Widerspruchsverfahren im Sozialrecht

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Widerspruchsverfahren im Sozialrecht
Widerspruchsverfahren
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1. Rechtliche Grundlage,
2. Voraussetzungen,
3. Einleitung des Verfahrens,
4. Form und Stil,
5. Überwachung des Verfahrens,
6. Aufrechterhaltung des Widerspruches,
7. Klage vor dem Sozialgericht,
8. Beispiele aus der Praxis
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage 1
• Das Widerspruchsverfahren ist im SGG
Sozialgerichtsgesetz geregelt.
• Nach § 83 SGG beginnt mit der Erhebung des
Widerspruchs das Vorverfahren.
• Nach § 84 beträgt die Frist für die Einleitung
des Widerspruchsverfahren einen Monat nach
Zustellung des Bescheides.
Rechtsgrundlage 2
• Im § 84a SGG ist die Akteneinsicht geregelt.
• „ Der Widerspruchsführer hat das Recht der
Akteneinsicht in alle Schriftstücke die im
Verfahren als Entscheidungsgrundlage
dienen.“
• Die Akteneinsicht ist bei der zuständigen Stelle
( Krankenkasse) schriftlich zu beantragen!
Voraussetzungen 1
• Die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens
setzt voraus, dass der Antragsteller für eine
Maßnahme bei der zuständigen Krankenkasse
oder einer anderen Stelle, einen ablehnenden
Bescheid erhalten hat.
• Der Bescheid ist in aller Regel mit einem
Rechtsmittelbehelf versehen, wo nach man
binnen einer Frist von einem Monat
Widerspruch einleiten kann.
Voraussetzungen 2
• Ist der Bescheid nicht mit einem
Rechtsmittelbehelf versehen, so beträgt die
Widerspruchsfrist 1 Jahr!
• Anmerkung!
• Auch in diesem Fall ist es dennoch ratsam,
innerhalb von einem Monat Widerspruch
einzulegen, damit das Verfahren schnellst
möglich in Gang gesetzt werden kann!
Einleitung des Verfahrens 1
• Das Verfahren gilt als eingeleitet, wenn der
Widerspruch bei der zuständigen Stelle
vorliegt.
• Anmerkung!
• Es ist empfehlenswert, den Widerspruch per
Einschreiben mit Empfangsbescheinigung
abzuschicken bzw. persönlich mit
Eingangsstempel auf Ihrer Kopie abzugeben.
Einleitung des Verfahrens 2
• Es ist sehr empfehlenswert, neben dem
Bescheid, auch den Briefumschlag
aufzuheben.
• Anmerkung!
• Zur Wahrung der Fristen ist das Datum des
Poststempels von größerer Bedeutung als das
Datum des Schreibens.
Form und Stil 1
• Das Widerspruchsschreiben ist nicht wie ein
normaler Standardbrief zu sehen, es ist ein
Schreiben, was in einem späteren Verfahren
bei Gericht als Beweisgrundlage betrachtet
wird.
• Bestimmte Inhalte des Schreibens bedürfen
daher einer entsprechenden Form.
Form und Stil 2
• 1. Absender muss mit dem Adressaten des
Bescheides übereinstimmen!
• Anmerkung!
• Wenn Frau Meier angeschrieben wurde, kann
nicht Herr Meier antworten.
• Es sei denn, Herr Meier legt eine BetreuungsVollmacht vor!
Form und Stil 3
• 2. Datum, wann der Widerspruch verfasst
wurde.
• 3. Die Telefonnummer, unter der man
erreichbar ist, muss nicht angegeben werden.
Es kann jedoch für eventuelle Rückfragen
hilfreich sein!
Form und Stil 4
• 4. Die Anschrift, an wen der Widerspruch
geschickt werden soll.
• Anmerkung!
• Die Anschrift finden Sie auf dem Anschreiben,
das von z.B. von der Krankenkasse an Ihre
Adresse geschickt wurde.
• Hierbei ist zu beachten, dass nicht die
Postfachadresse, sondern die Adresse mit
Straße und Hausnummer angegeben wird.
Form und Stil 5
• 5. Betreff:
• Hier:
• Bezug:
Widerspruch
Ablehnung meines Antrags für
eine Reha-Maßnahme vom
12.05.2009.
Ihr Schreiben vom 30.05.2009
mit dem Az. 029-Ma 3456
• Anmerkung!
• Dies ist ein Pflichtfeld zur Erleichterung der
Bearbeitung und der Überwachung.
Form und Stil 6
• 6. Anrede:
• Sehr geehrte Damen und Herren.
• Anmerkung!
• Sollte auf Ihrem Bescheid der Name eines
Sachbearbeiters vermerkt sein, so gilt die
Anrede natürlich für diese Person.
Form und Stil 7
• 7. Text des Widerspruchs
• Gegen Ihren Bescheid vom ( Datum des
Bescheides und Datum des Poststempels )
lege ich hiermit frist- und formgerecht
Widerspruch ein.
• Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt.
Form und Stil 8
• Alternativ:
• Die Begründung zu meinem Widerspruch
werde ich Ihnen in einem gesonderten
Schreiben nachreichen.
• Anmerkung!
• Dies schafft ein wenig Luft, um neue Befunde
oder Ergänzungen beim Arzt zu beschaffen um
den Widerspruch nachhaltiger zu begründen.
Form und Stil 9
• Abschluss des Schreibens.
• In Erwartung eines rechtsmittelfähigen
Bescheides Ihrerseits, verbleibe ich
• mit freundlichen Grüßen
• - Unterschrift-
Überwachung des Verfahrens 1
• 1. Sachstandauskunft.
• Nach einer angemessenen Frist von vier bis
sechs Wochen empfehle ich bei der Stelle, wo
Ihr Antrag zur Bearbeitung abgegeben wurde,
eine Anfrage über den Sachstand des
Verfahrens zu tätigen und zwar in der
Schriftform.
• Setzen Sie eine Antwortfrist von 2 Wochen!
Überwachung des Verfahrens 2
• 2. Erweiterte Anmahnung
• Sollte die Stelle nach dem Fristablauf von zwei
Wochen nicht reagieren, so können Sie beim
zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf
„Einstweiligen Rechtsschutz“ stellen.
• Anmerkung!
• Das zuständige Sozialgericht veranlasst dann
eine Beschleunigung des Verfahrens.
Aufrechterhaltung des Widerspruchs
• 1. Ablehnung des Widerspruchs.
• Die Stelle, bei der sie den Widerspruch
eingeleitet haben, wird Ihnen in aller Regel
folgendes mitteilen:
• „Ihr Widerspruch hat keine neuen
Erkenntnisse für unsere Entscheidung
ergeben und wir weisen daher Ihren
Widerspruch zurück.“
Aufrechterhaltung des Widerspruchs
• 2. Reaktion auf dieses Schreiben
• Nach Erhalt dieses Schreibens teilen Sie der
Stelle Folgendes mit:
• „Ich habe Ihr Schreiben erhalten und teile
Ihnen mit, dass ich meinen Widerspruch
weiterhin aufrecht erhalte und beantrage
gleichzeitig meinen Widerspruch dem Widerspruchs-Ausschuss zur Entscheidung
vorzulegen.“
Aufrechterhaltung des Widerspruchs
• 2. Anmerkung.
• Wenn Sie auf das Schreiben nicht in der Form
reagieren, ist an dieser Stelle Ihr
Widerspruchsverfahren beendet!
• Eine Klage vor dem Sozialgericht wäre in
diesem Fall aussichtslos!
Verfahren vor der
Widerspruchskammer
• Ihr Widerspruch wird in der Widerspruchskammer bearbeitet, und es wird festgestellt,
ob dem Widerspruch abgeholfen werden
kann…
• …oder der Widerspruch zurückgewiesen wird.
Verfahren vor der
Widerspruchskammer
• Die zuständige Krankenkasse oder andere
Kostenträger legen der Widerspruchskammer
einen Beschlussvorschlag vor, bei dem die
rechtlichen Seiten im Verfahren bewertet
werden.
• Diesem Beschlussvorschlag muss die Kammer
bzw. der Ausschuss nicht folgen, wenn er
Argumente zur Beilegung findet.
Verfahren vor der
Widerspruchskammer
• Sie haben als Antragsteller das Recht, bei der
Tagung der Kammer oder des Ausschusses, zu
erscheinen und für eventuelle Fragen in ihrem
Verfahren zur Verfügung zu stehen.
• Sollten Sie das vorhaben, so müssen Sie dies
der Kasse anzeigen und den Sitzungstermin
hinterfragen und Ihr Erscheinen ankündigen.
Verfahren vor der
Widerspruchskammer
• Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie
einen Bescheid.
• Wird der Widerspruch zurückgewiesen, so ist
dem Bescheid ein Rechtsmittelbehelf angefügt, in dem Sie darauf hingewiesen
werden, dass innerhalb einer Frist von vier
Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht
eingeleitet werden kann.
Klage vor dem Sozialgericht
• In dem Falle ist es ratsam, sich eines
Rechtsanwaltes zu bedienen.
• Achtung!
• Es ist hierbei zu beachten, dass der Rechtsanwalt eine Zulassung für Sozialgerichtsverfahren hat und der Sitz seiner Kanzlei am
Ort des Sozialgerichtes sein muss!
Klage vor dem Sozialgericht
• Warum Rechtsanwalt?
• 1. Eine Klageschrift ist für einen Laien ein Buch
mit sieben Siegeln, und Fehler führen hier zu
Niederlagen.
• 2. Um bei Gericht Akteneinsicht zu
bekommen, ist ein Rechtsanwalt
erfahrungsgemäß in einer besseren Position.
Zum guten Schluss
• Ich wünsche Ihnen viel Geduld, denn die
werden Sie brauchen.
• Und vor allem viel Glück!
• Ich werde nun versuchen, Ihnen mit einigen
Beispielen aus der Praxis Mut zu machen, das
Vorgetragene auch umzusetzen.
• Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!