Gesundheitsamt - Landkreis Pfaffenhofen
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Gesundheitsamt - Landkreis Pfaffenhofen
Jahresbericht 2011 Gesundheitsamt Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 2 GESUNDHEITSAMT: BREITES SPEKTRUM AN DIENSTLEISTUNGEN In den einzelnen Bereichen ergaben sich folgende Entwicklungen: 1. Begutachtung Wie die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zeigen, fertigt das Gesundheitsamt vor allem für öffentliche Stellen Gutachten/ärztliche Stellungnahmen bei gesetzlich vorgegebenen Anlässen an. Zu den schulärztlichen Untersuchungen zählen u.a. die Überprüfung der Schulfähigkeit, Sportbefreiungen, Prüfungsverhinderungen, Prüfungszeitverlängerungen sowie ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einschuluntersuchungen. In Einzelfällen erfolgen ärztliche Stellungnahmen für das Ausländeramt, für die Sozialhilfeverwaltung, Stellungnahmen für Gerichte oder Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt, bei der Kindergeldstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde. Teils muss durch das Gesundheitsamt eine ärztliche Beurteilung der Notwendigkeit einer Unterbringung in eine psychiatrische Abteilung nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz vorgenommen werden. Hinzu gekommen sind vermehrt Aufträge zur Durchführung von Alkohol- und Drogenscreenings (im Auftrag der Gerichte oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis). Beamtenrechtliche Untersuchungen (insgesamt); davon: Verbeamtung Dienstunfall Vollzug der Beihilfevorschrift (z.B. Kur, Reha-Maßnahmen) Dienstfähigkeit 2009 209 2010 148 2011 179 125 9 49 26 84 11 34 19 101 7 50 21 2009 132 2010 196 2011 306 0 26 9 0 53 0 10 9 2 62 2 2 12 1 90 2 0 40 1 1 3 4 95 1 10 6 3 186 1 3 2009 346 2010 344 2011 485 Tabelle 1 Sonstige Gutachten (insgesamt); davon: Führerscheinstelle Sozialhilfeverwaltung Ausländeramt Ordnungsamt (SG 22) Prüfungsfähigkeit (Studenten, Schüler), Einschulungsuntersuchungen, Überprüfung Schulfähigkeit etc. Finanzamt Kindergeldstelle Drogenscreening/Alkoholscreening Kapitalabfindung Sonstige Untersuchungen Tabelle 2 Begutachtungen insgesamt: Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 3 2. Medizinalaufsicht/Heilberufe Das Gesundheitsamt wirkt - neben anderen Stellen - bei der Erfassung der Medizinalstatistik und beim Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften mit. Der Vollzug berufsrechtlicher Vorschriften hat überwiegend zum Ziel, einen gesicherten Qualitätsstandard bei den Berufsangehörigen zu gewährleisten. Für die Versorgungssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in das medizinische Versorgungssystem ist es wichtig, Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zu registrieren und gesetzeskonform zu ahnden. Das Gesundheitsamt ist in diesem Sinne bei der Überwachung öffentlicher Gesundheitsangebote, insbesondere im Hinblick auf die unerlaubte Ausübung der Heilkunde, fachlich beteiligt. In den Apotheken des Landkreises erfolgt eine Überprüfung des Betäubungsmittelverkehrs durch die Ärzte des Gesundheitsamtes. 2.1 Medizinalstatistik Anzahl Apotheken Apotheken Filialapotheken Heilpraktiker (praktizierende) Heilpraktiker Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Musiktherapeut Heilhilfsberufe (selbständig) u. Rettungsassistenten Hebammen/Entbindungspfleger Krankengymnasten/Physiotherapeuten und Masseure Logopäden Ergotherapeuten Podologen Pflegepersonal der privaten ambulanten Pflegedienste Rettungsassistenten (einschl. 4 Ehrenamtliche) 2009 2010 2011 24 3 24 6 24 6 71 34 79 67 90 68 1 1 1 22 41 13 10 5 37 32 29 59 16 19 6 48 32 30 61 17 19 6 54 32 2.2 Todesursachenstatistik Die Auswertung der Todesbescheinigungen ist wichtig, um die Todesursachenstatistik zu erstellen. Die Standesämter senden die anfallenden Todesbescheinigungen an die Gesundheitsämter. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität werden sie von hier an das Landesamt für Statistik und an das Deutsche Krebsregister weitergeleitet. 2011 wurden hier 595 (Vorjahr 757) Totenscheine bearbeitet. 2.3 Heilpraktiker Die Heilpraktikerüberprüfung findet im Bezirk Oberbayern zweimal jährlich statt. Der schriftliche Prüfungsteil wird durch Verwaltungskräfte der Gesundheitsämter beaufsichtigt, im mündlichen Teil der Überprüfung übernehmen Ärzte der Gesundheitsämter den Prüfungsvorsitz. Durch diese Überprüfung wird bewertet, ob der Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. 3. Kinder- und Jugendgesundheit 3.1 Einschulungsuntersuchung 2010/2011 Die Durchführung der Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes. Sie umfasst bei allen Kindern eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte, eine Impfberatung sowie eine Überprüfung des Gehörs, der Sehtüchtigkeit, der Sprache und der motorischen Fähigkeiten durch die sozialmedizinischen Assistentinnen. Dadurch können gesundheitliche Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können, frühzeitig erkannt werden. Die Eltern können über geeignete weitere diagnostische Maßnahmen (z.B. orientierende Entwicklungsdiagnostik), Behandlungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen rechtzeitig informiert werden. Bei Bedarf schließt sich daran noch eine ärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (bei fehlender U9) an. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 4 Im September 2011 wurden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.063 Kinder eingeschult. Von den Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes wurden 1.184 Kinder untersucht. Eine zusätzliche körperliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes fand bei 38 Kindern statt. Nach Abschluss der Einschulungsuntersuchungen wurden anonym von jedem Kind die erhobenen Untersuchungsdaten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Auswertung geschickt. 3.2 Impfbuchkontrollen Schuljahr 2010/2011 Bayernweit werden durch die Gesundheitsämter zur Schließung von Impflücken Impfbuchkontrollen (ggf. kombiniert mit einem Impfangebot) in den sechsten Klassen organisiert. Diese Impfbuchkontrolle wurde im Sommer 2011 in allen weiterführenden Schulen des Landkreises durchgeführt. Von 1.405 aufgerufenen Schülern der 6. Klassen wurden von 1067 die Impfbücher vorgelegt und somit ausgewertet, was 76% entspricht. Diese Kinder erhielten eine Impfempfehlung für fehlende oder wieder aufzufrischende Impfungen. Impfindikationen und vollständiger Impfschutz der Kinder der 6. Jahrgangstufe 2011 Diphtherie – Indikation Diphtherie – vollständiger Impfschutz 3% 97 % Tetanus - Indikation Tetanus – vollständiger Impfschutz 2% 98 % Polio - Indikation Polio vollständiger Impfschutz12 % 88 % Pertussis - Indikation Pertussis vollständiger Impfschutz7% 93 % Masern-Mumps-Röteln - Indikation Masern-Mumps-Röteln –vollständiger Impfschutz 15 % 85 % Hep. B - Indikation Hep. B –vollständiger Impfschutz 24 % 76 % Auswertung bezieht sich auf die Anzahl der vorgelegten Impfbücher. 3.3. Neugeborenen - Stoffwechselscreening Unter Stoffwechselscreening versteht man eine Reihenuntersuchung aller neugeborenen Säuglinge auf 12 verschiedene Stoffwechselerkrankungen/Hormonstörungen. Diese Untersuchung ist für die Eltern freiwillig und kostenlos. Ein rechtzeitiges Erkennen solcher Stoffwechselerkrankungen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern oder zumindest minimieren. Dabei spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Ein Tracking und eine monatliche statistische Rückmeldung erfolgt an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Vom 01.12.2010 bis zum 30.11.2011 wurden dem Gesundheitsamt 951 Geburten von den Einwohnermeldeämtern mitgeteilt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldete für diese Zeit 956 aus unserem Landkreis „gescreente“ Kinder an das Gesundheitsamt. In 38 Fällen nahm das Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt auf, weil unklar war, ob ein Screening bereits stattgefunden hatte. In elf Fällen kam von den kontaktierten Eltern keine Rückantwort. In drei Fällen lehnten die Eltern eine Untersuchung ihres Kindes ab. 3.4 Neugeborenen - Hörscreening Das Hörscreening für Neugeborene ist in Bayern nach Art. 14 GDVG eine Pflichtuntersuchung, da es sich um eine in den Kinderrichtlinien geregelte Vorsorgeuntersuchung handelt. Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf eine Untersuchung des Gehörs. Wird eine Hörstörung nicht rechtzeitig entdeckt, kann sich das auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken. Auch hier spielt das Gesundheitsamt eine wichtige Rolle beim Datenabgleich zwischen gemeldeten Geburten und „gescreenten“ Kindern. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 5 Vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011 wurden von den Einwohnermeldeämtern 951 Geburten gemeldet. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte im gleichen Zeitraum 897 untersuchte Kinder mit. Bei 103 Säuglingen war aber unklar, ob eine Untersuchung des Gehörs bereits stattgefunden hatte. Deshalb nahm das Gesundheitsamt mit diesen Eltern Kontakt auf. 35 Eltern antworteten auf diese Kontaktaufnahme nicht und 5 Eltern lehnten eine Untersuchung bei ihrem Kind ab. 3.5 Sprachscreening 2010/11 Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen bietet im Rahmen der Kinder- und Jugendgesundheit ein Sprachscreening für vierjährige Kinder an. Dieses Screening wurde von einem Logopädenteam entwickelt und ist auf Reihenuntersuchungen in Kindergärten abgestimmt. Es beinhaltet eine für diese Altersgruppe ansprechende optische Darstellung („Lilli und Flo“ Bilderbuch und Situationsbilder) und überprüft die Lautbildung und Grundgrammatik. Das Sprachscreening setzt sich folgende Ziele: Frühzeitige Erfassung möglicher Sprachentwicklungsstörungen Rechtzeitige Vorstellung bei einem Logopäden / Sprachtherapeuten Gezielte Sprachförderung und ggf. sinnvolle Nutzung der Wartezeit auf einen festen Therapieplatz Behebung der Sprachstörung rechtzeitig vor der Einschulung Im Schuljahr 2010/11 wurden im Rahmen des Sprachscreenings 29 Kinder überprüft. 3.6 Pädaudiologischer Sprechtag / Beratung Das Gesundheitsamt organisiert in regelmäßigen Abständen eine „pädaudiologische“ Untersuchung und Beratung hör- und sprachauffälliger Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Die Untersuchung wird durch eine Fachkraft der Bayerischen Landesschule – Förderschwerpunkt Hören durchgeführt. Im Jahr 2011 fanden neun Sprechtage statt. 4. Infektionsschutz / Hygieneüberwachung 4.1 Erkrankungsermittlungen, Beratung und Prävention gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt 555 Erkrankungen (Abb.1), davon 24 Ausbruchsgeschehen, wurden im Jahr 2011 von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ermittelt und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet. Fallzahlentwicklung im LK Pfaffenhofen a. d. Ilm 1400 1200 Fallzahl 1000 800 meldepflichtige Erkrankungen 600 Ausbruchsgeschehen 400 200 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Abb. 1 Fallzahlentwicklung bei meldepflichtigen Erkrankungen im Landkreis Pfaffenhofen 2001 - 2011 Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 6 Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen ist Partner des Projektes „MRSA/ MRE-Netzwerk“ (MRE = Multiresistente Erreger) – ein Projekt zur Zusammenarbeit im Bereich des Infektionsschutzes und damit auch der Patientensicherheit. Hierbei ist das Gesundheitsamt im Rahmen des Netzwerkaufbaues und dessen Koordination tätig, um die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens (Krankenhaus, niedergelassene Ärzte, Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienst …) speziell für den Umgang mit Multiresistenten Erregern in ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Die Umsetzung dieser infektionsmedizinischen Herausforderung stellt zunehmend an alle Akteure des Gesundheitswesens hohe Anforderungen, da sich in der täglichen Arbeit mit der Problematik der MRE immer neue Herausforderungen aufzeigen. Bei Rahmen der Heimnachschauen wirkte auch der Fachbereich Hygiene auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit. Das Gesundheitsamt zeigte sich als beständiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Infektionsschutz. Durch die überwiegend qualifizierte Umsetzung von Hygienemaßnahmen beim Auftreten von Erkrankungsgeschehen war es möglich, in Alten- und Pflegeheimen infektionsbedingte Ausbruchsgeschehen zu vermeiden oder deren Ausbreitung frühzeitig zu stoppen. Neben den Alten- und Pflegeheimen unterliegen auch zahlreiche weitere Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und andere) der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wirkte auch in diesem Jahr beim Fachzirkel „Infektionsschutzgesetz“ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit. Hygiene, Infektionsschutz (IfSG) Infektionsmeldungen §§ 6 und 7 IfSG (Ermittlung u. Meldung ans LGL) Fallzahlen 2010 602 Fallzahlen 2011 555 1957 1494 44 24 103 112 7 35 Infektionsmeldungen der Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG (Ermittlung, Erfassung, ggf. Meldung an LGL) Ausbrüche nach IfSG (Ermittlung, Meldung via SurvNet) Ortshygiene (Schulen, Heime, Kindergärten, Krankenhaus), Begehungen und Beratungen Vollzug Hygieneverordnung (Anfragen von Heilpraktikern, sonst. Beratungen) 4.2 „Belehrungen“ gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln) Personen, die in einem „Lebensmittelberuf“ tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Zum Erlangen dieser Bescheinigung werden den Personen zuvor grundlegende Anforderungen an das hygienische Verhalten – insbesondere zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionserregern über Lebensmittel - vermittelt. Folgende Bescheinigungen wurden ausgestellt: Bescheinigung gemäß §§ 42, 43 IfSG inkl. „Belehrung“ Zweitschriften Arbeitgeberbescheinigungen Ärztebeauftragung 2010 203 17 34 2 2011 189 18 50 5 4.3 Trinkwasserversorgung Durch die Eingliederung der Wasserversorgungsanlagen von Vohburg und Ernsgaden in die Biburger Gruppe (Landkreis Kelheim) sowie durch die Aufgabe einer kleineren öffentlichen Wasserversorgungsanlage, hat sich die Anzahl der zu überwachenden zentralen Anlagen für das Gesundheitsamt verringert. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 7 Obwohl die Novellierung der Trinkwasserverordnung bereits im Jahre 2010 im Bundestag verabschiedet wurde, trat die endgültige Fassung erst zum 1. November 2011 in Kraft. Diese (neue) Trinkwasserverordnung ist größtenteils bereits in der Fassung von 2003 enthalten, allerdings stellt die jetzige Fassung in vielen Bereichen eine deutliche Erleichterung für das behördliche Handeln dar. Jedoch wurden neue Regeln aufgenommen, die Verwirrung und Verunsicherung sowohl beim Bürger als auch den Gesundheitsämtern auslöste und für einen entsprechenden Medienwirbel sorgte. Völlig unbeachtet bleibt hierbei, dass es sich bei der Trinkwasserverordnung auch um ein Verbraucherschutzgesetz handelt und damit das Trinkwasser eine entsprechende Qualität gegenüber dem Verbraucher aufweisen muss. Die Qualität beschränkt sich nicht nur auf die durch die Presse gegangene Legionellenuntersuchung sondern beinhaltet viel mehr, was in der Mediendiskussion vollkommen untergeht. Hier wird sich in nächster Zeit deutlich mehr an Aktivitäten ergeben. Erfreulicherweise wurde der überwiegende Anteil der Problemfälle bei den Hausbrunnen im Landkreis behoben bzw. steht kurz vor der Lösung. Das Gesundheitsamt gehört dem überregionalen Arbeitskreis „Trinkwasser- Qualitätszirkel“ an. 4.4 Badeweiher Die Überwachung der EU- Badeweiher hat den ersten Vierjahreszyklus hinter sich und es kann damit eine Beurteilung im Sinne des Gesetzes erfolgen. Alle vier überwachten Badeweiher (Heideweiher Reichertshofen, Ebenhausener Weiher, Niederstimmer Weiher, Kreisweiher Feilenmoos) haben die höchste Qualitätsstufe erreicht. Nähere Informationen können dem Internet unter www.landkreispaffenhofen.de entnommen werden. 4.5 Tuberkulose Die Tuberkulose nimmt weltweit eine Spitzenposition unter den Infektionskrankheiten ein. Angesichts der Migration aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen an Tuberkulose findet die Tuberkulose bei Zuwanderern eine besondere Berücksichtigung, insbesondere da in diesen Ländern häufig Multiresistenzen der Tuberkulosebakterien gegen Antibiotika vorliegen. Bei Neuerkrankungen besteht die Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes darin, relevante Kontaktpersonen an offener Tuberkulose Erkrankter zu ermitteln und auf eine Tuberkuloseinfektion bzw. Tuberkuloseerkrankung hin zu untersuchen. Die medikamentöse Behandlung Tbc-Erkrankter wird durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen, allerdings durch das Gesundheitsamt mitüberwacht. Auch ehemals an Tbc Erkrankte bleiben je nach Befund längere Zeit unter der Überwachung des Gesundheitsamtes, um eine erneute Aktivierung der Erkrankung rechtzeitig erkennen zu können. Durch diese Maßnahmen kann die Weiterverbreitung der Tuberkulose effektiv eingegrenzt werden. Untersuchungskategorien ansteckend erkrankt („offene“ Lungen -Tbc) Nicht ansteckende Tbc-Erkrankung Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen Kontaktpersonen mit abklärungsbedürftigem Lungenbefund Überwachungsbedürftige mit Tbc- assoziiertem Lungenbefund Überwachungsbedürftige Tuberkulose anderer Organe Tbc- Krankheitsverdächtige Durch das Gesundheitsamt durchgeführte / in Auftrag gegebene Untersuchungen: Tuberkulinteste – Kontrollen im Gesundheitsamt Sputumkontrolluntersuchungen Thoraxaufnahmen IRN – Ilmtalklinik Blutuntersuchungen auf Tuberkuloseinfektion Fallzahl 2010 0 2 52 3 22 0 1 Fallzahl 2011 4 1 184 9 22 1 1 2010 2011 4 10 7 22 3 4 59 108 Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 8 4.6 HIV und Aids – Information und Beratung mit Testmöglichkeit Man kann sich am Gesundheitsamt zum Thema HIV und Aids informieren, bei Ansteckungsverdacht sozialpädagogisch / medizinisch beraten lassen und einen kostenlosen und anonymen HIV- Test durchführen lassen. Im Jahre 2011 wurden hier 38 (Vorjahr 48) anonyme Testungen durchgeführt. 4.7 Umwelt- und Ortshygiene Das Gesundheitsamt bewertet bei Bauvorhaben oder Änderung von Bebauungs- beziehungsweise Flächennutzungsplänen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ebenso wird bei der Beurteilung von Altlasten (Wirkungspfad Boden - Mensch) das Gesundheitsamt beteiligt. 4.8 (Reisemedizinische) Impfberatung Durch das Gesundheitsamt werden im Jahr 2011 ca. 30 Impfberatungen - sei es zu Standardimpfungen oder vor Auslandsreisen - vorgenommen. 5. Beteiligung des Gesundheitsamtes an der Heimaufsicht In der Entwicklung der letzten Jahre nimmt die Heimaufsicht unter Beteiligung des Gesundheitsamtes einen großen Stellenwert ein. Hier ist eine konstruktive Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes / der Heimaufsicht mit den unter das „Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ fallenden Einrichtungen und notfalls ein punktuelles Eingreifen öffentlicher Stellen erforderlich, um den hilfebedürftigen Bewohnern eine menschenwürdige und qualifizierte Versorgung im Alter zukommen zu lassen. Insbesondere die Sicherung einer optimalen Pflege und medizinischen Versorgung wie auch die Sicherung eines hygienisch qualifizierten Verhaltens in gesundheitlich relevanten Bereichen der Altenpflege bedürfen einer nachhaltigen Überwachung und Beratung auch durch das Gesundheitsamt. Sämtliche Alten -u. Pflegeheime, Einrichtungen für behinderte Menschen, für psychisch Kranke und Suchtkranke werden jährlich (so auch im Jahr 2011) begangen. 6. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Am 09.02.2011 hat die Regierung von Oberbayern die routinemäßige Überprüfung unserer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen vorgenommen. Der Tätigkeitsbereich setzt sich zusammen aus allgemeiner Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB, nachgehender Betreuung, Beratung zu Familienplanung, Sexualberatung und Präventionsarbeit. 2011 wurden insgesamt 545 Beratungen durchgeführt, davon waren 75 Konfliktberatungen. In der nachgehenden Betreuung wurden 107 Frauen nach der Geburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch auch längerfristig begleitet. Für Schwangere in Notlagen konnten durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, „Aktion für das Leben“ und „Familie in Not“ finanzielle Hilfen vermittelt werden. Zu Fragen der Familienplanung bzw. Sexualberatung wurden 30 Personen beraten. Die Beratungsstelle ist einmal monatlich im nördlichen Landkreis mit Außensprechtagen in Vohburg und Manching vertreten. Alle Berater/innen haben regelmäßig an monatlichen Supervisionen teilgenommen. Aufgrund personeller und struktureller Gegebenheiten fand 2011 an den Schulen im Landkreis kein Angebot im Rahmen des Konzepts „Aids-und Sexualaufklärung“ statt. Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Gesundheitsamt - 9 7. Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit; gesundheitliche Aufklärung und Beratung nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz(GDVG) Der Sozialdienst hatte im Jahr 2011 zu Personen, die psychische Auffälligkeiten oder Verwahrlosungstendenzen zeigten 130 Beratungskontakte und führte Hausbesuche durch. Ziel der Beratung (gemäß Art. 13 GDVG) ist es, die Betroffenen über die im Landkreis vorhandenen Selbsthilfegruppen und Fachberatungsstellen zu informieren und sie den ambulanten oder stationären Diensten zuzuführen. Häufig geht es dabei auch um die Motivation von Angehörigen, geeignete Beratungsstellen und Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. In Zusammenarbeit mit den Ärztinnen am Gesundheitsamt konnten einige Klienten zu einer Therapie in einer Klinik motiviert werden. Zudem erfolgten auch von ärztlicher Seite aus ca. 20 umfassendere Kontakte zu Personen mit Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis, inklusive der Anregung von gesetzlichen Betreuungen sowie Stellungnahmen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes (siehe auch Punkt 1.). Der Sozialdienst arbeitet in folgenden Arbeitskreisen (AK) mit: Geschäftsführung in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) PAF AK Schwangerenberatung in der Region 10 AK Kinder- und Jugendpsychiatrie im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm AK Kinder- und Jugendpsychiatrie der Region 10 AK Hilfe gegen sexuellen Missbrauch Netzwerk Junge Familien/Eltern 8. Allgemeine Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Die Bedeutung der gesundheitlichen Vorsorge nimmt angesichts der ständig steigenden Lasten durch die Behandlung von Krankheiten zu. Das Gesundheitsamt informierte auch 2011 die Landkreisbürger aber auch Fachgremien durch Presseartikel und öffentliche Aktionen über gesundheitsförderliches Verhalten. Das im Jahr 2008 begonnene Projekt zur Händehygiene in Kindertagesstätten wurde weiter fortgeführt. Die Kindergärten wie auch andere Einrichtungen des Landkreises haben die Möglichkeit, im Gesundheitsamt Projektmaterialien zur Veranschaulichung der Händehygiene auszuleihen. Davon wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Das Gesundheitsamt beteiligt sich alljährlich mit Beiträgen an der Erstellung der Zeitschrift „Kinderkurier“. Im Rahmen der 2. Bayerischen Impfwoche im April 2011 machte das Gesundheitsamt durch verschiedene Maßnahmen auf das Thema Impfen aufmerksam. Im November nahm das Gesundheitsamt am Aktionstag „Kindermedizin und Geburtshilfe“ der Ilmtalklinik für junge Familien unter anderem mit den Themen Schwangerenberatung, Impfungen für Kinder und Neugeborenenscreening teil. Aufgelockert wurde die Aktion mit einer Bastelecke für Kinder. Dr. med. Martina Kudernatsch