30.Januar - Schwäbische Zeitung
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30.Januar - Schwäbische Zeitung
Mittwoch, 30. Januar 2013 | KW 5/24. Jahrgang Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt RIEDLINGEN und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister H. Petermann · Tel. 07371/18312 · Fax 18355 · E-Mail [email protected] (s. Impressum) · www.riedlingen.de „Viva Espana“ heißt es beim 15. Happy-Dino-Ball RIEDLINGEN – Am Freitag, 1. Februar 2012, heißt es ab 14.30 Uhr „Viva Espana“. In den Riedlinger Donaustuben feiern die Happy-Dinos ihren diesjährigen Fasnetsball. Spiele ganz nach dem spanischen Motto sind geboten. Die „Besondere Band“ spielt unter der Leitung von Reinhold Gruber. Höhepunkt ist wie immer der Besuch des Gole in Begleitung des Riedlinger Fanfarenzuges. Natürlich muss sich der Gole bei den Spielen unter Beweis stellen. Die Behindertensportgruppe „Happy Dinos“ veranstaltet seit nunmehr 15 Jahren den Happy-Dino-Ball. Eingeladen sind alle Narren aus der Umgebung. ANZEIGE Tag der offenen Tür Sonntag, 3. Februar 2013, 13 –17 Uhr Musterküchen radikal reduziert Musterküche XL 1154 Musterküche CHIC/PLAN Musterküche ART PRO Trend Nussbaum Nachbildung, 2-zeilig, 220 + 120 cm, inkl. Granitarbeitsplatte, Kashmere White Vanille/Sandahorn, 2-zeilig, 380 + 120 cm Smaragd Hochglanz-Glasfront, Küchenzeile 340 cm mit Insellösung 220 x 100 cm (kein Verkauf – keine Beratung) Möbel q 2.500,– Möbel q 2.900,– Möbel q RIEDLINGEN Riedlingen · Bad Saulgau 3.490,– BAD SAULGAU Gammertinger Straße 25 Paradiesstraße 27 Telefon 0 73 71 - 24 03 Telefon 0 75 81 - 22 76 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 2 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG SONSTIGE Rathaus Riedlingen Telefon 0 73 71/1 83-0 Mo. – Do. 8 – 12 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr Sprechstunde bei Bürgermeister Petermann nach Vereinbarung! Rathaus Daugendorf Telefon 0 73 71/24 24 Do. 17.30 – 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Grüningen Telefon 0 73 71/73 86 Di. 18 – 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 0 73 71/63 34 Di. 18 – 20 Uhr, Do. 18 – 20 Uhr Rathaus Pflummern Telefon 0 73 71/84 16 Do. 19 – 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 0 73 73/14 20 Freitag 19.30 – 21 Uhr Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 0 73 73/28 37 Mi. 19.30 – 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V.: Vorsitzender Josef Martin, Telefon 0 73 71/83 94 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 0 73 71/92 31 70 Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 1 83-39 Lehrschwimmbecken, Telefon 80 78 Mo. / Mi. 19 – 20 Uhr, Di. 18 – 19 Uhr – Mi. (Frauen) Do. (Frauen) 20 – 21 Uhr, Fr. 20 – 21 Uhr, Sa. 15 – 18 Uhr Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 80 94: Di. 14.30 – 19 Uhr, Mi. 14.30 – 17 Uhr, Do. 14.30 – 18 Uhr, Fr. 10 – 13 Uhr Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Sa./So. 14 – 17 Uhr Museum Schöne Stiege: Winterpause. Führungen nach Terminvereinbarung unter Telefon 07371/909633 (dienstags) oder [email protected] Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Winterpause. Führungen nach Terminvereinbarung unter Telefon 07371 909633 (dienstags) oder [email protected] UMWELTECKE Nächste Müllabfuhrtermine: Riedlingen mit allen Teilorten Mittwoch, 6. Februar 2013; Mittwoch, 20. Februar 2013 Für 1100-l-Container Montag, 11. Februar 2013; Montag, 25. Februar 2013 Papiertonne Dienstag, 12. Februar 2013; Dienstag 13. März 2013 Gelber Sack Mittwoch, 13. Februar 2013; Mittwoch, 13. März 2013 ➤ Nachschub: an der Pforte im Rathaus Riedlingen, sowie bei den Ortsverwaltungen Problemstoffsammlung: Freitag, 8. März 2013 Daugendorf, Möbelhaus Bleicher, 13.15 – 13.45 Uhr Sa., 16. März 2013, Riedlingen Stadthalle, 14.30 – 16 Uhr Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: Dez. – Feb.: Sa. 11 – 14 Uhr; März – Nov.: Mittwoch 16 – 19 Uhr, Samstag 11 – 14 Uhr Grüngutabholaktion: 18. + 19. April 2013 Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bisher Wertstoffhof Öffnungszeiten Unlingen Recyclingzentrum: Mo. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr, Di. 13 – 17 Uhr, Mi. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr, Do. 13 – 17 Uhr, Fr. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 1 92 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 0 73 71/93 80 Krankentransporte 0 73 71/1 92 22 Kreiskrankenhaus Riedlingen 0 73 71/18 40 Wasserversorgung Riedlingen 0 73 71/1 83 27 Kläranlage Riedlingen 0 73 71/35 90 Gasstörungsstelle 08 00/0 82 45 05 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 0 73 51/52-68 87 oder 68 88, Fax 0 73 51/52-68 39 Straßenamt: Telefon 0 73 51/52-68 24; Fax 0 73 51/52-68 28 Kreissozialamt: Telefon 0 73 51/52-68 70 oder 68 76; Fax 0 73 51/52-68 89 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 0 73 51/52-76 23; Fax 0 73 51/52-76 27 Finanzamt: Telefon 0 73 71/18 70 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 0 73 71/93 20 20, Riedlingen, St. Gerhardstraße 16 Ambulanter Pflegedienst Riedlingen Telefon 0 73 71/92 39 43, Gemeindeschwester, 01 63/4 59 13 01 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 – 16 Uhr, Do. 10 – 12 Uhr – Büro in Biberach Telefon 0 73 51/15 70 24 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 0 73 71/93 20-20, oder 36 62 Tafelladen: „Riedlinger Tafel des DRK Kreisverbands Biberach e.V. Lebensmittel für Bedürftige“, Ziegelhüttenstraße 52, Riedlingen; Elisabeth Geiger, Altheim, Telefon 07371/13409 Pfarrerin Steible-Elsässer, Riedlingen, Telefon 07371/2567 Öffnungszeiten: Samstag 11 bis 12.30 Uhr ÄRZTE / APOTHEKENNOTDIENSTE Bereich Riedlingen, Dürmentingen, Langenenslingen, Unlingen und Zwiefalten: Der diensthabende Arzt ist unter der zentralen Telefon-Nummer 01 80-1 92 92 52 zu erreichen. Der ärztliche Notfalldienst beginnt Samstag, 8 Uhr, und endet Montag, 8 Uhr. Notfallsprechstunden von 9 – 11 Uhr und 15 – 17 Uhr nach telefonischer Voranmeldung. Der Zahnärztliche Notfalldienst ist unter der zentralen Tel.-Nr. 01805/911650 zu erfragen (0,12 Euro/min) Notdienstplan der Apotheken Die Öffnungszeiten der diensthabenden Apotheken über das Wochenende und an Feiertagen können Sie in der Presse (SZ Riedlingen, 2. Seite des Lokalteils), am Hinweiskasten am Eingang Ihrer Apotheke oder im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de zu erfahren Liste der nächstgelegenen Notdienst-Apotheken Von jedem Handy ohne Vorwahl: 22833 Telefon 0 13 78/88-2 28 33 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen Impressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister H. Petermann Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag, GmbH & Co.KG, Haldenstraße 4, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 0 73 71/1 83 12, Fax (MBL) 0 73 71/1 83 55, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 4, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 0 73 71/93 72 50, E-Mail: [email protected] Layout & Gestaltung: Satzstudio Weingarten GmbH & Co. KG Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 3 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Amtliche Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Mittwoch, 30. Januar 2013 | 4 Kosten für Vergabeunterlagen: EUR 35,-- / Doppelexemplar CD nach DA 83 GAEB Postversand: Nur bei vorheriger Erstattung der Kosten zuzüglich EUR 5,-- Versandkosten LV -Ausgabe: ab Dienstag den 05. Februar 2013 Angebotsabgabe und Submission: Donnerstag 21. Februar 2013, 14.00 Uhr Rathaus Riedlingen, Marktplatz 1 Zuschlags-/Bindefrist: Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.02.1996 (GBI. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GBI. S. 581) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Riedlingen, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen bis zum 10.03.2013 eingelegt werden. 21. März 2013 Sicherheitsleistung: Vertragserfüllung 5 v.H. der Auftragssumme, Mängelansprüche 3 v.H. der Abrechnungssummen in Form von Bürgschaften, bzw. Einbehalt Nachprüfstelle: Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Biberach als Anmerkung: Bewerber müssen die Anforderungen der Güteund Prüfbestimmungen GZ 961 der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ oder gleichwertig erfüllen. Riedlingen, den 30.01.2013 Riedlingen, den 30.01.2013 Bürgermeister Petermann Ing.-Büro Winecker Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Stadtverwaltung Riedlingen können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Wahlberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften und zur Adressmittlung verwendet werden. Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Die Stadt Riedlingen bietet jungen Menschen auch wieder im Kindergartenjahr 2013/2014 die Möglichkeit in einem städtischen Kindergarten im Rahmen eines Riedlingen, 30.01.2013 Petermann, Bürgermeister Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) Öffentliche Ausschreibung nach VOB Stadt Riedlingen a.d. Donau - Kreis Biberach Bauarbeiten Erschließung Baugebiet „Am Holzweg II“ im Ortsteil Grüningen Planung, Bauleitung und Angebotsausgabe: Ing.-Büro Reiner Winecker Friedrich-Vollmar-Straße 9 88499 Riedlingen Telefon 0 73 71/92 30 92 Fax 0 73 71/92 30 93 Art und Umfang RW - Kanal DN 300 der Arbeiten SW - Kanal DN 250 Wasserleitung NW 100 Rohrgrabenaushub Hausanschlüsse Straßenausbau Bordsteine Granit Baubeginn: Ende März 2013 Fertigstellung: Anfang Juni 2013 ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. 160 m 160 m 205 m 2600 m³ 12 St. 1250 m² 370 m mitzuarbeiten. Wenn Sie zwischen 16 und 27 Jahre alt sind, Interesse und Freude am Umgang mit Menschen, im Besonderen mit Kindern, haben und in ein pädagogisches Arbeitsfeld hineinschnuppern wollen, bewerben Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Riedlingen, Hauptamt, Frau Missel, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen. Auskünfte können im Kindergarten „Storchennest“ bei Frau Sailer, Telefon 0 73 71/81 77, E-Mail: [email protected], oder im Internet unter www.ich-will-fsj.de eingeholt werden. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 5 Veranstaltungen Februar 2013 Anmerkung: Bitte beachten Sie zu gegebener Zeit auf die einzelnen Veranstaltungshinweise. Weitere Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Riedlingen unter www. riedlingen.de oder zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Öffnungszeiten des Rathauses und der städtische Kindergärten über die närrischen Tage Das Rathaus ist am glombigen Donnerstag, 07. Februar 2013, nachmittags sowie am Fasnetsdienstag, 12. Februar 2013, ganztags für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die städtischen Kindergärten in Riedlingen (Gammertinger Straße 14, Conrad-Graf-Ring 106), Eichenau, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern und Zwiefaltendorf sind am Rosenmontag, 11. Februar 2013, und Fasnetsdienstag, 12. Februar 2013, geschlossen. 10. Bücherflohmarkt der Stadtbücherei Am Samstag, 2. Februar, von 10 bis 14 Uhr veranstaltet die Stadtbücherei ihren beliebten Bücherflohmarkt im Kapuzinerkloster. Immer wieder bekommt die Stadtbücherei aus privater Hand Bücher, die nur einmal gelesen wurden und aus Platzmangel abgegeben werden. Was in den Beständen der Bücherei nicht benötigt wird oder schon vorhanden ist, kommt in den Flohmarkt und wartet dort auf den nächsten Leser. Am Samstag wird das Angebot der besseren Übersicht halber aufgeteilt: im Raum hinter dem Eingang rechts sind Kinder- und Jugendbücher sowie Sachbücher zu allen möglichen Themen zu finden, wobei die Sachbücher nach Themen sortiert sind, um die Orientierung zu erleichtern. Wenn man auf der rechten Seite durch den Kreuzgang geht und sich anschließend rechts hält, kommt man in das Refektorium. Dort gibt es moderne Unterhaltung, aber auch Klassiker und Krimis für Erwachsene. Alles gibt es zu taschengeldfreundlichen Preisen! Stadtbücherei im Kapuzinerkloster Riedlingen, Kapuzinerweg 2, Telefon 0 73 71-80 94 Öffnungszeiten: Dienstag 14.30 bis 19.00 Uhr, Mittwoch 14.30 bis 17.00 Uhr Donnerstag 14.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr Heilig Abend und Silvester sowie Faschingsdienstag geschlossen „Jugend Musiziert“ Regionalwettbewerb Jugendmusikschule Riedlingen Beim diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend Musiziert“ erzielten Schüler der JMS-Riedlingen folgende Ergebnisse:Tim Scholz, Violine, AG III, Violine Solo mit Klavierbegleitung (Michael Antipov); Violinklasse Katharina Hildermann, (15 Punkte 3. Preis). Jael Rieger, Violine, AG IB, Violine Solo mit Klavierbegleitung (Michael Antipov); Violinklasse Katharina Hildermann, (19 Punkte 2. Preis). Marina Tschepella, Percussion/Mallets, AG II, Solo, Schlagzeugklasse Marcus Merz, (23 Punkte, 1. Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb) Hinweis auf Räum- und Streupflicht Nachdem der Winter wieder mal Einzug gehalten hat, sieht sich die Stadtverwaltung veranlasst, auf die Vorschriften der für den gesamten Bereich der Stadt Riedlingen geltenden Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege hinzuweisen. Nach dieser Satzung sind alle Straßenanlieger innerhalb geschlossener Ortslage verpflichtet, Gehwege in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfendem Material, wie Sand oder Splitt zu bestreuen Werktags muss bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schneebzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet erst um 20 Uhr. Fehlen entlang der Straße Bürgersteige, sind die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn so zu räumen und so zu bestreuen, dass sie gefahrlos begehbar sind. In der Fußgängerzone (westlicher Mittwoch, 30. Januar 2013 | 6 Marktplatz, Lange Straße, Weibermarkt, Donaustraße, gepflasterter Wochenmarktbereich) sowie in den verkehrsberuhigten Bereichen (Kaufhaus-, Ilgen- und Storchengasse, Wasserstapfe, Käshof, Froschlache und Weilertorweg) sind die am Rand liegenden Flächen auf beiden Straßenseiten ebenfalls in einer Breite von 1 Meter zu räumen und zu bestreuen. In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Räum- und Streupflicht nur den Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg grenzt. Diese Bestimmung der Satzung entspricht der baden-württembergischen Rechtsprechung. Als Straßenanlieger gelten die Eigentümer und Besitzer (Mieter, Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Sind mehrere Personen gemeinsam verpflichtet, haben sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. So haben beispielsweise Mietparteien untereinander eine Regelung zu treffen, wer an welchen Tagen zu räumen und zu streuen hat. Gebrechliche, kranke oder berufsbedingt ortsabwesende Personen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen können, müssen eine geeignete Hilfskraft mit dem Schneeräumen und Streuen beauftragen. Räum- und streupflichtig sind auch die Anlieger so genannter „selbstständiger Gehwege“, das heißt, von Gehwegen, die nicht Teil einer anderen öffentlichen Straße sind. Dazu zählen beispielsweise Verbindungswege zwischen zwei Straßen und Staffelwege. Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Mitten in der Fahrbahn darf kein Schnee gelagert werden, weil dadurch die Sicherheit und die Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Nach Eintritt von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinlaufschächte freizumachen, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegfläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn zu schaffen. Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material, wie zum Beispiel Sand oder Splitt, zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz oder salzhaltige Stoffe) ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden. Die Menge ist dabei auf ein unumgängliches Maß zu beschränken. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass einige Straßenanlieger ihre Räum- und Streupflicht nicht ernst nehmen. Rücksichtslos nehmen sie in Kauf, dass ältere und gehbehinderte Personen Probleme haben über die schnee- oder eisglatten Flächen zu gehen. Ein Ausrutscher mit bösen Folgen kann aber jedem zustoßen. Für Schäden, die bei Nichtbeachtung oder ungenügender Beachtung der Streusatzung entstehen, haben die zum Schneeräumen und Streuen Verpflichteten selbst aufzukommen. Es wird deshalb dringend empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bekanntmachung – Meldeportal Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund §29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb ab 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nichtöffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. §32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Riedlingen, Zimmer 1, wenn Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Veröffentlichung von Einwohnerdaten Bekanntgabe von Daten anlässlich von Jubiläen Aufgrund von § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes übermittelt die Stadtverwaltung an die hiesige Tageszeitung „SCHWÄBISCHE ZEITUNG“ Namen, akademische Grade, Anschriften sowie Tag und Jahr des Jubiläums der in Riedlingen wohnhaften Alters- und Ehejubilare zum Zwecke der Veröffentlichung. Im Einzelnen werden im Voraus folgende Jubiläen gemeldet: 1. Feier der goldenen, diamanten, eisernen, Gnadenund Kupfernen Hochzeit. 2. Alle Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr. Ab dem 90. Geburtstag und der diamantenen Hochzeit werden die Daten auch dem Rundfunk übermittelt. Jubilare, die keine Veröffentlichung ihres Jubiläums wünschen, werden um entsprechende Mitteilung bis zum 15. des Vormonats an das Bürgermeisteramt, 88499 Riedlingen -Einwohnermeldeamt-, Zwiefalter Straße 2 (Telefon 07371/183-39 oder 38) gebeten. Ehemalige Asylsuchende brauchen Ausstattung Durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist die Versorgung von Asylbewerbern geregelt. Die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe ist die erste Kontaktstelle für Asylsuchende. Von dort werden diese vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entsprechend der Bevölkerungsdichte auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Die genaue Verteilung auf die Gemeinden, bezogen auf die Einwohnerzahl, erfolgt dann nach der erneuten Zuweisung durch das Land durch das Landratsamt. Die zugewiesenen Gemeinden sind nach § 13 FlüAG verpflichtet, diese Personen dann zu übernehmen und gegebenenfalls unterzubringen. Die Stadt Riedlingen hat die Wohnräume (Einzelzimmer mit 10 qm Fläche) vorbereitet, die jetzt noch eingerichtet werden müssen. Die Stadtverwaltung bittet hierbei um Ihre Hilfe. Wer Möbel oder Geschirr spenden möchte, kann sich unter der unten genannten Telefonnummer melden. Die Bauhofarbeiter werden vor Ort die Sachen kostenlos abholen. Folgende Gegenstände werden dringend gebraucht: Einzelbetten (Größe max. 1m x 2m) Kinderbetten 2-türige Kleiderschränke Nachttische, Kommoden (klein) Geschirr (verschiedene Teller, Besteck, Messer, Schneidebretter, Töpfe, Pfannen, Schöpflöffel, Teebecher/-tassen, Gläser, Schüsseln) Ansprechpartner: Herr Gutermann, Ordnungsamt Tel. 07371 183 37, E-Mail Adresse: [email protected] Christbaumsammlung in Riedlingen Am Samstag, 2.02.2013 führt die Jugendfeuerwehr Riedlingen die zweite Christbaumsammlung durch. Hier noch ein paar wichtige Hinweise: • die Christbäume müssen ab 9 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit gelegt werden. • bei Fragen bzgl. der Christbaumsammlung nicht die Notrufnummer 112 anrufen! Über den Notruf 112 erreichen Sie die Rettungsleitstelle in Biberach nicht die Riedlinger Feuerwehr!!! Bei Fragen können Sie sich an Jugendfeuerwehrwart Thomas Steinhardt (Tel. 0173/7084074) wenden. • es werden nur ganze Bäume mitgenommen, kein Reisig und auch kein sonstiger Garten- oder Sträucherabfall und • an den Bäumen darf sich kein Lametta o. ä. mehr befinden Mittwoch, 30. Januar 2013 | 7 Die Entsorgung der Christbäume ist kostenfrei, die Riedlinger Jugendfeuerwehr würde sich aber über Spenden sehr freuen. (Konto: 46675000, Voba-Raiba Riedlingen, BLZ: 65491510). Eine Kasse im Foyer des Rathauses, welche dort aufgestellt und für die Jugendfeuerwehr bestimmt ist, nimmt Ihre Spende ebenfalls gerne entgegen. Stadtmusik Riedlingen Narrentreffen in Ehingen Am kommenden Sonntag begleitet die Stadtkapelle die Narrenzunft Gole 1865 e. V. nach Ehingen. Dort findet das Landschaftstreffen Donau statt. Die Narrenzunft läuft im Umzug an 22ter Stelle. Fortsetzung des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Top 3: Erneuerung der Brücke über den Hochwasserkanal im Zuge der Hindenburgstraße – Festlegung von Prioritäten für die mit Mitteln aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (früher Entflechtungsgesetz bzw. GVFG) bezuschussten Maßnahmen Auszug aus der Planfeststellung für den Hochwasserschutz – Auswirkungen auf Hochwasserschutz: Das geplante Vorhaben wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu den lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau in Riedlingen mit Beschluss des Landratsamtes BC vom 20.12.2007 genehmigt. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen und der Stadt Riedlingen über die zu erstellenden örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Riedlingen vom 17.12. 2008 ist dazu ausgeführt: „Die Stadt erklärt, dass der Neubau der Hochwasserkanalbrücke ungeachtet der Ziffer B.6 des Planfeststellungsbeschlusses, der eine zeitnahe Umsetzung der Hochwasserkanalbrücke fordert, erst nach der Schaffung einer geeigneten Umleitungsstrecke erfolgen kann.“ Auswirkungen der derzeitigen „Engstelle“ auf den Hochwasserschutz – Auszug aus der Genehmigungsplanung vom 29.09.2006: „Gemäß den zeitlichen Festlegungen wird die Aufweitung des Hochwasserkanals vor dem Brückenneubau ausgeführt. Da der Verlauf der neuen Böschungskante bereits auf den späteren Brückenneubau ausgelegt wird (neue Spannweite 34 m), wird das vorhandene rechtsseitige Brückenwiderlager bis zum Brückenneubau durch einen Spundwandverbau gesichert. Vereinfachend kann angenommen werden, dass die Einschnürung an der Hochwasserkanalbrücke Hindenburgstraße beim Bemessungshochwasser zu einer mittleren Wasserspiegelanhebung im Oberwasser von ca. 10 cm führt. Bis zum Neubau der Hochwasserkanalbrücke Hindenburgstraße ergeben sich daher für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberwasser der Brücke um ca. 10 cm reduzierte Freibordmaße (0,20 m statt 0,30 m und 0,40 m statt 0,50 m).“ IV. Beurteilung aus der Brückenprüfung In der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2010 wurden die Ergebnisse der Brückenhauptprüfungen nach DIN 1076 in Riedlingen und in den Teilgemeinden vorgestellt. Im dem Prüfbericht vom 16.06.2009 nach DIN 1076 heißt es, dass die nächste Brückenhauptprüfung zwingend 2015 durchzuführen sei. Sollte sich der Zustand erkennbar verschlechtern, ist eine Sonderprüfung vorzusehen, die Maßnahmen zum Erhalt der Standartsicherheit bzw. der Verkehrssicherheit aufzuzeigen hat. V. Maßnahmen der Stadt Riedlingen, die in Straßenbauförderprogramme aufgenommen sind: A. Grundsätzliches zur Förderung beim Straßenbau Die Bezeichnung für das Förderprogramm, aus dem die Stadt Mittel für den geplanten Straßenbau EKrG und Brückenerneuerungsmaß- Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 nahmen erwartet, wurde mehrfach geändert. Zunächst hieß es Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetz (GVFG), dann Entflechtungsgesetz und jetzt Landesgemeindefinanzierungsgesetz. Grundsätzlich gleich geblieben ist aber das Antragsverfahren. Zunächst erfolgt eine Anmeldung zum Programm. Anhand dieser Unterlagen wird geprüft, ob die vom kommunalen Träger angestrebte Maßnahme förderfähig ist. Dieses Anmeldeverfahren endet im Erfolgsfall mit der Aufnahme in das Programm. Durch sie ist die Förderfähigkeit des Projekts bestätigt. Die dem Projekt dienenden Grunderwerbe können ab diesem Zeitpunkt förderunschädlich durchgeführt und die Detailplanung erstellt werden. Für das Projekt ist im Rahmen eines Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahren die Rechtsgrundlage zu schaffen. Nach Vorliegen der Rechtsgrundlage wird die Bewilligung des Zuschusses beantragt. Bis vor wenigen Jahren standen mehr Mittel bereit, als bewilligungsfähige Projekte bei den Kommunen gegeben waren. Dies hat sich gewandelt. Aus diesem Grund legte die jetzige Landesregierung fest, erst wieder im Jahr 2014 Zuschussanträge für noch begonnene Maßnahmen anzunehmen. Außerdem will sie die Verteilung der Mittel so gewichten, dass 60 % der Neubewilligungen für so genannte Umweltverbundmaßnahmen und nur noch 40 % für Straßenbaumaßnahmen bereitgestellt werden sollen. Da anzunehmen ist, dass für Umweltverbundmaßnahmen der Mittelengpass nicht so groß sein wird wie für Straßenbaumaßnahmen, bemühte sich die Stadtverwaltung seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Eisenbahnkreuzungsgesetzmaßnahmen am 20. Januar 2012 beim Landesverkehrsministerium darum, sie entsprechend einzustufen. Dies gelang bisher nicht. B. Maßnahmen der Stadt im Programm Nachfolgend ist aufgeführt für welche Maßnahmen die Stadt erfolgreich Anmeldungen durchführte. Außerdem ist jeweils angegeben welchen Planungstand sie haben. 1) Aufhebung BÜ Riedlingen-Eichenau der DB-Strecke UlmSigmaringen beim Vöhringer Hof durch die Stadt Riedlingen und Ersatz durch Bahnüberführungen – Bescheid: 07.06.2004 Kostenansätze: Gesamtkosten 975.200 Euro Voraussichtl. zuschussfähige Kosten unter Vorbehalt 325.200 Euro Bundes- u. Landeszuwendungen (75 %) 243.900 Euro Anteil Bahn 650.000 Euro Eigenanteil Stadt Riedlingen 81.300 Euro Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme entsteht mit der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschluss für die EKRG-Maßnahmen. Die Vereinbarung zwischen DB, Bund und Stadt steht im Grundsatz. Bei dieser Maßnahme muss eine weitere Vereinbarung gesehen werden, die zwischen dem Bund (Straßenbauverwaltung) und der Stadt wegen der Aufteilung der Kosten für die Umgestaltung der Kreuzung B311 mit der Daimler- und Veringerstraße geschlossen wurde. Beide Vereinbarungen binden die Vertragspartner nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Allerdings gilt für Alle zur zeitlichen Abwicklung, dass die Haushaltsmittel bereitstehen müssen. Hinsichtlich des Zuschusses gilt das unter V. A ausgeführte. 2) Beseitigung des Bahnüberganges i. Z. d. Hindenburgstraße in Riedlingen und Ersatz durch Bahnüberführungen Bescheid: 20.05.2011 Kostenansätze: Gesamtkosten 9.641.500 Euro Voraussichtl. zuwendungsfähige Kosten 2.369.800 Euro Zuwendungen (75 %) 1.777.000 Euro Anteil Dritte 4.739.600 Euro Eigenanteil Stadt Riedlingen 3.124.900 Euro Hier gilt das unter V.B Ziffer 1 Ausgeführte sinngemäß. Allerdings muss hier die Vereinbarung nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses noch dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieses hat der Maßnahme aber bereits grundsätzlich zugestimmt. Die Genehmigung ist wegen der Kostenhöhe und wegen der Beteiligung des Bundes als Baulastträger B311 notwendig. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 8 3) Verkehrsentlastung – Südumfahrung historische Altstadt in Riedlingen Bescheid: 20.05.2011 Kostenansätze: Gesamtkosten 5.794.000 Euro Voraussichtl. zuwendungsfähige Kosten 5.794.000 Euro Zuwendungen (70 % abzüglich Selbstbehalt) 3.915.000 Euro Eigenanteil Stadt Riedlingen 1.878.000 Euro Für diese Maßnahme soll die Rechtsgrundlage durch das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren ,,Südumfahrung-Verkehrsentlastung Historische Altstadt“ geschaffen werden. Bei dieser Maßnahme muss der Zusammenhang mit der, wegen des Hochwasserschutzes erforderlichen Erneuerung der ,,Holzbrücke“, gesehen werden. Diese ist durch das Land mit einer Kostenbeteiligung der Stadt durchzuführen. Angestrebt war, dass sie wegen des Umleitungsverkehrs erst nach der Südumfahrung ,,Historische Altstadt“ erneuert wird. Aus der Sicht des Hochwasserschutzes ist diese Maßnahme wegen der im Flussbett stehenden Brückenpfeiler wesentlich dringlicher, als die Erneuerung der Brücke über dem Hochwasserkanal. 4) Erneuerung der Hochwasserkanalbrücke i. Z. d. Hindenburgstraße in Riedlingen durch die Stadt Riedlingen Bescheid: 16.05.2002 Kostenansätze: Gesamtkosten 1.834.300 Euro Voraussichtlich zuschussfähige Kosten 1.609.300 Euro Bundes- u. Landeszuwendungen (70 %) 1.126.500 Euro Eigenanteil Stadt Riedlingen 707.800 Euro Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist durch den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz gegeben. VI. Haltung der DB zum Zeitpunkt der Finanzierung der EKrG Maßnahmen In einem Schreiben vom 6. November 2012 teilte die Stadtverwaltung der Deutschen Bahn mit, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss des RP Tübingen vom 20.01.2012 noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig sei. Die Stadt Riedlingen gehe davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss im Februar oder März 2013 rechtskräftig sein wird und somit rechtlich mit dem Vorhaben begonnen werden könnte. Folgender Ablauf und die damit verbundene Mittelbereitstellung wurden bei der DB angefragt: Ausführung Bauabschnitt Anteil DB 2013 BA. 1.2 Abschnitt Industrie-/Vehringenstr. 155.600 Euro 2014 BA. 2.1 Abschnitt Bahnhof/Industriestraße 786.800 Euro BA. 2.2 Abschnitt Radweg/BÜ Eichenau 119.600 Euro 2015 BA. 3.1 Bereich Römerstraße 858.132 Euro (sh. Bauablaufplanung EKrG-Vereinbarung 9.1) 2016 BA. 3.2 Bereich Römerstraßea Anschluss Römerstraße 1.387.496 Euro (sh. Bauablaufplanung EKrG-Vereinbarung 9.1) 2017 BA. 3.3 Fertigstellung Anschluss Römerstr. 598.092 Euro Rückbau Bahnübergang (sh. Bauablaufplanung EKrGVereinbarung 9.1) Es wurde um Bestätigung gebeten, dass die Anteile der DB in diesem zeitlichen Rahmen bereitgestellt werden können. Die Deutsche Bahn bestätigte mit Schreiben vom 14.11.2012, dass die erforderlichen Mittel entsprechend der Aufstellung eingeplant seien und zu gegebener Zeit bereitgestellt werden können, jedoch ohne die Berücksichtigung der eingerechneten Kostenerhöhungen, hierfür sei eine Anpassung der Vereinbarungen erforderlich. Für die Bestätigung des Bundesanteiles sei das Regierungspräsidium zuständig. Im Gespräch führte die DB aus, bisher sei es so, dass das „Bundesdrittel“ immer auch bereit stehe, wenn das „Bahndrittel“ gewährt werde. VII. Haltung des Landes bei Förderanträgen Die Stadt hat die Förderanträge nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über das Landratsamt beim Regierungspräsidium einzureichen. Dieses darf nach der Festlegung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Jahr 2013 keine Anträge auf Gewährung eines Zuschusses bearbeiten. Eventuelle Anträge Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 hat es im Hinblick auf die Mittelknappheit zurückzugeben. Anträge können erst wieder im Jahr 2014 eingereicht werden. Dabei sollen 60 % der Mittel für Umweltverbundmaßnahmen und nur 40 % für Straßenbaumaßnahmen bewilligt werden. Leider bestätigte Herr Ministerpräsident Kretschmann in seinem Schreiben vom 20.12.2012 an die Stadtverwaltung auch die Haltung des Herrn Landesverkehrsministers Herrmann, dass die EKrG Maßnahmen als Straßenbau- und nicht als Umweltverbundmaßnahmen anzusehen sind. Es zeichnet sich bisher keine Festlegung des Landes für die Priorisierung der Straßenbaumaßnahmen in den Jahren 2014 ff. ab. Es ist davon auszugehen, dass hier weiterhin die kommunalen Entscheidungen respektiert und bei der Bewilligung der Mittel berücksichtigt werden. Klar ist aber auch, dass bei knappen Mitteln nicht alle städtischen Maßnahmen gleichzeitig und ohne Festlegung von Prioritäten beantragt werden können. Aufgrund der bisherigen Beschlusslage des Gemeinderates kommt die Verwaltung deshalb zu dem nachstehenden Beschlussvorschlag. VIII Durchführung des Brückenbaues über den Hochwasserkanal Die vorliegende Entwurfsplanung, die vom IB Schlaich, Bergermann und Partner erarbeitet wurde, ist ausreichend und geeignet, um sehr zeitnah eine GU-Ausschreibung in die Wege leiten zu können. Es wird von einem Zeitraum von ca. 9 - 11 Monaten Bauzeit ausgegangen. Die Sperrung der Brücke wird offensichtlich immer zu den gleichen Behinderungen führen. Eine lokale Behelfslösung mit einer voll befahrbaren Brücke scheidet beim logischen Betrachten aus, da sich die jetzige Brücke an der engsten Stelle des Kanals befindet, somit die geringste Spannweite aufweist. Jede Behelfslösung hat deutlich größere Spannweite/mehr Gründungsbauwerke und benötigt eine zusätzliche Zuwendung. Die Kosten solcher Behelfslösungen, da eine verkehrstaugliche Brücke gebaut, gegründet und wieder rückgebaut werden muss, liegen leicht bei oder über den Baukosten der Neubaumaßnahme. Dies würde bedeuten, dass mit einer optimalen Planung und Bauvorbereitung die Bauzeit auf ein Minimum verkürzt werden sollte. Ein Behelfsübergang sollte aus Akzeptanz- und Kostengründen lediglich für die Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden. Der Gemeinderat fasste mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Beschluss: 1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat legt fest, dass die Verwaltung alles daran setzen muss, um die EKrG Maßnahme ,,Aufhebung des Bahnübergangs im Zuge des GV Eichenau und Ersatz durch Bahnüberführungen“ im Programmjahr 2014 berücksichtigt wird. Dabei ist zu versuchen, auch die Fußgänger- und Fahrradüberführung im Bereich des Bahnhofes als Teil der Maßnahme ,,Aufhebung des Bahnübergangs im Zuge der Hindenburgstraße und Ersatz durch Bahnüberführungen“ vorgezogen und in diesem Zusammenhang abgewickelt werden kann. 3. Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und der Fachbehörden, dass aus der Sicht des Hochwasserschutzes die Erneuerung der „Holzbrücke“ Vorrang vor der Erneuerung der Brücke über den Hochwasserkanal im Zuge der Hindenburgstraße hat. Sie kann im Hinblick auf die in der Haldenstraße anstehenden Maßnahmen sicher nicht im Jahr 2013 erfolgen. Deshalb kann mit konkreten Verhandlungen mit dem Land wegen des Ausführungszeitraumes und der Regelung des Umleitungsverkehrs bis zur zweiten Jahreshälfte 2013 abgewartet werden. 4. Der Gemeinderat geht davon aus, dass bis dahin das Bebauungsplanverfahrens für die „Südumfahrung - Verkehrsentlastung historische Altstadt“ abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt dieses Ziel weiterhin nachhaltig und vorrangig zu verfolgen. 5. Eine weitere Festlegung der Reihenfolge der nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu fördernden Maßnahmen erfolgt erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens für die „Südumfahrung – Verkehrsentlastung historischen Altstadt“ und der Genehmigung der Vereinbarung der EKRG Maßnahme ,,Aufhebung des Bahnübergangs im Zuge der Hindenburgstraße und Ersatz durch Bahnüberführungen“ durch das Bundesverkehrsministerium. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 9 6. Die Verwaltung erhält den Auftrag alles daran zu setzen, um die Nutzungszeit für die Brücke über den Hochwasserkanal im Zuge der Hindenburgstraße zu verlängern. Erforderlichenfalls können dazu auch Gewichtsbeschränkungen beantragt werden. Falls sich zum Brückenzustand wider Erwarten wesentlich neue Erkenntnisse ergeben sollten, ist dem Gemeinderat umgehend zu berichten. Ansonsten ist das Ergebnis der Brückenhauptprüfung 2015 abzuwarten. Top 4: Anschaffung von Hundekotbeuteln Der Hundekot ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine Ärgernis. Nachdem sich die Klagen der Bürger gehäuft haben, wurde die Problematik im Gemeinderat thematisiert. Nach der geltenden Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Riedlingen hat der Halter bzw. Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in fremden Vorgärten, verrichtet. Der dennoch von den Hunden abgelegte Kot ist nach der Verordnung unverzüglich zu entfernen. Oft werden Hunde auf landwirtschaftlichen Grundstücken frei laufen gelassen, damit sie ihre Notdurft verrichten können. Dies sorgt für Unmut bei den Landwirten, das das verkotete Grünfutter von Rindern nicht mehr angenommen wird und es bei diesen Tieren sogar zu Fehlgeburten und ernsthaften Erkrankungen führen kann. Zudem wird auf die Verhaltensregeln im Mitteilungsblatt immer wieder hingewiesen. Verschiedene Firmen bieten aus diesem Grund Möglichkeiten an, wie Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß beseitigen können. Ordnungsamtsleiter Bloching stellte diese in der Sitzung vor. Zusätzlich wurden Umfragen in verschiedenen Städten durchgeführt. Letztendlich fasste der Gemeinderat mit 3 Enthaltungen den Beschluss: Hundekotbeutel können künftig kostenlos bei der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Hierfür wird die Stadtverwaltung ermächtigt, farbige Kotbeutel zu beschaffen. Die Ausgaben sind unter der HHStelle 01.7200.520000 im HHplan 2013 bereit zu stellen. Top 5: Stadtverkehr Riedlingen – Allgemeine Information und Kostenübersicht Der Stadtverkehr wird im Wesentlichen von der Firma Walk GmbH abgewickelt. Seit Beginn des Stadtverkehrs rechnet die Stadtverwaltung die Verkehrsleistungen der Firma Walk GmbH und Gairing GmbH ab. Der Firma Walk GmbH wird der Besitzstand auf der Basis des Jahres 1998 gewährleistet. Dafür tritt ausschließlich der Landkreis ein. Zu den garantierten Alteinnahmen werden die im Rahmen des Stadtverkehrs sich ergebenden Mehrleistungen hinzugezählt. Die Mehrleistungen errechnen sich aus der taggenauen Kilometerleistung multipliziert mit einer festgelegten Kilometersatz-Vergütung. Den Kosten aus dem Besitzstand und aus den Mehrleistungen werden den Einnahmen aus dem Fahrkarten-Barverkauf, die beim Unternehmer eingehen, gegenübergestellt. Den taggenau- errechneten, nicht durch Einnahmen abgedeckten Aufwand für die im Rahmen des Stadtverkehrs zu erbringenden Mahrleistungen tragen Stadt und Landkreis je hälftig. Die Kosten des Schülerverkehrs trägt der Landkreis. Der Gesamtaufwand ist ab Jahr 2004 geringer geworden, da nur zwei Busunternehmer seit diesem Jahr den Stadtverkehr abwickeln. Jedes Jahr nimmt der Gesamtaufwand leicht zu, aber seit dem Jahr 2010 bleibt er relativ stabil. Der städtische Anteil an den tatsächlichen Gesamtkosten, die vom Landkreis und von der Stadt getragen werden, liegt im Bereich zwischen 35 -63 % und ist in den letzten Jahren relativ niedrig. Ebenso wurden anhand des Kartenverkaufs auf die Fahrgastzahlen Rückschlüsse gezogen, wie nachfolgende Grafik verdeutlicht. Dies ist jedoch keine absolute Fahrgastzahl, da bei dieser Zählung Dauerkarteninhaber und sonst. Bevorrechtigte, sowie Fahrgäste, die bereits im Besitz einer Fahrkarte waren, nicht mit erfasst wurden. Diese Zahlen sind daher kaum belastbar. Betrachtet man lediglich diese Fahrgästezahl nimmt sie seit 2004 jährlich um 8 – 10 % ab. Der größte Teil der Fahrgäste (ca. 50%) sind seit 2007 Schüler, die mit einer Schülermonatskarte fahren. Der Anteil der Erwachsene mit einem Einzelfahrschein beträgt ca. 25 % und Kinder mit einem Einzelfahrschein 15 %. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema in der Sitzung im Bau- und Umweltausschuss nochmals auf die Tagesordnung im ersten Halbjahr 2013 zu nehmen. Top 6: Vorbereitung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teutschhof ehemaliges Munitionshauptdepot Pflummern“ – Durchführung eines Markungsgrenzausgleiches mit Zwiefalten Bürgermeister Petermann leitete in die Thematik ein. Die Gemeindeverwaltung Zwiefalten konnte sich mit dem Beschluss des Gemeinderats und des Ortschaftsrates Pflummern vom 24.09.2012 nicht anfreunden. In ihm war die Zuordnung des Flst. Nr. 444 mit 6.500 m², Gemarkung Bechingen (Eigentümer Stadt Riedlingen), zur Markung Zwiefalten im Tausch mit dem Flst. Nr. 283 Gemarkung Mörsingen 5.035 m² (Eigentümer Land BW), das der Gemarkung Pflummern angeboten worden. Die Gemeinde Zwiefalten will, dass ein Ausgleich im Bereich der Markung Mörsingen stattfindet. Sie bot einen anderen Tausch an. Ihm wird durch den jetzigen Beschluss Rechung getragen. Der Gemeinderat fasste im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Pflummern einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung eines Markungstausches mit der Gemeinde Zwiefalten, bei dem das Flst. Nr. 671 mit 7.431 qm von der Markung Pflummern zur Markung Mörsingen und die Flst. Nr. 283 und 287/1 mit zusammen 6.649 qm von der Markung Mörsingen zur Markung Pflummern kommen, zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Zwiefalten eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen und die erforderliche Genehmigung einzuholen. 3. Die Landkreise Biberach und Reutlingen werden gebeten, der dadurch notwendig werdenden Änderung der Landkreisgrenze zuzustimmen 4. Die Stadt Riedlingen trägt die durch den Markungstausch entstehenden Kosten. Top 7: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 17.12.2012 Top 1: Annahme von Zuwendungen Dritter (Spenden) an die Stadt Riedlingen Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Die eingegangenen Zuwendungen und Spenden werden wie vorgeschlagen angenommen und den bestimmten Zwecken zugeführt. 2. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Spendern für die jeweilige Spende und die damit verbundene Unterstützung der Stadt Riedlingen. Top 2: Bericht über erschließungsbeitragspflichtige Straßen – Lindengasse Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Beurteilung der Verwaltung und des Landratsamtes Biberach zu Kenntnis. 2. Der Gemeinderat anerkennt, dass für die im beigefügten Übersichtsplan grün und rosa markierten Straßenabschnitte beim Ausbau der Lindengasse keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können. 3. Für den blau markierten Straßenabschnitt erhält die Verwaltung den Auftrag weitere Nachforschungen zu betreiben. Um weitere Unterlagen zu erhalten, sind die betroffenen Anlieger anzuschreiben und darum zu bitten evtl. relevante Unterlagen bei der Stadtverwaltung oder der Ortsverwaltung Grüningen vorzulegen. 4. Darüber hinaus sind sämtliche Sitzungsprotokolle des Gemeinderats der damals selbstständigen Gemeinde Grüningen für den Zeitraum vom 16.01.1957 bis 28.09.1961 daraufhin durchzusehen, ob in dieser Zeit Aussagen zur Ausbauqualität und zum Ausbauzustand der Lindengasse enthalten sind. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 10 Top 3: Neufestlegung der Verkaufspreise für gewerbliche und Wohnbauplätze in Teilbereichen des Gebiets Klinge II – Wohnen und Arbeiten Dieser Tagesordnungspunkte wurde auf die GR-Sitzung am 15.01.2013 vertagt. Top 4: Bekanntgaben der Verwaltung a) Erweiterung der Firma Silit Der Gemeinderat fasste den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der vorgesehenen Formulierung hinsichtlich des Retentionsraumausgleich und der Ersatzbepflanzung zu. Das bedeutet, dass die Stadt ihn für XX zuzügl. MwSt schaffen und eine Rückerstattung von XX pro m³ vornehmen muss, falls das entnommenen Material für andere (städtische Maßnahmen) verwendet werden kann. Top 8: Bekanntgaben der Verwaltung A) Schriftverkehr mit Herrn Ministerpräsident Kretschmann, MdL 1. Die Stadtverwaltung schrieb an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezüglich diversen Anliegen am 4. September 2012 folgendes Schreiben: ,,Anliegen des Verwaltungsraums und der Stadt Riedlingen (Auszug) [...] Gerne nehmen wir auch Ihr Angebot in Anspruch, um Ihnen einige Anliegen unseres Mittelbereiches, Verwaltungsraumes und unserer Stadt mitzuteilen. Wir bitten Sie und die Landesregierung um Unterstützung bei diesen Anliegen. Bitte erlauben Sie uns noch ein paar Vorbemerkungen. Der Verwaltungsraum Riedlingen gehört ebenso wie der Landkreis Sigmaringen leider zu den strukturschwächsten Bereichen in Baden-Württemberg. Dies lässt sich anhand von verschiedenen Indikatoren und Kennzahlen belegen. Folgende Gegebenheiten und Fakten, die sich teilweise gegenseitig bedingen oder gar verstärken, sollen die Bandbreite unserer problembehafteten Ausgangslage beispielhaft umreißen: • Gefährdung des Krankenhauses; • unzureichende Fachärzteversorgung und teilweise Hausarztversorgung; • Demografischer Wandel mit negativen Auswirkungen auf Bildungs-, Sport- und Kulturangebote; • unzureichende Örtliche und überörtliche Verkehrsinfrastruktur einschließlich des öffentlichen Personennah- und Schienenverkehrs; • negative Entwicklung der Arbeitsplätze bei Abnahmen der Einund Zunahme der Auspendler; • geringe Einkommen mit Auswirkungen auf den Einkommensteueranteil; • niedriges Gewerbesteueraufkommen; • stark steigende Gebühren- und Entgeltentwicklungen im Bereich der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Gas, Strom); • unzureichende Versorgung mit schnellem Internet in 4 Stadtteilen. Bei allen einschlägigen Kennzahlen hat unser Mittelbereich schlechtere Werte als der Landesdurchschnitt. Wenn man die Entwicklung in den vergangen Jahren verfolgt, lässt sich klar erkennen, dass der Bereich zwischen Munderkingen und Meßkirch im Vergleich zu den Ballungsräumen und Metropolregionen weiter an Boden verliert und die Schere extrem auseinander geht. Zu dieser allgemeinen Entwicklung gibt es örtliche Gegebenheiten, welche die Situation für unseren Mittelbereich, den Verwaltungsraum und insbesondere für die Stadt Riedlingen zusätzlich erschweren. Ausgehend von den letzten beiden Verwaltungsreformen und der Reform der Bundeswehr, gefolgt von Strukturveränderungen bei gewerblichen Betrieben, hatte und hat unserer Stadt zusätzlich zahlreiche Rückschläge, hauptsächlich im Hinblick auf die Arbeitsplätze, zu verkraften. Durch die Aufgabe des Munitionshauptdepots Pflummern (ca. 130 Arbeitsplätze), des Milchwerks (ca. 140 Arbeitsplätze) und die Insolvenz der Firma Gönner (ca. 200 Arbeitsplätze, vorwiegend Frauen) sind bereits eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen weggefallen. Mit der drohenden Schließung des Krankenhauses, der derzeit laufenden Verlagerung des Flurbereinigungsamts (ca. 40 Arbeitsplätze) nach Ehingen und den möglichen Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Veränderungen bei den weiteren Behörden und Dienststellen (u.a. Finanzamt, Amtsgericht, Notariat) setzt sich der Negativtrend fort und schwächt den Standort Riedlingen immens. Dies hat negative Folgen für den gesamten Mittelbereich Riedlingen und die Kommunen der Zwiefalter Alb. Bei unseren Anliegen geht uns um folgende konkrete Punkte: 1. Erhalt des Krankenhauses Riedlingen Das Krankenhaus Riedlingen ist aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen für kleinere Kliniken akut in seinem Bestand gefährdet. Der Kreistag Biberach war bisher noch bereit, es als Haus der Grundversorgung zu erhalten. Allerdings hat sich die Abmangelsituation derart dramatisch verschlechtert, dass es nicht mehr unverändert erhalten werden kann. Mit den jetzigen Rahmenbedingungen ist sogar schwierig, es zu einem starken Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln. Zum Erhalt einer Klinik ist es zwingend notwendig, dass auch weiterhin Investitionen, die diesem Ziel dienen, durch das Land gefördert werden. Außerdem sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst in der Nacht und an Wochenenden, der Rettungsdienst (Notarztversorgung) und das Krankenhaus im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärzten aus einem Guss organisiert werden. Dazu müssten die Rahmenbedingungen durch die Kassenärztliche Vereinigung und Kostenträger verändert werden. Dies sollte einmal modellhaft erprobt werden. Es ist auch dringend notwendig, dass bei kassenärztlichen Zulassungen für die „wohnortnahen Fachärzte“ höchstens die Einzugsgebiete der Krankenhäuser oder die Rettungsdienstbezirke als Versorgungsbereich gesehen werden. Für die Facharztversorgung der ersten Kategorie sollte dieser Bereich angewandt werden. Bei der bisher diskutierten Orientierung an den Landkreisgrenzen wird es in den ländlichen Landkreisen kaum mehr möglich sein, Fachärzte zur Übernahme oder zur Eröffnung von Praxen außerhalb der jeweiligen Kreisstädte zu gewinnen. Bitte helfen Sie mit, dass kleinere Kliniken wie Riedlingen noch eine Überlebenschance haben. Entsprechende Signale der Landesregierung würden im derzeit laufenden Bieterverfahren des Landkreises Biberach für seine Kliniken ganz sicher helfen, akzeptable verbindliche Angebote für eine dezentrale Struktur zu bekommen. 2. Staatliche Behörden und Dienststellen In Riedlingen befindet sich noch eine Außenstelle des Finanzamts Biberach, ein Amtsgericht, drei Notariate und je eine Außenstelle des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Biberach. Derzeit wird das zum Landratsamt Biberach gehörende Team des Flurbereinigungsamtes nach Ehingen verlagert, obwohl dort ein Neubau im Leasingverfahren geschaffen werden muss. Ferner soll in Biberach ein Neubau für das Finanzamt erfolgen. Es ist zu befürchten, dass damit eine zentrale Lösung geschaffen wird, die mittelfristig das Ende der Außenstelle Riedlingen bedeutet; und zuletzt stehen dann gut ausgestattete landeseigene Gebäude in Riedlingen leer. Bei der 2016 umzusetzenden Notariatsreform sollten wenigstens zwei Notariate am Ort bestehen bleiben; das Amtsgericht sollte gestärkt werden. Aus unserer Sicht müssten solche Einrichtungen zum einen nicht zwingend an den Kreisgrenzen festgemacht werden und zum anderen – bei nur einem Standort im Landkreis – nicht immer nur der Kreisstadt vorbehalten sein. Der Mittelbereich Riedlingen hat bisher ein Einzugsgebiet (z. B. Gymnasium, Krankenhaus, Märkte) das bis in die Bereiche „Zwiefalter Alb“, die Region um den Bussen und in den Federseeraum reicht. Als Standort für staatliche Behörden und Dienststellen könnten sich erhebliche Synergien ergeben, die sowohl die Arbeitsplatzsituation als auch die Kaufkraft verbessern und mittelfristig dem demographischen Wandel entgegenwirken. Für die Mitarbeiter der Behörden können wir günstiges Bauland, günstige Mieten, ein breit gefächertes Schul- und Bildungsangebot und nicht zuletzt eine zeitgemäße Kleinkindbetreuung bieten. Für die bisherige Behördenstandorte gibt es gute Erweiterungsmöglichkeiten (z. B. Finanzamt, Amtsgericht und Notariat), geeignete Leerstände oder attraktives Neubauland. Unmittelbar neben dem Finanzamt erwerben wir durch unsere Hospitalpflege an der Kirchstraße eine Teilfläche mit rd. 4.800. Dies tun wir, um das Kolpings – Bildungswerk (ehemaliges St. Ag- Mittwoch, 30. Januar 2013 | 11 nes) weiterhin in Riedlingen zu halten. Diese Fläche wäre bestens geeignet, um das Finanzamt Riedlingen zu erweitern und dafür in Biberach deutlich kleiner und in Folge kostengünstiger zu bauen. Es müsste doch möglich sein, dort nur den Publikumsverkehr für den dortigen Bereich zu belassen und die gesamte Steuersachbearbeitung nach Riedlingen zu verlagern. Neben dem weit günstigeren Bauland wäre es hier auch wesentlich leichter, qualifizierte Arbeitskräfte zu bekommen. Wir bitten Sie, uns bei diesem Anliegen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. 3. Kleinschwimmhalle für den Schul- und Vereinssport In Riedlingen wird derzeit ein Lehrschwimmbecken aus den frühen 60-er Jahren unterhalten und betrieben. Es ist in vielerlei Hinsicht (energetische Gesichtspunkte, Kurzbahn [16,66 m], Anforderungen an die Wasseraufbereitung, usw.) nicht mehr zeitgemäß. Trotzdem sind wir im Hinblick auf den Schulsport und die überaus erfolgreiche Vereinsarbeit gehalten, den Betrieb aufrecht zu erhalten, da uns ein Neubau aus eigener Kraft nicht gelingen wird. Wie sich aus Gesprächen mit den Nachbargemeinden gezeigt hat, wird es mittelfristig das einzige Schwimmbad für den ganzen Raum Riedlingen sein. Die Gemeinde Ertingen muss wohl leider im nächsten Jahr ihr Lehrschwimmbecken wegen erheblicher Baumängel schließen. Unser Anliegen an Sie zielt konkret auf die derzeitige Zuschussregelung ab. Hallenbäder werden derzeit weder über die Sportstättenförderung noch im Rahmen der Schulbaurichtlinien gefördert; lediglich beim Ausgleichstock ist derzeit eine Förderung möglich. Dabei ist die Zuschusshöhe je Objekt auf max. 500.000 begrenzt. Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von rd. 5,5 Mio. für ein Hallenbad mit fünf 25 Meter Bahnen verbleibt ein Eigenanteil, der von der Stadt Riedlingen nicht gestemmt werden kann. Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen wurde vor Jahren signalisiert, dass bei einem gleichzeitigen Verzicht der Nachbargemeinden auf eigene Ausgleichstockanträge, die Fördermittel ausnahmsweise auf über 1 Mio. erhöht werden könnten, da die geförderte Investition der gesamten Raumschaft dient. Wir werden versuchen, diese Einigkeit und eine Mitfanzierung durch den Landkreis Biberach als Träger des Kreisgymnasiums zu erreichen. Trotzdem bitten wir Sie, sich im Rahmen der Änderung und Fortschreibung der Schulbauförderrichtlinien, insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Einrichtung von Gemeinschaftsschulen, für die Aufnahme von Hallenbädern, die überwiegend dem Schulsport dienen, einzusetzen. Wenn es zum Bau eines Hallenbades in Riedlingen kommt, wird es zumindest allen Grundschulen im Verwaltungsraum Riedlingen zur Verfügung stehen. 4. Verbesserung der Infrastruktur Um langfristig im ländlichen Raum bestehen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die notwendige Infrastruktur in einem zeitgemäßen Zustand vorhanden ist. Erlauben Sie uns, dass wir kurz auf drei Bereiche exemplarisch eingehen: a) Verkehrliche Anbindung In einer Zeit, die immer „schnelllebiger“ wird und die „Zeit“ mittlerweile als knappes und wertvolles Gut bezeichnet, ist es wichtig, dass eine gute Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, sei es Straße oder Schiene, gegeben ist. Dies gilt gleichermaßen für den Warenverkehr, den Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr. Deshalb muss die B311 (insbesondere OU Unlingen), die B312, das städtische Straßennetz und die Donautalbahn dringend verbessert werden. Hier stehen die beiden planfestgestellten EkrG – Maßnahmen „Aufhebung der Bahnübergänge im Zuge der Hindenburgstraße und des GV Eichenau und Ersatz durch Bahnüberführungen“ an. Leider ist Herr Verkehrsminister Hermann nicht bereit, wenigstens eine dieser Maßnahmen als Umweltverbundmaßnahme anzuerkennen und ihr dadurch bei der Verteilung der Mittel nach dem Landesgemeindeverkehrsgesetz einen Vorrang zu geben. Dabei sind diese Maßnahmen bestens geeignet, den Fußgänger-, Radfahr-, motorisierten Individual-, Öffentlichen Personennah- und Schienenverkehr am einzigen Bahnhalt im Mittelbereich Riedlingen zu vernetzen. b) Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Aufgrund der Siedlungsstruktur ist der ländliche Raum im Vergleich zu den Ballungsräumen mit einem wesentlich höheren Investitionsvolumen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung belastet. Dies lässt sich an vielen Kennzahlen ablesen, künftig Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 am stärksten und wirkungsvollsten an der Gebühr (EUR/m³). Seit die Zuschussrichtlinie keine Förderung von Erneuerungsinvestitionen mehr vorsieht, schwebt die Gebührenexplosion wie ein Damoklesschwert über dem ländlichen Raum. Spätestens dann, wenn die Zuleitungssammler, die Regenwasserbehandlungsanlagen und die Kanalnetze komplett erneuert werden müssen, wird sich der rasante Gebührenanstieg bemerkbar machen. Nachdem die Erstinvestition noch teilweise bis zu 90 % gebührenentlastend gefördert wurde, werden bei der Erneuerungsinvestition die Kosten aus der Abschreibung und dem Zins für die notwendigen Kredite ungemindert auf den Bürger durchschlagen. Gebührensätze für Wasser und Abwasser von 20 EUR je m³ und mehr – und damit ein vielfaches der Gebührensätze von Ballungsräumen – werden für den ländlichen Raum zur Gewissheit. Bitte setzen Sie sich für eine Änderung der Förderrichtlinie ein, damit die Einwohner und Familien im ländlichen Raum nicht noch stärker belastet und benachteiligt werden. Erneuerungsinvestitionen müssen wieder gefördert werden, wenn kleine Städte und Dörfer auf Dauer als Wohn- und Lebensbereiche erhalten werden sollen. c) Anbindung an ein schnelles Internet Wie wichtig mittlerweile die Anbindung an ein schnelles Internet ist, sei es für Betriebe, Behörden, Studenten, Schüler, für jeden Einwohner und Bürger im täglichen Leben, brauchen wir sicher nicht noch weiter begründen. Bitte unterstützen Sie uns auch hierbei mit entsprechenden Zuschüssen und einem Abbau von den bürokratischen Hindernissen. Die bürokratischen Hürden sind durch die neuen Förderrichtlinien leider nicht geringer geworden. Wir bedanken uns sehr herzlich dafür, dass Sie uns die Möglichkeit geben, unsere Anliegen auf diesem Wege vorzubringen. Wir verbinden es mit der Hoffnung, dass Sie sich für den ländlichen Raum im Allgemeinen und unsere wirtschaftsschwache Region im Speziellen einsetzen werden. Gerne sind wir bereit, unsere Anliegen den befassten Stellen zu erläutern.“ Die Antwort von Herrn Ministerpräsident Kretschmann vom 20. Dezember 2012 wurde dem Gemeinderat als Anlage überlassen. Sie kann an der Auskunft des Rathauses als Kopie geholt werden. Der Gemeindrat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Schriftverkehr zwischen der Stadtverwaltung und Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat dankt Ministerpräsident Winfried Kretschmann für seine unterstützende Haltung zur Förderung der Stadt Riedlingen. B) Neuorganisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 1. Die Stadtverwaltung schrieb am 3. Januar 2013 über die Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes folgende E-Mail an die Bürgerinitiative der Kreisklinik Riedlingen im wesentichen: Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des LRA BC. Wie Sie aus ihm entnehmen können, geht es bei einer Besprechung am Montag, 14. Januar 2013, um die Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Biberach. Ich stelle Ihnen anheim, dass ein Vertreter der Bürgerinitiative an diesem Gespräch teilnimmt. Leider sehen sich bisher die niedergelassenen Ärzte in unserer Stadt und im bisherigen Bereitschaftsdienstbezirk Riedlingen kaum in der Lage, sich um einen Bereitschaftsdienstbezirk um das Krankenhaus Riedlingen zu bemühen. Meines Erachtens sollten wir (die niedergelassenen Ärzte, der künftige Klinikbetreiber, die Bürgerinitiative und die Kommunalverwaltungen) nichts unversucht lassen, um um die Klinik in Riedlingen einen Bereitschaftsdienstbezirk zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu verwenden. Ein weiteres Themenfeld, um das Sie sich mit uns gemeinsam kümmern sollten, ist, junge Medizinerinnen und Mediziner dafür zu gewinnen, in den Raum Riedlingen zu kommen und hier zu praktizieren. Könnten wir dazu eine gemeinsame Aktion durchführen?“ 2. Des Weiteren wurde folgendes Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg; den Sprecher der Kreisärzteschaft; die Sana; Herrn Landrat Dr. Schmid; das Kreisgesundheitsamt und Organisatorin des Ärztli- Mittwoch, 30. Januar 2013 | 12 chen Bereitschaftsdienstes in Riedlingen und Umgebung, versandt (Auszug): ,,Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Modellprojekt Wie Sie wissen bemühen sich die Stadt Riedlingen, die Nachbargemeinden des Verwaltungsraums und die Gemeinden der Zwiefalter Alb zusammen mit Anderen seit geraumer Zeit um die Kreisklinik in Riedlingen einen Bereitschaftsdienstbezirk zu erhalten, wenn die von der KV angestrebte Neuordnung erfolgt. Im Hinblick auf die am 14. Januar 2013 stattfindende Netzwerksitzung „Gesundheitskonferenz im Landkreis Biberach“ richten wir an Sie diesen Brief. Zwischenzeitlich befassten sich wohl alle sechs Gemeinden des Verwaltungsraums Riedlingen und die drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen – Pfronstetten mit diesem Thema. Die meisten haben bereits Beschlüsse ihrer kommunalen Gremien gefasst, in denen darum gebeten wird, diesen Bereitschaftsdienstbezirk zu schaffen. Wenn es dienlich ist, sind wir gerne bereit, die entsprechenden Beschlüsse beizubringen und vorzulegen. Seitens der Stadtverwaltung sind wir der Auffassung, dass mittelfristig eine bereichsübergreifende Regelung beim Rettungsdienst, Ärztlichen Notdienst und der stationären Versorgung bei Nacht und am Wochenende erfolgen sollte, um ein wohnortnahes Mindestangebot dauerhaft aufrecht erhalten zu können. Eventuell könnte dies in einem Modellprojekt in Riedlingen versucht werden. Dies hält auch Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann für möglich. Mit ihm hatten wir Ende des vergangenen Jahres einen Schriftverkehr, den wir Ihnen nachfolgend auszugsweise wiedergeben. Die entsprechende Passage zum Modellprojekt wir fettgedruckt dargestellt. Die Stadt Riedlingen führte im Schreiben vom 4. September 2012 an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann unter anderem folgendes aus: ,,Das Krankenhaus Riedlingen ist aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen für kleinere Kliniken akut in seinem Bestand gefährdet. Der Kreistag Biberach war bisher noch bereit, es als Haus der Grundversorgung zu erhalten. Allerdings hat sich die Abmangelsituation derart dramatisch verschlechtert, dass es nicht mehr unverändert erhalten werden kann. Mit den jetzigen Rahmenbedingungen ist es sogar schwierig, es zu einem starken Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln. Zum Erhalt einer Klinik ist es zwingend notwendig, dass auch weiterhin Investitionen, die diesem Ziel dienen, durch das Land gefördert werden. Außerdem sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst in der Nacht und an Wochenenden, der Rettungsdienst (Notarztversorgung) und das Krankenhaus im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärzten aus einem Guss organisiert werden. Dazu müssten die Rahmenbedingungen durch die Kassenärztliche Vereinigung und Kostenträger verändert werden. Dies sollte einmal modellhaft erprobt werden. Es ist auch dringend notwendig, dass bei kassenärztlichen Zulassungen für die „wohnortnahen Fachärzte“ höchstens die Einzugsgebiete der Krankenhäuser oder die Rettungsdienstbezirke als Versorgungsbereich gesehen werden. Für die Facharztversorgung der ersten Kategorie sollte dieser Bereich angewandt werden. Bei der bisher diskutierten Orientierung an den Landkreisgrenzen wird es in den ländlichen Landkreisen kaum mehr möglich sein, Fachärzte zur Übernahme oder zur Eröffnung von Praxen außerhalb der jeweiligen Kreisstädte zu gewinnen. Bitte helfen Sie mit, dass kleinere Kliniken wie Riedlingen noch eine Überlebenschance haben. Entsprechende Signale der Landesregierung würden im derzeit laufenden Bieterverfahren des Landkreises Biberach für seine Kliniken ganz sicher helfen, akzeptable verbindliche Angebote für eine dezentrale Struktur zu bekommen.“ Ministerpräsident Kretschmann antwortete in seinem Schreiben vom 20. Dezember 2012 wie folgt: ,,Soweit Sie die Zukunft des Krankenhauses Riedlingen ansprechen darf ich anmerken, dass die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung natürlich gewährleistet sein muss. Beim derzeitigen Strukturwandel im stationären Bereich müssen wir aber wegen der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen auch darauf achten, dass unserer Krankenhäuser leistungsfähig und wirtschaftlich gesichert sind. Hier muss der krankenhausträger bzw. der Landkreis eine entsprechende Abwägung vornehmen. Dessen Aufgabe ist es auch, die zukünftige Krankenhausstruktur auf regionaler Ebene zu planen und ein Konzept zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen stationären Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Biberach zu entwickeln. Mit Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 dem aktuellen Beschluss des Kreistags, die Sana Kliniken AG als Partner für die Kreiskliniken Biberach aufzunehmen, dürften nun die Weichen für einen zumindest mittelfristigen Fortbestand des Krankenhauses Riedlingen gestellt sein. Förderentscheidungen kann das Sozialministerium freilich erst treffen, wenn ihm ein konkretes regionales Konzept vorgelegt wurde. Ihr Vorschlag für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Notfallversorgung deckt sich grundsätzlich mit den Handlungsempfehlungen ,,Notärztliche Versorgung“ des Landesausschusses für den Rettungsdienst. Eine Überprüfung im Rahmen eines Modellprojekts ist auch bereits im Rahmen eines Versorgungsforschungsprojekts angedacht. Hier könnte Riedlingen ggf. als Projektstandort einbezogen werden. Die von Ihnen erwähnte ambulante ärztliche Versorgung ist für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Erfreulich ist, dass diese nach dem aktuellen Versorgungsbericht 2011 der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nach wie vor als gut bezeichnet werden kann, so auch im Kreis Biberach. Allerdings bestehen in einzelnen Regionen erkennbare Versorgungsprobleme im hausärztlichen Bereich. Das Land unterstützt die Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung mit seinem überarbeiteten Förderprogramm ,,Landärzte“, durch das die Neueinrichtung bzw. Übernahme einer allgemeinmedizinischen Hausarztpraxis gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang unterstützte ich Ihre Forderung nach einer kleinräumigeren Bedarfsplanung, die auch in dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgegriffen wurde. Derzeit wird im zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss eine Änderung der bundesweit geltenden Bedarfsplanungsrichtlinien vorbereitet. Es ist damit zu rechnen, dass es bei den Planungsbereichen eine Abkehr von den starren Stadt- und Landkreisgrenzen geben und eine kleinräumigere Versorgungsplanung voraussichtlich bereits ab 1. Januar 2013 geschaffen wird. Ich darf Ihnen versichern, dass sich Baden-Württemberg auch weiterhin für eine adäquate ambulante ärztliche Versorgung in allen Landesteilen einsetzen wird.“ Soweit die Zitate aus diesem Schriftverkehr. Ich bitte alle Empfänger dieses Schreibens, sich dafür zu verwenden, dass Riedlingen als Projektstandtort gewählt wird.“ Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Schriftverkehr zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, alles daran zu setzen, um um das Krankenhaus Riedlingen einen Bereitschaftsdienstbezirk der niedergelassenen Ärzte einzurichten. Er bittet alle Beteiligten, dies zu ermöglichen. Er würde es begrüßen, wenn das von Herrn Ministerpräsident Kretschmann angeregte Modellprojekt ,,Notärztliche Versorgung“ im Rahmen eines Versorgungsforschungsprojektes in Riedlingen durchgeführt wird. C) Abbruch der Gebäude Haldenstraße 6 und 8 Bürgermeister Petermann gab zum anstehenden Abbruch der Gebäude Haldenstraße 6 und 8 aufgrund verschiedener Presseveröffentlichungen im Wochenblatt am 10.01.2013 und städtischer Meinungsäußerungen eine detaillierte schriftliche Information. Aus ihr ergibt sich, dass in der Baugenehmigung „Abbruch der Wohn- und Geschäftshäuser“, Haldenstraße 6 + 8 wurden in der Baugenehmigung alle Auflagen des Regierungspräsidiums Tübingen - Denkmalpflege – umgesetzt wurden. Der Bauherr setzt diese vollinhaltlich um. D) Gründerzentrum (Presseartikel Wochenblatt vom 10.01.2013) Bürgermeister Petermann nahm zum Bericht des Wochenblattes Biberach, Ausgabe Riedlingen, vom 10.01.2013, Stellung. In ihm warf der ehemalige erste Vorsitzende des HGR, Herr Maximilian Kohler ihm vor, er habe die Einstellung eines Wirtschaftsförderers, sowie die Schaffung eines Gründerzentrums verhindert. Die Kreissparkasse Biberach und weitere Investoren wären bereit gewesen in Riedlingen eines zu bauen. Er erwähnte, dass Herr Kohler zwischenzeitlich aus dem HGR ausgetreten ist. Der Aussage von Herrn Kohler, er habe die Schaffung eines Gründerzentrums, sowie die Anstellung eines Wirtschaftsförderers verhindert, sei unrichtig. Die Stadtverwaltung habe sich 1999-2001 intensiv mit dem Thema Gründerzentrum auseinandergesetzt. Das Gründerzentrum in Pfullendorf, sowie in Münsingen seien besichtigt worden. Unter anderem sei auch ein Zuschussantrag im ELR-Programm für dieses Projekt gestellt worden. Die Stadtverwaltung habe die Angelegenheit mehrfach unter Mittwoch, 30. Januar 2013 | 13 anderem mit Banken diskutiert und sei zu dem Ergebnis gekommen, in Riedlingen seien genug leer stehende Gewerbeimmobilien, die kostengünstig angemietet werden könnten. Man brauche keine weitere gewerblichen oder Dienstleistungsflächen schaffen, ohne konkrete Interessenten zu haben. Ein Gründerzentrum sei dort sinnvoll angesiedelt, wo sich in der Nachbarschaft eine Hochschule oder Universität befinde. Was aus dem Gründerzentren in Münsingen und Pfullendorf geworden sei, entziehe sich derzeit seiner Kenntnis. Zwei Stadträte wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, ihre Fraktionen (WIR und Grüne Liste Riedlingen) seien in diesem Artikel erwähnt. Sie seien aber nicht geragt worden und hätten damit auch die vom Wochenblatt behaupteten Stellungnahmen nicht abgegeben. Bürgermeister Petermann teilte, er bereits zweimal abgelehnt sich zu Anfragen des Wochenblattes, an den sich andere Bürgermeister beteiligten, mit zu machen. Als Grund habe er genannt, dass es immer wieder über die Stadtverwaltung und ihn unrichtig berichtet habe. Er beantworte keine Fragen des Wochenblattes mehr, ohne dies an die örtliche Tageszeitung und an dritte Personen seines Vertrauens weiter zu geben. Damit wolle er der Tagespresse und Dritten die Möglichkeit geben, sich ein Urteil über das unseriöse Vorgehen des Wochenblattes zu bilden. Ein Stadtrat appellierte an die „Freunde“ von Chefredakteur Halle im Raum, auf diesen Einfluss zu nehmen, damit diese Schlammschlacht beendet werde. Sie schade dem Ansehen der Stadt und des Bürgermeisters. Eine Stadträtin verwies auf die Pressefreiheit und darauf, dass die Zeitungen ums Überleben kämpfen müssen. Bürgermeister Petermann sagte, dass es die Aufgabe der Presse sei korrekt und wahrheitsgetreu zu berichten. Er bat die Stadträtin einmal in die Artikel an Stelle von „Petermann“ ihren Namen einzusetzen und es dann auf sich wirken zu lassen. Weitere Stadträte sehen das Vorgehen des Wochenblattes auch zum Artikel vom 10.01.2013 nicht als seriösen Journalismus an. Einer führte aus, dies könne gar nicht mehr als Journalismus bezeichnet werden. Top 9: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes A) Verbesserung des Internetanschlusses im „Gewerbeund Industriegebiet B 311 Riedlingen-Neufra“ Ortvorsteher und Stadtrat Hennes berichtete, dass es durch seinen hohen persönlichen Einsatz und den finanziellen Einsatz zweier Firmen gelungen sei, zwei größere im Gewerbegebiet vorhandenen Betriebe über die Kabel BW an das im Ortskern vorhandene Netz anzuschließen, so dass diese einen weit aus schnelleren Internetanschluss haben. Dies sei aber nur für diese zwei Betriebe und nicht für das gesamte Gebiet möglich. Bei weiteren Erschließungen sei dies entsprechend zu berücksichtigen. Bürgermeister Petermann dankte ihm für seinen Einsatz und den Betrieben für die finanzielle Beteiligung. B) CMT-Stuttgart / Weide beim Lichtenstein Ein Stadtrat berichtete, dass er auf der CMT war und das neue Prospekt der Stadt Riedlingen sehr gut findet. Allerdings sei ihm bei dem Bild der Stadtansicht nochmals deutlich geworden, dass die Weide am Lichtenstein fehle. Er bittet darum, diese demnächst am Lichtensein zu pflanzen. Bürgermeister Petermann sagte dies zu. Er bedankte sich für den Hinweis. In diesem Zusammenhang berichtete er von seiner Zustimmung zur Beseitigung weiterer Weiden im Bereich der Baustelle Haldenstraße 13 (Höhe ehemaliges Haus Panzer). Sie sei erforderlich, da der Bau auch von der Donauseite ausgeführt werde. Vereine Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden-Württemberg e. V. Ortsverband Riedlingen-Bad Buchau Einladung zum Bunten Nachmittag Am Montag, 4. Februar 2013, um 14.30 Uhr findet im Gasthaus „Metro“ in Riedlingen ein Bunter Nachmittag des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst, Ortsverband Riedlingen-Bad Buchau statt. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Zahlreiche Teilnehmer werden erwartet und sind aufgerufen, durch lustige Vorträge und guten Humor zum Gelingen dieses fastnachtlichen Treffens beizutragen. Darüber hinaus wird auch wieder Gabi Seifried von den „Weibern von der Stadt“ mit einem Vortrag das Programm bereichern. Bitte Liederbücher mitbringen. Zu dem geselligen und sicherlich sehr unterhaltsamen Nachmittag sind alle Mitglieder mit ihren Partnern sowie alle Freunde und Interessierte herzlich eingeladen. Gemeindeclub mit und für psychisch Kranke Riedlingen Termine Februar 2013: Montag, 11.02.2013, entfällt wg. Rosenmontag Montag, 25.02.2013: Programmplanung (Cillig) Kaffeetreff donnerstags: 14 bis 16. Uhr mit 14-tägiger Sprechstunde (14–15.20 Uhr) des sozial-psychiatrischen Dienstes in den geraden Wochen (Frau Renate Schick-Vierkorn, Diplompädagogin), Anmeldung erbeten unter Tel. 07351/587950 oder 07581/4260 Kaffeetreff sonntags: Wohnheim Potsdamer Straße 21, 14.30 bis 16 Uhr Halbtagswanderung zum Tautschbuch Am Sonntag, 3. Februar 2013, führt die Ortsgruppe Riedlingen des Schwäbischen Albvereins eine Wanderung von Daugendorf zum Tautschbuch und Bechingen durch. Zu dieser Winterwanderung sind alle, auch Nichtmitglieder, eingeladen. Treffpunkt und Abfahrt erfolgt um 13.30 Uhr an der Stadthalle mit privaten Pkw zum Ausgangspunkt beim Gasthaus „zum Neuhaus“ in Daugendorf, wo nach der Wanderung eingekehrt wird. Zuerst geht es an der „Zollhauser Mühle“ vorbei und dem Flurstück „Hinterhausen“ zum Tautschbuch bei der Höhe 594. Auf dem ersten Hangweg führt die Wanderung zur Herzog-AlbrechtTanne und weiter an der B 312 entlang nach Bechingen und Daugendorf zurück. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 Km, wobei Abkürzungen angeboten werden. TSV Riedlingen Die Rothosen starten diese Woche mit der Vorbereitung zur Rückrunde. Trainer Vefik Alatas hat bis zum Rundenstart 20 Trainingseinheiten eingeplant. Bereits für kommenden Samstag ist das erste Testspiel gegen den FV Altheim II vereinbart. Das Spiel findet um 14:00 Uhr in Riedlingen statt. Weitere Testspiele finden gegen dem FV Bad Saulgau, TSV Neufra und TSG Zwiefalten statt, bevor die Rothosen am 10. März beim Türkgücü Ehingen in die Rückrunde starten. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 14 Der Vorstand würde sich sehr freuen, wenn auch jüngere Mitglieder dabei sind. Ausfahrt der Narrenzunft Gole nach Ehingen Am kommenden Sonntag, 3.02., wird die Narrenzunft Gole am Landschaftstreffen „Donau“der VSAN in Ehingen teilnehmen. Veranstaltet wird das Treffen von der Narrenzunft „Spritzenmuck“. Der große Narrensprung am Sonntag beginnt um 13.00 Uhr. Es werden ca. 42 Zünfte daran teilnehmen. Die Narrenzunft Gole wird an 22. Stelle laufen. Der Umzug wird ab 13.15 Uhr im SWR Fernsehen live übertragen. Die Abfahrtzeit ist um 11.00 Uhr am Stadthallenparkplatz. Die Rückfahrt für alle Teilnehmer ist für 17.00 Uhr geplant. Danach findet eine gemeinsame Einkehr im Gasthof „Metro“ statt. Weiterer Kartenvorverkauf für Bälle der Narrenzunft Gole Für die Fasnetsbälle der Narrenzunft Gole findet am Samstag, 02.02., ein zweiter Kartenvorverkauf statt. Von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr können in der Zunftstube im Kaplaneihaus Karten direkt erworben werden. Wer Karten am 25.01. telefonisch vorbestellt hat, soll diese bitte ebenfalls zu diesem Termin abholen. Hier noch einmal der Hinweis: die Termine für die Bälle sind: Narrenball: Donnerstag, 07.02.2013 20.00 Uhr Zunftball: Sonntag, 10.02.2013 20.00 Uhr. Für den Sonntag sind nur noch wenige Karten erhältlich. Am Donnerstag können noch attraktive Plätze angeboten werden. Die Narrenzunft Gole weist darauf hin, dass für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren der Eintritt für beide Bälle 5 Euro beträgt. Katholischer Deutscher Frauenbund ZV Riedlingen Die Gsundheit muass ma pflega und lacha isch der greschte Säga Unter diesem Motto treffen wir uns am 6. Februar 2013 im Katholischen Gemeindehaus, Beginn: 14.14 Uhr. Herzliche Einladung an alle Mitglieder und interessierten Frauen. Film/Bühnenspielplan Lichtspielhaus Riedlingen 30.01. – 06.02. Mi 30.01. Do 31.01. TSV – Kinderball am 3. und 10. Februar 2013,15.00 Uhr in der Stadthalle Riedlingen. Der Kinderball-Direktor ist in großer Aufregung. In seiner Not ruft er die 3 Engel für Charlie um Hilfe, die aus Amerika einfliegen. Sie sollen den brisanten Fall aufklären und begegnen Geistern, den Tanzmäusen der Narrenzunft, Breakdancern und akrobatischen Turnern. Neugierig sind die 3 Engel für Charlie aber auf die Kinder, die zum Ball kommen, Spaß haben, tanzen wollen und mitfiebern, dass der brisante Fall aufgeklärt wird. Fr 01.02. Sa 02.02. So 03.02. Mo 04.02. Di 05.02. VdK Die diesjährige VdK Fasnet findet am Samstag, 9.2.13, um 14 Uhr im Café Bochtler, Neue Unlingerstr., Riedlingen statt. Wir möchten, dass Sie, aus organisatorischen Gründen, Essen und Kaffee, Ihre Teilnahme anmelden unter 7432 Held oder 1581 Craemer. Bitte melden Sie sich bis zum Donnerstag, 7.2.13 an. Mi 06.02. Lore (18.00) Puppe, Icke und der Dicke (20.30) Puppe, Icke und der Dicke (18.00) Lore (20.30) Disko ab 21.30 Uhr Wickie und die starken Männer (15.00) Puppe, Icke und der Dicke (18.00) Lore (20.30) Wickie und die starken Männer (15.00) Puppe, Icke und der Dicke (18.00) Lore (20.30) Puppe, Icke und der Dicke (18.00) Lore (20.30) Puppe, Icke und der Dicke (18.00) Lore (20.30) Puppe, Icke und der Dicke (14.30) Die Standesbeamtin, Kinoverein 20.00 Vom 07.02. bis einschließlich 12.02. kein Kino. Wir wünschen allen eine glückselige Fasnet Aktuelle Programmhinweise unter www.das-Lichtspielhaus.de Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 15 Telefontraining in Englisch 3 x freitags von 16:30 Uhr bis 18:45 Uhr, ab 8. März 2013 Das neue Programmheft der VHS Donau-Bussen für das kommende Sommersemester erscheint am Freitag, 15. Februar 2013. Es ist erhältlich in der VHS-Geschäftsstelle Riedlingen, St. Gerhard Str.1, in den Rathäusern der Stadt Riedlingen und Umlandgemeinden, bei Banken und Geschäften. Auch im Internet wird das Programm unter www.vhs-donau-bussen. de veröffentlicht. Anmeldebeginn ist Montag, 18. Februar 2013. Wirtschaftsenglisch/Englische Handelskorrespondenz Ziel: Einführung in die englische Korrespondenz, internationales Geschäftsverhalten und Socializing 10 x donnerstags von 19 Uhr bis 21:15 Uhr, ab 21. Februar 2013 Die Kunst des Small Talk 1 x donnerstags von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, ab 14. März 2013 Informationen und Anmeldung beim Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen, Telefon 07371/ 9350-11, Fax 07371 9350-20, E-Mail: [email protected], www.kolping-bildungswerk.de Organisationen und Sonstiges Einladung zum Infoabend: Weiterbildung zur/zum Praktische/n Betriebswirt/in, Fernlehrgang Dieser Lehrgang dauert 18 Monate und umfasst 12 Studienbriefe, die dank der Gliederung in Lerntext, Aufgaben- und Lösungsteil ein eigenständiges Lernen ermöglichen. Ergänzend dazu finden in Riedlingen insgesamt 15 Präsenzunterrichte statt. Die Vorteile des Fernlehrgangs sind klar: Beruf, Familie und Weiterbildung lassen sich inhaltlich und zeitlich gut vereinbaren. Der erste Präsenzunterricht für die Teilnehmer/-innen findet am Samstag 16. März 2013 von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Sie erhalten bei jedem Präsenzunterricht Studienbriefe, damit Sie sich zuhause weiter in den Lehrstoff einarbeiten können. So wird den Teilnehmern viel Wissen in den Fächern betriebliches Rechnungswesen, Personalwesen, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und betriebliche Steuern vermittelt. Sonderprospekt , Probelektion und Zeitplan ist beim Sekretariat erhältlich. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder beim Infoabend am 25. Januar 2013 um 19:30 Uhr in Raum 209. Tag der offenen Tür im Kolping-Bildungszentrum Riedlingen Am 09. Februar 2013 öffnen wir unsere Pforten von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr für alle Interessierten. Lehrer/-innen und Schüler/-innen stellen die Fremdsprachenschule, das Berufskolleg, das staatlich anerkannte sozialwissenschaftliche Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium und das Berufkolleg Fremdsprachen vor und beantworten gerne alle Fragen. Die Schüler/-innen verwöhnen unsere Besucher/innen mit Kaffee, Kuchen und kleinen Snacks. Wie jedes Jahr ist dieser Tag ein ideales Ereignis die Lehrer/-innen kennenzulernen und einen Einblick in den Lehrstoff zu erhalten. Ehemalige Schüler/innen sind immer herzlich willkommen und berichten von Ihren beruflichen Erfolgen. English for Business First Level-Lehrgang mit international anerkannter Prüfung Effektive Kommunikation mit Englisch als Geschäftssprache ist unentbehrlich in der internationalen Geschäftswelt. Deshalb ist Sprachkompetenz der Schlüssel zur erfolgreichen Geschäftskommunikation. English for Business ist ein praxisorientierter Lehrgang, um Kommunikationsfähigkeiten unter Verwendung von Aufgaben aus dem wirklichen Geschäftsleben zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der schriftlichen Kommunikation und dem Umgang mit Texten aus dem Business-Alltag. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung vor der London Chamber of Commerce and Industry, Prüfungsort: KBZ Riedlingen, 15 x Mo. von 17:30 bis 20:30 Uhr, ab 19. Februar 2013. Wir senden Ihnen gerne unseren Prospekt und einen Zeitplan zu. Im Anschluss an diesen Lehrgang bietet sich die Möglichkeit am Lehrgang English for Business Second Level - Lehrgang die Prüfung abzulegen. Dieser Abschluss ist an vielen Hochschulen für das Studium obligatorisch. Englische Konversation 3 x freitags von 17:30 Uhr bis 19:45 Uhr, ab 1. Februar 2013 (8. Februar 2013 frei) Einladung zum Tag der offenen Tür Am 9. Februar 2013 öffnen wir unsere Pforten von 10 Uhr bis 15 Uhr für alle Interessierten. Lehrer/-innen und Schüler/-innen stellen die Fremdsprachenschule, das Berufskolleg, das staatlich anerkannte sozialwissenschaftliche Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium und das Berufkolleg Fremdsprachen vor und beantworten gerne alle Fragen. Die Schüler/-innen verwöhnen unsere Besucher/-innen mit Kaffee, Kuchen und kleinen Snacks. Wie jedes Jahr ist dieser Tag ein ideales Ereignis die Lehrer/-innen kennenzulernen und einen Einblick in den Lehrstoff zu erhalten. Ehemalige Schüler/-innen sind immer herzlich willkommen und berichten von Ihren beruflichen Erfolgen. Weiterbildung zur/zum Praktische/n Betriebswirt/in, Fernlehrgang Dieser Lehrgang dauert 18 Monate und umfasst 12 Studienbriefe, die dank der Gliederung in Lerntext, Aufgaben- und Lösungsteil ein eigenständiges Lernen ermöglichen. Ergänzend dazu finden in Riedlingen insgesamt 15 Präsenzunterrichte statt. Die Vorteile des Fernlehrgangs sind klar: Beruf, Familie und Weiterbildung lassen sich inhaltlich und zeitlich gut vereinbaren. Der erste Präsenzunterricht für die Teilnehmer/-innen findet am Samstag 16. März 2013 von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Sie erhalten bei jedem Präsenzunterricht Studienbriefe, damit Sie sich zuhause weiter in den Lehrstoff einarbeiten können. So wird den Teilnehmern viel Wissen in den Fächern betriebliches Rechnungswesen, Personalwesen, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und betriebliche Steuern vermittelt. Sonderprospekt , Probelektion und Zeitplan ist beim Sekretariat erhältlich. Frau Roth berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder am Tag der offenen Tür. Sie können einen Einblick den Lehrplan und in die Studienbriefe bekommen. English for Business First Level-Lehrgang mit international anerkannter Prüfung Effektive Kommunikation mit Englisch als Geschäftssprache ist unentbehrlich in der internationalen Geschäftswelt. Deshalb ist Sprachkompetenz der Schlüssel zur erfolgreichen Geschäftskommunikation. English for Business ist ein praxisorientierter Lehrgang, um Kommunikationsfähigkeiten unter Verwendung von Aufgaben aus dem wirklichen Geschäftsleben zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der schriftlichen Kommunikation und dem Umgang mit Texten aus dem Business-Alltag. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung vor der London Chamber of Commerce and Industry, Prüfungsort: KBZ Riedlingen, 15 x Mo. von 17:30 bis 20:30 Uhr, ab 19. Februar 2013. Wir senden Ihnen gerne unseren Prospekt und einen Zeitplan zu. Im Anschluss an diesen Lehrgang bietet sich die Möglichkeit am Lehrgang English for Business Second Level-Lehrgang die Prüfung abzulegen. Dieser Abschluss ist an vielen Hochschulen für das Studium obligatorisch. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Informationen unf Anmeldung beim Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen, Telefon 07371/9350-11, Fax 07371/9350-20, E-Mail: gabriele. [email protected], www.kolping-bildungswerk. de Kreisklinik Riedlingen Am Donnerstag, 31.01.13, um 19.00 Uhr, findet im Kreißsaal der Kreisklinik Riedlingen ein Informationsabend für werdende Eltern statt. Wir möchten die Geburtshilfe und die Wochenbettpflege mit all ihren Möglichkeiten in unserer Kreisklinik vorstellen. Werdende Eltern sind hierzu herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 07371/184137 oder in der Frauenarztpraxis Dr. Hundenborn/Rau, Telefon 07371/184138. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 16 Genießen Sie den Nachmittag in unseren Räumlichkeiten bei einem Kaffee oder einem Glas Sekt und leckeren Snacks. Nähere Informationen unter: Tel. (07371) 923943 Das Team von Sara mobil freut sich auf Sie! Kirchliche Nachrichten Einladung zum katholischen Kindergottesdienst im Kaplaneihaus am 3. Februar 2013 um 10:30 h Liebe Kinder, wir laden Euch zusammen mit Euren Geschwistern, Eltern und Großeltern herzlich zu unserem nächsten Kindergottesdienst ein. Wir werden mit Euch zusammen Maria Lichtmess feiern und einen Lebenskreis voller Licht betrachten. Außerdem werden wir gemeinsam singen, basteln und beten. Wir freuen uns auf Euch! Gerne dürft Ihr auch Eure Freunde mitbringen! Euer Kigo-team Kath. Pfarramt St. Georg Kirchstraße 1, 88499 Riedlingen Tel. 0 73 71/93 35-0 Fax 9335-40 Kreisversammlung der Hebammen Die im Deutschen Hebammenverband organisierten Hebammen des Landkreises Biberach trafen sich zu ihrer jährlichen Kreisversammlung in BC-Warthausen, um dort von den LandesdeligiertenTagungen 2012 das Aktuellste aus der Verbandsarbeit zu erfahren. 2 Hebammen wurden für ihr 25-jähriges und 3 Hebammen für ihr 35-jähriges Berufsjubiläum geehrt. Dies sind für 25 Jahre Hebammentätigkeit Frau Katharina Kattner aus Laupheim (1.Bild, Mitte), Frau Barbara Maier, Laupheim (fehlt auf dem Bild), für 35-jährige Hebammentätigkeit Frau Ilse Offermann-Bartnik aus Riedlingen (1. Bild, links), Frau Ingrid Sproll aus Biberach (1.Bild, rechts) und Frau Erika Widmer aus Zwiefalten-Baach (fehlt auf dem Bild). Es fanden wieder Neuwahlen statt, bei denen die bisherige 1. Kreisvorsitzende Ilse Offermann-Bartnik aus Riedlingen und die 2. Kreisvorsitzende Ingrid Sproll aus Biberach einstimmig das 3. Mal in Folge bestätigt wurden. Zu Gast war Frau Susanne Dietrich aus Ravensburg. Sie stellte die Organisation „Gemeinsam für Kinder“ vor, die über die Kreisgrenzen hinaus sozialmedizinische Nachsorge bei schwerkranken Kindern übernimmt. Herzliche Einladung zur Eröffnung des Pflegedienstes Sara mobil Samstag, 2.2.2013, von 14–17 Uhr, Hindenburgstraße 30 in Riedlingen Lernen Sie an diesem interessanten Nachmittag unser Pflegeteam kennen und lassen Sie sich unsere vielseitigen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für ältere Menschen und pflegende Angehörige vorstellen. Und das ist geboten: Informationen und nützliche Tipps rund um das Leben im Alter; kostenloser Gesundheitscheck; Infostand der AOK mit Wissenswertem zum Thema Gesundheit und über die Leistungen der Pflegekasse; das Sanitätshaus PMZ stellt Pflegehilfsmittel, Sanitätsartikel und neueste Möglichkeiten der Medizintechnik vor; Quiz mit tollen Preisen. Donnerstag, 31.01. 07.40 Uhr Schülergottesdienst Kl.1-4 Grundschule in der Taufkapelle 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Altheim Freitag, 01.02. Herz-Jesu-Freitag 08.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapuzinerkirche anschl. Ewige Anbetung Samstag, 02.02. Lichtmess 17.30 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen mit Kerzenweihe und Blasiussegen/ Kirchenpatrozinium 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen mit Kerzenweihe und Blasiussegen Sonntag, 03.02. – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Georg mit Kerzenweihe und Blasiussegen 10.30 Uhr Kindergottesdienst im Kaplaneihaus 11.45 Uhr Taufe von Benjamin Sagasser in St. Georg 18.00 Uhr Lobpreisandacht in St. Georg 18.30 Uhr Eucharistiefeier im KKH Dienstag, 05.02. 09.00 Uhr Wortgottesdienst im Konrad-Manopp-Stift Mittwoch, 06.02. 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Neufra Donnerstag, 07.02. 07.40 Uhr Schülergottesdienst Kl.1-4 Grundschule in der Taufkapelle Wer Lust hat, darf gerne verklei det kommen! Keine Abendmesse Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen. Abonnieren Sie es Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Evangelische Kirchengemeinde Riedlingen Grabenstraße 14, Tel. 0 73 71-25 67, Fax 70 44 [email protected] www.ev-kirche-riedlingen.de Gottesdienste und Veranstaltungen Mittwoch, 30. Januar 2013 15.00 Uhr Bibelstunde auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen Donnerstag, 31. Januar 2013 20.00 Uhr Planungssitzung Ökumenischer Freundeskreis, Joh.-Zwick-Haus Sonntag, 3. Februar 2013 9.30 Uhr Gottesdienst in Riedlingen 10.45 Uhr Gottesdienst in Ertingen mit KU3 „Taufe“ 10.30 Uhr Mini-Gottesdienst in Riedlingen, Johannes-Zwick-Haus Dienstag, 5. Februar 2013 16.00 Uhr Offener Kindertreff auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen 18.30 Uhr Gottesdienst in der Kapelle des Kreiskrankenhauses, Riedlingen Mittwoch, 6. Februar 2013 15.00 Uhr Bibelstunde auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Str. 7, Riedlingen Regelmäßige Veranstaltungen im Johannes-Zwick-Haus: montags 10.00 Uhr Krabbelgruppe 16.30 Uhr MädchenjungscharKlasse 4 u. 5 dienstags 14.30 Uhr Frauenkreis 20.00 Uhr Kantorei 20.00 Uhr Jugendclub mittwochs Konfirmandenunterricht: 14.15 Uhr Gruppe I 15.30 Uhr Gruppe II 16.45 Uhr Gruppe III freitags 20.00 Uhr Bläserkreis Mittwoch, 30. Januar 2013 | 17 Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 88499 Riedlingen/Württemberg Eichenauer Kirche, Im Anger 6 Kontakt: Pastor Jakob Tscharntke, Tel 07374 – 920541 Gottlieb Wekesser, Telefon 07371 – 3113 E-Mail: [email protected] Internet: www.efk-riedlingen.de; hier sind auch die aktuellen Predigten zum Anhören Gottesdienste und Veranstaltungen Donnerstag,31.1.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag Sonntag, 3.2.2013 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; parallel Kindergottesdienst Mittwoch, 6.2.2013 19.30 Uhr Gebetsstunde Lobpreisandacht Gott suchen und ihm begegnen - in Liedern, im Vater Unser, im Gebet, in Zeiten von Stille und Besinnung, in Impulsen aus der Bibel. Gott danken und uns an seiner Gegenwart erfreuen, ihm unsere Bitten und Nöte bringen. Gottes Segen ganz in Anspruch nehmen. Wir laden Sie am Sonntag, den 03. Februar 2013, um 18 Uhr für eine Stunde in die Riedlinger St. Georgskirche ein. Lobpreisgruppe von St. Georg, Riedlingen Neuapostolische Kirche Finkenweg 8, 88499 Riedlingen Donnerstag, 31.01.2013 20:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 03.02.2013 09:30 Uhr Gottesdienst mit Bezirksevangelist Hechler Donnerstag, 07.02.2013 20:00 Uhr Gottesdienst Die Bevölkerung ist jederzeit zu der Teilnahme an den Gottesdiensten herzlich eingeladen. Berichte, Aktuelles und weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.nak-sued.de sowie unter www.nak-ulm.de Freie Christliche Gemeinde Freie Christliche Gemeinde Josef-Christian-Straße 33 88499 Riedlingen Kontaktadresse: Heinrich Becht, Tel. 0 73 71 / 18 48 08 Fax: 0 12 12 / 54 16 59 135 email: [email protected] www.fcg-riedlingen.de Veranstaltungen Samstag, 02.02.2013 Jungschar geht zum Eislaufen Sonntag, 03.02.2013 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Krabbelstube und Sonntagsschule Dienstag, 05.02.2013 14.30 Uhr Seniorenkreis Mittwoch, 06.02.2013 20.00 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Gott ist weise und mächtig; wem ist’s je gelungen, der sich gegen ihn gestellt hat? Hiob 9,4 Jehovas Zeugen Königreichssaal – Riedlingen – Beethovenstraße 24 Freitag, 1.2.2013 19.30 – 21.15 Uhr: Versammlungsbibelstudium: Studium des Buches Jeremia anhand des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt” Kapitel 4 Absatz 15 bis 20 Theokratische Predigtdienstschule ( Schulungskurs für Evangeliumsverkündiger): Besprechung von Matthäus 16 bis 21/Die Erfüllung welcher „guten Worte” Jehovas sah Josua mit eigenen Augen? (Josua 23:14)/Welches sind einige der hervorragenden Prophezeiungen der Bibel, die sich noch erfüllen müssen? Sonntag, 3.2.2013 09,30 Uhr Biblischer Vortrag: Wir können schon heute in Frieden leben – und für alle Zeit! 10,05 Uhr Bibel- und Wachtturm-Studium: Dein Weg zu echtem Erfolg Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Keine Kollekten. www.jw.org Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 18 Kirchliche Nachrichten Daugendorf Kath. Kirchengemeinde Daugendorf St. Leonhard Vereinsgemeinschaft Bürgerball Daugendorf Mittwoch, 30.01. 10.00 Uhr Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg Einladung zum Bürgerball am Sonntag, 10. Februar 2013, ab 20.00 Uhr in der Gemeindehalle mit dem Duo Barbados Einlass ab 19.15 Uhr Donnerstag, 31.01. 18.00 Uhr Eucharistiefeier Glombiger Donnerstag, 7. Februar 2013 19 – 19.30 Uhr Kartenvorverkauf für den Bürgerball im Ausweichraum des Rathauses. Sonntag, 03.02. Vorstellung der Erstkommunionkinder 09.30 Uhr Narrenzunft Blockstrecker Daugendorf e. V. Glombiger Donnerstag, 07. Februar 2013 ab 9.00 Uhr treffen sich die Hästräger im Gasthaus Eck in Unlingen 10.00 Uhr Schülerbefreiung in der Donau-Bussen-Schule Unlingen 14.00 Uhr Kinderball Freitag, 08. Februar 2013 14.15 Uhr Hästräger und Fanfarenzug treffen sich vor dem Gasthof Neu Haus 14.30 Uhr Besuch im Kindergarten Sonnenschein in Daugendorf Sonntag, 10. Februar 2013 14.00 Uhr Umzug durch die Gassen, danach Gaudi-Renna anschließend gibt’s im Rathaus Kaffee und Kuchen, es bewirtet sie die Laufgruppe der Fuhrmänner Montag, 11. Februar 2013 ab 9.00 Uhr Blockstreckermarkt in der Gemeindehalle mit unserer Spezialität Leberkäs mit Dennete 14.00 Uhr Umzug in Grüningen Dienstag, 12. Februar 2013 19.00 Uhr Lampionumzug Mittwoch, 13. Februar 2013 9.00 Uhr gemeinsames abdekorieren und aufräumen im ganzen Ort durch die Mitglieder der Narrenzunft Blockstrecker. Samstag, 02. März 2013 Generalversammlung der Narrenzunft Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Dienstag, 05.02. 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Gasthaus „Engel“ in Daugendorf. Motto: „Fasnet“‚ Beiträge und Gedichte sind willkommen. Grüningen Seniorenclub Grüningen Närrischer Seniorentreff am Mittwoch , 30.01.2013 um 14:29 Uhr im Gasthaus Adler in Grüningen. Edeltraud Gehweiler Kirchliche Nachrichten Kirchengemeinde Grüningen St. Blasius Sportverein Daugendorf e. V. SVD – Aktive Vorbereitung auf die Rückrunde Seit vergangenen Montag bereiten sich die aktiven Fußballer unter Leitung des neuen Trainers Christoph Kappeler für die Rückrunde vor. Folgende Vorbereitungsspiele sind in den nächsten 2 Wochen geplant: Sonntag, 03.02.2013 (Kunstrasen in Biberach) SV Stafflangen – SVD 14.00 Uhr Freitag, 08.02.2013 (Kunstrasen in Bad Buchau) SV Bad Buchau – SVD 18.00 Uhr Samstag, 02.02. – Vorabendmesse zum 4. Sonntag im Jahreskreis Kirchenpatrozinium – Lichtmess 17.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Blasius mit Kerzenweihe und Blasiussegen Wir gedenken im Gottesdienst: Franz Jasbinschek und verstorbene Angehörige Dienstag, 05.02. 18.30 Uhr Rosenkranz in St. Blasius Keine Abendmesse Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 19 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 F-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen FV Altheim - FV Neufra FV Neufra - SpVgg Pflummern-Fried. FV Neufra - SF Bussen TSV Riedlingen I FV Neufra Neufra FUSSBALLVEREIN NEUFRA/DO. e.V. Sportheim Neufra!! Das Sportheim hat am Freitag ab 20.00 Uhr und am Wochenende bei den Kunstrasenspielen geöffnet! Ein Treff für Jedermann!! Skiausfahrt Damüls/Mellau Am Samstag 26. Januar 2013 startete der FVN zur jährlichen Skiausfahrt nach Damüls/Mellau. Gegenüber den letzten Jahren fand die Anfahrt ohne Schneeketten und Behinderungen statt. Mit einem Zwischenstopp für die Kaffeepause mit Brezlen war man zeitig im sonnigen Damüls. Das Wetter und Schnee war toll, so dass es die fast 50 FVN-Fahrer kaum erwarten konnten auf die Pisten zu kommen. Nach einem tollen Skitag ließ man den Tag beim Apres-Ski beim Uga-Lift ausklingen. Gutgelaunt verbrachten die Teilnehmer die Stunden in der Kneipe oder an der Hotelbar. Um 22.30 Uhr trafen alle Teilnehmer wieder gesund in Neufra ein!! Mit dem FVN in den Schnee – Man gönnt sich ja sonst nichts!! FVN-Damüls-Fundsachen Bei der Skiausfahrt nach Damüls sind folgende Artikel im Bus vergessen worden: Ein Skihelm, Skihandschuhe und ein Hosenträger. Die Sachen können bei Norbert Selg abgeholt werden. Juniorenergebnisse vom Wochenende !! Juniorenspiele nächstes Wochenende: A-Junioren: siehe unter TSV Riedlingen C-Junioren: siehe unter SV Daugendorf A+B-Juniorinnen: siehe unter TSV Riedlingen F-Junioren: Einladungsturnier bei TSG Ehingen Samstag, 02.02.2013 in der Längenfeldhalle FV Neufra SG Dettingen 09.30 Uhr FV Schelkl.-Hausen - FV Neufra 10.10 Uhr FV Neufra - SSV Reutlingen 10.50 Uhr TSV Neu-Ulm - FV Neufra 11.30 Uhr Turnierende: ca. 13.45 Uhr gez. Manfred Glöckler, Jugendleiter Kirchliche Nachrichten St. Petrus und Paulus A-Junioren: siehe unter TSV Riedlingen C-Junioren: siehe unter SV Daugendorf A+B-Juniorinnen: siehe unter TSV Riedlingen B-Junioren: Hallenrunde-WFV-Junior-Cup 2012/13 Endrunde: Samstag, 26.01.2013 SGM Braunenw./Renhardsw. - JSG Riedlingen I 0:2 JSG Riedlingen I - SGM Sigm./FC99/Schm./Bingen II 2 : 0 JSG Riedlingen I - SGM Dürment./Betz./Utt./Bussen I 4 : 0 Halbfinale: JSG Riedlingen I - SGM Rottenacker/Ehingen-Süd I 0:2 Spiel um Platz 3: JSG Riedlingen I - TSG Ehingen II 2:0 Im Halbfinale verlor man etwas unglücklich. Der 3. Platz im Bezirk ist aber trotzdem ein schöner Erfolg. Herzlichen Glückwunsch vom FVN und von der Jugendleitung. E-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen TSV Riedlingen II FV Neufra FV Neufra SV Dürmentingen TSV Gammertingen - FV Neufra FV Neufra - FV Bad Saulgau 04 Spiel um Platz 5: SGM Uttenw./Betzenw. - FV Neufra 3:0 3:1 0:0 0:3 Spiel um Platz 5: FV Neufra - FG 2010 WRZ 1:0 Unsere Jungs waren mit Abstand die jüngste Mannschaft. Sogar ein 4-jähriger wurde heute zum ersten Mal eingesetzt. Alle Achtung, wie sich die Jungs geschlagen haben. Der Trainer bedankt sich auch bei allen Eltern, die mitgefiebert haben. Vereine D-Junioren: Einladungsturnier bei TSV Riedlingen TSV Riedlingen I - SGM Neufra/Daugendorf SGM Neufra/Daugendorf - TSG Zwiefalten SGM Federsee - SGM Neufra/Daugendorf SGM Neufra/Daugendorf - SV Weingarten D2 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 20 2:2 1:2 2:1 0:8 0:2 2:4 3:1 1:0 1 : 3 n.S. Sonntag 03. Februar 4. So. i Jahrkr. 9.15 Uhr Wort Gottes Feier und Blasiussegen K.: Frau Kannappel L.: Herr Paul 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr Andacht zu Jesus Christus Mittwoch 06. Februar 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Eucharistiefeier Brotsegnung Agatha Brot Wir gedenken im Gottesdienst Anton Schönweiler, Maria Schuhwerk Donnerstag 07. Februar 18.00 Uhr Rosenkranz Freitag 08. Februar 18.00 Uhr Rosenkranz Bitte beachten: geänderte Gottesdienstzeit am Mittwoch Blasiussegen Zum Empfang des Blasiussegen laden wir am Sonntag, 3. Februar, im Gottesdienst herzlich ein. Kinderkirche am Sonntag 03. Februar 2013 Für Kinder bis 8 Jahren. Wo: im Pfarrhaus Neufra, Uhrzeit: 9.15 Uhr bis ca.10.00 Uhr parallel zum Gottesdienst. Zum Segen Gottes gehen wir in die Kirche. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Das Kinderkirchenteam Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Mittwoch, 30. Januar 2013 | 21 Ministrantendienst So Selg L., Stoermer K., Eberhart Mo., Kniele R., Rothmund Sa., Nehm J.; Mi.: Diem E., Eberhart L., Emhart La., Kniele L. Pfarrbüro Neufra: Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet; Tel. 07371 - 6311, Fax 129328, Mail [email protected] Zwiefaltendorf Kirchliche Nachrichten Pflummern Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Pflummern – Heiligkreuztal Donnerstag, 31.01.2013 14.30 Uhr Altennachmittag Sonntag, 03.02.2013 09.30 Uhr Gottesdienst in Pflummern im Gemeindehaus 10.15 Uhr Kindergottesdienst Montag, 04.02.2013 18.00 Uhr Jugendkreis Mittwoch, 06.02.2013 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht in Pflummern 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht in Langenenslingen Evangelische Kirchengemeinde Zwiefalten Pfarramt Pfarrer Roland Albeck Elsa-Brändström-Straße 12 88529 Zwiefalten Telefon 07373 2885 / Telefax 07373 915347 E-Mail: [email protected] Mittwoch, 30.01. 10.00 Uhr Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg Freitag, 01.02. 14.30 Uhr – 16.00 Uhr Krankenkommunion 17.45 Uhr Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Sonntag, 03.02. 09.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier Donnerstag, 31.1.2013, 8.30 Uhr Gemeindefrühstück im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten Freitag, 1.2.2013 Kinderchor Von 14.00 – 15.00 Uhr im ev. Pfarrhaus. Anschließend ist die Bücherei bis 15.30 Uhr geöffnet. 17.00 Uhr Bezirkssynode im Ev. Gemeindehaus Münsingen Herzliche Einladung an alle Interessierte, die Synode ist öffentlich. Zell/Bechingen Kirchliche Nachrichten Kath. Kirchengemeinde Zell-Bechingen St. Gallus Mittwoch, 30.01. 10.00 Uhr Krabbelgottesdienst in Riedlingen St. Georg Mittwoch, 30.01. 19.00 Uhr Eucharistiefeier – Kerzenweihe und Blasiussegen Donnerstag, 31.01. 14.00 Uhr Seniorennachmittag. Herzliche Einladung zum Fasnetsball im Gasthaus „Adler“ in Zell. Freitag, 01.02. 14–14.30 Uhr Krankenkommunion Sonntag, 03.02. 09.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier Sonntag, 3.2.2013 – Sexagesimae Heute findet um 09.30 Uhr (!) in der evangelischen Kirche in Mundingen ein gemeinsamer Gottesdienst der Kirchengemeinden Hayingen, Mundingen und Zwiefalten mit den Kirchenchören statt. Die Kirchenchöre Zwiefalten-Hayingen und Mundingen singen aus einer Messe von Johann Wenzel Kalliwoda (1801-1866). Zu diesem gemeinsamen Gottesdienst des Süddistrikts HayingenMundingen-Zwiefalten laden wir ganz herzlich ein. - In der Hayinger Katharinenkirche und im Kapitelsaal Zwiefalten findet kein Gottesdienst statt. Wir bitten darum, in Fahrgemeinschaften nach Mundingen zu kommen. Wer eine Mitfahrgelegenheit anbietet und noch Platz in seinem Fahrzeug frei hat, kann auch um 9.10 Uhr vom Treffpunkt Parkplatz vor dem Hayinger Gemeindehaus bzw. vor der Zwiefalter Rentalhalle aus nach Mundingen losfahren. Herzliche Einladung an alle unsere Kinder zur Kinderkirche um 10.00 Uhr im Ev. Pfarrhaus Zwiefalten. Dienstag, 5.2.2013 17.00 Uhr Folkloretanzgruppe im Ev. Gemeindehaus Hayingen 19.30 Uhr Chorprobe im Konventbau in Zwiefalten Mittwoch, 6.2.2013 15.00 - 17.00 Uhr: Die Ev. Gemeindebücherei hat geöffnet. 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht in Hayingen Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 5/24 Das Landratsamt Biberach informiert Workshop: Mahlzeit?! – Schnelle Küche für Berufstätige Ein Pausenvesper, das nicht nur das Auge anspricht, sondern auch gut schmeckt oder eine schnelle, warme Mahlzeit zu Hause ist für viele Berufstätige nur schwer umzusetzen. Die Biberacher Ernährungsakademie bietet mit der Ökotrophologin Daniela Schweikhart am Donnerstag, 31. Januar, von 18.30 – 22.00 Uhr einen Workshop„Mahlzeit?! – Schnelle Küche für Berufstätige“ an. Der Workshop findet in der Schulküche des Landwirtschaftsamtes, Bergerhauser Str. 36, in Biberach statt. Die anfallenden Lebensmittelkosten werden umgelegt. Mitzubringen sind eine Schürze, mehrere Vorratsbehälter und zwei Geschirrtücher. Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 07351/52-6702 entgegengenommen. Zusätzliche Informationen sind unter www.b-ea.info erhältlich. Die Karl-Arnold-Schule Biberach informiert: Anmeldeschluss bei den Vollzeitschulen Bei den nachfolgenden Schularten ist der 1. März 2013 Anmeldeschluss. Zu diesem Termin müssen der Schule die OnlineAnmeldung über die Schulhomepage und die Bewerbungsunterlagen vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nur noch berücksichtigt werden, wenn Schulplätze frei bleiben. Die Karl-Arnold-Schule bietet folgende Schularten an: Die einjährigen Berufsfachschulen (1BFS) vermitteln die theoretischen und praktischen Inhalte der beruflichen Grundbildung. Voraussetzungen für den Schulbesuch sind der Hauptschulabschluss und in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb oder ein Praktikumsplatz. Die Schule bietet folgende Berufsfelder an: Bautechnik (Zimmerer), Bauzeichner, Elektronik, Installationstechnik, Metalltechnik und Fahrzeugtechnik. Nach dem erfolgreichen Abschluss kann der Ausbildungsbetrieb den Schulbesuch der 1BFS als erstes Lehrjahr anrechnen. Die zweijährige Berufsfachschule (2BFS) führt zum Erwerb eines mittleren Bildungsab-schlusses. Die Schule bietet die drei beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik und Labortechnik mit Schwerpunkt Chemie an. Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule ist der Besuch weiterführender Schulen wie z.B. eines Berufskollegs oder eines beruflichen Gymnasiums möglich. Das Technische Berufskolleg I (1BK1T) bereitet technisch interessierte Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluss auf die moderne Arbeitswelt vor – hauptsächlich im Bereich der technischen und medienorientierten Berufe. Es bildet die Vorstufe für das weiterführende Technische Berufskolleg II, das zum Erwerb der Fachhochschulreife und zum Abschluss „Technischer Assistent“ führt. Das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFHT) ermöglicht Schülern mit einer gewerblichen Berufsausbildung und mittlerem Bildungsabschluss in einer einjährigen schulischen Ausbildung den Zugang zu einem Studium an einer Hochschule (bisher Fachhochschule) Das Technische Gymnasium (TG) in den Profilfächern Technik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Im neu eingeführten Profilfach Gestaltungs- und Medientechnik erlernen die Schüler Grundregeln kreativer Gestaltungsvorgänge, entwickeln Konzepte und erarbeiten sich die Fähigkeit, Gestaltungsaufgaben unter Einsatz medientechnischer Mittel zu bewältigen. Neben der breiten Anwendung verschiedener Medien bei Gestaltungsprozessen werden gleichermaßen Kenntnisse im Freihandzeichnen, im Modellbau und in Produktgestaltung vermittelt. Mittwoch, 30. Januar 2013 | 22 Im Profilfach Technik werden Inhalte der Metall- und Elektrotechnik unterrichtet. Die Theorie wird dabei durch praktische Übungen in den Schulwerkstätten und im Metall- und Elektrolabor ergänzt. Im Profilfach Informationstechnik gewinnen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, Einsichten und Fähigkeiten, die ihnen die Denk- und Arbeitsweise der Informationstechnik anschaulich erschließt. Die Theorie wird durch das Arbeiten mit Informationssystemen in der Angewandten Informationstechnik und in Computertechnik ergänzt. Die Fachschule für Technik – Fachrichtung Maschinentechnik (FTM) führt zum Abschluss zum/zur staatlich geprüften Techniker/in und vermittelt die Fachhochschulreife. Für den Schulbesuch muss eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Fachrichtung Maschinentechnik einschlägigen Ausbildungsberuf und anschließender einschlägiger Berufstätigkeit von mindestens 18 Monaten bzw. 24 Monaten (je nach Regelausbildungsdauer) vorliegen. Berufskolleg für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/en Sie möchten in einem Beruf arbeiten, in dem Sie mit Menschen zu tun haben, der Ihren naturwissenschaftlichen Neigungen entgegenkommt und der darüber hinaus zukunftssicher ist. Dann ist der Beruf „Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“ richtig. Als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in stellen Sie in der Apotheke Arzneimittel her, prüfen diese und geben sie ab. Dabei haben Sie täglich Umgang mit Patienten, die Sie über Medikamente informieren und beraten. Weitere Einsatzmöglichkeiten für Sie bestehen in der pharmazeutischen Industrie, in der Krankenhausapotheke, in Krankenkassen und im pharmazeutischen Großhandel. Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre an unserer Schule und ein halbes Jahr Praktikum in einer Apotheke. Die Anmeldung erfolgt für alle Schularten online über www. kas-bc.de/anmeldung. Weitere Informationen zu den Schularten erhalten Sie auf der Schulhomepage www.kas-bc.de oder unter der Telefonnummer 07351/346-212. Verein landwirtschaftlicher Fachbildung im Kreis Biberach e. V. – Ehemalige – Pflanzenbautag 2013 Im Ackerbau bewegen sich die Erlöse aber auch die Kosten weit über dem langjährigen Mittel. Umso wichtiger ist es mit aktuellem Know-how effizient und umweltschonend zu produzieren. Das ganze Spektrum modernen Pflanzenbaus wird beim Pflanzenbautag 2013 behandelt. Am Vormittag erläutern mehrere Referenten Möglichkeiten zum Pflanzenschutz. Der Nachmittag startet mit Empfehlungen von Peter Zoll zum Anbau, geht weiter mit Ausblicken auf die Märkte von Willi Michelberger und endet mit Sortenempfehlungen von Manfred Geiselhart. Die Tagung des Vereins landwirtschaftlicher Fortbildung im Kreis Biberach (VlF) und der BayWa findet statt am Montag, 28. Januar, von 9:30 – 16:00 Uhr im Knopfstadel in Warthausen. t t t t t Gesucht. Südfinder. Gefunden. südfinder.de Stellenangebote Wir suchen: Nachhilfelehrer/innen (Lehrer, Studenten, Übersetzer, Akademiker) für Einzelunterricht in allen Fächern Landkreise Sigmaringen und Biberach Freie Zeiteinteilung, auch nebenberuflich möglich. Bewerbungen an: ABACUS Nachhilfeinstitut www.nachhilfelehrer-jobs.de Bad Saulgau: 0 75 81 - 48 49 75 Biberach: 0 73 51 - 57 58 38 Wir expandieren und suchen für die Produktion von hochwertigen Expeditions- und Fernreisemobilen begeisterte Mitarbeiter im Spezialfahrzeugbau Manufaktur für Spezialfahrzeuge mit großer Erfahrung und viel Engagement in den Bereichen Sigmaringen: 0 75 71 - 68 14 92 Meßkirch: 0 75 75 - 92 30 85 Anzeigen führen zum Erfolg t.FUBMMGBDIBSCFJUo8*(.*(."( t8PIOLBCJOFOCBVo(',"-6 t.FDIBUSPOJLo'BIS[FVHFMFLUSJL&MFLUSPOJL Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per mail an: [email protected] VOXformat GmbH | Bahnhofstrasse 1 | 88512 Mengen | www.voxformat.com Gesucht. Südfinder. Gefunden. Ob Haus, Auto, Job oder Liebe: Südfinder findet das Glück ganz in Ihrer Nähe. Mit Angeboten von Menschen, die da zuhause sind, wo Sie zuhause sind. Südfinder finden Sie überall im Süden: in INFO – der Südfinder, in der Schwäbischen Zeitung und auf Südfinder.de. Veranstaltungen Sinnlich genießen... 1 Tasse Kaffee + 1 Stück Kuchen/Torte nur 3,50 Euro* *Angebot gültig bei Konsumation in unserem Café im ausgehängten Zeitraum. Neue Unlinger Straße 10 88499 Riedlingen Telefon: 0 73 71/ 72 69 AUTO-WIED KFZ-Reparaturen aller Fabrikate Unfallinstandsetzung Gebrauchtwagen · TÜV + AU im Haus Riedlingen Altheimer Straße 3 · Tel. 0 73 71 - 33 04 Werbung bringt Erfolg XS 44 34 46 S 48 36 50 M 52 38 54 L 56 40 44 XL 46 42 48 XXL 50 44 52 XS 54 34 56 S 42 36 44 M 46 38 48 L 50 40 52 XL 54 42 56 XXL 42 44 44 46 46 Unterricht Individuell, wirksam,nerfolgreich linge Immobilien Studienkreis Riederstadt eis Must ienkr nn Stud elma U. 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