Fachklinik Friedrichshof THERAPIEKONZEPT
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Fachklinik Friedrichshof THERAPIEKONZEPT
Therapiekonzept Friedrichshof Rehabilitation für drogenabhängige Männer und Frauen Hilfen für deren Kinder Ich bedanke mich bei Frau Dipl.‐Psych. Dorothee Mücken, Herrn Kurt Schulz und Herrn Dipl.‐ Psych. Detlef Kölling für deren Mitwirkung bei der Konzeptformulierung ihrer Arbeitsbereiche. Mein Dank gilt ebenfalls dem therapeutischen Team, das wertvolle Rückmeldungen im Pro‐ zess der Konzepterstellung gab. Meinen Stellvertreter Dipl.‐Psych. Detlef Kölling möchte ich an dieser Stelle besonders für sei‐ ne durchgängige fachlich‐kritische Begleitung aller Aspekte der Konzepterstellung würdigen. Verfasser: Dipl.‐Psych. Joachim Lodders (Zentrumsleiter des Friedrichshofes) 74182 Obersulm, November 2008 5.5 Sozialdienste 5.5.1 Sozialberatung 5.5.2 Juristische Begleitung 5.5.3 Schuldnerberatung Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Der Friedrichshof 2. Grundlagen der Behandlung 1 1 2 3 2 3 3 4 4 5 3. Anmeldung und Bewerbung 6 6.1 Das Eltern‐Kind‐Haus 6.1.1 Struktureller Rahmen 6.1.2 Grundsätze 6.1.3 Ziele 6.1.4 Tagesablauf 6.2 Wohngruppe „junge Erwachsene“ AURORA 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 6 5. Behandlungsstruktur und ‐planung 5.1 Grundsätze 5.1.1 intensivtherapeutische Phase 9 5.1.2 Langzeitbehandlung 10 5.1.3 Mittelzeit‐, Kurzzeit‐ u. Wieder‐ holerbehandlung 11 5.2 Die Behandlungsplanung 10 5.2.1 Diagnostik 10 5.2.2 Individuelle Indikationsstellung, adaptiver Zieleprozess 11 5.3 Die Behandlungsangebote 5.3.1 Medizinische Behandlung 11 5.3.2 Psychotherapie im Einzel‐ setting 13 5.3.3 Psychotherapie im Gruppensetting 13 14 5.3.4 Zielegruppen 5.3.5 Soziotherapie 14 5.3.6 Entspannung 15 5.3.7 Psychoedukation 15 5.3.8 Sport 16 5.3.9 Freizeitpädagogik 16 5.3.10 Kreative Angebote 17 5.3.11 Sexualberatung 17 5.4 Indikative Behandlungsangebote 5.4.1 Angebote für Frauen 18 5.4.2 Kompetenz in Konfliktsit. und Selbstkontrolle (KIKS) 18 5.4.3 Gruppentraining für soziale Kompetenzen 18 5.4.4 Angebote für Migranten 19 5.4.5 Angebote für Paare 19 5.4.6 Angehörige 19 5.4.7 Raucherentwöhnung 19 5.4.8 Hepatitis‐C‐Gruppe 19 5.4.9 HIV‐Gruppe 20 21 21 21 22 23 7. Adaptionsphase 4. Berufliche Wiedereinglied. 20 20 20 6. Spezielle integrierte Konzepte 2.1 Suchtverständnis 2.1.1 Rückfall mit Drogen 2.2 Globale Ziele 2.2 Bedingungen der Änderungen 2.3 Ressourcenorientierung 2.4 Indikation, Kontraindik. 2.5 Therapiemodule und Phasen 2.6 Kooperationen 2.7 Qualitätssicherung Grundsätze Das Adaptionshaus Zugang Wochenplan und Ziele Extramurale Belastungserprobung 8. Anschlussmaßnahmen 8.1 Nachsorge 8.2 Selbsthilfegruppen 8.3 Ausbildungen 24 24 25 25 27 27 28 28 ANHANG Wochenpläne Therapieunterstützendes Netzwerk Therapievereinbarung Hausordnung Nachsorgevertrag Behandlungskonzept Cannabis Therapiepass Literatur Stichwortverzeichnis 30 34 35 36 39 42 48 50 51 Vorwort Nach fast genau zehn Jahren legt der Friedrichshof ein neues Gesamtkonzept vor. Dieser Schritt wurde nötig, weil seit 1998 viele inhaltliche und strukturelle Veränderungen vorgenommen wurden, so dass das damalige Konzept unsere heutige Arbeit in sehr vielen Bereichen nicht mehr adäquat widergibt. Durch die im Jahre 2007 erfolgte Fusion mit dem Badischen Landesverband zum Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitations gGmbH ist der Friedrichshof nunmehr in ein breites Netzwerk mit vielfältigen Angeboten integriert. Die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen seit der Veröffentlichung des alten Konzeptes sind: Die Individualisierung hat einen gravierenden Einfluss auf das neue Konzept und unsere geänderte Arbeitsweise ausgeübt, zumal diagnostisch neben der Abhängigkeit eine Zunahme behandlungsbedürftiger Erkrankungen wie Angst, Depression und Persönlichkeitsstörungen festzustellen ist. Zunächst tritt damit die Bedeutung der Therapeutischen Gemeinschaft als therapeutisch wirkendes Agens weiter in den Hintergrund. Sehr wohl nutzen wir weiterhin die Energien der Klientengemeinschaft als Ausgangs- und Endpunkt therapeutischer Diagnostik und Interventionen und sie bildet auch weiterhin ein überragend wichtiges Feld für verschiedenste Lernerfahrungen in einem semi-normalen Raum. Allerdings sind die Fortschritte in der Therapie inzwischen erheblich mehr an die individuellen Interventionen von Mitarbeitern gekoppelt. Der direkte und persönliche Kontakt ist längst zum entscheidenden Instrument der Therapie geworden. Das setzte und setzt eine Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter voraus. Wir tragen den veränderten fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter auch durch die Einführung von einrichtungs- und verbandsinternen Fortbildungen Rechnung. Die Zunahme der Multimorbidität zusammen mit den daraus resultierenden häufiger kompliziert verlaufenden Therapien, führen nicht selten zu erheblichem Engagement der Mitarbeiter für einen Teil der Klienten, um sie durch krisenhafte Entwick- lungen erfolgreich zu begleiten mit dem beständigen Risiko, dass durch diesen zeitliche Mehraufwand Zeit für andere Klienten fehlt. Uns ist dies bisher –ohne vermehrtes Personal - gut gelungen, das macht uns auch angesichts der zwischenzeitlich zusätzlich eingeforderten Dokumentationspflichten stolz. Die Zunahme dieser Komorbidität bedeutet in der Regel eine beständige medikamentöse Mitbehandlung in Kooperation mit dem Klinikum Am Weissenhof. Die Komorbidität hat auch das Aufgabenfeld unseres Arztes erweitert, ebenso seine inzwischen oft nachgefragte Interferonbehandlung, die in Einzelfällen zur Anwendung kommt. Die komplexeren Diagnosen und die problematischeren Therapieverläufe zogen eine Ausweitung der Kooperationen nach sich. War der Friedrichshof vor zehn Jahren ein fast in sich geschlossenes System, so pflegen wir eine vielfältige Zusammenarbeit, ohne die wir unsere Aufgaben nicht mehr bewältigen könnten. Quasi ‚unter der Hand‘ sind uns weitere Aufgaben zugewachsen, diese müssen im Zuge der neuen Regelungen um Hartz IV und Verwobenheiten von Sucht mit anderen Problemen um die Kinder, die bei uns sind oder auch außerhalb der Einrichtung leben, in den letzten Jahren zusätzlich bewältigt werden soll die Therapie nicht an äußeren Widrigkeiten scheitern. Die Wohngruppen mit 8-12 Klienten haben zum Teil den Platz ausgefüllt, den die alte große Therapeutische Gemeinschaft nicht mehr füllen kann. Sie sind kleiner, überschaubarer, erleichtern die Identifikation mit dem Lebensraum während der Therapie und sind in ihrer Dynamik transparenter und steuerbarer als ein ganzes Haus mit 35 und mehr Klienten. Die Qualitätsentwicklung wurde weiter ausgebaut. Es ist unübersehbar, dass sie in unserem Alltag einen breiteren Einzug gefunden hat als noch vor 10 Jahren, was unter anderem die Befragung der Klientenzufriedenheit bei Entlassung, das Einführen eines Prozesses der kontinuierlichen Veränderung und die Durchführung einer laufenden Katamnese und bedeutet. Mit dem neuen Gesamtkonzept wollen wir vermehrt jüngere Klienten ab einem Alter von 18 Jahren ansprechen und ihnen ein störungs- und altersgerechtes Angebot machen, das auch auf deren speziellen Konsummuster eingeht. Sie werden in einer eigenen Wohngruppe AURORA zusammengefasst. recht zu werden. Parallel dazu wurden Zug um Zug indikative Gruppen wie das AntiAggressionstraining und Gruppentraining sozialer Kompetenz eingeführt. Froh sind wir mit Prof. Thomasius ein Konzept für die Subgruppe der (vorwiegend) Cannabis-Konsumenten formuliert und umgesetzt zu haben. Ein wichtiger Teil des Konzeptes, das auch für die übrigen Klienten Anwendung findet, ist die ‚social-support-group‘. Hier geht es um die Umsetzung der Grundidee einer planvollen und bewussten Schaffung eines sozialen Netzwerkes, das für eine Genesung dienlich ist. Wechselseitige Rückmeldungen aus der Peer-group , die für diese Altersgruppe noch eine hohe Bedeutung habt, sind hierbei ein wichtiger Baustein. Ein weiterer bedeutsamer Schritt war die Auslagerung der Adaption nach ObersulmAffaltrach mit guter Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz. Hauptimpuls für diesen Schritt war die Schaffung einer Möglichkeit zur verbesserten Teilhabe im Sinne von SGB IX. Das Ziel, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden, ist in der Gemeinde besser zu leisten als ‚am Waldrand‘. Die Methode der Psychoedukation haben wir implantiert. Wir leisten das während der intensivtherapeutischen Phase in zwei Blöcken. Der erste beinhaltet die Grundthemen der Therapie, der zweite baut mit Themen wie ‚Rückfallprophylaxe‘ darauf auf. Eingang in unser therapeutisches Handlungsinventar hat auch das Motivational Interviewing gefunden. Mit diesem therapeutischen Verfahren hat sich eine wesentlich klientenzentriertere Grundhaltung etabliert. Ohne die unerlässlichen Rahmenbedingungen aus dem Auge zu verlieren, stehen die persönlichen Ziele des Klienten und seine aktuellen Entwicklungsressourcen im Vordergrund. In den kommenden Monaten und Jahren wird diese Entwicklung durch die breite Einführung verhaltenstherapeutischer Verfahren ausgebaut, wie sie im Community Reinforcement Approach (CRA) nach R. Meyers formuliert werden. Der Einsatz von sinnstiftenden abstinenten Verstärkern des Klienten ist der zentrale Leitgedanke dieses Verfahrens (siehe: www.cra.jlodders.de). Es kann und soll um andere Verfahren wie Psychodrama und Gestalt nicht verdrängen, sie sollen ergänzend weiter die Methodenpalette reichhaltig gestalten. Viele unserer Klienten sind zum Teil mehrfach traumatisiert. Wir konnten bislang dieser Tatsache nicht durch speziell ausgebildetes Fachpersonal gerecht werden, haben aber in der Weiterentwicklung der Therapieatmosphäre und –struktur darauf geachtet, den Bedürfnissen dieser Personen ge- Durch den Ausbau des individuellen Indikationsprozesses und den Konsequenzen daraus, ist der Therapieverlauf sehr viel flexibler geworden. Die Therapiestruktur und die -inhalte sind bei weitem nicht mehr so programmartig festgelegt wie vor 10 Jahren und in der Zeit davor. Das Modul Kombitherapie hat bislang nur eine sehr untergeordnete Bedeutung erlangen können. Die regelmässige testpsychologische Diagnostik zu Beginn und Ende der Therapie ist inzwischen selbstverständlich geworden. Last but not least ist die ‚Vertiefte Berufsorientierung‘, die wir in Kooperation mit der Evang. Jugendhilfe Friedenshort in Öhringen durchführen, als Neuerung zu nennen. In diesem Profiling werden über 5 halbe Tage theoretische und praktische Test durchgeführt. Deren Ergebnisse münden in ein Assessment mit konkreten Berufsempfehlungen. Eine weitere Betreuung der Klienten über Praktika bis hin zu einem regulären Arbeitsbeginn wird angeboten. 1. Der Friedrichshof Der Friedrichshofa liegt ca. 20 km östlich von Heilbronn am Rande der Löwensteiner Berge oberhalb des Ortsteils Obersulm-Eichelberg. Etwa 350 m über dem Meeresspiegel erstreckt sich das Gelände in waldreicher Umgebung über eine Fläche von 86.106 m2. Auf diesem Gelände stehen insgesamt 17 Gebäude mit ca. 7275 m2 Nutzfläche zur Verfügung (einschl. landwirtschaftlich und versorgungstechnisch genutzter Räume). Das Adaptionshaus mit 472 m² Raumangebot liegt in der Ortsmitte von Obersulm-Affaltrach. Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten, das Rathaus, der Kindergarten u. a. sind gut zu Fuß erreichbar, die enge Anbindung an den Personennahverkehr macht es leicht, einen Arbeitsplatz und andere Ziele ohne großen Aufwand zu erreichen. Träger der Therapieeinrichtung ist der BadenWürttembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH mit Sitz in 77871 Renchen. Der Friedrichshof ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung BadenWürttemberg gem. §§ 35ff des Betäubungsmittelgesetzes vom 28.7.81 staatlich anerkannt. Mit Wirkung zum 1.1.2008 wurde mit den Mitgliedskassen der vertragsschließenden Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V geschlossen. Insgesamt werden 60 Plätze für männliche und weibliche Drogenabhängige für eine Behandlungsdauer von bis zu 10 Monaten zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall ist auch eine Aufnahme von Personen unter 18 Jahren möglich1. In den Friedrichshof integriert ist ein Kleinstkinderheim mit 10 Plätzen für Kinder, a Stichworte des Registers sind zum leichteren Auffinden im Fließtext kursiv gedruckt. deren Eltern zur stationären Therapie auf dem Friedrichshof sind. Das Ambulant Betreute Wohnen (Nachsorge) umfasst 52 Plätze2 in 4 Orten mit insgesamt 6 Häusern. 2. Grundlagen lung der Behand- 2.1 Suchtverständnis Abhängigkeit von Drogen3 ist eine Krankheit, die entstanden ist aufgrund lebensgeschichtlicher Umstände und die die ganze Person mit all ihren Lebensbereichen umschließt. Das Abhängigkeitssyndrom wird als komplexes Verhaltens- und Einstellungsmuster betrachtet, das vor dem Hintergrund biologischer, somatischer, persönlicher, sozialer und kultureller Faktoren erlernt wurde. Die multifaktoriellen Bedingungen der Suchtgenese stehen dabei oft in komplexer Wechselwirkung. Diese Faktoren können auslösende, verstärkende und auch aufrecht erhaltende Wirkungen übernehmen, die bei der Mehrzahl der Abhängigen mit anderen Störungen assoziiert sind. Das Klassifikationssystem ICD-10 formuliert ein 'Abhängigkeitssyndrom': Es handelt sich um eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise bestehen ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und meistens ein körperliches Entzugssyndrom. Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. Opiat ähnliche Substanzen), oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch unterschiedlicher Substanzen. 1 Der innere Zwang Substanzen zu konsumieren wird meist dann bewusst, wenn versucht wird, den Konsum zu beenden oder zu kontrollieren. Eine Abhängigkeit i.S. der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 „liegt vor bei • • • Unfähigkeit zur Abstinenz oder Verlust der Selbstkontrolle oder periodischem Auftreten eines dieser beiden Symptome.“ In unserem integrativen Behandlungssystem der Rehabilitation kommen vor allem bewährte Elemente der Verhaltenstherapie, der Sozialtherapie, der systemischen Arbeit, des Psychodrama, der Gestalttherapie und des Motivational Interviewings zur Anwendung. Wir ermuntern die Klientenb zum Probehandeln in verschiedensten Lebensbereichen, um neue Lösungen im Umgang mit sich und anderen auszuprobieren, im positiven Falle beizubehalten und weiter zu etablieren. Soweit nötig, werden nachwirkende entwicklungshemmende biografische Probleme aufgearbeitet. 2.1.1 Rückfall mit Drogen Drogenrückfälle sind in der Regel Begleiter des Jahre dauernden Ausstiegsprozesses aus der Sucht. Ob aber nach einem Rückfall im Verlauf einer stationären abstinenzorientierten Behandlung eine unmittelbare Fortführung der Therapie im selben Hause Erfolg versprechend und vertretbar ist, hängt wesentlich von den Umständen des Rückfalls und der Haltung des Klienten dazu ab. Bei einem Drogenrückfall findet zunächst eine Absicherung der gesundheitlichen Lage statt, der Klient erhält dann einen Übergangsstatus, es findet eine persönliche und schriftliche Befragung statt. Eine Fallkonferenz entscheidet nach dem Vorliegen aller relevanten Informationen abschließend nach folgenden Kriterien: Für eine Weiterbehandlung sprechen - bisherige Therapiefortschritte, - eine glaubwürdige Veränderungsbereitschaft, - eine aktive und umfassende Offenlegung des Rückfallgeschehens, - eine unerwartete Konfrontation mit Rückfall provozierenden Triggern. Gegen eine Behandlungsfortführung sprechen - das Hereinbringen von Drogen in die Einrichtung, - der vorbereitete und geplante Konsum, - das aktive Miteinbeziehen weiterer Klienten, - ein wiederholter Rückfall, - eine Verleugnung des Rückfalles. Die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung bzw. Fortführung der Therapie auf die übrigen Klienten ist mit zu bedenken. Der soziale Kontext muss für den Verbleib eines Rückfälligen genügend belastbar sein. Im Falle einer Weiterbehandlung sind Kernpunkte der weiteren therapeutischen Arbeit eine Rückfallanalyse mit daraus resultierenden praktischen Übungen, ins- besondere Rollenspielen, zur zukünftig besseren Bewältigung problematischer Situationen, so dass die krisenhafte Entwicklung in eine Stärkung der Bewältigungskompetenzen mündet. Zum Schutze des Klienten wird vorübergehend eine Abschirmung von Risikosituationen z. B. durch eine Ausgangssperre festgesetzt. Im Falle einer irregulären Entlassung erhält die zuständige Drogenberatungsstelle per Fax und Telefon die nötigen Informationen, um die Behandlungskette nicht zu unterbrechen. Für die Einrichtung gilt es auch zu prüfen, ob die bisherige Behandlung dem Klienten angemessen war. b Im Text wird durchgängig die männliche Sprachform gewählt, selbstverständlich ist die weibliche immer gleichermaßen mit ge‐ meint. 2 2.2. Globale Ziele Ziele der Rehabilitation Abhängigkeitskranker sind die drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben und/oder am Leben in der Gesellschaft durch frühzeitige Einleitung gebotener Rehabilitationsmaßnahmen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die für diesen Menschen als „normal“ (für seinen persönlichen Lebenskontext typisch) erachtet werden. Ziele in diesem Sinne sind z.B. ‐ Wiederherstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, ‐ Erreichen und Erhaltung von Abstinenz, ‐ Behebung und Ausgleich von körperlichen und seelischen Störungen, ‐ Planung und Einleitung weiterer Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes etc.), ‐ Krankheitsverarbeitung, ‐ Maßnahmen zur Stabilisierung der erreichten Reha-Ziele (amb. betreutes Wohnen und/oder Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen), ‐ möglichst vollkommene Teilhabe, d. h. dauerhafte Erhaltung bzw. Erreichung der Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft Konkrete Rehabilitationsziele leiten sich für den betroffenen Menschen aus seinen speziellen Beeinträchtigungen unter Einbeziehung der Ressourcen und Stärken ab. Dabei sind die verschiedenen Dimensionen des Krankheitsursachen- und -folgenmodells zu berücksichtigen. 2.3. Bedingungen der Änderungen Um eine Entwicklung aus Mustern der Abhängigkeit heraus möglich zu machen, müs- sen auf dem Friedrichshof grundlegende Regeln verlässlich zur Anwendung kommen, die ein persönliches Wachstum erleichtern bzw. fördern und das Fortbestehen alter, abhängiger Verhaltensmuster erschweren oder verhindern. Zu diesen Regeln gehört die Suchtmittelfreiheit schon von Beginn der Therapie an ebenso wie der Verzicht auf Gewalt und Gewaltandrohung. Es müssen für den gesamten Therapieprozess Regeln und Grenzen geschaffen und transparent gemacht werden, die mit einem drogenkonsumierenden Lebensstil unverträglich sind bzw. zu ihm in Kontrast stehen. Die verlässliche Zurverfügungstellung von Rückzugsmöglichkeiten in Bezug auf Räumlichkeit und Zeit sowie die Organisation eines möglichst stressfreien Therapieverlaufs schaffen traumasensitive Rahmenbedingungen. Die Gemeinschaft der Klienten wird als Lernfeld genutzt, um neue Erfahrungen und persönliches Wachstum in vielfältiger Weise – wie z. B. im Selbstbild oder in der Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz möglich zu machen. Durch die Mitwirkungspflicht und die Übernahme von Selbstverantwortung wird ein Veränderungsprozess in Gang gesetzt und aufrecht gehalten, der dem bisherigem Muster von passivem Konsum entgegenwirkt, Möglichkeiten schafft, die Selbstwirksamkeitserwartung zu erhöhen und den Klienten als Regisseur seines Lebens stärkt. Die Selbstversorgung und Selbstverwaltung bildet dabei ein wichtiges Trainingsfeld, um bislang nicht ausreichend entwickelte Fähigkeiten zu entdecken und zu stabilisieren. Eine wesentliche Aufgabe im Therapieprozess kommt der durchgängigen Stärkung und Erweiterung der Veränderungsmotivation zu. 2.4. Ressourcenorientierung In unserer Arbeit müssen wir sowohl mit Konfrontationen über Verhaltensweisen arbeiten, die abhängiges Verhalten fortführen, als auch ressourcenorientiert vorgehen, um 3 Kräfte der Veränderung zu aktivieren. Als Ressource wird jeder Aspekt des seelischen Geschehens und der sozialen Lebenssituation eines Menschen aufgefasst, also z. B. motivationale Bereitschaften, Ziele, Wünsche, Interessen, Überzeugungen, Werthaltungen, Geschmack, Einstellungen, Wissen, Bildung, Fähigkeiten, Gewohnheiten, Interaktionsstile, physische Merkmale wie Aussehen, Kraft, Ausdauer, finanzielle Möglichkeiten sowie zwischenmenschliche Beziehungen. "Die Gesamtheit all dessen stellt, aus der Ressourcenperspektive betrachtet, den Möglichkeitsspielraum des Patienten dar, in dem er sich gegenwärtig bewegen kann oder, anders ausgedrückt, sein positives Potential, das ihm zur Befriedigung seiner Grundbedürfnisse zur Verfügung steht" (Grawe & Grawe-Gerber, 1999, S. 67) (Lenz 2000, 278). Diese Arbeitsweise zielt wiederum in besonderer Weise auf die Bedürfnisse traumatisierter Klienten ab. 2.5. Indikation, Kontraindikation Aufgenommen werden können weibliche und männliche Personen, die • das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Einzelfall auch, wenn sie kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres stehen, und • abhängig sind von mindestens einer illegalen psychotrop wirkenden Substanz sind, auch wenn o sie gekoppelt ist an weitere behandlungsbedürftige Krankheiten wie Depression (F 32.x) oder Angststörungen (F 41.x), o sie gekoppelt ist mit missbräuchlichem oder abhängigem Konsum von Alkohol, o eine Schwangerschaft besteht, o sie als Paar kommen. Eltern, die ihre Kinder mit zur Therapie nehmen möchten, werden zusammen mit ihnen in einem separaten Eltern-Kind-Haus betreut. Die Rehabilitation kann entweder als vollstationäre Maßnahme, als teilstationäre (Nacht- klinik) oder auch als Kombitherapie durchgeführt werden. Kontraindiziert ist eine Aufnahme von Personen, die • an einer akuten Psychose leiden, • akut suizidal sind, • Rollstuhlfahrer oder erheblich gehbehindert sind , • blind sind, • sich mündlich nicht in Deutsch verständigen können, • durch Intelligenzminderung nicht bildungsfähig sind, • die wegen Mordes oder Gewalt gegenüber Frauen oder Kindern verurteilt wurden. 2.6. Therapiemodule und Phasen Folgende Therapiemodule lungsphasen bieten wir an: und Behand- Intensivtherapeutische Phase - bei Kurzeittherapie Regelbehandlungsdauer: 12 Wochen - bei Mittelzeitbehandlung Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen - bei Cannabisabhängigkeit Regelbehandlungsdauer: 20 Wochen - bei Langzeitbehandlung Regelbehandlgd.: 24/26 Wochen Adaptionsphase ‐ bei Kurzeittherapie Regelbehandlungsdauer: 12 Wochen ‐ bei Mittelzeitbehandlung Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen ‐ bei Langzeitbehandlung Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen Die Therapiedauer des Einzelnen kann - entsprechend den Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers und nach Rücksprache - je nach Indikation variieren. Kombinationsbehandlung wird angeboten als integriertes Behandlungselement in Ergänzung zu einer vorausgehenden und/oder anschließenden ambulanten oder teilstationären Maßnahme. 4 Teilstationäre Behandlung Die Durchführung der Therapie als Nachtklinik wird i.d.R. angebunden an das Team und die Struktur der Adaptionsphase. Es werden Klienten in dieses Angebot eingebunden, die bereits erfolgreich eine stationäre Therapie absolviert haben und deren Lebensführung nach Therapieende eine rasche Stabilisierung erwarten lässt. Desweiteren handelt es sich in aller Regel um Klienten, die über einen Arbeitsplatz verfügen. Dementsprechend liegen die therapeutischen Maßnahmen in der Zeit nach 18 Uhr sowie am Wochenende. Die Therapiedauer beträgt maximal 3 Monate.4 Nachsorge als Ambulant Betreutes Wohnen in einer Wohngruppe: Betreuungsdauer max. 12 Monate nach dem Konzept der DRV BadenWürttemberg. (siehe Anhang) Auffang- und Wiederholerbehandlung wird entweder als Kurz- oder Mittelzeitbehandlung durchgeführt. 2.7. Kooperationen Der Friedrichshof pflegt und nutzt zur Sicherstellung der Therapieziele ein umfassendes Netzwerk mit unterschiedlichsten Institutionen, diese sind insbesondere: • die Leistungsträger • die vermittelnden und nachbehandelnden Drogenberatungsstellen • das (psychiatrische) Klinikum am Weissenhof • die ARGE Heilbronn und die Bundesagentur für Arbeit Heilbronn • Betriebe in der Region • Vereine, Selbsthilfegruppen • die Jugendämter. • • • • Befragungen von Rehabilitanden bzw. Patienten zur Zufriedenheit mit der Reha-Maßnahme und Beurteilung des Reha-Erfolges Bewertungen des individuellen Rehabilitationsprozesses durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtungen (PeerReview) Dokumentation des therapeutischen Leistungsspektrums der RehaEinrichtungen Vorgaben für die Ausgestaltung der Rehabilitation in Form von Rehabilitations-Leitlinien Darüber hinaus entwickelt der Friedrichshof seine Behandlungsqualität, durch ‐ die Teilnahme an externen Fortbildungen bzw. Kongressen, ‐ Teilnahme an verbandsinternen Fortbildungen, ‐ regelmäßige externe Supervision, ‐ Erhebung und Auswertung hausinterner Klientenzufriedenheitsfragebögen, die in Prozesse der kontinuierlichen Verbesserung münden, ‐ Erhebung von Katamnesen unter wissenschaftlicher Begleitung und ‐ Hospitationen. Der Friedrichshof ist in die Verbundzertifizierung des Trägers nach DIN EN ISO 9001 eingebunden. Sie sieht für die 2. Jahreshälfte 2009 eine Zertifizierung vor. 2.8. Qualitätssicherung Der Friedrichshof nimmt an den Qualitätssicherungsmaßnahmen der Deuten Rentenversicherung (DRV) teil. Diese sind derzeit: • Erhebungen zur Strukturqualität von Rehabilitationseinrichtungen 5 3. Anmeldung bung und Bewer- 4. Berufliche Wiedereingliederung (phasenübergreifend) Eine Anmeldung zur Rehabilitation erfolgt in der Regel direkt durch den Klienten, mitunter durch die vermittelnde Beratungsstelle. Bei einer Wiederaufnahme wird geprüft, ob das Ergebnis der Vorbehandlung dies sinnvoll erscheinen lässt. Wir erbitten die Zusendung des Suchtverlaufes und wichtiger Lebensdaten, um eine Grundlage zur korrekten Indikationsstellung zu haben. Ist die passende Indikation gegeben, versenden wir einen Fragebogen zur Darlegung suchttherapeutisch und biografisch relevanter Eckdaten sowie weitere Unterlagen, die über unsere Aufnahmebedingungen wie das Vorliegen der Kostenzusage, eventuell die Zurückstellung nach § 35 BtmG und Dokumentation des Aufenthaltsstatus‘ Auskunft geben. Nach Rücklauf und positiver Prüfung dieser Unterlagen teilen wir mit, dass eine Aufnahme möglich ist, nachdem die Kostenzusage erteilt wurde. Eine vorherige Besichtigung des Friedrichshofes ist auf Wunsch und nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel wird der nötige körperliche Entzug in dafür qualifizierten medizinischen Einrichtungen durchgeführt und der nahtlose Übergang in die stationäre Entwöhnung gewährleistet. Klienten, die bei Aufnahme nicht vollständig entzogen sind, werden in aller Regel nicht aufgenommen. Besteht der begründete Verdacht, dass in den Tagen vor der Aufnahme Drogen konsumiert wurden, wird der Klient ebenfalls nicht aufgenommen. Kündigt die Entgiftungsstation einen Restwert THC zum Zeitpunkt der Aufnahme bei ansonsten problemlosem Cleanstatus an, so wird er aufgenommen. Die phasenübergreifenden Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung umfassen einleitende, unterstützende und weiterführende Maßnahmen. Insgesamt ergeben sich zwei Aufgabenfelder. Zum einem heißt es, die Berufsanamnese, die berufsbezogenen Leistungsfähigkeiten und Kompetenzen und schließlich die berufliche Zielsetzung zu erfassen. Zum anderen erfolgt die konkrete Planung, Umsetzung und Erprobung der beruflichen Integration. Die jeweiligen Aufgabenfelder zielen in unterschiedlicher Gewichtung auf folgende arbeitstherapeutische Zielsetzungen ab: • Erarbeitung einer beruflichen Perspektive • Aufbau und Erweiterung der beruflichen Schlüsselqualifikationen (z.B. Konzentrationsvermögen, Ausdauer, Verantwortung und Kontaktfähigkeit) • Vorbereitung eines möglichen beruflichen Rehabilitations- oder externen Qualifizierungsbedarfs (z.B. Schulungsmaßnahmen) • Arbeitserprobung unter realitätsnahen Bedingungen Jeweils zu Beginn und zum Ende der Behandlung werden bei der sozialmedizinischen Diagnostik somatische Einschränkungen, die für die Arbeitstherapie bzw. für weiterführende Maßnahmen von Bedeutung sein können, durch den Arzt der Einrichtung beurteilt. Aus der Leistungsfähigkeit resultieren die erforderlichen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und zur Qualifizierung. Innerhalb der ersten Woche erhebt und thematisiert ein Mitarbeiter der Arbeitstherapie gemeinsam mit dem Klienten anhand eines einrichtungsinternen Interviewleitfadens die Berufsanamnese. Dabei finden bisherige berufliche Erfahrungen, Wünsche und Zielvorstellungen Berücksichtigung. Im Verlauf der intensivtherapeutischen Phase werden durchgängig arbeitstherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Die Arbeits- 6 therapie bietet zum einen ein Übungsfeld an, in dem die eigene Auseinandersetzung mit persönlichen Fähigkeiten und Belastbarkeiten ermöglicht wird. Zum anderen ermöglicht sie das Training von grundlegenden Fähigkeiten wie z.B. sozialer Kompetenz, Arbeiten im Team und Umgang mit Kritik. Dabei ist ein gezielter und begleiteter Arbeitstherapieblock integriert. Dieser umfasst die Beobachtung und Beurteilung durch den Arbeitstherapeuten anhand des Testinstruments ‚Merkmale zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit’ (MELBA). Die Erhebung und Auswertung findet zu zwei Messzeitpunkten statt. Ziel ist neben der Beobachtung und der Beurteilung die Förderung beruflicher Schlüsselqualifikationen. Für die arbeitstherapeutischen Maßnahmen stehen folgende Arbeitsbereiche zur Verfügung: ‐ Holzwerkstatt ‐ BIOLAND®-Gärtnerei/ Landschaftspflege ‐ Küche/Lehrküche (Neben den beruflichen Kompetenzen spielt in diesem Arbeitsbereich auch der Erwerb von Selbstversorgungsfähigkeiten eine entscheidende Rolle.) ‐ Schneiderei ‐ Wäscherei Eine externe Lehrkraft bietet nach individueller Absprache einmal die Woche Unterricht in den schulischen Grundlagenfächern an. Häufig ist hier für Immigranten die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Schwerpunkt. Eine ‚vertiefte Berufsorientierung‘ umfasst fünf halbe Tage. Sie wird von einem externen Kooperationspartner der Jugendhilfe durchgeführt. Dieses Profiling bietet aussagekräftige Prüfmöglichkeiten per Test ebenso wie durch vielfältige praktische Übungen. Sie ist in erster Linie für jene gedacht, die keine - oder so gut wie keine Vorerfahrungen im Berufsleben hatten und denen dadurch profunde Vorerfahrungen für eine Berufswahl fehlen. Die Tests sind so ausgelegt, dass nicht nur Empfehlungen für handwerkliche, sondern auch für andere Berufsgruppen ausgesprochen werden können. Die Berufsorientierung mündet in ein Assessment mit Empfehlungen für ein Praktikum, das von einer Fachkraft begleitet wird. Falls nötig und gewünscht, erfolgt diese Unterstützung auch bei Aufnahme einer regulären Arbeit bis in die Nachsorge hinein. Ab der 12. Therapiewoche werden die Klienten in ein PC-unterstütztes Bewerbungstraining (‚START-Kurs’) eingebunden, das von einer Fachkraft durchgeführt wird. Es umfasst 12 Tage a 4 Stunden Dauer. Bereits in den ersten Wochen nach Aufnahme werden die Klienten vom Sozialdienst aufgefordert und begleitet, notwendige Dokumente und Zeugnisse des bisherigen Schul- bzw. Erwerbsverlaufs zu sammeln und zu ordnen, so dass diese vollständig zum Kursbeginn vorliegen. Das Maßnahmenbündel umfasst im Wesentlichen folgende Elemente: ‐ Einführung am Computer (Hardware, Software, Betriebssystem Microsoft Windows, MS-Office-Paket) ‐ Auseinandersetzung über die berufliche Zielvorstellung ‐ Erstellung einer schriftlichen und online Bewerbungsmappe ‐ Bewerbungstraining ‐ Einführung in den Umgang mit dem Internet ‐ Orientierung auf dem hiesigem Arbeitsmarkt ‐ Kontaktaufnahme zur Arbeitsagentur Ziel dieses Kurses ist die möglichst umfassende Vorbereitung zur Umsetzung praktischer beruflicher Schritte. Die Fachkraft bietet neben dem START-Kurs einmal pro Woche eine Sprechstunde an. Klienten können gezielte individuelle Unterstützung bei konkreten beruflichen Schritten und bei der Einleitung weiterführender Maßnahmen erhalten. Eine Voraussetzung für den Wechsel in die Adaptionsphase ist das Vorweisen eines Praktikumsplatzes. Das Praktikum ist vorzugsweise in einem externen Betrieb durch 7 zuführen. Ist dies nicht möglich, kann es intern in den meisterangeleiteten Betrieben der Einrichtung absolviert werden. Das Praktikum findet an 4 Wochentagen über einen Zeitraum von 6 Wochen statt. Die Praktika sollen möglichst realistischen Arbeitsbedingungen mit einem 8-StundenTag nahe kommen. Sie dienen der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive sowie der Verbesserung beruflicher Leistungsfähigkeit. Parallel zum ‚START-Kurs’ bietet ein Mitarbeiter der Adaptionsphase im Rahmen einer Sprechstunde konkrete Unterstützung bei der Planung und Suche eines externen Praktikumsplatzes an. Die beruflichen Schritte und Ziele während der Adaptionsphase werden vereinbart. In der Adaptionsphase, die integraler Bestandteil der Gesamtrehabilitation ist, findet ein therapeutisches Gruppenangebot ‚Berufliche Teilhabe’ statt. Hier werden Erfahrungen während der Praktika, auf der Arbeit, mit den Arbeitskollegen, bei Behördengängen und bei der Arbeitssuche thematisiert. Gezielt werden Wochenziele für die berufliche Wiedereingliederung gesetzt. dieser Maßnahme den Klienten wieder aus dem Arbeitsfeld ganz herauszunehmen. Bei Klienten ohne Schulabschluss bzw. Berufsausbildung werden weiterführende Maßnahmen forciert. Der Klient erhält Unterstützung bei der Umsetzung seiner beruflichen Zielvorstellung. Neben der Klärung von sozialrechtlichen und finanziellen Belangen wird die konkrete Aufnahme bzw. Anbahnung der jeweiligen Maßnahme gefördert. Weiterführende Maßnahmen können sein: • Schulabschluss • Ausbildung • berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen wie z.B. Fahrerlaubnis für Gabelstapler • Umschulungen Das Praktikum zu Beginn der Adaptionsphase wirkt durch die Realitätsnähe auf vielfältige Entwicklungsprozesse initial oder forcierend. Bisherige als verlässlich angesehene Verhaltensmuster - z. B. hinsichtlich Abstinenzsicherheit, Schutz vor Rückfall, sinnvoller und erholsamer Freizeitgestaltung, Beziehungsund Konfliktfähigkeit, Berufswahl und künftigem Wohnort – kommen so zu einer ernsthaften Überprüfung und werden einer vertieften therapeutischen Entwicklung zugeführt. Diese Integration der Praktikums- und im weiteren Sinne Adaptionserfahrungen hat nun zunächst Vorrang vor weiteren konkreten Schritten der Arbeitsaufnahme. Sollten weitere Arbeits- bzw. Belastungserprobungen nötig sein, so sind diese unter Fortführung der sucht- und psychotherapeutischen Prozesse befristet unter der Maßgabe möglich, bei einem drohenden Scheitern 8 5. Behandlungsstruktur und –planung 5.1 Grundsätze 5.1.1 Intensivtherapeutische Phase Die intensivtherapeutische Phase umfasst die Behandlung ab der Aufnahme bis zum Wechsel in die Adaptionsphase/Entlassung nach Hause. In Abhängigkeit vom Behandlungsmodul entspricht das einer Dauer von 12 bis 26 Wochen. Der Klient wird in einem dicht strukturierten, schützenden und fördernden Rahmen beim Erwerb der grundlegenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche soziale und berufliche Rehabilitation unterstützt. Die Klienten leben während dieser Phase in Wohngruppen in verschiedenen Häusern auf dem Gelände des Friedrichshofes. Sie sind in Zweibettzimmern untergebracht, die mit einer einheitlichen Standardmöblierung ausgestattet sind. Pro Wohngruppe stehen ein Aufenthaltsraum, sanitäre Anlagen und eine gemeinsame Küche zur Verfügung. Die Wohngruppen entsprechen den therapeutischen Bezugsgruppen. Ein Wochenplan über sieben Tage (siehe Anhang) mit fester Tagesstruktur beinhaltet die allgemeinen und indikativen therapeutischen Angebote, umfasst die offene und angebotene Freizeit. Die Hausordnung ist darauf ausgelegt, die Suchtbewältigung zu unterstützen und den abstinenten Rahmen zu sichern. Die intensivtherapeutische Phase ist hausintern je nach Behandlungsmodul in bis zu vier Behandlungsstufen unterteilt, die sich hinsichtlich zu bewältigender Aufgaben und Therapieinhalte, Ausgang und Realitätskonfrontation und ergo bezüglich Drogen-, Alkohol- und Szeneexposition staffeln und aufeinander aufbauen (vgl. Therapiepass im Anhang). Kooperation, aktive Teilnahme, Suchtbearbeitung, absolvierte Rückfallprophylaxe, Re- flektionen und individuelle Behandlungsfortschritte sind wesentliche Anforderungen für individuell terminierte Stufenwechsel. Ein Therapiepass (siehe Anhang) begleitet, dokumentiert und strukturiert diesen Prozess. Abschließend muss eine hinreichende Stabilisierung für einen Wechsel in die Adaptionsphase erreicht sein. Wesentliche, sich wiederholende Kernaufgaben der intensivtherapeutischen Phase sind neben der Verwirklichung der speziellen individuellen Ziele: ● eine psychische und physische Stabilisierung ● die Erweiterung von Krankheitseinsicht und Behandlungsmotivation ● eine Therapiezieldifferenzierung ● eine umfassende Ressourcenaktivierung und -förderung ● die Informationsvermittlung über Abhängigkeit und andere relevante Störungen ● die Einsichtsgewinnung in suchtauslösende und -erhaltende Faktoren ● eine Rückfallprophylaxe ● die Entwicklung und Etablierung abstinenztragender Verhaltensmuster ● die Entwicklung eines zufrieden stellenden Lebensstils einschließlich des Trainings grundlegender sozialer und für eine Alltagsbewältigung relevanter Kompetenzen ● die Regelung der existentiellen Lage in Bezug auf Schulden, Wohnung, Einkommen und juristische Angelegenheiten ● die Behandlung rehabilitationsrelevanter komorbider Störungen und weiterer begleitender und interkurrent auftretender Erkrankungen ● eine Persönlichkeitsentwicklung und -reifung ● die Behandlung zentraler Konflikte bezüglich Partnerschaft, Elternschaft, Herkunftsfamilie ● die Förderung der beruflichen Leistungsfähigkeit ● die Entwicklung einer beruflichen Perspektive ● die Entwicklung einer sozialen Perspektive 9 5.1.2 Langzeitbehandlung Eine Langzeitbehandlung ist indiziert, wenn eine Erstbehandlung nach mehrjähriger Abhängigkeit nötig ist, eine frühere Erstbehandlung nur ansatzweise durchgeführt wurde oder mittlerweile erneut eine Phase mehrjährigen Suchtmittelmissbrauchs verstrichen ist. Unter diesen Voraussetzungen müssen in großem Umfang grundlegende Kompetenzen und Voraussetzungen zur Suchtbewältigung im Behandlungsverlauf aufgebaut werden. Unterstützende Ressourcen sind eingeschränkt und eine weitreichende Lebensstiländerung muss etabliert werden. Zudem können besondere erschwerende Umstände wie Komorbiditäten oder eine beanspruchende Elternschaft eine Langzeitbehandlung notwendig machen. 5.1.3 Mittelzeit-/Kurzzeit/Wiederholerbehandlung Eine Mittelzeitbehandlung ist indiziert, wenn in der Regel wegen einer früheren vorausgegangenen Behandlung - bereits erhebliche persönliche Grundlagen einer erfolgreichen Suchtbewältigung und Rehabilitation beim Klienten vorliegen und von ihm verfügbar sind. Wenn zudem gegenwärtig auch eine soziale Vernetzung in einem abstinenten Umfeld besteht, ist in der Regel eine Kurzzeitbehandlung hinreichend - gegebenenfalls im Rahmen einer Kombinationsbehandlung. Ist diese Situation bei einem Rückfall nach längerer Abstinenz gegeben, stellt das Kurzzeitmodul eine Auffang- bzw. Wiederholerbehandlung dar. Entsprechend des Behandlungsmoduls, der persönlichen Problemlage und der Therapiephase, wird die Rehabilitation variabel in Bezug auf Wochenplan, Therapieangebote und Therapiestufenzuordnung gestaltet. Die individuelle Therapiegestaltung bedeutet für die Klienten der Mittel- bzw. Kurzzeitbehandlung eine hohe Variabilität in Bezug auf Wochenplan, Therapieangebote, Therapiestufen- und Phasenzuordnung, um den ausgesprochen inhomogenen Voraussetzungen in Ressourcen und Problemlagen gerecht zu werden. So kann gegebenenfalls eine Auffangbehandlung z.B. auch ausschließlich unter den Rahmenbedingungen der Adaptionsphase stattfinden. Eine ausführliche Rückfallanalyse, eine frühzeitigere Therapiezielbestimmung, vermehrte Einzeltherapie, erweiterte Selbstverantwortung, frühzeitige Ausgänge mit Exposition, die umfangreiche Einbindung des sozialen Umfeldes, weniger Training alltagspraktischer Fertigkeiten, Verzicht auf berufsorientierende Maßnahmen sind häufige Merkmale der Mittel- bzw. Kurzzeitbehandlung. 5.2 Die Behandlungsplanung Unsere Behandlungsplanung ist primär vom bio-psycho-sozialen Behandlungsbedarf, also den Folgen des Drogenmissbrauches, geleitet. 5.2.1 Diagnostik In der ersten Behandlungsstufe findet die Eingangsdiagnostik statt. Erhoben werden ‐ medizinische Anamnese und medizinischer Status ‐ persönliche Anamnese ‐ Familienanamnese ‐ berufliche Anamnese und beruflicher Status ‐ sozialer Status, incl. Schuldenstatus, sozialem Kontext der Suchtmitteleinnahme, rechtlichem Status, versicherungsrechtlichen Fragen ‐ Freizeitverhalten ‐ kommunikative Fähigkeiten ‐ familiäre und partnerschaftliche Lage ‐ Problemeinsicht, Abstinenzmotivation und –fähigkeit ‐ Suchtanamnese und –status, incl. Art, Dauer und Ausprägung des Substanzmissbrauches ‐ Zusammenhänge der Suchtmitteleinnahme mit Lebensereignissen, überdauernden psychischen Belastungen, sozialem Kontext oder persönlichen Eigenschaften. 10 Neben umfassenden medizinischen Untersuchungen (einschließlich einer ggf. notwendigen konsiliarischen fachärztlichen, insbesondere psychiatrischen Diagnostik), Befragungen, Verhaltensbeobachtungen, Sozialbericht und Vorberichten finden folgende testdiagnostische Verfahren Eingang, die zum Teil auch für die Entlassdiagnostik Anwendung finden: ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ (FTNA) Fagerström-Test für Nikotinabhängigkeit MKKF (Fragebogen zur Medikamentenabhängigkeit) HEISA 16 SKID I und bei Bedarf SKID II (LAST) Lübecker Alkoholabhängigkeits- und -missbrauchs-Screening Test FKK (Fragebogen zu Kompetenz- und Kontrollüberzeugungen) SCL 90-R MELBA (für den Bereich Arbeit) 5.2.2 Individuelle Indikationsstellung, adaptiver Zieleprozess Zum einen wird auf der Grundlage der Eingangsdiagnostik die Angemessenheit der stationären Maßnahme überprüft und der abhängigkeitstypische soziale und berufliche Rehabilitationsbedarf erfasst. Zum anderen greift der Klient über ein standardisiertes und formalisiertes Verfahren und im Dialog mit seinem Bezugstherapeuten eigene Entwicklungsimpulse auf und formuliert aus sich heraus Therapieziele. Zwischen der dritten und fünften Behandlungswoche findet zusammenführend eine Indikationskonferenz mit Beteiligung des Klienten statt. Ergänzend zu bestehenden allgemeinen Therapiezielen werden individuelle Therapieziele formuliert und vereinbart, und es wird mit Hilfe des FLiTZ5 ein Behandlungsplan erstellt. Behandlungsplan und Zielevereinbarung unterliegen dann im Therapieverlauf einem adaptiven Prozess und werden gegebenenfalls der Entwicklung des Klienten angepasst. 5.3 Die Behandlungsangebote 5.3.1 Medizinische Behandlung Bei Drogenabhängigen liegt meist eine Multimorbidität vor. Der Missbrauch psychotroper Substanzen selbst führt zu psychischen und körperlichen Folgeerkrankungen. Darüber hinaus erfordern die bereits vor der Drogenabhängigkeit bestehenden psychischen Störungen eine sachgerechte Diagnose und Behandlung. Bei den körperlichen Folgeschäden durch den Drogenkonsum handelt es sich vor allem um: - akute und chronische Hepatitiden - HIV-Infektion - Abszesse, Phlebitiden - Verschleppung bzw. nicht ausreichende Behandlung von anderen körperlichen Erkrankungen - Verletzungen durch Unfälle unter Drogeneinfluss Ferner kommen körperliche Schädigungen durch die speziellen Lebensumstände hinzu. Hierbei handelt es sich um: - den schlechten Allgemeinzustand und die reduzierten Abwehrkräfte durch Fehlernährung und alltägliche Stressbedingungen auf der Szene, - die körperliche Beeinträchtigung durch mangelhafte Hygiene, - einen mangelhaften Zahnstatus Zusätzlich bestehen oft psychische Erkrankungen (Komorbiditäten), die teilweise drogeninduziert, oft drogenassoziiert und teilweise schon vor der Drogenabhängigkeit bestanden: - affektive Erkrankungen (Depressionen) - psychotische Erkrankungen - Persönlichkeitsstörungen - Aufmerksamkeitsdefizit- bzw. Hyperaktivitätsstörungen - Verhaltensstörungen 11 - Reifungsstörungen - neurotische Störungen - posttraumatische Belastungsstörungen. Aus der oben genannten Multimorbidität bzw. psychiatrischen Komorbidität ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit Akutkrankenhäusern, insbesondere auch psychiatrischen Abteilungen (inkl. Kinderund Jugendpsychiatrie) sowie niedergelassenen Fachärzten und Zahnärzten. Gegebenenfalls sind auch kurzfristige stationäre Behandlungen in o. g. Kliniken notwendig, so dass anschließend dann die Entwöhnungsbehandlung in unserer Einrichtung fortgesetzt werden kann. Im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung ist sehr häufig eine multifokale, die Besonderheiten berücksichtigende Behandlungsplanung und -praxis notwendig, die zu einer deutlichen psychischen und somatischen Verbesserung führt sowie den Klienten nicht überfordert. Zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt eine medizinische Eingangsdiagnostik. Diese beinhaltet: - eine umfassende körperliche Untersuchung mit neurologischem und psychiatrischem Status inklusive testpsychologischer Untersuchungen, - eine ärztliche Anamnese unter besonderer Betonung suchtspezifischer Aspekte sowie psychischer und psychiatrischer Auffälligkeiten (auch in der Herkunftsfamilie), - Laboruntersuchungen der relevanten klinischen Parameter (insbesondere Leberwerte und Blutbild) sowie Überprüfung der Infektionslage (insbesondere Hepatitis-Serologie sowie HIV-Serologie) in Zusammenarbeit mit einer Laborgemeinschaft in Heilbronn, - sofern notwendig, die sonografische Untersuchung der Oberbauchorgane, insbesondere der Leber, die elektro- kardiografische Untersuchung des Herzens sowie die Lungenfunktion, - frauenärztliche Vorstellung unserer Klientinnen mit Beratung zur Schwangerschaftsverhütung sowie, sofern notwendig, regelmäßige frauenärztliche und Hebammenbegleitung unserer schwangeren Klientinnen bis zur Geburt in der gynäkologischen Abteilung des Klinikums am Gesundbrunnen mit Angliederung an die Kinderklinik in Heilbronn sowie die nachgeburtliche Betreuung von Mutter und Kind durch o. g. Fachdienste. Während der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt ergänzend eine Verlaufsdiagnostik. Diese berücksichtigt Art, Dauer und Ausprägung des Substanzmissbrauchs, aktuelle körperliche und psychische Störungen sowie die Feststellung des abhängigkeitstypischen sozialen und beruflichen Rehabilitationsbedarfs. Sie erfolgt nach den standardisierten Verfahren der ICD-10 sowie der ICF. Die Suchtbehandlung erfordert im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF der Weltgesundheitsorganisation WHO) die gleichrangige und integrierte Berücksichtigung medizinischer, therapeutischer, sozialer und beruflicher Rehabilitationsziele. Die ICF basiert auf dem bio-psycho-sozialen Gesundheitsmodell der WHO. Der wichtigste Begriff der ICF ist der der funktionalen Gesundheit im Unterschied zum früher gebräuchlichen Begriff der Behinderung oder Krankheit. Als Konsequenz der veränderten Sichtweise geht es in der Behandlung neben dem Abbau entsprechender Risikofaktoren und der Behebung von Krankheitsfolgen um die Entwicklung entsprechender Ressourcen (z. B. Wiederherstellung von Körperfunktionen oder -strukturen, Stabilisierung der Persönlichkeit), um die Förderung von Aktivitäten und um die Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und Erwerbsleben. Der bio-psycho-soziale Behandlungsansatz erfordert in der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker die Anwendung komplexer Maßnahmen auf medizinischem, therapeuti- 12 schem, pädagogischem und sozialem Sektor. Die notwendige ärztliche und medikamentöse Behandlung sowie gegebenenfalls Einleitung diätetischer Maßnahmen erfolgt in der klinikeigenen Praxis durch den leitenden Arzt im Rahmen einer Kassenermächtigung. Sofern sich aus den durchgeführten Untersuchungen bzw. aus der Vorgeschichte weitere Konsequenzen und Behandlungsnotwendigkeiten ergeben, werden diese in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkliniken bzw. Fachabteilungen und gegebenenfalls durch die Spezialambulanzen der Universitätskliniken Heidelberg und Würzburg durchgeführt. Wenn eine Infektion mit dem Hepatitis-Bund -C-Virus bzw. eine HIV-Infektion vorliegt, wird die Behandlung hier fortgesetzt bzw. bei entsprechender Indikation erst nach Absprache mit dem Kostenträger eingeleitet. Nach ausreichender Abstinenzzeit (ein halbes Jahr) wird, sofern notwendig und gewünscht, eine Kombinationsbehandlung der Hepatitis C mit Interferon über einen Zeitraum von einem halben bzw. einem Jahr durchgeführt. Voraussetzung dafür ist eine ausführliche Aufklärung der Klienten über den Verlauf der Erkrankung, die Behandlungsmöglichkeiten, Erfolgsaussichten sowie über die Nebenwirkungen. Oft müssen die Klienten erst für eine solche Behandlung gewonnen werden bzw. für die konsequente Fortführung der Behandlung motiviert werden. Hier sind sehr häufig lange Einzelgespräche gegebenenfalls auch mit Familienangehörigen bzw. Partnern notwendig. Klienten mit interkurrenten Erkrankungen werden in einer täglich stattfindenden Sprechstunde untersucht und behandelt. Gegebenenfalls werden kurzfristig notwendige fachärztliche Untersuchungen in enger Kooperation mit den niedergelassenen Fachärzten vor Ort durchgeführt. Ergänzend zur somatischen und psychischen Untersuchung und Behandlung der Klienten finden im Rahmen der ärztlichen Betreuung indikative Gruppenangebote für Betroffene (Hepatitis-C-Gruppe, HIV-Gruppe, Rückenschule und Raucherentwöhnung) durch den Arzt statt. Zusätzlich werden im Rahmen psychoedukativer Maßnahmen gesundheitliche Themen (gesunde Ernährung, Sport, Prävention) für alle Klienten angeboten. Bei Bedarf werden indikative Angebote betreffend Depression, Essstörungen sowie Angsterkrankungen in der Kleingruppe durchgeführt. In regelmäßigen Abständen erfolgen Visiten für alle Klienten. Die stationäre Entwöhnungsbehandlung wird mit einer ärztlichen Untersuchung abgeschlossen. Diese berücksichtigt insbesondere die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit. Wenn nötig, werden Umschulungsmaßnahmen empfohlen und Empfehlungen für eine Weiterbehandlung gegeben und eingeleitet. 5.3.2 Psychotherapie im Einzelsetting Durchgängig therapiebegleitend und phasenweise indikativ findet Einzeltherapie, sowohl psychotherapeutisch als auch beratendbegleitend ausgerichtet, i.d.R. einmal wöchentlich statt. Beziehungsaufbau, Motivationsentwicklung, Stärkung der Gruppenfähigkeit, Vertiefung persönlicher Themen, Stabilisierung in Krisen, Bearbeitung biographischer bedeutsamer Ereignisse wie Gewalt-, Missbrauchsoder Trennungserfahrungen und gegebenenfalls daraus resultierender Traumatisierungen, Bewältigung komorbider Erkrankungen, Begleitung der Angehörigenoder Paararbeit sind wesentliche Inhalte. 5.3.3 Psychotherapie im Gruppensetting Mit der Aufnahme wird jeder Klient einer Gruppe zugeordnet, der er bis zur Entlassung/dem Wechsel in die Adaptionsphase angehört. Diese Bezugsgruppe lebt gemeinsam als Wohngruppe, sie wird psychotherapeutisch und sozialarbeiterisch konstant von den zuständigen Bezugstherapeuten betreut. Die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung der Wirkfaktoren von 13 Gruppentherapie ergeben ein breites Spektrum von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten im emotionalen, kognitiven und sozialen Bereich. friedenheit im Therapieverlauf. Die bewusste Wahrnehmung zentraler Entwicklungsfelder soll angestoßen und die Eigenverantwortung des Klienten gefördert werden. Gruppentherapeutische Sitzungen finden zweimal wöchentlich statt. Wesentliche Ziele sind die gemeinsame Auseinandersetzung mit abhängigkeitsrelevanten Kernthemen, die Erfahrung von Solidarität und eigener Wertigkeit, die Förderung sozialer Kompetenzen und die Bearbeitung von interpersonellen und intrapsychischen Konflikten, die im Leben in der Wohn- und Therapiegemeinschaft aktualisiert wurden. 5.3.5 Soziotherapie 5.3.4 Zielegruppen Aufbauend auf die Therapieziele des Einzelnen, die in der Indikationskonferenz festgelegt und vereinbart wurden, finden vierzehntägig „Zielegruppen“ statt. Zum einen soll ein Näherkommen an die vereinbarten Ziele erreicht werden, zum anderen wird grundsätzlich zielorientiertes Arbeiten mit mittelfristigen Zielen trainiert. Dies steht im Gegensatz zu kurzfristigen Bedürfnisbefriedigungen und Problemlösungen im süchtigen Lebensstil. Für jedes einzelne Behandlungsziel wird ein konkreter, realisierbarer, überprüfbarer, innerhalb der nächsten vierzehn Tage umsetzbarer Zwischenschritt entwickelt. In der Folgesitzung werden die Umsetzung ausgewertet, gegebenenfalls Korrekturen der Vorgehensweise besprochen und der nächste Umsetzungsschritt vereinbart. Die Arbeit findet in Kleingruppen mit bis zu fünf Klienten statt. Es nehmen Klienten der Bezugsgruppe und ein Bezugstherapeut teil. Gesamtziel, Zwischenschritte und erfolgte Umsetzung dokumentiert jeder Klient in einer persönlichen Mappe. Diese Form gewährleistet kontinuierliches systematisches Arbeiten an zentralen Behandlungszielen. Rückmeldungen aus der Gruppe korrigieren gegebenenfalls die Selbsteinschätzung. Zudem enthält die Mappe Ratingskalen zur Selbstbewertung des Klienten in den Bereichen Suchtbewältigung, Lebensstil, Arbeitsverhalten, sozialer Kontakt und Gesamtzu- Die Organisation der Klientenschaft und des Therapiealltags als eine „behandlungsorientierte Therapeutische Gemeinschaft“6, ist unverzichtbares, grundlegendes Element stationärer Suchtbehandlung auch in unserem Hause. Soziotherapeutische und psychotherapeutische Maßnahmen und Ziele werden mit Strukturen und Prozessen in der Gemeinschaft verknüpft. Die Therapeutische Gemeinschaft der Wohngruppe stellt ein umfassendes, realitätsnahes, relativ geschütztes und überschaubares Feld zur Beobachtung, Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung, zur Persönlichkeitsentwicklung, zu Verhaltensformung und Verhaltenstraining in vielfältigen Lebensbereichen dar. Lebensstiländerung, soziale Kompetenzentwicklung und die Förderung der Fähigkeit zu einer Alltagsbewältigung haben in folgenden Strukturen ihren zentralen Platz: - Die von Mitarbeitern begleitete Selbstversorgung in den Bereichen Küche, Wäsche, Hausreinigung, Zimmerpflege und Geländepflege ist wesentliches Trainingsfeld zum Gewinnen notwendiger alltagspraktischer Grundfähigkeiten und zur Etablierung eines strukturierten Alltages. Zunehmende Anforderungen zur Selbstorganisation in diesem Bereich sollen dann das diesbezügliche Selbstmanagement entwickeln. - Klienten bekommen zudem besondere Verantwortungsbereiche in der gemeinsamen Selbstversorgung übertragen. Tägliche Besprechungen begleiten diese Erprobung bei der Übernahme sozialer Verantwortung. - Die Klienten leben in Wohngruppen, d.h. gemeinsam auf einem Stockwerk mit gemeinsamen Aufenthaltsräumen, sie essen gemeinsam Abendbrot, sind für die Sauberkeit und atmosphärische Ausgestaltung zuständig. Die Wohngruppen bilden auch die 14 Bezugsgruppen für die Gruppentherapie mit gemeinsamen Bezugstherapeuten, die die Behandlung konstant bis zur Adaptionsphase hindurch psychotherapeutisch und sozialarbeiterisch begleiten - Tägliche morgendliche Hausversammlungen von Montag bis Freitag dienen zur Organisation des Tagesablaufes, Vorstellung von Neuen, Verabschiedung von Mitklienten, Weitergabe von Informationen, Rückmeldungen, Benennung von Störungen und Belobigungen. - Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen wird als indikative Maßnahme angeboten. - Im Freizeitteam wird der Freizeitplan mit den Aktivitäten für die gemeinsame strukturierte Freizeit vereinbart. - Mit der Aufnahme wird jedem Klienten ein Pate zugewiesen, mit der Aufgabe, ihm die Integration zu erleichtern. - Außerordentliche Vollversammlungen oder Kleingruppen unterschiedlichster Zusammensetzung aus aktuellem Anlass und zur Klärung bezugsgruppenübergreifender Konflikte und Prozesse sind weitere Elemente. - Eine schriftliche Hausordnung, die in den Wohngruppen aushängt (siehe Anhang) formuliert die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens, sichert Transparenz und Verlässlichkeit. 5.3.6 Entspannung Die meisten unserer Klienten lebten und leben in einem Zustand chronischer Anspannung, Möglichkeiten der zeitweiligen Entspannung sind selten bekannt und werden so gut wie gar nicht genutzt. In der Vorgeschichte hatte für viele Klienten der Konsum verschiedener Substanzen wie Alkohol u. a. die Funktion, ein Gefühl der Entspannung spüren zu lassen. Die beständige Anspannung, die oft lange bestehen bleibt, ist nicht nur emotional belastend, sie bindet auch viele gedankliche Energien und sorgt für einen dauernd erhöh- ten Muskeltonus. Für eine ausgeglichene Lebensweise ist es entscheidend, die Fähigkeit zu besitzen, sich nach Anspannung entspannen zu können. Gelingt dies im Laufe der Therapie nicht, wird früher oder später oft nach einer psychotrop wirkenden Substanz wie Alkohol und Cannabis gegriffen. Wir bieten für alle neuen Klienten in den ersten Wochen des Aufenthaltes einen 8teiligen Kurs an, in dem die Technik der progressiven Muskelrelaxation nach Jacobsen in einem dafür speziell ausgestatteten Raum vermittelt wird. Dieser Kurs wird turnusmäßig wiederholt und von einer dafür ausgebildeten Fachkraft durchgeführt. Dieses Verfahren ist leicht zu erlernen, bedarf keiner Hilfsmittel und kann später ohne Aufwand weiter eigenständig angewendet werden. 5.3.7 Psychoedukation Psychoedukation als multimediale Gruppenmethode hilft, wesentliche Voraussetzungen zur Realisierung von persönlichen Zielen der Suchttherapie zu schaffen7. Ziele dieser Methode sind insbesondere: ‐ eine umfassende Aufklärung über die suchtrelevanten Themenfelder ‐ die Förderung der Compliance ‐ die Reduktion von Ängsten ‐ die Verbesserung von CopingStrategien ‐ das Erkennen und Fördern von Ressourcen8 Zu Behandlungsbeginn werden unsere Klienten in den Block A eingebunden, es sei denn, ihnen sind durch eine vorherige Therapie die Inhalte bereits bekannt. Neben der Umsetzung o. a. Ziele ist uns auch wichtig, unsere besonderen Behandlungsgrundlagen mitzuteilen, wodurch die Klienten nicht nur informiert werden, sondern auch einer Integration in die Therapie unter gleichen fachlichen Vorzeichen zugearbeitet wird. Der Block A umfasst fünf Themenbereiche mit einführenden Basisthemen, deren Bearbeitung für eine erfolgreiche Therapie unerlässlich ist. Diese sind u. a. die Bedeutung von Regeln und der Lebensstiländerung, Wissen um die Bedeutung des Suchtge 15 dächtnisses, die Frage der Kapitulation vor der Sucht und den Konsequenzen daraus sowie die Bedeutung der Aktivierung persönlicher Ressourcen. In dem darauf folgenden Block B mit 6 Terminen hat die Auseinandersetzung um die persönlichen Funktionen und Folgen der Sucht bzw. des cleanen Lebens einen breiten Platz. Ferner die Rückfallprophylaxe mit den Themen: „Vorzeichen und Auslöser meines früheren Rückfalles, Bewältigungsmöglichkeiten und ausgewogener Lebensstil“, ebenso die Balance von Belastung vor allem im Beruf einerseits und von Erholung in der Freizeit andererseits sowie neue Orientierungen über eine sinnerfüllte Freizeitgestaltung. Methodisch legen wir in Block B großen Wert auf die Anwendung der typischen psychoedukativen methodischen Wechselspiele von Informationen durch die Gruppenleitung einerseits und Aktivierung der Gruppe durch themenzentrierte Selbstexploration und Kommunikation in der (Klein-)Gruppe andererseits. In unseren Arbeitsmodulen integrieren wir u. a. erprobte edukative Programme wie S.T.A.R.9 und das "Psychoedukative Gruppenprogramm bei problematischem Alkoholkonsum" (PEGPAK)10 5.3.8 Sport Wir bieten Sport an, um eine allgemeine körperliche Kräftigung und Erholung möglich zu machen. Unsere sportlichen Aktivitäten sollen ferner helfen eine sinnvolle Freizeit für die Therapiezeit, aber noch mehr nach Therapieende, zu entdecken, auszuprobieren und beizubehalten. Wichtige Erfahrungen über das Zusammenwirken in einer Mannschaft, das Einhalten von Regeln, das Achten auf seinen Körper und auf den des Mitspielers sowie Gewinnen und Verlieren sind wichtige Felder der Auseinandersetzung und des persönlichen Wachstums. Der Platz im Wochenplan ist der Nachmittag bzw. der frühe Abend und umfasst in der Regel 2-3 Stunden. Zu unseren Angeboten zählt ein von einer Fachkraft angeleitetes Grundlagentraining mit Konditionstraining, Stretching, Schwimmen, Rückentraining und Lauftraining, Ballspiele (z. B. Fußball, Volleyball, Tischtennis), Geräte zum Steigern der körperlichen Leistungsfähigkeit (Fahrrad-Ergometer, Crosstrainer, Therabänder- und Expandertraining). Dabei können wir auf eine breite Infrastruktur zurückgreifen, da wir auf unserem Gelände einen eigenen Fußballplatz, ein Volleyballfeld, den nahe gelegenen Wald sowie eine kleine Turnhalle - z. B. für Badminton, Tischtennis und Volleyball - nutzen können. Zu Beginn der Therapie legen wir großen Wert auf die Anleitung der sportlichen Aktivitäten durch diese Fachkraft. Sie stellt sicher, dass die Regeln für alle bekannt sind, leitet körperliche Aktivitäten an und weist in den Umgang mit Geräten ein, so dass im Laufe der Therapie die Klienten das nötige Wissen und die Erfahrung haben, um in Eigenregie in einer weiteren Entwicklungsstufe den Sport selbstständig fortzuführen. Die Teilnahme an externen Sportmöglichkeiten ist im Rahmen der Ausgänge möglich. Gut eingespielte Kooperationen existieren z. B. mit Fußball- und Rudervereinen, die bis weit in die Zeit nach der Therapie genutzt werden. Speziell die Erlebnispädagogik macht neue Solidaritätserfahrungen aber auch Erfahrungen über die eigene Leistungsfähigkeit und die Kompetenzen in der Kooperation mit anderen Personen möglich. Für diese Möglichkeiten bieten wir hausintern eine Boulderwand an, ferner werden u. a. Teilnahmen organisiert für: Kletterwände, Höhlenwanderungen, Nachtwanderungen, Kanufahrten, Skifreizeiten, Fahrradtouren. 5.3.9 Freizeitpädagogik Die meisten unserer Klienten zeigen häufig ein passives Freizeitverhalten, das sie als wenig sinnvoll, abwechslungsreich oder erholsam erleben. Die Beschaffung von Drogen bzw. der Drogenkonsum waren in der Regel die vorrangige Beschäftigung außerhalb der Schul- und Arbeitswelt und ließen Erfahrungen in Freizeitaktivitäten gar nicht erst zu. Dementsprechend sind die den Klienten bekannten Freizeitaktivitäten nach Quantität 16 und Qualität nur sehr rudimentär ausgebildet. Langeweile und eine nicht ausgefüllte Freizeit, die keine wirkliche Entspannung und Erholung bietet, wird oft als Grund für den Einstieg in Drogenkonsum und auch als Grund für einen Rückfall angegeben. Entsprechend dieser Ausgangssituation bietet der Friedrichshof vielfältige freizeitpädagogische Möglichkeiten an, um dieser bedeutenden Entwicklungsaufgabe gerecht zu werden. Durch eine zunächst verpflichtende Teilnahme sollen verschiedene Möglichkeiten kennengelernt und bei Gefallen beibehalten werden. Generell organisieren und leiten wir Freizeitaktivitäten zunächst durch Mitarbeiter an, wir ermuntern die Klienten später, ihre Aktivitäten auch während der Ausgänge, aber natürlich auch nach Ende der Therapie, in eigener Verantwortung fortzuführen und auszubauen. Die angebotenen Freizeitaktivitäten sollen so gestaltet sein, dass sie ‐ später auch selbstständig durchgeführt und finanziert werden können, ‐ eine lebendige Beziehungsgestaltung erleichtern, ‐ helfen, persönliche Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu entwickeln, ‐ neue Kontakte zu Menschen und Institutionen wie z. B. Vereinen möglich machen, ‐ das Ausloten eigener physischer, psychischer und sozialer Grenzen erleichtern. Von Mitarbeitern beständig angeleitet wird das Malen und Gestalten, das Töpfern und Tonen sowie die Nähgruppe. Die Klienten werden ermuntert, diese Freizeiten nach dem Einlernen eigenständig fortzuführen. Der Besuch unserer Sauna findet ebenso starke positive Resonanz unter den Klienten wie unsere eintägigen Radtouren und das Fahren mit Inlinern. Das Freizeitteam der Klienten ist zusammen mit einem Mitarbeiter zuständig für zumeist durchlaufende Angebote, z. B.: ‐ Sichtung und Filterung von Ideen und Vorschlägen, Planung von drogen- und alkoholfreien Hausfesten und Ausflügen ‐ Verwaltung des hauseigenen Kiosks, Sonntags-Café ‐ Gruppenausflüge (z. B. Hallenbad, Freibad, Breitenauer See, Kegeln, Automuseum Sinsheim) ‐ Organisierung von Theatergruppen ‐ je nach Wetter: u. a. Grillen, Geländespiele mit Kindern ‐ interkulturelle Freizeitgruppen, vor allem Spätaussiedler und Türken In größeren Abständen werden Rad-, Wander- und Kanutouren z. T. mit Übernachtung organisiert, ferner Skiausflüge und eintägige Höhlenwanderungen sowie die Trommelund Theatergruppen. Im Jahreslauf bedeutende Termine und Feste wie Weihnachten, Sylvester, Ostern und Pfingsten werden gestaltet. Ein bedeutendes Ereignis ist unser 2-tägiges Sommersportfest, zu dem wir auch Mannschaften anderer Einrichtungen einladen. 5.3.10 Kreative Angebote Um auf nicht-sprachlicher Ebene die Möglichkeit zu bieten emotional bedeutsame Inhalte auszudrücken und damit zu äußern, stellen wir einmal in der Woche ein Kreativangebot zur Verfügung. Dies geschieht vornehmlich durch Töpfern, durch Malen oder gestalterische Medien. 5.3.11 Sexualberatung Zwei mal jährlich wird eine Informationsveranstaltung über Sexualität, Verhütungsmittel und Infektionsgefahren durchgeführt. Diese Veranstaltung besteht für Frauen aus drei, für Männer aus zwei Einheiten und wird von Mitarbeitern von PRO FAMILIA, Heilbronn, angeboten, die dann auch als externe Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 17 5.4 Indikative Behandlungsangebote 5.4.1 Angebote für Frauen Die Lebensgeschichte drogenabhängiger Frauen ist häufig von sozialen Abhängigkeitsstrukturen, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Beschaffungsprostitution, fehlender Solidarität untereinander und emotionalen Abhängigkeiten in erheblich gestörten Familien- und Partnerschaftsstrukturen geprägt. Der lebensgeschichtliche Hintergrund der Frauen erfordert eine spezifische Wahrnehmung ihrer Lage und in der Konsequenz entsprechende Angebote, die diese Entwicklung im Sinne der Genderforschung berücksichtigen. Dafür bieten wir folgende Strukturen an: Es gibt einen Frauenbereich, der als Schutzund Rückzugsraum eine besondere Bedeutung hat und der nur von den weiblichen Klienten bewohnt und betreten wird. Neben den Schlaf- und Sanitärräumen gibt es ein Wohn- und Fernsehzimmer sowie eine Teeküche. Es gibt eine Frauengruppe, die Teilnahme an dieser wöchentlich stattfindenden Gruppe ist verbindlich. Sie trägt der Erkenntnis der unterschiedlichen Suchtverläufe und –folgen bei Frauen und Männern Rechnung und gibt die Möglichkeit zum vertrauensvollen Erfahrungsaustausch. Lebensgeschichtliche Erfahrungen, aktuelle Partnerschaftsdynamiken, das Leben mit den männlichen Klienten, Identifikation mit der Rolle als Frau sind wesentliche Themenkomplexe, die sich z.T. aus dem Gespräch ergeben, z.T. turnusmäßig eingegeben werden. Um den sportlichen Interessen und Voraussetzungen der Klientinnen, ihrem Körpergefühl und z.T. auch Schamgefühlen Rechnung zu tragen, findet vierzehntägig am Wochenende Frauensport statt. Entspannende Elemente, Entwicklung von Körpergefühl und die schrittweise Heranführung an sportliche Aktivitäten stehen hier im Vordergrund. 5.4.2 Kompetenz in Konfliktsituationen und Selbstkontrolle (KIKS) KIKS ist eine Kombination aus einem AntiAggressions-Training und einem sozialen Kompetenztraining. Das Programm besteht aus 8 Einheiten à 1,5 Stunden, das turnusmäßig durchgeführt wird. Die Sitzungen finden wöchentlich statt. Das Trainingsprogramm findet getrennt geschlechtlich statt und wird von zwei Mitarbeitern geleitet. Das Konzept orientiert sich an dem lerntheoretisch-kognitiven Paradigma und stützt sich in der Durchführung auf drei Pfeiler: Integration und Motivation, Konfrontation und Provokation, Gewaltverringerung und Psychoregulation. Ziel des Trainings ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Aggressionspotential, Analyse der individuellen Aggressionsauslöser und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen. 5.4.3 Gruppentraining für Kompetenzen (GSK) soziale Frühe Störungen im Sozialisationsprozess, reduzierte Modelle prägender Bezugspersonen, Kulturbrüche und häufig eine Sozialisation im Drogen- oder Kriminalitätsmilieu, die bereits vor der Pubertät eingesetzt hat, kennzeichnen die Vorgeschichte vieler Klienten. Das Verhaltensrepertoire zur Gestaltung befriedigender sozialer Kontakte und zur angemessenen Bewältigung sozialer Situation ist oft erheblich eingeschränkt, führt zu massiven Konflikten und verhindert so dauerhaft eine Teilhabe. Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen nach Hinsch und Pfingsten kommt in einer modifizierten Form zur Anwendung. Es besteht aus 8 Einheiten à 1,5 Stunden, es kommen überwiegend psychoedukative und trainierende Elemente zum Einsatz. Ziel des GSK ist eine Vermittlung und Einübung grundlegender sozialer Kompetenzen in den Bereichen Beziehungsgestaltung, Konfliktregulation, Kontaktaufnahme und be- 18 inhaltet ein zusätzliches Training zur Ablehnung von Drogenangeboten. 5.4.4 Angebote für Migranten Migration und damit verbundene Erfahrungen sind häufig suchtgenetisch bedeutsam. Eine weiterhin ungenügend gelöste Postmigrationssituation und nicht erreichte Integration stellen wesentliche Belastungs- und Rückfallfaktoren dar. Kulturspezifische Konsummuster müssen zur Suchtbewältigung berücksichtigt werden. Dem Anteil an Klienten Rechnung tragend, die von einer Migration aus dem russischsprachigen Raum betroffen sind, bieten wir für diese Gruppe zusätzlich eine wöchentlich stattfindende Migrantengruppe an, die von einem russischsprachigen Kollegen mit eigenem Migrationshintergrund betreut wird. Erfahrungsaustausch, Bewusstmachung und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturellen Normen und Werten des Herkunftslandes und Deutschlands sind Schwerpunkte dieses Angebots, sowie das Heranführen an stationäre institutionelle Therapie, eine für diese Klientel häufig unvertraute Struktur. Konflikte vor dem Hintergrund der Migration werden thematisiert mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ebenfalls wöchentlich findet die Migrantenfreizeit statt, bei gemeinsamen Aktivitäten stehen hier Identitätsstärkung und Solidaritätsentwicklung im Vordergrund. Bei sprachlichen Problemen besteht die Möglichkeit wöchentlich intern Deutschunterricht bei einer Lehrkraft zu nehmen. 5.4.5 Angebote für Paare Die partnerschaftliche Beziehung ist sowohl eine wesentliche Ebene persönlicher Zufriedenheit und Lebensgestaltung als auch ein Feld, in dem sich bei Drogenabhängigkeit vielfältige Beziehungsstörungen abbilden. Paaren werden Paargespräche angeboten, um Beziehungskonflikte bearbeiten zu können und neue Perspektiven zu entwickeln. Dieses Angebot gilt sowohl für Paare, die sich gemeinsam in Behandlung befinden, als auch für Paare, von denen nur ein Teil in unserem Hause lebt. Besuche von externen nicht Suchtmittel abhängigen Partnern in der Einrichtung sind möglich - unter Bezahlung der Selbstkosten auch mit Übernachtung in Gästezimmern. Die Unterbringung von festen Paaren erfolgt in einem Paarzimmer. Paare haben nach Beratung durch die Mitarbeiter die Möglichkeit, eine gemeinsame Bezugsgruppe oder getrennte Bezugsgruppen zu wählen. 5.4.6 Angehörige Familienangehörige aus der Herkunftsfamilie haben Bedeutung unter einem systemischsuchtgenerierenden Aspekt, als Ressource der Rehabilitation und Reintegration oder als Personen, mit denen ungelöste, belastende Konflikte bestehen. Wir bieten therapeutisch begleitete Angehörigengespräche und -beratungen an. In einoder mehrmaligen Sitzungen steht häufig eine Aussprache und eine Klärung der zukünftigen Beziehungsgestaltung im Mittelpunkt. Kontaktpflege und Begegnung mit Angehörigen und auch Bekannten ist an Besuchstagen und in Ausgängen möglich. 5.4.7 Raucherentwöhnung Ein hoher Anteil der Klienten ist als nikotinabhängig einzustufen. Eine Raucherentwöhnung wird turnusmäßig über jeweils sechs Termine á einer Stunde nach dem Raucherentwöhnungsprogramm der Universitätsklinik Tübingen angeboten. Ziel ist eine Nikotinabstinenz oder eine deutliche Reduktion des Nikotinkonsums. 5.4.8 Hepatitis-C-Gruppe Dem hohen mit Hepatitis C infizierten Anteil an Klienten Rechnung tragend wird turnusmäßig über vier Termine in je einer Stunde eine Aufklärung über die Erkrankung, deren Verlauf und Prognose sowie Behandlungsmöglichkeiten durchgeführt. 19 5.4.9 HIV-Gruppe 5.5.3 Schuldnerberatung Bei HIV-infizierten Klienten sind massive Ängste, Scham- und Schuldgefühle, Unsicherheiten bezüglich der Reaktionen des sozialen Umfeldes und Unsicherheiten im Umgang mit der Infektion oft erhebliche Belastungsfaktoren. In Zusammenarbeit mit der AIDS-Hilfe Heilbronn bieten wir Einzel- und Gruppengespräche an. Eine Integration in die dortige Selbsthilfegruppe ist die Regel. Viele Klienten kommen hoch verschuldet in die Rehabilitation, nicht selten ist die Höhe der finanziellen Verpflichtungen unbekannt. Unsere Schuldnerberatung ‐ hilft die Geldsituation im Sinne von Verpflichtungen und Ressourcen zu sichten und ‐ führt eine rechtliche Prüfung der Forderungen durch. So weit möglich, werden Sanierungskonzepte entwickelt und erste Maßnahmen eingeleitet. 5.5 Sozialdienste 5.5.1 Sozialberatung Die Sozialberatung umfasst die Information über sämtliche Behandlungsvoraussetzungen wie z. B. Therapiehaupt- und nebenkosten auch der mit aufgenommenen Kinder, den Krankenversicherungsschutz, die Überprüfung der Ausweisdokumente und die Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt. Wir leisten diese Hilfen sowohl im Vorfeld der Behandlung als auch während der stationären Maßnahme. 5.5.2 Juristische Begleitung Oft ist die Information über rechtliche Grundlagen sowie über Verfahrens- und Entscheidungsprozesse von hoher Bedeutung für den Therapieprozess und die sich anschließende Zeit. Diese Informationen sind relevant vor allem in folgenden Lebensfeldern: ‐ Klärung der strafrechtlichen Lage ‐ Gerichtsverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vergangenen Drogenkonsum stehen ‐ Scheidungen und Entscheidungen um das Sorgerecht eines Kindes ‐ Erwirken einer Aufenthaltsgenehmigung ‐ Vermittlung eines Fachanwaltes bei drohender Abschiebung oder Verhaftung ‐ Unterstützung bei der Wahrnehmung von Gerichtsterminen als Zeuge oder Angeklagter 20 6 Spezielle Integrierte Konzepte 6.1 Das „Eltern-Kind-Haus“ 6.1.1 Struktureller Rahmen Der Friedrichshof bietet Paaren mit Kindern und allein Erziehenden die Möglichkeit, ihr(e) Kind(er) in dem in die Institution integrierten Kindergarten aufzunehmen. Eltern und Kinder wohnen in einem separaten Gebäude mit insgesamt ca. 950 m² Wohn- und Nutzfläche, die sich auf zwei Etagen verteilen. Das Gebäude, ein AtriumHaus, verfügt über einen ca. 100m² großen, als Spielplatz für Klein- und Krabbelkinder eingerichteten Innenhof. Es stehen insgesamt 17 Wohnräume plus zwei Küchen sowie Ess- und Aufenthaltsräume für Kinder und Eltern zur Verfügung. Das Mobiliar, die Toiletten, die Waschbecken sowie die Duschen sind kindgerecht ausgestattet. Unmittelbar angrenzend liegt ein etwa 1.800 m² großer weiterer Spielplatz. Dieses Haus ist auf eine durchschnittliche Belegung von zehn Kindern und die gleiche Anzahl Eltern ausgelegt. Auch Schwangere werden in diesem Haus aufgenommen. Im Erdgeschoss des Nachbargebäudes befindet sich der einrichtungsinterne Kindergarten. Er ist mit Spielzimmern, Ruheräumen, Hausaufgabenzimmer, Wickelzimmer, Küche, entsprechender Einrichtung und kindgerechtem Mobiliar auf die verschiedenen Altersgruppen und die Betreuungszeiten ausgelegt Aufgenommen werden können Kinder ab Geburt bis zum Alter von zehn Jahren. Schulpflichtige Kinder besuchen die Grundschule in Obersulm oder die in der Gemeinde bestehende Förderschule. Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren können vormittags einen der örtlichen Kindergärten besuchen. Für die Aufnahme der Kinder ist eine entsprechende Kostenzusage des Leistungsträgers der Eltern nötig. 6.1.2 Grundsätze Im integrierten Kindergarten des Friedrichshofes erfolgt im Rahmen einer selbst beschafften Haushaltshilfe nach SGB V § 38 eine Betreuung der Kinder, um einerseits den Elternteilen hinreichend Raum für ihre persönliche Entwicklung zu geben und andererseits die Eltern-Kind-Beziehung zu fördern. Gleichzeitig wird so ermöglicht, dieses wichtige Lebensfeld in die Behandlung ein zu beziehen, denn: Entscheidend für Eltern ist die Verwirklichung des Zieles, ihr Leben zur Zufriedenheit beider Seiten gestalten zu können, Beziehungen zu leben, die Bedürfnisse der Kinder wahr zunehmen und zu befriedigen, den Alltag zu organisieren und auszuhalten und eine gemeinsame Zukunftsperspektive zu entwickeln. Es geht darum, "dem Familiensystem wieder zur Kompetenz zu verhelfen, damit die Familie selbst zum Protagonisten ihres eigenen Wachstumsprozesses werden kann“. Die Lebenswirklichkeit nach der Therapie verlangt während der Therapie der ElternKind-Beziehung in einem familienähnlichen Setting einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Der Erfolg der stationären Therapie und die soziale wie berufliche Integration nach der Entlassung für Eltern hängen in hohem Maße davon ab, ob und in wieweit sie sich in ihrer Rolle als Eltern sicher, kompetent und frei von Schuldgefühlen erleben. Nicht originärer Auftrag, aber relevanter Effekt der Eltern-Kind-Arbeit ist Suchtprävention für die Kinder. 6.1.3 Ziele Ziele auf der Ebene der Eltern-KindBeziehung sind: ‐ Einüben von Alltagsverhalten, das sich an ‘Normalität’ und Vereinbarkeit von Berufsausübung und Bedürfnissen des Kindes orientiert ‐ Förderung einer tragfähigen, verlässlichen Mutter/Vaterbeziehung zum Kind 21 ‐ Vermittlung theoretischer Grundkentnisse über Erziehung und Hilfestellung bei Erziehungsproblemen ‐ Entwicklung von Zukunftsperspektiven von Eltern und Kind (z.B.: Wohnung, Beruf, Partnerschaft, Schule) ‐ Klärung/Entscheidung, ob sich der Elternteil der zukünftigen Verantwortung für das Kind auf Dauer stellen will. 6.1.4 Tagesablauf, besondere Angebote Durch die Zusammenfassung von Eltern und Kindern in einem separaten Haus wird für die Kinder die Situation überschaubarer, kann eine familienähnliche Struktur lebbar werden. Der Wochenplan für die Klienten im ElternKind-Haus trägt den besonderen Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder Rechnung. So ist die Arbeitstherapie zu Gunsten einer Haushaltsführung reduziert, die in Bezug auf Einkauf, Reinigung, Kochen, Tagesrhythmus, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung vermehrt an einem üblichen Familienalltag bzw. der späteren Lebenswirklichkeit orientiert ist. Aufgaben der Alltagsbewältigung, die für die restliche Klientengemeinschaft in der Einrichtung zentral organisiert sind, bleiben in der Gruppe des Eltern-Kind-Hauses. Der interne Kindergarten stellt unabhängig von Schulzeiten und Anwesenheit der Kinder im kommunalen Kindergarten eine Betreuungszeit von 26 Wochenstunden sicher. Die Eltern erhalten dadurch Freiräume für Therapie, Freizeit und Selbstversorgung. Vierzehntägig verbringen Kinder, Eltern und Erzieherinnen gemeinsam einen Freizeitnachmittag innerhalb oder außerhalb der Einrichtung. Die Eltern erhalten Anregungen zu altersadäquater Freizeitgestaltung und erleben modellhaft die Erzieherinnen. Nach Indikation führen die Eltern eine bis mehrere Spielstunden wöchentlich durch. D.h. sie verbringen mit ihren Kindern gemeinsam Zeit im internen Kindergarten bei Anwesenheit der Erzieherinnen. Eltern erleben das Modell der Erzieherinnen. Gezielte Verhaltensbeobachtungen und Rückmeldun- gen bezüglich des Elternverhaltens, situationsbezogene Empfehlungen sind möglich. In diesem Rahmen ist es auch möglich, die Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern zu begleiten. Erziehungsberatung durch die Erzieherinnen findet sowohl auf Nachfrage der Klienten, als auch in Form von gezielten Rückmeldungen im Therapiefortlauf statt. Die Teilnahme an Elternsprechtagen, Schulfeiern, Sommerfesten im Kindergarten, Geburtstagsfeiern etc. im Sinn einer weitestmöglichen sozialen Teilhabe wird gefördert. Eine Zusammenarbeit findet statt mit Jugendämtern, heilpädagogischen und logopädischen Fachkräften, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinderärzten, Hebammen, Mitarbeitern der kommunalen Kindergärten und Schulen. Die Klienten werden bei entsprechenden Kontakten unterstützt und gegebenenfalls auch persönlich begleitet. Durch die gemeinsame Elternschaft aller Klienten in der Bezugsgruppe des ElternKind-Hauses erhalten Themen, die sich aus der Elternrolle heraus ergeben, in den Gesprächsgruppen einen gewichtigen Platz. Desgleichen gilt für die Einzel- und Paargespräche. 6.2 Wohngruppe „Junge wachsene“ (Aurora) Er- Junge Erwachsene leben und wohnen in einer eigenen Wohn- und Bezugsgruppe in einem separaten Gebäude auf dem Gelände des Friedrichshofes. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Einzelfall aufgenommen werden können, ist vor einer Aufnahme die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (BGB §§ 1626 ff) einzuholen. Die Klienten dieser Gruppe werden durch die folgenden besonderen, die sonstigen Angebote ergänzenden Therapiestrukturen unterstützt: ‐ Social-support Gruppe, die hilft, spezielle Strukturen für ein persönliches Wachstum 22 ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ in einem sozialen Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Wir haben als strukturierendes Element den FLiSUL11 entwickelt (siehe auch: Cannabis-Konzept im Anhang). Gemeinsamer Wochenrückblick in Verbindung mit Token-System „Vertiefte einwöchige Berufsorientierung“ (Profiling) in Kooperation mit der Evang. Jugendhilfe Friedenshort in Öhringen Vermehrte angeleitete erlebnis- und körperorientierte Freizeitgruppen und -maßnahmen Besuch einer Regelschule in Obersulm Schulische Unterstützung im Sinne von Nachhilfe zur Vorbereitung auf einen späteren Schulabschluss Einbeziehung von Angehörigen, insbesondere Eltern. Die Therapieinhalte und –interventionen sowie angewandte Medien sind unter Anwendung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse auf die speziellen altersbedingten Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt. Die Anwendung unserer kognitivverhaltenstherapeutischen Grundsätze einschließlich der operanten Interventionen eines Token-Systems dienen primär der Entwicklung und Gestaltung von Situationen, in denen der Klient seinen Lebensstil entwickeln und seine Persönlichkeit entfalten, sich sozial positiv einbringen und soziale Bestätigung und Wertschätzung erfahren kann. Diese Zielsetzung schließt den Abbau dissozialer und dysfunktionaler Verhaltensweisen mit ein, indem neue drogenferne und sozial akzeptierte Verhaltensmuster für den Klienten befriedigender sind als das alte Verhalten, auf das sukzessive verzichtet werden kann. Es gilt prozesshaft immer wieder mit dem Klienten zu erarbeiten, welches nächste Ziel für ihn Sinn stiftend ist, praktische Handlungskonsequenzen zum Erreichen des Zieles zu verabreden und einzufordern. Nur diese vom Klienten selbst formulierten Ziele begründen eine längerfristig tragende Veränderungsmotivation. Das Erreichen des Zieles wirkt als positiver Verstärker, verändert das Selbstbild und das Selbstbewusstsein. Die in der Regel positiven Rückmeldungen aus dem sozialen Kontext (Klienten, Mitarbeiter, Angehörige) wirken in die gleiche Richtung. Durch diesen Therapieprozeß wird ein hohes Maß an individueller Therapiegestaltung sicher gestellt. 23 7 Adaptionsphase 7.1 Grundsätze In der Adaption wird unter veränderten Rahmenbedingungen die medizinische Rehabilitation fortgeführt. Sie ist integraler Bestandteil der Gesamtrehabilitation. Je nach Auftrag des Leistungsträgers bzw. nach individueller Indikation wird sie ergänzt um Maßnahmen der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung. Die Adaptionsphase als abschließende Phase der stationären Therapie stellt einen Übergang zwischen der intensivtherapeutischen Phase und der zukünftigen selbstständigen Lebensführung dar. Während der Adaptionsphase verändert sich der Schwerpunkt der Therapie zugunsten der konkreten Umsetzung der Inhalte und der Erprobung der neuen Verhaltensweisen in der realen Welt. Die nunmehr realitätsnäheren Rahmenbedingungen der Adaptionsphase sollen den Klienten ermöglichen, die während der intensivtherapeutischen Phase neu erworbenen bzw. wiederentdeckten Kompetenzen nun in ihrer Relevanz und Stabilität in der Praxis des Lebensalltags zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Insgesamt nimmt der zeitliche Raum für Expositionstrainings auf der theoretischen Grundlage des Selbsthilfeansatzes nach Kanfer12 basierend zu. Während die Expositionserfahrungen während der intensivtherapeutischen Phase noch eng begleitet, kurz gefasst und strukturiert stattfinden, werden Klienten nun in der Adaptionsphase dabei gefördert, erweiterte, selbstständigere und selbstorganisierte Aktivitäten durchzuführen. Die direkten Erfahrungen bei der Alltagsbewältigung und bei der Umsetzung der erarbeiteten Inhalte in den Alltag, können bei Klienten individuelle Schwierigkeiten bis hin zu tiefgreifenden Krisen auslösen, die einer gezielten Begleitung und Unterstützung bedürfen. Im Rahmen von Kriseninterventionen werden negative Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele und Entwicklungsrückschritte thematisiert, Veränderungsressourcen gefördert und gegebenenfalls adäquatere Bewältigungsstrategien entwickelt. Die Adaptionsphase stellt eine Phase der Öffnung nach außen dar und umfasst vor allem folgende Schwerpunkte: ‐ Festigung der Abstinenzentscheidung ‐ Erprobung und Überprüfung alternativer Verhaltensmuster bei der Konfrontation mit Suchtmitteln und in Situationen, die rückfallauslösend sein können ‐ weitere Aufarbeitung biografisch belastender Ereignisse und deren Folgen ‐ Aufbau tragfähiger cleaner und sozialer Netzwerke ‐ Medikamentöse Anpassung an Realitätsbedingungen ‐ Planung und Einübung eines aktiven, konstruktiven Freizeitverhaltens wie z.B. Integration in Vereine oder VHSKurse ‐ berufliche Belastungserprobung ‐ erweiterte Umsetzung der in der intensivtherapeutischen Phase erarbeiteten Verhaltensweisen im Alltagsleben ‐ Förderung des Selbstmanagements der Alltagsorganisation ‐ Aufnahme der Erwerbstätigkeit, bzw. Einleitung qualifizierender Maßnahmen wie z.B. Schulabschluss, Umschulungsmaßnahmen ‐ erweiterte Übernahme der Elternrolle ‐ Vorbereitung und Einleitung von Anschlussmaßnahmen wie Ambulant Betreutes Wohnen ‐ Klärung der Wohnsituation 7.2 Das Adaptionshaus Die Adaptionsphase findet in einem separaten Haus im Zentrum des Ortsteils Obersulm-Affaltrach, ca. 5 km von unserer Haupteinrichtung entfernt, statt. Das Haus bietet Platz für 21 Klienten. Die Unterbringung erfolgt in vier Wohngruppen. Die Zimmer werden dabei in der Regel zu zweit belegt. 24 Die Zimmer sind mit einer einheitlichen Standardmöblierung ausgestattet. Pro Wohngruppe stehen ein Aufenthaltsraum, sanitäre Anlagen und eine gemeinsame Küche zur Verfügung. Für alle Klienten stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Der Ortsteil Affaltrach und die unmittelbare Umgebung verfügen über Einkaufsmöglichkeiten, Vereinsstrukturen, Kindergärten, Schulen, Spielplätze und eine Gemeindeverwaltung. Die gute Verkehrsanbindung mit der Stadtbahn ermöglicht ein weites Spektrum an Möglichkeiten für die soziale und berufliche Teilhabe im Stadt- und Landkreis Heilbronn. 7.3 Zugang Interner Prozess Klienten, die in unserer Rehabilitationseinrichtung die intensivtherapeutische Phase erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben sich schriftlich anhand eines Formulars für die Adaptionsphase. In Abstimmung mit dem zuständigen Bezugstherapeuten der intensivtherapeutischen Phase wird der Wechsel vereinbart. Der Wechsel erfolgt nahtlos. Zudem erfolgt zeitnah eine therapeutische Übergabe zwischen Bezugstherapeut und Adaptionsmitarbeiter. Externer Prozess Des Weiteren ist ein direkter Einstieg aus anderen Rehabilitationseinrichtungen in unserer Adaptionsphase möglich. Aufnahmevoraussetzungen sind die reguläre Beendigung einer intensivtherapeutischen Phase einer Entwöhnungsbehandlung, das Vorliegen einer Kostenübernahme durch den Leistungsträger sowie die Empfehlung der vorherigen Einrichtung für diesen Schritt. 7.4 Wochenplan und Ziele Zum Anfang der Adaptionszeit absolvieren die Klienten von dienstags bis freitags ein vierwöchiges internes oder externes Praktikum in einem Betrieb ihrer Wahl, um in einen normalen Arbeitstag hinein zu finden und ih- re beruflichen Fähigkeiten bzw. Interessen in der realen Arbeitswelt zu überprüfen. So sind weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Abstinenzsicherung, Kontakt- und Freizeitgestaltung, Selbstversorgung, elterliche Aufgaben, berufliche Tätigkeit mit Anund Abfahrt und behördliche Notwendigkeiten zu bewältigen. Diese dichten Erfahrungen initiieren und forcieren in der Regel vielfältige und z.T auch krisenhaft verlaufende Prozesse der Überprüfung und Nachsteuerung von im bisherigen Therapieverlauf gefällten Entscheidungen und neu entwickelten Verhaltensmustern. Diese Erfahrungen einer erweiterten und belastbareren Stabilität zuzuführen ist wesentlicher und originärer Inhalt der Adaptionsphase. Allein erziehenden Elternteilen wird ein Teilzeitpraktikum (jeweils 4 Stunden pro Tag) ermöglicht. Eine Betreuung der Kinder für die Zeit der elterlichen Abwesenheit wird organisiert. Montags findet zugunsten therapeutisch unterstützender Angebote kein Praktikum statt, um einen Begegnungsraum zur individuellen und gemeinschaftlichen Reflexion von Entwicklungsfortschritten bzw. –behinderungen möglich zu machen. Der Schwerpunkt liegt hier vor allem auf Gruppenangeboten, nach Bedarf Einzelgesprächen, individuellen tagesaktuellen oder übers Wochenende entstandenen Themen, Recherchen von Stellenausschreibungen oder auch das Abfassen von Bewerbungen. Im Anschluss an die Praktika gilt es weitere Schritte für die berufliche Zukunft einzuleiten. Klienten werden dabei unterstützt und gefördert, sich um einen adäquaten Arbeitsplatz bzw. berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zu bemühen. Zur Onlinerecherche und zum Abfassen der Bewerbungen steht ein Klientencomputer zur Verfügung. Je nach Berufsbild, Tätigkeitsfeld und individueller Indikation und Vorgaben des Leistungsträgers können die Klienten nun eine Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigung im Sinne einer Belastungser- 25 probung anstreben und an Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Für allein erziehende Elternteile heißt es während dieser Zeit ihre Elternrolle im Alltag verstärkt zu übernehmen und die alltäglichen Notwendigkeiten, die sich aus den Bedürfnissen ihrer Kinder ergeben, zu bewältigen. Die Eltern verbringen möglichst viel gemeinsame Zeit mit ihren Kindern und erproben so einen realistischen Familienalltag. Während der Adaptionsphase wird das Expositionstraining erweitert, in dem zwangsläufig die Berührungspunkte zu drogenkonsumierenden Personen häufiger und länger werden. Die Klienten erledigen Behörden- und Ämtergänge selbstständig, nehmen an gemeindeorientierten Angeboten teil und führen vor allem Wochenendheimfahrten durch. Hierbei ist es wichtig, dass die Klienten die Möglichkeit haben, sich tragfähige soziale Netzwerke aufzubauen und bestehende zu pflegen. Die Klienten sind über ein Telefon erreichbar. Die Wochenstruktur bietet einen möglichst realistischen Alltag mit dem Wechselspiel von Anspannung und Entspannung (Arbeitszeit versus Freizeit) dar. Eine dem angepasste Wochenstruktur steht süchtigen Verhaltensmustern wirksam entgegen. Mit denjenigen Klienten, die noch nicht über eine konstruktive und stützende Alltagsstruktur verfügen, finden tägliche Absprachen mit den Mitarbeitern statt, um eine gezielte individuelle Entwicklung zu fördern. Tagesziele und deren Umsetzung werden reflektiert. Einen weiteren positiven Wirkfaktor stellen ein konstruktives Zusammenleben und eine gute Hausatmosphäre dar. Sozialtherapeutische Angebote, deren Schwerpunkt auf der Förderung von sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit liegt, sind daher fest integrierter Bestandteil. Unterstützende regulierende sozialpädagogische Angebote wie z.B. Hausversammlungen, gemeinschaftliche Freizeitplanungen, Konfliktklärungen in einzelnen Wohngruppen finden regelmäßig statt. Wöchentlich gibt es zwei Gruppentermine zu den Themen ‚Teilhabe am Erwerbsleben’ und ‚Teilhabe am Leben in der Gesellschaft’ statt. In dem Gruppenangebot ‚Teilhabe am Erwerbsleben’ werden Erfahrungen während der Praktika, bei der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz, mit den Arbeitskollegen und im Umgang mit Behörden thematisiert. Für die Elternteile ist hier der Rahmen, um sich über Erziehungsfragen, Erfahrungen mit den Kindergärten bzw. Schulen und ihre beruflichen Zielvorstellungen auszutauschen. Ziel der Gruppe ist es auch für jeden Klienten Teilziele für die kommende Woche festzuhalten. In dem Gruppenangebot ‚Teilhabe am Leben in der Gesellschaft’ werden Erfahrungen während der Heimfahrten, der Ausgänge, in den Freizeitaktivitäten und mit Drogen konsumierenden Personen thematisiert. Individuelle Konflikte und Konflikte innerhalb der Hausgemeinschaft sowie suchtspezifische Themen wie Rückfall, Rückfallgefahr oder Suchtdruck finden zudem tagesaktuell sowohl im Rahmen von Gruppenangeboten als auch Einzelgesprächen Berücksichtigung. Zur Beratung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, zur Klärung des Lebensunterhaltes sowie zur Schuldenregulierung steht weiterhin der Sozialdienst der Einrichtung zur Verfügung. Für die Zeit während der Adaptionsphase können sowohl die Freizeitangebote der intensivtherapeutischen Phase genutzt werden, als auch die Freizeitangebote außerhalb der Einrichtung, wie z.B. VHS-Kurse, Vereinssport. Des Weiteren finden regelmäßig gemeinsame Ausflüge mit der Hausgemeinschaft und Adaptionsmitarbeitern statt. Gegen Ende der Adaptionsphase werden alle Klienten über ihre Anschlussmöglichkeiten für die Zeit nach der Rehabilitationsmaßnahme beraten und dabei unterstützt, sich für konkrete Anschlussmaßnahmen zu entscheiden und diese einzuleiten. Ein Laufzet- 26 tel hilft, sich rechtzeitig um die wirtschaftliche Absicherung mit Harzt IV einzuleiten. 8 Anschlussmaßnahmen Die medizinische Versorgung erfolgt weiterhin über unseren einrichtungsinternen Arzt. Im Anschluss an die stationäre Rehabilitationsmaßnahme müssen alle Lebensbereiche ohne den Schutz und ohne die Abfederung durch die Einrichtung bewältigt und weiterhin unter Verzicht auf die alte gewohnte ‚Problembewältigung per Droge‘ geleistet werden. Trotz aller Stärkungen und Entwicklungen des Klienten, erhöhen sich zumindest zeitweilig Alltagsanforderungen nach Art und Umfang erheblich. Daher sind zunächst noch weitere Unterstützungen indiziert, um Überforderungen zu minimieren. Geschieht dies nicht, erhöht sich das Risiko, bisher erzielte Entwicklungsfortschritte durch einen Rückfall zu zerstören, erheblich. 7.5 Extramurale probung Belastungser- Die Extramurale Belastungserprobung ist Teil der Behandlung nach § 64 StGB und dauert in der Regel zwischen vier und sechs Monaten. Mit der zunehmenden Übernahme von Eigenverantwortung, der eigenständigen Bewältigung der alltäglichen Aufgaben, wie z.B. Selbstversorgung, Wäsche waschen, Hausputz, der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und der Umsetzung einer Freizeitgestaltung sollen die Klienten einen möglichst realistischen Alltag erproben. Es bedarf einer Zustimmung der Staatsanwaltschaft, die vor allem gelockerte Ausgangsregelungen, Heimfahrten, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet. Die Klienten des Maßregelvollzuges können ihre extramurale Belastungserprobung in unserer Einrichtung durchführen, wenn eine Diagnose der Drogenabhängigkeit vorliegt. Die Einbindung dieses Klientels findet in unserer Einrichtung in der Adaptionsphase statt, da hier die meisten thematischen und indikativen Überschneidungen vorliegen. Eine Besonderheit bei dem Behandlungsansatz stellt die regelmäßige und enge Kooperation mit den beteiligten Institutionen, insbesondere dem Klinikum am Weissenhof in Weinsberg dar. 8.1 Nachsorge Im Anschluss an eine regulär abgeschlossene Rehabilitationsmaßnahme für Substanzabhängige kann das Ambulant Betreute Wohnen nach §§ 53, 54 SGB XII in Anspruch genommen werden. Eine unmittelbar anschließende Nachsorgebetreuung beinhaltet einen unterstützenden Rahmen mit regelmäßigen Betreuungsangeboten13. Sie ermöglicht die nachhaltige Umsetzung der in der stationären Behandlung begonnenen Veränderung und bietet die Unterstützung für eine drogen- und alkoholabstinente Lebensführung. Die Erfahrung und aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass eine Nachsorgebetreuung die Aussicht auf eine längerfristige Stabilisierung und Rehabilitation deutlich verbessert. Je nach individueller Bedürfnislage gibt es die Möglichkeiten die Nachsorgebetreuung in von Einrichtungen zur Verfügung gestelltem Wohnraum oder in eigenem Wohnraum – sofern dafür eine Kostenzusage vorliegt - in Anspruch zu nehmen. Der Friedrichshof bietet Nachsorgeplätze im Rahmen Ambulant Betreuten Wohnens im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Hohenlohe-Kreis an. Die Nachsorgeplätze stehen sowohl Klienten, die ihre Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Friedrichshof ab- 27 solviert haben, als auch externen Bewerbern zur Verfügung. Alle Häuser haben eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Unterbringung erfolgt in Wohngemeinschaften. Das Ambulant Betreute Wohnen dauert in der Regel 6 Monate und kann bei Bedarf auf ein Jahr verlängert werden. Wir nehmen ‐ Männer, ‐ Frauen, ‐ Paare und ‐ Eltern mit Kind(ern) in unser Ambulant Betreutes Wohnen auf. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind eine abgeschlossene Rehabilitationsmaßnahme, die Abstinenz von Alkohol und Drogen und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Bei einer externen Aufnahme benötigen wir die Empfehlung für das Ambulant Betreute Wohnen durch die Einrichtung, in der die Rehabilitationsmaßnahme absolviert wurde. Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst beratende und unterstützende Einzel- und Gruppenangebote mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten nach dem Konzept der DRV Baden-Württemberg: ‐ Angebote zur Festigung der Abstinenzfähigkeit ‐ Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung ‐ Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Freizeitgestaltung ‐ Unterstützung beim Erwerb fehlender schulischer Qualifikation ‐ Vermittlung in spezielle Psychotherapie ‐ Hilfe zur Regulierung von Schulden ‐ Unterstützung im Umgang mit Behörden ‐ Unterstützung beim Aufbau eines cleanen sozialen Netzwerkes ‐ Krisenintervention Die individuellen Ziele und Themen werden im Rahmen eines Aufnahmegesprächs gemeinsam mit dem zu Betreuenden vereinbart. Die formellen Rahmenbedingungen und unser Regelwerk werden in einem Nachsorgevertrag (siehe Anhang) schriftlich festgehalten. Entscheidet sich der Klient wieder in seine Heimat zurückzukehren, vermitteln wir an das dortige Suchthilfenetzwerk, wie Nachsorgeeinrichtungen, Drogenberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Dabei ist es uns wichtig, dass die Kontaktaufnahme in der Regel bereits während der letzten Phase der Rehabilitationsmaßnahme in einem persönlichen Gespräch vor Ort stattfindet. 8.2 Selbsthilfegruppen Es erfolgt eine Beratung und die Vermittlung von Informationen über das bestehende Selbsthilfegruppenangebot vor Ort. Die Klienten werden dabei unterstützt, den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe in ihrem zukünftigen Wohnort aufzunehmen und sich weiterhin ein cleanes soziales Netzwerk vor Ort auf- bzw. auszubauen. 8.3 Ausbildungen In drei Betrieben am Friedrichshof, die von ausbildungsberechtigten Fachkräften geleitetet werden, können im Anschluss an die Rehabilitationsmaßnahme Berufsausbildungen absolviert werden. Die Ausbildungsplätze stehen sowohl unseren ehemaligen Klienten nach der Rehabilitationsmaßnahme als auch externen Bewerbern zur Verfügung. Dabei sind folgende Berufsausbildungen für Personen möglich, die im Kreis Heilbronn wohnen, Hartz IV beziehen und eine Rehabilitation erfolgreich abgeschlossen haben: ‐ Gärtner/in- Fachrichtung Gemüsebau ‐ Änderungsschneider/in, Modenäher/in, Modeschneider/in und ‐ Bürokaufmann/-frau. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre und wird mit einer regulären Abschlussprüfung durch die Industrie- und Handelskammer beendet. 1 Es geplant, in Kooperation mit dem Klinikum am Weissenhof und der der Evang. Jugendhilfe Friedens‐ hort in Öhringen entsprechend dem Bedarf und der Möglichkeiten nach Eröffnung der Entzugsstation am 28 Klinikum auch Personen ab 14 Jahren aufzunehmen. Für diese Behandlungsstruktur wird es einen eigenen Konzeptbaustein geben. 2 Standorte sind: Pfedelbach (10 Plätze), Wüstenrot (5 Plätze), Weinsberg (20 Plätze) und Heilbronn (17 Plät‐ ze). Je nach Anzahl mitwohnender Kinder verringert sich die maximal mögliche Belegung durch Erwachse‐ ne. 3 Mit Drogen meinen wir alle legalen und illegalen Drogen, also auch Alkohol. 4 Entspricht den Vorgaben der LVA Baden‐ Württemberg zum ‚Nachtklinikstatus‘ v. 4.9.1997 5 Friedrichshofer Liste zur Erfassung der Therapieziele 6 Nach: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. 7 Vgl.: Fachverband Sucht e, V. (Hrsg.), Wirksame The‐ rapie, 2007, S. 119 8 Vgl.: Böllinger, L u. a. (Hrsg.) Drogenpraxis Drogen‐ recht Drogenpolitik, S. 386ff 9 Rückfall‐Präventions‐Training S.T.A.R. nach Körkel & Schindler 10 Wessel/Westermann, Psychoedukatives Gruppen‐ programm bei problematischem Alkoholkonsumge‐ wohnheiten 11 Friedrichshofer Liste zur sozialen Unterstützung 12 Kanfer, Reinecker, Selbstmanagement‐Therapie, Springer‐Verlag (1996) 13 Da einige Sozialämter ab einer bestimmten Ein‐ kommenshöhe eine Selbstbeteiligung an den Nach‐ sorgekosten verlangen, wird die Nachsorge für diesen Personenkreis unattraktiv und erhöht so das Rückfall‐ risiko, was sich auch auf zukünftige Katamnesen aus‐ wirken dürfte. 29 WOCHENPLAN Wohngruppe A und C Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 6:45 Aufstehen 7:15 Frühstück 8:00 Hausversammlung 8:15 Arbeits‐ therapie/ Einzelthe‐ rapie Arbeitsthe‐ rapie/ Einzel‐ therapie/ Psychoedu‐ kation 12:00 13:00 14:00 16:00 16:30 19:00 Samstag Hausputz Gruppen‐ therapie Indikative Gruppenan‐ gebote Kaffeepause Fitness‐ Training 15:30 Sport Kreativ I Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zeltherapie/ Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zeltherapie/ START‐Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz 11:00 Sport Hausputz Gruppen‐ therapie Kreativ II 13:00 Mittagessen Arbeitsthe‐ rapie/ Einzelthe‐ rapie/ Psychoedu‐ kation Kaffeepause Sport Aus‐ gang/Exposition s‐training Abendessen Freizeit Arbeitstherapie/ Anti‐Gewalt‐ Gruppe/indikat. Angebote 14:30 Entspan‐ nung 15:00 Kaffee‐ pause Sport Abendessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐ gang/Besuch Kaffee‐ pause 15:00‐16:30 Kaffeepause Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Mig‐ rantengrup‐ pe 18:30 Abendessen Freizeit 23:00 Zimmeraufenthalt 23:30 Nachtruhe Sonntag Mittagessen 18:00 18:30 Arbeitstherapie/ Einzeltherapie/ START‐Kurs Freitag Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 00:30 Zimmeraufenthalt 23:00 Zim‐ meraufen‐ thalt 23:30 Nacht‐ ruhe 01:00 Nachtruhe Hinweis: Während des Vormittags sind Sprechstunden beim Arzt, zu weiteren Zeiten auch beim Bezugstherapeuten möglich. 30 WOCHENPLAN Eltern-Kind-Haus Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 6:45 Aufstehen 7:15 Frühstück 8:00 Hausversammlung 8:1510:00 Arbeitsthera‐ pie/ Einzelthe‐ rapie Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zelthera‐ pie/ Psycho‐ edukation Bezugs‐ gruppe 10‐12 Uhr 12:00 13:00 14:00 16:00 16:30 19:00 Sams tag Hausputz 13:30 Organi‐ sationsbespre‐ chung Ab 14:30 Ar‐ beitstherapie Eltern‐ Kind‐ Nachmit‐ tag Kaffeepause Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zelthera‐ pie/ Bezugs‐ gruppe 10‐12 Uhr Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zelthera‐ pie/ START‐ Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz Fitness‐ Training/Sport Kreativ I Aus‐ gang/Expositio ns‐training Abendessen Freizeit 11:00 Sport Arbeitsthera‐ Hausputz pie/ Anti‐Gewalt‐ Arbeitsthe‐ Gruppe/indikat. rapie/ Arbeitsthe‐ Angebote Einzelthe‐ rapie/ Ein‐ 14:30 Entspan‐ rapie/ zelthera‐ nung Psycho‐ pie/ 15:00 Kaffee‐ edukation pause 15:30 Sport Kreativ II 23:00 Zimmeraufenthalt 23:30 Nachtruhe Sonntag Mittagessen 18:00 18:30 Arbeitsthera‐ pie/ Einzelthe‐ rapie/ START‐ Kurs Freitag Kaffeepause Sport/im Wechsel mit Kin‐ derbetreu‐ ung Fr Sport/im Wechsel mit Kin‐ derbetreu‐ ung Do Abendessen 13:00 Mittagessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐ gang/Besuc h Kaffee‐ pause 15:00‐16:30 Kaffeepau‐ se Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Migran‐ tengruppe 18:30 Abendessen Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 23:00 Zim‐ meraufen‐ thalt 00:30 Zimmeraufenthalt 23:30 Nachtruhe Freizeit 01:00 Nachtruhe 31 WOCHENPLAN Wohngruppe AURORA Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 6:45 Aufstehen 7:15 Frühstück 8:00 Hausversammlung 8:15 Arbeits‐ therapie/ Einzelthe‐ rapie Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zeltherapie/ Psychoedu‐ kation 12:00 13:00 14:00 16:00 16:30 19:00 Samstag Sprechstunde/Hausputz Gruppen‐ therapie Gruppen‐ therapie Kaffeepause Fitness‐ Training 15:30 Sport Kreativ I Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zeltherapie/ Arbeitsthe‐ rapie/ Ein‐ zeltherapie/ START‐Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz 11:00 Sport Sprechstunde/Hausputz Gruppen‐ therapie Kreativ II Arbeitsthe‐ rapie/ Einzelthe‐ rapie/ Psychoedu‐ kation Kaffeepause Sport Aus‐ gang/Exposition s‐training Abendessen Freizeit Arbeitstherapie/ Anti‐Gewalt‐ Gruppe/indikat. Angebote 14:30 Entspan‐ nung 15:00 Kaffee‐ pause Sport Abendessen 13:00 Mittagessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐ gang/Besuch Kaffee‐ pause 15:00‐16:30 Kaffeepause Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Mig‐ rantengrup‐ pe 18:30 Abendessen Freizeit 23:00 Zimmeraufenthalt 23:30 Nachtruhe Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 00:30 Zimmeraufenthalt 01:00 Nachtruhe Sonntag Mittagessen 18:00 18:30 Arbeitstherapie/ Einzeltherapie/ START‐Kurs Freitag 32 23:00 Zim‐ meraufen‐ thalt 23:30 Nacht‐ ruhe WOCHENPLAN Adaption Zeit Montag Dienstag 7:45 8:30 Mittwoch Hausputz Bewerbun‐ gen schrei‐ ben 15:00 19:00 23:00 24:00 Samstag Sonntag Int. oder ex‐ terne Prakti‐ ka Ext. Belas‐ tungserpro‐ bung Reflexion Wochenende 13:00 Freitag Hausversammlung 10:30 12:00 Donnerstag Mittagessen Psychoedu‐ kativer Zyk‐ lus: Vertie‐ fung Kern‐ themen der Suchtthera‐ pie oder Gruppe: Ref‐ lexion und Zeile Teilha‐ be im Beruf Einzelthera‐ pie/ Sozialbera‐ tung Ab 17 Uhr: Aus‐ gang/Exposit ion möglich 8:30 – 17:00 Uhr Int. oder ex‐ terne Praktika Ext. Belas‐ tungserpro‐ bung Einzeltherapie 8:30 – 17:00 Uhr Int. oder ex‐ terne Praktika Ext. Belas‐ tungserpro‐ bung bis 20 Uhr: Einzeltherapie danach: Aus‐ gang/Expositio n möglich Int. oder ex‐ terne Prakti‐ ka Ext. Belas‐ tungserpro‐ bung Gruppenthe‐ rapie: Refle‐ Ab 12 Uhr: xion Arbeits‐ Einzelgesprä‐ feld und che Vorbereitung Danach: Wochenende Zimmer‐ durchgang Einzelge‐ Ab 16 Uhr spräche Ausgang Danach: möglich Ausgang möglich Eigene Freizeit und Freizeitange‐ bote Besuche von An‐ gehöri‐ gen/Partnern Heimfahrten Ab 16 Uhr: Aus‐ Aus‐ gang/Expositio n möglich Nachtruhe Hinweis: Die Zeiten für die Einzelbetreuung richten sich in der Regel nach der durch Praktika und die Arbeitspro‐ bung bedingten Anwesenheit im Adaptionshaus. Am Montag ist für alle Klienten Anwesenheitspflicht. 33 Therapieunterstützendes Netzwerk (alphabetisch geordnet) Vor der Aufnahme Betreuer Drogenberatungsstellen Eltern/Partner Entzugsstationen Jugendamt Klienten Leistungsträger Richter Staatsanwaltschaften Während der Rehabilitation Angehörige Agentur für Arbeit ARGEn Ärzte Ausländerbehörden Betriebe Bewährungshelfer Drogenberatungsstellen Evang. Jugendhilfe Friedenshort gGmbH Gemeindeverwaltung Hebammen Jugendämter Kinder- und Jugendberatungsstelle Klinikum am Weißenhof Krankenhäuser Krankenkassen Landratsämter Leistungsträger Nachsorge- und Adaptionseinrichtungen Polizei Pro Familia Richter Schulen Selbsthilfegruppen Staatsanwaltschaften Vereine Nachsorge und zur Einleitung weiterführender Maßnahmen Agentur für Arbeit ARGEn Drogenberatungsstellen Jugendamt Nachsorge- und Adaptionseinrichtungen Psychotherapeuten 34 Therapievereinbarung Vereinbarung zwischen Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und dem Friedrichshof Diese Vereinbarung ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit zur Verwirklichung der medizinischen, psychosozialen und beruflichen Rehabilitation. Dafür ist eine drogenfreie Lebensführung unabdingbar. Es ist die Aufgabe der MitarbeiterInnen des Friedrichshofes, Dich darin zu unterstützen. Wir gründen diese Zusammenarbeit auf gegenseitigem Respekt, auf Akzeptanz, Toleranz und auf einen würdevollen Umgang miteinander. Was wir leisten, unsere Verpflichtungen: 1. Wir stellen unser therapeutisches Können und fachliches Wissen zur Verfügung, um Dir beim Entwickeln und Begehen von Lösungswegen für Deine Ziele zu helfen. Dabei orientieren wir uns am neuesten Stand der Wissenschaft und nehmen an inneren und äußeren Überprüfungen teil. 2. Wir halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. 3. Wir achten auf die Einhaltung der Hausordnung zur Sicherung eines Rahmens für persönliche Entwicklung. Was wir von Dir erwarten, Deine Verpflichtungen: 1. Du nimmst am Therapieprogramm teil und hältst die Verpflichtungen ein, die sich aus dem allgemeinen und Deinem persönlichen Behandlungsplan ergeben. 2. Du hältst die Hausordnung ein. 3. Du lebst drogen- und alkoholfrei und wirkst aktiv mit, den drogen- und alkoholfreien Raum der Einrichtung zu erhalten. Die Hausordnung wurde ausgehändigt und ihr wurde zugestimmt. Datum: _____________ __________________________ (MitarbeiterIn) ______________________ (KlientIn) ( ) Vereinbarung für KlientIn ( ) Vereinbarung für Einrichtung 35 Hausordnung Um den Friedrichshof als drogenfreien Raum zu erhalten, szenefernes Verhalten und persönliches Wachstum möglich zu machen, gibt es folgende Regeln: 1. Grundregeln Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedrichshofes verpflichten sich hiermit dazu, ihr Wissen und Können einzubringen, um Dich beim Erreichen eines Lebensstiles ohne Drogen, der Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten sowie der Teilhabe professionell zu unterstützen. Von allen KlientInnen erwarten wir eine aktive Zusammenarbeit und die Bereitschaft sich selbst zu versorgen. Wichtig ist weiter Deine Bereitschaft, Regeln und Absprachen einzuhalten. Zu unseren Grundregeln gehören: - keine Androhung oder Anwendung von Gewalt - kein Besitz, Konsum oder Weitergabe von Alkohol, Medikamenten (soweit nicht ärztlich verordnet) oder Drogen innerhalb wie auch außerhalb des Friedrichshofes - kein Boykott der Zusammenarbeit und keine Verstöße der Regeln eines abstinenten sozialen Zusammenlebens. 2. Teilnahme an therapeutischen Veranstaltungen Die pünktliche Teilnahme an allen therapeutischen Maßnahmen sowie den Mahlzeiten sind verpflichtend. Auch die Termine freiwillig eingegangener therapeutischer Maßnahmen (auch Freizeitmaßnahmen) sind nach einer Probephase bis zum absprachebedingten Ende einzuhalten. 3. Außenkontakte Generell unterstützt werden von Anfang an die Kontakte zu Kindern sowie - nach einer Eingewöhnungszeit - die zu bestehenden Partnerschaften. 3.1 Ausgänge Ausgänge sind je nach Phasenzugehörigkeit sowie nach der Stabilität aller Klienten bzw. von Dir möglich. 3.2 Besuche Besuche sind nach Absprache möglich. BesucherInnen müssen frei von Suchtmitteln sein. Besuche können nach Absprache und in folgendem Rahmen stattfinden: ‐ Verwandte und Bekannte: nach Beendigung der anfänglichen Kontaktpause einmal monatlich am Wochenende ‐ Partner: 14-tägig, auch - so weit möglich - mit Übernachtung. Eine nichtdrogenabhängige Lebensführung des Partners ist Voraussetzung. ‐ Kinder: bis hin zu mehrtägigem Aufenthalt im Hause. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind im Voraus zu erstatten. 3.3 Telefonate Mit Kindern kann nach Absprache sofort, mit Partnern nach einer Eingewöhnungsfrist, die in der Regel 4 Wochen dauert, telefoniert werden. Telefonate sind ab 17 Uhr möglich. 36 3.4 Post Jegliche Post wird sofort ausgegeben. 3.5 Verlassen des Geländes Ein Verlassen des Geländes ist nur nach Absprache mit den MitarbeiterInnen möglich. 3.6 Einkauf Die Möglichkeit, Kleidereinkäufe zu machen, besteht im Rahmen des Ausganges. 4. Leben innerhalb des Hofes 4.1 Freizeitplanung Auf dem Friedrichshof gibt es einen wöchentlich von den KlientInnen gemeinsam mit den MitarbeiterInnen erstellten Freizeitplan, der für alle verbindlich ist. In diesem Rahmen werden auch Fernseh- und Musikzeiten festgelegt. 4.2 Rauchen Das Rauchen ist in bestimmten Bereichen gestattet, sie sind gesondert ausgewiesen. Zu den rauchfreien Zonen zählen die Schlaf-, Kinderzimmer, Arbeits-, Therapie- und Gemeinschaftsräume. 4.3 Bettruhe Die allgemeine Bettruhe richtet sich nach dem Freizeitplan. 4.4 Zimmer Die Zimmer sollen nach persönlichem Geschmack eingerichtet werden, um die Schaffung einer wohnlichen Atmosphäre zu erleichtern. Das heißt z. B.: • Blumen, die selber gepflegt werden, können hier stehen, • persönliche Dinge wie Parfum, eigene Decken usw. können hier benutzt werden, • ein eigenes Radio – nutzbar zu bestimmten Zeiten in Zimmerlautstärke – ist möglich, • Fotos und Bilder können aufgestellt bzw. an einer Pinwand aufgehängt werden. Die vom Friedrichshof zur Verfügung gestellten Möbel dürfen nicht beschädigt oder verändert werden, Wände dürfen nicht durch Bohr- oder Nagellöcher sowie Nadeln oder Klebestreifen beschädigt werden. Nicht toleriert werden pornografische Darstellungen und/oder Bilder/Dinge, die Drogenerfahrungen darstellen oder gar verherrlichen sowie rassistische oder andere aufhetzende Motive beinhalten. Die Zimmer sind stets frei von Essensresten und Schmutzwäsche zu halten. Das bewohnte Zimmer sowie die genutzten Räume sind in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Vor allem in der kalten Jahreszeit sind die Fenster geschlossen zu halten, das Licht und Elektrogeräte sind nach Verlassen des Zimmers auszuschalten. 5 Geld Je nach Einkommenslage stehen 14-tägig bis zu 150 Euro zur Verfügung, mit denen alle Ausgaben des persönlichen Alltagsbedarfs und zur Freizeitgestaltung abzudecken sind. Gelder für größere, außergewöhnliche Ausgaben werden mit den Bezugstherapeuten abgesprochen. 37 5.1 Haftung für mitgebrachte Gegenstände Der Friedrichshof übernimmt eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände nur dann, wenn diese dem Friedrichshof ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben werden. Dies ist schriftlich zu dokumentieren. 6 TV Fernsehen ist in den Aufenthaltsräumen der Wohngruppen zu festgelegten Zeiten möglich. 7 Glücksspiele Glücksspiele (z. B. an Automaten) sind auch während der Ausgänge nicht erlaubt. 8 Lebensmittel Privater Besitz von Lebensmitteln (einschl. Kaffe, Mineralwasser) ist nicht gestattet. Der Kaffeeausschank in der Einrichtung ist begrenzt. Das Mitbringen und der Konsum jeglicher Lebensmittel und Getränke mit Alkohol, auch in geringsten Zusätzen, sind nicht gestattet. Ebenso das Mitbringen und der Konsum von Energydrinks. 9 Gespräche über Drogen-, Haft- und Szeneerfahrungen Gespräche über Drogen-, Haft- und Szeneerfahrungen sind außerhalb therapeutischer Angebote (z. B. Bezugsgruppe) nicht erlaubt. 10 Kontrollen Wir behalten uns vor, ohne vorherige Ankündigung Zimmer, Schränke und sonstige Behältnisse nach Alkohol, Medikamenten und Drogen zu durchsuchen. Atem- und Urinkontrollen sind fester und regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit. 11 Verstöße Verstöße gegen diese Hausordnung haben in der Regel Konsequenzen zur Folge, die bis zur sofortigen Entlassung reichen können. 12 Umgang mit Eigentum des Friedrichshofes Mit dem Eigentum des Friedrichshofes ist pfleglich umzugehen. Bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung verlangen wir eine fachgerechte Reparatur bzw. Erstattung der Reparaturkosten. Diese Hausordnung tritt am 1.7.2008 in Kraft. Joachim Lodders (Zentrumsleiter) 38 Nachsorgevertrag Zwischen bwlv Friedrichshof Sommerrainweg 10 in 74182 Obersulm- nachfolgend: Friedrichshof und _____________ - nachfolgend: Klient1. Vertragszweck Im Anschluss an eine stationäre Drogenrehabilitationsmaßnahme bietet der Friedrichshof eine Nachsorgebetreuung an. Die Voraussetzungen zur Aufnahme in diese Nachsorgebetreuung in Gestalt eines Ambulant Betreuten Wohnens sind eine regulär abgeschlossene Therapie, Alkohol- und Drogenabstinenz, aktive Mitarbeit bei der Erhaltung der Abstinenz innerhalb der Hausgemeinschaft und die Teilnahme an den therapeutischen Maßnahmen. Die Nachsorgebetreuung dauert in der Regel sechs Monate und kann bei Bedarf bis auf ein Jahr verlängert werden. Die Basis der Nachsorgebetreuung bildet eine tragfähige, von Vertrauen geprägte Beziehung zwischen dem Friedrichshof und dem Klienten. 2. Leistungen des Friedrichshofes (1) Der Friedrichshof verpflichtet sich, den Klienten je nach Bedarf fachkundig zum Zwecke der Erreichung des Nachsorgeziels (vgl. Ziffer 1) zu unterstützen. Hierzu bietet der Friedrichshof insbesondere folgende Leistungen an: ‐ Gesundheitsberatung bzw. Vermittlung in medizinische Beratung, ‐ Beratung bei persönlichen Krisen bzw. Vermittlung in Psychotherapie, ‐ Angebote zur Festigung der Abstinenz (Einzel- und Gruppenangebote), ‐ Rückfallprophylaxe, ‐ Beratung beim Erwerb fehlender schulischer Qualifikationen, ‐ Unterstützung bei beruflicher (Wieder-)Eingliederung; Hilfen zur Entwicklung, Erlangung oder zum Erhalt einer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit, ‐ Hilfe bei der beruflichen Orientierung und Unterstützung bei der Realisierung einer Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder eine angemessene Tätigkeit, ‐ Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Arbeits-und Beschäftigungsmaßnahmen, ‐ Motivierung zur Inanspruchnahme weiterer Beratungsleistungen (z.B. Berufsberatung), ‐ Beratung für Kontakte zu Arbeitsagentur, Job-Center, Sozialamt (sofern spezifisch für die Erwerbssituation), ‐ Beratung für Kontakte zu (potentiellen) Arbeitgebern, ‐ Beratende Unterstützung bei der Wohnungssuche, Wohnraum, Verwaltung und Bewirtschaftung, ‐ Hinweise auf geeignete Vereine zur Freizeitgestaltung und auf Bildungsinhalte der Volkshochschule; Freizeitmaßnahmen mit und für die Klienten, ‐ Hilfe bei Schulden; Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten, ‐ Beratung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug, ‐ Vermittlung an und Begleitung zu sowie Kooperationen mit erforderlichen Fachberatungsdiensten oder Einrichtungen, ‐ Erziehungs- oder Familienberatung, 39 ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Information und Motivation zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei anstehenden Strafverfahren durch Erklärung der Verfahrensabläufe, Hilfestellung bei und Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten, z.B. im hauswirtschaftlichen Bereich (Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen), Hilfestellungen zur Erlangung sozialer Kompetenz. Diese Leistungen werden für den Klienten unentgeltlich erbracht, sofern andere sozialrechtliche Regelungen nichts anderes verlangen. (2) Die Unterbringung erfolgt in dem Nachsorgehaus_________________. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht. Wenn die Umstände es erfordern, kann auch ein Umzug notwendig sein. 3. Absichten des Klienten (1) Der Klient erklärt, zur Erreichung des Nachsorgeziels (vgl. Ziffer 1) die Betreuung in Anspruch nehmen und die nötigen Regeln einhalten zu wollen, insbesondere ‐ an den therapeutischen Maßnahmen und Gruppengesprächen nach den Vorgaben der Mitarbeiter aktiv teilzunehmen und ‐ den Grundsatz der Aufrechterhaltung absoluter Drogenfreiheit aktiv zu unterstützen. Dies bedeutet insbesondere das strikte Verbot jeglichen Alkohol-, Drogen- und Medika- mentengebrauchs, ausgenommen aus ärztlicher Sicht unbedingt notwendige Medikamente, ‐ Rückfälle und rückfälliges Verhalten sofort offenzulegen, ‐ sich so viel und so intensiv wie möglich für den Erwerb bzw. den Erhalt einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle einzusetzen sowie ‐ in Partnerschaft, Familie, Nachbarschaft und Freizeit ein drogenfreies Netzwerk aufzubauen, schließlich ‐ die Hausordnung strikt einzuhalten. (2) Als Nutzungsentschädigung für die Benutzung eines zur Verfügung gestellten Zimmers sind dem Friedrichshof monatlich € ___________ zu zahlen. Diese Nutzungsentschädigung ist monatlich im Voraus bis spätestens 10. des jeweiligen Monats fällig. Der Klient ersetzt dem Friedrichshof die Aufwendungen, die durch die Benutzung der Unterkunft entstehen, insbesondere die Kosten für Wasser, Warmwasser, Heizung etc. entstehen. Der Klient ist damit einverstanden, dass etwaige Leistungen des Sozialamtes auf die Nutzungsentschädigung und den Aufwendungsersatz direkt an den Friedrichshof erfolgen. Der Klient verpflichtet sich zur Leistung einer Sicherheit. Dies geschieht durch Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von € _____________. Diese Zahlung wird fällig zusammen mit der ersten Nutzungsentschädigungszahlung und wird unmittelbar nach einem ordnungsgemäßen Auszug zinslos erstattet. 4. Dauer der Nachsorge Die Nachsorge dauert in der Regel sechs, maximal zwölf Monate. 5. Beendigung (1) Bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Drogenfreiheit und des absoluten Alkoholverbotes endet dieser Nachsorgevertrag mit sofortiger Wirkung. Die dem Klienten zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind unverzüglich zu räumen und in unversehrtem und gereinigtem Zustand herauszugeben. Mit Ablauf des Tages, an dem Räumung und Herausgabe zu erfolgen haben, ist dem Klienten ein weiteres Betreten der Einrichtung verboten. Die in diesem Absatz genannten Rechtsfolgen treten auch dann ein, wenn eine Urinkontrolle verweigert wird. 40 (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere dann, wenn erhebliche Zweifel an der Umsetzung der unter Absatz 3 (1) erklärten Absichten bestehen. Eine derartige Kündigung muss schriftlich erfolgen. (3) Der Friedrichshof übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die im Besitz des Klienten befindlichen Gegenstände wie Mobiliar, Kleidung und elektrische/elektronische Geräte. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Klient nicht ordnungsgemäß im Sinne Abs. 1 auszieht und Gegenstände zurücklässt. (4) Der Friedrichshof hat das Recht bei offenen Zahlungen des Klienten Gegenstände als Pfand zurückzubehalten und ggflls. als Gegenleistung nicht beglichener Rechnungen auf Dauer einzubehalten. 6. Sonstige Vereinbarungen 7. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Der Klient bescheinigt mit seiner Unterschrift, eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben. 74182 Obersulm, den ______________ (bwlv Friedrichshof) (KlientIn) ( ) Ausfertigung für den/die Klientin ( ) Ausfertigung für den Friedrichshof 41 Behandlungskonzept für Personen, die allein oder vorrangig von Cannabis abhängig sind (begutachtet von Prof. R. Thomasius im August 2007) Die allgemeine Ausgangslage In den letzten Jahren ist die Prävalenz von Heroinabhängigkeit als Hauptdiagnose nicht mehr gestiegen, sie ist eher gesunken. Dagegen nimmt die Abhängigkeit von Cannabis zu. Die Erfahrung zeigt, dass Cannabisabhängigkeit vielfach mit Mischkonsum verbunden ist: der Mischkonsum besteht bei jenen, die eine Behandlung suchen, aus Alkohol, Kokain und Amphetaminen. Ferner ist bei Cannabisabhängigkeit bei mindestens einem Drittel dieser Personen oft eine Koppelung mit zusätzlichen psychischen Störungen wie psychotische Episoden, Angststörungen und dem Borderline-Syndrom. Eine Auswertung von ambulant betreuten jungen erwachsenen Cannabiskonsumenten erbrachte keinen signifikanten Unterschied zu polytoxikomanen Konsumierenden hinsichtlich einer psychiatrisch-komorbiden Diagnose wie affektive Störungen, Persönlichkeits-und Entwicklungsstörungen.3 Behandlungsleitlinien4 Die in Diskussion befindlichen Leitlinien der DG-Sucht5 zu Cannabis bezogenen Störungen sprechen davon, dass Cannabis weltweit und auch in Deutschland die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist. Als Folge des Konsums zeichnet sich immer deutlicher ab, „dass nicht nur eine behandlungsbedürftige Abhängigkeit, sondern auch relevante Folgeschäden sowie eine beträchtliche psychiatrische Komorbidität“ nachzuweisen ist. Die ambulante Drogenhilfe berichtet – differenziert man nach Altersgruppen der Konsumenten -, durch die Datenerhebung repräsentativer Untersuchungen über den Konsum in den letzten 12 Monate, dass gegenwärtig ca. 17% der 15- bis 17-jährigen bzw. 18% der 18- bis 20-jährigen Jugendlichen einen Konsum von Cannabis betreiben. Etwa ein Viertel der Bundesbürger in der Alterspanne zwischen 18 und 24 Jahren sind Cannabiskonsumenten. Die Mehrzahl betreibt gelegentlichen Konsum, jeder 4. Cannabiskonsument gab dagegen an, täglich oder fast täglich zu konsumieren, wobei Frauen etwa ein Drittel weniger konsumieren als Männer. Mit zunehmendem Lebensalter fallen die Prävalenzraten wieder. Gesundheitliche Risiken des Substanzkonsums sind in aller Regel in Abhängigkeit vom Konsummuster einzuschätzen. In der Mehrzahl der Forschungsarbeiten zu Cannabiskonsummustern werden die Maße Konsumfrequenz und Konsumintensität herangezogen. Nach den Daten der aktuellen Repräsentativstudie aus dem Jahr 2001 kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl (61%) aller aktuellen Cannabiskonsumenten einen eher gelegentlichen Konsum 3 P.‐M. Sack & andere, Vergleich der Komorbidität von Cannabis‐ und Mischkonsumenten in Behandlung, in SUCHT, August 2005, S: 240 ff R. Thomasius: Cannabiskonsum und –missbrauch, in Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2/2006, S. 107ff 5 Siehe: Leitlinien der Dt. Ges. f. Suchtforschung, in Fortschr. Neurol. Psychiatr. 2004, 72:318‐329 4 42 (an 1-5 Tagen pro Monat) und ein Anteil von etwa 20% aller aktuellen Cannabiskonsumenten einen (fast) täglichen Konsum (an 20-30 Tagen pro Monat) betreibt. Epidemiologische Forschungsarbeiten, die Aussagen über die Verbreitung von Cannabismissbrauch und -abhängigkeit in der Allgemeinbevölkerung zulassen, liegen in Deutschland bislang nur begrenzt vor. Nach den Ergebnissen einer repräsentativ angelegten Studie aus München und dem Münchner Umland kann davon ausgegangen werden, dass etwa 8-9% aller Cannabiskonsumenten im Alter zwischen 14 und 24 Jahren das diagnostische Kriterium des Cannabismissbrauchs (lifetime) erfüllen und etwa 4-7% eine Abhängigkeit von Cannabis (lifetime) nach DSM-IV entwickeln. Diagnostik Besonderes Augenmerk verlangen die Probleme in schulischem, finanziellem und familiären Feld. Die Ausprägung dieser sozialen Folgen ist mit der Schwere psychischer Komorbidität sowie Einstiegsalter und Ausmaß des Cannabiskonsums eng assoziiert. Der fortgesetzte und exzessive Konsum behindert häufig stark die psychosoziale Entwicklung der Jugendlichen. Beschleunigte Übergänge zu Erwachsenenrollen und eine mangelhaft ausgebildete Ausprägung der eigenen Identität charakterisieren das Resultat dieser Entwicklung. Dem erfolgreichen Ausfüllen der Aufgabe als Erwachsener stehen unzureichend erworbene soziale Fertigkeiten, Bewältigungsmechanismen und Entscheidungsstrategien (F91,.x, F92.x, F93.x) gegenüber. Ferner finden sich im psychiatrischen Befund bei abhängigen Konsumenten Unspezifische Befindlichkeitsstörungen Persönlichkeitsstörungen (F60.x, F61.x) ADHS (F90.x) Verhaltensstörungen und Störungen der Emotionen (F91, F93) Kognitive Störungen (z. B. Lernfähigkeit, Gedächtnis) (F12.x) Psychotische Störungen (F20.x, F23.1) Affektive Symptome und Angsterkrankungen (F3x.x, F40.x, F41.x) Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60.x, F61.x, F91, F92) Missbrauch oder Abhängigkeit von anderen Substanzen Es wird geschätzt, dass sich bei mehr als 70% der Cannabisabhängigen eine andere komorbide Störung finden lässt. In der speziellen Suchtanamnese (Einstiegsalter, Konsumdauer, Intensität/Dosierung, Frequenz, wenn möglich Zusammensetzung der konsumierten Substanz) finden sich in der Regel Hinweise auf vermehrten Konsum anderer Substanzen– v.a. Alkohol und Nikotin - und illegale Drogen. Besondere Bedeutung kommt der differenzierten Sozialanamnese wegen des häufig jugendlichen Alters zu (Informationen über soziales Netzwerk, Familie, Geschwister, Peer-group, Schule, Ausbildung, frühere Verhaltensauffälligkeiten, Freizeitverhalten, Werte und Normen). Die Ergebnisse psychometrischer Persönlichkeits- und Leistungstests sowie von Verhaltensbeobachtung bzw. -analyse fließen zusammen mit den anamnestischen Daten in eine spezielle psychopathologische und Entwicklungsdiagnostik ein. Auf körperlicher Ebene finden sich in der Regel keine spezifischen Symptome. Unspezifische Anzeichen für akuten Cannabiskonsum können sein: Rötung der Konjunktiven, Hyposalivation, Tachykardie, othostatische Hypotension, Feinmotorikstörungen, Bronchitis. 43 In neuropsychologischen Untersuchungen sowie Leistungstests finden sich häufig auch außerhalb der Intoxikation kognitive Defizite (z. B. im Arbeitsgedächtnis und in exekutiven Funktionen). Wirkungen des Cannabismissbrauches In Abhängigkeit von Dauer, Dosis und Frequenz des Konsums werden folgende Hauptwirkungen einer Cannabisintoxikation beschrieben. • Euphorie ("high") mit nachfolgender Müdigkeit • Entspannung und psychomotorische Verlangsamung • motorische Störungen • kognitive Störungen (Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionszeit, Gedächtnis) • formale Denkstörungen (v.a. assoziative Lockerung, Beschleunigung, Weitschweifigkeit, Ideenflucht) • Wahrnehmungsstörungen (Dehnung des Zeiterlebens, Synästhesien, verändertes Erleben von Raum und Farben, Steigerung von Berührungsempfinden, selten Halluzinationen) • Depersonalisations- und Derealisationserleben • Appetitzunahme • Übelkeit, Erbrechen • situationsinadäquates Witzeln, Gleichgültigkeit bis akute Panikreaktion • seltener akute psychotische Reaktion • sehr hohe Dosen: toxisches Delirium (Verwirrtheit, Amnesie, Halluzinationen) Nach neueren Forschungsarbeiten können nach anhaltend regelmässigem Konsum ca. 10 Stunden nach dem letzten Konsum folgende Entzugssymptome, die in der Regel nicht so schwer ausgeprägt sind wie bei einer Alkohol- oder Opiatabhängigkeit, für einen Zeitraum von etwa 7-21 Tagen auftreten: Craving Appetitminderung Schlafstörungen Schwitzen Irritabilität (bisweilen Aggressivität) Innere Unruhe Angst Hyperalgesie Dysphorie Nicht selten kommt es bei stärkerem Substanzkonsum zu kurz dauernden psychotischen Symptomen, die in der Regel nicht das Ausmaß einer klinisch relevanten psychotischen Störung erreichen. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass bei häufigem und länger dauerndem Konsum bei vulnerablen Personen eine psychotische Episode mitbedingen kann (nach DSM F12.50). In der Fachliteratur werden weiter Flashbacks (F12.70) sowie ein amotivationales Syndrom (F12.72) beschrieben. Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen scheinen Cannabis zur besseren Affekt- und Impulsregulierung einzusetzen. Ähnliches scheint für Personen zu gelten, die an einem ADHS leiden. (vgl. oben unter DIAGNOSTIK) 44 Lange ist bekannt, dass die Prävalenz von Cannabiskonsum bei Schizophrenen etwa 5 mal höher als in der alterskontrollierten Normalpopulation ist und das Risiko, eine Schizophrenie zu entwickeln bis zu 6 mal höher ist, wenn vermehrt Cannabis konsumiert wurde. Es besteht eine gute Datenlage, dass anhaltender Cannabismissbrauch mit erheblichen sozialen Folgen einhergeht. Betroffen sind vor allem Schule, Berufsausbildung und berufliche Leistungsfähigkeit. (Gruber et al. 2003; Lynskey et al. 2003) Spezielle Maßnahmen/die Behandlung Grundsätze Empirisch überprüfte Konzepte zur Behandlung von Cannabisabhängigkeit existieren derzeit in Deutschland nicht. Aus Untersuchungen aus anderen Ländern wissen wir, dass sich folgende Verfahren als besonders wirkungsvoll erwiesen haben: Kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden: Psychoedukation, Erfüllung von handlungsorientierten Aufgaben, die einerseits einer besseren Teilhabe zuarbeiten, andererseits der Grenzziehung zum szenenahen Lebensstil dienen Motivationsfördernde Gruppen Methoden: sukzessive Entwicklung und Umsetzung von realisierbaren Therapiezielen, die dem Klienten Entlastung bringen und Erfolgserlebnisse möglich machen Gruppeninterventionen sowie Social-support Gruppen Methode: durch Rückmeldung und Auseinandersetzung unter der Klienten soziale Isolation aufweichen und für persönliche Entwicklung Mut machen und verstehen lernen, warum eigene Beziehungsangebote positive oder negative Effekte haben Die alleinige Cannabisabhängigkeit wird in der Regel in ambulantem oder teilstationärem Setting behandelt. Die Notwendigkeit einer qualifizierten stationären Behandlung nach dem Entzug richtet sich in der Regel nach den Folgestörungen, der Rückfallgefährdung bzw. ambulanter Therapieresistenz und den häufig auftretenden komorbiden Störungen wie oben in DIAGNOSTIK beschrieben. Dabei greift der Friedrichshof bei seinem stationären Therapieangebot bei Bedarf auch auf bestehende Kooperationen mit der Jugendhilfe zurück, z. B. beim sog. Profiling für eine Empfehlung für eine Berufsausbildung bzw –wahl. Wir erwarten auf dem Friedrichshof mehrheitlich männliche Klienten im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die vor allem durch Verstöße gegen das BtmG Hafterfahrung haben und nach § 35ff zur Therapie kommen6. Das Denken, Fühlen und die Handlungen sind mehr durch konflikthafte Bindungen an die Herkunftsfamilie bestimmt als bei den älteren ‚klassischen’ Drogenabhängigen. Die Therapiemotivation ist anfangs weniger intrinsisch, sondern eher durch Weisungen bestimmt. Potentiell mögliche Schul- und Berufsabschlüsse wurden oft nicht erzielt. Die Folgeerkrankungen wie Hepatitis C treten weniger häufig auf. Bei einer Behandlung auf dem Friedrichshof stehen diesen Klienten grundsätzlich alle bereits vorhandenen Ressourcen zur Verfügung. Die Therapiestruktur bettet sich soweit sinnvoll in die bereits vorhandene ein. Dies bedeutet vor allem: 6 Also nicht jene, die direkt aus einem ‚normalen‘ Umfeld in stationäre Therapie gehen, so dass während der Therapie nicht zum ersten Male die Attraktivitäten der anderen Drogen gehört werden. 45 Medizinische, soziale und psychologische Eingangsdiagnostik; sofern indiziert, wird in Kooperation mit dem Klinikum am Weissenhof (Weinsberg) eine psychiatrische Diagnostik und Mitbehandlung sichergestellt Individuelle Therapie aufgrund eines mit dem Klienten entwickelten Therapieplanes, der die Behandlungsnotwendigkeiten, die sich aus den Faktoren, die die Abhängigkeit (mit-)begründet und aufrecht erhalten haben, ebenso berücksichtigt wie die Folgen der Sucht, sowie generelle Entwicklungsaufgaben, die sich aus dem Lebensalter und der vergangenen Lebensführung sowie ergeben. Hohes Maß an Selbstverantwortung, so weit wie möglich Selbstversorgung, sowie viele Möglichkeiten der Mitwirkung am Leben aller Klienten Nutzung der Ressourcen in der Jugendhilfe (Erlebnispädagogik, Selbstsicherheitstraining, berufliches Profiling), soweit dies indiziert ist. Integration in bestehendes Leben der Klientengemeinschaft und Schaffung einer speziellen Bezugsgruppe für diese Klientel. Gemessen an der therapeutischen Intensität soll die Therapiedichte anfangs sehr hoch sein um dann sukzessiv zurückgeführt zu werden. Wir gehen von einer Therapiedauer von 3- 6 Monaten aus. Spezielle Ziele Körperliche Erholung, Steigerung der generellen Fitness, Methode: Sport und Fitnessangebote Psychische Stabilisierung, Methode: beruhigter Tagesrhythmus, Einzelgespräche Erlernen einer planvollen, sinnvollen und strukturierten Lebensführung, Methode: Psychoedukation, klarer und sinnvoller Wochenplan Auseinandersetzung mit der Sucht auf kognitiver Ebene, Methode: Psychoedukation Kompensation bzw. Training von schul- und berufsrelevanten Kompetenzen, Methode: u. a. Arbeitstherapie Festigung der Abstinenzhaltung, Schaffung eines szenefernen Umfeldes sowie Erwerb von szenefernen Aktivitäten der Teilhabe, Lernen, sich von weiterhin konsumierenden Freunden und Bekannten zu distanzieren, Methode: Gruppen- und Einzeltherapie, Rollentraining, Expositionstraining Stärkung der Ich-Funktionen, Methode: Rollenspiele, Gruppentherapie Auseinandersetzung mit Herkunftsfamilie; Methode: Gruppen- und Einzeltherapie, Angehörigengespräche Prüfung weiterer schulischer und beruflicher Perspektiven, Einleitung von Maßnahmen, die die Realisierung dieser Perspektiven sicher stellen, Methode: u. a. Profiling, externes Praktikum Strukturell erfolgt die Behandlung zunächst auf dem Gelände des Friedrichshofes, je nach individuellem Entwicklungsstadium wird sie in der offener geführten Adaption fortgesetzt und abgeschlossen. Hier ist der Schwerpunkt der Behandlung das Training der Teilhabe und realistischen Bedingungen sowie die Einleitung schulischer und/oder beruflicher Schritte auf dem Wege zu einer drogenfreien und selbstverantwortlichen Lebensführung. Der Festigung von Konflikt- und Bewältigungsmechanismen hinsichtlich den Versuchungen der Drogen und der allgemeinen altersadäquaten Alltagsbewältigung kommt eine weitere hohe Bedeutung zu. Einzel- und Gruppentherapie sind neben der Exposition die Mittel der Wahl. 46 Weiterführende Maßnahmen Eine Nachsorge wird als Wohngemeinschaft vom Friedrichshof in einrichtungseigenen Wohnungen nach den Grundsätzen der DRV Baden-Württemberg (2006) angeboten. In einer selbst angemieteten Wohnung ist Nachsorge ebenfalls möglich, sofern dafür die Kosten übernommen werden. 47 nur für Eltern Datum Handzeichen Elterngespräch 1 THERAPIEPASS Elterngespräch 2 für Spielstunde Spielstunde Spielstunde Spielstunde Bitte sorgfältig aufbewahren und zu den Therapien mitbringen! Diesen Pass bitte nach dem Wechsel in die Adaption einem Mitarbeiter der Adaption übergeben. V. 2.1 15.11.2008 Hinweis: Hier abgedruckt sind die Druckvorlagen des Therapiepasses in DIN A 6, daher folgt die Anordnung der Tabellen nicht der üblichen Lesegewohnheit. phasenübergreifend Datum Handzeichen Phase 2 Gewechselt am: Datum Handzeichen Ausgang Ausgang KIKS Eigenständ. Spaziergang Suchtgeschichte In Bezugsgrp. Dokumentation Arbeitsbereich PE Block A PE Block B Arbeitspapiere Vollzählig EntspannungsTraining Einführung in Sport + Fitness 1x ein Thema in Frauengruppe Ein Wechsel in die Phase 3 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben erledigt sind! 48 Aufgen. am: Phase 1 Datum weiteres Handzeichen Datum / Handz. Datum/Handz. Frauensport Schuldenstand gesichtet Indikationskonferenz Fragebogen zur Rückfallprävention in Gruppe in HV Schule Arbeitsanamnese erhoben Unterrichtung: Arbeitspapiere besorgen Anmeldung, Statistik, Katamnese, Kostenklärung, Fhof ist drogenfreie Zone Testdiagnostik Migrantengrp. Ein Wechsel in die Phase 2 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben erledigt sind! Phase 4 Phase 3 Gewechselt am: Datum Gewechselt am: Datum Handzeichen Soziale Aktivität Außerhalb F’hof Amt im Hause Ausgang HN Ausgang HN Ausgang alleine Schriftl. Zwischenbilanz Sichtung Bestand Geldkonto 1x ein Thema in Frauengruppe Dokumentation Arbeitsbereich Ein Wechsel in die Phase 4 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben erledigt sind! Handzeichen Akzeptanz der Regeln des F’hofes Wechsel in Adapt. beantragt Amt im Hause Praktikumsstelle angemeldet Praktikumsstelle gefunden Bewerbungsmappe + Unterlagen onlineBewerbung fertig Bewerbungs-, Kommunikations- u. PC-Training Überlassenes Inventar unversehrt übergeben Zieleordner in Verwaltung abgeben 1x ein Thema in Frauengruppe Ein Wechsel in die Adaption ist nur möglich, wenn alle Aufgaben erledigt sind! 49 Literaturverzeichnis AWMF Leitlinien Behrendt, B. und Schaub, A. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation DRV‐Schriften Fachverband Sucht Grawe, Klaus Hinsch, R. u. Pfingsten, u.a. ICD‐10‐GM Kanfer, F. H. et al. Kleffermann, A. et al. Linehan, M. Meyers, R. und Smith, J. Miller, W. R. et Rollnick, St. Prochaska u. a. Schmidt, L. G. et al: Tesak, J. et al. Testkatalog 2008/09 Thomasius, R. Thomasius, R. (Hrsg.) VDR Fortschr. Neurol. Psychiatrie, 2004 Handbuch Psychoedukation und Selbstmanagement, 2005 ICF‐Praxisleitfaden 2 (medizinische Rehabilitationseinrichtungen) Das Qualitätssicherungsprogramm der gesetzlichen RV Grundprinzipien und Leitsätze zur Prävention und Behandlung von Ab‐ hängigkeitserkrankungen, Febr. 2005 Neuropsychotherapie, Hogrefe 2004 Gruppentraining sozialer Kompetenzen GSK, Beltz 2007 Deutscher Ärtzeverlag, 2006 Selbstmanagement‐Therapie, Springer‐Verlag Berlin 1996 MELBA, Siegen 1997 Dialektisch‐Behaviorale Therapie der Borderline‐ Persönlichkeitsstörung, 2007 CRA Manual zur Behandlung von Alkoholabhängigkeit, Bonn 2007 Motivierende Gesprächsführung, Lambertus Jetzt fange ich neu an, 1997 Evidenzbasierte Suchtmedizin, Behandlungsleitlinie substanzbezogene Störungen, Köln 2006 ICF in der Rehabilitation, 2. Auflage, Schulz‐Kirchner‐Verlag Hogrefe Familientherapie als Frühintervention bei drogenabhängigen Jugendli‐ chen, 2005 Ecstasy, Wirkungen, Risiken, Interventionen, Enke Stuttgart Sozialmedizinische Begutachtung, Springer 2 50 F Stichwortverzeichnis A Abhängigkeitssyndrom Adaption, Lage Adaption, Praktikum Adaption, Wochenplan und Ziele Adaption, Zugang zur Adaptionsphase Adaptionsphase, Grundsätze Adaptionsphase, Voraussetzungen zum Wechsel in die Angehörige, Arbeit mit ihnen Anmeldung des Kl. Anschlussmaßnahmen Anti-Aggressionstraining Arbeitstherapie, Bereiche Ausbildungen nach Therapieende 1 24 25 25 25 4, 24 24 7 19 6 27 18 7 28 B Bedingungen der Änderungen Behandlung, medizinische Behandlung, teilstat. Behandlungsangebote, indikative Behandlungsplanung in intensivther. Phase Behandlungssystem, integratives Belastungserprobung, extramurale Berufsanamnese Berufsorientierung, vertiefte Besichtigung vor Aufnahme Bewerbung des Kl. Bewerbungstraining 3 11 5 18 10 2 27 6 7, 23 6 6 7 42 7 6 E Eingangsdiagnostik Eingangsdiagnostik, medizinische Einzelpsychotherapie Eltern-Kind-Haus besond. Angebote Grundsätze Ziele Entlassdiagnostik Entspannungstraining Erlebnispädagogik G Gruppenpsychotherapie Gruppentraining sozialer Kompetenzen 13 15, 18 H Haushaltshilfe, selbstbeschaffte Hausordnung Hausversammlungen HEISA Hepatiden HIV-Gruppe 21 15, 36 15 11 13, 19 20 I ICD-10 ICF Indikation für Aufnahme Indikationskonferenz Indikationsstellung, individ. Intensivtherapeutische Phase 1, 12 12 4 11 11 9 junge Erwachsene, Konzept für Juristische Begleitung 22 20 K D Diagnostik, sozialmedizinische 11 11 23 11 11 18 16 15, 17 1 J C Cannabis-Konzept Computer, Einführung im Umgang mit Fagerström FKK FLiSUL FLiTZ Folgeschäden, körperliche Frauen, Angebote für Freizeitpädagogik Freizeitteam Friedrichshof, geographische Lage 10 12 13 21 22 21 21 11 15 16 Kassenermächtigung des ltd. Arztes Katamnese Kinder, Mitaufnahme Kindergarten, integrierter Klientenzufriedenheitsfragebögen Klinikum am Weissenhof Kombinationsbehandlung Kommunikationstraining Komorbidität Kontraindikation für Aufnahme Kooperationen Kreative Angebote Kurzzeitmodul 13 5 21 21 5 27 4 7 11 4 5 17 10 L Langzeitbehandlung LAST Lehrküche 10 11 7 51 M Maßregelvollzug MELBA Migranten, Angebote für Mittelzeitmodul Mitwirkungspflicht MKKF Motivational Interviewing Multimorbidität T 27 7, 11 19 10 3 11 2 12 5, 27 39 5 34 P Paare, Angebote für Paragraf 53 SGB XII Paragraf 111 SGB V Paragraf 35ff BtmG Paragraf 38 SGB V Paragraf 64 StGB Pate PEGPAK Phase, intensivther. Profiling Psychoedukation 26 11 14 4 35 1 3, 13 V N Nachsorge Nachsorgevertrag Nachtklinik Netzwerk, therapieunterstützendes Teilhabe Testdiagnostik Therapeutische Gemeinschaft Therapiemodule Therapievereinbarung Träger des Friedrichshofes Trauma 19 27 1 1 21 27 15 16 4, 9 7 15 Verantwortungsbereiche für Kl. Verlaufsdiagnostik, medizinische Visiten, ärztliche 14 12 13 W Wiedereingliederung, berufliche Wiederholerbehandlung Wochenpläne Wohngruppe 6 10 30 9, 14 Z Ziele der intensivther. Phase Ziele der Reha Zielegruppen Zieleprozess, adaptiver 9 3 14 11 Q Qualitätssicherung 5 R Raucherentwöhnung Ressourcenorientierung Rückfall 19 3 2, 26 S S.T.A.R. Sauna Schuldnerberatung Schwangere, deren Aufnahme SCL 90-R Selbsthilfegruppen Selbstverantwortung Selbstversorgung Selbstverwaltung Sexualberatung SKID Social-support Gruppe Sozialberatung Sozialdienste Soziotherapie Sport Sprechstunde, ärztliche Suchtverständnis 16 17 20 21 11 28 3 3, 14 3 17 11 22 20 20 14 16 13 1 52