria Schuhwerk
Donnerstag 07. Februar
18.00 Uhr
Rosenkranz
Freitag 08. Februar
18.00 Uhr
Rosenkranz
Bitte beachten: geänderte Gottesdienstzeit am Mittwoch
Blasiussegen
Zum Empfang des Blasiussegen laden wir am Sonntag, 3. Februar,
im Gottesdienst herzlich ein.
Kinderkirche am Sonntag 03. Februar 2013
Für Kinder bis 8 Jahren. Wo: im Pfarrhaus Neufra, Uhrzeit: 9.15 Uhr
bis ca.10.00 Uhr parallel zum Gottesdienst. Zum Segen Gottes gehen wir in die Kirche.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Das Kinderkirchenteam
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 21
Ministrantendienst
So Selg L., Stoermer K., Eberhart Mo., Kniele R., Rothmund Sa.,
Nehm J.; Mi.: Diem E., Eberhart L., Emhart La., Kniele L.
Pfarrbüro Neufra: Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet; Tel.
07371 - 6311, Fax 129328, Mail [email protected]
Zwiefaltendorf
Kirchliche Nachrichten
Pflummern
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde Pflummern –
Heiligkreuztal
Donnerstag, 31.01.2013
14.30 Uhr
Altennachmittag
Sonntag, 03.02.2013
09.30 Uhr
Gottesdienst in Pflummern im Gemeindehaus
10.15 Uhr
Kindergottesdienst
Montag, 04.02.2013
18.00 Uhr
Jugendkreis
Mittwoch, 06.02.2013
14.30 Uhr
Konfirmandenunterricht in Pflummern
16.00 Uhr
Konfirmandenunterricht in Langenenslingen
Evangelische Kirchengemeinde Zwiefalten
Pfarramt
Pfarrer Roland Albeck
Elsa-Brändström-Straße 12
88529 Zwiefalten
Telefon 07373 2885 / Telefax 07373 915347
E-Mail: [email protected]
Mittwoch, 30.01.
10.00 Uhr Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg
Freitag, 01.02.
14.30 Uhr – 16.00 Uhr Krankenkommunion
17.45 Uhr Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen
Sonntag, 03.02.
09.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier
Donnerstag, 31.1.2013, 8.30 Uhr
Gemeindefrühstück im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten
Freitag, 1.2.2013
Kinderchor
Von 14.00 – 15.00 Uhr im ev. Pfarrhaus.
Anschließend ist die Bücherei bis 15.30 Uhr geöffnet.
17.00 Uhr Bezirkssynode im Ev. Gemeindehaus Münsingen
Herzliche Einladung an alle Interessierte, die Synode ist öffentlich.
Zell/Bechingen
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde Zell-Bechingen
St. Gallus
Mittwoch, 30.01.
10.00 Uhr
Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg
Mittwoch, 30.01.
19.00 Uhr
Eucharistiefeier – Kerzenweihe und Blasiussegen
Donnerstag, 31.01.
14.00 Uhr
Seniorennachmittag. Herzliche Einladung zum
Fasnetsball im Gasthaus „Adler“ in Zell.
Freitag, 01.02.
14–14.30 Uhr
Krankenkommunion
Sonntag, 03.02.
09.00 Uhr
Wort- und Kommunionfeier
Sonntag, 3.2.2013 – Sexagesimae
Heute findet um 09.30 Uhr (!) in der evangelischen Kirche in Mundingen ein gemeinsamer Gottesdienst der Kirchengemeinden Hayingen, Mundingen und Zwiefalten mit den Kirchenchören statt. Die
Kirchenchöre Zwiefalten-Hayingen und Mundingen singen aus einer Messe von Johann Wenzel Kalliwoda (1801-1866).
Zu diesem gemeinsamen Gottesdienst des Süddistrikts HayingenMundingen-Zwiefalten laden wir ganz herzlich ein. - In der Hayinger Katharinenkirche und im Kapitelsaal Zwiefalten findet kein
Gottesdienst statt.
Wir bitten darum, in Fahrgemeinschaften nach Mundingen zu
kommen. Wer eine Mitfahrgelegenheit anbietet und noch Platz in
seinem Fahrzeug frei hat, kann auch um 9.10 Uhr vom Treffpunkt
Parkplatz vor dem Hayinger Gemeindehaus bzw. vor der Zwiefalter
Rentalhalle aus nach Mundingen losfahren.
Herzliche Einladung an alle unsere Kinder
zur Kinderkirche um 10.00 Uhr
im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten.
Dienstag, 5.2.2013
17.00 Uhr Folkloretanzgruppe im Ev. Gemeindehaus Hayingen
19.30 Uhr Chorprobe im Konventbau in Zwiefalten
Mittwoch, 6.2.2013
15.00 - 17.00 Uhr: Die Ev. Gemeindebücherei hat geöffnet.
16.15 Uhr Konfirmandenunterricht in Hayingen
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24
Das Landratsamt Biberach informiert
Workshop: Mahlzeit?! – Schnelle Küche für Berufstätige
Ein Pausenvesper, das nicht nur das Auge anspricht, sondern
auch gut schmeckt oder eine schnelle, warme Mahlzeit zu
Hause ist für viele Berufstätige nur schwer umzusetzen. Die Biberacher Ernährungsakademie bietet mit der Ökotrophologin
Daniela Schweikhart am Donnerstag, 31. Januar, von 18.30
– 22.00 Uhr einen Workshop„Mahlzeit?! – Schnelle Küche für
Berufstätige“ an. Der Workshop findet in der Schulküche des
Landwirtschaftsamtes, Bergerhauser Str. 36, in Biberach statt.
Die anfallenden Lebensmittelkosten werden umgelegt. Mitzubringen sind eine Schürze, mehrere Vorratsbehälter und zwei
Geschirrtücher. Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 07351/52-6702 entgegengenommen. Zusätzliche Informationen sind unter www.b-ea.info erhältlich.
Die Karl-Arnold-Schule Biberach informiert:
Anmeldeschluss bei den Vollzeitschulen
Bei den nachfolgenden Schularten ist der 1. März 2013 Anmeldeschluss. Zu diesem Termin müssen der Schule die OnlineAnmeldung über die Schulhomepage und die Bewerbungsunterlagen vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können
nur noch berücksichtigt werden, wenn Schulplätze frei bleiben.
Die Karl-Arnold-Schule bietet folgende Schularten an:
Die einjährigen Berufsfachschulen (1BFS) vermitteln die theoretischen und praktischen Inhalte der beruflichen Grundbildung.
Voraussetzungen für den Schulbesuch sind der Hauptschulabschluss und in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb oder ein Praktikumsplatz. Die Schule bietet folgende
Berufsfelder an: Bautechnik (Zimmerer), Bauzeichner, Elektronik, Installationstechnik, Metalltechnik und Fahrzeugtechnik.
Nach dem erfolgreichen Abschluss kann der Ausbildungsbetrieb den Schulbesuch der 1BFS als erstes Lehrjahr anrechnen.
Die zweijährige Berufsfachschule (2BFS) führt zum Erwerb eines mittleren Bildungsab-schlusses. Die Schule bietet
die drei beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik und Labortechnik mit Schwerpunkt Chemie an. Nach dem
erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule ist
der Besuch weiterführender Schulen wie z.B. eines Berufskollegs oder eines beruflichen Gymnasiums möglich.
Das Technische Berufskolleg I (1BK1T) bereitet technisch
interessierte Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluss auf
die moderne Arbeitswelt vor – hauptsächlich im Bereich der
technischen und medienorientierten Berufe. Es bildet die Vorstufe für das weiterführende Technische Berufskolleg II, das
zum Erwerb der Fachhochschulreife und zum Abschluss „Technischer Assistent“ führt.
Das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFHT) ermöglicht Schülern mit einer gewerblichen Berufsausbildung und mittlerem Bildungsabschluss in einer einjährigen schulischen Ausbildung den Zugang zu einem
Studium an einer Hochschule (bisher Fachhochschule)
Das Technische Gymnasium (TG) in den Profilfächern Technik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik
führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Im neu eingeführten Profilfach Gestaltungs- und Medientechnik erlernen die Schüler Grundregeln kreativer Gestaltungsvorgänge, entwickeln Konzepte und erarbeiten sich
die Fähigkeit, Gestaltungsaufgaben unter Einsatz medientechnischer Mittel zu bewältigen. Neben der breiten Anwendung
verschiedener Medien bei Gestaltungsprozessen werden gleichermaßen Kenntnisse im Freihandzeichnen, im Modellbau
und in Produktgestaltung vermittelt.
Mittwoch, 30. Januar 2013 | 22
Im Profilfach Technik werden Inhalte der Metall- und Elektrotechnik unterrichtet. Die Theorie wird dabei durch praktische Übungen in den Schulwerkstätten und im Metall- und
Elektrolabor ergänzt.
Im Profilfach Informationstechnik gewinnen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, Einsichten und Fähigkeiten,
die ihnen die Denk- und Arbeitsweise der Informationstechnik
anschaulich
erschließt. Die Theorie wird durch das Arbeiten mit Informationssystemen in der Angewandten Informationstechnik und in
Computertechnik ergänzt.
Die Fachschule für Technik – Fachrichtung Maschinentechnik (FTM) führt zum Abschluss zum/zur staatlich geprüften Techniker/in und vermittelt die Fachhochschulreife. Für
den Schulbesuch muss eine abgeschlossene Berufsausbildung
in einem für die Fachrichtung Maschinentechnik einschlägigen
Ausbildungsberuf und anschließender einschlägiger Berufstätigkeit von mindestens 18 Monaten bzw. 24 Monaten (je nach
Regelausbildungsdauer) vorliegen.
Berufskolleg
für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/en
Sie möchten in einem Beruf arbeiten, in dem Sie mit Menschen
zu tun haben, der Ihren naturwissenschaftlichen Neigungen
entgegenkommt und der darüber hinaus zukunftssicher ist.
Dann ist der Beruf „Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“
richtig.
Als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in stellen Sie in der
Apotheke Arzneimittel her, prüfen diese und geben sie ab. Dabei haben Sie täglich Umgang mit Patienten, die Sie über Medikamente informieren und beraten.
Weitere Einsatzmöglichkeiten für Sie bestehen in der pharmazeutischen Industrie, in der Krankenhausapotheke, in Krankenkassen und im pharmazeutischen Großhandel.
Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre an unserer Schule und
ein halbes Jahr Praktikum in einer Apotheke.
Die Anmeldung erfolgt für alle Schularten online über www.
kas-bc.de/anmeldung.
Weitere Informationen zu den Schularten erhalten Sie auf der
Schulhomepage www.kas-bc.de oder unter der Telefonnummer 07351/346-212.
Verein landwirtschaftlicher Fachbildung
im Kreis Biberach e. V.
– Ehemalige –
Pflanzenbautag 2013
Im Ackerbau bewegen sich die Erlöse aber auch die Kosten weit
über dem langjährigen Mittel. Umso wichtiger ist es mit aktuellem Know-how effizient und umweltschonend zu produzieren.
Das ganze Spektrum modernen Pflanzenbaus wird beim Pflanzenbautag 2013 behandelt. Am Vormittag erläutern mehrere
Referenten Möglichkeiten zum Pflanzenschutz. Der Nachmittag startet mit Empfehlungen von Peter Zoll zum Anbau, geht
weiter mit Ausblicken auf die Märkte von Willi Michelberger
und endet mit Sortenempfehlungen von Manfred Geiselhart.
Die Tagung des Vereins landwirtschaftlicher Fortbildung im
Kreis Biberach (VlF) und der BayWa findet statt am Montag, 28.
Januar, von 9:30 – 16:00 Uhr im Knopfstadel in Warthausen.
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