Kurznachrichten für Arbeitgeber der Metall- und

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Kurznachrichten für Arbeitgeber der Metall- und
Kurznachrichten 3/12
Kurznachrichten für Arbeitgeber
der Metall- und Elektroindustrie Ulm /Biberach/Alb-Donau
Allgemeine Neuigkeiten
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Wichtige Rechtsprechung
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Arbeitswirtschaft
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Arbeitsschutz
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Der Verband
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Allgemeine Neuigkeiten
Berufswahlkompass
Mit dem Projekt „Berufswahlkompass“ möchte Südwestmetall das Berufswahlspektrum der
Schülerinnen und Schüler in
Realschulen erweitern, um ihre
Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu erhöhen. In
verschiedenen Unterrichtseinheiten werden sie vom gemeinnützigen Bildungsträger BBQ
gecoacht und sich dabei ihrer
Stärken bewusst. Bei Betriebsbesichtigungen in verschiedenen Branchen lernen sie neue
Berufe kennen und können sich
bei Personalverantwortlichen
Tipps zum Einstellungsverfahren
holen.
Das Projekt wird von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall
finanziert. Seit 2007 haben in
der Region Ulm 630 Schülerinnen und Schüler aus Haupt-,
Werkreal- und Realschulen der
Region teilgenommen. „Uns ist
wichtig, dass die Jugendlichen
frühzeitig in der Berufsorientierung unterstützt werden, denn
dadurch können Ausbildungsabbrüche vermieden werden“,
erklärt Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in
Ulm. „Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten und persönliche Fähigkeiten zu erkennen, ist
die Basis für eine gute Berufswahlentscheidung.“
Mehr Informationen erhalten
Sie über
[email protected]
Frühe Rente wird seltener
Es wirkt! Der von den Arbeitgebern eingeleitete und von der
Politik durch den Abbau von
Frühverrentungsanreizen unterstützte Paradigmenwechsel hin
zu mehr Beschäftigung Älterer
ist durchaus erfolgreich. Dies
bestätigt die jüngste „Analyse
des Arbeitsmarktes für Ältere“
der Bundesagentur für Arbeit.
Danach ist die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen
(ohne Beamte, Selbständige
und geringfügig Beschäftigte) in
den letzten vier Jahren kontinuierlich um insgesamt 10,1 Prozentpunkte bzw. 55,5% gestiegen. Spiegelbild der seltener
werdenden Frührente ist das
steigende Renteneintrittsalter,
das bei Altersrenten zwischen
2007 und 2010 um 5 Monate
zugenommen hat und nun bei
63,5 Jahren liegt.
Neu eingeführt
Nach der bisherigen Rechtsprechung hatte ein Organspender
keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber. Kürzlich hat der Gesetzgeber jedoch eine Änderung
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KURZNACHRICHTEN 3/12
des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) beschlossen.
Danach wird § 3 a EFZG neu
eingeführt und sieht einen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben vor.
GUTE GRÜNDE FÜR DEN VERBAND
„Gemeinsame Ziele
brauchen eine starke
Interessenvertretung“
Erlöschen eigentlich bereits
3 Monate nach Ablauf des
Urlaubjahres vorsieht, sei bei
langjährig erkrankten Arbeitnehmern entsprechend
europarechtskonform auszulegen.
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Erleichterungen im Zuwanderungsrecht
Seit dem 1. August gelten
einige Erleichterungen im
Zuwanderungsrecht. So
wurden unter anderem geringere Gehaltsgrenzen für
Inhaber der Blauen Karte EU
(nur für Akademiker) für die
Niederlassungserlaubnis
Hochqualifizierter eingeführt. Neu ist auch der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Darüber hinaus gibt es
Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher
Hochschulen. Schließlich soll
das Verfahren beschleunigt
werden. So wird eine Fiktion der
Zustimmung der Bundesagentur
für Arbeit nach zwei Wochen
eingeführt. Zusätzlich soll die
Möglichkeit der Zustimmung
der Bundesagentur für Arbeit
vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörden zur Beschleunigung
beitragen. Mehr Informationen
erhalten Sie über
[email protected].
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für Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe
Bundesarbeitsgericht
Keine Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Dr. Gerhard Wischmann,
Geschäftsführer
EADS Deutschland GmbH
Wichtige
Rechtsprechung
Bundesarbeitsgericht
Klarstellung Urlaub Langzeiterkrankter
Der EuGH hatte sich bereits
Ende 2011 korrigiert und sich
gegen ein „unbegrenztes Ansammeln“ von Urlaubsansprüchen Langzeiterkrankter ausgesprochen. Nun hat erfreulicher
Weise auch das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Urlaubsansprüche von langjährig
erkrankten Arbeitnehmern spätestens 15 Monate nach Ablauf
des jeweiligen Urlaubsjahres
erlöschen. § 7 Absatz 3 Satz 3
Bundesurlaubsgesetz, der ein
Der Anspruch auf eine
Weihnachtsgratifikation
kann durchaus vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig
gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden,
dass dies möglich ist, soweit die
Zahlung nur an den Bestand des
Arbeitsverhältnisses geknüpft ist
und nicht auch vergangene
Arbeitsleistung vergütet bzw.
belohnt werden soll. Gleichgültig ist dann auch, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Arbeitsrecht Christiane Wonschik
Bundesarbeitsgericht
Geheime Zeugnissprache
Die Wendung „kennen gelernt“
ist im Rahmen einer Zeugniserteilung keine verschlüsselte
Formulierung. Mit diesem Ter-
Kurznachrichten 3/12
minus bringt der Arbeitgeber
gerade nicht zum Ausdruck,
dass er die im Zusammenhang
angeführten Eigenschaften
tatsächlich in Abrede stellen
will. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall
hatte ein Mitarbeiter gegen
diese Zeugnisformulierung mit
der Begründung geklagt, dass
es sich dabei um eine verschleiernde Formulierung handle, die
ihm die beschriebenen Fähigkeiten abspreche.
Das Gericht wies die Klage mit
der Begründung ab, dass sich
hierzu kein entsprechendes
Sprachempfinden herausgebildet habe und es für die Formulierung „kennen gelernt“ keine
verschlüsselte Bedeutung in der
Zeugnissprache gäbe.
Rechtsanwalt Christian Bussay
Bundesarbeitsgericht
Verrechnung von Minusstunden
Das auf einem Arbeitszeitkonto
ausgewiesene Zeitguthaben
eines Arbeitnehmers darf der
Arbeitgeber nur dann mit Minusstunden verrechnen, wenn
ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrundeliegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet. So das
Bundesarbeitsgericht erst kürzlich wieder, wobei es klarstellt,
dass die einem Arbeitszeitkonto
zugrundeliegende Vereinbarung
eine Betriebsvereinbarung oder
ein Tarifvertrag, aber durchaus
auch ein Arbeitsvertrag sein
kann.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe
Bundesarbeitsgericht
Verdeckte Videoüberwachung
Dürfen Erkenntnisse, die der
Arbeitgeber im Rahmen einer
verdeckten Videoüberwachung
gewonnen hat, als Beweismittel
im Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden? Oder hat der
Schutz des informationellen
Selbstbestimmungsrechts eines
Arbeitnehmers, der des Diebstahls verdächtigt wird, Vorrang? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht nun mit einem
„Kommt-drauf-an“ beantwortet:
Das Interesse des Arbeitgebers
hat (nur) dann höheres Gewicht, wenn ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des
Arbeitgebers bestand, es keine
Möglichkeit zur Aufklärung
durch weniger einschneidende
Maßnahmen (mehr) gab und
die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig
war.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe
Arbeitswirtschaft
Verbesserung der Produktivität durch klare Informationen
Klare Informationen und die
Sicherstellung deren Durchgängigkeit im Unternehmen sind
wesentliche Voraussetzung für
eine rationelle Fertigung und
eine gute Lieferfähigkeit. Immer
wieder müssen wir jedoch feststellen, dass von Vertriebsseite
bei der Auftragserteilung
grundlegende Dinge noch nicht
geklärt sind, die aber - z.B. für
die Beschaffung von Teilen sehr wichtig sind. Betrifft dies
auch noch lieferkritische Teile,
kann sich schnell eine kaum
aufholbare Lieferverzögerung
ergeben. Genauso kann die
Fertigung von Informationsdefiziten betroffen sein, wenn fertigungsentscheidende Sachverhalte nicht geklärt sind. Nachträgliche Änderungen mit all
ihren Folgen können zu unkalkulierbaren Mehrkosten führen,
die den ursprünglich guten
Deckungsbeitrag dahin schmelzen lassen. Wie kann man solche Informationsdefizite beherrschen?
Der erste Schritt liegt darin, das
Defizit als ein reines Kommunikationsproblem zu erkennen.
Der zweite, in Workshops mit
den Abteilungen zu erarbeiten,
welche Informationen diese zur
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KURZNACHRICHTEN 3/12
Erfüllung von Aufträgen brauchen. Durch diese gemeinsame
Erarbeitung können insbesondere Abteilungsschnittstellen
besser überwunden werden.
Ziel sollte dabei sein, dass Informationen nicht jedes Mal
erst nachgefragt werden müssen, sondern automatisch als
Bringschuld geliefert werden.
Dadurch steigert man nicht nur
die Produktivität und Lieferfähigkeit im Unternehmen, sondern verbessert auch die zwischenmenschliche Kommunikation, was letztendlich auch zu
stressfreierem Arbeiten führt.
Mehr Informationen erhalten
Sie unter
[email protected].
Arbeitsschutz
Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
Was man nie hofft, aber leider
passieren kann, sind Arbeitsunfälle. Werden hierbei Personen
verletzt, so ist man sehr schnell
mit der Staatanwaltschaft konfrontiert. Eine der ersten Dinge,
nach denen gefragt wird, sind
Gefährdungsbeurteilungen und
Mitarbeiterunterweisungen.
Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Diese wiederum sind auch eine Grundla-
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ge für die Mitarbeiterunterweisungen.
Wie Gefährdungsbeurteilungen
erstellt werden können, was sie
beinhalten müssen und welche
Möglichkeiten der Gefahrenabwehr es geben kann, ist sehr
gut im „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener
Arbeitsschutzmaßnahmen im
Betrieb“ beschrieben. Diese
Broschüre wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAUA)
erstellt und kann leicht über das
Internet bezogen werden.
Form und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung sind gesetzlich nicht geregelt. Gerade aus
diesem Grund kann es aber
sinnvoll sein, sich an einem
Werk der BAUA zu orientieren.
Das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen mag auf den
ersten Blick sehr aufwendig
sein. Sie im Schadensfall aber
nicht zu haben, kann verheerend sein. Mehr Informationen
erhalten Sie unter
[email protected].
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie
keine weitere Zusendung dieser
Kurznachrichten wünschen.
Der Verband
bietet mit seinen 13 Bezirksgruppen eine unternehmensund praxisnahe Beratung in
allen Fragen der Personalwirtschaft und ist damit die größte
Kompetenzeinheit im Südwesten, die ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertritt.
Neben der Gestaltung der kollektiven Arbeitsbedingungen
über Tarifverträge ist weitere
Aufgabe die Interessenvertretung auf sämtlichen politischen
Ebenen. Im Wege des Erfahrungsaustauschs und gezielten
Abfragen erfahren die Mitgliedsunternehmen alles über
die regionalen Üblichkeiten.
Unternehmen, welche keine
Bindung an die Tarifverträge
wünschen, bieten wir mit dem
Unternehmensverband Südwest
e.V. alle Vorteile in Beratung
und Information ohne Tarifbindung. In Baden-Württemberg
vertreten wir auf diese Weise
rund 1.600 Betriebe.
Kontakt und V.i.S.d.P.
Ingrid-Beate Hampe
SÜDWESTMETALL
Bezirksgruppe Ulm
Münsterplatz 33
89073 Ulm
Tel. 0731 14025-13
Fax 0731 14025-25
[email protected]
www.suedwestmetall.de

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