Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011
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Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011
Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 1 HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg In diesem Heft: Neues Schulungskonzept Neue Arbeitshilfe Arbeitsgericht Duisburg UFH Neuer Service Finanzen Viel Ärger über die Grundsteuer Die Betriebsbörse In eigener Sache Recht BZH Steuern Deutsch-niederländisches Projekt Innungsnachrichten 2·15 Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 2 2 HANDWERK AKTUELL Inhalt Neues Schulungskonzept 2 Arbeitsgericht Duisburg 4 Neuer Service 4 Politik 5 In eigener Sache 5 BZH 6 Projekt 7 Neuerscheinung 7 UFH 8 Finanzen 9 Die Betriebsbörse 10 Recht 11 Steuern 14 Innungsnachrichten 15 Impressum HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg Herausgeber und Verlag: Kreishandwerkerschaft DU Düsseldorfer Straße 166 47053 Duisburg Telefon (02 03) 9 96 34-0 Fax (02 03) 9 96 34-35 [email protected] www.handwerk-duisburg.de Neues Schulungskonzept für die überbetriebliche Ausbildung der Kaufleute im Handwerk Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung. Vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr werden dazu berufsspezifische, praxisbezogene Wochenlehrgänge in unserem Bildungszentrum des Handwerks durchgeführt. Mit dem neuen Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement, setzt das Bildungszentrum Handwerk Duisburg bei der Ausbildung der Kaufleute im Handwerk auf neue, innovative und individuell auf den Auszubildenden im Handwerk ausgerichtete Unterweisungsmethoden ein. Vor allem die Durchführung von kompletten Lehrgangswochen bietet in der Ausbildungsgestaltung und Intensivität einen deutlichen Unterschied zu den Lernszenarien der Berufsschulen. Das BZH Duisburg nutzt damit ein auf die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung der Kaufleute im Handwerk zugeschnittenes Lernportal, das in einem online unterstützten Präsenzunter- richt variabel einzusetzen ist. Mit dieser Erweiterung unseres Ausbildungsangebotes wollen wir die zukünftigen Mitarbeiter besser auf die konkreten Anforderungen des Berufsleben vorbereiten, dabei aber auch den Schwerpunkt auf die Vertiefung einzelner Fachthemen und das Ausbildungsziel / Abschlussprüfung weiter stärken. Bei dem Online-Portal Bürokaufleute Online (www.hwkschulung.de) handelt es sich um eine Lernumgebung in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende zum Kaufmann/ zur Kauffrau für Büromanagement im Handwerk. Die Dozenten erhalten über das Internet-Portal zusätzlich eine didaktisch-methodische Ausstattung zur Durchführung handlungsorientierter Lernsequenzen. Die fachlichen Inhalte sowie das zugrunde liegende Lehr-Lernkonzept wurden durch das Kompetenzzentrum Bürokaufleute Online des Bildungszentrums der Handwerkskammer Dortmund konzipiert. Das Online-Portal Rahmenlehrplans 2014 für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung abdeckt: • Kurs G Grundlagen des Büromanagements • Kurs 1 Kundenorientierte Geschäftsprozesse • Kurs 2 Informationsverarbeitung Redaktion: Lothar Hellmann Stefan Piel Bodo H. Oppenberg Heinz-Jürgen Hippler Nadine Berger GFW Duisburg Andreas Otten Dr. Frank Bruxmeier Anzeigen: Kreishandwerkerschaft Duisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH Druck: Oppenberg Druck + Verlag GmbH Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg Telefon (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag an die Kreishandwerkerschaft Duisburg abgegolten. z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002 Zu jedem Wochenlehrgang der Überbetrieblichen Ausbildung der Kaufleute im Handwerk liegt ein webbasiertes Lehr-/ Lernarrangement vor, das die Themen und Inhalte des jeweiligen Lehrgangs gemäß des HPI- • Kurs 3 Finanzbuchhaltung und Informationsgewinnung für das Controlling • Kurs 4 Auftragskalkulation, -planung und -steuerung • Kurs 5 Personalverwaltung Die webbasierten Lehr-/Lernarrangements zeichnen sich dadurch aus, dass die Fachinhalte textuell möglichst komprimiert und einfach dargestellt sind. Grundlage für die Erarbeitung und Erwerb von Fachkompetenz bilden darüber hinaus eine Vielzahl von unterschiedlichen Medien: Animationen, interaktiven Aufgaben, Grafiken, Glossarbegriffen, Links, aufrufbare Office-Dateien sowie Übungen mit Lösungsvorschlägen. Das Online-Portal ist in drei Bereiche aufgeteilt. In der horizontal verlaufenden Menüleiste können die einzelnen Kurse ausgewählt werden. Auf der linken Seite findet der Benutzer einen Navigationspfad vor, in dem die einzelnen Kursinhalte angeklickt werden können. Jeder Kurs basiert auf einer Reihe von Lernmodulen. Diese untergliedern sich wiederum in einzelne Lernbausteine. Jeder Lernbaustein behandelt einen abgeschlossenen Themenbereich. Auf der rechten Seite befindet sich der Inhaltsbereich, abgehoben durch eine Marginalie, auf der Stichworte und Symbole als Hinweise zu Medien und Aufgaben ihren Platz haben. Jeder Lernbaustein beginnt mit einer konkreten betrieblichen Ausgangssituation. In der Beispiel-Unternehmung HeizungSanitär Oskar Welle gibt es ein Problem, was durch die Teilnehmer stellvertretend gelöst werden soll. Erst diese Situation setzt die angestrebte vollständige Handlung in Gang. Aufgrund seiner Struktur und der Anzahl der Mitarbeiter spiegelt der Beispielbetrieb die betriebliche Situation vieler Auszubildenden wider. Eine hohe Identifizierung der Lernenden mit der Übungsfirma wird durch realistische Lebensläufe der Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 3 3 HANDWERK AKTUELL Mitarbeiter, einen beispielhaften Internettauftritt und einen vollständigen Datenkranz hergestellt, abrufbar im Menü „Übungsfirma“. Diese Daten enthalten z. B. das komplette Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung der Firma, Angaben zur Betriebsanalyse und zu strategischen Geschäftsfeldern sowie Daten von Wettbewerbern. Die einzelnen Lernbausteine sind konsequent einheitlich strukturiert: Ein Abstract zum Thema soll bei den Lernenden Interesse wecken. Durch die anschließende Handlungssituation in der Übungsfirma bekommt der Inhalt den notwendigen Praxisbezug. Der Fachin- Ziel dieses Konzeptes ist die Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz der Auszubildenden durch die Vermittlung von aktuellem Fachwissen für die betriebliche Praxis, die Förderung von Schlüsselqualifikationen und die Fähigkeit zum selbst gesteuerten lebensbegleitenden Lernen. Die Online-Lehr-/Lernarrangements setzen hier an: halt ist stets aktuell und übersichtlich gestaltet. Dieser enthält Informationen, die zur Lösung der Handlungssituation am Ende eines Lernbausteins erforderlich sind. Abschließende Übungsaufgaben enthalten Möglichkeiten zur Selbstüberprüfung und zu Transferleistungen der Lernenden. Didaktisches Konzept Basierend auf den Erfahrungen im Online-Bereich wurde ein tragfähiges Konzept in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl „Technik und ihre Didaktik“ der TU Dortmund (Prof. Ott) entwickelt: • Hilfe zum Selbstlernen – entsprechende Techniken sollen geübt, vertieft und überprüft werden • Vorschlagen vielfältiger Erprobungs- und Handlungsmöglichkeiten • Differenzierung durch das Ansetzen am individuellen Vorwissen • Individuelle Förderung durch Berücksichtigung der ver- schiedenen Lernstrategien • Eröffnung individueller Lernwege statt „Jeder macht alles“ • Ausbau von Methodenkompetenz durch stufenweises Heranführen an Praxisaufgaben • Förderung der Intention zum „Lebenslangen Lernen“ Es ist wichtig, den Lernenden Freiräume zum Planen, Entscheiden und Durchführen zu gewähren. Erst so wird ein Prozess der Selbstorganisation von Wissen und Fähigkeiten in Gang gesetzt. Um fallbasiertes Lernen zu ermöglichen, sollte die Instruktion nicht durch einen dozierenden Lehrer erfolgen. Der Dozent erhält direkt im Online-Portal Hilfen zur Erfüllung seiner Rolle als Lerner- möglicher und Lernbegleiter. Online-unterstütztes Lernen Das den Lernbausteinen zugrunde liegende Konzept vom online-unterstützten Lernen vereint die Vorteile der realen sowie der virtuellen Welt. Das Konzept orientiert sich hierbei an den Voraussetzungen der Lernenden und den Forderungen aus der Praxis. Um eine möglichst gute Teilnehmerorientierung und einen hohen Praxisbezug zu erreichen, werden den Lernbausteinen berufliche Handlungssituationen zugrunde gelegt. Originalmaterialien (z. B. Unfallmeldungen der Berufsgenossenschaft, Geschäftsbriefe, Lohnabrechnungen etc.) bewirken einen hohen Realitätsgrad der Übungen. Die folgenden Aspekte finden bei der Gestaltung des onlineunterstützten Lernens besondere Berücksichtigung: • Lernen ist ein ganzheitlicher, aktiver, individuell gestalteter und verantworteter Prozess. • Damit aus Information Kompetenz wird, gilt es, einen vollständigen Lernprozess zu durchlaufen. Dazu gehören neben Austausch und Zusammenarbeit auch Anwendung und Erprobung, Reflexion und Auswertung. • Lernen erfolgt als aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten in konkreten fallbeispielhaften Situationen, die an die Erfahrungen der Lernenden anknüpfen und sich auf ihre eigene Situation übertragen lassen. Im Gegensatz zu der unstrukturierten, ungeprüften Informationsvielfalt im Internet stellen die Online-Lernbausteine fachlich und sachlich korrekt aufbereitete Erläuterungen mit relevanten praxisbezogenen Beispielen aus Handwerksbetrieben zur Verfügung. Der textuelle Inhalt der Lernbausteine wird ebenso wie die Übungen, Aufgaben, Tests und Fallbeispiele durch Fachleute evaluiert und lektoriert sowie sprachlich auf die Zielgruppe der Auszubildenden zugeschnitten. Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden erstmalig auch die Möglichkeit nicht nur ihr Lerntempo selbst zu bestimmen, sondern auch genau die Lernbausteine auszuwählen, die sie für die anstehenden Arbeitsaufträge gemäß ihren persönlichen Vorkenntnissen benötigen. Ihre bisherigen schulischen Lernerfahrungen werden durch die positiven Erfahrungen des selbst gesteuerten und selbst kontrollierten Lernens erweitert. Mehrfachnutzen: Die Auszubildenden nutzen das Online-Portal nicht nur während des Präsenzunterrichtes, sondern darüber hinaus als Hilfestellung im Ausbildungsbetrieb, zur Nachbereitung des Unterrichtes sowie zur Vorbereitung zu den Prüfungen. Aufgrund der ständigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Aktualisierungen von Fachinhalten zeitnah in das Online-Portal eingepflegt. Vorteile des Online-Portals • Aktuelle und einheitliche Arbeitsmaterialien • Geprüfte, auf den Punkt gebrachte Inhalte • Ständiger Zugriff auf alle Inhalte auch von zu Hause oder im Betrieb zum Nachschlagen, Üben und Vorbereiten • Erweiterung der Unterrichtsvielfalt Fortsetzung nächste Seite Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 4 4 HANDWERK AKTUELL • Förderung der Medienkompetenz • Freischaltung für die Dauer der Ausbildung Weitere Informationen zur Ausbildung der Kaufleute im Handwerk durch: Bildungszentrum Handwerk der Kreishandwerkerschaft Duisburg Konrad-Adenauer-Ring 3-5 47167 Duisburg Abteilung: Kaufleute im Handwerk Ludwig Müller / Harald Pink Telefon 0203/99534-0 Telefax 0203/99534-48 [email protected] [email protected] www.bildungszentrumduisburg.de Arbeitsgericht Duisburg Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Die Geschäftsstelle für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in NordrheinWestfalen hat uns um die Benennung neuer Wahlvorschläge gebeten, um das Kontingent der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus Kreisen der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Duisburg zu erfüllen. Wir möchten daher unsere Leserinnen und Leser bitten, uns mitzuteilen, ob Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht Duisburg besteht. Ansprechpartner im Hause der Kreishandwerkerschaft sind Frau Hurtz oder Herr Piel. Neuer Service Neu: Fachstelle für Studienaussteiger/innen in NRW Unter www.studienaussteigernrw.de finden Studienaussteiger/innen ab sofort eine landesweit gut vernetzte Fachstelle, die sich speziell an Studienaussteiger/innen aller Studiengänge richtet, die entweder ein konkretes Interesse an einer dualen Ausbildung haben oder sich zwecks Anschlussmöglichkeiten beraten lassen wollen. Ziel ist es, durch regionale Ansprechpartner mit Kontakten zu Unternehmen, Studienaussteiger/innen individuell zu beraten, zu vermitteln und somit einen zügigen Anschluss an das Studium über ein Kennenlernpraktikum in eine Ausbildung und berufliche Karriere zu gewährleisten. Unter 0211/3007777 ist ein Servicetelefon eingerichtet, um direkt Kontakt mit der Fachstelle aufzunehmen. In einem Telefongespräch wird über die dua- le Ausbildung in gewerblichen, kaufmännischen und Dienstleistungsberufen allgemein, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie Berufsperspektiven informiert. Weiter ist die Klärung der persönlichen Situation, im Hinblick auf eine Ausbildung im Handwerk, Bestandteil der Beratung. Auch werden Eltern, Lebenspartner und Freunde von Studienaussteigern/innen informiert und beraten. Angesiedelt ist die Stelle beim Westdeutschen Handwerkskammertag im Rahmen des Projektes „Vom Studienaussteiger zum Meisterschüler“, mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Fachkräfteinitiative NRW. Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected] Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 5 5 HANDWERK AKTUELL Politik Viel Ärger über die Grundsteuer Frank Oynhausen übergibt der Bezirksregierung die Online-Petition gegen den Ratsbeschluss. Ihr haben sich 6534 Unterstützer angeschlossen. Von Martin Ahlers Ihrem Ärger über den Ratsbeschluss zur Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 855 Prozentpunkte haben 6217 Duisburger Bürger Luft gemacht, indem sie die OnlinePetition unterzeichneten, die Frank Oynhausen organisiert hat. Das Votum von insgesamt 6534 Bürgern (317 Auswärtige schlossen sich an) gegen die Steuererhöhung übergab der Duisserner der Leiterin der Finanzaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Doris Binder-Falke. „Wir fordern Sie auf, den Duisburger Haushalt nicht zu genehmigen“, forderte Oynhausen die Finanzwächterin auf. Unterstützt wurde er dabei von Jürgen Effenberger (Mieterbund Rhein-Ruhr), Armin Frenkert (Haus und Grund), Katharina te Heesen und Markus Berkenkopf (Bund der Steuerzahler), Dr. Doris König (InterRex), Johann Stadler und dem Ratsherrn KarlHeinz Hagenbuck (SGU). „Seit die Bescheide raus sind, steht das Telefon nicht mehr still“, berichteten die Mieter- und Hausbesitzer-Vertreter. „Massig Beschwerden“ hat auch der Steuerzahler-Bund aus Duisburg registriert. „Das ist ein tolles Ergebnis“ lobt dessen Justiziarin Katharina te Heesen das Ergebnis der Online-Petition. Oynhausen hatte sie eingeleitet, nachdem er in vielen Gesprächen den Ärger über den Ratsbeschluss mitbekommen hatte. Zorn und auch Verzweiflung habe er in vielen Gesprächen gespürt, berichtet Jürgen Effenberger vom Mieterbund. „Auch andere Kosten und Gebühren steigen. Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie das bezahlen sollen.“ Letztlich treffe sich die Stadt selbst: Für rund 30.000 Hartz-IV-Haushalte zahlt sie in die eigene Kasse. „Eine Inszenierung“ nennt Frank Oynhausen den Beschluss: „Zunächst wurde die Sparliste mit Vorschlägen präsentiert, die schon einmal abgelehnt wurden, nach dem öffentlichen Aufschrei der Betroffenen wurde dann einen Tag vor der Entscheidung im Rat die Erhöhung der Grundsteuer verkündet.“ Kommentar von Martin Ahlers Berechtigte Empörung Ein Hebesatz von 855 Prozentpunkten bei der Grundsteuer – seit einigen Tagen wissen die meisten Duisburger, was das für sie in Euro und Cent bedeutet. Dass viele ihrem Ärger über den neuerlichen Griff in ihren Geldbeutel Luft machten – es war vorhersehbar. Noch größer aber ist die Wut – das war auch bei der Übergabe der Online-Petition spürbar – über die Art und Weise, wie diese Ratsentscheidung im Dezember zustande kam. Die Bürger empören sich über eine fantasielose Sparliste des Kämmerers, über eine (einmal mehr) ausgebliebene Diskussion über die Strukturen im „Konzern Stadt“ mit seinen zahlreichen Gesellschaften und üppig dotierten Geschäftsführern. Der Rat wird sich dieser Debatte stellen müssen, will er nicht bald die 1000 Prozentpunkte beim Hebesatz in den Blick nehmen. Schon ab 2016 werden die Landeshilfen für den Haushalt zurückgefahren. Weder über die vom Kämmerer vorgelegte Sparliste noch über andere Möglichkeiten der Konsolidierung sei beraten worden, ärgert sich Dr. Doris König: „Bevor ich die Preise erhöhe, muss ich doch zunächst auf die Ausgaben schauen.“ Beim Konzern Stadt gebe es zahlreiche Möglichkeiten, zu sparen, glaubt Johann Stadler: „Von den Sitzungsgeldern in den vielen Gremien bis zu Geschäftsführer- Gehältern in den 50 Gesellschaften, zwischen denen das Geld hin und her geschoben wird.“ Die Grundsteuererhöhung könne allerdings kein Anlass sein, den Haushalt abzulehnen, erklärte Dezernentin Binder-Falke: „Über die Höhe der Hebesätze entscheidet jede Kommune selbst.“ Zwar sei ihre Prüfung noch nicht abgeschlossen, „doch es gibt keinen Hinweis auf Unrechtmäßigkeit.“ In eigener Sache Unternehmerverband Handwerk NRW gegen DGB-Forderung: Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich mit aller Vehemenz gegen die DGB-Forderung nach Einführung einer gesetzlichen Ausbildungsplatzabgabe aus. „Die mehr als 187.000 Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen kommen ihrer Ausbildungsverpflichtung im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen in weit überdurchschnittlichem Maße nach. Sogar in wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten wie diesen lassen die Handwerksbetriebe nichts unversucht, um ausbildungswillige und -fähige Lehrstellensuchende zu versorgen“, erklärten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Hans-Joachim Hering und Dr. Frank Wackers. Dies zeige sich in eindrucksvoller Weise daran, dass es im nordrhein-westfälischen Handwerk derzeit insgesamt mehr als 84.000 Ausbildungsverhältnisse gibt. Dank enormer Anstrengungen würden auch in diesem Jahr mehr als zweiDrittel der gewerblich-technischen Lehrlinge im Handwerk einen Platz finden. Unverständlich ist für den Unternehmerverband Handwerk, dass der DGB immer noch auf die längst verworfene Forderung einer Ausbildungsplatzabgabe zurückkommt. „Auch dem DGB dürfte nicht entgangen sein, dass es für Handwerksbetriebe angesichts des demographischen Wandels immer schwieriger wird, geeignete Bewerber für Ausbildungsplätze zu finden. Diese Betriebe jetzt auch noch mit einer Ausbildungsplatzabgabe zu bestrafen, grenzt an eine heillose Ignoranz der Fakten.“ Nach Einschätzung des Unternehmerverbandes Handwerk wird eine Ausbildungsplatzabgabe nicht zu mehr, sondern zu weniger Lehrstellen führen. Die Wirtschaft brauche keine neuen staatlichen Reglementierungen, die zur Verstaatlichung der beruflichen Bildung führten, sondern wirksame Reformen, die konjunkturelle Impulse geben. Eine wirksame Möglichkeit dafür sei die staatliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die zusätzliche Wachstumsimpulse freisetzen würde. Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 6 6 HANDWERK AKTUELL Bildungszentrum Handwerk Azubi von morgen: Lieber schon jetzt den betrieblichen Nachwuchs suchen ! Groß angelegte Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Den richtigen betrieblichen Nachwuchs zu finden wird eine immer größere Herausforderung. Das Land NRW schickt daher im Rahmen der neuen Landesinitiative die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 aller Schulformen in die Betriebe. Im Rahmen dieser Berufsfelderkundungen sollen die Jugendlichen für die Dauer eines Schultags im Unternehmen durch ausbildungserfahrene Personen und Auszubildende in typischen beruflichen Tätigkeiten angeleitet werden. Wenn die Jugendlichen schon früh Einblicke in die betriebliche Praxis erhalten, profitieren auch Sie als Innungsfachbetrieb davon. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Sie lernen frühzeitig Jugendliche kennen, die später Ihre • • • • Auszubildenden werden können. Sie lernen Jugendliche kennen, die in Ihrem Betrieb nach der Berufsfelderkundung ein Praktikum absolvieren möchten. Sie machen Kunden auf sich aufmerksam. Sie werben für Ihr Unternehmen als Ausbildungsbetrieb. Sie machen Ihre Branche bekannt. • Sie beteiligen sich am Aufbau der Zukunftsperspektiven junger Menschen in Ihrer Region. • Sie tragen dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die Kreishandwerkerschaft Duisburg unterstützt ausdrücklich die Landesinitiative zur Berufsorientierung. Falls Sie sich beteiligen möchten, senden Sie den abgedruckten Antwortbogen direkt an uns zurück. Fax-Antwort 0203 / 583236 Bildungszentrum Handwerk Herrn Dr. Bruxmeier Konrad-Adenauer-Ring 3 – 5, 47167 Duisburg Unser Betrieb bietet folgende Plätze zur Berufsfelderkundung an: Termine, Anzahl der Schüler/innen etc. stimmen die Schulen rechtzeitig mit Ihnen ab. Anzahl der Plätze: ___________ Ausbildungsberufe: _____________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ Wir wünschen weitere Informationen zu den Berufsfelderkundungen und bitten um Rückruf Ansprechpartner/in: _______________________________ Firma: ____________________________________________ Anschrift: _______________________________________________________________________________________________ Telefon: ___________________________________________ E-Mail: ____________________________________________ Wir stimmen der Weitergabe unserer Unternehmensdaten an Schulen und die Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems Schule – Beruf in NRW ausdrücklich zu. ________________________________________________________________ Datum, Unterschrift Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 7 7 HANDWERK AKTUELL Projekt Ler(n)ende Euregio: Deutsch-niederländisches Begegnungsprojekt im Bildungsgang Friseure Ler(n)ende Euregio bezeichnet deutsch-niederländische Projekte zur Förderung von euregionalen Kompetenzen: Es handelt sich um einen deutsch-niederländischen Kooperationsverbund aus berufsbildenden Schulen, Ausbildungsbetrieben und Schulaufsichtsbehörden sowie Kommunen in der Euregio Rhein-Waal. Es geht um grenzüberschreitendes Lernen. Deutsche und niederländische Schulen arbeiten als Tandem zusammen. Zielgruppen sind Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung, die Bekanntschaft mit der Berufskultur, der Sprache und dem Bildungssystem des Nachbarlandes machen und eine EuregioZertifzierung in ihrem Berufszweig erlangen können. Die Teilnehmer auf niederländischer wie auf deutscher Seite bekommen die Chance, Schule und Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Alltagsleben im Partnerland unmittelbar zu erleben. Um dieses zu erreichen, wird in Partnerarbeit in den Tandems mit je einem deutschen und einem niederländischen Auszubildenden gearbeitet. Diese Erfahrungen durften die Teilnehmer des Begegnungsprojektes zwischen dem Gertrud-Bäumer-Berufskolleg Duisburg und dem Koning Willem I College im Bildungsgang Friseure machen. Im Mittelpunkt des Projekts zwischen dem Gertrud-BäumerBerufskolleg in Duisburg und dem Koning Willem I. College in s -Herzogenbosch stand ein Friseurwettbewerb in der niederländischen Partnerschule: 31 deutsche Friseurauszubildende treffen auf 31 niederländische angehende „Kappers“ (Kapper = Friseur). Unter den 31 Friseurauszubildenden aus NRW befanden sich auch 14 Auszubildende des Berufskollegs Dinslaken. Am 18.11.2013 fand die erste Begegnung der Teilnehmer auf dem Gelände der niederländischen Partnerschule statt. Als sich 31 Teams - jeweils bestehend aus einer/einem in Deutschland lebenden Auszubildenden und einer/einem in den Niederlanden lebenden Auszubildenden - gebildet hatten, wurden ihnen Aufgaben, Thema und Regularien für den großen Abschlusswettbewerb vorgestellt. Das Thema lautete: „Die vier Elemente“. Dazu sollten angesagte Frisuren, passendes Make-up und extravagante Nageldesigns entworfen werden. Nachdem am ersten Tag alle erforderlichen Kontaktdaten – von Handynummern bis Mailadressen – ausgetauscht wurden, endete der Tag für die Teilnehmer am frühen Abend. Am 12.05.2014 trainierten die Teilnehmer dann am GertrudBäumer-Berufskolleg und das nicht nur mit dem Blick auf den Wettbewerb. Auf dem Programm standen die Umsetzung, das Erproben der Entwürfe und das Schulen der handwerklichen Fertigkeiten ebenso wie die zwischenmenschliche Verständigung in Niederländisch, Deutsch und Englisch, während mit großem Eifer und Geschick an der Umsetzung der Arbeiten zu den vier Elementen „Feuer, Erde, Wasser und Luft“ gearbeitet wurde. Am 02.06.2014 war es dann soweit: 60 angehende Friseurinnen und Friseure vom GertrudBäumer-Berufskolleg, vom Berufskolleg Dinslaken und Friseurauszubildende aus dem niederländischen s Hertogenbosch ließen Köpfe heiß laufen. Für den ersehnten großen Auftritt wurde gemeinschaftlich geflochten, toupiert, gestylt, gesteckt, grundiert, getuscht und die Modelle mit Rouge versehen. Im Rahmen der mit Spannung erwarteten Siegerehrung durften sich die fünf besten niederländisch-deutschen Teams nach den erfolgreichen Präsentationen der Modelle über Pokale und weitere wertvolle Preise freuen. Doch den eigentlichen Hauptgewinn teilten sich die Teilnehmer: Der Gewinn von vielen netten Kon- takten jenseits der eigenen Grenzen. Zusammenfassend brachte es Lambert Teerling, betreuender Projektleiter der „Ler(n)enden Euregio“ während der Siegerehrung auf den Punkt: „Alle Sprachschwierigkeiten werden überwunden, wenn motivierte junge Menschen ihr Handwerk gemeinsam ausüben“. Neuerscheinung Praktische Arbeitshilfe Export/Import Im Dezember 2014 ist die 17. überarbeitete Auflage der Praktischen Arbeitshilfe Export / Import erschienen. Schritt für Schritt erklärt das bewährte Standardwerk anhand von Musterformularen, wie man die wichtigsten Außenhandelspapiere ausfüllt. Die Abwicklung von Ex- und Importgeschäften wird durch die systematische Darstellung und Erläuterung der Formulare erleichtert. Besonders praktisch: Die Formulare können direkt am PC ausgefüllt werden. Der Verkaufspreis der Praktischen Arbeitshilfe Export / Import beträgt 32,90 Euro. Sie kann über die IHK Düsseldorf, Patricia Feies (Telefon 0211/3557-363, E-Mail: feies@ duesseldorf.ihk.de, angefordert werden. Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 8 8 HANDWERK AKTUELL UnternehmerFrauen Handwerk NeujahrsLangschläferfrühstück Vorstand auf eine gute Beteiligung zu allen weiteren Themen des Jahres, denn wie immer ist auch das Jahresprogramm UFH Duisburg 2015 wieder eine gelungene Mischung aus interessanten Themen. „The same procedure as every year“ – Unter diesem Motto hatte Jutta Schmidt zum Neujahrsfrühstück am 11. Januar 2015 in den Amateur-Schwimm-Club an der Regattabahn eingeladen. Der Neujahrsempfang der Unternehmerfrauen in Form eines Brunches oder Langschläferfrühstücks hat inzwischen schon Tradition und auch in diesem Jahr waren wieder 23 Frauen mit ihren Partnern und/oder Kindern der Einladung gefolgt. Gut gelaunt traf man sich im Wintergarten des ASCD, in dem eine große Frühstückstafel gedeckt war, die keine Wünsche offen ließ. Die 1. Vorsitzende begrüßte alle mit den besten Wünschen für das neue Jahr und wies besonders auf die diesjährige Landesverbandstagung im Sporthotel „Schloß Velen“ hin. Der Landesverband feiert 25-jähriges Bestehen und der Vorstand würde sich über eine große Delegation aus den Reihen der Duisburger UFH-Frauen freuen, nachdem die vorjährige Veranstaltung hier bei uns in Ruhrort so erfolgreich war. Außerdem wies Jutta Schmidt auf die nächste Veranstaltung zum Thema Mindestlohn hin. Nachdem alle auf das neue Jahr angestoßen hatten und der erste Hunger gestillt war, fanden gute Gespräche in munterer Runde statt. Nach diesem gelungenen Start in das neue Jahr freut sich der Das Jahresprogramm und weitere Infos finden Sie unter www.ufh-duisburg.de. Jahresprogramme in gedruckter Form können bei der Kreishandwerkerschaft Duisburg angefordert werden. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Die Unternehmerfrauen im Handwerk suchen Sie! Von Frauen. Für Frauen. Sie sind........ Unternehmerin oder mitarbeitende Familienangehörige? Sie sind........ engagiert, aktiv, verantwortungsbewusst, zuverlässig? Sie suchen... nach Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten? Sie wollen.....netz-werken und sich betrieblich oder persönlich weiter qualifizieren? Sie streben...nach Führungsverantwortung im Betrieb oder in der Handwerksorganisation? Dann sind Sie perfekt für uns! Perfekt als Mitglied der UnternehmerFrauen im Handwerk. Lernen Sie uns kennen: Bei unserem nächsten Treffen und unter www.ufh-duisburg.de Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V. 1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35 Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg, Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler Nächste Veranstaltung: Mitgliederversammlung mit Wahlen Kreishandwerkerschaft Duisburg 5. März 2015, 19.00 Uhr Anmeldungen: W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/41 85 90, Fax 0 20 66/41 85 91 oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 9 9 HANDWERK AKTUELL Finanzen Förderung Rußpartikelfilternachrüstung 2015 Weitere Fördermaßnahmen für emissionsarme Fahrzeuge und E-Mobile 2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. 2014 hatte es im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren keine Unterstützung gegeben. Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für alle Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2015 erfolgen, in Anspruch genommen werden. Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur bis zur Ausschöpfung des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Budgets von 30 Millionen Euro möglich. Da die letzten Förderprogramme aufgrund hoher Nachfrage schon früher beendet werden mussten, sollten interessierte Unternehmen mit Nachrüstungen nicht bis in die zweite Jahreshälfte warten. Förderberechtigt sind Halter von Diesel-Pkws und Halter von Diesel-Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen (zulässige Gesamtmasse). Filter können in Kfz-Werkstätten nachgerüstet werden. Die Umrüstung muss mit einer Abnahmebescheinigung bestätigt werden. Für Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden, ist keine Förderung möglich. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können durch die Nachrüstung mit entsprechenden Filtersystemen eine günstigere Umweltplakette erhalten und so - je nach Ausgestaltung der örtlichen Umweltzone - auch weiterhin den Zugang zu Luftreinhaltezonen sichern. Weitere Einzelheiten zu den Förderbedingungen (u. a. Zulassungszeitpunkt) und zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/ weitere_aufgaben/pmsf/ index.html Förderrichtlinie: http://www.bafa.de/bafa/de/ weitere_aufgaben/pmsf/ rechtsgrundlagen/ foerderrichtlinie_pmsf_ 20141229.pdf Der ZDH kritisiert, dass erneut Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die ebenfalls erheblich von Fahrverboten betroffen sind, von der Förderung ausgeschlossen sind. Hinweis auf Änderungen im KfW-Umweltprogramm: „Umweltschutz in Unternehmen“ Die Förderbedingungen des KfW-Umweltprogramms (Umweltschutz in Unternehmen Kredit) sind angepasst worden. Hinzuweisen ist vor allem auf die Möglichkeit der Kreditförderung einer Anschaffung elektromobiler und bestimmter Hybrid- und Brennstoffzellen angetriebener Fahrzeuge, soweit sie gewerblich genutzt werden. Die ebenfalls mögliche Förderung der Anschaffung von (konventionellen) Nutzfahrzeugen der emissionsarmen Klasse 6 wird sukzessive mit dem Inkrafttreten des neuen verbindlichen Standards für Neuwagen der jeweiligen Klassen zurückgefahren. Zu beachten ist, dass das KfW-Programm deshalb zukünftig wie folgt angepasst wird: Für Nutzfahrzeuge der Klassen N1 (bis 3,5 Tonnen) und N2 (3,5 bis 12 Tonnen) gilt die Förderung noch bis 1.9.2016. Die Förderung für Fahrzeuge der Klassen M1 und M2 (vor allem Pkw und Kleinbusse) bis 2,84 Tonnen entfällt zum 01.09.2015. Ebenfalls förderfähig ist für Unternehmen die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff. Zu weiteren Details siehe: https://www.kfw.de/ inlandsfoerderung/ Unternehmen/ Auslandsvorhaben/ Finanzierungsangebote/ Umweltprogramm-(240-241)/ Ausnahme für das Lenken von Elektrokleintransporter mit Pkw-Führerschein Am 31.12.2014 ist eine Änderung der Ausnahmeregelungen zur Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Nunmehr ist es möglich, elektrisch angetriebene Kleintransporter mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zu nutzen (soweit sie zum Gütertransport dienen). Damit soll das höhere Batteriegewicht, das vielfach zur Überschreitung der Grenze von 3,5 Tonnen des Pkw-Führerscheins führt, ausgeglichen werden. Einige zusätzliche Bestimmungen werden jedoch die Praxisrelevanz der Regelung und ihre Anschubwirkung in Bezug auf die Anschaffung von gewerblichen Elektromobilen voraussichtlich in engen Grenzen halten. Laut Gesetzestext ist als weitere Voraussetzung neben dem Elektroantrieb des Fahrzeugs und dem Einsatz im Bereich Gütertransport auch eine Fahrzeugeinweisung für den Fahrer notwendig. Die Unterweisung (5 Stunden mit praktischem und theoretischem Teil) kann u. a. durch eine Person erfolgen, die den Führerschein der Klasse BE besitzt. Diese Unterweisung ist auf einem Formular zu bestätigen und kann anschließend im Führerschein eingetragen werden. Die Verordnung gilt nur für Fahrten im Inland und ist bis Ende 2019 befristet. Verlängerte Bezugsdauer von 12 Monaten für Kurzarbeitergeld gilt auch 2015 Bisher war die von sechs auf zwölf Monate verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf Fälle beschränkt, in denen der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2014 entstanden ist. Durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vom 13. November 2014 gilt diese verlängerte Bezugsdauer auch für im Jahr 2015 beginnende Kurzarbeit. Die entsprechende Verordnung wurde am 25. November 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Und trat damit am 26. November 2014 in Kraft. A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I Hans W. Meier Rechtsanwalt und Notar Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “ Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91 Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind: Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren Erbrecht Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 10 10 HANDWERK AKTUELL Finanzen Überprüfung der GesellschafterGeschäftsführungsbezüge Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts werden folgende Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt: Festgehalt, Zusatzvergütungen (z. B. Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge. Dabei müssen die einzelnen Gehaltsbestandteile sowie die Gesamtvergütung angemessen sein. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an der GmbH hält, diese Entlohnung für seine Tätigkeit erhalten hätte. Es kann auch notwendig sein, die Tantieme und die Gesamtbezüge – z. B. wegen weiterer Bezüge aus anderen Tätigkeiten – auf einen be- stimmten Höchstbetrag zu begrenzen. Damit die Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, muss zuvor ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden, In diesem muss klar und eindeutig formuliert werden, welche Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält. Fehlen diese Vereinbarungen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Sowohl die Neufestsetzung als auch sämtliche Änderungen der Bezüge sind grundsätzlich im Voraus durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. Hinweis Aufgrund der Vielzahl der Urteile zu diesem Themengebiet ist es sinnvoll, die Bezüge insgesamt mit dem Steuerberater abzustimmen. Die Betriebsbörse Betriebsvermittlungen In der letzten Zeit wurden uns nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/ 8795-328, Telefax 0211/8795334, E-Mail: [email protected]. HWK-D-AN-02616 Elektroinstallationsbetrieb im Gewerbegebiet Duisburg-Meiderich aus gesundheitlichen Gründen des Inhabers an einen Existenzgründer ganz oder teilweise zu vermieten mit der Option zum späteren Erwerb der Immobilie (nach ca. 5 Jahren), wobei die bereits gezahlte Miete vom vorher festgelegten Kaufpreis abgezogen wird. Die Miete ist also nicht unwiederbringlich verlo- ren, sondern in die Zukunft investiert. Die ges. Nutzfläche beträgt ca. 960 qm bestehend aus 2 Wohnungen à 125 qm und 70 qm (erweiterbar um 30 qm), ein Ladenlokal von 230 qm, Werkhalle von 86 qm zuzüglich 86 qm Büroräume, 230 qm teilweise befahrender Kellerräume und ca. 250 qm Freifläche. Geeignet für alle Branchen, universell nutzbar für Handel Dienstleistung oder Handwerk. Alles weitere ist Verhandlungssache. HWK-D-AN-07719 Alteingesessenes Autohaus aus Altersgründen zu verkaufen oder zu verpachten. Pacht kann auf Kaufsumme angerechnet werden. Großraum Duisburg, sehr gute Verkehrsanbindung. Saubere Werkstatt mit vier Bühnenm, sechs Plätze = 200 qm, Büro ebenfalls 200 qm, Ersatzteillager 95 qm, Ausstellungsräume 300 qm. Einarbeitung möglich. HWK-D-AN-07535 Alteingesessene Tischlerei kann aus Altersgründen in DuisburgNeudorf übernommen werden. HWK-D-AN-07696 Alteingesessene, bekannte Änderungsschneiderei in Duisburg aus Altersgründen abzugeben. Sehr guter Kundenstamm, bewährte Industrie- bzw. Ledernähmaschinen, gute Parkmöglichkeiten, weitere Ladenlokale in der Nachbarschaft, gute Verkehrsanbindung. HWK-D-AN-07489 Komplett ausgestattete Metzgerei mit Kühlhaus und Ladentheke in Duisburg-Wanheimerort, Im Schlenk 62a, 47055 Duisburg, zu vermieten oder zu verkaufen. Interessenten wenden sich bitte an Stefan Fleuth, Telefon 0203/770092 oder 0174/ 3344000. HWK-D-AN-01883 In Duisburg-Meiderich ist ein seit 50 Jahren bestehender Damen- und Herrenfriseurladen (Laden ca. 120 qm, Miete ca. 700 EURO Kaltmiete) ab sofort wegen Krankheitsgründen abzugeben. Der Salon befindet sich in zentraler Lage, gute Verkehrsanbindung, großes Schaufenster, Parkplätze vorhanden, Kundenstamm ist vorhanden. Von der Fläche her kann der Salon um einen Kosmetikbereich erweitert werden. Für Existenzgründer geeignet. Auch für andere Zwecke nutzbar. HWK-D-AN-04486 Alteingesessenes Friseurgeschäft in Duisburg/Grenze Dinslaken aus Altersgründen abzugeben. Separater Damenund Herrensalon (65 u. 35 qm), 10 Damen- und zwei Herrenbedienungsplätze. Herrensalon 2004 neu eingerichtet. Der Salon besteht seit mehr als 40 Jahren und verfügt über viele Stammkunden. Preis: Verhandlungsbasis. HWK-D-AN-07382 Nie mehr Miete zahlen! Ladenlokal in guter Wohngegend mit Friseursalon in Duisburg zu verkaufen. Guter Kundenstamm, 6 Bedienplätze, Größe des Salons ca. 40 qm. Nebenkosten, Hausverwaltung pro Monat 150 Euro inkl. Heizungskosten, Wassergeld, Versicherung und Müllgebühren. Ladenlokal kann auch anderweitig, so Bedarf, genutzt werden. HWK-D-AN-07771 In Duisburg kann aus gesundheitlichen Gründen ein Friseursalon (Salon ca. 68 qm, Küche ca. 30 qm) zum 2.1.2015 übernommen werden. Einrichtung: 5 Sitzplätze mit großen Spiegeln, Wandregale, Verkaufstheken. HWK-D-AN-07839 Sehr gepflegter, alteingesessener Friseurbetrieb in 2. Generation in Duisburg wegen Familienzuwachs abzugeben. Letzte Renovierung vor ca. drei Jahren. Der Betrieb verfügt über sieben Bedienplätze. Zusätzlich gibt es einen Aufenthaltsraum plus zwei Kellerräume. Die Warmmiete inkl. Nebenkosten beträgt 533 Euro. HWK-D-AN-07842 Friseursalon in Duisburg-Mitte auf der Hauptstraße wegen gesundheitlicher Probleme zu verkaufen. Der Kundenstamm besteht aus Lauf- und Stammkundschaft. Der Salon verfügt über drei Bedienplätze, zwei Rückwärtswaschbecken, eine Rezeption, Waschmaschine, Climazon, Haube, Einbauküche und Kosmetikstuhl, Mixecke und allen für einen Friseur üblichen Arbeitsmitteln. HWK-D-AN-07565 Ideal für Neueinsteiger/Junggesellen: Ein Portraitatelier (ca. 73 qm), seit 1983 in Wesel ansässig, kann sofort oder zum 1.1.2015 übernommen werden. Schwerpunkte: Fotografie (Portrait, Hochzeiten, Industrie/Werbung, Bewerbungsfotos/Passfotos, saisonbedingte Anlässe), Rahmenverkauf, kein Handel bislang. Werkstattausstattung Zweirad (Werkzeuge für Fahrrad, Moped, Roller) komplett (auch teilweise möglich) ab Mai 2015 auf VB zu verkaufen. Kontakt: Firma Franz Henneken Zweiräder Inh. Monika Reeken Tel. 0203/559785 Mail: [email protected] Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 11 11 HANDWERK AKTUELL Recht Aufklärungspflicht des Auftragnehmers Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers für von ihm gelieferte Stoffe lässt die Prüfungs und Beratungspflicht des Auftragnehmers nicht ohne Weiteres entfallen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.10.2014, Az. 22 U 72/14). Sachverhalt: Ein Auftragnehmer wurde beauftragt, in die vom Auftraggeber zu liefernden Kühlgerätegehäuse die technische Innenausstattung, u. a. Kompressoren, Ventilatoren und Wärmetauscher, einzubauen. Die Geräte dienten zur Kühlung von ITSystemen. In den vertraglichen Vereinbarungen wurde unter der Überschrift „Technische Daten“ eine Sollleistung von 3 kW festgelegt. Die Maße der vom Auftraggeber zu liefernden Gehäuse wurden als CircaAngaben in Millimetern von 900 x 420 x 400 angegeben. Ferner erfolgte unter der Überschrift „Hinweis“ folgende Angabe: „Die genannte Leistung wird nur bei Einhaltung der bauseitigen Parameter erreicht. Die berechnete Luftleistung entspricht einem Druckverlust von 250 Pascal.“ Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gehäuse waren 2 Zentimeter kleiner und wichen insoweit von den vertraglichen CircaAngaben ab, was der Auftragnehmer auch erkannte. Gleichwohl nahm er den vereinbarten Einbau der technischen Innenausstattung vor. Nach Lieferung der Geräte verweigerte der Auftraggeber die Zahlung von Restwerklohn mit der Begründung, die Kühlgeräte seien mangelhaft, da sie nicht die festgelegte Leistung von ca. 3 kW hatten, sondern lediglich eine Leistung von durchschnittlich 885 Watt. Daraufhin erhob der Auftragnehmer Klage auf Zahlung des Restwerklohns. Der Auftraggeber erhob Widerklage wegen der zur Mangelbeseitigung er- forderlichen Kosten. Das Landgericht wies die Klage auf Restwerklohn ab und verurteilte den Auftragnehmer aufgrund der Widerklage im vollen Umfang zur Zahlung von Mangelbeseitigungskosten. Hiergegen wandte sich der Auftragnehmer im Wege der Berufung. Entscheidung: Die Berufung blieb ohne Erfolg. Das OLG wies durch Beschluss vom 10.10.2014 darauf hin, dass die Berufung nach einstimmiger Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 ZPO). Mit seiner Berufung hatte der Auftragnehmer geltend gemacht, die mangelnde Leistungsfähigkeit der Kühlgeräte beruhe auf der geringeren Größe der vom Auftraggeber gelieferten Gehäuse. Diese Frage hätte das Landgericht durch ein Sachverständigengutachten klären lassen müssen. Nach Auffassung des OLG kam es auf die Klärung dieser Frage jedoch überhaupt nicht an. Denn selbst wenn die geringeren Abmessungen des Gehäuses für die unzureichende Leistungsfähigkeit der Geräte verantwortlich gewesen wären, hätte dies an der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nichts geändert. Zwar trifft einen Auftragnehmer gemäß § 645 BGB keine Gewährleistungspflicht, wenn ein Mangel auf dem vom Auftraggeber gelieferten Stoff, wie hier dem Gehäuse, beruht. Dies setzt, so das OLG, jedoch voraus, dass der Auftragnehmer auch trotz hinreichender Wahrnehmung seiner Prüfungs und Beratungspflicht die Verantwortlichkeit des mangelhaften Stoffes für den Werkmangel nicht erkennen oder nicht vermeiden konnte. Im vorliegenden Fall war dem Auftragnehmer die abweichende Größe der Gehäuse jedoch vor Ausführung seiner Leistung bekannt. Dementsprechend hätte er prüfen und den Auftraggeber ggf. darauf hinweisen müssen, wenn infolge der abweichenden Größe der Gehäuse die vereinbarte Leistungsfähigkeit der Kühlgeräte von 3 kW nicht zu erreichen war. Dies war jedoch unstreitig nicht geschehen. Dementsprechend war der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung verpflichtet und hat die dem Auftraggeber hierdurch entstandene Kosten zu erstatten. Bedeutung der Entscheidung: Die Entscheidung des OLG Düsseldorf macht deutlich, dass ein Auftragnehmer auch im Rahmen eines BGBVertrages die Pflicht hat, zu prüfen, ob sich aus den Vorgaben des Auftraggebers oder dem von ihm gelieferten Stoff irgendwelche Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung ergeben, wie dies § 4 Abs. 3 VOB/B für den VOBVertrag vorschreibt. Nur wenn ein Auftragnehmer seine Nebenpflichten bzw. Obliegenheiten, die ihm gelieferten Stoffe auf ihre Eignung hin zu überprüfen und hiergegen bestehende Bedenken dem Auftraggeber mitzuteilen, nachkommt, entfällt seine Gewährleistungspflicht wegen irgendwelcher Mängel des vom Auftraggeber beigestellten Stoffes, wie dies auch in § 13 Abs. 3 VOB/B für den VOBVertrag geregelt wird. Dementsprechend muss sich jeder Auftragnehmer darüber im Klaren sein, dass er sich auf irgendwelche unzureichenden Vorgaben oder Mängel der beigestellten Stoffe nur berufen kann, wenn er deren Eignung zunächst überprüft und auf etwaige Bedenken hingewiesen hat. Allein die Tatsache, dass die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe unzureichend sind, lässt seine Gewährleistungsverpflichtung noch nicht entfallen. Wir gratulieren Zur bestandenen Meisterprüfung im November und Dezember 2014 Bastian Galisch, Dorfstr. 65, 47239 Duisburg, geb. am 04.11.1988 in Duisburg, Tischler. Alexandra Roeb, Kaiser-Friedrich-Str. 114, 47169 Duisburg, geb. am 21.01.1985, in Duisburg, Friseur. Dominic Frentrup, Wörthstr. 1, 47053 Duisburg, geb. am 01.05.1989 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker. Michael Jabs, Hüttenstr. 54, 47228 Duisburg, geb. am 29.12.1969 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechniker. Christian Krieger, Beim Knevelshof 37, 47249 Duisburg, geb. am 25.06.1984 in Gera, Kraftfahrzeugtechniker. Senol Kürt, Halskestr. 18, 47169 Duisburg, geb. am 01.08.1969 in Ulus, Kraftfahrzeugtechniker. Frank Neustein, Metzerstr. 13, 47229 Duisburg, geb. am 02.04.1981, in Essen, Kraftfahrzeugtechniker. Artur Richau, Angerhauser Str. 52, 47259 Duisburg, geb. am 24.02.1981 in Lomza/Polen, Kraftfahrzeugtechniker. Tim Sauermann, Lohstr. 44, 47228 Duisburg, geb. am 20.01.1988 in Tönisvorst, Kraftfahrzeugtechniker. Djemalij Abduramani, Kolumbusstr. 5, 47259 Duisburg, geb. am 22,05.1978 in Bukovic Skopje/Mazedonien, Installateur und Heizungsbauer. Doninik Frömmer, Sonnenstr. 125, 47179 Duisburg, geb. am 08.12.1989 in Oberhausen, Installateur und Heizungsbauer. Christopher Weichsel, Waldenburger Str. 128, 47239 Duisburg, geb. am 30.03.1987 in Düsseldorf, Installateur und Heizungsbauer. Marcel Wiesner, Markgrafenstr. 113, 47166 Duisburg, geb. am 15.02.1990 in Dinslaken, Elektrotechniker. Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 12 12 HANDWERK AKTUELL Recht Bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Belgien: ConstruBadge auf Baustellen notwendig Jeder Bauarbeiter muss bei einem Einsatz auf einer belgischen Baustelle mittlerweile sichtbar einen sog. ConstruBadge tragen. Das gilt auch für Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die in Belgien einen Auftrag durchführen. Der ConstruBadge dient zur Überprüfung der Personalien des Arbeitnehmers und enthält folgende Angaben: Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Indentifikationsnummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Kartennummer, Foto des Arbeitnehmers sowie Gültigkeitsdauer des ConstruBadges. Ausgestellt wird der ConstruBadge von fbz-fse Constructiv (FES). Die Beantragung des ConstruBadge erfolgt online unter www.init.construbadge.be. Für die Beantragung des ConstruBadge bedarf es eines Passfotos des Arbeitnehmers, der Angabe einer belgischen Adresse (z. B. Kunde in Belgien), an die die ConstruBadges geschickt werden sollen, sowie der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr wird online beglichen und enthält die Versandkosten der ConstruBadges an die vom deutschen Unternehmen genannte belgische Adresse. Nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr sollen die ConstruBadges binnen fünf Arbeitstagen an die belgische Lieferadresse geschickt werden. Bei Verlust eines ConstruBadges fällt erneut die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR an. Weitere Informationen sind erhältlich unter: Hotline: 00 32/ 2/ 209 66 18 (DE/ EN), E-Mail: [email protected], oder im Internet in deutscher Sprache: www.construbadge.be Fachhochschulreife zukünftig in dualer Ausbildung erwerben: Keine vollzeitschulischen Bildungsgänge notwendig Mit der neu verabschiedeten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Bildungsgänge des Berufskollegs ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, z. B. nach Absolvieren der Realschule, ihre Schullaufbahn nicht an einem Berufskolleg fortsetzen müssen, um die Hochschulreife zu erwerben. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Fachhochschulreife ganz regulär im Rahmen der dualen Ausbildung erworben werden kann. Das spart Zeit für die Jugendlichen, verbindet den Bildungsweg über duale Ausbildung unmittelbar mit Ausbildungsvergütung und erhöht weiter die Attraktivität der betrieblichen Ausbildung. Jetzt sind Betriebe, Jugendliche und Berufskollegs aufgefordert, genau diese Möglichkeit offensiv und schnell anzunehmen und umzusetzen. Wirkliche Neuerungen brauchen bekannterweise ziemlich lange, bis sie sich in allen Regionen des Landes NordrheinWestfalen bei den dualen Partnern herumsprechen. Je früher Handwerksbetriebe das Angebot des dualen Partners Berufsschule nutzen, umso besser können sie motivierte und leistungsorientierte Jugendliche als Nachwuchs gewinnen. Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife kommt ein weiteres und für die Jugendlichen und Eltern besonders bedeutsames Instrument zu den Auslandsaufenthalten und anderen Zusatzqualifikationen wie Betriebsassistent, Europaassistent und Assistent für Energie und Ressourcen hinzu. Ab dem kommenden Ausbildungsjahr im Sommer 2015 tritt die neue APO-BK in Kraft. Wenn bereits jetzt Betriebe mit diesem Zusatzangebot werben und Berufskollegs es sofort anbieten, müssen immer weniger Schulabsolventen nach Klasse 10 sich anschließend für vollzeitschulische Bildungsgänge in einem Berufskolleg anmelden. Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können vernichtet werden: • Aufzeichnungen aus 2004 und früher. • Inventare, die bis zum 31.12.2004 aufgestellt worden sind. • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2004 oder früher erfolgt ist. • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher aufgestellt worden sind. • Buchungsbelege aus dem Jahre 2004 oder früher. • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handelsoder Geschäftsbriefe, die 2008 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden. • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2008 oder früher. Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten. Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind • für eine begonnene Außenprüfung, • für anhängige steuerstrafund bußgeldrechtliche Ermittlungen, • für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und • bei vorläufigen Steuerfestsetzungen. Es ist darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für zehn Jahre vorgehalten werden müssen. Natürliche Personen, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000,00 Euro im Kalenderjahr 2014 betragen hat, müssen ab 2015 die im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Bei Zusammenveranlagung sind die Feststellungen für jeden Ehegatten gesondert maßgebend. Die Verpflichtung entfällt erst mit Ablauf des fünften aufeinanderfolgenden Kalenderjahres in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Neue Innungsmitglieder Heinz Herbert Butt und Marc Butt, Moerser Str. 38, 47228 Duisburg, Innung des Kraftfahrzeughandwerks, am 01.01.2015. Rohr Haustechnik GmbH, Angerhauser Str. 72, 47259 Duisburg, Innung Duisburg Sanitär Heizung Klima, am 25.01.2015. Nowak Bedachungs GmbH, Düsseldorfer Str. 118, 47239 Duisburg, Dachdecker- und Zimmerer-Innung, am 28.01.2015. Günter Kewitz und Dieter Penz, Neumühler Str. 16, 47138 Duisburg, Innung des Kraftfahrzeughandwerks, am 01.02.2015. Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 13 13 HANDWERK AKTUELL Ein gesunder Betrieb braucht gesunde Mitarbeiter. Welche Krankenkasse unterstützt mich dabei? Jetzt wechs eln! Profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter vom betrieblichen Gesundheitsmanagement der IKK classic. Sichern Sie sich bis zu 2.500 Euro Bonus. Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Firmenkundenhotline: 0800 0455 400. Oder auf www.ikk-classic.de Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 14 14 HANDWERK AKTUELL Der Handwerkerbonus ist unverzichtbar Steuern Luxemburg: Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2015 Die Mehrwertsteuer in Luxemburg wurde zum 1.1.2015 von 15% auf 17% erhöht. Handwerksbetriebe aus Deutschland, die in Luxemburg aktiv sind, stellen in der Regel ihre Rechnung mit luxemburgischer Mehrwertsteuer (TVA) aus. Diese müssen die Umstellung beachten und den Steuersatz dementsprechend anpassen. Für Aufträge oder Baustellen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, gilt: Der Zeitpunkt der Lieferung der Ware bzw. der Ausführung der Leistung ist ausschlaggebend. Bei Bestellungen von Waren und Erteilung von Aufträgen, die im Jahr 2014 erfolgen, aber erst 2015 geliefert/ausgeführt und in Rechnung gestellt werden, fällt der neue Mehrwertsteuersatz an. Bei entsprechenden Anzahlungen bis Ende 2014 fällt allerdings noch der 15 %-ige Steuersatz an. In Luxemburg tätigen Handwerksbetrieben wird empfohlen, in der nächsten Zeit auf Informationen bezüglich der Zustimmung und definitiven Umsetzung des Gesetzes zu achten. Fragen beantworten Steuerberater oder das zuständige luxemburgische Finanzamt: Administration de l Enregistrement et des Domaines, 1-3 avenue Guillaume, L-2010 Luxembourg, Tel. 00352-44905-1, E-Mail: [email protected] , www.aed.public.lu Zu Recht hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, in der aktuellen Diskussion um die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung darauf hingewiesen, dass der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen und die steuerliche Anreizförderung für Energieeffizienz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2015 mit der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen, dazu zählen Heizund Klimatechnik, Fenster, Dach und Außenwände, zu beginnen. Allerdings muss sie sich noch mit den Ländern darüber einigen, wie die Steuerausfälle durch den Abzug von der Steuerschuld gegenfinanziert werden. Derzeit ist vorgesehen, dass die erwarteten Steuerausfälle - insgesamt 5 Milliarden Euro bis 2019 - durch die Kürzung des Handwerkerbonus gegenfinanziert werden. Die Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen soll erst dann gelten, wenn der Absetzbetrag mindestens 300 Euro erreicht. Viele kleine Rechnungen fielen damit durch den Rost. Dies wäre zum Nachteil von Kunden und Betrieben. Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte und wird daher erfolgreich umgesetzt. Die steuerliche Anreizförderung für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden ist ein Instrument für mehr Klimaschutz, das den Erfolg der Energiewende befördern soll. Es hat also völlig andere Ziele. Eine rein haushalterische Betrachtung dieser Instrumente und ein Ausspielen der sehr unterschiedlichen Ziele gegeneinander, verbietet sich daher. WWW.HANDWERK.DE Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht: Wir setzen auf nachwachsende Ressourcen: Azubis. Prüfung des Jahresabschlusses In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer nur ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grund nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - sowie ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag. Des Weiteren setzt das Bestehen einer Verbindlichkeit den Anspruch eines Dritten im Sinne einer Außenverpflichtung voraus, die erzwingbar ist. Die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Verpflichtung zur Klar kann man in Aktien, Gold oder Immobilien investieren. Wir investieren aber lieber in unsere Lehrlinge. Denn dank der exzellenten Ausbildung bleibt ein Gesellenbrief auch in turbulenten Zeiten ein krisenfestes Papier und ein Garantieschein für innovative und nachhaltige Produkte aus Deutschland. Und das ist dann für alle ein Gewinn. 210x297_HWD_Ressourcen_AZ_OF.indd 1 27.02.12 16:24 Prüfung des Jahresabschlusses rechtfertigt die Bildung einer Rückstellung nicht. Diese Prüfung dient als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Der geprüfte Jahresabschluss bildet sodann seinerseits die Grundlage u. a. für die von der Gesellschafterversammlung zu treffenden Gewinnverwendungsbeschlüsse. Die Selbstverpflichtung dient ausschließlich dem einzelnen Gesellschafter. Der aus dem Gesellschaftsvertrag dem einzelnen Gesellschafter erwachsende Anspruch auf Durchführung des formalisierten Prüfungsverfahrens kann naturgemäß nur innerhalb des Gesellschafterverbundes geltend gemacht und durchge- Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 15 15 HANDWERK AKTUELL setzt werden. Er stellt daher keine Außenverpflichtung dar. Unerheblich ist, dass der einzelne Gesellschafter die Verpflichtung, den Jahresabschluss prüfen zu lassen, einklagen kann. Denn die Einklagbarkeit der Verpflichtung ist für sich gesehen, nicht geeignet, die freiwillige Selbstverpflichtung als eine Außenverpflichtung erscheinen zu lassen. Insoweit stehen sich die einzelnen Gesellschafter, denen ein entsprechendes Klagerecht zusteht, und die Personengesellschaft nicht als fremde Dritte gegenüber. Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung Steinmetzbetrieb Ernst Lindemann: Ehrenurkunde zum 25-jährigen Betriebsjubiläum Steuern Bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen: Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster (USt 1 TG) für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen herausgegeben. Werden Bauleistungen und/ oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. September 2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung im Sinne des Gesetzes verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Der Nachweis nach dem Vordruckmuster ist auf Antrag auszustellen, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Er kann auch von Amts wegen erteilt werden, wenn das zuständige Finanzamt feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Wenn die Bescheinigung durch das Finanzamt widerrufen oder zurückgenommen wurde, darf sie der Unternehmer nicht mehr verwenden. Hat das Finanzamt dem Unternehmer einen Nachweis ausgestellt, ist er auch dann als Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er diesen Nachweis gegenüber dem leistenden Unternehmer nicht verwendet. Verwendet der Leistungsempfänger einen gefälschten Nachweis nach dem Vordruckmuster Ust 1 TG und hatte der leistende Unternehmer hiervon Kenntnis, ist nicht der Leistungsempfänger, sondern der leistende Unternehmer Steuerschuldner. Das Gleiche gilt, wenn die Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen wurde und der leistende Unternehmer hiervon Kenntnis hatte. Hinweis Betroffene Unternehmer sollten die Vorgehensweise mit dem Steuerberater abstimmen, ihre Bescheinigungen prüfen und ggf. einen neuen Antrag stellen. Wir gratulieren 25-jähriges Arbeitnehmerjubiläum Reiner Schulze, Verwaltungsangestellter, Kreishandwerkerschaft Duisburg, Düsseldorfer Str. 166, 47053 Duisburg, am 01.01.2015. v.l.n.r.: Über die Verleihung freuen sich Dr. Frank Bruxmeier, Obermeister Ralf Pauschert, Benjamin Imig Es war schon ein besonderes Ereignis für Benjamin Imig. In Vertretung für seinen leider verhinderten Vater durfte der junge Steinmetzmeister aus der Hand von Obermeister Pauschert die Ehrenurkunde für das silberne Betriebsjubiläum in Empfang nehmen. Wenn auch der Ehrentag selbst schon einige Monate zurückliegt, freut sich die Familie Imig dennoch über diese Auszeichnung. Dass sie einen Ehrenplatz im Familienbetrieb in Duisburg-Ungelsheim bekommen wird, dürfte somit klar sein. Innung Metall Freisprechung der Auszubildenden im Metall-Handwerk Am 30.01.2015 konnten die Absolventen aus Duisburg und Oberhausen im Ausbildungsberuf Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik und Fachrichtung Nutzfahrzeuge, die die Wintergesellenprüfung 2014/2015 erfolgreich bestanden haben, im Bildungszentrum Handwerk freigesprochen werden. Insgesamt haben sich 27 Auszubildende zur Gesellenprüfung angemeldet. 2 von ihnen wurden bereits im Vorfeld wegen zu hoher Fehlzeiten nicht zur Gesellenprüfung zugelassen. Von den 25 an der Gesellenprüfung teilnehmenden Auszubildenden haben 22 die Gesellenprüfung mit durchschnittlichen Leistungen bestanden. Leider konnten bei dieser Prüfung keine herausragenden Leistungen erreicht werden. Herr Lehrlingswart Heinrich Rosch konnte den frisch gebackenen Gesellen die Gesellenbriefe mit den besten Wünschen für ihren weiteren Berufsweg überreichen. Handwerk 2-2015_Handwerk 6/2011 05.02.15 15:20 Seite 16 Mit uns kennt Ihr Erfolg keine Grenzen. Überall an Ihrer Seite: die Sparkassen und ihr internationales Netzwerk. Ob Sie mit Ihrem Unternehmen international expandieren wollen oder Unterstützung bei Import-/Exportgeschäften suchen – als einer der größten Mittelstandsfinanzierer sind wir mit unseren globalen Kontakten und langjähriger Beratungskompetenz auf der ganzen Welt für Sie da. Mehr dazu bei Ihrem Berater oder auf www.erfolgreich-im-ausland.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.