TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum

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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 62XT0266-00
Dateiname: 62XT0268.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp Flame Sport 20“
: bd breyton design GmbH, 78333 Stockach
Anhang W-2
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Technische Daten, Zusammenfassung und Ergänzung:
Raddaten:
Radgröße nach Norm
Radtyp/Ausführung
Kennzeichnung
Einpreßtiefe in mm
zulässige Radlast in kg
zulässiger Abrollumfang in mm
Lochkreisdurchmesser in mm
Lochzahl
Mittenlochdurchmesser in mm
Zentrierart
: 8½Jx20 H2 10½Jx20 H2
: --Flame Sport 20“—
: 5085203515 5105203515/5105202615
: 13 (positiv) 26/35 (positiv)
: 710
710
: 2020
2020
: 120
120
:5
5
: 72,5
72,5
: --Mittenzentrierung--
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Personenkraftwagen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Schlüssel-Nr.
: BMW (D)
BMW M (D)
Radbefestigungsteile
: vom Radhersteller mitzuliefernde Kegelbundschrauben, Kegelwinkel 60°; Gewinde M 12 x 1,5;
Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment in Nm
: 120
Spurverbreiterung in mm
: bis zu 6
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
/ 0005
/ 7909/0575
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TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 62XT0266-00
Dateiname: 62XT0268.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
4.1.
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp Flame Sport 20“
: bd breyton design GmbH, 78333 Stockach
Anhang W-2
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
560L
: BMW (D)
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
120-245
Dieselmotor:
110-200
Verkaufsbezeichnung
BMW 5er
Limousine
Schlüssel-Nr. 0005
Fahrzeug
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE
e1*2001/116
*0230*..
Bereifung,
ggf. Auflagen
bzw. Hinweise
a. 8.5x20 vuh.
245/30 R20-90rf
R7j)R51b)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)A12)
H1)H2)K1)K2)
R57b)
255/30 R20-92rf
663C
Ottomotor:
190-245
BMW 6er
Coupe/Cabrio
e1*2001/116
*0253*..
a. 8.5x20 nur vo.
245/30 R20-90rf
i.Verb.m.10,5x20
e26 hi.
295/25 R20-95rf
a. 8.5x20 nur vo.
245/35 R20-91
i.Verb.m.10,5x20
e26 hi.
275/30 R20-93
A3)bisA9)A12)
R57c)R57d)
a. 8.5x20 nur vo.
245/35 R20-91
i.Verb.m.10,5x20
e26 hi.
285/30 R20-99rf
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
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TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 62XT0266-00
Dateiname: 62XT0268.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
4.2.
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp Flame Sport 20“
: bd breyton design GmbH, 78333 Stockach
Anhang W-2
Auflagen
A3)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren
zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4)
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten
erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so
ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A5)
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen (Befestigung
durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO
oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz)
sind nur Metallschraubventile zulässig.
A6)
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7)
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll
der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen
haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A9)
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig
ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite
nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand
(mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten.
H1)
Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine
ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht
bereits serienmäßig vorhanden ist.
H2)
Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine
ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern diese nicht
bereits serienmäßig vorhanden ist.
K1)
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
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Teilegutachten Nr. 62XT0266-00
Dateiname: 62XT0268.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
K2)
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp Flame Sport 20“
: bd breyton design GmbH, 78333 Stockach
Anhang W-2
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
R7j) Der Reifen ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer Achslast von max. 1200 kg.
R32) Der Reifen ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur breitere oder
größere Reifen (ausgenommen M+S-Größen) in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
R35) Diese Bereifung ist nur an Achse 2 zulässig.
R51b)Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und die
Verwendbarkeit der Reifengröße 245/30 R20 auf der Radgröße 8½Jx20 H2 vorzulegen und der
Anbaubestätigung beizufügen.
R51c)Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und die
Verwendbarkeit der Reifengröße 275/30 R20 auf der Radgröße 10½Jx20 H2 vorzulegen und
der Anbaubestätigung beizufügen.
R57b)Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
245/30 R20
2001 mm
Achse 2
295/25 R20
2001 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche
Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahr-zeug montiert
werden.
R57c)Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
245/35 R20
2074 mm
Achse 2
285/30 R20
2074 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche
Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahr-zeug montiert
werden.
R57d)Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
245/35 R20
2074 mm
Achse 2
275/30 R20
2056 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche
Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahr-zeug montiert
werden. Bei Fahrzeugen mit ABV/ASR/ESP/4WD-Systemen ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die Eignung vorzulegen und diese der Anbau-bestätigung beizufügen.
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Dateiname: 62XT0268.pdf
Prüfgegenstand
Typ
Hersteller
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp Flame Sport 20“
: bd breyton design GmbH, 78333 Stockach
Anhang W-2
Der Anhang W-2 mit den Seiten 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Teilegutachten
Nr. 62XT0266-00 über die Sonderräder Flame Sport 20“ des Herstellers bd breyton design GmbH,
Giessereistr. 14, 78333 Stockach.
18.10.2006
or/pc
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
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