AVRR Newsletter
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AVRR Newsletter Freiwillige Rückkehr und Reintegration aus Österreich Herbst 2013, Ausgabe 9 Ein Einblick, Ausblick und Überblick In dieser Ausgabe: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg/innen, Wir freuen uns, die Herbst-Ausgabe des Newsletters der Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration von IOM Wien präsentieren zu dürfen. Während unsere Reintegrationsprojekte in Georgien sowie in der Republik Moldau in der Endphase sind und mit Jahresende auslaufen, sind die anderen Initiativen voll im Gange. Zur Zeit sind wir im Speziellen mit den Vorbereitungen für den „Internationalen Workshop für Rückkehrberater/ innen“ (3. – 4. Dezember 2013) beschäftigt, von dem wir ausführlich in der kommenden Ausgabe berichten werden. In den letzten Wochen kam es in unserer Abteilung auch zu personellen Veränderungen, weshalb wir in der folgenden Tabelle die (neuen) Ansprechpartner/innen für unsere Projekte vorstellen möchten: Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration (AVRR) Andrea Götzelmann – Abteilungsleiterin [email protected] 01-585 3322 22 AVRR Afghanistan Katie Klaffenböck Oana Timofte [email protected] 01-585 33 22 46 [email protected] AVRR Nigeria Evelyn Rainer [email protected] 01-585 33 22 12 AVRR Pakistan Ondine Delavelle [email protected] 01-585 33 22 14 AVRR Russische Föderation / Republik Tschetschenien Agata Foryś [email protected] 01-585 33 22 20 [email protected] 01-585 33 22 35 [email protected] 01-585 33 22 39 Siegfried Wöber Sabine LangRosenfeld Freiwillige Rückkehr von Betroffenen von Menschenhandel Katie Klaffenböck [email protected] 01-585 33 22 46 Freiwillige Rückkehr von Unbegleiteten Minderjährigen Agata Foryś [email protected] 01-585 33 22 20 In dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters berichten wir über aktuelle Entwicklungen, Trends und Herausforderungen, die im Rahmen dieser Projekte beobachtet werden. Dabei werden Eindrücke von IOM MonitoringReisen nach Georgien sowie Nigeria präsentiert und Einblicke in die Projekte in der Russischen Föderation / Republik Tschetschenien und Pakistan gegeben. Wir wünschen viel Vergnügen beim Lesen und einen guten Start in den Winter! Mit besten Grüßen, Die Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration IOM Wien AVRR Newsletter Internationale Organisation für Migration, Wien Änderungen im Projekt AVRR Russische Föderation / Republik Tschetschenien (AVRR Chechnya VI) Monitoring Reise nach Georgien Ein Bericht aus Nigeria AVRR Pakistan Rückkehrberater/innen Fokus Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration Internationale Organisation für Migration Länderbüro Wien Nibelungengasse 13/4 1010 Wien +43 (0) 1 585 3322 22 [email protected] Dieser Newsletter und die hier geschilderten Aktivitäten werden vom Europäischen Rückkehrfonds und dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres kofinanziert. Herbst 2013, Ausgabe 9 I ÄNDERUNGEN IM AVRR PROJEKT RUSSISCHE FÖDERATION / REPUBLIK TSCHETSCHENIEN (AVRR Chechnya VI) Zusätzliche €1000,- an Reintegrationsunterstützung für Teilnehmer/innen, die in der Republik Tschetschenien ein Unternehmen registriert haben © IOM 2013 © IOM 2013 Im Rahmen des aktuellen AVRR Chechnya VI Projekts haben Teilnehmer/innen, die ihr Business nicht im landwirtschaftlichen Bereich registrieren, die Möglichkeit eine zweite Tranche in der Höhe von bis zu €1000,- für die Erweiterung ihres Geschäfts zu bekommen. Projektteilnehmer/innen, die freiwillig in die Republik Tschetschenien zurückkehren, entscheiden sich meistens, ihre Reintegrationsunterstützung für den Start eines Kleinunternehmens zu verwenden. Die zwei beliebtesten Businesskategorien sind die Tätigkeit im Landwirtschaftssektor als Subsistenzbauern/-bäuerinnen oder im Dienstleistungssektor als Einzelunternehmer/ innen. Für Letzteres wird eine offizielle Registrierung als Einzelunternehmer/in bei der Steuerbehörde benötigt. Landwirtschaftliche Aktivitäten (wie Rinder-, Schaf- oder Hühnerzucht, Bienenhaltung, Anbau von Gemüse und Obst usw.) auf eigenem Grundstück benötigen keine formelle Registrierung. Viele Projektteilnehmer/innen entscheiden sich für diese Möglichkeit, da sie in ländlichen Gebieten wohnen, die entsprechende Erfahrung sowie Grundstück und Ausrüstung dafür besitzen, und weil sie dadurch die mit der Registrierung verbundenen Formalitäten und Kosten vermeiden können. Ein weiterer Projektteilnehmer, der als Kleinunternehmer in Grosny tätig ist. Business-Start als Einzelunternehmer/in manchmal nicht ausreichend war. Um selbständige Einzelunternehmer/innen finanziell besser unterstützen zu können und die verschiedenen Businessideen auch umsetzen zu können, haben Projektteilnehmer/innen, die ihr Gewerbe bereits Für jene, die ihr Business außerhalb des registriert haben, nun die Möglichkeit, um eine zweite Landwirtschaftssektors betreiben möchten, ist eine Tranche ihrer Reintegrationsunterstützung anzusuchen. Registrierung Pflicht. Dies betrifft beispielsweise Personen, die als selbständige Buchhalter/innen oder Der Antrag dafür kann nach einem Monitoring durch den Taxifahrer/innen arbeiten wollen, ein Café, ein Geschäft, Implementierungspartner vor Ort Vesta eingereicht eine Schneiderei oder einen Friseursalon eröffnen oder werden, wenn festgestellt wurde, dass das Geschäft oder Bau- und/oder Reparaturservices anbieten möchten. Eine das Gewerbe erfolgreich betrieben wird. Die endgültige Businessregistrierung bedeutet jedoch mehr Ausgaben Entscheidung, ob eine zweite Tranche bewilligt wird oder durch Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge, die von Einzelunternehmer/innen geleistet werden nicht, erfolgt dann durch IOM Wien. Die Unterstützung müssen. Das ist einer der Gründe, warum in der wird nicht in bar, sondern in Sachleistungen Vergangenheit der Betrag von bis zu €2000,- für einen bereitgestellt und kann für den Kauf von Sachgütern bzw. für Zahlungen der benötigten Dienste zur weiteren Entwicklung des Geschäfts verwendet werden. © IOM 2013 Im Juli 2013 haben IOM Wien, IOM Moskau und der Implementierungspartner vor Ort, die NGO Vesta, das neue Projekt AVRR „Chechnya VI“ für freiwillige Rückkehrer/innen in die Russische Föderation/ Republik Tschetschenien gestartet. Das Projekt sieht die Reintegrationsunterstützung für bis zu 110 Projektteilnehmer/innen mit folgenden Leistungen vor: • • • • • Eine Projektteilnehmerin in ihrem Geschäft in Grosny. AVRR Newsletter Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsberatung; €500,- Unterstützung in bar, um die dringendsten Bedürfnisse der Teilnehmer/innen nach ihrer Rückkehr abzudecken; Sachleistungen im Wert von €2000,- im Rahmen der Reintegrationsunterstützung; Zusätzliche Unterstützung für besonders bedürftige Teilnehmer/ innen (z.B. Unterstützung für Gesundheit und Unterkunft); Eine zweite Tranche in der Höhe von €1000,- für die Weiterentwicklung eines Geschäfts für Teilnehmer/innen, die als Einzelunternehmer/innen registriert sind. Internationale Organisation für Migration, Wien Herbst 2013, Ausgabe 9 II MONITORING REISE NACH GEORGIEN Eindrücke vom Leben am Kaukasus nach der Rückkehr Von 29. September bis 4. Oktober 2013 reiste eine Monitoring-Delegation bestehend aus IOM Wien Mitarbeiterinnen (Katerina Kratzmann, Andrea Götzelmann, Sophie Hofbauer) sowie Oberst Isabella Gruber als Vertreterin des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) nach Georgien, um die Teilnehmer/ innen des „AVRR Georgien II“ Projekts zu besuchen. Die Reise führte das Monitoring-Team in die Region um Kutaisi im Westen des Landes sowie in Dörfer bei Duisi im Osten, nicht weit von der Grenze zur Russischen Föderation. Die Delegation konnte insgesamt zehn Projektteilnehmer/innen an ihren Rückkehrorten besuchen und sich die Zeit nehmen, persönlich mit ihnen zu sprechen und sich von ihrer derzeitigen Lebenssituation ein Bild zu machen. Obwohl alle Rückkehrer/innen damit zufrieden waren, wieder bei ihren Familien zu sein, empfanden sie die Lebensbedingungen in Georgien als sehr schwierig. Das Geld reicht nur knapp zum Überleben, viele sind daher auf zusätzliche finanzielle Unterstützung von Verwandten im In- und Ausland angewiesen. Privattaxiunternehmen in größeren Städten. Das Durchschnittseinkommen der Projektteilnehmer/ innen, die durch ihre Reintegrationsunterstützung bereits ein Einkommen hatten, beträgt ca. 400,georgische Lari pro Monat (umgerechnet EUR 177,-), was nicht selten für eine 4-köpfige Familie reichen muss. Während der Reise konnten auch Gespräche mit Vertreter/innen von Organisationen vor Ort geführt werden. Gunther Zimmer, Leiter des ADA-Büros in Tbilisi, Alexander Neumüller, Verbindungsbeamter des BM.I, Liana Mkheidze und Tata Topadze (Vertreterinnen der Caritas Georgien) sowie die Leiter/innen der IOM-Büros in Tbilisi, Kutaisi und Telavi bestätigten die Eindrücke der Monitoring-Delegation: einerseits die positiven ersten Umsetzungen der Reintegrationsmaßnahmen im Rahmen des AVRR Projekts, andererseits aber die schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen im Land. Von den Sachleistungen im Rahmen der Reintegrationsunterstützung haben jedoch bisher alle Projektteilnehmer/innen profitiert. Zusätzlich bekamen manche Rückkehrer/innen auch Sonderunterstützungen zur Abdeckung medizinischer Kosten oder für Unterkunft aufgrund ihrer Bedürftigkeit. Viele von ihnen meinten, dass eine Rückkehr ohne jegliche Unterstützung sehr schwierig gewesen wäre. Für manche waren das Projekt und die Chance auf ein eigenes Einkommen sogar ausschlaggebend für ihre Entscheidung freiwillig nach Georgien zurück zu kehren. Die meisten Rückkehrer/innen sind heute wieder in dem Bereich beschäftigt, mit dem sie bereits vorher Geld verdient haben: etwa mit Milch- und Käseproduktion sowie Viehzucht in den ländlichen Gegenden und © IOM 2013 Ein Teil des Monitoring Teams mit einem Projektteilnehmer in Georgien. EIN BERICHT AUS NIGERIA Leben in einer Stadt der Superlative: „Lagos ist unberechenbar!“ © IOM 2013 In dieser Newsletter Ausgabe wird Lagos, die größte Stadt Nigerias, ein wenig porträtiert und beschrieben, wie die Stadt den Arbeitsalltag der IOM Kolleg/innen vor Ort und die Umsetzung unseres AVRR Projekts beeinflusst. „Lagos ist unberechenbar!“, gefolgt von einem schallenden Lachen oder einem Seufzer der Resignation, dieses Stimmungsbild der Megacity wurde dem Projektteam von IOM Wien (Andrea Götzelmann, Evelyn Rainer) während ihrer Monitoring Reise von 8. bis 14. September 2013 für die vierte Phase des Projektes „Unterstützung der Freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Rückkehrenden nach Nigeria“ (AVRR Nigeria IV) häufig vermittelt. Lagos hat sich von einem ursprünglich kleinen Fischerdorf zu einer Stadt der Superlative entwickelt: Die Schätzungen bezüglich der Einwohnerzahl von Lagos variieren zwischen 10,2 und über 18 Mio. Einwohner/innen.¹ (...) ¹ https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ni.html Laender/Nigeria.html; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013 AVRR Newsletter sowie Ein Siedlung am Meer in Lagos. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01- Internationale Organisation für Migration, Wien Herbst 2013, Ausgabe 9 III © IOM 2013 © IOM 2013 Sicher ist aber, dass Lagos die größte Megacity Westafrikas und eine der zehn am schnellsten wachsenden Städte weltweit ist. Laut UN könnte Lagos 2015 nach Tokio und Mumbai die drittgrößte Stadt der Welt sein.² Die Stadt ist das wichtigste Finanzzentrum Westafrikas, trägt 60 Prozent zum Wirtschaftswachstum Nigerias bei und verbraucht 40 Prozent des nationalen Stromaufkommens.³ Der rasante Bevölkerungsanstieg von ca 300.000 Einwohner/innen im Jahr 1950 auf die heutige Größe stellt die Stadtregierung vor riesige Herausforderungen: Als vorrangigste Aufgaben gelten der Ausbau der städtischen Infrastruktur wie Straßen, Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Abwasser- und Abfallsysteme sowie eines integrierten Transportwesens (zu Land und zu Wasser) und die Verbesserung der Sicherheitslage. Lokale Taxis („Keke“) in Lagos. © IOM 2013 © IOM 2013 nämlich: „Lagos ist unberechenbar“! Ein weiteres Charakteristikum der Stadt ist, dass durch das rasante Bevölkerungswachstum das Angebot an Immobilien extrem verknappt ist. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Umsetzung des Reintegrationsprojektes: Zum einen sind die Mietpreise sehr hoch; zum anderen werden Mietobjekte wie kleine Geschäftsläden für die Rückkehrer/innen nur vergeben, wenn die Miete ein bis drei Jahre im Vorhinein entrichtet wird. Dieser Umstand war einer der Hauptgründe, dass fü r da s P r oje kt „A V RR N ig e r ia V“ d ie Reintegrationsunterstützung pro Teilnehmer/in auf EUR 4.000,angehoben wurde. Trotz all dieser Hera usforderungen übt Lagos e ine große Anziehungskraft aus und hält für Menschen der unterschiedlichsten Schichten Chancen bereit. Nur so ist Ein Marktszene in Lagos. es zu erklären, dass in der letzten Projektphase (AVRR Nigeria IV) 50% der Projektteilnehmer/innen nach Lagos zurückkehrten und dort ihr neues Leben beginnen Die Größe und Bevölkerungsdichte von Lagos wirken sich wollten. auch ganz direkt auf die Arbeitsbedingungen der Kolleg/innen vor Ort und auf die Rahmenbedingungen, © IOM 2013 unter denen das österreichische Reintegrationsprojekt umgesetzt wird, a us . So ist es nichts Außergewöhnliches, dass man innerhalb der Stadt jeden Tag pro Strecke zwei bis drei Stunden zum Arbeitsplatz benötigt. Um noch längere Anfahrtszeiten zu vermeiden, steht die arbeitende Bevölkerung schon sehr früh auf, um spätestens um halb acht im Büro zu sein, denn die Verkehrssituation wird im Laufe des Tages immer unberechenbarer. Das Verkehrsaufkommen der Stadt ist ein großer Unsicherheitsfaktor in der täglichen Arbeit der Kolleg/innen, da sie mobil sein müssen. Einerseits leistet IOM Lagos Einsatz am Flughafen, um Rückkehrer/ innen aus Ländern wie Österreich, der Schweiz, Norwegen, und Israel zu empfangen, andererseits fahren sie mit den Projektteilnehmer/innen auf lokale Märkte, um mit ihnen gemeinsam Material für ihre Kleinbetriebe zu besorgen. Je nach Verkehrsaufkommen benötigt man für ein und dieselbe Strecke an einem Tag zehn Minuten Am Weg von Lagos nach Ibadan. und am nächsten Tag zwei Stunden. Daher gibt es für all diese Fahrten nur eine verlässliche Zeitschätzung, ² http://www.lagosstate.gov.ng/pagelinks.php?p=6; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013 ³ http://www.lagosstate.gov.ng/pagelinks.php?p=6; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013 AVRR Newsletter Internationale Organisation für Migration, Wien Herbst 2013, Ausgabe 9 IV AVRR PAKISTAN Freiwillige Rückkehr und Reintegration nach Pakistan in Zahlen In den letzten Jahren kehrten 20 bis 30 Personen jährlich freiwillig nach Pakistan zurück. Diese Personen erhielten jedoch keine gezielten Reintegrationsangebote. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Dezember 2012 ein vom BM.I finanziertes Projekt initiiert. Es stellt Reintegrationsunterstützung für bis zu 30 Pakistani und ihre Familienangehörigen bereit. Da die Kapazitäten bereits im Juni 2013 ausgeschöpft waren, startete mit 1. Juli 2013 ein neues, vom BM.I und dem Europäischen Rückkehrfonds ko-finanziertes Reintegrationsprojekt, welches die Teilnahme von bis zu 50 Personen ermöglicht. Insgesamt suchten zwischen 1. Dezember 2012 und 30. September 2013 56 Personen um Projektteilnahme an, wovon 46 als aktive Teilnehmer/innen geführt werden¹, und 31 bereits nach Pakistan zurückgekehrt sind. Im selben Zeitraum gab es insgesamt 39 von IOM unterstützte freiwillige Rückkehrer/innen nach Pakistan (inklusive fünf Familienangehörigen), was zeigt, dass fast alle freiwillig Zurückgekehrten Unterstützung bei der Reintegration in Anspruch nehmen. Bis dato waren die Projektteilnehmer/innen ausnahmslos männlich und kehrten mehrheitlich alleine nach Pakistan zurück. In zwei Fällen erfolgte die Rückkehr jedoch im Familienverband, im einen Fall gemeinsam mit der Ehepartnerin und einem minderjährigen Kind, und im anderen Fall gemeinsam mit der Ehepartnerin und zwei minderjährigen Kindern. 13% der Projektteilnehmer/innen kehrten in die Provinz Khyber-Pakhtunkhwa mit der Hauptstadt Peshawar zurück und 5% bzw. 2% ließen sich in der Region Islamabad bzw. der Provinz Azad-Kashmir nieder. Die Mehrheit der Projektteilnehmer/innen war zum Zeitpunkt der Projektantragsstellung zwischen 35 und 55 Jahre alt. Etwas mehr als ein Drittel der Personen war zwischen 18 und 30 Jahre alt und nur zwei Personen waren über 55 Jahre alt. Unbegleitete Minderjährige befanden sich nicht unter den Projektteilnehmer/innen. Das Bildungsniveau der Projektteilnehmer ist sehr unterschiedlich. 41% aller Personen absolvierten eine Sekundarschule, 22% gaben als ihren höchsten Abschluss die Primarschule an und 15% weisen eine höhere Ausbildung (Universität, Fachschule) auf. Jeweils fünf Personen verfügen über keine abgeschlossene Ausbildung bzw. gaben ihren höchsten Ausbildungsgrad nicht bekannt. Fast alle Projektteilnehmer/innen entschlossen sich für eine Rückkehr in die Provinz Punjab, die die bevölkerungsreichste Gegend des Landes darstellt und in der sich die Millionenstadt Lahore befindet. ¹ Neun Personen entschieden sich aus privaten Gründen, ihre Projektteilnahme zurückzuziehen. Der Projektantrag einer Person wurde abgelehnt. AVRR Newsletter Internationale Organisation für Migration, Wien Herbst 2013, Ausgabe 9 V © IOM 2013 Die Reintegrationsunterstützung im Ausmaß von bis zu EUR 3000,- in Sachleistungen wurde von den Teilnehmer/innen in unterschiedlicher Weise verwendet: Die beliebtesten Aktivitäten sind Kleingeschäftsgründungen bzw. der Ausbau von bestehenden (Familien-) Betrieben in den Bereichen Landwirtschaft, Transport und Kleinhandel. Jeweils ein Viertel der Projektteilnehmer/innen entschied sich für den Ankauf eines Fahrzeugs für Taxidienste sowie den Auf- bzw. Ausbau einer kleinen Landwirtschaft mit Büffeln oder Hühnern. Die Hälfte aller Personen benutzte die Unterstützung für die Gründung oder den Ausbau eines kleinen Geschäfts, zum Beispiel mit Lebensmitteln, Düngemitteln, Bekleidung, Stoffen, Autofarbe, Waschmaschinen, Mobiltelefonen oder ComputerErsatzteilen. Region Punjab, am Weg zwischen Islamabad und Lahore. Im November fand die erste IOM Wien Monitoring Reise nach Pakistan statt. Mehr Informationen dürfen wir in der kommenden Newsletter Ausgabe präsentieren. RÜCKKEHRBERATER/INNEN FOKUS Gespräch mit Margit Uschnigg, Rückkehrberaterin des Amts der Kärntner Landesregierung Seit wann gibt es die Rückkehrberatung der Kärntner Landesregierung, wie viele Personen sind dabei tätig und was sind ihre Aufgaben? Seit Bestehen des Flüchtlingsreferates wird neben der Unterbringung, Versorgung sowie Betreuung von Asylwerber/innen, anerkannten Flüchtlingen und sonstigen Fremden, die Möglichkeit der Organisation einer freiwilligen Rückkehr angeboten. Seit Beginn des J a hre s 2011 wir d im Ma ßn a h me n be re ich Rückkehrberatung in der Grundversorgung, Asylwerber/ innen im laufenden Verfahren sowie Asylwerber/innen deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und sich in der Grundversorgung des Landes Kärnten befinden, eine fundierte Rückkehrberatung und damit umfassende Perspektivenabklärung, angeboten. Bislang ist eine Person in der Rückkehrberatung und Organisation der freiwilligen Rückkehr tätig sowie eine weitere Person im Vertretungsfall. werden, zuständig. Im Rahmen der Integration ist das Flüchtlingsreferat für diverse Integrationsmaßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie sonstige Drittstaatsangehörige zuständig. (...) Welche Arbeitsbereiche deckt das Flüchtlingsreferat sonst noch ab? Das Flüchtlingsreferat des Landes Kärnten ist im Rahmen des Flüchtlingswesens, gem. Art. 15a B-VG, für die Grundversorgung (Unterbringung, Verpflegung und Leistungen wie z.B. Krankenversicherung, Information, Betreuung und Beratung usw.) für hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber/innen bzw. Fremde, die von den Erstaufnahmezentren nach Kärnten zugewiesen AVRR Newsletter Internationale Organisation für Migration, Wien © Margit Uschnigg 2013 © Margit Uschnissg 2013 Margit Uschnigg bei der Arbeit. Herbst 2013, Ausgabe 9 VI Wie erfahren Ihre Klient/innen üblicherweise von der Rückkehrberatung und wie gestaltet sich ihr Ablauf? Unsere Klient/innen erfahren zunächst mittels eines allgemeinen Infoblattes, durch die Basisbetreuer/innen in den Unterkünften sowie im Rahmen der Erstaufklärung durch die jeweilige Regionalbetreuerin des Landesflüchtlingsreferates über die Möglichkeit der Rückkehrberatung und Organisation der freiwilligen Rückkehr. Wenn Klient/innen den Wunsch äußern in die Heimat zurückzukehren oder vorerst lediglich eine allgemeine Rückkehrberatung wünschen, werden anschließend individuelle Termine zur Rückkehrberatung direkt in den Unterkünften oder im Büro des Landesflüchtlingsreferats vereinbart. Rückkehrberatungen werden durch die Rückkehrberaterin in den Sprachen Englisch, Russisch, bei Bedarf auch Serbokroatisch und Französisch selbst durchgeführt, in jeweils anderen Sprachen werden geeignete Dolmetscher hinzugezogen. Nach erfolgter Rückkehrberatung (Asyl-und fremdenrechtliche sowie soziale Perspektivenabklärung, Länderinformation, Beratung und Information über bestehende Reintegrationsprojekte mit Hilfe IOM, Aufklärung über die gesa mte Rückkehrprozedur, finanzie lle Rückkehrhilfe) und nach der Rückkehrantragstellung, erfolgt die Organisation der freiwilligen Rückkehr (Beschaffung der Heimreisezertifikate, Kontakt mit den Botschaften, Unterstützung bei der Dokumentenbeschaffung und bei Behördenwegen, Transportlogistik zu den Botschaftsterminen in Wien und Salzburg sowie Flughafen; letztendlich direkte Begleitung am Flughafen Klagenfurt sowie nach Bedarf Journaldienst - telefonische Hilfestellung - bis zum tatsächlichen Rückkehrort). Die Flugbuchungen sowie die Begleitung am Flughafen Wien übernehmen IOMMitarbeiter/innen. Wie viele Klient/innen kommen durchschnittlich pro Woche zur Rückkehrberatung und was sind die wichtigsten Herkunftsländer? Die Zahl der Klient/innen aus der Grundversorgung, die eine Rückkehrberatung wünschen und freiwillig zurückkehren möchten, variiert wöchentlich. Die häufigsten Herkunftsländer derzeit sind die Russische Föderation, Afghanistan, Irak, Serbien/Bosnien, Kosovo, Pakistan, Nordafrikanische Staaten. Was ist dem Flüchtlingsreferat in der Rückkehrberatung besonders wichtig? Es ist besonders wichtig, dass unsere Klient/innen aus der Grundversorgung und somit aus dem laufenden Asylverfahren und unmittelbar nachdem bereits das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wu rde , e ine a us re iche nde , g ut fun d ie rte Rückkehrberatung und damit eine umfassende, realistische Perspektivenabklärung erhalten. Wenn KlientInnen sich letztendlich freiwillig für eine Rückkehr entscheiden, dann ist es besonders wichtig, dass die gesamte Rückkehrprozedur für die KlientInnen mit voller Unterstützung erfolgt, um so das Rückkehrverfahren und die Rückkehr für die Klient/innen so angenehm wie möglich und jedenfalls in Würde zu gestalten. Gibt es besondere Herausforderungen, die das Flüchtlingsreferat der Kärntner Landesregierung in der Rückkehrberatung erlebt? Jede einzelne Rückkehrberatung stellt eine besondere Herausforderung dar, da es sich hierbei um Menschen und ihre Schicksale handelt. Es gibt darunter einige Herausforderungen, die durch jahrelange Erfahrung jedoch mittlerweile gut bewältigt werden können. Wie reagieren Ihre Klient/innen auf die IOM Projekte zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration? Im Allgemeinen reagieren die Klient/innen sehr positiv und voller Hoffnung auf die jeweiligen Projekte in den Herkunftsländern. Zunächst sind Klient/innen aus diversen Gründen eher skeptisch bezüglich der angebotenen Reintegrationsleistungensowie Unterstützungen. Während des Beratungsgesprächs, in der Regel sind dies mehrere Gespräche, steigen das Vertrauen und somit aber auch die Erwartungen. Wenn Erwartungen zu hoch sind, dann kann es naturgemäß zu großen Enttäuschungen kommen, weshalb in der Rückkehrberatung im Vorfeld versucht wird, individuell die einzelnen Unterstützungen möglichst realistisch abzuklären. Dies erfolgt insbesondere mit Hilfe der IOMProjektkoordinator/innen, der möglichen einzelnen Beratungsgespräche der Klient/innen mit IOM, des aufbereiteten Materials seitens IOM usw. Inwiefern würden Sie sagen, dass die Projekte die Bedürfnisse der Zielgruppe abdecken? Aufgrund bereits mehrjähriger Erfahrung werden die Bedürfnisse sehr gut (von Jahr zu Jahr besser) abgedeckt. Vor allem die Möglichkeit für Klient/innen eigene Geschäfte bzw. Unternehmen zu gründen, findet besonders großen Anklang und Motivation bei den Klient/innen. Stehen Sie auch nach der Rückkehr mit Ihren Klient/ innen in Kontakt? Es kommt sehr häufig vor, dass Klient/innen sich regelmäßig, meist via Mail, aber auch telefonisch, melden. Welche Vorschläge haben Sie und Ihre Kolleg/innen zur Verbesserung der Rückkehrund Reintegrationsprojekte? Die Erfahrungen und vor allem die individuellen Geschichten der einzelnen Projektteilnehmer zeigen, dass die bestehenden Rückkehrund Reintegrationsprojekte sehr wichtig für einen Neuanfang und für eine Reintegration für die KlientInnen sind. Die Projekte geben den KlientInnen Mut und Motivation und bilden ein wichtiges Fundament für einen Neuanfang in der Heimat. Daher wäre es auch aus meiner Sicht wünschenswert, dass Reintegrationsprojekte auf mehrere Herkunftsstaaten der Klient/innen ausgeweitet werden. Die besten Verbesserungsvorschläge bieten die Feedbacks der Projektteilnehmer/innen, die von Jahr zu Jahr dazu beitragen die Bedürfnisse der Klient/innen besser abdecken zu können. Dieser Newsletter und die hier geschilderten Aktivitäten werden vom Europäischen Rückkehrfonds und dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres kofinanziert. AVRR Newsletter Internationale Organisation für Migration, Wien Herbst 2013, Ausgabe 9 VII