(CEPT) und der Asia
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(CEPT) und der Asia
Vereinbarung zwischen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) und der Asia-Pacific Telecommunity (APT) In Anerkennung a) der Zwecke der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die in der Konstitution der Union (Artikel 1) niedergelegt sind; b) dessen, dass es wichtig ist, den Einsatz fortentwickelter Telekommunikationsdienste zu fördern und die Maßnahmen der Mitglieder der ITU in beiden Regionen, insbesondere in den Bereichen Funk, Telekommunikationsstandardisierung und Telekommunikationsentwicklung, zu harmonisieren; eingedenk a) der Entschließung 58 der Konferenz der Regulierungsbevollmächtigten der ITO in Kyoto 1994 über die Stärkung der Beziehungen mit regionalen Telekommunikationsorganisationen; b) der Wechselbeziehungen zwischen Plänen und Programmen für die Tätigkeiten der ITU und regionaler Telekommunikationsorganisationen; c) dessen, dass Koordinierungstagungen von Vertretern regionaler Telekommunikationsorganisationen, die in Verbindung mit Konferenzen und Tagungen der ITU stattfinden, eine bessere Koordinierung und einen besseren Austausch von Informationen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Erfahrungen sicherstellen würden; d) der Rolle regionaler Telekommunikationsorganisationen bei Vorbereitungsgesprächen, durch welche die Arbeit von Konferenzen und Tagungen der ITU erleichtert werden soll; e) der Vorteile, die sich sowohl für die CEPT als auch für die APT möglicherweise ergeben, wenn die beiden regionalen Gremien im Bereich der technischen Hilfe sowie beim allgemeinen Austausch von Informationen, Erfahrungen und Unterlagen über die Entwicklung der Telekommunikation in beiden Regionen zusammenarbeiten würden; in der Überzeugung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen regionalen Telekommunikationsorganisationen notwendig und wünschenswert ist - kommen die Vertragsparteien dieser Vereinbarung hiermit überein, bei der Verfolgung nachstehender Ziele zusammenzuarbeiten: Artikel 1 Austausch von Informationen und Unterlagen Die Vertragsparteien sorgen für einen verstärkten Austausch von Informationen und Unterlagen aus dem Bereich der Telekommunikation. Artikel 2 Koordinierung von Positionen Die Vertragsparteien koordinieren, so weit wie möglich, ihre Positionen in Fragen von gemeinsamem Interesse. Artikel 3 Beziehungen mit der ITU Die Vertragsparteien arbeiten untereinander und mit der ITU zusammen mit dem Ziel, engere Beziehungen untereinander und mit der ITU aufzubauen und die Arbeitsweise der ITU weiter zu verbessern. Artikel 4 Vorbereitungen für Konferenzen und Tagungen der ITU Die Vertragsparteien führen einen Meinungsaustausch über die Vorbereitung von Konferenzen und Tagungen der ITU. Artikel 5 Entwicklung der Telekommunikation Die Vertragsparteien arbeiten so weit wie möglich hinsichtlich der Entwicklung der Telekommunikation in beiden Regionen zusammen, indem sie technische Erfahrungen austauschen, und sie schaffen Möglichkeiten für die Weitergabe von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine leichtere Entwicklung der Humanressourcen. Artikel 6 Vertraulichkeit Diese Vereinbarung soll nicht so ausgelegt werden, als werde von einer der Vertragsparteien die Offenlegung vertraulicher oder geheimschutzbedürftiger Unterlagen oder sonstiger Informationen verlangt. Artikel 7 Kommunikation Die Vertragsparteien richten regelmäßige Kommunikationskanäle ein, indem sie einzelne Kontaktstellen benennen. Artikel 8 Kosten Jede Vertragspartei trägt die vollen Kosten für die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Artikel 9 Überprüfung Die Vertragsparteien überprüfen jährlich die Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Zusammenarbeit aufgrund dieser Vereinbarung. Gegebenenfalls prüfen die Vertragsparteien, ob eine Verbesserung ihrer Zusammenarbeit erforderlich ist, und legen geeignete Vorschläge für die Änderung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung vor. Artikel 10 In-Kraft-Treten und Kündigung Diese Vereinbarung tritt an dem unten niedergelegten Datum in Kraft und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich gekündigt werden. Unterzeichnet in Istanbul am 9. Mai 1999 In zwei Urschriften, jede in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Für die CEPT Für die APT Per Sanderud Vorsitzender der CEPT Jong-Soon Lee Geschäftsführender Direktor der APT Anmerkung: 1. Amtliche Unterlagen der CEPT werden der Asia-Pacific Telecommunity (APT) vom Europäischen Büro für Funkangelegenheiten und dem Büro für Europäische Telekommunikation an nachstehende Adresse gesandt: Asia-Pacific Telecommunity Soi 5, Chaengwattana Road Bangkok 10210 THAILAND 2. Amtliche Unterlagen der Asia-Pacific Telecommunity (APT) werden dem zuständigen CEPT-Büro an nachstehende Adressen geschickt: ERO Midtermolen 1 DK-2100 Copenhagen DENMARK ETO th Strandboulevatden 92, 5 floor DK-2100 Copenhagen DENMARK