(CEPT) und der Asia

Transcrição

(CEPT) und der Asia
Vereinbarung
zwischen der
Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)
und der
Asia-Pacific Telecommunity (APT)
In Anerkennung
a) der Zwecke der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die in der Konstitution der Union
(Artikel 1) niedergelegt sind;
b) dessen, dass es wichtig ist, den Einsatz fortentwickelter Telekommunikationsdienste zu
fördern und die Maßnahmen der Mitglieder der ITU in beiden Regionen, insbesondere in
den Bereichen Funk, Telekommunikationsstandardisierung und
Telekommunikationsentwicklung, zu harmonisieren;
eingedenk
a) der Entschließung 58 der Konferenz der Regulierungsbevollmächtigten der ITO in Kyoto
1994 über die Stärkung der Beziehungen mit regionalen
Telekommunikationsorganisationen;
b) der Wechselbeziehungen zwischen Plänen und Programmen für die Tätigkeiten der ITU
und regionaler Telekommunikationsorganisationen;
c) dessen, dass Koordinierungstagungen von Vertretern regionaler
Telekommunikationsorganisationen, die in Verbindung mit Konferenzen und Tagungen
der ITU stattfinden, eine bessere Koordinierung und einen besseren Austausch von
Informationen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Erfahrungen sicherstellen würden;
d) der Rolle regionaler Telekommunikationsorganisationen bei Vorbereitungsgesprächen,
durch welche die Arbeit von Konferenzen und Tagungen der ITU erleichtert werden soll;
e) der Vorteile, die sich sowohl für die CEPT als auch für die APT möglicherweise ergeben,
wenn die beiden regionalen Gremien im Bereich der technischen Hilfe sowie beim allgemeinen Austausch von Informationen, Erfahrungen und Unterlagen über die Entwicklung
der Telekommunikation in beiden Regionen zusammenarbeiten würden;
in der Überzeugung,
dass eine engere Zusammenarbeit zwischen regionalen Telekommunikationsorganisationen
notwendig und wünschenswert ist -
kommen die Vertragsparteien dieser Vereinbarung hiermit überein, bei der Verfolgung nachstehender Ziele zusammenzuarbeiten:
Artikel 1
Austausch von Informationen und Unterlagen
Die Vertragsparteien sorgen für einen verstärkten Austausch von Informationen und
Unterlagen aus dem Bereich der Telekommunikation.
Artikel 2
Koordinierung von Positionen
Die Vertragsparteien koordinieren, so weit wie möglich, ihre Positionen in Fragen von gemeinsamem Interesse.
Artikel 3
Beziehungen mit der ITU
Die Vertragsparteien arbeiten untereinander und mit der ITU zusammen mit dem Ziel, engere
Beziehungen untereinander und mit der ITU aufzubauen und die Arbeitsweise der ITU weiter
zu verbessern.
Artikel 4
Vorbereitungen für Konferenzen und Tagungen der ITU
Die Vertragsparteien führen einen Meinungsaustausch über die Vorbereitung von
Konferenzen und Tagungen der ITU.
Artikel 5
Entwicklung der Telekommunikation
Die Vertragsparteien arbeiten so weit wie möglich hinsichtlich der Entwicklung der Telekommunikation in beiden Regionen zusammen, indem sie technische Erfahrungen austauschen,
und sie schaffen Möglichkeiten für die Weitergabe von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine
leichtere Entwicklung der Humanressourcen.
Artikel 6
Vertraulichkeit
Diese Vereinbarung soll nicht so ausgelegt werden, als werde von einer der Vertragsparteien
die Offenlegung vertraulicher oder geheimschutzbedürftiger Unterlagen oder sonstiger
Informationen verlangt.
Artikel 7
Kommunikation
Die Vertragsparteien richten regelmäßige Kommunikationskanäle ein, indem sie einzelne Kontaktstellen benennen.
Artikel 8
Kosten
Jede Vertragspartei trägt die vollen Kosten für die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben, die sich
aus dieser Vereinbarung ergeben.
Artikel 9
Überprüfung
Die Vertragsparteien überprüfen jährlich die Ergebnisse und Auswirkungen ihrer
Zusammenarbeit aufgrund dieser Vereinbarung. Gegebenenfalls prüfen die Vertragsparteien,
ob eine Verbesserung ihrer Zusammenarbeit erforderlich ist, und legen geeignete Vorschläge
für die Änderung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung vor.
Artikel 10
In-Kraft-Treten und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt an dem unten niedergelegten Datum in Kraft und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei
schriftlich gekündigt werden.
Unterzeichnet in Istanbul am 9. Mai 1999
In zwei Urschriften, jede in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die CEPT
Für die APT
Per Sanderud
Vorsitzender der CEPT
Jong-Soon Lee
Geschäftsführender Direktor der APT
Anmerkung:
1. Amtliche Unterlagen der CEPT werden der Asia-Pacific Telecommunity (APT) vom Europäischen Büro für Funkangelegenheiten und dem Büro für Europäische
Telekommunikation an nachstehende Adresse gesandt:
Asia-Pacific Telecommunity
Soi 5, Chaengwattana Road
Bangkok 10210
THAILAND
2. Amtliche Unterlagen der Asia-Pacific Telecommunity (APT) werden dem zuständigen
CEPT-Büro an nachstehende Adressen geschickt:
ERO
Midtermolen 1
DK-2100 Copenhagen
DENMARK
ETO
th
Strandboulevatden 92, 5 floor
DK-2100 Copenhagen
DENMARK