Die Lissabon-Strategie und Transportarbeiter
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Die Lissabon-Strategie und Transportarbeiter
Die Lissabon-Strategie und Transportarbeiter Hintergrundpapier 14. - 15. November 2007 ALTIS PARK HOTEL Av Eng Arantes de Oliveira 9, 1900-221 Lissabon, PORTUGAL Mit Unterstützung der Europäischen Kommission European Transport Workers’ Federation Fédération Européenne des Travailleurs des Transports Europäische Transportarbeiter-Föderation Federación Europea de los Trabajadores del Transporte _____________________________________________ Die Lissabon-Strategie und Transportarbeiter Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) führt derzeit eine umfassende Debatte hin zu einer gewerkschaftlichen Vision zu nachhaltigem Verkehr (TRade Union Vision on Sustainable Transport, TRUST). In ihrer Arbeit ist die ETF immer wieder mit dem Fehlen einer sozialen Dimension in der EU-Verkehrspolitik konfrontiert, die praktisch in allen Transportbranchen festzustellen ist. Daher ist TRUST so angelegt, dass das Projekt Leitlinien für einen gewerkschaftlichen Beitrag zu nachhaltiger Verkehrspolitik mit einem besonderen Schwergewicht auf der sozialen Dimension einer langfristigen Perspektive für die Zukunft des Verkehrs in Europa bieten soll. In dieser Hinsicht betont TRUST die Bedeutung der „Beschäftigungssäule“ der Lissabon-Strategie: Mehr und bessere Arbeitsplätze. Generell ist nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung, die „die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zur Erfüllung ihrer eigenen Bedürfnisse zu schädigen“1, d.h. eine nachhaltige Entwicklung muss die Bedürfnisse aller erfüllen, so dass jeder besser leben kann. Sie umfasst Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit/ Fortschritt. Um eine echte nachhaltige Entwicklung zu erreichen, müssen alle drei Dimensionen Berücksichtigung finden. Auf der wirtschaftlichen Ebene ist das Konzept mit der Globalisierung des Handels verknüpft, und das Schwergewicht liegt vorwiegend auf Wettbewerb, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Außerdem wird nachhaltige Entwicklung in der öffentlichen Debatte häufig ausschließlich als Umweltthema betrachtet. Es muss jedoch auch eine soziale Dimension dieses Themas geben, und eine echte nachhaltige Entwicklung ist ohne anständige Beschäftigung nicht möglich. Daher bedeutet das Konzept aus gewerkschaftlicher Perspektive, dass die Bedingungen für Wirtschaftswachstum geschaffen werden, während anständige Arbeitsbedingungen in einer gesellschaftlich verantwortlichen Industrie gesichert werden, die gleichzeitig die Umwelt nicht schädigt. Um dieses Ziel zu erreichen müssen sich die Gewerkschaften in der Förderung politischer Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung engagieren und proaktiv handeln. Wir müssen für Standards kämpfen, um die Arbeitnehmer zu schützen und ihre Fähigkeit zu stärken, den Wandel zu beeinflussen. Wenn dies nicht der Fall ist, findet der Wandel ohne uns statt. 1. Die Lissabon-Strategie Als Reaktion auf die Herausforderungen, mit denen die EU durch Globalisierung und wachsenden internationalen Wettbewerb, die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechniken sowie das Altern der europäischen Gesellschaft konfrontiert war, verabschiedeten die 15 Staats- und Regierungschefs der EU auf dem europäischen Gipfel von Lissabon, Portugal, im März 2000 die Lissabon-Strategie. Die Lissabon-Strategie wurde als neuer strategischer Ansatz konzipiert, der alle politischen Maßnahmen der EU zu Grunde liegt und das Ziel verfolgt, die „EU zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsregion der Welt zu machen, die zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt in der Lage ist.“2 Sie basiert außerdem auf der Vorstellung, dass eine stärkere Wirtschaft neben der Sozialpolitik, die selbst das Wirtschaftswachstum noch weiter forciert, die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU vorantreiben wird. Man muss jedoch feststellen, dass die Strategie einen Ansatz beinhaltete, der sich nicht mit dem 1 2 Brundtland-Bericht, http://www.are.admin.ch/are/en/nachhaltig/international_uno/unterseite02330/ Ebenda, S. 2. _______________________________________________________________ Rue du Midi 165 B – 1000 Brussels ▪▪ Phone +32 2 285 46 60 ▪▪ Fax +32 2 280 08 17 Email : [email protected] ▪▪ Website : www.etf-europe.org With the support of the European Commission einzelnen Arbeitnehmer befasste und keine direkten Verweise auf die verschiedenen Branchen enthielt. Um diese Vorstellungen zu erreichen, wurden folgende ehrgeizige Ziele festgelegt, die bis 2010 erreicht werden sollen: - ein Wachstum von jährliches etwa 3%;3 - eine Gesamt-Beschäftigungsquote von 70%;4 - eine Beschäftigungsquote bei Frauen von mehr als 60%;5 - eine Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern (55+) von 50%. Diese Ziele sollten durch einen umfassenden Katalog politischer Maßnahmen erreicht werden. Zunächst sollte ein makroökonomischer Politikmix den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft mit hohem Wirtschaftswachstum, die Vollendung des Binnenmarktes und die fiskalische Konsolidierung fördern.6 Zweitens wurden aktive politische Maßnahmen vorgeschlagen, um das europäische Sozialmodell durch Investitionen in Menschen und den Aufbau eines aktiven Wohlfahrtsstaates zu modernisieren. Dazu zählten Bildung und lebenslanges Lernen, die Förderung der gesellschaftlichen Einbindung sowie die Modernisierung des sozialen Schutzsystems durch die Ausgewogenheit von Flexibilität und Sicherheit.7 Mit der Annahme der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung durch den Europäischen Rat von Göteborg, Schweden, im Jahre 2001 wurde den beiden Dimensionen (Soziales und Wirtschaft) der Lissabon-Strategie eine Umweltdimension hinzugefügt (siehe Kapitel 1.2.).8 1.1. Die Einführung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung im Jahre 2005 Beim Erreichen der Halbzeit des Lissabon-Prozesses Anfang 2004 war es offensichtlich, dass die EU ihre Ziele nicht erreichen würde, und daher ernannte die Kommission im März 2004 die unabhängige Hochrangige Sachverständigengruppe, die eine unabhängige Bewertung der bisher erreichten Fortschritte vornehmen sollte. In ihrem Bericht „Die Herausforderung annehmen“, der im November 2004 der Kommission und dem Rat vorgelegt wurde, kam die Gruppe zu dem Schluss, dass in den ersten Jahren nur geringe Fortschritte erzielt wurden, was in erster Linie auf fehlende Entschlossenheit zurückzuführen sei. Sie kritisierte die überfrachtete Agenda, eine schlechte Koordinierung, widersprüchliche Prioritäten sowie fehlendes Engagement und politischen Willen.9 Der Bericht verwies außerdem auf die Tatsache, dass diese Strukturreformen zum Nachteil der Arbeitnehmer eingeführt worden seien, um größere Flexibilität und weniger Sicherheit zu schaffen und die Arbeitnehmerrechte zu schwächen.10 Aufgrund dieser Mängel kam die Gruppe zu dem Schluss, dass die EU wahrscheinlich ihre Ziele von 2010 nicht erreichen würde, und empfahl eine Neufokussierung der Strategie auf Wachstum und Beschäftigung. Die Kommission stellte die Ergebnisse des Verfahrens zur Halbzeitbilanz-Überprüfung im März 2005 vor und kam im Wesentlichen zu den gleichen Schlussfolgerungen wie die Sachverständigengruppe.11 Die europäische Wirtschaft hatte in Bezug auf Wachstum, Produktivität und insbesondere Beschäftigung nicht die erwarteten Leistungen erbringen können, um die Ziele von Lissabon zu erreichen.12 Dies sei jedoch kein Mangel der Strategie selbst, sondern sei in ihrer Umsetzung begründet. Daher riet die Kommission dazu, die Lissabon-Strategie zu erneuern und alle Anstrengungen auf die „Erreichung von stärkerem, nachhaltigerem Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen“ zu konzentrieren13 und gleichzeitig auf eine striktere Umsetzung zu achten. Außerdem 3 Ebenda, S. 2. Ebenda, p. 9. Ebenda, S. 9. 6 Ebenda, S. 2-7. 7 Ebenda, S. 7-10. 8 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Göteborg, 15. und 16. Juni 2001, S. 4. 9 Hochrangige Sachverständigengruppe (2004): Die Herausforderung annehmen – Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, S. 6. 10 Ebenda, S. 31. 11 KOM(2005)24 endg. vom 2.2.2005, S. 7, 29. 12 Ebenda, S. 12f. 13 Ebenda, S. 7. 4 5 3 bestätigte die Kommission ihre Absicht, das europäische Sozialmodell zu modernisieren und weiterzuentwickeln.14 Als Ergebnis der Halbzeit-Überprüfung nahm der Europäische Rat von Brüssel im März 2005 eine Neubelebung der Lissabon-Strategie als „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“15 vor und folgte dabei weitgehend den Empfehlungen in der Mitteilung der Kommission. Um das Wachstumspotential und die Produktivität der EU zu erhöhen und gleichzeitig ihren sozialen Zusammenhalt zu stärken, muss die EU die Grundlagen ihrer Wettbewerbsfähigkeit erneuern und das vorrangige Schwergewicht auf Wissen, Innovation und die Optimierung des Humankapitals legen. Daher muss die Strategie die Prioritäten zu Wachstum und Beschäftigung neu fokussieren, und die EU muss alle notwendigen nationalen und gemeinschaftlichen Ressourcen in den drei Säulen stärker mobilisieren.16 Um das Wirtschaftswachstum anzuregen legte der Rat die folgenden Schwerpunkte vor: - Wissen und Innovationen mobilisieren, indem stärkere Investitionen in Forschung und Entwicklung gefördert und somit neue Wettbewerbsfaktoren aufgebaut werden;17 - die EU zu einem attraktiven Raum für Investitionen und Arbeit zu machen, indem der Binnenmarkt vollendet und das ordnungspolitische Umfeld wirtschaftsfreundlicher gestaltet wird, während das europäische Sozialmodell erhalten bleibt.18 Um „mehr und bessere Arbeitsplätze“ zu schaffen, erklärte der Rat seine Absicht - mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt zu bringen und die sozialen Schutzsysteme zu reformieren; - die Anpassungsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung zu verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu erhöhen, um die EU bei der Anpassung an Umstrukturierung und Marktveränderungen zu unterstützen, und - durch Verbesserung von Bildung und Fähigkeiten mehr in Humankapital zu investieren.19 Auf dem Europäischen Rat im Frühjahr 2006 vereinbarten in die Staats- und Regierungschefs die folgenden vier prioritären Bereiche für mehr Wachstum und Beschäftigung, die ihrem Wesen nach interdisziplinär sind: mehr Investitionen in Wissen und Innovationen, Aktivierung der wirtschaftlichen Potenziale insbesondere bei KMUs, größere Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte auf der Grundlage von Flexicurity sowie Energie und Klimawandel.20 Insgesamt gleicht die überarbeitete Lissabon-Strategie der ursprünglichen Strategie nicht mehr und spiegelt anstelle dessen eine große Verlagerung der Ziele wider. Einerseits werden das Datum 2010 und die damit verbundenen Beschäftigungsziele der ursprünglichen Lissabon-Strategie in der überarbeiteten Lissabon-Strategie nicht mehr als Prioritäten genannt. Andererseits ist das Gleichgewicht der drei Säulen gestört. Die überarbeitete Strategie hat die Säulen Soziales und Umwelt stark an den Rand gedrängt und konzentriert sich jetzt in erster Linie auf die Wirtschaftsdimension, d.h. Wachstum, Wettbewerb und Flexibilität des Arbeitsmarktes kommen an erster Stelle und das soziale Europa (vielleicht) später. 1.2. Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung Bereits in den 1990er Jahren wurde nachhaltige Entwicklung zu einem wichtigen Ziel der EU, als sie als Art. 2 in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen wurde. Seither ist nachhaltige Entwicklung ein grundlegendes horizontales Prinzip der EU, das allen ihren politischen Maßnahmen, Aktionen und Strategien zugrunde liegen soll. Die Kommission hat im Mai 2001 eine Mitteilung mit dem Titel „Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung“ veröffentlicht, die die langfristige Vision vorlegt, dass Wirtschaftswachstum, 14 Ebenda, S. 5. Europäischer Rat, Brüssel, 22. und 23. März 2005, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, S. 2. Ebenda, S. 2f. 17 Ebenda, S. 3f. 18 Ebenda, S. 6f. 19 Ebenda, S. 10f. 20 KOM(2006)812 endg. TEIL I vom 12.12.2006, S. 10-15. 15 16 4 sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz miteinander verzahnt werden müssen.21 Nach diesem Vorschlag verabschiedete der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Göteborg in Schweden im Juni 2001 die „EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“.22 Die Nachhaltigkeitsstrategie (NE-Strategie) steht in enger Verbindung zur Lissabon-Strategie und formuliert einen politischen Rahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage der drei Säulen, die miteinander Hand in Hand gehen und sich gegenseitig verstärken müssen, um die langfristigen Ziele zu erreichen.23 Die soziale Säule in dieser Strategie befasst sich jedoch mit sozialem Zusammenhalt und nicht mit „mehr und besseren Arbeitsplätzen“ oder anständigen Arbeitsbedingungen. Die Strategie bestand aus zwei Teilen. Erste Teil der Strategie überarbeitete die Art und Weise, wie die EU-Politik gemacht wird und konzentrierte sich auf die Verbesserung der politischen Kohärenz, wobei sie auf mögliche Interdependenzen zwischen sich widersprechenden Zielen hinwies, so dass sachlich begründete politische Entscheidungen getroffen werden können. Infolgedessen mussten alle wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen aller politischen Maßnahmen der EU geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.24 Der zweite Teil führte eine Reihe von langfristigen Zielen und Maßnahmen bei diversen, nicht-nachhaltigen Trends ein, zum Beispiel die Sicherung von nachhaltigem Verkehr durch Begrenzung der schädlichen Auswirkungen des Verkehrs. Daher sollte eine nachhaltige Verkehrspolitik die Korrelation zwischen BIP-Wachstum und Verkehrswachstum durchbrechen und die sozialen und ökologischen Kosten voll einbeziehen. Die Strategie plante außerdem eine Gebührenerhebung auf die Infrastruktur und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger.25 Zu den weiteren Zielen zählten der Kampf gegen den Klimawandel durch Erfüllung der Ziele im Kyoto-Protokoll26 sowie die Bewältigung der Herausforderungen einer alternden Bevölkerung durch Verbesserung der Lage von Familien und der Gleichstellung der Geschlechter.27 1.2.1. Die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung im Jahre 2005 Ähnlich wie die an der Lissabon-Strategie vorgenommenen Veränderungen wurden auch die Ziele der EU-SDS beträchtlich verändert. Aufgrund eines breit angelegten Konsultationsverfahrens legte die Kommission im Februar 2005 eine Mitteilung mit dem Titel „Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien“ vor. Die Kommission bestätigte, dass zwar keine unmittelbaren Ergebnisse zu erwarten gewesen seien, aber die nicht-nachhaltigen Trends hätten sich weiter verschlimmert.28 Weiterhin sei sie nicht in der Lage gewesen, die Ziele der LissabonStrategie zu erreichen.29 Nach zwei Sitzungen des Europäischen Rates im Jahr 2005 verabschiedete der Europäische Rat von Brüssel im Juni 2006 letztendlich die „Erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“30, die auch einen Rahmen enthält, der die Reaktionen beschreibt, um die als Herausforderung für die EU geltenden nicht-nachhaltigen Trends zu bewältigen.31 Nach Aussage des Rates besteht das „Gesamtziel der erneuerten NE-Strategie der EU darin, Maßnahmen zu identifizieren und zu entwickeln, damit die EU eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität für jetzige und künftige Generationen erreichen kann“, und die wichtigen Herausforderungen sind Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt, wirtschaftlicher Wohlstand sowie die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU.32 Zur Verbesserung von Synergien, Verminderung von gegenläufigen Effekten wird ein stärker integrierte Politikansatz vorgeschlagen, der auf 21 KOM(2001)264 endg. vom 15.5.2001, S. 2. Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Göteborg, 15. und 16. Juni 2001, S. 4. Ebenda, S. 4. 24 Ebenda, S.4f. 25 Ebenda, S. 6f. 26 Ebenda, S. 6. 27 Ebenda, S. 10. 28 KOM(2005)37 vom 9.2.2005, S. 9f 29 Ebenda, S. 4. 30 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, europäische Rat von Brüssel, 15. und 16. Juni 2006, S. 7. 31 Rat der EU: Überprüfung der NE- Strategie der EU (10117), S. 3. 32 Ebenda, S. 3f. 22 23 5 besserer Regulierung (Verträglichkeitsstudien) und den Leitprinzipien für nachhaltige Entwicklung beruht.33 Die erneuerte NE-Strategie formuliert Gesamtziele, Zielvorstellungen und konkrete Maßnahmen in Bezug auf sieben zentrale Herausforderungen im Zeitraum 2005 bis 2010, die in erster Linie die Umweltsäule betreffen, wie z.B. Klimawandel und saubere Energie, (ökologisch) nachhaltiger Verkehr, nachhaltiger Konsum und Erzeugung sowie soziale Einbeziehung. In Bezug auf den nachhaltigen Verkehr besteht das Gesamtziel darin „sicherzustellen, dass unsere Verkehrssysteme die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen, während sie gleichzeitig deren unerwünschte Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und die Umwelt minimieren“.34 Die funktionellen Ziele beinhalten eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Verkehrsnachfrage mit dem Ziel, Umweltauswirkungen zu mindern, Nachhaltigkeit bei Verkehr, Energiekonsum und Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen, Schadstoffen und Lärm durch Verkehr zu erreichen, eine ausgewogene Verlagerung hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern zu erreichen, din EU-Rahmen für den öffentlichen Personenverkehr zu modernisieren sowie im Vergleich zum Jahr 2000 die Zahl der Verkehrstoten im Jahre 2010 zu halbieren. 35 1.3. Das Flexicurity-Konzept Auf europäischer Ebene stand das Flexicurity-Konzept in den vergangenen Jahren ganz oben auf der politischen Agenda und war eng mit der Debatte zur Modernisierung des Arbeitsrechts verbunden. Das zentrale Element der Debatte ist die Frage, wie man die Ausgewogenheit zwischen der notwendigen Flexibilität der europäischen Arbeitsmärkte erhält, während man gleichzeitig den Arbeitnehmern die notwendige Sicherheit garantiert und/oder bietet. Das Konzept basiert auf dem dänischen Modell, das einen Ansatz zur Vereinbarkeit einer dynamischen Wirtschaft mit sicherer Beschäftigung darstellt, die auf dem so genannten „Goldenen Dreieck“ beruht, das einen flexiblen Arbeitsmarkt mit geringerem Kündigungsschutz einerseits mit stärkerer sozialer Sicherung und aktiver Arbeitsmarktpolitik mit Rechten und Pflichten für Arbeitslose verbindet. In Dänemark kann dieses Konzept auf eine lange Tradition von Dialog und Vertrauen zwischen den Sozialpartnern zurückblicken. In der Vergangenheit wurden verschiedene Behauptungen aufgestellt, in erster Linie von der Europäischen Kommission und der Arbeitgeberseite, wonach der Arbeitsmarkt modernisiert und reformiert werden muss, um die oben genannten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzugehen und die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen. Außerdem wurde behauptet, dass das Geschäftsklima zur Schaffung von Arbeitsplätzen „verbessert“ werden muss. Dementsprechend hat die Kommission am 27. Juni 2007 eine unverbindliche Mitteilung mit dem Titel „Für gemeinsame Flexicurity-Prinzipien: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ vorgelegt, in der sie gemeinsame Herausforderungen definiert, die der EU-Arbeitsmarkt angehen muss, und eine Reihe von möglichen gemeinsamen Prinzipien für Mitgliedstaaten vorschlägt, um mehr und bessere Arbeitsplätze zu bieten. Als nächstes wird der Rat für Beschäftigung und Soziales die Flexicurity-Vorschläge der Kommission diskutieren, und er könnte auf seiner Sitzung Anfang Dezember 2007 einen Katalog gemeinsamer Flexicurity-Prinzipien verabschieden. Weil die Flexibilität in vielen Mitgliedstaaten bereits hoch ist, zeigt die aktuelle Debatte, welche Art von Arbeitsmarktpolitik erwünscht ist. In der Realität bedeutet Flexicurity einerseits mehr Flexibilität des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen und andererseits eine Verminderung der Beschäftigungssicherheit. 33 Ebenda, S. 6f. Ebenda, S. 10. 35 Ebenda, S. 10. 34 6 1.4. Die EGB-Position zur Lissabon-Strategie und zu Flexicurity Die Lissabon-Strategie Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßte die Verabschiedung der LissabonStrategie im Jahre 2000 und unterstützte ihren ausgewogenen und integrierten Ansatz über die drei Säulen. Außerdem begrüßte er die politische Verpflichtung zur Vollbeschäftigung, mehr und besseren Arbeitsplätzen sowie größerem sozialen Zusammenhalt. Das Ziel bestand darin, ein wettbewerbsfähiges Europa zu haben, aber eines mit sozialem Zusammenhalt und ökologischer Nachhaltigkeit. Aber als die Halbzeit-Überprüfung der Lissabon-Strategie näher rückte, sah der EGB die Notwendigkeit einer Neubelebung. Entscheidende Chancen waren nicht genutzt worden, um das europäische Sozialmodell zu stärken. Daher forderte der EGB die Stärkung der Strategie durch eine bessere Umsetzung und ein eindeutiges Engagement für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele sowie eine Reform des makroökonomischen politischen Rahmens. Nach der Verabschiedung der vereinfachten Lissabon-Strategie im Jahre 2005 warnte der EGB, dass eine große Verlagerung im Modell der Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU stattgefunden habe, d.h. die Ziele in der Sozialpolitik und im Umweltbereich wurden zurückgedrängt, und das Gesamtziel bestand anstelle dessen darin, die EU wirtschaftsfreundlicher zu machen. Die neue Kernbotschaft besagt: „Wettbewerbsfähigkeit steht an erster Stelle, ein soziales Europa kommt (vielleicht) später“. Dementsprechend ist die zentrale Idee, dass jede Art von Arbeitsplatz die beste Garantie für sozialen Zusammenhalt darstellt. Der EGB argumentiert, dass zu einer wirklichen Umsetzung der Lissabon-Strategie das europäische Sozialmodell als wichtiger Produktionsfaktor anerkannt werden muss. Außerdem bedeutet nachhaltige Entwicklung nach Meinung des EGB, dass Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik auf eine sich gegenseitig stärkende Weise verfolgt werden sollten. Dem entsprechend ist der EGB der Auffassung, dass das Thema Durchgängigkeit zwischen der Lissabon-Strategie einerseits und der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung andererseits weiterhin einer umfassenden Klärung bedarf. Das Flexicurity-Konzept Der EGB betrachtete die Mitteilung der Kommission zu Flexicurity als wichtige Gelegenheit zur Förderung einer Flexicurity, die arbeitnehmerfreundlich, ausgewogen ist und auf den Realitäten für Arbeitnehmer auf dem EU-Arbeitsmarkt aufbaut. Nach Meinung des EGB stellt die Mitteilung jedoch eine nicht ausgewogene Sichtweise von Flexicurity dar, die die Interessen von Unternehmen begünstigt und damit entscheidende Arbeitnehmerrechte wie das Recht auf dauerhafte Beschäftigung und sichere Arbeitsverträge mindert. Die Kernaussage der Mitteilung besteht also darin, dass Arbeitnehmer die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und gewerkschaftlichen Schutz zu Gunsten der Beschäftigungssicherheit aufgeben müssen. Außerdem kritisiert der EGB, dass die Kommission der Beschäftigungssicherheit die Schuld an prekären Arbeitsverhältnissen gibt und keine befriedigende politische Agenda vorschlägt, um Beschäftigungssicherheit zu fördern. So folgt die Kommission dem Ansatz, dass Menschen so schnell wie möglich einen anderen Arbeitsplatz antreten müssen, ohne dass sie auf die Arbeitsplatzqualität beachtet. Nach Meinung des EGB ist dieser Flexicurity-Ansatz nicht akzeptabel. Anstelle dessen muss sichergestellt sein, dass Flexibilität und Sicherheit tatsächlich funktionieren und dass es bei beiden sich ergänzende Merkmale gibt. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer brauchen sowohl Flexibilität als auch Sicherheit. Daher identifiziert der EGB eine Reihe von zentralen Prinzipien für flexible und sichere Arbeitsmärkte: - Sicherung eines guten und robusten Schutzsystems für Arbeitsplätze und Einleitung ‚intelligenter’ Reformen durch Erweiterung und Ergänzung des Schutzes der Arbeitsplätze durch Beschäftigungssicherheit; - Arbeitsplatzqualität muss zum Herzstück des Konzepts werden, und dazu zählt auch das Prinzip, das stabile und sichere unbefristete Arbeitsverträge der generelle Beschäftigungstyp bleiben sollten; - Förderung der verhandelten Flexicurity durch starke, autonome und repräsentative Sozialpartner; 7 - Verbesserung der Sozialsysteme durch Sicherung großzügiger Sozialleistungen, die für alle Arbeitsvertrags- und Arbeitsplatzformen gelten, sowie Investitionen in aktive Arbeitsmarktpolitik; - Förderung des lebenslangen Lernens und Realisierung der Gender-Gleichstellung; - Ergänzung von Flexicurity durch eine wachstums- und arbeitsplatzfreundliche makroökonomische Politik; - Bereitstellung der Haushaltsressourcen, die zur Finanzierung von Flexicurity notwendig sind. Daher fordert der EGB den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die Kommission dringend auf, einen ausgewogenen und arbeitnehmerfreundlicheren Ansatz von Flexicurity zu verabschieden. 2. Das Ergebnis der Branchen-Workshops Das TRUST-Projekt hat seine beiden ersten Phasen bereits beendet. Die erste Phase der Informationssammlung, die im Oktober 2006 begann, beinhaltete die Erstellung der speziellen Diskussionsunterlagen für die Sektionen. In der zweiten Phase von Februar bis Juni 2007 wurden sieben zweitägige Branchen-Workshops durchgeführt, die den ETFSektionen entsprachen: Fischerei, Zivilluftfahrt, Häfen, Straßentransport, Eisenbahnen, Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt. Mitgliedsorganisationen aus den einzelnen Sektionen diskutierten eine gemeinsame Tagesordnung, die auf den vier zentralen Themen von TRUST aufbaute: Umstrukturierung und Entwicklungen in der Transportwirtschaft, die Lissabon-Strategie und Transportarbeiter, Verkehr und Umwelt sowie Infrastrukturfinanzierung, staatliche Beihilfen und die Rolle der Staaten. Bei allen Workshops konnte man verschiedenen Interessengruppen begrüßen, die vom EGB, Arbeitgeberverbänden und der Europäischen Kommission (GD Beschäftigung) kamen. Die sich aus den verschiedenen Präsentationen ergebenden Diskussionen waren produktiv, kritisch, und es wurde eine Vielzahl von Themen angesprochen. Das nachfolgende Kapitel wird die Schlussfolgerungen zum Thema „Die Lissabon Strategie und Transportarbeiter” darstellen, die bei den sieben Branchen-Workshops gezogen wurden. Wie das obige Kapitel bereits zeigte, wurde die wirtschaftliche Säule zum Kernstück der erneuerten Lissabon-Strategie, während die soziale Säule, d.h. mehr und bessere Arbeitsplätze, an den Rand gedrängt wurde. Die NE-Strategie der EU wurde auf die Umweltsäule reduziert. Die Transportwirtschaft der EU ist Teil der Lissabon-Strategie, aber nicht nur in dem Sinne, dass sie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum fördert oder schnelle, effiziente und preisgünstige Beförderung bietet. Indem sie 5% aller Arbeitsplätze in der EU stellt, ist sie auch eine Branche, die auf Humankapital aufbaut, und die Lissabon-Strategie muss dies in Betracht ziehen. Um qualitativ gute Dienstleistungen sicherzustellen muss die Transportwirtschaft mit gut qualifiziertem Personal arbeiten, das unter anständigen Bedingungen arbeiten kann. Daher muss das ursprüngliche Ziel von mehr und besseren Arbeitsplätzen neue Priorität erhalten und mit substantiellen Inhalten gefüllt werden. Eisenbahnen Wenn man die ehrgeizigen Ziele der (ursprünglichen) Lissabon-Strategie mit der Realität der Eisenbahnen vergleicht, so weisen die Entwicklungen weiter Mängel auf. Die EU und die Mitgliedstaaten vermindern/zerstören die Leistungen des Gemeinwohls in dieser Branche, und insbesondere die neuen Betreiber (aber auch alte Eisenbahnunternehmen) haben lediglich das Ziel, ihre Gewinne zu steigern. Die Situation bei den Eisenbahnen ist prekär, wenn man das Thema „mehr Arbeitsplätze“ betrachtet. Es gibt keine ernsthaften vergleichenden Studien oder europäischen Daten, die belegen, dass 15 Jahre Umstrukturierung der Branche und die Einführung von Wettbewerb mittelfristig positive Auswirkungen gehabt haben oder haben werden. Vielmehr ist die Beschäftigung innerhalb von 10 Jahren nach der Umstrukturierung und Deregulierung um etwa 50% zurückgegangen. In der EU der 15 wurde die Zahl der Arbeitsplätze bei den Eisenbahnen von 1,4 Millionen auf 800.000 abgebaut. Ein ähnlicher enormer 8 Arbeitsplatzabbau fand und/oder findet in den neuen Mitgliedstaaten statt. Außerdem zeigen Studien, dass auf zehn verlorene Arbeitsplätze nur ein neuer Arbeitsplatz kommt. Die einzige europäische Studie, die für die Zukunft positive Beschäftigungseffekte in der Branche voraussagt, bezieht sich auf die Klimapolitik, wenn eine Reihe von strengen Maßnahmen zur Förderung von (ökologisch) nachhaltigen Verkehrsträgern ergriffen wird.36 Es gibt jedoch in der EU und unter den Mitgliedstaaten keinen starken politischen Willen zur Umsetzung solcher Maßnahmen. Obwohl im Allgemeinen die Beteiligung von Frauen in der Branche sehr gering ist, kann man feststellen, dass die stärkere Serviceorientierung der Eisenbahnunternehmen zu einer höheren Beschäftigungsquote von Frauen in der Branche geführt hat, während diese in den neuen Mitgliedstaaten generell höher ist. Dies wird jedoch durch den noch laufenden Arbeitsplatzabbau in den neuen Mitgliedstaaten ausgehöhlt, wo Frauen bei Umstrukturierungen die ersten sind, die aus den Unternehmen ausscheiden. Wenn man das Thema „bessere Arbeitsplätze“ betrachtet, so ist die Situation ähnlich prekär. Der Druck auf die Arbeitszeiten hat sich nicht nur verstärkt, sondern die Arbeitnehmer erleben eine stärkere Individualisierung ihrer Arbeitsverträge, unsichere Arbeitsplätze sowie eine stärkere Flexibilität von Arbeitszeiten und Schichten. Aufgrund des enormen Arbeitsplatzabbaus in der Branche ist die Arbeitsintensität durch dauernde Überstunden, Multitasking und Stress gestiegen. Außerdem stellen Arbeitnehmer zunehmende Sicherheitslücken fest. Neu eingestellte Personen erhalten häufig eine geringere Entlohnung, und bestimmte Entlohnungselemente wie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit wurden gekürzt (das Letztere gilt auch für länger beschäftigtes Personal). Außerdem haben Studien gezeigt, dass die Umstrukturierung der Unternehmen und die Einführung von Wettbewerb zu weniger Investitionen in Ausbildung und insbesondere in die Ausbildung junger Arbeitnehmer in der Branche geführt haben. Diese Gesamtentwicklung hatte eine Senkung der Einkünfte der einzelnen Arbeitnehmer, aber mittelfristig auch des gesamten Sektors zur Folge. Diese neu geschaffenen Entlohnungsunterschiede zwischen alten Arbeitsverträgen und den neuen erzeugen jedoch Wettbewerb auf der Grundlage von Personalkosten und sind kontraproduktiv in Bezug auf die Motivation der Arbeitnehmer und Qualität der Dienstleistungen. Außerdem sind junge Arbeitnehmer in der Branche weniger zahlreich, was in erster Linie auf die prekäre Beschäftigungssituation in der Branche zurückzuführen ist. Straßentransport In einer Mehrzahl der Mitgliedstaaten beschäftigt der Straßengüterverkehr 1/3 oder sogar die Hälfte aller in der Transportwirtschaft tätigen Personen. Insgesamt arbeiten in der EU der 27 mehr als 2,7 Millionen Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr, während 1,8 Millionen im Personenverkehr auf der Straße tätig sind. Die Fahrer kannten schon immer lange Arbeitszeiten, die eine positive Ausgewogenheit von Arbeit und Leben nicht begünstigen; im Güterverkehr liefern Ermüdung, Stress und die fehlenden angemessenen und preisgünstigen Rastplätze weitere Argumente für die Vorstellung, dass insbesondere der Beruf des Fahrers im internationalen Güterverkehr mit Risiken und Gesundheitsgefahren verbunden ist. Aufgrund der Umstrukturierung der Branche und den neu auftauchenden Logistikunternehmen wurden insbesondere bei Lagerbetreibern neue Arbeitsplätze geschaffen. Nur ein kleiner Teil dieser Arbeitsplätze fällt unter besondere Tarifverträge. Ihre Laufbahn- und Fortbildungsperspektiven sind stark eingeschränkt. Außerdem nutzen die Unternehmen zunehmend die Möglichkeit des TransportBinnenmarktes aus und setzen in die großen Entlohnungsunterschiede zwischen den Fahrern aus neuen und alten Mitgliedstaaten für sich ein. Infolgedessen beschäftigen sie billigere Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten im Rahmen von Kabotage und CrossTrade-Verkehren. Eine solche Situation trägt keinesfalls dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. 36 ETUC/ ISTAS/ SDA/ Syndex/ Wuppertal Institut (2007): Climate Change and Employment [Klimawandel und Beschäftigung], http://www.tradeunionpress.eu/Web/EN/Activities/Environment/Studyclimatechange/rapport.pdf 9 Zivilluftfahrt Eine geschätzte Zahl von insgesamt 4,1 Millionen Menschen sind direkt oder indirekt im zivilen Luftverkehr beschäftigt, während 1,5 Millionen Menschen in Europa direkt bei Luftverkehrsgesellschaften arbeiten. Wenn jedoch die Rolle der Zivilluftfahrt im Rahmen der Lissabon-Strategie diskutiert wird, verhält sich die Europäische Kommission nicht entsprechend und konzentriert sich anstelle dessen auf ihre Rolle bei der Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU. Die Luftverkehrsbranche ist in hohem Maße wettbewerbsfähig, aber diese Wettbewerbsfähigkeit basiert nicht auf einem soliden und sozial nachhaltigen Rahmen und fairem Wettbewerb. Vielmehr fehlt dem von der EU entwickelten politischen Rahmen für die Zivilluftfahrt ein integrierter Ansatz und fairer Wettbewerb, und daher hat er negative Auswirkungen auf die quantitative und qualitative Beschäftigungsentwicklung in dieser Branche. Trotz des Wachstums der Branche im Passagier- und Güterverkehr in der Vergangenheit und ihres Potenzials für weiteres Wachstum in der Zukunft kann man in Bezug auf mehr und bessere Arbeitsplätze eher eine Entwicklung zum Gegenteil feststellen. Wegen der Notwendigkeit zur Produktivitätserhöhung war die Luftverkehrswirtschaft in der EU mit vielen Zusammenbrüchen und/oder Fusionen konfrontiert, die Arbeitsplatzverluste, Lohnkürzungen, schlechte Arbeitsbedingungen, die Notwendigkeit erhöhter Produktivität und höhere Flexibilität zur Folge hatten. Bei Ausschreibungen und/oder der Liberalisierung von Aktivitäten insbesondere in der Branche der Bodenabfertigung ist die Übernahme der Mitarbeiter nicht verbindlich vorgeschrieben und wird nur selten auf sozialverträgliche Art und Weise begleitet. In einer zweiten Phase wurden Arbeitsplätze geschaffen. Diese Arbeitsplätze bei den Billigfluglinien sind aber häufig nicht die Art von Arbeitsplätzen, die man als bessere Arbeitsplätze beschreiben könnte, sondern es handelt sich eher um ungesicherte Arbeitsplätze von geringerer Qualität. Atypische Arbeitsverträge, das heißt Zeitarbeitsverträge oder Teilzeitverträge, stellen einen wachsenden Trend dar, und zudem werden diese häufig nicht freiwillig abgeschlossen. Insbesondere junge Arbeitnehmer und Frauen finden sich mit dieser Art von Arbeitsverträgen wieder, die wenig Sicherheit und keine Perspektive für die berufliche Weiterentwicklung bieten, und das ist keine oder nur eine unzureichende Basis, auf der sie eine Zukunft für sich selbst und ihre Familien aufbauen könnten. Über diese prekären Entwicklungen hat die Unsicherheit für die Arbeitnehmer in der Zivilluftfahrt sich beträchtlich erhöht, und dies ist nicht nur schädlich für die Arbeitnehmer, sondern auch kontraproduktiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Hafenarbeiter Die Rolle von Häfen in der Transportkette wird aufgrund des Wachstums der Seeverkehre und der Entwicklung der Logistik immer relevanter. Weil sie die Hauptzugänge für den internationalen Handel darstellen, spielen Häfen eine entscheidende Rolle im Globalisierungsprozess. Der Beitrag der Häfen zur Schaffung von mittelbarer und unmittelbarer Beschäftigung ist ebenfalls sehr bedeutend: 2005 waren in der Branche und bei verwandten Dienstleistungen etwa 280.000 Menschen beschäftigt.37 Wenn man die Rolle der Häfen innerhalb der Lissabon-Strategie diskutiert, liegt das politische Schwergewicht jedoch generell auf der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, der Leistungsfähigkeit und in letzter Zeit auf der Umwelt und der Entwicklung von abgelegenen Regionen, während der sozialen Dimension kaum Bedeutung zugemessen wird. Beschäftigungsprobleme werden in erster Linie indirekt in Bezug auf die Frage, wie Lohnnebenkosten und Arbeitsbedingungen zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen könnten, angesprochen. Selbst nach der Niederschlagung der beiden Richtlinienvorschläge (den so genannten Hafenpaketen I und II) in den Jahren 2003 und 2006 wird die Debatte zur künftigen Hafenpolitik vom Thema der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen und der Erhöhung der Hafenkapazitäten beherrscht, wobei die derzeitigen Arbeits- und Beschäftigungspläne häufig als Hindernis für die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Häfen 37 GD Fischerei und Seeschifffahrt (2005): Beschäftigungstrends in allen See- oder Seefahrtressourcen nutzenden Branchen, http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/study_employment_en.html , S. 40 10 betrachtet werden. Obwohl vorhergesagt wird, dass die Aktivitäten in den Häfen in Zukunft zunehmen werden, bedeutet eine solche Erhöhung nicht unmittelbar die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Branche, weil das Beschäftigungswachstum auch von Aspekten wie Schiffsgrößen, dem Umfang der Automatisierung etc. abhängt. Die Merkmale der Hafenarbeit wie Verkehrsschwankungen und die Schwierigkeit bei der Vorhersage von Verkehrsströmen, die Notwendigkeit, rund um die Uhr Leistungen anzubieten, sowie die Gefährlichkeit der Arbeit im Hafen sind die Begründung für Arbeitsorganisationsformen, die als ‚Arbeitskräftepools’ bezeichnet werden und in vielen Häfen anzutreffen sind, obwohl es je nach Land und Hafen signifikante Unterschiede gibt. Obwohl diese Organisationsformen die von der Hafenarbeit verlangte Flexibilität erlauben, wurde ihre Existenz zunächst von den Hafenpaketen I und II und später in den Diskussionen nach deren Niederschlagung immer wieder infrage gestellt. Generell würden Verbote der Arbeitskräftepools sowie die Einführung von in der Vergangenheit geplanten Maßnahmen wie der Selbstabfertigung wahrscheinlich die Arbeitskosten senken, aber gleichzeitig die nicht-dauerhaften Arbeitsverhältnisse erhöhen und sich damit negativ auf den Arbeitsschutz auswirken. Weil es in der Lissabon-Strategie auch um bessere Arbeitsplätze geht, kann man eine detaillierte Erörterung, wie man die Arbeitsschutzbilanz verbessern kann, sicherlich nicht umgehen. Obwohl man große Anstrengungen unternehmen sollte, um eine bessere Durchsetzung der diesbezüglich vorhandenen allgemeinen EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen, verlangen die Besonderheiten und die Gefahren in dieser Branche wohl eher spezielle Regelungen. Binnenschifffahrt In der EU der 27 arbeiten mehr als 42.000 Personen im Bereich Binnenschifffahrt, wozu auch selbstständige Arbeitnehmer und deren Familienangehörige zählen. Es gibt jedoch in der EU nur wenig genaue und spezifische Daten zur Beschäftigung nach Beschäftigungsstatus, Alter, Geschlecht oder Herkunft sowie nach Fracht- beziehungsweise Personenschifffahrt. Trotzdem zeigen die Erfahrungen, dass die Branche mit Personalknappheit konfrontiert ist. In Bezug auf „bessere Arbeitsplätze“ und trotz der Tatsache, dass die Binnenschifffahrt als sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger gilt, sind die Arbeitsbedingungen nicht attraktiv. Die (Un)Ausgewogenheit von Arbeit und Leben, alte Schiffe, unbequeme Schlafkabinen tragen nicht dazu bei, die Branche für junge Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Obwohl es einen Katalog von europäischen sozialrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer gibt, ist es nicht immer eindeutig, welches nationale Recht für die Mannschaften gilt, und - was noch schlimmer ist - die Durchsetzung dieser Vorschriften ist praktisch nicht existent. Insbesondere die Situation auf Flusskreuzfahrtschiffen ist erschreckend. Ungeregelte Beschäftigung blüht; beispielsweise rekrutieren Zeitarbeitsagenturen Mannschaften in einem Land und geben ihnen kurzfristige, in einem anderen Land registrierte Arbeitsverträge für die Arbeit auf Schiffen, die nicht unter der Flagge des Landes der Beschäftigung fahren. Die EU hat ein Aktionsprogramm, „Naiades“, zur Förderung der Binnenschifffahrt aufgelegt. Es umfasst auch ein Kapitel zu Arbeitsplätzen und Qualifikationen, aber es enthält keinen Verweis auf die Personenschifffahrt, und das Kapitel überlässt die Lösung der Probleme dem sektoralen Sozialdialog. Seeschifffahrt Die Seeschifffahrt ist eine Branche, die expandiert und gleichzeitig einen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU leistet. Während jedoch die Beschäftigung in der Seeschifffahrt insgesamt stabil bleibt, nimmt die Zahl der EU-Seeleute ab, weil sie allmählich durch Angehörige von Drittstaaten ersetzt werden. Viele europäische Schiffseigner entscheiden sich für eine Ausflaggung ihrer Schiffe mit dem Ziel, die Kosten für die Besatzung zu senken, und sie umgehen dabei häufig internationale und europäische Standards zu Arbeitsbedingungen und Sicherheit an Bord und suchen auf diese Weise nach weiteren Wettbewerbsvorteilen. Es ist ein Rennen um die niedrigsten Standards: wenn ein 11 Schiffseigner seine Schiffe unter einer Billigflagge fahren lässt übt dies Druck auf die anderen Schiffseigner aus, damit sie diesem Beispiel folgen. Eine andere Möglichkeit, wie Schiffseigner Seeleute aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren, besteht darin, dass sie EU-Staatsangehörige aus neuen Mitgliedstaaten zu geringeren Löhnen einstellen, als sie für andere EU-Arbeitnehmer gelten würden. Das Ziel, auf See bessere Arbeitsplätze zu bekommen, wie dies in der Lissabon-Strategie formuliert ist, wäre nur zu erreichen, wenn Probleme wie diskriminierende Praktiken, Sozialdumping, erhöhte Flexibilität sowie schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von den zuständigen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene wirklich angegangen würden. Die besonderen Merkmale der Arbeitsplätze auf See wurden häufig angeführt, um die für Seeleute im Vergleich zu Transportarbeitern an Land geltende unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen; das heißt die Seeschifffahrt ist bei einer Reihe von arbeits- und sozialrechtlichen Richtlinien ausgeklammert, wobei Schiffseigner manchmal Arbeitnehmer aufgrund des so genannten „Wohnsitzprinzips“ einstellen und entlohnen. Außerdem gibt es einen zunehmenden Abwärtsdruck auf die Löhne in der Linienpersonenund Fährschifffahrt in Europa, was in erster Linie auf wiederholte Sozialdumping-Praktiken zurückzuführen ist. Daher ist die Branche mit einer ernstzunehmenden Knappheit von jungen europäischen Arbeitskräften konfrontiert, die zur Arbeit in dieser Branche bereit sind. Daher steigt das Durchschnittsalter der Seeleute, und Arbeitnehmer werden manchmal über das normale Rentenalter hinaus weiter beschäftigt, um dem Mangel an jungen Arbeitskräften mit entsprechender Ausbildung zu begegnen. Alle diese Faktoren erklären den schlechten Ruf der Berufe in der Seeschifffahrt und unterstreichen die Notwendigkeit, das Profil dieser Branche zu verbessern, um das Seeschifffahrts-Know-how in Europa zu halten und hoch qualifizierte junge Menschen zu veranlassen, einen Beruf in der Seeschifffahrt zu ergreifen. Fischerei Im Unterschied zu den anderen Transportbranchen gehört die Fischerei nicht zur gemeinsamen Verkehrspolitik, sondern unterliegt seit 1983 einer eigenen Gemeinschaftspolitik. Die neue überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik (CFP) aus dem Jahre 2003 enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog, der im Grunde alle Aspekte der Fischereiwirtschaft einschließlich einer sozialen Dimension regelt. Seine Prioritäten in Bezug auf die soziale Dimension liegen auf zwei Gebieten: einerseits beziehen sie sich auf die Strukturveränderungen aufgrund von begrenzten Ressourcen und der Umsetzung strengerer Erhaltungsmaßnahmen und andererseits auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Fischer durch die Verstärkung und Umsetzung von Rechtsvorschriften. Bei Betrachtung des Zieles „mehr Arbeitsplätze“ ist die Situation in der Fischereiwirtschaft schwierig, weil viele Arbeitsplätze weggefallen sind. Die Priorität der Kommission besteht eher darin, Fischern beim Ausscheiden aus der Branche zu helfen, indem alternative Beschäftigungschancen in Küstengebieten und in erster Linie im Tourismus geschaffen werden, als darin, neue Arbeitsplätze in der Branche selbst zu schaffen. Dies geschieht innerhalb eines Rahmens, indem die anderen Branchen nicht unbedingt in der Lage sind, diese Arbeitnehmer aufzunehmen und in der ein signifikanter Abbau der Fischereitätigkeit negative Folgen auf mit der Fischerei verbundene Tätigkeiten an Land hätte. Anreize zum Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche werden auch über passive Finanzmaßnahmen wie Pläne zur Frühverrentung gegeben. Wenn man sich das Ziel der „besseren Arbeitsplätze“ ansieht, ist die Situation ähnlich prekär. Ein Teil der für die Sozialpolitik in der Branche ausgewiesenen Ressourcen sollten für die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen verwendet werden. In der Realität ist die Fischerei jedoch eine der gefährlichsten Branchen, was teilweise auf das Arbeitsumfeld selbst zurückzuführen ist, aber auch an der fehlenden Präventionskultur liegt. Die vorhandenen Rechtsvorschriften werden schlecht umgesetzt, und Schulungsmaßnahmen sind selten, und dies gilt auch für die Sicherheitskultur in der Branche. Außerdem trägt die Nutzung bestimmter Managementsysteme wie der so genannten „Tage auf See“ bei 12 Arbeitnehmern auf See eher zu einer Erhöhung der Arbeitsunfälle bei, die die begrenzte, ihnen auf See zugestandene Zeit maximal nutzen wollen. Diese bereits schlechte Situation für die Arbeitnehmer verschlechtert sich weiter durch die fehlende Umsetzung von international vereinbarten verbindlichen Maßnahmen wie der Konvention zu Normen für Ausbildung, Zertifizierung und Wachdienste von Fischereifahrzeugbesatzungen aus dem Jahre 1995 (Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Fishing Vessels Personnel, 1995 (STCW-F Convention)) sowie der Konvention von Torremolinos und deren Protokoll aus dem Jahre 1993, deren Inkrafttreten und wirkungsvolle Umsetzung einen Regulierungsrahmen bieten würden, der die grundlegenden Prinzipien der sicheren Arbeit überwachen und die Seetüchtigkeit der Fahrzeuge sicherstellen sollte. Dementsprechend haben sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert und die Arbeitnehmer sind flexibler geworden, während die Löhne gleichzeitig gekürzt wurden. Der Beruf wird in erster Linie von (häufig alternden) männlichen Arbeitnehmern ausgeübt, immer häufiger auch von Zuwanderern, und man findet an Bord von Fischereifahrzeugen nur sehr wenige Frauen. Die weit verbreitete Nutzung eines Vergütungssystems auf Anteilsbasis - die explosive Erhöhung der Kraftstoffpreise setzt dieses System noch weiter unter Druck - bildet einen weiteren Faktor, der zur sinkenden Attraktivität der Fischereiwirtschaft beiträgt. Insgesamt wurden in der Fischereiwirtschaft keine neuen und besseren Arbeitsplätze geschaffen. Die negative Bilanz im Arbeits- und Gesundheitsschutz und die harten Arbeitsbedingungen, die fehlenden sozialen Maßnahmen, die die Situation in manchen Ländern und in der Fischerei auszeichnen, schaffen zusammen mit dem generell negativen Image der Fischereiwirtschaft und des Berufsstandes eine Situation, in der es einerseits sehr schwierig ist, die bereits in dieser Branche tätigen Arbeitnehmer zu halten, und andererseits ebenso schwierig ist, neue Arbeitnehmer zur Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen einzustellen. 3. Fragen und Vorschläge für die Debatte bei der Konferenz Die dritte Phase des TRUST-Projekts, die der Durchführung von drei branchenübergreifenden thematischen Konferenzen gewidmet ist, begann mit der ersten Konferenz am 30. und 31. Oktober 2007 in Brüssel. Die Konferenz nahm eine Synthese der Beiträge der verschiedenen Branchen vor, die aus den sieben Branchen-Workshops zum Thema „Umstrukturierung und Entwicklungen in der Transportwirtschaft“ stammten. Die zweite Konferenz wird am 14. und 15. November 2007 in Lissabon veranstaltet, weil Portugal in der zweiten Jahreshälfte 2007 die EU-Präsidentschaft innehat. Die Debatte zur LissabonStrategie und Transportarbeitern kann von diesem Umstand profitieren. Abschließend wird die letzte thematische Konferenz am 11. und 12. Dezember 2007 in Brüssel stattfinden und die Ergebnisse der Workshops zu den Themen „Verkehr und Umwelt“ sowie „Infrastrukturfinanzierung, staatliche Beihilfen und die Rolle der Staaten“ diskutieren. Die Teilnehmer werden aufgrund ihrer Erfahrungen bei der Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen“ für ihre Mitglieder in der Transportwirtschaft gebeten, insbesondere über folgende Fragen nachzudenken: - Resultiert der Lissabon-Prozess in einer sozial nachhaltigen Entwicklung in der Transportwirtschaft? - Wie können Gewerkschaften die soziale Säule der Lissabon-Strategie stärken, um eine sozial nachhaltigere Transportwirtschaft zu erreichen? o Welche Vorstellungen gibt es, wie man das „Soziale“ in der EUVerkehrspolitik durchgängig integrieren kann? - Sind in der Zukunft positive Trends oder Chancen für Transportarbeiter festzustellen? o Welche konkreten Maßnahmen kann man weiter verfolgen, um das Fehlen von jungen Arbeitskräften im Hinblick darauf effizient anzugehen, mehr junge Menschen für Transportberufe zu gewinnen? o Was kann man tun, um den Frauenanteil in der Transportwirtschaft zu erhöhen und ihnen würdige Arbeitsplätze zu bieten? 13 - - Wie ist die Angemessenheit der aktuellen politischen Maßnahmen und Kohärenz zwischen dem Ziel von mehr und besseren Arbeitsplätzen in der Lissabon-Strategie einerseits und der EU-Verkehrspolitik andererseits sicherzustellen? Was ist die Rolle der verschiedenen beteiligten Akteure, zum Beispiel der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner? Dieses Dokument wird den Teilnehmern an der zweiten thematischen TRUST-Konferenz hoffentlich dabei helfen, die zentralen politischen Vorschläge zu identifizieren, die in einem ETF-Strategiepapier über die „Lissabon Strategie und Transportarbeiter“ zu behandeln sind. Mit der letzten Sitzung in der Konferenz wird das Sekretariat ein Dokument zur Diskussion vorlegen, das die wichtigen Schlussfolgerungen der verschiedenen Workshops und der Konferenz selbst enthält. Wir rechnen mit der aktiven Teilnahme und Beiträgen von allen zu dieser zentralen Säule der TRade Union Vision of Sustainable Transport. 14