Koppenstraße 28 und 29 Berlin
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Koppenstraße 28 und 29 Berlin
Verkauf Vermietete Zinswohnungen in Berlins neuer Mitte Koppenstraße 28, 29 in Berlin-Friedrichshain Solide Kapitalanlagen • Im Herzen von Berlin Aus dem Inhalt: Das Konzept 3 Das Angebot auf einen Blick 4 Standort- und Lagematerial 5- 7 Stadtplanauszug, Lageplan 8 Fassadenillustration 9 Grundrisse 10 -19 Wohnungsspiegel 20 Erprobt und zigfach bewährt Mietpoolvertrag 21 Mietpoolgrundstock, Instandhaltungsrücklage 22 Der Weg zum Kauf Teilungserklärung 23 Kaufvertrag 23 Verwaltung 23 Ihre Partner 24 Rechtlicher und steuerlicher Hintergrund 25 Grundstücksverhältnisse, Kaufvertrag 26 Erläuterungen über: Finanzierung, Verwaltung, Mietpoolvertrag, Wiederverkauf 26 -27 Gebäude- und Ausstattungsbeschreibung 28 -29 Chancen und Risiken 30 -31 Vermittlungsbedingungen, Abwicklungshinweise, Haftung 32 -33 Das Konzept. Mit dem vorliegenden Exposé stellen wir Ihnen unser Angebot vor: „Grundbuch statt Sparbuch: Vermietete Zinswohnungen in Berlins neuer Mitte, Koppenstraße 28, 29 in Berlin-Friedrichshain“ Bei Ihrer Anlage-Entscheidung von heute sollten Sie beruhigt an morgen denken können. Als Geschäftsführer von BORGER & NODES bieten wir Ihnen mit über 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft die Gewähr dafür. Bislang wurden über 90 Projekte erfolgreich realisiert. Diese stehen für eine solide und zukunftssichere Kapitalanlage zur Vermögensbildung im Sachwert. Alles aus einer Hand: Wir liefern Ihnen vermietete Eigentumswohnungen in einer modernisierten Wohnanlage. Sie als Eigentümer sowie die Mieter, der Mietpool und das Gebäude werden durch unsere Schwestergesellschaft Borger & Partner betreut. Wir laden Sie herzlich ein, unser attraktives Angebot kennen zu lernen und auf Herz und Nieren zu prüfen. Berlin, im April 2009 Ihre Wohnungsbaugesellschaft Hans Borger Franz Nodes 3 Das Angebot auf einen Blick. Die zum Verkauf stehenden Eigentumswohnungen befinden sich in der Wohnanlage Koppenstraße 28, 29 in Berlins neuer Mitte. Das Objekt wurde ca. 1957 erbaut und liegt auf einem ca. 1.079 m2 großen Grundstück in ruhiger aber sehr zentraler Lage in absoluter Nähe zum Alexanderplatz, der „Galeria Kaufhof“ und der Karl-Marx-Allee, der Haupteinkaufsstraße des Bezirks. Die Grundstückssituation des freistehenden Wohnhauses ist sehr hell und großzügig. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen fünfgeschossigen Mauerwerksbau mit Stahlbetondecken und Sattelwalmdach. Das Vorderhaus verfügt über zwei Aufgänge, die jeweils mit einer Gegensprech- und Türöffneranlage ausgestattet sind. Die gut vermieteten Wohnungen verfügen sämtlichst über attraktive Deckenhöhen von ca. 3 m. Fast jede Wohnung ist mit Balkon oder Terrasse ausgestattet. Diese Bausubstanz führt Ihre Anlageentscheidung in die Zukunft: In den Jahren 1996, 1997 sowie 2006 erfolgten umfassende Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen, auch in allen Wohnungen: - Einbau einer Zentralheizungsanlage (Fernwärme) mit Warmwasserbereitung - komplette Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen - Installation von Kalt- und Warmwas- serzählern - Neuausführung der Elektroinstallation mit Zählerzentralisation und Unterver- teilungen - Neueinbau von Kunst- stofffenstern - neues Design in Bädern und Küchen - Neugestal- tung der Au- ßenanlage 4 In den Jahren 2007-2009 wurden zudem: - die im Erdgeschoss ursprünglich vor- handene Gewerbeeinheit zu zwei Komfort-Wohnungen mit eigenem Gartenzugang umgebaut - diverse Wohnungen mit hochwer- tigem Laminatfußboden und moder- nen Einbauküchen ausgestattet - Hausfassaden grundlegend überar- beitet - ein Hausdurchfahrtsbereich zum Hof inklusive Dämmung vollständig neu geschaffen - Anbau großzügiger Balkone mit Blick in den Garten Als weiteres Highlight zur Abrundung der Sorglos-Immobilie werden voraussichtlich neue Wohnungen im Dachgeschoss durch Ausbau, ggf. auch durch Zusammenlegung, als Maisonette-Wohnungen mit dem 4. Obergeschoss entstehen. Die Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz, nachfolgend WEG genannt, ist erfolgt, somit erwerben Sie ein eigenständiges Grundbuch. Die Lage. Der Standort der Wohnanlage ist über jeden Zweifel erhaben. Berlin-Friedrichshain liegt mitten im Zentrum der Bundeshauptstadt und bietet die gesamten Vorteile großstädtischer Infrastruktur. Wegen der idealen Lage ist Berlin-Friedrichshain eine Investitionschance mit viel Zukunftspotential. Kommen Sie doch mal ein bisschen näher. Schon im 19. Jahrhundert war Friedrichshain Bestandteil der pulsierenden Weltstadt Berlin. Heute - im 20ten Jahr nach der Wiedervereinigung der jahrzehntelang geteilten Stadt - kommt dem Bezirk wieder seine traditionell zentrale Rolle zu. Friedrichshain, der kleinste Bezirk mit einer Fläche von knapp 10 km2 und der höchsten Bevölkerungsdichte mit fast 110.000 Einwohnern, präsentiert sich mit vielen abwechslungsreichen Facetten. Eine Infrastruktur, die keine Wünsche offen lässt. Verkehrstechnisch ist Friedrichshain von U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und Bus erschlossen und damit bestehen ausgezeichnete Verbindungen zu allen Teilen Berlins. Die Nachbarschaft. In nur wenigen Auto- oder Bahnminuten erreichen Sie einen der prominenten Nachbarn unseres hier vorgestellten Hauses: den Alexanderplatz. Neben dem Fernsehturm, dem Roten Rathaus und der Urania-Weltzeituhr als Wahrzeichen der Hauptstadt, bestehen hier zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, u.a. im ALEXA, einem der größten Einkaufszentren Berlins auf ca. 56.200 m². Der Alexanderplatz, wie auch die KarlMarx-Allee und die Frankfurter Allee (Hauptgeschäftsstraße des Bezirkes), bieten ihren Anwohnern beste Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf. Hier befinden sich alle nur erdenklichen Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Banken, Künstlerlokale und Familienrestaurants. 5 Die Lage. Die Karl-Marx-Allee, Magistrale in der Nachbarschaft, wird von kilometerlangen Bauten im Zuckerbäckerstil gesäumt. Es handelt sich hierbei um das größte zusammenhängende Baudenkmal Deutschlands. Seine bildschönen Fassaden wurden mit original Meißner Fliesen restauriert. An der benachbarten Straßenseite der Karl-Marx-Allee liegt der Volkspark Friedrichshain, zweitgrößter Park Berlins, mit seinem romantischen Märchenbrunnen und gepflegten Grünanlagen eine ausgedehnte Innenstadtidylle. Hier genießen nicht nur die Friedrichshainer die Sonne. Die nahe gelegene Spree bietet OutdoorSportlern und Spaziergängern reichlich Möglichkeiten für körperliche Aktivität. Blick von der Koppenstraße auf den Strausberger Platz 6 Für das leibliche Wohl ist am Boxhagener Platz im näheren Umfeld des Anlageobjektes gesorgt: Hier haben sich eine kreative Kulturszene, Restaurants und Bars, insbesondere in der Simon-Dach-Straße, etabliert. Auch im Hinblick auf Freizeitgestaltung und Naherholung hat Friedrichshain eine Menge zu bieten. Der fußläufig erreichbare moderne Ostbahnhof in Friedrichshain entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Berliner Dreh- und Angelpunkte für nationalen und internationalen Zugverkehr. Die Lage. Berlin - im Umbau zum Kreativstandort. Aus der ehemaligen Industriestadt entwickelte sich Berlin in den letzten Jahren zu einem Dienstleistungs- und Technologiestandort. Medien und Werbung, Mode, Design, Pharmazie und Chemie – der Standort zieht interessante Menschen aus ebenso interessanten Branchen an. Zudem zählt Berlin mittlerweile über 70.000 Studenten. Ihre Wohnungsmieter finden höchstwertige Arbeitsplätze vor der Tür. Unter dem Begriff „Media Spree“ haben renommierte Investoren eine Projektgemeinschaft gegründet, die ein Areal um die Spree entwickelt – anderthalb mal so groß wie der Potsdamer Platz. Eines der Media Spree Projekte ist die nahe gelegene „Oberbaum-City“. Die denkmalgeschützten Hafenspeicher an der Spree wurden gekonnt in zeitgemäße Gewerbeflächen umgewandelt und mit raffinierter Architektur durch Neubau erweitert. Die Flächen sind an Konzerne, wie Quelle und Deutsche Bahn vermietet. Die Berliner Morgenpost bestätigt die hohe Attraktivität des Standorts bereits in ihrer Ausgabe vom 20.08.05: „Der Osthafen am Friedrichshainer Spree-Ufer hat sich zum begehrtesten Gewerbestandort Berlins gemausert“. Weitere Medien bezeichnen Friedrichshain als Berlin‘s neuen Milliardenkiez zwischen Friedrichshain und Kreuzberg. Media Spree nennen ihn die Investoren, die hier bereits mehrere Milliarden Euro verbaut haben. Unter anderem haben sich hier Allianz, Universal Music, MTV, Ver.di und BASF angesiedelt. In dem neuen Medienzentrum sind bereits Tausende hoch qualifizierter neuer Arbeitsplätze und edelster Wohnraum entstanden. Die von der Anschutz Entertainment Group im Media Spree-Areal initialisierte O2-World ist die modernste Multifunktionshalle Europas mit ca. 17.000 Plätzen. Sie diente bereits Elton John als Bühne, war Schauplatz des Box-WM-Kampfes zwischen Vitali Klitschko und Samuel Peter und ist das „neue Wohnzimmer“ des Eishockeyclubs Eisbären Berlin. Das Potential des Standorts ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft: Bis 2015 sollen weitere 60.000 m² bebaut werden. In Berlin-Friedrichshain schlägt der Puls der Zeit und täglich gewinnt der Bezirk ein neues Stück zu seiner bewegten Geschichte. 7 Stadt- und Lageplan. 8 Anbau neuer Balkone mit Blick ins Grüne (Fassadenillustration). 9 Grundrisse im Erdgeschoss Koppenstraße 29. Wohnflächen 10 Wohnung 03 87,95 m2 Wohnung 04 78,68 m2 Grundrisse im Erdgeschoss Koppenstraße 28. Wohnflächen Wohnung 02 83,69 m2 Wohnung 30 44,99 m2 11 Grundrisse im 1. Obergeschoss Koppenstraße 29. Wohnflächen Wohnung 08 64,82 m2 Wohnung 09 45,88 m2 Wohnung 10 68,27 m2 12 Grundrisse im 1. Obergeschoss Koppenstraße 28. Wohnflächen Wohnung 05 68,58 m2 Wohnung 06 45,76 m2 Wohnung 07 64,78 m2 13 Grundrisse im 2. Obergeschoss Koppenstraße 29. Wohnflächen Wohnung 14 66,55 m2 Wohnung 15 45,80 m2 Wohnung 16 68,50 m2 14 Grundrisse im 2. Obergeschoss Koppenstraße 28. Wohnflächen Wohnung 11 67,72 m2 Wohnung 12 45,63 m2 Wohnung 13 66,75 m2 15 Grundrisse im 3. Obergeschoss Koppenstraße 29. Wohnflächen Wohnung 20 67,73 m2 Wohnung 21 46,57 m2 Wohnung 22 69,98 m2 16 Grundrisse im 3. Obergeschoss Koppenstraße 28. Wohnflächen 22 Wohnung 17 69,60 m2 Wohnung 18 46,85 m2 Wohnung 19 67,89 m2 17 Grundrisse im 4. Obergeschoss Koppenstraße 29. Wohnflächen Wohnung 26 67,12 m2 Wohnung 27 46,66 m2 Wohnung 28 68,58 m2 18 Grundrisse im 4. Obergeschoss Koppenstraße 28. Wohnflächen Wohnung 23 68,31 m2 Wohnung 24 46,42 m Wohnung 25 66,92 m2 19 23 Wohnungsspiegel Koppenstraße 28, 29. Einh. Nr. Flächen m² ca. 1) Lage Zimmer 30 Koppenstraße 28 EG rechts 44,99 m² 1 2 Koppenstraße 28 EG links 83,69 m² 3 3 Koppenstraße 29 EG rechts 87,95 m² 3 4 Koppenstraße 29 EG links 78,68 m² 3 5 Koppenstraße 28 1. OG links 68,58 m² 2 6 Koppenstraße 28 1. OG Mitte 45,76 m² 7 Koppenstraße 28 1. OG rechts 8 Koppenstraße 29 1. OG 9 Koppenstraße 29 10 Balkon / Terrasse Zuführung Insth.Rückl. WEG 2) Zuführung Insth.Rückl. Mietpool 2) Zuführung Grundstock Mietpool 2) Summe NKM-Anteil Mietpool + Ausschüttung Grundstock 3) Nichtumlagef. Bewirtschaftungskosten 4) Kaufpreis ErwerbsNebenkosten 5) 900 € 900 € 1.620 € 263 € 26 € 80.400 € 4.824 € X 1.674 € 1.674 € 3.013 € 538 € 54 € 166.300 € 9.978 € X 1.759 € 1.759 € 3.166 € 565 € 57 € 174.800 € 10.488 € 1.574 € 1.574 € 2.832 € 459 € 46 € 140.600 € 8.436 € 1.372 € 1.372 € 2.469 € 441 € 44 € 136.300 € 8.178 € 1 915 € 915 € 1.647 € 274 € 27 € 84.100 € 5.046 € 64,78 m² 2 1.296 € 1.296 € 2.332 € 388 € 39 € 119.000 € 7.140 € links 64,82 m² 2 1.296 € 1.296 € 2.334 € 388 € 39 € 119.100 € 7.146 € 1. OG Mitte 45,88 m² 1 918 € 918 € 1.652 € 275 € 27 € 84.300 € 5.058 € Koppenstraße 29 1. OG rechts 68,27 m² 2 X 1.365 € 1.365 € 2.458 € 439 € 44 € 135.700 € 8.142 € 11 Koppenstraße 28 2. OG links 67,72 m² 2 X 1.354 € 1.354 € 2.438 € 435 € 44 € 134.600 € 8.076 € 12 Koppenstraße 28 2. OG Mitte 45,63 m² 1 913 € 913 € 1.643 € 290 € 29 € 83.800 € 5.028 € 13 Koppenstraße 28 2. OG rechts 66,75 m² 2 X 1.335 € 1.335 € 2.403 € 424 € 43 € 132.600 € 7.956 € 14 Koppenstraße 29 2. OG links 66,55 m² 2 X 1.331 € 1.331 € 2.396 € 423 € 42 € 132.200 € 7.932 € 15 Koppenstraße 29 2. OG Mitte 45,80 m² 1 916 € 916 € 1.649 € 274 € 27 € 84.100 € 5.046 € 16 Koppenstraße 29 2. OG rechts 68,50 m² 2 X 1.370 € 1.370 € 2.466 € 440 € 44 € 136.100 € 8.166 € 17 Koppenstraße 28 3. OG links 69,60 m² 2 X 1.392 € 1.392 € 2.506 € 447 € 45 € 138.300 € 8.298 € 18 Koppenstraße 28 3. OG Mitte 46,85 m² 1 937 € 937 € 1.687 € 281 € 28 € 86.100 € 5.166 € 19 Koppenstraße 28 3. OG rechts 67,89 m² 2 X 1.358 € 1.358 € 2.444 € 436 € 44 € 134.900 € 8.094 € 20 Koppenstraße 29 3. OG links 67,73 m² 2 X 1.355 € 1.355 € 2.438 € 430 € 43 € 134.600 € 8.076 € 21 Koppenstraße 29 3. OG Mitte 46,57 m² 1 931 € 931 € 1.677 € 279 € 28 € 85.500 € 5.130 € 22 Koppenstraße 29 3. OG rechts 69,98 m² 2 X 1.400 € 1.400 € 2.519 € 450 € 45 € 139.100 € 8.346 € 23 Koppenstraße 28 4. OG links 68,31 m² 2 X 1.366 € 1.366 € 2.459 € 439 € 44 € 135.700 € 8.142 € 24 Koppenstraße 28 4. OG Mitte 46,42 m² 1 928 € 928 € 1.671 € 295 € 30 € 85.300 € 5.118 € 25 Koppenstraße 28 4. OG rechts 66,92 m² 2 X 1.338 € 1.338 € 2.409 € 430 € 43 € 133.000 € 7.980 € 26 Koppenstraße 29 4. OG links 67,12 m² 2 X 1.342 € 1.342 € 2.416 € 431 € 43 € 133.400 € 8.004 € 27 Koppenstraße 29 4. OG Mitte 46,66 m² 1 933 € 933 € 1.680 € 279 € 28 € 85.700 € 5.142 € 28 Koppenstraße 29 4. OG rechts 68,58 m² 2 1.372 € 1.372 € 2.469 € 441 € 44 € 136.300 € 8.178 € 34.940 € 34.940 € 62.893 € 10.952 € 1.100 € 3.371.900 € 202.314 € Summen 1.746,98 m² X X 1) Berechnung der angegebenen Fläche inklusive Terrassen gemäß 2. Berechnungsverordnung (II. BV). Die Terrassen sind den Wohnungen-Nr. 2 und 3 als Sondernutzungsrechte zugewiesen. 2) Diese Zahlungen werden durch den Verkäufer geleistet und sind im Kaufpreis enthalten. Sie sind jedoch von dem steuerlichen Anschaffungsaufwand abzuziehen (s. Erläuterungen auf Seite 22). 3) Ansatz: Nettokaltmieten des vollvermieteten Objektes, nach Mietpoolanteilen umgelegt, sowie zzgl. der über fünf Jahre monatlich erfolgenden Auszahlung vom Mietpoolgrundstock. 4) WEG-Verwaltung (240 € p.a. / Einheit) und Sondereigentumsverwaltung (156 € p.a. / Einheit), jeweils zzgl. 19% Ust, verteilt über Mietpoolverteilerschlüssel. 5) Die Erwerbsnebenkosten setzen sich aus der Grunderwerbsteuer (4,5% des Kaufpreises) sowie aus Notar- und Gerichtskosten (geschätzt 1,5% des Kaufpreises) zusammen. zzgl. Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten bzw. -Rücklage, nicht-umlagefähige Hauswartung, Bankspesen, Beiratshonorar. 20 Erprobt und zigfach bewährt. Erfahrungen zum Mietpoolvertrag aus langjähriger Praxis. Um allen Käufern annähernd gleiche Ertragschancen zu sichern und Ungerechtigkeiten zu verhindern, kann zwischen den Erwerbern ein sogenannter Mietpoolvertrag abgeschlossen werden. Dieser sieht vor, dass die Mieteinnahmen durch den Verwalter in einem Mietpool gesammelt werden. Der Verwalter zahlt auf Grundlage eines Wirtschaftsplans monatlich feste, pauschalierte Ausschüttungsbeträge aus dem Mietpool an die dem Mietpool beigetretenen Wohnungseigentümer aus. Insofern ergibt sich der tatsächliche Mietpoolüberschuss erst jährlich im Rahmen der Abrechnung. Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es auch bei sehr guter Vermietbarkeit vorübergehend zu Leerständen kommen kann, die sich durch die Regelungen des Mietpools kaum merkbar auf alle Wohnungen verteilen, stellt der Mietpool ein kostengünstiges und effektives Sicherheitsinstrumentarium dar. Die Bestimmungen des Mietpools gehen aus dem zugrunde liegenden Vertragswerk hervor. Einmal jährlich erfolgt eine Abrechnung über die Einnahmen, Ausgaben und Ausschüttungen des Mietpools. Es ist zu beachten, dass die pauschalierten Ausschüttungen in der Höhe immer so bemessen sein sollten, dass eine ausreichende Liquiditätsreserve für eventuelle Mietausfälle (z.B. bei Fluktuation) und laufende Kosten verbleibt. Über die Höhe der Liquiditätsreserve entscheidet die Eigentümerversammlung. 21 Erprobt und zigfach bewährt. Mietpoolgrundstock. Die in den Wohnungen derzeit erzielten Nettokaltmieten bieten langfristig weiteres Steigerungspotential: Zum einen gemäß den gesetzlichen Erhöhungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zum anderen im Falle der Neuvermietung frei werdender Wohnungen zu marktüblichen Konditionen. Die Verkäuferin, die Borger & Nodes Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG, zahlt mit dem Verkauf einer jeden Wohnung einen Grundstock in Höhe von 36,- EUR/m² in den Mietpool. Die Zahlung erfolgt jeweils direkt mit Auskehrung des Kaufpreises durch den Notar an die Mietpool-Verwalterin. Um die Wohnungseigentümergemeinschaft und auch die Mietpoolgesellschaft diesbezüglich jeweils mit einem soliden Grundstock auszustatten, verpflichtet sich der Verkäufer mit dem Verkauf einer jeden Wohnung zu folgenden Leistungen: Diese Ergänzungszahlungen stellen steuerlich jedoch keine Einnahme dar; nur die auf den Nettokaltmieten basierenden Mietpoolausschüttungen sind Einnahmen im steuerlichen Sinn. 20,- EUR/m² werden in die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft eingezahlt; diese können bei eventuellem Bedarf für Instandhaltungsbelange der Wohnungseigentümergemeinschaft - d.h. hauptsächlich Arbeiten im Gemeinschaftseigentum - herangezogen werden. Weitere 20,- EUR/m² werden in die Instandhaltungsrücklage der Mietpoolgesellschaft eingezahlt; hierdurch können eventuelle zukünftige Ausgaben der Mietpoolgesellschaft, z.B. für kleinere Renovierungsarbeiten in den Wohnungen, genutzt werden. Nach Ablauf von fünf Jahren erhalten die Mietpoolgesellschafter die auf den dann tatsächlichen Nettokaltmieten basierenden Mietpoolausschüttungen. Zur Sicherstellung der Käufer werden die genannten Beträge direkt durch den Notar aus dem Kaufpreis an die Verwalterin ausgezahlt. Vorgenannter Betrag wird verteilt über fünf Jahre zusammen mit den monatlichen Mietpoolausschüttungen an die jeweiligen Eigentümer, die dem Mietpool beigetreten sind, ausgezahlt. 22 Instandhaltungsrücklage. Da es sich bei der Wohnanlage Koppenstraße 28, 29 um ein erst vor Kurzem nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Objekt handelt, konnte bislang noch keine Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Steuerliche Abschreibung Neben den Einnahmen und Ausgaben ist die Abschreibung auf das erworbene Gebäude von Bedeutung. Grundlage für die Abschreibung sind die Bestimmungen des § 7 (4) EStG. Hiernach ist der Anschaffungsaufwand des Gebäudes im Falle der Fremdvermietung mit 2% im Jahr steuerlich absetzbar. Die im Kaufpreis enthaltenen anteiligen Grundstückskosten (Grund und Boden), die Instandhaltungsrücklagen sowie der Mietpoolgrundstock bleiben steuerlich unberücksichtigt (vgl. Seite 25). Der Weg zum Kauf. Teilungserklärung / Kaufvertrag. Das Grundstück Koppenstraße 28, 29 wurde mit einer notariellen Teilungserklärung nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Bedingt durch den Ausbau des Dachgeschosses sowie die Balkonanbauten wird eine Änderungsurkunde zur Teilungserklärung errichtet, nach der sich die Miteigentumsanteile und Beschaffenheitsangaben noch verändern. Dieses wird in den jeweiligen Wohnungskaufverträgen berücksichtigt. Die daraus resultierende Höhe der Miteigentumsanteile der einzelnen Wohnungen am Gemeinschaftseigentum ist in der Änderungsurkunde zur Teilungserklärung aufgeführt. Die Käufer schließen mit der Verkäuferin, der Borger & Nodes Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG, einen notariellen Wohnungskaufvertrag ab; sofern eine gemeinsame Beurkundung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, ein Kaufvertragsangebot bei einem Notar in Ihrer Nähe abzugeben. Eine Annahme dieses Angebotes würde durch die Verkäuferin bei einem Notar in Berlin erfolgen. Verwaltung. Eine umfangreiche Betreuung von Wohnungs- und Gemeinschaftseigentum ist für die Verwalterin selbstverständlich. In der Teilungserklärung ist die Borger & Partner GmbH & Co. KG, GrundbesitzManagement, als WEG-Verwalterin bestellt worden. Es wird ein WEG-Verwaltervertrag über drei Jahre abgeschlossen (vgl. Seite 27). Die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft ist gerne bereit, mit jedem Eigentümer einen Verwaltervertrag auch zur Verwaltung des Sondereigentums abzuschließen (vgl. Seite 27). Die Sondereigentumsverwaltung beinhaltet alle Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit Ihrer Eigentumswohnung (d.h. Ihrem Sondereigentum). Hierzu zählen unter anderem die Vermietung frei werdender Wohnungen nach gründlicher Prüfung der Bonität potentieller Mieter, eine regelmäßige Überwachung der Mietzahlungen sowie korrekte und pünktliche Nebenkostenabrechnungen. Zudem nimmt die Verwalterin die Ausschüttungen aus dem Mietpool an Sie vor. Vor Kaufvertragsabschluss erhält jeder Käufer den Kaufvertrag im Entwurf sowie jeweils eine beglaubigte Fotokopie von Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Bezugsurkunde mit Entwürfen von Mietpool-, WEG- und Sondereigentumsverwaltervertrag. 23 Ihre Partner. Wohnungsverkäufer, WEG-Verwalter. Verkäufer: Borger & Nodes Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG Sitz: 12163 Berlin, Bornstraße 5 Tel.: 030 / 8 50 72 79-0 Fax: 030 / 8 50 72 79-90 E-Mail: [email protected] www.borger-nodes.de WEG-Verwalter: Borger & Partner GmbH & Co. KG, Grundbesitz Management Sitz: 12163 Berlin, Bornstraße 5 Tel.: 030 / 8 50 72 78-0 Fax: 030 / 8 50 72 78-90 E-Mail: [email protected] HR A 33406, AG Berlin-Charlottenburg Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HR A 34072 Im Januar 2003 hervorgegangen durch Umwandlung und Umfimierung aus der 1999 gegründeten Borger & Nodes Grundbesitz GmbH. Kommanditisten: Hans Borger, Franz Nodes Komplementärin: Borger & Nodes Verwaltungs GmbH HR B 77496, AG Berlin-Charlottenburg Geschäftsführende Gesellschafter: Hans Borger und Franz Nodes Es handelt sich bei diesem Exposé um eine Kurzübersicht; maßgeblich sind allein die Bestimmungen aus dem Vertragswerk, bestehend aus Kaufvertrag, Bezugsurkunde und Teilungserklärung. 24 Kommanditist: Hans Borger Komplementärin: H. & G. Borger Verwaltungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH HR B 84823, AG Berlin-Charlottenburg Geschäftsführender Gesellschafter: Hans Borger Erläuterungen zum rechtlichen und steuerlichen Hintergrund. Wichtig und lohnenswert – Steuerliches. Grundlage für das nachstehende steuerliche Konzept ist die Fremdvermietung der jeweiligen Einheit. Der Anschaffungsaufwand der Immobilie, d.h. der Kaufpreis zuzüglich der Erwerbsnebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten) abzüglich der im Kaufpreis enthaltenen Rücklagenbildungen, wird im vorliegenden Fall in Grund und Boden sowie den Gebäudeanteil steuerlich aufgeteilt. Die anfänglichen Ausschüttungen aus dem Mietpoolgrundstock (vgl. Seite 22) stellen steuerlich keine Einnahme dar; nur die auf den Mieten basierenden Mietpoolausschüttungen sind Einnahmen im steuerlichen Sinn. Der maßgebliche Anteil der Anschaffungskosten, das Gebäude, wird nach den Regelungen von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG mit 2,0% p.a. abgeschrieben (das Baujahr des Gebäudes ist ca. 1957). Hierbei erfolgt die zeitanteilige Abschreibung im Jahr des Übergangs bezogen auf den Monat des Nutzen- und Lastenwechsels. Der vom Bundesminister für Finanzen vorgelegte Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Verlustverrechnung (§ 15b EStG) betrifft jedoch Wohnungs- und Teileigentum nicht, sondern zielt auf modellhafte Gestaltungen ab. Ein Anteil des Anschaffungsaufwandes, die anteiligen Grundstückskosten (Grund und Boden), bleiben steuerlich unberücksichtigt. Die Ermittlung der Kaufpreiszusammensetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Neben den AfA-Beträgen sind Werbungskosten sofort absetzbar. Zu diesen sofort absetzbaren Werbungskosten zählen zum Beispiel die mit der Finanzierung in Zusammenhang stehenden Notar- und Gerichtsgebühren (Grundschuldbestellung) sowie ein eventuelles marktübliches Disagio bei der Fremdfinanzierung und natürlich die laufenden Zinsen. Mit Beschluss vom 21.12.2005 wurde über die Wiedereinführung einer Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen entschieden. Schon gemäß der Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.07.2000 und vom 22.08.2001 – damals noch zu dem ehemaligen § 2b EStG - fällt das hier vorliegende Angebot nicht unter die Modellhaftigkeit. Wir erlauben uns den Hinweis, dass Verwaltungsanweisungen nur für die Finanzämter und nicht für die Finanzgerichte bindend sind. Bezüglich eines späteren Verkaufes verweisen wir auf die diesbezüglichen Erläuterungen auf Seite 31. 25 Grundstücksverhältnisse, Kaufvertrag. Grundbuchsituation und Teilungserklärung. Das Wohnungs- und Teileigentum Koppenstraße 28 , 29 ist derzeit eingetragen in dem beim Amtsgericht Lichtenberg geführten Wohnungsgrundbuch (Blätter 18734 N bis 18762 N): Gemarkung: Flur 13, Flurstück 1544 Grundstücksfläche: 1.079 m2. Eingetragene Eigentümerin des zur Veräußerung stehenden Wohnungs- und Teileigentums ist die Borger & Nodes Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG. In der zweiten Abteilung des Grundbuchs sind jeweils Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu Gunsten der hinter dem Grundstück gelegenen Flurstücke eingetragen. Dem entsprechende Baulasten sind im Baulastenblatt-Nr. 350 des Baulastenverzeichnis von Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg eingetragen. Nachdem das Wohnungs- und Teileigentum gebildet wurde, hat die Verkäuferin an acht Einheiten nachträglich Balkone angebaut. Ferner ist der Ausbau von vier Wohnungen - unter Zusammenlegung mit zwei Wohnungen im vierten Obergeschoss - beabsichtigt. Zur grundbuchlichen Umsetzung wird die Verkäuferin (Stand April 2009) eine Änderungsurkunde zur Teilungserklärung errichten, bei der sich die Miteigentumsanteile bezogen auf die neuen Wohnflächen verändern und die wegfallenden bzw. hinzukommenden Einheiten gelöscht bzw. neu angelegt werden. Die Kosten hierfür werden von der Verkäuferin getragen. Bei im Vorfeld eingetragenen bzw. beantragten Finanzierungsgrundschulden ist eine Gläubigerzustimmung ggf. zu Lasten des jeweiligen Kreditnehmers erforderlich. 26 Die Erwerber schließen mit der Verkäuferin, der BORGER & NODES Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG, einen Wohnungseigentums-Kaufvertrag ab. Mit Abschluss des Kaufvertrages erkennt der Erwerber die Teilungserklärung einschließlich der dazugehörigen Änderungsurkunde in vollem Umfang an. Der Übergang von Nutzen und Lasten der Wohnungen erfolgt gemäß kaufvertraglichen Regelungen zum Monatsersten nach vollständiger Kaufpreisbelegung. Zur Absicherung der Käufer erfolgt die Kaufpreisbelegung über ein Notaranderkonto. Finanzierung. Der Beleihungswert ist nicht immer identisch mit dem Verkehrswert oder dem zur Verfügung gestellten Fremdkapital. Die Voraussetzung für die Einräumung eines entsprechenden Kredites ist also eine gute persönliche Bonität des Anlegers, da die finanzierende Bank erfahrungsgemäß eine Finanzierungsspitze von ca. 30% darauf abstellt. Zur Besicherung der Darlehen wird in den Wohnungsgrundbuchblättern eine Grundschuld in der jeweiligen Höhe zu Gunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Verwaltung, Mietpoolvertrag, Wiederverkauf. Verwaltung. In der Teilungserklärung wurde die Borger & Partner GmbH & Co. KG, GrundbesitzManagement, als WEG-Verwalterin bestellt. Es wird ein WEG-Verwaltervertrag über drei Jahre mit einem Jahreshonorar von 240,- EUR pro Einheit zzgl. Umsatzsteuer abgeschlossen. Die WEG-Verwalterin ist auch bereit, mit jedem Eigentümer einen Verwaltervertrag zur Verwaltung des Sondereigentums abzuschließen (Mietenverwaltung). Die Verwaltergebühr beträgt mtl. 13,- €/Einheit zzgl. Umsatzsteuer. Mietpoolvertrag. Um allen Erwerbern annähernd gleiche Ertragschancen zu sichern, kann für die Laufzeit von zehn Jahren zwischen Erwerbern ein so genannter Mietpoolvertrag abgeschlossen werden (vgl. Seite 21). Wiederverkauf. Ein Wiederverkauf der Eigentumswohnungen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Aussagen über Wertsteigerung oder Wertminderung sind jedoch zum heutigen Zeitpunkt rein spekulativer Natur, da diese von der Gesamtentwicklung des Immobilienmarktes abhängig sind. Fazit: Der Erwerber sollte seine Investitionsentscheidung nicht im Hinblick auf kurzfristige Spekulationsgewinne, sondern unter mittel- bis langfristigen Aspekten treffen. 27 Gebäude- und Ausstattungsbeschreibung. Wände und Decken: Um 1957 errichteter Mauerwerksbau im Bestand mit Stahlbetondecken. Wände in verschiedenen Stärken verputzt. Fenster: Kunststoff-Fenster mit Kunststoff-Fensterbänken innenseitig. Im Hochparterre mit Kunststoff-Rollläden. Dachstuhl: Dachkonstruktion als ziegelgedecktes Sattel-Walmdach. Im Zuge eines eventuellen Dachgeschossausbaus kann es ggf. zur (Teil-) Neukonstruktion mit Auf- und Ausbauten wie Gauben und Dachterrassen kommen. Heizungsanlage, Sanitärsteigeleitungen: Fernwärmestation als Zentralheizungssystem mit zentraler Warmwasserbereitung. Im Zuge des Einbaus erneuerte Steigeund Zirkulationsleitungen. Verbrauchserfassung mit Kalt- und Warmwasserzählern sowie Heizkostenverteiler (Mietwartungsvertrag). Fassaden: Verputzte Fassaden mit Farbanstrich. Hauseingänge / Treppenhaus: Stahlbetontreppe mit Steinbelag, Stahlgeländer mit Handlauf farblich lackiert. Verputzte Treppenhauswände mit Farbanstrich und Spritzbeschichtung. Wohnungseingangstüren in Holzausführung, lackiert. Klingel-Sprechanlagen an beiden Hauseingängen. Hausdurchfahrt: Nach bauaufsichtlichen Vorschriften gedämmte und verputzte Hausdurchfahrt. 28 Elektroanlage: Im Keller zentralisierte Zähleranlagen, erneuerte Elektrosteigeleitungen mit Unterverteilungen in den Wohnungen. Kabel-TV-Anlage über einen Dienstleister bereit gestellt. Außenanlage: Grünfläche, Terrassen und Wegeführungen mit Verbundsteinen teil- oder vollversiegelt. Alter Baumbestand. Müllbehälterstandplatz mit Stahlgittermatten als Rankgerüst eingehaust. Gebäude- und Ausstattungsbeschreibung. Keller: Kellerraumtrennwände als Mauerwerk. Mieterkellerverschläge in Stahlgitter- und / oder Holzkonstruktion. Technikräume separat. Wohnungsausstattungen: Wegen fluktuationsbedingter Wohnungsrenovierungen kann der Wohnungsstandard im Einzelnen variieren (vgl. Seite 22, Grundstock Instandhaltungsrücklagen). Wände: Verputzte Wände, tapeziert und gestrichen. Heizung: Plattenheizkörper in allen Räumen mit Thermostatventilen. Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Bäder: Böden keramisch vollgefliest. Wände i.d.R. bis Türhöhe teilgefliest. Ausstattung mit modernen weißen Objekten und zeitgemäßen Armaturen. Kalt- und Warmwasserzähler. Küchen: Die Küchen sind mindestens mit Herd und Spüle ausgestattet, einzeln erweiterte Küchenzeilen. Zimmertüren: Farblich fertig- oder endbeschichtete Innenraumtüren. Bodenbeläge in den Wohnräumen und Fluren: Kunsstoff- und / oder Verbundbeläge (z.B. Laminat) mit umlaufenden Sockelleisten auf schwimmendem Estrich. 29 Chancen und Risiken. Chancen und Risiken des Käufers. Mit diesen weiteren Erläuterungen und der Darstellung von Risiken weisen wir der guten Ordnung halber darauf hin, dass neben den allgemeinen mit Immobilienbesitz verbundenen Risiken auch folgende angebotsspezifische Risiken verbunden sind. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch wenn die Gesamtkonzeption des Angebotes unter der Maßgabe eines weitestgehenden Risikoausschlusses erfolgt ist. Vorkaufsrecht des Mieters. Sofern die jeweilige Wohnung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch vermietet ist, steht dem Mieter im Sinne des § 577 BGB das gesetzliche Vorkaufsrecht zu. Sollte der Mieter innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten nach entsprechender Mitteilung über den Verkauf der Wohnung sein Vorkaufsrecht nicht ausüben, verfällt dieses. Der Verkäufer hat die Möglichkeit zum Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag, sofern das Vorkaufsrecht durch einen Mieter ausgeübt wird. Der Verkäufer hat sich in diesem Fall verpflichtet, die mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten zu ersetzen. Bausubstanz. Das Gebäude wurde um 1957 errichtet und in Einzelschritten modernisiert. Eine Gewährleistung nach § 634a I Nr. 2 BGB für die enthaltenen Bauleistungen ist bis auf wenige Ausnahmen verjährt (Stand April 2009). Insofern sind bezogen auf das Gebäude und das Grundstück Gewährleistungen weitestgehend ausgeschlossen. 30 Höhe der erzielten Mietpreise. Die prognostizierten Mieteinnahmen sind nicht garantiert. Unabhängig von der Mietpoolvereinbarung kann für die Entwicklung der Mieteinnahmen keine Haftung übernommen werden; die tatsächliche Miete kann niedriger als die prognostizierte Miete und auch Fluktuationen unterworfen sein. Die Erfahrung der letzten Jahre hat jedoch eine Steigerung gezeigt. Fremdfinanzierung. Sofern der Käufer nicht in der Lage ist, den Kapitaldienst seiner auf den Kaufgegenstand abgestellten Finanzierung zu bedienen oder in anderer Hinsicht seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann es zur Verwertung des Kaufgegenstandes und seines Vermögens im Wege von Zwangsmaßnahmen kommen. In diesem Fall können hohe Verluste durch Mindererlös, Kosten der Verwertung sowie Zinsen und andere Bankgebühren (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) entstehen. Diese Situation kann u.U. auch durch Eintreffen nachstehend aufgeführter Risiken eintreten. Kosten der Bewirtschaftung und Instandhaltung. Die gesetzlich umlagefähigen Bewirtschaftungskosten trägt der Mieter. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen unter anderem WEG- und Sondereigentumsverwaltung sowie die Instandhaltung. Im Rahmen der Festlegung des ersten Wirtschaftsplanes während der ersten Eigentümerversammlung im Anschluss an die Bauabnahme, wird die Bildung einer Instandhaltungsrücklage beschlossen. Ob und inwieweit diese zur Abdeckung des späteren Instandhaltungsbedarfs ausreichen wird, kann nicht vorausgesagt bzw. garantiert werden. Gegebenenfalls müssen darüber hinausgehende Beträge durch Sonderumlagen aufgebracht werden oder bei späteren Wirtschaftsplänen die Rücklagenbildung erhöht werden. Die Kosten für die WEG- und Sondereigentumsverwaltung sind nur innerhalb der vertraglichen Fristen vereinbart und können sich ändern. Das Risiko erhöhter Instandhaltungsaufwendungen soll durch gekonntes Gebäude- und Mietermanagement durch eine renommierte WEG- und Sondereigentumsverwaltung reduziert werden. Chancen und Risiken. Wertsteigerung /-minderung / Wiederverkauf. Anders als bei anderen Werten sind Immobilien eher langfristigen und geringen Wertschwankungen unterworfen, insofern handelt es sich charakterlich um eine stabile Anlageform. Ungeachtet dessen besteht immer das Risiko einer Marktveränderung oder Wertveränderung durch den Gebäudezustand. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Wiederverkaufs auch der Vermietungsstand eine Auswirkung auf den Marktwert der Kapitalanlage hat. In der Regel erzielen bezugsfreie Wohnungen höhere Kaufpreise als vermietete. Die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters sind durch die Kündigungsschutzgesetze sehr eingeschränkt. Wir erlauben uns den Hinweis, dass Verwaltungsanweisungen nur für die Finanzämter und nicht für die Finanzgerichte bindend sind. Bezüglich eines späteren Verkaufes ist zu erwähnen, dass die Erwerber nach Verstreichen einer Frist von zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages einen eventuell entstehenden Veräußerungsgewinn nach heutiger Rechtslage nicht versteuern müssen. Werden mehrere Objekte innerhalb eines kürzeren Zeitraumes verkauft, kann dies zur Unterstellung eines gewerblichen Grundstückshandels führen. In der Regel wird bei der Veräußerung von z.B. mehr als drei Eigentumswohnungen innerhalb von fünf Jahren ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen. In diesem Fall unterliegt ein eventueller Veräußerungsgewinn der Einkommen- und Gewerbesteuer. Im Falle der Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung werden die bislang in Anspruch genommenen Abschreibungen vom Anschaffungsaufwand abgezogen; der Veräußerungsgewinn erhöht sich entsprechend. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. Der Punkt „Liebhaberei“ dürfte nach dem vorliegenden Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.09.1997 erheblich entschärft worden sein. Nach dieser Grundsatzentscheidung des BFH ist zur Feststellung der Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich keine Prognoserechnung mehr erforderlich. Allerdings sollten Immobilienanleger trotzdem aufpassen, denn die „Vermutungsregel“ der Einkunftserzielungsabsicht gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige zu erkennen gegeben hat, dass er sich nicht zur langfristigen Vermietung entschlossen hatte, sondern die Immobilie möglicherweise alsbald wieder verkaufen wollte. Es muss sich vielmehr um eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit handeln. Das BMF-Schreiben vom 08.10.2004-IV C3-S2253-91/04 ist zu beachten. Gesetzeslage. Sämtliche vorgenannten Chancen und Risiken basieren auf der bei Exposéherausgabe gültigen Gesetzgebung. Die Rechtslage kann sich vor- oder nachteilig auf die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten auswirken. Die vorgenannten zukünftigen Vertragspartner haften gegenüber den Erwerbern nur im Rahmen und nach Maßgabe der abzuschließenden Verträge. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner für die Prospektangaben ist ausgeschlossen. Ihr persönlicher Anlagevermittler haftet nach Maßgabe der nachstehend festgelegten Vermittlungsbedingungen. 31 Vermittlungsbedingungen, Abwicklungshinweise. Der Verkäufer schließt mit geeigneten Unternehmen Vertriebsverträge ab. Im Kaufpreis ist eine Vermittlungsprovision enthalten. Der beauftragte Vermittler ist ferner berechtigt, dem Erwerber eine Bearbeitungsgebühr / Courtage bis zu 3% des Kaufpreises, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen. Ihr persönlicher Anlagevermittler haftet nach Maßgabe der nachstehend festgelegten Vermittlungsbedingungen: 1. Ihr persönlicher Anlagevermittler ist für den Inhalt der Exposés und sonstige den Erwerb betreffende Unterlagen nicht verantwortlich, soweit aus dem Exposé selbst nichts anderes hervorgeht. Ihr Anlagevermittler gibt insofern lediglich fremde Angaben weiter. Für darüber hinausgehende Angaben und Erörterungen seitens des Vermittlers ist dieser selbst verantwortlich; sie können nicht dem Verkäufer zugerechnet werden. 2. Soweit für den Anleger persönliche Umstände für den Kauf entscheidend waren, sind diese im Rechtsverhältnis zum Vermittler nur dann von Bedeutung, wenn der Anleger im Zusammenhang mit den persönlichen Umständen schriftlich angefragt und die persönlichen Umstände ausreichend dargestellt hat. 3. Sollte der Anleger aus welchen Rechtsgründen auch immer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer oder dem Vermittler stellen, so verjähren diese innerhalb von einem Jahr nach Kenntnisnahme des Haftung begründenden Umstandes, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsabschluss. Dies gilt für eventuelle Schadensansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus einem evtl. Beratungsvertrag, aus der Verletzung möglicher Schutzpflichten oder aus angeblicher unerlaubter Handlung. 32 Diese Bedingungen gelten auch für den Fall, dass der Vermittler als Repräsentant des Verkäufers auftritt, gleichgültig, ob es diesem gestattet wurde oder nicht. In keinem Fall ist der Vermittler oder der Repräsentant berechtigt, den Bauträger zu vertreten und für diesen verbindliche Erklärungen abzugeben oder Geld entgegenzunehmen. Dieses Exposé dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Verbindlich sind allein der notarielle Kaufvertrag, die Bezugsurkunde sowie die Teilungserklärung. Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit Sorgfalt zusammengestellt (Stand April 2009). Sie entsprechen den allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Herausgabe des Exposés. Durch neue Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften bedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Vermittlungsbedingungen, Abwicklungshinweise. Künftige Änderungen der Verwaltungsausübung, Rechtsprechung und Gesetzgebung können die erwarteten steuerlichen Folgen verändern. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Von diesem Exposé abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Personen, die mit dem Vertrieb und der Vermittlung befasst sind, sind nicht Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Diese Personen oder sonstige Dritte sind nicht befugt, abweichende Angaben, Auskünfte oder Zusagen von diesem Exposéinhalt zu erteilen. Ihr Vermittler händigt Ihnen folgende Unterlagen aus: - Kaufantragsvordruck - Selbstauskunft für die finanzierende Bank Bitte füllen Sie diese Formulare aus und übergeben Sie diese unterzeichnet Ihrem Vermittler. Ihr Vermittler ist zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Die finanzierende Bank benötigt in der Regel für die Bonitätsprüfung folgende Unterlagen (im Original oder von Ihrem Steuerberater testiert): a) bei Nichtselbständigen: 1. die letzten beiden ESt.-Bescheide alternativ ESt.-Erklärungen 2. die neuesten Gehaltsabrechnungen 3. die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Selbstauskunft. b) bei Selbständigen: 1. die letzten beiden ESt.-Bescheide oder alternativ ESt.-Eklärungen 2. zusätzlich die letzten zwei Jahresabschlüsse 3. eine aktuelle BWA oder Ertragsvorschau für das lfd. Jahr (vom Steuerberater testiert) 4. die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Selbstauskunft. Für die Überprüfung der Bonität können Banken auch noch weitere Unterlagen anfordern. Bitte achten Sie darauf, dass in den meisten Fällen (außer bei Gütertrennung) die Mitverpflichtung des Ehegatten von der Bank gefordert wird. Nach Eingang Ihres Auftragsformulars erhalten Sie vom Verkäufer einen vorbereiteten Entwurf eines notariellen Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages sowie eine beglaubigte Abschrift der Teilungerklärung und der Bezugsurkunde. Das Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages lassen Sie bitte sofort bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten, Vermögens- und Steuerprognosen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird nicht übernommen. Maßgeblich sind allein dieses Exposé und die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Der Verkäufer erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. 33 Raum für Ihre Notizen. 32 Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG | Bornstraße 5 | 12163 Berlin Telefon: 030 / 850 72 79-0 | Telefax: 030 / 850 72 79-90 E-Mail: [email protected] | Web: www.borger-nodes.de