Das gläserne Rathaus.
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Das gläserne Rathaus.
1 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft 10 . 12 .2 0 15 Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 25.11.2015 - öffentlicher Teil Tagungsort: Beginn: Ende: Str a us ber g, V er wa lt u n gs g e bä u de , H eg erm üh l ens tra ße 58 , S it zu n g s raum 3. 4 7 / 3. 4 8, II I. O be rg es c h os s 18.30 Uhr 20.57 Uhr Anwesende Mitglieder: Herr Ronny Kühn Herr Christian Steinkopf Herr Gregor Weiß Herr Martin Schultheiß Frau Dr. Sibylle Bock Frau Sabrina Janik Herr Matthias Michel Frau Sonja Zeymer Herr Jürgen Schmitz Frau Anni Fischer Herr Stefan Freimark Herr Falk Hoffmann Herr Robert Krause Herr Wolfram Wetzig Herr Camillo Menzel Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE LINKE Fraktion der SPD Fraktion der SPD DIE FRAKTION-grün, liberal, bürgernah U.f.W. Pro Strausberg Bürgerfraktion Strausberg sachkundige Einwohnerin sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner Verwaltung: Gäste: Frau Stadeler Frau Wolf Frau Schmidt (Bürgermeisterin) (Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste) (Fachbereichsleiterin Bürgerdienste) Frau Bärmann (Fachbereichsleiterin Technische Dienste) 2 Herr Kühn eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft fest. Abstimmung zur Tagesordnung: Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. Die Tagesordnung für die Sitzung wird in ihrer Gesamtheit abgestimmt und einstimmig / mehrheitlich angenommen. Bestätigte Tagesordnung : Öffentlicher Teil: TOP Betreff 01. Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft vom 14.10.2015 02. Informationen der Fachbereichsleiterin 03. Beendigung der Beteiligung der Stadtwerke Strausberg GmbH an der EASY Plus GmbH & Co. KG Rederecht: Herr Andreas Gagel, Geschäftsführer der Stadtwerke Strausberg GmbH 196/2015 04. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Strausberg für das Jahr 2016 193/2015 05. Antrag der Stadt Strausberg auf Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Stadtzentren vom 29.10.2015 06. 8. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung 192/2015 07. 11. Änderungssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 22.01.2004 194/2015 08. Satzung zur Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Strausberg (Kostenersatzsatzung) 189/2015 09. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Strausberg 170/2015 10. Kauf eines LKW mit Ladekran-Dreiseitenkipper als Ersatzbeschaffung für den W50-Kipper (Baujahr 1984) und den W50 Ladekran (Baujahr 1984) 156/2015 11. Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg (KSS) und Entlastung des Werkleiters des KSS für das Wirtschaftsjahr 2014 187/2015 12. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg 188/2015 13. Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg 181/2015 14. Änderung der Förderrichtlinie für Projekte von Vereinen und Initiativgruppen lt. SVV Beschluss Nr. 43/518/2013 vom 10.01.2013 mit den Änderungen gemäß Beschluss Nr. 54/661/2014 vom 03.04.2014 186/2015 15. Erwerb von Grundbesitz für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Strausberg Stadt 182/2015 Vorlagen-Nr. Info 3 16. Entbehrlichkeit und Verkauf eines kommunalen Grundstückes (Hufenweg) 197/2015 17. Entbehrlichkeit und Verkauf eines kommunalen Grundstückes (Hufenweg) 198/2015 18. Anfragen 19. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff 01. Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft vom 14.10.2015 02. Informationen 03. Anfragen 04. Verschiedenes Vorlagen-Nr.: TOP 01.: Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft vom 14.10.2015 Es gibt keine Änderungen oder Anmerkungen zur Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft vom 14.10.2015. TOP 02.: Informationen der Fachbereichsleiterin Frau Wolf erläutert anhand der Haushalts- und Kassensituation per 23.11.2015-Haushaltsjahr 2015. (Anlage 1) Herr Steinkopf merkt an, dass bei der Position „Auszahlung aus der Investitionstätigkeit“ 11,4 Mio. Euro im Plan stehen und im IST nur 4,3 Mio. Euro. Das sei eine ganz andere Differenz als bei den außerordentlichen Aufwendungen. Es bestehe die Gefahr, dass man eine Reihe (in Millionenhöhe) von geplanten Investitionen im Jahr 2015 nicht erfüllt werde. Frau Wolf antwortet, dass sie darauf beim Haushalt gerne näher eingehen wolle. Die Differenz sei dem geschuldet, dass die eine oder andere Maßnahme nicht gekommen sei. Viele Maßnahmen seien aber auch schon angelaufen, wo die Rechnungen noch nicht vorliegen. Herr Steinkopf wirft ein, dass ihm eine Differenz von 6 Mio. Euro ein bisschen sehr viel sei. Frau Wolf sagt, man rechne damit, dass noch Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro anfallen. Es werden in 2015 noch Rechnungen eingehen für in 2015 beendete Maßnahmen. Diese werden dann auch noch für das Haushaltsjahr 2015 verbucht. Herr Schmitz möchte wissen, ob es nicht gelungen sei die Maßnahmen unter einen Hut zu bekommen. Frau Wolf habe in der letzten Sitzung gesagt, dass es 2017 sein könnte, dass die Rücklagen auf null sind. Man habe hier nun gut 6 Mio. Euro reservierte Aufträge. Er wolle diesen Begriff gerne erläutert haben. Frau Wolf erklärt, dass sich die 6. Mio. Euro Differenz aus 3,4 Mio. Euro SEP und offenen und noch nicht erhaltenen Rechnung von ca. 3 Mio. Euro zusammensetzen. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. TOP 03.: Beendigung der Beteiligung der Stadtwerke Strausberg GmbH an der EASY Plus GmbH & Co. KG Rederecht: Herr Gagel, Geschäftsführer der Stadtwerke Strausberg GmbH 4 Seitens des Einreichers gibt es keinen weiteren Begründungsbedarf. Es gibt keine Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 04.: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Strausberg für das Jahr 2016 Frau Wolf erläutert anhand einer Power Point Präsentation. (Anlage 2) Frau Dr. Bock fragt, ob die Ausführungen von Herrn Schröter zu dem Erstaufnahmelager und den Schlüsselzuweisungen in diese Unterlagen schon mit eingearbeitet seien. Frau Wolf antwortet, dass man für 2000 Flüchtlinge dann die Schlüsselzuweisungen bekommen würde. Das werde sich jedoch erst 2018 auswirken. Das seien Einnahmen, die das Ergebnis nur verbessern könnten. Herr Schmitz fragt, ob dieses Dokument auch gleichzeitig als Investitionsplanung zu sehen sei. Denn seit der ersten Sitzung dieses Jahres, habe man sich immer über das Thema Prioritätenliste verständigt. Man habe bis heute immer noch keine Prioritätenliste. Weiterhin wolle er wissen, ob Frau Wolf für die Zukunft kalkuliert habe. Die Straßenbahn werde Fahrgastverluste haben. Das bedeute, dass sich auch im VBB die Verteilung der Mittel sich reduzieren könnte. Dann müsse der Geschäftsführer, entsprechend seiner noch zur Verfügung stehenden Mittel, das Angebot an Verkehr reduzieren. Er fragt, ob der Landkreis mit Sicherheit noch den Verkehrsfinanzierungsvertrag aufrecht erhalten werde und wann die Stadt als Gesellschafter eventuell in die Nachschusspflicht kommen könnte. Frau Stadeler schildert, dass man seit vielen Jahren eine mittelfristige Finanzplanung mache. Das beinhalte das Vorjahr, das laufende Jahr und die drei Folgejahre. Genau das habe Frau Wolf hier in den Dokumenten dargestellt. Bei den Prioritäten, die damals mal gemacht wurden, ging es um die Verwendung von möglichen Investitionsmitteln des Landkreises. Man habe sich in diesem Jahr zu Schwerpunkten verständigt. Wenn man sich in allen Fachausschüssen mit der Schulmehrzweckhalle, der Kita Juri Gargarin, dem Anbau in der Vorstadt und der Kita Zwergenland beschäftige und das Straßenbauproramm für unbefestigte Straßen bestätigt ist, dann sei es für die Verwaltung eine Arbeitsgrundlage. Auch seien es dann für die Verwaltung die Prioritäten die politisch gesetzt sind. Frau Bärmann habe hier die Maßnahmen mit Zahlen unterlegt, wie sich diese Investitionen in den Folgejahren darstellen werden. Das sei genau der gesetzlich vorgeschriebene Anspruch, der sich auch aus dem kommunalen Haushaltsrecht ergibt. Sie wisse nicht, wie man weiteren Anforderungen entsprechen solle. Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag sei mit dem Landkreis bis ins Jahr 2024 geschlossen und er sei verbindlich. Man habe auch besprochen, dass es zu Veränderungen kommt und deswegen habe man das auch bewerten lassen, welche Auswirkungen, die Umsetzung des 20-Minuten-Taktes nach Strausberg Nord haben könnte. Man habe aber auch ein wesentlich attraktiveres Verkehrsmittel, als noch vor zwei oder drei Jahren. Man habe nun eine Barrierefreiheit und das werde auch sehr gut angenommen. In der Stadt werde man immer Bereiche haben, die sich auf die Straßenbahn fokussieren. Man werde das im Auge behalten und wenn es Veränderungen gibt, dann müsse man darüber reden. Bis jetzt habe man noch keine Signale aus der Gesellschaft. Herr Kühn weist darauf hin, dass in einem Anschreiben von Frau Wolf vom 05.11.2015 die Prioritäten aufgelistet an die Stadtverordneten verschickt wurden. Herr Schmitz fragt, ob das die Prioritätenliste sei, die auch in der Stadtverordnetenversammlung als politische Entscheidung bejahrt wurde. Es gehe nicht darum etwas auseinander zu dividieren. Er habe den Ausführungen von Frau Wolf entnommen, dass es eine geschätzte Darstellung ist. Er habe der Zeitung 5 entnommen, dass der Landkreis finanziell gesehen schon etwas auf Grund läuft. Seine Frage sei nur gewesen, ob es sicher sei, dass der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag so lange Bestand hat. Frau Stadeler bejaht diese Frage. Herr Kühn äußert, dass er sehr zufrieden sei, dass man zum ersten Mal seit Monaten einen geschätzten Plan hat und man darüber überhaupt mal spricht. Herr Hoffmann fragt, wie der weitere Zeitplan für die Jahresabschlüsse aussehe und wann man sich irgendwann eingeholt habe. Frau Wolf erläutert weiter anhand der Power Point Präsentation. (Anlage 2) Herr Steinkopf merkt an, wenn man eventuell im Jahr 2017 mit minus 8 Mio. Euro in der Liquidität ist und man in der Haushaltssatzung für 2016 einen Kreditrahmen für 5 Mio. Euro vorsehe, dann habe man noch nicht einmal den von 2017 abgefangen. Weiterhin wolle er wissen, ob es Vorstellungen darüber gebe, was gemacht werden kann, um die Liquidität der Stadt wiederherzustellen und ob es überhaupt notwendig sei, die Liquidität wieder herzustellen. Herr Kühn erklärt, dass das Minus in 2017 nur durch die Investitionstätigkeit entstehe. In der doppelten Haushaltsführung sei Investition kein Aufwand. Der Aufwand realisiere sich immer nur über die Abschreibungen und die laufende Zeit. Deswegen sei auf der Folie eins ein Plus von 10 Mio. Euro. Das sei das Jahresergebnis, was sich kumuliert und die Rücklage, die aber nur eine Buchrücklage ist. Das heißt, sie materialisiert sich nur in den Werten, die die Stadt hat. Man müsse trotzdem zur Bank gehen, weil die Stadt werthaltig sei, jedoch fehle das Geld in bar. Herr Michel fragt, ob man in 2019 die 23 Mio. Euro im Minus noch durch Kredite und Fördergelder usw. abdecken könne. Frau Wolf antwortet, dass jährlich eine Haushaltsplanung gemacht werden müsse. Damit müssen natürlich jährlich entsprechend der Haushaltssituation, die neuen Maßnahmen abgewogen werden. Herr Weiß fügt hinzu, dass Frau Bärmann geäußert habe, dass keine Fördermittel mit in die Planung aufgenommen werden, die man noch nicht sicher hat. Das heißt, dass man hier noch einmal riesige Summen habe, die Fördermitteln gegenüber stehen. Frau Wolf erläutert weiter anhand der Power Point Präsentation. (Anlage 2) Frau Dr. Bock fragt, welche Sicherungsmaßnahmen und Risikoanalysen betrieben werden für die mittelfristige Finanzplanung. 2016 sei noch alles in Ordnung, wenn alles gut läuft. In den Folgejahren könne es passieren, dass man in die Haushaltssicherung komme. Herr Schmitz habe schon Risiken genannt, die auf die Stadt zukommen können. Auch vom Landkreis können Risiken kommen. Sie teile nicht die Meinung, dass der Landkreis in einer guten finanziellen Situation ist. Die Migrationskosten schlagen auch dort durch. Es werde nicht refinanziert, weil das Land auch am Limit sei. Die Hoffnung auf Fördermittel habe sie dort nicht. Sie wolle wissen, was dann hinten runter falle und was es für Maßnahmen gebe, wenn der Optimismus nicht gerechtfertigt ist. Man müsse auch ehrlich mit den Bürgern umgehen. Frau Wolf bittet darum, den Finanzhaushalt vom Ergebnishaushalt zu trennen. Wenn es um Investitionen gehe, dann spreche man vom Finanzhaushalt. Die Messlatte für die Haushaltskonsolidierung, sei das Ergebnis des Ergebnishaushalts. Selbst, wenn man die Jahre mit einem Fehlbetrag abschließe, habe sie bei der Rücklagenentwicklung dargestellt, dass man im Augenblick bis 2019 mit über 4 Mio. Euro noch ein gutes Polster habe. Sodass die Gefahr für eine Haushaltskonsolidierung nicht vorherrschend sei. Man spreche hier von der Liquidität. Das heißt, Rückzahlungen, die die Stadt tätigen muss. Man habe in dem von Herrn Kühn angesprochenen Schreiben schon einige wenige Maßnahmen notiert, wo man beschlossen habe da einen Sperrvermerk zu setzen. Zum einen sei noch nicht genau untersetzt, wie hoch die Ausgaben sein werden oder die Ausgabe an sich noch nicht sicher bestimmt ist, ob sie auch in 2016 zur Auszahlung kommt. Man muss bei den Investitionen für die künftigen Planungen auch an die Planungsleistungen so ran gehen, dass man sich nicht übernimmt. Die Haushaltssituation könne man verbessern, indem man Einnahmen erhöht. Sie sei täglich über die aktuelle Finanzsituation informiert. Wenn man zu einem kritischen Punkt gelangt, dann müsse man auch über eine Haushaltssperre oder eine Teilsperre nachdenken. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sei oberstes Prinzip. Frau Stadeler ergänzt, dass man den Haushalt schon aus den Erfahrungen heraus sehr im Auge habe. Man wisse aber auch, dass zum Beispiel Steuerzahlungen ein großes Fragezeichen bedeuten. Die Erhöhung der Kreisumlage werde nicht beantragt, sondern sie komme so über einen. Ich den letzten Jahren habe man gut investiert und auch jetzt sehr viel vorbereitet. Als Stadt Strausberg habe man einen riesigen Bedarf. Im 6 letzten Monat seien 214 Leute nach Strausberg gezogen. Diese Aufgabe sehe man ganz realistisch und sie bittet darum, dass die Stadtverordneten der Verwaltung vertrauen, dass damit verantwortungsvoll umgegangen werde. Man habe jetzt die Bauanträge für die Mehrzweckhalle und den Anbau gestellt, weil man den Bedarf an Kitaplätzen in der Vorstadt endlich auflösen müsse. Die Kollegen beantragen sehr offensiv auch Fördermittel. Wenn es nicht finanzierbar sei, dann müsse man eine Bremse setzen. Man könne nicht warten, weil keiner sagen könne, wie sich die finanzielle Situation für die Kommunen in den nächsten Jahren entwickelt. Herr Kühn fügt hinzu, dass die Stadt wachse und man deswegen was tun müsse. Die Risiken seien eher mittel und langfristig zu sehen. Es seien drei Risiken. Zum einen werden sich durch die hohen Investitionen die Abschreibungen langfristig erhöhen. Das bedeute, der Block, der jedes Jahr den Ergebnishaushalt versaut, werde wachsen. Je besser man investiert, desto mehr Verlust mache die Stadt. Ein weiteres Risiko sei eine kreditfinanzierte Investition. Die Entwicklung auf dem Zinsmarkt sei ganz entscheidend für den Ergebnishaushalt. Das dritte Risiko sei, dass man jetzt noch Zuordnungs- und Abschreibungsnotwendigkeiten vom Rechnungsprüfungsamt übergeholfen bekommt, weil man Sachen anders eingeschätzt hat. Er habe heute den Vormittag in der Kämmerei verbracht und es sei eine sehr anspruchsvolle Sache die Anlagenbuchhaltung. Man habe jetzt zumindest halbwegs realistische Schätzzahlen, damit man zumindest die Folgen von einem siebenstelligen auf ein sechsstelliges Risiko korrigieren kann. Bis 2017 habe man sich hoffentlich an die echten Zahlen angenähert. Herr Schultheiß fragt, inwieweit es schon Überlegungen gegeben habe, auf die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises zu verzichten und eventuell einen dritten Externen zu beauftragen. Frau Wolf antwortet, dass Voraussetzung für die Prüfung sei, dass man die Jahresabschlüsse fertig habe. Derzeitig habe man den Jahresabschluss von 2011 am 31.08.2015 fertiggestellt und das dem Rechnungsprüfungsamt gemeldet. Am 19.09.2015 habe das Rechnungsprüfungsamt mitgeteilt, dass sie mit der Prüfung beginnen. Das sei sehr zeitnah gewesen. Frau Stadeler ergänzt, dass sich das bei ihren Kollegen in anderen Gemeinden auch so gestalte. Es gebe Gemeinden, die noch nicht mal den Jahresabschluss von 2009 fertiggestellt haben. Auf dem ersten prüffähigen Jahresabschluss könne man aufbauen und damit werde es für die folgenden Jahresabschlüsse einfacher, weil man genau wisse worauf es ankommt. Eine Prüfung durch einen Dritten Externen koste einen höheren fünfstelligen Betrag. Dazu komme, dass die überörtliche Prüfung des Landkreises MOL dann zusätzlich kommt. Wenn man nun jährlich eine örtliche Prüfung machen lasse, dann bekomme man keine gesonderte überörtliche Prüfung. Eine überörtliche Prüfung könne auch nach drei Jahren noch gemacht werden und dann fange man an, wieder alles neu rauszusuchen. Das könne man sich alles sparen, indem man den geradlinigen Weg gehe. Herr Schultheiß wolle noch etwas zu den Krediten wissen. Man habe damals darüber gesprochen, dass die Kommunalaufsicht der Stadt Strausberg voraussichtlich keinen Kredit genehmigen würde. Er fragt, ob man vorhabe noch eine Kreditanfrage zu stellen. Frau Stadeler merkt an, dass das hier nur der Rahmen sei und dieser inhaltlich noch unterfüttert werde. Nach der Wende habe man die Erkenntnis gewonnen, dass man den Gemeinden nicht pauschal Kreditermächtigungen geben könne, sondern, dass man Kredite immer maßnahmenbezogen beantragen und dafür eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen muss. Herr Schmitz sagt, dass die Verwaltung verpflichtet sei, eine sparsame Haushaltsführung durchzuführen. Herr Krause stellt eine Frage zur Seite 16 und Seite 17 des Dokuments. Bei der Versicherungssteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sei es von 13 bis 16 immer das Selbe. Bei den Grundsteuern A und B seien es auch die gleichen Beträge, wobei es dann bei der Einkommenssteuer eine Änderung gebe. Er fragt wie das geplant sei. Frau Wolf antwortet, dass sich die arbeitsmarktpolitische Situation in Deutschland verbessert habe. Die Arbeitslosigkeit liege bei rund 3 Mio. Das wirke sich natürlich auch auf die Einkommenssteuer aus. In der Regel spreche man von ungefähr 1.500 Hunden die es in der Stadt gebe. Sicherlich gebe es auch eine Dunkelziffer. Deswegen müsse die Hundesteuer auch in diesem Bereich bleiben, wenn man die Hundesteuer nicht irgendwann erhöht. Herr Krause erläutert, dass es ihm um die Zahlen gehe und nicht darum, wie viele Hunde es sind. Frau Stadeler erklärt, dass das alles noch Planzahlen seien. Die Zahlen müssen präzisiert werden, wenn man im nächsten Jahr soweit sei. Herr Krause fragt, wie viel Mitarbeiter die Verwaltung habe. 7 Frau Stadeler antwortet, dass es hundert Mitarbeiter seien. Herr Krause stellt fest, dass 46.000 Euro für Hardware in den Haushalt eingestellt sind. Das würde bedeuten, dass alle zwei Jahre jeder einen neuen Rechner, Drucker usw. bekommt, im Wert von 1000 Euro. Das finde er sehr viel. Frau Wolf erklärt, dass es um Lizenzen gehe, die erneuert werden müssen. Weiterhin sei dort das Dokumentenmanagement, Erweiterung von kommunaler Software und die Software für den papierlosen Sitzungsdienst enthalten. Herr Krause sagt, dass es ihm um die Hardware gehe. Frau Wolf antwortet, dass neue Computer für das Bürgerbüro angeschafft werden müssen. Auch neue Bürgermonitore, Netzwerkkomponenten, neue Notebooks und Drucker seien in der Summe enthalten. Es werde nie alles auf einmal erneuert, sodass alle Mitarbeiter auf einmal neue Hardware bekommen, sondern jährlich ein bestimmter Stamm. Herr Freimark fragt, ob hier schon die Kosten für den papierlosen Sitzungsdienst schon enthalten seien. Frau Wolf antwortet, dass die Kosten für die Software enthalten seien, aber nicht für die Hardware. Dazu laufe noch die Umfrage. Herr Schmitz äußert, dass aktuell eine Umfrage laufe. In dem Anschreiben stehe, dass es eine Zulage seitens der Verwaltung gebe. Das korrespondiere wahrscheinlich mit diesen beiden Fragen. Es könne nicht sein, dass das Geld was eingespart wird auf die Leute verlagert werde. Er erkenne nicht wieder, was im September zur Hauptausschusssitzung an Papier verteilt wurde. Er bittet darum, dass die Fragen von Herrn Krause und Herrn Freimark konkreter beantwortet werden. Herr Menzel fragt, aus was sich die Transferaufwendungen bei Kitas und Schulen zusammensetzen und ob es bei den Kitas in kommunaler Trägerschaft auch so sei, dass sich da etwas erhöht. Frau Schmidt antwortet, dass sie denke, dass es Personalkosten als Transferleistung seien. Frau Wolf ergänzt, dass das die Position sei, wo die Stadt dem freien Träger einen Zuschuss zahlen muss für den Ausgleich seiner Einnahmen und Ausgaben. Herr Kühn bittet, diese Frage noch einmal schriftlich zu beantworten. Herr Krause fragt, ob es ein Zeichen sei, dass der Radweg nach Gielsdorf für 2018 mit in der Planung stehe. Frau Stadeler schildert, dass man damit ins stocken geraten sei, weil es nicht gelungen sei alle Eigentümer davon zu überzeugen, für ein angemessenes Entgelt der Stadt die Grundstücke zu überlassen. Es gebe einen Beschluss dazu. Dazu gehören zwei Positionen, einmal Fördermittel und dann im Verhältnis die Ausgaben. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 1 0 7 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 05.: Antrag der Stadt Strausberg auf Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Stadtzentren vom 29.10.2015 Frau Bärmann erläutert anhand der Vorlage. Es gibt keine Fragen und Wortmeldungen. 8 TOP 06.: 8. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung Seitens des Einreichers gibt es keinen weiteren Begründungsbedarf. Es gibt keine Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 7 0 1 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 07.: 11. Änderungssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 22.01.2004 Seitens des Einreichers gibt es keinen weiteren Begründungsbedarf. Herr Krause fragt, ob es statthaft sei, dass man hier mit einem langfristigen Zinssatz rechne. Frau Wolf schildert, dass man sich an dem Vorschlag orientiert habe, der im vergangenen Jahr in die Diskussion eingebracht wurde. Da ging es um den Stand des durchschnittlichen Zinssatzes, der Kredite, die die Stadt aufgenommen habe. Zum 01.01.2014 habe man einen Zinssatz von 2,97 %. So sei es festgelegt worden. Es könne sich durchaus verändern und für 2015 habe man einen Zinssatz von 2,96 %. Herr Freimark fragt, woraus sich die Niederschlagswasserabgabe ergebe. Frau Bärmann erklärt, dass die Niederschlagswasserabgabe eine Forderung des Landes für alle Einleitstellen, die nicht den Vorschriften entsprechen, sei. Da werde der Einwohnerwert gerechnet, der an diesen Anlagen hänge und wenn die Anlage nicht den Richtlinien entspreche, dann müsse die Stadt für die Verschmutzung Geld bezahlen. Herr Freimark stellt die Frage, ob man eine Chance habe damit auf null zu kommen. Frau Bärmann bejaht diese Frage, aber nur, wenn man es schaffe alle 27 Einleitstellen in Strausberg in Ordnung zu bringen. Herr Schultheiß fragt, wie hoch der Restbuchwert sei, auf dem sich die kalkulatorischen Zinsen beziehen. Frau Wolf sagt, dass sich der Restbuchwert auf 5.131.387 Euro belaufe. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 6 2 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 08.: Satzung zur Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Strausberg (Kostenersatzsatzung) Frau Schmidt erläutert anhand der Vorlage. Herr Menzel fragt, ob überhaupt schon mal Kosten eingezogen wurden. 9 Frau Schmidt antwortet, dass das laufend der Fall sei, dass man Kostenerstattungen erhebe. Für alles das, was nicht öffentliche Sicherheit und Ordnung sei, erhebe die Stadt Kostenerstattungen. Herr Steinkopf stellt die Frage, ob man wisse, wo man im Ranking der Gebührenerhebung für Feuerwehreinsätze liege. Frau Schmidt schildert, dass man, um solch eine Erhebung zu machen, auch aufschreiben müsste, mit welcher Technik die anderen arbeiten, wie alt die Fahrzeuge sind usw. Das sei nicht möglich. Das richte sich eindeutig in der Kalkulation nach den Zahlen der Stadt. Herr Freimark merkt an, dass sich die Personalkosten stark steigern. Er fragt, ob von den Kameraden auch eine Fahrerlaubnis erworben wurde. Weiterhin sei ihm aufgefallen, dass die Drehleiter im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen preiswerter werde. Außerdem stellt er die Frage, warum in der Satzung keine Anhänger mehr enthalten seien. Frau Schmidt antwortet, dass die Fahrzeuge die in der Anlage der Satzung stehen, die Fahrzeuge seien, die man aus den vier Jahren der Aufwendungen zusammengestellt habe. Dann sei ein Mittelwert gerechnet worden. Die einzige Ausnahme sei das neue Fahrzeug, was man dieses Jahr erworben habe. Das habe man natürlich anders bewerten müssen. Die beiden anderen Fragen werde sie schriftlich beantworten. Frau Stadeler ergänzt, dass man im letzten Jahr darüber gesprochen habe, dass man den Kameraden endlich einen Aufwandsersatz gibt. Man habe einen Wehrführer, einen stellvertretenden Wehrführer, den Jugendfeuerwehr Kameraden. Das habe man im Endeffekt angepasst und sei immer noch unter dem Level, was andere Gemeinden für ihre Kameraden aufwenden. An sich sei es so, dass die Kameraden Führerscheine haben. Wenn man vorher mit Null gestartet sei und auf einmal einen Ansatz habe, dann sei das natürlich eine große Steigerung. Frau Schmidt fügt hinzu, dass in den Personalkosten auch eine Mitarbeiterin der Verwaltung und ein Gerätewart enthalten seien, bei denen es auch tarifliche Veränderungen gegeben habe. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 09.: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass in der Stadt Strausberg Herr Steinkopf fragt, ob diese Tage, die hier als Sonderöffnungszeiten beschlossen werden, für alle Verkaufsstellen in der Stadt verbindlich seien oder sich das Handelszentrum im Laufe des Jahres einen anderen Termin nehmen könne und dafür einen von diesen sechs wegfallen lassen kann. Frau Schmidt verneint diese Frage. Nur an diesen Terminen seien Sonderöffnungen möglich, jedoch müssen die Verkaufsstellen nicht daran teilnehmen. Herr Kühn äußert, dass man das Gefühl hatte, dass es mehr verkaufsoffene Sonntage waren als sechs. Frau Schmidt sagt, dass es dieses Jahr mehr gewesen seien, weil die ordnungsbehördliche Verordnung auch anders ausgesehen habe. Man hatte das in Stadtgebiete unterteilt und dadurch sei man in diesem Jahr auf zehn Termine gekommen. Jedoch sei das jetzt nicht mehr zulässig. Herr Kühn berichtet, dass man in seiner Fraktion diskutiert habe, dass es wenig Sinn mache, wenn in der Altstadt zum dritten Oktober eine Veranstaltung stattfindet und das Handelszentrum dann parallel dazu eine Veranstaltung macht. Frau Stadeler ergänzt, dass auch der Einzelhandelsverband und die IHK zu dem Thema begleiten. Es sei 10 schon durch die Ausdehnung von Strausberg problematisch. Wenn zum Beispiel das Altstadtfest in Strausberg sei, konzentriere sich alles auf die Stadt. Damit wisse natürlich auch das Handelszentrum, dass die Leute wahrscheinlich nicht zu ihnen kommen. Deswegen sei es bisher immer Stadtteil bezogen gewesen. Da seien schon starke Einschränkungen und diese seien nicht unbedingt von Vorteil für die Unternehmen. Man sei auch an dem Thema noch dran. Frau Schmidt fügt hinzu, dass man im Handlungszwang gewesen sei, weil man nicht riskieren wollte, dass Veranstaltungen durch Verfügung kurzfristig verboten werden müssen. Das habe man in der Vergangenheit schon machen müssen. Man könne die ordnungsbehördliche Verordnung jeder Zeit noch verändern. Herr Krause fasst zusammen, dass man hier auf eine Verschärfung eines Landesgesetzes reagiere. Frau Stadeler bejaht diese Aussage. Man habe vor kurzem mit der Altstadt und dem Handelszentrum dazu einen Termin gehabt. Da sei man sich einig gewesen, dass es wichtig für die Planung sei, dass man jetzt Sicherheit hat. Deswegen sei auch der Beschluss wichtig für die Träger. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 10.: Kauf eines LKW mit Ladekran-Dreiseitenkipper als Ersatzbeschaffung für den W50-Kipper (Baujahr 1984) und den W50 Ladekran (Baujahr 1984) Herr Krause fragt, was mit dem W50 passiere. Herr Mund äußert, dass es zwei W50 seien. Ein W50 Kipper und ein W50 Ladekran. Das sei eine Pritsche mit einem kleinen Kran dran. Der Ladekran werde ausgesondert. Der W50 Kipper werde er als Reserve nutzen. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 11.: Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg (KSS) und Entlastung des Werkleiters des KSS für das Wirtschaftsjahr 2014 Seitens des Einreichers gibt es keinen zusätzlichen Begründungsbedarf. Herr Krause fragt, wie viele Kunden es abseits der Stadt und städtischen Gesellschaften gebe. Herr Mund schildert, dass es die Auftragslage kaum zulasse, dass der KSS Dritte bedienen kann. Man habe 97 % bis 98% Aufträge der Stadt zu erfüllen. Das könne sich natürlich ändern, wenn es der Stadt schlechter geht. Seit 2015 beanspruche der KSS auch keinen Zuschuss der Stadt mehr. 11 Herr Schmitz fragt, wie das Abstimmungsergebnis im Werksausschuss gewesen sei. Herr Kühn sagt, dass die Vorlage einstimmig angenommen wurde. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Frau Dr. Bock verlässt den Sitzungsraum um 20.15 Uhr. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 7 7 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Frau Dr. Bock betritt den Sitzungsraum wieder um 20.17 Uhr. TOP 12.: Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg Seitens des Einreichers gibt es keinen zusätzlichen Begründungsbedarf. Es gibt keine Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 13.: Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunal-Service Strausberg Seitens des Einreichers gibt es keinen zusätzlichen Begründungsbedarf. Herr Schultheiß merkt an, das bei den Umsatzerlösen ein Sprung vom Ansatz 2015 zum Ansatz für 2016 von 220.00 Euro sei. Er fragt, wie das zu erklären sei. Herr Mund antwortet, dass er sich an dem Ergebnis von 2014 orientiert habe. Als er den Plan für 2015 gemacht habe, da habe er den Abschluss von 2014 noch nicht gehabt. Herr Kühn fragt, ob Baumpflege ein Betätigungsfeld des KSS sei. Herr Mund sagt, dass er Umsatzerlöse von Baumpflege von 50.000 Euro habe. Baumfällungen usw. führe der KSS grundsätzlich nicht durch. Da gebe es wirklich Spezialfirmen. Es bestehe dafür keine Notwendigkeit dieses Betätigungsfeld für den KSS auszubauen. Frau Stadeler ergänzt, dass man auch bei der Personalauswahl sehr auf die Qualifikationen der Leute achte. Die letzten beiden eingestellten Mitarbeiter seien ausgebildete Tiefbauer. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: 9 8 8 0 0 12 ausgeschlossen: 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 14.: Änderung der Förderrichtlinie für Projekte von Vereinen und Initiativgruppen lt. SVV Beschluss Nr. 43/518/2013 vom 10.01.2013 mit den Änderungen gemäß Beschluss Nr. 54/661/2014 vom 03.04.2014 Frau Zeymer erläutert anhand der Vorlage. Herr Michel äußert, dass er Punkt zwei für ziemlich kontrovers halte. Man müsse sich fragen, ob die Vereine kein Geld benötigen. Denn wenn man das Geld haben möchte, dann sollte es kein Problem sein die Anträge fristgerecht einzureichen. Frau Zeymer sagt, dass man letztes Jahr eine Ausnahme für den JSV gemacht habe, weil er seinen Antrag nicht fristgerecht eingereicht habe. Im Interesse des Vereins habe man dann den Antrag noch beraten, jedoch entgegen der Förderrichtlinie. In diesem Jahr haben vier Vereine ihre Anträge nicht fristgerecht eingereicht. Dazu seien Gründe angeführt worden, die sich mit den Gründen aus vorangegangenen Jahren decken. Sie finde es auch strittig. Entweder man sage, es gelte nicht rückwirkend. Das bedeute aber, dass die vier Anträge in diesem Jahr nicht beraten werden. Es betreffe dann die Anträge der Vereine JSV, Sietch Treff, AJP und Steremat Beschäftigungsgesellschaft mit dem Mehrgenerationenhaus, die dann für dieses Jahr keine Förderung erhalten werden. Herr Kühn fragt, welcher Verein fristgerecht seinen Antrag eingereicht habe. Frau Schmidt antwortet, dass es die Alzheimer Stiftung gewesen sei. Herr Krause merkt an, dass man den Satz „verspätet eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt“, weil man dafür keine Erklärung benötigt. Wenn der Antrag bis 30.09. nicht abgegeben wurde, dann ist es so. Der zweite Teil des Satzes enthalte den Wortlaut „korrekte Abrechnungen“. Darüber könne man streiten. Es sollte „korrekt und vollständig heißen“. Er finde es schwierig, wenn man einen pädagogischen Zweck erreichen möchte, immer den Termin zu verschieben. Frau Schmidt wirft ein, dass man es dieses Jahr nicht einfach durchwinken könne, weil es die Verwaltung nicht vorlegen kann. Frau Zeymer fügt hinzu, dass man im Bildungsausschuss gesagt habe, dass man es jetzt nicht mehr beraten könne, weil es nicht fristgerecht eingereicht wurde. Das würde dann bedeuten, dass es dieses Jahr kein Geld gebe. Da helfe auch nicht, dass gesagt wird, dass die Verwaltung die Vereine daran erinnern soll. In erster Linie müssen die Vereine ihrer Pflicht selbst nachkommen. Wenn man diese Veränderung der Förderrichtlinie jetzt vornehme, dann müsse sich auch an den 30.09. gehalten werden, weil es dann keine Veränderung mehr gebe. Herr Kühn äußert, dass er das pädagogische Spielchen nicht für angemessen halte. (Punkt 2 und 3 der Vorlage) Das sende ein Zeichen, dass er nicht senden wolle. Deswegen stellt er folgenden Änderungsantrag: 1. Zur v.g. Richtlinie wird unter Punkt 6.1 Antragsverfahren, der zweite Absatz wie folgt geändert: Anträge auf Förderung gemäß dieser Richtlinie für das Jahr, sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. 2. Inkrafttreten Die geänderte Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. 13 Herr Krause erwidert, dass es ja offensichtlich diesen pädagogischen Ansatz braucht, weil es ein miteinander sei. Vielleicht müsse man das Verhältnis mal klären, wer hier was wann abzugeben hat und wer es zu verantworten hat, wenn was nicht abgegeben wurde. Wenn es wirklich so eine Vorstellung gebe, dass die Stadt die Vereine daran erinnern müsse, ihre Anträge fristgerecht einzureichen, dann könne er das überhaupt nicht nachvollziehen. Offenbar habe sich da was eingeschlichen und man habe sich jetzt darauf verlassen, dass das so läuft. Am Ende sei es Steuergeld, was da verteilt wird. Er habe ein Problem mit der Rückwirkung, weil dadurch die pädagogische Wirkung verloren gehe. Herr Schmitz spricht sich gegen den Änderungsantrag von Herrn Kühn aus. Man sollte es so lassen und versuchen durchzusetzen, dass man hier Ordnung rein bekommt. Es gebe immer Möglichkeiten sich im Detail über die Versäumnisse zu verständigen. Herr Freimark erklärt, dass es nicht nur darum gehe den Termin zu verschieben, sondern es gehe auch darum eine korrekte Abrechnung von den Vorjahren zu bewirken. Bei anderen Unterstützungsleistungen, müsse das ganze Geld wieder zurück bezahlt werden, wenn nicht richtig abgerechnet wird. Herr Kühn sagt, dass das schon immer so gemacht wurde und auch die Reste wieder zurück gezahlt wurden. Herr Schultheiß fügt hinzu, dass die Abrechnung hier nicht das Problem sei. Wenn hier die Meinung herrsche, dass die Vereine erzogen werden müssen, dann sollte man auch bedenken, dass dann einige Projekte nicht mehr so umgesetzt werden können wie vorher. Mit diesen Projekten und Aufgaben, die umgesetzt werden, erfüllen die Vereine auch Aufgaben der Stadt. Es seien zwar freiwillige Aufgaben, aber es seien ohnehin Aufgaben der Stadt. Im Bildungsausschuss sei es so verabredet worden, dass es noch einmal eine Erinnerungsmail ein paar Wochen Vorher an die Vereine geben soll. So sei es ihm überliefert worden, weil er nicht dabei gewesen sei. Frau Schmidt erwidert, dass im Bildungsausschuss diese Anregung, die in einer Besprechung zur Tagesordnung mal formuliert wurde, keine Rolle spielte. Wer Geld haben wolle, der müsse auch nicht erinnert werden. Sie sei aufgefordert und gebeten worden im Fachausschuss die Fraktionen zu bitten, dass sie sich dazu äußern. Nur das habe sie auch mit ihrer Mail an die Fraktionen getan. Herr Steinkopf berichtet, dass er Vereinsvorsitzender und siebzig Jahre alt sei. Wenn sich jemand erdreisten würde ihn erziehen zu wollen, dann würde er demjenigen ein paar sehr eigenartige Rückfragen stellen. Außerdem wäre er davon sehr unangenehm berührt. Das sei Bevormundung. Man rede hier über freiwillige Leistungen. Die Vereine um die es hier gehe, erbringen freiwillig für die Stadt Leistungen. Also sollte man ein bisschen vernünftig auf diese Vereine zugehen. Deswegen sei er für den Antrag von Herrn Kühn. Also der Streichung der ganzen Dinge, die schon festgelegt sind. Auch die Androhung sei überflüssig, denn es sei ein ganz normaler Weg, dass mit dem Termin und der Abrechnung alles steht und fällt. Er bittet darum, dass der Termin auf den 30.09. geändert wird und wenn jemand einen Verein noch etwas sagen wolle, dann solle er einen Kommentar in der Zeitung schreiben. Frau Zeymer äußert, dass man das Wort „Erziehung“ in den falschen Hals bekommen könne. Es sei jedoch seit Jahren so, dass man Probleme mit diesen Förderanträgen habe. Deswegen müsse man irgendwann sagen, dass Fristen eingehalten werden müssen. Es muss im gegenseitigen Geben und Nehmen Klarheit herrschen. Es gehe nicht darum den Vereinen Förderung vorzuenthalten. Sie würde sich nicht die Mühe machen, wenn sie nicht rückwirkend für 2015 diese Fristveränderung haben wolle. Sie bleibe mit der Vorlage bei der jetzigen Ausführung, so wie sie ist. Man müsse irgendwann anfangen einen Strich zu ziehen. Herr Kühn lässt über den Änderungsantrag abstimmen. Dafürstimmen: Gegenstimmen: 4 4 Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: 9 8 1 1 14 Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 6 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nicht, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 15.: Erwerb von Grundbesitz für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Strausberg Stadt Seitens des Einreichers gibt es keinen zusätzlichen Begründungsbedarf. Herr Kühn fragt, ob das mit dem Bahnhofsgebäude jetzt schon geklärt sei. Frau Bärmann antwortet, dass es leider immer noch nicht geklärt sei. Man sei noch im Kontakt mit der Deutschen Bahn und der Hoffnung, dass man es erwerben könne. Es sehe auch langsam so aus, als wenn sich die Verhandlungen dem Ende nähern. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 16.: Entbehrlichkeit und Verkauf eines kommunalen Grundstückes (Hufenweg) Frau Bärmann erläutert anhand der Austauschunterlagen. Herr Krause merkt an, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft deutlich mehr gezahlt werde. Frau Bärmann antwortet, dass man einen Bodenrichtwert nach dem Grundstücksmarktbericht habe. Es werde Tatsache fast überall mehr gezahlt. Herr Kühn fragt, ob es dafür eine Begründung gebe, warum es da nicht so sei. Frau Bärmann äußert, dass man sich nach dem Bodenrichtwert richte. Es gibt keine weiteren Fragen und Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 17.: Entbehrlichkeit und Verkauf eines kommunalen Grundstückes (Hufenweg) Seitens des Einreichers gibt es keinen zusätzlichen Begründungsbedarf. Es gibt keine Fragen und Wortmeldungen. 15 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Mitglieder: davon anwesend: Dafürstimmen: Gegenstimmen: Stimmenthaltungen: ausgeschlossen: 9 8 8 0 0 0 Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen. TOP 18.: Anfragen Es gibt keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. TOP 19.: Verschiedenes Stadtbus: Frau Stadeler schildert, dass die Stadt die Hälfte der Aufwendungen für den Stadtbus bezahle und man nun kurz vor dem Fahrplanwechsel stehe. Der Bus habe zu viel Zeitverluste in der Großen Straße und deswegen seien auch schon viel Fahrgäste zu spät angekommen. Deswegen habe sich die Busgesellschaft entschieden in Abstimmung mit dem Aufgabenträger dem Landkreis Märkisch Oderland, nicht mehr durch die Große Straße zu fahren. Das sei dann ab 14.12.2015 der Fall. Man habe dort eine provisorische Bushaltestelle, die auch nicht barrierefrei sei. Von der Inanspruchnahme sei sie sehr gut, sodass der Landkreis ab 2017 die Aufwendungen zu 100 % übernehmen werde. Bauarbeiten an der Begegnungsstätte: Herr Schmitz berichtet, dass durch die Bautätigkeit die Fußwege und Borde kaputt gefahren seien. Er bittet darum, dass sich die Verwaltung nach den Bauarbeiten mit der Baufirma in Verbindung setzt und klärt, wer für die Beseitigung der Schäden zuständig ist. Frau Stadeler sichert zu, dass sich darum gekümmert werde. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Kühn beendet den öffentlichen Teil der 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft. Die Sitzung wird mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt. Ronny Kühn Vorsitzende