Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück
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Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück-Kreis 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Begründung und Umweltbericht Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB Stand: 30.04.2009 Bearbeitet im Auftrag der Verbandsgemeinde Kastellaun Seite 2, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Inhaltsverzeichnis A) Begründung...................................................................................................4 1. Anlass - Planungsnotwendigkeit .......................................................................4 2. Vorgaben übergeordneter Planungen.................................................................5 3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose in der Verbandsgemeinde Kastellaun........6 4. Landschaftsplanung........................................................................................9 5. Tourismus ................................................................................................... 10 6. Windenergie ................................................................................................ 11 6.1 6.2 6.3 Einleitung ............................................................................................ 11 Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen................................................. 12 Potenzialflächen ................................................................................... 15 7. Ortslagenteil ................................................................................................ 28 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 7.6. 7.7. 7.8. 7.9. 7.10. 7.11. 7.12. 7.13. 7.14. 7.15. 7.16. Ortsgemeinde Alterkülz ......................................................................... 28 Ortsgemeinde Bell ................................................................................ 29 Ortsgemeinde Beltheim ......................................................................... 32 Ortsgemeinde Braunshorn...................................................................... 34 Ortsgemeinde Buch .............................................................................. 35 Ortsgemeinde Dommershausen .............................................................. 36 Ortsgemeinde Gödenroth....................................................................... 37 Ortsgemeinde Hasselbach...................................................................... 39 Ortsgemeinde Hollnich .......................................................................... 39 Stadt Kastellaun................................................................................... 39 Ortsgemeinde Korweiler ........................................................................ 42 Ortsgemeinde Mastershausen ................................................................ 42 Ortsgemeinde Michelbach...................................................................... 42 Ortsgemeinde Roth ............................................................................... 43 Ortsgemeinde Spesenroth...................................................................... 43 Ortsgemeinde Uhler .............................................................................. 43 8. Sonstige Darstellungsänderung ...................................................................... 44 B) Umweltbericht ............................................................................................. 46 1. Einleitung .................................................................................................... 46 1.1 1.2 1.3 Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen ..................................... 46 Städtebauliche Kenndaten ..................................................................... 46 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes ................................................... 45 2. Einzelne Flächen .......................................................................................... 45 3. Umweltbericht Windenergie......................................................................... 114 Seite 3, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 4. Zusätzliche Angaben .................................................................................. 131 4.1 4.2 4.3 4.4 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Methodik........................................................................................... 131 Monitoring......................................................................................... 131 Quellenverzeichnis.............................................................................. 131 Zusammenfassung.............................................................................. 132 Ortslagenausschnitte, DIN A4, Maßstab 1:5.000 / 1:10.000 Karten „Ermittlung der Potenzialflächen“ Tourismusflächenkonzept Ökologische Untersuchung Tiere/Fauna Landesplanerische Stellungnahme Seite 4, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 A) Begründung 1. Anlass - Planungsnotwendigkeit Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun wurde 2003 rechtswirksam. In einem ca. 3 Jahre laufenden Planungsprozess wurde der Flächennutzungsplan entsprechend den Kriterien der Nachhaltigkeit und der lokalen Agenda 21 entwickelt und gilt als Richtschnur für die zukünftige Entwicklung bis 2015. Anlass für die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun sind jüngste Entwicklungen. Seit der Neuaufstellung hat sich in einigen Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun die Notwendigkeit zur weiteren Darstellung von Bauflächen ergeben. Diese sollen im Rahmen der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellt werden. Ebenso gibt es Bedarf an nachrichtlichen Korrekturen von Darstellungen. Darüber hinaus befasst sich diese zweite Fortschreibung mit dem Thema Windenergie, nachdem die erste Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu diesem Thema durch Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz für ungültig erklärt wurde. Seite 5, 2. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Vorgaben übergeordneter Planungen Die im Zuge der Neuaufstellung dargestellten Vorgaben übergeordneter Planungen sowie der sonstigen Fachplanungen gelten nach wie vor auch für die 2. Fortschreibung. Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück vom 25.09.2007 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach der Neuaufstellung für den Planungsraum der Verbandsgemeinde Kastellaun gemäß § 20 LPlG und § 1 (4) BauGB enthalten detaillierte Aussagen zu den Vorgaben übergeordneter Planungen. Die landesplanerische Stellungnahme ist als Anlage der Begründung beigelegt. Es wird bezüglich den Vorgaben übergeordneter Planungen auf die landesplanerische Stellungnahme, insbesondere die Kapitel 2., 3., und 4. verwiesen. Auf eine detaillierte Darstellung und Beschreibung in der Begründung wird daher verzichtet. Der Masterplan Flughafen Hahn (Entwicklungskonzept Region Hunsrück-Flughafen Frankfurt/Hahn) sieht eine Entwicklungsachse entlang der B 327/Hunsrückhöhenstraße vor, in der die schwerpunktmäßige Entwicklung hinsichtlich Gewerbe und Wohnen stattfinden soll. Dazu gehören auch die Optimierung der Straßenanbindung in Bärenbach sowie der B 421 mit der B 327, mit gleichzeitiger Verlegung der B 421 auf die Trasse der L 226, so dass der Knotenpunkt beim Blümlingshof liegen würde. Dieser Bereich ist mittel- bis langfristig zur Entwicklung eines Gewerbeparks vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrensschritts gemäß § 4 (1) BauGB wurde bereits eine Fläche vorgestellt. Hierfür ist jedoch ein Raum- und/oder Zielabweichungsverfahren erforderlich. Eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan ist in dieser Fortschreibung nicht möglich. Seite 6, 3. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Bevölkerungsentwicklung und -prognose in der Verbandsgemeinde Kastellaun Index Bevölkerungsentwicklung 130 Rheinland-Pfalz 125 120 Rhein-HunsrückKreis 115 Verbandsgemeinde Kastellaun 110 105 Stadt Kastellaun 100 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 95 Bevölkerungsenwicklung der Vebandsgemeinde Kastellaun 16.000 15.500 Bevölkerung 15.000 14.500 14.000 Einwohner 13.500 Prognose Landesamt 2000 13.000 Prognose Landesamt 2006 12.500 12.000 Jahr Seite 7, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Bevölkerungsentwicklung der Stadt Kastellaun 5.200 5.000 Bevölkerung 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 2004 2005 2006 2007 2008 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 3.600 Jahr Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Alterkülz 470 460 450 440 420 410 400 390 380 370 360 Jahr 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 350 1986 Bevölkerung 430 Seite 8, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Bell 1600 Bevölkerung 1550 1500 1450 1400 1350 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 1300 Jahr Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Braunshorn 660 640 600 580 560 540 520 Jahr 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 500 1986 Bevölkerung 620 Seite 9, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Bevölkerungsentwicklung der Ortsgemeinde Dommershausen 1.260 1.240 Bevölkerung 1.220 1.200 1.180 1.160 1.140 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1997 1998 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 1.120 Jahr Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat in den letzten 13 Jahren im Vergleich zum RheinHunsrück-Kreis und dem Land Rheinland-Pfalz eine überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsentwicklung genommen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kastellaun sticht die Stadt Kastellaun mit einer auch über der Verbandsgemeinde Kastellaun liegenden weit überdurchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung hervor. Dies entspricht in etwa den Zielvorstellungen der Landesplanung, nach der, vorwiegend in den Zentren – insbesondere den Mittelzentren -, die wohnbauliche Entwicklung stattfinden soll. Von den vier Ortsgemeinden, in denen Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen neu dargestellt werden, ist die Bevölkerungsentwicklung heterogen. Es sind keine klaren Trends hinsichtlich genereller Zunahme oder Abnahme feststellbar. 4. Landschaftsplanung Für die Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es eine Landschaftsplanung aus dem Jahr 2001, die bereits in den Flächennutzungsplan integriert ist. Diese Landschaftsplanung ist auch Grundlage für diese 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Seite 10, 5. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Tourismus Die touristische Entwicklung verläuft in der Verbandsgemeinde Kastellaun insgesamt positiv. Seit dem Jahr 2003 sind ständig steigende Gäste- und Übernachtungszahlen zu verzeichnen, wobei der Anstieg von 2006 auf 2007 besonders hoch war. Die Verbandsgemeinde Kastellaun weist bereits eine große Anzahl an touristischen Attraktionen auf und es werden ständig neue entwickelt. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen auf Grund der günstigen Lage der Verbandsgemeinde Kastellaun Feriendörfer zu errichten. Bereits verschiedene Investoren sind vorstellig geworden, haben auch erste Konzepte entwickelt. Um festzustellen ob solche Feriendörfer in der Verbandsgemeinde Kastellaun eine stabile Grundlage haben und um geeignete Standorte ausfindig zu machen, wurde auf Anraten der Kreisverwaltung im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ein Tourismusflächenkonzept aufgestellt. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die in der Fassung für den Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB vorgestellten Flächen Nr.2.2.9 und Nr.2.3.1 in Bell und Beltheim geeignete Standorte für die Entwicklung von Feriendörfern und Freizeitanlagen sind. Jedoch kann der Flächennutzungsplan Darstellungen in der Größenordnung eigenständig planerisch nicht treffen, da hierfür ein Raumordnungsverfahren und evtl. auch ein Zielabweichungsverfahren notwendig sind. Nach solch einem Verfahren kann dann der Flächennutzungsplan nachrichtlich angepasst werden. Es ist sinnvoll Raumordnungsverfahren bzw. Zielabweichungsverfahren erst dann anzustoßen wenn Investoren ihre Entwicklungsabsichten ausreichend verfestigt haben. Daher werden die beiden Flächendarstellungen für diese Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen. Das Tourismusflächenkonzept befindet sich im Anhang zur Begründung. Es dient auch als Nachweis für die Vorhaltung für Flächen für Freizeit und Tourismus in der Stadt Kastellaun (Stadt Kastellaun: 2.10.2 und 2.10.9) und als grundsätzliche Begründung für die kleine vorgesehene Freizeitanlage der Ortsgemeinde Beltheim (Fläche 2.3.3). Seite 11, 6. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Windenergie 6.1 Einleitung Die derzeitige Situation zur Steuerung der Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun stellt sich folgt dar: • • Die erste Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema Windenergie wurde durch Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht in Koblenz, 1 C 10065/05 OVG vom 08.12. 2005 für ungültig erklärt. Dem letzten Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zum Thema Windenergie wurde vom Innenministerium die Genehmigung versagt. Der Regionale Raumordnungsplan wird sich dieser Thematik vorerst nicht erneut annehmen. Somit ist der Fall eingetreten, dass die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht mehr gesteuert wird. Der Paragraph 35 BauGB gilt unmittelbar, die Beantragung zur Genehmigung von Windenergiestandorten wird damit nach den Kriterien eines Raumordnungsverfahrens und des Immissionsschutzes geregelt. Das Oberverwaltungsgericht bemängelt in seinem Urteil zur 1. Fortschreibung im Wesentlichen das Fehlen eines „schlüssigen, nachvollziehbaren Konzepts ohne eine zu missbilligende Verhinderungstendenz“. Die Ausweisung von etwa zwei Promille der Gesamtfläche der Verbandsgemeinde Kastellaun als Konzentrationsfläche für Windenergie in Verbindung mit relativ unkonkreten und unpräzisen Ausschlusskriterien, wie dem Vorkommen von Biotopen, der geplanten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten oder einem zu entwickelnden Tourismusschwerpunkt, war für das Gericht Anlass, eine Verhinderungstendenz zu erkennen. Dabei „ist die vorliegend praktizierte Vorgehensweise der Ausschließung von Flächen aus bestimmten städtebaulichen Gründen grundsätzlich nicht zu beanstanden“. Somit kann in der vorliegenden zweiten Fortschreibung an der Methodik grundsätzlich festgehalten werden. Die Ausschlusskriterien zur Ermittlung der Potenzial- und Konzentrationsflächen werden jedoch gegenüber der beanstandeten 1. Fortschreibung im Sinne des Gerichtsurteils modifiziert. Die Förderung und Nutzung regenerativer Energiequellen ist in der Verbandsgemeinde Kastellaun ein wichtiges Anliegen. So sind bei Beltheim mit die ersten Windenergieanlagen im Rhein-Hunsrück-Kreis mit aktiver Unterstützung der Verbandsgemeinde entstanden. Südlich von Mastershausen entstehen, insbesondere durch die Ortsgemeinde Mastershausen vorrangetrieben, weitere Windenergieanlagen. Südlich der Stadt Kastellaun entsteht gerade ein Biomasse-Kraftwerk und südlich von Mastershausen sind mittelfristig ein weiteres Biomasse-Kraftwerk und Fotovoltaik-Anlagen geplant. Darüber hinaus werden weitere Flächen für die Windenergienutzung bereit gestellt. Seite 12, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 6.2 Methodik / Ermittlung der Potenzialflächen Gemäß § 35 BauGB, Absatz 1, ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn örtliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (...) der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Gemäß Satz 3, 3. Absatz, dürfen raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Abs. 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Abs. 1, Nr. 2 bis 6, in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Dies ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Flächennutzungsplan, Bereiche für die Windenergie und Ausschlussflächen zu bilden. Die „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 2006bilden die Richtschnur für die Kriterien zur Bildung von Konzentrations- und Ausschlussflächen im vorliegenden Flächennutzungsplan. Die Kriterien sind den Verhältnissen von Kastellaun entsprechend angepasst. werden beachtet. Bei den Kriterien handelt es sich um Ausschließungsgründe, warum auf bestimmten Flächen keine Windkraftanlagen stehen dürfen. Einige der Kriterien sind selbsterklärend, andere sind im Folgenden genau zu begründen: Siedlungsgebiete Wohn- und Mischbauflächen, Sondergebiete, insbesondere die der Erholung dienen, einschließlich dem Stadtwald von Kastellaun, der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Walderholung“ dargestellt ist, Gemeinbedarfsflächen, nicht dargestellte Siedlungen, Siedlungen im Außenbereich, gewerbliche Bauflächen, Militärgebiete, Spiel-, Sportund Freizeitflächen, Straßen, Wege, Freileitungstrassen, Rohrleitungen und Richtfunkstrecken. Die Siedlungsflächen im weiteren Sinne, einschließlich Infrastrukturflächen, sowohl die vorhandenen als auch die gemäß Flächennutzungsplan oder anderweitig geplanten Flächen (wie geplante Feriendörfer/Freizeitanlagen gemäß Tourismusflächenkonzept), stehen als Standorte für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung. Schutzgebiete und vorgeschlagene Schutzgebiete FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiete für den Arten und Biotopschutz, geplante Naturschutzgebiete, Flächen nach § 28 LNatSchG. Die genannten vorhandenen Schutzgebiete stehen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung, da durch die förmliche beziehungsweise defakto Ausweisung als Schutzgebiet die Förderung und Entwicklung beziehungsweise Erhaltung der zu schützenden Biotope, Pflanzen und Tierarten sowie Landschaften prioritär vorgegeben ist. Die im Flächennutzungsplan dargestellten vorgeschlagenen Schutzgebiete (vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet für den Arten und Biotopschutz, geplantes Naturschutz- Seite 13, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 gebiet) stehen der Windenergienutzung ebenfalls nicht zur Verfügung. Es handelt sich um ökologisch wertvolle und sensible Bereiche, die schützenswert sind (siehe Anlage). Um Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete, insbesondere auf FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und das vorgeschlagene Naturschutzgebiet zu vermeiden, werden diese Schutzgebiete mit einem 200 m – Puffer belegt. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen, zu vorgeschlagenen Landschaftsschutzgebieten für den Arten- und Biotopschutz sowie zu den Flächen nach § 28 LNatSchG wird pauschal kein 200 m- Puffer vorgesehen. Hierfür wird individuell überprüft, inwieweit ggf. ein Schutzabstand erforderlich ist. Flächen für den Naturschutz Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, kartierte Biotope mit der Bewertung I, IIa oder IIb. Im Rahmen der Integration der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan fand eine Abwägung zwischen den landschaftsplanerischen Zielvorstellungen und den Zielvorstellungen anderer Landnutzungen (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Städtebau) statt. Dabei wurden einige von der Landschaftsplanung fachlich vorgeschlagenen Flächendarstellungen nicht übernommen. Grundsätzlich ist eine Einzelfallüberprüfung notwendig, ob die Belange zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft Vorrang haben gegenüber den Belangen der Windenergienutzung. Die Biotope der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz mit den Bewertungen I, IIa oder IIb werden ebenfalls als Konzentrationsflächen ausgeschlossen, da es sich um sehr wertvolle Biotope handelt. Biotope mit diesen Bewertungen werden vom Landesamt auch als Naturschutzgebiete bzw. geschützte Landschaftsbestandteile vorgeschlagen. In der Regel sind diese Biotope in den Darstellungen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB enthalten. Erfasste Biotope mit der Bewertung III werden dagegen nicht pauschal als Konzentrationsflächen ausgeschlossen. Derartige Biotope bedürfen einer Einzelfallbetrachtung, ob sie ausgeschlossen werden müssen oder nicht. Dies ist defakto bereits mit der Erstellung des Landschaftsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun und dessen Integration in den Flächennutzungsplan geschehen. Im Regelfall finden sich diese Biotope auf Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB wieder. In Einzelfällen fand eine Darstellung nicht statt, weil die Kriterien, die bei der damaligen Kartierung zur Ausweisung des Biotops mit der Bewertung III geführt haben, nicht mehr zutreffen bzw. weil andere Ziele höher bewertet werden. Rohstoffflächen Die entsprechend im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestellten Flächen werden für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Windenergieanlagen auf entsprechenden Flächen beeinträchtigen die vorrangigen und vorbehaltlichen Nutzungen erheblich. Vorrangflächen Forst Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Windenergieanlagen den Zielen der Vorrangflächen Forst widersprechen oder nicht. Die Gründe, die zur Ausweisung von Vorrangflächen Forst geführt haben, sind vielfältig. Seite 14, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Abstand von Siedlungsbereichen Um die Siedlungen ist zum Schutz vor Immissionen ein Puffer erforderlich. In der vorliegenden 2. Fortschreibung ist entsprechend den Empfehlungen in den „Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ vom 30. Januar 2006 in der Regel ein Mindestabstand von 1.000 m zu Wohn- und Mischgebieten angesetzt. Um nicht dargestellte Siedlungen bzw. Siedlungen im Außenbereich ist ein Puffer von 500 m angesetzt. Neben der damit verbundenen Sicherheit vor Lärm und Schattenwurf bietet diese Entfernung einen ausreichenden Schutz vor dem Dominanzeffekt. Unter Dominanz ist zu verstehen, dass der Blick unwillkürlich auf das dominierende Objekt gelenkt wird. Der Abstand wird auch zu den von der Verbandsgemeinde prioritär vorgesehenen Flächen zur Entwicklung von Feriendörfern/Freizeitanlagen eingehalten, da die Vorhaben nicht mehr umsetzbar sind, wenn der 1.000 m–Abstand nicht eingehalten wird. Um Gewerbesiedlungen ist ein Puffer von 125 m ausreichend. Um Grünflächen ist je nach Schutzbedürftigkeit ein Abstand von 150 m (Sicherheitsgrenze, Fallhöhe) bei Sportplätzen bis zu 400 m bei Friedhöfen erforderlich. Bei Einhaltung dieser Abstände ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Schutz öffentlicher und privater Belange in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen wird und mögliche Nutzungskonflikte vermieden werden. Pufferzonen um klassifizierte Straßen Um die klassifizierten Straßen wird vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Sicherheitsgründen ein Abstand entsprechend der Fallhöhe einer Windenergieanlage gefordert. Anlagen mit einer Gesamthöhe von weniger als 150 m werden heute nicht mehr installiert. Je nach Art und Größe der Anlage kann ein größerer Abstand erforderlich werden. Dies ist in einem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu klären. Als Ausschluss für die Windenergienutzung wird kein größerer Abstand herangezogen, auch wenn derzeit die Windenergieanlagen höher sind, um keine Flächen auszuschließen, die sonst nutzbar wären. Entfallene Kriterien Gegenüber der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun sind folgende Kriterien nicht mehr zur Anwendung gekommen: • Brut-, Überwinterungs - oder Rastgebiet oder Hauptvogelflugroute von nationaler bzw. regionaler Bedeutung, • Wasserschutzgebiet, Zone I, • Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt-Hahn, • Landschaftsschutzgebiet Moseltal, • Landschaftsbild, • Hauptentwicklungsrichtung der Orte. Diese Kriterien sind entfallen, um den geänderten Anforderungen entsprechend dem Gerichtsurteil zur 1. Fortschreibung Rechnung zu tragen und / oder den Flächennutzungsplan übersichtlicher zu gestalten: Das Brut-, Überwinterungs- oder Rastgebiet oder Hauptvogelflugroute von nationaler bzw. regionaler Bedeutung war an keiner Stelle alleiniges Ausschließungskriterium und konnte als redundantes Kriterium entfallen. Wasser- Seite 15, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 schutzgebiete Zone I sind derart kleinräumig, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen der Baugenehmigung erfolgen kann. Der Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt-Hahn hat lediglich Auswirkungen auf die Höhe von Windenergieanlagen, nicht auf deren grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, die Kriterien „Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ sowie „Landschaftsbild“ führten zu einem zu pauschalen und zu weit gehenden Ausschluss von Flächen. Die Hauptentwicklungsrichtung der Orte konnte entfallen, da mit dem nun angenommenen Abstand von 1000 m zu Siedlungsflächen ein ausreichender Puffer auch für die gemeindliche Entwicklungen gegeben ist. 6.3 Potenzialflächen Die nach diesem Verfahren ermittelten sogenannten Potenzialflächen werden einer intensiveren Prüfung unterworfen, um eine Auswahl der am besten geeigneten Flächen zu treffen und die tatsächliche Bebaubarkeit weitestgehend sicher zu stellen. U. a. werden die Flächen auf Wirtschaftlichkeit (Erschließungsaufwand, Windhöffigkeit) überprüft. Die Errichtung von Windparks in der Vergangenheit, die den Abstand von 3 km unterschritten haben, hat die pauschale Einschätzung, dass dadurch in jedem Fall der Verspargelungseffekt und eine gravierende Behinderung der Durchlässigkeit für die Vogelwelt auftritt, nicht bestätigt. Insofern wird für den Flächennutzungsplan Kastellaun auf die pauschale Anwendung dieses Abstandskriteriums verzichtet. Größe der Windparks Die Konzentrationswirkung des Flächennutzungsplans kann nur erreicht werden, wenn die Windparks eine Mindestgröße aufweisen. Im Rahmen dieses Flächennutzungsplans werden daher im Zweifelsfalle den größeren Flächen von mehreren kleinen alternativen Flächen Vorrang eingeräumt. Aber auch dieses Kriterium ist nicht pauschal anwendbar, da es durchaus sinnvoll sein kann, bei geringen Ausweisungsmöglichkeiten auch die kleinen Flächen, auf denen nur 1 bis 2 Anlagen stehen können, auszuweisen. Werden jedoch relativ viele Flächen in einem Bereich ausgewiesen, so kann die Konzentrationswirkung unterlaufen werden, wenn auch die kleinen Flächen als Windenergiestandorte dargestellt werden, so dass es gerechtfertigt sein kann, nur die größeren Bereiche auszuweisen, um insbesondere visuell die Konzentrationswirkung zu erzielen. Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung Von den Potenzialflächen ist eine Auswahl auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten und unter Aspekten der geringstmöglichen Beeinträchtigungen zu treffen. Zur Wirtschaftlichkeit spielen die Größe der Potenzialfläche, die Windhöffigkeit, die Erschließung durch Wirtschaftswege und die Anschlussmöglichkeiten an Stromleitungen eine Rolle. In diesem Zusammenhang kann die Hangneigung zusammen mit anderen Wirtschaftlichkeitsaspekten bedeutsam werden. Erschließbar durch Wirtschaftswege sind die Flächen alle. Die Anschlussmöglichkeiten an die nächste Station zur Einspeisung in das Stromnetz spielen bei Windparks (ab 3 Anlagen) kaum eine Rolle, da sich die Neuverlegung auch einer mehrere Kilometer langen Leitung lohnt. Auch steile Hanglagen mit hohem Erschließungsaufwand können sich bei gegebener Windhöffigkeit lohnen. Die Summe mehrer Wirtschaftlichkeitsaspekte kann zum Ergebnis der Unwirtschaftlichkeit führen. Seite 16, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Windangebot Das zu erwartende Windangebot wird im Flächennutzungsplanverfahren anhand der vom Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Daten der „Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund“ ermittelt. Sie sind das Ergebnis einer Modellierung und geben einen Hinweis auf ein mögliches Windangebot, sind jedoch für eine Projektierung von Windenergieanlagen nicht ausreichend genau. Die Windgeschwindigkeiten in 50 m über Grund können bei allen Potenzialflächen als ausreichend angesehen werden, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Die Leistung einer Windenergieanlage ist wesentlich von dem Windangebot abhängig. Die wirtschaftliche Nutzung einer Windenergieanlage ist – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Förderung nach EEG - auf die windstärksten Standorte beschränkt. Die Windgeschwindigkeiten der einzelnen Potenzialflächen sind in der tabellarischen Beschreibung enthalten (s.u.). Abbildung: Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund Seite 17, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Arten und Biotopschutz Die Flächen müssen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich der Fauna überprüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der man insbesondere Vögel und Fledermäuse untersucht hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene des Flächennutzungsplans eine geringere Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer Überprüfung im Rahmen der Genehmigungsunterlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung) Die faunistischen Untersuchungen ergaben unterschiedliche Betroffenheit der Fledermäuse und der Vogelwelt, jedoch sind aus der Sicht des Artenschutzes grundsätzlich alle Flächen für die Windenergie Nutzung geeignet. Die faunistische Überprüfung der Potenzialflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun ergab, dass aus faunistischer Sicht keine der Potenzialflächen ausgeschlossen werden muss. Zwar haben einige Wald- und Waldrandflächen eine höhere ökologische Wertigkeit als andere Konzentrationsflächen, jedoch ist der jeweilige Eingriff in Natur und Landschaft naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich vermeidbar bzw. kompensierbar. Es wurden keine Tierarten bzw. Tierarten in einer entsprechenden Stärke festgestellt, die es auf der jeweiligen Konzentrationsfläche generell verbieten Windenergieanlagen aufzustellen, weil damit die lokale oder regionale Population gefährdet werden würde. Mit den Untersuchungen vom Biologen Hermann Schausten ist eine Feinsteuerung auf der jeweiligen Fläche nicht möglich. Die Untersuchungen dienten lediglich dazu festzustellen, ob die Flächen hinsichtlich der Fauna generell geeignet sind oder nicht. Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sind, da Abstände eventuell zu Rotmilan- oder größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind. Die in der folgenden Abbildung markierten Flächen wurden in der Untersuchung faunistisch geprüft. Die Zusatzfläche bei Mastershausen kommt als Konzentrationsfläche aus Gründen Dominanzbelastung von Leideneck nicht zum Tragen. Auf der Hauptfläche Mastershausen (Struth) stehen bereits Anlagen und die Vorlagen der Flächen Alterkülz/Spesenroth sind bereits genehmigt und faunistisch ausreichend geprüft. Für die Fläche Mastershausen Allert wurde im Rahmen der Einzelgenehmigung ein Gutachten gefertigt, das zum Ergebnis der Vereinbarkeit von Fauna und Windenergienutzung kommt. Mittlerweile haben tiefer gehende faunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsplanungen die Ergebnisse der Flächen Uhler und Beltheim im Wesentlichen bestätigt. Seite 18, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Abbildung: Untersuchungsflächen Fauna Seite 19, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Landschaftsbild Das Gerichtsurteil, das zur Aufhebung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun führte, hat unter anderem ausgeführt, dass der großflächige Ausschluss aus Gründen des Landschaftsschutzes in der Verbandsgemeinde Kastellaun nicht greift. Was mehr zu beleuchten ist, ist zum Beispiel die visuelle Beeinträchtigung herausragender Kulturdenkmäler wie z.B. die Ruine „Balduinseck“ oder die Burg von Kastellaun. Bezüglich der Ruine Balduinseck und der Konzentrationsfläche Uhler ist im Umweltbericht eine Landschaftsanalyse beigefügt. Konformität mit dem Regionalen Raumordnungsplan Zurzeit gibt es keinen Regionalen Raumordnungsplan, der die Windenergie steuert. Teilweise ist eine Vorrangfläche Forst durch die Konzentrationsfläche Mastershausen betroffen. Aber auf der neu darzustellenden Fläche stehen bereits die Anlagen, die Vorrangfläche Forst stand der Errichtung der Anlagen nicht entgegen, folglich kann die Darstellung als Sondergebiet für die Windenergienutzung erfolgen, ohne dass ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wäre. Für den Bereich der Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth wurde bezüglich der Vorrangfläche für die Forstwirtschaft ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, welches bezüglich der Windenergienutzung eine Abweichung von dem Ziel Vorranggebiet für die Forstwirtschaft erlaubt. Tabelle Potenzialflächen Fläche Größe Bestand in ha 1 15,2 Wind * in m/sec Überwiegend Acker, 5,1 teilw. Grünland und Ge- 5,4 büsch, Landschaftsschutzgebiet Betrachtung bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen, auch FFH-relevanter Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301 wurde u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet aus. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. Seite 20, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 1a 14,6 Acker, Grünland, Ge- 4,5 büsch, Nadelund 5,1 Mischforst, Eichenmischwald, Landschaftsschutzgebiet 1b 15,7 Acker, Nadelforst, Ei- 4,8 chenund Buchen- 5,1 mischwald, Landschaftsschutzgebiet bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen auch FFH-relevanter Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301 wurde u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet aus. In dem Bereich kommt die Wachtel vor, eine der wenigen gefährdeten Kleinvogelarten, die nachweislich von Windenergieanlagen negativ betroffen sind (Reichenbach, 2003). Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. bis Am Rand zu wertvollem Wald (Biotopkartierung) mit Altbäumen, hohes Fledermausvorkommen auch FFH-relevanter Arten ist sehr wahrscheinlich. Ein besonders wichtiges Jagdbiotop ist der Waldrand, in der die Fläche liegt. Das in der Nähe befindliche FFH-Gebiet 5809-301 wude u. a. wegen der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr ausgewiesen. Windenergieanlagen wirken sich erheblich negativ auf die FFH-Fledermausarten und somit auf das FFH-Gebiet aus. In dem Bereich kommt die Wachtel vor, eine der wenigen gefährdeten Kleinvogelarten, die nachweislich von Windenergieanlagen negativ betroffen sind (Reichenbach, 2003). Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. Seite 21, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 2 21,1 Acker, Nadelund 5,1 Mischforst, Buchen- 5,7 mischwald, Landschaftsschutzgebiet 3 14,4 Nadel- und Mischforst, 5,1 Laubwald 5,4 4 25,4 Waldwiese, Nadel- und 4,8 Mischforst 5,7 bis Windpark, Hochspannungsleitung, Umspannwerk, Hügelgräber angrenzend. Die Potenzialfläche soll innerhalb des 1.000 m – Abstandsbereich zur Ortslage Beltheim erweitert werden bis zur Höhe der vorhandenen Windenergieanlagen. Da dort bereits Windenergieanlagen stehen, ist es nicht gerechtfertigt, neue Windenergieanlagen in diesem Bereich nicht entstehen zu lassen, zumal ansonsten keine Ausschlusskriterien vorliegen. Nutzungskonflikte traten bislang nicht auf, jedoch ist es wahrscheinlich, dass die Konzentrationsfläche aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen nicht voll ausgeschöpft werden kann. Des Weiteren ist der notwendige Abstand zur Hochspannungsleitung noch mit den Versorgungsträgern zu bestimmen. Restflächen nördlich der K 31 werden ausgeschlossen, weil sie der Konzentrationswirkung nicht entsprechen. Die Konzentrationsfläche ist somit größer als die Potenzialfläche. bis Kleinere Fläche zwischen zwei Potenzialflächen (2 und 4) mit besserer Nutzbarkeit, Verspargelungseffekt tritt ein. Innerhalb der Fläche liegen Hügelgräber. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. bis Windpark nördlich angrenzend (OG Bickenbach, VG Emmelshausen) vorhanden. Im FNP wurden pauschal alle Waldwiesen als zu erhalten und zu entwickeln aufgenommen. Die Waldwiese innerhalb der Fläche wird mäßig intensiv genutzt und weist sonst keine weiteren wertbestimmenden Merkmale auf, sie ist somit für die Windenergienutzung geeignet. Die Konzentrationsfläche rückt näher als 1000m an die Ortslage heran. Die Konzentrationsfläche ist somit geringfügig größer als die Potenzialfläche. Die erforderlichen Abstände zu den vorhandenen Anlagen sind einzuhalten. Seite 22, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 5 12,8 Grünland, Nadel- und 4,8 Mischforst, Eichen- und 5,1 Buchenmischwald, Bruchwald, Quellbäche 6 82,5 Nord: überwiegend A- 4,8 cker, ansonsten: Eichen- 5,4 und Buchenmischwald, Nadel- und Mischforste 7 38,4 Acker, Nadelund 5,4 Mischforst, Buchen- und 5,7 Eichenmischwald bis Nördlich an die Potenzialfläche grenzen Biotope gemäß § 28 LNatSchG. Diese sind ausgeschlossen. Eine nähere Untersuchung der nördlich der Potenzialfläche gelegenen Flächen vor Ort bestätigt den Ausschluss der angrenzenden Waldflächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, weil die Waldflächen bachbegleitend sind und eine hohe Wertigkeit bzw. hohes Potenzial aufweisen. Der Ausschluss der gesamten Wiese, die pauschal als Biotop gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB auszuschließen wäre, ist, soweit sie nicht bachbegleitend ist, nicht zwingend erforderlich. Die Konzentrationsfläche ist somit größer als die im ersten Schritt ermittelte Potenzialfläche. bis Mit Ausnahme der Ackerflächen im Norden, sind die steileren Hanglagen zum Ourbach für Windenergieanlagen nicht wirtschaftlich (Erschließung, Windhöffigkeit). Militärische Richtfunkstrecken liegen über dem Gebiet, windenergetische Nutzbarkeit ist im Rahmen der Feinsteuerung möglich. Ggf. ist eine Höhenbeschränkung der Anlagen erforderlich. Nur ein Teil der Potenzialfläche ist als Konzentrationsfläche geeignet. bis Der Bereich des Odenwald wird als zukünftiger gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt im Rahmen des Masterplans Flughafen Hahn, am zukünftigen Knotenpunkt B 327/B 421 gesehen. Des Weiteren wurden bis zum 1.000 m–Abstand auf der anderen Seite von Leideneck weitere Anlagen errichtet. Dies führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung für Leideneck. Die Fläche steht somit nicht als Konzentrationsfläche zur Verfügung. Seite 23, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 8 169,7 Überwiegend Acker, 5,1 Nadel- und Mischforst, 6,0 Buchenmischwälder 9 38,0 Nadel- und Mischforst, 5,1 Buchen- und Eichen- 5,7 mischwälder 9a 11,6 Acker, Eichenmisch- 4,8 wald, Nadelforst 5,1 bis Bereits genehmigte Anlagen. Gemäß den faunistischen Gutachten zu den Genehmigungsunterlagen sind erhebliche Bereiche für die Windenergienutzung auszuschließen. Andere Bereiche, wie z.B. abseits gelegene Randflächen, sind auszuschließen, da dies die „Verspargelung“ der Landschaft in dem Bereich zur Folge hätte. Die Ortslage Leideneck würde auch von 2 Seiten von Windenergieanlagen im 1.000m–Abstand eingerahmt sein. Ein Teil der Fläche steht somit als Konzentrationsfläche nicht zur Verfügung. Auf der Teilflächen „Struth“, auf der bereits Anlagen stehen, aus abstandstechnischen Gründen keine weiteren Windenergieanlagen errichtet werden. Für die Teilfläche „Allert“ wurden bereits Anträge gestellt. bis Südlich in der OG Wüschheim, VG Simmern, befinden sich bereits Anlagen, zwei weitere sind genehmigt. Nördlich angrenzend befindet sich ein bedeutsamer archäologischer Fund, der zusammen mit 2 anderen Fundorten touristisch, ggf. mit Rekonstruktion eines keltischen Dorfes, aufbereitet werden soll. Eine Darstellung der Fundstätte als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Archäologischer Park“ ist mittelfristig vorgesehen und wird geprüft. Im Leader+ Programm der LAG Hunsrück sind erste Entwicklungsschritte initiiert. Es ist zu befürchten, dass Windenergieanlagen eine derartige touristische Aufbereitung erheblich erschweren. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. bis Ein kleiner Standort (ca. 2 Anlagen) in der Nähe zu den vorhandenen bzw. möglichen Anlagen in Wüschheim (2,0 km), Alterkülz (3,5 km) und Mastershausen (5,5 km) führt zum Verspargelungseffekt. Die Fläche ist als Konzentrationsfläche nicht geeignet. Seite 24, 10 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 79,1 Nadel- und Mischforst, 4,8 Buchen- und Eichen- 5,7 mischwald, Acker bis Der nördliche Teil der Fläche weist punktuell und kleinflächig eine größere Anzahl von wertvollen Feucht- und Nassbiotopen, Quellen und Quellbäche auf, die teilweise auch gemäß § 28 LNatSchG geschützt sind. Nach einer Besichtigung vor Ort weist der nördliche Teil das Potenzial zur Entwicklung eines hochwertigen Feucht- und Nassbiotopkomplexes aus, zumal gut entwicklungsfähige Ansätze bereits vorhanden sind. Der südliche größere Teil ist für die Windenergienutzung grundsätzlich geeignet. * Wind: Jahresmittel der Windgeschwindigkeiten in 50 m ü.Gr. Abbildung : unmaßstäbliche Verkleinerung der Karte „Potenzialflächen“ Seite 25, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Folgende Potenzialflächen sollen als Konzentrationsflächen dargestellt werden: Fläche Potenzialfläche Größe in ha Konzentrationsfläche Bemerkung Größe in ha 1 1a 1b 2 15,2 14,6 15,7 21,1 39,1 3 4 5 6 14,4 25,4 12,8 82,5 28,0 16,0 18,7 7 8 9 9a 10 Summe 38,4 169,7 38,0 11,6 79,1 538,5 86,8 66,7 255,3 Teilweise Höhenbeschränkung im 1.000 m Abstand zur Ortslage Teilweise Höhenbeschränkung im 1.000 m Abstand zur Ortslage Für die beiden Standorte Beltheim und Braunshorn bieten sich Ausnahmen von der 1.000 m–Abstandsregel an: - Vorhandene Anlagen, die innerhalb des 1000 m-Abstands liegen, dies trifft auf die 3 Anlagen in Beltheim. Es hat sich erwiesen, dass die Anlagen in diesem Fall ohne unzumutbare Beeinträchtigung funktionieren, die Ausnahme ist daher zuzulassen. - Die Erweiterung vom vorhandenen Windpark in den 1.000 m Abstandsbereich, wenn sicher gestellt ist, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen auftreten. Dies trifft auf Braunshorn zu. Die vorhandenen Anlagen in Bickenbach, Verbandsgemeinde Emmelshausen werden bis zu einem Abstand von 800 Meter Richtung Braunshorn erweitert. Damit wird dem Konzentrationsanspruch genüge getan. Durch die Erweiterung der Anlagen Richtung Süden werden nun Braunshorn mit dem Ortsteil Dudenroth beeinträchtigt, aber deutlich unter der Unzumutbarkeitsschwelle. Da die Anlagen nördlich stehen ist mit keiner erhöhten Schattenwurfproblematik zu rechnen. Der Wind kommt in einer Häufigkeit von nur 78% aus Norden. Die Verträglichkeit ist somit gegeben. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden 255,3 ha Konzentrationsfläche für die Windenergie ausgewiesen. Dies entspricht bei einer Verbandsgemeindegröße von 15.306 ha 1,7 % der Verbandsgemeindefläche. Ca. 2.250 ha der Verbandsgemeinde sind Siedlungs-, Militär- oder Verkehrsflächen. Diese Flächen stehen der Windenergienutzung von vornherein nicht zur Verfügung. Weitere ca. 1.300 ha der Verbandsgemeinde bestehen aus tiefen Kerbtälern, die aus topografischen, wirtschaftlichen (Erschließbarkeit, Windhöffigkeit) und naturschutzfachlichen (z.B. FFH-Gebiete) Gesichtspunkten für eine Windenergienutzung nicht geeignet sind. Von den verbleibenden ca. 11.756 ha können somit ca. 2,2 % für die Windenergie genutzt werden. Mit den Konzentrationsflächen und den notwendigen Abständen erreichen Seite 26, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 die Restriktionsflächen (Topografie, Naturschutz) der Verbandsgemeinde eine Größenordnung von ca. 36 % der Fläche. Die Darstellung erfolgt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie. Eine generelle Beschränkung der Höhe erfolgt nicht. Für Teile der Konzentrationsflächen Beltheim und Braunshorn wird die maximale Gesamthöhe der Windenergieanlagen auf 150 m gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 (1) Baunutzungsverordnung festgelegt. Es sind die Flächenanteile, die innerhalb des 1.000 m-Abstands zu den Ortslagen liegen um die Dominanzwirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. Damit ist eine wirtschaftliche Nutzung gegeben, aber die Anlagen können nicht zu hoch werden. Gleichzeitig mit der Darstellung der Flächen für die Windenergie wird der übrige Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun für die Nutzung von Windenergie ausgeschlossen. In den dargestellten Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Windkraftanlagen sind folgende Anlagennutzungen zulässig: Windkraftanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, wie Trafostationen und Übergabestationen Außerhalb des dargestellten Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Windkraftanlagen sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB i.V.m. § 35 (3) Satz 3 BauGB keine weitere Windenergieanlagen zulässig. Das betrifft sowohl Windparks als auch Einzelanlagen. Sollten alle Konzentrationsflächen der Verbandsgemeinde mit Windenergieanlagen bebaut werden, so wird in der Verbandsgemeinde Kastellaun 20 bis 25 % mehr Strom durch Windenergie erzeugt werden als in der Verbandsgemeinde verbraucht wird. Seite 27, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Abbildung: Konzentrationsflächen Seite 28, 7. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortslagenteil Wesentliche Informationen zu den einzelnen Flächen sind im Umweltbericht wiedergegeben, so dass darauf verzichtet wird, diese in der Begründung zu wiederholen. Es wird diesbezüglich Bezug auf den Umweltbericht genommen. Im Ortslagenteil werden zu den einzelnen Flächen die städtebaulichen Beweggründe zur Darstellungsänderung erläutert (Darstellungsnotwendigkeit). 7.1. Ortsgemeinde Alterkülz Fläche 2.1.1 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 1,3 ha Die Ortsgemeinde Alterkülz, im Südosten der Verbandsgemeinde gelegen, hat Bedarf an weiteren Bauflächen. Bei der Ortsgemeinde Alterkülz handelt es sich um eine langgestreckte Ortsgemeinde, entlang der L 108 bzw. des Külzer Bachs bzw. entlang der ehemaligen Bahnstrecke Kastellaun-Simmern (jetziger Radweg). Auf den ersten Blick sieht die Fläche 2.1.1 wie eine unorganische Entwicklung aus. Eine Alternativdiskussion ist erforderlich. Die ehemalige Änderungsfläche 6.1.1a der 4. Fortschreibung (=Neuaufstellung) befindet sich am nordwestlichen Ende des langgestreckten Ortes Alterkülz. Von der Kreisverwaltung wird die Weiterentwicklung dieser Fläche empfohlen. Die Ortsdurchfahrt quert an dieser Stelle den Radweg, insofern ist die Fläche unmittelbar an der Ortslage von Alterkülz angebunden. Jedoch handelte es sich damals im Wesentlichen um eine Darstellung bereits bebauter Flächen mit geringen Erweiterungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zur Fläche 2.1.1 dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist eine Erweiterung der Fläche 6.1.1a vom Ortskern wesentlich weiter entfernt und ist somit schlechter an den Ortskern mit seinen Einrichtungen angebunden. Alternativflächen in Ortskernnähe betreffen ökologisch wertvolle Talflächen des Külzbachs und sind deshalb für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. In unmittelbarer Nähe befinden sich an der Hauptstraße der Kindergarten, das Gemeindehaus und weitere infrastrukturelle Einrichtungen. Der Kritikpunkt der Kreisverwaltung bezüglich der Anbindungen an vorhandene Siedlungsstrukturen ist grundsätzlich berechtigt, jedoch gibt es zu dieser Fläche keine bessere Alternative hinsichtlich der unmittelbaren Nähe zum Ortskern mit seinen Infrastruktureinrichtungen und hinsichtlich naturschutzfachlichen Kriterien (Külzaue). Die Ortsgemeinde ist aufgrund der zentrumsnahen Lage daran interessiert, eine gemischte Nutzung zu etablieren, die auch Raum für kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe bietet. An einer allgemeinen Wohnnutzung ist die Ortsgemeinde auf dieser Fläche nicht interessiert. Zwar weist die Ortsgemeinde Alterkülz noch einige unbebaute Grundstücke auf, diese stehen aber dem Markt derzeit kaum zur Verfügung, so dass es, insbesondere für Bau- Seite 29, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 interessenten aus der Ortsgemeinde selbst, derzeit keine Möglichkeiten gibt, in der Ortsgemeinde Alterkülz zu bauen. Fläche 2.1.2 Darstellungsziel: landwirtschaftliche Fläche mit Darstellung für Natur und Landschaft Größe: 3,7 ha Die seit Jahrzehnten dargestellte Sonderfläche mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet wurde nie umgesetzt. Eine Umsetzung ist nicht absehbar. Die Darstellung wird nicht mehr benötigt. 7.2. Ortsgemeinde Bell Fläche 2.2.1 – Ortsteil Bell Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,2 ha Die Fläche liegt am Nordwestrand des Ortsteils Bell, im direkten Anschluss an einen KfzBetrieb. Dieser Kfz-Betrieb benötigt für Betriebserweiterungen noch die angrenzende Fläche zur langfristigen Sicherung. Bedingt durch ein erweitertes Leistungsangebot (Lkw-Abschleppdienst, Reparatur von Waldarbeitsgeräten) ist die neu dargestellte Fläche für die Existenz des Betriebes am Standort Bell erforderlich. Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt und liegt der Kreisverwaltung vor.. An eine wohnbauliche Entwicklung ist an dieser Stelle nicht gedacht, jedoch sollen keine neuen gewerblichen Betriebe angesiedelt werden, die das Wohnen beeinträchtigen könnten. Aus diesen Gründen soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden. Die Fläche liegt exponiert und wird beackert. Eine gute randliche Eingrünung und innerliche Durchgrünung sind erforderlich. Im Rahmen der Abwägung zwischen den Belangen der Erweiterungsmöglichkeiten des Betriebs und der Sicherung von Arbeitsplätzen in Bell und denen des Schutzes des Landschaftsbildes werden die Belange der Betriebserweiterung höher bewertet. Dem Belang des Landschaftsbilds wird mit der Darstellung einer randlichen Eingrünung ausreichend entsprochen. Fläche 2.2.2a – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,4 ha Es handelt sich hierbei um die kleine Fläche der Ortslage Beller Bahnhof, die bereits bebaut ist und entsprechend der Nutzung erstmalig als gemischte Baufläche dargestellt wird. Auswirkungen auf die Umwelt sind mit dieser Änderung der Darstellung nicht verbunden. Seite 30, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Fläche 2.2.2b – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche Größe: 1,3 ha Der Bereich westlich der B 327 ist noch unbebaut und liegt gegenüber einer bereits dargestellten und teilweise genutzten gewerblichen Baufläche. Die Fläche wird als Grünland genutzt, im Flächennutzungsplan ist sie als zu entwickelnde landespflegerische Fläche dargestellt. Sie grenzt unmittelbar an einen grabenartigen Quellbach. Die Fläche wird dringend für die Errichtung einer Tankstelle benötigt, die im auf der anderen Seite der B 327 liegenden Gewerbegebiet aufgrund der Restriktionen durch die angrenzende militärische Nutzung nicht errichtet werden darf. Bedarfsbezogen ist eine Fläche von 1,3 ha erforderlich. Mit der Reduzierung gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauBG wird auch der Abstand zum Gewässer eingehalten. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Eine randliche Eingrünung der Fläche ist in dem weit einsehbaren Bereich unbedingt erforderlich und ist auch entsprechend im Flächennutzungsplan dargestellt. Es handelt sich um eine Potenzialfläche zur Entwicklung naturschutzfachlicher Zielvorstellungen. Jedoch ist die derzeitige Nutzung intensiv landwirtschaftlich. Es ergibt sich aber ein erhöhtes Ausgleichserfordernis. Der Bereich liegt verkehrsgünstig an der B 327 und bietet sich zur weiteren Etablierung der gewerblichen Nutzung an. Dem gegenüber steht der Aspekt des Eingriffs in das Landschaftsbild und potenziell wertvolle Grünlandflächen. Das Landschaftsbild ist bereits am Knotenpunkt B 327 / K 25 durch vorhandene gewerbliche Bauten belastet. Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist die Funktionalität des vorhandenen Verbindungssammlers und die Erschließung der Fläche Flur 18 Nr. 50 sicher zu stellen. Die Fläche Flur 18 Nr. 47 ist eine naturschutzfachliche Kompensationsflächen. Bei Inanspruchnahme der Fläche ist ein anderweitiger geeignete Kompensation bereit zu stellen. Für die Neudarstellung dieser Fläche wird an anderer Stelle gewerbliche Baufläche in der Darstellung zurückgenommen, siehe hierzu Fläche 2.2.12. Fläche 2.2.3 – Pydna (teilw. Ortsgemeinde Hasselbach) Darstellungsziel: Sondergebiet „Militär“ Größe: 149,4 ha Die Militärfläche Pydna soll der Nutzung entsprechend (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Militär) dargestellt werden. Ausgangsdarstellung: Sondergebiet Freizeit und ADIZ: 93,1 ha Wald: 56,3 ha Seite 31, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Fläche 2.2.4 – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche Größe: 1,0 ha Die Tennisplätze, die noch als Grünflächen dargestellt sind, sollen als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden, um den gewerblichen Ansatz „Gewerbegebiet Pydna“, an verkehrsgünstiger Stelle gelegen (Hunsrückhöhenstraße – B 327), zu stärken. Gleichzeitig soll der Bereich zwischen dem bereits dargestellten Gewerbegebiet und dem Radweg, der noch als forstwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, damit einer späteren gewerblichen Entwicklung diesbezüglich alle Möglichkeiten offen stehen, wobei an eine randlichen Eingrünung entlang des Radwegs, bei dem späteren Gewerbegebiet, vorgesehen ist. Die Fläche bietet sich für die weitere gewerbliche Entwicklung gut an. Diese Neudarstellung wird an anderer Stelle zurückgenommen, siehe hierzu Fläche 2.2.12. Für die Fläche ist bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angestoßen worden und wegen der angrenzenden militärischen Nutzung ist auf der Fläche keine Wohnnutzung und keine Tankstelle zulässig. Fläche 2.2.5 – Ortsteil Hundheim Darstellungsziel: Sondergebiet „Kleinfliegen“ Größe: 0,7 ha Der vorhandene Kleinfliegerplatz soll entsprechend nachrichtlich dargestellt werden. Der Betrieb des Kleinfliegerplatzes ist genehmigt. Auf der Fläche sind keine bzw. nur minimale bauliche Anlagen vorgesehen. Am westlichen Rand befindet sich ein namensloses Gewässer 3. Ordnung. Im 10 m-Bereich des Gewässers ist jede Bebauung unzulässig. Fläche 2.2.6 – Ortsteil Völkenroth Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt. Flächen 2.2.7 und 2.2.8 – Ortsteil Wohnroth Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft Größe: 0,5 ha und 0,8 ha Hierbei handelt es sich um bereits auf anderen Planungsebenen festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen, zum Einen zum Feldweg Leideneck und zum Anderen zum Bebauungsplan „Zum Tal“. Fläche 2.2.9 – Ortsteil Bell Die Darstellung wird vorerst nicht weiter verfolgt. Fläche 2.2.10 – Ortsteil Bell Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt. Fläche 2.2.11 – Gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt Die Darstellung wird nicht weiter verfolgt. Fläche 2.2.12 – Ortsteil Bell, Beller Bahnhof Darstellungsziel: Landwirtschaft Seite 32, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Größe: 2,3 ha Die Darstellung wird von „Gewerbefläche“ in „landwirtschaftliche Fläche“ in der Größenordnung der Neudarstellungen der Flächen 2.2.2 und 2.2.4 geändert. Die Rücknahme ist erforderlich, da sonst eine Darstellung der Flächen 2.2.2 und 2.2.4 nicht möglich ist. Trotz der Reduzierung der Fläche 2.2.12 ist nach wie vor eine uneingeschränkte Erschließung der Restfläche möglich. Durch das Abrücken vom Militärgebiet reduziert sich auch der Konflikt mit der angrenzenden militärischen Nutzung. 7.3. Ortsgemeinde Beltheim Fläche 2.3.1 Die Darstellung der Fläche wird nicht weiter verfolgt. Fläche 2.3.2 – Ortsteil Mannebach Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft Größe: 1,5 ha Es handelt sich um eine Entfichtungsmaßnahme innerhalb eines Talraums im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme für den Radweg „Hunsrück-Mosel“. Die Darstellung erfolgt nachrichtlich. Fläche 2.3.3 – Ortsteil Frankweiler Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit“ Größe: 2,0 ha Ca. 0,9 km östlich der Ortslage von Beltheim bzw. 0,9 km südlich der Ortslage Frankweiler, in unmittelbarer Nähe des Oberlaufs des Dünnbachs, soll eine ähnliche Freizeitanlage entstehen wie in Masterhausen „Hallgarten“. Die Freizeitanlage soll sowohl der einheimischen Bevölkerung dienen als auch dem Tourismus. Es sind Überlegungen im Gange, der Freizeitanlage einen Jugendzeltlagerplatz anzuschließen. Die Fläche, die sich im Besitz der Ortsgemeinde befindet, wird derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Sie lässt sich gut über einen bereits bituminös befestigten Wirtschaftsweg erreichen. Der Sportplatz von Frankweiler ist 0,5 km entfernt. Die Abwasserentsorgung kann ggf. durch eine Pflanzenkläranlage gesichert werden und die Stromversorgung durch Fotovoltaikanlagen. Die Fragen der Ver- und Entsorgung sind im Rahmen der darauf folgenden Planung prinzipiell lösbar. Inmitten der Fläche befindet sich eine kleine Senke, die darauf hindeutet, dass in diesem Bereich ein kleiner Quellbach vorhanden war, der in vergangenen Flurbereinigungen verrohrt worden sein muss. Im Rahmen der konkreten Planung ist eine Renaturierung des ursprünglichen, jetzt nicht mehr offiziell vorhandenen Gewässers möglich und kann in das Konzept der Freizeitanlage integriert werden. Im Rahmen der konkreten Planung ist darauf zu achten, dass zum Bach abschirmende Bepflanzungen erfolgen, so dass keine unzulässigen Störungen auf die Funktionalitäten, insbesondere artenschutzrechtliche, auftreten. Seite 33, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Der Standort wurde gewählt, weil er einerseits weit weg von den Ortslagen ist und somit keine Immissionsprobleme auftreten können, er andererseits gut zu erreichen ist und attraktiv in der Nähe eines Bachlaufs gelegen ist. Von der Kreisverwaltung wurde alternativ ein Standort bei den Sportanlagen Beltheim und Frankweiler vorgeschlagen, da sich dort bereits eine Ansammlung von Freizeiteinrichtungen befindet. Jedoch hat die Ortsgemeinde keine geeigneten Flächen in Besitz und die Fläche zwischen de beiden Sporteinrichtungen ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt und soll auch für eine gegebenenfalls weitere gewerbliche Entwicklung in der Ortsgemeinde Beltheim vorgehalten werden. Des Weiteren liegt die Fläche in der Gesamtortsgemeinde Beltheim relativ zentral. Gegenüber der Fassung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Abgrenzung der Fläche 2.3.3 leicht verändert. Sie rückte etwas mehr von dem Bach ab. Die Alternativfläche liegt 1,5 km östlich der Ortslage Beltheim. Sie lässt sich ebenfalls gut erreichen. Der Eingriff in Natur und Landschaft wäre geringer, aber die Fläche läge isolierter. Die Ver- und Entsorgung ist ähnlich zu beurteilen. Seite 34, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 7.4. Ortsgemeinde Braunshorn Fläche 2.4.1 – Ortsteil Braunshorn Darstellungsziel: Sondergebiet „Wohnen und Reiten“ Größe: 3,2 ha Auf den Flächen, auf denen bereits die Nutzungen „Reiten“ und „Landwirtschaft“ stattfindet, soll das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und Reiten“ entwickelt werden. Für die Sonderbaufläche „Wohnen und Reiten“ gelten andere Immissionswerte als für ein allgemeines Wohngebiet bzw. als für ein Mischgebiet. Das nahe Beieinander von Wohnen und Reiten findet immer mehr Anhänger und wird immer mehr gewünscht. Auf dem Maifeld, bei Lonnig, wird derzeit ein Sondergebiet „Wohnen und Reiten“ umgesetzt, das diesen Wünschen Rechnung trägt. Insofern ist die vorgesehene gemischte Darstellung in diesem Fall, aufgrund der konkreten Entwicklungsabsicht, folgerichtig. Grundsätzliche Belange des Naturschutzes stehen der Darstellung nicht entgegen, jedoch ist aufgrund der exponierten Lage eine gute innere Durchgrünung und randliche Eingrünung erforderlich. Fläche 2.4.2 – Ortsteil Dudenroth Darstellungsziel: Wohnbaufläche (0,1 ha) und Landwirtschaft (0,1 ha) Es handelt sich hierbei um kleine Anpassungen an den vorhandenen Bebauungsplan. Fläche 2.4.3 – Ortsteil Ebschied Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,1 ha Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung eines genehmigten Neubaus im Südosten der Ortslage. Fläche 2.4.4 – Ortsteil Ebschied Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,2 ha Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an den Bebauungsplan „Hinter der Schule“ Fläche 2.4.5 – Ortsteil Ebschied Darstellungsziel: Landwirtschaft Größe: 0,4 ha Hierbei handelt es sich um Rücknahme einer dargestellten Fläche, für die eine bauliche Entwicklung nicht mehr stattfinden soll. Der jetzige Wirtschaftsweg soll der Ortsrandweg bleiben. Fläche 2.4.6 – Ortsteil Ebschied-Bahnhof Darstellungsziel: gemischte Baufläche Seite 35, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Größe: 1,4 ha Die Siedlung Ebschied-Bahnhof soll erstmalig dargestellt werden und als entwicklungsfähige Siedlung weiterentwickelt werden. Der Bereich ist bereits überwiegend bebaut, so dass nur in sehr geringem Umfang noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten in den Baulücken gegeben sind. Fläche 2.4.7 – Ortsteil Ebschied-Bahnhof Die Darstellung wird nicht mehr weiter verfolgt. Fläche 2.4.8 – Ortsteil Ebschied Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft Größe: 1,0 ha Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung der Ausgleichsmaßnahme für den Bebauungsplan „Hinter der Schule“. 7.5. Ortsgemeinde Buch Fläche 2.5.1 – Sonnenhof Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 1,6 ha Die Siedlung Sonnenhof, beidseitig der L 204 gelegen, besteht aus 3 landwirtschaftlichen Betrieben, die kompakt beieinander liegen. Es handelt sich hierbei somit um einen Siedlungsansatz von drei zusammenhängenden landwirtschaftlichen Höfen, deren Bebauung ein gewisses Gewicht hat. Ein Betrieb hat bereits seine landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben. Die Fläche wird nur noch wohnbaulich genutzt. Um die Wohnnutzung erhalten zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Fläche im Rahmen einer Klarstellungssatzung als Innenbereich festzusetzen und so den Bestand zu sichern. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Zur Sicherstellung einer moderaten Entwicklung soll der Bereich somit eng umgrenzt dargestellt werden, so dass Änderungen der Bausubstanz, wie Anbauten für wohnbauliche Zwecke, die nicht primär der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, möglich sind. Fläche 2.5.2 - Dreiherrenwald Darstellungsziel: Sondergebiet Militär Größe: 11,6 ha Die Fläche im Dreiherrenwald wird der derzeitigen Nutzung entsprechend als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Militär“ dargestellt. Die Abgrenzung richtet sich nach entsprechenden aktuellen Vorgaben der Wehrbereichsverwaltung West in Wiesbaden und ist somit mit dieser abgestimmt. Seite 36, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 7.6. Ortsgemeinde Dommershausen Fläche 2.6.1 - Steffenshof Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 2,0 ha Die Siedlung „Steffenshof“ in Dommershausen-Dorweiler soll erstmalig als gemischte Baufläche dargestellt werden. Die Fläche ist bereits größtenteils bebaut. Zur Sicherstellung einer moderaten Entwicklung sind darüber hinaus nur im geringfügigen Umfang weitere Flächen dargestellt. Der südwestliche, nicht durch Gebäude berührte Bereich wird als Parkplatz genutzt. Diese Parkplatznutzung ist von der Kreisverwaltung genehmigt. Insofern ist die Aufnahme der Parkplatzfläche in die Fläche 2.6.1 folgerichtig. Um eine nicht privilegierte Bebauung in diesem Bereich zuzulassen, ist aufbauend auf der Flächennutzungsplanung die Entwicklung einer Satzung durch die Ortsgemeinde erforderlich. Fläche 2.6.2 - Weidscheid Darstellungsziel: Wohnbaufläche Größe: 6,3 ha Die ehemalige Ferienhaussiedlung wird schon seit vielen Jahren überwiegend wohnbaulich genutzt. Diese Entwicklung, die weder von der Kreisverwaltung noch von der Kommune verhindert wurde, soll nun ihren planungsrechtlichen Niederschlag im Flächennutzungsplan finden. Der Bereich wird eng umgrenzt entsprechend dargestellt. Gegenüber der Fassung für den Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Fläche geringfügig verringert, um den 10 m-Abstand zu einem namenslosen Gewässer zu wahren. Fläche 2.6.3 – Ortsteil Dorweiler Darstellungsziel: Wohnbaufläche Größe: 2,2 ha Obwohl in der Ortsgemeinde Dommershausen die Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist, besteht insbesondere im Ortsteil Dorweiler Bedarf an weiterem Bauland. Bauplätze stehen dem Markt im Ortsteil Dorweiler kaum zur Verfügung, so dass im Rahmen der Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Dommershausen und ihrem Ortsteil Dorweiler eine entsprechende Flächendarstellung erfolgen soll. Die Fläche bietet sich städtebaulich gut für die weitere Entwicklung an. Gravierende Belange des Naturschutzes stehen der Darstellung nicht entgegen, jedoch ist eine gute innere Durchgrünung und randliche Eingrünung erforderlich. Die Fläche ist städtebaulich besser geeignet als die Neudarstellung der Fläche aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Diese wird in ihrer Darstellung zurückgenommen, siehe hierzu Fläche 2.6.4. Fläche 2.6.4 – Ortsteil Dorweiler Darstellungsziel: Fläche für Landwirtschaft Größe: 2,5 ha Seite 37, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Wie bereits oben erläutert, eignet sich für die weitere städtebauliche Entwicklung die Fläche 2.6.3 besser. Aus diesem Grund wird die Fläche 2.6.4, die in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als Fläche 6.20.5a im Jahr 2002 neu dargestellt wurde, zurückgenommen. Fläche 2.6.5 – Dommershausen Darstellungsziel: Gewerbefläche Größe: 2,0 ha Der angrenzende Gewerbebetrieb in der bereits dargestellten gewerblichen Baufläche hat erhebliches Interesse zur Erweiterung seines Betriebes und benötigt aus diesem Grund die vorgesehene Fläche 2.6.5. Die Fläche wird zur Zeit ackerbaulich genutzt, der Eingriff in Natur und Landschaft ist gering. Eine randliche Begrünung ist erforderlich. 7.7. Ortsgemeinde Gödenroth Fläche 2.7.1 – Kleinberger Hof Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,7 ha Diese kleine Siedlung wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Sie soll, da sie bereits eine gewisse Größe hat, erstmalig als gemischte Baufläche dargestellt werden, jedoch eng umgrenzt, so dass darüber hinaus keine weitere bauliche Entwicklung möglich ist. Es sei denn, im späteren Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Fläche „Kleinberger Hof“ wäre in der vollständigen Größe im Flächennutzungsplan gemäß Klarstellungssatzung als Innenbereich deklarierbar. Gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Fläche verkleinert. Fläche 2.7.2 Darstellungsziel: Grünfläche Größe: 0,5 ha Die Darstellung erfolgt entsprechend dem Bebauungsplan „In der Stierbitz“, der kurz vor dem Verfahrensende ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat es inhaltlich keine Hinweise gegeben, dass die entsprechende Fläche im Flächennutzungsplan nicht darstellbar ist. Neben der Funktion als Fläche für die Ausgleichsmaßnahme dient die Fläche auch zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. Fläche 2.7.3 Darstellungsziel: Wohnbaufläche Größe: 0,7 ha Diese Fläche des Bebauungsplans „In der Stierbitz“ war bislang im Flächennutzungsplan noch nicht entsprechend dargestellt. Sie bot sich jedoch städtebaulich an. Im Bebauungsplanverfahren gab es keine Hinweise, dass diese Fläche im Rahmen des Flächen- Seite 38, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 nutzungsplans nicht darstellbar ist. Im Zuge dieser Neudarstellung findet eine entsprechende Rücknahme (siehe Fläche 2.7.4) statt. Fläche 2.7.4 Darstellungsziel: Landwirtschaft Größe: 0,6 ha Es handelt sich hierbei um die Rücknahme einer dargestellten Fläche für die entsprechende Neudarstellung im Rahmen des Bebauungsplans „In der Stierbitz“ (siehe Fläche 2.7.3). Fläche 2.7.5 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 1,6 ha Ein Streifen am Nordrand der Ortslage soll als gemischte Baufläche dargestellt werden. Wie bereits vorhandene Wohngebäude in diesem Bereich und weitere ausgesprochene Baugenehmigungen zeigen, ist dieser Bereich grundsätzlich gemäß § 34 BauGB bebaubar. Es handelt sich dabei jedoch um Bebauung in der 2. Reihe. Eine Erschließung über den angrenzenden Wirtschaftsweg ist nicht möglich und auch nicht gewollt. Dem Umstand der Bebaubarkeit dieser Fläche soll mit der Darstellung im Flächennutzungsplan Rechnung getragen werden. Im direkten Anschluss an diese Fläche wurden fast durchgängig Streuobstbestände entwickelt, die quasi die landschaftliche Einbindung des Nordrands der Ortsgemeinde Gödenroth gewährleisten, so dass der sukzessive Verlust der typischen Bitzenstruktur, die bislang für eine Einbindung des nördlichen Ortsrands gesorgt hat, ersetzt wird. Damit die sich entwickelnde Bebauung in der 2. Reihe nicht von dem angrenzenden Wirtschaftsweg erschlossen wird, sondern tatsächlich von den vorhandenen Erschließungsstraßen, hält die Darstellung der gemischten Baufläche zum Wirtschaftsweg einen Abstand von 5,0 m ein. Zwar kann man de facto nicht verhindern, dass vereinzelt doch über den Wirtschaftsweg auf die Grundstücke gefahren wird, jedoch wird zumindest im Flächennutzungsplan das Ziel planerisch untermauert, dass der Ortsrandweg weiterhin nur als Wirtschaftsweg dient und nicht als Erschließungsstraße. Jedoch ist es notwendig, um die oben formulierten Ziele umzusetzen, dass die Ortsgemeinde durch Erlass einer Ergänzungssatzung oder durch Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans eindeutig klärt, welche Flächen bebaubar sind und welche nicht. Im Rahmen dieser verbindlichen Bauleitplanung wird auch die ordnungsgemäße Erschließung geregelt. Bislang handelt es sich bei der Ortslage um einen ungeplanten Innenbereich. Mit der Darstellung der Fläche 2.7.5 werden gemischte Bauflächen dargestellt, so dass eine Verträglichkeit zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb, der im Norden an die Fläche angrenzt und der übrigen Bebauung gegeben ist. Der mögliche Abwehranspruch des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs wird nicht gesehen und wird im Rahmen der darauf folgenden verbindlichen Bauleitplanung endgültig geklärt. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, dass nicht die gesamte Fläche 2.7.5 in der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend festsetzbar ist. Mit der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan ändert sich die rechtliche Situation hinsichtlich der Bebaubarkeit für die Bauherren Seite 39, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 nicht, nur die Ortsgemeinde ist mit dieser Darstellung berechtigt, in der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende konkrete Regelungen zu treffen. Fläche 2.7.6 Darstellungsziel: Mischbaufläche Größe: 0,6 ha Die Fläche der südlichen Ortslage ist teilweise bereits bebaut. Die übrigen Flächen sind gemäß § 34 BauGB bebaubar. Es handelt sich hiermit um eine nachrichtliche Darstellung. 7.8. Ortsgemeinde Hasselbach 7.9. Ortsgemeinde Hollnich Fläche 2.8.1 Die Darstellung der Fläche wird nicht mehr weiter verfolgt. Keine Darstellungsänderung 7.10. Stadt Kastellaun Fläche 2.10.1 Die Änderungsfläche ist in der Änderungsfläche 2.10.2 aufgegangen. Fläche 2.10.2 Darstellungsziel: Sondergebiet „Fremdenverkehr, Touristik, Erholung“ Größe: 2,3 ha Hierbei handelt es sich um eine Ergänzungsfläche des angrenzenden Bebauungsplans. Bislang ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat stark steigende Übernachtungszahlen (siehe Tourismusflächenkonzept). Es ist absehbar, dass das Hotel zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen wird. Aus diesem Grund soll die Fläche 2.10.2 dargestellt werden, um Flächen für die Erweiterung der Hotelanlage vorrätig zu haben. Seite 40, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Fläche 2.10.3 Darstellungsziel: Sondergebiet „Hotel und Campinganlage“ Größe: 4,7 ha Für die Fläche gibt es bereits einen Bebauungsplan und dieser Bebauungsplan ist auch bereits entsprechend umgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine nachrichtliche Änderung des Flächennutzungsplans. Fläche 2.10.4 Darstellungsziel: Wohnbaufläche Größe: 13,6 ha Die Ackerfläche südlich der Ortslage von Kastellaun, zwischen der Ortslage und der Kaserne, ist bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, quasi als Bauerwartungsland unverbindlich dargestellt. Die Stadt Kastellaun nimmt den überwiegenden Teil der Bevölkerungsentwicklung der Verbandsgemeinde Kastellaun auf. Die Stadt weist, mit Ausnahme des letzten Jahres, eine stetig steigende Bevölkerungsentwicklung auf. In den letzten drei Jahren war die Bevölkerungsentwicklung leicht rückläufig. Die Mittelzentren haben den Auftrag, gemäß Landesentwicklungsprogramm III, angebotsorientiert Wohnbauflächen darzustellen. Da die entsprechenden Baumöglichkeiten in der Stadt Kastellaun allmählich erschöpft sind, soll als nächster größerer Schritt dieser Bereich in Angriff genommen werden. Für das Mittelzentrum Kastellaun ist es erforderlich, dass zur Sicherung der mittelzentralen Einrichtungen und Funktionen eine entsprechende Bevölkerungsentwicklung stattfindet. Der Bereich ist aus Sicht des Naturschutzes gut geeignet, da diesbezüglich keine gravierenden Hindernisse entgegenstehen. Die Größe und Abgrenzung der Wohnbaufläche werden derzeit im Hinblick auf die bestehende Hunsrück-Kaserne mit der Wehrbereichsverwaltung abgestimmt. Aufgrund der bisherigen Abstimmungsgespräche wird die Fläche gegenüber der Fassung gemäß § 4 (1) BauGB nach Osten vergrößert, damit eine Erschließung über das vorhandene innerstädtische Straßennetz möglich ist. Da die Fläche für die Belüftung des Siedlungskörpers der gesamten Stadt von Bedeutung ist, ist eine gute innere Durchgrünung bei der späteren Umsetzung erforderlich. Fläche 2.10.5 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 2,3 ha Der bislang als Gemeinbedarfsfläche dargestellte Bereich ist überwiegend bebaut. Es soll eine Darstellung entsprechend der Bebauung und Nutzung als Mischbaufläche erfolgen. Gegenüber der Darstellung im Verfahrensschritt gemäß § 4 (1) BauGB wurde die Fläche geringfügig um den 10 m-Abstand zum Trinnbach verkleinert. Fläche 2.10.8 Darstellungsziel: gewerbliche Baufläche, Fläche für Ausgleichsmaßnahmen Größe: 0,6 ha Seite 41, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 In diesem Bereich soll ein Biomasse-Kraftwerk entstehen. Der größte Teil dieses Bereichs für das Biomasse-Kraftwerk ist bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt, jedoch reicht das für das geplante Vorhaben nicht ganz aus, so dass darüber hinaus eine geringfügige Arrondierung stattfinden muss. Betroffen davon ist im Wesentlichen Mischwald. Gravierende Belange des Naturschutzes stehen diesem Vorhaben nicht entgegen. Das Biomasse-Kraftwerk trägt seinen Teil dazu bei, von fossilen Energieträgern unabhängiger zu werden und durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen dem Ausstoß von Treibhausgasen entgegen zu wirken. Insofern sind diesbezüglich auch positive Umwelteffekte mit dem Projekt verbunden. Die gemäß Bebauungsplan externen Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls dargestellt. Die Darstellung entspricht somit dem in paralleler Aufstellung befindlichen Bebauungsplan . Fläche 2.10.9 Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“ Größe: 3,3 ha Ausgangsdarstellung: Wohnbaufläche: 1,0 ha Grünfläche: 2,3 ha Mittelfristig plant die Stadt Kastellaun auf der innerörtlichen Freifläche die Entwicklung eines Sondergebiets mit den Zweckbestimmungen Freizeit, Sport, Gesundheit und Erholung, um auch in Zukunft, einem Mittelzentrum entsprechende Einrichtungen anbieten zu können. Gemäß dem Tourismusflächenkonzept besteht in der Verbandsgemeinde und insbesondere in der Stadt Kastellaun erhebliches Potential und Bedarf zur Entwicklung weiterer Einrichtungen im Bereich Freizeit, Sport, Gesundheit, Erholung und Tourismus. Fläche 2.10.10 Darstellungsziel: Wohnbaufläche Größe: 0,3 ha Bisherige Darstellung: Grünfläche Die Fläche ist bereits entsprechend bebaut. Fläche 2.10.11 Darstellungsziel: Landwirtschaft Größe: 1,7 ha Bisherige Darstellung: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hubschraubernotlandeplatz Sportplatz, Weder ein Sportplatz noch ein Hubschraubernotlandeplatz werden an der Stelle benötigt. Fläche 2.10.12 Darstellungsziel: Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“ Größe: 5,9 ha Seite 42, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Überwiegend ist bereits die Fläche entsprechend bebaut und genutzt. Es handelt sich somit um eine nachrichtliche Darstellung und um die Sicherstellung einer weiteren entsprechenden Entwicklung auf der Fläche. 7.11. Ortsgemeinde Korweiler Keine Darstellungsänderung 7.12. Ortsgemeinde Mastershausen Fläche 2.12.1 Die Fläche wird in dem Flächennutzungsplanverfahren nicht weiter verfolgt. Neben der Fläche 2.12.1 gibt es in der Gemarkung Mastershausen noch auf einer weiteren Fläche Bestrebungen Fotovoltaikanlagen zu entwickeln. Grundsätzlich wird die Entwicklung der Installierung von Fotovoltaikanlagen von der Verbandsgemeinde begrüßt und befürwortet. In der Regel ist für diese Fotovoltaikanlagen die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich, welcher vom Investor bezahlt wird. Im Rahmen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich und soll im konkreten Fall dann auch erfolgen. Dabei treten Synergieeffekte auf, insbesondere die raumordnerischen und naturschutzfachlichen Untersuchungen, die für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden, können auch für den Flächennutzungsplan verwendet werden. 7.13. Ortsgemeinde Michelbach Fläche 2.13.1 Darstellungsziel: Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Gerätehalle mit Feuerwehrgerätehaus“ Größe: 0,1 ha Die Ortsgemeinde Michelbach benötigt für ihre geplante Gerätehalle mit integriertem Feuerwehrgerätehaus eine entsprechende Flächendarstellung. Auf der Fläche besteht bereits ein kleinerer Schuppen und die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen der Planung und des Baus der Gerätehalle wird ein ausreichender Abstand zum angrenzenden Michelbach eingehalten. Fläche 2.13.2 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,1 ha Seite 43, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Fläche 2.13.3 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,3 ha Bei den beiden Flächen am östlichen Ortsrand von Michelbach handelt es sich um bereits bebaute bzw. gemäß § 34 BauGB bebaubare Flächen. Insoweit handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung der tatsächlichen Nutzung. 7.14. Ortsgemeinde Roth Fläche 2.14.1 Darstellungsziel: gemischte Baufläche Größe: 0,1 ha Anpassung an den Bebauungsplan „Im Hahnfeld“. Fläche 2.14.2 Die Darstellungsänderung wird nicht weiter verfolgt. Fläche 2.14.3 Darstellungsziel: Fläche für Boden, Natur und Landschaft Größe: 0,5 ha Hierbei handelt es sich um eine nachrichtliche Darstellung gemäß dem Bebauungsplan „Im Hahnfeld“. 7.15. Ortsgemeinde Spesenroth Keine Darstellungsänderung 7.16. Ortsgemeinde Uhler Keine Darstellungsänderung Seite 44, 8. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Sonstige Darstellungsänderung Wasserschutzgebiete In der Verbandsgemeinde Kastellaun sind die Verordnungen für alle Wasserschutzgebiete, mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets bei Frankweiler, ausgelaufen bzw. aufgehoben worden. Diesem Umstand passt sich der Flächennutzungsplan nachrichtlich an und nimmt die Darstellungen für alle Wasserschutzgebiete, mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets bei Frankweiler, zurück. Aussiedlerhof Der neue Aussiedlerhof bei Spesenroth wird mit Aufsignatur nachrichtlich dargestellt. Moselradweg Der Moselradweg von Kastellaun über Mannebach und Sabershausen zur Mosel wird ebenfalls nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zum bereits entsprechend dargestellten Schinderhannes-Radweg aufgenommen. Nachrichtliche Übernahme von Straßenplanungen Es gab kleinere Korrekturen in den Planungen zu den Umgehungen der Stadt Kastellaun und der Ortsgemeinde Gödenroth, die entsprechend nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Hierbei handelt es sich bereits um konkrete Planungen durch den LBM. Die anderen geplanten Straßen sind konkrete Wünsche der Ortsgemeinde bzw. der Stadt Kastellaun ohne weitere verfestigende Planungen Eine Querspange zwischen der L 108 und der Hunsrückhöhenstraße, am Südrand der Ortslage Kastellaun ist geplant, die ebenfalls nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen wird. Die geplante Verbindung vom Gewerbegebiet Kastellaun zur L 219 wird verschoben. Seite 45, 9. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Hinweise Bei der Aufstellung der aus dem Flächennutzungsplan folgenden Bebauungspläne sind in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von Ver- und Entsorgungslinien vorzusehen. Niederschlagswasser ist getrennt vom Schmutzwasser zu entsorgen. Nach Möglichkeit ist das Niederschlagswasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern. Des Weiteren kann es erforderlich werden, in den Bebauungsplänen passive und/oder aktive Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Seite 46, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 B) Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen Die Verbandsgemeinde Kastellaun plant die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Diese wurde nötig, da in einigen Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun der Bedarf nach weiteren Flächendarstellungen zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung entstanden ist. Darüber hinaus sollen bei dieser Gelegenheit einige nachrichtliche Darstellungsänderungen erfolgen, die aufgrund anderer Planungen bereits verbindlich geplant sind bzw. umgesetzt worden sind. 1.2 Städtebauliche Kenndaten Es erfolgt hier eine Unterscheidung zwischen den planerischen Neudarstellungen des Flächennutzungsplans und den nachrichtlichen Darstellungsänderungen. Für die nachrichtlichen Änderungen der Darstellungen ist ein Umweltbericht auf Ebene des Flächennutzungsplans eigentlich nicht notwendig. Es erfolgt daher nur eine reduzierte Form von Inhalt und Auswirkungen dieser nachrichtlichen Flächenänderungen auf die Umwelt. Im Rahmen dieser Änderung des Flächennutzungsplans finden auch einige Rücknahmen von Darstellungen von Bauflächen statt. Diese Rücknahmen haben ebenfalls keine negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bzw. Umwelt. Mit der Rücknahme der Darstellung handelt es sich zumindest planerisch (es handelt sich dabei immer um dargestellte Flächen, die noch nicht entsprechend genutzt bzw. bebaut sind) um eine Reduzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft bzw. Umwelt. Eine genauere Ausführung der Darstellung ist daher entbehrlich, zumal die Rücknahme der Darstellungen notwendig werden, weil diese Flächen für die städtebauliche Entwicklung nicht mehr gebracht werden. Es handelt sich dabei aus Sicht des Naturschutzes durchweg um Flächen, die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Seite 42, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Nr. Stadt Ortsgemeinde / -teil bisherige Darstellung aktuelle Nutzung geplante Nutzung Größe in ha 2.1.1 2.1.2 2.2.1 2.2.2a 2.2.2b 2.2.3 Alterkülz Alterkülz Bell Bell, Beller Bahnhof Bell, Beller Bahnhof Bell LW LW LW MI LW Militär/Wald Mischbaufläche LW mit Landespflege Mischbaufläche Mischbaufläche Gewerbebaufläche SO-Militär 1,3 3,7 0,2 0,4 1,3 149,4 2.2.4 Bell, Beller Bahnhof 2.2.5 2.2.7 2.2.8 2.2.12 2.3.2 2.3.3 Bell-Hundheim Bell-Wohnroth Bell-Wohnroth Bell, Beller Bahnhof Beltheim-Mannebach Beltheim LW (= Landwirtschaft) SO-Wochenendhausgebiet LW LW LW mit Arten- und Biotopschutz 93,1 ha SO-Freizeitpark/ADIZ 56,3 ha Wald Grünfläche Wald LW mit Arten- und Biotopschutz LW LW Gewerbefläche Wald mit Arten- und Biotopschutz LW 2.4.1 2.4.2 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 Braunshorn Braunsh-Dudenroth Braunsh-Dudenroth Braunsh-Ebschied Braunsh-Ebschied Braunsh-Ebschied Braunsh-Ebschied BHF Braunsh-Ebschied Buch-Sonnenhof 2.4.8 2.5.1 Tennisplatz/Gehölz Gewerbefläche 1,0 Kleinflieger LW LW LW Fichtenforst LW LW LW Wohnbaufläche LW-Bitzen/Ortsrandstrukturen LW mit Arten- und Biotopschutz Mischbaufläche LW SO-Kleinflieger 0,7 Ausgleichsmaßnahme 0,5 Ausgleichsmaßnahme 0,8 LW 2,3 Ausgleichsmaßnahme 1,5 SO-Freizeit- / Ferien- 2,0 anlage LW SO „Wohnen+Reiten“ 3,2 B-Plan: Wohngebiet Wohnbaufläche 0,1 LW Landwirtschaft 0,1 LW Mischbaufläche 0,1 LW Mischbaufläche 0,2 LW Landwirtschaft 0,4 bebaut, teilw. LW Mischbaufläche 1,4 LW mit Arten- und Biotopschutz LW LW bebaut Ausgleichmaßnahme 1,0 Mischbaufläche 1,6 Seite 43, Nr. 2.5.2 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Ortsgemeinde / -teil Buch-Dreiherrenwald bisherige Darstellung aktuelle Nutzung geplante Nutzung Größe in ha Wald Miltiär/Wald SO-Militär 11,6 2.6.1 Dommershausen-Dor- LW weiler bebaut Mischbaufläche 2,0 2.6.2 DommershausenWeidscheid Dommershausen-Dorweiler Dommershausen-Dorweiler Dommershausen Gödenroth Gödenroth Gödenroth Gödenroth Gödenroth LW Wald LW bebaut Wohnbaufläche 6,3 LW Wohnbaufläche 2,2 Wohnbaufläche LW LW 2,5 LW LW LW mit Arten- und Biotopschutz LW mit Arten- und Biotopschutz Wohnbaufläche LW teilw. Bitzen/Ortsrandstrukturen LW bebaut LW B-Plan: Wohngebiet LW teilw. bebaut, Dorfrandstrukturen bebaut/Garten LW Gewerbefläche Mischbaufläche Grünflläche Wohnbaufläche Landwirtschaft Mischbaufläche 2,0 0,7 0,5 0,7 0,6 1,6 Mischbaufläche Fremdenverkehr, Touristik, Erholung SO-Hotel und Campinganlage Wohnbaufläche Mischbaufläche 0,6 2,3 2.6.3 2.6.4 2.6.5 2.7.1 2.7.2 2.7.3 2.7.4 2.7.5 2.7.6 Gödenroth 2.10.2 Kastellaun LW Fläche für Gemeinbedarf 2.10.3 Kastellaun SO-Walderholung 2.10.4 Kastellaun 2.10.5 Kastellaun 2.10.8 Kastellaun 2.10.9 Kastellaun 2.10.10 Kastellaun 2.10.11 Kastellaun B-Plan: Campinganlage LW LW Fläche für Gemeinbedarf bebaut bzw. entsprechend genutzt SO-Walderholung mit Arten- und Biotopschutz Wald 1,0 ha Wohnbaufläche Grünfläche 2,3 ha Grünfläche Grünfläche bebaut Grünfläche LW Gewerbe/Naturschutz SO-Freizeit/Sport, Gesundheit, Erholung Wohnbaufläche Landwirtschaft 4,7 13,6 2,3 0,6 3,3 0,3 1,7 Seite 44, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Nr. Stadt Ortsgemeinde / -teil 2.10.12 Kastellaun bisherige Darstellung aktuelle Nutzung geplante Nutzung Größe in ha Grünfläche-Sport LW mit Arten- und Biotopschutz LW LW LW Wald mit Arten- und Biotopschutz SO-Freizeit/Sport, Gesundheit, Erholung Gemeinbedarf Mischbaufläche Mischbaufläche Mischbaufläche Ausgleichmaßnahme 5,9 2.13.1 2.13.2 2.13.3 2.14.1 2.14.3 Freizeit- und Sportanlagen LW Garten bebaut/Garten LW Wald Michelbach Michelbach Michelbach Roth Roth 0,1 0,1 0,3 0,1 0,5 Seite 45, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 1.3 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes Die übergeordneten Ziele des Umweltschutzes sind im § 1 Landesnaturschutzgesetz wiedergegeben: „Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wieder herzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und –räume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ § 10 (1) Satz 1 LNatSchG sagt folgendes: „Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).“ Ergänzend ist dazu auszuführen: Aufgrund der Größe der Verbandsgemeinde und den weit auseinander liegenden Änderungsflächen ist eine weitere allgemeine Herausarbeitung von bedeutsamen Zielen des Umweltschutzes nicht möglich. Die weiteren bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Änderungsflächen – soweit vorhanden - konkret benannt. 2. Einzelne Flächen Im Folgenden erfolgt die Darstellung der übergeordneten Planungen, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Die voraussichtlichen Auswirkungen, Diskussion der Null-Varianten, der städtebaulichen Zielvorstellungen und der Abwägung sowie der geplanten Umweltmaßnahmen konkret zu den einzelnen Flächen. Zu den Umweltmaßnahmen gibt es jedoch Ziele, die allgemein gelten und die an dieser Stelle deshalb für alle Flächen wiedergegeben werden. Zu den einzelnen Flächen werden dann, soweit erforderlich, weitere konkrete Umweltmaßnahmen genannt. Folgende Maßnahmen gelten für jede Änderungsfläche. Landschaftliche Einbindung (jedoch ist sie in der Regel zu angrenzenden Waldflächen nicht erforderlich) Innere Durchgrünung Beschränkung der Gebäudehöhen auf ein für das Landschafts- und Ortsbild verträgliches Höchstmaß, in der Regel Firsthöhe nicht höher als 10,0 m Anpassung an die umgehende Bebauung, das heißt, keine hochglänzenden Metall- und Kunststoffteile sowie grellbunte Farben, sondern orts- und regionstypische Materialien Seite 46, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 orts- und landschaftsangepasste Dachgestaltung, vor allem auch hinsichtlich der Dachfarbe, empfohlen wird das regionstypische anthrazit oder dunkelbraun mit Zulässigkeit von Sonnenkollektoren, Fotovoltaikanlagen und Dachbegrünungen Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den Potenzialen Boden und Wasser ist die Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß gemäß § 10 Landesnaturschutzgesetz, § 61 Landeswassergesetz und § 10 (4) Landesbauordnung zu beschränken. Die Sammlung, Speicherung und Verwendung von Niederschlagswasser über Zisternen ist zu empfehlen. Die Versickerung des Niederschlagswassers gilt es, soweit wie möglich, auf den Grundstücken bzw. zentral mit gestalteten Regenrückhaltebecken zu unterstützen. Das Schmutzwasser ist zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung, durch Anschluss an das Kanalnetz, sicher zu stellen. In der Regel sind externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan sieht bereits eine Vielzahl von Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 vor, auf denen Ausgleichsmaßnahmen stattfinden können. Der planerische Nachweis hinsichtlich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft ist somit auf der Ebene des Flächennutzungsplans bereits erbracht. Zu den einzelnen Flächen erfolgt jedoch eine Empfehlung, wo nach Möglichkeit die Ausgleichsmaßnahme hinsichtlich des örtlichen und funktionalen Zusammenhangs erfolgen sollte. Die wesentliche Grundlage bildet die Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun, in der bereits alle entsprechenden übergeordneten Planungen und Zielaussagen berücksichtigt sind. Zu Vorkommen von Tierarten werden keine Aussagen gemacht, da die Landschaftsplanung diesbezüglich keine Aussagen zu den Änderungsflächen trifft. Das heißt, in den betroffenen Biotopen kann das normale Artenspektrum erwartet werden. Besonders bedrohte Tierarten sind nicht zu erwarten. Mit Ausnahme der Flächen 2.3.3 und 2.6.1. liegen alle Flächen relativ weit von FFHund Vogelschutzgebieten entfernt, so dass angenommen werden kann, dass eine Beeinträchtigung der FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Änderung der Flächendarstellungen nicht eintreten wird. Bei der Ausnahme 2.6.1. handelt es sich um den Bereich „Steffenshof“, ein Bereich, der bereits bebaut ist und erstmalig mit entsprechenden geringfügigen Abrundungen als Baufläche dargestellt werden soll. Die Fläche liegt außerhalb von FFH-Gebieten, jedoch in relativer Nähe. Auch durch diese Flächendarstellung, die einen Ist-Zustand planerisch manifestiert, ist mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das in der Nähe liegende FFH-Gebiet nicht zu rechnen. Die Fläche 2.3.3 liegt in unmittelbarer Nähe des Oberlaufs des Deimerbachs, der linear als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Zwar liegt die Fläche 2.3.3 außerhalb des FFH-Gebiets, jedoch in unmittelbarer Nähe und innerhalb des empfohlenen 200 m–Abstands zum FFHGebiet. Hinsichtlich der Verträglichkeit wird auf die Aussagen zu der Fläche verwiesen. Seite 47, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Alterkülz, Fläche Nr. 2.1.1 1 2 5 6 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 7 Naturräumliche Gliederung 3 4 8 Geologie und Boden (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 1,3 ha Mischbaufläche Gemischte Baufläche für die weitere Entwicklung der Ortsgemeinde Fläche für die Landwirtschaft - Lage oberhalb des Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse, sehr nah der Ortsmitte, ca. 5 ° Neigung nach NO 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Hohe Erosionsanfälligkeit, Boden geringer oder sehr geringer Basenversorgung Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung Kaltluftproduktionsfläche (Offenland) HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker, randlich Gehölze Ungünstige Lage jenseits und oberhalb des Radwegs hinsichtlich Orts- und Landschaftsbild, geringfügige Beeinträchtigung des Radwegs durch Querung der Erschließungsstraße Keine Immissionsprobleme zu erwarten 12 Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) 13 Immissionen (Schutzgut Mensch) 14 Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar Seite 48, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Weitestgehender Erhalt der randlichen Gehölzstrukturen, maßnahmen Ersatzmaßnahmen vorzugsweise 600 m westlich oder 400-500 m südlich der Fläche 18 Planungsalternativen Keine Alternativen mit geringerem Eingriff in Natur und Landschaft, städtebaulich günstigste Fläche (zentrumsnah) Ortsgemeinde Alterkülz, Fläche Nr. 2.1.2 Mit dieser Rücknahme der Darstellung einer Sonderbaufläche-Wochenendhausgebiet wird der Status quo festgeschrieben. Mit der Darstellungsänderung ist kein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Seite 49, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 0,2 ha Geplante Nutzung: Mischbaufläche für die Erweiterung des angrenzenden Kfz-Betriebs Fläche für die Landwirtschaft Keine Ziele in der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung formuliert LEP III: -ROP 2006: Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Erholungsgemeinde, Landwirtschaft Lage / Topographie Im Norden der Ortsgemeinde an der L 204, lang gezogener, schmal zulaufender Zuschnitt, Ackerfläche in exponierter Lage, spornartig die Ortsgemeinde nach Norden erweiternd Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden Keine bis mittlere aktuelle Erosionsanfälligkeit (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Geringe Grundwasserführung in den devonischen Gesteiwasser (Schutzgut Was- nen, ser) Pauschale Einstufung als intensiv genutzter Biotoptyp (Acker) mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung Klima (Schutzgut Klima / Wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transport Luft) gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag MittelrheinWesterwald, Freiflächensicherungsgrad für die Luftproduktion: hoch (Landschaft 21) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm). BuTiere) chen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen Biotope: Acker Landschaftsbild, Erholung, Landschaftsraum mit hohem Erlebniswert Kulturgüter, sonstige Keine besonderen Kultur- und Schutzgüter betroffen Schutzgüter (Schutzgüter Am Rand des in der Landschaftsplanung vorgeschlagenen Landschaft, Kultur) Landschaftsschutzgebiets für das Landschaftsbild Immissionen (Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende L 204, Mensch) Ziel: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen Thermische Belastung: stark belastet, gute bioklimatische Erholungseignung Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit Seite 50, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, geringe Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleich soll direkt angrenzend erbracht werden, um maßnahmen neuen Ortsrand zu entwickeln 18 Planungsalternativen Keine, weil die Fläche für Erweiterungen eines vorhandenen Betriebs vorgesehen ist Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.2a Es handelt sich hierbei um eine kleine Fläche der Ortslage Beller Bahnhof, die bereits entsprechend bebaut ist und entsprechend der Nutzung erstmalig dargestellt wird. Auswirkungen auf die Umwelt sind mit dieser Änderung der Darstellung nicht verbunden. Seite 51, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.2b, Gewerbebaufläche am Beller Bahnhof 1 2 3 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung 4 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung 5 6 Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 7 Naturräumliche Gliederung 8 Geologie und Boden (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 1,3 ha Geplante Gewerbebaufläche an einem bestehenden Siedlungsansatz (Beller Bahnhof und Gewerbefläche) Fläche für den Arten und Biotopschutz gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB bzw. Fläche für die Landwirtschaft Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit Ziel „Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungsachsen entlang von Bächen“, vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet für den Arten- und Biotopschutz (Landschaftsplanung), ROP: Landwirtschaft (L), Erholungsgemeinde (E) Geplante Gewerbebaufläche an der Hunsrückhöhenstraße gegenüber dem Bahnhof Bell, angrenzend an Gewerbegebiet, exponierte, fast ebene Lage an der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel nahe der Stadt Kastellaun 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/MoselWasserscheide z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch organische Säuren (Nadelwald) Vermeidung einer Einleitung von unzureichend geklärtem Wasser in das angrenzende Fließgewässer, Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden Wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transport (gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag MittelrheinWesterwald) HpnV: BAbi/BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm), in Teilen mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Grünland, angrenzend grabenartiger Quellbach, Bebauung - 12 Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) 13 Immissionen (Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327 Mensch) (Hunsrückhöhenstraße), Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen Seite 52, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung mit Potenzial zu hochwertigem Grünlandbiotop 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von potenziell hochwertigem Grünland mit potenziell hochwertigem Artenspektrum, geringe Auswirkungen auf Landschaftsbild wegen entsprechender Vorbelastung 16 Auswirkungen der Null- Bei gleichbleibender Nutzungsstruktur und –intensität variante keine Änderung des Zustands, bei Nutzungsextensivierung ist Entwicklung von hochwertigem Grünland möglich 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise nordwestlich anmaßnahmen grenzend 18 Planungsalternativen Südlich und nördlich gibt es Alternativen, die wesentlich geringer in Arten- und Biotopschutzpotenzial eingreifen, sie sind jedoch städtebaulich (v.a. Anbindung) uninteressant. Seite 53, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.3, SO Militär (Pydna) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten 149,4 ha Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet „Militär“ Bedarf Bisherige Darstellung Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freizeitpark / ADIZ 93,1 ha; Wald 56,3 ha Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L) Lage / Topographie Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/MoselWasserscheide Geologie und Boden z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch or(Schutzgut Boden) ganische Säuren (Nadelwald) Oberflächen- und Grund- Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Frischluftentstehung (Wald) Luft) HpnV, Biotope, Tiere Kartiertes Biotop Nr. 5910 – 1056 (lib) mit Vorkommen (Schutzgut Pflanzen und von Kommafalter und Sparriger Binse Tiere) HpnV: BAb– Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm), z. T. Feuchtgrünland Erhebliche Defizite im Waldbereich, Ziel: Umwandlung in vielfältige, naturnahe Waldbiotope Biotope: Wald unterschiedlicher Ausprägungen Landschaftsbild, Erholung, Hügelgräber der Hunsrück-Eifel-Kultur, Kulturgüter, sonstige römische Brandgräber Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327 Mensch) (Hunsrückhöhenstraße), Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen Wirkungsgefüge Komplexe Biotopennutzungsstruktur aufgrund der ineinander greifenden Nutzungsformen Forstwirtschaft, militärische Nutzung Voraussichtliche Auswir- Entwicklung zu einem hochwertigen Waldbiotop wird kungen der Planung möglich, keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten Auswirkungen der Null- Nicht relevant variante Seite 54, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Nicht erforderlich maßnahmen 18 Planungsalternativen Nicht relevant Seite 55, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde, Fläche Nr. 2.2.4 Gewerbefläche Beller Bahnhof 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 1,0 ha Abrundung einer ausgewiesenen gewerblichen Baufläche Grünfläche / Fläche für Wald - ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L) Exponierte, fast ebene Lage an der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel nahe der Stadt Kastellaun, im Osten begrenzt durch den Radweg auf der ehemaligen Trasse der Hunsrückbahn, im Westen durch die B 327 (Hunsrückhöhenstraße), im Süden angrenzend an die dargestellte, aber noch nicht bebaute gewerbliche Baufläche Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Z.T. Biotoptyp mit hoher Versauerungsgefahr durch or(Schutzgut Boden) ganische Säuren (Nadelwald) Oberflächen- und Grund- Gefahr des Schadstoffeintrags bei versauertem Boden wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Tennisplatz, Gehölze Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Tennisplatz, Gehölzstreifen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Lärm und Bewegungsunruhe durch angrenzende B 327 Mensch) (Hunsrückhöhenstraße), Landschaftsplanung: Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen Wirkungsgefüge Tennisplatz stellt bereits eine intensive, belastende Nutzung dar, Gehölze stehen in Verbindung zum angrenzenden Wald, sind jedoch durch intensive angrenzende Nutzungen und Bewegungsunruhe vorbelastet Seite 56, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Frischluftproduktionsflächen, Verlust von Biotopflächen der mit Wald vernetzten Gehölzstrukturen, geringfügige Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds 16 Auswirkungen der Null- Bei Nutzungsaufgabe des Tennisplatzes Entwicklung zum variante größeren Gehölzbestand möglich, ansonsten keine Veränderung des derzeitigen Zustands 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen durch Aufwertung im angrenzenmaßnahmen den Waldbestand anzustreben 18 Planungsalternativen Für die geringfügige Erweiterung des bereits dargestellten Gewerbegebiets ist dies der Bereich mit dem geringstmöglichen Einriff in Natur und Landschaft Seite 57, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.5 Sondergebiet Kleinflieger 1 2 3 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung 0,7 ha nachrichtliche Darstellung Nachrichtliche Darstellung der bestehenden Nutzung für Kleinflieger / Modellflieger Fläche für die Landwirtschaft / Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft gemäß §5 (2) Nr. 10 BauGB Teilw. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungsachsen entlang von Bächen sowie Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland, Fläche gemäß § 28 LNatSchG angrenzend ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L) Lage östlich Hundheim nahe dem Waldrand, bachnah, schmal-langer Zuschnitt der Fläche entsprechend der Nutzung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide - 4 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung 5 6 Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 7 Naturräumliche Gliederung 8 Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Erhöhte Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers wasser (Schutzgut Was- durch Überlagerung von Böden mit geringer Basenversorser) gung und intensiv genutzten Biotoptypen nördlich angrenzender Quellbach: naturfern Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere) bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt betroffen Prioritätenfläche nach VBS: Offenlandkomplexe und Feuchtwälder der Quellmulden der Hunsrückhochfläche Biotop: Grünland, intensiv gepflegt, Halle Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Möglicher Immissionskonflikt bereits im Rahmen der GeMensch) nehmigung gelöst Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Nicht relevant kungen der Planung Auswirkungen der Null- Nicht relevant variante 9 10 11 12 13 14 15 16 Seite 58, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- keine baulichen Anlagen im 10 m-Abstand zum Gewässer maßnahmen 18 Planungsalternativen Nicht relevant Seite 59, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Ortsteil Wohnroth, Fläche Nr. 2.2.7 Fläche für Ausgleichsmaßnahmen 1 2 5 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 6 7 Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 8 Geologie und (Schutzgut Boden) 3 4 9 Boden Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 12 13 14 15 16 17 18 0,5 ha Darstellung der Ausgleichsfläche zum Feldwegebau in Leideneck Fläche für die Landwirtschaft - ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung Am Waldrand östlich der Ortslage 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Hohe bis sehr hohe aktuelle Erosionsanfälligkeit aufgrund von Nutzung und Hangneigung, Umwandlung der Ackerin Grünlandnutzung Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung - HpnV: BCa: Perlgras- und Waldmeister-Buchenwald (Melico- und Asperulo-Fagetum), basenreiche Silikatstandorte, arme Ausprägung reicher Wälder (mäßig basenarm) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotop: Acker Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 60, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Ortsteil Wohnroth, Fläche Nr. 2.2.8: Fläche für Ausgleichsmaßnahmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 0,8 ha Darstellung der Ausgleichsfläche des Bebauungsplans „Zum Tal“ Fläche für die Landwirtschaft ROP: Erholungsgemeinde (E), Landwirtschaft (L), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Hohe bis sehr hohe aktuelle Erosionsanfälligkeit aufgrund (Schutzgut Boden) von Nutzung und Hangneigung, Umwandlung der Ackerin Grünlandnutzung Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung ser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BCa: Perlgras- und Waldmeister-Buchenwald (Me(Schutzgut Pflanzen und lico- und Asperulo-Fagetum), basenreiche SilikatstandTiere) orte, arme Ausprägung reicher Wälder (mäßig basenarm) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotop: Acker Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 61, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Bell, Fläche Nr. 2.2.12, Fläche für Landwirtschaft Die Darstellung der Fläche wird von Fläche für Gewerbe in Fläche für Landwirtschaft geändert. Planerisch wird der mögliche Eingriff in die Natur und Landschaft gemindert. Seite 62, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Beltheim-Mannebach, Fläche Nr. 2.3.2 Ausgleichsfläche Radwegebau 1 Städtebauliche Kenndaten 2 5 Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 6 7 Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 8 Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Fließgewässer: naturnaher Quellbach wasser (Schutzgut Was- Biotoptyp (aktuelle Nutzung) mit hoher Versauerungsgeser) fahr durch organische Säuren, erhöhte Gefahr aufgrund unmittelbar ans Gewässer angrenzender kritischer Nutzung Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: ECu: Buchen-Eichenwald und Eichen-Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und (Fago-Quercetum und Querco-Fagetum), basenarm, Tiere) feuchte oder wechselfeuchte Ausprägung, mittlerer bis starker Grund- oder Stauwassereinfluss Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotop: Fichtenforst Landschaftsbild, Erholung, Defizite in der Waldsilhouette (Waldrandgestaltung) Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - 3 4 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1,5 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB Darstellung der Ausgleichsfläche für den Bau des angrenzenden Radwegs von Kastellaun zur Mosel Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Wald Erhalt bzw. Entwicklung von Bruch- oder Sumpfwald bzw. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe) ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft (L), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Erholungsraum Südlich der Ortslage beidseitig des Mannebachs 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern - Seite 63, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Beltheim, Fläche Nr. 2.3.3 SO Freizeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,0 ha Sonderbaufläche Sonderbaufläche „Freizeit“ Fläche für die Landwirtschaft Im Bereich geplanter Lebensraumvernetzung ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft (L), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Lage / Topographie Lage südlich von Frankweiler, westlich von Beltheim Offenlandfläche, südlich Gehölz, Teiche und Dünnbach angrenzend, Hangneigungen unter 5° Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Geringe aktuelle Erosionsgefährdung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr, Oberser) lauf Dünnbach in unmittelbarer Nähe Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Acker, Grünland Dünnbach ist Teil des FFH-Gebiets 5809-301 Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel Biotop (Dünnbach mit begleitenden Lebensräumen) 58104032 mit der Bewertung III südlich angrenzend) Landschaftsbild, Erholung, Bereich mit Defiziten in der Strukturierung des Offenlands Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung Mensch) beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen (Acker und Grünland), vermehrt Störungen im angrenzenden Biotop- und FFH-Gebiet, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds durch optisch neuen Siedlungskörper Seite 64, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen der Nullvariante 17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen 18 Planungsalternativen 19 NATURA 2000 Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität erkennbar Großteil der Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet möglich, außerhalb, vorzugsweise entlang dem Dünnbach Lage für eine Freizeiteinrichtung innerhalb der Verbandsgemeinde, sowohl verkehrsmäßig als auch aufgrund der Entfernung von Ortslagen und Sportplatz günstig gelegen. Alternative siehe 2.3.3a Unter Beachtung entsprechend notwendiger Abstände zum Bach und Lenkung der Nutzung ist es möglich, die negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet weitestgehend zu minimieren. Der konkrete Nachweis hierzu kann jedoch erst in der nachfolgenden Planung erbracht werden, in der auch eine Konkretisierung der angestrebten Nutzung erfolgt. Seite 65, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Beltheim, Fläche Nr. 2.3.3a SO Freizeit Alternative zur Nr. 2.3.3 1 Städtebauliche Kenndaten 2 Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf 3 Bisherige Darstellung 4 Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung 5 Übergeordnete Planungen 6 Lage / Topographie 7 Naturräumliche Gliederung 8 2,5 ha Sonderbaufläche Sonderbaufläche „Freizeit“ Fläche für die Landwirtschaft - ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft (L), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Lage südöstlich von Frankweiler, südwestlich Schnellbach, Offenlandfläche, auf 2 Seiten von Wald umgeben Hangneigungen unter 5° 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geringe bis stellenweise hohe aktuelle Erosionsgefährdung Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr, Quellbach in unmittelbarer Nähe - Geologie und Boden (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Acker, Wald angrenzend Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen 12 Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) 13 Immissionen (Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung Mensch) beachtet werden 14 Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, vermehrt Bewegungsunruhe im angrenzenden Wald, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds durch optisch neuen Siedlungskörper an exponierter Lage Seite 66, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen der Nullvariante 17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen 18 Planungsalternativen Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität erkennbar Großteil der Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet möglich, außerhalb, vorzugsweise südwestlich des Plangebiets Lage für eine Freizeiteinrichtung innerhalb der Verbandsgemeinde, sowohl verkehrsmäßig als auch aufgrund der Entfernung von Ortslagen günstig gelegen, darüber hinaus gibt es kaum Gebiete, in denen der Eingriff in Natur und Landschaft geringer wäre Seite 67, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Braunshorn, Fläche Nr. 2.4.1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 3,2 ha Sondergebiet „Wohnen und Reiten“ Fläche für die Landwirtschaft Erhalt / Entwicklung von Streuobstwiesen Am nordöstlichen Rand der Ortslage, nahezu ebene Lage Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere) bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt betroffen Biotope: Schuppen, Grünland, Koppeln, Laub- und Nadelgehölz Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte mit landwirtschaftlichen BetrieMensch) ben Wirkungsgefüge Typische, intensiv genutzte Ortsrandstruktur, in der sich, neuen Entwicklungen entsprechend, Pferdehaltung etabliert hat, Ineinandergreifen von intensiver menschlicher Nutzung und naturnahen Strukturen Voraussichtliche Auswir- Weitere Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bodenund Wasserhaushalts, weiterer Verlust von Kaltluftprokungen der Planung duktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ortsrandlage, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds durch Verlust gewachsener Ortsrandstruktur Seite 68, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen variante der Null- Es kann angenommen werden, dass eine Ausdehnung und Intensivierung der Pferdehaltung eintreten wird, mit den damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise südwestlich der maßnahmen Ortslage im Bereich des Quellbachs zum Gödenrother Bach 18 Planungsalternativen Keine Planungsalternativen für die angestrebte Wohnnutzung mit „Pferdehaltung“ mit geringeren Auswirkungen auf Natur und Landschaft, denn der Bereich südlich der Ortslage ist ökologisch ähnlich wertvoll Seite 69, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Dudenroth, Fläche Nr. 2.4.2 Anpassung an Bebauungsplan 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie Je eine kleine Rücknahme und Neudarstellung von 0,1 ha Anpassung des Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan Fläche für die Landwirtschaft - Östlich an die Ortslage angrenzend, Korrekturen im östlichen B-Plan-Gebiet Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA..) sind in 85 % des VerTiere) bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz direkt betroffen Biotope: Acker Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 70, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn-Ebschied, Fläche Nr. 2.4.3 Mischbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 0,1 ha Kleine Erweiterung um 1 Baugrundstück Bitzen / Ortsrandstruktur - Am östliche Ortsrand, sehr zentral gelegen, östlich angrenzend an Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz ca. 3° Neigung Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Böden geringer uns sehr geringer Basenversorgung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar Seite 71, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Vorzugsweise Ersatzmaßnahmen zur Entwicklung von maßnahmen Bitzenstrukturen 18 Planungsalternativen Dem Bebauungswunsch eines Grundstückseigentümers wird mit der Darstellungsänderung an einer geeigneten Stelle Rechnung getragen, diesbezüglich gibt es keine Alternativen Seite 72, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied, Fläche Nr. 2.4.4 Mischbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 13 14 15 16 17 18 Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht Im Norden von Ebschied, ca. 2-3° Neigung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Boden - Geologie und (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 12 0,2 ha Mischbaufläche Anpassung an Bebauungsplan „Schule“ - HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 73, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied, Fläche Nr. 2.4.5 Rücknahme M 1 2 3 4 5 6 7 8 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 13 14 15 16 17 18 - 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Boden - Geologie und (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 12 0,4 ha Rücknahme einer gemischten Baufläche in Fläche für die Landwirtschaft Mischbaufläche - - HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Eine Bebauung findet nicht mehr statt kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 74, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied Bahnhof, Fläche Nr. 2.4.6 Mischbau 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 1,4 ha Mischbaufläche, Bestandsdarstellung Darstellung der bestehenden Bebauung Fläche für die Landwirtschaft Entwicklung von Streuobstwiesen Lage südlich von Ebschied auf der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel, beidseitig der L218, am Schinderhannes-Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: z.T. Acker / Streuobst, überwiegend bebaut Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionsbelastung an Landesstraße L218 / erhebliche Mensch) Bewegungsunruhe Wirkungsgefüge Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter kungen der Planung einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen Seite 75, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen variante der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind, wenn sie notwendig werden, maßnahmen vorzugsweise in der Entwicklung von Bitzenstrukturen zu suchen 18 Planungsalternativen Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird Seite 76, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn, Ortsteil Ebschied Bahnhof, Fläche Nr. 2.4.7 SO Tourismus/Freizeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 16 17 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 1,4 ha Neudarstellung einer für die Campingnutzung (Tourismus/ Freizeit) vorgesehenen Fläche Fläche für die Landwirtschaft Entwicklung von Streuobstwiesen Lage nahe der Wasserscheide zwischen Nahe und Mosel, nahe der L218 und dem Schinderhannes-Radweg Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Grünland Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionsbelastung durch nahe Straße (L218) / erhebMensch) liche Bewegungsunruhe Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen des Grünlandes, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar Geplante Umweltschutz- Vorzugsweise Ausgleichsmaßnahmen zur Aufwertung maßnahmen von Grünlandbereichen Seite 77, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 18 Planungsalternativen Die Lage am Schinderhannes-Radweg, in der Nähe einer Siedlung und einer klassifizierten Straße sowie am Waldrand ist gut, aus der Sicht von Natur und Landschaft gibt es zwar besser geeignete Alternativen, z.B. auf Ackerstandorten, die jedoch nicht die optimalen städtebaulichen Rahmenbedingungen bieten Seite 78, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Braunshorn-Ebschied, Fläche Nr. 2.4.8 Ausgleichsfläche für BP „Schule“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 1,0 ha Darstellung der Ausgleichsfläche des Bebauungsplans Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht Westlich der Mischbaufläche des Bebauungsplans im Norden der Ortslage Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 79, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Buch, Fläche Nr. 2.5.1 Sonnenhof 1 2 3 4 5 6 7 8 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 13 14 15 16 17 18 Fläche für Landwirtschaft - Nordwestlich Buch, beidseitig der L 204 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Boden - Geologie und (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 12 1,6 ha Mischbaufläche Darstellung einer bestehenden Nutzung (Aussiedlerhof) - HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Bebauung Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Bestehende Immissionen durch L 204 Mensch) Wirkungsgefüge Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit geringer Verzahnung zum Offenland, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter kungen der Planung einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig maßnahmen Planungsalternativen Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird Seite 80, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Buch, Fläche Nr. 2.5.2 Dreiherrenwald 1 2 3 4 5 6 7 8 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie Naturräumliche Gliederung 13 14 15 16 17 18 Fläche für Wald - Zwischen Buch und Kastellaun im Dreiherrenwald 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Boden - Geologie und (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere (Schutzgut Pflanzen und Tiere) 12 11,6 ha, SO-Militär Darstellung einer bestehenden Nutzung - HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Biotope: Wald Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: militärische Nutzung, teilweise Wald Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 81, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.1 Steffenshof 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,7 ha Mischbaufläche Planerische Absicherung einer bestehenden Bebauung Fläche für die Landwirtschaft Landschaftsschutzgebiet, angrenzend an FFH-Gebiet LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung Lage / Topographie Neigung um ca. 5° nach Nordosten Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400 m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel. Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Acker, Wald angrenzend Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Bebauung bzw. Dorfrandstruktur / Bitzen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet, angrenzend an FFH-Gebiet Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes Seite 82, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter kungen der Planung einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen 16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorzugsweise in der Entmaßnahmen wicklung von Bitzenstrukturen zu suchen 18 Planungsalternativen Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird Seite 83, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Dommershausen, Fläche Nr. 2.6.2 Weidscheid 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 6,3 ha Wohnbaufläche Darstellung einer bestehenden Nutzung Fläche für Landwirtschaft, teilweise Forstwirtschaft - LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes Lage / Topographie Nördlich Dorweiler Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400 m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel. Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Acker, Wald angrenzend Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Bebauung Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit guter Verzahnung zum Offenland, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter kungen der Planung einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten Seite 84, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig maßnahmen 18 Planungsalternativen Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird Seite 85, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,2 ha Wohnbaufläche Städtebauliche Weiterentwicklung des Ortsteils Dorweiler Fläche für die Landwirtschaft Landschaftsschutzgebiet LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung Lage / Topographie Neigung um ca. 5° nach Nordwesten Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400 m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel. Geologie und Boden Ackernutzung mit Gefahr der Grundwasserbelastung, ho(Schutzgut Boden) he bis sehr hohe Erosionsgefahr Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BCa – Melico- und Asperato-Fagetum, mäßig ba(Schutzgut Pflanzen und senhaltige Silikatstandorte Tiere) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionen von der L 205 Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum Seite 86, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigungen des Boden- und kungen der Planung Wasserhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit keinen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen des Ackerlandes, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds durch weitere Entwicklung der Ortslage 16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten 17 Geplante Umweltschutz- vorzugsweise Aufwertungsmaßnahme in nordwestlich bis maßnahmen nordöstlich angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen 18 Planungsalternativen Es handelt sich um eine Entwicklungsfläche, die vergleichsweise sehr geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft erwarten lässt. Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Dorweiler, Fläche Nr. 2.6.4 Eine unbebaute, im Jahr 2002 im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans neu aufgenommene Wohnbaufläche wird in ihrer Darstellung als Ersatz für die Neudarstellung der Fläche 2.6.3 zurückgenommen. Mit dieser Änderung der Darstellung ist kein Eingriff in Natur und Landschaft sowie Umwelt verbunden, im Gegenteil, ein im Rahmen der Flächennutzungsplanung möglicher Eingriff wird zurückgenommen. Seite 87, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Dommershausen, Fläche Nr. 2.6.5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,0 ha Gewerbebaufläche Gewerbliche Weiterentwicklung des Ortsteils Dommershausen Fläche für die Landwirtschaft Landschaftsschutzgebiet LEP III: Erholungsraum aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Vorbehaltsgebiet für Erholung Lage / Topographie Neigung um ca. 5° nach Nordwesten Naturräumliche Gliederung 2453 Nordöstlicher Moselhunsrück: Von 300 bis fast 400 m hohen Hochflächenriedeln zwischen 100 bis 200 m tiefen, waldreichen Kerbtälern geprägte Abdachung des nordöstlichen Hunsrücks. Übergangsraum von der Hunsrückhochfläche zur Terrassenflur der Mosel. Geologie und Boden Ackernutzung mit Gefahr der Grundwasserbelastung, ho(Schutzgut Boden) he bis sehr hohe Erosionsgefahr Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BCa – Melico- und Asperato-Fagetum, mäßig ba(Schutzgut Pflanzen und senhaltige Silikatstandorte Tiere) Biotope: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum Seite 88, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigungen des Boden- und kungen der Planung Wasserhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit minimalen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen des Ackerlandes, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds durch weitere gewerbliche Entwicklung der Ortslage 16 Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten 17 Geplante Umweltschutz- vorzugsweise Aufwertungsmaßnahme in südlich bis östmaßnahmen lich angrenzenden Acker- und Grünlandbereichen 18 Planungsalternativen Es handelt sich um eine Entwicklungsfläche, die vergleichsweise sehr geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft erwarten lässt. Seite 89, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.1 Kleinberger Hof 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 0,7 ha Mischbaufläche Darstellung einer bestehenden Nutzung (Aussiedlerhof) Fläche für Landwirtschaft - ROP: Landwirtschaft (L) Südlich Gödenroth westlich der K 35 ca. 5° Neigung nach Südwest Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- An ehemaliges Wasserschutzgebiet, Zone II angrenzend wasser (Schutzgut Was- (östlich der K 35) ser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Acker, Wald angrenzend Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Bebauung bzw. Dorfrandstruktur / Bitzen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Bestehende geringfügige Immissionen durch K 35 Mensch) Wirkungsgefüge Es handelt sich hierbei um einen Siedlungsansatz mit teilweise noch enger Verzahnung zum Offenland in Form von Grünland, Acker und Gärten, jedoch unter intensiver Nutzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die abiotischen Naturfaktoren, das Artenspektrum entspricht dem der Siedlung bzw. des Siedlungsrandes Voraussichtliche Auswir- Vorhandene Baulücken in dem Gebiet können leichter kungen der Planung einer Bebauung zugeführt werden mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Versiegelung und Verlust von Biotopstrukturen Auswirkungen der Null- Der derzeitige Zustand bleibt unverändert, es sind keine variante Tendenzen erkennbar, die eine andere Entwicklung andeuten Seite 90, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorzugsweise in der Entmaßnahmen wicklung von Bitzenstrukturen zu suchen 18 Planungsalternativen Es gibt keine Planungsalternativen, weil ein vorhandener Siedlungsansatz planerisch erstmalig dargestellt wird Seite 91, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.2 Grünfläche des BP „Stierbitz“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 0,5 ha Grünfläche Anpassung der Darstellung an den Bebauungsplan „Stierbitz“ Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen, Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht ROP: Landwirtschaft (L) Fast ebene Lage im Nordwesten der Dorfmitte, nahe der K 35 Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Grünland Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...) Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikt im Rahmen der verbindlichen BauleitMensch) planung gelöst Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 92, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.3 Bebauungsplan „Stierbitz“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 0,7 ha Wohnbaufläche Anpassung der Darstellung an den Bebauungsplan „Stierbitz“ Fläche gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Offenland Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen, Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht ROP: Landwirtschaft (L) Fast ebene Lage im Nordwesten der Dorfmitte, an der K 35 Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Grünland Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...) Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikt im Rahmen der verbindlichen BauleitMensch) planung gelöst Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Grünlandnutzung, damit verbunden mäßig reduziertes Artenspektrum Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen des Grünlandes, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, da deutlich der Ortsrand durchbrochen wird Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar Seite 93, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen werden in der Fläche 2.7.2 umgemaßnahmen setzt 18 Planungsalternativen Die Fläche bot sich aus städtebaulichen Gründen besser an als Flächen weiter im Südwesten, hinsichtlich Eingriff in Natur und Landschaft ist der Eingriff ähnlich zu bewerten wie bei den Alternativflächen weiter im Südwesten Seite 94, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.4 Rücknahme Wohnbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage / Topographie 0,6 ha Fläche für die Landwirtschaft Rücknahme / Ersatz für Fläche 2.7.3 Wohnbaufläche Erhalt bzw. Entwicklung von Streuobstwiesen ROP: Landwirtschaft (L) Am westlichen Rand von Gödenroth 3-5° Neigung nach Norden / Nordwesten Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Acker, Grünland Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Im Bereich des Entwicklungsziels „Lebensraumvernetzung“ (z.B. durch Gehölz- und Baumpflanzungen ...) Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Bebaubarkeit ist nicht mehr möglich kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 95, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.5 nördliche Bauzeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten 1,9 ha Mischbaufläche Inhalt, wichtigste Ziele, Erweiterung der Ortslage im Norden um 1 Bauzeile Bedarf Bisherige Darstellung Fläche für die Landwirtschaft bzw. Dorfrandbereich / Bitzen Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen ROP: Landwirtschaft (L) Lage / Topographie Schmales Band nördlich der Ortslage, südlich eines Erschließungswegs 2-3° Neigung nach Norden Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Dorfrandstrukturen, z.T. bebaut Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Typische Bitzenstruktur mit intensiver gärtnerischer Nutzung, aber auch Gehölzreichtum, teilweise bebaut, bietet vielfältige Biotopstruktur, insbesondere für störungsunempfindliche Arten Voraussichtliche Auswir- Der Bereich ist bereits gemäß § 34 BauGB bebaubar, der kungen der Planung Flächennutzungsplan vollzieht nur nachrichtlich die vorhandene Bebaubarkeit nach, insofern gehen von der Planung keine Auswirkungen aus Auswirkungen der Null- Nullvariante ist nicht relevant, da der Bereich bereits gevariante mäß § 34 BauGB bebaubar ist Seite 96, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da bereits maßnahmen Bebaubarkeit gegeben, eine neue Ortsrandstruktur ist bereits am entstehen durch die Entwicklung von Streuobstbeständen im nördlich angrenzenden Bereich 18 Planungsalternativen - Ortsgemeinde Gödenroth, Fläche Nr. 2.7.6 Mischbaufläche Es handelt sich hierbei um eine nachrichtliche Darstellung einer bereits bebauten bzw. gemäß § 34 BauGB bebaubaren Fläche. Mit der Darstellung im Flächennutzungsplan ist kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft bzw. Umwelt verbunden. Seite 97, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.2 SO Fremdenverkehr, Touristik, Erholung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,3 ha Sondergebiet Ergänzungsfläche zum angrenzenden Hotel- und Campingplatz Fläche für Gemeinbedarf - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Lage im Osten der Stadt mit ca. 5° Neigung nach Westen Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Acker Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Ackernutzung Voraussichtliche Auswir- ähnliche Auswirkungen wie bisherige Darstellung kungen der Planung Auswirkungen der Null- keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität ervariante kennbar Geplante Umweltschutz- innere und randliche Eingrünung maßnahmen Planungsalternativen keine städtebaulich sinnvolle Alternative vorhanden Seite 98, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.3 SO Hotel- und Campinganlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 4,7 ha Sondergebiet Hotel- und Campingplatz Anpassung an den Bebauungsplan Sonderbaufläche „Walderholung“ Z.T. Erhalt bzw. Entwicklung von sonstigem ökologisch sehr hochwertigem Wald ( LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Lage im Osten der Stadt mit ca. 5° Neigung nach Westen Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: SB (Erlen-Eschen-Quellbachwald)/ BAbi - Luzulo(Schutzgut Pflanzen und fagetum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung Tiere) armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: bereits entsprechend genutzt Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Seite 99, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung 16 Auswirkungen der Nullvariante 17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen 18 Planungsalternativen Die Darstellung der Fläche und somit auch die Nutzung hält einen 10 m-Abstand zum angrenzenden Trinnbach. - Seite 100, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.4 Bebauungsplan „Graf-Moltke-Straße“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 13,6 ha Wohnbaufläche Einzige größere Erweiterung der Stadt Kastellaun zur Sicherung ihrer Funktion als Mittelzentrum Fläche für die Landwirtschaft - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Südlich der Stadt zwischen bestehender Bebauung und geplanter Südstraße, nahe der Hunsrückhöhenstraße, mit geringer Neigung nach Norden Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Mittlere bis hohe aktuelle Erosionsgefährdung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung ser) Klima (Schutzgut Klima / Z.T. wichtige Fläche für Kaltluftproduktion oder –transLuft) port (gemäß landespflegerischem Planungsbeitrag Mittelrhein-Westerwald), Ziel „Offenhalten der Freiflächen“ HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAbi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Ackerflächen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionsbelastung von der Hunsrückhöhenstraße im Mensch) Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, lösbar durch passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen, Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Seite 101, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ortsklima, Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ackerlandschaft, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds, bisheriger deutlicher Ortsrand wird durchbrochen, geringe Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds durch Lückenschluss zwischen Ortslage und Kaserne 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen sind vorwiegend durch Strukturiemaßnahmen rung und Aufwertungsmaßnahmen in den intensiv genutzten Offenlandbereiche der Stadt Kastellaun zu suchen 18 Planungsalternativen Keine Alternativfläche, die einen geringen Eingriff in Natur und Landschaft verursachen würde, städtebaulich sehr günstig gelegen Seite 102, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.5 Mischbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 2,3 ha Mischbaufläche Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung Fläche für Gemeinbedarf - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Lage im Osten der Stadt mit leichter Neigung nach Nordwesten Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Grünland, z. t. bebaut (Reithalle) Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikte durch angrenzende Nutzung (Sport) Mensch) möglich Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- Die Nutzung und Darstellung hält zum angrenzenden maßnahmen Trinnbach einen Abstand von 10 m ein. Planungsalternativen - Seite 103, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.8 gewerbliche Baufläche, Fläche für Naturschutz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 0,6 ha Fläche für geplantes Biomassekraftwerk SO Wald, z.T. mit landespflegerischen Zielen Z.T. Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe) LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Südöstlich der Stadt am südlichen Rand einer Gewerbefläche, Waldrandlage Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: SB (Erlen-Eschen-Quellbachwald / BA - Luzulo-fa(Schutzgut Pflanzen und getum, basenarme Silikatstandorte (reiche Ausbildung Tiere) armer Wälder, mäßig basenarm) mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) kartiertes Gewässer lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz Nr. 59102516 betroffen Biotope: Wälder mittlerer Standorte W4210, angrenzend an Gewässer G6100, mäßig naturnah Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Anthropogen wenig überformt durch forstwirtschaftliche Nutzung, damit verbunden nur wenig reduziertes Artenspektrum gegenüber einem natürlichen Wald Seite 104, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Geringfügiger Verlust von Waldbiotopflächen mit entsprekungen der Planung chender Zurückdrängung von Tier- und Pflanzenarten, Versiegelung mit entsprechenden Belastungen für den Boden- und Wasserhaushalt, Verlust von Frischluftproduktionsfläche mit geringfügigen Auswirkungen, Verbesserungen des CO2-Eintrags in die Atmosphäre durch Bau von Kraftwerken mit regenerativen Energieträgern 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar 17 Geplante Umweltschutz- Erhalt des randlich stehenden Bachuferwaldes, Schutz maßnahmen und Weiterentwicklung des angrenzenden Quellbachs 18 Planungsalternativen Günstiger Standort, überwiegend im bereits dargestellten Gewerbegebiet mit erheblich reduzierter Immissionsproblematik, nur geringfügige Inanspruchnahme über bereits entsprechend dargestellte Flächen, andere Alternativflächen für das Biomassekraftwerk sind städtebaulich auch hinsichtlich der Störwirkung wesentlich ungünstiger, grundsätzlich würden sich die gewerblichen Bauflächen nordöstlich der Stadt Kastellaun ebenfalls anbieten Seite 105, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.9 Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 3,3 ha Sondergebiet Bereithalten der Fläche für entsprechende Entwicklung Wohnbaufläche 1,0; Grünfläche 2,3 ha - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage/Topographie Innerorts östlich am Zentrum Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Kli- ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Grünfläche, Acker, randlich Gehölz Landschaftsbild, Erholung, Innerörtliche Freifläche Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikte durch Nutzung für Freizeit, Sport, Mensch) Gesundheit, Erholung möglich Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Versiegelung und Bewegungsunruhe kungen der Planung Auswirkungen der Null- Keine variante Geplante Umweltschutz- Wenn möglich Erhalt der Gehölze, Kompensation der Vermaßnahmen siegelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Plangebiet und wenn nötig außerhalb Planungsalternativen Keine Seite 106, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.10 Wohnbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 0,3 ha Wohnbaufläche Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung Grünfläche - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Innerorts östlich vom Zentrum Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Kli- ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: bebaut Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikte durch angrenzende geplante Nutzung Mensch) (Stadthalle) möglich Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 107, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.11 Fläche für die Landwirtschaft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 1,7 ha Anpassen der Darstellung an tatsächliche Nutzung Grünfläche – Sportplatz, Hubschraubernotlandeplatz - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage / Topographie Lage östlich der Stadt mit leichter Neigung Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Kli- ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Acker Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 108, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Stadt Kastellaun, Fläche Nr. 2.10.12 Sondergebiet „Freizeit/Sport/Gesundheit/Erholung“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 5,9 ha Sondergebiet Darstellung der Nutzung entsprechend mit weiteren Entwicklungsoptionen Grünfläche - LEP III: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz ROP: Mittelzentrum im Ergänzungsnetz, mittelzentraler Funktionsraum mit Roth und Uhler, Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G) Lage/Topographie Innerorts östlich am Zentrum Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Kli- ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb/BAbi - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm), z.T. mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: Grünfläche, Bebauung, randlich Gehölz Landschaftsbild, Erholung, überwiegend bereits entsprechend genutzt Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Immissionskonflikte durch Nutzung für Freizeit, Sport, Mensch) Gesundheit und Erholung möglich Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Keine kungen der Planung Auswirkungen der Null- Keine variante Geplante Umweltschutz- Wenn möglich Erhalt der Gehölze maßnahmen Planungsalternativen Keine Seite 109, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Michelbach, Fläche Nr. 2.13.1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes/der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen Lage/Topographie 0,1 ha Fläche für Gemeinbedarf Fläche für eine Gerätehalle mit Feuerwehrgerätehaus Fläche für die Landwirtschaft mit Arten- und Biotopschutz Entwicklung bzw. Aufwertung zu naturnahen Fließgewässern und Erhalt und Entwicklung von Vernetzungsachsen entlang von Bächen Lage am südlichen Ortsrand, im oberen Bereich der Michelbachaue Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Michelbach in unmittelbarer Nähe wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Kli- Kaltluftproduktionsfläche (Offenland) ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (Schutzgut Pflanzen und Stellario-Carpinetum, mäßig basenhaltiger und sehr friTiere) scher Standorte Biotope: Gehölze, Wiese, Schuppen, kartiertes Biotop der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz in unmittelbarer Nähe Landschaftsbild, Erholung, Lage am südlichen Ortsrand und nördlichen Rand der TaKulturgüter, sonstige laue Michelbach Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mögliche Immissionen durch Nutzung als DorfgemeinMensch) schaftshaus Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch diverse Nutzungen Voraussichtliche Auswir- Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Waskungen der Planung serhaushalts, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche Verlust von Biotopflächen der strukturierten Ortsrandlage. Beeinträchtigungen des Michelbachs können nicht ausgeschlossen werden, wenn Abstände nicht gewahrt werden. Auswirkungen der Null- Weitere Nutzungsaufgabe wahrscheinlich mit damit vervariante bundener Verbrachung und Verbuschung Seite 110, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 17 Geplante Umweltschutz- Wahrung eines möglichst großen Abstandes zum Michelmaßnahmen bach, Erhalt bzw. Wiederneuanpflanzung von Gehölzen zur landschaftlichen Einbindung 18 Planungsalternativen Im Vorfeld wurden etliche Standorte für das Feuerwehrgerätehaus geprüft. Dies ist aus städtebaulicher Sicht der am Besten geeignete Standort. Ortsgemeinde Michelbach, Fläche Nr. 2.13.2 und 2.13.3 Mischbauflächen Bei den beiden Flächen am östlichen Ortsrand handelt es sich bereits um bebaute bzw. gemäß § 34 BauGB bebaubare Flächen. Es handelt sich somit um eine nachrichtliche Darstellung, die keinen Eingriff in Natur und Landschaft sowie Umwelt verursacht. Der Eingriff ist bereits vollzogen bzw. ohne Darstellung des Flächennutzungsplans möglich. Seite 111, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Roth, Fläche Nr. 2.14.1 Mischbaufläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 0,1 ha Mischbaufläche Anpassung der dargestellten Mischbaufläche an das Kataster (nachrichtliche Korrektur) Fläche für die Landwirtschaft - ROP: Landwirtschaft (L), Gemeinde im Erholungsraum (ER), mittelzentraler Funktionsraum mit Kastellaun und Uhler, Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes Lage / Topographie Schmaler Streifen im Westen der Ortslage Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- wasser (Schutzgut Wasser) Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) mit Tiere) Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotop: Acker Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Ziel: Strukturierung der Landschaft durch Einbringung von Kulturgüter, sonstige linienhaften und punktuellen Gehölzstrukturen an markanSchutzgüter (Schutzgüter ten Stellen und entlang von Wegen Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- kungen der Planung Auswirkungen der Null- variante Geplante Umweltschutz- maßnahmen Planungsalternativen - Seite 112, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Ortsgemeinde Roth, Fläche Nr. 2.14.3 Ausgleichsfläche für Bebauungsplan „Hahnfeld“ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten 0,5 ha Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB Inhalt, wichtigste Ziele, Nachrichtliche Darstellung der Ausgleichsfläche zum BeBedarf bauungsplan „Hahnfeld“ Bisherige Darstellung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB im Wald Bedeutsame Ziele des Entwicklung von Borstgrasrasen / Zwergstrauchheiden Umweltschutzes / der z.T. in Komplexen mit lichten Wäldern mittlerer Standorte Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen ROP: Landwirtschaft (L), Gemeinde im Erholungsraum (ER), mittelzentraler Funktionsraum mit Kastellaun und Uhler, Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes Lage / Topographie Waldrand nordwestlich der Ortslage von Roth, abfallend nach Westen zum Trimmbach Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Erhöhte Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers wasser (Schutzgut Was- durch Überlagerung von Böden mit geringer Basenversorser) gung und Biotoptypen hoher Versauerungsgefahr Klima (Schutzgut Klima / Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA / BAm - Luzulo-fagetum, basenarme Silikat(Schutzgut Pflanzen und standorte (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenTiere) arm) z.T. mit mäßig trocken oder mäßig wechseltrocken. (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: z.T. Nadelforst, z.T. basenarmer Feuchtwald mittlerer Standorte Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Landschaftsbild, Erholung, Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Mensch) Wirkungsgefüge Voraussichtliche Auswir- Aufwertung von Natur und Landschaft kungen der Planung Seite 113, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen der Null- variante 17 Geplante Umweltschutz- maßnahmen 18 Planungsalternativen - Seite 114, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 3. Umweltbericht Windenergie Wesentliche Teile des Umweltberichts sind bereits in Kapitel 5. des Erläuterungsberichts erbracht, da in diesem dargelegt ist, warum welche Kriterien zur Auswahl von Windenergiestandorten Anwendung finden. Dabei handelt es sich um Kriterien zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft und zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf den Menschen und auf Sach- und Kulturgüter, so dass letztendlich die Standorte zur Darstellung kommen, die diesbezüglich die geringsten Auswirkungen haben. Mit Windenergieanlagen sind immer Beeinträchtigungen verbunden, wobei die Bodenversiegelungen und die damit verbundenen Auswirkungen noch die geringsten Beeinträchtigungen sind. Es sind immer Beeinträchtigungen auf Fledermäuse und Vögel zu erwarten, wobei sicher zu stellen ist, dass die Beeinträchtigung unter der Erheblichkeitsschwelle für die jeweilige Art bleibt. Die Bewegungsunruhen, die mit Windanlagen verbunden ist, haben nur einen mittelfristigen Effekt. Nach einer gewissen Zeit stellt sich in der Regel ein Gewöhnungseffekt bei der Tierwelt ein. Erhebliche Auswirkungen sind naturgemäß durch Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild zu erwarten. In der Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es keinen Landschaftsraum, der vor Windenergieanlagen besonders zu schützen wäre. Dies wurde in einem entsprechenden Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht festgestellt. Die Auswirkungen auf den Menschen werden dadurch minimiert, dass die Windenergieanlagen einen Mindestabstand zu den Ortslagen in der Regel von 1.000 m einhalten. Mit diesem Abstand sind in der Regel keine nicht zu duldenden Beeinträchtigungen verbunden. Beeinträchtigungen von Sachgütern können im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit Hochspannungsleitungen auftreten. Diese können durch Abstände oder technische Vorrichtungen vermieden werden. Gefährdungen des Verkehrs werden durch ausreichenden Abstand zu den klassifizierten Straßen nahezu ausgeschlossen. Seite 115, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Abbildung: Konzentrationsflächen Seite 116, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Beltheim 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 39,1 ha, 3 vorhandene Anlagen Sondergebiet „Windenergie“ Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald Erhalt und Entwicklung von Waldrändern ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Landwirtschaft (L), teilweise Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz, Erholungsraum, Raum für besonderen Schutz des Landschaftsbilds Lage/Topographie Lage nordwestlich von Beltheim, an der L 205 400 – 435 m ü.NN. nach Nordwesten geneigt Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden teilweise sehr hohe Erosionsgefährdung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwaswasser (Schutzgut Was- serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr, ser) Quellbäche nördlich der K 31 Klima (Schutzgut Kli- Kalt- und Frischluftentstehungsfläche ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Biotope: Offenland: überwiegend Acker, etwas Grünland; Wald: mehrheitlich Nadelforst, Buchen-/Eichenmischwald von Jungwuchs bis Altholz Tiere: siehe Fauna-Abschätzung Schausten Dünnbach ist Teil des FFH-Gebiets 5809-301 Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel Biotop 5810-4045 mit der Bewertung III ungleichaltriger Hochwald, teilweise in der Fläche Landschaftsbild, Erholung, Bereich mit Defiziten in der Strukturierung des Offenlands Kulturgüter, sonstige und des Walds, römisches Hügelgrab nördlich angrenSchutzgüter (Schutzgüter zend, 700 m von der Ortslage Beltheim entfernt, LandLandschaft, Kultur) schaftsschutzgebiet „Moselgebiet Schweich“, exponierte Lage Immissionen (Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung Mensch) beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung und intensiver Waldbewirtschaftung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo- Seite 117, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 kungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (Acker und Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Begrenzung der Gesamthöhe der Anlagen auf 150 m innerhalb des 1.000 m Abstands zur Ortslage. 18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen 19 NATURA 2000 FFH-Gebiet Moselhänge und Nebentäler der unteren MoArtenschutz sel im 200 m-Abstand angrenzend. FFH-Arten und FFHLebensräume des FFH-Gebiets werden nicht erheblich beeinträchtigt (siehe Fauna-Abschätzung Schausten) 20 Fazit Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. Seite 118, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Braunshorn 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten 28,0 ha (2 Teilflächen) Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet „Windenergie“ Bedarf Bisherige Darstellung Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald, etwas Fläche für Naturschutz Bedeutsame Ziele des Erhalt / Entwicklung von sonstigen ökologisch wertvollem Umweltschutzes/der Ent- Wald und von Waldwiesen als extensives Grünland wicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen ROP: teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz Lage/Topographie nördlich von Braunshorn, beidseitig der B 327, 470 – 500 m ü.NN. Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Böden geringer und sehr geringer Basenversorgung, keine (Schutzgut Boden) Erosionsgefährdung Oberflächen- und Grund- - Quellbach westlich der B 327 in der Nähe wasser (Schutzgut Was- - intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasser) serbeeinträchtigung und hoher Versauerungsgefahr Klima (Schutzgut Kli- überwiegend Frischluftproduktionsfläche ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA.) sind in 85 % des VerTiere) bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Biotope: überwiegend Nadelforst, untergeordnet Mischforst, Laubwald, Waldwiese Tiere: siehe Gutachten Schausten Landschaftsbild, Erholung, Erhebliche Defizite im Waldbereich, exponierte Lage Kulturgüter, sonstige Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Evtl. Immissionskonflikte müssen bei konkreter Planung Mensch) beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Waldbewirtschaftung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (vor allem Nadelwald), Beeinträchtigung des Landschaftsbild durch Windenergieanlagen Seite 119, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen der Nullvariante 17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen 18 Planungsalternativen 19 NATURA 2000 Artenschutz 20 Fazit Keine Änderung der Nutzungsstrukturen und -intensität erkennbar Ausgleichsmaßnahme vorzugsweise in der näheren Umgebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Begrenzung der Gesamthöhe der Anlagen auf 150 m innerhalb des 1.000 m-Abstands zur Ortslage. Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen Keine NATURA 2000-Gebiete direkt betroffen, das nächste FFH-Gebiet liegt ca. 500 m nordöstlich der Fläche, wobei bereits vorhandene und genehmigte Anlagen zwischen der Konzentrationsfläche und dem FFH-Gebiet innerhalb der Verbandsgemeinde Emmelshausen (Bickenbach) stehen. Artenschutzrechtlich relevante Arten werden nicht erheblich beeinträchtigt. Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert werden. Gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. Seite 120, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Ebschied 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten 16,0 ha (2Teilflächen) Inhalt, wichtigste Ziele, Sondergebiet Windenergie Bedarf Bisherige Darstellung Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald, Fläche für Naturschutz Bedeutsame Ziele des Erhalt und Entwicklung von Vernetzungslinien entlang von Umweltschutzes/der Ent- Bächen (standortgerechter Wald in Gewässernähe bzw. wicklungskonzeption der Grünland mittlerer Standorte in Komplexen mit BorstgrasLandschaftsplanung rasen, Zwergstrauchheiden, feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht in Gewässernähe). Übergeordnete Planungen Teilweise Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz Lage/Topographie Östlich von Ebschied, 440 – 445 m ü.NN. Naturräumliche Gliederung 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Geologie und Boden Keine Erosionsgefährdung, Boden mit geringer und sehr (Schutzgut Boden) geringer Basenversorgung Oberflächen- und Grund- Teilweise Versauerungsgefahr durch organische Säuren; wasser (Schutzgut Was- Bäche und Quellbäche in unmittelbarer Nähe, einem geser) ringen Teil Nadelwald als Biotoptyp Klima (Schutzgut Kli- Kaltluft- und Frischluftproduktionsfläche ma/Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAi – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und mit Wassereinfluss. (Buchen- und Buchenmischwälder Tiere) (BA) sind in 85 % des Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: Grünland mittlerer Standorte, überwiegend Mischforst, teilweise Nadelforst und Eichen-/Buchenmischwald bzw. Feuchtwald; Erlenbruchwald und Erlensumpfwald angrenzend im Bereich von Bächen und Quellbächen Keine Biotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz betroffen Teilweise wertvolle Biotopstrukturen, die sich in einem breiten Artenspektrum, insbesondere hinsichtlich Vögel, niederschlägt (siehe Gutachten Schausten) Landschaftsbild, Erholung, Teilweise erhebliche Defizite in der Waldsilhouette, expoKulturgüter, sonstige nierte Lage Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch) nung beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen überformt, jedoch einiges an naturnahen bzw. natürlichen Elementen, die im Vergleich zu anderen Standorten ein breiteres Artenspektrum erlauben, relativ geringe Boden- und Grundwasserbelastungen. Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung und Beeinträchtigung des Bo- Seite 121, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 kungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (Wiese und Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen 16 Auswirkungen der Null- keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität ervariante kennbar 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen, Wiedernässungsmaßnahmen im Wald), Vermeidung der Beanspruchung wertvoller Biotopstrukturen, Feinsteuerung zur Minimierung des Eingriffs unbedingt erforderlich 18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen 19 NATURA 2000 keine FFH- und Vogelschutzgebiete in der Nähe, artenArtenschutz schutzrechtlich ist eine Feinsteuerung unerlässlich, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren, insbesondere ist die Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Eingriffe zu gewährleisten. Das Gutachten Schausten gibt keine Anhaltspunkte, dass artenschutzrechtlich unüberwindbare Hindernisse vorliegen, jedoch kann es prinzipiell bei dieser Fläche nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass bei einer vertieften Überprüfung eine windenergetisch wirtschaftliche Nutzung der Fläche schwierig wird. 20 Fazit Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren erheblich beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert werden. Gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. Seite 122, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Uhler 1 Städtebauliche Kenndaten 2 Inhalt, wichtigste Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18,7 ha, SO-Militär, Anlagen befinden sich in der Genehmigung Ziele, Sondergebiet „Windenergie“ Fläche für Landwirtschaft Angrenzend an Wald mit Entwicklung eines Landschaftsschutzgebietes mit den Schwerpunkten Arten- und Biotopschutz; Waldrandentwicklung Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes; teilweise Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft Lage / Topographie Westlich von Uhler am Sulzkopf und Aisbergkopf 365 – 390 m ü.NN Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden mittlere bis sehr hohe Erosionsgefährdung (Schutzgut Boden) Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzte Biotoptypen mit Gefahr einer Grundwasser (Schutzgut Was- wasserbeeinträchtigung; keine Oberflächengewässer in ser) der Nähe Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftentstehungsfläche Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BAb – Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte (Schutzgut Pflanzen und (reiche Ausbildung armer Wälder, mäßig basenarm) Tiere) Waldbiotope lt. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz angrenzend Biotope: Acker, Grünland Tiere: siehe Faunauntersuchung Schausten Landschaftsbild, Erholung, Erhebliche Defizite in der Offenlandstrukturierung; expoKulturgüter, sonstige nierte Lage, Sichtbeziehung zur Ruine Balduinseck (siehe Schutzgüter (Schutzgüter Anlage unten) Landschaft, Kultur) Immissionen (Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch) nung beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (Acker), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Seite 123, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 18 Planungsalternativen 19 NATURA 2000 Artenschutz 20 Fazit Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen Der Deimerbach ist ein FFH-Biotop. In unmittelbarer Nähe wurde Zwergfledermaus und Wachtel nachgewiesen sowie ein Rotmilanhorst. Aufgrund dieser Arten ist eine Feinsteuerung bzw. Monitoring erforderlich. Aufbauend auf die Fauna-Abschätzung werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. Auszug aus: Visualisierung Standort Uhler, juwi GmbH Seite 124, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Seite 125, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Seite 126, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Mastershausen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Städtebauliche Kenndaten 86,6 ha, 7 vorhandene Anlagen (2 Teilflächen) Inhalt, wichtigste Ziele, Sonderbaufläche „Windenergie“ Bedarf Bisherige Darstellung Überwiegend Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald, Fläche für Naturschutz Bedeutsame Ziele des Erhalt bzw. Entwicklung von Grünland mittlerer Standorte Umweltschutzes / der in Komplexen mit Borstgrasrasen/Zwergstrauchheiden, Entwicklungskonzeption feuchtem oder nassem Grünland oder Röhricht und Entder Landschaftsplanung wicklung von Komplexen aus magerem Grünland mit Acker (Struth) Übergeordnete Planungen ROP: Gemeinde im Erholungsraum (ER), Gewerbe (G), Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, Erholungsraum, teilweise Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, teilweise Vorbehaltsgebiet für Arten- und Biotopschutz, teilweise Vorranggebiet für Forstwirtschaft Lage / Topographie südlich der Ortslage der Mastershausen beidseitig der L 203 (Struth und Allert), 450 – 490 m ü.NN. Naturräumliche Gliederung 24311 Äußere Hunsrückhochfläche mit zur Moselseite hin breiten Hochflächenzungen und 60 bis 80 m tieferen Quellmuscheln und Ursprungstälern Geologie und Boden Geringe bis sehr hohe Erosionsgefährdung, teilweise Bö(Schutzgut Boden) den geringer und sehr geringer Basenversorgung Oberflächen- und Grund- Intensiv genutzter Biotoptyp mit der Gefahr einer Grundwasser (Schutzgut Was- wasserbeeinträchtigung; Quellbäche in unmittelbarer Näser) he Klima (Schutzgut Klima / Kaltluftproduktionsfläche Luft) HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA - Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte, (Schutzgut Pflanzen und (Buchen- und Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des Tiere) Verbandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope: überwiegend Acker, etwas Laubwald und Nadelforst teilweise Biotope laut Biotopkartierung Rheinland-Pfalz angrenzend Landschaftsbild, Erholung, Naturdenkmal angrenzend, kein Bodendenkmal (Reiner Kulturgüter, sonstige Höhe ist nicht Bestandteil der Konzentrationsfläche) Schutzgüter (Schutzgüter Exponierte Lage Landschaft, Kultur) In der Struth stehen schon 7 Windenergieanlagen. Immissionen (Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch) nung beachtet werden Wirkungsgefüge Anthropogen stark überformt durch intensive Ackernutzung, damit verbunden reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (Acker), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen Seite 127, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 16 Auswirkungen der Nullvariante 17 Geplante Umweltschutzmaßnahmen 18 Planungsalternativen 19 NATURA 2000 Artenschutz 20 Fazit 21 Sonstiges Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität erkennbar Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Umgebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen Keine FFH- bzw. Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe, auf der größeren Teilfläche stehen bereits 7 Windenergieanlagen, im Bereich auf der Allert finden bereits im Rahmen der Genehmigungsplanung Untersuchungen hinsichtlich der Avifauna statt, die bislang zu keinen Ergebnissen geführt haben, die aus artenschutzrechtlichen Gründen eine weitere Entwicklung von Windenergieanlagen verbieten würden. Dies trifft sowohl auf den Schwarzstorch, als auch auf den Rastplatz für Kleinvögel zu. Es werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. Teilweise ist eine Vorrangfläche Forst betroffen, aber auf der neu darzustellenden Fläche stehen bereits die Anlagen, die Vorrangfläche Forst stand der Errichtung der Anlagen nicht entgegen, folglich kann die Darstellung als Sondergebiet für die Windenergienutzung erfolgen, ohne dass ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wäre. Seite 128, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth 1 2 5 Städtebauliche Kenndaten Inhalt, wichtigste Ziele, Bedarf Bisherige Darstellung Bedeutsame Ziele des Umweltschutzes / der Entwicklungskonzeption der Landschaftsplanung Übergeordnete Planungen 6 Lage / Topographie 7 Naturräumliche Gliederung 3 4 8 66,7 ha Sonderbaufläche „Windenergie“ Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald - ROP: teilweise Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, teilweise Vorranggebiet für Forstwirtschaft Östlich der Ortslagen Spesenroth und Alterkülz; 440 – 460 m ü.NN. 24310 Innere Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m hohe flachwellige Hochfläche geringer Zertalung und der Nahe/Mosel-Wasserscheide Keine bis mittlere Erosionsgefährdung, Boden mit geringer oder sehr geringer Basenversorgung Intensiv genutzter Biotoptyp mit Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung bzw. Versauerungsgefahr; Quellbäche in unmittelbarer Nähe Frisch- und Kaltluftproduktionsfläche Geologie und Boden (Schutzgut Boden) 9 Oberflächen- und Grundwasser (Schutzgut Wasser) 10 Klima (Schutzgut Klima / Luft) 11 HpnV, Biotope, Tiere HpnV: BA – Hainsimsen- (Traubeneichen-) Buchenwald (Schutzgut Pflanzen und Luzulo-fagetum, basenarme Silikatstandorte. (Buchenund Buchenmischwälder (BA) sind in 85 % des VerTiere) bandsgemeindegebiets als hpnV ausgewiesen.) Biotope der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz und pauschal geschützte Biotope gemäß § 28 LNatSchG angrenzend. Biotope: Acker, Nadelforst, Mischforst, Laubwald, Auf dieser Fläche gibt es bereits genehmigte Anlagen und für weitere Anlagen laufen Genehmigungsverfahren. Die faunistischen Untersuchungen hierzu ergaben keine Hinweise, dass Windenergieanlagen nicht möglich sind. Aufgrund der feuchten Bereiche unmittelbar angrenzend kommt ein größeres Artenspektrum vor. So wurde auch in unmittelbarer Nachbarschaft die Wasseramsel in der Vergangenheit nachgewiesen. 12 Landschaftsbild, Erholung, Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen DefiKulturgüter, sonstige zite; exponierte Lage Schutzgüter (Schutzgüter Landschaft, Kultur) 13 Immissionen (Schutzgut Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter PlaMensch) nung beachtet werden 14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Ackernutzung und teilweiser intensiver Forstwirtschaft, damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen Seite 129, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 15 Voraussichtliche Auswir- Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bokungen der Planung den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen (Acker, Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen 16 Auswirkungen der Null- Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität variante erkennbar 17 Geplante Umweltschutz- Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Ummaßnahmen gebung (Strukturierung des Offenlandes, Aufwertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen), 18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen 19 NATURA 2000 Keine FFH- und Vogelschutzgebiete in der Nähe, keine Artenschutz erheblichen negativen Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten, Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch Feinsteuerung der Anlagen im Rahmen der Genehmigungsplanung erreichbar. 20 Fazit Es werden artenschutzrechtlich bedeutsame Arten nicht erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht gravierend beeinträchtigt. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich. 21 Sonstiges Für den Bereich der Konzentrationsfläche Alterkülz/Spesenroth wurde bezüglich der Vorrangfläche für die Forstwirtschaft ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, welches bezüglich der Windenergienutzung eine Abweichung von dem Ziel Vorranggebiet für die Forstwirtschaft erlaubt. Wie bereits in der Begründung dargelegt, müssen die Flächen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich der Fauna überprüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der man insbesondere Vögel und Fledermäuse untersucht hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene des Flächennutzungsplans eine geringere Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer Überprüfung im Rahmen der Genehmigungsunterlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung) Die faunistischen Untersuchungen ergaben wie bereits zu den einzelnen Flächen dargelegt, unterschiedliche Betroffenheit der Fledermäuse und der Vogelwelt, jedoch sind aus der Sicht des Artenschutzes grundsätzlich alle Flächen für die Windenergie Nutzung geeignet. Seite 130, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 Die faunistische Überprüfung der Potenzialflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun ergab, dass aus faunistischer Sicht keine der Potenzialflächen ausgeschlossen werden muss. Zwar haben einige Wald- und Waldrandflächen eine höhere ökologische Wertigkeit als andere Konzentrationsflächen, jedoch ist der jeweilige Eingriff in Natur und Landschaft naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich vermeidbar bzw. kompensierbar. Es wurden keine Tierarten bzw. Tierarten in einer entsprechenden Stärke festgestellt, die es auf der jeweiligen Konzentrationsfläche generell verbieten Windenergieanlagen aufzustellen, weil damit die lokale oder regionale Population gefährdet werden würde. Mit den Untersuchungen vom Biologen Hermann Schausten ist eine Feinsteuerung auf der jeweiligen Fläche nicht möglich. Die Untersuchungen dienten lediglich dazu festzustellen, ob die Flächen hinsichtlich der Fauna generell geeignet sind oder nicht. Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sind, da Abstände eventuell zu Rotmilan- oder größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind. Die in der folgenden Abbildung markierten Flächen wurden in der Untersuchung faunistisch geprüft. Die Zusatzfläche bei Mastershausen kommt als Konzentrationsfläche aus Gründen Dominanzbelastung von Leideneck nicht zum Tragen. Auf der Hauptfläche Mastershausen (Struth) stehen bereits Anlagen und die Vorlagen der Flächen Alterkülz/Spesenroth sind bereits genehmigt und faunistisch ausreichend geprüft. Für die Fläche Mastershausen Allert wurde im Rahmen der Einzelgenehmigung ein Gutachten gefertigt, das zum Ergebnis der Vereinbarkeit von Fauna und Windenergienutzung kommt. Mittlerweile haben tiefer gehende faunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsplanungen die Ergebnisse der Flächen Uhler und Beltheim im Wesentlichen bestätigt. Seite 131, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 4. Zusätzliche Angaben 4.1 Methodik Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat eine relativ junge Landschaftsplanung mit ebenfalls relativ jungen Erhebungen, die die wesentliche Grundlage für die Umweltprüfung bildet. Darüber hinaus fand zu den einzelnen Flächen eine Ortsbegehung statt, in der grob die Biotoptypenstruktur aufgenommen wurde. Diese Vorgehensweise ist in der Regel für diese Maßstabsebene hinreichend genau, um verlässliche Angaben für die Umwelterheblichkeit zu bekommen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass wertvolle Kleinstbiotope (z.B. Quellbereiche in einer Wiese) übersehen werden. Die Beeinträchtigung kann durch eine Feinsteuerung vermieden werden. 4.2 Monitoring Ein Monitoring auf Ebene des Flächennutzungsplans ist wenig sinnvoll. Das Monitoring sollte auf den nachfolgenden Planungen etabliert werden, da im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in der Regel unmittelbar der Beginn der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt, sowohl der Baumaßnahmen als auch der Maßnahmen für den Naturschutz, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erst entsprechende konkretisiert werden. 4.3 - Quellenverzeichnis Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun LEP III, LEP IV Planung vernetzter Biotopsysteme Rhein-Hunsrück-Kreis Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald hpnV Landesinformationssystem Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) Seite 132, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 4.4 Zusammenfassung Die Verbandsgemeinde Kastellaun plant eine 2. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies wurde einerseits nötig, da sich in der Stadt Kastellaun und in einigen Ortsgemeinden die Notwendigkeit zur Änderung von Flächendarstellungen ergeben hat. Bei etlichen Änderungen der Darstellungen handelt es sich um nachrichtliche Darstellungen, die ein Nachvollziehen vorhandener Entwicklungen bzw. anderweitiger Planungen ist, zum Teil werden Flächendarstellungen zurück genommen, das heißt, entsprechende Nutzungsund Bebauungsmöglichkeiten werden zurück genommen. Darüber hinaus gibt es auch einige Neudarstellungen, die planerisch einen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten, die sich jedoch in der Regel auf Ackerflächen, in intensiven Grünlandbereichen und zum Teil auch in Misch- und Nadelforsten abspielen, nur am Rande werden wertvollere Biotopstrukturen berührt, die jedoch in ihrer Funktionalität erhalten bleiben sollen. Andererseits wurde es erforderlich, sich erneut mit der Steuerung der Windenergie zu befassen, nachdem die diesbezügliche 1. Fortschreibung für unwirksam erklärt wurde. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft ist bereits planerisch durch die entsprechenden Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan nachgewiesen. In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind relativ großflächig Flächen für den Naturschutz, das heißt Flächen gemäß § 5(2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Der konkrete Nachweis wird in der Regel im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erbracht. Dennoch gibt es Empfehlungen hinsichtlich den Kriterien Funktionalität und Nähe für den optimalen Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft. Der Eingriff ist jeweils ausgleichbar bzw. ersetzbar. Gleichzeitig werden mit dem Flächennutzungsplan auch Standorte für die Windenergienutzung ausgewiesen. Durch das Kriteriensystem ist sichergestellt, dass nur Standorte zum Tragen kommen, die keine erheblichen oder möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft sowie auf Sach- und Kulturgüter haben. Seite 133, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 2. VERFAHREN Der Verbandsgemeinderat hat am 09.11.2005 diese 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 16.03.2007 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf zur 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans wurde am 06.03.2007 vom Verbandsgemeinderat gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte am 28.03.2007 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 (2) BauGB wurde am 30.09.2008 beschlossen. Kastellaun, den ............................ ............................................. Dienstsiegel / Bürgermeister Kastellaun, den ............................. 3. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Der Entwurf zur 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans hat mit der Erläuterung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 21.11.2008 bis 22.12.2008 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 14.11.2008 mit dem Hinweis ortsüblich bekannt gemacht, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Kastellaun, den ......................... ............................................. Dienstsiegel / Bürgermeister ............................................ Dienstsiegel / Bürgermeister 4. BESCHLUSS Diese 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans ist durch den Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 10.03.2009 endgültig beschlossen worden. Kastellaun, den ............................... ............................................ Dienstsiegel / Bürgermeister Seite 134, 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begründung und Umweltbericht, Fassung für die Genehmigung gemäß § 6 BauGB, April 2009 5. GENEHMIGUNG 6. BEKANNTMACHUNG Diese 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans ist am .............................. gemäß § 6 (1) BauGB der Kreisverwaltung vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung hat mit Bescheid vom .............................. mitgeteilt, dass Bedenken wegen Rechtsverletzungen nicht geltend gemacht werden / hat die 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung zur 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans ist am .............................. gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung ist die 2. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplans in Kraft getreten. Kastellaun, den ................................ Kastellaun, den ................................ .............................................. Dienstsiegel / Bürgermeister .............................................. Dienstsiegel / Bürgermeister Erarbeitet: Stadt-Land-plus/ag Büro für Städtebau und Umweltplanung i.A. Manfred Brechtel Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt Boppard-Buchholz, April 2009 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Ortslagenausschnitte, DIN A4, Maßstab 1:5.000 / 1:10.000 Karte „Ermittlung der Potenzialflächen“ Tourismusflächenkonzept Ökologische Untersuchung Tiere/Fauna Landesplanerische Stellungnahme