Finanzierung: Übungsserie IV – Aussenfinan- zierung - BWL

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Thema
Finanzierung: Übungsserie IV – Aussenfinanzierung
Dokumentart
Lösungen
Theorie im Buch "Integrale
Betriebswirtschaftslehre"
Teil:
Kapitel:
D1 Finanzmanagement
2.4 Aussenfinanzierung
Finanzierung: Übungsserie IV – Aussenfinanzierung
Aufgabe 1
Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Aktienkapital von Fr. 100’000’000, eingeteilt in Titel zu nominal
Fr. 500, um Fr. 20’000’000 durch Ausgabe neuer Aktien von nominal Fr. 500. Die neuen Titel werden
den bisherigen Aktionären zu pari (= Nominalwert) angeboten. Der Börsenkurs der alten Aktien beträgt vor der Neuemission Fr. 1’700.
1.1.
Berechnen Sie den theoretischen Wert eines Bezugsrechtes je alte Aktie.
Bezugsverhältnis: 5 : 1
5 Aktien à Fr. 1'700.00
1 Aktie à Fr. 500.00
6 Aktien
Fr.
Fr.
Fr.
8'500.00
500.00
9'000.00
Wert 1 neue Aktie
Fr.
1'500.00
Wert 1 alte Aktie
- Wert 1 neue Aktie
Theoretischer Wert eines BR je alte Aktie
Fr.
Fr.
Fr.
1'700.00
-1'500.00
200.00
1.2
Ein Aktionär besitzt vor der Neuemission 23 Aktien. Er übt so viele Bezugsrechte aus als er kann. Die
restlichen Bezugsrechte verkauft er zum theoretischen Wert. Zeigen Sie, wie sich für diesen Aktionär
die Kapitalerhöhung finanziell im Einzelnen auswirkt.
Kauf von 4 neuen Aktien zu Fr. 500.00
Kursverlust auf 23 alten Aktien
Kursgewinn auf 4 neuen Aktien
Verkauf 3 BR zu Fr. 200.00
Total finanzielle Auswirkung
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Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
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Aufgabe 2
Das Aktienkapital der Rex AG soll um Fr. 1.2 Mio. auf Fr. 8.4 Mio. erhöht werden, wobei der bisherige Nominalwert beibehalten wird. Der Kurs der alten Aktie beträgt vor der Kapitalerhöhung Fr. 360.
2.1
Aus welchen Gründen räumt der Gesetzgeber dem Aktionär ein Bezugsrecht ein?
- damit der Aktionär den relativen Anteil am Eigenkapital halten kann.
- damit der Aktionär keinen Verlust bei der Kapitalverwässerung erleidet.
2.2
Zu welchem Kurs müssen die neuen Aktien ausgegeben werden, wenn ein Kurs nach der Kapitalerhöhung von Fr. 340 angestrebt wird?
Bezugsverhältnis: 6 : 1
Kk =
wobei:
Kn =
Ka × a + Kn × n
a+n
Kk
Ka
Kn
a
n
= Kurs nach Kapitalerhöhung
= Kurs alte Aktie
= Emissionspreis neue Aktie
= Anzahl alte Aktien
= Anzahl neue Aktien
340 × (6 + 1) − 6 × 360
= Fr . 220.00
1
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Unterdessen sind 15 Jahre vergangen und die Rex AG hat vor zwei Jahren eine Kapitalreduktion auf
Fr. 6.3 Mio. durchgeführt und gleichzeitig Namenaktien und Inhaberaktien mit unterschiedlichen
Nennwerten eingeführt. Die Rex AG plant grössere Investitionen und hat deshalb beschlossen, das
Aktienkapital wieder zu erhöhen. Die Rex AG plant eine Kapitalerhöhung von Fr. 2.8 Mio. Das Aktienkapital vor der Kapitalerhöhung beträgt Fr. 6.3 Mio. Das bisherige Aktienkapital ist eingeteilt in
27’000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von Fr. 200 und in 2’250 Namenaktien mit einem Nennwert von Fr. 400. Das Verhältnis zwischen Inhaber- und Namenaktien soll sich durch die Kapitalerhöhung nicht ändern.
Die Inhabertitel haben kurz vor der Kapitalerhöhung einen Kurswert von Fr. 180, die Namentitel einen
Kurswert von Fr. 340. Der Ausgabekurs der Inhaberaktien wird auf Fr. 120, der Ausgabekurs der Namenaktien auf Fr. 240 festgesetzt.
2.3
Wie hoch ist das Bezugsverhältnis der Inhaber- und der Namentitel?
Verhältnis Inhaber-/Namenaktie:
27' 000 × 200
=6 :1
2' 250 × 400
Inhaberaktien: 2' 800' 000 × 76 = 2' 400' 000
Namenaktien: 2' 800' 000 × 71 = 400' 000
Bezugsverhältnis Inhaberaktien:
Bezugsverhältnis Namenaktien:
5' 400' 000.00
= 9 :4
2' 400' 000.00
900' 000.00
= 9 :4
400' 000.00
2.4
Berechnen Sie die beiden Bezugsrechte.
B=
Ka − Kn
a
n +1
wobei:
B
Ka
Kn
a
n
= Wert Bezugsrecht
= Kurs alte Aktie
= Emissionspreis neue Aktie
= Anzahl alte Aktien
= Anzahl neue Aktien
Inhaberaktien:
B=
180 − 120
= Fr .18.46
9
+
1
4
Namenaktien:
B=
340 − 240
= Fr .30.77
9
+
1
4
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2.5
Berechnen Sie die Kurse beider Aktienkategorien nach der Kapitalerhöhung.
Kk =
Ka × a + Kn × n
a+n
Inhaberaktien:
180 × 9 + 120 × 4
= Fr .161.54
9+4
Namenaktien:
340 × 9 + 240 × 4
= Fr .309.23
9+4
2.6
Erläutern Sie kurz die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Inhaber- und einer Namenaktie.
Inhaberaktie
Namenaktie
-
- Orderpapier
- Übergabe durch Indossament auf der Rückseite der Namenaktie
- Aktionär mit Namen im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen (Art. 686 Abs. 1 OR)
- Vinkulierung grundsätzlich möglich
(Art. 685a ff. OR)
- Teilliberierung möglich
Inhaberpapier
rechtmässig blosse Übergabe
Aktionär der Gesellschaft unbekannt
Vinkulierung unmöglich
dürfen erst ausgegeben werden, wenn sie
voll liberiert sind
Aufgabe 3
Die Riska AG will ihr Aktienkapital von 40 Mio. Fr. auf 50 Mio. Fr. erhöhen. Der Nennwert der alten
und neuen Aktien beträgt Fr. 100, der aktuelle Börsenkurs vor der Kapitalerhöhung notiert Fr. 500.
3.1
Wie hoch muss der Ausgabepreis angesetzt sein, damit sich ein rechnerischer Wert von Fr. 30 für das
Bezugsrecht ergibt?
B=
Ka − Kn
a
n +1
K n = 500 − 30 × ( 41 + 1) = Fr .350 .00
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3.2
Unter welchen Voraussetzungen ergibt sich allgemein ein theoretisches Bezugsrecht von null Franken? Begründen Sie Ihre Antwort.
Theoretischer Wert des Bezugsrecht ist null wenn gilt:
Emissionspreis neue Aktie = Börsenkurs alte Aktie
Begründung:
Durch Kapitalerhöhung vergrössert sich der Unternehmenswert um die Höhe des neu ausgegebenen
Kapitals zum Emissionspreis. Liegt dieser unter dem Börsenkurs der alten Aktie, so verringert sich
durch die Kapitalerhöhung der Unternehmenswert pro Aktie → Kapitalverwässerung. Ist der Emissionspreis jedoch identisch mit dem Börsenkurs, bleibt der Unternehmenswert (inkl. Reserveanteil) pro
Aktie gleich. Somit ist der theoretische Wert des Bezugsrechts pro Aktie gleich null.
Aufgabe 4
Die Aktiengesellschaft Rucco beabsichtigt, die Conel AG zu übernehmen. Der Wert der Rucco-Aktie
beträgt Fr. 1'900, jener der Conel-Aktie Fr. 450. Um den Aktienumtausch ohne Schwierigkeiten
durchführen zu können, muss der Aktienwert bei der übernehmenden oder der untergehenden Gesellschaft geändert werden.
Variante 1: Kapitalverwässerung
Das Grundkapital der Rucco AG beträgt Fr. 600’000 und besteht aus 600 voll einbezahlten Aktien.
Die Reserven betragen Fr. 540’000. Die Rucco AG erhöht ihr Aktienkapital, indem sie auf 3 bisherige
Aktien 1 neue Aktie herausgibt. Der Bezugspreis der neuen Aktien ist so anzusetzen, dass nach der
Emission 1 Aktie Rucco dem Wert von 4 Aktien Conel entspricht.
4.1
Wie hoch ist der Bezugspreis der neuen Aktien?
3 Aktien Rucco vor Kapitalerhöhung à Fr. 1'900.00
1 neue Aktie Rucco
4 Aktie Rucco nach Kapitalerhöhung
Fr.
Fr.
Fr.
5'700.00
1'500.00
7'200.00
1 Aktie Rucco nach Kapitalerhöhung (= 4Aktien Conel)
Fr.
1'800.00
1 neue Aktie Rucco = 4 × 1' 800 − (3 × 1' 900 ) = Fr .1' 500 .00
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4.2
Welchen Wert hat das Bezugsrecht je alte Aktie?
B=
1' 900 − 1' 500
= Fr .100.00
3
+
1
1
oder
Aktienkurs vor Kapitalerhöhung
-Aktienkurs nach Kapitalerhöhung
Wert des Bezugsrechts
Fr.
Fr.
Fr.
1'900.00
1'800.00
100.00
Variante 2: Ausgabe von Gratisaktien
Die Rucco AG ändert den Wert ihrer Aktien durch die Ausgabe von Gratisaktien.
4.3
Wie müssen die Bezugsrechtsbedingungen lauten, damit nach der Aktienausgabe der Wert von 1 Aktie
Rucco dem Wert von 4 Aktien Conel entspricht?
Aktienkapital + Re serven
= Wert von 4 Conel Aktien
x
600' 000 + 540' 000
= 633 31 Aktien Rucco
4 × 450
Bezugsverhältnis:
600
= 18 : 1
33 31
Bezugsbedingungen: Auf 18 alte Rucco Aktien erhält man eine Gratisaktie.
4.4
Welchen Wert hat das Bezugsrecht pro alte Aktie?
B=
1' 900 + 0
= Fr .100.00
18
+
1
1
4.5
Welche Auswirkungen hat die Emission der Gratisaktien auf die Eigenkapitalstruktur der Rucco AG?
Keine, die Erhöhung des Aktienkapitals erfolgt über die Reserven, d.h. das Total des Eigenkapitals
ändert sich nicht. Es handelt sich um eine reine Umschichtung von Reserven in Aktienkapital.
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Aufgabe 5
Die Petron AG will ihr Aktienkapital von 40 Mio. Fr. auf 50 Mio. Fr. erhöhen. Der Nennwert der alten
und neuen Aktien beträgt Fr. 100, der aktuelle Börsenkurs notiert unmittelbar nach Dividendenzahlung
und vor der Kapitalerhöhung mit Fr. 400, die Dividende betrug 10%.
5.1
Wie hoch muss der Ausgabekurs angesetzt werden, damit sich ein rechnerischer Wert von Fr. 30 für
das Bezugsrecht ergibt?
B=
Ka − Kn
a
n +1
K n = 400 − 30 × ( 41 + 1) = Fr .250 .00
5.2
Am 1. Tag des Bezugsrechtshandels beträgt der Börsenkurs für das Bezugsrecht Fr. 35. Wie hoch
müsste dann der theoretische Aktienkurs (ex Bezugsrecht) sein?
K a = 250 + 35 × ( 41 + 1) = 425 − 35 (B ) = Fr .390 .00
5.3
Welche zukünftige Rendite ergibt sich für die Aktionäre der Petron AG, wenn ein Investor am 1. Tag
des Bezugsrechtshandels Aktien gekauft hat und er aufgrund der Aussagen der Geschäftsleitung von
einer 10%igen Dividendenerhöhung für das nächste Jahr ausgehen kann?
100 × (0.1 × 1.10 )
= 2.82%
390
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Aufgabe 6
Die Alpina AG plant eine Kapitalerhöhung von Fr. 6.3 Mio. auf Fr. 7.7 Mio. Das bisherige Aktienkapital ist eingeteilt in 54’000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von Fr. 100 und in 4’500 Namenaktien
mit einem Nennwert von Fr. 200. Das Verhältnis zwischen Inhaber- und Namenaktion soll sich durch
die Kapitalerhöhung nicht ändern.
Die Inhabertitel haben kurz vor der Kapitalerhöhung einen Kurswert von Fr. 180, die Namentitel einen
Kurswert von Fr. 340. Der Ausgabekurs der Inhaberaktien wird auf Fr. 120, der Ausgabekurs der Namenaktien auf Fr. 240 festgesetzt.
6.1
Wie hoch ist das Bezugsverhältnis der Inhaber- und der Namentitel?
Verhältnis Inhaber-/Namenaktie:
54' 000 × 100
=6 :1
4' 500 × 200
Inhaberaktien: 1' 400' 000 × 76 = 1' 200' 000
Namenaktien: 1' 400' 000 × 71 = 200' 000
Bezugsverhältnis Inhaberaktien:
Bezugsverhältnis Namenaktien:
5' 400' 000.00
= 9:2
1' 200' 000.00
900' 000.00
= 9:2
200' 000.00
6.2
Berechnen Sie die beiden Bezugsrechte.
Inhaberaktien:
B=
180 − 120
= Fr .10.91
9
+
1
2
Namenaktien:
B=
340 − 240
= Fr .18.18
9
2 +1
6.3
Berechnen Sie die Kurse beider Aktienkategorien nach der Kapitalerhöhung.
Inhaberaktien:
Namenaktien:
180 × 9 + 120 × 2
= Fr .169.09
9+2
340 × 9 + 240 × 2
= Fr .321.82
9+2
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Aufgabe 7
7.1
Aus welchen Gründen schränkt der Gesetzgeber den Rückkauf eigener Aktien ein?
Durch den Rückkauf der eigenen Aktien wird faktisch das Eigenkapital und damit die Haftungsbasis
reduziert.
Die Beschränkung stellt eine Art Gläubigerschutz dar.
7.2
Wie beschränkt der Gesetzgeber konkret den Rückkauf eigener Aktien?
Der Gesetzgeber bestimmt den maximalen Prozentsatz (Basis Nennwert), der zurückgekauft werden
darf (Art. 659 OR.).
Im Umfang des Rückkaufes (Anschaffungswert) müssen frei verfügbare Reserven vorhanden sein, welche dann in ‚Reserven für eigene Aktien’ (gesetzliche Reserven) umgewandelt werden müsse (Art.
659a OR).
7.3
Erläutern Sie kurz mögliche Auswirkungen eines Rückkaufs eigener Aktien auf das Eigenkapital eines
Unternehmens.
Der Rückkauf eigener Aktien bedeutet faktische eine Reduktion des Eigenkapitals, sofern nicht im
selben Umfang ‚Reserven für eigene Aktien’ gebildet werden. Durch die Bildung von ‚Reserven für
eigene Aktien’ werden freie Reserven in gesetzliche Reserven umgewandelt.
Würde auf die Bildung von ‚Reserven für eigene Aktien’ verzichtet werden, könnte die Gesellschaft ihr
Haftungskapital reduzieren, was sich nachteilig für die Gläubiger auswirken könnte.
7.4
Nennen Sie drei wesentliche Gründe, warum Unternehmen ihre eigenen Aktien zurückkaufen.
- Einflussnahme auf Börsenkurs der Aktie
- Vorstufe für eine spätere Eigenkapitalreduktion
- Als Folge einer Vinkulierung, wenn kein Aktionär Interesse hat, die zum Kauf angebotenen Aktien
zu übernehmen – und man keine fremde Aktionäre aufnehmen möchte.
- Bei der Einführung von Mitarbeiteraktien
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Aufgabe 8
Die Maschinenfabrik Zantop AG präsentiert per 31.12.20_0 folgenden Geschäftsabschluss (alle Werte
in Fr. Mio.):
Erfolgsrechnung 1.1.-31.12.20_0
Aufwand
Ertrag
Materialaufwand
2’602
Umsatzerlös
Personalaufwand
2’000
Wertschriftenertrag
112
Sonstige neutrale Erträge
122
Zinsaufwand
388
Abschreibungen
263
Sonstiger Betriebsaufwand
Unternehmungsgewinn
6’409
1’193
197
6’643
6’643
Bilanz vor Gewinnverteilung per 31.12.20_0
Umlaufvermögen
Kfr Fremdkapital
Liquide Mittel
817
Kreditoren
Wertschriften
424
Bankschuld
1’644
Subtotal
2’175
Debitoren
1’671
Materialvorräte
1’880
Halb- und Fertigfabrikate
Subtotal
809
5’601
Anlagevermögen
828
Immobilien
1’361
Beteiligungen
Patente, Lizenzen
Subtotal
Lfr Fremdkapital
Hypothekarschulden
1’000
Obligationenanleihen
2’155
Lfr Rückstellungen
Maschinen
Subtotal
Eigenkapital
10
Aktienkapital
150
Freie Reserven
270
Unternehmungsgewinn
7’906
1’000
Gesetzliche Reserven
Gewinnvortrag
Total Aktiven
955
4’110
106
2’305
531
4
197
Subtotal
1’621
Total Passiven
7’906
Angaben zur Gewinnverteilung
Dividende
10 %
Zuweisung gesetzliche Reserven
20
Zuweisung freie Reserven
80
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Das Aktienkapital besteht aus 1'000’000 Aktien (je zur Hälfte Inhaber- und Namenaktien) mit einem
Nennwert von je Fr. 1’000. Beantworten Sie auf der Basis dieser Zahlen die nachstehenden Fragen.
8.1
Was veranlasst gewisse Unternehmen, ihre eigenen Aktien an der Börse zu kaufen? Nennen Sie 3
verschiedene Gründe.
- Einflussnahme auf Börsenkurs der Aktie
- Vorstufe für eine spätere Eigenkapitalreduktion
- Als Folge einer Vinkulierung, wenn kein Aktionär Interesse hat, die zum Kauf angebotenen Aktien
zu übernehmen – und man keine fremde Aktionäre aufnehmen möchte.
- Bei der Einführung von Mitarbeiteraktien
8.2
Aus welchem Grund beschränkt der Gesetzgeber den Umfang der eigenen Aktien, welche ein Unternehmen kaufen darf?
Der Rückkauf von Aktien bedeutet faktisch eine Reduktion des Eigenkapitals. Deshalb beschränkt der
Gesetzgeber eine solche Massnahme in zweifacher Hinsicht:
- maximal 10%, resp. befristet 20% des nominellen Aktienkapitals (Art. 659 OR)
- im Umfang des Rückkaufpreises muss frei verfügbares Eigenkapital (freie Reserven und Gewinnvortrag) zur Verfügung stehen und in ‚Reserven für eigene Aktien’ umgewandelt werde. Damit
kann das Eigenkapital trotz des Rückkaufs eigener Aktien nie unter das Nominalkapital inkl. gesetzlichen Reserven sinken (Art. 659a Abs. 2 OR).
Die Beschränkung stellt eine Art Gläubigerschutz dar, da der Rückkauf eigener Aktien faktisch eine
Kapitalherabsetzung ohne Schuldenruf ist.
Ebenfalls soll eine missbräuchliche Einflussnahme auf den Aktienkurs vermieden werden.
8.3
Wer entscheidet im Unternehmen über den Kauf eigener Aktien?
ý
Verwaltungsrat
¨
Generalversammlung
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8.4
Wer entscheidet über eine eventuelle spätere Herabsetzung des Aktienkapitals?
¨
Verwaltungsrat
ý
Generalversammlung mit einfachem Mehr
¨
Generalversammlung mit qualifiziertem Mehr
Geben Sie noch den zutreffenden OR-Artikel an.
Art. 733 OR: „Hat die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschlossen….“
Art. 703 OR: „Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das
Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen.“
Absolutes Mehr: Die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder muss einverstanden sein.
einfaches Mehr: Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder muss einverstanden sein
Das einfache und das absolute Mehr sind somit identische Begriffe, denn die Mehrheit bestimmt sich
in jedem Falle wie folgt:
- gerade Anzahl Mitglieder:
hälftige Anzahl plus 1
-ungerade Anzahl Mitglieder: hälftige Anzahl plus 0.5
8.5
Der aktuelle Aktienkurs beträgt Fr. 1’850. Wie viele eigene Aktien darf das Unternehmen aufgrund
der Bilanz per 31.12.20_0 maximal kaufen? Treffen Sie – falls notwendig – Annahmen.
Frei verfügbares Eigenkapital: (alle Werte in Fr. Mio.)
Freie Reserven per 31.12.20_0
270
Zuweisung freie Reserven
80
Gewinnvortrag (4 + 197 – 100 – 20 – 80)
1
Total frei verfügbares Eigenkapital
351
351' 000' 000
≈ 189'729 Aktien
1' 850
189'729 Aktien entsprechen Fr. 189'729'000.00 Nominalwert
10% des Aktienkapitals
=
Fr. 100'000'000.00
20% des Aktienkapitals
=
Fr. 200'000'000.00
Falls die Voraussetzungen gemäss Art. 659 Abs. 2 OR gegeben sind, dürfen 189'729 Aktien zurückgekauft werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann dürfen nur 100'000 Aktien zurückgekauft werden (Nennwertbeschränkung).
8.6
Weshalb muss die Gesellschaft für die eigenen Aktien einen dem Anschaffungswert entsprechenden
Betrag gesondert als Reserve ausweisen? (Art. 659a Abs. 2 OR)
Die Gesellschaft darf nur eigene Aktien zurückkaufen, wenn im Umfang des Rückkaufswertes frei verfügbares Eigenkapital zur Verfügung steht. Das frei verfügbare Eigenkapital muss in einer gesonderten Reserve (Reserve für eigene Aktien) ausgewiesen werden, damit es nicht mehrmals für den Rückkauf von eigenen Aktien verwendet werden kann und es faktisch keiner Aktienkapitalreduktion entspricht.
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8.7
Würden Sie der Unternehmung aus rentabilitätspolitischer Sicht empfehlen, das Aktienkapital zu reduzieren und gleichzeitig die Obligationenanleihe (Zinssatz 5%) zu erhöhen? Begründen Sie Ihre
Antwort.
Gesamtkapitalrentabilität =
FK − Verzinsung bisher =
(197 + 388) = 7.40%
7' 906
388
= 6.17% 1
(2' 175 + 4' 110)
Neues FK wird zu 5% verzinst. Somit ist die Gesamtkapitalrentabilität mit 7.40% also grösser als der
FK-Zinssatz. Dies bedeutet, dass der so genannte Leverage-Effekt ausgenutzt und durch eine Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital die EK-Rentabilität gesteigert werden kann.
1
Unter Einbezug des gesamten Fremdkapitals (evt. könnten die Rückstellungen und Kreditoren bei der Zinsberechnung auch weggelassen werden).
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