Gesundheitsamt - Landkreis Pfaffenhofen

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Gesundheitsamt - Landkreis Pfaffenhofen
Jahresbericht 2011
Gesundheitsamt
Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt -
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GESUNDHEITSAMT: BREITES SPEKTRUM AN DIENSTLEISTUNGEN
In den einzelnen Bereichen ergaben sich folgende Entwicklungen:
1. Begutachtung
Wie die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zeigen, fertigt das Gesundheitsamt vor allem für öffentliche
Stellen Gutachten/ärztliche Stellungnahmen bei gesetzlich vorgegebenen Anlässen an.
Zu den schulärztlichen Untersuchungen zählen u.a. die Überprüfung der Schulfähigkeit, Sportbefreiungen, Prüfungsverhinderungen, Prüfungszeitverlängerungen sowie ärztliche Untersuchungen im
Rahmen der Einschuluntersuchungen. In Einzelfällen erfolgen ärztliche Stellungnahmen für das Ausländeramt, für die Sozialhilfeverwaltung, Stellungnahmen für Gerichte oder Gutachten zur Vorlage
beim Finanzamt, bei der Kindergeldstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde.
Teils muss durch das Gesundheitsamt eine ärztliche Beurteilung der Notwendigkeit einer Unterbringung in eine psychiatrische Abteilung nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz vorgenommen
werden. Hinzu gekommen sind vermehrt Aufträge zur Durchführung von Alkohol- und Drogenscreenings (im Auftrag der Gerichte oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis).
Beamtenrechtliche Untersuchungen (insgesamt);
davon:
 Verbeamtung
 Dienstunfall
Vollzug der Beihilfevorschrift (z.B. Kur, Reha-Maßnahmen)
 Dienstfähigkeit
2009
209
2010
148
2011
179
125
9
49
26
84
11
34
19
101
7
50
21
2009
132
2010
196
2011
306
0
26
9
0
53
0
10
9
2
62
2
2
12
1
90
2
0
40
1
1
3
4
95
1
10
6
3
186
1
3
2009
346
2010
344
2011
485
Tabelle 1
Sonstige Gutachten (insgesamt);
davon:
 Führerscheinstelle
 Sozialhilfeverwaltung
 Ausländeramt
 Ordnungsamt (SG 22)
Prüfungsfähigkeit (Studenten, Schüler),
Einschulungsuntersuchungen, Überprüfung Schulfähigkeit etc.
Finanzamt
Kindergeldstelle
Drogenscreening/Alkoholscreening
Kapitalabfindung
Sonstige Untersuchungen
Tabelle 2
Begutachtungen insgesamt:
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2. Medizinalaufsicht/Heilberufe
Das Gesundheitsamt wirkt - neben anderen Stellen - bei der Erfassung der Medizinalstatistik und
beim Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften mit. Der Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften hat überwiegend zum Ziel, einen gesicherten Qualitätsstandard bei den Berufsangehörigen zu gewährleisten.
Für die Versorgungssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in das medizinische Versorgungssystem ist es wichtig, Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zu registrieren und gesetzeskonform zu ahnden. Das Gesundheitsamt ist in diesem Sinne bei der Überwachung öffentlicher Gesundheitsangebote, insbesondere im Hinblick auf die unerlaubte Ausübung der Heilkunde, fachlich beteiligt.
In den Apotheken des Landkreises erfolgt eine Überprüfung des Betäubungsmittelverkehrs durch die
Ärzte des Gesundheitsamtes.
2.1 Medizinalstatistik
Anzahl
Apotheken
Apotheken
Filialapotheken
Heilpraktiker (praktizierende)
Heilpraktiker
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Musiktherapeut
Heilhilfsberufe (selbständig) u. Rettungsassistenten
Hebammen/Entbindungspfleger
Krankengymnasten/Physiotherapeuten und Masseure
Logopäden
Ergotherapeuten
Podologen
Pflegepersonal der privaten ambulanten Pflegedienste
Rettungsassistenten (einschl. 4 Ehrenamtliche)
2009
2010
2011
24
3
24
6
24
6
71
34
79
67
90
68
1
1
1
22
41
13
10
5
37
32
29
59
16
19
6
48
32
30
61
17
19
6
54
32
2.2 Todesursachenstatistik
Die Auswertung der Todesbescheinigungen ist wichtig, um die Todesursachenstatistik zu erstellen.
Die Standesämter senden die anfallenden Todesbescheinigungen an die Gesundheitsämter. Nach
Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität werden sie von hier an das Landesamt für Statistik und
an das Deutsche Krebsregister weitergeleitet.
2011 wurden hier 595 (Vorjahr 757) Totenscheine bearbeitet.
2.3 Heilpraktiker
Die Heilpraktikerüberprüfung findet im Bezirk Oberbayern zweimal jährlich statt. Der schriftliche Prüfungsteil wird durch Verwaltungskräfte der Gesundheitsämter beaufsichtigt, im mündlichen Teil der
Überprüfung übernehmen Ärzte der Gesundheitsämter den Prüfungsvorsitz. Durch diese Überprüfung
wird bewertet, ob der Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.
3. Kinder- und Jugendgesundheit
3.1 Einschulungsuntersuchung 2010/2011
Die Durchführung der Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes. Sie
umfasst bei allen Kindern eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte, eine Impfberatung sowie
eine Überprüfung des Gehörs, der Sehtüchtigkeit, der Sprache und der motorischen Fähigkeiten
durch die sozialmedizinischen Assistentinnen. Dadurch können gesundheitliche Störungen, die für
den Schulbesuch von Bedeutung sein können, frühzeitig erkannt werden. Die Eltern können über
geeignete weitere diagnostische Maßnahmen (z.B. orientierende Entwicklungsdiagnostik), Behandlungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen rechtzeitig informiert werden. Bei Bedarf schließt sich
daran noch eine ärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (bei fehlender U9) an.
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Im September 2011 wurden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.063 Kinder eingeschult. Von den
Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes wurden 1.184 Kinder untersucht. Eine
zusätzliche körperliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes fand bei 38 Kindern
statt. Nach Abschluss der Einschulungsuntersuchungen wurden anonym von jedem Kind die erhobenen Untersuchungsdaten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur
Auswertung geschickt.
3.2 Impfbuchkontrollen Schuljahr 2010/2011
Bayernweit werden durch die Gesundheitsämter zur Schließung von Impflücken Impfbuchkontrollen
(ggf. kombiniert mit einem Impfangebot) in den sechsten Klassen organisiert. Diese Impfbuchkontrolle
wurde im Sommer 2011 in allen weiterführenden Schulen des Landkreises durchgeführt. Von 1.405
aufgerufenen Schülern der 6. Klassen wurden von 1067 die Impfbücher vorgelegt und somit ausgewertet, was 76% entspricht. Diese Kinder erhielten eine Impfempfehlung für fehlende oder wieder
aufzufrischende Impfungen.
Impfindikationen und vollständiger Impfschutz der Kinder der 6. Jahrgangstufe 2011
Diphtherie – Indikation
Diphtherie – vollständiger Impfschutz
3%
97 %
Tetanus - Indikation
Tetanus – vollständiger Impfschutz
2%
98 %
Polio - Indikation
Polio vollständiger Impfschutz12 %
88 %
Pertussis - Indikation
Pertussis vollständiger Impfschutz7%
93 %
Masern-Mumps-Röteln - Indikation
Masern-Mumps-Röteln –vollständiger Impfschutz
15 %
85 %
Hep. B - Indikation
Hep. B –vollständiger Impfschutz
24 %
76 %
Auswertung bezieht sich auf die Anzahl der vorgelegten Impfbücher.
3.3. Neugeborenen - Stoffwechselscreening
Unter Stoffwechselscreening versteht man eine Reihenuntersuchung aller neugeborenen Säuglinge
auf 12 verschiedene Stoffwechselerkrankungen/Hormonstörungen. Diese Untersuchung ist für die
Eltern freiwillig und kostenlos. Ein rechtzeitiges Erkennen solcher Stoffwechselerkrankungen kann
schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern oder zumindest minimieren. Dabei spielt das
Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Ein Tracking und eine monatliche statistische Rückmeldung erfolgt an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Vom 01.12.2010 bis zum 30.11.2011 wurden dem Gesundheitsamt 951 Geburten von den Einwohnermeldeämtern mitgeteilt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldete für
diese Zeit 956 aus unserem Landkreis „gescreente“ Kinder an das Gesundheitsamt. In 38 Fällen
nahm das Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt auf, weil unklar war, ob ein Screening bereits stattgefunden hatte. In elf Fällen kam von den kontaktierten Eltern keine Rückantwort. In drei Fällen lehnten die Eltern eine Untersuchung ihres Kindes ab.
3.4 Neugeborenen - Hörscreening
Das Hörscreening für Neugeborene ist in Bayern nach Art. 14 GDVG eine Pflichtuntersuchung, da es
sich um eine in den Kinderrichtlinien geregelte Vorsorgeuntersuchung handelt. Seit dem 01.01.2009
hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf eine Untersuchung des Gehörs. Wird eine Hörstörung
nicht rechtzeitig entdeckt, kann sich das auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken.
Auch hier spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten
Geburten und „gescreenten“ Kindern.
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Vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011 wurden von den Einwohnermeldeämtern 951
Geburten gemeldet. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte im gleichen
Zeitraum 897 untersuchte Kinder mit. Bei 103 Säuglingen war aber unklar, ob eine Untersuchung des
Gehörs bereits stattgefunden hatte. Deshalb nahm das Gesundheitsamt mit diesen Eltern Kontakt
auf. 35 Eltern antworteten auf diese Kontaktaufnahme nicht und 5 Eltern lehnten eine Untersuchung
bei ihrem Kind ab.
3.5 Sprachscreening 2010/11
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen bietet im Rahmen der Kinder- und Jugendgesundheit ein
Sprachscreening für vierjährige Kinder an. Dieses Screening wurde von einem Logopädenteam entwickelt und ist auf Reihenuntersuchungen in Kindergärten abgestimmt. Es beinhaltet eine für diese
Altersgruppe ansprechende optische Darstellung („Lilli und Flo“ Bilderbuch und Situationsbilder) und
überprüft die Lautbildung und Grundgrammatik.
Das Sprachscreening setzt sich folgende Ziele:
 Frühzeitige Erfassung möglicher Sprachentwicklungsstörungen
 Rechtzeitige Vorstellung bei einem Logopäden / Sprachtherapeuten
 Gezielte Sprachförderung und ggf. sinnvolle Nutzung der Wartezeit auf einen
festen Therapieplatz
 Behebung der Sprachstörung rechtzeitig vor der Einschulung
Im Schuljahr 2010/11 wurden im Rahmen des Sprachscreenings 29 Kinder überprüft.
3.6 Pädaudiologischer Sprechtag / Beratung
Das Gesundheitsamt organisiert in regelmäßigen Abständen eine „pädaudiologische“ Untersuchung
und Beratung hör- und sprachauffälliger Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Untersuchung wird durch eine Fachkraft der Bayerischen Landesschule – Förderschwerpunkt Hören durchgeführt. Im Jahr 2011 fanden neun Sprechtage statt.
4. Infektionsschutz / Hygieneüberwachung
4.1 Erkrankungsermittlungen, Beratung und Prävention gemäß dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG), infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt
555 Erkrankungen (Abb.1), davon 24 Ausbruchsgeschehen, wurden im Jahr 2011 von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ermittelt und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet.
Fallzahlentwicklung im LK Pfaffenhofen a. d. Ilm
1400
1200
Fallzahl
1000
800
meldepflichtige Erkrankungen
600
Ausbruchsgeschehen
400
200
0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Jahr
Abb. 1 Fallzahlentwicklung bei meldepflichtigen Erkrankungen im Landkreis Pfaffenhofen 2001 - 2011
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Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen ist Partner des Projektes „MRSA/ MRE-Netzwerk“ (MRE = Multiresistente Erreger) – ein Projekt zur Zusammenarbeit im Bereich des Infektionsschutzes und damit
auch der Patientensicherheit. Hierbei ist das Gesundheitsamt im Rahmen des Netzwerkaufbaues und
dessen Koordination tätig, um die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens (Krankenhaus,
niedergelassene Ärzte, Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienst …) speziell für den
Umgang mit Multiresistenten Erregern in ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Die Umsetzung dieser
infektionsmedizinischen Herausforderung stellt zunehmend an alle Akteure des Gesundheitswesens
hohe Anforderungen, da sich in der täglichen Arbeit mit der Problematik der MRE immer neue Herausforderungen aufzeigen.
Bei Rahmen der Heimnachschauen wirkte auch der Fachbereich Hygiene auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit. Das Gesundheitsamt zeigte sich als beständiger Ansprechpartner für Fragen
rund um den Infektionsschutz. Durch die überwiegend qualifizierte Umsetzung von Hygienemaßnahmen beim Auftreten von Erkrankungsgeschehen war es möglich, in Alten- und Pflegeheimen infektionsbedingte Ausbruchsgeschehen zu vermeiden oder deren Ausbreitung frühzeitig zu stoppen.
Neben den Alten- und Pflegeheimen unterliegen auch zahlreiche weitere Einrichtungen (wie z. B.
Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und andere) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wirkte auch in diesem Jahr beim Fachzirkel „Infektionsschutzgesetz“ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit.
Hygiene, Infektionsschutz (IfSG)
Infektionsmeldungen §§ 6 und 7 IfSG (Ermittlung u. Meldung ans LGL)
Fallzahlen
2010
602
Fallzahlen
2011
555
1957
1494
44
24
103
112
7
35
Infektionsmeldungen der Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG (Ermittlung, Erfassung, ggf. Meldung an LGL)
Ausbrüche nach IfSG (Ermittlung, Meldung via SurvNet)
Ortshygiene (Schulen, Heime, Kindergärten, Krankenhaus), Begehungen
und Beratungen
Vollzug Hygieneverordnung (Anfragen von Heilpraktikern, sonst. Beratungen)
4.2 „Belehrungen“ gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)
Personen, die in einem „Lebensmittelberuf“ tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung des
Gesundheitsamtes. Zum Erlangen dieser Bescheinigung werden den Personen zuvor grundlegende
Anforderungen an das hygienische Verhalten – insbesondere zur Vermeidung der Weiterverbreitung
von Infektionserregern über Lebensmittel - vermittelt. Folgende Bescheinigungen wurden ausgestellt:
Bescheinigung gemäß §§ 42, 43 IfSG inkl. „Belehrung“
Zweitschriften
Arbeitgeberbescheinigungen
Ärztebeauftragung
2010
203
17
34
2
2011
189
18
50
5
4.3 Trinkwasserversorgung
Durch die Eingliederung der Wasserversorgungsanlagen von Vohburg und Ernsgaden in die Biburger
Gruppe (Landkreis Kelheim) sowie durch die Aufgabe einer kleineren öffentlichen Wasserversorgungsanlage, hat sich die Anzahl der zu überwachenden zentralen Anlagen für das Gesundheitsamt
verringert.
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Obwohl die Novellierung der Trinkwasserverordnung bereits im Jahre 2010 im Bundestag verabschiedet wurde, trat die endgültige Fassung erst zum 1. November 2011 in Kraft. Diese (neue) Trinkwasserverordnung ist größtenteils bereits in der Fassung von 2003 enthalten, allerdings stellt die jetzige Fassung in vielen Bereichen eine deutliche Erleichterung für das behördliche Handeln dar. Jedoch wurden neue Regeln aufgenommen, die Verwirrung und Verunsicherung sowohl beim Bürger
als auch den Gesundheitsämtern auslöste und für einen entsprechenden Medienwirbel sorgte.
Völlig unbeachtet bleibt hierbei, dass es sich bei der Trinkwasserverordnung auch um ein Verbraucherschutzgesetz handelt und damit das Trinkwasser eine entsprechende Qualität gegenüber dem
Verbraucher aufweisen muss. Die Qualität beschränkt sich nicht nur auf die durch die Presse gegangene Legionellenuntersuchung sondern beinhaltet viel mehr, was in der Mediendiskussion vollkommen untergeht. Hier wird sich in nächster Zeit deutlich mehr an Aktivitäten ergeben. Erfreulicherweise
wurde der überwiegende Anteil der Problemfälle bei den Hausbrunnen im Landkreis behoben bzw.
steht kurz vor der Lösung.
Das Gesundheitsamt gehört dem überregionalen Arbeitskreis „Trinkwasser- Qualitätszirkel“ an.
4.4 Badeweiher
Die Überwachung der EU- Badeweiher hat den ersten Vierjahreszyklus hinter sich und es kann damit
eine Beurteilung im Sinne des Gesetzes erfolgen. Alle vier überwachten Badeweiher (Heideweiher
Reichertshofen, Ebenhausener Weiher, Niederstimmer Weiher, Kreisweiher Feilenmoos) haben die
höchste Qualitätsstufe erreicht. Nähere Informationen können dem Internet unter www.landkreispaffenhofen.de entnommen werden.
4.5 Tuberkulose
Die Tuberkulose nimmt weltweit eine Spitzenposition unter den Infektionskrankheiten ein. Angesichts
der Migration aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen an Tuberkulose findet die Tuberkulose bei
Zuwanderern eine besondere Berücksichtigung, insbesondere da in diesen Ländern häufig Multiresistenzen der Tuberkulosebakterien gegen Antibiotika vorliegen.
Bei Neuerkrankungen besteht die Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes darin, relevante Kontaktpersonen an offener Tuberkulose Erkrankter zu ermitteln und auf eine Tuberkuloseinfektion bzw. Tuberkuloseerkrankung hin zu untersuchen. Die medikamentöse Behandlung Tbc-Erkrankter wird durch die
niedergelassenen Ärzte vorgenommen, allerdings durch das Gesundheitsamt mitüberwacht. Auch
ehemals an Tbc Erkrankte bleiben je nach Befund längere Zeit unter der Überwachung des Gesundheitsamtes, um eine erneute Aktivierung der Erkrankung rechtzeitig erkennen zu können. Durch diese
Maßnahmen kann die Weiterverbreitung der Tuberkulose effektiv eingegrenzt werden.
Untersuchungskategorien
ansteckend erkrankt („offene“ Lungen -Tbc)
Nicht ansteckende Tbc-Erkrankung
Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen
Kontaktpersonen mit abklärungsbedürftigem Lungenbefund
Überwachungsbedürftige mit Tbc- assoziiertem Lungenbefund
Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe
Tbc- Krankheitsverdächtige
Durch das Gesundheitsamt durchgeführte / in Auftrag
gegebene Untersuchungen:
Tuberkulinteste – Kontrollen im Gesundheitsamt
Sputumkontrolluntersuchungen
Thoraxaufnahmen IRN – Ilmtalklinik
Blutuntersuchungen auf Tuberkuloseinfektion
Fallzahl
2010
0
2
52
3
22
0
1
Fallzahl
2011
4
1
184
9
22
1
1
2010
2011
4
10
7
22
3
4
59
108
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4.6 HIV und Aids – Information und Beratung mit Testmöglichkeit
Man kann sich am Gesundheitsamt zum Thema HIV und Aids informieren, bei Ansteckungsverdacht
sozialpädagogisch / medizinisch beraten lassen und einen kostenlosen und anonymen HIV- Test
durchführen lassen. Im Jahre 2011 wurden hier 38 (Vorjahr 48) anonyme Testungen durchgeführt.
4.7 Umwelt- und Ortshygiene
Das Gesundheitsamt bewertet bei Bauvorhaben oder Änderung von Bebauungs- beziehungsweise
Flächennutzungsplänen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ebenso wird bei der Beurteilung von Altlasten (Wirkungspfad Boden - Mensch) das Gesundheitsamt beteiligt.
4.8 (Reisemedizinische) Impfberatung
Durch das Gesundheitsamt werden im Jahr 2011 ca. 30 Impfberatungen - sei es zu Standardimpfungen oder vor Auslandsreisen - vorgenommen.
5. Beteiligung des Gesundheitsamtes an der Heimaufsicht
In der Entwicklung der letzten Jahre nimmt die Heimaufsicht unter Beteiligung des Gesundheitsamtes
einen großen Stellenwert ein. Hier ist eine konstruktive Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes / der
Heimaufsicht mit den unter das „Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ fallenden Einrichtungen und notfalls ein punktuelles Eingreifen öffentlicher Stellen erforderlich, um den hilfebedürftigen
Bewohnern eine menschenwürdige und qualifizierte Versorgung im Alter zukommen zu lassen.
Insbesondere die Sicherung einer optimalen Pflege und medizinischen Versorgung wie auch die Sicherung eines hygienisch qualifizierten Verhaltens in gesundheitlich relevanten Bereichen der Altenpflege bedürfen einer nachhaltigen Überwachung und Beratung auch durch das Gesundheitsamt.
Sämtliche Alten -u. Pflegeheime, Einrichtungen für behinderte Menschen, für psychisch Kranke und
Suchtkranke werden jährlich (so auch im Jahr 2011) begangen.
6. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Am 09.02.2011 hat die Regierung von Oberbayern die routinemäßige Überprüfung unserer staatlich
anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen vorgenommen.
Der Tätigkeitsbereich setzt sich zusammen aus allgemeiner Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB, nachgehender Betreuung, Beratung zu Familienplanung,
Sexualberatung und Präventionsarbeit.
2011 wurden insgesamt 545 Beratungen durchgeführt, davon waren 75 Konfliktberatungen. In der
nachgehenden Betreuung wurden 107 Frauen nach der Geburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch auch längerfristig begleitet. Für Schwangere in Notlagen konnten durch die Landesstiftung
„Hilfe für Mutter und Kind“, „Aktion für das Leben“ und „Familie in Not“ finanzielle Hilfen vermittelt
werden. Zu Fragen der Familienplanung bzw. Sexualberatung wurden 30 Personen beraten. Die Beratungsstelle ist einmal monatlich im nördlichen Landkreis mit Außensprechtagen in Vohburg und
Manching vertreten.
Alle Berater/innen haben
regelmäßig an monatlichen
Supervisionen
teilgenommen.
Aufgrund personeller und
struktureller Gegebenheiten
fand 2011 an den Schulen
im Landkreis kein Angebot
im Rahmen des Konzepts
„Aids-und Sexualaufklärung“
statt.
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7. Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit;
gesundheitliche Aufklärung und Beratung nach dem
Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz(GDVG)
Der Sozialdienst hatte im Jahr 2011 zu Personen, die psychische Auffälligkeiten oder Verwahrlosungstendenzen zeigten 130 Beratungskontakte und führte Hausbesuche durch. Ziel der Beratung
(gemäß Art. 13 GDVG) ist es, die Betroffenen über die im Landkreis vorhandenen Selbsthilfegruppen
und Fachberatungsstellen zu informieren und sie den ambulanten oder stationären Diensten zuzuführen. Häufig geht es dabei auch um die Motivation von Angehörigen, geeignete Beratungsstellen und
Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.
In Zusammenarbeit mit den Ärztinnen am Gesundheitsamt konnten einige Klienten zu einer Therapie
in einer Klinik motiviert werden. Zudem erfolgten auch von ärztlicher Seite aus ca. 20 umfassendere
Kontakte zu Personen mit Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis, inklusive der Anregung von gesetzlichen Betreuungen sowie Stellungnahmen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes
(siehe auch Punkt 1.).
Der Sozialdienst arbeitet in folgenden Arbeitskreisen (AK) mit:






Geschäftsführung in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) PAF
AK Schwangerenberatung in der Region 10
AK Kinder- und Jugendpsychiatrie im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
AK Kinder- und Jugendpsychiatrie der Region 10
AK Hilfe gegen sexuellen Missbrauch
Netzwerk Junge Familien/Eltern
8. Allgemeine Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
Die Bedeutung der gesundheitlichen Vorsorge nimmt angesichts der ständig steigenden Lasten durch
die Behandlung von Krankheiten zu. Das Gesundheitsamt informierte auch 2011 die Landkreisbürger
aber auch Fachgremien durch Presseartikel und öffentliche Aktionen über gesundheitsförderliches
Verhalten.
Das im Jahr 2008 begonnene Projekt zur Händehygiene in Kindertagesstätten wurde weiter fortgeführt. Die Kindergärten wie auch andere Einrichtungen des Landkreises haben die Möglichkeit, im
Gesundheitsamt Projektmaterialien zur Veranschaulichung der Händehygiene auszuleihen. Davon
wird regelmäßig Gebrauch gemacht.
Das Gesundheitsamt beteiligt sich alljährlich mit Beiträgen an der Erstellung der Zeitschrift „Kinderkurier“.
Im Rahmen der 2. Bayerischen Impfwoche im April 2011 machte das Gesundheitsamt durch verschiedene Maßnahmen auf das Thema Impfen aufmerksam.
Im November nahm das Gesundheitsamt am Aktionstag „Kindermedizin und Geburtshilfe“ der Ilmtalklinik für junge Familien unter anderem mit den Themen Schwangerenberatung, Impfungen für
Kinder und Neugeborenenscreening teil. Aufgelockert wurde die Aktion mit einer Bastelecke für Kinder.
Dr. med. Martina Kudernatsch