Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu

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Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Amtsblatt für den Landkreis
Oberallgäu
Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org
Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen
5. Mai 2015/Seite 29
Amtsblatt Nr. 19
Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu:
Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt:
Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–14.30 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211
Ärztlicher Notfalldienst
Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit
unter der Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu
erreichen.
Am 9. und 10. Mai 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst
(Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und
Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den
Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu
erreichen.
am 10. Mai 2015: Magnus-Apotheke, Buchenberg,
Lindauer Str. 16, Telefon 08378/275 (18.00 bis 20.00 Uhr)
Diensthabende Apotheken in Kempten:
am 9. Mai 2015: Alpin-Apotheke am Klinikum,
Pettenkofer Straße 1a, Telefon 0831/9607780
am 10. Mai 2015: Apotheke am Lyzeum,
Auf’m Plätzle 1, Telefon 0831/202892
Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden
Fällen in Anspruch zu nehmen!
Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer 01805/191212.
Zahnärztlicher Notfalldienst
im Altlandkreis Sonthofen
Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 9. und 10. Mai
2015 unter Telefon 08321/82995. Notfallsprechstunden von 10.00
bis 12.00 und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt
für den Bereich Kempten ist in der Kemptener Ausgabe dieser
Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer, wann“ aufgeführt.
Sonntags- und Nachtdienst
der Apotheken
Bad Hindelang:
am 9. Mai 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstraße 22,
Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr)
Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg:
am 9. Mai 2015: Alpenland-Apotheke, Sonthofen,
Freibadstr. 12, Telefon 08321/66610
am 10. Mai 2015: Apotheke im Gesundheitszentrum,
Immenstadt, Im Stillen 4 ½, Telefon 08323/8847, und
Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstr. 7,
Telefon 08321/86060
Oberstdorf, Fischen:
am 9. Mai 2015: Hubertus-Apotheke, Oberstdorf,
Weststr. 11, Telefon 08322/4644 (17.00 bis 19.00 Uhr),
am 10. Mai 2015: Engel-Apotheke, Oberstdorf, Nebelhornstr. 1,
Telefon 08322/2121 (10.00 bis 12.00 und 17.00 bis 19.00 Uhr)
Oberstaufen:
am 9. Mai 2015: Hummel’sche Apotheke, Weiler,
Hauptstr. 4, Telefon 08387/1043
am 10. Mai 2015: Berg-Apotheke, Lindenberg,
Bahnhofstr. 2a, Telefon 08386/4583
Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach,
Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach:
am 9. Mai 2015: Andreas-Hofer-Apotheke, Altusried,
Kemptener Str. 2, Telefon 08373/921757 (18.00 bis 20.00 Uhr)
Vollzug der Wassergesetze;
Errichtung einer Wasserkraftanlage „Älpele“ an der Ostrach,
Markt Bad Hindelang, durch die Planungsgesellschaft Kraft
Älpele mbH
I. Planfeststellungsbeschluss
Der von der Planungsgesellschaft Kraft Älpele mbH
(Antragstellerin) vorgelegte Plan für die Herstellung eines
Stauwehres an der Ostrach und eines Umgehungsgerinnes neben dem Stauwehr wird hiermit festgestellt.
II. Bewilligung
Die Antragstellerin erhält die Bewilligung
a) zum Aufstauen und Absenken der Ostrach
b) zum Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der
Ostrach
c) und zum Einleiten von Wasser in die Ostrach.
III. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von den Verboten des § 4 der Naturschutzgebietsverordnung „Allgäuer
Hochalpen“ vom 16. Januar 1992.
IV. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von der Verordnung vom 31.08.1962 über das Naturdenkmal „Eisenbreche und Auelesgasse“.
V. Die Antragstellerin erhält die Ausnahme nach § 34 Abs.
3 BNatSchG wegen der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets in Bezug auf den Lebensraumtyp
3240.
VI. Die Antragstellerin erhält die Befreiung nach § 45 Abs. 7
BNatSchG von dem Tötungsverbot bezüglich des Quendel-Ameisenbläulings.
MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr!
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Postfach 112343,
Kornhausgasse 4,
86152 Augsburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften
für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
– Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007
(GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich
des Wasserrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit,
gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
– Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.
– Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Pläne und der Bescheid
der wasserrechtlichen Gestattung beim Markt Bad Hindelang
ausgelegt werden. Auf die Auflagen in dem Wasserrechtsbescheid wird hingewiesen.
Nach Ende der Auslegungsfrist beim Markt Bad Hindelang
gilt der Beschluss den Betroffenen und den Einwendungsführern als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende
der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert
werden.
Gez.: Anton Klotz, Landrat
Bekanntmachung des Abwasserverbandes Obere Iller
Einladung
zur Sitzung der Verbandsversammlung
Ort: Sitzungssaal des Rathauses in Sonthofen
Zeit: Freitag, 8. Mai 2015, 9.00 Uhr
Tagesordnung Verbandsversammlung
Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung und Tagesordnung
2. Mitteilungen
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen und
nicht öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung
vom 05.12.2014
4. Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen
Sitzung des Verbandsausschusses vom 18.12.2014 und
14.04.2015
5. Vorstellung der Technischen Betriebsleiterin, Frau
Juliane Thamm, für die Verbandskläranlage
6. Information über Investitionen 2015/2016
a) Beschlussfassung über die vorgestellte Investition
BHKW Ertüchtigung der Elektrotechnik für die
Jahre 2015 und 2016
b) Ermächtigung der drei Verbandsvorsitzenden zur
Umsetzung der Planung
7. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2012 – Abarbeitung der Textziffern
8. Vorlage der Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht
9. Gewässerschutzbericht 2014
10. Verschiedenes und Anfragen
Gez.: Hubert Buhl, Verbandsvorsitzender
Z2 – 101
31 – 100
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Sonthofen, den 5. Mai 2015
Gez.: Anton Klotz, Landrat