März 2,07 MB - Stadt Weißenfels

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März 2,07 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels
25. Jahrgang
Ausgegeben am 20. März 2015
Nummer 3
Inhalt
Vorwort des Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen –
Stadt Weißenfels
- Haushaltssatzung 2015
- Wahl des Oberbürgermeisters der
Stadt Weißenfels am 19. April 2015
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen
und Briefwahlunterlagen
- Wahl des Oberbürgermeisters der
Stadt Weißenfels am 19. April 2015
Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der
Bewerbungen
- Anhörungsverfahren im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens für das
Vorhaben „B 176/L205 Aus- und
Umbau Knoten Pettstädt“ in den
Gemarkungen Storkau und Roßbach
in den Landkreisen Burgenlandkreis
und Saalekreis
- Bekanntmachung zur Durchführung
einer Einwohnerversammlung
zum Thema Tierheim/Tierschutz in
Weißenfels
Amtliche Bekanntmachung –
Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd
- 2. Änderungsbeschluss zum Bodenordnungsverfahren Langendorf
(Rinderstall), AK: 42 WSF 040
Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Langendorf
- Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Langendorf
Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben
- Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben
Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Tagewerben
- Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Tagewerben
Amtliche Bekanntmachung –
Sonstiges
- Durchführung der Deichschau 2015
Nichtamtlichen Teil
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss Neu-Augustusburg
- Informationen aus der Stadtbibliothek
- Informationen
Anzeigenteil
Gedruckt auf
100 % Recycling-Papier!
Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser,
viele von Ihnen kennen sicher noch die Zeilen des alten
Goethe:
Vom Eise befreit sind Strom und Bäche,
durch des Frühlings holden, belebenden Blick.
Im Tale grünet Hoffnungsglück; …
Gut ich gebe zu, fortführend müsste ich googeln, und trotzdem möchte ich diese Zeilen aus verschiedensten Gründen
voranstellen.
Da ist natürlich zuerst die Frage: Von welchem Eis? Keine Sorge, jetzt kommt kein Vortrag über Klimaerwärmung, sondern
nur Dankbarkeit. Dass meinen Kollegen, mir und der Stadt
insgesamt der Winter in des Wortes eigentlicher Bedeutung
erspart geblieben ist. Beim Schneeschieben, Streusalzeinsatz, auf unseren Baustellen. Vor allem bei Letzteren hatten
wir einfach nur Glück. Die Bergschule läuft (bis auf die Kosten)
planmäßig. Meine Entscheidung, das große Umleitungsszenario „Busbahnhof“ nicht wie geplant in der Adventszeit zu
starten, war riskant aber richtig. Ach, und was die Kosten der
Bergschule betrifft: Kein Planer konnte mit 30-prozentigen
Preissteigerungen binnen Jahresfrist rechnen, aber das Land
hat bereits Unterstützung signalisiert … Bereits heute, vielen
Dank im Namen der Schüler.
Umleitungsszenario ist ein gutes Stichwort, möchte ich Sie
doch auf zwei beginnende Baustellen hinweisen. Einmal die
relativ einfache in der Südstadt, am Südring. Und dann auf
die Landesbaustelle „Burgwerbener Straße“. Vielleicht fragen
Sie sich hier: „Wieso jetzt“? Die Antwort des Landes lautet:
Drohender Verfall der genehmigten Planung und Chance
der Finanzierung im Jahr 2015. Wir als Stadt werden uns
bei dieser Gemeinschaftsbaustelle zwischen Land, AÖR Abwasser und Stadtwerken dranhängen. Nämlich den Fußweg
erneuern und ein Stück Radweg bauen. Ein Puzzlestück von
der Umgehungsstraße bei Burgwerben bis zur Merseburger
Straße. Unser Ziel ist ein durchgängiger Radweg bis zum
Geiseltalsee. Mit der Stadt Braunsbedra laufen aktuell die
Abstimmungen.
Ein weiterer Grund für die Eingangszeilen ist natürlich auch
der definitive Bau der Brücke zwischen Leißling und Uichteritz. Auch wenn die Übergabe des Fördermittelbescheides
erst nach dem Redaktionsschluss (4. März) erfolgen soll,
die Finanzierung steht! Dass es überhaupt dazu kommt, ist
ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Vom Land, über den Kreis bis zu den Bürgermeistern der Orte – parteiübergreifend! Vielen Dank für Ihre/eure
Unterstützung!
Ich weiß, dass die Brücke mancherorts umstritten ist. Daher möchte ich auf unsere Überlegungen zum „Warum?“
hinweisen. Die einfachste Antwort würde lauten: Im Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Weißenfels und der
damals noch eigenständigen Gemeinde Uichteritz war dieses
Vorhaben enthalten. Und wenn möglich sollte man Wort halten. Meine eigentliche Sicht möchte ich aber mit folgender,
für manchen provokanten These, darlegen:
2
Was Großkorbetha und der dortigen Raffinerie die A 38 ist,
ist unseren südwestlichen Ortsteilen Leißling, Markwerben,
Uichteritz und Lobitzsch genau diese Brücke. Ein Stück
Infrastruktur, wichtig für die Gemeinschaft, deren kulturelles Leben, für die zukünftige touristische Entwicklung.
Und dazu gehört auch hier der Blick nach vorn; wir treiben
die Entwicklung voran. Mit dem Projekt „Himmelswege“
sind wir uns mit Naumburg und dem Land einig, dass es
weitergehen muss.
Und ehe wir Monate verlieren, übernimmt Weißenfels für
sein Areal die Kosten der Vermessung für alle Anlieger.
Natürlich in der Hoffnung, dass die darauf folgende Flurneuordnung und die notwendigen Baumaßnahmen für neue
Wanderwege zeitnah umgesetzt werden. Von Naumburg
Richtung Eulau, von Weißenfels bis Goseck!
Es ist unser Beitrag zur hoffentlich erfolgreichen Bewerbung des „Naumburger Dom´s und der hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“ zum
Weltkulturerbe!
Schön, dass Weißenfels eben nicht nur Wirtschaftsstandort
ist, sondern mit seiner Geschichte, dem Fluss, dem Saaletal und Weinbau tolle Angebote für uns und unsere Gäste
bietet. Vereinfacht ausgedrückt: So vielfältig ist!
Zum Schluss noch zwei Dinge. Zunächst einmal wünsche
ich Ihnen allen ein frohes Osterfest! Hoffentlich erlaubt
es das Wetter zu Ostern einfach mal spazieren zu gehen
oder sich aufs Fahrrad zu schwingen. Genießen Sie die
aufbrechende Natur, egal ob mit einem Blick auf die neu
bepflanzte Promenade oder auf den neuen Radwegen im
Norden der Stadt. Und falls Sie etwas entdecken, das etwas
aufgeräumter sein könnte, am 11. April ist wieder Zeit für
den Frühjahrsputz. Sie sind alle recht herzlich aufgerufen
Hand anzulegen. Egal ob Stadt oder Land, im Park oder auf
dem Vereinsgelände. Melden Sie sich bei der Stadt, wenn
Sie Hilfe brauchen! Gemeinsam ist vieles schnell geschafft!
Ihnen allen eine schöne Frühlingszeit.
Herzlichst
Robby Risch
§6
Stellenplan
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans.
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Stadt Weißenfels
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 100 Abs. 1 und 2, 101 und 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. Nr. 12/2014,
S.288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am
27. November 2014 und mit Beitrittsbeschluss in der Sitzung am
5. März 2015 zur kommunalaufsichtlichen Genehmigung vom
11. Februar 2015 mit Aktenzeichen 151401/J/550/2015 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die
hiermit bekannt gegeben wird:
I. Haushaltssatzung
§1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz folgende Festsetzungen:
1. im Ergebnisplan
a) Gesamtbetrag der Erträge auf 61.652.900 Euro
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 62.813.600 Euro
2. im Finanzplan
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 59.830.100 Euro
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 59.547.100 Euro
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 7.324.500 Euro
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 7.474.500 Euro
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 3.056.800 Euro
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 5.682.500 Euro.
§2
Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 83.800 Euro festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 8.167.600 Euro
festgesetzt.
§4
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
wird auf 14.500.000 Euro festgesetzt.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung
vom 11. Dezember 2014 (WSF-ABl. 12/2014, S. 3) festgesetzt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen
Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme in der
Stadtverwaltung Weißenfels
Klosterstraße 2
Fachbereich Finanzdienste
Zimmer 122
06667 Weißenfels
zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag,
den 23.03.2015, Dienstag,
den 24.03.2015,
Mittwoch,
den 25.03.2015,
Donnerstag,
den 26.03.2015, Freitag,
den 27.03.2015,
Montag,
den 30.03.2015
Dienstag,
den 31.03.2015
9:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 15:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 17:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 17:30 Uhr
Weißenfels, den 09.03.2015
Risch
Oberbürgermeister
Stadt Weißenfels
Oberbürgermeister
Wahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels am 19. April 2015
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, Erteilung
von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Gemäß § 17 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) mache ich
hiermit Folgendes bekannt:
1. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis:
Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke in der Stadt Weißenfels zu der am 19. April 2015 stattfindenden Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels können von jedem Wahlberechtigten
in der Zeit vom 26. März 2015 bis zum 4. April 2015
zu folgenden Zeiten im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der
Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 (barrierefrei)
in Weißenfels eingesehen werden:
montags von dienstags von mittwochs von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
3
donnerstags von freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr (außer Karfreitag, den
03.04.2015)
am Sonnabend, den 04.04.2015,
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Einsichtnahme erfolgt durch ein Datensichtgerät, dass von
einem Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes bedient wird. Wahlberechtigte können verlangen, dass während der Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis ihr Geburtsdatum
unkenntlich gemacht wird.
Die Schriftform wird auch durch Übermittlung des Antrags mittels
Telegramms, Fernschreibens, Telefax (03443 370-388) oder per
E-Mail erfüllt. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Der
Wahlscheinantrag für den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen
kann auch elektronisch mittels des „Wahlscheinantrages Online
(Briefwahl)“ übermittelt werden.
Im Einzelnen gilt hierfür Folgendes:
a) Schriftlicher oder mündlicher Wahlscheinantrag:
2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses:
Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann bis zum
4. April 2015 von jedem Wahlberechtigten beantragt werden. Das
kann entweder schriftlich gegenüber dem Oberbürgermeister der
Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels, geschehen oder
zur Niederschrift beim Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der
Stadt Weißenfels innerhalb der unter Ziff. 1. genannten Zeiten.
Sofern die behaupteten Tatsachen für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die
erforderlichen Beweismittel beizubringen.
b) Wahlscheinantrag per E-Mail:
Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
a) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn er beabsichtigt:
- an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen oder
- aufgrund seines Aufenthaltes am Wahltag im Wahllokal eines
anderen Wahlbezirks des Wahlbereiches Stadt Weißenfels
zu wählen.
b) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn:
Ein Wahlscheinantrag per E-Mail ist unter der E-Mail-Adresse:
[email protected] zu übermitteln. Zu den dafür
vorzunehmenden Angaben gilt das zum schriftlichen Wahlscheinantrag zuvor Bestimmte.
c) Wahlscheinantrag Online (Briefwahl):
3. Wahlbenachrichtigung, Wahlscheinantrag:
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 25. März
2015 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
das Wählerverzeichnis einsehen und im Falle seiner bisherigen
Nichteintragung die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht
ausüben zu können.
Der Antragsteller gibt seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort) an und ob er Briefwahlunterlagen wünscht.
Der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für einen schriftlichen Wahlscheinantrag beigefügt.
Der Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen kann über die
Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de oder
über den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten
QR-Code übermittelt werden. Auf der Startseite der zuvor
genannten Internetseite der Stadt Weißenfels befindet sich
der Button „OB-Wahl 19.04.2015“ über dessen Anklicken man
zum „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)“ mit den dort auszufüllenden Angaben gelangt.
Zu dem vorausgefüllten Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)
gelangt man ferner, wenn man mit seinem Smartphone oder
Tablet-PC den auf der Wahlbenachrichtigungskarte eingedruckten QR-Code einliest.
Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich
der Antragsteller bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden ab dem
8. April 2015 ausgegeben.
4. Wählen mit Wahlschein, Briefwahl:
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Oberbürgermeisterwahl
durch Stimmabgabe vor dem Wahlvorstand im Wahllokal in einem
beliebigen Wahlbezirk in der Stadt Weißenfels oder bei Erhalt von
Briefwahlunterlagen durch Briefwahl teilnehmen.
- er nach nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses ver säumt hat oder
Bei der Briefwahl hat der Wähler im verschlossenen hellblauen
Wahlbriefumschlag:
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der Antragsfrist entstanden ist.
- seinen Wahlschein und
- den Stimmzettel im ebenfalls verschlossenen hellgrauen Wahlumschlag
Der Wahlschein mit oder ohne Briefwahlunterlagen kann nach
Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 17. April 2015,
18.00 Uhr, beantragt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
können aus den unter Buchst. b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, bis 15.00 Uhr, stellen. Das gilt auch
für Wahlberechtigte, die wegen einer plötzlichen Erkrankung das
Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
aufsuchen können.
Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich beim Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels beantragt werden.
4
so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Gemeindewahlleiter zu übersenden, so dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag (19. April 2015) bis zum Ende der Wahlzeit
(18.00 Uhr) dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle
des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Das ist am Wahltag
das Wahlbüro im Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels, Klosterstraße 5, Erdgeschoss (Beratungsraum) und bis zum Wahltag
das Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels.
Die Briefwahl kann auch im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt
der Stadt Weißenfels an Ort und Stelle ausgeführt werden, wenn
der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen persönlich dort
abholt.
Bei dem „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)“ ist die rechtzeitige Beantragung zur Übersendung des Wahlscheins und der
Briefwahlunterlagen an den Antragsteller bis zum 15. April 2015,
18.00 Uhr, möglich und bei persönlicher Abholung im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels bis zum
17. April 2015, 18.00 Uhr.
5. Ausgabe an andere Personen:
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten
Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder
die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird. Von einer solchen Vollmacht kann
nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person
nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.
6. Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl:
Sollte eine wahlberechtigte Person für die Oberbürgermeisterwahl
am 19. April 2015 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen anfordern und beabsichtigt sie, auch an einer möglichen Stichwahl am
10. Mai 2015 durch Briefwahl teilzunehmen, so gilt dafür bereits
der Wahlscheinantrag zur Wahl am 19. April 2015, sofern dies von
Wahlberechtigten nicht gestrichen wird.
Weißenfels, den 27. Februar 2015
Risch
Oberbürgermeister
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Wahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels am 19. April 2015
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
über die Zulassung der Bewerbungen
Ich gebe hiermit bekannt, dass die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am
Montag, dem 30. März 2015,
um 17.00 Uhr,
im Beratungsraum des
Technischen Rathauses der Stadt Weißenfels,
Haus 2, Klosterstraße 5, 06667 Weißenfels,
Eingänge Klosterstraße und Marienstraße/Erdgeschoss
stattfindet.
Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulassung
der eingereichten Bewerbungen für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels am 19. April 2015.
Ich weise darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat
(§ 10 Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA).
Bekanntmachung
Anhörungsverfahren im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben
„B 176/L 205 Aus- und Umbau Knoten Pettstädt“
in den Gemarkungen Storkau und Roßbach in den
Landkreisen Burgenlandkreis und Saalekreis
Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers
- Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich
Süd - das Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durchgeführt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 2 UVPG LSA i. V. m. § 3
c UVPG hat ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG LSA für das
o. g. Vorhaben besteht, da von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 2
UVPG LSA i. V. m. § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar
ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind
der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim
Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
(Saale), zugänglich.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den
Gemarkungen Storkau und Roßbach beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
8. April 2015 bis zum 7. Mai 2015
während der Dienststunden
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag in der Stadtverwaltung Weißenfels
Frau Krämer
2. OG/Zimmer T211
Klosterstraße 5
06667 Weißenfels
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt
werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist, das ist bis zum 21. Mai 2015, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), oder bei der Stadt
Weißenfels, Fachbereich III, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur
Niederschrift erheben.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen
ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 FStrG). Einwendungen und
Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser
Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite
ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter
der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können
diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
5
Weißenfels, den 27. Februar 2015
Otto
Gemeindewahlleiter
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
09:00 – 11:30 Uhr
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) b) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des
§ 63 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten
Naturschutzvereinigungen
sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für
den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in
Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen),
Durchführung einer Einwohnerversammlung
zum Thema Tierheim/Tierschutz
in Weißenfels
Für den 31.03.2015, um 17 Uhr, lade ich zu einer Einwohnerversammlung in den Ratssaal, Am Kloster 01 in Weißenfels ein.
Thema: Tierheim/Tierschutz in Weißenfels
von der Auslegung des Plans.
Die Einwohnerversammlung soll dazu dienen, über den aktuellen
Stand in Sachen Unterbringung von Tieren aus dem Stadtgebiet
in Tierheimen zu informieren. Konkret soll dabei auch über das
Katzenheim Zeitzer Straße und dessen weitere Entwicklung berichtet werden.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 17a Nr. 5 Satz 1 FStrG).
Zugleich soll die Einwohnerversammlung dazu genutzt werden,
mögliche Mitstreiter für den lokalen Tierschutz zu finden, welche
an dem Aufbau von Strukturen vor Ort Interesse haben.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt
gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig
Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG).
Risch
Oberbürgermeister
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann
auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren
ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten
werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die
eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
8. Ab 8. April 2015 werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.
de zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der
zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a VwVfG).
Weißenfels, 03.03.2015
Risch
Oberbürgermeister
6
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Oberbürgermeister Robby Risch
Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33;
Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected]
IMPRESSUM
7. Vom Beginn der Auslegung des Plans an treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre
nach § 9a FStrG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger der Straßenbaulast gemäß § 9a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht zu.
Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Verlag und Druck:
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An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive
MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro
pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS
WITTICH KG.
Weißenfels, den 03.03.2015
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
Postanschrift PF 1655, 06655 Weißenfels
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
2. Änderungsbeschluss
zum Bodenordnungsverfahren Langendorf
(Rinderstall),
Az: 42 WSF 040
Nach § 64 in Verbindung mit § 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i.d.F. vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418),
das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
(BGBl. I S. 2586) geändert wurde, wurde das Bodenordnungsverfahren Langendorf (Rinderanlage), Verf.Nr. (WE 3/8/91) 42 WSF
040, am 14.07.1995 angeordnet.
I. Beschluss. Ausschluss Gemarkung Langendorf, Flur 12, Flurstück 63/9.
Begründung
Das Flurstück 63/9, Flur 12, Gemarkung Langendorf wurde mit
dem 1. Änderungsbeschluss vom 17.04.1997 als Tauschfläche
zum Verfahren hinzugezogen. Da dieses Flurstück derzeit nicht
mehr als Tauschfläche zur Verfügung steht, wird es hiermit aus
dem Verfahren ausgeschlossen.
Dem Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch
Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum unterliegen
somit nunmehr folgende Flurstücke:
ersten Tage dieser Bekanntmachung, bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667
Weißenfels, anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu
setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr
zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen
und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. 03. 1976 (BGBl.
I S. 546), das zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Bekanntmachung.
Anlage: Karte des Verfahrensgebietes
Gemarkung Flur Flurstücke
Langendorf 12 68/1, 69/1, 70/1, 71, 72/1, 73,
74, 75, 76/1, 79/1 und 88/1
einschließlich der auf der Grundlage von Rechtsvorschriften errichteten Gebäude und Anlagen.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 8,0400 ha und ist
auf der zu diesem 2. Änderungsbeschluss gehörenden Karte mit
einem orangefarbenen Streifen umrandet.
II. Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten
Die Inhaber von Rechten an Flurstücken, die im Einleitungsbeschluss vom 14.07.1995, sowie dem 1. Änderungsbeschluss nicht
bereits erfasst und nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur
Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden
aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom
7
Einladung an alle Feldbesitzer
der Flur Langendorf und Beuditz
Satzungsgemäß laden wir alle teilnahmeberechtigten Mitglieder
der Jagdgenossenschaft Langendorf/WSF zur Jahresversammlung am
Montag, dem 30. März 2015, um 18.00 Uhr,
in die Gaststätte „Lindenhof“ in Langendorf, Bahnhofstraße,
ein.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Jagdpächter
-Anfragen/Diskussion
-Beschlussfassung
Rolf Steingraf
Vorsitzener
Jahreshauptversammlung 2015
Am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 20.00 Uhr findet in Helms
Gasthof in Tagewerben die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Tagewerben statt.
Alle Mitglieder, Landeigner sowie die Jagdpächter sind herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorstandes mit Protokollkontrolle
- Bericht des Kassierers und Kassenprüfung
- Beschluss über die Verwendung des Jagdpacht bzw. der Reinerlöse
- Bericht des Jagdobmanns zum abgelaufenen Jagdjahr
- Beschluss zur weiteren Jagdnutzung (Pachtverlängerung)
-Diskussion
Theo Böhland
Im Auftrage des Vorstandes
Bekanntmachungen - Sonstiges
Bekanntmachung
Durchführung der Deichschau 2015
Jahresversammlung
der Jagdgenossenschaft Reichardtswerben
am Freitag, dem 27. März 2015, um 19.00
Uhr, im Gasthof „Zum Deutschen Kaiser“
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Kassenwarts
5. Diskussion und Beschluss über die Nutzung des Reinertrages
6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und Wahl des
neuen Vorsitzenden
7. Bericht der Jagdpächter
8. Beschluss über die weitere jagdliche Nutzung
9.Schlusswort
Pippel
im Auftrag des Vorstandes
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Donnerstag, dem 30. April 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Dienstag, der 14. April 2015
8
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94
25.03.2015
Abs. 7 werden am die Deichabschnitte Wengelsdorfer Deich
Schkortlebener Deich
Verwallung Markwerbener Wiese
Kreis/Gemeinde/Stadt BLK, Stadt Weißenfels
geschaut.
Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
- Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen
zu kontrollieren
- Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
- eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die
Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich
des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an
der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige
Verwaltungsgemeinschaft/ Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen - Anhalt
Flussbereich Merseburg
Willi-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale).
Treffpunkt/Uhrzeit:
- Wengelsdorfer Deich, 9.00 Uhr,
ehem. Pumpstation Wengelsdorf
- Schkortlebener Deich, 10.00 Uhr,
Schkortleben an der Brücke A 38
- Verwallung Markwerbener Wiese, 11.00 Uhr,
Einlaufschütz für Binnenfischerei
Internet-Adresse: www.weissenfels.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung der in der Sitzung
des Stadtrates der Stadt Weißenfels am
05.03.2015 gefassten Beschlüsse
Ausbau Kreuzungsbereich Promenade/Leipziger Straße
SR 079-09/2015
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Weißenfels“ Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
„Altstadt Weißenfels“
SR 080-09/2015
1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Muschwitz
der Stadt Lützen und gemeinsamer Bebauungsplan Nr. S09 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ der Städte Hohenmölsen
und Lützen - Stellungnahme der Stadt Weißenfels
SR 081-09/2015
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Weißenfels
SR 082-09/2015
Haushaltssatzung 2015 - Beitrittsbeschluss
SR 083-09/2015
Teilaufhebung des Beschlusses Nr. 470-37/2012 - Urnenstelen
auf dem Friedhof Weißenfels
SR 084-09/2015
Umbenennung Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch
SR 085-09/2015
Ablehnung des Antragesauf Akteneinsicht in Unterlagen mit Inhalten zur Verweigerung des pflichtgemäßen Anschlusses von
Grundstückseigentümern an vorhandene Schmutzwasserableitungen (AöR)
SR 086-09/2015
Stadtumbau -Ost „Altstadt/Neustadt“ - Förderung privater Baumaßnahmen
SR 087-09/2015
Widerspruch zur Ablehnung einer Vereinbarung zur Abstandsflächenbaulast für eine Windkraftanlage im Windeignungsgebiet
Großkorbetha - West
SR 088-09/2015
Informationen aus der
9. Stadtratssitzung am 05.03.2015
Ausbau Kreuzungsbereich Promenade/Leipziger Straße
Lange und umfangreiche Diskussionen gingen dieser Entscheidung voran.
Heftig gestritten wurde um die Frage, ob es einen Kreisverkehr oder
eine einfache Kreuzung mit Ampelregelung oder eine Kreuzung
ohne Ampelregelung geben soll. Problematisch war insbesondere
der erforderliche Kurvenbereich für den Busverkehr. Am Ende
fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: Der Bereich wird als
Kreuzung ohne Ampelregelung ausgebaut.
Sanierungsgebiet „Altstadt Weißenfels“
Im Jahr 1994 beschloss der Stadtrat die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Altstadt“. Alle Grundstückseigentümer in
diesem Gebiet erhielten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch.
Die städtebauliche Sanierung wird seitdem durchgeführt und muss
in diesem förmlichen Verfahren spätestens im Jahr 2021 abgeschlossen sein. Das umfassende Sanierungsverfahren erfordert
die Erhebung von Ausgleichsbeträgen aufgrund sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen zum Abschluss der Sanierung.
Der Stadtrat beschloss, dass bereits vor Abschluss der Sanierung
als Gesamtmaßnahme im Jahr 2021 den beitragspflichtigen Eigentümern eine freiwillige vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge
ermöglicht werden soll.
Planung der Nachbargemeinden
Der Stadt Weißenfels wurden zwei Planungsvorhaben der Stadt
Lützen zur Stellungnahme vorgelegt. Sowohl zum Vorentwurf der
1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Muschwitz der Stadt Lützen als auch zum gemeinsamen Bebauungsplan Nr. S09 „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“
der Städte Hohenmölsen und Lützen bestehen seitens der Stadt
Weißenfels keine Einwände.
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Weißenfels
Auf Vorschlag aller Fraktionen beschloss der Stadtrat, Frau Erdmuthe Müller für ihr außerordentliches Wirken für die Stadt Weißenfels das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Die Ehrung wird in
einer besonderen Festveranstaltung am 13.03.2015 verliehen.
Haushaltssatzung 2015 - Beitrittsbeschluss
Der von der Stadt Weißenfels eingereichte Haushalt für das Jahr
2015 wurde von der Kommunalaufsicht geprüft. Im Ergebnis dieser
Prüfung erließ die Kommunalaufsicht eine Verfügung u. a. zur Höhe
der Kreditaufnahme und zum Kassenkredit. Der Stadtrat fasste
den erforderlichen Beitrittsbeschluss, damit die Genehmigung
des Haushaltes wirksam werden konnte. Zum 30.09.2015 wird
ein Nachtragshaushalt erarbeitet.
Urnenstelen auf dem Friedhof Weißenfels
Im Jahr 2012 traf der Stadtrat eine Entscheidung, welche Typen
von Urnenkammern auf dem Weißenfelser Friedhof eingesetzt werden sollen. Ein Modell dieser Kammern – die Stele „Silver Cloud“
– konnte bisher aufgrund des hohen Preises nicht angeschafft
werden. Es ist auch fraglich, ob bei diesem Preis eine ausreichend
hohe Nachfrage für dieses Modell seitens der Nutzer besteht. Der
Stadtrat beschloss deshalb, den ursprünglich gefassten Beschluss
zum Einsatz der Stele „Silver-Cloud“ aufzuheben.
Umbenennung Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch
Im Rahmen der Verhandlungen zum Gebietsänderungsvertrag
im Jahr 2009 wurde gewünscht, dass der Name des Ortsteils
Lobitzsch einen Bezug zur bisherigen Gemeinde Uichteritz haben
sollte. Somit erhielt der Ortsteil den Namen Uichteritz-Lobitzsch.
Aufgrund der umständlichen Schreibweise wird nun der Wunsch
nach einer Vereinfachung laut. In der durchgeführten Einwohnerversammlung am 10.12.2014 waren alle anwesenden stimmberechtigten Einwohner für eine Umbenennung. Der Ortschaftsrat
Uichteritz unterstützt dieses Anliegen. Der Stadtrat beschloss
deshalb, den Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch in Ortsteil Lobitzsch
umzubenennen.
Antrag auf Akteneinsicht
Die Fraktion Bündnis für Gerechtigkeit-WV/GRÜNE beantragte
eine Akteneinsicht in Unterlagen der AöR mit Inhalten zur Verweigerung des pflichtgemäßen Anschlusses von Grundstückseigentümern an vorhandene Schmutzwasserableitungen. Da es sich bei
dem Gegenstand der Akteneinsicht nicht um eine Aufgabe der
Stadt, sondern der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR handelt,
lehnte der Stadtrat den Antrag ab.
9
Die Fraktion hat jedoch die Möglich des Informationszugangs
anhand der dafür geltenden Rechtsvorschriften durch das Informationszugangsgesetz.
Förderung privater Baumaßnahmen
Im Jahr 2013 hat die Stadt Weißenfels für die Baulücke Saalstraße
21, 23, 25 einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Inzwischen
hat ein Investor die Grundstücke erworben und plant mit einem
der Preisträger die Umsetzung des Projektes.
Die Stadt Weißenfels wird die Baumaßnahme mit Fördermitteln aus
dem Programm Stadtumbau Ost „Aufwertung Altstadt-Neustadt“
unterstützen, sobald diese vom Land bewilligt werden.
Vereinbarung zur Abstandsflächenbaulast
Gegen die in der letzten Sitzung getroffene ablehnende Entscheidung des Stadtrates zu einer Vereinbarung über eine Abstandsflächenbaulast für eine Windkraftanlage im Windeignungsgebiet
Großkorbetha – West legte der Oberbürgermeister Widerspruch
ein.
In der erneuten Beratung des Sachverhaltes lehnte der Stadtrat
wiederum die Vereinbarung ab.
Die Vereinbarung sollte die Nutzung von städtischen Grundstücken
als Abstandsflächen für die Windkraftanlagen regeln.
Aus der Verwaltung
Sperrung Burgwerbener Straße
Die Burgwerbener Straße wird vom 30. März bis zum 30. Oktober 2015 im Abschnitt zwischen der Bundesstraße 91 und der
Kreuzung Merseburger Straße komplett gesperrt.
Das betrifft auch alle abgehenden Stichstraßen. Grund hierfür
ist der grundhafte Ausbau der Straße als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der LSBB, der AöR und der Stadt Weißenfels.
Autofahrer, die aus Burgwerben kommen, nutzen die offizielle
Umleitung über die B 91 bis zur Abfahrt Borau und dann zurück
Richtung Abfahrt Weißenfels Nord.
Wer aus Halle kommend über die B 91 nach Burgwerben fahren
möchte, muss der B 91 bis zur Abfahrt Borau folgen, dort in
der Gegenrichtung wieder auf die Bundesstraße auffahren und
kann dann die Abfahrt Burgwerben nutzen.
Andere öffentliche Straßen im Umfeld der Baustelle dürfen im
Rahmen der StvO genutzt werden.
Die Grundstückeigentümer erreichen ihre Wohnungen während
der Bauarbeiten nur zu Fuß. Die Haltestelle Burgwerbener Straße wird von den Bussen 201 und 202 nicht bedient. Die PVG
Burgenlandkreis wird eine Ersatzhaltestelle einrichten.
Während der Bauphase wird die Breite der Straße auf 6,5 Meter
ausgebaut. Zudem entstehen neue Gehwege und auf einer
Straßenseite ein Radweg. Die Stadt Weißenfels hat zudem den
Auftrag erteilt, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten. Neben einem Bodenleitsystem und einer erhöhten Bordanlage für
den leichten Einstieg in den Bus wird eine Querungshilfe für
Blinde und Rollstuhlfahrer errichtet. Die Abwasserbeseitigung
Weißenfels AöR plant außerdem zwischen der Burgwerbener
Straße 7a und 9b einen Kanal zu verlegen. Die Kosten für die
Baumaßnahme finanziert die Stadt größtenteils mit Fördermitteln.
Umleitung aus Halle kommend in Richtung Burgwerben.
Umleitung von Burgwerben kommend in Richtung Nord (Halle)
oder Zentrum.
10
Saalebrücke: Bauarbeiten starten 2015
Was lange währt, wird endlich gut. Das Land hat sein Okay
für den Bau der Saalebrücke zwischen Leißling und Uichteritz
gegeben und wird 88 Prozent der Kosten übernehmen. Der
Fördermittelbescheid soll am Freitag, 20. März, im Rahmen
einer kleinen Feierstunde in Leißling überreicht werden.
Die Gesamtkosten für den Bau der Fußgängerbrücke belaufen sich voraussichtlich auf rund 2,4 Millionen Euro. Der
Eigenanteil der Stadt Weißenfels liegt bei 350.000 Euro,
wobei 160.000 Euro davon der Ortsteil Uichteritz bei der
Eingemeindung zweckgebunden für den Bau der Brücke
beigesteuert hat.
Fußgänger sollen ab 2016 die Brücke nutzen können. Baustart wird laut Oberbürgermeister Robby Risch noch in diesem Jahr sein.
Fahrrad fahren in der Innenstadt
Einschränkungen im Publikumsverkehr
und Dienstbetrieb bei der
Stadtverwaltung Weißenfels
am Mittwoch, dem 25. März 2015
Am Mittwoch, dem 25. März 2015 findet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels eine
Personalversammlung statt. Die Stadtverwaltung Weißenfels
bleibt aus diesem Anlass bis ca. 11:00 Uhr geschlossen.
Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in der Verwaltung kann es bis ca. 11:00 Uhr in allen
Fachbereichen zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten
um Verständnis.
Geburtstaler für Weißenfelser Neugeborene
Den Weißenfelser Nachwuchs begrüßten Jens Voigt von der
Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG und Oberbürgermeister Robby Risch (beide hinten links) bei der Willkommensfeier
im Kulturhaus (Fotografin: Katharina Vokoun)
Die Fußgängerzone in der Innenstadt wird ab 1. Mai für Radfahrer geöffnet. Dafür hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im
Januar dieses Jahres gestimmt. Demnach werden für eine
einjährige Testphase folgende Straßen und Plätze für den
Radverkehr freigegeben: An der Pforte, Kleine Kalandstraße, Querung Große Kalandstraße, Jüdenstraße zwischen
Friedrichstraße und Kleine Kalandstraße, Saalestraße sowie
Marktplatz.
Die Zugänge zur Innenstadt von der Großen Brücke und
der Pfennigbrücke sind durch verkehrliche Regelungen
und deutliche Hinweisschilder zu gewährleisten. Radfahrer
dürfen in der Fußgängerzone nur Schrittgeschwindigkeit
fahren und müssen auch in ihrer Fahrweise Rücksicht auf
Passanten nehmen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
werden dies kontrollieren. Ein externer Gutachter wird die
Testphase begleiten.
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Wir Weißenfelser sterben nicht aus. Zu diesem Schluss kamen
am Dienstag, 17. Februar, Oberbürgermeister Robby Risch und
Jens Voigt von der Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG
beim Anblick der 23 Neugeborenen, die sie im Rahmen der Willkommensfeier im Kulturhaus begrüßten. Insgesamt wurden in
den Monaten Oktober, November und Dezember 57 Geburten in
Weißenfels und den dazugehörigen Ortsteilen verzeichnet.
Als Erinnerung an die Heimatstadt überreichte der Oberbürgermeister den Geburtstaler, eine Silbermünze mit einer Abbildung
des Weißenfelser Schlosses Neu-Augustusburg. Vor Ort war auch
die Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH, die
ihr Angebot an familienfreundlichen Unterkünften präsentierte und
auf die Aktion „Kinderbonus“ aufmerksam machte. Damit erhalten
alle Familien mit Kindern bei Neubezug im Jahr 2015 ab dem Tag
des Einzuges bis zur Einschulung ein Kinderzimmer mietfrei.
Außerdem gab es für alle Neugeborenen einen Geschenkgutschein im Wert von zehn Euro sowie ein Willkommenspaket mit
Gutscheinen für den Heimatnaturgarten, das Museum Schloss
Neu-Augustusburg und die Stadtbibliothek. Die Eltern konnten
sich zudem über Kindergärten, Kinderärzte und Vereine der Stadt
informieren. Die Kinder der Kita Anne Frank begrüßten die neuen
Weißenfelser mit Liedern und einem Gedicht.
Die Willkommensfeier für Neugeborene fand bereits zum vierten
Mal statt. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Weißenfels
und der Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG.
11
Gewässerschau in der Stadt Weißenfels
Der Unterhaltungsverband “Mittlere Saale – Weiße Elster”
lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2015 ein.
Es werden die Verbandsgewässer im Zuständigkeitsbereich
begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der
Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch
interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen.
Termin/Uhrzeit/Treffpunkt Schaubezirk Mitte
23.04.2015
8.00 Uhr
23.04.2015
11.00 Uhr
23.04.2015
12.30 Uhr
Großkorbetha, Parkplatz Gemeindeamt
Gewässer: Graben, Schkortelbach, Zuläufe zur
Saale
(mit OT Großkorbetha, Wengelsdorf, Schkortleben)
Uichteritz, Parkplatz Erdmann-NeumeisterPlatz
Gewässer: Röhlitzbach u. Zuläufe
(mit OT Uichteritz, Markwerben)
Weißenfels, Leopold-Kell-Str. vor Feuerwehr
Gewässer: Greißlaubach, Klostergraben, Zuläufe zur Saale
(mit OT Langendorf, Leißling, Borau
Informationen:
Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“
Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra
Tel./Fax: 034633 21086
oder Funk-Tel. 0170 2392421
Geschäftsführer: Herr Köcher
Braunsbedra, 23.02.2015
gez. Petzold
-Verbandsvorsteher-
Ausbildungsplatz gesucht??
Anlässlich des 68. Jahrestages des Einmarsches der amerikanischen Soldaten der 69. Infanteriedivision gedenkt die
Stadt Weißenfels der fünfzehn US-Infanteristen, die im April
1945 den Bürgern der Saalestadt den Frieden brachten und
dabei ihr eigenes Leben ließen. Bürgerinnen und Bürger sind
am Montag, 13. April 2015, um 15 Uhr, zu einem stillen Gedenken mit Kranzniederlegung an der Gedenktafel auf dem
Schloss Neu-Augustusburg, im Durchgang zur Schlossterrasse, eingeladen.
Beratungstag für Gründungsinteressierte
Donnerstag, 9. April 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr
Das Wirtschaftsamt des Burgenlandkreises und der Verein
„Alt hilft Jung“ führen für potenzielle Existenzgründer Beratungstage durch.
Das Angebot der unentgeltlichen Beratung richtet sich an
Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Veranstaltungsort: Technisches Rathaus Weißenfels, Beratungsraum, 06667 Weißenfels
Existenzgründerberatung,
Kontakt:
Frau Monika Joseph
Kreisverwaltung Burgenlandkreis
Amt für Wirtschaftsförderung
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Telefon: 03445 731689
Fax: 03445 731105
E-Mail: [email protected].
Bürgersprechstunde
des Oberbürgermeisters
Dann sollte man sich diesen Termin
schon einmal vormerken:
Am 1. Juli 2015 bietet die BerufsOrientierungs-Messe Pro Zukunft
ein breites Informationsangebot für
alle, die auf der Suche nach einer
passenden Lehrstelle sind oder
sich langfristig über Berufswahl und
berufliche Perspektiven informieren
möchten.
Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 21. April 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr
bis 16.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9,
1. OG, statt.
Zahlreiche Unternehmen, Verbände und Bildungseinrichtungen aus
der Region werden mit Ständen
vertreten sein und Jobchancen
und Karrieremöglichkeiten vor Ort
präsentieren. Zum Angebot der
Messe gehören u. a. auch eine
„Last-Minute-Lehrstellenbörse“ mit
freien Ausbildungsplätzen für das
aktuelle Ausbildungsjahr und eine
Praktikumsbörse.
Nachruf
Organisiert wird die Messe von der Stadt Weißenfels und
der ETZ Projektmanagement GmbH. Unternehmen, die als
Aussteller teilnehmen möchten, können sich bis zum 30. April
anmelden unter der Telefonnummer 03443 39350. Weitere
Informationen sind auch auf der Website der Messe
www.pro-zukunft.org abrufbar.
12
70. Jahrestag der Befreiung
der Stadt Weißenfels
Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer
03443 370201 gebeten.
Mit tiefer Betroffenheit haben wir im Alter von 66 Jahren
am 28.01.2015 unseren langjährigen, engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter
Herrn Manfred Neubert
verloren.
Unser Mitgefühl in den schweren Stunden der Trauer gilt
seiner Familie, allen Verwandten, Bekannten und Freunden.
Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren.
Stadt Weißenfels
Risch Oberbürgermeister Topf
Personalratsvorsitzende
V e r a n s t a lt u n g s ü b e r s i c h t
März 2015
21.03.
17:00 Uhr
21.03.
21.03.
20:00 Uhr
22.03.
22.03.
15:00 Uhr
16:00 Uhr
24.03.
25.03.
10:00 Uhr
19:00 Uhr
27.03.
19:30 Uhr
27.03.
28.03.
20:00 Uhr
28. - 29.03.
10:00 18:00 Uhr
14:00 Uhr
16:00 Uhr
29.03.
29.03.
„Von Märchen und Legenden“ Romantische Kammermusik mit
Werken u. a. von Robert Schumann
und Felix Mendelssohn
Karaoke-Party
PubParty
35 Jahre Traumzauberbaum
Meditation zur Fastenzeit in Wort
und Musik
Konventsgottesdienst
Sabine Ebert: 1815 Blutsfrieden
Deutsche Rocklegenden mit
The Lords and The Rattles
Whiskytasting
Live Music mit ‚Accoustic meets
Rock‘
Ostermarkt
Fürstenhausführung
Frühlingskonzert der Jenaer
Philharmonie
Eintritt 12 EUR,
ermäßigt 9 EUR/5 EUR
St. Patricks Day
Live: Phil & Adrian Carr
Reinhard Lakomy - Ensemble
mit dem Kammerchor der St.
Elisabethgemeinde
Lesung
Flora & Fauna - Speside
Fürstenhaus
Cocktailbar Campyno
Geleitshaus Battlefield
Kulturhaus
Kirche St. Elisabeth
Schlosskirche St. Trinitatis
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Kulturhaus
Geleitshaus Battlefield
Cocktailbar Campyno
Marktplatz
durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus
Programm: „Teuflisch gut“
Kulturhaus
April 2015
03.04.
04.04.
15:00 Uhr
04.04.
15:00 Uhr
Mitmachtheater: Der Froschkönig
04.04.
05.04.
20:00 Uhr
10:00 17:00 Uhr
20:00 Uhr
PubMusic
Ostereiersuchen
Murray & Falkenau (IRL)
„World of Pipe Rock and
Dance Irish“
Kinderflohmarkt
präsentiert von Cornamusa
Kulturhaus
Anmeldungen bis 02.04.
Heimatnaturgarten
09.04.
11.04.
11.04.
09:00 16:00 Uhr
21:00 Uhr
Passionsmusik
Osterspaziergang
20.04. 24.04.
23.04.
19:00 Uhr
24.04.
26.04.
28.04.
14:00 Uhr
17:00 Uhr
Die große Atemlos Schlager &
Discofox Sause
Ohrenschmaus im Schütz-Haus
„Die Große Bunte Tapper Show“
Karaoke-Party
Ausstellung: „Rettungsnetz
für die Wildkatze“
PIKANTA e. V.
Ausstellungseröffnung
Kamishibai - das kleinste Theater
der Welt
Aktionswoche zum Welttag des
Buches
„Die Kathedrale der Ewigkeit“ - ein
Roman über Uta von Naumburg
Live Music mit ‚S&M‘
Fürstenhausführung
Hausmusik bei Schütz
30.04.
21:00 Uhr
Ü30-Party Tanz in den Mai
15.04.
18.04.
18.04.
18.04. 10.06.
19.04.
19:00 Uhr
20:00 Uhr
20.04.
16:00 Uhr
tägl. 09:00 17:00 Uhr
von und mit dem
Gästeführerverein
ab 5 Jahre
Schlosskirche St. Trinitatis
Treffpunkt:
Schlossterrasse
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
Geleitshaus Battlefield
Heimatnaturgarten
Kulturhaus
Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR
präsentiert von Radio Brocken
Heinrich-Schütz-Haus
Kulturhaus
Cocktailbar Campyno
Wanderausstellung des BUND, Heimatnaturgarten
Regionalverband Halle-Saalkreis
Ortsteil Burgwerben,
Pfarrhaus
Ein Kinder- und Familienangebot Stadtbibliothek
mit Schnupperanmeldungen
Stadtbibliothek
Autorenlesung mit Claudia &
Nadja Beinert
Fürstenhaus
Cocktailbar Campyno
durch Weißenfelser Gästeführer Fürstenhaus
Konzert mit Schülern der Musik- Heinrich-Schütz-Haus
schule „Heinrich Schütz“;
Eintritt frei
Kulturhaus
13
14
15
16
Gerd Duden höffer als Heinz Becker
Weißenfelser Schlossfest 2015
Vita. Chronik eines Stillstandes
Rock am Freitag, Party am Samstag
am Freitag, den 12.06./Beginn: 20:00 Uhr
im Kulturhaus Weißenfels
Im Frühjahr 2015 feiert Gerd Dudenhöffer mit seinem neuem Heinz
Becker Programm Vita. Chronik
eines Stillstandes Premiere in Leipzig.
Ein Titel, der wie so typisch für diesen Künstler, Alles oder Nichts verspricht. Eines jedoch mit Sicherheit:
Dichte 120 Minuten Ein-Mann-Theater in Spannung und Spaß durch
das Spiel mit dem Widerspruch in
sich.
Karten sind im Vorverkauf über die
Tourist-Information Weißenfels erhältlich oder über
www.eventim.de
Das Weißenfelser Schlossfest präsentiert sich in diesem Jahr
mit einem neuen Konzept. Mit einer großen Rocknacht, bei
der gleich drei Tribute-Bands die Stimmung im Schlosshof
zum Kochen bringen werden, orientiert sich das Team des
Veranstaltungsmanagements der Stadt Weißenfels wieder
stärker am klassischen Volksfestcharakter.
THE CASHBAGS TRIBUTE TO JOHNNY CASH
am Samstag, dem 12. September/Beginn: 20:00 Uhr
im Kulturhaus Weißenfels
The Cashbags um
US-Sänger Robert
Tyson sind mit über
250 Konzerten seit
2008 Europas gefragtestes Johnny
Cash Revival. Das
Ensemble gleicht in
Klang und Erscheinungsbild 1 : 1 seinem Vorbild und bietet mit authentischer Stimme, Westerngitarre,
Telecaster, Kontrabass, Schlagzeug und Backgroundchor detailgenau alle Klassiker im Rahmen einer mitreißenden Show, angelehnt an die Originalkonzerte der 60er Jahre mit musikalischen
Gästen wie ‚June Carter‘ und ‚Carl Perkins‘. Songs aus Johnny
Cashs Spätphase werden mit Gitarre und Piano in einem speziellen Akustikteil zelebriert. Homepage: www.atributetojohmiyeash.
com
Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels
erhältlich oder über www.eventim.de
Das gibt es eigentlich nicht...
Sie haben kein Amtsblatt bekommen und
müssen es beim Nachbarn lesen...
Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt.
Mo. - Fr.
7.30 - 16.00 Uhr
Tel.: 0 35 35/48 91 11
Fax: 0 35 35/48 92 44
www.wittich.de
...dann sollten Sie schnell zum Telefon
greifen, damit die nächste Ausgabe
ganz sicher bei Ihnen ankommt!
„Das Publikum will unterhalten werden und sich im Schlosshof mit Freunden treffen. Das Fest soll in erster Linie Spaß
machen. Welche Band dabei letztendlich auf der Bühne
steht, ist eher sekundär, solange das Gesamtkonzept
stimmt“, erklärt Christian Endt, Leiter des Veranstaltungsmanagements den Grund für das Umdenken. Hinzu komme,
dass die Nachfrage der Konzerttickets beim vergangenen
Schlossfest nicht den Erwartungen entsprochen hätte. Während der Auftritte der Bands „Juli“ und „Frida Gold“ war der
Schlosshof gerade einmal halb gefüllt, und das bei stetig
steigenden Kosten für solch namhafte Bands
Auf der Bühne werden in diesem Jahr drei so genannten
Tribute-Bands stehen. „My’tallica“, „Feuerengel“ und „The
KISS-Tribute-Band“ covern nicht nur die Songs ihrer international bekannten Vorbilder „Metallica“, „Rammstein“
und „KISS“, sondern kommen auch in Sachen Outfit und
Bühnenshow nah an das Original heran. Die Karten für
den Freitag kosten 5 Euro im Vorverkauf und 8 Euro an der
Abendkasse. Im Vorjahr mussten die Konzertbesucher noch
dreimal so viel bezahlen. „Dank der moderaten Preise und
der – im wahrsten Sinne des Wortes – heißen Bühnenshows
hoffen wir, dass der Schlosshof richtig voll wird“, sagte Endt.
Der Ticketverkauf in der Touristeninformation und online bei
reservix.de läuft bereits.
Ein Befürworter der neuen Programmausrichtung ist auch
Oberbürgermeister Robby Risch. Diese sei nicht nur zielgruppengenauer, sondern minimiere auch das finanzielle
Risiko. So lag der Eigenanteil der Stadt für das vergangene
Schlossfest bei rund 64.000 Euro. In 2015 sollen die Einnahmen möglichst die Ausgaben decken. „Deshalb können wir
in einem ähnlichen finanziellen Rahmen weitere Angebote im
Jahresverlauf umsetzen“, sagte Risch und verweist damit auf
das Bismarckturmfest und die Feier zum 25. Jubiläum der
Deutschen Einheit. Auch einige Programmpunkte innerhalb
des Schlossfestes werden von den finanziellen Kapazitäten
profitieren. So soll beispielsweise der historische Markt ausgebaut werden. Das restliche Programm bleibt laut Christian
Endt aber traditionell; mit philharmonischer Eröffnung am
Donnerstag, Oldtimer-Rallye und Party am Samstag sowie
Festumzug und Feuerwerk am Sonntag.
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Veranstaltungen des
Weißenfelser Musikvereins
„Heinrich Schütz“ e. V.
Samstag, 21. März 2015,
17.00 Uhr, Fürstenhaus
„Von Märchen und Legenden“
Romantische Kammermusik mit Werken u. a. von Robert
Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy
Peter Schurrock – Klarinette
Immo Schaar – Viola
Edwin Diele - Klavier
Eintritt 12,00 €, ermäßigt 9,00 €/5,00 €
Mittwoch, 15. April 2015, 19.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Ohrenschmaus im Schütz-Haus
Blick in die Komponierstube von Bernd Franke
Henrike Rucker im Gespräch mit Bernd Franke
Eintritt 5,00 €, ermäßigt 3,00 €
Dienstag, 28. April 2015, 17.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Hausmusik bei Schütz
Konzert mit Schülern der Musikschule „Heinrich Schütz“
Eintritt frei
14. Weißenfelser Musikwoche vom 16. bis 24. Mai 2015
„Klang- Bilder“
Literaturkreis Novalis e. V.
Theatersprechtag
Wo: Wann: Touristinformation Weißenfels
Markt 1, Rathaus Weißenfels,
Eingang links neben dem Haupteingang
06667 Weißenfels
31.03.2015, 10.00 bis 12.00 Uhr
Es werden Spielpläne der Oper, der Musikalischen Komödie
und des Schauspielhauses Leipzig vorgestellt sowie Theaterfahrten nach Leipzig angeboten.
Lesung mit Bernd-Lutz Lange
am 5. Juni 2015 im Kloster St. Claren
Der bekannte Kabarettist Bernd-Lutz Lange
liest im Kloster St. Claren am Freitag, dem
5. Juni 2015, um 20.00 Uhr, aus seinem Buch
„ Zeitensprünge- Kreuz und quer durch mein
Leben „.
Der Kartenvorverkauf hat bereits
in der Seume- Buchhandlung,
Jüdenstr. 27, in Weißenfels begonnen.
Der Eintrittspreis beträgt 12,00 € p. P.
Gospelkonzert St. Elisabeth
Die ständige Ausstellung zum Leben
und Schaffen des Friedrich von Hardenberg/Novalis‘, Garten und Pavillon
sind für Besucher geöffnet:
Montag geschlossen
Oktober - März
Dienstag - Freitag Samstag - Sonntag April - Sept.
Dienstag - Freitag Samstag - Sonntag 10.00 Uhr - 16.00 Uhr
10.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
10.00 Uhr - 17.00 Uhr
10.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Unsere Veranstaltung im März findet statt am Mittwoch,
dem 25.03.2015, um 19.00 Uhr im Fürstenhaus, Leipziger
Str. 9, Weißenfels
Thema: Literaturvortrag anlässlich des 214. Todestages des
Dichters Novalis
Referent: Kai Agthe, Naumburg
Öffentliche Führung
im Fürstenhaus Weißenfels
29. März 2015
Das Weißenfelser Fürstenhaus gehört mit seinen Stuckaturen
in der ersten Etage, neben dem Residenzschloss Neu-Augustusburg, zu den bedeutendsten Zeugnissen der Weißenfelser
Herzogszeit. 1673 wurde das Gebäude errichtet und war dann
vor allem Wohnsitz hoher herzoglicher Hofbeamter. Der zweieinhalbgeschossige Bau mit hohem Walmdach weist eine
repräsentative Fassadengestaltung auf.
Am Sonntag, den 29. März lädt der Weißenfelser Gästeführerverein e. V. zu einer öffentlichen Besichtigung ein. Treffpunkt
ist 14.00 Uhr das Fürstenhaus in der Leipziger Straße 9.
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Im Anschluss an das Konzert wird ganz herzlich zum „Grillen im Mai“ auf das Pfarrgrundstück der Katholischen
St. Elisabeth Gemeinde Weißenfels eingeladen!
Verdis Oper Nabucco:
Klassik-Open-Air im Sommer
Die Festspieloper Prag ist am Freitag, 24. Juli 2015, zu
Gast in Weißenfels und präsentiert Giuseppe Verdis weltberühmte Oper Nabucco ab 20 Uhr unter freiem Himmel
im Schloss Neu-Augustusburg.
Diese prachtvolle Oper mit dem dramatischen Spiel um Liebe
und Macht begeisterte bisher Hunderttausende von Zuschauern. Der Besucher wird von Beginn an durch die wunderschönen Stimmen, die Handlung, die prächtigen Kostüme und
das eindrucksvolle Bühnenbild in den Bann gezogen. Der
gewaltige Chor der Gefangenen wird im Schlosshof erklingen
und für ein unvergessliches Opernerlebnis sorgen.
Tickets gibt es ab 39 Euro beim Fremdenverkehrsverein, Leipziger Straße 9 in Weißenfels (Telefon 03443 303070) oder beim
TIM Ticket, Markt 7 in Weißenfels (Telefon 03443 231157).
Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels
Zeitzer Straße 4
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 302552
Fax: 03443 208137
[email protected]
www.museum-weissenfels.de
Tipp:
Führung durch die Fürstengruft in der Schlosskirche Sankt Trinitatis jeden letzten Samstag im Monat stündlich ab 11.00 Uhr
Schuhmärchen im Schloss
Neu-Augustusburg
Anmeldungen bitte in der Schlossbibliothek
bei I. Struve unter 01629867430.
Wellttag des Buches, 23.04.2015, 9.30 Uhr
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Mutti, was spielen die Kinder im Krieg?
27. März 2015, 9.30 Uhr
Sonderführungen für Schulklassen
durch die Sonderausstellungen
„Heil dir im Siegerkranz“ – eine Ausstellung zum Ersten Weltkrieg
Sonderausstellungen
im Museum Schloss Neu-Augustusburg
„Heil Dir im Siegerkranz!“ 14.03.2015 bis 12.07.2015
Seit dem 14. März 2015 lädt das Museum Schloss Neu-Augustusburg zur Sonderausstellung „Heil Dir im Siegerkranz!“ ein.
Die Sonderausstellung des Dr. Walter Wehner holt eine verdrängte
Literatur ans Tageslicht, die den Krieg in Liedern und Gedichten
begeistert besang und in Kinder- und Jugendbüchern eine ganze
Generation mit chauvinistischen, gewaltverherrlichenden Darstellungen vergiftete. An dieser Unkultur haben vor einhundert
Jahren fast alle bekannten literarischen Größen mitgewirkt: Thomas Mann, Hermann Hesse oder Rainer Maria Rilke. Aber auch
katholische Priester und evangelische Pfarrer, jüdische Gelehrte
oder Berliner Gymnasiasten – vor allem aber unzählige „dichtende“
Zeitungsleserinnen und Zeitungsleser gossen ihre patriotische
Kriegsbegeisterung in literarische Formen. Dr. Walter Wehner trägt
durch seine Ausstellung zur Aufarbeitung dieses gewalttätigen
Teils unserer Geschichte und Kultur bei.
„In eiserner Zeit (1813 – 1914)“
22.02.2015 bis 03.05.2015
Aus der Eisenkunstgusssammlung des Weißenfelser Museums
faszinierende Eisenschmuckstücke dokumentieren den Patriotismus der Befreiungskriege (1813) und dessen Wiederbelebung zu
Beginn des Ersten Weltkrieges.
Die Ausstellung wurde bisher in Kornwestheim gezeigt und um
einige regionale Aspekte erweitert.
Kriegspropaganda auf Postkarten, Soldaten in Jugendbüchern, Hurrapatriotismus in
Gedichtbänden – das Säbelrasseln, der Marschtritt, die Schützengräben – sie gab es nicht
nur an der Front, sie machten
sich auch in der Literatur breit,
durchdrangen den Alltag bis in
die Kinderzimmer, die Schulen
und Gottesdienste. Feldpostkarten und Bücher aus der
Sammlung von Dr. Walter Wehner zeigen die Militarisierung einer Gesellschaft, die den Krieg
freudig begrüßte.
Das Museum Weißenfels liefert mit der Ausstellung des Literaturwissenschaftlers Dr. Walter Wehner einen besonderen
Beitrag zur Aufarbeitung eines gewalttätigen Teils unserer
Geschichte. Im eigenen Erleben, in der Auseinandersetzung,
dem gemeinsamen Gespräch der Besucher bleibt das Vergangene tatsächlich nicht tot, sondern wird lebendig.
„In eiserner Zeit (1813 – 1914)“
Aus der Eisenkunstgusssammlung des Weißenfelser Museums faszinierende Eisenschmuckstücke dokumentieren
den Patriotismus der Befreiungskriege (1813) und dessen
Wiederbelebung zu Beginn des 1. Weltkrieges.
Terminabsprachen zu weiteren Sonderführungen mit Buchlesung bitte in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter
01629867430.
Die Ausstellung findet im Rahmen der Städtepartnerschaft
mit Kornwestheim statt
Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels
Dienstag bis Sonntag 10 - 16 Uhr
Besuchen Sie uns im Internet – www.wittich.de
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Der Froschkönig
4. April 2015, 15.00 Uhr
Schlosstheater Neu-Augustusburg
Zeitzer Str. 4, 06667 Weißenfels
Tel.: 0162 9867430
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Lesung im Schloss Neu-Augustusburg
Sabine Ebert: 1815 Blutsfrieden
Am 25. März 2015 um 19 Uhr lädt das Museum
in das Schloss Neu-Augustusburg zur Lesung ein.
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Deutschland im Herbst 1813: Als Napoleon in der Völkerschlacht bei Leipzig geschlagen wird, ist er noch lange nicht
besiegt, und niemand ahnt, dass es mehr als anderthalb Jahre
dauern soll, bis er 1815 bei Waterloo endgültig bezwungen
wird. Statt des erhofften Friedens kommt immer größeres Elend
über viele deutsche Städte. Die fliehende Grande Armée zieht
eine Spur aus Blut, Hunger, Verwüstung und Krankheit durch
das Land. Auch die junge Henriette, die nach Leipzig ging, um
Verwundeten zu helfen, muss die Stadt verlassen und Hals über
Kopf heiraten, um zu überleben. Als in Wien nach zynischem
Schacher endlich Frieden geschlossen wird, ist Europa neu
geordnet – aber unter blutigen Opfern. In bewegenden Szenen
beleuchtet Sabine Ebert die kaum bekannte Zeit zwischen
Völkerschlacht und Waterloo, die für viele deutsche Städte von
unglaublicher Dramatik war. Dafür hat die Bestsellerautorin über
Jahre hinweg Tausende Seiten Originalquellen studiert und eng
mit Historikern und Militärs zusammengearbeitet. Entstanden
ist etwas Großartiges und Seltenes: Geschichte, die unter die
Haut geht!
Sabine Ebert wurde in Aschersleben geboren, ist in Berlin
aufgewachsen und studierte in Rostock Lateinamerika- und
Sprachwissenschaften. In ihrer langjährigen Wahlheimat Freiberg arbeitete sie als Journalistin und verfasste mehrere Sachbücher. Aus Passion für sächsische und deutsche Geschichte
begann sie, historische Romane zu schreiben, die allesamt zu
Bestsellern wurden. Eigens für die Arbeit an ihrem Roman über
die Völkerschlacht und die Fortsetzung zog sie nach Leipzig
und wurde in der Messestadt schnell heimisch.
Familienanzeigen
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Telefon: 0 35 35 / 489-0.
LINUS WITTICH
Heimat- und Bürgerzeitungen
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15
www.wittich-herzberg.de, [email protected]
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Was das Herz begehrt – in der Ernst-Thälmann-Str. 7, Schkortleben
Schöner Wohnen auf dem Land
Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels
GmbH bietet Wohnungen der Stadt Weißenfels in folgenden
Ortsteilen an:
Eine ideale Familienwohnung in Wengelsdorf in der Hansvon-Biesenrodt-Str. 16
In dem ruhig gelegenen Wohnhaus befindet sich in der 1. Etage eine
großzügige 3-Raum-Wohnung mit ca. 87 qm. Das Wohnzimmer
ist der größte Raum in dem die Dachdrempel als Unterstellmöglichkeiten dienen. Zum Verweilen lädt das gemütliche Bad mit
Badewanne ein. Die Wohnung kann in Eigenleistung malermäßig
hergerichtet werden. Der kleine Hof wird gemeinschaftlich genutzt und bietet Raum für kreative Gestaltungsideen. Die Kaltmiete beträgt 346 €/Monat zzgl. Nebenkostenvorauszahlung von
201 €. Für die Wohnung ist eine Kaution zu zahlen. Das Haus wird
über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und wurde vor 1945 gebaut.
Energieverbrauchsausweis: 112,0 kWh/(m2a)
Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen stehen in diesem Mehrfamilienhaus in ruhiger Wohnlage schon bald wieder 1-Raum-/
2-Raum und 3-Raum-Wohnungen zur Verfügung. Das Haus liegt
direkt an den Saalewiesen und lädt somit zum Radeln und Erholen
ein. So machen andere Urlaub. In direkter Umgebung befinden
sich ein Fleischer und ein Bäcker und hinter dem Haus befindet
sich ein Garten in gemeinschaftlicher Nutzung. Ideal für Familien
mit Kleinkindern ist die direkte Nachbarschaft zum Kindergarten
Schkortleben. Bei Interesse können die einzelnen Mietpreise bei
der Vermietungsabteilung der WVW oder im Internet bei Immobilienscout24 abgefragt werden. Für die Wohnungen sind Kautionen
zu leisten. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und
wurde 1800 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 117,5 kWh/(m2a)
Wohnen wie im Eigenheim – Schulstr. 7a, Schkortleben
Klein und fein in Uichteritz, Mühlberg 21
Die gemütliche 2-Raum-Wohnung mit ca. 58 qm im Mehrfamilienhaus im Mühlberg 21 bietet genügend Platz für 2 Personen,
die schnell in der Natur sein wollen. Uichteritz ist der ideale Ausgangsort für Radtouren und bietet neben der bekannten Gaststätte
auch diverse Einkaufsmöglichkeiten an. Die Wohnung verfügt über
2 Wohnräume, 1 Küche und ein Bad mit Dusche, die sofort bezogen werden können. Die monatliche Kaltmiete beträgt 267 €.
Hinzu kommen die Nebenkostenvorauszahlungen von monatlich
135 €. Für die Wohnung ist eine Kaution zu leisten. Die Wohnung
wird über eine Etagenheizung (Gas) beheizt. Das Gebäude wurde
1917 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 80,1 kWh/(m2a)
Im Herzen von Schkortleben
gelegen ist die großzügige
4-Raum Maisonette-Wohnung. Die Wohnung hat einen eigenen Eingang und
die Zimmer verteilen sich auf
2 Etagen. Im Erdgeschoss
befinden sich die große
Wohnküche und ein GästeWC. Das Wohnzimmer, sowie 3 Schlafzimmer und das
geräumige Bad mit Wanne
und Dusche befinden sich
im Obergeschoss. Die Wohnung wird komplett saniert
für monatlich 513 € zzgl. 238 € Nebenkostenvorauszahlungen
vermietet. Ein kleiner Abstellraum unter der Treppe und PkwStellplätze am Haus runden das Bild ab. Hinter dem Haus gibt es
einen Trockenplatz zur gemeinschaftlichen Nutzung. Für die Wohnung ist eine Kaution zu leisten. Das Haus wird über eine Zentralheizung (Öl) beheizt und wurde 1900 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 68,8 kWh/(m2a)
Geräumige 2-Raum-Wohnung in Reichardtswerben, vonSeydlitz-Str. 2
Das sehr ruhig gelegene Mehrfamilienhaus in der von-Seydlitz-Str.
2 in Reichardtswerben bietet im Erdgeschoss eine komfortable
2-Raum-Wohnung. Neben dem Wohn- und Schlafzimmer bietet
die Wohnung eine große Wohnküche zum Verweilen und da die
Wohnung in Eigenregie malermäßig hergerichtet werden kann, bietet dies viel Raum für Kreative. Die am Haus gelegene Grünfläche
bietet Platz zum Erholen und gemütlichen Beisammensein. Die
monatliche Kaltmiete beträgt 302 € zzgl. 162 € Nebenkostenvorauszahlungen. Für die Wohnung ist eine Kaution zu hinterlegen.
Das Haus wird über eine Zentralheizung (Gas) beheizt und wurde
1930 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 119,1 kWh/(m2a)
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Neu in der Touristinformation Weißenfels
Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels
„MZ – Service Punkt“
Unsere Leistungen für Sie:
Aboservice
- Bestellung Zeitungsabonnement
- Ummelden der Zeitung im Urlaub
Anzeigenservice
- Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen,
- Fließsatz- und Systemanzeigen
- Traueranzeigen
Langendorf, Johann-Sebastian-Bach-Str. 3a
In dem zur Stadt Weißenfels
gehörenden Ortsteil Langendorf sind kulturell interessierte
Menschen bestens aufgehoben. Der Ort bietet für jeden
Geschmack den passenden
Verein und die dazugehörenden Feste. Das Wohnhaus in
der Johann-Sebastian-BachStr. 3a ist Richtung Wiedebach
gelegen und bietet derzeit eine
2-Raum-Wohnung in der
1. Etage und eine 3-Raum-Wohnung im Erdgeschoss. Beide Wohnungen haben eine geräumige Wohnküche und ein großes Wohnzimmer. Die Badezimmer sind mit Wanne ausgestattet. Ein liebevoll angelegter Vorgarten lädt zum Verweilen ein. Auch hinter dem
Haus ist eine kleine Grünfläche, die gemeinschaftlich genutzt
werden kann. Für die Wohnung ist eine Kaution zu zahlen. Das
Haus wird über eine Zentralheizung (Gas) beheizt und wurde 1970
gebaut. Energieverbrauchsausweis: 133 kWh/(m2a)
Geräumige 2-Raum-Wohnung in Tagewerben, Straße des
Friedens 4
In dem 3-Parteien-Wohnhaus in Tagewerben steht im Erdgeschoss
eine 2-Raum-Wohnung mit großzügig geschnittenen Räumen
frei. Die 68 qm sind in einem sehr guten Zustand und können
malermäßig in Eigenleistung liebevoll gestaltet werden. Das Bad
ist mit einer Wanne ausgestattet und die Wohnung wird über eine
Gas-Etagen-Heizung beheizt. Der am Haus angrenzende Garten
kann mit genutzt werden und bietet viel Potenzial für gemütliche
Sommertage. Die monatliche Kaltmiete beträgt 313 € zzgl. 159 €
Nebenkostenvorauszahlungen. Für die Wohnung ist eine Kaution
zu hinterlegen. Das Haus wurde 1900 gebaut. Energieverbrauchsausweis: 147,0 kWh/(m2a)
MZZ Briefdienst
- Verkauf von Briefmarken
- Annahme und Herausgabe von Briefen
MZ-Shop
- Verkauf von MZ- Rezeptheften
- Verkauf von MZ-Magazinen
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Hortkinder der „Anne Frank“
beziehen umgestaltete Räume
Die Erzieherinnen des Hortes „Anne Frank“ in der Herder Grundschule in Weißenfels hatten in den letzten Wochen allerhand zu
tun. Die Auswertung einer schriftlichen Umfrage der Kinder, nach
deren Zufriedenheit und Wünsche zum Hortangebot, ergab, dass
es durchaus Potentiale in der Erweiterung des Freizeitangebotes
gab. Nach umfangreichen Überlegungen, ging es in der zweiten Ferienwoche an eine komplette Umräumung und Neuausgestaltung
der Räume. Durch die Unterstützung der Eltern, die ihre Kinder in
den Ferien zu Hause betreuten und die große Kooperationsbereitschaft der Herder Grundschule, war es möglich, dieses Projekt
mit wenig finanzieller Aufwendung in kurzer Zeit umzusetzen. Die
anwesenden Kinder wurden mit einbezogen und waren mit Freude
dabei. Neben einen großzügigen Konstruktionsraum, einen Verkleideraum und einer Kreativecke entstanden eine Holzwerkstatt, eine
Forscherstation, Nähstübchen, Hörstation und Kinderbücherei.
Mit den Kindern wurden ausführlich die Regeln und Nutzung der
Räume festgelegt.
Im Flur wurden Magnettafeln mit den entsprechenden Angeboten
angebracht. Hier bringen die Kinder nun ihr Passfoto an. Somit
können alle erkennen, wo sich jedes Kind gerade aufhält. Äußerungen der Kinder („Jetzt ist es cooler.“, „Ich weiß, wo meine Freundin
ist.“, „Jetzt kann ich mehr machen.“) und erste Reaktionen der
Eltern waren sehr positiv.
Bei Interesse melden Sie sich unter unserer kostenfreien
Vermietungs-Hotline 0800 1565758.
In der Kinderbücherei
Foto: Kita Anne Frank
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Das Musical „DAVID“ als Geschenk
4. Benefizveranstaltung „NeuStadtKinder“
Die Weißenfelser sind Musicalfreunde: Grease, Elisabeth, Tabaluca, um nur einige wenige zu nennen. Somit fiel die Wahl für
die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche nicht schwer, womit
sie den inzwischen vierten Benefizabend der AG NeuStadtKinder bereichern könnten. Die Freude unter den Organisatoren
war groß, als bereits im letzten Jahr die gute Nachricht einging,
dass dieses „Geschenk“ in 2015 überbracht werden soll.
Kinder- & Familienfest
auf dem Weißenfelser Klemmberg
Die Vorbereitungen zu einem
kunterbunten Fest auf dem
Weißenfelser Klemmberg sind
im Gange. Am Sonntag, dem
28. Juni lädt das „LOKALE
NETZWERK für Familie im Burgenlandkreis von
10:00 bis 18:00 Uhr ein, sich mit „Kind und Kegel“ im Park am
Bismarckturm zu betätigen und einen abwechslungsreichen
Tag zu erleben.
Vereine aus Sport und Kultur, Kitas, Kirchengemeinden und
Hilfevereine aus dem gesamten Landkreis werden mit traditionellen Kinderspielen, einem Seifenkistenrennen, Infoständen
und vielfältigen Bühnenprogrammen für Kurzweil sorgen.
Im Organisationsteam wirken neben
dem Burgenlandkreis und der Stadt
Weißenfels der Förderverein der Kita
St. Elisabeth und die AG NeuStadtKinder vom Verein Lebenshilfe mit.
Ausführliche Informationen folgen in
der nächsten Ausgabe.
Inzwischen laufen die Proben sowie die Herstellung der Kostüme und Kulissen auf Hochtouren. Über 50 Kinder und einige
Erwachsene werden am 2. Mai auf der Bühne des Kulturhauses mit ihrer Inszenierung von „DAVID“ das Publikum auf eine
musikalische Reise in die Zeit des kleinen David mitnehmen.
Der Kampf des pfiffigen Jungen gegen den riesigen Goliath,
sein Lebensweg vom Hirten hin in das Königsamt des Volkes
Israel, eine spannende, uralte biblische Geschichte mit Musik,
Gesang und Tanz umgesetzt zu einem unterhaltsamen und
lehrreichen Musical.
Das einstündige Bühnenstück für die ganze Familie beginnt
um 15:00 Uhr. Einlass wird bereits eine Stunde vorher sein.
Bei Kakao, Kaffee und Kuchen können sich die Gäste vor der
Aufführung stärken und plauschen. Bei freiem Eintritt darf jeder Besucher selbst entscheiden, was er am Ausgang in die
Spendenbox wirft.
Die Organisatoren der AG NeuStadtKinder sehen in dieser
Aufführung eine schöne Abwechslung im Programm ihrer Benefizabende. Um noch mehr Eltern und Kindern die Teilnahme an
dieser Veranstaltung zu ermöglichen, wurde die Veranstaltung
vom sonst üblichen Freitag auf das Wochenende verlegt.
Ausführliche Informationen zu den Aktivitäten im laufenden Jahr
und der Verwendung der Spenden sind auf den Internetseiten
www.neustadtkinder.de zu finden.
festung kunterbunt am 14.02.2015 in Magdeburg
Erstmals fanden am 14. und 15. Februar unter dem Motto festung kunterbunt die Entdeckertage für
Familien in der Festung Mark in Magdeburg statt.
Auch Weißenfels präsentierte sich am 14. Februar von 10 bis 18 Uhr am Stand des Saale-Unstrut-Tourismus.
Vielfältige Angebote zur Freizeitgestaltung lockten Groß und Klein. Ein besonderes Highlight neben den
Weißenfelser Austellerinformationen war das kreative Mitmach-Angebot. Neben Kerzenziehen und Kostüme der Barockzeit anprobieren konnte man historische Spiele erleben. Hervorragend organisiert und
durchgeführt wurde dies von Ilonka Struve, Mitarbeiterin Museum Schloss Neu-Augustusburg. Überhaupt
erwähnten die vielen zufriedenen Besucher insbesondere das Entdecken neuer kreativer Möglichkeiten.
Mit viel Spiel, Spaß und Entdeckergeist konnten Kinder und Kindgebliebene die alten Festungsmauern auf
3 Ebenen erobern, sich auf verschiedenste Art ausprobieren, erkunden, testen – sportlich auspowern, in
Workshops kreativ werkeln, Schauspiel und Musik genießen sowie kulturelle Mitmach-Angebote nutzen.
Ca. 60 Einrichtungen aus Magdeburg und Umland präsentierten Ihre Angebote und konnten sich über
regen Zulauf nicht beklagen.
Für die Planung des nächsten Familienurlaubs oder Tagesausflugs bzw. des nächsten Ferienlagers für
die Sprösslinge informierten ca. 30 weitere Einrichtungen und Verbände aus Sachsen-Anhalt und den Foto: Antje Riewe-Bez
angrenzenden Bundesländern interessant und umfassend. Hier galt es kleine Geheimtipps zu entdecken.
An beiden Tagen besuchten ca. 4.000 kleine und große Entdecker die alten Festungsmauern, in erster Linie Familien mit 1 oder
2 Kindern im Alter 1 bis 10 Jahre. Das durchweg positive Feedback der kleinen und großen Besucher sowie der teilnehmenden
Einrichtungen bekräftigen unsere Absicht zu einer Neuauflage für den Februar 2016.
Veranstalter: eine Kooperation der Festung Mark und dem Familienmagazin ottokar
25
10. Borauer Osterfeuer
Bereits zum 10. Mal findet in diesem Jahr
das Osterfeuer in Borau statt. Was als kleines
Highlight begann, ist mittlerweile feste Größe
im Veranstaltungskalender in Borau, auch mit
vielen auswärtigen Gästen.
Am Ostersamstag, dem 4. April 2015 ab
17 Uhr warten auf dem Gelände des Dorfgemeinschaftshauses Borau wieder viele Osterüberraschungen auf die großen und kleinen
Gäste. Für musikalische Umrahmung und das
leibliches Wohl ist bestens gesorgt.
Es freut sich auf viele Besucher der Borauer
Carnevalsclub.
Borau Ju-Hau
Michael Lampe
13. OSTERFEUER
des TSV „Frisch Auf“
Reichardtswerben 1896 e. V.
Die Handballer des TSV „Frisch Auf“
Reichardtswerben laden am 4. April
zu ihrem Osterfeuer ganz herzlich ein!
Zum ersten großen Spektakel im neuen Jahr haben wir uns
wieder etwas einfallen lassen. Es wird ein noch größeres PartyZelt auf dem Festplatz in Reichardtswerben stehen, welches
bei Bedarf auch beheizt werden kann. Ob dies nötig sein wird,
kann jedoch bezweifelt werden, da die Band NOTHING ROCK
uns ordentlich einheizen wird. Dies haben sie schon letztes
Jahr geschafft und somit dürfen die Naumburger erstmalig
in unserer langen Tradition als Wiederholungstäter ran! Zuvor
sind aber die kleinen Osterhasen dran. Ab 16 Uhr gibt es einen
Diskozirkus mit Clown Klaus sowie eine Bastelstraße mit Frau
Müller und natürlich werden wieder viele kleine Geschenke
versteckt sein. Hier vollzieht sich nun ein Generationswechsel
des TSV-Osterhasen. Mal sehen, ob unser Neuer das auch
so prima kann?! Gegen 19:30 Uhr startet der Fackelumzug,
begleitet von der Freiwilligen Feuerwehr Reichardtswerben
und dem Schalmeienorchester aus Pretzsch. Im Anschluss
dürfen die Kinder mit ihren Fackeln das große Osterfeuer entzünden. Und dies ist dann der Start für die große Ostersause,
mit welcher wir alle gemeinsam bei Speis & Trank sowie einer
erlesenen Effektshow den allerletzten Winterhauch vertreiben.
Es wird wieder heiß!
www.kleinanzeigen.wittich.de
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„Frisch Auf“. Eure Handballer des TSV!
Apfel-Latein:
Benefiz-Fußballspiel beim SV Großgrimma
Wirtschaft gegen Medien heißt es beim Benefiz-Fußballspiel
am 13. Juni 2015. Mit den Geldern wird das Präventionsprojekt
„Apfel-Latein“ in den Grundschulen Langendorf und Stößen
fortgesetzt und 2015 auf weitere Grundschulen ausgeweitet.
Das Spendenspiel findet beim SV Großgrimma e. V. ab 15 Uhr
statt.
Mit dem „Apfel-Latein“ sollen Schülerinnen und Schüler zu gesunder Ernährung
und Bewegung angeregt werden. Initiator
und Träger ist der Verein Mitteldeutsches
Netzwerk für Gesundheit.
www.gesundinmitteldeutschland.de
Großes Radsportevent
am 4. und 5. Juli 2015 in Weißenfels
Am ersten Juliwochenende organisiert der Weißenfelser Radsportverein White Rock e. V. am Weißenfelser Klemmberg ein
zweitägiges Mountainbike-Event.
Dabei werden in der Saalestadt mindestens 300 Mountainbiker
aus ganz Deutschland erwartet. Da der White Rock e. V. sich
durch frühere Veranstaltungen einen guten Ruf in der Organisation erwerben konnte, vergab der Bund Deutscher Radfahrer
(BDR) einen Lauf zur nationalen Nachwuchssichtung und zum
Mountainbike- Deutschlandcup nach Weißenfels, was als großer Vertrauensbeweis gewertet werden kann.
Einladung zur Neuimkerschulung
im Bienenlehrgarten Nebra
(insbesondere für Jung- und Neuimker)
Der erste von sechs Kursen beginnt am 28. März 2015
(9.00 – 15.30 Uhr)
Treffpunkt Jugendherberge Nebra, Altenburgstr. 29
Nähere Informationen und Anmeldung unter:
Imkerverein Unstruttal Nebra u. U. e. V.
Falko Breuer
Ebereschenweg 8
06642 Nebra
Telefon: 034461 23109, E-Mail: [email protected]
www.imkerverband-sachsen-anhalt.de
Betreuerschulung in den Pfingstferien
In den Pfingstferien, in der Zeit vom 18.05. bis zum 21.05.2015,
bieten wir euch erneut eine Betreuerschulung zum Jugendleiter an. Wenn ihr mindestens 14 Jahre seid, könnt ihr teilnehmen. Nach erfolgreicher Absolvierung eines 40-stündigen
Seminars erhalten die unter 16-Jährigen unter euch ein JULEICA-Zertifikat und die 16-Jährigen den JULEICA-Ausweis. Der
Teilnehmerpreis hierfür kostet 56,00 Euro für Teilnehmende
aus Sachsen-Anhalt. Der Schulungsort ist in Blankenburg im
Naturfreundehaus.
Unsere Adresse:
Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt e. V.
Angela Moritz
Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg
Tel.: 03946 8104578, E-Mail: [email protected]
Internet: www.kieze.com
Insbesondere in den Altersklassen U15 und U17 wird die nationale Spitze im olympischen Mountainbikesport erwartet und
verspricht spannende Wettkämpfe. Aber auch die allerjüngsten
der U9 - U13 sowie die Eliteklassen im Erwachsenenbereich
kämpfen um wertvolle Punkte für den Mitteldeutschlandcup.
Den Abschluss bildet am Sonntagnachmittag ein Hobbyrennen,
an dem auch alle nichtlizensierten Radsportler auf einer leicht
entschärften Strecke teilnehmen können.
Natürlich werden auch die Aktiven des eigenen Vereins aktiv
am Renngeschehen in allen Leistungsklassen teilnehmen.
Mit umfangreicher Hilfe der Stadt Weißenfels und vieler weiterer Unterstützer und Sponsoren bereitet der White Rock e. V.
sich auf diesen Höhepunkt vor. Nur eine Woche nach dem
Bismarckturmfest steht an gleicher Stelle am Klemmberg der
Radsport im Fokus. Die Zuschauer erwartet ein weiteres sportliches Highlight in Weißenfels, der Eintritt ist komplett frei.
Ein ausgeschilderter Rundweg soll die
Zuschauer zu den interessantesten Stellen der Rennstrecke führen, welche zum
größten Teil durch das Singersche Holz
führen wird. Neben dem Spitzensport
ist auch ein buntes Rahmenprogramm
in Vorbereitung.
Nähere Informationen gibt es auf der Vereinshomepage
www.white-rock.de
-flyerdruck.de
Der einfache Weg zum Druck
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Vorstand gewählt
Der Förderverein „Freunde des Weißenfelser Handballs“ hat
seinen Vorstand gewählt. Neumitglieder sind Ines Händel und
Carsten Kraft. Als Vorsitzender wurde Michael Schwarze in
seinem Amt bestätigt. Weitere Mitglieder sind Werner Stehr
(stellvertretender Vorsitzender), Martin Lindert und Martina
Stiskall. Als Beisitzer fungieren Torsten Stärkert, Conni Viereckl,
Ines Händler und Carsten Kraft.
Bergbaubedingte Umsiedlungen
in Mitteldeutschland
Kulturstiftung Hohenmölsen sucht Zeitzeugen
Für das Buchprojekt „Bergbaubedingte Umsiedlungen in Mitteldeutschland“ bittet die Kulturstiftung Hohenmölsen um Mithilfe
aus der Bevölkerung.
Golpa, Niemegk, Werbelin, Magdeborn, Eythra, Hain, Blumroda, Heuersdorf, Leesen, Gaumnitz, Pirkau, Großgrimma,
Runstedt, Möckerling, Königsaue – diese und viele weitere
Ortschaften mussten seit den 1920er-Jahren des 20. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum dem Braunkohlentagebau
weichen. Gesucht werden Zeitzeugen, die mit persönlichen
Erinnerungen zur Tagebauentwicklung in den Gebieten und zur
Umsiedlungsgeschichte dazu beitragen können, die verloren
gegangene Heimat von ehemals über 50.000 Bewohnern und
deren Nachfahren vor dem Vergessen zu bewahren. Auch Hinweise auf Ehemaligentreffen, die vielerorts durch Heimatvereine
organisiert werden, sind hilfreich.
Ansprechpartner ist die Kulturstiftung Hohenmölsen:
Telefon: 034441-991290
[email protected]
Die vollständige Liste der betroffenen Ortschaften finden Sie
unter:
http://www.kulturstiftung-hohenmoelsen.de/
buchprojekt.html
Diorama „Schlacht bei Roßbach“
Neu in der Touristinformation Weißenfels
Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS
eventim:
Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport und
Show
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Pächter für Vereinsgaststätte gesucht
Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V.
Das Diorama “Schlacht bei Roßbach“ in Reichardtswerben
kann bis April jederzeit unter Voranmeldung besucht werden.
Das Diorama zeigt die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757 an Hand von ca. 4500 handbemalte Zinnfiguren. Ein
kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an.
Voranmeldungen bitte an
Herrn Krämer, Tel.: 03443 279852
und Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676
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Der Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb 1903 e. V.“
sucht zum nächstmöglichen Termin einen Pächter für seine
Vereinsgaststätte in der Selauer Straße 29, in Weißenfels.
Gaststätte: 25 Plätze, ca. 105 m2, Freisitz: 18 Plätze, Küche
komplett eingerichtet. Bei Bedarf steht ein angrenzendes Vereinszimmer (ca. 50 Plätze) nach Absprache zur Mitnutzung für
Feierlichkeiten zur Verfügung.
Auskunft unter: Herr Reichert 03443 307577, Frau Wilnewski
03443 300153,
Pachtpreis: Verhandlungssache
Das Vereinszimmer kann zz. auch einzeln zu privaten Feierlichkeiten gemietet werden!
Neue Broschüre
„Schuldenfrei im Alter“ erschienen
Viele Menschen geraten „unverschuldet“ in finanzielle Not,
entweder weil sich ihr Einkommen auf einmal verringert oder
weil plötzlich Kosten auf sie zukommen, mit denen sie nicht
gerechnet haben. Gerade älteren Menschen fällt es dann häufig
schwer, über ihre Geldsorgen zu sprechen und sich möglichst
frühzeitig auch professionelle Hilfe, z. B. in einer Schuldnerberatung, zu holen.
Vor diesem Hintergrund ist die neue Broschüre „Schuldenfrei
im Alter“ entstanden, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit
der Diakonie Deutschland und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
herausgegeben wird.
Die Broschüre enthält auf 92 Seiten zahlreiche Hinweise, wie
man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen, z. B. beim
Eintritt ins Rentenalter, vorbereiten kann. Außerdem gibt sie
Informationen zur Besteuerung der Rente, zu möglichem Zuverdienst sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht.
Erarbeitet wurde der Ratgeber von Maike Cohrs und Claudia
Lautner, beide erfahrene Schuldnerberaterinnen im Diakonischen Werk Köln und Region. Er kann kostenfrei bestellt
werden bei:
BAGSO e. V.
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Fax: 0228 24999320, [email protected]
… dieser Karnevalsruf des Lobitzscher Kultur- und Traditionsvereins lockte wieder zahlreiche Senioren der Arbeiterwohlfahrt
nach Goseck.
Wie schon die vergangenen Jahre wurde in „Kochs Garten“ eine
stimmungsvolle Karnevalsveranstaltung vorbereitet. Zu Beginn
schunkelten gleich alle beim Auftaktlied mit. Ein abwechslungsreiches Programm mit Tanzgruppen, dem Elferrat und dem Männerballett begeisterte die Zuschauer.
Ein ganz besonderes Prinzenpaar, aus den Reihen der Senioren, eröffnete die Tanz- und Kussfreiheit und wurde dafür mit viel
Applaus belohnt. Konfettiregen und flotte Rhythmen brachten
Karnevalsstimmung in den Gosecker Saal. Bei leckerem Essen
und guter Unterhaltung vergingen die Stunden wie im Flug und
froh gelaunt wird allen dieser Nachmittag in guter Erinnerung
bleiben. Herzlichen Dank an den Lobitzscher Kultur- und Traditionsverein, das Team der Gaststätte „Kochs Garten“ und an den
Personennahverkehr des Burgenlandkreises, die zum Gelingen
der Veranstaltung beigetragen haben.
Termine des AWO Seniorenclub im April
Mi., 01.04.15
Mo., 13.04.15
Mi., 15.04.15
Mo., 20.04.15
Mi., 22.04.15
Seniorennachmittag Gruppe Leißling,
14:00 Uhr in „Uta´s Bierstube“
Seniorennachmittag Gruppe Burgwerben,
14:00 Uhr in der „Heimatstube“
Seniorennachmittag Gruppe Langendorf,
14:00 Uhr bei „Lorbeer´s“
Seniorennachmittag Gruppe Sonneneck,
14:00 Uhr im G emeinschaftsraum
Seniorennachmittag Gruppe Weißenfels,
14:00 Uhr in der „Alten Fischerei“
Veranstaltungsplan
der Volkssolidarität für April 2015
im Zentrum Klosterstraße 8
01.04.2015
14.00 Uhr
02.04.2015
14.00 Uhr
07.04.2015
14.00 Uhr
09.04.2015
14.00 Uhr
14.04.2015
14.00 Uhr
15.04.2015
14.00 Uhr
16.04.2015
14.00 Uhr
21.04.2015
14.00 Uhr
23.04.2015
14.00 Uhr
28.04.2015
14.00 Uhr
29.04.2015
14.00 Uhr
30.04.2015
14.00 Uhr
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Spielnachmittag (Karten- u. Brettspiele)
Handarbeit und Spiele
Kaffeenachmittag mit Bingospiel
Gemeinsames Singen
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele)
Handarbeit und Spiele
Tanznachmittag im Restaurant Yamas
Naumburger Straße mit Herrn Schulze
Gedächtnistraining
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele)
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr treffen sich unsere Schachspieler.
Wie bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen unter
Tel.: 334823 oder dienstags und donnerstags im Büro Klosterstraße
Busfahrt Heideblütenfest
Foto: Volkssolidarität
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