Frequently asked questions– Häufige Fragen und unsere Antworten!

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Frequently asked questions– Häufige Fragen und unsere Antworten!
Frequently asked questions– Häufige Fragen und unsere Antworten!
Antrag an den Prüfungsausschuss
Frage: Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Antwort: Formlos als Brief. Eine Email genügt nicht.
BAföG-Antrag
Frage: Woher bekomme ich das Formblatt 5 und warum dauert der Rücklauf des Formblattes so
lange und ich kann die Unterlagen nicht gleich wieder mitnehmen?
Antwort: Das Formblatt 5 ist beim BAföG-Amt in Frankfurt oder im Studentensekretariat am
Kurt-Schumacher-Ring erhältlich. Vor Rückgabe des Formblattes müssen zunächst die Voraussetzungen geprüft werden, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
Bestätigung der Studienleistung nach Exmatrikulation
Frage: Kann die Bestätigung über meine Studienleistungen auch vom ServiceCenter ausgestellt
werden?
Antwort: Die Bestätigung muss durch die zuständige Sachbearbeiterin geprüft und vom Dekan
unterschrieben werden.
Prüfungsergebnisse
Frage: Warum ist meine Note nicht verbucht bzw. warum kann ich sie nicht im QIS abrufen?
Antwort: Die Note wurde vermutlich vom Prüfer noch nicht im QIS eingestellt. Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an den Prüfer.
OOPT Englisch Test
Ihre Fragen zum Englisch-Einstufungstest können unter folgendem Link beantwortet werden:
www.hs-rm.de/wbs/info/oopt/
Klausureinsichtstermine
Frage: Wann sind die Klausureinsichtstermine und wo werde ich darüber informiert?
Antwort: Die Termine zur Klausureinsicht werden i.d.R. im Internet den Studierenden zugänglich gemacht. Im Fall von kurzfristigen Terminen informieren auch Newsletter.
www.hs-rm.de/wbs/info/termine/klausureinsicht/
FAQs WBS
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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Studienberatung
Frage: Wo ist die Studienberatung für die Wiesbaden Business School?
Antwort: Die Studienberatung der einzelnen Studiengänge übernehmen folgende Professoren:
Bachelor of Arts in Business Administration
Master of Arts in Sales and Marketing
Master of Arts in Controlling and Finance
Prof. Dr. Klaus Brüne
[email protected]
Bachelor of Laws in Accounting and Taxation
Master of Laws in Accounting and Taxation
Prof. Dr. Martin Ruppelt
[email protected]
Bachelor of Arts in International Business Administration Prof. Dr. Stefan Jugel
Master of Arts in International Business Administration
[email protected]
Bachelor of Arts in Insurance and Finance
Master of Arts in International Insurance
Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart
[email protected]
Bitte setzen Sie sich mit dem jeweiligen Professor in Kontakt
Wiederholung eines Semesters
Frage: Kann ich ein Semester wiederholen?
Antwort: Es liegt im Ermessen des Studierenden, sich Veranstaltungen aus früheren Semestern nochmals anzuhören. Die Rechnung der Semesteranzahl läuft weiter, die Regelstudienzeit
wird somit überschritten.
BP (Berufspraktikum - nur BBA, BBL, BIF)
Frage: Bis wann muss ich das Zeugnis meines BP abgeben?
Antwort: Das Zeugnis muss bis spätestens zwei Wochen nach Ende des BP im ServiceCenter
abgegeben werden. Es wird an Herrn Prof. Dr. Reim weitergeleitet.
Frage: Bis wann muss ich das Berichtsheft meines BP abgeben?
Antwort: Das Berichtsheft muss bis spätestens zwei Wochen nach Ende des BP im ServiceCenter abgegeben werden. Es wird an Herrn Prof. Dr. Reim weitergeleitet.
Frage: Kann die Bescheinigung für ein BP selbst erstellt oder muss sie vom Arbeitgeber ausgestellt werden?
Antwort: Im ServiceCenter liegt ein Formular aus, in dem alle notwendigen Angaben eigenständig von den Studierenden eingetragen werden können. Der Vertrag muss dreifach sein,
wobei ein Original und zwei Kopien ausreichen. Ein Exemplar wird von der Wiesbaden Business School direkt an den Arbeitgeber geschickt.
Frage: Wann endet die Anmeldefrist für das BP?
Antwort: Für das Wintersemester immer am 30.04., für das Sommersemester immer am 31.10.
FAQs WBS
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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Frage: Was ist, wenn ich mich während des Nachschreibetermins im BP befinde?
Antwort: Die Anmeldung für den nächsten Termin erfolgt systemtechnisch automatisch. Darüber hinaus ist aber noch ein Antrag auf Klausurbefreiung an das Prüfungsamt zu stellen.
Frage: Welche Dokumente müssen der Anmeldung zum BP beigefügt werden?
Antwort: Für die Anmeldung zum BP ist zwingend nur das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular notwendig. Empfehlenswert ist jedoch die Ergänzung um Sammelschein, Notenspiegel
oder Zwischenzeugnis, da eine Zulassung zum BP nur erfolgt, wenn alle Leistungsnachweise
aus dem Grundstudium erbracht wurden (Ausnahme: BBA-Studierende, bei denen zwei Leistungsnachweise fehlen dürfen). Diese Angaben sind zur Zulassung zum BP erforderlich, können aber auch nachgereicht werden.
Weitere Fragen zum Berufspraktischen Semester BP können unter folgendem Link beantwortet
werden:
Bachelor of Arts in Business Administration
www.hs-rm.de/wbs/info/bp/bba/
Bachelor of Laws in Accounting and Taxation
www.hs-rm.de/wbs/info/bp/bbl/
Bachelor of Arts in Insurance and Finance
www.hs-rm.de/wbs/info/bp/bif/
Einführungswoche
Frage: Wann findet die Einführungswoche statt und sind zu diesem Zeitpunkt schon Vorlesungen?
Antwort: Die Termine der Einführungswochen entnehmen Sie bitte dem Internet. Während der
Einführungswoche finden keine Vorlesungen statt.
www.hs-rm.de/wbs/info/efw/
Vorlesungsbeginn
Frage: Wann beginnen die Vorlesungen?
Antwort: Sämtliche Termine bezüglich der Vorlesungen finden Sie im Internet auf der Homepage der Wiesbaden Business School.
www.hs-rm.de/wbs/info/termine/
Zulassungsbescheide
Frage: Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?
Antwort: Bei allen Fragen zu Zulassungsbescheiden wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat am Kurt-Schumacher-Ring.
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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Attest
Frage: Wann muss ich mein Attest abgeben?
Antwort: Wenn ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, hat er gemäß § 16 Abs. III der Prüfungsordnung Teil A für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Wiesbaden Business School unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt die Erkrankung glaubhaft zu machen.
Frage: Warum brauche ich ein qualifiziertes Attest?
Antwort: Nur ein qualifiziertes Attest ermöglicht es, aufgrund der Angaben des Arztes die
Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den
Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Arztes; dies ist
vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung vom Prüfungsausschuss bzw. vom Prüfungsamt zu entscheiden.
Frage: Mein Arzt weigert sich, ein qualifiziertes Attest auszustellen?
Antwort: Ein qualifiziertes Attest ist notwendig, da nur daraus die Beschwerden hervorgehen,
aufgrund derer entschieden werden kann, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Eine einfache
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht aus. Studierende sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von seiner
Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen
bzw. psychischen Auswirkungen (s. § 11 Abs. 1 Satz 1 Hess. Datenschutzgesetz (HDSG)).
Frage: Welches Attest brauche ich bei einer wiederholten Erkrankung vor Antritt einer Prüfungsleistung?
Antwort: Wenn der Studierende sich zum zweiten Mal in Folge für eine Prüfungsleistung entschuldigen muss, dann wird ein amtsärztliches Attest nötig, das ebenfalls unverzüglich dem
Prüfungsausschuss bzw. dem Prüfungsamt vorgelegt werden muss.
Frage: Woher weiß ich, welches Gesundheitsamt für mich zuständig ist?
Antwort: Eine Auflistung der Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien
Städte ist auf der Homepage der Wiesbaden Business School hinterlegt.
www.hs-rm.de/wbs/info/pruefungen/faq/attest/
Prüfung
Frage: Ist die Anmeldefrist wirklich eine Ausschlussfrist oder kann ich mich auch noch später anmelden?
Antwort: Die Anmeldefrist kann nicht überschritten werden, d.h. es gilt die Ausschlussfrist.
Frage: Ich kann mich nicht im QIS anmelden. Was soll ich tun?
Antwort: Hier genügt ein formloses Schreiben mit Anmeldung zu den Prüfungen, das im ServiceCenter abgegeben wird. Achtung: Auch hier die Ausschlussfristen beachten!
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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Frage: Wo kann ich meine Prüfungstermine einsehen?
Antwort: Die Prüfungstermine können am Schwarzen Brett im 1. Stock des EugenSchmalenbach-Hauses (Altbau) sowie unter den nachstehenden Links eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass nur die Aushänge am Schwarzen Brett verbindlich sind. Für die Angaben
im Internet wird keine Gewähr übernommen.
Bachelor of Arts in Business Administration
Master of Arts in Sales and Marketing
Master of Arts in Controlling and Finance
www.hsrm.de/wbs/info/pruefungen/termine/ba/
Bachelor of Laws in Accounting and Taxation
Master of Laws in Accounting and Taxation
www.hsrm.de/wbs/info/pruefungen/termine/bl/
Bachelor of Arts in International Business Adwww.hsministration
rm.de/wbs/info/pruefungen/termine/iba/
Master of Arts in International Business Administration
Bachelor of Arts in Insurance and Finance
Master of Arts in International Insurance
www.hsrm.de/wbs/info/pruefungen/termine/if/
Frage: Im Prüfungszeitraum überschneiden sich zwei Prüfungen bzw. sie liegen zeitlich weniger
als 30 Minuten auseinander. Kann ich von einer Klausur zurücktreten?
Antwort: Wenn zwei Klausuren an einem Tag geschrieben werden, bei denen das geplante
Ende der einen eine halbe Stunde oder weniger vor dem Beginn der anderen Klausur liegt, so
werden nach einem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.01.2006 die Studierenden
auf Antrag für die Klausur entschuldigt, die nach Curriculum später im Studienverlauf gefordert
wird.
Frage: Bei der Prüfung stand mein Name nicht auf der Zulassungsliste. Ich habe dennoch die
Klausur mitgeschrieben. Wird diese Klausur auch gewertet?
Antwort: Sofern ein Teilnehmer nicht auf der Zulassungsliste steht, wird er vom Prüfer handschriftlich mit Name, Matrikelnummer und dem Zusatz „Teilnahme und Vorbehalt“ auf der Liste
ergänzt. Der Studierende bestätigt den Vorbehalt durch seine Unterschrift. Die Überprüfung, ob
der Teilnehmer nachträglich zugelassen ist, erfolgt dann im Prüfungsamt.
Frage: Wenn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen konnte, bin ich dann automatisch zur nächsten Prüfung angemeldet?
Antwort: Wenn ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von ihr zurücktritt, hat er gemäß § 16 Abs. III der
Prüfungsordnung Teil A für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Wiesbaden Business
School unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt die Erkrankung
glaubhaft zu machen. Werden die Gründe anerkannt, setzt der Prüfungsausschuss einen neuen Termin fest (Nachprüfungstermin). Bei Klausuren und mündlichen Prüfungen (mit Ausnahme
der mündlichen Abschlussprüfung gemäß § 13 der Prüfungsordnung Teil A) finden die Nachprüfungstermine in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters statt. Einer erneuten
Anmeldung bedarf es nicht. Der Studierende ist automatisch angemeldet.
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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Rückmeldung Folgesemester
Frage: Was mache ich, wenn das Schreiben für das Folgesemester kommt und ich nicht mehr in
Wiesbaden bin (Urlaub, Eltern, etc.)?
Antwort: Die Überweisung kann mittels Terminüberweisung bei der Bank abgegeben werden.
Frage: Bis wann muss der Studienbetrag überwiesen werden? Ist der Termin für die Rückmeldefrist schon bekannt?
Antwort: Sämtliche Angaben hierzu findet man auf der Homepage, die auch regelmäßig aktualisiert wird.
www.hs-rm.de/wbs/info/termine/rueckmeldung/
Thesis
Frage: Wie viele Exemplare der Thesis müssen abgegeben werden?
Antwort: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Darüber hinaus regelt Teil B
(besondere Prüfungsbestimmungen) der jeweiligen Studiengänge, in welcher Form (Papier, CDROM, Videoband o.ä.) die Thesis abgegeben werden darf.
Frage: Was muss ich tun, wenn ich während der Bearbeitung der Thesis krank werde?
Antwort: Um die Bearbeitungszeit der Thesis zu verlängern, muss der Studierende einen
schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, in dem er die Verlängerung der
Thesisbearbeitung beantragt. Der Antragsgrund ist glaubhaft zu machen, im Krankheitsfall
durch ein ärztliches bzw. ein amtsärztliches Attest oder durch Vorlage einer amtlichen (behördlichen) Bescheinigung. Die Regelungen je Studiengang sind unterschiedlich und jeweils in der
betreffenden Prüfungsordnung, Teil B §§ 15 und 28 aufgeführt.
Zwischenzeugnis
Frage: Wann kann ich ein Zwischenzeugnis beantragen?
Antwort: Ein Zwischenzeugnis kann beantragt werden, sobald das Grundstudium vollständig
absolviert wurde.
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Stand: Mai 2013/ KW 22
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