Rad-Gutachten
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREH2__35 47670 NG8 10/2012 RE RE dark 5½J x 14H2 LK 4x100 ET 35 TREH2SA35 TREH2KA35 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47670*07 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 5½ J x 14 H2 Typ: TREH Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47670*07 Die ABE-Nr. 47670 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ TREH, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0169-09-WIRD/N8 vom 04.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 52 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 15.11.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0169-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.10.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47670*07 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1446 Seite: 1 von 12 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 47 670 366-0169-09-WIRD/N8 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Art: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Typ: TREH Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. TREH1SA32W581 I. TREH2SA35W581 TREH2SA35W571 Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH1SA32D581 TREH1SA32O581 TREH1SA32W581 TREH1SA32581 TREH1SA32581 TREH1SA32581 TREH2KA35D581 TREH2KA35O581 TREH2KA35W581 TREH2KA35581 TREH2SA35D581 TREH2SA35O581 TREH2SA35W581 TREH2SA35581 PCZTREH2SA40 D541 TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 Lochkreis (mm) / -zahl Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) zul. Radlast (kg) zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD98 ET32 PCD98 ET32 PCD98 ET32 PCD98 ET32 PCD98 ET32 PCD98 ET32 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET40 ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 ohne 98/4 98/4 98/4 98/4 98/4 98/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 32 32 32 32 32 32 35 35 35 35 35 35 35 35 40 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 460 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1861 10/09 01/12 03/09 05/09 05/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 05/10 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 35 35 35 35 35 560 560 560 560 560 1890 1890 1890 1890 1890 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 TREH2KA35D566 TREH2KA35O566 TREH2KA35W566 TREH2KA35566 TREH2SA35D566 TREH2SA35O566 TREH2SA35W566 TREH2SA35566 TREH2KA35D571 TREH2KA35O571 TREH2KA35W571 TREH2KA35571 TREH2SA35D571 TREH2SA35O571 TREH2SA35W571 TREH2SA35571 TREH2KA35D591 TREH2KA35O591 TREH2KA35W591 TREH2KA35591 TREH2SA35D591 TREH2SA35O591 TREH2SA35W591 TREH2SA35591 TREH2KA35D601 TREH2KA35O601 TREH2KA35W601 TREH2KA35601 TREH2KA35601 TREH2KA35601 TREH2SA35D601 TREH2SA35O601 TREH2SA35W601 TREH2SA35601 TREH3SA38D634 TREH3SA38O634 TREH3KA16O651 TREH3SA16D651 TREH3SA16O651 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD108 ET38 PCD108 ET38 PCD108 ET16 PCD108 ET16 PCD108 ET16 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 ohne ohne ohne 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 38 38 16 16 16 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 05/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 05/12 05/12 01/12 10/09 01/12 Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 TREH3SA16W651 TREH3SA16651 TREH6KA32D541 TREH6KA32O541 TREH6KA32W541 TREH6KA32541 TREH6SA32D541 TREH6SA32O541 TREH6SA32W541 TREH6SA32541 TREH6KA32D571 TREH6KA32O571 TREH6KA32W571 TREH6KA32571 TREH6SA32D571 TREH6SA32O571 TREH6SA32W571 TREH6SA32571 I.1. PCD108 ET16 PCD108 ET16 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 PCD100 ET32 ohne ohne Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 108/4 108/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 65,1 65,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 16 16 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 32 560 560 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 1890 1890 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 1861 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Handelsmarke : Dezent RE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 6,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREH2KA35D601: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TREH Radausführung : -- : PCD100 ET35 Radgröße : -- : 5 1/2 J X 14 H2 Typzeichen : KBA 47670 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 10.09 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Herkunftsmerkmal : -- : m.i.Germany/ MIC/MII Gießereikennzeichnung : -- : ZCW ww. MS ww. HS ww. CO Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-003853-A0-144 vom 08.04.2009 und mit Nr. RP-003860-A0-144 vom 13.05.2009 und mit Nr. RP-003947-C0-144 vom 29.06.2012 und mit Nr. RP-004343-B0-144 vom 29.06.2012 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 2 CITROEN 7 CITROEN 1 FIAT 8 FIAT 4 FORD Ausführung ET erstellt am TREH1SA32D581; TREH1SA32O581; TREH1SA32W581; TREH1SA32581 TREH2KA35D581; TREH2KA35O581; TREH2KA35W581; TREH2KA35581; TREH2SA35D581; TREH2SA35O581; TREH2SA35W581; TREH2SA35581 TREH1SA32D581; TREH1SA32O581; TREH1SA32W581; TREH1SA32581 TREH2KA35D581; TREH2KA35O581; TREH2KA35W581; TREH2KA35581; TREH2SA35D581; TREH2SA35O581; TREH2SA35W581; TREH2SA35581 TREH1SA32D581; TREH1SA32O581; TREH1SA32W581; TREH1SA32581 32 04.10.2012 Allg. Hinweise liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 5 FORD 3 PEUGEOT 6 PEUGEOT 19 CITROEN 27 DAIHATSU 25 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 22 KIA 26 MAZDA 24 NISSAN 21 OPEL / VAUXHALL 20 PEUGEOT 28 MARUTI, SUZUKI 23 TOYOTA 18 CITROEN 14 DAIHATSU TREH2KA35D581; TREH2KA35O581; TREH2KA35W581; TREH2KA35581; TREH2SA35D581; TREH2SA35O581; TREH2SA35W581; TREH2SA35581 TREH1SA32D581; TREH1SA32O581; TREH1SA32W581; TREH1SA32581 TREH2KA35D581; TREH2KA35O581; TREH2KA35W581; TREH2KA35581; TREH2SA35D581; TREH2SA35O581; TREH2SA35W581; TREH2SA35581 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 35 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 40 40 40 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 PCZTREH2SA40D541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 40 40 40 40 40 40 40 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 11 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 16 KIA 15 MAZDA 10 NISSAN 17 OPEL / VAUXHALL 12 PEUGEOT TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 13 MARUTI, SUZUKI 9 TOYOTA 33 DAIHATSU 31 HONDA 29 KIA 30 MITSUBISHI TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D541; TREH2KA35O541; TREH2KA35W541; TREH2KA35541; TREH2SA35D541; TREH2SA35O541; TREH2SA35W541; TREH2SA35541 TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 32 PROTON PERSONA 34 ROVER 35 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) 36 OPEL, OPEL / VAUXHALL 39 SEAT 37 SKODA TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 TREH2KA35D561; TREH2KA35O561; TREH2KA35W561; TREH2KA35561; TREH2SA35D561; TREH2SA35O561; TREH2SA35W561; TREH2SA35561 TREH2KA35D566; TREH2KA35O566; TREH2KA35W566; TREH2KA35566; TREH2SA35D566; TREH2SA35O566; TREH2SA35W566; TREH2SA35566 TREH2KA35D566; TREH2KA35O566; TREH2KA35W566; TREH2KA35566; TREH2SA35D566; TREH2SA35O566; TREH2SA35W566; TREH2SA35566 TREH2KA35D571; TREH2KA35O571; TREH2KA35W571; TREH2KA35571; TREH2SA35D571; TREH2SA35O571; TREH2SA35W571; TREH2SA35571 TREH2KA35D571; TREH2KA35O571; TREH2KA35W571; TREH2KA35571; TREH2SA35D571; TREH2SA35O571; TREH2SA35W571; TREH2SA35571 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 38 VOLKSWAGEN 40 NISSAN 43 AUTOMOBILES DACIA S.A. 41 NISSAN 42 RENAULT 44 FORD 45 MAZDA 47 CITROEN TREH2KA35D571; TREH2KA35O571; TREH2KA35W571; TREH2KA35571; TREH2SA35D571; TREH2SA35O571; TREH2SA35W571; TREH2SA35571 TREH2KA35D591; TREH2KA35O591; TREH2KA35W591; TREH2KA35591; TREH2SA35D591; TREH2SA35O591; TREH2SA35W591; TREH2SA35591 TREH2KA35D601; TREH2KA35O601; TREH2KA35W601; TREH2KA35601; TREH2SA35D601; TREH2SA35O601; TREH2SA35W601; TREH2SA35601 TREH2KA35D601; TREH2KA35O601; TREH2KA35W601; TREH2KA35601; TREH2SA35D601; TREH2SA35O601; TREH2SA35W601; TREH2SA35601 TREH2KA35D601; TREH2KA35O601; TREH2KA35W601; TREH2KA35601; TREH2SA35D601; TREH2SA35O601; TREH2SA35W601; TREH2SA35601 TREH3SA38D634; TREH3SA38O634 TREH3SA38D634; TREH3SA38O634 TREH3KA16O651; TREH3SA16D651; TREH3SA16O651; TREH3SA16W651; TREH3SA16651 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 16 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 46 PEUGEOT 48 TOYOTA 52 CHRYSLER (USA) 49 SEAT 51 SKODA 50 VOLKSWAGEN TREH3KA16O651; TREH3SA16D651; TREH3SA16O651; TREH3SA16W651; TREH3SA16651 TREH6KA32D541; TREH6KA32O541; TREH6KA32W541; TREH6KA32541; TREH6SA32D541; TREH6SA32O541; TREH6SA32W541; TREH6SA32541 TREH6KA32D571; TREH6KA32O571; TREH6KA32W571; TREH6KA32571; TREH6SA32D571; TREH6SA32O571; TREH6SA32W571; TREH6SA32571 TREH6KA32D571; TREH6KA32O571; TREH6KA32W571; TREH6KA32571; TREH6SA32D571; TREH6SA32O571; TREH6SA32W571; TREH6SA32571 TREH6KA32D571; TREH6KA32O571; TREH6KA32W571; TREH6KA32571; TREH6SA32D571; TREH6SA32O571; TREH6SA32W571; TREH6SA32571 TREH6KA32D571; TREH6KA32O571; TREH6KA32W571; TREH6KA32571; TREH6SA32D571; TREH6SA32O571; TREH6SA32W571; TREH6SA32571 16 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei 32 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 Fahrzeugteil: Sonderrad 5 1/2 J X 14 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.10.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Befestigungsteile Befestigungsteile Nabenkappe Radbeschreibung Radzeichnung AEZP Bl.1-3 Radzeichnung CO Bl.1-3 Radzeichnung Meshindo Radzeichnung Wanfeng Tabele Zentrierringe Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Zentrierringe Unterlagen AEZ S01-01 AEZ M01 ZT 2000 9.Ausfertigung Dezent RE TREH W-375455-8328-00 56111455 -RP-003860-A0-144 RP-003853-A0-144 RP-004343-B0-144 RP-003947-C0-144 Ringe 60 Datum / Änderung / Datum 31.10.1999 1/01.09.2002 22.11.1994 2/12.04.2002 15.08.2000 18.05.2012 25.09.2009 16.05.2012 05.12.2011 16.05.2012 09.02.2009 20.02.2009 28.08.2006 13.05.2009 08.04.2009 29.06.2012 29.06.2012 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TREH des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 04.10.2012 58809 Neuenrade-Küntrop Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 3 - - 18 - 19 - 20 - G - /- T 12 - 13 - Q - - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 5 - 14 P.3 - 10 - 22 - V.7 D.3 V.9 9 P.2 P.4 L - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREH :Alu-Design GmbH & Co. KG :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26J: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREH :Alu-Design GmbH & Co. KG :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 5 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D581 TREH2KA35O581 TREH2KA35W581 TREH2KA35581 TREH2SA35D581 TREH2SA35O581 TREH2SA35W581 TREH2SA35581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm KA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e3*2001/116*0280*.. RU8 kW 51 - 55 Reifen 165/65R14 175/65R14 185/55R14 80 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12T; 51G 12A 12A 11A; 12A; 24M zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 5 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 5 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D581 TREH2KA35O581 TREH2KA35W581 TREH2KA35581 TREH2SA35D581 TREH2SA35O581 TREH2SA35W581 TREH2SA35581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm PEUGEOT BIPPER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2007/46*0012*.. A 50 - 55 175/65R14 82 N127 225L 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/60R14 86 195/65R14 89 Auflagen zu Reifen 5DK 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 7 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D581 TREH2KA35O581 TREH2KA35W581 TREH2KA35581 TREH2SA35D581 TREH2SA35O581 TREH2SA35W581 TREH2SA35581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm CITROEN NEMO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2007/46*0013*.. A 50 - 55 175/65R14 82 N130 225L 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/60R14 86 195/65R14 89 Auflagen zu Reifen 5DK 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 7 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 7 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D581 TREH2KA35O581 TREH2KA35W581 TREH2KA35581 TREH2SA35D581 TREH2SA35O581 TREH2SA35W581 TREH2SA35581 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm, für Typ : 312 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, für Typ : 182; 188; 223; 840; 159; 225L; 185; LANCIA 835; 843; 176; LANCIA 840; 176 C; 178; 169 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, für Typ : LANCIA 836; ALFA ROMEO 930; 930; 187 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 159; 176; 176 C; 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 312 ALFA ROMEO 145/146 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G731 ALFA 66 - 95 175/65R14 ROMEO 185/60R14 930 195/55R14-82 e3*96/27*0029*.. 930 205/55R14-85 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 22B; 24D; 51G 11A; 22B; 24D; 24J 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen 3-türig; 5-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FF0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 FIAT BRAVA, BRAVO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0019*.., 182 55 - 76 165/65R14 G983 55 - 83 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 FIAT DOBLO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*98/14*0071*.. 223 46 - 77 Reifen 175/70R14 175/70R14C 175/75R14C FIAT FIORINO, QUBO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen N157 225L 54 - 55 175/65R14 82 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/60R14 86 195/65R14 89 FIAT MAREA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*93/81*0003*.., 185 55 - 77 e3*95/54*0003*.. 55 - 83 Reifen 175/70R14 185/65R14-86 195/60R14-85 FIAT PALIO WEEKEND Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0033*.. 178 51 - 74 175/65R14 185/60R14-82 FIAT PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*2001/116*0151*.. 38 - 44 169 40 - 55 Reifen 165/70R14 175/65R14 82 165/65R14 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12A; 51G 12A; 51G 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 22G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I; 76J Auflagen zu Reifen 5DK Auflagen Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 76J 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Pkw geschlossen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 22F; 24J Auflagen nur bis e3*96/27*0033*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 FIAT PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*2001/116*0151*.. 51 - 55 169 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 FIAT PUNTO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*96/27*0022*.., 176 40 - 44 176 C G488 G775 40 - 65 46 - 65 Reifen 185/65R14 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 165/70R14 185/65R14 51G 51G Reifen 165/60R14-75 165/65R14-78 185/50R14 77 185/60R14-82 195/55R14-82 165/65R14 175/60R14-78 185/55R14-79 165/65R14-78 185/60R14-82 195/55R14-82 185/50R14 77 Auflagen zu Reifen 5BV 11A; 54A Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22D; 367; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 22B; 22D; 367; 54A 721; 725; 73C; 74A; 51G 74H; 74P 176 e3*96/27*0022*.., G488 96 - 98 165/65R14 185/55R14 185/60R14-82 195/55R14-82 11A; 22B; 22D; 367 11A; 22B; 22D; 367 nicht Dieselmotor; 11A; 5CV; 54A 51G; 52J 51G 11A; 21B; 22B; 22D; 367 11A; 21B; 22B; 22D; 367 188 e3*98/14*0048*.. 44 - 70 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 12T; 51G 12K; 51J 12K; 51G 54 - 65 FIAT SEICENTO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/79*0036*.. 187 29 - 40 175/50R14 Auflagen Nur FIAT Panda 4x4 Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Nicht FIAT Panda 4x4 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 51G Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 FIAT TEMPRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F449 159 55 - 83 159 F449/1 51 - 55 51 - 83 Reifen 165/65R14 175/65R14 185/60R14 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 165/65R14 175/65R14 185/60R14 185/60R14-82 51G 51G 51G FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2007/46*0064*.. 312 48 - 63 185/55R14 80 12A 185/60R14 82 12A 185/65R14 86 12A 51 - 55 165/65R14 12T; 51G 165/70R14 12T; 51G 51 - 63 175/60R14 79 12R 175/65R14 12T; 51G e3*2007/46*0064*.. 312 51 165/65R14 51G 51 - 74 175/60R14 79 175/65R14 51G 185/55R14 80 185/60R14 82 195/60R14 86 FIAT 500 / 500 ABARTH Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0261*.. 51 312 165/65R14 51 - 74 175/60R14 79 175/65R14 185/55R14 80 185/60R14 82 195/60R14 86 LANCIA DEDRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F303/1 LANCIA 57 - 83 175/65R14 835 185/60R14 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES Auflagen Nur Fiat Panda (Kombi); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Nur Fiat 500; Fiat 500 C (Cabrio); Nicht LANCIA Ypsilon; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 916; FE0 Auflagen Nur Fiat 500; Fiat 500 C (Cabrio); Nicht LANCIA Ypsilon; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 916; FE0 Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 LANCIA DEDRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F303/2 LANCIA 55 - 83 175/65R14 835 185/60R14 LANCIA DELTA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*96/27*0021*.., LANCIA 51 G489 836 51 - 66 66 LANCIA 836 e3*96/27*0021*.., G489 51 51 - 83 66 LANCIA Y Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW H262 LANCIA 40 - 63 840 e3*95/54*0004*.. 840 Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 185/65R14 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 185/65R14 Reifen 165/65R14 175/65R14-82 185/60R14 195/55R14-82 LANCIA YPSILON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 843 185/65R14 195/60R14 86 195/65R14 89 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen Pkw geschlossen; Frontantrieb; bis Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen nur Ausf. mit FzBreite 1759mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 11A; 22B; 51G nur Ausf. mit Fz11A; 22B; 51G Breite 1703mm; 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 21B; 22B Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 76T Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 8 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, für Typ : E11; E12T; XP9F(a); E12J; L5; P9; E12U; P1F; P2; XP13M(a); E11U; P1; XP9(a); E10 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : AB1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; E10; E11; E11U; E12J; E12T; E12U; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9 TOYOTA AYGO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 AB1 155/65R14 75 Auflagen zu Reifen gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 2-türig; 4-türig; e11*2007/46*0055*.. 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 79 TOYOTA COROLLA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G072 E10 53 - 65 165/70R14 185/65R14-82 53 - 84 175/65R14 185/60R14 185/60R14-82 195/60R14-85 84 185/65R14 11A; 21Q; 22I 11A; 22I Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 TOYOTA COROLLA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0043*.. E11 51 - 63 165/70R14 e11*98/14*0102*.. E11U 51 - 81 175/65R14 185/60R14-82 185/65R14 195/60R14-86 e11*2001/116*0180*.., 71 E12J 175/70R14 E12T E12U e11*98/14*0180*.. e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*.. e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*.. Schrägheck; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J TOYOTA STARLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0020*.. P9 55 165/60R14-75 165/65R14-79 175/60R14-79 185/55R14-79 185/60R14-82 TOYOTA YARIS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 P1 175/65R14-82 e6*98/14*0064*.. e2*2001/116*0248*.., e2*98/14*0248*.. Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Stufenheck; 185/65R14 86 TOYOTA PASEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0019*.. L5 66 185/60R14 195/55R14-82 P1F Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 22B 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24J 51G 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 367 11A; 22B; 367; 54A Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B Auflagen 3-türig; 5-türig; 11A; 21B; 22B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Toyota Yaris, Daihatsu Charade Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*2001/116*0248*.. 51 XP9(a) 165/70R14 81 e11*2001/116*0249*.. XP9F(a) 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 11A; 24M Auflagen Toyota Yaris; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 TOYOTA YARIS VERSO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 P2 175/65R14-82 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24M 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J e6*98/14*0066*.. 185/60R14-82 195/60R14-86 TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2007/46*0152*.. 51 XP13M(a) 175/65R14 82 51 - 73 175/70R14 84 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 205/60R14 88 11A; 26P 11A; 26P 11A; 26P; 27I 11A; 26P; 27I 11A; 24J; 26P; 27I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 9 TOYOTA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: TOYOTA XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27B 27I 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 335 x = 250 y = 285 x = 320 y = 325 x = 270 y = 275 Achse HA HA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27H 27F 26N 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 335 x = 300 y = 335 x = 320 y = 325 x = 320 y = 325 Aufweiten um [mm] 8 19 8 25 Achse HA HA VA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 10 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm PIXO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e6*2001/116*0124*.. HF kW 50 Reifen 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 80 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248 11A; 22I; 24J; 248 11A; 22I; 241; 244; 246; 247 11A; 22B; 241; 244; 246; 247 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 10 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 10 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 11 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : PA; PAG 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI ACCENT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 MC e4*2001/116*0110*.. MCT Reifen 175/70R14 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*96/79*0092*.. MX 40 - 44 165/60R14 75 11A; 21L; 22B; 24C; 51J 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 185/55R14-78 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24M; 54A Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ... Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e4*98/14*0037*.. LC 55 - 78 185/60R14-82 11A; 21B; 21L; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 11 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 HYUNDAI ATOS-PRIME Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0220*. 43 - 46 MXI 165/60R14 75 175/50R14 74 185/50R14 77 HYUNDAI GETZ Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0066*.. TB 46 - 72 165/65R14 79 46 - 81 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 e4*2001/116*0123*.. 48 - 72 TBI 165/65R14 79 48 - 78 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 HYUNDAI I10 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 PA e11*2001/116*0357*.. PAG HYUNDAI i20 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 PB e11*2007/46*0129*.. PBT Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 51J 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 5CW; 51J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 5CW; 51J 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Reifen 165/60R14 175/60R14 79 185/55R14 80 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Reifen 175/70R14 84 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 205/60R14 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248 11A; 24J; 244 11A; 24C; 244 11A; 24C; 244 11A; 22H; 24C; 244 Auflagen 2-türig; 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 4BO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 11 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 11 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 11 HYUNDAI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 12 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm PEUGEOT 107 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 P e11*2007/46*0057*.. PG P PG e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 e11*2007/46*0057*.. Reifen 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 79 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 79 Auflagen zu Reifen 11A; 21Q; 22I 11A; 22I 11A; 21Q; 22I; 24M 11A; 22I; 24M zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 12 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 12 PEUGEOT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : MARUTI, SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : ER; EG; GF; FF; FH; EZ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : MM Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : H00; EX; MZ; MM; MH; NH Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH 100 Nm für Typ : MM 110 Nm für Typ : H00; MM ALTO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e6*2001/116*0123*.. GF kW 50 Reifen 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 80 Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248 11A; 22I; 24J; 248 11A; 22I; 241; 244; 246; 247 11A; 22B; 241; 244; 246; 247 Auflagen 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 IGNIS, SWIFT NEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0047*.. FH 61 - 80 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 SPLASH Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 EX Reifen 165/70R14 81 175/65R14 82 175/70R14 84 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 SUBARU JUSTY G3X Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 NH 165/70R14 175/65R14 82 175/70R14 84 185/60R14 82 195/60R14 86 SUZUKI ALTO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*98/14*0086*.. FF 46 Reifen 165/60R14 75 SUZUKI BALENO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0024*.., EG 52 - 73 175/60R14-79 e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S e6*98/14*0024*.., 185/60R14-82 H032 195/60R14-85 SUZUKI IGNIS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 MH Reifen 165/70R14 175/65R14 82 175/70R14 84 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B 11A; 22B; 54A Auflagen zu Reifen 51G 24K 24K 24K Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 SUZUKI LIANA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*98/14*0054*.. ER 66 - 78 Reifen 185/65R14 195/60R14 86 SUZUKI SWIFT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0102*.. 68 EZ 165/70R14 81 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 195/65R14 89 EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22L Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen Auflagen ab e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J ab e4*2001/116*0102*02; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J nur bis e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J nur bis e4*2001/116*0102*01; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J ab e4*2001/116*0090*04; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J nur bis e4*2001/116*0090*03; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 11A; 24M 11A; 24M 51G 11A; 24M 11A; 24M EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 195/65R14 89 51G MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 195/65R14 89 51G 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 195/65R14 89 51G MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 SUZUKI WAGON R Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0311*.. 39 H00 155/65R14 e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 MM 165/60R14 75 165/60R14 79 175/60R14 79 185/50R14 77 185/55R14 80 MM e4*98/14*0042*.. 39 - 56 155/65R14 165/60R14 75 175/60R14 79 185/50R14 77 185/55R14 80 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 21B; 24M; 5BV 11A; 21B; 24M; 5CW 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G 51G 11A; 21B; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G Auflagen ab e4*2001/116*0042*07; Allradantrieb; Frontantrieb; Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e4*98/14*0042*06; Allradantrieb; Frontantrieb; Radmuttern; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 14 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : DAIHATSU Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm DAIHATSU CUORE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0072*.. 43 L2 175/50R14 74 L27 e6*2001/116*0110*.. 51 155/65R14 75 165/60R14 75 165/65R14 79 175/60R14 79 L7 e6*93/81*0057*.. 40 - 41 185/50R14 77 DAIHATSU MOVE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0058*.. L9 40 - 41 175/50R14-74 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 14 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 DAIHATSU SIRION Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0054*.. M1 40 - 75 165/65R14 175/60R14-79 DAIHATSU YRV Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*98/14*0077*.. M2 64 165/65R14 175/60R14 79 185/55R14 80 185/60R14 82 M2 e6*98/14*0077*.. 43 - 64 43 - 95 MATERIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 M4 SIRION Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 M3 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B 11A; 21B 165/65R14 175/60R14 79 51G Reifen 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Reifen 175/65R14 82 Auflagen zu Reifen Auflagen Allradantrieb; 185/60R14 82 195/60R14 86 11A; 24J 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 e13*2003/97*0147*.. 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 SIRION, JUSTY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 M3 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen Allradantrieb; 11A; 24J 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 195/60R14 86 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 14 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 SIRION, JUSTY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 M3 175/65R14 82 Auflagen zu Reifen Auflagen Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 195/60R14 86 TREVIS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0174*.. 43 L65 Reifen 155/65R14 75 165/60R14 75 165/65R14 79 175/60R14 79 185/55R14 80 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24M 11A; 22B; 24C; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 916 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 14 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 14 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm MAZDA DEMIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0093*.., DW 46 - 55 165/65R14-79 e1*98/14*0093*.. 175/60R14 185/55R14-80 MAZDA MX-3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*96/79*0027*.. EC 65 - 79 95 - 98 MAZDA MX-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*93/81*0163*.. NA 66 - 96 NB e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.. Reifen 185/65R14 195/60R14-85 205/60R14-88 175/70R14 Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 81 - 103 175/70R14 81 - 107 175/65R14 185/60R14 185/65R14-86 195/60R14-86 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B 11A; 22B 51G; 52J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen 51G; 52J 11A; 24J; 51G 11A; 21L; 24C; 54A 11A; 24C 51G; 52J 51G; 52J 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 MAZDA 323 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*96/27*0023*.. BA 52 - 65 54 - 65 BA e13*96/27*0023*.., G878 52 - 84 54 54 - 65 BA e13*96/27*0023*.., G878 65 65 - 84 BJ BJD e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. e1*98/14*0181*.. 52 - 96 53 - 65 Reifen 185/65R14-85 195/60R14-85 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 24M 11A; 22B 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 165/70R14-79 175/65R14-82 185/60R14-82 195/55R14-82 175/65R14-82 185/60R14-82 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 185/60R14-82 185/65R14 195/60R14-86 175/65R14 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B Ottomotor Ottomotor; 11A; 22B Ottomotor; 11A; 22B nicht 74kW Diesel; 5DK 51G 11A; 22B 51G Auflagen Mazda 323P; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Mazda 323C/S; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Mazda 323F; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Stufenheck; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, für Typ : TA; DC; DE; BA Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : DC Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm JB / Rio Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 DE KIA RIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0132*.. DC 55 - 72 DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 Reifen 175/70R14 185/65R14 86 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 51G Reifen 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 80L 11A; 21B; 22B; 80L gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen nur bis e11*98/14*0132*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ab e11*98/14*0132*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Picanto or Morning Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2007/46*0256*.. TA 50 - 63 155/65R14 75 165/60R14 75 175/50R14 74 185/50R14 77 185/55R14 80 PICANTO, SA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 BA 44 - 55 Reifen 165/60R14 75 185/50R14 77 175/60R14 79 185/55R14 79 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248; 26P; 27F 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27F 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24D 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 916 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 16 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: KIA TA e4*2007/46*0256*.. Picanto or Morning Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 210 y = 250 x = 260 y = 300 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 27F 27H 26J 26N Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 400 y = 245 x = 400 y = 245 x = 260 y = 300 x = 260 y = 300 Aufweiten um [mm] 34 8 20 8 Achse HA HA VA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 17 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : H00 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : H00; GMIA; H-B Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H00 110 Nm für Typ : GMIA; H-B; H00 AGILA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 GMIA e4*2001/116*0135*.. H-B H00 e1*98/14*0141*.. 43 - 59 Reifen 165/70R14 81 175/65R14 82 175/70R14 84 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 155/65R14 165/60R14 75 165/60R14 79 175/60R14 79 185/50R14 77 185/55R14 80 Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 51G nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 24M; 5BV 11A; 21B; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4BH ab e1*98/14*0141*08; Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 17 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 AGILA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0141*.. H00 43 - 55 Reifen 155/65R14 165/60R14 75 175/60R14 79 185/50R14 77 185/55R14 80 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 21B; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24D; 24J; 367; 80G Auflagen nur bis e1*98/14*0141*07; Radmuttern; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 17 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 17 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 18 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D541 TREH2KA35O541 TREH2KA35W541 TREH2KA35541 TREH2SA35D541 TREH2SA35O541 TREH2SA35W541 TREH2SA35541 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm CITROEN C1 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 P e11*2007/46*0056*.. PG P PG e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 e11*2007/46*0056*.. Reifen 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 79 155/65R14 75 165/60R14 75 175/60R14 79 185/55R14 79 Auflagen zu Reifen 11A; 21Q; 22I 11A; 22I 11A; 21Q; 22I; 24M 11A; 22I; 24M zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 18 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 18 CITROEN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 29 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FA 110 Nm für Typ : FB KIA SEPHIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*95/54*0021*.., FA 59 - 82 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff e4*98/14*0024*.. zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Reifen 185/60R14 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 185/65R14 195/60R14-86 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 33J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P G485 KIA SHUMA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*96/27*0024*.., FB 65 - 85 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 29 KIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 30 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm LANCER STATION WAGON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/79*0061*.. CAO 50 - 83 175/65R14-82 G230 CAOW 185/60R14 185/60R14-82 195/60R14-85 205/55R14-85 MITSUBISHI COLT, LANCER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G005 CAO 103 185/60R14 195/60R14 CAO G005 50 - 83 55 175/65R14-82 185/60R14 195/60R14-85 175/60R14-82 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen 51J 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 367 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 51G 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 11A; 22B; 22F; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 22B; 22F 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 30 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 MITSUBISHI COLT, LANCER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0031*.. CJO 55 - 76 175/65R14-82 66 - 76 185/60R14-82 185/65R14 Auflagen zu Reifen Colt; 11A; 22B Colt; 11A; 22B; 51G Auflagen Colt; Lancer Stufenheck; Schrägheck; 3-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 30 MITSUBISHI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 31 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3 110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7 HONDA CIVIC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*93/81*0017*.. EG2 118 Reifen 185/65R14 195/60R14 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 51G 11A; 24D; 51G EG2 G069 118 175/65R14 195/60R14 51G 11A; 24D; 51G EH6 e6*93/81*0016*.. 92 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24D EH6 G070 92 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24D EJ1 G623 92 175/65R14 185/60R14 185/60R14-82 195/55R14-82 51G 51G HA8; 11A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 31 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 HONDA CIVIC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G624 EJ2 74 Reifen 175/65R14-82 185/60R14 185/60R14-82 195/55R14-82 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 Auflagen zu Reifen 51G HA8; 11A 51G 51G 11A; 24J EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24J EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24J EK1 e6*93/81*0008*.. 84 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24J EK3 e6*93/81*0007*.. 84 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 51G 51G 11A; 24J EP1 EP2 EP4 EU5 EU6 EU7 EU8 MA8 e11*98/14*0173*.. e11*98/14*0174*.. e11*98/14*0188*.. e11*98/14*0158*.. e11*98/14*0159*.. e11*98/14*0160*.. e11*98/14*0161*.. e11*93/81*0018*.. 66 - 81 185/70R14 88 195/65R14 89 55 - 66 MA8 G916 66 MA9 e11*93/81*0022*.. 66 MA9 G917 66 MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 175/65R14 185/60R14-82 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14-82 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14-82 185/60R14-82 195/60R14-85 205/55R14-85 51G 51G 51G 51G 51G 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 31 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 HONDA CIVIC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G918 MB1 83 - 93 MB2 MB3 MB4 MB7 e11*96/27*0067*.. e11*96/27*0068*.. e11*96/27*0069*.. e11*96/27*0071*.. 55 - 85 63 - 77 HONDA JAZZ Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*98/14*0088*.. GD1 57 - 61 e6*98/14*0087*.. GD5 e6*2001/116*0101*.. GE2 e6*2001/116*0102*.. GE3 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 GE6 e6*2001/116*0125*.. GG1 e6*2001/116*0127*.. GG2 e6*2001/116*0128*.. GG3 HONDA LOGO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*98/14*0061*.. GA3 48 Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14-82 195/60R14-85 185/65R14 Auflagen zu Reifen 51G 51G Reifen 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 24J; 24M Reifen 175/65R14-82 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J nur e6*2001/116*0126*00; nur e6*2001/116*0125*00; nur e6*2001/116*0127*00; nur e6*2001/116*0128*00; Steilheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 31 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 31 HONDA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 32 PROTON Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : PROTON PERSONA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PROTON PERSONA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm PROTON PERSONA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*92/53*0002*.., C9,C96,47 - 99 185/60R14 e11*93/81*0002*.. L,-S,-M e11*92/53*0003*.., C97,-S,e11*93/81*0003*.. L,S,-M e11*92/53*0004*.., C98,-S,e11*93/81*0004*.. L,S,-M Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 51G zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 32 PROTON Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 33 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : DAIHATSU Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm DAIHATSU APPLAUSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0046*.. A1 73 175/65R14-82 185/60R14 DAIHATSU CHARADE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G464 G 200 44 - 66 165/65R14-79 e6*95/54*0034*.. G2 44 - 77 175/60R14-79 185/50R14 77 185/55R14-78 185/60R14-82 195/55R14-82 205/55R14-85 DAIHATSU GRAN MOVE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0032*.. G3 66 - 67 175/65R14 185/60R14-82 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen 51G zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22G 11A; 22B 11A; 22B; 54A 11A; 22B 11A; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 33 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 33 DAIHATSU Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 34 ROVER Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D561 TREH2KA35O561 TREH2KA35W561 TREH2KA35561 TREH2SA35D561 TREH2SA35O561 TREH2SA35W561 TREH2SA35561 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : XW 110 Nm für Typ : F; RF; RT; T Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*93/81*0016*.. F 44 - 107 175/65R14 11A; 22B; 51G e11*93/81*0016*.., RF 185/60R14-82 11A; 21B; 22B H224 195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M; 367 55 - 107 175/70R14 11A; 22B; 51G 185/65R14 11A; 21B; 22B; 51G ROVER 200/400 SERIE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0030*.. XW 82 175/65R14 185/60R14-82 195/60R14-85 ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.. RT 74 - 110 175/70R14 185/65R14 86 195/60R14 86 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Rover 200 u. 25; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 34 ROVER Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.., RT 55 - 100 175/65R14 H093 185/65R14-86 195/60R14-85 76 - 100 185/60R14 ROVER 45 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.. T 74 - 110 175/70R14 185/65R14 86 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J 51G Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Rover 400; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 34 ROVER Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D566 TREH2KA35O566 TREH2KA35W566 TREH2KA35566 TREH2SA35D566 TREH2SA35O566 TREH2SA35W566 TREH2SA35566 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, für Typ : CHIS; KLAS; KLAJ; KL1M; KL1T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : SUPJ; KLAT; KLEJ; KLAJ; SUPT; UU6J; KLETN Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : KLAS; KL1T AVEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e4*2007/46*0270*.. KL1T kW 51 - 74 Reifen 175/80R14 88 185/70R14 88 185/75R14 89 195/65R14 89 195/70R14 91 DAEWOO ESPERO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*93/81*0007*.., KLEJ 66 - 77 185/65R14 e13*95/54*0007*.. 185/65R14-86 195/60R14-85 Auflagen zu Reifen 12T 12M 12T 12M 12M Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen 51G Auflagen nur ABV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 DAEWOO ESPERO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen H019 KLEJ 66 - 77 185/65R14 195/60R14 195/60R14-85 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen nur ABV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DAEWOO KALOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0063*.. KLAS 53 - 69 175/65R14 82 185/60R14 82 Auflagen zu Reifen 51J 11A; 24J Auflagen Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DAEWOO LANOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*96/27*0017*.., KLAT 55 - 73 175/65R14-82 e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P SUPT e4*98/14*0017*.. e4*96/27*0002*.., e4*98/14*0002*.. DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e13*93/81*0006*.., KLETN 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B e13*95/54*0006*.., 185/60R14-82 11A; 22B; 22F H018 DAEWOO NUBIRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 KLAJ 185/65R14-86 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J Auflagen Kombi; Stufenheck 4- 195/60R14-86 11A; 22B; 24C 185/65R14 195/60R14-86 11A; 22B; 24J; 51G 11A; 22B; 24C türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; DF2 Kombi; Stufenheck 4türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; DF1 e4*98/14*0018*.. KLAJ SUPJ UU6J e4*96/27*0018*.., e4*97/27*0018*.., e4*98/14*0018*.. e4*96/27*0025*.. e4*96/27*0004*.. 66 - 98 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 DAEWOO/CHEVROLET LANOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 KLAT 175/65R14-82 11A; 22B 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B KALOS, AVEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 KLAS Reifen 175/60R14 79 175/65R14 82 185/60R14 82 195/60R14 86 KLAS e4*2001/116*0063*.. 55 - 74 175/60R14 79 175/65R14 82 185/55R14 80 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 185/60R14 82 KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 185/60R14 82 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51J 51J Auflagen Aveo Variante SN./ Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; 11A; 24J Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 51J Aveo Variante SH./ 11A; 21S; 51J Version 5..; ab 11A; 21S e4*2001/116*0063*18; 11A; 21S Schrägheck 4-türig; 11A; 21P; 21T Frontantrieb; 11A; 21P; 21T; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 51J Nicht Aveo; nur bis 11A; 24J e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 51J Nicht Aveo; nur bis 11A; 24J e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 SPARK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 CHIS Reifen 155/65R14 75 155/70R14 77 165/60R14 75 165/65R14 79 175/60R14 79 175/65R14 82 185/55R14 80 185/60R14 82 SPARK, M300, MATIZ Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2007/46*0129*.. KL1M 48 - 60 155/65R14 75 155/70R14 77 165/60R14 75 165/65R14 79 175/60R14 79 175/65R14 82 185/55R14 80 185/60R14 82 Auflagen zu Reifen 56G 11A; 24J 11A; 24J 11A; 22I; 24J; 248 11A; 22I; 24J; 248 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 Auflagen zu Reifen 56G 11A; 24J 11A; 24J 11A; 22I; 24J; 248 11A; 22I; 24J; 248 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 Auflagen 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 TREH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D566 TREH2KA35O566 TREH2KA35W566 TREH2KA35566 TREH2SA35D566 TREH2SA35O566 TREH2SA35W566 TREH2SA35566 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm ASTRA-F Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G065 OPEL 40 - 100 ASTRA-F e1*96/79*0074*.., T92 e1*98/14*0074*.. OPEL ASTRA-F T92 G065 OPEL ASTRA-FCABR. T92/Conv G372 T92 e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. 40 - 60 e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. 52 - 85 e1*96/79*0076*.. 40 - 60 Reifen 175/65R14 185/60R14 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 175/65R14-82 185/60R14 185/60R14-82 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 175/65R14 185/60R14 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J 51G 51J 51G 51J 51J 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51G; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 ASTRA-F Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/79*0074*.., T92 40 - 85 185/65R14-85 e1*98/14*0074*.. 40 - 110 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 e1*96/79*0075*.., T92/Kombi 40 - 100 185/65R14-85 e1*98/14*0075*.. 40 - 110 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 e1*96/79*0075*.., T92/Kombi 42 - 60 175/65R14 e1*98/14*0075*.. 185/60R14 185/65R14-85 195/60R14-85 205/55R14-85 ASTRA-G Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*97/27*0086*.., T98 48 e1*98/14*0086*.. 48 - 85 e1*97/27*0101*.., T98/NB 48 - 92 T98V T98/KOMBI T98V e1*98/14*0101*.. e1*97/27*0092*.. e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. e1*97/27*0092*.. 48 - 85 48 - 92 COMBO-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0291*.. Combo-C 48 - 66 COMBO-C e1*98/14*0179*.. DE*2007/46*0129*.., Combo-C- Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J Auflagen Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nicht Pirschausf.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nicht Pirschausf.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 165/70R14 175/70R14 185/65R14 185/70R14 195/60R14-86 195/65R14-89 Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 51G 11A; 22L 11A; 22L 175/70R14 185/65R14 185/70R14 195/60R14-86 195/65R14-89 51G 51G 51G Auflagen Limousine; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915; QEV Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915 Reifen 175/65R14 175/70R14 185/60R14 86 Auflagen zu Reifen 51G 51G 5EM Auflagen 4-Loch Radanschluss; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14 86 5EM; 54F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4MK Reifen 185/70R14 88 195/65R14 89 205/60R14 88 Auflagen zu Reifen Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4BH e1*2007/46*0129*.. Van COMBO-CVAN Combo-CVan-CNG K886 DE*2007/46*0131*.. CORSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 GMIB e1*2001/116*0379*.. S-D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Corsa Van Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0505*.. S-D/VAN 44 - 74 CORSA VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 S-D/V CORSA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G290 CORSA-B 78 - 80 CORSA-B G290 33 - 66 Reifen 185/70R14 88 195/65R14 89 205/60R14 88 Auflagen zu Reifen Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4BH Reifen 185/70R14 88 195/65R14 89 205/60R14 88 Auflagen zu Reifen Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4BH Reifen 165/65R14 175/65R14 185/55R14-78 185/60R14 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 51G 11A; 22B; 24C; 24D; 51G 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G 11A; 24C; 24D; 33H; 51G 11A; 24C; 24D; 33H 11A; 24C; 24D; 33H 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 33H 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 33H 11A; 22B; 24C; 24D; 33J 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J; 54F 11A; 24D; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J 11A; 22B; 24C; 24D; 51G; 52J 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 165/65R14 165/65R14-78 175/60R14-78 185/55R14-78 185/60R14-82 S93 e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. 33 - 66 175/60R14-78 185/60R14-82 33 - 78 165/65R14 185/55R14-78 78 175/65R14 185/60R14 CORSA-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. CORSA-C 43 - 66 CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 Reifen 175/65R14 185/60R14 82 195/60R14 86 175/65R14 185/60R14 82 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24M 11A; 21B; 22B; 24M Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915 11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig; 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 CORSA-C-VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW CORSA-C- L659 43 - 66 VAN CORSA-CVAN L659 43 - 66 MERIVA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66 TIGRA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*93/81*0014*.., S93 66 - 78 e1*95/54*0014*.., Coupe e1*98/14*0014*.. VECTRA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*93/81*0030*.., J96 55 - 85 J96/Kombi e1*95/54*0030*.. e1*95/54*0044*.. Reifen 175/65R14 185/60R14 82 195/60R14 86 175/65R14 185/60R14 82 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24M 11A; 21B; 22B; 24M Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915 11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig; 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 915 Reifen 175/70R14 185/65R14 86 195/60R14 86 195/65R14 89 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24M 11A; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4BH Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14-85 205/55R14-85 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24D; 24J; 51G 11A; 24D; 24J 11A; 22B; 22F; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 175/70R14 185/70R14-88 195/65R14-89 205/60R14-88 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 36 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 37 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D571 TREH2KA35O571 TREH2KA35W571 TREH2KA35571 TREH2SA35D571 TREH2SA35O571 TREH2SA35W571 TREH2SA35571 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm CITIGO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2007/46*1169*.. 44 - 55 AA Reifen 165/65R14 79 165/70R14 81 175/60R14 79 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 FELICIA VANPLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen H780 795 40 - 50 175/60R14 VANPLUS 175/65R14-82 185/55R14-78 185/60R14 SKODA FELICIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0011*.. 791 40 - 55 175/60R14 175/65R14-82 185/55R14-78 185/60R14-82 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen zu Reifen 12R 12R 12R 12R 12A 12A 11A; 12A; 245; 248 Auflagen Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 51G Auflagen zu Reifen 51G 11A; 21B; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 37 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 SKODA FELICIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G952 791 40 - 55 175/60R14 175/65R14 185/55R14-78 185/60R14 e11*93/81*0019*.., 795 40 - 55 175/60R14 H110 175/65R14-82 185/55R14-78 185/60R14 SKODA FELICIA FUN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*96/79*0074*.. 797 47 - 55 175/65R14-82 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 21B; 22B; 51G 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 51G Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 37 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 38 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D571 TREH2KA35O571 TREH2KA35W571 TREH2KA35571 TREH2SA35D571 TREH2SA35O571 TREH2SA35W571 TREH2SA35571 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm UP! Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e13*2007/46*1167*.. AA kW 44 - 55 VW CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e9*93/81*0007*.., 9KV 42 - 66 9KVF 9U e9*98/14*0007*.. H337 H498 40 - 55 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Reifen 165/65R14 79 165/70R14 81 175/60R14 79 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 12R 12R 12R 12R 12A 12A 11A; 12A; 245; 248 Auflagen Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14 86 175/65R14-82 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12X; 51G 11A; 12A; 21B; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 38 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 VW LUPO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0085*.., 37 - 55 6X Reifen 185/50R14 77 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R14-78 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Reifen 175/60R14-79 185/50R14 77 185/55R14-79 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22L; 24M; 51J 11A; 22B; 22L; 24M; 5CV 11A; 22B; 22L; 24M 175/60R14-78 185/50R14 77 185/55R14-78 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D Auflagen Polo GP (Facelift Okt.1999); ab e1*98/14*0069*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 76R nur bis e1*98/14*0069*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.. VW POLO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0069*.. 6N 37 - 55 6N 6NF e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*.., G774 G951 33 - 55 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 38 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 38 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 39 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D571 TREH2KA35O571 TREH2KA35W571 TREH2KA35571 TREH2SA35D571 TREH2SA35O571 TREH2SA35W571 TREH2SA35571 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm IBIZA,CORDOBA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*93/81*0001*.., 6K 37 - 74 175/65R14-82 e9*98/14*0001*.. 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 12G; 51J 12G 195/60R14-86 12A 6K e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*.. 37 - 74 175/65R14-82 185/60R14-82 195/60R14-86 12G; 51J 12G 12A 6K e9*93/81*0001*.. 40 - 74 175/65R14-82 185/60R14-82 195/60R14-86 12G; 51J 12G 12A 6K G406 33 - 85 185/60R14 185/60R14-82 51G zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen ab e9*93/81*0001*07; CORDOBA; CORDOBAVARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J IBIZA; ab e9*93/81*0001*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 76T bis e9*93/81*0001*06; CORDOBA-VARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 76T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 39 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 IBIZA,CORDOBA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*93/81*0001*.., 6K 33 - 66 185/55R14-79 G406 33 - 85 175/65R14-82 185/60R14-82 Auflagen zu Reifen 12G; 51J 12G; 51J 12A Auflagen IBIZA; bis e9*93/81*0001*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 76T bis e9*93/81*0001*06; CORDOBA; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 76T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J 6K 6K/C e9*93/81*0001*.. G613 37 - 66 37 - 85 185/55R14-79 175/65R14-82 185/60R14-82 12G; 51J 12G; 51J 12A 6K/C G613 44 - 85 185/60R14 185/60R14-82 12K; 51G 12K MII Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e13*2007/46*1168*.. AA kW 44 - 55 Reifen 165/65R14 79 165/70R14 81 175/60R14 79 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 12R 12R 12R 12R 12A 12A 11A; 12A; 245; 248 Auflagen Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Reifen 185/50R14 77 185/55R14-78 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 185/50R14 77 185/55R14-78 11A; 22B; 24M 11A; 22B; 24M Auflagen ab e1*95/54*0049*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R bis e1*95/54*0049*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Reifen 175/65R14 185/60R14 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12X; 51G 11A; 12A; 21B; 367 SEAT AROSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*95/54*0049*.., 6H 37 - 55 e1*98/14*0049*.. 6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 SEAT INCA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e9*93/81*0006*.., 9KS 42 - 66 9KSF e9*98/14*0006*.., H307 H308 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 39 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12X) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Reifengröße freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 39 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 39 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 40 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D591 TREH2KA35O591 TREH2KA35W591 TREH2KA35591 TREH2SA35D591 TREH2SA35O591 TREH2SA35W591 TREH2SA35591 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 59,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm NISSAN ALMERA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0025*.. N15 55 - 73 175/65R14 185/60R14-82 185/65R14 185/65R14-86 195/60R14-85 205/55R14-85 NISSAN MICRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0021*.., K11 40 - 60 165/60R14-75 G220 185/50R14 77 185/55R14 79 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Auflagen zu Reifen 51G 51G zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 367 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21R; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 21R; 22I; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 40 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 40 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 41 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D601 TREH2KA35O601 TREH2KA35W601 TREH2KA35601 TREH2SA35D601 TREH2SA35O601 TREH2SA35W601 TREH2SA35601 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : K13 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : F1; K12 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : F1; K13 113 Nm für Typ : K12 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 NISSAN KUBISTAR Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen L195 F1 42 - 60 165/70R14 165/70R14C 165/75R14C 42 - 70 175/65R14 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12T; 51G; 56G 12T; 51G; 56G 12T; 51G Auflagen Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A NISSAN MICRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 K12 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 K13 165/70R14 81 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24C; 248 Auflagen Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76J 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 41 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 41 NISSAN Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D601 TREH2KA35O601 TREH2KA35W601 TREH2KA35601 TREH2SA35D601 TREH2SA35O601 TREH2SA35W601 TREH2SA35601 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53 100 Nm für Typ : B; B56; C06; JA 105 Nm für Typ : SR 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment LOGAN,SANDERO, DUSTER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 SR 185/70R14 88 zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen zu Reifen Auflagen Logan MCV (Kombi); 195/65R14 89 11A; 24M 51G 5EA; 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Nicht Sandero e2*2007/46*0013*.. SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 175/70R14 84 185/70R14 88 195/65R14 89 SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 e2*2007/46*0013*.. 165/80R14 85 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/65R14 89 11A; 24J; 24M Stepway; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 RENAULT CLIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0126*.., B 40 - 72 165/65R14 e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 185/60R14 82 42 - 72 175/65R14 55 - 72 175/60R14 B e2*93/81*0126*.. 40 - 66 47 - 66 66 165/65R14 175/65R14 175/60R14 RENAULT LAGUNA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G638 B56 61 - 83 185/65R14 195/60R14-86 195/65R14-89 205/60R14-88 RENAULT MEGANE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0010*.., BA 47 - 72 175/70R14 e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 e2*93/81*0009*.., DA 195/60R14-86 e2*98/14*0009*.. 47 - 84 175/65R14-82 66 - 72 185/65R14 80 - 84 185/60R14-82 195/60R14-86 e2*93/81*0103*.., EA 66 - 84 175/65R14 e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 195/60R14-85 KA LA e2*98/14*0192*.. e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. 47 - 70 47 - 72 47 - 84 66 - 72 Auflagen zu Reifen 51G nicht Stufenheck nicht Stufenheck 51G 51G 12T; 51G 12K; 51G 12K; 51G Auflagen CLIO (Schrägheck); THALIA (Stufenheck); 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 51J 11A; 22B 11A; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B 11A; 22B; 22D; 24M Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8; 4KL; 4RP 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24M 51G 175/70R14 185/65R14-86 195/60R14-86 51G 175/70R14 175/65R14-82 185/60R14-82 195/60R14-86 185/65R14 51G 11A; 22B; 24M 11A; 22B; 24M 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8; 4LJ; 4QU Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8; 4AV Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8; 4MB; 4RA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 RENAULT MEGANE SCENIC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0068*.., JA 55 - 66 175/70R14 e2*98/14*0068*.. 185/65R14-86 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen nur bis e2*98/14*0068*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; RE1; 4KY; 4PA Auflagen zu Reifen 12T; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U Reifen 175/65R14 185/60R14 165/65R14 Auflagen zu Reifen 12K; 51G 12A; 51G 12K; 51G; 52J 175/65R14-82 185/60R14-82 824 Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J RENAULT TWINGO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0071*.., C06 40 - 55 155/65R14 e2*98/14*0071*.., G391 RENAULT 19 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G073 X 53 81 99 X 53 G073 43 - 66 TWINGO, WIND Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 N 165/65R14 175/65R14 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 125 Nm; Nur Twingo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4KL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0009*..,e2*98/14*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 4KY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0068*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0103*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*98/14*0072*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0068*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0103*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4RA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0072*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4RP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7701476662 ( nur e2*93/81*0009*..,e2*93/81*0010*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 43 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung TREH2KA35D601 TREH2KA35O601 TREH2KA35W601 TREH2KA35601 TREH2SA35D601 TREH2SA35O601 TREH2SA35W601 TREH2SA35601 Kennzeichnung Rad PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 PCD100 ET35 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2007/46*0030*.. SD 50 - 77 185/70R14 88 195/65R14 89 11A; 24M SD e2*2007/46*0030*.. 50 - 64 165/80R14 175/70R14 84 185/70R14 88 195/65R14 89 SD e2*2007/46*0030*.. 50 - 65 165/80R14 85 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/65R14 89 51G 5EA; 51J 11A; 24J; 24M zul. Radlast (kg) 560 560 560 560 560 560 560 560 zul. Abroll umf. (mm) 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 1890 gültig ab Fertig datum 10/09 01/12 03/09 05/09 10/09 01/12 03/09 05/09 Auflagen Logan MCV (Kombi); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Nicht Sandero Stepway; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 43 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 SD 185/70R14 88 195/65R14 89 11A; 24M SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 165/80R14 175/70R14 84 185/70R14 88 195/65R14 89 SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 65 165/80R14 85 175/70R14 84 185/65R14 86 185/70R14 88 195/65R14 89 51G 5EA; 51J 11A; 24J; 24M Auflagen Logan MCV (Kombi); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Nicht Sandero Stepway; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 43 DACIA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREH Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.