DJE REAL ESTATE
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DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 DJE Investment S.A. | R.C.S. Luxembourg B 90 412 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 2 INHALTSVERZEICHNIS Verwaltung, Vertrieb und Beratung Seite 3 Kommentar des Liquidators Seite 4–5 Geographische und wirtschaftliche Aufteilung Seite 6–8 Wertentwicklung Seite 9 Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens Seite 9 Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014 Seite 13 – 14 Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung Seite 14 Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Seite 15 – 20 Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé Seite 22– 23 Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft) Seite 24 – 25 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Seite 26 – 37 Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden. Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, bei den Zahlstellen, der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Anteilklasse P WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955 Anteilklasse I WKN A0B752 / ISIN LU0200037074 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 3 VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG Liquidator DJE Investment S.A. R.C.S. Luxembourg B 90412 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Eigenkapital per 31. Dezember 2014: 12.197.500 Euro Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jan Ehrhardt Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Die DJE Investment S.A. wird in ihrer Funktion als Liquidator durch Herrn Dr. Ulrich Kaffarnik vertreten. Julien Zimmer Generalbevollmächtigter Investmentfonds der DZ PRIVATBANK S.A. Luxemburg-Strassen Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. Vorsitzender des Verwaltungsrates Dr. Jens Ehrhardt Vorstandsvorsitzender der DJE Kapital AG Pullach bei München Geschäftsführender stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Ulrich Kaffarnik Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Peter Schmitz Vorstand der DJE Kapital AG Pullach bei München Bernhard Singer Luxemburg Geschäftsführer der DJE Investment S.A. Mirko Bono Stefan-David Grün Dr. Ulrich Kaffarnik Depotbank, Register-, Transferund Zentralverwaltungsstelle DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Eigenkapital per 31. Dezember 2013: 628.183.575 Euro Zahlstelle Großherzogtum Luxemburg DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Repräsentant und Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt am Main Platz der Republik 60265 Frankfurt am Main Deutschland Abschlussprüfer des Fonds und der DJE Investment S.A. Deloitte Audit Société à responsabilité limitée Cabinet de Révision agréé 560, rue de Neudorf 2220 Luxemburg Luxemburg DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 4 KOMMENTAR DES LIQUIDATORS Der Immobilienmarkt Die Weltwirtschaft wuchs im Jahr 2014 mit einer Rate von 3,3 % und damit etwa so stark wie im Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum hat sich im gleichen Zeitraum um 0,8 % erhöht. Die überraschende Annexion der Krim durch Russland, die neben den politischen Verwerfungen zwischen Russland und Europa zu einer wirtschaftlichen Verunsicherung führte, war sicherlich ein Hauptgrund dafür, dass das Wachstum etwas schwächer ausfiel als erwartet. Dabei war die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts innerhalb des Euroraums ähnlich heterogen wie im Jahr 2013. Musterschüler blieb Deutschland (+1,5 %), während Italien (–0,3 %) und Frankreich (+0,4 %) erneut enttäuschten. Dass Reformen Erfolge mit sich bringen, bewiesen Spanien (+1,3 %) und vor allem Irland (+4,6 %). An den europäischen Immobilienmärkten blieb der Trend von Investoren zur Ausweitung der Immobilienquote ungebrochen. Die Transaktionsvolumina an den gewerblichen Immobilienmärkten stiegen erneut an. Anders als im Jahr 2007, als Immobilien gemessen am Niveau der Anfangsrenditen sich teilweise schlechter verzinsten als langfristige Staatsanleihen, ist der Zinsspread zu Staatsanleihen gegenwärtig mit rund 250 Basispunkten weiter sehr attraktiv und lockt weiteres institutionelles Anlegerkapital in die Immobilienmärkte. Staatsfonds aus Norwegen, Nahost und Asien teils mit Mindestrenditeanforderungen von unter 3 % treiben das Preisniveau weiter in die Höhe. Während das Anlegerinteresse zuletzt vornehmlich auf die etablierten Märkte der kerneuropäischen Länder fokussiert war konnte 2014 beobachtet werden, dass auch die Metropolen der europäischen Peripheriestaaten, darunter insbesondere die spanischen Märkte Madrid und Barcelona aber auch Dublin, Lissabon oder Mailand von einem starken Anstieg der Transaktionsvolumina und der Kaufpreise profitierten. Vielerorts war zu beobachten, dass sich die Kaufpreise für Immobilien viel dynamischer entwickelten als die Mieten. Während die schwächere Mietentwicklung teils durch das verhaltene Wirtschaftswachstum im Euroraum zu erklären ist, lässt sich die hohe Preisdynamik nicht fundamental begründen sondern ist eine Folge der massiven Liquiditätsströme, die Anlagemöglichkeiten im Immobilienmarkt suchen. Für Verkäufer von Immobilien ist das Marktumfeld grundsätzlich positiv zu werten. Jedoch präferierten Investoren weiterhin insbesondere Immobilien in Investment Grade Qualität. Erst langsam ist festzustellen, dass auch Immobilien, die die Kriterien der klassischen Spitzenimmobilie nicht erfüllen, in den Investorenfokus rücken. Dies geschieht aber noch sehr selektiv und weiterhin gibt es eine Vielzahl von Teilmärkten und Immobilientypen, die von der Käufernachfrage nicht erfasst werden. Kommentar der Verwaltungsgesellschaft Im Dezember 2011 wurde die Auflösung des DJE Real Estate bekannt gegeben. Die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wurde eingestellt. Fortgesetzte Anteilsscheinrückgaben verunsicherter Anleger in Verbindung mit einer stark abschmelzenden Zahl liquider Zielinvestments ließen dem Verwaltungsrat der DJE Investment S.A keine Alternative zu dieser einschneidenden Maßnahme. Die Krise der offenen Immobilienfonds hatte die Produktgattung der Immobiliendachfonds so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass nicht nur der DJE Real Estate sondern im Grunde das gesamte Anlagesegment der Immobiliendachfonds in Deutschland in die Abwicklung gezwungen wurde. Das Management des DJE Real Estate (in Liquidation) hat im Jahr 2014 seine intensiven Bemühungen fortgesetzt, Beteiligungen zu veräußern, um Liquidität zu schaffen und diese an die Anleger auszuschütten. Als wesentliches Hemmnis kommt dabei zum Tragen, dass sich das Portfolio des DJE Real Estate (in Liquidation) mittlerweile nur noch aus illiquiden Vermögensgegenständen zusammensetzt. Dies sind einerseits in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds und andererseits Fonds mit einer festen Laufzeit, deren Anteile nicht vorzeitig an den Emittenten zurückgegeben werden können. Der DJE Real Estate (in Liquidation) war deshalb darauf angewiesen, dass die Manager der Zielfonds in ihrem eigenen Bestreben, Vermögensgegenstände zu veräußern und Liquidität an Anleger zurückzuführen, erfolgreich waren. Darüber hinaus hat das Management des DJE Real Estate (in Liquidation) Möglichkeiten zur Veräußerung von Beteiligungen über Fondsbörsen, außerbörslich oder im Direktgeschäft mit institutionellen Investoren geprüft. Aufgrund der sehr hohen Abschläge, die bei den gebotenen Kursen hätten in Kauf genommen werden müssen, hat das Management des DJE Real Estate (in Liquidation) diese Optionen nicht weiter verfolgt. Wertentwicklungen in der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen. Diese sind nicht prognostizierbar. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 5 KOMMENTAR DES LIQUIDATORS (FORTSETZUNG) Per Stichtag 31. Dezember 2014 setzte sich das Portfolio zu rund 63 % aus offenen Immobilienfonds sowie zu rund 37 % aus Immobilienfonds für institutionelle Anleger, die über Zertifikate verbrieft sind, zusammen. Der DJE Real Estate (in Liquidation) erzielte im Zeitraum 31. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2014 eine Performance von –10,8 % in der I-Tranche und –10,73 % (ausschüttungsbereinigt) in der P-Tranche. Im Zuge der fortschreitenden Abwicklung der Zielfonds mussten im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen oder aber bewertungsbasiert größere Kursverluste verkraftet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Kursentwicklung des DJE Real Estate (in Liquidation) auch im Ausblick negativ bleibt. Entwicklung des Sondervermögens Zum Stichtag 31. Dezember 2014 belief sich das Netto-Fondsvermögen des DJE Real Estate (in Liquidation) auf rund 84 Mio. Euro. Im Jahresverlauf reduzierte sich das Fondsvermögen um rund 39 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren einerseits die im Juli und Dezember vollzogenen Ausschüttungen in Höhe von insgesamt mehr als 26 Mio. Euro. Andererseits waren Kursverluste bei Zielinvestments für das Abschmelzen des Fondsvermögens ursächlich. Die Fondsstruktur Das Portfolio des DJE Real Estate weist per Ende Dezember 2014 Beteiligungen an zehn Immobilienfonds auf, darunter acht offene Immobilienfonds und zwei Fonds für institutionelle Anleger, die über Zertifikate gehalten werden. Die Strategie In Folge des Abwicklungsbeschlusses für den DJE Real Estate besteht das übergeordnete Ziel für den Fonds im Abverkauf aller Vermögenswerte. Wertentwicklungen in der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen. Diese sind nicht prognostizierbar. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 6 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen die folgenden Anteilklassen mit den Ausgestaltungsmerkmalen: Anteilklasse P Anteilklasse I A0B9GC WP-Kenn-Nr.: ISIN-Code: LU0188853955 Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: keiner 0,15 % p.a. WP-Kenn-Nr.: ISIN-Code: Rücknahmeabschlag: Verwaltungsvergütung: A0B752 LU0200037074 keiner 0,15 % p.a. Mindestfolgeanlage: keine Mindestfolgeanlage: 500.000,00 EUR Ertragsverwendung: ausschüttend Ertragsverwendung: ausschüttend Währung: EUR Währung: EUR Geographische und wirtschaftliche Aufteilung Geographische Länderaufteilung Wirtschaftliche Aufteilung Deutschland 62,69 % Investmentfondsanteile 62,69 % Luxemburg 36,82 % Immobilienzertifikate 36,82 % Wertpapiervermögen 99,51 % Wertpapiervermögen 99,51 % Bankguthaben Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 0,55 % -0,06 % 100,00 % Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. Bankguthaben Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 0,55 % -0,06 % 100,00 % DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse I Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. 5% -5 % 0% -10 % -15 % -20 % April 13 Dezember 12 Juli 12 März 12 Oktober 11 Mai 11 Januar 11 August 10 April 10 November 09 Juni 09 Februar 09 September 08 Mai 08 Dezember 07 Juli 07 März 07 Oktober 06 Juni 06 Januar 06 August 05 April 05 November 04 Juli 04 November 14 10 % Oktober 14 15 % Juni 14 20 % Juni 14 25 % Februar 14 30 % Januar 14 Anteilklasse I September 13 DJE Real Estate (in Liquidation) Anteilklasse P August 13 April 13 November 12 Juli 12 Februar 12 September 11 Mai 11 Dezember 10 August 10 März 10 Oktober 09 Juni 09 Januar 09 September 08 April 08 November 07 Juli 07 Februar 07 Oktober 06 Mai 06 Dezember 05 August 05 März 05 November 04 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 7 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Entwicklung seit Auflegung Anteilklasse P 25 % 20 % 15 % 10 % 5% -5 % 0% -10 % -15 % -20 % DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 8 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Vermögensaufstellung des DJE Real Estate (in Liquidation) per 31.12.2014 70 % 62,0 % 60 % 50 % 36,8 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0,5 % 0,7 % 0% Offene Immobilienfonds (Publikumsfonds) Offene Immobilienfonds (Fonds für semi-institutionelle Großanleger) Immobilienfonds für institutionelle Anleger Kasse Quelle: Fondsbuchhaltung Länderallokation des DJE Real Estate (in Liquidation) Portfolioanteil >1 % 50 % 40 % 40,1 % 30 % 20 % 14,9 % 11,1 % 10,9 % 10 % 8,3 % 6,9 % 1,7 % 1,5 % 1,1 % Polen Beligien USA 0% Deutschland Spanien Frankreich Großbritannien Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Berichten der Emittenten Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. Niederlande Italien DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 9 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre Netto-Fondsvermögen Mio. EUR Umlaufende Anteile Netto-Mittelaufkommen Tsd. EUR Anteilwert EUR 31.12.2012 114,24 22.296.802 -359,46 5,12 31.12.2013 96,79 22.296.792 -0,05 4,34 31.12.2014 66,18 22.296.792 0,00 2,97 31.12.2012 30,97 58.011 0,00 533,88 31.12.2013 26,24 58.011 0,00 452,29 31.12.2014 17,94 58.011 0,00 309,29 Datum Anteilklasse P Anteilklasse I Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse. Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens zum 31. Dezember 2014 Wertpapiervermögen (Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2013: EUR 183.219.042,27) (Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2014: EUR 157.430.990,32) Bankguthaben * Zinsverbindlichkeiten Verwaltungsvergütung/ggf. Anlageberatergebühr ** EUR EUR 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 122.007.769,36 83.712.901,33 1.098.115,77 465.867,89 123.105.885,13 84.178.769,22 0,00 -268,69 -15.164,58 -10.235,97 Depotbankvergütung ** -5.563,06 -3.753,26 Zentralverwaltungsstellenvergütung ** -2.484,95 -1.991,38 Register- und Transferstellenvergütung -2.992,08 -2.992,08 Taxe d’abonnement *** -15.333,08 -10.349,71 Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -39.890,41 -23.139,83 -483,04 0,00 Sonstige Passiva -81.911,20 -52.730,92 Netto-Fondsvermögen 123.023.973,93 84.126.038,30 Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 22.354.802,129 22.354.802,129 * Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. ** Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2014 *** Rückstellungen für das 4. Quartal 2014 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 10 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Zurechnung auf die Anteilklassen 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 96.786.130,24 EUR 66.183.829,18 EUR 22.296.791,547 22.296.791,547 4,34 EUR 2,97 EUR 26.237.843,69 EUR 17.942.209,12 EUR Anteilklasse P Anteiliges Netto-Fondsvermögen Umlaufende Anteile Anteilwert Anteilklasse I Anteiliges Netto-Fondsvermögen Umlaufende Anteile 58.010,582 58.010,582 Anteilwert 452,29 EUR 309,29 EUR Veränderung des Netto-Fondsvermögens im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Total Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes Ordentlicher Nettoertrag Realisierte Gewinne Realisierte Verluste Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne und Verluste Ausschüttung Netto-Fondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. Anteilklasse P Anteilklasse I EUR EUR EUR 123.023.973,93 96.786.130,24 26.237.843,69 1.275.841,96 1.003.170,75 272.671,21 611.111,34 426.187,64 184.923,70 -1.866.501,43 -1.413.835,73 -452.665,70 -12.506.814,48 -9.839.443,68 -2.667.370,80 -26.411.573,02 -20.778.380,04 -5.633.192,98 84.126.038,30 66.183.829,18 17.942.209,12 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 11 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Aufwands- und Ertragsrechnung im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Total Anteilklasse P Anteilklasse I EUR EUR EUR 1.478.896,18 1.163.486,54 315.409,64 150.756,95 118.604,60 32.152,35 193,04 151,74 41,30 Erträge Erträge aus Investmentanteilen Erträge aus Quellensteuerrückerstattung Bankzinsen Bestandsprovisionen 66.722,42 52.492,25 14.230,17 Erträge insgesamt 1.696.568,59 1.334.735,13 361.833,46 Aufwendungen Zinsaufwendungen -269,54 -212,13 -57,41 -159.180,07 -125.232,56 -33.947,51 Depotbankvergütung -58.957,11 -46.383,05 -12.574,06 Zentralverwaltungsstellenvergütung -27.907,63 -21.955,55 -5.952,08 Taxe d’abonnement -51.866,53 -40.757,48 -11.109,05 Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -66.406,26 -52.857,51 -13.548,75 -1.154,25 -908,07 -246,18 Verwaltungsvergütung/ggf. Anlageberatergebühr Werbeausgabe Register- und Transferstellenvergütung -3.786,70 -2.978,85 -807,85 Staatliche Gebühren -3.000,00 -2.360,18 -639,82 Lagerstellengebühren -17.932,74 -14.108,14 -3.824,60 Sonstige Aufwendungen 1) -30.265,80 -23.810,86 -6.454,94 Aufwendungen insgesamt -420.726,63 -331.564,38 -89.162,25 Ordentlicher Nettoertrag 1.275.841,96 1.003.170,75 272.671,21 0,39 0,39 1,21 1,21 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2) 2.850,00 Total Expense Ratio in Prozent 2) Laufende Kosten in Prozent 1) 2) 2) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Out-of-Pocket-Kosten. Siehe Erläuterungen zu diesem Jahresabschluss. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 12 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anteilklasse P Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes Ausgegebene Anteile Zurückgenommene Anteile Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes Anteilklasse I 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 Stück Stück 22.296.802,088 22.296.791,547 0,000 0,000 -10,541 0,000 22.296.791,547 22.296.791,547 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 Stück Stück 58.010,582 58.010,582 Ausgegebene Anteile 0,000 0,000 Zurückgenommene Anteile 0,000 0,000 58.010,582 58.010,582 Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 13 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014 ISIN Zugänge (ungeprüft) im Abgänge im Berichtszeitraum Berichtszeitraum Wertpapiere Bestand Kurs Kurswert EUR % - Anteil vom NFV * 4.000.000 0,0000 0,00 0,00 Aktien, Anrechte und Genussscheine Nicht notierte Wertpapiere Malta AU00AU214324 BGP Holdings Plc. AUD 0 0 0,00 0,00 Nicht notierte Wertpapiere 0,00 0,00 Aktien, Anrechte und Genussscheine 0,00 0,00 Investmentfondsanteile ** Deutschland DE000A0J3GM1 AXA Investment Deutschland – AXA Immosolutions 1) EUR 0,000 0,000 4.401,000 410,2500 1.805.510,25 2,15 DE000A0J3TP7 DEGI German Business EUR 0,000 0,000 148.500,000 17,2400 2.560.140,00 3,04 DE000A0ETSR6 DEGI Global Business 1) EUR 0,000 0,000 113.512,000 10,8600 1.232.740,32 1,47 1,6896 616.704,00 0,73 1) DE000A0F6G89 Morgan Stanley P2 Value EUR 0,000 0,000 365.000,000 DE0009802314 SEB ImmoPortfolio Target Return Fund 1) EUR 0,000 0,000 86.325,000 99,8700 8.621.277,75 10,25 DE000A0DJ328 TMW Immobilien Weltfonds 1) EUR 0,000 0,000 534.750,000 13,6000 7.272.600,00 8,64 DE0005458061 Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 EUR 0,000 1.541,000 8.114,9000 12.505.060,90 14,86 Warburg-Henderson Multinational Plus EUR 0,000 0,000 255.609,000 70,8900 DE000A0LFBX4 1) 917,000 Investmentfondsanteile 18.120.122,01 21,55 52.734.155,23 62,69 52.734.155,23 62,69 13.796.445,60 16,40 Zertifikate ** Börsengehandelte Wertpapiere Luxemburg XS0271792235 Royal Bank of Scotland NV/AXA Reim European Real Estate Opportunity II Fund Zert. V.06 (2016) EUR 0 0 60 229.940,7600 XS0240905827 Royal Bank of Scotland NV/Herald Henderson Property Fund Zert. Perp. EUR 0 0 54 318.190,7500 17.182.300,50 20,42 30.978.746,10 36,82 Börsengehandelte Wertpapiere 30.978.746,10 36,82 Zertifikate 30.978.746,10 36,82 83.712.901,33 99,51 Wertpapiervermögen * ** NFV = Netto-Fondsvermögen Siehe Erläuterung 5 zum Jahresabschluss 1) Zielfonds, die sich in Abwicklung befinden Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 14 DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) Fortsetzung – Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014 Bankguthaben Fälligkeit Bestand in Fremdwährung Kurswert EUR %-Anteil vom NFV *** täglich 0,02 0,01 0,00 -0,2500 täglich 465.867,88 465.867,88 0,55 4,1750 täglich 0,05 0,00 0,00 Währung Zinssatz in % AUD 2,1250 DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG * EUR DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG * ZAR Bankguthaben – Kontokorrent DZ PRIVATBANK S.A., LUXEMBURG * Summe Bankguthaben – Kontokorrent 465.867,89 0,55 Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -52.730,92 -0,06 84.126.038,30 100,00 Netto-Fondsvermögen in EUR Während des Berichtszeitraumes wurden keine weiteren Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen getätigt, die nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungsvergütung Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile sind auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Ausgabeaufschlag in % ** Rücknahmeabschlag in % ** Verwaltungsvergütung in % 5,00 7,00 0,50 - 4,00 0,70 EUR - 4,00 0,50 Morgan Stanley P2 Value EUR 5,00 - 0,80 SEB ImmoPortfolio Target Return Fund EUR 3,00 3,00 0,90 TMW Immobilien Weltfonds EUR 5,00 - 0,75 Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 EUR - - 1,40 Warburg-Henderson Multinational Plus EUR 5,00 - 0,72 ISIN Wertpapiere DE000A0J3GM1 AXA Investment Deutschland AXA Immosolutions EUR DE000A0J3TP7 DEGI German Business EUR DE000A0ETSR6 DEGI Global Business DE000A0F6G89 DE0009802314 DE000A0DJ328 DE0005458061 DE000A0LFBX4 Devisenkurse Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. Dezember 2014 in Euro umgerechnet. Währung Australischer Dollar AUD 1 1,4913 Südafrikanischer Rand ZAR 1 14,1482 * Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2014. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig. ** Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 nicht bezahlt. *** NFV = Netto-Fondsvermögen Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 15 ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2014 1. Allgemeines Der Investmentfonds „DJE Real Estate (in Liquidation)“ wurde bis zur Eröffnung der Liquidation am 28. Dezember 2011 von der DJE Investment S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 30. Juni 2004 in Kraft und wurde am 30. Juli 2004 im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffentlicht. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 9. August 2010 geändert und ein Hinweis auf die Hinterlegung der Änderungsvereinbarung beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 30. September 2010 im Mémorial veröffentlicht. Mit Eröffnung der Liquidation des DJE Real Estate am 28. Dezember 2011 wurde die DJE Investment S.A. als Liquidator bestellt. Der Fonds DJE Real Estate (in Liquidation) („Fonds“) ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement), der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 20. Dezember 2002“) auf unbestimmte Dauer errichtet wurde. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 unterliegt der Fonds dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die DJE Investment S.A. wurde am 19. Dezember 2002 als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde am 24. Januar 2003 im Mémorial veröffentlicht. Zum 22. November 2004 wurde die Satzung auf das Gesetz vom 20. Dezember 2002 umgestellt. Eine letzte Satzungsänderung erfolgte am 8. Mai 2014 und ein Hinweis auf die Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 30. Mai 2014 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 90412 eingetragen. Auflösung des DJE Real Estate (in Liquidation) Am 28. Dezember 2011 hat der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. beschlossen, den Fonds aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen. Hohe Anteilsrückgaben und die mangelnde Liquidität der im Fonds gehaltenen offenen Immobilienfonds hatten zu einem deutlichen Abschmelzen der im DJE Real Estate (in Liquidation) enthaltenen liquiden Assets geführt. Diese Umstände führten dazu, dass die Verwaltungsgesellschaft die nötige Liquidität für die Auszahlung der Anteilsrückgaben nicht mehr sicherstellen konnte. Mit der Auflösung des Fonds sollte die Gleichbehandlung der Anteilinhaber sichergestellt werden. Die Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips wäre bei Aufrechterhaltung des Fonds nicht mehr gegeben gewesen, da durch den kurzfristigen Verkauf aller liquiden Anlagegegenstände ein Portfolio zurückgeblieben wäre, das gänzlich oder hauptsächlich aus nicht oder nur mit extrem hohen Abschlägen veräußerbaren Vermögenswerte besteht und die Anlageziele bzw. die Anlagepolitik des Fonds nicht mehr widerspiegelt. 2. Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Liquidators in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt. 1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro („Fondswährung“). 2. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die Fondswährung. 3. Der Anteilwert wird durch den Liquidator oder einen von ihm Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. 4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds („Netto-Fondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds geteilt sowie bis auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 16 5. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt. Zu Einzelheiten verweisen wir auf Erläuterung 5. Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht. 11. Zwecks Vereinheitlichung der steuerlichen Angaben für deutsche Anleger im Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG und der investmentrechtlichen Angaben werden die während der Haltedauer kumulierten thesaurierten Erträge sowie realisierte Zwischengewinne der Zielfonds, die im Geschäftsjahr veräußert wurden, im ordentlichen Ergebnis als Erträge aus Investmentanteilen ausgewiesen. Im Fall von negativen Zwischengewinnen kann es zum Ausweis von negativen Erträgen aus Investmentanteilen im ordentlichen Ergebnis kommen. 12. Aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des DJE Real Estate wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung des Netto-Fondsvermögens haben sich hieraus nicht ergeben. 3. Besteuerung 6. Falls die jeweiligen Kurse nicht repräsentativ sind oder falls für andere als die unter Artikel 6 Nr. 5 Lit. a) und b) des Verwaltungsreglements genannten Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen aktuellen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Liquidator nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt. 7. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. 8. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die Fondswährung lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die entsprechende Fondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. 9. Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anteilinhaber des Fonds gezahlt wurden. 10. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für den Fonds. Soweit jedoch innerhalb des Fonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer für den Fonds insgesamt. Besteuerung des Investmentfonds Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der sog. „Taxe d’abonnement“ in Höhe von 0,05 % p. a. Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „Taxe d’abonnement“ unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solche Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Sie wird vierteljährlich auf der Basis des Netto-Fondsvermögenswertes am letzten Tag des Quartals errechnet. Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens werden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger ab dem 1. Januar 2015 Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde die Vereinbarung der EUMitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden, dass alle Zinszahlungen nach den Vorschriften des Wohnsitzstaates besteuert werden sollen, im Rahmen der Richtlinie 2003/48/EG vom Großherzogtum Luxemburg umgesetzt. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 17 Damit wird die bisherige Regelung – eine Besteuerung an der Quelle (35 % der Zinszahlung) anstelle des Informationsaustauschs – für die sich die luxemburgische Regierung als Übergangslösung entschieden hatte, hinfällig. Ab dem 1. Januar 2015 werden Informationen über die Zinsbeträge, die von den luxemburgischen Banken unmittelbar an natürliche Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, automatisch an die luxemburgische Steuerbehörde weitergeleitet. Diese informiert daraufhin die Steuerbehörde des Landes, in dem der Begünstigte seinen Wohnsitz hat. Der erste Informationsaustausch findet im März 2016 statt und bezieht sich auf Zinszahlungen im Steuerjahr 2015. Infolge dessen wird das System der nicht erstattungsfähigen Quellensteuer von 35 % auf Zinszahlungen am 1. Januar 2015 abgeschafft. Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind, bzw. dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile oder Erträge aus Anteilen im Großherzogtum Luxemburg darüber hinaus weder Einkommen-, Erbschaft-, noch Vermögensteuer entrichten. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Steuervorschriften. 4. Verwendung der Erträge Die Gesellschaft schüttet während des Geschäftsjahres für Rechnung des Teilfonds angefallene und nicht zur Kostendeckung verwendete Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs sowie Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge grundsätzlich aus. Diese Erträge können ebenfalls im Fonds thesauriert werden. Ausschüttungen Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden für den Fonds nachstehende Beträge je Anteil ausgeschüttet: Fonds Anteilklasse Ex-Tag ISIN Betrag je Anteil in EUR DJE Real Estate (in Liquidation) P 22.07.2014 LU0188853955 0,6506 DJE Real Estate (in Liquidation) I 22.07.2014 LU0200037074 67,7941 DJE Real Estate (in Liquidation) P 16.12.2014 LU0188853955 0,2813 DJE Real Estate (in Liquidation) I 16.12.2014 LU0200037074 29,3122 Natürliche Personen, mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, die nicht in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind, müssen seit dem 1. Januar 2006 unter Bezugnahme auf das Luxemburger Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf die dort genannten Zinserträge eine abgeltende Quellensteuer in Höhe von 10 % zahlen. Diese Quellensteuer kann unter bestimmten Bedingungen auch Zinserträge eines Investmentfonds betreffen. Gleichzeitig wurde im Großherzogtum Luxemburg die Vermögenssteuer abgeschafft. Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2014 wurde beschlossen, keine Ausschüttung vorzunehmen, sondern die Geschäftsergebnisse zu thesaurieren. Es wird den Anteilinhabern empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf den Kauf, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen. Die Zielfonds AXA Immosolutions, DEGI Global Business, DEGI German Business, TMW Immobilien Weltfonds, Morgan Stanley P2 Value und SEB ImmoPortfolio Target Return Fund (insgesamt 26,28 % des Nettoinventarwertes) befinden sich in Abwicklung. Die Anteilscheinrückgabe ist endgültig ausgeschlossen. Die Verwaltung der vorgenannten Fonds wurde in 2013 (Morgan Stanley P2 Value) 1), 2014 (DEGI Global Business 2)), TMW Immobilienfonds 3)) und wird in 2015 (AXA Immosolutions, DEGI German Business) bzw. 2017 (SEB ImmoPortfolio Target Return Fund) auf die jeweilige Depotbank zur Abwicklung und Verteilung des Vermögens an die Anleger übertragen, falls zu diesem Zeitpunkten die Liquidationen nicht abgeschlossen sind. 1) 2) 3) 5. Angaben zu bestimmten Vermögenswerten Der DJE Real Estate (in Liquidation) ist zum 31. Dezember 2014 in folgende illiquide Vermögenswerte investiert: Nachdem am 30. September 2013 die dreijährige Auflösungsfrist für den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value abgelaufen ist, hat die Depotbank Bank Caceis Deutschland die weitere Abwicklung übernommen. Eine feste Vorgabe, wann die Immobilien des Fonds verkauft sein müssen, gibt es nicht. Das Verwaltungsmandat der Aberdeen Asset Management Deutschland AG für den offenen Immobilienfonds DEGI Global Business endete am 30. Juni 2014. Ab dem 1. Juli 2014 übernahm die Depotbank des Fonds, die Commerbank AG, gemäß Investmentgesetz die Verwaltung des Fonds. Die angemessene Verwertung und die späteren Auszahlungen an die Anleger liegen nunmehr in der Verantwortung der Commerzbank AG. Der TMW Weltfonds befindet sich seit Juni 2011 in Liquidation. Das Recht der TMW zur Verwaltung des Fonds lief am 31. Mai 2014 aus. Das von TMW treuhänderisch für die Anleger gehaltene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens geht mit Erlöschen des Verwaltungsrechts per Gesetz auf CACEIS Bank Deutschland GmbH über. Die Depotbank CACEIS hat ab dem 1. Juni 2014 die Aufgabe, die restlichen Vermögensgegenstände des Sondervermögens unter Wahrung der Interessen der Anleger innerhalb von drei Jahren zu liquidieren. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 18 Bei den Zielfonds Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 und Warburg-Henderson Multinational Plus geht der Liquidator aufgrund der Liquiditätssituation dieser Zielfonds davon aus, dass Anteilscheinrücknahmen derzeit nicht bedient werden könnten (insgesamt 36,41 % des Nettoinventarwertes). Der Fonds Warburg-Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 befindet sich in Abwicklung und führt Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien (nach Ablösung von Verbindlichkeiten) an die Anleger in Form von Eigenkapitalrückführungen zurück. Der Verkauf der Immobilie Heegbarg 2-8, Hamburg erfolgte Ende Dezember 2014. Der Nettoverkaufserlös beträgt nach Rückzahlung des Darlehens und Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufsnebenkosten ca. 24,75 Mio. Euro. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen muss für den Fonds aus der vorhandenen Liquidität zunächst ein Großteil der Fremdfinanzierungen zurückgeführt werden, um die Anforderungen an die Fremdfinanzierungsquote ab dem 1. Januar 2015 (max. 30 %) einhalten zu können. Zum 31. Dezember 2014 befinden sich im Warburg-Henderson Multinational Plus noch 6 Immobilien im Bestand. Das erklärte Ziel des Managers ist es, das Restportfolio im Laufe des Jahres 2015 zu veräußern. Aufgrund des teils schwierigen Portfolios ist dies aber keineswegs sichergestellt. Die Rückführung von Anlegergeldern erfolgt in Abhängigkeit des Abverkaufs des Portfolios. Bei den beiden im Bestand gehaltenen Zertifikaten (insgesamt 36,82 % des Nettoinventarwertes), deren Fonds-Underlyings eine mehrjährige Restlaufzeit haben, ist ein vorzeitiger Verkauf derzeit nicht möglich. Für diese Zertifikate besteht kein aktiver Markt. Insgesamt beträgt zum 31. Dezember 2014 der so ermittelte Anteil der illiquiden Vermögenswerte 99,51 % des Nettoinventarwertes. Die oben genannten Zielfonds wurden zum 31. Dezember 2014 wie folgt durch den Liquidator bewertet: 31.12.2014 letztverfügbarer Nettoinventarwert des Zielfonds pro Anteil (in EUR) Bewertungskurs im Jahresbericht des DJE Real Estate (in EUR) EUR EUR DEGI Global Business (in Abwicklung) (*) 10,86 10,86 TMW Immobilien Weltfonds (in Abwicklung) (*) 18,11 13,60 MORGAN STANLEY P2 VALUE (in Abwicklung) (*) 3,51 1,6896 AXA IMMOSOLUTIONS (in Abwicklung) 410,25 410,25 DEGI German Business (in Abwicklung) 17,24 17,24 SEB ImmoPortfolio Target Return Fund (in Abwicklung) (*) 99,87 99,87 Warburg-Henderson Deutschland Nr. 1 8.114,90 8.114,90 Warburg-Henderson Multinational Plus 70,89 70,89 Obwohl für die mit (*) gekennzeichneten Zielfonds Börsenkurse existieren, erfolgt die Bewertung dieser Anteile im Bericht zum 31. Dezember 2014 zu dem von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft der Zielfonds ermittelten Nettoinventarwert, gegebenenfalls gemindert um einen nach Treu und Glauben festgelegten Bewertungsabschlag. Der Bewertungskurs der beiden Zielfonds TMW Immobilien Weltfonds und MORGAN STANLEY P2 VALUE liegt unterhalb des Börsenkurses per 31. Dezember 2014, da der Liquidator davon ausgeht, dass aufgrund der Höhe der durch den DJE Real Estate (in Liquidation) gehaltenen Positionen eine Realisierung der zum 31. Dezember 2014 geltenden Börsenpreise nicht möglich sein wird. Der Kurs des Zertifikates „The Royal Bank of Scotland NV/AXA Reim European Real Estate Opportunity II Fund Zert. v.06 (2016)“ wurde am 3. Juli 2014 von 266.434,24 Euro auf 211.195,83 Euro reduziert (Bewertungsabschlag 20,73 %). Dieses Zertifikat verbrieft Anteile an dem institutionellen Immobilienfonds Axa European Real Estate Opportunity Fund II LP. Die Abwertung erfolgte im Zuge der Anwendung einer neuen Bewertungsbasis für eine vom Immobilienfonds gehaltene Hotelimmobilie in Barcelona. Der Kurs des Zertifikates erhöhte sich zum Geschäftsjahresende auf wiederum 229.940,76 Euro (basierend auf den zum 31. Dezember 2014 für den Liquidator letztverfügbaren Preisinformationen per 30. Juni 2014). Unter Berücksichtigung der Quartalsberichte der DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 19 zu Grunde liegenden Fonds per 31. Dezember 2014, die dem Liquidator zum 31. Dezember 2014 nicht vorlagen, hätte sich für die beiden Zertifikate „The Royal Bank of Scotland NV/AXA Reim European Real Estate Opportunity II Fund Zert. v.06 (2016)“ und „The Royal Bank of Scotland NV/Herald Henderson Property Fund Zert. Perp.“ eine um insgesamt ca. 6,6 Mio. Euro höhere Bewertung ergeben. Der zukünftige Veräußerungswert der in dieser Erläuterung beschriebenen Vermögenswerte wird maßgeblich von der Entwicklung des Immobilienmarktes an den Standorten der Zielinvestitionen abhängen und kann dementsprechend signifikant vom Bewertungskurs zum 31. Dezember 2014 abweichen. Diese Abweichungen können sich wesentlich auf die Vermögens- und Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) auswirken. Die im Fonds befindlichen Zielfondsanteile bzw. Zertifikate können bis zur Auflösung des Fonds bzw. bis zu deren eigenen Auflösung gehalten werden. Dadurch kann es innerhalb dieses Zeitraums zu einer Verletzung der im Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen sowie in dem Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement vorgesehenen Anlagegrenzen kommen. Ein indikativer Anteilwert wird bis zur endgültigen Liquidation weiterhin berechnet und veröffentlicht. 7. Laufende Kosten Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde. Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Depotbank berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20 % in andere Fondsprodukte/Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen. 8. Transaktionskosten 6. Total Expense Ratio (TER) Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt: Gesamtkosten in Fondswährung TER = x 100 Durchschnittliches Fondsvolumen (Basis: bewertungstägliches NFV) Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Depotbankvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.) Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Verkauf der Vermögensgegenstände stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren, Lagerstellengebühren und Steuern. 9. Ertragsausgleich Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 20 JAHRESBERICHT DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) PER 31. DEZEMBER 2014 Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des beigefügten Jahresberichtes liegen in der Verantwortung des Liquidators. Dr. Ulrich Kaffarnik Liquidator des DJE Real Estate (in Liquidation) DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 21 BERICHT DES RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ An die Anteilinhaber des DJE Real Estate (in Liquidation) 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) geprüft, der aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014, der Aufwandsund Ertragsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Liquidators für den Jahresabschluss Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d’Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Liquidator ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Der Liquidator ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren. Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2014 sowie der Ertragslage und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr. Verantwortung des Réviseur d’Entreprises agréé Hervorhebung eines Sachverhalts In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d’Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Wir weisen auf folgende Sachverhalte hin: In Erläuterung 1 zum Jahresabschluss wird dargelegt, dass der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. am 28. Dezember 2011 beschlossen hatte, den DJE Real Estate aufzulösen und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zum 28. Dezember 2011 einzustellen. Des Weiteren wird in Erläuterung 5 dargelegt, dass zum 31. Dezember 2014 der Anteil der illiquiden Vermögenswerte, bestehend aus Zielfonds und Zertifikaten, 99,51 % des Nettoinventarwertes beträgt und wie der Liquidator für diese Vermögenswerte den aktuellen Verkehrswert nach Treu und Glauben bestimmt hat. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 22 In Erläuterung 2 wird angegeben, dass der Jahresabschluss des DJE Real Estate (in Liquidation) zum 31. Dezember 2014 aufgrund der am 28. Dezember 2011 beschlossenen Auflösung des Fonds unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde (Erläuterung 2.12). Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diese Sachverhalte nicht eingeschränkt. Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Für Deloitte Audit, Société à responsabilité limitée Cabinet de Révision agréé Jan van Delden, Réviseur d’Entreprises agréé Partner Luxemburg, den 24. April 2015 560, rue de Neudorf 2220 Luxemburg DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 23 BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG GEMÄSS § 12 KARBV (UNGEPRÜFT) DJE Real Estate (in Liquidation) – Anteilklasse P ISIN: LU0188853955 Währung insgesamt je Anteil * I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00 2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1) EUR 15.522,66 0,0007 3. Zuführung aus dem Sondervermögen Zur Ausschüttung verfügbar EUR 20.774.005,78 0,9317 EUR 20.789.528,44 0,9324 Währung insgesamt je Anteil * II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 11.148,40 0,0005 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,0000 Währung insgesamt je Anteil * III. Gesamtausschüttung EUR 20.778.380,04 0,9319 1. Zwischenausschüttung EUR 14.506.292,58 0,6506 a) Barausschüttung EUR 14.506.292,58 0,6506 b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2) EUR 0,00 0,0000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000 2. Zwischenausschüttung EUR 6.272.087,46 0,2813 a) Barausschüttung EUR 6.272.087,46 0,2813 b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2) EUR 0,00 0,0000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000 * Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet. 1) Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher Ertrags- und Aufwandsausgleich. Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt. 2) DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 24 Fortsetzung – Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft) DJE Real Estate (in Liquidation) – Anteilklasse I ISIN: LU0200037074 Währung insgesamt je Anteil * I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00 2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1) EUR 4.929,21 0,0850 3. Zuführung aus dem Sondervermögen Zur Ausschüttung verfügbar EUR 5.631.976,45 97,0853 EUR 5.636.905,66 97,1703 Währung insgesamt je Anteil * II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 3.712,68 0,0640 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,0000 Währung insgesamt je Anteil * III. Gesamtausschüttung EUR 5.633.192,98 97,1063 1. Zwischenausschüttung EUR 3.932.775,20 67,7941 a) Barausschüttung EUR 3.932.775,20 67,7941 b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2) EUR 0,00 0,0000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000 2. Zwischenausschüttung EUR 1.700.417,78 29,3122 a) Barausschüttung EUR 1.700.417,78 29,3122 b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2) EUR 0,00 0,0000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000 * Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet. 1) Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher Ertrags- und Aufwandsausgleich. Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt. 2) DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 25 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION) Datum Ausschüttungsbeschluss: 11.06.2014 Ex-Tag: 22.07.2014 Valuta-Tag: 25.07.2014 ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Barausschüttung 3) Personengesellschaften 0,6506 0,6506 0,6506 0,6507 0,6507 0,6507 0,0031 0,0031 0,0031 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,6476 0,6476 0,6476 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 Ausschüttungsgleiche Erträge 2) 6. 2 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 0,0011 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 -- -- 0,0007 0,0007 -- 0,0023 0,0023 3) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Kapitalgesellschaften 3. 8. 1) 1) Privatvermögen Steuerpflichtiger Betrag 0,6480 0,6473 0,6473 19. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0007 0,0007 0,0007 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 26 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 5) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5) 0,6480 0,6480 0,6480 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,6377 0,6377 0,6377 29. 1 e) (weggefallen) -- -- -- 30. 1 f) ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4) 0,0000 0,0000 0,0000 31. 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) 0,0002 0,0002 0,0002 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 0,0536 0,0536 0,0536 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0001 0,0001 0,0001 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 4) Privatvermögen 0,1132 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 27 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION) Datum Ausschüttungsbeschluss: 11.06.2014 Ex-Tag: 22.07.2014 Valuta-Tag: 25.07.2014 ISIN: LU0200037074 / WKN: A0B752 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Barausschüttung 3) Personengesellschaften 67,7941 67,7941 67,7941 67,8000 67,8000 67,8000 0,3136 0,3136 0,3136 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 11,8283 11,8283 11,8283 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 55,6581 55,6581 55,6581 6. 2 Ausschüttungsgleiche Erträge 2) 0,0451 0,0451 0,0451 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) 0,0451 0,0451 0,0451 In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 0,1129 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 -- -- 0,0712 0,0712 -- 0,2440 0,2440 3) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Kapitalgesellschaften 3. 8. 1) 1) Privatvermögen 55,7032 55,6320 55,6296 19. 1 c) ii) Steuerpflichtiger Betrag Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0702 0,0702 0,0702 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 28 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 5) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5) 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 29. 1 e) (weggefallen) 30. 1 f) 31. 0,0000 0,0000 0,0000 55,7032 55,7032 55,7032 0,0000 0,0000 0,0000 54,6322 54,6322 54,6322 -- -- -- ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4) 0,0000 0,0000 0,0000 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) 0,0176 0,0179 0,0179 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 5,5849 5,5849 5,5849 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0059 0,0059 0,0059 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 4) Privatvermögen 14,2440 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 29 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION) Datum Ausschüttungsbeschluss: 3.12.2014 Ex-Tag: 16.12.2014 Valuta-Tag: 19.12.2014 ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Barausschüttung 3) Personengesellschaften 0,2813 0,2813 0,2813 0,2795 0,2795 0,2795 0,0000 0,0000 0,0000 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,2795 0,2795 0,2795 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 Ausschüttungsgleiche Erträge 2) 6. 2 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 0,0080 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 -- -- 0,0000 0,0000 -- 0,0008 0,0008 3) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Kapitalgesellschaften 3. 8. 1) 1) Privatvermögen Steuerpflichtiger Betrag 0,2799 0,2799 0,2767 19. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0020 0,0020 0,0020 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 30 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 5) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5) 0,2799 0,2799 0,2799 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,2778 0,2778 0,2778 29. 1 e) (weggefallen) -- -- -- 30. 1 f) ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4) 31. 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) 0,0005 0,0020 0,0020 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 0,0086 0,0086 0,0086 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,0018 -0,0018 -0,0018 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 4) Privatvermögen 0,1132 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 31 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION) Datum Ausschüttungsbeschluss: 3.12.2014 Ex-Tag: 16.12.2014 Valuta-Tag: 19.12.2014 ISIN: LU0200037074 / WKN: A0B752 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Barausschüttung 2. 1 a) Betrag der Ausschüttung 3. 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) 3) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 29,3122 29,3122 29,3122 29,1290 29,1290 29,1290 0,0000 0,0000 0,0000 27,7422 27,7422 27,7422 1,3869 1,3869 1,3869 0,0367 0,0367 0,0367 0,0367 0,0367 0,0367 In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 0,8368 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 3) -- 0,0000 -- -- 0,0000 0,0000 -- 0,0827 0,0827 3) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Ausschüttungsgleiche Erträge 2) 6. 8. 1) 1) Privatvermögen Steuerpflichtiger Betrag 1,4236 1,4236 1,0889 19. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,2110 0,2110 0,2110 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 32 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 5) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 5) 1,4236 1,4236 1,4236 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 1,2126 1,2126 1,2126 29. 1 e) (weggefallen) -- -- -- 30. 1 f) ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 4) 31. 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) 0,0528 0,2110 0,2110 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 4) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 4) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 4) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 0,9006 0,9006 0,9006 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre -0,1832 -0,1832 -0,1832 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 4) Privatvermögen 14,2440 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 33 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE P (IN LIQUIDATION) ISIN: LU0188853955 / WKN: A0B9GC für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Personengesellschaften Barausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 3. 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 Ausschüttungsgleiche Erträge 1) 6. 2 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2) -- 0,0000 0,0000 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2) -- 0,0000 -- -- 0,0000 0,0000 -- 0,0006 0,0006 2) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Kapitalgesellschaften 2. 8. 1) Privatvermögen Steuerpflichtiger Betrag 0,0005 0,0005 0,0005 19. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0005 0,0005 0,0005 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG mit Ablauf des Geschäftsjahres als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 34 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 4) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 4) 0,0005 0,0005 0,0005 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000 29. 1 e) (weggefallen) -- -- -- 30. 1 f) ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 3) 0,0000 0,0000 0,0000 31. 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3) 0,0001 0,0005 0,0005 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 3) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 3) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 0,0622 0,0622 0,0622 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 3) Privatvermögen 0,1137 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 35 Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 Zeitraum vom 01.01.14 bis zum 31.12.14 DJE REAL ESTATE I (IN LIQUIDATION) ISIN: LU00200037074 / WKN: A0B752 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 1. Personengesellschaften Barausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 3. 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 4. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 5. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0640 0,0640 0,0640 0,0640 0,0640 0,0640 Ausschüttungsgleiche Erträge 1) 6. 2 7. den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten nachrichtlich (in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten) In den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene 9. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2) -- 0,0000 0,0000 10. 1 c) mm) Dividenden i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 2) -- 0,0000 -- -- 0,0000 0,0000 -- 0,0557 0,0557 2) 11. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 12. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) 13. 1 c) dd) steuerfreie (Alt-)Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 14. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind (steuerfreie Veräußerungsgewinne von Bezugsrechten auf Freianteile) 0,0000 -- -- 15. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 -- -- 16. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG (DBA-befreite ausländische Einkünfte) 0,0000 0,0000 0,0000 17. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 18. 2) Kapitalgesellschaften 2. 8. 1) Privatvermögen Steuerpflichtiger Betrag 0,0640 0,0640 0,0640 19. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0640 0,0640 0,0640 20. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 21. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 22. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG mit Ablauf des Geschäftsjahres als zugeflossen. Alle Beträge stellen Bruttowerte vor Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Beteiligungsprivilegs (§ 8b KStG) i.V.m. §§ 2 und 3 InvStG dar. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. DJE REAL ESTATE (IN LIQUIDATION) | Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 | 36 Fortsetzung – Besteuerung der Erträge des Geschäftsjahres 2014 je Anteil in EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... InvStG 4) Kapitalgesellschaften Personengesellschaften 23. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 0,0000 24. 1 c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist; 100 % -- 0,0000 -- 25. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Teil der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 26. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 4) 0,0640 0,0640 0,0640 27. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 28. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000 29. 1 e) (weggefallen) -- -- -- 30. 1 f) ausländische Steuer, die auf die in den ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 3) 0,0000 0,0000 0,0000 31. 1 f) aa) die gem. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG anrechenbar ist (ohne die unter ee) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3) 0,0160 0,0640 0,0640 32. 1 f) bb) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist (ohne die unter ff) ausgewiesene fiktive Quellensteuer) 3) -- 0,0000 0,0000 33. 1 f) gg) die in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 34. 1 f) cc) abziehbare ausländische Steuer (§ 34c Abs. 3 EStG) auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000 35. 1 f) dd) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist -- 0,0000 0,0000 36. 1 f) hh) die in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 37. 1 f) ee) fiktive ausländische Quellensteuer auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG 3) 0,0000 0,0000 0,0000 38. 1 f) ff) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 8b Abs. 2 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist 3) -- 0,0000 0,0000 39. 1 f) ii) die in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) -- 0,0000 -- 40. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung/Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG 6,4855 6,4855 6,4855 41. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG (akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge) 3) Privatvermögen 14,3080 Bei Anrechnung/Abzug der ausl. Quellensteuer ist auf Privatanlegerebene § 32d Abs. 5 EStG, auf Ebene des sonstigen betrieblichen Anlegers § 34c EStG bzw. auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 26 KStG zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1-3 InvStG sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die ausgeschütteten Erträge sowie auf die ausschüttungsgleichen Erträge vom ausgeschütteten Betrag einzubehalten. Für Körperschaften sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 die einem Fonds ab dem 1. März 2013 zufließenden Dividenden voll steuerpflichtig. Für Anleger in der Rechtsform einer Körperschaft ist daher seit dem 1. März 2013 ein neuer zweiter Aktiengewinn maßgeblich, in den diese Dividenden nicht mehr einbezogen werden. Diesen neu zu ermittelnden Aktiengewinn stellen wir seit dem 1. Juli 2013 zur Verfügung. Die Nachveröffentlichung der Aktiengewinne für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 erfolgt bis zum 31. Dezember 2013. Die korrigierten Aktiengewinne finden Sie auf der Internet-Seite der KAG. Die Besteuerungsgrundlagen i.S.d § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG wurden gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG zusammen mit der erforderlichen Berufsträgerbescheinigung innerhalb der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kontakt DJE Investment S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Luxemburg Tel.: +352 26 9252 - 20 Fax: +352 26 9252 - 52 E-Mail: [email protected] DJE Kapital AG Pullacher Straße 24 82049 Pullach bei München Deutschland Tel.: +49 89 790453 - 0 Fax: +49 89 790453 -185 E-Mail: [email protected] www.dje.lu www.dje.de www.dje.com Copyright: DJE Kapital AG Stand: Dezember 2014 Realisation: dtplus GmbH, Frankfurt am Main