Entwurfsbegründung

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Entwurfsbegründung
Begründung
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung
„Alfred J. Kwak - Haus“
der
Stadt Goch
Entwurf (Stand 20.08.2014)
Stadt Goch
Der Bürgermeister
Rathaus, Markt 2
47574 Goch
Telefon: 02823 / 320-0
Telefax: 02823 / 320236
Ansprechpartner:
Karl Saat
Email: [email protected]
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Vorhabensträger:
Südring 30
47574 Goch
Telefon: 02823 / 41 93 12 - 0
Telefax: 02823 /
Ansprechpartner:
Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführung
Email: [email protected]
Erarbeitet im August 2014 durch:
Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
Telefon: 02841 / 7905-0
Telefax: 02841 / 7905-55
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan AKNW
Dipl.-Ing. Jörg Eling
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
2
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
ALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN........................................ 6
1.1
Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel „Alfred J. Kwak-Haus“ . 6
1.2
Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung ................................................................. 7
1.3
Rahmenbedingungen und Planungsanlass ................................................................................... 8
1.4
Ziele und Zwecke der Planung ....................................................................................................... 9
1.5
Rechtsgrundlagen und Verfahren ................................................................................................ 10
1.6
Plangrundlage zum Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel ........................................................... 10
2
PLANERISCHE VORGABEN ......................................................................... 11
2.1
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995) und Entwurf (Stand
25.06.2013) 11
2.1.1
LEP NRW 1995 ............................................................................................................................. 11
2.1.2
LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013 .......................................................................................... 11
2.2
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) .............................................................................................. 11
2.3
Flächennutzungsplan .................................................................................................................... 12
2.4
Bebauungspläne und Baurecht .................................................................................................... 13
2.5
Landschaftsplan Kreis Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng geschützte Arten
13
3
STÄDTEBAULICHES UND GRÜNORDNERISCHES KONZEPT ................ 16
3.1
Planungsalternativen ..................................................................................................................... 16
3.2
Städtebauliches und grünordnerisches Konzept ......................................................................... 16
4
FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR 13 / 4 KESSEL,
KENNZEICHUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND HINWEISE .............. 17
4.1
Festsetzungen ............................................................................................................................... 17
4.1.1
Geltungsbereich............................................................................................................................. 17
4.1.2
Art der baulichen Nutzung............................................................................................................. 17
4.1.3
Maß der baulichen Nutzung.......................................................................................................... 17
4.1.4
Bauweise und überbaubare Flächen ........................................................................................... 18
4.1.5
Erschließung und Flächen für den ruhenden Verkehr ................................................................ 18
4.1.6
Ver- und Entsorgung ..................................................................................................................... 18
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
3
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
4.2
Umweltsituation ............................................................................................................................. 19
4.2.1
Maßnahmen der Grünordnung, Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs ..................... 19
4.2.2
Immissionsschutz .......................................................................................................................... 20
4.2.3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag .............................................................................................. 21
4.2.4
Auswirkungen der Planung ........................................................................................................... 21
4.3
Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 und 6a BauGB) ........................................................... 23
4.4
Örtliche Bauvorschriften ................................................................................................................ 23
4.5
Hinweise......................................................................................................................................... 23
5
SONSTIGES .................................................................................................... 24
5.1
Flächenbilanz ................................................................................................................................. 24
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1
Lage im Raum o.M. ......................................................................................................................... 6
Abb. 2
Übersicht – Lage und Geltungsbereich (o.M.) .............................................................................. 7
Abb. 3
Luftbild mit ausgeschnittenen Flächen im Acker, die mögliche Gebäudestandorte zeigen (o.M.)
.......................................................................................................................................................... 8
Abb. 4
Regionalplan Düsseldorf – GEP 1999 (o.M.)............................................................................... 11
Abb. 5
Flächennutzungsplan Stadt Goch (o.M.) ..................................................................................... 12
Abb. 6
Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9 Goch (o.M.).......................................................................... 14
Tabellenverzeichnis
Seite
Tab. 1
Schutzgebiete und sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung .............................................. 14
Tab. 2
Flächenbilanz zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel................................................................. 24
PLANUNTERLAGEN
Entwurf Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
i.O.M. 1 : 500
4
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung
„Alfred J. Kwak-Haus“
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
5
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
1
ALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN
1.1
Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel „Alfred J. KwakHaus“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel „Alfred J. Kwak-Haus“, der
sich auf die Flurstücke 6 (tw.), 7 (tw.) in der Flur 10, auf das Flurstück 61 (tw.) in der Flur 13
und auf das Flurstück 36 (tw.) in der Flur 11 der Gemarkung Kessel bezieht, befindet sich am
Westrand des Baggersees „Tagebau Goch 1 - Kessel“ zwischen Klosterweg und Freizeitbad
„GochNess“. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 4,17 ha. Die detaillierte Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan (ohne Maßstab).
Abb. 1
Lage im Raum o.M.
Quelle: www.tim-online.nrw.de
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 / 4 liegt östlich der Ortslage Kessel mit der
Straße „Seepark“ bzw. geplantem Ferienhausgebiet „Seepark“ im Westen, dem Grundstück
des Hotel-/Gastronomiebetriebes „Ter Kelling“ (am Klosterweg) im Norden, dem Baggersee
(Goch 1) sowie dem Freizeitbad „GochNess“ im Osten bzw. Südosten und dem Gelände des
Ferienhausgebietes „Seepark“ im Süden bzw. langfristig auch im Westen.
Die äußere Anbindung des Vorhabens an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die
Kranenburger Straße, die Bundesstraße B 504 und weiter entfernt über die Bundesstraße
B 9 mit Anschluss an die Bundesautobahn A 57.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Abb. 2
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Übersicht – Lage und Geltungsbereich (o.M.)
Rote Linie = Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Die Stadt Goch hat 1999 das Freizeitbad „GochNess“ mit Saunalandschaft und FKKBadestrand am Südwestufer des Abgrabungssees eröffnet. Dem Freizeitbad westlich vorgelagert ist eine große Stellplatzanlage.
Zwischen dem Freizeitbad und dem Seeweg sowie Klosterweg entwickelt die Seepark
GmbH ein Ferienhausgebiet mit ca. 220 Objekten gruppiert an Teichen. Bislang ist der
1. Bauabschnitt im Anschluss an das Freizeitbad erschlossen.
1.2
Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst derzeit einen Intensivacker, einen jüngeren Gehölzstreifen auf der steilen Uferböschung und eine Teilfläche des Abgrabungssees.
Der südwestliche und westliche Teil des Abgrabungssees ist bereits aus dem Bergrecht entlassen. Teilbereiche des Sees und die Betriebsfläche der Abgrabung im Ostteil befinden sich im Eigentum der gmg Grundbesitz GmbH & Co. KG.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Der Geltungsbereich grenzt im Norden an den Komplex aus Restaurant und Hotel „Ter
Kelling“ mit Außengastronomie und Stellplatzanlage sowie an eine Tauchschule mit Stellplatzanlage, die über den Seeweg und Klosterweg erschlossen sind.
Abb. 3
Luftbild mit ausgeschnittenen Flächen im Acker, die mögliche Gebäudestandorte zeigen (o.M.)
Quelle: www.bing.com
Südlich des Geltungsbereichs grenzt der 1. Bauabschnitt des Ferienhausgebietes „Seepark“
mit einigen bebauten Parzellen und langgestreckten Teichen und weiter südöstlich der Freibadbereich des Freizeitbades „GochNess“ an. Westlich des Geltungsbereichs wird auf derzeitigern Acker mit dem 2. Bauabschnitt das Ferienhausgebiet weiter entwickelt.
1.3
Rahmenbedingungen und Planungsanlass
Die „Alfred J. Kwak Stiftung“ plant auf einer ca. 4,2 ha großen, direkt am Abgrabungssee
liegenden Fläche die Errichtung einer Erholungseinrichtung für Familien mit Kindern und Jugendlichen, die sich sozial oder gesundheitlich in Extremsituationen befinden. Diese Stiftung
hat ihren Sitz in Goch und ist eine Partnerorganisation der Herman van Veen-Stiftung
Deutschland.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Den Familien soll die Möglichkeit geboten werden, eine urlaubsähnliche Situation bei gleichzeitiger Sicherstellung kreativ-künstlerischer, sportlicher und therapeutischer Betreuung zu
erleben. Dabei können auch das soziale Lernen und der Austausch eigener Erfahrungen
eine heilsame Bedeutung gewinnen. Das Angebot besteht aus einer Kombination aus Wohnund Versorgungsstrukturen und einer heilpädagogisch-medizinischen Betreuung.
Auf Grund der zum geplanten Vorhaben sehr gut passenden landschaftlichen und infrastrukturellen Gesamtsituation (anliegende große Wasserfläche, kurzer Weg in die freie Landschaft mit vielfältigen naturnahen Strukturen, ruhige Wohnsituation, Freizeitbad, gute Verkehrsanbindung) hat
der Vorhabensträger diesen Standort in Goch-Kessel ausgewählt.
Das Alfred J. Kwak-Haus ist in ein Gesamtkonzept eingebunden, welches vom Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen im Rahmen des Modellprojektvorhabens „Nachhaltige Gewerbegebiete“ ausgezeichnet
worden ist. In diesem Modellprojekt soll gezeigt werden, dass ökologische, ökonomische und
soziale Kriterien in der Planung, Realisierung und im täglichen Betrieb gleichrangig umgesetzt
werden können.
1.4
Ziele und Zwecke der Planung
Für die behinderten oder schwer erkrankten Kinder soll eine kindgerechte und durch Begleitung
und Betreuung unterstützte Wohnform in kleinen Wohneinheiten angeboten werden. Da die Kinder die „große Welt“ nicht selbst durch eigene Mobilität und Reisen erschließen können, wird „die
Welt mit ihren Phänomenen“ zu den Kindern gebracht. Das Projekt arbeitet mit einfachen und
ruhigen Formen, die für die Kinder erlebbar werden sollen. Stetigkeit, Ruhe und Ordnung in unserer oft hektischen und orientierungslosen Zeit - als Metapher wird das Thema Wasser mit seinen
Elementen und Möglichkeiten auch in der Architektursprache sowie in der Landschaftsplanung
verwendet. Die weitere Ausgestaltung der grundlegenden Elemente Erde, Wasser und Luft, sollen die Gesamtanlage, eingebettet in die natürliche Landschaft des Niederrheins, erfahrbar machen. Hierbei werden der Wechsel der Jahreszeiten, der Ablauf von Stoffkreisläufen sowie der
Umgang mit Pflanzen und Tieren kindgerecht in das Gesamtkonzept aufgenommen. Durch die
Gestaltung des Lebens im Alfred J. Kwak-Haus werden die Familien und Kinder aus ihrem Alltag
„entführt“ (weitergehende Ausführungen siehe „Konzeption Alfred J. Kwak –Haus“).
Die Einrichtung wird ca. 15 - 20 Wohneinheiten beherbergen, die bis zu 80 Personen eine urlaubsähnliche Situation mit der dafür erforderlichen Kombination aus Wohn- und Versorgungsstrukturen und einer heilpädagogisch-medizinischen Betreuung bieten.
Für das Gemeinschaftsgebäude wurde die Idee eines Biosphärenhauses in Form eines großen Wassertropfens, der auf dem Wasser schwebt, entwickelt. Die teilweise transparente
Hüllfläche des Gebäudes ermöglicht den Kindern einen Aufenthalt in einem angenehmen
behüteten Umfeld und eine variable Nutzung durch eine effiziente Innengestaltung aus wenigen Festeinrichtungen der Infrastruktur. Ein wesentlicher Vorteil dieses Konzeptes ist die
leichte Veränderung und damit eine Anpassung an das jeweilige Betreuungskonzept.
Während zu den Wohneinheiten jeweils eine heckenumsäumte Rasen-/Gartenfläche gehört,
ist der gemeinschaftlich nutzbare Freiraum parkähnlich mit Spielangeboten gestaltet. Der
Gesamtkomplex wird umrahmt von einem Gehölzstreifen, der entlang des Ufers am Abgrabungssee unterbrochen wird, damit Blickbeziehungen zum See möglich sind.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Um die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Grünwegeverbindung entlang des Westufers
des Abgrabungssees mit einer erlebbaren Uferzone zu erhalten, wird auf einer Länge von
ca. 210 m ein Böschungsvorbau entlang der bestehenden Seeböschung erforderlich. Derzeit
ist die relativ steile Böschung mit einem jüngeren, dichten Gehölzstreifen bestockt und ein
Zugang zum Ufer nicht gegeben.
1.5
Rechtsgrundlagen und Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel der Stadt Goch ist auf Grundlage

des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom
01.10.2004 S. 2414, …11.06.2013 S. 1548) Gl.-Nr.: 213-1

der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung –
BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I 1990 S. 132; II 1990 S. 889 …11.06.2013 S.
1548), Gl.-Nr.: 213-1-2

der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991
S. 58…. 22.07.2011 S.1509) Gl.-Nr. 213-1-6

der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) –
in der Fassung vom 01. März 2000 (GV. 2000 S. 256, …:21.03.2013 S. 142) Gl.-Nr.:
232

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung - GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. 1994 S. 666 …19.12.2013 S.878) Gl.-Nr.: 2023

des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.6.1995 (GV.
NRW S. 926)
erarbeitet worden.
Zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel der Stadt Goch wurden eine Umweltprüfung mit Umweltbericht, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet (siehe Kapitel 4).
1.6
Plangrundlage zum Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 / 4 Kessel der Stadt Goch wurde die Automatisierte Liegenschaftskarte Maßstab 1:1.000 (ALK) und die Deutsche Grundkarte Maßstab
1:5.000 genutzt. Die Planung beruht damit nicht auf einer qualifizierten Vermessung.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
2
PLANERISCHE VORGABEN
2.1
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995) und Entwurf (Stand
25.06.2013)
2.1.1
LEP NRW 1995
Gemäß geltendem LEP NRW 1995 – Teil A - ist die Stadt Goch als Mittelzentrum eingestuft, welches in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur gelegen ist.
Nach Karte Teil B liegt der Vorhabensbereich im Freiraum zwischen dem Siedlungsbereich der
Ortslage Kessel und dem Komplex der Abgrabungsseen. Ein Gebiet für den Schutz der Natur
befindet sich im Norden in ca. 300 m Entfernung.
2.1.2
LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013
Im LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013 ist die Stadt Goch ebenfalls als Mittelzentrum festgelegt. Als Nachrichtliche Darstellungen ist der Siedlungsraum der Ortslage Kessel erkennbar. Der Geltungsbereich befindet sich im Freiraum zwischen Siedlungsraum und Wasserflächenkomplex. Als Festlegung erstreckt sich ein Gebiet für den Schutz der Natur im Norden in
ca. 300 m Entfernung.
2.2
Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)
Der Regionalplan Düsseldorf (GEP 99, Kartenblatt L 4302 Kleve) stellt den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung – Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen – dargestellt, der nördlich und
östlich an Oberflächengewässer (Baggerseen) angrenzt. Die Ausdehnung des ASB umfasst den
Vorhabensbereich, das Ferienhausgebiet „Seepark“ und Teile des Freizeitbades „GochNess“ mit
Anbindung im Süden an die B 504, als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen
Verkehr.
Abb. 4
Regionalplan Düsseldorf – GEP 1999 (o.M.)
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11
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
2.3
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Flächennutzungsplan
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Goch stellt um den großen Abgrabungssee
(Goch 1) herum großräumige Grünflächen zwischen Niers im Norden und der B 504 im Süden dar. Der Vorhabensbereich liegt vollständig in Grünflächen mit der Zweckbestimmung
Spiel- und Sportflächen am Westufer des Sees.
Abb. 5
Flächennutzungsplan Stadt Goch (o.M.)
.
Mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Sondergebiet „Erholungseinrichtung Alfred Jodokus Kwak-Haus“ dargestellt. Teile der bisher dargestellten Grünfläche verbleiben als Rahmengrün.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Um eine uferbegleitende Grünverbindung mit der Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Wegeführung zu erhalten, ist dort am Westufer des Baggersees ein Böschungsvorbau vorgesehen und in der Flächennutzungsplanänderung entsprechend berücksichtigt.
Das großräumige Grünflächensystem zwischen Niers und B 509 rahmt die Abgrabungsseen,
die Sondergebiete des Freizeitwohnens und Erholung sowie die Ortslage Kessel ein.
Nordöstlich des Vorhabensbereichs besteht durch die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes Goch am Klosterweg im Bereich der Gaststätte „Ter Kelling“ eine Sonderbaufläche
mit den Zweckbestimmungen “Ferienwohnungen und Gastronomie“.
Westlich und südwestlich des Vorhabensbereiches schließt das Ferienhausgebiet „Seepark
Goch-Kessel“ (69. FNP-Änderung) und südlich das Freizeitbad „GochNess“ an.
Die B 504 ist als überörtlicher Verkehrszug dargestellt. Standorte für öffentliche Parkplätze
sind am Freizeitbad und südlich der Kranenburger Straße eingetragen.
2.4
Bebauungspläne und Baurecht
Der südwestliche Teil des Vorhabensbereiches überschneidet sich mit dem Bebauungsplan
Nr. 13 / 2 Kessel „Seepark Ferienhausgebiet“ mit der Festsetzung „private Grünfläche“ (Versickerungsmulde/ Freifläche im Übergang zur Versickerungsmulde). Teile des Bebauungsplanes Nr. 13 / 2 Kessel sind aufzuheben bzw. zu ändern, um eine Vereinbarkeit der Planung zu erzielen. Dabei muss die Funktionsfähigkeit des Bebauungsplanes Nr. 13 / 2 gewahrt bleiben.
Die Erschließungsstraßen des Seeparks Goch-Kessel sind als private Verkehrsflächen des
Seeparks festgesetzt. Die Befahrung der privaten Verkehrsflächen des Seeparks (Ferienhausgebiet) durch weitere externe Nutzer (mit Ausnahme von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen) ist durch Geh- und Fahrrechte privatrechtlich geklärt. Eine öffentliche Nutzung der
Wege ist nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Entlang des Westufers des Baggersees ist im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 / 4 Kessel
„private Grünfläche“ dargestellt, die an die benachbarten Uferzonen anschließt, so dass die
Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Uferwegeverbindung gegeben ist.
Für die Restauration / Hotel / Wellness „Ter Kelling“ sowie die Tauchschule jeweils einschließlich der Stellplatzanlagen liegen Baugenehmigungen nach BauO NW, Ausnahmen
von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes und Genehmigungen nach LWG NW vor.
2.5
Landschaftsplan Kreis Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng geschützte Arten
Der Vorhabensbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1982 rechtskräftigen Landschaftsplanes des Kreises Kleve Nr. 9 ‚Goch’ mit dem Entwicklungsziel 4 „Ausbau der Landschaft
für die Erholung oder den Fremdenverkehr unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen landschaftlichen Ausstattung und gleichzeitiger Durchführung landschaftsverbessernder Maßnahmen zur Steigerung des Erholungswertes“.
In Nähe des Nordrandes des Vorhabensbereiches verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes
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13
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
•
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Nr. 3.3.2 „Pfalzdorfer Höhenrand und Nierstal“. mit dem Ziel des Erhaltes bzw. der Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes; Reichswald mit Niers und Niers naher Korridor einschl. des nördlichen Baggersees.
Abb. 6
Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9 Goch (o.M.)
Generell dient das Landschaftsschutzgebiet dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter und ist für die Erholung und das Landschaftsbild bedeutsam.
Weiterhin ist in der Niersniederung nordöstlich „Hoverkamp“ eine Stiel-Eiche als Naturdenkmal (ND 3.2.12) geschützt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zutreffenden Schutzgebiete, schutzwürdigen Bereiche
und sonstigen Gebiete mit besonderer Bedeutung aufgeführt.
Tab. 1
Schutzgebiete und sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung
Vorkommen im Untersuchungsraum/ in der
Umgebung
ca. Entfernung in
Meter zum Vorhaben
FFH-Meldegebiete
Keine
-
Vogelschutzgebiete
/Ramsar-Gebiet
Keine
-
Kategorie
Naturschutzgebiete
Altarm nordwestlich Gut Gräfenthal (3.1.10)
580 m
Nationalparke
Keine
-
Biosphärenreservate
Keine
-
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Kategorie
Landschaftsschutzgebiete
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Vorkommen im Untersuchungsraum/ in der
Umgebung
Pfalzdorfer Höhenrand und Nierstal (3.3.2)
ca. Entfernung in
Meter zum Vorhaben
50 – 90 m
Gesetzlich geschützte
Biotope nach § 62 LG NW
GB 4202-218 stehendes Binnengewässer, naturnah
340 m
Wertvolle Biotope gemäß
Biotopkataster der LANUV
BK-4202- 030 Niersniederung zwischen Kessel und
Aspermühle; Schutzziel: Erhalt und extensive Bewirtschaftung einer grünlandgenutzten Niederungslandschaft sowie Erhalt und Pflege landschaftsgliedernder
Gehölzstrukturen
50 – 90 m
Naturdenkmale gemäß
§ 22 LG
Eiche Kessel (3.2.12)
Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß
§ 23 LG
Keine
Wasserschutzgebiete,
Heilquellenschutzgebiete,
Überschwemmungsbereiche
Keine Wasserschutzgebiete
Überschwemmungsgebiet in der Niersaue
400 m
-
ca. 200 m
Gemäß der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat die Bezirksregierung Düsseldorf auch für das Niers-System „Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“
erstellen lassen. Für das 100-jährliche Hochwasserereignis HQ100 und darüber hinausgehende seltene Extrem-Hochwasserereignisse (HQ extrem) zeigt die Hochwassergefahrenkarte Blatt 3/86 (M. 1 : 5.000, Sept. 2013) einen Hochwassereinfluss, der über den gesetzlich
festgelegten Überschwemmungsbereich hinaus geht bis in den Abgrabungssee Goch 1. Davon betroffen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel der untere Teil
der Böschung des Westufers des Abgrabungssees (die Ufervegetation wird zum Teil überstaut).
Im Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel wird auf das Hochwasserrisiko im Uferbereich hingewiesen.
Zum Vorkommen planungsrelevanter Tierarten liegen aus der Recherche vorhandener Daten und
der Ortsbegehungen Hinweise vor, die nicht direkt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
13 / 4 Kessel betreffen. Dabei handelt es sich um +-zwei Säugetierarten und 22 Vogelarten. Im
Fundortkataster des LANUV sind Vorkommen von relevanten Tier- oder Pflanzenarten innerhalb
des Untersuchungsraumes oder in dessen Umgebung bekannt. Dabei handelt es sich um Fundpunkte des Hirschkäfers, die östlich und westlich des Betrachtungsraumes liegen. Darüber hinaus
ist im schutzwürdigen Biotop BK-4202-030 „Niersniederung zwischen Kessel und Aspermühle“
der Moorfrosch gemeldet. Des Weiteren wurden im Oktober 2013 an den Ufern der nördlich und
nordöstlich vom Abgrabungssee Goch I liegenden Abgrabungsseen Goch II sowie am Ufer der
Niers Aktivitätsspuren eines Biberpaares festgestellt, so dass auch der Abgrabungssee Goch I als
potenzieller Lebensraum zu betrachten ist.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
3
STÄDTEBAULICHES UND GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
3.1
Planungsalternativen
Im Regionalplan Düsseldorf (Gebietsentwicklungsplan 1999) ist die Vorhabensfläche als
„Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung - Ferieneinrichtungen und
Freizeitanlagen“- dargestellt. Benachbart wird bereits das Ferienhausgebiet „Seepark“ realisiert. Auf Grund der zum geplanten Vorhaben sehr gut passenden landschaftlichen und infrastrukturellen Gesamtsituation (anliegende große Wasserfläche, kurzer Weg in die freie
Landschaft mit vielfältigen naturnahen Strukturen, ruhige Wohnsituation, Freizeitbad, gute
Verkehrsanbindung) hat der Vorhabensträger diesen Standort ausgewählt und den Sitz der
Alfred J. Kwak Stiftung in Goch gegründet.
Ein alternativer Standort mit gleichartiger Angebotssituation ist nicht gegeben.
3.2
Städtebauliches und grünordnerisches Konzept
Im Zuge der städtebaulichen und grünordnerischen Entwurfsplanung wurden verschiedene
Anordnungen von Hauptgebäude, den einzelnen Wohnpavillons und den Freiflächen mit
unterschiedlichen Funktionen geprüft. Der vorliegende städtebauliche Entwurf bietet eine
halbkreisförmige Anordnung der Gebäude um das Hauptgebäude herum bei größtmöglicher
Freihaltung der Sichtbeziehungen zum Abgrabungssee bzw. auf die gemeinsam nutzbare
Grünanlage mit Spielangeboten. Zugleich umschließt die Hausreihe den Freiraum und bietet
auf der westlichen Seite der Wohnpavillons jeder Hauseinheit zugeordnete `private´ Freiflächen, die mit Hecken umrahmt sind. Der Gesamtkomplex wird von einem Gehölzstreifen
umrahmt.
Das städtebauliche Strukturkonzept nimmt den „philosophischen“ Planungsansatz (Planetenlaufbahnen) auf:
-
die rahmende Gehölzpflanzung bildet die äußere Bahn; während nach Süden der Blick
zum benachbarten Freibereich der Hallenbad-Sauna mit Gehölzen abgeschirmt wird,
bleibt der Blick nach Osten/Nordosten auf Ufer und See weiter geöffnet
-
nach innen anschließend gruppieren sich die Wohnpavillons halbkreisförmig mit „privaten“ Flächensegmenten um den gemeinschaftlich nutzbaren Freiraum
-
im zentralen Bereich befindet sich ein Platz und das Hauptgebäude (Catering, Raum für
gemeinsame Aktionen u.ä.) in Nähe des Seeufers
-
mit einer inneren Ringerschließung sind das Hauptgebäude, der Platz und die Flächensegmente mit den Wohnpavillons verbunden.
Die besondere Bedeutung des Alfred J. Kwak-Hauses soll dadurch zum Ausdruck kommen, dass
das Hauptgebäude in Form und Lage einem Tränentropfen, der auf dem Wasser schwebt, nachgebildet werden soll. Geplant ist ein „durchsichtiger“ Kuppelbau im Ellipsen-Grundriss.
Um die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Grünwegeverbindung entlang des Westufers
des Abgrabungssees mit einer erlebbaren Uferzone zu erhalten, wird auf einer Länge von
ca. 210 m ein Böschungsvorbau entlang der bestehenden Seeböschung geplant. Derzeit ist
die relativ steile Böschung mit einem jüngeren, dichten Gehölzstreifen bestockt und ein Zugang zum Ufer nicht gegeben. Die Gesamtkonzeption zum Alfred J. Kwak-Haus und die
räumlichen Randbedingungen machen es erforderlich, dass das Gemeinschaftshaupthaus
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16
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
zwar dicht am See aber unbedingt auf den unverritzten, bodenmechanisch nicht veränderten
Bodenbereichen positioniert wird. Gleichzeitig ist eine Einfriedung des gesamten inneren
Areals zur Abwehr potenzieller Unfallgefahren für die Nutzergruppe notwendig. Ohne einen
Uferböschungsvorbau lassen sich diese Anforderungen / Zielsetzungen nicht realisieren.
Das für den Vorbau benötigte Material entstammt aus den noch in Betrieb befindlichen Abbaubereichen in der Seefläche sowie den sich aus baubedingtem Bodenabtrag im Plangebiet ergebenen Bodenüberschuss von unbelastetem und für den Einbau zulässigem Boden.
Mit der Vorschüttung von geogenem Sand-Kiesmaterial an Teilen des Westufers des Seebereiches wird eine Änderung der Seeuferlinie erreicht, die landseitig eine Tiefe von 5,0 bis 12,0 m hat.
Die landseitige Vorschüttung wird bis ca. 1,0 bis 1,5 m über den mittleren Seewasserspiegel erfolgen. Ein Vorbau bis auf das heutige Flurniveau ist nicht beabsichtigt und nicht erforderlich. Die
Umgestaltung des heutigen Reliefs umfasst den gesamten Böschungsbereich im Vorhabensbereich, um gestalterisch und dem Landschafts- und Freizeitsee entsprechend die Übergänge der
Höhen und Neigungen zum Bestand zu ermöglichen. Die Unterwasserböschungen werden in
Bezug auf die Neigung von derzeit im Mittel 1:3 – 1:4 durch den Vorbau auf ca. 1:4 bis 1:6 verändert.
Der Vorhabensbereich des Alfred J. Kwak -Hauses kann von Süden über die privaten SeeparkErschließungswege und von Norden über den Klosterweg und Nebenweg „Seepark“ erreicht
werden.
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FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR 13 / 4 KESSEL,
KENNZEICHUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND HINWEISE
4.1
Festsetzungen
4.1.1
Geltungsbereich
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 /4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB in der Planzeichnung abgegrenzt. Dabei erfolgte die Abgrenzung zur Erfassung aller Flurstücke bzw. Flurstücksteile,
die aufgrund der Planung mit Änderungen bzw. Regelungsbedarf belegt sind.
4.1.2
Art der baulichen Nutzung
Für die Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan Nr. 13 / 4 gemäß § 10 BauNVO
„Sondergebiete, die der Erholung dienen“ mit Zweckbestimmung „Alfred J. Kwak –Haus, Erholungseinrichtungen des Freizeitwohnens für behinderte oder schwer erkrankte Kinder und
Jugendliche sowie ihre Familien“ fest.
4.1.3
Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan 1 Vollgeschoss als Höchstmaß
fest. Für das Gemeinschaftshaus ist eine Gesamthöhe von max. 10,0 m über OKFE zulässig.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
4.1.4
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Bauweise und überbaubare Flächen
Die Bauweisen und überbaubaren Flächen wurden auf Grundlage § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO getroffen. Demnach werden die überbaubaren Flächen durch
Baugrenzen gefasst.
Für die geplante besondere architektonische Gestaltung des Hauptgebäudes ist die „abweichende Bauweise“ und für die Wohnpavillons die offene Bauweise festgesetzt.
4.1.5
Erschließung und Flächen für den ruhenden Verkehr
Der Vorhabensbereich des Alfred J. Kwak -Hauses kann von Süden über die privaten Seepark-Erschließungswege und von Norden über den Klosterweg und Nebenweg „Seepark“
erreicht werden. Die Befahrung der privaten Verkehrsflächen des Seeparks (Ferienhausgebiet) durch weitere externe Nutzer (mit Ausnahme von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen)
ist durch Geh- und Fahrrechte privatrechtlich geklärt. Eine öffentliche Nutzung der Wege ist
nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Der Erschließungsverkehr der „Erholungseinrichtung Alfred J. Kwak-Haus“ setzt sich zusammen aus Fahrbewegungen durch Nutzergruppe, Personal, Anlieferer und Entsorger.
Im Sondergebiet sind Stellplätze für die Nutzergruppe jeweils an den Wohnpavillons und für
das Personal entlang der inneren Ringerschließungsstraße zum Gemeinschaftshaus vorgesehen. Dort ist auch eine Park-/Rangierfläche für Anlieferer/Entsorger geplant. Für nicht direkt zur Nutzergruppe gehörende Besucher bietet der westliche Teilbereich der großen
Parkplatzfläche an der Zufahrt zum Freizeitbad „GochNess“ bzw. zum Ferienhausgebiet
„Seepark“ temporäre Parkmöglichkeiten (ca. 300 m vom Plangebiet entfernt).
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12, 14 und 23 BauNVO sind Garagen, Stellplätze
und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen – außer
in den Grünflächen - zulässig.
4.1.6
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Anlagen der Telekommunikation, Energie, Gas und Wasser
ist durch den Anschluss an die vorhandenen Netze möglich.
Gemäß § 51 a Abs. 1 LWG NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem
1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen sind nach Maßgabe
des § 57 LWG NRW zu errichten und zu betreiben. Gemäß Abs. 2 des § 51 a LWG NRW kann
die Gemeinde durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu
versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist.
Der Schmutzwasserabfluss des Plangebiets ist durch den Anschluss an das vorhandene Netz
und der damit verbundenen Zuordnung zur Kläranlage Goch grundsätzlich sichergestellt. Eine
Schmutzwasserkanalisation ist im Plangebiet nicht vorhanden.
Die Abfallbeseitigung ist aufgrund der für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Erschließungsstraßen problemlos möglich (Kurvenradius Müllfahrzeug).
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
4.2
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Umweltsituation
4.2.1
Maßnahmen der Grünordnung, Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs
Bei der Entwurfsbearbeitung der städtebaulichen und grünordnerischen Konzeption wurden Aspekte berücksichtigt, die die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens gering halten:
•
Vom Sondergebiet (ca. 3,34 ha) werden mit Gebäuden und Nebenanlagen nur ca. 40 % des
Gebietes überbaut und versiegelt. Die zulässige maximale überbaubare Grundstücksfläche
inclusiv der Nebenanlagen hat nach der BauNVO bei GRZ von 0,4 für Ferienhausgebiete einen Flächenanteil von 60 %.
•
Das Niederschlagswasser der versiegelten Flächen des gesamten Areals wird vor Ort in offenen Rinnen und Mulden gesammelt, zum Teil verdunstet und der Überschuss über die belebte Bodenschicht versickert.
•
Das Sondergebiet wird mit einem dichten Gehölzstreifen umrahmt unter Berücksichtigung der
Sichtbeziehung zum Abgrabungssee.
•
Durch eine Reglementierung wird der Kfz-Verkehr zum Sondergebiet möglichst gering gehalten.
Sicherung zu erhaltender Bodenoberflächen
Bei allen durchzuführenden Baumaßnahmen ist der Boden so schonend wie möglich zu behandeln. Um ein hohes Maß an naturnahen Standortbedingungen zu sichern, sind die nicht überbaubaren Flächen, besonders die für die randlichen Pflanzstreifen, während der Bauphase zu sichern. Diese Bereiche sollten auch nicht als Bau- oder Lagerflächen beansprucht werden. Später
zu bepflanzender Boden darf nicht befahren werden. Noch benötigter Oberboden ist geordnet zu
lagern, die Mieten sind mit einer Gründüngung als Zwischenbegrünung einzusäen. Eine Durchmischung mit anderem Aushub oder sonstigen Stoffen ist zu verhindern. Die DIN 18 300 'Erdarbeiten', 18 915 'Bodenarbeiten' und 18 920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bauarbeiten' sind zu beachten.
Schutz und Erhalt von Gehölzbeständen
Die vorhandenen Gehölze im Bereich des Uferstreifens sollen nur im unbedingt notwendigen Umfang beansprucht werden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind die erhaltenswerten Gehölze vor
Beschädigungen zu schützen.
Umweltverträgliche Gestaltung der Außenbeleuchtung
Zur Außenbeleuchtung sollten Lampen verwendet werden, die ein Lichtspektrum ohne oder nur
mit sehr geringem Anteil an ultraviolettem Licht erzeugen.
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets werden verschiedenartige Freiflächen mit vielfältigen Lebensmöglichkeiten zur Ansiedlung von wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren entstehen, die eine
kompensatorische Wirkung haben:
•
Neuer Uferstreifen am Baggersee: Uferzone mit Röhricht - Lebensraum für Tier- und
Pflanzenarten der amphibischen Zone
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
•
offene Rinnen und Mulden mit extensiv gepflegter Grasflur zur Sammlung und Ableitung
des Niederschlagswassers sowie Versickerungsfläche: Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wechselfeuchter bis feuchter Standorte;
•
strukturierte Gehölzstreifen als Rahmengrün: Lebensraum für Tierarten der halboffenen
Landschaft z.B. Gebüschbrüter, Kleinsäuger.
Die Anlage verschiedenartiger Grünstrukturen mit Biotopfunktion erreicht in der Summe den Ausgangswert der vorhandenen Biotoptypen. Somit ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ausgeglichen.
4.2.2
Immissionsschutz
Die Beurteilung der örtlichen Immissionsbelastung ist nur hinsichtlich des Lärmschutzes relevant.
Auf das Plangebiet werden von außerhalb folgende Schallquellen einwirken (siehe Schalltechnische Untersuchung Freizeitzentrum Goch-Kessel, Ingenieurbüro für Schallschutz 2004):
•
Verkehrslärm von der Bundesstraße B 504, von der Kranenburger Straße und von der
Zufahrt zum Freizeitbad (die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet werden unter Berücksichtigung der realisierten Erdwälle an der Rezeption des Seeparks
und um den Großparkplatz am Freizeitbad „GochNess“ sowie der Entfernung des Plangebietes zur B 504 von ca. 380 m eingehalten.
•
Freizeitlärm vom Freizeitbad „GochNess“ inclusiv dazugehörige Parkplätze (die Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmrichtlinie für die Ruhezeit von 50 dB(A) und für die Nachtzeit von 40 dB(A) werden im normalen Bäderbetrieb nicht überschritten; für die Tage mit maximalen Besucherzahlen gelten die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse von 70 dB(A)
tags und von 55 dB(A) nachts, die ebenfalls nicht überschritten werden).
•
Schallereignisse von den Parkplätzen durch Türenzuschlagen und An-/Abfahrt :
Besucherparkplatz an der Rezeption des Seeparks, Parkplatz am Freizeitbad, Parkplatz des
gastronomischen Betriebes „Ter Kelling“ am Klosterweg. Durch das Türenzuschlagen treten
Spitzenpegel auf, die gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
mit Orientierungswerten zu prüfen sind. Unter Berücksichtigung der realisierten Erdwälle an
der Rezeption des Seeparks und um den Großparkplatz am Freizeitbad „GochNess“ sowie einer Reglementierung der Parkplatznutzung des Restaurants/Hotels „Ter Kelling“ werden die
Werte eingehalten.
Die schalltechnische Beurteilung des Ferienhausgebietes erfolgt nach den Orientierungswerten
des Beiblattes 1 zum Teil 1 der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Das Freizeitbad „GochNess“ wird als Freizeiteinrichtung gemäß Freizeitlärmrichtlinie beurteilt und das Restaurant/Hotel „Ter Kelling“ inclusiv Parkplatz als Gewerbelärm gemäß TA Lärm. Die DIN 18005 fordert zwar für Ferienhausgebiete dieselbe Lärmempfindlichkeit wie für Reine Wohngebiete, doch
ist zu erwarten, dass insbesondere durch den Aufenthalt im Freien zur Ruhe- und Abendzeit in
einem Ferienhausgebiet stärkere Geräusche auftreten als in einem Reinen Wohngebiet. Geräusche aus diesen beiden Einrichtungen sind in einem stärkeren Maße hinnehmbar, als es global
für ein Ferienhausgebiet in der DIN 18005 gefordert wird. Deshalb wird von der Möglichkeit des
Beiblattes 1 der DIN 18005 Teil 1 zur Abwägung Gebrauch gemacht und es werden für die Beurteilung der Geräuschsituation die Orientierungswerte (und bezüglich des Freizeitlärms die Immissionsrichtwerte) für ein Allgemeines Wohngebiet zugrunde gelegt. Diese Werte liegen um 5 dB
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
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höher als die Werte für ein Ferienhausgebiet. Auch beim Einhalten der Orientierungswerte für ein
Allgemeines Wohngebiet sind gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt.
Von dem Plangebiet werden keine Schallemissionen auf die Nachbarschaft ausgehen, die über
den typischen Schallemissionen eines Allgemeinen Wohngebietes liegen.
4.2.3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stufe II) zum Entwurf liegt der Begründung als Anlage bei.
Nach Auswertung vorhandener Unterlagen und einer Potenzialabschätzung (potenzielle Habitatstrukturen) ist davon auszugehen, dass der Planungsraum aufgrund seiner siedlungsnahen
Lage und seinen anthropogen bedingten Störungen keine Habitatstrukturen aufweist, die für die
potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten - Fledermäuse, Biber, Amphibien, Reptilien und entsprechend ihrer Gilden betrachtete Vogelarten - einen essentiellen Lebensraum darstellen. Die Auslösung artenschutzrechtlicher Tatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG muss nicht beantragt werden.
4.2.4
Auswirkungen der Planung
Der Begründung liegt der Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
bei. Im Umweltbericht sind die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben.
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die Vorhabensfläche liegt neben dem entstehenden Ferienhausgebiet „Seepark“ und dem Hotel/Gastronomie-Bereich „Ter Kelling“. Für das Schutzgut Mensch ist auf Grund der geringen Empfindlichkeit und der geringen Einwirkintensität nur ein geringes Risiko zu erwarten. Von dem Vorhabensbereich werden keine Schallemissionen auf die Nachbarschaft ausgehen, die über den
typischen Schallemissionen eines Allgemeinen Wohngebietes liegen. Die temporären baubedingten Auswirkungen auf das direkte Umfeld sind nicht erheblich. Die Verlärmung des Vorhabensbereiches durch außerhalb des Gebiets liegende Schallquellen wird durch realisierte Schutzmaßnahmen und zu treffende Reglementierungen vermindert.
Das Plangebiet hat auf Grund der Strukturarmut der Ackerflur nur eine geringe Bedeutung für die
landschaftsbezogene Erholungsnutzung und damit geringe Empfindlichkeit gegenüber dem Freiraumverlust, d.h. der vorhabensbedingte Freiraumverlust wirkt sich nicht nachteilig auf die erholungsrelevanten Landschaftspotenziale (Niersaue, Reichswald) aus. Andere im Umfeld befindliche Freizeit-/Erholungsnutzungen werden durch die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt. Schutzgutrelevante anlage-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
auf den Ortsteil Kessel sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Flächen und
Funktionen des Biotopverbundes werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Auf Grund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung für wildlebende
Pflanzen und Tiere. Für die geplante Anschüttung an der Uferböschung des Baggersees muss
der vorhandene Gehölzstreifen auf der Böschung entfernt werden. Nach Fertigstellung des neuen
Ufers wir es wieder bepflanzt. Teile der neuen Freiflächen im Vorhabensbereich werden nur extensiv genutzt und gepflegt (Mulden für die Regenwassersammlung/-ableitung), so dass sich dort
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
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wildwachsende Pflanzen sowie Tierarten der wechselfeuchten Standorte ansiedeln können. Das
Sondergebiet wird mit einer rahmenden Gehölzpflanzung aus standortheimischen Arten eingegrünt, die eine Biotopfunktion entwickelt. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird erläutert,
dass unter Beachtung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Verbotstatbestände
nach §44 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden.
Schutzgut Boden
Innerhalb des Plangebietes sind überwiegend natürlich gelagerte Böden mit mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung/Überformung und bereits überformte Böden mit geringer Empfindlichkeit vorhanden. Schutzwürdige Böden treten nicht auf. Hinweise auf Bodenbelastungen und
Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor. Mit der Anlage des Sondergebietes werden die Böden
großflächig überformt (Gesamtversiegelung Sondergebiet und private Grünfläche ca. 1,6 ha).
Schutzgut Wasser
Die anlage-, bau- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser
einschließlich der Anschüttung an den Uferstreifen des Abgrabungssees lassen ein geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung erwarten.
Schutzgut Luft und Klima
Da das Vorhaben hauptsächlich Landwirtschaftsflächen mit einer geringen geländeklimatischen
Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung in Anspruch nimmt, unerhebliche Luftschadstoffemissionen verursacht und neue klimaverbessernde Strukturen schafft, ist nur ein geringes Risiko für das
Schutzgut Luft und Klima zu erwarten.
Schutzgut Landschaft
Das Vorhaben nimmt hauptsächlich ausgeräumte Ackerflur mit geringer Landschaftsbildqualität in
Anspruch. Durch die landschaftliche Eingrünung der gesamten Vorhabensfläche werden mittelbis langfristig landschaftsbildstörende Einflüsse auf die Umgebung entfallen, die aber auch kurzfristig nicht erheblich sind, da zu den empfindlichen Landschaftsbildeinheiten vollständige Blickbeziehungen fehlen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet sind keine in der Denkmalliste erfassten Baudenkmale und Bodendenkmale vorhanden. Der Vorhabensstandort liegt in einem Raum mit Fundstellen aus allen siedlungsgeschichtlichen Zeiträumen, so dass auch beim baubedingten Abtragen des Bodens archäologische
Funde nicht auszuschließen sind. Sollten Bodendenkmalfunde gemacht werden, so sind sie unverzüglich gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz NRW der zuständigen Behörde zu melden und
gemäß § 16 zu sichern.
Durch das Vorhaben wird der Landwirtschaft eine Fläche von ca. 3,5 ha entzogen.
Fazit
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaft sowie Kulturund Sachgüter ergeben sich bei Realisierung der durch die vorliegenden Festsetzungen gesicherten Planung nicht.
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22
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
4.3
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 und 6a BauGB)
Im Bebauungsplan sind die bestehende Seeuferlinie und die geplante Seeuferlinie als nachrichtliche Darstellung eingetragen. Die Veränderung der Uferlinie durch Anschüttung wurde in einem
Verfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve genehmigt (Genehmigung erteilt am 19.9.2013, Az. 6.1 - 66 61 04 - 14/13). Im Bebauungsplan werden für diesen Umgestaltungsbereich Festsetzungen als private Grünfläche getroffen.
Im Bebauungsplan ist das Hochwasserrisikogebiet im Seeuferbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte Blatt 3/86 (M. 1 : 5.000, Bezirksregierung Düsseldorf Sept. 2013) vermerkt.
4.4
Örtliche Bauvorschriften
Zur Einfriedung des Sondergebietes sind Zaun- und Toranlagen entsprechend der in § 65 Abs. 1
Nr. 13 BauO NRW genannten Art und Höhe in landschaftsangepasster Ausführung zulässig. Im
Übrigen gilt das Nachbarrechtsgesetz.
4.5
Hinweise
Im Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel sind Hinweise zu folgenden Themenfeldern aufgenommen
worden:
Kampfmittelverdachtsfläche
Im Plangebiet muss mit Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg gerechnet werden.
Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bezüglich geophysikalischer Untersuchung und Sicherheitsdetektion sind zu beachten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).
Niederschlagswasser
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 5 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 51a LWG ist das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wie folgt zu beseitigen:
a) Das anfallende unbelastete bis schwach belastete Niederschlagswasser der bebauten und
befestigten Privatgrundstücke kann dort durch Versickerungsmethoden wie sie unter Nr. 11.1 Nr.
1, 2 und 4 bis 6 des RdErl. MURL vom 18.05.1998 beschrieben sind versickert werden.
b) Eine Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers oberirdisch in Teichen und Wasserbecken oder unterirdisch in Zisternen mit der Möglichkeit zur Brauchwassernutzung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Der Regenwasserspeicher muss jedoch mit einem Überlauf ausgestattet
sein, der an die Versickerungsanlage auf dem Grundstück angeschlossen ist.
Artenschutz
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die
Entnahme von Gehölzen oder Gebüschen im Zuge bauvorbereitender Maßnahmen außerhalb
der Brut- und Aufzuchtzeiten ausschließlich in dem Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem
28. Februar durchzuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag des Ingenieur- und Planungsbüros Lange GbR, Moers,
August 2014 liegt der Planbegründung als Anlage bei.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
5
SONSTIGES
5.1
Flächenbilanz
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus“ der Stadt Goch
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel der Stadt Goch umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4,17 ha.
Tab. 2
Flächenbilanz zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
lfd.
Nr.
Art der Nutzung
Flächengröße in
m²
1.
Sondergebiet
2.
Private Grünfläche
3.
Summe
4.
Fläche innerhalb Baugrenze – offene Bauweise
5.454
5.
Fläche innerhalb Baugrenze – abweichende Bauweise
2.240
6.
Fläche innerhalb Baugrenze - Summe
7.694
33.380
8.350
41.730
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im August 2014
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