Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung
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Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung
Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung Dienstleistungsforum Bayern Michael R. Fausel / Dr. Christian Bitsch Seite 2 Einleitung BEITEN BURKHARDT eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland derzeit ca. 270 Rechtsanwälte, 52 Equity Partner mehr als 60 Rechtsanwälte mit arbeitsrechtlichem Beratungsschwerpunkt Büros in Beijing, Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Kiew, Moskau, München, Nürnberg, Shanghai, St. Petersburg umfassende Beratung in allen Rechtsgebieten, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, IP/IT, Prozessführung, Steuerrecht Beratung in fast allen Industriebranchen mit spezifisch geschulten Anwälten aus verschiedenen Rechtsgebieten sowie deutschen und internationalen Niederlassungen 1 Seite 3 Themen Einführung Entsendung und Sozialversicherung Steuerrecht Der Entsendevertrag Kontakt Seite 4 Einführung 2 Seite 5 Mögliche Beschäftigungsmodelle Dienstreise Anstellung bei deutscher Gesellschaft und Beschäftigung bei ausländischer Gesellschaft oder Repräsentanz Anstellung bei ausländischer Gesellschaft Parallele Anstellung bei deutscher und ausländischer Gesellschaft Seite 6 Grundkonstellationen Kurzfristige Auslandstätigkeit HeimatGesellschaft weiterhin aktiver Arbeitsvertrag Gesellschaft im Einsatzland Dienstreiseregelung Längerfristige Auslandstätigkeit/ Entsendung HeimatGesellschaft Inter-Company Vertrag (Ruhender) Arbeitsvertrag Mitarbeiter Gesellschaft im Einsatzland Befristete Entsendung Mitarbeiter Übertritt HeimatGesellschaft Ggf. Inter-Company Vertrag Gesellschaft im Einsatzland Lokaler Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag Mitarbeiter 3 Seite 7 Entsendung und Sozialversicherung Seite 8 Gesetzliche Rahmenbedingungen Nationale Regelungen EG-Verordnungen (VO 883/04 seit 1.5.2010; zuvor VO 1408/71) Sonderfälle: • EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen VO 883/04 seit 1.6.2012) • Schweiz (VO 883/04 seit 1.4.2012) Außerhalb der EU ggf. Sozialversicherungsabkommen Bspw. USA: Rentenversicherung 4 Seite 9 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EG) 883/2004 (1) Wirtschaftliche und rechtliche Notwendigkeit Sinn und Zweck • Reaktion auf Umfang und Komplexität grenzüberschreitenden Arbeitsrechts • Modernisierung, g, Konkretisierung, Vereinfachung der VO (EWG) 1408/71 • Koordinierung nationaler System • Verbesserung der Arbeitnehmerfreizügigkeit • Soziale Sicherheit In Krafttreten: 01.05.2010 Seite 10 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EG) 883/2004 (2) EU-Staatsangehörige Grundsatz: „Beschäftigungslandprinzip“ nach Art. 11 Abs. 3 a) VO (EG) 883/2004) Ausnahme: Arbeitnehmer-Entsendung (Art. 12 I VO (EG) 883/2004) 1) Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat 2) Entsendung des Arbeitnehmers auf Weisung dieses Arbeitgebers 3) in einen anderen Mitgliedsstaat 4) dort Aufnahme einer Tätigkeit für entsendenden Arbeitgeber 5) nicht länger als 24. Monate 6) grds. keine unmittelbare Ablösung eines anderen Entsandten Recht des Entsendungsstaats weiterhin anwendbar Antrag des AN Bescheinigungen „A 1“ bzw. „E 101“ Ausnahmen nur nach Art. 16 der VO („Ausnahmevereinbarung“ DVKA; max. 5 Jahre + ggf. 3 Jahre) Erfasst werden folgende Leistungen: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung 5 Seite 11 Entsendung innerhalb der EU nach der VO (EWG) 1408/71 Vorgängerregelung zur VO (EG) 883/2004 War gültig für EU-Staaten (bis 1.05.2010), EWR-Staaten (bis 1.06.2012) und die Schweiz (bis 1.04.2012) Grundsatz: Man unterliegt nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates „Beschäftigungslandprinzip“; Ausn. Entsendung Erheblichste Veränderung durch VO (EG) 883/2004 Statt 2 * 12 Monate Entsendungszeitraum max. Entsendungszeitraum 1 * 24 Monate Weiterhin in Kraft für die in Art. 90 Abs. 1 lit. a) bis c) VO (EG) 883/2004 bezeichneten Zwecke („Übergangsregelung“) Seite 12 Entsendung Entsendung: Im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses (mind. 1 sozialversicherungsrechtlicher i l i h htli h M Monat) t) Dauer der Auslandsbeschäftigung im voraus zeitlich befristet Infolge der Eigenart der Beschäftigung/Entsendung Vertragliche Begrenzung Inländisches Beschäftigungsverhältnis Fortbestehendes Arbeitsverhältnis / Organisatorische Einbindung Indizien (Bspw. Berichtspflichten, Weisungsrechte) 6 Seite 13 Ausstrahlung/ Einstrahlung (nationale Sichtweise) Grundsatz: Deutsche Rechtsvorschriften über Sozialversicherung nur bei Beschäftigung in der BRD (Territorialitätsprinzip/ unabhängig von der Staatsangehörigkeit) Ausnahmen: Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) BRD Ausland Beschäftigung Einstrahlung (§ 5 SGB IV) BRD Beschäftigung Ausland Seite 14 Freiwillige Versicherung als „Ersatzlösung“ Wenn Entsendung – z.B. wegen Zeitdauer oder lokalem Vertrag – nicht möglich, dann: Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung • Ggfs. freiwillige Versicherung • Freiwillige Versicherung • Ggfs Ggfs. freiwillige Zusage vom AG in BRD • Antragspflicht Kranken- und Pflegeversicherung • Private Absicherung • Anwartschaftsversicherung • Freiwillige Versicherung • Antragspflicht Unfallversicherung • Satzung Berufsgenossenschaft Problem: Ggf. Doppelversicherung 7 Seite 15 Gefahren bei falscher sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung Betriebsprüfung DRV / Einzugsstelle / DVKA Verweigerung bei Leistungsfall, z.B. Erwerbsunfähigkeit Ggf. SE-Ansprüche des AN ggü. AG („Sorgfaltspflichtverstoß“) Verjährung von Erstattungsansprüchen Ggf. Verstoß gegen nationale Sozialversicherungsbeitragspflichten Seite 16 Entsendesteuerrecht- ein Überblick 8 Seite 17 Einkommenssteuerrecht - International DBA (am Beispiel Österreich) (1) BRD Entsendung Österreich 1. Schritt: Nationales Steuerrecht St ht Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in beiden Staaten Steuerpflicht nur in einem Staat 2. Schritt: Anwendbarkeit DBA Anwendbarkeit DBA Besteuerungsrecht des Staates, in dem die Steuerpflicht besteht 3. Schritt: Ansässigkeit Ansässigkeit BRD Ansässigkeit Österreich Ansässigkeitsstaat ≠ Tätigkeitsstaat Ansässigkeitsstaat = Tätigkeitsstaat 4. Schritt: Besteuerungsrecht Grundsatz: Besteuerungsrecht Tätigkeitsstaat (DBA-Staat) Fortsetzung der Spalte auf nächster Folie Besteuerungsrecht Österreich Fortsetzung der Spalte auf nächster Folie Seite 18 Einkommenssteuerrecht - International DBA (am Beispiel Österreich) (2) Fortsetzung der Spalte von vorheriger Folie Ausnahme: „183 Tage Regelung“ 1. Nicht mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Kalenderjahr in Österreich, 2. Kein wirtschaftlicher oder zivilrechtlicher AG in Österreich und 3. Keine Gehaltsbelastung durch Betriebsstätte in Österreich 4. „Grenzgänger“ 5. Schritt: Formalien Seite 18 Fortsetzung der Spalte von vorheriger Folie - Beantragung einer Freistellungsbescheinigung in Österreich - Besteuerung in Österreich - Nachweis der Besteuerung bzw. der Freistellung von der Besteuerung in Österreich (§ 50d Abs. 8 EStG) Besteuerungsrecht BRD - Lohnsteuerabzug durch AG in BRD - Steuererklärung in der BRD 9 Seite 19 Der Entsendevertrag Seite 20 Kriterien für die Vertragsgestaltung Gesellschaftsform im Ausland Tochtergesellschaft Repräsentanz oder Filiale einer ausländischen Gesellschaft Umfang des Aufenthalts im Ausland ständiger Aufenthaltsort nur gelegentliche Reisen Zeitrahmen für die Entsendung kurz- oder langfristig 10 Seite 21 Kriterien für die Vertragsgestaltung Vertragliche g Anbindung g an Deutschland Tatsächliche Anbindung an das Unternehmen in Deutschland (z.B. Berichtspflichten) Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Anwendbarkeit / Nichtanwendbarkeit Tarifvertrag Vertragliche Anbindung an das Ausland Steuerrechtliche Aspekte p Haftungs- und Regressfragen Wettbewerbsverbote im Ausland Seite 22 Tabellarische Übersicht (1) Regelungen eines Mitarbeiterentsendungsvertrags Bezeichnung der Vertragsparteien g p Dauer der tätigkeit Bezeichnung als Zusatz zum bestehenden Vertrag Vertragsbezeichnung Auslands- Feiertage Berichtspflichten (Heimatland / Beschäftigungsland) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Weisungsrecht (fachlich / disziplinarisch) Wechselkursschwankungen Präambel – Klarstellung der Situation im Einzelfall Rückrufrecht Betriebliche Altersversorgung Aufgabenbereich (fachlich / räumlich) Rückkehrrecht Firmenwagenregelung Versetzungsklausel (fachlich / räumlich) Arbeitszeit Informationen über Wohnsitz Arbeitnehmers Rechtswahl Urlaub Reisekosten / Spesen / Heimflüge den des 11 Seite 23 Tabellarische Übersicht (2) Regelungen eines Mitarbeiterentsendungsvertrags Vergütung / Zuschläge (ggf. Freiwilligkeitsvorbehalt) Wettbewerbsverbot Schriftformklausel Freistellungsklausel Verschwiegenheitspflicht Salvatorische Klausel Steuern Tätigkeit nach Rückkehr im Heimatland Datenschutzklausel BDSG) Verhalten des AN Beschäftigungsland Rückgabe von Gegenständen im Heimatland Sozialversicherung Rückgabe von Gegenständen im Beschäftigungsland Betriebszugehörigkeit Ausschlussfrist Nebentätigkeit Gerichtsstandvereinbarung im (§ 4a Seite 24 Kollektivrechtliche Aspekte Grundsatz • Territorialitätsprinzip (Anwendungsbereich: Tätigkeit in Deutschland) Ausstrahlung des Betriebsverfassungsgesetzes ins Ausland • Indizien: Vorübergehender Auslandseinsatz, Rückrufrecht des Arbeitgebers, Fortbestand des Weisungsrechts, keine Einstellung nur für die Auslandstätigkeit • Ausstrahlung des BetrVG = Regelfall Rechtsfolgen einer Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes • Wahlrecht bei einer Betriebsratswahl • Mitbestimmung des Betriebsrates insbes. bei Entsendung und Rückruf (Versetzung), Kündigung des Arbeitnehmers • Grds. kein Recht des Betriebsrates, den Arbeitnehmer im Ausland aufzusuchen 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Michael R. Fausel Dr. Christian Bitsch BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Westhafen Tower Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Westhafen Tower Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main Tel.: 069-756095-107 Fax: 069-756095-512 [email protected] @ www.beitenburkhardt.com Tel.: 069-756095-107 Fax: 069-756095-512 [email protected] @ www.beitenburkhardt.com Top 15 Arbeitsrecht 13