Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den
Transcrição
Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den
Badischer Handball-Verband e.V. Am Fächerbad 5 76131 Karlsruhe Geschäftsstelle Tel.: 0721 91356-0 Fax.: 0721 91356-11 [email protected] www.badischer-handball-verband.de www.facebook.com/BadischerHV Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV und des Handballkreises Heidelberg in der Hallenhandball-Spielsaison 2014/2015 INHALTSVERZEICHNIS: Teil A – Allgemeingültig .................................................................................................... 4 I. Allgemeines............................................................................................................... 4 1. Satzungen, Ordnungen und Regeln ....................................................................... 4 2. Kommunikation ...................................................................................................... 4 II. Spieltechnische Bestimmungen............................................................................. 4 3. Wettkampfbereich/ Sporthallen .............................................................................. 4 4. Einhalten der Hausordnung.................................................................................... 4 5. Hallensprecher ....................................................................................................... 5 6. Öffentliche Zeitmessanlage .................................................................................... 5 7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................ 5 8. Spielkleidung .......................................................................................................... 6 9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen ............. 6 10. Ordnungs- und Sanitätsdienst .............................................................................. 7 11. Ergebnismeldung ................................................................................................. 7 Teil B – BHV-Spielbetrieb .................................................................................................. 8 I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene ... 8 1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen ................................ 8 2. Wettkampfbereich/ Sporthallen .............................................................................. 8 3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter ........................ 8 4. Spielberichte/ Spielausweise.................................................................................. 8 5. Meldung der Torschützen ...................................................................................... 9 II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs ........................ 9 6. Geschäftsstelle....................................................................................................... 9 7. Spielleitende Stellen ............................................................................................... 9 8. Rechtswesen........................................................................................................ 10 21.08.2014 1 III. Spielklasseneinteilung ......................................................................................... 10 9. Frauen .................................................................................................................. 10 10. Männer ............................................................................................................... 10 11. weibliche Jugend................................................................................................ 10 12. männliche Jugend .............................................................................................. 10 IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg ..................................................................... 11 13. Modalitäten bei Punktgleichheit.......................................................................... 11 14. Entscheidungsspiele .......................................................................................... 11 15. Badischer Meister .............................................................................................. 11 16. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) ................................................ 11 V. Finanzielle Regelungen ........................................................................................ 13 17. Spielklassenbeitrag ............................................................................................ 13 18. Eintrittsgelder ..................................................................................................... 13 VI. Schlussbestimmungen ........................................................................................ 13 19. Besondere Spielform Jugend ............................................................................. 13 20. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium .......................................... 13 21. Verstöße ............................................................................................................ 13 22. Inkrafttreten ........................................................................................................ 14 23. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung .................................... 14 Teil C – Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg ............................................................. 14 A. Spieltechnische Regelungen I. Spielverkehr II. Spielklasseneinteilung III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E) IV. Spielverlegungen V. Schiedsrichter VI. Spielbeiträge VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften VIII. Nichtantreten 14 14 15 19 19 20 22 22 23 IX. Verfahren bei fehlenden Spielausweisen 23 X. Trikotwechsel 23 XI. Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers 23 XII. Eintrittspreise B. Kreispokal C. Sonstiges Anhang: Öffentlichkeitsarbeit (1. Kreisliga Männer) 21.08.2014 24 24 25 26 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS: BHV = Badischer Handball-Verband DHB = Deutscher Handballbund SpO = Spielordnung RO = Rechtsordnung SR = Schiedsrichter Z/S = Zeitnehmer/Sekretär BWOL = Baden-Württemberg-Oberliga 21.08.2014 3 Teil A – Allgemeingültig (gilt auch für den Spielbetrieb des Handballkreises Heidelberg soweit unter Teil C der Ausschreibung nichts anderes geregelt) I. Allgemeines 1. Satzungen, Ordnungen und Regeln Die Meisterschaftsspiele werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen in Satzung und Ordnungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und den Internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung des DHB ausgetragen, die für alle teilnehmenden Vereine gleichermaßen verbindlich sind. Im Spielbericht eingetragene Mannschaftsoffizielle unterliegen den Bestimmungen der SpO und RO des DHB bzw. BHV und diesen Durchführungsbestimmungen. Ist einer dieser Mannschaftsoffiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins, haftet bei etwaigen Verstößen der Verein, der ihn eingesetzt hat. 2. Kommunikation Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt im Allgemeinen elektronisch per E-Mail. Dazu hat jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein im Rahmen des Meldebogens außer einer offiziellen Postanschrift auch eine offizielle EMail-Adresse anzugeben. II. Spieltechnische Bestimmungen 3. Wettkampfbereich/ Sporthallen 3.1 Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel 1-Abbildung 1 der internationalen Handballregeln und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle. 3.2 Für die ordnungsgemäße Anmietung der Sporthallen sind die Heimvereine verantwortlich. 4. Einhalten der Hausordnung 4.1 Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten. Bei Verstößen können gemäß § 4 Ziffer 13 RO BHV Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt werden. 4.2 Haftmittelbenutzung Bezüglich der Verwendung von Haftmitteln wird auf § 7 SpO BHV verwiesen. Dieser lautet wie folgt: § 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel 1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum 01.07. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen. 2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestell- 21.08.2014 4 ten Verstöße sind gem. § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des BHV zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden. Die Gastvereine müssen in harzfreien Hallen auch harzfreie Bälle beim Warmmachen verwenden. Nach § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmung des BHV zur RO des DHB wird bei Verstößen gegen das Haftmittelverbot folgendermaßen verfahren: Verstoß gegen das Haftmittelverbot nach § 7 der Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO DHB (zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt): € 200,00; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bis zu € 1.600,00; nachfolgende Verstöße werden mit € 1.600,00 geahndet. 4.3 Die Verwendung von sog. „VUVUZEELAS“ und deren Modifikationen sind verboten. Dies gilt auch für sämtliche elektrischen oder elektronisch verstärkten Lärminstrumente. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung. 5. Hallensprecher Der Hallensprecher hat sich nicht am Zeitnehmertisch oder im Auswechselraum aufzuhalten. Durchsagen sind auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten beschränkt und unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten sind dabei zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe von € 50,00 bis € 500,00 verhängt. 6. Öffentliche Zeitmessanlage Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage (möglichst vorwärts laufend) ist zu benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient werden kann. Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr von mindestens 21 cm Durchmesser oder einen vom DHB zugelassenen »Handball-Timer« zur Verfügung zu stellen. 7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 7.1 Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im BHV-Spielbetrieb durch den Referenten für SR-Wesen des BHV und im Kreis-Spielbetrieb durch den Referenten für SR-Wesen des jeweiligen Kreises oder einer von diesem beauftragten Person. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen sind unzulässig (§ 34 Abs. 1 Satz 2 RO DHB). 7.2 Die Kosten der SR sind nach dem Spiel vom Heimverein in der SR-Kabine auszuzahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen wird. Der Heimverein hat dem SR-Beobachter die notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Nach Saisonende erfolgt die Umlage der gesamten SR-Kosten und Kosten der neutralen SR-Beobachter für jede Spielklasse (jede Staffel) zu gleichen Teilen auf die jeweils an deren Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. 7.3 Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär als Gehilfen der SR. Hier sind nur vom BHV/Kreis nachweislich geschulte Personen oder geprüfte Schiedsrichter des BHV einzusetzen. Wird z. B. wegen eines Regelverstoßes eines nicht geschulten Z/S die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, sind die entstehenden Kosten vom Verein zu tragen, der einen 21.08.2014 5 fehlbaren Z/S eingesetzt hat. Im Jugendbereich können geeignete Personen ab 14 Jahren (Schulung nicht zwingend) als Z/S eingesetzt werden. 7.4 Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A-5Format zur Beantragung des Team-Time-Out und die entsprechenden Vorrichtungen zum Aufstellen (z. B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen. 8. Spielkleidung Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Meldebogen genannten Spielkleidung anzutreten, die auch im Mannschaftsdatenverzeichnis der Spielleitenden Stellen enthalten sind. Nachträgliche Änderungen der Trikotfarben sind deshalb unverzüglich der Spielleitenden Stelle mitzuteilen. Die Torhüter einer Mannschaft müssen die gleiche Trikotfarbe haben, gleichfarbige »Leibchen« sind zulässig. Auch ein »siebter Feldspieler« muss in der gleichen Trikotfarbe spielen wie die Torhüter. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Ob die Spielkleidung zu wechseln ist, bestimmen die SR. 9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen 9.1 Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Treten Gastmannschaft oder SR nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit. 9.2 Ist verspätetes Eintreffen absehbar, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Information den am Spielort anwesenden Mannschaften bzw. SR zu verschaffen. Ist bei Ausbleiben der SR die Wartezeit von 15 Minuten verstrichen, ist zwingend nach § 77 SpO DHB zu verfahren, d. h., beide Mannschaften müssen sich auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Falls mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei Nichteinigung das Los. Die Trainer der beteiligten Mannschaften gelten nicht als neutrale Schiedsrichter. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die beiden Mannschaften auf Schiedsrichter einigen, die einem der am Spiel beteiligten Vereine angehören oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Spielleitenden Stelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. In unteren Spielklassen – dies sind die Spielklassen unterhalb der Badenligen der Männer und Frauen (§ 1 Ziffer 3 der SpO BHV) – müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden geprüften Schiedsrichter einigen. Das Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des Spiels schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen. Ein Jugendspiel ist in jedem Fall durchzuführen. 9.3 Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. 9.4 Die Meisterschaftsspiele sollten im Erwachsenenbereich samstags nicht vor 17.00 Uhr und sonntags nicht vor 11.00 Uhr angesetzt werden, im Jugendbereich samstags nicht vor 15.00 Uhr und sonntags nicht vor 11.00 Uhr (Altersklasse Jugend C 13.00 Uhr; Ausnahmen sind zulässig). Spätester Spielbeginn an Sonn- und Feiertagen ist um 18.00 Uhr. Am Totensonntag, dem 23.11.2014, gilt bis 13.00 Uhr ein absolutes Sportverbot. 21.08.2014 6 9.5 Anträge auf Spielverlegung sind per Formblatt oder per E-Mail, mit Zustimmung des Gegners, zu stellen und sollten spätestens zehn Tage vor dem ursprünglichen und dem neuen Spieltermin der Spielleitenden Stelle vorliegen. Für Spielverlegungen gemäß § 82 SpO DHB ist eine Zustimmung des Gegners nicht erforderlich. 9.6 Bei Terminschwierigkeiten können von den Spielleitenden Stellen Meisterschaftsspiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Spiele an Wochentagen dürfen frühestens um 18.45 Uhr angesetzt werden, Spiele der Altersklasse Jugend C und jünger nach Absprache mit Gegner und zuständigem SREinteiler auch früher. 9.7 Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. 9.8 An den letzten beiden Spieltagen im Erwachsenenbereich können ausschließlich örtliche Verlegungen vorgenommen werden. Zeitlich verlegte Spiele sind spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchzuführen. 9.9 Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Straßensperren, usw.) haben die Vereine und die SR sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu gelangen. Es sollte immer eine Rücksprache mit der Spielleitenden Stelle erfolgen. 10. Ordnungs- und Sanitätsdienst 10.1 Der Heimverein stellt bei allen Spielen einen für den Sanitätsdienst Verantwortlichen. Fehlt im Falle einer Verletzung eine solche Person, so wird gemäß § 4 Ziffer 6 RO BHV eine Geldbuße verhängt. 10.2 Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. Bei Verstößen werden gemäß § 25 (1) Ziffer 8 RO DHB Geldbußen verhängt. 11. Ergebnismeldung Die Ergebnismeldung erfolgt per SMS. Die Meldung per SMS hat unmittelbar, spätestens zehn Minuten nach Spielende, durch den Heimverein zu erfolgen. Die Ergebnismeldung ist Pflicht. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß § 25 (1) Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von € 25,00 verhängt. 21.08.2014 7 Teil B – BHV-Spielbetrieb Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene 1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen BHV-Spielbetrieb: Am Spielbetrieb des BHV teilnehmende Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch den Abteilungsleiter zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung von Austragungsform und Austragungsbedingungen und ist bis zum 01.09. des Spieljahres an die BHVGeschäftsstelle zurückzugeben. Geht die Bestätigung nicht oder verspätetet ein, wird eine Geldbuße gemäß § 4 Ziffer 9 RO der Zusatzbestimmungen des BHV zur RO DHB verhängt. 2. Wettkampfbereich/ Sporthallen 2.1 Die Spielfläche soll 30 Minuten (Jugend 20 Minuten) vor Spielbeginn beiden Mannschaften uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung stehen. Jeder Mannschaft steht eine Hallenhälfte zu. 2.2 Den SR sind 45 Minuten vor Spielbeginn ein separater und verschließbarer Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zu stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Heimvereine. 3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 3.1 Für die Spielklassen der Badenliga und Landesligen Frauen, sowie den Badenligen der Altersklasse Jugend A und B können auch SR der Handballkreise eingeteilt werden. Die Einteilung der SR bei den Badenligen weibliche Jugend A, B und C sowie der Badenliga Jugend C und der Landesliga Jugend männlich erfolgt durch den SRW oder einer von ihm beauftragten Person des Kreises, in dem das Spiel stattfindet. 3.2 Im BHV-Spielbetrieb findet 30 Minuten vor Spielbeginn die technische Besprechung in der SR-Kabine statt. Daran nehmen neben den SR je ein Mannschafts-Offizieller und die beiden Z/S teil. Es erfolgen die Absprachen wg. Spielkleidung, Absprachen Schiedsrichter mit Z/S, usw. Für den Spielbetrieb der Kreise können von den Kreisen andere Regelungen erlassen werden. 3.3 Für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung bei Frauen und Männern gelten die separat erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden geahndet (Zusatzbestimmungen gemäß § 25 RO DHB). 4. Spielberichte/ Spielausweise 4.1 In allen BHV Ligen (Männer, Frauen und Jugend) wird für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt. Die Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung unter https://www.handball4all.de/ beschrieben (Produkte/Handbücher). 21.08.2014 8 Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 30 Minuten vor Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler und Mannschaftsoffiziellen sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig. Die Unterschrift unter den elektronischen Spielbericht hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter durch Eingabe der entsprechenden PIN bis spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. Im Falle etwaiger Einsprüche ist von der Heimmannschaft zusätzlich ein von der Spielleitende Stelle dafür vorgesehenes Formular zur Verfügung zu stellen, auf welchem der Einspruchsgrund festzuhalten ist, und welches von den Offiziellen beider Mannschaften und beiden Schiedsrichtern zu unterzeichnen ist. Dieses Formular ist von den Schiedsrichtern in einer Ausfertigung an die Spielleitende Stelle zu übersenden. Durch den ordnungsgemäßen Einsatz des elektronischen Spielbericht kann die SMS Ergebnismeldung entfallen. Die korrekte Übertragung des Endergebnis ist vom Heimverein zu überprüfen und im Bedarfsfall per SMS nachzumelden. 4.2 Die Trikotnummern sind in aufsteigender Reihenfolge einzutragen. 4.3 Fehlende Spielausweise ziehen gemäß § 25 (1) Ziffer 11 RO DHB eine Geldbuße nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach § 81 (3) Satz 3 SpO DHB zu verfahren, d. h. diese sind auf Antrag der Spielleitenden Stelle vom Verein innerhalb von fünf Tagen, gerechnet vom Tag nach dem betreffenden Spieltag, der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Dies kann durch Zusendung per Post mit Freiumschlag für die Rücksendung erfolgen, auch die Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Spielausweises oder deren Übermittlung per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diesen gemäß § 25 (1) Ziffer 12 a RO DHB eine Geldbuße verhängt 5. Meldung der Torschützen Die Torschützen der eigenen Badenliga- und Landesligamannschaft der Männer und Frauen sind bis zum folgenden Montagabend im Internet unter www.yourscorez.de einzutragen. II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs 6. Geschäftsstelle BHVGeschäftsstelle Anschrift Mail-Adresse - Internet Am Fächerbad 5 [email protected] 76131 Karlsruhe Internet: www.badischer-handball-verband.de 7. Spielleitende Stellen Anschrift 21.08.2014 E-Mail – Telefon – Fax 9 Frauen Männer Jugend weibl. Markus Münch [email protected] Ifflandstraße 3 Telefon privat: 0621 23311 68161 Mannheim Fax: 03212-4423311 Harry Sauer [email protected] Rosenweg 2 Telefon privat: 06221 766176 69214 Eppelheim Fax: 06221 758822 Markus Münch [email protected] Ifflandstraße 3 Telefon privat: 0621 23311 68161 Mannheim Fax: 03212-4423311 [email protected] Stefan Ermentraut Jugend Schloss-Straße 40 männl. 75223 NiefernÖschelbronn [email protected] Telefon privat: 07233 972388 Telefon gesch.: 07233 4168 Fax gesch.: 07233-942467 8. Rechtswesen In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen ist das Verbandssportgericht in erster Instanz zuständig. Das gleiche gilt für die Ahndung von Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens. Anschrift Vorsitz. Verbandssportgericht Jürgen Brachmann St. Ilgener Str. 58 69181 Leimen Mail – Telefon – Fax [email protected] Telefon privat: 0173 5413370 Telefon gesch.: 06221 542104 Fax: 06221-541612104 III. Spielklasseneinteilung 9. Frauen Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 10. Männer Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 11. weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 12. männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 21.08.2014 10 Landesliga Jugend A, B und C IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg 13. Modalitäten bei Punktgleichheit Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten Vergleiches gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SpO DHB. 14. Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele werden gemäß § 44 Ziffern 1 bis 3 SpO DHB ausgetragen. In begründeten Fällen kann ein Entscheidungsspiel in neutraler Sporthalle ausgetragen werden. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle. 15. Badischer Meister 15.1 Badischer Meister der Frauen und Männer sind die Staffelsieger der Badenligen. 15.2 Badischer Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich/männlich sind die Staffelsieger der Badenligen Jugend. Die Badischen Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich und männlich nehmen am HBW-Pokal der Landesmeister der drei baden-württembergischen Verbände teil. 16. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) 16.1 Der Badische Meister steigt in die Baden-Württemberg-Oberliga auf. 16.2 Ein weiterer Aufstieg ist möglich, wenn in der BWOL aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen dieser Liga weitere Plätze zu besetzen sind. Diese möglichen Aufsteiger sind allerdings NICHT zum Aufstieg verpflichtet. 16.3 Verzichtet der Badische Meister auf den Aufstieg wird er in diesem Fall automatisch in die Landesliga zurückgestuft und wird auf die Zahl der Absteiger der abgelaufenen Saison angerechnet. 16.4 Sofern nicht mehr als zwei Vereine aus Baden-Württemberg aus der 3. Liga absteigen und in der BWOL aufgenommen werden müssen, wird zwischen den Zweitplatzierten der Landesverbände der 5. Aufstiegsplatz ausgespielt. Gespielt wird nach folgendem Modus: Männer: 09./10.05.2015 2. Südbaden-Liga - 2. Badenliga 14.05.2015 2. Württemberg-Liga - 2.Südbaden-Liga 16./17.05.2015 2. Badenliga - 2. Württemberg-Liga Bei den Frauen findet keine Aufstiegsrelegation statt, da es nur 4 Aufsteiger gibt. Bei Verzicht des Zweitplatzierten, kann lediglich der Drittplatzierte an der Relegation teilnehmen. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Teilnahmerecht. 21.08.2014 11 16.5 Die beiden Tabellenletzten der Badenliga steigen in die Landesligen ab. Ein Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 11.9 überschritten wird. (siehe dazu Anlage 1). Hinweis für die Saison 2015/2016: In dieser Saison wird es erstmalig zu Punktabzügen infolge Nichterfüllung des Schiedsrichtersoll kommen. 16.6 Die Staffelsieger der Landesligen steigen in die Badenliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich, wenn aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen weitere Plätze in der Badenliga frei sind. Bei einem freien Platz werden Entscheidungsspiele zwischen den Nächstplatzierten der beiden Landesliga-Staffeln Nord und Süd durchgeführt, bei zwei freien Plätzen steigen beide Nächstplatzierten in die Badenliga auf. Bei Aufstiegsverzicht des Staffelsiegers ist sinngemäß wie unter Ziffer 11.3 stehend zu verfahren. Die Aufstiegsrelegation der Zweitplatzierten findet wie folgt statt: 02./03.05.2015 Nord – Süd 09./10.05.2015 Süd - Nord 16.7 Aufsteiger in die Landesliga sind die von den Kreisen Tauberbischofsheim/Buchen, Heidelberg und Mannheim (Staffel Nord), Bruchsal, Karlsruhe und Pforzheim (Staffel Süd) gemäß deren Durchführungsbestimmungen gemeldeten Mannschaften. 16.8 Aus den Landesligen steigen jeweils so viele Mannschaften ab, bis – unter Berücksichtigung der Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen – die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 16.9 erreicht ist. (siehe dazu Anlage 1). 16.9 Die Regelmannschaftszahlen betragen: Frauen Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 12 Mannschaften 12 Mannschaften je Staffel Männer Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 14 Mannschaften 14 Mannschaften je Staffel weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 9, 10 und 10 Mannschaften männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 10 Mannschaften je Staffel Landesliga Jugend A, B und C Staffeln Nord und Süd 10 Mannschaften 16.10 Bei Mannschaftszurückziehungen wird wie folgt verfahren: Ein Verzicht nach der Saison muss spätestens ein Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel bei der Spielleitenden Stelle vorliegen. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen oder verzichtet eine Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb, wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sie geht aber zurück in die nächst niedrigere, von ihrem Verein be- 21.08.2014 12 setzte Spielklasse. Das gilt auch für Mannschaften, die aus der 3. Liga bzw. BWOL zurückziehen. 16.11 Die Jugendstaffeln werden nach Rundenende aufgelöst und in Qualifikationsspielen neu ausgespielt. V. Finanzielle Regelungen 17. Spielklassenbeitrag Die nachfolgend genannten Spielklassenbeiträge werden am 1. Oktober 2014 fällig und vom BHV mit der entsprechenden Monatsrechnung den Vereinen gemäß teilnehmenden Mannschaften belastet: Badenliga Männer € 650,00 Badenliga Frauen € 330,00 Landesliga Männer € 490,00 Landesliga Frauen € 240,00 Badenliga Jugend A und B weiblich / männlich € 100,00 Badenliga Jugend C weiblich / männlich € 80,00 Landesliga Jugend A, B und C männlich Nord und Süd € 60,00 18. Eintrittsgelder Für die Saison 2014/2015 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen: Badenliga Frauen/Männer Erwachsene € 5,00 Ermäßigte € 3,00 Landesliga Männer Erwachsene € 3,50 Ermäßigte € 2,50 Landesliga Frauen Erwachsene € 3,00 Ermäßigte € 2,00 Badenliga Jugend Eintritt frei Landesliga Jugend A, B und C Nord und Süd Eintritt frei Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei Spielen der Badenliga und Landesligen freien Eintritt. VI. Schlussbestimmungen 19. Besondere Spielform Jugend In den Spielen der Altersklasse Jugend C gelten besondere Vorgaben zur Umsetzung des Abwehrverhaltens. Diese Anforderungen werden in entsprechenden Durchführungsbestimmungen gesondert formuliert und versandt. 20. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium Das Präsidium kann notwendige Ergänzungen und Korrekturen dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen. 21. Verstöße Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß RO DHB/BHV geahndet, insbesondere gilt 21.08.2014 13 dies für bestehende Haftmittelverbote. Die Vereine haben hieraus resultierende zivilrechtliche Folgen zu tragen. 22. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum 01.07.2014 in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind. 23. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung sind integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Karlsruhe, im Juli 2014 Harry Sauer Markus Münch Vizepräsident Spieltechnik Referent Männerhandball Spielleitende Stelle Männer Referent Frauenhandball Spielleitende Stelle Frauen Spielleitende Stelle weibliche Jugend Stefan Ermentraut Ulrich Schuler Vizepräsident Jugend und Leistung Referent Schiedsrichterwesen Spielleitende Stelle männliche Jugend Link zu den Satzungen und Ordnungen des BHV und des DHB: http://www.badischer-handballverband.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=13&smid=1989 Anlage 1: Auf-/Abstiegsregelung (Übersicht) 2014/2015: Anlage 2: Formblatt zur Ankündigung eines Einspruchs Anlage 3: Empfangsbestätigung Anlage 4: Ordnungswidrigkeiten/Geldbußen 21.08.2014 14 Teil C – Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene A. Spieltechnische Regelungen I. Spielverkehr Der Handballkreis Heidelberg spielt in nachstehenden genannten Altersklassen Meisterschaften (auch Staffelmeisterschaften) aus bzw. ermittelt die betreffenden Aufund Absteiger: a) b) Männer Frauen c) d) e) f) männliche Jugend A KL männliche Jugend B KL, Ust männliche Jugend C KL, Ust männliche Jugend D KL, Ust. g) weibliche Jugend A KL h) weibliche Jugend B, KL, i) weibliche Jugend C KL j) weibliche Jugend D KL k) l) weibliche Jugend D Ust gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) Jugend D In der unter l) genannten Altersklasse spielt der Handballkreis Heidelberg eine Meisterschaft nur dann aus, wenn sich eine ausreichende Anzahl von gemischten Mannschaften (mindestens 8) für diesen Spielbetrieb meldet. Ist dies nicht der Fall, ist in der Altersklasse der Jugend D die Teilnahme von gemischten Mannschaften (Jungen und Mädchen) nicht erlaubt. Bei Verstößen findet § 50 Abs. 1f SpO-DHB analoge Anwendung. Für die Altersklasse der Jugend E sowie die unter e), bis f) und i) bis k) genannten Altersklassen gelten besondere Bestimmungen (vgl. auch Teil C Buchstabe A Ziff. II. 2). Bei Spielen der Altersklasse der weiblichen und männlichen Jugend E können mehr als 14 Spieler/innen eingesetzt werden (vgl. auch § 3 Abs. 2 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur SpO-DHB). 21.08.2014 15 II. Spielklasseneinteilung 1. Frauen Männer 1. Kreisliga 1. Kreisliga 2. Kreisliga Staffel 1 2. Kreisliga 2. Kreisliga Staffel 2 3. Kreisliga 4. Kreisliga Staffel 1 4. Kreisliga Staffel 2 1.1. Die Staffelsieger der ersten Kreisliga Männer und Frauen sind Kreismeister und steigen in die Landesliga Nord des Badischen-Handball-Verbandes auf. Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg, kann das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierten Mannschaften übergehen. Ein Mehraufstieg ist möglich. 1.2. Die Staffelsieger der II. und III. Kreisliga Männer steigen in die nächsthöhere Kreisliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich. Die Staffelsieger der IV. Kreisliga Männer steigen in die III. Kreisliga auf. Des Weiteren steigt aus den beiden Staffeln jeweils ein weiterer Verein auf, bis in der III. Kreisliga die Zahl 12 erreicht ist. Bei ungerader Zahl wird der letzte Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel ermittelt (vgl. auch Ziffer 1.5). Die Staffelsieger der II. Kreisliga Frauen steigen in die 1. Kreisliga auf. Aus den I., II. und III. Kreisliga der Männer steigen so viele Mannschaften ab, bis jeweils die Zahl 12 erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft pro Kreisliga muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I., II. oder III. Kreisliga der Männer neben dem Tabellenletzten eine Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB). Aus der I. Kreisliga Frauen steigen so viele Mannschaften ab bis die Zahl 10 erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I. Kreisliga der Frauen neben dem Tabellenletzten die Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB). 21.08.2014 16 1.3. Scheiden Mannschaften nach Ende der Meisterschaftsrunde, aber vor dem 15. Mai aus, so gelten sie (anstelle der letztplatzierten der Tabelle) als Absteiger der vergangenen Runde. 1.4. In der IV. Kreisliga Männer und der II. Kreisliga Frauen finden die Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB. Unabhängig von dieser Mannschaftsbezeichnung können alle Mannschaften eines Vereins in der IV. Kreisliga Männer bzw. II. Kreisliga Frauen ein erspieltes Aufstiegsrecht wahrnehmen. Sie erhalten dann jedoch im kommenden Jahr in der III. Kreisliga Männer bzw. I. Kreisliga Frauen die Bezeichnung als höhere Mannschaft. Erspielen sich zwei Mannschaften eines Vereins das Aufstiegsrecht, kann dies nur von der Mannschaft mit der niederen Ziffer (z.B. „I“) wahrgenommen werden. § 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB ist jedoch zu beachten. 1.5. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheiden über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: a. nach Punkten b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist; c. In Ergänzung gemäß § 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der auswärts erzielten Treffer; d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts erzielten Treffern sind Entscheidungsspiele gemäß § 44, SpO-DHB, durchzuführen. Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben; b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben; c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden; Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei 21.08.2014 17 Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreiten. 2. männliche und weibliche Jugend Für die Altersklassen der Jugend E-, D- und C wird auf die besonders hierfür erstellten Ausschreibungen (Sonderspielform) verwiesen, die in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung gültig sind. 2.1 männliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde sind die Tabellenersten der Altersklassen Jugend B KL, C KL und D KL, Kreismeister. Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie unter Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Der Kreismeister der A-Jugend wird in Playoffspielen ermittelt. Die Zusammensetzung der Kreisligen der männlichen Jugend A-, B-, C- und D für die Hallenrunde 2014/2015 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt. 2.2 weibliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele sind die Tabellenersten der Jugend B, C Kreismeister. Bei Punktgleichheit findet § 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie in Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Der Kreismeister der A-Jugend wird in Playoffspielen ermittelt. Bezüglich einer zu bildenden Kreisliga für die Hallenrunde 2014/2015 gilt das unter Ziff. II Abs. 2.1 ausgeführte entsprechend. 2.3 Stichtage und Spielzeiten Jugend A 01.01.1996 2 x 30 Minuten Jugend B 01.01.1998 2 x 25 Minuten Jugend C 01.01.2000 2 x 25 Minuten Jugend D 01.01.2002 2 x 20 Minuten Jugend E 01.01.2004 2 x 20 Minuten bei Spielen in Turnierform 21.08.2014 2 x 10 Minuten (2 x 3:3) 18 Gemischte Mannschaften (Mädchen und Jungen) sind nur in der Altersklasse der Jugend E zulässig (vgl. aber auch Buchstabe A, Ziff. I, Abs. 2). 3. Festspielen / Einsatz von Jugendlichen mit Doppelspielrecht Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur dann angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse spielen (§ 55 Absatz 11 SpO DHB). Hierbei gelten die mit „I“ bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB. Jugendspielerinnen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendspieler ab dem vollendeten 17. Lebensjahr wird auf Antrag des Vereines bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 SpO DHB durch die Passstelle des BHV die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (= sog. Doppelspielrecht) erteilt. Aufgrund des § 22 Abs. 1 SpO DHB darf ein Jugendspieler mit Doppelspielrecht jedoch höchstens in zwei Altersklassen (vgl. hierzu § 37 Absatz 2 und 3 SpO DHB) eingesetzt werden. III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E) Spielausweise für die Altersklasse der Jugend E werden nicht ausgefertigt. Spielberechtigt sind jedoch nur solche Jugendspieler/innen, die vor ihrem ersten Einsatz schriftlich mit Angabe des Namens, Geburtsdatums, der Anschrift und Vereinszugehörigkeit dem Kreisjugendausschussvorsitzenden (= zuständige Paßstelle gem. § 5 Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO-DHB) auf einer Spielerliste (vgl. Vordruck des Handballkreises Heidelberg) gemeldet worden sind. Die Spielerliste ist jederzeit ergänzbar. Auch eine ergänzte Spielerliste ist dem Kreisjugendausschussvorsitzenden sofort zu übersenden. Nehmen Jugendliche am Spielbetrieb teil, die nicht auf einer Spielerliste eingetragen sind und/oder verspätet gemeldet wurden (siehe oben), wird gemäß § 50 Ziff. 1h SpO DHB verfahren. Auch bei der Jugend E finden die Bestimmungen des § 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.B. „I“) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des § 55 SpO DHB. IV. Spielverlegungen 1. Bei Anträgen auf Spielverlegungen (auch für zeitliche) ist nach § 46 SpO DHB zu verfahren. 21.08.2014 19 Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. Spielverlegungen wegen Abstellungen von Spieler/innen für Auswahlmannschaften des DHB, SHV, BHV bzw. des Kreises oder wegen weiterführender Pokalspiele auf DHB-, SHV- oder BHV-Ebene sind gebührenfrei, müssen jedoch rechtzeitig (12 Tage vor dem betreffenden Spiel) von den betroffenen Vereinen schriftlich bei der spielleitenden Stelle beantragt werden. Ein Spiel ist nur dann verlegt, wenn dies durch die spielleitende Stelle den Vereinen schriftlich mitgeteilt wurde. V. 2. Spielverlegungen müssen grundsätzlich rechtzeitig, d.h. 12 Tage vor dem im Spielplan ausgedruckten Spieltermin, bereits mit neuem Spieltermin versehen, bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Ohne Bestätigung von beiden Vereinsvertretern und ohne neuen Spieltermin ist eine Bearbeitung des Verlegungsantrages durch die spielleitende Stelle nicht möglich. Das betroffene Spiel ist somit nicht verlegt. Telefonische Verlegungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Die Spielverlegungsgebühr (vgl. Ziffer 12 der Gebührenordnung des Badischen Handballverbands) beträgt für Erwachsenenmannschaften in allen Klassen 100,00 € für Jugendmannschaften in allen Klassen 50,00 €. Schiedsrichter Für die Einteilung der Schiedsrichter ist der Referent Schiedsrichterwesen bzw. dessen Einteiler zuständig. Im Regelfall werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern geleitet (1. bis 2. Kreisliga Männer sowie männliche Jugend A). Bei Bedarf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem Schiedsrichter besetzt sind, im Rahmen der Schiedsrichterausbildung auch Gespanne angesetzt werden. Bei Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters müssen sich beide Vereine vor Spielbeginn auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen und dies ebenfalls vor Spielbeginn im Spielprotokoll festhalten (vgl. § 77 Abs. 3 SpO DHB). Der Heimverein ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele, die nicht von eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden, Schiedsrichter zu stellen. Hierfür sind möglichst Sportkameraden/innen vorzusehen, die im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sind (vgl. § 12 SpO/Zusatzbestimmungen des BHV zu § 76 SpO DHB). Bei Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden fast immer Coacher (Delegierte) zur Schiedsrichterbetreuung eingesetzt. Die Coacher (Delegierte) sind berechtigt, Fehlverhalten der Vereine – insbesondere Trainer, Betreuer etc. – im Spiel21.08.2014 20 bericht durch den eingeteilten Schiedsrichter vermerken zu lassen. Der Coacher (Delegierter) gibt sich vor dem Spiel gegenüber den SR-Neulingen und den beteiligten Vereinen zu erkennen und wird vom Schiedsrichter im Spielprotokoll eingetragen. Er kann sich in der Nähe des Zeitnehmertisches aufhalten. Er kann bei „Time-Out“ mit dem Schiedsrichter in Kontakt treten. Das Spielprotokoll ist unverzüglich nach Beendigung des Spieles spätestens jedoch montags nach dem betreffenden Spielwochenende (es gilt das Datum des Poststempels) an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik (Original) und an die zuständige spielleitende Stelle (1. Mehrfertigung) zu senden. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 9 RO DHB verhängt. Dies gilt auch bei selbstgeleiteten Spielen. Bei selbst geleiteten Spielen ist unbedingt die Passkontrolle durchzuführen. Bei festgestellter Unterlassung der Passkontrolle wird der fehlbare Verein mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 € belegt. Die durchzuführenden Passkontrollen werden überprüft. Der Heimverein hat dem/den eingeteilten Schiedsrichter/n eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgestatteten Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen (vgl. § 4 Ziff. 11 RO/Zusatzbestimmungen des BHV zu § 14 RO DHB). Die Schiedsrichterkosten sind innerhalb von 20 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert vom Heimverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Schiedsrichterauslagen aller Spiele werden anteilig auf die Vereine umgelegt. In folgenden Spielklassen werden Schiedsrichter vom Schiedsrichtereinteiler eingeteilt: Männer: Frauen I. und II. Kreisliga, männliche Jugend A SR-Gespanne III. und IV. Kreisliga Einzel-SR I. und II. Kreisliga Einzel-SR männliche Jugend: Jugend B bis Jugend D Einzel-SR weibliche Jugend: Jugend A bis Jugend D Einzel-SR Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand kann der Referent Schiedsrichterwesen auch während der laufenden Spielsaison Änderungen vornehmen. Diese sind den Vereinen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusätzlich nur für die 1. Kreisliga Männer: 21.08.2014 21 Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen und – soweit angesetzt – die Spielaufsicht/Technischer Delegierte führen in einer Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 20 Minuten vor Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, 4.7 – 4 .9 und 17:3 sowie § 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des Auswechselreglements fest. VI. Spielbeiträge 1. Männer I. Kreisliga 220,00 € II. Kreisliga 200,00 € III. und IV. Kreisliga 180,00 € 2. Frauen I. und II. Kreisliga 200,00 € 3. Jugend männliche Jugend A und B 90,00 € weibliche Jugend A und B 90,00 € männliche und weibliche Jugend C 75,00 € männliche und weibliche Jugend D und E 65,00 € Der Spielbeitrag ist unaufgefordert bis spätestens 30.09.2014 auf das Konto des Kreises Heidelberg (Volksbank Neckargemünd, Konto: 483800; Blz: 672 917 00) einzuzahlen. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können so lange vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis die fälligen Zahlungen eingegangen sind. VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften Werden gemeldete Mannschaften nach dem offiziellen Meldeschluss zurückgezogen oder scheiden Mannschaften während der Meisterschaftsrunde aus, so wird jeweils 21.08.2014 22 eine Geldbuße nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 Ziff. 14 RO DHB verhängt. Außerdem werden die anfallenden Kosten dem betreffenden Verein berechnet. VIII. Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße in Höhe des einfachen Spielbeitrages belegt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße (vgl. § 25 Abs. 1 Ziff. 1 RO DHB). Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 5 Spielern an, wird gegen den betreffenden Verein im Falle von Erwachsenenmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 100,00 €, im Falle von Jugendmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € verhängt (vgl. § 4 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur Rechtsordnung des DHB – RO-BHV). IX. Verfahren bei fehlenden Spielausweisen Pro fehlenden Spielausweis wird eine Geldbuße nach § 25 Ziff. 11 RO DHB in Höhe von 10 € verhängt. Die fehlenden Spielausweise, oder Fotokopien derselben, sind vom Verein, gerechnet vom betreffenden Spieltag, innerhalb von 5 Kalendertagen mit einem ordnungsgemäß frankierten Freiumschlag (nur für den Fall der Einsendung der Originalausweise) für die Rücksendung an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik einzuschicken. Die Übersendung per Telefax oder e-mail ist ebenfalls zulässig. Kommt ein Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird pro vorzulegenden Spielausweis eine Geldbuße in Höhe von 10,00 € verhängt (§ 25 Abs. 1 Ziff. 12 RO DHB). Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße. X. Trikotwechsel Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln (vgl. § 11 SpO/Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbandes zu § 56 SpO DHB). Im Falle des Verstoßes wird gegen den fehlbaren Verein eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € verhängt. XI. Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers Sofern die Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers in Turnierform erfolgt, wird gemäß § 54 SpO DHB folgendes bestimmt: 1. Austragungsmodus, Spielzeit, Mannschaftsanzahl sowie Spielort ergibt sich aus dem betreffenden Spielplan. 2. Sämtliche Kosten werden auf die beteiligten Vereine umgelegt, es sei denn, dass im betreffenden Spielplan etwas anderes bestimmt ist. 21.08.2014 23 3. Bei Punktgleichheit auf den maßgeblichen Tabellenplätzen entscheidet das bessere Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Bei gleichem Torverhältnis wird nach dem letzten Turnierspiel die Entscheidung unter den Punkt- und Torgleichen Mannschaften, durch 7m-Werfen gemäß den Ausführungsbestimmungen des DHB für das 7m-Werfen zu Regel 14 ermittelt. 4.1. Einsprüche sind bis spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 € durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter bei dem für diesen Turnierspieltag beauftragtem Kreismitarbeiter einzulegen. Bleibt der Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis Heidelberg. 4.2. Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Mitarbeiter des Kreises. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer. 4.3. Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkündung Rechtskraft und ist endgültig. 5. Im Übrigen gilt die Ausschreibung zur Hallenhandballrunde 2014/2015 entsprechend sowie § 54 SpO DHB. XII. Eintrittspreise Für die Saison 2014/2015 gelten folgende Eintrittspreise (Richtpreise) 1. Kreisliga Männer Erwachsene 2,50 € Ermäßigte 1,50 € 1. Kreisliga Frauen Erwachsene 1,50 € Ermäßigte Alle anderen Kreisligen 1,00 € Erwachsene 1,50 € Ermäßigte Jugendspiele 1,00 € Eintritt frei B. Kreispokal In der Hallenhandballrunde 2014/2015 finden in den Altersklassen der Männer bzw. Frauen Kreispokalspiele nur dann statt, wenn je Altersklasse mindestens 8 Teilnehmer gemeldet werden. Bei weniger als 8 Teilnehmern gilt für die dem BHV zu meldenden Kreisvertreter folgende Regelung: 1. Männer (2 Teilnehmer) 21.08.2014 24 Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde auf BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für mehr als 2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach. 2. Frauen (2 Teilnehmer) Der 1. und 2. Platzierte der 1. Kreisliga wird für die weiterführende Pokalrunde auf BHV-Ebene gemeldet. Bei Teilnahmeverzicht oder einer Berechtigung für mehr als 2 Kreisteilnehmer rückt/rücken der/die nächst platzierte/n Mannschaft/en nach. C. Sonstiges 1. Spielansetzungen unter der Woche sind möglich, wenn an den Wochenenden aufgrund belegter Sporthallen keine Spieltermine zur Verfügung stehen. 2. Dem Kreisvorstand bleibt es vorbehalten, notwendige Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. 3. Rechtswesen In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung des Handballspielbetriebs auf der Ebene des Handballkreises Heidelberg betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen des Handballkreises Heidelberg ist das Kreissportgericht in erster Instanz zuständig. 4. Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum 01.07.2014 in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind. Fingerle, Holzer 21.08.2014 25 Hallenrunde 2014/2015 Anlage zur Ausschreibung 2014/2015 hier: Öffentlichkeitsarbeit Gilt nur für die 1. Kreisliga Männer 1. Berichterstattung Nach den Partien sind durch den Heimverein zwingend Spielinformationen an Pressereferent Benjamin Geierhaas zu melden. Neben dem reinen Spielverlauf (Spielstände, Vorkommnisse etc.) sowie der außergewöhnlichen Informationen (erstes Spiel von Jugendspieler, Verletzungen, Rückkehr, Reaktivierung etc.) ist für die ordnungsgemäße Abgabe der Spielinformationen zwingend erforderlich: - das Ergebnis (End-und Halbzeitergebnis) die Torschützen der Heim-und Auswärtsmannschaft nach folgenden Schema: Tore insgesamt/davon 7m (Bsp. Torschütze A: 7/3 = sieben Tore, davon 3 durch 7m) mindestens eine Stimme eines Offiziellen (z.B. Trainer, Vereinsvorstand bzw. Abteilungsleiter) oder Spielers der Heimmannschaft Annahmeschluss und Kontaktdaten für Spiele am Wochenende: Email: [email protected] (bis 23.30 Uhr) Fax: 0911-30844-37613 (bis 21.00 Uhr) Für Spiele, die nicht an Wochenenden stattfinden, gilt als Abgabetermin der Folgetag um 11.00 Uhr. Alle außerhalb dieser Zeiten nicht übermittelten Informationen gelten als nicht gemeldet. Für jede nicht ordnungsgemäß abgegebene Spielinformation wird eine Geldbuße in Höhe von 21.08.2014 26 30,00 € verhängt. 2. Spielberichtsbogen Zum Zwecke der Veröffentlichung der Spielerstatistik ist nach den Partien durch den Heimverein die Front-und Rückseite des Spielberichtsbogens bis spätestens montags 18.00 Uhr als gescannte Datei (vorzugsweise im pdf oder jpg Format) per Email an obige E-Mail Adresse zu übersenden. Alternativ können die Seiten des Spielberichtsbogens auch an obige Faxnummer gefaxt werden. Dies soll aber wenn möglich -vermieden werden, da die Erfahrung lehrte, dass die Lesbarkeit stark eingeschränkt ist. Für Spiele, die nicht an Wochenenden stattfinden, gilt als Abgabetermin der Folgetag um 18.00 Uhr. Alle außerhalb dieser Zeiten nicht übermittelten Spielberichtsbögen gelten als nicht gemeldet. Für jeden nicht ordnungsgemäß gemeldeten Spielberichtsbogen wird eine Geldbuße in Höhe von 15,00 € verhängt. 3. Kaderliste Bis zum 01.09.2014 ist die als Datei anhängende Kaderliste ("kaderliste_blanko.xls") mit den entsprechenden Daten auszufüllen und per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Bei nicht zeitgerechter Übermittlung wird eine Geldbuße in Höhe von 50,00 € verhängt. 21.08.2014 27