anzeib9

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Landesamt
für Verbraucherschutz, Landwirtschaft
und Flurneuordnung
-PflanzenschutzdienstMüllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Anzeige nach § 9 PflSchG
über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger
wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
(Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom 14. Mai 1998)
Erstanzeige
I.
1.
1.1
Änderungsanzeige
Angaben zum Betrieb
Namen und Anschriften
Betrieb/ Unternehmen/
Berater(in)1)
(bei selbständiger Tätigkeit vom Berater, ansonsten vom Betrieb auszufüllen)
Name/Bezeichnung
Straße/Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Telefax
Kreis:............................................................... E-mail:............................................................
Bundesland:
II.
2.1
Angaben zu Personen1)2)
Betriebsinhaber(in) / Geschäftsführer(in):1) 2) (siehe Erläuterung auf der Rückseite)
Name, Straße, Haus-Nr.,
2.2
PLZ, Ort, Telefon
Berater(in) selbständig tätig
Nicht selbständig tätig
Namen und Anschriften der Person(en), die andere über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln beraten
Name, Vorname
Straße / Hs.-Nr.
PLZ, Ort
Sachkundenachweis3)
nein
ja
a)......................................................................................................
b)......................................................................................................
c).......................................................................................................
d)......................................................................................................
e)......................................................................................................
Einzelangaben zu den oben aufgeführten Personen (bitte genaue Angaben):
Name
fachliche Ausbildung/Ausbildungsgrad
(z.B. Gehilfe, Meister, Ingenieur)4)
Jahr der
Prüfung
III.
Angaben zur Art des Betriebes und des Beratungsbereiches
3.1
Art der zu beratenden Betriebe (mehrere Betriebsarten sind möglich)
Lohnunternehmen
Landhandel
Maschinengemeinschaften
Großhandel
Maschinenringe
Einzelhandel
Landwirtschaftliche Betriebe
Gartencenter
Ländliche Genossenschaften
Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau
3.2
Forstwirtschaft
Schädlingsbekämpfer
Private Kleinanwender
Kommunen
Sonstige:
(juristische Personen des öffentlichen
Rechts)
Beratungsbereiche (mehrere Bereiche sind möglich)
Landwirtschaft
Gemüsebau/Obstbau/Zierpflanzenbau
Baumschulen (incl.
Weihnachtsbaumkulturen)
Forstwirtschaft
Weinbau
Gewächshäuser
Vorratsschutz
Kommunaler Bereich / Öffentliches Grün
3.3
Garten- und Landschaftsbau
Gleisanlagen
andere nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen
Holzschutz
Saatgutbeizung
Sonstige Bereiche
Art:
Das Unternehmen bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr
Der Berater bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr
Ja
Ja
Nein
Nein
.................................................................................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift des/der Verantwortlichen
Erläuterung:
1) Veränderung des Personenkreises (siehe II. 2.1 und 2.2) und solche, die die Betriebsangaben
betreffen (siehe I. 1.1) sowie die endgültige Aufgabe der Pflanzenschutzberatungstätigkeit sind
der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
2) 1. Diejenigen Personen, die zur Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln laut
Gesetz berechtigt sind, wurden über die in diesem Fragebogen enthaltenen Angaben zur Person
unterrichtet.
2.Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Sinne der §§ 9 und 10 PflSchG verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz.
3) Als Sachkundenachweis gemäß § 10 PflSchG i.V. m. §§ 1,2 der PflanzenschutzSachkundeverordnung gelten:
a) Zeugnis über eine bestandene Abschlußprüfung in den Berufen Landwirt, Gärtner, Winzer,
Forstwirt, Pflanzenschutzlaborant, landwirtschaftlicher Laborant, landwirtschaftlich-technischer
Assistent;
b) Zeugnis über eine bestandene Fortbildungsprüfung zum Fachargrarwirt Landtechnik;
c) Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der AgrarGartenbau- oder Forstwissenschaften;
d) Zeugnis über eine Sachkundeprüfung nach § 2 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung;
e) Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durch die zuständige Behörde.
4) Zeugniskopien sind beizufügen

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