Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach
Die offizielle Homepage:
http://www.dettelbach.de
Jahrgang 2006
Dettelbach, 19.05.2006
Nummer 18
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Dettelbach
Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Dettelbach, Telefon 0 93 24 / 35 60,
Fax 0 93 24 / 49 81, e-Mail: [email protected]
Druck: Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Telefon 0 93 24 / 98 15 0
Annahmeschluss jeweils Freitag, 10.30 Uhr, für die darauffolgende Woche
Einladung zur
Einweihung der Schutzhütte
am
Herz-Jesu-Denkmal
Auf Initiative des Wein-, Obst- und Gartenbauvereins wurde am Herz-Jesu-Denkmal
eine Schutzhütte zum Verweilen für Sparziergänger und Wanderer errichtet. Die
Aktion wurde durch die Natur- und Wanderfreunde, die Kolpingfamilie und die Stadt
Dettelbach unterstützt. Die Jagdgenossenschaft engagierte sich beim Herrichten des
Zuweges durch die Weinberge. Hierfür ein recht herzliches Dankeschön.
Von der Schutzhütte aus hat man einen herrlichen Blick auf die historische Altstadt
und das Maintal bis zum Steigerwald. Es ist ein idealer Platz, der zum Verweilen
einlädt.
In naher Zukunft ist außerdem die Errichtung eines Rebsortenlehrpfads mit aktueller
und historischer Rebstockerziehung vorgesehen. Außerdem werden Obstbäume und
Wildkräuter gepflanzt.
Der WOG, die Natur- und Wanderfreunde, die Kolpingfamilie und die Pfarrei
Dettelbach laden die gesamte Bevölkerung ein, im Rahmen des Flurganges der
Kolpingfamilie, an der Einweihung der Schutzhütte am
Donnerstag, 25. Mai 2005 (Christi Himmelfahrt)
teilzunehmen.
Treffpunkt ist um 9.00 Uhr an der Stadtkirche „St. Augustinus“.
In einer Prozession wallen wir gemeinsam auf die Herz-Jesu-Höh. Von 9.30 bis
10.30 Uhr wird die Schutzhütte mit einem feierlichen Gottesdienst eingeweiht. Im
Anschluss laden wir zum gemeinsamen Mittagessen ein.
Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von den Dettelbacher Musikanten.
Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.
Reinhold Kuhn
1. Bürgermeister
Hermann Göb
1. Vorsitzender des WOG
(stellvertretend für alle beteiligten Vereine)
1
Einleitung der Umlegung
”Industriegebiet Dettelbach-Ost”
Gemarkung Dettelbach, Stadt Dettelbach
Bekanntmachung des Vermessungsamts
Kitzingen vom 20.05.2006
Störungsbereitschaft der Stadtwerke
an Wochenenden oder nach Dienstschluss:
Telefon: 01 71 / 23 28 175
vom 19.05.2006 bis 25.05.2006
Diensthabender: Apfelbacher Klaus
Sing- und Musikschule
Dettelbach-Schwarzach a.M. e.V.
Im Verband der deutschen Musikschulen
Anmeldung zum Musikunterricht
Anmeldungen zum Unterricht an der Musikschule für das neue
Schuljahr
(Beginn: September 2006) werden ab sofort angenommen.
Folgende Fächer werden unterrichtet:
Musikwichtel: Halbjahreskurse für Kinder von 18 Monaten bis 3
Jahren mit einem Elternteil.
Musikalische Früherziehung: Vorschulkinder ab 4 Jahren.
Instrumentalfächer: Blockflöte, Cello, Gitarre, E-Gitarre, Klarinette, Klavier, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Querflöte und
Violine.
Ensemblefächer: fast alle genannten Instrumente.
Anmeldeformulare und Infoblätter mit Gebührenordnung liegen
in den Kindergärten und Gemeindeverwaltungen Dettelbach und
Schwarzach aus.
Am 28. Mai 2006 veranstaltet die Musikschule ab 14.00 Uhr in
der Grundschule Dettelbach einen „Tag der offenen Tür“. Auch
dort werden Anmeldungen entgegengenommen.
Anmeldeschluss ist der 2. Juli 2006
Weitere Infos unter 09324-4123 ( 10.00 bis 18.00 Uhr)
Benachrichtigung Abgasmessung
Sehr geehrter Kunde!
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie schreibt die Verordnung über Kleinfeuerungsanlgen (1.BImSchV) eine jährlich
wiederkehrende Abgasmessung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen durch den Bezirkskaminkehrermeister vor.
Diese Messungen führe ich in Bibergau ab den 26.06. und
in den folgenden Tagen durch.
Bitte lassen Sie evtl. erforderliche Wartungsarbeiten rechtzeitig
durchführen. Terminwünsche sprechen Sie bitte mit mir, Telefon
09324 / 3994, per Fax 09324 / 903365, oder meinem Mitarbeiter
vor Ort ab.
Änderungen an Kaminen und Feuerstätten teilen Sie mir bitte
immer mit.
Mit freundlichen Grüßen:
Ihr Bezirkskaminkehrermeister
Günter Schösser
Straßen- und Wegerecht;
Bekanntmachung der Absicht der Einziehung von öffentlichen
Feld- und Waldwegen nach Art. 8 BayStrWG
Die Stadt Dettelbach beabsichtigt folgenden öffentlichen Feldund Waldweg zum 01.09.2006 einzuziehen.
Fl.-Nr. 3476/1 der Gemarkung Dettelbach
Die Absicht der Einziehung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG
gilt hiermit als bekannt gegeben.
2
Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) wird der
vom Vermessungsamt Kitzingen (Umlegungsstelle), Ritterstraße
25, 97318 Kitzingen, am 08.05.2006 gefasste Umlegungsbeschluss wie folgt bekannt gemacht:
Umlegungsbeschluss
Aufgrund der Anordnung der Umlegung durch Beschluss des
Stadtrates vom 20.03.2006 und der Übertragung der Befugnis
zur Durchführung der Umlegung der Stadt Dettelbach auf das
Vermessungsamt Kitzingen (Umlegungsstelle) vom 20.03.2006
wird gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) für
das Gebiet des Bebauungsplans ”Industriegebiet DettelbachOst” die Umlegung eingeleitet.
Die Umlegung führt die Bezeichnung „Industriegebiet Dettelbach-Ost”.
Im Umlegungsgebiet liegen die Flurstücke 2409, 2410, 2411,
2412, 2414, 2415, 2416, 2417, 2420, 2422, 2423, 2424, 2425,
2426, 2427, 2434, 2438 der Gemarkung Dettelbach ganz, die
Flurstücke 2408, 2421, 2428, 2435/1 der Gemarkung Dettelbach
teilweise.
Das Umlegungsgebiet wird begrenzt:
Im Norden durch die Bundesstraße Nr. 8, im Osten durch die
Gemarkungsgrenze Schwarzenau, im Süden durch den Wirtschaftsweg Flst.Nr. 2408 und im Westen durch den Rand des
Industriegebiets.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden
Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil
des Umlegungsbeschlusses.
Das Umlegungsverfahren ist einzuleiten, damit im Rahmen der
Bodenordnung nach §§ 45 ff BauGB nach Lage, Form und Größe
für die bauliche und sonstige Nutzung des Umlegungsgebietes
zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der bisherige
Grundstückszuschnitt und die mangelnde Erschließung lassen
eine derartige Nutzung nicht zu.
Kitzingen, den 08.05.2006
Vermessungsamt
Kitzingen
Fischer, Ltd. Vermessungsdirektor
Zum Umlegungsbeschluss wird folgendes ausgeführt:
Einsichtnahme in die Übersichtskarte:
Die Übersichtskarte zum Umlegungsbeschluss liegt in der Zeit
vom 06.06.2006 bis 03.07.2006 in im Verwaltungsgebäude der
Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Str. 1, Bauamt, Zi. Nr. 16
während der Dienststunden öffentlich aus.
Beteiligte:
Nach § 48 BauGB sind in dem Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. Die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bzw. Flurstücke.
2. Die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch
Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück
belastenden Recht.
3. Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts
an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts,
das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grund-stücks
berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des
Grundstücks beschränkt.
4. Die Stadt Dettelbach.
5. Die Bedarfsträger (unter den Voraussetzungen des § 55 Abs.
5 BauGB).
6. Die Erschließungsträger (unter den Voraussetzungen des §
55 Abs. 5 BauGB).
Die unter Nummer 3 bezeichneten Personen werden zu dem
Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts dem
Vermessungsamt Kitzingen zugeht.
Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger nach § 49 BauGB in
dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet.
Aufforderung:
Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung
beim Vermessungsamt Kitzingen (Umlegungsstelle), Ritterstraße 25, 97318 Kitzingen, anzumelden (§ 50 Abs. 2 BauGB).
Hinweise:
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder
nach Ablauf einer vom Vermessungsamt Kitzingen gesetzten
Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn das Vermessungsamt Kitzingen das bestimmt (§ 50
Abs. 3 BauGB).
Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der
Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 50 Abs. 4
BauGB).
Verfügungs- und Veränderungssperre:
Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermessungsamts Kitzingen:
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder
Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung
eines Grundstücks oder Grundstücksteiles eingeräumt wird,
oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben
werden;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige,
aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und
die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von
der Veränderungssperre nicht berührt.
Vorkaufsrecht:
Im Umlegungsgebiet steht der Stadt Dettelbach nach § 24 BauGB
beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu.
Betretungsrecht:
Eigentümer und Besitzer der im Umlegungsgebiet gelegenen
Grundstücke haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass
Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von
ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsamt Kitzingen, Ritterstraße 25,
97318 Kitzingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in an-
gemessener Frist sachlich nicht ent-schieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag
ist beim Vermessungsamt Kitzingen, Ritterstraße 25, 97318 Kitzingen schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den
Antrag entscheidet das Landgericht Würzburg, Ottostraße 5,
97070 Würzburg
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf
von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt
werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls
eine kürzere Frist geboten ist.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er
sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt
angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er
soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben,
die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Fischer, Ltd. Vermessungsdirektor
Haushaltssatzung der Stadt Dettelbach,
Lkrs. Kitzingen
für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stadt
Dettelbach folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2006 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
12.329.100 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.828.600 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von
600.000 € vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
340 v.H.
300 v.H.
320 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 256.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.
Dettelbach, 10.05.2006
STADT DETTELBACH
K u h n, 1. Bürgermeister
Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom 02.05.06, Az:
33-941/01.2-6 Stellung genommen. Die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes hat zu keinen Bemerkungen
Anlaß gegeben. Die vorgesehene Kreditaufnahme (§ 2) wurde
rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Haushaltsplan liegt im Anschluss an diese Veröffentlichung eine Woche lang in der Stadtverwaltung Dettelbach, Luitpold-Baumann-Straße 1, Zimmer 5,
öffentlich zur Einsichtnahme und zwar in der Zeit vom 22.05.06
bis einschließlich 26.05.06 auf (Art. 65 Abs. 3 GO).
3
Projekttag der Rudolf-von Scherenberg-Volksschule Dettelbach am Freitag, 26. Mai 2006 von
08.00 bis 11.30 Uhr
Aktion zugunsten von UNICEF – Kinder laufen für Kinder
Alle Schülerinnen und Schüler der Rudolf-von-ScherenbergVolksschule Dettelbach laufen an diesem Aktionstag für das
Projekt „Schulen für Afrika“. Gemeinsam mit der Nelson-Mandela-Stiftung setzt sich UNICEF ein, Kindern in Angola, Malawi,
Ruanda, Simbabwe und Südafrika den Schulbesuch zu ermöglichen. Jedes zweite Kind hat dort keine Chance in die Schule
zu gehen.
Die Initiative „Kinder laufen für Kinder“ vermittelt Kindern gleichzeitig Spaß an Bewegung mit dem Ziel zu helfen.
Die Schüler laufen an diesem Aktionstag eine ausgewiesenen
Strecke und verdienen für jeden gelaufenen Kilometer Geld für
das Projekt. Jeder Schüler bekommt die gelaufenen Kilometer
von Sponsoren aus dem engsten Familienkreis bezahlt. Örtliche
Firmen und Geschäfte konnten bereits von Vertretern des Elternbeirats gewonnen werden, diese Aktion ebenfalls finanziell zu
unterstützen. Zusätzliche Spenden aus der Bevölkerung werden
natürlich gerne angenommen.
Start ist auf der großen Wiese an der Mainlände. Der Startschuss fällt gegen 8.30 Uhr. Die Klassen der Grundschule laufen
in Richtung Staustufe, die Klassen der Hauptschule bis zur Autobahnbrücke und zurück. Für die Versorgung der hochmotivierten
Läufer wird der Elternbeirat Getränkestationen einrichten. Zuschauer sind herzlich willkommen.
Die Aktion steht unter der Schirmherrschaft von Herrn Bürgermeister Reinhold Kuhn.
Fundamt Dettelbach
Es wurden bei der Stadt Dettelbach Fundsachen abgegeben,
welche im Cineworld im Mainfrankenpark liegengeblieben sind.
Stadtbücherei Dettelbach
Falterstraße 16
Tel. 0 93 24 / 90 37 76
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Montag von 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch von 11.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag von 15.00 - 18.00 Uhr
Freiwillige Feuerwehr Neuses am Berg
Betreff: Übung am Samstag, den 20.05.06
Beginn: 17.00 Uhr am Gerätehaus
Müller 1. Kdt.
Freiwillige Feuerwehr Bibergau
Betreff:
Treffpunkt:
Übung am Mittwoch, 24.05.2006
19:30 Uhr am Feuerwehrhaus
1. Kdt Schmiedel Wolfgang
FFW Schernau
Feuerwehrübung am 20.05.2006 um 19.00 Uhr!
Nassübung, anschliessende Video-Schulung.
Bei Verhinderung ist eine Abmeldung unbedingt notwendig.
1. Kdt. Horst Winterstein
Kath. Pfarreiengemeinschaft Dettelbach – Termine
Fr.
So.
So.
So.
19.05.
21.05.
21.05.
21.05.
20.00
10.45
14.00
19.30
Mo. 22.05. 15.30
Di. 23.05.
12.00
Do. 25.05.
9.00
9.30
Do. 25.05. 13.15
Do. 25.05. 19.30
Fr. 26.05. 14.00
Fr. 26.05. 17.00
Kirchenchorprobe im Pfarrhaus
Kinderkirche im Antoniuszimmer
Kindergartenfest St. Maria, Luitp.-Baum.-Str.
Maiandacht, gestaltet vom Kath. Frauenbund,
in der Wallfahrtskirche
Betstunde in der Kapelle des Hornschen Spitals
Seniorenkreis-Ausflug nach Gößweinstein
Abfahrt Garage Kohl/Wolf, 12.05 Rathaus
Christi Himmelfahrt:
Statio an der Pfarrkirche, Prozession zur HerzJesu-Höhe, dort
Eucharistiefeier, Einweihung der Schutzhütte
Kommunionausflug nach Münsterschwarzach
Maiandacht in der Wallfahrtskirche
Straßenfest Kindergarten St. Sebastian,
Troppauer Str.
Dia-Vortrag über Mosambik mit P. Richard
für die Firmlinge im Refektorium des Klosters
Kath. Pfarrei Dettelbach
Buswallfahrten nach Altötting
Neue Sachbücher:
23.09. - 24.09.2006
21.10 - 22.10.2006
Eckhardt, Jo-Jacqueline: Mobbing bei Kindern.
Dieses Buch zeigt, worum es bei Mobbing unter Kindern geht
und was Eltern tun können, um ihre Kinder zu stärken und ihnen
zu helfen, die Situation in den Griff zu bekommen.
Evang. Luth. Kirchengemeinde Schernau,
Neuses a.B. und Dettelbach
Hammelmann, Iris: Feg dich fit!
Effektive Fitness-Übungen während der Hausarbeit. Kleine Trainingseinheiten - große Wirkung für den Körper.
Kübler-Ross, Elisabeth: Dem Leben neu vertrauen:
den Sinn des Trauern durch fünf Stadien des Verlusts finden.
Das Buch gibt eine von großem Mitgefühl getragene „Anleitung“
zum Trauern.
Wellness im eigenen Garten.
Der eigene Garten bietet sich optimal als „Wellness-Oase“ an.
4
Anmeldung bei B. Glöckner Tel. 09324 / 1865
Rogate 21.05.2006
19.00 Uhr Dettelbach
10.00 Uhr Schernau
Neuses
10.00 Uhr Neuses
Gottesdienst
Gottesdienst und Kindergottesdienst
kein Gottesdienst
Kindergottesdienst
Christi Himmelfahrt 25.05.2006
Dettelbach
Familiengottesdienst im Garten
anschließend gemeinsames
Mittagessen unter dem Motto
„mitbringen und teilen“
Evang. Kirchengemeinde
Albertshofen/Mainsondheim
Bitte beachten: Am Sonntag, 21.05.2006 ist kein Gottesdienst
in Mainsondheim!
Herzliche Einladung am Sonntag, 21. Mai um 9.30 Uhr zum
CVJM-Gottesdienst in der St. Nikolaus-Kirche in Albertshofen.
Anschließend Familienfest am Gemeindehaus.
10.45 Uhr Kindergottesdienst im Martinshaus.
18.00 Uhr Maiandacht in der St. Nikolaus-Kirche.
Für die vielen lieben Glückwünsche,
Blumen und Geschenke zu meinem
80. Geburtstag
sage ich allen Verwandten, Bekannten,
Freunden, Nachbarn
ein herzliches „Dankeschön“.
Ich habe mich sehr darüber gefreut.
An Christi Himmelfahrt, 25. Mai um 10.10 Uhr feiern wir einen
„Gottesdienst im Grünen“ im Jachthafen Mainstockheim.
Treffpunkt um 10.00 Uhr an der Fähre in Albertshofen.
Frieda Röschert
Jubelkonfirmation in Albertshofen
Samstag, 27. Mai, 19.00 Uhr, Beichtgottesdienst
Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr, Festgottesdienst mit anschließendem
Gedenken der Verstorbenen am Ehrenmal.
10.45 Uhr Kindergottesdienst im Martinshaus.
18.00 Uhr Maiandacht.
Am Donnerstag, den 1. Juni um 14.30 Uhr, trifft sich wieder der
Feierabendkreis im Gemeindehaus Albertshofen.
Dettelbach, 30.04.2006
Pfarrer Christian Schmidt
CHRISTI HIMMELFAHRT
Feierliche Maiandacht
Donnerstag, 25. Mai 2006
in der Wallfahrtskirche Dettelbach
9:00 Uhr Statio an der Pfarrkirche
Flurgang zur Herz-Jesu-Höhe
9:30 Uhr Hochamt am Herz-Jesu-Denkmal
Einweihung der Schutzhütte
des Wein-, Obst- und Gartenbauvereins
“Maria fragt, wie soll das geschehen“
Musikalische Gestaltung
Dettelbacher Musikanten: Ltg. Roland Gast
Orgel: Gabriele Reißmann
Josefschutzfest
Sonntag, 28. Mai 2006, 19:30 Uhr
anschl. gemütliches Beisammensein
Frühschoppenkonzert der „Dettelbacher Musikanten“
- Ein Mittagessen wird angeboten! -
DETTELBACH U. ORTSTEILE
U 17 – JUNIOREN
BEZIRKSOBERLIGA
Heimspiel:
Gegner:
Donnerstag, 25.05.2006, 10.30 Uhr
Sportplatz, Weingartenstrasse
JFG BAYER. ODENWALD
1. FCN-Fanclub Weinfranken Dettelbach
Spargelessen am Sa., 10. Juni; Beginn um
19.00 Uhr. Bitte vorher anmelden bei
Gasthaus Bacchus, Tel. 7 78 oder bei Gerald
Göb, Tel. 98 24 17, Hdy. 01 70 / 22 18 46 2.
Weitere Infos auch unter
www.fcn-weinfranken.de.
SC Schernau
SC Schernau - FC Euerfeld am 21.05.2006 um 15.00 Uhr
Wir bitten um Unterstützung unseres Teams!
5
VfR Bibergau 1947 e. V.
Fußball:
VfR Bibergau – DJK Effeldorf
am Sonntag, 21. Mai um 15.00 Uhr;
Natur- und Wanderfreunde Dettelbach
20. + 21.05.2006 Wiebelsheim
24. + 25.05.2006 Essleben
Testen & genießen am Pranger
Ausgesuchte Weine und Sekte auf dem Dettelbacher Marktplatz
am 25. Mai Christi Himmelfahrt, von 11.00 - 19.00 Uhr.
Ab 14.00 Uhr geführte Weinbergswanderung „Schauen wo´s
wächst“ mit Verkostung eines Glas Frankenweines, Treffpunkt
am Pranger. Es erwartet Sie ein Angebot an Spargelgerichten,
herzhaftes aus der Pfanne, sowie Kaffee und Kuchen.
Folgende Galerien öffnen an diesem Tag für Sie Ihre Türen:
Galerie Malerwinkel und Galerie „Am Pranger“.
Es laden herzlich ein, die Winzer des Wein-, Obst und Gartenbauvereins.
Hallo Neuseser Frauen
Am Samstag, den 28. Mai findet unsere Maiwanderung in Westheim statt. Treffpunkt: 11.15 Uhr Ortsmitte / Rathaus.
Wanderstrecke: ca. 8 km (Kinderwagen geeignet).
Bitte Vesper mitbringen; Getränke sowie Kaffee u. Kuchen können erworben werden. Für die Kinder gibt es ein Quiz.
Anmeldung ist nicht erforderlich!
Nähere Infos bei A. Röder, Tel. 3615
Dettelbach: Büro, Praxis, Kanzlei, Labor in attr.
Altstadtlage, 150m zum kostenfreien Parkplatz;
1.OG, ca. 70 m, freie Raumgestaltung möglich.
Tel. 0170 / 2342908
Dettelbach: Dachgeschoßwohnung in der Altstadt
ca. 100m, Bad neu, WC od. Balkon, Kochen/Essen,
2 Zimmer mit Blick auf die Dettel und Stadtkirche
Anwohnerparkplatz vor dem Haus
Tel. 0170/2342908
6
26. Mai 2006
Was ist der Unterschied zwischen LCD und Plasma?
Was bringt die Fernseh-Zukunft mit HDTV?
Wie koche ich schnell und gesund mit einem Dampfgarer?
Wie bügel ich meine Wäsche einfach und bequem?
Wie verbessert sich mein Leitungswasser mit einem Wasserbehandler?
Auf alle Fragen bekommen Sie bei uns eine Antwort.
Es warten viele Sonderangebote und Vorführungen auf Sie.
Zusätzlich Siemens-Luftballon-Gewinnspiel mit tollen Preisen
Heißluftballon-Fahrt für 2 Personen
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Telefon ( 09324 ) 1484
Telefax ( 09324 ) 2663
eMail - [email protected]
Vorführungen von 09.00 - 18.00 Uhr!
7
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Wir sind Partner der Aktion unter der Schirmherrschaft des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz „Leichter Leben in Deutschland“
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Rettungshubschrauber Christoph 18 / Ochsenfurt
Schnelle Hilfe als Auftrag
Seit 1996 betreibt die gemeinnützige DEUTSCHE RETTUNGSFLUGWACHT (DRF) das Luftrettungszentrum am Main-Klinikum in Ochsenfurt. Überall wo im Umkreis von 70 km schnelle
medizinische Hilfe erforderlich ist, kann das Team vom Christoph
18 innerhalb von maximal 15 Minuten zur Stelle sein.
Leider ist heutzutage die lückenlose Notfallversorgung eine Frage des Geldes. Denn die Kosten für die Lebensrettung aus der
Luft werden weder von den Krankenkassen noch von der öffentlichen Hand in vollem Umfang getragen.
Deswegen gehen DRF -Mitarbeiter im Landkreis an die Haushalte, um über die Luftrettung zu informieren und um Förderbeiträge zu bitten. Keine Bargeldsammlung!
Die DRF Hilft Leben retten. Helfen Sie der DRF!
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