Ausgabe 2 - AHS

Transcrição

Ausgabe 2 - AHS
gymnasium
Die Zeitschrift der
AHS-Gewerkschaft
65. jahrgang
märz/april 2016
nr. 2
was bringt
die neue oberstufe?
Gewerkschaft
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Öffentlicher Dienst
zugespitzt
inhalt
4
Modern?
„Moderne Pädagogik darf ein Wiederholen von
Schulstufen in diesem Altersbereich [d. s. die
ersten drei Schuljahre] nicht zulassen“, zitierte
die PRESSE (17. 2. 2016) eine Meldung aus dem
Ministerium. Das und die Abschaffung der Ziffernnoten soll also ein wichtiger Eckpunkt einer
Bildungsreform sein, wo doch im Volksschulbereich das Wiederholen ohnehin nur einen ganz
geringen Prozentsatz betrifft? Ist es womöglich die
Vorwegnahme eines Elements der von der Minis­
terin vehement propagierten achtjährigen Volksschule? Ist ihr bewusst, welches Signal sie damit
aussendet? Hält sie ein folgenloses Nichterreichen
von Standards für modern, obwohl sie immer
die Steigerung der Bildungsqualität beschwört?
Manche „moderne Bildungsexperten“ erwecken
ja oft den Eindruck, Lernen, auf welcher Stufe
auch immer, müsse stets lustbetont sein und dürfe
weder Anstrengung noch Frustration verursachen.
Natürlich soll Lernen Freude bereiten und Erfolgserlebnisse bescheren. Kinder sind in diesem Alter
in der Regel sehr neugierig und aufnahmefähig,
müssen aber auch lernen, Rückschläge zu verarbeiten. Dort, wo deutliche Schwächen auftreten,
benötigen sie jedoch Unterstützung und Förderung. Letztere setzt aber auch die Bereitschaft des
zu Fördernden zur Mitwirkung voraus. Die Bildungspolitik muss daher die Lehrerschaft endlich von
unterrichtsfremden Tätigkeiten entlasten und ausreichend Personal zur Verfügung stellen. Die meis­
ten Unterrichtenden arbeiten zwar mit großem
Engagement, stoßen aber da und dort trotzdem
auch an natürliche Grenzen. Schließlich ist nicht
alles, was wünschenswert ist, auch machbar.
Da wäre es doch viel ehrlicher, durch realistische
und leicht vergleichbare Beurteilungen klarzustellen, dass in Einzelfällen manche Ziele nicht
erreicht werden können, als jemanden im gegenteiligen Glauben zu lassen. Wie groß muss wohl
der Schock für einen Menschen, egal welchen
Alters, erst sein, plötzlich eine ungeschönte Realität zu erleben?
Ingeborg Bachmann meinte einst: „Die Wahrheit
ist dem Menschen zumutbar“. Wäre das nicht der
modernere und humanere Ansatz?
MP
2
gymnasium
top thema
die neue oberstufe
Von Mag. Dr. Eckehard Quin
4
landesleitung aktiv
landestag der ahs-gewerkschaft in eisenstadt
Von Mag. Gerwald Becha
9
tiroler landestag unter
vielen vorzeichen der landespoltik
Von Mag. Dr. Karl Digruber
10
landestag der ahs Kärnten
Von Mag. Manfred Jantscher
11
im fokus
Was können wir von
finnland lernen? (TEIL 4)
Von Mag. Gerhard Riegler
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gut zu wissen
änderung der reise­
gebührenvorschrift
Von Mag. Dr. Eckehard Quin
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mehrdienstleistungen
(TEIL 3)
Von OStR Mag. Herbert Weiß
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inhalt 2015
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menschen
Auszeichnungen
und ernennungen
20
facts statt fakes
Von Mag. Gerhard Riegler
21
service
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aktuelle seite
„Wenn der zweck
die mittel heiligt ..."
Von Mag. Dr. Eckehard Quin
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nachgeschlagen
24
10
16
Redaktionsschluss
Redaktionsschluss für die
Nr. 3/2016: 29. April 2016
Beiträge bitte per E-Mail
an [email protected]
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
editorial
Ich kenne aufgrund meiner Tätigkeit viele PolitikerInnen persönlich und gestehe vielen von
ihnen zu, ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Aber manche Wortmeldungen lassen mich verstehen, warum PolitikerInnen mittlerweile ein deutlich schlechteres Image haben als Prostituierte. Drei „Highlights“ der letzten Tage vor Redaktionsschluss:
Die Modellregionen zur 8-jährigen Volksschule – pardon, der „Schule der 6- bis 14-Jährigen“,
wie es im Papier zur „Bildungsreform“ heißt – wird von der Tiroler Landespolitik in den „Bezirksblättern“ so beschrieben: „Eine ‚Gemeinsame Schule‘ ist eine Schule der Vielfalt, bei der
gymnasiale Ausbildung und Schwerpunkte der NMS wie Sport, Musik, Technik und Sprachen
weiter bestehen bleiben.“
Nun heißt es aber im Papier der Bundesregierung zur „Bildungsreform“ wörtlich: „Gleichmäßige Verteilung von Bundes- und Landeslehrerinnen und Landeslehrer [sic!] sowie der
Schülerinnen und Schüler aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen“.
Ja selbst die Klassen sollen möglichst heterogen zusammengesetzt und nur „innere Differenzierung“ soll möglich sein. Da dürfte eine Schwerpunktsetzung schwierig werden …
Am 10. Februar hat die OECD, eine Meisterin im Daten-Recycling, wieder einmal eine Publikation zu PISA 2012 präsentiert („Low-Performing Students“). Dass PolitikerInnen die Studie
nicht lesen, sondern nur darüber reden, ist mir klar. Ich würde mir aber die Redlichkeit erwarten, gewisse Aussagen zumindest auf ihre Plausibilität zu prüfen. Wenn das Unterrichtsminis­
terium in einer Presseaussendung behauptet, die Studie belege die positiven Effekte der
NMS, erheitert mich das. Bei PISA 2012 wurden im Frühjahr 2012 15-Jährige getestet. Die NMS
wurde aber erst im Herbst 2012 aufsteigend für 10-Jährige im Regelschulwesen eingeführt.
Ähnlich skurril ist die Forderung, die etwa auch von Personen der Wirtschaftskammer, des
Wirtschafts- oder des Bauernbundes erhoben wird: Der Bundeszuschuss zu den Pensionen
müsse drastisch gesenkt werden.
Gemäß dem seit Jahrzehnten bestehenden gesellschaftspolitischen Konsens werden die
Pensionen zu je einem Drittel von ArbeitnehmerInnen, von ArbeitgeberInnen und von der
öffentlichen Hand finanziert. Darüber zu diskutieren, ist legitim. Absurd wird es aber, wenn
man sich ansieht, wer diese Forderung erhebt. Würde man alles unverändert belassen und
„nur“ den Bundeszuschuss streichen, würden die ASVG-Pensionen, also die der unselbständig Erwerbstätigen, um 18,2 % sinken, die in der gewerblichen Wirtschaft um 49,2 % und die
der Bauern gar um 77,8 %! Damit können wohl nur Großindustrielle oder Großgrundbesitzer
leben, die auf keine Pension angewiesen sind.
„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die,
die ihn nicht verhindern“, schrieb Erich Kästner.
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft
impressum
gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt
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top thema
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
Die neue Oberstufe
Am 14. Februar 2012 sind die gesetzlichen Grundlagen
für die neue Oberstufe im Bundesgesetzblatt erschienen. Darüber habe ich 2012 ausführlich informiert.
Seither sind nur minimale redaktionelle Modifikationen
vorgenommen worden. Aus vielen Gesprächen mit
und Anfragen von Kollegen1 habe ich allerdings den
Eindruck, dass es großen Informationsbedarf zur neuen Oberstufe gibt, da die Beschlussfassung inzwischen
schon über vier Jahre her ist.
G e lt u n g sb e r e ic h
Die modulare Oberstufe wird ab dem Schuljahr
2017/2018 flächendeckend umgesetzt. Sie betrifft alle
zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe. Der Beurteilungszeitraum
ist nicht mehr das Schuljahr, sondern das Semester.
Die Lehrpläne müssen semestriert werden, was noch
immer nicht geschehen ist. Sie haben ab der 10. bis
einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungsund Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch
die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule
festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen
Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten.
Die letzte Schulstufe der genannten Schularten bildet
laut Gesetz nur ein Kompetenzmodul, was aber an
der Semestrierung nichts ändert.2
Diese Regelung tritt hinsichtlich der 10. Schulstufen
mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren
Schulstufen dieser Schularten jeweils mit 1. September
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gymnasium
der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft.
Schulversuche nach diesen Bestimmungen können bis
inklusive des Schuljahres 2016/2017 ohne zahlenmäßige Beschränkung durchgeführt werden.
Auf steigen
Das einzige Thema, das im Zusammenhang mit der
gesetzlichen Einführung der neuen Oberstufe 2011
und 2012 in den Medien breiten Raum gefunden
hat, war die Frage des Aufsteigens mit „Nicht genügend“. In den modularisierten Schulstufen, also ab der­
10. Schulstufe, sind Schüler, deren Semesterzeugnisse
in der betreffenden Schulstufe in Pflichtgegenständen in Summe höchstens zwei Nichtbeurteilungen
oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“ aufweisen,
zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt.
Dies gilt auch bei drei Nichtbeurteilungen oder Beurteilungen mit „Nicht genügend“, wenn die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner
Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die
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Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am
Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart
aufweist, und die Berechtigung zum Aufsteigen
in die nächsthöhere Schulstufe erteilt. Eine solche
Aufstiegsklausel darf in den modularisierten Schulstufen allerdings für einen Schüler nur ein einziges
Mal vergeben werden.
Auf einem Beiblatt zum Semesterzeugnis sind,
wenn ein oder mehrere Unterrichtsgegenstände nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt
wurden, diejenigen Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoffe des betreffenden Unterrichts-
1P
ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.
2 Die genaue Bedeutung des im Gesetz verwendeten Begriffs „Kompetenzmodul“ konnte mir keiner erklären. Er ist wohl weniger rechtlichen
oder pädagogischen Überlegungen geschuldet als politischen. Da
es „Kompetenzmodule“ gibt, handelt es sich um eine „modulare“
Oberstufe.
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gegenstandes und Semesters zu benennen, die für
die Nichtbeurteilung oder die Beurteilung mit „Nicht
genügend“ maßgeblich waren.
Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der freiwilligen Wiederholung einer Schulstufe ausgeweitet. Auf
Ansuchen des Schülers hat die Klassenkonferenz die
Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler,
der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe
berechtigt ist, zu bewilligen, wenn das Aufholen eines
Leistungsrückstandes ermöglicht werden soll und die
Einordnung des Schülers in die neue Klassengemeinschaft zu erwarten ist. Im Gegensatz zur derzeitigen
Rechtslage ist es dabei unerheblich, aus welchen
Gründen ein Leistungsrückstand eingetreten ist. Auch
die mehrmalige Wiederholung einer Schulstufe und
die Wiederholung der letzten Schulstufe sind erlaubt,
solange die zulässige Höchstdauer des Schulbesuches
nicht überschritten wird.
Das Ansuchen auf freiwilliges Wiederholen einer Schulstufe kann auch der Lernbegleiter, der ebenfalls der
Klassenkonferenz angehört, für den Schüler stellen.
Die Genehmigung kann also auch gegen den Willen
der Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers erteilt
werden. Die Wiederholung selbst bleibt allerdings
freiwillig. Der Schüler muss von einer allenfalls erteilten
Berechtigung keinen Gebrauch machen.
Zur Ablegung der Zentralmatura sind nur Prüfungskandidaten berechtigt, deren sämtliche Semesterzeugnisse ab der 10. Schulstufe in allen Pflichtgegenständen
eine Beurteilung aufweisen, in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthalten und in
allen verbindlichen Übungen, falls solche im Lehrplan
vorgesehen sind, einen Teilnahmevermerk aufweisen.
S e m e st e r pr ü f u n g e n
Ab der 10. Schulstufe sind Schüler, die in einem oder in
mehreren Pflichtgegenständen oder Freigegenständen in einem Semester nicht oder mit „Nicht genügend” beurteilt wurden, berechtigt, in diesen Unterrichtsgegenständen eine Semesterprüfung abzulegen. Prüfer der Semesterprüfung sowie der erstmaligen Wiederholung derselben ist grundsätzlich der den
Unterrichtsgegenstand zuletzt unterrichtende Lehrer.
Die Bestellung fachkundiger Lehrer als Prüfer für allfällige weitere Wiederholungen von Semesterprüfungen
hat durch den Schulleiter auf Vorschlag des Schülers
zu erfolgen. Dem Vorschlag ist zu entsprechen, sofern
nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Semesterprüfungen und deren beide Wiederholungen sind hinsichtlich des Wintersemesters im darauffolgenden Sommer- und Wintersemester und hinsichtlich
des Sommersemesters im darauffolgenden Winterund Sommersemester abzulegen. In höchstens drei
Pflichtgegenständen der 10. bis einschließlich des
Wintersemesters der vorletzten Schulstufe ist eine dritte
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Wiederholung zwischen der Beurteilungskonferenz der
letzten Schulstufe und dem Beginn der Klausurprüfung
oder an den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen zulässig.
Wiederholungen von Semesterprüfungen sind auf
Antrag des Schülers so anzuberaumen, dass zwischen
den Prüfungen zumindest vier Wochen liegen. Die
Wiederholung von Semesterprüfungen kann auch an
den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen abgehalten werden und ist
dann der vorangegangenen Schulstufe zuzurechnen.
Semesterprüfungen über das Sommersemester der
letzten Schulstufe sind zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausurprüfung abzuhalten.
Eine einmalige Wiederholung dieser Semesterprüfung
kann an den für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen vorgesehenen Tagen abgehalten werden.
Die konkreten Prüfungstermine für Semesterprüfungen
(einschließlich der Wiederholungen) sind vom Prüfer
anzuberaumen.
Semesterprüfungen finden im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichtes statt. Die Aufgabenstellungen
sowie die Prüfungsformen sind durch den Prüfer festzusetzen, wobei die Form der schriftlichen Prüfung
neben der mündlichen Prüfung nur im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten zulässig ist. Mündliche und graphische Prüfungen haben zwischen
15 und 30 Minuten, praktische Prüfungen bis zu 300
Minuten zu dauern. Schriftliche Prüfungen haben
höchstens 50 Minuten, im Fall lehrplanmäßig vorgesehener Schularbeiten mindestens 50 Minuten, jedoch
nicht länger als die längste Schularbeit des negativ
beurteilten Semesters zu dauern.
Die Semesterprüfung hat im betreffenden Unterrichtsgegenstand jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie
Lehrstoffe zu umfassen, die am Beiblatt zum Semes­
terzeugnis benannt wurden. Anders ausgedrückt:
Der Schüler ist ausschließlich über die Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoffe zu prüfen, die zur
Nicht-Beurteilung bzw. zum „Nicht genügend“ geführt
haben.
Die Beurteilung der Leistungen des Schülers bei der
Semesterprüfung erfolgt durch den Prüfer. Die Leis­
tungsbeurteilung für das betreffende Semester ist
sodann unter Einbeziehung der im Semester in allen
Kompetenzbereichen erbrachten Leistungen, bestenfalls aber mit „Befriedigend“ festzusetzen. Bei positiver
Beurteilung verliert das betreffende Semesterzeugnis
seine Gültigkeit. Es ist einzuziehen und ein neues
Semesterzeugnis auszustellen.
Wegen vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilte
oder mit „Nicht genügend“ beurteilte Semesterprüfungen dürfen jedenfalls zwei Mal, in höchstens drei
Pflichtgegenständen drei Mal, Semesterprüfungen
hinsichtlich des Sommersemesters der letzten Schulstu-
Indiv i d u e l l e L e r n b e g le it u n g
Ab der 10. Schulstufe können Schüler, für die im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren
Zeitpunkt eine individuelle Lernbegleitung von einem
unterrichtenden Lehrer und vom Schüler als zur Verbesserung der gesamten Lernsituation zweckmäßig
erachtet wird, in ihrem Lernprozess begleitet werden.
Die Entscheidung über die individuelle Lernbegleitung (Einrichtung, Dauer, vorzeitige Beendigung) hat
der Schulleiter nach Beratung mit dem Klassenvorstand zu treffen. Die vorzeitige Beendigung der individuellen Lernbegleitung kann vom Lernbegleiter oder
vom Schüler wegen bereits erreichten Zieles oder zu
erwartender Erfolglosigkeit der individuellen Lernbegleitung verlangt werden.
Im Rahmen der individuellen Lernbegleitung sind
methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen zu geben sowie Unterstützung zur Bewältigung
der Lehrplananforderungen bereitzustellen. Die fachlich-inhaltliche Unterstützung gehört nicht zu den
Aufgaben des Lernbegleiters. Bei der Planung von
Lernsequenzen und der Sicherstellung einer geeigneten individuellen Lernorganisation ist im Besonderen
auch auf die Festlegung von lernökonomisch sinnvoll abgestimmten Prüfungsterminen (insbesondere
von Semesterprüfungen) zu achten. Der Lernprozess
des Schülers ist laufend zu beobachten und durch
didaktische Hinweise zu unterstützen. In periodischen
Abständen sind Beratungsgespräche in der erforderlichen Zahl, allenfalls unter Hinzuziehung anderer Lehrer, der Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen zu führen und Lernüberprüfungen durchzuführen.
Lernbegleiter werden vom Schulleiter mit ihrer Aufgabe betraut. Vor der Betrauung eines Lehrers mit den
Aufgaben der individuellen Lernbegleitung sind der
in Betracht gezogene Lehrer sowie der betreffende
Schüler anzuhören und ist den Erziehungsberechtigten eine Gesprächsmöglichkeit einzuräumen.
Grundsätzlich kommen für diese Funktion alle Lehrer
einer Schule in Betracht, wenngleich die Fachkunde,
eine spezielle Weiterbildung in der Didaktik der Lernbegleitung und ein hohes Maß an pädagogischer
Kompetenz im Umgang mit lernschwachen Schülern
von besonderer Bedeutung sind. Die Übernahme
dieser Funktion gehört nicht zu den Dienstpflichten
des Lehrers und kann daher von ihm auch abgelehnt
werden.
Sofern der Lernbegleiter es zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich erachtet, ist er berechtigt, die
Einberufung von Lehrerkonferenzen anzuregen und
an Konferenzen mit Stimmrecht teilzunehmen. Der
Lernbegleiter hat die für die Dokumentation seiner
Tätigkeit erforderlichen Aufzeichnungen zu führen.
Vom Schüler angefertigte Arbeiten sind den Aufzeichnungen über die Lernbegleitung nach Möglichkeit anzuschließen.
Für die auf Anordnung der Schulleitung geleistete
individuelle Lernbegleitung gebührt dem Lehrer eine
Vergütung. Sie beträgt je abgehaltener Betreuungsstunde 1,5 Prozent des Referenzbetrages gemäß­
§ 3 Abs. 4 GehG. Derzeit wären das 36,96 Euro. Für
die Lernbegleitung sollen bis zu acht Stunden pro
Semester für ein bis zwei zu betreuende Schüler zur
Verfügung stehen. Die Lernbegleiter haben die ihnen
zufallenden Aufgaben innerhalb der Betreuungsstunden zu erfüllen. Das umfasst auch die im Gesetz
geforderte Dokumentation. Davon ausgenommen
sind eine allenfalls im Rahmen der individuellen
Lernbegleitung durchzuführende Besprechung mit
einer anderen Lehrkraft bzw. die Teilnahme an Lehrerkonferenzen. Dafür ist keine gesonderte Abgeltung
vorgesehen.
top thema
fe jedoch nur einmal wiederholt werden. Bei gerechtfertigter Verhinderung ist ein neuer Prüfungstermin
möglichst zeitnah zum versäumten Termin anzuberaumen. Ungerechtfertigte Verhinderung führt zum Verlust
der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit.
Der Prüfer hat Aufzeichnungen über den Verlauf der
Semesterprüfung, insbesondere über die gestellten
Fragen und die Beurteilung einschließlich der zur Beurteilung führenden Erwägungen zu führen.
Semesterprüfungen sind auf Antrag des Schülers
durchzuführen. Sie haben grundsätzlich während des
Unterrichts oder, wenn es dem Prüfer in Hinblick auf
die Unterrichtsarbeit oder den Prüfungsablauf zweckmäßig erscheint, auch außerhalb des Unterrichts
stattzufinden. Die Prüfungstermine sind auf Antrag des
Schülers vom Prüfer anzuberaumen.
Semesterprüfungen über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände (siehe Abschnitt „Begabungsförderung“) sind auf Antrag des Schülers durchzuführen.
Der Antrag hat einen Terminvorschlag zu enthalten
und ist mindestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Prüfungstermin beim Schulleiter einzubringen.
An einem Tag dürfen für einen Schüler höchstens zwei
Semesterprüfungen durchgeführt werden. Die Uhrzeit
des Beginns jeder Teilprüfung ist dem Schüler vom Prüfer spätestens eine Woche vor dem Tag der Semesterprüfung (Teilprüfung) nachweislich bekannt zu geben.
Bef reiun g vom Un terricht
Ab der 10. Schulstufe hat der Schulleiter einen Schüler
auf sein Ansuchen von der Teilnahme an einzelnen
Pflichtgegenständen für ein Semester zu befreien,
wenn
• der Schüler in diesem Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters eine Semesterprüfung über noch
nicht besuchte Unterrichtsgegenstände erfolgreich
abgelegt hat oder
7
•d
iesen Pflichtgegenstand des betreffenden
Semes­ters bereits erfolgreich absolviert hat oder
• er im Fall des Wiederholens der Schulstufe diesen
Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters vor
dem Wiederholen der Schulstufe bereits erfolgreich absolviert hat und die dadurch frei werdende Zeit für andere schulische Angebote genutzt
werden kann.
Die ersten beiden Punkte sind vom Gesetzgeber als
Beitrag zur Begabungsförderung im Rahmen der
neuen Oberstufe gemeint. Schulische Angebote im
Sinn des dritten Punktes sind umfassend zu verstehen
und reichen von der Teilnahme an einem Förderkurs
bis zur Arbeit an der Vorwissenschaftlichen Arbeit
in der Schulbibliothek. Es sollen dem Schüler damit
freie Kapazitäten geschaffen werden, um Leistungsrückstände in anderen Gegenständen wettmachen
zu können oder besonderen Begabungen und Interessen Raum zu geben.
B e g a b u n g sf ö r d e r u ng
Die Begabungsförderung beschränkt sich leider
fast ausschließlich auf Maßnahmen der Akzeleration. Schüler der modularisierten Schulstufen dürfen
Semesterprüfungen über einzelne Pflichtgegenstände der beiden folgenden Semester absolvieren.
Prüfer ist ein vom Schulleiter zu bestellender fachkundiger Lehrer. Die Prüfungstermine sind auf Antrag
des Schülers vom Prüfer anzuberaumen. Eine solche Semesterprüfung über noch nicht besuchte
Unterrichtsgegenstände hat sämtliche Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des betreffenden
Unterrichtsgegenstandes zu umfassen. Die Beurteilung der Leistungen erfolgt durch den Prüfer. Sie gilt
als Semesterbeurteilung des betreffenden Pflichtgegenstandes. Dem Schüler ist ein Zeugnis über die
Semesterprüfung auszustellen.
Wird eine solche Prüfung wegen vorgetäuschter Leis­
tungen nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt,
darf sie nicht wiederholt werden. Bei gerechtfertigter
Verhinderung ist ein neuer Prüfungstermin möglichst
zeitnah zum versäumten Termin anzuberaumen.
Ungerechtfertigte Verhinderung führt zum Verlust des
Rechts auf Ablegung der Semesterprüfung.
Hat der Schüler eine solche Prüfung erfolgreich
absolviert, ist er nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten auf Ansuchen berechtigt, im
folgenden Semester den betreffenden Unterrichtsgegenstand im entsprechend höheren Semester zu
besuchen. Die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse
oder die Abweisung des Ansuchens hat durch den
Schulleiter zu erfolgen. Die im Rahmen des Unterrichtsbesuches erbrachten Leistungen sind vom
unterrichtenden Lehrer zu beurteilen. Die Beurteilung
8
gymnasium
gilt als Beurteilung für das betreffende Semes­
ter.
Dem Schüler ist ein Zeugnis über den Besuch des
Unterrichtsgegenstandes oder der Unterrichtsgegenstände im betreffenden (höheren) Semester
auszustellen.
Nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten kann für Schüler der 10. oder einer höheren
Schulstufe die zeitweise Teilnahme am Unterricht
einzelner Unterrichtsgegenstände in einem höheren
Semester auf Ansuchen ermöglicht werden. Das
dient der Vorbereitung auf die Semesterprüfung im
Rahmen der Begabungsförderung. Die im Rahmen
des Unterrichtsbesuches erbrachten Leistungen sind
nicht zu beurteilen. Die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse oder die Abweisung des Ansuchens hat
durch den Schulleiter zu erfolgen.
Derzeit gibt es ein Abrufkontingent für Förderkurse.
Ich kenne die genauen Zahlen nicht. Österreichweit sind es im AHS-Bereich aber wohl rund 1.000
Werteinheiten. Diese Ressourcen dürfen nur zur Defizitkompensation verwendet werden, nicht jedoch
für Begabungsförderung. In den Erläuterungen zur
neuen Oberstufe liest man von der Absicht des
Unterrichtsressorts, „den Schulen künftig ein um
35 Prozent erhöhtes Kontigent [sic!] zur Verfügung
zu stellen, welches für Förderkurse für RisikoschülerInnen als auch für Unterrichtsangebote zu [sic!]
besonderen Förderung von begabten SchülerInnen
eingesetzt werden kann“ – also etwa eine einzige
Werteinheit für eine mittelgroße Schule. Zusätzlich
heißt es in den Erläuterungen: „Insgesamt sind alle
neuen Abgeltungsformen und Fördermaßnahmen
in Menge und Preis so zu konzipieren, dass über
einen mittelfristigen Zeitraum Kostenneutralität erzielt
wird.“
Ausbl ick
Noch immer sind einige Hausaufgaben seitens des
BMBF unerledigt. Für die Verwaltung der Schülerdaten (Evidenz über abgeschlossene bzw. fehlende
Module, Semesterprüfungen etc.) ist eine entsprechend programmierte und funktionierende Software
unabdingbar, weil der Verwaltungsaufwand sonst
kaum zu meistern ist. Da die adaptierten Lehrpläne
nach wie vor fehlen, ist es für die Erstellung neuer
Schulbücher definitiv zu spät. Sollten sich die neuen
Lehrpläne daher inhaltlich von den alten unterscheiden, kann es im Herbst 2017 keine passenden
Unterrichtsmittel geben. Es bleibt abzuwarten, wie
das BMBF diese offenen Fragen löst.
Wenn das geflügelte Wort „Gut Ding will Weile
haben“ stimmt, müsste alles perfekt werden, denn
das BMBF hatte seit Februar 2012 Zeit für die Erledigung seiner Aufgaben …
n
landesleitung
aktiv
Von Mag. Gerwald Becha,
Vorsitzender der
Landesleitung Burgenland
[email protected]
Landestag der
AHS-Gewerkschaft in
Eisenstadt
Unter Teilnahme von 30 Delegierten aller burgenländischen AHS fand am 12. Jänner 2016
in Eisenstadt der turnusmäßige Landestag der
AHS-Gewerkschaft statt.
Die Organisation und Durchführung dieses Organtages übernahm Mag. Siegfried Gollatz, unterstützt von
den KollegInnen der Landesleitung, da der Vorsitzende der Landesleitung, Mag. Gerwald Becha, krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte.
Von der Bundesleitung nahmen unser Vorsitzender,
Mag. Dr. Eckehard Quin, Vors.-Stellvertreter und Besoldungsreferent OStR Mag. Herbert Weiß, und Vors.-Stellvertreter Mag. Michael Zahradnik teil. Der Vorsitzende
Quin berichtete im Plenum ausführlich über die Bildungsreform und ging dabei inhaltlich auf die sieben
Eckpunkte dieses Reformpakets ein. Weiters wurde
auch die Steuerreform zur Sprache gebracht. Ein
wichtiger Tagesordnungspunkt war die Abstimmung
der Anträge, die alle einstimmig beschlossen und an
den Bundestag weitergeleitet wurden. So waren die
Delegierten einer Meinung, dass beispielsweise die
Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung zu
verringern seien, um Qualität vor Quantität zu stellen.
Auch stimmte man eindeutig gegen das Vorhaben,
die im Antrag zur Bildungsreform vorgeschlagenen
Modell-Regionen ohne Einbindung der Schulpartner
zu beschließen. Diese in der Bildungsreform vorgeschlagene Vorgehensweise schiebe nämlich der über
viele Jahre gelebten Schulpartnerschaft einen massiven Riegel vor. n
9
landesleitung
aktiv
Von Mag. Dr. Karl Digruber,
Vorsitzender
der Landesleitung Tirol
[email protected]
Tiroler Landestag
unter vielen
Vorzeichen der
Landespolitik
Es herrscht in Tirol derzeit eine besondere Situation
im Bereich der Bildung, die entscheidend durch die
Landespolitik geprägt ist. Immerhin hat der Tiroler Landeshauptmann gemeinsam mit seiner Bildungslandesrätin die Liebe zur Gesamtschule entdeckt und beide
haben auch maßgeblich dafür Stimmung in der
ÖVP gemacht, womit dann die Willenserklärung der
Bundesregierung zur Einrichtung von Modellregionen
unter anderem ermöglicht wurde. Seitdem werden
immer wieder Tiroler Bezirke als mögliche Standorte
für Modellregionen lanciert, und gleichzeitig gibt es
dagegen heftigen Widerstand. Zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses standen auch in Tirol Gemeinderatswahlen an, und wie eine Umfrage von „Pro Gymnasium“ zeigt, ist nicht nur die Gegenwehr durch die
Bevölkerung gegen solche von der Politik diktierten
Modellregionen und die damit verbundene Zerstörung der Unterstufe des Gymnasiums groß, sondern es
gibt auch bei den meisten BürgermeisterkandidatenInnen heftigen Widerstand dagegen, auch und vor
allem aus den Reihen der Platter-Partei, der ÖVP.
Unter diesen Vorzeichen fand der Landestag der
Tiroler AHS-Gewerkschaft statt. Karl Digruber, der Vorsitzende der Landesleitung, bekannte sich in seiner
Grundsatzrede zu den beiden wesentlichen, brennenden Aufgaben der AHS-Gewerkschaft: Einerseits
10
gymnasium
die Interessenvertretung der KollegInnen gegenüber
der Öffentlichkeit, der Politik und den Dienstbehörden, andererseits aber auch die Mitsprache über
Fragen des Arbeitsplatzes, des Gymnasiums. Digruber
forderte in seinen Eröffnungsworten einmal mehr ein
klares Bekenntnis zur AHS-Unterstufe ein: „Dieses galt
und gilt es auch in der Gesellschaft zu vertreten,
nicht aus Tradition oder Selbstzweck, oder weil wir uns
gegen den sogenannten Fortschritt bzw. Reformen
wehren, sondern weil wir vom differenzierten Schulwesen überzeugt sind und es derzeit – gerade in der
Tiroler Politik – sehr modern ist, einen wahren Kreuzzug
gegen das Gymnasium zu führen, obwohl dieses die
nachgefragteste Schulform ist. Trotzdem holt man die
Gesamtschule, eigentlich die Volksschul-Oberstufe mit
Fachlehrersystem, aus der pädagogischen Mottenkis­
te und versucht, sie als innovativ zu verkaufen.“
Ehrengäste bei diesem Landestag waren neben­
LSI Adolfine Gschließer und dem Vorsitzenden der
GÖD-Tirol, RR Gerhard Seier, auch der Bundesvorsitzende Mag. Dr. Eckehard Quin und sein Stellvertreter
OStR Mag. Herbert Weiß. Die Landesschulinspektorin
hob die gute Zusammenarbeit und den konstruktiven
Dialog mit der Gewerkschaft hervor. Sie bedankte sich
für das vielfältige Engagement und den Einsatz zum
Wohl der Bediensteten. Gerhard Seier fokussierte den
Von Mag. Manfred Jantscher,
Vorsitzender der
Landesleitung Kärnten
[email protected]
Bild oben: Weiß, Quin, Digruber, Ladner, Gschließer,
Seier (v.l.n.r.)
Landestag
der AHS Kärnten
Am 26.1.2016 fand der Landestag der AHS
Kärnten in Klagenfurt statt.
Blick auf den gesamten öffentlichen Dienst und
beleuchtete dessen vielfältige Aufgaben. Gerade
in der derzeitigen Flüchtlingssituation seien die Herausforderungen, die der sehr schlank aufgestellte
öffentliche Dienst – so haben wir in Österreich nur
einen Anteil von 10,5 Prozent öffentlich Bediensteter –, also die Polizei, das Bundesheer und die
Pädagogen vor allem im Bereich der Integration
zu bewältigen haben, sehr massiv. Eckehard Quin
sprach das Ziel an, das öffentliche, gute und leistbare österreichischen Schulwesen zu erhalten.
Nach der Aufklärung habe sich statt Geburt oder
Geld die Leistung als jenes Kriterium herausgebildet, das die individuelle Bildung bestimmt und den
Zugang dazu ermöglicht. Dafür sei aber das differenzierte Schulwesen von entscheidender Bedeutung. Quin zitierte Hermann Hesse, der gesagt hat:
„Leute mit Mut und Charakter sind den anderen
Leuten sehr unheimlich.“ Quin zu den Delegierten
am Tiroler Landestag: „Nehmt dieses Zitat ernst,
seid den anderen unheimlich!“
Bei den Anträgen ging man unter anderem auf
die Verteilungsproblematik der Realstunden im
Bundesland ein, aber auch auf Themen wie
Gesundheitsförderung oder die Forderung nach
Unterstützungspersonal. n
Als Gäste konnten wir Stefan Sandrieser, stv. Vorsitzender der GÖD Kärnten, und die Sekretäre Mag. Florian
Scheiber (FSG) und Werner Fina (FCG) begrüßen.
Den KollegInnen wurde das neue Team vorgestellt.
Im Anschluss diskutierten wir mit Stefan Sandrieser die
unterschiedlichen Sichtweisen und Gemeinsamkeiten
zwischen den PflichtschullehrerInnen und den AHSLehrerInnen bezüglich der Bildungsreform und ihrer
Auswirkung auf das Kärntner Schulwesen.
Weiters wurden im Rahmen des Landestages langjährige Mitglieder (25-jährige und 40-jährige Mitgliedschaft)
geehrt. Die Landesleitung Kärnten gratuliert herzlich!
Von Seiten der Bundesleitung durften wir unseren Vorsitzenden Mag. Dr. Eckehard Quin (FCG) und den stv.
Vorsitzenden OStR Mag. Herbert Weiss (FCG) begrüßen. Sie beantworteten wie immer die vielen Anfragen aus der Kollegenschaft. Die Anträge wurden
einstimmig angenommen und die Delegierten für den
Bundestag und den Landeskongress gewählt. Als Vorsitzender bedanke ich mich bei allen Delegierten für
die harmonische Zusammenarbeit und ihren Einsatz für
das Gymnasium in Kärnten.
n
11
im fokus
Mag. Gerhard Riegler,
Mitglied der Bundesleitung
[email protected]
Was können wir
von Finnland lernen?
Teil 4: Die Familie als erste und wichtigste Bildungsinstitution
Ein gemeinsames Charakteristikum der fünf Gesamtschulstaaten im Norden Europas ist das extrem hohe
kulturelle und sozioökonomische Niveau, das 15-Jährige
in ihrem Elternhaus vorfinden. Gemeinsam mit Kanada
belegen Finnland, Schweden, Island, Norwegen und
Dänemark unter den 34 OECD-Staaten diesbezüglich
die ersten sechs Plätze. Österreichs Jugend muss sich
hingegen mit dem bescheidenen 17. Platz zufriedengeben.1
Im „2015 Mothers Index“ teilen sich Finnland, Schweden,
Island, Norwegen und Dänemark unter 179 bewerteten
Staaten die ersten fünf Plätze. Dieser Index misst „the
maternal well-being (i.e. maternal health, children’s
well-being, educational status, economic status and
political status)“.2
In keinem anderen der 34 OECD-Staaten weisen die
Eltern der 15-Jährigen ein Bildungsniveau auf, das mit
dem der finnischen Eltern mithalten kann.3 In Finnland
werden Kinder in eine familiäre Umgebung hineingeboren, die von wirtschaftlichem und kulturellem
Wohlstand, vor allem aber von einer Bildungsaffinität
geprägt ist, wie dies (zumindest innerhalb der OECD)
kein zweites Mal zu finden ist.
Das Lesen hat in dieser ersten und wichtigsten Bildungsinstitution, die ein Mensch erlebt, einen besonderen
Stellenwert, wofür es viele Ursachen gibt, auch historische, die auf das Wirken der evangelisch-lutherischen
Kirche zurückgehen. Schon im 17. Jahrhundert erhob
sie die Forderung, dass alle Menschen lesen lernen sollen, um Bibelstudium betreiben zu können. Im 18. Jahr-
12
gymnasium
hundert wurde die Lesefähigkeit in Finnland sogar zu
einer Bedingung, um heiraten zu dürfen, und damit zur
Norm von Eltern.4 So entwickelte sich Finnlands Bevölkerung zu einer „community with a strong appreciation for
education“5 , die sich bereits Ende des 19. Jahrhunderts
„among the most literate in the world“6 befand.
Noch heute hat Finnland eines der dichtesten Netze
von Büchereien. In keinem anderen Land der Welt werden so viele Bücher entlehnt wie in Finnland.7 „Finnish
parents read a lot, books and newspapers are easily
available through a dense library network, and children
are exposed to subtitled television and movies at an
early age.“8
Die Lesebegeisterung ist, wie es Dr. Pasi Sahlberg,
Finnlands bekanntester Bildungsexperte, formuliert, in
die DNA der FinnInnen vorgedrungen: „Literacy is the
backbone of Finnish culture, and reading for pleasure
has become an integral part of the cultural DNA of all
Finns.“9
stel l en w ert von bil dun g
Finnlands Erwachsenenwelt zeichnet sich durch eine
bis ins Alter gelebte Bildungsbegeisterung aus, die Finnlands Jugend andere Signale sendet als eine Gesellschaft, in der Kleinkindern mit dem „Ernst des Lebens“
gedroht wird. Sahlberg berichtet über das Bildungsengagement seiner Landsleute: „According to OECD,
two-thirds of the Finnish adult population participated in
formal or non-formal adult education programs in 2012,
more than in any other country.“10
Ein Blick in die Eurostat-Datenbank zeigt Finnland
betreffs Fortbildungsaktivitäten gemeinsam mit Dänemark und Schweden auch im Jahr 2014 an der Spitze
aller EU-Staaten:
In den letzten 4 Wochen haben von den 25- bis 64-Jährigen an Bildung oder Weiterbildung teilgenommen
(Stand 2014):11
Anteil der 13-Jährigen, die es als schwierig empfinden,
mit ihrem Vater zu sprechen (Stand 2009/10):15
40
30
38,5 %
intern. Mittelwert 34 %
28,5 %
20
31,7 %
10
28,9 %
30
25,1 %
0
25
FinnlandÖsterreich
20
14,2 %
15
EU-Mittelwert 10,7 %
10
5
0
DänemarkSchwedenFinnland Österreich
Mütter haben in Finnland ein Bildungsniveau12, das dem
kinderloser Frauen deutlich überlegen ist. In Österreich
ist das Gegenteil der Fall: Frauen mit einem höheren
Bildungsabschluss bleiben bei uns weit häufiger kinderlos.13
Von Finnland sollte Österreich auch bezüglich der Kommunikation im Elternhaus lernen:
Anteil der 13-Jährigen, die es als schwierig empfinden,
mit ihrer Mutter zu sprechen (Stand 2009/10):14
20
15
19 %
intern. Mittelwert 17 %
13 %
10
5
0
FinnlandÖsterreich
Das finnische Wort „Sisu“ bezeichnet eine Charaktereigenschaft, die auf Finnlands Geschichte mit Jahrzehnten der Besetzung, Krieg und Armut zurückgeführt und
Kindern schon im Elternhaus vorgelebt und vermittelt
wird. Der schwedische Forscher Gabriel Heller Sahlgren
beschreibt „Sisu“ folgendermaßen: „The word does not
properly translate into other languages, but it roughly
means ‘determination‘, ‘inner strength‘, ‘resoluteness‘,
or ‘perseverance‘ during times of adversity.“16
Durch „Sisu“ unterscheidet sich Finnlands Bevölkerung
deutlich von der anderer skandinavischer Staaten:
„In 2000, the share of people who emphasised that
‘determination, perseverance‘ is an important quality
for children to learn at home amounted to 51 per cent
in Finland, compared with between 29 to 33 per cent
in the Scandinavian countries.“17 „Finland appears
1O
ECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014),
S. 200
2Save the Children (Hrsg.), The Urban Disadvantage – State of the World’s
Mothers 2015 (2015), S. 60
3 Gemessen an der Anzahl der im Bildungswesen verbrachten Jahre;
Eigenberechnung aus den PISA-2012-Ergebnissen gemäß OECD (Hrsg.),
PISA Data Analysis Manual, Second Edition (2009)
4 Univ.-Prof. Dr. Pertti Kansanen, HORRIBILE DICTU: The success story of the
Finnish school system (2010), S. 1
5 Univ.-Prof. Dr. Paul Andrews, What Does PISA Performance Tell Us about
Mathematics Teaching Quality. In: Dr. Heinz-Dieter Meyer u. a., PISA,
Power und Policy (2013), S. 110
6 Jukka Sarjala, BA, Generaldirektor des finnischen National Board of Education a. D., Equality and Cooperation – Finland’s Path to Excellence. In:
American Educator (Frühjahr 2013), S. 33
7 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, Education policies for raising student learning: The Finnish approach. In: Journal of Education Policy, Vol. 22, No. 2
(März 2007), S. 158
8 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, Finnish Lessons 2.0 (2015), S. 178
9 Ibidem, S. 101
10 Sahlberg, Finnish Lessons 2.0, S. 59
11 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
12 Gemessen am höchsten erreichten Bildungsabschluss
13 Eurostat (Hrsg.), Statistics in focus, 13 (2013), S. 11
14 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 20f
15 Ibidem, S. 25f
16 Gabriel Heller Sahlgren, Real Finnish Lessons – The true story of an education superpower (2015), S. 32
17 Ibidem, S. 33
13
more similar to some of the East Asian economies than
her Nordic neighbours – it is not a coincidence that
the country was called the ‘Japan of the North‘ in the
1980s.“18
Sahlgren sieht in dieser an Ostasien erinnernden finnischen Mentalität eine Ursache für das erfolgreiche
Abschneiden bei internationalen Leistungsvergleichen.
„A study analysing differences in extraversion across
countries a couple of decades ago found Finns to
score the lowest in Europe in this respect, and similar
to Japan, South Korea, and Hong Kong. On the other
hand, Norway and Iceland, the only other Nordic
countries in the study, scored among the highest in
Europe.“19
Univ.-Prof. Dr. Hannu Simola bestätigt Sahlgrens Bild:
„We do have an eastern flavor.“20
wi r t sch a f t s la g e e n t s c h e id e n d
Familie genießt in Finnland hohe Wertschätzung, was
sich auch in den finanziellen Ressourcen zeigt, die ihr
die Gesellschaft zugesteht. Haushalte, in denen junge
Menschen aufwachsen, partizipieren in Finnland am
wirtschaftlichen Wohlstand des Landes, was in Österreich leider nur eingeschränkt der Fall ist. Exemplarisch
einige Fakten, die diese Aussage belegen und illustrieren:
Durchschnittliches Äquivalenzgesamtnettoeinkommen21 von Haushalten mit abhängigen Kindern im Vergleich mit denen ohne abhängige Kinder (Stand 2014):
Finnland
-0,3 %
Österreich
-15,4 %
Das spiegelt sich in den Wohnverhältnissen, die jungen
Menschen geboten werden, entsprechend wider: „The
Netherlands and Finland were the only EU Member States to report that their overcrowding rate for households
with dependent children was lower than their rate for
households without dependent children.“23
Anteil der Unter-18-Jährigen, die in überbelegten Wohnungen leben (Stand 2014):24
14
Finnland
6,9 %
Österreich
23,2 %
gymnasium
Anteil der Unter-6-Jährigen, die von schwerer wohnungsbezogener Deprivation betroffen sind (Stand
2014):
Finnland
0,3 %
Österreich
6,5 %
Anteil der „erheblich materiell deprivierten“ 6- bis
10-Jährigen (Stand 2014):26
Finnland
1,6 %
Österreich
5,1 %
Anteil der „erheblich materiell deprivierten“ 12- bis
17-Jährigen (Stand 2014):27
Finnland
2,2 %
Österreich
7,0 %
Dass Österreichs Politik immer mehr junge Menschen an
den wirtschaftlichen Rand der Gesellschaft abdriften
lässt, ist eine Schande. Dass dieselbe Politik Finnlands
PISA-Ergebnisse rühmt, aber über die hier aufgezeigten Disparitäten schweigt, ist ein Skandal. Sollte sich
jemand fragen, was die wirtschaftlichen Disparitäten
mit Schule und Bildung zu tun haben, möchte ich an
Diane Ravitch‘ Bilanz erinnern: „It’s a well-known fact
that family income is the most reliable predictor of academic performance.“28
n
(Fortsetzung folgt.)
18 Ibidem, S. 36
19 Ibidem, S. 37
20 Univ.-Prof. Dr. Hannu Simola; zitiert nach Sahlgren, Real Finnish Lessons,
S. 37
21 Unter „Äquivalenzeinkommen“ versteht man das Einkommen, das
jedem Mitglied eines Haushalts, wäre es erwachsen und lebte es
alleine, den gleichen Lebensstandard ermöglichen würde, den es
innerhalb der Haushaltsgemeinschaft hat.
22 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
23 Eurostat (Hrsg.), Being young in Europe today (2015), S. 188
24 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
25 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
26 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
27 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 11. Februar 2016
28Univ.-Prof. Dr. Diane Ravitch, http://www.washingtonpost.com am
11. Oktober 2011
gut zu wissen
Foto: iStock
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
Änderung der Reisegebührenvorschrift
Seit 1. Jänner 2016 gibt es einige Änderungen bei der Vergütung von Reisekosten.
Da einerseits die ÖBB seit Dezember 2014 beim Kauf
von Bahnkarten keine Bahnkilometer mehr angibt und
es andererseits in der Reisegebührenvorschrift keine
fixen Beträge für zurückgelegte Strecken mehr gibt,
wurde das System grundlegend umgestellt.
Für den Weg vom und zum Bahnhof gebührt nunmehr nur mehr gegen Nachweis der Ersatz der Kosten
für die Benützung eines Massenbeförderungsmittels
(Fahrkarte).
Für Eisenbahnfahrten sind vom Dienstgeber entweder
die entsprechenden Fahrausweise oder, wenn dies
zweckmäßiger und die Vollziehbarkeit sichergestellt
ist, sonstige Tarifermäßigungen zur Verfügung zu stellen.
Auf Verlangen des Bediensteten ist anstelle der
nachgewiesenen Auslagen für die Beförderung mit
einem oder mehreren Massenbeförderungsmitteln
ein Beförderungszuschuss auszuzahlen. Dieser beträgt
je Wegstrecke für die ersten 50 Kilometer 0,20 Euro
je Kilometer, für die weiteren 250 Kilometer 0,10 Euro
je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 0,05
Euro. Abweichend davon beträgt der Beförderungszuschuss bei Weglängen bis acht Kilometer 1,64 Euro
je Wegstrecke. Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 52,00 Euro nicht übersteigen.
Für die Ermittlung der Weglänge ist die kürzeste Wegstrecke maßgebend. Es geht also nicht mehr um die
Bahnkilometer oder die üblicherweise mit dem Auto
zurückgelegte Strecke, sondern um die kürzeste Wegstrecke. In den Erläuterungen des Bundeskanzleramts
wird folgendes Berechnungsbeispiel genannt:
„Eine Dienstnehmerin des Bundesministeriums für Bildung und Frauen legt bei einer Dienstreise von 1010
Wien, Minoritenplatz 5, zur Bundeshandelsakademie
nach 9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 21A, 303 Kilometer zurück. Der Beförderungszuschuss beträgt für die
Hinfahrt insgesamt 35,15 € (50 Kilometer * 0,20 € + 250
Kilometer * 0,10 € + 3 Kilometer * 0,05 €). Bei der Rückfahrt legt sie 301 Kilometer zurück. Hierfür beträgt der
Beförderungskostenzuschuss 35,05 €.“
Bisher hätte man für 303 Bahnkilometer 33,45 Euro
erhalten, für 301 Kilometer 33,36 Euro.
Werden für eine oder mehrere, aber nicht für alle
Teilstrecken die Auslagen nachgewiesen, wird also
beispielsweise eine Teilstrecke mit dem Zug zurückgelegt und für sie der Nachweis der Kosten (Fahrkarte)
in Rechnung gebracht, ist für den ergänzenden
Beförderungszuschuss die Summe der Weglängen der
übrigen Teilstrecken der Wegstrecke maßgebend.
Die Fahrtauslagen für die Benützung der Massenbeförderungsmittel sind damit abgegolten. Allfällige Ansprüche auf Ersatz von Beförderungskosten
für Reise- oder Dienstgepäck werden davon nicht
berührt.
n
15
gut zu wissen
OSTR Mag. Herbert Weiss,
Vorsitzender-Stellvertreter
und Besoldungsreferent
[email protected]
Mehrdienstleistungen
Teil 3: Dieser Teil des Artikels befasst sich mit den Regelungen
für Kollegen1 im neuen Lehrerdienstrecht.
Ich zitiere den § 47 VBG und jene Paragraphen bzw.
Anlagen, auf die dort verwiesen wird. Auch dort
wird zwischen Dauer- und Einzelmehrdienstleistungen
unterschieden.
2.) „Die Vergütung beträgt für jede Unterrichtsoder Betreuungsstunde, mit der das Ausmaß von 24
Wochenstunden in der betreffenden Kalenderwoche
(Montag bis Sonntag) überschritten wird, 1,3 % des
Monatsentgelts; für die Bemessung sind DienstzulaD a u e rme h r d ie n s t l e is t u n g e n
gen, Vergütungen und Abgeltungen dem MonatsentFür die Dauermehrdienstleistungen gelten folgende gelt nicht zuzuzählen. Fällt die betreffende KalenderRegelungen:
woche in zwei Kalendermonate und steht für diese
1.) „Überschreitet die Vertragslehrperson durch dau- Monate das Monatsentgelt in unterschiedlicher Höhe
ernde Unterrichtserteilung oder qualifizierte Betreuung zu, sind die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen
von Lernzeiten das Ausmaß von 24 Wochenstunden, in dem Ausmaß anteilig heranzuziehen, der den Anteiso gebührt ihr hiefür eine besondere Vergütung“. len der auf die beiden Monate entfallenden Teile der
Aus folgenden Tätigkeiten besteht weder Anspruch Kalenderwoche entspricht.“ (§ 47 Abs. 2 VBG)
auf eine besondere Vergütung noch auf Nebenge- Die Regelung für das neue Dienstrecht entscheidet
bühren: Aufgaben eines Klassenvorstandes, Funktion sich gegenüber der für das alte nur durch das Stuneines Mentors, Verwaltung von Lehrmittelsammlun- den- bzw. Unterrichtsausmaß.
gen, Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitäts- 3.) „Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistunmanagements auf Schulebene (Schulqualität Allge- gen ist nach Maßgabe des § 61 Abs. 5 bis 7 GehG2
meinbildung – SQA), Fachkoordination an Schulen einzustellen.“ (§ 47 Abs. 3 VBG)
unter besonderer Berücksichtigung der musischen Es gelten also die gleichen Regelungen wie im alten
oder sportlichen Ausbildung, Studienkoordination an Lehrerdienstrecht.
Schulen für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungs- 4.) „Auf Vertragslehrpersonen, deren Beschäftigungslehrgänge für jeweils 18 zu betreuende Studierende, ausmaß herabgesetzt ist, die in Teilbeschäftigung
qualifizierte Beratungstätigkeit. (§§ 40a Abs. 3, 47­ stehen oder eine Teilzeitbeschäftigung nach dem
Mutterschutzgesetz oder nach dem VäterkarenzgeAbs. 1, Anlage 3 zu § 40a VBG)
Das heißt, dass sich die Vergütung von Mehrdienst- setz in Anspruch nehmen, sind die Abs. 1 und 2 mit
leistungen im neuen Lehrerdienstrecht nur an den folgenden Abweichungen anzuwenden:
Unterrichtsstunden und der qualifizierten Betreuung • Das dem Beschäftigungsausmaß entsprechende
Unterrichtsausmaß der Vertragslehrperson gilt als
von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung orienUnterrichtsausmaß im Sinne des Abs. 1.
tiert. Im Folgenden wird immer der Begriff „Unterrichtsausmaß“ verwendet. Weiters gilt: „Im Vertretungsfall • Für Zeiten, mit denen die Vertragslehrperson lediglich das Ausmaß des herabgesetzten – und nicht
ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändes vollen – Unterrichtsausmaßes überschreitet, tritt
dern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei
an Stelle der im Abs. 2 angeführten Vergütung eine
Wochen übersteigen wird.“ (§ 47 Abs. 1 VBG)
16
gymnasium
Vergütung von 1,2 % des Monatsentgeltes; für
die Bemessung sind Dienstzulagen und Vergütungen dem Monatsentgelt nicht zuzuzählen.“ (§ 47
Abs. 6 VBG)
Für die Einzelmehrdienstleistungen gelten folgende
Regelungen:
1.) „Einer Vertragslehrperson, die außerhalb ihrer laut
Diensteinteilung zu haltenden Unterrichtsstunden zur
Vertretung einer vorübergehend an der Erfüllung
ihrer lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrkraft
herangezogen wird, gebührt für jede Vertretungsstunde, die im jeweiligen Unterrichtsjahr über 24
Vertretungsstunden hinausgeht, eine Vergütung von
35,5 €. Auf Vertragslehrpersonen in Teilbeschäftigung tritt an die Stelle von 24 Vertretungsstunden die
ihrem Beschäftigungsausmaß entsprechende anteilige Zahl von Vertretungsstunden.“ (§ 47 Abs. 4 VBG)
2.) „Stunden einer Aufsichtsführung während der
Klausurprüfung einer abschließenden Prüfung
gemäß den schulunterrichtsrechtlichen Bestimmungen, die die Vertragslehrperson außerhalb ihrer laut
Diensteinteilung zu haltenden Unterrichtsstunden zu
leisten hat, gelten als Vertretungsstunden im Sinne
des Abs. 4.“ (§ 47 Abs. 5 VBG)
Die Regelung für das neue Lehrerdienstrecht ist
deutlich einfacher als jene für das alte Dienstrecht.
Vereinfacht gesagt gibt es einen Supplierpool von
24 Stunden bzw. bei Teilbeschäftigung den entsprechenden Teil davon. Die Unterscheidung, ob es
sich um die erste Supplierstunde in der Woche handelt oder nicht, fällt jedoch weg. Die Formulierung
„außerhalb ihrer laut Diensteinteilung zu haltenden
Unterrichtsstunden“ bedeutet aber auch hier, dass
es sich um zusätzliche Stunden und nicht um sogenannte „Statt-Stunden“ handeln muss. n
Foto: iStock
Ein zel mehrdien stl eistun gen
1P
ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts.
2 Siehe „gymnasium“ Nr. 1/2016, S. 16ff
17
inhalt
2015
z u g e spi t z t
Es kreißte der Berg ...
gymnasium 2/2015, S. 2
Ideale
gymnasium 6/2015, S. 2
Schlaraffia?
gymnasium 4/2015, S. 2
Teil-ganz?
gymnasium 5/2015, S. 2
Widersprüche
gymnasium 1/2015, S. 2
Witze?
gymnasium 3/2015, S. 2
Edit
Mag. Dr. Eckehard Quin
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
1/2015,
2/2015,
3/2015,
4/2015,
5/2015,
6/2015,
S.
S.
S.
S.
S.
S.
3
3
3
3
3
3
Besoldungsreform 2015 – Die Reparatur der Reparatur
gymnasium 3/2015, S. 4
Mag. Dr. Eckehard Quin
Homo homini lupus? Flüchtlinge in unseren Schulen
gymnasium 5/2015, S. 4
Mag. Dr. Eckehard Quin
Möglichkeiten und Grenzen der Autonomie
gymnasium 2/2015, S. 4
Mag. Dr. Eckehard Quin
Rückblick auf 2014
gymnasium 1/2015, S. 4
Mag. Michael Zahradnik
Steuerreform 2015 – Die wichtigsten Eckpunkte
gymnasium 6/2015, S. 4
Mag. Dr. Eckehard Quin
Zentralmatura: Guat is gangen, nix is g’schehn?
gymnasium 4/2015, S. 4
OStR Mag. Herbert Weiß
Abgeltung für die Reifeprüfung
gymnasium 2/2015, S. 8
OStR Mag. Herbert Weiß
Beschlussfassung des Dienststellenausschusses
gymnasium 3/2015, S. 16
Mag. Georg Stockinger
Besoldungsreform
gymnasium 2/2015, S. 13
Mag. Dr. Eckehard Quin
Bildung wird von der GÖD besonders gefördert!
gymnasium 4/2015, S. 8
Mag. Verena Hofer
Der Dienststellenausschuss und seine Rolle bei der Lehrfächerverteilung
gymnasium 1/2015, S. 8
Mag. Georg Stockinger
Dienstrechtliche Neuerungen
gymnasium 5/2015, S. 14
OStR Mag. Herbert Weiß
Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale und Pendlereuro
(Teil 1)
gymnasium 4/2015, S. 10
OStR Mag. Herbert Weiß
Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale und Pendlereuro
(Teil 2)
gymnasium 5/2015, S. 10
OStR Mag. Herbert Weiß
Familienunterstützung 2015
gymnasium 4/2015, S. 9
Mag. Verena Hofer
Gehaltserhöhung 2015
gymnasium 1/2015, S. 10
Mag. Dr. Eckehard Quin
Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche
gymnasium 5/2015, S. 13
Mag. Franz Andexlinger
Gut versichert in den Sommerurlaub
gymnasium 3/2015, S. 14
Mag. Franz Andexlinger
LehrerIn im Krankenstand (Teil 1)
gymnasium 6/2015, S. 18
Mag. Georg Stockinger
Mehrdienstleistungen (Teil 1)
gymnasium 6/2015, S. 15
OStR Mag. Herbert Weiß
Pensionsberechnung für beamtete AHS-LehrerInnen
gymnasium 1/2015, S. 12
OStR Mag. Herbert Weiß
Werbungskosten (Teil 3)
gymnasium 2/2015, S. 10
OStR Mag. Herbert Weiß
Wiederholungsprüfungen vorverlegen?
gymnasium 2/2015, S. 14
Mag. Georg Stockinger
top thema
g u t z u wi s s e n
18
gymnasium
im fokus
im f o ku s
Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 1)
gymnasium 2/2015, S. 16
Mag. Gerhard Riegler
Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 2)
gymnasium 3/2015, S. 18
Mag. Gerhard Riegler
Die Gesamtschulstaaten im hohen Norden Europas (Teil 3)
gymnasium 4/2015, S. 13
Mag. Gerhard Riegler
Dr. Hans Riegel-Fachpreise für Nachwuchs-WissenschafterInnen
gymnasium 4/2015, S. 15
Mag. Verena Hofer
Dr. Hans Riegel-Fachpreise für Nachwuchs-WissenschafterInnen
gymnasium 6/2015, S. 13
Mag. Verena Hofer
Was können wir von Finnland lernen? (Teil 1)
gymnasium 5/2015, S. 16
Mag. Gerhard Riegler
Was können wir von Finnland lernen? (Teil 2)
gymnasium 6/2015, S. 10
Mag. Gerhard Riegler
Abschaffung des Gymnasiums in Vorarlberg?
gymnasium 4/2015, S. 18
Mag. Robert Lorenz
Das Gymnasium hat Zukunft!
gymnasium 1/2015, S. 18
Mag. Eva Teimel
Aufbau und Organisation unserer Gewerkschaft
gymnasium 5/2015, S. 8
Mag. Alexander Keil
Frühjahrstagung der Erweiterten Bundesleitung
gymnasium 3/2015, S. 8
Mag. Matthias Hofer
Kontaktmöglichkeiten der Bundesleitungsmitglieder
gymnasium 6/2015, S. 9
Lan d e sl e i t u n g a k t iv
Bun d e sl e i t u n g ak t iv
Fac t s stat t Fa ke s
Mag. Gerhard Riegler
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
1/2015,
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Men sch e n
gymnasium 1/2015, S. 21
gymnasium 2/2015, S. 20
gymnasium 3/2015, S. 20
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gymnasium 5/2015, S. 20
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Serv i ce
gymnasium 1/2015, S. 21
gymnasium 2/2015, S. 22
gymnasium 3/2015, S. 22
gymnasium 4/2015, S. 22
gymnasium 5/2015, S. 22
gymnasium 6/2015, S. 22
Akt u e l l e S e i t e
Das halbvolle Glas
gymnasium 4/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Eine Parodie auf die Idee
gymnasium 1/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Geschwätz
gymnasium 5/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Nicht ganz jeder zweite Euro
gymnasium 3/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Selbstbefriedigung
gymnasium 6/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Wien unter dem Halbmond
gymnasium 2/2015, S. 23
Mag. Dr. Eckehard Quin
Mag. Dr. Eckehard Quin
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
gymnasium
Nac h g e sch l a g e n
1/2015,
2/2015,
3/2015,
4/2015,
5/2015,
6/2015,
S.
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S.
S.
S.
24
24
24
24
24
24
19
menschen
Auszeichnungen
und Ernennungen
DER BUNDESPRÄSIDENT HAT ERNANNT
Prof. Mag.ª et Dr.in Gabriele Eder-Lindinger
zur Direktorin des BG und BRG Wien III, Boerhaavegasse
Prof. Mag. Meinhard Trummer
zum Direktor des Akademischen Gymnasiums Wien I, Beethovenplatz
DER BUNDESPRÄSIDENT HAT verliehen
DEN TITEL Hofrätin/HOFRAT
Mag.ª Christa Horn
FI im Bereich des LSR für Steiermark in Graz
Mag.ª Hermine Sackl
Direktorin am BORG Birkfeld
Mag. Martin Zsivkovits
Direktor am Zweisprachigen BG Oberwart
DEN TITEL OBERSTUDIENRÄTIN/OBERSTUDIENRAT
Mag.ª Zita Geretschläger-Hauptmann
Prof. am BG/BRG Graz, Carnerigasse
Mag. Heinrich Josef Gstöttner
Prof. am BRG Vöcklabruck
Mag.ª Andrea Gutmann
Prof. am BG/BRG Graz, Oeverseegasse
Mag.ª et Dr.in Maria Hanfstingl
Prof. am BG/BRG Graz, Carnerigasse
Mag. Andreas Kirchschlager
Prof. am Gymnasium Ort des Schulvereins d. Kreuzschwestern in Gmunden
Mag. Walter Kovacs
Prof. am BG/BRG/BORG Oberpullendorf
Mag. Hermann Mittersakschmöller
Prof. am Musischen Gymnasium Salzburg, Haunspergstraße
Mag. Arnold Mörzinger
Prof. am BRG Vöcklabruck
Mag.ª Martina Salzmann
Prof. am BG/BRG Enns
Mag. Herbert Stöllner
Prof. am BG/BRG Enns
Der Bundespräsident hat auf eine Planstelle einer Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors,
Schulaufsicht für allgemein bildende höhere Schulen, zur Dienstleistung zugewiesen
Mag.ª Hermine Rögner
Direktorin beim LSR für NÖ
OStR Mag. Wolfgang Schüpany
Prof. beim LSR für NÖ
DIE BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FRAUEN HAT BESTELLT:
Prof. Mag. Andreas Germ
zum Direktor des BRG Wien XVI, Schuhmeierplatz
Prof. Mag. Helmut Langegger
zum Direktor des BG/BRG Wien XV, Diefenbachgasse
Die Bundesleitung gratuliert ihren Mitgliedern!
20
gymnasium
„Die heute veröffentlichte Auswertung der PISA-Studie1 durch die OECD
macht deutlich, wie wichtig die Arbeit an einer gemeinsamen Schule für
alle Kinder ist. Abseits ideologischer Debatten belegen Daten, Zahlen und
Fakten ganz klar, dass sich ein durchmischtes Schulsystem ohne Zäsuren
positiv auswirkt.“
facts
statt fakes
(Mag. Jürgen Czernohorszky, amtsführender Präsident des Stadtschulrats für Wien, Presseaussendung vom 10. Februar 2016)
Mag. Gerhard Riegler,
Mitglied der Bundesleitung
[email protected]
fakt ist …
ANTEIL DE R 15 -J ÄHR IGEN, DIE IN ALLEN DREI KOMPETENZBEREICHEN
„ R ISIKOSCHÜLE R “ SIND (Stand 2 0 1 2 ):
15
16
13,6
14
12
Prozent
Die Gruppe der 15-Jährigen,
deren Leistungen sich beim
Lesen, in der Mathematik und
in den Naturwissenschaften
im Risikobereich befinden,
ist in Finnland besonders
klein. Eine Überlegenheit
der Gesamtschulstaaten in
Europas hohem Norden belegen diese Daten aber sicher
nicht.
8,8
10
8
9,3
11,0
10,7
OECD-Mittel
11,6 %
5,3
6
4
2
0
Quelle: OECD (Hrsg.), Low-Performing Students (2016), S. 18f
FinnlandDeutschlandDänemarkÖsterreichNorwegenIslandSchweden
fakt ist …
Quelle: OECD (Hrsg.), Low-Performing Students (2016), S. 74
DIE WAH R SCHEINLICHKEIT, IN MATHEMATIK „ RISIKOSCHÜLER“ ZU SEIN,
E R HÖHT SICH DUR CH M IG RATIONSHINTE RGRUND UM … (Stand 2 0 1 2 ):
209
200
175
129
150
Prozent
Während sich in Österreich
das Risiko für MigrantInnen
(nach Ausgleich der anderen
sozioökonomischen Faktoren)
um 41 Prozent erhöht, steigt
es in Finnland um über 200
Prozent. Gäbe es in Finnlands
Gesamtschulen so viele SchülerInnen mit Migrationshintergrund wie in Österreich …
133
125
100
OECD-Mittel
64 %
66
75
38
35
50
41
25
0
SchwedenDeutschlandÖsterreichNorwegenIslandDänemarkFinnland
fakt ist …
In keinem anderen EU-Staat
fühlen sich 15-Jährige, die
in Mathematik „Risikoschüler“ sind, ihrer Schule so
verbunden wie in Österreich. Finnland belegt den
viertletzten Platz.
Quelle: OECD (Hrsg.), „LowPerforming Students“ (2016),
S. 124
DIE 1 0 EU -STAATEN , IN DENEN SICH AUCH „ RISIKOSCHÜLER“
IHR E R SCHULE A M M EISTEN VERBUNDEN FÜHLEN (Stand 2 0 1 2 ):
1.
Österreich
6.
Ungarn
2.
Spanien
7.
Irland
3.
Deutschland
8.
Portugal
4.
Luxemburg
9.
Großbritannien
5.
Slowenien
10.
Schweden
1D
er amtsführende Wiener Stadtschulratspräsident meint die am 10. Februar 2016 präsentierte und auf den Daten von PISA 2012 beruhende OECD-Publikation „Low-Performing Students“; derselben Publikation sind die angeführten Fakten dieser Seite entnommen.
21
Mag. Verena Hofer,
Pressereferentin
der AHS Gewerkschaft
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22
gymnasium
Foto: iStock
service
menschen
aktuelle seite
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
„Wenn der Zweck die
Mittel heiligt …
… dann ist der Zweck unheilig.“ Diese Worte werden
Karl Marx zugeschrieben1 und fielen mir ein, als ich zwei
„Presse“-Artikel las. Ich möchte Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, daraus zwei Zitate präsentieren. Hätte ich
raten müssen, von welchen Personen welcher Parteien
sie stammen, wäre ich wahrscheinlich nicht erfolgreich
gewesen.
Es geht bei den beiden Zitaten um die Schaffung von
Modellregionen für die achtjährige Volksschule – pardon,
die „Schule der 6- bis 14-Jährigen“, wie es im Regierungspapier zur „Bildungsreform“ heißt. Eine Person hielt fest,
sie „werde Eltern, Schüler und Lehrer zwar in die Überlegungen einbinden, im Ernstfall aber auch gegen diese
entscheiden.“2
Die zweite Person meinte: „Wir wollen Modellregionen
schaffen. Wir wollen sie aber nicht verordnen. Sie sollen
dort geschaffen werden, wo man den Konsens mit Lehrern, Eltern und Schülern findet.“3
Vor der Auflösung des Rätsels ersuche ich um einen Blick
auf einen von vielen Belegen, warum der Zweck unheilig ist. 11 der 28 EU-Staaten haben an PIRLS 2006, TIMSS
20074 und PISA 2012 teilgenommen. Annähernd derselbe
Geburtsjahrgang wurde im Alter von zehn (PIRLS, TIMSS)
und fünfzehn Jahren (PISA) in denselben Kompetenzbereichen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) getestet.
Während der Unterstufe kommt es zu markanten Verschiebungen zwischen diesen 11 EU-Staaten5 (siehe Tabelle).
Österreich rückt von den Plätzen 6, 8 und 8 auf die Plätze 3,
4 und 4 vor. Der Leistungsrückstand auf andere EU-Staaten
nach der Gesamtschule Volksschule wird in der differenzierten Unterstufe deutlich reduziert – eine enorme Leistung
aller Schularten der Sekundarstufe I und nicht gerade ein
Argument für die Gesamtschule. An EU-Staaten, die auf
die Gesamtschule setzen, zieht Österreich in der Sekundarstufe mit seinem differenzierten Schulwesen vorbei.
Und nun zur Auflösung: Das erste Zitat stammt von der
Tiroler Bildungslandesrätin, ÖVP, das zweite vom burgenländischen Landeshauptmann, SPÖ. Letzterer ist ein PolitProfi, der offenbar die Winston Churchill zugeschriebene
Aussage verinnerlicht hat: „Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu
beugen.“
n­
fakt ist …
M at h e m at i k :
Land
Niederlande
Deutschland
Österreich
Slowenien
Dänemark
Lettland
Italien
Slowakische Republik
Litauen
Schweden
Ungarn
Platzierung mit 10 Jahren
2
4
8
11
5
1
7
10
3
9
6
Platzierung mit 15 Jahren
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Platzierung mit 10 Jahren
5
4
6
1
8
7
2
3
11
9
10
Platzierung mit 15 Jahren
1
2
3
4
4
6
7
8
9
10
11
Lesekompetenz:
Land
Niederlande
Deutschland
Dänemark
Italien
Österreich
Lettland
Ungarn
Schweden
Slowenien
Litauen
Slowakische Republik
N at u r wi s s e n s c h a ft e n :
Land
Deutschland
Niederlande
Slowenien
Österreich
Lettland
Dänemark
Litauen
Ungarn
Italien
Schweden
Slowakische Republik
Platzierung mit 10 Jahren
4
8
9
6
1
10
11
2
3
7
5
Platzierung mit 15 Jahren
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
1 Ich kenne nur folgenden Satz von Karl Marx: „Aber ein Zweck, der unheiliger Mittel bedarf, ist kein heiliger Zweck …“ Er stammt aus der „Rheinische
Zeitung“ Nr. 135 vom 15. Mai 1842.
2 Julia Neuhauser, Länder basteln an der Gesamtschule. In: Presse online
vom 19. Jänner 2016.
3
Julia Neuhauser, Integration: „Eltern, nicht der Pausenhof sind das Problem“. In: Presse online vom 19. Jänner 2016.
4 TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study) testet im
Abstand von vier Jahren die Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenz von SchülerInnen in der 4. und 8. Schulstufe. Österreich beteiligt
sich ausschließlich an der Erhebung in der 4. Schulstufe. PIRLS (Progress in
International Reading Literacy Study) testet im Abstand von fünf Jahren die
Lesekompetenz von SchülerInnen der 4. Schulstufe.
5 Übersicht erstellt von Mag. Gerhard Riegler, veröffentlicht in gymnasium
1/2014, S. 17.
23
„Merkmale für eine Schule der 6- bis
14-Jährigen
In einer Modell-Region sind alle Schulen der
Region eingebunden […] Gleichmäßige
Verteilung […] der Schülerinnen und Schüler
aller Leistungsspektren auf die Standorte
der Modell-Regionen […] Für die gesamte
Modellregion werden keine zusätzlichen
finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung
gestellt.“
„Bildungsreform“ der Bundesregierung vom
17. November 2015, S. 12f
„Ich gehe nicht davon aus, dass eine
Schule von sich aus bereit ist,
mitzumachen.“
„Sie werde Eltern, Schüler und Lehrer
zwar in die Überlegungen einbinden, im
Ernstfall aber auch gegen diese
entscheiden.“
„Da dreht sich mir im Magen alles um,
wenn ich mir anhöre, was Politiker dazu
sagen.“
nachgeschlagen
Fotos: Andres Rodriguez / mast3r / Stefan Gräf - Fotolia.com
Mag. Dr. Beate Palfrader,
Bildungslandesrätin Tirols, Tiroler
Tageszeitung online am 14. Jänner 2016
bzw. Presse online am 19. Jänner 2016
„Vielleicht bin ich naiv, Frau Palfrader,
wenn ich noch immer den Glauben
vertrete, dass in einer Demokratie
nichts gegen den Willen einer Mehrheit
bestimmt werden darf. Diese Werte
haben offenbar ausgedient, Ihre aktuelle Politik lässt das zumindest vermuten.“
Niclas Höllrigl, Schulsprecher am BRG
Imst, Offener Brief vom 18. Jänner 2016
P.b.b. • GZ 03Z035306M • Teinfaltstraße 7, 1010 Wien • nicht retournieren
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Name
Straße/Nr.
Postleitzahl/Ort
Besten Dank
Maximilian Gnesda,
Bundesschulsprecher, Standard online
am 21. Jänner 2016
„Von Elternseite gibt es ein klares
Bekenntnis zur schulpartnerschaftlichen Mitbestimmung und eine
Ablehnung von politisch verordneter
Zwangsbeglückung.“
Ing. Peter Retter, Obmann der Tiroler
Elternvereine an den öffentlichen
Bundes- und Landesschulen, Tiroler
Tageszeitung vom 22. Jänner 2016

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