Abendzeitung München, 14.10.2013 - IT
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Abendzeitung München, 14.10.2013 - IT
4 POLITIK UND GELD W I R T S C H A F T kompakt Irland will aus dem Rettungsschirm D U B L I N Irland ist auf dem besten Weg, bald nicht mehr auf den Euro-Rettungsschirm angewiesen zu sein. Das Land sei bereit ihn „am 15. Dezember zu verlassen“, so Premierminister Enda Kenny zur BBC. „Die wirtschaftliche Notsituation wird vorüber sein“, versprach Kerry. Trotzdem stünden Irland noch „unsichere Zeiten bevor“. Talfahrt in der Musikbranche vorbei D Ü S S E L D O R F Zum ersten Mal seit zehn Jahren steigt der Umsatz mit CDs und digitalen Downloads wieder an. Das hat eine Studie von PricewaterhouseCoopers ergeben. Demnach ist das Plus im Digitalgeschäft erstmals größer als das Minus bei physikalischen Tonträgern wie CDs und Vinyl-Platten. Bis 2017 soll laut Studie der deutsche Musikmarkt durchschnittlich um 0,8 Prozent pro Jahr wachsen. Airbus: Kampfansage an Boeing PA RIS Noch hat Flugzeughersteller Boeing dank des Dreamliners im Konkurrenzkampf mit Airbus die Nase vorn. Laut Airbus-Chef Fabrice Bregier sind diese Tage aber gezählt: „2017/2018 werden wir auch bei den Auslieferungen wieder in Führung gehen können.“ Das neue Modell A320neo und der Langstreckenjet A350 sollen Airbus zur Nummer eins im Flugzeug-Geschäft machen. Chinas Exporte sinken PEKING Chinas Exporte sind überraschend zurückgegan- gen. Die Ausfuhren sanken im September um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im August hatten die Exporte noch um 7,2 Prozent zugelegt. Die neuen Zahlen befeuern die Sorgen um ein Nachlassen der Konjunktur in der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt. Deutsche Mails nicht mehr über US-Server? Zum Schutz vor Spionen und Hackern will die Telekom ein nationales Email-Netz einrichten B O N N Geht es nach dem Willen der Telekom, dann soll der Email-Verkehr zwischen Teilnehmern in Deutschland nicht mehr über internationale Knotenpunkte laufen. Damit reagiert das Unternehmen auf die Spitzeleien des US-Ge- heimdienstes NSA und der zunehmenden Gefahr durch internationale Hackerbanden. Beim Transport zwischen Sendern und Empfängern in Deutschland solle „kein Byte“ mehr das Land verlassen“, so Datenschutzvorstand Thomas Kremer. Auch Knotenpunkte in Großbritannien sollen umgangen werden. Damit der Plan umgesetzt werden kann, müssen aber alle deutschen Mail-Provider mitziehen. C A B E N D Z E I T U N G M O N TA G , 1 4 .1 0 . 2 0 1 3 Gauner aus dem Netz Erst im Netz Videos angeschaut, dann per Post abgezockt worden? So leisten Sie unseriösen Anbietern Widerstand! M Ü N C H E N Post im Briefkasten, und zwar keine erfreuliche. Eine unbekannte Firma stellt eine Rechnung, meistens über einen Betrag unter 100 Euro. Der Angeschriebene habe im Internet eine Seite aufgerufen und ein Abo abgeschlossen – oder sich des Verstoßes gegen ein Gesetz schuldig gemacht, indem er beispielsweise ein Video angesehen habe, das urheberrechtlich geschützt ist. Was tun? Immer wieder sehen sich Internet-Nutzer mit solchen Forderungen konfrontiert. Viele unseriöse Firmen nutzen aus, dass technisch unbedarfte Nutzer kaum in der Lage sind, zu beweisen, dass sie nichts Unrechtes getan haben. Sie präsentieren Verbindungsprotokolle, die angeblich einwandfrei beweisen, dass über die IP-Adresse ihres Computers Daten ins Netz eingespeist wurden. Häufig ist der Nutzer in eine Falle getappt, hat entweder das Kleingedruckte für einen angeblich kostenlosen Gratis-Service nicht gelesen oder sah auf dem Bildschirm eine manipulierte Website, die mit den angeblich gekauften Inhalten nichts zu tun hatte. Was tun? Vertragsabschluss bestreiten. Der Nutzer darf eine solche Rechnung keinesfalls in den Papierkorb werfen – sonst riskiert er Mahngebühren und schlimmstenfalls ein Gerichtsverfahren. Aber er sollte sich auch nicht aus der Ruhe bringen lassen, rät Stefan Lutz, Fachanwalt für Internet-Recht. Sein Tipp lautet: Sofort die Forderung bestreiten, beispielsweise mit dem Satz „Die gegen mich geltend gemachte Forderung wird vollumfänglich bestritten. Ihnen stehen in Ermangelung eines wirksam zustande gekommenen Vertrages keinerlei Ansprüche mir gegenüber zu.“ Wenn die Kinder sich verklickt haben, hilft ein einfacher Brief könne, sollten Verbraucher den Widerruf erklären, rät Lutz. Das Widerrufsrecht für Online-Geschäfte gilt zwei Wochen ab dem Tag, an dem der Kunde in einer gesonderten Mail oder einem Brief über seine Recht aufgeklärt wurde. Hat der Kunde kein Schreiben bekommen, kann er unbeschränkt weiter seine Käufe widerrufen, sagt Anwalt Stefan Lutz. Es reiche nicht, wenn sich der Verbraucher die Belehrung irgendwo auf der Website des Anbieters herunterladen konnte. Schon bezahlt? Das verpflichtet zu nichts. Wer eine Rechnung bezahlt hat, ist womöglich zusätzlich verunsichert: Die Zah- lung sei mit der Anerkennung eines Vertrages gleichbedeutend, argumentieren die Anbieter. Stimmt nicht, entgegnet der Internet-Anwalt und beruft sich auf den Bundesgerichtshof: Der habe entschieden, dass eine Bezahlung allein keine Willenserklärung ersetzt. Ergo „Selbst wenn Sie die erste Rechnung bereits bezahlt haben, müssen Sie nicht automatisch auch jede weitere Rechnung bezahlen.“ Kinder sind nicht geschäftsfähig. Was, wenn der Nachwuchs unbedacht Filme heruntergeladen oder ein Abo abgeschlossen hat? Zwischen sieben und 18 Jahren sind Kinder nur beschränkt geschäftsfähig. An- Mo-Fr 0-7 Uhr Mo-Fr 7-9 Uhr Mo-Fr 9-10 Uhr Mo-Fr 10-17 Uhr Mo-Fr 17-19 Uhr Mo-Fr 19-21 Uhr Mo-Fr 21-24 Uhr Sa, So 19-21 Uhr Sa, So 21-19 Uhr 01028 01052 01028 01097 01028 01097 01028 01097 01028 01097 01052 01070 01052 01013 01070 01013 01038 01079 0,10 0,15 0,56 0,65 0,56 0,65 0,56 0,95 0,56 0,95 0,55 0,59 0,71 0,87 0,40 0,79 1,36 1,49 Den Widerruf erklären. Nur für den Fall, dass ihnen doch der Abschluss eines Geschäftes nachgewiesen werden Auch im Internet kann man beraubt werden – bestimmte Websites sind darauf aus, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen und Rechnungen ohne Gegenleistungen zu schicken. Ferngespräche im Inland 01028 01052 01088 Mo-Fr 7-9 Uhr 01041 010052 Mo-Fr 9-10 Uhr 01088 01088 Mo-Fr 10-17 Uhr 01038 010052 Mo-Fr 17-18 Uhr 01088 010052 Mo-Fr 18-19 Uhr 01038 010052 Mo-Fr 19-24 Uhr 01013 01088 Sa, So 0-19 Uhr 01038 01013 Sa, So 19-24 Uhr 010052 Mo-Fr 0-7 Uhr 0,10 0,21 0,77 0,87 0,63 0,77 0,77 0,91 0,67 0,77 0,50 0,91 0,42 0,51 0,77 0,98 0,45 0,48 Gespräche zu den Mobilfunknetzen Mo-So 0-18 Uhr 01011 01038 2,01 2,45 Mo-So 18-24 Uhr 01011 01038 2,01 2,45 Anbieter mit offenem Festnetz Call-by-Call im Inland, Tarife in Cent pro Minute. Manche Ortsnetz-Anbieter sind nicht in allen Ortsnetzen freigeschaltet. Achtung: Bei manchen Anbietern kann es zeitweise zu Engpässen kommen. Bitte beachten Sie, dass sich Tarife häufig ändern. Für eine aktuelle Auskunft informieren Sie sich bitte unter: www.teltarif.de. Stand 13.10.2013. Angaben ohne Gewähr. Teltarif-Verbraucherhotline: (Mo-Fr. 9-18Uhr) & 0900/133 0100 (1,86 Euro/Min.) Alle mit Tarifansage. Preis-Absprachen Mehreren Brauereien drohen wegen Preisabsprachen Bußgelder in Millionenhöhe. Wettbewerbshüter werfen elf der größten Pilsbrauereien die Bildung eines illegalen Kartells vor. TA U G T WA S Elternzeit für Väter Mehr als jeder vierte Vater eines Neugeborenen geht in Elternzeit. Damit würde vielen Frauen nach der Geburt der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert, so eine Studie. TA U G T N I X walt Lutz empfiehlt deshalb folgende Formulierung für ein Rückschreiben: „Ich weise darauf hin, dass mein Sohn/ meine Tochter beschränkt geschäftsfähig ist und eine Genehmigung des möglicherweise geschlossenen Vertrags nicht erteilt wird. Aufgrund der Verweigerung der Genehmigung ist der möglicherweise geschlossene Vertrag von Anfang an als unwirksam anzusehen. Wir werden den geforderten Rechnungsbetrag daher nicht bezahlen.“ Susanne Stephan Lutz rät außerdem, vorsorglich der Weitergabe der persönlichen Daten an die Schufa und andere Auskunfteien zu widersprechen – so könne vermieden werden, dass die versuchte Abzocke Folgen für die Kreditwürdigkeit des Nutzers hat. Am besten geschieht dies alles schriftlich per Einwurf-Einschreiben. GÜNSTIG TELEFONIEREN Ortsgespräche (ohne Nahbereich Dt. Telekom) W W W. A Z - M U E N C H E N . D E „Die Verbraucher sind zu arglos“ Ein Rechtsanwalt über die Abzock-Firmen im Netz, Fehler der Nutzer und Streaming im Netz S eit fünf Tagen sind eine Reihe von Neuregelungen gegen Internet- und Telefon-Abzocke in Kraft. Unter anderem sind Verbraucher jetzt besser vor unerlaubten Werbeanrufen und unseriösen Abmahnungen von Kanzleien geschützt. Das Ende der Gaunereien im Netz bedeutet das Gesetz allerdings nicht – welche Fallen noch lauern, erklärt Anwalt und Buchautor Stefan Lutz. AZ: Was sind das für Firmen, die sich auf die Online-Abzocke spezialisiert haben? STEFAN LUTZ: Es gibt ein paar im Rhein-Main-Gebiet. Beispielsweise waren eine Zeitlang die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein sehr erfolgreich. Sie spezialisierten sich auf Internetseiten mit Hilfen für Hausaufgaben und Liedtexte und haben damit Nutzer geködert. Das Geschehen hat sich allerdings mittlerweile verlagert, zu GmbHs in den Frankfurter Raum. Und es kamen Firmen nach britischem Recht dazu. Außerdem versucht es eine Chemnitzer A Z-INTERVIEW mit Stefan Lutz Der 39-jährige Anwalt aus Bremen hat sich auf die Beratung in IT-Streitfällen spezialisiert. Firma mit angeblichen Angeboten für Gewerbetreibende, die allerdings offensichtlich auf private Schnäppchenjäger zugeschnitten sind. Der Auftritt als Plattform für Gewerbetreibende dient dazu, das Widerrufsrecht auszuschließen. Warum ist es so schwer, unseriösen Geschäftemachern im Internet das Handwerk zu legen? Sind die Staatsanwaltschaften da nicht hartnäckig genug? Doch, beispielsweise wurden über 4000 Anzeigen gegen den Osnabrücker Inkasso-Anwalt Olaf Tank bearbeitet. Die Schmidtlein-Brüder wurden in Darmstadt angeklagt. Das Problem ist halt: Schlagen Sie einer Hydra einen Kopf ab, wachsen zwei nach. Genau so ist es mit diesen Firmen. Was sind die unangenehmsten Tricks der Betrüger? Zum Teil werden unter ein und derselben Internet- Adresse tagsüber, wenn Anwälte oder Ermittler einen Blick darauf werfen, regelkonforme Seiten mit allen vorgeschriebenen Hinweisen zu Kosten geschaltet, abends aber Seiten mit Abofallen. Der private Nutzer meldet sich abends an, klickt auf die Seite und tappt in eine Abo-Falle. Wenn er später eine Rechnung bekommt, hat die Seite schon wieder ihr Aussehen verändert, und er wundert sich, wie dumm er sein konnte, dieses kostenpflichtige Angebot zu buchen. Was können Internet-Nutzer in so einem Fall tun? Sie können beispielsweise Dieses Buch von Stefan Lutz zum Thema ist heuer erschienen. beim Internet-Auftritt des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen über gängige Abofallen informieren. Generell sollten sie hellhörig werden, wenn sie eine Rechnung bekommen, sich aber an keine Buchung erinnern können. Was sind die häufigsten Fehler, die Verbraucher im Netz begehen? Sie geben ihre Daten viel zu arglos preis. Der Name, die Anschrift, die Email-Adresse sind alles Informationen, die eigentlich vollkommen unnötig sind, um beispielsweise eine kostenlose Software herunterzuladen. Werden diese Daten abgefragt, sollte man vorsichtig sein. Häufig kommt es zu Problemen, weil Kinder im Internet urheberrechtlich geschützte Filme ansehen oder Musik herunterladen und dann horrende Forderungen ins Haus flattern. Können sich die Eltern im Fall des Falles wirklich immer darauf berufen, dass ihr Nachwuchs noch nicht schuld- oder geschäftsfähig ist – oder müssen sie nicht doch ihren Internetzugang für die Kinder sperren? Das kommt sehr auf den Entwicklungsstand des Kindes an. Eltern müssen ihre Kinder ausdrücklich darüber belehren, dass fremdes geistiges Eigen- tum zu schützen ist. Das ist normalerweise ausreichend. Wenn es freilich schon öfters Probleme mit dem Verhalten des Kindes im Internet gab, ist von den Eltern zu erwarten, dass sie Vorsicht walten lassen. Wie sieht es mit dem sogenannten Streaming aus, also dem reinen Angucken von Filmen? Anders als das Filesharing, das Austauschen von Dateien, soll es legal sein. Das ist eine rechtliche Grauzone. Es wird zwar nicht wie beim Filesharing eine Kopie einer Datei auf der Festplatte gespeichert, aber im Arbeitsspeicher werden sehr wohl Daten gespeichert, und dies kann als Vervielfältigungs-Handlung gewertet werden. So sah es jedenfalls Ende 2011 ein Leipziger Amtsgericht im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals Kino.to. Wenn Sie bedenken, dass Streaming-Angebote im Netz auch von Strohfirmen der Musik- oder Filmrechte-Inhaber betrieben werden könnten, die über ihre Seite Zugriff auf Ihre InternetAdresse haben, wäre ich vorsichtig. Das sollten Sie überhaupt immer sein, wenn im Internet etwas kostenlos angeboten wird, für das man normalerweise Geld bezahlt. Interview: sun