Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück

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Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück-Kreis
2. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans
Begründung und Umweltbericht
Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB
Stand: 30.04.2009
Bearbeitet im Auftrag der Verbandsgemeinde Kastellaun
Seite 2,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Inhaltsverzeichnis
A) Begründung...................................................................................................4
1. Anlass - Planungsnotwendigkeit .......................................................................4
2. Vorgaben übergeordneter Planungen.................................................................5
3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose in der Verbandsgemeinde Kastellaun........6
4. Landschaftsplanung........................................................................................9
5. Tourismus ................................................................................................... 10
6. Windenergie ................................................................................................ 11
6.1
6.2
6.3
Einleitung ............................................................................................ 11
Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen................................................. 12
Potenzialflächen ................................................................................... 15
7. Ortslagenteil ................................................................................................ 28
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
7.5.
7.6.
7.7.
7.8.
7.9.
7.10.
7.11.
7.12.
7.13.
7.14.
7.15.
7.16.
Ortsgemeinde Alterkülz ......................................................................... 28
Ortsgemeinde Bell ................................................................................ 29
Ortsgemeinde Beltheim ......................................................................... 32
Ortsgemeinde Braunshorn...................................................................... 34
Ortsgemeinde Buch .............................................................................. 35
Ortsgemeinde Dommershausen .............................................................. 36
Ortsgemeinde Gödenroth....................................................................... 37
Ortsgemeinde Hasselbach...................................................................... 39
Ortsgemeinde Hollnich .......................................................................... 39
Stadt Kastellaun................................................................................... 39
Ortsgemeinde Korweiler ........................................................................ 42
Ortsgemeinde Mastershausen ................................................................ 42
Ortsgemeinde Michelbach...................................................................... 42
Ortsgemeinde Roth ............................................................................... 43
Ortsgemeinde Spesenroth...................................................................... 43
Ortsgemeinde Uhler .............................................................................. 43
8. Sonstige Darstellungsänderung ...................................................................... 44
B) Umweltbericht ............................................................................................. 46
1. Einleitung .................................................................................................... 46
1.1
1.2
1.3
Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen ..................................... 46
Städtebauliche Kenndaten ..................................................................... 46
Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes ................................................... 45
2. Einzelne Flächen .......................................................................................... 45
3. Umweltbericht Windenergie......................................................................... 114
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
4. Zusätzliche Angaben .................................................................................. 131
4.1
4.2
4.3
4.4
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Methodik........................................................................................... 131
Monitoring......................................................................................... 131
Quellenverzeichnis.............................................................................. 131
Zusammenfassung.............................................................................. 132
Ortslagenausschnitte, DIN A4, Maßstab 1:5.000 / 1:10.000
Karten „Ermittlung der Potenzialflächen“
Tourismusflächenkonzept
Ökologische Untersuchung Tiere/Fauna
Landesplanerische Stellungnahme
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Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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A)
Begründung
1.
Anlass - Planungsnotwendigkeit
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der
Verbandsgemeinde Kastellaun wurde 2003 rechtswirksam. In einem ca. 3 Jahre laufenden Planungsprozess wurde der Flächennutzungsplan entsprechend den Kriterien der
Nachhaltigkeit und der lokalen Agenda 21 entwickelt und gilt als Richtschnur für die
zukünftige Entwicklung bis 2015.
Anlass für die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun sind jüngste Entwicklungen. Seit der Neuaufstellung hat sich in einigen Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun die Notwendigkeit zur weiteren Darstellung von Bauflächen ergeben. Diese sollen im Rahmen der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellt werden. Ebenso gibt es Bedarf an nachrichtlichen Korrekturen von Darstellungen.
Darüber hinaus befasst sich diese zweite Fortschreibung mit dem Thema Windenergie,
nachdem die erste Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu diesem Thema durch
Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz für ungültig erklärt wurde.
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2.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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Vorgaben übergeordneter Planungen
Die im Zuge der Neuaufstellung dargestellten Vorgaben übergeordneter Planungen sowie
der sonstigen Fachplanungen gelten nach wie vor auch für die 2. Fortschreibung. Die
landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück vom 25.09.2007
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach der Neuaufstellung für den Planungsraum der Verbandsgemeinde Kastellaun gemäß § 20 LPlG und § 1 (4) BauGB enthalten
detaillierte Aussagen zu den Vorgaben übergeordneter Planungen. Die landesplanerische
Stellungnahme ist als Anlage der Begründung beigelegt. Es wird bezüglich den Vorgaben
übergeordneter Planungen auf die landesplanerische Stellungnahme, insbesondere die
Kapitel 2., 3., und 4. verwiesen. Auf eine detaillierte Darstellung und Beschreibung in
der Begründung wird daher verzichtet.
Der Masterplan Flughafen Hahn (Entwicklungskonzept Region Hunsrück-Flughafen
Frankfurt/Hahn) sieht eine Entwicklungsachse entlang der B 327/Hunsrückhöhenstraße
vor, in der die schwerpunktmäßige Entwicklung hinsichtlich Gewerbe und Wohnen stattfinden soll. Dazu gehören auch die Optimierung der Straßenanbindung in Bärenbach sowie der B 421 mit der B 327, mit gleichzeitiger Verlegung der B 421 auf die Trasse der
L 226, so dass der Knotenpunkt beim Blümlingshof liegen würde. Dieser Bereich ist mittel- bis langfristig zur Entwicklung eines Gewerbeparks vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrensschritts gemäß § 4 (1) BauGB wurde bereits eine Fläche vorgestellt. Hierfür ist
jedoch ein Raum- und/oder Zielabweichungsverfahren erforderlich. Eine entsprechende
Darstellung im Flächennutzungsplan ist in dieser Fortschreibung nicht möglich.
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3.
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Bevölkerungsentwicklung und -prognose in der Verbandsgemeinde Kastellaun
Index Bevölkerungsentwicklung
130
Rheinland-Pfalz
125
120
Rhein-HunsrückKreis
115
Verbandsgemeinde
Kastellaun
110
105
Stadt Kastellaun
100
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
95
Bevölkerungsenwicklung der Vebandsgemeinde Kastellaun
16.000
15.500
Bevölkerung
15.000
14.500
14.000
Einwohner
13.500
Prognose Landesamt 2000
13.000
Prognose Landesamt 2006
12.500
12.000
Jahr
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Bevölkerungsentwicklung der Stadt Kastellaun
5.200
5.000
Bevölkerung
4.800
4.600
4.400
4.200
4.000
3.800
2004
2005
2006
2007
2008
2004
2005
2006
2007
2008
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
3.600
Jahr
Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Alterkülz
470
460
450
440
420
410
400
390
380
370
360
Jahr
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
350
1986
Bevölkerung
430
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Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Bell
1600
Bevölkerung
1550
1500
1450
1400
1350
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
1300
Jahr
Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Braunshorn
660
640
600
580
560
540
520
Jahr
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
500
1986
Bevölkerung
620
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
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Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Dommershausen
1.260
1.240
Bevölkerung
1.220
1.200
1.180
1.160
1.140
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1997
1998
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
1.120
Jahr
Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat in den letzten 13 Jahren im Vergleich zum RheinHunsrück-Kreis und dem Land Rheinland-Pfalz eine überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsentwicklung genommen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kastellaun sticht die
Stadt Kastellaun mit einer auch über der Verbandsgemeinde Kastellaun liegenden weit
überdurchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung hervor. Dies entspricht in etwa den
Zielvorstellungen der Landesplanung, nach der, vorwiegend in den Zentren – insbesondere den Mittelzentren -, die wohnbauliche Entwicklung stattfinden soll.
Von den vier Ortsgemeinden, in denen Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen neu
dargestellt werden, ist die Bevölkerungsentwicklung heterogen. Es sind keine klaren
Trends hinsichtlich genereller Zunahme oder Abnahme feststellbar.
4.
Landschaftsplanung
Für die Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es eine Landschaftsplanung aus dem Jahr
2001, die bereits in den Flächennutzungsplan integriert ist. Diese Landschaftsplanung ist
auch Grundlage für diese 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
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5.
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Tourismus
Die touristische Entwicklung verläuft in der Verbandsgemeinde Kastellaun insgesamt
positiv. Seit dem Jahr 2003 sind ständig steigende Gäste- und Übernachtungszahlen zu
verzeichnen, wobei der Anstieg von 2006 auf 2007 besonders hoch war. Die Verbandsgemeinde Kastellaun weist bereits eine große Anzahl an touristischen Attraktionen auf
und es werden ständig neue entwickelt. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen auf Grund
der günstigen Lage der Verbandsgemeinde Kastellaun Feriendörfer zu errichten. Bereits
verschiedene Investoren sind vorstellig geworden, haben auch erste Konzepte entwickelt.
Um festzustellen ob solche Feriendörfer in der Verbandsgemeinde Kastellaun eine stabile
Grundlage haben und um geeignete Standorte ausfindig zu machen, wurde auf Anraten
der Kreisverwaltung im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ein Tourismusflächenkonzept aufgestellt. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die in der Fassung für
den Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB vorgestellten Flächen Nr.2.2.9 und Nr.2.3.1
in Bell und Beltheim geeignete Standorte für die Entwicklung von Feriendörfern und Freizeitanlagen sind. Jedoch kann der Flächennutzungsplan Darstellungen in der Größenordnung eigenständig planerisch nicht treffen, da hierfür ein Raumordnungsverfahren und
evtl. auch ein Zielabweichungsverfahren notwendig sind. Nach solch einem Verfahren
kann dann der Flächennutzungsplan nachrichtlich angepasst werden. Es ist sinnvoll
Raumordnungsverfahren bzw. Zielabweichungsverfahren erst dann anzustoßen wenn
Investoren ihre Entwicklungsabsichten ausreichend verfestigt haben. Daher werden die
beiden Flächendarstellungen für diese Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen. Das Tourismusflächenkonzept befindet sich im Anhang zur Begründung. Es
dient auch als Nachweis für die Vorhaltung für Flächen für Freizeit und Tourismus in der
Stadt Kastellaun (Stadt Kastellaun: 2.10.2 und 2.10.9) und als grundsätzliche Begründung für die kleine vorgesehene Freizeitanlage der Ortsgemeinde Beltheim (Fläche
2.3.3).
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6.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
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Windenergie
6.1
Einleitung
Die derzeitige Situation zur Steuerung der Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun stellt sich folgt dar:
•
•
Die erste Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema Windenergie
wurde durch Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht in Koblenz, 1 C
10065/05 OVG vom 08.12. 2005 für ungültig erklärt.
Dem letzten Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zum Thema Windenergie wurde vom Innenministerium die Genehmigung versagt. Der Regionale Raumordnungsplan wird sich dieser
Thematik vorerst nicht erneut annehmen.
Somit ist der Fall eingetreten, dass die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht mehr gesteuert wird. Der Paragraph 35 BauGB gilt unmittelbar, die Beantragung zur Genehmigung von Windenergiestandorten wird damit nach den Kriterien
eines Raumordnungsverfahrens und des Immissionsschutzes geregelt.
Das Oberverwaltungsgericht bemängelt in seinem Urteil zur 1. Fortschreibung im Wesentlichen das Fehlen eines „schlüssigen, nachvollziehbaren Konzepts ohne eine zu
missbilligende Verhinderungstendenz“. Die Ausweisung von etwa zwei Promille der Gesamtfläche der Verbandsgemeinde Kastellaun als Konzentrationsfläche für Windenergie
in Verbindung mit relativ unkonkreten und unpräzisen Ausschlusskriterien, wie dem Vorkommen von Biotopen, der geplanten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten oder
einem zu entwickelnden Tourismusschwerpunkt, war für das Gericht Anlass, eine Verhinderungstendenz zu erkennen. Dabei „ist die vorliegend praktizierte Vorgehensweise
der Ausschließung von Flächen aus bestimmten städtebaulichen Gründen grundsätzlich
nicht zu beanstanden“.
Somit kann in der vorliegenden zweiten Fortschreibung an der Methodik grundsätzlich
festgehalten werden. Die Ausschlusskriterien zur Ermittlung der Potenzial- und Konzentrationsflächen werden jedoch gegenüber der beanstandeten 1. Fortschreibung im Sinne
des Gerichtsurteils modifiziert.
Die Förderung und Nutzung regenerativer Energiequellen ist in der Verbandsgemeinde
Kastellaun ein wichtiges Anliegen. So sind bei Beltheim mit die ersten Windenergieanlagen im Rhein-Hunsrück-Kreis mit aktiver Unterstützung der Verbandsgemeinde entstanden. Südlich von Mastershausen entstehen, insbesondere durch die Ortsgemeinde
Mastershausen vorrangetrieben, weitere Windenergieanlagen. Südlich der Stadt Kastellaun entsteht gerade ein Biomasse-Kraftwerk und südlich von Mastershausen sind mittelfristig ein weiteres Biomasse-Kraftwerk und Fotovoltaik-Anlagen geplant. Darüber hinaus werden weitere Flächen für die Windenergienutzung bereit gestellt.
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6.2
Methodik / Ermittlung der Potenzialflächen
Gemäß § 35 BauGB, Absatz 1, ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn
örtliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und
wenn es (...) der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie
dient. Gemäß Satz 3, 3. Absatz, dürfen raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der
Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Abs. 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen
einem Vorhaben nach Abs. 1, Nr. 2 bis 6, in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine
Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
Dies ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Flächennutzungsplan, Bereiche
für die Windenergie und Ausschlussflächen zu bilden. Die „Hinweise zur Beurteilung der
Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 2006bilden die Richtschnur für die Kriterien zur Bildung von Konzentrations- und
Ausschlussflächen im vorliegenden Flächennutzungsplan. Die Kriterien sind den Verhältnissen von Kastellaun entsprechend angepasst. werden beachtet.
Bei den Kriterien handelt es sich um Ausschließungsgründe, warum auf bestimmten Flächen keine Windkraftanlagen stehen dürfen. Einige der Kriterien sind selbsterklärend,
andere sind im Folgenden genau zu begründen:
Siedlungsgebiete
Wohn- und Mischbauflächen, Sondergebiete, insbesondere die der Erholung dienen, einschließlich dem Stadtwald von Kastellaun, der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Walderholung“ dargestellt ist, Gemeinbedarfsflächen, nicht dargestellte Siedlungen, Siedlungen im Außenbereich, gewerbliche Bauflächen, Militärgebiete, Spiel-, Sportund Freizeitflächen, Straßen, Wege, Freileitungstrassen, Rohrleitungen und Richtfunkstrecken.
Die Siedlungsflächen im weiteren Sinne, einschließlich Infrastrukturflächen, sowohl die
vorhandenen als auch die gemäß Flächennutzungsplan oder anderweitig geplanten Flächen (wie geplante Feriendörfer/Freizeitanlagen gemäß Tourismusflächenkonzept), stehen als Standorte für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung.
Schutzgebiete und vorgeschlagene Schutzgebiete
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, vorgeschlagenes
Landschaftsschutzgebiete für den Arten und Biotopschutz, geplante Naturschutzgebiete,
Flächen nach § 28 LNatSchG.
Die genannten vorhandenen Schutzgebiete stehen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung, da durch die förmliche beziehungsweise defakto Ausweisung als Schutzgebiet
die Förderung und Entwicklung beziehungsweise Erhaltung der zu schützenden Biotope,
Pflanzen und Tierarten sowie Landschaften prioritär vorgegeben ist.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten vorgeschlagenen Schutzgebiete (vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet für den Arten und Biotopschutz, geplantes Naturschutz-
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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gebiet) stehen der Windenergienutzung ebenfalls nicht zur Verfügung. Es handelt sich
um ökologisch wertvolle und sensible Bereiche, die schützenswert sind (siehe Anlage).
Um Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete, insbesondere auf FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und das vorgeschlagene Naturschutzgebiet zu vermeiden, werden diese
Schutzgebiete mit einem 200 m – Puffer belegt. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen, zu vorgeschlagenen Landschaftsschutzgebieten für den Arten- und Biotopschutz sowie zu den Flächen nach § 28 LNatSchG wird pauschal kein 200 m- Puffer
vorgesehen. Hierfür wird individuell überprüft, inwieweit ggf. ein Schutzabstand erforderlich ist.
Flächen für den Naturschutz
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, kartierte Biotope mit der Bewertung I, IIa
oder IIb.
Im Rahmen der Integration der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan fand
eine Abwägung zwischen den landschaftsplanerischen Zielvorstellungen und den Zielvorstellungen anderer Landnutzungen (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Städtebau) statt.
Dabei wurden einige von der Landschaftsplanung fachlich vorgeschlagenen Flächendarstellungen nicht übernommen. Grundsätzlich ist eine Einzelfallüberprüfung notwendig, ob
die Belange zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft Vorrang haben gegenüber
den Belangen der Windenergienutzung.
Die Biotope der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz mit den Bewertungen I, IIa oder IIb
werden ebenfalls als Konzentrationsflächen ausgeschlossen, da es sich um sehr wertvolle Biotope handelt. Biotope mit diesen Bewertungen werden vom Landesamt auch als
Naturschutzgebiete bzw. geschützte Landschaftsbestandteile vorgeschlagen. In der Regel sind diese Biotope in den Darstellungen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB enthalten. Erfasste Biotope mit der Bewertung III werden dagegen nicht pauschal als Konzentrationsflächen ausgeschlossen. Derartige Biotope bedürfen einer Einzelfallbetrachtung,
ob sie ausgeschlossen werden müssen oder nicht. Dies ist defakto bereits mit der Erstellung des Landschaftsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun und dessen Integration
in den Flächennutzungsplan geschehen. Im Regelfall finden sich diese Biotope auf Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB wieder. In Einzelfällen fand eine Darstellung nicht
statt, weil die Kriterien, die bei der damaligen Kartierung zur Ausweisung des Biotops
mit der Bewertung III geführt haben, nicht mehr zutreffen bzw. weil andere Ziele höher
bewertet werden.
Rohstoffflächen
Die entsprechend im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestellten Flächen werden für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Windenergieanlagen
auf entsprechenden Flächen beeinträchtigen die vorrangigen und vorbehaltlichen Nutzungen erheblich.
Vorrangflächen Forst
Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Windenergieanlagen den Zielen der Vorrangflächen Forst widersprechen oder nicht. Die Gründe, die zur Ausweisung von Vorrangflächen Forst geführt haben, sind vielfältig.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
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Abstand von Siedlungsbereichen
Um die Siedlungen ist zum Schutz vor Immissionen ein Puffer erforderlich.
In der vorliegenden 2. Fortschreibung ist entsprechend den Empfehlungen in den „Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ vom 30. Januar 2006
in der Regel ein Mindestabstand von 1.000 m zu Wohn- und Mischgebieten angesetzt.
Um nicht dargestellte Siedlungen bzw. Siedlungen im Außenbereich ist ein Puffer von
500 m angesetzt. Neben der damit verbundenen Sicherheit vor Lärm und Schattenwurf
bietet diese Entfernung einen ausreichenden Schutz vor dem Dominanzeffekt. Unter
Dominanz ist zu verstehen, dass der Blick unwillkürlich auf das dominierende Objekt gelenkt wird.
Der Abstand wird auch zu den von der Verbandsgemeinde prioritär vorgesehenen Flächen zur Entwicklung von Feriendörfern/Freizeitanlagen eingehalten, da die Vorhaben
nicht mehr umsetzbar sind, wenn der 1.000 m–Abstand nicht eingehalten wird.
Um Gewerbesiedlungen ist ein Puffer von 125 m ausreichend. Um Grünflächen ist je
nach Schutzbedürftigkeit ein Abstand von 150 m (Sicherheitsgrenze, Fallhöhe) bei
Sportplätzen bis zu 400 m bei Friedhöfen erforderlich.
Bei Einhaltung dieser Abstände ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Schutz
öffentlicher und privater Belange in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen wird
und mögliche Nutzungskonflikte vermieden werden.
Pufferzonen um klassifizierte Straßen
Um die klassifizierten Straßen wird vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Sicherheitsgründen ein Abstand entsprechend der Fallhöhe einer Windenergieanlage gefordert. Anlagen mit einer Gesamthöhe von weniger als 150 m werden heute nicht mehr installiert.
Je nach Art und Größe der Anlage kann ein größerer Abstand erforderlich werden. Dies
ist in einem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu klären. Als Ausschluss für
die Windenergienutzung wird kein größerer Abstand herangezogen, auch wenn derzeit
die Windenergieanlagen höher sind, um keine Flächen auszuschließen, die sonst nutzbar
wären.
Entfallene Kriterien
Gegenüber der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun sind folgende Kriterien nicht mehr zur Anwendung gekommen:
• Brut-, Überwinterungs - oder Rastgebiet oder Hauptvogelflugroute von nationaler
bzw. regionaler Bedeutung,
• Wasserschutzgebiet, Zone I,
• Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt-Hahn,
• Landschaftsschutzgebiet Moseltal,
• Landschaftsbild,
• Hauptentwicklungsrichtung der Orte.
Diese Kriterien sind entfallen, um den geänderten Anforderungen entsprechend dem Gerichtsurteil zur 1. Fortschreibung Rechnung zu tragen und / oder den Flächennutzungsplan übersichtlicher zu gestalten: Das Brut-, Überwinterungs- oder Rastgebiet oder
Hauptvogelflugroute von nationaler bzw. regionaler Bedeutung war an keiner Stelle alleiniges Ausschließungskriterium und konnte als redundantes Kriterium entfallen. Wasser-
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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schutzgebiete Zone I sind derart kleinräumig, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen der
Baugenehmigung erfolgen kann. Der Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt-Hahn hat
lediglich Auswirkungen auf die Höhe von Windenergieanlagen, nicht auf deren grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, die Kriterien „Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet
von Schweich bis Koblenz“ sowie „Landschaftsbild“ führten zu einem zu pauschalen
und zu weit gehenden Ausschluss von Flächen. Die Hauptentwicklungsrichtung der Orte
konnte entfallen, da mit dem nun angenommenen Abstand von 1000 m zu Siedlungsflächen ein ausreichender Puffer auch für die gemeindliche Entwicklungen gegeben ist.
6.3
Potenzialflächen
Die nach diesem Verfahren ermittelten sogenannten Potenzialflächen werden einer intensiveren Prüfung unterworfen, um eine Auswahl der am besten geeigneten Flächen zu
treffen und die tatsächliche Bebaubarkeit weitestgehend sicher zu stellen. U. a. werden
die Flächen auf Wirtschaftlichkeit (Erschließungsaufwand, Windhöffigkeit) überprüft.
Die Errichtung von Windparks in der Vergangenheit, die den Abstand von 3 km unterschritten haben, hat die pauschale Einschätzung, dass dadurch in jedem Fall der
Verspargelungseffekt und eine gravierende Behinderung der Durchlässigkeit für die Vogelwelt auftritt, nicht bestätigt. Insofern wird für den Flächennutzungsplan Kastellaun
auf die pauschale Anwendung dieses Abstandskriteriums verzichtet.
Größe der Windparks
Die Konzentrationswirkung des Flächennutzungsplans kann nur erreicht werden, wenn
die Windparks eine Mindestgröße aufweisen. Im Rahmen dieses Flächennutzungsplans
werden daher im Zweifelsfalle den größeren Flächen von mehreren kleinen alternativen
Flächen Vorrang eingeräumt. Aber auch dieses Kriterium ist nicht pauschal anwendbar,
da es durchaus sinnvoll sein kann, bei geringen Ausweisungsmöglichkeiten auch die
kleinen Flächen, auf denen nur 1 bis 2 Anlagen stehen können, auszuweisen. Werden
jedoch relativ viele Flächen in einem Bereich ausgewiesen, so kann die Konzentrationswirkung unterlaufen werden, wenn auch die kleinen Flächen als Windenergiestandorte
dargestellt werden, so dass es gerechtfertigt sein kann, nur die größeren Bereiche auszuweisen, um insbesondere visuell die Konzentrationswirkung zu erzielen.
Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung
Von den Potenzialflächen ist eine Auswahl auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten und
unter Aspekten der geringstmöglichen Beeinträchtigungen zu treffen. Zur Wirtschaftlichkeit spielen die Größe der Potenzialfläche, die Windhöffigkeit, die Erschließung durch
Wirtschaftswege und die Anschlussmöglichkeiten an Stromleitungen eine Rolle. In diesem Zusammenhang kann die Hangneigung zusammen mit anderen Wirtschaftlichkeitsaspekten bedeutsam werden. Erschließbar durch Wirtschaftswege sind die Flächen alle.
Die Anschlussmöglichkeiten an die nächste Station zur Einspeisung in das Stromnetz
spielen bei Windparks (ab 3 Anlagen) kaum eine Rolle, da sich die Neuverlegung auch
einer mehrere Kilometer langen Leitung lohnt. Auch steile Hanglagen mit hohem Erschließungsaufwand können sich bei gegebener Windhöffigkeit lohnen. Die Summe mehrer Wirtschaftlichkeitsaspekte kann zum Ergebnis der Unwirtschaftlichkeit führen.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Windangebot
Das zu erwartende Windangebot wird im Flächennutzungsplanverfahren anhand der vom
Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Daten der „Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund“ ermittelt. Sie sind das Ergebnis einer Modellierung und geben einen Hinweis auf ein mögliches Windangebot, sind jedoch für eine Projektierung
von Windenergieanlagen nicht ausreichend genau.
Die Windgeschwindigkeiten in 50 m über Grund können bei allen Potenzialflächen als
ausreichend angesehen werden, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Die Leistung einer Windenergieanlage ist wesentlich von dem Windangebot abhängig. Die wirtschaftliche Nutzung einer Windenergieanlage ist – auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Förderung nach EEG - auf die windstärksten Standorte beschränkt. Die Windgeschwindigkeiten der einzelnen Potenzialflächen sind in der tabellarischen Beschreibung enthalten (s.u.).
Abbildung: Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Arten und Biotopschutz
Die Flächen müssen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich der Fauna überprüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der man insbesondere Vögel und Fledermäuse untersucht hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene
des Flächennutzungsplans eine geringere Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer
Überprüfung im Rahmen der Genehmigungsunterlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung)
Die faunistischen Untersuchungen ergaben unterschiedliche Betroffenheit der Fledermäuse und der Vogelwelt, jedoch sind aus der Sicht des Artenschutzes grundsätzlich
alle Flächen für die Windenergie Nutzung geeignet.
Die faunistische Überprüfung der Potenzialflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun ergab, dass aus faunistischer Sicht keine der Potenzialflächen ausgeschlossen werden muss. Zwar haben einige Wald- und Waldrandflächen eine höhere
ökologische Wertigkeit als andere Konzentrationsflächen, jedoch ist der jeweilige Eingriff
in Natur und Landschaft naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich vermeidbar bzw.
kompensierbar. Es wurden keine Tierarten bzw. Tierarten in einer entsprechenden Stärke
festgestellt, die es auf der jeweiligen Konzentrationsfläche generell verbieten Windenergieanlagen aufzustellen, weil damit die lokale oder regionale Population gefährdet werden würde.
Mit den Untersuchungen vom Biologen Hermann Schausten ist eine Feinsteuerung auf
der jeweiligen Fläche nicht möglich. Die Untersuchungen dienten lediglich dazu festzustellen, ob die Flächen hinsichtlich der Fauna generell geeignet sind oder nicht.
Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der
Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz
Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht
im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sind, da Abstände eventuell zu Rotmilan- oder
größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind. Die in der folgenden Abbildung markierten Flächen wurden in der Untersuchung faunistisch geprüft. Die Zusatzfläche bei
Mastershausen kommt als Konzentrationsfläche aus Gründen Dominanzbelastung von
Leideneck nicht zum Tragen. Auf der Hauptfläche Mastershausen (Struth) stehen bereits
Anlagen und die Vorlagen der Flächen Alterkülz/Spesenroth sind bereits genehmigt und
faunistisch ausreichend geprüft. Für die Fläche Mastershausen Allert wurde im Rahmen
der Einzelgenehmigung ein Gutachten gefertigt, das zum Ergebnis der Vereinbarkeit von
Fauna und Windenergienutzung kommt. Mittlerweile haben tiefer gehende faunistische
Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsplanungen die Ergebnisse der Flächen
Uhler und Beltheim im Wesentlichen bestätigt.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Abbildung: Untersuchungsflächen Fauna
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Landschaftsbild
Das Gerichtsurteil, das zur Aufhebung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
der Verbandsgemeinde Kastellaun führte, hat unter anderem ausgeführt, dass der großflächige Ausschluss aus Gründen des Landschaftsschutzes in der Verbandsgemeinde
Kastellaun nicht greift. Was mehr zu beleuchten ist, ist zum Beispiel die visuelle Beeinträchtigung herausragender Kulturdenkmäler wie z.B. die Ruine „Balduinseck“ oder die
Burg von Kastellaun. Bezüglich der Ruine Balduinseck und der Konzentrationsfläche Uhler ist im Umweltbericht eine Landschaftsanalyse beigefügt.
Konformität mit dem Regionalen Raumordnungsplan
Zurzeit gibt es keinen Regionalen Raumordnungsplan, der die Windenergie steuert.
Teilweise ist eine Vorrangfläche Forst durch die Konzentrationsfläche Mastershausen
betroffen. Aber auf der neu darzustellenden Fläche stehen bereits die Anlagen, die Vorrangfläche Forst stand der Errichtung der Anlagen nicht entgegen, folglich kann die Darstellung als Sondergebiet für die Windenergienutzung erfolgen, ohne dass ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wäre.
Für den Bereich der Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth wurde bezüglich der Vorrangfläche für die Forstwirtschaft ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, welches
bezüglich der Windenergienutzung eine Abweichung von dem Ziel Vorranggebiet für die
Forstwirtschaft erlaubt.
Tabelle Potenzialflächen
Fläche Größe Bestand
in ha
1
15,2
Wind *
in m/sec
Überwiegend
Acker, 5,1
teilw. Grünland und Ge- 5,4
büsch,
Landschaftsschutzgebiet
Betrachtung
bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen, auch FFH-relevanter
Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der
Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301
wurde u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich
erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet
aus. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
1a
14,6
Acker, Grünland, Ge- 4,5
büsch,
Nadelund 5,1
Mischforst,
Eichenmischwald,
Landschaftsschutzgebiet
1b
15,7
Acker, Nadelforst, Ei- 4,8
chenund
Buchen- 5,1
mischwald,
Landschaftsschutzgebiet
bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen auch FFH-relevanter
Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der
Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301
wurde u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich
erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet
aus. In dem Bereich kommt die Wachtel
vor, eine der wenigen gefährdeten Kleinvogelarten, die nachweislich von Windenergieanlagen negativ betroffen sind
(Reichenbach, 2003). Die Fläche ist als
Konzentrationsfläche nicht geeignet.
bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen auch FFH-relevanter
Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der
Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301
wude u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich
erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet
aus. In dem Bereich kommt die Wachtel
vor, eine der wenigen gefährdeten Kleinvogelarten, die nachweislich von Windenergieanlagen negativ betroffen sind
(Reichenbach, 2003). Die Fläche ist als
Konzentrationsfläche nicht geeignet.
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Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
2
21,1
Acker,
Nadelund 5,1
Mischforst,
Buchen- 5,7
mischwald,
Landschaftsschutzgebiet
3
14,4
Nadel- und Mischforst, 5,1
Laubwald
5,4
4
25,4
Waldwiese, Nadel- und 4,8
Mischforst
5,7
bis Windpark, Hochspannungsleitung, Umspannwerk, Hügelgräber angrenzend.
Die Potenzialfläche soll innerhalb des
1.000 m – Abstandsbereich zur Ortslage
Beltheim erweitert werden bis zur Höhe
der vorhandenen Windenergieanlagen. Da
dort bereits Windenergieanlagen stehen,
ist es nicht gerechtfertigt, neue Windenergieanlagen in diesem Bereich nicht
entstehen zu lassen, zumal ansonsten
keine Ausschlusskriterien vorliegen. Nutzungskonflikte traten bislang nicht auf,
jedoch ist es wahrscheinlich, dass die
Konzentrationsfläche aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen nicht
voll ausgeschöpft werden kann. Des Weiteren ist der notwendige Abstand zur
Hochspannungsleitung noch mit den Versorgungsträgern zu bestimmen. Restflächen nördlich der K 31 werden ausgeschlossen, weil sie der Konzentrationswirkung nicht entsprechen. Die Konzentrationsfläche ist somit größer als die
Potenzialfläche.
bis Kleinere Fläche zwischen zwei Potenzialflächen (2 und 4) mit besserer Nutzbarkeit, Verspargelungseffekt tritt ein.
Innerhalb der Fläche liegen Hügelgräber.
Die Fläche ist als Konzentrationsfläche
nicht geeignet.
bis Windpark nördlich angrenzend (OG Bickenbach, VG Emmelshausen) vorhanden.
Im FNP wurden pauschal alle Waldwiesen
als zu erhalten und zu entwickeln aufgenommen. Die Waldwiese innerhalb der
Fläche wird mäßig intensiv genutzt und
weist sonst keine weiteren wertbestimmenden Merkmale auf, sie ist somit für
die Windenergienutzung geeignet. Die
Konzentrationsfläche rückt näher als
1000m an die Ortslage heran. Die Konzentrationsfläche ist somit geringfügig
größer als die Potenzialfläche.
Die erforderlichen Abstände zu den vorhandenen Anlagen sind einzuhalten.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
5
12,8
Grünland, Nadel- und 4,8
Mischforst, Eichen- und 5,1
Buchenmischwald,
Bruchwald, Quellbäche
6
82,5
Nord: überwiegend A- 4,8
cker, ansonsten: Eichen- 5,4
und Buchenmischwald,
Nadel- und Mischforste
7
38,4
Acker,
Nadelund 5,4
Mischforst, Buchen- und 5,7
Eichenmischwald
bis Nördlich an die Potenzialfläche grenzen
Biotope gemäß § 28 LNatSchG. Diese
sind ausgeschlossen. Eine nähere Untersuchung der nördlich der Potenzialfläche
gelegenen Flächen vor Ort bestätigt den
Ausschluss der angrenzenden Waldflächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, weil
die Waldflächen bachbegleitend sind und
eine hohe Wertigkeit bzw. hohes Potenzial aufweisen. Der Ausschluss der gesamten Wiese, die pauschal als Biotop
gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB auszuschließen wäre, ist, soweit sie nicht
bachbegleitend ist, nicht zwingend erforderlich. Die Konzentrationsfläche ist somit
größer als die im ersten Schritt ermittelte
Potenzialfläche.
bis Mit Ausnahme der Ackerflächen im Norden, sind die steileren Hanglagen zum
Ourbach für Windenergieanlagen nicht
wirtschaftlich (Erschließung, Windhöffigkeit). Militärische Richtfunkstrecken liegen über dem Gebiet, windenergetische
Nutzbarkeit ist im Rahmen der Feinsteuerung möglich. Ggf. ist eine Höhenbeschränkung der Anlagen erforderlich. Nur
ein Teil der Potenzialfläche ist als Konzentrationsfläche geeignet.
bis Der Bereich des Odenwald wird als zukünftiger
gewerblicher
Entwicklungsschwerpunkt im Rahmen des Masterplans
Flughafen Hahn, am zukünftigen Knotenpunkt B 327/B 421 gesehen. Des Weiteren wurden bis zum 1.000 m–Abstand
auf der anderen Seite von Leideneck weitere Anlagen errichtet. Dies führt zu einer
unverhältnismäßig hohen Belastung für
Leideneck. Die Fläche steht somit nicht
als Konzentrationsfläche zur Verfügung.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
8
169,7
Überwiegend
Acker, 5,1
Nadel- und Mischforst, 6,0
Buchenmischwälder
9
38,0
Nadel- und Mischforst, 5,1
Buchen- und Eichen- 5,7
mischwälder
9a
11,6
Acker,
Eichenmisch- 4,8
wald, Nadelforst
5,1
bis Bereits genehmigte Anlagen.
Gemäß den faunistischen Gutachten zu
den Genehmigungsunterlagen sind erhebliche Bereiche für die Windenergienutzung
auszuschließen. Andere Bereiche, wie
z.B. abseits gelegene Randflächen, sind
auszuschließen, da dies die „Verspargelung“ der Landschaft in dem Bereich zur
Folge hätte. Die Ortslage Leideneck würde auch von 2 Seiten von Windenergieanlagen im 1.000m–Abstand eingerahmt sein. Ein Teil der Fläche steht somit
als Konzentrationsfläche nicht zur Verfügung.
Auf der Teilflächen „Struth“, auf der bereits Anlagen stehen, aus abstandstechnischen Gründen keine weiteren Windenergieanlagen errichtet werden. Für die
Teilfläche „Allert“ wurden bereits Anträge
gestellt.
bis Südlich in der OG Wüschheim, VG Simmern, befinden sich bereits Anlagen, zwei
weitere sind genehmigt. Nördlich angrenzend befindet sich ein bedeutsamer archäologischer Fund, der zusammen mit 2
anderen Fundorten touristisch, ggf. mit
Rekonstruktion eines keltischen Dorfes,
aufbereitet werden soll. Eine Darstellung
der Fundstätte als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung
„Archäologischer
Park“ ist mittelfristig vorgesehen und
wird geprüft. Im Leader+ Programm der
LAG Hunsrück sind erste Entwicklungsschritte initiiert. Es ist zu befürchten,
dass Windenergieanlagen eine derartige
touristische Aufbereitung erheblich erschweren. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet.
bis Ein kleiner Standort (ca. 2 Anlagen) in der
Nähe zu den vorhandenen bzw. möglichen Anlagen in Wüschheim (2,0 km),
Alterkülz (3,5 km) und Mastershausen
(5,5 km) führt zum Verspargelungseffekt.
Die Fläche ist als Konzentrationsfläche
nicht geeignet.
Seite 24,
10
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
79,1
Nadel- und Mischforst, 4,8
Buchen- und Eichen- 5,7
mischwald, Acker
bis Der nördliche Teil der Fläche weist punktuell und kleinflächig eine größere Anzahl
von wertvollen Feucht- und Nassbiotopen, Quellen und Quellbäche auf, die
teilweise auch gemäß § 28 LNatSchG
geschützt sind. Nach einer Besichtigung
vor Ort weist der nördliche Teil das Potenzial zur Entwicklung eines hochwertigen Feucht- und Nassbiotopkomplexes
aus, zumal gut entwicklungsfähige Ansätze bereits vorhanden sind. Der südliche größere Teil ist für die Windenergienutzung grundsätzlich geeignet.
* Wind: Jahresmittel der Windgeschwindigkeiten in 50 m ü.Gr.
Abbildung : unmaßstäbliche Verkleinerung der Karte „Potenzialflächen“
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Folgende Potenzialflächen sollen als Konzentrationsflächen dargestellt werden:
Fläche
Potenzialfläche
Größe in ha
Konzentrationsfläche Bemerkung
Größe in ha
1
1a
1b
2
15,2
14,6
15,7
21,1
39,1
3
4
5
6
14,4
25,4
12,8
82,5
28,0
16,0
18,7
7
8
9
9a
10
Summe
38,4
169,7
38,0
11,6
79,1
538,5
86,8
66,7
255,3
Teilweise Höhenbeschränkung im
1.000 m Abstand zur Ortslage
Teilweise Höhenbeschränkung im
1.000 m Abstand zur Ortslage
Für die beiden Standorte Beltheim und Braunshorn bieten sich Ausnahmen von der
1.000 m–Abstandsregel an:
- Vorhandene Anlagen, die innerhalb des 1000 m-Abstands liegen, dies trifft auf
die 3 Anlagen in Beltheim. Es hat sich erwiesen, dass die Anlagen in diesem Fall
ohne unzumutbare Beeinträchtigung funktionieren, die Ausnahme ist daher zuzulassen.
- Die Erweiterung vom vorhandenen Windpark in den 1.000 m Abstandsbereich,
wenn sicher gestellt ist, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen auftreten.
Dies trifft auf Braunshorn zu. Die vorhandenen Anlagen in Bickenbach, Verbandsgemeinde Emmelshausen werden bis zu einem Abstand von 800 Meter
Richtung Braunshorn erweitert. Damit wird dem Konzentrationsanspruch genüge
getan. Durch die Erweiterung der Anlagen Richtung Süden werden nun Braunshorn mit dem Ortsteil Dudenroth beeinträchtigt, aber deutlich unter der Unzumutbarkeitsschwelle. Da die Anlagen nördlich stehen ist mit keiner erhöhten Schattenwurfproblematik zu rechnen. Der Wind kommt in einer Häufigkeit von nur 78% aus Norden. Die Verträglichkeit ist somit gegeben.
Nach dem derzeitigen Planungsstand werden 255,3 ha Konzentrationsfläche für die
Windenergie ausgewiesen. Dies entspricht bei einer Verbandsgemeindegröße von
15.306 ha 1,7 % der Verbandsgemeindefläche.
Ca. 2.250 ha der Verbandsgemeinde sind Siedlungs-, Militär- oder Verkehrsflächen. Diese Flächen stehen der Windenergienutzung von vornherein nicht zur Verfügung. Weitere
ca. 1.300 ha der Verbandsgemeinde bestehen aus tiefen Kerbtälern, die aus topografischen, wirtschaftlichen (Erschließbarkeit, Windhöffigkeit) und naturschutzfachlichen
(z.B. FFH-Gebiete) Gesichtspunkten für eine Windenergienutzung nicht geeignet sind.
Von den verbleibenden ca. 11.756 ha können somit ca. 2,2 % für die Windenergie genutzt werden. Mit den Konzentrationsflächen und den notwendigen Abständen erreichen
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
die Restriktionsflächen (Topografie, Naturschutz) der Verbandsgemeinde eine Größenordnung von ca. 36 % der Fläche.
Die Darstellung erfolgt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie.
Eine generelle Beschränkung der Höhe erfolgt nicht. Für Teile der Konzentrationsflächen
Beltheim und Braunshorn wird die maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen auf
150 m gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 (1) Baunutzungsverordnung festgelegt.
Es sind die Flächenanteile, die innerhalb des 1.000 m-Abstands zu den Ortslagen liegen
um die Dominanzwirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. Damit ist eine wirtschaftliche
Nutzung gegeben, aber die Anlagen können nicht zu hoch werden.
Gleichzeitig mit der Darstellung der Flächen für die Windenergie wird der übrige Bereich
der Verbandsgemeinde Kastellaun für die Nutzung von Windenergie ausgeschlossen.
In den dargestellten Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Windkraftanlagen sind
folgende Anlagennutzungen zulässig:
Windkraftanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, wie Trafostationen und Übergabestationen
Außerhalb des dargestellten Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Windkraftanlagen
sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB i.V.m.
§ 35 (3) Satz 3 BauGB keine weitere Windenergieanlagen zulässig. Das betrifft sowohl
Windparks als auch Einzelanlagen.
Sollten alle Konzentrationsflächen der Verbandsgemeinde mit Windenergieanlagen bebaut werden, so wird in der Verbandsgemeinde Kastellaun 20 bis 25 % mehr Strom
durch Windenergie erzeugt werden als in der Verbandsgemeinde verbraucht wird.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
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Abbildung: Konzentrationsflächen
Seite 28,
7.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortslagenteil
Wesentliche Informationen zu den einzelnen Flächen sind im Umweltbericht wiedergegeben, so dass darauf verzichtet wird, diese in der Begründung zu wiederholen. Es wird
diesbezüglich Bezug auf den Umweltbericht genommen. Im Ortslagenteil werden zu den
einzelnen Flächen die städtebaulichen Beweggründe zur Darstellungsänderung erläutert
(Darstellungsnotwendigkeit).
7.1.
Ortsgemeinde Alterkülz
Fläche 2.1.1
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 1,3 ha
Die Ortsgemeinde Alterkülz, im Südosten der Verbandsgemeinde gelegen, hat Bedarf an
weiteren Bauflächen. Bei der Ortsgemeinde Alterkülz handelt es sich um eine langgestreckte Ortsgemeinde, entlang der L 108 bzw. des Külzer Bachs bzw. entlang der ehemaligen Bahnstrecke Kastellaun-Simmern (jetziger Radweg). Auf den ersten Blick sieht
die Fläche 2.1.1 wie eine unorganische Entwicklung aus. Eine Alternativdiskussion ist
erforderlich.
Die ehemalige Änderungsfläche 6.1.1a der 4. Fortschreibung (=Neuaufstellung) befindet
sich am nordwestlichen Ende des langgestreckten Ortes Alterkülz. Von der Kreisverwaltung wird die Weiterentwicklung dieser Fläche empfohlen. Die Ortsdurchfahrt quert an
dieser Stelle den Radweg, insofern ist die Fläche unmittelbar an der Ortslage von Alterkülz angebunden. Jedoch handelte es sich damals im Wesentlichen um eine Darstellung
bereits bebauter Flächen mit geringen Erweiterungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zur Fläche 2.1.1 dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist eine Erweiterung der Fläche 6.1.1a vom Ortskern wesentlich weiter entfernt und ist somit schlechter an den
Ortskern mit seinen Einrichtungen angebunden. Alternativflächen in Ortskernnähe betreffen ökologisch wertvolle Talflächen des Külzbachs und sind deshalb für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. In unmittelbarer Nähe befinden sich an der Hauptstraße
der Kindergarten, das Gemeindehaus und weitere infrastrukturelle Einrichtungen.
Der Kritikpunkt der Kreisverwaltung bezüglich der Anbindungen an vorhandene Siedlungsstrukturen ist grundsätzlich berechtigt, jedoch gibt es zu dieser Fläche keine bessere Alternative hinsichtlich der unmittelbaren Nähe zum Ortskern mit seinen Infrastruktureinrichtungen und hinsichtlich naturschutzfachlichen Kriterien (Külzaue).
Die Ortsgemeinde ist aufgrund der zentrumsnahen Lage daran interessiert, eine gemischte Nutzung zu etablieren, die auch Raum für kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe bietet. An einer allgemeinen Wohnnutzung ist die Ortsgemeinde auf dieser
Fläche nicht interessiert.
Zwar weist die Ortsgemeinde Alterkülz noch einige unbebaute Grundstücke auf, diese
stehen aber dem Markt derzeit kaum zur Verfügung, so dass es, insbesondere für Bau-
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
interessenten aus der Ortsgemeinde selbst, derzeit keine Möglichkeiten gibt, in der Ortsgemeinde Alterkülz zu bauen.
Fläche 2.1.2
Darstellungsziel: landwirtschaftliche Fläche mit Darstellung für Natur und Landschaft
Größe: 3,7 ha
Die seit Jahrzehnten dargestellte Sonderfläche mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet wurde nie umgesetzt. Eine Umsetzung ist nicht absehbar. Die Darstellung
wird nicht mehr benötigt.
7.2.
Ortsgemeinde Bell
Fläche 2.2.1 – Ortsteil Bell
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,2 ha
Die Fläche liegt am Nordwestrand des Ortsteils Bell, im direkten Anschluss an einen KfzBetrieb. Dieser Kfz-Betrieb benötigt für Betriebserweiterungen noch die angrenzende
Fläche zur langfristigen Sicherung. Bedingt durch ein erweitertes Leistungsangebot
(Lkw-Abschleppdienst, Reparatur von Waldarbeitsgeräten) ist die neu dargestellte Fläche
für die Existenz des Betriebes am Standort Bell erforderlich. Eine Bauvoranfrage wurde
bereits gestellt und liegt der Kreisverwaltung vor.. An eine wohnbauliche Entwicklung ist
an dieser Stelle nicht gedacht, jedoch sollen keine neuen gewerblichen Betriebe angesiedelt werden, die das Wohnen beeinträchtigen könnten. Aus diesen Gründen soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden.
Die Fläche liegt exponiert und wird beackert. Eine gute randliche Eingrünung und innerliche Durchgrünung sind erforderlich.
Im Rahmen der Abwägung zwischen den Belangen der Erweiterungsmöglichkeiten des
Betriebs und der Sicherung von Arbeitsplätzen in Bell und denen des Schutzes des Landschaftsbildes werden die Belange der Betriebserweiterung höher bewertet. Dem Belang
des Landschaftsbilds wird mit der Darstellung einer randlichen Eingrünung ausreichend
entsprochen.
Fläche 2.2.2a – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,4 ha
Es handelt sich hierbei um die kleine Fläche der Ortslage Beller Bahnhof, die bereits bebaut ist und entsprechend der Nutzung erstmalig als gemischte Baufläche dargestellt
wird. Auswirkungen auf die Umwelt sind mit dieser Änderung der Darstellung nicht verbunden.
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April 2009
Fläche 2.2.2b – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof
Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche
Größe: 1,3 ha
Der Bereich westlich der B 327 ist noch unbebaut und liegt gegenüber einer bereits dargestellten und teilweise genutzten gewerblichen Baufläche. Die Fläche wird als Grünland
genutzt, im Flächennutzungsplan ist sie als zu entwickelnde landespflegerische Fläche
dargestellt. Sie grenzt unmittelbar an einen grabenartigen Quellbach.
Die Fläche wird dringend für die Errichtung einer Tankstelle benötigt, die im auf der anderen Seite der B 327 liegenden Gewerbegebiet aufgrund der Restriktionen durch die
angrenzende militärische Nutzung nicht errichtet werden darf. Bedarfsbezogen ist eine
Fläche von 1,3 ha erforderlich. Mit der Reduzierung gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauBG wird auch der Abstand zum Gewässer eingehalten.
Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Eine randliche Eingrünung der Fläche
ist in dem weit einsehbaren Bereich unbedingt erforderlich und ist auch entsprechend im
Flächennutzungsplan dargestellt. Es handelt sich um eine Potenzialfläche zur Entwicklung naturschutzfachlicher Zielvorstellungen. Jedoch ist die derzeitige Nutzung intensiv
landwirtschaftlich. Es ergibt sich aber ein erhöhtes Ausgleichserfordernis.
Der Bereich liegt verkehrsgünstig an der B 327 und bietet sich zur weiteren Etablierung
der gewerblichen Nutzung an. Dem gegenüber steht der Aspekt des Eingriffs in das
Landschaftsbild und potenziell wertvolle Grünlandflächen. Das Landschaftsbild ist bereits
am Knotenpunkt B 327 / K 25 durch vorhandene gewerbliche Bauten belastet.
Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist die Funktionalität des vorhandenen Verbindungssammlers und die Erschließung der Fläche Flur 18 Nr. 50 sicher zu stellen. Die
Fläche Flur 18 Nr. 47 ist eine naturschutzfachliche Kompensationsflächen. Bei Inanspruchnahme der Fläche ist ein anderweitiger geeignete Kompensation bereit zu stellen.
Für die Neudarstellung dieser Fläche wird an anderer Stelle gewerbliche Baufläche in der
Darstellung zurückgenommen, siehe hierzu Fläche 2.2.12.
Fläche 2.2.3 – Pydna (teilw. Ortsgemeinde Hasselbach)
Darstellungsziel: Sondergebiet „Militär“
Größe: 149,4 ha
Die Militärfläche Pydna soll der Nutzung entsprechend (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Militär) dargestellt werden.
Ausgangsdarstellung:
Sondergebiet Freizeit und ADIZ: 93,1 ha
Wald:
56,3 ha
Seite 31,
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Fläche 2.2.4 – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof
Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche
Größe: 1,0 ha
Die Tennisplätze, die noch als Grünflächen dargestellt sind, sollen als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden, um den gewerblichen Ansatz „Gewerbegebiet Pydna“, an
verkehrsgünstiger Stelle gelegen (Hunsrückhöhenstraße – B 327), zu stärken. Gleichzeitig soll der Bereich zwischen dem bereits dargestellten Gewerbegebiet und dem Radweg, der noch als forstwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ebenfalls als gewerbliche
Baufläche dargestellt werden, damit einer späteren gewerblichen Entwicklung diesbezüglich alle Möglichkeiten offen stehen, wobei an eine randlichen Eingrünung entlang
des Radwegs, bei dem späteren Gewerbegebiet, vorgesehen ist. Die Fläche bietet sich
für die weitere gewerbliche Entwicklung gut an.
Diese Neudarstellung wird an anderer Stelle zurückgenommen, siehe hierzu Fläche
2.2.12. Für die Fläche ist bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angestoßen
worden und wegen der angrenzenden militärischen Nutzung ist auf der Fläche keine
Wohnnutzung und keine Tankstelle zulässig.
Fläche 2.2.5 – Ortsteil Hundheim
Darstellungsziel: Sondergebiet „Kleinfliegen“
Größe: 0,7 ha
Der vorhandene Kleinfliegerplatz soll entsprechend nachrichtlich dargestellt werden. Der
Betrieb des Kleinfliegerplatzes ist genehmigt. Auf der Fläche sind keine bzw. nur minimale bauliche Anlagen vorgesehen. Am westlichen Rand befindet sich ein namensloses
Gewässer 3. Ordnung. Im 10 m-Bereich des Gewässers ist jede Bebauung unzulässig.
Fläche 2.2.6 – Ortsteil Völkenroth
Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt.
Flächen 2.2.7 und 2.2.8 – Ortsteil Wohnroth
Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft
Größe: 0,5 ha und 0,8 ha
Hierbei handelt es sich um bereits auf anderen Planungsebenen festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen, zum Einen zum Feldweg Leideneck und zum Anderen zum Bebauungsplan „Zum Tal“.
Fläche 2.2.9 – Ortsteil Bell
Die Darstellung wird vorerst nicht weiter verfolgt.
Fläche 2.2.10 – Ortsteil Bell
Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt.
Fläche 2.2.11 – Gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt
Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt.
Fläche 2.2.12 – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof
Darstellungsziel: Landwirtschaft
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Größe: 2,3 ha
Die Darstellung wird von „Gewerbefläche“ in „landwirtschaftliche Fläche“ in der Größenordnung der Neudarstellungen der Flächen 2.2.2 und 2.2.4 geändert. Die Rücknahme ist erforderlich, da sonst eine Darstellung der Flächen 2.2.2 und 2.2.4 nicht möglich ist. Trotz der Reduzierung der Fläche 2.2.12 ist nach wie vor eine uneingeschränkte
Erschließung der Restfläche möglich. Durch das Abrücken vom Militärgebiet reduziert
sich auch der Konflikt mit der angrenzenden militärischen Nutzung.
7.3.
Ortsgemeinde Beltheim
Fläche 2.3.1
Die Darstellung der Fläche wird nicht weiter verfolgt.
Fläche 2.3.2 – Ortsteil Mannebach
Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft
Größe: 1,5 ha
Es handelt sich um eine Entfichtungsmaßnahme innerhalb eines Talraums im Rahmen
der Ausgleichsmaßnahme für den Radweg „Hunsrück-Mosel“. Die Darstellung erfolgt
nachrichtlich.
Fläche 2.3.3 – Ortsteil Frankweiler
Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit“
Größe: 2,0 ha
Ca. 0,9 km östlich der Ortslage von Beltheim bzw. 0,9 km südlich der Ortslage Frankweiler, in unmittelbarer Nähe des Oberlaufs des Dünnbachs, soll eine ähnliche Freizeitanlage entstehen wie in Masterhausen „Hallgarten“. Die Freizeitanlage soll sowohl der
einheimischen Bevölkerung dienen als auch dem Tourismus. Es sind Überlegungen im
Gange, der Freizeitanlage einen Jugendzeltlagerplatz anzuschließen. Die Fläche, die sich
im Besitz der Ortsgemeinde befindet, wird derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Sie
lässt sich gut über einen bereits bituminös befestigten Wirtschaftsweg erreichen. Der
Sportplatz von Frankweiler ist 0,5 km entfernt. Die Abwasserentsorgung kann ggf.
durch eine Pflanzenkläranlage gesichert werden und die Stromversorgung durch Fotovoltaikanlagen. Die Fragen der Ver- und Entsorgung sind im Rahmen der darauf folgenden
Planung prinzipiell lösbar.
Inmitten der Fläche befindet sich eine kleine Senke, die darauf hindeutet, dass in diesem
Bereich ein kleiner Quellbach vorhanden war, der in vergangenen Flurbereinigungen verrohrt worden sein muss. Im Rahmen der konkreten Planung ist eine Renaturierung des
ursprünglichen, jetzt nicht mehr offiziell vorhandenen Gewässers möglich und kann in
das Konzept der Freizeitanlage integriert werden. Im Rahmen der konkreten Planung ist
darauf zu achten, dass zum Bach abschirmende Bepflanzungen erfolgen, so dass keine
unzulässigen Störungen auf die Funktionalitäten, insbesondere artenschutzrechtliche,
auftreten.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Der Standort wurde gewählt, weil er einerseits weit weg von den Ortslagen ist und somit keine Immissionsprobleme auftreten können, er andererseits gut zu erreichen ist und
attraktiv in der Nähe eines Bachlaufs gelegen ist. Von der Kreisverwaltung wurde alternativ ein Standort bei den Sportanlagen Beltheim und Frankweiler vorgeschlagen, da
sich dort bereits eine Ansammlung von Freizeiteinrichtungen befindet. Jedoch hat die
Ortsgemeinde keine geeigneten Flächen in Besitz und die Fläche zwischen de beiden
Sporteinrichtungen ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt und soll auch für eine gegebenenfalls weitere gewerbliche Entwicklung in
der Ortsgemeinde Beltheim vorgehalten werden. Des Weiteren liegt die Fläche in der
Gesamtortsgemeinde Beltheim relativ zentral.
Gegenüber der Fassung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Abgrenzung der Fläche 2.3.3 leicht verändert. Sie rückte etwas mehr von dem Bach ab.
Die Alternativfläche liegt 1,5 km östlich der Ortslage Beltheim. Sie lässt sich ebenfalls
gut erreichen. Der Eingriff in Natur und Landschaft wäre geringer, aber die Fläche läge
isolierter. Die Ver- und Entsorgung ist ähnlich zu beurteilen.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
7.4.
Ortsgemeinde Braunshorn
Fläche 2.4.1 – Ortsteil Braunshorn
Darstellungsziel: Sondergebiet „Wohnen und Reiten“
Größe: 3,2 ha
Auf den Flächen, auf denen bereits die Nutzungen „Reiten“ und „Landwirtschaft“ stattfindet, soll das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und Reiten“ entwickelt werden. Für die Sonderbaufläche „Wohnen und Reiten“ gelten andere Immissionswerte als für ein allgemeines Wohngebiet bzw. als für ein Mischgebiet. Das nahe Beieinander von Wohnen und Reiten findet immer mehr Anhänger und wird immer mehr gewünscht. Auf dem Maifeld, bei Lonnig, wird derzeit ein Sondergebiet „Wohnen und Reiten“ umgesetzt, das diesen Wünschen Rechnung trägt. Insofern ist die vorgesehene
gemischte Darstellung in diesem Fall, aufgrund der konkreten Entwicklungsabsicht, folgerichtig.
Grundsätzliche Belange des Naturschutzes stehen der Darstellung nicht entgegen, jedoch ist aufgrund der exponierten Lage eine gute innere Durchgrünung und randliche
Eingrünung erforderlich.
Fläche 2.4.2 – Ortsteil Dudenroth
Darstellungsziel: Wohnbaufläche (0,1 ha) und Landwirtschaft (0,1 ha)
Es handelt sich hierbei um kleine Anpassungen an den vorhandenen Bebauungsplan.
Fläche 2.4.3 – Ortsteil Ebschied
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,1 ha
Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung eines genehmigten Neubaus
im Südosten der Ortslage.
Fläche 2.4.4 – Ortsteil Ebschied
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,2 ha
Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an den Bebauungsplan „Hinter der Schule“
Fläche 2.4.5 – Ortsteil Ebschied
Darstellungsziel: Landwirtschaft
Größe: 0,4 ha
Hierbei handelt es sich um Rücknahme einer dargestellten Fläche, für die eine bauliche
Entwicklung nicht mehr stattfinden soll. Der jetzige Wirtschaftsweg soll der Ortsrandweg bleiben.
Fläche 2.4.6 – Ortsteil Ebschied-Bahnhof
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
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Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Größe: 1,4 ha
Die Siedlung Ebschied-Bahnhof soll erstmalig dargestellt werden und als entwicklungsfähige Siedlung weiterentwickelt werden. Der Bereich ist bereits überwiegend bebaut, so
dass nur in sehr geringem Umfang noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten in den Baulücken gegeben sind.
Fläche 2.4.7 – Ortsteil Ebschied-Bahnhof
Die Darstellung wird nicht mehr weiter verfolgt.
Fläche 2.4.8 – Ortsteil Ebschied
Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft
Größe: 1,0 ha
Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung der Ausgleichsmaßnahme für
den Bebauungsplan „Hinter der Schule“.
7.5.
Ortsgemeinde Buch
Fläche 2.5.1 – Sonnenhof
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 1,6 ha
Die Siedlung Sonnenhof, beidseitig der L 204 gelegen, besteht aus 3 landwirtschaftlichen Betrieben, die kompakt beieinander liegen. Es handelt sich hierbei somit um einen
Siedlungsansatz von drei zusammenhängenden landwirtschaftlichen Höfen, deren Bebauung ein gewisses Gewicht hat. Ein Betrieb hat bereits seine landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben. Die Fläche wird nur noch wohnbaulich genutzt. Um die Wohnnutzung
erhalten zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Fläche im Rahmen einer Klarstellungssatzung als Innenbereich festzusetzen und so den Bestand zu sichern. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan.
Zur Sicherstellung einer moderaten Entwicklung soll der Bereich somit eng umgrenzt
dargestellt werden, so dass Änderungen der Bausubstanz, wie Anbauten für wohnbauliche Zwecke, die nicht primär der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, möglich sind.
Fläche 2.5.2 - Dreiherrenwald
Darstellungsziel: Sondergebiet Militär
Größe: 11,6 ha
Die Fläche im Dreiherrenwald wird der derzeitigen Nutzung entsprechend als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Militär“ dargestellt. Die Abgrenzung richtet sich nach
entsprechenden aktuellen Vorgaben der Wehrbereichsverwaltung West in Wiesbaden
und ist somit mit dieser abgestimmt.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
7.6.
Ortsgemeinde Dommershausen
Fläche 2.6.1 - Steffenshof
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 2,0 ha
Die Siedlung „Steffenshof“ in Dommershausen-Dorweiler soll erstmalig als gemischte
Baufläche dargestellt werden. Die Fläche ist bereits größtenteils bebaut. Zur Sicherstellung einer moderaten Entwicklung sind darüber hinaus nur im geringfügigen Umfang
weitere Flächen dargestellt. Der südwestliche, nicht durch Gebäude berührte Bereich
wird als Parkplatz genutzt. Diese Parkplatznutzung ist von der Kreisverwaltung genehmigt. Insofern ist die Aufnahme der Parkplatzfläche in die Fläche 2.6.1 folgerichtig. Um
eine nicht privilegierte Bebauung in diesem Bereich zuzulassen, ist aufbauend auf der
Flächennutzungsplanung die Entwicklung einer Satzung durch die Ortsgemeinde erforderlich.
Fläche 2.6.2 - Weidscheid
Darstellungsziel: Wohnbaufläche
Größe: 6,3 ha
Die ehemalige Ferienhaussiedlung wird schon seit vielen Jahren überwiegend wohnbaulich genutzt. Diese Entwicklung, die weder von der Kreisverwaltung noch von der Kommune verhindert wurde, soll nun ihren planungsrechtlichen Niederschlag im Flächennutzungsplan finden. Der Bereich wird eng umgrenzt entsprechend dargestellt.
Gegenüber der Fassung für den Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Fläche geringfügig verringert, um den 10 m-Abstand zu einem namenslosen Gewässer zu
wahren.
Fläche 2.6.3 – Ortsteil Dorweiler
Darstellungsziel: Wohnbaufläche
Größe: 2,2 ha
Obwohl in der Ortsgemeinde Dommershausen die Bevölkerungsentwicklung rückläufig
ist, besteht insbesondere im Ortsteil Dorweiler Bedarf an weiterem Bauland. Bauplätze
stehen dem Markt im Ortsteil Dorweiler kaum zur Verfügung, so dass im Rahmen der
Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Dommershausen und ihrem Ortsteil Dorweiler eine
entsprechende Flächendarstellung erfolgen soll. Die Fläche bietet sich städtebaulich gut
für die weitere Entwicklung an. Gravierende Belange des Naturschutzes stehen der Darstellung nicht entgegen, jedoch ist eine gute innere Durchgrünung und randliche Eingrünung erforderlich.
Die Fläche ist städtebaulich besser geeignet als die Neudarstellung der Fläche aus der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Diese wird in ihrer Darstellung zurückgenommen, siehe hierzu Fläche 2.6.4.
Fläche 2.6.4 – Ortsteil Dorweiler
Darstellungsziel: Fläche für Landwirtschaft
Größe: 2,5 ha
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Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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Wie bereits oben erläutert, eignet sich für die weitere städtebauliche Entwicklung die
Fläche 2.6.3 besser. Aus diesem Grund wird die Fläche 2.6.4, die in der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans als Fläche 6.20.5a im Jahr 2002 neu dargestellt wurde, zurückgenommen.
Fläche 2.6.5 – Dommershausen
Darstellungsziel: Gewerbefläche
Größe: 2,0 ha
Der angrenzende Gewerbebetrieb in der bereits dargestellten gewerblichen Baufläche hat
erhebliches Interesse zur Erweiterung seines Betriebes und benötigt aus diesem Grund
die vorgesehene Fläche 2.6.5. Die Fläche wird zur Zeit ackerbaulich genutzt, der Eingriff
in Natur und Landschaft ist gering. Eine randliche Begrünung ist erforderlich.
7.7.
Ortsgemeinde Gödenroth
Fläche 2.7.1 – Kleinberger Hof
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,7 ha
Diese kleine Siedlung wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Sie soll, da sie bereits
eine gewisse Größe hat, erstmalig als gemischte Baufläche dargestellt werden, jedoch
eng umgrenzt, so dass darüber hinaus keine weitere bauliche Entwicklung möglich ist.
Es sei denn, im späteren Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Fläche „Kleinberger Hof“
wäre in der vollständigen Größe im Flächennutzungsplan gemäß Klarstellungssatzung als
Innenbereich deklarierbar. Gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4
(1) BauGB wurde die Fläche verkleinert.
Fläche 2.7.2
Darstellungsziel: Grünfläche
Größe: 0,5 ha
Die Darstellung erfolgt entsprechend dem Bebauungsplan „In der Stierbitz“, der kurz vor
dem Verfahrensende ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat es inhaltlich keine Hinweise gegeben, dass die entsprechende Fläche im Flächennutzungsplan nicht darstellbar ist. Neben der Funktion als Fläche für die Ausgleichsmaßnahme dient die Fläche
auch zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Fläche 2.7.3
Darstellungsziel: Wohnbaufläche
Größe: 0,7 ha
Diese Fläche des Bebauungsplans „In der Stierbitz“ war bislang im Flächennutzungsplan
noch nicht entsprechend dargestellt. Sie bot sich jedoch städtebaulich an. Im Bebauungsplanverfahren gab es keine Hinweise, dass diese Fläche im Rahmen des Flächen-
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
nutzungsplans nicht darstellbar ist. Im Zuge dieser Neudarstellung findet eine entsprechende Rücknahme (siehe Fläche 2.7.4) statt.
Fläche 2.7.4
Darstellungsziel: Landwirtschaft
Größe: 0,6 ha
Es handelt sich hierbei um die Rücknahme einer dargestellten Fläche für die entsprechende Neudarstellung im Rahmen des Bebauungsplans „In der Stierbitz“ (siehe Fläche
2.7.3).
Fläche 2.7.5
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 1,6 ha
Ein Streifen am Nordrand der Ortslage soll als gemischte Baufläche dargestellt werden.
Wie bereits vorhandene Wohngebäude in diesem Bereich und weitere ausgesprochene
Baugenehmigungen zeigen, ist dieser Bereich grundsätzlich gemäß § 34 BauGB bebaubar. Es handelt sich dabei jedoch um Bebauung in der 2. Reihe. Eine Erschließung über
den angrenzenden Wirtschaftsweg ist nicht möglich und auch nicht gewollt. Dem Umstand der Bebaubarkeit dieser Fläche soll mit der Darstellung im Flächennutzungsplan
Rechnung getragen werden. Im direkten Anschluss an diese Fläche wurden fast durchgängig Streuobstbestände entwickelt, die quasi die landschaftliche Einbindung des Nordrands der Ortsgemeinde Gödenroth gewährleisten, so dass der sukzessive Verlust der
typischen Bitzenstruktur, die bislang für eine Einbindung des nördlichen Ortsrands gesorgt hat, ersetzt wird.
Damit die sich entwickelnde Bebauung in der 2. Reihe nicht von dem angrenzenden
Wirtschaftsweg erschlossen wird, sondern tatsächlich von den vorhandenen Erschließungsstraßen, hält die Darstellung der gemischten Baufläche zum Wirtschaftsweg einen
Abstand von 5,0 m ein. Zwar kann man de facto nicht verhindern, dass vereinzelt doch
über den Wirtschaftsweg auf die Grundstücke gefahren wird, jedoch wird zumindest im
Flächennutzungsplan das Ziel planerisch untermauert, dass der Ortsrandweg weiterhin
nur als Wirtschaftsweg dient und nicht als Erschließungsstraße.
Jedoch ist es notwendig, um die oben formulierten Ziele umzusetzen, dass die Ortsgemeinde durch Erlass einer Ergänzungssatzung oder durch Aufstellung eines einfachen
Bebauungsplans eindeutig klärt, welche Flächen bebaubar sind und welche nicht. Im
Rahmen dieser verbindlichen Bauleitplanung wird auch die ordnungsgemäße Erschließung geregelt.
Bislang handelt es sich bei der Ortslage um einen ungeplanten Innenbereich. Mit der
Darstellung der Fläche 2.7.5 werden gemischte Bauflächen dargestellt, so dass eine
Verträglichkeit zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb, der im Norden an die Fläche
angrenzt und der übrigen Bebauung gegeben ist. Der mögliche Abwehranspruch des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs wird nicht gesehen und wird im Rahmen der
darauf folgenden verbindlichen Bauleitplanung endgültig geklärt. Gegebenenfalls kann es
erforderlich sein, dass nicht die gesamte Fläche 2.7.5 in der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend festsetzbar ist. Mit der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan ändert sich die rechtliche Situation hinsichtlich der Bebaubarkeit für die Bauherren
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
nicht, nur die Ortsgemeinde ist mit dieser Darstellung berechtigt, in der verbindlichen
Bauleitplanung entsprechende konkrete Regelungen zu treffen.
Fläche 2.7.6
Darstellungsziel: Mischbaufläche
Größe: 0,6 ha
Die Fläche der südlichen Ortslage ist teilweise bereits bebaut. Die übrigen Flächen sind
gemäß § 34 BauGB bebaubar. Es handelt sich hiermit um eine nachrichtliche Darstellung.
7.8.
Ortsgemeinde Hasselbach
7.9.
Ortsgemeinde Hollnich
Fläche 2.8.1
Die Darstellung der Fläche wird nicht mehr weiter verfolgt.
Keine Darstellungsänderung
7.10.
Stadt Kastellaun
Fläche 2.10.1
Die Änderungsfläche ist in der Änderungsfläche 2.10.2 aufgegangen.
Fläche 2.10.2
Darstellungsziel: Sondergebiet „Fremdenverkehr, Touristik, Erholung“
Größe: 2,3 ha
Hierbei handelt es sich um eine Ergänzungsfläche des angrenzenden Bebauungsplans.
Bislang ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat stark steigende Übernachtungszahlen (siehe Tourismusflächenkonzept). Es ist absehbar, dass das Hotel zur Deckung des Bedarfs nicht
ausreichen wird. Aus diesem Grund soll die Fläche 2.10.2 dargestellt werden, um Flächen für die Erweiterung der Hotelanlage vorrätig zu haben.
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Fläche 2.10.3
Darstellungsziel: Sondergebiet „Hotel und Campinganlage“
Größe: 4,7 ha
Für die Fläche gibt es bereits einen Bebauungsplan und dieser Bebauungsplan ist auch
bereits entsprechend umgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine nachrichtliche Änderung des Flächennutzungsplans.
Fläche 2.10.4
Darstellungsziel: Wohnbaufläche
Größe: 13,6 ha
Die Ackerfläche südlich der Ortslage von Kastellaun, zwischen der Ortslage und der Kaserne, ist bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, quasi als Bauerwartungsland
unverbindlich dargestellt. Die Stadt Kastellaun nimmt den überwiegenden Teil der Bevölkerungsentwicklung der Verbandsgemeinde Kastellaun auf. Die Stadt weist, mit Ausnahme des letzten Jahres, eine stetig steigende Bevölkerungsentwicklung auf. In den
letzten drei Jahren war die Bevölkerungsentwicklung leicht rückläufig.
Die Mittelzentren haben den Auftrag, gemäß Landesentwicklungsprogramm III, angebotsorientiert Wohnbauflächen darzustellen. Da die entsprechenden Baumöglichkeiten in
der Stadt Kastellaun allmählich erschöpft sind, soll als nächster größerer Schritt dieser
Bereich in Angriff genommen werden. Für das Mittelzentrum Kastellaun ist es erforderlich, dass zur Sicherung der mittelzentralen Einrichtungen und Funktionen eine entsprechende Bevölkerungsentwicklung stattfindet. Der Bereich ist aus Sicht des Naturschutzes gut geeignet, da diesbezüglich keine gravierenden Hindernisse entgegenstehen. Die
Größe und Abgrenzung der Wohnbaufläche werden derzeit im Hinblick auf die bestehende Hunsrück-Kaserne mit der Wehrbereichsverwaltung abgestimmt. Aufgrund der bisherigen Abstimmungsgespräche wird die Fläche gegenüber der Fassung gemäß § 4 (1)
BauGB nach Osten vergrößert, damit eine Erschließung über das vorhandene innerstädtische Straßennetz möglich ist.
Da die Fläche für die Belüftung des Siedlungskörpers der gesamten Stadt von Bedeutung
ist, ist eine gute innere Durchgrünung bei der späteren Umsetzung erforderlich.
Fläche 2.10.5
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 2,3 ha
Der bislang als Gemeinbedarfsfläche dargestellte Bereich ist überwiegend bebaut. Es soll
eine Darstellung entsprechend der Bebauung und Nutzung als Mischbaufläche erfolgen.
Gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Fläche
geringfügig um den 10 m-Abstand zum Trinnbach verkleinert.
Fläche 2.10.8
Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche, Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
Größe: 0,6 ha
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
In diesem Bereich soll ein Biomasse-Kraftwerk entstehen. Der größte Teil dieses Bereichs
für das Biomasse-Kraftwerk ist bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt, jedoch
reicht das für das geplante Vorhaben nicht ganz aus, so dass darüber hinaus eine geringfügige Arrondierung stattfinden muss. Betroffen davon ist im Wesentlichen Mischwald.
Gravierende Belange des Naturschutzes stehen diesem Vorhaben nicht entgegen. Das
Biomasse-Kraftwerk trägt seinen Teil dazu bei, von fossilen Energieträgern unabhängiger
zu werden und durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen dem Ausstoß
von Treibhausgasen entgegen zu wirken. Insofern sind diesbezüglich auch positive Umwelteffekte mit dem Projekt verbunden.
Die gemäß Bebauungsplan externen Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls dargestellt. Die Darstellung entspricht somit dem in paralleler Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
.
Fläche 2.10.9
Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“
Größe: 3,3 ha
Ausgangsdarstellung: Wohnbaufläche:
1,0 ha
Grünfläche:
2,3 ha
Mittelfristig plant die Stadt Kastellaun auf der innerörtlichen Freifläche die Entwicklung
eines Sondergebiets mit den Zweckbestimmungen Freizeit, Sport, Gesundheit und Erholung, um auch in Zukunft, einem Mittelzentrum entsprechende Einrichtungen anbieten
zu können.
Gemäß dem Tourismusflächenkonzept besteht in der Verbandsgemeinde und insbesondere in der Stadt Kastellaun erhebliches Potential und Bedarf zur Entwicklung weiterer
Einrichtungen im Bereich Freizeit, Sport, Gesundheit, Erholung und Tourismus.
Fläche 2.10.10
Darstellungsziel: Wohnbaufläche
Größe: 0,3 ha
Bisherige Darstellung: Grünfläche
Die Fläche ist bereits entsprechend bebaut.
Fläche 2.10.11
Darstellungsziel: Landwirtschaft
Größe: 1,7 ha
Bisherige Darstellung:
Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Hubschraubernotlandeplatz
Sportplatz,
Weder ein Sportplatz noch ein Hubschraubernotlandeplatz werden an der Stelle benötigt.
Fläche 2.10.12
Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“
Größe: 5,9 ha
Seite 42,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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Überwiegend ist bereits die Fläche entsprechend bebaut und genutzt. Es handelt sich
somit um eine nachrichtliche Darstellung und um die Sicherstellung einer weiteren entsprechenden Entwicklung auf der Fläche.
7.11.
Ortsgemeinde Korweiler
Keine Darstellungsänderung
7.12.
Ortsgemeinde Mastershausen
Fläche 2.12.1
Die Fläche wird in dem Flächennutzungsplanverfahren nicht weiter verfolgt. Neben der
Fläche 2.12.1 gibt es in der Gemarkung Mastershausen noch auf einer weiteren Fläche
Bestrebungen Fotovoltaikanlagen zu entwickeln. Grundsätzlich wird die Entwicklung der
Installierung von Fotovoltaikanlagen von der Verbandsgemeinde begrüßt und befürwortet. In der Regel ist für diese Fotovoltaikanlagen die Erstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans erforderlich, welcher vom Investor bezahlt wird. Im Rahmen dieses
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich und soll im konkreten Fall dann auch erfolgen. Dabei treten Synergieeffekte auf, insbesondere die raumordnerischen und naturschutzfachlichen Untersuchungen, die für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden, können
auch für den Flächennutzungsplan verwendet werden.
7.13.
Ortsgemeinde Michelbach
Fläche 2.13.1
Darstellungsziel: Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Gerätehalle mit Feuerwehrgerätehaus“
Größe: 0,1 ha
Die Ortsgemeinde Michelbach benötigt für ihre geplante Gerätehalle mit integriertem
Feuerwehrgerätehaus eine entsprechende Flächendarstellung. Auf der Fläche besteht
bereits ein kleinerer Schuppen und die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen der Planung und des Baus der Gerätehalle wird ein ausreichender Abstand zum angrenzenden Michelbach eingehalten.
Fläche 2.13.2
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,1 ha
Seite 43,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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Fläche 2.13.3
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,3 ha
Bei den beiden Flächen am östlichen Ortsrand von Michelbach handelt es sich um bereits bebaute bzw. gemäß § 34 BauGB bebaubare Flächen. Insoweit handelt es sich um
eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlichen Nutzung.
7.14.
Ortsgemeinde Roth
Fläche 2.14.1
Darstellungsziel: gemischte Baufläche
Größe: 0,1 ha
Anpassung an den Bebauungsplan „Im Hahnfeld“.
Fläche 2.14.2
Die Darstellungsänderung wird nicht weiter verfolgt.
Fläche 2.14.3
Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft
Größe: 0,5 ha
Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung gemäß dem Bebauungsplan
„Im Hahnfeld“.
7.15.
Ortsgemeinde Spesenroth
Keine Darstellungsänderung
7.16.
Ortsgemeinde Uhler
Keine Darstellungsänderung
Seite 44,
8.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
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Sonstige Darstellungsänderung
Wasserschutzgebiete
In der Verbandsgemeinde Kastellaun sind die Verordnungen für alle Wasserschutzgebiete, mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets bei Frankweiler, ausgelaufen bzw. aufgehoben worden. Diesem Umstand passt sich der Flächennutzungsplan nachrichtlich an
und nimmt die Darstellungen für alle Wasserschutzgebiete, mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets bei Frankweiler, zurück.
Aussiedlerhof
Der neue Aussiedlerhof bei Spesenroth wird mit Aufsignatur nachrichtlich dargestellt.
Moselradweg
Der Moselradweg von Kastellaun über Mannebach und Sabershausen zur Mosel wird
ebenfalls nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zum bereits entsprechend dargestellten Schinderhannes-Radweg aufgenommen.
Nachrichtliche Übernahme von Straßenplanungen
Es gab kleinere Korrekturen in den Planungen zu den Umgehungen der Stadt Kastellaun
und der Ortsgemeinde Gödenroth, die entsprechend nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Hierbei handelt es sich bereits um konkrete Planungen
durch den LBM.
Die anderen geplanten Straßen sind konkrete Wünsche der Ortsgemeinde bzw. der Stadt
Kastellaun ohne weitere verfestigende Planungen
Eine Querspange zwischen der L 108 und der Hunsrückhöhenstraße, am Südrand der
Ortslage Kastellaun ist geplant, die ebenfalls nachrichtlich in den Flächennutzungsplan
übernommen wird.
Die geplante Verbindung vom Gewerbegebiet Kastellaun zur L 219 wird verschoben.
Seite 45,
9.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Hinweise
Bei der Aufstellung der aus dem Flächennutzungsplan folgenden Bebauungspläne sind in
allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von Ver- und
Entsorgungslinien vorzusehen.
Niederschlagswasser ist getrennt vom Schmutzwasser zu entsorgen. Nach Möglichkeit
ist das Niederschlagswasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern.
Des Weiteren kann es erforderlich werden, in den Bebauungsplänen passive und/oder
aktive Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen.
Seite 46,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
B)
Umweltbericht
1.
Einleitung
1.1
Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen
Die Verbandsgemeinde Kastellaun plant die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Diese wurde nötig, da in einigen Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun der Bedarf nach weiteren Flächendarstellungen zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung entstanden ist. Darüber hinaus sollen bei dieser Gelegenheit einige nachrichtliche Darstellungsänderungen erfolgen, die aufgrund anderer Planungen bereits verbindlich
geplant sind bzw. umgesetzt worden sind.
1.2
Städtebauliche Kenndaten
Es erfolgt hier eine Unterscheidung zwischen den planerischen Neudarstellungen des
Flächennutzungsplans und den nachrichtlichen Darstellungsänderungen. Für die nachrichtlichen Änderungen der Darstellungen ist ein Umweltbericht auf Ebene des Flächennutzungsplans eigentlich nicht notwendig. Es erfolgt daher nur eine reduzierte Form von
Inhalt und Auswirkungen dieser nachrichtlichen Flächenänderungen auf die Umwelt. Im
Rahmen dieser Änderung des Flächennutzungsplans finden auch einige Rücknahmen von
Darstellungen von Bauflächen statt. Diese Rücknahmen haben ebenfalls keine negativen
Auswirkungen auf Natur und Landschaft bzw. Umwelt. Mit der Rücknahme der Darstellung handelt es sich zumindest planerisch (es handelt sich dabei immer um dargestellte
Flächen, die noch nicht entsprechend genutzt bzw. bebaut sind) um eine Reduzierung
des Eingriffs in Natur und Landschaft bzw. Umwelt. Eine genauere Ausführung der Darstellung ist daher entbehrlich, zumal die Rücknahme der Darstellungen notwendig werden, weil diese Flächen für die städtebauliche Entwicklung nicht mehr gebracht werden.
Es handelt sich dabei aus Sicht des Naturschutzes durchweg um Flächen, die für eine
bauliche Entwicklung geeignet wären.
Seite 42,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Nr.
Stadt
Ortsgemeinde / -teil
bisherige Darstellung
aktuelle Nutzung
geplante Nutzung
Größe in ha
2.1.1
2.1.2
2.2.1
2.2.2a
2.2.2b
2.2.3
Alterkülz
Alterkülz
Bell
Bell, Beller Bahnhof
Bell, Beller Bahnhof
Bell
LW
LW
LW
MI
LW
Militär/Wald
Mischbaufläche
LW mit Landespflege
Mischbaufläche
Mischbaufläche
Gewerbebaufläche
SO-Militär
1,3
3,7
0,2
0,4
1,3
149,4
2.2.4
Bell, Beller Bahnhof
2.2.5
2.2.7
2.2.8
2.2.12
2.3.2
2.3.3
Bell-Hundheim
Bell-Wohnroth
Bell-Wohnroth
Bell, Beller Bahnhof
Beltheim-Mannebach
Beltheim
LW (= Landwirtschaft)
SO-Wochenendhausgebiet
LW
LW
LW mit Arten- und Biotopschutz
93,1 ha SO-Freizeitpark/ADIZ
56,3 ha Wald
Grünfläche
Wald
LW mit Arten- und Biotopschutz
LW
LW
Gewerbefläche
Wald mit Arten- und Biotopschutz
LW
2.4.1
2.4.2
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
Braunshorn
Braunsh-Dudenroth
Braunsh-Dudenroth
Braunsh-Ebschied
Braunsh-Ebschied
Braunsh-Ebschied
Braunsh-Ebschied
BHF
Braunsh-Ebschied
Buch-Sonnenhof
2.4.8
2.5.1
Tennisplatz/Gehölz Gewerbefläche
1,0
Kleinflieger
LW
LW
LW
Fichtenforst
LW
LW
LW
Wohnbaufläche
LW-Bitzen/Ortsrandstrukturen
LW mit Arten- und Biotopschutz
Mischbaufläche
LW
SO-Kleinflieger
0,7
Ausgleichsmaßnahme 0,5
Ausgleichsmaßnahme 0,8
LW
2,3
Ausgleichsmaßnahme 1,5
SO-Freizeit- / Ferien- 2,0
anlage
LW
SO „Wohnen+Reiten“ 3,2
B-Plan: Wohngebiet Wohnbaufläche
0,1
LW
Landwirtschaft
0,1
LW
Mischbaufläche
0,1
LW
Mischbaufläche
0,2
LW
Landwirtschaft
0,4
bebaut, teilw. LW
Mischbaufläche
1,4
LW mit Arten- und Biotopschutz
LW
LW
bebaut
Ausgleichmaßnahme 1,0
Mischbaufläche
1,6
Seite 43,
Nr.
2.5.2
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt
Ortsgemeinde / -teil
Buch-Dreiherrenwald
bisherige Darstellung
aktuelle Nutzung
geplante Nutzung
Größe in ha
Wald
Miltiär/Wald
SO-Militär
11,6
2.6.1
Dommershausen-Dor- LW
weiler
bebaut
Mischbaufläche
2,0
2.6.2
DommershausenWeidscheid
Dommershausen-Dorweiler
Dommershausen-Dorweiler
Dommershausen
Gödenroth
Gödenroth
Gödenroth
Gödenroth
Gödenroth
LW
Wald
LW
bebaut
Wohnbaufläche
6,3
LW
Wohnbaufläche
2,2
Wohnbaufläche
LW
LW
2,5
LW
LW
LW mit Arten- und Biotopschutz
LW mit Arten- und Biotopschutz
Wohnbaufläche
LW teilw. Bitzen/Ortsrandstrukturen
LW
bebaut
LW
B-Plan: Wohngebiet
LW
teilw. bebaut, Dorfrandstrukturen
bebaut/Garten
LW
Gewerbefläche
Mischbaufläche
Grünflläche
Wohnbaufläche
Landwirtschaft
Mischbaufläche
2,0
0,7
0,5
0,7
0,6
1,6
Mischbaufläche
Fremdenverkehr,
Touristik, Erholung
SO-Hotel und Campinganlage
Wohnbaufläche
Mischbaufläche
0,6
2,3
2.6.3
2.6.4
2.6.5
2.7.1
2.7.2
2.7.3
2.7.4
2.7.5
2.7.6 Gödenroth
2.10.2 Kastellaun
LW
Fläche für Gemeinbedarf
2.10.3 Kastellaun
SO-Walderholung
2.10.4 Kastellaun
2.10.5 Kastellaun
2.10.8 Kastellaun
2.10.9 Kastellaun
2.10.10 Kastellaun
2.10.11 Kastellaun
B-Plan: Campinganlage
LW
LW
Fläche für Gemeinbedarf
bebaut bzw. entsprechend genutzt
SO-Walderholung mit Arten- und Biotopschutz Wald
1,0 ha Wohnbaufläche
Grünfläche
2,3 ha Grünfläche
Grünfläche
bebaut
Grünfläche
LW
Gewerbe/Naturschutz
SO-Freizeit/Sport,
Gesundheit, Erholung
Wohnbaufläche
Landwirtschaft
4,7
13,6
2,3
0,6
3,3
0,3
1,7
Seite 44,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Nr.
Stadt
Ortsgemeinde / -teil
2.10.12 Kastellaun
bisherige Darstellung
aktuelle Nutzung
geplante Nutzung
Größe in ha
Grünfläche-Sport
LW mit Arten- und Biotopschutz
LW
LW
LW
Wald mit Arten- und Biotopschutz
SO-Freizeit/Sport,
Gesundheit, Erholung
Gemeinbedarf
Mischbaufläche
Mischbaufläche
Mischbaufläche
Ausgleichmaßnahme
5,9
2.13.1
2.13.2
2.13.3
2.14.1
2.14.3
Freizeit- und Sportanlagen
LW
Garten
bebaut/Garten
LW
Wald
Michelbach
Michelbach
Michelbach
Roth
Roth
0,1
0,1
0,3
0,1
0,5
Seite 45,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
1.3
Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes
Die übergeordneten Ziele des Umweltschutzes sind im § 1 Landesnaturschutzgesetz
wiedergegeben:
„Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, in besiedelten und
unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wieder herzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und –räume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.“
§ 10 (1) Satz 1 LNatSchG sagt folgendes:
„Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).“
Ergänzend ist dazu auszuführen:
Aufgrund der Größe der Verbandsgemeinde und den weit auseinander liegenden Änderungsflächen ist eine weitere allgemeine Herausarbeitung von bedeutsamen Zielen des
Umweltschutzes nicht möglich. Die weiteren bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes
werden zu den einzelnen Änderungsflächen – soweit vorhanden - konkret benannt.
2.
Einzelne Flächen
Im Folgenden erfolgt die Darstellung der übergeordneten Planungen, Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen. Die voraussichtlichen Auswirkungen, Diskussion
der Null-Varianten, der städtebaulichen Zielvorstellungen und der Abwägung sowie der
geplanten Umweltmaßnahmen konkret zu den einzelnen Flächen.
Zu den Umweltmaßnahmen gibt es jedoch Ziele, die allgemein gelten und die an dieser
Stelle deshalb für alle Flächen wiedergegeben werden. Zu den einzelnen Flächen werden
dann, soweit erforderlich, weitere konkrete Umweltmaßnahmen genannt. Folgende
Maßnahmen gelten für jede Änderungsfläche.
Landschaftliche Einbindung (jedoch ist sie in der Regel zu angrenzenden Waldflächen nicht erforderlich)
Innere Durchgrünung
Beschränkung der Gebäudehöhen auf ein für das Landschafts- und Ortsbild verträgliches Höchstmaß, in der Regel Firsthöhe nicht höher als 10,0 m
Anpassung an die umgehende Bebauung, das heißt, keine hochglänzenden Metall- und Kunststoffteile sowie grellbunte Farben, sondern orts- und regionstypische Materialien
Seite 46,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
orts- und landschaftsangepasste Dachgestaltung, vor allem auch hinsichtlich der
Dachfarbe, empfohlen wird das regionstypische anthrazit oder dunkelbraun mit
Zulässigkeit von Sonnenkollektoren, Fotovoltaikanlagen und Dachbegrünungen
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den Potenzialen Boden und Wasser ist
die Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß gemäß § 10 Landesnaturschutzgesetz, § 61 Landeswassergesetz und § 10 (4) Landesbauordnung zu beschränken.
Die Sammlung, Speicherung und Verwendung von Niederschlagswasser über Zisternen ist zu empfehlen.
Die Versickerung des Niederschlagswassers gilt es, soweit wie möglich, auf den
Grundstücken bzw. zentral mit gestalteten Regenrückhaltebecken zu unterstützen.
Das Schmutzwasser ist zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung, durch Anschluss an das Kanalnetz, sicher zu stellen.
In der Regel sind externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan sieht bereits eine Vielzahl von Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10
vor, auf denen Ausgleichsmaßnahmen stattfinden können. Der planerische
Nachweis hinsichtlich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft ist
somit auf der Ebene des Flächennutzungsplans bereits erbracht. Zu den einzelnen
Flächen erfolgt jedoch eine Empfehlung, wo nach Möglichkeit die Ausgleichsmaßnahme hinsichtlich des örtlichen und funktionalen Zusammenhangs erfolgen
sollte.
Die wesentliche Grundlage bildet die Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun, in der bereits alle entsprechenden übergeordneten Planungen und Zielaussagen
berücksichtigt sind. Zu Vorkommen von Tierarten werden keine Aussagen gemacht, da
die Landschaftsplanung diesbezüglich keine Aussagen zu den Änderungsflächen trifft.
Das heißt, in den betroffenen Biotopen kann das normale Artenspektrum erwartet werden. Besonders bedrohte Tierarten sind nicht zu erwarten.
Mit Ausnahme der Flächen 2.3.3 und 2.6.1. liegen alle Flächen relativ weit von FFHund Vogelschutzgebieten entfernt, so dass angenommen werden kann, dass eine Beeinträchtigung der FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Änderung der Flächendarstellungen nicht eintreten wird.
Bei der Ausnahme 2.6.1. handelt es sich um den Bereich „Steffenshof“, ein Bereich, der
bereits bebaut ist und erstmalig mit entsprechenden geringfügigen Abrundungen als
Baufläche dargestellt werden soll. Die Fläche liegt außerhalb von FFH-Gebieten, jedoch
in relativer Nähe. Auch durch diese Flächendarstellung, die einen Ist-Zustand planerisch
manifestiert, ist mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das in der Nähe liegende
FFH-Gebiet nicht zu rechnen.
Die Fläche 2.3.3 liegt in unmittelbarer Nähe des Oberlaufs des Deimerbachs, der linear
als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Zwar liegt die Fläche 2.3.3 außerhalb des FFH-Gebiets,
jedoch in unmittelbarer Nähe und innerhalb des empfohlenen 200 m–Abstands zum FFHGebiet. Hinsichtlich der Verträglichkeit wird auf die Aussagen zu der Fläche verwiesen.
Seite 47,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Alterkülz, Fläche Nr. 2.1.1
1
2
5
6
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
7
Naturräumliche Gliederung
3
4
8
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
1,3 ha Mischbaufläche
Gemischte Baufläche für die weitere Entwicklung der
Ortsgemeinde
Fläche für die Landwirtschaft
-
Lage oberhalb des Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse, sehr nah der Ortsmitte, ca. 5 ° Neigung nach NO
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Hohe Erosionsanfälligkeit, Boden geringer oder sehr geringer Basenversorgung
Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung
Kaltluftproduktionsfläche (Offenland)
HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Biotope: Acker, randlich Gehölze
Ungünstige Lage jenseits und oberhalb des Radwegs hinsichtlich Orts- und Landschaftsbild,
geringfügige Beeinträchtigung des Radwegs durch Querung der Erschließungsstraße
Keine Immissionsprobleme zu erwarten
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
13 Immissionen
(Schutzgut
Mensch)
14 Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust
von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft,
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
Seite 48,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Weitestgehender Erhalt der randlichen Gehölzstrukturen,
maßnahmen
Ersatzmaßnahmen vorzugsweise 600 m westlich oder
400-500 m südlich der Fläche
18 Planungsalternativen
Keine Alternativen mit geringerem Eingriff in Natur und
Landschaft, städtebaulich günstigste Fläche (zentrumsnah)
Ortsgemeinde Alterkülz, Fläche Nr. 2.1.2
Mit dieser Rücknahme der Darstellung einer Sonderbaufläche-Wochenendhausgebiet
wird der Status quo festgeschrieben. Mit der Darstellungsänderung ist kein Eingriff in
Natur und Landschaft verbunden.
Seite 49,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
0,2 ha
Geplante Nutzung: Mischbaufläche für die Erweiterung
des angrenzenden Kfz-Betriebs
Fläche für die Landwirtschaft
Keine Ziele in der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung formuliert
LEP III: -ROP 2006: Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Erholungsgemeinde, Landwirtschaft
Lage / Topographie
Im Norden der Ortsgemeinde an der L 204, lang gezogener, schmal zulaufender Zuschnitt, Ackerfläche in exponierter Lage, spornartig die Ortsgemeinde nach Norden
erweiternd
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden Keine bis mittlere aktuelle Erosionsanfälligkeit
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Geringe Grundwasserführung in den devonischen Gesteiwasser (Schutzgut Was- nen,
ser)
Pauschale Einstufung als intensiv genutzter Biotoptyp
(Acker) mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung
Klima (Schutzgut Klima / Wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transport
Luft)
gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag MittelrheinWesterwald,
Freiflächensicherungsgrad für die Luftproduktion: hoch
(Landschaft 21)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm). BuTiere)
chen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des
Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen
Biotope: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Landschaftsraum mit hohem Erlebniswert
Kulturgüter,
sonstige Keine besonderen Kultur- und Schutzgüter betroffen
Schutzgüter (Schutzgüter Am Rand des in der Landschaftsplanung vorgeschlagenen
Landschaft, Kultur)
Landschaftsschutzgebiets für das Landschaftsbild
Immissionen
(Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende L 204,
Mensch)
Ziel: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen
Thermische Belastung: stark belastet, gute bioklimatische
Erholungseignung
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
Seite 50,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, geringe Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleich soll direkt angrenzend erbracht werden, um
maßnahmen
neuen Ortsrand zu entwickeln
18 Planungsalternativen
Keine, weil die Fläche für Erweiterungen eines vorhandenen Betriebs vorgesehen ist
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.2a
Es handelt sich hierbei um eine kleine Fläche der Ortslage Beller Bahnhof, die bereits
entsprechend bebaut ist und entsprechend der Nutzung erstmalig dargestellt wird. Auswirkungen auf die Umwelt sind mit dieser Änderung der Darstellung nicht verbunden.
Seite 51,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.2b, Gewerbebaufläche am Beller Bahnhof
1
2
3
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
4
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
5
6
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
7
Naturräumliche Gliederung
8
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
1,3 ha
Geplante Gewerbebaufläche an einem bestehenden Siedlungsansatz (Beller Bahnhof und Gewerbefläche)
Fläche für den Arten und Biotopschutz gemäß § 5(2) Nr.
10 BauGB bzw. Fläche für die Landwirtschaft
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft mit Ziel „Erhalt bzw.
Entwicklung von Vernetzungsachsen entlang von Bächen“, vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet für den
Arten- und Biotopschutz (Landschaftsplanung),
ROP: Landwirtschaft (L), Erholungsgemeinde (E)
Geplante Gewerbebaufläche an der Hunsrückhöhenstraße
gegenüber dem Bahnhof Bell, angrenzend an Gewerbegebiet, exponierte, fast ebene Lage an der Wasserscheide
zwischen Nahe und Mosel nahe der Stadt Kastellaun
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/MoselWasserscheide
z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch organische Säuren (Nadelwald)
Vermeidung einer Einleitung von unzureichend geklärtem
Wasser in das angrenzende Fließgewässer,
Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden
Wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transport
(gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag MittelrheinWesterwald)
HpnV: BAbi/BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm), in Teilen mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Biotope: Grünland, angrenzend grabenartiger Quellbach,
Bebauung
-
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
13 Immissionen
(Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327
Mensch)
(Hunsrückhöhenstraße),
Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen
Seite 52,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
14 Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung mit Potenzial zu hochwertigem Grünlandbiotop
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust
von potenziell hochwertigem Grünland mit potenziell
hochwertigem Artenspektrum, geringe Auswirkungen auf
Landschaftsbild wegen entsprechender Vorbelastung
16 Auswirkungen der Null- Bei gleichbleibender Nutzungsstruktur und –intensität
variante
keine Änderung des Zustands, bei Nutzungsextensivierung ist Entwicklung von hochwertigem Grünland möglich
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise nordwestlich anmaßnahmen
grenzend
18 Planungsalternativen
Südlich und nördlich gibt es Alternativen, die wesentlich
geringer in Arten- und Biotopschutzpotenzial eingreifen,
sie sind jedoch städtebaulich (v.a. Anbindung) uninteressant.
Seite 53,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.3, SO Militär (Pydna)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Städtebauliche Kenndaten 149,4 ha
Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet „Militär“
Bedarf
Bisherige Darstellung
Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freizeitpark / ADIZ
93,1 ha; Wald 56,3 ha
Bedeutsame
Ziele
des Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L)
Lage / Topographie
Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/MoselWasserscheide
Geologie
und
Boden z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch or(Schutzgut Boden)
ganische Säuren (Nadelwald)
Oberflächen- und Grund- Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden
wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Frischluftentstehung (Wald)
Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere Kartiertes Biotop Nr. 5910 – 1056 (lib) mit Vorkommen
(Schutzgut Pflanzen und von Kommafalter und Sparriger Binse
Tiere)
HpnV: BAb– Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm),
z. T. Feuchtgrünland
Erhebliche Defizite im Waldbereich, Ziel: Umwandlung in
vielfältige, naturnahe Waldbiotope
Biotope: Wald unterschiedlicher Ausprägungen
Landschaftsbild, Erholung, Hügelgräber der Hunsrück-Eifel-Kultur,
Kulturgüter,
sonstige römische Brandgräber
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327
Mensch)
(Hunsrückhöhenstraße),
Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen
Wirkungsgefüge
Komplexe Biotopennutzungsstruktur aufgrund der ineinander greifenden Nutzungsformen Forstwirtschaft, militärische Nutzung
Voraussichtliche Auswir- Entwicklung zu einem hochwertigen Waldbiotop wird
kungen der Planung
möglich, keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten
Auswirkungen der Null- Nicht relevant
variante
Seite 54,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Nicht erforderlich
maßnahmen
18 Planungsalternativen
Nicht relevant
Seite 55,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde, Fläche Nr. 2.2.4 Gewerbefläche Beller Bahnhof
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
1,0 ha
Abrundung einer ausgewiesenen gewerblichen Baufläche
Grünfläche / Fläche für Wald
-
ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L)
Exponierte, fast ebene Lage an der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel nahe der Stadt Kastellaun, im Osten begrenzt durch den Radweg auf der ehemaligen Trasse der Hunsrückbahn, im Westen durch die B 327 (Hunsrückhöhenstraße), im Süden angrenzend an die dargestellte, aber noch nicht bebaute gewerbliche Baufläche
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch or(Schutzgut Boden)
ganische Säuren (Nadelwald)
Oberflächen- und Grund- Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden
wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Tennisplatz, Gehölze
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Tennisplatz, Gehölzstreifen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327
Mensch)
(Hunsrückhöhenstraße),
Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen
Wirkungsgefüge
Tennisplatz stellt bereits eine intensive, belastende Nutzung dar, Gehölze stehen in Verbindung zum angrenzenden Wald, sind jedoch durch intensive angrenzende Nutzungen und Bewegungsunruhe vorbelastet
Seite 56,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Frischluftproduktionsflächen,
Verlust von Biotopflächen der mit Wald vernetzten Gehölzstrukturen, geringfügige Beeinträchtigungen des
Landschaftsbilds
16 Auswirkungen der Null- Bei Nutzungsaufgabe des Tennisplatzes Entwicklung zum
variante
größeren Gehölzbestand möglich, ansonsten keine Veränderung des derzeitigen Zustands
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen durch Aufwertung im angrenzenmaßnahmen
den Waldbestand anzustreben
18 Planungsalternativen
Für die geringfügige Erweiterung des bereits dargestellten
Gewerbegebiets ist dies der Bereich mit dem geringstmöglichen Einriff in Natur und Landschaft
Seite 57,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.5 Sondergebiet Kleinflieger
1
2
3
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
0,7 ha nachrichtliche Darstellung
Nachrichtliche Darstellung der bestehenden Nutzung für
Kleinflieger / Modellflieger
Fläche für die Landwirtschaft / Fläche für Maßnahmen
zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft gemäß §5
(2) Nr. 10 BauGB
Teilw. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungsachsen
entlang
von
Bächen
sowie
Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden,
feuchtem oder nassem Grünland,
Fläche gemäß § 28 LNatSchG angrenzend
ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L)
Lage östlich Hundheim nahe dem Waldrand, bachnah,
schmal-langer Zuschnitt der Fläche entsprechend der Nutzung
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
-
4
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
5
6
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
7
Naturräumliche Gliederung
8
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Erhöhte Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers
wasser (Schutzgut Was- durch Überlagerung von Böden mit geringer Basenversorser)
gung und intensiv genutzten Biotoptypen
nördlich angrenzender Quellbach: naturfern
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere)
bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt
betroffen
Prioritätenfläche nach VBS: Offenlandkomplexe und
Feuchtwälder der Quellmulden der Hunsrückhochfläche
Biotop: Grünland, intensiv gepflegt, Halle
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Möglicher Immissionskonflikt bereits im Rahmen der GeMensch)
nehmigung gelöst
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Nicht relevant
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- Nicht relevant
variante
9
10
11
12
13
14
15
16
Seite 58,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- keine baulichen Anlagen im 10 m-Abstand zum Gewässer
maßnahmen
18 Planungsalternativen
Nicht relevant
Seite 59,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Ortsteil Wohnroth, Fläche Nr. 2.2.7 Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
1
2
5
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
6
7
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
8
Geologie
und
(Schutzgut Boden)
3
4
9
Boden
Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
12
13
14
15
16
17
18
0,5 ha
Darstellung der Ausgleichsfläche zum Feldwegebau in
Leideneck
Fläche für die Landwirtschaft
-
ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L), Raum
für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung
Am Waldrand östlich der Ortslage
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Hohe bis sehr hohe aktuelle Erosionsanfälligkeit aufgrund
von Nutzung und Hangneigung, Umwandlung der Ackerin Grünlandnutzung
Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung
-
HpnV: BCa: Perlgras- und Waldmeister-Buchenwald (Melico- und Asperulo-Fagetum), basenreiche Silikatstandorte, arme Ausprägung reicher Wälder (mäßig basenarm)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotop: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 60,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Ortsteil Wohnroth, Fläche Nr. 2.2.8: Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
0,8 ha
Darstellung der Ausgleichsfläche des Bebauungsplans
„Zum Tal“
Fläche für die Landwirtschaft
ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L), Raum
für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Hohe bis sehr hohe aktuelle Erosionsanfälligkeit aufgrund
(Schutzgut Boden)
von Nutzung und Hangneigung, Umwandlung der Ackerin Grünlandnutzung
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung
ser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BCa: Perlgras- und Waldmeister-Buchenwald (Me(Schutzgut Pflanzen und lico- und Asperulo-Fagetum), basenreiche SilikatstandTiere)
orte, arme Ausprägung reicher Wälder (mäßig basenarm)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotop: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 61,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.12, Fläche für Landwirtschaft
Die Darstellung der Fläche wird von Fläche für Gewerbe in Fläche für Landwirtschaft
geändert. Planerisch wird der mögliche Eingriff in die Natur und Landschaft gemindert.
Seite 62,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Beltheim-Mannebach, Fläche Nr. 2.3.2 Ausgleichsfläche Radwegebau
1
Städtebauliche Kenndaten
2
5
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
6
7
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
8
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Fließgewässer: naturnaher Quellbach
wasser (Schutzgut Was- Biotoptyp (aktuelle Nutzung) mit hoher Versauerungsgeser)
fahr durch organische Säuren, erhöhte Gefahr aufgrund
unmittelbar ans Gewässer angrenzender kritischer Nutzung
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: ECu: Buchen-Eichenwald und Eichen-Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und (Fago-Quercetum und Querco-Fagetum), basenarm,
Tiere)
feuchte oder wechselfeuchte Ausprägung, mittlerer bis
starker Grund- oder Stauwassereinfluss
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotop: Fichtenforst
Landschaftsbild, Erholung, Defizite in der Waldsilhouette (Waldrandgestaltung)
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
3
4
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
1,5 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB
Darstellung der Ausgleichsfläche für den Bau des angrenzenden Radwegs von Kastellaun zur Mosel
Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Wald
Erhalt bzw. Entwicklung von Bruch- oder Sumpfwald
bzw. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe)
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft
(L), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Erholungsraum
Südlich der Ortslage beidseitig des Mannebachs
24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
-
Seite 63,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Beltheim, Fläche Nr. 2.3.3 SO Freizeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,0 ha Sonderbaufläche
Sonderbaufläche „Freizeit“
Fläche für die Landwirtschaft
Im Bereich geplanter Lebensraumvernetzung
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft
(L), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Lage / Topographie
Lage südlich von Frankweiler, westlich von Beltheim
Offenlandfläche, südlich Gehölz, Teiche und Dünnbach
angrenzend,
Hangneigungen unter 5°
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Geringe aktuelle Erosionsgefährdung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr, Oberser)
lauf Dünnbach in unmittelbarer Nähe
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Acker, Grünland
Dünnbach ist Teil des FFH-Gebiets 5809-301 Moselhänge
und Nebentäler der unteren Mosel
Biotop (Dünnbach mit begleitenden Lebensräumen) 58104032 mit der Bewertung III südlich angrenzend)
Landschaftsbild, Erholung, Bereich mit Defiziten in der Strukturierung des Offenlands
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung
Mensch)
beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen (Acker und Grünland), vermehrt
Störungen im angrenzenden Biotop- und FFH-Gebiet,
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds durch
optisch neuen Siedlungskörper
Seite 64,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen der Nullvariante
17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen
18 Planungsalternativen
19 NATURA 2000
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
erkennbar
Großteil der Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet möglich,
außerhalb, vorzugsweise entlang dem Dünnbach
Lage für eine Freizeiteinrichtung innerhalb der Verbandsgemeinde, sowohl verkehrsmäßig als auch aufgrund der
Entfernung von Ortslagen und Sportplatz günstig gelegen.
Alternative siehe 2.3.3a
Unter Beachtung entsprechend notwendiger Abstände
zum Bach und Lenkung der Nutzung ist es möglich, die
negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet weitestgehend zu minimieren. Der konkrete Nachweis hierzu
kann jedoch erst in der nachfolgenden Planung erbracht
werden, in der auch eine Konkretisierung der angestrebten Nutzung erfolgt.
Seite 65,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Beltheim, Fläche Nr. 2.3.3a SO Freizeit
Alternative zur Nr. 2.3.3
1 Städtebauliche Kenndaten
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
3 Bisherige Darstellung
4 Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
5 Übergeordnete Planungen
6
Lage / Topographie
7
Naturräumliche Gliederung
8
2,5 ha Sonderbaufläche
Sonderbaufläche „Freizeit“
Fläche für die Landwirtschaft
-
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft
(L), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Lage südöstlich von Frankweiler, südwestlich Schnellbach,
Offenlandfläche, auf 2 Seiten von Wald umgeben
Hangneigungen unter 5°
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geringe bis stellenweise hohe aktuelle Erosionsgefährdung
Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr,
Quellbach in unmittelbarer Nähe
-
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Acker, Wald angrenzend
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
12 Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
13 Immissionen
(Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung
Mensch)
beachtet werden
14 Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, vermehrt Bewegungsunruhe im angrenzenden
Wald, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds
durch optisch neuen Siedlungskörper an exponierter Lage
Seite 66,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen der Nullvariante
17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen
18 Planungsalternativen
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
erkennbar
Großteil der Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet möglich,
außerhalb, vorzugsweise südwestlich des Plangebiets
Lage für eine Freizeiteinrichtung innerhalb der Verbandsgemeinde, sowohl verkehrsmäßig als auch aufgrund der
Entfernung von Ortslagen günstig gelegen, darüber hinaus
gibt es kaum Gebiete, in denen der Eingriff in Natur und
Landschaft geringer wäre
Seite 67,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Braunshorn, Fläche Nr. 2.4.1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
3,2 ha
Sondergebiet „Wohnen und Reiten“
Fläche für die Landwirtschaft
Erhalt / Entwicklung von Streuobstwiesen
Am nordöstlichen Rand der Ortslage,
nahezu ebene Lage
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere)
bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt
betroffen
Biotope: Schuppen, Grünland, Koppeln, Laub- und Nadelgehölz
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte mit landwirtschaftlichen BetrieMensch)
ben
Wirkungsgefüge
Typische, intensiv genutzte Ortsrandstruktur, in der sich,
neuen Entwicklungen entsprechend, Pferdehaltung etabliert hat, Ineinandergreifen von intensiver menschlicher
Nutzung und naturnahen Strukturen
Voraussichtliche Auswir- Weitere Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bodenund Wasserhaushalts, weiterer Verlust von Kaltluftprokungen der Planung
duktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das
Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten
Ortsrandlage, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds durch Verlust gewachsener Ortsrandstruktur
Seite 68,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen
variante
der
Null- Es kann angenommen werden, dass eine Ausdehnung
und Intensivierung der Pferdehaltung eintreten wird, mit
den damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise südwestlich der
maßnahmen
Ortslage im Bereich des Quellbachs zum Gödenrother
Bach
18 Planungsalternativen
Keine Planungsalternativen für die angestrebte Wohnnutzung mit „Pferdehaltung“ mit geringeren Auswirkungen
auf Natur und Landschaft, denn der Bereich südlich der
Ortslage ist ökologisch ähnlich wertvoll
Seite 69,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Dudenroth, Fläche Nr. 2.4.2 Anpassung an Bebauungsplan
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
Je eine kleine Rücknahme und Neudarstellung von 0,1 ha
Anpassung des Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan
Fläche für die Landwirtschaft
-
Östlich an die Ortslage angrenzend, Korrekturen im östlichen B-Plan-Gebiet
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere)
bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt
betroffen
Biotope: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 70,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn-Ebschied, Fläche Nr. 2.4.3 Mischbaufläche
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
0,1 ha
Kleine Erweiterung um 1 Baugrundstück
Bitzen / Ortsrandstruktur
-
Am
östliche
Ortsrand,
sehr
zentral
gelegen,
östlich angrenzend an Grünfläche mit Zweckbestimmung
Spielplatz
ca. 3° Neigung
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Böden geringer uns sehr geringer Basenversorgung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds,
Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
Seite 71,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Vorzugsweise Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung von
maßnahmen
Bitzenstrukturen
18 Planungsalternativen
Dem Bebauungswunsch eines Grundstückseigentümers
wird mit der Darstellungsänderung an einer geeigneten
Stelle Rechnung getragen, diesbezüglich gibt es keine
Alternativen
Seite 72,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied, Fläche Nr. 2.4.4 Mischbaufläche
1
2
3
4
5
6
7
8
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
13
14
15
16
17
18
Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland
Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden,
feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht
Im Norden von Ebschied, ca. 2-3° Neigung
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Boden -
Geologie
und
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
12
0,2 ha Mischbaufläche
Anpassung an Bebauungsplan „Schule“
-
HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 73,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied, Fläche Nr. 2.4.5 Rücknahme M
1
2
3
4
5
6
7
8
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
13
14
15
16
17
18
-
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Boden -
Geologie
und
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
12
0,4 ha
Rücknahme einer gemischten Baufläche in Fläche für die
Landwirtschaft
Mischbaufläche
-
-
HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Eine Bebauung findet nicht mehr statt
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 74,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied Bahnhof, Fläche Nr. 2.4.6 Mischbau
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15
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
1,4 ha Mischbaufläche, Bestandsdarstellung
Darstellung der bestehenden Bebauung
Fläche für die Landwirtschaft
Entwicklung von Streuobstwiesen
Lage südlich von Ebschied auf der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel, beidseitig der L218, am Schinderhannes-Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: z.T. Acker / Streuobst, überwiegend bebaut
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionsbelastung an Landesstraße L218 / erhebliche
Mensch)
Bewegungsunruhe
Wirkungsgefüge
Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit
teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form
von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver
Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem
der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes
Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter
kungen der Planung
einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen
Seite 75,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen
variante
der
Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind, wenn sie notwendig werden,
maßnahmen
vorzugsweise in der Entwicklung von Bitzenstrukturen zu
suchen
18 Planungsalternativen
Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener
Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird
Seite 76,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied Bahnhof, Fläche Nr. 2.4.7 SO Tourismus/Freizeit
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17
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
1,4 ha
Neudarstellung einer für die Campingnutzung (Tourismus/
Freizeit) vorgesehenen Fläche
Fläche für die Landwirtschaft
Entwicklung von Streuobstwiesen
Lage nahe der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel,
nahe der L218 und dem Schinderhannes-Radweg
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Grünland
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionsbelastung durch nahe Straße (L218) / erhebMensch)
liche Bewegungsunruhe
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit
verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen des Grünlandes, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds
Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
Geplante Umweltschutz- Vorzugsweise Ausgleichsmaßnahmen zur Aufwertung
maßnahmen
von Grünlandbereichen
Seite 77,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
18 Planungsalternativen
Die Lage am Schinderhannes-Radweg, in der Nähe einer
Siedlung und einer klassifizierten Straße sowie am Waldrand ist gut, aus der Sicht von Natur und Landschaft gibt
es zwar besser geeignete Alternativen, z.B. auf Ackerstandorten, die jedoch nicht die optimalen städtebaulichen Rahmenbedingungen bieten
Seite 78,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Braunshorn-Ebschied, Fläche Nr. 2.4.8 Ausgleichsfläche für BP „Schule“
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
1,0 ha
Darstellung der Ausgleichsfläche des Bebauungsplans
Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland
Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden,
feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht
Westlich der Mischbaufläche des Bebauungsplans im
Norden der Ortslage
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 79,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Buch, Fläche Nr. 2.5.1 Sonnenhof
1
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6
7
8
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
13
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17
18
Fläche für Landwirtschaft
-
Nordwestlich Buch, beidseitig der L 204
24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Boden -
Geologie
und
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
12
1,6 ha Mischbaufläche
Darstellung einer bestehenden Nutzung (Aussiedlerhof)
-
HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Bebauung
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Bestehende Immissionen durch L 204
Mensch)
Wirkungsgefüge
Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit geringer Verzahnung zum Offenland, das Artenspektrum
entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes
Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter
kungen der Planung
einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen
Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig
maßnahmen
Planungsalternativen
Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener
Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird
Seite 80,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Buch, Fläche Nr. 2.5.2 Dreiherrenwald
1
2
3
4
5
6
7
8
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
Naturräumliche Gliederung
13
14
15
16
17
18
Fläche für Wald
-
Zwischen Buch und Kastellaun im Dreiherrenwald
24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Boden -
Geologie
und
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere
(Schutzgut Pflanzen und
Tiere)
12
11,6 ha, SO-Militär
Darstellung einer bestehenden Nutzung
-
HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Biotope: Wald
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: militärische Nutzung, teilweise Wald
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 81,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.1 Steffenshof
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,7 ha Mischbaufläche
Planerische Absicherung einer bestehenden Bebauung
Fläche für die Landwirtschaft
Landschaftsschutzgebiet,
angrenzend an FFH-Gebiet
LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den
besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung
Lage / Topographie
Neigung um ca. 5° nach Nordosten
Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400
m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m
tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des
nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel.
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Acker, Wald angrenzend
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Bebauung bzw. Dorfrandstruktur / Bitzen
Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet, angrenzend an
FFH-Gebiet
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit
teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form
von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver
Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem
der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes
Seite 82,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter
kungen der Planung
einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen
16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorzugsweise in der Entmaßnahmen
wicklung von Bitzenstrukturen zu suchen
18 Planungsalternativen
Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener
Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird
Seite 83,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Dommershausen, Fläche Nr. 2.6.2 Weidscheid
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16
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
6,3 ha Wohnbaufläche
Darstellung einer bestehenden Nutzung
Fläche für Landwirtschaft, teilweise Forstwirtschaft
-
LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den
besonderen Schutz des Landschaftsbildes
Lage / Topographie
Nördlich Dorweiler
Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400
m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m
tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des
nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel.
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Acker, Wald angrenzend
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Bebauung
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit guter Verzahnung zum Offenland, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes
Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter
kungen der Planung
einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen
Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
Seite 84,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig
maßnahmen
18 Planungsalternativen
Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener
Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird
Seite 85,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.3
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14
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,2 ha Wohnbaufläche
Städtebauliche Weiterentwicklung des Ortsteils Dorweiler
Fläche für die Landwirtschaft
Landschaftsschutzgebiet
LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den
besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung
Lage / Topographie
Neigung um ca. 5° nach Nordwesten
Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400
m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m
tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des
nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel.
Geologie
und
Boden Ackernutzung mit Gefahr der Grundwasserbelastung, ho(Schutzgut Boden)
he bis sehr hohe Erosionsgefahr
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche
Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BCa – Melico- und Asperato-Fagetum, mäßig ba(Schutzgut Pflanzen und senhaltige Silikatstandorte
Tiere)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionen von der L 205
Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum
Seite 86,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigungen des Boden- und
kungen der Planung
Wasserhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche
mit keinen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von
Biotopflächen des Ackerlandes, Beeinträchtigungen des
Orts- und Landschaftsbilds durch weitere Entwicklung der
Ortslage
16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
17 Geplante Umweltschutz- vorzugsweise Aufwertungsmaßnahme in nordwestlich bis
maßnahmen
nordöstlich angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen
18 Planungsalternativen
Es handelt sich um eine Entwicklungsfläche, die vergleichsweise sehr geringe Auswirkungen auf Natur und
Landschaft erwarten lässt.
Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.4
Eine unbebaute, im Jahr 2002 im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
neu aufgenommene Wohnbaufläche wird in ihrer Darstellung als Ersatz für die Neudarstellung der Fläche 2.6.3 zurückgenommen. Mit dieser Änderung der Darstellung ist kein
Eingriff in Natur und Landschaft sowie Umwelt verbunden, im Gegenteil, ein im Rahmen
der Flächennutzungsplanung möglicher Eingriff wird zurückgenommen.
Seite 87,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Dommershausen, Fläche Nr. 2.6.5
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,0 ha Gewerbebaufläche
Gewerbliche Weiterentwicklung des Ortsteils Dommershausen
Fläche für die Landwirtschaft
Landschaftsschutzgebiet
LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den
besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung
Lage / Topographie
Neigung um ca. 5° nach Nordwesten
Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400
m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m
tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des
nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel.
Geologie
und
Boden Ackernutzung mit Gefahr der Grundwasserbelastung, ho(Schutzgut Boden)
he bis sehr hohe Erosionsgefahr
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche
Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BCa – Melico- und Asperato-Fagetum, mäßig ba(Schutzgut Pflanzen und senhaltige Silikatstandorte
Tiere)
Biotope: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum
Seite 88,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigungen des Boden- und
kungen der Planung
Wasserhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche
mit minimalen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust
von Biotopflächen des Ackerlandes, Beeinträchtigungen
des Orts- und Landschaftsbilds durch weitere gewerbliche
Entwicklung der Ortslage
16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
17 Geplante Umweltschutz- vorzugsweise Aufwertungsmaßnahme in südlich bis östmaßnahmen
lich angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen
18 Planungsalternativen
Es handelt sich um eine Entwicklungsfläche, die vergleichsweise sehr geringe Auswirkungen auf Natur und
Landschaft erwarten lässt.
Seite 89,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.1 Kleinberger Hof
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16
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
0,7 ha Mischbaufläche
Darstellung einer bestehenden Nutzung (Aussiedlerhof)
Fläche für Landwirtschaft
-
ROP: Landwirtschaft (L)
Südlich Gödenroth westlich der K 35
ca. 5° Neigung nach Südwest
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- An ehemaliges Wasserschutzgebiet, Zone II angrenzend
wasser (Schutzgut Was- (östlich der K 35)
ser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Acker, Wald angrenzend
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Bebauung bzw. Dorfrandstruktur / Bitzen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Bestehende geringfügige Immissionen durch K 35
Mensch)
Wirkungsgefüge
Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit
teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form
von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver
Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem
der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes
Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter
kungen der Planung
einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen
Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine
variante
Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten
Seite 90,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorzugsweise in der Entmaßnahmen
wicklung von Bitzenstrukturen zu suchen
18 Planungsalternativen
Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener
Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird
Seite 91,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.2 Grünfläche des BP „Stierbitz“
1
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
0,5 ha Grünfläche
Anpassung der Darstellung an den Bebauungsplan „Stierbitz“
Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland
Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen,
Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden,
feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht
ROP: Landwirtschaft (L)
Fast ebene Lage im Nordwesten der Dorfmitte, nahe der
K 35
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Grünland
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...)
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikt im Rahmen der verbindlichen BauleitMensch)
planung gelöst
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit
verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum
Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 92,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.3 Bebauungsplan „Stierbitz“
1
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16
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
0,7 ha Wohnbaufläche
Anpassung der Darstellung an den Bebauungsplan „Stierbitz“
Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland
Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen,
Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden,
feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht
ROP: Landwirtschaft (L)
Fast ebene Lage im Nordwesten der Dorfmitte, an der
K 35
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Grünland
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...)
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikt im Rahmen der verbindlichen BauleitMensch)
planung gelöst
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit
verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen des Grünlandes, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, da deutlich der
Ortsrand durchbrochen wird
Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
Seite 93,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen werden in der Fläche 2.7.2 umgemaßnahmen
setzt
18 Planungsalternativen
Die Fläche bot sich aus städtebaulichen Gründen besser
an als Flächen weiter im Südwesten, hinsichtlich Eingriff
in Natur und Landschaft ist der Eingriff ähnlich zu bewerten wie bei den Alternativflächen weiter im Südwesten
Seite 94,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.4 Rücknahme Wohnbaufläche
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17
18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage / Topographie
0,6 ha Fläche für die Landwirtschaft
Rücknahme / Ersatz für Fläche 2.7.3
Wohnbaufläche
Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen
ROP: Landwirtschaft (L)
Am westlichen Rand von Gödenroth
3-5° Neigung nach Norden / Nordwesten
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Acker, Grünland
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...)
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Bebaubarkeit ist nicht mehr möglich
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 95,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.5 nördliche Bauzeile
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Städtebauliche Kenndaten 1,9 ha Mischbaufläche
Inhalt, wichtigste Ziele, Erweiterung der Ortslage im Norden um 1 Bauzeile
Bedarf
Bisherige Darstellung
Fläche für die Landwirtschaft bzw. Dorfrandbereich / Bitzen
Bedeutsame
Ziele
des Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen ROP: Landwirtschaft (L)
Lage / Topographie
Schmales Band nördlich der Ortslage, südlich eines Erschließungswegs
2-3° Neigung nach Norden
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotope: Dorfrandstrukturen, z.T. bebaut
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Typische Bitzenstruktur mit intensiver gärtnerischer Nutzung, aber auch Gehölzreichtum, teilweise bebaut, bietet
vielfältige Biotopstruktur, insbesondere für störungsunempfindliche Arten
Voraussichtliche Auswir- Der Bereich ist bereits gemäß § 34 BauGB bebaubar, der
kungen der Planung
Flächennutzungsplan vollzieht nur nachrichtlich die vorhandene Bebaubarkeit nach, insofern gehen von der Planung keine Auswirkungen aus
Auswirkungen der Null- Nullvariante ist nicht relevant, da der Bereich bereits gevariante
mäß § 34 BauGB bebaubar ist
Seite 96,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da bereits
maßnahmen
Bebaubarkeit gegeben, eine neue Ortsrandstruktur ist bereits am entstehen durch die Entwicklung von Streuobstbeständen im nördlich angrenzenden Bereich
18 Planungsalternativen
-
Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.6 Mischbaufläche
Es handelt sich hierbei um eine nachrichtliche Darstellung einer bereits bebauten bzw.
gemäß § 34 BauGB bebaubaren Fläche. Mit der Darstellung im Flächennutzungsplan ist
kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft bzw. Umwelt verbunden.
Seite 97,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.2 SO Fremdenverkehr, Touristik, Erholung
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,3 ha Sondergebiet
Ergänzungsfläche zum angrenzenden Hotel- und Campingplatz
Fläche für Gemeinbedarf
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Lage im Osten der Stadt mit ca. 5° Neigung nach Westen
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch Ackernutzung
Voraussichtliche Auswir- ähnliche Auswirkungen wie bisherige Darstellung
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität ervariante
kennbar
Geplante Umweltschutz- innere und randliche Eingrünung
maßnahmen
Planungsalternativen
keine städtebaulich sinnvolle Alternative vorhanden
Seite 98,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.3 SO Hotel- und Campinganlage
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14
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
4,7 ha Sondergebiet Hotel- und Campingplatz
Anpassung an den Bebauungsplan
Sonderbaufläche „Walderholung“
Z.T. Erhalt bzw. Entwicklung von sonstigem ökologisch
sehr hochwertigem Wald (
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Lage im Osten der Stadt mit ca. 5° Neigung nach Westen
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: SB (Erlen-Eschen-Quellbachwald)/ BAbi - Luzulo(Schutzgut Pflanzen und fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung
Tiere)
armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des
Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: bereits entsprechend genutzt
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Seite 99,
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung
16 Auswirkungen der Nullvariante
17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen
18 Planungsalternativen
Die Darstellung der Fläche und somit auch die Nutzung
hält einen 10 m-Abstand zum angrenzenden Trinnbach.
-
Seite 100, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.4 Bebauungsplan „Graf-Moltke-Straße“
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
13,6 ha Wohnbaufläche
Einzige größere Erweiterung der Stadt Kastellaun zur Sicherung ihrer Funktion als Mittelzentrum
Fläche für die Landwirtschaft
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Südlich der Stadt zwischen bestehender Bebauung und
geplanter Südstraße, nahe der Hunsrückhöhenstraße, mit
geringer Neigung nach Norden
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Mittlere bis hohe aktuelle Erosionsgefährdung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung
ser)
Klima (Schutzgut Klima / Z.T. wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transLuft)
port (gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag Mittelrhein-Westerwald),
Ziel „Offenhalten der Freiflächen“
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Ackerflächen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionsbelastung von der Hunsrückhöhenstraße im
Mensch)
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, lösbar durch
passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen,
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Seite 101, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit
geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima,
Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds,
bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen,
geringe Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds
durch Lückenschluss zwischen Ortslage und Kaserne
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorwiegend durch Strukturiemaßnahmen
rung und Aufwertungsmaßnahmen in den intensiv genutzten Offenlandbereiche der Stadt Kastellaun zu suchen
18 Planungsalternativen
Keine Alternativfläche, die einen geringen Eingriff in Natur
und Landschaft verursachen würde, städtebaulich sehr
günstig gelegen
Seite 102, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.5 Mischbaufläche
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
2,3 ha Mischbaufläche
Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung
Fläche für Gemeinbedarf
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Lage im Osten der Stadt mit leichter Neigung nach Nordwesten
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Grünland, z. t. bebaut (Reithalle)
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikte durch angrenzende Nutzung (Sport)
Mensch)
möglich
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- Die Nutzung und Darstellung hält zum angrenzenden
maßnahmen
Trinnbach einen Abstand von 10 m ein.
Planungsalternativen
-
Seite 103, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.8 gewerbliche Baufläche, Fläche für Naturschutz
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
0,6 ha
Fläche für geplantes Biomassekraftwerk
SO Wald, z.T. mit landespflegerischen Zielen
Z.T. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe)
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Südöstlich der Stadt am südlichen Rand einer Gewerbefläche, Waldrandlage
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: SB (Erlen-Eschen-Quellbachwald / BA - Luzulo-fa(Schutzgut Pflanzen und getum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung
Tiere)
armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des
Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
kartiertes Gewässer lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz
Nr. 59102516 betroffen
Biotope: Wälder mittlerer Standorte W4210, angrenzend
an Gewässer G6100, mäßig naturnah
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Anthropogen wenig überformt durch forstwirtschaftliche
Nutzung, damit verbunden nur wenig reduziertes Artenspektrum gegenüber einem natürlichen Wald
Seite 104, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Geringfügiger Verlust von Waldbiotopflächen mit entsprekungen der Planung
chender Zurückdrängung von Tier- und Pflanzenarten,
Versiegelung mit entsprechenden Belastungen für den
Boden- und Wasserhaushalt, Verlust von Frischluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen, Verbesserungen des CO2-Eintrags in die Atmosphäre durch Bau
von Kraftwerken mit regenerativen Energieträgern
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
17 Geplante Umweltschutz- Erhalt des randlich stehenden Bachuferwaldes, Schutz
maßnahmen
und Weiterentwicklung des angrenzenden Quellbachs
18 Planungsalternativen
Günstiger Standort, überwiegend im bereits dargestellten
Gewerbegebiet mit erheblich reduzierter Immissionsproblematik, nur geringfügige Inanspruchnahme über bereits
entsprechend dargestellte Flächen, andere Alternativflächen für das Biomassekraftwerk sind städtebaulich auch
hinsichtlich der Störwirkung wesentlich ungünstiger,
grundsätzlich würden sich die gewerblichen Bauflächen
nordöstlich der Stadt Kastellaun ebenfalls anbieten
Seite 105, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.9 Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
3,3 ha Sondergebiet
Bereithalten der Fläche für entsprechende Entwicklung
Wohnbaufläche 1,0; Grünfläche 2,3 ha
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage/Topographie
Innerorts östlich am Zentrum
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima
(Schutzgut
Kli- ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Grünfläche, Acker, randlich Gehölz
Landschaftsbild, Erholung, Innerörtliche Freifläche
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikte durch Nutzung für Freizeit, Sport,
Mensch)
Gesundheit, Erholung möglich
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung und Bewegungsunruhe
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- Keine
variante
Geplante Umweltschutz- Wenn möglich Erhalt der Gehölze, Kompensation der Vermaßnahmen
siegelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im
Plangebiet und wenn nötig außerhalb
Planungsalternativen
Keine
Seite 106, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.10 Wohnbaufläche
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
0,3 ha Wohnbaufläche
Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung
Grünfläche
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Innerorts östlich vom Zentrum
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima
(Schutzgut
Kli- ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: bebaut
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikte durch angrenzende geplante Nutzung
Mensch)
(Stadthalle) möglich
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 107, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.11 Fläche für die Landwirtschaft
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
1,7 ha
Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung
Grünfläche – Sportplatz, Hubschraubernotlandeplatz
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage / Topographie
Lage östlich der Stadt mit leichter Neigung
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima
(Schutzgut
Kli- ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Acker
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 108, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.12 Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
5,9 ha Sondergebiet
Darstellung der Nutzung entsprechend mit weiteren Entwicklungsoptionen
Grünfläche
-
LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz
ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler
Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G)
Lage/Topographie
Innerorts östlich am Zentrum
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima
(Schutzgut
Kli- ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: Grünfläche, Bebauung, randlich Gehölz
Landschaftsbild, Erholung, überwiegend bereits entsprechend genutzt
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Immissionskonflikte durch Nutzung für Freizeit, Sport,
Mensch)
Gesundheit und Erholung möglich
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Keine
kungen der Planung
Auswirkungen der Null- Keine
variante
Geplante Umweltschutz- Wenn möglich Erhalt der Gehölze
maßnahmen
Planungsalternativen
Keine
Seite 109, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Michelbach, Fläche Nr. 2.13.1
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
Lage/Topographie
0,1 ha Fläche für Gemeinbedarf
Fläche für eine Gerätehalle mit Feuerwehrgerätehaus
Fläche für die Landwirtschaft mit Arten- und Biotopschutz
Entwicklung bzw. Aufwertung zu naturnahen Fließgewässern und Erhalt und Entwicklung von Vernetzungsachsen
entlang von Bächen
Lage am südlichen Ortsrand, im oberen Bereich der Michelbachaue
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden (Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Michelbach in unmittelbarer Nähe
wasser (Schutzgut Wasser)
Klima
(Schutzgut
Kli- Kaltluftproduktionsfläche (Offenland)
ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Stellario-Carpinetum, mäßig basenhaltiger und sehr friTiere)
scher Standorte
Biotope: Gehölze, Wiese, Schuppen, kartiertes Biotop der
Biotopkartierung Rheinland-Pfalz in unmittelbarer Nähe
Landschaftsbild, Erholung, Lage am südlichen Ortsrand und nördlichen Rand der TaKulturgüter,
sonstige laue Michelbach
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mögliche Immissionen durch Nutzung als DorfgemeinMensch)
schaftshaus
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch diverse Nutzungen
Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung
serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ortsrandlage.
Beeinträchtigungen des Michelbachs können nicht ausgeschlossen werden, wenn Abstände nicht gewahrt werden.
Auswirkungen der Null- Weitere Nutzungsaufgabe wahrscheinlich mit damit vervariante
bundener Verbrachung und Verbuschung
Seite 110, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
17 Geplante Umweltschutz- Wahrung eines möglichst großen Abstandes zum Michelmaßnahmen
bach, Erhalt bzw. Wiederneuanpflanzung von Gehölzen
zur landschaftlichen Einbindung
18 Planungsalternativen
Im Vorfeld wurden etliche Standorte für das Feuerwehrgerätehaus geprüft. Dies ist aus städtebaulicher Sicht der
am Besten geeignete Standort.
Ortsgemeinde Michelbach, Fläche Nr. 2.13.2 und 2.13.3 Mischbauflächen
Bei den beiden Flächen am östlichen Ortsrand handelt es sich bereits um bebaute bzw.
gemäß § 34 BauGB bebaubare Flächen. Es handelt sich somit um eine nachrichtliche
Darstellung, die keinen Eingriff in Natur und Landschaft sowie Umwelt verursacht. Der
Eingriff ist bereits vollzogen bzw. ohne Darstellung des Flächennutzungsplans möglich.
Seite 111, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Roth, Fläche Nr. 2.14.1 Mischbaufläche
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18
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
0,1 ha Mischbaufläche
Anpassung der dargestellten Mischbaufläche an das Kataster (nachrichtliche Korrektur)
Fläche für die Landwirtschaft
-
ROP: Landwirtschaft (L), Gemeinde im Erholungsraum
(ER), mittelzentraler Funktionsraum mit Kastellaun und
Uhler, Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes
Lage / Topographie
Schmaler Streifen im Westen der Ortslage
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser)
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit
Tiere)
Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA)
sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV
ausgewiesen.)
Biotop: Acker
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Ziel: Strukturierung der Landschaft durch Einbringung von
Kulturgüter,
sonstige linienhaften und punktuellen Gehölzstrukturen an markanSchutzgüter (Schutzgüter ten Stellen und entlang von Wegen
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung
Auswirkungen der Null- variante
Geplante Umweltschutz- maßnahmen
Planungsalternativen
-
Seite 112, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Ortsgemeinde Roth, Fläche Nr. 2.14.3 Ausgleichsfläche für Bebauungsplan „Hahnfeld“
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Städtebauliche Kenndaten
0,5 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB
Inhalt, wichtigste Ziele, Nachrichtliche Darstellung der Ausgleichsfläche zum BeBedarf
bauungsplan „Hahnfeld“
Bisherige Darstellung
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß §
5(2) Nr. 10 BauGB im Wald
Bedeutsame
Ziele
des Entwicklung von Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden
Umweltschutzes
/
der z.T. in Komplexen mit lichten Wäldern mittlerer Standorte
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen ROP: Landwirtschaft (L), Gemeinde im Erholungsraum
(ER), mittelzentraler Funktionsraum mit Kastellaun und
Uhler, Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes
Lage / Topographie
Waldrand nordwestlich der Ortslage von Roth, abfallend
nach Westen zum Trimmbach
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Erhöhte Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers
wasser (Schutzgut Was- durch Überlagerung von Böden mit geringer Basenversorser)
gung und Biotoptypen hoher Versauerungsgefahr
Klima (Schutzgut Klima / Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA / BAm - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere)
arm) z.T. mit mäßig trocken oder mäßig wechseltrocken.
(Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des
Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Biotope: z.T. Nadelforst, z.T. basenarmer Feuchtwald
mittlerer Standorte
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Mensch)
Wirkungsgefüge
Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft
kungen der Planung
Seite 113, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen der Null- variante
17 Geplante Umweltschutz- maßnahmen
18 Planungsalternativen
-
Seite 114, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
3.
Umweltbericht Windenergie
Wesentliche Teile des Umweltberichts sind bereits in Kapitel 5. des Erläuterungsberichts
erbracht, da in diesem dargelegt ist, warum welche Kriterien zur Auswahl von Windenergiestandorten Anwendung finden. Dabei handelt es sich um Kriterien zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft und zur Minimierung der Beeinträchtigungen
auf den Menschen und auf Sach- und Kulturgüter, so dass letztendlich die Standorte zur
Darstellung kommen, die diesbezüglich die geringsten Auswirkungen haben.
Mit Windenergieanlagen sind immer Beeinträchtigungen verbunden, wobei die Bodenversiegelungen und die damit verbundenen Auswirkungen noch die geringsten Beeinträchtigungen sind. Es sind immer Beeinträchtigungen auf Fledermäuse und Vögel zu erwarten, wobei sicher zu stellen ist, dass die Beeinträchtigung unter der Erheblichkeitsschwelle für die jeweilige Art bleibt. Die Bewegungsunruhen, die mit Windanlagen verbunden ist, haben nur einen mittelfristigen Effekt. Nach einer gewissen Zeit stellt sich in
der Regel ein Gewöhnungseffekt bei der Tierwelt ein. Erhebliche Auswirkungen sind naturgemäß durch Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild zu erwarten. In der Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es keinen Landschaftsraum, der vor Windenergieanlagen
besonders zu schützen wäre. Dies wurde in einem entsprechenden Gerichtsurteil vom
Oberverwaltungsgericht festgestellt.
Die Auswirkungen auf den Menschen werden dadurch minimiert, dass die Windenergieanlagen einen Mindestabstand zu den Ortslagen in der Regel von 1.000 m einhalten. Mit
diesem Abstand sind in der Regel keine nicht zu duldenden Beeinträchtigungen verbunden.
Beeinträchtigungen von Sachgütern können im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit
Hochspannungsleitungen auftreten. Diese können durch Abstände oder technische Vorrichtungen vermieden werden. Gefährdungen des Verkehrs werden durch ausreichenden
Abstand zu den klassifizierten Straßen nahezu ausgeschlossen.
Seite 115, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Abbildung: Konzentrationsflächen
Seite 116, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Beltheim
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Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
39,1 ha, 3 vorhandene Anlagen
Sondergebiet „Windenergie“
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald
Erhalt und Entwicklung von Waldrändern
ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft
(L), teilweise Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft,
teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz, Erholungsraum, Raum für besonderen Schutz des Landschaftsbilds
Lage/Topographie
Lage nordwestlich von Beltheim, an der L 205
400 – 435 m ü.NN. nach Nordwesten geneigt
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden teilweise sehr hohe Erosionsgefährdung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr,
ser)
Quellbäche nördlich der K 31
Klima
(Schutzgut
Kli- Kalt- und Frischluftentstehungsfläche
ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Biotope: Offenland: überwiegend Acker, etwas Grünland;
Wald: mehrheitlich Nadelforst, Buchen-/Eichenmischwald
von Jungwuchs bis Altholz
Tiere: siehe Fauna-Abschätzung Schausten
Dünnbach ist Teil des FFH-Gebiets 5809-301 Moselhänge
und Nebentäler der unteren Mosel
Biotop 5810-4045 mit der Bewertung III ungleichaltriger
Hochwald, teilweise in der Fläche
Landschaftsbild, Erholung, Bereich mit Defiziten in der Strukturierung des Offenlands
Kulturgüter,
sonstige und des Walds, römisches Hügelgrab nördlich angrenSchutzgüter (Schutzgüter zend, 700 m von der Ortslage Beltheim entfernt, LandLandschaft, Kultur)
schaftsschutzgebiet „Moselgebiet Schweich“, exponierte
Lage
Immissionen
(Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung
Mensch)
beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung und intensiver Waldbewirtschaftung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
Seite 117, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
kungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Acker und Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
durch Windenergieanlagen
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen
gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Begrenzung
der Gesamthöhe der Anlagen auf 150 m innerhalb des
1.000 m Abstands zur Ortslage.
18 Planungsalternativen
siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
19 NATURA 2000
FFH-Gebiet Moselhänge und Nebentäler der unteren MoArtenschutz
sel im 200 m-Abstand angrenzend. FFH-Arten und FFHLebensräume des FFH-Gebiets werden nicht erheblich
beeinträchtigt (siehe Fauna-Abschätzung Schausten)
20 Fazit
Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und
Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine
wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des
Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend Es sind keine
gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell
gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann
dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht
möglich.
Seite 118, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Braunshorn
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Städtebauliche Kenndaten 28,0 ha (2 Teilflächen)
Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet „Windenergie“
Bedarf
Bisherige Darstellung
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald, etwas
Fläche für Naturschutz
Bedeutsame
Ziele
des Erhalt / Entwicklung von sonstigen ökologisch wertvollem
Umweltschutzes/der Ent- Wald und von Waldwiesen als extensives Grünland
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen ROP: teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz
Lage/Topographie
nördlich von Braunshorn, beidseitig der B 327,
470 – 500 m ü.NN.
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung, keine
(Schutzgut Boden)
Erosionsgefährdung
Oberflächen- und Grund- - Quellbach westlich der B 327 in der Nähe
wasser (Schutzgut Was- - intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasser)
serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr
Klima
(Schutzgut
Kli- überwiegend Frischluftproduktionsfläche
ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA.) sind in 85 % des VerTiere)
bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Biotope: überwiegend Nadelforst, untergeordnet Mischforst, Laubwald, Waldwiese
Tiere: siehe Gutachten Schausten
Landschaftsbild, Erholung, Erhebliche Defizite im Waldbereich, exponierte Lage
Kulturgüter,
sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung
Mensch)
beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Waldbewirtschaftung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum,
Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (vor
allem Nadelwald), Beeinträchtigung des Landschaftsbild
durch Windenergieanlagen
Seite 119, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen der Nullvariante
17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen
18 Planungsalternativen
19 NATURA 2000
Artenschutz
20 Fazit
Keine Änderung der Nutzungsstrukturen und -intensität
erkennbar
Ausgleichsmaßnahme vorzugsweise in der näheren Umgebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Begrenzung
der Gesamthöhe der Anlagen auf 150 m innerhalb des
1.000 m-Abstands zur Ortslage.
Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
Keine NATURA 2000-Gebiete direkt betroffen, das nächste FFH-Gebiet liegt ca. 500 m nordöstlich der Fläche, wobei bereits vorhandene und genehmigte Anlagen zwischen
der Konzentrationsfläche und dem FFH-Gebiet innerhalb
der Verbandsgemeinde Emmelshausen (Bickenbach) stehen. Artenschutzrechtlich relevante Arten werden nicht
erheblich beeinträchtigt.
Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und
Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine
wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß dem Urteil
des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend. Es sind
keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen,
von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls
punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten
sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des
Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert werden. Gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.
Seite 120, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Ebschied
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Städtebauliche Kenndaten 16,0 ha (2Teilflächen)
Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet Windenergie
Bedarf
Bisherige Darstellung
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald, Fläche für
Naturschutz
Bedeutsame
Ziele
des Erhalt und Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von
Umweltschutzes/der Ent- Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe bzw.
wicklungskonzeption der Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit BorstgrasLandschaftsplanung
rasen, Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht in Gewässernähe).
Übergeordnete Planungen Teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz
Lage/Topographie
Östlich von Ebschied, 440 – 445 m ü.NN.
Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Geologie
und
Boden Keine Erosionsgefährdung, Boden mit geringer und sehr
(Schutzgut Boden)
geringer Basenversorgung
Oberflächen- und Grund- Teilweise Versauerungsgefahr durch organische Säuren;
wasser (Schutzgut Was- Bäche und Quellbäche in unmittelbarer Nähe, einem geser)
ringen Teil Nadelwald als Biotoptyp
Klima
(Schutzgut
Kli- Kaltluft- und Frischluftproduktionsfläche
ma/Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder
Tiere)
(BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als
hpnV ausgewiesen.)
Biotope: Grünland mittlerer Standorte, überwiegend
Mischforst, teilweise Nadelforst und Eichen-/Buchenmischwald bzw. Feuchtwald; Erlenbruchwald und Erlensumpfwald angrenzend im Bereich von Bächen und Quellbächen
Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen
Teilweise wertvolle Biotopstrukturen, die sich in einem
breiten Artenspektrum, insbesondere hinsichtlich Vögel,
niederschlägt (siehe Gutachten Schausten)
Landschaftsbild, Erholung, Teilweise erhebliche Defizite in der Waldsilhouette, expoKulturgüter,
sonstige nierte Lage
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch)
nung beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt, jedoch einiges an naturnahen
bzw. natürlichen Elementen, die im Vergleich zu anderen
Standorten ein breiteres Artenspektrum erlauben, relativ
geringe Boden- und Grundwasserbelastungen.
Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung und Beeinträchtigung des Bo-
Seite 121, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
kungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wiese und Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
durch Windenergieanlagen
16 Auswirkungen der Null- keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität ervariante
kennbar
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen
gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen, Wiedernässungsmaßnahmen im Wald), Vermeidung der Beanspruchung wertvoller Biotopstrukturen, Feinsteuerung zur Minimierung des Eingriffs unbedingt erforderlich
18 Planungsalternativen
siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
19 NATURA 2000
keine FFH- und Vogelschutzgebiete in der Nähe, artenArtenschutz
schutzrechtlich ist eine Feinsteuerung unerlässlich, um
den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren, insbesondere ist die Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Eingriffe zu gewährleisten. Das Gutachten
Schausten gibt keine Anhaltspunkte, dass artenschutzrechtlich unüberwindbare Hindernisse vorliegen, jedoch
kann es prinzipiell bei dieser Fläche nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass bei einer vertieften Überprüfung
eine windenergetisch wirtschaftliche Nutzung der Fläche
schwierig wird.
20 Fazit
Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und
Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine
wertvollen abiotischen Faktoren erheblich beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend. Es
sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten.
Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im
Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert
werden. Gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale
Ausnutzung nicht möglich.
Seite 122, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Uhler
1
Städtebauliche Kenndaten
2
Inhalt, wichtigste
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes
/
der
Entwicklungskonzeption
der Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18,7 ha, SO-Militär, Anlagen befinden sich in der Genehmigung
Ziele, Sondergebiet „Windenergie“
Fläche für Landwirtschaft
Angrenzend an Wald mit Entwicklung eines Landschaftsschutzgebietes mit den Schwerpunkten Arten- und Biotopschutz; Waldrandentwicklung
Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes;
teilweise Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
Lage / Topographie
Westlich von Uhler am Sulzkopf und Aisbergkopf
365 – 390 m ü.NN
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden mittlere bis sehr hohe Erosionsgefährdung
(Schutzgut Boden)
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzte Biotoptypen mit Gefahr einer Grundwasser (Schutzgut Was- wasserbeeinträchtigung; keine Oberflächengewässer in
ser)
der Nähe
Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche
Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte
(Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm)
Tiere)
Waldbiotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz angrenzend
Biotope: Acker, Grünland
Tiere: siehe Faunauntersuchung Schausten
Landschaftsbild, Erholung, Erhebliche Defizite in der Offenlandstrukturierung; expoKulturgüter,
sonstige nierte Lage, Sichtbeziehung zur Ruine Balduinseck (siehe
Schutzgüter (Schutzgüter Anlage unten)
Landschaft, Kultur)
Immissionen
(Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch)
nung beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Acker), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch
Windenergieanlagen
Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen
gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen),
Seite 123, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
18 Planungsalternativen
19 NATURA 2000
Artenschutz
20 Fazit
Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
Der Deimerbach ist ein FFH-Biotop. In unmittelbarer Nähe
wurde Zwergfledermaus und Wachtel nachgewiesen sowie ein Rotmilanhorst. Aufgrund dieser Arten ist eine
Feinsteuerung bzw. Monitoring erforderlich.
Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und
Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine
wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des
Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt.
Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten.
Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im
Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert
werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale
Ausnutzung nicht möglich.
Auszug aus: Visualisierung Standort Uhler, juwi GmbH
Seite 124, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Seite 125, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Seite 126, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Mastershausen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Städtebauliche Kenndaten 86,6 ha, 7 vorhandene Anlagen (2 Teilflächen)
Inhalt, wichtigste Ziele, Sonderbaufläche „Windenergie“
Bedarf
Bisherige Darstellung
Überwiegend Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für
Wald, Fläche für Naturschutz
Bedeutsame
Ziele
des Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte
Umweltschutzes
/
der in Komplexen mit Borstgrasrasen/Zwergstrauchheiden,
Entwicklungskonzeption
feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht und Entder Landschaftsplanung
wicklung von Komplexen aus magerem Grünland mit Acker (Struth)
Übergeordnete Planungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G),
Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes,
Erholungsraum, teilweise Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, teilweise Vorbehaltsgebiet für Arten- und Biotopschutz, teilweise Vorranggebiet für Forstwirtschaft
Lage / Topographie
südlich der Ortslage der Mastershausen beidseitig der L
203 (Struth und Allert), 450 – 490 m ü.NN.
Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin
breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen
Quellmuscheln und Ursprungstälern
Geologie
und
Boden Geringe bis sehr hohe Erosionsgefährdung, teilweise Bö(Schutzgut Boden)
den geringer und sehr geringer Basenversorgung
Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit der Gefahr einer Grundwasser (Schutzgut Was- wasserbeeinträchtigung; Quellbäche in unmittelbarer Näser)
he
Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftproduktionsfläche
Luft)
HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte,
(Schutzgut Pflanzen und (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des
Tiere)
Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Biotope: überwiegend Acker, etwas Laubwald und Nadelforst
teilweise Biotope laut Biotopkartierung Rheinland-Pfalz
angrenzend
Landschaftsbild, Erholung, Naturdenkmal angrenzend, kein Bodendenkmal (Reiner
Kulturgüter,
sonstige Höhe ist nicht Bestandteil der Konzentrationsfläche)
Schutzgüter (Schutzgüter Exponierte Lage
Landschaft, Kultur)
In der Struth stehen schon 7 Windenergieanlagen.
Immissionen
(Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch)
nung beachtet werden
Wirkungsgefüge
Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen
Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Acker), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch
Windenergieanlagen
Seite 127, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
16 Auswirkungen der Nullvariante
17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen
18 Planungsalternativen
19 NATURA 2000
Artenschutz
20 Fazit
21 Sonstiges
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
erkennbar
Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Umgebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen),
Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
Keine FFH- bzw. Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe, auf der größeren Teilfläche stehen bereits 7 Windenergieanlagen, im Bereich auf der Allert finden bereits im
Rahmen der Genehmigungsplanung Untersuchungen hinsichtlich der Avifauna statt, die bislang zu keinen Ergebnissen geführt haben, die aus artenschutzrechtlichen
Gründen eine weitere Entwicklung von Windenergieanlagen verbieten würden. Dies trifft sowohl auf den
Schwarzstorch, als auch auf den Rastplatz für Kleinvögel
zu.
Es werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht
erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen
des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen
zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung
im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch
optimale Ausnutzung nicht möglich.
Teilweise ist eine Vorrangfläche Forst betroffen, aber auf
der neu darzustellenden Fläche stehen bereits die Anlagen, die Vorrangfläche Forst stand der Errichtung der Anlagen nicht entgegen, folglich kann die Darstellung als
Sondergebiet für die Windenergienutzung erfolgen, ohne
dass ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wäre.
Seite 128, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth
1
2
5
Städtebauliche Kenndaten
Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Bisherige Darstellung
Bedeutsame
Ziele
des
Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Übergeordnete Planungen
6
Lage / Topographie
7
Naturräumliche Gliederung
3
4
8
66,7 ha
Sonderbaufläche „Windenergie“
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald
-
ROP: teilweise Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, teilweise Vorranggebiet für Forstwirtschaft
Östlich der Ortslagen Spesenroth und Alterkülz;
440 – 460 m ü.NN.
24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe
flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide
Keine bis mittlere Erosionsgefährdung, Boden mit geringer
oder sehr geringer Basenversorgung
Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung bzw. Versauerungsgefahr; Quellbäche in unmittelbarer Nähe
Frisch- und Kaltluftproduktionsfläche
Geologie
und
Boden
(Schutzgut Boden)
9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser)
10 Klima (Schutzgut Klima /
Luft)
11 HpnV,
Biotope,
Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald
(Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des VerTiere)
bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.)
Biotope der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz und pauschal
geschützte Biotope gemäß § 28 LNatSchG angrenzend.
Biotope: Acker, Nadelforst, Mischforst, Laubwald,
Auf dieser Fläche gibt es bereits genehmigte Anlagen und
für weitere Anlagen laufen Genehmigungsverfahren.
Die faunistischen Untersuchungen hierzu ergaben keine
Hinweise, dass Windenergieanlagen nicht möglich sind.
Aufgrund der feuchten Bereiche unmittelbar angrenzend
kommt ein größeres Artenspektrum vor. So wurde auch
in unmittelbarer Nachbarschaft die Wasseramsel in der
Vergangenheit nachgewiesen.
12 Landschaftsbild, Erholung, Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen DefiKulturgüter,
sonstige zite; exponierte Lage
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
13 Immissionen
(Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch)
nung beachtet werden
14 Wirkungsgefüge
Anthropogen überformt durch intensive Ackernutzung
und teilweiser intensiver Forstwirtschaft, damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum, Boden- und
Grundwasserbelastungen
Seite 129, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
15 Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Acker, Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
durch Windenergieanlagen
16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
variante
erkennbar
17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen
gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von
Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen),
18 Planungsalternativen
Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
19 NATURA 2000
Keine FFH- und Vogelschutzgebiete in der Nähe, keine
Artenschutz
erheblichen negativen Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten, Vermeidung von erheblichen
Beeinträchtigungen durch Feinsteuerung der Anlagen im
Rahmen der Genehmigungsplanung erreichbar.
20 Fazit
Es werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht
erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen
des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen
zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung
im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch
optimale Ausnutzung nicht möglich.
21 Sonstiges
Für den Bereich der Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth wurde bezüglich der Vorrangfläche für
die Forstwirtschaft ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, welches bezüglich der Windenergienutzung eine
Abweichung von dem Ziel Vorranggebiet für die Forstwirtschaft erlaubt.
Wie bereits in der Begründung dargelegt, müssen die Flächen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich der Fauna überprüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der man insbesondere Vögel und Fledermäuse untersucht
hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene des Flächennutzungsplans eine geringere
Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer Überprüfung im Rahmen der Genehmigungsunterlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung)
Die faunistischen Untersuchungen ergaben wie bereits zu den einzelnen Flächen dargelegt, unterschiedliche Betroffenheit der Fledermäuse und der Vogelwelt, jedoch sind aus
der Sicht des Artenschutzes grundsätzlich alle Flächen für die Windenergie Nutzung geeignet.
Seite 130, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
Die faunistische Überprüfung der Potenzialflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun ergab, dass aus faunistischer Sicht keine der Potenzialflächen ausgeschlossen werden muss. Zwar haben einige Wald- und Waldrandflächen eine höhere
ökologische Wertigkeit als andere Konzentrationsflächen, jedoch ist der jeweilige Eingriff
in Natur und Landschaft naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich vermeidbar bzw.
kompensierbar. Es wurden keine Tierarten bzw. Tierarten in einer entsprechenden Stärke
festgestellt, die es auf der jeweiligen Konzentrationsfläche generell verbieten Windenergieanlagen aufzustellen, weil damit die lokale oder regionale Population gefährdet werden würde.
Mit den Untersuchungen vom Biologen Hermann Schausten ist eine Feinsteuerung auf
der jeweiligen Fläche nicht möglich. Die Untersuchungen dienten lediglich dazu festzustellen, ob die Flächen hinsichtlich der Fauna generell geeignet sind oder nicht.
Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der
Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz
Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht
im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sind, da Abstände eventuell zu Rotmilan- oder
größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind. Die in der folgenden Abbildung markierten Flächen wurden in der Untersuchung faunistisch geprüft. Die Zusatzfläche bei
Mastershausen kommt als Konzentrationsfläche aus Gründen Dominanzbelastung von
Leideneck nicht zum Tragen. Auf der Hauptfläche Mastershausen (Struth) stehen bereits
Anlagen und die Vorlagen der Flächen Alterkülz/Spesenroth sind bereits genehmigt und
faunistisch ausreichend geprüft. Für die Fläche Mastershausen Allert wurde im Rahmen
der Einzelgenehmigung ein Gutachten gefertigt, das zum Ergebnis der Vereinbarkeit von
Fauna und Windenergienutzung kommt. Mittlerweile haben tiefer gehende faunistische
Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsplanungen die Ergebnisse der Flächen
Uhler und Beltheim im Wesentlichen bestätigt.
Seite 131, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
4.
Zusätzliche Angaben
4.1
Methodik
Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat eine relativ junge Landschaftsplanung mit ebenfalls relativ jungen Erhebungen, die die wesentliche Grundlage für die Umweltprüfung
bildet. Darüber hinaus fand zu den einzelnen Flächen eine Ortsbegehung statt, in der
grob die Biotoptypenstruktur aufgenommen wurde. Diese Vorgehensweise ist in der Regel für diese Maßstabsebene hinreichend genau, um verlässliche Angaben für die Umwelterheblichkeit zu bekommen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass wertvolle Kleinstbiotope (z.B. Quellbereiche in einer Wiese) übersehen werden. Die Beeinträchtigung kann durch eine Feinsteuerung vermieden werden.
4.2
Monitoring
Ein Monitoring auf Ebene des Flächennutzungsplans ist wenig sinnvoll. Das Monitoring
sollte auf den nachfolgenden Planungen etabliert werden, da im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in der Regel unmittelbar der Beginn der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt, sowohl der Baumaßnahmen als auch der Maßnahmen für den Naturschutz,
die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erst entsprechende konkretisiert werden.
4.3
-
Quellenverzeichnis
Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun
LEP III, LEP IV
Planung vernetzter Biotopsysteme Rhein-Hunsrück-Kreis
Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald
hpnV
Landesinformationssystem Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de)
Seite 132, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
4.4
Zusammenfassung
Die Verbandsgemeinde Kastellaun plant eine 2. Änderung des Flächennutzungsplans.
Dies wurde einerseits nötig, da sich in der Stadt Kastellaun und in einigen Ortsgemeinden die Notwendigkeit zur Änderung von Flächendarstellungen ergeben hat. Bei etlichen
Änderungen der Darstellungen handelt es sich um nachrichtliche Darstellungen, die ein
Nachvollziehen vorhandener Entwicklungen bzw. anderweitiger Planungen ist, zum Teil
werden Flächendarstellungen zurück genommen, das heißt, entsprechende Nutzungsund Bebauungsmöglichkeiten werden zurück genommen. Darüber hinaus gibt es auch
einige Neudarstellungen, die planerisch einen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten,
die sich jedoch in der Regel auf Ackerflächen, in intensiven Grünlandbereichen und zum
Teil auch in Misch- und Nadelforsten abspielen, nur am Rande werden wertvollere Biotopstrukturen berührt, die jedoch in ihrer Funktionalität erhalten bleiben sollen.
Andererseits wurde es erforderlich, sich erneut mit der Steuerung der Windenergie zu
befassen, nachdem die diesbezügliche 1. Fortschreibung für unwirksam erklärt wurde.
Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft ist bereits planerisch durch die
entsprechenden Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan nachgewiesen.
In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind relativ großflächig Flächen für den
Naturschutz, das heißt Flächen gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Der konkrete
Nachweis wird in der Regel im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erbracht. Dennoch gibt es Empfehlungen hinsichtlich den Kriterien Funktionalität und Nähe für den
optimalen Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft. Der Eingriff ist jeweils ausgleichbar bzw. ersetzbar.
Gleichzeitig werden mit dem Flächennutzungsplan auch Standorte für die Windenergienutzung ausgewiesen. Durch das Kriteriensystem ist sichergestellt, dass nur Standorte
zum Tragen kommen, die keine erheblichen oder möglichst geringe Auswirkungen auf
Mensch, Natur und Landschaft sowie auf Sach- und Kulturgüter haben.
Seite 133, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
2. VERFAHREN
Der Verbandsgemeinderat hat am
09.11.2005 diese 2. Fortschreibung der
Neufassung des Flächennutzungsplans
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der
Beschluss wurde am 16.03.2007 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf zur 2. Fortschreibung der
Neufassung des Flächennutzungsplans
wurde am 06.03.2007 vom Verbandsgemeinderat gebilligt. Die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1)
BauGB erfolgte am 28.03.2007 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB wurde durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2.
Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 (2)
BauGB wurde am 30.09.2008 beschlossen.
Kastellaun, den ............................
.............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
Kastellaun, den .............................
3. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Der Entwurf zur 2. Fortschreibung der
Neufassung des Flächennutzungsplans
hat mit der Erläuterung gemäß § 3 (2)
BauGB in der Zeit vom 21.11.2008 bis
22.12.2008 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden am 14.11.2008 mit
dem Hinweis ortsüblich bekannt gemacht, dass Bedenken und Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Kastellaun, den .........................
.............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
4. BESCHLUSS
Diese 2. Fortschreibung der Neufassung
des Flächennutzungsplans ist durch den
Verbandsgemeinderat in der Sitzung
vom 10.03.2009 endgültig beschlossen
worden.
Kastellaun, den ...............................
............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
Seite 134, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun,
Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB,
April 2009
5. GENEHMIGUNG
6. BEKANNTMACHUNG
Diese 2. Fortschreibung der Neufassung
des Flächennutzungsplans ist am
.............................. gemäß § 6 (1)
BauGB der Kreisverwaltung vorgelegt
worden. Die Kreisverwaltung hat mit
Bescheid vom ..............................
mitgeteilt, dass Bedenken wegen
Rechtsverletzungen nicht geltend gemacht werden / hat die 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Bekanntmachung der Genehmigung
zur 2. Fortschreibung der Neufassung
des
Flächennutzungsplans
ist
am
.............................. gemäß § 6 (5)
BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung ist die 2.
Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans in Kraft getreten.
Kastellaun, den ................................
Kastellaun, den ................................
..............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
..............................................
Dienstsiegel / Bürgermeister
Erarbeitet: Stadt-Land-plus/ag
Büro für Städtebau und Umweltplanung
i.A. Manfred Brechtel
Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt
Boppard-Buchholz, April 2009
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Ortslagenausschnitte, DIN A4, Maßstab 1:5.000 / 1:10.000
Karte „Ermittlung der Potenzialflächen“
Tourismusflächenkonzept
Ökologische Untersuchung Tiere/Fauna
Landesplanerische Stellungnahme