Fachklinik Friedrichshof THERAPIEKONZEPT

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Fachklinik Friedrichshof THERAPIEKONZEPT
 Therapiekonzept Friedrichshof
Rehabilitation für drogenabhängige Männer und Frauen Hilfen für deren Kinder Ich bedanke mich bei Frau Dipl.‐Psych. Dorothee Mücken, Herrn Kurt Schulz und Herrn Dipl.‐
Psych. Detlef Kölling für deren Mitwirkung bei der Konzeptformulierung ihrer Arbeitsbereiche. Mein Dank gilt ebenfalls dem therapeutischen Team, das wertvolle Rückmeldungen im Pro‐
zess der Konzepterstellung gab. Meinen Stellvertreter Dipl.‐Psych. Detlef Kölling möchte ich an dieser Stelle besonders für sei‐
ne durchgängige fachlich‐kritische Begleitung aller Aspekte der Konzepterstellung würdigen. Verfasser: Dipl.‐Psych. Joachim Lodders (Zentrumsleiter des Friedrichshofes) 74182 Obersulm, November 2008 5.5 Sozialdienste 5.5.1 Sozialberatung 5.5.2 Juristische Begleitung 5.5.3 Schuldnerberatung Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Der Friedrichshof 2. Grundlagen der Behandlung 1 1 2 3 2 3 3 4 4 5 3. Anmeldung und Bewerbung 6 6.1 Das Eltern‐Kind‐Haus 6.1.1 Struktureller Rahmen 6.1.2 Grundsätze 6.1.3 Ziele 6.1.4 Tagesablauf 6.2 Wohngruppe „junge Erwachsene“ AURORA 7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
6 5. Behandlungsstruktur und ‐planung 5.1 Grundsätze 5.1.1
intensivtherapeutische Phase 9 5.1.2
Langzeitbehandlung 10 5.1.3
Mittelzeit‐, Kurzzeit‐ u. Wieder‐
holerbehandlung 11 5.2 Die Behandlungsplanung 10 5.2.1
Diagnostik 10 5.2.2
Individuelle Indikationsstellung, adaptiver Zieleprozess 11 5.3 Die Behandlungsangebote 5.3.1
Medizinische Behandlung 11 5.3.2
Psychotherapie im Einzel‐ setting 13 5.3.3
Psychotherapie im Gruppensetting 13 14 5.3.4
Zielegruppen 5.3.5
Soziotherapie 14 5.3.6
Entspannung 15 5.3.7
Psychoedukation 15 5.3.8
Sport 16 5.3.9
Freizeitpädagogik 16 5.3.10 Kreative Angebote 17 5.3.11 Sexualberatung 17 5.4 Indikative Behandlungsangebote 5.4.1
Angebote für Frauen 18 5.4.2
Kompetenz in Konfliktsit. und Selbstkontrolle (KIKS) 18 5.4.3
Gruppentraining für soziale Kompetenzen 18 5.4.4
Angebote für Migranten 19 5.4.5
Angebote für Paare 19 5.4.6
Angehörige 19 5.4.7
Raucherentwöhnung 19 5.4.8
Hepatitis‐C‐Gruppe 19 5.4.9
HIV‐Gruppe 20 21 21 21 22 23 7. Adaptionsphase 4. Berufliche Wiedereinglied. 20 20 20 6. Spezielle integrierte Konzepte 2.1 Suchtverständnis 2.1.1
Rückfall mit Drogen 2.2 Globale Ziele 2.2 Bedingungen der Änderungen 2.3 Ressourcenorientierung 2.4 Indikation, Kontraindik. 2.5 Therapiemodule und Phasen 2.6 Kooperationen 2.7 Qualitätssicherung Grundsätze Das Adaptionshaus Zugang Wochenplan und Ziele Extramurale Belastungserprobung 8. Anschlussmaßnahmen 8.1 Nachsorge 8.2 Selbsthilfegruppen 8.3 Ausbildungen 24 24 25 25 27 27 28 28 ANHANG Wochenpläne Therapieunterstützendes Netzwerk Therapievereinbarung Hausordnung Nachsorgevertrag Behandlungskonzept Cannabis Therapiepass Literatur Stichwortverzeichnis 30 34 35 36 39 42 48 50 51 Vorwort Nach fast genau zehn Jahren legt der Friedrichshof ein neues Gesamtkonzept vor.
Dieser Schritt wurde nötig, weil seit 1998
viele inhaltliche und strukturelle Veränderungen vorgenommen wurden, so dass das
damalige Konzept unsere heutige Arbeit in
sehr vielen Bereichen nicht mehr adäquat
widergibt.
Durch die im Jahre 2007 erfolgte Fusion
mit dem Badischen Landesverband zum
Baden-Württembergischen Landesverband
für Prävention und Rehabilitations gGmbH
ist der Friedrichshof nunmehr in ein breites
Netzwerk mit vielfältigen Angeboten integriert.
Die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen seit der Veröffentlichung des alten Konzeptes sind:
Die Individualisierung hat einen gravierenden Einfluss auf das neue Konzept und unsere geänderte Arbeitsweise ausgeübt, zumal diagnostisch neben der Abhängigkeit
eine Zunahme behandlungsbedürftiger Erkrankungen wie Angst, Depression und
Persönlichkeitsstörungen festzustellen ist.
Zunächst tritt damit die Bedeutung der
Therapeutischen Gemeinschaft als therapeutisch wirkendes Agens weiter in den
Hintergrund. Sehr wohl nutzen wir weiterhin die Energien der Klientengemeinschaft
als Ausgangs- und Endpunkt therapeutischer Diagnostik und Interventionen und
sie bildet auch weiterhin ein überragend
wichtiges Feld für verschiedenste Lernerfahrungen in einem semi-normalen Raum.
Allerdings sind die Fortschritte in der Therapie inzwischen erheblich mehr an die individuellen Interventionen von Mitarbeitern
gekoppelt. Der direkte und persönliche
Kontakt ist längst zum entscheidenden Instrument der Therapie geworden. Das setzte und setzt eine Kompetenzerweiterung
der Mitarbeiter voraus. Wir tragen den veränderten fachlichen Anforderungen an die
Mitarbeiter auch durch die Einführung von
einrichtungs- und verbandsinternen Fortbildungen Rechnung.
Die Zunahme der Multimorbidität zusammen mit den daraus resultierenden häufiger kompliziert verlaufenden Therapien,
führen nicht selten zu erheblichem Engagement der Mitarbeiter für einen Teil der
Klienten, um sie durch krisenhafte Entwick-
lungen erfolgreich zu begleiten mit dem
beständigen Risiko, dass durch diesen zeitliche Mehraufwand Zeit für andere Klienten
fehlt. Uns ist dies bisher –ohne vermehrtes
Personal - gut gelungen, das macht uns
auch angesichts der zwischenzeitlich zusätzlich eingeforderten Dokumentationspflichten stolz.
Die Zunahme dieser Komorbidität bedeutet
in der Regel eine beständige medikamentöse Mitbehandlung in Kooperation mit
dem Klinikum Am Weissenhof. Die Komorbidität hat auch das Aufgabenfeld unseres
Arztes erweitert, ebenso seine inzwischen
oft nachgefragte Interferonbehandlung, die
in Einzelfällen zur Anwendung kommt.
Die komplexeren Diagnosen und die problematischeren Therapieverläufe zogen eine
Ausweitung der Kooperationen nach sich.
War der Friedrichshof vor zehn Jahren ein
fast in sich geschlossenes System, so pflegen wir eine vielfältige Zusammenarbeit,
ohne die wir unsere Aufgaben nicht mehr
bewältigen könnten.
Quasi ‚unter der Hand‘ sind uns weitere
Aufgaben zugewachsen, diese müssen im
Zuge der neuen Regelungen um Hartz IV
und Verwobenheiten von Sucht mit anderen
Problemen um die Kinder, die bei uns sind
oder auch außerhalb der Einrichtung leben,
in den letzten Jahren zusätzlich bewältigt
werden soll die Therapie nicht an äußeren
Widrigkeiten scheitern.
Die Wohngruppen mit 8-12 Klienten haben
zum Teil den Platz ausgefüllt, den die alte
große Therapeutische Gemeinschaft nicht
mehr füllen kann. Sie sind kleiner, überschaubarer, erleichtern die Identifikation
mit dem Lebensraum während der Therapie
und sind in ihrer Dynamik transparenter
und steuerbarer als ein ganzes Haus mit 35
und mehr Klienten.
Die Qualitätsentwicklung wurde weiter
ausgebaut. Es ist unübersehbar, dass sie in
unserem Alltag einen breiteren Einzug gefunden hat als noch vor 10 Jahren, was unter anderem die Befragung der Klientenzufriedenheit bei Entlassung, das Einführen
eines Prozesses der kontinuierlichen Veränderung und die Durchführung einer laufenden Katamnese und bedeutet.
Mit dem neuen Gesamtkonzept wollen wir
vermehrt jüngere Klienten ab einem Alter
von 18 Jahren ansprechen und ihnen ein
störungs- und altersgerechtes Angebot
machen, das auch auf deren speziellen
Konsummuster eingeht. Sie werden in einer
eigenen Wohngruppe AURORA zusammengefasst.
recht zu werden.
Parallel dazu wurden Zug um Zug indikative
Gruppen
wie
das
AntiAggressionstraining und Gruppentraining
sozialer Kompetenz eingeführt.
Froh sind wir mit Prof. Thomasius ein Konzept für die Subgruppe der (vorwiegend)
Cannabis-Konsumenten
formuliert
und
umgesetzt zu haben.
Ein wichtiger Teil des Konzeptes, das auch
für die übrigen Klienten Anwendung findet,
ist die ‚social-support-group‘. Hier geht es
um die Umsetzung der Grundidee einer
planvollen und bewussten Schaffung eines
sozialen Netzwerkes, das für eine Genesung dienlich ist. Wechselseitige Rückmeldungen aus der Peer-group , die für diese
Altersgruppe noch eine hohe Bedeutung
habt, sind hierbei ein wichtiger Baustein.
Ein weiterer bedeutsamer Schritt war die
Auslagerung der Adaption nach ObersulmAffaltrach mit guter Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz. Hauptimpuls für diesen
Schritt war die Schaffung einer Möglichkeit
zur verbesserten Teilhabe im Sinne von
SGB IX. Das Ziel, die Selbstbestimmung und
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden, ist in der Gemeinde
besser zu leisten als ‚am Waldrand‘.
Die Methode der Psychoedukation haben
wir implantiert. Wir leisten das während der
intensivtherapeutischen Phase in zwei Blöcken. Der erste beinhaltet die Grundthemen der Therapie, der zweite baut mit
Themen wie ‚Rückfallprophylaxe‘ darauf
auf.
Eingang in unser therapeutisches Handlungsinventar hat auch das Motivational
Interviewing gefunden. Mit diesem therapeutischen Verfahren hat sich eine wesentlich
klientenzentriertere
Grundhaltung
etabliert. Ohne die unerlässlichen Rahmenbedingungen aus dem Auge zu verlieren,
stehen die persönlichen Ziele des Klienten
und seine aktuellen Entwicklungsressourcen im Vordergrund.
In den kommenden Monaten und Jahren
wird diese Entwicklung durch die breite
Einführung verhaltenstherapeutischer Verfahren ausgebaut, wie sie im Community
Reinforcement Approach (CRA) nach R.
Meyers formuliert werden. Der Einsatz von
sinnstiftenden abstinenten Verstärkern des
Klienten ist der zentrale Leitgedanke dieses
Verfahrens (siehe: www.cra.jlodders.de).
Es kann und soll um andere Verfahren wie
Psychodrama und Gestalt nicht verdrängen,
sie sollen ergänzend weiter die Methodenpalette reichhaltig gestalten.
Viele unserer Klienten sind zum Teil mehrfach traumatisiert. Wir konnten bislang dieser Tatsache nicht durch speziell ausgebildetes Fachpersonal gerecht werden, haben
aber in der Weiterentwicklung der Therapieatmosphäre und –struktur darauf geachtet, den Bedürfnissen dieser Personen ge-
Durch den Ausbau des individuellen Indikationsprozesses und den Konsequenzen
daraus, ist der Therapieverlauf sehr viel
flexibler geworden. Die Therapiestruktur
und die -inhalte sind bei weitem nicht mehr
so programmartig festgelegt wie vor 10
Jahren und in der Zeit davor.
Das Modul Kombitherapie hat bislang nur
eine sehr untergeordnete Bedeutung erlangen können.
Die regelmässige testpsychologische Diagnostik zu Beginn und Ende der Therapie ist
inzwischen selbstverständlich geworden.
Last but not least ist die ‚Vertiefte Berufsorientierung‘, die wir in Kooperation mit
der Evang. Jugendhilfe Friedenshort in Öhringen durchführen, als Neuerung zu nennen. In diesem Profiling werden über 5 halbe Tage theoretische und praktische Test
durchgeführt. Deren Ergebnisse münden in
ein Assessment mit konkreten Berufsempfehlungen. Eine weitere Betreuung der
Klienten über Praktika bis hin zu einem regulären Arbeitsbeginn wird angeboten.  1. Der Friedrichshof Der Friedrichshofa liegt ca. 20 km östlich von
Heilbronn am Rande der Löwensteiner Berge
oberhalb des Ortsteils Obersulm-Eichelberg.
Etwa 350 m über dem Meeresspiegel erstreckt
sich das Gelände in waldreicher Umgebung
über eine Fläche von 86.106 m2. Auf diesem
Gelände stehen insgesamt 17 Gebäude mit
ca. 7275 m2 Nutzfläche zur Verfügung
(einschl. landwirtschaftlich und versorgungstechnisch genutzter Räume).
Das Adaptionshaus mit 472 m² Raumangebot
liegt in der Ortsmitte von Obersulm-Affaltrach.
Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten,
das Rathaus, der Kindergarten u. a. sind gut
zu Fuß erreichbar, die enge Anbindung an
den Personennahverkehr macht es leicht, einen Arbeitsplatz und andere Ziele ohne großen Aufwand zu erreichen.
Träger der Therapieeinrichtung ist der BadenWürttembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH mit Sitz in
77871 Renchen.
Der Friedrichshof ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung BadenWürttemberg gem. §§ 35ff des Betäubungsmittelgesetzes vom 28.7.81 staatlich anerkannt.
Mit Wirkung zum 1.1.2008 wurde mit den
Mitgliedskassen der vertragsschließenden
Landesverbände der Krankenkassen und der
Verbände der Ersatzkassen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V geschlossen.
Insgesamt werden 60 Plätze für männliche
und weibliche Drogenabhängige für eine Behandlungsdauer von bis zu 10 Monaten zur
Verfügung gestellt. Im Einzelfall ist auch eine
Aufnahme von Personen unter 18 Jahren
möglich1. In den Friedrichshof integriert ist ein
Kleinstkinderheim mit 10 Plätzen für Kinder,
a
Stichworte des Registers sind zum leichteren Auffinden im
Fließtext kursiv gedruckt.
deren Eltern zur stationären Therapie auf dem
Friedrichshof sind.
Das Ambulant Betreute Wohnen (Nachsorge) umfasst 52 Plätze2 in 4 Orten mit insgesamt 6 Häusern.
2. Grundlagen
lung
der Behand-
2.1 Suchtverständnis
Abhängigkeit von Drogen3 ist eine Krankheit,
die entstanden ist aufgrund lebensgeschichtlicher Umstände und die die ganze Person
mit all ihren Lebensbereichen umschließt.
Das Abhängigkeitssyndrom wird als komplexes Verhaltens- und Einstellungsmuster betrachtet, das vor dem Hintergrund biologischer, somatischer, persönlicher, sozialer
und kultureller Faktoren erlernt wurde. Die
multifaktoriellen Bedingungen der Suchtgenese stehen dabei oft in komplexer Wechselwirkung. Diese Faktoren können auslösende, verstärkende und auch aufrecht erhaltende Wirkungen übernehmen, die bei der
Mehrzahl der Abhängigen mit anderen Störungen assoziiert sind.
Das Klassifikationssystem ICD-10 formuliert
ein 'Abhängigkeitssyndrom': Es handelt sich
um eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven
und körperlichen Phänomenen, die sich nach
wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln.
Typischerweise
bestehen
ein
starker
Wunsch, die Substanz einzunehmen,
Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz
schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch
wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und
Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich
eine Toleranzerhöhung und meistens ein
körperliches Entzugssyndrom.
Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak,
Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. Opiat ähnliche Substanzen),
oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch unterschiedlicher Substanzen.
1 Der innere Zwang Substanzen zu konsumieren wird meist dann bewusst, wenn versucht
wird, den Konsum zu beenden oder zu kontrollieren.
Eine Abhängigkeit i.S. der Vereinbarung
"Abhängigkeitserkrankungen"
vom
04.05.2001 „liegt vor bei
•
•
•
Unfähigkeit zur Abstinenz oder
Verlust der Selbstkontrolle oder
periodischem Auftreten eines dieser
beiden Symptome.“
In unserem integrativen Behandlungssystem
der Rehabilitation kommen vor allem bewährte Elemente der Verhaltenstherapie, der
Sozialtherapie, der systemischen Arbeit, des
Psychodrama, der Gestalttherapie und des
Motivational Interviewings zur Anwendung.
Wir ermuntern die Klientenb zum Probehandeln in verschiedensten Lebensbereichen,
um neue Lösungen im Umgang mit sich und
anderen auszuprobieren, im positiven Falle
beizubehalten und weiter zu etablieren. Soweit nötig, werden nachwirkende entwicklungshemmende biografische Probleme aufgearbeitet.
2.1.1 Rückfall mit Drogen
Drogenrückfälle sind in der Regel Begleiter
des Jahre dauernden Ausstiegsprozesses
aus der Sucht. Ob aber nach einem Rückfall
im Verlauf einer stationären abstinenzorientierten Behandlung eine unmittelbare Fortführung der Therapie im selben Hause Erfolg
versprechend und vertretbar ist, hängt wesentlich von den Umständen des Rückfalls
und der Haltung des Klienten dazu ab. Bei
einem Drogenrückfall findet zunächst eine
Absicherung der gesundheitlichen Lage statt,
der Klient erhält dann einen Übergangsstatus, es findet eine persönliche und schriftliche Befragung statt.
Eine Fallkonferenz entscheidet nach dem
Vorliegen aller relevanten Informationen abschließend nach folgenden Kriterien:
Für eine Weiterbehandlung sprechen
- bisherige Therapiefortschritte,
- eine glaubwürdige Veränderungsbereitschaft,
- eine aktive und umfassende Offenlegung des Rückfallgeschehens,
- eine unerwartete Konfrontation mit
Rückfall provozierenden Triggern.
Gegen eine Behandlungsfortführung sprechen
- das Hereinbringen von Drogen in die
Einrichtung,
- der vorbereitete und geplante Konsum,
- das aktive Miteinbeziehen weiterer
Klienten,
- ein wiederholter Rückfall,
- eine Verleugnung des Rückfalles.
Die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung
bzw. Fortführung der Therapie auf die übrigen Klienten ist mit zu bedenken. Der soziale
Kontext muss für den Verbleib eines Rückfälligen genügend belastbar sein.
Im Falle einer Weiterbehandlung sind Kernpunkte der weiteren therapeutischen Arbeit
eine Rückfallanalyse mit daraus resultierenden praktischen Übungen, ins- besondere
Rollenspielen, zur zukünftig besseren Bewältigung problematischer Situationen, so dass
die krisenhafte Entwicklung in eine Stärkung
der Bewältigungskompetenzen mündet.
Zum Schutze des Klienten wird vorübergehend eine Abschirmung von Risikosituationen z. B. durch eine Ausgangssperre festgesetzt.
Im Falle einer irregulären Entlassung erhält
die zuständige Drogenberatungsstelle per
Fax und Telefon die nötigen Informationen,
um die Behandlungskette nicht zu unterbrechen.
Für die Einrichtung gilt es auch zu prüfen, ob
die bisherige Behandlung dem Klienten angemessen war.
b
Im Text wird durchgängig die männliche Sprachform gewählt, selbstverständlich ist die weibliche immer gleichermaßen mit ge‐
meint. 2 2.2. Globale Ziele
Ziele der Rehabilitation Abhängigkeitskranker sind die drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben und/oder am Leben in der Gesellschaft durch frühzeitige Einleitung gebotener
Rehabilitationsmaßnahmen abzuwenden, zu
beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und Aktivitäten des täglichen
Lebens möglichst in der Art und in dem
Ausmaß auszuüben, die für diesen Menschen als „normal“ (für seinen persönlichen
Lebenskontext typisch) erachtet werden.
Ziele in diesem Sinne sind z.B.
‐ Wiederherstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit,
‐ Erreichen und Erhaltung von Abstinenz,
‐ Behebung und Ausgleich von körperlichen
und seelischen Störungen,
‐ Planung und Einleitung weiterer Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(z.B. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung
eines Arbeitsplatzes etc.),
‐ Krankheitsverarbeitung,
‐ Maßnahmen zur Stabilisierung der erreichten Reha-Ziele (amb. betreutes
Wohnen und/oder Kontaktaufnahme zu
Selbsthilfegruppen),
‐ möglichst vollkommene Teilhabe, d. h.
dauerhafte Erhaltung bzw. Erreichung der
Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
Konkrete Rehabilitationsziele leiten sich für
den betroffenen Menschen aus seinen speziellen Beeinträchtigungen unter Einbeziehung der Ressourcen und Stärken ab. Dabei
sind die verschiedenen Dimensionen des
Krankheitsursachen- und -folgenmodells zu
berücksichtigen.
2.3. Bedingungen der Änderungen
Um eine Entwicklung aus Mustern der Abhängigkeit heraus möglich zu machen, müs-
sen auf dem Friedrichshof grundlegende Regeln verlässlich zur Anwendung kommen, die
ein persönliches Wachstum erleichtern bzw.
fördern und das Fortbestehen alter, abhängiger Verhaltensmuster erschweren oder verhindern.
Zu diesen Regeln gehört die Suchtmittelfreiheit schon von Beginn der Therapie an
ebenso wie der Verzicht auf Gewalt und Gewaltandrohung.
Es müssen für den gesamten Therapieprozess Regeln und Grenzen geschaffen und
transparent gemacht werden, die mit einem
drogenkonsumierenden Lebensstil unverträglich sind bzw. zu ihm in Kontrast stehen.
Die verlässliche Zurverfügungstellung von
Rückzugsmöglichkeiten in Bezug auf Räumlichkeit und Zeit sowie die Organisation eines
möglichst
stressfreien
Therapieverlaufs
schaffen traumasensitive Rahmenbedingungen.
Die Gemeinschaft der Klienten wird als Lernfeld genutzt, um neue Erfahrungen und persönliches Wachstum in vielfältiger Weise –
wie z. B. im Selbstbild oder in der Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz möglich zu machen.
Durch die Mitwirkungspflicht und die Übernahme von Selbstverantwortung wird ein
Veränderungsprozess in Gang gesetzt und
aufrecht gehalten, der dem bisherigem Muster von passivem Konsum entgegenwirkt,
Möglichkeiten schafft, die Selbstwirksamkeitserwartung zu erhöhen und den Klienten
als Regisseur seines Lebens stärkt. Die
Selbstversorgung und Selbstverwaltung bildet dabei ein wichtiges Trainingsfeld, um bislang nicht ausreichend entwickelte Fähigkeiten zu entdecken und zu stabilisieren.
Eine wesentliche Aufgabe im Therapieprozess kommt der durchgängigen Stärkung
und Erweiterung der Veränderungsmotivation zu.
2.4. Ressourcenorientierung
In unserer Arbeit müssen wir sowohl mit
Konfrontationen über Verhaltensweisen arbeiten, die abhängiges Verhalten fortführen,
als auch ressourcenorientiert vorgehen, um
3 Kräfte der Veränderung zu aktivieren. Als
Ressource wird jeder Aspekt des seelischen
Geschehens und der sozialen Lebenssituation eines Menschen aufgefasst, also z. B.
motivationale Bereitschaften, Ziele, Wünsche, Interessen, Überzeugungen, Werthaltungen, Geschmack, Einstellungen, Wissen,
Bildung, Fähigkeiten, Gewohnheiten, Interaktionsstile, physische Merkmale wie Aussehen, Kraft, Ausdauer, finanzielle Möglichkeiten sowie zwischenmenschliche Beziehungen. "Die Gesamtheit all dessen stellt, aus
der Ressourcenperspektive betrachtet, den
Möglichkeitsspielraum des Patienten dar, in
dem er sich gegenwärtig bewegen kann
oder, anders ausgedrückt, sein positives Potential, das ihm zur Befriedigung seiner
Grundbedürfnisse zur Verfügung steht"
(Grawe & Grawe-Gerber, 1999, S. 67) (Lenz
2000, 278).
Diese Arbeitsweise zielt wiederum in besonderer Weise auf die Bedürfnisse traumatisierter Klienten ab.
2.5. Indikation, Kontraindikation
Aufgenommen werden können weibliche und
männliche Personen, die
• das 18. Lebensjahr vollendet haben, im
Einzelfall auch, wenn sie kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres stehen,
und
• abhängig sind von mindestens einer illegalen psychotrop wirkenden Substanz sind, auch wenn
o sie gekoppelt ist an weitere behandlungsbedürftige Krankheiten wie Depression (F 32.x)
oder Angststörungen (F 41.x),
o sie gekoppelt ist mit missbräuchlichem oder abhängigem
Konsum von Alkohol,
o eine Schwangerschaft besteht,
o sie als Paar kommen.
Eltern, die ihre Kinder mit zur Therapie nehmen möchten, werden zusammen mit ihnen in
einem separaten Eltern-Kind-Haus betreut.
Die Rehabilitation kann entweder als vollstationäre Maßnahme, als teilstationäre (Nacht-
klinik) oder auch als Kombitherapie durchgeführt werden.
Kontraindiziert ist eine Aufnahme von Personen, die
• an einer akuten Psychose leiden,
• akut suizidal sind,
• Rollstuhlfahrer oder erheblich gehbehindert sind ,
• blind sind,
• sich mündlich nicht in Deutsch verständigen können,
• durch Intelligenzminderung nicht bildungsfähig sind,
• die wegen Mordes oder Gewalt gegenüber Frauen oder Kindern verurteilt wurden.
2.6. Therapiemodule und Phasen
Folgende Therapiemodule
lungsphasen bieten wir an:
und
Behand-
Intensivtherapeutische Phase
- bei Kurzeittherapie
Regelbehandlungsdauer: 12 Wochen
- bei Mittelzeitbehandlung
Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen
- bei Cannabisabhängigkeit
Regelbehandlungsdauer: 20 Wochen
- bei Langzeitbehandlung
Regelbehandlgd.:
24/26 Wochen
Adaptionsphase
‐ bei Kurzeittherapie
Regelbehandlungsdauer: 12 Wochen
‐ bei Mittelzeitbehandlung
Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen
‐ bei Langzeitbehandlung
Regelbehandlungsdauer: 16 Wochen
Die Therapiedauer des Einzelnen kann - entsprechend den Vorgaben des zuständigen
Leistungsträgers und nach Rücksprache - je
nach Indikation variieren.
Kombinationsbehandlung
wird angeboten als integriertes Behandlungselement in Ergänzung zu einer vorausgehenden und/oder anschließenden ambulanten oder teilstationären Maßnahme.
4 Teilstationäre Behandlung
Die Durchführung der Therapie als Nachtklinik wird i.d.R. angebunden an das Team und
die Struktur der Adaptionsphase.
Es werden Klienten in dieses Angebot eingebunden, die bereits erfolgreich eine stationäre Therapie absolviert haben und deren
Lebensführung nach Therapieende eine rasche Stabilisierung erwarten lässt. Desweiteren handelt es sich in aller Regel um Klienten, die über einen Arbeitsplatz verfügen.
Dementsprechend liegen die therapeutischen Maßnahmen in der Zeit nach 18 Uhr
sowie am Wochenende. Die Therapiedauer
beträgt maximal 3 Monate.4
Nachsorge
als Ambulant Betreutes Wohnen in einer
Wohngruppe: Betreuungsdauer max. 12 Monate nach dem Konzept der DRV BadenWürttemberg. (siehe Anhang)
Auffang- und Wiederholerbehandlung
wird entweder als Kurz- oder Mittelzeitbehandlung durchgeführt.
2.7. Kooperationen
Der Friedrichshof pflegt und nutzt zur Sicherstellung der Therapieziele ein umfassendes
Netzwerk mit unterschiedlichsten Institutionen, diese sind insbesondere:
• die Leistungsträger
• die vermittelnden und nachbehandelnden
Drogenberatungsstellen
• das (psychiatrische) Klinikum am Weissenhof
• die ARGE Heilbronn und die Bundesagentur für Arbeit Heilbronn
• Betriebe in der Region
• Vereine, Selbsthilfegruppen
• die Jugendämter.
•
•
•
•
Befragungen von Rehabilitanden
bzw. Patienten zur Zufriedenheit mit
der Reha-Maßnahme und Beurteilung
des Reha-Erfolges
Bewertungen des individuellen Rehabilitationsprozesses durch erfahrene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Rehabilitationseinrichtungen (PeerReview)
Dokumentation des therapeutischen
Leistungsspektrums
der
RehaEinrichtungen
Vorgaben für die Ausgestaltung der
Rehabilitation in Form von Rehabilitations-Leitlinien
Darüber hinaus entwickelt der Friedrichshof
seine Behandlungsqualität, durch
‐ die Teilnahme an externen Fortbildungen bzw. Kongressen,
‐ Teilnahme an verbandsinternen Fortbildungen,
‐ regelmäßige externe Supervision,
‐ Erhebung und Auswertung hausinterner
Klientenzufriedenheitsfragebögen, die in
Prozesse der kontinuierlichen Verbesserung münden,
‐ Erhebung von Katamnesen unter wissenschaftlicher Begleitung und
‐ Hospitationen.
Der Friedrichshof ist in die Verbundzertifizierung des Trägers nach DIN EN ISO 9001
eingebunden. Sie sieht für die 2. Jahreshälfte
2009 eine Zertifizierung vor.
2.8. Qualitätssicherung
Der Friedrichshof nimmt an den Qualitätssicherungsmaßnahmen der Deuten Rentenversicherung (DRV) teil. Diese sind derzeit:
•
Erhebungen zur Strukturqualität von
Rehabilitationseinrichtungen
5 3. Anmeldung
bung
und
Bewer-
4. Berufliche Wiedereingliederung (phasenübergreifend)
Eine Anmeldung zur Rehabilitation erfolgt in
der Regel direkt durch den Klienten, mitunter
durch die vermittelnde Beratungsstelle. Bei
einer Wiederaufnahme wird geprüft, ob das
Ergebnis der Vorbehandlung dies sinnvoll
erscheinen lässt.
Wir erbitten die Zusendung des Suchtverlaufes und wichtiger Lebensdaten, um eine
Grundlage zur korrekten Indikationsstellung
zu haben.
Ist die passende Indikation gegeben, versenden wir einen Fragebogen zur Darlegung
suchttherapeutisch und biografisch relevanter Eckdaten sowie weitere Unterlagen, die
über unsere Aufnahmebedingungen wie das
Vorliegen der Kostenzusage, eventuell die
Zurückstellung nach § 35 BtmG und Dokumentation des Aufenthaltsstatus‘ Auskunft
geben.
Nach Rücklauf und positiver Prüfung dieser
Unterlagen teilen wir mit, dass eine Aufnahme möglich ist, nachdem die Kostenzusage
erteilt wurde.
Eine vorherige Besichtigung des Friedrichshofes ist auf Wunsch und nach vorheriger
Terminabsprache möglich.
In der Regel wird der nötige körperliche Entzug in dafür qualifizierten medizinischen Einrichtungen durchgeführt und der nahtlose
Übergang in die stationäre Entwöhnung gewährleistet.
Klienten, die bei Aufnahme nicht vollständig
entzogen sind, werden in aller Regel nicht
aufgenommen.
Besteht der begründete Verdacht, dass in
den Tagen vor der Aufnahme Drogen konsumiert wurden, wird der Klient ebenfalls
nicht aufgenommen.
Kündigt die Entgiftungsstation einen Restwert THC zum Zeitpunkt der Aufnahme bei
ansonsten problemlosem Cleanstatus an, so
wird er aufgenommen.
Die phasenübergreifenden Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung umfassen einleitende, unterstützende und weiterführende
Maßnahmen.
Insgesamt ergeben sich zwei Aufgabenfelder. Zum einem heißt es, die Berufsanamnese, die berufsbezogenen Leistungsfähigkeiten und Kompetenzen und schließlich die berufliche Zielsetzung zu erfassen. Zum anderen erfolgt die konkrete Planung, Umsetzung
und Erprobung der beruflichen Integration.
Die jeweiligen Aufgabenfelder zielen in unterschiedlicher Gewichtung auf folgende arbeitstherapeutische Zielsetzungen ab:
• Erarbeitung einer beruflichen Perspektive
• Aufbau und Erweiterung der beruflichen Schlüsselqualifikationen (z.B. Konzentrationsvermögen, Ausdauer, Verantwortung und Kontaktfähigkeit)
• Vorbereitung eines möglichen beruflichen Rehabilitations- oder externen
Qualifizierungsbedarfs (z.B. Schulungsmaßnahmen)
• Arbeitserprobung unter realitätsnahen
Bedingungen
Jeweils zu Beginn und zum Ende der Behandlung werden bei der sozialmedizinischen Diagnostik somatische Einschränkungen, die für die Arbeitstherapie bzw. für weiterführende Maßnahmen von Bedeutung
sein können, durch den Arzt der Einrichtung
beurteilt. Aus der Leistungsfähigkeit resultieren die erforderlichen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und zur Qualifizierung.
Innerhalb der ersten Woche erhebt und thematisiert ein Mitarbeiter der Arbeitstherapie
gemeinsam mit dem Klienten anhand eines
einrichtungsinternen Interviewleitfadens die
Berufsanamnese. Dabei finden bisherige berufliche Erfahrungen, Wünsche und Zielvorstellungen Berücksichtigung.
Im Verlauf der intensivtherapeutischen Phase werden durchgängig arbeitstherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Die Arbeits-
6 therapie bietet zum einen ein Übungsfeld an,
in dem die eigene Auseinandersetzung mit
persönlichen Fähigkeiten und Belastbarkeiten ermöglicht wird. Zum anderen ermöglicht
sie das Training von grundlegenden Fähigkeiten wie z.B. sozialer Kompetenz, Arbeiten
im Team und Umgang mit Kritik.
Dabei ist ein gezielter und begleiteter Arbeitstherapieblock integriert. Dieser umfasst
die Beobachtung und Beurteilung durch den
Arbeitstherapeuten anhand des Testinstruments ‚Merkmale zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit’
(MELBA). Die Erhebung und Auswertung
findet zu zwei Messzeitpunkten statt. Ziel ist
neben der Beobachtung und der Beurteilung
die Förderung beruflicher Schlüsselqualifikationen.
Für die arbeitstherapeutischen Maßnahmen
stehen folgende Arbeitsbereiche zur Verfügung:
‐ Holzwerkstatt
‐ BIOLAND®-Gärtnerei/ Landschaftspflege
‐ Küche/Lehrküche (Neben den beruflichen Kompetenzen spielt in diesem Arbeitsbereich auch der Erwerb von
Selbstversorgungsfähigkeiten eine entscheidende Rolle.)
‐ Schneiderei
‐ Wäscherei
Eine externe Lehrkraft bietet nach individueller Absprache einmal die Woche Unterricht in
den schulischen Grundlagenfächern an.
Häufig ist hier für Immigranten die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse in
Wort und Schrift Schwerpunkt.
Eine ‚vertiefte Berufsorientierung‘ umfasst
fünf halbe Tage. Sie wird von einem
externen
Kooperationspartner
der
Jugendhilfe durchgeführt. Dieses Profiling
bietet aussagekräftige Prüfmöglichkeiten per
Test ebenso wie durch vielfältige praktische
Übungen. Sie ist in erster Linie für jene
gedacht, die keine - oder so gut wie keine Vorerfahrungen im Berufsleben hatten und
denen dadurch profunde Vorerfahrungen für
eine Berufswahl fehlen.
Die Tests sind so ausgelegt, dass nicht nur
Empfehlungen für handwerkliche, sondern
auch
für
andere
Berufsgruppen
ausgesprochen werden können.
Die Berufsorientierung mündet in ein
Assessment mit Empfehlungen für ein
Praktikum, das von einer Fachkraft begleitet
wird. Falls nötig und gewünscht, erfolgt diese
Unterstützung auch bei Aufnahme einer
regulären Arbeit bis in die Nachsorge hinein.
Ab der 12. Therapiewoche werden die Klienten in ein PC-unterstütztes Bewerbungstraining (‚START-Kurs’) eingebunden, das von
einer Fachkraft durchgeführt wird. Es umfasst 12 Tage a 4 Stunden Dauer. Bereits in
den ersten Wochen nach Aufnahme werden
die Klienten vom Sozialdienst aufgefordert
und begleitet, notwendige Dokumente und
Zeugnisse des bisherigen Schul- bzw. Erwerbsverlaufs zu sammeln und zu ordnen,
so dass diese vollständig zum Kursbeginn
vorliegen.
Das Maßnahmenbündel umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
‐ Einführung am Computer (Hardware,
Software,
Betriebssystem
Microsoft
Windows, MS-Office-Paket)
‐ Auseinandersetzung über die berufliche
Zielvorstellung
‐ Erstellung einer schriftlichen und online
Bewerbungsmappe
‐ Bewerbungstraining
‐ Einführung in den Umgang mit dem
Internet
‐ Orientierung auf dem hiesigem Arbeitsmarkt
‐ Kontaktaufnahme zur Arbeitsagentur
Ziel dieses Kurses ist die möglichst umfassende Vorbereitung zur Umsetzung praktischer beruflicher Schritte.
Die Fachkraft bietet neben dem START-Kurs
einmal pro Woche eine Sprechstunde an.
Klienten können gezielte individuelle Unterstützung bei konkreten beruflichen Schritten
und bei der Einleitung weiterführender Maßnahmen erhalten.
Eine Voraussetzung für den Wechsel in die
Adaptionsphase ist das Vorweisen eines
Praktikumsplatzes. Das Praktikum ist vorzugsweise in einem externen Betrieb durch 7 zuführen. Ist dies nicht möglich, kann es intern in den meisterangeleiteten Betrieben der
Einrichtung absolviert werden. Das Praktikum findet an 4 Wochentagen über einen
Zeitraum von 6 Wochen statt.
Die Praktika sollen möglichst realistischen
Arbeitsbedingungen mit einem 8-StundenTag nahe kommen. Sie dienen der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive sowie der
Verbesserung beruflicher Leistungsfähigkeit.
Parallel zum ‚START-Kurs’ bietet ein Mitarbeiter der Adaptionsphase im Rahmen einer
Sprechstunde konkrete Unterstützung bei
der Planung und Suche eines externen Praktikumsplatzes an. Die beruflichen Schritte
und Ziele während der Adaptionsphase werden vereinbart.
In der Adaptionsphase, die integraler Bestandteil der Gesamtrehabilitation ist, findet
ein therapeutisches Gruppenangebot ‚Berufliche Teilhabe’ statt. Hier werden Erfahrungen während der Praktika, auf der Arbeit, mit
den Arbeitskollegen, bei Behördengängen
und bei der Arbeitssuche thematisiert. Gezielt werden Wochenziele für die berufliche
Wiedereingliederung gesetzt.
dieser Maßnahme den Klienten wieder aus
dem Arbeitsfeld ganz herauszunehmen.
Bei Klienten ohne Schulabschluss bzw. Berufsausbildung werden weiterführende Maßnahmen forciert. Der Klient erhält Unterstützung bei der Umsetzung seiner beruflichen
Zielvorstellung. Neben der Klärung von sozialrechtlichen und finanziellen Belangen wird
die konkrete Aufnahme bzw. Anbahnung der
jeweiligen Maßnahme gefördert.
Weiterführende Maßnahmen können sein:
• Schulabschluss
• Ausbildung
• berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen wie z.B. Fahrerlaubnis für
Gabelstapler
• Umschulungen
Das Praktikum zu Beginn der Adaptionsphase wirkt durch die Realitätsnähe auf vielfältige Entwicklungsprozesse initial oder forcierend.
Bisherige als verlässlich angesehene Verhaltensmuster - z. B. hinsichtlich Abstinenzsicherheit, Schutz vor Rückfall, sinnvoller und
erholsamer Freizeitgestaltung, Beziehungsund Konfliktfähigkeit, Berufswahl und künftigem Wohnort – kommen so zu einer
ernsthaften Überprüfung und werden einer
vertieften therapeutischen Entwicklung zugeführt.
Diese Integration der Praktikums- und im
weiteren Sinne Adaptionserfahrungen hat
nun zunächst Vorrang vor weiteren konkreten Schritten der Arbeitsaufnahme.
Sollten weitere Arbeits- bzw. Belastungserprobungen nötig sein, so sind diese unter
Fortführung der sucht- und psychotherapeutischen Prozesse befristet unter der Maßgabe möglich, bei einem drohenden Scheitern
8 5. Behandlungsstruktur und
–planung
5.1 Grundsätze
5.1.1 Intensivtherapeutische Phase
Die intensivtherapeutische Phase umfasst
die Behandlung ab der Aufnahme bis zum
Wechsel in die Adaptionsphase/Entlassung
nach Hause. In Abhängigkeit vom Behandlungsmodul entspricht das einer Dauer von
12 bis 26 Wochen.
Der Klient wird in einem dicht strukturierten,
schützenden und fördernden Rahmen beim
Erwerb der grundlegenden Voraussetzungen
für eine erfolgreiche soziale und berufliche
Rehabilitation unterstützt.
Die Klienten leben während dieser Phase in
Wohngruppen in verschiedenen Häusern auf
dem Gelände des Friedrichshofes. Sie sind
in Zweibettzimmern untergebracht, die mit
einer einheitlichen Standardmöblierung ausgestattet sind. Pro Wohngruppe stehen ein
Aufenthaltsraum, sanitäre Anlagen und eine
gemeinsame Küche zur Verfügung. Die
Wohngruppen entsprechen den therapeutischen Bezugsgruppen.
Ein Wochenplan über sieben Tage (siehe
Anhang) mit fester Tagesstruktur beinhaltet
die allgemeinen und indikativen therapeutischen Angebote, umfasst die offene und angebotene Freizeit. Die Hausordnung ist darauf ausgelegt, die Suchtbewältigung zu unterstützen und den abstinenten Rahmen zu
sichern.
Die intensivtherapeutische Phase ist hausintern je nach Behandlungsmodul in bis zu vier
Behandlungsstufen unterteilt, die sich hinsichtlich zu bewältigender Aufgaben und
Therapieinhalte, Ausgang und Realitätskonfrontation und ergo bezüglich Drogen-, Alkohol- und Szeneexposition staffeln und aufeinander aufbauen (vgl. Therapiepass im Anhang).
Kooperation, aktive Teilnahme, Suchtbearbeitung, absolvierte Rückfallprophylaxe, Re-
flektionen und individuelle Behandlungsfortschritte sind wesentliche Anforderungen für
individuell terminierte Stufenwechsel. Ein
Therapiepass (siehe Anhang) begleitet, dokumentiert und strukturiert diesen Prozess.
Abschließend muss eine hinreichende Stabilisierung für einen Wechsel in die Adaptionsphase erreicht sein.
Wesentliche, sich wiederholende Kernaufgaben der intensivtherapeutischen Phase sind
neben der Verwirklichung der speziellen individuellen Ziele:
● eine psychische und physische Stabilisierung
● die Erweiterung von Krankheitseinsicht und
Behandlungsmotivation
● eine Therapiezieldifferenzierung
● eine umfassende Ressourcenaktivierung
und -förderung
● die Informationsvermittlung über Abhängigkeit und andere relevante Störungen
● die Einsichtsgewinnung in suchtauslösende und -erhaltende Faktoren
● eine Rückfallprophylaxe
● die Entwicklung und Etablierung abstinenztragender Verhaltensmuster
● die Entwicklung eines zufrieden stellenden
Lebensstils einschließlich des Trainings
grundlegender sozialer und für eine Alltagsbewältigung relevanter Kompetenzen
● die Regelung der existentiellen Lage in
Bezug auf Schulden, Wohnung, Einkommen
und juristische Angelegenheiten
● die Behandlung rehabilitationsrelevanter
komorbider Störungen und weiterer begleitender und interkurrent auftretender Erkrankungen
● eine Persönlichkeitsentwicklung und
-reifung
● die Behandlung zentraler Konflikte bezüglich Partnerschaft, Elternschaft, Herkunftsfamilie
● die Förderung der beruflichen Leistungsfähigkeit
● die Entwicklung einer beruflichen Perspektive
● die Entwicklung einer sozialen Perspektive
9 5.1.2 Langzeitbehandlung
Eine Langzeitbehandlung ist indiziert, wenn
eine Erstbehandlung nach mehrjähriger Abhängigkeit nötig ist, eine frühere Erstbehandlung nur ansatzweise durchgeführt wurde
oder mittlerweile erneut eine Phase mehrjährigen Suchtmittelmissbrauchs verstrichen ist.
Unter diesen Voraussetzungen müssen in
großem Umfang grundlegende Kompetenzen
und Voraussetzungen zur Suchtbewältigung
im Behandlungsverlauf aufgebaut werden.
Unterstützende Ressourcen sind eingeschränkt und eine weitreichende Lebensstiländerung muss etabliert werden.
Zudem können besondere erschwerende
Umstände wie Komorbiditäten oder eine beanspruchende Elternschaft eine Langzeitbehandlung notwendig machen.
5.1.3 Mittelzeit-/Kurzzeit/Wiederholerbehandlung
Eine Mittelzeitbehandlung ist indiziert, wenn in der Regel wegen einer früheren vorausgegangenen Behandlung - bereits erhebliche
persönliche Grundlagen einer erfolgreichen
Suchtbewältigung und Rehabilitation beim
Klienten vorliegen und von ihm verfügbar
sind.
Wenn zudem gegenwärtig auch eine soziale
Vernetzung in einem abstinenten Umfeld besteht, ist in der Regel eine Kurzzeitbehandlung hinreichend - gegebenenfalls im Rahmen einer Kombinationsbehandlung.
Ist diese Situation bei einem Rückfall nach
längerer Abstinenz gegeben, stellt das Kurzzeitmodul eine Auffang- bzw. Wiederholerbehandlung dar.
Entsprechend des Behandlungsmoduls, der
persönlichen Problemlage und der Therapiephase, wird die Rehabilitation variabel in Bezug auf Wochenplan, Therapieangebote und
Therapiestufenzuordnung gestaltet.
Die individuelle Therapiegestaltung bedeutet
für die Klienten der Mittel- bzw. Kurzzeitbehandlung eine hohe Variabilität in Bezug auf
Wochenplan, Therapieangebote, Therapiestufen- und Phasenzuordnung, um den ausgesprochen inhomogenen Voraussetzungen
in Ressourcen und Problemlagen gerecht zu
werden. So kann gegebenenfalls eine Auffangbehandlung z.B. auch ausschließlich unter den Rahmenbedingungen der Adaptionsphase stattfinden.
Eine ausführliche Rückfallanalyse, eine frühzeitigere Therapiezielbestimmung, vermehrte
Einzeltherapie, erweiterte Selbstverantwortung, frühzeitige Ausgänge mit Exposition,
die umfangreiche Einbindung des sozialen
Umfeldes, weniger Training alltagspraktischer Fertigkeiten, Verzicht auf berufsorientierende Maßnahmen sind häufige Merkmale
der Mittel- bzw. Kurzzeitbehandlung.
5.2 Die Behandlungsplanung
Unsere Behandlungsplanung ist primär vom
bio-psycho-sozialen Behandlungsbedarf, also den Folgen des Drogenmissbrauches, geleitet.
5.2.1 Diagnostik
In der ersten Behandlungsstufe findet die
Eingangsdiagnostik statt. Erhoben werden
‐ medizinische Anamnese und medizinischer Status
‐ persönliche Anamnese
‐ Familienanamnese
‐ berufliche Anamnese und beruflicher
Status
‐ sozialer Status, incl. Schuldenstatus, sozialem Kontext der Suchtmitteleinnahme, rechtlichem Status, versicherungsrechtlichen Fragen
‐ Freizeitverhalten
‐ kommunikative Fähigkeiten
‐ familiäre und partnerschaftliche Lage
‐ Problemeinsicht,
Abstinenzmotivation
und –fähigkeit
‐ Suchtanamnese und –status, incl. Art,
Dauer und Ausprägung des Substanzmissbrauches
‐ Zusammenhänge der Suchtmitteleinnahme mit Lebensereignissen, überdauernden psychischen Belastungen,
sozialem Kontext oder persönlichen Eigenschaften.
10 Neben umfassenden medizinischen Untersuchungen (einschließlich einer ggf. notwendigen konsiliarischen fachärztlichen, insbesondere psychiatrischen Diagnostik), Befragungen, Verhaltensbeobachtungen, Sozialbericht und Vorberichten finden folgende
testdiagnostische Verfahren Eingang, die
zum Teil auch für die Entlassdiagnostik Anwendung finden:
‐
‐
‐
‐
‐
‐
‐
(FTNA) Fagerström-Test für Nikotinabhängigkeit MKKF (Fragebogen zur Medikamentenabhängigkeit)
HEISA 16
SKID I und bei Bedarf SKID II
(LAST) Lübecker Alkoholabhängigkeits- und -missbrauchs-Screening
Test
FKK (Fragebogen zu Kompetenz- und
Kontrollüberzeugungen)
SCL 90-R
MELBA (für den Bereich Arbeit)
5.2.2 Individuelle Indikationsstellung,
adaptiver Zieleprozess
Zum einen wird auf der Grundlage der Eingangsdiagnostik die Angemessenheit der
stationären Maßnahme überprüft und der
abhängigkeitstypische soziale und berufliche
Rehabilitationsbedarf erfasst. Zum anderen
greift der Klient über ein standardisiertes und
formalisiertes Verfahren und im Dialog mit
seinem Bezugstherapeuten eigene Entwicklungsimpulse auf und formuliert aus sich heraus Therapieziele.
Zwischen der dritten und fünften Behandlungswoche findet zusammenführend eine
Indikationskonferenz mit Beteiligung des
Klienten statt. Ergänzend zu bestehenden
allgemeinen Therapiezielen werden individuelle Therapieziele formuliert und vereinbart, und es wird mit Hilfe des FLiTZ5 ein Behandlungsplan erstellt.
Behandlungsplan und Zielevereinbarung unterliegen dann im Therapieverlauf einem
adaptiven Prozess und werden gegebenenfalls der Entwicklung des Klienten angepasst.
5.3 Die Behandlungsangebote
5.3.1 Medizinische Behandlung
Bei Drogenabhängigen liegt meist eine Multimorbidität vor. Der Missbrauch psychotroper Substanzen selbst führt zu psychischen
und körperlichen Folgeerkrankungen. Darüber hinaus erfordern die bereits vor der Drogenabhängigkeit bestehenden psychischen
Störungen eine sachgerechte Diagnose und
Behandlung.
Bei den körperlichen Folgeschäden durch
den Drogenkonsum handelt es sich vor allem
um:
- akute und chronische Hepatitiden
- HIV-Infektion
- Abszesse, Phlebitiden
- Verschleppung bzw. nicht ausreichende Behandlung von anderen
körperlichen Erkrankungen
- Verletzungen durch Unfälle unter
Drogeneinfluss
Ferner kommen körperliche Schädigungen
durch die speziellen Lebensumstände hinzu.
Hierbei handelt es sich um:
- den schlechten Allgemeinzustand
und die reduzierten Abwehrkräfte
durch Fehlernährung und alltägliche
Stressbedingungen auf der Szene,
- die körperliche Beeinträchtigung
durch mangelhafte Hygiene,
- einen mangelhaften Zahnstatus
Zusätzlich bestehen oft psychische Erkrankungen (Komorbiditäten), die teilweise drogeninduziert, oft drogenassoziiert und teilweise schon vor der Drogenabhängigkeit bestanden:
- affektive Erkrankungen (Depressionen)
- psychotische Erkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Aufmerksamkeitsdefizit- bzw. Hyperaktivitätsstörungen
- Verhaltensstörungen
11 - Reifungsstörungen
- neurotische Störungen
- posttraumatische Belastungsstörungen.
Aus der oben genannten Multimorbidität bzw.
psychiatrischen Komorbidität ergibt sich die
Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit
mit Akutkrankenhäusern, insbesondere auch
psychiatrischen Abteilungen (inkl. Kinderund Jugendpsychiatrie) sowie niedergelassenen Fachärzten und Zahnärzten. Gegebenenfalls sind auch kurzfristige stationäre Behandlungen in o. g. Kliniken notwendig, so
dass anschließend dann die Entwöhnungsbehandlung in unserer Einrichtung fortgesetzt werden kann.
Im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung ist
sehr häufig eine multifokale, die Besonderheiten berücksichtigende Behandlungsplanung und -praxis notwendig, die zu einer
deutlichen psychischen und somatischen
Verbesserung führt sowie den Klienten nicht
überfordert.
Zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt eine medizinische Eingangsdiagnostik.
Diese beinhaltet:
- eine umfassende körperliche Untersuchung mit neurologischem und
psychiatrischem Status inklusive testpsychologischer Untersuchungen,
- eine ärztliche Anamnese unter besonderer Betonung suchtspezifischer
Aspekte sowie psychischer und psychiatrischer Auffälligkeiten (auch in
der Herkunftsfamilie),
- Laboruntersuchungen der relevanten klinischen Parameter (insbesondere Leberwerte und Blutbild) sowie
Überprüfung der Infektionslage (insbesondere Hepatitis-Serologie sowie
HIV-Serologie) in Zusammenarbeit
mit einer Laborgemeinschaft in Heilbronn,
- sofern notwendig, die sonografische
Untersuchung der Oberbauchorgane,
insbesondere der Leber, die elektro-
kardiografische Untersuchung des
Herzens sowie die Lungenfunktion,
- frauenärztliche Vorstellung unserer
Klientinnen
mit
Beratung
zur
Schwangerschaftsverhütung sowie,
sofern notwendig, regelmäßige frauenärztliche und Hebammenbegleitung
unserer schwangeren Klientinnen bis
zur Geburt in der gynäkologischen
Abteilung des Klinikums am Gesundbrunnen mit Angliederung an die Kinderklinik in Heilbronn sowie die nachgeburtliche Betreuung von Mutter und
Kind durch o. g. Fachdienste.
Während der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt ergänzend eine Verlaufsdiagnostik. Diese berücksichtigt Art, Dauer und Ausprägung
des Substanzmissbrauchs, aktuelle körperliche und psychische Störungen sowie die
Feststellung des abhängigkeitstypischen sozialen und beruflichen Rehabilitationsbedarfs. Sie erfolgt nach den standardisierten
Verfahren der ICD-10 sowie der ICF.
Die Suchtbehandlung erfordert im Sinne der
Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF
der Weltgesundheitsorganisation WHO) die
gleichrangige und integrierte Berücksichtigung medizinischer, therapeutischer, sozialer
und beruflicher Rehabilitationsziele.
Die ICF basiert auf dem bio-psycho-sozialen
Gesundheitsmodell der WHO. Der wichtigste
Begriff der ICF ist der der funktionalen Gesundheit im Unterschied zum früher gebräuchlichen Begriff der Behinderung oder
Krankheit. Als Konsequenz der veränderten
Sichtweise geht es in der Behandlung neben
dem Abbau entsprechender Risikofaktoren
und der Behebung von Krankheitsfolgen um
die Entwicklung entsprechender Ressourcen
(z. B. Wiederherstellung von Körperfunktionen oder -strukturen, Stabilisierung der Persönlichkeit), um die Förderung von Aktivitäten und um die Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und Erwerbsleben.
Der bio-psycho-soziale Behandlungsansatz
erfordert in der medizinischen Rehabilitation
Suchtkranker die Anwendung komplexer
Maßnahmen auf medizinischem, therapeuti-
12 schem, pädagogischem und sozialem Sektor.
Die notwendige ärztliche und medikamentöse Behandlung sowie gegebenenfalls Einleitung diätetischer Maßnahmen erfolgt in der
klinikeigenen Praxis durch den leitenden Arzt
im Rahmen einer Kassenermächtigung.
Sofern sich aus den durchgeführten Untersuchungen bzw. aus der Vorgeschichte weitere Konsequenzen und Behandlungsnotwendigkeiten ergeben, werden diese in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Fachkliniken bzw. Fachabteilungen und gegebenenfalls durch die Spezialambulanzen
der Universitätskliniken Heidelberg und
Würzburg durchgeführt.
Wenn eine Infektion mit dem Hepatitis-Bund -C-Virus bzw. eine HIV-Infektion vorliegt,
wird die Behandlung hier fortgesetzt bzw. bei
entsprechender Indikation erst nach Absprache mit dem Kostenträger eingeleitet. Nach
ausreichender Abstinenzzeit (ein halbes
Jahr) wird, sofern notwendig und gewünscht,
eine Kombinationsbehandlung der Hepatitis
C mit Interferon über einen Zeitraum von einem halben bzw. einem Jahr durchgeführt.
Voraussetzung dafür ist eine ausführliche
Aufklärung der Klienten über den Verlauf der
Erkrankung, die Behandlungsmöglichkeiten,
Erfolgsaussichten sowie über die Nebenwirkungen. Oft müssen die Klienten erst für eine
solche Behandlung gewonnen werden bzw.
für die konsequente Fortführung der Behandlung motiviert werden. Hier sind sehr häufig
lange Einzelgespräche gegebenenfalls auch
mit Familienangehörigen bzw. Partnern notwendig.
Klienten mit interkurrenten Erkrankungen
werden in einer täglich stattfindenden
Sprechstunde untersucht und behandelt.
Gegebenenfalls werden kurzfristig notwendige fachärztliche Untersuchungen in enger
Kooperation mit den niedergelassenen
Fachärzten vor Ort durchgeführt.
Ergänzend zur somatischen und psychischen Untersuchung und Behandlung der
Klienten finden im Rahmen der ärztlichen
Betreuung indikative Gruppenangebote für
Betroffene (Hepatitis-C-Gruppe, HIV-Gruppe,
Rückenschule und Raucherentwöhnung)
durch den Arzt statt. Zusätzlich werden im
Rahmen psychoedukativer Maßnahmen gesundheitliche Themen (gesunde Ernährung,
Sport, Prävention) für alle Klienten angeboten.
Bei Bedarf werden indikative Angebote betreffend Depression, Essstörungen sowie
Angsterkrankungen in der Kleingruppe
durchgeführt.
In regelmäßigen Abständen erfolgen Visiten
für alle Klienten. Die stationäre Entwöhnungsbehandlung wird mit einer ärztlichen
Untersuchung abgeschlossen. Diese berücksichtigt insbesondere die sozialmedizinische
Leistungsbeurteilung und die Beurteilung der
Erwerbsfähigkeit. Wenn nötig, werden Umschulungsmaßnahmen empfohlen und Empfehlungen für eine Weiterbehandlung gegeben und eingeleitet.
5.3.2 Psychotherapie im Einzelsetting
Durchgängig therapiebegleitend und phasenweise indikativ findet Einzeltherapie, sowohl psychotherapeutisch als auch beratendbegleitend ausgerichtet, i.d.R. einmal wöchentlich statt.
Beziehungsaufbau, Motivationsentwicklung,
Stärkung der Gruppenfähigkeit, Vertiefung
persönlicher Themen, Stabilisierung in Krisen, Bearbeitung biographischer bedeutsamer Ereignisse wie Gewalt-, Missbrauchsoder Trennungserfahrungen und gegebenenfalls
daraus
resultierender
Traumatisierungen, Bewältigung komorbider Erkrankungen, Begleitung der Angehörigenoder Paararbeit sind wesentliche Inhalte.
5.3.3 Psychotherapie im Gruppensetting
Mit der Aufnahme wird jeder Klient einer
Gruppe zugeordnet, der er bis zur Entlassung/dem Wechsel in die Adaptionsphase
angehört. Diese Bezugsgruppe lebt gemeinsam als Wohngruppe, sie wird psychotherapeutisch und sozialarbeiterisch konstant von
den zuständigen Bezugstherapeuten betreut.
Die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung der Wirkfaktoren von
13 Gruppentherapie ergeben ein breites Spektrum von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten im emotionalen, kognitiven und sozialen
Bereich.
friedenheit im Therapieverlauf. Die bewusste
Wahrnehmung zentraler Entwicklungsfelder
soll angestoßen und die Eigenverantwortung
des Klienten gefördert werden.
Gruppentherapeutische Sitzungen finden
zweimal wöchentlich statt. Wesentliche Ziele
sind die gemeinsame Auseinandersetzung
mit abhängigkeitsrelevanten Kernthemen, die
Erfahrung von Solidarität und eigener Wertigkeit, die Förderung sozialer Kompetenzen
und die Bearbeitung von interpersonellen
und intrapsychischen Konflikten, die im Leben in der Wohn- und Therapiegemeinschaft
aktualisiert wurden.
5.3.5 Soziotherapie
5.3.4 Zielegruppen
Aufbauend auf die Therapieziele des Einzelnen, die in der Indikationskonferenz festgelegt und vereinbart wurden, finden vierzehntägig „Zielegruppen“ statt.
Zum einen soll ein Näherkommen an die
vereinbarten Ziele erreicht werden, zum anderen wird grundsätzlich zielorientiertes Arbeiten mit mittelfristigen Zielen trainiert. Dies
steht im Gegensatz zu kurzfristigen Bedürfnisbefriedigungen und Problemlösungen im
süchtigen Lebensstil.
Für jedes einzelne Behandlungsziel wird ein
konkreter, realisierbarer, überprüfbarer, innerhalb der nächsten vierzehn Tage umsetzbarer Zwischenschritt entwickelt. In der Folgesitzung werden die Umsetzung ausgewertet, gegebenenfalls Korrekturen der Vorgehensweise besprochen und der nächste Umsetzungsschritt vereinbart.
Die Arbeit findet in Kleingruppen mit bis zu
fünf Klienten statt. Es nehmen Klienten der
Bezugsgruppe und ein Bezugstherapeut teil.
Gesamtziel, Zwischenschritte und erfolgte
Umsetzung dokumentiert jeder Klient in einer
persönlichen Mappe.
Diese Form gewährleistet kontinuierliches
systematisches Arbeiten an zentralen Behandlungszielen. Rückmeldungen aus der
Gruppe korrigieren gegebenenfalls die
Selbsteinschätzung.
Zudem enthält die Mappe Ratingskalen zur
Selbstbewertung des Klienten in den Bereichen Suchtbewältigung, Lebensstil, Arbeitsverhalten, sozialer Kontakt und Gesamtzu-
Die Organisation der Klientenschaft und des
Therapiealltags als eine „behandlungsorientierte Therapeutische Gemeinschaft“6, ist unverzichtbares, grundlegendes Element stationärer Suchtbehandlung auch in unserem
Hause. Soziotherapeutische und psychotherapeutische Maßnahmen und Ziele werden
mit Strukturen und Prozessen in der Gemeinschaft verknüpft.
Die Therapeutische Gemeinschaft der
Wohngruppe stellt ein umfassendes, realitätsnahes, relativ geschütztes und überschaubares Feld zur Beobachtung, Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung, zur Persönlichkeitsentwicklung, zu Verhaltensformung und Verhaltenstraining in vielfältigen
Lebensbereichen dar.
Lebensstiländerung, soziale Kompetenzentwicklung und die Förderung der Fähigkeit zu
einer Alltagsbewältigung haben in folgenden
Strukturen ihren zentralen Platz:
- Die von Mitarbeitern begleitete Selbstversorgung in den Bereichen Küche, Wäsche,
Hausreinigung, Zimmerpflege und Geländepflege ist wesentliches Trainingsfeld zum
Gewinnen notwendiger alltagspraktischer
Grundfähigkeiten und zur Etablierung eines
strukturierten Alltages. Zunehmende Anforderungen zur Selbstorganisation in diesem
Bereich sollen dann das diesbezügliche
Selbstmanagement entwickeln.
- Klienten bekommen zudem besondere
Verantwortungsbereiche in der gemeinsamen Selbstversorgung übertragen. Tägliche
Besprechungen begleiten diese Erprobung
bei der Übernahme sozialer Verantwortung.
- Die Klienten leben in Wohngruppen, d.h.
gemeinsam auf einem Stockwerk mit gemeinsamen Aufenthaltsräumen, sie essen
gemeinsam Abendbrot, sind für die Sauberkeit und atmosphärische Ausgestaltung zuständig. Die Wohngruppen bilden auch die
14 Bezugsgruppen für die Gruppentherapie mit
gemeinsamen Bezugstherapeuten, die die
Behandlung konstant bis zur Adaptionsphase
hindurch psychotherapeutisch und sozialarbeiterisch begleiten
- Tägliche morgendliche Hausversammlungen von Montag bis Freitag dienen zur Organisation des Tagesablaufes, Vorstellung
von Neuen, Verabschiedung von Mitklienten,
Weitergabe von Informationen, Rückmeldungen, Benennung von Störungen und Belobigungen.
- Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen
wird als indikative Maßnahme angeboten.
- Im Freizeitteam wird der Freizeitplan mit
den Aktivitäten für die gemeinsame strukturierte Freizeit vereinbart.
- Mit der Aufnahme wird jedem Klienten ein
Pate zugewiesen, mit der Aufgabe, ihm die
Integration zu erleichtern.
- Außerordentliche Vollversammlungen oder
Kleingruppen unterschiedlichster Zusammensetzung aus aktuellem Anlass und zur
Klärung bezugsgruppenübergreifender Konflikte und Prozesse sind weitere Elemente.
- Eine schriftliche Hausordnung, die in den
Wohngruppen aushängt (siehe Anhang) formuliert die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens, sichert Transparenz und
Verlässlichkeit.
5.3.6 Entspannung
Die meisten unserer Klienten lebten und leben in einem Zustand chronischer Anspannung, Möglichkeiten der zeitweiligen Entspannung sind selten bekannt und werden
so gut wie gar nicht genutzt. In der Vorgeschichte hatte für viele Klienten der Konsum
verschiedener Substanzen wie Alkohol u. a.
die Funktion, ein Gefühl der Entspannung
spüren zu lassen.
Die beständige Anspannung, die oft lange
bestehen bleibt, ist nicht nur emotional belastend, sie bindet auch viele gedankliche
Energien und sorgt für einen dauernd erhöh-
ten Muskeltonus. Für eine ausgeglichene
Lebensweise ist es entscheidend, die Fähigkeit zu besitzen, sich nach Anspannung entspannen zu können. Gelingt dies im Laufe
der Therapie nicht, wird früher oder später oft
nach einer psychotrop wirkenden Substanz
wie Alkohol und Cannabis gegriffen.
Wir bieten für alle neuen Klienten in den ersten Wochen des Aufenthaltes einen 8teiligen Kurs an, in dem die Technik der
progressiven Muskelrelaxation nach Jacobsen in einem dafür speziell ausgestatteten
Raum vermittelt wird. Dieser Kurs wird turnusmäßig wiederholt und von einer dafür
ausgebildeten Fachkraft durchgeführt. Dieses Verfahren ist leicht zu erlernen, bedarf
keiner Hilfsmittel und kann später ohne Aufwand weiter eigenständig angewendet werden.
5.3.7 Psychoedukation
Psychoedukation als multimediale Gruppenmethode hilft, wesentliche Voraussetzungen
zur Realisierung von persönlichen Zielen der
Suchttherapie zu schaffen7. Ziele dieser Methode sind insbesondere:
‐ eine umfassende Aufklärung über die
suchtrelevanten Themenfelder
‐ die Förderung der Compliance
‐ die Reduktion von Ängsten
‐ die Verbesserung von CopingStrategien
‐ das Erkennen und Fördern von Ressourcen8
Zu Behandlungsbeginn werden unsere Klienten in den Block A eingebunden, es sei denn,
ihnen sind durch eine vorherige Therapie die
Inhalte bereits bekannt. Neben der Umsetzung o. a. Ziele ist uns auch wichtig, unsere
besonderen Behandlungsgrundlagen mitzuteilen, wodurch die Klienten nicht nur informiert werden, sondern auch einer Integration
in die Therapie unter gleichen fachlichen
Vorzeichen zugearbeitet wird.
Der Block A umfasst fünf Themenbereiche
mit einführenden Basisthemen, deren Bearbeitung für eine erfolgreiche Therapie unerlässlich ist. Diese sind u. a. die Bedeutung
von Regeln und der Lebensstiländerung,
Wissen um die Bedeutung des Suchtge 15 dächtnisses, die Frage der Kapitulation vor
der Sucht und den Konsequenzen daraus
sowie die Bedeutung der Aktivierung persönlicher Ressourcen.
In dem darauf folgenden Block B mit 6 Terminen hat die Auseinandersetzung um die
persönlichen Funktionen und Folgen der
Sucht bzw. des cleanen Lebens einen breiten Platz. Ferner die Rückfallprophylaxe mit
den Themen: „Vorzeichen und Auslöser meines früheren Rückfalles, Bewältigungsmöglichkeiten und ausgewogener Lebensstil“,
ebenso die Balance von Belastung vor allem
im Beruf einerseits und von Erholung in der
Freizeit andererseits sowie neue Orientierungen über eine sinnerfüllte Freizeitgestaltung.
Methodisch legen wir in Block B großen Wert
auf die Anwendung der typischen psychoedukativen methodischen Wechselspiele von
Informationen durch die Gruppenleitung einerseits und Aktivierung der Gruppe durch
themenzentrierte
Selbstexploration
und
Kommunikation in der (Klein-)Gruppe andererseits.
In unseren Arbeitsmodulen integrieren wir u.
a. erprobte edukative Programme wie
S.T.A.R.9 und das "Psychoedukative Gruppenprogramm bei problematischem Alkoholkonsum" (PEGPAK)10
5.3.8 Sport
Wir bieten Sport an, um eine allgemeine körperliche Kräftigung und Erholung möglich zu
machen. Unsere sportlichen Aktivitäten sollen ferner helfen eine sinnvolle Freizeit für
die Therapiezeit, aber noch mehr nach Therapieende, zu entdecken, auszuprobieren
und beizubehalten. Wichtige Erfahrungen
über das Zusammenwirken in einer Mannschaft, das Einhalten von Regeln, das Achten auf seinen Körper und auf den des Mitspielers sowie Gewinnen und Verlieren sind
wichtige Felder der Auseinandersetzung und
des persönlichen Wachstums.
Der Platz im Wochenplan ist der Nachmittag
bzw. der frühe Abend und umfasst in der
Regel 2-3 Stunden.
Zu unseren Angeboten zählt ein von einer
Fachkraft angeleitetes Grundlagentraining
mit Konditionstraining, Stretching, Schwimmen, Rückentraining und Lauftraining, Ballspiele (z. B. Fußball, Volleyball, Tischtennis),
Geräte zum Steigern der körperlichen Leistungsfähigkeit (Fahrrad-Ergometer, Crosstrainer, Therabänder- und Expandertraining).
Dabei können wir auf eine breite Infrastruktur
zurückgreifen, da wir auf unserem Gelände
einen eigenen Fußballplatz, ein Volleyballfeld, den nahe gelegenen Wald sowie eine
kleine Turnhalle - z. B. für Badminton, Tischtennis und Volleyball - nutzen können.
Zu Beginn der Therapie legen wir großen
Wert auf die Anleitung der sportlichen Aktivitäten durch diese Fachkraft. Sie stellt sicher,
dass die Regeln für alle bekannt sind, leitet
körperliche Aktivitäten an und weist in den
Umgang mit Geräten ein, so dass im Laufe
der Therapie die Klienten das nötige Wissen
und die Erfahrung haben, um in Eigenregie
in einer weiteren Entwicklungsstufe den
Sport selbstständig fortzuführen.
Die Teilnahme an externen Sportmöglichkeiten ist im Rahmen der Ausgänge möglich.
Gut eingespielte Kooperationen existieren z.
B. mit Fußball- und Rudervereinen, die bis
weit in die Zeit nach der Therapie genutzt
werden.
Speziell die Erlebnispädagogik macht neue
Solidaritätserfahrungen aber auch Erfahrungen über die eigene Leistungsfähigkeit und
die Kompetenzen in der Kooperation mit anderen Personen möglich. Für diese Möglichkeiten bieten wir hausintern eine Boulderwand an, ferner werden u. a. Teilnahmen organisiert für: Kletterwände, Höhlenwanderungen, Nachtwanderungen, Kanufahrten,
Skifreizeiten, Fahrradtouren.
5.3.9 Freizeitpädagogik
Die meisten unserer Klienten zeigen häufig
ein passives Freizeitverhalten, das sie als
wenig sinnvoll, abwechslungsreich oder erholsam erleben. Die Beschaffung von Drogen bzw. der Drogenkonsum waren in der
Regel die vorrangige Beschäftigung außerhalb der Schul- und Arbeitswelt und ließen
Erfahrungen in Freizeitaktivitäten gar nicht
erst zu.
Dementsprechend sind die den Klienten bekannten Freizeitaktivitäten nach Quantität
16 und Qualität nur sehr rudimentär ausgebildet.
Langeweile und eine nicht ausgefüllte Freizeit, die keine wirkliche Entspannung und
Erholung bietet, wird oft als Grund für den
Einstieg in Drogenkonsum und auch als
Grund für einen Rückfall angegeben.
Entsprechend dieser Ausgangssituation bietet der Friedrichshof vielfältige freizeitpädagogische Möglichkeiten an, um dieser bedeutenden Entwicklungsaufgabe gerecht zu
werden.
Durch eine zunächst verpflichtende Teilnahme sollen verschiedene Möglichkeiten kennengelernt und bei Gefallen beibehalten
werden. Generell organisieren und leiten wir
Freizeitaktivitäten zunächst durch Mitarbeiter
an, wir ermuntern die Klienten später, ihre
Aktivitäten auch während der Ausgänge,
aber natürlich auch nach Ende der Therapie,
in eigener Verantwortung fortzuführen und
auszubauen.
Die angebotenen Freizeitaktivitäten sollen so
gestaltet sein, dass sie
‐ später auch selbstständig durchgeführt
und finanziert werden können,
‐ eine lebendige Beziehungsgestaltung erleichtern,
‐ helfen, persönliche Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu entwickeln,
‐ neue Kontakte zu Menschen und Institutionen wie z. B. Vereinen möglich machen,
‐ das Ausloten eigener physischer, psychischer und sozialer Grenzen erleichtern.
Von Mitarbeitern beständig angeleitet wird
das Malen und Gestalten, das Töpfern und
Tonen sowie die Nähgruppe. Die Klienten
werden ermuntert, diese Freizeiten nach
dem Einlernen eigenständig fortzuführen.
Der Besuch unserer Sauna findet ebenso
starke positive Resonanz unter den Klienten
wie unsere eintägigen Radtouren und das
Fahren mit Inlinern.
Das Freizeitteam der Klienten ist zusammen
mit einem Mitarbeiter zuständig für zumeist
durchlaufende Angebote, z. B.:
‐ Sichtung und Filterung von Ideen und
Vorschlägen, Planung von drogen- und
alkoholfreien Hausfesten und Ausflügen
‐ Verwaltung des hauseigenen Kiosks,
Sonntags-Café
‐ Gruppenausflüge (z. B. Hallenbad, Freibad, Breitenauer See, Kegeln, Automuseum Sinsheim)
‐ Organisierung von Theatergruppen
‐ je nach Wetter: u. a. Grillen, Geländespiele mit Kindern
‐ interkulturelle Freizeitgruppen, vor allem
Spätaussiedler und Türken
In größeren Abständen werden Rad-, Wander- und Kanutouren z. T. mit Übernachtung
organisiert, ferner Skiausflüge und eintägige
Höhlenwanderungen sowie die Trommelund Theatergruppen.
Im Jahreslauf bedeutende Termine und Feste wie Weihnachten, Sylvester, Ostern und
Pfingsten werden gestaltet.
Ein bedeutendes Ereignis ist unser 2-tägiges
Sommersportfest, zu dem wir auch Mannschaften anderer Einrichtungen einladen.
5.3.10 Kreative Angebote
Um auf nicht-sprachlicher Ebene die Möglichkeit zu bieten emotional bedeutsame Inhalte auszudrücken und damit zu äußern,
stellen wir einmal in der Woche ein Kreativangebot zur Verfügung. Dies geschieht vornehmlich durch Töpfern, durch Malen oder
gestalterische Medien.
5.3.11 Sexualberatung
Zwei mal jährlich wird eine Informationsveranstaltung über Sexualität, Verhütungsmittel
und Infektionsgefahren durchgeführt. Diese
Veranstaltung besteht für Frauen aus drei,
für Männer aus zwei Einheiten und wird von
Mitarbeitern von PRO FAMILIA, Heilbronn,
angeboten, die dann auch als externe Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
17 5.4
Indikative
Behandlungsangebote
5.4.1 Angebote für Frauen
Die Lebensgeschichte drogenabhängiger
Frauen ist häufig von sozialen Abhängigkeitsstrukturen, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Beschaffungsprostitution, fehlender Solidarität untereinander und emotionalen Abhängigkeiten in erheblich gestörten
Familien- und Partnerschaftsstrukturen geprägt. Der lebensgeschichtliche Hintergrund
der Frauen erfordert eine spezifische Wahrnehmung ihrer Lage und in der Konsequenz
entsprechende Angebote, die diese Entwicklung im Sinne der Genderforschung berücksichtigen.
Dafür bieten wir folgende Strukturen an:
Es gibt einen Frauenbereich, der als Schutzund Rückzugsraum eine besondere Bedeutung hat und der nur von den weiblichen
Klienten bewohnt und betreten wird.
Neben den Schlaf- und Sanitärräumen gibt
es ein Wohn- und Fernsehzimmer sowie eine
Teeküche.
Es gibt eine Frauengruppe, die Teilnahme an
dieser wöchentlich stattfindenden Gruppe ist
verbindlich. Sie trägt der Erkenntnis der unterschiedlichen Suchtverläufe und –folgen
bei Frauen und Männern Rechnung und gibt
die Möglichkeit zum vertrauensvollen Erfahrungsaustausch.
Lebensgeschichtliche Erfahrungen, aktuelle
Partnerschaftsdynamiken, das Leben mit den
männlichen Klienten, Identifikation mit der
Rolle als Frau sind wesentliche Themenkomplexe, die sich z.T. aus dem Gespräch
ergeben, z.T. turnusmäßig eingegeben werden.
Um den sportlichen Interessen und Voraussetzungen der Klientinnen, ihrem Körpergefühl und z.T. auch Schamgefühlen Rechnung
zu tragen, findet vierzehntägig am Wochenende Frauensport statt. Entspannende Elemente, Entwicklung von Körpergefühl und
die schrittweise Heranführung an sportliche
Aktivitäten stehen hier im Vordergrund.
5.4.2 Kompetenz in Konfliktsituationen und Selbstkontrolle (KIKS)
KIKS ist eine Kombination aus einem AntiAggressions-Training und einem sozialen
Kompetenztraining. Das Programm besteht
aus 8 Einheiten à 1,5 Stunden, das turnusmäßig durchgeführt wird. Die Sitzungen finden wöchentlich statt. Das Trainingsprogramm findet getrennt geschlechtlich statt und
wird von zwei Mitarbeitern geleitet.
Das Konzept orientiert sich an dem lerntheoretisch-kognitiven Paradigma und stützt sich
in der Durchführung auf drei Pfeiler: Integration und Motivation, Konfrontation und Provokation, Gewaltverringerung und Psychoregulation.
Ziel des Trainings ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Aggressionspotential,
Analyse der individuellen Aggressionsauslöser und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen.
5.4.3 Gruppentraining für
Kompetenzen (GSK)
soziale
Frühe Störungen im Sozialisationsprozess,
reduzierte Modelle prägender Bezugspersonen, Kulturbrüche und häufig eine Sozialisation im Drogen- oder Kriminalitätsmilieu, die
bereits vor der Pubertät eingesetzt hat,
kennzeichnen die Vorgeschichte vieler Klienten. Das Verhaltensrepertoire zur Gestaltung
befriedigender sozialer Kontakte und zur angemessenen Bewältigung sozialer Situation
ist oft erheblich eingeschränkt, führt zu massiven Konflikten und verhindert so dauerhaft
eine Teilhabe.
Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen
nach Hinsch und Pfingsten kommt in einer
modifizierten Form zur Anwendung. Es besteht aus 8 Einheiten à 1,5 Stunden, es
kommen überwiegend psychoedukative und
trainierende Elemente zum Einsatz.
Ziel des GSK ist eine Vermittlung und Einübung grundlegender sozialer Kompetenzen
in den Bereichen Beziehungsgestaltung,
Konfliktregulation, Kontaktaufnahme und be-
18 inhaltet ein zusätzliches Training zur Ablehnung von Drogenangeboten.
5.4.4 Angebote für Migranten
Migration und damit verbundene Erfahrungen sind häufig suchtgenetisch bedeutsam.
Eine weiterhin ungenügend gelöste Postmigrationssituation und nicht erreichte Integration stellen wesentliche Belastungs- und
Rückfallfaktoren dar. Kulturspezifische Konsummuster müssen zur Suchtbewältigung
berücksichtigt werden.
Dem Anteil an Klienten Rechnung tragend,
die von einer Migration aus dem russischsprachigen Raum betroffen sind, bieten
wir für diese Gruppe zusätzlich eine wöchentlich stattfindende Migrantengruppe an,
die von einem russischsprachigen Kollegen
mit eigenem Migrationshintergrund betreut
wird. Erfahrungsaustausch, Bewusstmachung und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturellen Normen und Werten
des Herkunftslandes und Deutschlands sind
Schwerpunkte dieses Angebots, sowie das
Heranführen an stationäre institutionelle Therapie, eine für diese Klientel häufig unvertraute Struktur. Konflikte vor dem Hintergrund der Migration werden thematisiert mit
dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ebenfalls wöchentlich findet die Migrantenfreizeit statt, bei gemeinsamen Aktivitäten
stehen hier Identitätsstärkung und Solidaritätsentwicklung im Vordergrund.
Bei sprachlichen Problemen besteht die
Möglichkeit wöchentlich intern Deutschunterricht bei einer Lehrkraft zu nehmen.
5.4.5 Angebote für Paare
Die partnerschaftliche Beziehung ist sowohl
eine wesentliche Ebene persönlicher Zufriedenheit und Lebensgestaltung als auch ein
Feld, in dem sich bei Drogenabhängigkeit
vielfältige Beziehungsstörungen abbilden.
Paaren werden Paargespräche angeboten,
um Beziehungskonflikte bearbeiten zu können und neue Perspektiven zu entwickeln.
Dieses Angebot gilt sowohl für Paare, die
sich gemeinsam in Behandlung befinden, als
auch für Paare, von denen nur ein Teil in unserem Hause lebt. Besuche von externen
nicht Suchtmittel abhängigen Partnern in der
Einrichtung sind möglich - unter Bezahlung
der Selbstkosten auch mit Übernachtung in
Gästezimmern.
Die Unterbringung von festen Paaren erfolgt
in einem Paarzimmer. Paare haben nach Beratung durch die Mitarbeiter die Möglichkeit,
eine gemeinsame Bezugsgruppe oder getrennte Bezugsgruppen zu wählen.
5.4.6 Angehörige
Familienangehörige aus der Herkunftsfamilie
haben Bedeutung unter einem systemischsuchtgenerierenden Aspekt, als Ressource
der Rehabilitation und Reintegration oder als
Personen, mit denen ungelöste, belastende
Konflikte bestehen.
Wir bieten therapeutisch begleitete Angehörigengespräche und -beratungen an. In einoder mehrmaligen Sitzungen steht häufig eine Aussprache und eine Klärung der zukünftigen Beziehungsgestaltung im Mittelpunkt.
Kontaktpflege und Begegnung mit Angehörigen und auch Bekannten ist an Besuchstagen und in Ausgängen möglich.
5.4.7 Raucherentwöhnung
Ein hoher Anteil der Klienten ist als nikotinabhängig einzustufen.
Eine Raucherentwöhnung wird turnusmäßig
über jeweils sechs Termine á einer Stunde
nach dem Raucherentwöhnungsprogramm
der Universitätsklinik Tübingen angeboten.
Ziel ist eine Nikotinabstinenz oder eine deutliche Reduktion des Nikotinkonsums.
5.4.8 Hepatitis-C-Gruppe
Dem hohen mit Hepatitis C infizierten Anteil
an Klienten Rechnung tragend wird turnusmäßig über vier Termine in je einer Stunde
eine Aufklärung über die Erkrankung, deren
Verlauf und Prognose sowie Behandlungsmöglichkeiten durchgeführt.
19 5.4.9 HIV-Gruppe
5.5.3 Schuldnerberatung
Bei HIV-infizierten Klienten sind massive
Ängste, Scham- und Schuldgefühle, Unsicherheiten bezüglich der Reaktionen des sozialen Umfeldes und Unsicherheiten im Umgang mit der Infektion oft erhebliche Belastungsfaktoren. In Zusammenarbeit mit der
AIDS-Hilfe Heilbronn bieten wir Einzel- und
Gruppengespräche an. Eine Integration in
die dortige Selbsthilfegruppe ist die Regel.
Viele Klienten kommen hoch verschuldet in
die Rehabilitation, nicht selten ist die Höhe
der finanziellen Verpflichtungen unbekannt.
Unsere Schuldnerberatung
‐ hilft die Geldsituation im Sinne von
Verpflichtungen und Ressourcen zu
sichten und
‐ führt eine rechtliche Prüfung der Forderungen durch.
So weit möglich, werden Sanierungskonzepte entwickelt und erste Maßnahmen eingeleitet.
5.5 Sozialdienste
5.5.1 Sozialberatung
Die Sozialberatung umfasst die Information
über sämtliche Behandlungsvoraussetzungen wie z. B. Therapiehaupt- und nebenkosten auch der mit aufgenommenen Kinder,
den Krankenversicherungsschutz, die Überprüfung der Ausweisdokumente und die Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt. Wir leisten diese Hilfen sowohl im
Vorfeld der Behandlung als auch während
der stationären Maßnahme.
5.5.2 Juristische Begleitung
Oft ist die Information über rechtliche Grundlagen sowie über Verfahrens- und Entscheidungsprozesse von hoher Bedeutung für den
Therapieprozess und die sich anschließende
Zeit. Diese Informationen sind relevant vor
allem in folgenden Lebensfeldern:
‐ Klärung der strafrechtlichen Lage
‐ Gerichtsverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vergangenen Drogenkonsum stehen
‐ Scheidungen und Entscheidungen
um das Sorgerecht eines Kindes
‐ Erwirken einer Aufenthaltsgenehmigung
‐
Vermittlung eines Fachanwaltes bei
drohender Abschiebung oder Verhaftung
‐ Unterstützung bei der Wahrnehmung
von Gerichtsterminen als Zeuge oder
Angeklagter
20 6
Spezielle Integrierte Konzepte
6.1 Das „Eltern-Kind-Haus“
6.1.1 Struktureller Rahmen
Der Friedrichshof bietet Paaren mit Kindern
und allein Erziehenden die Möglichkeit, ihr(e)
Kind(er) in dem in die Institution integrierten
Kindergarten aufzunehmen.
Eltern und Kinder wohnen in einem separaten Gebäude mit insgesamt ca. 950 m²
Wohn- und Nutzfläche, die sich auf zwei
Etagen verteilen. Das Gebäude, ein AtriumHaus, verfügt über einen ca. 100m² großen,
als Spielplatz für Klein- und Krabbelkinder
eingerichteten Innenhof. Es stehen insgesamt 17 Wohnräume plus zwei Küchen sowie Ess- und Aufenthaltsräume für Kinder
und Eltern zur Verfügung. Das Mobiliar, die
Toiletten, die Waschbecken sowie die Duschen sind kindgerecht ausgestattet. Unmittelbar angrenzend liegt ein etwa 1.800 m²
großer weiterer Spielplatz.
Dieses Haus ist auf eine durchschnittliche
Belegung von zehn Kindern und die gleiche
Anzahl Eltern ausgelegt. Auch Schwangere
werden in diesem Haus aufgenommen.
Im Erdgeschoss des Nachbargebäudes befindet sich der einrichtungsinterne Kindergarten. Er ist mit Spielzimmern, Ruheräumen,
Hausaufgabenzimmer, Wickelzimmer, Küche, entsprechender Einrichtung und kindgerechtem Mobiliar auf die verschiedenen Altersgruppen und die Betreuungszeiten ausgelegt
Aufgenommen werden können Kinder ab
Geburt bis zum Alter von zehn Jahren.
Schulpflichtige Kinder besuchen die Grundschule in Obersulm oder die in der Gemeinde bestehende Förderschule. Kinder im Alter
zwischen drei und sechs Jahren können
vormittags einen der örtlichen Kindergärten
besuchen.
Für die Aufnahme der Kinder ist eine entsprechende Kostenzusage des Leistungsträgers der Eltern nötig.
6.1.2 Grundsätze
Im integrierten Kindergarten des Friedrichshofes erfolgt im Rahmen einer selbst beschafften Haushaltshilfe nach SGB V § 38
eine Betreuung der Kinder, um einerseits
den Elternteilen hinreichend Raum für ihre
persönliche Entwicklung zu geben und andererseits die Eltern-Kind-Beziehung zu fördern.
Gleichzeitig wird so ermöglicht, dieses wichtige Lebensfeld in die Behandlung ein zu beziehen, denn:
Entscheidend für Eltern ist die Verwirklichung
des Zieles, ihr Leben zur Zufriedenheit beider Seiten gestalten zu können, Beziehungen zu leben, die Bedürfnisse der Kinder
wahr zunehmen und zu befriedigen, den Alltag zu organisieren und auszuhalten und eine gemeinsame Zukunftsperspektive zu entwickeln. Es geht darum, "dem Familiensystem wieder zur Kompetenz zu verhelfen,
damit die Familie selbst zum Protagonisten
ihres eigenen Wachstumsprozesses werden
kann“.
Die Lebenswirklichkeit nach der Therapie
verlangt während der Therapie der ElternKind-Beziehung in einem familienähnlichen
Setting einen besonderen Stellenwert einzuräumen.
Der Erfolg der stationären Therapie und die
soziale wie berufliche Integration nach der
Entlassung für Eltern hängen in hohem Maße davon ab, ob und in wieweit sie sich in ihrer Rolle als Eltern sicher, kompetent und frei
von Schuldgefühlen erleben.
Nicht originärer Auftrag, aber relevanter Effekt der Eltern-Kind-Arbeit ist Suchtprävention für die Kinder.
6.1.3 Ziele
Ziele auf der Ebene der Eltern-KindBeziehung sind:
‐ Einüben von Alltagsverhalten, das sich
an ‘Normalität’ und Vereinbarkeit von
Berufsausübung und Bedürfnissen des
Kindes orientiert
‐ Förderung einer tragfähigen, verlässlichen Mutter/Vaterbeziehung zum Kind
21 ‐ Vermittlung theoretischer Grundkentnisse über Erziehung und Hilfestellung bei
Erziehungsproblemen
‐ Entwicklung von Zukunftsperspektiven
von Eltern und Kind (z.B.: Wohnung, Beruf, Partnerschaft, Schule)
‐ Klärung/Entscheidung, ob sich der Elternteil der zukünftigen Verantwortung
für das Kind auf Dauer stellen will.
6.1.4 Tagesablauf, besondere Angebote
Durch die Zusammenfassung von Eltern und
Kindern in einem separaten Haus wird für die
Kinder die Situation überschaubarer, kann
eine familienähnliche Struktur lebbar werden.
Der Wochenplan für die Klienten im ElternKind-Haus trägt den besonderen Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder Rechnung.
So ist die Arbeitstherapie zu Gunsten einer
Haushaltsführung reduziert, die in Bezug auf
Einkauf, Reinigung, Kochen, Tagesrhythmus,
Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung vermehrt an einem üblichen Familienalltag bzw. der späteren Lebenswirklichkeit
orientiert ist.
Aufgaben der Alltagsbewältigung, die für die
restliche Klientengemeinschaft in der Einrichtung zentral organisiert sind, bleiben in der
Gruppe des Eltern-Kind-Hauses.
Der interne Kindergarten stellt unabhängig
von Schulzeiten und Anwesenheit der Kinder
im kommunalen Kindergarten eine Betreuungszeit von 26 Wochenstunden sicher.
Die Eltern erhalten dadurch Freiräume für
Therapie, Freizeit und Selbstversorgung.
Vierzehntägig verbringen Kinder, Eltern und
Erzieherinnen gemeinsam einen Freizeitnachmittag innerhalb oder außerhalb der
Einrichtung. Die Eltern erhalten Anregungen
zu altersadäquater Freizeitgestaltung und erleben modellhaft die Erzieherinnen.
Nach Indikation führen die Eltern eine bis
mehrere Spielstunden wöchentlich durch.
D.h. sie verbringen mit ihren Kindern gemeinsam Zeit im internen Kindergarten bei
Anwesenheit der Erzieherinnen. Eltern erleben das Modell der Erzieherinnen. Gezielte
Verhaltensbeobachtungen und Rückmeldun-
gen bezüglich des Elternverhaltens, situationsbezogene Empfehlungen sind möglich. In
diesem Rahmen ist es auch möglich, die
Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern zu
begleiten.
Erziehungsberatung durch die Erzieherinnen
findet sowohl auf Nachfrage der Klienten, als
auch in Form von gezielten Rückmeldungen
im Therapiefortlauf statt.
Die Teilnahme an Elternsprechtagen, Schulfeiern, Sommerfesten im Kindergarten, Geburtstagsfeiern etc. im Sinn einer weitestmöglichen sozialen Teilhabe wird gefördert.
Eine Zusammenarbeit findet statt mit Jugendämtern, heilpädagogischen und logopädischen Fachkräften, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinderärzten, Hebammen, Mitarbeitern der kommunalen Kindergärten und Schulen.
Die Klienten werden bei entsprechenden
Kontakten unterstützt und gegebenenfalls
auch persönlich begleitet.
Durch die gemeinsame Elternschaft aller
Klienten in der Bezugsgruppe des ElternKind-Hauses erhalten Themen, die sich aus
der Elternrolle heraus ergeben, in den Gesprächsgruppen einen gewichtigen Platz.
Desgleichen gilt für die Einzel- und Paargespräche.
6.2 Wohngruppe
„Junge
wachsene“ (Aurora)
Er-
Junge Erwachsene leben und wohnen in einer eigenen Wohn- und Bezugsgruppe in einem separaten Gebäude auf dem Gelände
des Friedrichshofes.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die im
Einzelfall aufgenommen werden können, ist
vor einer Aufnahme die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (BGB §§ 1626 ff) einzuholen.
Die Klienten dieser Gruppe werden durch die
folgenden besonderen, die sonstigen Angebote ergänzenden Therapiestrukturen unterstützt:
‐ Social-support Gruppe, die hilft, spezielle
Strukturen für ein persönliches Wachstum
22 ‐
‐
‐
‐
‐
‐
in einem sozialen Netzwerk zur Verfügung
zu stellen. Wir haben als strukturierendes
Element den FLiSUL11 entwickelt (siehe
auch: Cannabis-Konzept im Anhang).
Gemeinsamer Wochenrückblick in Verbindung mit Token-System
„Vertiefte einwöchige Berufsorientierung“
(Profiling) in Kooperation mit der Evang.
Jugendhilfe Friedenshort in Öhringen
Vermehrte angeleitete erlebnis- und körperorientierte Freizeitgruppen und
-maßnahmen
Besuch einer Regelschule in Obersulm
Schulische Unterstützung im Sinne von
Nachhilfe zur Vorbereitung auf einen späteren Schulabschluss
Einbeziehung von Angehörigen, insbesondere Eltern.
Die Therapieinhalte und –interventionen sowie angewandte Medien sind unter Anwendung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse auf die speziellen altersbedingten Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt.
Die
Anwendung
unserer
kognitivverhaltenstherapeutischen Grundsätze einschließlich der operanten Interventionen eines Token-Systems dienen primär der Entwicklung und Gestaltung von Situationen, in
denen der Klient seinen Lebensstil entwickeln und seine Persönlichkeit entfalten, sich
sozial positiv einbringen und soziale Bestätigung und Wertschätzung erfahren kann.
Diese Zielsetzung schließt den Abbau dissozialer und dysfunktionaler Verhaltensweisen
mit ein, indem neue drogenferne und sozial
akzeptierte Verhaltensmuster für den Klienten befriedigender sind als das alte Verhalten, auf das sukzessive verzichtet werden
kann.
Es gilt prozesshaft immer wieder mit dem
Klienten zu erarbeiten, welches nächste Ziel
für ihn Sinn stiftend ist, praktische Handlungskonsequenzen zum Erreichen des Zieles zu verabreden und einzufordern. Nur
diese vom Klienten selbst formulierten Ziele
begründen eine längerfristig tragende Veränderungsmotivation.
Das Erreichen des Zieles wirkt als positiver
Verstärker, verändert das Selbstbild und das
Selbstbewusstsein. Die in der Regel positiven Rückmeldungen aus dem sozialen Kontext (Klienten, Mitarbeiter, Angehörige) wirken in die gleiche Richtung.
Durch diesen Therapieprozeß wird ein hohes
Maß an individueller Therapiegestaltung sicher gestellt.
23 7
Adaptionsphase
7.1 Grundsätze
In der Adaption wird unter veränderten Rahmenbedingungen die medizinische Rehabilitation fortgeführt. Sie ist integraler Bestandteil der Gesamtrehabilitation.
Je nach Auftrag des Leistungsträgers bzw.
nach individueller Indikation wird sie ergänzt
um Maßnahmen der sozialen und beruflichen
Wiedereingliederung.
Die Adaptionsphase als abschließende Phase der stationären Therapie stellt einen
Übergang zwischen der intensivtherapeutischen Phase und der zukünftigen selbstständigen Lebensführung dar.
Während der Adaptionsphase verändert sich
der Schwerpunkt der Therapie zugunsten der
konkreten Umsetzung der Inhalte und der
Erprobung der neuen Verhaltensweisen in
der realen Welt.
Die nunmehr realitätsnäheren Rahmenbedingungen der Adaptionsphase sollen den
Klienten ermöglichen, die während der intensivtherapeutischen Phase neu erworbenen
bzw. wiederentdeckten Kompetenzen nun in
ihrer Relevanz und Stabilität in der Praxis
des Lebensalltags zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Insgesamt nimmt der zeitliche Raum für Expositionstrainings auf der theoretischen
Grundlage des Selbsthilfeansatzes nach
Kanfer12 basierend zu. Während die Expositionserfahrungen während der intensivtherapeutischen Phase noch eng begleitet, kurz
gefasst und strukturiert stattfinden, werden
Klienten nun in der Adaptionsphase dabei
gefördert, erweiterte, selbstständigere und
selbstorganisierte Aktivitäten durchzuführen.
Die direkten Erfahrungen bei der Alltagsbewältigung und bei der Umsetzung der erarbeiteten Inhalte in den Alltag, können bei
Klienten individuelle Schwierigkeiten bis hin
zu tiefgreifenden Krisen auslösen, die einer
gezielten Begleitung und Unterstützung bedürfen. Im Rahmen von Kriseninterventionen
werden negative Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele und Entwicklungsrückschritte thematisiert, Veränderungsressourcen gefördert und gegebenenfalls adäquatere Bewältigungsstrategien entwickelt.
Die Adaptionsphase stellt eine Phase der
Öffnung nach außen dar und umfasst vor allem folgende Schwerpunkte:
‐ Festigung der Abstinenzentscheidung
‐ Erprobung und Überprüfung alternativer Verhaltensmuster bei der Konfrontation mit Suchtmitteln und in Situationen, die rückfallauslösend sein können
‐ weitere Aufarbeitung biografisch belastender Ereignisse und deren Folgen
‐ Aufbau tragfähiger cleaner und sozialer
Netzwerke
‐ Medikamentöse Anpassung an Realitätsbedingungen
‐ Planung und Einübung eines aktiven,
konstruktiven Freizeitverhaltens wie
z.B. Integration in Vereine oder VHSKurse
‐ berufliche Belastungserprobung
‐ erweiterte Umsetzung der in der intensivtherapeutischen Phase erarbeiteten
Verhaltensweisen im Alltagsleben
‐ Förderung des Selbstmanagements
der Alltagsorganisation
‐ Aufnahme der Erwerbstätigkeit, bzw.
Einleitung qualifizierender Maßnahmen
wie z.B. Schulabschluss, Umschulungsmaßnahmen
‐ erweiterte Übernahme der Elternrolle
‐ Vorbereitung und Einleitung von Anschlussmaßnahmen wie Ambulant Betreutes Wohnen
‐ Klärung der Wohnsituation
7.2 Das Adaptionshaus
Die Adaptionsphase findet in einem separaten Haus im Zentrum des Ortsteils Obersulm-Affaltrach, ca. 5 km von unserer Haupteinrichtung entfernt, statt.
Das Haus bietet Platz für 21 Klienten. Die
Unterbringung erfolgt in vier Wohngruppen.
Die Zimmer werden dabei in der Regel zu
zweit belegt.
24 Die Zimmer sind mit einer einheitlichen
Standardmöblierung
ausgestattet.
Pro
Wohngruppe stehen ein Aufenthaltsraum,
sanitäre Anlagen und eine gemeinsame Küche zur Verfügung. Für alle Klienten stehen
Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Der Ortsteil Affaltrach und die unmittelbare
Umgebung verfügen über Einkaufsmöglichkeiten,
Vereinsstrukturen,
Kindergärten,
Schulen, Spielplätze und eine Gemeindeverwaltung. Die gute Verkehrsanbindung mit
der Stadtbahn ermöglicht ein weites Spektrum an Möglichkeiten für die soziale und berufliche Teilhabe im Stadt- und Landkreis
Heilbronn.
7.3 Zugang
Interner Prozess
Klienten, die in unserer Rehabilitationseinrichtung die intensivtherapeutische Phase erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben
sich schriftlich anhand eines Formulars für
die Adaptionsphase. In Abstimmung mit dem
zuständigen Bezugstherapeuten der intensivtherapeutischen Phase wird der Wechsel
vereinbart. Der Wechsel erfolgt nahtlos. Zudem erfolgt zeitnah eine therapeutische
Übergabe zwischen Bezugstherapeut und
Adaptionsmitarbeiter.
Externer Prozess
Des Weiteren ist ein direkter Einstieg aus
anderen Rehabilitationseinrichtungen in unserer Adaptionsphase möglich. Aufnahmevoraussetzungen sind die reguläre Beendigung einer intensivtherapeutischen Phase
einer Entwöhnungsbehandlung, das Vorliegen einer Kostenübernahme durch den Leistungsträger sowie die Empfehlung der vorherigen Einrichtung für diesen Schritt.
7.4 Wochenplan und Ziele
Zum Anfang der Adaptionszeit absolvieren
die Klienten von dienstags bis freitags ein
vierwöchiges internes oder externes Praktikum in einem Betrieb ihrer Wahl, um in einen
normalen Arbeitstag hinein zu finden und ih-
re beruflichen Fähigkeiten bzw. Interessen in
der realen Arbeitswelt zu überprüfen. So sind
weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Abstinenzsicherung, Kontakt- und
Freizeitgestaltung, Selbstversorgung, elterliche Aufgaben, berufliche Tätigkeit mit Anund Abfahrt und behördliche Notwendigkeiten zu bewältigen.
Diese dichten Erfahrungen initiieren und forcieren in der Regel vielfältige und z.T auch
krisenhaft verlaufende Prozesse der Überprüfung und Nachsteuerung von im bisherigen Therapieverlauf gefällten Entscheidungen und neu entwickelten Verhaltensmustern.
Diese Erfahrungen einer erweiterten und belastbareren Stabilität zuzuführen ist wesentlicher und originärer Inhalt der Adaptionsphase.
Allein erziehenden Elternteilen wird ein Teilzeitpraktikum (jeweils 4 Stunden pro Tag)
ermöglicht. Eine Betreuung der Kinder für die
Zeit der elterlichen Abwesenheit wird organisiert.
Montags findet zugunsten therapeutisch unterstützender Angebote kein Praktikum statt,
um einen Begegnungsraum zur individuellen
und gemeinschaftlichen Reflexion von Entwicklungsfortschritten bzw. –behinderungen
möglich zu machen. Der Schwerpunkt liegt
hier vor allem auf Gruppenangeboten, nach
Bedarf Einzelgesprächen, individuellen tagesaktuellen oder übers Wochenende entstandenen Themen, Recherchen von Stellenausschreibungen oder auch das Abfassen
von Bewerbungen.
Im Anschluss an die Praktika gilt es weitere
Schritte für die berufliche Zukunft einzuleiten.
Klienten werden dabei unterstützt und gefördert, sich um einen adäquaten Arbeitsplatz
bzw. berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
zu bemühen. Zur Onlinerecherche und zum
Abfassen der Bewerbungen steht ein Klientencomputer zur Verfügung. Je nach Berufsbild, Tätigkeitsfeld und individueller Indikation
und Vorgaben des Leistungsträgers können
die Klienten nun eine Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigung im Sinne einer Belastungser-
25 probung anstreben und an Schulungen und
Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Für allein erziehende Elternteile heißt es
während dieser Zeit ihre Elternrolle im Alltag
verstärkt zu übernehmen und die alltäglichen
Notwendigkeiten, die sich aus den Bedürfnissen ihrer Kinder ergeben, zu bewältigen.
Die Eltern verbringen möglichst viel gemeinsame Zeit mit ihren Kindern und erproben so
einen realistischen Familienalltag.
Während der Adaptionsphase wird das Expositionstraining erweitert, in dem zwangsläufig die Berührungspunkte zu drogenkonsumierenden Personen häufiger und länger
werden.
Die Klienten erledigen Behörden- und Ämtergänge selbstständig, nehmen an gemeindeorientierten Angeboten teil und führen vor
allem Wochenendheimfahrten durch. Hierbei
ist es wichtig, dass die Klienten die Möglichkeit haben, sich tragfähige soziale Netzwerke
aufzubauen und bestehende zu pflegen.
Die Klienten sind über ein Telefon erreichbar.
Die Wochenstruktur bietet einen möglichst
realistischen Alltag mit dem Wechselspiel
von Anspannung und Entspannung (Arbeitszeit versus Freizeit) dar. Eine dem angepasste Wochenstruktur steht süchtigen Verhaltensmustern wirksam entgegen.
Mit denjenigen Klienten, die noch nicht über
eine konstruktive und stützende Alltagsstruktur verfügen, finden tägliche Absprachen mit
den Mitarbeitern statt, um eine gezielte individuelle Entwicklung zu fördern. Tagesziele
und deren Umsetzung werden reflektiert.
Einen weiteren positiven Wirkfaktor stellen
ein konstruktives Zusammenleben und eine
gute Hausatmosphäre dar. Sozialtherapeutische Angebote, deren Schwerpunkt auf der
Förderung von sozialer Kompetenz und
Kommunikationsfähigkeit liegt, sind daher
fest integrierter Bestandteil. Unterstützende
regulierende sozialpädagogische Angebote
wie z.B. Hausversammlungen, gemeinschaftliche Freizeitplanungen, Konfliktklärungen in
einzelnen Wohngruppen finden regelmäßig
statt.
Wöchentlich gibt es zwei Gruppentermine zu
den Themen ‚Teilhabe am Erwerbsleben’
und ‚Teilhabe am Leben in der Gesellschaft’
statt.
In dem Gruppenangebot ‚Teilhabe am Erwerbsleben’ werden Erfahrungen während
der Praktika, bei der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz, mit den Arbeitskollegen und im
Umgang mit Behörden thematisiert. Für die
Elternteile ist hier der Rahmen, um sich über
Erziehungsfragen, Erfahrungen mit den Kindergärten bzw. Schulen und ihre beruflichen
Zielvorstellungen auszutauschen. Ziel der
Gruppe ist es auch für jeden Klienten Teilziele für die kommende Woche festzuhalten.
In dem Gruppenangebot ‚Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft’ werden Erfahrungen
während der Heimfahrten, der Ausgänge, in
den Freizeitaktivitäten und mit Drogen konsumierenden Personen thematisiert.
Individuelle Konflikte und Konflikte innerhalb
der Hausgemeinschaft sowie suchtspezifische Themen wie Rückfall, Rückfallgefahr
oder Suchtdruck finden zudem tagesaktuell
sowohl im Rahmen von Gruppenangeboten
als auch Einzelgesprächen Berücksichtigung.
Zur Beratung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, zur Klärung des Lebensunterhaltes sowie zur Schuldenregulierung steht weiterhin der Sozialdienst der Einrichtung zur Verfügung.
Für die Zeit während der Adaptionsphase
können sowohl die Freizeitangebote der intensivtherapeutischen Phase genutzt werden, als auch die Freizeitangebote außerhalb
der Einrichtung, wie z.B. VHS-Kurse, Vereinssport. Des Weiteren finden regelmäßig
gemeinsame Ausflüge mit der Hausgemeinschaft und Adaptionsmitarbeitern statt.
Gegen Ende der Adaptionsphase werden alle Klienten über ihre Anschlussmöglichkeiten
für die Zeit nach der Rehabilitationsmaßnahme beraten und dabei unterstützt, sich
für konkrete Anschlussmaßnahmen zu entscheiden und diese einzuleiten. Ein Laufzet-
26 tel hilft, sich rechtzeitig um die wirtschaftliche
Absicherung mit Harzt IV einzuleiten.
8 Anschlussmaßnahmen
Die medizinische Versorgung erfolgt weiterhin über unseren einrichtungsinternen Arzt.
Im Anschluss an die stationäre Rehabilitationsmaßnahme müssen alle Lebensbereiche
ohne den Schutz und ohne die Abfederung
durch die Einrichtung bewältigt und weiterhin
unter Verzicht auf die alte gewohnte ‚Problembewältigung per Droge‘ geleistet werden.
Trotz aller Stärkungen und Entwicklungen
des Klienten, erhöhen sich zumindest zeitweilig Alltagsanforderungen nach Art und
Umfang erheblich. Daher sind zunächst noch
weitere Unterstützungen indiziert, um Überforderungen zu minimieren. Geschieht dies
nicht, erhöht sich das Risiko, bisher erzielte
Entwicklungsfortschritte durch einen Rückfall
zu zerstören, erheblich.
7.5 Extramurale
probung
Belastungser-
Die Extramurale Belastungserprobung ist
Teil der Behandlung nach § 64 StGB und
dauert in der Regel zwischen vier und sechs
Monaten. Mit der zunehmenden Übernahme
von Eigenverantwortung, der eigenständigen
Bewältigung der alltäglichen Aufgaben, wie
z.B. Selbstversorgung, Wäsche waschen,
Hausputz, der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und der Umsetzung einer Freizeitgestaltung sollen die Klienten einen möglichst realistischen Alltag erproben. Es bedarf
einer Zustimmung der Staatsanwaltschaft,
die vor allem gelockerte Ausgangsregelungen, Heimfahrten, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet.
Die Klienten des Maßregelvollzuges können
ihre extramurale Belastungserprobung in unserer Einrichtung durchführen, wenn eine
Diagnose der Drogenabhängigkeit vorliegt.
Die Einbindung dieses Klientels findet in unserer Einrichtung in der Adaptionsphase
statt, da hier die meisten thematischen und
indikativen Überschneidungen vorliegen.
Eine Besonderheit bei dem Behandlungsansatz stellt die regelmäßige und enge Kooperation mit den beteiligten Institutionen, insbesondere dem Klinikum am Weissenhof in
Weinsberg dar.
8.1 Nachsorge
Im Anschluss an eine regulär abgeschlossene Rehabilitationsmaßnahme für Substanzabhängige kann das Ambulant Betreute
Wohnen nach §§ 53, 54 SGB XII in Anspruch
genommen werden. Eine unmittelbar anschließende Nachsorgebetreuung beinhaltet
einen unterstützenden Rahmen mit regelmäßigen Betreuungsangeboten13. Sie ermöglicht die nachhaltige Umsetzung der in der
stationären Behandlung begonnenen Veränderung und bietet die Unterstützung für eine
drogen- und alkoholabstinente Lebensführung. Die Erfahrung und aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass eine
Nachsorgebetreuung die Aussicht auf eine
längerfristige Stabilisierung und Rehabilitation deutlich verbessert.
Je nach individueller Bedürfnislage gibt es
die Möglichkeiten die Nachsorgebetreuung in
von Einrichtungen zur Verfügung gestelltem
Wohnraum oder in eigenem Wohnraum –
sofern dafür eine Kostenzusage vorliegt - in
Anspruch zu nehmen.
Der Friedrichshof bietet Nachsorgeplätze im
Rahmen Ambulant Betreuten Wohnens im
Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Hohenlohe-Kreis an. Die Nachsorgeplätze stehen sowohl Klienten, die ihre Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Friedrichshof ab-
27 solviert haben, als auch externen Bewerbern
zur Verfügung.
Alle Häuser haben eine gute Anbindung an
die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Unterbringung erfolgt in Wohngemeinschaften.
Das Ambulant Betreute Wohnen dauert in
der Regel 6 Monate und kann bei Bedarf auf
ein Jahr verlängert werden.
Wir nehmen
‐ Männer,
‐ Frauen,
‐ Paare und
‐ Eltern mit Kind(ern)
in unser Ambulant Betreutes Wohnen auf.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind eine abgeschlossene Rehabilitationsmaßnahme, die Abstinenz von Alkohol und Drogen
und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
Bei einer externen Aufnahme benötigen wir
die Empfehlung für das Ambulant Betreute
Wohnen durch die Einrichtung, in der die
Rehabilitationsmaßnahme absolviert wurde.
Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst beratende und unterstützende Einzel- und
Gruppenangebote mit folgenden inhaltlichen
Schwerpunkten nach dem Konzept der DRV
Baden-Württemberg:
‐ Angebote zur Festigung der Abstinenzfähigkeit
‐ Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung
‐ Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Freizeitgestaltung
‐ Unterstützung beim Erwerb fehlender
schulischer Qualifikation
‐ Vermittlung in spezielle Psychotherapie
‐ Hilfe zur Regulierung von Schulden
‐ Unterstützung im Umgang mit Behörden
‐ Unterstützung beim Aufbau eines cleanen
sozialen Netzwerkes
‐ Krisenintervention
Die individuellen Ziele und Themen werden
im Rahmen eines Aufnahmegesprächs gemeinsam mit dem zu Betreuenden vereinbart. Die formellen Rahmenbedingungen und
unser Regelwerk werden in einem Nachsorgevertrag (siehe Anhang) schriftlich festgehalten.
Entscheidet sich der Klient wieder in seine
Heimat zurückzukehren, vermitteln wir an
das dortige Suchthilfenetzwerk, wie Nachsorgeeinrichtungen, Drogenberatungsstellen
oder Selbsthilfegruppen. Dabei ist es uns
wichtig, dass die Kontaktaufnahme in der
Regel bereits während der letzten Phase der
Rehabilitationsmaßnahme in einem persönlichen Gespräch vor Ort stattfindet.
8.2 Selbsthilfegruppen
Es erfolgt eine Beratung und die Vermittlung
von Informationen über das bestehende
Selbsthilfegruppenangebot vor Ort. Die
Klienten werden dabei unterstützt, den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe in ihrem zukünftigen Wohnort aufzunehmen und sich
weiterhin ein cleanes soziales Netzwerk vor
Ort auf- bzw. auszubauen.
8.3 Ausbildungen
In drei Betrieben am Friedrichshof, die von
ausbildungsberechtigten Fachkräften geleitetet werden, können im Anschluss an die Rehabilitationsmaßnahme Berufsausbildungen
absolviert werden. Die Ausbildungsplätze
stehen sowohl unseren ehemaligen Klienten
nach der Rehabilitationsmaßnahme als auch
externen Bewerbern zur Verfügung.
Dabei sind folgende Berufsausbildungen für
Personen möglich, die im Kreis Heilbronn
wohnen, Hartz IV beziehen und eine Rehabilitation erfolgreich abgeschlossen haben:
‐ Gärtner/in- Fachrichtung Gemüsebau
‐ Änderungsschneider/in, Modenäher/in,
Modeschneider/in und
‐ Bürokaufmann/-frau.
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei
Jahre und wird mit einer regulären Abschlussprüfung durch die Industrie- und
Handelskammer beendet.
1
Es geplant, in Kooperation mit dem Klinikum am Weissenhof und der der Evang. Jugendhilfe Friedens‐
hort in Öhringen entsprechend dem Bedarf und der Möglichkeiten nach Eröffnung der Entzugsstation am 28 Klinikum auch Personen ab 14 Jahren aufzunehmen. Für diese Behandlungsstruktur wird es einen eigenen Konzeptbaustein geben. 2
Standorte sind: Pfedelbach (10 Plätze), Wüstenrot (5 Plätze), Weinsberg (20 Plätze) und Heilbronn (17 Plät‐
ze). Je nach Anzahl mitwohnender Kinder verringert sich die maximal mögliche Belegung durch Erwachse‐
ne. 3
Mit Drogen meinen wir alle legalen und illegalen Drogen, also auch Alkohol. 4
Entspricht den Vorgaben der LVA Baden‐
Württemberg zum ‚Nachtklinikstatus‘ v. 4.9.1997 5
Friedrichshofer Liste zur Erfassung der Therapieziele 6
Nach: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. 7
Vgl.: Fachverband Sucht e, V. (Hrsg.), Wirksame The‐
rapie, 2007, S. 119 8
Vgl.: Böllinger, L u. a. (Hrsg.) Drogenpraxis Drogen‐
recht Drogenpolitik, S. 386ff 9
Rückfall‐Präventions‐Training S.T.A.R. nach Körkel & Schindler 10
Wessel/Westermann, Psychoedukatives Gruppen‐
programm bei problematischem Alkoholkonsumge‐
wohnheiten 11
Friedrichshofer Liste zur sozialen Unterstützung 12
Kanfer, Reinecker, Selbstmanagement‐Therapie, Springer‐Verlag (1996) 13
Da einige Sozialämter ab einer bestimmten Ein‐
kommenshöhe eine Selbstbeteiligung an den Nach‐
sorgekosten verlangen, wird die Nachsorge für diesen Personenkreis unattraktiv und erhöht so das Rückfall‐
risiko, was sich auch auf zukünftige Katamnesen aus‐
wirken dürfte. 29 WOCHENPLAN Wohngruppe A und C
Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
6:45
Aufstehen 7:15
Frühstück 8:00
Hausversammlung 8:15
Arbeits‐
therapie/ Einzelthe‐
rapie Arbeitsthe‐
rapie/ Einzel‐
therapie/ Psychoedu‐
kation 12:00
13:00
14:00
16:00
16:30
19:00
Samstag
Hausputz Gruppen‐
therapie Indikative Gruppenan‐
gebote Kaffeepause Fitness‐
Training 15:30 Sport Kreativ I Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zeltherapie/ Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zeltherapie/ START‐Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz 11:00 Sport Hausputz Gruppen‐
therapie Kreativ II 13:00 Mittagessen Arbeitsthe‐
rapie/ Einzelthe‐
rapie/ Psychoedu‐
kation Kaffeepause Sport Aus‐
gang/Exposition
s‐training Abendessen Freizeit Arbeitstherapie/ Anti‐Gewalt‐
Gruppe/indikat. Angebote 14:30 Entspan‐
nung 15:00 Kaffee‐
pause Sport Abendessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐
gang/Besuch Kaffee‐
pause 15:00‐16:30 Kaffeepause Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Mig‐
rantengrup‐
pe 18:30 Abendessen Freizeit 23:00
Zimmeraufenthalt 23:30
Nachtruhe Sonntag
Mittagessen 18:00
18:30
Arbeitstherapie/ Einzeltherapie/ START‐Kurs Freitag
Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 00:30 Zimmeraufenthalt 23:00 Zim‐
meraufen‐
thalt 23:30 Nacht‐
ruhe 01:00 Nachtruhe Hinweis: Während des Vormittags sind Sprechstunden beim Arzt, zu weiteren Zeiten auch beim Bezugstherapeuten möglich. 30 WOCHENPLAN Eltern-Kind-Haus
Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
6:45
Aufstehen 7:15
Frühstück 8:00
Hausversammlung 8:1510:00
Arbeitsthera‐
pie/ Einzelthe‐
rapie Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zelthera‐
pie/ Psycho‐
edukation Bezugs‐
gruppe 10‐12 Uhr 12:00
13:00
14:00
16:00
16:30
19:00
Sams
tag
Hausputz 13:30 Organi‐
sationsbespre‐
chung Ab 14:30 Ar‐
beitstherapie Eltern‐
Kind‐
Nachmit‐
tag Kaffeepause Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zelthera‐
pie/ Bezugs‐
gruppe 10‐12 Uhr Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zelthera‐
pie/ START‐
Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz Fitness‐
Training/Sport Kreativ I Aus‐
gang/Expositio
ns‐training Abendessen Freizeit 11:00 Sport Arbeitsthera‐
Hausputz pie/ Anti‐Gewalt‐
Arbeitsthe‐
Gruppe/indikat. rapie/ Arbeitsthe‐
Angebote Einzelthe‐
rapie/ Ein‐
14:30 Entspan‐
rapie/ zelthera‐
nung Psycho‐
pie/ 15:00 Kaffee‐
edukation pause 15:30 Sport Kreativ II 23:00
Zimmeraufenthalt 23:30
Nachtruhe Sonntag
Mittagessen 18:00
18:30
Arbeitsthera‐
pie/ Einzelthe‐
rapie/ START‐
Kurs Freitag
Kaffeepause Sport/im Wechsel mit Kin‐
derbetreu‐
ung Fr Sport/im Wechsel mit Kin‐
derbetreu‐
ung Do Abendessen 13:00 Mittagessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐
gang/Besuc
h Kaffee‐
pause 15:00‐16:30 Kaffeepau‐
se Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Migran‐
tengruppe 18:30 Abendessen Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 23:00 Zim‐
meraufen‐
thalt 00:30 Zimmeraufenthalt 23:30 Nachtruhe Freizeit 01:00 Nachtruhe 31 WOCHENPLAN Wohngruppe AURORA
Zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
6:45
Aufstehen 7:15
Frühstück 8:00
Hausversammlung 8:15
Arbeits‐
therapie/ Einzelthe‐
rapie Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zeltherapie/ Psychoedu‐
kation 12:00
13:00
14:00
16:00
16:30
19:00
Samstag
Sprechstunde/Hausputz Gruppen‐
therapie Gruppen‐
therapie Kaffeepause Fitness‐
Training 15:30 Sport Kreativ I Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zeltherapie/ Arbeitsthe‐
rapie/ Ein‐
zeltherapie/ START‐Kurs 8:30 Aufstehen 9:00 Frühstück 9:30 Hausputz 11:00 Sport Sprechstunde/Hausputz Gruppen‐
therapie Kreativ II Arbeitsthe‐
rapie/ Einzelthe‐
rapie/ Psychoedu‐
kation Kaffeepause Sport Aus‐
gang/Exposition
s‐training Abendessen Freizeit Arbeitstherapie/ Anti‐Gewalt‐
Gruppe/indikat. Angebote 14:30 Entspan‐
nung 15:00 Kaffee‐
pause Sport Abendessen 13:00 Mittagessen Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Aus‐
gang/Besuch Kaffee‐
pause 15:00‐16:30 Kaffeepause Freizeit/ Ausgang Freizeit/ Mig‐
rantengrup‐
pe 18:30 Abendessen Freizeit 23:00
Zimmeraufenthalt 23:30
Nachtruhe Freizeit Freizeit Freizeit/ Ausgang 00:30 Zimmeraufenthalt 01:00 Nachtruhe Sonntag
Mittagessen 18:00
18:30
Arbeitstherapie/ Einzeltherapie/ START‐Kurs Freitag
32 23:00 Zim‐
meraufen‐
thalt 23:30 Nacht‐
ruhe WOCHENPLAN Adaption
Zeit
Montag
Dienstag
7:45
8:30
Mittwoch
Hausputz Bewerbun‐
gen schrei‐
ben 15:00
19:00
23:00
24:00
Samstag
Sonntag
Int. oder ex‐
terne Prakti‐
ka Ext. Belas‐
tungserpro‐
bung Reflexion Wochenende 13:00
Freitag
Hausversammlung 10:30
12:00
Donnerstag
Mittagessen Psychoedu‐
kativer Zyk‐
lus: Vertie‐
fung Kern‐
themen der Suchtthera‐
pie oder Gruppe: Ref‐
lexion und Zeile Teilha‐
be im Beruf Einzelthera‐
pie/ Sozialbera‐
tung Ab 17 Uhr: Aus‐
gang/Exposit
ion möglich 8:30 – 17:00 Uhr Int. oder ex‐
terne Praktika Ext. Belas‐
tungserpro‐
bung Einzeltherapie 8:30 – 17:00 Uhr Int. oder ex‐
terne Praktika Ext. Belas‐
tungserpro‐
bung bis 20 Uhr: Einzeltherapie danach: Aus‐
gang/Expositio
n möglich Int. oder ex‐
terne Prakti‐
ka Ext. Belas‐
tungserpro‐
bung Gruppenthe‐
rapie: Refle‐
Ab 12 Uhr: xion Arbeits‐ Einzelgesprä‐
feld und che Vorbereitung Danach: Wochenende Zimmer‐
durchgang Einzelge‐
Ab 16 Uhr spräche Ausgang Danach: möglich Ausgang möglich Eigene Freizeit und Freizeitange‐
bote Besuche von An‐
gehöri‐
gen/Partnern Heimfahrten Ab 16 Uhr: Aus‐
Aus‐
gang/Expositio
n möglich Nachtruhe Hinweis: Die Zeiten für die Einzelbetreuung richten sich in der Regel nach der durch Praktika und die Arbeitspro‐
bung bedingten Anwesenheit im Adaptionshaus. Am Montag ist für alle Klienten Anwesenheitspflicht. 33 Therapieunterstützendes Netzwerk
(alphabetisch geordnet)
Vor der Aufnahme
Betreuer
Drogenberatungsstellen
Eltern/Partner
Entzugsstationen
Jugendamt
Klienten
Leistungsträger
Richter
Staatsanwaltschaften
Während der Rehabilitation
Angehörige
Agentur für Arbeit
ARGEn
Ärzte
Ausländerbehörden
Betriebe
Bewährungshelfer
Drogenberatungsstellen
Evang. Jugendhilfe Friedenshort gGmbH
Gemeindeverwaltung
Hebammen
Jugendämter
Kinder- und Jugendberatungsstelle
Klinikum am Weißenhof
Krankenhäuser
Krankenkassen
Landratsämter
Leistungsträger
Nachsorge- und Adaptionseinrichtungen
Polizei
Pro Familia
Richter
Schulen
Selbsthilfegruppen
Staatsanwaltschaften
Vereine
Nachsorge und zur Einleitung weiterführender Maßnahmen
Agentur für Arbeit
ARGEn
Drogenberatungsstellen
Jugendamt
Nachsorge- und Adaptionseinrichtungen
Psychotherapeuten
34 Therapievereinbarung
Vereinbarung
zwischen Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und dem Friedrichshof
Diese Vereinbarung ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit zur Verwirklichung der medizinischen, psychosozialen und beruflichen Rehabilitation.
Dafür ist eine drogenfreie Lebensführung unabdingbar. Es ist die Aufgabe der MitarbeiterInnen
des Friedrichshofes, Dich darin zu unterstützen.
Wir gründen diese Zusammenarbeit auf gegenseitigem Respekt, auf Akzeptanz, Toleranz und
auf einen würdevollen Umgang miteinander.
Was wir leisten, unsere Verpflichtungen:
1. Wir stellen unser therapeutisches Können und fachliches Wissen zur Verfügung, um Dir beim
Entwickeln und Begehen von Lösungswegen für Deine Ziele zu helfen.
Dabei orientieren wir uns am neuesten Stand der Wissenschaft und nehmen an inneren und äußeren Überprüfungen teil.
2. Wir halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
3. Wir achten auf die Einhaltung der Hausordnung zur Sicherung eines Rahmens für persönliche
Entwicklung.
Was wir von Dir erwarten, Deine Verpflichtungen:
1. Du nimmst am Therapieprogramm teil und hältst die Verpflichtungen ein, die sich aus dem
allgemeinen und Deinem persönlichen Behandlungsplan ergeben.
2. Du hältst die Hausordnung ein.
3. Du lebst drogen- und alkoholfrei und wirkst aktiv mit, den drogen- und alkoholfreien Raum der
Einrichtung zu erhalten.
Die Hausordnung wurde ausgehändigt und ihr wurde zugestimmt.
Datum: _____________
__________________________
(MitarbeiterIn)
______________________
(KlientIn)
( ) Vereinbarung für KlientIn
( ) Vereinbarung für Einrichtung
35 Hausordnung
Um den Friedrichshof als drogenfreien Raum zu erhalten, szenefernes Verhalten und persönliches Wachstum möglich zu machen, gibt es folgende Regeln:
1. Grundregeln
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedrichshofes verpflichten sich hiermit dazu, ihr Wissen und Können einzubringen, um Dich beim Erreichen eines Lebensstiles ohne Drogen, der
Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten sowie der Teilhabe professionell zu unterstützen.
Von allen KlientInnen erwarten wir eine aktive Zusammenarbeit und die Bereitschaft sich selbst
zu versorgen. Wichtig ist weiter Deine Bereitschaft, Regeln und Absprachen einzuhalten.
Zu unseren Grundregeln gehören:
- keine Androhung oder Anwendung von Gewalt
- kein Besitz, Konsum oder Weitergabe von Alkohol, Medikamenten (soweit nicht ärztlich verordnet) oder Drogen innerhalb wie auch außerhalb des Friedrichshofes
- kein Boykott der Zusammenarbeit und keine Verstöße der Regeln eines abstinenten sozialen
Zusammenlebens.
2. Teilnahme an therapeutischen Veranstaltungen
Die pünktliche Teilnahme an allen therapeutischen Maßnahmen sowie den Mahlzeiten sind verpflichtend. Auch die Termine freiwillig eingegangener therapeutischer Maßnahmen (auch Freizeitmaßnahmen) sind nach einer Probephase bis zum absprachebedingten Ende einzuhalten.
3. Außenkontakte
Generell unterstützt werden von Anfang an die Kontakte zu Kindern sowie - nach einer Eingewöhnungszeit - die zu bestehenden Partnerschaften.
3.1
Ausgänge
Ausgänge sind je nach Phasenzugehörigkeit sowie nach der Stabilität aller Klienten bzw. von Dir
möglich.
3.2
Besuche
Besuche sind nach Absprache möglich. BesucherInnen müssen frei von Suchtmitteln sein.
Besuche können nach Absprache und in folgendem Rahmen stattfinden:
‐ Verwandte und Bekannte: nach Beendigung der anfänglichen Kontaktpause einmal monatlich am Wochenende
‐ Partner: 14-tägig, auch - so weit möglich - mit Übernachtung. Eine nichtdrogenabhängige Lebensführung des Partners ist Voraussetzung.
‐ Kinder: bis hin zu mehrtägigem Aufenthalt im Hause.
Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind im Voraus zu erstatten.
3.3 Telefonate
Mit Kindern kann nach Absprache sofort, mit Partnern nach einer Eingewöhnungsfrist, die in der
Regel 4 Wochen dauert, telefoniert werden.
Telefonate sind ab 17 Uhr möglich.
36 3.4 Post
Jegliche Post wird sofort ausgegeben.
3.5 Verlassen des Geländes
Ein Verlassen des Geländes ist nur nach Absprache mit den MitarbeiterInnen möglich.
3.6 Einkauf
Die Möglichkeit, Kleidereinkäufe zu machen, besteht im Rahmen des Ausganges.
4. Leben innerhalb des Hofes
4.1 Freizeitplanung
Auf dem Friedrichshof gibt es einen wöchentlich von den KlientInnen gemeinsam mit den MitarbeiterInnen erstellten Freizeitplan, der für alle verbindlich ist. In diesem Rahmen werden auch
Fernseh- und Musikzeiten festgelegt.
4.2 Rauchen
Das Rauchen ist in bestimmten Bereichen gestattet, sie sind gesondert ausgewiesen. Zu den
rauchfreien Zonen zählen die Schlaf-, Kinderzimmer, Arbeits-, Therapie- und Gemeinschaftsräume.
4.3 Bettruhe
Die allgemeine Bettruhe richtet sich nach dem Freizeitplan.
4.4 Zimmer
Die Zimmer sollen nach persönlichem Geschmack eingerichtet werden, um die Schaffung einer
wohnlichen Atmosphäre zu erleichtern. Das heißt z. B.:
• Blumen, die selber gepflegt werden, können hier stehen,
• persönliche Dinge wie Parfum, eigene Decken usw. können hier benutzt werden,
• ein eigenes Radio – nutzbar zu bestimmten Zeiten in Zimmerlautstärke – ist möglich,
• Fotos und Bilder können aufgestellt bzw. an einer Pinwand aufgehängt werden.
Die vom Friedrichshof zur Verfügung gestellten Möbel dürfen nicht beschädigt oder verändert
werden, Wände dürfen nicht durch Bohr- oder Nagellöcher sowie Nadeln oder Klebestreifen beschädigt werden.
Nicht toleriert werden pornografische Darstellungen und/oder Bilder/Dinge, die Drogenerfahrungen darstellen oder gar verherrlichen sowie rassistische oder andere aufhetzende Motive beinhalten.
Die Zimmer sind stets frei von Essensresten und Schmutzwäsche zu halten. Das bewohnte
Zimmer sowie die genutzten Räume sind in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Vor allem in der kalten Jahreszeit sind die Fenster geschlossen zu halten, das Licht und Elektrogeräte sind nach Verlassen des Zimmers auszuschalten.
5 Geld
Je nach Einkommenslage stehen 14-tägig bis zu 150 Euro zur Verfügung, mit denen alle Ausgaben des persönlichen Alltagsbedarfs und zur Freizeitgestaltung abzudecken sind. Gelder für
größere, außergewöhnliche Ausgaben werden mit den Bezugstherapeuten abgesprochen.
37 5.1 Haftung für mitgebrachte Gegenstände
Der Friedrichshof übernimmt eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände nur dann, wenn diese
dem Friedrichshof ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben werden. Dies ist schriftlich zu dokumentieren.
6 TV
Fernsehen ist in den Aufenthaltsräumen der Wohngruppen zu festgelegten Zeiten möglich.
7 Glücksspiele
Glücksspiele (z. B. an Automaten) sind auch während der Ausgänge nicht erlaubt.
8 Lebensmittel
Privater Besitz von Lebensmitteln (einschl. Kaffe, Mineralwasser) ist nicht gestattet. Der Kaffeeausschank in der Einrichtung ist begrenzt.
Das Mitbringen und der Konsum jeglicher Lebensmittel und Getränke mit Alkohol, auch in geringsten Zusätzen, sind nicht gestattet. Ebenso das Mitbringen und der Konsum von Energydrinks.
9 Gespräche über Drogen-, Haft- und Szeneerfahrungen
Gespräche über Drogen-, Haft- und Szeneerfahrungen sind außerhalb therapeutischer Angebote (z. B. Bezugsgruppe) nicht erlaubt.
10
Kontrollen
Wir behalten uns vor, ohne vorherige Ankündigung Zimmer, Schränke und sonstige Behältnisse
nach Alkohol, Medikamenten und Drogen zu durchsuchen.
Atem- und Urinkontrollen sind fester und regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit.
11
Verstöße
Verstöße gegen diese Hausordnung haben in der Regel Konsequenzen zur Folge, die bis zur
sofortigen Entlassung reichen können.
12
Umgang mit Eigentum des Friedrichshofes
Mit dem Eigentum des Friedrichshofes ist pfleglich umzugehen. Bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung verlangen wir eine fachgerechte Reparatur bzw. Erstattung der Reparaturkosten.
Diese Hausordnung tritt am 1.7.2008 in Kraft.
Joachim Lodders
(Zentrumsleiter)
38 Nachsorgevertrag
Zwischen
bwlv Friedrichshof
Sommerrainweg 10 in 74182 Obersulm- nachfolgend: Friedrichshof und _____________ - nachfolgend: Klient1. Vertragszweck
Im Anschluss an eine stationäre Drogenrehabilitationsmaßnahme bietet der Friedrichshof eine
Nachsorgebetreuung an.
Die Voraussetzungen zur Aufnahme in diese Nachsorgebetreuung in Gestalt eines Ambulant
Betreuten Wohnens sind
eine regulär abgeschlossene Therapie,
Alkohol- und Drogenabstinenz,
aktive Mitarbeit bei der Erhaltung der Abstinenz innerhalb der Hausgemeinschaft und
die Teilnahme an den therapeutischen Maßnahmen.
Die Nachsorgebetreuung dauert in der Regel sechs Monate und kann bei Bedarf bis auf ein Jahr
verlängert werden.
Die Basis der Nachsorgebetreuung bildet eine tragfähige, von Vertrauen geprägte Beziehung
zwischen dem Friedrichshof und dem Klienten.
2. Leistungen des Friedrichshofes
(1) Der Friedrichshof verpflichtet sich, den Klienten je nach Bedarf fachkundig zum Zwecke der
Erreichung des Nachsorgeziels (vgl. Ziffer 1) zu unterstützen. Hierzu bietet der Friedrichshof insbesondere folgende Leistungen an:
‐ Gesundheitsberatung bzw. Vermittlung in medizinische Beratung,
‐ Beratung bei persönlichen Krisen bzw. Vermittlung in Psychotherapie,
‐ Angebote zur Festigung der Abstinenz (Einzel- und Gruppenangebote),
‐ Rückfallprophylaxe,
‐ Beratung beim Erwerb fehlender schulischer Qualifikationen,
‐ Unterstützung bei beruflicher (Wieder-)Eingliederung; Hilfen zur Entwicklung, Erlangung
oder zum Erhalt einer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit,
‐ Hilfe bei der beruflichen Orientierung und Unterstützung bei der Realisierung einer Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder eine angemessene Tätigkeit,
‐ Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Arbeits-und
Beschäftigungsmaßnahmen,
‐ Motivierung zur Inanspruchnahme weiterer Beratungsleistungen (z.B. Berufsberatung),
‐ Beratung für Kontakte zu Arbeitsagentur, Job-Center, Sozialamt (sofern spezifisch für die
Erwerbssituation),
‐ Beratung für Kontakte zu (potentiellen) Arbeitgebern,
‐ Beratende Unterstützung bei der Wohnungssuche, Wohnraum, Verwaltung und Bewirtschaftung,
‐ Hinweise auf geeignete Vereine zur Freizeitgestaltung und auf Bildungsinhalte der
Volkshochschule; Freizeitmaßnahmen mit und für die Klienten,
‐ Hilfe bei Schulden; Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten,
‐ Beratung bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug,
‐ Vermittlung an und Begleitung zu sowie Kooperationen mit erforderlichen Fachberatungsdiensten oder Einrichtungen,
‐ Erziehungs- oder Familienberatung,
39 ‐
‐
‐
‐
‐
Information und Motivation zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe,
Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten,
Unterstützung bei anstehenden Strafverfahren durch Erklärung der Verfahrensabläufe,
Hilfestellung bei und Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten, z.B. im hauswirtschaftlichen Bereich (Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen),
Hilfestellungen zur Erlangung sozialer Kompetenz.
Diese Leistungen werden für den Klienten unentgeltlich erbracht, sofern andere sozialrechtliche
Regelungen nichts anderes verlangen.
(2) Die Unterbringung erfolgt in dem Nachsorgehaus_________________.
Einen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht. Wenn die Umstände es erfordern,
kann auch ein Umzug notwendig sein.
3. Absichten des Klienten
(1) Der Klient erklärt, zur Erreichung des Nachsorgeziels (vgl. Ziffer 1) die Betreuung in Anspruch nehmen und die nötigen Regeln einhalten zu wollen, insbesondere
‐ an den therapeutischen Maßnahmen und Gruppengesprächen nach den Vorgaben der
Mitarbeiter aktiv teilzunehmen und
‐ den Grundsatz der Aufrechterhaltung absoluter Drogenfreiheit aktiv zu unterstützen. Dies
bedeutet insbesondere das strikte Verbot jeglichen Alkohol-, Drogen- und Medika- mentengebrauchs, ausgenommen aus ärztlicher Sicht unbedingt notwendige Medikamente,
‐ Rückfälle und rückfälliges Verhalten sofort offenzulegen,
‐ sich so viel und so intensiv wie möglich für den Erwerb bzw. den Erhalt einer
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle einzusetzen sowie
‐ in Partnerschaft, Familie, Nachbarschaft und Freizeit ein drogenfreies Netzwerk aufzubauen, schließlich
‐ die Hausordnung strikt einzuhalten.
(2) Als Nutzungsentschädigung für die Benutzung eines zur Verfügung gestellten Zimmers
sind dem Friedrichshof
monatlich € ___________ zu zahlen.
Diese Nutzungsentschädigung ist monatlich im Voraus bis spätestens 10. des jeweiligen Monats fällig.
Der Klient ersetzt dem Friedrichshof die Aufwendungen, die durch die Benutzung der Unterkunft
entstehen, insbesondere die Kosten für Wasser, Warmwasser, Heizung etc. entstehen.
Der Klient ist damit einverstanden, dass etwaige Leistungen des Sozialamtes auf die Nutzungsentschädigung und den Aufwendungsersatz direkt an den Friedrichshof erfolgen.
Der Klient verpflichtet sich zur Leistung einer Sicherheit. Dies geschieht durch Zahlung eines
Geldbetrages in Höhe von € _____________.
Diese Zahlung wird fällig zusammen mit der ersten Nutzungsentschädigungszahlung und wird
unmittelbar nach einem ordnungsgemäßen Auszug zinslos erstattet.
4.
Dauer der Nachsorge
Die Nachsorge dauert in der Regel sechs, maximal zwölf Monate.
5.
Beendigung
(1)
Bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Drogenfreiheit und des absoluten Alkoholverbotes endet dieser Nachsorgevertrag mit sofortiger Wirkung. Die dem Klienten zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten sind unverzüglich zu räumen und in unversehrtem und gereinigtem
Zustand herauszugeben. Mit Ablauf des Tages, an dem Räumung und Herausgabe zu erfolgen
haben, ist dem Klienten ein weiteres Betreten der Einrichtung verboten. Die in diesem Absatz
genannten Rechtsfolgen treten auch dann ein, wenn eine Urinkontrolle verweigert wird.
40 (2)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere dann, wenn
erhebliche Zweifel an der Umsetzung der unter Absatz 3 (1) erklärten Absichten bestehen. Eine
derartige Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Der Friedrichshof übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die im Besitz des Klienten
befindlichen Gegenstände wie Mobiliar, Kleidung und elektrische/elektronische Geräte. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Klient nicht ordnungsgemäß im Sinne Abs. 1 auszieht und Gegenstände zurücklässt.
(4) Der Friedrichshof hat das Recht bei offenen Zahlungen des Klienten Gegenstände als Pfand
zurückzubehalten und ggflls. als Gegenleistung nicht beglichener Rechnungen auf Dauer einzubehalten.
6. Sonstige Vereinbarungen
7. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen des Vertrages.
Der Klient bescheinigt mit seiner Unterschrift, eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben.
74182 Obersulm, den ______________
(bwlv Friedrichshof)
(KlientIn)
( ) Ausfertigung für den/die Klientin
( ) Ausfertigung für den Friedrichshof
41 Behandlungskonzept für Personen, die allein oder vorrangig von Cannabis abhängig sind (begutachtet von Prof. R. Thomasius im August 2007)
Die allgemeine Ausgangslage
In den letzten Jahren ist die Prävalenz von Heroinabhängigkeit als Hauptdiagnose nicht mehr
gestiegen, sie ist eher gesunken. Dagegen nimmt die Abhängigkeit von Cannabis zu.
Die Erfahrung zeigt, dass Cannabisabhängigkeit vielfach mit Mischkonsum verbunden ist: der
Mischkonsum besteht bei jenen, die eine Behandlung suchen, aus Alkohol, Kokain und Amphetaminen.
Ferner ist bei Cannabisabhängigkeit bei mindestens einem Drittel dieser Personen oft eine Koppelung mit zusätzlichen psychischen Störungen wie psychotische Episoden, Angststörungen
und dem Borderline-Syndrom.
Eine Auswertung von ambulant betreuten jungen erwachsenen Cannabiskonsumenten erbrachte keinen signifikanten Unterschied zu polytoxikomanen Konsumierenden hinsichtlich einer psychiatrisch-komorbiden Diagnose wie affektive Störungen, Persönlichkeits-und Entwicklungsstörungen.3
Behandlungsleitlinien4
Die in Diskussion befindlichen Leitlinien der DG-Sucht5 zu Cannabis bezogenen Störungen
sprechen davon, dass Cannabis weltweit und auch in Deutschland die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist. Als Folge des Konsums zeichnet sich immer deutlicher ab, „dass nicht
nur eine
behandlungsbedürftige Abhängigkeit, sondern auch
relevante Folgeschäden sowie
eine beträchtliche psychiatrische Komorbidität“
nachzuweisen ist.
Die ambulante Drogenhilfe berichtet – differenziert man nach Altersgruppen der Konsumenten -,
durch die Datenerhebung repräsentativer Untersuchungen über den Konsum in den letzten 12
Monate, dass gegenwärtig ca. 17% der 15- bis 17-jährigen bzw. 18% der 18- bis 20-jährigen Jugendlichen einen Konsum von Cannabis betreiben. Etwa ein Viertel der Bundesbürger in der Alterspanne zwischen 18 und 24 Jahren sind Cannabiskonsumenten.
Die Mehrzahl betreibt gelegentlichen Konsum, jeder 4. Cannabiskonsument gab dagegen an,
täglich oder fast täglich zu konsumieren, wobei Frauen etwa ein Drittel weniger konsumieren als
Männer.
Mit zunehmendem Lebensalter fallen die Prävalenzraten wieder.
Gesundheitliche Risiken des Substanzkonsums sind in aller Regel in Abhängigkeit vom Konsummuster einzuschätzen. In der Mehrzahl der Forschungsarbeiten zu Cannabiskonsummustern werden die Maße Konsumfrequenz und Konsumintensität herangezogen. Nach den Daten
der aktuellen Repräsentativstudie aus dem Jahr 2001 kann davon ausgegangen werden, dass
die Mehrzahl (61%) aller aktuellen Cannabiskonsumenten einen eher gelegentlichen Konsum
3
P.‐M. Sack & andere, Vergleich der Komorbidität von Cannabis‐ und Mischkonsumenten in Behandlung, in SUCHT, August 2005, S: 240 ff R. Thomasius: Cannabiskonsum und –missbrauch, in Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2/2006, S. 107ff 5
Siehe: Leitlinien der Dt. Ges. f. Suchtforschung, in Fortschr. Neurol. Psychiatr. 2004, 72:318‐329
4
42 (an 1-5 Tagen pro Monat) und ein Anteil von etwa 20% aller aktuellen Cannabiskonsumenten
einen (fast) täglichen Konsum (an 20-30 Tagen pro Monat) betreibt.
Epidemiologische Forschungsarbeiten, die Aussagen über die Verbreitung von Cannabismissbrauch und -abhängigkeit in der Allgemeinbevölkerung zulassen, liegen in Deutschland bislang
nur begrenzt vor. Nach den Ergebnissen einer repräsentativ angelegten Studie aus München
und dem Münchner Umland kann davon ausgegangen werden, dass etwa 8-9% aller Cannabiskonsumenten im Alter zwischen 14 und 24 Jahren das diagnostische Kriterium des Cannabismissbrauchs (lifetime) erfüllen und etwa 4-7% eine Abhängigkeit von Cannabis (lifetime) nach
DSM-IV entwickeln.
Diagnostik
Besonderes Augenmerk verlangen die Probleme in schulischem, finanziellem und familiären
Feld. Die Ausprägung dieser sozialen Folgen ist mit der Schwere psychischer Komorbidität sowie Einstiegsalter und Ausmaß des Cannabiskonsums eng assoziiert.
Der fortgesetzte und exzessive Konsum behindert häufig stark die psychosoziale Entwicklung
der Jugendlichen. Beschleunigte Übergänge zu Erwachsenenrollen und eine mangelhaft ausgebildete Ausprägung der eigenen Identität charakterisieren das Resultat dieser Entwicklung. Dem
erfolgreichen Ausfüllen der Aufgabe als Erwachsener stehen unzureichend erworbene soziale
Fertigkeiten, Bewältigungsmechanismen und Entscheidungsstrategien (F91,.x, F92.x, F93.x)
gegenüber.
Ferner finden sich im psychiatrischen Befund bei abhängigen Konsumenten
Unspezifische Befindlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen (F60.x, F61.x)
ADHS (F90.x)
Verhaltensstörungen und Störungen der Emotionen (F91, F93)
Kognitive Störungen (z. B. Lernfähigkeit, Gedächtnis) (F12.x)
Psychotische Störungen (F20.x, F23.1)
Affektive Symptome und Angsterkrankungen (F3x.x, F40.x, F41.x)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60.x, F61.x, F91, F92)
Missbrauch oder Abhängigkeit von anderen Substanzen
Es wird geschätzt, dass sich bei mehr als 70% der Cannabisabhängigen eine andere komorbide
Störung finden lässt.
In der speziellen Suchtanamnese (Einstiegsalter, Konsumdauer, Intensität/Dosierung, Frequenz,
wenn möglich Zusammensetzung der konsumierten Substanz) finden sich in der Regel Hinweise
auf vermehrten Konsum anderer Substanzen– v.a. Alkohol und Nikotin - und illegale Drogen.
Besondere Bedeutung kommt der differenzierten Sozialanamnese wegen des häufig jugendlichen Alters zu (Informationen über soziales Netzwerk, Familie, Geschwister, Peer-group, Schule, Ausbildung, frühere Verhaltensauffälligkeiten, Freizeitverhalten, Werte und Normen). Die Ergebnisse psychometrischer Persönlichkeits- und Leistungstests sowie von Verhaltensbeobachtung bzw. -analyse fließen zusammen mit den anamnestischen Daten in eine spezielle psychopathologische und Entwicklungsdiagnostik ein.
Auf körperlicher Ebene finden sich in der Regel keine spezifischen Symptome. Unspezifische
Anzeichen für akuten Cannabiskonsum können sein: Rötung der Konjunktiven, Hyposalivation,
Tachykardie, othostatische Hypotension, Feinmotorikstörungen, Bronchitis.
43 In neuropsychologischen Untersuchungen sowie Leistungstests finden sich häufig auch außerhalb der Intoxikation kognitive Defizite (z. B. im Arbeitsgedächtnis und in exekutiven Funktionen).
Wirkungen des Cannabismissbrauches
In Abhängigkeit von Dauer, Dosis und Frequenz des Konsums werden folgende Hauptwirkungen einer Cannabisintoxikation beschrieben.
• Euphorie ("high") mit nachfolgender Müdigkeit
• Entspannung und psychomotorische Verlangsamung
• motorische Störungen
• kognitive Störungen (Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionszeit, Gedächtnis)
• formale Denkstörungen (v.a. assoziative Lockerung, Beschleunigung, Weitschweifigkeit, Ideenflucht)
• Wahrnehmungsstörungen (Dehnung des Zeiterlebens, Synästhesien, verändertes Erleben von Raum und Farben, Steigerung von Berührungsempfinden, selten Halluzinationen)
• Depersonalisations- und Derealisationserleben
• Appetitzunahme
• Übelkeit, Erbrechen
• situationsinadäquates Witzeln, Gleichgültigkeit bis akute Panikreaktion
• seltener akute psychotische Reaktion
• sehr hohe Dosen: toxisches Delirium (Verwirrtheit, Amnesie, Halluzinationen)
Nach neueren Forschungsarbeiten können nach anhaltend regelmässigem Konsum ca. 10
Stunden nach dem letzten Konsum folgende Entzugssymptome, die in der Regel nicht so
schwer ausgeprägt sind wie bei einer Alkohol- oder Opiatabhängigkeit, für einen Zeitraum von
etwa 7-21 Tagen auftreten:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Craving
Appetitminderung
Schlafstörungen
Schwitzen
Irritabilität (bisweilen Aggressivität)
Innere Unruhe
Angst
Hyperalgesie
Dysphorie
Nicht selten kommt es bei stärkerem Substanzkonsum zu kurz dauernden psychotischen Symptomen, die in der Regel nicht das Ausmaß einer klinisch relevanten psychotischen Störung erreichen.
Ferner muss davon ausgegangen werden, dass bei häufigem und länger dauerndem Konsum
bei vulnerablen Personen eine psychotische Episode mitbedingen kann (nach DSM F12.50).
In der Fachliteratur werden weiter Flashbacks (F12.70) sowie ein amotivationales Syndrom
(F12.72) beschrieben. Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen scheinen Cannabis zur
besseren Affekt- und Impulsregulierung einzusetzen. Ähnliches scheint für Personen zu gelten,
die an einem ADHS leiden. (vgl. oben unter DIAGNOSTIK)
44 Lange ist bekannt, dass die Prävalenz von Cannabiskonsum bei Schizophrenen etwa 5 mal höher als in der alterskontrollierten Normalpopulation ist und das Risiko, eine Schizophrenie zu
entwickeln bis zu 6 mal höher ist, wenn vermehrt Cannabis konsumiert wurde.
Es besteht eine gute Datenlage, dass anhaltender Cannabismissbrauch mit erheblichen sozialen Folgen einhergeht. Betroffen sind vor allem Schule, Berufsausbildung und berufliche Leistungsfähigkeit. (Gruber et al. 2003; Lynskey et al. 2003)
Spezielle Maßnahmen/die Behandlung
Grundsätze
Empirisch überprüfte Konzepte zur Behandlung von Cannabisabhängigkeit existieren derzeit in
Deutschland nicht. Aus Untersuchungen aus anderen Ländern wissen wir, dass sich folgende
Verfahren als besonders wirkungsvoll erwiesen haben:
Kognitiv-verhaltenstherapeutische
Methoden: Psychoedukation, Erfüllung von handlungsorientierten Aufgaben, die einerseits einer
besseren Teilhabe zuarbeiten, andererseits der Grenzziehung zum szenenahen Lebensstil dienen
Motivationsfördernde Gruppen
Methoden: sukzessive Entwicklung und Umsetzung von realisierbaren Therapiezielen, die dem
Klienten Entlastung bringen und Erfolgserlebnisse möglich machen
Gruppeninterventionen sowie
Social-support Gruppen
Methode: durch Rückmeldung und Auseinandersetzung unter der Klienten soziale Isolation aufweichen und für persönliche Entwicklung Mut machen und verstehen lernen, warum eigene Beziehungsangebote positive oder negative Effekte haben
Die alleinige Cannabisabhängigkeit wird in der Regel in ambulantem oder teilstationärem Setting
behandelt. Die Notwendigkeit einer qualifizierten stationären Behandlung nach dem Entzug richtet sich in der Regel nach den Folgestörungen, der Rückfallgefährdung bzw. ambulanter Therapieresistenz und den häufig auftretenden komorbiden Störungen wie oben in DIAGNOSTIK beschrieben. Dabei greift der Friedrichshof bei seinem stationären Therapieangebot bei Bedarf
auch auf bestehende Kooperationen mit der Jugendhilfe zurück, z. B. beim sog. Profiling für eine
Empfehlung für eine Berufsausbildung bzw –wahl.
Wir erwarten auf dem Friedrichshof mehrheitlich männliche Klienten im Alter zwischen 18 und
25 Jahren, die vor allem durch Verstöße gegen das BtmG Hafterfahrung haben und nach § 35ff
zur Therapie kommen6. Das Denken, Fühlen und die Handlungen sind mehr durch konflikthafte
Bindungen an die Herkunftsfamilie bestimmt als bei den älteren ‚klassischen’ Drogenabhängigen. Die Therapiemotivation ist anfangs weniger intrinsisch, sondern eher durch Weisungen bestimmt. Potentiell mögliche Schul- und Berufsabschlüsse wurden oft nicht erzielt.
Die Folgeerkrankungen wie Hepatitis C treten weniger häufig auf.
Bei einer Behandlung auf dem Friedrichshof stehen diesen Klienten grundsätzlich alle bereits
vorhandenen Ressourcen zur Verfügung. Die Therapiestruktur bettet sich soweit sinnvoll in die
bereits vorhandene ein. Dies bedeutet vor allem:
6
Also nicht jene, die direkt aus einem ‚normalen‘ Umfeld in stationäre Therapie gehen, so dass während der Therapie nicht zum ersten Male die Attraktivitäten der anderen Drogen gehört werden.
45 Medizinische, soziale und psychologische Eingangsdiagnostik; sofern indiziert, wird in Kooperation mit dem Klinikum am Weissenhof (Weinsberg) eine psychiatrische Diagnostik und Mitbehandlung sichergestellt
Individuelle Therapie aufgrund eines mit dem Klienten entwickelten Therapieplanes, der die Behandlungsnotwendigkeiten, die sich aus den Faktoren, die die Abhängigkeit (mit-)begründet und
aufrecht erhalten haben, ebenso berücksichtigt wie die Folgen der Sucht, sowie generelle Entwicklungsaufgaben, die sich aus dem Lebensalter und der vergangenen Lebensführung sowie
ergeben.
Hohes Maß an Selbstverantwortung, so weit wie möglich Selbstversorgung, sowie viele Möglichkeiten der Mitwirkung am Leben aller Klienten
Nutzung der Ressourcen in der Jugendhilfe (Erlebnispädagogik, Selbstsicherheitstraining, berufliches Profiling), soweit dies indiziert ist.
Integration in bestehendes Leben der Klientengemeinschaft und Schaffung einer speziellen Bezugsgruppe für diese Klientel.
Gemessen an der therapeutischen Intensität soll die Therapiedichte anfangs sehr hoch sein um
dann sukzessiv zurückgeführt zu werden.
Wir gehen von einer Therapiedauer von 3- 6 Monaten aus.
Spezielle Ziele
Körperliche Erholung, Steigerung der generellen Fitness, Methode: Sport und Fitnessangebote
Psychische Stabilisierung, Methode: beruhigter Tagesrhythmus, Einzelgespräche
Erlernen einer planvollen, sinnvollen und strukturierten Lebensführung, Methode: Psychoedukation, klarer und sinnvoller Wochenplan
Auseinandersetzung mit der Sucht auf kognitiver Ebene, Methode: Psychoedukation
Kompensation bzw. Training von schul- und berufsrelevanten Kompetenzen, Methode: u. a. Arbeitstherapie
Festigung der Abstinenzhaltung, Schaffung eines szenefernen Umfeldes sowie Erwerb von szenefernen Aktivitäten der Teilhabe, Lernen, sich von weiterhin konsumierenden Freunden und
Bekannten zu distanzieren, Methode: Gruppen- und Einzeltherapie, Rollentraining, Expositionstraining
Stärkung der Ich-Funktionen, Methode: Rollenspiele, Gruppentherapie
Auseinandersetzung mit Herkunftsfamilie; Methode: Gruppen- und Einzeltherapie, Angehörigengespräche
Prüfung weiterer schulischer und beruflicher Perspektiven, Einleitung von Maßnahmen, die die
Realisierung dieser Perspektiven sicher stellen, Methode: u. a. Profiling, externes Praktikum
Strukturell erfolgt die Behandlung zunächst auf dem Gelände des Friedrichshofes, je nach individuellem Entwicklungsstadium wird sie in der offener geführten Adaption fortgesetzt und abgeschlossen. Hier ist der Schwerpunkt der Behandlung das Training der Teilhabe und realistischen
Bedingungen sowie die Einleitung schulischer und/oder beruflicher Schritte auf dem Wege zu
einer drogenfreien und selbstverantwortlichen Lebensführung. Der Festigung von Konflikt- und
Bewältigungsmechanismen hinsichtlich den Versuchungen der Drogen und der allgemeinen altersadäquaten Alltagsbewältigung kommt eine weitere hohe Bedeutung zu. Einzel- und Gruppentherapie sind neben der Exposition die Mittel der Wahl.
46 Weiterführende Maßnahmen
Eine Nachsorge wird als Wohngemeinschaft vom Friedrichshof in einrichtungseigenen Wohnungen nach den Grundsätzen der DRV Baden-Württemberg (2006) angeboten. In einer selbst angemieteten Wohnung ist Nachsorge ebenfalls möglich, sofern dafür die Kosten übernommen
werden.

47 nur für Eltern
Datum
Handzeichen
Elterngespräch 1
THERAPIEPASS
Elterngespräch 2
für
Spielstunde
Spielstunde
Spielstunde
Spielstunde
Bitte sorgfältig aufbewahren und
zu den Therapien mitbringen!
Diesen Pass bitte nach dem Wechsel in die
Adaption einem Mitarbeiter der Adaption
übergeben.
V. 2.1 15.11.2008 Hinweis: Hier abgedruckt sind die Druckvorlagen des Therapiepasses in DIN A 6, daher folgt die Anordnung der Tabellen nicht der üblichen Lesegewohnheit. phasenübergreifend
Datum
Handzeichen
Phase 2
Gewechselt am:
Datum
Handzeichen
Ausgang
Ausgang
KIKS
Eigenständ.
Spaziergang
Suchtgeschichte
In Bezugsgrp.
Dokumentation
Arbeitsbereich
PE Block A
PE Block B
Arbeitspapiere
Vollzählig
EntspannungsTraining
Einführung in Sport
+ Fitness
1x ein Thema in
Frauengruppe
Ein Wechsel in die Phase 3 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben
erledigt sind!
48 Aufgen. am:
Phase 1
Datum
weiteres
Handzeichen
Datum / Handz.
Datum/Handz.
Frauensport
Schuldenstand gesichtet
Indikationskonferenz
Fragebogen zur
Rückfallprävention
in Gruppe
in HV
Schule
Arbeitsanamnese
erhoben
Unterrichtung:
Arbeitspapiere besorgen
Anmeldung, Statistik,
Katamnese,
Kostenklärung, Fhof ist
drogenfreie Zone
Testdiagnostik
Migrantengrp.
Ein Wechsel in die Phase 2 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben
erledigt sind!
Phase 4
Phase 3
Gewechselt am:
Datum
Gewechselt am:
Datum
Handzeichen
Soziale Aktivität
Außerhalb F’hof
Amt im Hause
Ausgang HN
Ausgang HN
Ausgang alleine
Schriftl.
Zwischenbilanz
Sichtung Bestand
Geldkonto
1x ein Thema in
Frauengruppe
Dokumentation
Arbeitsbereich
Ein Wechsel in die Phase 4 ist nur möglich, wenn alle Aufgaben
erledigt sind!
Handzeichen
Akzeptanz der
Regeln des F’hofes
Wechsel in
Adapt. beantragt
Amt im Hause
Praktikumsstelle
angemeldet
Praktikumsstelle
gefunden
Bewerbungsmappe
+ Unterlagen onlineBewerbung fertig
Bewerbungs-,
Kommunikations- u.
PC-Training
Überlassenes
Inventar unversehrt
übergeben
Zieleordner in
Verwaltung abgeben
1x ein Thema in
Frauengruppe
Ein Wechsel in die Adaption ist nur möglich, wenn alle Aufgaben
erledigt sind!
49 Literaturverzeichnis AWMF Leitlinien Behrendt, B. und Schaub, A. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation DRV‐Schriften Fachverband Sucht Grawe, Klaus Hinsch, R. u. Pfingsten, u.a. ICD‐10‐GM Kanfer, F. H. et al. Kleffermann, A. et al. Linehan, M. Meyers, R. und Smith, J. Miller, W. R. et Rollnick, St. Prochaska u. a. Schmidt, L. G. et al: Tesak, J. et al. Testkatalog 2008/09 Thomasius, R. Thomasius, R. (Hrsg.) VDR Fortschr. Neurol. Psychiatrie, 2004 Handbuch Psychoedukation und Selbstmanagement, 2005 ICF‐Praxisleitfaden 2 (medizinische Rehabilitationseinrichtungen) Das Qualitätssicherungsprogramm der gesetzlichen RV Grundprinzipien und Leitsätze zur Prävention und Behandlung von Ab‐
hängigkeitserkrankungen, Febr. 2005 Neuropsychotherapie, Hogrefe 2004 Gruppentraining sozialer Kompetenzen GSK, Beltz 2007 Deutscher Ärtzeverlag, 2006 Selbstmanagement‐Therapie, Springer‐Verlag Berlin 1996 MELBA, Siegen 1997 Dialektisch‐Behaviorale Therapie der Borderline‐
Persönlichkeitsstörung, 2007 CRA Manual zur Behandlung von Alkoholabhängigkeit, Bonn 2007 Motivierende Gesprächsführung, Lambertus Jetzt fange ich neu an, 1997 Evidenzbasierte Suchtmedizin, Behandlungsleitlinie substanzbezogene Störungen, Köln 2006 ICF in der Rehabilitation, 2. Auflage, Schulz‐Kirchner‐Verlag Hogrefe Familientherapie als Frühintervention bei drogenabhängigen Jugendli‐
chen, 2005 Ecstasy, Wirkungen, Risiken, Interventionen, Enke Stuttgart Sozialmedizinische Begutachtung, Springer 2 50 F Stichwortverzeichnis
A Abhängigkeitssyndrom
Adaption, Lage
Adaption, Praktikum
Adaption, Wochenplan und Ziele
Adaption, Zugang zur
Adaptionsphase
Adaptionsphase, Grundsätze
Adaptionsphase, Voraussetzungen zum
Wechsel in die
Angehörige, Arbeit mit ihnen
Anmeldung des Kl.
Anschlussmaßnahmen
Anti-Aggressionstraining
Arbeitstherapie, Bereiche
Ausbildungen nach Therapieende
1
24
25
25
25
4, 24
24
7
19
6
27
18
7
28
B Bedingungen der Änderungen
Behandlung, medizinische
Behandlung, teilstat.
Behandlungsangebote, indikative
Behandlungsplanung in intensivther. Phase
Behandlungssystem, integratives
Belastungserprobung, extramurale
Berufsanamnese
Berufsorientierung, vertiefte
Besichtigung vor Aufnahme
Bewerbung des Kl.
Bewerbungstraining
3
11
5
18
10
2
27
6
7, 23
6
6
7
42
7
6
E Eingangsdiagnostik
Eingangsdiagnostik, medizinische
Einzelpsychotherapie
Eltern-Kind-Haus
besond. Angebote Grundsätze Ziele Entlassdiagnostik
Entspannungstraining
Erlebnispädagogik
G Gruppenpsychotherapie
Gruppentraining sozialer Kompetenzen
13
15, 18
H Haushaltshilfe, selbstbeschaffte
Hausordnung
Hausversammlungen
HEISA
Hepatiden
HIV-Gruppe
21
15, 36
15
11
13, 19
20
I ICD-10
ICF
Indikation für Aufnahme
Indikationskonferenz
Indikationsstellung, individ.
Intensivtherapeutische Phase
1, 12
12
4
11
11
9
junge Erwachsene, Konzept für
Juristische Begleitung
22
20
K D Diagnostik, sozialmedizinische
11
11
23
11
11
18
16
15, 17
1
J C Cannabis-Konzept
Computer, Einführung im Umgang mit
Fagerström
FKK
FLiSUL
FLiTZ
Folgeschäden, körperliche
Frauen, Angebote für
Freizeitpädagogik
Freizeitteam
Friedrichshof, geographische Lage
10
12
13
21
22 21 21 11
15
16
Kassenermächtigung des ltd. Arztes
Katamnese
Kinder, Mitaufnahme
Kindergarten, integrierter
Klientenzufriedenheitsfragebögen
Klinikum am Weissenhof
Kombinationsbehandlung
Kommunikationstraining
Komorbidität
Kontraindikation für Aufnahme
Kooperationen
Kreative Angebote
Kurzzeitmodul
13
5
21
21
5
27
4
7
11
4
5
17
10
L Langzeitbehandlung
LAST
Lehrküche
10
11
7
51 M Maßregelvollzug
MELBA
Migranten, Angebote für
Mittelzeitmodul
Mitwirkungspflicht
MKKF
Motivational Interviewing
Multimorbidität
T 27
7, 11
19
10
3
11
2
12
5, 27
39
5
34
P Paare, Angebote für
Paragraf 53 SGB XII
Paragraf 111 SGB V
Paragraf 35ff BtmG
Paragraf 38 SGB V
Paragraf 64 StGB
Pate
PEGPAK
Phase, intensivther.
Profiling
Psychoedukation
26
11
14
4
35
1
3, 13
V N Nachsorge
Nachsorgevertrag
Nachtklinik
Netzwerk, therapieunterstützendes
Teilhabe
Testdiagnostik
Therapeutische Gemeinschaft
Therapiemodule
Therapievereinbarung
Träger des Friedrichshofes
Trauma
19
27
1
1
21
27
15
16
4, 9
7
15
Verantwortungsbereiche für Kl.
Verlaufsdiagnostik, medizinische
Visiten, ärztliche
14
12
13
W Wiedereingliederung, berufliche
Wiederholerbehandlung
Wochenpläne
Wohngruppe
6
10
30
9, 14
Z Ziele der intensivther. Phase
Ziele der Reha
Zielegruppen
Zieleprozess, adaptiver
9
3
14
11
Q Qualitätssicherung
5
R Raucherentwöhnung
Ressourcenorientierung
Rückfall
19
3
2, 26
S S.T.A.R.
Sauna
Schuldnerberatung
Schwangere, deren Aufnahme
SCL 90-R
Selbsthilfegruppen
Selbstverantwortung
Selbstversorgung
Selbstverwaltung
Sexualberatung
SKID
Social-support Gruppe
Sozialberatung
Sozialdienste
Soziotherapie
Sport
Sprechstunde, ärztliche
Suchtverständnis
16
17
20
21
11
28
3
3, 14
3
17
11
22
20
20
14
16
13
1
52 

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