Wirtschaftspolitische Grundpositionen

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Wirtschaftspolitische Grundpositionen
2016
Wirtschaftspolitische
Grundpositionen
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Wirtschaftspolitische
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TOP-TEN-Forderungen der IHK Südthüringen an die Landespolitik:
1.
Sicherung der Stabilität wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit Thüringer Wirtschaftspolitik
2.
Verzicht auf weitere Belastungen der Wirtschaft durch neue Abgaben z. B. zur Finanzierung des Hochwasserschutzes bzw. Erhöhung von Grunderwerbssteuer
und Gewerbesteuer
3.
Verzicht auf weitere Einschränkungen der Sonntagsarbeit
4.
Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes mit dem Ziel der Einführung von
Erleichterungen der Samstagsarbeit und Freigabe der Adventssonntage
5.
Maßnahmen zur Hebung der Attraktivität der dualen Ausbildung
6.
Praxisgerechte Ausrichtung der Berufsorientierung an den Schulen; Verstetigung
der Berufsorientierung durch Aufnahme in das Schulgesetz und Ausweitung auf
alle Schulformen
7.
Unverzüglicher, flächendeckender Breitbandausbau mit mind. 50 Mbit/s
8.
Anschluss der Südthüringer Gebietskörperschaften an den Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT); Ausrichtung des geplanten Thüringentaktes als angebotsorientierten, thüringenweit und länderübergreifend vertakteten ÖPNV/SPNV
9.
Öffnung bzw. Herabsetzung der bestehenden Beschränkungen der A 71Tunnelkette für Gefahrguttransporte
10.
Rasche Umsetzung der Funktional- und Gebietsreform
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Förderperiode 2014 – 2020 - Finanzierung sichern
Oberste Priorität muss die Förderung des Unternehmensbestandes haben. Sowohl die Investitionsförderung (GRW) als auch Innovations- und Außenwirtschaftsförderung bleiben die
wichtigsten Säulen der Förderpolitik.
Die IHK Südthüringen fordert:
1. die Modifizierung der GRW Förderrichtlinie nach Evaluierung der Inanspruchnahme
der jeweiligen Förderzugänge; Erleichterung und Akzeptanzerhöhung des GRWZugangs, keine Forderungen über den Koordinierungsrahmen hinaus,
2. die Modifizierung der Thüringer Innovationsförderprogramme insbesondere der Thüringer Verbundförderung mit dem Ziel des Abbaus der Bürokratie, der Steigerung der
Effizienz und Praxistauglichkeit der Abläufe,
3. die durchgehende und verlässliche Mittelbereitstellung für die Bewirtschaftung der
Förderrichtlinien zur Vermeidung von Förderlücken,
4. den Abbau von und die Vermeidung weiterer Bürokratie im Rahmen der Abwicklung
von Förderprojekten.
Fachkräftebedarf sichern
Das Wachstum in der Region korrespondiert mit einem zunehmenden Fachkräftebedarf und
steigenden Anforderungen an das Qualifikationsniveau der zur Verfügung stehenden Fachkräfte. Dem gegenüber geht die Zahl der Erwerbsfähigen in Südthüringen nach Angabe des
Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2030 von derzeit 237 000 um ca. 77 000 Personen
zurück. Die Schere zwischen stark steigendem Fachkräftebedarf und dem zu erwartenden
Rückgang erwerbsfähiger Bevölkerung in der Fläche zu schließen, stellt die wesentlichste
Herausforderung für die nächsten Jahre dar, um die Fortentwicklung der Unternehmen und
der Region zu sichern.
Die IHK Südthüringen fordert, dass:
1. Fachkräfte in der Region gehalten und entwickelt werden,
2. externe Fachkräfte für die Region interessiert und akquiriert werden,
3. Asylbewerber und Asylanten entsprechend ihrer Eignung in die Wirtschaft integriert
werden,
4. Studienabbrechern das duale System einschließlich Aufstiegsfortbildung als Alternative zur Hochschulausbildung angeboten wird,
5. Nicht- und Unterbeschäftigte stärker in den Erwerbsprozess eingebunden werden,
6. das Image Südthüringens als attraktive Region für Fachkräfte zu schärfen ist.
Die IHK Südthüringen engagiert sich in diesem Zusammenhang für:
1. eine gezielte Unterstützung und Stärkung der berufsbegleitenden Weiterbildung,
2. die Gewinnung älterer Arbeitnehmer und Ertüchtigung Langzeitarbeitsloser für den
Arbeitsmarkt,
3. die Qualifizierung ungelernter Arbeitnehmer bzw. Umschulung von Arbeitnehmern auf
regionale Schwerpunktberufe im betrieblichen Kontext,
4. die Durchführung qualitativ hochwertiger Projekte zur Gewinnung von ausländischen
Fachkräften und Auszubildenden durch öffentliche und private Träger,
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5. die Einrichtung Südthüringer Welcome-Center auf Basis existierender Strukturen unter Führung der IHK als Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte und deren regionale
Arbeitgeber in der gesamten Fläche, auch außerhalb Suhls,
6. die Betreuung und Kompetenzerfassung von ausbildungs- und arbeitsfähigen Personen mit Migrationshintergrund,
7. die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei der Integration von ausbildungsund arbeitsfähigen Personen mit Migrationshintergrund in die regionale Wirtschaft,
8. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. Anpassung der Öffnungszeiten
und Angebote von Kindertagesstätten an die Arbeitszeiten der Eltern.
Duale Berufsausbildung – Alleinstellungsmerkmal erhalten
Jugendliche optimal auf die Anforderungen in den Unternehmen vorzubereiten, ist die wesentliche Aufgabe des Erfolgsmodells der dualen Ausbildung. Der deutliche Trend zur Akademisierung ist, neben den starken demographischen Effekten in Südthüringen eine elementare Ursache dafür, dass zunehmend Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Insgesamt ist die
Zahl der Ausbildungsverhältnisse in den letzten zehn Jahren um mehr als 50 % gesunken
und stellt damit ein ernstes Zukunftsrisiko für die Wirtschaftsentwicklung der Region dar.
Die IHK Südthüringen fordert:
1. die praxisorientierte Ausrichtung des Berufsorientierungsprojektes Berufsstart 3.0,
2. die Aufnahme der Berufsorientierung in das Schulgesetz und die Ausweitung auf
alle Schulformen,
3. Projekte zur Steigerung von Leistungen und Motivation von Schülern und Schulabgängern,
4. eine breit angelegte Offensive in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Aufstiegsund Entwicklungschancen durch duale Ausbildung, betriebliche Weiterbildung und
Aufstiegsfortbildung stärker zu kommunizieren,
5. mehr Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen der Aufstiegsfortbildung
und dem Hochschulbereich,
6. die Senkung der Abbruchquote dualer Erstausbildung durch den Einsatz flächendeckender und kombinierter Instrumente der Berufsorientierung,
7. den effektiven Einsatz von Instrumenten zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung, z. B. die Zertifizierung von Ausbildungsbetrieben, die in hervorragender
Qualität ausbilden bzw. die turnusmäßige Weiterbildung der Ausbilder,
8. eine unterstützende und integrierende Ausbildungsberatung für Studienabbrecher,
9. die Stärkung der Förderung überdurchschnittlich Begabter, um auch ihnen eine
Perspektive in Thüringen zu bieten,
10. die Kompetenzerhöhung der Ausbilder und Lehrkräfte an Berufsschulen durch
Anbieten von Zusatzqualifikationen für Ausbilder und Weiterbildung,
11. die Förderung von Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. Azubi-Ticket) für alle
Auszubildenden und Berufsschüler in Thüringen durch den Freistaat,
12. eine Schulkooperation der Berufsschule Ilmenau und Arnstadt zum Erhalt beider
Standorte.
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Infrastruktur – Wege für morgen
Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sind Grundvoraussetzungen für das Funktionieren unserer Wirtschaftsregion. Wichtig ist dabei die schnelle, effiziente und koordinierte
Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen. Die Einrichtung eines Fonds zur Abmilderung wirtschaftlicher Einbußen ist zu prüfen.
Die IHK Südthüringen fordert und unterstützt die Entwicklung folgender Projekte:
 Straßenverkehrsinfrastruktur:
1. Herabsetzung der bestehenden Beschränkungen für Gefahrguttransporte durch die
Tunnelkette der A 71
2. Beseitigung der Engpässe entlang der wichtigen Verkehrsachse Bundesstraße B 19
Meiningen-Eisenach. Dies beinhaltet die zügige Umsetzung der Projekte Nordspange
Meiningen und Ortsumfahrung Wasungen. Im Verlauf eine zügige Umsetzung der
Trassenverlegung der B 62 bei Bad Salzungen (Werraquerung).
3. Verbesserung der Verkehrsanbindung von Schmalkalden durch Ausbau der L 1062
(Überholstreifen Kammquerung Heuberg) zur Anbindung an die A 4 Waltershausen
und Ausbau der L 1118 von Schmalkalden zur Anbindung an die A 71Anschlussstelle Zella-Mehlis.
4. Verbesserung der großräumig bedeutsamen Straßenverbindung Coburg-SonnebergNeuhaus am Rennweg-Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg, mit dem
Ziel, insbesondere den Industrieschwerpunkt Neuhaus am Rennweg optimal anzubinden.
5. zügige Umsetzung und Fertigstellung des Projekts der B 90n von Nahwinden zur
A 71 – Anschlussstelle Traßdorf.
 Schienenverkehrsinfrastruktur:
1. Forcierung des bereits für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Projektes Schienenlückenschluss Südthüringen – Nordwest-Oberfranken (Werra-Bahn)
2. Einrichtung eines ICE-Systemhalts in Coburg im Zusammenhang mit der geänderten
Trassenführung über den ICE-Knoten Erfurt ab 2017
3. Überführung des Probebetriebs der Rennsteigbahn in einen Regelbetrieb und Überprüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung des touristischen Angebots nach Süden
Richtung Themar und Suhl
4. Trassensicherung der Bahnstrecke Ernstthal-Probstzella und Erhalt der Möglichkeiten zur Wiederaufnahme von Schienenverkehrsleistungen auf dieser Strecke
5. Entlastung der Südthüringer Kommunen und Landkreise bei der Sicherstellung der
Gefahrenabwehr für die ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt im Abschnitt Thüringer
Wald; Prüfung von Möglichkeiten zur Kopplung der Gefahrenabwehr der Tunnelkette
A 71 und der ICE-Trasse
6. Unterstützung der Konzeptentwicklung für ein Kombi-Verkehrs-Terminal in Eisfeld
 Weitere Infrastruktur:
1. Optimierung und Qualitätsverbesserung des ÖPNV durch:
a) Unterstützung des Anschlusses der Südthüringer Gebietskörperschaften an
den Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und Verkehrsverbund Nürnberg,
b) Aktivitäten zur Schaffung eines landesbedeutsamen integrierten ÖPNVNetzes (Bus-Bahn-Netz),
c) Verbesserung der Anbindung Raum Kronach nach Sonneberg über NeuhausSchierschnitz in Verbindung mit Schichtzeiten der Südthüringer Unternehmen.
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2. Schaffung der Voraussetzungen, allen Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk Südthüringen bis 2017 Internetanbindungen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen.
3. Die IHK Südthüringen unterstützt die Aktivitäten der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH zum Ersatz des nicht mehr richtlinienkonformen Landeplatzes
auf der Coburger Brandensteinsebene durch Errichtung eines modernen Verkehrslandeplatzes am Standort Meeder-Neida unter dem Aspekt, dass auch die Südthüringer Unternehmen diese Infrastruktur nutzen können.
Regionalmarketing Thüringer Wald – Image als prosperierende Wirtschaftsregion
stärken und Fachkräftebasis sichern
Südthüringen hat sich zu einer leistungsstarken Region mit bemerkenswerten Wirtschaftsdaten entwickelt. Wesentliche Aufgabe der Zukunft muss es sein, dies sowohl nach innen als
auch nach außen verstärkt zu kommunizieren und auf diese Stärken aufzusetzen. Im Zentrum des Regionalmarketings steht die Dachmarke Thüringer Wald, die auch als Identifikationsknoten der heimischen Bevölkerung ausgeprägt werden soll. Als definierte Gebietskulisse der Markenentwicklung Thüringer Wald steht das gesamte Territorium des IHK-Bezirkes
im Fokus.
Zielstellungen:
1. Der in eine landschaftlich reizvolle Region eingebettete Industriestandort „Thüringer
Wald“ ist mittels konzertierter Aktivitäten optimal und ganzheitlich als prosperierende
Wirtschaftsregion und attraktiver Lebensraum unter der Marke Thüringer Wald zu
vermarkten. Neben der Stärkung und Verbesserung des Images muss dabei die Sicherung der Fachkräfte und des Fachkräftenachwuchses für die Unternehmen eine
zentrale Rolle spielen. Die Weiterentwicklung der Marke zur Technologieregion Thüringer Wald wird geprüft.
2. Das von der IHK Südthüringen initiierte Instrument „Regionalmarketing Thüringer
Wald“ über den Verein forum Thüringer Wald e. V. ist dazu weiter zu profilieren.
3. Die relevanten Akteure aus Unternehmen, Politik und Verwaltung sind mit dem Ziel
einer intensivierten Zusammenarbeit weiter zu vernetzen.
4. Projekte wie die Jugendkampagne t-wood.de, der „Thüringer Wald Firmenlauf“, die
„Unternehmerfreundliche Verwaltung Thüringer Wald“, „INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald“ und „Technik-Camp Thüringer Wald“ haben sich etabliert. Sie müssen
fortgeführt und weiterentwickelt werden.
5. Die Mitwirkung in den Metropolregionen Mitteldeutschland und Nürnberg wird unter
fachlichen und marketingseitigen Gesichtspunkten unterstützt, wenn wirtschaftsfördernde Effekte für die Region Thüringer Wald zu erwarten sind.
6. Kommunikation, Kooperation und Netzwerkbildung mit regionalen Marketing Initiativen werden unterstützt.
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Tourismus – Entwicklungschance für den Thüringer Wald
Der Tourismus im Thüringer Wald ist ein Standort- und Wirtschaftsfaktor mit Wachstumspotential, der als weicher Standortfaktor der Freizeitgestaltung und Erholung auch der Thüringer Bevölkerung dient. Dies unterstützt insbesondere die Gewinnung und Bindung der Fachkräfte für die Südthüringer Wirtschaft.
Forderungen der IHK Südthüringen:
1. Unterstützung des Marketings und der Vernetzung der Akteure in Südthüringen unter
dem Dach des Regionalverbundes Thüringer Wald. Unterstützung der Konzeption
und Umsetzung des Konzeptes TW 2025 des Regionalverbundes Thüringer Wald zur
nachhaltigen, ziel- und kundenorientierten Verknüpfung der touristischen Akteure unter einem gemeinsamen Markendach und erfolgreichen Entwicklung und Vermarktung der Gesamtregion. Die finanzielle Stabilität des Regionalverbundes Thüringer
Wald als Dienstleistungserbringer für die Thüringer Tourismus GmbH ist durch das
Land Thüringen zu sichern.
2. Ertüchtigung und Erhalt der touristischen Infrastruktur im Thüringer Wald durch die
Kommunen des Thüringer Waldes.
3. Stärkere Vernetzung der touristischen Infrastruktur mit passgenauen ÖPNVAngeboten (z.B. Unterstützung und Ausbau des Rennsteig-Tickets).
4. Unterstützung der Bewerbung Oberhofs als Austragungsort der Biathlon WM
2020/21.
5. Neuregelung des Zuschnitts des Trinkwasserschutzgebietes um Oberhof, um die Behinderung touristischer Entwicklung zu beenden, sodass durch Ganzjahresangebote
die wirtschaftlichen und touristischen Potenziale bestmöglich genutzt werden können.
6. Unterstützung der Erweiterung der Skiarena Silbersattel, auf Basis der Vorschläge
der vorliegenden Potenzialanalyse. Ein privatwirtschaftliches Betreiberkonzept sollte
gegenüber dem Betrieb durch die öffentliche Hand favorisiert werden. Im Rahmen
des Betreiberkonzeptes ist für die angrenzende Region die Ansiedlung privatwirtschaftlicher Unternehmer zu forcieren.
7. Adäquate Platzierung des Burgenmuseums Heldburg, des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg, der Region Masserberg und der Skiarena Silbersattel im touristischen Marketing des Thüringer Waldes und Einbeziehung in das Konzept Thüringer
Wald 2025.
8. Unterstützung der Heilbäder, Kurorte und Erholungsorte des Thüringer Waldes bei
der Erhaltung, Erweiterung, Qualitätssteigerung, Finanzierung und Profilierung ihrer
Angebote und Alleinstellungsmerkmale.
9. Ein engmaschiges Netz an Gastronomiebetrieben ist die Basis für den Tourismus, ein
wichtiger Standortfaktor für die Industrie und die Lebensqualität der Bevölkerung.
Einem Gaststättensterben muss durch finanzielle und bürokratische Entlastung besonders kleiner und mittlerer Gastronomiebetriebe entgegengewirkt werden.
10. Nachhaltige Ausgestaltung des Rennsteig Tickets zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Anschluss weiterer Betriebe des ÖPNV, um Region für Touristen besser zu erschließen.
11. Der Regionalverbund Thüringer Wald sollte die Zusammenarbeit mit benachbarten
Tourismusverbänden über Kooperationsvereinbarungen suchen, um Synergieeffekte
zu erschließen (z.B. bundesländerübergreifende Kooperationen in touristisch relevanten Gebieten Rhön, Coburg, Rennsteig, Franken).
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Aktivitäten der IHK Südthüringen zur Erhöhung des Stellenwerts der Branche:
1. Unterstützung von Investitionen, die zur Erhöhung der Produktivität und Qualität der
touristischen Leistungsträger führen,
2. Hilfestellung bei Weiterbildungsaktivitäten von Gastwirten und touristischen Leistungsträgern insbesondere mit dem Ziel der Verbesserung der Servicequalität,
3. Unterstützung der Unternehmen des Gastgewerbes bei der Generierung neuer Umsatzpotentiale (Produktentwicklung),
4. Begleitung der Erstellung der Tourismuskonzeption Thüringer Wald 2025,
5. Fortsetzung des synchronisierten Standort- und Tourismusmarketings unter der Marke Thüringer Wald in enger Zusammenarbeit der Vereine forum Thüringer Wald und
Regionalverbund Thüringer Wald,
6. Kritische Begleitung der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Thüringen
für die nächsten 10 Jahre.
Strategische Ausrichtung der Einzelhandelsentwicklung
Funktionierende Innenstädte zeichnen sich durch eine wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt aus. Als Identifikations- und Versorgungskerne sind insbesondere die Innenstädte und
Stadtteilzentren der mittelzentralen Orte für die Region Südthüringen von großer Bedeutung. Ihr besonderer Schutz stellt daher ein zentrales und erhaltenswertes Ziel der Stadtentwicklungsplanung dar. Die IHK Südthüringen steht für starke und lebendige Innenstädte, für einen umsichtigen Umgang mit vorhandenen Flächen und für Verlässlichkeit planerischer Vorgaben.
Forderungen der IHK Südthüringen:
1. Zur wirksamen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sollen insbesondere in
den Mittelzentren Südthüringens Einzelhandels- und Zentrenkonzepte erarbeitet,
beschlossen und umgesetzt werden. Handel soll möglichst in zentrale Versorgungsbereiche gelenkt werden, Gewerbeflächen sollen in erster Linie der Entwicklung von Produktion, Logistik und Handwerk dienen.
2. Da Handel über administrative Grenzen hinweg wirkt, müssen Städte und Gemeinden ihr politisches Handeln anpassen. Der Aufbau von Kooperationen und
gemeinsamer Einzelhandelskonzepte, die die Funktionsvielfalt und den Standort
stärken, sind wichtige Elemente interkommunaler Zusammenarbeit.
3. Nichtintegrierte Altstandorte dürfen im Rahmen der Umsetzung von Einzelhandelskonzepten nicht von einer weiteren Entwicklung mit dem nötigen Augenmaß
ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit des Werterhalts von bereits getätigten
Investitionen muss gewährleistet sein.
4. Es wird ein umsichtiger Umgang bei der Entwicklung von großflächigem Einzelhandel gefordert, da in einem weitgehend gesättigten und tendenziell schrumpfenden Markt in Südthüringen die Gefahr besteht, dass Umsatzumlenkungen zu
schädlichen städtebaulichen Wirkungen führen.
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Stadtmarketing – Erfolgsfaktor für Handel, Dienstleistung und Gastgewerbe
Die Erhaltung und Belebung der südthüringischen Innenstädte erfordert funktionierende
Stadtmarketingkonzepte und -strukturen. Ansätze wie Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG), auch als Business Improvement Districts bezeichnet, sind geeignete Instrumente,
um auf weitgehend freiwilliger Basis zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Verbesserung des
innerstädtischen Umfelds und dessen Attraktivität zu finanzieren und durchzuführen. Akteure
sind die vor Ort ansässigen privaten Dienstleister, Einzelhändler und ggf. Gastronomen und
Hoteliers. Hemmnisse in der Gesetzgebung und Finanzierung der Handelsunternehmen
müssen aufgegriffen und beseitigt werden.
Die IHK Südthüringen fordert:
die Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage für die Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften.
Die IHK Südthüringen bietet sich im Prozess der Professionalisierung des Stadtmarketings
als Moderator an. Die IHK Südthüringen unterstützt professionelles Stadtmarketing, weil:
1. die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte erwartet werden kann,
2. die Erlössituation der ansässigen Unternehmungen verbessert werden kann,
3. die Geschäftsviertel über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehend gestaltet
werden können,
4. ein zentrales Management konzertierte Werbemaßnahmen und Projekte ermöglicht.
Landespolitik – Stabile Rahmenbedingungen für die soziale Marktwirtschaft sichern
Stabile Rahmenbedingungen und ein verlässliches politisches Umfeld sowie wirtschaftsfreundlich gestaltete Gesetzgebungen sind für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung
und damit die soziale Marktwirtschaft wesentliche Grundvoraussetzungen.
Die Forderungen der IHK Südthüringen an die Landespolitik Thüringens:
1. Abschaffung der Sanktionierung von Zeitarbeit in der Förderkulisse Thüringens.
2. Verzicht auf weitere Einschränkungen der Sonntagsarbeit. Die Südthüringer Wirtschaft
fordert eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren und dem
Kriterienkatalog zu Ausnahmeanträgen nach §§ 13 Abs. 5 und 15 Abs. 2 ArbZG und fordert bei der Anpassung der Thüringer Bedarfsgewerbeverordnung auf eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Callcenter im Arbeitszeitgesetz hinzuwirken.
3. Gesetzliche Regelungen im Interesse des Landes dürfen nicht weiter zu Lasten der
Wirtschaft erfolgen. Gesetzesvorhaben müssen ein nachvollziehbares Regelungsbedürfnis nachweisen, ansonsten sind sie zu unterlassen.
4. Erhöhte Bürokratie und aufwendige Genehmigungsverfahren müssen unterbunden
werden.
5. Der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung ist im Interesse der Erhaltung
der Handlungsfähigkeit des Landes nicht zu verlassen.
6. Der Druck des Landes auf die Kommunen zur Einnahmeerhöhung sollte abgebaut
werden. In jedem Fall sollte ein Moratorium der Nivellierungssätze der kommunalen
Steuern erfolgen.
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7. Kommunalverwaltungen sollten unternehmerfreundlich agieren. Dabei muss der Ausbau der flächendeckend, elektronischen Übermittlung von Verfahrensdaten für ein
Thüringer E-Government-Gesetz forciert werden.
8. Ablehnung einer Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz aus Kosten und Bürokratiegründen.
9. Wirkungsvolle Aktivitäten der Landesregierung zur dringend erforderlichen Nachbesserung der mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag grundlegend neuausgerichteten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Entlastung der Wirtschaft
und überproportional belasteter Branchen bzw. Filialunternehmen.
10. Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes mit dem Ziel der Reduktion bzw. Abschaffung der Regelung zum besonderen Arbeitnehmerschutz nach § 12 Abs. 3
(Samstagsarbeit).
11. Der staatlich geförderte Beschäftigungssektor darf nicht in Betätigungsfelder bzw. zu
Lasten der Privatwirtschaft agieren. Im Rahmen eines Landesprogramms geschaffene
Stellen auf einem sozialen Arbeitsmarkt/in einem öffentlichen Beschäftigungssektor
müssen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein.
Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit sollen im Einzelfall durch die Wirtschaftskammern bescheinigt werden.
12. Öffentliche Aufträge sollen im Sinne der Kosteneffizienz vergeben werden. Vergabefremde soziale Kriterien gehören nicht in das Vergabegesetz.
13. Beteiligung des Landes an der Initiative von bisher sechs Bundesländern zur Durchführung von gemeinsamen Abiturprüfungen.
14. Kein grundsätzliches bzw. faktisches Verbot von Fracking-Technologien. Der Schutz
der Umwelt, insbesondere des Trinkwassers, muss mithilfe verhältnismäßiger und
sachlich begründeter Anforderungen sichergestellt werden.
15. Verzicht auf ein Thüringer Klimagesetz.
Funktional- und Gebietsreform – Leistungsfähigkeit des Freistaates Thüringen sichern
Die für Thüringen prognostizierten demografischen Veränderungen erfordern dringend Anpassungen in den Verwaltungsstrukturen aller Ebenen. Die Leistungsfähigkeit der Öffentlichen Verwaltung muss trotz umfassender Reformen dennoch gesichert werden.
Die IHK Südthüringen bezieht Position:
1. Die von den Thüringer IHKs aufbereitete Thematik der Potentiale der Kostenminimierung
durch Standardsenkungen sollte durch die Politik aufgegriffen, in das Handlungskonzept
des Landes Thüringen integriert oder in Form eines Standardüberprüfungsgesetzes weiter
verfolgt werden.
2. Die wesentlichen Potentiale für Einsparungen werden in der Funktionalreform gesehen.
3. Funktional- und Gebietsreform sollten sequenziell beginnend mit der Funktionalreform
mit entsprechenden zeitlichen Überlappungen rasch angegangen werden.
4. Es wird die Entwicklung eines regional abgestimmten Vorschlages zur Neustrukturierung der Landkreise in Südthüringen unterstützt.
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Rekommunalisierung mit Augenmaß
Die Schaffung optimaler Standortbedingungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen bedarf
starker Kommunen, die ihre Aufgaben optimal und im Rahmen des Kommunalrechts erbringen. Die Konzentration des kommunalen Handelns auf die Kernaufgaben der Daseinsvorsorge ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Entfaltung
der sozialen Marktwirtschaft.
Die IHK Südthüringen vertritt folgende Positionen:
1. Eine marktwirtschaftliche Güter- und Leistungsversorgung verspricht ein nachfragegerechtes Angebot mit optimalen Kostenstrukturen und Preisen.
2. Grundsätzlich ist das Agieren der öffentlichen Hand auch weiterhin auf klar definierte
Kernaufgaben der Daseinsvorsorge zu beschränken.
3. Die durch die Kommunalordnung zugewiesenen Handlungsspielräume der Kommunen hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigung dürfen nicht erweitert werden. Die letzte
Novelle der Kommunalordnung zur Ausdehnung der kommunalen wirtschaftlichen Tätigkeit war unnötig und wird abgelehnt. Den IHKs muss ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um zu verhindern, dass ihre Mitgliedsunternehmen durch die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Eigenbetriebe eingeschränkt werden.
4. Infrastrukturunternehmen der Kommunen, die infolge von Liberalisierungsbemühungen des Gesetzgebers im marktwirtschaftlichen Wettbewerb stehen, dürfen aufgrund
ihrer Gesellschafterstruktur keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen der
Privatwirtschaft erlangen. Bestehende Privilegien, wie z. B. das Umsatzsteuerprivileg,
sind abzubauen. Insbesondere ist ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der privaten Unternehmen zu verhindern.
5. Die Rückübertragung von kommunalen Aufgaben, die in der Vergangenheit von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht wurden, muss auf Sachverhalte beschränkt
bleiben, bei denen das unternehmerische Handeln der Gebietskörperschaft zu einer
wirtschaftlich effizienteren Aufgabenerfüllung und damit zu einem nachweisbaren
Nutzen für die Bürger der betroffenen Gebietskörperschaft führt. Eine Erhöhung von
Gebühren und Abgaben ist zu verhindern. Zum Schutz ihrer Mitgliedsunternehmen
sollte den IHKs ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden.
Selbstverwaltung der Wirtschaft stärken, statt staatlich regulieren
Mit Sorge beobachten wir die Ausweitung der staatlichen Regulierung auf die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Die Einführung der Fachaufsicht im Zusammenhang mit der Übertragung neuer Aufgaben an die IHK sowie staatliche Kontrolle über die Rechtsaufsicht hinaus
werden strikt abgelehnt.
Die Forderungen der IHK Südthüringen lauten:
1. Die gesetzliche Interessenvertretung der Wirtschaft unter Mitwirkung der Unternehmen kann nur in unabhängigen Selbstverwaltungseinheiten gelingen. Der Staat darf
sich nicht durch die Hintertür z. B. durch zusätzliche Prüfungen des Landesrechnungshofes in die Organisation der IHK einmischen.
2. Jede Art von Fachaufsicht wird weiterhin strikt abgelehnt.
3. Die IHK soll als ausschließliche Bestellungskörperschaft für die Öffentliche Bestellung
und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
erhalten und gestärkt werden.
4. Die Möglichkeiten der alternativen Konfliktlösung sollten unterstützt und weiter bekannt gemacht werden.