Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011

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Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 1
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg
In diesem Heft:
Neues Schulungskonzept
Neue Arbeitshilfe
Arbeitsgericht Duisburg
UFH
Neuer Service
Finanzen
Viel Ärger über die Grundsteuer
Die Betriebsbörse
In eigener Sache
Recht
BZH
Steuern
Deutsch-niederländisches Projekt
Innungsnachrichten
2·15
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 2
2
HANDWERK AKTUELL
Inhalt
Neues Schulungskonzept
2
Arbeitsgericht Duisburg
4
Neuer Service
4
Politik
5
In eigener Sache
5
BZH
6
Projekt
7
Neuerscheinung
7
UFH
8
Finanzen
9
Die Betriebsbörse
10
Recht
11
Steuern
14
Innungsnachrichten
15
Impressum
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der
Kreishandwerkerschaft
Duisburg
Herausgeber und Verlag:
Kreishandwerkerschaft DU
Düsseldorfer Straße 166
47053 Duisburg
Telefon (02 03) 9 96 34-0
Fax
(02 03) 9 96 34-35
[email protected]
www.handwerk-duisburg.de
Neues Schulungskonzept für die
überbetriebliche Ausbildung
der Kaufleute im Handwerk
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk ergänzt und unterstützt
die betriebliche Ausbildung.
Vom ersten bis zum letzten
Ausbildungsjahr werden dazu
berufsspezifische, praxisbezogene Wochenlehrgänge in unserem Bildungszentrum des
Handwerks durchgeführt. Mit
dem neuen Ausbildungsberuf
Kaufmann für Büromanagement, setzt das Bildungszentrum Handwerk Duisburg bei
der Ausbildung der Kaufleute
im Handwerk auf neue, innovative und individuell auf den Auszubildenden im Handwerk ausgerichtete Unterweisungsmethoden ein. Vor allem die
Durchführung von kompletten
Lehrgangswochen bietet in der
Ausbildungsgestaltung und Intensivität einen deutlichen Unterschied zu den Lernszenarien
der Berufsschulen. Das BZH
Duisburg nutzt damit ein auf
die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung der Kaufleute im
Handwerk
zugeschnittenes
Lernportal, das in einem online
unterstützten Präsenzunter-
richt variabel einzusetzen ist.
Mit dieser Erweiterung unseres
Ausbildungsangebotes wollen
wir die zukünftigen Mitarbeiter
besser auf die konkreten Anforderungen des Berufsleben vorbereiten, dabei aber auch den
Schwerpunkt auf die Vertiefung einzelner Fachthemen
und das Ausbildungsziel / Abschlussprüfung weiter stärken.
Bei dem Online-Portal Bürokaufleute Online (www.hwkschulung.de) handelt es sich
um eine Lernumgebung in der
Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende
zum Kaufmann/ zur Kauffrau
für Büromanagement im Handwerk. Die Dozenten erhalten
über das Internet-Portal zusätzlich eine didaktisch-methodische Ausstattung zur Durchführung handlungsorientierter
Lernsequenzen. Die fachlichen
Inhalte sowie das zugrunde liegende Lehr-Lernkonzept wurden durch das Kompetenzzentrum Bürokaufleute Online des
Bildungszentrums der Handwerkskammer Dortmund konzipiert.
Das Online-Portal
Rahmenlehrplans 2014 für die
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung abdeckt:
• Kurs G Grundlagen des
Büromanagements
• Kurs 1 Kundenorientierte
Geschäftsprozesse
• Kurs 2 Informationsverarbeitung
Redaktion:
Lothar Hellmann
Stefan Piel
Bodo H. Oppenberg
Heinz-Jürgen Hippler
Nadine Berger
GFW Duisburg
Andreas Otten
Dr. Frank Bruxmeier
Anzeigen:
Kreishandwerkerschaft
Duisburg und Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Druck:
Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg
Telefon (02 03) 30 55 66
Fax
(02 03) 30 55 67
Der Bezugspreis ist durch
den Mitgliedsbeitrag an die
Kreishandwerkerschaft
Duisburg abgegolten.
z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002
Zu jedem Wochenlehrgang der
Überbetrieblichen Ausbildung
der Kaufleute im Handwerk
liegt ein webbasiertes Lehr-/
Lernarrangement vor, das die
Themen und Inhalte des jeweiligen Lehrgangs gemäß des HPI-
• Kurs 3 Finanzbuchhaltung
und Informationsgewinnung
für das Controlling
• Kurs 4 Auftragskalkulation,
-planung und -steuerung
• Kurs 5 Personalverwaltung
Die webbasierten Lehr-/Lernarrangements zeichnen sich dadurch aus, dass die Fachinhalte
textuell möglichst komprimiert
und einfach dargestellt sind.
Grundlage für die Erarbeitung
und Erwerb von Fachkompetenz bilden darüber hinaus eine
Vielzahl von unterschiedlichen
Medien: Animationen, interaktiven Aufgaben, Grafiken, Glossarbegriffen, Links, aufrufbare
Office-Dateien sowie Übungen
mit Lösungsvorschlägen.
Das Online-Portal ist in drei Bereiche aufgeteilt. In der horizontal verlaufenden Menüleiste
können die einzelnen Kurse
ausgewählt werden. Auf der linken Seite findet der Benutzer
einen Navigationspfad vor, in
dem die einzelnen Kursinhalte
angeklickt werden können. Jeder Kurs basiert auf einer Reihe
von Lernmodulen. Diese untergliedern sich wiederum in einzelne Lernbausteine. Jeder
Lernbaustein behandelt einen
abgeschlossenen Themenbereich. Auf der rechten Seite befindet sich der Inhaltsbereich,
abgehoben durch eine Marginalie, auf der Stichworte und
Symbole als Hinweise zu Medien
und Aufgaben ihren Platz haben.
Jeder Lernbaustein beginnt mit
einer konkreten betrieblichen
Ausgangssituation. In der Beispiel-Unternehmung HeizungSanitär Oskar Welle gibt es ein
Problem, was durch die Teilnehmer stellvertretend gelöst
werden soll. Erst diese Situation
setzt die angestrebte vollständige Handlung in Gang. Aufgrund seiner Struktur und der
Anzahl der Mitarbeiter spiegelt
der Beispielbetrieb die betriebliche Situation vieler Auszubildenden wider. Eine hohe Identifizierung der Lernenden mit
der Übungsfirma wird durch
realistische Lebensläufe der
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HANDWERK AKTUELL
Mitarbeiter, einen beispielhaften Internettauftritt und einen
vollständigen Datenkranz hergestellt, abrufbar im Menü
„Übungsfirma“. Diese Daten
enthalten z. B. das komplette
Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung der Firma, Angaben zur Betriebsanalyse und zu
strategischen Geschäftsfeldern
sowie Daten von Wettbewerbern.
Die einzelnen Lernbausteine
sind konsequent einheitlich
strukturiert: Ein Abstract zum
Thema soll bei den Lernenden
Interesse wecken. Durch die anschließende Handlungssituation in der Übungsfirma bekommt der Inhalt den notwendigen Praxisbezug. Der Fachin-
Ziel dieses Konzeptes ist die Erweiterung der beruflichen
Handlungskompetenz der Auszubildenden durch die Vermittlung von aktuellem Fachwissen
für die betriebliche Praxis, die
Förderung von Schlüsselqualifikationen und die Fähigkeit zum
selbst gesteuerten lebensbegleitenden Lernen.
Die Online-Lehr-/Lernarrangements setzen hier an:
halt ist stets aktuell und übersichtlich gestaltet. Dieser enthält Informationen, die zur Lösung der Handlungssituation
am Ende eines Lernbausteins
erforderlich sind. Abschließende Übungsaufgaben enthalten
Möglichkeiten zur Selbstüberprüfung und zu Transferleistungen der Lernenden.
Didaktisches Konzept
Basierend auf den Erfahrungen
im Online-Bereich wurde ein
tragfähiges Konzept in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl
„Technik und ihre Didaktik“ der
TU Dortmund (Prof. Ott) entwickelt:
• Hilfe zum Selbstlernen – entsprechende Techniken sollen
geübt, vertieft und überprüft
werden
• Vorschlagen vielfältiger Erprobungs- und Handlungsmöglichkeiten
• Differenzierung durch das
Ansetzen am individuellen
Vorwissen
• Individuelle Förderung durch
Berücksichtigung der ver-
schiedenen Lernstrategien
• Eröffnung individueller Lernwege statt „Jeder macht alles“
• Ausbau von Methodenkompetenz durch stufenweises
Heranführen an Praxisaufgaben
• Förderung der Intention zum
„Lebenslangen Lernen“
Es ist wichtig, den Lernenden
Freiräume zum Planen, Entscheiden und Durchführen zu
gewähren. Erst so wird ein Prozess der Selbstorganisation von
Wissen und Fähigkeiten in Gang
gesetzt. Um fallbasiertes Lernen zu ermöglichen, sollte die
Instruktion nicht durch einen
dozierenden Lehrer erfolgen.
Der Dozent erhält direkt im Online-Portal Hilfen zur Erfüllung
seiner Rolle als Lerner- möglicher und Lernbegleiter.
Online-unterstütztes
Lernen
Das den Lernbausteinen zugrunde liegende Konzept vom
online-unterstützten
Lernen
vereint die Vorteile der realen
sowie der virtuellen Welt. Das
Konzept orientiert sich hierbei
an den Voraussetzungen der
Lernenden und den Forderungen aus der Praxis. Um eine
möglichst gute Teilnehmerorientierung und einen hohen
Praxisbezug zu erreichen, werden den Lernbausteinen berufliche Handlungssituationen zugrunde gelegt. Originalmaterialien (z. B. Unfallmeldungen der
Berufsgenossenschaft,
Geschäftsbriefe, Lohnabrechnungen etc.) bewirken einen hohen
Realitätsgrad der Übungen.
Die folgenden Aspekte finden
bei der Gestaltung des onlineunterstützten Lernens besondere Berücksichtigung:
• Lernen ist ein ganzheitlicher,
aktiver, individuell gestalteter
und verantworteter Prozess.
• Damit aus Information Kompetenz wird, gilt es, einen
vollständigen Lernprozess zu
durchlaufen. Dazu gehören
neben Austausch und Zusammenarbeit auch Anwendung
und Erprobung, Reflexion
und Auswertung.
• Lernen erfolgt als aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten in konkreten fallbeispielhaften Situationen, die
an die Erfahrungen der Lernenden anknüpfen und sich
auf ihre eigene Situation
übertragen lassen.
Im Gegensatz zu der unstrukturierten, ungeprüften Informationsvielfalt im Internet stellen
die Online-Lernbausteine fachlich und sachlich korrekt aufbereitete Erläuterungen mit relevanten praxisbezogenen Beispielen aus Handwerksbetrieben zur Verfügung. Der textuelle Inhalt der Lernbausteine
wird ebenso wie die Übungen,
Aufgaben, Tests und Fallbeispiele durch Fachleute evaluiert
und lektoriert sowie sprachlich
auf die Zielgruppe der Auszubildenden zugeschnitten. Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden erstmalig auch die
Möglichkeit nicht nur ihr Lerntempo selbst zu bestimmen,
sondern auch genau die Lernbausteine auszuwählen, die sie
für die anstehenden Arbeitsaufträge gemäß ihren persönlichen Vorkenntnissen benötigen. Ihre bisherigen schulischen Lernerfahrungen werden durch die positiven Erfahrungen des selbst gesteuerten
und selbst kontrollierten Lernens erweitert.
Mehrfachnutzen: Die Auszubildenden nutzen das Online-Portal nicht nur während des Präsenzunterrichtes, sondern darüber hinaus als Hilfestellung im
Ausbildungsbetrieb, zur Nachbereitung des Unterrichtes sowie zur Vorbereitung zu den
Prüfungen.
Aufgrund der ständigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Aktualisierungen von Fachinhalten zeitnah in das Online-Portal
eingepflegt.
Vorteile des
Online-Portals
• Aktuelle und einheitliche Arbeitsmaterialien
• Geprüfte, auf den Punkt gebrachte Inhalte
• Ständiger Zugriff auf alle Inhalte auch von zu Hause oder
im Betrieb zum Nachschlagen, Üben und Vorbereiten
• Erweiterung der Unterrichtsvielfalt
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HANDWERK AKTUELL
• Förderung der Medienkompetenz
• Freischaltung für die Dauer
der Ausbildung
Weitere Informationen zur Ausbildung der Kaufleute im Handwerk durch:
Bildungszentrum Handwerk
der Kreishandwerkerschaft
Duisburg
Konrad-Adenauer-Ring 3-5
47167 Duisburg
Abteilung: Kaufleute im Handwerk
Ludwig Müller / Harald Pink
Telefon 0203/99534-0
Telefax 0203/99534-48
[email protected]
[email protected]
www.bildungszentrumduisburg.de
Arbeitsgericht Duisburg
Berufung von
ehrenamtlichen
Richterinnen und Richtern
Die Geschäftsstelle für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in NordrheinWestfalen hat uns um die Benennung neuer Wahlvorschläge
gebeten, um das Kontingent der
ehrenamtlichen
Richterinnen
und Richter aus Kreisen der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht
Duisburg zu erfüllen.
Wir möchten daher unsere Leserinnen und Leser bitten, uns
mitzuteilen, ob Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche
Richterin oder ehrenamtlicher
Richter beim Arbeitsgericht
Duisburg besteht.
Ansprechpartner im Hause der
Kreishandwerkerschaft
sind
Frau Hurtz oder Herr Piel.
Neuer Service
Neu:
Fachstelle für Studienaussteiger/innen in NRW
Unter www.studienaussteigernrw.de finden Studienaussteiger/innen ab sofort eine landesweit gut vernetzte Fachstelle, die sich speziell an Studienaussteiger/innen aller Studiengänge richtet, die entweder ein
konkretes Interesse an einer
dualen Ausbildung haben oder
sich zwecks Anschlussmöglichkeiten beraten lassen wollen.
Ziel ist es, durch regionale Ansprechpartner mit Kontakten
zu Unternehmen, Studienaussteiger/innen individuell zu beraten, zu vermitteln und somit
einen zügigen Anschluss an das
Studium über ein Kennenlernpraktikum in eine Ausbildung
und berufliche Karriere zu gewährleisten.
Unter 0211/3007777 ist ein Servicetelefon eingerichtet, um direkt Kontakt mit der Fachstelle
aufzunehmen. In einem Telefongespräch wird über die dua-
le Ausbildung in gewerblichen,
kaufmännischen und Dienstleistungsberufen
allgemein,
Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie Berufsperspektiven informiert.
Weiter ist die Klärung der persönlichen Situation, im Hinblick
auf eine Ausbildung im Handwerk, Bestandteil der Beratung.
Auch werden Eltern, Lebenspartner und Freunde von Studienaussteigern/innen informiert und beraten.
Angesiedelt ist die Stelle beim
Westdeutschen Handwerkskammertag im Rahmen des
Projektes „Vom Studienaussteiger zum Meisterschüler“,
mit finanzieller Unterstützung
des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Fachkräfteinitiative
NRW.
Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter
Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik
Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected]
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HANDWERK AKTUELL
Politik
Viel Ärger über die Grundsteuer
Frank Oynhausen übergibt der Bezirksregierung die Online-Petition gegen den Ratsbeschluss.
Ihr haben sich 6534 Unterstützer angeschlossen.
Von Martin Ahlers
Ihrem Ärger über den Ratsbeschluss zur Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
auf 855 Prozentpunkte haben
6217 Duisburger Bürger Luft
gemacht, indem sie die OnlinePetition unterzeichneten, die
Frank Oynhausen organisiert
hat. Das Votum von insgesamt
6534 Bürgern (317 Auswärtige
schlossen sich an) gegen die
Steuererhöhung übergab der
Duisserner der Leiterin der Finanzaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Doris Binder-Falke.
„Wir fordern Sie auf, den Duisburger Haushalt nicht zu genehmigen“, forderte Oynhausen die
Finanzwächterin auf. Unterstützt wurde er dabei von Jürgen Effenberger (Mieterbund
Rhein-Ruhr), Armin Frenkert
(Haus und Grund), Katharina te
Heesen und Markus Berkenkopf
(Bund der Steuerzahler), Dr. Doris König (InterRex), Johann
Stadler und dem Ratsherrn KarlHeinz Hagenbuck (SGU). „Seit die
Bescheide raus sind, steht das
Telefon nicht mehr still“, berichteten die Mieter- und Hausbesitzer-Vertreter.
„Massig Beschwerden“ hat auch
der Steuerzahler-Bund aus
Duisburg registriert. „Das ist ein
tolles Ergebnis“ lobt dessen
Justiziarin Katharina te Heesen
das Ergebnis der Online-Petition. Oynhausen hatte sie eingeleitet, nachdem er in vielen Gesprächen den Ärger über den
Ratsbeschluss mitbekommen
hatte. Zorn und auch Verzweiflung habe er in vielen Gesprächen gespürt, berichtet Jürgen
Effenberger vom Mieterbund.
„Auch andere Kosten und Gebühren steigen. Viele Menschen wissen nicht mehr, wie
sie das bezahlen sollen.“ Letztlich treffe sich die Stadt selbst:
Für rund 30.000 Hartz-IV-Haushalte zahlt sie in die eigene Kasse.
„Eine Inszenierung“ nennt
Frank Oynhausen den Beschluss: „Zunächst wurde die
Sparliste mit Vorschlägen präsentiert, die schon einmal abgelehnt wurden, nach dem öffentlichen Aufschrei der Betroffenen wurde dann einen
Tag vor der Entscheidung im
Rat die Erhöhung der Grundsteuer verkündet.“
Kommentar
von Martin Ahlers
Berechtigte Empörung
Ein Hebesatz von 855 Prozentpunkten bei der Grundsteuer – seit einigen Tagen
wissen die meisten Duisburger, was das für sie in Euro
und Cent bedeutet. Dass viele ihrem Ärger über den neuerlichen Griff in ihren Geldbeutel Luft machten – es war
vorhersehbar. Noch größer
aber ist die Wut – das war
auch bei der Übergabe der
Online-Petition spürbar –
über die Art und Weise, wie
diese Ratsentscheidung im
Dezember zustande kam.
Die Bürger empören sich
über eine fantasielose Sparliste des Kämmerers, über eine
(einmal mehr) ausgebliebene
Diskussion über die Strukturen im „Konzern Stadt“ mit
seinen zahlreichen Gesellschaften und üppig dotierten
Geschäftsführern. Der Rat
wird sich dieser Debatte stellen müssen, will er nicht bald
die 1000 Prozentpunkte
beim Hebesatz in den Blick
nehmen. Schon ab 2016 werden die Landeshilfen für den
Haushalt zurückgefahren.
Weder über die vom Kämmerer
vorgelegte Sparliste noch über
andere Möglichkeiten der Konsolidierung sei beraten worden,
ärgert sich Dr. Doris König: „Bevor ich die Preise erhöhe, muss
ich doch zunächst auf die Ausgaben schauen.“ Beim Konzern
Stadt gebe es zahlreiche Möglichkeiten, zu sparen, glaubt Johann Stadler: „Von den Sitzungsgeldern in den vielen Gremien bis zu Geschäftsführer-
Gehältern in den 50 Gesellschaften, zwischen denen das Geld
hin und her geschoben wird.“
Die Grundsteuererhöhung könne allerdings kein Anlass sein,
den Haushalt abzulehnen, erklärte Dezernentin Binder-Falke: „Über die Höhe der Hebesätze entscheidet jede Kommune selbst.“ Zwar sei ihre Prüfung
noch nicht abgeschlossen,
„doch es gibt keinen Hinweis
auf Unrechtmäßigkeit.“
In eigener Sache
Unternehmerverband Handwerk NRW
gegen DGB-Forderung:
Einführung einer
Ausbildungsplatzabgabe
Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich mit aller
Vehemenz gegen die DGB-Forderung nach Einführung einer
gesetzlichen Ausbildungsplatzabgabe aus. „Die mehr als
187.000 Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen
kommen ihrer Ausbildungsverpflichtung im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen in weit
überdurchschnittlichem Maße
nach. Sogar in wirtschaftlich
schwieriger werdenden Zeiten
wie diesen lassen die Handwerksbetriebe nichts unversucht, um ausbildungswillige
und -fähige Lehrstellensuchende zu versorgen“, erklärten der
Präsident und der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW,
Hans-Joachim Hering und Dr.
Frank Wackers.
Dies zeige sich in eindrucksvoller
Weise daran, dass es im nordrhein-westfälischen Handwerk
derzeit insgesamt mehr als
84.000 Ausbildungsverhältnisse
gibt. Dank enormer Anstrengungen würden auch in diesem Jahr
mehr als zweiDrittel der gewerblich-technischen Lehrlinge im
Handwerk einen Platz finden.
Unverständlich ist für den Unternehmerverband Handwerk, dass
der DGB immer noch auf die
längst verworfene Forderung einer Ausbildungsplatzabgabe zurückkommt. „Auch dem DGB
dürfte nicht entgangen sein,
dass es für Handwerksbetriebe
angesichts des demographischen Wandels immer schwieriger wird, geeignete Bewerber
für Ausbildungsplätze zu finden.
Diese Betriebe jetzt auch noch
mit einer Ausbildungsplatzabgabe zu bestrafen, grenzt an eine
heillose Ignoranz der Fakten.“
Nach Einschätzung des Unternehmerverbandes
Handwerk
wird eine Ausbildungsplatzabgabe nicht zu mehr, sondern zu
weniger Lehrstellen führen. Die
Wirtschaft brauche keine neuen
staatlichen Reglementierungen,
die zur Verstaatlichung der beruflichen Bildung führten, sondern wirksame Reformen, die
konjunkturelle Impulse geben.
Eine wirksame Möglichkeit dafür
sei die staatliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung, die zusätzliche Wachstumsimpulse freisetzen würde.
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HANDWERK AKTUELL
Bildungszentrum
Handwerk
Azubi von morgen:
Lieber schon jetzt den betrieblichen Nachwuchs suchen !
Groß angelegte Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Den richtigen betrieblichen
Nachwuchs zu finden wird eine
immer größere Herausforderung. Das Land NRW schickt daher im Rahmen der neuen Landesinitiative die Schülerinnen
und Schüler ab Klasse 8 aller
Schulformen in die Betriebe.
Im Rahmen dieser Berufsfelderkundungen sollen die Jugendlichen für die Dauer eines
Schultags im Unternehmen
durch
ausbildungserfahrene
Personen und Auszubildende in
typischen beruflichen Tätigkeiten angeleitet werden.
Wenn die Jugendlichen schon
früh Einblicke in die betriebliche
Praxis erhalten, profitieren
auch Sie als Innungsfachbetrieb
davon.
Ihre Vorteile
auf einen Blick:
• Sie lernen frühzeitig Jugendliche kennen, die später Ihre
•
•
•
•
Auszubildenden werden können.
Sie lernen Jugendliche kennen, die in Ihrem Betrieb nach
der Berufsfelderkundung ein
Praktikum absolvieren möchten.
Sie machen Kunden auf sich
aufmerksam.
Sie werben für Ihr Unternehmen als Ausbildungsbetrieb.
Sie machen Ihre Branche bekannt.
• Sie beteiligen sich am Aufbau
der Zukunftsperspektiven junger Menschen in Ihrer Region.
• Sie tragen dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu verhindern.
Die
Kreishandwerkerschaft
Duisburg unterstützt ausdrücklich die Landesinitiative zur Berufsorientierung. Falls Sie sich
beteiligen möchten, senden Sie
den abgedruckten Antwortbogen direkt an uns zurück.

Fax-Antwort
0203 / 583236
Bildungszentrum Handwerk
Herrn Dr. Bruxmeier
Konrad-Adenauer-Ring 3 – 5, 47167 Duisburg
Unser Betrieb bietet folgende Plätze zur Berufsfelderkundung an:
Termine, Anzahl der Schüler/innen etc. stimmen die Schulen rechtzeitig mit Ihnen ab.
Anzahl der Plätze: ___________
Ausbildungsberufe: _____________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
Wir wünschen weitere Informationen zu den Berufsfelderkundungen und bitten um Rückruf
Ansprechpartner/in: _______________________________
Firma: ____________________________________________
Anschrift: _______________________________________________________________________________________________
Telefon: ___________________________________________
E-Mail: ____________________________________________
Wir stimmen der Weitergabe unserer Unternehmensdaten an Schulen und die Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems Schule – Beruf in NRW ausdrücklich zu.
________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 7
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HANDWERK AKTUELL
Projekt
Ler(n)ende Euregio:
Deutsch-niederländisches
Begegnungsprojekt im
Bildungsgang Friseure
Ler(n)ende Euregio bezeichnet
deutsch-niederländische Projekte zur Förderung von euregionalen Kompetenzen: Es handelt sich um einen deutsch-niederländischen Kooperationsverbund aus berufsbildenden
Schulen, Ausbildungsbetrieben
und Schulaufsichtsbehörden
sowie Kommunen in der Euregio Rhein-Waal. Es geht um
grenzüberschreitendes Lernen.
Deutsche und niederländische
Schulen arbeiten als Tandem
zusammen. Zielgruppen sind
Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung, die Bekanntschaft mit der Berufskultur, der Sprache und dem Bildungssystem des Nachbarlandes machen und eine EuregioZertifzierung in ihrem Berufszweig erlangen können.
Die Teilnehmer auf niederländischer wie auf deutscher Seite
bekommen die Chance, Schule
und Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Alltagsleben im
Partnerland unmittelbar zu erleben. Um dieses zu erreichen,
wird in Partnerarbeit in den Tandems mit je einem deutschen
und einem niederländischen
Auszubildenden gearbeitet.
Diese Erfahrungen durften die
Teilnehmer des Begegnungsprojektes zwischen dem Gertrud-Bäumer-Berufskolleg Duisburg und dem Koning Willem I
College im Bildungsgang Friseure machen.
Im Mittelpunkt des Projekts zwischen dem Gertrud-BäumerBerufskolleg in Duisburg und
dem Koning Willem I. College in
s -Herzogenbosch stand ein Friseurwettbewerb in der niederländischen Partnerschule: 31
deutsche Friseurauszubildende
treffen auf 31 niederländische
angehende „Kappers“ (Kapper =
Friseur). Unter den 31 Friseurauszubildenden aus NRW befanden sich auch 14 Auszubildende
des Berufskollegs Dinslaken.
Am 18.11.2013 fand die erste
Begegnung der Teilnehmer auf
dem Gelände der niederländischen Partnerschule statt. Als
sich 31 Teams - jeweils bestehend aus einer/einem in
Deutschland lebenden Auszubildenden und einer/einem in
den Niederlanden lebenden
Auszubildenden - gebildet hatten, wurden ihnen Aufgaben,
Thema und Regularien für den
großen Abschlusswettbewerb
vorgestellt. Das Thema lautete:
„Die vier Elemente“. Dazu sollten angesagte Frisuren, passendes Make-up und extravagante Nageldesigns entworfen
werden. Nachdem am ersten
Tag alle erforderlichen Kontaktdaten – von Handynummern
bis Mailadressen – ausgetauscht
wurden, endete der Tag für die
Teilnehmer am frühen Abend.
Am 12.05.2014 trainierten die
Teilnehmer dann am GertrudBäumer-Berufskolleg und das
nicht nur mit dem Blick auf den
Wettbewerb. Auf dem Programm standen die Umsetzung, das Erproben der Entwürfe und das Schulen der handwerklichen Fertigkeiten ebenso
wie die zwischenmenschliche
Verständigung in Niederländisch, Deutsch und Englisch,
während mit großem Eifer und
Geschick an der Umsetzung der
Arbeiten zu den vier Elementen
„Feuer, Erde, Wasser und Luft“
gearbeitet wurde.
Am 02.06.2014 war es dann soweit: 60 angehende Friseurinnen und Friseure vom GertrudBäumer-Berufskolleg, vom Berufskolleg Dinslaken und Friseurauszubildende aus dem
niederländischen s Hertogenbosch ließen Köpfe heiß laufen.
Für den ersehnten großen Auftritt wurde gemeinschaftlich
geflochten, toupiert, gestylt,
gesteckt, grundiert, getuscht
und die Modelle mit Rouge versehen.
Im Rahmen der mit Spannung
erwarteten Siegerehrung durften sich die fünf besten niederländisch-deutschen Teams
nach den erfolgreichen Präsentationen der Modelle über
Pokale und weitere wertvolle
Preise freuen. Doch den eigentlichen Hauptgewinn teilten sich die Teilnehmer: Der
Gewinn von vielen netten Kon-
takten jenseits der eigenen
Grenzen.
Zusammenfassend brachte es
Lambert Teerling, betreuender
Projektleiter der „Ler(n)enden
Euregio“ während der Siegerehrung auf den Punkt: „Alle
Sprachschwierigkeiten werden
überwunden, wenn motivierte
junge Menschen ihr Handwerk
gemeinsam ausüben“.
Neuerscheinung
Praktische Arbeitshilfe
Export/Import
Im Dezember 2014 ist die 17.
überarbeitete Auflage der Praktischen Arbeitshilfe Export / Import erschienen. Schritt für
Schritt erklärt das bewährte
Standardwerk anhand von Musterformularen, wie man die
wichtigsten Außenhandelspapiere ausfüllt. Die Abwicklung
von Ex- und Importgeschäften
wird durch die systematische
Darstellung und Erläuterung
der Formulare erleichtert. Besonders praktisch: Die Formulare können direkt am PC ausgefüllt werden.
Der Verkaufspreis der Praktischen Arbeitshilfe Export / Import beträgt 32,90 Euro.
Sie kann über die IHK Düsseldorf, Patricia Feies (Telefon
0211/3557-363, E-Mail: feies@
duesseldorf.ihk.de,
angefordert werden.
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8
HANDWERK AKTUELL
UnternehmerFrauen
Handwerk
NeujahrsLangschläferfrühstück
Vorstand auf eine gute Beteiligung zu allen weiteren Themen
des Jahres, denn wie immer ist
auch das Jahresprogramm UFH
Duisburg 2015 wieder eine gelungene Mischung aus interessanten Themen.
„The same procedure as
every year“ –
Unter diesem Motto hatte Jutta Schmidt zum Neujahrsfrühstück am 11. Januar 2015 in den
Amateur-Schwimm-Club an der
Regattabahn eingeladen. Der
Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen in Form eines
Brunches oder Langschläferfrühstücks hat inzwischen
schon Tradition und auch in diesem Jahr waren wieder 23 Frauen mit ihren Partnern und/oder
Kindern der Einladung gefolgt.
Gut gelaunt traf man sich im
Wintergarten des ASCD, in dem
eine große Frühstückstafel gedeckt war, die keine Wünsche
offen ließ.
Die 1. Vorsitzende begrüßte alle mit den besten Wünschen für
das neue Jahr und wies besonders auf die diesjährige Landesverbandstagung im Sporthotel
„Schloß Velen“ hin. Der Landesverband feiert 25-jähriges Bestehen und der Vorstand würde sich über eine große Delegation aus den Reihen der Duisburger UFH-Frauen freuen,
nachdem die vorjährige Veranstaltung hier bei uns in Ruhrort
so erfolgreich war. Außerdem
wies Jutta Schmidt auf die
nächste Veranstaltung zum
Thema Mindestlohn hin.
Nachdem alle auf das neue Jahr
angestoßen hatten und der erste Hunger gestillt war, fanden
gute Gespräche in munterer
Runde statt.
Nach diesem gelungenen Start
in das neue Jahr freut sich der
Das Jahresprogramm und weitere Infos finden Sie unter
www.ufh-duisburg.de. Jahresprogramme in gedruckter
Form können bei der Kreishandwerkerschaft Duisburg angefordert werden.
Besuchen Sie uns im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Die Unternehmerfrauen
im Handwerk suchen Sie!
Von Frauen. Für Frauen.
Sie sind........ Unternehmerin oder mitarbeitende Familienangehörige?
Sie sind........ engagiert, aktiv, verantwortungsbewusst, zuverlässig?
Sie suchen... nach Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten?
Sie wollen.....netz-werken und sich betrieblich oder persönlich weiter qualifizieren?
Sie streben...nach Führungsverantwortung im Betrieb oder in der
Handwerksorganisation?
Dann sind Sie perfekt für uns!
Perfekt als Mitglied der UnternehmerFrauen im Handwerk.
Lernen Sie uns kennen:
Bei unserem nächsten Treffen und unter
www.ufh-duisburg.de
Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk
Duisburg e.V.
1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35
Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,
Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler
Nächste Veranstaltung:
Mitgliederversammlung mit Wahlen
Kreishandwerkerschaft Duisburg
5. März 2015, 19.00 Uhr
Anmeldungen:
W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91
oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 9
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HANDWERK AKTUELL
Finanzen
Förderung Rußpartikelfilternachrüstung 2015
Weitere Fördermaßnahmen für emissionsarme
Fahrzeuge und E-Mobile
2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung
von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. 2014 hatte es im
Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren keine Unterstützung gegeben.
Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für alle
Nachrüstungen, die zwischen
dem 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2015 erfolgen, in Anspruch genommen werden.
Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. Februar 2016
beim zuständigen Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch
nur bis zur Ausschöpfung des
von der Bundesregierung zur
Verfügung gestellten Budgets
von 30 Millionen Euro möglich.
Da die letzten Förderprogramme aufgrund hoher Nachfrage
schon früher beendet werden
mussten, sollten interessierte
Unternehmen mit Nachrüstungen nicht bis in die zweite
Jahreshälfte warten.
Förderberechtigt sind Halter
von Diesel-Pkws und Halter von
Diesel-Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen (zulässige Gesamtmasse). Filter können in
Kfz-Werkstätten nachgerüstet
werden. Die Umrüstung muss
mit einer Abnahmebescheinigung bestätigt werden. Für
Nachrüstungen, die vor dem 1.
Januar 2015 durchgeführt
wurden, ist keine Förderung
möglich.
Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können durch die
Nachrüstung mit entsprechenden Filtersystemen eine günstigere Umweltplakette erhalten und so - je nach Ausgestaltung der örtlichen Umweltzone - auch weiterhin den Zugang zu Luftreinhaltezonen sichern.
Weitere Einzelheiten zu den
Förderbedingungen (u. a. Zulassungszeitpunkt) und zum
Antragsverfahren erhalten Sie
auf der Webseite des BAFA:
http://www.bafa.de/bafa/de/
weitere_aufgaben/pmsf/
index.html
Förderrichtlinie:
http://www.bafa.de/bafa/de/
weitere_aufgaben/pmsf/
rechtsgrundlagen/
foerderrichtlinie_pmsf_
20141229.pdf
Der ZDH kritisiert, dass erneut
Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die ebenfalls erheblich
von Fahrverboten betroffen
sind, von der Förderung ausgeschlossen sind.
Hinweis auf Änderungen
im KfW-Umweltprogramm: „Umweltschutz in Unternehmen“
Die Förderbedingungen des
KfW-Umweltprogramms (Umweltschutz in Unternehmen Kredit) sind angepasst worden.
Hinzuweisen ist vor allem auf
die Möglichkeit der Kreditförderung einer Anschaffung
elektromobiler und bestimmter Hybrid- und Brennstoffzellen angetriebener Fahrzeuge,
soweit sie gewerblich genutzt
werden.
Die ebenfalls mögliche Förderung der Anschaffung von
(konventionellen)
Nutzfahrzeugen der emissionsarmen
Klasse 6 wird sukzessive mit
dem Inkrafttreten des neuen
verbindlichen Standards für
Neuwagen der jeweiligen Klassen zurückgefahren. Zu beachten ist, dass das KfW-Programm deshalb zukünftig wie
folgt angepasst wird: Für Nutzfahrzeuge der Klassen N1 (bis
3,5 Tonnen) und N2 (3,5 bis 12
Tonnen) gilt die Förderung
noch bis 1.9.2016. Die Förderung für Fahrzeuge der Klassen
M1 und M2 (vor allem Pkw und
Kleinbusse) bis 2,84 Tonnen
entfällt zum 01.09.2015.
Ebenfalls förderfähig ist für
Unternehmen die Errichtung
von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.
Zu weiteren Details siehe:
https://www.kfw.de/
inlandsfoerderung/
Unternehmen/
Auslandsvorhaben/
Finanzierungsangebote/
Umweltprogramm-(240-241)/
Ausnahme für das Lenken von
Elektrokleintransporter mit
Pkw-Führerschein
Am 31.12.2014 ist eine Änderung der Ausnahmeregelungen zur Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Nunmehr ist es möglich, elektrisch
angetriebene Kleintransporter
mit dem Pkw-Führerschein
(Klasse B) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25
Tonnen zu nutzen (soweit sie
zum Gütertransport dienen).
Damit soll das höhere Batteriegewicht, das vielfach zur Überschreitung der Grenze von
3,5 Tonnen des Pkw-Führerscheins führt, ausgeglichen
werden.
Einige zusätzliche Bestimmungen werden jedoch die Praxisrelevanz der Regelung und ihre Anschubwirkung in Bezug
auf die Anschaffung von gewerblichen Elektromobilen voraussichtlich in engen Grenzen
halten.
Laut Gesetzestext ist als weitere Voraussetzung neben dem
Elektroantrieb des Fahrzeugs
und dem Einsatz im Bereich
Gütertransport auch eine Fahrzeugeinweisung für den Fahrer notwendig. Die Unterweisung (5 Stunden mit praktischem und theoretischem Teil)
kann u. a. durch eine Person erfolgen, die den Führerschein
der Klasse BE besitzt. Diese Unterweisung ist auf einem Formular zu bestätigen und kann
anschließend im Führerschein
eingetragen werden. Die Verordnung gilt nur für Fahrten im
Inland und ist bis Ende 2019 befristet.
Verlängerte Bezugsdauer
von 12 Monaten für Kurzarbeitergeld gilt auch 2015
Bisher war die von sechs auf
zwölf Monate verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf Fälle beschränkt, in
denen der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2014 entstanden ist.
Durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vom
13. November 2014 gilt diese
verlängerte Bezugsdauer auch
für im Jahr 2015 beginnende
Kurzarbeit. Die entsprechende
Verordnung wurde am 25. November 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Und
trat damit am 26. November
2014 in Kraft.
A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I
Hans W. Meier
Rechtsanwalt und Notar
Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “
Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind:
Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht
Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren
Erbrecht
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 10
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HANDWERK AKTUELL
Finanzen
Überprüfung der
GesellschafterGeschäftsführungsbezüge
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind
spätestens nach Ablauf von drei
Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.
Bei der Überprüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts werden folgende
Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt: Festgehalt, Zusatzvergütungen (z. B. Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.
Dabei müssen die einzelnen Gehaltsbestandteile sowie die Gesamtvergütung angemessen
sein. Danach ist zu prüfen, ob
auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an
der GmbH hält, diese Entlohnung für seine Tätigkeit erhalten hätte. Es kann auch notwendig sein, die Tantieme und
die Gesamtbezüge – z. B. wegen weiterer Bezüge aus anderen Tätigkeiten – auf einen be-
stimmten Höchstbetrag zu begrenzen.
Damit die Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers als
Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, muss zuvor
ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden, In diesem
muss klar und eindeutig formuliert werden, welche Vergütungen
der
Gesellschafter-Geschäftsführer erhält. Fehlen diese Vereinbarungen, liegt eine
verdeckte Gewinnausschüttung
vor. Sowohl die Neufestsetzung
als auch sämtliche Änderungen
der Bezüge sind grundsätzlich
im Voraus durch die Gesellschafterversammlung festzustellen.
Hinweis
Aufgrund der Vielzahl der Urteile zu diesem Themengebiet ist
es sinnvoll, die Bezüge insgesamt mit dem Steuerberater
abzustimmen.
Die Betriebsbörse
Betriebsvermittlungen
In der letzten Zeit wurden uns
nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Frau
Ute Rübsamen, Telefon 0211/
8795-328, Telefax 0211/8795334, E-Mail: [email protected].
HWK-D-AN-02616
Elektroinstallationsbetrieb im
Gewerbegebiet Duisburg-Meiderich aus gesundheitlichen
Gründen des Inhabers an einen
Existenzgründer ganz oder teilweise zu vermieten mit der Option zum späteren Erwerb der Immobilie (nach ca. 5 Jahren), wobei
die bereits gezahlte Miete vom
vorher festgelegten Kaufpreis
abgezogen wird. Die Miete ist also nicht unwiederbringlich verlo-
ren, sondern in die Zukunft investiert. Die ges. Nutzfläche beträgt ca. 960 qm bestehend aus
2 Wohnungen à 125 qm und 70
qm (erweiterbar um 30 qm), ein
Ladenlokal von 230 qm, Werkhalle von 86 qm zuzüglich 86 qm
Büroräume, 230 qm teilweise befahrender Kellerräume und ca.
250 qm Freifläche. Geeignet für
alle Branchen, universell nutzbar
für Handel Dienstleistung oder
Handwerk. Alles weitere ist Verhandlungssache.
HWK-D-AN-07719
Alteingesessenes Autohaus aus
Altersgründen zu verkaufen oder
zu verpachten. Pacht kann auf
Kaufsumme angerechnet werden. Großraum Duisburg, sehr
gute Verkehrsanbindung. Saubere Werkstatt mit vier Bühnenm,
sechs Plätze = 200 qm, Büro
ebenfalls 200 qm, Ersatzteillager
95 qm, Ausstellungsräume 300
qm. Einarbeitung möglich.
HWK-D-AN-07535
Alteingesessene Tischlerei kann
aus Altersgründen in DuisburgNeudorf übernommen werden.
HWK-D-AN-07696
Alteingesessene, bekannte Änderungsschneiderei in Duisburg aus Altersgründen abzugeben. Sehr guter Kundenstamm,
bewährte Industrie- bzw. Ledernähmaschinen, gute Parkmöglichkeiten, weitere Ladenlokale in
der Nachbarschaft, gute Verkehrsanbindung.
HWK-D-AN-07489
Komplett ausgestattete Metzgerei mit Kühlhaus und Ladentheke in Duisburg-Wanheimerort, Im Schlenk 62a, 47055
Duisburg, zu vermieten oder zu
verkaufen. Interessenten wenden sich bitte an Stefan Fleuth,
Telefon 0203/770092 oder 0174/
3344000.
HWK-D-AN-01883
In Duisburg-Meiderich ist ein
seit 50 Jahren bestehender
Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete ca. 700 EURO Kaltmiete) ab sofort wegen Krankheitsgründen
abzugeben. Der Salon befindet
sich in zentraler Lage, gute Verkehrsanbindung, großes Schaufenster, Parkplätze vorhanden,
Kundenstamm ist vorhanden.
Von der Fläche her kann der Salon um einen Kosmetikbereich
erweitert werden. Für Existenzgründer geeignet. Auch für andere Zwecke nutzbar.
HWK-D-AN-04486
Alteingesessenes
Friseurgeschäft in Duisburg/Grenze
Dinslaken aus Altersgründen
abzugeben. Separater Damenund Herrensalon (65 u. 35 qm), 10
Damen- und zwei Herrenbedienungsplätze. Herrensalon 2004
neu eingerichtet. Der Salon besteht seit mehr als 40 Jahren und
verfügt über viele Stammkunden. Preis: Verhandlungsbasis.
HWK-D-AN-07382
Nie mehr Miete zahlen! Ladenlokal in guter Wohngegend mit
Friseursalon in Duisburg zu
verkaufen. Guter Kundenstamm,
6 Bedienplätze, Größe des Salons
ca. 40 qm. Nebenkosten, Hausverwaltung pro Monat 150 Euro
inkl. Heizungskosten, Wassergeld, Versicherung und Müllgebühren. Ladenlokal kann auch
anderweitig, so Bedarf, genutzt
werden.
HWK-D-AN-07771
In Duisburg kann aus gesundheitlichen Gründen ein Friseursalon (Salon ca. 68 qm, Küche ca.
30 qm) zum 2.1.2015 übernommen werden. Einrichtung: 5 Sitzplätze mit großen Spiegeln,
Wandregale, Verkaufstheken.
HWK-D-AN-07839
Sehr gepflegter, alteingesessener Friseurbetrieb in 2. Generation in Duisburg wegen Familienzuwachs abzugeben. Letzte
Renovierung vor ca. drei Jahren.
Der Betrieb verfügt über sieben
Bedienplätze. Zusätzlich gibt es
einen Aufenthaltsraum plus zwei
Kellerräume. Die Warmmiete inkl.
Nebenkosten beträgt 533 Euro.
HWK-D-AN-07842
Friseursalon in Duisburg-Mitte auf der Hauptstraße wegen
gesundheitlicher Probleme zu
verkaufen. Der Kundenstamm
besteht aus Lauf- und Stammkundschaft. Der Salon verfügt
über drei Bedienplätze, zwei
Rückwärtswaschbecken, eine Rezeption, Waschmaschine, Climazon, Haube, Einbauküche und
Kosmetikstuhl, Mixecke und allen
für einen Friseur üblichen Arbeitsmitteln.
HWK-D-AN-07565
Ideal für Neueinsteiger/Junggesellen: Ein Portraitatelier (ca. 73
qm), seit 1983 in Wesel ansässig,
kann sofort oder zum 1.1.2015
übernommen werden. Schwerpunkte: Fotografie (Portrait,
Hochzeiten, Industrie/Werbung,
Bewerbungsfotos/Passfotos,
saisonbedingte Anlässe), Rahmenverkauf, kein Handel bislang.
Werkstattausstattung Zweirad (Werkzeuge für Fahrrad, Moped, Roller) komplett (auch teilweise möglich) ab Mai 2015 auf
VB zu verkaufen.
Kontakt:
Firma Franz Henneken Zweiräder
Inh. Monika Reeken
Tel. 0203/559785
Mail: [email protected]
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 11
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HANDWERK AKTUELL
Recht
Aufklärungspflicht des
Auftragnehmers
Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers für von ihm gelieferte Stoffe lässt die Prüfungs
und Beratungspflicht des Auftragnehmers nicht ohne Weiteres entfallen (OLG Düsseldorf,
Beschluss v. 10.10.2014, Az. 22
U 72/14).
Sachverhalt:
Ein Auftragnehmer wurde beauftragt, in die vom Auftraggeber zu liefernden Kühlgerätegehäuse die technische Innenausstattung, u. a. Kompressoren, Ventilatoren und Wärmetauscher, einzubauen. Die Geräte dienten zur Kühlung von ITSystemen. In den vertraglichen
Vereinbarungen wurde unter
der Überschrift „Technische Daten“ eine Sollleistung von 3 kW
festgelegt. Die Maße der vom
Auftraggeber zu liefernden Gehäuse wurden als CircaAngaben
in Millimetern von 900 x 420 x
400 angegeben.
Ferner erfolgte unter der Überschrift „Hinweis“ folgende Angabe: „Die genannte Leistung
wird nur bei Einhaltung der
bauseitigen Parameter erreicht. Die berechnete Luftleistung entspricht einem Druckverlust von 250 Pascal.“
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gehäuse waren 2 Zentimeter kleiner und wichen insoweit von den vertraglichen CircaAngaben ab, was
der Auftragnehmer auch erkannte. Gleichwohl nahm er
den vereinbarten Einbau der
technischen Innenausstattung
vor.
Nach Lieferung der Geräte verweigerte der Auftraggeber die
Zahlung von Restwerklohn mit
der Begründung, die Kühlgeräte seien mangelhaft, da sie
nicht die festgelegte Leistung
von ca. 3 kW hatten, sondern lediglich eine Leistung von durchschnittlich 885 Watt.
Daraufhin erhob der Auftragnehmer Klage auf Zahlung des
Restwerklohns. Der Auftraggeber erhob Widerklage wegen
der zur Mangelbeseitigung er-
forderlichen Kosten. Das Landgericht wies die Klage auf Restwerklohn ab und verurteilte
den Auftragnehmer aufgrund
der Widerklage im vollen Umfang zur Zahlung von Mangelbeseitigungskosten. Hiergegen
wandte sich der Auftragnehmer im Wege der Berufung.
Entscheidung:
Die Berufung blieb ohne Erfolg.
Das OLG wies durch Beschluss
vom 10.10.2014 darauf hin,
dass die Berufung nach einstimmiger Überzeugung des
Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 ZPO).
Mit seiner Berufung hatte der
Auftragnehmer geltend gemacht, die mangelnde Leistungsfähigkeit der Kühlgeräte
beruhe auf der geringeren Größe der vom Auftraggeber gelieferten Gehäuse. Diese Frage
hätte das Landgericht durch
ein Sachverständigengutachten klären lassen müssen.
Nach Auffassung des OLG kam
es auf die Klärung dieser Frage
jedoch überhaupt nicht an.
Denn selbst wenn die geringeren Abmessungen des Gehäuses für die unzureichende Leistungsfähigkeit der Geräte verantwortlich gewesen wären,
hätte dies an der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers
nichts geändert.
Zwar trifft einen Auftragnehmer gemäß § 645 BGB keine Gewährleistungspflicht, wenn ein
Mangel auf dem vom Auftraggeber gelieferten Stoff, wie hier
dem Gehäuse, beruht. Dies
setzt, so das OLG, jedoch voraus, dass der Auftragnehmer
auch trotz hinreichender Wahrnehmung seiner Prüfungs und
Beratungspflicht die Verantwortlichkeit des mangelhaften
Stoffes für den Werkmangel
nicht erkennen oder nicht vermeiden konnte.
Im vorliegenden Fall war dem
Auftragnehmer die abweichende Größe der Gehäuse jedoch
vor Ausführung seiner Leistung
bekannt.
Dementsprechend
hätte er prüfen und den Auftraggeber ggf. darauf hinweisen müssen, wenn infolge der
abweichenden Größe der Gehäuse die vereinbarte Leistungsfähigkeit der Kühlgeräte
von 3 kW nicht zu erreichen war.
Dies war jedoch unstreitig nicht
geschehen. Dementsprechend
war der Auftragnehmer zur
Mangelbeseitigung verpflichtet
und hat die dem Auftraggeber
hierdurch entstandene Kosten
zu erstatten.
Bedeutung der Entscheidung:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf macht deutlich, dass ein
Auftragnehmer auch im Rahmen eines BGBVertrages die
Pflicht hat, zu prüfen, ob sich
aus den Vorgaben des Auftraggebers oder dem von ihm gelieferten Stoff irgendwelche
Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung ergeben, wie dies § 4 Abs. 3 VOB/B
für den VOBVertrag vorschreibt.
Nur wenn ein Auftragnehmer
seine Nebenpflichten bzw. Obliegenheiten, die ihm gelieferten Stoffe auf ihre Eignung hin
zu überprüfen und hiergegen
bestehende Bedenken dem
Auftraggeber
mitzuteilen,
nachkommt, entfällt seine Gewährleistungspflicht wegen irgendwelcher Mängel des vom
Auftraggeber
beigestellten
Stoffes, wie dies auch in § 13
Abs. 3 VOB/B für den VOBVertrag geregelt wird.
Dementsprechend muss sich
jeder Auftragnehmer darüber
im Klaren sein, dass er sich auf
irgendwelche unzureichenden
Vorgaben oder Mängel der beigestellten Stoffe nur berufen
kann, wenn er deren Eignung
zunächst überprüft und auf etwaige Bedenken hingewiesen
hat. Allein die Tatsache, dass
die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe unzureichend sind,
lässt seine Gewährleistungsverpflichtung noch nicht entfallen.
Wir gratulieren
Zur bestandenen Meisterprüfung im November
und Dezember 2014
Bastian Galisch, Dorfstr. 65,
47239 Duisburg, geb. am
04.11.1988 in Duisburg, Tischler.
Alexandra Roeb, Kaiser-Friedrich-Str. 114, 47169 Duisburg,
geb. am 21.01.1985, in Duisburg, Friseur.
Dominic Frentrup, Wörthstr.
1, 47053 Duisburg, geb. am
01.05.1989 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker.
Michael Jabs, Hüttenstr. 54,
47228 Duisburg, geb. am
29.12.1969 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker.
Christian Krieger, Beim Knevelshof 37, 47249 Duisburg,
geb. am 25.06.1984 in Gera,
Kraftfahrzeugtechniker.
Senol Kürt, Halskestr. 18,
47169 Duisburg, geb. am
01.08.1969 in Ulus, Kraftfahrzeugtechniker.
Frank Neustein, Metzerstr. 13,
47229 Duisburg, geb. am
02.04.1981, in Essen, Kraftfahrzeugtechniker.
Artur Richau, Angerhauser Str.
52, 47259 Duisburg, geb. am
24.02.1981 in Lomza/Polen,
Kraftfahrzeugtechniker.
Tim Sauermann, Lohstr. 44,
47228 Duisburg, geb. am
20.01.1988 in Tönisvorst, Kraftfahrzeugtechniker.
Djemalij Abduramani, Kolumbusstr. 5, 47259 Duisburg, geb.
am 22,05.1978 in Bukovic Skopje/Mazedonien, Installateur und
Heizungsbauer.
Doninik Frömmer, Sonnenstr.
125, 47179 Duisburg, geb. am
08.12.1989 in Oberhausen, Installateur und Heizungsbauer.
Christopher Weichsel, Waldenburger Str. 128, 47239 Duisburg, geb. am 30.03.1987 in
Düsseldorf, Installateur und
Heizungsbauer.
Marcel Wiesner, Markgrafenstr.
113, 47166 Duisburg, geb. am
15.02.1990 in Dinslaken, Elektrotechniker.
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 12
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HANDWERK AKTUELL
Recht
Bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Belgien:
ConstruBadge auf
Baustellen notwendig
Jeder Bauarbeiter muss bei einem Einsatz auf einer belgischen Baustelle mittlerweile
sichtbar einen sog. ConstruBadge tragen. Das gilt auch für
Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die in Belgien einen
Auftrag durchführen. Der ConstruBadge dient zur Überprüfung der Personalien des Arbeitnehmers und enthält folgende Angaben: Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Indentifikationsnummer
des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Kartennummer,
Foto des Arbeitnehmers sowie
Gültigkeitsdauer des ConstruBadges.
Ausgestellt wird der ConstruBadge von fbz-fse Constructiv
(FES). Die Beantragung des
ConstruBadge erfolgt online
unter
www.init.construbadge.be. Für die Beantragung des
ConstruBadge bedarf es eines
Passfotos des Arbeitnehmers,
der Angabe einer belgischen
Adresse (z. B. Kunde in Belgien),
an die die ConstruBadges geschickt werden sollen, sowie
der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00
EUR. Die Bearbeitungsgebühr
wird online beglichen und enthält die Versandkosten der
ConstruBadges an die vom
deutschen Unternehmen genannte belgische Adresse. Nach
Zahlung der Bearbeitungsgebühr sollen die ConstruBadges
binnen fünf Arbeitstagen an die
belgische Lieferadresse geschickt werden. Bei Verlust eines ConstruBadges fällt erneut
die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR an.
Weitere Informationen sind erhältlich unter:
Hotline: 00 32/ 2/ 209 66 18
(DE/ EN),
E-Mail: [email protected],
oder im Internet in deutscher
Sprache:
www.construbadge.be
Fachhochschulreife zukünftig in dualer Ausbildung
erwerben:
Keine vollzeitschulischen
Bildungsgänge notwendig
Mit der neu verabschiedeten
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Bildungsgänge
des Berufskollegs ist die
Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Schülerinnen
und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, z. B. nach Absolvieren der Realschule, ihre
Schullaufbahn nicht an einem
Berufskolleg fortsetzen müssen, um die Hochschulreife zu
erwerben. Der Gesetzgeber hat
geregelt, dass die Fachhochschulreife ganz regulär im Rahmen der dualen Ausbildung erworben werden kann. Das spart
Zeit für die Jugendlichen, verbindet den Bildungsweg über
duale Ausbildung unmittelbar
mit Ausbildungsvergütung und
erhöht weiter die Attraktivität
der betrieblichen Ausbildung.
Jetzt sind Betriebe, Jugendliche und Berufskollegs aufgefordert, genau diese Möglichkeit offensiv und schnell anzunehmen und umzusetzen.
Wirkliche Neuerungen brauchen bekannterweise ziemlich
lange, bis sie sich in allen Regionen des Landes NordrheinWestfalen bei den dualen Partnern herumsprechen. Je früher
Handwerksbetriebe das Angebot des dualen Partners Berufsschule nutzen, umso besser
können sie motivierte und leistungsorientierte Jugendliche
als Nachwuchs gewinnen. Mit
dem Erwerb der Fachhochschulreife kommt ein weiteres
und für die Jugendlichen und
Eltern besonders bedeutsames
Instrument zu den Auslandsaufenthalten und anderen Zusatzqualifikationen wie Betriebsassistent, Europaassistent
und Assistent für Energie und
Ressourcen hinzu.
Ab dem kommenden Ausbildungsjahr im Sommer 2015
tritt die neue APO-BK in Kraft.
Wenn bereits jetzt Betriebe mit
diesem Zusatzangebot werben
und Berufskollegs es sofort anbieten, müssen immer weniger
Schulabsolventen nach Klasse
10 sich anschließend für vollzeitschulische Bildungsgänge
in einem Berufskolleg anmelden.
Folgende Unterlagen
können im Jahr 2015
vernichtet werden
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können
vernichtet werden:
• Aufzeichnungen aus 2004
und früher.
• Inventare, die bis zum
31.12.2004 aufgestellt worden sind.
• Bücher, in denen die letzte
Eintragung im Jahre 2004
oder früher erfolgt ist.
• Jahresabschlüsse,
Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher
aufgestellt worden sind.
• Buchungsbelege aus dem
Jahre 2004 oder früher.
• Empfangene Handels- oder
Geschäftsbriefe und Kopien
der abgesandten Handelsoder Geschäftsbriefe, die
2008 oder früher empfangen
bzw. abgesandt wurden.
• Sonstige für die Besteuerung
bedeutsame Unterlagen aus
dem Jahre 2008 oder früher.
Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten.
Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von
Bedeutung sind
• für eine begonnene Außenprüfung,
• für anhängige steuerstrafund bußgeldrechtliche Ermittlungen,
• für ein schwebendes oder
aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur
Begründung der Anträge an
das Finanzamt und
• bei vorläufigen Steuerfestsetzungen.
Es ist darauf zu achten, dass
auch die elektronisch erstellten
Daten für zehn Jahre vorgehalten werden müssen.
Natürliche Personen, deren
Summe der positiven Einkünfte
aus Überschusseinkünften (aus
nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und
Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000,00
Euro im Kalenderjahr 2014 betragen hat, müssen ab 2015 die
im Zusammenhang stehenden
Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre aufbewahren.
Bei
Zusammenveranlagung
sind die Feststellungen für jeden Ehegatten gesondert maßgebend.
Die Verpflichtung entfällt erst
mit Ablauf des fünften aufeinanderfolgenden Kalenderjahres in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Neue
Innungsmitglieder
Heinz Herbert Butt und Marc
Butt, Moerser Str. 38, 47228
Duisburg, Innung des Kraftfahrzeughandwerks, am 01.01.2015.
Rohr Haustechnik GmbH, Angerhauser Str. 72, 47259 Duisburg, Innung Duisburg Sanitär
Heizung Klima, am 25.01.2015.
Nowak Bedachungs GmbH,
Düsseldorfer Str. 118, 47239
Duisburg, Dachdecker- und Zimmerer-Innung, am 28.01.2015.
Günter Kewitz und Dieter
Penz, Neumühler Str. 16,
47138 Duisburg, Innung des
Kraftfahrzeughandwerks, am
01.02.2015.
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 13
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HANDWERK AKTUELL
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HANDWERK AKTUELL
Der Handwerkerbonus
ist unverzichtbar
Steuern
Luxemburg:
Erhöhung der
Mehrwertsteuer ab dem
1. Januar 2015
Die Mehrwertsteuer in Luxemburg wurde zum 1.1.2015 von
15% auf 17% erhöht. Handwerksbetriebe aus Deutschland, die in Luxemburg aktiv
sind, stellen in der Regel ihre
Rechnung mit luxemburgischer Mehrwertsteuer (TVA)
aus. Diese müssen die Umstellung beachten und den Steuersatz dementsprechend anpassen.
Für Aufträge oder Baustellen,
die sich über einen längeren
Zeitraum ziehen, gilt: Der Zeitpunkt der Lieferung der Ware
bzw. der Ausführung der Leistung ist ausschlaggebend. Bei
Bestellungen von Waren und
Erteilung von Aufträgen, die im
Jahr 2014 erfolgen, aber erst
2015 geliefert/ausgeführt und
in Rechnung gestellt werden,
fällt der neue Mehrwertsteuersatz an. Bei entsprechenden
Anzahlungen bis Ende 2014 fällt
allerdings noch der 15 %-ige
Steuersatz an.
In Luxemburg tätigen Handwerksbetrieben wird empfohlen, in der nächsten Zeit auf Informationen bezüglich der Zustimmung und definitiven Umsetzung des Gesetzes zu achten. Fragen beantworten Steuerberater oder das zuständige
luxemburgische Finanzamt:
Administration de l Enregistrement et des Domaines,
1-3 avenue Guillaume,
L-2010 Luxembourg,
Tel. 00352-44905-1,
E-Mail: [email protected] ,
www.aed.public.lu
Zu Recht hat der Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter
Wollseifer, in der aktuellen Diskussion um die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung darauf hingewiesen, dass der Steuerbonus
auf Handwerkerleistungen und
die steuerliche Anreizförderung für Energieeffizienz nicht
gegeneinander
ausgespielt
werden dürfen. Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2015 mit der steuerlichen
Förderung von energetischen
Sanierungen, dazu zählen Heizund Klimatechnik, Fenster,
Dach und Außenwände, zu beginnen. Allerdings muss sie sich
noch mit den Ländern darüber
einigen, wie die Steuerausfälle
durch den Abzug von der Steuerschuld gegenfinanziert werden. Derzeit ist vorgesehen,
dass die erwarteten Steuerausfälle - insgesamt 5 Milliarden
Euro bis 2019 - durch die Kürzung des Handwerkerbonus
gegenfinanziert werden. Die
Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen soll erst
dann gelten, wenn der Absetzbetrag mindestens 300 Euro erreicht. Viele kleine Rechnungen
fielen damit durch den Rost.
Dies wäre zum Nachteil von
Kunden und Betrieben. Der
Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist als Instrument
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben
bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte und
wird daher erfolgreich umgesetzt.
Die steuerliche Anreizförderung für mehr Energieeffizienz
bei Gebäuden ist ein Instrument
für mehr Klimaschutz, das den
Erfolg der Energiewende befördern soll. Es hat also völlig
andere Ziele.
Eine rein haushalterische Betrachtung dieser Instrumente
und ein Ausspielen der sehr unterschiedlichen Ziele gegeneinander, verbietet sich daher.
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Keine Rückstellung für die ausschließlich
gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht:
Wir setzen
auf nachwachsende
Ressourcen:
Azubis.
Prüfung des
Jahresabschlusses
In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer nur ihrer Höhe nach
ungewissen
Verbindlichkeit
oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen
Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grund nach - deren
Höhe zudem ungewiss sein
kann - sowie ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit
vor dem Bilanzstichtag. Des
Weiteren setzt das Bestehen einer Verbindlichkeit den Anspruch eines Dritten im Sinne
einer Außenverpflichtung voraus, die erzwingbar ist.
Die im Gesellschaftsvertrag
vorgesehene Verpflichtung zur
Klar kann man in Aktien, Gold oder Immobilien investieren.
Wir investieren aber lieber in unsere Lehrlinge. Denn
dank der exzellenten Ausbildung bleibt ein Gesellenbrief
auch in turbulenten Zeiten ein krisenfestes Papier und
ein Garantieschein für innovative und nachhaltige Produkte
aus Deutschland. Und das ist dann für alle ein Gewinn.
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Prüfung des Jahresabschlusses
rechtfertigt die Bildung einer
Rückstellung nicht. Diese Prüfung dient als Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Der geprüfte Jahresabschluss bildet
sodann seinerseits die Grundlage u. a. für die von der Gesellschafterversammlung zu treffenden Gewinnverwendungsbeschlüsse. Die Selbstverpflichtung dient ausschließlich dem
einzelnen Gesellschafter. Der
aus dem Gesellschaftsvertrag
dem einzelnen Gesellschafter
erwachsende Anspruch auf
Durchführung des formalisierten Prüfungsverfahrens kann
naturgemäß nur innerhalb des
Gesellschafterverbundes geltend gemacht und durchge-
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 15
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HANDWERK AKTUELL
setzt werden. Er stellt daher
keine Außenverpflichtung dar.
Unerheblich ist, dass der einzelne Gesellschafter die Verpflichtung, den Jahresabschluss prüfen zu lassen, einklagen kann. Denn die Einklagbarkeit der Verpflichtung ist für
sich gesehen, nicht geeignet,
die freiwillige Selbstverpflichtung als eine Außenverpflichtung erscheinen zu lassen. Insoweit stehen sich die einzelnen Gesellschafter, denen ein
entsprechendes Klagerecht zusteht, und die Personengesellschaft nicht als fremde Dritte
gegenüber.
Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung
Steinmetzbetrieb Ernst Lindemann:
Ehrenurkunde zum
25-jährigen Betriebsjubiläum
Steuern
Bei Bauleistungen und/oder
Gebäudereinigungsleistungen:
Nachweis zur
Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster (USt 1 TG) für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers bei
Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen herausgegeben.
Werden Bauleistungen und/
oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem
30. September 2014 im Inland
erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine
von ihm erbrachte Leistung im
Sinne des Gesetzes verwendet,
wenn er ein Unternehmer ist,
der nachhaltig entsprechende
Leistungen erbringt. Davon ist
auszugehen, wenn ihm das nach
den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung
seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der
Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen
erbringt.
Der Nachweis nach dem Vordruckmuster ist auf Antrag auszustellen, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen
gegeben sind. Er kann auch von
Amts wegen erteilt werden,
wenn das zuständige Finanzamt
feststellt, dass die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
oder zurückgenommen werden. Wenn die Bescheinigung
durch das Finanzamt widerrufen
oder zurückgenommen wurde,
darf sie der Unternehmer nicht
mehr verwenden.
Hat das Finanzamt dem Unternehmer einen Nachweis ausgestellt, ist er auch dann als Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er diesen Nachweis
gegenüber dem leistenden Unternehmer nicht verwendet.
Verwendet der Leistungsempfänger einen gefälschten Nachweis nach dem Vordruckmuster
Ust 1 TG und hatte der leistende
Unternehmer hiervon Kenntnis,
ist nicht der Leistungsempfänger, sondern der leistende Unternehmer Steuerschuldner. Das
Gleiche gilt, wenn die Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen wurde und der leistende Unternehmer hiervon
Kenntnis hatte.
Hinweis
Betroffene Unternehmer sollten
die Vorgehensweise mit dem
Steuerberater abstimmen, ihre
Bescheinigungen prüfen und
ggf. einen neuen Antrag stellen.
Wir
gratulieren
25-jähriges
Arbeitnehmerjubiläum
Reiner Schulze, Verwaltungsangestellter, Kreishandwerkerschaft Duisburg, Düsseldorfer
Str. 166, 47053 Duisburg, am
01.01.2015.
v.l.n.r.: Über die Verleihung freuen sich Dr. Frank Bruxmeier,
Obermeister Ralf Pauschert, Benjamin Imig
Es war schon ein besonderes
Ereignis für Benjamin Imig. In
Vertretung für seinen leider
verhinderten Vater durfte der
junge Steinmetzmeister aus
der Hand von Obermeister Pauschert die Ehrenurkunde für
das silberne Betriebsjubiläum in
Empfang nehmen.
Wenn auch der Ehrentag selbst
schon einige Monate zurückliegt, freut sich die Familie Imig
dennoch über diese Auszeichnung.
Dass sie einen Ehrenplatz im Familienbetrieb in Duisburg-Ungelsheim bekommen wird,
dürfte somit klar sein.
Innung Metall
Freisprechung der
Auszubildenden im
Metall-Handwerk
Am 30.01.2015 konnten die Absolventen aus Duisburg und
Oberhausen im Ausbildungsberuf Metallbauer, Fachrichtung
Konstruktionstechnik
und
Fachrichtung Nutzfahrzeuge,
die die Wintergesellenprüfung
2014/2015 erfolgreich bestanden haben, im Bildungszentrum Handwerk freigesprochen
werden.
Insgesamt haben sich 27 Auszubildende zur Gesellenprüfung angemeldet. 2 von ihnen
wurden bereits im Vorfeld wegen zu hoher Fehlzeiten nicht
zur Gesellenprüfung zugelassen. Von den 25 an der Gesellenprüfung
teilnehmenden
Auszubildenden haben 22 die
Gesellenprüfung mit durchschnittlichen Leistungen bestanden. Leider konnten bei
dieser Prüfung keine herausragenden Leistungen erreicht
werden.
Herr Lehrlingswart Heinrich
Rosch konnte den frisch gebackenen Gesellen die Gesellenbriefe mit den besten Wünschen für ihren weiteren Berufsweg überreichen.
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