Reglement - Jeux Loro

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Reglement - Jeux Loro
Reglement
Euro Millions
11. Ausgabe - November 12
INHALT
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Seite
Artikel 1 bis 4
4-5
2 SPIELREGELN
Artikel 5 bis 18
6-9
3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel, Artikel 19
Spielselektionen, Artikel 20 bis 27
Registrierung der Selektionen, Artikel 28 bis 38
Gewinnauszahlung, Artikel 39 bis 52
Verantwortlichkeiten, Artikel 53 bis 55
Streitfälle, Artikel 56 und 57
10
10 - 11
11 - 13
13 - 15
16
16
4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER
DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM
Zugang zum Spiel, Artikel 58
Spielselektionen, Artikel 59 bis 78
Internet-Spielscheine, Artikel 60 bis 68
SMS, Artikel 69 bis 78
Registrierung der Selektionen, Artikel 79 bis 91
Internet-Spielscheine, Artikel 79 bis 82
SMS, Artikel 83 bis 91
Gewinnauszahlung, Artikel 92 bis 98
Verantwortlichkeiten, Artikel 99 und 100
Streitfälle, Artikel 101 und 102
5 INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE Artikel 103 bis 105
3
17
17 - 25
18 - 21
22 - 25
25 - 29
25 - 27
27 - 29
29 - 30
30 - 31
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32
1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ArtiKLEL 1
1.1. Euro Millions ist ein Lotteriespiel vom Typ Lotto,
das von verschiedenen offiziellen Lotteriegesellschaften
in mehreren Ländern Europas koordiniert durchgeführt
wird. Jede dieser Gesellschaften betreibt das Spiel
unter alleiniger Verantwortung in den Territorien, für
die sie eine offizielle Bewilligung besitzt. Die Zahl der
an diesem koordinierten Spiel beteiligten offiziellen
Veranstalter dürfte noch zunehmen, kann aber auch
zurückgehen. Der Name dieser Veranstalter und die
entsprechenden Territorien werden dem Publikum
der Westschweiz namentlich auf der Website der
Loterie Romande (www.loro.ch) bekannt gegeben.
1.2. Euro Millions wird auf den Territorien der sechs
Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis,
Neuenburg, Genf und Jura) ausschliesslich von der
Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie
Romande), aufgrund der ihr erteilten offiziellen
Bewilligungen betrieben.
1.3. In den anderen Schweizer Kantonen wird Euro
Millions von der Genossenschaft SWISSLOS, in Basel,
betrieben. SWISSLOS und die Loterie Romande
arbeiten auf Landesebene zusammen. So wenden
sie dieselben Wechselkurse an (Art. 6.3 und 18) und
bieten ihren Gewinnern dieselben Gewinnbeträge in
Schweizer Franken.
1.4. Die Spielregeln (Art. 5 bis 18) sind bei den
verschiedenen Veranstaltern identisch.
1.5. Die Teilnahmebedingungen für das Publikum,
einschliesslich den Bedingungen der Gewinnauszahlung, sind Sache der einzelnen Veranstalter.
Artikel 2
Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner
der Teilnehmer, die in einem der sechs Westschwei-
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zer Kantone einen Einsatz gezeichnet haben. Sie ist
nur Schuldnerin derjenigen Gewinne, auf welche
die in ihrem Verkaufsnetz erworbenen Kombinationen Anspruch geben (Art.6), sei es über eine
Verkaufsstelle (Art. 19 bis 57) oder über die InternetSpielplattform der Loterie Romande (Art. 58 bis 102).
Artikel 3
3.1. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums
am Spiel Euro Millions in den Verkaufsstellen des
Bewilligungsterritoriums der Loterie Romande werden
vollumfänglich durch das vorliegende Reglement
geregelt.
3.2. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums
an diesem Spiel über die Internet-Spielplattform
der Loterie Romande werden durch das vorliegende
Reglement (Kapitel 4, Art. 58 bis 102) und das
allgemeine Reglement der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande
(nachstehend: das allgemeine Reglement der über
Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande)
geregelt.
3.3. Die Loterie Romande gibt das vorliegende
Reglement heraus, und ist befugt, es abzuändern,
wobei die Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission
als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde vorbehalten ist.
3.4. Das vorliegende Reglement samt seinen etwaigen
Anhängen oder Zusätzen steht am Hauptsitz der Loterie
Romande (rue Marterey 13, 1005 Lausanne), sowie auf
deren Website (www.loro.ch) zur Einsichtnahme zur
Verfügung. Die Loterie Romande bemüht sich ferner, diese
Texte in den Verkaufsstellen zugänglich zu machen
(Art. 19.1).
Artikel 4
4.1. Wer bei Euro Millions nach den in diesem
Reglement definierten Modalitäten und gegebenenfalls dem allgemeinen Reglement der über Internet
zugänglichen Spiele der Loterie Romande einen Einsatz zeichnet, nimmt an diesem Spiel teil.
4.2. Die Teilnahme an Euro Millions bedingt die
uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung
der anwendbaren Reglemente und ihrer etwaigen
Anhänge oder Zusätze.
5
2
SPIELREGELN
Artikel 5
Euro Millions ist ein doppeltes Lottospiel mit 5 Zahlen,
die aus insgesamt 50 Zahlen gezogen werden, und 2
Sternen, die aus insgesamt 11 Sternen gezogen werden.
Artikel 6
6.1. Die Teilnehmer setzen ihre Einsätze auf Kombinationen von 5 Zahlen aus den 50 möglichen Zahlen
und 2 Sternen aus den 11 möglichen Sternen. Jede
dieser Kombinationen von 5 Zahlen und 2 Sternen
entspricht einer Einheitskombination.
6.2. Jede gespielte Einheitskombination entspricht
einem Einheitseinsatz.
aus 50 (Phase A) sowie von 2 Sternen aus 11 nummerierten Sternen (Phase B).
7.2. Die Ziehungen gelten für alle am koordinierten
Spiel angeschlossenen offiziellen Veranstalter (Art. 1.1).
Ebenso gelten sie für alle Euro-Millions-Teilnehmer,
ohne Rücksicht, in welchem Territorium sie ihre
Einsätze geleistet haben.
Artikel 8
8.1. Es gibt zwei wöchentliche Ziehungen am
Dienstag- und Freitagabend, die unter der Aufsicht
eines öffentlichen Beamten oder einer unabhängigen Kontrollperson stattfinden.
6.3. Der koordinierte Einheitseinsatz beträgt 2 Euro.
In der Schweiz wird er ausschliesslich in Schweizer
Franken ausgedrückt und gezahlt. Bei der Festsetzung ihres gemeinsamen Wertes des Einheitseinsatzes in Schweizer Franken, wählen die Loterie
Romande und SWISSLOS (Art. 1.3) vorsichtshalber
einen gegenüber dem bekannten Wechselkurs leicht
erhöhten Franken/Euro-Kurs. Die Differenz wird bei
der Ziehung an den Wert der Schweizer Gewinne
weitergegeben, sodass das Verhältnis zwischen der
Gesamtgewinnsumme und den Einsätzen gewahrt
bleibt (Art. 18.2). Der Wert des schweizerischen
Einheitseinsatzes wird im Anhang zu diesem Reglement publiziert (Anhang 1); wenn er sich verändert,
wird das Publikum insbesondere auf der Website der
Loterie Romande (www.loro.ch) davon in Kenntnis
gesetzt, und Anhang 1 wird angepasst.
8.2. Die Ziehungsergebnisse sind endgültig, sobald
sie von den offiziellen Kontrollpersonen bestätigt
wurden.
Artikel 7
7.1. Die Gewinne verteilen sich auf die Teilnehmer
aufgrund des Ergebnisses einer Ziehung, die in zwei
Phasen abläuft: der zufälligen Ziehung von 5 Zahlen
9.2. Übertragungen der Gewinnsumme von einer
Ziehung auf die andere sind vorbehalten (Art. 12, 13,
15 und Anhang 2).
6
8.3. Die Ziehungsergebnisse sind vom folgenden
Tag an und während der ganzen Verfallfrist (Art. 52)
in den Verkaufsstellen verfügbar (Art. 19.1) sowie
auf der Website der Loterie Romande (www. loro.ch)
abrufbar.
Artikel 9
9.1. Die Gesamtgewinnsumme, das heisst der Teil
der Einsätze, der für die Finanzierung aller Treffer des
Spiels Euro Millions bestimmt ist, entspricht für die
Gesamtheit der Ziehungen 50% der gesamten von
allen an der Koordination von Euro Millions beteiligten
Veranstaltern gesammelten Masse an Einsätzen.
Artikel 10
10.1. Die Gewinne jeder Ziehung werden in Ränge
aufgeteilt (Art. 11).
10.2. Die Gewinne werden den Spielkombinationen
zugewiesen, die einem bestimmten Gewinnrang
entsprechen. Alle Gewinne desselben Rangs (Einheitsgewinne des Rangs, Art. 16) haben den gleichen
Wert, ohne Rücksicht darauf, in welchem Territorium
der Einsatz geleistet wurde; vorbehalten sind Umrechnungsrundungen.
10.3. Es gibt keine Kumulierung von Rängen: Eine
Kombination gewinnt im höchsten ihr entsprechenden
Rang, unter Ausschluss der niedrigeren Ränge.
Artikel 11
11.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) wird auf 13
Gewinnränge verteilt.
11.2. Die Ränge werden aufgrund der Anzahl an ausgewählten Zahlen einer Einheitskombination (Art. 6.1),
die mit den 5 in der Phase A der Ziehung gezogenen
Zahlen übereinstimmen, und der Anzahl an Sternen, die
mit den 2 in der Phase B gezogenen Sternen übereinstimmen, bestimmt, unabhängig von der Reihenfolge, in
der sie gezogen wurden. Es sind dies:
•1. Rang: 5 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•2. Rang: 5 Zahlen und 1 Stern stimmen überein;
•3. Rang: 5 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•4. Rang: 4 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•5. Rang: 4 Zahlen und 1 Stern stimmen überein;
•6. Rang: 4 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•7. Rang: 3 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•8. Rang: 2 Zahlen und 2 Stern stimmen überein;
•9. Rang: 3 Zahlen und 1 Sterne stimmen überein;
•10. Rang: 3 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•11. Rang: 1 Zahl und 2 Sterne stimmen überein;
7
•12. Rang: 2 Zahlen und 1 Stern stimmen überein;
•13. Rang: 2 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen.
Artikel 12
12.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) wird
gemäss den in Anhang 2 genannten Proportionen in
so viele Teilgewinnsummen, wie es Ränge gibt, unterteilt und auf die verschiedenen Ränge verteilt. Der
für die als «Jackpot» bezeichnete Teilgewinnsumme
im 1. Rang zugewiesene feste Höchstwert (Art. 13.2)
und der diesem zugeordnete «flow-down»-Mechanismus (Art. 13.3) bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt
für den in Artikel 13.4 des vorliegenden Reglements
beschriebenen «roll-down»-Mechanismus.
12.2. Jede Änderung wird vor ihrem Inkrafttreten
dem Publikum bekannt gegeben, insbesondere auf
der Website der Loterie Romande (www.loro.ch), und
Anhang 2 wird angepasst.
Artikel 13
13.1. Wenn bei einer Ziehung keine Kombination
im 1. Rang gewinnt, gelangt der «Jackpot» in einen
Übertragsfonds, um dem «Jackpot» bei der folgenden
Ziehung zugeschlagen zu werden. Der Übertrag
kumuliert sich von Ziehung zu Ziehung, bis zum Auftreten einer oder mehrerer Gewinnkombination/en
im 1. Rang, unter Vorbehalt des für die Höhe des
«Jackpots» zugewiesenen Höchstwerts (Art. 13.2)
und der maximal möglichen Anzahl an Überträgen,
sobald der Höchstwert des «Jackpots» erreicht ist
(Art. 13.4). Die aufeinander folgenden Ziehungen,
bei denen der «Jackpot» übertragen wird, und die
erste darauf folgende Ziehung, in der wenigsten
eine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt, bilden
zusammen eine Ziehungsserie.
13.2. Dem «Jackpot» wird ein fester Höchstwert
(nachstehend: Höchstwert) zugewiesen. Dieser
Höchstwert wird in Euro festgesetzt und entspricht
dem Höchstwert des «Jackpots», der bei der Ziehung,
die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht,
anwendbar ist, wobei, falls die Höhe des «Jackpots»
bei der Ziehung, die derjenigen vom 17. Februar 2012
vorangeht, dem anwendbaren Höchstwert entspricht
und mindestens eine Gewinnkombination im 1. Rang
auftritt, der Höchstwert des «Jackpots» der Höhe des
«Jackpots», der bei der Ziehung, die dem 17. Februar
2012 vorangeht gewonnen wurde, zuzüglich 5 Millionen Euro entspricht; sollte dagegen die Höhe des
«Jackpots» bei der Ziehung, die derjenigen vom
17. Februar 2012 vorangeht, dem anwendbaren
Höchstwert entsprechen und keine Gewinnkombination im 1. Rang auftreten, entspricht der Höchstwert
des «Jackpots» dem «Jackpot»-Betrag bei der Ziehung,
die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht,
ohne jegliche Erhöhung.
13.3. Wenn der «Jackpot» bei einer Ziehung den
Höchstwert erreicht, wird die Teilgewinnsumme des
1. Rangs dieser Ziehung und, gegebenenfalls, der ersten
nachfolgenden Ziehung derselben Serie (Art. 13.4) auf
diesen Höchstwert begrenzt; der überschüssige Betrag
der Teilgewinnsumme des 1. Rangs – das heisst, die Differenz zwischen dem Betrag dieser entsprechend dem
in Anhang 2 festgesetzten Prozentsatz berechneten
Teilgewinnsumme und dem Höchstwert des «Jackpot»
– dieser Ziehung und, gegebenenfalls, der nachfolgenden Ziehung derselben Serie wird verwendet, um die
Teilgewinnsumme des nächsten darunterliegenden
Rangs derselben Ziehung, in dem mindestens eine
Gewinnkombination auftritt, zu erhöhen («flowdown»-Mechanismus).
13.4. Wenn der «Jackpot» zudem bei einer Ziehung
den Höchstwert erreicht und keine Kombination im
1. Rang gewinnt, kann der Übertrag des «Jackpots»
auf die folgende Ziehung gemäss Artikel 13.1 des
vorliegenden Reglements nur einmal erfolgen. Somit
sind nur zwei aufeinander folgende Ziehungen mit
einem «Jackpot», der dem Höchstwert entspricht,
8
möglich. Wenn bei der zweiten aufeinander folgenden
Ziehung mit einem «Jackpot», der dem Höchstwert
entspricht, keine Kombination im 1. Rang gewinnt,
wird der gesamte «Jackpot» dafür verwendet, die
Teilgewinnsumme des nächsten darunterliegenden
Rangs derselben Ziehung, in dem mindestens eine
Gewinnkombination auftritt («roll-down»-Mechanismus), zu erhöhen.
13.5. «Ziehungen mit garantiertem MindestJackpot» sind ausserordentliche Ziehungen, bei
denen ein Mindestbetrag im «Jackpot» garantiert
wird, die im Übrigen jedoch allen Regeln der
ordentlichen Ziehungen gehorchen, namentlich
den in den Artikeln 13.1 bis 13.4 oben aufgeführten Bestimmungen. Die Bestimmungen über
den Übertrag des «Jackpots» auf die nachfolgende Ziehung (Art. 13.1), den dem «Jackpot»
zugewiesenen Höchstwert (Art. 13.2) und den
«flow-down» des überschüssigen Betrages der
Teilgewinnsumme des 1. Rangs, sobald dieser
Höchstwert erreicht ist (Art.13.3), die Begrenzung
der Anzahl an Überträgen des «Jackpots», sobald
dessen Höchstwert erreicht ist (Art. 13.4), und
den «roll-down» des gesamten «Jackpots» bei
der zweiten aufeinander folgenden Ziehung mit
einem «Jackpot», der dem zulässigen Höchstwert
entspricht (Art. 13.4), gelten also in vollem
Umfang für die «Ziehungen mit garantiertem
Mindest-Jackpot». Diese werden 5 Wochen im
Voraus angekündigt.
13.6. «Super-Ziehungen» sind ebenfalls ausserordentliche Ziehungen, bei denen ein Mindestbetrag
im «Jackpot» zugesichert wird. Im Übrigen gehorchen
auch sie den Regeln der ordentlichen Ziehungen,
allerdings mit Ausnahme der Bestimmung über den
Übertrag des «Jackpots» auf die folgende Ziehung
(Art. 13.1). Falls bei einer «Super-Ziehung» kein Gewinner im 1. Rang auftritt, wird der gesamte «Jackpot»
dafür verwendet, die Teilgewinnsumme des nächsten
darunterliegenden Rangs, bei dem durch diese «SuperZiehung» mindestens ein Gewinner bezeichnet wurde,
zu erhöhen («roll-down»-Mechanismus). Die «SuperZiehungen» werden mindestens 5 Wochen im Voraus
angekündigt.
Artikel 14
Wenn bei einer Ziehung in einem anderen als dem
ersten Rang keine Kombination gewinnt, wird die
Gewinnsumme dieses Rangs auf den unmittelbar
darunter liegenden Rang derselben Ziehung übertragen.
Artikel 15
Wenn bei einer Ziehung keine Kombination im 13. Rang
gewinnt, gelangt die Gewinnsumme dieses Rangs in den
für den «Jackpot» des 1. Rangs bestimmten Übertragsfonds (Art. 13.1). Der für den «Jackpot» zugewiesene
Höchstwert bleibt vorbehalten (Art. 13.2).
Artikel 16
Der Einheitsgewinn eines Ranges ergibt sich aus der
gleichmässigen Verteilung der Teilgewinnsumme
dieses Ranges auf alle Gewinn-Einheitskombinationen in diesem Rang.
Artikel 17
In jedem Rang wird die Berechnung der Einheitsgewinne
auf Koordinationsebene in Euro durchgeführt. Die
Einheitsgewinne im 1. Rang werden auf den nächsthöheren Euro aufgerundet. Die Einheitsgewinne der
anderen Ränge werden auf das nächstuntere Zehntel
abgerundet.
Artikel 18
18.1. Die von der Loterie Romande ausgezahlten
Gewinne werden in Schweizer Franken umgerechnet. Die
Umrechnung und Bestimmung der Einheitsgewinne
in Schweizer Franken wird gemeinsam mit SWISSLOS
(Art. 1.3) durchgeführt.
9
18.2. Nach jeder Ziehung wird, sobald der Wert
der Einheitsgewinne in Euro bekannt ist, die
Umrechnung gemäss dem zu diesem Zeitpunkt von
der UBS oder einer anderen Grossbank angegebenen
Wechselkurs vorgenommen. Der Gesamtwert der
umgerechneten Einheitsgewinne ergibt eine provisorische schweizerische Gesamtgewinnsumme. Von
dieser provisorischen Gesamtgewinnsumme wird
die Teilgewinnsumme für den 1. Rang abgezogen,
die unter den Gewinnkombinationen dieses Ranges
aufgeteilt wird. Die Masse der in der Schweiz für
die Ziehung gesetzten Einsätze wird anschliessend
aufgrund des auf die Gewinne angewendeten
Umrechnungssatzes neu bewertet; die Differenz
zwischen der auf diese Weise ermittelten Menge und
dem tatsächlichen Betrag der gesamten registrierten
Einsätze wird zu 50% (Art. 9.1) zur provisorischen
Restgewinnsumme (globale provisorische Gewinnsumme für die Ränge 2 bis 13) hinzugefügt oder
gegebenenfalls abgezogen, wenn die Differenz
negativ ist. Daraus ergibt sich die definitive globale
Gewinnsumme der Ränge 2 bis 13. Diese wird
proportional auf die Teilgewinnsummen der Ränge
2 bis 13 verteilt. In jedem Rang wird die Teilgewinnsumme auf die Gewinnkombinationen dieses Rangs
verteilt.
18.3. Die wie oben beschrieben errechneten Einheitsgewinne eines Rangs werden auf die nächsten
5 Rp. auf- oder abgerundet.
3
TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN
VERKAUFSSTELLEN
Zugang zum Spiel
Artikel 19
19.1. In den Westschweizer Kantonen hat das
Publikum einzig in den Verkaufsstellen der Loterie
Romande, die mit einem oder mehreren Euro-MillionsEinsatzannahmeterminals ausgerüstet sind, Zugang
zum Spiel. Manche dieser Verkaufsstellen bieten nur
die Möglichkeit der Zuweisung von Spielkombinationen
durch einen Quick-Tip-Generator (Art. 20.2, 25 und 26).
19.2. Die Teilnahme steht nur Personen über 16 Jahren
offen.
19.3. Personen, welche die Einsätze zentralisieren
und auswerten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
19.4. Personen, die unter Verletzung der Zulassungseinschränkungen der drei oben stehenden
Absätze Einsätze zeichnen, verlieren das Recht,
einen Treffer oder die Rückerstattung ihrer Einsätze
einzufordern.
Spielselektionen
Artikel 20
20.1. Die Teilnehmer tragen ihre im Hinblick auf
eine oder mehrere Ziehungen gewählten Spielkombinationen ein, indem sie auf den von der Loterie
Romande in ihren Verkaufsstellen zur Verfügung
gestellten Euro-Millions-Spielscheinen (Art. 22 bis 27)
die den gewählten Zahlen und Sternen entsprechenden
Kästchen ankreuzen.
20.2. Sie können sich Einheitskombinationen auch
von einem Zufallsgenerator zuweisen lassen (QuickTips, Art. 25 bis 27).
10
Artikel 21
21.1. Das Ankreuzen besteht darin, dass man ein
Zahlenkästchen oder einen Stern genau zentriert mit
einem Kreuz bezeichnet.
21.2. Aus technischen Gründen ist das Kreuz in
schwarzer oder dunkelblauer Farbe einzutragen;
andere Farben sind ausgeschlossen.
21.3. Streichungen, Überschreibungen oder Ausbesserungen sind nicht zulässig (Art. 29.3).
Artikel 22
In den Verkaufsstellen der Loterie Romande gibt es
zwei Arten von Euro-Millions-Spielscheinen:
• Standard-Spielscheine;
• System-Spielscheine.
Artikel 23
23.1. Die Standard-Spielscheine weisen mehrere
Spalten auf, von denen jede ein Paar von zwei Feldern
bildet, dem Feld mit 50 Zahlen und dem Feld mit
11 Sternen.
23.2. Die Teilnehmer wählen ihre Einheitskombination(en) durch Ankreuzen. Jede Einheitskombination muss genau 5 angekreuzte Zahlen und
2 angekreuzte Sterne aufweisen.
Artikel 24
24.1. Mit den System-Spielscheinen kann man in
einer einzigen Selektion alle Kombinationen spielen,
die sich aus einer Auswahl von mehr als fünf Zahlen
und zwei Sternen ergeben.
24.2. Die System-Spielscheine setzen sich zusammen
aus einem Paar von zwei übereinander liegenden
Feldern - das erste mit 50 Zahlen und das zweite mit
11 Sternen - und einer Tabelle, die im unteren Bereich
von 10 horizontal angeordneten, von 2 bis 11 nummerierten Sternen und links von 6 vertikal angeordneten,
von 5 bis 10 nummerierten Quadraten gesäumt ist.
24.3. Die Teilnehmer wählen zuerst die Anzahl an
Zahlen und Sternen, die sie spielen möchten, indem
sie das entsprechende Quadrat und den entsprechenden
Stern in der oben erwähnten Tabelle ankreuzen.
Dann wählen Sie im Feldpaar mit 50 Zahlen und
11 Sternen so viele Zahlen und Sterne, wie sie zu
spielen beschlossen haben, gemäss der entsprechenden
Selektion.
24.4. Im Weiteren sind die erlaubten Systeme und
die Bedingungen ihrer Verwendung in Anhang 3 des
vorliegenden Reglements beschrieben.
Artikel 25
25.1. Auf den Spielscheinen befindet sich unter
jedem Sternenfeld das runde Kästchen der Quick-TipOption.
25.2. Der Quick-Tip ist ein Service, mit dem Einheitskombinationen von einem Zufallsgenerator gewählt
werden.
Artikel 26
26.1. Wenn ein Teilnehmer für eine seiner Einheitskombinationen den Quick-Tip-Service in Anspruch
nehmen möchte, kreuzt er das entsprechende runde
Kästchen an.
26.2. Wenn der Teilnehmer das runde Kästchen
einer Einheitskombination ankreuzt, und dabei weder
eine Zahl noch einen Stern dieser Kombination
anzukreuzen, wählt der Quick-Tip-Generator 5 Zahlen
und 2 Sterne nach dem Zufallsprinzip. Wenn der
Teilnehmer gleichzeitig Zahlen oder Sterne ankreuzt,
ergänzt der Zufallsgenerator die Kombination. Kreuzt
11
der Teilnehmer gleichzeitig das runde Kästchen und
5 Zahlen und 2 Sterne an, funktioniert die Quick-TipOption nicht.
26.3. Der Teilnehmer kann den Quick-Tip-Service
ebenfalls in Anspruch nehmen, indem er den Verkaufsstellenverantwortlichen ersucht, seine Instruktionen direkt an das Terminal weiterzuleiten (Quick-Tip
direkt).
Artikel 27
27.1. Die Teilnehmer können die Kombinationen
ihres Spielscheins an mehreren – bis zu zehn
– aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen
lassen. Zu diesem Zweck kreuzen sie im unteren
Spielscheinbereich eines der Optionskästchen für die
Anzahl an Ziehungen an: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10.
27.2. Die Loterie Romande behält sich das Recht
vor, die in Artikel 27.1 beschriebene Mehrfachziehungsoption vorübergehend zu sperren, insbesondere
wenn die Spielregeln abgeändert werden.
Registrierung der Selektionen
Artikel 28
Die Teilnehmer geben ihre ausgefüllten Spielscheine
dem Registrierungsverantwortlichen einer beliebigen
Verkaufsstelle der Loterie Romande, die mit einem
Einsatzannahmeterminal ausgerüstet ist, das diese
zu lesen vermag (Art. 19.1).
Artikel 29
29.1. Der Verantwortliche führt den Spielschein in
das Terminal ein, das ihn liest, den zu zahlenden
Gesamteinsatz angibt, eine Quittung ausdruckt
und den Inhalt der Quittung (Art. 35) in Echtzeit an
das Registrierungszentrum des Systems der Loterie
Romande, das die Informatikverwaltung des Spiels
gewährleistet, weiterleitet. Die Informatikdaten der
Quittungen werden anschliessend an das Zentrum
für koordinierte Informatikverwaltung des Spiels
Euro-Millions übermittelt.
29.2. Der zu zahlende Gesamteinsatz hängt von
der Anzahl gespielter Einheitskombinationen ab
(Art. 6), gegebenenfalls multipliziert mit der Anzahl
aufeinanderfolgender Ziehungen (Art. 27).
29.3. Ist der Spielschein fehlerhaft ausgefüllt,
wird er vom Terminal abgewiesen. Wenn er nicht
zu viele Fehler enthält, kann der Verkaufsstellenverantwortliche diese gemäss den Angaben des
Teilnehmers korrigieren.
Artikel 30
Der Spieler kann seinen Spielschein, der an sich keinen
Wert hat und keinen Beweis für die Teilnahme am
Spiel darstellt, wieder mitnehmen.
Artikel 31
31.1. Der Verantwortliche händigt dem Spieler die
Quittung erst aus, nachdem dieser den ausgewiesenen Einsatz bezahlt hat.
31.2. Die Quittung dient als Beleg für den Anspruch
auf etwaige Gewinne (Art. 46).
Artikel 32
Wenn der Spieler nicht den vollen Einsatzbetrag
begleicht, wird die Registrierung seiner Spielselektionen
annulliert.
Artikel 33
33.1. Die Quittung, die einem Spielschein
entspricht, der nur an einer Ziehung teilnimmt, wird
als einfache Quittung bezeichnet.
33.2. Die anderen sind kontinuierliche Quittungen
(Art. 27).
12
Artikel 34
34.1. Der Annahmeschluss für die Registrierung der
Einsätze für die nächste Ziehung wird von der Loterie
Romande im Einvernehmen mit SWISSLOS (Art. 1.3)
und unter Beachtung der Koordinationsvorschriften
festgesetzt. Er wird in den Verkaufsstellen angezeigt
oder steht auf Anfrage beim Verkaufsstellenverantwortlichen zur Verfügung.
34.2. Einsätze, die nach dem Annahmeschluss
registriert werden, nehmen an der nächsten Ziehung
teil oder beginnen ihre Teilnahme ab der nachfolgenden Ziehung.
Artikel 35
Auf der Vorderseite der Quittung sind angegeben:
•die Spielselektionen des Teilnehmers, wie sie
registriert wurden;
•gegebenenfalls das gewählte System;
•bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung,
an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen Quittungen das Datum der ersten und der letzten
Ziehung sowie ihre Anzahl;
•die Bestätigung der Zahlung der Einsätze;
•der Tag und die Uhrzeit der Registrierung;
•die Terminalnummer;
•ein Identifikationscode.
Artikel 36
Auf der Rückseite der Quittung steht ein Text, der auf
das vorliegende Reglement verweist und an die Verfallfrist der Quittungen (Art. 52) sowie die Adresse
der Loterie Romande erinnert.
Artikel 37
37.1. Es ist Sache des Spielers, unverzüglich zu
überprüfen, ob die Angaben der Quittung mit den
auf seinem Spielschein gewählten Spielselektionen
übereinstimmen und der Identifikationscode gut lesbar
ist (Art. 38.2).
37.2. Falls an Ort und Stelle eine Abweichung oder
ein Fehler festgestellt wird, kann der Spieler vom
Verantwortlichen die Korrektur der Registrierung
verlangen.
37.3. Diese Korrektur löst eine neue Registrierung
mit Ausgabe einer neuen Quittung aus. Die angefochtene Registrierung wird im Informatiksystem
annulliert und die entsprechende Quittung dem
Verantwortlichen zurückgegeben.
37.4. Der Verantwortliche kann die verlangten
Korrekturen ablehnen, nachdem der Teilnehmer die
Verkaufsstelle verlassen hat. Mehr als eine Stunde
nach der angefochtenen Registrierung nimmt er
keine Änderungen mehr vor; ebenso wenig länger
als 5 Minuten nach dem Annahmeschluss für die
Registrierung (Art. 34).
Artikel 38
38.1. Der Spieler ist gehalten, die Quittung
zu behalten, um seine Teilnahme am Spiel zu
bestätigen; die Vorlegung der Quittung ist eine
notwendige Voraussetzung für die Gewinnauszahlung
(Art. 46).
38.2. Einzig Quittungen, deren Identifikationscode
deutlich lesbar ist, verkörpern einen Beweis für die
Teilnahme am Spiel.
Gewinnauszahlung
Artikel 39
Einfache Gewinnquittungen sind vom ersten
Arbeitstag nach der Ziehung an zu zahlen.
Artikel 40
40.1. Einfache Quittungen, die Anspruch auf eine
Gesamtheit der Gewinne geben, die CHF 200.– nicht
übersteigt, können bei jeder beliebigen Euro-Mil-
13
lions-Verkaufsstelle der Loterie Romande (Art. 19.1)
eingelöst werden. Falls sie über die notwendigen
flüssigen Mittel verfügen, können die Verkaufsstellen
eine Gesamtheit der Gewinne auszahlen, die diesen
Grenzbetrag übersteigt, doch maximal CHF 5’000.–.
Allerdings können nur Gewinne, die nicht der Verrechnungssteuer unterstellt sind (Art. 45), in den
Euro-Millions-Verkaufsstellen der Loterie Romande
eingezogen werden.
40.2. Der Verkaufsstellenverantwortliche führt die
Quittung in das Terminal ein, das anzeigt, ob die
Bedingungen des vorherigen Absatzes erfüllt sind.
40.3. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die
Gesamtheit der Gewinne ausgezahlt. Der Verkaufsstellenverantwortliche gibt dem Spieler die
Quittung zurück und händigt ihm zudem einen vom
Terminal ausgedruckten Gewinnauszahlungsbeleg
aus.
40.4. Falls die Gesamtheit der Gewinne CHF 200.–
übersteigt, kann der Verantwortliche die Auszahlung
ablehnen, wenn er nicht mehr über ausreichende flüssige
Mittel verfügt. Es kommt dann nicht zur Auszahlung,
und der Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung
mit einer vom Terminal ausgedruckten Gewinnmitteilung
zurück, die bestätigt, dass es sich um eine Gewinnquittung handelt. Der Spieler kann seine Quittung (und nicht
die Gewinnmitteilung) bei einer anderen Verkaufsstelle
oder am Sitz der Loterie Romande zur Zahlung vorweisen.
40.5. Sind die Bedingungen von Absatz 1 nicht
erfüllt, wird keine Auszahlung vorgenommen. Der
Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung zurück
und dazu eine Gewinnmitteilung, die bestätigt, dass
es sich um eine Gewinnquittung handelt. Um sich
den Gewinn auszahlen zu lassen, hat der Spieler die
Quittung (und nicht die Gewinnmitteilung) am Sitz
der Loterie Romande vorzuweisen (Art. 43).
Artikel 41
41.1. Kontinuierliche Gewinnquittungen sind ab
dem auf die letzte Ziehung folgenden Arbeitstag
vollumfänglich zu zahlen (Art. 33 und 35).
der Zwischengewinne am Sitz der Loterie Romande
beantragen (Art. 43), indem er die Quittung dorthin
sendet und die Ersatzquittung aufbewahrt.
41.2. Die, deren Gesamtgewinn nicht über die in
Artikel 40.1 genannten Grenzbeträge hinausgeht,
können bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zu denselben
Bedingungen wie denen der einfachen Quittungen
eingelöst werden (Art. 40).
Artikel 43
43.1. Gewinne, die nicht von einer Verkaufsstelle
der Loterie Romande ausgezahlt werden, werden von
ihrem Hauptsitz ausgezahlt.
Artikel 42
42.1. Die Zwischengewinne der kontinuierlichen
Quittungen können vor der letzten Ziehung ausgezahlt
werden.
42.2. Sofern ihr Gesamtbetrag nicht über die
Grenzbeträge aus Artikel 40.1 hinausgeht, sind sie
von jeder beliebigen Verkaufsstelle zu Bedingungen
auszuzahlen, die denen der einfachen Quittungen
entsprechen, unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen der nachstehenden Artikel 42.3 bis 42.5.
42.3. Wenn der Verkaufsstellenverantwortliche
Zwischengewinne auszahlt, gibt er dem Spieler die
Originalquittung zurück und händigt ihm darüber hinaus,
zusätzlich zum Gewinnauszahlungsbeleg, eine
Ersatzquittung aus, die für etwaige weitere Gewinne
gültig ist.
42.4. Falls die Zwischengewinne aufgrund nicht
ausreichender flüssiger Mittel nicht ausgezahlt
werden können, erhält der Spieler eine Gewinnmitteilung und nimmt seine Quittung wieder mit, die
er bei einer anderen Verkaufsstelle oder am Sitz der
Loterie Romande zur Zahlung vorweisen kann.
42.5. Falls die Bedingungen von Artikel 40.1
nicht erfüllt sind, erhält der Spieler zusätzlich zur
Gewinnmitteilung eine Ersatzquittung und nimmt
seine Quittung wieder mit; er kann die Auszahlung
14
43.2. Die Spieler senden ihre Quittung, gegebenenfalls die Ersatzquittung (Art. 42.3 und 42.5), mit der
Post an den Sitz der Loterie Romande, Postfach
6744, 1002 Lausanne, mit schriftlicher Angabe ihres
Namens, Vornamens und der genauen Adresse, und
gegebenenfalls der Nummer des Kontos, auf das der
Gewinn zu überweisen ist. Es wird ihnen empfohlen,
diese Sendung gesichert zu schicken.
43.3. Die Loterie Romande zahlt die Gewinne durch
Bank- oder Postchecküberweisung an den angegebenen
Namen und die genannte Adresse oder auf das angegebene Konto.
Artikel 44
Die Gewinnzustellungsgebühren gehen zu Lasten der
Empfänger.
Artikel 45
45.1. Es wird daran erinnert, dass Einheitsgewinne,
die einen bestimmten Betrag übersteigen, kraft
Gesetzes der Verrechnungssteuer von 35% unterworfen sind, die von der Loterie Romande einzubehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung
weiterzuleiten ist. Bei Gewinnen aus Ziehungen von
Euro Millions vor dem 1. Januar 2013 handelt es
sich um Einheitsgewinne von mehr als CHF 50.–,
und bei Gewinnen aus Ziehungen von Euro Millions
nach dem 31. Dezember 2012 handelt es sich um
Einheitsgewinne von mehr als CHF 1’000.–. Die
Gewinner können sich diese Steuer rückerstatten lassen, wenn sie ihrer zuständigen Steuerbehörde eine
Steuerabzugsbescheinigung vorweisen.
45.2. Der Sitz der Loterie Romande schickt die
Steuerabzugsbescheinigung unaufgefordert an die
betreffenden Empfänger seiner Überweisungen.
Artikel 46
46.1. Die Vorlage der Quittung ist eine unerlässliche
Voraussetzung für die Gewinnauszahlung.
46.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs sind allerdings die innerhalb des Systems
für koordinierte Informatikverwaltung von Euro Millions
registrierten Spielselektionen des Teilnehmers.
Artikel 47
47.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller
Spieler lassen es nicht zu, dass Gewinne ausgezahlt
werden für Quittungen, deren Informatikdaten im
Informatikverwaltungssystem von Euro Millions
fehlen (Art. 29.1), oder bei denen eine beliebige
Angabe (Art. 35) nicht mit den unter demselben
Identifikationscode in diesem System registrierten
Angaben übereinstimmt. Die Kombinationen dieser
Quittungen nehmen nicht an den Ziehungen teil.
47.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht
übereinstimmenden oder im Informatikverwaltungssystem von Euro Millions nicht erfassten Quittung
nur Anspruch auf Rückerstattung des Einsatzes, der
bei der Ziehung abgelehnt wurde.
Artikel 48
Nicht ausgezahlt werden auch Gewinne von Quittungen,
deren Identifikationscode (Art. 35) vom Informatikverwaltungssystem nicht gelesen werden kann,
ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich sind.
15
Artikel 49
Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht
enthoben, sobald der Gewinn dem Inhaber der Quittung
ausgezahlt worden ist.
Artikel 50
50.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung
von einem Streit um das Eigentum der Quittung
Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder zu
bestätigen, dass seine Beschwerde Gegenstand eines
Gerichtsverfahrens ist.
50.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne
Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten
Belege. Leitet der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren ein, wartet die Loterie Romande auf das
definitive Urteil des Gerichts.
Artikel 51
Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen,
ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung
verzögert.
Artikel 52
Quittungen, die nicht binnen sechs Monaten vom Tag
nach der entsprechenden Ziehung (Art. 8) an zur Zahlung
vorgelegt wurden, verfallen, und die Gewinne fallen
der Loterie Romande zu, die sie ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechend verwendet. Bei kontinuierlichen Quittungen (Art. 33) beginnt die Frist am Tag
nach der letzten Ziehung.
Verantwortlichkeiten
Artikel 53
53.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre
Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf
die Quittung (Art. 37).
53.2. Wenn die Verkaufsstellenverantwortlichen oder
andere Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie Romande
den Spielern beim Ausfüllen oder bei der Registrierung
ihrer Spielscheine behilflich sind, tun sie es aus gutem
Willen und nehmen damit – ebenso wenig wie die
Loterie Romande – keine wie auch immer geartete
Verantwortung auf sich.
Artikel 54
54.1. Die Spieler tragen das Risiko der Beförderung
der Quittungen, die sie zur Gewinnauszahlung an
den Sitz der Loterie Romande senden (Art. 43). Kein
Gewinn wird ausbezahlt für eine Quittung, die nicht
dort angekommen ist.
54.2. Wenn ein Spieler behauptet, eine Gewinnquittung geschickt zu haben, die nicht am Sitz der
Loterie Romande angekommen ist, und eine ihr
entsprechende Gewinnmitteilung gemäss Artikel
40 oder Artikel 42 besitzt, gilt diese Mitteilung
als Ersatzbeleg (Art. 31) und wird nach Ablauf der
Verfallfrist ausgezahlt (Art. 52), sofern die Quittung
inzwischen nicht wieder aufgetaucht ist.
Entschädigung zu ihren Lasten oder zu Lasten des Verkaufsstellenverantwortlichen oder des Vertreters.
55.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen
der Quittung und den zentral registrierten Daten wird
in Artikel 47 behandelt.
Streitfälle
Artikel 56
56.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit der
Abwicklung des Spiels oder der Gewinnauszahlung ist
schriftlich zu formulieren und mit eingeschriebenem
Brief an den Hauptsitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz
hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse
des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die
betreffende Quittung, zu enthalten.
56.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52).
Artikel 57
Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 56 nicht
erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.
Artikel 55
55.1. Wird die Gewinnauszahlung einer Gewinnquittung – gegebenenfalls einer Gewinnmitteilung
(Art. 54.2) –, die ordnungsgemäss validiert und
deren Einsatz unstrittig bezahlt wurde, infolge eines
Fehlers eines Verkaufsstellenverantwortlichen oder
eines Vertreters der Loterie Romande abgelehnt (siehe
namentlich Art. 48), vergütet diese dem Inhaber den
Betrag der Einsätze, unter Ausschluss jeder weiteren
16
4
TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER
DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM
Zugang zum Spiel
Spielselektionen
Artikel 58
58.1. Das Publikum hat auch via Internet oder über
den Kurznachrichtendienst der Mobiltelefone (SMS)
Zugang zum Spiel Euro Millions, nämlich über die
Internet-Spielplattform der Loterie Romande, die
unter der Adresse www.loro.ch (nachstehend InternetSpielplattform) zugänglich ist, und zwar zu den im
allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen
Spiele der Loterie Romande und im vorliegenden
Reglement definierten Bedingungen (Art. 3.2. des
vorliegenden Reglements).
Artikel 59
59.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie
Romande gibt es 2 Arten der Teilnahme am Spiel
Euro Millions: über die Internet-Spielscheine, die den
Spielern von der Loterie Romande zur Verfügung gestellt
werden (nachstehend: die Internet-Spielscheine),
und über den Kurznachrichtendienst (SMS) der
Mobiltelefone.
58.2. Gemäss Artikel 5.2 des allgemeinen Reglements
der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie
Romande steht die Teilnahme am Spiel Euro Millions
über die Internet-Spielplattform nur Personen offen,
die das 18. Altersjahr vollendet haben.
58.3. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions über
die Internet-Spielplattform ist erst nach vorgängiger
Registrierung des Spielers – sowie seiner Mobiltelefonnummer, was die Teilnahme über SMS betrifft –
gemäss und übereinstimmend mit den im allgemeinen
Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande definierten Bedingungen möglich.
58.4. Personen, welche die Einsätze zentralisieren
und auswerten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
58.5. Personen, die unter Verletzung der Zulassungsbeschränkungen der drei oben stehenden Absätze Einsätze
zeichnen, verlieren das Recht, einen Treffer oder die
Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern.
17
59.2. Auf den Internet-Spielscheinen tragen die
Teilnehmer ihre Spielselektionen ein (Euro-MillionsSpielkombinationen (Art. 6.1)), indem sie die
den Zahlen und Sternen entsprechenden Kästchen
ankreuzen.
59.3. Das Ankreuzen eines Kästchens besteht darin,
dass man es mit einem Kreuz bezeichnet. Dieses
Ankreuzen geschieht durch einen Mausklick in der
Mitte des gewählten Kästchens.
59.4. Korrekturen sind möglich und werden durch
das Entfernen des Kreuzes von dem oder den
angekreuzten Kästchen vorgenommen. Das Entfernen des Kreuzes geschieht durch einen Mausklick
in der Mitte des/der mit einem Kreuz bezeichneten
Kästchen(s).
59.5. Was die SMS betrifft, nehmen die Teilnehmer
ihre Spielselektionen vor, indem sie auf ihrem Mobiltelefon Schlüsselwörter eingeben. Diese Zusammenstellung wird entweder direkt auf der Tastatur
des Mobiltelefons vorgenommen oder indirekt über
die Applikation der Loterie Romande (nachstehend:
Loterie-Romande-Applikation), die für mobile Geräte
mit Internetzugang, Kurznachrichtendienst (SMS)
und der Möglichkeit, Applikationen über eine Download-Plattform herunterzuladen, zur Verfügung steht
(nachstehend: mobile Geräte).
Die Internet-Spielscheine
Artikel 60
60.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie
Romande stehen zwei Arten von Internet-Spielscheinen
zur Verfügung:
•Internet-Standard-Spielscheine;
•Internet-System-Spielscheine.
60.2. Die Internet-Standard- und System-Spielscheine
sind die genaue Entsprechung der Standard- und SystemSpielscheine, die den Spielern in den Verkaufsstellen der
Loterie Romande zur Verfügung gestellt werden (Art. 20
bis 27).
60.3. Sie weisen alle ein zusätzliches Wahlkästchen
auf, mit dem man ein Abonnement abschliessen
kann (Art. 65).
Artikel 61
61.1. Die Internet-Standard-Spielscheine haben
praktisch dieselbe Konfiguration wie die in den
Verkaufsstellen erhältlichen Standard-Spielscheine.
61.2. Sie enthalten mehrere Spalten, die aus je
zwei Feldern bestehen, dem Feld mit 50 Zahlen
und dem Feld mit 11 Sternen. Oben rechts steht das
rechteckige Kästchen der Quick-Tip-Option und unten
links befinden sich die Optionskästchen der Anzahl
an Ziehungen. Auch sind sie ganz unten links mit
einem zusätzlichen Kästchen versehen, das für den
Abonnementsabschluss bestimmt ist.
61.3. Die Selektionen der Spieler werden ähnlich
vorgenommen wie diejenigen, die bei den in den
Verkaufsstellen verfügbaren Standard-Spielscheinen
vorgenommen werden. Diese Selektionen betreffen
die Euro-Millions-Spielkombinationen (Art. 62), die
Teilnahme in Form von Quick-Tips (Art. 63), die Wahl
der Anzahl an Ziehungen (Art. 64) und den Abonnementsabschluss (Art. 65).
18
Artikel 62
62.1. Die Wahl der Euro-Millions-Spielkombinationen
auf den Internet-Standard-Spielscheinen ist den
Vorschriften der Artikel 23.2 des vorliegenden Reglements unterstellt.
62.2. Um Euro Millions zu spielen, klicken die
Teilnehmer auf ein beliebiges der Felder jedes Feldpaars, bestehend aus zwei Feldern mit 50 Zahlen und
mit 11 Sternen; dieser Vorgang öffnet ein Fenster, in
dem übereinander ein Feld mit 50 Zahlen und ein
Feld mit 11 Sternen zu sehen sind; zwei rechteckige
Kästchen befinden sich unter jedem Feldpaar; das
erste trägt den Vermerk « Zufallszahlen » und das
zweite den Vermerk « Feld löschen ».
62.3. Die Teilnehmer wählen durch Ankreuzen 5 Zahlen
im Feld mit 50 Zahlen und 2 Sterne im Feld mit
11 Sternen.
62.4. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das
Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer
Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise per Zufall bestimmt, kreuzen sie das Kästchen
«Zufallszahlen» unter dem entsprechenden Feldpaar
an. Das Informatiksystem wählt dann per Zufall
5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um eine teilweise Bestimmung dieser Zahlen und/oder Sterne per Zufall
zu erreichen, entfernen die Teilnehmer 1 bis 6 der
auf diese Weise gewählten Zahlen und/oder die
Sterne und ersetzen sie durch die Zahl(en) und/oder
den/die Stern(e) ihrer Wahl, indem sie das oder die
entsprechende(n) Kästchen ankreuzen.
62.5. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 62.3 oder 62.4 vorgenommen hat, klickt er
auf das Kästchen mit dem Vermerk «OK», falls er
keine weiteren Euro-Millions-Spielkombinationen zu
spielen wünscht; andernfalls klickt er auf das Kästchen
mit der Bezeichnung «weiter», wodurch sich ein
neues Fenster öffnet, das mit dem vorhergehenden
identisch ist (Art. 62.2); der Teilnehmer trifft seine
Wahl auf gleiche Art und Weise, wie in den Artikeln 62.3
und 62.4 beschrieben. Diesen Vorgang kann er bis
zu 6 Mal durchführen und somit bis zu 6 EuroMillions-Spielkombinationspaare wählen. Sobald der
Teilnehmer alle Euro-Millions-Spielkombinationen,
die er spielen möchte, gewählt hat, klickt er auf das
Kästchen «OK».
62.6. Nach Aktivierung des Kästchens «OK» erscheint
wieder der Standard-Spielschein mit den in den EuroMillions-Feldern eingetragenen Selektionen des Teilnehmers. Falls der Teilnehmer die eine oder andere der
in diesen Feldern eingetragenen Spielkombinationen
ändern möchte, braucht er nur auf das entsprechende
Feld zu klicken und die gewünschten Änderungen durch
Entfernung des Kreuzes auf den gewählten Zahlen und/
oder Sterne vorzunehmen oder gegebenenfalls alle
gewählten Zahlen und Sterne zu löschen, indem er das
Kästchen «Feld löschen» anklickt.
Artikel 63
63.1. Das Kästchen «Quick-Tip» oben rechts auf
den Internet-Standard-Spielscheinen macht es den
Teilnehmern möglich, für eine bestimmte Anzahl an
Euro-Millions-Kombinationen Quick-Tips (Art. 25.2)
zu erhalten.
63.2. Wenn der Teilnehmer auf das Kästchen
«Quick-Tip» klickt, öffnet sich ein Fenster, das den
Teilnehmer auffordert, seinen Quick-Tip zu definieren,
und in dem sich nachstehende Rubriken befinden:
«Anzahl an Euro-Millions-Feldern», «Anzahl an
Ziehungen» und «Gesamtbetrag Ihres Einsatzes».
Gegenüber jeder der zwei ersten Rubriken steht ein
Pulldown-Menü mit mehreren Zahlen zur Auswahl.
63.3. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik
«Anzahl an Euro-Millions-Feldern» stehen die Zahlen
1, 2, 3, 4, 5 und 6. Der Teilnehmer wählt eine
dieser Zahlen, je nachdem, welche Anzahl an EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte.
19
63.4. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik
«Anzahl an Ziehungen» stehen folgende Zahlen:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer
wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, an wie vielen
aufeinander folgenden Ziehungen er die gemäss
Artikel 63.3 gewählten Quick-Tips teilnehmen lassen
will.
63.5. Gegenüber dem Vermerk «Gesamtbetrag
Ihres Einsatzes» steht der Einsatzgesamtbetrag,
der den Selektionen des Teilnehmers gemäss den
Artikeln 63.3 bis 63.4 entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig von der Anzahl gespielter
Spielkombinationen (Art. 6), eventuell multipliziert
mit der gewählten Anzahl aufeinander folgender
Ziehungen (Art. 63.4).
63.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 63.3 bis 63.4 ausgeführt hat, klickt er auf
das Kästchen, das den Vermerk «OK» trägt; nach
Aktivierung dieses Kästchens erscheint wieder der
Standard-Spielschein mit den vom Teilnehmer in den
entsprechenden Euro-Millions-Feldern oder Kästchen
(Anzahl an Ziehungen) eingetragenen Selektionen.
Der Teilnehmer kann die auf dem Internet-StandardSpielschein eingetragenen Selektionen ändern,
indem er auf die in Artikel 62.6 beschriebene Weise
vorgeht.
Artikel 64
64.1. Unter Vorbehalt von Artikel 64.2 können die
Teilnehmer die Spielselektionen ihres Spielscheins
an mehreren aufeinander folgenden Euro-MillionsZiehungen teilnehmen lassen. Zu diesem Zweck
kreuzen sie eines der Wahlkästchen für die Anzahl
an Ziehungen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 an.
64.2. Die Loterie Romande behält sich die Möglichkeit vor, die in Artikel 64.1 beschriebene Mehrfachziehungsoption vorübergehend zu sperren, insbesondere
wenn Spielregeln abgeändert werden.
Artikel 65
65.1. Die Teilnehmer können für die Spielselektionen ihres Spielscheins auch ein Abonnement
abschliessen. Dafür klicken Sie auf das Kästchen
«Abo abschliessen» ganz unten links auf dem
Spielschein.
65.2. Die Aktivierung des Kästchens «Abo
abschliessen» ändert die Spielscheinzone, welche
die Wahl der Anzahl an Ziehungen enthält; in dieser
Zone steht nun ein Pulldown-Menü, auf dem nachstehende Vermerke erscheinen: «Bei jeder Ziehung»
und «Jackpot ab».
65.3. Der Teilnehmer wählt eine dieser 2 Optionen,
je nachdem, ob er die Spielselektionen seines
Spielscheins an allen Ziehungen teilnehmen lassen
will, ohne Rücksicht darauf, wie hoch der Euro-MillionsJackpot ist, oder nur an den Ziehungen, bei denen
der Euro-Millions-Jackpot einen gewissen Betrag
erreicht.
65.4. Wenn der Teilnehmer den Vermerk «Bei jeder
Ziehung» wählt, nehmen die Selektionen seines
Spielscheins nach Abschluss des Abonnements an
allen folgenden Euro-Millions-Ziehungen teil, sofern,
was die erste Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme
geschuldete Einsatz (Art. 79.3) vor dem Annahmeschluss für die Registrierung der Einsätze registriert
werden kann (Art. 87); andernfalls beginnt ihre
Teilnahme von der nächstfolgenden Euro-MillionsZiehung an; vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder Änderung der Abonnementbedingungen
dauert diese Teilnahme so lange an, wie der auf
dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers
(Art. 17 bis 20 des allgemeinen Reglements der über
Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande,
nachstehend: «Portefeuille») verfügbare Betrag
für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten
Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3).
65.5. Wenn der Teilnehmer den Vermerk «Jackpot
ab» wählt, hat er ebenfalls einen der Beträge zu
20
wählen, die im Pulldown-Menü rechts von diesem
Vermerk stehen, nämlich «25 Mio.», «40 Mio.»,
«60 Mio.», «80 Mio.» oder «100 Mio.». Durch die
Wahl eines dieser Beträge bestimmt der Teilnehmer,
an welcher Art von Euro-Millions-Ziehungen die
Selektionen seines Spielscheins teilnehmen sollen,
nämlich an allen Euro-Millions-Ziehungen, bei denen
der tatsächliche oder der geschätzte Jackpot gleich
hoch oder höher ist als der gewählte Betrag.
65.6. Diese Teilnahme gilt für alle Euro-MillionsZiehungen der gewählten Art, die nach dem Abschluss
des Abonnements stattfinden, sofern, was die erste
Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme geschuldete
Einsatz (Art. 79.3) vor dem Annahmeschluss für die
Registrierung der Einsätze registriert werden kann.
Vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder
Änderung der Abonnementbedingungen dauert diese
Teilnahme so lange an, wie der auf dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers verfügbare Betrag
für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten
Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3).
65.7. Um ein Abonnement zu beenden oder
zu suspendieren, klickt der Teilnehmer auf die
entsprechende Rubrik im oberen Teil der Abonnementbestätigung (Art. 86). Die Beendigung oder
Suspendierung eines Abonnements wird unverzüglich
wirksam, unter Vorbehalt der etwaigen Ausgabe
einer Spielquittung für die nächste Ziehung oder die
nächste Ziehungsserie gemäss Artikel 81.6 oder 81.7
vor der Beendigung oder Suspendierung des Abonnements. Der Teilnehmer kann ein Abonnement auch
abändern, indem er auf die entsprechende Rubrik im
oberen Teil der Abonnementbestätigung klickt. Einzig
die Arten von Ziehungen (Art. 65.2 und 65.3), an denen
seine Spielselektionen teilnehmen sollen, können
abgeändert werden; davon ausgeschlossen sind die
eigentlichen Spielselektionen. Die Änderung wird
unverzüglich wirksam, unter Vorbehalt der etwaigen
Ausgabe einer Spielquittung für die nächste Ziehung
gemäss Artikel 81.6 oder 81.7 vor der Änderung des
Abonnements.
Artikel 66
66.1. Genau wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen System-Spielscheine machen die InternetSystem-Spielscheine es möglich, mit einer einzigen
Selektion alle Euro-Millions-Kombinationen, die sich
aus einer Auswahl von mehr als 5 Zahlen und 2 Sternen
ergeben können, zu spielen.
66.2. Die zugelassenen Systeme und ihre
Anwendungsbedingungen sind dieselben wie
diejenigen der in den Verkaufsstellen verfügbaren
System-Spielscheine, die in Anhang 3 des vorliegenden
Reglements beschrieben sind.
Artikel 67
Die Teilnehmer müssen zunächst das System wählen,
an dem sie teilnehmen möchten, indem sie die
gewünschte Anzahl an Kombinationen direkt auf
dem Internet-System-Spielschein wählen. Der Preis
des gewünschten Systems erscheint direkt auf
dem Kästchen des gewählten Systems. Sobald
das gewünschte System gewählt ist, müssen die
Teilnehmer in dem rechts auf dem Internet-SystemSpielschein dafür vorgesehenen Feldpaar bestehend
aus 50 Zahlen und 11 Sternen noch eine dem
gewählten System entsprechende Anzahl an Zahlen
und Sternen auswählen. Die System-Spielscheine haben oben rechts das rechteckige Kästchen der QuickTip-Option und unten links die Optionskästchen
der Anzahl an Ziehungen. Ferner sind sie mit einem
zusätzlichen Kästchen für den Abonnementsabschluss
ausgestattet, das ganz unten links steht.
Artikel 68
68.1. Die Selektionen, die von den Teilnehmern
vorzunehmen sind, werden auf ähnliche Art und
Weise vorgenommen wie bei den in den Verkaufsstellen
erhältlichen System-Spielscheinen. Die Bestimmungen von Anhang 3 betreffend die Teilnahme
nach Systemen über die zu treffenden Selektionen
gelten auch für die Selektionen der Internet-System-
21
Spielscheine. Im Weiteren werden diese Selektionen
vorgenommen, wie in den nachstehenden Artikeln
68.2 bis 68.6 beschrieben.
68.2. Die Wahl des Quick-Tip-Kästchens öffnet kein
Fenster wie bei den Internet-Standard-Spielscheinen,
sondern bewirkt das Ankreuzen von Kästchen direkt
in dem dafür vorgesehenen Feldpaar bestehend aus
50 Zahlen und 11 Sternen, das sich auf dem InternetSystem-Spielschein rechts befindet, in der dem
gewünschten System entsprechenden Anzahl.
68.3. Um eine teilweise Bestimmung der Zahlen
und/oder Sterne des gewählten Systems per Zufall
zu erreichen, entfernen die Teilnehmer die Zahl(en)
und/oder den Stern oder die Sterne, die sie entfernen
möchten, und ersetzen sie durch die Zahl(en) und/
oder den Stern oder die Sterne ihrer Wahl, indem sie
das oder die entsprechende(n) Kästchen ankreuzen.
68.4. Die Wahlkästchen der Anzahl an Ziehungen
der Internet-System-Spielscheine sind identisch mit
denen der Internet-Standard-Spielscheine; Artikel 64
des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich
darauf anwendbar.
68.5. Schliesslich ist das Wahlkästchen für den
Abschluss eines Abonnements der Internet-SystemSpielscheine ebenfalls identisch mit dem der InternetStandard-Spielscheine; Artikel 65 des vorliegenden
Reglements ist vollumfänglich darauf anwendbar.
68.6. Falls der Teilnehmer die eine oder andere seiner
Spielselektionen ändern möchte, braucht er nur die
gewünschten Änderungen vorzunehmen, indem er
das Kreuz von den Kästchen entfernt und/oder die
gewählten Rubriken deaktiviert.
Die SMS
Artikel 69
69.1. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions per
SMS geschieht mittels Schlüsselwörtern, die
bestimmten Spielselektionstypen zugeordnet sind.
69.2. Diese Schlüsselwörter werden vom Teilnehmer
entweder direkt auf seinem Mobiltelefon eingegeben, gemäss den Artikeln 70 bis 72 des vorliegenden Reglements, oder indirekt über die LoterieRomande-Applikation zusammengestellt, die für
mobile Geräte gemäss den Artikeln 74 bis 76 des
vorliegenden Reglements zur Verfügung steht.
69.3. Diese Schlüsselwörter entsprechen entweder vollständigen Quick-Tips oder vom Teilnehmer
gewählten Spielkombinationen.
Artikel 70
Ein Teilnehmer, der in einer einzigen Ziehung 6 vollständige Euro-Millions-Quick-Tips spielen möchte,
muss also das Schlüsselwort «Euro Millions» verwenden.
Artikel 71
71.1. Falls der Teilnehmer eine andere Anzahl an
Euro-Millions-Quick-Tips erhalten und seine Spielselektionen gegebenenfalls an mehreren aufeinander
folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte,
verwendet er andere Schlüsselwörter, die gemäss
den in den nachstehenden Artikeln 71.2 bis 71.3
definierten Regeln zusammengesetzt werden.
71.2. Falls der Teilnehmer nur vollständige EuroMillions-Quick-Tips spielen möchte, verwendet er das
Schlüsselwort «Euro Millions», gefolgt von einem
Leerzeichen und dem Buchstaben Q, direkt gefolgt
von der gewünschten Anzahl Euro-Millions-Quick-Tips,
wobei diese Anzahl nicht über 6 betragen darf; wenn
der Teilnehmer also 4 vollständige Euro-MillionsQuick-Tips erhalten möchte, bildet er das Schlüsselwort
«Euro Millions Q4».
22
71.3. Falls der Teilnehmer seine Spielselektionen
an mehreren aufeinander folgenden Ziehungen
teilnehmen lassen möchte, fügt er nach seinen
gemäss den Artikeln 71.1 bis 71.2 vorgenommenen
Spielselektionen ein Leerzeichen hinzu, gefolgt von der
Anzahl gewünschter aufeinander folgender Ziehungen
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10; wenn der Teilnehmer
also 4 Euro-Millions-Quick-Tips an den nächsten
5 aufeinander folgenden Ziehungen spielen will, bildet
er das Schlüsselwort «Euro Millions Q4 5».
Artikel 72
72.1. Der Teilnehmer kann auch per SMS EuroMillions-Kombinationen seiner Wahl spielen, doch
jeweils maximal zwei.
72.2. Falls der Teilnehmer nur 2 Euro-Millions-Kombinationen spielen will, verwendet er das Schlüsselwort
«Euro Millions», gefolgt von einem Leerzeichen und
den 5 Zahlen, jede durch ein Leerzeichen getrennt,
und den 2 Sternen, denen je direkt (ohne Leerzeichen)
ein Sternsymbol (*) vorangeht, der ersten EuroMillions-Kombination seiner Wahl; dann gibt er die
zweite Euro-Millions-Kombination seiner Wahl auf die
gleiche Art wie die erste ein, nachdem er ihr direkt
ein Komma nachgestellt hat; wenn der Teilnehmer
also folgende 2 Euro-Millions-Kombinationen erhalten möchte: Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und Sterne 1 und 2;
Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und Sterne 4 und 5, bildet er
das Schlüsselwort «Euro Millions 1 2 3 4 5*1*2, 7
8 9 10 11*4*5».
72.3. Falls der Teilnehmer seine Euro-Millions-Spielkombinationen an mehreren aufeinander folgenden
Ziehungen teilnehmen lassen möchte, fügt er seinem
gemäss Artikel 72.2 gebildeten Schlüsselwort ein
Komma gefolgt von einem Leerzeichen hinzu, direkt
gefolgt von der gewünschten Anzahl an aufeinander
folgenden Ziehungen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10;
wenn der Teilnehmer die in Artikel 72.2 erwähnten
Spielselektionen an den 5 folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte, bildet er das
Schlüsselwort «Euro Millions 1 2 3 4 5*1*2, 7 8
9 10 11*4*5, 5».
bestimmt werden, wählt er in dem in Artikel 74.3
des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die
Rubrik «Quick-Tip».
Artikel 73
Sobald das den Spielselektionen seiner Wahl
entsprechende Schlüsselwort auf der Tastatur seines
Mobiltelefons eingegeben ist, sendet der Teilnehmer
es an die Nummer 3113.
75.2. Durch die Wahl dieser Rubrik öffnet sich ein
neues Fenster, das den Teilnehmer auffordert, seinen
Quick-Tip zu definieren, und in dem sich nachstehende
Rubriken befinden: «Anzahl an Feldern», «Anzahl an
Ziehungen» und «Einsatz». Jede der vier erstgenannten
Rubriken enthält mehrere Zahlen zur Auswahl.
Artikel 74
74.1. Die Teilnehmer können auch die LoterieRomande-Applikation ihres mobilen Gerätes, welche
die Eingabe der Schlüsselwörter erleichtert, anwenden.
75.3. Unter der Rubrik «Anzahl an Feldern» stehen
die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Der Teilnehmer wählt
eine dieser Zahlen, je nachdem, wie viele EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte.
74.2. Dazu müssen die Teilnehmer die Applikation der Loterie Romande vorgängig kostenlos auf
ihr mobiles Gerät herunterladen. Nachdem sie
das Herunterladen vorgenommen und die LoterieRomande-Applikation geöffnet haben, wählen die
Teilnehmer das Kästchen «Spielen», das sich im
unteren Anzeigebereich ihres mobilen Gerätes
befindet; dann wählen sie das Spiel Euro Millions
im neu geöffneten Fenster oder wählen direkt das
Kästchen «Jetzt spielen» in dem für das Spiel Euro
Millions bestimmten Bereich.
75.4. Unter der Rubrik «Anzahl an Ziehungen»
stehen nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
und 10. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je
nachdem, an wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen
er die gemäss dem vorangehenden Absatz gewählten
Quick-Tips teilnehmen lassen will.
74.3. Durch dieses Vorgehen öffnet sich ein neues
Fenster auf der Anzeige des mobilen Gerätes, in
welchem als Überschrift der Vermerk Euro Millions
steht, und direkt darunter die drei nachstehenden
Rubriken: «Spielschein», «Quick-Tip» und «registrierte
Spielscheine».
74.4. Die Applikation der Loterie Romande macht
es den Teilnehmern möglich, entweder vollständige
Quick-Tips zu erhalten oder ihre Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise selbst zu wählen.
Artikel 75
75.1. Falls der Teilnehmer Euro-Millions-Spielkombinationen erhalten möchte, die ganz per Zufall
23
75.5. Gegenüber dem Vermerk «Einsatz» steht
der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des
Teilnehmers gemäss den Artikeln 75.3 bis 75.4
entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig
von der Art und der Anzahl der Spielkombinationen
(Art. 6), eventuell multipliziert mit der gewählten
Anzahl aufeinander folgender Ziehungen (Art. 75.4).
75.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 75.3 bis 75.4 ausgeführt hat, wählt er das
Kästchen mit dem Vermerk «Spielen»; nach Aktivierung
dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des mobilen Gerätes des Teilnehmers. Auf
der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die
das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen
(vollständige Quick-Tips) des Teilnehmers gemäss
den Artikeln 70 und 71 des vorliegenden Reglements
entspricht; im Empfänger-Kästchen steht bereits die
Nummer 3113.
Artikel 76
76.1. Über die Applikation der Loterie Romande
kann der Teilnehmer auch Euro-Millions-Kombinationen
seiner Wahl spielen, doch maximal zwei.
76.2. Dazu wählt der Teilnehmer in dem in Artikel 74.3
des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die
Rubrik «Spielschein». Durch die Wahl dieser Rubrik
öffnet sich ein neues Fenster auf der Anzeige des
mobilen Gerätes, auf dem ein Feld mit 50 Zahlen
und ein Feld mit 11 Sternen zu sehen sind. Der
Teilnehmer wählt eine Kombination von 5 Zahlen
im Feld mit 50 Zahlen und 2 Sternen im Feld mit
11 Sternen. Nachdem diese Selektionen vorgenommen
sind, wählt der Teilnehmer das Kästchen mit dem
Vermerk «OK», das sich auf der Anzeige oben rechts
befindet. Ein zweites Feldpaar erscheint, und der
Teilnehmer kann die gewünschten Selektionen in
gleicher Weise vornehmen.
76.3. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise
per Zufall bestimmt, wählen sie das im vorigen
Absatz erwähnte Kästchen «Zufallszahlen» über
dem entsprechenden Feldpaar. Das Informatiksystem
wählt dann per Zufall 5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um
eine teilweise Bestimmung dieser Zahlen und/oder
Sterne per Zufall zu erreichen, entfernen die Teilnehmer 1 bis 6 der auf diese Weise gewählten Zahlen
und/oder Sterne und ersetzen sie durch die Zahl(en)
und/oder den/die Stern(e) ihrer Wahl, indem sie
das entsprechende oder die entsprechenden Kästchen ankreuzen. Sobald diese Selektionen vorgenommen sind, wählt der Teilnehmer das Kästchen
mit dem Vermerk «OK», das sich auf der Anzeige
oben rechts befindet.
76.4. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 76.2 bis 76.3 vorgenommen hat, öffnet sich
ein neues Fenster, bei dem im oberen Bereich die
vom Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen und im unteren Bereich die Rubrik «Anzahl
an Ziehungen» zu sehen sind.
24
76.5. Unter der Rubrik «Anzahl an Ziehungen»
stehen nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
9 und 10. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen,
je nachdem, an wie vielen aufeinander folgenden
Ziehungen er seine Euro-Millions-Spielkombinationen
teilnehmen lassen will.
76.6. Gegenüber dem Vermerk «Einsatz» steht
der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des
Teilnehmers gemäss den Artikeln 76.2 bis 76.5
entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig
von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6),
eventuell multipliziert mit der gewählten Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen (Art. 76.5).
76.7. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 76.2 bis 76.5 vorgenommen hat, wählt er das
Kästchen mit dem Vermerk «Spielen»; nach Aktivierung
dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des mobilen Gerätes des Teilnehmers. Auf
der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die
das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen
des Teilnehmers gemäss Artikel 72 des vorliegenden
Reglements entspricht; im Empfänger-Kästchen steht
bereits die Nummer 3113.
Artikel 77
Anschliessend sendet der Teilnehmer die gemäss den
Artikeln 75.6 oder 76.7 vorformulierte SMS an die
Nummer 3113, indem er die SMS-Sendetaste seines
mobilen Gerätes betätigt.
Artikel 78
78.1. Die vom Teilnehmer über die Applikation der
Loterie Romande getroffenen Selektionen werden
unter der Rubrik «registrierte Spielscheine» des
in Artikel 74.3 des vorliegenden Reglements
erwähnten Fensters gespeichert. Falls der Teilnehmer es wünscht, kann er seine früheren Spielselektionen wieder verwenden. Dazu wählt er eines der in
der Rubrik «registrierte Spielscheine» gespeicherten
Euro-Millions-Kombinationspaare. Sobald die Selektion
abgeschlossen ist, wählt der Teilnehmer das Kästchen
«Spielen».
78.2. Bevor sie ihre Euro-Millions-Spielkombinationen
spielen, können die Teilnehmer überprüfen, ob die
Zahlen der erwähnten Kombinationen an vorangehenden Euro-Millions-Ziehungen gezogen wurden;
dazu aktivieren sie das unten links auf der Anzeige
in dem in Artikel 76.4 erwähnten Fenster befindliche
Kästchen «Überprüfen».
Teilnehmer sich entschlossen hat, ein Abonnement
abzuschliessen (Art. 65 und 68.5); in diesem Fall
trägt es den Vermerk «Abo abschliessen» (Art. 81).
Artikel 79
79.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen
steht unten rechts der Gesamteinsatzbetrag, der den
darauf eingetragenen Spielselektionen entspricht.
80.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den
Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden
Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer
auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift
«Spielschein spielen»; dieser Vorgang bewirkt, dass
sich ein Fenster öffnet mit der Aufschrift «Spielschein
validieren», in dem alle Selektionen des Teilnehmers
zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten
Spielschein eingetragen wurden, wobei die Zahlen
und Sterne der gespielten Euro-Millions-Kombinationen
präzisiert werden; gegebenenfalls die Zahl des
gewählten Systems und die gewählte Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen; das Ziehungsdatum
oder die Daten der ersten und letzten Ziehung, an
der/denen die Spielselektionen teilnehmen und der
zu zahlende Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2).
79.2. Vorbehaltlich der Teilnahme durch ein Abonnement, ist der zu zahlende Gesamteinsatz abhängig
von der Anzahl gespielter Spielkombinationen
(Art. 6.3), eventuell multipliziert mit der Anzahl
gewählter aufeinander folgender Ziehungen (Art. 64
und 68.4). Der geschuldete Gesamteinsatzbetrag ist
unten rechts unter dem Vermerk «Euro-MillionsEinsatz» angegeben.
80.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer
seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf
die Rubrik «Spielschein ändern» klickt, die sich unten
links vom Fenster befindet, was den Spielschein mit
den Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen
lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der
Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.6
beschrieben.
79.3. Bei Teilnahme durch ein Abonnement
entspricht der geschuldete Gesamteinsatzbetrag, der
auf dem Spielschein unter dem Vermerk «Einsatz pro
Teilnahme» unten rechts steht, dem für jede EuroMillions-Ziehung des gewählten Typs (Art. 65.4 und 65.5)
geschuldeten Gesamteinsatz.
80.4. Wenn der Teilnehmer keine weitere Änderung
seiner Spielselektionen vornehmen will und sie so zu
spielen beabsichtigt, wie sie im Fenster «Spielschein
validieren» zusammengefasst sind, klickt er auf das
orangefarbene rechteckige Kästchen mit der Bezeichnung
«Spielschein validieren» unten rechts von diesem
Fenster.
Artikel 80
80.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen
befindet sich unten rechts ein längliches rechteckiges
Kästchen in oranger Farbe mit der Bezeichnung
«Spielschein spielen», ausgenommen wenn der
80.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint
ein Fenster mit der Aufschrift «Information», das
angibt, ob die Registrierung des Spielscheins richtig
ausgeführt wurde oder nicht. Wenn ja, ist weder
eine Annullierung noch eine Vergütung des Einsatzes
Registrierung der Selektionen
Die Internet-Spielscheine
25
mehr möglich, und das Informatiksystem der Loterie
Romande gibt eine Spielquittung aus, deren Inhalt in
Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt wird
(Art. 29) und die im Spielerkonto des Teilnehmers
(Art. 11 bis 16 des allgemeinen Reglements der über
Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande,
nachstehend «Spielerkonto»), unter der Rubrik
«Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine
Spiele» gespeichert wird. Andernfalls erscheint eine
Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es
ein wenig später nochmals zu versuchen.
80.6. Gemäss Artikel 22 des allgemeinen Reglements
der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie
Romande wird der Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2)
dem Portefeuille des Teilnehmers belastet. Falls der
Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, werden die
Spielselektionen nicht registriert.
Artikel 81
81.1. Wenn der Teilnehmer sich zum Abschluss
eines Abonnements entschieden hat (Art. 65 und
68.5), trägt das rechteckige orangefarbene Kästchen
im unteren rechten Teil des Internet-Spielscheins den
Vermerk «Abo abschliessen».
81.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den
Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden
Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer
auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift «Abo
abschliessen»; dieser Vorgang bewirkt, dass sich ein
Fenster öffnet mit der Aufschrift «Abo validieren», in
dem alle Selektionen des Teilnehmers zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten Spielschein
eingetragen wurden, wobei die Zahlen und Sterne
der gespielten Euro-Millions-Kombinationen aufgeführt werden; gegebenenfalls die Zahl des gewählten
Systems, die Art der gewählten Ziehungen (Art. 65.3 bis
65.6); der Vermerk, dass es sich um ein Abonnement
handelt, und der zu zahlende Gesamteinsatzbetrag
pro gewähltem Ziehungstyp (Art. 79.3).
26
81.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer
seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf
die Rubrik «Abo ändern» klickt, die sich unten links
des Fensters befindet, was den Spielschein mit den
Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen
lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der
Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.6
beschrieben.
81.4. Wenn der Teilnehmer keine weiteren Änderungen
an seinen Selektionen vornehmen und sie spielen
möchte, wie sie im Fenster «Abo validieren» aufgeführt
sind, klickt er auf das orangefarbene rechteckige
Kästchen «Abo validieren» unten rechts von diesem
Fenster.
81.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint
ein Fenster mit der Aufschrift «Information», das
angibt, ob das Abonnement richtig registriert worden
ist oder nicht.
81.6 Wenn ja, gibt das Informatiksystem der Loterie
Romande eine Abonnementbestätigung ab (Art. 86),
deren Inhalt in Echtzeit an das Registrierungszentrum
des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt
wird (Art. 29) und das im Spielerkonto des Teilnehmers
unter der Rubrik «Abonnemente» der Rubrik «meine
Spiele» gespeichert wird. Zudem gibt das Informatiksystem der Loterie Romande – sofern die nächste
Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen
erfüllt – eine Spielquittung aus (die den Spielselektionen des Abonnements entspricht), die für diese
Ziehung gültig ist; danach gibt das Informatiksystem
für jede Euro-Millions-Ziehung, welche die Abonnementbedingungen erfüllt, eine Spielquittung aus;
die Spielquittungen werden im Spielerkonto des
Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert, und
der Teilnehmer erhält eine Bestätigung der Ausgabe
jeder Quittung über E-Mail; sobald die Spielquittung
ausgegeben ist, kann weder eine Annullierung dieser
Quittung noch eine Vergütung des Einsatzes mehr
erfolgen.
81.7. Falls die nächste Euro-Millions-Ziehung die
Abonnementbedingungen nicht erfüllt, gibt das
Informatiksystem der Loterie Romande nur eine
Abonnementbestätigung aus (Art. 86), und das System
gibt die erste Spielquittung erst dann aus, wenn
die nächste Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen erfüllt; im Weiteren sind die
Bestimmungen von Artikel 81.6 mutatis mutandis
anwendbar.
81.8. Wurde eine Spielquittung gemäss Artikel 81.6
oder 81.7 des vorliegenden Reglements ausgegeben, wird der pro Teilnahme zu zahlende Einsatzbetrag (Art. 79.3) übereinstimmend mit Artikel 22
des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande dem Portefeuille
des Teilnehmers belastet. Falls der Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, wird keine Spielquittung
ausgegeben, und die Spielselektionen des Abonnements werden nicht registriert und nehmen nicht an
der entsprechenden Ziehung teil. Zudem wird
das betreffende Abonnement provisorisch suspendiert und der Teilnehmer über E-Mail aufgefordert,
gemäss Artikel 18 des allgemeinen Reglements der
über Internet zugänglichen Spiele der Loterie
Romande eine Einzahlung auf sein Portefeuille
vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer eine solche
Einzahlung vornimmt, wird das Abonnement reaktiviert,
sofern der im Portefeuille des Teilnehmers verfügbare
Saldo mindestens dem pro Teilnahme zu zahlende
Gesamteinsatzbetrag gemäss Artikel 79.3 entspricht.
81.9. Falls die Registrierung des Abonnements
nicht korrekt ausgeführt werden kann, erscheint eine
Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es
etwas später nochmals zu versuchen.
Artikel 82
82.1. Der Spieler kann seinen oder seine InternetSpielschein(e) speichern, die an sich keinen Wert
haben und keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel
oder an den Spielen darstellen.
27
82.2. Um einen Internet-Spielschein zu speichern,
klickt der Teilnehmer auf die Rubrik «speichern» im
oberen Teil des Spielscheins, worauf ein Fenster
erscheint, in dem er aufgefordert wird, den Namen
einzugeben, unter dem er seinen Internet-Spielschein
speichern möchte, dann diesen zu validieren, indem
er auf das orangefarbene Kästchen mit dem Vermerk
«OK» klickt.
82.3. Sobald sie registriert sind, werden die InternetSpielscheine des Teilnehmers unter der Rubrik
«Meine Spielscheine» unmittelbar links von der
Rubrik «speichern» aufbewahrt; nachdem sie geöffnet
ist, zeigt diese Rubrik alle Internet-Spielscheine
derselben Art (Standard oder System) an, die vom
Teilnehmer unter dem entsprechenden Namen
registriert wurden. Um einen seiner InternetSpielscheine zu wählen, klickt der Teilnehmer auf
die Rubrik «Öffnen» der Zeile, die dem Namen des
gewünschten Spielscheins entspricht.
Die SMS
Artikel 83
83.1. Nach dem Senden seines Schlüsselworts
an die Nummer 3113 gemäss Artikel 73 erhält der
Teilnehmer eine SMS-Bestätigung zurück, die seine
Spielselektionen zusammenfasst.
83.2. Falls es sich dabei um vollständige QuickTips handelt (Art. 70 und 71), stehen in der
SMS-Bestätigung nachstehende Angaben: der zu
zahlende Gesamteinsatzbetrag, die Anzahl vollständiger
Euro-Millions-Quick-Tips, die gespielt wurden; das
Datum der Ziehung oder die gewünschte Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen und das Datum
der ersten dieser Ziehungen.
83.3. Falls diese Spielselektionen gewählte Spielkombinationen sind, enthält diese SMS-Bestätigung
zudem die Angabe der Zahlen und Sterne der vom Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen.
83.4. Der Teilnehmer wird aufgefordert, die SMSBestätigung zu validieren, indem er das Wort «OK»
zurücksendet.
Artikel 86
86.1. Abonnementbestätigungen gelten nur für die
Teilnahme am Spiel Euro Millions über die InternetSpielplattform und sind nur von einer einzigen Art.
Artikel 84
84.1. Nach dieser Validierung erhält der Teilnehmer
eine Spielquittung auf sein Mobiltelefon, das dieselben
Angaben enthält wie die Empfangsbestätigung und
zudem unter dem Vermerk «Quittungs-Nr.» einen
Identifikationscode aufweist.
86.2. Die Abonnementbestätigungen werden im
Spielerkonto unter der Rubrik «Abonnemente» der
Rubrik «meine Spiele» gespeichert.
84.2. Der Inhalt der oben erwähnten Spielquittung
wird ebenfalls in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des
Spiels übermittelt (Art. 80.5 und 29) und im
Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik
«Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine
Spiele» gespeichert.
Artikel 85
85.1. Die vom Informatiksystem der Loterie Romande
ausgegebene Internet-Quittung (Art. 80.5, 81.6 bis
81.8 und 84.2) dient als Beweis für die Teilnahme
am Spiel zu den in den Artikeln 91.3 und 93.2 des
vorliegenden Reglements definierten Bedingungen.
85.2. Wie bei den in den Verkaufsstellen ausgegebenen Quittungen gibt es zwei Sorten von
Internet-Spielquittungen: einfache Quittungen und
kontinuierliche Quittungen; die Definition von Artikel 33
des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich auf
sie anwendbar.
85.3. Die gemäss den Abonnementbedingungen
ausgegebenen Quittungen sind immer einfache
Quittungen, die nur an einer einzigen Ziehung
teilnehmen.
85.4. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto
des Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer
Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert.
28
Artikel 87
87.1. Der Annahmeschluss für die Registrierung
der Einsätze bei der nächsten Ziehung stimmt mit
demjenigen überein, der für die Verkaufsstellen
gilt (Art. 34) und ist auf der Website der Loterie
Romande aufgeführt.
87.2. Einsätze, die nach dem Annahmeschluss
registriert werden, nehmen ab der nachfolgenden
Ziehung teil oder beginnen, daran teilzunehmen
(Art. 34.2).
Artikel 88
88.1. Auf den Internet-Spielquittungen sind
namentlich angegeben:
• die Selektionen des Teilnehmers, wie sie registriert
wurden;
• gegebenenfalls das gewählte System;
• die Anzahl an Ziehungen;
• bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung,
an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen
Quittungen das Datum der ersten und das der
letzten Ziehung sowie ihre Anzahl;
• die Bestätigung der Zahlung der Einsätze;
• der Tag und die Uhrzeit der Registrierung;
• ein Identifikationscode (oder «Referenz-Nr.»).
88.2. Sobald die Ziehung oder, falls es sich um eine
kontinuierliche Quittung handelt, eine oder mehrere
Ziehungen, an denen die Spielquittung teilnimmt,
stattgefunden haben, steht auf der Quittung unten
links unter dem Vermerk «meine Gewinne» das
Datum dieser Ziehung(en) und gegebenenfalls der
Betrag des Gewinns oder der Gewinne, die bei dieser
Ziehung oder diesen Ziehungen erzielt wurden, und
der ihnen entsprechende Gewinnrang.
Artikel 89
Auf den Abonnementsbestätigungen stehen namentlich nachstehende Angaben:
• der Vermerk «Abonnement-Angaben»;
• die Spielselektionen des Teilnehmers wie sie
registriert wurden;
• die Abonnement-Nummer;
• der Status des Abonnements;
• die Art der gewählten Ziehung;
• der geschuldete Einsatzbetrag pro Teilnahme.
Artikel 90
90.1. Es ist Sache des Spielers zu prüfen, ob die
Angaben der Quittung (Art. 88.1) mit den Selektionen
seines Spielscheins übereinstimmen und ob der Identifikationscode der Quittung gut lesbar ist (Art. 91.3).
90.2. Ebenfalls ist es Sache des Spielers zu prüfen,
ob die Angaben der Abonnementbestätigung (Art. 89)
mit den Selektionen seines Spielscheins übereinstimmen.
Artikel 91
91.1. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto
unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der
Rubrik «meine Spiele» gespeichert.
91.2. Im Gegensatz zu den in den Verkaufsstellen
ausgegebenen Quittungen ist die Vorlage der InternetQuittungen für die Gewinnauszahlung nicht unbedingt
notwendig; da die Internet-Quittung jedoch als
Beweis für die Teilnahme am Spiel dient (Art. 85.1),
wird den Spielern wärmstens empfohlen, die InternetQuittung auszudrucken und sie an einem sicheren
Ort aufzubewahren.
29
91.3. Einzig Internet-Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, gelten als Beweis für
die Teilnahme am Spiel.
Gewinnauszahlung
Artikel 92
Die Gewinnauszahlung in Verbindung mit den
Internet-Spielquittungen wird durch das allgemeine
Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande geregelt.
Artikel 93
93.1. Die Internet-Spielquittungen dienen als Beleg
für die Teilnahme am Spiel, sofern ihr Identifikationscode deutlich lesbar ist (Art. 85.1 und 91.3).
93.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs ist allerdings die Registrierung der Selektionen des Spielers im Informatikverwaltungszentrum.
93.3. Die Abonnementbestätigungen (Art. 86
und 89) stellen keinen Beweis für die Teilnahme
am Spiel dar. Einzig die gemäss den Abonnementbedingungen abgegebenen Internet-Spielquittungen
haben einen solchen Wert.
93.4. Bei Teilnahme über SMS, stellen nur die
im Spielerkonto des Teilnehmers unter der
Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik
«meine Spiele» (Art. 84.2) gespeicherten InternetSpielquittungen einen Beweis für die Teilnahme am
Spiel gemäss Artikel 93.1 dar, unter Ausschluss von
Spielquittungen, die dem Teilnehmer auf sein Mobiltelefon gesendet wurden (Art. 84.1).
Artikel 94
94.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller
Spieler lassen es nicht zu, dass aufgrund von Quittungen,
bei denen eine beliebige Angabe (Art. 88) nicht
mit den unter demselben Identifikationscode im
Informatikverwaltungssystem des Spiels (Art. 80.5
und 84.2) registrierten Angaben übereinstimmt,
Gewinne ausgezahlt werden.
Belege. Hat der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren eingeleitet, wartet die Loterie Romande
das definitive Urteil des Gerichts ab.
94.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht
übereinstimmenden Quittung nur Anspruch auf die
Rückerstattung seines Einsatzes.
Artikel 98
Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen,
ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung
verzögert.
Artikel 95
Nicht ausgezahlt werden Gewinne von Quittungen,
deren Identifikationscode (Art. 88) vom Informatikverwaltungssystem des Spiels nicht gelesen werden
kann, ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich
sind.
Artikel 96
96.1. Gemäss Artikel 32.1 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande werden die Gewinne nur an den
Teilnehmer, der Rechtsinhaber des Spielerkontos ist,
ausgezahlt.
96.2. Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht enthoben, sobald der Gewinn dem
Inhaber des Spielerkontos, von dem die Quittung
stammt, ausgezahlt worden ist.
Artikel 97
97.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung von einem Streit um das Eigentum der Quittung Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung
aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist
vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder
zu bescheinigen, dass seine Beschwerde Gegenstand
eines Gerichtsverfahrens ist.
97.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne
Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten
30
Verantwortlichkeiten
Artikel 99
99.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre
Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf
die Quittung (Art. 90.1).
99.2. Ebenfalls sind die Spieler verantwortlich für
ihre Selektionen und deren richtige Übertragung auf
die Abonnementbestätigung (Art. 90.2).
99.3. Wenn die Vertreter oder Hilfskräfte der
Loterie Romande den Spielern beim Erstellen oder
bei der Registrierung ihrer Internet-Spielscheine
behilflich sind, tun sie es aus gutem Willen und
nehmen damit keine wie auch immer geartete
Verantwortung auf sich – ebenso wenig wie die
Loterie Romande.
Artikel 100
100.1. Wird die Gewinnauszahlung einer Gewinnquittung, die ordnungsgemäss validiert wurde und
von der unstrittig feststeht, dass ihr Einsatz bezahlt
wurde, infolge eines Fehlers eines Vertreters oder
einer Hilfskraft der Loterie Romande abgelehnt
(siehe namentlich Art. 95), vergütet diese dem
Inhaber den Betrag des Einsatzes, unter Ausschluss
jeder weiteren Entschädigung zu ihren Lasten oder
zu Lasten ihres Vertreters oder ihrer Hilfskraft.
100.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen
der Quittung und den zentral registrierten Daten wird
in Artikel 94 behandelt.
Streitfälle
Artikel 101
101.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit der
Abwicklung des Spiels oder der Gewinnauszahlung ist
schriftlich zu formulieren und mit eingeschriebenem
Brief an den Hauptsitz der Loterie Romande, Postfach
6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz hat
den Namen, Vornamen und die genaue Adresse des
Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die
betreffende Internet-Quittung, zu enthalten.
101.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der
Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52).
Artikel 102
Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 101 nicht
erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.
31
INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE
Artikel 103
103.1. Gemäss Artikel 3.3 des vorliegenden
Reglements behält sich die Loterie Romande das
Recht vor, das vorliegende Reglement abzuändern,
vorbehaltlich der Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission.
103.2. Im Falle einer Änderung des vorliegenden
Reglements muss der Teilnehmer die neuen Bestimmungen und Bedingungen akzeptieren, bevor er
auf sein Spielerkonto zugreifen und an dem Spiel,
das Gegenstand des vorliegenden Reglements ist,
über die Internet-Spielplattform der Loterie Romande
teilnehmen kann.
Artikel 104
104.1. Das vorliegende Reglement, mit seinen
neuen Artikeln 40 und 45, tritt am 1. Januar 2013
in Kraft und gilt für alle ab diesem Datum kassierten
Gewinne.
104.3. Das vorliegende Reglement ersetzt ab
dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels erwähnten Datum jedes frühere Reglement, mit seinen
etwaigen Anhängen und/oder Nachträgen, das
denselben Gegenstand betrifft.
Artikel 105
Das vorliegende Reglement ist auf Französisch und
Deutsch ausgestellt. Bei Abweichungen zwischen der
französischen und der deutschen Version gelten die
französischen Texte.
Lausanne, November 2012
Société de la Loterie de la Suisse Romande
104.2. Allerdings wird präzisiert, dass gemäss
Artikel 45.1 des vorliegenden Reglements Einheitsgewinne aus Ziehungen von Euro Millions
vor dem 1. Januar 2013 der Erhebung der Verrechnungssteuer von 35% unterworfen bleiben,
sobald sie CHF 50.– übersteigen, und dass nur Einheitsgewinne aus Ziehungen von Euro Millions nach
dem 31. Dezember 2012 einer solchen Erhebung
erst unterworfen sind, wenn sie CHF 1’000.– übersteigen.
Société de la Loterie de la Suisse Romande
Rue Marterey 13 • Postfach 6744 • 1002 Lausanne
Tel. +41 21 348 13 13 • Fax +41 21 348 13 14 • www.loro.ch
No 29123 - V11
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