Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen
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Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen
STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA 002-2013 Bau- und Umweltausschuss 10.09.2013 Beratungsgegenstand: Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn hier: Konzeptabstimmung Sachverhalt: Die weitere Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn wurde seit Herbst letzten Jahres im Bau- und Umweltausschuss mehrfach diskutiert. Die Stadtplanung hat ein Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Grundlage des Konzeptes sind der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn und das Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Ostholstein, welches im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein erschienen ist. Weiterhin finden die Aussagen aus den übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Landesentwicklungsplan und Regionalplan Einbeziehung in das Konzept. Aussagen aus dem örtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn und dem Grenzhandelskonzept wurden ausgewertet und wo notwendig um aktuelle Aussagen ergänzt. Als Ergebnis wurde eine zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn erstellt und ein Ausblick als Handlungsvorschlag für die Entwicklung von Gewerbeflächen für den überregionalen Bedarf und für den regionalen Bedarf aufgezeigt. Es wird um Beratung gebeten. Beschlussvorschlag: 1. Das vorliegende Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn wird zur Kenntnis genommen. 2. Weiterer Beschluss ergibt sich aus der Beratung. Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss: < > Ja < > Nein Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-242) < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den 27.08.2013 (Otto-Uwe Schmiedt) Bürgermeister Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-242) Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen Fehmarn Juli 2013 Seite 1 von 19 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung 3 2 Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen 3 2.1 Baunutzungsverordnung 3 2.2 Landesentwicklungsplan 4 2.2.1 Flächenvorsorge für Gewerbe 5 2.2.2 Einzelhandel 5 2.3 Regionalplan 6 2.4 Flächennutzungsplan 6 2.5 Einzelhandel 8 2.6 Grenzhandel 8 3 Heutige Situation 10 3.1 Vorhandene Gewerbestandorte 10 3.2 Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten 13 4 Entwicklung von Gewerbeflächen für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf 15 5 Zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen 16 6 Ausblick 17 6.1 Überregionale Gewerbegebiete 17 6.2 Regionale Gewerbegebiete 18 Seite 2 von 19 1 Veranlassung Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn wurden die bestehenden Gewerbestandorte der Insel aufgeführt und Aussagen für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf der zukünftigen Entwicklung getroffen. Während der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde als Erweiterung des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg der Bebauungsplan Nr. 88 aufgestellt. Für die Erschließung der Gewerbeflächen erhielt die Stadt Fehmarn Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft. Die Förderung ist an gewisse Auflagen für die sich ansiedelnden Betriebe gebunden, wie Arbeitsplatzbeschaffung, kein Einzelhandel uvm.. Im Oktober 2012 wurde seitens der Politik die Ausweisung neuer Gewerbeflächen beantragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorarbeiten, wie Gesprächsführungen mit den in Frage kommenden Landeigentümern und Prüfung der Förderfähigkeit in Angriff zu nehmen. Als Begründung für den Antrag wurde ausgeführt, dass mit dem Beschluss der Stadtvertretersitzung vom 27.09.2012 zur Veräußerung der Gewerbeflächen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 88, der Stadt Fehmarn keine Flächen für Gewerbetreibende zur Verfügung stehen, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Eine Nachfrage für diese Gewerbetreibenden kann nicht befriedigt werden. Für die Entwicklung der Stadt Fehmarn und um den Herausforderung der Festen Fehmarnbeltquerung gewappnet zu sein, ist es wichtig, ausreichend Gewerbeflächen vor zu halten. Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses im November 2012, im März 2013 und im Mai 2013 den jeweils aktuellen Sachstand zum Thema Gewerbegebietsentwicklung vorgetragen. Der Fachbereich Bauen und Häfen nutzt nun die „Sommerpause“ bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im September, um zusammenfassend ein Konzept für die Gewerbegebietsentwicklung der Stadt Fehmarn zu erstellen. Inhalt des Konzeptes ist nicht nur die klassische Gewerbegebietsentwicklung. Es werden auch Aussagen zur Entwicklung des Einzelhandels und des Grenzhandels getroffen. 2 Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen 2.1 Baunutzungsverordnung Bauplanungsrechtlich ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Art der baulichen Nutzung geregelt. Im Flächennutzungsplan ist diese Art der baulichen Nutzung allgemein als Baufläche dargestellt, im Bebauungsplan nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als Baugebiet. In § 8 der BauNVO ist die Festsetzung eines Baugebietes als Gewerbegebiet definiert. Demnach dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind: Seite 3 von 19 1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe 2. Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude 3. Tankstellen 4. Anlagen für sportliche Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 3. Vergnügungsstätten. 2.2 Landesentwicklungsplan Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein von 2010 sind u. a. die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Flächenvorsorge für Gewerbe und den Einzelhandel geregelt. Seite 4 von 19 2.2.1 Flächenvorsorge für Gewerbe Unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten können die Gemeinden Flächen für eine bedarfsgerechte Erweiterung örtlicher Gewerbebetriebe, sowie Erweiterungen für ortsangemessene Betriebe ausweisen. Dabei ist eine flächensparende Ausweisung zu beachten, die Gewerbeflächen sind den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zuzuordnen und insbesondere exponierte Standorte sind qualitativ hochwertig zu gestalten. Flächen für Gewerbe und Industrie sollen vorrangig in den zentralen Orten ausgewiesen werden. Die Stadt Fehmarn ist Unterzentrum und somit Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, Gewerbegebiete auch über den örtlichen Bedarf hinaus vorzuhalten. Fehmarn befindet sich zudem an der Landesentwicklungsachse Hamburg – Kopenhagen. An den Landesentwicklungsachsen können Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden. Die Festlegung derartiger Standorte erfolgt durch die Regionalplanung. Zu berücksichtigende Kriterien bei der Ausweisung sind: • eine gute verkehrliche Anbindung, • die Einbeziehung eines zentralen Ortes, unter Berücksichtigung der weiteren Funktionsfähigkeit des zentralen Ortes • eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung • die ökologische Verträglichkeit 2.2.2 Einzelhandel Grundsatz der Raumordnung ist eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Land zu gewährleisten. In allen Gemeinden soll auf ausreichende, wohnortnahe Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs hingewirkt werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung soll am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Dienstleistungszentren sind wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Zentralität nur in den zentralen Orten vorzusehen. Auf Fehmarn ist der Ortsteil Burg im zentralörtlichen System als Unterzentrum eingestuft. In Unterzentren mit bis zu 15.000 Einwohnern sind im Nahbereich Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfs mit bis zu 4.000 m² Verkaufsfläche je Einzelvorhaben begrenzt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, insbesondere mit Ausweisung gewerblicher Bauflächen, sind Festsetzungen zu treffen, die den Seite 5 von 19 landesplanerischen Zielen entsprechen und sukzessiv ansiedelnde Einzelhandelsagglomerationen ausschließen. 2.3 Regionalplan Der Regionalplan für den Planungsraum II, Kreis Ostholstein und die Stadt Lübeck, stammt aus dem Jahre 2004. Dieser Regionalplan ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes von 2010 fortzuschreiben. Der Regionalplan ist das Regelwerk zur Ausweisung von Gewerbeflächen von überregionaler Bedeutung. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (egoh) ist Wirtschaftsförderer für den Kreis Ostholstein. Nach Ausweisung von Landesentwicklungsachsen im LEP erstellt die egoh derzeit eine Studie für die Ausweisung von Gewerbeflächen von überregionaler Bedeutung für den Kreis Ostholstein, entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg – Kopenhagen. Bei dieser Ausweisung findet die Insel Fehmarn Berücksichtigung. Im Konzept der egoh heißt es: Auf Fehmarn bestehen Überlegungen, für den Grenzhandel neue Flächen bereitzustellen. Der Scandlines-Portcenter soll mit 6.000 m² Verkaufsfläche an Land verlagert werden. Darüber hinaus interessiert sich ein dänischer Investor für die Errichtung eines Scandinavien-Centers mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m². Für dieses Projekt könnte sich ein Standort an der im Zuge des Ausbaus der BAB 1 geplanten Anschluss-Stelle Todendorf eignen. Diese Abfahrt liegt voraussichtlich in etwa am Ausgang der Rampe für den Belt-Tunnel. Die Unterbringung des Grenzhandels an dieser Stelle könnte dazu beitragen, Verkehre im weiteren Verlauf der BAB 1 zu vermindern. Das Vorhaben könnte auch an der Abfahrt Burg errichtet werden. Für den Fährbahnhof/Fährhafen Puttgarden ist unabhängig von der Entscheidung über eine feste BeltQuerung ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) hat zusammen mit dem Planungsbüro Ostholstein (PLOH) hierzu bereits ein Konzept erarbeitet und der Stadt Fehmarn vorgestellt, welches auf dem Standort ein Logistik-Zentrum vorsieht. Die Nachnutzung dieses Standorts trägt darüber hinaus den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung, da Eingriffe in die freie Landschaft minimiert werden. Die Fläche liegt im Schwerpunkt- und Ordnungsraum für Tourismus und Erholung. Zu benachbarter Wohnbebauung sind Vorkehrungen zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse zu treffen (Abstand, Schutzmaßnahmen). 2.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn ist nach Genehmigung durch das Innenministerium seit dem 26. Juli 2013 rechtswirksam. Zum Thema Wirtschaft und Gewerbe fand eine Beschreibung der Bestandssituation statt, eine Beschreibung des Arbeitsmarktes Fehmarn mit den Pendlerbewegungen Seite 6 von 19 von und zur Insel und es wurden Aussagen getroffen zur Entwicklung des örtlichen und des überörtlichen Bedarfs von Gewerbeflächen. Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzentrum Burg/ Burgstaaken mit einer Fläche von ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen, Lemkenhafen, Orth und Bannesdorf. Die Gewerbeflächen in Burg/Burgstaaken versorgen eindeutig die gesamte Insel, die anderen Flächen sind überwiegend aus der jeweils örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb im Ort gründen wollten. Für die Entwicklung des örtlichen Bedarfs sollten für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha zur Verfügung gestellt werden. Gewerbegebiete von übergeordneter Bedeutung sind, gemäß Landesentwicklungsplan, in den Regionalplänen festzulegen. Durch den neuen Landesentwicklungsplan ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplans. Für den FNP-Zeitraum sollten für den überörtlichen Bedarf gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von bis zu 50 ha planerisch vorbereitet werden. Dazu ist die Möglichkeit der Umnutzung von Teilflächen des Fährhafens Puttgarden zu prüfen. Das Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für Gewerbe beträgt insgesamt 43,15 ha. Im Exkurs zum Flächennutzungsplan ist ein kurzes Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung formuliert worden. In Punkto Arbeitsplätze und Gewerbe sieht Fehmarn folgende Planungsansätze und Maßnahmen: • Erhalt und Förderung des Hafens Puttgarden auch nach Fertigstellung der Beltquerung, um Teile der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern. • Teilweise Umnutzung der heute vorhandenen Bahn- / Hafenflächen zu Gewerbeflächen. Zwischennutzung als Lager-/ Montierflächen für den Tunnelbau. • Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistikbetriebe etc. im Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg mit maximaler Förderung der Grundstückserwerbs- und Erschließungskosten durch Bund und Land. • Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für skandinavienbezogenen Einzelhandel etc. am Ortseingang von Burg. Finanzielle Unterstützung von Bund und Land. • Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den Entwicklungschancen auf Fehmarn zur Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze, Finanzierung durch Bund/Land. • Schaffung von Einrichtungen auf Fehmarn zur Kompensation der wegfallenden Arbeitsplätze, z. B. Forschungseinrichtungen bezüglich der Meeresökologie hinsichtlich der sich verändernden Strömungsverhältnisse und Salzgehalte der Ostsee. • Umschulungen, Weiterbildung der heimischen Arbeitnehmer auf die Anforderungen der Wirtschaft der benachbarten skandinavischen Länder. Seite 7 von 19 2.5 Einzelhandel Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn stammt aus dem Jahre 2009. Es soll als fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben dienen und mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Insbesondere dient es als Hilfestellung bei stadtentwicklungspolitischen Grundsatzentscheidungen und bei der Einschätzung möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Fehmaraner Versorgungsstruktur. Als Ergebnis des Konzeptes wurden drei Grundsätze für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung für Fehmarn formuliert. 1. Großflächige Einzelhandelbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sind zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig. Nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sollen vorrangig in der Burger Innenstadt sowie ausnahmsweise zur wohnortnahen Grundversorgung in den Siedlungsbereichen zulässig sein. 2. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) sind zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig. 3. Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten werden zukünftig vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt und an dem dafür vorgesehenen Sonderstandort Landkirchener Weg angesiedelt Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung deckt den Bedarf der fehmarnschen Bevölkerung, wobei die zusätzliche Nachfrage durch den Tourismus bereits berücksichtigt wurde. 2.6 Grenzhandel Per Definition der landesplanerischen Leitlinien zur weiteren Entwicklung des Grenzhandels in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2004, wird unter Grenzhandel regelmäßig der grenznahe, stationäre Einzelhandel mit Waren verstanden, die aufgrund eines signifikanten Preisgefälles zu dem benachbarten skandinavischen Ländern für ausländische Kunden besonders attraktiv sind und in entsprechender Intensität in den grenznahen Regionen der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, der Stadt Flensburg und dem Kreis Ostholstein nachgefragt werden. Grenzhandelssortimente und Angebote richten sich an den spezifischen Nachfragen der überwiegend skandinavischen Kunden aus. Gemäß den landesplanerischen Leitlinien werden als klassische Grenzhandelssortimente Nahrungs- und Genussmittel wie Zigaretten/Tabak, alkoholische Getränke und Süßwaren gezählt, hinzu kommen Reisebedarf und als Randsortiment Drogerie- und Kosmetikartikel. Seite 8 von 19 Der Grenzhandel stellt eine Sonderform des Einzelhandels dar und unterliegt den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie Vorhaben für Einzelhandelsansiedlungen oder –erweiterungen. Die Stadt Fehmarn hat im Jahre 2005/2006 ein Grenzhandelskonzept mit Bestandsaufnahme und Entwicklungstendenzen zum Grenzhandel erarbeitet. Dieses mit der Politik abgestimmte Konzept befürwortet die Weiterentwicklung der Grenzhandelsmärkte auf der Insel Fehmarn, wobei eine Erweiterung folgenden Bedingungen unterliegt: 1. Grenzhandelmärkte dürfen ausschließlich im Gewerbegebiet „Landkirchener Weg“ und unter der Bedingung eines „schwimmenden Marktes“ auch im Hafen Puttgarden angesiedelt werden. 2. Ihre Verkaufsfläche darf je Markt 2.500 m² nicht überschreiten. 3. Ein Verkauf darf nur im Markt stattfinden, Verkauf aus Lagern an entlegenen Standorten müssen untersagt werden, Abholungen der Waren an Lagerstandorten sind gestattet. 4. Insgesamt sollte die Summe aller Märkte auf Fehmarn eine VK von 10.000 m² nicht überschreiten, da sonst eine Unverträglichkeit eintritt. Dieser Wert darf aus Gründen von Erweiterungsplanungen oder anderen Gründen nur in Absprache mit der Stadt Fehmarn um 10 % überschritten werden. Somit ist eine maximale VK von 11.000 m² möglich. 5. Die Märkte dürfen ausschließlich grenzhandelstypische Waren anbieten. Convenience goods“ und Elektronikartikel und –zubehör („Weiße Ware“) sollten pro Markt auf 50m² VK begrenzt werden, um eine Verquickung / Konkurrenz mit dem klassischen Einzelhandel auszuschließen. 6. Die Preisgestaltung der Waren ist im Mittel höher anzusetzen, als bei ortsüblichen Einzelhändlern. 7. Ebenfalls werden innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen 8. Es ist ein Erschließungs- und Verkehrskonzept darzulegen. 9. Die Orientierung sollte in Richtung E 47 liegen, d.h. ein Markt sollte nicht in Richtung Stadt Burg, sondern näher an der Haupttransitachse E 47 orientiert sein oder sich in dem bereits erschlossenen Gewerbegebiet befinden. Die unter Pkt. 4 festgelegte Verkaufsflächengröße ist bereits ausgeschöpft. Aktuelle fernmündliche Gespräche mit der Landesplanung zum Thema Grenzhandelsentwicklung zeigen, dass eine Überarbeitung der Landesplanerischen Leitlinien aus dem Jahre 2004 für notwendig erachtet wird, jedoch erst im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplanes erfolgt. Sollten Kommunen weitere Grenzhandelsentwicklungen vorsehen, so sind diese mit den entsprechenden Entwicklungen in den Nachbargemeinden (Heiligenhafen) abzustimmen. Seite 9 von 19 Der Stadt liegen mehrere Anfragen von Grenzhändlern zur Erweiterung bestehender Betriebe und zur Ansiedlung neuer Betriebe vor. In einer Gesprächsrunde mit den Grenzhändlern brachten diese vermehrt den Wunsch vor, versuchsweise neue Warengruppen anzubieten und die Verkaufsfläche pro Markt zu erhöhen. Dabei sollen weiterhin die „Bedingungen“ aus dem Grenzhandelskonzept eingehalten werden. Für Fehmarn ist es wichtig, dass eine mögliche weiterführende Grenzhandelsentwicklung mit den Grundsätzen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung korrespondiert. Die vorhandenen Grenzhandelsmärkte werden fast ausschließlich von Skandinaviern aufgesucht. Aufgrund des, auf den skandinavischen Kunden, ausgerichteten Warenangebotes und des höheren Preisniveaus ist ein Einkauf für deutsche Kunden unattraktiv. Es ist zu beobachten, dass skandinavische Kunden nicht nur die Grenzhandelsmärkte ansteuern, sondern auch die Supermärkte und Discounter der Insel für ihre Einkäufe nutzen. Weiterhin sind gerade in der Nebensaison vermehrt Skandinavier in der Innenstadt von Burg anzutreffen, um hier weitere Einkäufe zu tätigen oder die örtliche Gastronomie aufzusuchen. Somit kann nach knapp 10 Jahren Ansiedlung der Grenzhandelsmärkte festgestellt werden, dass das Unterzentrum Burg von der Ansiedlung wirtschaftlich profitiert hat. 3 Heutige Situation 3.1 Vorhandene Gewerbestandorte Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzenrum Burg am Landkirchener Weg und in Burgstaaken mit insgesamt ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen, Lemkenhafen und Bannesdorf. In den o. g. Gewerbegebieten gibt es, bis auf die Erweiterung nördlich vom Landkirchener Weg (BPlan Nr. 88, Severitenkamp) und Restflächen in Petersdorf, keinerlei Reserveflächen für gewerbliche Ansiedlungen. Im Severitenkamp steht eine Fläche von ca. 4,1 ha insgesamt zur Verfügung. Ca. 2,64 ha sind bereits veräußert, bzw. es gibt konkrete Kaufangebote, so dass noch ca. 1,48 ha Gewerbefläche zur Verfügung stehen. (Stand Juli 2013) Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung Gewerbeflächen dargestellt. Seite 10 von 19 0,70 ha G im Süden von Petersdorf, an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend 0,85 ha im Süden von Bannesdorf zur Erweiterung eines bestehenden Betriebes 3,30 ha im Nordwesten von Landkirchen an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend Seite 11 von 19 1,05 ha im Norden von Burg an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend 24,06 ha im Nordwesten von Burg zur Erweiterung des Gewerbestandortes Landkirchener Weg Seite 12 von 19 Weiterhin sind noch drei Mischgebiete (10,01 ha) und ein Sondergebiet (1,88 ha) in Burgstaaken ausgewiesen, die in eingeschränktem Maße auch Gewerbebetrieben zur Verfügung stehen. Für die oben dargestellten Potentiale aus dem Flächennutzungsplan ist die Aufstellung von konkretisierenden Bebauungsplänen notwendig, um die Gewerbeflächen erschließen und belegen zu können. 3.2 Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten Die Gewerbeflächen in Burg versorgen eindeutig die gesamte Insel. Die Gewerbeflächen in Burgstaaken und auch in Lemkenhafen sind überwiegend maritim geprägt. Diese Flächen und auch die Flächen in Petersdorf, Landkirchen und Bannesdorf sind aus der jeweiligen örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb gründen wollte oder landwirtschaftliche Genossenschaften entstanden. Das vorhandene Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, das Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich an den Landkirchener Weg angrenzend, weist einen Mix aus Einzelhandelsbetrieben, typischem Gewerbe mit Handwerksbetrieben und Lagerhallen, sowie Dienstleistungsbetrieben auf. Der Anteil an Einzelhandelsbetrieben beträgt in etwa 40 %, wobei davon ca. 15 % dem Grenzhandel und die verbleibenden 25 % dem sonstigen Einzelhandel zuzurechnen sind. In der nördlichen Erweiterung des Gewerbegebietes, B-Plangebiet Nr. 88, Severietenkamp, ist der Grenzhandel komplett ausgeschlossen. Seite 13 von 19 Die Festsetzungen zum Einzelhandel lassen nur einen Handel mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten zu. Seite 14 von 19 4 Entwicklung von überörtlichen Bedarf Gewerbeflächen für den örtlichen und den Wie unter Punkt 3.1 beschrieben stehen der Stadt Fehmarn aktuell 1,48 ha im Gewerbegebiet Severitenkamp zur Verfügung. Im Rahmen der vorbereiteten Bauleitplanung sind im Flächennutzungsplan für die gesamte Insel Fehmarn 43,15 ha Gewerbefläche ausgewiesen. Von diesen Ausweisungen ist für die Fläche in Bannesdorf (0,85 ha) und für die Fläche in Burg Nord-West (ca. 20 ha) ein Aufstellungsbeschluss für die verbindliche Bauleitplanung gefasst worden. Im Vergleich dazu umfasst das bestehende Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, B-Plan Nr. 60 westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich Landkirchener Weg eine Fläche von ca. 30 ha. Die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf beträgt für den FNP-Zeitraum 5 ha. Für den überörtlichen Bedarf wurden für den FNP Zeitraum somit 38,15 ha ermittelt. Die räumliche Festlegung der Gewerbeflächen im FNP-Zeitraum sieht die Erweiterung bestehender kleiner Gewerbegebiete in den Landgemeinden vor und die Erweiterung des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg, am Ortseingang. Diese Flächen umfassen insgesamt eine Größe von 43,15 ha. Hinzu kommen im Exkurs zum Flächennutzungsplan ein überregional bedeutsames Gewerbegebiet im Bereich des Fährhafens Puttgarden, sowie Suchräume für Logistik und Gewerbe jeweils an den Abfahrten Puttgarden/Todendorf und Burg/Landkirchen. Hierfür könnten nochmals 20 bis 30 ha in Seite 15 von 19 Anspruch genommen werden. In der Bauphase der festen Fehmarnbeltquerung wird noch eine temporäre Gewerbefläche entstehen, zur Versorgung der Baustelle. Abb. Forderungen der Stadt Fehmarn zur Festen Fehmarnbeltquerung (Inhalt Flächennutzungsplan) 5 Zusammenfassende Gewerbeflächen Zielrichtung für die Entwicklung von Gemäß den Rahmenbedingungen aus den übergeordneten und den örtlichen Planungsgrundlagen ergeben sich für die künftige Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn folgende wichtige Restriktionen: Landesentwicklungsplan Ausweisung von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf unter Beachtung von sparsamen Umgang mit Grund und Boden, räumlich und funktional sinnvoll den Wohnbauflächen zuordnen und exponierte Standorte qualitativ hochwertig gestalten. Überregionale Gewerbegebiete benötigen eine gute verkehrliche Anbindung, eine ökologische Verträglichkeit und die Einbeziehung des zentralen Ortes unter Berücksichtigung seiner weiteren Funktionsfähigkeit. Einzelhandelsbetriebe sind an den örtlichen Bedarf aus zu richten und die sukzessive Ansiedlung Gewerbegebieten ist durch von Einzelhandelsagglomerationen Festsetzungen in der in Bauleitplanung auszuschließen. Seite 16 von 19 Regionalplan Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung sind im Regionalplan festzulegen. Flächennutzungsplan Örtlicher Bedarf für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha. Gesamtbedarf örtlich und überörtlich ca. 43 ha. Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung sieht Umnutzung der Bahn- und Hafenflächen in Puttgarden zu Gewerbeflächen vor, die Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistik usw. im Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg und die Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel. Einzelhandel In Gewerbegebieten nur Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten zulassen. Zukünftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten und Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt ansiedeln. Grenzhandel Weitere Entwicklungen zum Grenzhandel bedürfen einer Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Entwicklung des Grenzhandels in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung und Fortführung des positiven Nebeneffektes für die Burger Innenstadt 6 Ausblick Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn ist zwischen einer Ausweisung für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf zu unterscheiden. 6.1 Überregionale Gewerbegebiete Eingedenk der Ausführungen im Flächennutzungsplan für die Ausweisung eines überregional bedeutenden Gewerbegebietes unter Berücksichtigung einer festen Beltquerung, und gemäß der Seite 17 von 19 Überlegungen der egoh zur Ausweisung eines solchen Gebietes entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg – Kopenhagen, sollte der Suchraum für Logistik und Gewerbe im Bereich Puttgarden – Todendorf liegen. Hier könnte ein Gewerbegebiet entstehen für Logistikbetriebe mit Anbindung an Hafen, Schiene und Straße. Dabei sollte prioritär berücksichtigt werden, dass die Hafen- und Bahnanlagen einer Nachnutzung zugeführt werden. Je nach der erfolgten verkehrlichen Anbindung des Fährhafens und des Bahnhofes Puttgarden mit Errichtung und Inbetriebnahme der festen Fehmarnbeltquerung ist zur besseren Erreichbarkeit über die Verlagerung des Portcenters ggf. an die Anschlussstelle Todendorf nachzudenken. Das Hinzutreten weiterer Betriebe sollte angesichts der bis zur Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung eingetretenen Wirtschaftsentwicklung abhängig gemacht werden. Während der Bauphase zur Errichtung der festen Fehmarnbeltquerung wird am Tunnelportal eine temporäre Gewerbefläche entstehen. Inwieweit für diese Fläche nach Fertigstellung des Bauwerkes eine Nachnutzung erfolgen kann ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. 6.2 Regionale Gewerbegebiete Eine Ausweisung an Gewerbeflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs kann mit der Ausweisung von ca. 20 ha im Nordwesten von Burg vollständig befriedigt werden. Das Areal ist eingebettet durch das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 60 und B-Plan Nr. 88) im Osten und die B 207 bzw. die Bahnanlagen im Westen und Norden sowie die Landesstraße 217 im Süden. Es bildet somit eine geschlossene Einheit, so dass die Gesamtplanung hier sinnvoll erscheint. Neben dem Bedarf an regionalen Gewerbeflächen kann hier auch die Flächennachfrage für Handel und ebenfalls für den Grenzhandel befriedigt werden. Hierfür steht eine angemessene Flächengröße zur Verfügung. . Dabei bedarf es sowohl für den (Einzel)handel als auch für den Grenzhandel konkreter Festlegungen im Rahmen der Bauleitplanung, um die Struktur der Burger Innenstadt nachhaltig zu sichern. Die Grenzen im Rahmen des Kongruenzgebotes sollten mit der Landesplanung erörtert werden. Für die Ausweisung eines besonderen Gewerbestandortes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel (Grenzhandel) eignet sich der Ortseingang von Burg. Hier ist gemäß den Vorgaben des LEP die Einbeziehung des zentralen Ortes gegeben. Mit Aufweitung des Warenangebotes können mehr Skandinavier angesprochen werden. Dabei ist das Warensortiment so zu gestalten, dass die heimischen Kunden nicht angesprochen werden und die Funktionsfähigkeit der Burger Innenstadt nicht beeinträchtigt wird. Gezielte Hinweise und Informationen zur Burger Innenstadt sollten eine WinWin-Situation bewirken. Der Erlebniseinkauf für die skandinavischen Kunden mit Nutzung der Gastronomie und auch einiger Dienstleistungen in der Burger Innenstadt könnte gefördert werden. Ein derartiges „Skandinaviencenter“ bedarf an diesem exponierten Standort am Ortseingang von Burg einer architektonisch hochwertigen Gestaltung. Ebenso ist der Ortsrand als „welcome point“ attraktiv zu gestalten. Seite 18 von 19 Die Entwicklungen zum Skandinavien bezogenen Einzelhandel bedürfen einer Abstimmung mit der Landesplanung hinsichtlich der Verkaufsflächenentwicklung und des Warenangebotes. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Region Flensburg/ Süddänemark mit eingebracht werden. Seite 19 von 19