KARATE® WG FORST Von der Zulassungsbehörde festgesetzte

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KARATE® WG FORST Von der Zulassungsbehörde festgesetzte
KARATE® WG FORST
Zulassungsnummer:
Produktname:
Formulierungsbeschreibung:
Einsatzgebiet:
Wirkungsweise:
Wirkungsspektrum:
Kulturverträglichkeit:
4262-00
KARATE® WG FORST
Wasserdispergierbares Granulat mit 50 g/kg (5 Gew.-%) Lambda-Cyhalothrin
Insektizid zur Bekämpfung von Insekten im Forst und im Zierpflanzenbau
Der in KARATE WG FORST enthaltene Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gehört
zu den synthetischen Pyrethroiden.
KARATE WG FORST ist außerordentlich wirksam gegen beißende und
saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind.
Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der
Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener
Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in
der Pflanze verlagert wird.
Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen
Oberflächen eine bemerkenswerte Dauerwirkung.
- Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus
germanus)
- Großer Brauner Rüsselkäfer
- Freifressende Schmetterlingsraupen
- Afterraupen
- Blattläuse
- Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen Maikäfer)
KARATE WG FORST erwies sich in allen geprüften Forstkulturen als gut
verträglich. In umfangreichen Verträglichkeitsprüfungen mit Aufwandmengen
von 150 g/ha hat sich KARATE WG FORST in folgenden Kulturen bewährt:
Ahorn (Acer), Birke (Betula), Buche (Fagus), Douglasie (Pseudotsuga),
Eberesche (Sorbus), Eiche (Quercus), Erle (Alnus), Esche (Fraxinus),
Eucalyptus (Eucalyptus), Fichte (Picea), Hainbuche (Carpinus), Kastanie
(Castanea), Kiefer (Pinus), Kirsche (Prunus), Lärche (Larix), Linde (Tilia),
Pappel (Populus), Robinie (Robinia), Roßkastanie (Aesculus), Tanne
(Abies), Ulme (Ulmus), Weide (Salix).
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Schadorganismus/ Zweckbestimmung
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
(ausgenommen Xylosandrus germanus)
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Rindenbrütende Borkenkäfer
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Holzbrütende Borkenkäfer
(ausgenommen Xylosandrus germanus)
Laub- und Nadelhölzer
(Zierpflanzenbau)
Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
Laub- und Nadelhölzer
(Zierpflanzenbau)
Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
Laub- und Nadelhölzer
(Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
Laub- und Nadelhölzer
(Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blattläuse
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
Nadelholz
(Forst)
Großer Brauner Rüsselkäfer
30.08.2006
Produktinformation
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KARATE® WG FORST
Nadelholz
(Forst)
Großer Brauner Rüsselkäfer
Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blattwespen (Afterraupen)
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Freifressende Schmetterlingsraupen
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blattwespen (Afterraupen)
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blattwespen (Afterraupen)
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blattläuse
Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blattläuse
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
NW200: Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier
beschriebenen Anwendungsbedingungen.
NW601: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der
Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Forstpflanzen (spritzen nur mit Bodengeräten): 100 m
Forstpflanzen (spritzen als Flächenanwendung nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen - keine Starrflügler): 100
m
Forstpflanzen (tauchen und spritzen mit Zangen- und Gabeldüsen): 10 m
Lagerholz (tropfnass spritzen): 40 m
Zierpflanzen (spritzen mit Bodengeräten): 100 m
Hinweise zum Wasserschutz:
30.08.2006
Produktinformation
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen lassen.
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,
entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie
Regen- und Abwasserkanäle.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In
einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als
in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem
Falle zu beachten.
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KARATE® WG FORST
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Anzahl Anwendungen:
Wartezeiten:
Wichtige Hinweise
Forst, Zierpflanzenbau: maximal 1 Anwendung pro Kultur
(Wasseraufwandmenge/ha beim Spritzen mit Bodengeräten: 300 l)
Forst, Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(N)
Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die
Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B.
Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht
erforderlich. (F)
1. Für die Tauchbehandlung: Keine Anwendung in Zuflussbereichen
(Einzugsgebieten) an Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen,
Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen
grundwasserempfindlichen Bereichen (W1).
2. Für die Anwendung mit Luftfahrzeugen gilt: Die Anwendung bedarf der
Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne von §34
Pflanzenschutzgesetz. Diese darf für maximal 5% der Landeswaldfläche im
Jahr erteilt werden.
3. Durch Temperaturen > 25° C kann die Wirksamkeit von Pyrethroiden
eingeschränkt sein.
4. Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Klasse der
Pyrethroide, zu denen auch Lambda-Cyhalothrin gehört, ist das Auftreten
resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Unter besonders ungünstigen
Umständen kann dies zu einer Minderwirkung führen. Sollte trotz
empfehlungsgerechter Anwendung von Lambda-Cyhalothrin ein
Wirkungsabfall festgestellt werden, ist sofort mit entsprechenden Insektiziden
einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Im Falle eines
Wirkungsrückgangs, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine
Haftung übernommen werden.
5. Durch Pyrethroide ist eine direkte und indirekte Beeinflussung von
Spinnmilben möglich. Auf diese Schädlinge ist besonders zu achten und bei
Überschreitung der Bekämpfungsschwelle sind geeignete Akarizide
einzusetzen.
Weitere Sicherheitshinweise (entsprechend EU-Richtline 2003/82/EG):
Mittel und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Zum Schutz von Gewässerorganismen und Nichtzielarthropoden ist eine
unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern bzw. Nichtkulturland
entsprechend der von der Zulassungsbehörde festgesetzten
Anwendungsbestimmungen einzuhalten.
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Rinden- und holzbrütende
Borkenkäfer
(ausgenommen Xylosandrus
germanus)
Anwendungskonzentration: 0,4 % (4 g/l Spritzbrühe)
Bei festgestellter Gefährdung (früher: vorbeugend)
Tropfnass spritzen
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Rindenbrütende Borkenkäfer
Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Spritzbrühe)
Vor dem Ausflug der Käfer
Tropfnass spritzen
Laub- und Nadelholz
(liegendes Holz - Forst)
Holzbrütende Borkenkäfer
(ausgenommen Xylosandrus
germanus)
Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Spritzbrühe)
Nach Befallsbeginn
Tropfnass spritzen
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KARATE® WG FORST
Laub- und Nadelhölzer
(Zierpflanzenbau)
Rinden- und holzbrütende
Borkenkäfer
Anwendungskonzentration: 0,4 % (4 g/l Streichlösung)
Bei festgestellter Gefährdung (früher: vorbeugend)
Streichverfahren zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung
Laub- und Nadelhölzer
(Zierpflanzenbau)
Rinden- und holzbrütende
Borkenkäfer
Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Streichlösung)
Vor dem Ausflug der Käfer
Streichverfahren zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung
Laub- und Nadelhölzer
(Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen als Flächenanwendung mit Luftfahrzeug
Laub- und Nadelhölzer
(Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen als Flächenanwendung mit Luftfahrzeug
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blattläuse
150 g/ha
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Laub- und Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Nadelholz
(Forst)
Großer Brauner Rüsselkäfer
Anwendungskonzentration: 1 % (10 g/l Tauchlösung)
Tauchen vor dem Pflanzen zum Schutz im Pflanzjahr
Vorbeugendes Tauchen der oberirdischen Pflanzenteile bis zum Wurzelhals.
Auf vollständige Benetzung ist zu achten.
Nadelholz
(Forst)
Großer Brauner Rüsselkäfer
Anwendungskonzentration: 1 % (10 g/l Spritzbrühe)
Pflanzengröße bis 60 cm
25 l/1000 Pflanzen bis 40 l/1000 Pflanzen
Nach Befallsbeginn
Spritzen mit Zangen- oder Gabeldüse
Nadelholz
(Auf Jungwuchsflächen - Forst)
Blattwespen (Afterraupen)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Freifressende Schmetterlingsraupen
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Freifressende Schmetterlingsraupen
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
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Produktinformation
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KARATE® WG FORST
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blattwespen (Afterraupen)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blattwespen (Afterraupen)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blatt- und nadelfressende Käfer
(ausgenommen: Maikäfer)
150 g/ha
Nach Befallsbeginn
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen,
Forstpflanzgärten und Kämpe
(Forst)
Blattläuse
150 g/ha
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Weihnachtsbaum- und
Schmuckreisigkulturen
(Zierpflanzenbau)
Blattläuse
150 g/ha
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Frühjahr bis Herbst
Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Nachbau:
Nach dem Einsatz von KARATE WG FORST können alle Kulturen
nachgebaut werden.
Anwendungstechnik
Ausbringgerät:
Ansetzvorgang:
Mischbarkeit:
Spritztechnik:
30.08.2006
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Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern
und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es wird empfohlen, eine
genaue Behälterskala (beim Gerätehersteller erhältlich) am Spritztank
anzubringen.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit
anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die
erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei
größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines
Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an.
1. Tank mit 3/4 der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl).
3. Entsprechende Menge des Produkts kontinuierlich zugeben.
4. Granulate bei laufendem Rührwerk auflösen lassen.
5. Tank mit Wasser auffüllen.
6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk
ausbringen.
Bei Fragen zur Mischbarkeit bitte das Syngenta BeratungsCenter (aus
Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) anrufen.
Beim Ausbringen von KARATE WG FORST ist auf eine gute, gleichmäßige
Verteilung der Spritzbrühe zu achten.
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KARATE® WG FORST
Bewährte Wasseraufwandmenge beim Spritzen von Pflanzenbeständen mit
Bodengeräten: 300 l/ha. Die Wassermenge richtet sich nach den eigenen
Erfahrungen und ist der Entwicklung der jeweiligen Kultur anzupassen. Auf
eine gleichmäßige und sorgfältige Benetzung der Kultur ist insbesondere bei
versteckt siedelnden Schädlingen zu achten.
Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.
Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l
Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l
Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l
Behandlungsflüssigkeit / m³ je nach Größe des Lagers
Bei einer Aufwandmenge von 0,4 %: bis 12 Wochen wirksamer Schutz
Bei einer Aufwandmenge von 0,8 %: bis 12 Wochen wirksamer Schutz
Ausbringung der Spritzflüssigkeit:
Spritzenreinigung:
Die Regenfestigkeit ist 2 Stunden nach Anwendung erreicht.
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in
Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet
sich als technisches Hilfsmittel an.
Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10
mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche
ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die
Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz
einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15
Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem
Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem
Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in
die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Einstufung nach
Gefahrstoffverordnung:
Xn = Gesundheitsschädlich
N = Umweltgefährlich
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
Reizt die Augen und die Haut.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
Leere Packungen nicht wiederverwenden.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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KARATE® WG FORST
Hinweise für den Anwenderschutz:
30.08.2006
Produktinformation
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des
Gesichts) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich
Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen
muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist
unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere
auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
Umgang mit dem unverdünnten Mittel:
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58
646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Umgang mit dem anwendungsfertigen Mittel:
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung
des anwendungsfertigen Mittels.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.
Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter Al-P2 DIN EN 141
(Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter Al-P2 DIN EN 141
(Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Anwendung im Forst gegen
Borkenkäfer.
Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf
der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung
führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z. B. Arbeit in geschlossener
Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).
Erste Hilfe:
Nach Einatmen: Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen
lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut
sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen.
Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome
auftreten, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern
mit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich ärztlichen Rat
einholen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Unverzüglich Arzt aufsuchen.
Verpackung bzw. Etikett und wenn möglich, Gebrauchsanleitung vorzeigen.
Hinweise für den Arzt:
Konsequente und schnelle Giftentfernung aus dem Magen-Darm.
Symptomatische Behandlung, bei schweren Vergiftungen Dialyse.
Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen:
- in Deutschland: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz,
Tel.-Nr. 06131-19240 und Telefax-Nr. 06131-232468;
- in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr. 01-406 43 43.
Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt/Ökologieereignisse):
- in Deutschland und Österreich Tel.-Nr. 0800-43 577 96.
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KARATE® WG FORST
Auflagen für den Schutz von
Fischen/Bienen/Nützlingen:
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge
nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der ErgosterolBiosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von
Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis
23.00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser
Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen
werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während
des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22.
Juni 1992, BGBl. I S 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen
eingestuft.
Lagerung und Entsorgung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und
nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren.
IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen für die Saison
2006/2007
Besondere Hinweise zur
Beachtung:
Warenzeicheninhaber:
30.08.2006
Produktinformation
1. Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzepts (bis 60 L
Füllvolumen)
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte
Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVAEntsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort
der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem
Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den
entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten
Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
2. Verpackungen, die nicht vom IVA-Entsorgungskonzept erfasst sind
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte
Verpackungen dem Hausmüll beigeben. Achten Sie ggf. auch auf die
gesonderten Hinweise des Herstellers. Produktreste nicht dem Hausmüll
beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen
Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder
Kreisverwaltung.
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung
unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da
die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir
nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen
wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und
Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das
Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren
können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B.
Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge,
Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten,
Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen,
Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen
kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine
Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden.
Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung
übernehmen.
Syngenta Group Company
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