Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II FRAGEN
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Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II FRAGEN
Dieses und weitere Informationsblätter stehen auch im Internet zum Herunterladen bereit: Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II www.ohm-hochschule.de/seitenbaum/fakultaeten/sozialwissenschaften/projekte/page.html Wichtiger Hinweis: Diese Ausführungen zum Arbeitslosengeld II dienen lediglich zur ersten Information. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Verallgemeinerbarkeit. Letztendlich entscheidend ist immer die Situation Ihres speziellen Einzelfalles. Diese Broschüre ersetzt keine Beratung. Wir empfehlen Ihnen für weitere Informationen die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Beratungs- und Informationsstellen in Nürnberg. Impressum V.i.S.d.P. Fakultät: Sozialwissenschaften Prof. Dr. Manfred Trapp - Postfach 90121 Nürnberg Projektgruppe - SS 2008 - 12 Jasmin Becker, Ursula Fischer, Irina Frescher, Stefanie Koch, Jennifer März Stand: 26.06.2008 FRAGEN UND ANTWORTEN zu den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten und Heizkosten) Kosten der Unterkunft gehören zu den SGB II-Leistungen. Die Übernahme der Kosten wird in jedem Einzelfall von der ARGE geprüft. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft in voller Höhe auf Dauer nur, wenn diese angemessen sind. Wenn Sie zum ersten Mal einen ALG II-Antrag stellen, werden die Kosten der Unterkunft auf jeden Fall für einen Übergangszeitraum in voller Höhe übernommen, meistens für 6 Monate. In jedem Fall geht es aber immer darum, dass die Kosten Ihrer Wohnung angemessen sind. Woher wissen Sie nun, dass Ihre Wohnung angemessen ist? Wann müssen die Heizkosten aufgeteilt werden? Wenn Sie mit mehreren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, sind die Unterkunfts- und Heizkosten entsprechend der Anzahl der Personen aufzuteilen und jeweils als Bedarf des einzelnen Hilfebedürftigen anzuerkennen. Gleiches gilt wenn mehrere Bedarfsgemeinschaften in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben. Eine Aufteilung ist auch dann erforderlich, wenn ein Teil Ihrer Wohnung für eine selbständige Tätigkeit genutzt wird. Reparatur- und Wartungsarbeiten der Heizung! Der Vermieter muss alle Reparatur- und Wartungsarbeiten der Heizung übernehmen, denn er trägt die Instandhaltungspflicht! Die Angemessenheit beurteilt sich nach: der Anzahl der Personen im Haushalt und der Größe Ihrer Wohnung. - Es gibt Richtwerte dafür, ob die Größe einer Wohnung angemessen ist. Diese orientieren sich an den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus. Anzahl der Personen im Haushalt 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen für jede weitere Person Größe der Wohnung von.... 45 bis 50 m² 60 m² 75 bis 80 m² 85 bis 90 m² 95 bis 105 m² 10 bis 15 m² Anzahl der Räume 1-2 2 3 4 5 Entscheidend ist hier in erster Linie, die Höhe der Miete. Ist Ihre Wohnung größer, als unten beschrieben, Ihre Miete aber angemessen, kann die ARGE von Ihnen keinen Auszug verlangen. 2 11 Unter Umständen will die ARGE eine Nachzahlung nicht ganz oder gar nicht übernehmen, weil sie Ihnen unangemessenes Heizverhalten unterstellt. ª ªBekommen Sie eine Rückerstattung, wird diese im Folgemonat ª mit den SGB II – Leistungen verrechnet! Eine größere Wohnung kann sich in manchen Fällen aber auf Ihre Heizkosten auswirken. Dann werden eventuell diese Kosten nicht voll bezahlt. Siehe dazu auch: „Heizkosten“! Achtung: Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, ohne partnerschaftliche Beziehung, stehen Ihnen und Ihren Mitbewohnern, sofern diese ebenfalls ALG II beziehen, jeweils 45 – 50 m² zu! „Reine“ WG´s können sich lohnen! Was tun, wenn Ihnen unwirtschaftliches Heizverhalten vorgeworfen wird? Ein offensichtlich falsches / unvernünftiges Heizverhalten wird nur in den seltensten Fällen nachweisbar sein, da die Höhe der Heizkosten auch bei sparsamsten Umgang mit Heizenergie von verschiedensten Faktoren abhängt, auf die Sie in der Regel keinen Einfluss haben. Die Höhe der Heizkosten hängt nicht zuletzt von Faktoren ab, die Sie nicht oder nicht kurzfristig beeinflusst werden können, wie baulicher Zustand, Alter und Lage der Wohnung, Wärmedämmung, Art der Energiequelle, Energiepreise, Wetterverhältnisse sowie persönlichen Verhältnisse von Ihnen und ihrer Familie, z.B. Kleinkinder, Krankheit, Alter, Behinderung,… Diese Faktoren müssen berücksichtigt werden. ªWenn die ARGE Ihnen unvernünftiges Heizverhalten unterstellt, trägt die ARGE die Nachweispflicht. Doch es wird sehr schwierig bis unmöglich sein, Ihnen unvernünftiges Heizverhalten nachzuweisen. Wie sieht es in Nürnberg aus? Die Nürnberger ARGE gibt eigene Richtwerte für die Kosten der Unterkunft vor, diese orientieren sich an den im unteren Bereich der festgesetzten Mietpreise im Nürnberger Mietenspiegel. Als Kostenträger hat die Stadt Nürnberg Richtlinien der Angemessenheit entwickelt. Diese Richtlinien sind aber keine gesetzlichen Bestimmungen. Das Sozialgericht Nürnberg hat in zahlreichen Einzelfällen abweichend von diesen Richtlinien entschieden. Nach den Nürnberger Richtlinien gilt: Mietobergrenzen der ARGE für Nürnberg Haushaltsgröße 1 Pers. 45 m² 2 Pers. 60 m² 3 Pers. 75 m² 4 Pers. 90 m² 5 Pers. 105 m² für jede weitere Person + 15 m² Baujahr bis Baujahr Baujahr 1959 1960 - 1976 1977 – 1990 Baujahr ab 1991 312 392 490 581 678 322 403 503 607 708 344 453 566 657 767 370 489 611 706 823 97 101 110 118 Tab.: beinhaltet die Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung 10 3 Wo gibt es Abweichungen von der Mietobergrenze? Für schlechte Ausstattung (z. B. Toilette außerhalb der Wohnung, keine Zentralheizung, mit Öl oder Kohle betriebene Einzelöfen) erfolgen Abschläge (je 10 %), d.h. solche Wohnungen müssen günstiger sein als die o.g. Mietobergrenzen. Für Kleinstwohnungen unter 30 m² werden 20 % der jeweiligen Mietobergrenze abgezogen. Aufschläge werden gewährt für vollmöblierte Wohnungen (20 %), für teilmöblierte Wohnungen (10 %), für barrierefreie Wohnungen (bis 30 %) oder auch für sonstige besondere Gründe wie z.B. Großfamilien (bis 30 %). Welche Ausnahmen gibt es? In begründeten Fällen kann Ihnen mehr Wohnraum zustehen. Ihre Wohnung kann auch dann angemessen sein, wenn sich Ihre Kinder, die normalerweise nicht bei Ihnen leben, regelmäßig bei Ihnen in der Wohnung aufhalten z.B. Wochenendbesuche aufgrund gemeinsamen Sorgerechts, Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Behinderung eine behindertengerechte Wohnung benötigen, Sie gesundheitlich eingeschränkt sind, Sie schwanger sind, Sie alleinerziehend sind, Sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, Sie über 60 Jahre alt sind und bereits länger in Ihrer Wohnung/ Wohnumfeld leben. ªWenn Sie eine Elektro-Heizung (Nachtspeicheröfen) haben, müssen Sie die ARGE unbedingt darauf hinweisen. Strom muss normalerweise aus der Regelleistung bezahlt werden, aber in diesem Fall gehört ein Teil Ihrer Stromkosten zu den Heizungskosten. Welche Heizkosten gelten als angemessen? Die ARGE übernimmt die tatsächlichen Kosten der Heizung soweit sie angemessen sind. Bewohnen Sie eine ihrer Größe bzw. der Höhe der Miete nach angemessene Wohnung, sind auch die tatsächlichen Heizkosten in der Regel angemessen. Es kommt immer auf den Einzelfall / auf Ihre Person (ihre gesundheitliche Situation, ihr Alter,…) an. Die Höhe der Heizkosten ergeben sich aus den Festsetzungen im Mietvertrag oder der Vorauszahlung, die Sie an die N-ERGIE oder andere Versorger zahlen müssen. Als Heizkostenrichtwerte gelten: Haushaltsgröße 1-2 Personen 3-4 Personen 5 und mehr Personen Betrag 696,00 € / Jahr 903,00 € / Jahr 1045,00 € / Jahr Was tun bei Heizkostennachzahlungen? Wenn diese Punkte bei Ihnen zutreffen, ist es wichtig, dass Sie der ARGE Ihre genaue Situation schildern. Eine gute Begründung Ihrerseits ist dafür unerlässlich. 4 Wenn Sie Heizkosten nachzahlen müssen und zu diesem Zeitpunkt SGB II–Leistungen bekommen, muss die Nachforderung von der ARGE übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlung für eine Heizperiode anfällt, in der Sie kein SGB II bekommen haben. 9 vom Vermieter übergeben werden muss (weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Umzug). Was passiert, wenn Ihre Mietkosten trotz alledem nicht angemessen sind? Wenn Ihre Mietkosten die angemessene Höhe übersteigen, müssen Sie diese innerhalb der Übergangsfrist durch einen Umzug, durch Untervermietung oder auf andere Weise senken. Bei einem Erstantrag wird für einen Übergangszeitraum auch eine unangemessen hohe Miete von der ARGE bezahlt. In Nürnberg beträgt dieser Zeitraum normalerweise 6 Monate. Sie werden schriftlich darüber informiert, dass Ihre Miete unangemessen hoch ist und wie lange Ihnen die Miete noch bezahlt wird. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, bis zu einem Stichtag Ihre Mietkosten zu senken. ªACHTUNG: Wenn Sie bei Ablauf der Frist keine angemessene Wohnung gefunden haben, und sich nicht richtig oder genug darum bemüht haben, können die Leistungen für Unterkunft auf die angemessene Höhe gekürzt werden. Informationen rund um Um- und Auszug finden Sie in dem Informationsblatt Umzug! Was gehört zu den Heizkosten? Zu den Heizkosten gehören: 8 monatliche Vorauszahlungen für die Heizung an den Vermieter oder ein Energieversorgungsunternehmen Nachzahlungen bei der jährlichen Abrechnung Kosten für selbst gekaufte Brennstoffe Widerspruch und Klage kann sich lohnen! Die Gerichte sind nicht zwangsläufig an die Mietobergrenzentabelle der ARGE gebunden (siehe dazu auch: Mietobergrenzen). Vielmehr legen sie einen konkret individuellen Maßstab zur Feststellung der Angemessenheit einer Wohnung an. Dieser Maßstab bezieht sich auf Ihre Person selbst, Ihr Alter und Ihre gesundheitliche Situation (z.B. Behinderung, Krankheit). Auch wenn Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist, kann es durchaus sein, dass sie angemessen ist. Dies ist der Fall, wenn in Nürnberg keine vergleichbaren Wohnungen, wie von der ARGE angegeben, zur Verfügung stehen. Im Streitfall, wenn Sie Klage einlegen, ermitteln die Gerichte selbst, ob auf dem aktuellen Wohnungsmarkt angemessene Wohnungen überhaupt vorhanden sind. Siehe dazu auch „Widerspruchsverfahren“! ª Der Nürnberger Mietenspiegel, sowie die Mietobergrenzen der ARGE Nürnberg werden regelmäßig an die aktuellen Nürnberger Mietpreise angepasst. Neubestimmungen sind voraussichtlich im Herbst 2008 zu erwarten. Bis dahin gelten die hier genannten Angaben. Was gehört alles zu den Kosten der Unterkunft? Zu den Kosten der Unterkunft gehören: bei Mietwohnungen: die Kaltmiete, die Betriebskosten, die Heizkosten, Schönheitsreparaturen und wohnungsbezogene Kleinreparaturen (die Nürnberger Richtlinien sehen etwas anderes vor), sowie Auszugsrenovierungen (Nürnberger Richtlinien). 5 bei Wohneigentum: Schuld- und Erbpachtzinsen, Grundsteuer, sowie sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge, Erhaltungsaufwand, sonstige Betriebskosten, sowie die Heizkosten. Die ARGE übernimmt die Kosten Ihrer Eigentumswohnung aber nur in Höhe der angemessenen Miete. Siehe dazu auch: Was gilt als angemessen? Zu den Kosten der Unterkunft gehören nicht: die Wasser- und Warmwasserkosten (bei zentraler Warmwasserversorgung) Tilgungsbeiträge für Darlehen (bei Wohneigentum) Æ jedoch nicht ausschließlich, in manchen Fällen können Tilgungsraten übernommen werden Æ lassen Sie sich beraten. und Wartung der Heizungsanlage, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters, Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Wassergeld, Kanalgebühren. Wenn ein Kabelanschluss oder auch ein PkW-Stellplatz an einen Mietvertrag gekoppelt sind, also die Wohnung nicht ohne diese Nebenabrede anzumieten wäre, zählen diese Kosten zu den nicht zu beeinflussenden Betriebskosten und werden von der ARGE übernommen. Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen und wohnungsbezogene Kleinreparaturen zählen, wenn mietvertraglich geregelt, zu den Kosten der Unterkunft und können auf Antrag von der ARGE übernommen werden. ABER..... STRITTIG: Da es noch keine einheitliche Rechtssprechung bzgl. der Übernahme von Schönheitsreparaturen gibt, entscheiden die einzelnen ARGEN, ob sie diese Kosten übernehmen. Warmwasserbereitung Die Kosten der Warmwasserbereitung sind in Ihrer Regelleistung (347 €) enthalten und zählen daher nicht zu den Nebenkosten. Werden Heizkosten und Kosten für die Warmwasserbereitung gemeinsam abgerechnet, müssen die Warmwasserkosten herausgerechnet werden. In diesem Fall erhalten Sie die Heizkosten und bekommen von Ihrer Regelleistung 1/6 (der Heizkosten) für die Warmwasserbereitung abgezogen (aktuell sind es derzeit 6,24 €, wenn Sie alleine ALG II beziehen). Betriebskosten Laut der Betriebskostenvereinbarung vom 23.11.2003 (BetrKV) sind Betriebskosten alle Kosten, die vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Dazu zählen: Fahrstuhl, Gartenpflege, Gebäude-, Fußweg- und Schornsteinreinigung, Gemeinschaftsantenne (Kabel), Grundsteuer, Hausbeleuchtung, -reinigung, Hausmeister, Reinigung 6 ª Praxis der Nürnberger ARGE Die ARGE in Nürnberg übernimmt derzeit keine Schönheitsreparaturen und keine wohnungsbezogene Kleinreparaturen, auch wenn diese mietvertraglich vereinbart sind. Nach Auffassung der ARGE müssen Sie diese Kosten von Ihrem Regelsatz absparen. Dem können Sie widersprechen und gegebenenfalls Klage einreichen. (siehe dazu auch „Widerspruchsverfahren“!) Auszugsrenovierungen Auszugsrenovierungen werden von der ARGE Nürnberg übernommen, wenn dies mietvertraglich geregelt ist. Dies gilt leider nicht für Einzugsrenovierungen, da die Wohnung in der Regel bezugsfertig 7