Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den

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Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den
Badischer Handball-Verband e.V.
Am Fächerbad 5
76131 Karlsruhe
Geschäftsstelle
Tel.: 0721 91356-0
Fax.: 0721 91356-11
[email protected]
www.badischer-handball-verband.de
www.facebook.com/BadischerHV
Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV
und des Handballkreises Heidelberg
in der Hallenhandball-Spielsaison 2014/2015
INHALTSVERZEICHNIS:
Teil A – Allgemeingültig .................................................................................................... 4
I. Allgemeines............................................................................................................... 4
1. Satzungen, Ordnungen und Regeln ....................................................................... 4
2. Kommunikation ...................................................................................................... 4
II. Spieltechnische Bestimmungen............................................................................. 4
3. Wettkampfbereich/ Sporthallen .............................................................................. 4
4. Einhalten der Hausordnung.................................................................................... 4
5. Hallensprecher ....................................................................................................... 5
6. Öffentliche Zeitmessanlage .................................................................................... 5
7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................ 5
8. Spielkleidung .......................................................................................................... 6
9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen ............. 6
10. Ordnungs- und Sanitätsdienst .............................................................................. 7
11. Ergebnismeldung ................................................................................................. 7
Teil B – BHV-Spielbetrieb .................................................................................................. 8
I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene ... 8
1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen ................................ 8
2. Wettkampfbereich/ Sporthallen .............................................................................. 8
3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................ 8
4. Spielberichte/ Spielausweise.................................................................................. 8
5. Meldung der Torschützen ...................................................................................... 9
II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs ........................ 9
6. Geschäftsstelle....................................................................................................... 9
7. Spielleitende Stellen ............................................................................................... 9
8. Rechtswesen........................................................................................................ 10
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III. Spielklasseneinteilung ......................................................................................... 10
9. Frauen .................................................................................................................. 10
10. Männer ............................................................................................................... 10
11. weibliche Jugend................................................................................................ 10
12. männliche Jugend .............................................................................................. 10
IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg ..................................................................... 11
13. Modalitäten bei Punktgleichheit.......................................................................... 11
14. Entscheidungsspiele .......................................................................................... 11
15. Badischer Meister .............................................................................................. 11
16. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) ................................................ 11
V.
Finanzielle Regelungen ........................................................................................ 13
17. Spielklassenbeitrag ............................................................................................ 13
18. Eintrittsgelder ..................................................................................................... 13
VI. Schlussbestimmungen ........................................................................................ 13
19. Besondere Spielform Jugend ............................................................................. 13
20. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium .......................................... 13
21. Verstöße ............................................................................................................ 13
22. Inkrafttreten ........................................................................................................ 14
23. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung .................................... 14
Teil C – Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg ............................................................. 14
A. Spieltechnische Regelungen
I. Spielverkehr
II. Spielklasseneinteilung
III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E)
IV. Spielverlegungen
V. Schiedsrichter
VI. Spielbeiträge
VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften
VIII. Nichtantreten
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IX.
Verfahren bei fehlenden Spielausweisen
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X.
Trikotwechsel
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XI.
Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers
23
XII.
Eintrittspreise
B. Kreispokal
C. Sonstiges
Anhang: Öffentlichkeitsarbeit (1. Kreisliga Männer)
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS:
BHV
=
Badischer Handball-Verband
DHB
=
Deutscher Handballbund
SpO
=
Spielordnung
RO
=
Rechtsordnung
SR
=
Schiedsrichter
Z/S
=
Zeitnehmer/Sekretär
BWOL
=
Baden-Württemberg-Oberliga
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Teil A – Allgemeingültig
(gilt auch für den Spielbetrieb des Handballkreises Heidelberg soweit unter Teil C der
Ausschreibung nichts anderes geregelt)
I. Allgemeines
1. Satzungen, Ordnungen und Regeln
Die Meisterschaftsspiele werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen in Satzung und Ordnungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und den
Internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung des DHB ausgetragen, die für alle teilnehmenden Vereine gleichermaßen verbindlich sind. Im Spielbericht eingetragene Mannschaftsoffizielle unterliegen den Bestimmungen der SpO und
RO des DHB bzw. BHV und diesen Durchführungsbestimmungen. Ist einer dieser
Mannschaftsoffiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins, haftet bei
etwaigen Verstößen der Verein, der ihn eingesetzt hat.
2. Kommunikation
Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt im Allgemeinen
elektronisch per E-Mail. Dazu hat jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein im
Rahmen des Meldebogens außer einer offiziellen Postanschrift auch eine offizielle EMail-Adresse anzugeben.
II. Spieltechnische Bestimmungen
3. Wettkampfbereich/ Sporthallen
3.1
Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel 1-Abbildung 1 der internationalen Handballregeln und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle.
3.2
Für die ordnungsgemäße Anmietung der Sporthallen sind die Heimvereine
verantwortlich.
4. Einhalten der Hausordnung
4.1
Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten. Bei Verstößen können gemäß § 4 Ziffer 13 RO BHV Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt werden.
4.2
Haftmittelbenutzung
Bezüglich der Verwendung von Haftmitteln wird auf § 7 SpO BHV verwiesen.
Dieser lautet wie folgt:
§ 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel
1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden verboten, es sei denn,
die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum 01.07. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen.
2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom
BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestell-
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ten Verstöße sind gem. § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des BHV
zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden.
Die Gastvereine müssen in harzfreien Hallen auch harzfreie Bälle beim
Warmmachen verwenden.
Nach § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmung des BHV zur RO des DHB wird bei
Verstößen gegen das Haftmittelverbot folgendermaßen verfahren:
Verstoß gegen das Haftmittelverbot nach § 7 der Zusatzbestimmungen des
BHV zur SpO DHB (zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt):
€ 200,00; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bis zu € 1.600,00; nachfolgende Verstöße werden mit
€ 1.600,00 geahndet.
4.3
Die Verwendung von sog. „VUVUZEELAS“ und deren Modifikationen sind verboten. Dies gilt auch für sämtliche elektrischen oder elektronisch verstärkten
Lärminstrumente. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung.
5. Hallensprecher
Der Hallensprecher hat sich nicht am Zeitnehmertisch oder im Auswechselraum aufzuhalten. Durchsagen sind auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten beschränkt
und unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten sind dabei zu unterlassen.
Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt.
6. Öffentliche Zeitmessanlage
Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage (möglichst vorwärts laufend) ist zu benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient werden kann.
Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr von mindestens 21 cm Durchmesser oder einen vom DHB zugelassenen »Handball-Timer«
zur Verfügung zu stellen.
7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter
7.1
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im BHV-Spielbetrieb durch den Referenten für SR-Wesen des BHV und im Kreis-Spielbetrieb durch den Referenten für SR-Wesen des jeweiligen Kreises oder einer von diesem beauftragten
Person. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen sind unzulässig (§ 34 Abs. 1 Satz
2 RO DHB).
7.2
Die Kosten der SR sind nach dem Spiel vom Heimverein in der SR-Kabine
auszuzahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen wird. Der Heimverein hat dem SR-Beobachter die notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Nach Saisonende erfolgt die
Umlage der gesamten SR-Kosten und Kosten der neutralen SR-Beobachter
für jede Spielklasse (jede Staffel) zu gleichen Teilen auf die jeweils an deren
Spielbetrieb teilnehmenden Vereine.
7.3
Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär als
Gehilfen der SR. Hier sind nur vom BHV/Kreis nachweislich geschulte Personen oder geprüfte Schiedsrichter des BHV einzusetzen. Wird z. B. wegen eines Regelverstoßes eines nicht geschulten Z/S die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, sind die entstehenden Kosten vom Verein zu tragen, der einen
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fehlbaren Z/S eingesetzt hat. Im Jugendbereich können geeignete Personen
ab 14 Jahren (Schulung nicht zwingend) als Z/S eingesetzt werden.
7.4
Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A-5Format zur Beantragung des Team-Time-Out und die entsprechenden Vorrichtungen zum Aufstellen (z. B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn am
Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen.
8. Spielkleidung
Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Meldebogen genannten Spielkleidung anzutreten, die auch im Mannschaftsdatenverzeichnis der Spielleitenden Stellen enthalten sind. Nachträgliche Änderungen der Trikotfarben sind deshalb unverzüglich der
Spielleitenden Stelle mitzuteilen. Die Torhüter einer Mannschaft müssen die gleiche
Trikotfarbe haben, gleichfarbige »Leibchen« sind zulässig. Auch ein »siebter Feldspieler« muss in der gleichen Trikotfarbe spielen wie die Torhüter. Bei gleicher oder
verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu
wechseln. Ob die Spielkleidung zu wechseln ist, bestimmen die SR.
9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen
9.1
Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Treten Gastmannschaft oder SR
nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit.
9.2
Ist verspätetes Eintreffen absehbar, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Information den am Spielort anwesenden Mannschaften
bzw. SR zu verschaffen. Ist bei Ausbleiben der SR die Wartezeit von 15 Minuten verstrichen, ist zwingend nach § 77 SpO DHB zu verfahren, d. h., beide
Mannschaften müssen sich auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter
einigen. Falls mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei
Nichteinigung das Los. Die Trainer der beteiligten Mannschaften gelten nicht
als neutrale Schiedsrichter. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die beiden Mannschaften auf Schiedsrichter einigen, die einem der
am Spiel beteiligten Vereine angehören oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Spielleitenden Stelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. In unteren
Spielklassen – dies sind die Spielklassen unterhalb der Badenligen der Männer und Frauen (§ 1 Ziffer 3 der SpO BHV) – müssen sich die Mannschaften
auf einen anwesenden geprüften Schiedsrichter einigen. Das Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des Spiels schriftlich auf dem
Spielbericht zu bestätigen.
Ein Jugendspiel ist in jedem Fall durchzuführen.
9.3
Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige
Spielleitende Stelle.
9.4
Die Meisterschaftsspiele sollten im Erwachsenenbereich samstags nicht vor
17.00 Uhr und sonntags nicht vor 11.00 Uhr angesetzt werden, im Jugendbereich samstags nicht vor 15.00 Uhr und sonntags nicht vor 11.00 Uhr (Altersklasse Jugend C 13.00 Uhr; Ausnahmen sind zulässig). Spätester Spielbeginn an Sonn- und Feiertagen ist um 18.00 Uhr.
Am Totensonntag, dem 23.11.2014, gilt bis 13.00 Uhr ein absolutes Sportverbot.
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9.5
Anträge auf Spielverlegung sind per Formblatt oder per E-Mail, mit Zustimmung des Gegners, zu stellen und sollten spätestens zehn Tage vor dem ursprünglichen und dem neuen Spieltermin der Spielleitenden Stelle vorliegen.
Für Spielverlegungen gemäß § 82 SpO DHB ist eine Zustimmung des Gegners nicht erforderlich.
9.6
Bei Terminschwierigkeiten können von den Spielleitenden Stellen Meisterschaftsspiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Spiele an Wochentagen dürfen frühestens um 18.45 Uhr angesetzt werden, Spiele der Altersklasse Jugend C und jünger nach Absprache mit Gegner und zuständigem SREinteiler auch früher.
9.7
Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen
nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in
begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig.
9.8
An den letzten beiden Spieltagen im Erwachsenenbereich können ausschließlich örtliche Verlegungen vorgenommen werden. Zeitlich verlegte
Spiele sind spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchzuführen.
9.9
Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Straßensperren, usw.)
haben die Vereine und die SR sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen
zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu gelangen. Es sollte immer eine Rücksprache mit der Spielleitenden Stelle erfolgen.
10. Ordnungs- und Sanitätsdienst
10.1
Der Heimverein stellt bei allen Spielen einen für den Sanitätsdienst Verantwortlichen. Fehlt im Falle einer Verletzung eine solche Person, so wird gemäß
§ 4 Ziffer 6 RO BHV eine Geldbuße verhängt.
10.2
Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. Bei Verstößen werden gemäß § 25 (1) Ziffer 8 RO DHB Geldbußen verhängt.
11. Ergebnismeldung
Die Ergebnismeldung erfolgt per SMS. Die Meldung per SMS hat unmittelbar, spätestens zehn Minuten nach Spielende, durch den Heimverein zu erfolgen.
Die Ergebnismeldung ist Pflicht. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später
als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß § 25 (1)
Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von € 25,00 verhängt.
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Teil B – BHV-Spielbetrieb
Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene
I.
Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene
1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen
BHV-Spielbetrieb:
Am Spielbetrieb des BHV teilnehmende Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch den Abteilungsleiter zu bestätigen.
Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung von Austragungsform und Austragungsbedingungen und ist bis zum 01.09. des Spieljahres an die BHVGeschäftsstelle zurückzugeben. Geht die Bestätigung nicht oder verspätetet ein, wird
eine Geldbuße gemäß § 4 Ziffer 9 RO der Zusatzbestimmungen des BHV zur RO
DHB verhängt.
2. Wettkampfbereich/ Sporthallen
2.1
Die Spielfläche soll 30 Minuten (Jugend 20 Minuten) vor Spielbeginn beiden
Mannschaften uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung stehen. Jeder
Mannschaft steht eine Hallenhälfte zu.
2.2
Den SR sind 45 Minuten vor Spielbeginn ein separater und verschließbarer
Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zu stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Heimvereine.
3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter
3.1
Für die Spielklassen der Badenliga und Landesligen Frauen, sowie den Badenligen der Altersklasse Jugend A und B können auch SR der Handballkreise
eingeteilt werden. Die Einteilung der SR bei den Badenligen weibliche Jugend
A, B und C sowie der Badenliga Jugend C und der Landesliga Jugend männlich erfolgt durch den SRW oder einer von ihm beauftragten Person des Kreises, in dem das Spiel stattfindet.
3.2
Im BHV-Spielbetrieb findet 30 Minuten vor Spielbeginn die technische Besprechung in der SR-Kabine statt. Daran nehmen neben den SR je ein Mannschafts-Offizieller und die beiden Z/S teil. Es erfolgen die Absprachen wg.
Spielkleidung, Absprachen Schiedsrichter mit Z/S, usw. Für den Spielbetrieb
der Kreise können von den Kreisen andere Regelungen erlassen werden.
3.3
Für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung bei Frauen und Männern gelten
die separat erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen
innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden
geahndet (Zusatzbestimmungen gemäß § 25 RO DHB).
4. Spielberichte/ Spielausweise
4.1
In allen BHV Ligen (Männer, Frauen und Jugend) wird für die Abwicklung des
Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt. Die Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung unter https://www.handball4all.de/
beschrieben (Produkte/Handbücher).
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Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 30 Minuten vor
Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für die
Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler und Mannschaftsoffiziellen sind
ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig.
Die Unterschrift unter den elektronischen Spielbericht hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter
durch Eingabe der entsprechenden PIN bis spätestens 15 Minuten nach
Spielende zu erfolgen. Im Falle etwaiger Einsprüche ist von der Heimmannschaft zusätzlich ein von der Spielleitende Stelle dafür vorgesehenes Formular
zur Verfügung zu stellen, auf welchem der Einspruchsgrund festzuhalten ist,
und welches von den Offiziellen beider Mannschaften und beiden Schiedsrichtern zu unterzeichnen ist. Dieses Formular ist von den Schiedsrichtern in einer
Ausfertigung an die Spielleitende Stelle zu übersenden.
Durch den ordnungsgemäßen Einsatz des elektronischen Spielbericht kann
die SMS Ergebnismeldung entfallen. Die korrekte Übertragung des Endergebnis ist vom Heimverein zu überprüfen und im Bedarfsfall per SMS nachzumelden.
4.2
Die Trikotnummern sind in aufsteigender Reihenfolge einzutragen.
4.3
Fehlende Spielausweise ziehen gemäß § 25 (1) Ziffer 11 RO DHB eine
Geldbuße nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach § 81 (3) Satz 3
SpO DHB zu verfahren, d. h. diese sind auf Antrag der Spielleitenden Stelle
vom Verein innerhalb von fünf Tagen, gerechnet vom Tag nach dem betreffenden Spieltag, der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Dies kann durch Zusendung per Post mit Freiumschlag für die Rücksendung erfolgen, auch die
Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Spielausweises oder deren Übermittlung per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diesen gemäß § 25 (1) Ziffer 12 a RO DHB eine
Geldbuße verhängt
5. Meldung der Torschützen
Die Torschützen der eigenen Badenliga- und Landesligamannschaft der Männer und
Frauen sind bis zum folgenden Montagabend im Internet unter www.yourscorez.de
einzutragen.
II.
Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs
6. Geschäftsstelle
BHVGeschäftsstelle
Anschrift
Mail-Adresse - Internet
Am Fächerbad 5
[email protected]
76131 Karlsruhe
Internet: www.badischer-handball-verband.de
7. Spielleitende Stellen
Anschrift
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E-Mail – Telefon – Fax
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Frauen
Männer
Jugend
weibl.
Markus Münch
[email protected]
Ifflandstraße 3
Telefon privat: 0621 23311
68161 Mannheim
Fax: 03212-4423311
Harry Sauer
[email protected]
Rosenweg 2
Telefon privat: 06221 766176
69214 Eppelheim
Fax: 06221 758822
Markus Münch
[email protected]
Ifflandstraße 3
Telefon privat: 0621 23311
68161 Mannheim
Fax: 03212-4423311
[email protected]
Stefan Ermentraut
Jugend
Schloss-Straße 40
männl.
75223 NiefernÖschelbronn
[email protected]
Telefon privat: 07233 972388
Telefon gesch.: 07233 4168
Fax gesch.: 07233-942467
8. Rechtswesen
In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung
des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von
Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen ist das Verbandssportgericht in erster Instanz zuständig. Das gleiche gilt für die Ahndung von
Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens.
Anschrift
Vorsitz.
Verbandssportgericht
Jürgen Brachmann
St. Ilgener Str. 58
69181 Leimen
Mail – Telefon – Fax
[email protected]
Telefon privat: 0173 5413370
Telefon gesch.: 06221 542104
Fax: 06221-541612104
III. Spielklasseneinteilung
9. Frauen
Badenliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
10. Männer
Badenliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
11. weibliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
12. männliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
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Landesliga Jugend A, B und C
IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg
13. Modalitäten bei Punktgleichheit
Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den
Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten Vergleiches gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SpO DHB.
14. Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden gemäß § 44 Ziffern 1 bis 3 SpO DHB ausgetragen. In
begründeten Fällen kann ein Entscheidungsspiel in neutraler Sporthalle ausgetragen
werden. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle.
15. Badischer Meister
15.1
Badischer Meister der Frauen und Männer sind die Staffelsieger der Badenligen.
15.2
Badischer Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich/männlich sind
die Staffelsieger der Badenligen Jugend.
Die Badischen Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich und männlich
nehmen am HBW-Pokal der Landesmeister der drei baden-württembergischen Verbände teil.
16. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer)
16.1
Der Badische Meister steigt in die Baden-Württemberg-Oberliga auf.
16.2
Ein weiterer Aufstieg ist möglich, wenn in der BWOL aufgrund der Auf- und
Abstiegsregelungen dieser Liga weitere Plätze zu besetzen sind. Diese möglichen Aufsteiger sind allerdings NICHT zum Aufstieg verpflichtet.
16.3
Verzichtet der Badische Meister auf den Aufstieg wird er in diesem Fall automatisch in die Landesliga zurückgestuft und wird auf die Zahl der Absteiger
der abgelaufenen Saison angerechnet.
16.4
Sofern nicht mehr als zwei Vereine aus Baden-Württemberg aus der 3. Liga
absteigen und in der BWOL aufgenommen werden müssen, wird zwischen
den Zweitplatzierten der Landesverbände der 5. Aufstiegsplatz ausgespielt.
Gespielt wird nach folgendem Modus:
Männer:
09./10.05.2015
2. Südbaden-Liga
-
2. Badenliga
14.05.2015
2. Württemberg-Liga
-
2.Südbaden-Liga
16./17.05.2015
2. Badenliga
-
2. Württemberg-Liga
Bei den Frauen findet keine Aufstiegsrelegation statt, da es nur 4 Aufsteiger
gibt.
Bei Verzicht des Zweitplatzierten, kann lediglich der Drittplatzierte an der Relegation teilnehmen. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Teilnahmerecht.
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16.5
Die beiden Tabellenletzten der Badenliga steigen in die Landesligen ab. Ein
Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 11.9 überschritten wird. (siehe
dazu Anlage 1).
Hinweis für die Saison 2015/2016: In dieser Saison wird es erstmalig zu Punktabzügen infolge Nichterfüllung des Schiedsrichtersoll kommen.
16.6
Die Staffelsieger der Landesligen steigen in die Badenliga auf.
Ein Mehraufstieg ist möglich, wenn aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen
der oberen Spielklassen weitere Plätze in der Badenliga frei sind. Bei einem
freien Platz werden Entscheidungsspiele zwischen den Nächstplatzierten der
beiden Landesliga-Staffeln Nord und Süd durchgeführt, bei zwei freien Plätzen
steigen beide Nächstplatzierten in die Badenliga auf.
Bei Aufstiegsverzicht des Staffelsiegers ist sinngemäß wie unter Ziffer 11.3
stehend zu verfahren.
Die Aufstiegsrelegation der Zweitplatzierten findet wie folgt statt:
02./03.05.2015
Nord – Süd
09./10.05.2015
Süd - Nord
16.7
Aufsteiger in die Landesliga sind die von den Kreisen Tauberbischofsheim/Buchen, Heidelberg und Mannheim (Staffel Nord), Bruchsal, Karlsruhe
und Pforzheim (Staffel Süd) gemäß deren Durchführungsbestimmungen gemeldeten Mannschaften.
16.8
Aus den Landesligen steigen jeweils so viele Mannschaften ab, bis – unter Berücksichtigung der Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen – die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 16.9 erreicht ist. (siehe dazu Anlage 1).
16.9
Die Regelmannschaftszahlen betragen:
Frauen
Badenliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
12 Mannschaften
12 Mannschaften je Staffel
Männer
Badenliga
Landesliga (Staffeln Nord und Süd)
14 Mannschaften
14 Mannschaften je Staffel
weibliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
9, 10 und 10 Mannschaften
männliche Jugend
Badenliga Jugend A, B und C
10 Mannschaften je Staffel
Landesliga Jugend A, B und C Staffeln
Nord und Süd
10 Mannschaften
16.10 Bei Mannschaftszurückziehungen wird wie folgt verfahren:
Ein Verzicht nach der Saison muss spätestens ein Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel bei der Spielleitenden Stelle vorliegen. Wird eine Mannschaft
vom Spielbetrieb ausgeschlossen oder verzichtet eine Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb, wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sie geht aber zurück in die nächst niedrigere, von ihrem Verein be-
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setzte Spielklasse. Das gilt auch für Mannschaften, die aus der 3. Liga bzw.
BWOL zurückziehen.
16.11 Die Jugendstaffeln werden nach Rundenende aufgelöst und in Qualifikationsspielen neu ausgespielt.
V. Finanzielle Regelungen
17. Spielklassenbeitrag
Die nachfolgend genannten Spielklassenbeiträge werden am 1. Oktober 2014 fällig
und vom BHV mit der entsprechenden Monatsrechnung den Vereinen gemäß teilnehmenden Mannschaften belastet:
Badenliga Männer
€
650,00
Badenliga Frauen
€
330,00
Landesliga Männer
€
490,00
Landesliga Frauen
€
240,00
Badenliga Jugend A und B weiblich / männlich
€
100,00
Badenliga Jugend C weiblich / männlich
€
80,00
Landesliga Jugend A, B und C männlich Nord und Süd
€
60,00
18. Eintrittsgelder
Für die Saison 2014/2015 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen:
Badenliga Frauen/Männer Erwachsene € 5,00
Ermäßigte
€ 3,00
Landesliga Männer
Erwachsene € 3,50
Ermäßigte
€ 2,50
Landesliga Frauen
Erwachsene € 3,00
Ermäßigte
€ 2,00
Badenliga Jugend
Eintritt frei
Landesliga Jugend A, B
und C Nord und Süd
Eintritt frei
Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei Spielen der Badenliga und Landesligen freien Eintritt.
VI. Schlussbestimmungen
19. Besondere Spielform Jugend
In den Spielen der Altersklasse Jugend C gelten besondere Vorgaben zur Umsetzung des Abwehrverhaltens. Diese Anforderungen werden in entsprechenden Durchführungsbestimmungen gesondert formuliert und versandt.
20. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium
Das Präsidium kann notwendige Ergänzungen und Korrekturen dieser Ausschreibung
und Durchführungsbestimmungen vornehmen.
21. Verstöße
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß RO DHB/BHV geahndet, insbesondere gilt
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dies für bestehende Haftmittelverbote. Die Vereine haben hieraus resultierende zivilrechtliche Folgen zu tragen.
22. Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum 01.07.2014 in
Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind.
23. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung
Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung sind
integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Karlsruhe, im Juli 2014
Harry Sauer
Markus Münch
Vizepräsident Spieltechnik
Referent Männerhandball
Spielleitende Stelle Männer
Referent Frauenhandball
Spielleitende Stelle Frauen
Spielleitende Stelle weibliche Jugend
Stefan Ermentraut
Ulrich Schuler
Vizepräsident Jugend und Leistung
Referent Schiedsrichterwesen
Spielleitende Stelle männliche Jugend
Link zu den Satzungen und Ordnungen des BHV und des DHB:
http://www.badischer-handballverband.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=13&smid=1989
Anlage 1: Auf-/Abstiegsregelung (Übersicht) 2014/2015:
Anlage 2: Formblatt zur Ankündigung eines Einspruchs
Anlage 3: Empfangsbestätigung
Anlage 4: Ordnungswidrigkeiten/Geldbußen
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14
Teil C – Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg
Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene
A.
Spieltechnische Regelungen
I.
Spielverkehr
Der Handballkreis Heidelberg spielt in nachstehenden genannten Altersklassen Meisterschaften (auch Staffelmeisterschaften) aus bzw. ermittelt die betreffenden Aufund Absteiger:
a)
b)
Männer
Frauen
c)
d)
e)
f)
männliche Jugend A KL
männliche Jugend B KL, Ust
männliche Jugend C KL, Ust
männliche Jugend D KL, Ust.
g)
weibliche Jugend A KL
h)
weibliche Jugend B, KL,
i)
weibliche Jugend C KL
j)
weibliche Jugend D KL
k)
l)
weibliche Jugend D Ust
gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) Jugend D
In der unter l) genannten Altersklasse spielt der Handballkreis Heidelberg eine Meisterschaft nur dann aus, wenn sich eine ausreichende Anzahl von gemischten Mannschaften (mindestens 8) für diesen Spielbetrieb meldet. Ist dies nicht der Fall, ist in
der Altersklasse der Jugend D die Teilnahme von gemischten Mannschaften (Jungen
und Mädchen) nicht erlaubt. Bei Verstößen findet § 50 Abs. 1f SpO-DHB analoge
Anwendung.
Für die Altersklasse der Jugend E sowie die unter e), bis f) und i) bis k) genannten
Altersklassen gelten besondere Bestimmungen (vgl. auch Teil C Buchstabe A Ziff. II.
2). Bei Spielen der Altersklasse der weiblichen und männlichen Jugend E können
mehr als 14 Spieler/innen eingesetzt werden (vgl. auch § 3 Abs. 2 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur SpO-DHB).
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II.
Spielklasseneinteilung
1.
Frauen
Männer
1. Kreisliga
1. Kreisliga
2. Kreisliga Staffel 1
2. Kreisliga
2. Kreisliga Staffel 2
3. Kreisliga
4. Kreisliga Staffel 1
4. Kreisliga Staffel 2
1.1.
Die Staffelsieger der ersten Kreisliga Männer und Frauen sind Kreismeister
und steigen in die Landesliga Nord des Badischen-Handball-Verbandes auf.
Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg, kann das Aufstiegsrecht auf die
nächstplatzierten Mannschaften übergehen. Ein Mehraufstieg ist möglich.
1.2.
Die Staffelsieger der II. und III. Kreisliga Männer steigen in die nächsthöhere
Kreisliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich.
Die Staffelsieger der IV. Kreisliga Männer steigen in die III. Kreisliga auf. Des
Weiteren steigt aus den beiden Staffeln jeweils ein weiterer Verein auf, bis in
der III. Kreisliga die Zahl 12 erreicht ist. Bei ungerader Zahl wird der letzte
Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel ermittelt (vgl. auch Ziffer 1.5).
Die Staffelsieger der II. Kreisliga Frauen steigen in die 1. Kreisliga auf.
Aus den I., II. und III. Kreisliga der Männer steigen so viele Mannschaften ab,
bis jeweils die Zahl 12 erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft pro Kreisliga
muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3).
Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I., II. oder III. Kreisliga der Männer neben dem Tabellenletzten eine Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus
der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB).
Aus der I. Kreisliga Frauen steigen so viele Mannschaften ab bis die Zahl 10
erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft muss absteigen (siehe auch Ziffer
1.3).
Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I. Kreisliga der Frauen neben
dem Tabellenletzten die Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst
höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige
Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB).
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16
1.3.
Scheiden Mannschaften nach Ende der Meisterschaftsrunde, aber vor dem
15. Mai aus, so gelten sie (anstelle der letztplatzierten der Tabelle) als
Absteiger der vergangenen Runde.
1.4.
In der IV. Kreisliga Männer und der II. Kreisliga Frauen finden die
Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten
die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten Mannschaften als höhere
Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
Unabhängig von dieser Mannschaftsbezeichnung können alle Mannschaften
eines Vereins in der IV. Kreisliga Männer bzw. II. Kreisliga Frauen ein erspieltes Aufstiegsrecht wahrnehmen. Sie erhalten dann jedoch im kommenden
Jahr in der III. Kreisliga Männer bzw. I. Kreisliga Frauen die Bezeichnung als
höhere Mannschaft. Erspielen sich zwei Mannschaften eines Vereins das Aufstiegsrecht, kann dies nur von der Mannschaft mit der niederen Ziffer (z.B. „I“)
wahrgenommen werden. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB ist jedoch zu beachten.
1.5. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheiden über
die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison
gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt:
a. nach Punkten
b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass §
43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist;
c. In Ergänzung gemäß § 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der
auswärts erzielten Treffer;
d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts
erzielten Treffern sind Entscheidungsspiele gemäß § 44, SpO-DHB, durchzuführen.
Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn
a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;
b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;
Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn
a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben;
b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind
bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben;
c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte
ohne Torwertung aberkannt wurden;
Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und
das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei
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17
Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner
das dritte Spiel bestreiten.
2.
männliche und weibliche Jugend
Für die Altersklassen der Jugend E-, D- und C wird auf die besonders hierfür
erstellten Ausschreibungen (Sonderspielform) verwiesen, die in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung gültig sind.
2.1
männliche Jugend
Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde sind die Tabellenersten der Altersklassen Jugend B KL, C KL und D KL, Kreismeister.
Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende
Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie unter Teil C
Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt.
Der Kreismeister der A-Jugend wird in Playoffspielen ermittelt.
Die Zusammensetzung der Kreisligen der männlichen Jugend A-, B-, C- und
D für die Hallenrunde 2014/2015 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt.
2.2
weibliche Jugend
Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele sind die Tabellenersten der Jugend
B, C Kreismeister.
Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende
Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie in Teil C
Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt.
Der Kreismeister der A-Jugend wird in Playoffspielen ermittelt.
Bezüglich einer zu bildenden Kreisliga für die Hallenrunde 2014/2015 gilt das
unter Ziff. II Abs. 2.1 ausgeführte entsprechend.
2.3
Stichtage und Spielzeiten
Jugend
A
01.01.1996
2 x 30 Minuten
Jugend
B
01.01.1998
2 x 25 Minuten
Jugend
C
01.01.2000
2 x 25 Minuten
Jugend
D
01.01.2002
2 x 20 Minuten
Jugend
E
01.01.2004
2 x 20 Minuten
bei Spielen in Turnierform
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2 x 10 Minuten (2 x 3:3)
18
Gemischte Mannschaften (Mädchen und Jungen) sind nur in der Altersklasse
der Jugend E zulässig (vgl. aber auch Buchstabe A, Ziff. I, Abs. 2).
3.
Festspielen / Einsatz von Jugendlichen mit Doppelspielrecht
Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur dann angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse
spielen (§ 55 Absatz 11 SpO DHB). Hierbei gelten die mit „I“ bezeichneten
Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
Jugendspielerinnen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendspieler ab
dem vollendeten 17. Lebensjahr wird auf Antrag des Vereines bei Vorliegen
der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 SpO DHB durch die Passstelle des BHV
die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (= sog. Doppelspielrecht) erteilt. Aufgrund des § 22 Abs. 1 SpO DHB darf ein Jugendspieler mit
Doppelspielrecht jedoch höchstens in zwei Altersklassen (vgl. hierzu § 37 Absatz 2 und 3 SpO DHB) eingesetzt werden.
III.
Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E)
Spielausweise für die Altersklasse der Jugend E werden nicht ausgefertigt.
Spielberechtigt sind jedoch nur solche Jugendspieler/innen, die vor ihrem ersten Einsatz schriftlich mit Angabe des Namens, Geburtsdatums, der Anschrift und Vereinszugehörigkeit dem Kreisjugendausschussvorsitzenden (= zuständige Paßstelle gem.
§ 5 Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO-DHB) auf einer Spielerliste (vgl. Vordruck des Handballkreises Heidelberg) gemeldet worden sind. Die Spielerliste ist jederzeit ergänzbar. Auch eine ergänzte Spielerliste ist dem Kreisjugendausschussvorsitzenden sofort zu übersenden.
Nehmen Jugendliche am Spielbetrieb teil, die nicht auf einer Spielerliste eingetragen
sind und/oder verspätet gemeldet wurden (siehe oben), wird gemäß § 50 Ziff. 1h
SpO DHB verfahren.
Auch bei der Jugend E finden die Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen)
Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten
Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB.
IV.
Spielverlegungen
1.
Bei Anträgen auf Spielverlegungen (auch für zeitliche) ist nach § 46 SpO DHB
zu verfahren.
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19
Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen
nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in
begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig.
Spielverlegungen wegen Abstellungen von Spieler/innen für Auswahlmannschaften des DHB, SHV, BHV bzw. des Kreises oder wegen weiterführender
Pokalspiele auf DHB-, SHV- oder BHV-Ebene sind gebührenfrei, müssen jedoch rechtzeitig (12 Tage vor dem betreffenden Spiel) von den betroffenen
Vereinen schriftlich bei der spielleitenden Stelle beantragt werden.
Ein Spiel ist nur dann verlegt, wenn dies durch die spielleitende Stelle den
Vereinen schriftlich mitgeteilt wurde.
V.
2.
Spielverlegungen müssen grundsätzlich rechtzeitig, d.h. 12 Tage vor dem im
Spielplan ausgedruckten Spieltermin, bereits mit neuem Spieltermin versehen,
bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Ohne Bestätigung
von beiden Vereinsvertretern und ohne neuen Spieltermin ist eine Bearbeitung
des Verlegungsantrages durch die spielleitende Stelle nicht möglich. Das
betroffene Spiel ist somit nicht verlegt. Telefonische Verlegungen sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
3.
Die Spielverlegungsgebühr (vgl. Ziffer 12 der Gebührenordnung des
Badischen Handballverbands) beträgt für Erwachsenenmannschaften in allen
Klassen 100,00 € für Jugendmannschaften in allen Klassen 50,00 €.
Schiedsrichter
Für die Einteilung der Schiedsrichter ist der Referent Schiedsrichterwesen bzw. dessen Einteiler zuständig. Im Regelfall werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern
geleitet (1. bis 2. Kreisliga Männer sowie männliche Jugend A). Bei Bedarf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem Schiedsrichter besetzt sind,
im Rahmen der Schiedsrichterausbildung auch Gespanne angesetzt werden.
Bei Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters müssen sich beide Vereine vor
Spielbeginn auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen und dies ebenfalls vor
Spielbeginn im Spielprotokoll festhalten (vgl. § 77 Abs. 3 SpO DHB).
Der Heimverein ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele, die
nicht von eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden, Schiedsrichter zu stellen. Hierfür sind möglichst Sportkameraden/innen vorzusehen, die im Besitz eines gültigen
Schiedsrichterausweises sind (vgl. § 12 SpO/Zusatzbestimmungen des BHV zu § 76
SpO DHB).
Bei Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden fast immer Coacher (Delegierte) zur Schiedsrichterbetreuung eingesetzt. Die Coacher (Delegierte) sind berechtigt, Fehlverhalten der Vereine – insbesondere Trainer, Betreuer etc. – im Spiel21.08.2014
20
bericht durch den eingeteilten Schiedsrichter vermerken zu lassen. Der Coacher (Delegierter) gibt sich vor dem Spiel gegenüber den SR-Neulingen und den beteiligten
Vereinen zu erkennen und wird vom Schiedsrichter im Spielprotokoll eingetragen. Er
kann sich in der Nähe des Zeitnehmertisches aufhalten. Er kann bei „Time-Out“ mit
dem Schiedsrichter in Kontakt treten.
Das Spielprotokoll ist unverzüglich nach Beendigung des Spieles spätestens jedoch
montags nach dem betreffenden Spielwochenende (es gilt das Datum des Poststempels) an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik (Original) und an
die zuständige spielleitende Stelle (1. Mehrfertigung) zu senden. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 9 RO DHB verhängt. Dies gilt auch
bei selbstgeleiteten Spielen.
Bei selbst geleiteten Spielen ist unbedingt die Passkontrolle durchzuführen. Bei festgestellter Unterlassung der Passkontrolle wird der fehlbare Verein mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 € belegt. Die durchzuführenden Passkontrollen werden überprüft.
Der Heimverein hat dem/den eingeteilten Schiedsrichter/n eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgestatteten Umkleidekabine zur Verfügung
zu stellen (vgl. § 4 Ziff. 11 RO/Zusatzbestimmungen des BHV zu § 14 RO DHB).
Die Schiedsrichterkosten sind innerhalb von 20 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert vom Heimverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Eine Aufrechnung mit
anderweitigen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Schiedsrichterauslagen aller
Spiele werden anteilig auf die Vereine umgelegt.
In folgenden Spielklassen werden Schiedsrichter vom Schiedsrichtereinteiler eingeteilt:
Männer:
Frauen
I. und II. Kreisliga, männliche Jugend A
SR-Gespanne
III. und IV. Kreisliga
Einzel-SR
I. und II. Kreisliga
Einzel-SR
männliche Jugend: Jugend B bis Jugend D
Einzel-SR
weibliche Jugend: Jugend A bis Jugend D
Einzel-SR
Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand kann der Referent Schiedsrichterwesen
auch während der laufenden Spielsaison Änderungen vornehmen. Diese sind den
Vereinen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zusätzlich nur für die 1. Kreisliga Männer:
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21
Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen und
– soweit angesetzt – die Spielaufsicht/Technischer Delegierte führen in einer Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 20 Minuten vor
Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, 4.7 – 4
.9 und 17:3 sowie § 56
und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des Auswechselreglements fest.
VI.
Spielbeiträge
1. Männer
I. Kreisliga
220,00 €
II. Kreisliga
200,00 €
III. und IV. Kreisliga
180,00 €
2. Frauen
I. und II. Kreisliga
200,00 €
3. Jugend
männliche Jugend A und B
90,00 €
weibliche Jugend A und B
90,00 €
männliche und weibliche Jugend C
75,00 €
männliche und weibliche Jugend D und E
65,00 €
Der Spielbeitrag ist unaufgefordert bis spätestens 30.09.2014 auf das Konto des
Kreises Heidelberg (Volksbank Neckargemünd, Konto: 483800; Blz: 672 917 00) einzuzahlen. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können so
lange vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis die fälligen Zahlungen eingegangen sind.
VII.
Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften
Werden gemeldete Mannschaften nach dem offiziellen Meldeschluss zurückgezogen
oder scheiden Mannschaften während der Meisterschaftsrunde aus, so wird jeweils
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eine Geldbuße nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 Ziff. 14 RO DHB verhängt. Außerdem
werden die anfallenden Kosten dem betreffenden Verein berechnet.
VIII.
Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße in Höhe des einfachen Spielbeitrages belegt. Im Wiederholungsfall
verdoppelt sich jeweils die Geldbuße (vgl. § 25 Abs. 1 Ziff. 1 RO DHB).
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 5 Spielern an, wird gegen den
betreffenden Verein im Falle von Erwachsenenmannschaften eine Geldbuße in Höhe
von 100,00 €, im Falle von Jugendmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 80,00 €
verhängt (vgl. § 4 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur
Rechtsordnung des DHB – RO-BHV).
IX.
Verfahren bei fehlenden Spielausweisen
Pro fehlenden Spielausweis wird eine Geldbuße nach § 25 Ziff. 11 RO DHB in Höhe
von 10 € verhängt. Die fehlenden Spielausweise, oder Fotokopien derselben, sind
vom Verein, gerechnet vom betreffenden Spieltag, innerhalb von 5 Kalendertagen
mit einem ordnungsgemäß frankierten Freiumschlag (nur für den Fall der Einsendung
der Originalausweise) für die Rücksendung an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik einzuschicken. Die Übersendung per Telefax oder e-mail ist
ebenfalls zulässig. Kommt ein Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird pro vorzulegenden Spielausweis eine Geldbuße in Höhe von 10,00 € verhängt (§ 25 Abs. 1
Ziff. 12 RO DHB). Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße.
X.
Trikotwechsel
Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung
zu wechseln (vgl. § 11 SpO/Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbandes
zu § 56 SpO DHB). Im Falle des Verstoßes wird gegen den fehlbaren Verein eine
Geldbuße in Höhe von 50,00 € verhängt.
XI.
Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers
Sofern die Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers in Turnierform erfolgt, wird gemäß § 54 SpO DHB folgendes bestimmt:
1. Austragungsmodus, Spielzeit, Mannschaftsanzahl sowie Spielort ergibt sich aus
dem betreffenden Spielplan.
2. Sämtliche Kosten werden auf die beteiligten Vereine umgelegt, es sei denn, dass
im betreffenden Spielplan etwas anderes bestimmt ist.
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3. Bei Punktgleichheit auf den maßgeblichen Tabellenplätzen entscheidet das
bessere Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Bei gleichem
Torverhältnis wird nach dem letzten Turnierspiel die Entscheidung unter den
Punkt- und Torgleichen Mannschaften, durch 7m-Werfen gemäß den
Ausführungsbestimmungen des DHB für das 7m-Werfen zu Regel 14 ermittelt.
4.1. Einsprüche sind bis spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen
Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 €
durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter bei dem für diesen
Turnierspieltag beauftragtem Kreismitarbeiter einzulegen. Bleibt der Einspruch
erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis Heidelberg.
4.2. Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Mitarbeiter des
Kreises. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder
sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer.
4.3. Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner
Verkündung Rechtskraft und ist endgültig.
5. Im Übrigen gilt die Ausschreibung zur Hallenhandballrunde 2014/2015
entsprechend sowie § 54 SpO DHB.
XII.
Eintrittspreise
Für die Saison 2014/2015 gelten folgende Eintrittspreise (Richtpreise)
1. Kreisliga Männer Erwachsene 2,50 €
Ermäßigte
1,50 €
1. Kreisliga Frauen Erwachsene 1,50 €
Ermäßigte
Alle anderen Kreisligen
1,00 €
Erwachsene 1,50 €
Ermäßigte
Jugendspiele
1,00 €
Eintritt frei
B. Kreispokal
In der Hallenhandballrunde 2014/2015 finden in den Altersklassen der Männer bzw.
Frauen Kreispokalspiele nur dann statt, wenn je Altersklasse mindestens 8 Teilnehmer
gemeldet werden. Bei weniger als 8 Teilnehmern gilt für die dem BHV zu meldenden
Kreisvertreter folgende Regelung:
1.
Männer (2 Teilnehmer)
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Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde auf
BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für mehr als
2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach.
2.
Frauen (2 Teilnehmer)
Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde auf
BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für mehr als
2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach.
C. Sonstiges
1.
Spielansetzungen unter der Woche sind möglich, wenn an den Wochenenden
aufgrund belegter Sporthallen keine Spieltermine zur Verfügung stehen.
2.
Dem Kreisvorstand bleibt es vorbehalten, notwendige Ergänzungen, Änderungen
oder Berichtigungen dieser Ausschreibung vorzunehmen.
3.
Rechtswesen
In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die
Durchführung des Handballspielbetriebs auf der Ebene des Handballkreises
Heidelberg betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über
Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen
der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen des Handballkreises
Heidelberg ist das Kreissportgericht in erster Instanz zuständig.
4.
Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum
01.07.2014 in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind.
Fingerle, Holzer
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Hallenrunde 2014/2015 Anlage zur Ausschreibung 2014/2015
hier: Öffentlichkeitsarbeit
Gilt nur für die 1. Kreisliga Männer
1. Berichterstattung
Nach den Partien sind durch den Heimverein zwingend Spielinformationen an Pressereferent Benjamin Geierhaas zu melden.
Neben dem reinen Spielverlauf (Spielstände, Vorkommnisse etc.) sowie der außergewöhnlichen Informationen (erstes Spiel von Jugendspieler, Verletzungen, Rückkehr, Reaktivierung etc.) ist für die ordnungsgemäße Abgabe der Spielinformationen zwingend erforderlich:
-
das Ergebnis (End-und Halbzeitergebnis)
die Torschützen der Heim-und Auswärtsmannschaft nach folgenden Schema:
Tore insgesamt/davon 7m (Bsp. Torschütze A: 7/3 = sieben Tore, davon 3 durch 7m)
mindestens eine Stimme eines Offiziellen (z.B. Trainer, Vereinsvorstand bzw. Abteilungsleiter) oder Spielers der Heimmannschaft
Annahmeschluss und Kontaktdaten für Spiele am Wochenende: Email: [email protected] (bis 23.30 Uhr) Fax: 0911-30844-37613 (bis 21.00 Uhr)
Für Spiele, die nicht an Wochenenden stattfinden, gilt als Abgabetermin der Folgetag um
11.00 Uhr.
Alle außerhalb dieser Zeiten nicht übermittelten Informationen gelten als nicht gemeldet. Für
jede nicht ordnungsgemäß abgegebene Spielinformation wird eine Geldbuße in Höhe von
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30,00 € verhängt.
2. Spielberichtsbogen
Zum Zwecke der Veröffentlichung der Spielerstatistik ist nach den Partien durch den Heimverein die Front-und Rückseite des Spielberichtsbogens bis spätestens montags 18.00
Uhr als gescannte Datei (vorzugsweise im pdf oder jpg Format) per Email an obige E-Mail
Adresse zu übersenden. Alternativ können die Seiten des Spielberichtsbogens auch an obige Faxnummer gefaxt werden. Dies soll aber wenn möglich -vermieden werden, da die Erfahrung lehrte, dass die Lesbarkeit stark eingeschränkt ist. Für Spiele, die nicht an Wochenenden stattfinden, gilt als Abgabetermin der Folgetag um 18.00 Uhr.
Alle außerhalb dieser Zeiten nicht übermittelten Spielberichtsbögen gelten als nicht gemeldet. Für jeden nicht ordnungsgemäß gemeldeten Spielberichtsbogen wird eine Geldbuße in Höhe von 15,00 € verhängt.
3. Kaderliste Bis zum 01.09.2014 ist die als Datei anhängende Kaderliste ("kaderliste_blanko.xls") mit den entsprechenden Daten auszufüllen und per E-Mail an [email protected] zu übermitteln.
Bei nicht zeitgerechter Übermittlung wird eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € verhängt.
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