Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II FRAGEN

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Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II FRAGEN
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Informationsblatt
zum
Arbeitslosengeld II
www.ohm-hochschule.de/seitenbaum/fakultaeten/sozialwissenschaften/projekte/page.html
Wichtiger Hinweis:
Diese Ausführungen zum Arbeitslosengeld II dienen lediglich zur ersten Information. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und
Verallgemeinerbarkeit. Letztendlich entscheidend ist immer die Situation Ihres speziellen Einzelfalles. Diese Broschüre ersetzt keine Beratung. Wir empfehlen Ihnen für weitere Informationen die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Beratungs- und Informationsstellen in
Nürnberg.
Impressum
V.i.S.d.P.
Fakultät: Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Manfred Trapp
- Postfach 90121 Nürnberg
Projektgruppe
- SS 2008 -
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Jasmin Becker, Ursula Fischer, Irina Frescher,
Stefanie Koch, Jennifer März
Stand: 26.06.2008
FRAGEN UND ANTWORTEN
zu den
Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten und Heizkosten)
Kosten der Unterkunft gehören zu den SGB II-Leistungen. Die Übernahme der Kosten wird in jedem Einzelfall von der ARGE geprüft. Sie
erhalten die Kosten der Unterkunft in voller Höhe auf Dauer nur,
wenn diese angemessen sind.
Wenn Sie zum ersten Mal einen ALG II-Antrag stellen, werden die
Kosten der Unterkunft auf jeden Fall für einen Übergangszeitraum in
voller Höhe übernommen, meistens für 6 Monate.
In jedem Fall geht es aber immer darum, dass die Kosten Ihrer Wohnung angemessen sind.
Woher wissen Sie nun,
dass Ihre Wohnung angemessen ist?
Wann müssen die Heizkosten aufgeteilt werden?
Wenn Sie mit mehreren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, sind die Unterkunfts- und Heizkosten entsprechend der
Anzahl der Personen aufzuteilen und jeweils als Bedarf des einzelnen
Hilfebedürftigen anzuerkennen. Gleiches gilt wenn mehrere Bedarfsgemeinschaften in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben.
Eine Aufteilung ist auch dann erforderlich, wenn ein Teil Ihrer Wohnung für eine selbständige Tätigkeit genutzt wird.
Reparatur- und Wartungsarbeiten der Heizung!
Der Vermieter muss alle Reparatur- und Wartungsarbeiten der Heizung übernehmen, denn er trägt die Instandhaltungspflicht!
Die Angemessenheit beurteilt sich nach:
der Anzahl der Personen im Haushalt
und der Größe Ihrer Wohnung.
-
Es gibt Richtwerte dafür, ob die Größe einer Wohnung angemessen
ist. Diese orientieren sich an den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus.
Anzahl der Personen
im Haushalt
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
für jede weitere Person
Größe der
Wohnung von....
45 bis 50 m²
60 m²
75 bis 80 m²
85 bis 90 m²
95 bis 105 m²
10 bis 15 m²
Anzahl der Räume
1-2
2
3
4
5
Entscheidend ist hier in erster Linie, die Höhe der Miete. Ist Ihre Wohnung größer, als unten beschrieben, Ihre Miete aber angemessen,
kann die ARGE von Ihnen keinen Auszug verlangen.
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Unter Umständen will die ARGE eine Nachzahlung nicht ganz oder
gar nicht übernehmen, weil sie Ihnen unangemessenes Heizverhalten
unterstellt.
ª
ªBekommen Sie eine Rückerstattung, wird diese im Folgemonat
ª
mit den SGB II – Leistungen verrechnet!
Eine größere Wohnung kann sich in manchen Fällen aber
auf Ihre Heizkosten auswirken. Dann werden eventuell diese
Kosten nicht voll bezahlt. Siehe dazu auch: „Heizkosten“!
Achtung: Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, ohne partnerschaftliche Beziehung, stehen Ihnen und Ihren Mitbewohnern, sofern diese ebenfalls ALG II beziehen, jeweils 45 – 50 m²
zu! „Reine“ WG´s können sich lohnen!
Was tun, wenn Ihnen
unwirtschaftliches Heizverhalten vorgeworfen wird?
Ein offensichtlich falsches / unvernünftiges Heizverhalten wird nur in
den seltensten Fällen nachweisbar sein, da die Höhe der Heizkosten
auch bei sparsamsten Umgang mit Heizenergie von verschiedensten
Faktoren abhängt, auf die Sie in der Regel keinen Einfluss haben.
Die Höhe der Heizkosten hängt nicht zuletzt von Faktoren ab, die Sie
nicht oder nicht kurzfristig beeinflusst werden können, wie baulicher
Zustand, Alter und Lage der Wohnung, Wärmedämmung, Art der Energiequelle, Energiepreise, Wetterverhältnisse sowie persönlichen
Verhältnisse von Ihnen und ihrer Familie, z.B. Kleinkinder, Krankheit,
Alter, Behinderung,… Diese Faktoren müssen berücksichtigt werden.
ªWenn die ARGE Ihnen unvernünftiges Heizverhalten unterstellt,
trägt die ARGE die Nachweispflicht. Doch es wird sehr schwierig bis unmöglich sein, Ihnen unvernünftiges Heizverhalten nachzuweisen.
Wie sieht es in Nürnberg aus?
Die Nürnberger ARGE gibt eigene Richtwerte für die Kosten der Unterkunft vor, diese orientieren sich an den im unteren Bereich der festgesetzten Mietpreise im Nürnberger Mietenspiegel.
Als Kostenträger hat die Stadt Nürnberg Richtlinien der Angemessenheit entwickelt. Diese Richtlinien sind aber keine gesetzlichen Bestimmungen. Das Sozialgericht Nürnberg hat in zahlreichen Einzelfällen abweichend von diesen Richtlinien entschieden.
Nach den Nürnberger Richtlinien gilt:
Mietobergrenzen der ARGE für Nürnberg
Haushaltsgröße
1 Pers. 45 m²
2 Pers. 60 m²
3 Pers. 75 m²
4 Pers. 90 m²
5 Pers. 105 m²
für jede weitere
Person + 15 m²
Baujahr bis
Baujahr
Baujahr
1959
1960 - 1976 1977 – 1990
Baujahr ab
1991
312
392
490
581
678
322
403
503
607
708
344
453
566
657
767
370
489
611
706
823
97
101
110
118
Tab.: beinhaltet die Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung
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Wo gibt es Abweichungen von der Mietobergrenze?
Für schlechte Ausstattung (z. B. Toilette außerhalb der Wohnung, keine Zentralheizung, mit Öl oder Kohle betriebene Einzelöfen) erfolgen
Abschläge (je 10 %), d.h. solche Wohnungen müssen günstiger sein
als die o.g. Mietobergrenzen.
Für Kleinstwohnungen unter 30 m² werden 20 % der jeweiligen Mietobergrenze abgezogen.
Aufschläge werden gewährt für vollmöblierte Wohnungen (20 %), für
teilmöblierte Wohnungen (10 %), für barrierefreie Wohnungen (bis 30
%) oder auch für sonstige besondere Gründe wie z.B. Großfamilien
(bis 30 %).
Welche Ausnahmen gibt es?
In begründeten Fällen kann Ihnen mehr Wohnraum zustehen. Ihre
Wohnung kann auch dann angemessen sein, wenn
Š
Š
Š
Š
Š
Š
Š
sich Ihre Kinder, die normalerweise nicht bei Ihnen leben, regelmäßig bei Ihnen in der Wohnung aufhalten z.B. Wochenendbesuche aufgrund gemeinsamen Sorgerechts,
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer
Behinderung eine behindertengerechte Wohnung benötigen,
Sie gesundheitlich eingeschränkt sind,
Sie schwanger sind,
Sie alleinerziehend sind,
Sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind,
Sie über 60 Jahre alt sind und bereits länger in Ihrer Wohnung/
Wohnumfeld leben.
ªWenn Sie eine Elektro-Heizung (Nachtspeicheröfen) haben, müssen Sie die ARGE unbedingt darauf hinweisen. Strom muss normalerweise aus der Regelleistung bezahlt werden, aber in diesem
Fall gehört ein Teil Ihrer Stromkosten zu den Heizungskosten.
Welche Heizkosten gelten als angemessen?
Die ARGE übernimmt die tatsächlichen Kosten der Heizung soweit sie
angemessen sind.
Bewohnen Sie eine ihrer Größe bzw. der Höhe der Miete nach angemessene Wohnung, sind auch die tatsächlichen Heizkosten in der Regel angemessen.
Es kommt immer auf den Einzelfall / auf Ihre Person (ihre gesundheitliche Situation, ihr Alter,…) an.
Die Höhe der Heizkosten ergeben sich aus den Festsetzungen im
Mietvertrag oder der Vorauszahlung, die Sie an die N-ERGIE oder andere Versorger zahlen müssen.
Als Heizkostenrichtwerte gelten:
Haushaltsgröße
1-2 Personen
3-4 Personen
5 und mehr Personen
Betrag
696,00 € / Jahr
903,00 € / Jahr
1045,00 € / Jahr
Was tun bei Heizkostennachzahlungen?
Wenn diese Punkte bei Ihnen zutreffen, ist es wichtig, dass Sie der
ARGE Ihre genaue Situation schildern. Eine gute Begründung Ihrerseits ist dafür unerlässlich.
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Wenn Sie Heizkosten nachzahlen müssen und zu diesem Zeitpunkt
SGB II–Leistungen bekommen, muss die Nachforderung von der ARGE übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlung
für eine Heizperiode anfällt, in der Sie kein SGB II bekommen haben.
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vom Vermieter übergeben werden muss (weitere Informationen dazu
finden Sie im Informationsblatt Umzug).
Was passiert, wenn Ihre Mietkosten
trotz alledem nicht angemessen sind?
Wenn Ihre Mietkosten die angemessene Höhe übersteigen, müssen
Sie diese innerhalb der Übergangsfrist durch einen Umzug, durch Untervermietung oder auf andere Weise senken.
Bei einem Erstantrag wird für einen Übergangszeitraum auch eine unangemessen hohe Miete von der ARGE bezahlt. In Nürnberg beträgt
dieser Zeitraum normalerweise 6 Monate. Sie werden schriftlich darüber informiert, dass Ihre Miete unangemessen hoch ist und wie lange
Ihnen die Miete noch bezahlt wird. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, bis zu einem Stichtag Ihre Mietkosten zu senken.
ªACHTUNG: Wenn Sie bei Ablauf der Frist keine angemessene
Wohnung gefunden haben, und sich nicht richtig oder genug
darum bemüht haben, können die Leistungen für Unterkunft
auf die angemessene Höhe gekürzt werden.
Informationen rund um Um- und Auszug finden Sie in dem Informationsblatt Umzug!
Was gehört zu den Heizkosten?
Zu den Heizkosten gehören:
Š
Š
Š
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monatliche Vorauszahlungen für die Heizung an den Vermieter
oder ein Energieversorgungsunternehmen
Nachzahlungen bei der jährlichen Abrechnung
Kosten für selbst gekaufte Brennstoffe
Widerspruch und Klage kann sich lohnen!
Die Gerichte sind nicht zwangsläufig an die Mietobergrenzentabelle
der ARGE gebunden (siehe dazu auch: Mietobergrenzen). Vielmehr
legen sie einen konkret individuellen Maßstab zur Feststellung der
Angemessenheit einer Wohnung an. Dieser Maßstab bezieht sich auf
Ihre Person selbst, Ihr Alter und Ihre gesundheitliche Situation
(z.B. Behinderung, Krankheit).
Auch wenn Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist, kann es durchaus
sein, dass sie angemessen ist. Dies ist der Fall, wenn in Nürnberg
keine vergleichbaren Wohnungen, wie von der ARGE angegeben, zur
Verfügung stehen.
Im Streitfall, wenn Sie Klage einlegen, ermitteln die Gerichte selbst, ob
auf dem aktuellen Wohnungsmarkt angemessene Wohnungen überhaupt vorhanden sind. Siehe dazu auch „Widerspruchsverfahren“!
ª
Der Nürnberger Mietenspiegel, sowie die Mietobergrenzen
der ARGE Nürnberg werden regelmäßig an die aktuellen Nürnberger Mietpreise angepasst. Neubestimmungen sind voraussichtlich im Herbst 2008 zu erwarten. Bis dahin gelten die hier
genannten Angaben.
Was gehört alles zu den
Kosten der Unterkunft?
Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
bei Mietwohnungen:
Š
die Kaltmiete,
Š
die Betriebskosten,
Š
die Heizkosten,
Š
Schönheitsreparaturen und wohnungsbezogene Kleinreparaturen
(die Nürnberger Richtlinien sehen etwas anderes vor),
Š
sowie Auszugsrenovierungen (Nürnberger Richtlinien).
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bei Wohneigentum:
Š Schuld- und Erbpachtzinsen,
Š Grundsteuer, sowie sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge,
Š Erhaltungsaufwand,
Š sonstige Betriebskosten,
Š sowie die Heizkosten.
Die ARGE übernimmt die Kosten Ihrer Eigentumswohnung aber nur in
Höhe der angemessenen Miete. Siehe dazu auch: Was gilt als angemessen?
Zu den Kosten der Unterkunft gehören nicht:
Š
Š
die Wasser- und Warmwasserkosten (bei zentraler Warmwasserversorgung)
Tilgungsbeiträge für Darlehen (bei Wohneigentum) Æ jedoch nicht
ausschließlich, in manchen Fällen können Tilgungsraten übernommen werden Æ lassen Sie sich beraten.
und Wartung der Heizungsanlage, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters, Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Wassergeld, Kanalgebühren.
Wenn ein Kabelanschluss oder auch ein PkW-Stellplatz an einen
Mietvertrag gekoppelt sind, also die Wohnung nicht ohne diese Nebenabrede anzumieten wäre, zählen diese Kosten zu den nicht zu beeinflussenden Betriebskosten und werden von der ARGE übernommen.
Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und wohnungsbezogene Kleinreparaturen
zählen, wenn mietvertraglich geregelt, zu den Kosten der Unterkunft
und können auf Antrag von der ARGE übernommen werden.
ABER.....
STRITTIG: Da es noch keine einheitliche Rechtssprechung bzgl.
der Übernahme von Schönheitsreparaturen gibt, entscheiden die einzelnen ARGEN, ob sie diese Kosten übernehmen.
Warmwasserbereitung
Die Kosten der Warmwasserbereitung sind in Ihrer Regelleistung (347
€) enthalten und zählen daher nicht zu den Nebenkosten.
Werden Heizkosten und Kosten für die Warmwasserbereitung gemeinsam abgerechnet, müssen die Warmwasserkosten herausgerechnet werden. In diesem Fall erhalten Sie die Heizkosten und bekommen von Ihrer Regelleistung 1/6 (der Heizkosten) für die Warmwasserbereitung abgezogen (aktuell sind es derzeit 6,24 €, wenn Sie
alleine ALG II beziehen).
Betriebskosten
Laut der Betriebskostenvereinbarung vom 23.11.2003 (BetrKV) sind
Betriebskosten alle Kosten, die vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Dazu zählen: Fahrstuhl, Gartenpflege, Gebäude-,
Fußweg- und Schornsteinreinigung, Gemeinschaftsantenne (Kabel),
Grundsteuer, Hausbeleuchtung, -reinigung, Hausmeister, Reinigung
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ª
Praxis der Nürnberger ARGE
Die ARGE in Nürnberg übernimmt derzeit keine Schönheitsreparaturen und keine wohnungsbezogene Kleinreparaturen, auch wenn
diese mietvertraglich vereinbart sind. Nach Auffassung der ARGE
müssen Sie diese Kosten von Ihrem Regelsatz absparen. Dem können Sie widersprechen und gegebenenfalls Klage einreichen. (siehe
dazu auch „Widerspruchsverfahren“!)
Auszugsrenovierungen
Auszugsrenovierungen werden von der ARGE Nürnberg übernommen, wenn dies mietvertraglich geregelt ist. Dies gilt leider nicht für
Einzugsrenovierungen, da die Wohnung in der Regel bezugsfertig
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