Regelung für Besuche in der HZD

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Regelung für Besuche in der HZD
Regelung für Besuche
in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
Hausordnung
Z5 - Organisation
Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
Hausordnung
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich als Gast in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD).
Bitte beachten Sie, dass in der HZD besondere Sicherheitsbedingungen gelten, deren Einhaltung auch für Sie verpflichtend ist. Im Leitfaden finden Sie diese umfassend erläutert und hilfreiche Informationen zur Planung Ihres Besuches. Weitere Informationen zur HZD finden Sie auf
der HZD-Homepage unter www.hzd.hessen.de.
1. Geltungsbereich
Die Regelung gilt für alle Gebäude und Grundstücke der HZD.
In Wiesbaden
 Mainzer Straße 29 (Haupthaus)
 Auguste-Viktoria-Straße 18
 Lessingstraße 2 (Seminargebäude)
 Lessingstraße 18
 Gustav-Stresemann-Ring 6
In Hünfeld
 Mackenzeller Straße
 Töpferstraße 26
2. Begriff Besucherin und Besucher
Zu den Besucherinnen und Besuchern der HZD gehören u.a. externe Dienstleister, Techniker,
Handwerker, Kunden und Seminarteilnehmer.
3. Anfahrt / Parken
Eine Wegbeschreibung zur HZD-Zentrale in Wiesbaden und zur Außenstelle Hünfeld finden Sie
ebenfalls auf der HZD-Homepage.
Die HZD hält für Besucherinnen und Besucher eine begrenzte Anzahl kostenloser Besucherparkplätze vor, die entsprechend gekennzeichnet sind. Das Parken ist Ihnen nur in diesen gekennzeichneten Flächen erlaubt. Externe Dienstleisterinnen und Dienstleister sind nicht berechtigt, die Besucherparkplätze zu nutzen.
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Der Hofbereich des HZD-Haupthauses ist Ladezone und aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
Soweit durch unvorschriftsmäßiges Parken Fahrzeuge umgesetzt bzw. abgeschleppt werden
müssen oder Einrichtungen bzw. Pflanzen beschädigt werden, können die Kosten beim Verursacher geltend gemacht werden.
Besucherparkplätze in Wiesbaden
In Wiesbaden befinden sich sechs Besucherparkplätze auf dem Parkplatz Mainzer Straße 29.
Die Öffnungszeiten des Parkplatzes sind von Montag bis Freitag jeweils von 5:30 Uhr (Toröffnung) bis 22:30 Uhr (Torschluss) und samstags von 5:30 Uhr (Toröffnung) bis 18:00 Uhr (Torschluss). Die Zu- und Abfahrt erfolgt schrankengesteuert über ein Zu- und Abgangssystem. Sie
melden sich über die Video-Sprechstelle an den Steuersäulen der Einfahrt bzw. Ausfahrt bei
der Sicherheitszentrale, die die Ein- und Ausfahrt durch manuelle Schrankenöffnung frei gibt.
Besucherparkplätze in Hünfeld
In Hünfeld befinden sich fünf Besucherparkplätze auf dem Parkplatz Mackenzeller Straße. Die
Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 5:45 Uhr bis 22:15 Uhr und samstags
von 5:45 Uhr bis 18:15 Uhr. Die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz erfolgt schrankengesteuert. Sie
melden sich über die Sprechstelle an der Steuersäule an der Einfahrt bei der Sicherheitszentrale. Dieser gibt die Einfahrt frei. Bei der Ausfahrt öffnet sich die Schranke automatisch.
Schwerbehindertenparkplätze
Für schwerbehinderte Besucherinnen und Besucher werden auf vorherige Anmeldung bei der
Sicherheitszentrale Schwerbehindertenparkplätze reserviert. Besucherinnen und Besucher mit
Gehbehinderung erhalten Unterstützung beim Zugang zu den Gebäuden der HZD.
4. Zutritt in die HZD
Generelle Zutrittsvoraussetzungen
Der Zutritt zur HZD ist Ihnen nur mittels Identifikationskarte über das Elektronische Zutrittskontrollsystem (EZKS) möglich. Das Betreten und das Verlassen der Gebäude ist grundsätzlich nur
durch die Ein- und Ausgänge erlaubt, die mit EZKS-Lesern ausgestattet sind. Außentüren ohne
EZKS dürfen nur im Not- oder Katastrophenfall benutzt werden.
Das EZKS wird durch Identifikationskarten bedient.
Identifikationskarten für Besucherinnen und Besucher werden nur vom Empfang im Haupthaus
Wiesbaden und in der Mackenzeller Straße in Hünfeld ausgestellt und ausgegeben.
Zur Vorbereitung Ihrer Identifikationskarte teilen Sie bitte im Vorfeld Ihres Besuches Ihren vollständigen Namen und die Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation, der Sie angehören, der Ihren Besuch in der HZD betreuenden Person mit. Diese wird Ihre Daten zur Erstellung Ihrer persönlichen Identifikationskarte an den Empfang weiter leiten und Sie bei der
Sicherheitszentrale anmelden.
Ihre Betreuungsperson (muss immer eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der HZD sein) ist
grundsätzlich während der gesamten Dauer Ihres Besuchs in der HZD für Sie verantwortlich
und wird Sie deshalb am Empfang abholen und während Ihres Aufenthaltes begleiten. Hat sich
Ihre Betreuungsperson von Ihrer Zuverlässigkeit und Ihrer Ortskenntnis innerhalb der HZD
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überzeugt und erledigen Sie regelmäßig Aufgaben in der HZD oder sind Dauerbesucher, können Sie sich unbegleitet zu Ihrem Einsatzort begeben.
Zu Beginn Ihres Besuches müssen Sie sich zunächst am Empfang durch Vorlage eines amtlichen Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis) ausweisen. Erst dann erhalten Sie Ihre Identifikationskarte mit für den Ort und die Dauer Ihres Besuchs
befristeten Zutrittsrechten. Das sichtbare Tragen Ihrer Identifikationskarte ist für Sie während
Ihres gesamten Aufenthaltes in der HZD vorgeschrieben.
Besucherinnen und Besucher mit Büroarbeitsplatz in der HZD
Besucherinnen und Besucher mit Büroarbeitsplatz in der HZD erhalten für die berechtigte Zeitspanne, jedoch längstens für drei Monate, eine Dauerzutrittsgenehmigung. Diese gilt nur für
den räumlichen Bereich, in dem sich ihr Büroarbeitsplatz/Aufgabengebiet befindet.
Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer
Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer erhalten ihre Identifikationskarte vom Empfang
im Seminargebäude für die Seminarveranstaltung. Die Zutrittsberechtigung Ihrer Identifikationskarte ist räumlich begrenzt auf das Seminargebäude; die zeitliche Begrenzung gilt für den jeweiligen Seminartag. Ihre Identifikationskarte läuft am Seminartag um 23:59 Uhr ab, bei mehrtägigen Seminaren muss die Identifikationskarte täglich erneuert werden.
Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können sich unbegleitet im Seminargebäude aufhalten.
Besucherinnen und Besucher mit technischen oder handwerklichen Arbeitsaufträgen
Besucherinnen und Besucher mit technischen oder handwerklichen Arbeitsaufträgen müssen,
falls sie in der HZD „gefährdende Arbeiten“ (z. B. mit Staub-, Feuer-, Rauchentwicklung) ausführen, vor Aufnahme der Arbeit das Formular „Erlaubnisschein für gefährdende Arbeiten“ ausfüllen, welches sie von der für ihren Besuch verantwortlichen Person erhalten. Die Haustechnik
überwacht die Einhaltung der Vorgaben bei gefährdenden Arbeiten und hat bei Verstößen das
Weisungsrecht. Diese Besucherinnen und Besucher müssen außerdem am Empfang die
Kenntnisnahme des Formulars „Sicherheits-Merkblatt für Techniker und Handwerker in der
HZD“ per Unterschrift bestätigen. Die Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung
der Identifikationskarte.
5. Aufenthalt in der HZD
Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen
Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich untersagt. Beim Einsatz von privaten
mobilen Endgeräten innerhalb von HZD-Räumlichkeiten sind Video-, Foto- oder Tonaufzeichnungsfunktionen zu deaktivieren.
Nichtraucherschutz
In den Gebäuden und auf den Grundstücken der HZD sowie in den Dienstfahrzeugen besteht
Rauchverbot. Dies gilt auch für das Rauchen von elektrischen Zigaretten.
Vor dem Eingang des Neubaus in der Auguste-Viktoria-Straße 18 gilt ebenfalls Rauchverbot.
Raucherräume befinden sich in den Gebäuden
 im Haupthaus (Mainzer Straße 29) im Raum M170 mit der Smoke-Free-Anlage
 im Seminargebäude im Wintergarten
 in der Außenstelle Hünfeld im Wintergarten Dachgeschoß.
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Raucherzonen befinden sich in den Außenbereichen
 neben dem Haupteingang Haupthaus in der Mainzer Straße 29
 Freisitz im nördlichen Gartenbereich (Ecke Nachbargrundstück EVIM/Haupthaus)
 auf der Terrasse im Seminargebäude
 bei der Sitzecke hinter dem Gebäude der Außenstelle Hünfeld
Im Einzelnen wird auf das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
(Hessisches Nichtraucherschutzgesetz - HessNRSG) verwiesen.
Abfallentsorgung
Die in der Dienstanweisung Abfallentsorgung (Anlage 1 zu diesem Merkblatt) getroffenen Regelungen sind auch für Besucherinnen und Besucher verbindlich.
Kantine
Im Haupthaus der HZD in Wiesbaden befindet sich für die Beschäftigten der HZD eine Kantine,
die auch Besucherinnen und Besuchern mit Zutrittsberechtigung zum Haupthaus zugänglich ist.
Für Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer besteht diese Möglichkeit aufgrund der nur für
das Seminargebäude gültigen Zutrittsberechtigung nicht.
Die HZD Wiesbaden als auch deren Außenstelle Hünfeld befinden sich in zentraler Lage in
Laufnähe zu Geschäften und Restaurants.
Katastrophenfall
Im Katastrophenfall sind alle in der HZD befindlichen Personen verpflichtet, entsprechend den
in allen Räumen aushängenden Alarmplänen zu handeln.
Verlust der Identifikationskarte
Im Fall des Verlustes Ihrer Identifikationskarte sind Sie verpflichtet, dies umgehend Ihrer Betreuungsperson zu melden.
6. Verlassen der HZD
Auch bei mehrtägigem Aufenthalt sind die Identifikationskarten (grün/rot) täglich beim Verlassen
am Empfang bzw. bei der Sicherheitszentrale zurück zu geben. Grüne Zutrittskarten gelten für
den Bereich Haupthaus und Nebenstellen, rote Zutrittskarten werden für das Seminargebäude
(Wiesbaden, Lessingstraße 2) ausgestellt. Bei diesen Identifikationskarten handelt es sich um
Tageskarten; die Zutrittsberechtigung muss täglich neu erteilt werden.
Gelbe Zutrittskarten mit einer Dauerzutrittsberechtigung bis zu drei Monaten müssen grundsätzlich nicht täglich zurückgegeben werden. Die Rückgabe hat erst am Ende des Berechtigungzeitraums zu erfolgen.
Die Geschäftszeiten des Empfangs sind montags bis donnerstags 07:00 Uhr – 16: 30 Uhr und
freitags von 07:00 Uhr – 15:30 Uhr; außerhalb der Geschäftszeiten übernimmt die Sicherheitszentrale die Rücknahme der Identifikationskarten. In den Nebengebäuden der HZD - Lessingstraße 2 (Seminargebäude) und Auguste-Viktoria-Straße 18 - stehen alternativ Briefkästen zur
Rückgabe der Identifikationskarten zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der HZD.
HZD
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