teilegutachten

Transcrição

teilegutachten
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
TEILEGUTACHTEN
Nr. 96XT0024-01
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß Anlage XIX zu § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang
:
RECARO-Sportsitz
Fahrzeugtyp
:
LD / Defender
des Herstellers
:
Land Rover Deutschland GmbH
Am Kronberger Hang 2a
65824 Schwalbach / Ts.
0.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II, Betriebserlaubnis
nach § 4 FZV oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 1
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
I.
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
LD
II.
: Land Rover / Land Rover Group (GB)
ABE-Nr.
bzw.
EG-BE-Nr.
e11*96/79*0086*06
bis 13
e11*96/79*0086*00
bis 13
K738
Fahrzeugklasse
Handelsbezeichnung
M1 G
Defender 90
B5, B8, S3EE2F
Defender 110
M5, M8, S5EE2F
Defender 110
Defender 130
EH., EB.,
FK., HK.
N1G
Ausführungen
Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges
Technische Beschreibung
Art
: RECARO-Sportsitz in erster Sitzreihe für Fahrer und
Beifahrer
Sitz
: Einzelsitz in Fahrtrichtung mit Verstelleinrichtung
Sicherheitsgurt
: Orig. Sicherheitsgurte und Befestigungspunkte
bleiben bestehen
Gewicht des Einzelsitzes
: 18 kg (einschl. Befestigungsteilen)
Kennzeichnung
: RECARO und LAND ROVER Logo im oberen Bereich der Rückenlehne
Einbau ins Fahrzeug
: Sitzschienen werden mit den orig. Befestigungsschrauben an den orig. Befestigungspunkten verschraubt, zusätzlich sind die mitgelieferten Distanzhülsen nach Vorgabe des Herstellers an den
in Fahrtrichtung äußeren Sitzschienen zu verbauen.
Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges
: 38. KW 2009
Datum der Prüfung
: 38. KW 2009
Ort der Prüfung
: Köln
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 2
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
III.
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung weiterer Innenraumteile, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen ABE/Teilegutachten für diese Bauteile vor und die dort aufgeführten Auflagen
werden beachtet.
IV.
Hinweise und Auflagen
IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb:
Die Teile sind entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers am Fahrzeug anzubringen. Sie dürfen sowohl einzeln als auch in Kombination verwendet werden.
IV.2. Hinweise und Auflagen zum Anbau:
s. IV.1.
IV.3. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme:
Der Verbau der RECARO-Sportsitze ist nur zulässig bei Fahrzeugen ohne Trennwand
hinter der ersten Sitzreihe.
Es ist darauf zuachten, dass die Distanzhülsen an den in Fahrtrichtung äußeren Sitzschienen entsprechend der Einbauanleitung verbaut werden.
IV.4. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter:
keine
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Sollte die
Berichtigung auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:
Feld
Eintragung
G (Leergewicht)
zzgl. 2 kg (je Sitz)
22 (Bemerkungen und Ausnahmen) M.RECARO-Sportsitz für Fahrer oder / und Beifahrer orig. LAND ROVER*
(nicht zutreffendes streichen)
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 3
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
V.
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Prüfgrundlage
§ 35a StVZO Sitze, Sicherheitsgurte,
in Verbindung mit:
RL 74/408/EWG – 2005/39/EG
Rückhaltesysteme,
Rückhalteeinrichtungen
Prüfungen und deren Ergebnisse
Die hier beschriebene Sitz ist in der EG-Typgenehmigung der o.a. Fahrzeugtypen enthalten. Es liegt eine EG-/ECE-Systemgenehmigung hinsichtlich der Sitze vor, in der die Verwendung der Sitze für die o.a. Fahrzeugausführungen enthalten ist.
Genehmigungs-Nr.
: e11*74/408*2005/39*0029*20
Die Anforderungen der Prüfgrundlage sind erfüllt.
Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt II. beschriebenen
Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt I. angegebenen Verwendungsbereiches.
VI.
Anlagen
Anlage 0
: Erläuterungen zum Nachtrag
Anlage 1
: Skizze des Sitzes in Einbaulage
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 4
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
VII.
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung
der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften
der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch eine Verifizierung mit Registrier-Nr.
99162 den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX,
Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 einschl. der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil
oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Köln, 26.10.2009
de
Dipl.-Ing. Christoph Deckstein
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 5
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Erläuterungen zum Nachtrag
Anlage 0
Es wird berichtigt
: Verwendungsbereich
Es wird geändert
: --
Es wird hinzugefügt
: --
Es entfällt
: --
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 6
TÜV Rheinland Group
Teilegutachten Nr. 96XT0024-01
Prüfgegenstand
Fahrzeugtyp
Hersteller
: RECARO-Sportsitz
: LD / Defender
: Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts.
Skizze des Sitzes in Einbaulage
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Accreditation: DAR KBA-P 00010-96
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Anlage 1
TL_193_ende_ RXX.DOT96XT0024-01_RECARO-Sitz.doc
Seite 7