airbus a380 - Swiss Invest Group
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SKY CLOUD IV – A380 // EMIRATES // DIE NÄCHSTE GENERATION // DIE INVESTITION – DIE NÄCHSTE GENERATION // DIE INVESTITION – DIE NÄCHSTE GENERATION Partner: Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über langjährige Erfahrung sowohl als Initiatoren als auch im Management von Assets, die Doric Gruppe insbesondere im Asset Management von Flugzeugen. Flugzeug: Der Airbus A380-800 ist eines der modernsten, leisesten und ökoeffizientesten Passagierflugzeuge seiner Größenklasse. Leasingnehmer Emirates: Renommierter Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai, einem der Luftverkehrsdrehkreuze der Welt. Beschäftigung: Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab Auslieferung des Flugzeuges und zwei Verlängerungsoptionen von zwei und drei Jahren 1; dadurch ist eine hohe Prognosesicherheit gegeben. Fremdkapital: Gemäß Prognose vollständige Tilgung des Fremdkapitals über die ersten zehn Jahre. Marktanpassung der Leasingraten: Marktanpassung der Leasingraten nach Jahr 12 vereinbart.2 Prognostizierte Ausschüttungen plus Bonusausschüttung: Prognostizierte Gesamtausschüttungen in Euro von rund 259 % 3 bezogen auf die Zeichnungssumme einschließlich Kapitalrückzahlungen. Zusätzliche Vereinbarungen: Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem wurden gesplittete Leasingraten in Euro und US-Dollar vereinbart, wobei der US-Dollar-Anteil den Kapitaldienst des US-Dollar-Fremdkapitals und der Euro-Anteil die Gesellschaftskosten und die Ausschüttungen decken soll – somit werden Wechselkursrisiken reduziert. 1 2 3 2 Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von zwei Jahren ist eine Abstandszahlung von Emirates zu leisten. Vgl. auch Seite 104. Unter Berücksichtigung einer einmaligen Bonusausschüttung von 1 % der Kapitaleinlage bei Zeichnung und Einzahlung bis zum 31. Dezember 2011. US-Dollar-Zahlungsströme wurden hierbei mit einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 umgerechnet. // PROSPEKTVERANTWORTUNG // PROSPEKTVERANTWORTUNG F ür die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen die Anbieter, die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland) und die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main, diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein (Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie Bernd Reber (Schöneck, Deutschland) gemeinsam die Verantwortung. Datum der Prospektaufstellung: 22. September 2011 Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch seinen Geschäftsführer Hermann Ebel durch seinen Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch seinen Geschäftsführer Sönke Fanslow durch seinen Geschäftsführer Mark Lapidus Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH durch seinen Geschäftsführer Bernd Reber 3 // VOR WORT // VORWORT D ie Effizienz des Flugzeuges und ein erfolgreiches Geschäftsmodell spielen gerade in einem Umfeld wirtschaftlicher Herausforderungen eine bedeutende Rolle. Die Doric Gruppe und die HANSA TREUHAND Gruppe haben diese beiden Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot zusammengeführt. DER FLIEGENDE GIGANT – LANGFRISTIG ATTRAKTIVES ASSET Der Airbus A380 ist das derzeit größte und zugleich modernste Passagierflugzeug der Welt. Die Kombination des Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu entwickelten Engine Alliance Triebwerken macht den Airbus A380 zu einem der verbrauchseffizientesten und leisesten Flugzeuge, die aktuell im Einsatz sind. Gegenwärtig verzeichnet Airbus 236 Bestellungen für den Airbus A380. Zu den größten Bestellern gehören Fluggesellschaften wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas, Lufthansa und British Airways. Diese Kunden haben ein hohes Anforderungsprofil an ihre Flugzeugflotte. Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung im Jahr 2007 bewährt. Die technische Einsatzbereitschaft unterscheidet sich bereits heute, vier Jahre nach seinem kommerziellen Ersteinsatz, nicht von anderen Großraumflugzeugen. Der Flugzeugtyp punktet durch eine leise Kabine und seinen Platzkomfort. Betreiber, wie beispielsweise Singapore Airlines, Emirates und Qantas, verzeichnen höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem Airbus A380 bedient werden. 4 // VOR W ORT // EMIRATES – INNOVATIONSKRAFT, ZUVERLÄSSIGKEIT UND KOMFORT Emirates ist gegenwärtig eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften weltweit. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft gezeigt, dass sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an verändernde Marktgegebenheiten anzupassen. In den vergangenen sechs Jahren konnte die Fluggesellschaft ein durchschnittliches Umsatzwachstum von über 20 % pro Jahr erzielen. Seit nunmehr 23 Jahren gelingt es Emirates, jedes Geschäftsjahr mit Gewinn abzuschließen. Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, der mit der Eröffnung des Terminals 3 auf den wachsenden Luftverkehr der nächsten Jahrzehnte vorbereitet ist, verschafft Emirates strategische Vorteile und gute Wachstumsperspektiven. Mehr als 400 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von Emirates. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist Teil einer Reihe von Flugzeugbeteiligungsangeboten der HANSA TREUHAND und der Doric Gruppe. Mit einer Beteiligung an dem Sky Cloud IV – A380 können Sie von den Ertragschancen eines langfristig an Emirates verleasten Airbus A380 profitieren. Airbus A380 und Emirates: Jetzt partizipieren und profitieren. 5 // INHALT // INHALT DIE INVESTITION – DIE NÄCHSTE GENERATION 2 PROSPEKTVERANTWORTUNG 3 VORWORT 4 TEIL A // DAS BETEILIGUNGSANGEBOT DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK 9 DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG 16 DIE INITIATOREN – 32 DIE DORIC GRUPPE, DIE HANSA TREUHAND GRUPPE DER MARKT 36 DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 44 DER LEASINGNEHMER – EMIRATES 54 6 TEIL B // TEIL C // WIRTSCHAFTLICHE KALKULATION RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE BETEILIGTE PARTEIEN 65 70 STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE 71 KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE 78 SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE 80 86 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 87 STEUERLICHE GRUNDLAGEN 120 ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER 127 // INHALT // TEIL D // TEIL E // TEIL F // VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN INFORMATIONEN ZUR ZEICHNUNG ANHANG GESELLSCHAFTSVERTRAG 137 LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG 185 TREUHANDVERTRAG 159 HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT 188 MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT 189 BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN – VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG 168 BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN 191 LEISTUNGSBILANZEN 2010 194 JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT DER DORIC FLUGZEUGFONDS SECHZEHNTE GMBH & CO. KG 171 ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF 176 INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN 178 HINWEIS Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. NACHTRÄGE ZUM VERKAUFSPROSPEKT Sollte zu diesem Verkaufsprospekt ein Nachtrag erstellt werden, wird dies in einem der Börsenpflichtblätter bekannt gemacht. Der Nachtrag wird bei der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, und bei der Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. 7 DER AIRBUS A380 HAT EINE // GESAMTHÖHE // VON: 24,09 m // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK DIE VERMÖGENSANLAGE Vermögensart Geschlossener Fonds Vermögensanlage/ Treugeberbeteiligung, d. h. mittelbarer Erwerb von Beitritt Kommanditanteilen am Emittenten, der Eigentümer eines Airbus A380-800 wird. Erwerbspreis/ Entspricht der Zeichnungssumme und beträgt mindestens Mindestbeteiligung/ 10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch Kapitaleinlage 5.000 EUR teilbar sein. Agio 5 % der Kapitaleinlage Gesamtbetrag Es wird Kommanditkapital i. H. v. 61.990.000 EUR (Pflicht- (Emissionskapital) einlagen) zur Zeichnung angeboten. Der Geschäftsführende Kommanditist ist gemäß Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, das Kommanditkapital um 2 % zu erhöhen oder zu verringern. Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals. Bindungsdauer Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders, soweit es um die Übertragung von Treugeberanteilen geht, möglich. Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder einer Gesamtrechtsnachfolge und ist darüber hinaus nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich. Mit der Vermögens- Siehe Seite 88 f. anlage verbundene Rechte 9 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // ANLAGEOBJEKT Flugzeug Airbus A380-800 in der Variante mit 510 MTOW (im Folgenden auch Sky Cloud IV genannt) Flugzeugtyp Langstreckenflugzeug (maximale Reichweite von ca. 10.000 km) Flugzeugausstattung vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke Seriennummer 103 des Herstellers Registrierungsnummer A6-EDW Passagierkapazität max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung) max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration) max. 517 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration) Geplante Auslieferung Juni 2012 durch Hersteller und Übernahme durch Emittent Verkäufer/Hersteller Airbus S.A.S. Kaufpreis 234.000.000 USD bzw. 175.939.850 EUR 1 Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen Betrag von 24.000.000 USD als einmalige Leasingsonderzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Emittent muss somit wirtschaftlich gesehen 210.000.000 USD als Kaufpreisfinanzierung leisten. BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT Beteiligungs- Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG gesellschaft (im Folgenden auch Emittent genannt) Geschäftsführung Doric Flight Management 16 GmbH (Geschäftsführender Kommanditist) 1 Mit Airbus und Emirates wurde vereinbart, dass der Kaufpreis des Airbus A380-800 234 Millionen USD beträgt. Umgerechnet mit einem Wechselkurs von EUR/USD 1,33 sind dies 175,94 Millionen EUR. Sollte der tatsächliche Wechselkurs bei Auslieferung des Flugzeuges abweichen, so wird entweder Emirates den Differenzbetrag aufbringen oder das langfristige Darlehen wird entsprechend gekürzt. Die Kaufpreishöhe bleibt unbeeinflusst. 10 Fondslaufzeit Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Mindestzeichnungs- 10.000 EUR; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch summe 5.000 EUR teilbar sein. Agio 5 % der Kapitaleinlage // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A Einzahlungstermine 100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt. Einzahlungs- Treugeber sind verpflichtet, ihren Beteiligungsbetrag nebst modalitäten 5 % Agio bis zum 1. Juni 2012 – und sofern sie später beitreten bis zum 25. Kalendertag des Monats (Eingang auf dem Konto) zu leisten, der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag wirksam wird. Die Ausschüttungsberechtigung erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folgemonats. Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage (zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung i. H. v. 1 % ihrer Kapitaleinlage. Platzierungsgarantie Der Emittent hat mit Herrn Hermann Ebel eine Platzierungsgarantievereinbarung über 51 Millionen EUR abgeschlossen. ANBIETER/INITIATOREN HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG (im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt) Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt) ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG Ansprechpartner HANSA TREUHAND Finance; für Anleger AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (im Folgenden auch AGR genannt) Asset Management Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH (im Folgenden auch Doric genannt) 11 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE1 ZUSAMMENFASSENDE MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE TEUR Erwerb des Flugzeuges 2,3 Finanzierungskosten 3 Fondsabhängige Kosten 4,5 Liquiditätsreserve Gesamt 175.955 2.084 13.018 1.110 192.167 IN % (DES GESAMTINVESTITIONSVOLUMENS) 91,6 % 1,1 % 6,8 % 0,6 % 100,0 % ZUSAMMENFASSENDE MITTELHERKUNFTSPROGNOSE TEUR Langfristiges Darlehen 3 Leasingsonderzahlung 3 Einlagekapital 4 Gesamt 109.023 18.045 65.100 192.167 IN % (DES GESAMTINVESTITIONSVOLUMENS) 56,7 % 9,4 % 33,9 % 100,0 % BESCHÄFTIGUNG/VERMIETUNG Leasingnehmer Emirates zählt mit zu den kosteneffizientesten und gewinnstärksten Fluggesellschaften der Welt; hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten weltweit; bedient sechs Kontinente von dem zentralen Drehkreuz in Dubai; ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard und ist vielfach international ausgezeichnet. Leasingvertrag 1 2 3 4 5 6 Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Diese Position schließt den Kaufpreis des Flugzeuges und Erwerbsnebenkosten ein. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Inkl. 5 % Agio i. H. v 3.099.500 EUR. Eine detaillierte Darstellung der fondsabhängigen Kosten findet sich auf der Seite 66. Die Abstandszahlung wird berechnet auf Basis der Summe der für die Jahre 11 und 12 zu zahlenden USD- und Euro-Leasingraten abdiskontiert mit einem unterstellten USD-LIBOR-Satz von 1 % p. a. und einem unterstellten EURIBOR-Satz von 2 % p. a. 12 Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übernahme des Flugzeuges plus zwei Verlängerungsoptionen von zwei und drei Jahren. Bei Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption ist eine Abstandszahlung i. H. v. ca. 12.469.700 6 USD und 11.264.000 6 EUR von Emirates zu leisten. Leasingsonder- Bei Übernahme des Flugzeuges leistet Emirates eine ein- zahlung malige Leasingsonderzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren von 24 Millionen USD bzw. 18,05 Millionen EUR 3. // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A Laufende Über die Grundlaufzeit, d. h. über zehn Jahre, Leasingraten 1.565.500 USD 1 pro Monat plus 454.774 EUR pro Monat, insgesamt somit 1.631.842 EUR 2 pro Monat. Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption, d. h. über zwei Jahre, 525.000 USD plus 479.173 EUR pro Monat, somit 873.910 EUR 2 pro Monat. Bei Ausübung der zweiten Verlängerungsoption betragen die Leasingraten in den folgenden drei Jahren 570.000 USD und 818.797 EUR, insgesamt somit rund 1.247.368 EUR 2. Bei gutachterlich belegten Marktanpassungen kann die monatliche Leasingrate nach oben angepasst werden. Veräußerung Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach 15 Jahren zu ca. 30 % 3 des ursprünglichen Kaufpreises. DARLEHEN Langfristiges Darlehen Darlehensgeber Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“), (zusammen „Darlehensgeber“ oder „Banken“) Langfristiges Darlehen bis zu 145.000.000 USD bzw. 109.022.556 EUR 2 Laufzeit/Rückführung Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine Laufzeit von zehn Jahren Zinssatz bis USD-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 2,85 % p. a. zum Jahr 10 Verfügbares Zwischenfinanzierungsdarlehen Darlehensgeber NORD/LB 1 Zwischenfinanzierungs- Umgerechnet in Euro bis zu 65 Millionen USD zu dem darlehen 4 Wechselkurs bei Auslieferung des Flugzeuges Laufzeit 12 Monate ab Auslieferung des Flugzeuges Zinssatz 1 Monats-Basiszinssatz zzgl. einer Marge von 1,2 % p. a. 2 3 4 Unter der Annahme, dass der USD-Basiszinssatz 2,35 % p. a. beträgt. Weicht der entsprechende Zinssatz bei Auslieferung des Flugzeuges ab, erfolgt eine Anpassung der USD-Leasingrate nach oben bzw. nach unten. Darüber hinaus findet eine Anpassung der USD-Leasingrate bei einer Reduktion des langfristigen Darlehens statt. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Vor Abzug von Rekonfigurations- und Remarketingkosten. Die Prognoserechnung sieht eine Inanspruchnahme des Zwischenfinanzierungsdarlehens nicht vor. 13 TEIL A // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS Prognosezeitraum bis 15. Juni 2027 Geplante 61.990.000 EUR plus 5 % Agio Kapitalerhöhung Laufende jährliche Prognostizierte laufende Ausschüttungen (einschließlich Ausschüttungen 1 Kapitalrückzahlungen) in der Betriebsphase bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio („Einlagekapital“): 8 % p. a für die Jahre 2012 2 bis 2022 14 % p. a. für die Jahre 2023 und 2024 16 %3 p. a. für die Jahre 2025 bis 2027 rund 106 % 3,4 aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich für das Jahr 2027 Ausschüttungen erfolgen in Euro, jeweils geplant am Ende eines Kalenderjahres, erstmals bis zum 31. Dezember 2012 für das Jahr 2012. Bonusausschüttung Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage bzw. ihren Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung i. H. v. 1 % ihrer Kapitaleinlage bzw. ihres Beteiligungsbetrages, die zusammen mit der laufenden, prognostizierten Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 bis zum 31. Dezember 2012 zu leisten ist. Gesamtausschüttungen Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung 1 der geleisteten Kapitaleinlage und Kapitalrückzahlungen. Bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 erhalten die Anle- 1 2 3 4 5 Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen und nicht notwendigerweise aus Gewinnen. In den prognostizierten Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten (siehe Seite 78). Es handelt sich um Ausschüttungen vor Steuern. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme, d. h. gemäß Prognose ab Juli 2012. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung i. H. v. 1 % der Kapitaleinlage. 14 ger über den gesamten Prognosezeitraum inkl. prognostiziertem Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte Gesamtausschüttung von rund 259 % 4,5 bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt, dass der Anleger bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten ist und seine Kapitaleinlage zzgl. Agio geleistet hat. Bei einem späteren Beitritt entfällt die Bonusausschüttung. Bei einem Beitritt nach dem 1. Juli 2012 reduziert sich ebenfalls die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und somit die Gesamtausschüttungen entsprechend. // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // TEIL A // PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN EURO FÜR EINE KAPITALEINLAGE I. H. V. 100.000 EUR ZZGL. AGIO 1 120.000 114,00 % 4 110.000 20.000 16,00 % 14,00 % 8,00 % 10.000 5,00 % 2 0 20123 2013 2014 2015 2016 Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen 1 2 3 4 2017 2018 2019 2020 2022 2021 Einkommensteuerzahlungen 2023 2024 2025 2026 2027 Bonusausschüttung Vgl. Kapitalrückflussprognose auf Seite 78 f. Inkl. Bonusausschüttung für Anleger, die bis zum 31. Dezember 2011 beitreten und ihre Kapitaleinlage zzgl. Agio leisten. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme, d. h. gemäß Prognose ab Juli 2012. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. STEUERLICHE GRUNDLAGEN Steuerliche Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens- Behandlung verwaltende Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 120 ff. ANLEGERKREIS Anlegerkreis Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe hierzu Seite 138 f.) Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es richtet sich an Privatpersonen, die eine langfristige Investition im Bereich der Luftfahrtindustrie suchen und die Beteiligung über den gesamten Beteiligungszeitraum im Privatvermögen halten. 15 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG D ie wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken) werden nachfolgend dargestellt. Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG tätigen die Anleger ein Engagement, dessen endgültiges Ergebnis nicht im Vorhinein feststehen kann. Anleger sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken informieren. Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt nicht individuelle Risiken auf Ebene eines einzelnen Anlegers. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor Eingehen einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend prüft und, soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt) zu Rate zieht. Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von den prognostizierten Daten können die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung einer Vermögensanlage erheblich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sachverhalte auch kumuliert erfolgen kann, d. h. mehrere Negativabweichungen können gemeinsam auftreten. Das Risiko des Misserfolges in Form von von der Prognose abweichenden geringeren Ausschüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage zzgl. Agio ist nicht auszuschließen. Die Risiken können in prognose- oder anlagegefährdende sowie anlegergefährdende Risiken eingeteilt werden. Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der Prognose führen, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen können. Prognosegefährdende Risiken können je nach Anzahl und Ausmaß auch anlagegefährdend wirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden Risiken, die prognose- oder anlagegefährdend sind, sowohl prognose- als auch anlagegefährdend gekennzeichnet. Anlegergefährdende Risiken sind solche Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Kapitaleinlage zzgl. Agio führen können, sondern eventuell auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken, die einer höheren Risikokategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei immer auch die Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n). 16 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, ein gegenüber dem geplanten Einlagekapital um bis zu 2 % höheres endgültiges Einlagekapital festzusetzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf rund 256 % 1,3, bezogen auf das höhere Einlagekapital, was im Vergleich zur Prognoserechnung zu geringeren Ausschüttungen führt als gegenwärtig prognostiziert. WÄHRUNG Durch Wechselkursänderungen von Währungen, vor allem dem US-Dollar im Vergleich zum Euro, können sich die Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten entsprechend verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an Berater oder auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind. Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung Euro ist, jedoch Flugzeugveräußerungen oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen meistens in US-Dollar erfolgen. Die Leasingraten werden während der Grundmietzeit und den Verlängerungsoptionen sowohl in Euro als auch in US-Dollar geleistet. Sollte vorhandene US-Dollar-Liquidität für Euro-Zahlungen benötigt werden oder umgekehrt Euro-Liquidität für US-Dollar-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkursrisiko. Für den Emittenten besteht das Risiko, dass zukünftige Erlöse in US-Dollar anfallen und Wechselkursentwicklungen dazu führen, dass diese Beträge in Euro geringer sind als gegenwärtig prognostiziert. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert. VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst wesentlich das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten. Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Juni 2027 ein Veräußerungserlös2 i. H. v. ca. 30 % des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. rund 84 % des Einlagekapitals 3) in US-Dollar unterstellt. In der Prognoserechnung wird angenommen, dass das Flugzeug im Jahr 2027 von Emirates im Half Life Zustand zurückgegeben wird. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Flugzeug im Jahr 2027 zu dem angenommenen Wert zu veräußern, hängt von den dann geltenden Marktbedingungen ab. Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Marktbedingungen bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke ab- 1 2 3 Unter Berücksichtigung der Bonusausschüttung von 1 % der Kapitaleinlage. Vor Abzug von Rekonfigurations- und Remarketingkosten. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 17 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ANLAGEGEFÄHRDEND ✘ ✘ ✘ ✘ < hängen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges und Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Umrüstung des Flugzeuges entstehen, die den Nettoerlös reduzieren. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten die gegenwärtig prognostizierten Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten überschreiten. Dies gilt insbesondere für den Airbus A380 als neuen Flugzeugtyp, für den bislang keinerlei Erfahrungswerte zu Rekonfigurations-, Wartungs- und Remarketingkosten vorliegen. Es besteht daher das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungserlös des Flugzeuges niedriger als erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als angenommen. Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge bei einer früheren Veräußerung vorrangig zu bedienen. REMARKETING DES FLUGZEUGES Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges können erhebliche Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Umrüstung der Flugzeugkabine und die Vornahme von Wartungsarbeiten entstehen. Die Liquiditätsreserve kann hierfür unzureichend sein. Die Kosten bzw. Stillstandszeiten für das Flugzeug bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden, weil diese ausschließlich von den Erfordernissen des künftigen Betreibers nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietverlängerungen, d. h. in zehn, zwölf oder 15 Jahren, bestimmt werden. Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende Kosten hierfür nicht von einem neuen Betreiber übernommen werden, diese damit der Emittent zu tragen hätte und somit Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als prognostiziert oder dies zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann. BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN DES FLUGZEUGES Im Rahmen des Leasingvertrages wird der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter insbesondere auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen. Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungsprogramm des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen. Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom prospektierten Ergebnis führen kann. Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger Übernahme durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis bis hin zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann. 18 ANLEGERGEFÄHRDEND PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer oder Käufer des Flugzeuges abgewälzt werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Es besteht damit das Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger. VERTRAGSABSCHLÜSSE/ ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer auch alle anderen Vertragspartner des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Kaufvertragsübernahmevereinbarung noch nicht abgeschlossen. Sollte dieser wesentliche Vertrag nicht zustande kommen oder nicht erfüllt werden, so ist auch eine Rückabwicklung des Emittenten nicht auszuschließen, was zu einem Kapitalverlust zzgl. Agio für den Anleger führen kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass einer oder mehrere (Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder erfüllen können. Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur Kündigung zentraler Verträge, wie z. B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an das Bankenkonsortium und an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann. Kommt der Emittent seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu erheblich negativen Abweichungen von dem prospektierten Ergebnis führen würde. Dies kann dazu führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden kann. SONSTIGE KOSTEN DER FINANZIERUNG Der Emittent wird unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflichtet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten aus den Darlehensgewährungen zu tragen. Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der Ertrag des Emittenten entsprechend verringern und damit die Ausschüttungen an die Anleger. Dies kann dazu führen, dass die Kapitaleinlage zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden kann. 19 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die insgesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird eine Verzinsung für liquide Mittel in Euro und US-Dollar von 2 % p. a. ab dem Jahr 2014 angenommen, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen für Euro- und US-Dollar-Geldmarktanlagen der letzten zehn Jahre entspricht. Sollten die prognostizierten Zinserträge für den Emittenten nicht erzielt werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin zu einer Reduktion der Ausschüttungen, bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio. BESCHLUSSFASSUNG/MAJORISIERUNG Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme befindet sich bei Beschlussfassungen in der Minderheit und kann seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein einzelner Anleger, einschließlich des Platzierungsgaranten, wenn dieser unter der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wird, mit einer großen Zeichnungssumme die Stimmenmehrheit und damit einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt. Dies bedeutet für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner mit einer großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können. Die Mehrheit der Gesellschafter kann ferner Beschlüsse fassen, die aus Sicht des einzelnen Anlegers nachteilig sind, weil sie ihn etwa auf einen Nachschuss oder auf Maßnahmen verpflichten, die er in der Gesellschafterversammlung nicht bereit war, mitzutragen. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT HAUSTÜR- BZW. FERNABSATZGESCHÄFTEN Wird die Beteiligung im Wege des Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzes vertrieben, besteht das Risiko, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen genügen und einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebotes, ihre Beteiligung wirksam widerrufen können. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Beifügung von Widerrufsbelehrungen zu diesem Prospekt von der Rechtsprechung als Einräumung eines allgemeinen Widerrufsrechts gewertet wird und insofern die Widerrufsbelehrungen nicht in erforderlichem Umfang oder erforderlicher Form erfolgen. Hierdruch können weitere Widerrufe berechtigt sein. In der Folge kann der Emittent verpflichtet sein, diesen Anlegern Rückzahlungen bis zur Höhe der erbrachten Zahlungen zu leisten. Hierdurch wird die Liquidität des Emittenten belastet, und die Ausschüttungen an die Anleger würden sich verringern. In Extremfällen kann es zur Insolvenz des Emittenten kommen, die Anleger können ihre Einlage teilweise oder vollständig verlieren. 20 ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND GUTHABENZINSEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND STEUERLICHE RISIKEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Nationale steuerliche Aspekte Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes basiert auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Rechtslage. Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Abweichende Beurteilung durch die Finanzverwaltung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das steuerliche Konzept insgesamt oder in Einzelpunkten anders beurteilt und zu der Einkunftsart des Emittenten, zu der Höhe der Einnahmen oder der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und/oder der Höhe nach eine andere Auffassung vertritt und es deshalb in einzelnen oder sogar in allen Jahren der Laufzeit des Beteiligungsangebotes zu anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden steuerlichen Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Einkunftsart, der Überschusserzielungsabsicht, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den Abschreibungen, der Besteuerung einer Flugzeugveräußerung). Dies könnte zusätzliche Steuerbelastungen für den Emittenten zur Folge haben, sich damit negativ auf die Höhe der Ausschüttungen an die Anleger auswirken und darüber hinaus zu höheren steuerlichen Belastungen bei den Anlegern führen. Ordnet z. B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG), würde sich für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommensteuer, der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte („Abgeltungsteuer“) wäre nicht anwendbar, und die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. Änderungen von bestehenden Verwaltungsanweisungen Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung veröffentlichte Auffassung zu einzelnen für das Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften ändert, oder sich eine Änderung ihrer Auffassung aus neuen Urteilen der Finanzgerichte ergibt, und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom Investor mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hierdurch kann es zu Verlusten kommen, die die Kapitalbeteiligung übersteigen. 21 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // Änderungen von bestehenden Vorschriften/Gesetzesänderungen Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns) künftig auch rückwirkend ändern, oder neue Steuern eingeführt werden, und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen für den Anleger oder den Emittenten kommt. Abweichung vom Beteiligungskonzept Sollten der Emittent oder die Anleger durch eine Gesellschafterentscheidung das Beteiligungskonzept abweichend von dem in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Plan umsetzen oder anders als gegenwärtig geplant eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vorgenommen werden oder die Platzierungsgarantie anders als gegenwärtig geplant nicht erfüllt werden und sich dadurch das Fremdkapital des Emittenten erhöhen, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption in Teilen oder insgesamt anders beurteilt. Dies kann zu höheren Steuerbelastungen für den Emittenten und die Anleger führen. Steuerliche Risiken auf Anlegerebene Eine persönliche Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage eines Anlegers kann dazu führen, dass dieser Anleger keinen Totalüberschuss im Rahmen der Beteiligung erzielt. Dies kann zu erheblichen negativen steuerlichen Konsequenzen bei dem Anleger führen. Internationale steuerliche Aspekte Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten als Eigentümer des Flugzeuges oder für die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten, sofern sie diesem nicht aufgrund eines Leasingvertrages vom Leasingnehmer zu erstatten sind, würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend verringern. Zudem können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben. Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten oder auf die Einkünfte aus der Vermietung durch Rechtsänderungen von nationalem Recht, zwischenstaatlichen Abkommen oder dem Recht in dem Staat des jeweiligen Leasingnehmers zukünftig ausländische (Quellen-)Steuern anfallen (beispielsweise bei Wechsel des Leasingnehmers mit einem anderen Ansässigkeitsstaat als Emirates) und diese nicht erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung ihrer Ausschüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann. 22 ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND ANDERE RECHTSKREISE/RECHTSÄNDERUNGEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem und amerikanischem Recht. Es ist außerdem regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren, Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das Risiko erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben. Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur, die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Weiterhin können sich durch Kündigung bzw. Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen geänderte steuerliche Rahmenbedingungen ergeben. Hierdurch kann es zu Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen. HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE/FUNGIBILITÄT Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige Investition. Verkauf und Übertragung der Vermögensanlage sind nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders (im Fall der Treugeberbeteiligung) möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich. Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt, sodass der Anleger als Verkäufer einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen verbunden sein (Fungibilitätsrisiko). Eventuell kann gar kein Käufer gefunden werden. Darüber hinaus kann eine Veräußerung für den Veräußerer mit nachteiligen steuerlichen Folgen verbunden sein. Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Möglichkeit der Rückgabe der Anteile besteht nicht. 23 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Prospekthaftungsansprüche gegen die Anbieter sind gemäß § 13 VerkProspG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Börsengesetz für solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot beitreten, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Prospektfehler vorliegt oder nicht. Das erste öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung des Verkaufsprospektes gem. § 9 Abs. 1 und 2 VerkProspG in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Für den Anleger bedeutet dies, dass nach Ablauf dieser Frist Prospekthaftungsansprüche gegebenenfalls nicht geltend gemacht werden können. MARKTRISIKO Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten, wird unter anderem davon bestimmt, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation entwickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten, geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrtindustrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar, wie sich Kerosinpreisschwankungen auf den Markt auswirken werden und ob die Fluggesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Umwelteinflüsse (wie z. B. das Auftreten der Vulkanaschewolke über Island oder das Erdbeben mit anschließendem Tsunami in Japan), neue Umweltauflagen oder anderweitige Fluggebühren können zu erheblichen Belastungen oder Einschränkungen des Flugverkehrs bzw. für die Fluggesellschaften führen. Infolge der vorstehenden Entwicklungen kann sich der Bedarf an Flugzeugen negativ verändern. Nicht ausgeschlossen werden kann, die Einführung von Alterslimits, Lärm- und Emissionslimits, die einen Weiterbetrieb des Flugzeuges unmöglich machen können. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen. POLITISCHE RISIKEN In vielen Staaten der Arabischen Liga1 erhebt sich die Bevölkerung gegen die herrschenden Autokraten. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bislang von diesen Aufständen nicht betroffen. Ob sich deren Regierung als stabil erweisen wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Falls es aber auch dort zu Unruhen kommen sollte, würden diese auch die Fluggesellschaft Emirates betreffen, da diese mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai steht und ihr Hauptsitz in Dubai angesiedelt ist. In diesem Fall kann dies zu einer Nichterfüllung von Leasingratenzahlungen bzw. vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages mit Emirates führen und es kann somit zu einer Reduktion von Ausschüttungen für die Anleger bis hin zum teilweisen oder gesamten Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio kommen. 1 Mitglieder: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuweit, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate 24 ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND BONITÄTSRISIKEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u. a. des Leasingnehmers oder gegebenenfalls eines zukünftigen Leasingnehmers oder eines Käufers, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner und der Finanzierungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass einzelne Ansprüche des Emittenten nicht durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllen. Hieraus können höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und eventuell kann ein Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio die Folge sein. EU-RICHTLINIEN: REGULIERUNG ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS-MANAGER/NATIONALES RECHT Die Richtlinie zur Aufsicht alternativer Investmentfonds-Manager („AIFM“) ist seit 21. Juli 2011 in Kraft und sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für sämtliche Manager sogenannter „alternativer Investmentfonds“ vor, wozu auch geschlossene Fonds gehören. Der Gesetzgeber hat zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wer im Rahmen eines geschlossenen Fonds AIFM ist und ob die in der Richtlinie genannten erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen von dem jeweiligen AIFM erfüllbar sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus und zusätzlich wird von der Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz über Vermögensanlagen zu erlassen. Welche Pflichten und Zusatzkosten sich hieraus für die Beteiligungsgesellschaft ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die neuen Regeln bis Juli 2013 in Kraft treten. Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie in nationales Recht oder des Gesetzes über Vermögensanlagen oder zukünftige ähnliche Regelungen, deren Regularien nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss, was zu einem erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Gegebenenfalls können auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen im Vergleich zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis für den Anleger entsprechend reduzieren. 25 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Die HANSA TREUHAND Finance ist Finanzdienstleister gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und untersteht damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da die HANSA TREUHAND Finance Verwalter von Objektgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG ist, ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen. Es besteht das Risiko, dass die HANSA TREUHAND Finance ihren Verpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG nicht nachkommt, sodass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden müsste. Der Verwaltungsaufwand des Emittenten würde sich signifikant erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür sind nicht prognostiziert und werden, falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern. Es ist auch denkbar, dass der Emittent diese Regelungsauflagen nicht erfüllen kann und abgewickelt werden muss. Dies kann für den Anleger zu einem Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen. ÜBERNAHMERISIKO Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Juni 2012) nicht eingehalten werden kann und es zu einer Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Prognoserechnung. Eine spätere Übernahme als geplant kann zu geringeren Einnahmen, höheren Kosten (z. B. Erhöhung der Bereitstellungsgebühren und der Marge) und veränderten steuerlichen Ergebnissen führen; gegebenenfalls müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder zeitlich verschoben werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und der Emittent rückabgewickelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die geleisteten Einlagen aufgrund nicht mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungskosten, Gutachterkosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig zurückgezahlt werden können. INTERESSENKONFLIKTE Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Komplementärs des Emittenten sowie des Asset Managers ebenfalls Geschäftsführer in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften sowie bei verschiedenen Gesellschaften der Doric Gruppe sowie der HANSA TREUHAND Gruppe tätig. Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen einzelner Personen können Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien verursachen. Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die Interessen des Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies gegebenenfalls von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für den Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren. Dies kann auch für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen. 26 ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND LEASINGRATEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt von den Einnahmen aus dem Leasingvertrag mit Emirates oder gegebenenfalls einem anderen Leasingnehmer während der Beteiligungslaufzeit ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu geringeren Nettoeinnahmen für den Emittenten kommt oder der Leasingnehmer Emirates ganz ausfällt. Es ist derzeit nicht absehbar, inwieweit Emirates seine finanziellen Verpflichtungen, insbesondere aus den bestehenden, bedeutsamen Abnahmeverpflichtungen gegenüber den großen Flugzeugherstellern, erfüllen wird, wenn sich beispielsweise Wachstumsannahmen aufgrund der internationalen Konkurrenz im Luftverkehrsmarkt und Abschottungsbemühungen einzelner Länder als zu optimistisch erweisen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Emirates in diesem Fall entgegen der Prognose das Flugzeug nach zwölf Jahren zurückgibt und ein Markt für den A380 zu diesem Zeitpunkt nicht besteht. Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine eventuelle Weitervermietung im Falle einer Kündigung eines zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit Verzögerung abgeschlossen werden kann und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserechnung liegen. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages mit Emirates und einer nicht vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Bankenkonsortium von seinem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder die vollständige Kapitaleinlage zzgl. Agio verlieren. Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter werden sich verringern. Dies kann zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio bedeuten. NEUENTWICKLUNG Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen neu entwickelten Flugzeugtyp, dessen erste Ablieferung im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen bei Werkstoffen und Technik bzw. des Produktionsprozesses der ersten Serie sowie der Größe des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb des Flugzeuges gegenwärtig aufgrund von mangelnden Erfahrungswerten nicht eingeschätzt werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw. dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen können. Dies kann bei einer Anschlussvermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren Kosten für den Emittenten führen, was die Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren wird und zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen kann. 27 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ✘ ✘ ✘ ✘ Im Rahmen des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen alle versicherbaren Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) nach international üblichen Standards zu versichern. Die Mindestdeckungshöhe orientiert sich dabei am Alter des Flugzeuges. Weiterhin muss der Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden gegenüber Dritten versichern. Existiert kein gültiger Versicherungsschutz, muss das Flugzeug am Boden bleiben. Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust des Flugzeuges dazu kommen, dass das Einlagekapital nicht bzw. nicht vollständig durch die Versicherungsansprüche nach Rückführung der ausstehenden Bankdarlehen abgedeckt ist. Falls bei einem Versicherungsschaden die Versicherung nicht zahlt oder die Versicherungssumme nicht ausreichend ist und Emirates ebenfalls für die Schäden nicht einsteht, muss der Emittent als Eigentümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen Lasten einschließlich Schäden Dritter tragen. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes des Gesellschaftskapitals und damit der Einlage nebst Agio des Anlegers. FREMDFINANZIERUNG Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag und dem langfristigen Darlehen ist der Emittent dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen einzuhalten. Ist der Emittent dazu nicht in der Lage, können die Darlehensgeber das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung des langfristigen Darlehens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdarlehen kündigen („Cross Default“). Dies wird umgekehrt auch für das langfristige Darlehen bei einer Kündigung des Zwischenfinanzierungsdarlehens gelten. In einem solchen Fall ist es dem Bankenkonsortium möglich, das zu ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern, um die ausstehenden Darlehensbeträge zu bedienen. Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil seiner Anlage oder sogar das komplette Einlagekapital nebst Agio zu verlieren. Der Fremdkapitalanteil beträgt ca. 62 % des Flugzeugkaufpreises. Das Fremdkapital ist vorrangig zu bedienen. Sollten die Zahlungen des Leasingnehmers nicht zur Begleichung der Fremdkapitalzinsen und -tilgungen ausreichen und dadurch keine ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen, ist der Darlehensgeber zur Vollstreckung in das Flugzeug berechtigt. Dies kann zu einer Reduktion von Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio für den Anleger führen. 28 ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND VERSICHERUNGEN PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ANLEGERGEFÄHRDEND ANLAGEGEFÄHRDEND PLATZIERUNGSGARANTIE PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN Die Platzierungsgarantie deckt nicht die gesamte geplante Kapitalerhöhung inkl. Agio ab, sondern zusammen mit dem langfristigen Darlehen nur die Kaufpreiszahlung für das Flugzeug. Kommt Herr Hermann Ebel als Garantiegeber seinen Verpflichtungen unter der Platzierungsgarantie nicht nach, muss der Emittent das Zwischenfinanzierungsdarlehen verlängern oder das ausstehende Einlagekapital über langfristiges Fremdkapital refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber der Prognose höheren Zinsbelastung für den Emittenten kommen. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des Flugzeuges kommen, sollte der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierung nicht verlängern oder keine langfristige Finanzierung über den Zwischenfinanzierer oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein. Unter solchen Gegebenheiten sind zunächst die Verpflichtungen gegenüben den Darlehensgebern zu erfüllen, erst gegebenenfalls danach verbleibende Beträge stehen zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete Kapitaleinlagen zzgl. Agio nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden können. DRITTPARTEIEN Diesem Prospekt liegen Gutachten und Berichte von Drittparteien zugrunde. Die Korrektheit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und/oder Prognosen dieser Gutachten oder Berichte sich als ungenau oder falsch bzw. von der Prognose abweichend herausstellen, mit der Folge geringerer Ausschüttungen an die Anleger bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio. PROGNOSERISIKEN Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen der Initiatoren. Inwieweit die Annahmen, beispielsweise zur Laufzeit des Leasingvertrages, sich tatsächlich materialisieren, ist nicht abschätzbar. Insbesondere hat der Präsident von Emirates, Tim Clark, zuletzt geäußert, dass Emirates seine Flugzeuge nach zwölf Jahren Nutzung auswechseln wird. Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert werden. Sämtliche Bezugnahmen im Prospekt auf in der Zukunft liegende Ereignisse sind Annahmen und stellen keine verbindlichen Handlungsabsichten dar. Sie dienen lediglich der Illustration einer Handlungs- und/oder Ergebnisalternative von vielen möglichen Handlungsalternativen oder möglichen Ereignissen. Die Risiken aus wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen trägt vollständig und allein der Anleger. Dies kann dazu führen, dass Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt und/oder in geringerer Höhe als prognostiziert erfolgen oder ganz ausbleiben. 29 TEIL A // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // ANLAGEGEFÄHRDEND ANLEGERGEFÄHRDEND FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes wird die Finanzierung der Vermögensanlage durch ein persönliches Darlehen des Anlegers weder empfohlen noch wird die Möglichkeit einer solchen Darlehensaufnahme angeboten. Es wird im Gegenteil hiervon ausdrücklich abgeraten. Bei Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung der Vermögensanlage muss dieser Kredit auch dann einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden, wenn die Ausschüttungen des Emittenten hinter der Prognose zurückbleiben oder, wenn es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommt. Ferner besteht das Risiko, dass eine persönliche Anteilsfinanzierung, z. B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurückgeführt werden muss, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Vermögensanlage liquidiert oder veräußert werden kann. Ebenso besteht bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage das Risiko, dass die persönliche Anteilsfinanzierung zum entsprechenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann oder eine Rückführung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich ist. Hierdurch können laufende Verluste beim Anleger entstehen, die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen können. Zusätzlich besteht dann auch das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Überschusserzielungsabsicht des Anlegers nicht anerkennt. Die Einkünfte des Anlegers wären nicht steuerbar, negative Einkünfte können folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ausgeglichen werden („Liebhaberei“). HAFTUNG DES ANLEGERS Für jeden Kommanditisten gilt, dass seine Haftung auf die Höhe seiner Hafteinlage, die jeweils 10 EUR pro 1.000 EUR seiner jeweiligen Kapitaleinlage beträgt, beschränkt ist. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich identisch, da die gesetzliche Haftung des Kommanditisten für Schulden der Gesellschaft zwar unmittelbar nur den Kommanditisten in Höhe seiner Einlage trifft, dieser jedoch verlangen kann, dass der Treugeber ihn von seiner Haftung freistellt. Nachdem die jeweilige Kapitaleinlage vollständig eingezahlt ist, unterliegt der Anleger keiner weiteren Nachschussverpflichtung oder Haftung (§§ 171, 172 HGB). Die gesetzliche Haftung kann bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme jedoch wieder aufleben, falls das Kapitalkonto des Anlegers die Haftsumme unterschreitet, z. B. dadurch, dass Entnahmen/Ausschüttungen an den Anleger erfolgen, denen keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen (§ 172 Abs. 4 HGB). Es besteht daher das Risiko des Wiederauflebens des Haftungsrisikos. Im Falle des Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten des Emittenten bis zu fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister in Höhe der Haftsumme (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt bei einer Auflösung des Emittenten. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen vollständig zurückgefordert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist oder der Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung auf die Hafteinlage nicht anerkennt. Dies kann dazu führen, dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeichneten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden. 30 // DIE RISIKEN DER BETEILIGUNG // TEIL A ANLAGEGEFÄHRDEND ANLEGERGEFÄHRDEND MAXIMALES RISIKO PROGNOSEGEFÄHRDEND RISIKEN ✘ ✘ ✘ Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, die aus der Sicht des einzelnen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder Auswirkung haben können. Es können darüber hinaus weitere, nicht vorhergesehene Risiken auftreten oder die hier aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten. Höhere Verluste als die der Kapitaleinlage sind möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen Ausgestaltung der Anlage (z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten, Steuerberatungskosten, an den Emittenten gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages zu erstattende Mehraufwendungen) oder einer Finanzierung der Vermögensanlage (siehe Seite 30) anfallen, wenn von der Finanzverwaltung Strafzinsen festgesetzt werden oder, wenn – was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nicht anerkennt. Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich des aufgewendeten Agios), und darüber hinaus in dem Anfall von den in dem vorstehenden Absatz beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nach deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung. Zusätzliche Verluste können auch durch eine Verpflichtung zu steuerlichen Nachzahlungen entstehen. Über den Verlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio hinaus ist als maximales Risiko eine Insolvenz des Anlegers im Falle einer Fremdfinanzierung der Beteiligung möglich. Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage, einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken, sind vorstehend erläutert. Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der Anbieter nicht. 31 TEIL A // DIE INITIATOREN // DIE INITIATOREN DIE DORIC GRUPPE D ie Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) wurde 2005 von Dr. Peter E. Hein, Mark // VERTEILUNG DER DORIC-VERWALTETENANLAGEGÜTER (STAND: JULI 2011) Lapidus und Bernd Reber mit gleichen Anteilen gegründet. Erneuerbare Energien 7% Das Stammkapital der Doric beträgt gegenwärtig 1.320.000 EUR und wird mehrheitlich von den Gründungsgesellschaf- Schiffe 2% Immobilien 13 % tern gehalten. Die Doric Emissionshaus GmbH& Co. KG („Doric Emissionshaus“) ist eine Tochtergesellschaft der Doric. Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften („Doric Gruppe“) mit Büros in London, Offenbach am Flugzeuge 78 % 100 % = 2,9 Mrd. EUR (ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen) entspricht dem Kaufpreis der Anlagegüter. Main, Krackow und Westport (USA), hat 56 Mitarbeiter. Die Doric Gruppe konzentriert sich auf das Arrangieren und die Strukturierung von Projektfinanzierungen, die Konzeption Mittlerweile hat die Doric Transaktionen mit Fluggesellschaf- von Beteiligungsangeboten und die umfassende Betreuung ten mit Sitz rund um den Globus abgeschlossen, u. a. im von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset Nahen Osten, in Asien, den USA sowie Europa, und dies mit Management der erworbenen Wirtschaftsgüter sowie das renommierten Leasingnehmern wie Emirates, Cathay Pacific, Asset Management für Dritte. Die Doric Gruppe ist in den Singapore Airlines und Virgin Atlantic. Insgesamt ist die Segmenten Transport, Erneuerbare Energien und Immobilien Doric gegenwärtig neben den 13 Doric Flugzeugfonds bei tätig. 13 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt. Zu den von der Doric gehaltenen Gesellschaften, in denen Das Gesamtinvestitionsvolumen der bereits abgeschlosse- die Strukturierungsaktivitäten und die Konzeption der Betei- nen Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über ligungsangebote durchgeführt werden, gehört die Doric 3,2 Milliarden EUR, hiervon entfallen auf die Strukturierung Emissionshaus GmbH & Co. KG („Anbieter und Konzeption“) und das Asset Management für Dritte ca. 1,3 Milliarden EUR. und die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Strukturierung“). Flugzeugleasing ist eines der Kerngeschäftsfelder der Doric Gruppe. Geschäftsführung und „Aviation-Team“ haben bereits vor Gründung der Doric seit Anfang der 1990er-Jahre Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum über 30 verschiedene Transaktionen mit unterschiedlichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern (darunter Iberia, Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und United Airlines) durchgeführt. Daraus resultieren die Erfahrungen der Doric in Bezug auf Anschlussvermietung und Verwertung von Flugzeugen. 32 // DIE INITIATOREN // TEIL A LEISTUNGSBILANZ Der erste Doric Flugzeugfonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt. Bei allen Doric Flugzeugfonds erfolgen die Ausschüttungen Die Doric Gruppe entwickelt, arrangiert, verwaltet und betreut und die Tilgung des Fremdkapitals wie geplant. Doric Flug- Investitionen für private und institutionelle Investoren. Die zeugfonds 10, Doric Nimrod Air One und Doric Nimrod Air untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Doric Two wurden als Private Placement platziert. Zum Zeitpunkt Gruppe in den Jahren 2005 bis 2010. dieser Prospektaufstellung befindet sich der zuletzt veröffentlichte Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co. KG (Sky Cloud III; Prospektaufstellungsdatum: 15. April 2011) DORIC FLUGZEUGFONDS noch in der Platzierung. Das Eigenkapital aller übrigen Doric BETEILIGUNGSANGEBOT LEASINGNEHMER Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG Flugzeugfonds wurde platziert. Virgin Atlantic Airways Ltd. Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG Air Mauritius Ltd. Doric Flugzeugfonds Vierte GmbH & Co. KG Singapore Airlines Ltd. Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG Emirates Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co. KG Emirates Doric Flugzeugfonds Achte GmbH & Co. KG Cathay Pacific Airways Ltd. Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co. KG Emirates Doric Flugzeugfonds Zehnte GmbH & Co. KG AirAsia Berhad Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG AirAsia Berhad Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermittelt darüber hinaus die Tabelle auf Seite 194 ff. in diesem Prospekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos angefordert werden bei der Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH Berliner Straße 114 Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG Emirates 63065 Offenbach am Main Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co. KG Emirates oder über Doric Nimrod Air One Limited Emirates [email protected] Doric Nimrod Air Two Limited Emirates // ENTWICKLUNG DES ARRANGIERTEN INVESTITIONSVOLUMENS UND DER IM ASSET MANAGEMENT VERWALTETEN WIRTSCHAFTSGÜTER IM ZEITVERLAUF1 in Mio. USD 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Investitionsvolumen Doric Fonds Investitionsvolumen Wirtschaftsgüter im Asset Management 1 Kumuliert dargestellt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres und ggf. umgerechnet zu Jahresdurchschnittskursen. 33 TEIL A // DIE INITIATOREN // DIE HANSA TREUHAND GRUPPE Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine Vorreiterrolle innerhalb des Marktes stets unterstrichen und bei- E spielsweise als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlosrfahrung und Weitblick sene Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines Die HANSA TREUHAND Gruppe wurde 1983 gegrün- neutralen, transparenten und kontrollierten Zweitmarktmo- det und ist als Initiator für geschlossene Fonds mit Schwer- dells maßgeblich unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland punkt in der Schifffahrt bekannt. Nachdem 2006 der Einstieg ist heute eine äußerst anerkannte und erfolgreich arbeitende in das Anlagesegment Private Equity erfolgreich realisiert Plattform, die im Jahr 2010 einen Umsatz von 162,5 Millio- wurde, übertrug das Haus im Jahr 2009 seine Erfahrung im nen EUR realisieren konnte. Bereich Transport und Logistik mit der Konzeption des Sky Cloud-A380 auch auf den Bereich Luftfahrt. Inzwischen Die HANSA TREUHAND Gruppe vereinigt verschiedene wurden über 100 Projekte, darunter drei Flugzeug- sowie Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den zwei Private Equity Fonds, mit rund 2 Milliarden EUR Eigen- Schwerpunkt auf Investitionen im Bereich Schifffahrt legen. kapital an ca. 24.500 Anleger emittiert. Damit wurde ein Die Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 4 Milliarden EUR innerhalb der Unternehmensgruppe für die Beobachtung 1 realisiert. Die Scope Group hat die HANSA TREUHAND als und Analyse des Segments „Alternative Investments" zu- Initiator im Jahr 2008 mit AA (= sehr hohe Qualität) bewertet. ständig und konzipiert darauf aufbauende eigene Anlagean- Zudem benotete das Deutsche Finanzdienstleistungs-Infor- gebote in diesem Bereich. mationszentrum die Leistungsbilanz 2009 2 der Gruppe mit „ausgezeichnet“. Aktuell beschäftigt die HANSA TREUHAND Gruppe ca. 120 Mitarbeiter. 1 2 Von der HANSA TREUHAND in Auftrag gegebene Analyse. Die Kurzleistungsbilanz 2010 wurde ebenfalls bereits mit „ausgezeichnet“ bewertet. 34 // DIE INITIATOREN // TEIL A // INVESTITIONS- UND EIGENKAPITALVOLUMEN IN MIO. EUR (SCHIFFE/PRIVATE EQUITY/FLUGZEUGE) in Mio. EUR 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Investitionsvolumen, kumuliert Eigenkapitalvolumen, kumuliert Die nächste Generation Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsange- Der Sky Cloud IV-A380 ist der vierte Flugzeugfonds der bote in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 vermit- HANSA TREUHAND mit einem Airbus A380 als Fondsobjekt. telt darüber hinaus die Tabelle auf Seite 198 f. in diesem Das Engagement im Segment Luftfahrt ist für einen erfahre- Prospekt. Die testierte Leistungsbilanz kann kostenlos ange- nen und renommierten Initiator im Bereich Transport und fordert werden bei der Logistik eine folgerichtige Erweiterung des Angebotsspek- HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG trums. Durch das HANSA TREUHAND-Tochterunternehmen An der Alster 9 SEA CLOUD CRUISES, das für die Vercharterung der Luxus- 20099 Hamburg segelschiffe und Flussyachten des Hauses zuständig ist, oder über bestehen bereits fundierte Kenntnisse der Sparte Tourismus [email protected] und Service in der Premiumkategorie, die auch für das Verständnis der modernen Luftfahrt und der Bedürfnisse der Leasingnehmer unabdingbar sind. Informationen bezüglich aktueller Beteiligungsangebote finden Sie im Internet unter www.hansatreuhand.de Anlass des Engagements im Luftfahrtmarkt war die Gelegenheit, den Anlegern ein absolutes „Premiumpaket“ anbieten zu können. Dieses erfolgreiche Modell setzen wir nun fort: Mit dem Airbus A380, Sinnbild für Größe, Effektivität und exklusive Reiseerlebnisse, steht ein sehr attraktives Investitionsobjekt im Bereich Flugzeugfonds zur Verfügung. Die Airline Emirates aus Dubai ist als schnell wachsende internationale Fluggesellschaft mit einer der jüngsten Flotten und weltweit über 400 Auszeichnungen für Qualität der adäquate Partner. 35 TEIL A // DER MARKT // DER MARKT 1 A ls Transportmittel ist das Flugzeug für Menschen der Transportindustrie unterliegt zyklischen Schwankungen, und Güter nicht mehr wegzudenken. Für Reisen die vor allem durch das allgemeine wirtschaftliche Wachs- über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie ökolo- tum geprägt sind. gisch betrachtet jedem anderen Transportmittel für Passagiere überlegen. Die Anzeichen einer finanziellen Erholung nach der Bankenkrise in den Jahren 2008 bis 2009 haben sich in der Luftver- In den zurückliegenden 30 Jahren ist der Luftverkehr im kehrsindustrie bereits Ende des Jahres 2009 gezeigt. Die Durchschnitt um rund 5 % p. a. gewachsen. Dieses dynami- Bewegung aus der Rezession und hin zu einem erstarken- sche Wachstum der zivilen Luftfahrt wurde auch von immer den Wirtschaftswachstum ging hauptsächlich von den wieder auftretenden volkswirtschaftlichen Krisen und ein- Schwellenländern Asiens, des Nahen Ostens und Latein- schneidenden Ereignissen, wie beispielsweise den Terror- amerikas aus und stärkte zunächst den Luftfrachttransport anschlägen vom 11. September 2001, den beiden Golfkrie- und dann den Passagierverkehr. Gewinner dieser Bewegung gen oder der Infektionskrankheit SARS, nicht aufgehalten. waren zunächst die Fluggesellschaften dieser Regionen. Durch diese Ereignisse hervorgerufene Rückgänge bei den Entsprechend wurden die Kapazitäten im Verlauf des ver- Passagierzahlen wurden regelmäßig durch ein überpropor- gangenen Jahres 2010 erhöht. tionales Wachstum in den Folgejahren kompensiert und hatten in der Vergangenheit keinen bleibenden Einfluss auf den Die Passagierzahlen der margenstarken First und Business langfristigen Wachstumstrend. Die Luftfahrtindustrie als Teil Class haben sich im Jahr 2010 ebenfalls erholt und sind auf Jahresbasis zwischen 7 % und 8 % im Vergleich zum Vorjahr 1 angestiegen. Die IATA 2 gibt für das Jahr 2010 einen Netto- In den nachfolgenden Ausführungen wurde vor allem auf Marktstudien von Airbus (Airbus Global Market Forecast 2010 – 2029) und Boeing (Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030) Bezug genommen. gewinn von 16 Milliarden USD für die Luftfahrtindustrie sowie, im Vergleich zum Jahr 2009, ein Luftverkehrswachs- Weder Airbus noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst oder bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes mitgewirkt. 2 tum von 8,2 % für den Passagierverkehr und 20,8 % für den Frachtverkehr an. IATA: siehe Glossar Seite 192. // AUSLIEFERUNGEN AIRBUS UND BOEING – NETTOGEWINN /-VERLUST DER LUFTFAHRTINDUSTRIE – PROGNOSE Auslieferungen 1.200 979 1.000 894 972 Nettogewinn/ -verlust (Mrd. USD) 20 1.056 15 858 832 10 800 5 668 0 600 –5 400 – 10 200 – 15 – 20 0 2005 Airbus 2006 Boeing 2007 kombiniert 2008 2009 Nettogewinn/-verlust Quelle: Centre for Asia Pacific Aviation, IATA, Airbus & Boeing, ASCEND (Stand: 20. Juli 2011) 36 2010 2011 Prognose // DER MARKT // TEIL A ENTWICKLUNG KEROSIN- UND ROHÖLPREISE Die Rohöl- bzw. Kerosinpreise beeinflussen maßgeblich Die IATA schätzt, dass jeder US-Dollar, um den der Preis die Ertragslage von Fluggesellschaften. Nach einem erheb- pro Barrel ansteigt, der Airline Industrie 1,6 Milliarden USD lichen Anstieg der Kerosinpreise im Jahr 2008, der zur Still- kostet. Bei den derzeitigen Ölpreisen machen die Kerosin- legung von älteren Flugzeugmodellen geführt hat, haben preise 30 % der Kosten einer Fluggesellschaft aus – vor sich die Ölpreise wieder deutlich reduziert. Jüngste Ent- einem Jahrzehnt waren es noch 13 %. wicklungen im Nahen Osten haben wiederum zu einem deutlichen Preisanstieg geführt. Reaktionen der Fluggesellschaften und Folgen der jüngsten Ölpreisentwicklungen sind abzuwarten. USD/Barrel 180 160 140 120 100 80 60 40 20 Ja n. 03 Ma i0 3 Se pt. Kerosinpreis 03 . 04 i 04 t. 04 . 05 i 05 t. 05 . 06 i 06 t. 06 . 07 i 07 t. 07 . 08 08 t. 08 n. 09 i 09 t. 09 . 10 i 10 t. 10 . 11 i 11 li 11 n Ma p Jan Ma p Jan Ma p Jan Ma p Jan Mai p Ja Ja Ma Sep Jan Ma Sep Jan Ma Ju Se Se Se Se Se Rohölpreis (Brent) Quelle: Platts, IATA Die in der Grafik auf Seite 36 von der IATA errechneten und wirtschaftliche Entwicklung, nicht nur in den entwickelten prognostizierten Nettogewinne/-verluste der gesamten Luft- Ländern. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine längere fahrtindustrie spiegeln das zyklische Wachstum der Luftfahrt- Periode mit nur geringen Wachstumsaussichten bevorsteht. industrie wider. Für das Jahr 2011 wird mit einem Gewinn Aufgrund der engen Bindung an die Weltkonjunktur wird die von 6,9 Milliarden USD für die weltweite Luftfahrtindustrie Luftfahrtindustrie von der schwächelnden Konjunktur beson- und von einem Luftverkehrswachstum von 4 % bis 5 % aus- ders hart getroffen. Die Perspektiven für die Fluggesellschaf- gegangen. ten für mindestens das Jahr 2012 werden als schwach mit geringen Wachstums- und Gewinnaussichten eingeschätzt. Die Schuldenkrise in den westlichen Staaten sowie die Unsi- Der Frachtmarkt befindet sich bereits in einem deutlichen cherheit über deren Lösungsmöglichkeiten dämpft die welt- Abwärtstrend. Bis heute sind die Aktienkurse der Fluggesell- 37 TEIL A // DER MARKT // schaften im Verhältnis zum Gesamtmarkt überdurchschnitt- wirtschaftliche Wachstum der Schwellenländer, angeführt lich um 32 % gegenüber dem Vorjahr gefallen. In den USA von China, der weiter voranschreitende Globalisierungs- sind Gerüchte zur bevorstehenden Insolvenz der AMR Corp, prozess, die fortschreitende Liberalisierung des internatio- der Muttergesellschaft von American Airlines, aufgekommen. nalen Luftverkehrsmarktes sowie eine steigende Nachfrage Auch die Lufthansa hatte am 20. September 2011 eine nach Flugreisen zu weiter entfernten Zielen gesehen. Gewinnwarnung für das Geschäftsjahr 2011 herausgegeben. Eine zusätzliche Belastung für die Airlines stellt der volatile Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung Kerosinpreis dar, der zwar im Vergleich zum Jahreshoch im sagen für die nächsten 20 Jahre ein durchschnittliches April wieder gesunken ist, aber immer noch um 36 % das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von rund 3 % p. a. Niveau des Jahres 2010 übersteigt. Ausgehend von den der- voraus. Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft sollen dabei zeitigen Faktoren erwartet die IATA für das Jahr 2012 einen insbesondere die Länder Asiens, Osteuropas und Südameri- Gewinn von 4,9 Milliarden USD für die gesamte Industrie. kas sein, wobei deren überproportionales Wirtschaftswachstum zu dem zunehmenden Wohlstand breiter Bevölkerungs- Auch die Flugzeughersteller passen sich dem jeweiligen schichten in diesen Ländern beitragen soll. wirtschaftlichen Klima an. Im Krisenjahr 2008 war die Zahl der ausgelieferten Flugzeuge der beiden Hersteller auf 858 Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationa- zurückgegangen und betrug bereits im Jahr 2009 wieder len Luftverkehrsmarktes wurden weitere neue internationale 979 Flugzeuge, was dem Niveau vor der Krise entspricht. Routen freigegeben und Märkte für neue Marktteilnehmer Im Jahr 2010 konnten die beiden Hersteller insgesamt 972 erschlossen. So hat sich die Zahl der Non-Stop-Strecken auf Flugzeuge ausliefern. Airbus stellte davon 510 Flugzeuge den drei maßgeblichen Langstreckenrouten (Trans-Atlantik, fertig. Europa-Asien und Trans-Pazifik) in den letzten 20 Jahren verdoppelt und repräsentiert heute 70 % des Langstrecken- Boeing prognostiziert für das Jahr 2030 ein Passagierauf- verkehrs. Airbus prognostiziert in einer Studie, dass bis 2028 kommen von über 13 Billionen Passagierkilometern. Als rund 400 zusätzliche Flugrouten auf diesen Langstrecken wichtigste Treiber für diesen Wachstumstrend werden das benötigt werden. // LUFTFAHRT – WACHSTUMSREGION ASIEN-PAZIFIK (BETRIEBENE FLUGZEUGE PER 1 MILLION EINWOHNER) Anzahl der Flugzeuge 25 20 19,9 15 10 8,0 4,8 5 4,2 3,3 2,4 2,4 1,3 1,2 China Afrika 0,3 0 Nordamerika Europa (exkl. GUS) Entwickelte Märkte GUS Naher Osten Lateinamerika (exkl. Brasilien) Wachstumsmärkte Quelle: ASCEND (Stand: 25. Juli 2011), Population Reference Bureau 2010 38 Brasilien Asien-Pazifik (exkl. China und Indien) Indien // DER MARKT // TEIL A // PROGNOSTIZIERTES DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES LUFTVERKEHRSWACHSTUM 2011 BIS 2030 1 (IN RPK 2) in % 6,8 7 6,9 6,7 6,6 5,8 6 5,8 5,5 5,1 5 5,1 4,8 4,7 4,3 4,1 4,3 4 3,3 2,9 3 2 1 0 Welt Airbus Naher Osten Boeing Asien-Pazifik Lateinamerika GUS Afrika Europa Nordamerika 1 Die Zahlen von Airbus basieren auf dem Marktbericht des vergangenen Jahres. Der aktualisierte Marktbericht wird Ende September erwartet. RPK: siehe Glossar Seite 193. Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030, Airbus Global Market Forecast 2010 – 2029 2 Die IATA erwartet in ihrem Ausblick bis 2014, dass in der Start- und Landerechte weiterhin limitiert werden, nehmen Region Asien-Pazifik die internationale Passagiernachfrage Macrobodies wie der Airbus A380 eine Schlüsselposition um 7,6 % wachsen wird. Schon für das Jahr 2011 wird prog- ein, um die wachsende Nachfrage nach Emirates-Flügen nostiziert, dass allein die asiatischen Fluggesellschaften an erfüllen zu können.“ Der A380 passt zur Wachstumsstrategie dem für das Jahr 2011 erwarteten Gesamtgewinn der Luft- der Fluggesellschaft. Sowohl Emirates als auch der Hersteller fahrtindustrie einen Anteil i. H. v. 2,5 Milliarden USD haben Airbus setzen auf eine sogenannte Hub-Strategie, also Ver- werden. China, Japan und Hongkong werden im Jahr 2014 bindungen über große Luftfahrtdrehkreuze. Dafür sind große die größten internationalen Märkte in der Region sein. Der Flugzeuge wie der Airbus A380, der 525 Passagiere in der Nahe Osten wird bis zu diesem Zeitpunkt mit 9,4 % der am Standardversion transportieren kann, besonders geeignet. schnellsten wachsende Markt sein. Bis zum Jahr 2014 wird prognostiziert, dass sich die Passagierzahlen von 2,5 Milliar- Boeing geht im aktuellen Marktbericht 2011 von einem welt- den im Jahr 2009 auf 3,3 Milliarden erhöhen – ein Wachstum weiten durchschnittlichen Luftverkehrswachstum von rund von 30 %. Asien-Pazifik wird mit einem Zuwachs von insge- 5 % p. a. aus, Airbus prognostiziert im Global Market Fore- samt 360 Millionen Reisenden (45% des globalen Anstiegs) cast aus dem Jahr 2010 ca. 4 % p. a. Die oben stehende das Zentrum dieses Wachstums sein. Grafik zeigt das gegenwärtig prognostizierte Wachstum. Aufgrund dieser Wachstumsprognose der regionalen Märkte Der Präsident von Emirates, Tim Clark, kommentiert die ist davon auszugehen, dass der asiatisch-pazifische Raum Lage der Luftfahrtindustrie in den kommenden Jahren mit zum größten Luftverkehrsmarkt der Welt heranwachsen wird. folgenden Worten: „Mit der Erwartung, dass sich die Luftfahrtindustrie über die nächsten 18 Jahre verdreifacht und 39 TEIL A // DER MARKT // // PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG DER WELTWEITEN FLUGZEUGFLOTTE NACHFRAGE NACH FLUGZEUGEN 45.000 Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Flugzeugen wird von den beiden großen Flugzeugherstellern Airbus und 39.350 40.000 Boeing unterschiedlich eingeschätzt. Airbus schätzt den Bedarf an neuen Flugzeugen auf insgesamt 25.850 bis zum 35.000 Jahr 2029. Boeing hingegen sieht den Bedarf an neuen 30.000 20.120 Flugzeugen bis zum Jahr 2029 bei insgesamt 30.900 bzw. bei 33.500 bis zum Jahr 2030. 25.000 33.500 Neuzugänge 20.000 Die aktuelle Passagierflugzeugflotte besteht laut den beiden Herstellern überwiegend aus Flugzeugen mit einer Gangreihe 15.000 13.380 10.000 und einer Sitzplatzkapazität für etwa 100 bis 200 Passagiere 19.410 (sogenannter „Narrowbody“), welche insbesondere auf den 5.000 1.990 innereuropäischen und inneramerikanischen Routen zum 4.040 Einsatz kommen. Über 22 % aller sich aktuell im Dienst Weltweite Flotte in 2030 befindlichen Maschinen sind für den Transport größerer 0 Weltweite Flotte in 2010 Altbestand Umbau in Frachtflugzeuge Passagierzahlen sowie für den Einsatz auf Mittel- bis Lang- Substitution Neubestand streckenverbindungen geeignet (sogenannter „Widebody“). Entsprechend den Prognosen zur Entwicklung des weltwei- Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030 // INVESTITIONSBEDARF NACH REGIONEN BIS 2030 – PROGNOSE in Mrd. USD 70 1.400 1.200 1.000 800 2.040 600 400 200 0 Gesamtinvestitionsbedarf rund 4,1 Billionen USD Nordamerika AsienPazifik Regionalflugzeuge – bis 85 Passagierplätze Europa Naher Osten Flugzeuge mit einer Gangreihe – 100 bis 210 Passagierplätze Frachtflugzeuge < 45 Tonnen Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030 40 Lateinamerika GUS Afrika Flugzeuge mit zwei Gangreihen – über 210 Passagierplätze Frachtflugzeuge > 45 Tonnen 1.950 // DER MARKT // TEIL A // FLUGZEUGBEDARF NACH REGIONEN – PROGNOSE Anzahl 13.480 12.000 11.450 10.000 9.330 8.000 8.010 7.530 7.550 6.610 6.000 4.410 4.380 4.000 3.390 2.710 2.520 2.000 2.570 1.140 1.400 1.080 1.150 1.040 680 1.210 800 0 Asien-Pazifik Flotte 2010 Nordamerika Europa Flotte 2030 Neue Auslieferungen Naher Osten Lateinamerika GUS Afrika Quelle: Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030 ten Luftverkehrs wird der Bedarf nach Flugzeugen in den aussichtlich verschrottet werden, zu ersetzen. Ein wesentli- nächsten 20 Jahren steigen. cher Anteil dieser Neubestellungen wird prognosegemäß auf die Region Asien-Pazifik entfallen. Der Investitionsbedarf in Ein ganz erheblicher Anteil der neu zu produzierenden Flug- der gesamten Flugzeugindustrie wird dabei bis zum Jahr zeuge, etwa 13.380 Stück, wird von den Fluggesellschaften 2030 auf über 4 Billionen USD geschätzt. nur nachgefragt, um alte, ineffiziente Flugzeuge, welche vor- // AUFTRÄGE PRO JAHR UND AUFTRAGSBESTAND1 2003 BIS JUNI 2011 Aufträge 6.848 1.413 1.341 1.400 3.986 1.200 Rückstand 7.385 7.326 6.863 6.995 4.988 6.000 1.111 1.044 1.002 1.000 5.000 824 777 800 4.000 662 600 7.000 2.564 640 2.597 574 3.000 530 370 400 284 239 2.000 272 271 200 230 1.000 142 0 0 2003 Airbus 2004 Boeing 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Juni 2011 Auftragsbestand beider Hersteller 1 Auftragsbestand, zusammengefasst pro Jahr. Quelle: Eigene Darstellung aus Daten von Flight International/Manufacturers, Flightglobal, Airbus S.A.S., EADS N.V., Boeing, ATI Air Transport Intelligence, Speednews 41 TEIL A // DER MARKT // In diesem Zusammenhang nimmt Airbus an, dass insbeson- die großen Entfernungen im asiatisch-pazifischen Raum, dere das Segment der Widebodies dabei deutlich mehr zu- welche diesen Anforderungen gerecht werdende Flugzeug- legen wird als das der Narrowbodies. Grund hierfür ist laut modelle erforderlich machen. So wird prognostiziert, dass dem Flugzeughersteller auch die wachsende Anzahl der über 40 % aller Widebodies in den kommenden 20 Jahren Mega-Städte in Asien. Bis 2029 soll die Zahl solcher Städte an Fluggesellschaften in Asien ausgeliefert werden. Insbeson- von derzeit neun auf 17 ansteigen. In seiner Studie geht dere auf Verbindungen zwischen international bedeutenden Airbus davon aus, dass sich die Anzahl der Flugzeuge mit Wirtschaftszentren sowie auf Routen zwischen den stetig zwei Gangreihen und einer Sitzplatzkapazität für 200 bis 400 wachsenden Mega-Städten der Schwellenländer kann der Passagiere in den kommenden 20 Jahren mehr als verdop- Einsatz größerer Flugzeuge nicht nur für eine Entlastung der peln wird. Luftraumkapazitäten, sondern auch für eine höhere Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebes sorgen. Die zunehmende Bedeutung der Großraumflugzeuge und die infolgedessen erwartete Ausweitung des Marktanteils Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich Boeing entsprechender Flugzeugmodelle wird aufgrund unterschied- und Airbus dieser Investitionsnachfrage gegenüber, welche licher Ursachen erwartet. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind seit gut einem Jahrzehnt sämtliche Marktsegmente oberhalb 42 // DER MARKT // TEIL A der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer technischer Anforderungen beim Flugzeugbau und sich daraus ergebender hoher Zugangshürden für den Markteintritt alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich, dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig diesen Markt dominieren und unter sich aufteilen werden. Im Jahr 2010 konnte Airbus 574 und Boeing 530 Bestellungen verzeichnen. Bis zum Juni 2011 hatten Boeing 230 und Airbus 640 Neubestellungen erhalten. Dies führt bei Boeing zu einem Auftragsbestand von 3.392 und bei Airbus von 3.934 Flugzeugen, was laut Airbus ca. acht Produktionsjahren entspricht. 43 TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 D er Airbus A380-800 ist das größte Passagierflugzeug. Seine Entwicklung erfolgte in Zusammenar- beit mit über 20 Fluggesellschaften und mehr als 60 Flughafenbetreibern auf der ganzen Welt. Als weltweit erstes Flugzeug verfügt das modernste AirbusModell über zwei durchgängige Passagierdecks, die eine maximale Kapazitätsausnutzung für 853 Passagiere ermöglichen. In einer typischen 3-Klassen-Konfiguration bietet der Airbus A380-800 Platz für 525 Passagiere, wobei die Ausgestaltung der Kabinen flexibler als bei jedem anderen Flugzeug ist. Darüber hinaus sind breitere Sitze und Gänge in allen Klassen möglich, was insbesondere dem Reisekomfort der Fluggäste zugute kommt. So bietet ein Airbus A380-800 im Der Airbus A380 kann von zwei Triebwerksarten angetrie- Vergleich zu einer Boeing 747-400 rund 50 % mehr Deck- ben werden, den GP7270 von Engine Alliance und den fläche, befördert konzeptionell jedoch nur 35 % mehr Trent 900 Triebwerken von Rolls-Royce. Fluggesellschaf- Passagiere. ten, wie beispielsweise die Lufthansa oder Qantas, wählten die Trent 900 Triebwerke für ihre A380 Flotte. Emirates Gleichzeitig konnten die Abmessungen des A380-800 auf- und beispielsweise auch Air France/KLM betreiben ihre grund der zwei Passagierdecks mit einer Gesamtlänge von A380 Flotte mit den GP7270 Triebwerken. 73,00 Metern sowie einer Flügelspannweite von 79,75 Metern innerhalb einer so genannten 80 x 80-Meter-Box dimensio- Im November 2010 ist eines der Rolls-Royce Trent 900 niert werden. Die Flügelfläche eines Airbus A380-800 ist im Triebwerke bei einem Airbus A380 von Qantas explodiert. Vergleich zur Boeing 747-400 um rund 54 % größer, daher Die Maschine ist daraufhin notgelandet, verletzt wurde benötigt der neue Airbus eine um 17 % bzw. 11 % kürzere niemand. In Zusammenarbeit mit dem Triebwerksherstel- Start- bzw. Landebahn als die Boeing 747-400. In Bezug auf ler Rolls-Royce, Airbus und den entsprechenden Flugauf- das Design des Airbus A380 wurde darauf geachtet, dass sichtsbehörden wurde die wahrscheinliche Ursache für der Airbus A380 mit Flughäfen kompatibel ist, die die den Triebwerksausfall gefunden: Öl ist wegen eines feh- Boeing 747-400, das bislang größte Verkehrsflugzeug der lerhaften Moduls ausgetreten, hat sich im Triebwerk ent- Welt, abfertigen können. zündet und die Explosion hervorgerufen. Dieser Fehler betrifft die ganze Triebwerksserie. Nach und nach wurden Darüber hinaus ist es den Ingenieuren des amerikanischen die fehlerhaften Module bei den betroffenen Triebwerken Konsortiums Engine Alliance, das von den beiden großen ersetzt und diese zusätzlich auch in sehr kurzen Abstän- Triebwerksherstellern General Electric Aero Engines und den Kontrollen unterworfen. Mittlerweile ist die Trent 900 Pratt & Whitney gebildet wird, gelungen, die Geräusch- Flotte laut Rolls-Royce wieder im normalen Dienst, und emissionen der Triebwerke signifikant zu reduzieren. Somit auch die Europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA) hat verursacht ein Airbus A380-800 mit seinen vier GP7270 aktuell die verkürzten Prüfintervalle für die Inspektion dieser Triebwerken bei Start und Landung nur etwa die Hälfte der Triebwerkskomponenten aufgehoben. Fluglärmbelastung im Vergleich zu einer Boeing 747-400. Die Kosten für diesen Ausfall hatten Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Triebwerksherstellers. Der Nettogewinn von Rolls-Royce sank um 73 %. 44 // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A DIMENSIONEN DES A380-800 GLARE ® Lasergeschweißte Versteifungen im unteren Rumpfbereich Kohlefaserverstärkter Kunststoff Thermoplastische Kunststoffe Spezialkunststoffe im Verbund mit Titan (SPFD) Quelle: Airbus S.A.S. Das Flugzeug hat eine lichte Höhe von 24,09 Metern Der A380 wiegt leer etwa 240 Tonnen – ganze 15 Ton- und eine Spannweite von 79,75 Metern und wiegt voll nen weniger als ein vergleichbares Flugzeug mit her- beladen 560 Tonnen. kömmlicher Technologie. Dies ist ein wesentlicher Faktor zur Reduktion der Betriebskosten je Passagier Bei der Aerodynamik, den Steuerorganen und Flug- und Sitzplatzkilometer um etwa 13 % gegenüber z. B. zeugsystemen sowie beim Einsatz fortschrittlicher, der Boeing 747-400. gewichtssparender Verbundwerkstoffe wurden bedeutende Durchbrüche erzielt, die das Flugzeug, laut Das Fahrwerk besitzt 22 Reifen. Davon je zweimal Airbus, zum „Flaggschiff für das 21. Jahrhundert“ sechs und zweimal vier an den Hauptfahrwerken und machen. Der Airbus A380 besteht in seiner heutigen zwei am Bugfahrwerk. Diese wurden speziell für den Form aus 22 % kohlefaserverstärkten Kunststoffen A380 entwickelt, um dem Abfluggewicht von maximal (CFK) und aus 3 % GLARE ® (Glass Fibre Reinforced 570 Tonnen standzuhalten. ® Aluminum). Durch GLARE wird 15 % bis 20 % des bisherigen Flugzeuggewichtes eingespart. All diese Im A380-Cockpit gibt es sieben rechteckige LCD-Bild- Innovationen hat Airbus durch mehr als 380 Patent- schirme neuester Generation im Format 15 x 20 cm, anmeldungen geschützt. deren Anzeigefläche um fast 60 % größer ist als bisher üblich. Auf der Unterseite des Navigationsdisplays wird ein vertikales Geländeprofil des überflogenen Terrains dargestellt. 45 TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit Inzwischen erfolgten 236 Bestellungen für den Airbus den neu entwickelten Engine Alliance Triebwerken führt bei A380-800 (Stand: 31. August 2011). Die Kundenliste umfasst dem A380-800 zu einem geringeren Treibstoffverbrauch pro namhafte Fluggesellschaften wie Emirates, Air France/KLM, Passagier im Vergleich zu modernen Langstreckenpassagier- Qantas, Etihad Airways, Lufthansa, British Airways und flugzeugen der gleichen Größenkategorie, die gegenwärtig Singapore Airlines, was auch bekräftigt, dass der A380-800 im Einsatz sind. die hohen Anforderungen an Qualität und Leistungsfähigkeit, welche von Seiten solch renommierter Fluggesellschaften gestellt werden, erfüllt. TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A380-800 MTOW 569 oder MTOW 510 Erstflug 27. April 2005 Flügelspannweite 79,75 m Gesamtlänge 72,72 m Gesamthöhe 24,09 m Rumpfdurchmesser 7,14 m Kabinenbreite 6,54 m Hauptdeck // ABMESSUNGEN DES AIRBUS A380-800 5,80 m Oberdeck Reichweite max. 15.400 km oder max. 10.000 km Passagierzahl max. 853 max. 525 Flügelspannweite 79,75 m (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration) max. 489 oder max. 517 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration) Tankkapazität 320.000 l Max. Abfluggewicht 569.000 kg oder 510.000 kg Max. Landegewicht 391.000 kg oder 395.000 kg Reisegeschwindigkeit 0,89 Mach Max. Flughöhe 13.100 m Triebwerke 4 Engine Alliance Gesamthöhe 24,09 m GP7270 Max. Schubkraft mit Gesamtlänge 72,72 m Engine Alliance Triebwerken 311 kN pro Triebwerk Quelle: Airbus S.A.S. (Stand: 2011)/Emirates 46 // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A Der Airbus A380-800 wird von Emirates in zwei Varianten GESCHICHTE betrieben. Der vom Emittenten zu erwerbende Airbus A380-800 entspricht der Variante mit 510 MTOW. In der Die Entwicklung des Flugzeuges geht bis in die 1980er-Jahre untenstehenden Grafik sind die beiden Konfigurationen zurück, als erste Machbarkeitsstudien erstellt wurden. In der abgebildet. zweiten Hälfte der 1990er-Jahre ergab sich eine wachsende Nachfrage der Fluggesellschaften nach Großraumflugzeugen. Nachdem im Jahr 2000 die ersten 50 Kaufabsichtserklärungen von acht Fluggesellschaften, darunter Emirates und Singapore Airlines, vorlagen, begann Airbus mit der eigentlichen Konstruktion. Unter ökonomischen Gesichtspunkten war neben der Erhöhung der Passagierkapazität auch die Senkung der Betriebskosten ein wesentliches Entwicklungsziel für diesen Flugzeugtyp. Zur Umsetzung dieses Zieles kommen beim Bau des Airbus A380 moderne Werkstoffe wie z. B. kohlefaserverstärkte bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffe sowie neu entwickelte Triebwerke zum Einsatz. Dabei hat der Airbus A380-800 mit ca. drei Litern Kerosin je 100 Passagierkilometer einen sehr ökonomischen TreibstoffverRumpfdurchmesser 7,14 m brauch. Die feierliche Zeremonie, bei welcher der Airbus A380-800 erstmals öffentlich die Werkshallen verließ und der Presse vorgestellt wurde, fand am 18. Januar 2005 statt. Der Erstflug erfolgte am 27. April 2005. Im November 2006 startete ein Airbus A380-800 zu einer Reihe von Testflügen. Hierbei sollte die Langstrecken- und Flughafentauglichkeit des Modells unter Beweis gestellt werden. Neben Düsseldorf wurden mit Singapur, Kuala Lumpur, Peking, Shanghai, Hongkong, Tokio, Sydney, Johannesburg und Vancouver Flughäfen rund um den Globus angesteuert. Am 30. November 2006 beendete der A380-800 mit einem Flug von Vancouver über den Nordpol nach Toulouse das Zulassungsprogramm erfolgreich. Im Dezember 2005 erhielten die Triebwerke vom Typ Engine Alliance GP7200 von der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und am 23. April 2007 von der europäischen Sicherheitsagentur EASA die Typenzulassung für den Betrieb eines Airbus A380-800. 47 TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // MARKTSEGMENT // ABMESSUNGEN 10 m Passagierflugzeuge zu unterscheiden. Unter den Passagierflugzeugen werden üblicherweise die Reichweite (Kurz-, Hughes H-4 Spruce Goose 66.6 m Mittel- oder Langstreckenflugzeuge), die mit der Rumpf- Airbus A380-800 73.0 m Boeing 747-8 Intercontinental An-225 Mriya 76.4 m 84.0 m breite korrelierende Zahl der Gangreihen („Narrowbody“ mit einer Gangreihe oder „Widebody“ mit zwei Gangreihen) sowie die Passagierkapazität als wesentliche Einteilungskriterien herangezogen. Der Airbus A380-800 ist ein für Langstreckenflüge konzipiertes Widebody-Flugzeug, welches zusammen mit der Boeing 747-400 der obersten Sitzplatzklasse „400+“ zugeordnet wird. Allerdings übertrifft er im Unterschied zum amerikanischen Konkurrenten die Kapazitätsschwelle von 400 Sitzplätzen deutlich. Der Airbus A380-800 wird ein entscheidender Baustein für das zukünftig erwartete Wachstum des Luftverkehrs sein, da er durch seine Größe den Transport höherer Passagierzahlen ohne eine gleichzeitige Zunahme der Flugbewegungen ermöglicht. Angesichts bereits heute häufig überlasteter Lufträume über international bedeutenden Flughäfen ist der Einsatz von Großraumflugzeugen mit deutlich mehr als 400 Sitzplätzen – wie immer diese Klasse zukünftig definiert sein mag – notwendig. 48 Boeing 747-8 Intercontinental Airbus A380-800 An-225 Mriya 68.5 m 79.8 m 88.4 m Hughes H-4 Spruce Goose 97.5 m 19.6 m 18.1 m nach dem Verwendungszweck grundsätzlich Transport- und 24.1 m 8 Spruce Goose 6 An-225 4 unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich. Primär sind B747-8I 2 24.1 m Skala 0 A380-800 Eine Einteilung der internationalen Flugzeugflotte ist nach // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A // AIRBUS-PRODUKTIONSREIHE Sitze 550 A380 500 3-Klassen-Konfiguration 450 A340-600 400 350 2-Klassen-Konfiguration A340-500 A330-300 A340-300 A300-600 1 300 250 A330-200 1 A321 A310-300 200 A320 150 A319 100 A318 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2) 1 Auch als Frachtversion verfügbar. Eine nautische Meile = ca. 1,85 km. Quelle: AVAC 2 EINORDNUNG IN DIE AIRBUSPRODUKTIONSREIHEN Die etablierten Produktionsreihen Airbus A330 und Airbus A340 bedienen gemeinsam den Markt für Mittel- und Langstreckenflugzeuge, wobei aber selbst die gegenwärtig größte Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängi- Modellvariante, der Airbus A340-600, nicht die Passagier- gen Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen ver- kapazität einer Boeing 747-400 erreicht. Vor Einführung des treten und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend Airbus A380-800 musste Airbus das Marktsegment „400+“ vielfältige Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und (mit einer Kapazität von mehr als 400 Passagieren) dem potenzieller Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit US-Konkurrenten Boeing überlassen. dem Airbus A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren kann, und wird seit dessen Markteinführung mit dem Alle Flugzeuge von Airbus fliegen konzeptionell mit dem über 500 Passagiere fassenden Airbus A380-800 nach oben gleichen Cockpitaufbau. Dies erleichtert den Piloten den abgerundet. Umstieg von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich und verringert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaf- Die erfolgreichste Produktreihe ist die für Kurz- und Mittel- ten für ihre Piloten einplanen müssen. So benötigt beispiels- strecken konzipierte Airbus A320-Familie, von der seit Markt- weise ein Pilot weniger als zwei Wochen Simulatortraining, einführung über 6.900 Flugzeuge bestellt und mittlerweile um zwischen einem Modell der Airbus A340-Familie und über 4.600 Maschinen ausgeliefert wurden. Zur Airbus A320- einem Airbus A380-800 wechseln zu können. Familie gehören der Airbus A318, Airbus A319, Airbus A320 und der Airbus A321. 49 TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN DES AIRBUS A380-800 (STAND 31. AUGUST 2011) GESELLSCHAFT LAND BESTELLUNGEN AUSLIEFERUNGEN Emirates VAE 90 15 Qantas Airways Australien 20 10 Singapore Airlines Singapur 19 12 Lufthansa Deutschland 15 8 British Airways Großbritannien 12 – Air France/KLM Frankreich/Niederlande 12 6 Korean Air Südkorea 10 3 Etihad Airways VAE 10 – Virgin Atlantic Airways Großbritannien 6 – Thai Airways International Thailand 6 – Malaysia Airlines Malaysia 6 – Asiana Airlines Südkorea 6 – Skymark Airlines Japan 6 – Qatar Airways Katar 5 – Kingfisher Airlines Indien 5 – China Southern Airlines China 5 – Air Austral Réunion 2 – Airbus S.A.S. Frankreich/Deutschland/Spanien/Großbritannien 1 – 236 54 Gesamt Quelle: Airbus S.A.S. AUSBLICK Die Weiterentwicklung der Boeing 747-400, die Boeing 747-8 Intercontinental mit verlängertem Rumpf, erhöhter Passagier- Bis zur Markteinführung des Airbus A380-800 war die kapazität und aktualisierter Technik, wird zukünftig Haupt- Boeing 747-400 das größte Passagierflugzeug der Welt. Die konkurrent des Airbus A380-800 sein. Die Boeing 747-8 nunmehr seit nahezu 20 Jahren in Produktion befindliche Intercontinental wird mit 467 Sitzplätzen in der 3-Klassen- Boeing 747-400 ist dem Airbus A380-800 hinsichtlich Tech- Konfiguration nicht die Kapazität des Airbus A380-800 nologie, Größe, Komfort und Wirtschaftlichkeit unterlegen. erreichen. Mit den ersten Auslieferungen der Boeing 747-8 Der erste Airbus A380-800 wurde am 15. Oktober 2007 an Intercontinental ist im vierten Quartal 2011 zu rechnen. Die Singapore Airlines übergeben und startete am 25. Oktober Boeing 787 (auch „Dreamliner“ genannt) und auch der 2007 zu seinem ersten Linienflug von Singapur nach Sydney. Airbus A350 werden als Mitbewerber im Markt der mittelgroßen Langstreckenflugzeuge wie der Airbus A330/A340Familie und der Boeing 777-Familie gesehen. 50 // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A Im November 2009 hat mit Air Austral erstmals eine Fluggesellschaft den Airbus A380 in einer Einklassen-Konfiguration mit 840 Sitzplätzen in der Economy Class bestellt, was belegt, dass nicht nur Flag-Carrier Bedarf für diesen Flugzeugtyp haben. Die japanische Fluggesellschaft Skymark Airlines hat außerdem im Februar 2011 vier Airbus A380 bestellt und im Juni 2011 die Bestellung um zwei weitere Flugzeuge auf derzeit insgesamt sechs Airbus A380 erhöht. Skymark ist damit die erste japanische Fluggesellschaft, die diesen Flugzeugtyp bestellt. Gegenwärtig sind 54 Airbus A380 an Singapore Airlines, Emirates, Qantas, Air France, Lufthansa und Korean Air übergeben worden. 51 TEIL A // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // WERTGUTACHTEN Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde 1991 gegründet. Die Bewertungen der Gesellschaft umfas- Der Emittent hat Bewertungsgutachten von The Aircraft Value sen sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen als auch Analysis Company („AVAC“), Ascend Worldwide Limited deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung („ASCEND“) und von BK Associates, Inc. eingeholt, die von Markttrends und anderen wirtschaftlichen Faktoren. nachfolgend im Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich Die Kunden von AVAC sind vor allem Finanzinstitute und gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC, ASCEND Leasinggeber, aber auch Leasingnehmer. Geographisch ver- und BK Associates, Inc. von einer gleichartigen Marktlage teilen sich die Kunden des Unternehmens auf Europa, Asien, und Marktgängigkeit des Flugzeuges aus. ASCEND und Nordamerika und den Nahen Osten. Neben der Bewertung BK Associates, Inc. gehen bei ihren zukünftigen Wertansät- von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC auch zen des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5 % p. a. zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Reference“, aus. AVAC unterstellt eine Inflationsrate zwischen 1,5 % p. a. „The Aircraft Value Journal“ und „Aircraft Value News“. und 4 % p. a. gemäß Prognosen von bedeutenden britischen Banken. Es gibt keine weiteren Bewertungsgutachten. Die Wertentwicklung des Airbus A380-800 mit der MSN 103 über die nächsten 15 Jahre gemäß AVAC, ASCEND und BK Associates, Inc. stellt sich wie folgt dar: PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR DEN AIRBUS A380-800 2 (IM HALF LIFE ZUSTAND) JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES, PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG 1 IN USD FÜR DEN AIRBUS A380-800 2 (IM FULL LIFE ZUSTAND) JAHR AVAC ASCEND BK ASSOCIATES, INC. INC. 1 183.637.000 191.530.000 185.300.000 1 185.937.000 204.010.000 208.350.000 2 161.708.000 180.130.000 178.350.000 2 166.408.000 199.510.000 201.900.000 3 145.903.000 169.130.000 171.450.000 3 153.003.000 195.870.000 195.600.000 4 134.375.000 158.540.000 164.500.000 4 144.549.900 186.220.000 189.150.000 5 124.040.000 148.380.000 154.400.000 5 134.418.400 177.030.000 179.750.000 6 120.885.000 138.640.000 143.600.000 6 131.471.000 168.290.000 169.600.000 7 112.675.000 129.330.000 137.500.000 7 123.472.700 160.010.000 164.150.000 8 109.063.000 120.430.000 132.250.000 8 120.076.600 152.190.000 159.600.000 9 106.719.000 111.960.000 125.900.000 9 117.952.900 144.830.000 153.900.000 10 94.397.200 103.910.000 121.450.000 10 105.855.800 137.930.000 150.100.000 11 87.265.000 96.260.000 117.900.000 11 98.952.800 131.470.000 147.250.000 12 84.812.700 89.010.000 113.300.000 12 96.734.200 125.460.000 143.300.000 13 80.060.700 82.180.000 109.800.000 13 92.220.700 119.900.000 140.700.000 14 73.283.800 75.720.000 104.450.000 14 85.687.000 114.750.000 136.050.000 15 69.120.000 69.650.000 101.050.000 15 81.520.000 110.060.000 133.550.000 1 2 jeweils zum Juni Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510. 52 1 2 jeweils zum Juni Der Airbus A380-800 hat eine Spezifikation von MTOW 510. // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // TEIL A Das Wertgutachten von AVAC, welches im Auftrag des BK Associates, Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten Emittenten am 15. August 2011 erstellt wurde, kommt zu vom 22. März 2011 den Airbus A380-800 auf einen Markt- dem Schluss, dass der Airbus A380-800 in seinem Markt- wert im Juni 2012 von 214 Millionen USD geschätzt. Gemäß segment eine hervorgehobene Stellung hat. Die Wertansätze BK Associates, Inc. wird der Verkaufswert bei Rückgabe des in Bezug auf den Airbus A380 begründen sich vor allem in der Flugzeuges im Half Life Zustand in 2027 für den Airbus Wiedervermarktung dieses Flugzeugtyps bei einer gegen- A380-800 auf 101,05 Millionen USD geschätzt. Der ge- wärtig limitierten Betreiberbasis. AVAC schätzt den Wert des schätzte Wert für den Half Life Zustand des Flugzeuges liegt Airbus A380-800 mit einer Auslieferung im Juni 2012 an damit über dem Verkaufsmittelwert der Bewertungsgutachten Emirates auf 208,10 Millionen USD. Unter Einbeziehung des von AVAC und ASCEND. langfristigen Leasingvertrages mit Emirates gibt AVAC den Wert des Flugzeuges im Juni 2012 mit 215,10 Millionen USD BK Associates, Inc. ist ein erfahrenes und etabliertes Be- an. Das Bewertungsgutachten kommt unter Zugrundelegung ratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und berät eines mittleren Verkaufswertes bei einem Verkauf im Half Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und Life Zustand im Juni des Jahres 2027 zu einem Verkaufswert andere Kunden. Seit der Gründung im Jahre 1984 hat von 69,12 Millionen USD. BK Associates, Inc. mehr als 5.000 Bewertungsaufträge durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben. Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis Company sind unter www.aircraft-values.co.uk verfügbar. BK Associates, Inc. hat sämtliche Flugzeugtypen und -modelle bekannter Hersteller wie Airbus, Boeing, McDonnell Douglas, Lockheed, Fokker, Dornier u. a. für mehr als 300 Kunden begutachtet. Gemäß dem Wertgutachten von ASCEND vom 23. März 2011 liegt der gegenwärtige Marktwert des Flugzeuges bei Erwerb im Juni 2012 bei 209,37 Millionen USD. Unter Berücksichti- Weitere Informationen zu BK Associates, Inc. sind unter www.bkassociates.com verfügbar. gung des langfristigen Leasingvertrages mit Emirates ist der Marktwert des Flugzeuges im Juni 2012 bei 295,48 Millionen USD. Bei einem Verkauf des Flugzeuges im Jahr 2027 im Half Life Zustand ist gemäß ASCEND ein Verkaufswert von 69,65 Millionen USD für den Airbus A380-800 erzielbar. ASCEND ist seit über 40 Jahren im Bereich der Luft- und Raumfahrt tätig und berät Banken, Leasingunternehmen, Investoren, Fluggesellschaften, Hersteller und Versicherungen. Die Onlinedatenbank von ASCEND umfasst Daten von mehr als 90.000 Flugzeugen sowie 200 Flugzeugarten und deckt weltweit gefertigte Passagierflugzeuge, Turboprops, Business und Very Light Jets (sog. Minijets) ab. Weitere Informationen zu Ascend Worldwide Ltd sind unter www.ascendworldwide.com verfügbar. 53 TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES D er Leasingnehmer Emirates („Emirates“) mit Sitz Company, Emirates Hotel etc.), den Dienstleister dnata. in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, wurde als Emirates und dnata sind unabhängige Gesellschaften der Dubai Corporation am 26. Juni 1985 durch ein Dekret des Emirates Gruppe. Über dnata werden mittels der Tochter- damaligen Emirs von Dubai gegründet und befindet sich unternehmen Dnata Airport Operations, Dnata Cargo und mittelbar im Eigentum des Emirates Dubai. Eine Einstands- Mercator alle Passagier- und Cargo-Ströme, Ramp-Services verpflichtung des Emirates Dubai oder der Vereinigten Arabi- und technischen Dienste am Dubai International Airport schen Emirate für Emirates besteht nicht. Emirates startete abgewickelt. Mittlerweile ist dnata viertgrößter Anbieter für seinen Flugdienst am 25. Oktober 1985 mit der Aufnahme Bodenabfertigungsdienste weltweit. Darüber hinaus ist dnata von Flügen nach Mumbai, Neu-Delhi und Karatschi. Seit 1987 Travel Services die größte Reiseorganisationen in den Verei- hat Emirates auch Europa in das Streckennetz eingebunden. nigten Arabischen Emiraten. Die Emirates Gruppe umfasst neben der Fluggesellschaft Im Dezember 2010 hat dnata das britische Unternehmen Emirates, die durch ihre Tochtergesellschaften Catering- und Alpha Flight Group Ltd. übernommen. Mit der Übernahme Hoteldienstleistungen anbietet (Emirates Flight Catering dieses Cateringunternehmens ist die Emirates Gruppe zu // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES Emirates Hotels (Australia) Pty Ltd. Emirates Hotel L.L.C. Maritime and Mercantile International Holding L.L.C. 100 % 100,0 % 100 % 90,0 % Emirates Flight Catering Co. L.L.C. 68,7 % Maritime and Mercantile International L.L.C. 50,0 % Emirates – CAE Flight Training L.L.C. Emirates Hotels (Seychelles) Ltd. 100 % Emirates Leisure Retail Holding L.L.C. 100 % Emirates 100 % The High Street L.L.C. andere Tochtergesellschaften 100 % Investment Corporation of Dubai Stand: 31. März 2011 Quelle: Emirates 54 // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A // DIE WELT VON EMIRATES Göteborg Copenhagen Toronto Bukarest Zaragoza Barcelona Madrid New York Toledo Moskau Hamburg Amsterdam Düsseldorf Frankfurt Prag Paris München Zürich Wien Genf Nizza San Francisco Tunis Los Angeles Casablanca Houston Almaty Istanbul Beijing Erbil Athen Tripolis Cairo Khartoum Osaka Entebbe Eldoret Nairobi Taipei Hongkong Guangzhou Hyderabad Malé Manila Bangkok Chennai Bengaluru Kozhikode Kochi Thiruvananthapuram Colombo Lagos Accra Dhaka Kolkata Sanaa Addis Ababa Abidjan Mumbai Tokio Shanghai Lahore Delhi Karachi Ahmedabad Salalah Darfur Dakar Xi an Islamabad Al Madinah Yanbu Jeddah Seoul Peshawar Kabul Dubai Amman Sanford Tehran Larnaca Beirut Damascus Malta Bagram Kuala Lumpur Singapur Zanzibar Dar es Salaam Jakarta Seychellen Luanda Darwin Lilongwe Campinas Suva Townsville Mauritius Rio de Janeiro São Paulo Brisbane Coolangatta Johannesburg Durban Wolgan Valley Sydney Perth Kapstadt Buenos Aires Adelaide Canberra Auckland Melbourne Bergamo Mailand Turin Aberdeen Glasgow Prestwick Belfast Liverpool Dublin Cork Edinburgh Luton Jubail Bari Neapel Pantelleria Quelle: Emirates Brindisi Doha Ajman Sharjah Ras Al Khaimah Dubai Fujairah Sohar Abu Dhabi Lamezia Terme Palermo Catania Muscat Emirates Flugziele Riyadh Lampedusa Dammam Dhahran Al Khobar Bahrain Cagliari Stansted London Bristol Kuwait Rom Alghero Christchurch Basra Bologna Florenz Pisa Ancona Newcastle Leeds Manchester East Midlands Birmingham Cardiff Genua Launceston Brescia Treviso Venedig Verona Emirates Präsenz dnata Präsenz einem der Global Player im Bereich von Flughafendienstleis- zeugflotte wie auch in die Verbesserung des Service-Ange- tungen aufgestiegen. botes. Die Fluggesellschaft wird regelmäßig für ihr modernes Unterhaltungssystem in allen Klassen wie auch für die Quali- Emirates SkyCargo ist die bereits mehrfach international aus- tät der Business Class und First Class ausgezeichnet. In gezeichnete Frachtdivision von Emirates und bedient welt- wichtigen Flughäfen, darunter auch Frankfurt und München, weit über 111 Flugziele in 66 Ländern, inklusive zwölf reinen hat Emirates exklusive Lounges für Vielflieger eingerichtet. Frachtzielen. Im April 2011 wurde sie von Air Cargo News, Trotz des hohen Qualitätsstandards hat sich Emirates zu Großbritannien, u. a. zur besten Airline im Nahen Osten 2010 einer der kosteneffizientesten Fluggesellschaften der Welt gekürt. entwickelt. Emirates spielt als offizielle Fluggesellschaft des Emirates Mit einer aktuell 158 Flugzeuge umfassenden Flotte (Stand: Dubai eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der Region 25. Juli 2011) fliegt Emirates derzeit 111 Flugziele in 66 Län- als internationale Drehscheibe für Wirtschaft und Tourismus. dern in aller Welt an. Über 1.000 Emirates-Flüge starten Im Zuge der Entwicklung Dubais wuchs Emirates zu einer jede Woche vom Heimatflughafen Dubai International aus zu der erfolgreichsten Fluggesellschaften der Welt, die zudem Flugzielen auf sechs Kontinenten. Es bestehen außerdem über eine moderne Flugzeugflotte verfügt. Emirates inves- Codesharing 1-Abkommen mit anderen Fluggesellschaften, tiert laufend in die Erweiterung und Aufrüstung seiner Flug- darunter Continental Airlines, Air Mauritius und Japan Airlines. 1 Codesharing: siehe Glossar Seite 191. 55 TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // // EMIRATES – ANZAHL DER FLUGZEUGE 1 // EMIRATES – ANZAHL DER FLUGSTRECKEN 1 Anzahl Flugzeuge Anzahl der Flugstrecken 111 160 158 2 140 100 99 99 2008 2009 102 142 89 127 120 80 73 109 100 60 76 60 96 80 83 85 69 40 61 40 20 20 0 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2004 2011 1 2005 2006 2007 2010 2011 Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März. Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011. Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011) 1 DIE FLOTTE VON EMIRATES des Airbus A380 ist auch mit Abstand der größte und wich- Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März. Quelle: Emirates 2 tigste Kunde für dieses Flugzeug. Gegenwärtig betreibt Die Emirates Flotte besteht derzeit aus 158 Langstrecken- Emirates 15 Airbus A380 und hat darüber hinaus weitere 75 flugzeugen, darunter elf Frachtflugzeuge. Vor allem moderne, bestellt. treibstoffeffiziente Flugzeugtypen wie die Boeing 777 und der Airbus A380 werden in Zukunft die Flugzeugflotte von Emirates hat 89 Boeing 777 im Dienst und ist damit der welt- Emirates dominieren. Emirates als einer der ersten Besteller weit größte Betreiber der Boeing 777-Familie. Insgesamt FLOTTENÜBERSICHT EMIRATES HERSTELLER Airbus Boeing Gesamt 1 FLUGZEUGTYP IM DIENST BESTELLUNGEN INSGESAMT A330 27 – 27 A340 18 – 18 A350-900/1000XWB – 70 70 A380 15 75 90 777 89 47 1 136 747-400 2 9 – 9 747-8F – 51 5 158 197 355 Davon 45 Boeing 777-300ER. Zwei Boeing 777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden über einen Operating Leasingvertrag von Dubai Aerospace Enterprise gemietet. 2 Inklusive Frachtflugzeugen, die in Form von „wet leases“ betrieben werden. Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011 56 // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A // GEOGRAFISCHE LAGE VON DUBAI: IM 15-STUNDEN-RADIUS FAST ALLE ZIELE NON-STOP ERREICHBAR Moskau London Frankfurt Paris Athen JFK 5h Beirut Istanbul Kairo 10 h Dubai Beijing Tokio Seoul Shanghai Delhi Bangkok Sana‘a Colombo Singapur Jakarta Mauritius 15 h Johannesburg Perth Brisbane Sydney REICHWEITEN A330-200 Reichweite in km: B777-200 12.500 A340-500 Reichweite in km: 14.260 17.370 B747-400ERF Reichweite in km: 11.135 Reichweite in km: 9.200 Reichweite in km: 8.230 B777-300ER 9.045 A340-300 Reichweite in km: Reichweite in km: B747-400F B777-200LRF Reichweite in km: 9.695 B777-300 16.700 B777-200ER Reichweite in km: B777-200LR Reichweite in km: Reichweite in km: 14.685 A380-800 13.700 Reichweite in km: 15.400 (569 MTOW) 10.000 (510 MTOW) Quelle: Arthur D. Little Analyse, Werksangaben; Airbus S.A.S.; The Boeing Company 57 TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // plant die Fluggesellschaft die Ausweitung der Flotte um 197 Direktflüge nach entfernteren Zielen, wie z. B. von Dubai weitere Flugzeuge. Neben 75 Airbus A380 und 70 Airbus A350 nach San Francisco, Sydney oder Peking, operieren. (50 Airbus A350-900XWB, 20 Airbus A350-1000XWB) wurden auch weitere 45 Boeing 777-300ER bestellt. Zwei Boeing Im vergangenen Geschäftsjahr 2010/2011 hat die Flugge- 777-200LRF und fünf Boeing 747-800F werden im Wege sellschaft im Passagierverkehr sechs neue Strecken nach eines Operating Leasingvertrages mit Dubai Aerospace Amsterdam, Prag, Medina, Madrid, Dakar und Basra in Enterprise (DAE) angemietet. Bis zum 25. Juli 2011 wurden Betrieb genommen. Im Jahr 2011 hat Emirates bereits Genf für die Jahre 2010 und 2011 14 neue Flugzeuge in Betrieb (1. Juni) und Kopenhagen (1. August) neu in das Streckennetz genommen, davon acht Airbus A380 und sechs Boeing 777. aufgenommen. Ab November wird Bagdad und St. Peters- Mit einem Durchschnittsalter von rund 6,8 Jahren (82 Monate; burg angeflogen. Weitere neue Ziele werden folgen, u. a. ab Stand 25. Juli 2011) betreibt Emirates eine der jüngsten Flug- Januar 2012 nach Rio de Janeiro und Buenos Aires. Im zeugflotten weltweit, im Vergleich zu einem Branchendurch- Dezember 2011 fliegt Emirates Kuala Lumpur mit dem A380 schnitt von 11 Jahren. Gemäß einem Interview vom 5. August an – das 15. Ziel im A380-Streckennetz der Fluggesellschaft. 2011 mit Tim Clark, Präsident von Emirates, sieht er den Einsatz eines Airbus A380 für zwölf Jahre bis zur Ausmusterung FINANZIELLE SITUATION und Ersatz durch ein neues Flugzeug bei Emirates, um diesen Branchenvorteil zu erhalten. Es gibt jedoch keine konkrete Das vergangene Geschäftsjahr war in Form politischer Insta- Planung für bestimmte Flugzeuge. Grundsätzlich wird der bilität und gravierender Naturkatastrophen ein Jahr voller Leasingnehmer Emirates alle wirtschaftlichen Gesichtspunkte Herausforderungen für die Luftfahrtindustrie. Die Emirates bei der Ausübung von Verlängerungsoptionen unter dem Gruppe hat mit einem Konzernumsatz von umgerechnet jeweiligen Leasingvertrag mit einbeziehen, wozu insbesondere auch die Rückgabebedingungen zählen. Im Hinblick auf den Airbus A380 mit der Herstellernummer 103 bedeutet dies, // EMIRATES – UMSATZ NACH KONTINENTEN 1 (STAND: 31. MÄRZ 2011) dass gemäß dem Leasingvertrag nach Ablauf von zwölf Jahren das Flugzeug im Full Life Zustand zurückzugeben ist Nord-, Mittel- und Südamerika 10,4 % oder im Half Life Zustand plus einer Zahlung i. H. v. 12 Millio- Ostasien und Australasien 29,2 % nen USD. Es wird in der Prognoserechnung von einer AusAfrika 10,5 % übung der zweiten Verlängerungsoption und damit einer Leasingvertragslaufzeit von 15 Jahren ausgegangen. Golfstaaten, Naher Osten 10,6 % Der Fokus auf Langstrecken bzw. Langstreckenflugzeuge bringt für Emirates entscheidende Größen- und Kostenvorteile. Die Größe der Flugzeuge ermöglicht eine höhere Pas- Westasien und Indischer Ozean 12,1 % sagierkapazität – ein wesentliches Plus vor dem Hintergrund Europa 27,2 % der hohen Frequenzauslastungen an den etablierten Flughäfen. Durch die Bündelung der Passagierströme über Dubai verfügt Emirates über einen vergleichsweise hohen Änderung im Vergleich zum Vorjahr in % Sitzplatzauslastungsfaktor. Auch das Einzugsgebiet wird Golfstaaten, Naher Osten: Europa: Nord-, Mittel- und Südamerika: Ostasien und Australasien: Westasien und Indischer Ozean: Afrika: ausgeweitet: So wird Emirates, insbesondere mit Hilfe des Airbus A380-800 und der Boeing 777-300ER, verstärkt 1 Der Wechselkurs zwischen dem UAE Dirham (AED) und dem US-Dollar wurde zu einem Kurs von 3,67 fixiert. 58 1 + 14,2 % + 24,3 % + 37,9 % + 30,9 % + 20,4 % + 17,7 % Geschäftsjahr 2010/2011. Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011) // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A // EMIRATES – PASSAGIERTRANSPORT 1 in Tsd. 30.000 31.422 27.454 25.000 22.731 20.000 21.229 17.544 15.000 14.498 10.000 12.529 10.441 5.000 0 2004 2007 2006 2005 2008 2010 2009 2011 1 Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März. Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011) 15,6 Milliarden USD 1 (Vorjahr: 12,4 Milliarden USD) sowie stellt. Das Umsatzwachstum ist im Wesentlichen auf das einem operativen Gewinn von 1,6 Milliarden USD (Vorjahr: deutlich gestiegene Passagier- und Frachtaufkommen zurück- 1,1 Milliarden USD) das beste Ergebnis ihrer Unternehmens- zuführen. Das Geschäftsjahr 2010/2011 ist das 23. Jahr in geschichte erzielt und ihre Fähigkeit, sich an schnell ändernde Folge, das mit Gewinn abgeschlossen werden konnte. Marktbedingungen anpassen zu können, unter Beweis ge- // EMIRATES – UMSATZ UND JAHRESÜBERSCHUSS NACH STEUERN1 in Mio. AED 2 54.384 50.000 43.266 40.000 43.455 38.810 30.000 29.173 20.000 22.658 10.000 2.475 3.096 2006 2007 5.020 3.538 5.373 686 0 Umsatz 2008 2009 2010 2011 Jahresüberschuss nach Steuern 1 Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März. Wechselkurs: USD = AED 3,67; Stand: 31. März 2011. Quelle: Emirates (Annual Report 2010/2011) 2 59 TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // Emirates-Chairman/CEO Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Mak- tegie hat ein robustes weltweites Wachstum ermöglicht, toum kommentierte das Ergebnis mit den Worten: „Ich bin ohne abhängig von einer bestimmten Region zu sein. Her- sehr stolz darauf, sagen zu können, dass die Emirates vorzuheben ist, dass der Umsatz aus Australasien und Ost- Gruppe diesen Test mit unbestreitbarem Erfolg bestanden asien annähernd dreimal so groß ist wie der Umsatz, der in hat.“ der Golfregion und dem Nahen Osten erzielt wird. Die Fluggesellschaft Emirates hat im Geschäftsjahr 2010/2011 Die Fluggesellschaft hat in ihrem abgelaufenen Geschäfts- insgesamt 31,4 Millionen (+ 14,5 %) Passagiere befördert. jahr zum 31. März 2011 einen Jahresüberschuss nach Diese starke Passagiernachfrage spiegelt sich auch in dem Steuern von 1,5 Milliarden USD (Vorjahr: 964 Millionen USD) hohen Sitzplatzauslastungsfaktor von 80 % (+ 1,9 Prozent- erzielt. punkte im Vorjahresvergleich) wider. Auch das Frachtgeschäft konnte um 11,8 % gesteigert werden (von 1,6 Millio- Die Bilanz der Fluggesellschaft Emirates wies ein Eigenkapi- nen Tonnen im Geschäftsjahr 2009/2010 auf 1,8 Millionen tal von rund 5,6 Milliarden USD (Vorjahr: 4,7 Milliarden USD) Tonnen im Geschäftsjahr 2010/2011). bei einer Bilanzsumme von 17,7 Milliarden USD aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 31 %. Mit den liquiden Die Vielfalt der Einkommensströme und das größere Umsatz- Mitteln von 2,8 Milliarden USD (Vorjahr: 2,5 Milliarden USD) wachstum außerhalb des Heimatmarktes unterstreichen den zum Geschäftsjahresende hat die Fluggesellschaft zudem Erfolg der Fluglinie. Emirates‘ ausgeglichene Geschäftsstra- eine zufriedenstellende Liquiditätsausstattung. EMIRATES – WESENTLICHE KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK1 FINANZKENNZAHLEN IN MIO. AED 2009 2 2006 2007 2008 2010 2011 22.658 29.713 38.810 43.266 43.455 54.384 Operativer Gewinn 2.652 3.339 4.451 2.278 3.565 5.441 Jahresüberschuss vor Steuern 2.561 3.326 5.104 665 3.665 5.543 Gesamtumsatz Jahresüberschuss nach Steuern Eigenkapital 2.475 3.096 5.020 686 3.538 5.373 10.788 13.040 16.687 15.412 17.274 20.695 17.296 20.273 23.650 28.307 28.686 30.258 85 96 109 127 142 MITARBEITER Anzahl der Mitarbeiter FLOTTE Anzahl der Flugzeuge 1583,4 FLUGVERKEHR Anzahl der Flugstrecken 83 89 99 99 102 111 14,5 17,5 21,2 22,7 27,5 31,4 Anzahl der transportierten Sitzplatzkilometer (in Mio.) 62.260 Anzahl der transportierten Passagiere (in Mio.) Durchschnittliche Distanz pro Sitzplatz (in km) Sitzplatzauslastungsfaktor (in %) 1 77.947 94.346 101.762 126.273 146.134 4.295 4.443 4.444 4.477 4.599 4.650 75,9 76,2 79,8 75,8 78,1 80,0 Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis zum 31. März. Die Zahlen des Geschäftsjahres 2008/2009 wurden mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 neu gefasst. 3 Inklusive drei Frachtflugzeuge, die in Form von „wet leases“ betrieben werden (Emirates: Annual Report 2010/2011). 4 Quelle: ASCEND, Stand: 25. Juli 2011. Quelle: Emirates 2 60 // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A DIE GESCHÄFTSSTRATEGIE an Flugzeugbestellungen. Gleichzeitig ist Emirates hartem Konkurrenzdruck ausgesetzt, der teilweise auch durch pro- Eine schlanke Organisation, moderne Informationssysteme, tektionistische Maßnahmen einzelner Länder verstärkt wird. niedrige Betriebskosten aufgrund niedriger Personal- und Es wird sich daher erst in Zukunft zeigen, inwieweit Emirates Flughafenkosten sowie der Fokus auf Langstreckenflug- seine Wachstumsziele aufrechterhalten kann und die bestell- zeuge und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen das ten Flugzeuge auch wirklich abnehmen wird. Geschäftsmodell von Emirates. Emirates hat im Wettbewerb seine Marktanteile an der Lang- Weitere Informationen zu Emirates sind unter strecke fortlaufend erhöht. Mittlerweile operiert Emirates mit www.emirates.com verfügbar. seinen 15 in Betrieb befindlichen Airbus A380 dreizehn Ziele – London Heathrow, Toronto, Paris, Jeddah, Bangkok, Seoul, Sydney, Beijing, Auckland, Manchester, Hongkong, New York und Shanghai. Ab Oktober 2011 wird die Strecke nach Johannesburg mit dem Airbus A380 bedient. Emirates ist weltweit eine der Fluggesellschaften mit der größten Anzahl 61 TEIL A // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // SPONSORING UMWELTSCHUTZ Emirates engagiert sich seit über 20 Jahren in den Vereinig- Die weltweit operierende Organisation der Reise- und Touris- ten Arabischen Emiraten und weltweit im Bereich Sport- musindustrie, das World Travel & Tourism Council (WTTC), Sponsoring. Den Anfang machte das erste Powerboat- hat Emirates Hotels & Resorts mit dem Conservation Award Rennen, das 1987 in Dubai stattfand. 2010 für außergewöhnliche Leistungen im Bereich Umweltschutz, eine Preis-Kategorie der Tourism for Tomorrow Für Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und Awards, ausgezeichnet. Dies ist eine wichtige Auszeichnung CEO von Emirates, ist Sponsoring ein zentrales Element in für Planung und Entwicklung eines nachhaltigen und verant- der Marketingstrategie von Emirates: „Sponsoring bringt wortungsbewussten Tourismus. eine optimale Integration mit unseren Fluggästen. Wir können so ihren Interessen entsprechen und eine persönliche Emirates Hotels & Resorts, die Premium-Hotelmarke von Beziehung aufbauen.“ Emirates, umfasst drei auf Ökologie und Naturschutz ausgerichtete Luxusresorts auf drei verschiedenen Kontinenten: Emirates war offizieller Partner der FIFA Fußball-Weltmeister- Al Maha Desert Resort & Spa in Dubai, Wolgan Valley schaft 2010 in Südafrika. Des Weiteren sponsert Emirates Resort & Spa in Australien sowie das derzeit neu entstehende den FC Arsenal und hat das Recht auf den Namen für das Cap Ternay Resort & Spa auf den Seychellen. Das Wolgan neue Stadion des Vereins erworben. Emirates ist Haupt- Valley ist das erste Hotel der Welt, das auf der Basis eines sponsor des AC Milan, des Hamburger SV, von Paris Saint- international anerkannten Zertifizierungsschemas für Treib- Germain und aktuell von Real Madrid. hausgase mit CO2-Neutralität ausgezeichnet wurde. Emirates ist auch in vielen weiteren Sportarten als Sponsor tätig: Rugby, Golf, Yachtrennen, Cricket, Tennis (Dubai Tennis Open) und Pferderennen (vor allem sponsert Emirates den Dubai World Cup, der mit 6 Millionen USD das höchstdotierte Pferderennen der Welt ist). 62 // DER LEASINGNEHMER – EMIRATES // TEIL A FLUGGESELLSCHAFT EMIRATES – Aufgrund der geographischen Lage entlang des See- und VIELFACH PREISGEKRÖNT Luftweges von Asien nach Europa gilt Dubai als eines der Airline des Jahres 2011 Handelszentren Asiens. Dazu tragen die modernen Hafen- (Air Transport World) anlagen, wichtige Freihandelszonen und der moderne Flug- Beste Airline und Beste Business Class auf Strecken in hafen Dubai International Airport bei. Im Kalenderjahr 2010 den Mittleren Osten 2010 wurden auf dem Dubai International Airport 47,2 Millionen (Business Traveller Award) Passagiere abgefertigt, was ein Wachstum von 15,3 % im Weltweit bestes Unterhaltungsprogramm 2010 Vergleich zum Geschäftsjahr 2009 und ein Anstieg von 2,4 % (Skytrax) zu den ursprünglich für das Jahr 2010 prognostizierten Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten und 46,1 Millionen Passagieren bedeutet. Im ersten Halbjahr des in Südasien 2009 laufenden Geschäftsjahres wurden an diesem Flughafen (OAG Airline Industry Awards) knapp 24,6 Millionen Passagiere gezählt, was einem Plus von Langstreckenfluggesellschaft des Jahres 2009 gut 9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Es (Annual Travel Star Awards, Montreux) wird erwartet, dass das durchschnittliche jährliche Wachstum Beste Fluggesellschaft-Website 2009 am Dubai International Airport mehr als 7 % über die nächs- (Internet Advertising Awards 2009 und ten zehn Jahre betragen wird. Gemessen am internationalen Travel d’Or Awards, Frankreich) Passagieraufkommen ist Dubai International Airport nunmehr bereits die Nummer vier unter den größten Flughäfen STANDORT DUBAI der Welt. Gemäß einer Analyse wird der Dubai International Das Emirat Dubai ist mit einer Fläche von 3.885 km2 das Airport ab November dieses Jahres der weltweit zweitgrößte zweitgrößte Emirat der insgesamt sieben Vereinigten Arabi- Flughafen sein. schen Emirate. Dubai hat sich bereits früh im Hinblick auf versiegende Öleinnahmen anderen Wirtschaftszweigen Das Potenzial: Rund 4 Milliarden Menschen, damit mehr als geöffnet, insbesondere dem Handel, den Finanzen und in die Hälfte der Weltbevölkerung, leben gegenwärtig in einer wachsendem Maße dem Tourismus. Reichweite von nur acht Flugstunden des günstig gelegenen Emirates. Fast alle Teile der Welt sind von Dubai aus ohne Zwischenstopp zu erreichen. 63 DER AIRBUS A380 HATTE SEINEN ERSTFLUG IM APRIL 2005. DIE AKTUELLEN // BESTELLZAHLEN // BETRAGEN: 236 // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE D ie nachfolgende Tabelle gibt die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose des Sky Cloud IV-A380 wieder. Die Ausgaben der Investitions- phase sind in der Mittelverwendungsprognose dargestellt. Die einzelnen Positionen beruhen überwiegend auf abgeschlossenen Verträgen. Kalkulierte Positionen beruhen auf Erfahrungswerten der Anbieter. Die Gesamtinvestitionskosten i. H. v. 192.167 TEUR¹ sollen durch Anlegerkapital i.H.v. 61.990 TEUR zzgl. Agio (3.100 TEUR) und Fremdkapital i. H. v. 109.023 TEUR ¹ sowie einer einmaligen Leasingsonderzahlung i. H. v. 18.045 TEUR ¹, die Emirates bei Übernahme des Flugzeuges leistet, finanziert werden. Der Airbus A380-800 mit der Hersteller-Seriennummer (MSN) 103 soll gemäß der Prognoserechnung im Juni 2012 von der Beteiligungsgesellschaft übernommen werden. Die Angaben in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose sind in TEUR angegeben. Rundungsdifferenzen sind daher nicht auszuschließen. 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 65 TEIL B // MITTELVER W ENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // MITTELVERWENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE MITTELVERWENDUNGSPROGNOSE TEUR 1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 1 TEUR IN % DES INVESTITIONSVOLUMENS 91,56 % 283,80 % 175.940 91,56 % 283,77 % 15 175.955 a. Kaufpreis b. Erwerbsnebenkosten (Gutachten) IN % DES EINLAGEKAPITALS EXKL. AGIO 0,01 % 0,02 % 2. Finanzierungskosten 1 2.084 1,08 % 3,36 % 3. Fondsabhängige Kosten a. Vergütung für die Vermittlung des Einlagekapitals (exkl. Agio) 9.918 5,16 % 16,00 % b. Platzierungsgarantievereinbarung c. Marketingvergütung d. Leasingvertragsvermittlung e. Finanzierungsvermittlung f. Vergütung für die Vermittlung der Zwischenfinanzierung g. Konzeptionskosten h. Sonstige Kosten 4. Liquiditätsreserve Netto-Fondsvolumen 5. Agio (5 %) Investitionsvolumen 3.719 1,94 % 6,00 % 638 0,33 % 1,03 % 1.644 0,86 % 2,65 % 731 0,38 % 1,18 % 1.363 0,71 % 2,20 % 450 0,23 % 0,73 % 1.100 0,57 % 1,77 % 274 0,14 % 0,44 % 1.110 0,58 % 1,79 % 189.068 98,39 % 304,95 % 3.100 1,61 % 5,00 % 192.167 100,00 % 309,95 % TEUR IN % DES INVESTITIONSVOLUMENS IN % DES EINLAGEKAPITALS EXKL. AGIO 56,73 % 175,84 % MITTELHERKUNFTSPROGNOSE 6. Komplementär ohne Einlage 7. Fremdkapital 1 8. Leasingsonderzahlung 1 9. Kommanditkapital 109.023 18.045 9,39 % 29,11 % 62.000 32,26 % 100,00 % a. davon AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH 5 0,00 % 0,01 % b. davon Doric Flight Management 16 GmbH 5 0,00 % 0,01 % 61.990 32,26 % 99,98 % 98,39 % 304,95 % c. davon Anlegerkapital (exkl. Agio) Netto-Fondsvolumen 10. Agio (5 %) Investitionsvolumen 1 TEUR 189.068 3.100 1,61 % 5,00 % 192.167 100,00 % 309,95 % In der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose wurden US-Dollar-Beträge mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33 umgerechnet. 66 // MITTELVER W ENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B ALLGEMEINES steuer. Dieser Betrag kann bei Rechnungsstellung und bei entsprechenden Wechselkursen bei Zahlung in einer Gemäß der Prognoserechnung wird der Airbus A380-800 mit anderen Währung als Euro (voraussichtlich US-Dollar und der MSN 103 am 15. Juni 2012 von der Beteiligungsgesell- Britisches Pfund) abweichen. Diese Abweichungen kön- schaft übernommen. nen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Liquidität des Emittenten führen (vgl. Seite 17). ZU 1. ANSCHAFFUNGSKOSTEN DES FLUGZEUGES Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich wie ZU 2. FINANZIERUNGSKOSTEN folgt zusammen: Der Emittent hat mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale a) In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung und den („NORD/LB“) einen langfristigen Darlehensvertrag über einen damit zusammenhängenden Kaufpreisregelungen zwi- Betrag i. H. v. insgesamt bis zu 145 Millionen USD abge- schen Airbus, Emirates und dem Emittenten ist für den schlossen. Für die Gewährung des langfristigen Darlehens Airbus A380-800 ein Kaufpreis i. H. v. 234 Millionen USD wird eine einmalige Arrangementvergütung i. H. v. 1,1% des vereinbart worden. Die Kaufpreiszahlung ist bei Ausliefe- zugesagten Darlehensbetrages an das Bankenkonsortium rung des Flugzeuges, die nach gegenwärtiger Prognose bei Auszahlung des Darlehens zu leisten sein. am 15. Juni 2012 stattfinden wird, vollständig zu leisten. Emirates zahlt bei Übernahme des Flugzeuges einen Weiterhin werden den Darlehensgebern Rechtsberatungs- Betrag von 24 Millionen USD als einmalige Leasingson- kosten erstattet, die ihnen im Rahmen der Verhandlungen derzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die restli- und Erstellung des Darlehensvertrages und der Übergabe che Kaufpreiszahlung wird der Emittent i. H. v. 67,02 Mil- des Flugzeuges entstehen. Diese sind gegenwärtig mit lionen USD zu dem vereinbarten EUR/USD-Wechselkurs 94 TEUR¹ prognostiziert. von 1,33 in Euro leisten, d. h. es werden 50,39 Millionen EUR vom Emittenten in Euro gezahlt und darüber hinaus Für die verbindlichen Finanzierungszusagen in Bezug auf ein verbleibender Betrag von bis zu 142,98 Millionen USD das langfristige Darlehen von 145 Millionen USD erhält das in US-Dollar. Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der Bankenkonsortium eine Bereitstellungsgebühr i. H. v. 0,35 % tatsächliche Wechselkurs von dem EUR/USD-Wechsel- p. a. auf das zugesagte Darlehen vom 30. August 2011 bis kurs von 1,33 abweichen, so wird entweder eine gerin- zur Auszahlung des langfristigen Darlehens oder bei vorzeiti- gere USD-Darlehensziehung (bei einem Wechselkurs ger Kündigung bis zu dem entsprechenden Kündigungs- höher als EUR/USD 1,33) oder ein Ausgleich durch Emi- zeitpunkt. rates (bei einem Wechselkurs kleiner als EUR/USD 1,33) erfolgen. Emirates hat bei einem Wechselkurs, der größer Die Kosten für das langfristige Darlehen wurden mit einem als EUR/USD 1,33 ist, eine entsprechend geringere USD- EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 in die Investitionsrechnung Leasingrate über die ersten zehn Jahre zu leisten, sodass aufgenommen. sich für den Emittenten wirtschaftlich keine Veränderung ergibt. Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre ab Auszahlung des Darlehens. b) Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit des Investitionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten eingeholt. Die insgesamt gegenwärtig geschätzten Kosten betragen 15 TEUR ¹ inkl. ggf. anfallender Umsatz1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 67 TEIL B // MITTELVER W ENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // Im Rahmen der Bereitstellung des Zwischenfinanzierungs- b) Für die Übernahme des Platzierungsrisikos von bis zu darlehens von bis zu 65 Millionen USD (rund 49 Millionen 51 Millionen EUR erhält Herr Hermann Ebel eine Vergü- EUR umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von tung von 638 TEUR von dem Emittenten. Die Vergütung 1,33), hat der Emittent eine einmalige Arrangierungsgebühr wird zzgl. Umsatzsteuer geleistet. i. H. v. 343 TEUR ¹ zu leisten, die auch dann zu zahlen ist, wenn eine Ziehung des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens nicht erfolgt. c) Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance über Marketing und Vertriebsunterstützung abgeschlossen, der vorsieht, dass die Durchführung aller Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdar- werblichen Maßnahmen von HANSA TREUHAND Finance lehens von bis zu 65 Millionen USD (bis zu 49 Millionen EUR, geleistet werden. Die Vergütung hierfür beträgt 1,64 Mil- umgerechnet zu einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,33) lionen EUR. Diese Vergütung wird zzgl. Umsatzsteuer erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr von 0,3 % geleistet. p. a. ab dem 30. August 2011 bis zur Auszahlung des Darlehens oder bei vorzeitiger Kündigung bzw. Reduktion des d) Der Emittent hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Darlehens durch den Emittenten bis zu dem entsprechenden im Rahmen eines Vertrages über die Leasingvermittlung Kündigungszeitpunkt. Die Zahlung dieser Vergütung wird beauftragt, ihm ein Flugzeug und einen langfristigen Lea- prognosegemäß bei Auszahlung des Darlehens erfolgen. singvertrag zu vermitteln. Als Vergütung für die entsprechenden Leistungen wird die Doric Asset Finance GmbH ZU 3. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN & Co. KG einen Betrag von 731 TEUR erhalten. Hinsicht- Die Gesamthöhe der Provisionen (ohne Umsatzsteuer) lich dieser Vergütung wird Umsatzsteuerfreiheit unter- beträgt insgesamt 13,02 Millionen EUR und setzt sich wie stellt. folgt zusammen: e) Für die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals erhält a) Mit der Vermittlung von Treugebern für die geplante die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG eine Vergütung Einlagekapitalerhöhung des Emittenten hat der Emittent von 1,36 Millionen EUR. Diese Vergütung wird zzgl. die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Umsatzsteuer geleistet. („HANSA TREUHAND Finance“) im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus kann der f) Für die Vermittlung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung Emittent direkt Vertriebsvereinbarungen mit Dritten ab- hat der Emittent die HANSA TREUHAND Finance beauf- schließen, solange die HANSA TREUHAND Finance die tragt. Danach erhält die HANSA TREUHAND Finance eine entsprechende Zustimmung erteilt. Die HANSA TREU- Vergütung von 450 TEUR. Die Vergütung ist zzgl. Umsatz- HAND Finance ist dabei berechtigt, im Namen und auf steuer zu leisten. Rechnung des Emittenten Vertriebsvereinbarungen mit Dritten abzuschließen. Die von dem Emittenten an die g) Mit der Konzeption des Beteiligungsangebotes wurden HANSA TREUHAND Finance bzw. an Dritte zu zahlende die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG („Doric Emissi- Gesamtsumme der Einlagekapitalvermittlungsprovisionen onshaus“) und die HANSA TREUHAND Finance beauf- beträgt 6,82 Millionen EUR (inkl. Agio). Die Vergütung ver- tragt. Die Aufgaben im Rahmen des Konzeptionsvertra- steht sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern zur Umsatzsteuer ges beinhalten u. a. die Erstellung eines Verkaufsprospek- optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatzsteuer an. tes und die Einholung der erforderlichen Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Doric Emissionshaus und HANSA TREUHAND Finance erhalten 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 68 hierfür insgesamt eine Vergütung von 1,1 Millionen EUR // MITTELVER W ENDUNGS- UND MITTELHERKUNFTSPROGNOSE // TEIL B zzgl. Umsatzsteuer, wobei der jeweils hälftige Betrag an ZU 8. LEASINGSONDERZAHLUNG HANSA TREUHAND Finance und Doric Emissionshaus Emirates leistet bei Übernahme des Flugzeuges durch den als Teilgläubiger zu zahlen ist. Emittenten eine einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre von 24 Millionen USD (18,05 Millionen EUR ¹). h) Die Kosten für die rechtlichen und steuerlichen Beratungen und Treuhanddienstleistungen betragen nach gegen- ZU 9. KOMMANDITKAPITAL wärtiger Schätzung 274 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Dieser Das bisherige Gesellschaftskapital setzt sich aus den Kapi- Betrag kann bei Rechnungsstellung und entsprechenden taleinlagen des Geschäftsführenden Kommanditisten Doric Wechselkursen bei Zahlung in einer anderen Währung als Flight Management 16 GmbH (geleistete Kapitaleinlage Euro (z. B. Britisches Pfund) abweichen. 5 TEUR) und des weiteren Kommanditisten AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (geleistete Kapitaleinlage ZU 4. LIQUIDITÄTSRESERVE von 5 TEUR) zusammen. Der Komplementär Doric Flight Zur Sicherung eines möglichen, von der Prognose abwei- Control 16 GmbH ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt. chenden Liquiditätsbedarfs hat der Emittent gemäß Prog- Neben der geleisteten Kapitaleinlage beträgt das weitere nose eine anfängliche Liquiditätsreserve von 1,1 Millionen geplante Einlagekapital 61,99 Millionen EUR zzgl. 5 % Agio. EUR. ZU 5. UND 10. AGIO Auf das zu platzierende Kommanditkapital ist ein Agio i. H. v. 5 % zu zahlen. Bei einem zu platzierenden prognostizierten Einlagekapital von 61,99 Millionen EUR entspricht dies 3,1 Millionen EUR. ZU 7. FREMDKAPITAL Die Finanzierung des Kaufpreises soll zum Teil durch ein langfristiges Darlehen eines Bankenkonsortiums von 145 Millionen USD (d. h. 109,02 Millionen EUR bei einem EUR/USD Wechselkurs von 1,33) bzw. ca. 62 % des Kaufpreises des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zehn Jahre ab Übernahme des Flugzeuges. Dies entspricht der Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit Emirates. Hinsichtlich der Verzinsung, Tilgung und Fälligkeit des langfristigen Darlehens wird auf Seite 109 f. verwiesen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag abgeschlossen, welcher prognosegemäß nicht in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus sind keine weiteren Fremdmittel, weder in der Form von Endmitteln noch in der Form von Zwischenfinanzierungsmitteln, verbindlich zugesagt. 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 69 TEIL B // KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE // KOSTENPROGNOSE DER INVESTITIONSPHASE KOSTEN DER INVESTITIONSPHASE 1 1. Anschaffungskosten des Flugzeuges 2,3 2. Finanzierungskosten 2 3. Fondsabhängige Kosten 3.1. Vergütungen / Provisionen (inkl. Agio) 3.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 4. Sonstiges 5. Liquiditätsreserve Summe 1 2 3 Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten. 70 TEUR IN % DER SUMME IN % DES EINLAGEKAPITALS INKL. AGIO 175.955 91,56 % 270,28 % 2.084 1,08 % 3,20 % 13.018 6,77 % 20,00 % 12.744 6,63 % 19,58 % 274 0,14 % 0,42 % – 0,00 % 0,00 % 1.110 0,58 % 1,71 % 192.167 100,00 % 295,19 % // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE ALLGEMEIN I n der langfristigen Prognoserechnung auf den nachfolgenden Seiten sind die Beträge in Tausend Euro („TEUR“) aufgeführt. Hierdurch können Rundungsab- weichungen auftreten. Die Prämissen der Prognoserechnung werden nachfolgend für die einzelnen Posi- tionen dargelegt. Der Prognosezeitraum für die steuerliche Ergebnisprognose, die Liquiditätsprognose und die Kapitalrückflussprognose reicht bis zum 30. Juni 2027. Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundlaufzeit von zehn Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen um weitere zwei und drei Jahre vor. In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass Emirates das Flugzeug über einen Gesamtprognosezeitraum von 15 Jahren bis zum Juni 2027 nutzt und es anschließend veräußert wird. 71 TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1 ANGABEN IN TEUR JAHR 1. Einnahmen aus Leasingraten 2 Summe Einnnahmen 2. Abschreibungen 2 3. Fonds- und Gesellschaftsausgaben 4. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 5. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 Summe Aufwendungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387 – 12.476 21.387 21.387 21.387 21.387 – – 9.186 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570 – 1.572 1.547 – –1 –1 –1 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879 – 1.654 – 13.032 – 21.632 – 21.175 – 20.693 – 20.197 – 1.654 – 556 – 245 211 693 1.190 7. Zu versteuerndes Ergebnis – – – – – – 8. Zinseinnahmen 2 – – – 106 107 108 6. Steuerliches Ergebnis (aus der Vermietung) a) Kapitalertragsteuern 4 – – – – 28 – 28 – 29 b) Zinseinnahmen abzüglich Kapitalertragsteuern – – – 78 79 80 LIQUIDITÄTSPROGNOSE (jeweils zum 31. Dezember) 1 ANGABEN IN TEUR JAHR 9. Einnahmen aus Leasingraten 2 2011 2012 2013 2014 2015 2016 – 29.468 19.582 19.582 19.582 19.582 10. Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges 2 – – – – – – 11. Zinseinnahmen abzüglich Steuern 2 – – – 78 79 80 12. Fonds- und Gesellschaftsausgaben 13. Zinsausgaben und Finanzierungskosten 2 14. Tilgung Fremdkapital 2 15. Einlagekapital 5 16. Flugzeughypothekendarlehen 2 17. Erwerb des Flugzeuges 2 18. Fondsabhängige Kosten 5 – 82 – 454 – 529 – 542 – 556 – 570 – – 4.939 – 5.355 – 4.885 – 4.389 – 3.879 – – 4.195 – 8.745 – 9.215 – 9.710 – 10.221 62.000 – – – – – – 109.023 – – – – – – 175.955 – – – – – 5.093 – 4.825 – – – – 19. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 – 1.572 1.547 – –1 –1 –1 20. Liquiditätsüberschuss 55.252 -50.330 4.954 5.018 5.005 4.992 – – 3.100 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 5,00 % 6 21. Jährliche Ausschüttungen Ausschüttungen in % bezogen auf das Einlagekapital 5 0,00 % 8,00 % 8,00 % 8,00 % 8,00 % 22. Veränderung der Liquiditätsreserve 55.252 – 53.430 –6 58 45 32 23. Liquiditätsreserve 55.252 1.822 1.816 1.874 1.919 1.951 1 2 3 4 5 6 Im Jahr 2027 bis zum 30. Juni. Für alle USD-Zahlungen wurde ein Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33 unterstellt. Der Emittent wird ggf. mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Abtretungsvereinbarungen abschließen, sodass sich die Zahlungsströme in 2011 und 2012 entsprechend verringern oder erhöhen können. Dies schließt den Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % mit ein. Ohne Agio. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme, d. h. gemäß Prognose ab Juli 2012 und beziehen die Bonusausschüttung i. H. v. 1 % der Kapitaleinlage mit ein. 72 // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237 21.387 21.387 21.387 21.387 21.387 15.028 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 15.748 – 6.562 – – – – 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 -711 – 729 – 374 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 35 – 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – – – 19.650 – 19.085 – 18.489 – 17.865 – 17.198 – 16.545 – 16.426 – 7.256 – 712 – 730 – 339 1.737 2.302 2.898 3.522 4.189 – 1.517 – 5.939 5.845 14.256 14.238 5.898 1.376 2.302 2.898 3.522 4.189 – – – 12.645 14.238 5.898 109 109 109 109 108 98 164 203 310 403 210 – 29 – 29 – 29 – 29 – 28 – 26 – 43 – 53 – 82 – 106 – 55 80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 19.582 19.582 19.582 19.582 19.582 14.277 10.487 13.101 14.968 14.968 6.237 – – – – – – – – – – 46.707 80 80 80 80 79 72 121 149 228 297 154 – 584 – 599 – 613 – 629 – 645 – 661 – 677 – 694 – 711 – 729 – 374 – 3.317 – 2.738 – 2.127 – 1.488 – 805 – 136 – – – – – – 10.782 – 11.362 – 11.973 – 12.612 – 13.295 – 6.914 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 –1 35 4.978 4.964 4.949 4.933 4.917 6.637 9.929 12.555 14.484 14.535 52.759 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 4.960 – 8.680 – 8.680 – 9.920 – 9.920 – 70.631 8,00 % 8,00 % 8,00 % 8,00 % 8,00 % 8,00 % 14,00 % 14,00 % 16,00 % 16,00 % 113,92 % 18 4 – 11 – 27 – 43 1.677 1.249 3.875 4.564 4.615 – 17.872 1.969 1.973 1.961 1.934 1.891 3.568 4.818 8.693 13.257 17.872 – 73 TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN ERGEBNISPROGNOSE 3. FONDS- UND GESELLSCHAFTSAUSGABEN In dieser Position sind die laufenden Gesellschaftsausgaben des Emittenten zusammengefasst. So erhält der 1. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN Die Position „Einnahmen aus Leasingraten“ weist sowohl die einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre i. H. v. 24 Millionen USD als auch die laufenden monatlichen Leasingraten des Leasingnehmers Emirates aus. Die Leasingsonderzahlung wird gleichmäßig über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages als steuerliche Geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme der Geschäftsführung für das Jahr 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v. 5 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2012 beträgt die jährliche Vergütung des Geschäftsführenden Kommanditisten 20 TEUR zzgl. Umsatzsteuer und erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5 % der jeweiligen Vorjahresvergütung. Einnahme erfasst. Dies bedeutet, dass monatlich ein Betrag von 200 TUSD als steuerliche Einnahme berück- Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für die Anteils- sichtigt wird. verwaltung und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen eine Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2011 Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem USD-Basiszinssatz von 2,35 % p. a. und einer Darlehensziehung von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben oder unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht oder vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monatlich über und dem damit verbundenen Anfangsaufwand beträgt die Vergütung 128 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Von diesem Betrag wird ein Teilbetrag von 64 TEUR in den Fonds- und Gesellschaftsausgaben und ein restlicher Teilbetrag von 64 TEUR in der Mittelverwendungsprognose ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt die jährliche Vergütung 64 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die jährliche Vergütung des Treuhänders erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2014 jährlich um 2,5 % der jeweiligen Vorjahresvergütung. die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages 455 TEUR. Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und 819 TEUR. Liquiditätsmanagements sowie der Unterstützung bei der Berichterstattung der Gesellschaft – auch während eines späteren Liquidationsstadiums – vereinbart. Im Jahr 2011 erhält die HANSA TREUHAND Finance GmbH Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie die & Co. KG eine Vergütung i. H. v. 11,67 TEUR zzgl. Umsatz- monatlichen Einnahmen aus der Leasingsonderzahlung steuer. Die jährliche Vergütung ab 2012 beträgt 140 TEUR werden in der Prognoserechnung mit einem unterstellten zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erhöht EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen. sich diese Vergütung jährlich um 2,5 % der jeweiligen 2. ABSCHREIBUNGEN Vorjahresvergütung. Bei neuen Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer Der Komplementär des Emittenten erhält eine Haftungs- betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren vergütung. Für das Geschäftsjahr 2011 beträgt diese ausgegangen. In der Prognoserechnung wird von einer Vergütung 1,25 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem linearen Abschreibung des Flugzeugkaufpreises inkl. der Geschäftsjahr 2012 beträgt die jährliche Haftungsver- transaktions- und fondsabhängigen Kosten über zwölf gütung 5 TEUR ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Sie erhöht sich Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges ausgegangen. Als ab dem Jahr 2014 um 2,5 % p.a. transaktions- und fondsabhängige Kosten werden die Im Rahmen eines Asset-Management- und Remarketing- Erwerbsnebenkosten sowie die fondsspezifischen Kos- Vertrages erhält die Doric im Jahr 2012 eine Vergütung ten (siehe Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprog- i. H. v. 225 TEUR zzgl. Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt nose) erfasst. 74 wurde vertraglich die Übernahme der Buchführung, des // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B mit Übergabe des Flugzeuges. Ab dem Jahr 2013 erhält In der Prognoserechnung wurde keine Inanspruchnahme die Doric gemäß Prognose eine jährliche Asset-Manage- des Zwischenfinanzierungsdarlehens unterstellt. Die ment- und Remarketing-Vergütung i. H. v. 300 TEUR zzgl. Platzierung und Einzahlung des geplanten Einlagekapi- Umsatzsteuer. Die jährliche Asset-Management- und tals wurde zum Dezember 2011 prognostiziert. In diesem Remarketing-Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014 Fall erhalten alle Anleger gemäß Prognose die einmalige um 2,5 % p. a. Bonusausschüttung i. H. v. 1 % ihrer Kapitaleinlage und Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind ab dem die laufende Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012. Jahr 2012 jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen und Sollte aufgrund von späteren Einzahlungen der Kapital- werden am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am einlagen eine Zwischenfinanzierung der Kaufpreiszah- 1. Oktober geleistet. In der Prognoserechnung wurde lung des Flugzeuges erforderlich sein, so wird die Rück- jeweils in Bezug auf die Fonds- und Gesellschaftsausga- führung des entsprechenden Euro-Zwischenfinanzie- ben davon ausgegangen, dass der Emittent zum Vor- rungsdarlehensbetrages durch Euro-Einzahlungen von steuerabzug berechtigt ist. Kapitaleinlagen erfolgen und ggf. entstehende Zinsausgaben werden durch verringerte Ausschüttungsansprü- Die laufenden Wartungsausgaben sind gemäß Leasingvertrag vom Leasingnehmer zu tragen. 4. UMSATZSTEUERZAHLUNGEN/-ERSTATTUNGEN che kompensiert, sofern der Zwischenfinanzierungszins nicht höher als 8 % p. a. ist, d. h. der 1-Monats-Basiszinssatz plus 1,2 % p. a. Marge 8 % p. a. nicht übersteigt. Die Umsatzsteuerzahlungen auf umsatzsteuerpflichtige Als Finanzierungskosten werden die an das Banken- Kosten (wie z. B. Konzeptionsvergütung oder Rechts- konsortium zu zahlenden Bereitstellungs- und Arrangie- und Steuerberatungskosten) und erstmalige Umsatz- rungsvergütungen sowie die anfallenden Rechtsbera- steuerzahlungen auf laufende Fonds- und Gesellschafts- tungskosten für die Banken erfasst. kosten werden gemäß Prognose im Dezember 2011 und fortan zum jeweiligen Fälligkeitsdatum dieser Kosten geleistet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuern findet In dieser Zeile wird der jährliche Überschuss der Einnah- gemäß Prognose innerhalb von drei Monaten nach Zah- men und Ausgaben aus der Vermietungstätigkeit gezeigt. lung der entsprechenden Umsatzsteuern statt. Der prognostizierte Veräußerungserlös im Juni 2027 nach 5. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des Emittenten zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter dem langfristigen Darlehen. Das langfristige Darlehen wird auf quartalsweiser Basis verzinst. Die Zinsausgaben für das langfristige Darlehen sind quartalsweise nach- 1 6. STEUERLICHES ERGEBNIS Abzug der Vermarktungs- und Rekonfigurationskosten i. H. v. 75,33 %¹ des Einlagekapitals ist im vermögensverwaltenden Bereich nach derzeitiger Rechtslage nicht steuerpflichtig und wurde daher in der steuerlichen Prognose nicht erfasst. 7. ZU VERSTEUERNDES ERGEBNIS schüssig in US-Dollar zu zahlen. Der prognostizierte In dieser Zeile wird das zu versteuernde Ergebnis des je- Zinssatz für die Gesamtlaufzeit des langfristigen Darle- weiligen Jahres dargestellt, welches sich aus dem laufen- hens beträgt 5,2 % (inkl. Marge) p. a., unter der Annahme, den steuerlichen Ergebnis aus der Vermietung und Ver- dass der entsprechende USD-Basiszinssatz für das Dar- pachtung nach Verrechnung von Verlustvorträgen ergibt. lehen 2,35 % p. a. beträgt. Wegen der geringfügigen steuerlichen Auswirkungen Während der Gesamtlaufzeit des langfristigen Darlehens beim Anleger wurde auf einen möglichen Verlustaus- erfolgt die Zahlung der USD-Zinsausgaben über die gleich auf Ebene der Anleger in der Prognoserechnung USD-Leasingraten, d. h. für den Emittenten entstehen verzichtet. Stattdessen werden Verluste vereinfacht in währungskongruente Zahlungsströme. entsprechender Anwendung des § 15b EStG erst mit später erzielten Gewinnen verrechnet. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 75 TEIL B // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // 8. ZINSEINNAHMEN sich die monatlichen Leasingraten auf 570 TUSD und In dieser Position werden die prognostizierten Zins- 819 TEUR. erträge des Emittenten berücksichtigt, die diesem aus Die laufenden, monatlichen USD-Leasingraten sowie der Anlage seiner Liquidität bei Kreditinstituten zufließen. die einmalige Leasingsonderzahlung im Jahr 2012 wer- Sie werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zuge- den in der Prognoserechnung mit einem unterstellten rechnet und können nicht mit den Verlusten aus Vermie- EUR/USD-Wechselkurs von 1,33 ausgewiesen. tung und Verpachtung des Flugzeuges verrechnet werden. Hierbei wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von 2 % p. a. ab dem Jahr 2014 unterstellt. In der Zeile 8a wird die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) (25 %) und der darauf anfallende Solidaritätszuschlag (5,5 %) ausgewiesen. Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR LIQUIDITÄTSPROGNOSE Aufgrund der Einnahmenüberschussrechnung entsprechen die Positionen, „11. Zinseinnahmen“, „12. Fonds- und Gesellschaftsausgaben“ und „19. Umsatzsteuerzahlungen/ -erstattungen“ denjenigen in der Steuerlichen Ergebnisprognose. 9. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN Bei Auslieferung des Flugzeuges wird der Leasingnehmer Emirates eine einmalige Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre i. H. v. 24 Millionen USD leisten. Im Juni 2027 wurde in der Prognose eine Veräußerung des Flugzeuges unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass im Rahmen einer Veräußerung hierbei Erlöse i. H. v. rund 30 % des ursprünglichen Kaufpreises des Flugzeuges erzielt werden können, d. h. ein Betrag i. H. v. 69,12 Millionen USD. Vom prognostizierten Veräußerungserlös sind Rekonfigurations- und Remarketingkosten in Abzug zu bringen. Diese wurden in der Prognoserechnung mit einem Betrag i. H. v. 7 Millionen USD einbezogen und beinhalten die Remarketingvergütung, die 4 % des Bruttoveräußerungserlöses beträgt (siehe Seite 116). Der prognostizierte Veräußerungserlös beträgt danach für den Emittenten 62,12 Millionen USD bzw. 46,71 Millionen EUR¹. 13./14. ZINSAUSGABEN UND FINANZIERUNGSKOSTEN/ TILGUNG FREMDKAPITAL Das langfristige Darlehen wird prognosegemäß 145 Millionen USD betragen. Das Darlehen wird annuitätisch in US-Dollar als auch in Euro geleistet. Die laufenden, getilgt. Die Zahlungen erfolgen quartalsweise nach- monatlichen USD-Leasingraten für die ersten zehn Jahre schüssig. Das langfristige Darlehen hat eine Laufzeit von betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD bei einem zehn Jahren und wird innerhalb dieser Zeit planmäßig USD-Basiszinssatz von 2,35 % p. a. und einer Darlehens- getilgt. Die quartalsweise Annuität beträgt auf Basis des ziehung von 145 Millionen USD. Für jede Abweichung prognostizierten Zinssatzes von 5,2 % (inkl. Marge) p. a. des USD-Basiszinssatzes um 10 Basispunkte nach oben und einer Darlehensziehung von 145 Millionen USD, oder unten wird die Leasingrate um 7.338 USD erhöht 4,69 Millionen USD. lich über die ersten zehn Jahre des Leasingvertrages 455 TEUR. Darüber hinaus ist unterstellt, dass im Rahmen des Erwerbs des Flugzeuges anfallende und vom Emittenten zu übernehmende Kosten des Bankenkonsortiums (inkl. In den Jahren 11 und 12 des Leasingvertrages betragen Rechtsberatung) i. H. v. insgesamt 2.084 TEUR¹ geleistet die monatlichen Leasingraten gemäß Prognose 525 TUSD werden. und 479 TEUR. In den folgenden drei Jahren belaufen Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 76 DES FLUGZEUGES Die laufenden, monatlichen Leasingraten werden sowohl oder vermindert. Die Euro-Leasingrate beträgt monat- 1 10. ERLÖSE AUS DER VERWERTUNG // STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE // TEIL B 15. EINLAGEKAPITAL 20. LIQUIDITÄTSÜBERSCHUSS In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals bis liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse innerhalb eines Dezember 2011 ausgegangen. In diesem Fall erhalten alle Geschäftsjahres vor Ausschüttungen. Anleger eine einmalige Bonusausschüttung i. H. v. 1 % ihrer Kapitaleinlage und die laufende Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012. 16. FLUGZEUGHYPOTHEKENDARLEHEN 21. JÄHRLICHE AUSSCHÜTTUNGEN Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen (siehe auch Seite 78, 2 a) und 2 b)). Im Jahr 2027 Der Erwerb des Flugzeuges wird teilweise über ein lang- wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug als fristiges Darlehen eines Bankenkonsortiums finanziert. auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger Dieses Darlehen wird gemäß Prognose zum Erwerb des ausgeschüttet. Die prognostizierten laufenden Ausschüt- Flugzeuges in US-Dollar an den Emittenten ausgezahlt tungen betragen ab Juli 2012 für die Jahre 2012 2 bis 2022 und ist mit einem angenommenen Wechselkurs von 8 % p. a., 14 % für die Jahre 2023 und 2024 und 16 % für EUR/USD 1,33 mit 109,02 Millionen EUR in der Prognose- die Jahre 2025 bis 2027 3, jeweils bezogen auf das Ein- rechnung berücksichtigt. lagekapital. Anleger, die bereits bis zum 31. Dezember 17. ERWERB DES FLUGZEUGES INKL. ERWERBSNEBENKOSTEN Die Beteiligungsgesellschaft wird das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800 gemäß Prognose am 15. Juni 2012 vom Verkäufer Airbus S.A.S. („Airbus“) übernehmen und dafür einen Kaufpreis von 234 Millionen USD zahlen. 2011 beitreten und einzahlen, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung von 1 % bezogen auf ihre jeweilige Kapitaleinlage. Leistet ein Anleger seine Kapitaleinlage nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine laufende Ausschüttung für 2012 zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich zur laufenden Ausschüttung rund 106 %¹, bezogen auf das Einlagekapital, und bein- Darüber hinaus wurden im Rahmen des Erwerbs des haltet die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungs- Flugzeuges anfallende und vom Emittenten zu überneh- gesellschaft sowie den prognostizierten Veräußerungs- mende Kosten für Gutachten i. H. v. 15 TEUR¹ geleistet. erlös des Flugzeuges. Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. weiterer Kosten i. H. v. insgesamt 175,95 Millionen EUR¹. 18. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN Es ist vorgesehen, die Ausschüttungen für ein Kalenderjahr am Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Es wird in der Prognoserechnung unterstellt, dass alle Anleger In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen i. H. v. die einmalige Bonusausschüttung und die laufende, prog- insgesamt 9,92 Millionen EUR (exkl. Agio) zusammen- nostizierte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 er- gefasst, die in der Investitionsrechnung ebenfalls als halten. Sollte ein Anleger nach dem 1. Juli 2012 beitreten fondsabhängige Kosten ausgewiesen sind. Darin ist auch und einzahlen, so verringert sich die Gesamtausschüt- die Einlagekapitalvermittlungsprovision i. H. v. 6 % des tung zeitanteilig entsprechend. Die einmalige Bonusaus- vermittelten Einlagekapitals (exkl. Agio) enthalten. schüttung und die laufenden Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 werden bis zum 31. Dezember 2012 durchgeführt. 1 2 3 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme, d. h. gemäß Prognose ab Juli 2012. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. 23. LIQUIDITÄTSRESERVE Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den prognostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des entsprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve des Vorjahres. USD-Salden wurden mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33 berücksichtigt. 77 TEIL B // KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE // KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE BEISPIELHAFTE KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE FÜR EINE KAPITALEINLAGE I. H. V. EUR 100.000 (ZZGL. AGIO) Gesamtzeichnungssumme (inkl. Agio) – 105.000 – – – – – 105.000 – 105.000 – 5.000 5.000 – – – 5.000 – 100.000 169.076 2013 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 92.000 154.972 2014 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 84.000 140.110 2015 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 76.000 124.448 2016 – 8.000 8.000 – – – 8.000 – 68.000 107.963 2017 – 8.000 8.000 – – – 983 7.017 – 60.983 90.572 2018 – 8.000 8.000 – – – 1.645 6.355 – 54.628 72.247 2019 – 8.000 5.818 2.182 – – 2.071 5.929 – 48.700 52.936 2020 – 8.000 393 7.607 – – 2.517 5.483 – 43.216 32.594 2021 – 8.000 – 8.000 – – 2.994 5.006 – 38.210 11.151 2022 – 8.000 7.160 840 – – 8.000 – 30.210 – 2023 – 14.000 14.000 – – – 14.000 – 16.210 – 2024 – 14.000 11.527 2.473 – – 14.000 – 2.210 – 2025 – 16.000 – 16.000 – – 9.037 6.963 4.753 – 2026 – 16.000 – 16.000 – – 10.176 5.824 10.577 – – 4.215 109.706 120.283 – – 33.638 120.283 – – 2027 Summe 1 2 – 113.921 13.101 100.820 1.000 2 – 105.000 258.921 105.000 153.922 1.000 Es wurde ein Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33 unterstellt. Die Haftung besteht bis zu fünf Jahren nach Veräußerung der Beteiligung (siehe Seite 30). 78 6) Anteiliges Fremdkapital 1 – – 2) Ausschüttungen 1 – 105.000 2012 1) Eigenmitteleinzahlung 2011 Jahr 5) Gebundenes Kapital 120.283 4) Jährliche Rückflüsse nach Steuern – 33.638 Überschuss aus der Vermietung und Verpachtung nach Steuern 3) Steuerzahlungen/ Steuererstattungen Steuerzahlungen c) Haftung gemäß § 172 HGB 105.921 b) davon Gewinnauszahlung 153.000 Verwertung des Flugzeuges 1 a) davon Eigenkapitalrückzahlungen Mittelrückfluss aus Ausschüttungen // KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE // TEIL B ERLÄUTERUNGEN ZUR BEISPIELHAFTEN KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE haltet die Ausschüttung der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft sowie den Veräußerungserlös des Flugzeuges nach Abzug der angenommenen Rekonfigurations- und Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapital- Remarketingkosten von insgesamt 7 Millionen USD. rückfluss der Vermögensanlage für einen Anleger mit einer Kapitaleinlage von 100 TEUR zzgl. 5 % Agio. Dabei wird Die Spalte a) zeigt Ausschüttungen aus Eigenkapitalrückzah- unterstellt, dass die Kapitaleinlage zzgl. 5 % Agio vor dem lungen. Das sind solche Ausschüttungen, die das handels- 31. Dezember 2011 geleistet wird. Der Anleger erhält damit rechtliche Ergebnis übersteigen. Die Spalte b) stellt die Aus- sowohl die einmalige Bonusausschüttung als auch die lau- schüttungen aus handelsrechtlichen Jahresüberschüssen fende, prognostizierte Ausschüttung für das Geschäftsjahr dar. Spalte c) stellt die Haftung gemäß § 172 HGB dar und 2012. Erfolgt der Beitritt und die Kapitaleinlageeinzahlung weist die aufgrund von Entnahmen aus dem Kapitalkonto nach dem 1. Juli 2012, erhält der Anleger zeitanteilige Aus- wiederauflebende Haftung aus. schüttungen für das Geschäftsjahr 2012 und der Anleger hat keinen Anspruch auf die Bonusausschüttung. Zur etwaigen Haftung beitretender Anleger für Verbindlichkeiten des Emittenten siehe Seite 30. STEUERZAHLUNGEN/STEUERERSTATTUNGEN Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei Anwendung eines Einkommensteuersatzes i. H. v. 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognose- EIGENMITTELEINZAHLUNG zeitraum auf die Einkünfte aus Vermietung. Steuerliche Ver- Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage luste in den einzelnen Jahren werden entsprechend der wurde eine Kapitaleinzahlung i. H. v. 100 TEUR Einlagekapital Regelung des § 15b EStG anteilig vorgetragen und mit nach- zzgl. 5 % Agio im Dezember 2011 unterstellt. folgenden Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung des Anlegers aus dieser Beteiligung verrechnet. Auf einen mög- AUSSCHÜTTUNGEN Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen. Im Jahr 2027 wird sowohl der Verkaufserlös aus dem Flugzeug als auch die Restliquidität des Emittenten an die Anleger ausgeschüttet. Die prognostizierten, laufenden Ausschüttungen betragen 8 % p. a. ab Juli 2012 für die Jahre 2012 1 bis lichen Verlustausgleich und daraus resultierende Steuererstattungen wurde wegen der geringfügigen Auswirkungen verzichtet. Die auf die Zinseinkünfte erhobene Abgeltungsteuer (25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) werden nicht ausgewiesen, da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert haben (siehe Seite 76 unter „8. Zinseinnahmen“). Ggf. zusätzlich erhobene Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt. 2022, 14 % p. a. für die Jahre 2023 und 2024 und 16 % p. a. für die Jahre 2025 bis 2027 2, jeweils bezogen auf das Einla- JÄHRLICHE RÜCKFLÜSSE NACH STEUERN gekapital ohne Agio. Darüber hinaus erhält ein Anleger bei Die Summe des Rückflusses setzt sich aus Ausschüttungen einem Beitritt und Einzahlung der Kapitaleinlage bis zum der Beteiligungsgesellschaft (Verzinsung und Rückzahlung 31. Dezember 2011 eine einmalige Bonusausschüttung. der Kapitaleinlage) nach Berücksichtigung von Einkommen- Leistet ein Anleger seine Kapitaleinlage nicht bis zum 1. Juni steuerzahlungen/-erstattungen zusammen. 2012, reduziert sich seine laufende Ausschüttung für 2012 zeitanteilig. Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich rund 106 % 3 bezogen auf das Einlagekapital und bein1 2 3 Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitanteilig ab dem Folgemonat nach der Flugzeugübernahme, d. h. gemäß Prognose ab Juli 2012. Die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2027 erfolgen zeitanteilig, da die Prognoserechnung eine Veräußerung des Flugzeuges im Juni 2027 vorsieht. Damit wird eine Fondslaufzeit bis zum 30. Juni 2027 prognostiziert. Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. GEBUNDENES KAPITAL Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus der gemäß Prognose geleisteten Nominaleinlage zzgl. Agio abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen. ANTEILIGES FREMDKAPITAL Diese Spalte stellt das anteilige Fremdkapital am Ende des jeweiligen Kalenderjahres dar. 79 TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE Die Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die Zahlungen breitung des Flugzeugtyps abhängig. Der Emirates Airbus unter dem langfristigen Darlehen mit dem Bankenkonsor- A380 ist nach Ablauf des Leasingvertrages in einem ent- tium und die fondsbezogenen Zahlungen führen zu Einnah- sprechend den Rückgabebedingungen des Leasingvertra- men, die per Saldo der Prognose entsprechen. Daher ergibt ges vereinbarten Zustand (siehe Seiten 53 und 108 f.) von sich bis zum Ende der Grundlaufzeit des Leasingvertrages Emirates zurückzugeben. Erfüllt Emirates seine vertraglichen mit Emirates keine Abweichung von der Prognose. Verpflichtungen, führt dies dazu, dass ein Käufer oder Anschlussleasingnehmer das Flugzeug unmittelbar nutzen Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungs- kann, ohne dass für den Leasinggeber bzw. den Emittenten ströme basieren auf der Annahme, dass Emirates den Lea- größere Zusatzkosten für Wartung anfallen. Anders als bei- singvertrag mit der Beteiligungsgesellschaft um weitere zwei spielsweise bei Immobilien erfolgt die Instandhaltung eines und drei Jahre verlängert. Im Rahmen des Leasingvertrages Flugzeuges fortlaufend durch den Leasingnehmer. Auf diese ist bereits heute vereinbart, dass der Emittent von Emirates Weise erhält der Leasinggeber bei Beendigung des Leasing- eine Leasingsonderzahlung von 24 Millionen USD erhält. Die vertrages ein luftfahrttaugliches, jederzeit einsatzbereites laufenden, monatlichen USD-Leasingraten für die ersten Flugzeug zurück. Inwieweit der Leasinggeber dann, um etwa zehn Jahre betragen gemäß Prognose 1,57 Millionen USD Veräußerungserlöse oder Anschlussmieten zu erhöhen, bei einem USD-Basiszinssatz von 2,35 % p. a. und einer Dar- Rekonfigurationen am Flugzeug vornimmt, hängt von dem lehensziehung von 145 Millionen USD. Die Euro-Leasingrate Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Leasinggeber ab. Unter beträgt monatlich über die ersten zehn Jahre des Leasing- Flugzeugrekonfiguration versteht man vor allem solche Kos- vertrages 455 TEUR. In den Jahren 11 und 12 des Leasing- ten, die entstehen, um ein Flugzeug an bestimmte Ausstat- vertrages betragen die monatlichen Leasingraten gemäß tungswünsche einer Fluggesellschaft anzupassen. Solche Prognose 525 TUSD und 479 TEUR. In den folgenden drei Ausstattungen sind wesentlich durch den Marktauftritt oder Jahren belaufen sich die monatlichen Leasingraten gemäß das „Branding“ einer Fluggesellschaft bestimmt. Es geht Prognose auf 570 TUSD und 819 TEUR. hier beispielsweise um die Aufteilung der Kabine in eine, zwei oder drei Klassen-Konfiguration. Inwiefern solche Aus- Unter der Annahme einer Anschlussvermietung an eine stattungswünsche bzw. Umbauwünsche in der Zukunft not- andere Fluggesellschaft kann festgehalten werden, dass wendig sein werden und in welcher Höhe daraus resultie- Anschlussleasingraten (genauso wie der Veräußerungserlös) rende Rekonfigurations- und Remarketingkosten (d. h. Kos- den zu den jeweiligen Zeitpunkten vorherrschenden Markt- ten für Ausstattungen eines potenziellen neuen Leasingneh- bedingungen unterliegen. Neben den vorherrschenden mers oder potenziellen Käufers) anfallen werden, lässt sich Marktbedingungen sind außerdem der Flugzeugtyp, die aus heutiger Sicht nicht abschätzen. In der Prognoserech- Ausstattung des Flugzeuges, der Instandhaltungszustand nung wurden für Rekonfigurations- und Remarketingkosten des Flugzeuges sowie der zukünftige Leasingvertrag von ein Gesamtbetrag i. H. v. 7 Millionen USD von dem unterstell- Bedeutung. ten Verkaufspreis im Jahr 2027 in Abzug gebracht. Zyklische Industrien, wie die Transportindustrie, sind von Berg- und Talfahrten geprägt. Die Vermarktungschancen für ein Flugzeug sind von der jeweiligen Marktlage und der Ver- 80 // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B Der Airbus A380 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES Flugzeugen seiner Flugzeugklasse und ist ein technologisch Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme, dass im modernes Flugzeug. Auch zukünftig wird erwartet, dass der Juni 2027 ein Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der unter Airbus A380 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größen- Berücksichtigung der hiervon in Abzug zu bringenden prog- klasse eine herausragende Rolle spielen wird. Zusätzlich nostizierten Rekonfigurationskosten zu einem prognostizier- dazu hat das Flugzeug eine Innenausstattung von Emirates, ten Veräußerungserlös i. H. v. 62,12 Millionen USD bzw. die in der Branche hoch angesehen ist. Diese Faktoren soll- 46,71 Millionen EUR ¹ führt. Der tatsächlich erzielbare Ver- ten dazu führen, dass bei einer Veräußerung dieses Flug- kaufserlös wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherrschen- zeug gut positioniert ist. Bei einer Veräußerung im Jahr 2027 den Marktsituation abhängig sein. Nachfolgend sind die wurde der AVAC Mittelwert (siehe Seiten 53 und 76) unter- Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern, stellt, der wiederum eine Rückgabe im Half Life Zustand bezogen auf das Einlagekapital, bei einem um 10 % bzw. annimmt. 20 % niedrigeren und 10 % bzw. 20 % höheren Verkaufspreis dargestellt. Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen werden Änderungen dieser Parameter in ihren Auswirkungen auf den Gesamterfolg der Vermögensanlage untersucht und // ENTWICKLUNG DES FLUGZEUGVERÄUSSERUNGSERLÖSES – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN grafisch aufbereitet. % Es wird darauf hingewiesen, dass die hier zugrunde liegen- 300 den angenommenen Abweichungen nicht die jeweils maximal möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Sensitivitäts- 250 200 analyse ist nicht oder nicht zuverlässig möglich. 150 Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen 242 % 1 251 % 1 259 % 1 266 % 1 272 % 1 –20 % 55.296.000 USD 2 –10 % 62.208.000 USD 2 Prognose 69.120.000 USD 2 +10 % 76.032.000 USD 2 +20 % 82.944.000 USD 2 100 sich auf das Einlagekapital (ohne Agio) und beinhalten auch Kapitalrückzahlungen. 50 0 1 2 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. Bruttoveräußerungserlöse vor Abzug von Rekonfigurations- und Remarketingkosten. 81 TEIL B // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // REKONFIGURATIONS- UND REMARKETINGKOSTEN VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES Es ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar, inwieweit Nachfolgend sind die Auswirkungen bei einer Veräußerung Umbau- und / oder Modernisierungsmaßnahmen am Flug- des Flugzeuges nach Jahr 12 und nach Jahr 15 auf die zeug bei Rückgabe durchzuführen sind, um eine Veräuße- Gesamtausschüttungen, bezogen auf das Einlagekapital, rung oder Anschlussvermietung zu ermöglichen. Dieses wird dargestellt. Bezüglich des Veräußerungserlöses wurde unter- insbesondere von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden stellt, dass die von Emirates zu leistende Abstandszahlung Marktbedingungen, von Anforderungen und Ausstattungs- i. H. v. 12 Millionen USD (siehe Seite 108) für Rekonfigura- wünschen potenzieller Käufer oder neuer Leasingnehmer tions- und Remarketingkosten verausgabt wird und demzu- und der Nachfrage nach dem Flugzeugtyp Airbus A380 folge sich ein Veräußerungserlös i. H. v. 96,73 Millionen USD abhängen. In der Prognoserechnung wurden Rekonfigura- erzielen lässt. Dies entspricht dem AVAC Mittelwert im Full tionskosten i. H. v. 7 Millionen USD im Jahr 2027 unterstellt. Life Zustand. Dieser Gesamtbetrag teilt sich in eine Remarketingvergütung, die 4 % des Bruttoveräußerungserlöses (siehe Seite 116) beträgt, und Rekonfigurationskosten i. H. v. 4,2 Millionen USD // ENTWICKLUNG VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN auf. Die Rekonfigurationskosten sollen die Ausstattungskosten eines potenziellen neuen Leasingnehmers oder potenziellen Käufers abdecken. Nachfolgend werden die Auswir- % 300 kungen höherer bzw. niedrigerer Rekonfigurationskosten auf 250 die Gesamtausschüttungen vor Steuern dargestellt. 200 // ENTWICKLUNG DER REKONFIGURATIONSUND REMARKETINGKOSTEN – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN 150 259 % 1 100 % 226 % 1 50 300 0 2024 250 200 150 255 % 1 257 % 1 259 % 1 260 % 1 261 % 1 + 50 % 10.500.000 USD + 25 % 8.750.000 USD Prognose 7.000.000 USD – 10 % 6.300.000 USD – 20 % 5.600.000 USD 100 50 0 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 82 2027 // SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE // TEIL B AUSWIRKUNGEN VON WECHSELKURSÄNDERUNGEN Sollte die Veräußerung des Flugzeuges auf USD-Basis erfolgen, würden sich hieraus Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ergeben, sofern der USDKurs bei der Veräußerung des Flugzeuges vom Wechselkurs von EUR/USD 1,33 abweichen sollte. Nachfolgend sind in einer Grafik die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei unterschiedlichsten EUR/USD-Wechselkursszenarien dargestellt. // AUSWIRKUNG VOM EUR/USD-WECHSELKURS BEI VERKAUF – ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN % 300 250 200 150 249 % 254 % 259 % 265 % 1,53 1,43 1,33 1,23 272 % 100 50 0 1,13 83 DER AIRBUS A380 HAT EINE // FLÜGELSPANNWEITE // VON: 79,75 m // RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN D ie Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf verschiedenen Verträgen. Zu nennen sind hier insbesondere: Gesellschaftsvertrag des Emittenten Treuhandvertrag zwischen der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH und dem Anleger als Treugeber Kaufvertragsübernahmevereinbarung Leasingvertrag Langfristiges Darlehen Zwischenfinanzierungsdarlehen Platzierungsgarantievereinbarung Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge – Konzeptionsvertrag – Vertriebsvereinbarung – Marketing- und Vertriebsunterstützungsvertrag – Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung – Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital – Vertrag über die Leasingvermittlung – Asset-Management- und Remarketing-Vertrag – Geschäftsbesorgungsvertrag – Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung – Mittelverwendungskontrollvertrag Nachfolgend werden die Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung und der Leasingvertrag, das langfristige Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug auf das langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht, die übrigen Verträge unterliegen deutschem Recht. 85 TEIL C // BETEILIGTE PARTEIEN // // BETEILIGTE PARTEIEN Anleger Mittelbar als Treugeber Treuhandkommanditist/ Mittelverwendungkontrolleur AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Einlagekapital Strukturierung 1/Konzeption/ Asset Management und Remarketing Doric Gruppe Vertrieb durch Dritte Emittent Komplementär Doric Flight Control 16 GmbH Geschäftsführender Kommanditist Doric Flight Management 16 GmbH Platzierungsgarant Herr Hermann Ebel Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Sky Cloud IV) Sonstige Berater Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte 1 Darlehensgeber Bankenkonsortium unter der Führung der NORD/LB Kaufvertragsübernahme Leasingvertrag Verkäufer Airbus S.A.S. Leasingnehmer Emirates Strukturierung umfasst die Vermittlung von Fremdkapital sowie des Flugzeuges. 86 Konzeption/ Anlegerberatung/Marketing/ Vertriebspartner/ HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C RECHTLICHE GRUNDLAGEN GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als Geschäftsführender Kommanditist und Omega Flight Control FIRMA UND SITZ GmbH als Komplementär. Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft („KG“) nach deutschem Recht und führt die Firma Doric Flugzeugfonds Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und Sechzehnte GmbH & Co. KG (nachstehend „Emittent“, Alpha Flight Management GmbH durch die Doric Flight Con- „Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“). Es gilt damit trol 16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight für den Emittenten die deutsche Rechtsordnung. Die Gesell- Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommandi- schaft hat ihren Sitz in Offenbach am Main. Die Doric Flight tist ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH Management 16 GmbH, Offenbach am Main, (nachstehend hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditan- „Geschäftsführender Kommanditist“) kann den Sitz der teil der Alpha Flight Management GmbH übernommen. Gesellschaft ggf. an einen anderen von ihr zu bestimmenden Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Komman- Ort im Inland verlegen. Im Falle einer Sitzverlegung sind die ditisten nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen. Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren. Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf UNTERNEHMENSGEGENSTAND jeweils 5 TEUR. Gegenstand der Gesellschaft und damit die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind der Erwerb eines Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, dessen Vermietung, die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen Verleasung und Verwertung sowie die Durchführung sämt- Kaufvertrag über die Gesellschaftsanteile der Doric Treu- licher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich hand GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte des Liquiditätsmanagements der Gesellschaft. GmbH & Co. KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und 2011 die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen i. H. v. 5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die aus der Gesellschaft ausgeschieden. geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch Der gegenwärtig geltende Gesellschaftsvertrag datiert Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen vom 22. September 2011 und findet sich im Teil D dieses sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. Beteiligungsprospektes. GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern, Das Geschäftsjahr 2008 als erstes Geschäftsjahr der Gesell- dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge- schaft war somit ein Rumpfgeschäftsjahr. schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17 GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand GESELLSCHAFTER GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezem- Persönlich haftender Gesellschafter (nachstehend „Komple- ber 2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight mentär“) ist die Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in am Main. Der Komplementär leistet keine Einlage und ist am Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Der Komplemen- 18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsfüh- tär einer KG haftet grundsätzlich unbeschränkt, bei einer rende Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw. GmbH & Co. KG ist jedoch die Haftung des Komplementärs, der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht. hier die Doric Flight Control 16 GmbH, gemäß Gesetz auf 87 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // sein Stammkapital i. H. v. 25 TEUR beschränkt. Das Stamm- lung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe § 7 Abs. 1 kapital des Komplementärs ist vollständig eingezahlt. Der des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutra- Komplementär wird durch seine Geschäftsführer Dr. Peter E. gende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Hein, Westport, Connecticut, USA, sowie Sönke Fanslow, Kapitaleinlage, dies entspricht 1 % der vom Gesellschafter Hamburg, vertreten. Änderungen des Gesellschaftsvertrages übernommenen Kapitaleinlage. können nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie schriftlicher Zustimmung der übrigen Gesellschafter zuläs- die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt: sig, es sei denn, die Verfügung erfolgt zugunsten eines Mit- Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhand- gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unterneh- vertrag und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt. mens. Diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB Der Anleger hat Stimm-, Informations- und Kontrollrechte, befreit. das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungsrechte über die Vermögensanlage, das Recht auf Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs gibt es keine Kündigung der Vermögensanlage und das Recht auf Abfin- weiteren von den gesetzlichen Regelungen abweichenden dung. So sind den Treugebern im Gesellschaftsvertrag Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist ist die Stimmrechte eingeräumt, die es den Treugebern ermögli- Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main, chen, wie Kommanditisten an Gesellschafterbeschlüssen mit einer Hafteinlage von 50 EUR und einer eingezahlten mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber an den Entnah- Kapitaleinlage von 5 TEUR. Treuhandkommanditist ist die men/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem Verhältnis AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des Emitten- (nachstehend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von ten. Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhänder) 50 EUR und einer eingezahlten Kapitaleinlage von 5 TEUR. an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem Weitere Kapitalanteile sind bisher nicht gezeichnet. Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten. Im Gegensatz zum Komplementär ist die Haftung Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage der Anleger auf ihre Hafteinlage begrenzt. Die Haftung der beträgt 61.990.000 EUR (Einlagekapital). Die Mindestzeich- Anleger beträgt 10 EUR pro 1.000 EUR Kapitaleinlage. Im nungssumme beträgt 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio, woraus Falle des geschäftsführenden Kommanditisten und des sich rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kom- Treuhandkommanditisten beträgt die Hafteinlage 50 EUR. manditanteile von 6.199 ergibt. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlagekapital Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegen- nach seinem Ermessen um maximal 2 % zu erhöhen oder wärtigen Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte: zu verringern. Der Geschäftsführende Kommanditist ist zur Vertretung des Emittenten gegenüber Dritten berechtigt und führt die Ge- Für die Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung von 51 Millio- schäfte der Gesellschaft. Handlungen, die über den gewöhn- nen EUR 1 liegt dem Emittenten eine Platzierungsgarantie lichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, müssen die Gesell- von Herrn Hermann Ebel vor. schafter in einem Gesellschafterbeschluss zustimmen. Dem Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Komplementär Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesell- Treugeber über den Treuhänder, der hierzu seine Kapitalein- schaftsvertrages Vergütungen zu. Der Komplementär, Doric lage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen Treu- Flight Control 16 GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn geberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stel- des Emittenten nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 88 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Der Treuhandkommanditist übernimmt und hält die Beteili- Geschäftsführenden Kommanditisten seine Beteiligung gung im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rech- zum Zwecke der Aufnahme weiterer Treugeber bis zur nung der Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter vollständigen Übernahme des endgültig festgelegten ist zur Übertragung seiner Gesellschafterstellung berechtigt. Gesellschaftskapitals gemäß § 9 des Gesellschaftsvertra- Darüber hinaus gibt es keine abweichenden, weiteren ges zu erhöhen. Ferner ist der Geschäftsführende Kom- Rechte von Anlegern und jetzigen Gesellschaftern. manditist gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ermächtigt und bevollmächtigt, ohne weitere Zustim- Der Treuhandvertrag ist im Teil D dieses Beteiligungspros- mung der anderen Gesellschafter das Gesellschaftskapi- pektes abgedruckt. tal durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes des Emit- VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten weicht in folgenden tenten zu erhöhen oder gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages herabzusetzen. 4. Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteili- Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab: gung nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden 1. Nach dem Handelsgesetzbuch („HGB“) ist die Haftung Gewinns jedem Gesellschafter vorab ein Anteil i. H. v. 4 % des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft unbe- seines Kapitalanteils zusteht. Abweichend hiervon erfolgt schränkt. Vorliegend ist der Komplementär eine Kapital- gemäß §§ 16, 19 des Gesellschaftsvertrages die Gewinn- gesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf sein und Verlustbeteiligung sowie die Beteiligung an den Aus- Gesellschaftsvermögen. Das eigene Stammkapital des schüttungen, nach Berücksichtigung von unterschied- Komplementärs beträgt 25 TEUR und ist voll eingezahlt. lichen Vorabvergütungen für den Geschäftsführenden 2. Nach dem HGB umfasst der Gesellschafterkreis einer Kommanditisten bzw. den Komplementär des Emittenten Kommanditgesellschaft nur Komplementäre und Kom- und den Treuhänder gemäß § 17 des Gesellschaftsver- manditisten, und es erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft trages, grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis der als Komplementär oder Kommanditist. Abweichend hier- Kapitaleinlagen der Kommanditisten (ohne treuhände- von sieht der Gesellschaftsvertrag des Emittenten vor, risch gehaltene Kapitaleinlagen des Treuhänders) und dass der Beitritt zur Gesellschaft für Anleger anfänglich der Treugeber zueinander. Da der Komplementär keine nur im Wege der Zeichnung einer Treugeberbeteiligung Kapitaleinlage leistet, nimmt er am Gewinn und Verlust erfolgen kann, die treuhänderisch von dem Treuhandkommanditisten („Treuhänder“) für den beitretenden nicht teil. 5. Nach dem HGB hat der Komplementär ein Entnahme- Treugeber gehalten wird. Ferner sieht der Gesellschafts- recht i. H. v. 4 % seines Kapitalanteils. Weitere Gewinne vertrag des Emittenten vor, dass die Treugeber im Innen- kann er nur entnehmen, wenn dies nicht zum offenbaren verhältnis zur Gesellschaft soweit gesetzlich zulässig wie Schaden der Gesellschaft führt. Beim Emittenten erhal- Kommanditisten behandelt werden. ten die Kommanditisten (einschließlich dem Treuhänder) 3. Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommandi- im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I Ausschüttungen aus tisten in eine Gesellschaft der Zustimmung aller Gesell- etwaigen Liquiditätsüberschüssen des Emittenten, soweit schafter. Abweichend hiervon ist für die Aufnahme eines diese nach Einschätzung des Geschäftsführenden Kom- Kommanditisten allein die Zustimmung des Geschäfts- manditisten nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher führenden Kommanditisten notwendig, welcher die oder erwarteter Verpflichtungen oder künftig erforderli- Beteiligungsgesellschaft insoweit vertritt. Nach dem cher Aufwendungen notwendig sind. Dabei können Aus- HGB bedarf die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der schüttungen auch Rückzahlungen der Kapitaleinlagen Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend hiervon bzw. der Beteiligungsbeträge beinhalten. Auf Wunsch ist der Treuhänder gemäß § 3 Abs. 4 des Gesellschafts- des Treugebers und bei entsprechender Weisung durch vertrages berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem den Treuhänder gegenüber dem Emittenten werden Aus- 89 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // schüttungen auch direkt an den Treugeber, unter entsprechender Kürzung der Ausschüttung an den Treuhän- ditbeteiligung der Zustimmung aller Gesellschafter. der, vom Emittenten geleistet. Da der Komplementär kei- Abweichend hiervon ist gemäß § 5 des Gesellschaftsver- nen Kapitalanteil an der Gesellschaft hält, entfällt für ihn trages hierfür die Zustimmung des Geschäftsführenden das Entnahmerecht. Er erhält stattdessen eine Vergütung Kommanditisten ausreichend, welche nur aus wichtigem für die Übernahme der persönlichen Haftung. Grund versagt werden darf. Eine Übertragung an Gesell- 6. Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft zu schaften bürgerlichen Rechts und an Ehepaare in der fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller Gesell- Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zulässig, schafter. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehr- sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ins- heit der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im besondere die Namen aller Gesellschafter angegeben Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen. werden. Abweichend hiervon werden gemäß § 12 des Gesell- 10. Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschaf- schaftsvertrages Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich ters, sofern die Gesellschaft auf eine unbestimmte Zeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der errichtet wurde, jeweils mit Wirkung zum Ende eines Gesellschafter und Treugeber gefasst, wobei sich das Geschäftsjahres erfolgen. Abweichend hiervon ist gemäß Stimmrecht der Gesellschafter bzw. Treugeber nach der § 21 des Gesellschaftsvertrages eine ordentliche Kündi- gezeichneten Kapitaleinlage bzw. der Treugeberbeteili- gung mit Wirkung zum 31. Dezember 2028 möglich. gung bemisst. Sofern ein Treugeber seine Stimme nicht 11. Nach dem HGB können die Kommanditisten einer Hand- selbst oder durch einen Vertreter abgibt, übt der Treu- lung des Komplementärs widersprechen, wenn diese händer das auf den betreffenden Treugeber entfallende über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes Stimmrecht nach dessen Weisungen aus. Demzufolge hinausgeht. Abweichend hiervon ist das Widerspruchs- kann der Treuhänder bei Beschlussfassungen die ihm recht gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages in den zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich aus- Fällen ausgeschlossen, in denen gemäß § 13 des Gesell- üben. Für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist eine schaftsvertrages eine Beschlussfassung der Gesell- Dreiviertelmehrheit vorgesehen. Der Komplementär hat schafter über Maßnahmen des Geschäftsführenden kein Stimmrecht. Bestimmte Beschlussgegenstände (z. B. Gesellschaftsvertragsänderungen, Liquidation der Kommanditisten vorgesehen ist. 12. Nach dem HGB erfolgt der Ausschluss eines Gesell- Gesellschaft) bedürfen jedoch der Zustimmung des schafters aus wichtigem Grund im Wege der Ausschlie- Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit diese seine ßungsklage. Abweichend hiervon ist der Geschäftsfüh- Rechtsstellung betreffen. rende Kommanditist gemäß § 21 Abs. 2 des Gesell- 7. Nach dem HGB wird eine Gesellschaft ausschließlich schaftsvertrages des Emittenten berechtigt und von den durch den Komplementär vertreten. Abweichend hiervon übrigen Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Komman- wird der Emittent gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages ditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes innerhalb durch den Komplementär und kraft ausdrücklich erteilter einer Frist von zwei Monaten nach Kenntnis des Grundes Vollmacht durch den Geschäftsführenden Kommanditis- aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach dem HGB ten vertreten. erhält der aus wichtigem Grund ausgeschlossene Gesell- 8. Nach dem HGB steht grundsätzlich dem Komplementär 90 9. Nach dem HGB bedarf die Übertragung einer Komman- schafter eine Abfindung in Höhe seiner anteiligen Beteili- die Geschäftsführung zu. Abweichend hiervon wird der gung am Verkehrswert des Vermögens der Gesellschaft. Komplementär gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages Abweichend hiervon entspricht die Abfindung bei dem von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte Emittenten im Falle des Ausschlusses aus wichtigem der Gesellschaft werden ausschließlich durch den Ge- Grund dem Buchwert der Kapitalkonten des ausschei- schäftsführenden Kommanditisten geführt. denden Kommanditisten, wie er sich aus der Schluss- // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C bilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor sei- GESELLSCHAFTSKAPITAL nem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf Das bei Prospektaufstellung gezeichnete und eingezahlte den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnis- Einlagekapital beträgt 10 TEUR und soll durch Aufnahme ses des Emittenten unter Berücksichtigung zwischen- von weiteren Treugebern und einer entsprechenden Erhö- zeitlich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und hung des Kapitalanteils des Treuhänders auf bis zu 62 Millio- (ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebe- nen EUR („geplantes Einlagekapital“) erhöht werden. Das trages nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens und endgültige Einlagekapital darf von dem geplanten Einlage- der durch das Ausscheiden des Gesellschafters entste- kapital nach oben oder unten um maximal 2 % abweichen henden Kosten und Schäden. und wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festge- 13. Nach dem HGB tritt jeder Erbe eines Kommanditisten legt. Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen ohne Beschränkungen in die Rechtsposition des verstor- oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, benen Kommanditisten ein. Abweichend hiervon sieht bestehen nicht. § 20 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass diejenigen Erben eines Kommanditisten bzw. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt Treugebers ihre Gesellschafterrechte nur einheitlich 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage, dies entspricht durch einen schriftlich ernannten gemeinsamen Bevoll- 1 % der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage. mächtigten ausüben können, bei denen die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage bzw. der Beteili- BEITRITT UND ERBRINGUNG DER EINLAGEN gungsbetrag des Erben nicht jeweils mindestens der Der Beitritt der Treugeber erfolgt rückwirkend zum 1. Kalen- Mindestzeichnungssumme entspricht. dertag des Monats, in dem die Annahme der Beitrittserklä- 14. Nach dem HGB haftet ein Komplementär einer Komman- rung durch den Treuhänder erfolgt ist. Die Beteiligungsbe- ditgesellschaft den übrigen Gesellschaftern und der träge zzgl. 5 % Agio sind bis zum ersten (1.) Juni 2012 – und Gesellschaft gegenüber für eigene fahrlässige und vor- sofern der Treugeber später beitritt bis zum 25. Kalendertag sätzliche Pflichtverletzungen und solche seiner Erfül- des Monats (Eingang auf dem Treuhandkonto), der dem lungsgehilfen. Abweichend hiervon sieht § 10 Abs. 7 des Monat folgt, in dem der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass Scha- wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Treu- densersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis handkonto zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustim- gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten ledig- mung des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden lich bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverlet- Kommanditisten der Gesellschaft. zung bestehen, und dies auch gilt, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte als Erfüllungsgehilfen besteht. Der Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind in Euro zu erbrin- Gesellschaftsvertrag des Emittenten sieht ferner vor, gen. Eingehende Einzahlungen werden zunächst auf das dass solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesell- Agio und dann auf den Beteiligungsbetrag angerechnet. Der schaftsverhältnis in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung Treuhänder selbst ist zur Einzahlung der auf einer Treugeber- verjähren, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren beteiligung basierenden Kapitaleinlageerhöhung (inkl. Agio) Verjährung unterliegen. nur verpflichtet, soweit er seinerseits Zahlungen vom jeweiligen Treugeber erhalten hat. Einzelheiten zu den in den vorstehenden Absätzen genannten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ergeben sich Für verspätet geleistete Zahlungen nach dem Gesellschafts- aus dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie aus vertrag schuldet der Treugeber nach erfolgloser Mahnung dem Treuhandvertrag, die im Teil D dieses Beteiligungspros- durch die Gesellschaft einen Verzugszins gemäß § 288 BGB, pektes im Wortlaut dargestellt sind. unabhängig von der Möglichkeit des Ausschlusses des Gesellschafters. Die Geltendmachung eines weitergehenden 91 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Schadens nach den gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon (VORAB-)VERGÜTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN unberührt. KOMMANDITISTEN, DES TREUHÄNDERS UND DES KOMPLEMENTÄRS ENTNAHMEN/AUSSCHÜTTUNGEN Der Geschäftsführende Kommanditist erhält vom Emittenten Laufende Entnahmen/Ausschüttungen nach Vorabvergütun- für jedes Geschäftsjahr (erstmals in 2011) eine Vergütung für gen (siehe nachfolgend „(Vorab-)Vergütung des Geschäfts- die Übernahme der Geschäftsführung, die auch in Verlust- führenden Kommanditisten, des Treuhänders und des jahren zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält Komplementärs“) erfolgen gemäß Gesellschafterbeschluss der Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von aus Liquiditätsüberschüssen für ein Kalenderjahr bis zum 5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab 2012 beträgt 31. Dezember des laufenden Jahres, soweit diese nach Ein- die jährliche Vergütung 20 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatz- schätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten nicht steuer. zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher und budgetierter Verpflichtungen benötigt werden und eine angemessene Liqui- Der Komplementär erhält für jedes Geschäftsjahr (erstmals ditätsreserve vorhanden bleibt. Ausschüttungen für das Jahr in 2011) eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen 2012 erfolgen erstmals bis zum 31. Dezember 2012. Anleger, Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre Geschäftsjahr 2011 erhält der Komplementär eine Vergü- Kapitaleinlage (zzgl. 5 % Agio) geleistet haben, erhalten eine tung von 1.250 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und einmalige Bonusausschüttung i. H. v. 1 % ihrer Kapitalein- danach für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine Vergütung von lage, die zusammen mit der laufenden, prognostizierten 5 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 zu leisten ist. Die Vergütungen des Geschäftsführenden Kommanditisten Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des Einlagekapitals und des Komplementärs sind jeweils quartalsweise als für ein Kalenderjahr. Kapitaleinlagen sind bis zum 1. Juni 2012 Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird ab dem Geschäfts- zu leisten, ansonsten reduziert sich der Ausschüttungsan- jahr 2012 jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten spruch für das Geschäftsjahr 2012 und etwaige Folgejahre (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals. Die jeweiligen Ver- zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei jeder Monat, in dem die gütungen erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2014 um jähr- Kapitaleinlage zzgl. Agio nicht bis zum 25. Kalendertag des lich 2,5 % der jeweiligen Vorjahresvergütung. Vormonats erbracht worden ist, als voller Monat für die Reduzierung zählt. Der Treuhänder erhält eine jährliche Vergütung (erstmals im Jahr 2011), die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das Ausschüttungen an die Kommanditisten werden von der Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangs- Gesellschaft direkt an diese geleistet. Sofern der Treuhänder aufwand beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem Geschäfts- die Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesell- jahr 2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die jährliche Ver- schaft Schuld befreiend auch unmittelbar an Treugeber Aus- gütung ist quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar und er- schüttungen vornehmen. Die Ausschüttungen werden in höht sich ab dem Jahr 2014 um jährlich 2,5 % der jeweiligen Euro geleistet. Vorjahresvergütung. Die quartalsweisen Vorauszahlungen werden ab dem Geschäftsjahr 2012 jeweils am 1. Kalender- Soweit Steuern (z. B. Kapitalertragsteuern, Quellensteuern) tag des 1. Monats eines jeden Quartals fällig. Die Vergütung nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. dafür erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallenden Ausschüttungen von der Gesell- Die Gesamtvergütungen des Treuhänders für die geplante schaft einzubehalten und ggf. auf Anforderung des Geschäfts- Fondslaufzeit von 16 Jahren betragen prognosegemäß führenden Kommanditisten dem Emittenten zu erstatten. 1,3 Millionen EUR. 92 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Der Emittent erstattet dem Geschäftsführenden Kommandi- die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertra- tisten, dem Komplementär und dem Treuhänder darüber gungen sowie die Zahlung von Verzugszinsen; hinaus alle Aufwendungen, die durch die Beantwortung von die Verpflichtung zur Erbringung von Kapitaleinlagen Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen, (bzw. Beteiligungsbeträgen nebst Agio) bei einem Wech- sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, Steuer- sel der Gesellschafterstellung; berater) in Anspruch genommen werden oder es sich um die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im Zusam- Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten menhang mit der Geltendmachung von Informations- mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. Neben den rechten von Gesellschaftern; vorgenannten gesellschaftsvertraglichen (Vorab-)Vergütungen die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwen- partizipieren die Doric Flight Management 16 GmbH als dungen, zusätzlichen Steuererklärungskosten und Steuern; Geschäftsführender Kommanditist und die AGR Treuhand- die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten bei Erb- gesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH als Treuhandkommanditist fällen, von etwaigen Gutachterkosten sowie mit je einer Kapitaleinlage von 5 TEUR am Ergebnis und den die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos bei Rückflüssen des Emittenten. Den Gründungsgesellschaftern einem Ausschluss aus dem Emittenten bei einem ggf. stehen bzw. standen innerhalb und außerhalb des Gesell- negativen Abfindungswert. schaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbe- Die Treugeber sind aufgrund der Regelungen im Gesell- sondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä- schafts- und Treuhandvertrag wirtschaftlich den Kommandi- digungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Neben- tisten gleichgestellt. Sie haben dem Treuhänder daher inso- leistungen jeder Art. weit Aufwendungsersatz zu leisten bzw. haben ihn freizustellen, wie der Treuhänder gegenüber dem Emittenten im Hin- NACHSCHUSSPFLICHTEN blick auf die treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklä- gehaltenen Kommanditanteile etwaige Ausgleichszahlungen rung vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio hinaus zu leisten hat oder wie der Treuhänder gegenüber Dritten im übernehmen die Treugeber und die Kommanditisten weder Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der für gegenüber Dritten noch gegenüber den weiteren Gesellschaf- den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen Kom- tern oder Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zah- manditanteile haftet. Darüber hinaus ist der Anleger nicht lungsverpflichtung; dies gilt auch für den Fall der Liquidation. verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Unberührt bleiben gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG eine gesetzliche Haftung der Kommanditisten nach Die Gesellschaft wird durch den Komplementär und kraft §§ 160, 171 ff. HGB (in Bezug auf ein Wiederaufleben Bevollmächtigung gemäß Gesellschaftsvertrag durch den der Haftung und eine Nachhaftung des Anlegers siehe Geschäftsführenden Kommanditisten jeweils nach außen Seite 30). Danach haften Kommanditisten, die ihre einge- allein vertreten. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aus- tragene Haftsumme nicht oder nicht vollständig erbracht schließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten oder zurückerhalten haben, bis zur Höhe ihrer nicht geführt. Der Komplementär ist im Innenverhältnis der Gesell- erbrachten bzw. zurückerhaltenen Haftsumme unmittel- schaft und den anderen Gesellschaftern gegenüber weder bar gegenüber den Gläubigern des Emittenten; zur Geschäftsführung noch zur Vertretung der Gesellschaft die Pflicht zum Ausgleich von Kosten, die durch den berechtigt. Den übrigen Kommanditisten (und Treugebern) Wechsel von der Treugeber- zur Kommanditistenstellung stehen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die oder umgekehrt verursacht werden; gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu. 93 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft 11. der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, dem Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen, die über auch solcher von Dritten (einschließlich einer etwaigen den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, kann der hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von Geschäftsführende Kommanditist nur mit einem zustimmen- Teilen davon). Dies schließt auch eine Übertragung des den Gesellschafterbeschluss vornehmen. zivilrechtlichen Eigentums an dem Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein; Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehö- 12. die Gewährung sonstiger Sicherheiten; ren insbesondere: 13. die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten 1. die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesell- Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweili- Gesellschaft; gen Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon 2. die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages; 3. die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages; 4. der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 und alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden Aktivitäten; 5. der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über das Flugzeug; 6. die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlosse- sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen; 14. die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern und/oder Kommanditisten; 15. die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; 16. die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen; 17. der Abschluss marktüblicher Versicherungen; 18. die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten nen Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen und als für den gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung Folge davon die anderweitige Nutzung des Flugzeuges sonstiger Vollmachten im Hinblick auf die (Zwischen-) oder von Teilen davon; Finanzierung für den Erwerb des Flugzeuges (einschließ- 7. die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder längerfristigen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften, lich aller damit zusammenhängenden Rechtshandlungen, wie etwa der Gewährung von Sicherheiten); 19. Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kom- einschließlich der Aufnahme von weiteren langfristigen manditisten oder der Gesellschaft zugewiesen sind; Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Austausch bereits 20. die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und bestehender Finanzierungen und aller damit verbunde- ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere nen Vereinbarungen; zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklä- 8. das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und rungspflichten; 21. sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flug- der Aufnahme von in diesem Zusammenhang evtl. erfor- zeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme derlichen Darlehen (sowie ggf. deren Besicherung); der Veräußerung; 9. der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften; 10. die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder das Eingehen von Avalkrediten einschließlich der Gewährung von Sicherheiten im Zusammenhang damit; 94 mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der schaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C 22. jedwede Maßnahme und Entscheidung, um gegenwärtige Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommandi- und/oder zukünftige gesetzliche Regulierungserforder- tisten/Treugeber aus § 164 HGB ist in den Fällen ausge- nisse des Emittenten einhalten zu können; schlossen, in denen eine Beschlussfassung der Gesellschaf- 23. alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesellschafter- ter gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten versammlung oder anderweitig), die die Gesellschaft von vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf Geschäftsfüh- Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund des Gesellschafts- rungsmaßnahmen gemäß der vorstehenden Ziffern 1. bis vertrages erforderliche Zustimmung der Gesellschafter Ent- 22. auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft zu treffen scheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder hat oder trifft. abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaft- Darüber hinaus wird gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschafts- licher Nachteile für den Emittenten geboten ist. vertrages der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, den Erwerb eines Flugzeuges durchzuführen sowie dessen GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE Vermietung und die langfristige Finanzierung sicherzustellen. Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbeson- Allen sonstigen bereits abgeschlossenen Verträgen des dere über: Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird außer- 1. die Feststellung des Jahresabschlusses; dem die Genehmigung erteilt. Einer Zustimmung der Gesell- 2. die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüber- schafter bzw. Treugeber bedarf es für diese Geschäfte nicht. schüssen; 3. die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäfts- BESCHLUSSFASSUNG jahr, mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Ge- Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlauf- schäftsjahre bis einschließlich 2012; verfahren gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung statt. Eine Gesellschafterversammlung wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten einberufen. 4. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr; 5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen hierzu gemäß § 23; Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterentscheidungen mitwirken. Soweit Treugeber in dieser Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des Treuhänders entsprechend. Je volle 100 EUR des gezeich- 6. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist; 7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes in diesem Vertrag geregelt ist; neten Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers 8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz; gewährt eine Stimme. 9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in § 2 beschriebenen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesentlicher Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des Flug- 50 Stimmen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ zeuges oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es mbH hat beim Emittenten 50 eigene Stimmen (d. h. Stimmen, sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungs- die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung gehaltenen Kapitaleinlage zustehen und nicht aufgrund der Erhöhung ihrer oder sonstigen Rechten von Kreditgebern; 10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts- Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern ein Treu- kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in geber sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht in § 9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der gemäß § 21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treu- nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages ausüben. Der Komplementär hat keine Stimme. geberbeteiligung erfolgen; 11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages; 95 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // 12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder 13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw. jeder Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung Übertragung oder sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden Kom- einer Abtretung oder als Gesamtrechtsnachfolge und bedarf manditisten zur Beschlussfassung vorgelegten Angele- der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, genheiten. die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforder- Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich lich. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn Beschluss über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäfts- oder eine Beendigung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft führende Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt. bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen Eine rückwirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist sowie der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommandi- nicht zulässig. tisten, soweit sie seine Rechtsstellung betreffen. Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige VerJAHRESABSCHLUSS fügung über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsich- Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäfts- tigte Übertragung oder sonstige Verfügung über den Gesell- jahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für schaftsanteil (oder Teile davon) ist dem Geschäftsführenden die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzli- Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen. Für den Han- chen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer del von Anteilen an Personengesellschaften gibt es keinen Buchführung. Der Jahresabschluss ist durch den Geschäfts- geregelten Markt. führenden Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfas- Die Handelbarkeit der Vermögensanlage wird durch folgen- sung hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- des eingeschränkt: und Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treuge- die Übertragung oder sonstige Verfügung bedarf der bern zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten; Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13 des Gesell- die Übertragung ist nur mit Wirkung zum Beginn eines schaftsvertrages zu übermitteln. Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt; Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen es gibt keinen geregelten Markt für den Handel von Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Anteilen an Personengesellschaften; der Anleger als Verkäufer muss einen Kaufinteressenten KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELL- finden. SCHAFTSANTEILE Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treu- Kommanditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger geber in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteili- Kündigungsfrist zum Ablauf eines Geschäftsjahres, frühes- gung oder eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle tens jedoch zum 31. Dezember 2028 möglich. Die Kündi- der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesellschafts- gung hat schriftlich gegenüber dem Geschäftsführenden anteil auf einen Dritten über, werden alle Kapitalkonten Kommanditisten zu erfolgen. gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile. Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen 96 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Gesellschafter von allen aus einer Übertragung oder einer soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten über- sonstigen Verfügung resultierenden Nachteilen frei. Jegliche tragen worden ist. Der Komplementär ist berechtigt, seine Kosten (wozu auch ggf. anfallende oder sich erhöhende Gesellschafterstellung auf Dritte zu übertragen. Steuern bei der Gesellschaft gehören) einer Übertragung oder sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile, insbe- Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und sondere die Kosten der Handelsregistereintragungen oder bevollmächtigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen wichti- ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischen- ger Gründe durch einseitige Kündigungserklärung aus der bilanz, werden im Verhältnis zur Gesellschaft von dem be- Gesellschaft auszuschließen (z. B. Zwangsvollstreckung in treffenden Kommanditisten bzw. Treugeber getragen. Jeder den Anteil, Nichtleistung der Kapitaleinlage oder von Aus- der Gesellschaft mittelbar beitretende Treugeber ist berech- gleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertra- tigt, jederzeit durch Kündigung des Treuhandverhältnisses ges; ein Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß § 18 von der Treugeberstellung in die Stellung eines Kommandi- des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Aufforderung tisten zu wechseln. Entsprechendes gilt umgekehrt für Kom- nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Gesell- manditisten. schaft, andere Gesellschafter oder Treugeber). Die Kündigung hat schriftlich an den Geschäftsführenden Scheidet ein Kommanditist nach Kündigung aus wichtigem Kommanditisten zu erfolgen. Hiermit verbundene Kosten, Grund aus, erhält er für seine jeweilige Beteiligung am insbesondere beim Wechsel in die Kommanditistenstellung Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld. Das Abfin- (wie z. B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintra- dungsguthaben entspricht dem Buchwert der Kapitalkonten gung) sind vom Anleger zu tragen. des ausscheidenden Kommanditisten, wie er sich aus der Schlussbilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor TOD EINES GESELLSCHAFTERS seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich der zeitanteilig auf Beim Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers wird die den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses Gesellschaft bzw. die Treuhandschaft mit den Erben oder des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeitlich ge- Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich tätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüglich durch Vorlage eines Erbscheins oder entsprechenden Erb- des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio nachweises legitimieren. zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden dem Emittenten entstehenden Schäden sowie Im Falle des Todes eines Kommanditisten oder Treugebers Kosten und Abgaben, inkl. der Kosten für die Erstellung tragen die eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch einer Zwischenbilanz sowie nicht geleistete Ausgleichszah- den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich ggf. Handels- lungen. Das Abfindungsguthaben beläuft sich höchstens auf registerkosten. Sofern im Falle mehrerer Erben der Erbteil den Wert, der bei ordentlicher Kündigung als Abfindung weniger als 10 TEUR Einlagekapital beträgt, ist die Benen- anfällt (siehe nachfolgend). Für die Kündigung des Treu- nung eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der das Stimm- handvertrages durch den Treuhänder aus wichtigem Grund recht nur einheitlich ausüben kann, erforderlich. und den Abfindungsanspruch des Treugebers gilt Voranstehendes entsprechend. AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS In allen Fällen des Ausscheidens von Kommanditisten wird Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschafts- die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fort- anteils durch einen Kommanditisten erhält der Kommanditist gesetzt. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am eine Abfindung in Geld, die auf einem Auseinandersetzungs- Gesellschaftsvermögen wächst den verbleibenden Gesell- wert basiert. schaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen zu, 97 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Ausein- Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den andersetzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die Treuhänder, die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot Kündigung wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter und/oder der fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungs- unter Auflösung stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert an- angebotes befassten Rechtsanwälte, Steuerberater oder zusetzen sind; ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht. Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwal- Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzuset- tung der Gesellschaft und/ oder der Beteiligungen der Kom- zende Verbindlichkeiten. Im Falle einer ordentlichen Kündi- manditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. be- gung eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber (ohne auftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung gleichzeitig in die Stellung eines Kommanditisten zu wech- und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern seln) ermittelt sich das Abfindungsguthaben entsprechend. dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar. der Geschäftsführende Kommanditist keine Auskünfte ertei- Die erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahl- len, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtun- bar, zu dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird, gen bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber aus- jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent drücklich zugestimmt hat. ist berechtigt, ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden, eine Stundung der Zahlung des Abfindungsguthabens ver- dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm langen, wenn sonst die Liquidität des Emittenten nachhaltig erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt gefährdet würde. Abfindungsguthaben werden nicht ver- werden und dass die Weitergabe der Daten auch an Gesell- zinst. Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw. schaften oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außer- Treugeber bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen halb der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau mög- Betrag, der dem auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhen- licherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann, den Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommanditis- sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder ten bzw. dem Treugeber im Falle eines Verbleibens in der sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt. Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entspre- des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basis- chend für Treugeber. zinssatz gemäß § 247 BGB entspricht. AUSKUNFTSPFLICHTEN DATENSCHUTZ Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder, Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige die Anbieter und der Geschäftsführende Kommanditist die Änderungen seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittserklärung oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähn- gemachten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen lichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deut- im Zusammenhang mit der Beteiligung stehenden Angaben, sche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie ent- einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen sprechende Angaben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Kommanditist bzw. Treugeber ist auch verpflichtet, der vom Treuhänder an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsfüh- Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer- renden Kommanditisten bzw. von ihm beauftragten Dritten lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässig- übermittelten Treugeberregisters und der darin enthaltenen keit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen Angaben zu den Treugebern. oder entsprechende Erklärungen gegenüber der Gesell- 98 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C schaft abzugeben. Die Änderungsmitteilungen sind an den Rechnung zu stellen, d. h. 5 %-Punkte über dem jeweiligen Treuhänder oder den Geschäftsführenden Kommanditisten Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist ein Referenzzinssatz, zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurden. Auf den die Deutsche Bundesbank anhand der Vorgaben der entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kom- Europäischen Zentralbank (EZB) im Halbjahresrhythmus manditisten hat jeder Kommanditist den erforderlichen festsetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende Kom- Wechselt ein Anleger von der Treugeber- in die Kommandi- manditist hat überdies das Recht, von den Kommanditisten tistenstellung, fallen die Kosten der Handelsregisteranmel- Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen dung und Handelsregistereintragung i. H. v. zusammen der- gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere zeit rund 100 EUR an. Zudem hat der Anleger stets die Kos- Steuerbehörden oder kontoführenden Banken oder im ten für die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregis- Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäsche- tervollmacht zu tragen. Diese und weitere Kosten, die im gesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt Zusammenhang mit der Kündigung oder Übertragung der insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Gesellschaftsanteile und dem Ausscheiden eines Gesell- Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Er- schafters ggf. anfallen, hat der Anleger zu tragen. Die jewei- mäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist lige Höhe hängt individuell vom Einzelfall ab. oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des Bei der Übertragung eines Kommanditanteils auf mehrere Treuhänders oder des Geschäftsführenden Kommanditisten Erwerber, insbesondere im Erbfall, fallen die vorbezeichne- innerhalb einer Frist von drei Wochen ggf. notwendige ten Kosten für jeden Erwerber gesondert an. Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Diese Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist dem Treuhän- Regelungen gelten für Treugeber gegenüber der Gesell- der für seinen zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung schaft entsprechend. vom Veräußerer ein pauschales Entgelt i. H. v. 1,19 % des Kaufpreises, inklusive 19 % Umsatzsteuer, mindestens BEIRAT 178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsveräu- Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichts- ßerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten gremien. Die Bestellung eines Beirates ist nicht vorgesehen. Umsatzsteuer anzupassen. Die Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können jedoch gemäß § 12 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages be- Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung schließen, dass ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mit- und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren gliedern – bestellt wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden Kosten. von den Gesellschaftern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied kann vom Geschäftsführenden Kommanditisten des SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN Emittenten entsandt werden. Die möglichen Mitglieder des Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Strei- Beirates stehen derzeit nicht fest. tigkeiten mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin an- KOSTEN FÜR ANLEGER sässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungs- Agio i. H. v. 5 % auf die Zeichnungssumme erhoben. Im Falle verfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Regelun- eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kom- gen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene manditist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Fonds e. V. 99 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TREUHANDVERTRAG Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Kapitalbeteiligung für den Treugeber entstehen Der im Teil D dieses Beteiligungsprospektes abgedruckte (einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171, Treuhandvertrag ist die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des 160 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht Treuhänders, d.h. der AGR Treuhandgesellschaft „Sky werden). Cloud IV“ mbH mit Sitz in Hamburg, („Treuhänder“). Der Der Treuhänder haftet gemäß § 9 Abs. 1 des Treuhand- Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt rückwirkend zum vertrages gegenüber dem Treugeber außer bei Verlet- 1. Kalendertag des Monats, in dem die Annahme der Bei- zung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei grob trittserklärung durch den Treuhänder erfolgt ist. Die An- fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei der nahme eines Treugebers erfolgt nur, wenn bestimmte Unter- Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die lagen und Erklärungen beim Treuhänder und dem Emitten- Erreichung des Zwecks des Treuhandvertrages gefährdet ten vorliegen (siehe § 1 Abs. 2 des Treuhandvertrages). (insbesondere die Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils am Die Aufgabe des Treuhänders besteht darin, im eigenen Emittenten und der Wahrung der gesellschaftsrechtli- Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung an chen Mitwirkungsrechte nach Weisung des Treugebers), dem Emittenten im Auftrag und für Rechnung des Treuge- haftet der Treuhänder auch für leichte Fahrlässigkeit. Die bers einen entsprechenden Anteil der Kapitaleinlage des vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, Emittenten zu halten. Er leitet lediglich die Rechte und Pflich- sofern der Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher ten aus der Beteiligung an die Anleger durch, ohne eigene Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Scha- Entscheidungsmacht zu beanspruchen. Der Treuhänder wird densersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus insofern nur auf Anweisung der Treugeber handeln. Erfolgt der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlun- keine Weisung, wird der Treuhänder nicht agieren. Im gen – verjähren in drei Jahren ab dem Schluss des Außenverhältnis hält der Treuhänder die Kapitaleinlage beim Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch ent- Emittenten für sich und die Treugeber gemeinsam als ein- standen ist und der Treugeber von den den Anspruch heitliche Kapitaleinlage am Emittenten. Die wesentlichen begründenden Umständen und der Person des Schuld- Rechte und Pflichten des Treuhänders sind folgende: ners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit Der Treuhänder tritt gegenüber Dritten im eigenen hätte erlangen müssen, soweit der betreffende Anspruch Namen auf und übt insoweit das ihm als Kommanditisten nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt. zustehende Gesellschafterrecht, insbesondere Stimm- Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung rechte, im eigenen Namen, aber immer gemäß der Wei- oder bei der Haftung für Personenschäden gilt die sung des Treugebers nach dem Treuhandvertrag aus. gesetzliche Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, wenn der Treugeber die Stimmrechte Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber selbst ausübt. Der Treuhänder hält und verwaltet das ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treuhänder Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Ver- aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen Weisung des mögen und ist verpflichtet, dem Treugeber dasjenige Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den Fall, dass der herauszugeben, was er in Ausführung des Treuhandver- Treuhänder bei der Ausführung der Weisung des Treuge- trages für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung bers vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden ver- erlangt hat, insbesondere die Rückflüsse (Ausschüttun- ursacht. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für die gen) aus dem Emittenten. Der Treuhänder hat gegen Bonität der Vertragspartner des Emittenten oder dafür, jeden Treugeber anteilig entsprechend der Höhe der dass die Vertragspartner des Emittenten, soweit es sich jeweiligen Beteiligung am Emittenten Anspruch auf hierbei nicht um Erfüllungsgehilfen des Treuhänders im Freistellung von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen Sinne von § 278 BGB handelt, die eingegangenen ver- und Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem traglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Treu- 100 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die die dem Treuhänder durch die Beantwortung von Anfra- Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten gen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen, oder für die Erreichung der von den Treugebern verfolg- sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, ten wirtschaftlichen Ziele. Steuerberater) in Anspruch genommen werden oder es Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechts- er Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des streitigkeiten mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt. Gesellschaftsvertrages des Emittenten und des Treu- Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interes- handvertrages sehen u. a. vor, dass entweder der Treu- senkonflikte des Treuhänders begründen können. geber selbst seine Stimmrechte ausübt oder diese von dem Treuhänder nach der Weisung des Treugebers, evtl. anteilig, wahrgenommen werden. Ausschüttungen werden KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG (PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT) auf schriftliche Weisung des Treugebers an den Treuhänder und auf Weisung von diesem an den Emittenten und Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) einen Kaufvertrag vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet. Sons- über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 tige Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher mit Emirates im Rahmen des am 20. September 2011 ab- Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhän- geschlossenen Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates der in seiner Eigenschaft als Treuhänder zustehen. Zu die Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flug- den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Gesell- zeug vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerserien- schaftsvertrag verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des nummer 103, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung per- Engine Alliance LLC – ein Joint-Venture-Unternehmen zwi- sonenbezogener Daten. schen General Electric Company und Pratt & Whitney – und Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen mit der von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des „Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kauf- Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft vertrag mit Airbus an den Emittenten überträgt. und des Treuhänders, die diese nur aus wichtigem Grund versagen dürfen. Ferner müssen bei Übertragungen der Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor Treugeberbeteiligungen oder Teilen hiervon die Voraus- Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahme- setzungen gemäß § 10 des Treuhandvertrages erfüllt wer- vereinbarung mit Emirates abschließen. Nach diesem den. Vertrag bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d. h. Eine ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages ist Emirates obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag erstmals zum 31. Dezember 2028 schriftlich möglich. mit Airbus ergebenden Käuferpflichten, bzw. hat für die Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treu- Erfüllung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Emirates stehen handkommanditist aus dem Emittenten aus, gelten die auch grundsätzlich die sich aus dem Kaufvertrag ergeben- gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kom- den Käuferrechte gegenüber Airbus, mit Ausnahme der an manditist ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsicht- den Emittenten übertragenen Rechte, insbesondere des lich eines neuen Treuhänders zu unterbreiten. Rechts auf Übereignung des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2011 eine Ver- wird der Emittent keine weiteren Verträge über die Anschaf- gütung für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 92). Die fung oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Teile davon abschliessen. Umsatzsteuer. Bei Übertragungen erhält der Treuhänder zusätzliche Kostenerstattungen. Der Emittent erstattet dem Treuhänder darüber hinaus solche Aufwendungen, 101 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung wird englischem der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung Recht unterliegen. Streitigkeiten sind vor Gerichten in Eng- verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird land und Wales auszutragen. der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen. Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden LEASINGVERTRAG (OPERATING LEASE AGREEMENT) Gewährleistungen und Garantien (vier Jahre Gewährleistung auf den Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Her- Der Emittent hat als Leasinggeber am 20. September 2011 steller gelieferte Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog. einen Leasingvertrag mit Emirates als Leasingnehmer abge- „Service Life Policy“ für bestimmte in der Vereinbarung fest- schlossen. Unter dem Leasingvertrag überlässt der Emittent gelegte Teile über zwölf Jahre) werden von Emirates im dem Leasingnehmer das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800, Namen des Emittenten wahrgenommen, solange Emirates ausgestattet mit vier Engine Alliance Triebwerken und von das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag mit dem Emitten- der Fluggesellschaft an den Hersteller gelieferter Ausstattung ten nutzt. Die von Airbus eingeräumten Gewährleistungs- („Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“). rechte unterliegen französischem Recht. Die Übergabe des Flugzeuges vom Hersteller Airbus an den Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Flugzeuges beträgt Emittenten wird gemäß gegenwärtiger Planung im Juni 2012 234 Millionen USD. Emirates leistet bei Übernahme des erfolgen. Der Leasingnehmer Emirates wird für den Leasing- Flugzeuges einen Betrag von 24 Millionen USD als einmalige geber die Übergabe und Abnahme des Flugzeuges bei Airbus Leasingsonderzahlung. Ein Teilbetrag i. H. v. 67 Millionen USD und gleichzeitig das Leasinggut unter dem Leasingvertrag des vertraglich vereinbarten Kaufpreises wird durch Verein- mit dem Emittenten übernehmen. Erfolgt die Auslieferung barung mit Emirates und Airbus zu dem bei Auslieferung vor- und Übernahme des Flugzeuges nicht spätestens bis zum herrschenden EUR/USD-Wechselkurs in Euro geleistet. Der 30. September 2012, kann der Emittent den Leasingvertrag Restbetrag der Kaufpreiszahlung i. H. v. 143 Millionen USD kündigen. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer gegen- erfolgt währungskongruent in US-Dollar. Sollte es durch über dem Emittenten keinerlei Ansprüche in Bezug auf eine Wechselkursentwicklungen dazu kommen, dass Zuzahlun- Nichtauslieferung oder eine verspätete Ablieferung geltend gen an Airbus zu erfolgen haben, so werden diese von machen, solange der Emittent die Nichtauslieferung oder die Emirates geleistet. Andere Zahlungen als den Kaufpreis hat verspätete Auslieferung nicht direkt verursacht hat. der Emittent im Rahmen der Vereinbarung nicht zu leisten. Beide Vertragsparteien haben sich darüber hinaus u. a. Die Fertigstellung und Übergabe des Flugzeuges ist für gegenseitig Rücktrittsrechte von den Verträgen vor Ausliefe- Juni 2012 in Hamburg geplant. Spätestens zwei Tage vor rung des Flugzeuges eingeräumt, sollte der Leasingvertrag Auslieferung des Flugzeuges wird Emirates nach vorheriger durch rechtliche oder steuerrechtliche Änderungen unwirt- Mitteilung von Airbus eine Nachricht an den Emittenten schaftlich werden oder durch den Ausbruch eines Krieges übermitteln, in der der genaue Auslieferungstag festgelegt der Leasingvertrag nicht rechtlich durchsetzbar oder durch- wird. Der Emittent wird Emirates als Bevollmächtigten führbar sein. Sollten sich steuerrechtliche Änderungen bis gegenüber Airbus im Rahmen der Kaufvertragsübernahme- zur Auslieferung des Flugzeuges in Deutschland für den vereinbarung bei der Auslieferung des Flugzeuges bestellen. Emittenten ergeben, so führt dies nicht zu einer Berechti- Mit Übergabe des Flugzeuges von Airbus an Emirates, der gung der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages. als Bevollmächtigter im Namen des Emittenten handelt, und vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Airbus geht das Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis aus- Eigentum an dem Flugzeug und allen damit zusammenhän- gestaltet, d. h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die genden Rechten und Pflichten auf den Emittenten über. durch den Besitz und den Betrieb des Flugzeuges verursacht 102 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C sind oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der rungsoption“). Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Lea- Betrieb des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung singnehmer eine zweite Option, den Leasingvertrag um wei- des Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen tere drei Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“). Verfügbarkeit, die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätes- dem Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt tens 20 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängel- gegenüber dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall, freiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des dass Emirates die Verlängerungsoption nach der Grundlauf- Leasingobjektes. Der Emittent hat den Leasingnehmer unter zeit nicht ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben Beachtung der Interessen des Emittenten bevollmächtigt, und eine Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen- leisten. Diese Abstandszahlung wird aus der Abdiskontie- über dem Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der rung der Leasingraten der folgenden 24 Monate 30 Tage vor Laufzeit des Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken Beendigung des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrunde- eines Verlusts, einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung legung eines 2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i. H. v. 1 % p. a. oder Zerstörung des Flugzeuges oder Teilen davon. Der beträgt der Anteil der USD-Leasingraten 12,5 Millionen USD, Leasingnehmer ist verpflichtet, entsprechende Schäden und bei einem 2-Jahres-EURIBOR-Satz von 2 % p. a. beträgt zu beheben bzw. entsprechende Teile gleichwertig zu erset- der Anteil der Euro-Leasingraten 11,3 Millionen EUR. Der zen. Diese Umstände haben keine Auswirkungen auf die Emittent erhält beide Teile, d. h. sowohl eine Euro- als auch Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Emittenten, es sei eine US-Dollar-Zahlung. denn, es liegt ein vertraglich definierter Totalverlust des Flugzeuges vor (siehe Seite 108). Sollte Emirates die erste und/oder die zweite Verlängerungsoption des Leasingvertrages nicht wahrnehmen und der Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flug- Emittent bzw. die Anleger durch eine Gesellschafterentschei- zeuges an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die dung sich entscheiden, dass das Flugzeug nicht weiterver- sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Rege- mietet, sondern veräußert werden soll, so hat Emirates das lungen der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugver- Recht, das Flugzeug zu kaufen. Darüber hinaus ist Emirates sicherung oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen im Falle einer staatlichen Beschlagnahme durch den Regis- Teilen (z. B. der vier Engine Alliance Triebwerke) ergeben. trierungsstaat verpflichtet, das Flugzeug zu erwerben. Die Benachrichtigung von Emirates über das Kaufinteresse Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent ver- muss 19 Monate vor Leasingvertragsbeendigung an den pflichtet, Emirates von allen die Fluggesellschaft betreffen- Emittenten übermittelt werden. Der Verkaufspreis entspricht den Prospekthaftungsansprüchen freizustellen. dem Durchschnitt aus den von drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten des Flugzeuges. Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkei- Die Wertgutachter werden von den Vertragsparteien zusam- ten sind vor englischen Gerichten auszutragen. men bestimmt. Sollte man keine Einigung hinsichtlich der Ernennung der Wertgutachter erlangen, so hat jede Vertrags- LAUFZEIT partei das Recht, einen Wertgutachter zu bestimmen. Der Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dritte Wertgutachter schließlich wird durch die beiden ande- Übernahme des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch ren Wertgutachter festgelegt. den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe Seite 106 f.) vorliegt. Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlänge- 103 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // LEASINGRATEN Tilgung des langfristigen Darlehens dienen, aufgrund einer Der Emittent wird im Rahmen des Leasingvertrages eine geringeren Darlehensziehung entsprechend vermindert. Leasingsonderzahlung für die ersten zehn Jahre bei Auslieferung des Flugzeuges i. H. v. 24 Millionen USD und laufende In den Jahren 11 bis 15 leistet Emirates ebenfalls die Lea- Leasingratenzahlungen, wie in der nachfolgenden Tabelle singratenzahlungen in US-Dollar und Euro. Die USD-Lea- aufgeführt, erhalten. singraten dienen ab dem Jahr 11 teilweise zum Aufbau einer Liquiditätsreserve für die ggf. anfallenden Rekonfigurations- Die laufenden Leasingraten sind bis zum Ablauf des Lea- und Remarketingkosten im Jahr 15. singvertrages monatlich im Voraus zu leisten. Mit Übergabe des Flugzeuges an den Leasingnehmer bestimmt sich der Die monatlichen Leasingraten ab Jahr 13 sind Minimumlea- Kalendertag, an dem die laufenden Leasingraten zu leisten singraten. Sollte sich der Markt positiv entwickelt haben und sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die laufenden Lea- dies durch drei Marktgutachten belegen lassen, so wird die singraten, die sich in eine US-Dollar und Euro-Rate aufteilen, Leasingrate entsprechend nach oben angepasst. Die Anpas- ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten. sung der Leasingrate basiert auf dem Durchschnitt der von den drei Gutachtern prognostizierten Marktleasingraten. LEASINGRATEN – PROGNOSE ZEITRAUM IN MONATEN 001 – 120 121 – 144 145 – 180 LEASINGRATE IN USD IN EUR 1.565.500 454.774 525.000 479.173 570.000 818.797 INFORMATIONSPFLICHTEN DES LEASINGNEHMERS Emirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb von 180 Tagen nach dem Geschäftsjahresende einen geprüften konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu stellen und nach Aufforderung durch den Emittenten spätestens 90 Tage nach Beendigung eines Geschäftsjahres Halb- Die gegenwärtig im Leasingvertrag festgelegten monatlichen jahreszahlen vorzulegen. Weiterhin ist Emirates verpflichtet, USD-Leasingraten in den ersten zehn Jahren basieren auf Informationen, die sonstigen Gläubigern bekannt gegeben der Annahme, dass bei Auslieferung des Flugzeuges der werden, ebenso an den Emittenten und die Darlehensgeber USD-Basiszinssatz 2,35 % entspricht und eine Darlehenszie- weiterzuleiten. hung von 145 Millionen USD erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, so findet eine Anpassung der Leasingraten in den Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine ersten 120 Monaten in der nachfolgenden Weise statt: Für Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und der Nutzung jede Abweichung des USD-Basiszinssatzes um 10 Basis- des Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich punkte nach oben oder unten wird die Leasingrate um einen technischen Bericht zum Flugzeug und den Triebwer- 7.338 USD erhöht oder vermindert. Darüber hinaus findet ken erstellen, der die Flugstunden und Flugzyklen des Flug- eine Anpassung der USD-Leasingraten dadurch statt, dass zeuges enthält. Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu ver- ein Teilbetrag des Kaufpreises in Euro bei Auslieferung des pflichtet, allen Informations- und Aufzeichnungspflichten Flugzeuges zu leisten ist, der sich aus dem Umtausch von nachzukommen, die auf Grund von Gesetzen oder Auflagen 67 Millionen USD in Euro ergibt. Der Emittent hat mit durch Luftverkehrsbehörden notwendig sind. Emirates eine Euro-Leasingrate für die Grundlaufzeit von 454.774 EUR, für die 1. Verlängerungsoption von 479.173 EUR UNTERVERMIETUNG sowie für die 2. Verlängerungsoption von 818.797 EUR, Emirates hat das Recht, das Flugzeug an vertraglich verein- basierend auf dem vereinbarten Wechselkurs von 1,33, ver- barte Luftverkehrsgesellschaften (u. a. Air France / KLM, einbart. Sollte bei Auslieferung des Flugzeuges der Wechsel- British Airways, Lufthansa, Qantas Airways oder Thai Airways kurs abweichen, so werden die USD-Leasingraten, die zur International) unterzuvermieten. Der Untermietvertrag muss 104 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C dieselben Anforderungen an die Versicherungsstandards INSPEKTIONSRECHTE beinhalten wie der Leasingvertrag. Er muss zudem rechtlich Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen gegenüber dem Leasingvertrag nachrangig sein oder alter- Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden nativ eine Abtretung sämtlicher Rechte des Leasingnehmers im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist unter dem Untermietvertrag an den Emittenten vorsehen. zwischen den Inspektionen wird gestattet sein, wenn Ereig- Die Laufzeit des Untermietvertrages darf nicht über die Lauf- nisse eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben wür- zeit des Leasingvertrages des Emittenten mit Emirates den, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der hinausgehen. Im Falle eines Untermietvertrages bleibt Emi- Emittent und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasing- rates dem Emittenten vollumfänglich zur Erfüllung sämtlicher nehmer auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächs- Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag verpflichtet. ten größeren Checks wie z. B. einen C-Check zu informieren und haben das Recht, bei diesem Check durch eine oder Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate ver- mehrere entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu chartern, wenn die volle operative Kontrolle über das Flug- sein. zeug (inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt. Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene Untermieter gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in kei- Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten nem Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den Leasingvertragslaufzeit sein. Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen Standards im Londoner Versicherungsmarkt für WARTUNG Flugzeuge zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungs- als auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemein- gemäß zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem sam mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss verlangen, sofern sich die marktüblichen Praktiken des Lon- alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am doner Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen Flugzeugtyp und die gängigen Standards in der Luftfahrt- und den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind. industrie verändern. Können die Versicherungserfordernisse Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehör- gemäß Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt werden und den ein Wartungsprogramm festgelegt. besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz, muss das Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis Dieses sieht aktuell einen im Aufwand intensiveren 2Year- der entsprechende Versicherungsschutz wieder hergestellt Check alle 24 Monate vor. An den 6Year-Check und den ist. Der Emittent hat unabhängig davon, ob das Flugzeug 12Year-Check (detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur am Boden bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf und gründlicher Test der Systeme, teilweise Freilegung der Leasingratenzahlungen. Verkleidung für gründliche Überprüfungen) sind weitere höhere Kontrollanforderungen gestellt, d. h. nach rund sechs Kaskoversicherung Jahren und nach rund zwölf Jahren wird ein nochmals war- Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren- tungsintensiverer Check durchgeführt. Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von derzeit bis zu einer Million USD je Schadensereignis einen im Leasingvertrag spezifizierten Versicherungswert abzu- 105 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // decken. Die Werte der nachfolgenden Tabelle stellen beispiel- Haftpflichtversicherung haft die zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasing- In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht), Per- vertrages dar. sonen- und Sachschäden, Gepäckschäden, Transportgutschäden, ist das Flugzeug mit einer Einzelfallhöchstsumme von mindestens 1,25 Milliarden USD zu versichern. Personen- BEISPIELHAFTE VERSICHERUNGSWERTE – PROGNOSE JEWEILS ZUM 15. JUNI 1 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 VERSICHERUNGSWERTE IN USD 256.800.000 249.840.000 242.880.000 235.920.000 228.960.000 222.000.000 215.040.000 210.420.000 205.800.000 201.180.000 196.560.000 189.540.000 182.520.000 175.500.000 168.480.000 Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin. schäden, die nicht am Flug beteiligte Dritte erleiden und die aus Produkthaftungsgesichtspunkten resultieren, sind mit mindestens 25 Millionen USD als Einzelfallhöchstsumme zu versichern. Schäden gegenüber Dritten in Bezug auf Kriegsund Terrorismusgefahren sind mit mindestens 750 Millionen USD versichert. Die Haftpflichtversicherungen müssen von Emirates zugunsten des Emittenten bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten 12Year-Checks aufrechterhalten werden, je nachdem welcher Zeitpunkt der frühere ist. VERTRAGSSTÖRUNGEN Der Leasingvertrag enthält eine Reihe von möglichen Kündigungsgründen für den Emittenten. Diese umfassen u. a. die folgenden Ereignisse: Verletzung von fälligen Zahlungspflichten des Leasingnehmers nach mehr als fünf Bankarbeitstagen; Fehlende Versicherungen des Flugzeuges durch Verschulden des Leasingnehmers; Darüber hinaus wird Emirates das Flugzeug im Rahmen einer Sonstige vertragliche Verpflichtungen werden von Emira- zusätzlichen Kaskoversicherung zur Abdeckung des Kriegs- tes nicht eingehalten und nicht innerhalb einer Nachfrist und Terrorismusrisikos mit seiner gesamten Flotte versichern. erfüllt; Die Flotte ist mit einer Gesamtschadenssumme i. H. v. min- Emirates gibt fehlerhafte Erklärungen ab oder macht destens 750 Millionen USD pro Jahr versichert. Für den inkorrekte Angaben im Rahmen der Vertragsdokumenta- besonderen Fall der Beschlagnahmung oder der Enteignung tion mit dem Emittenten oder Angaben von Emirates in des Flugzeuges durch den Registrierungsstaat beträgt die einem wichtigen Aspekt erweisen sich als unrichtig und Gesamtschadenssumme bis zu 250 Millionen USD pro Jahr. dies führt nach begründeter Auffassung des Emittenten zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Emirates, den Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versiche- Verpflichtungen unter der Vertragsdokumentation nach- rungsschutz von Seiten des Versicherers nach internationa- zukommen; len Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Versi- Verlust erforderlicher Genehmigungen, sodass die cherung bestimmte kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die Rechte des Emittenten und der Darlehensgeber erheb- einzelnen Versicherungen müssen hierbei dem Endorsement lich negativ beeinflusst werden; AVN 67B, welches einen einheitlichen Industriestandard im Ein besicherter Gläubiger übernimmt wesentliche Teile Flugzeugversicherungsmarkt zugunsten von Leasinggebern des Vermögens oder des Geschäftsbetriebes des und finanzierenden Banken gewährt, entsprechen. Leasingnehmers; Emirates gibt seine Insolvenz bekannt; 106 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Emirates kommt fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht zeug unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rück- nach, führt Verhandlungen über eine Umstrukturierung gabebedingungen zurückzugeben und alle ausstehenden seiner Verbindlichkeiten oder stimmt einem Umstruktu- Zahlungen an den Emittenten zu leisten und zusätzlich den rierungsplan ohne vorherige Zustimmung des Emittenten in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kündigungswert zu; („Kündigungswert“). Emirates ist darüber hinaus verpflichtet, Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über 25 Millionen dem Emittenten alle Kosten zu erstatten, die im Zusammen- USD (oder einem entsprechenden Betrag in einer anderen hang mit der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages Währung), die nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht entstehen. Dies bedeutet, dass sowohl Vorfälligkeitsent- ausgeglichen oder fällig gestellt werden, weil ein Kündi- schädigungen (siehe Seite 109 f.) der Darlehensgeber wie gungsgrund durch Verschulden des Leasingnehmers ein- auch Kosten für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges getreten ist; zu erstatten sind. Darüber hinaus sind auch Zahlungen zu Emirates gibt seinen Geschäftsbetrieb als Fluggesell- leisten, um den Zustand des Flugzeuges entsprechend den schaft auf oder droht diesen aufzugeben ohne Zustim- Rückgabebedingungen herzustellen. Die nachfolgende mung des Emittenten; Tabelle zeigt die Kündigungswerte, die zur Zahlung anste- Das Flugzeug wurde beschlagnahmt oder anderweitig hen, sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf- dem Besitz des Leasingnehmers entzogen und dieser grund einer von Emirates verursachten Vertragsstörung kann das Flugzeug nicht innerhalb von 14 Tagen wieder kommen. in Besitz nehmen, vorausgesetzt hierbei handelt es sich nicht um einen vertraglich definierten Totalverlust; KÜNDIGUNGSWERTE – PROGNOSE Emirates verliert durch eigenes Verschulden eine Lizenz oder Erlaubnis, das Flugzeug zu betreiben, und dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten und diese Lizenz/Erlaubnis wird nicht innerhalb von 30 Tagen zurückerlangt oder ersetzt; Deregistrierung des Flugzeuges oder der Flugzeughypothek; Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen unter dem Leasingvertrag; Emirates veräußert oder gibt bekannt, den gesamten oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes zu veräußern, soweit dies nicht die Verbesserung oder den Austausch der Flotte von Emirates betrifft oder mit Zustimmung des Emittenten erfolgt; Emirates verweigert die Erfüllung von Verpflichtungen unter den abgeschlossenen Verträgen mit dem Emittenten. JEWEILS ZUM 15. JUNI 1 IN USD 2 IN EUR 2012 200.460.000 66.074.000 2013 181.674.000 61.070.000 2014 162.888.000 56.111.000 2015 144.102.000 51.151.000 2016 125.316.000 46.192.000 2017 106.530.000 41.232.000 2018 87.744.000 36.272.000 2019 68.958.000 31.313.000 2020 50.172.000 26.353.000 2021 31.386.000 21.394.000 2022 12.600.000 16.434.000 2023 6.300.000 11.474.000 2024 1.095.000 6.515.000 2025 13.680.000 19.652.000 2026 6.840.000 9.826.000 1 Für den Fall, dass im Leasingvertrag definierte Vertragsstörungen (siehe oben) eintreten, die Emirates zu vertreten 2 Dies entspricht dem Ablieferungstermin des Flugzeuges, der gegenwärtig für den 15. Juni 2012 geplant ist. Sollte sich dieser ändern, so erfolgt eine Anpassung an den neuen Ablieferungstermin. Die USD-Kündigungswerte der ersten zehn Jahre passen sich mit dem gezogenen Darlehensbetrag und der entsprechenden Annuität an. hat, haben der Emittent und in bestimmten Fällen der Sicherheitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag zu kündigen. In diesem Fall ist Emirates verpflichtet, das Flug- 107 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Der durch den Leasingvertrag zu vereinbarende Kündigungs- andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme, Enteig- wert deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum nung oder Entführung des Flugzeuges, wenn der Leasing- jeweiligen Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl. nehmer das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander folgende Agio) ab, deshalb sind sowohl Euro- als auch USD-Zahlungen Tage nicht nutzen kann, definiert. Der Verlustwert wird unter zu leisten. Nachdem der Emittent die vollständige Zahlung „Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 106 dargestellt. erhalten hat, überträgt er das Eigentum an dem Flugzeug auf Emirates. Sollte Emirates nicht alle Zahlungen leisten und Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertrags- der Emittent innerhalb von zwei Jahren das Flugzeug ver- störung, die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zu- äußern, so wird der dann erzielte Veräußerungserlös mit den rechenbaren Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein noch ausstehenden Zahlungen von Emirates verrechnet. außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emitten- VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG ten sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten IN AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN in den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen, Emirates das Flugzeug u. a. von dem Emittenten erwerben. die weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertre- Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von ten sind (Change in Circumstances) und die eine Vertrags- drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Markt- fortführung für Emirates bzw. für die an der Finanzierungs- werten des Flugzeuges. struktur Beteiligten unzumutbar machen und die durch eine Umstrukturierung nicht vermieden werden können, haben Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündi- Emirates oder der Emittent das Recht, den Leasingvertrag gungen hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges vorzeitig zu kündigen. keine weiteren Rechte, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Gründe hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen, nach denen die Verpflichtungen unter den bereits abge- RÜCKGABE DES FLUGZEUGES schlossenen Verträgen entweder für den Leasingnehmer Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung oder den Leasinggeber nicht mehr rechtlich verbindlich sind; des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand z. B. wenn es im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai) zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des ungesetzlich sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigen- Flugzeuges entsprechend den im Leasingvertrag spezifizier- tum an einem Flugzeug hat oder der Staat Dubai nicht mehr ten Verpflichtungen, ergibt. direkt oder indirekt mindestens 51 % an Emirates besitzt. Der Emittent überträgt in diesem Fall das Eigentum an dem Bei einer ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des vereinbarten Ver- nach dem 10. Jahr ist der Airbus A380 in einem Full Life sicherungswertes (siehe Seite 106). Zustand zurückzugeben. Bei einer ordentlichen Beendigung des Leasingvertrages nach dem 12. Jahr hat Emirates die Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasing- Option, das Flugzeug im Full Life Zustand oder im Half Life vertrages durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges Zustand zuzüglich einer Zahlung von 12 Millionen USD oder einem definierten Totalverlust des Flugzeuges ist von zurückzugeben. Bei Beendigung des Leasingvertrages nach Emirates der durch entsprechende Versicherungen abge- dem 15. Jahr gibt Emirates den Airbus A380 in einem Half deckte Verlustwert zu zahlen. Totalverlust wird im Leasing- Life Zustand zurück. vertrag unter anderem als Verlust des Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen, Beschädigung des Die Prognoserechnung des Emittenten unterstellt einen Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs der erforderli- Veräußerungserlös von 69,12 Millionen USD im Jahr 2027, chen Genehmigungen für mehr als sechs Monate und von dem ein Betrag von 7 Millionen USD für Wartungsarbei- 108 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C ten, Rekonfigurations- und Remarketingkosten in Abzug LANGFRISTIGES DARLEHEN gebracht wird. Ob dieser Betrag ausreicht, um den angenommenen Nettoerlös i. H. v. 62,12 Millionen USD (bzw. 46,71 Millionen Euro1) zu erzielen, lässt sich aus heutiger Der Emittent hat am 21. September 2011 einen Darlehensvertrag über ein langfristiges Darlehen mit einem Banken- Sicht nicht bestimmen, sondern hängt von den dann gelten- konsortium i. H. v. bis zu 145 Millionen USD unterzeichnet. den Marktbedingungen ab. Der prognostizierte Nettoerlös Das Darlehen dient zweckgebunden der teilweisen Finanzie- des Flugzeuges liegt damit unter dem AVAC Mittelwert im rung des Erwerbs des Flugzeuges. Half Life Zustand. Die Valutierung des Darlehens erfolgt zwei Tage nach AnforBei einer außerordentlichen Beendigung des Leasingvertra- derung des Darlehens durch den Emittenten. Die Auszah- ges ist das Flugzeug in einem Full Life Zustand an den Emit- lung des Darlehens wird aufgrund der Mitteilung von Emira- tenten zurückzugeben, sofern nicht die Vertragsbeendigung tes über die geplante Auslieferung des Flugzeuges erfolgen. auf einer durch den Emittenten verursachten Vertragsstö- Die Laufzeit des langfristigen Darlehens beträgt zehn Jahre rung beruht. ab Auszahlung des Darlehens. Es wird annuitätisch quartalsweise nachschüssig über die Darlehenslaufzeit von zehn Der Flughafen, an dem das Flugzeug an den Emittenten Jahren getilgt werden. Einmal zurückgeführte Beträge kön- zurückgegeben wird, ist Dubai oder ein anderer zwischen nen nicht erneut in Anspruch genommen werden. Die quar- den Parteien zu vereinbarender Flughafen. Das Flugzeug ist talsweisen Zinszahlungen basieren auf einem USD-Basis- in einer weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben. zinssatz plus einer Marge von 2,85 % p.a. FINANZIERUNGSVERTRÄGE Der Emittent hat dem Bankenkonsortium alle zusätzlichen Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der trans- Kosten auszugleichen, die diesem während der Laufzeit des aktionsabhängigen Kosten erfolgt über ein langfristiges Dar- Darlehensvertrages gegebenenfalls durch zusätzliche Steu- lehen mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der ern (mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen und Ertrag) Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/LB“ oder sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen Regelun- „Sicherheitentreuhänder“), zusammen „Darlehensgeber“ gen in Bezug auf das Darlehen entstehen. oder „Banken“. Die NORD/LB wird ebenfalls bei Bedarf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Verfügung stellen. Die Das Bankenkonsortium erhält eine Arrangementvergütung Darlehen unterliegen den marktüblichen Auszahlungsvoraus- i. H. v. 1,10% des zugesagten Darlehensbetrages. Für die setzungen. Zusage der Bereitstellung des langfristigen Darlehens erhalten die Banken eine Vergütung von 0,35 % p. a. des zuge- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder das sagten Darlehensbetrages vom Tage der Zusage bis zur Bankenkonsortium noch die NORD/LB als Zwischenfinan- Auszahlung. Diese Vergütungen sind bei Auszahlung des zierungsdarlehensgeber an dem wirtschaftlichen, rechtlichen langfristigen Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet der und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes mitge- Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungs- wirkt haben und keinerlei Haftung für den Eintritt des wirt- kosten für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation. schaftlichen bzw. steuerlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge hat Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber von allen müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasing- Prospekthaftungsansprüchen freizustellen. vertrages kommt (z. B. bei einem Versicherungsfall in Bezug auf das Flugzeug oder durch eine Insolvenz von Emirates), so hat der Emittent eine Entschädigungszahlungen i. H. v. 2,25 % 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. des dann ausstehenden Darlehensbetrages zu leisten. 109 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // In Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, die gegen den jeweiligen Hersteller übertragen. Weiterhin wird ausschließlich auf der Entscheidung des Emittenten beruht, das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile im Rahmen muss der Emittent eine Entschädigungszahlung leisten, eines Pfandrechts bis zur Rückführung aller Darlehensver- soweit den Darlehensgebern ein Schaden aus veränderten pflichtungen des Emittenten an die Darlehensgeber verpfän- Liquiditätskosten zum Zeitpunkt der Rückführung des Dar- det. Demnach ist die NORD/LB berechtigt, das Flugzeug zur lehens entsteht. Bedienung der Verpflichtungen des Emittenten gegenüber den Darlehensgebern des Bankenkonsortiums nach eige- Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Dar- nem Ermessen zu verwerten, falls ein Kündigungsgrund bei lehen zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darle- einem der mit den Darlehensgebern abgeschlossenen Ver- hens nicht bis zum 30. September 2012 erfolgt ist. Sollte träge oder ein Kündigungsgrund unter dem bestehenden eine Darlehensziehung nach dem 31. Juli 2012 erfolgen, Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent zu vertreten hat. haben die Darlehensgeber das Recht, die Konditionen des langfristigen Darlehens an veränderte Marktgegebenheiten Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages anzupassen. Die Darlehensgeber sind außerdem berechtigt, kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen das langfristige Darlehen aus wichtigem, im Verhalten des Verpflichtungen unter dem Darlehensvertrag nachkommt Emittenten liegendem Grund, ohne Einhaltung einer Kündi- und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen ent- gungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen und zurückzufor- sprechenden Verwerter, die Verwertung/Weitervermietung dern. Mögliche Kündigungsgründe sind z. B. ein Zahlungs- des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen verzug, eine (drohende) Insolvenz des Emittenten, die dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des Bestellung einer Sicherheit am Flugzeug ohne Zustimmung Pfandrechtes nicht wahrnehmen. Der Abschluss einer Ver- der Darlehensgeber, Veränderungen des Leasingvertrages wertung darf nur mit Zustimmung der Darlehensgeber erfol- und der dazugehörenden Dokumente ohne Zustimmung der gen. Darlehensgeber, die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle des Komplementärs oder des Geschäftsführenden Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber ver- Kommanditisten des Emittenten ohne Zustimmung der Dar- pflichten, bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates lehensgeber sowie eine wesentliche Vertragsverletzung unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen. Darüber hinaus Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag kann eine Vertragsstörung unter dem Leasingvertrag, die im vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur Verhalten von Emirates begründet ist, zu einer sofortigen Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine Kündigung des langfristigen Darlehens führen. Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die bei der NORD/LB geführten Konten abschließen. Der Emit- Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin ent- tent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug nicht ohne haltenen Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber zu zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/LB belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt. Dazu bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Verträ- gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten aus dem gen mit den Darlehensgebern. Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung mit Emirates über die Abtretung von Ansprüchen aus der Kaufvertrags- Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Strei- übernahmevereinbarung („Purchase Agreement Assignment“) tigkeiten sind vor Gerichten in England und Wales auszutra- inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem Sicherheiten- gen. treuhänder werden zudem die Sicherheiten an den Gewährleistungsansprüchen an dem Flugzeug und den Triebwerken 110 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN Des Weiteren erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsgebühr i. H. v. 0,3 % p. a. des zugesagten Darlehensbetrages Der Emittent hat am 14. September 2011 einen Zwischenfi- prognosegemäß ab 30. August 2011 bis zur Auszahlung des nanzierungsdarlehensvertrag mit der Norddeutschen Landes- Darlehens bzw. bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Sie ist bank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“), abgeschlossen. jedoch auch zu leisten, wenn es nicht zu einer Auszahlung Die NORD/LB hat sich gegenüber dem Emittenten bereit des Zwischenfinanzierungsdarlehens kommt. Die Bereitstel- erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen i. H. v. bis zu lungsgebühr ist spätestens bei Auszahlung des Zwischen- 65 Millionen USD oder nach Wahl des Emittenten und basie- finanzierungsdarlehens oder, wie in der Prognoserechnung rend auf dem EUR/USD-Wechselkurs zum Stichtag der Zie- angenommen, bei Auslieferung des Flugzeuges zur Zahlung hung, einen entsprechenden Betrag in Euro, zur Verfügung fällig. Das Darlehen ist zwölf Monate nach der Auszahlung zu stellen. Mit dem angenommen EUR/USD-Wechselkurs vollständig zurückzuführen. Der Emittent kann darüber von 1,33 beläuft sich das Darlehen auf einen Betrag von hinaus auf eine Verlängerung der Laufzeit um drei Monate rund 49 Millionen EUR. Dieses dient der Zwischenfinanzie- optieren, solange die Platzierungsgarantie verlängert wurde rung des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließ- und mindestens 50 % des zugesagten Darlehens platziert lich für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fonds- und und einbezahlt wurden. transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Die Bank hat das Recht, bei einer Ziehung des Darlehens nach dem Soweit der NORD/LB erhöhte Kosten durch veränderte 31. Juli 2012 sowohl die Marge als auch die Bereitstellungs- steuerliche oder bankaufsichtsrechtliche Vorschriften und gebühr anzupassen. Sollte eine Inanspruchnahme des Dar- zusätzliche Kosten durch die Gewährung des Darlehens ent- lehens nicht bis zum 30. September 2012 erfolgen, so stehen, so hat der Emittent der NORD/LB die Beträge zu zah- erlischt der Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers. len und die NORD/LB so zu stellen, als ob die entsprechende Auch das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt den Änderung der rechtlichen Situation nicht eingetreten wäre. marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen. Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen und die Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstands- Rückführung dieses Darlehens einfordern, wenn der Emit- satzes des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer tent seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach- Marge von 1,2 % p. a. zugunsten der Bank vor. Der Ein- kommt oder ein Kündigungsgrund unter dem langfristigen standssatz wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen Darlehen bestünde. Der Emittent hat sich im Rahmen der Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der Zwischenfinanzierung verpflichtet, sicherzustellen, dass Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt. während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die Leasingraten zzgl. der vorhandenen Liquiditätsreserve des Emitten- Für die Zusage des Zwischenfinanzierungsdarlehens hat der ten nach Abzug aller Zahlungen unter dem langfristigen Emittent an die NORD/LB eine einmalige Arrangierungsge- Darlehen (Zinszahlungen, Gebühren und Tilgungen) jedes bühr i. H. v. 0,7 % des zugesagten Darlehensbetrages zu Kalenderquartal mindestens die in diesem Kalenderquartal zahlen. Sollte, wie prognosegemäß angenommen, das Zwi- zu zahlenden Zwischenfinanzierungszinsen abdecken. schenfinanzierungsdarlehen nicht gezogen werden, so ist Darüber hinaus ist der Emittent verpflichtet, seinen Status die Arrangierungsvergütung trotzdem zu leisten. Laut Prog- als Objektgesellschaft („Single Purpose Company“) entspre- noserechnung wird diese mit Auslieferung des Flugzeuges chend dem Gesellschaftsvertrag (siehe: Gesellschaftszweck) geleistet. Im Falle einer Beanspruchung des Zwischenfinan- aufrechtzuerhalten sowie dafür zu sorgen, dass sich die zierungsdarlehens ist die Arrangierungsvergütung spätestens Beteiligungsverhältnisse am Komplementär des Emittenten bei der endgültigen Rückführung des Zwischenfinanzierungs- ohne Zustimmung der NORD/LB nicht ändern. Zusätzlich darlehens zu zahlen, spätestens jedoch am 15. Juni 2013. dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche des 111 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungs- schaft mit Kapitaleinlagen in Höhe einer Summe von 51 Mil- vertrag vom 14. September 2011 nach deutschem Recht 90% lionen EUR beteiligt haben und diese Einlagen bis zu diesem seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzah- Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft oder einem Treuhän- lung der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne Agio) der ausgezahlt worden sind. an die NORD/LB abgetreten und am 14. September 2011 seine Ansprüche aus der Platzierungsvereinbarung an die Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich der Garantiegeber, verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen der sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft Anleger zzgl. Agio auf ein Treuhandkonto bei der Berenberg Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen. In Fäl- aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet. len, in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt sind, jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug erbracht wurde und der entsprechende Anteilszeichner aus nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteili- bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Ver- gungsgesellschaft ausgeschlossen wird, verpflichtet sich der trägen mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete Garantiegeber eine Beteiligung in der ausgefallenen Höhe Auffassung, dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu über- dem Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen nehmen. wird, so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten zusätzliche Sicherheiten zu fordern. Dem Garantiegeber wird gemäß Gesellschaftsvertrag von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung i. H. v. 637,5 TEUR Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer gezahlt. Die Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart. Vergütung entsteht, sobald der Emittent nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über ausrei- PLATZIERUNGSGARANTIEVEREINBARUNG chend Liquidität verfügt und ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch den Garantiegeber vom Herr Hermann Ebel (auch „Garantiegeber” genannt) hat mit Emittenten zahlbar. der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG eine abgeschlossen. DIENSTLEISTUNGS-/ GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE Herr Hermann Ebel ist Vorstandsvorsitzender und Mitbe- Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäfts- gründer der HANSA TREUHAND. Über die Hermann Ebel besorgungsverträge mit dem Anbieter dieser Vermögens- Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG ist er zu 74,9 % anlage und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt Eigentümer der Unternehmensgruppe. 25,1 % hält die Stif- es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbeson- tung Maritim Hermann & Milena Ebel. dere während der Investitions- und Einlagekapitalplatzie- Platzierungsgarantievereinbarung am 14. September 2011 rungsphase, sowie fortlaufende Leistungen während des Der Garantiegeber garantiert der Beteiligungsgesellschaft Prognosezeitraums oder Teilen davon. Alle nachfolgenden demnach unwiderruflich, dass sich bis zum Zeitpunkt des Verträge unterliegen deutschem Recht. Auslaufens der Eigenkapitalzwischenfinanzierung (Stichtag) Investoren mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesell- 112 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C KONZEPTIONSVERTRAG VERTRIEBSVEREINBARUNG Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der Doric Emis- Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit sionshaus GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und der der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG („HANSA HANSA TREUHAND Finance wird demnach auf der Grund- TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“ lage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- genannt, einen Konzeptionsvertrag abgeschlossen. Gemäß aufsicht („BaFin“) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufs- diesem Vertrag erstellen die Anbieter einen Verkaufsprospekt prospektes und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen, nebst Beitrittsunterlagen, durch den die Kapitalanteile Anle- insbesondere Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung, gern angeboten werden können. Die Anbieter müssen gemäß die prognostizierte erforderliche Eigenkapitalerhöhung von Konzeptionsvertrag den Emittenten bei der Auswahl eines 61.990 TEUR zzgl. 5 % Agio hierauf am Kapitalmarkt geeigneten Unternehmens für den Prospektdruck sowie wei- einwerben. Der Emittent wird der HANSA TREUHAND terer Vertriebsunterlagen beraten. Außerdem sind die Anbie- Finance hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung ter verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des stellen und alle notwendigen Auskünfte erteilen. Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) einzuholen. Der Emittent ist ebenfalls berechtigt, Vertriebsvereinbarungen direkt abzuschließen. Solche Vertriebsvereinbarungen be- Für die Übernahme der vorstehenden Aufgaben erhalten dürfen der Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance. die Anbieter vom Emittenten eine Pauschalvergütung i. H. v. Außerdem ist die HANSA TREUHAND Finance auch berech- 1,1 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese tigt, geeignete Untervermittler einzuschalten. Es ist beab- Vergütung ist jeweils zur Hälfte an die Anbieter als Teilgläubi- sichtigt, einen Teil der Eigenkapitalerhöhung über den ger zu leisten und deckt sämtliche Auslagen und Kosten ab, genossenschaftlichen FinanzVerbund einzuwerben. Die Ver- die ihnen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leis- triebskoordination hierfür übernimmt die PVA Pacta Vermö- tungen, einschließlich der Kosten für die Erstellung des Ver- gens-Anlage GmbH („PVA“). Für die Vertriebskoordination kaufsprospektes, sowie sonstige Kosten wie beispielsweise erhält die PVA von dem Emittenten eine Koordinationsge- auch Kosten für Werbegeschenke, Schulungsmaßnahmen bühr. Die PVA wird hierfür eine Vertriebsvereinbarung mit und Informationsveranstaltungen für Vertriebspartner, ent- dem Emittenten abschließen, nach deren Maßgabe sie im stehen. Die Kosten eines ggf. erforderlichen Prospektnach- Auftrag und Namen des Emittenten berechtigt ist, Vertriebs- trages sind vom Emittenten zu tragen und ggf. an die Anbie- vereinbarungen mit einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken ter zu erstatten. Die Pauschalvergütung entsteht mit der abzuschließen. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die („Doric“) hält 50 % der Gesellschaftsanteile der PVA und par- BaFin sowie einer nach Abzug anderer bereits entstandener tizipiert indirekt entsprechend diesem Gesellschaftsanteil an Zahlungsverpflichtungen vorliegenden ausreichenden Liqui- den Erträgen der PVA. Der Anteil von Gesellschaften der dität des Auftraggebers. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Doric Gruppe an dem Gesamtgebührenvolumen erhöht sich Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom daher entsprechend, je grösser der Anteil der Eigenkapital- Emittenten zahlbar. platzierung über die Volks- und Raiffeisenbanken wird. Darüber hinaus erhält die Doric unter einem Geschäftsbesor- Die Anbieter haften nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe gungsvertrag mit der PVA für die Informationsversorgung Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung der von ihr eingeschalteten Vermittler, Bearbeitung von Bei- wesentlicher Verpflichtungen haften sie für jede Form der trittsunterlagen und für die Erstellung von Abrechnungen Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haf- eine jährliche Vergütung für das Jahr 2011 i. H. v. 248 TEUR tung der Anbieter für Schäden aus der Verletzung von Leben, zzgl. Umsatzsteuer, in den Folgejahren unterliegt diese Ver- Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung gütung einem jährlichen Anpassungsmechanismus. der Anbieter ist auf die jeweils erhaltene Vergütung beschränkt. 113 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die HANSA MARKETING- UND TREUHAND Finance von dem Emittenten eine pauschale VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNGSVERTRAG Provision i. H. v. 11 % (inkl. 5 % Agio) der geplanten Einlage- Der Emittent hat am 2. September 2011 mit der HANSA kapitalerhöhung gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages. Dies TREUHAND Finance einen Vertrag über Marketing und Ver- entspricht einer Gesamtvergütung i. H. v. 6,82 Millionen EUR. triebsunterstützung abgeschlossen. In diesem Vertrag hat Die pauschale Provision schließt alle zu leistenden Vertriebs- sich die HANSA TREUHAND Finance verpflichtet, im Hin- vergütungen, die auch an Drittparteien zu leisten sind, im blick auf die Eigenkapitaleinwerbung des Emittenten ein Rahmen der geplanten Einlagekapitalerhöhung ein. Vergü- geeignetes Konzept zu entwickeln. Ferner verpflichtet sie tungen, die durch Vertriebsvereinbarungen des Emittenten sich, das Marketing sowie alle werblichen Maßnahmen aus- mit Dritten entstehen, sind von der Vergütung an die HANSA zuarbeiten und umzusetzen. Hierzu gehört das Mitwirken bei TREUHAND Finance abzuziehen. Hierzu gehören auch die der Erstellung von Kurzinformationen, Vertriebsdokumenten Vergütungen der durch Koordination der PVA vertreibenden sowie allen weiteren, erforderlichen Vertriebsinformationen Volksbanken und auch die Vertriebskoordinationsvergütung zum Beteiligungsangebot. der PVA in Höhe von bis zu 3 % des unter ihrer Koordination vermittelten Eigenkapitals. Die pauschale Provision versteht Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU- sich zuzüglich einer anfallenden Umsatzsteuer, sofern zur HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung Umsatzsteuer optiert wird, ansonsten fällt sie ohne Umsatz- i. H. v. 1,64 Millionen EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer steuer an. erhalten. Die Pauschalvergütung entsteht, sobald der Emittent nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsver- Sollte die Platzierungsgarantie in Anspruch genommen wer- pflichtungen über ausreichend Liquidität verfügt und ist den, würde dies zu einem Vergütungsanspruch i. H. v. 6 % für innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die das im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommene HANSA TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Eigenkapital führen. Sollte die Platzierungsgarantie gezogen werden, würde dies zu einem Vergütungsanspruch entspre- VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINER chend dem eingeworbenen Eigenkapital abzüglich des EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG Agios führen. Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der HANSA TREUHAND Finance einen Vertrag über die Vermittlung einer Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des für Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgeschlossen. Danach den Emittenten eingeworbenen bzw. im Rahmen der Platzie- steht der HANSA TREUHAND Finance für die erbrachten rungsgarantie übernommenen Eigenkapitals. Die Auszah- Leistungen eine Vergütung i. H. v. 450 TEUR zu. lung der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald der Emittent nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflich- Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung tungen über ausreichend Liquidität verfügt und ist innerhalb dieses Vertrages und sobald der Emittent nach Abzug ande- von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA rer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen über aus- TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. reichend Liquidität verfügt. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung durch die HANSA Neben dieser Vermittlungsvergütung vom Emittenten können TREUHAND Finance vom Emittenten zu zahlen. Die Vergü- die Vertriebspartner im Einzelfall auch weitere Zuwendungen tung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten. erhalten (siehe unter „Konzeptionsvertrag“, Seite 113). Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede 114 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begren- zug anderer bereits entstandener Zahlungsverpflichtungen zung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von des Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der nach Rechnungsstellung durch den Leasingvermittler vom Haftung der HANSA TREUHAND Finance ist auf die erhal- Emittenten zu zahlen. Auf diese Vergütung fällt keine Um- tene Vergütung beschränkt. satzsteuer an. VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG Jede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz VON LANGFRISTIGEM FREMDKAPITAL oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“) einen Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begren- Vertrag über die Vermittlung des langfristigen Fremdkapitals zung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, („langfristiges Darlehen“) abgeschlossen. Danach steht dem Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung Fremdkapitalvermittler für die erbrachten Leistungen eine des Leasingvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung be- Vergütung i. H. v. 1,36 Millionen EUR zu. Der Vergütungsan- schränkt. spruch entsteht mit der Unterzeichnung des langfristigen Darlehens durch die Darlehensgeber und sobald der Emit- ASSET-MANAGEMENT- UND REMARKETING-VERTRAG tent nach Abzug anderer bereits entstandener Zahlungsver- Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs pflichtungen über ausreichend Liquidität verfügt. GmbH („Doric“) am 20. September 2011 einen AssetManagement- und Remarketing-Vertrag abgeschlossen, Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungs- unter welchem die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in stellung durch den Fremdkapitalvermittler vom Emittenten Bezug auf die Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges zu zahlen. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer beauftragt wird. zu leisten. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die EinJede Partei haftet der anderen Partei nur, soweit ihr Vorsatz haltung der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden Verletzung wesentlicher Verpflichtungen haftet sie für jede Leasingvertrag zu erfüllen hat („laufendes Asset Manage- Form der Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Begren- ment“). Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des zung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Die Höhe der Haftung Bezug auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaß- des Fremdkapitalvermittlers ist auf die erhaltene Vergütung nahmen zu überprüfen. beschränkt. Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset MonitoVERTRAG ÜBER DIE LEASINGVERMITTLUNG ring Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem Der Emittent hat am 15. April 2011 mit der Doric Asset eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf Finance GmbH & Co. KG („Leasingvermittler“) einen Vertrag das Flugzeug, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen und über die Vermittlung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380 Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der geleis- inklusive langfristigem Leasingvertrag mit Emirates abge- teten Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im Pro- schlossen. Der Leasingvermittler erhält für die Vermittlung spekt gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten. Im des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine Vergütung Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset i. H. v. 731 TEUR. Die Vergütung entsteht mit Abschluss des Managements sind, z. B. bei Vertragsstörungen des Leasing- Leasingvertrages und bei ausreichender Liquidität nach Ab- nehmers, hat die Doric den Emittenten davon zu informieren, 115 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen, die gezahlt wird. Ab dem Jahr 2013 erhält die Doric eine Vergü- aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich erfor- tung i. H. v. 300 TEUR, die in vier gleichen Beträgen, jeweils derlich sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der zu Beginn eines Kalenderquartals, geleistet wird. Die jähr- Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“). liche Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erhöht sich die Vergütung gegenüber Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten der für das Vorjahr anfallenden Vergütung um 2,5 % p. a. Umständen als exklusiver Remarketing-Beauftragter des Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht über- Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des nehmen, wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem Flugzeuges eine Vergütung i. H. v. 3 % und die HANSA Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten, TREUHAND Finance GmbH & Co. KG („HANSA TREUHAND die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom Finance“) 1 % der Versicherungszahlungen. Die Vergütung Emittenten zu tragen. ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten und hat in der Währung zu erfolgen, in der die Zahlung der Versicherungs- Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit leistungen erfolgt. Die Vergütung ist fällig und innerhalb von potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen 15 Arbeitstagen nach Erhalt der Versicherungsleistungen und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emitten- durch den Emittenten zahlbar. ten initiieren und ggf. führen. In Bezug auf das Flugzeug und alle Verpflichtungen aus dem Asset-Management- und Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs Remarketing-Vertrag ist die Doric berechtigt, gegenüber Monaten nicht in Betrieb und der Emittent generiert wäh- Dritten (Behörden, Darlehensgebern, Versicherungsunter- renddessen keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die nehmen und ähnlichen Institutionen), den Emittenten vollum- Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben, fänglich zu vertreten. Sie kann hierfür auch andere Personen bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der beauftragen, bleibt aber weiterhin für die Erbringung der Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Doric Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-Manage- und die HANSA TREUHAND Finance erhalten weiterhin im ment- und Remarketing-Vertrag verantwortlich. Falle eines Verkaufs oder einer Weitervermietung (außer einer Weitervermietung an Emirates), die von der Doric oder einem Die Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder von der Doric beauftragten Dritten arrangiert wurde, sowie geschäftsführende Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im im Falle eines Kaufs des Flugzeuges durch Emirates oder Namen des Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzuge- ein mit Emirates verbundenes Unternehmen, eine Remarke- hen, die einen Betrag von einer Million USD übersteigen. Die ting-Vergütung. Die Remarketing-Vergütung beträgt 4 % des Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte Veräußerungserlöses bzw. 4 % der Summe der unter einem mit den oben genannten Aufgaben unterzubeauftragen, Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten. Diese Ver- bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben voll- gütung wird zwischen der Doric und HANSA TREUHAND umfänglich verantwortlich. Finance im Verhältnis 75 %/25 % aufgeteilt. Die Vergütung ist ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Der Vertrag endet Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt. Die Remarke- automatisch mit der Beendigung der Liquidation des Emit- ting-Vergütung ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung tenten. Als Vergütung für die Übernahme des laufenden durch die Doric und die HANSA TREUHAND Finance. Im Asset Managements sowie die Erstellung des Kontrollbe- Falle eines Anschlussmietvertrages ist die Remarketing- richts etc. erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergü- Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasing- tung i. H. v. 225 TEUR für das Jahr 2012, die in drei gleichen rate fällig und zahlbar. Beträgen, beginnend mit Auslieferung des Flugzeuges, 116 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND lichen Ereignissen ist die Doric berechtigt, erforderliche Pro- Finance vom Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die jektmanager und Flugzeugtechniker entsprechend den dann wie folgt entstehen: vorherrschenden Marktsätzen zu engagieren und die dabei In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric entstehenden Kosten dem Emittenten in Rechnung zu stel- oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten len. Im Übrigen werden der Doric die Kosten und Auslagen Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit vom Emittenten ersetzt, die im Zusammenhang mit den Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im beschriebenen Tätigkeiten anfallen, wie z. B. Kosten für Rahmen der Prognoserechnung prognostizierten Lea- Rechts- und Steuerberater, Hotelkosten etc. singraten („jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric und die HANSA TREUHAND Finance jeweils GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG 50 % von 20 % des Überschusses als zusätzliche Vergü- Der Emittent hat am 2. September 2011 einen Vertrag mit tung vom Emittenten („Promote“). Der Promote ist fällig der HANSA TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach und zahlbar zum 15. Januar des Jahres, das dem Jahr verpflichtet sich die HANSA TREUHAND Finance, die nach- folgt, in dem die höhere Leasingrate erzielt worden ist, folgenden Tätigkeiten zu übernehmen: und nach Rechnungsstellung durch die Doric und die Unterstützung des Emittenten bei der Berichterstattung; HANSA TREUHAND Finance. Rechnerische und umsatzsteuerliche Vorprüfung von ein- Bei einer Veräußerung des Flugzeuges, die durch die gehenden Rechnungen, Vorbereitung der Überweisungs- Doric arrangiert wurde, erhalten die Doric und die träger zur Freigabe durch die Geschäftsführung des HANSA TREUHAND Finance eine zusätzliche Vergütung Emittenten; i. H. v. jeweils 50 % von 20 % des Übererlöses, wenn der Liquiditätsmanagement in Abstimmung mit der vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös über dem für Geschäftsführung des Emittenten; das Flugzeug gutachterlich festgestellten Mittelwert Archivierung von Akten; (69,12 Millionen USD zum Juni 2027, siehe Seite 53) für Vorbereitende Korrespondenz im Zusammenhang mit das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung allen von der HANSA TREUHAND Finance im Rahmen der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leis- dieses Vertrages übernommenen Aufgaben; ten, nachdem der Emittent den Veräußerungserlös ver- Fachliche Ausführung: Kontieren und Verbuchen der einnahmt hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt überlassenen Buchungsunterlagen nach bestem Wissen worden sind. und Gewissen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung und Vorbereitung des Jahresabschlusses; Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, der Geheimhaltung: Verpflichtung, über die ihr im Rahmen Doric und der HANSA TREUHAND Finance vom 2. Septem- dieser Buchungsarbeiten bekannt gewordenen Geschäfts- ber 2011 zum Asset-Management- und Remarketing-Vertrag vorgänge des Emittenten Stillschweigen zu bewahren hat die HANSA TREUHAND Finance das Recht, direkt vom und sie Unbefugten oder Dritten weder absichtlich noch Emittenten ihren Vergütungsanteil aus der Remarketing-Ver- fahrlässig zugänglich zu machen. Beschäftigt die HANSA gütung und allen erfolgsabhängigen Vergütungen gemäß TREUHAND Finance Mitarbeiter im Rahmen ihres Ge- dem Asset-Management- und Remarketing-Vertrag zu for- schäftsbetriebes mit den ihr übertragenen Arbeiten, so dern und kann diese direkt dem Emittenten in Rechnung hat sie diese in gleichem Umfang zu verpflichten. Diese stellen. Verpflichtung der HANSA TREUHAND Finance gilt über das Vertragsverhältnis hinaus; Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer Programmtechnische Voraussetzungen: Einsatz eines zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berech- Rechnungswesenprogramms, in dem geltende steuerli- tigt ist, und werden in der Währung vom Emittenten geleistet, che und buchhalterische Vorschriften lfd. berücksichtigt in der die Erlöse erzielt werden. Im Falle von außerordent- sind; 117 TEIL C // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // Übergabe der Unterlagen: Übergabe aller Auswertungs- GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG/ unterlagen, sodass Dritte, z. B. Steuerberater für Jahres- ANTEILSVERWALTUNG abschlussarbeiten, lückenlos weiterarbeiten und auf die Um die Gleichbehandlung sämtlicher Kapitalanleger zu Datenbestände aufsetzen können. Auf Wunsch können gewährleisten, hat der Emittent mit der AGR Treuhand- diese Daten auch auf Datenträger übergeben werden. gesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH am 22. September 2011 einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Verwaltung der Die HANSA TREUHAND Finance kann sich der Mitwirkung im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten und der Dritter bedienen und diesen ggf. (Unter-)Vertretungsvoll- mittelbar beteiligten Kapitalanleger abgeschlossen. Hiernach machten einräumen. Nicht zu den Aufgaben der HANSA wird diese die im Handelsregister eingetragenen Kommandi- TREUHAND Finance gehören Tätigkeiten, die eine berufs- tisten der Gesellschaft so verwalten, als ob es sich um eine rechtliche Qualifikation voraussetzen, wie etwa die Steuer- durch den Auftragnehmer originär mittelbar gehaltene Betei- und Rechtsberatung sowie die Abschlussprüfung. Der Emit- ligung handelt. Das gleiche gilt für die Beteiligungen – sei es tent wird hierfür auf eigene Kosten entsprechend qualifizierte mittelbar oder unmittelbar – die übertragen werden. Die sich externe Dritte beauftragen und ggf. bevollmächtigen. aus der unmittelbaren Eintragung des Gesellschafters in das Handelsregister ergebende Rechtsstellung bleibt von dieser Die Überwachung von (Unter-)Beauftragten gehört zu den Vereinbarung unberührt. Aufgaben der HANSA TREUHAND Finance. Die HANSA TREUHAND Finance stellt das für die übertragenen Pflichten Weiterhin verpflichtet sich die AGR Treuhandgesellschaft und Aufgaben erforderliche geeignete Personal und deckt „Sky Cloud IV“ mbH insbesondere allen Anlegern die schrift- den notwendigen Sachbedarf. lichen Informationen, die sie ihren Treugebern durch Rundschreiben gewährt, gleichfalls zu übermitteln, die Abwick- Die Beteiligungsverwaltung (z. B. Übertragung, Belastung lung sämtlicher Zahlungen zwischen dem Emittenten und von Beteiligungen, Ausschüttungen) ist indes nicht Gegen- Anlegern durchzuführen und zu überwachen, zur Vorberei- stand dieses Vertrages. Die Rechte und Pflichten nach tung der Abgabe von Steuererklärungen durch den Emitten- diesem Vertrag erstrecken sich auf das Liquidationsstadium ten bei der Ermittlung der Sondereinnahmen und -werbungs- des Auftraggebers, wenn und soweit der Vertrag nicht vor- kosten der Anleger mitzuwirken, steuerliche Mitteilungen her beendet ist. jedweder Art an Kommanditisten und Treugeber weiterzuleiten sowie die Anleger, insbesondere durch Führen entspre- Die HANSA TREUHAND Finance erhält für ihre Tätigkeit ab chender Gespräche, zu betreuen. 2011 jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2011 beträgt die Vergütung 1/12 Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH erhält der jährlichen Vergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2012 beträgt von dem Emittenten für ihre Verwaltungstätigkeit ab 2011 die jährliche Vergütung 140 TEUR zzgl. der gesetzlichen jährlich eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Umsatzsteuer. Erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und Für das Geschäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen sodann jährlich erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p. a. der Anfangsaufwand beträgt die Vergütung 128 TEUR. Ab dem jeweiligen Vorjahresvergütung. Die Vergütung ist jeweils Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64 TEUR. Die quartalsweise im Voraus zahlbar. Die Zahlung wird fällig am jährliche Vergütung des Treuhänders erhöht sich ab dem ersten Kalendertag des ersten Monats eines jeden Kalender- Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5 % der jeweiligen Vorjah- quartals. resvergütung. 118 // RECHTLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG Als Mittelverwendungskontrolleur der angebotenen Vermögensanlage hat der Emittent die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH („Mittelverwendungskontrolleur“) beauftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4, 20457 Hamburg. Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs ist der Mittelverwendungskontrollvertrag vom 22. September 2011. Die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs besteht darin, die Kapitaleinlagen entgegenzunehmen und ihre Verwendung dahingehend zu überprüfen, ob sie den im Verkaufsprospekt beschriebenen Zwecken entsprechen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs stellen sich wie folgt dar: Der Emittent wird auf seinen Namen ein Bankkonto (Mittelverwendungskonto) einrichten, das mit dem unwiderruflichen Recht des Treuhänders versehen sein muss, dass Zahlungen von dem Konto oder Verfügungen über das Konto (z. B. Verpfändungen) nur mit Zustimmung des Treuhänders erfolgen können. Der Treuhänder verpflichtet sich, die Beteiligungsbeträge (einschließlich Agio) der Kapitalanleger, die auf dem Treuhandkonto eingegangen sind, unverzüglich vom Treuhandkonto auf das Mittelverwendungskonto zu überweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Treuhänder, Auszahlungen vom Mittelverwendungskonto oder Verfügungen über das Mittelverwendungskonto zuzustimmen, sofern die Auszahlungen bzw. Verfügungen den im Verkaufsprospekt beschriebenen Zwecken entsprechen. Der Treuhänder hat insbesondere solchen Zahlungen zuzustimmen, die der Erfüllung der im Prospekt vorgesehenen Vertragspflichten dienen, etwa der Auszahlung des Kaufpreises des Flugzeuges oder der Vermittlungsprovisionen. Eine darüber hinausgehende Prüfung erfolgt durch den Mittelverwendungskontrolleur nicht. Mit Beendigung der Einwerbung des Einlagekapitals erlöschen die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs. Die Tätigkeiten des Mittelverwendungskontrolleurs sind mit der Vergütung an den Treuhänder abgegolten (siehe Seite 92). Es gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können. 119 TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // STEUERLICHE GRUNDLAGEN VORBEMERKUNGEN Die Tätigkeit des Emittenten umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung eines Flugzeuges vom Typ Airbus Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der A380. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Ver- steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt. mieten eines Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürliche Person, keine gewerbliche Tätigkeit. Ebenso hat der Bundesfinanz- die im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig ist, hof („BFH“) entschieden, dass der Bereich der privaten sich unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar über den Vermögensverwaltung nicht überschritten wird, wenn ge- Treuhandkommanditisten als Treugeber an dem Emittenten plant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nut- beteiligt, die Einlage nicht fremdfinanziert und ihre Beteili- zungsdauer zu vermieten (Beschluss vom 4. Juli 2002, gung über die gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebotes BFH/NV 2002, 1559). Insbesondere geht das Vermieten außerhalb eines sonstigen Betriebsvermögens hält. einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögens- Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusam- verwaltung nicht hinaus (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007, mengestellt und berücksichtigen den Rechtsstand zum Zeit- IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni 2007, punkt der Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtspre- IV R 49/04, BStBl. II 2009, 289). Eine gewerbliche Vermie- chung und die von den Steuerbehörden angewandte Verwal- tungstätigkeit ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst tungspraxis. dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuer- der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen lichen Konzeption der Vermögensanlage erhebt nicht den Betätigung geben, bei der die eigentliche Gebrauchsüber- Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstel- lassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt. lung aller möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten oder persönliche Umstände zu berücksichtigen. Aus diesem Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auf- Grund wird empfohlen, ggf. einen steuerlichen Berater ein- fassung des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung zuschalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von Vermögensgegenständen gehören. Ausschlaggebend die endgültige steuerliche Beurteilung dem zuständigen für die Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich Finanzamt im Veranlagungsverfahren bzw. einer im Anschluss den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Frucht- durchgeführten Betriebsprüfung und einem sich ggf. daran ziehung gerichteten Tätigkeit darstellen oder ob die Um- anschließenden Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehal- schichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der ten bleibt. Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur EINKUNFTSART dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Total- KG), bei der ausschließlich die Doric Flight Management 16 gewinns oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschafts- GmbH als Geschäftsführender Kommanditist zur Geschäfts- gütern. führung befugt ist. Der persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten („Komplementär“), die Doric Flight Control 16 In einem Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl. I 2009, 515) GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht zur Ge- zur Anwendung des oben zitierten BFH-Urteils vom 26. Juni schäftsführung des Emittenten berechtigt. Eine gewerbliche 2007 hat die Finanzverwaltung ausgeführt, dass eine Vermie- Prägung des Emittenten im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 tungstätigkeit dann nicht mehr die Nutzung von Vermögen im Einkommensteuergesetz („EStG“) ist daher nicht gegeben Sinne der Fruchtziehung darstellt, wenn die Vermietungstä- (R 15.8 (6) EStR 2008). tigkeit mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist, mit der Folge, dass die 120 // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C gesamte Tätigkeit gewerblichen Charakter besitzt. Ein ein- cher Sachen mit unbeweglichen Sachen führt der BFH unter heitliches Geschäftskonzept liegt vor, wenn von vornherein anderem an, dass in ein öffentliches Register eingetragene ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts vor Ablauf von bewegliche Sachen ähnlich wie Immobilien auf Dauer als dessen gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer Einkunftsquellen geeignet und für Zwecke der Besteuerung geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns diesen Ver- einfach zu erfassen sind. kauf notwendig macht. Nach der nunmehr in R 15.7 (3) EStR 2008 dargelegten AufDer Emittent unterstellt in der Prognose eine Vermietung des fassung der Finanzverwaltung führt die Vermietung von in Flugzeuges über einen Zeitraum von 15 Jahren. Über diese ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht vor- eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge) gesehen. Aus der im Prospekt dargestellten Kalkulation ist ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“ zu entnehmen, dass allein aus der langfristigen Vermietung i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG und bestätigt damit die von der des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirtschaftet werden soll OFD Frankfurt (Rundverfügung vom 31. Juli 2008 – S 2253 A und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht notwendig ist. – 130 – St 214) bereits geäußerte Ansicht, dass die Vermie- Daher liegt eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der tung eines Flugzeuges, das in ein inländisches oder auslän- sich der im Prospekt angenommene Verkauf nach einer ent- disches öffentliches Register eingetragen ist, wegen der sprechenden Gesellschafterentscheidung des Emittenten dadurch begründeten einfachen Erfassung als Einkunfts- im Jahr 2027 als das Ende der Vermietungstätigkeit erweist. quelle ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Ver- Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Emittent pachtung“ (§ 21 EStG) führt. Emirates das Recht einräumen wird, das Flugzeug zum Ablauf des Leasingvertrages nach zehn Jahren, oder bei Das Flugzeug des Emittenten wird in das Luftfahrzeugregis- einer Vertragsverlängerung nach zwölf Jahren, und bei ter von Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), eingetra- bestimmten Vertragsstörungen zum dann gegebenen Markt- gen. Die Anbieter gehen in der Prognoserechnung davon wert zu erwerben. Denn dieses Erwerbsrecht zum jeweiligen aus, dass der Emittent Einkünfte aus „Vermietung und Ver- Ablauf des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren pachtung“ (§ 21 EStG) erzielen wird. kann Emirates immer nur dann ausüben, wenn der Emittent zuvor eine von der Prognose abweichende Verkaufsent- Die Zinseinnahmen des Emittenten stellen steuerpflichtige scheidung getroffen hat. Da die jeweilige Erwerbsmöglich- Kapitalerträge dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), die nicht den Ein- keit für Emirates zum Ablauf des Leasingvertrages somit künften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind. immer von der zuvor getroffenen Verkaufsentscheidung der Anleger nach einer entsprechenden Gesellschafterentschei- ÜBERSCHUSSERZIELUNGSABSICHT dung des Emittenten abhängig ist, besteht nach dem prog- Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt nostizierten Geschäftsverlauf keine Verpflichtung, das Flug- sich die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl zeug überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ver- die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber kaufen. bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäfts- Für die Vermietung eines in die inländische Luftfahrzeugrolle tätigkeit der Gesellschaft einen Überschuss der Einnahmen eingetragenen Flugzeuges hat der BFH entschieden, dass über die Werbungskosten zu erzielen. Auf Ebene des Emit- in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Regelung zur tenten kann die Überschusserzielungsabsicht durch eine Vermietung von Schiffen Einkünfte aus „Vermietung und Ver- realistische, betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Progno- pachtung“ (§ 21 EStG) vorliegen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000, serechnung der Einnahmen und Ausgaben glaubhaft BStBl. II 2000, 467). Als sachliche Begründung für eine sol- gemacht werden. che steuerrechtliche Gleichbehandlung bestimmter bewegli- 121 TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // Nach der steuerlichen Ergebnisprognose wird der Emittent gilt für die Anleger, die sich durch Abschluss eines Treu- durch die Vermietung einen Gesamtüberschuss (siehe Steu- handvertrages als Treugeber beteiligen, denn die Rechtsstel- erliche Ergebnisprognose Seite 72 f.) erzielen. Nach der lung des treuhänderisch beteiligten Anlegers entspricht weit- gegenwärtigen Prognose wird dieser Gesamtüberschuss gehend der Stellung eines Kommanditisten. Für die Aner- bereits im Jahr 2017 erreicht. Somit scheidet eine Qualifika- kennung des Treuhandverhältnisses ist in diesem Fall zusätz- tion der Tätigkeit der Gesellschaft als steuerlich unbeacht- liche Voraussetzung, dass der Treugeber das Treuhandver- liche Liebhaberei aus. hältnis beherrscht, d. h. gegenüber dem Treuhänder weisungsbefugt ist und neben den Informations- und Kontroll- Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch rechten eines Kommanditisten außerdem das Recht hat, sich auf Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss in das Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch un- unter Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden mittelbar Kommanditist der Gesellschaft zu werden (siehe Werbungskosten und der beabsichtigten Dauer seiner Betei- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Sep- ligung an der Gesellschaft einen positiven Überschuss an- tember 1994). Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie streben. Soweit Gesellschafter ihre Einlage durch eine mög- der Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthaltenen liche Darlehensaufnahme finanzieren und durch die anfallen- Regelungen den vorstehend genannten Anforderungen. den Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis erzielen, kann die steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergeb- EINKUNFTSERMITTLUNG nisse im Einzelfall entfallen. Die Einkünfte des Emittenten werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, wobei grund- FESTSTELLUNG DER EINKÜNFTE/ sätzlich das Zu- und Abflussprinzip zu beachten ist. ERGEBNISBETEILIGUNG Die Einkünfte des Emittenten aus der Flugzeugvermietung EINNAHMEN werden gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Abgabenord- Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr ver- nung („AO“) einheitlich und gesondert für alle beteiligten einnahmten laufenden Leasingraten, erstattete Umsatzsteu- Gesellschafter bzw. Treugeber festgestellt. Zuständig für die ern und Zinsen. Die von Emirates zu Beginn des Mietver- gesonderte und einheitliche Feststellung ist das Finanzamt trags für einen Zeitraum von zehn Jahren einmalig zu zah- Offenbach am Main. Den einzelnen Kommanditisten bzw. lende „Mietsonderzahlung“ wird der Emittent nach § 11 Treugebern werden die durch den Emittenten erzielten steuer- Abs. 1 Satz 3 EStG gleichmäßig über diesen Zeitraum als lichen Vermietungsergebnisse als Einkünfte aus „Vermietung Einnahme verteilen. und Verpachtung“ entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Diese Einkünfte umfassen auch sonstige, in unmittelbarem WERBUNGSKOSTEN Zusammenhang mit der Beteiligung stehende Erträge und Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Ver- Aufwendungen (z. B. Zinsen auf eine eventuelle Fremdfinan- mietung zusammenhängenden Ausgaben, der gezahlten zierung der Beteiligung) der Kommanditisten bzw. Treugeber. Umsatzsteuer und den Finanzierungszinsen gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG auch die Absetzungen für Abnutzung Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind die („AfA“) und die laufenden Fondsverwaltungskosten, wie z. B. Kommanditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust die Geschäftsführervergütung. Die Nutzungsdauer für Ver- auch an den stillen Reserven des Emittenten uneinge- kehrsflugzeuge mit einem höchstzulässigen Fluggewicht von schränkt beteiligt. Sie haben ferner die im Gesellschaftsver- über 20 Tonnen beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle für trag geregelten Informationsrechte sowie die Stimm- und den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafen- Kontrollrechte, die einem Kommanditisten nach dem Han- betriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da der Emittent delsgesetzbuch („HGB“) zustehen. Die von dem Emittenten das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft vermieten erzielten Einkünfte sind ihnen daher zuzurechnen. Gleiches wird, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr 122 // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C einsetzt, ist von einer Nutzungsdauer von 12 Jahren auszu- zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer gehen. Für Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“ erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl die Möglichkeit der kommt ausschließlich die lineare AfA in Betracht. Wertminderung als auch der Wertsteigerung hat. Beides ist vorliegend nicht der Fall. WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM Die Inanspruchnahme der AfA setzt zudem voraus, dass dem Die Möglichkeit für Emirates, das Flugzeug jeweils zum Ablauf Emittenten das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der des Leasingvertrages nach zehn oder zwölf Jahren zu erwer- Emittent wird konzeptionsgemäß das Flugzeug im Juni 2012 ben, sofern der Emittent bzw. die Anleger nach entsprechen- übernehmen, den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Über- der Gesellschafterentscheidung sich zu einem Verkauf ent- eignungsurkunde erhalten. Damit wird er das zivilrechtliche schieden haben, führt nicht zu einem Übergang der Möglich- Eigentum und mit diesem grundsätzlich auch das wirtschaft- keit der Wertsteigerung und Wertminderung auf Emirates, liche Eigentum an dem Flugzeug erwerben (§ 39 Abs. 1 AO). denn ein solcher Erwerb ist nur zu dem dann am Markt erzielbaren Preis möglich. Daneben wird für Emirates zum Ablauf Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums für steuer- der Grundlaufzeit nach zehn Jahren lediglich die Option be- liche Zwecke (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) richtet sich nach § 39 stehen, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern oder das Abgabenordnung und den Schreiben des Bundesministeri- Flugzeug zurückzugeben. ums der Finanzen („BMF“) zur ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen (BMF-Schreiben vom 19. April Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption wird Emirates 1971, BStBl. I 1971, 264, und vom 21. März 1972, BStBl. I nach Ablauf von insgesamt zwölf Jahren eine zweite Option 1972, 188, zu Vollamortisationsverträgen; BMF-Schreiben haben, den Leasingvertrag um weitere drei Jahre zu einer vom 22. Dezember 1975, DB 1976, 172, und vom angepassten Mietrate zu verlängern. Nach Ablauf der zwei- 23. Dezember 1991, BStBl. I 1992, 13, zu Teilamortisations- ten Verlängerungsoption ist das Flugzeug in jedem Fall an verträgen). Nach den Grundsätzen dieser Schreiben kommt den Emittenten zurückzugeben. Für den Fall, dass Emirates eine Zurechnung beim Leasingnehmer in Betracht, wenn die die erste Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht Ausgestaltung des Leasingvertrages den Emittenten auf ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine Dauer von der Einwirkung auf das Leasinggut wirtschaftlich Abstandszahlung zu leisten. Da somit der Emittent für jeden ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten BMF-Schrei- Zeitpunkt der Beendigung der Mietzeit sowohl das Wertmin- ben der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine unkündbare derungsrisiko trägt als auch die Wertsteigerungschance hat, Laufzeit vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen Nut- verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei zungsdauer übersteigt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungs- diesem. dauer ist hierbei die in den amtlichen AfA-Tabellen genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren (siehe oben) anzusetzen. ANWENDUNG DER AFA-TABELLE Die vertragliche Ausgestaltung des Mietvertrages mit Emira- BEI DER EINKUNFTSERMITTLUNG tes, der zunächst nur für die Dauer von zehn Jahren fest Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008, abgeschlossen wird und in dieser Zeit nicht ordentlich Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA- gekündigt werden kann, unterschreitet die 90 %-Grenze. Tabellen nicht bei sog. „Verlustzuweisungsgesellschaften“ Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren decken die von anzuwenden. Als eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird Emirates zu zahlenden Leasingraten nicht die Anschaffungs- eine Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer kosten, die Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten des Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen kann und Emittenten, weshalb der Leasingvertrag als Teilamortisati- deren Tätigkeit nach der Gestaltung des Gesellschaftsvertra- onsvertrag zu beurteilen ist. Grundsätzlich ist bei einem Teil- ges und seiner tatsächlichen Durchführung allein darauf an- amortisationsvertrag der Leasinggeber wirtschaftlicher gelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile dergestalt zu Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist ihm dieses vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte 123 TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form buchmäßi- künften des Anlegers nicht berücksichtigt. Die in einzelnen ger Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen (H15.3 Jahren entstehenden Verluste werden stattdessen verein- EStR 2008 Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“). facht, entsprechend den Regelungen des § 15b EStG, nur mit nachfolgenden Gewinnen aus diesem Beteiligungsange- Da der Emittent einen Totalüberschuss aus der Vermietungs- bot verrechnet. tätigkeit anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“), kann er keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehen- Nach der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG den Sinne sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des können beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditis- Flugzeuges nach den amtlichen AfA-Tabellen. ten) die auf sie entfallenden Verluste nur in dem Umfang mit anderen positiven Einkünften ausgleichen, indem sie Einla- DIENSTLEISTUNGSHONORARE/ gen in den Emittenten geleistet und dort belassen haben VERMITTLUNGSPROVISIONEN (Verlustausgleichsvolumen). Einem Kommanditisten bzw. Nach dem Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2003 zu Treugeber zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw. geschlossenen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass, Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen BStBl. I 2003, 546) sind sämtliche Anlaufkosten wie z. B. somit prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienst- ausgeglichen noch im Wege des Verlustrücktrages berück- leistungshonorare, die in der Konzeptionsphase des Beteili- sichtigt werden. Nach der Prognoserechnung kommt § 15a gungsangebotes anfallen, zu den Anschaffungskosten zu EStG nicht zur Anwendung. zählen. In der steuerlichen Ergebnisprognose werden, den oben genannten Grundsätzen folgend, sämtliche Kosten, FLUGZEUGVERÄUSSERUNG die mit dem Beteiligungsangebot in Zusammenhang stehen, Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungs- als weitere Anschaffungskosten mit dem Flugzeug aktiviert. tätigkeit das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben. Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, VERLUSTAUSGLEICH/VERLUSTABZUG wenn ein Kommanditist/Treugeber seinen Anteil entgeltlich Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15b EStG über die Be- oder teilentgeltlich oder, soweit anteilig Schulden (z. B. das grenzung des Verlustausgleichs bei sog. Steuerstundungs- langfristige Darlehen) übertragen werden, auch unentgeltlich modellen zu beachten, wonach Verluste, sofern sie in der überträgt. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind diese Veräuße- Anfangsphase 10 % des gezeichneten Kapitals übersteigen, rungsgewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen dem Ver- weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünf- kauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum unter- ten aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. schritten wird, wobei auch der nach dem Erwerb des Flug- Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgen- zeuges durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers den Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt als Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn ist werden. Nach der Prognoserechnung, die nach dem BMF- steuerpflichtig, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges Schreiben zu § 15b EStG vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007, durch den Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch 542) für die Berechnung der 10 %-Grenze derzeit maßgeb- einen Kommanditisten/Treugeber innerhalb von zehn Jahren lich ist, entstehen aus der Vermietung des Flugzeuges und nach dem maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt. den Zinseinnahmen zusammen Anfangsverluste, die weniger Soweit § 23 Abs. 3 EStG anwendbar sein sollte, ist ein Veräu- als 10 % des geplanten Eigenkapitals der Gesellschaft ßerungsverlust ggf. nur eingeschränkt nutzbar. betragen. Aus diesem Grund kommt § 15b EStG nicht zur Anwendung. GEWERBESTEUER Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Ein- In der steuerlichen Ergebnisprognose wird wegen den geringfügigen Auswirkungen ein Verlustausgleich mit anderen Ein- 124 künfte aus Vermögensverwaltung erzielt. // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // TEIL C ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER Die persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I betragen Die unentgeltliche Übertragung der Anteile des Emittenten, für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR, für Kinder sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt 400.000 EUR, für Enkel 200.000 EUR und für übrige Perso- der Besteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und nen 100.000 EUR. In den Steuerklassen II (insb. Geschwis- Schenkungsteuergesetz („ErbStG“). ter, Neffen/Nichten, Schwiegereltern und -kinder) und III (alle übrigen Erwerber) beläuft sich der Freibetrag einheitlich auf Als steuerpflichtiger Erwerb gilt gemäß § 10 ErbStG die 20.000 EUR. Der Tarif in Steuerklasse I beginnt bei 7 % und Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist. steigt auf höchstens 30 %, in der Steuerklasse II beginnt er bei 15 % und steigt auf höchstens 43 %. Für die Steuer- Für die Bewertung des Anteils an dem Emittenten sind im klasse III sieht § 19 Abs. 1 ErbStG dagegen für steuerpflich- Fall der Schenkung oder Erbschaft die Werte der einzelnen tige Erwerbe bis 6.000.000 EUR einen Steuersatz von 30 % Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten des Gesamt- vor, für darüber liegende Erwerbe einen Steuersatz von handvermögens sowie die Gesellschaftsschulden des Emit- 50 %. Die drohende Doppelbelastung stiller Reserven mit tenten nach der Regelung des § 10 Abs. 1 ErbStG mit den Erbschaft- und Einkommensteuer soll durch eine prozen- jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG anzusetzen und tuale Ermäßigung bei der Einkommensteuer gemäß § 35b anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen ist das Flug- EStG verhindert werden. Diese Regelung betrifft allerdings zeug des Emittenten mit dem Wert anzusetzen, der im nur Erbfälle, nicht aber Schenkungen. Zur Anwendung gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu kommt sie, wenn stille Reserven innerhalb einer Frist von bis erzielen wäre (gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität und zu fünf Jahren nach dem Erbfall realisiert werden. Schulden des Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/ Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. Die UMSATZSTEUER Übernahme anteiliger Schulden des Emittenten durch den Der Emittent wird mit der Vermietung des Flugzeuges eine Erwerber bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit Unternehmer wird dabei als Gegenleistung des Beschenkten behandelt, im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (§ 2 UStG). sodass im Ergebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung Anwendung finden (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die Vermietung eines Flugzeuges stellt grundsätzlich eine steuerbare sonstige Leistung dar. Bei einer Vermietung des Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung Flugzeuges an einen Unternehmer wird diese Leistung an am Emittenten im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmit- dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein telbar als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber über Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG), also bei einer Ver- einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung der Finanz- mietung an Emirates in den Vereinigten Arabischen Emiraten verwaltung (vgl. koordinierter Ländererlass des Finanzminis- („VAE“). Damit ist die Vermietung des Flugzeuges an Emira- teriums Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005, DB 2005, tes in Deutschland nicht steuerbar. 1493) Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der Herausgabeanspruch auf das Treugut. Die weitere steuerliche Der Erwerb des Flugzeuges mit Übergabe in Deutschland Beurteilung, insbesondere die Bewertung, richtet sich danach, stellt eine in Deutschland steuerbare Lieferung dar. Nach auf welchen Gegenstand sich der Herausgabeanspruch be- 8.1.(1) i. V. m. 8.2.(1) des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zieht (gleichlautende Erlasse der Finanzministerien Baden- vom 1. Oktober 2010 sind Luftfahrtumsätze nur noch dann Württemberg vom 2. November 2010, Bayern vom 16. Sep- von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze oder Leis- tember 2010, Nordrhein-Westfalen vom 14. Oktober 2010, tungen direkt an Betreiber von Luftfahrzeugen erbracht wer- Hamburg vom 18. Oktober 2010, Hessen vom 28. März 2011). den. Die Umsatzsteuerbefreiung ist damit grundsätzlich Im Ergebnis ergibt sich nach diesen Erlassen keine abwei- nicht auf die Lieferung an den Emittenten anwendbar. Aller- chende steuerliche Behandlung zwischen einer Kommandit- dings beanstandet es die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben und einer Treugeberbeteiligung. 125 TEIL C // STEUERLICHE GRUNDLAGEN // vom 24. Januar 2008, BStBl. I 2008, 294) bis auf weiteres der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter nicht, die Steuerbefreiung für Luftfahrtumsätze dennoch 25 % liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranla- anzuwenden, soweit die Zweckbestimmung des Flugzeuges gungsoption“). im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht. Wegen der bereits feststehenden Vermietung an Emirates kann die Lie- Auf Zinszahlungen an den Emittenten wird keine Kirchen- ferung des Flugzeuges an den Emittenten ohne Umsatz- steuer einbehalten. Anleger, die der Kirchensteuer unterlie- steuer erfolgen. Der Emittent ist als Unternehmer hinsichtlich gen, müssen ihre anteiligen Zinseinkünfte aus dieser Beteili- umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen im Zusammen- gung im Rahmen einer steuerlichen Veranlagung erklären. hang mit dem Erwerb und der Vermietung des Flugzeuges grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die nicht BESTEUERUNG IN DEN steuerbare Flugzeugvermietung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2a VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN („VAE“) UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Ein Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundes- solcher Anspruch auf Vorsteuererstattung kann vom Emit- republik Deutschland und den VAE („DBA-VAE“) vom 9. April tenten grundsätzlich abgetreten werden. Diese Abtretung 1995 ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten. ist der zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorge- Mit Zustimmungsgesetz vom 29. April 2011 (Bundesgesetz- schriebenen Vordruck anzuzeigen (§ 46 AO). blatt 2011 Teil II Nr. 14 vom 5. Mai 2011) wurde das am 1. Juli 2010 von beiden Staaten unterzeichnete neue Dop- Die Ausgabe der Anteile am Emittenten im Rahmen der Auf- pelbesteuerungsabkommen („DBA-VAE neu“) veröffentlicht. nahme der Anleger ist nach der infolge eines Urteils des Es ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden. Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 ergange- Nach dem DBA-VAE neu unterliegen die Einkünfte aus der nen Rechtsprechung des BFH (vom 1. Juli 2004, BStBl. II Vermietung der Besteuerung in dem Land, in dem der Ver- 2004, 1022) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit. Jedoch mieter ansässig ist. Bei dem Emittenten in der Rechtsform stehen hiernach die vom Emittenten in Anspruch genomme- einer Personengesellschaft ist die Ansässigkeit des einzel- nen Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang mit nen Anlegers maßgeblich. Ist dieser in der Bundesrepublik der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Emittenten, Deutschland ansässig, unterliegen die Vermietungseinkünfte sodass hierfür geleistete Umsatzsteuer unter den allgemei- des Emittenten der Besteuerung in Deutschland. Neben nen Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig ist (so auch dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates besteht die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2006, nach dem DBA-VAE neu ein konkurrierendes Besteuerungs- BStBl. I 2006, 614). Dies gilt insbesondere für Konzeptions- recht für den Staat, in dem der zur Zahlung der Leasingraten kosten des Emittenten (wie z. B. für die Prospekterstellung). verpflichtete Leasingnehmer ansässig ist. Dieses Besteuerungsrecht ist auf 10 % der Leasingraten begrenzt. KAPITALERTRAGSTEUER UND KIRCHENSTEUER AUF ZINSERTRÄGE Da die von Emirates zu zahlenden Leasingraten nach dem Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei Steuerrecht der VAE derzeit keiner sog. Quellensteuer unter- inländischen Banken erzielt, unterliegen diese als Einkünfte liegen, kommt dieses konkurrierende Besteuerungsrecht der aus Kapitalvermögen einheitlich einem besonderen Steuer- VAE nicht zur Anwendung. In Ermangelung einer Ertragsbe- satz von 25 % („Abgeltungsteuer“) zzgl. 5,5 % Solidaritäts- steuerung in den VAE sind derzeit sowohl der Emittent als zuschlag. Werbungskosten im Zusammenhang mit Zinsein- auch der einzelne Anleger nicht in den VAE mit den Einkünf- künften sind nicht abzugsfähig. Die Abgeltungsteuer und der ten aus der Vermietung des Flugzeuges steuerpflichtig. Die Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen einer VAE erheben derzeit keine der deutschen Umsatzsteuer ent- inländischen Bank von dieser einbehalten. In der Prognose- sprechende Abgaben auf den Erwerb und die Vermietung rechnung wurde dies entsprechend berücksichtigt. Sofern eines Flugzeuges. 126 // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217 Ersteintragung 22. Dezember 2008 Geschäftsführender Kommanditist Doric Flight Management 16 GmbH, Offenbach am Main Persönlich haftender Gesellschafter/ Komplementär Doric Flight Control 16 GmbH, Offenbach am Main Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg Weiterer Kommanditist AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Hamburg (gezeichnete und eingezahlte Kapitaleinlage 5 TEUR) Gründungsgesellschafter Die Gründungsgesellschafter Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH haben insgesamt 6 TUSD gezeichnet und eingezahlt. Dabei handelt es sich um je einen Kommanditanteil, der von der Doric Flight Control 17 GmbH und der Doric Treuhand GmbH gezeichnet und eingezahlt wurde. Die Gründungsgesellschafter sind ausgeschieden und haben ihre Kapitaleinlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den/die eintretenden Kommanditisten übertragen. Einlagekapital Die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichneten Einlagen (Kommanditeinlagen) beträgt 10 TEUR. Die Einlagen (Kommanditeinlagen) sind vollständig eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen betrug 6 TUSD. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung halten die Gründungsgesellschafter keine Kommanditeinlagen, damit beträgt der Gesamtbetrag 0 Euro. Nach dem Ausscheiden der Gründungsgesellschafter aus der Beteiligungsgesellschaft fand eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals von 6 TUSD auf 10 TEUR statt. Somit beträgt der Gesamtbetrag der von den gegenwärtigen Gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Kommanditanteile 10 TEUR. 127 TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // GESCHÄFTSFÜHRENDER KOMMANDITIST Doric Flight Management 16 GmbH Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main HR-Eintragung HRB 45447; 24. März 2011 Stammkapital 25 TEUR Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg Gesellschafter Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg KOMPLEMENTÄR Doric Flight Control 16 GmbH Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main HR-Eintragung HRB 45306; 31. Januar 2011 Stammkapital 25 TEUR Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA geschäftsansässig: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow, Hamburg, Deutschland geschäftsansässig: An der Alster 9, 20099 Hamburg Gesellschafter Doric Beteiligungs Holding GmbH, Offenbach am Main HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg 128 // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C ANBIETER/PROSPEKTHERAUSGEBER/KONZEPTIONÄR Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main HR-Eintragung HRA 41216; 19. Dezember 2008 Einlagekapital 50 TEUR Persönlich haftender Gesellschafter/ Komplementär Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Mark Lapidus, London, Großbritannien Bernd Reber, Schöneck, Deutschland Kommanditist Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main (geleistete Kapitaleinlage 50 TEUR) HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift An der Alster 9, 20099 Hamburg Amtsgericht Hamburg HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004 Einlagekapital 100 TEUR Persönlich haftender Gesellschafter/ Komplementär Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg Geschäftsführer Hermann Ebel, Hamburg Sönke Fanslow, Hamburg Kommanditist Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG, Hamburg (geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR) Sönke Fanslow, Hamburg (geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR) 129 TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TREUHANDKOMMANDITIST/MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Brandstwiete 4, 20457 Hamburg Amtsgericht Hamburg HR-Eintragung HRB 117497; 11. März 2011 Stammkapital 26 TEUR Geschäftsführer Rüdiger Dornhof, Hamburg Martin Kloss, Hamburg Gesellschafter AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg FREMDKAPITALVERMITTLER/LEASINGVERMITTLER Doric Asset Finance GmbH & Co. KG Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main HR-Eintragung HRA 41033; 28. Januar 2008 Einlagekapital 800 TEUR Die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme entspricht 10 EUR je 100 EUR Kapitaleinlage. Persönlich haftender Gesellschafter/ Komplementär Doric Structuring GmbH, Offenbach am Main Geschäftsführer Matthias Böhm, Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Tanja Kisselbach, Altenstadt, Deutschland Kommanditisten Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main (geleistete Kapitaleinlage 673 TEUR); Diverse Gesellschafter (geleistete Kapitaleinlage insgesamt 127 TEUR) ASSET MANAGER Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Sitz Offenbach am Main Geschäftsanschrift Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main HR-Eintragung HRB 41509; 4. März 2005 Stammkapital 1,32 Millionen EUR Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA Mark Lapidus, London, Großbritannien Bernd Reber, Schöneck, Deutschland Gesellschafter Geschäftsführer zu je 19 % Doric Investors OHG zu 43 % 130 // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C VERKÄUFER Airbus S.A.S. Sitz Toulouse, Frankreich Geschäftsanschrift 1, Rond-Point Maurice Bellonte, 31707 Blagnac, Frankreich Registrierungsnummer 383474814 R.C.S. Toulouse Stammkapital 2,7 Millionen EUR (Stand: 26. Januar 2009) Geschäftsführer Thomas Enders (Präsident/CEO) Gesellschafter European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V., Schiphol-Rijk, Niederlande (100%) TRIEBWERKSHERSTELLER Engine Alliance LLC – Joint Venture von General Electric Company und Pratt & Whitney Geschäftsanschrift 400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA Geschäftsführer Mary Ellen Jones (Präsident) Kevin Fewell (CFO) Gesellschafter General Electric Company (50 %) Pratt & Whitney (50 %) General Electric Company Sitz City of Schenectady, County of Schenectady, New York, USA Geschäftsanschrift 1 River Road Schenectady, NY 12345-6999 Eigenkapital 124,2 Milliarden USD (2010) Identifikationsnummer 14-0689340 Vorstand Jeff Immelt (Vorsitzender); Michael A. Neal; Keith S. Sherin; John G. Rice; John Krenicki, jr PRATT & WHITNEY Sitz East Hartford, Connecticut, USA Geschäftsanschrift 400 Main Street, East Hartford, Connecticut 06108, USA Geschäftsführung David P. Hess (Präsident) Paul Adams (Senior Vice President) Gesellschafter United Technologies Corporation, USA 131 TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // LEASINGNEHMER Emirates Sitz P.O. Box 686, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate Registrierungsnummer Dekret No. 2 aus 1985 Eigenkapital 20,7 Milliarden AED, entspricht rund 5,6 Milliarden USD (Stand: 31. März 2011) Rechtsform Dubai Corporation Geschäftsführung Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum (Chairman/CEO) Maurice Flanagan (Executive Vice-Chairman Emirates Airline and Group) Tim Clark (President Emirates Airline) Gesellschafter Investment Corporation of Dubai (100 %) KONSORTIALFÜHRER/ZWISCHENFINANZIERUNG/SICHERHEITENTREUHÄNDER Norddeutsche Landesbank Girozentrale Sitz Hannover, Braunschweig, Magdeburg Geschäftsanschrift Friedrichswall 10, 30159 Hannover Amtsgericht/HR-Eintragung Hannover, HRA 26247; Braunschweig, HRA 10261; Stendal, HRA 22150 Eigenkapital ca. 5,884 Milliarden EUR (Stand: 31. Dezember 2010, Konzernabschluss Geschäftsjahr 2010) Vorstand Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender des Vorstandes) Christoph Schulz (stellvertretender Vorsitzender) Eckhard Forst Dr. Johannes-Jörg Riegler Dr. Hinrich Holm Träger (Stand 31. Dezember 2010) Land Niedersachsen (41,75 %) Land Sachsen-Anhalt (8,25 %) Sparkassenbeteiligungszweckverband Land Mecklenburg-Vorpommern (5,22 %) Sparkassenbeteiligungsverband Land Sachsen-Anhalt (7,53 %) Sparkassenverband Niedersachsen (37,25 %) 132 // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C EINLAGEKAPITALPLATZIERER/VERTRIEBSKOORDINATOR/VERMITTLER EIGENKAPITALZWISCHENFINANZIERUNG/ MARKETINGBEAUFTRAGTER/VERWALTER VON OBJEKTGESELLSCHAFTEN 1 HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift An der Alster 9, 20099 Hamburg Amtsgericht Hamburg HR-Eintragung HRA 101341; 30. Dezember 2004 Einlagekapital 100 TEUR Persönlich haftender Gesellschafter/ Komplementär Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, Hamburg Geschäftsführer Hermann Ebel, Hamburg Sönke Fanslow, Hamburg Kommanditist Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG, Hamburg (geleistete Kapitaleinlage 75 TEUR) Sönke Fanslow, Hamburg (geleistete Kapitaleinlage 25 TEUR) VERTRIEBSKOORDINATOR/EIGENKAPITALVERMITTLER PVA Pacta Vermögens-Anlage GmbH 1 Sitz Frankfurt am Main Geschäftsanschrift Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main HR-Eintragung HRB 89490; 17. November 2010 Stammkapital 600 TEUR Geschäftsführer Rolf Glück, Notzingen Andreas Mense, Wiesbaden Gesellschafter Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main, zu 50 % Nordcapital GmbH, Hamburg, zu 50 % Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG ist Verwalter von Objektgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. 133 TEIL C // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // PLATZIERUNGSGARANT Hermann Ebel Geschäftsanschrift An der Alster 9, 20099 Hamburg ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER FÜR LEASINGNEHMER UND DARLEHENSGEBER Doric Asset Finance Ltd. Sitz London, Großbritannien Geschäftsanschrift 5 Royal Exchange, London EC3V 3NL, Großbritannien Registrierungsnummer UK 5376561 Geschäftsführer Mark Lapidus, London, Großbritannien William Edmond Finn, London, Großbritannien Gesellschafter Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main WERTGUTACHTER The Aircraft Value Analysis Company (AVAC) Geschäftsanschrift Richmond House 23 Cherry Lane, Bearley Stratford-upon-Avon Warks, CV37 0SX, Großbritannien Ascend Worldwide Limited (ASCEND) Geschäftsanschrift Cardinall Point, Newall Road Heathrow Airport London, TW6 2AS, Großbritannien BK Associates, Inc. Geschäftsanschrift 1295 Northern Boulevard Manhasset, New York 11030, USA ABSCHLUSSPRÜFER Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Geschäftsanschrift 134 Rosenheimer Platz 4, 81669 München // ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN PARTNER // TEIL C Personelle und rechtliche Verflechtungen die Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwaltungs Die Doric Flight Control 16 GmbH als persönlich haftender GmbH, die Geschäftsführer der Komplementärgesellschaf- Gesellschafter des Emittenten und die Doric Flight Manage- ten, der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG, Doric Emissi- ment 16 GmbH als dessen Geschäftsführender Kommandi- onshaus GmbH & Co. KG und der HANSA TREUHAND tist sind jeweils 50%ige Tochtergesellschaften der Doric Finance GmbH & Co. KG keine gesonderte Vergütung. Beteiligungs Holding GmbH und der HANSA TREUHAND Der Emittent wird nach außen durch den persönlich haften- Finance GmbH & Co. KG. Die Doric Beteiligungs Holding den Gesellschafter, Doric Flight Control 16 GmbH, und GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Doric Asset gemäß Gesellschaftsvertrag durch den Geschäftsführenden Finance GmbH & Co. KG, die wiederum mehrheitlich von der Kommanditisten, Doric Flight Management 16 GmbH, ver- Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH gehalten wird. treten. Der persönlich haftende Gesellschafter ist gemäß Bei dem Emittenten handelt es sich um kein einem Konzern Gesellschaftsvertrag von der Geschäftsführung des Emitten- zugehöriges Unternehmen i.S.d. §18 AktG i.V.m. §291 HGB. ten ausgeschlossen. Die Geschäfte des Emittenten werden Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG ist eine zur HANSA TREUHAND Gruppe gehörende Gesellschaft. ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kommanditisten geführt. Zu den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten gehören somit Sönke Fanslow und Dr. Peter E. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH wird im eigenen Namen ihren Kommanditanteil an dem Emittenten erhöhen und entsprechende Anteile daran für Rechnung von Anlegern als Treuhänder halten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, deren 100%ige Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich von der Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH kontrollierten Gesellschaften strukturieren, vertreiben und verwalten Investitionen im Rahmen von geschlossenen Fonds. Der Zustellungsbevollmächtigte, die Doric Asset Finance Ltd., und die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als einer der Anbieter, Prospektherausgeber und Konzeptionäre sind 100%ige Tochtergesellschaften der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler/Leasingvermittler“) wird mehrheitlich von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH gehalten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH selbst ist Asset Manager des Flugzeuges. Hein jeweils handelnd als Geschäftsführer für die Doric Flight Control 16 GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter und die Doric Flight Management 16 GmbH als Geschäftsführendem Kommanditisten des Emittenten. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind weder für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig. Herr Sönke Fanslow ist zugleich Geschäftsführer des Komplementärs der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, die wiederum mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist. Der Emittent wird unter Zustimmung der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG die PVA Pacta VermögensAnlage GmbH („Pacta“) mit dem Vertrieb eines Teils der geplanten Einlagekapitalerhöhung beauftragen. Die Pacta wird zu gleichen Anteilen von der Doric Asset Finance & Verwaltugs GmbH und der Nordcapital GmbH gehalten. Dr. Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16 GmbH und Peter E. Hein ist ebenfalls Geschäftsführer der Doric Asset der Doric Flight Management 16 GmbH sind zugleich teil- Finance & Verwaltungs GmbH. Darüber hinaus sind die Mit- weise Geschäftsführer der Doric Asset Finance & Verwal- glieder der Geschäftsführung des Emittenten, der Treuhän- tungs GmbH, der Doric Structuring GmbH und der Doric der und der Mittelverwendungskontrolleur nicht für Unter- Emissionshaus Verwaltungs GmbH oder der Verwaltung nehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens- HANSA TREUHAND Finance GmbH und darüber hinaus anlage betraut sind, tätig. bei weiteren Fondsgesellschaften der HANSA TREUHAND Gruppe bzw. der Doric Gruppe als Geschäftsführer tätig. Es bestehen zwischen der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG einerseits und sonstigen, bisher nicht ge- Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Emittenten nannten Personen und Unternehmen andererseits, keine erhalten die Geschäftsführer der Doric Flight Control 16 nennenswerten Vereinbarungen über Vergütungen oder GmbH und der Doric Flight Management 16 GmbH sowie sonstige Leistungen, die nicht im Prospekt erwähnt sind. 135 DER AIRBUS A380 HAT EIN // FAHRWERK // BESTEHEND AUS: 22 Reifen // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D GESELLSCHAFTSVERTRAG §1 FIRMA, SITZ, DAUER §2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND §3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT §4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG §5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN §6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO §7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN §8 KAPITALKONTEN §9 GESELLSCHAFTSKAPITAL § 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG § 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE § 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE § 13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN § 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT § 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS § 16 ERGEBNISVERTEILUNG § 17 VERGÜTUNGEN § 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN § 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN § 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS § 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS EINES GESELLSCHAFTERS § 22 DATENSCHUTZ § 23 BEIRAT § 24 KOSTEN § 25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN § 26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 137 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // § 1 FIRMA, SITZ, DAUER Worten: zehn Euro) je 1.000 EUR (in Worten: eintausend 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Euro) Kapitaleinlage, dies entspricht 1 % der von ihnen Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG übernommenen Kapitaleinlage. (nachstehend „Gesellschaft“). 2. Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführen- die ihm unter diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben Dritte einzuschalten und diesen Dritten Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw. Untervollmachten zu erteilen. 4. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Beteiligung in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb eines Flug- Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berech- zeuges vom Typ Airbus A380-800 (nachstehend „Flug- tigung zur Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald zeug“), dessen Vermietung, Verleasung und dessen das Gesellschaftskapital gemäß § 9 voll übernommen Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit ist. Diese Beschränkung gilt insoweit nicht, sofern die zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditis- Liquiditätsmanagements der Gesellschaft. 2. ten gemäß § 4 zurück in die Treugeberstellung veran- Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu betei- lasst ist. 5. unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, ohne zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie kann zu weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter jeder- diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen zeit durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders oder sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen das Gesellschaftskapital zur Finanzierung des Gesell- im In- und Ausland gründen. schaftsgegenstandes gemäß Abs. 8 i. V. m. § 9 zu erhö- § 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, setzen und diejenigen Erklärungen abzugeben und Persönlich haftender Gesellschafter ist die Doric Flight Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich Control 16 GmbH (nachstehend „Komplementär“). oder erforderlich sind. der Gesellschaft nicht beteiligt. 138 hen oder das Gesellschaftskapital gemäß § 9 herabzu- AUFNAHME UND BEITRITT Er erbringt keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen 2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ligen, die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand 1. Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt, seine § 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND 1. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für den Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im Treugeber zu informieren. 3. 3. 6. Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“ Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weite- im Sinne des United States Securities Act of 1933 in rer Kommanditisten, die Doric Flight Management 16 seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) han- GmbH als Geschäftsführender Kommanditist (nachste- delt. Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher hend „Geschäftsführender Kommanditist“) mit einer kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staats- Kapitaleinlage i. H. v. 5.000 EUR (in Worten: fünftausend bürger der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufent- Euro) und die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ halts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und mbH (nachstehend „Treuhänder“ oder „AGR“) mit nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einer Kapitaleinlage i. H. v. 5.000 EUR (in Worten: fünf- einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder tausend Euro). Die im Handelsregister einzutragende ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsge- Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10 EUR (in bieten hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D 7. US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach licher Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstel- dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögens- lung auf Dritte zu übertragen. Die Treugeber sind be- einheit, Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r) rechtigt, das dem Treuhänder zustehende Stimmrecht der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln. anteilig entsprechend der von ihnen gehaltenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages Das anteilige Gesellschaftskapital eines Gesellschafters auszuüben. Soweit Treugeber die ihnen zustehenden wird in diesem Vertrag als „Kapitaleinlage“, „Gesell- Rechte, insbesondere das überlassene Stimmrecht, schaftsanteil“ oder „Beteiligung“ bezeichnet. Die im nicht selbst wahrnehmen, wird der Treuhänder die Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden Gesellschafterrechte gemäß den Regelungen des Treu- Gesellschafters beträgt 10 EUR je 1.000 EUR Kapital- handvertrages und nach Maßgabe dieses Gesell- einlage, dies entspricht 1 % der von ihm übernomme- schaftsvertrages ausüben. nen Kapitaleinlage. 8. Die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Gesell- 10. Der Beteiligungsbetrag jedes Treugebers an der Gesellschaft (nachstehend „Beteiligungsbetrag“) muss schaft erfolgt in der Weise, dass Dritte der Gesellschaft mindestens auf 10.000 EUR oder einen durch volle mittelbar als Treugeber (nachstehend „Treugeber“) 5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag lauten. Jeder im beitreten (nachstehend „Treugeberbeteiligung“). Der Rahmen der Kapitalerhöhung beitretende Treugeber hat Beitritt als Treugeber erfolgt durch Annahme der Bei- zusätzlich ein Agio i. H. v. 5 % (nachstehend „Agio“) des trittserklärung durch den Treuhänder oder einem von Beteiligungsbetrages zu leisten. Entsprechendes gilt diesem bevollmächtigten Vertreter. Eine Pflicht zur hinsichtlich der Kapitaleinlage, sofern im Rahmen der Annahme durch den Treuhänder besteht nicht. Der Bei- Kapitalerhöhung die Kapitaleinlage eines Kommanditis- tritt setzt voraus, dass der Treugeber den Treuhänder ten, der zuvor gemäß § 4 aus der Treugeberstellung in beauftragt und ermächtigt, für den Treugeber eine Treu- die Stellung eines Kommanditisten gewechselt ist, geberbeteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sech- erhöht wird. Der Geschäftsführende Kommanditist kann zehnte GmbH & Co. KG zu zeichnen. Der Treuhandver- Abweichungen von dem Voranstehenden zustimmen. trag und damit der Beitritt als Treugeber kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Treuhänder oder 9. 11. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung einem von diesem unmittelbar oder mittelbar bevoll- der eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafter mächtigten Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalen- sowie bei Kapitalherabsetzungen oder -erhöhungen dertag des Monats, in dem die Annahme erfolgt ist, von Gesellschaftern (einschließlich des Treuhänders) zustande. sowie bei der Umsetzung sonstiger gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages beschlossener Die Treugeberbeteiligung wird vom Treuhänder gemäß bzw. durchgeführter Maßnahmen im erforderlichen einem mit dem jeweiligen Treugeber gesondert abzu- Umfang mitzuwirken. schließenden Treuhandvertrag betreut und verwaltet. Der Treuhänder leistet etwaigen Weisungen der Treu- § 4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND geber gemäß Treuhandvertrag Folge. Im Innenverhältnis der Gesellschafter und der Treugeber untereinander KOMMANDITISTENSTELLUNG 1. Jeder Treugeber ist berechtigt und verpflichtet, nach und im Verhältnis zur Gesellschaft werden die der einer von ihm ausgesprochenen ordentlichen Kündi- Gesellschaft mittelbar beitretenden Treugeber soweit gung des Treuhandverhältnisses gemäß § 7 Abs. 1 des gesetzlich zulässig wie unmittelbar beteiligte Komman- Treuhandvertrages von der Treugeberstellung in die ditisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Betei- Stellung eines Kommanditisten zu wechseln. Der ligung am Gesellschaftsvermögen (inklusive Liquida- Wechsel erfolgt, indem der Treuhänder einen entspre- tionserlös), am Gewinn und Verlust und an einem Abfin- chenden Teil seiner Beteiligung bzw. Kapitaleinlage dungsguthaben sowie für die Ausübung mitgliedschaft- unmittelbar auf den in die Kommanditistenstellung 139 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // wechselnden Treugeber überträgt. Der Geschäftsfüh- 2. 5. Der Treuhänder wird beim Wechsel eines Treugebers in rende Kommanditist kann Abweichungen hiervon die Stellung eines Kommanditisten seine Beteiligung in zustimmen. Höhe der entsprechenden Treugeberbeteiligung durch Übertragung entsprechend reduzieren bzw. beim Der Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines Kommanditisten durch Kündigung des Treuhandver- Treugebers entsprechend erhöhen. hältnisses ist erst dann zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: § 5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE (i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirk- (ii) Der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der über einen Gesellschaftsanteil ist nur zulässig und wirk- Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeich- sam mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführen- neten Beteiligungsbetrages erhöht und die ent- den Kommanditisten, der die Zustimmung nur aus sprechende Erhöhung der Haftsumme ist im Han- wichtigem Grund versagen darf; eine Zustimmung der delsregister der Gesellschaft eingetragen. anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Im Übrigen Der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungs- ist eine Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur betrag samt Agio bei der Gesellschaft gemäß § 4 zulässig und der Geschäftsführende Kommanditist wird des Treuhandvertrages in voller Höhe geleistet. ihr nur dann zustimmen, sofern der Erwerber Der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kom- (i) sam geworden. (iii) (iv) UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN 1. Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung manditisten und/oder der AGR eine umfassende, der AGR eine den Anforderungen von § 4 Abs. 2 unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende genügende Handelsregistervollmacht übergeben Handelsregistervollmacht zu übergeben. Die Voll- hat; macht muss den Bevollmächtigten von den 3. 4. (ii) ihn betreffende gesetzlich erforderliche Angaben Beschränkungen des § 181 BGB befreien und zur und Unterlagen (insbesondere nach dem Geldwä- Erteilung von Untervollmachten berechtigen. schegesetz) zur Verfügung gestellt hat. Der beabsichtigte Wechsel eines Treugebers in die Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Gesell- Stellung eines Kommanditisten ist dem Geschäftsfüh- schaftsanteilen oder eine sonstige Verfügung darüber renden Kommanditisten und dem Treuhänder vorab ist nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres schriftlich anzuzeigen und wird bei der Gesellschaft zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Komman- wirksam mit Eintragung des Treugebers als Kommandi- ditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Die jederzeit tist in das Handelsregister. zulässige Möglichkeit des Wechsels zurück aus der Kommanditisten- in die Treugeberstellung gemäß § 4 Umgekehrt sind Kommanditisten, mit Ausnahme des Abs. 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt. Treuhänders, jederzeit berechtigt, in die Stellung eines Treugebers zurückzuwechseln. Der beabsichtigte 2. Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen Wechsel ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder eine sonstige Verfügung über Teile eines Gesell- vorab schriftlich anzuzeigen und wird zum ersten (1.) schaftsanteils. Kalendertag des Monats wirksam, der dem Eingang der schriftlichen Anzeige beim Geschäftsführenden Kommanditisten sowie dem Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem Treuhänder über die betreffende Treugeberbeteiligung folgt und der Kommanditist seinen Kommanditanteil wirksam auf den Treuhänder übertragen hat. 140 dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder 3. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Gesellschaftsanteilen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten. Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil ist unzulässig. // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D 4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfü- Treugeberbeteiligung; der Treuhänder ist gegenüber der gung ein Gesellschaftsanteil im Ganzen auf einen Drit- Gesellschaft insoweit zur Freistellung und Kostentra- ten über, werden alle Konten gemäß § 8 dieses Vertra- gung verpflichtet. Dieser Abs. 6 gilt entsprechend bei ges unverändert und einheitlich fortgeführt. Bei nur einer Übertragung von oder sonstigen Verfügung über einer teilweisen Übertragung werden die für den Erwer- Teile eines Gesellschaftsanteils oder einer Treugeberbe- ber einzurichtenden Konten entsprechend anteilig zu teiligung. Lasten bzw. zugunsten der entsprechenden Konten des Veräußerers dotiert. 5. Für die Übertragung von Treugeberbeteiligungen (mit Ausnahme des Wechsels eines Treugebers in die Kom- § 6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO 1. 2. zwanzigsten (25.) Kalendertag des Monats (Eingang Erfordernisse aus dem Treuhandvertrag die vorstehen- auf dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treu- den Abs. 1 bis 4 (mit Ausnahme von Abs. 1 Ziffer (i)) mit handvertrag wirksam wird – auf das in der Beitritts- der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegen- erklärung genannte Konto des Treuhänders den in der stand das Treuhandverhältnis mit dem Treuhänder und Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro die von dem Treuhänder verwaltete Treugeberbeteili- nebst 5 % Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der gung an der Gesellschaft ist. Unbeschadet der Übertra- Zustimmung des Treuhänders bzw. des Geschäftsfüh- gung ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung renden Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende des Treuhänders hinsichtlich der direkten Leistung von Beträge auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5 % Ausschüttungen an Treugeber die Gesellschaft berech- Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die tigt, alle an den Treuhänder zu leistenden Ausschüt- Kapitaleinlage angerechnet. tungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem 6. Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni 2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfund- manditistenstellung) gelten vorbehaltlich zusätzlicher ihr bekannten bisherigen Treugeber vorzunehmen, Die Kapitaleinlagen nebst Agio sind in Euro zu erbringen. 3. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Gesell- sofern ihr die Übertragung der Treugeberstellung nicht schaftsvertrag schuldet der Treugeber nach erfolgloser schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vorab Mahnung durch die Gesellschaft einen Verzugszins angezeigt wurde. gemäß § 288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit des Ausschlusses des Gesellschafters. Die Geltend- Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die machung eines weitergehenden Schadens nach anderen Gesellschafter von allen aus einer Übertragung gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt. seines Gesellschaftsanteils oder einer sonstigen Verfügung über seinen Gesellschaftsanteil resultierenden § 7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, Kosten (insbesondere ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz) und sonstigen Auf- AUSGLEICHSZAHLUNGEN, ABTRETUNGEN 1. Über die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten wendungen und Nachteilen frei. Zu den Kosten des Kapitaleinlage zzgl. 5 % Agio hinaus übernehmen die vorstehenden Satzes gehören auch der Ausgleich eines Kommanditisten bzw. Treugeber weder gegenüber Drit- Negativsaldos gemäß § 21 Abs. 11 und Steuern, die bei ten noch gegenüber den weiteren Kommanditisten oder der Gesellschaft aufgrund einer Übertragung des Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungs- Gesellschaftsanteils entstehen oder die sich durch die verpflichtung; dies gilt auch für den Fall der Liquidation. Übertragung erhöhen oder die von der Gesellschaft für den betreffenden Kommanditisten an Steuerbehörden zu leisten sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Treuhänder im Falle der Übertragung einer Treugeberbeteiligung oder sonstigen Verfügung über eine 2. Unberührt bleiben (i) eine Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach Maßgabe der §§ 171 ff., § 160 HGB; 141 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // (ii) die Pflicht zum Ausgleich von Kosten gemäß manditist zustimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt, § 4 und § 24, die durch den Wechsel von der Treu- Ansprüche gegen den Treuhänder an den Treugeber geber- zur Kommanditistenstellung oder umge- abzutreten, sofern der Treuhänder zustimmt. kehrt verursacht werden; (iii) die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertragungen gemäß § 5 und § 24, sowie die § 8 KAPITALKONTEN 1. Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß ten werden nicht verzinst. Die von jedem Kommanditis- § 6 Abs. 3; (iv) ten zu erbringende Kapitaleinlage bzw. der von jedem die Verpflichtung zur Erbringung der Kapitaleinla- Treugeber zu erbringende Beteiligungsbetrag wird auf gen (bzw. Beteiligungsbeträge) nebst Agio gemäß einem Festkonto (Kapitalkonto I) in Euro erfasst. Das § 3 Abs. 10; (v) Kapitalkonto I bildet den Gesellschaftsanteil eines Kom- die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im manditisten bzw. die Treugeberbeteiligung des Treuge- Zusammenhang mit der Geltendmachung von bers ab und ist allein maßgeblich für die Beteiligung Informationsrechten gemäß § 11; (vi) des jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers am die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehr- Vermögen, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft aufwendungen gemäß § 16; sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit in diesem (vii) die Verpflichtung zur Erstattung zusätzlicher Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag nichts anderes Steuererklärungskosten gemäß § 18; geregelt ist. Für jeden Kommanditisten und Treugeber (viii) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuern wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapital- gemäß § 19 Abs. 6; (ix) konto II) in Euro geführt, auf dem das geleistete Agio, die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten Gewinne, Verluste und Entnahmen erfasst werden. bei Erbfällen gemäß § 20 und § 24; (x) (xi) die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsal- 2. grund der von dem Treuhänder an die Gesellschaft etwaige Gutachterkosten nach § 21 Abs. 7. abgetretenen Ansprüche) zu erbringenden Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 stellen Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten oder gleichsverpflichtungen“ und die hieraus resultieren- Treugeber dar und werden auf den Kapitalkonten nicht den Zahlungen „Ausgleichszahlungen“). Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen Treugeber zustehen, ganz oder zum Teil an die Gesellschaft abzutreten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Ansprüche, die ihr gegen Treugeber zustehen, ganz oder zum Teil an den Treuhänder abzutreten. Die Abtretungen können insbesondere an Erfüllungs statt, zum Zweck einer Aufrechnung oder der Schaffung von Sicherheiten erfolgen. Der Treuhänder sowie die Gesellschaft sind insoweit an Weisungen der Treugeber nicht 142 Die von einem Kommanditisten oder Treugeber (auf- dos nach § 21 Abs. 4 sowie (Ziffern (ii) bis (xi) nachstehend zusammen „Aus- 3. Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden Kapitalkonten bei der Gesellschaft geführt. Die Kapitalkon- erfasst. § 9 GESELLSCHAFTSKAPITAL Das Einlagekapital soll durch die Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders um 61.990.000 EUR („geplantes Einlagekapital“) (zzgl. 5 % Agio) auf 62.000.000 EUR erhöht werden. Das endgültige Einlagekapital kann vom geplanten Einlagekapital nach oben oder unten um maximal 2 % abweichen. Das endgültige Einlagekapital wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festgelegt. gebunden. Treuhänder und Treugeber dürfen die § 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG erforderlichen Informationen austauschen. § 22 bleibt 1. Die Gesellschaft wird nach außen durch den Komple- unberührt. Der Treuhänder ist berechtigt, Ansprüche, mentär und kraft hiermit ausdrücklich erteilter Bevoll- die ihm gegen die Gesellschaft zustehen, an den Treu- mächtigung durch den Geschäftsführenden Komman- geber abzutreten, sofern der Geschäftsführende Kom- ditisten vertreten. Der Komplementär und der Geschäfts- // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D führende Kommanditist sind jeweils allein vertretungs- (vii) die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Til- berechtigt. 2. gung von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie der mittel- oder längerfristigen Finanzierung des Der Komplementär ist von der Geschäftsführung aus- Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss von geschlossen. Die Geschäfte der Gesellschaft werden Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Auf- ausschließlich durch den Geschäftsführenden Kom- nahme von weiteren langfristigen Darlehen zur manditisten geführt. Den übrigen Kommanditisten ste- Aufstockung bzw. zum Austausch bereits beste- hen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die hender Finanzierungen und aller damit verbunde- gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu. Das gesetzliche Widerspruchsrecht der Kommanditisten aus § 164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen nen Vereinbarungen; (viii) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich des Abschlusses von Kontokorrent- eine Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 13 kreditlinien und der Aufnahme von in diesem dieses Vertrages vorgesehen ist. Der Geschäftsfüh- Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen rende Kommanditist ist vom Wettbewerbsverbot gemäß §§ 161 Abs. 2, 112 HGB sowie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften; (x) die Übernahme von Bürgschaften/Garantien Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesell- und/oder das Eingehen von Avalkrediten ein- schaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor- schließlich der Gewährung von Sicherheiten im schriften und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen. Zusammenhang damit; Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäfts- 4. (sowie ggf. deren Besicherung); (ix) (xi) der Abschluss von Verträgen über und die Stellung betrieb hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzie- Gesellschafterbeschlusses. rungen, auch solcher von Dritten (einschließlich Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören insbesondere: (i) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft; (ii) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §15; (iii) die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9; (iv) der mittelbare oder unmittelbare Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 und alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden Aktivitäten; (v) der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen (vi) die Ausübung von Kündigungsrechten aus den über das Flugzeug; im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Verträgen, im Falle von Vertragsstörungen und als Folge davon die anderweitige Nutzung des Flugzeuges oder von Teilen davon; einer etwaigen hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von Teilen davon). Dies schließt auch eine Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein; (xii) die Gewährung sonstiger Sicherheiten; (xiii) die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten mit der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung, dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen Stilllegung des Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen; (xiv) die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern und/oder Kommanditisten; (xv) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; (xvi) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen; (xvii) der Abschluss marktüblicher Versicherungen; 143 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // (xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvoll- 6. Der Geschäftsführende Kommanditist ist darüber machten für den gesamten Geschäftsbetrieb hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen und sowie die Erteilung sonstiger Vollmachten im Hin- Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits blick auf die (Zwischen-)Finanzierung für den abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden: Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit (i) der Erwerb eines Flugzeuges; zusammenhängenden Rechtshandlungen, wie (ii) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzie- etwa der Gewährung von Sicherheiten); rung der Anschaffung des Flugzeuges mit den (xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen finanzierenden Banken sowie die Bestellung der dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsfüh- damit verbundenen Sicherheiten, einschließlich renden Kommanditisten oder der Gesellschaft zugewiesen sind; ggf. der Einräumung von Pfandrechten; (iii) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der (iv) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über (xx) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehör- Abschluss von Zinssicherungsgeschäften; den, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung das Flugzeug, insbesondere der prospektierte der gesetzlichen Erklärungspflichten; Leasingvertrag mit der Fluglinie Emirates; (xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des (v) Vertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs Ausnahme der Veräußerung; GmbH zu einer Vergütung i. H. v. 225.000 EUR für (xxii) jedwede Maßnahme und Entscheidung, um das Jahr 2012, ab 2013 zu einer jährlichen Ver- gegenwärtige und/oder zukünftige gesetzliche gütung i. H. v. 300.000 EUR, die sich erstmals mit Regulierungserfordernisse hinsichtlich des Emit- Beginn des Jahres 2014 und sodann jährlich um tenten einhalten zu können; (xxiii) alle Maßnahmen und Erklärungen (in der Gesell- eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, durch die sie beauftragt wird, Gesellschaft als Gesellschafter von Beteiligungs- die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des gesellschaften in Bezug auf Geschäftsführungs- Totalverlustes des Flugzeuges durchzuführen oder maßnahmen gemäß der vorstehenden Ziffern (i) im Fall einer Anschlussvermietung diese zu arran- bis (xxii) auf der Ebene der Beteiligungsgesell- gieren, gegen eine Vergütung i. H. v. zumindest 4 % schaft zu treffen hat oder trifft. des Nettoverkaufserlöses bzw. – im Fall des Total- bedarf es für diese Geschäfte nicht. verlustes – der Entschädigung durch die Versicherung oder – im Fall der Anschlussvermietung – 4 % der Summe der unter einem Anschluss- Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnah- leasingvertrag erzielten Leasingraten. Für ihre mefällen auch außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts- Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND betriebes der Gesellschaft ohne eine erforderliche Finance GmbH & Co. KG 25 % der jeweiligen Ver- Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vorneh- 144 2,5 % der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht; (vi) schafterversammlung oder anderweitig), die die Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber 5. einen Asset-Management- und Remarketing- Flugzeuges zusammenhängende Tätigkeiten, mit gütung; (vii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance & men oder abschließen, soweit dies zur Abwehr erhebli- Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA cher wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft TREUHAND Finance GmbH & Co. KG jeweils 10 % geboten ist; der Geschäftsführende Kommanditist hat der kumulativen Überschüsse der erzielten Lea- die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüg- singraten gegenüber den budgetierten (prospek- lich zu unterrichten. tierten) Leasingraten erhalten, wobei der Zeitraum // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D der Kumulierung sich jeweils auf das einzelne anteile der Gesellschaft gegen eine Vergütung Geschäftsjahr bezieht; i. H. v. 11 % der gemäß § 9 geplanten Einlagekapi- (viii) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance & (ix) talerhöhung, vermindert um 5 %-Punkte, soweit Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA das Eigenkapital durch Inanspruchnahme der TREUHAND Finance GmbH & Co. KG im Verkaufs- Platzierungsgarantie (Ziffer xii) geleistet wird; fall jeweils 10 % des Überschusses des Nettover- (xvi) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance kaufserlöses erhalten, der über dem für das Flug- GmbH & Co. KG hinsichtlich der Übernahme der zeug prospektierten, gutachterlich festgestellten Buchführung, des Liquiditätsmanagements sowie Mittelwert (AVAC Mittelwert im Full Life Zustand der Unterstützung bei der Berichterstattung der nach zehn bzw. zwölf Jahren und Half Life Zustand Gesellschaft – auch während eines späteren nach 15 Jahren) in dem entsprechenden Jahr der Liquidationsstadiums – gegen eine Vergütung Veräußerung liegt; i. H. v. 11.667 EUR für das Jahr 2011, ab 2012 einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance eine jährliche Vergütung i. H. v. 140.000 EUR, die GmbH & Co. KG über die Vermittlung eines Eigen- sich erstmals mit Beginn des Jahres 2014 und kapitalzwischenfinanzierungsdarlehens gegen sodann jährlich um 2,5 % der jeweiligen Vorjahres- eine Vergütung i. H. v. 450.000 EUR; (x) (xi) vergütung erhöht; einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & (xvii) einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Treu- Co. KG über die Vermittlung eines langfristigen handkommanditisten über die Verwaltung der im Darlehens gegen eine Vergütung i. H. v. Handelsregister eingetragenen Kommanditisten 1.362.800 EUR; und der Treugeber, wobei die Tätigkeit mit der einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Vergütung gemäß § 17 Ziffer 4 abgegolten ist; Co. KG über die Vermittlung eines Leasingvertra- (xviii) die Vergütungen unter dieser Ziffer verstehen sich, ges gegen eine Vergütung i. H. v. 730.950 EUR; auch sofern das nicht ausdrücklich bestimmt ist, (xii) einen Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgaran- jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatz- tie von Herrn Hermann Ebel i. H. v. 51.000.000 EUR gegen eine Vergütung von 637.500 EUR; (xiii) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance steuer. 7. hältnis gegen den Geschäftsführenden Kommanditisten GmbH & Co. KG und der Doric Emissionshaus bestehen lediglich bei grob fahrlässiger oder vorsätzli- GmbH & Co. KG über die Konzeption eines Beteili- cher Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit eine Ver- gungsangebotes gegen eine Vergütung i. H. v. antwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB besteht. 1.100.000 EUR, wobei der jeweils hälftige Betrag Solche Schadensersatzansprüche aus dem Gesell- an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG schaftsverhältnis verjähren in fünf Jahren ab Anspruchs- sowie Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als entstehung, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürze- Teilgläubiger zu zahlen ist; ren Verjährung unterliegen. (xiv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG über das Marketing und die Ver- Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsver- 8. Der Geschäftsführende Kommanditist kann von der triebsunterstützung sowie die Durchführung aller Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund werblichen Maßnahmen gegen eine Vergütung abberufen werden. Die Abberufung ist nur wirksam, i. H. v. 1.643.750 EUR; wenn der Gesellschafterbeschluss (der nur im Rahmen (xv) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann) GmbH & Co. KG und/oder weiteren Vertriebspart- von mindestens 10 % der Kommanditisten und/oder nern zum Zwecke der Platzierung der Treugeber- Treugeber gemessen an den Stimmrechten sämtlicher 145 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // Kommanditisten bzw. Treugeber beantragt und er mit § 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE der Mehrheit der Stimmen, gemessen an den Stimmen 1. sämtlicher Kommanditisten bzw. Treugeber, gefasst Allgemeine Vorschriften (i) worden ist. Ein Beschluss über die Abberufung des in Angelegenheiten der Gesellschaft erfolgen Geschäftsführenden Kommanditisten ist ferner nur durch Beschluss. Beschlüsse werden im Umlauf- dann wirksam, wenn die Kommanditisten bzw. Treuge- verfahren gemäß Abs. 2 gefasst, es sei denn, ber zugleich mit der für die Abberufung erforderlichen gemäß Abs. 3 findet eine Gesellschafterversamm- Mehrheit der Stimmen einen Ersatz für den Geschäftsführenden Kommanditisten bestimmen. lung statt. (ii) Die Kommanditisten und Treugeber unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. 2. keine Stimme. (iii) Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Je volle Den Kommanditisten und Treugebern steht das Kon- 100 EUR der Treugeberbeteiligung gewähren eine troll- und Informationsrecht gemäß § 166 HGB mit der (1) Stimme. Soweit Treugeber in dieser Weise mit- Maßgabe zu, dass dieses ausschließlich durch den wirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des jeweiligen Kommanditisten oder Treugeber oder durch Treuhänders entsprechend. Sofern ein Treugeber einen von diesem beauftragten Nichtgesellschafter, der seine Stimme nicht selbst abgibt und auch nicht jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesell- durch einen Dritten vertreten wird, wird der Treu- schaft stehen darf und von Berufs wegen zur Ver- händer das auf diesen entfallende Stimmrecht nach schwiegenheit verpflichtet sein muss, ausgeübt werden dessen Weisungen gemäß den Regelungen des kann. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Treuhandvertrages ausüben. Einer darauf beru- Rechte entstehende Kosten bei der Gesellschaft erstat- henden geteilten Ausübung der mit dem Anteil tet der jeweilige Kommanditist oder Treugeber der des Treuhänders verbundenen Stimmrechte stim- Gesellschaft. Der Geschäftsführende Kommanditist men die Kommanditisten hiermit zu. Der Treuhän- darf die Erteilung von Auskünften und die Einsicht- der kann somit bei Beschlussfassungen die ihm nahme in die Handelsbücher, Unterlagen und Papiere zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich der Gesellschaft verweigern, wenn das Recht zur Einsichtnahme zu gesellschaftsfremden Zwecken ausge- ausüben. (iv) übt wird. 3. Je volle 100 EUR der Kapitaleinlage gewähren eine (1) Stimme. Der Komplementär verfügt über § 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE 1. Entscheidungen der Gesellschafter und Treugeber Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine solche Vollmacht bedarf der Schriftform und Alle Gesellschafter und Treugeber haben über vertrauli- ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu che Angaben und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beginn einer Gesellschafterversammlung dem der Gesellschaft Dritten gegenüber Stillschweigen zu Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. dessen bewahren. Vertreter auszuhändigen. Der Treuhänder hat keine Vollmacht hinsichtlich der Treugeberstimmberechtigungen vorzulegen. (v) Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters oder Treugebers unbekannt oder können ihm aus anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes. 146 // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D (vi) Die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind von dem Geschäftsführenden Kommanditisten schrift- 2. 3. Gesellschafterversammlungen (i) Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die an alle Gesellschafter und Treugeber zu versenden. Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt durch den Geschäftsführenden Komman- Umlaufverfahren (i) Die Aufforderung zur Fassung von Beschlüssen im Umlaufverfahren ist von dem Geschäftsführen- ditisten. (ii) Gesellschafter und Treugeber unter Bekanntgabe Gesellschafter und Treugeber sowie unter Beifü- von Ort, Zeit und der Tagesordnung mit einer Frist gung eines Stimmzettels an die Kommanditisten von mindestens vier (4) Wochen vor dem festge- und die Treugeber zu richten. Die Aufforderung legten Versammlungstag zu erfolgen. Für die Wah- gilt den Kommanditisten und den Treugebern am rung der Frist ist der sich aus dem Poststempel dritten (3.) Werktag nach der sich aus dem Post- ergebende Tag der Aufgabe zur Post maßgeblich. stempel ergebenden Aufgabe zur Post durch den Für die Berechnung der Frist sind weder der Tag Geschäftsführenden Kommanditisten als zuge- der Absendung der Einberufung noch der Tag der gangen. Die Aufforderung ist ordnungsgemäß, Gesellschafterversammlung mitzurechnen. Die wenn sie unter Mitteilung der zu treffenden Ent- Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie jeweils scheidung, des Abstimmungsverfahrens und des an die gegenüber der Gesellschaft zuletzt schrift- letzten Abstimmungstages, jeweils an die gegen- lich genannte Adresse der Gesellschafter und der über der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse der Kommanditisten bzw. der Treugeber gesandt wurde. Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren können Stimmen per Brief oder per Telefax abgegeben werden. Eine angemessene Frist zur Abgabe der Stimmen wird von dem Geschäftsführenden Kommanditisten festgesetzt; diese darf nicht kürzer als zwei (2) Wochen, beginnend mit dem Zugang der Aufforderung beim Kommanditisten oder Treugeber gemäß Ziffer (i) sein. Für die Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist die Aufgabe zur Post durch den Kommanditisten oder Treugeber bzw. bei Stimmabgabe durch Telefax der Eingang bei dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder der AGR maßgeblich. (iii) Ein Gesellschafterbeschluss im Wege des Umlaufverfahrens setzt voraus, dass die unter Ziffer (i) beschriebenen Voraussetzungen hinsichtlich einer Aufforderung zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren gewahrt worden sind. Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung hat in jedem Fall durch einfachen Brief an die den Kommanditisten mit einfachem Brief an die (ii) Gesellschafterbeschlüsse können auch durch eine lich zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist Treugeber gesandt wurde. (iii) Die Gesellschafter und die Treugeber können Anträge, die die Tagesordnung ergänzen, bis spätestens sechs (6) Wochen vor dem festgelegten Versammlungstag bei dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder, sofern sich der Geschäftsführende Kommanditist zur Einladung und Durchführung der Gesellschafterversammlung eines Bevollmächtigten bedient, bei dem Bevollmächtigten oder, sofern die Gesellschafterversammlung von anderen Gesellschaftern bzw. Treugebern einberufen wird, bei diesen schriftlich oder per Telefax einreichen. Die Anträge sind zu unterzeichnen und sollen eine kurze Begründung enthalten. Verspätet eingegangene Anträge werden bei der nächsten Einberufung einer Gesellschafterversammlung berücksichtigt. Eine Beschlussfassung darüber findet erst bei der nächsten Gesellschafterversammlung oder im Umlaufverfahren statt, nachdem alle Gesellschafter und Treugeber informiert worden sind. Der Geschäftsführende Kommanditist kann in Ausnahmefällen Abweichungen zulassen, sofern alle Gesellschafter und Treugeber 147 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // (iv) rechtzeitig vor der Beschlussfassung über eine Tag der Aufgabe zur Post. Nach Ablauf der Frist gelten ergänzte Tagesordnung informiert werden können. etwaige Mängel als geheilt. Gesellschafterversammlungen sind beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter und Treugeber gemäß Ziffer (i) und (ii) ordnungsgemäß geladen sind. (v) Die Gesellschafterversammlung wird von dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder einer von der AGR benannten Person geleitet. 4. § 13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere über: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses; 2. Ausschüttungen von Gewinnen und Liquiditätsüber- Mehrheitserfordernisse (i) Die Kommanditisten und Treugeber entscheiden schüssen; 3. mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen jahr, mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die Stimmen, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag Geschäftsjahre bis einschließlich 2012; oder aufgrund zwingenden Rechts nichts anderes 4. bestimmt ist. Nicht oder verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen werden als nicht Folgende Beschlussgegenstände bedürfen eines 5. 6. 7. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nichts Abweichendes in diesem Vertrag geregelt ist; – Änderungen des Gesellschaftsvertrages; 8. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz; – Einrichtung eines Beirates gemäß § 23; 9. die Aufnahme neuer oder anderer als der in § 2 be- – Liquidation der Gesellschaft gemäß § 14; schriebenen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe wesent- – Umwandlungen nach dem Umwandlungs- licher Geschäftstätigkeiten sowie die Veräußerung des gesetz; Flugzeuges oder von Teilen davon durch die Gesell- – Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesell- schaft, es sei denn, die Veräußerung ist Folge von schaftskapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen sind, und (ii) Sicherungs- oder sonstigen Rechten von Kreditgebern; 10. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschafts- Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im kapitals mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines § 9 vorgesehen sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die Kommanditisten oder der Beendigung einer gemäß § 21 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden Treugeberbeteiligung erfolgen. eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treu- Die vorgenannten Beschlussgegenstände bedürfen ferner der Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit sie seine Rechtsstellung betreffen. Fehlerhafte Beschlüsse geberbeteiligung erfolgen; 11. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages; 12. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder 13. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung nur binnen einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat vorzulegenden oder von dem Geschäftsführenden ab Versendung des Ergebnisses der Beschlussfassung Kommanditisten zur Beschlussfassung vorgelegten oder des Versammlungsprotokolls gemäß Abs. 1 Ziffer Angelegenheiten. (vi) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist jeweils der 148 die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist; tisten und Treugeber: 5. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen hierzu gemäß § 23; Beschlusses mit einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen Stimmen der Kommandi- die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr; abgegeben gewertet. (ii) die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäfts- // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D § 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT 1. 3. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungs- Geschäftsführenden Kommanditisten als Liquidator. gesellschaft. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, Aufgaben der Liquidation im kaufmännischen und verwaltungsinternen Bereich einschließlich der Betreuung § 16 ERGEBNISVERTEILUNG 1. spricht und der nur den Kommanditisten und Treuge- zu lassen. bern vorab zuzuweisen ist, die die Voraussetzungen für Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung die Bonusausschüttung erfüllen, ist das Ergebnis der der Interessen der Kommanditisten bzw. Treugeber mit Gesellschaft allen Kommanditisten und Treugebern im wirtschaftlich vertretbarer Beschleunigung. Der Erlös ist Verhältnis der Kapitalkonten I zuzuweisen. Das dem zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Treuhänder als Treuhandkommanditist zugewiesene Drittgläubigern und danach zur Leistung von vertrag- Ergebnis wird dabei um den Betrag reduziert, der den lichen Zahlungen an Gesellschafter (inklusive der Zah- Treugebern zuzuweisen ist. lungen gemäß § 17) und Treugeber zu verwenden. Ein danach verbleibender Erlös wird im Verhältnis der Kapi- 2. Sollte ein negatives, nach den Zuweisungen gemäß Abs. 1 und § 17 Abs. 1, 2 und 4 verbleibendes Ergebnis talkonten I an die Kommanditisten bzw. Treugeber vorliegen und dies Kommanditisten bzw. Treugebern ausgezahlt. § 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entspre- zugewiesen werden, so werden diesen Kommanditisten chend. Bei Auszahlung des Liquidationserlöses werden bzw. Treugebern in den Folgejahren entsprechende Ansprüche der Gesellschaft auf Ausgleichszahlungen positive Ergebnisse (die nach Abs. 1 verbleiben) bis zur verrechnet. Ein hieraus verbleibender Erlös wird wie- Höhe eines vormals zugewiesenen negativen Ergebnis- derum gemäß den vor der voranstehenden Auszahlung ses vorab zugewiesen. Bis zur endgültigen Festlegung bestehenden Kapitalkonten verteilt. 3. Mit Ausnahme eines Ergebnisanteils, der der in § 19 Abs. 2 Satz 5 vorgesehenen Bonusausschüttung ent- der Gesellschafter und Treugeber durch Dritte erfüllen 2. Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch des Einlagekapitals sind, um eine relative Gleichstellung Eine Haftung des Geschäftsführenden Kommanditisten aller beitretenden Kommanditisten und Treugeber zu für die Erfüllung von Forderungen der Kommanditisten erreichen, die Ergebnisse, auch für steuerliche Zwecke, bzw. Treugeber ist ausgeschlossen. unabhängig vom Beitrittszeitpunkt an einzelne Kommanditisten und Treugeber so zu verteilen, soweit dies § 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS gesetzlich zulässig und aufgrund des Ergebnisses der 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 2. Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene bereits erfolgten bzw. künftig erwarteten Ausschüttun- Geschäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu gen dem § 19 entspricht. Zu diesem Zweck werden, erstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sofern erforderlich, alle innerhalb eines Kalenderquar- gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grund- tals beigetretenen Kommanditisten und Treugeber so sätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresab- behandelt, als seien sie am letzten Tag des Kalender- schluss ist durch den Geschäftsführenden Kommanditis- quartals beigetreten. ten zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung), ist allen Kommanditisten und Treugebern zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13 zu übermitteln. Gesellschaft möglich ist, dass diese Verteilung der 3. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Kommanditisten bzw. Treugebern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen oder Sonderwerbungskosten entstehen, so sind diese Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen Kommanditisten bzw. Treugebern zuzuweisen. Sofern hieraus bei der 149 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // Gesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind diese ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5 % der von dem verursachenden Gesellschafter zu tragen. jeweiligen Vorjahresvergütung. Soweit solche Mehrbelastungen durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der Gesell- 4. schaft zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder jahr eine Vergütung, die auch in Verlustjahren zu zahlen tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und ist, erstmals für das Geschäftsjahr 2011. Für das Ge- künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber schäftsjahr 2011 und dem damit verbundenen Anfangs- aus abgeschlossenen oder abzuschließenden Treu- aufwand beträgt die Vergütung 128.000 EUR. Ab dem handverträgen an die Gesellschaft an Erfüllungs statt Geschäftsjahr 2012 beträgt die Vergütung 64.000 EUR. ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an. 4. Diese Vergütung ist jeweils quartalsweise im Voraus Ergeben sich aufgrund von Betriebsprüfungen Ände- zahlbar. Die Zahlung wird fällig am ersten (1.) Kalender- rungen, entfalten diese auch im Verhältnis der Kom- tag des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquar- manditisten bzw. Treugeber untereinander und im Ver- tals. Die Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallender hältnis der Kommanditisten bzw. Treugeber zur Gesell- gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich schaft – gegebenenfalls auch rückwirkend – Wirkung. ab dem Geschäftsjahr 2014 um jährlich 2,5 % der jeweiligen Vorjahresvergütung. § 17 VERGÜTUNGEN 1. 2. Der Geschäftsführende Kommanditist erhält von der 5. Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführenden Gesellschaft vor der Ergebnisverteilung nach § 16 Abs. 1 Kommanditisten, dem Treuhänder und dem Komple- für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung für die Über- mentär zudem alle Aufwendungen, die durch die Beant- nahme der Geschäftsführung, die auch in Verlustjahren wortung von Anfragen von Kommanditisten und Treu- zu zahlen ist. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält der gebern entstehen, sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Geschäftsführende Kommanditist eine Vergütung von Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen 5.000 EUR. Ab 2012 beträgt die jährliche Vergütung werden oder es sich um Aufwendungen im Zusammen- 20.000 EUR. Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatz- hang mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder steuer. Treugebern handelt. Der Komplementär erhält von der Gesellschaft vor der § 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGS- Ergebnisverteilung nach § 16 Abs. 1 für das Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung von 1.250 EUR und danach 3. Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft vor der Ergebnisverteilung nach § 16 Abs. 1 für jedes Geschäfts- KOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN 1. Sofern ein Gesellschafter steuerlich Sonderwerbungs- für jedes Geschäftsjahr ab 2012 eine jährliche Vergü- kosten für steuerliche Zwecke für ein Kalenderjahr tung i. H. v. 5.000 EUR für die Übernahme der persön- geltend machen will, muss er dies unaufgefordert mit lichen Haftung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. vollständigen Belegen spätestens bis zum 28. Februar Die Vergütung versteht sich zzgl. eventuell anfallender des Folgejahres der AGR, die hiermit vom Geschäfts- Umsatzsteuer. führenden Kommanditisten beauftragt wurde, bekannt Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2 sind im Geschäftsjahr 2011 zum Ende des Geschäftsjahres 2011 zahlbar und fällig, und ab dem Geschäftsjahr 2012 jeweils quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals. Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2 erhöhen sich geben. Sonderwerbungskosten, die verspätet bekannt gegeben werden, werden ggf. in Steuererklärungen der Gesellschaft nicht mehr berücksichtigt. Der Geschäftsführende Kommanditist ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Bei nach dem 28. Februar des Folgejahres eingereichten Belegen trägt der Gesellschafter ggf. entstehende zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Änderung von Steuererklärungen der Gesellschaft. 150 // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D 2. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft § 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen 1. seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder gen gemäß Gesellschafterbeschluss aus Liquiditäts- sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnli- überschüssen der Gesellschaft, soweit diese nach Ein- chen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine schätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder sowie entsprechende Angaben auf Anforderung zu budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet, gemäß § 17) oder erforderlicher (künftiger) Aufwendun- der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner gen benötigt werden und eine angemessene Liquiditäts- steuerlichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche reserve vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder die „Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesell- land mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen schaft schuldbefreiend auch unmittelbar an Treugeber gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt auch Ausschüttungen gemäß den nachfolgenden Absätzen für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmit- vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt an die teilungen sind an den Geschäftsführenden Kommandi- Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die tisten oder die AGR zu senden, die mit der Erfassung an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen. beauftragt wurde. Auf entsprechende Anforderung des Sofern in den nachfolgenden Absätzen von Treugebern Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kom- gesprochen wird, sind damit nur die Treugeber gemeint, manditist den erforderlichen Nachweis über den Ort für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktaus- seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu schüttung angewiesen wurde. erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat überdies das Recht, von den Kommanditisten Angaben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber in- und ausländischen Behörden, insbesondere Steuerbehörden, oder kontoführenden Banken oder im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. der AGR innerhalb einer Frist von drei (3) Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. 3. Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfol- 2. Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit ermächtigt und bevollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen unter Berücksichtigung von Abs. 1 und 4 im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Ausschüttungen können auch Rückzahlungen der geleisteten Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungsbeträge beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag (zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die Gesellschafter bzw. Treugeber entsprechend anteilig ausschüttungsberechtigt. Eine Ausschüttungsberechtigung entsteht erstmals für das Geschäftsjahr 2012. Kommanditisten und Treugeber, die bis zum 31. Dezember 2011 beigetreten sind und ihre Kapitaleinlage bzw. ihren Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) geleistet haben, erhalten eine einmalige Bonusausschüttung Abs. 1 und Abs. 2 gelten für Treugeber entsprechend. i. H. v. 1 % ihrer Kapitaleinlage bzw. ihres Beteiligungs- Soweit zusätzliche Kosten gemäß Abs. 1 durch Treuge- betrages, die zusammen mit der laufenden Ausschüt- ber veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der tung für das Geschäftsjahr 2012 bis zum 31. Dezember Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. 2012 zu leisten ist. Leistet ein Kommanditist oder Treugeber seine Kapitaleinlage bzw. seinen Beteiligungsbe- 151 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // trag nicht bis zum 1. Juni 2012, reduziert sich seine lau- den Auszahlungen von der Gesellschaft einzubehalten fende Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 und und ggf. der Gesellschaft bzw. dem Geschäftsführen- etwaige Folgejahre zeitanteilig auf Monatsbasis, wobei den Kommanditisten zu erstatten. jeder Monat, in dem die Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbetrag (jeweils zzgl. Agio) nicht bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalendertag des Vormonates erbracht worden ist, als voller Monat für die Reduzierung zählt. 3. 4. § 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS 1. mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Ausschüttungen gemäß Abs. 2 und sonstigen Zah- Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils durch lungen (z. B. Liquidationserlös) an die Kommanditisten Erben auf Vermächtnisnehmer gilt § 5 entsprechend. bzw. Treugeber erfolgen in Euro. Der Geschäftsfüh- Beim Tod eines Treugebers treten die Erben oder Ver- rende Kommanditist kann die AGR mit der Abwicklung mächtnisnehmer nach Maßgabe des Treuhandvertrages der Ausschüttungen beauftragen. in die Rechtsstellung des Treugebers ein. Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung durch Erben auf Ver- Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw. Treuge- mächtnisnehmer gilt § 5 Abs. 5 entsprechend. ber für ein Kalenderjahr erfolgen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, in dem die Vorausset- 5. Die Erben eines Kommanditisten oder Treugebers müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder eines 31. Dezember 2012 für das Jahr 2012. Ein Liquidations- entsprechenden Erbnachweises gemäß § 35 GBO, ein erlös wird unter Berücksichtigung der Vergütungen Testamentsvollstrecker durch Vorlage eines Testaments- gemäß § 17 spätestens bis zum Abschluss der Liquida- vollstreckerzeugnisses legitimieren. Hierbei haben die tion ausgezahlt. Erben zu bestätigen, dass sie den Gesellschaftsanteil Gegebenenfalls bestehende Forderungen der GesellAusgleichszahlungen oder auf noch nicht oder nur teilweise eingezahlte Kapitaleinlagen bzw. Beteiligungsbeträge (zzgl. 5 % Agio) können mit den an diesen Kommanditisten bzw. Treugeber zu leistenden Ausschüttungen, Zahlungen oder Vergütungen verrechnet werden. Hiervon unberührt bleiben sonstige Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages zu verspätet geleisteten Zahlungen des Kommanditisten bzw. Treugebers (z. B. Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 21). bzw. die Treugeberbeteiligung für eigene Rechnung halten werden und sämtliche, im Übrigen nach dem Geldwäschegesetz, erforderlichen Angaben machen und Unterlagen zur Verfügung stellen werden. Bei ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis ist die Gesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, Soweit auf die an die Gesellschafter bzw. Treugeber wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift geleisteten Auszahlungen oder Vergütungen Kapital- einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letzt- ertragsteuer oder eine andere vergleichbare Quellen- willigen Verfügung (notarielles Testament bzw. Erbver- steuer zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen trag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorge- worden ist oder die Gesellschaft bzw. der Geschäfts- legt wird. Die Gesellschaft darf denjenigen, der darin führende Kommanditist aufgrund einer Vereinbarung als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat und Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder Treu- auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbeson- geber betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von dere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. den auf diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallen- 152 2. zungen gemäß Abs. 1 vorliegen, erstmals bis zum schaft gegen einen Kommanditisten bzw. Treugeber auf 6. Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D 3. Mehrere Erben eines Kommanditisten oder Treugebers Gesellschafter vorhanden ist, ist dieser berechtigt, können ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschafts- einen Dritten zu benennen, der in die Gesellschaft ein- rechte nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten, tritt. Sofern der Komplementär ausscheidet, ist der gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und Geschäftsführende Kommanditist unter Befreiung von solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapital- § 181 BGB bevollmächtigt, eine andere juristische Per- einlage bzw. der Beteiligungsbetrag eines Erben weniger son als Komplementär in die Gesellschaft aufzunehmen. als der Mindestbeteiligungsbetrag gemäß § 3 Abs. 10 bzw. einer entsprechenden Kapitaleinlage bzw. eines Beteiligungsbetrages beträgt oder der Geschäftsführende Kommanditist Abweichungen hiervon zustimmt. Der gemeinsame Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruht das Stimmrecht; Auszahlungen der Gesellschaft 2. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern hiermit gleichzeitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, einen Kommanditisten durch schriftliche, einseitige Kündigungserklärung fristlos aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt: (i) tisten wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder werden an den gemeinsamen Bevollmächtigten geleis- die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfah- tet. Auszahlungen werden von der Gesellschaft bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten bzw. bis zur Legitimation des oder der Erben zu treuen Händen einbehalten. In den in Satz 1 benannten Fällen sind die Erben verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen ge- rens mangels Masse abgelehnt; (ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil (iii) der betreffende Kommanditist leistet eine Aus- des betreffenden Kommanditisten betrieben; gleichszahlung gemäß § 7 Abs. 2 trotz schriftlicher meinsamen Bevollmächtigten gegenüber der Gesell- Mahnung und angemessener Nachfristsetzung schaft zu benennen. Gemeinsamer Bevollmächtigter im durch den Geschäftsführenden Kommanditisten Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein Gesellschafter, ein unter Androhung des Ausschlusses aus der Treugeber, ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein. 4. Gesellschaft nicht; (iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung seiner Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher Mah- eintretenden Erben alle der Gesellschaft durch den Erb- nung und angemessener Nachfristsetzung durch fall entstehenden Kosten. Soweit Kosten durch Treuge- den Geschäftsführenden Kommanditisten unter ber veranlasst sind, ist der Treuhänder gegenüber der Androhung des Ausschlusses aus der Gesell- Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. schaft nicht; § 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS (v) die Kommanditistenstellung des verstorbenen In allen Fällen des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen an, soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Wenn außer einem ausscheidenden Kommanditisten nur noch ein weiterer beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig in EINES GESELLSCHAFTERS 1. über das Vermögen des betreffenden Kommandi- Kommanditisten bei der Gesellschaft eintreten; (vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß § 18 Abs. 2 nach schriftlicher Anforderung nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesellschafter oder Treugeber; (vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in § 3 Ziffer 6 genannten Voraussetzungen vor oder 153 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // (viii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor. 4. unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von zwei BGB bevollmächtigt, anstelle eines Ausschlusses (2) Monaten nach Kenntnis des Geschäftsführenden gemäß Abs. 2 den Gesellschaftsanteil des auszuschlie- Kommanditisten vom Eintritt eines der vorstehend unter ßenden Kommanditisten an sich oder einen durch ihn Ziffer (i) bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt zu benennenden Dritten zu verkaufen und zu übertragen. werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v) Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetra- genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage ges im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs. 3. der Legitimation der Erben gemäß § 20 Abs. 2 gegen- Der von dem Erwerber zu zahlende Kaufpreis entspricht über dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im dem Abfindungsguthaben gemäß Abs. 5 abzüglich vom Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage einer Erwerber gemäß § 7 Abs. 2 an die Gesellschaft zu leis- öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimations- tender Beträge. Ein sich zu Lasten des ausscheidenden urkunde gegenüber dem Geschäftsführenden Kom- Kommanditisten bzw. des Reduktionsbetrages erge- manditisten. Der Kommanditist scheidet mit Zugang bender etwaiger Negativsaldo muss binnen vier (4) der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Im Falle der Wochen nach Mitteilung durch den Geschäftsführenden Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil Kommanditisten von dem ausscheidenden Kommandi- im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam, tisten an den Übernehmenden gezahlt werden. Der wenn der betroffene Kommanditist innerhalb eines (1) Kaufpreis ist zehn (10) Bankarbeitstage nach Übertra- Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung die gung auf den Dritten fällig und zahlbar. Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser 3. 5. Scheidet ein Kommanditist nach Maßgabe des Abs. 2 Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden aus der Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem Gesell- am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld. schaftsverhältnis mit Wirkung für und gegen die Gesell- Entsprechendes gilt hinsichtlich des Reduktionsbetra- schaft sowie alle Gesellschafter ausgesetzt. ges im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs. 3. Sofern sich der Treuhänder aufgrund des Widerrufs eines Treugebers oder der Kündigung gemäß § 13 Abs. 2 des Treuhandvertrages für die Herabsetzung der von ihm gehaltenen Kapitaleinlage entscheidet, hat der Geschäftsführende Kommanditist die Kapitaleinlage des Treuhänders entsprechend herabzusetzen (nachstehend „Kapitalherabsetzung“). Der Anteil am Gesellschaftsvermögen, um den die Kapitaleinlage des Treuhänders herabgesetzt wird (dieser Herabsetzungsbetrag nachstehend „Reduktionsbetrag“), wächst den Gesellschaftern (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis ihrer (verbleibenden) Beteiligungen zu, soweit die anteilige Kapitaleinlage nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Kapitalherabsetzung wird drei (3) Tage nach Absendung der Mitteilung über die Kapitalherabsetzung an den Treuhänder wirksam. 154 Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und Das Abfindungsguthaben richtet sich nach der Höhe der Kapitalkonten I und II des ausscheidenden Kommanditisten, wie es sich aus der Schlussbilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses der Gesellschaft unter Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden der Gesellschaft entstehenden Schäden sowie Kosten und Abgaben, inklusive der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz sowie nicht geleisteter Ausgleichzahlungen. Das Abfindungsguthaben beläuft sich höchstens auf den gemäß Abs. 7 zu bestimmenden Wert. // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D 6. 7. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer zu dem das Ausscheiden des Kommanditisten wirksam Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäfts- wird, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Die jahres kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben 2028. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem ganz oder teilweise früher zu tilgen. Der Geschäftsfüh- Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen. rende Kommanditist kann eine Stundung der Zahlung Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils durch einen Kommanditisten gemäß Abs. 6 erhält der Kommanditist eine Abfindung in Geld, die nach folgenden Vorschriften ermittelt wird. (i) (ii) würde. 10. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 wird nicht verzinst. Jedoch erhält der aus- Kalenderjahresende, zu dem die Kündigung wirk- scheidende Kommanditist bzw. der Treuhänder bis zur sam wird, auf Kosten der Gesellschaft eine Ausei- Zahlung des Abfindungsguthabens einen Betrag, der nandersetzungsbilanz aufzustellen, in der sämt- dem, auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden, liche Wirtschaftsgüter unter Auflösung stiller Ausschüttungsbetrag entspricht, der dem Kommandi- Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind; tisten bzw. dem Treuhänder im Falle eines Verbleibens ein etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht. in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem Verkehrswert zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der anzusetzende Verbindlichkeiten. der Verzinsung des Abfindungsguthabens mit dem Die Auseinandersetzungsbilanz wird nach Ablauf jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ent- von zwei Monaten nach Absendung an den Kom- spricht. Fristablauf schriftlich widerspricht. Wird über die Auseinandersetzungsbilanz zwischen der Gesellschaft und dem ausscheidenden Kommanditisten keine Einigung erzielt, so entscheidet ein von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Die Pflicht zur Kostentragung dieses Schiedsgutachtens wird von dem Schiedsgutachter entsprechend § 91 Abs. 1 ZPO festgesetzt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages durch einen Treugeber gilt der vorstehende Abs. 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Reduktionsbetrag den Kommanditisten nur dann zuwächst, sofern der Treugeber seine Beteiligung nicht als Kommanditist fortsetzt. Hinsichtlich der auf den Reduktionsbetrag entfallenden Abfindung gilt der vorstehende Abs. 7 entsprechend. 9. Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gefährdet werden Der Geschäftsführende Kommanditist hat zum manditisten verbindlich, sofern er ihr nicht vor 8. des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die 11. Ein sich bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 zu Lasten des ausscheidenden Kommanditisten bzw. des Treuhänders ergebender Negativsaldo muss bis zum Höchstbetrag der gezeichneten und noch nicht geleisteten Kapitaleinlage zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach Anforderung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten an die Gesellschaft gezahlt werden. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des ausscheidenden Kommanditisten zum Ausgleich etwaiger noch nicht geleisteter Ausgleichszahlungen. 12. Eine Haftung des Komplementärs oder des Geschäftsführenden Kommanditisten für das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für das Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten Sicherheit zu leisten. Der ausgeschiedene Kommanditist hat keinen Anspruch auf Freistellung von Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 Gesellschaftsverbindlichkeiten. Entsprechendes gilt für bzw. Abs. 7 ist in drei gleichen Raten zahlbar. Die erste Treugeber. Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar, 155 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // 13. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treu- 3. handkommanditist aus der Gesellschaft aus, so gelten standen, dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertra- die gesetzlichen Regelungen. Der Geschäftsführende ges von ihm erhobene personenbezogene Daten Kommanditist ist jedoch berechtigt, einen Vorschlag gespeichert und genutzt werden und, dass die Weiter- hinsichtlich eines neuen Treuhandkommanditisten zu gabe der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche unterbreiten. Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicherweise niedri- 14. Der Komplementär ist berechtigt, seine Gesellschafter- ger als in Deutschland ist, erfolgen kann, sofern dies stellung auf Dritte zu übertragen. Er hat dabei den Inte- zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder sonstigen ressen der Gesellschaft Folge zu leisten. § 22 DATENSCHUTZ 1. Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder, die HANSA TREUHAND Finance GmbH&Co.KG, Nachteilen für die Gesellschaft führt. § 23 BEIRAT 1. Gesellschaft ein Beirat durch Beschluss der Gesell- Geschäftsführende Kommanditist die von dem betref- schafterversammlung gebildet werden. Der Beirat soll fenden Kommanditisten bzw. Treugeber in der Beitritts- aus drei Mitgliedern bestehen. Bis zu zwei Beiratsmit- erklärung gemachten Angaben zusammen mit eventuell glieder werden jeweils mit der relativen Mehrheit der bei sonstigen im Zusammenhang mit der Beteiligung ste- der Wahl abgegebenen Stimmen der Kommanditisten henden Angaben, einschließlich solcher im Zusammen- und Treugeber gewählt. Jeder zur Wahl stehende Bei- hang mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Ent- ratskandidat hat vor der Wahl schriftlich zu versichern, sprechendes gilt hinsichtlich des vom Treuhänder an dass bei ihm keine den Interessen der Gesellschaft die Gesellschaft übermittelten Treugeberregisters und zuwiderlaufenden Interessenkonflikte bestehen. Ein der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern. Beiratsmitglied wird vom Treuhänder entsandt. Die Der Geschäftsführende Kommanditist, der Treuhänder, Bildung des Beirates wird nur dann wirksam, wenn ein die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, die von den Kommanditisten und Treugebern gewähltes Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, die mit dem Beiratsmitglied die Wahl annimmt. Die Mitglieder des Beteiligungsangebot und/oder der fortlaufenden Ab- Beirates wählen einen Beiratsvorsitzenden mit einfa- wicklung dieses Beteiligungsangebotes befassten cher Mehrheit. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden sowie vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Beteiligungen der Kommanditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung und Vertriebskoordination) dürfen die in Abs. 1 genannten Angaben untereinander austauschen, sofern dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien dürfen keine Auskünfte erteilt werden, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Kommanditist bzw. Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat. 156 Ein Beirat ist nicht vorgesehen. Zur Beratung des Geschäftsführenden Kommanditisten kann bei der die Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG und der 2. Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einver- 2. Die Mitglieder des Beirates werden jeweils bis zur dritten, auf die Beiratswahl folgende Gesellschafterbeschlussfassung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beschließt, gewählt bzw. entsandt. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Beirates endet in jedem Fall mit dem Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft oder mit dem Tod des Beiratsmitgliedes. Ist ein Beiratsmitglied krankheitsbedingt nicht nur vorübergehend an der Ausübung seines Amtes gehindert, hat er dies dem Geschäftsführenden Kommanditisten unverzüglich mitzuteilen. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat durch schriftli- // GESELLSCHAFTSVERTRAG // TEIL D che Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden 5. 116 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kommanditisten niederzulegen. 3. Im Fall der Amtsniederlegung oder des Todes eines 6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder Beiratsmitgliedes wird ein neues Mitglied entsprechend anwesend oder durch schriftlich bevollmächtigte Bei- dem Verfahren zur Bestellung des ausscheidenden Bei- ratsmitglieder vertreten sind. Der Beirat beschließt in ratsmitgliedes gemäß vorstehendem Abs. 1 für die rest- Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen liche Amtszeit des ausscheidenden bzw. verstorbenen Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten sind mit Beiratsmitgliedes gemäß Abs. 2 Satz 1 gewählt bzw. Zustimmung aller Beiratsmitglieder zulässig. entsandt. Im Fall der krankheitsbedingten, nicht nur vorübergehenden Hinderung eines Beiratsmitgliedes an 7. schaft gegen Beiratsmitglieder sind auf 100 TEUR pro entsprechend dem Verfahren zur Bestellung des verhin- Haftungsfall begrenzt. Schadensersatzansprüche derten Beiratsmitglieds gemäß vorstehendem Abs. 1 gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniser- für die Dauer der krankheitsbedingten Verhinderung, langung über den die Ersatzpflicht begründenden längstens jedoch für die restliche Amtszeit des aus- Sachverhalt, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kür- scheidenden bzw. verstorbenen Beiratsmitgliedes zeren Verjährung unterliegen. gemäß Abs. 2 Satz 1 gewählt bzw. entsandt. Das Amt des erkrankten Beiratsmitgliedes ruht während dieser Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche der Gesell- der Ausübung seines Amtes wird ein neues Mitglied 8. Die Mitglieder des Beirates erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen keine weitere Vergütung. Die Kom- Zeit. 4. Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§ 93, manditisten und Treugeber können mit der für eine Das Beschlussverfahren zur Wahl eines Ersatzmitglie- Gesellschaftsvertragsänderung benötigten Beschluss- des für ein ausscheidendes gewähltes Beiratsmitglied mehrheit etwas anderes beschließen. ist vom Geschäftsführenden Kommanditisten spätestens binnen eines Monats einzuleiten, nachdem ihm die § 24 KOSTEN Amtsniederlegungserklärung des ausscheidenden Bei- 1. Die Kosten dieses Vertrages und seine Durchführung ratsmitgliedes, die Mitteilung über dessen Tod bzw. trägt die Gesellschaft, soweit nicht etwas anderes nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinde- bestimmt ist. rung zugegangen ist oder der Tod bzw. die nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des 2. riell beglaubigte Handelsregistervollmacht. Beiratsmitgliedes anderweitig bekannt geworden ist. Die Benennung eines Ersatzmitgliedes für ein ausge- Ein Kommanditist trägt stets die Kosten für seine nota- 3. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der schiedenes entsandtes Beiratsmitglied hat spätestens Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer) binnen eines Monats zu erfolgen, nachdem dem die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Geschäftsführenden Kommanditisten die Amtsniederle- Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal gungserklärung des ausscheidenden Beiratsmitgliedes, 100 EUR. Das gleiche gilt, wenn der Kommanditanteil die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur vorüber- von dem Treuhänder auf den Treugeber übertragen wird. gehende krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen Wird ein Kommanditanteil vom Treugeber auf den Treu- ist. Führt die nach diesem Abs. 4 eingeleitete Wahl nicht händer übertragen, so trägt der Treugeber die Kosten. zur Bestellung eines Ersatzmitgliedes bzw. wird kein Ersatzmitglied entsandt, besteht der Beirat mit einer entsprechend verringerten Mitgliederzahl fort. 4. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen, insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 2 und 3 für jeden Erwerber entsprechend. Insbesondere 157 TEIL D // GESELLSCHAFTSVERTRAG // fällt die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert 2. an. 5. und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine Unbeschadet der Ziffern 1 bis 4 ist bei einer entgeltli- strengere Form vorgeschrieben ist. chen Anteilsveräußerung – gleich, ob es sich um einen Kommanditanteil oder einen lediglich treuhänderisch Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen 3. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem gehaltenen Anteil handelt – dem Treuhänder für seinen Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung vom Ver- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusam- äußerer ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,19 % des menhang mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz Kaufpreises, inklusive 19 % Umsatzsteuer, mindestens der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart wer- 178,50 EUR, höchstens jedoch 357 EUR, pro Anteilsver- den kann. äußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen. § 25 SCHLICHTUNGS-/OMBUDSVERFAHREN Offenbach am Main, den 22. September 2011 Die Gesellschafter und Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft aufgrund des durch ihre Beteiligung begründeten rechtlichen Verhältnisses die in Berlin ansässige Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen Doric Flight Management 16 GmbH, gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Doric Flight Control 16 GmbH, gez. durch Sönke Fanslow als Geschäftsführer § 26 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestim- gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss mungen des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame als Geschäftsführer Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt die Regelung, die vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht. 158 // TREUHANDVERTRAG // TEIL D TREUHANDVERTRAG Zwischen Monats, in dem die Annahme erfolgt ist, zustande. Eine der in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft Pflicht zur Annahme besteht nicht. Die Annahme durch Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (nachste- den Treuhänder erfolgt nur, wenn dem Treuhänder sowie hend „Gesellschaft“) genannten Person (nachstehend der Gesellschaft der Name und die Anschrift des Treu- „Treugeber“) gebers sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz) und zum bzw. vom Treugeber vorliegen. der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (nachstehend „Treuhänder“) 3. gung ausschließlich für eigene Rechnung erwirbt und und hält und, dass er den Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio (nachstehend „Agio“) von einem auf seinen eigenen der Doric Flight Management 16 GmbH (nachstehend Namen lautenden Konto erbringen wird. Der Treuhänder gemeinsam mit dem Treuhänder und dem Treugeber wird dem Treugeber schriftlich mitteilen, zu welchem „Parteien“) wird der folgende Treuhandvertrag geschlossen. Zeitpunkt der Treuhandvertrag wirksam geworden ist. 4. des Treugebers aus diesem Treuhandvertrag ein, nicht Dieser Treuhandvertrag betrifft die treuhänderische jedoch bevor der Rechtsnachfolger des Treugebers Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte i. S. d. § 10 dem Treuhänder seinen Namen und seine GmbH & Co. KG. Der Treuhänder ist als Treuhandkom- Anschrift sowie sonstige gesetzlich erforderliche Anga- manditist an der Gesellschaft beteiligt. 2. ben und Unterlagen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz) Der Treuhänder ist nach Maßgabe des Gesellschafts- betreffend seine Person zur Verfügung gestellt hat. Hier- vertrages der Gesellschaft ermächtigt, seine Beteili- bei handelt es sich insbesondere um die Bestätigung gung an der Gesellschaft zu erhöhen und für Dritte zu des Rechtsnachfolgers, die Treugeberbeteiligung aus- halten. Die für den Treugeber gehaltenen Beteiligungen schließlich für eigene Rechnung zu erwerben und zu an der Gesellschaft werden vom Treuhänder gemäß halten und um die Erbringung eines etwaigen noch an diesem Treuhandvertrag verwaltet. Dem Treugeber ist den Treuhänder zu leistenden Beteiligungsbetrages ggf. der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Doric Flugzeug- zzgl. Agio von einem auf seinen eigenen Namen lauten- fonds Sechzehnte GmbH & Co. KG bekannt und er den Konto. erkennt diesen als für sich bindend an. § 2 TREUHANDGEGENSTAND, PERSON DES TREUGEBERS § 1 VERTRAGSSCHLUSS 1. Der Treugeber bietet mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung dem Treuhänder den Abschluss eines Treu- 2. Rechtsnachfolger des Treugebers treten nach Maßgabe der §§ 10 und 11 in sämtliche Rechte und Pflichten VORBEMERKUNG 1. Der Treugeber bestätigt, dass er die Treugeberbeteili- 1. Der Treuhänder übernimmt im Auftrag des Treugebers eine Kapitaleinlage an der Gesellschaft (nachfolgend handvertrages an („Angebot“), wonach der Treuhänder auch „Treugeberbeteiligung“). Er hält und verwaltet sie eine Beteiligung – in der in der Beitrittserklärung als treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung Kapitaleinlage genannten Höhe (nachstehend auch des Treugebers. Die Höhe des Anteils des Treugebers „Beteiligungsbetrag“) – an der Gesellschaft mittelbar an der Kapitaleinlage des Treuhänders bei der Gesell- für den Treugeber erwerben soll. schaft ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung des Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Treuhänder oder einem von diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten Vertreter rückwirkend zum ersten (1.) Kalendertag des Treugebers genannten Beteiligungsbetrag. Der Beteiligungsbetrag des Treugebers für die Beteiligung an der Gesellschaft muss mindestens auf 10.000 EUR oder einen durch volle 5.000 EUR teilbaren, höheren Betrag 159 TEIL D // TREUHANDVERTRAG // 2. lauten. Der Treuhänder kann Abweichungen hiervon bieten hat. Es darf sich bei dem Anleger nicht um eine zustimmen, sofern der Geschäftsführende Kommandi- US-amerikanische Gesellschaft oder sonstige nach tist dem zustimmt. Der Treugeber hat zusätzlich das dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögens- Agio auf seinen Beteiligungsbetrag zu leisten. einheit, Vermögensmasse oder einen Trust, welche(r) gungsbeträge für sich und alle Treugeber gemeinsam 3. der US Bundesbesteuerung unterliegt, handeln. Im Außenverhältnis hält der Treuhänder die Beteili4. als einheitliche Kapitaleinlage. Er tritt gegenüber Dritten der Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner in der Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag der Gesell- Beitrittserklärung und gemäß § 1 Abs. 2 und 3 dieses schaft hierzu keine abweichenden Regelungen vorgese- Treuhandvertrages gemachten Angaben oder sonstige hen sind. Der Treuhänder übt die ihm als Kommanditist gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vor- zustehenden Gesellschafterrechte im eigenen Namen schriften erforderliche Angaben sowie seine deutsche und gemäß der Weisung des jeweiligen Treugebers aus, Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Jeder Treu- sofern nicht der Treugeber von den ihm nach § 5 zuste- geber ist auch verpflichtet, dem Treuhänder und der henden Befugnissen Gebrauch macht. Die Beteiligung Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seiner steuer- des Treuhänders an der Gesellschaft erfolgt nach Maß- lichen „Ansässigkeit“ oder eine steuerrechtliche gabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft „Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- sowie den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. land mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließ- gegenüber dem Treuhänder und der Gesellschaft abzu- lich im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der geben. Auf entsprechende Anforderung des Treuhän- Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er ders oder der Gesellschaft hat der Treugeber den erfor- unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft. Der Treu- derlichen Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ geber erkennt zu diesem Zweck die Bestimmungen im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Treuhän- des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner der und die Gesellschaft haben überdies das Recht, jeweils gültigen Fassung an. Der vom Treugeber ge- vom Treugeber Angaben zur Erteilung von Auskünften zeichnete Beteiligungsanteil wird vom Treuhänder im oder Erklärungen gegenüber in- und ausländischen Innenverhältnis als Teil seiner Kapitaleinlage behandelt Behörden, insbesondere Steuerbehörden, oder konto- und gehalten. Der Treugeber steht für alle Verpflichtun- führenden Banken oder im Zusammenhang mit den gen des Treuhänders aus dem Gesellschaftsvertrag der Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnli- Gesellschaft (anteilig) ein. Der Treugeber haftet nicht für chen Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere, die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber. soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßi- Der Gesellschaft kann eine Person nur beitreten, für die gung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“ oder sich eine solche Pflicht für Gesellschafter bzw. im Sinne des United States Securities Act of 1933 in Treugeber aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesell- seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) han- schaft ergibt. In diesen Fällen hat der Treugeber auf delt. Zweifel gehen zu Lasten des Beitretenden. Daher Verlangen des Treuhänders oder der Gesellschaft inner- kann der Gesellschaft nur beitreten, wer weder Staats- halb einer Frist von drei (3) Wochen ggf. notwendige bürger der USA noch Inhaber einer dauerhaften Aufent- Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten halts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) und auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken. nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsge- 160 Jeder Treugeber ist verpflichtet, dem Treuhänder und 5. Der Treuhänder verpflichtet sich hiermit nicht nur gegenüber der Doric Flight Management 16 GmbH, // TREUHANDVERTRAG // TEIL D sondern auch im Sinne eines echten Vertrages zuguns- Ausschlagung der Erbschaft oder eine etwaige Erbaus- ten Dritter gegenüber der Doric Flugzeugfonds Sech- einandersetzung. zehnte GmbH & Co. KG, der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und der Doric Emissionshaus 3. GmbH & Co. KG als Anbieter, für diese die kontinuier- Mahnung durch den Treuhänder einen Verzugszins liche Überwachung der Geschäftsbeziehung zum Treu- gemäß § 288 BGB, unabhängig von der Möglichkeit geber sowie die regelmäßige Aktualisierung der Treuge- des Ausschlusses. Die Geltendmachung eines weiter- berdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Geld- gehenden Schadens nach gesetzlichen Regelungen wäschevorschriften zu übernehmen. § 3 ABTRETUNGEN Ansprüche, die zwischen Treuhänder und Treugeber, Gesellschaft und Treugeber, Treuhänder und Gesellschaft sowie jeweils umgekehrt bestehen, können nach Maßgabe des § 7 bleibt hiervon unberührt. § 5 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE, ÜBERLASSUNG DER GESELLSCHAFTERRECHTE 1. schafterversammlung der Gesellschaft werden grund- ten werden. Sonstige Abtretungsmöglichkeiten aus Vertrag sätzlich vom Treuhänder wahrgenommen. Dies gilt nicht, oder Gesetz bleiben hiervon unberührt. soweit der Treugeber selbst an einer Beschlussfassung § 4 EINZAHLUNG DES VOM TREUGEBER bzw. Gesellschafterversammlung mitwirkt oder hierbei GEZEICHNETEN BETEILIGUNGSBETRAGES anderweitig vertreten ist oder eine schriftliche Stimm- Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum ersten (1.) Juni rechtsvollmacht zugunsten Dritter beim Treuhänder 2012 – und sofern er später beitritt bis zum fünfund- oder der Gesellschaft eingereicht hat. Je volle 100 EUR zwanzigsten (25.) Kalendertag des Monats (Eingang auf der Treugeberbeteiligung gewähren eine (1) Stimme. dem Konto), der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag wirksam wird – auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto des Treuhänders den in der Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag in Euro nebst Agio zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende Beträge auf den Beteiligungsbetrag in Euro nebst 5 % Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die Kapitaleinlage angerechnet. 2. Die Rechte des Treugebers bei Gesellschafterbeschlüssen sowie die Rechte in einer ggf. stattfindenden Gesell- Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft abgetre- 1. Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Treuhandvertrag schuldet der Treugeber nach erfolgloser 2. Der Treuhänder wird (unbeschadet seiner Rechte im Hinblick auf seine eigene, nicht treuhänderisch gehaltene Kapitaleinlage an der Gesellschaft), außer in Fällen, die eine unverzügliche Handlung erfordern, die Rechte gemäß § 5 Abs. 1 dieses Treuhandvertrages nur im Rahmen schriftlich erteilter Weisungen des Treugebers ausüben. Der Treuhänder wird die ihm zustehenden Stimmrechte bei Beschlussfassungen dementsprechend, das heißt ggf. auch unterschiedlich, ausüben. Bei nicht erfolgter Weisung durch den Treugeber an den Geht der in der Beitrittserklärung genannte Beteili- Treuhänder wird sich der Treuhänder insoweit seines gungsbetrag nebst Agio nicht fristgemäß oder nur teil- Stimmrechtes enthalten. Der Treugeber ist jederzeit weise auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto berechtigt, an der Beschlussfassung der Gesellschaft ein, so stellt dies einen wichtigen Grund zur Kündigung selbst mitzuwirken und das auf seine Treugeberbeteili- dieses Treuhandvertrages gemäß § 13 dar. Ein wichtiger gung entfallende Stimmrecht selbst auszuüben oder Grund nach Maßgabe des § 13 ist auch dann gegeben, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen wenn der Treugeber zwischen Beitritt und Einzahlung Dritten vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht verstirbt und die Erben die Einzahlung des Beteiligungs- bedarf der Schriftform und ist zusammen mit der betrages zzgl. Agio nicht termingerecht erbringen. Stimmabgabe oder zu Beginn einer Gesellschafterver- Letzteres gilt ohne Rücksicht auf den Lauf der Frist zur sammlung dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft bzw. dessen Vertreter auszuhändigen. 161 TEIL D // TREUHANDVERTRAG // 3. 4. Die Einberufung von Gesellschafterbeschlüssen im § 7 KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES Umlaufverfahren oder Einladungen zu Gesellschafter- 1. jederzeit zu kündigen, um in die entsprechende Stel- der Gesellschaft geregelt. Bei fristgerechter Stimmab- lung eines Kommanditisten der Gesellschaft zu wech- gabe des Treugebers bei Beschlussfassungen im seln. Der Wechsel eines Treugebers ist zulässig, wenn Umlaufverfahren bzw. bei Anwesenheit des Treugebers bei der Gesellschaft die Voraussetzungen gemäß § 4 (oder eines vom Treugeber bevollmächtigten Dritten) Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft sowie bei Einreichung einer Stimmrechtsvollmacht an erfüllt sind. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den den Treuhänder oder die Gesellschaft reduzieren sich Treuhänder und wird hinsichtlich der Treugeberbeteili- die Stimmrechte des Treuhänders entsprechend. gung an der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bei der Gesellschaft wirksam, an dem der kündigende Treuge- Der Treuhänder ist verpflichtet, das fortlaufend aktuali- ber durch Handelsregistereintragung in die Stellung sierte Treugeberregister gemäß § 16 an die Gesellschaft eines Kommanditisten gelangt. Der beabsichtigte oder eine von dieser beauftragte und bevollmächtigte Wechsel wird dem Geschäftsführenden Kommanditis- Person weiterzuleiten. Mitteilungen an den Treugeber ten der Gesellschaft vom Treuhänder angezeigt. (inkl. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen oder 5. Aufforderungen zu Beschlussfassungen) sind dann ord- Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung des Treu- nungsgemäß erfolgt, wenn sie an die gegenüber dem handvertrages durch den Treugeber mit einer Kündi- Treuhänder zuletzt schriftlich genannte Adresse des gungsfrist von sechs (6) Monaten zum Kalenderjahres- Treugebers gesandt wurden. ende, frühestens zum 31. Dezember 2028 möglich. Auch insoweit bedarf diese Kündigung der Schriftform. Hinsichtlich Wettbewerbsverbot, Kontroll- und Informationsrechten gilt § 11 des Gesellschaftsvertrages analog 2. aus Anlass eines Wechsels des Treugebers in die Stel- sind vom Treugeber zu beachten, alle Rechte stehen lung eines Kommanditisten der Gesellschaft erklärt der dem Treugeber unmittelbar zu. Treuhänder bereits hiermit die Übertragung der treuhänderisch für den kündigenden Treugeber gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf den Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermö- Treugeber. Diese Übertragung ist aufschiebend bedingt gen getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Alles, auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintragung; der was der Treuhänder in Ausführung des Treuhandauftra- Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Übertra- ges für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung erlangt gung an. hat, wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber (oder dessen etwaige Rechtsnachfolger) 2. Für den Fall einer Beendigung des Treuhandvertrages für die Treugeber. Alle dort genannten Verpflichtungen § 6 TREUHANDVERWALTUNG 1. Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag versammlungen sind in § 12 des Gesellschaftsvertrages 3. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Treuhandver- herausgeben. Insbesondere wird er alle auf die Treuge- trages durch den Treugeber (sofern der Treugeber nicht berbeteiligung entfallenden Auszahlungen aus der Ge- in die Rechtsstellung eines Kommanditisten wechselt) sellschaft, die diese nicht direkt an den Treugeber leis- wird der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehal- tet, umgehend an den Treugeber (oder dessen Rechts- tene Kapitaleinlage in Höhe der für den kündigenden nachfolger) weiterleiten, sofern keine Aufrechnung mit Treugeber gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maß- Treuhänderansprüchen beim Treuhänder gegeben ist. gabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages Der Treugeber trägt die Kosten nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, sofern dieser Treuhandvertrag nichts Abweichendes bestimmt. der Gesellschaft herabsetzen. In diesem Fall hat der kündigende Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder. Für die Höhe der Abfindung, deren Verzinsung und Auszahlung gelten § 21 Abs. 7 bis 12 des Gesellschaftsvertrages der Gesell- 162 // TREUHANDVERTRAG // TEIL D 4. schaft. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und rechte nach Weisung des Treugebers), haftet der Treu- im Falle eines positiven Betrages, nach der Auszahlung händer auch für leichte Fahrlässigkeit. Die vorstehen- des Abfindungsguthabens an den Treugeber gilt das den Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Treuhandverhältnis als beendet. Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadenser- Die durch die Kündigung des Treuhandverhältnisses satz gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der verursachten Kosten und Nachteile bei der Gesellschaft Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlun- (wozu auch bei der Gesellschaft aus dem Anlass des gen – verjähren in drei (3) Jahren ab dem Schluss des Wechsels anfallende Steuern gehören) trägt der Treu- Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch ent- geber, der den Treuhänder insoweit freistellt. Dies gilt standen ist und der Treugeber von den den Anspruch auch für einen nach § 21 Abs. 11 des Gesellschaftsver- begründenden Umständen und der Person des Schuld- trages der Gesellschaft sich ergebenden Negativsaldo. ners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässig- Alle durch den Wechsel in die Stellung eines Komman- keit hätte erlangen müssen, soweit der betreffende ditisten entstehenden Kosten, Auslagen, Gebühren und Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjäh- Nachteile bei der Gesellschaft oder einen Negativsaldo, rung unterliegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger welche gemäß den Regelungen des Gesellschaftsver- Pflichtverletzung oder bei der Haftung für Personen- trages der Gesellschaft vom Treuhänder der Gesell- schäden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. schaft zu erstatten sind, hat der Treugeber an Stelle des Treuhänders der Gesellschaft unverzüglich zu 5. 2. erstatten. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass geber ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Treu- der Treuhänder ggf. seine künftigen Ansprüche gegen händer aufgrund und im Rahmen einer schriftlichen den Treugeber an die Gesellschaft abtritt. Weisung des Treugebers handelt. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Treuhänder bei der Ausführung der Etwa vor der Beendigung begründete Forderungen des Weisung vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden Treuhänders gegenüber dem Treugeber bleiben von der dem Treugeber verursacht. Beendigung unberührt. § 8 JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT 3. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der Die Gesellschaft übersendet dem Treugeber eine Kopie des Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür übernimmt, Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (beste- dass die Vertragspartner, soweit es sich hier nicht um hend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung), Erfüllungsgehilfen des Treuhänders i. S. d. § 278 BGB zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur Fest- handelt, die eingegangenen vertraglichen Pflichten ord- stellung des Jahresabschlusses. nungsgemäß erfüllen. Der Treuhänder übernimmt insbesondere keine Haftung für die Werthaltigkeit des § 9 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS, 1. Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treu- FREISTELLUNG DURCH DEN TREUGEBER Investitionsobjektes und die Ertragsfähigkeit und Wirt- Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber, außer schaftlichkeit der Gesellschaft oder für die Erreichung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur der vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen Ziele. bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung (auch durch Erfüllungsgehilfen). Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet (insbesondere die Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils an der Gesellschaft und der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- 4. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter (anteilig entsprechend seiner Treugeberbeteiligung) frei, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Treugeberbeteiligung für den Treuhänder entstehen, einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171 ff., 163 TEIL D // TREUHANDVERTRAG // 161 Abs. 2 HGB gegen den Treuhänder geltend gemacht übertragenden Treugeber auf eine oder mehrere der werden. Soweit der Treuhänder auf solche begründeten vorstehend unter Ziffer (i) bis (iii) genannten Vorausset- Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Ansprüche zungen verzichten. Dritter bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflich- Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist darüber tet, dem Treuhänder den Gegenwert der entsprechen- hinaus nur mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjah- den Leistung zu erstatten. 5. res zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Kom- Alle Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen der Gesellschaft, die gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft vom Treuhänder zu tragen sind, hat manditist einer Abweichung hiervon zustimmt. 2. oder eine sonstige Verfügung über Teile der Treugeber- der diese Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelas- beteiligung. tungen verursachende Treugeber oder sein(e) Rechtsnachfolger (bzw. im Falle einer Übertragung der Treu- 3. geberanteilen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustim- züglich an den Treuhänder bzw. aufgrund der Abtretung mung des Geschäftsführenden Kommanditisten der an die Gesellschaft zu erstatten, sofern keine Verrech- Gesellschaft und des Treuhänders. Diese Zustimmung nung mit den Auszahlungen an den Treugeber bzw. kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die dessen Rechtsnachfolger oder einen Erwerber der Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil Treugeberbeteiligung erfolgt ist. ist unzulässig. Ferner ist eine treuhänderische Übertra- AUFWENDUNGSERSATZ gung der Treugeberbeteiligung unzulässig. 4. Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfü- Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung gung die Treugeberbeteiligung im Ganzen auf einen über die Treugeberbeteiligung ist nur zulässig und wirk- Dritten über, handelt der Treuhänder im Innenverhältnis sam mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführen- künftig ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des den Kommanditisten der Gesellschaft und des Treu- Erwerbers. Bei nur einer teilweisen Übertragung handelt händers, die die Zustimmung nur aus wichtigem Grund der Treuhänder im Innenverhältnis künftig entsprechend versagen dürfen. Im Übrigen ist eine Übertragung der der Treugeberbeteiligung anteilig im Auftrag und für Treugeberbeteiligung nur zulässig und der Geschäfts- Rechnung des Treugebers und des Erwerbers. führende Kommanditist wird ihr nur dann zustimmen, sofern der Erwerber (i) 5. beim Wechsel in die Stellung des Kommanditisten Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung Anforderungen von § 4 Abs. 2 des Gesellschafts- gegenüber dem ihm bekannten bisherigen Treugeber vertrages genügende Handelsregistervollmacht vorzunehmen, solange ihm die Übertragung nicht übergeben hat und (ii) schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ausschüttungstermin angezeigt wurde. Entsprechen- Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung an- des gilt für die Weiterleitung solcher Ausschüttungen erkennt und vollumfänglich in die Rechte und durch den Treuhänder, sofern keine Weisung gemäß Pflichten des Treugebers aus diesem Vertrag ein- § 3 Abs. 1 erteilt wurde. tritt und (iii) § 1 Abs. 3 erfüllt hat. Der Geschäftsführende Kommanditist kann nach freiem Ermessen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Unbeschadet der Übertragung ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung durch den Treuhänder die dem Geschäftsführenden Kommanditisten eine den 164 Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Treu- geberbeteiligung der übernehmende Treugeber) unver- § 10 VERFÜGUNGEN ÜBER TREUGEBERBETEILIGUNG, 1. Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen 6. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen aus der Übertragung der Treugeberbeteiligung oder der sonstigen Verfügung über die Treugeberbeteiligung resultierenden Nachteilen, Aufwendungen oder Mehrbelastun- // TREUHANDVERTRAG // TEIL D gen frei. Jegliche Kosten (wozu auch ggf. bei der Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Gesellschaft anfallende Steuern gehören können) einer Berechtigten ansehen und die Treugeberbeteiligung des Übertragung der Treugeberbeteiligung oder sonstigen Verstorbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und Verfügung über die Treugeberbeteiligung, u. a. auch ggf. insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz der Gesellschaft, werden im Verhältnis zum Treu- 2. Mehrere Erben eines Treugebers können ihre Stimmrechte und sonstigen Rechte aus der Treugeberbeteili- händer vom Treugeber getragen. Sämtliche vom Treu- gung nur einheitlich durch einen schriftlich ernannten geber zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehr- gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit und belastungen sind vom Treugeber oder seinem Rechts- solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Treuge- nachfolger in gesamtschuldnerischer Haftung unver- berbeteiligung je Erben nicht mindestens dem Mindest- züglich an den Treuhänder bzw. an die Gesellschaft zu beteiligungsbetrag gemäß § 3 Abs. 10 des Gesellschafts- erstatten, sofern keine Verrechnung erfolgt. vertrages entspricht oder der Geschäftsführende Kom- § 11 TOD EINES TREUGEBERS manditist der Gesellschaft Abweichungen hiervon zu- 1. Beim Tod des Treugebers wird das Treuhandverhältnis stimmt. Bis zur schriftlichen Benennung des Bevoll- mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern fortge- mächtigten ruhen sämtliche Rechte aus der betroffenen setzt. Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung Treugeberbeteiligung. Ausschüttungen werden an den durch den Erben auf den Vermächtnisnehmer gilt § 5 gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Der gemein- Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft ent- same Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheit- sprechend. Darüber hinaus ist die schriftliche Zustim- lich für seine Vollmachtgeber ausüben. In den in Satz 1 mung des Treuhänders, die er nur aus wichtigem Grund genannten Fällen sind die Erben verpflichtet, unverzüg- versagen darf, erforderlich. Die Erben müssen sich lich schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtigten durch Vorlage eines Erbscheins oder eines entspre- gegenüber dem Treuhänder zu benennen. Gemeinsamer chenden Erbnachweises gemäß § 35 GBO, ein Testa- Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein mentsvollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvoll- Gesellschafter der Gesellschaft oder ein Treugeber, ein streckerzeugnisses legitimieren. Hierbei haben die Mitglied der Erbengemeinschaft oder ein kraft Gesetzes Erben zu bestätigen, dass sie die Treugeberbeteiligung zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein. für eigene Rechnung erwerben und halten werden. Zudem sind sie verpflichtet, sämtliche im Übrigen nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis ist der Treuhänder berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden einzuholen. Der Treuhänder kann auf die Vorlage eines Erbscheins 3. Im Falle des Todes eines Treugebers tragen die eintretenden Erben alle dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich solcher Kosten, zu deren Tragung der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft verpflichtet ist. Sämtliche von den eintretenden Erben zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehrbelastungen sind von ihnen unverzüglich an den Treuhänder zu erstatten, sofern keine Verrechnung mit Auszahlungen an die Erben erfolgt ist. bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, § 12 AUSSCHEIDEN DES TREUHÄNDERS wenn ihm eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhand- einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwil- kommanditist aus der Gesellschaft aus, so gelten die gesetz- ligen Verfügung (notarielles Testament oder Erbvertrag) lichen Regelungen. Der Geschäftsführende Kommanditist ist nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt jedoch berechtigt, einen Vorschlag hinsichtlich eines neuen wird. Der Treuhänder darf denjenigen, der darin als Treuhandkommanditisten zu unterbreiten. 165 TEIL D // TREUHANDVERTRAG // § 13 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND, 1. RECHTSFOLGEN EINER KÜNDIGUNG spricht dem im Falle der Herabsetzung der Kapitalein- Der Treuhänder kann den Treuhandvertrag schriftlich lage des Treuhänders zu zahlenden Abfindungsgutha- fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund, insbeson- ben. Der ausscheidende Treugeber ist verpflichtet, dem dere einer der in § 21 des Gesellschaftsvertrages der übernehmenden Treugeber einen sich zu Lasten des Gesellschaft genannten wichtigen Gründe in der Per- ausscheidenden Treugebers ergebenden Negativsaldo son des Treugebers vorliegt oder der Treugeber seine bis zur Höhe des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bin- vertraglichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag nen vier (4) Wochen nach Aufforderung durch den Treu- verletzt. Die Regelungen in § 21 Abs. 2 des Gesell- händer zu erstatten. schaftsvertrages gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Geschäftsführenden Kommanditisten der Treuhänder und an die Stelle des Kommanditisten der Treugeber tritt. Außerdem tritt anstelle des dort genannten § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages § 11 Abs. 1 des Treuhandvertrages. 2. § 14 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Stellung eines Treuhandkommanditisten in der Gesellschaft und der damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten (auch im Hinblick auf das Treuhandverhältnis nach diesem Treuhandvertrag) von der Gesellschaft ab 2011 eine Vergütung gemäß § 17 Macht der Treuhänder von seinem Kündigungsrecht des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die auch in Gebrauch, so kann der Treuhänder entweder Verlustjahren zu zahlen ist. Gemäß § 24 des Gesellschafts- (i) seine an der Gesellschaft gehaltenen Kapitaleinla- vertrages der Gesellschaft erhält der Treuhänder zusätzlich gen in Höhe der entsprechenden Treugeberanteile Kostenerstattungen bei Übertragungen. Die Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesell- erstattet dem Treuhänder gemäß § 17 des Gesellschaftsver- schaftsvertrages der Gesellschaft herabsetzen, trages darüber hinaus solche Aufwendungen, die diesem oder durch die Beantwortung von Anfragen von Treugebern die für den gekündigten Treugeber gehaltenen betreffend die Gesellschaft, sofern hierzu Leistungen Dritter Kapitaleinlagen auf einen anderen Treugeber oder (z. B. Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch genommen einen Dritten übertragen. werden oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit (ii) 3. ber zu entrichtender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis ent- Reduziert der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehaltene Kapitaleinlage gemäß vorstehendem Abs. 2 Rechtsstreitigkeiten mit Treugebern entstehen. § 15 BEFREIUNG VOM SELBSTKONTRAHIERUNGS- Ziffer (i), so hat der gekündigte Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder. Dieser Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Vertrages oder des ermittelt sich nach § 21 Abs. 5 des Gesellschaftsvertra- Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft handelt, ist er von ges der Gesellschaft und ist entsprechend dieser den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Soweit er die Bestimmung zur Zahlung an den Treugeber fällig, wenn Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Regelungen die- und soweit ein entsprechendes Abfindungsguthaben ses Vertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesell- durch die Gesellschaft an den Treuhänder geleistet schaft auf Dritte übertragen darf, kann der Treuhänder diese wurde. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und seinerseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. im Falle eines positiven Betrages nach der Auszahlung des Abfindungsbetrages an den Treugeber endet das Treuhandverhältnis. 4. 166 VERBOT (§ 181 BGB) § 16 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ 1. Mit der Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und der Geschäftsführende Kommanditist Überträgt der Treuhänder die Treugeberbeteiligung die von dem betreffenden Treugeber in der Beitrittser- gemäß vorstehendem Abs. 2 Ziffer (ii) an einen anderen klärung gemachten Angaben jeweils zusammen mit Treugeber oder einen Dritten, so tritt an die Stelle des eventuellen sonstigen im Zusammenhang mit der Abfindungsanspruches ein an den gekündigten Treuge- Beteiligung stehenden Angaben, einschließlich solcher // TREUHANDVERTRAG // TEIL D im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung, bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau möglicher- speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen. weise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann, Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft in ein Beteili- sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt. gungsregister (nachstehend „Treugeberregister“) eingetragen. Der Treuhänder kann die Führung des Treugeberregisters und die damit verbundenen Aufgaben § 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Treuhandvertrag ausschließlich Rechte und Pflichten einem Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält der Parteien untereinander begründet werden und ins- Namen und Anschrift des Treugebers, die Höhe seiner besondere kein Rechtsverhältnis zwischen verschiede- Treugeberbeteiligung sowie eventuelle sonstige Anga- nen Treugebern, etwa in Form einer Gesellschaft bür- ben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteili- gerlichen Rechts begründet wird bzw. begründet wer- gung und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung. den soll. Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Treugeberregister bezüglich der Auskünfte oder auf 2. Die Parteien stimmen darin überein, dass durch diesen 2. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im oder lückenhaft ist oder werden sollte, behalten die Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetz- übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit, lichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzumut- seine im Treugeberregister gespeicherten personen- bare Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen bezogenen Daten. Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den 3. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft, und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich die- die Anbieter, die mit dem Beteiligungsangebot befass- ser Schriftformabrede – bedürfen der Schriftform, ten Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschafts- sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere prüfer und, sofern erforderlich, in- und ausländische Form vorgeschrieben ist. Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung beauftragte Parteien (inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie Vertriebskoordination) erteilen, u. a. insbesondere wenn 4. Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Treuhänders. dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf der Treuhänder keine Auskünfte erteilen, Treugeber soweit nicht gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat. 3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rah- AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, gez. durch Rüdiger Dornhof und Martin Kloss jeweils als Geschäftsführer men dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft von ihm erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden und, dass Doric Flight Management 16 GmbH, die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder gez. durch Dr. Peter E. Hein als Geschäftsführer staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU 167 TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanla- § 7 Abs. 2 VermVerkProspV gen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern, vom 16. Dezember 2004. Die nachstehenden besonderen dem Komplementär Alpha Flight Control GmbH, dem Ge- Angaben sind zur Erfüllung der Pflichten nach der Verm- schäftsführenden Kommanditisten Doric Flight Control 17 VerkProspV erforderlich. GmbH und dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand GmbH, jeweils mit Sitz in Offenbach am Main, am 8. Dezem- § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV ber 2008 auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Doric Flight Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Control 17 GmbH wurde am 12. Januar 2009 umfirmiert in beträgt 61.990.000 EUR („Einlagekapital“). Die Mindest- Doric Flight Administration GmbH. Mit Beschlüssen vom zeichnungssumme beträgt 10.000 EUR, woraus sich rechne- 18. Mai 2009 bzw. 3. Juni 2009 wurden der Geschäftsfüh- risch eine Gesamtanzahl der angebotenen Kommandit- rende Kommanditist Doric Flight Administration GmbH bzw. anteile von 6.199 ergibt. der Komplementär Alpha Flight Control GmbH ausgetauscht. Eingetreten sind Alpha Flight Management GmbH als Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das Geschäftsführender Kommanditist und Omega Flight Con- geplante Einlagekapital nach seinem Ermessen um bis 2 % trol GmbH als Komplementär. zu erhöhen oder zu verringern. Am 24. März 2011 wurden Omega Flight Control GmbH und § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Alpha Flight Management GmbH, durch die Doric Flight Die Anbieter der Vermögensanlage, die Doric Emissionshaus Control 16 GmbH als Komplementär sowie die Doric Flight GmbH & Co. KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH & Management 16 GmbH als Geschäftsführender Kommandi- Co. KG, übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für die tist ausgetauscht. Die Doric Flight Management 16 GmbH Anleger und/oder den Emittenten. hat im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil der Alpha Flight Management GmbH übernommen. § 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV Gleichzeitig wurde beschlossen, die Einlagen der Komman- Das Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland und ditisten nicht mehr in US-Dollar, sondern in Euro zu führen. in der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge des Emissionskapi- Doric Flight Management 16 GmbH und Doric Treuhand tals steht nicht fest. GmbH erhöhten demzufolge ihre jeweiligen Einlagen auf jeweils 5 TEUR. § 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV Am Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind nur Am 30. März 2011 haben die Doric Treuhand GmbH und die die Doric Flight Management 16 GmbH und die AGR Treu- AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH einen Kauf- handgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH am Kapital des Emit- vertrag über die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand tenten beteiligt. Wertpapiere oder Vermögensanlagen im GmbH an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes wurden KG abgeschlossen. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky bisher nicht ausgegeben. Cloud IV“ mbH hat mit Wirkung zum 14. April 2011 die Gesellschaftsanteile der Doric Treuhand GmbH i. H. v. § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV 5 TEUR übernommen. Die Doric Treuhand GmbH ist aus Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommandit- der Gesellschaft ausgeschieden. gesellschaft auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden Wertpapiere, die einen Umtausch oder ein Bezugsrecht auf Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist Aktien einräumen. gleichzeitig auch Mittelverwendungskontrolleur. Die Gründungsgesellschafter Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight 168 // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // TEIL D Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH sowie die ein- zusammenhängender Geschäfte, einschließlich des Liquidi- getretenen Gesellschafter Doric Flight Control 16 GmbH und tätsmanagements des Emittenten. Die Nettoeinnahmen aus Doric Flight Management 16 GmbH sind an Unternehmen, dem Angebot werden für den Erwerb des Flugzeuges und die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be- die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Die Nettoein- auftragt sind, an Unternehmen, die dem Emittenten Fremd- nahmen aus dem Angebot sind für die Erreichung des Anla- kapital zur Verfügung stellen oder Unternehmen, die im gezieles, d. h. dem Erwerb des Flugzeuges vom Typ Airbus Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes A380-800 (Anlageobjekt), dessen langfristige Vermietung nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbrin- zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer Liquiditäts- gen, weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt. reserve nicht ausreichend. Es werden deshalb zusätzliche Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden § 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für In Bezug auf den Realisierungsgrad des Projektes hat der die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten Emittent am 20. September 2011 einen Leasingvertrag mit sind. Der Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträ- Emirates und am 21. September 2011 einen Darlehensver- gen oder neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig. trag mit einem Bankenkonsortium abgeschlossen. Eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung über den Erwerb des § 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV Airbus A380 mit der MSN 103 wurde noch nicht abge- Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die schlossen. Diese wird planmäßig vor Auslieferung des Flug- einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des zeuges, welche im Juni 2012 erfolgen soll, von dem Emitten- Emittenten haben können. ten, Emirates und Airbus unterzeichnet. § 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV Die wichtigste laufende Investition des Emittenten, die Den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der GmbH & Co. KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH & Darlehensverträge im September 2011 initiiert wurde, ist der Co. KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand gemäß Prognose im Juni 2012 abgeschlossen sein wird. GmbH), den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight Über die Finanzanlagen hinaus gibt es keine weiteren lau- Control 16 GmbH und Doric Flight Management 16 GmbH), fenden Investitionen des Emittenten. den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr. Peter E. Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder § 8 Abs. 2 VermVerkProspV sowie dem Mittelverwendungskontrolleur (AGR Treuhandge- Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhn- sellschaft „Sky Cloud IV“ mbH) stand oder steht das Eigen- liche Ereignisse beeinflusst worden. tum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben nicht zu, und es steht diesen Personen auch aus anderen § 9 Abs. 1 VermVerkProspV Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht § 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV zu. Anlageziele und Anlagepolitik des Emittenten sind der Erwerb, die langfristige Vermietung bzw. Verleasung und somit die Erzielung von Einnahmen aus Leasingraten sowie die Verwertung eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800 (Anlageobjekt) und die Durchführung sämtlicher damit 169 TEIL D // VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG // § 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV Das Flugzeug vom Typ Airbus A380-800 wird im Rahmen Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der des abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückfüh- Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt. rung aller Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht zugunsten des Sicherheitentreuhänders verpfändet. Darüber § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV hinaus gibt es keine nicht nur unerheblichen dinglichen Der Emittent wurde am 8. Dezember 2008 gegründet. Das Belastungen des Flugzeuges. erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete am 31. Dezember 2008. Die beiden darauf folgenden Ge- § 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV schäftsjahre 2009 und 2010 endeten jeweils am 31. Dezem- Das Flugzeug vom Typ Airbus A380 wird im Rahmen des ber eines jeden Jahres. Es wurden weder den Mitgliedern Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller Darlehensver- der Geschäftsführung des Emittenten der vergangenen pflichtungen durch ein Pfandrecht verpfändet. Darüber Jahre noch den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emit- hinaus existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen tenten des Geschäftsjahres 2011 Gesamtbezüge (insbeson- Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anla- dere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi- geobjektes, insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlage- gungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleis- ziel. tungen jeder Art) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährt. § 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen § 12 Abs. 4 VermVerkProspV Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor. Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen, § 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Die Verträge, die der Emittent über die Anschaffung oder Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensan- Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile lage aber wesentlich beeinflusst haben. davon zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geschlossen hat, sind auf Seite 101 f. beschrieben. § 14 VermVerkProspV Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Ver- § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV mögensanlage hat keine juristische Person oder Gesell- Von den Prospektverantwortlichen (Doric Emissionshaus schaft die Gewährleistung übernommen. GmbH & Co. KG und HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control GmbH, Doric Flight Control 17 GmbH und Doric Treuhand GmbH) sowie den eingetretenen Gesellschaftern (Doric Flight Control 16 GmbH, Doric Flight Management 16 GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr. Peter E. Hein, Sönke Fanslow) und dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur (AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH) werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht. 170 // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT DER DORIC FLUGZEUGFONDS SECHZEHNTE GMBH & CO. KG Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss und entsprechend den Bestimmungen der §§ 317 bis 324 prüfen zu lassen und einen Lagebericht aufzustellen und des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der geprüfte Jah- prüfen zu lassen. Er hat dennoch zum 31. Dezember 2010 resabschluss und Lagebericht sind nachfolgend abgebildet. einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestim- Eine Zwischenübersicht wurde nicht erstellt und veröffent- mungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts licht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernab- des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt schlusses verpflichtet. // BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 AKTIVA EUR A. UMLAUFVERMÖGEN II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände II. Guthaben bei Kreditinstituten EUR 870,69 0 3 3 870,69 3 31.12.2010 EUR VORJAHR TEUR 70,69 4 –3 1 800,00 1 0,00 0 1 1 870,69 3 4.461,30 – 4.390,61 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VORJAHR TEUR 223,05 647,64 PASSIVA A. EIGENKAPITAL Kapitalanteile der Kommanditisten 1. Festkapital 2. Variables Kapital 31.12.2010 EUR 0,00 0,00 171 TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // // GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 1. 2. 3. 4. 5. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag 2010 EUR 2,00 1.399,33 0,00 0,00 – 1.397,33 VORJAHR TEUR 0 2 0 0 –2 Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der Alpha Offenbach am Main Flight Management GmbH, Offenbach am Main (Geschäftsführender Kommanditist). Der Geschäftsführung der Alpha ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM Flight Management GmbH gehörten im Berichtszeitraum an: 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 Martina Allinger, Kauffrau A. Allgemeine Angaben Dr. Peter E. Hein, Jurist Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau und §§264ff. HGB aufgestellt. Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) hat teilweise von B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden Gebrauch gemacht. Persönlich haftender Gesellschafter der angewandt: Gesellschaft ist die Omega Flight Control GmbH, Offenbach am Main (Komplementär). Das voll eingezahlte Stammkapital Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei beträgt 25.000,– EUR. Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Auf den Vorjahresabschluss wurden die Neuregelungen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkenn- durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zulässiger- baren Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt. weise nicht angewandt. Die Vorjahreswerte wurden gemäß Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht Art. 67 EGHGB nicht an die Neuregelungen des Bilanz- abgegrenzt. rechtsmodernisierungsgesetzes angepasst. Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenomDer Geschäftsführung der Omega Flight Control GmbH mener Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerum- gehörten im Berichtszeitraum an: rechnungskurs. Martina Allinger, Kauffrau Dr. Peter E. Hein, Jurist Sibylle Pähler, Diplom-Kauffrau 172 // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D C. Erläuterungen zum Jahresabschluss Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen i. H. v. 144,92 EUR (Vorjahr: 0,– EUR) aus Forderungen gegen Gesellschafter. // UNTER DEN KAPITALANTEILEN DER KOMMANDITISTEN WERDEN ZUM 31. DEZEMBER 2010 AUSGEWIESEN: EUR Festkapital, Kapitalkonto I (6.000,– USD) Variables Kapital, Kapitalkonto II Agio (0,– USD) Entnahmen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag 2010 EUR 4.461,30 0,00 – 0,37 – 2.992,91 – 1.397,33 – 4.390,61 70,96 Die Hafteinlagen zum 31. Dezember 2010 betragen 60,– EUR. // VERBINDLICHKEITENSPIEGEL RESTLAUFZEIT < 1 JAHR EUR RESTLAUFZEIT > 5 JAHRE EUR 31.12.2010 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Davon gegenüber Gesellschaftern 50,00 407,14 407,14 0,00 0,00 0,00 BESICHERUNG D. Sonstige Angaben Mutterunternehmen i. S. d. § 285 Nr. 14 HGB ist die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main. Offenbach am Main, den 03. Februar 2011 Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH gez. Sibylle Pähler Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH gez. Martina Allinger 173 TEIL D // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, 2. Geschäftsverlauf Offenbach am Main Die Gesellschaft war bis zum Bilanzstichtag nicht operativ tätig. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (kurz: Ziel der Gesellschaft ist es, Investitionen in geschlossene Gesellschaft) wurde am 08. Dezember 2008 gegründet und Fonds unter Berücksichtigung eines optimalen Verhältnisses am 22. Dezember 2008 im Handelsregister Offenbach am von Rendite und Risiko zu tätigen. Ein unmittelbarer Einfluss Main unter der Nummer HRA 41217 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft auf die Geschäftsführung dieser Fonds ist der Gesellschaft befindet sich in 63065 Offenbach am Main. dabei nicht geplant. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirt- Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein, schaftsgütern jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung ihre finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen zu und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit erfüllen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, in abseh- zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit barer Zeit geeignete Investitionen zu tätigen. sie nicht genehmigungspflichtig sind. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar. Offenbach am Main, den 03. Februar 2011 Der persönlich haftende Gesellschafter: Omega Flight Control GmbH gez. Sibylle Pähler Der Geschäftsführende Kommanditist: Alpha Flight Management GmbH gez. Martina Allinger 174 // JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT // TEIL D Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung An die Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, bildet. Offenbach am Main Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbe- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ziehung der Buchführung und den Lagebericht der Doric gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, Offenbach am der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, Offen- Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember bach am Main, den gesetzlichen Vorschriften und den er- 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah- gänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handels- vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung des chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschäftsführenden Gesellschafters der Gesellschaft. Unsere Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jah- Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführ- resabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von ten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebe- der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. richt abzugeben. München, den 11. Februar 2011 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- Deloitte & Touche GmbH prüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger (Stadter) (ppa. Vogel) Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des geschäftsführenden Gesellschafters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des 175 TEIL D // ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF // ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF/ GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN Angaben über den Geschäftsverlauf des Emittenten Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischen- seit Abschluss des letzten Geschäftsjahres finanzierung mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb eines Flug- Co. KG vom 15. April 2011 zeuges vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer MSN 103, dessen Vermietung, Verleasung und dessen Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusam- Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset Finance GmbH & Co. KG vom 15. April 2011 menhängender Geschäfte, einschließlich des Liquiditäts- Konzeptionsvertrag mit HANSA TREUHAND Finance managements der Gesellschaft. GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG vom 2. September 2011 Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen, die geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder Marketings- und Vertriebsunterstützungsvertrag mit HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG vom 2. September 2011 damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HANSA TREU- Gesellschaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen HAND Finance GmbH & Co. KG vom 2. September 2011 sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat der Emittent nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres die Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung mit der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH vom 22. September 2011 folgenden Vereinbarungen und Verträge bis zum Zeitpunkt Mittelverwendungskontrollvertrag mit der AGR Treuhand- der Prospektaufstellung abgeschlossen: gesellschaft „Sky Cloud IV“ vom 22. September 2011. Leasingvertrag mit Emirates vom 20. September 2011 Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter der Führung der NORD/LB vom 21. September 2011 Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der NORD/LB vom 14. September 2011 und dazugehörende Vereinbarungen Platzierungsgarantievereinbarung mit Herrn Hermann Ebel vom 14. September 2011 Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom 20. September 2011 Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG vom 2. September 2011 Vertrag über die Vermittlung vom langfristigen Fremdkapital mit Doric Asset Finance GmbH & Co. KG vom 15. April 2011 176 Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Änderungen des Geschäftsverlaufs des Emittenten seit Abschluss des letzten Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. // GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN // TEIL D Geschäftsaussichten des Emittenten bis zum Ende des Der Leasingvertrag mit Emirates soll zunächst über zehn laufenden Geschäftsjahres Jahre laufen. Emirates hat darüber hinaus die Option, den Der Emittent wird voraussichtlich seine operative Tätigkeit Leasingvertrag zunächst um zwei Jahre und darauf folgend im Juni 2012 mit der Übernahme des Flugzeuges vom Typ um weitere drei Jahre zu verlängern. Ab Übernahme des Airbus A380-800 aufnehmen. Die Vermögens-, Finanz- und Flugzeuges hat die Fluggesellschaft eine monatliche Lea- Ertragslage des Emittenten ist durch den Kauf und die Ver- singrate von 1.566 TUSD und 455 TEUR für die ersten zehn mietung bzw. Verleasung des Flugzeuges bestimmt. Der Jahre sowie 525 TUSD und 479 TEUR für die weiteren zwei Kaufpreis beträgt 234 Millionen USD bzw. rund 175,94 Mil- Jahre an den Emittenten zu leisten. Bei Inanspruchnahme lionen EUR 1. Dieser wird teilweise durch das langfristige der zweiten Verlängerungsoption hat die Fluggesellschaft Darlehen mit einem Bankenkonsortium, unter der Führung eine monatliche Leasingrate von mindestens 570 TUSD und der NORD/LB (Laufzeit insgesamt zehn Jahre) i. H. v. bis zu 819 TEUR für weitere drei Jahre an den Emittenten zu zahlen. 145 Millionen USD finanziert. Zudem erhält der Emittent eine Leasingsonderzahlung i. H. v. 24 Millionen USD bzw. 1, Die weitere Geschäftsentwicklung des Emittenten wird im 18,05 Millionen EUR die bei Übernahme des Flugzeuges Wesentlichen von der Vermietung des Flugzeuges an zusätzlich zu den laufenden monatlichen Leasingraten vom Emirates und schließlich vom Zeitpunkt und der Höhe des Leasingnehmer zu zahlen ist. Der Restbetrag soll durch von Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen. Anlegern einzuwerbendes Einlagekapital gedeckt werden. Gemäß Prognose erfolgt die Platzierung des Einlagekapitals Aus heutiger Sicht wird die Beteiligungsgesellschaft in der bis zum 31. Dezember 2011. Sollte dies tatsächlich nicht der Lage sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finan- Fall sein, kann der Emittent bei Auslieferung des Flugzeuges ziellen Verpflichtungen zu erfüllen. ein Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der NORD/LB ziehen und dieses durch Einwerbung von Einlagekapital zurückführen. Sollte die Platzierung des Einlagekapitals bis zum 30. Mai 2012 nicht erfolgt sein, garantiert Herr Hermann Ebel im Rahmen einer Platzierungsgarantievereinbarung, sich in Höhe des fehlenden Betrages bis zu einer Summe von 51 Millionen EUR Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden Anteils an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen (vgl. auch Seite 112). 1 Umgerechnet mit einem Wechselkurs i. H. v. EUR/USD 1,33. 177 TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN 1. VERTRAGSABSCHLUSS, ERWERB UND züglich 5 % Agio auf diesen Betrag. In der Beitrittserklä- WESENTLICHE MERKMALE DER BETEILIGUNG rung finden sich auch die Zahlungsbedingungen. Die Gegenstand der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH& Zahlungen erfolgen in Euro. Co. KG (nachfolgend auch: Fondsgesellschaft) ist der Erwerb, die Vermietung, Verleasung und Verwertung eines 4. GEGEBENENFALLS ZUSÄTZLICH ANFALLENDE Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800. Die von KOSTEN den Anlegern eingebrachten Beteiligungsbeträge werden Beim Erwerb der Beteiligung fallen keine Liefer- oder zur Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der Versandkosten, zusätzliche Steuern oder Kosten an, die Erwerbsneben- und sonstigen Transaktionskosten durch nicht über den Unternehmer abgeführt werden oder dem den Emittenten verwendet. Die Anleger partizipieren an Anleger in Rechnung gestellt werden. Es können jedoch den Erlösen, die der Emittent aus der Überlassung des folgende zusätzliche Kosten Dritter anfallen: Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen späteren Verwertung des Flugzeuges erzielt. Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können für den Anleger Kosten Der auf Erwerb einer mittelbaren (treuhänderisch gehal- anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identi- tenen) Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft tätsnachweises. Wird die Identität durch beglaubigte gerichtete Vertrag kommt durch die Annahme der Bei- Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die trittserklärung des Anlegers (Auftraggebers) durch den Gebühren nach den Sätzen der beglaubigenden Behörde Treuhänder zustande. Es handelt sich um eine Euro- oder nach den für die Notare geltenden gesetzlichen Beteiligung. Der Anleger zahlt den in der Beitrittserklä- Regelungen. Im Fall des Rückgriffs oder der Durchfüh- rung genannten Euro-Betrag zzgl. Agio. Die Ergebnis- rung des Identitätsnachweises durch eine Bank, ein rechnungen, die lediglich eine Prognose darstellen, Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berech- finden sich auf Seite 72 ff. des Prospektes. Die übrigen tigte Stelle, richten sich die zusätzlichen Kosten nach Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen deren Gebührensätzen. aus dem Beteiligungsprospekt. Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungs2. VERTRAGLICHE MINDESTLAUFZEITEN UND verkehr können Bankkosten anfallen, die vom Anleger BEFRISTUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER zu tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen Höhe sich nach den Kostensätzen der beteiligten Ban- erstreckt sich auf den 31. Dezember 2028. ken richtet. Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung Im Übrigen können für den Anleger Kosten für Telefon, gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungs- Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen, die angebots, besteht nicht. sich nach den Kostensätzen der Telekommunikationsanbieter bzw. der Post richten. 3. GESAMTPREIS EINSCHLIESSLICH ALLER VERBUNDENEN PREISBESTANDTEILE UND Während der Laufzeit der erworbenen Beteiligung können ZAHLUNGSBEDINGUNGEN sich zusätzliche Kosten ergeben, die im Gesellschafts- Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der vertrag der Fondsgesellschaft sowie im Treuhandvertrag Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung im Einzelnen geregelt sind. Dazu gehören z. B. Kosten einzutragenden Kapitaleinlage (Beteiligungsbetrag) zu- bei Übertragung, Erbfall, Ausscheiden. 178 // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D 5. HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND 7. LEISTUNGSVORBEHALT AUFSICHTSBEHÖRDE Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle Geschäftstätigkeit der AGR Treuhandgesellschaft der Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu „Sky Cloud IV“ mbH, (Treuhänder): erbringen, ist nicht vereinbart. Hauptgeschäftstätigkeit ist die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten im eigenen Namen durch die Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften für Flugzeugbeteiligungen. 8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrages liegt deutsches Recht zugrunde. Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Wirtschafts- und Ordnungsamt, Klosterwall 2, Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über 20095 Hamburg das im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit den Anlegern 6. SPEZIELLE RISIKEN UND ERTRÄGE ebenfalls nicht vereinbart. Die Anlage unterliegt wegen ihrer spezifischen Merkmale und der durchzuführenden Vorgänge speziellen Risiken. 9. VERTRAGSSPRACHE Der Preis der Anlage unterliegt Schwankungen auf dem Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformatio- Finanzmarkt, auf die weder Anbieter noch Treuhänder nen sowie die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung oder Fondsgesellschaft nach der Schließung des Fonds des Anlegers verpflichten, während der Laufzeit des Einfluss haben. Vertrages zu kommunizieren, ist deutsch. Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf 10. AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE- UND dem Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteili- RECHTSBEHELFSVERFAHREN gung“ dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Insbeson- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzver- dere sind folgende Risiken zu nennen, die vor allem auf trägen betreffend Finanzdienstleistungen kann sich ein den nachstehend bezeichneten Prospektseiten näher Anleger, der sich nicht zum Zweck seiner gewerblichen erläutert werden: oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beteiligt hat Übernahmerisiko (Seite 26) (Verbraucher), schriftlich unter kurzer Schilderung des Neuentwicklungsrisiko (Seite 27) Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis Marktrisiko (Seite 24) der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an folgende Betriebskostenrisiken (Seite 18 f.) öffentliche Schlichtungsstelle wenden, wobei er zu ver- Risiko bei der Veräußerung des Flugzeuges (Seite 17 f.) sichern hat, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, Währungsrisiken (Seite 17) keine Schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streit- Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung (Seite 23) beilegung betreibt, angerufen und auch keinen außerge- Änderungen der gesetzlichen, insbesondere steuer- richtlichen Vergleich mit dem jeweiligen Beschwerdegeg- rechtlichen, Rahmenbedingungen ner abgeschlossen hat: (Seite 21 f., 23, 25) Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Modifikationen am Flugzeug (Seite 19) Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main. Bonitätsrisiko (Seite 25) Leasingraten-Risiko (Seite 27) Einzelheiten finden sich unter www.bundesbank.de In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. 179 TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // Alle Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten mit den Der Geschäftsführende Kommanditist ist berech- unter Ziff. 14 a) und c) genannten Anbietern oder der tigt, einen Kommanditisten nach § 21 Ziff. 2 des Fondsgesellschaft die Gesellschaftsvertrages durch schriftliche, einsei- Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., tige Kündigungserklärung fristlos aus der Gesell- Postfach 640222, 10048 Berlin, schaft auszuschließen, wenn einer der folgenden mit einer Beschwerde anzurufen und ein Schlichtungs- wichtigen Gründe vorliegt: verfahren einzuleiten. Gegenstand des Verfahrens kön- (i) Über das Vermögen des betreffenden Kom- nen das durch eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft manditisten wurde ein Insolvenzverfahren zwischen Beschwerdeführerin und Beschwerdegegner eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten begründete rechtliche Verhältnis sowie die mit der Verwaltung der Fondsbeteiligung im Zusammenhang ste- Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt; (ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den henden Sachverhalte, mit Ausnahme von Gesellschafter- Anteil des betreffenden Kommanditisten beschlüssen oder kaufmännischen Entscheidungen, sein. betrieben; Die Beschwerde ist schriftlich mit vorhandenen Unterla- (iii) der betreffende Kommanditist leistet eine gen und einer kurzen Sachverhaltsschilderung einzurei- Ausgleichszahlung gemäß § 7 Abs. 2 des chen. Ihr ist die Versicherung beizufügen, dass die Strei- Gesellschaftsvertrages trotz schriftlicher tigkeit weder bei Gericht noch einer anderen Güte- oder Mahnung und angemessener Nachfristset- Schlichtungsstelle anhängig ist und auch noch kein zung durch den Geschäftsführenden Kom- anderweitiger außergerichtlicher Vergleich abgeschlos- manditisten unter Androhung des Ausschlus- sen worden ist. Außerdem muss der Anleger sich damit einverstanden erklären, dass die Ombudsstelle mit dem ses aus der Gesellschaft nicht; (iv) der betreffende Kommanditist erfüllt seine Beschwerdegegner zum Zweck der Streitbeilegung in Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung Kontakt tritt und dessen Informationen verwendet. seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist- Einzelheiten finden sich unter setzung durch den Geschäftsführenden Kom- www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de manditisten unter Androhung des Ausschlusses aus der Gesellschaft nicht; 11. SICHERUNGSSYSTEME (v) beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht. gleichzeitig in die Kommanditistenstellung des verstorbenen Kommanditisten bei der 12. VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSSTRAFEN a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft: Gesellschaft eintreten; (vi) der betreffende Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Anforderung nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Jeder Kommanditist kann die Fondsgesellschaft nach § 21 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Treugeber; (vii) bei dem Kommanditisten liegt eine der in § 3 Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezem- Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages genannten ber 2028, kündigen. Die Kündigung hat gegenüber Voraussetzungen vor oder dem Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen. Sie bedarf der Schriftform. 180 Gesellschaft, andere Gesellschafter oder (viii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor. // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von Zum einen kann die Kündigung mit einer Frist von zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Geschäfts- sechs Monaten zum Kalenderjahresende, frühes- führenden Kommanditisten vom Eintritt eines der tens jedoch zum 31. Dezember 2028, erfolgen. Die vorstehend unter Ziffer (i) bis (viii) genannten Kündigung bedarf der Schriftform. wichtigen Grundes erklärt werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v) genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage der Legitimation der Erben gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage einer öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimationsurkunde gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten. Der Kommanditist scheidet mit Zugang der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene Kommanditist innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Ausschließungserklärung die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter ausgesetzt. Die Folge eines Ausschlusses aus wichtigem Grund bzw. einer ordentlichen Kündigung ergeben sich aus § 21 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. b) Kündigung des Treuhandvertrages mit der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH (Treuhänder): Zum anderen ist die Kündigung des Treuhandvertrages jederzeit durch den Treugeber möglich, um in die Stellung eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft zu wechseln. Diese Kündigung erfolgt gegenüber dem Treuhänder ebenfalls schriftlich und wird erst wirksam, wenn der kündigende Treugeber durch Handelsregistereintragung in die Stellung eines Kommanditisten gelangt ist. Die Voraussetzungen dieser Kündigung richten sich nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. Danach ist der Wechsel in die Stellung eines Kommanditisten erst zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirksam geworden; (ii) der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrages erhöht und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen; (iii) der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag samt Agio bei der Gesellschaft gemäß § 4 des Treuhandvertrages in voller Höhe geleistet; (iv) der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kommanditisten und/oder dem Treuhänder eine umfassende, unwiderrufliche und über den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht zu übergeben. Die Vollmacht muss den Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und zur Erteilung von Untervollmachten berechtigen. Die Rechtsfolgen der ordentlichen Kündigung Der Treuhandvertrag kann gemäß § 7 Ziff. 1 des ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages in Treuhandvertrages aus zwei Gründen gegenüber Verbindung mit den einschlägigen Regelungen dem Treuhänder ordentlich gekündigt werden: des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. 181 TEIL D // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // Darüber hinaus kann der Treuhänder das Treu- Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von handverhältnis gegenüber dem Treugeber aus zwei (2) Monaten nach Kenntnis des Treuhänders wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen. vom Eintritt eines der vorstehend unter Ziffer (i) Wichtige Gründe ergeben sich nach § 13 Ziff. 1 des bis (viii) genannten wichtigen Grundes erklärt wer- Treuhandvertrages aus einer entsprechenden den. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v) Anwendung des § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsver- genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vor- trages der Fondsgesellschaft. Es handelt sich um lage der Legitimation der Erben gemäß § 11 Abs. 1 folgende Gründe: des Treuhandvertrages gegenüber dem Treuhän- (i) Über das Vermögen des betreffenden Treuge- der bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit bers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet der Vorlage einer öffentlich beglaubigten Überset- oder die Eröffnung eines beantragten Insol- zung der Legitimationsurkunde gegenüber dem venzverfahrens mangels Masse abgelehnt; Treuhänder. (ii) die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil des betreffenden Treugebers betrieben; (iii) der betreffende Treugeber leistet eine Aus- gung aus der Gesellschaft aus. gleichszahlung entsprechend § 7 Abs. 2 des Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft Anteil im Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschlie- trotz schriftlicher Mahnung und angemesse- ßung unwirksam, wenn der betroffene Treugeber ner Nachfristsetzung durch den Treuhänder innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Aus- unter Androhung des Ausschlusses aus der schließungserklärung die Abwendung der einge- Gesellschaft nicht; leiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach- (iv) der betreffende Treugeber erfüllt seine Ver- gewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist werden pflichtung zur vollständigen Einzahlung seiner alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz schriftlicher Rechte und Pflichten sowie Zahlungen aus dem Mahnung und angemessener Nachfristset- Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für und zung unter Androhung seines Ausschlusses gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter nicht; ausgesetzt. (v) beim Tod eines Treugebers, wenn die Erben oder die Vermächtnisnehmer nicht gleichzeitig in die Kommanditistenstellung des verstorbenen Treugebers bei der Gesellschaft eintreten; (vi) der betreffende Treugeber kommt seinen Pflichten entsprechend § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft nach schriftlicher Anforderung nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesellschafter oder Treugeber; (vii) bei dem Treugeber liegt eine der in § 3 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft genannten Voraussetzungen vor oder (viii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor. 182 Der Treugeber scheidet mit Zugang der Kündi- Die Folgen einer Kündigung aus wichtigem Grund ergeben sich aus § 13 des Treuhandvertrages. c) Vertragsstrafen sind nicht vereinbart. 13. WIDERRUFSRECHT Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Fernabsatzgeschäft (§ 312b BGB) oder ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Darlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist. Besteht ein Widerrufsrecht, so ergeben sich seine Einzelheiten, insbesondere seine Ausübung und seine Rechtsfolgen, aus der den Prospektunterlagen beiliegenden Widerrufsbelehrung. // INFORMATIONEN BEI FERNABSATZVERTRÄGEN // TEIL D 14. VERTRAGS- UND GESCHÄFTSKONTAKTE DES ANLEGERS a) Prospektverantwortlicher und Anbieter: HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, vertreten durch den Komplementär, die Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow, Anschrift aller: An der Alster 9, 20099 Hamburg und Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, vertreten durch den Komplementär, die Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Reber, Dr. Peter E. Hein und Mark Lapidus, Anschrift aller: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main b) Treuhänder: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Kloss und Rüdiger Dornhof, Anschrift aller: Brandstwiete 4, 20457 Hamburg c) Emittent: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführenden Kommanditisten, die Doric Flight Management 16 GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein, Anschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main sowie Sönke Fanslow, dessen geschäftliche Anschrift: c/o HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer ergeben sich für Prospektverantwortliche und Anbieter, Treuhänder und den Emittenten aus der „Übersicht der beteiligten Partner“ auf Seite 127 ff. des Prospektes. 183 DER AIRBUS A380 HAT EINE MAXIMALE // SCHUBKRAFT // MIT ENGINE ALLIANCE TRIEBWERKEN 1 VON: 311 kN 1 pro Triebwerk // LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG BEITRITTSERKLÄRUNG Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und ggfs. der Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch den Treuhandkommanditisten wirksam. Sie erhalten sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück. MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER Anleger beteiligen sich am Emittenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder, der hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der jeweiligen Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in die Stellung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe § 7 Abs. 1 des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 10 EUR je volle 1.000 EUR der Kapitaleinlage, dies entspricht 1 % der vom Gesellschafter übernommenen Kapitaleinlage. ANGEBOT Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Um nicht in den Anwendungsbereich des Bank- und Börsenaufsichtsrechts der USA zu gelangen, kann dem Emittenten eine Person nur beitreten, für die auszuschließen ist, dass es sich um eine „US-Person“ im Sinne des United States Securities Act of 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) handelt. Das Angebot richtet sich deshalb insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger der USA sind, dort wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) verfügen und aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten haben. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften, die nach dem Recht der USA errichtet worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B. Trusts), die in den USA steuerpflichtig sind (siehe Seite 138, § 3 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages). IDENTIFIKATION Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes („GwG“) zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die notwendige Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei persönlicher Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND Finance autorisierten Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z. B. durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen zu lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger seine Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z. B. durch eine beglaubigte Ausweiskopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist die beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen. 185 TEIL E // LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // ENTGEGENNEHMENDE STELLE VON ZEICHNUNGEN AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4, 20457 Hamburg Telefon: 040 32 57 45 0 Telefax: 040 32 57 45 48 HINWEIS: Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios muss nach den Regelungen des Geldwäschegesetzes unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners lautenden Konto erfolgen. Weitere Informationen zum Thema „Geldwäsche-Gesetz“, insbesondere ein Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht Ihrem Vermittler zum Download unter www.hansatreuhand.de bereit. ZAHLSTELLE 1 (Auszahlungen an die Kommanditisten) AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4, 20457 Hamburg ZAHLSTELLE 2 (Bereithaltung und kostenlose Ausgabe des Verkaufsprospektes) HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG An der Alster 9, 20099 Hamburg und Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main Möglichkeit zum Download unter www.hansatreuhand.de sowie unter www.doricassetfinance.com ZAHLUNGSWEISE Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der nachfolgenden Seite genannte Treuhandkonto nach Aufforderung durch den Treuhänder. Die Zahlung ist in EUR zu leisten. Etwaige Kosten der Überweisung sind vom Anleger zu tragen. EINZAHLUNGSTERMINE 100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Maßgabe des Zeichnungsscheins. HINWEIS Sofern die vorgenannte Einzahlung ihrer Höhe und Fälligkeit nach nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet wird, kann sich dies negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis auswirken. 186 // LEITFADEN ZUR ZEICHNUNG // TEIL E AUSSCHÜTTUNGEN Die Ausschüttungen erfolgen in Euro. Hierfür ist ein entsprechendes Bankkonto vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren für die Gutschrift der Ausschüttungen auf dem Bankkonto oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als Euro sind vom Anleger zu tragen. TREUHÄNDER AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4, 20457 Hamburg Telefon: 040 32 57 45-0 TREUHANDKONTO AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg BLZ 201 200 00 Konto-Nr.: 00 59935 007 IBAN: DE72 2012 0000 0059 9350 07 S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH HERAUSGEBER 1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG An der Alster 9, 20099 Hamburg Telefon: 040 30 95 91-0 Telefax: 040 30 95 91-11 Internet: http://www.hansatreuhand.de E-Mail: [email protected] 2. Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG Berliner Straße 114, 63065 Offenbach Telefon: 069 24 75 59-0 Telefax: 069 24 75 59-89 Internet: http://www.doricassetfinance.com E-Mail: [email protected] VERTRIEBSHINWEIS Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten der im Prospekt genannten Gesellschaft auf. AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG © Copyright HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Offenbach 187 TEIL E // HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT // HAFTUNGS- UND ANGABENVORBEHALT HAFTUNGSVORBEHALT Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung gilt folgende Haftungsregelung: Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und Anlageberater und des Treuhänders für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig verletzt oder es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen. Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet. Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich der vorstehenden Absätze ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung. Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht. ANGABENVORBEHALT Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung (22. September 2011) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot erwähnten Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen. 188 // MUSTER HANDELSREGISTER VOLLMACHT // TEIL E MUSTER HANDELSREGISTERVOLLMACHT REGISTER VOLLMACHT Ich, der/die Unterzeichner(in) Name Vorname Straße PLZ / Ort Geburtsdatum werde der Kommanditgesellschaft in Firma Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach (HRA 41217), als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von EUR unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten. Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des § 181 BGB der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH VOLLMACHT, 1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten Haftsumme anzumelden, 2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der vorgenannten Kommanditgesellschaft vorzunehmen; davon ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage. Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden Kommanditanteils durch einen Testamentsvollstrecker zu erteilen. Die Vollmacht ermächtigt im Fall der Sonderrechtsnachfolge zur Abgabe von Abfindungserklärungen gegenüber dem Registergericht. Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich. Ort, Datum notariell beglaubigte Unterschrift Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig. 189 DER AIRBUS A380 IST EINES DER LÄNGSTEN PASSAGIERFLUGZEUGE DER WELT. DIE // GESAMTLÄNGE // BETRÄGT: 72,72 m // BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN A -Check Unter einem A-Check versteht man einen planmäßigen Check des Flugzeuges und seiner Komponenten alle 400 bis 700 Flugstunden. Das ist etwa alle zwei Monate der Fall. A-Checks finden meist über Nacht im Hangar statt und beinhalten eine Überprüfung der technischen Systeme sowie kleinere Wartungsaktivitäten der Kabine. AED Dirham = Währung der Vereinigten Arabischen Emirate Afa Absetzung für Abnutzung Agio Ausgabeaufschlag, Teil der Vermittlerprovision AVIONIK Steht für die Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines Flugzeuges einschließlich der Fluginstrumente, wie z. B. Flugüberwachungssysteme, Flight Management System. BFE Buyer Furnished Equipment: Dies entspricht zum Großteil der Innenausstattung eines Flugzeuges, die von der jeweiligen Fluggesellschaft für das eigene „Branding“ meist selbst, unabhängig vom Flugzeughersteller, zusammengestellt wird. Dazu gehört auch das Inflight Entertainment System. C-Check Ein C-Check stellt eine detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur und einen gründlichen Test der Systeme unter teilweiser Freilegung der Flugzeugverkleidung dar. Ein C-Check ist je nach Flugzeugtyp etwa alle 15 bis 24 Monate durchzuführen und dauert etwa ein bis zwei Wochen. Codesharing Das Codesharing ist ein Verfahren im Luftverkehr, bei dem sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. DBA-VAE Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. 191 TEIL F // BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // D-Check GCAA Der D-Check wird meist als Ausdruck genutzt für eine The General Civil Aviation Authority: Die Luftfahrtbehörde Generalüberholung des Flugzeuges. Er findet alle acht bis der Vereinigten Arabischen Emirate. zwölf Jahre statt, bedeutet einen erheblichen Aufwand an Arbeitsstunden und Material und beinhaltet eine detaillierte Half Life Zustand Inspektion der Flugzeugstruktur und einen gründlichen Bezeichnet in Bezug auf Wartungsarbeiten einen Zustand Test der Systeme unter Freilegung der Flugzeugverkleidung. des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, der bedeutet, Für einen D-Check muss eine Fluglinie eine Maschine für dass ein Betriebsstundenzustand der wesentlichen Trieb- ca. vier bis sechs Wochen aus dem Flugbetrieb nehmen. werks- und Flugzeugbauteile vorliegt, der sich zwischen zwei großen Wartungsintervallen bewegt (50 % „abgenutzt“ EASA seit der letzten großen Wartung und 50 % „noch zu nutzen“ European Aviation Safety Agency: Die Europäische Agentur bis zur nächsten großen Wartung). Dies ist oft eine Referenz für Flugsicherheit. für Flugzeugbewertungen, d. h. dies entspricht einer theoretischen Referenzgröße. Der tatsächliche Zustand eines Flug- ETOPS zeuges wird sich davon meist unterscheiden, was wiederum Extended range Twin engine Operation Performance Stan- bedeutet, dass eine korrekte Bewertung den tatsächlichen dards: Regularien der ICAO, die es Verkehrsflugzeugen mit Zustand des Flugzeuges mit einbezieht und dadurch die nur zwei Triebwerken erlauben, Strecken, bei denen der Referenzgröße entsprechend angepasst wird. nächst gelegene Flughafen mehr als eine bestimmte Anzahl Flugminuten (z. B. 180) entfernt ist, mit nur einem funktions- IATA tüchtigen Triebwerk zu fliegen. International Air Transport Association: Internationaler Dachverband der Fluggesellschaften, gegründet im April 1945 in FAA Havanna, Kuba. Federal Aviation Administration: Die Bundesluftfahrtbehörde der USA. Sie ist als Behörde ein administrativer Teil des ICAO US-Verkehrsministeriums mit Sitz in der Hauptstadt International Civil Aviation Organization: Internationale Zivil- Washington D. C. luftfahrtorganisation, die unter dem Dach der Vereinten Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr Full Life Zustand erarbeitet. Bezeichnet einen Zustand des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, bei dem seit der letzten großen Wartung ein ISTAT Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks- und International Society of Transport Aircraft Trading: Internatio- Flugzeugbauteile von null („zero hours“) erreicht wird. Dieser nale Luftfahrtorganisation, die Standards für den Kauf und Zustand des Flugzeuges kann physisch durch entsprechen- Verkauf von Verkehrsflugzeugen festgelegt hat, eingeschlos- de Wartungsmaßnahmen oder über eine monetäre Kompen- sen Wertgutachten und einem Moralkodex. sationszahlung erreicht werden. Eine monetäre Kompensationszahlung entspricht einer Entschädigungsleistung für die Abnutzung des Flugzeuges seit der letzten großen Wartung. 192 // BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN // TEIL F kN Wet lease kN = Kilonewton: Maßeinheit für Kraft. Prospektbezogen – Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten Einheit zur Angabe der Leistungsfähigkeit eines Flugzeug- eines Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinen- triebwerkes. personal, Wartung und Versicherung von einer anderen Fluggesellschaft bezeichnet. LIBOR London Interbank Offered Rate: Nachfrageseitiger Referenz- Widebody zinssatz, zu dem Banken am Interbankenmarkt in London Bezeichnung für Flugzeuge mit einem großen Rumpfdurch- bereit sind, Geldkredite anzubieten (Angebotszinssatz). messer und zwei Gängen zwischen den Sitzreihen. Macrobody Der A380 übertrifft mit seiner Standardkonfiguration von 525 Sitzen die bislang größte Sitzplatzkapazität der Boeing 747 („Jumbo-Jet“) und bildet damit ein neues Segment. Mach Mach-Zahl ist eine physikalische und dimensionslose Kennzahl der Fluggeschwindigkeit. Narrowbody Bezeichnung für Flugzeuge mit einem geringen Rumpfdurchmesser und einem Gang zwischen den Sitzreihen. RPK Revenue Passagener Kilometer: Anzahl der Passagiere multipliziert mit den von ihnen geflogenen Kilometern pro Jahr. Sitzplatzauslastungsfaktor Prozentsatz der Höhe der Auslastung eines Flugzeuges (100 % = Vollauslastung, das heißt alle Sitzplätze sind besetzt). VAE Vereinigte Arabische Emirate 193 TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC DORIC DORIC DORIC FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS GMBH & CO. KG Investitionsobjekt Wesentliche Vertragspartner Prognosezeitraum Prospektherausgabe Fondswährung Airbus A340-600 Virgin Atlantic Airways Ltd. 2006 – 2026 November 2006 USD ZWEITE VIERTE FÜNFTE GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG Airbus A330-200 Air Mauritius Ltd. Airbus A380-800 Singapore Airlines Ltd. 2008 – 2026 März 2008 USD Boeing 777-300ER Emirates 2007 – 2024 Oktober 2007 EUR 2009 – 2026 September 2008 USD SOLL-IST-VERGLEICH SOLL Investitionsvolumen (inkl. Agio) Eigenkapital 6 Darlehensstand7 Liquidität Einnahmen 8 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2010 2010 kumuliert Ausgaben 9 2010 kumuliert Überschuss/ 2010 Betriebsergebnis kumuliert Tilgungen7 2010 kumuliert Ausschüttung 2010 kumuliert Ausschüttung in % 10 2010 kumuliert Steuerliches Ergebnis 2010 der Gesellschaft kumuliert Steuerbe(–)/ -entlastung (+) 11 kumuliert IST 120.466 64.257 31.061 8.981 13.528 57.954 2.240 11.364 11.288 46.590 4.545 18.939 5.141 20.562 8,00 32,00 1.495 4.389 120.466 64.257 31.061 10.239 12.768 55.475 671 7.143 12.097 48.331 4.545 18.939 6.426 19.239 10,00 34,00 1.49512 2.41712 – 3,03 % – 1,46 % SOLL SOLL1 IST SOLL 74.317 35.320 32.152 494 6.057 19.122 1.828 5.994 4.229 13.128 1.733 5.079 2.472 7.417 7,00 21,00 – 1.928 – 6.576 65.732 31.270 28.667 423 5.455 16.771 1.742 5.549 3.713 11.222 1.487 4.232 2.189 6.567 7,00 21,00 – 1.729 – 5.668 65.732 223.213 31.270 98.300 28.667 99.811 510 2.599 5.389 20.839 16.695 58.859 1.735 5.735 5.507 16.668 3.653 15.104 11.188 42.191 1.487 7.616 4.232 20.189 2.189 7.127 6.275 17.520 7,00 7,25 21,00 21,75 – 1.72912 – 3.402 – 5.68212 – 12.382 – 0,17 % – 0,17 % – 0,14 %13 – 0,13 % IST SOLL SOLL2 223.213 183.840 183.665 98.300 90.900 88.200 99.811 81.802 81.702 2.717 1.870 136 20.664 15.797 15.119 58.614 26.998 24.121 5.737 5.132 4.688 16.689 8.382 7.151 14.928 10.666 10.431 41.924 18.616 16.971 7.616 4.240 4.577 20.189 6.593 6.753 7.127 6.363 5.689 18.399 12.726 9.685 7,25 7,00 7,00 21,75 14,00 14,00 – 3.40212 – 4.372 – 4.302 – 7.40412 – 6.191 – 6.651 – 0,09 %13 – 0,39 % 0,00 % IST 183.638 88.174 81.702 142 15.120 24.123 4.756 7.242 10.365 16.882 4.577 6.753 5.721 9.685 7,00 14,00 – 4.30212 – 5.79912 0,05 %13 Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben. Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor. 11 12 13 14 15 Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG wurde der aktualisierte Investitions- und Finanzierungsplan in einem „Doric Informiert” vom 20. Dezember 2007 veröffentlicht; Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des „Doric Informiert”. Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Fünfte GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 2. Juli 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Sechste GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 22. Januar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Achte GmbH & Co. KG wurde der aktualisierte Investitions- und Finanzierungsplan durch den Prospektnachtrag vom 25. Mai 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Die aktualisierte Liquiditätsplanung war nicht Gegenstand des Prospektnachtrages. Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 7. Dezember 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. 194 // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F SOLL DORIC DORIC DORIC DORIC FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS FLUGZEUGFONDS SECHSTE ACHTE NEUNTE ELFTE GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG Airbus A380-800 Emirates Boeing 777-300ER Cathay Pacific Airways Ltd. Airbus A380-800 Emirates Airbus A320-200 AirAsia Berhad 2009 – 2027 Oktober 2009 EUR 2010 – 2027 November 2009 EUR 2010 – 2024 Oktober 2010 EUR 2009 – 2028 Januar 2009 USD SOLL3 IST SOLL SOLL4 IST SOLL IST SOLL SOLL5 IST 164.878 68.550 87.974 1.340 16.435 17.805 5.852 6.440 10.583 11.365 4.927 4.927 4.970 5.384 7,25 14,50 – 3.456 – 3.882 161.691 68.550 84.914 1.744 15.989 17.321 5.521 6.109 10.468 11.212 4.800 4.800 4.912 5.058 7,25 14,50 – 3.203 – 3.646 161.691 68.550 84.914 1.791 15.994 17.329 5.532 6.129 10.462 11.200 4.800 4.800 4.884 5.026 7,25 14,50 – 3.20312 – 3.17112 109.895 51.250 50.117 1.060 8.866 14.782 1.462 3.113 7.404 11.668 2.747 4.269 3.406 3.406 7,25 7,25 – 2.488 – 4.496 109.736 50.000 50.117 1.061 8.865 14.781 1.585 3.122 7.280 11.659 2.747 4.269 1.946 1.947 7,25 7,25 – 2.747 – 4.548 109.746 50.009 50.117 1.281 8.878 14.795 1.571 3.112 7.308 11.683 2.747 4.269 1.932 1.932 7,25 7,25 – 2.74612 – 4.83912 142.369 42.550 97.692 1.126 1.241 1.241 684 684 557 557 0 0 25 25 8,25 8,25 – 487 – 487 142.36914 42.55014 97.692 1.800 1.285 1.285 55 55 1.230 1.230 0 0 0 0 8,25 8,25 – 48712 – 48712 50.097 22.950 23.622 650 4.410 9.161 1.566 3.227 2.844 5.934 1.222 2.378 1.607 2.845 7,00 14,00 – 1.298 – 3.032 49.935 21.600 23.622 198 4.352 9.068 1.566 3.257 2.786 5.811 1.222 2.378 1.378 1.464 7,30 14,60 – 1.542 – 3.397 49.904 21.348 23.622 343 4.358 9.075 1.562 3.249 2.796 5.826 1.222 2.378 1.166 1.249 7,40 14,70 – 1.54212 – 2.34012 0,00 % 0,00 % 0,00 %13 0,00 % 0,00 % 0,00 %13 0,00 % 0,00 %13 -0,05 % 0,00 % 0,00 %13 16 17 18 19 10 11 12 13 14 Ohne Agio. Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung. Einnahmen inkl. Zinseinnahmen. Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist. Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 % unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt. Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen. Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen. Die Beteiliungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Neunte GmbH & Co. KG befand sich bis Anfang 2011 noch in Platzierung. 195 TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT DORIC FLUGZEUGFONDS ZWÖLFTE GMBH & CO. KG MS JAVA REEDEREI M. LAUTERJUNG GMBH & CO. KG MS BORNEO REEDEREI M. LAUTERJUNG GMBH & CO. KG Airbus A380-800 Massengutschiff Cape-Size-Klasse Massengutschiff Cape-Size-Klasse 2006 – 2028 Oktober 2006 – USD 2006 – 2029 Dezember 2006 – USD Investitionsobjekt Wesentliche Vertragspartner Emirates Prognosezeitraum Prospektherausgabe Vermietungsstand Immobilien 31.12.2010 Fondswährung 2009 – 2028 September 2009 – EUR SOLL-IST-VERGLEICH SOLL1 SOLL Investitionsvolumen (inkl. Agio) Eigenkapital 8 Darlehensstand 9 Liquidität Einnahmen 10 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2010 2010 kumuliert Ausgaben 11 2010 kumuliert Überschuss/ 2010 Betriebsergebnis kumuliert Tilgungen 9 2010 kumuliert Ausschüttung 2010 kumuliert Ausschüttung in % 12 2010 kumuliert Steuerliches Ergebnis 2010 der Gesellschaft kumuliert Steuerbe(–)/ -entlastung (+) 13 kumuliert IST SOLL SOLL2 164.543 68.350 87.874 1.218 16.486 17.860 5.082 6.470 11.404 11.391 4.902 4.902 4.955 5.368 7,25 7,25 – 2.642 – 3.858 160.402 68.350 84.363 1.978 16.054 16.054 5.742 5.742 10.312 10.312 4.272 4.272 3.845 3.845 7,25 7,25 – 3.790 – 3.790 160.585 68.525 84.363 2.228 16.054 16.054 5.721 5.721 10.333 10.333 4.272 4.272 2.538 2.538 7,25 7,25 – 3.79014 – 3.79014 37.329 24.541 9.280 748 5.547 12.754 2.414 5.466 3.133 7.288 1.160 2.320 1.963 5.033 8,00 20,51 49 106 26.491 24.265 0 944 0 0 0 0 0 0 0 0 971 971 4,00 4,00 0 0 0,00 % 0,00 % 0,00 %16 – 0,19 % 0,00 % IST 26.491 24.265 0 3.889 26 1.413 150 590 – 124 823 0 0 972 1.365 5,63 5,63 014 – 5.92314 – 10,82 % SOLL SOLL3 37.696 24.891 9.570 769 5.547 11.004 2.413 4.672 3.134 6.332 1.160 2.030 1.991 4.516 8,00 18,14 49 90 26.469 24.244 0 945 0 0 0 0 0 0 0 0 970 970 4,00 4,00 0 0 – 0,16 % 0,00 % IST 26.469 24.244 0 3.843 159 992 138 491 21 501 0 0 971 1.162 4,00 4,79 0,0014 – 6.72914 – 12,30 % Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben. Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor. 11 12 13 14 15 Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 3. Februar 2010 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für die Beteiligungsgesellschaft MS Java Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“ am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition. Für die Beteiligungsgesellschaft MS Borneo Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert“ am 16. April 2010 veröffentlicht. Dieser beinhaltet die wirtschaftlichen Eckdaten der getätigten Ersatzinvestition. Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte nach Übernahme des Parkbetriebs in einem „Doric Informiert“ vom 23. Dezember 2010 veröffentlicht. Diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Die IST-Werte entsprechen der Anlegerinformation „Zwischenbericht“ vom 24. Juni 2011 und basieren zu diesem Zeitpunkt auf noch nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigten Zahlen. Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. 196 // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – DORIC GRUPPE // TEIL F GENO BIOENERGIE LEASINGFONDS ERSTE GMBH & CO. KG GENO 7 NEWGATE STREET GMBH & CO. KG GENO LION PLAZA GMBH & CO. KG DORIC TRANSPORTFOLIO Bioenergiepark Penkun Immobilie 7 Newgate Street, London Mieter AXA Investment Managers SA 2005 – 2022 Oktober 2005 100 % GBP Immobilienkomplex Lion Plaza, London Mieter White & Case und AXA UK plc 2006 – 2022 März 2006 100 % GBP Mobilienfonds NAWARO Bioenergie AG 2006 – 2026 August 2006 – EUR SOLL SOLL4 IST4 103.110 98.200 0 10.151 11.006 37.264 1.303 19.392 9.702 17.872 0 0 10.802 27.005 11,00 27,50 4.175 12.003 103.110 98.200 0 11.732 25.979 25.979 19.847 19.847 6.133 6.133 0 0 5.308 5.308 5,50 5,50 871 – 2.856 103.110 98.200 0 10.015 25.813 25.813 21.345 21.345 4.468 4.468 0 0 5.308 5.308 5,50 5,50 87114 – 2.85614 – 5,42 % 1,29 % 1,29 % 16 17 18 19 10 11 12 13 14 15 16 SOLL SOLL5 82.595 53.900 26.000 628 4.242 19.776 1.197 4.886 3.044 14.891 0 0 2.830 13.795 5,25 31,50 2.088 6.970 81.722 36.450 43.450 712 4.386 19.899 2.416 7.659 1.970 12.240 0 0 1.914 8.493 5,25 31,50 1.220 2.522 – 0,29 % – 0,41 % IST 81.731 36.458 43.450 319 3.548 18.960 2.395 7.651 1.152 11.308 0 0 1.457 8.029 4,00 30,25 30315 1.30115 – 0,23 % SOLL SOLL6 IST 268.500 170.000 90.000 3.260 14.016 59.885 3.729 9.531 10.287 50.354 0 0 10.200 43.350 6,00 30,00 5.677 5.159 263.799 111.240 146.997 4.994 14.144 60.793 7.112 17.485 7.031 43.308 0 0 6.674 23.566 6,00 30,00 1.757 – 14.263 263.799 111.240 146.997 6.087 11.528 57.955 6.812 18.141 4.716 39.814 0 0 4.450 21.074 4,00 28,00 – 2.67015 – 20.93915 – 0,64 % – 0,46 % – 0,25 % Doric Erste Aviation u. Navigation GmbH & Co. KG 2009 – 2030 Oktober 2008 – USD SOLL SOLL7 IST 42.000 40.000 0 278 2.667 4.110 243 481 2.424 3.629 0 0 2.500 4.375 6,25 12,50 154 472 10.500 10.000 0 188 635 779 61 39 574 740 0 0 625 808 6,25 13,25 23 29 7.329 6.978 0 57 402 525 34 10 369 514 0 0 423 566 6,25 13,25 014 – 9214 – 0,35 % – 0,02 % 0,58 %16 Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Lion Plaza GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 11. August 2008 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für das Doric TransPortFolio wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 02. Oktober 2009 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Ohne Agio. Beinhaltet nicht, ggf. abweichend vom Vorjahr, die kurzfristige Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals im Laufe der Platzierung. Einnahmen inkl. Zinseinnahmen. Ausgaben ohne Tilgung und Zinszahlungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitanteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist. Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wurde ab 2009 ein Steuersatz von 25 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 % unterstellt. Ggf. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt. Das steuerliche Ergebnis 2010 wurde geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen. Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2009/2010 angegeben. Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste zum Teil nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Aufgrund der Abgeltungsteuer kann es zu einer geringen Steuerbelastung kommen. 197 TEIL F // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE // LEISTUNGSBILANZ 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE (Stand: September 2011) WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (MIT PROSPEKT-DATEN) INVESTITION UND FINANZIERUNG Eigenkapital (ohne Agio) Fremdkapital Gesamtinvestitionsvolumen TEUR TEUR TEUR PROSPEKT 694.403 890.939 1.585.343 IST 698.308 890.939 1.589.247 ABWEICHUNG NETTOCHARTERERLÖSE 1 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TEUR TEUR TEUR 1.489.910 225.550 1.715.460 1.433.432 119.186 1.552.618 – 162.842 BETRIEBSÜBERSCHUSS2 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TEUR TEUR TEUR 770.403 130.572 900.975 792.456 29.789 822.245 – 78.730 LIQUIDITÄT 3 per 31.12.2010 TEUR 21.630 15.235 – 6.395 AUSSCHÜTTUNGEN 4 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TEUR TEUR TEUR 343.387 66.547 409.934 278.926 11.991 290.917 – 119.017 JAHRESTILGUNG 2010 TUSD 68.737 50.926 – 17.811 HYPOTHEKENSTAND per 31.12.2010 TUSD 489.102 442.588 46.514 ABWEICHUNG 3.903 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG USD-SCHIFFSFONDS (HS MEDEA) INVESTITION UND FINANZIERUNG Eigenkapital (ohne Agio) Fremdkapital Gesamtinvestitionsvolumen TUSD TUSD TUSD PROSPEKT 24.200 33.000 57.200 IST 24.670 33.000 57.670 NETTOCHARTERERLÖSE 1 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TUSD TUSD TUSD 29.286 8.154 37.440 30.252 8.852 39.104 1.664 BETRIEBSÜBERSCHUSS 2 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TUSD TUSD TUSD 15.435 4.366 19.801 14.333 4.862 19.195 – 606 AUSSCHÜTTUNGEN 4 bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TUSD TUSD TUSD 6.776 1.936 8.712 5.922 1.974 7.896 – 816 LIQUIDITÄT3 per 31.12.2010 TUSD 1.284 282 – 1.002 JAHRESTILGUNG 2010 TUSD 2.360 2.360 0 HYPOTHEKENSTAND per 31.12.2010 TUSD 22.970 21.420 1.550 1 2 3 4 Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige). Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss. Nach Ausschüttung + Tilgung Schiffshypothek. Bezogen auf das Kommanditkapital. 198 470 // LEISTUNGSBILANZEN 2010 – HANSA TREUHAND GRUPPE // TEIL F WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG EUR-SCHIFFSFONDS (OHNE SOLL - DATEN) 1 INVESTITION UND FINANZIERUNG Eigenkapital (ohne Agio) Fremdkapital Gesamtinvestitionsvolumen TEUR TEUR TEUR PROSPEKT 446.976 439.775 886.752 IST 456.269 439.775 896.044 NETTOCHARTERERLÖSE 2 bis Prospektende ab Prospektende Gesamt TEUR TEUR TEUR 1.635.609 0 1.635.609 1.481.171 329.289 1.810.460 174.851 BETRIEBSÜBERSCHUSS 3 bis Prospektende ab Prospektende Gesamt TEUR TEUR TEUR 800.480 0 800.480 782.234 115.545 897.779 97.299 LIQUIDITÄT 4 per 31.12.2010 TEUR n.a. 20.880 AUSSCHÜTTUNGEN 5 bis Prospektende ab Prospektende Gesamt TEUR TEUR TEUR 341.130 0 341.130 277.421 99.005 376.426 1 2 3 4 5 ABWEICHUNG 9.291 35.296 Betrifft Schiffe, die zum Stichtag die prognostizierte Prospektlaufzeit bereits überschritten haben. Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige). Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss. Nach Ausschüttung und Darlehen. Bezogen auf das Kommanditkapital. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG FLUGZEUGFONDS INVESTITION UND FINANZIERUNG Eigenkapital (ohne Agio) Fremdkapital Gesamtinvestitionsvolumen TEUR TEUR TEUR PROSPEKT 110.900 186.326 297.226 AUSSCHÜTTUNGEN bis Ende 2009 Berichtsjahr 2010 Gesamt TEUR TEUR TEUR 0 3.870 3.870 0 2.5631 2.563 LIQUIDITÄT per 31.12.2010 TEUR 3.104 4.028 924 JAHRESTILGUNG 2010 TUSD 6.185 6.185 0 HYPOTHEKENSTAND per 31.12.2010 TUSD 257.157 257.157 0 1 IST 111.320 186.326 297.646 ABWEICHUNG 420 – 1.307 Zeitanteilig je Beitritts- und Einzahlungsdatum, Auszahlung für SkyCloud II vertragsgemäß in 2011. 199 Bildnachweis Titelseite Seite 2 Seite 4 Seite 6, 7 Seite 8 Seite 42 Seite 43 Seite 51 Seite 61 Seite 62 Seite 63 Seite 64 Seite 70 Seite 84 Seite 136 Seite 184 Seite 190 AirTeamImages AirTeamImages Weimeng Jid Webb Mark Kryst AirTeamImages AirTeamImages Airbus S. A. S. AirTeamImages Emirates Emirates Rudy Chiarello Matthew McNulty AirTeamImages AirTeamImages AirTeamImages Jaakko Ypyä Vertragsformular selbstdurchschreibend. Original bitte an: HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13 Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler Ihre Kunden-Nummer ZEICHNUNGSSCHEIN (BEITRITTSERKLÄRUNG) SKY CLOUD IV – A380 Fonds-Nummer 9 0 3 0 Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber) Name Vorname Geb.-Datum Straße Beruf Geb.-Ort PLZ/Ort Telefon E-Mail zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit Bankverbindung BLZ Konto-Nr. IBAN SWIFT HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme bemisst sich wie folgt: Beteiligungsbetrag: plus 5 % Agio: gesamt: in Worten (gesamt): EUR EUR EUR (Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.) Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Konto-Nr. 0 059 935 007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum 25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember 2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i. H. v. 1 % des Beteiligungsbetrages. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts, der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten, insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen, Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt. Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt ggf. bei. Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Der vorstehende Auftrag wird angenommen: Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert. Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts, des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch § 3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 2 Absatz 3 des Treuhandvertrages). Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung. Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren. Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen auf mein o. a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen. Hamburg, den AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH EMPFANGSBEKENNTNIS Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs einer Kommanditbeteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41217) erhalten habe: 1. Verkaufsprospekt 2. Kommanditgesellschaftsvertrag 3. Treuhandvertrag 4. Informationen bei Fernabsatzverträgen Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Vertragsformular selbstdurchschreibend. Original bitte an: HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13 Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler Ihre Kunden-Nummer ZEICHNUNGSSCHEIN (BEITRITTSERKLÄRUNG) SKY CLOUD IV – A380 Fonds-Nummer 9 0 3 0 Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber) Name Vorname Geb.-Datum Straße Beruf Geb.-Ort PLZ/Ort Telefon E-Mail zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit Bankverbindung BLZ Konto-Nr. IBAN SWIFT Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine Vermittler beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme bemisst sich wie folgt: Beteiligungsbetrag: plus 5 % Agio: gesamt: in Worten (gesamt): EUR EUR EUR (Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.) Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Konto-Nr. 0 059 935 007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum 25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember 2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i. H. v. 1 % des Beteiligungsbetrages. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts, der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten, insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen, Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt. Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt ggf. bei. Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Der vorstehende Auftrag wird angenommen: Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert. Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts, des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch § 3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 2 Absatz 3 des Treuhandvertrages). Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung. Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren. Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen auf mein o. a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen. Hamburg, den AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH EMPFANGSBEKENNTNIS Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs einer Kommanditbeteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41217) erhalten habe: 1. Verkaufsprospekt 2. Kommanditgesellschaftsvertrag 3. Treuhandvertrag 4. Informationen bei Fernabsatzverträgen Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Vertragsformular selbstdurchschreibend. Original bitte an: HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Postfach 10 30 05, 20020 Hamburg Telefon 040/30 95 91-0, Vertriebs-Fax 040/30 95 91-13 Eine Kopie behält der Auftraggeber, die zweite Kopie ist ggf. für den Vermittler Ihre Kunden-Nummer ZEICHNUNGSSCHEIN (BEITRITTSERKLÄRUNG) SKY CLOUD IV – A380 Fonds-Nummer 9 0 3 0 Ich, der/die Unterzeichnende (Auftraggeber) Name Vorname Geb.-Datum Straße Beruf Geb.-Ort PLZ/Ort Telefon E-Mail zust. Wohnsitz-Finanzamt Steuer-Nr./Steueridentifikations-Nr. Staatsangehörigkeit Bankverbindung BLZ Konto-Nr. IBAN SWIFT Konfession: evangelisch katholisch sonstiges keine Anleger beauftrage die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, treuhänderisch für mich auf meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu erwerben, zu halten und zu verwalten: Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41217). Die Zeichnungssumme bemisst sich wie folgt: Beteiligungsbetrag: plus 5 % Agio: gesamt: in Worten (gesamt): EUR EUR EUR (Mindestzeichnungssumme 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR teilbar sein.) Der Beteiligungsbetrag, zzgl. Agio, ist bis zum 1. Juni 2012 auf das Konto der AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH, Konto-Nr. 0 059 935 007 bei der Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, BLZ 201 200 00 mit dem Verwendungszweck Sky Cloud IV zu zahlen. Sofern der Auftraggeber später beitritt, ist der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio bis zum 25. Kalendertag des Monats zu zahlen, der dem Monat folgt, in dem der Treuhandvertrag durch die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH angenommen worden ist. Bei Beitritt und Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio bis zum 31. Dezember 2011 erhält der Auftraggeber eine Bonusausschüttung i. H. v. 1 % des Beteiligungsbetrages. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden zur Verwaltung meiner Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. Die Haftung, die im Zusammenhang mit dieser Beteiligung und dem Verkaufsprospekt steht, ist im Rahmen des Haftungsvorbehalts, der auf Seite 188 des Verkaufsprospekts abgedruckt ist, gegenüber den dort genannten Vertragspartnern und Dritten, insbesondere gegenüber den Prospektverantwortlichen, Initiatoren, Anlageberatern und dem Treuhänder beschränkt. Ich kann meinen Beitritt widerrufen, wenn er den Regeln über ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB) oder ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 b BGB) unterliegt. Dies gilt auch, wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 358 BGB) verbunden ist. Die entsprechende Widerrufsbelehrung liegt ggf. bei. Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Der vorstehende Auftrag wird angenommen: Die Beteiligung wird ganz oder zum Teil finanziert. Für meine Beteiligung ist ausschließlich der Inhalt des Verkaufsprospekts, des Kommanditgesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages maßgebend. Hiermit bestätige ich, dass ich keine US-Person im Sinne des United States Securities Act of 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) bin. Ich bin weder Staatsbürger der USA, noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard). Ich bin nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und habe keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA oder ihren Hoheitsgebieten (siehe dazu auch § 3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 2 Absatz 3 des Treuhandvertrages). Ich erwerbe und halte die Beteiligung auf eigene Rechnung. Sollte sich dies ändern, werde ich dies unverzüglich dem Treuhänder mitteilen. Ich habe mich vor Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung durch den Treuhänder diesem gegenüber zu identifizieren. Niemand außer den Prospektverantwortlichen und Anbietern ist berechtigt, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben zu machen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Ausschüttungen auf mein o. a. Konto überwiesen werden. Kosten, die durch den Zahlungsverkehr bei mir entstehen, sind von mir zu tragen. Hamburg, den AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH EMPFANGSBEKENNTNIS Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die nachfolgenden Unterlagen bezüglich des treuhänderischen Erwerbs einer Kommanditbeteiligung an der Doric Flugzeugfonds Sechzehnte GmbH & Co. KG (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41217) erhalten habe: 1. Verkaufsprospekt 2. Kommanditgesellschaftsvertrag 3. Treuhandvertrag 4. Informationen bei Fernabsatzverträgen Ort, Datum 7 Unterschrift des Auftraggebers Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Vermittler Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Anleger Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Besondere Hinweise Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Vermittler Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud IV“ mbH Brandstwiete 4 20457 Hamburg Telefax: (040) 32574548 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Anleger Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbekenntnis Ich, der Unterzeichnende, erkläre, dass ich die auf dieser Seite abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB) IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ Vom Zeichner auszufüllen: Ich handle auf eigene Veranlassung. Ich handle auf Veranlassung von: (Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten) Zweck der Zeichnung private Vermögensanlage Sonstiges: Hinweis Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen Konten der Fall. Ort, Datum Unterschrift des Zeichners Identitätsprüfung* HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch: Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.) oder persönliche Identitätsprüfung Vom Identifizierenden auszufüllen: Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt. Ausweis-Nr.: gültig bis: ausstellende Behörde: Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter Versicherungsvermittler Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner Eigenschaft als Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND Ort, Datum Name und Anschrift des Identifizierenden (in Druckbuchstaben) Unterschrift des Identifizierenden Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) * Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges (Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen. Ist eine natürliche Person mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25 % der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z. B. eine Gesellschafterliste, beizufügen. IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ Vom Zeichner auszufüllen: Ich handle auf eigene Veranlassung. Ich handle auf Veranlassung von: (Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten) Zweck der Zeichnung private Vermögensanlage Sonstiges: Hinweis Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen Konten der Fall. Ort, Datum Unterschrift des Zeichners Identitätsprüfung* Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch: Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.) oder Vermittler persönliche Identitätsprüfung Vom Identifizierenden auszufüllen: Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt. Ausweis-Nr.: gültig bis: ausstellende Behörde: Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter Versicherungsvermittler Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner Eigenschaft als Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND Ort, Datum Name und Anschrift des Identifizierenden (in Druckbuchstaben) Unterschrift des Identifizierenden Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) * Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges (Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen. Ist eine natürliche Person mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25 % der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z. B. eine Gesellschafterliste, beizufügen. IDENTIFIZIERUNG GEMÄSS GELDWÄSCHEGESETZ Vom Zeichner auszufüllen: Ich handle auf eigene Veranlassung. Ich handle auf Veranlassung von: (Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten) Zweck der Zeichnung private Vermögensanlage Sonstiges: Hinweis Ändern sich meine oben genannten Angaben oder meine Anschrift, Staatsangehörigkeit oder mein Name, so bin ich verpflichtet, dies dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung (Zeichnungssumme und Agio) unmittelbar von einem auf den Namen des Zeichners lautenden Konto, das den Anforderungen des Geldwäschegesetzes entspricht, erfolgen muss. Das ist in der Regel bei inländischen Konten der Fall. Ort, Datum Unterschrift des Zeichners Identitätsprüfung* Der Identitätsnachweis erfolgt (zutreffendes bitte ankreuzen) durch: Postident-Verfahren (Der Zeichner hat die für das Postident-Verfahren erforderlichen Unterlagen erhalten und wird die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen.) oder persönliche Identitätsprüfung Anleger Vom Identifizierenden auszufüllen: Im Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises (Vorder- und Rückseite) habe ich beigefügt. Ausweis-Nr.: gültig bis: ausstellende Behörde: Ich unterliege selbst den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter Versicherungsvermittler Ich unterliege selbst nicht den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und habe die Identifizierung durchgeführt, in meiner Eigenschaft als Vermittler unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der HANSA TREUHAND Ort, Datum Name und Anschrift des Identifizierenden (in Druckbuchstaben) Unterschrift des Identifizierenden Anlage: Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) * Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges (Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher der Beitrittserklärung beizufügen. Ist eine natürliche Person mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der juristischen Person oder Gesellschaft beteiligt oder kontrolliert sie mehr als 25 % der Stimmrechte, so ist ein Beteiligungsnachweis, z. B. eine Gesellschafterliste, beizufügen. DAS POSTIDENT-VERFAHREN Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, bei allen Zeichnern von Geschlossenen Fonds eine Identifikationsfeststellung durchzuführen. Falls dies nicht über den Vermittler erfolgt, nutzen wir die Unterstützung der Deutschen Post. Bitte gehen Sie für die Identifikation per PostIdent wie folgt vor: 1. Gehen Sie bitte mit den unten stehenden Unterlagen (ohne Briefumschlag) in Ihre Postfiliale. REISEPASS A LPERSONA AUSWEIS + Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer AGR AG für Revision und Treuhand Postfach 11 23 66 20423 Hamburg 61124559153701 Referenzsnummer AGR SKY CLOUD – A380 Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass und dem beigefügten Coupon. 2. In der Postfiliale wird ein Postmitarbeiter Ihre Personalien überprüfen und überträgt Ihre Daten auf ein Formular. 3. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben. 4. Die Deutsche Post sendet das unterschriebene Formular für Sie kostenlos an die AGR. 5. Bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung separat an: HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG Postfach 10 30 05 20020 Hamburg Wir freuen uns auf Ihren Beitritt! Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer AGR AG für Revision und Treuhand Postfach 11 23 66 20423 Hamburg 6 1 1 2 4 5 5 9 1 5 3 7 0 1 Referenzsnummer A GR S K Y C L OUD I V – A 3 8 0 Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT ® BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline