Ausgabe 2 - AHS
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Ausgabe 2 - AHS
gymnasium Die Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft 65. jahrgang märz/april 2016 nr. 2 was bringt die neue oberstufe? Gewerkschaft Foto: iStock Öffentlicher Dienst zugespitzt inhalt 4 Modern? „Moderne Pädagogik darf ein Wiederholen von Schulstufen in diesem Altersbereich [d. s. die ersten drei Schuljahre] nicht zulassen“, zitierte die PRESSE (17. 2. 2016) eine Meldung aus dem Ministerium. Das und die Abschaffung der Ziffernnoten soll also ein wichtiger Eckpunkt einer Bildungsreform sein, wo doch im Volksschulbereich das Wiederholen ohnehin nur einen ganz geringen Prozentsatz betrifft? Ist es womöglich die Vorwegnahme eines Elements der von der Minis terin vehement propagierten achtjährigen Volksschule? Ist ihr bewusst, welches Signal sie damit aussendet? Hält sie ein folgenloses Nichterreichen von Standards für modern, obwohl sie immer die Steigerung der Bildungsqualität beschwört? Manche „moderne Bildungsexperten“ erwecken ja oft den Eindruck, Lernen, auf welcher Stufe auch immer, müsse stets lustbetont sein und dürfe weder Anstrengung noch Frustration verursachen. Natürlich soll Lernen Freude bereiten und Erfolgserlebnisse bescheren. Kinder sind in diesem Alter in der Regel sehr neugierig und aufnahmefähig, müssen aber auch lernen, Rückschläge zu verarbeiten. Dort, wo deutliche Schwächen auftreten, benötigen sie jedoch Unterstützung und Förderung. Letztere setzt aber auch die Bereitschaft des zu Fördernden zur Mitwirkung voraus. Die Bildungspolitik muss daher die Lehrerschaft endlich von unterrichtsfremden Tätigkeiten entlasten und ausreichend Personal zur Verfügung stellen. Die meis ten Unterrichtenden arbeiten zwar mit großem Engagement, stoßen aber da und dort trotzdem auch an natürliche Grenzen. Schließlich ist nicht alles, was wünschenswert ist, auch machbar. Da wäre es doch viel ehrlicher, durch realistische und leicht vergleichbare Beurteilungen klarzustellen, dass in Einzelfällen manche Ziele nicht erreicht werden können, als jemanden im gegenteiligen Glauben zu lassen. Wie groß muss wohl der Schock für einen Menschen, egal welchen Alters, erst sein, plötzlich eine ungeschönte Realität zu erleben? Ingeborg Bachmann meinte einst: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“. Wäre das nicht der modernere und humanere Ansatz? MP 2 gymnasium top thema die neue oberstufe Von Mag. Dr. Eckehard Quin 4 landesleitung aktiv landestag der ahs-gewerkschaft in eisenstadt Von Mag. Gerwald Becha 9 tiroler landestag unter vielen vorzeichen der landespoltik Von Mag. Dr. Karl Digruber 10 landestag der ahs Kärnten Von Mag. Manfred Jantscher 11 im fokus Was können wir von finnland lernen? (TEIL 4) Von Mag. Gerhard Riegler 12 gut zu wissen änderung der reise gebührenvorschrift Von Mag. Dr. Eckehard Quin 15 mehrdienstleistungen (TEIL 3) Von OStR Mag. Herbert Weiß 16 inhalt 2015 18 menschen Auszeichnungen und ernennungen 20 facts statt fakes Von Mag. Gerhard Riegler 21 service 22 aktuelle seite „Wenn der zweck die mittel heiligt ..." Von Mag. Dr. Eckehard Quin 23 nachgeschlagen 24 10 16 Redaktionsschluss Redaktionsschluss für die Nr. 3/2016: 29. April 2016 Beiträge bitte per E-Mail an [email protected] Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! editorial Ich kenne aufgrund meiner Tätigkeit viele PolitikerInnen persönlich und gestehe vielen von ihnen zu, ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Aber manche Wortmeldungen lassen mich verstehen, warum PolitikerInnen mittlerweile ein deutlich schlechteres Image haben als Prostituierte. Drei „Highlights“ der letzten Tage vor Redaktionsschluss: Die Modellregionen zur 8-jährigen Volksschule – pardon, der „Schule der 6- bis 14-Jährigen“, wie es im Papier zur „Bildungsreform“ heißt – wird von der Tiroler Landespolitik in den „Bezirksblättern“ so beschrieben: „Eine ‚Gemeinsame Schule‘ ist eine Schule der Vielfalt, bei der gymnasiale Ausbildung und Schwerpunkte der NMS wie Sport, Musik, Technik und Sprachen weiter bestehen bleiben.“ Nun heißt es aber im Papier der Bundesregierung zur „Bildungsreform“ wörtlich: „Gleichmäßige Verteilung von Bundes- und Landeslehrerinnen und Landeslehrer [sic!] sowie der Schülerinnen und Schüler aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen“. Ja selbst die Klassen sollen möglichst heterogen zusammengesetzt und nur „innere Differenzierung“ soll möglich sein. Da dürfte eine Schwerpunktsetzung schwierig werden … Am 10. Februar hat die OECD, eine Meisterin im Daten-Recycling, wieder einmal eine Publikation zu PISA 2012 präsentiert („Low-Performing Students“). Dass PolitikerInnen die Studie nicht lesen, sondern nur darüber reden, ist mir klar. Ich würde mir aber die Redlichkeit erwarten, gewisse Aussagen zumindest auf ihre Plausibilität zu prüfen. Wenn das Unterrichtsminis terium in einer Presseaussendung behauptet, die Studie belege die positiven Effekte der NMS, erheitert mich das. Bei PISA 2012 wurden im Frühjahr 2012 15-Jährige getestet. Die NMS wurde aber erst im Herbst 2012 aufsteigend für 10-Jährige im Regelschulwesen eingeführt. Ähnlich skurril ist die Forderung, die etwa auch von Personen der Wirtschaftskammer, des Wirtschafts- oder des Bauernbundes erhoben wird: Der Bundeszuschuss zu den Pensionen müsse drastisch gesenkt werden. Gemäß dem seit Jahrzehnten bestehenden gesellschaftspolitischen Konsens werden die Pensionen zu je einem Drittel von ArbeitnehmerInnen, von ArbeitgeberInnen und von der öffentlichen Hand finanziert. Darüber zu diskutieren, ist legitim. Absurd wird es aber, wenn man sich ansieht, wer diese Forderung erhebt. Würde man alles unverändert belassen und „nur“ den Bundeszuschuss streichen, würden die ASVG-Pensionen, also die der unselbständig Erwerbstätigen, um 18,2 % sinken, die in der gewerblichen Wirtschaft um 49,2 % und die der Bauern gar um 77,8 %! Damit können wohl nur Großindustrielle oder Großgrundbesitzer leben, die auf keine Pension angewiesen sind. „An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern“, schrieb Erich Kästner. Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected]. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Autorenfotos: J. Glaser. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der Autor/innen ausgeschlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. 3 top thema Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft [email protected] Die neue Oberstufe Am 14. Februar 2012 sind die gesetzlichen Grundlagen für die neue Oberstufe im Bundesgesetzblatt erschienen. Darüber habe ich 2012 ausführlich informiert. Seither sind nur minimale redaktionelle Modifikationen vorgenommen worden. Aus vielen Gesprächen mit und Anfragen von Kollegen1 habe ich allerdings den Eindruck, dass es großen Informationsbedarf zur neuen Oberstufe gibt, da die Beschlussfassung inzwischen schon über vier Jahre her ist. G e lt u n g sb e r e ic h Die modulare Oberstufe wird ab dem Schuljahr 2017/2018 flächendeckend umgesetzt. Sie betrifft alle zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe. Der Beurteilungszeitraum ist nicht mehr das Schuljahr, sondern das Semester. Die Lehrpläne müssen semestriert werden, was noch immer nicht geschehen ist. Sie haben ab der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungsund Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe der genannten Schularten bildet laut Gesetz nur ein Kompetenzmodul, was aber an der Semestrierung nichts ändert.2 Diese Regelung tritt hinsichtlich der 10. Schulstufen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen dieser Schularten jeweils mit 1. September 4 gymnasium der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft. Schulversuche nach diesen Bestimmungen können bis inklusive des Schuljahres 2016/2017 ohne zahlenmäßige Beschränkung durchgeführt werden. Auf steigen Das einzige Thema, das im Zusammenhang mit der gesetzlichen Einführung der neuen Oberstufe 2011 und 2012 in den Medien breiten Raum gefunden hat, war die Frage des Aufsteigens mit „Nicht genügend“. In den modularisierten Schulstufen, also ab der 10. Schulstufe, sind Schüler, deren Semesterzeugnisse in der betreffenden Schulstufe in Pflichtgegenständen in Summe höchstens zwei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“ aufweisen, zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt. Dies gilt auch bei drei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“, wenn die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Foto: iStock Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist, und die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe erteilt. Eine solche Aufstiegsklausel darf in den modularisierten Schulstufen allerdings für einen Schüler nur ein einziges Mal vergeben werden. Auf einem Beiblatt zum Semesterzeugnis sind, wenn ein oder mehrere Unterrichtsgegenstände nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, diejenigen Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des betreffenden Unterrichts- 1P ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. 2 Die genaue Bedeutung des im Gesetz verwendeten Begriffs „Kompetenzmodul“ konnte mir keiner erklären. Er ist wohl weniger rechtlichen oder pädagogischen Überlegungen geschuldet als politischen. Da es „Kompetenzmodule“ gibt, handelt es sich um eine „modulare“ Oberstufe. 5 gegenstandes und Semesters zu benennen, die für die Nichtbeurteilung oder die Beurteilung mit „Nicht genügend“ maßgeblich waren. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der freiwilligen Wiederholung einer Schulstufe ausgeweitet. Auf Ansuchen des Schülers hat die Klassenkonferenz die Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler, der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist, zu bewilligen, wenn das Aufholen eines Leistungsrückstandes ermöglicht werden soll und die Einordnung des Schülers in die neue Klassengemeinschaft zu erwarten ist. Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage ist es dabei unerheblich, aus welchen Gründen ein Leistungsrückstand eingetreten ist. Auch die mehrmalige Wiederholung einer Schulstufe und die Wiederholung der letzten Schulstufe sind erlaubt, solange die zulässige Höchstdauer des Schulbesuches nicht überschritten wird. Das Ansuchen auf freiwilliges Wiederholen einer Schulstufe kann auch der Lernbegleiter, der ebenfalls der Klassenkonferenz angehört, für den Schüler stellen. Die Genehmigung kann also auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers erteilt werden. Die Wiederholung selbst bleibt allerdings freiwillig. Der Schüler muss von einer allenfalls erteilten Berechtigung keinen Gebrauch machen. Zur Ablegung der Zentralmatura sind nur Prüfungskandidaten berechtigt, deren sämtliche Semesterzeugnisse ab der 10. Schulstufe in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweisen, in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthalten und in allen verbindlichen Übungen, falls solche im Lehrplan vorgesehen sind, einen Teilnahmevermerk aufweisen. S e m e st e r pr ü f u n g e n Ab der 10. Schulstufe sind Schüler, die in einem oder in mehreren Pflichtgegenständen oder Freigegenständen in einem Semester nicht oder mit „Nicht genügend” beurteilt wurden, berechtigt, in diesen Unterrichtsgegenständen eine Semesterprüfung abzulegen. Prüfer der Semesterprüfung sowie der erstmaligen Wiederholung derselben ist grundsätzlich der den Unterrichtsgegenstand zuletzt unterrichtende Lehrer. Die Bestellung fachkundiger Lehrer als Prüfer für allfällige weitere Wiederholungen von Semesterprüfungen hat durch den Schulleiter auf Vorschlag des Schülers zu erfolgen. Dem Vorschlag ist zu entsprechen, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Semesterprüfungen und deren beide Wiederholungen sind hinsichtlich des Wintersemesters im darauffolgenden Sommer- und Wintersemester und hinsichtlich des Sommersemesters im darauffolgenden Winterund Sommersemester abzulegen. In höchstens drei Pflichtgegenständen der 10. bis einschließlich des Wintersemesters der vorletzten Schulstufe ist eine dritte 66 Wiederholung zwischen der Beurteilungskonferenz der letzten Schulstufe und dem Beginn der Klausurprüfung oder an den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen zulässig. Wiederholungen von Semesterprüfungen sind auf Antrag des Schülers so anzuberaumen, dass zwischen den Prüfungen zumindest vier Wochen liegen. Die Wiederholung von Semesterprüfungen kann auch an den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen abgehalten werden und ist dann der vorangegangenen Schulstufe zuzurechnen. Semesterprüfungen über das Sommersemester der letzten Schulstufe sind zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausurprüfung abzuhalten. Eine einmalige Wiederholung dieser Semesterprüfung kann an den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen abgehalten werden. Die konkreten Prüfungstermine für Semesterprüfungen (einschließlich der Wiederholungen) sind vom Prüfer anzuberaumen. Semesterprüfungen finden im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichtes statt. Die Aufgabenstellungen sowie die Prüfungsformen sind durch den Prüfer festzusetzen, wobei die Form der schriftlichen Prüfung neben der mündlichen Prüfung nur im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten zulässig ist. Mündliche und graphische Prüfungen haben zwischen 15 und 30 Minuten, praktische Prüfungen bis zu 300 Minuten zu dauern. Schriftliche Prüfungen haben höchstens 50 Minuten, im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten mindestens 50 Minuten, jedoch nicht länger als die längste Schularbeit des negativ beurteilten Semesters zu dauern. Die Semesterprüfung hat im betreffenden Unterrichtsgegenstand jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe zu umfassen, die am Beiblatt zum Semes terzeugnis benannt wurden. Anders ausgedrückt: Der Schüler ist ausschließlich über die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe zu prüfen, die zur Nicht-Beurteilung bzw. zum „Nicht genügend“ geführt haben. Die Beurteilung der Leistungen des Schülers bei der Semesterprüfung erfolgt durch den Prüfer. Die Leis tungsbeurteilung für das betreffende Semester ist sodann unter Einbeziehung der im Semester in allen Kompetenzbereichen erbrachten Leistungen, bestenfalls aber mit „Befriedigend“ festzusetzen. Bei positiver Beurteilung verliert das betreffende Semesterzeugnis seine Gültigkeit. Es ist einzuziehen und ein neues Semesterzeugnis auszustellen. Wegen vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilte oder mit „Nicht genügend“ beurteilte Semesterprüfungen dürfen jedenfalls zwei Mal, in höchstens drei Pflichtgegenständen drei Mal, Semesterprüfungen hinsichtlich des Sommersemesters der letzten Schulstu- Indiv i d u e l l e L e r n b e g le it u n g Ab der 10. Schulstufe können Schüler, für die im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt eine individuelle Lernbegleitung von einem unterrichtenden Lehrer und vom Schüler als zur Verbesserung der gesamten Lernsituation zweckmäßig erachtet wird, in ihrem Lernprozess begleitet werden. Die Entscheidung über die individuelle Lernbegleitung (Einrichtung, Dauer, vorzeitige Beendigung) hat der Schulleiter nach Beratung mit dem Klassenvorstand zu treffen. Die vorzeitige Beendigung der individuellen Lernbegleitung kann vom Lernbegleiter oder vom Schüler wegen bereits erreichten Zieles oder zu erwartender Erfolglosigkeit der individuellen Lernbegleitung verlangt werden. Im Rahmen der individuellen Lernbegleitung sind methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen zu geben sowie Unterstützung zur Bewältigung der Lehrplananforderungen bereitzustellen. Die fachlich-inhaltliche Unterstützung gehört nicht zu den Aufgaben des Lernbegleiters. Bei der Planung von Lernsequenzen und der Sicherstellung einer geeigneten individuellen Lernorganisation ist im Besonderen auch auf die Festlegung von lernökonomisch sinnvoll abgestimmten Prüfungsterminen (insbesondere von Semesterprüfungen) zu achten. Der Lernprozess des Schülers ist laufend zu beobachten und durch didaktische Hinweise zu unterstützen. In periodischen Abständen sind Beratungsgespräche in der erforderlichen Zahl, allenfalls unter Hinzuziehung anderer Lehrer, der Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen zu führen und Lernüberprüfungen durchzuführen. Lernbegleiter werden vom Schulleiter mit ihrer Aufgabe betraut. Vor der Betrauung eines Lehrers mit den Aufgaben der individuellen Lernbegleitung sind der in Betracht gezogene Lehrer sowie der betreffende Schüler anzuhören und ist den Erziehungsberechtigten eine Gesprächsmöglichkeit einzuräumen. Grundsätzlich kommen für diese Funktion alle Lehrer einer Schule in Betracht, wenngleich die Fachkunde, eine spezielle Weiterbildung in der Didaktik der Lernbegleitung und ein hohes Maß an pädagogischer Kompetenz im Umgang mit lernschwachen Schülern von besonderer Bedeutung sind. Die Übernahme dieser Funktion gehört nicht zu den Dienstpflichten des Lehrers und kann daher von ihm auch abgelehnt werden. Sofern der Lernbegleiter es zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich erachtet, ist er berechtigt, die Einberufung von Lehrerkonferenzen anzuregen und an Konferenzen mit Stimmrecht teilzunehmen. Der Lernbegleiter hat die für die Dokumentation seiner Tätigkeit erforderlichen Aufzeichnungen zu führen. Vom Schüler angefertigte Arbeiten sind den Aufzeichnungen über die Lernbegleitung nach Möglichkeit anzuschließen. Für die auf Anordnung der Schulleitung geleistete individuelle Lernbegleitung gebührt dem Lehrer eine Vergütung. Sie beträgt je abgehaltener Betreuungsstunde 1,5 Prozent des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG. Derzeit wären das 36,96 Euro. Für die Lernbegleitung sollen bis zu acht Stunden pro Semester für ein bis zwei zu betreuende Schüler zur Verfügung stehen. Die Lernbegleiter haben die ihnen zufallenden Aufgaben innerhalb der Betreuungsstunden zu erfüllen. Das umfasst auch die im Gesetz geforderte Dokumentation. Davon ausgenommen sind eine allenfalls im Rahmen der individuellen Lernbegleitung durchzuführende Besprechung mit einer anderen Lehrkraft bzw. die Teilnahme an Lehrerkonferenzen. Dafür ist keine gesonderte Abgeltung vorgesehen. top thema fe jedoch nur einmal wiederholt werden. Bei gerechtfertigter Verhinderung ist ein neuer Prüfungstermin möglichst zeitnah zum versäumten Termin anzuberaumen. Ungerechtfertigte Verhinderung führt zum Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit. Der Prüfer hat Aufzeichnungen über den Verlauf der Semesterprüfung, insbesondere über die gestellten Fragen und die Beurteilung einschließlich der zur Beurteilung führenden Erwägungen zu führen. Semesterprüfungen sind auf Antrag des Schülers durchzuführen. Sie haben grundsätzlich während des Unterrichts oder, wenn es dem Prüfer in Hinblick auf die Unterrichtsarbeit oder den Prüfungsablauf zweckmäßig erscheint, auch außerhalb des Unterrichts stattzufinden. Die Prüfungstermine sind auf Antrag des Schülers vom Prüfer anzuberaumen. Semesterprüfungen über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände (siehe Abschnitt „Begabungsförderung“) sind auf Antrag des Schülers durchzuführen. Der Antrag hat einen Terminvorschlag zu enthalten und ist mindestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Prüfungstermin beim Schulleiter einzubringen. An einem Tag dürfen für einen Schüler höchstens zwei Semesterprüfungen durchgeführt werden. Die Uhrzeit des Beginns jeder Teilprüfung ist dem Schüler vom Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Semesterprüfung (Teilprüfung) nachweislich bekannt zu geben. Bef reiun g vom Un terricht Ab der 10. Schulstufe hat der Schulleiter einen Schüler auf sein Ansuchen von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen für ein Semester zu befreien, wenn • der Schüler in diesem Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters eine Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände erfolgreich abgelegt hat oder 7 •d iesen Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters bereits erfolgreich absolviert hat oder • er im Fall des Wiederholens der Schulstufe diesen Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters vor dem Wiederholen der Schulstufe bereits erfolgreich absolviert hat und die dadurch frei werdende Zeit für andere schulische Angebote genutzt werden kann. Die ersten beiden Punkte sind vom Gesetzgeber als Beitrag zur Begabungsförderung im Rahmen der neuen Oberstufe gemeint. Schulische Angebote im Sinn des dritten Punktes sind umfassend zu verstehen und reichen von der Teilnahme an einem Förderkurs bis zur Arbeit an der Vorwissenschaftlichen Arbeit in der Schulbibliothek. Es sollen dem Schüler damit freie Kapazitäten geschaffen werden, um Leistungsrückstände in anderen Gegenständen wettmachen zu können oder besonderen Begabungen und Interessen Raum zu geben. B e g a b u n g sf ö r d e r u ng Die Begabungsförderung beschränkt sich leider fast ausschließlich auf Maßnahmen der Akzeleration. Schüler der modularisierten Schulstufen dürfen Semesterprüfungen über einzelne Pflichtgegenstände der beiden folgenden Semester absolvieren. Prüfer ist ein vom Schulleiter zu bestellender fachkundiger Lehrer. Die Prüfungstermine sind auf Antrag des Schülers vom Prüfer anzuberaumen. Eine solche Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände hat sämtliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes zu umfassen. Die Beurteilung der Leistungen erfolgt durch den Prüfer. Sie gilt als Semesterbeurteilung des betreffenden Pflichtgegenstandes. Dem Schüler ist ein Zeugnis über die Semesterprüfung auszustellen. Wird eine solche Prüfung wegen vorgetäuschter Leis tungen nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt, darf sie nicht wiederholt werden. Bei gerechtfertigter Verhinderung ist ein neuer Prüfungstermin möglichst zeitnah zum versäumten Termin anzuberaumen. Ungerechtfertigte Verhinderung führt zum Verlust des Rechts auf Ablegung der Semesterprüfung. Hat der Schüler eine solche Prüfung erfolgreich absolviert, ist er nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten auf Ansuchen berechtigt, im folgenden Semester den betreffenden Unterrichtsgegenstand im entsprechend höheren Semester zu besuchen. Die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse oder die Abweisung des Ansuchens hat durch den Schulleiter zu erfolgen. Die im Rahmen des Unterrichtsbesuches erbrachten Leistungen sind vom unterrichtenden Lehrer zu beurteilen. Die Beurteilung 8 gymnasium gilt als Beurteilung für das betreffende Semes ter. Dem Schüler ist ein Zeugnis über den Besuch des Unterrichtsgegenstandes oder der Unterrichtsgegenstände im betreffenden (höheren) Semester auszustellen. Nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten kann für Schüler der 10. oder einer höheren Schulstufe die zeitweise Teilnahme am Unterricht einzelner Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semester auf Ansuchen ermöglicht werden. Das dient der Vorbereitung auf die Semesterprüfung im Rahmen der Begabungsförderung. Die im Rahmen des Unterrichtsbesuches erbrachten Leistungen sind nicht zu beurteilen. Die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse oder die Abweisung des Ansuchens hat durch den Schulleiter zu erfolgen. Derzeit gibt es ein Abrufkontingent für Förderkurse. Ich kenne die genauen Zahlen nicht. Österreichweit sind es im AHS-Bereich aber wohl rund 1.000 Werteinheiten. Diese Ressourcen dürfen nur zur Defizitkompensation verwendet werden, nicht jedoch für Begabungsförderung. In den Erläuterungen zur neuen Oberstufe liest man von der Absicht des Unterrichtsressorts, „den Schulen künftig ein um 35 Prozent erhöhtes Kontigent [sic!] zur Verfügung zu stellen, welches für Förderkurse für RisikoschülerInnen als auch für Unterrichtsangebote zu [sic!] besonderen Förderung von begabten SchülerInnen eingesetzt werden kann“ – also etwa eine einzige Werteinheit für eine mittelgroße Schule. Zusätzlich heißt es in den Erläuterungen: „Insgesamt sind alle neuen Abgeltungsformen und Fördermaßnahmen in Menge und Preis so zu konzipieren, dass über einen mittelfristigen Zeitraum Kostenneutralität erzielt wird.“ Ausbl ick Noch immer sind einige Hausaufgaben seitens des BMBF unerledigt. Für die Verwaltung der Schülerdaten (Evidenz über abgeschlossene bzw. fehlende Module, Semesterprüfungen etc.) ist eine entsprechend programmierte und funktionierende Software unabdingbar, weil der Verwaltungsaufwand sonst kaum zu meistern ist. Da die adaptierten Lehrpläne nach wie vor fehlen, ist es für die Erstellung neuer Schulbücher definitiv zu spät. Sollten sich die neuen Lehrpläne daher inhaltlich von den alten unterscheiden, kann es im Herbst 2017 keine passenden Unterrichtsmittel geben. Es bleibt abzuwarten, wie das BMBF diese offenen Fragen löst. Wenn das geflügelte Wort „Gut Ding will Weile haben“ stimmt, müsste alles perfekt werden, denn das BMBF hatte seit Februar 2012 Zeit für die Erledigung seiner Aufgaben … n landesleitung aktiv Von Mag. Gerwald Becha, Vorsitzender der Landesleitung Burgenland [email protected] Landestag der AHS-Gewerkschaft in Eisenstadt Unter Teilnahme von 30 Delegierten aller burgenländischen AHS fand am 12. Jänner 2016 in Eisenstadt der turnusmäßige Landestag der AHS-Gewerkschaft statt. Die Organisation und Durchführung dieses Organtages übernahm Mag. Siegfried Gollatz, unterstützt von den KollegInnen der Landesleitung, da der Vorsitzende der Landesleitung, Mag. Gerwald Becha, krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte. Von der Bundesleitung nahmen unser Vorsitzender, Mag. Dr. Eckehard Quin, Vors.-Stellvertreter und Besoldungsreferent OStR Mag. Herbert Weiß, und Vors.-Stellvertreter Mag. Michael Zahradnik teil. Der Vorsitzende Quin berichtete im Plenum ausführlich über die Bildungsreform und ging dabei inhaltlich auf die sieben Eckpunkte dieses Reformpakets ein. Weiters wurde auch die Steuerreform zur Sprache gebracht. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Abstimmung der Anträge, die alle einstimmig beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet wurden. So waren die Delegierten einer Meinung, dass beispielsweise die Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung zu verringern seien, um Qualität vor Quantität zu stellen. Auch stimmte man eindeutig gegen das Vorhaben, die im Antrag zur Bildungsreform vorgeschlagenen Modell-Regionen ohne Einbindung der Schulpartner zu beschließen. Diese in der Bildungsreform vorgeschlagene Vorgehensweise schiebe nämlich der über viele Jahre gelebten Schulpartnerschaft einen massiven Riegel vor. n 9 landesleitung aktiv Von Mag. Dr. Karl Digruber, Vorsitzender der Landesleitung Tirol [email protected] Tiroler Landestag unter vielen Vorzeichen der Landespolitik Es herrscht in Tirol derzeit eine besondere Situation im Bereich der Bildung, die entscheidend durch die Landespolitik geprägt ist. Immerhin hat der Tiroler Landeshauptmann gemeinsam mit seiner Bildungslandesrätin die Liebe zur Gesamtschule entdeckt und beide haben auch maßgeblich dafür Stimmung in der ÖVP gemacht, womit dann die Willenserklärung der Bundesregierung zur Einrichtung von Modellregionen unter anderem ermöglicht wurde. Seitdem werden immer wieder Tiroler Bezirke als mögliche Standorte für Modellregionen lanciert, und gleichzeitig gibt es dagegen heftigen Widerstand. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses standen auch in Tirol Gemeinderatswahlen an, und wie eine Umfrage von „Pro Gymnasium“ zeigt, ist nicht nur die Gegenwehr durch die Bevölkerung gegen solche von der Politik diktierten Modellregionen und die damit verbundene Zerstörung der Unterstufe des Gymnasiums groß, sondern es gibt auch bei den meisten BürgermeisterkandidatenInnen heftigen Widerstand dagegen, auch und vor allem aus den Reihen der Platter-Partei, der ÖVP. Unter diesen Vorzeichen fand der Landestag der Tiroler AHS-Gewerkschaft statt. Karl Digruber, der Vorsitzende der Landesleitung, bekannte sich in seiner Grundsatzrede zu den beiden wesentlichen, brennenden Aufgaben der AHS-Gewerkschaft: Einerseits 10 gymnasium die Interessenvertretung der KollegInnen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den Dienstbehörden, andererseits aber auch die Mitsprache über Fragen des Arbeitsplatzes, des Gymnasiums. Digruber forderte in seinen Eröffnungsworten einmal mehr ein klares Bekenntnis zur AHS-Unterstufe ein: „Dieses galt und gilt es auch in der Gesellschaft zu vertreten, nicht aus Tradition oder Selbstzweck, oder weil wir uns gegen den sogenannten Fortschritt bzw. Reformen wehren, sondern weil wir vom differenzierten Schulwesen überzeugt sind und es derzeit – gerade in der Tiroler Politik – sehr modern ist, einen wahren Kreuzzug gegen das Gymnasium zu führen, obwohl dieses die nachgefragteste Schulform ist. Trotzdem holt man die Gesamtschule, eigentlich die Volksschul-Oberstufe mit Fachlehrersystem, aus der pädagogischen Mottenkis te und versucht, sie als innovativ zu verkaufen.“ Ehrengäste bei diesem Landestag waren neben LSI Adolfine Gschließer und dem Vorsitzenden der GÖD-Tirol, RR Gerhard Seier, auch der Bundesvorsitzende Mag. Dr. Eckehard Quin und sein Stellvertreter OStR Mag. Herbert Weiß. Die Landesschulinspektorin hob die gute Zusammenarbeit und den konstruktiven Dialog mit der Gewerkschaft hervor. Sie bedankte sich für das vielfältige Engagement und den Einsatz zum Wohl der Bediensteten. Gerhard Seier fokussierte den Von Mag. Manfred Jantscher, Vorsitzender der Landesleitung Kärnten [email protected] Bild oben: Weiß, Quin, Digruber, Ladner, Gschließer, Seier (v.l.n.r.) Landestag der AHS Kärnten Am 26.1.2016 fand der Landestag der AHS Kärnten in Klagenfurt statt. Blick auf den gesamten öffentlichen Dienst und beleuchtete dessen vielfältige Aufgaben. Gerade in der derzeitigen Flüchtlingssituation seien die Herausforderungen, die der sehr schlank aufgestellte öffentliche Dienst – so haben wir in Österreich nur einen Anteil von 10,5 Prozent öffentlich Bediensteter –, also die Polizei, das Bundesheer und die Pädagogen vor allem im Bereich der Integration zu bewältigen haben, sehr massiv. Eckehard Quin sprach das Ziel an, das öffentliche, gute und leistbare österreichischen Schulwesen zu erhalten. Nach der Aufklärung habe sich statt Geburt oder Geld die Leistung als jenes Kriterium herausgebildet, das die individuelle Bildung bestimmt und den Zugang dazu ermöglicht. Dafür sei aber das differenzierte Schulwesen von entscheidender Bedeutung. Quin zitierte Hermann Hesse, der gesagt hat: „Leute mit Mut und Charakter sind den anderen Leuten sehr unheimlich.“ Quin zu den Delegierten am Tiroler Landestag: „Nehmt dieses Zitat ernst, seid den anderen unheimlich!“ Bei den Anträgen ging man unter anderem auf die Verteilungsproblematik der Realstunden im Bundesland ein, aber auch auf Themen wie Gesundheitsförderung oder die Forderung nach Unterstützungspersonal. n Als Gäste konnten wir Stefan Sandrieser, stv. Vorsitzender der GÖD Kärnten, und die Sekretäre Mag. Florian Scheiber (FSG) und Werner Fina (FCG) begrüßen. Den KollegInnen wurde das neue Team vorgestellt. Im Anschluss diskutierten wir mit Stefan Sandrieser die unterschiedlichen Sichtweisen und Gemeinsamkeiten zwischen den PflichtschullehrerInnen und den AHSLehrerInnen bezüglich der Bildungsreform und ihrer Auswirkung auf das Kärntner Schulwesen. Weiters wurden im Rahmen des Landestages langjährige Mitglieder (25-jährige und 40-jährige Mitgliedschaft) geehrt. Die Landesleitung Kärnten gratuliert herzlich! Von Seiten der Bundesleitung durften wir unseren Vorsitzenden Mag. Dr. Eckehard Quin (FCG) und den stv. Vorsitzenden OStR Mag. Herbert Weiss (FCG) begrüßen. Sie beantworteten wie immer die vielen Anfragen aus der Kollegenschaft. Die Anträge wurden einstimmig angenommen und die Delegierten für den Bundestag und den Landeskongress gewählt. Als Vorsitzender bedanke ich mich bei allen Delegierten für die harmonische Zusammenarbeit und ihren Einsatz für das Gymnasium in Kärnten. n 11 im fokus Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung [email protected] Was können wir von Finnland lernen? Teil 4: Die Familie als erste und wichtigste Bildungsinstitution Ein gemeinsames Charakteristikum der fünf Gesamtschulstaaten im Norden Europas ist das extrem hohe kulturelle und sozioökonomische Niveau, das 15-Jährige in ihrem Elternhaus vorfinden. Gemeinsam mit Kanada belegen Finnland, Schweden, Island, Norwegen und Dänemark unter den 34 OECD-Staaten diesbezüglich die ersten sechs Plätze. Österreichs Jugend muss sich hingegen mit dem bescheidenen 17. Platz zufriedengeben.1 Im „2015 Mothers Index“ teilen sich Finnland, Schweden, Island, Norwegen und Dänemark unter 179 bewerteten Staaten die ersten fünf Plätze. Dieser Index misst „the maternal well-being (i.e. maternal health, children’s well-being, educational status, economic status and political status)“.2 In keinem anderen der 34 OECD-Staaten weisen die Eltern der 15-Jährigen ein Bildungsniveau auf, das mit dem der finnischen Eltern mithalten kann.3 In Finnland werden Kinder in eine familiäre Umgebung hineingeboren, die von wirtschaftlichem und kulturellem Wohlstand, vor allem aber von einer Bildungsaffinität geprägt ist, wie dies (zumindest innerhalb der OECD) kein zweites Mal zu finden ist. Das Lesen hat in dieser ersten und wichtigsten Bildungsinstitution, die ein Mensch erlebt, einen besonderen Stellenwert, wofür es viele Ursachen gibt, auch historische, die auf das Wirken der evangelisch-lutherischen Kirche zurückgehen. Schon im 17. Jahrhundert erhob sie die Forderung, dass alle Menschen lesen lernen sollen, um Bibelstudium betreiben zu können. Im 18. Jahr- 12 gymnasium hundert wurde die Lesefähigkeit in Finnland sogar zu einer Bedingung, um heiraten zu dürfen, und damit zur Norm von Eltern.4 So entwickelte sich Finnlands Bevölkerung zu einer „community with a strong appreciation for education“5 , die sich bereits Ende des 19. Jahrhunderts „among the most literate in the world“6 befand. Noch heute hat Finnland eines der dichtesten Netze von Büchereien. In keinem anderen Land der Welt werden so viele Bücher entlehnt wie in Finnland.7 „Finnish parents read a lot, books and newspapers are easily available through a dense library network, and children are exposed to subtitled television and movies at an early age.“8 Die Lesebegeisterung ist, wie es Dr. Pasi Sahlberg, Finnlands bekanntester Bildungsexperte, formuliert, in die DNA der FinnInnen vorgedrungen: „Literacy is the backbone of Finnish culture, and reading for pleasure has become an integral part of the cultural DNA of all Finns.“9 stel l en w ert von bil dun g Finnlands Erwachsenenwelt zeichnet sich durch eine bis ins Alter gelebte Bildungsbegeisterung aus, die Finnlands Jugend andere Signale sendet als eine Gesellschaft, in der Kleinkindern mit dem „Ernst des Lebens“ gedroht wird. Sahlberg berichtet über das Bildungsengagement seiner Landsleute: „According to OECD, two-thirds of the Finnish adult population participated in formal or non-formal adult education programs in 2012, more than in any other country.“10 Ein Blick in die Eurostat-Datenbank zeigt Finnland betreffs Fortbildungsaktivitäten gemeinsam mit Dänemark und Schweden auch im Jahr 2014 an der Spitze aller EU-Staaten: In den letzten 4 Wochen haben von den 25- bis 64-Jährigen an Bildung oder Weiterbildung teilgenommen (Stand 2014):11 Anteil der 13-Jährigen, die es als schwierig empfinden, mit ihrem Vater zu sprechen (Stand 2009/10):15 40 30 38,5 % intern. Mittelwert 34 % 28,5 % 20 31,7 % 10 28,9 % 30 25,1 % 0 25 FinnlandÖsterreich 20 14,2 % 15 EU-Mittelwert 10,7 % 10 5 0 DänemarkSchwedenFinnland Österreich Mütter haben in Finnland ein Bildungsniveau12, das dem kinderloser Frauen deutlich überlegen ist. In Österreich ist das Gegenteil der Fall: Frauen mit einem höheren Bildungsabschluss bleiben bei uns weit häufiger kinderlos.13 Von Finnland sollte Österreich auch bezüglich der Kommunikation im Elternhaus lernen: Anteil der 13-Jährigen, die es als schwierig empfinden, mit ihrer Mutter zu sprechen (Stand 2009/10):14 20 15 19 % intern. Mittelwert 17 % 13 % 10 5 0 FinnlandÖsterreich Das finnische Wort „Sisu“ bezeichnet eine Charaktereigenschaft, die auf Finnlands Geschichte mit Jahrzehnten der Besetzung, Krieg und Armut zurückgeführt und Kindern schon im Elternhaus vorgelebt und vermittelt wird. Der schwedische Forscher Gabriel Heller Sahlgren beschreibt „Sisu“ folgendermaßen: „The word does not properly translate into other languages, but it roughly means ‘determination‘, ‘inner strength‘, ‘resoluteness‘, or ‘perseverance‘ during times of adversity.“16 Durch „Sisu“ unterscheidet sich Finnlands Bevölkerung deutlich von der anderer skandinavischer Staaten: „In 2000, the share of people who emphasised that ‘determination, perseverance‘ is an important quality for children to learn at home amounted to 51 per cent in Finland, compared with between 29 to 33 per cent in the Scandinavian countries.“17 „Finland appears 1O ECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014), S. 200 2Save the Children (Hrsg.), The Urban Disadvantage – State of the World’s Mothers 2015 (2015), S. 60 3 Gemessen an der Anzahl der im Bildungswesen verbrachten Jahre; Eigenberechnung aus den PISA-2012-Ergebnissen gemäß OECD (Hrsg.), PISA Data Analysis Manual, Second Edition (2009) 4 Univ.-Prof. Dr. Pertti Kansanen, HORRIBILE DICTU: The success story of the Finnish school system (2010), S. 1 5 Univ.-Prof. Dr. Paul Andrews, What Does PISA Performance Tell Us about Mathematics Teaching Quality. In: Dr. Heinz-Dieter Meyer u. a., PISA, Power und Policy (2013), S. 110 6 Jukka Sarjala, BA, Generaldirektor des finnischen National Board of Education a. D., Equality and Cooperation – Finland’s Path to Excellence. In: American Educator (Frühjahr 2013), S. 33 7 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, Education policies for raising student learning: The Finnish approach. In: Journal of Education Policy, Vol. 22, No. 2 (März 2007), S. 158 8 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, Finnish Lessons 2.0 (2015), S. 178 9 Ibidem, S. 101 10 Sahlberg, Finnish Lessons 2.0, S. 59 11 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 12 Gemessen am höchsten erreichten Bildungsabschluss 13 Eurostat (Hrsg.), Statistics in focus, 13 (2013), S. 11 14 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 20f 15 Ibidem, S. 25f 16 Gabriel Heller Sahlgren, Real Finnish Lessons – The true story of an education superpower (2015), S. 32 17 Ibidem, S. 33 13 more similar to some of the East Asian economies than her Nordic neighbours – it is not a coincidence that the country was called the ‘Japan of the North‘ in the 1980s.“18 Sahlgren sieht in dieser an Ostasien erinnernden finnischen Mentalität eine Ursache für das erfolgreiche Abschneiden bei internationalen Leistungsvergleichen. „A study analysing differences in extraversion across countries a couple of decades ago found Finns to score the lowest in Europe in this respect, and similar to Japan, South Korea, and Hong Kong. On the other hand, Norway and Iceland, the only other Nordic countries in the study, scored among the highest in Europe.“19 Univ.-Prof. Dr. Hannu Simola bestätigt Sahlgrens Bild: „We do have an eastern flavor.“20 wi r t sch a f t s la g e e n t s c h e id e n d Familie genießt in Finnland hohe Wertschätzung, was sich auch in den finanziellen Ressourcen zeigt, die ihr die Gesellschaft zugesteht. Haushalte, in denen junge Menschen aufwachsen, partizipieren in Finnland am wirtschaftlichen Wohlstand des Landes, was in Österreich leider nur eingeschränkt der Fall ist. Exemplarisch einige Fakten, die diese Aussage belegen und illustrieren: Durchschnittliches Äquivalenzgesamtnettoeinkommen21 von Haushalten mit abhängigen Kindern im Vergleich mit denen ohne abhängige Kinder (Stand 2014): Finnland -0,3 % Österreich -15,4 % Das spiegelt sich in den Wohnverhältnissen, die jungen Menschen geboten werden, entsprechend wider: „The Netherlands and Finland were the only EU Member States to report that their overcrowding rate for households with dependent children was lower than their rate for households without dependent children.“23 Anteil der Unter-18-Jährigen, die in überbelegten Wohnungen leben (Stand 2014):24 14 Finnland 6,9 % Österreich 23,2 % gymnasium Anteil der Unter-6-Jährigen, die von schwerer wohnungsbezogener Deprivation betroffen sind (Stand 2014): Finnland 0,3 % Österreich 6,5 % Anteil der „erheblich materiell deprivierten“ 6- bis 10-Jährigen (Stand 2014):26 Finnland 1,6 % Österreich 5,1 % Anteil der „erheblich materiell deprivierten“ 12- bis 17-Jährigen (Stand 2014):27 Finnland 2,2 % Österreich 7,0 % Dass Österreichs Politik immer mehr junge Menschen an den wirtschaftlichen Rand der Gesellschaft abdriften lässt, ist eine Schande. Dass dieselbe Politik Finnlands PISA-Ergebnisse rühmt, aber über die hier aufgezeigten Disparitäten schweigt, ist ein Skandal. Sollte sich jemand fragen, was die wirtschaftlichen Disparitäten mit Schule und Bildung zu tun haben, möchte ich an Diane Ravitch‘ Bilanz erinnern: „It’s a well-known fact that family income is the most reliable predictor of academic performance.“28 n (Fortsetzung folgt.) 18 Ibidem, S. 36 19 Ibidem, S. 37 20 Univ.-Prof. Dr. Hannu Simola; zitiert nach Sahlgren, Real Finnish Lessons, S. 37 21 Unter „Äquivalenzeinkommen“ versteht man das Einkommen, das jedem Mitglied eines Haushalts, wäre es erwachsen und lebte es alleine, den gleichen Lebensstandard ermöglichen würde, den es innerhalb der Haushaltsgemeinschaft hat. 22 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 23 Eurostat (Hrsg.), Being young in Europe today (2015), S. 188 24 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 25 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 26 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 27 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016 28Univ.-Prof. Dr. Diane Ravitch, http://www.washingtonpost.com am 11. Oktober 2011 gut zu wissen Foto: iStock Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft [email protected] Änderung der Reisegebührenvorschrift Seit 1. Jänner 2016 gibt es einige Änderungen bei der Vergütung von Reisekosten. Da einerseits die ÖBB seit Dezember 2014 beim Kauf von Bahnkarten keine Bahnkilometer mehr angibt und es andererseits in der Reisegebührenvorschrift keine fixen Beträge für zurückgelegte Strecken mehr gibt, wurde das System grundlegend umgestellt. Für den Weg vom und zum Bahnhof gebührt nunmehr nur mehr gegen Nachweis der Ersatz der Kosten für die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (Fahrkarte). Für Eisenbahnfahrten sind vom Dienstgeber entweder die entsprechenden Fahrausweise oder, wenn dies zweckmäßiger und die Vollziehbarkeit sichergestellt ist, sonstige Tarifermäßigungen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Bediensteten ist anstelle der nachgewiesenen Auslagen für die Beförderung mit einem oder mehreren Massenbeförderungsmitteln ein Beförderungszuschuss auszuzahlen. Dieser beträgt je Wegstrecke für die ersten 50 Kilometer 0,20 Euro je Kilometer, für die weiteren 250 Kilometer 0,10 Euro je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 0,05 Euro. Abweichend davon beträgt der Beförderungszuschuss bei Weglängen bis acht Kilometer 1,64 Euro je Wegstrecke. Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 52,00 Euro nicht übersteigen. Für die Ermittlung der Weglänge ist die kürzeste Wegstrecke maßgebend. Es geht also nicht mehr um die Bahnkilometer oder die üblicherweise mit dem Auto zurückgelegte Strecke, sondern um die kürzeste Wegstrecke. In den Erläuterungen des Bundeskanzleramts wird folgendes Berechnungsbeispiel genannt: „Eine Dienstnehmerin des Bundesministeriums für Bildung und Frauen legt bei einer Dienstreise von 1010 Wien, Minoritenplatz 5, zur Bundeshandelsakademie nach 9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 21A, 303 Kilometer zurück. Der Beförderungszuschuss beträgt für die Hinfahrt insgesamt 35,15 € (50 Kilometer * 0,20 € + 250 Kilometer * 0,10 € + 3 Kilometer * 0,05 €). Bei der Rückfahrt legt sie 301 Kilometer zurück. Hierfür beträgt der Beförderungskostenzuschuss 35,05 €.“ Bisher hätte man für 303 Bahnkilometer 33,45 Euro erhalten, für 301 Kilometer 33,36 Euro. Werden für eine oder mehrere, aber nicht für alle Teilstrecken die Auslagen nachgewiesen, wird also beispielsweise eine Teilstrecke mit dem Zug zurückgelegt und für sie der Nachweis der Kosten (Fahrkarte) in Rechnung gebracht, ist für den ergänzenden Beförderungszuschuss die Summe der Weglängen der übrigen Teilstrecken der Wegstrecke maßgebend. Die Fahrtauslagen für die Benützung der Massenbeförderungsmittel sind damit abgegolten. Allfällige Ansprüche auf Ersatz von Beförderungskosten für Reise- oder Dienstgepäck werden davon nicht berührt. n 15 gut zu wissen OSTR Mag. Herbert Weiss, Vorsitzender-Stellvertreter und Besoldungsreferent [email protected] Mehrdienstleistungen Teil 3: Dieser Teil des Artikels befasst sich mit den Regelungen für Kollegen1 im neuen Lehrerdienstrecht. Ich zitiere den § 47 VBG und jene Paragraphen bzw. Anlagen, auf die dort verwiesen wird. Auch dort wird zwischen Dauer- und Einzelmehrdienstleistungen unterschieden. 2.) „Die Vergütung beträgt für jede Unterrichtsoder Betreuungsstunde, mit der das Ausmaß von 24 Wochenstunden in der betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) überschritten wird, 1,3 % des Monatsentgelts; für die Bemessung sind DienstzulaD a u e rme h r d ie n s t l e is t u n g e n gen, Vergütungen und Abgeltungen dem MonatsentFür die Dauermehrdienstleistungen gelten folgende gelt nicht zuzuzählen. Fällt die betreffende KalenderRegelungen: woche in zwei Kalendermonate und steht für diese 1.) „Überschreitet die Vertragslehrperson durch dau- Monate das Monatsentgelt in unterschiedlicher Höhe ernde Unterrichtserteilung oder qualifizierte Betreuung zu, sind die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen von Lernzeiten das Ausmaß von 24 Wochenstunden, in dem Ausmaß anteilig heranzuziehen, der den Anteiso gebührt ihr hiefür eine besondere Vergütung“. len der auf die beiden Monate entfallenden Teile der Aus folgenden Tätigkeiten besteht weder Anspruch Kalenderwoche entspricht.“ (§ 47 Abs. 2 VBG) auf eine besondere Vergütung noch auf Nebenge- Die Regelung für das neue Dienstrecht entscheidet bühren: Aufgaben eines Klassenvorstandes, Funktion sich gegenüber der für das alte nur durch das Stuneines Mentors, Verwaltung von Lehrmittelsammlun- den- bzw. Unterrichtsausmaß. gen, Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitäts- 3.) „Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistunmanagements auf Schulebene (Schulqualität Allge- gen ist nach Maßgabe des § 61 Abs. 5 bis 7 GehG2 meinbildung – SQA), Fachkoordination an Schulen einzustellen.“ (§ 47 Abs. 3 VBG) unter besonderer Berücksichtigung der musischen Es gelten also die gleichen Regelungen wie im alten oder sportlichen Ausbildung, Studienkoordination an Lehrerdienstrecht. Schulen für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungs- 4.) „Auf Vertragslehrpersonen, deren Beschäftigungslehrgänge für jeweils 18 zu betreuende Studierende, ausmaß herabgesetzt ist, die in Teilbeschäftigung qualifizierte Beratungstätigkeit. (§§ 40a Abs. 3, 47 stehen oder eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz oder nach dem VäterkarenzgeAbs. 1, Anlage 3 zu § 40a VBG) Das heißt, dass sich die Vergütung von Mehrdienst- setz in Anspruch nehmen, sind die Abs. 1 und 2 mit leistungen im neuen Lehrerdienstrecht nur an den folgenden Abweichungen anzuwenden: Unterrichtsstunden und der qualifizierten Betreuung • Das dem Beschäftigungsausmaß entsprechende Unterrichtsausmaß der Vertragslehrperson gilt als von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung orienUnterrichtsausmaß im Sinne des Abs. 1. tiert. Im Folgenden wird immer der Begriff „Unterrichtsausmaß“ verwendet. Weiters gilt: „Im Vertretungsfall • Für Zeiten, mit denen die Vertragslehrperson lediglich das Ausmaß des herabgesetzten – und nicht ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändes vollen – Unterrichtsausmaßes überschreitet, tritt dern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei an Stelle der im Abs. 2 angeführten Vergütung eine Wochen übersteigen wird.“ (§ 47 Abs. 1 VBG) 16 gymnasium Vergütung von 1,2 % des Monatsentgeltes; für die Bemessung sind Dienstzulagen und Vergütungen dem Monatsentgelt nicht zuzuzählen.“ (§ 47 Abs. 6 VBG) Für die Einzelmehrdienstleistungen gelten folgende Regelungen: 1.) „Einer Vertragslehrperson, die außerhalb ihrer laut Diensteinteilung zu haltenden Unterrichtsstunden zur Vertretung einer vorübergehend an der Erfüllung ihrer lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrkraft herangezogen wird, gebührt für jede Vertretungsstunde, die im jeweiligen Unterrichtsjahr über 24 Vertretungsstunden hinausgeht, eine Vergütung von 35,5 €. Auf Vertragslehrpersonen in Teilbeschäftigung tritt an die Stelle von 24 Vertretungsstunden die ihrem Beschäftigungsausmaß entsprechende anteilige Zahl von Vertretungsstunden.“ (§ 47 Abs. 4 VBG) 2.) „Stunden einer Aufsichtsführung während der Klausurprüfung einer abschließenden Prüfung gemäß den schulunterrichtsrechtlichen Bestimmungen, die die Vertragslehrperson außerhalb ihrer laut Diensteinteilung zu haltenden Unterrichtsstunden zu leisten hat, gelten als Vertretungsstunden im Sinne des Abs. 4.“ (§ 47 Abs. 5 VBG) Die Regelung für das neue Lehrerdienstrecht ist deutlich einfacher als jene für das alte Dienstrecht. Vereinfacht gesagt gibt es einen Supplierpool von 24 Stunden bzw. bei Teilbeschäftigung den entsprechenden Teil davon. Die Unterscheidung, ob es sich um die erste Supplierstunde in der Woche handelt oder nicht, fällt jedoch weg. Die Formulierung „außerhalb ihrer laut Diensteinteilung zu haltenden Unterrichtsstunden“ bedeutet aber auch hier, dass es sich um zusätzliche Stunden und nicht um sogenannte „Statt-Stunden“ handeln muss. n Foto: iStock Ein zel mehrdien stl eistun gen 1P ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. 2 Siehe „gymnasium“ Nr. 1/2016, S. 16ff 17 inhalt 2015 z u g e spi t z t Es kreißte der Berg ... gymnasium 2/2015, S. 2 Ideale gymnasium 6/2015, S. 2 Schlaraffia? gymnasium 4/2015, S. 2 Teil-ganz? gymnasium 5/2015, S. 2 Widersprüche gymnasium 1/2015, S. 2 Witze? gymnasium 3/2015, S. 2 Edit Mag. Dr. Eckehard Quin gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015, 5/2015, 6/2015, S. S. S. S. S. S. 3 3 3 3 3 3 Besoldungsreform 2015 – Die Reparatur der Reparatur gymnasium 3/2015, S. 4 Mag. Dr. Eckehard Quin Homo homini lupus? Flüchtlinge in unseren Schulen gymnasium 5/2015, S. 4 Mag. Dr. Eckehard Quin Möglichkeiten und Grenzen der Autonomie gymnasium 2/2015, S. 4 Mag. Dr. Eckehard Quin Rückblick auf 2014 gymnasium 1/2015, S. 4 Mag. Michael Zahradnik Steuerreform 2015 – Die wichtigsten Eckpunkte gymnasium 6/2015, S. 4 Mag. Dr. Eckehard Quin Zentralmatura: Guat is gangen, nix is g’schehn? gymnasium 4/2015, S. 4 OStR Mag. Herbert Weiß Abgeltung für die Reifeprüfung gymnasium 2/2015, S. 8 OStR Mag. Herbert Weiß Beschlussfassung des Dienststellenausschusses gymnasium 3/2015, S. 16 Mag. Georg Stockinger Besoldungsreform gymnasium 2/2015, S. 13 Mag. Dr. Eckehard Quin Bildung wird von der GÖD besonders gefördert! gymnasium 4/2015, S. 8 Mag. Verena Hofer Der Dienststellenausschuss und seine Rolle bei der Lehrfächerverteilung gymnasium 1/2015, S. 8 Mag. Georg Stockinger Dienstrechtliche Neuerungen gymnasium 5/2015, S. 14 OStR Mag. Herbert Weiß Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale und Pendlereuro (Teil 1) gymnasium 4/2015, S. 10 OStR Mag. Herbert Weiß Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale und Pendlereuro (Teil 2) gymnasium 5/2015, S. 10 OStR Mag. Herbert Weiß Familienunterstützung 2015 gymnasium 4/2015, S. 9 Mag. Verena Hofer Gehaltserhöhung 2015 gymnasium 1/2015, S. 10 Mag. Dr. Eckehard Quin Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche gymnasium 5/2015, S. 13 Mag. Franz Andexlinger Gut versichert in den Sommerurlaub gymnasium 3/2015, S. 14 Mag. Franz Andexlinger LehrerIn im Krankenstand (Teil 1) gymnasium 6/2015, S. 18 Mag. Georg Stockinger Mehrdienstleistungen (Teil 1) gymnasium 6/2015, S. 15 OStR Mag. Herbert Weiß Pensionsberechnung für beamtete AHS-LehrerInnen gymnasium 1/2015, S. 12 OStR Mag. Herbert Weiß Werbungskosten (Teil 3) gymnasium 2/2015, S. 10 OStR Mag. Herbert Weiß Wiederholungsprüfungen vorverlegen? gymnasium 2/2015, S. 14 Mag. Georg Stockinger top thema g u t z u wi s s e n 18 gymnasium im fokus im f o ku s Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 1) gymnasium 2/2015, S. 16 Mag. Gerhard Riegler Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 2) gymnasium 3/2015, S. 18 Mag. Gerhard Riegler Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 3) gymnasium 4/2015, S. 13 Mag. Gerhard Riegler Dr. Hans Riegel-Fachpreise für Nachwuchs-WissenschafterInnen gymnasium 4/2015, S. 15 Mag. Verena Hofer Dr. Hans Riegel-Fachpreise für Nachwuchs-WissenschafterInnen gymnasium 6/2015, S. 13 Mag. Verena Hofer Was können wir von Finnland lernen? (Teil 1) gymnasium 5/2015, S. 16 Mag. Gerhard Riegler Was können wir von Finnland lernen? (Teil 2) gymnasium 6/2015, S. 10 Mag. Gerhard Riegler Abschaffung des Gymnasiums in Vorarlberg? gymnasium 4/2015, S. 18 Mag. Robert Lorenz Das Gymnasium hat Zukunft! gymnasium 1/2015, S. 18 Mag. Eva Teimel Aufbau und Organisation unserer Gewerkschaft gymnasium 5/2015, S. 8 Mag. Alexander Keil Frühjahrstagung der Erweiterten Bundesleitung gymnasium 3/2015, S. 8 Mag. Matthias Hofer Kontaktmöglichkeiten der Bundesleitungsmitglieder gymnasium 6/2015, S. 9 Lan d e sl e i t u n g a k t iv Bun d e sl e i t u n g ak t iv Fac t s stat t Fa ke s Mag. Gerhard Riegler gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015, 5/2015, 6/2015, S. S. S. S. S. S. 19 19 21 17 19 21 Men sch e n gymnasium 1/2015, S. 21 gymnasium 2/2015, S. 20 gymnasium 3/2015, S. 20 gymnasium 4/2015, S. 21 gymnasium 5/2015, S. 20 gymnasium 6/2015, S. 20 Serv i ce gymnasium 1/2015, S. 21 gymnasium 2/2015, S. 22 gymnasium 3/2015, S. 22 gymnasium 4/2015, S. 22 gymnasium 5/2015, S. 22 gymnasium 6/2015, S. 22 Akt u e l l e S e i t e Das halbvolle Glas gymnasium 4/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Eine Parodie auf die Idee gymnasium 1/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Geschwätz gymnasium 5/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Nicht ganz jeder zweite Euro gymnasium 3/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Selbstbefriedigung gymnasium 6/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Wien unter dem Halbmond gymnasium 2/2015, S. 23 Mag. Dr. Eckehard Quin Mag. Dr. Eckehard Quin gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium gymnasium Nac h g e sch l a g e n 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015, 5/2015, 6/2015, S. S. S. S. S. S. 24 24 24 24 24 24 19 menschen Auszeichnungen und Ernennungen DER BUNDESPRÄSIDENT HAT ERNANNT Prof. Mag.ª et Dr.in Gabriele Eder-Lindinger zur Direktorin des BG und BRG Wien III, Boerhaavegasse Prof. Mag. Meinhard Trummer zum Direktor des Akademischen Gymnasiums Wien I, Beethovenplatz DER BUNDESPRÄSIDENT HAT verliehen DEN TITEL Hofrätin/HOFRAT Mag.ª Christa Horn FI im Bereich des LSR für Steiermark in Graz Mag.ª Hermine Sackl Direktorin am BORG Birkfeld Mag. Martin Zsivkovits Direktor am Zweisprachigen BG Oberwart DEN TITEL OBERSTUDIENRÄTIN/OBERSTUDIENRAT Mag.ª Zita Geretschläger-Hauptmann Prof. am BG/BRG Graz, Carnerigasse Mag. Heinrich Josef Gstöttner Prof. am BRG Vöcklabruck Mag.ª Andrea Gutmann Prof. am BG/BRG Graz, Oeverseegasse Mag.ª et Dr.in Maria Hanfstingl Prof. am BG/BRG Graz, Carnerigasse Mag. Andreas Kirchschlager Prof. am Gymnasium Ort des Schulvereins d. Kreuzschwestern in Gmunden Mag. Walter Kovacs Prof. am BG/BRG/BORG Oberpullendorf Mag. Hermann Mittersakschmöller Prof. am Musischen Gymnasium Salzburg, Haunspergstraße Mag. Arnold Mörzinger Prof. am BRG Vöcklabruck Mag.ª Martina Salzmann Prof. am BG/BRG Enns Mag. Herbert Stöllner Prof. am BG/BRG Enns Der Bundespräsident hat auf eine Planstelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors, Schulaufsicht für allgemein bildende höhere Schulen, zur Dienstleistung zugewiesen Mag.ª Hermine Rögner Direktorin beim LSR für NÖ OStR Mag. Wolfgang Schüpany Prof. beim LSR für NÖ DIE BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FRAUEN HAT BESTELLT: Prof. Mag. Andreas Germ zum Direktor des BRG Wien XVI, Schuhmeierplatz Prof. Mag. Helmut Langegger zum Direktor des BG/BRG Wien XV, Diefenbachgasse Die Bundesleitung gratuliert ihren Mitgliedern! 20 gymnasium „Die heute veröffentlichte Auswertung der PISA-Studie1 durch die OECD macht deutlich, wie wichtig die Arbeit an einer gemeinsamen Schule für alle Kinder ist. Abseits ideologischer Debatten belegen Daten, Zahlen und Fakten ganz klar, dass sich ein durchmischtes Schulsystem ohne Zäsuren positiv auswirkt.“ facts statt fakes (Mag. Jürgen Czernohorszky, amtsführender Präsident des Stadtschulrats für Wien, Presseaussendung vom 10. Februar 2016) Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung [email protected] fakt ist … ANTEIL DE R 15 -J ÄHR IGEN, DIE IN ALLEN DREI KOMPETENZBEREICHEN „ R ISIKOSCHÜLE R “ SIND (Stand 2 0 1 2 ): 15 16 13,6 14 12 Prozent Die Gruppe der 15-Jährigen, deren Leistungen sich beim Lesen, in der Mathematik und in den Naturwissenschaften im Risikobereich befinden, ist in Finnland besonders klein. Eine Überlegenheit der Gesamtschulstaaten in Europas hohem Norden belegen diese Daten aber sicher nicht. 8,8 10 8 9,3 11,0 10,7 OECD-Mittel 11,6 % 5,3 6 4 2 0 Quelle: OECD (Hrsg.), Low-Performing Students (2016), S. 18f FinnlandDeutschlandDänemarkÖsterreichNorwegenIslandSchweden fakt ist … Quelle: OECD (Hrsg.), Low-Performing Students (2016), S. 74 DIE WAH R SCHEINLICHKEIT, IN MATHEMATIK „ RISIKOSCHÜLER“ ZU SEIN, E R HÖHT SICH DUR CH M IG RATIONSHINTE RGRUND UM … (Stand 2 0 1 2 ): 209 200 175 129 150 Prozent Während sich in Österreich das Risiko für MigrantInnen (nach Ausgleich der anderen sozioökonomischen Faktoren) um 41 Prozent erhöht, steigt es in Finnland um über 200 Prozent. Gäbe es in Finnlands Gesamtschulen so viele SchülerInnen mit Migrationshintergrund wie in Österreich … 133 125 100 OECD-Mittel 64 % 66 75 38 35 50 41 25 0 SchwedenDeutschlandÖsterreichNorwegenIslandDänemarkFinnland fakt ist … In keinem anderen EU-Staat fühlen sich 15-Jährige, die in Mathematik „Risikoschüler“ sind, ihrer Schule so verbunden wie in Österreich. Finnland belegt den viertletzten Platz. Quelle: OECD (Hrsg.), „LowPerforming Students“ (2016), S. 124 DIE 1 0 EU -STAATEN , IN DENEN SICH AUCH „ RISIKOSCHÜLER“ IHR E R SCHULE A M M EISTEN VERBUNDEN FÜHLEN (Stand 2 0 1 2 ): 1. Österreich 6. Ungarn 2. Spanien 7. Irland 3. Deutschland 8. Portugal 4. Luxemburg 9. Großbritannien 5. Slowenien 10. Schweden 1D er amtsführende Wiener Stadtschulratspräsident meint die am 10. Februar 2016 präsentierte und auf den Daten von PISA 2012 beruhende OECD-Publikation „Low-Performing Students“; derselben Publikation sind die angeführten Fakten dieser Seite entnommen. 21 Mag. Verena Hofer, Pressereferentin der AHS Gewerkschaft [email protected] Vorteile für GÖD-Mitglieder Für GÖD-Mitglieder gibt es zahlreiche Ermäßigungen. Ein paar Beispiele: Jollydays:. . . . . . . . . . . . . . . . . Bis zu 15 % Rabatt auf über 4.000 Erlebnisse! Fischer Touristik Wien:. . . . . . . Spezialpreise auf Reisen Aeskulap Apotheke Wien:. . . 10 % auf rezeptfreie Produkte und 10 % auf Leistungen des Aeskulap Vitalzentrums ForVideo Wien: . . . . . . . . . . . . 10 % auf Leistungen wie z. B. Digitalisierung von Film- und Videomaterial, Dias, Fotos DREI Telefonie:. . . . . . . . . . . . . 15 % Rabatt auf DREI Telefonie und Internet Best Secret: . . . . . . . . . . . . . . . Kostenlose Mitgliedschaft, bis zu 80 % Rabatt auf Designerkleidung und zusätzlich 10 Euro Gutschein Nähere Informationen zu diesen und noch vielen weiteren Sonderkonditionen erhalten Sie auf www.goedvorteil.at! 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Service für unsere Mitglieder H a b e n S ie Fr agen ? Brauchen Sie Hil f e? Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected] In allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gern oder suchen für Sie eine Lösung! Anfragen können nur unter Angabe der Mitgliedsnummer behandelt werden! Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien 22 gymnasium Foto: iStock service menschen aktuelle seite Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft [email protected] „Wenn der Zweck die Mittel heiligt … … dann ist der Zweck unheilig.“ Diese Worte werden Karl Marx zugeschrieben1 und fielen mir ein, als ich zwei „Presse“-Artikel las. Ich möchte Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, daraus zwei Zitate präsentieren. Hätte ich raten müssen, von welchen Personen welcher Parteien sie stammen, wäre ich wahrscheinlich nicht erfolgreich gewesen. Es geht bei den beiden Zitaten um die Schaffung von Modellregionen für die achtjährige Volksschule – pardon, die „Schule der 6- bis 14-Jährigen“, wie es im Regierungspapier zur „Bildungsreform“ heißt. Eine Person hielt fest, sie „werde Eltern, Schüler und Lehrer zwar in die Überlegungen einbinden, im Ernstfall aber auch gegen diese entscheiden.“2 Die zweite Person meinte: „Wir wollen Modellregionen schaffen. Wir wollen sie aber nicht verordnen. Sie sollen dort geschaffen werden, wo man den Konsens mit Lehrern, Eltern und Schülern findet.“3 Vor der Auflösung des Rätsels ersuche ich um einen Blick auf einen von vielen Belegen, warum der Zweck unheilig ist. 11 der 28 EU-Staaten haben an PIRLS 2006, TIMSS 20074 und PISA 2012 teilgenommen. Annähernd derselbe Geburtsjahrgang wurde im Alter von zehn (PIRLS, TIMSS) und fünfzehn Jahren (PISA) in denselben Kompetenzbereichen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) getestet. Während der Unterstufe kommt es zu markanten Verschiebungen zwischen diesen 11 EU-Staaten5 (siehe Tabelle). Österreich rückt von den Plätzen 6, 8 und 8 auf die Plätze 3, 4 und 4 vor. Der Leistungsrückstand auf andere EU-Staaten nach der Gesamtschule Volksschule wird in der differenzierten Unterstufe deutlich reduziert – eine enorme Leistung aller Schularten der Sekundarstufe I und nicht gerade ein Argument für die Gesamtschule. An EU-Staaten, die auf die Gesamtschule setzen, zieht Österreich in der Sekundarstufe mit seinem differenzierten Schulwesen vorbei. Und nun zur Auflösung: Das erste Zitat stammt von der Tiroler Bildungslandesrätin, ÖVP, das zweite vom burgenländischen Landeshauptmann, SPÖ. Letzterer ist ein PolitProfi, der offenbar die Winston Churchill zugeschriebene Aussage verinnerlicht hat: „Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.“ n fakt ist … M at h e m at i k : Land Niederlande Deutschland Österreich Slowenien Dänemark Lettland Italien Slowakische Republik Litauen Schweden Ungarn Platzierung mit 10 Jahren 2 4 8 11 5 1 7 10 3 9 6 Platzierung mit 15 Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Platzierung mit 10 Jahren 5 4 6 1 8 7 2 3 11 9 10 Platzierung mit 15 Jahren 1 2 3 4 4 6 7 8 9 10 11 Lesekompetenz: Land Niederlande Deutschland Dänemark Italien Österreich Lettland Ungarn Schweden Slowenien Litauen Slowakische Republik N at u r wi s s e n s c h a ft e n : Land Deutschland Niederlande Slowenien Österreich Lettland Dänemark Litauen Ungarn Italien Schweden Slowakische Republik Platzierung mit 10 Jahren 4 8 9 6 1 10 11 2 3 7 5 Platzierung mit 15 Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Ich kenne nur folgenden Satz von Karl Marx: „Aber ein Zweck, der unheiliger Mittel bedarf, ist kein heiliger Zweck …“ Er stammt aus der „Rheinische Zeitung“ Nr. 135 vom 15. Mai 1842. 2 Julia Neuhauser, Länder basteln an der Gesamtschule. In: Presse online vom 19. Jänner 2016. 3 Julia Neuhauser, Integration: „Eltern, nicht der Pausenhof sind das Problem“. In: Presse online vom 19. Jänner 2016. 4 TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study) testet im Abstand von vier Jahren die Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenz von SchülerInnen in der 4. und 8. Schulstufe. Österreich beteiligt sich ausschließlich an der Erhebung in der 4. Schulstufe. PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) testet im Abstand von fünf Jahren die Lesekompetenz von SchülerInnen der 4. Schulstufe. 5 Übersicht erstellt von Mag. Gerhard Riegler, veröffentlicht in gymnasium 1/2014, S. 17. 23 „Merkmale für eine Schule der 6- bis 14-Jährigen In einer Modell-Region sind alle Schulen der Region eingebunden […] Gleichmäßige Verteilung […] der Schülerinnen und Schüler aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen […] Für die gesamte Modellregion werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt.“ „Bildungsreform“ der Bundesregierung vom 17. November 2015, S. 12f „Ich gehe nicht davon aus, dass eine Schule von sich aus bereit ist, mitzumachen.“ „Sie werde Eltern, Schüler und Lehrer zwar in die Überlegungen einbinden, im Ernstfall aber auch gegen diese entscheiden.“ „Da dreht sich mir im Magen alles um, wenn ich mir anhöre, was Politiker dazu sagen.“ nachgeschlagen Fotos: Andres Rodriguez / mast3r / Stefan Gräf - Fotolia.com Mag. Dr. Beate Palfrader, Bildungslandesrätin Tirols, Tiroler Tageszeitung online am 14. Jänner 2016 bzw. Presse online am 19. Jänner 2016 „Vielleicht bin ich naiv, Frau Palfrader, wenn ich noch immer den Glauben vertrete, dass in einer Demokratie nichts gegen den Willen einer Mehrheit bestimmt werden darf. Diese Werte haben offenbar ausgedient, Ihre aktuelle Politik lässt das zumindest vermuten.“ Niclas Höllrigl, Schulsprecher am BRG Imst, Offener Brief vom 18. Jänner 2016 P.b.b. • GZ 03Z035306M • Teinfaltstraße 7, 1010 Wien • nicht retournieren Ein Ersuchen an den Briefträger: Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit. Name Straße/Nr. Postleitzahl/Ort Besten Dank Maximilian Gnesda, Bundesschulsprecher, Standard online am 21. Jänner 2016 „Von Elternseite gibt es ein klares Bekenntnis zur schulpartnerschaftlichen Mitbestimmung und eine Ablehnung von politisch verordneter Zwangsbeglückung.“ Ing. Peter Retter, Obmann der Tiroler Elternvereine an den öffentlichen Bundes- und Landesschulen, Tiroler Tageszeitung vom 22. Jänner 2016