2420_echo_Mediadaten

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2420_echo_Mediadaten
Neue Perspektiven
für Ihre Werbung!
Mediadaten Nummer 19
Gültig ab 1. Oktober 2015
Erscheinungsort Heilbronn
Nielsen-Gebiet III b
Info-Hotline 07131 7866-166
Die größte Wochenzeitung der Region
Mehr als Sie erwarten. Jeden Mittwoch. Jeden Samstag. In über 246.000 Briefkästen.
Sei te 2| 5
Unsere Leistungen. Ihre Vorteile.
Kostenlose Zustellung an alle erreichbaren Haushalte
und Firmen im Verbreitungsgebiet
Eine nahezu hundertprozentige Haushaltsabdeckung für Ihre Anzeigen und Prospektbeilagen. Mit echo erreichen Sie auch die für Sie wertvollen Werbeverweigerer.
Außerdem gibt es eine kostenlose Verlinkung Ihrer Prospektbeilage über unsere Homepage.
Erscheinungstermin Mittwoch
Der klassische Erscheinungstag der kostenlosen Wochenzeitung; genau richtig für den
Einkauf zum Wochenende.
Erscheinungstermin Samstag
Ihre Kunden erhalten die Werbebotschaft am
Samstag und haben das ganze Wochenende
Zeit, sich über Ihre Angebote zu informieren.
Setzen Sie den richtigen Kaufimpuls für den
Wochenbeginn.
Aktuelles und anspruchsvolles
redaktionelles Umfeld
Die farbige, kurzweilige und kompetente
Boulevard-Berichterstattung schafft hohe
Aufmerksamkeit und Akzeptanz für Ihre
Werbebotschaft.
Noch Fragen?
Wir finden Ihre Lösung. Sprechen Sie uns an!
Info-Hotline 07131 7866-166
246.270 verteilte Exemplare.
Jeden Mittwoch. Jeden Samstag.
Se i t e 3 | 4
Anzeigen im echo am Wochenende
Grundpreise/mm
Gesamt- HN-Kombi
(Stadt, Nord,
ausgabe West, Süd) HN-Stadt HN-Nord HN-West
HN
HN-Süd Hohenlohe
Schwarzweiß
6,07 €
4,65 €
2,48 €
2,46 €
2,12 €
1,86 €
1,89 €
Farbanzeigen
6,68 €
5,12 €
2,94 €
2,71 €
2,33 €
2,05 €
2,08 €
Family
Das echo-Familienmagazin, 6.
Wir fliegen wieder!
Flugvorführungen
tägl. 11.00 & 15.00 Uhr
September 2015, Nr. 16
burg-guttenberg.de
Ortspreise/mm
Gesamt- HN-Kombi
(Stadt, Nord,
ausgabe West, Süd) HN-Stadt HN-Nord HN-West
HN-Süd Hohenlohe
Schwarzweiß
5,16 €
3,95 €
2,11 €
2,09 €
1,80 €
1,58 €
1,61 €
Farbanzeigen
5,68 €
4,35 €
2,49 €
2,30 €
1,98 €
1,74 €
1,77 €
Titelseite/
Sonderwerbeformen
Premium-Platzierung auf der Titelseite!
Gerne beraten wir Sie hier umfassend.
Buchen Sie einen konstanten Werbeauftritt
als „Sponsor“. Zahlreiche Werbeflächen
stehen Ihnen mittwochs oder samstags zur
Verfügung. Zum Beispiel: Autotest, Wetter
oder echo-Szene. Diese Platzierungen sind
nur in den Ausgaben Gesamt, HN-Kombi
oder Hohenlohe möglich.
Zum Malen:
Kreativ in der
Seite 6
Schule
Zum Mitmachen:
Tolle Preise zu
gewinnen. Seite 10
Zum Essen:
Gesundes SchulSeite 8
frühstück
20% auf Alles
Zum Vergnügen:
Termine in
der Region. Seite 11
✃
bis
vom 8.
G, diesmal er 2014
ACHTUN 13. Dezemb
TIERE, BÜCHER,
...ÜBRIGENS AUCH AUF TIERNAHRUNG!
ZEITSCHRIFTEN & GUTSCHEINE SIND
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VON DER RABATTIERUNG AUSGESCHLOSSEN.
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ENDRESS
ZOO ENDRESS GmbH
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74613 Öhringen
Telefon 07941 94050
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Satzspiegel
Vollformat (Breite x Höhe) 327 mm x 490 mm
1/1 Seite 3.430 mm
Halbformat (Breite x Höhe) 233 mm x 327 mm
1/1 Seite 1.635 mm
weitere technische Angaben siehe Seite 14.
Hochformatige Anzeigen ab 461 mm werden in
der vollen Satzspiegelhöhe (490 mm) berechnet.
Anzeigenschluss
echo am Wochenende: Donnerstag, 17 Uhr
echo am Mittwoch:
Dienstag, 11 Uhr
Nur in der Gesamtausgabe belegbar sind
· gewerbl. Fließsatz- und priv. Kleinanzeigen
· gestaltete/gewerbliche Anzeigen platziert
im Fließsatz (Mindestgröße 1sp/30 mm)
94,7%
... finden, dass das echo
zuverlässig über aktuelle
Ereignisse am Ort informiert.
*Leserbefragung 07/14, Fallzahl 3514
Seitenpreise
echo am Mittwoch
Ortspreis sw
14.783,30 €
Grundpreis sw
17.390,10 €
echo am Wochenende
Ortspreis sw
17.698,80 €
Grundpreis sw
20.820,10 €
88,9%
... der Befragten finden
Werbeanzeigen im echo
auf Sonderseiten ihres
Wohnortes interessant.*
*Leserbefragung 07/14, Fallzahl 3514
Anzeigen im echo am Mittwoch
Grundpreise/mm
Kombinationen
Gesamt- HN-Kombi
(Stadt, Nord,
ausgabe West, Süd) HN-Stadt HN-Nord HN-West
HN-Süd Hohenlohe
Schwarzweiß
5,07 €
3,93 €
2,15 €
2,05 €
1,76 €
1,56 €
1,58 €
Farbanzeigen
5,58 €
4,32 €
2,54 €
2,26 €
1,94 €
1,72 €
1,74 €
Ortspreise/mm
Gesamt- HN-Kombi
(Stadt, Nord,
ausgabe West, Süd) HN-Stadt HN-Nord HN-West
HN-Süd Hohenlohe
Schwarzweiß
4,31 €
3,34 €
1,83 €
1,74 €
1,50 €
1,33 €
1,34 €
Farbanzeigen
4,74 €
3,67 €
2,16 €
1,91 €
1,65 €
1,46 €
1,47 €
Rabatte
bei Belegung von
2 Teilausgaben 15 %
3 Teilausgaben 20 %
4 Teilausgaben 30 %
Sprechen Sie uns
auf Ihre Wunschkombination an.
(Die HN-Kombi-Ausgabe
ist bereits rabattiert)
Kombinationsrabatte
mit der führenden Tageszeitung der Region
Heilbronner Stimme auf Anfrage.
Über allgemeine und regionale Anzeigen-Sonderthemen und Sonderwerbeformen informieren wir Sie gerne unter der Nummer 07131 7866-166.
echo-Verbreitungsgebiet
Hohenlohe
Krautheim
Stadt- und Landkreis Heilbronn,
Hohenlohekreis und angrenzende Gebiete.
Dörzbach
Roigheim
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abgestimmten Zielbereich und erreichen
auch die für Sie wertvollen Haushalte
der Werbeverweigerer.
Nord
Möckmühl
Schöntal
Widdern
IngelWeiß- fingen
bach
Jagsthausen
Gundelsheim
Forchtenberg
Neudenau
Siegelsbach
Offenau
Bad Rappenau
Bad
Friedrichshall
Bad Wimpfen
West
Ittlingen
Kirchardt
Langenbrettach
Gemmingen
Leingarten
Eppingen
Schwaigern
Öhringen
Stadt
Heilbronn
Weinsberg
Bretzfeld
Pfedelbach
Pfaffenhofen
Flein Untergruppenbach
Talheim
Abstatt
Cleebronn
Bönnigheim
Löwenstein
Wüstenrot
Ilsfeld
Kirchheim
Süd
Beilstein
Neckarwestheim
Oberstenfeld
Mediadaten Nr. 19 · Gültig ab 1. Oktober 2015
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Verteilte
Exemplare
Obersulm
Sulzfeld
Zaberfeld
Waldenburg
Ellhofen
Lehrensteinsfeld
Nordheim
Brackenheim
Güglingen
Lauffen a. N.
Neuenstein
Neckarsulm
Eberstadt
Erlenbach
Massenbachhausen
Künzelsau
Kupferzell
Neuenstadt
Fürfeld
Untereisesheim
Niedernhall
Zweiflingen
Hardthausen
Oedheim
Mulfingen
Stadt Heilbronn
Nord
West
Süd
Hohenlohe
HN-Kombi
Gesamt
53.600 Ex.
53.550 Ex.
50.770 Ex.
42.550 Ex.
45.800 Ex.
200.470 Ex.
246.270 Ex.
In alle Nachbarkreise erweiterbar. Siehe Seite 16|17.
Die größte Wochenzeitung der Region
Se i t e 6| 7
Prospektbeilagen
Die qualitative Prospektverteilung im echo an jeden erreichbaren Haushalt – auch an die Werbeverweigerer!
Teilbelegungen sind nach Tourenplan möglich.
echo am Wochenende
Preise pro 1.000
Exemplare bis
15 g
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
Grundpreise
84,85 €
86,90 €
91,10 €
95,30 €
99,50 €
103,70 €
107,90 €
112,10 €
Ortspreise
72,10 €
73,90 €
77,50 €
81,10 €
84,70 €
88,30 €
91,90 €
95,50 €
je weitere 5 g + 4,20 € (Grundpreis) / + 3,60 € (Ortspreis)
echo am Mittwoch
Preise pro 1.000
Exemplare bis
15 g
20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
Grundpreise
73,70 €
75,50 €
79,70 €
83,90 €
88,10 €
92,30 €
96,50 €
100,70 €
Ortspreise
62,65 €
64,15 €
67,75 €
71,35 €
74,95 €
78,55 €
82,15 €
85,75 €
Digitale Beilage
Ihr kompletter Prospekt wird online gestellt.
Berechnung 199,- Euro / Woche
zzgl. Verteilung
über unsere
Wochenzeitung.
Beilagen-Hinweis
erfolgt kostenlos
in der belegten
Ausgabe.
Außerdem ist die
Verlinkung auf Ihre
Homepage über
www.echonews.de
kostenlos
je weitere 5 g + 4,20 € (Grundpreis) / + 3,60 € (Ortspreis)
Garantiert höchste Zustellqualität
Unser Netz an festangestellten Ortszustellern,
die internen Kontrollen und die regelmäßige
Prüfung unserer Verteilung durch ein unabhängiges Unternehmen schaffen bei unseren
Kunden Vertrauen. Wir geben Ihnen die
Sicherheit, dass Ihre Werbebotschaften
zuverlässig und pünktlich die Verbraucher
erreichen.
Die Anforderung großer Handelskonzerne
an ein Verteilunternehmen, ein aktuelles
Prüfsiegel vorweisen zu können, erfüllen wir
durch unsere regelmäßigen Zertifizierungen
seit Jahren. Dadurch profitieren nicht nur
die großen Unternehmen von unserer hohen
Zustellqualität, sondern alle unsere Kunden.
Auflagenkontrolle
durch Wirtschaftsprüfer von BVDA
und BDZV
... der Befragten schauen
die Prospekte im echo an.
95,0%
*Leserbefragung 07/14, Fallzahl 3514
Direktzustellung
Die preisgünstige Prospektverteilung an die Haushalte der Region unter Berücksichtigung der Werbeverweigerer.
In der Wochenmitte und am Wochenende.
Auf den Briefkasten
vorkonfektioniert
Vom Konzept bis zur Verteilung:
alles aus einer Hand
Durch den Einsatz einer modernen FERAG
Easy-Sert-Anlage gewährleisten wir den hohen Qualitätsanspruch unserer Kunden auch
in Zukunft.
Mit dieser Maschine konfektionieren wir Ihre
Prospekte briefkastengerecht in unserem
Hause vor.
Auf Wunsch begleiten wir Ihren Prospekt von
Anfang an: Von der Werbeidee, über Konzept
und Gestaltung, dem Druck bis zur Verteilung
– wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Fragen Sie uns.
Beispiel:
Planung mit Geomarketing
Gezielte Werbung mit geringen Streuverlusten
ist nur in Verbindung mit einem umfassenden
Geo-Informationssystem und soziodemografischen Daten möglich.
Bereits in der Planung Ihrer Verteilung nutzen
wir diese Technologien als Basis für einen
optimalen Streuplan und minimieren Ihre
Kosten.
Außerdem verschaffen wir Ihnen durch unser
aktuelles Kartenmaterial in kürzester Zeit
einen präzisen Überblick, in welchem Radius
um Ihr Unternehmen Sie werben sollten.
Konzeption
Gestaltung
Satz
Ausbelichtung
Druck
Planung des
Verteilungsgebiets
1 Kiste
ANGE
DER WOBCOT
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Weißbier
20 x 0,5-Lt
1 Kiste
Premium Pi
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1 Kiste
Apfelsaft
20 x 0,5-Lt
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1 Kiste
Wasser, st
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Sekt, trocke
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Rieslingse
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ab 33,- €
11.90
6.90
9.90
r.-Fl.
12 x 0,5-Lt
1.90
2.90
4.90
r.-Fl.
0,75-Ltr- Fl.
0,75-Ltr- Fl.
MUSTERM
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für 1.000 Prospekte/Flyer
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entspricht 3,3 Cent/je Stück*
Ergebnis der
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Ø-Wert 91,8 %
(Ankunft im Haushalt)
Mediadaten Nr. 19 · Gültig ab 1. Oktober 2015
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
*Druck: 2/0c, 135 g/m² Bilderdruck matt oder
glänzend, A4-Format, Kosten für Sondergestaltung nach Aufwand, Auflage 15.000 Stück, Preis
zzgl. Mehrwertsteuer. Verteilpreis: Individuelles
Angebot wird entsprechend erstellt.
Die größte Wochenzeitung der Region
Se i t e 8| 9
Richtlinien für die
maschinelle Prospektverteilung
Format und Verarbeitung
Mindestformat DIN A6 (105 mm x 148 mm);
Maximalformat (max. 350 mm x 250 mm).
Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein
Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten; bis DIN A4 beträgt das Mindestflächengewicht 120 g/m2, DIN A5 145 g/m2.
Größere Formate mit einem Flächengewicht
von mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im
Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen.
Das Gewicht eines Prospektes soll 70 g pro
Exemplar nicht überschreiten, darüber hinaus
ist vorher Rücksprache unter Telefon 07131
7866-166 zu halten.
Gefalzte Prospekte müssen im Kreuzbruch,
Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Leporello (Z) oder Fensterfalz können Probleme verursachen und sind deshalb nicht
zu verarbeiten; diese Prospekte müssen
abgezählt (manuell verteilt) werden und
verursachen Mehrkosten!
Alle Prospekte müssen rechtwinklig und
formatgleich geschnitten sein.
Postkarten o. ä. sind im Prospekt grundsätzlich innen anzukleben und nur mit Streichleimung zu versehen.
Ausschluss
Der Ausschluss von Konkurrenzprospekten
kann nicht garantiert werden.
Rücktritt
Letzer Rücktrittstermin ist 14 Werktage vor
Streuung.
Prospektmenge
Die Mindestmenge eines Verteilauftrages
beträgt 5.000 Exemplare.
Aufgrund der maschinellen Verarbeitung
soll die Liefermenge wie folgt erhöht werden.
Abgerechnet wird die gebuchte Menge.
Verteilmenge
Liefermenge
bis 15.000 Exemplare
200 Exemplare mehr
bis 100.000 Exemplare
1% mehr
ab 100.001 Exemplare 1.000 Exemplare mehr
Für mehr als bestellt angelieferte Prospektbeilagen kann keine Gewähr übernommen
werden.
Belegungstoleranz
Eine Termingarantie oder Haftung im Falle
höherer Gewalt oder technischer Störungen
kann nicht übernommen werden, ebenso
nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %).
Aus technischen Gründen können geringfügige Gebietsabweichungen jedoch nicht
ausgeschlossen werden.
Verpackung / Einsatz / Abwicklung
Die angelieferten Prospekte müssen in
Art und Form eine einwandfreie, sofortige
maschinelle Verarbeitung gewährleisten; sie
dürfen weder feucht, elektrostatisch aufgeladen, noch umgeknickt sein, da sie sonst nicht
verarbeitbar sind.
Prospekte mit umgeknickten Ecken, Quetschkante oder verlagertem (rundem) Rücken
sowie verklebte (durch Farbe und Feuchte)
Prospekte können nicht verarbeitet werden.
Kantengerade Lagen sollen in einer Höhe
von 80 bis 100 mm innerhalb der Lage unverschränkt sein, damit sie von Hand greifbar
sind; eine Vorsortierung wegen zu dünner
Lagen verursacht Mehrkosten.
Die Prospekte müssen lose auf Paletten
und nicht verschnürt oder in einzelnen
Kartons angeliefert werden.
Die Prospekte müssen sauber auf stabilen
Europaletten gestapelt (Ladehöhe 140 cm)
und gegen Transportschäden und Feuchtigkeit geschützt sein.
Die Verpackung ist auf das notwendige,
zweckdienliche Minimum zu beschränken;
idealerweise ist recyclingfähiges Verpackungsmaterial zu verwenden (Stretchfolie o. ä.).
Kennzeichnung
Aus dem Lieferschein und der Kennzeichnung
der Palette muss klar hervorgehen:
- Auftraggeber der Prospekte
- Erscheinungstermin
- Absender und Empfänger
- Zeitungstitel oder Direktverteilung
- Gesamtstückzahl der Prospekte und
evtl. Verteilung
- Prospekttitel bzw. Motiv/Stichwort
- Anzahl der Paletten
Prospektaufträge
Die Bestätigung eines Auftrages erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme des Prospektes.
Ein Muster soll dem Verlag mindestens 14
Tage vor Erscheinen vorliegen. Im Druckverfahren und im Format zeitungsgleiche oder
zeitungsähnliche Fremdbeilagen werden
grundsätzlich nur angenommen, wenn diese
auf Seite 1 oben den deutlichen Vermerk
tragen: „Eine Beilage der Firma XY”.
Mindestumfang 4 Seiten.
Prospekte mit Fremdwerbung
werden nicht angenommen.
Anlieferung
Die Anlieferung darf frühestens 10 Werktage
vor dem Verteiltermin erfolgen bei Anlieferung
frei Haus. (Montag – Freitag 8 bis 16 Uhr).
Die spätesten Anliefertermine sind:
Verteilung Wochenende: Dienstag 16 Uhr
Verteilung Wochenmitte: Donnerstag 16 Uhr
Lieferanschrift:
Pressedruck Heilbronner Stimme,
Austraße 50, 74076 Heilbronn
Bitte beachten: So können Ihre Prospekte nicht verarbeitet werden.
Altarfalz
Leporellofalz
Beilage nicht
bündig eingeklebt
Mediadaten Nr. 19
Gültig ab 1. Oktober 2015
Alle Preise verstehen sich
zuzüglich Mehrwertsteuer.
mangelhafte
Verarbeitung
Papier zu dünn,
Klammerung trägt auf
Postkartenanbringung
grundsätzlich nur innen
Die größte Wochenzeitung der Region
S e i te 10| 11
Eindrücke, die haften bleiben
Ihre Vorteile
CoverSticker
Neue kreative Ideen in Farbe und Form
au
auf dem Cover sichern hohe Aufmerksamkeit.
Internationale Success Storys geben EinIn
blicke in erfolgreiche Kampagnen aus andebl
ren CoverSticker Märkten.
re
Ständige Weiterentwicklung des Mediums
St
schafft eine Abgrenzung zum Mitbewerb.
sc
Dieses Alleinstellungsmerkmal sichert Ihnen
Di
Vorsprung und bringt Mehrwert für den KunVo
den (Aufkleben von Warenproben).
de
Er hat die bekannten Eigenschaften von klassischen Haftnotizen. Er lässt sich ablösen und
an einer beliebigen Stelle (z.B. Kühlschrank,
Monitor etc.) wieder anbringen. Ihre Werbung
(Gutscheine, Coupons, GewinnStandard
Medium
spiele) bleibt somit immer
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Gutschein
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CoverSticker – weil crossmedial mehr haften bleibt
• Erhöhung der Werbeerinnerung
beim Kunden
• Vergrößerung der Reichweite,
neue Zielgruppen werden angesprochen
• wesentliche Verstärkung der
Kommunikationswirkung beim Kunden
• Steigerung der Durchdringung
der Zielgruppe
• Interaktion mit den Kunden
wird ermöglicht (z. B. Gewinnspiele,
Rabattaktionen u. v. m.)
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CoverSticker Booklets
Diese bieten die ideale Plattform, um Ihre
Werbebotschaft großflächig auf der Titelseite
zu präsentieren. Ihre Booklets lassen
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Datenübertragung an einen der digitalen Eingänge. Zweifelsfreie Kennzeichnung der Daten
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eindeutigem Stichwort mit bis zu 20 Zeichen
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und Schriften; außerdem Firmenangabe, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße.
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5
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Druckunterlagen
Digitale Übermittlung in geschlossenen
Formaten wie PDF (vorzugsweise PDF/X-1a)
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Standard ISO 12647-3.
Bildauflösung
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Der Verlag behält sich vor, zu hoch aufgelöste Bilddaten prozessgesteuert auf eine
Zielauflösung von maximal 300 dpi (Halbton)
bzw. 1.270 dpi (Strich) zu reduzieren. Eine zu
hohe Bildauflösung beeinträchtigt die digitale
Weiterverarbeitung durch unvertretbar große
Datenmengen und hat keinerlei Einfluss auf
bessere Druckqualität.
Rasterelement Elliptischer Punkt, Auflösung 1.270 dpi
Linienstärken
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HKS- und Pantonefarben werden grundsätzlich aus der Euroskala gedruckt. Es
gelten die Prozentwerte des HKS-Gremiums.
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Abweichungen im Farbton berechtigen nicht
zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
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Vor Übermittlung per FTP ist eine schriftliche
Auftragserteilung oder Dispositionsabsprache
mit dem Medienverkauf erforderlich.
Unangekündigte Datenübertragungen können
weder zugeordnet noch bearbeitet werden.
Solche Daten werden spätestens nach 3 Tagen
automatisch von unserem FTP-Server gelöscht.
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Druckverfahren
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Druckreihenfolge
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Datenträger (PC-formatiert)
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Service-Telefon 07131 7866-123
Für die Übertragung von Voll- und Teilvorlagen verwenden Sie bitte unser FTP-Portal. Es
können einzelne Dateien oder gezippte Ordner
übertragen werden.
Für die Übertragung der Daten erhalten Sie
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liegen. 2 zzgl. Farbzuschlag in Höhe von 228,- € (GP)/195,- € (OP) auf den sw-Preis bei Anzeigen, die unter der Mindestgröße von
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die das Medienunternehmen nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Medienunternehmen zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Medienunternehmens beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Medienunternehmen eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, dass der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Medienunternehmen mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Das Medienunternehmen behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Medienunternehmens abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für das
Medienunternehmen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für das Medienunternehmen erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert das Medienunternehmen
unverzüglich Ersatz an. Das Medienunternehmen gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt das Medienunternehmen eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch
bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche
beiter des Medienunternehmens. Das Medienunternehmen behält sich vor, nur gegen
Vorauskasse Anzeigen zu veröffentlichen oder Prospekte zu streuen.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Das Medienunternehmen kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Medienunternehmen berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Das Medienunternehmen liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Beleg-nummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Medienunternehmens über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Än-derungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel,
wenn sie bei einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu
100000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn das Medienunternehmen dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet das Medienunternehmen für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
Wertvolle Unterlagen sendet das Medienunternehmen zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein. Dem Medienunternehmen kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten sowie
Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Entgegennahme und Weiterleitung
kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Medienunternehmens. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Medienunternehmens. Soweit Ansprüche des Medienunternehmens geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Medienunternehmens vereinbart.
e) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.
f) Für die Bonusgewährung gilt die erweiterte Mengenstaffel. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist
einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von
vornherein berechtigt. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Verlage gewähren Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener
selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen
Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
g) Werbeagenturen und gewerbsmäßige Vermittler erhalten Mittlerprovision, wenn
sie die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen. Anzeigen- und Beilagenaufträge
von Handel, Handwerk und Gewerbe sowie private Gelegenheitsanzeigen werden
Werbeagenturen und Werbungsmittlern bei Berechnung zum Grundpreis provisioniert. Von allen „Ortspreisen“ und ermäßigten Preisen wird keine Mittlerprovision
gewährt.
h) Bei Kleinanzeigen im Fließsatz und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein
Anspruch auf einen Beleg.
i) Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages stimmt der Auftraggeber einer kostenlosen
Veröffentlichung im Internet-/Onlinedienst nach Wahl des Medienunternehmens zu.
j) Vom Medienunternehmen gestaltete Anzeigen dürfen ohne seine Einwilligung nicht für eine Reproduktion bei anderen Werbeträgern weitergegeben oder
weiterverwendet werden. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in OnlineDienste, Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM
etc., auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Medienunternehmens erfolgen.
k) Als Missbrauch des Ziffern-Dienstes sind Angebote/Zuschriften anzusehen,
die sich auf die Anzeige nicht direkt beziehen. Die Weiterleitung von Zuschriften auf
Ziffernanzeigen beschränkt sich generell auf Postkarten und Briefe bis zum Format DIN A4 und bis zu einem Gewicht von 50 Gramm. Das Medienunternehmen
kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung
von Zuschriften auf Ziffernanzeigen oder der Zusendung vereinbaren, wenn der
Auftraggeber die dafür entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
l) Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen sofort in
Kraft. Für laufende Anzeigenabschlüsse wird eine Karenzzeit von drei Monaten
gewährt.
m) Für Anzeigen in Beilagen, Sonderveröffentlichungen und im Rahmen von Kollektiven/Sonderthemen-Seiten sowie für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen und Ausgaben-Kombinationen können abweichende Preise festgelegt
werden. Soweit diese Veröffentlichungen begleitende Texte gemäß Ziffer 7 (Satz
2) der allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, ist das hierfür seitens der
einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgelt im Preis enthalten.
n) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass
die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in
einem EDV-System gespeichert und zu Marktanalysen verarbeitet werden dürfen,
aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der
Vertragserfüllung hinaus. Auf die gespeicherten Daten im Medienunternehmen
Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG haben auch die Tochterunternehmen des
Medienunternehmens Zugriff.
o) Korrekturabzüge können nur versendet werden, wenn der Auftragseingang
einen Tag vor Anzeigenschluss erfolgt ist.
p) Höhenveränderung bei Anzeigen im Zeitungsdruck, hervorgerufen durch das
Schrumpfen des nassen Papieres nach dem Druck in üblichem Maße, müssen
vom Auftraggeber toleriert werden.
q) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Teile uneingeschränkt weiter.
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Medienunternehmens für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet das Medienunternehmen darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Das
Medienunternehmen berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei
der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preis-liste ersichtlichen, vom Empfang der
Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Das Medienunternehmen wird im Rahmen der Sepa-Basislastschrift dem Auftraggeber spätestens einen Tag vor der Fälligkeit der Zahlung den Lastschrifteinzug
ankündigen, unabhängig davon, ob eine Einmal-, eine Erst- oder eine Folgelastschrift
vorliegt. Erfolgt beim Sepa-Lastschriftverfahren eine Rückbelastung an das Medienunternehmen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstehenden
Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen. Inkassoberechtigt sind nur mit entsprechenden Ausweisen versehene Mitar-
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
a) Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen
Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die
vom Auftraggeber zu Grunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder
Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Medienunternehmens ab, so gelten die
Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen
seit Auftragsbestätigung durch das Medienunternehmen schriftlich widerspricht.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Texte und Bilder. Das gleiche
gilt für den Inhalt von Fremdbeilagen. Dem Auftraggeber obliegt es, das Medienunternehmen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des
Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen dieses erwachsen. Das Medienunternehmen ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen/Fremdbeilagen daraufhin
zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird ein stornierter
Auftrag ausgeführt, so stehen dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen
das Medienunternehmen zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der Veröffentlichung bezieht, zu
den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.
c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Übermittlungen und Niederschriften übernimmt das Medienunternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Medienunternehmen
behält sich vor, undeutliche oder sprachlich fehlerhafte Manuskripte zu korrigieren.
Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf
Nachlass oder Ersatz. Ebenso auch nicht ein Abweichen von der Satzvorlage, der
Schriftart oder -größe.
d) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörung, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Medienunternehmens als auch in fremden Betrieben,
derer sich das Medienunternehmen zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat
das Medienunternehmen Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen.
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIGITALE
ÜBERMITTLUNG VON DRUCKUNTERLAGEN FÜR ANZEIGEN
1. Computerviren Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er
ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme
einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben.
Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von diesem gesamten Datenträger keinen Gebrauch
mehr machen und diesen, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage
des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang
Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den
Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den
Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
2. Farbanzeigen Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können mit
einem auf Papier geli eferten farbverbindlichen Proof (ISOnewspaper26v4.icc) zuverlässig verarbeitet werden. Farbabweichungen ohne Farb-Proof sind möglich. Sie
lösen deshalb keinen Preisminderungsanspruch aus.
3. Korrekturabzug Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden einen Korrekturabzug
zur Überprüfung per E-Mail/PDF. Alternativ auch als Korrekturfax möglich. Scheitert
die Übermittlung eines Korrekturabzuges wegen technischer Probleme, ist der Verlag
zu einer Übermittlung des Korrekturabzuges auf anderem Wege nicht verpflichtet. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als
vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz
o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
4. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung Unerwünschte Druckresultate,
die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur
Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen,
die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen
Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
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Nielsen IIIa
Nielsen V – VII
PMS PrintMedien-Service GmbH
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Tel. 040 639084-0 · Fax 040 639084-44
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Weinsbergstraße 190, 50825 Köln
Postfach 30 13 73, 50783 Köln
Tel. 0221 709043-0 · Fax 0221 709043-10
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Nielsen IIIb und IV
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Glauner & Partner GbR
Dachauer Str. 37a · 85232 Bergkirchen-Feldgeding
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Nur gestaltete Anzeigen
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ab 6 Anzeigen 5 %
3.000 mm
5%
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5.000 mm 10 %
ab 24 Anzeigen 15 %
10.000 mm 15 %
ab 52 Anzeigen 20 %
20.000 mm 20 %
30.000 mm und mehr – nach Vereinbarung
Anzeigenabschlüsse
Alle Titel werden zusammen rabattiert.
Chiffrezuschläge
Bei Abholung für jede Veröffentlichung € 4,20
Bei Zusendung für jede Veröffentlichung € 8,40
Schlusstermine
Anzeigenaufträge/Druckunterlagen
echo am Wochenende:
Donnerstag, 17 Uhr
echo am Mittwoch:
Dienstag, 11 Uhr
Stornierungen sowie Text- und Größenänderungen sind nach Anzeigenschluss
nicht mehr möglich.
Bankverbindung
Kreissparkasse Heilbronn
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BIC: HEISDE66XXX
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8 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug,
bei Lastschrift 3 % Skonto; private Anzeigen
nur gegen Barzahlung vor Erscheinen oder
im Lastschriftverfahren.
Aufträge werden zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen/Zeitschriften
und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Redaktion
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Telefax 07131 7866-100
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