Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die
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Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die
Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die Württembergischen Pelada Hallenmeisterschaft der Frauen – Spieljahr 2014/2015 Allgemeines Soweit nicht die nachstehenden Sonderbestimmungen getroffen sind, gelten die „Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Turniere“ 1. Teilnahme Abgegebene Meldungen verpflichten zur Teilnahme. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden. Für die Verbandsrunde (Feld) zugelassenen SGM sind teilnahmeberechtigt. Belegt eine SGM einen zur Teilnahme auf Verbandsebene berechtigten Platz, besteht für die SGM das Recht zur Teilnahme auf Verbandsebene. 2. Austragungsmodus Es wird in 3 Gruppen mit je 5 Mannschaften nach dem Punktesystem gespielt. Aus jeder Gruppe kommen die ersten 2 Mannschaften weiter sowie die 2 besten Drittplatzierten. Die Zwischenrunde wird mit 8 Mannschaften gespielt (4 Spiele). Das Halbfinale mit 4 Mannschaften (2 Spiele). Spiel um Platz 3 und das Finale. Bei der Zwischenrunde und Halbfinale sowie im Spiel um Platz 3 erfolgt bei unentschiedenem Spielstand sofort ein Strafstoßschießen. Beim Endspiel (unentschieden) gibt es 1x5 Minuten Verlängerung. Danach evtl. Strafstoßschießen. 3. Spielfeld und Spielball Es wird ohne Bande gespielt. Tore: 5x2 m. Bei Seitenaus ist der Ball durch Einkicken in das Spiel zu bringen. Nach jedem Spiel stellt die erstgenannte Mannschaft aus dem vorhergegangenen Spiel einen Linienrichter. Es wird mit einem Futsalball und Futsalregeln gespielt! 4. Anzahl der Spielerinnen Eine Mannschaft besteht aus höchstens 16 Spielerinnen, von denen 5 Spielerinnen (4 Feldspielerinnen, 1 Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Vor Turnierbeginn ist ein Turnier-Mannschaftsbogen (Spielbericht) auszufüllen. 5. Spiel- und Teilnahmeberechtigung Spielberechtigt sind Spielerinnen, die eine Spielerlaubnis für Frauenmannschaften besitzen. Die Spielerinnen haben vor Turnierbeginn einen ordnungsgemäßen Spielerpass, hilfsweise einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Spielerinnen, die einen solchen Nachweis einer Spielberechtigung nicht vorlegen können, sind nicht spielberechtigt. Während des gesamten Wettbewerbs auf Bezirksebene dürfen Spielerinnen nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Das gilt auch auf Verbandsebene. Maßgebend ist die Eintragung in den TurnierMannschaftsbögen. 6. Spielkleidung Der erstgenannte Verein einer Paarung hat auf Aufforderung des Schiedsrichters bei gleicher oder ähnlicher Spielkleidung, diese zu wechseln bzw. ein Kennzeichnungshemd überzuziehen 7. Spielzeit Es werden 1x9 Minuten ohne Seitenwechsel gespielt. Die erstgenannte Mannschaft hat Anspiel. 8. Rechtsordnung Zuständig ist grundsätzlich auf Bezirksebene das Bezirkssportgericht, auf Verbandsebene das Sportgericht der Verbands- und Landesligen. 9. Schiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von 3 Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzender sowie aus 2 Beisitzern (Vereinsvertreter) besteht. wfv Württembergischer Fußballverband e. V., Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart Telefon +49 (0) 7 11 2 27 64 – 0, Telefax +49 (0) 7 11 2 27 64 – 40, E-Mail: [email protected] , Internet: www.wuerttfv.de Landesbank Baden-Württemberg, KTO 2 029 230, BLZ 600 501 01, Stuttgarter Volksbank AG, KTO 3 32 143 007, BLZ 600 901 00