Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen

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Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen
STADT FEHMARN
Der Bürgermeister
Vorlage Nr. BA 002-2013
Bau- und Umweltausschuss 10.09.2013
Beratungsgegenstand:
Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn
hier: Konzeptabstimmung
Sachverhalt:
Die weitere Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn wurde seit Herbst letzten
Jahres im Bau- und Umweltausschuss mehrfach diskutiert.
Die Stadtplanung hat ein Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen
erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist.
Grundlage des Konzeptes sind der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn und das
Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Ostholstein, welches im Auftrag
der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein erschienen ist.
Weiterhin finden die Aussagen aus den übergeordneten rechtlichen
Rahmenbedingungen, wie Landesentwicklungsplan und Regionalplan Einbeziehung
in das Konzept.
Aussagen aus dem örtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn
und dem Grenzhandelskonzept wurden ausgewertet und wo notwendig um aktuelle
Aussagen ergänzt.
Als Ergebnis wurde eine zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von
Gewerbeflächen auf Fehmarn erstellt und ein Ausblick als Handlungsvorschlag für
die Entwicklung von Gewerbeflächen für den überregionalen Bedarf und für den
regionalen Bedarf aufgezeigt.
Es wird um Beratung gebeten.
Beschlussvorschlag:
1. Das vorliegende Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn
wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss:
<
> Ja
<
> Nein
Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-242)
<
>
Enthaltung
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende
Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend.
Fehmarn, den 27.08.2013
(Otto-Uwe Schmiedt)
Bürgermeister
Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel. 506-242)
Stadt Fehmarn
Konzept für die
Entwicklung von Gewerbeflächen
Fehmarn Juli 2013
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Veranlassung
3
2
Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen
3
2.1
Baunutzungsverordnung
3
2.2
Landesentwicklungsplan
4
2.2.1
Flächenvorsorge für Gewerbe
5
2.2.2
Einzelhandel
5
2.3
Regionalplan
6
2.4
Flächennutzungsplan
6
2.5
Einzelhandel
8
2.6
Grenzhandel
8
3
Heutige Situation
10
3.1
Vorhandene Gewerbestandorte
10
3.2
Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten
13
4
Entwicklung von Gewerbeflächen für den örtlichen und den überörtlichen
Bedarf
15
5
Zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen 16
6
Ausblick
17
6.1
Überregionale Gewerbegebiete
17
6.2
Regionale Gewerbegebiete
18
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1 Veranlassung
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn wurden die bestehenden
Gewerbestandorte der Insel aufgeführt und Aussagen für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf
der zukünftigen Entwicklung getroffen. Während der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde
als Erweiterung des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg der Bebauungsplan Nr. 88 aufgestellt.
Für die Erschließung der Gewerbeflächen erhielt die Stadt Fehmarn Fördermittel aus dem
Zukunftsprogramm Wirtschaft. Die Förderung ist an gewisse Auflagen für die sich ansiedelnden
Betriebe gebunden, wie Arbeitsplatzbeschaffung, kein Einzelhandel uvm..
Im Oktober 2012 wurde seitens der Politik die Ausweisung neuer Gewerbeflächen beantragt. Die
Verwaltung wurde beauftragt, Vorarbeiten, wie Gesprächsführungen mit den in Frage kommenden
Landeigentümern und Prüfung der Förderfähigkeit in Angriff zu nehmen. Als Begründung für den
Antrag wurde ausgeführt, dass mit dem Beschluss der Stadtvertretersitzung vom 27.09.2012 zur
Veräußerung der Gewerbeflächen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 88, der Stadt Fehmarn keine
Flächen für Gewerbetreibende zur Verfügung stehen, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Eine
Nachfrage für diese Gewerbetreibenden kann nicht befriedigt werden. Für die Entwicklung der Stadt
Fehmarn und um den Herausforderung der Festen Fehmarnbeltquerung gewappnet zu sein, ist es
wichtig, ausreichend Gewerbeflächen vor zu halten.
Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses im November 2012, im März
2013 und im Mai 2013 den jeweils aktuellen Sachstand zum Thema Gewerbegebietsentwicklung
vorgetragen. Der Fachbereich Bauen und Häfen nutzt nun die „Sommerpause“ bis zur Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses im September, um zusammenfassend ein Konzept für die
Gewerbegebietsentwicklung der Stadt Fehmarn zu erstellen.
Inhalt des Konzeptes ist nicht nur die klassische Gewerbegebietsentwicklung. Es werden auch
Aussagen zur Entwicklung des Einzelhandels und des Grenzhandels getroffen.
2 Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen
2.1
Baunutzungsverordnung
Bauplanungsrechtlich ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Art der baulichen Nutzung
geregelt. Im Flächennutzungsplan ist diese Art der baulichen Nutzung allgemein als Baufläche
dargestellt, im Bebauungsplan nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als Baugebiet. In § 8
der BauNVO ist die Festsetzung eines Baugebietes als Gewerbegebiet definiert. Demnach dienen
Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Zulässig sind:
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1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
2. Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude
3. Tankstellen
4. Anlagen für sportliche Zwecke
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche
und Baumasse untergeordnet sind
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
3. Vergnügungsstätten.
2.2
Landesentwicklungsplan
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein von 2010 sind u. a. die Grundsätze und Ziele der
Raumordnung für die Flächenvorsorge für Gewerbe und den Einzelhandel geregelt.
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2.2.1 Flächenvorsorge für Gewerbe
Unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten können die Gemeinden Flächen für
eine
bedarfsgerechte
Erweiterung
örtlicher
Gewerbebetriebe,
sowie
Erweiterungen
für
ortsangemessene Betriebe ausweisen. Dabei ist eine flächensparende Ausweisung zu beachten, die
Gewerbeflächen sind den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zuzuordnen und
insbesondere exponierte Standorte sind qualitativ hochwertig zu gestalten.
Flächen für Gewerbe und Industrie sollen vorrangig in den zentralen Orten ausgewiesen werden. Die
Stadt Fehmarn ist Unterzentrum und somit Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Damit sind die
Voraussetzungen gegeben, Gewerbegebiete auch über den örtlichen Bedarf hinaus vorzuhalten.
Fehmarn befindet sich zudem an der Landesentwicklungsachse Hamburg – Kopenhagen. An den
Landesentwicklungsachsen können Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden.
Die Festlegung derartiger Standorte erfolgt durch die Regionalplanung. Zu berücksichtigende
Kriterien bei der Ausweisung sind:
•
eine gute verkehrliche Anbindung,
•
die Einbeziehung eines zentralen Ortes, unter Berücksichtigung der weiteren
Funktionsfähigkeit des zentralen Ortes
•
eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung
•
die ökologische Verträglichkeit
2.2.2 Einzelhandel
Grundsatz der Raumordnung ist eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur
Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Land zu gewährleisten.
In
allen
Gemeinden
soll
auf
ausreichende,
wohnortnahe
Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs hingewirkt
werden.
Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung soll
am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden.
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Dienstleistungszentren sind
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Zentralität nur in den zentralen
Orten vorzusehen.
Auf Fehmarn ist der Ortsteil Burg im zentralörtlichen System als
Unterzentrum eingestuft. In Unterzentren mit bis zu 15.000 Einwohnern sind
im Nahbereich Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des qualifizierten
Grundbedarfs mit bis zu 4.000 m² Verkaufsfläche je Einzelvorhaben begrenzt.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, insbesondere mit Ausweisung
gewerblicher
Bauflächen,
sind
Festsetzungen
zu
treffen,
die
den
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landesplanerischen
Zielen
entsprechen
und
sukzessiv
ansiedelnde
Einzelhandelsagglomerationen ausschließen.
2.3
Regionalplan
Der Regionalplan für den Planungsraum II, Kreis Ostholstein und die Stadt Lübeck, stammt aus dem
Jahre 2004. Dieser Regionalplan ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes von 2010
fortzuschreiben. Der Regionalplan ist das Regelwerk zur Ausweisung von Gewerbeflächen von
überregionaler Bedeutung.
Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (egoh) ist Wirtschaftsförderer für den Kreis Ostholstein.
Nach Ausweisung von Landesentwicklungsachsen im LEP erstellt die egoh derzeit eine Studie für die
Ausweisung von Gewerbeflächen von überregionaler Bedeutung für den Kreis Ostholstein, entlang der
Landesentwicklungsachse Hamburg – Kopenhagen. Bei dieser Ausweisung findet die Insel Fehmarn
Berücksichtigung.
Im Konzept der egoh heißt es: Auf Fehmarn bestehen Überlegungen, für den Grenzhandel neue
Flächen bereitzustellen. Der Scandlines-Portcenter soll mit 6.000 m² Verkaufsfläche an Land
verlagert werden. Darüber hinaus interessiert sich ein dänischer Investor für die Errichtung eines
Scandinavien-Centers mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m². Für dieses Projekt könnte sich ein
Standort an der im Zuge des Ausbaus der BAB 1 geplanten Anschluss-Stelle Todendorf eignen. Diese
Abfahrt liegt voraussichtlich in etwa am Ausgang der Rampe für den Belt-Tunnel. Die Unterbringung
des Grenzhandels an dieser Stelle könnte dazu beitragen, Verkehre im weiteren Verlauf der BAB 1 zu
vermindern. Das Vorhaben könnte auch an der Abfahrt Burg errichtet werden. Für den
Fährbahnhof/Fährhafen Puttgarden ist unabhängig von der Entscheidung über eine feste BeltQuerung ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Die Entwicklungsgesellschaft
Ostholstein (EGOH) hat zusammen mit dem Planungsbüro Ostholstein (PLOH) hierzu bereits ein
Konzept erarbeitet und der Stadt Fehmarn vorgestellt, welches auf dem Standort ein Logistik-Zentrum
vorsieht. Die Nachnutzung dieses Standorts trägt darüber hinaus den Anforderungen an eine
nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung, da Eingriffe in die freie Landschaft minimiert werden. Die
Fläche liegt im Schwerpunkt- und Ordnungsraum für Tourismus und Erholung. Zu benachbarter
Wohnbebauung sind Vorkehrungen zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse zu treffen (Abstand,
Schutzmaßnahmen).
2.4
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn ist nach Genehmigung durch das Innenministerium seit
dem 26. Juli 2013 rechtswirksam. Zum Thema Wirtschaft und Gewerbe fand eine Beschreibung der
Bestandssituation statt, eine Beschreibung des Arbeitsmarktes Fehmarn mit den Pendlerbewegungen
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von und zur Insel und es wurden Aussagen getroffen zur Entwicklung des örtlichen und des
überörtlichen Bedarfs von Gewerbeflächen.
Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzentrum Burg/ Burgstaaken mit einer Fläche von ca.
32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen, Lemkenhafen, Orth und
Bannesdorf. Die Gewerbeflächen in Burg/Burgstaaken versorgen eindeutig die gesamte Insel, die
anderen Flächen sind überwiegend aus der jeweils örtlichen Situation entstanden, wenn ein
ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb im Ort
gründen wollten. Für die Entwicklung des örtlichen Bedarfs sollten für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha zur
Verfügung gestellt werden. Gewerbegebiete von übergeordneter Bedeutung sind, gemäß
Landesentwicklungsplan,
in
den
Regionalplänen
festzulegen.
Durch
den
neuen
Landesentwicklungsplan ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplans. Für den
FNP-Zeitraum sollten für den überörtlichen Bedarf gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung
von bis zu 50 ha planerisch vorbereitet werden. Dazu ist die Möglichkeit der Umnutzung von
Teilflächen des Fährhafens Puttgarden zu prüfen.
Das Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für Gewerbe beträgt insgesamt 43,15 ha.
Im Exkurs zum Flächennutzungsplan ist ein kurzes Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung
formuliert worden. In Punkto Arbeitsplätze und Gewerbe sieht Fehmarn folgende Planungsansätze und
Maßnahmen:
•
Erhalt und Förderung des Hafens Puttgarden auch nach Fertigstellung der
Beltquerung, um Teile der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.
•
Teilweise
Umnutzung
der
heute
vorhandenen
Bahn-
/
Hafenflächen
zu
Gewerbeflächen. Zwischennutzung als Lager-/ Montierflächen für den Tunnelbau.
•
Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistikbetriebe etc.
im Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg mit maximaler Förderung
der Grundstückserwerbs- und Erschließungskosten durch Bund und Land.
•
Errichtung
eines
besonderen
Gewerbegebietes
für
skandinavienbezogenen
Einzelhandel etc. am Ortseingang von Burg. Finanzielle Unterstützung von Bund und
Land.
•
Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den Entwicklungschancen auf
Fehmarn zur Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze,
Finanzierung durch Bund/Land.
•
Schaffung von Einrichtungen auf Fehmarn zur Kompensation der wegfallenden
Arbeitsplätze, z. B. Forschungseinrichtungen bezüglich der Meeresökologie
hinsichtlich der sich verändernden Strömungsverhältnisse und Salzgehalte der Ostsee.
•
Umschulungen, Weiterbildung der heimischen Arbeitnehmer auf die Anforderungen
der Wirtschaft der benachbarten skandinavischen Länder.
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2.5
Einzelhandel
Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn stammt aus dem Jahre 2009.
Es soll als fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben dienen und mögliche
Entwicklungsperspektiven und erforderliche Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Insbesondere dient
es als Hilfestellung bei stadtentwicklungspolitischen Grundsatzentscheidungen und bei der
Einschätzung möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Fehmaraner
Versorgungsstruktur. Als Ergebnis des Konzeptes wurden drei Grundsätze für die zukünftige
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung für Fehmarn formuliert.
1. Großflächige Einzelhandelbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sind
zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig. Nicht
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sollen
vorrangig in der Burger Innenstadt sowie ausnahmsweise zur wohnortnahen Grundversorgung
in den Siedlungsbereichen zulässig sein.
2. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante
Sortimente) sind zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig.
3. Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten werden zukünftig
vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt und an dem dafür vorgesehenen
Sonderstandort Landkirchener Weg angesiedelt
Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung deckt den Bedarf der
fehmarnschen Bevölkerung, wobei die zusätzliche Nachfrage durch den Tourismus bereits
berücksichtigt wurde.
2.6
Grenzhandel
Per Definition der landesplanerischen Leitlinien zur weiteren Entwicklung des Grenzhandels in
Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2004, wird unter Grenzhandel regelmäßig der grenznahe, stationäre
Einzelhandel mit Waren verstanden, die aufgrund eines signifikanten Preisgefälles zu dem
benachbarten skandinavischen Ländern für ausländische Kunden besonders attraktiv sind und in
entsprechender Intensität in den grenznahen Regionen der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg,
der Stadt Flensburg und dem Kreis Ostholstein nachgefragt werden.
Grenzhandelssortimente und Angebote richten sich an den spezifischen Nachfragen der überwiegend
skandinavischen Kunden aus. Gemäß den landesplanerischen Leitlinien werden als klassische
Grenzhandelssortimente Nahrungs- und Genussmittel wie Zigaretten/Tabak, alkoholische Getränke
und Süßwaren gezählt, hinzu kommen Reisebedarf und als Randsortiment Drogerie- und
Kosmetikartikel.
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Der Grenzhandel stellt eine Sonderform des Einzelhandels dar und unterliegt den gleichen rechtlichen
Rahmenbedingungen wie Vorhaben für Einzelhandelsansiedlungen oder –erweiterungen.
Die Stadt Fehmarn hat im Jahre 2005/2006 ein Grenzhandelskonzept mit Bestandsaufnahme und
Entwicklungstendenzen zum Grenzhandel erarbeitet. Dieses mit der Politik abgestimmte Konzept
befürwortet die Weiterentwicklung der Grenzhandelsmärkte auf der Insel Fehmarn, wobei eine
Erweiterung folgenden Bedingungen unterliegt:
1. Grenzhandelmärkte dürfen ausschließlich im Gewerbegebiet „Landkirchener Weg“ und unter
der Bedingung eines „schwimmenden Marktes“ auch im Hafen Puttgarden angesiedelt
werden.
2. Ihre Verkaufsfläche darf je Markt 2.500 m² nicht überschreiten.
3. Ein Verkauf darf nur im Markt stattfinden, Verkauf aus Lagern an entlegenen Standorten
müssen untersagt werden, Abholungen der Waren an Lagerstandorten sind gestattet.
4. Insgesamt sollte die Summe aller Märkte auf Fehmarn eine VK von 10.000 m² nicht
überschreiten, da sonst eine Unverträglichkeit eintritt. Dieser Wert darf aus Gründen von
Erweiterungsplanungen oder anderen Gründen nur in Absprache mit der Stadt Fehmarn um
10 % überschritten werden. Somit ist eine maximale VK von 11.000 m² möglich.
5. Die Märkte dürfen ausschließlich grenzhandelstypische Waren anbieten. Convenience goods“
und Elektronikartikel und –zubehör („Weiße Ware“) sollten pro Markt auf 50m² VK begrenzt
werden, um eine Verquickung / Konkurrenz mit dem klassischen Einzelhandel
auszuschließen.
6. Die Preisgestaltung der Waren ist im Mittel höher anzusetzen, als bei ortsüblichen
Einzelhändlern.
7. Ebenfalls werden innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen
8. Es ist ein Erschließungs- und Verkehrskonzept darzulegen.
9. Die Orientierung sollte in Richtung E 47 liegen, d.h. ein Markt sollte nicht in Richtung Stadt
Burg, sondern näher an der Haupttransitachse E 47 orientiert sein oder sich in dem bereits
erschlossenen Gewerbegebiet befinden.
Die unter Pkt. 4 festgelegte Verkaufsflächengröße ist bereits ausgeschöpft.
Aktuelle fernmündliche Gespräche mit der Landesplanung zum Thema Grenzhandelsentwicklung
zeigen, dass eine Überarbeitung der Landesplanerischen Leitlinien aus dem Jahre 2004 für notwendig
erachtet wird, jedoch erst im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplanes erfolgt. Sollten
Kommunen weitere Grenzhandelsentwicklungen vorsehen, so sind diese mit den entsprechenden
Entwicklungen in den Nachbargemeinden (Heiligenhafen) abzustimmen.
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Der Stadt liegen mehrere Anfragen von Grenzhändlern zur Erweiterung bestehender Betriebe und zur
Ansiedlung neuer Betriebe vor. In einer Gesprächsrunde mit den Grenzhändlern brachten diese
vermehrt den Wunsch vor, versuchsweise neue Warengruppen anzubieten und die Verkaufsfläche pro
Markt zu erhöhen. Dabei sollen weiterhin die „Bedingungen“ aus dem Grenzhandelskonzept
eingehalten werden.
Für Fehmarn ist es wichtig, dass eine mögliche weiterführende Grenzhandelsentwicklung mit den
Grundsätzen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung korrespondiert.
Die vorhandenen Grenzhandelsmärkte werden fast ausschließlich von Skandinaviern aufgesucht.
Aufgrund des, auf den skandinavischen Kunden, ausgerichteten Warenangebotes und des höheren
Preisniveaus ist ein Einkauf für deutsche Kunden unattraktiv. Es ist zu beobachten, dass
skandinavische Kunden nicht nur die Grenzhandelsmärkte ansteuern, sondern auch die Supermärkte
und Discounter der Insel für ihre Einkäufe nutzen. Weiterhin sind gerade in der Nebensaison vermehrt
Skandinavier in der Innenstadt von Burg anzutreffen, um hier weitere Einkäufe zu tätigen oder die
örtliche Gastronomie aufzusuchen. Somit kann nach knapp 10 Jahren Ansiedlung der
Grenzhandelsmärkte festgestellt werden, dass das Unterzentrum Burg von der Ansiedlung
wirtschaftlich profitiert hat.
3 Heutige Situation
3.1
Vorhandene Gewerbestandorte
Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzenrum Burg am Landkirchener Weg und in Burgstaaken
mit insgesamt ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen,
Lemkenhafen und Bannesdorf.
In den o. g. Gewerbegebieten gibt es, bis auf die Erweiterung nördlich vom Landkirchener Weg (BPlan Nr. 88, Severitenkamp) und Restflächen in Petersdorf, keinerlei Reserveflächen für gewerbliche
Ansiedlungen. Im Severitenkamp steht eine Fläche von ca. 4,1 ha insgesamt zur Verfügung. Ca. 2,64
ha sind bereits veräußert, bzw. es gibt konkrete Kaufangebote, so dass noch ca. 1,48 ha Gewerbefläche
zur Verfügung stehen. (Stand Juli 2013)
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden im Rahmen der vorbereitenden
Bauleitplanung Gewerbeflächen dargestellt.
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0,70 ha G im Süden von Petersdorf, an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend
0,85 ha im Süden von Bannesdorf zur Erweiterung eines bestehenden Betriebes
3,30 ha im Nordwesten von Landkirchen an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend
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1,05 ha im Norden von Burg an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend
24,06 ha im Nordwesten von Burg zur Erweiterung des Gewerbestandortes Landkirchener Weg
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Weiterhin sind noch drei Mischgebiete (10,01 ha) und ein Sondergebiet (1,88 ha) in Burgstaaken
ausgewiesen, die in eingeschränktem Maße auch Gewerbebetrieben zur Verfügung stehen.
Für die oben dargestellten Potentiale aus dem Flächennutzungsplan ist die Aufstellung von
konkretisierenden Bebauungsplänen notwendig, um die Gewerbeflächen erschließen und belegen zu
können.
3.2
Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten
Die Gewerbeflächen in Burg versorgen eindeutig die gesamte Insel. Die Gewerbeflächen in
Burgstaaken und auch in Lemkenhafen sind überwiegend maritim geprägt. Diese Flächen und auch die
Flächen in Petersdorf, Landkirchen und Bannesdorf sind aus der jeweiligen örtlichen Situation
entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen
Betrieb gründen wollte oder landwirtschaftliche Genossenschaften entstanden.
Das vorhandene Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, das Gebiet im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 60 westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich an den Landkirchener Weg
angrenzend,
weist
einen
Mix
aus
Einzelhandelsbetrieben,
typischem
Gewerbe
mit
Handwerksbetrieben und Lagerhallen, sowie Dienstleistungsbetrieben auf. Der Anteil an
Einzelhandelsbetrieben beträgt in etwa 40 %, wobei davon ca. 15 % dem Grenzhandel und die
verbleibenden 25 % dem sonstigen Einzelhandel zuzurechnen sind. In der nördlichen Erweiterung des
Gewerbegebietes, B-Plangebiet Nr. 88, Severietenkamp, ist der Grenzhandel komplett ausgeschlossen.
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Die Festsetzungen zum Einzelhandel lassen nur einen Handel mit nicht innenstadtrelevanten
Sortimenten zu.
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4 Entwicklung von
überörtlichen Bedarf
Gewerbeflächen
für
den
örtlichen
und
den
Wie unter Punkt 3.1 beschrieben stehen der Stadt Fehmarn aktuell 1,48 ha im Gewerbegebiet
Severitenkamp zur Verfügung.
Im Rahmen der vorbereiteten Bauleitplanung sind im Flächennutzungsplan für die gesamte Insel
Fehmarn 43,15 ha Gewerbefläche ausgewiesen. Von diesen Ausweisungen ist für die Fläche in
Bannesdorf (0,85 ha) und für die Fläche in Burg Nord-West (ca. 20 ha) ein Aufstellungsbeschluss für
die verbindliche Bauleitplanung gefasst worden.
Im Vergleich dazu umfasst das bestehende Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, B-Plan Nr. 60
westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich Landkirchener Weg eine Fläche von ca. 30 ha.
Die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf beträgt für den FNP-Zeitraum
5 ha. Für den überörtlichen Bedarf wurden für den FNP Zeitraum somit 38,15 ha ermittelt.
Die räumliche Festlegung der Gewerbeflächen im FNP-Zeitraum sieht die Erweiterung bestehender
kleiner Gewerbegebiete in den Landgemeinden vor und die Erweiterung des Gewerbegebietes im
Nordwesten von Burg, am Ortseingang. Diese Flächen umfassen insgesamt eine Größe von 43,15 ha.
Hinzu kommen im Exkurs zum Flächennutzungsplan ein überregional bedeutsames Gewerbegebiet im
Bereich des Fährhafens Puttgarden, sowie Suchräume für Logistik und Gewerbe jeweils an den
Abfahrten Puttgarden/Todendorf und Burg/Landkirchen. Hierfür könnten nochmals 20 bis 30 ha in
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Anspruch genommen werden. In der Bauphase der festen Fehmarnbeltquerung wird noch eine
temporäre Gewerbefläche entstehen, zur Versorgung der Baustelle.
Abb. Forderungen der Stadt Fehmarn zur Festen Fehmarnbeltquerung (Inhalt Flächennutzungsplan)
5 Zusammenfassende
Gewerbeflächen
Zielrichtung
für
die
Entwicklung
von
Gemäß den Rahmenbedingungen aus den übergeordneten und den örtlichen Planungsgrundlagen
ergeben sich für die künftige Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn folgende
wichtige Restriktionen:
Landesentwicklungsplan
Ausweisung von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf unter Beachtung
von sparsamen Umgang mit Grund und Boden, räumlich und funktional
sinnvoll den Wohnbauflächen zuordnen und exponierte Standorte qualitativ
hochwertig gestalten.
Überregionale Gewerbegebiete benötigen eine gute verkehrliche Anbindung,
eine ökologische Verträglichkeit und die Einbeziehung des zentralen Ortes
unter Berücksichtigung seiner weiteren Funktionsfähigkeit.
Einzelhandelsbetriebe sind an den örtlichen Bedarf aus zu richten und die
sukzessive
Ansiedlung
Gewerbegebieten
ist
durch
von
Einzelhandelsagglomerationen
Festsetzungen
in
der
in
Bauleitplanung
auszuschließen.
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Regionalplan
Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung sind im Regionalplan
festzulegen.
Flächennutzungsplan
Örtlicher Bedarf für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha.
Gesamtbedarf örtlich und überörtlich ca. 43 ha.
Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung sieht Umnutzung der Bahn- und
Hafenflächen in Puttgarden zu Gewerbeflächen vor, die Errichtung eines
überregional
bedeutsamen
Gewerbegebietes
für
Logistik
usw.
im
Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg und die Errichtung
eines besonderen Gewerbegebietes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel.
Einzelhandel
In
Gewerbegebieten
nur
Einzelhandel
mit
nicht-zentrenrelevanten
Hauptsortimenten zulassen.
Zukünftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten
Hauptsortimenten
und
Einzelhandelsbetriebe
mit
zentrenrelevanten
Hauptsortimenten vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt
ansiedeln.
Grenzhandel
Weitere Entwicklungen zum Grenzhandel bedürfen einer Abstimmung mit
den Nachbargemeinden.
Entwicklung des Grenzhandels in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung und Fortführung des positiven
Nebeneffektes für die Burger Innenstadt
6 Ausblick
Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn ist zwischen einer Ausweisung für
den örtlichen und den überörtlichen Bedarf zu unterscheiden.
6.1
Überregionale Gewerbegebiete
Eingedenk der Ausführungen im Flächennutzungsplan für die Ausweisung eines überregional
bedeutenden Gewerbegebietes unter Berücksichtigung einer festen Beltquerung, und gemäß der
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Überlegungen der egoh zur Ausweisung eines solchen Gebietes entlang der Landesentwicklungsachse
Hamburg – Kopenhagen, sollte der Suchraum für Logistik und Gewerbe im Bereich Puttgarden –
Todendorf liegen. Hier könnte ein Gewerbegebiet entstehen für Logistikbetriebe mit Anbindung an
Hafen, Schiene und Straße. Dabei sollte prioritär berücksichtigt werden, dass die Hafen- und
Bahnanlagen einer Nachnutzung zugeführt werden. Je nach der erfolgten verkehrlichen Anbindung
des Fährhafens und des Bahnhofes Puttgarden mit Errichtung und Inbetriebnahme der festen
Fehmarnbeltquerung ist zur besseren Erreichbarkeit über die Verlagerung des Portcenters ggf. an die
Anschlussstelle Todendorf nachzudenken. Das Hinzutreten weiterer Betriebe sollte angesichts der bis
zur Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung eingetretenen Wirtschaftsentwicklung abhängig
gemacht werden.
Während der Bauphase zur Errichtung der festen Fehmarnbeltquerung wird am Tunnelportal eine
temporäre Gewerbefläche entstehen. Inwieweit für diese Fläche nach Fertigstellung des Bauwerkes
eine Nachnutzung erfolgen kann ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.
6.2
Regionale Gewerbegebiete
Eine Ausweisung an Gewerbeflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs kann mit der Ausweisung
von ca. 20 ha im Nordwesten von Burg vollständig befriedigt werden.
Das Areal ist eingebettet durch das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 60 und B-Plan Nr. 88) im
Osten und die B 207 bzw. die Bahnanlagen im Westen und Norden sowie die Landesstraße 217 im
Süden. Es bildet somit eine geschlossene Einheit, so dass die Gesamtplanung hier sinnvoll erscheint.
Neben dem Bedarf an regionalen Gewerbeflächen kann hier auch die Flächennachfrage für Handel
und ebenfalls für den Grenzhandel befriedigt werden. Hierfür steht eine angemessene Flächengröße
zur Verfügung. .
Dabei bedarf es sowohl für den (Einzel)handel als auch für den Grenzhandel konkreter Festlegungen
im Rahmen der Bauleitplanung, um die Struktur der Burger Innenstadt nachhaltig zu sichern.
Die Grenzen im Rahmen des Kongruenzgebotes sollten mit der Landesplanung erörtert werden.
Für die Ausweisung eines besonderen Gewerbestandortes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel
(Grenzhandel) eignet sich der Ortseingang von Burg. Hier ist gemäß den Vorgaben des LEP die
Einbeziehung des zentralen Ortes gegeben. Mit Aufweitung des Warenangebotes können mehr
Skandinavier angesprochen werden. Dabei ist das Warensortiment so zu gestalten, dass die heimischen
Kunden nicht angesprochen werden und die Funktionsfähigkeit der Burger Innenstadt nicht
beeinträchtigt wird. Gezielte Hinweise und Informationen zur Burger Innenstadt sollten eine WinWin-Situation bewirken. Der Erlebniseinkauf für die skandinavischen Kunden mit Nutzung der
Gastronomie und auch einiger Dienstleistungen in der Burger Innenstadt könnte gefördert werden. Ein
derartiges „Skandinaviencenter“ bedarf an diesem exponierten Standort am Ortseingang von Burg
einer architektonisch hochwertigen Gestaltung. Ebenso ist der Ortsrand als „welcome point“ attraktiv
zu gestalten.
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Die Entwicklungen zum Skandinavien bezogenen Einzelhandel bedürfen einer Abstimmung mit der
Landesplanung hinsichtlich der Verkaufsflächenentwicklung und des Warenangebotes. Dabei sollten
die Erfahrungen aus der Region Flensburg/ Süddänemark mit eingebracht werden.
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