teilegutachten
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TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. TEILEGUTACHTEN Nr. 96XT0024-01 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX zu § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : RECARO-Sportsitz Fahrzeugtyp : LD / Defender des Herstellers : Land Rover Deutschland GmbH Am Kronberger Hang 2a 65824 Schwalbach / Ts. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II, Betriebserlaubnis nach § 4 FZV oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 1 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller I. : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Typ LD II. : Land Rover / Land Rover Group (GB) ABE-Nr. bzw. EG-BE-Nr. e11*96/79*0086*06 bis 13 e11*96/79*0086*00 bis 13 K738 Fahrzeugklasse Handelsbezeichnung M1 G Defender 90 B5, B8, S3EE2F Defender 110 M5, M8, S5EE2F Defender 110 Defender 130 EH., EB., FK., HK. N1G Ausführungen Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges Technische Beschreibung Art : RECARO-Sportsitz in erster Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer Sitz : Einzelsitz in Fahrtrichtung mit Verstelleinrichtung Sicherheitsgurt : Orig. Sicherheitsgurte und Befestigungspunkte bleiben bestehen Gewicht des Einzelsitzes : 18 kg (einschl. Befestigungsteilen) Kennzeichnung : RECARO und LAND ROVER Logo im oberen Bereich der Rückenlehne Einbau ins Fahrzeug : Sitzschienen werden mit den orig. Befestigungsschrauben an den orig. Befestigungspunkten verschraubt, zusätzlich sind die mitgelieferten Distanzhülsen nach Vorgabe des Herstellers an den in Fahrtrichtung äußeren Sitzschienen zu verbauen. Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 38. KW 2009 Datum der Prüfung : 38. KW 2009 Ort der Prüfung : Köln TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 2 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller III. : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung weiterer Innenraumteile, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen ABE/Teilegutachten für diese Bauteile vor und die dort aufgeführten Auflagen werden beachtet. IV. Hinweise und Auflagen IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb: Die Teile sind entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers am Fahrzeug anzubringen. Sie dürfen sowohl einzeln als auch in Kombination verwendet werden. IV.2. Hinweise und Auflagen zum Anbau: s. IV.1. IV.3. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme: Der Verbau der RECARO-Sportsitze ist nur zulässig bei Fahrzeugen ohne Trennwand hinter der ersten Sitzreihe. Es ist darauf zuachten, dass die Distanzhülsen an den in Fahrtrichtung äußeren Sitzschienen entsprechend der Einbauanleitung verbaut werden. IV.4. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter: keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Sollte die Berichtigung auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: Feld Eintragung G (Leergewicht) zzgl. 2 kg (je Sitz) 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) M.RECARO-Sportsitz für Fahrer oder / und Beifahrer orig. LAND ROVER* (nicht zutreffendes streichen) TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 3 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller V. : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Prüfgrundlage § 35a StVZO Sitze, Sicherheitsgurte, in Verbindung mit: RL 74/408/EWG – 2005/39/EG Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen Prüfungen und deren Ergebnisse Die hier beschriebene Sitz ist in der EG-Typgenehmigung der o.a. Fahrzeugtypen enthalten. Es liegt eine EG-/ECE-Systemgenehmigung hinsichtlich der Sitze vor, in der die Verwendung der Sitze für die o.a. Fahrzeugausführungen enthalten ist. Genehmigungs-Nr. : e11*74/408*2005/39*0029*20 Die Anforderungen der Prüfgrundlage sind erfüllt. Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt II. beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt I. angegebenen Verwendungsbereiches. VI. Anlagen Anlage 0 : Erläuterungen zum Nachtrag Anlage 1 : Skizze des Sitzes in Einbaulage TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 4 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller VII. : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch eine Verifizierung mit Registrier-Nr. 99162 den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 einschl. der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Köln, 26.10.2009 de Dipl.-Ing. Christoph Deckstein TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 5 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Erläuterungen zum Nachtrag Anlage 0 Es wird berichtigt : Verwendungsbereich Es wird geändert : -- Es wird hinzugefügt : -- Es entfällt : -- TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 6 TÜV Rheinland Group Teilegutachten Nr. 96XT0024-01 Prüfgegenstand Fahrzeugtyp Hersteller : RECARO-Sportsitz : LD / Defender : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Skizze des Sitzes in Einbaulage TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Accreditation: DAR KBA-P 00010-96 Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Anlage 1 TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc Seite 7