Praxishilfe - Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit

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Praxishilfe - Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Praxishilfe:
Mutterschutz und Elternzeit –
Beruf und Familie aktiv gestalten
www.arbeitswelt-elternzeit.de
Informa­tionen
für Beschäftigte
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit war „Ausgewählter Ort 2011“ im Land der Ideen. Damit war sie Preisträger
im Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“, der von der Standortinitiative „Deutschland - Land der Ideen“ in Kooperation mit der Deutschen Bank durchgeführt wurde. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten rückte der
Wettbewerb Ideen und Projekte in den Mittelpunkt, die die Zukunft Deutschlands aktiv gestalten. Als „Ausgewählter
Ort“ war die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit im Jahr 2011 Botschafter für das Land der Ideen und präsentierte
das Innovationspotenzial Deutschlands.
Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit ist ein Teilprojekt der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH.
Praxishilfe:
Mutterschutz und Elternzeit –
Beruf und Familie aktiv gestalten
Abkürzungsverzeichnis
BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
EStG Einkommensteuergesetz
MuSchG Mutterschutzgesetz
SGB Sozialgesetzbuch
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz
Das Bemühen um eine verständliche Sprache erfordert mitunter Kompromisse zu Lasten juristischer
Detailpräzision. Verbindlich für die Beurteilungen sind deshalb stets nur die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Obwohl die Broschüre sorgfältig zusammengestellt wurde, kann dennoch keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für
die Inhalte verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
4
Inhaltsverzeichnis
Einleitung........................................................................................................................... 8
1 Schwangerschaft und Mutterschutz..................................................................... 11
Wer erhält Mutterschaftsgeld?............................................................................................... 17
2 Elternzeit und Elterngeld........................................................................................... 18
2.1. Elternzeit planen............................................................................................................. 18
2.2. Elterngeld – gut informiert. . ............................................................................................. 20
2.3. Qualifikation und Erfahrungswissen sichern. . .................................................................. 24
3 Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation....................................... 26
3.1. Arbeitszeit – flexibel oder reduziert................................................................................. 26
3.2. Flexible Arbeitsorte – das Ergebnis zählt. . ....................................................................... 28
4 Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen............................... 30
5 Anträge „rund um das Kind“.................................................................................... 34
6 Rückkehr in den Beruf. . .............................................................................................. 36
7 Familienfreundliche Brandenburger Unternehmen – Beispiele................. 38
Service
1 Überblick zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.................... 40
2 Checkliste für Behördengänge und Anträge..................................................... 41
3 Publikationen................................................................................................................. 42
4 Web-Links........................................................................................................................ 44
5 Kontakt.............................................................................................................................. 45
Checkliste zur Planung von
A Schwangerschaft und Mutterschutzfrist............................................................. 47
B Planung der Elternzeit................................................................................................ 49
C Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb.. ....................................................... 51
Zeitleiste. . ......................................................................................................................... 53
Impressum
..................................................................................................................... 56
5
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Liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser,
ein Kind wird erwartet oder ist geboren.
Welch eine wunderbare und zugleich besondere
Erfahrung ist das für Sie als Mutter oder Vater.
Freude mischt sich mit Unsicherheit, denn bereits
mit der Schwangerschaft verändert sich so vieles
im Alltag zweier Menschen, die sich für einen gemeinsamen Lebensweg mit Kindern entschieden
haben. So viele Fragen sind zu beantworten…
• Welche Lösungen (Elternzeit und Elterngeld)
passen zu unseren Wünschen und unserer
Lebenssituation?
• Was ist das Beste für unser Kind? Erst die
Mutter, dann der Vater, beide gleichzeitig, wie
lange insgesamt?
• Wie sage ich´s meinem Chef und den Kolleginnen und Kollegen? Wer soll mich vertreten
während meiner Elternzeit? Wie kann ich den
Die hier vorliegende Broschüre informiert Sie um-
Kontakt halten zum Betrieb? Kann ich vielleicht
fassend darüber, wie Sie die spannende Phase
teilweise arbeiten während der Elternzeit?
zwischen Familiengründung und dem beruflichen
Wiedereinstieg gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber
Auch mit der Rückkehr in den Betrieb ergeben
gestalten können und hilft mit vielen praktischen
sich neue Fragen: Möglicherweise brauchen Sie
Tipps.
flexible Arbeitszeiten, sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt, müssen vielleicht ein neues Aufgaben-
Nutzen Sie darüber hinaus vertrauensvoll das
gebiet übernehmen, benötigen Fortbildungsange-
sehr gute und umfassende Beratungsangebot der
bote – dabei gilt, je frühzeitiger Sie Ihre Rückkehr
Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit. Sie errei-
auch im Kontakt mit Ihrem Betrieb planen, desto
chen sie werktags unter 0331 7044 5720.
reibungsloser wird Ihnen diese berufliche Rückkehr gelingen.
Ich wünsche Ihnen als Eltern eine glückliche und
wunderbare Zeit mit Ihrem Kind, eine erfolgreiche
Gerade jungen Leuten wird die Vereinbarkeit von
Rückkehr in den Beruf und ein familienfreundli-
hohem beruflichen Einsatz und der gleichzeitigen
ches Klima im Betrieb!
Wahrnehmung von Familienverantwortung immer
wichtiger. Betriebe sind also gut beraten, diese
Fachkräfte u.a. auch mit einer aktiven Gestaltung
der Elternzeit tatkräftig zu unterstützen.
Diana Golze
Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
7
Einleitung
Sie erwarten Familienzuwachs? Ihr Kind ist vor kur-
hende Familienerweiterung auf Ihre berufliche Zu-
zem geboren worden? Herzlichen Glückwunsch!
kunft haben wird: die gewünschte berufliche Lauf-
Es kommen jetzt viele familiäre und berufliche Neu-
bahn, die Lohn- und Gehaltsentwicklung oder die
erungen auf Sie zu. Diese Informationsbroschüre
spätere Rente. Solche Überlegungen sind eine
gibt Ihnen einen Überblick über die Themenfelder
gute Grundlage für die Planung der Elternzeit, die
Mutterschutz und Elternzeit beziehungsweise Ver-
nach der Geburt des Kindes möglich ist.
einbarkeit von Beruf und Familie und zeigt Ihnen
auf, welche Möglichkeiten Ihnen dieser Bereich
Familie umfasst heute eine Vielfalt von Lebens-
bietet. Sie erhalten Informationen und Anregun-
formen. Grundsätzlich können auch Ehe- und Le-
gen, wie Sie die Phasen vor der Geburt des Kin-
benspartner und -partnerinnen, die mit dem Kind
des, während der familienbedingten beruflichen
in einem Haushalt leben und dieses betreuen,
Auszeit und der Rückkehr in den Beruf gestalten
Elternzeit, Basiselterngeld und das neue Eltern-
können. Überdies werden eine Reihe von Fragen
geldPlus in Anspruch nehmen. Für diese Familien
zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmerin
wie für Adoptiv- und Pflegefamilien gelten im Ein-
beziehungsweise Arbeitnehmer beantwortet.
zelnen gesonderte Bestimmungen.
Klären Sie so früh wie möglich für sich, wie die Abschnitte von Schwangerschaft, Mutterschutz- und
Wenn wir von „Familie“ reden, meinen wir also
Elternzeit gestaltet werden können.
nicht nur die leiblichen Eltern eines Kindes, son-
Wir möchten Sie dazu einladen, über die erste Zeit
dern all jene, die familiäre Verantwortung für ein
mit dem Baby und Kleinkind hinauszuschauen und
Kind übernehmen!
zu überlegen, welche Auswirkungen die bevorste-
8
Einleitung
Unser Informationsangebot:
für Sie da, um Ihnen Fragen zu beantworten und
Planen Sie die Eltern-
Gut geplant ist halb gewonnen
Lösungsideen anzubieten.
zeit mit Hilfe dieser
In den folgenden Kapiteln haben wir Informationen
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt leichter,
Informationsbroschüre
rund um die Phasen Mutterschutz, Elternzeit und
wenn Sie schon vor dem Ausstieg mit der Planung
Rückkehr in den Beruf zusammengestellt und für
beginnen. Wir regen Sie dazu an, folgende Fra-
Sie aufbereitet. So können Sie mit Ihrer Familie und
gen zu bedenken: Wie ist die Situation, welche
Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgebe-
Zeit wird wofür gebraucht und was sind künftige
rin die einzelnen Phasen planen und gestalten.
berufliche Ziele? Fragen, die Sie auch mit Ihrem
als Paar gemeinsam
Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin besprechen
Ab dem Tag, an dem eine Arbeitnehmerin ihre
sollten: Wie ist die Arbeitgebersicht auf Ihre be-
Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber beziehungs-
rufliche Zukunft? Vielleicht können Sie die Famili-
weise Ihrer Arbeitgeberin meldet, steht sie unter
enzeit auch für Ihr berufliches Fortkommen nutzen
besonderem Schutz. Wir informieren Sie über
und entsprechende Vereinbarungen mit Ihrem
Ihre Rechte und Pflichten als schwangere Arbeit-
Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin treffen – hin-
nehmerin. Nach der Geburt eines Kindes können
sichtlich Teilzeit, Telearbeit oder Qualifizierungs-
beide Elternteile Elternzeit beantragen. Das Basi-
maßnahmen in der Elternzeit.
selterngeld und das zum 01. Juli 2015 neu eingeführte ElterngeldPlus sollen zur finanziellen Absi-
Sowohl für die Elternzeit als auch für die Zeit da-
cherung der ersten Lebensmonate Ihres Kindes
nach gibt es verschiedene Modelle zur Flexibili-
dienen. Mehrheitlich wird Basiselterngeld noch
sierung von Arbeitszeit und Arbeitsort über die
immer von Müttern in Anspruch genommen. Wir
wir Sie informieren. Des Weiteren geben wir Ihnen
möchten mit dieser Informationsbroschüre ganz
einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten
bewusst werdende Väter ansprechen.
zur Kinderbetreuung. Wir wollen Sie dabei unterstützen, Ihren persönlichen Weg zu finden, wie
Aktuell liegt die Väterbeteiligung beim Bezug von
Sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren
Basiselterngeld für die im dritten Quartal 2013 ge-
können.
borenen Kinder bei 26,3% im Land Brandenburg.
Im Jahre 2009 haben lediglich 17,4% der Väter
Mit den Serviceseiten keinen
Basiselterngeld bezogen. Damit stieg der Väter-
Termin verpassen
anteil um 8,9%. Im Durchschnitt bezieht aktuell ein
In den nächsten Kapiteln informieren wir Sie über
Vater im Land Brandenburg nahezu 3 Monate Ba-
rechtliche Rahmenbedingungen in den unter-
siselterngeld und nimmt somit mehr als nur die so-
schiedlichen Abschnitten von Schwangerschaft,
genannten „Partnermonate“ in Anspruch. (Quelle:
Mutterschutz- und Elternzeit. Zudem haben wir
Pressemitteilung 109/15 „Rund 80 % der Väter in
Ihnen Informationen über Publikationen und nütz-
Elternzeit beziehen Elterngeld für 2 Monate“ vom
liche Links zusammengestellt.
Statistischen Bundesamt am 25.03.2015). Studien
zeigen, dass eine noch größere Zahl von Männern
In einer Checkliste sind alle relevanten Themen
Elternzeit und Basiselterngeld in Anspruch neh-
aufgelistet, die Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ih-
men möchten. Mit Hilfe der Broschüre können Sie
rem Arbeitgeber bezüglich der Schwangerschaft
die Zeiten als Paar gemeinsam planen. Wir sind
beziehungsweise Elternzeit abstimmen sollten.
9
Darüber hinaus erhalten Sie eine zeitliche Orientierung zur Planung der Familienzeit. Sie sehen
auf der linken Seite der Checkliste, was zu tun ist
und haken rechts Erledigtes ab. So vergessen Sie
nichts. Außerdem finden Sie Hinweise, wo Sie in
Sonderfällen Hilfe und Beratung finden.
Die Zeitleiste zum Herausnehmen am Ende der
Broschüre bietet Ihnen eine Übersicht zu Fristen,
Schutzzeiten und Finanzen.
Mit dieser Informationsbroschüre erhalten Sie einen Überblick und praktische Hilfen. Nicht alle
individuellen Fragen kann die Broschüre beantworten. Vielleicht sind einige Fragen auch erst
bei der Lektüre entstanden? Unsere Servicestelle
steht Ihnen selbstverständlich für weitergehende
Beratungen, Kontaktvermittlungen oder auch Gesprächsmoderationen zur Verfügung.
Sie erreichen uns
über unser Beratungstelefon:
0331 70445720
( Mo–Do: 08:00–16:30 Uhr,
Fr: 08:00–14:00 Uhr )
oder im Internet
www.arbeitswelt-elternzeit.de
Sprechen Sie uns an!
Wir freuen uns auf Sie!
10
Einleitung
Schwangerschaft und Mutterschutz
Bereits mit Beginn der Schwangerschaft sind
zulässig erklären zu lassen. Im Falle einer Kündi-
Sie als Arbeitnehmerin vom Gesetzgeber unter
gung während der Schwangerschaft sollten Sie
besonderen Schutz gestellt: Sobald Sie Ihrer Ar-
sich umgehend beim LAS melden und gegebe-
beitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber
nenfalls innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsge-
die Schwangerschaft mitteilen, gelten die Mutter-
richt Kündigungsschutzklage einreichen.
1
schutzbestimmungen. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen bezüglich der Art und Weise, in der
Beschäftigungsverbot
Sie beschäftigt werden, beispielsweise zur Dauer
Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot inner-
der Arbeitszeit und hinsichtlich der Gefahrenver-
halb der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Auch
meidung.
während der Schwangerschaft kann ein allgemeines oder ein individuelles Beschäftigungsverbot
Kündigungsschutz
vom Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitge-
Vom Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberin oder
berin oder dem Arzt beziehungsweise der Ärztin
der Arbeitgeber Kenntnis von der bestehenden
ausgesprochen werden. Nach der Geburt kann
Schwangerschaft hat – beziehungsweise, wenn
ebenfalls ein individuelles Beschäftigungsverbot
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer
ausgesprochen werden, wenn die Frau in den
Kündigung die Schwangerschaft mitgeteilt wird –
ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll
bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbin-
leistungsfähig ist.
dung, ist die Kündigung der (werdenden) Mutter
unzulässig. Ab Beantragung der Elternzeit ( spä-
Dabei muss die verminderte Leistungsfähigkeit im
testens 7 Wochen vor deren Beginn ) und bis zu
Zusammenhang mit der Mutterschaft stehen. Indi-
deren Ende ist die Kündigung von Elternzeitlern
viduelle Beschäftigungsverbote sind in der Regel
ebenfalls grundsätzlich nicht zulässig.
bis zu 6 Monate nach der Geburt möglich. Indi-
Der Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor Be-
viduelle Beschäftigungsverbote sind möglich für
ginn der Elternzeit. In besonderen Fällen ist es
Arbeiten, welche die Gesundheit der Mutter und
möglich, eine Kündigung seitens des Unterneh-
des Kindes gefährden können.
mens vom Landesamt für Arbeitsschutz ( LAS ) für
11
1
Bei der Beschäftigung werdender Mütter
Der Mutterpass
sind besondere Schutzbestimmungen und
Sobald Ihre Schwangerschaft ärztlich festgestellt
Beschäftigungsverbote zu beachten:
wurde, erhalten Sie den Mutterpass. Darin werden alle Untersuchungsergebnisse, der voraus-
• z. B. bei erhöhter Unfallgefahr, bei Umgang
sichtliche Entbindungstermin sowie alle eventuell
mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und
auftretenden Krankheiten, Komplikationen und
schwerer körperlicher Arbeit
der Schwangerschaftsverlauf vermerkt. Den Mut-
• für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, bei Ak-
terpass sollten Sie ständig bei sich tragen, da er
kord- und Fließbandarbeit sowie Mehrarbeit:
alle wichtigen Informationen enthält. Auch nach
mehr als 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden/
der Entbindung bewahren Sie ihn bitte auf, weil er
Doppelwoche sind unzulässig
später bei eventuell auftretenden Komplikationen
• für Arbeiten, die den direkten Kontakt mit
Menschen erfordern ( z. B. medizinisches und
oder erneuten Schwangerschaften eine wichtige
Informationsquelle darstellt.
pädagogisches Personal )
Vorsorgeuntersuchungen
Wird Ihnen ein allgemeines oder teilweises Be-
In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersu-
schäftigungsverbot attestiert, erhalten Sie Mut-
chungen wichtig, um den optimalen Verlauf für
terschutzlohn und haben somit in der Regel keine
Mutter und Kind zu gewährleisten. Vorsorgeun-
finanziellen Einbußen.
tersuchungen nehmen Gynäkologinnen und Gy-
Weitere Hinweise zum Mutterschutzgesetz und zu
näkologen oder Hebammen und Geburtshelfer
tätigkeitsbezogenen Beschäftigungseinschrän-
vor, die auch über den Umfang beziehungsweise
kungen sind bei der zuständigen Aufsichtsbehör-
die Art der Vorsorgeuntersuchungen ( z. B. welche
de, dem Landesamt für Arbeitsschutz erhältlich:
Blut- beziehungsweise Ultraschalluntersuchungen wichtig sind ) informieren. Die Kosten hierfür
www.arbeitsschutzverwaltung.brandenburg.de
trägt die Krankenkasse. Benötigte Arznei- und
Heilmittel, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind ebenfalls von der Zuzahlung
Wichtig für den
Notfall: Tragen Sie
befreit.
den Mutterpass
www.schwanger-info.de
immer bei sich
Freistellungen für Untersuchungen
Schwangere sind vom Unternehmen für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherungen bei Lohnfortzahlung freizustellen.
12
Schwangerschaft und Mutterschutz
1
Die gesetzliche Mutterschutzfrist
Mutterschutzlohn bei
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wo-
Beschäftigungsverbot
chen vor dem errechneten Entbindungstermin
Die Schwangere erhält bei einem Beschäftigungs-
Weiterlesen:
und endet 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 12
verbot weiterhin in der Regel ihren bisherigen
Mutterschutzgesetz
Wochen) nach der Geburt. Vor der Entbindung
Durchschnittsverdienst.
kann die Schwangere beschäftigt werden, wenn
Muss eine Frau wegen eines allgemeinen oder
sie dieses ausdrücklich wünscht. Diese Erklärung
individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder
kann sie jederzeit widerrufen. Nach der Entbin-
teilweise vor Beginn der eigentlichen Schutzfrist
dung besteht während der Schutzfrist ein absolu-
mit der Arbeit aussetzen, braucht Sie keine finan-
tes Beschäftigungsverbot. Liegt der Entbindungs-
ziellen Nachteile befürchten. Das gilt auch, wenn
termin vor dem errechneten Termin, verlängert
der Arbeitsplatz gewechselt wird. Sie erhält den
sich die Acht-Wochenfrist nach der Geburt ent-
Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor
sprechend um diese Zeit.
Eintritt der Schwangerschaft als Mutterschutzlohn.
Mindestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen
Geburtstermin müssen Sie dem Arbeitgeber be-
Unternehmen erhalten im Rahmen eines allge-
Während des Mutter-
ziehungsweise der Arbeitgeberin eine entspre-
meinen Umlageverfahrens ( U2 ) der gesetzlichen
schutzes haben Sie
chende Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes
Krankenkassen diesen Mutterschutzlohn erstattet.
keine finanziellen
vorlegen, welche nicht älter als eine Woche sein
Nachteile
darf. Während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist besteht Kündigungsschutz für die
( werdende ) Mutter.
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Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist
Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis
Wer erhält
Die ( werdende ) Mutter erhält in der Mutterschutz-
stehen und nicht selbst in einer gesetzlichen Kran-
Mutterschaftsgeld?
frist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
kenkasse ( z. B. familienversichert ) oder privat ver-
Auf Seite 17 finden
weiterhin in der Regel ihren bisherigen Durch-
sichert sind, beantragen das Mutterschaftsgeld
schnittsverdienst der letzten drei Monate vor Be-
beim Bundesversicherungsamt. Selbstständige
ginn der Schutzfrist. Die Krankenkassen zahlen
haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
auf Antrag der Versicherten Mutterschaftsgeld in
Daher sollten Selbstständige bei ihrer Krankenver-
Höhe von 13 Euro pro Tag beziehungsweise 390
sicherung erfragen, inwiefern derartige Zahlun-
Euro pro Monat. Die Differenz zum bisherigen
gen Teil des Versicherungsumfanges sind. Eine
Durchschnittsverdienst zahlt das Unternehmen
Übersicht darüber, ob und in welcher Höhe Sie
als Arbeitgeberzuschuss.
eine mögliche Zahlung beantragen und erhalten,
Sie eine Übersicht
finden Sie auf Seite 17. Eine Übersicht der KranDies gilt für die freiwillig ( mit Anspruch auf Kran-
kenkassen und des Bundesversicherungsamtes
kengeld ) oder pflichtversicherten Mitglieder der
mit Kontaktdaten finden Sie hier:
gesetzlichen Krankenversicherung. Das Geld
muss von der Schwangeren bei ihrer zuständigen
gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden,
es wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Beantragung erfolgt frühestens 7 Wochen vor dem
errechneten Geburtstermin. Es muss außerdem
eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vorgelegt werden, die
nicht älter als eine Woche sein darf.
14
Schwangerschaft und Mutterschutz
www.familien-wegweiser-regional.de
Krankenversicherung
nicht schwangerschaftsbedingt ist, nachteilig auf
Sie sind während der Mutterschutzfrist und der
die Berechnung des Basiselterngeldes auswirken
Elternzeit beitragsfrei weiterversichert, wenn Sie
kann, da sich der Basiselterngeldanspruch der
Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversi-
Mutter aus dem Durchschnittsverdienst der letz-
cherung sind. Freiwillige Mitglieder der gesetzli-
ten 12 Monate vor Beginn der Schutzfrist errech-
chen Krankenversicherung zahlen grundsätzlich
net. Krankengeld, das Sie möglicherweise bei län-
weiterhin Beiträge, soweit sie während der El-
ger andauernder Krankheit beziehen, wird nicht in
ternzeit nicht bei ihrem gesetzlich versicherten
die Berechnung einbezogen.
Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
Die Zeit, in denen eine schwangerschaftsbeding-
die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Fami-
te Erkrankung, die durch den behandelnden Arzt
lienversicherung erfüllen. Mitglieder einer privaten
oder der Ärztin attestiert wurde, vorlag, wird bei
Krankenversicherung zahlen während der Eltern-
der Bestimmung der Berechnungsgrundlage des
zeit den Versicherungsbeitrag weiter und zusätz-
Basiselterngeldes nicht mitgezählt. Stattdessen
lich den Arbeitgeberanteil.
werden Zeiten mit Arbeitseinkommen für die Berechnung zugrunde gelegt. Bei Erkrankungen, die
Krankschreibungen
ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungs-
Erkranken Sie in der Schwangerschaft, ist zu un-
verbot zur Folge haben, erhält die Schwangere
terscheiden, ob die Krankschreibung schwan-
ihren Durchschnittsverdienst als Mutterschutzlohn
gerschaftsbedingt ist oder nicht. Eine Erkältung
und dieser wird bei der Berechnung des Basis­
ist in der Regel nicht schwangerschaftsbedingt,
elterngeldes berücksichtigt.
während Kreislaufprobleme oder andauernde
Übelkeit durchaus auf die Schwangerschaft zurückgeführt werden können. Zu beachten ist,
dass sich eine länger andauernde Krankheit, die
15
Beratung
Was Sie jetzt erledigen sollten:
Lassen Sie sich kostenfrei beraten und nutzen Sie
Meldung beim Arbeitgeber beziehungsweise
das Informations- und Betreuungsangebot von
bei der Arbeitgeberin: Melden Sie so früh wie
Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität
möglich im eigenen Interesse Ihre Schwanger-
und Schwangerschaft.
schaft, um die geltenden Mutterschutzbestim-
Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Be-
mungen wirksam werden zu lassen. Hierzu gehört
ratungen. Adressen anerkannter Schwanger-
insbesondere der sofortige Kündigungsschutz.
schaftsberatungsstellen finden Sie hier:
Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
eine gesonderte Bescheinigung über die Schwan-
service.brandenburg.de
gerschaft, muss sie oder er die Kosten für die Bescheinigung tragen.
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Schwangerschaft und Mutterschutz
Wer erhält Mutterschaftsgeld?
17
2
Elternzeit und Elterngeld
2.1. Elternzeit planen
trauen Mütter darauf, dass sich die Väter ebenso
gut um Kinder kümmern können.
Planen Sie den Wiedereinstieg vor dem Ausstieg!
Kurz vor und nach der Geburt erscheint es Ihnen
Während der Mutterschutzzeit werden Sie ver-
möglicherweise noch heikel, einen langfristigen
mutlich nicht arbeiten, überdies gilt das Beschäf-
Plan zu erstellen, da Sie noch nicht genau wissen,
tigungsverbot 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten
wie sich Ihr Leben verändern wird – unerheblich,
12 Wochen) nach der Geburt. Viele Eltern möch-
ob es Ihr erstes oder ein weiteres Kind ist. Ein
ten im Anschluss daran ihr Kind weiterhin selbst
Plan bietet jedoch Orientierung und hält Sie hand-
betreuen. Elternzeit, Basiselterngeld und das
lungsfähig.
neue ElterngeldPlus ermöglichen Ihnen zahlreiche Gestaltungsvarianten dafür.
Was sollen Sie nun planen?
Das Wohlergehen Ihres Kindes spielt die größte
Einige Fragen, die für Ihre Überlegungen hilfreich
Rolle und wird Ihre volle Aufmerksamkeit erfor-
sind:
dern. Vielleicht nutzen Sie die familienbedingte
• Wie lange wollen Sie Ihre Zeit der Familienar-
Auszeit für Überlegungen, wie Sie die neuen familiären Aufgaben und Ihre künftige Berufstätigkeit miteinander vereinbaren können. Planen Sie
gemeinsam mit Ihrem Partner, denn beide Eltern
beit widmen?
• In welchem Umfang wollen Sie nach der Familienzeit arbeiten?
• Welche langfristigen Effekte hat die familien-
haben die Möglichkeit, Elternzeit zu beanspru-
bedingte berufliche Auszeit (z. B. durch Ände-
chen. Beziehen Sie in diese Überlegungen auch
rungen im Arbeitsumfeld, weitere berufliche
die Sicht Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ih-
Entwicklungsschritte, Entwicklung des Kindes
rer Arbeitgeberin mit ein.
und der Partnerschaft)?
Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Ihre Arbeitgebe-
• Wie wollen Sie sich Erwerbstätigkeit und
rin hat die Aufgabe, die betrieblichen Abläufe zu
Familienarbeit in der Partnerschaft teilen (z. B.
sichern – auch in Ihrem Interesse. Ebenso ist es
Einverdienermodell, partnerschaftliche Teilung
für Sie notwendig, einen Weg zu finden, Familie
mit Teilzeitarbeit)?
und Beruf zu vereinbaren. Die Interessenlagen
• Welche Möglichkeiten gibt es, um die Betreu-
sollten von allen Seiten deutlich formuliert werden,
ung des Kindes sicherzustellen (z. B. Krippe,
um auch die Sicht des Gegenübers zu verstehen.
Kita, Tagesmutter / Tagesvater, Au pair)?
Machen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise
Ihrer Arbeitgeberin konkrete Vorschläge zur Ge-
Elternzeit
staltung der Elternzeit und zur Rückkehr.
Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich Eltern, deren Ehe- und Lebenspartnerinnen und
Elternzeit gemeinsam nehmen
-partner sowie Adoptiv- und Pflegeeltern, die in
Elternzeit kann gemeinsam oder nacheinander
einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie müssen mit
genommen werden. Elterngeld wird ebenfalls bei-
dem Kind in einem Haushalt leben und dieses be-
den Elternteilen gezahlt, wenn beide Elternteile
treuen. In Härtefällen können auch Verwandte El-
jeweils mindestens zwei Monate Elterngeld be-
ternzeit für ihre Nichten, Neffen, Geschwister oder
anspruchen. Väter übernehmen gern eine aktive
Enkelkinder nehmen.
Rolle im Alltag mit ihren Kindern. Inzwischen ver-
18
Elternzeit und Elterngeld
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden El-
tragung bis zum 3. Lebensjahr beantragt werden.
ternteil grundsätzlich bis zum dritten Lebensjahr
des Kindes. Väter haben diesen Anspruch ab Ge-
Großeltern können eine sogenannte „Großeltern-
burt des Kindes und können mit der Mutter gleich-
zeit” beantragen, wenn ihr Kind zum Zeitpunkt der
zeitig oder unabhängig von ihr Elternzeit nehmen.
Geburt des Enkelkindes minderjährig und / oder
in der Ausbildung ist. Ein Studium wird der Ausbil-
Die Beschäftigten müssen die Elternzeit bis spä-
dung gleichgesetzt. Ein Anspruch auf Elterngeld
testens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich bei
für die betreuenden Großeltern besteht in diesen
ihren Arbeitgeberinnen oder ihren Arbeitgebern
Fällen allerdings nicht, jedoch besteht ein An-
beantragen. Mit dem Antrag der Elternzeit legen
spruch für die minderjährigen Eltern.
sich die Eltern fest, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Spätere Änderungen dieser Festlegung
Bitte beachten Sie:
(Verlängerung oder Verkürzung) bedürfen der
Sie dürfen während der gesamten Dauer der El-
Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitge-
ternzeit max. 30 Stunden pro Woche im Monats-
berin.
durchschnitt erwerbstätig sein (siehe auch Seite
24). Das gilt auch für die Zeit während des El-
Bis zu 24 Monate (für Geburten nach dem 01. Juli
terngeldbezuges, wobei das Einkommen auf das
2015) können zu einem späteren Zeitpunkt ganz
Elterngeld angerechnet wird. Eltern in Elternzeit
oder teilweise in Anspruch genommen werden
haben Kündigungsschutz. Wenn die Elternzeit in
(max. bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kin-
mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt wird, besteht
des). Für Geburten vor dem 01. Juli 2015 können
kein Kündigungsschutz zwischen den Monaten, in
lediglich 12 Monate - das sogenannte dritte Jahr -
denen Elternzeit genommen wird.
übertragen werden. In diesem Fall sollte die Über-
19
2.2. Elterngeld – gut informiert
Das Elterngeld wird schriftlich bei der Elterngeldstelle des zuständigen Landkreises oder der
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,
kreisfreien Stadt (meist Jugendamt) beantragt.
deren Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner
Rückwirkende Zahlungen werden für maximal 3
sowie Adoptiveltern, die mit dem Kind in einem
Monate vor Antragstellung geleistet. Als Eltern
Haushalt leben, dieses betreuen und max. 30 Std.
können Sie das Elterngeld gemeinsam oder jeder
pro Woche im Monatsdurchschnitt erwerbstätig
Elternteil für sich beantragen.
sind. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes ein gemein-
Das Elterngeld wird nach dem durchschnittli-
sames Bruttoeinkommen von mehr als 500.000
chen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor
Euro hatten (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro).
der Geburt beziehungsweise der Mutterschutz-
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
frist berechnet, wobei Lohnersatzleistungen wie
sind, kann zwischen Basiselterngeld und Eltern-
Krankengeld und Kurzarbeitergeld NICHT mit in
geldPlus sowie Partnerschaftsbonus gewählt wer-
die Berechnung einfließen! Es gibt einen Unter-
den.
schied zwischen einer Krankschreibung, bei der
Krankengeld gezahlt wird und einem schwan-
Elterngeld und Elternzeit sind voneinander unab-
gerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot, bei
hängige Rechtsansprüche und auch getrennt zu
dem Mutterschutzlohn gezahlt wird und der keine
beantragen. Viele Beschäftigte beanspruchen El-
Lohnersatzleistung darstellt.
ternzeit und Elterngeld gleichzeitig, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gegeben sind.
20
Elternzeit und Elterngeld
Lohnsteuermerkmale
Bei einem Einkommen vor der Geburt von unter
Die Höhe von Mutterschaftsgeld und Elterngeld
1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz um 1 % je
richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt
20 Euro unterhalb von 1.000 Euro und zwar auf bis
und kann durch die Steuerklassenwahl beeinflusst
zu 100 %. Das Basiselterngeld beträgt auch für
werden. Die Steuerklasse, die die längste Zeit in
nicht erwerbstätige Eltern mindestens 300 Euro
den letzten 12 Monaten vor der Geburt bestanden
monatlich.
hat, wird auch bei der Berechnung des Elterngeldes angewandt.
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des
Basiselterngeldes
ist
das
Durchschnittsbrut-
Zusammen veranlagte Eheleute können bei der
toeinkommen des betreuenden Elternteils der
Lohnsteuer zwischen den Steuerklassenkombina-
letzten 12 Monate vor der Geburt (ohne Einmal-
tionen IV / IV und III / V wählen. Die Kombination
zahlungen), reduziert um pauschalierte Abzüge
von III / V ist geeignet, wenn innerhalb der Partner-
für Steuern und Sozialabgaben. Die Höhe der
schaft ein Einkommen deutlich höher ist als das
pauschalen Abzüge richtet sich nach den indi-
andere, da in diesem Fall der steuerliche Vorteil
viduellen Abzugsmerkmalen (Lohnsteuerklasse,
des Ehegattensplittings schon während des lau-
Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, Sozialver-
fenden Jahres durch die geringere Besteuerung
sicherungspflicht). Ändert sich ein Merkmal (z.B.
in Steuerklasse III gilt.
Lohnsteuerklasse), so wird das Merkmal zur Berechnung herangezogen, dass zeitlich am längs-
Basiselterngeld
ten innerhalb der 12 Monate zutraf.
Das Basiselterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Die Dauer der Zahlung beträgt maximal 12 Monate für ein Elternteil. Wenn beide Eltern Elternzeit
Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach
nehmen, werden maximal 12 Monate und 2 Part-
dem Einkommen des Elternteils, der die Kinder-
nermonate gezahlt.
betreuung übernimmt. Bei einem Einkommen
zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro beträgt das
Alleinerziehende Eltern haben einen Anspruch auf
Basiselterngeld 67 % des wegfallenden Einkom-
maximal 14 Monate Basiselterngeld. Basiseltern-
mens. Bei einem Einkommen von über 1.200 Euro
geld muss in den ersten 12 beziehungsweise 14
sinkt das Basiselterngeld von 67 % auf 65 %. Das
Lebensmonaten des Kindes genommen werden.
heißt bei einem Einkommen von
Das Basiselterngeld kann von Mutter und Vater
• 1.220 Euro werden 66 %
zur gleichen Zeit in Anspruch genommen werden
• ab 1.240 Euro werden 65 %
und die Eltern können die Anzahl der Monate frei
ersetzt.
untereinander aufteilen. Wichtig zu beachten ist,
dass nicht in Kalendermonaten gerechnet wird,
sondern in Lebensmonaten des Kindes. (Wenn
ein Kind beispielsweise am 7. März geboren wird,
beginnt der 2. Lebensmonat des Kindes und somit der 2. Bezugsmonat des Basiselterngeldes
am 7. April usw.).
21
Möchten Sie in der Zeit des Bezuges von Basisel-
Es gibt einen Geschwisterbonus in Höhe von 10
terngeld in Teilzeit arbeiten, besteht ein Anspruch
% des Basiselterngeldes (mind. 75 Euro) für äl-
auf Elterngeld von 65% bis 67 % des Differenzbe-
tere Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 3.
trages zwischen dem vor und dem nach der Ge-
Lebensjahres. Bei mehr als zwei Kindern wird der
burt zu berücksichtigenden Einkommen.
Geschwisterbonus gezahlt, wenn mind. zwei Kinder das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Bei Zwillingen beziehungsweise Mehrlingskindern
stehen den Eltern insgesamt 14 Monatsbeträge
ElterngeldPlus
Basiselterngeld zu. Dabei kann ein Elternteil für
Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 stellt das neue
maximal 12 Monate Basiselterngeld beziehen und
ElterngeldPlus eine weitere Flexibilisierung des
der andere Elternteil 2 Monate.
Elterngeldbezuges dar. ElterngeldPlus kann nur
dann bezogen werden, wenn noch ein grundsätz-
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Basiselterngeld um 300 Euro je Kind.
22
Elternzeit und Elterngeld
licher Anspruch auf Basiselterngeld besteht.
Es gilt die Regel: ein Basiselterngeld-Monat =
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das individu-
zwei ElterngeldPlus-Monate. Dadurch profitieren
elle ElterngeldPlus um 150 Euro. Auch der Ge-
besonders Eltern, die über das erste Lebensjahr
schwisterbonus wird in Höhe von 50% des Satzes,
des Kindes hinaus mehr Zeit mit Ihrem Kind ver-
welcher Ihnen bei Bezug von Elterngeld zusteht,
bringen möchten. Sie bekommen nun länger ei-
ausgezahlt (i.d.R. 37,50 Euro).
nen Einkommensersatz.
Grundsätzlich ist auch gleichzeitig zum Bezug von
Eine Streckung des Basiselterngeldes ermöglicht
ElterngeldPlus eine Teilzeittätigkeit von maximal
eine Auszahlung über einen verlängerten Zeit-
30 Wochenarbeitsstunden im Monatsdurchschnitt
raum, also bis zu 24 Monate (28 Monate für Al-
möglich. Daher richtet sich die Einführung des El-
leinerziehende). Sie erhalten für diesen Zeitraum
terngeldPlus auch bewusst an Eltern, die früher
jeweils die Hälfte des monatlichen Auszahlungs-
in den Beruf wiedereinsteigen möchten. Bei einer
betrages (ElterngeldPlus) in Höhe von mindestens
Teilzeittätigkeit im ElterngeldPlus Bezug wird das
150 Euro bis maximal 900 Euro, den Sie für max.
tatsächlich wegfallende Arbeitseinkommen zwi-
12 beziehungsweise 14 Monate erhalten hätten.
schen 65% bis 67% ersetzt. Jedoch wird maximal
die Hälfte des individuellen Basiselterngeldbetra-
Die individuelle Höhe des ElterngeldPlus richtet
ges ausgezahlt. Durch das ElterngeldPlus erhal-
sich nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkom-
ten Eltern nun trotz einer Teilzeittätigkeit maximal
men der letzten 12 Monate vor der Geburt des
die Hälfte des herkömmlichen Basiselterngeldes
Kindes. Man erhält maximal die Hälfte des nor-
für einen doppelt so lange gewählten Zeitraum.
malen Basiselterngeldes mindestens 150 Euro
und maximal 900 Euro, wobei jedoch lediglich
Partnerschaftsbonus
das wegfallende Einkommen ersetzt wird. Somit
Eine weitere Möglichkeit des Bezuges von Eltern-
beträgt in Bezugszeiträumen ohne eine Teilzeit-
geldPlus ist der Partnerschaftsbonus.
tätigkeit das ElterngeldPlus 50% des gewohnten
individuellen Basiselterngeldes, welches der Mut-
Dafür müssen beide Elternteile gleichzeitig vier
ter oder dem Vater nach der Geburt des Kindes
Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden
ausgezahlt werden würde.
pro Woche im Monatsdurchschnitt einer Beschäftigung nachgehen. Nur dann erhalten beide den
Auch für Selbstständige, da diese oftmals vorzei-
Partnerschaftsbonus von zusätzlichen vier Eltern-
tig wieder ins Berufsleben einsteigen, ist Eltern-
geldPlus-Monaten. Sie können frei entscheiden,
geldPlus eine attraktive Möglichkeit zur Flexibili-
wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen
sierung der Arbeitszeit. Sie können nun bis zu 30
Ihres Elterngeldbezugszeitraumes in Anspruch
Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbei-
nehmen möchten.
ten, ElterngeldPlus beziehen und den Kontakt zu
ihren Kunden halten.
23
Alleinerziehende, die ebenfalls vier Monate zwi-
2.3. Qualifikation und Erfahrungswissen sichern
schen 25 und 30 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten, erhalten auch zusätzlich
In der heutigen Arbeitswelt verändern sich die Ar-
vier Partnerschaftsbonusmonate zu ihren Basisel-
beitsmittel und -abläufe schnell. Denken Sie dar-
terngeld- bzw. Elterngeld- Plus-Monaten.
an, wie oft es neue Kolleginnen und Kollegen gibt,
Ansprechpersonen wechseln, wie häufig sich
Eine Übersicht u.a. zu den Themen Basiseltern-
Computeranwendungen oder auch Gesetze ver-
geld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus fin-
ändern. Es ist daher wichtig, auf dem Laufenden
den Sie auf der letzten Seite unserer Broschüre,
zu bleiben, damit die spätere Rückkehr an den Ar-
welche Sie heraustrennen können.
beitsplatz gut gelingt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bleiben Sie in Kontakt
www.bmfsfj.de
Melden Sie sich regelmäßig bei Ihren Vorgesetzten, besuchen Sie Kolleginnen und Kollegen ge-
Mit dem Elterngeldrechner können Sie vorab er-
legentlich, auch – so das möglich ist – mit Ihrem
mitteln, wie viel Basiselterngeld bzw. Elterngeld-
Kind. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, an be-
Plus Sie voraussichtlich erhalten werden:
trieblichen Veranstaltungen teilzunehmen. Prüfen
www.elterngeld-plus.de
Sie die Aussichten, sich in der Elternzeit weiter zu
www.familien-wegweiser.de
qualifizieren. All dies hat den Vorteil, dass Sie weiterhin im Unternehmen präsent sind.
Vordrucke und Anträge zum Elterngeld für die
Im Land Brandenburg werden Qualifizierungen
Landkreise und kreisfreien Städte im Land Bran-
durch die Weiterbildungsrichtlinie „Förderung der
denburg finden Sie auf unseren Seiten:
beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg“
www.arbeitswelt-elternzeit.de
gefördert. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber darauf an oder er-
kundigen Sie sich bei uns.
Zu Möglichkeiten über Qualifizierung und Fortbildung in der Elternzeit informieren die Internetseiten der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
und die der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg.
www.wdb-brandenburg.de
24
Elternzeit und Elterngeld
Sofern es eine Mitarbeiterzeitung oder regelmäßi-
Was Sie jetzt erledigen sollten:
ge Mitarbeiterinformationen gibt, bitten Sie darum,
Gespräch mit der beziehungsweise dem Vorge-
dass Ihnen diese nach Hause gesandt werden.
setzten: Vereinbaren Sie einen Termin für ein Personalgespräch, sobald Sie wissen, wie Ihr Berufs-
Es gibt auch die Möglichkeit, während der El-
leben in Zukunft aussehen soll.
ternzeit Kurzeinsätze zu übernehmen, wenn zum
Überlegen Sie gemeinsam, was umsetzbar ist und
Beispiel Kollegen und Kolleginnen wegen Urlaub
wie eine für beide Seiten zufriedenstellende Ge-
oder Krankheit vertreten werden sollen. In solchen
staltung erreicht werden kann.
Situationen entlasten Sie den Betrieb und bleiben
selbst mit den Arbeitsabläufen vertraut.
Es stärkt Ihr Selbstvertrauen, wenn Sie nach einigen Monaten Elternzeit wieder am Arbeitsleben
bestehen können. Diese Kurzeinsätze sind eine
geeignete „Prüfung“ für die spätere Rückkehr in
den Berufsalltag.
25
3
Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation
3.1. Arbeitszeit – flexibel oder reduziert
Je nach Stellenbeschreibung und der individuellen Arbeitssituation lassen sich entsprechende
Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Arbeitszeitmodelle finden. Teilzeitregelungen ge-
Während der Elternzeit, auch in der Zeit des Be-
hen von einem partnerschaftlichen Verständnis
zuges von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus,
der arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Be-
besteht für Beschäftigte ein Anspruch auf Teilzeit-
schäftigten und Arbeitgeberinnen beziehungswei-
arbeit von maximal 30 Wochenarbeitsstunden im
se Arbeitgebern aus. Sie sollten gemeinsam zu
Monatsdurchschnitt, wenn die Anspruchsvoraus-
einer für alle Beteiligten vernünftigen Lösung der
setzungen nach Bundeselterngeld- und Eltern-
Arbeitszeitgestaltung kommen.
zeitgesetz (§ 15 Abs. 7 BEEG) gegeben sind.
Möchten Sie die Arbeitszeit reduzieren, haben Sie
Dieser
besteht,
keinen Rechtsanspruch später wieder in Vollzeit
halbes
zu arbeiten; diese Reduzierung ist dann dauer-
Jahr besteht und das Unternehmen mehr als
haft. Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgebe-
15 Beschäftigte hat. Der Antrag ist im Unter-
rin der Reduzierung zustimmt, dann kann diese
nehmen mindestens sieben Wochen bzw. drei-
befristet werden.
wenn
Anspruch
das
auf
Teilzeitarbeit
Anstellungsverhältnis
ein
zehn Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit
schriftlich zu stellen. Die Arbeitgeberin bezie-
Es ist empfehlenswert, einen Zusatz zum beste-
hungsweise der Arbeitgeber muss dann binnen
henden Arbeitsvertrag schriftlich aufzunehmen.
4 Wochen zustimmen oder Gründe nennen, wa-
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Ar-
rum eine Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen
beitszeitgestaltung und des zeitlich gestaffelten
nicht möglich ist.
Wiedereinstiegs. Die Teilzeitarbeit in und nach der
Über die Arbeitszeit und deren Verteilung müssen
Elternzeit ist eine Variante, die es den Beschäftig-
Unternehmen und Beschäftigte eine gegenseiti-
ten erleichtert, in das Arbeitsleben zurückzukeh-
ge Vereinbarung treffen. Auch für die Dauer der
ren.
Teilzeitarbeit in der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
In der Phase der Rückkehr von Eltern nach der
Familienzeit ist die Flexibilisierung von Arbeitszeit
eine Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. In vielen Studien und Arbeitnehmerbefragungen erhält der Punkt „familienfreundliche Arbeitszeiten“ die meisten Nennungen.
26
Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige
Arbeitszeitmodelle:
• Gleitzeit
• Vertrauensarbeitszeit
Gleitzeitregelungen legen im Regelfall eine so-
Im Zuge der Vertrauensarbeitszeit wird auf eine
genannte Kernzeit fest ( etwa 09:00–15:00 Uhr ),
formale Zeiterfassung verzichtet. Entscheidend
in der alle Arbeitskräfte anwesend sind ( klassi-
für die Leistungsbeurteilung ist das Ergebnis,
sche Gleitzeit ). Die Beschäftigungszeiten vor und
nicht die Anwesenheit. Die Angestellten haben ein
nach der Kernzeit sind den Mitarbeiterinnen und
hohes Maß an Eigenverantwortung. Dies kann zu
Mitarbeitern überlassen, doch müssen sie sich
einer optimalen Vereinbarkeit führen, aber auch
insgesamt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit
zum „Arbeiten ohne Ende“, wenn die Ergebniser-
halten.
wartung zu hoch und / oder nicht beeinflussbar ist.
Auch Pausenzeiten können unter Umständen flexibel in Lage und Länge gestaltet werden, um
• Lebensarbeitszeit
unvorhergesehene oder regelmäßige familiäre
Lebensarbeitszeitkonten werden in Forschung
Verpflichtungen mit der Berufstätigkeit verbinden
und Politik viel diskutiert. Ziele dieses Modells:
zu können.
• eine Möglichkeit schaffen, dass Beschäftigte
Mehrarbeit für einen vorgezogenen Rentenein-
• Teilzeit
Teilzeitarbeit ist vereinbart, wenn die Arbeitszeit
tritt ansparen
• eine Entzerrung der sogenannten „Rush-
geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit:
Hour“ des Lebens ( Zusammenfall von Famili-
Teilzeit ist demzufolge nicht zwingend ein „Halb-
engründungsphase und Berufseintritt / Karrie-
tagsjob“ mit einer 20-Stunden-Woche, sondern
reaufstieg ).
kann sich auch im Bereich von beispielsweise
In Betrieben wird dieses Modell bisher kaum um-
80 % der Regelarbeitszeit bewegen. Der Durch-
gesetzt, da die rechtliche und finanzielle Ausge-
schnitt der gewünschten Erwerbsstunden liegt
staltung gesetzlich noch nicht geregelt ist.
Untersuchungen zufolge bei Frauen und Männern
mit Familienaufgaben bei ca. 31 Stunden pro Wo-
• Sonderurlaub
che. Es gibt den Begriff „Vollzeit-Light“ für voll-
Sonderurlaub, der unbezahlt gewährt wird, kann
zeitnahe Teilzeitarbeit ( zwischen 30 und 40 Stun-
in Ausnahmesituationen eine große Unterstützung
den / Woche ).
für Beschäftigte sein.
• Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten registrieren alle Abweichungen von der Regelarbeitszeit und können durch
Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Hierzu zählen neben der Gleitzeit auch Monats- und
Jahresarbeitskonten. Nutzen Sie die Möglichkeit,
die Arbeitszeitangebote Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers mitzugestalten.
27
3.2. Flexible Arbeitsorte – das Ergebnis zählt
Folgende Fragen sind dabei
möglicherweise hilfreich:
Die Kommunikationstechnik eröffnet viele Mög-
• Kann Ihre Tätigkeit ganz oder teilweise ortsun-
lichkeiten, nicht nur am Firmensitz zu arbeiten,
abhängig organisiert werden? Für einige Tä-
sondern auch an anderen Orten. Es ist möglich,
tigkeiten ist dies unproblematisch. Ein solches
Arbeitsaufgaben von zu Hause aus zu erledigen.
Arbeitsmodell ist kaum zu gestalten, wenn
Dies kann im Alltag eine Erleichterung sein. Sie
Sie in der Produktion arbeiten oder direkten
können die für Sie günstigsten Zeiten nutzen, um
Kundenkontakt haben.
berufliche Aufgaben zu erledigen. Oder Sie nut-
• Halten Sie es für realistisch, zu Hause die
zen die Abendstunden, um Arbeiten zu erledigen.
Ruhe zu finden, um Ihre Arbeit zu erledigen?
Das Arbeiten von zu Hause bietet Ihnen eine grö-
Sofern Sie mehrere Kinder in unterschied­
ßere Flexibilität und erspart Ihnen unter Umstän-
lichen Altersstufen haben, könnte es schwie-
den Wegezeiten. Überlegen Sie, ob dies für Sie
rig sein, Zeiten zu finden, in denen Sie nur
eine Möglichkeit ist.
ausnahmsweise gestört werden.
• Wie kann die Kommunikation zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sichergestellt
werden?
Wenn Sie an diesem Modell Interesse haben und
es in Ihrem Betrieb grundsätzlich für möglich halten, dort aber noch keine gängige Praxis ist, dann
trauen Sie sich und reden Sie mit Ihren Vorgesetzten über eine derartige Veränderung.
28
Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation
Wesentliche Formen der Telearbeit:
• Teleheimarbeit
• Mobile Telearbeit
Der Arbeitsplatz ist regulär und dauerhaft in den
Hier ist der Arbeitsort komplett flexibel, das heißt,
Wohnräumen des Arbeitnehmers beziehungswei-
der oder die Beschäftigte verfügt über einen Lap-
se der Arbeitnehmerin eingerichtet. Am Unter-
top, so dass sowohl zu Hause als auch bei Kun-
nehmensstandort gibt es keinen Arbeitsplatz für
dinnen und Kunden oder in der Firma gearbeitet
derart Beschäftigte. Allerdings erfolgt die Kommu-
werden kann. Dabei ist ein externer Zugriff auf
nikation mit Vorgesetzten und Kollegen nur über
das Unternehmensnetzwerk möglich. Diese Form
die technische Infrastruktur, es besteht die Gefahr
der Telearbeit wird insbesondere von Berufsgrup-
der betrieblichen Isolation.
pen mit häufiger Reisetätigkeit, wie Vertreterinnen
und Vertreter oder Beraterinnen und Berater prak-
• Alternierende Telearbeit
tiziert. Die betriebliche Anbindung sollte gewährt
Der Angestellte beziehungsweise die Angestellte
werden.
arbeitet teils zu Hause und teils in den Räumen
des Unternehmens. Parallel zum Arbeitsplatz
in den Wohnräumen des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin besteht auch im
Unternehmen ein Arbeitsplatz, den sich gegebenenfalls auch mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Absprache teilen können. Hierbei handelt es sich um eine verbreitete Form der
Telearbeit.
29
4
Kinderbetreuung –
Das Kind in besten Händen wissen
Eine vertrauensvolle und qualitativ gute Kinder-
Kindergarten
betreuung ist die Voraussetzung, damit Eltern
In der Regel werden Kinder ab 3 Jahren bis zum
konzentriert arbeiten können. Kinder benötigen
Schuleintritt aufgenommen. Die Betreuungszei-
für ihre Entwicklung Kontaktmöglichkeiten zu an-
ten werden entsprechend des Kitagesetzes des
deren Kindern und vielfältige Aktivitätsangebote.
Landes Brandenburg vereinbart – je nach Bedarf:
Gerade für Kleinkinder ist eine passende Kinder-
ganztägig ( ca. 06:00 bis ca. 18:00 Uhr ), vormit-
betreuung zur gesunden Entwicklung entschei-
tags oder verlängerter Vormittag.
dend. Welche Kinderbetreuung ist die richtige?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantwor-
Kinderkrippe
Informationen zur
ten, denn was „richtig“ ist, ist so individuell wie Ihr
Eine Kinderkrippe nimmt Kinder im Alter bis zu
Kinderbetreuung
Kind und Sie selbst.
3 Jahren auf. Die Betreuungszeiten richten sich
erhalten Sie beim
Jugendamt, der
Gemeinde oder
Trägern der Kitas
nach dem Bedarf. In der Regel werden BetreuKindertagesstätte
ungszeiten analog zu den Öffnungszeiten des
Hierbei handelt es sich um eine Betreuungsform
Kindergartens angeboten.
mit ganztägiger Betreuung ( ca. 06:00 bis 18:00
Uhr ), die neben dem Kindergarten häufig auch
Krippen- und Hortbetreuung anbietet.
30
Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen
Kindertagespflege:
Tagesmütter und Tagesväter
Es handelt sich um eine Form der familienergänzenden Betreuung, Bildung und Erziehung. Die
Betreuungszeit kann in dieser Betreuungsform individuell vereinbart werden. In der Regel wird die
Tagespflege im Haushalt der Betreuungsperson
angeboten, kann aber auch im Haushalt der Eltern
erfolgen. Tagesmütter und -väter betreuen oftmals
mehrere Kinder in einer familienanalogen Form.
Au-pair
Ausländische Jugendliche und junge Erwachsene
werden im eigenen Haushalt aufgenommen, unterstützen stundenweise die Betreuung der Kinder
und übernehmen leichte Hausarbeiten. Sie erhalten von den Gasteltern ein Taschengeld und besuchen eine Sprachschule.
Kinderhort
Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung
Der Kinderhort nimmt Kinder zwischen 6 und
Es gibt verschiedene Angebote, die Betriebe ih-
12 / 13 Jahren auf. Der Hort bietet die Möglichkeit,
ren Angestellten machen können, um die Verein-
Kinder vor und nach der Schule betreuen zu las-
barkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wie
sen. Dort werden den Kindern neben der Haus-
Betriebskindergärten, Belegplätze in Kinderta-
aufgabenbetreuung auch andere Bildungsange-
geseinrichtungen, Vermittlung von Pflegepersonal
bote offeriert.
oder Eltern-Kind-Zimmer im Betrieb. Über diese
und weitere Möglichkeiten informieren wir in unserer Broschüre „Starke Unternehmen für Familien“, die Sie kostenlos bei uns anfordern können.
Selbstverständlich stehen wir auch Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung.
31
Rechtsanspruch
Elternbeiträge
Im Land Brandenburg haben Kinder ab Geburt
Laut Kitagesetz des Landes Brandenburg dient
und bis zur 6. Jahrgangsstufe einen Rechtsan-
der Elternbeitrag zur Beteiligung an den Betriebs-
spruch auf Betreuung, wenn die familiäre Situati-
kosten. Zudem zahlen die Eltern das Mittagessen.
on Tages­betreuung erforderlich macht (insbeson-
Die Elternbeiträge sind nach der Höhe des Eltern­
dere Er­werbstätigkeit, häusliche Abwesenheit auf
einkommens, der Zahl der unterhaltsberechtigten
Grund von Erwerbssuche, Aus- und Fortbildung
Kinder und dem Betreuungsumfang gestaffelt.
der El­
tern oder ein besonderer Erziehungsbedarf). In allen anderen Fällen besteht ein Rechts-
Eingewöhnungszeit
anspruch in folgendem Umfang:
Unabhängig von der Form der Kinderbetreuung,
• vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur
die Sie wählen: Planen Sie Zeit für die Eingewöh-
Einschulung in jedem Fall auf mindestens 6
nung des Kindes ein. Der erste Tag in der Betreu-
Stunden Betreuung in einer Kindertagesstätte,
ungseinrichtung des Kindes sollte nicht Ihr erster
• im Grundschulalter einen Betreuungsanspruch von mindestens 4 Stunden.
Arbeitstag sein. Ein Zeitraum von zehn Tagen bis
zu vier Wochen kann je nach der Persönlichkeit
des Kindes erforderlich sein, um einen guten
Antragstellung
Übergang zu gestalten.
Erkundigen Sie sich in der Kindertagesstätte, in
der Sie Ihr Kind unterbringen wollen, welche Be-
Weitere Informationen im Internet:
hörde für Sie zuständig ist ( Jugendamt oder Ge-
www.mbjs.brandenburg.de
meinde ). Dort erfahren Sie, ob für Ihr Kind ein
Platz vorhanden ist und wo der Rechtsanspruch
und der dem Kind zustehende Betreuungsumfang geprüft wird. Nur bei vorliegendem Rechtsanspruch wird die Betreuung finanziell vom Jugendamt beziehungsweise von der Gemeinde
getragen. Für die Tagespflege ist ebenfalls das
Jugendamt oder die Gemeinde beziehungsweise
das Amt am Wohnort der Familie zuständig. Auch
hier wird die Betreuung finanziell gefördert, wenn
ein Rechtsanspruch vorliegt.
32
Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen
www.lja.brandenburg.de
Steuerliche Absetzbarkeit
Rechtsgrundlagen
Kinderbetreuungskosten sind steuerlich berück-
• § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
sichtigungsfähig und zwar unabhängig von der
• § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch –
Betreuungsform. Es ist unwesentlich, ob das Kind
Gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V )
eine Kindertagesstätte oder ähnliche Einrichtung
• §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch –
besucht oder von professionellen Betreuungskräf-
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII),
ten im elterlichen Haushalt betreut wird.
Einkommensteuergesetz ( EStG )
• Kita-Gesetz Land Brandenburg
Für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres
können Betreuungsaufwendungen in Höhe von
zwei Dritteln dieser Aufwendungen – bis maximal
4.000 Euro – wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass
das Kind betreut werden muss, weil beide Eltern
erwerbstätig sind. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können bei der Steuererklärung in Höhe
von 20 % der gezahlten Aufwendungen – höchstens 600 Euro im Jahr – berücksichtigt werden.
33
5
Anträge „rund um das Kind“
Geburtsurkunde
Eintrag Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte
Ob verheiratet oder
Die Geburt müssen Sie innerhalb einer Woche
Der Eintrag des Kinderfreibetrages und damit ver-
nicht: jedem Elternteil
beim Standesamt des Geburtsortes anmelden. In
bunden die Änderung der Lohnsteuermerkmale
stehen Freibeträge
einigen Krankenhäusern werden die Kinder vom
erfolgt durch Beantragung beim Finanzamt. Dazu
Haus direkt angemeldet.
benötigt man die eigene Steuer-Identifikations-
je zur Hälfte zu
nummer sowie die Geburtsurkunde des Kindes.
Zur Anmeldung benötigen Sie
Die Freibeträge für Kinder dienen der verfas-
• Personalausweis
sungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des
• Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0
• bei ledigen Müttern: die Geburtsurkunde,
bis 25 Jahren ( seit 01.01.2007 für Jahrgänge ab
möglichst auch die des Vater des Kindes
1983 ).
Die Freibeträge für Kinder werden bei allen Eltern
Rechtsgrundlagen:
§§ 32, 52 Absatz
40 und 62 ff.
Einkommensteuergesetz (EStG)
Nach der Anmeldung beim Standesamt erhalten
beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchen-
Sie eine Geburtsurkunde zur Vorlage
steuer berücksichtigt. Während des laufenden
• bei der Krankenkasse
Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern grundsätz-
• bei der Familienkasse ( Kindergeld )
lich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und
• bei der Elterngeldstelle
Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt beziehungsweise gezahlt.
Die Geburtsurkunde( n ) benötigen die Ämter im
Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen
Original oder mindestens eine beglaubigte Ab-
Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrech-
schrift.
nung der Kinderfreibeträge für Sie ( die Eltern )
günstiger ist. Sofern dies zutrifft, wird es im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs berücksichtigt. Jedem Elternteil, ob miteinander
verheiratet oder nicht, stehen die Freibeträge für
Kinder je zur Hälfte zu.
Bei verheirateten und zusammen veranlagten
Eltern werden, da sie wie eine steuerpflichtige
Person behandelt werden, die doppelten Freibeträge einkommensteuerrechtlich berücksichtigt. Es macht daher für die Höhe der Freibeträge
keinen Unterschied, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht.
34
Anträge „rund um das Kind“
Antrag Kindergeld und Kinderzuschlag
Rechtsgrundlagen
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Ge-
Einkommenssteuergesetz (EStG)
burt Ihres Kindes. Das Kindergeld wird einkom-
www.juris.de
mensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl
der Kinder gestaffelt und beträgt:
Bundeskindergeldgesetz ( BKGG ) in Sonderfällen
• für das erste und zweite Kind monatlich
www.juris.de
188 Euro (190 Euro ab 01.01.2016)
• für das dritte Kind 194 Euro
(196 Euro ab 01.01.2016)
• für jedes weitere Kind 219 Euro
(221 Euro ab 01.01.2016)
Krankenversicherung für das Kind
Sind beide Eltern gesetzlich versichert, so kann
gewählt werden, bei welchem Elternteil das Kind
Bei geringem Einkommen, das zwischen einer
beitragsfrei mitversichert werden soll. Den Antrag
festgelegten Mindestgrenze und Höchstgrenze
auf Familienversicherung des Kindes sollten Sie
liegt, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kin-
nach der Entbindung bei der Krankenkasse stel-
derzuschlag (momentan 140 Euro – 160 Euro ab
len. Eine beitragsfreie Familienversicherung für
01.01.2016).
das Kind ist ausgeschlossen, wenn ein Elternteil
privat versichert ist. Erkundigen Sie sich bei Ih-
Kindergeld können Sie schriftlich mit einem For-
rer Krankenkasse, wie Ihr Kind versichert werden
mular bei der Familienkasse der zuständigen
kann.
Arbeitsagentur beantragen. Bei einem Neugeborenen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de
35
6
Rückkehr in den Beruf
Nachdem Sie die Mutterschutz- und Elternzeit
Auch im Unternehmen kann Unterstützung mög-
schon frühzeitig gut geplant haben, steht einer
lich sein. Erfragen Sie, welche Maßnahmen in
Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz nichts entgegen.
Ihrem Betrieb zur Vereinbarung von Beruf und
Je intensiver Sie den Kontakt zu Kolleginnen und
Familie umgesetzt werden und prüfen Sie gemein-
Kollegen gehalten haben und sich durch Fach-
sam, welche die für Sie passenden sind. Vielleicht
lektüre oder auch Weiterbildungsmaßnahmen auf
kommt eine Arbeitszeitverlagerung oder eine Ar-
dem Laufenden sind, desto leichter fällt die Rück-
beitsortverlagerung für Sie in Frage, um Ihre be-
kehr in den Berufsalltag.
ruflichen und familiären Aufgaben gut in Einklang
zu bringen.
Organisation des Alltags
von Beruf und Familie
Trotz aller Vorbereitung ist es eine Umstellung, nun
Was Sie jetzt erledigen sollten
Berufstätigkeit und Familienalltag zu vereinen. Ha-
Rückkehrgespräch: Vereinbaren Sie einige Mona-
ben Sie etwas Geduld, bis sich alles eingespielt
te vor der geplanten Rückkehr ein Gespräch mit
hat. Suchen Sie sich gerade für die Anfangszeit
Ihrer beziehungsweise Ihrem Vorgesetzten, um or-
Unterstützung.
ganisatorische Fragen zu besprechen. Klären Sie,
Vielleicht fragen Sie Freunde und Verwandte, die
an welchem Arbeitsplatz Sie eingesetzt werden
bei Bedarf einspringen können. Diese „Helferin-
sowie die wöchentliche Arbeitszeit und notwendi-
nen und Helfer“ können beispielsweise ab und
ge Qualifizierungsmaßnahmen.
zu das Kind aus der Betreuung abholen oder ein
Kurz vor dem Wiedereinstieg sollte dieses Ge-
paar Dinge für Sie mit erledigen. Auch für die Zu-
spräch wiederholt beziehungsweise weitergeführt
kunft ist ein „Notfall-Netzwerk“ eine gute Grund-
werden. Dabei hilft Ihnen unser Gesprächsleitfa-
lage für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
den am Ende dieser Broschüre.
Planen Sie Paar-Zeiten ein, in denen Sie sich darüber austauschen, wie der Alltag organisiert ist,
Stillpausen
was gut läuft, was besser laufen könnte und wer
Stillende Mütter haben Anspruch auf Freistellung
welche Aufgaben übernehmen kann.
von der Arbeit zum Stillen Ihres Kindes. Die Stillzeiten betragen mindestens zweimal täglich eine
halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Die
Gewährung der Stillzeiten hat keinen Verdienstausfall zur Folge und die Zeiten sind nicht nachoder vorzuarbeiten.
36
Rückkehr in den Beruf
Freistellung bei Krankheit des Kindes
Bei unbezahlter Freistellung zahlt die gesetzliche
Die Freistellung zur Pflege bei Krankheit erfolgt bis
Krankenkasse ihren Versicherten Krankengeld
zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
(70 % des vorherigen Bruttoverdienstes, maximal
Voraussetzung für die Freistellung von der Arbeit
90 % vom Nettoverdienst). Der Freistellungszeit-
zur Pflege des erkrankten beziehungsweise pfle-
raum beträgt für
gebedürftigen Kindes ist, dass Sie es betreuen
• Elternpaare: pro Kind und Elternteil zehn
und die Betreuung durch eine andere im Haushalt
Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren
lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist.
Kindern maximal 25 Arbeitstage je Elternteil
In jedem Fall müssen Sie der Arbeitgeberin bezie-
• Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage im
hungsweise dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest
Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal
vorlegen. In einigen Fällen wird eine Lohnfortzah-
50 Arbeitstage.
lung gewährt.
37
7
Firma
Sitz
Beschäftigte
Unternehmen
Familienfreundliche Brandenburger
Unternehmen – Beispiele
Es gibt viele Brandenburger Unternehmen, die
für Beschäftigte mit Familie in diesen Firmen als
sehr erfolgreich familienbewusste Maßnahmen in
ganz selbstverständlich angesehen werden. Wir
ihrem Betrieb umsetzen. Manche sind sich des-
zeigen Ihnen hier drei Brandenburger Beispiele.
sen bewusst und sind durch Auszeichnungen bei
Sie unterstreichen, was in kleinen und mittleren
Wettbewerben öffentlich bekannt. Viele sind je-
Unternehmen möglich ist. Alle genannten Unter-
doch unbekannt, da die Angebote und Lösungen
nehmen planen weitere Maßnahmen.
Confiserie Felicitas GmbH
Hornow
67, davon 60 Frauen
Gründungsjahr: 1992 | Die Confiserie Felicitas fertigt Pralinen, individuell gestaltete Karten und eine
Vielfalt an Figuren und Tafeln aus belgischer Rohschokolade in Handarbeit. Die Schokoladenerzeugnisse
werden direkt in der Schauwerkstatt im Hornower Hauptsitz, in der Bio-Schokoladenmanufaktur in Potsdam sowie in weiteren Filialen und Partnergeschäften vertrieben. Mit dem Felicitas SchokoLadenLand
entsteht derzeit eine „süße“ Erlebniswelt in Hornow.
Maßnahmen
• Es gibt familiengerechte Teilzeitmodelle, die Möglichkeit zur Gleitzeitarbeit sowie Arbeitszeitkonten.
• Unterbrechung der Arbeitszeit ist nach Absprache möglich, um z.B. Arztbesuche mit den Kindern
wahrnehmen zu können.
• In Ausnahmefällen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Aufgabenfeld können Angestellte zu Hause
arbeiten.
• Familienorientierte Urlaubsplanung;
• Kontakthalten während der Elternzeit oder bei längerer Krankheit durch die Einladung zu Betriebsfesten / alle Neuigkeiten werden auf die Website gestellt;
• Obligatorisches Rückkehrgespräch;
• Kinderbonusgeld für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern;
• Geschenke zur Geburt von Mitarbeiterkindern;
• Sonderurlaub bei familiären Anlässen;
• Betriebliche Altersvorsorge;
• Bei Bedarf werden für Mitarbeiterkinder Praktika und Ausbildungsplätze angeboten.
• Personalrabatte auf Schokoladenerzeugnisse;
• Mitarbeiterkinder werden oftmals zu Betriebsausflügen mit eingeladen.
• Räumlichkeiten können für Familienfeiern genutzt werden.
www.confiserie-felicitas.de
38
Familienfreundliche Brandenburger Unternehmen – Beispiele
Kowalewski Rolladenbau
VCAT Consulting GmbH
Firma
Wiesenburg
Potsdam
Sitz
38, davon 15 Frauen
14, davon 4 Frauen
Beschäftigte
Gründungsjahr: 1993 | Kowalewski Rolladenbau
Gründungsjahr: 2006 | Die VCAT Consulting
Unternehmen
produziert Rollläden und Insektenschutzsysteme
GmbH ist ein IT-Dienstleister. Arbeitsgegenstand
für Fenster und Türen sowie dazugehöriges Zube-
der Firma sind die Softwareentwicklung für das In-
hör. Das Unternehmen der Holz- und Metallbran-
ternet sowie die Entwicklung und der Vertrieb der
che hat sowohl einen Firmenstandort in Wiesen-
VCAT-Plattform.
burg als auch in Brandenburg (Havel).
• Es gibt familiengerechte Teilzeitmodelle sowie
Arbeitszeitkonten.
• Unterbrechung der Arbeitszeit ist nach Absprache möglich, um z.B. Arztbesuche mit den
Kindern wahrnehmen zu können.
• Rücksicht bei Schichtdienstplanung auf persönliche Belange der Mitarbeiter mit Kindern;
• Im Vertrieb und im Außendienst ist in Einzelfällen alternierende Telearbeit möglich.
• Familienorientierte Urlaubsplanung;
• Kontakthalten während der Elternzeit oder bei
längerer Krankheit durch die Einladung zu
Betriebsfesten;
• Obligatorisches Rückkehrgespräch;
• Sparbuch für Mitarbeiterkinder, die während
der Betriebszugehörigkeit geboren werden;
• Sonderurlaub bei familiären Anlässen;
• Bei Bedarf werden für Mitarbeiterkinder Praktikumsplätze angeboten.
• Räumlichkeiten können auf Nachfrage für
Familienfeiern genutzt werden und Beschäftigten wird vorübergehend Abstellfläche zur
Verfügung gestellt.
• Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle und die
Möglichkeit zur Gleitzeitarbeit bei einer Kernarbeitszeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Maßnahmen
• Eine Unterbrechung der Arbeitszeit ist nach
Absprache möglich, um z.B. Termine mit den
Kindern wahrnehmen zu können.
• Eine Flexibilisierung des Arbeitsortes durch
alternierende Telearbeit ist nach Absprache im
Team möglich.
• Mobile Telearbeit wird insbesondere für Projektarbeit genutzt.
• Es gibt eine familienorientierte Urlaubsplanung.
• Kontakthalten während der Elternzeit oder bei
längerer Abwesenheit durch Verbleiben im
Verteiler und Zugang zu betrieblichem E-MailVerkehr;
• Qualifizierung einer weiblichen Führungskraft
durch die Teilnahme an einem Mentoring Programm wurde während der Elternzeit weitergeführt;
• Teamgeschenk zur Geburt von Mitarbeiter­
kindern und anderen besonderen Anlässen;
• Sonderurlaub bei familiären Anlässen;
• Betriebliche Altersvorsorge;
• Der Betrieb bietet Vermögenswirksame Leistungen an.
www.kowalewski-rolladenbau.de
www.vcat.de
39
1
Überblick zu Schwangerschaft,
Mutterschutz und Elternzeit
Vor der Geburt – Bekanntgabe
Geburt bis Ende der Mutterschutzfrist –
der Schwangerschaft
8 Wochen nach Geburt
• Information der oder des Vorgesetzten über
• Absolutes Beschäftigungsverbot der Mutter
den voraussichtlichen Geburtstermin
• während der Schwangerschaft gilt ein besonderer Kündigungsschutz für die Beschäftigte
(§ 9 MuSchG)
• Spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin müssen Väter Elternzeit
beantragen, wenn sie direkt ab der Geburt
Elternzeit in Anspruch nehmen möchten; ggf.
mit Teilzeitwunsch beantragen
• Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
• Klärung des Versicherungsschutzes mit der
Krankenkasse
• Übersendung einer Kopie der Geburtsurkunde an den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin
und die Krankenkasse
• Änderung des Familienstandes auf der Lohnsteuerkarte bei der Meldebehörde beantragen
• Kindergeldantrag bei der Familienkasse der
zuständigen Arbeitsagentur stellen
• Bis eine Woche nach der Geburt: ggf. Anmel-
beantragen: Hierfür wird ein ärztliches Attest
dung der Elternzeit der Mutter, wenn diese
über den Entbindungstermin benötigt, das
direkt im Anschluss an die Mutterschutzzeit
frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungs-
beginnen soll – ggf. Mitteilung des Teilzeitwun-
termin ausgestellt sein darf
sches
• Mit Ende der Mutterschutzfrist: Beantragung
Beginn der Mutterschutzfrist –
des Basiselterngeldes oder ElterngeldPlus
6 Wochen vor dem Geburtstermin
( max. für drei Monate rückwirkend möglich )
• Auf ausdrückliches Verlangen darf die werdende Mutter weiter berufstätig sein, diese
7 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres Elternzeit
Erklärung kann jederzeit von ihr widerrufen
• Sofern zwei Jahre Elternzeit beantragt wur-
werden
den, kann mit einer Frist von sieben Wochen
vor Ende der ersten zwei Jahre eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beansprucht
werden; ggf. mit Teilzeittätigkeit
3 Monate vor Rückkehr in den Beruf
• Schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber
oder die Arbeitgeberin über Rückkehr in die
bisherige Tätigkeit bzw. Antrag auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
• Planungsgespräch mit der oder dem Vorgesetzten zur Gestaltung des Wiedereinstiegs
und ggf. über Qualifizierungsmaßnahmen
40
Service
Checkliste für
Behördengänge und Anträge
2
Was?
Wann?
Wo?
Womit?
Beginn
Mutterschutzfrist/
Mutterschaftsgeld
beantragen
7 Wochen vor
der Geburt
Krankenkasse
Bescheinigung der Gynäkologin/
des Gynäkologen
Elternzeit
beantragen
spätestens 7
Wochen vor geplantem Beginn
der Elternzeit
Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die
Dauer der Elternzeit beinhalten.
Vaterschaft
anerkennen
vor oder nach
der Geburt möglich (Zustimmung
der Mutter nötig)
örtlich zuständiges
Standesamt oder Jugendamt
Ausweise beider Elternteile
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunden beider
Elternteile,
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde
innerhalb einer
Woche nach der
Geburt
Standesamt des
Geburtsortes
Hinweis: Oft kann das
Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden.
Dann müssen Sie nur noch
zum Abholen der Geburtsurkunden zum Standesamt.
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunden beider
Elternteile
Fortzahlung des
Mutterschaftsgel­
des beantragen
unmittelbar nach
der Geburt
Krankenkasse
Geburtsurkunde des Kindes
Krankenversicherung des Kindes
anmelden
unmittelbar nach
der Geburt
bei der Krankenkasse, bei
der der berufstätige bzw.
meistverdienende Elternteil
versichert ist
Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch
informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die
Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene
Versicherungskarte.
Kind anmelden,
Lohnsteuerkarte
ändern
evtl. Kinderreisepass beantragen
so früh wie möglich nach der
Geburt
Einwohnermeldeamt
Ihres Wohnortes
• Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten
• Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch
Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
• Geburtsurkunde des Kindes im Original evtl. Urkunde
über die Vaterschaftsanerkennung
• Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein
Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen
Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis
benötigt.
Basiselterngeld
bzw. ElterngeldPlus beantragen
innerhalb der
ersten 3 Monate
nach der Geburt
des Kindes
Hinweis:
Basiselterngeld
und ElterngeldPlus wird nur 3
Monate rückwirkend gezahlt.
Elterngeldstelle
Hinweis:
Zuständig ist der Kreis
bzw. die kreisfreie Stadt, in
der Sie leben.
• Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf
Basiselterngeld und ElterngeldPlus Ausnahme: Ein
Elternteil hat das alleinige Sorgerecht
• Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im Original
• Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
• Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines
Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
• Einkommenserklärung und Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate vor der Geburt
Kindergeld
beantragen
spätestens bis
zum 4. Lebensjahr des Kindes
Familienkasse der örtlich
zuständigen Agentur für
Arbeit
Ausnahme:
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen
das Kindergeld bei der
Personalstelle des Dienstherrn.
Antrag auf Kindergeld
Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung
des Kindes im Original
Quelle: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI NRW)
41
3
Publikationen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Familienfreundliche Unternehmen im Land Brandenburg – ein guter Platz für Fachkräfte
Inhalt: Vorstellung von familienfreundlichen Unternehmen im Land Brandenburg
www.arbeitswelt-elternzeit.de
„Best-Practice-Broschüre“
Pluspunkt familienbewusste Personalpolitik – Brandenburger Unternehmen
setzen auf das audit berufundfamilie
Inhalt: Kurzvorstellung von familienfreundlichen Unternehmen im Land Brandenburg
www.masgf.brandenburg.de
Mutterschutz, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Elternzeit, Teilzeit
Mutterschutzgesetz
Inhalt: Erläuterungen zum Mutterschutzgesetz mit Beispielen und Hinweisen
www.bmfsfj.de
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Inhalt: Informationen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz mit Hinweisen und Beispielen
www.bmfsfj.de
Familie, Kindergeld, Kinderzuschlag, Steuern
Ratgeber für Familien
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Inhalt: Ausführlicher Ratgeber rund um sozial- und familienpolitische Angebote und
Leistungen in Brandenburg
www.masgf.brandenburg.de
Familienwegweiser – Staatliche Hilfen im Überblick
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
42
Service
Kindergeldantrag und Kinderzuschlag
Der Kindergeld- und Kinderzuschlagsantrag kann auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen und bearbeitet werden.
www.arbeitsagentur.de
Netzwerk Gesunde Kinder
Ehrenamtliche Paten vermitteln Eltern Angebote des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe während
der ersten Lebensjahre der Kinder
www.netzwerk-gesunde-kinder.de
was? wie viel? wer?: Finanzielle Hilfen auf einen Blick
Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Aktive Väter
Elternzeit – Väter (er)ziehen mit (online Publikation)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
www.masgf.brandenburg.de
Ich bin dabei! – Vater werden
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de
Kinderbetreuung
Zeit zur Eingewöhnung
Faltblatt zur Beantwortung von Fragen rund um die Eingewöhnung in der Kita
www.mbjs.brandenburg.de
Kindertagesstätten, Kindertagespflege und andere Angebote
Überblick über Kindertagesstätten im Land Brandenburg
www.mbjs.brandenburg.de
43
4
Web-Links
www.masgf.brandenburg.de
www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
Umfangreiche Informationen des Brandenburgi-
Lokale Bündnisse sind freiwillige Zusammen-
schen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesund-
schlüsse von Vertreterinnen und Vertretern aus
heit, Frauen und Familie im Ratgeber für Familien
vielen gesellschaftlichen Gruppen. Hier engagieren sich Kommunen, Unternehmen, Kirchen,
www.familien-wegweiser.de
Kammern, Gewerkschaften, Verbände, Stiftun-
Internetportal zu den Themen Recht, Förderung
gen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
und Finanzen, Arbeitswelt, Gesundheit, Betreu-
Mehrgenerationenhäuser und viele andere.
ung und Erziehung sowie Hilfe und Beratung für
Familien
www.arbeitsagentur.de
Angebote der Agentur für Arbeit für Bürgerinnen
www.perspektive-wiedereinstieg.de
und Bürger
Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ der Bundesregierung unterstützt Frauen
www.bzga.de
bei der Rückkehr in den Beruf.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf Ihrer Website ein umfassendes
www.vaeter.de
Angebot an Materialien zu den Themen Familien-
Die Website für den Mann mit Kind, Vaeter.de, ist
planung und Kinder- und Jugendgesundheit an.
eine Internetplattform für Väter und Männer, die
Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.
www.lja.brandenburg.de
Informationen des Referats Kinderbetreuung des
Landesjugendamtes Brandenburg
Die Web-Links finden
Sie auch aktiv unter
www.arbeitsweltelternzeit.de
44
Service
Servicestelle
Arbeitswelt und Elternzeit
Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit, die
men. So soll den Beschäftigten eine weitestge-
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und
hend reibungslose Rückkehr an den Arbeitsplatz
Landesmitteln gefördert wird, berät seit 2008
ermöglicht werden.
5
(werdende) Eltern und Unternehmen zu Fragen
in Zusammenhang von Mutterschutz, Elternzeit
Neben der Beratung bietet die Servicestelle
und der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die um-
Arbeitswelt und Elternzeit folgende Angebote:
fassenden Beratungsangebote der Servicestelle
Arbeitswelt und Elternzeit richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte
• Broschüren und Flyer mit Informationen für
Unternehmen sowie Beschäftigte
gleichermaßen.
• Homepage unter:
Das Team der Servicestelle bietet Ihnen eine kos-
www.arbeitswelt-elternzeit.de
tenfreie telefonische und persönliche Beratung
zur frühzeitigen, gemeinsamen Planung sowie
• Newsletter-Abonnement
Gestaltung familienbedingter Erwerbsunterbrechungszeiten, der Rückkehr an den Arbeitsplatz
• Veranstaltungen, Vorträge und Präsentatio-
und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Be-
nen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und
ruf und Familie.
Familie
Unternehmen erhalten darüber hinaus Beratung
unter anderem zu Möglichkeiten betrieblicher
Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit ar-
Kinderbetreuung und Kontakthaltemöglichkeiten
beitet mit großem Erfolg im gesamten Land Bran-
während der Elternzeit sowie bei Bedarf Unter-
denburg und konnte im Jahr 2014 über 1.000
stützung bei der Vermittlung von Ersatzkräften in
Beratungen durchführen. Im Bereich Verein-
Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit.
barkeit von Beruf und Familie ist die Servicestelle nicht nur eines der innovativsten Unterstüt-
Beschäftigten wird eine Beratung zur Planung der
zungsangebote für Unternehmen, Beschäftigte
Zeit vor und nach der Geburt angeboten und über
und Familien im Land Brandenburg, sondern
Möglichkeiten informiert, wie man die Elternzeit für
auch im bundesweiten Vergleich einmalig. Die
das berufliche Fortkommen nutzen kann, zum Bei-
Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit ist ein Teil
spiel durch Teilnahme an Qualifizierungsmaßnah-
der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH.
Besucheradresse:
Wetzlarer Straße 52, 14482 Potsdam
Beratungstelefon: 0331 70445720
Beratungszeiten:
Montag–Donnerstag 08:00 Uhr–16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr–14:00 Uhr
E-Mail:[email protected]
Internet: www.arbeitswelt-elternzeit.de
www.zab-arbeit.de
45
Checkliste zur Planung von:
A
Schwangerschaft und Mutterschutzfrist
B
Elternzeit
C
Rückkehr in den Betrieb
A
Schwangerschaft
und Mutterschutzfrist
Rechtliche Grundlage: §§ 1 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) §§ 3-8 und 11-16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Feststellen der Schwangerschaft
Beschäftigungsverbot / -einschränkung
Kostenfreies Informations- und Betreuungsangebot von
• z.B. bei: erhöhter Unfallgefahr, Umgang mit gesund-
Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualität und
Schwangerschaft in kommunalen Gesundheitsämtern
heitsgefährdenden Stoffen, Nacht- und Feiertagsarbeit und schwerer körperlicher Arbeit
• Nachteilsausgleich bei teilweisem oder vollem Be-
Nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Rechtsanspruch auf Beratung zu allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen in staatlich anerkann-
schäftigungsverbot
• Arbeit direkt mit Menschen ( z. B. medizinisches
Personal, pädagogisches Personal )
ten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Zur Beurteilung der Gefährdung helfen die
www.juris.de
Serviceseiten des LAS Brandenburg
Das Nichtbeachten der entsprechenden Vorschriften
von Seiten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
Meldung der Schwangerschaft
wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet
• Im eigenen Interesse sollten Sie die Schwanger-
www.arbeitsschutzverwaltung.brandenburg.de
schaft so früh wie möglich melden, um alle notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam werden zu lassen
• Abhängig vom Arbeitsverhältnis gelten unterschied-
Beschäftigungsverhältnis
liche Schutzvorschriften, die Ihrem und dem Schutz
Ihres Kindes dienen
• Befristetes Arbeitsverhältnis
• Probearbeitsverhältnis
Gemeldet am
• Ausbildungsverhältnis
• Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Ob eine Gefährdung vorliegt, erfahren Sie auf den
Serviceseiten des Landesamtes für Arbeitsschutz
Es gelten je genanntem Arbeitsverhältnis unter-
Brandenburg ( LAS )
schiedliche Kündigungsschutzfristen
Verlangen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine
Prüfen Sie, ob und wenn ja, wann Ihr Beschäfti-
gesonderte Bescheinigung, so ist sie kostenpflichtig
gungsverhältnis endet
und von diesen zu tragen
Bei Bewerbungen müssen Sie Ihre Schwangerschaft
– auch auf Nachfrage – nicht angeben
47
Freistellung für Untersuchungen
Information für Sie
• Für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der
• Broschüre zum Mutterschutzgesetz
gesetzlichen Krankenversicherung
• Arzttermine sollten außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden
• Es darf kein Entgeltausfall hierdurch entstehen
• Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens
sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung ( nicht
älter als eine Woche ) bei der Krankenkasse gestellt
werden
§ 16 MuSchG: Während der Schwangerschaft wer-
• Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst in einer ge-
den Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der
setzlichen Krankenkasse versichert sind und privat
gesetzlichen Krankenversicherung dienstplanrele-
versicherte Arbeitnehmerinnen stellen den Antrag
vant, diese Zeiten werden als Arbeitszeit gerechnet
beim Bundesversicherungsamt
Mutterschutzgesetz online zum Nachlesen
Mutterschutzfrist
Kostenloser Bezug des Leitfadens zum Mutterschutz
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau-
• Ab 6 Wochen vor dem Entbindungstermin kann die
en und Jugend
Arbeitsfreistellung erfolgen
• Für 8 Wochen nach der Entbindung erfolgt eine
Bestellt
Freistellung von der Arbeit
• Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung wird
Antrag stellen am:
auf die Dauer der Elternzeit angerechnet
www.bmfsfj.de
Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht
absolutes Beschäftigungsverbot ( auch, wenn Sie
zum Arbeiten bereit wären )
Weiteres Vorgehen
• Überlegungen zur Veränderung des Arbeitsplat-
Unterlagen für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin
zes / Versetzung
• Gemeinsame Planung der Vertretung
• Information über bestehende Schwangerschaft
• Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft
• Weiteres Gespräch während der Schwangerschaft
zum Thema Elternzeit
und den voraussichtlichen Entbindungstermin oder
Kopie des Mutterpasses
Informationen erhalten am
Bescheinigung erhalten am
48
Checkliste zur Planung der Mutterschutzfrist
Geplant für
B
Planung der Elternzeit
Gesetzliche Grundlage: §§ 1 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); §§ 8–9 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBFG )
Inanspruchnahme der Elternzeit
Fristen
•Pro Kind besteht für Vater und Mutter ein Anspruch
auf 36 Monate Elternzeit ( EZ ) bis zum Ende des
3. Lebensjahres
•EZ 7 Wochen vorher schriftlich dem Arbeitgeber bzw.
der Arbeitgeberin mitteilen
•Bei Geburten nach dem 01. Juli 2015 können max. 24.
Monate Elternzeit bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
des Kindes in Anspruch genommen werden. Dazu ist
der Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vor Beginn
des Zeitraumes zu informieren.
•EZ kann von jedem Elternteil in drei Zeitabschnitte unterteilt werden, weitere Aufteilungen sind mit Zustimmung des Unternehmens möglich
•Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der EZ,
frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn, und
der Schutz endet mit Ablauf der EZ
•Verbindliche Festlegungen durch den Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren EZ genommen werden soll
•Eine Verlängerung der EZ über den beantragten Zeitraum ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Partner oder die Partnerin begründet an
der Inanspruchnahme seiner Elternzeit gehindert ist
•Die EZ kann auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin vorzeitig beendet werden, danach gilt automatisch das
ursprüngliche Arbeitsverhältnis
Entscheidung für..........................Monate Elternzeit
•Auch, wenn diese direkt nach der Mutterschutzfrist
genommen wird
Mitgeteilt am:
Basiselterngeld
•Basiselterngeld wird für 12 Monate gezahlt, plus zwei
Partnermonate
•Eltern erhalten in den ersten 14 Lebensmonaten des
Kindes Basiselterngeld zwischen 65-67 % des bisherigen Einkommens aus Erwerbstätigkeit (mind. 300 Euro
und max. 1.800 Euro )
•Geschwisterbonus wird gezahlt in Höhe von 10 % des
Basiselterngeldes ( mind. 75 Euro im Monat ) bis Vollendung des 3. Lebensjahres des älteren Kindes
•Verpflichtung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin
zur Bescheinigung von: Arbeitsentgelt, abgezogener
Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitszeit der Mitarbeiterin bzw.
des Mitarbeiters für den Elterngeldantrag
Online weiterlesen oder bestellen:
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
in ..................................................Abschnitten, davon für:
www.bmfsfj.de
www.mittelstand-und-familie.de
Die Mutter ....................................Monate
Den Vater......................................Monate
Online weiterlesen oder bestellen:
Elterngeld und Elternzeit
www.bmfsfj.de
ElterngeldPlus
•ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate
•Berechnung wie Elterngeld, jedoch max. die Hälfte
des Elterngeldbetrages - bei doppelter Auszahlungsdauer
•bei Teilzeittätigkeit im ElterngeldPlus-Bezug eine Anrechnung des Teilerwerbseinkommen
•Vorteile bei frühzeitiger Rückkehr in den Beruf (in
Teilzeit)
Fortsetzung ElterngeldPlus auf der nächsten Seite
49
•Bezug auch über den 14 Lebensmonat des Kindes
möglich
•besondere Form des ElterngeldPlus = Partnerschaftsbonus: Teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung und gehen zeitgleich für 4 Monate zwischen 25
und 30 Wochenarbeitsstunden im Monatsdurchschnitt
arbeiten, erhalten sie jeweils zusätzlich vier Monate
ElterngeldPlus
• Tele- / Heimarbeit
• Weitere Möglichkeiten: ( z. B. Besuche im Betrieb )
Arbeitszeitvorstellungen des Elternteils
Arbeitszeitvorstellung
von .............................. Uhr bis .......................... Uhr
Teilzeitarbeit (TZ) während der Elternzeit
an ............................... Tagen pro Woche
• Teilzeitarbeit ist bis max. 30 Wochenarbeitsstunden
im Monatsdurchschnitt in Unternehmen mit mehr als
15 Beschäftigten möglich
• Beantragung von Teilzeit während der Elternzeit 7
Wochen vorher in schriftlicher Form; nach dem 3.
Lebensjahr 13 Wochen
Weiterbildung während der Elternzeit
• Betriebsinterne Schulungen
•Volkshochschulkurse
• Fernlehrgänge, Tele-Learning •Sonstiges
• Veränderung der Arbeitszeit während der EZ ist max.
zweimal zulässig
Interesse an:
• Nach Beendigung der Elternzeit gilt automatisch der
ursprüngliche Arbeitsvertrag mit den darin vereinbarten Regelungen
Weitere Kontakthaltemöglichkeiten
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Zum Bestellen oder Downloaden:
www.juris.de
• Übersendung von Publikationen ( Betriebszeitung )
nach Hause
• Teilnahme an Betriebsversammlungen
• Teilnahme an Festen und Feiern
Fristen
Unterlagen für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
• Schriftliche Mitteilung über Teilzeit 7 Wochen vor der
Tätigkeit ( Beginn und zeitlicher Umfang der Tätigkeit ); nach dem 3. Lebensjahr 13 Wochen
• Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können innerhalb
von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen; nach dem 3. Lebensjahr 8
Wochen
• Mitteilung über die Elternzeit
• Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
• Bescheid der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
• Aktualisierung der Lohnsteuermerkmale
Abgegeben am:
Tätigkeitsaufnahme am:
Weiteres Vorgehen
im Umfang von:
• Arbeitsübergabe vor der Mutterschutzfrist durch
Arbeitnehmerin
Kontakthalten und Wiedereinstieg gestalten
• Termin mit Elternzeitlern und dem Arbeitgeber bzw.
der Arbeitgeberin nach der Hälfte der Elternzeit
• Betriebsinterne Regelungen während der Elternzeit
Geplant für:
• Übernahme von Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung
50
Checkliste zur Planung der Elternzeit
C
Vorbereitung der
Rückkehr in den Betrieb
Grundlage: §§ 1 ff. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ( BEEG ); §§ 8–9 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBFG )
Wiedereinstieg / Einarbeitungszeit
Teilzeitarbeit nach Rückkehr aus der Elternzeit
Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen gleichwerti-
• Schriftliche Mitteilung über Beginn der TZ
gen Arbeitsplatz nach der EZ
• Bei entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen
• Wiedereinstieg in Vollzeit oder Teilzeit
besteht Anspruch auf eine Teilzeitstelle nach dem
• Zu welchen Zeiten soll bzw. kann gearbeitet werden
Teilzeit- und Befristungsgesetz
• Beratung erhalten Sie auch bei den Beauftragten
für Chancengleichheit in den regional zuständigen
Abteilungen der Bundesagentur für Arbeit
• Beantragung möglichst aus der EZ heraus, um die
Frist von drei Monaten vor dem Wunschtermin einzuhalten
• Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber bzw.
Tätigkeitsaufnahme am:
die Arbeitgeberin bei betrieblichen Gründen mind.
einen Monat vor dem geplanten Beginn der TZ
im Umfang von:
• Achten Sie auf die Gestaltung der Teilzeitregelung
und halten Sie getroffene Vereinbarungen schrift-
Geplant für:
lich fest ( Befristung, Ergänzung zum bestehenden
Arbeitsvertrag )
Online oder zum Bestellen: Früher beruflicher Wie-
• Teilzeitregelungen sollten im gegenseitigen Einver-
dereinstieg von Eltern. Ein Gewinn für Unternehmen
nehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberin-
und ihre Beschäftigten
nen bzw. Arbeitgebern getroffen werden
www.bmfsfj.de
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Zum Bestellen oder Downloaden:
E-Mail: [email protected]
www.juris.de
Eingewöhnungsphase für Ihr Kind
Kostenlose Info online:
www.teilzeit-info.de
Bedenken Sie: Ihr erster Arbeitstag sollte nicht der erste
Tag Ihres Kindes in der neuen Betreuungsform sein
Kostenlose Bestellung von Ratgebern und
Broschüren unter:
Planen Sie die Eingewöhnungsphase
Telefon: 030 182 72 27 21
Online oder zum Bestellen:
Fax: www.mbjs.brandenburg.de
030 181 02 72 27 21
www.mittelstand-und-familie.de
51
Erläuterung zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
• Betriebliche Belegplätze in Kindertagesstätten
• Anspruch auf bezahlte Freistellung nach ärztlichem
• Familienservice ( Essenservice, Tageselternvermittlung, familiennahe Dienstleistungen )
• Finanzielle Unterstützung durch Krankenkassen und
Jugendämter bei Mehrlingsgeburten sowie ab einer
Zeugnis für Kinder unter 12 Jahren
• Anspruch Ehepaare: pro Kind und Elternteil 10 Tage,
bei mehreren Kindern max. 25 Tage Arbeitstage je
Elternteil pro Kalenderjahr
bestimmten Kinderzahl im Haushalt
• Anspruch Alleinerziehende: für jedes Kind 20 Tage,
Infos zu Betreuungsmöglichkeiten:
• Es besteht Anspruch auf Krankengeld
max. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Internetseiten des Landesjugendamtes und Seiten
des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des
Rechtsgrundlage:
Landes Brandenburg:
§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 45 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenver-
www.lja.brandenburg.de
sicherung (SGB V), §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch - Sieb-
www.mbjs.brandenburg.de
tes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Online oder zum Bestellen: Ratgeber für Familien
Vorstellungen bezüglich des beruflichen
www.masgf.brandenburg.de
Wiedereinstiegs
Fragen zur Kinderbetreuung
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• Gibt es Regelung im Unternehmen?
• Verbesserung durch zeitliche Flexibilisierung mög-
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lich?
• Sonstige betriebliche Angebote
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( z. B. Geldleistungen, Tageselternvermittlung )
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Nicht vorgesehen
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Unterlagen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
• Antrag auf Verlängerung der Elternzeit über den
beantragte Zeitraum hinaus
• Antrag auf Teilzeitarbeit nach Ende der EZ
Erhalten am:
52
Checkliste zur Planung der Rückkehr in den Betrieb
Stand: Juli 2015
Anspruchsdauer
Kündigungsschutz
Zeitleiste
53
Impressum
Titel
Redaktion
Praxishilfe: Mutterschutz und Elternzeit – Beruf und Familie aktiv gestalten
Sally Enzmann-Burow, Gerlinde Grass, Christian Neumann, Simone Olbrich,
Pervin Sucuoglu-Avramidis
Herausgeber
ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH
Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Copyright
ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH
Bestellungen / Kontakt
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14482 Potsdam
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0331 7044 5720
0331 7044 5711
Montag–Donnerstag 08:00 Uhr–16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr–14:00 Uhr
Juli 2015
Schweiger Design, Potsdam
(exkl. Umschlag)
Brandenburgische Universitätsdruckerei und
Verlagsgesellschaft Potsdam mbH
CMD Grafik & Design
Anatoly Tiplyashin, bilderbox, chaos, eka, Hannes Eichinger, iphoto,
Jaren Wicklund, Joanna Zielinska, Joelle M, matttilda, Monkey Business,
pressmaster, Santa, Stefan Müller, Stephen Coburn, Sven Hoppe,
Valentin Mosichev, Violetstar – fotolia.com, Sabine Fischer, René Staebler
Archiv Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
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