Arbeitsvertrag - Stundenlohn
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Arbeitsvertrag - Stundenlohn
Arbeitsvertrag - Stundenlohn 1. Zwischen _____________________________________ (Arbeitgeberin) und __________________________________________ (Arbeitnehmerin) wird folgender Arbeitsvertrag abgeschlossen: 2. Tätigkeitsbereich Frau _________________________________ wird als Putzfrau im Stundenlohn angestellt. 3. Beginn Beginn des Anstellungsverhältnisses ist _________________ 4. Probezeit Die Probezeit beträgt 1 Monat / 2 Monate / 3 Monate (Zutreffendes unterstreichen) 5. Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen und kann beidseitig wie folgt gekündigt werden: Während der Probezeit mit einer Frist von 7 Tagen. Nach der Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen: Im 1. Anstellungsjahr: 1 Monat Ab 2. Anstellungsjahr: 2 Monate Ab dem 3. Anstellungsjahr: 3 Monate 6. Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt ____ Stunden pro Monat. Je nach Arbeitsanfall kann das Arbeitspensum im gegenseitigen Einvernehmen erhöht werden. 7. Lohn Der Brutto-Stundenlohn setzt sich wie folgt zusammen: Grundlohn (inkl. 13. Monatslohn) Fr______/Stunde + Ferien- und Feiertagsentschädigung*** Fr______/Stunde Bruttolohn inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigung Fr______/Stunde 8. Unfallversicherung Die Arbeitnehmerin ist während ihrem Arbeitseinsatz und auf dem Arbeitsweg gegen Berufsunfall versichert. Sofern der Arbeitseinsatz nicht mehr als 8 Stunden pro Woche beträgt, ist die Arbeitnehmerin gegen NB-Unfall nicht versichert. 9. Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft Sofern das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen worden ist, beträgt die Lohnfortzahlung bei Abwesenheiten gemäss den Kriterien von Art. 324a OR (Zürcher Skala) wie folgt: Dauer des Arbeitsverhältnisses Lohnfortzahlung (bei unverschuldeter Abwesenheit) - Im 1. Anstellungsjahr 3 Wochen - Im 2. Anstellungsjahr 2 Monaten - Im 3. Anstellungsjahr 9 Wochen - Im 4. Anstellungsjahr 10 Wochen - nach jedem weiteren Jahr steigt die Lohnzahlungspflicht um 1 Woche Im Weiteren sind die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechtes massgebend. Ort und Datum: ______________________________ Unterschrift Arbeitnehmerin Unterschrift Arbeitgeberin _________________________ ______________________________ Je nach Alter muss der Prozentsatz angepasst werden!! *** 8,33 %vom Grundlohn bei 4 Wochen Ferien 10,64 % vom Grundlohn bei 5 Wochen Ferien 13,04 % vom Grundlohn bei 6 Wochen Ferien