DJE REAL ESTATE

Transcrição

DJE REAL ESTATE
DJE REAL ESTATE
(IN LIQUIDATION)
Jahresbericht zum 31. Dezember 2014
DJE Investment S.A. | R.C.S. Luxembourg B 90 412
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 2
INHALTSVERZEICHNIS
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
Seite
3
Kommentar des Liquidators
Seite
4–5
Geographische und wirtschaftliche Aufteilung
Seite
6–8
Wertentwicklung
Seite
9
Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens
Seite
9
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
Seite
13 – 14
Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung
Seite
14
Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Seite
15 – 20
Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé
Seite
22– 23
Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft)
Seite
24 – 25
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Seite
26 – 37
Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes
(einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem
eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.
Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen
sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der
Depotbank, bei den Zahlstellen, der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post,
per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen
Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Anteilklasse P
WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955
Anteilklasse I
WKN A0B752 / ISIN LU0200037074
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 3
VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG
Liquidator
DJE Investment S.A.
R.C.S. Luxembourg B 90412
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Eigenkapital per 31. Dezember 2014:
12.197.500 Euro
Verwaltungsratsmitglieder
Dr. Jan Ehrhardt
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Die DJE Investment S.A. wird in
ihrer Funktion als Liquidator durch
Herrn Dr. Ulrich Kaffarnik vertreten.
Julien Zimmer
Generalbevollmächtigter Investmentfonds
der DZ PRIVATBANK S.A.
Luxemburg-Strassen
Verwaltungsrat der
DJE Investment S.A.
Vorsitzender
des Verwaltungsrates
Dr. Jens Ehrhardt
Vorstandsvorsitzender der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Geschäftsführender
stellvertretender
Verwaltungsratsvorsitzender
Dr. Ulrich Kaffarnik
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Peter Schmitz
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach bei München
Bernhard Singer
Luxemburg
Geschäftsführer
der DJE Investment S.A.
Mirko Bono
Stefan-David Grün
Dr. Ulrich Kaffarnik
Depotbank, Register-, Transferund Zentralverwaltungsstelle
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Eigenkapital per 31. Dezember 2013:
628.183.575 Euro
Zahlstelle Großherzogtum
Luxemburg
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Repräsentant und Zahlstelle
in der Bundesrepublik Deutschland
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Frankfurt am Main
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main
Deutschland
Abschlussprüfer des Fonds
und der DJE Investment S.A.
Deloitte Audit
Société à responsabilité limitée
Cabinet de Révision agréé
560, rue de Neudorf
2220 Luxemburg
Luxemburg
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 4
KOMMENTAR DES LIQUIDATORS
Der Immobilienmarkt
Die Weltwirtschaft wuchs im Jahr 2014 mit einer Rate von 3,3 %
und damit etwa so stark wie im Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt
im Euroraum hat sich im gleichen Zeitraum um 0,8 % erhöht. Die
überraschende Annexion der Krim durch Russland, die neben den
politischen Verwerfungen zwischen Russland und Europa zu einer
wirtschaftlichen Verunsicherung führte, war sicherlich ein Hauptgrund dafür, dass das Wachstum etwas schwächer ausfiel als
erwartet. Dabei war die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts
innerhalb des Euroraums ähnlich heterogen wie im Jahr 2013.
Musterschüler blieb Deutschland (+1,5 %), während Italien
(–0,3 %) und Frankreich (+0,4 %) erneut enttäuschten. Dass
Reformen Erfolge mit sich bringen, bewiesen Spanien (+1,3 %)
und vor allem Irland (+4,6 %).
An den europäischen Immobilienmärkten blieb der Trend von
Investoren zur Ausweitung der Immobilienquote ungebrochen. Die
Transaktionsvolumina an den gewerblichen Immobilienmärkten
stiegen erneut an. Anders als im Jahr 2007, als Immobilien gemessen
am Niveau der Anfangsrenditen sich teilweise schlechter verzinsten
als langfristige Staatsanleihen, ist der Zinsspread zu Staatsanleihen
gegenwärtig mit rund 250 Basispunkten weiter sehr attraktiv und
lockt weiteres institutionelles Anlegerkapital in die Immobilienmärkte. Staatsfonds aus Norwegen, Nahost und Asien teils mit
Mindestrenditeanforderungen von unter 3 % treiben das Preisniveau weiter in die Höhe.
Während das Anlegerinteresse zuletzt vornehmlich auf die
etablierten Märkte der kerneuropäischen Länder fokussiert war
konnte 2014 beobachtet werden, dass auch die Metropolen der
europäischen Peripheriestaaten, darunter insbesondere die
spanischen Märkte Madrid und Barcelona aber auch Dublin,
Lissabon oder Mailand von einem starken Anstieg der Transaktionsvolumina und der Kaufpreise profitierten.
Vielerorts war zu beobachten, dass sich die Kaufpreise für
Immobilien viel dynamischer entwickelten als die Mieten. Während
die schwächere Mietentwicklung teils durch das verhaltene
Wirtschaftswachstum im Euroraum zu erklären ist, lässt sich die
hohe Preisdynamik nicht fundamental begründen sondern ist eine
Folge der massiven Liquiditätsströme, die Anlagemöglichkeiten im
Immobilienmarkt suchen.
Für Verkäufer von Immobilien ist das Marktumfeld grundsätzlich
positiv zu werten. Jedoch präferierten Investoren weiterhin
insbesondere Immobilien in Investment Grade Qualität. Erst langsam ist festzustellen, dass auch Immobilien, die die Kriterien der
klassischen Spitzenimmobilie nicht erfüllen, in den Investorenfokus rücken. Dies geschieht aber noch sehr selektiv und weiterhin
gibt es eine Vielzahl von Teilmärkten und Immobilientypen, die von
der Käufernachfrage nicht erfasst werden.
Kommentar der Verwaltungsgesellschaft
Im Dezember 2011 wurde die Auflösung des DJE Real Estate bekannt gegeben. Die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen
wurde eingestellt. Fortgesetzte Anteilsscheinrückgaben verunsicherter Anleger in Verbindung mit einer stark abschmelzenden
Zahl liquider Zielinvestments ließen dem Verwaltungsrat der
DJE Investment S.A keine Alternative zu dieser einschneidenden
Maßnahme. Die Krise der offenen Immobilienfonds hatte die
Produktgattung der Immobiliendachfonds so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass nicht nur der DJE Real Estate sondern im
Grunde das gesamte Anlagesegment der Immobiliendachfonds in
Deutschland in die Abwicklung gezwungen wurde.
Das Management des DJE Real Estate (in Liquidation) hat im Jahr
2014 seine intensiven Bemühungen fortgesetzt, Beteiligungen zu
veräußern, um Liquidität zu schaffen und diese an die Anleger
auszuschütten. Als wesentliches Hemmnis kommt dabei zum
Tragen, dass sich das Portfolio des DJE Real Estate (in Liquidation)
mittlerweile nur noch aus illiquiden Vermögensgegenständen
zusammensetzt. Dies sind einerseits in Abwicklung befindliche
offene Immobilienfonds und andererseits Fonds mit einer festen
Laufzeit, deren Anteile nicht vorzeitig an den Emittenten zurückgegeben werden können. Der DJE Real Estate (in Liquidation) war
deshalb darauf angewiesen, dass die Manager der Zielfonds in
ihrem eigenen Bestreben, Vermögensgegenstände zu veräußern
und Liquidität an Anleger zurückzuführen, erfolgreich waren.
Darüber hinaus hat das Management des DJE Real Estate
(in Liquidation) Möglichkeiten zur Veräußerung von Beteiligungen
über Fondsbörsen, außerbörslich oder im Direktgeschäft mit
institutionellen Investoren geprüft. Aufgrund der sehr hohen
Abschläge, die bei den gebotenen Kursen hätten in Kauf genommen
werden müssen, hat das Management des DJE Real Estate
(in Liquidation) diese Optionen nicht weiter verfolgt.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen. Diese sind nicht prognostizierbar.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 5
KOMMENTAR DES LIQUIDATORS (FORTSETZUNG)
Per Stichtag 31. Dezember 2014 setzte sich das Portfolio zu
rund 63 % aus offenen Immobilienfonds sowie zu rund 37 % aus
Immobilienfonds für institutionelle Anleger, die über Zertifikate
verbrieft sind, zusammen.
Der DJE Real Estate (in Liquidation) erzielte im Zeitraum
31. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2014 eine Performance von
–10,8 % in der I-Tranche und –10,73 % (ausschüttungsbereinigt) in
der P-Tranche.
Im Zuge der fortschreitenden Abwicklung der Zielfonds mussten
im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen oder aber bewertungsbasiert größere Kursverluste verkraftet werden. Es ist damit zu
rechnen, dass die Kursentwicklung des DJE Real Estate
(in Liquidation) auch im Ausblick negativ bleibt.
Entwicklung des Sondervermögens
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 belief sich das Netto-Fondsvermögen des DJE Real Estate (in Liquidation) auf rund 84 Mio. Euro.
Im Jahresverlauf reduzierte sich das Fondsvermögen um rund
39 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren einerseits die im Juli und
Dezember vollzogenen Ausschüttungen in Höhe von insgesamt
mehr als 26 Mio. Euro. Andererseits waren Kursverluste bei Zielinvestments für das Abschmelzen des Fondsvermögens ursächlich.
Die Fondsstruktur
Das Portfolio des DJE Real Estate weist per Ende Dezember 2014
Beteiligungen an zehn Immobilienfonds auf, darunter acht offene
Immobilienfonds und zwei Fonds für institutionelle Anleger, die
über Zertifikate gehalten werden.
Die Strategie
In Folge des Abwicklungsbeschlusses für den DJE Real Estate
besteht das übergeordnete Ziel für den Fonds im Abverkauf aller
Vermögenswerte.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen. Diese sind nicht prognostizierbar.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 6
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen
Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen die
folgenden Anteilklassen mit den Ausgestaltungsmerkmalen:
Anteilklasse P
Anteilklasse I
A0B9GC
WP-Kenn-Nr.:
ISIN-Code:
LU0188853955
Rücknahmeabschlag:
Verwaltungsvergütung:
keiner
0,15 % p.a.
WP-Kenn-Nr.:
ISIN-Code:
Rücknahmeabschlag:
Verwaltungsvergütung:
A0B752
LU0200037074
keiner
0,15 % p.a.
Mindestfolgeanlage:
keine
Mindestfolgeanlage:
500.000,00 EUR
Ertragsverwendung:
ausschüttend
Ertragsverwendung:
ausschüttend
Währung:
EUR
Währung:
EUR
Geographische und wirtschaftliche Aufteilung
Geographische Länderaufteilung
Wirtschaftliche Aufteilung
Deutschland
62,69 %
Investmentfondsanteile
62,69 %
Luxemburg
36,82 %
Immobilienzertifikate
36,82 %
Wertpapiervermögen
99,51 %
Wertpapiervermögen
99,51 %
Bankguthaben
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
0,55 %
-0,06 %
100,00 %
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
Bankguthaben
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
0,55 %
-0,06 %
100,00 %
DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse I
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
5%
-5 %
0%
-10 %
-15 %
-20 %
April 13
Dezember 12
Juli 12
März 12
Oktober 11
Mai 11
Januar 11
August 10
April 10
November 09
Juni 09
Februar 09
September 08
Mai 08
Dezember 07
Juli 07
März 07
Oktober 06
Juni 06
Januar 06
August 05
April 05
November 04
Juli 04
November 14
10 %
Oktober 14
15 %
Juni 14
20 %
Juni 14
25 %
Februar 14
30 %
Januar 14
Anteilklasse I
September 13
DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P
August 13
April 13
November 12
Juli 12
Februar 12
September 11
Mai 11
Dezember 10
August 10
März 10
Oktober 09
Juni 09
Januar 09
September 08
April 08
November 07
Juli 07
Februar 07
Oktober 06
Mai 06
Dezember 05
August 05
März 05
November 04
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 7
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Entwicklung seit Auflegung
Anteilklasse P
25 %
20 %
15 %
10 %
5%
-5 %
0%
-10 %
-15 %
-20 %
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 8
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Vermögensaufstellung des DJE Real Estate (in Liquidation) per 31.12.2014
70 %
62,0 %
60 %
50 %
36,8 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0,5 %
0,7 %
0%
Offene Immobilienfonds
(Publikumsfonds)
Offene Immobilienfonds
(Fonds für semi-institutionelle
Großanleger)
Immobilienfonds
für institutionelle Anleger
Kasse
Quelle: Fondsbuchhaltung
Länderallokation des DJE Real Estate (in Liquidation)
Portfolioanteil >1 %
50 %
40 %
40,1 %
30 %
20 %
14,9 %
11,1 %
10,9 %
10 %
8,3 %
6,9 %
1,7 %
1,5 %
1,1 %
Polen
Beligien
USA
0%
Deutschland
Spanien
Frankreich
Großbritannien
Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Berichten der Emittenten
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
Niederlande
Italien
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 9
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre
Netto-Fondsvermögen
Mio. EUR
Umlaufende
Anteile
Netto-Mittelaufkommen
Tsd. EUR
Anteilwert
EUR
31.12.2012
114,24
22.296.802
-359,46
5,12
31.12.2013
96,79
22.296.792
-0,05
4,34
31.12.2014
66,18
22.296.792
0,00
2,97
31.12.2012
30,97
58.011
0,00
533,88
31.12.2013
26,24
58.011
0,00
452,29
31.12.2014
17,94
58.011
0,00
309,29
Datum
Anteilklasse P
Anteilklasse I
Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.
Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens
zum 31. Dezember 2014
Wertpapiervermögen
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2013: EUR 183.219.042,27)
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2014: EUR 157.430.990,32)
Bankguthaben *
Zinsverbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung/ggf. Anlageberatergebühr **
EUR
EUR
31. Dezember 2013
31. Dezember 2014
122.007.769,36
83.712.901,33
1.098.115,77
465.867,89
123.105.885,13
84.178.769,22
0,00
-268,69
-15.164,58
-10.235,97
Depotbankvergütung **
-5.563,06
-3.753,26
Zentralverwaltungsstellenvergütung **
-2.484,95
-1.991,38
Register- und Transferstellenvergütung
-2.992,08
-2.992,08
Taxe d’abonnement ***
-15.333,08
-10.349,71
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten
-39.890,41
-23.139,83
-483,04
0,00
Sonstige Passiva
-81.911,20
-52.730,92
Netto-Fondsvermögen
123.023.973,93
84.126.038,30
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes
22.354.802,129
22.354.802,129
* Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
** Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2014
*** Rückstellungen für das 4. Quartal 2014
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 10
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Zurechnung auf die Anteilklassen
31. Dezember 2013
31. Dezember 2014
96.786.130,24 EUR
66.183.829,18 EUR
22.296.791,547
22.296.791,547
4,34 EUR
2,97 EUR
26.237.843,69 EUR
17.942.209,12 EUR
Anteilklasse P
Anteiliges Netto-Fondsvermögen
Umlaufende Anteile
Anteilwert
Anteilklasse I
Anteiliges Netto-Fondsvermögen
Umlaufende Anteile
58.010,582
58.010,582
Anteilwert
452,29 EUR
309,29 EUR
Veränderung des Netto-Fondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014
Total
Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes
Ordentlicher Nettoertrag
Realisierte Gewinne
Realisierte Verluste
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne und Verluste
Ausschüttung
Netto-Fondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
Anteilklasse P
Anteilklasse I
EUR
EUR
EUR
123.023.973,93
96.786.130,24
26.237.843,69
1.275.841,96
1.003.170,75
272.671,21
611.111,34
426.187,64
184.923,70
-1.866.501,43
-1.413.835,73
-452.665,70
-12.506.814,48
-9.839.443,68
-2.667.370,80
-26.411.573,02
-20.778.380,04
-5.633.192,98
84.126.038,30
66.183.829,18
17.942.209,12
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 11
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Aufwands- und Ertragsrechnung
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014
Total
Anteilklasse P
Anteilklasse I
EUR
EUR
EUR
1.478.896,18
1.163.486,54
315.409,64
150.756,95
118.604,60
32.152,35
193,04
151,74
41,30
Erträge
Erträge aus Investmentanteilen
Erträge aus Quellensteuerrückerstattung
Bankzinsen
Bestandsprovisionen
66.722,42
52.492,25
14.230,17
Erträge insgesamt
1.696.568,59
1.334.735,13
361.833,46
Aufwendungen
Zinsaufwendungen
-269,54
-212,13
-57,41
-159.180,07
-125.232,56
-33.947,51
Depotbankvergütung
-58.957,11
-46.383,05
-12.574,06
Zentralverwaltungsstellenvergütung
-27.907,63
-21.955,55
-5.952,08
Taxe d’abonnement
-51.866,53
-40.757,48
-11.109,05
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten
-66.406,26
-52.857,51
-13.548,75
-1.154,25
-908,07
-246,18
Verwaltungsvergütung/ggf. Anlageberatergebühr
Werbeausgabe
Register- und Transferstellenvergütung
-3.786,70
-2.978,85
-807,85
Staatliche Gebühren
-3.000,00
-2.360,18
-639,82
Lagerstellengebühren
-17.932,74
-14.108,14
-3.824,60
Sonstige Aufwendungen 1)
-30.265,80
-23.810,86
-6.454,94
Aufwendungen insgesamt
-420.726,63
-331.564,38
-89.162,25
Ordentlicher Nettoertrag
1.275.841,96
1.003.170,75
272.671,21
0,39
0,39
1,21
1,21
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2)
2.850,00
Total Expense Ratio in Prozent 2)
Laufende Kosten in Prozent
1)
2)
2)
Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Out-of-Pocket-Kosten.
Siehe Erläuterungen zu diesem Jahresabschluss.
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 12
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf
Anteilklasse P
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes
Ausgegebene Anteile
Zurückgenommene Anteile
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes
Anteilklasse I
31. Dezember 2013
31. Dezember 2014
Stück
Stück
22.296.802,088
22.296.791,547
0,000
0,000
-10,541
0,000
22.296.791,547
22.296.791,547
31. Dezember 2013
31. Dezember 2014
Stück
Stück
58.010,582
58.010,582
Ausgegebene Anteile
0,000
0,000
Zurückgenommene Anteile
0,000
0,000
58.010,582
58.010,582
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 13
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
ISIN
Zugänge
(ungeprüft) im
Abgänge im
Berichtszeitraum Berichtszeitraum
Wertpapiere
Bestand
Kurs
Kurswert
EUR
% - Anteil
vom NFV *
4.000.000
0,0000
0,00
0,00
Aktien, Anrechte und Genussscheine
Nicht notierte Wertpapiere
Malta
AU00AU214324 BGP Holdings Plc.
AUD
0
0
0,00
0,00
Nicht notierte Wertpapiere
0,00
0,00
Aktien, Anrechte und Genussscheine
0,00
0,00
Investmentfondsanteile **
Deutschland
DE000A0J3GM1 AXA Investment Deutschland –
AXA Immosolutions 1)
EUR
0,000
0,000
4.401,000
410,2500
1.805.510,25
2,15
DE000A0J3TP7
DEGI German Business
EUR
0,000
0,000 148.500,000
17,2400
2.560.140,00
3,04
DE000A0ETSR6
DEGI Global Business 1)
EUR
0,000
0,000 113.512,000
10,8600
1.232.740,32
1,47
1,6896
616.704,00
0,73
1)
DE000A0F6G89
Morgan Stanley P2 Value
EUR
0,000
0,000 365.000,000
DE0009802314
SEB ImmoPortfolio Target
Return Fund 1)
EUR
0,000
0,000
86.325,000
99,8700
8.621.277,75
10,25
DE000A0DJ328
TMW Immobilien Weltfonds 1)
EUR
0,000
0,000 534.750,000
13,6000
7.272.600,00
8,64
DE0005458061
Warburg-Henderson Deutschland
Fonds Nr. 1
EUR
0,000
1.541,000
8.114,9000
12.505.060,90
14,86
Warburg-Henderson Multinational
Plus
EUR
0,000
0,000 255.609,000
70,8900
DE000A0LFBX4
1)
917,000
Investmentfondsanteile
18.120.122,01
21,55
52.734.155,23
62,69
52.734.155,23
62,69
13.796.445,60
16,40
Zertifikate **
Börsengehandelte Wertpapiere
Luxemburg
XS0271792235
Royal Bank of Scotland NV/AXA
Reim European Real Estate
Opportunity II Fund Zert. V.06 (2016)
EUR
0
0
60 229.940,7600
XS0240905827
Royal Bank of Scotland NV/Herald
Henderson Property Fund
Zert. Perp.
EUR
0
0
54 318.190,7500
17.182.300,50
20,42
30.978.746,10
36,82
Börsengehandelte Wertpapiere
30.978.746,10
36,82
Zertifikate
30.978.746,10
36,82
83.712.901,33
99,51
Wertpapiervermögen
*
**
NFV = Netto-Fondsvermögen
Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss
1)
Zielfonds, die sich in Abwicklung befinden
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 14
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
Fortsetzung – Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014
Bankguthaben
Fälligkeit
Bestand in
Fremdwährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom
NFV ***
täglich
0,02
0,01
0,00
-0,2500
täglich
465.867,88
465.867,88
0,55
4,1750
täglich
0,05
0,00
0,00
Währung
Zinssatz
in %
AUD
2,1250
DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG *
EUR
DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG *
ZAR
Bankguthaben – Kontokorrent
DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG *
Summe Bankguthaben – Kontokorrent
465.867,89
0,55
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten
-52.730,92
-0,06
84.126.038,30
100,00
Netto-Fondsvermögen in EUR
Während des Berichtszeitraumes wurden keine weiteren Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten,
einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen getätigt, die nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.
Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung
Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile
sind auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Ausgabeaufschlag
in % **
Rücknahmeabschlag
in % **
Verwaltungsvergütung
in %
5,00
7,00
0,50
-
4,00
0,70
EUR
-
4,00
0,50
Morgan Stanley P2 Value
EUR
5,00
-
0,80
SEB ImmoPortfolio Target Return Fund
EUR
3,00
3,00
0,90
TMW Immobilien Weltfonds
EUR
5,00
-
0,75
Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1
EUR
-
-
1,40
Warburg-Henderson Multinational Plus
EUR
5,00
-
0,72
ISIN
Wertpapiere
DE000A0J3GM1
AXA Investment Deutschland AXA Immosolutions
EUR
DE000A0J3TP7
DEGI German Business
EUR
DE000A0ETSR6
DEGI Global Business
DE000A0F6G89
DE0009802314
DE000A0DJ328
DE0005458061
DE000A0LFBX4
Devisenkurse
Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. Dezember 2014
in Euro umgerechnet.
Währung
Australischer Dollar
AUD
1
1,4913
Südafrikanischer Rand
ZAR
1
14,1482
*
Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2014.
Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.
** Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 nicht bezahlt.
*** NFV = Netto-Fondsvermögen
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 15
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. DEZEMBER 2014
1. Allgemeines
Der Investmentfonds „DJE Real Estate (in Liquidation)“ wurde bis
zur Eröffnung der Liquidation am 28. Dezember 2011 von der
DJE Investment S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement
des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am
30. Juni 2004 in Kraft und wurde am 30. Juli 2004 im Mémorial,
Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffentlicht. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 9. August 2010 geändert
und ein Hinweis auf die Hinterlegung der Änderungsvereinbarung
beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am
30. September 2010 im Mémorial veröffentlicht.
Mit Eröffnung der Liquidation des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011 wurde die DJE Investment S.A. als Liquidator bestellt.
Der Fonds DJE Real Estate (in Liquidation) („Fonds“) ist ein
Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement),
der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember
2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom
20. Dezember 2002“) auf unbestimmte Dauer errichtet wurde.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 unterliegt der Fonds dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
gemeinsame Anlagen.
Die DJE Investment S.A. wurde am 19. Dezember 2002 als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg
auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde am 24. Januar 2003 im Mémorial veröffentlicht.
Zum 22. November 2004 wurde die Satzung auf das Gesetz vom
20. Dezember 2002 umgestellt. Eine letzte Satzungsänderung erfolgte am 8. Mai 2014 und ein Hinweis auf die Hinterlegung beim
Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am
30. Mai 2014 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft
ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter
der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 90412 eingetragen.
Auflösung des DJE Real Estate (in Liquidation)
Am 28. Dezember 2011 hat der Verwaltungsrat der
DJE Investment S.A. beschlossen, den Fonds aufzulösen und die
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011
einzustellen.
Hohe Anteilsrückgaben und die mangelnde Liquidität der im
Fonds gehaltenen offenen Immobilienfonds hatten zu einem
deutlichen Abschmelzen der im DJE Real Estate (in Liquidation)
enthaltenen liquiden Assets geführt. Diese Umstände führten dazu,
dass die Verwaltungsgesellschaft die nötige Liquidität für die Auszahlung der Anteilsrückgaben nicht mehr sicherstellen konnte.
Mit der Auflösung des Fonds sollte die Gleichbehandlung der Anteilinhaber sichergestellt werden. Die Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips wäre bei Aufrechterhaltung des Fonds nicht
mehr gegeben gewesen, da durch den kurzfristigen Verkauf aller
liquiden Anlagegegenstände ein Portfolio zurückgeblieben wäre,
das gänzlich oder hauptsächlich aus nicht oder nur mit extrem
hohen Abschlägen veräußerbaren Vermögenswerte besteht und
die Anlageziele bzw. die Anlagepolitik des Fonds nicht mehr
widerspiegelt.
2. Wesentliche Buchführungs- und
Bewertungsgrundsätze
Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Liquidators
in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und der Verordnungen zur Erstellung und
Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.
1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro („Fondswährung“).
2. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die Fondswährung.
3. Der Anteilwert wird durch den Liquidator oder einen von ihm
Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember
eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet.
4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem
Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds („Netto-Fondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds geteilt sowie bis auf
zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 16
5. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen
berechnet:
Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen
Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt
werden, werden diese Anteile zum jeweiligen Verkehrswert
bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und
allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren,
Bewertungsregeln festlegt. Zu Einzelheiten verweisen wir auf
Erläuterung 5.
Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein
entsprechender Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft
und der Depotbank geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem
Realisierungswert entspricht.
11. Zwecks Vereinheitlichung der steuerlichen Angaben für
deutsche Anleger im Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG und der
investmentrechtlichen Angaben werden die während der Haltedauer kumulierten thesaurierten Erträge sowie realisierte
Zwischengewinne der Zielfonds, die im Geschäftsjahr veräußert
wurden, im ordentlichen Ergebnis als Erträge aus Investmentanteilen ausgewiesen. Im Fall von negativen Zwischengewinnen
kann es zum Ausweis von negativen Erträgen aus Investmentanteilen im ordentlichen Ergebnis kommen.
12. Aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen
Auflösung des DJE Real Estate wurde der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wesentliche Auswirkungen
auf die Bewertung des Netto-Fondsvermögens haben sich hieraus nicht ergeben.
3. Besteuerung
6. Falls die jeweiligen Kurse nicht repräsentativ sind oder falls für
andere als die unter Artikel 6 Nr. 5 Lit. a) und b) des Verwaltungsreglements genannten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente
keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen aktuellen Verkehrswert
bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und
allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren
Bewertungsregeln festlegt.
7. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich
Zinsen bewertet.
8. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf
eine andere Währung als die Fondswährung lauten, wird zum
letzten Devisenmittelkurs in die entsprechende Fondswährung
umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen
werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.
9. Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen
reduziert, die gegebenenfalls an die Anteilinhaber des Fonds
gezahlt wurden.
10. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für den Fonds. Soweit jedoch innerhalb des
Fonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführten
Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung
und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer für den Fonds insgesamt.
Besteuerung des Investmentfonds
Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg
einer Steuer, der sog. „Taxe d’abonnement“ in Höhe von 0,05 % p. a.
Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „Taxe d’abonnement“
unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Sie wird vierteljährlich auf der Basis des Netto-Fondsvermögenswertes am letzten Tag des Quartals errechnet.
Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens
werden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings
können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen
angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In
solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem
Investmentfonds beim Anleger ab dem 1. Januar 2015
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde die Vereinbarung der EUMitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch
zwischen den nationalen Steuerbehörden, dass alle Zinszahlungen
nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates besteuert werden
sollen, im Rahmen der Richtlinie 2003/48/EG vom Großherzogtum
Luxemburg umgesetzt.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 17
Damit wird die bisherige Regelung – eine Besteuerung an der
Quelle (35 % der Zinszahlung) anstelle des Informationsaustauschs – für die sich die luxemburgische Regierung als Übergangslösung entschieden hatte, hinfällig.
Ab dem 1. Januar 2015 werden Informationen über die Zinsbeträge,
die von den luxemburgischen Banken unmittelbar an natürliche
Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, automatisch an die
luxemburgische Steuerbehörde weitergeleitet. Diese informiert
daraufhin die Steuerbehörde des Landes, in dem der Begünstigte
seinen Wohnsitz hat. Der erste Informationsaustausch findet im
März 2016 statt und bezieht sich auf Zinszahlungen im Steuerjahr
2015. Infolge dessen wird das System der nicht erstattungsfähigen
Quellensteuer von 35 % auf Zinszahlungen am 1. Januar 2015
abgeschafft.
Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind,
bzw. dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile
oder Erträge aus Anteilen im Großherzogtum Luxemburg darüber
hinaus weder Einkommen-, Erbschaft-, noch Vermögensteuer
entrichten. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Steuervorschriften.
4. Verwendung der Erträge
Die Gesellschaft schüttet während des Geschäftsjahres für Rechnung des Teilfonds angefallene und nicht zur Kostendeckung verwendete Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs sowie Veräußerungsgewinne und sonstige
Erträge grundsätzlich aus.
Diese Erträge können ebenfalls im Fonds thesauriert werden.
Ausschüttungen
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden für den Fonds nachstehende Beträge je Anteil ausgeschüttet:
Fonds
Anteilklasse
Ex-Tag
ISIN
Betrag
je Anteil
in EUR
DJE Real Estate
(in Liquidation)
P
22.07.2014
LU0188853955
0,6506
DJE Real Estate
(in Liquidation)
I
22.07.2014
LU0200037074
67,7941
DJE Real Estate
(in Liquidation)
P
16.12.2014
LU0188853955
0,2813
DJE Real Estate
(in Liquidation)
I
16.12.2014
LU0200037074
29,3122
Natürliche Personen, mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg,
die nicht in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind, müssen
seit dem 1. Januar 2006 unter Bezugnahme auf das Luxemburger
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf die dort genannten Zinserträge eine abgeltende Quellensteuer in Höhe von 10 % zahlen.
Diese Quellensteuer kann unter bestimmten Bedingungen auch
Zinserträge eines Investmentfonds betreffen. Gleichzeitig wurde
im Großherzogtum Luxemburg die Vermögenssteuer abgeschafft.
Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2014 wurde beschlossen,
keine Ausschüttung vorzunehmen, sondern die Geschäftsergebnisse zu thesaurieren.
Es wird den Anteilinhabern empfohlen, sich über Gesetze und
Verordnungen, die auf den Kauf, den Besitz und die Rücknahme
von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Die Zielfonds AXA Immosolutions, DEGI Global Business, DEGI
German Business, TMW Immobilien Weltfonds, Morgan Stanley
P2 Value und SEB ImmoPortfolio Target Return Fund (insgesamt
26,28 % des Nettoinventarwertes) befinden sich in Abwicklung.
Die Anteilscheinrückgabe ist endgültig ausgeschlossen. Die Verwaltung der vorgenannten Fonds wurde in 2013 (Morgan Stanley
P2 Value) 1), 2014 (DEGI Global Business 2)), TMW Immobilienfonds 3)) und wird in 2015 (AXA Immosolutions, DEGI German
Business) bzw. 2017 (SEB ImmoPortfolio Target Return Fund) auf
die jeweilige Depotbank zur Abwicklung und Verteilung des
Vermögens an die Anleger übertragen, falls zu diesem Zeitpunkten
die Liquidationen nicht abgeschlossen sind.
1)
2)
3)
5. Angaben zu bestimmten Vermögenswerten
Der DJE Real Estate (in Liquidation) ist zum 31. Dezember 2014
in folgende illiquide Vermögenswerte investiert:
Nachdem am 30. September 2013 die dreijährige Auflösungsfrist für den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value abgelaufen ist, hat die Depotbank Bank Caceis
Deutschland die weitere Abwicklung übernommen. Eine feste Vorgabe, wann die Immobilien des Fonds verkauft sein müssen, gibt es nicht.
Das Verwaltungsmandat der Aberdeen Asset Management Deutschland AG für den offenen Immobilienfonds DEGI Global Business endete am 30. Juni 2014. Ab dem 1. Juli 2014
übernahm die Depotbank des Fonds, die Commerbank AG, gemäß Investmentgesetz die Verwaltung des Fonds. Die angemessene Verwertung und die späteren Auszahlungen an
die Anleger liegen nunmehr in der Verantwortung der Commerzbank AG.
Der TMW Weltfonds befindet sich seit Juni 2011 in Liquidation. Das Recht der TMW zur Verwaltung des Fonds lief am 31. Mai 2014 aus. Das von TMW treuhänderisch für die
Anleger gehaltene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens geht mit Erlöschen des Verwaltungsrechts per Gesetz auf CACEIS Bank Deutschland GmbH
über. Die Depotbank CACEIS hat ab dem 1. Juni 2014 die Aufgabe, die restlichen Vermögensgegenstände des Sondervermögens unter Wahrung der Interessen der Anleger
innerhalb von drei Jahren zu liquidieren.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 18
Bei den Zielfonds Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1
und Warburg-Henderson Multinational Plus geht der Liquidator
aufgrund der Liquiditätssituation dieser Zielfonds davon aus, dass
Anteilscheinrücknahmen derzeit nicht bedient werden könnten
(insgesamt 36,41 % des Nettoinventarwertes). Der Fonds
Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 befindet sich in
Abwicklung und führt Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien
(nach Ablösung von Verbindlichkeiten) an die Anleger in Form
von Eigenkapitalrückführungen zurück. Der Verkauf der Immobilie
Heegbarg 2-8, Hamburg erfolgte Ende Dezember 2014. Der
Nettoverkaufserlös beträgt nach Rückzahlung des Darlehens und
Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufsnebenkosten
ca. 24,75 Mio. Euro. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen
muss für den Fonds aus der vorhandenen Liquidität zunächst ein
Großteil der Fremdfinanzierungen zurückgeführt werden, um die
Anforderungen an die Fremdfinanzierungsquote ab dem 1. Januar
2015 (max. 30 %) einhalten zu können.
Zum 31. Dezember 2014 befinden sich im Warburg-Henderson
Multinational Plus noch 6 Immobilien im Bestand. Das erklärte Ziel
des Managers ist es, das Restportfolio im Laufe des Jahres 2015
zu veräußern. Aufgrund des teils schwierigen Portfolios ist dies
aber keineswegs sichergestellt. Die Rückführung von Anlegergeldern erfolgt in Abhängigkeit des Abverkaufs des Portfolios.
Bei den beiden im Bestand gehaltenen Zertifikaten (insgesamt
36,82 % des Nettoinventarwertes), deren Fonds-Underlyings eine
mehrjährige Restlaufzeit haben, ist ein vorzeitiger Verkauf derzeit
nicht möglich. Für diese Zertifikate besteht kein aktiver Markt.
Insgesamt beträgt zum 31. Dezember 2014 der so ermittelte Anteil
der illiquiden Vermögenswerte 99,51 % des Nettoinventarwertes.
Die oben genannten Zielfonds wurden zum 31. Dezember 2014
wie folgt durch den Liquidator bewertet:
31.12.2014
letztverfügbarer
Nettoinventarwert
des Zielfonds pro
Anteil (in EUR)
Bewertungskurs im
Jahresbericht des
DJE Real Estate
(in EUR)
EUR
EUR
DEGI Global Business
(in Abwicklung) (*)
10,86
10,86
TMW Immobilien Weltfonds
(in Abwicklung) (*)
18,11
13,60
MORGAN STANLEY P2
VALUE (in Abwicklung) (*)
3,51
1,6896
AXA IMMOSOLUTIONS
(in Abwicklung)
410,25
410,25
DEGI German Business
(in Abwicklung)
17,24
17,24
SEB ImmoPortfolio
Target Return Fund
(in Abwicklung) (*)
99,87
99,87
Warburg-Henderson
Deutschland Nr. 1
8.114,90
8.114,90
Warburg-Henderson
Multinational Plus
70,89
70,89
Obwohl für die mit (*) gekennzeichneten Zielfonds Börsenkurse
existieren, erfolgt die Bewertung dieser Anteile im Bericht zum
31. Dezember 2014 zu dem von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft der Zielfonds ermittelten Nettoinventarwert, gegebenenfalls gemindert um einen nach Treu und Glauben festgelegten
Bewertungsabschlag. Der Bewertungskurs der beiden Zielfonds
TMW Immobilien Weltfonds und MORGAN STANLEY P2 VALUE
liegt unterhalb des Börsenkurses per 31. Dezember 2014, da der
Liquidator davon ausgeht, dass aufgrund der Höhe der durch den
DJE Real Estate (in Liquidation) gehaltenen Positionen eine Realisierung der zum 31. Dezember 2014 geltenden Börsenpreise nicht
möglich sein wird.
Der Kurs des Zertifikates „The Royal Bank of Scotland NV/AXA
Reim European Real Estate Opportunity II Fund Zert. v.06 (2016)“
wurde am 3. Juli 2014 von 266.434,24 Euro auf 211.195,83 Euro
reduziert (Bewertungsabschlag 20,73 %). Dieses Zertifikat verbrieft Anteile an dem institutionellen Immobilienfonds Axa European
Real Estate Opportunity Fund II LP. Die Abwertung erfolgte im
Zuge der Anwendung einer neuen Bewertungsbasis für eine vom
Immobilienfonds gehaltene Hotelimmobilie in Barcelona. Der Kurs
des Zertifikates erhöhte sich zum Geschäftsjahresende auf
wiederum 229.940,76 Euro (basierend auf den zum 31. Dezember
2014 für den Liquidator letztverfügbaren Preisinformationen per
30. Juni 2014). Unter Berücksichtigung der Quartalsberichte der
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 19
zu Grunde liegenden Fonds per 31. Dezember 2014, die dem
Liquidator zum 31. Dezember 2014 nicht vorlagen, hätte sich für
die beiden Zertifikate „The Royal Bank of Scotland NV/AXA Reim
European Real Estate Opportunity II Fund Zert. v.06 (2016)“ und
„The Royal Bank of Scotland NV/Herald Henderson Property Fund
Zert. Perp.“ eine um insgesamt ca. 6,6 Mio. Euro höhere Bewertung
ergeben.
Der zukünftige Veräußerungswert der in dieser Erläuterung
beschriebenen Vermögenswerte wird maßgeblich von der Entwicklung des Immobilienmarktes an den Standorten der Zielinvestitionen abhängen und kann dementsprechend signifikant vom Bewertungskurs zum 31. Dezember 2014 abweichen. Diese
Abweichungen können sich wesentlich auf die Vermögens- und
Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) auswirken.
Die im Fonds befindlichen Zielfondsanteile bzw. Zertifikate können
bis zur Auflösung des Fonds bzw. bis zu deren eigenen Auflösung
gehalten werden. Dadurch kann es innerhalb dieses Zeitraums zu
einer Verletzung der im Gesetz vom 17. Dezember 2010 über
Organismen für gemeinsame Anlagen sowie in dem Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement vorgesehenen Anlagegrenzen kommen.
Ein indikativer Anteilwert wird bis zur endgültigen Liquidation
weiterhin berechnet und veröffentlicht.
7. Laufende Kosten
Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die
nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU)
Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung
der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments ermittelt
wurde.
Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Fondsvermögen im
abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit
Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen
Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten
werden nur die direkten Kosten der Depotbank berücksichtigt.
Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des
Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20 % in
andere Fondsprodukte/Zielfonds investieren, werden zusätzlich
die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus
Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte
werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die
Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von
Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.)
ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von
dem Schätzwert abweichen.
8. Transaktionskosten
6. Total Expense Ratio (TER)
Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde
folgende Berechnungsmethode angewandt:
Gesamtkosten in Fondswährung
TER =
x 100
Durchschnittliches Fondsvolumen
(Basis: bewertungstägliches NFV)
Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten
belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und
Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen
Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz
des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen
werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)
Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung
einer synthetischen TER verzichtet.
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im
Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen
bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit
einem Verkauf der Vermögensgegenstände stehen. Zu diesen
Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren, Lagerstellengebühren und Steuern.
9. Ertragsausgleich
Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein
Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der
Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber
im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 20
JAHRESBERICHT DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION)
PER 31. DEZEMBER 2014
Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des beigefügten Jahresberichtes liegen
in der Verantwortung des Liquidators.
Dr. Ulrich Kaffarnik
Liquidator des DJE Real Estate (in Liquidation)
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 21
BERICHT DES RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ
An die Anteilinhaber des
DJE Real Estate (in Liquidation)
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir den beigefügten
Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) geprüft, der
aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014, der Aufwandsund Ertragsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie
aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht.
Verantwortung des Liquidators für
den Jahresabschluss
Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der
Réviseur d’Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete
interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um
eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom
Liquidator ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses
und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um
die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des
Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DJE Real Estate
(in Liquidation) zum 31. Dezember 2014 sowie der Ertragslage
und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Verantwortung des Réviseur d’Entreprises agréé
Hervorhebung eines Sachverhalts
In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer
Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil
zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für
Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur
Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen
einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen,
dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der
Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von
Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die
im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des
Réviseur d’Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des
Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält.
Wir weisen auf folgende Sachverhalte hin:
In Erläuterung 1 zum Jahresabschluss wird dargelegt, dass der
Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. am 28. Dezember 2011
beschlossen hatte, den DJE Real Estate aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011
einzustellen.
Des Weiteren wird in Erläuterung 5 dargelegt, dass zum
31. Dezember 2014 der Anteil der illiquiden Vermögenswerte,
bestehend aus Zielfonds und Zertifikaten, 99,51 % des Nettoinventarwertes beträgt und wie der Liquidator für diese Vermögenswerte den aktuellen Verkehrswert nach Treu und Glauben
bestimmt hat.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 22
In Erläuterung 2 wird angegeben, dass der Jahresabschluss des
DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2014 aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des
Fonds unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde (Erläuterung 2.12).
Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diese Sachverhalte nicht
eingeschränkt.
Sonstiges
Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden
von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber
nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den
oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich
daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben
keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben.
Für Deloitte Audit,
Société à responsabilité limitée
Cabinet de Révision agréé
Jan van Delden, Réviseur d’Entreprises agréé
Partner
Luxemburg, den 24. April 2015
560, rue de Neudorf
2220 Luxemburg
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 23
BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG
GEMÄSS § 12 KARBV (UNGEPRÜFT)
DJE Real Estate (in Liquidation) – Anteilklasse P
ISIN: LU0188853955
Währung
insgesamt
je Anteil *
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1.
Vortrag aus dem Vorjahr
EUR
0,00
0,00
2.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1)
EUR
15.522,66
0,0007
3.
Zuführung aus dem Sondervermögen
Zur Ausschüttung verfügbar
EUR
20.774.005,78
0,9317
EUR
20.789.528,44
0,9324
Währung
insgesamt
je Anteil *
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1.
Der Wiederanlage zugeführt
EUR
11.148,40
0,0005
2.
Vortrag auf neue Rechnung
EUR
0,00
0,0000
Währung
insgesamt
je Anteil *
III. Gesamtausschüttung
EUR
20.778.380,04
0,9319
1.
Zwischenausschüttung
EUR
14.506.292,58
0,6506
a)
Barausschüttung
EUR
14.506.292,58
0,6506
b)
Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2)
EUR
0,00
0,0000
c)
Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
0,00
0,0000
2.
Zwischenausschüttung
EUR
6.272.087,46
0,2813
a)
Barausschüttung
EUR
6.272.087,46
0,2813
b)
Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2)
EUR
0,00
0,0000
c)
Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
0,00
0,0000
*
Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet.
1)
Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher
Ertrags- und Aufwandsausgleich.
Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt.
2)
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 24
Fortsetzung – Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft)
DJE Real Estate (in Liquidation) – Anteilklasse I
ISIN: LU0200037074
Währung
insgesamt
je Anteil *
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1.
Vortrag aus dem Vorjahr
EUR
0,00
0,00
2.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1)
EUR
4.929,21
0,0850
3.
Zuführung aus dem Sondervermögen
Zur Ausschüttung verfügbar
EUR
5.631.976,45
97,0853
EUR
5.636.905,66
97,1703
Währung
insgesamt
je Anteil *
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1.
Der Wiederanlage zugeführt
EUR
3.712,68
0,0640
2.
Vortrag auf neue Rechnung
EUR
0,00
0,0000
Währung
insgesamt
je Anteil *
III. Gesamtausschüttung
EUR
5.633.192,98
97,1063
1.
Zwischenausschüttung
EUR
3.932.775,20
67,7941
a)
Barausschüttung
EUR
3.932.775,20
67,7941
b)
Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2)
EUR
0,00
0,0000
c)
Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
0,00
0,0000
2.
Zwischenausschüttung
EUR
1.700.417,78
29,3122
a)
Barausschüttung
EUR
1.700.417,78
29,3122
b)
Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2)
EUR
0,00
0,0000
c)
Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
0,00
0,0000
*
Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet.
1)
Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher
Ertrags- und Aufwandsausgleich.
Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt.
2)
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 25
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION)
Datum Ausschüttungsbeschluss: 11.06.2014
Ex-Tag: 22.07.2014
Valuta-Tag: 25.07.2014
ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Barausschüttung
3)
Personengesellschaften
0,6506
0,6506
0,6506
0,6507
0,6507
0,6507
0,0031
0,0031
0,0031
2.
1 a)
Betrag der Ausschüttung
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000
0,0000
0,0000
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
0,6476
0,6476
0,6476
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
Ausschüttungsgleiche Erträge
2)
6.
2
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
0,0011
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
--
--
0,0007
0,0007
--
0,0023
0,0023
3)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Kapitalgesellschaften
3.
8.
1)
1)
Privatvermögen
Steuerpflichtiger Betrag
0,6480
0,6473
0,6473
19.
1 c) ii)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,0007
0,0007
0,0007
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 26
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
5)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5)
0,6480
0,6480
0,6480
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
0,6377
0,6377
0,6377
29.
1 e)
(weggefallen)
--
--
--
30.
1 f)
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4)
0,0000
0,0000
0,0000
31.
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
0,0002
0,0002
0,0002
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
0,0536
0,0536
0,0536
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,0001
0,0001
0,0001
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
4)
Privatvermögen
0,1132
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG
bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 27
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION)
Datum Ausschüttungsbeschluss: 11.06.2014
Ex-Tag: 22.07.2014
Valuta-Tag: 25.07.2014
ISIN: LU0200037074 / WKN: A0B752
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Barausschüttung
3)
Personengesellschaften
67,7941
67,7941
67,7941
67,8000
67,8000
67,8000
0,3136
0,3136
0,3136
2.
1 a)
Betrag der Ausschüttung
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
11,8283
11,8283
11,8283
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
55,6581
55,6581
55,6581
6.
2
Ausschüttungsgleiche Erträge 2)
0,0451
0,0451
0,0451
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
0,0451
0,0451
0,0451
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
0,1129
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
--
--
0,0712
0,0712
--
0,2440
0,2440
3)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Kapitalgesellschaften
3.
8.
1)
1)
Privatvermögen
55,7032
55,6320
55,6296
19.
1 c) ii)
Steuerpflichtiger Betrag
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,0702
0,0702
0,0702
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 28
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
5)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5)
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
29.
1 e)
(weggefallen)
30.
1 f)
31.
0,0000
0,0000
0,0000
55,7032
55,7032
55,7032
0,0000
0,0000
0,0000
54,6322
54,6322
54,6322
--
--
--
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4)
0,0000
0,0000
0,0000
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
0,0176
0,0179
0,0179
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
5,5849
5,5849
5,5849
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,0059
0,0059
0,0059
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
4)
Privatvermögen
14,2440
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG
bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 29
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION)
Datum Ausschüttungsbeschluss: 3.12.2014
Ex-Tag: 16.12.2014
Valuta-Tag: 19.12.2014
ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Barausschüttung
3)
Personengesellschaften
0,2813
0,2813
0,2813
0,2795
0,2795
0,2795
0,0000
0,0000
0,0000
2.
1 a)
Betrag der Ausschüttung
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000
0,0000
0,0000
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
0,2795
0,2795
0,2795
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
0,0004
Ausschüttungsgleiche Erträge
2)
6.
2
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
0,0080
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
--
--
0,0000
0,0000
--
0,0008
0,0008
3)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Kapitalgesellschaften
3.
8.
1)
1)
Privatvermögen
Steuerpflichtiger Betrag
0,2799
0,2799
0,2767
19.
1 c) ii)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,0020
0,0020
0,0020
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 30
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
5)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5)
0,2799
0,2799
0,2799
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
0,2778
0,2778
0,2778
29.
1 e)
(weggefallen)
--
--
--
30.
1 f)
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4)
31.
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
0,0005
0,0020
0,0020
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
0,0086
0,0086
0,0086
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
-0,0018
-0,0018
-0,0018
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
4)
Privatvermögen
0,1132
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG
bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 31
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION)
Datum Ausschüttungsbeschluss: 3.12.2014
Ex-Tag: 16.12.2014
Valuta-Tag: 19.12.2014
ISIN: LU0200037074 / WKN: A0B752
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Barausschüttung
2.
1 a)
Betrag der Ausschüttung
3.
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
2
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
3)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
29,3122
29,3122
29,3122
29,1290
29,1290
29,1290
0,0000
0,0000
0,0000
27,7422
27,7422
27,7422
1,3869
1,3869
1,3869
0,0367
0,0367
0,0367
0,0367
0,0367
0,0367
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
0,8368
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3)
--
0,0000
--
--
0,0000
0,0000
--
0,0827
0,0827
3)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Ausschüttungsgleiche Erträge
2)
6.
8.
1)
1)
Privatvermögen
Steuerpflichtiger Betrag
1,4236
1,4236
1,0889
19.
1 c) ii)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,2110
0,2110
0,2110
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 32
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
5)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5)
1,4236
1,4236
1,4236
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
1,2126
1,2126
1,2126
29.
1 e)
(weggefallen)
--
--
--
30.
1 f)
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4)
31.
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
0,0528
0,2110
0,2110
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 4)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
0,9006
0,9006
0,9006
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
-0,1832
-0,1832
-0,1832
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
4)
Privatvermögen
14,2440
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG
bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 33
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION)
ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Personengesellschaften
Barausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
1 a)
Betrag der Ausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
3.
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
0,0000
0,0000
0,0000
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000
0,0000
0,0000
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0005
0,0005
0,0005
0,0005
0,0005
0,0005
Ausschüttungsgleiche Erträge
1)
6.
2
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2)
--
0,0000
0,0000
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2)
--
0,0000
--
--
0,0000
0,0000
--
0,0006
0,0006
2)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Kapitalgesellschaften
2.
8.
1)
Privatvermögen
Steuerpflichtiger Betrag
0,0005
0,0005
0,0005
19.
1 c) ii)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,0005
0,0005
0,0005
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG mit Ablauf des Geschäftsjahres als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 34
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
4)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 4)
0,0005
0,0005
0,0005
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
0,0000
0,0000
0,0000
29.
1 e)
(weggefallen)
--
--
--
30.
1 f)
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 3)
0,0000
0,0000
0,0000
31.
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3)
0,0001
0,0005
0,0005
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 3)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 3)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
0,0622
0,0622
0,0622
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,0000
0,0000
0,0000
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
3)
Privatvermögen
0,1137
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene
der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 35
Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14
DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION)
ISIN: LU00200037074 / WKN: A0B752
für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
1.
Personengesellschaften
Barausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
1 a)
Betrag der Ausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
3.
1 a) aa)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
0,0000
0,0000
0,0000
4.
1 a) bb)
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000
0,0000
0,0000
5.
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0640
0,0640
0,0640
0,0640
0,0640
0,0640
Ausschüttungsgleiche Erträge
1)
6.
2
7.
den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
nachrichtlich
(in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten)
In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
9.
1 c) aa)
Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2)
--
0,0000
0,0000
10.
1 c) mm)
Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2)
--
0,0000
--
--
0,0000
0,0000
--
0,0557
0,0557
2)
11.
1 c) bb)
Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
12.
1 c) cc)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)
13.
1 c) dd)
steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
14.
1 c) ee)
Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind (steuerfreie
Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile)
0,0000
--
--
15.
1 c) ff)
steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab
1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
0,0000
--
--
16.
1 c) gg)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte)
0,0000
0,0000
0,0000
17.
1 c) hh)
in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000
0,0000
0,0000
18.
2)
Kapitalgesellschaften
2.
8.
1)
Privatvermögen
Steuerpflichtiger Betrag
0,0640
0,0640
0,0640
19.
1 c) ii)
Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde
0,0640
0,0640
0,0640
20.
1 c) jj)
in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
21.
1 c) nn)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
22.
1 c) kk)
in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
0,0000
0,0000
0,0000
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG mit Ablauf des Geschäftsjahres als zugeflossen.
Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 36
Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014
je Anteil in EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. ... InvStG
4)
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
23.
1 c) ll)
in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
0,0000
24.
1 c) oo)
in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in
der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 %
--
0,0000
--
25.
1 d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung
0,0000
0,0000
0,0000
26.
1 d) aa)
i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 4)
0,0640
0,0640
0,0640
27.
1 d) bb)
i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
28.
1 d) cc)
i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
0,0000
0,0000
0,0000
29.
1 e)
(weggefallen)
--
--
--
30.
1 f)
ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 3)
0,0000
0,0000
0,0000
31.
1 f) aa)
die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar
ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3)
0,0160
0,0640
0,0640
32.
1 f) bb)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
(ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3)
--
0,0000
0,0000
33.
1 f) gg)
die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
34.
1 f) cc)
abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG
0,0000
0,0000
0,0000
35.
1 f) dd)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist
--
0,0000
0,0000
36.
1 f) hh)
die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
37.
1 f) ee)
fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 3)
0,0000
0,0000
0,0000
38.
1 f) ff)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3
Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 3)
--
0,0000
0,0000
39.
1 f) ii)
die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die
§ 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 3)
--
0,0000
--
40.
1 g)
Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG
6,4855
6,4855
6,4855
41.
1 h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,0000
0,0000
0,0000
Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG
(akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge)
3)
Privatvermögen
14,3080
Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene
der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten.
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen
Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten.
Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll
steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr
einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom
1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG.
Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung
innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Kontakt
DJE Investment S.A.
4, rue Thomas Edison
1445 Luxemburg-Strassen
Luxemburg
Tel.: +352 26 9252 - 20
Fax: +352 26 9252 - 52
E-Mail: [email protected]
DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
82049 Pullach bei München
Deutschland
Tel.: +49 89 790453 - 0
Fax: +49 89 790453 -185
E-Mail: [email protected]
www.dje.lu
www.dje.de
www.dje.com
Copyright: DJE Kapital AG
Stand: Dezember 2014
Realisation: dtplus GmbH, Frankfurt am Main

Documentos relacionados