Elternbrief 2008 - Staatliches Gymnasium Arnstadt

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Elternbrief 2008 - Staatliches Gymnasium Arnstadt
Liebe Eltern!
Für das Schuljahr 2008/2009 möchten wir Sie in einem Elternbrief über wichtige
Informationen, Termine, Daten und schulinterne Festlegungen informieren.
1. Übersicht über Klassen und Kurse im Schuljahr 2008/2009
Käfernburger Straße
Klasse
5
6
7
8
9
10
Anzahl
der Klassen
5
4
4
5
4
5
Schloßplatz
Anzahl der
Schüler
116
96
94
99
84
89
Kurs
11
12
Anzahl
der Kurse
6
9
Anzahl
der Schüler
117
149
2. Bis zum 08.09.2008 wurden in den Klassen und Kursen die Klassen- bzw.
Kurssprecher gewählt. In den Elternversammlungen am Mittwoch, dem 10.09.2008,
wurden die entsprechenden Elternvertretungen gewählt.
Klasse Schülersprecher
Stellvertreter
Wiebke Schilling
Anna Scharr
5a
Vanessa Voigt
Anke Behrend
5b
Friedrich Petrasch
Evan Hoffmann
5c
Jakob Krische
Julia Warkentin
5d
Laura Lutz
Maxi Bienwald
5e
Maximilian Günther Miriam Tittelbach-H.
6a
Konrad Adler
Michelle Völker
6b
Anna Kinitz
Steven Kirsch
6c
Paula Schuster
Kevin Meyer
6d
Luisa Bust
Caroline Henkel
7a
Sandy Christmann
Alexander Jünger
7b
Paul Kley
Domonique Vogler
7c
Marius Wieland
Pascal Tietze
7d
Lukas Römhild
Julia Kanzlerz
8a
Jessica Wolf
Nastasia Gabe
8b
Lena Bach
Mijdar Tasman
8c
Larissa Stanzel
Annika Wenzel
8d
Maximilian Wolfram
Anton Meinig
8e
Robert Kudraß
Joshua Tittelbach
9a
Philipp Braak
Daniel Käfer
9b
Jacqueline Förster
Franziska Wobser
9c
Christoph Tank
Jonas Nicol
9d
Lysann Staffel
Marvin Nimmow
10a
Markus Dopmann
Nico Diller
10b
Paul Franzke
Josephine Haun
10c
Anna Porombka
Juliane Schützke
10d
Stefanie Schlundt
Dorothee Eckhardt
10e
Elternsprecher
Frau Schilling
Herr Vigogne-Bellair
Frau Breihmann
Frau Osburg
Herr Enderlein
Frau Münch
Herr Weißenborn
Frau Stade
Herr Menge
Frau Hofmann
Frau Morneweg
Frau Dreuth
Frau Reimann
Herr Peter
Herr Hahn
Frau Stapf
Herr Böttner
Herr Sahl
Frau Kudraß
Frau Begenau
Frau Hofmann
Herr Nicol
Herr Staffel
Frau Straube
Frau Henkel
Frau Wallberg
Frau Möller
Stellvertreter
Herr Braun
Frau Naumann
*
Frau Warkentin
Herr Teuber
Herr Schneider
Herr Adler
Frau Felix
Frau Grimm
Frau Schäfer
Frau Möller
Frau Kley
Frau Kolaschinski
Frau Merten
Frau Gottschling
Frau Korb
Herr Stanzel
Frau Pöpl
Frau Amling
Frau Petera
Herr Röhr
Frau Köhler
Herr Harland
Frau Stade
Frau Kissmann
Herr Fidelack
Frau Eckhardt
Kurs
Schülersprecher
Stellvertreter
Elternsprecher
Stellvertreter
*
*
A10 DE1
Adriana Berndt
Sophie Hohlbein
Frau Greßler
Frau Ried
A10 DE2
Lukas Glaß
Elena Kreß
Herr Schäfer
*
A10 DE3
Julia Vetter
Richard Hartl
Frau Vetter
Frau Richter
A10 MA1
Martin Suberski
Pascal Hartung
Frau Bornmann
Frau Rödel
A10 MA2
Felix
Schmidt
Sally
Hettstedt
Herr
Krah
Frau
Widmann
A10 MA3
*
*
A09 DE1
Karolin Sauer
Dominik Voigt
Frau Härtwich
Frau Fromm
A09 DE2
Madlin Gabe
Heiner Georgi
Frau Haubold
A09 DE3
Luise Wieland
Costin Schneider
Frau Behlau
Frau Werlich
A09 DE4
Jakob Rauche
Carola Pense
Herr Trefflich
A09 MA1
Tom George
Magdalena Senff
A09 MA2
Monique
Reinhardt
Jennifer
Graf
Frau
Doll
A09 MA3
Herr Voigt-Hoffmüller
Anika Röbisch
L. Hahn
Frau Reitz
A09 MA4
Kevin Trefflich
Cathleen Weichold Frau Neumann
Frau Komm
A09 MA5
* Angaben lagen nicht vor
3. Schulelternvertretung:
Am Mittwoch, dem 17.09.2008, fand die Wahl zur Schulelternvertretung statt.
Gewählt wurden: 1. Herr Hahn als Vorsitzender der Schulelternvertretung
Telefon - dienstlich: 03628 / 61070
privat:
03628 / 40602
e-mail:
[email protected]
2. Frau Begenau als Stellvertretende Vorsitzende
Telefon - dienstlich: 0170 / 5606250
privat:
0170 / 2487233
e-mail:
[email protected]
4. Folgende Schüler, Eltern und Lehrer bilden für das Schuljahr 2008/2009 die
Schulkonferenz:
Schülervertreter
Elternvertreter
Lehrervertreter
Madlin Gabe
Lukas Glaß
Heiner Georgi
Herr Hahn
Frau Begenau
Herr Schäfer
Frau Knauf
Frau Borrmann
Herr Malter
5. Das Kollegium unseres Gymnasiums im Schuljahr 2008/2009 :
An unserem Gymnasium sind in diesem Schuljahr insgesamt 95 Lehrerinnen und Lehrer tätig.
Davon sind 14 Lehrerinnen bzw. Lehrer vollständig oder stundenweise an andere Schulen des
Schulamtsbereichs abgeordnet.
Bereits im vergangenen Schuljahr wurde aus dem Kollegium eine Steuergruppe gebildet. Die
Mitglieder der Steuergruppe sind:
Frau Dechert
Frau Fischer
Frau Herlitz
Frau Klemm
Frau B. Koch
Frau Löber
Frau Trepte
Frau Trümper-Bracke
Herr Enders
Herr Triebel
Die Aufgaben der Steuergruppe bestehen darin, mittelfristig die Entwicklung unseres
Gymnasiums voranzutreiben und die Prozessverantwortung für die mit dem Lehrerkollegium,
aber auch mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern vereinbarten Projekte und
Maßnahmen zur Schulentwicklung zu übernehmen. Gerade nach der erfolgten Fusion der
beiden ehemaligen Gymnasien Arnstadts besteht eine wichtige Aufgabe darin, in
gemeinsamer Arbeit für unsere Schule ein Schulprofil und ein Leitbild zu entwickeln, mit
dem sich jeder identifizieren kann.
6. Beratungslehrer
Frau Risch und Frau Trepte stehen als Beratungslehrerinnen nach telefonischer
Voranmeldung sehr gern für individuelle Gespräche zur Verfügung.
7. Verantwortliche Lehrer und Mitglieder der Schulleitung
Schulleiterin
Stellvertretende Schulleiterin
Oberstufenleiter
Frau C. Löber
Frau M. Stelzer
Herr W. Röhricht
Herr H. Hertwig
Mit den verantwortlichen Lehrern und Mitgliedern der Schulleitung können individuelle
Termine nach vorheriger Abstimmung jederzeit vereinbart werden.
8. Schulbibliothek
Die Schulbibliothek umfasst zurzeit ca. 4000 Bände, darunter
Sachbücher und Nachschlagewerke zu schulischen Themen
populärwissenschaftliche Sachbücher
Belletristik (Erzählungen, Tiergeschichten, Romane usw.)
Öffnungszeit :
Freitag 12.40 –14.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verantwortlicher Lehrer ist Herr Burkhardt
9.
Folgende Arbeitsgemeinschaften werden in diesem Schuljahr angeboten:
AG
Leitung
Klassen
Zeit
Ort
Frau Kleiber
Frau Hinz
Frau P. Wagner u.
Herr Benkert
Frau B. Koch
5-7
8-12
8-12
Di 13.45-15.20 Uhr
Di 13.45-15.20 Uhr
Di 13.45-15.20 Uhr
Mu 2, KbStr*
Mu, Spl**
Aula, Spl
5-12
Mi 14.35-15.25 Uhr
Theaterraum
Frau Feuerpfeil
Herr Doelle
Frau Keil
5-12
7-12
5-10
Do 13.45-14.35 Uhr
Mo 14.35-16.10 Uhr
Do 14.30-16.00 Uhr
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Et 1, KbStr
TH alt
TH neu
Frau Graf
Herr Graf
Frau Graf
Volleyball
Herr Graf
Herr Hollander
Fußball
Herr Triebel
Leichtathletik
Fahrradwerkstatt/ Herr Blech
Fahrradtouren
Herr Eckoldt
Schach 1
Herr Schneider
Herr Maaz
Schach 2
Frau Sehrt
Spanisch
5-10
Mo 14.30-16.00 Uhr
TH neu
11-12
Di 14.00-15.30 Uhr
TH Spl
5-12
5-12
5-12
Di 13.45-15.20 Uhr
Di 13.45-15.20 Uhr
Fr ab 14.30 Uhr
5-12
Di 13.45-15.00 Uhr
5-12
7-12
5
Mo 14.30-15.15 Uhr
Di und Do
14.35-15.20 Uhr
Di 13.45-14.30 Uhr
TH neu
TH neu
Werkstatt
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Medienraum
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Ma 1, KbStr
Ku 1, KbStr
Frau Tölle
5-7
Di 13.45-14.30 Uhr
Ma 4, KbStr
Chöre:
Kinderchor
Kammerchor
Gemischter Chor
Theater
Leseclub-Rezitation
Tennis
Basketball Unihockey
Volleyball
Begabtenförderung Mathe
Spielerische
Mathematik
Junge ForscherPhysik im Alltag
Junge Forscher-
Frau Hopfeld
5-7
Di 13.45-14.30 Uhr
Ph 2, KbStr
Frau Unger
6-8
Do 14.35-15.20 Uhr
Ch 2, KbStr
Chemie
Schulhomepage
Frau Bergmann
Herr Eckoldt
9-10
8-10
Di 13.45-14.30 Uhr
Di 13.45-14.30 Uhr
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Experimente Chemie
Frau Enghardt
*KbStr … Schulgebäude Käfernburger Straße
**Spl
… Schulgebäude Schloßplatz
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10. Wichtige Termine im Schuljahr 2008/2009
Termin
10.09.08
17.09.08
30.10.08
17.11.08-21.11.08
17.11.08
24.11.08
28.11.08
Dezember 2008*
Dezember 2008*
19.01.09-23.01.09
26.01.09-28.01.09
09.02.09 – 13.02.09
14.02.09
02.03.09-06.03.09
30.03.09-03.04.09
20.04.09
27.04.09
27.04.09
29.04.09
04.05.09
11.05.09-15.05.09
18.05.09
20.05.09
25.05.09
27.05.09
02.06.09
15.06.09-19.06.09*
22.05.09
Juni 2009*
12.06.09
23.06.09
24.06.09
Vorhaben
Elternabend,
Wahl des Elternsprechers / Stellvertreters
1. Wandertag
Unterrichtsfreier Tag
Ersthelferausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer
Abschlusspräsentation des COMENIUS-Projekts in
Hajduböszörmeny (Ungarn)
15.30 -19.00 Uhr Elternsprechtag
(Herr Adler Frau Kienel)
15.30 -19.00 Uhr Elternsprechtag
(Frau Kleiber Frau Wettstein)
Unterrichtsfreier Tag
Chorlager
Weihnachtskonzert Bachkirche
Skilager (Tschechische Republik)
Abschlusskolloquien im Seminarfach Klasse 12
Projektwoche
Tag der offenen Tür für die Eltern und Schüler der
zukünftigen 5. Klassen
Soziales Projekt Kl. 10/11 in Gurk (Österreich)
Schüleraustausch mit Norwegen
letzter Schultag Klasse 12
2. Wandertag
Abiturprüfungen Klasse 12
1. Leistungsfach
2. Leistungsfach
Grundfach
mündliche Abiturprüfungen
besondere Leistungsfeststellungen Klasse 10
Fach Deutsch
Fach Latein
Fach Mathematik
Fächer Biologie, Chemie, Physik
Fremdsprachen Englisch, Französisch (mündlich)
zusätzliche mündliche besondere Leistungsfeststellung
Unterrichtsfreier Tag
Musikalisch-literarischer Elternabend
Zeugnisausgabe Klasse 12
Abi-Ball
3. Wandertag
Schuljahresende
* Die genauen Termine stehen noch nicht fest. Sie werden jedoch rechtzeitig darüber informiert.
11. Informationen zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich
(WPB)
Der Note für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich auf dem Zeugnis
liegen Lerninhalte entsprechend innerschulischer Vereinbarungen zur Umsetzung des
mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereichs zu Grunde.
Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich bezieht
sich rechnerisch auf ein Zeitvolumen von mindestens einer Wochenstunde. Der Zeugnisnote
für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich muss eine angemessene
Anzahl von Einzelnoten zu Grunde liegen.
Die Zeugnisnoten für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich und für
Astronomie sind versetzungsrelevant.
Die Schule entscheidet selbst über die Ausgestaltung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereiches:
Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich wird aus
den Einzelnoten, die für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich erteilt
werden, ermittelt.
In Mathematik / Biologie / Chemie / Physik erfolgt ein systematischer Fachunterricht auf
Lehrplanbasis. In den beteiligten Fächern sind jeweils geeignete Unterrichtsabschnitte für den
WPB zu bestimmen, die aber weiterhin im konkreten Fach unterrichtet werden.
Jeder am Prozess der Notenfindung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Wahlpflichtbereich beteiligte Fachlehrer erteilt separat Noten in seinem konkreten Fach für
den auf dem Zeugnis auszuweisenden WPB. Aus allen eingebrachten Noten wird die
Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen WPB ermittelt.
12. Hitzefrei
An besonders heißen Tagen ist im Staatlichen Gymnasium Arnstadt eine Unterrichtsstundenzeitverkürzung vorgesehen. Dies ist im Interesse einer kontinuierlichen Bildungsarbeit
effektiver, als den Unterricht normal geplant durchzuführen und ab einer bestimmten Zeit
abrupt zu beenden. Die Unterrichtsstunden werden von 45 min. auf 30 min. reduziert. Die
einzelnen Zeiten gestalten sich dann wie folgt:
Stunde
Stundenzeiten normal
Stundenzeiten verkürzt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
7.50 Uhr – 8.40 Uhr
8.45 Uhr – 9.30 Uhr
9.45 Uhr – 10.30 Uhr
10.40 Uhr – 11.25 Uhr
11.50 Uhr – 12.35 Uhr
12.40 Uhr – 13.25 Uhr
13.45 Uhr – 14.30 Uhr
14.35 Uhr – 15.20 Uhr
7.50 Uhr – 8.20 Uhr
8.25 Uhr – 8.55 Uhr
9.10 Uhr – 9.40 Uhr
9.50 Uhr – 10.20 Uhr
10.45 Uhr – 11.15 Uhr
11.20 Uhr – 11.50 Uhr
12.10 Uhr – 12.40 Uhr
12.45 Uhr – 13.15 Uhr
Selbstverständlich werden Sie am Tag zuvor über die Unterrichtzeitverkürzung informiert.
Wir hoffen bei dieser Maßnahme auf Ihr Verständnis.
13. Verhinderung wegen Krankheit
Die Verfahrensweise ist nach § 5 Thüringer Schulordnung geregelt:
§ 5 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule
unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Wir bitten Sie, eine telefonische Abmeldung Ihres Kindes erst ab 8.00 Uhr in den
Sekretariaten der beiden Schulteile vorzunehmen.
§ 5 (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist bei
Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit
vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule
die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte
Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die
Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
14. Beurlaubung von Schulveranstaltungen
Die Verfahrensweise ist nach § 7 Thüringer Schulordnung geregelt:
§ 7 (1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern
beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu
gewähren.
§ 7 (2) Zuständig für die Entscheidung ist
1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen,
2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei
Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien,
3. das Schulamt in den sonstigen Fällen.
Wir bitten Sie, zur Beantragung der Beurlaubung das entsprechende Antragsformular
ausgefüllt und unterschrieben beim Klassenleiter abzugeben. Die Formulare sind für Ihre
Kinder in den Sekretariaten erhältlich.
15. Nutzung von Mobiltelefonen
Für immer mehr Schülerinnen und Schüler sind Mobiltelefone inzwischen zu ganz normalen
Gebrauchsgegenständen geworden. Dennoch sollten bei deren Nutzung in der Schule einige
grundlegende Regeln befolgt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Handys Ihrer Kinder keine notwendigen Unterrichtsmittel
sind und daher gegen Beschädigung oder Diebstahl über die Schule nicht versichert sind.
Während der Unterrichtszeit sind Handys grundsätzlich auszuschalten.
Bei Verletzung dieser Regelung ist der jeweilige Fachlehrer gemäß § 51 Abs. 1
ThürSchulG ausdrücklich dazu berechtigt, dem Schüler das Handy zeitweise abzunehmen.
Das Herstellen von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen vom Lehrpersonal oder den
Mitschülern ist ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht gestattet, da dies eine
Verletzung des persönlichen Lebensbereichs darstellt. Gesetzlich ist dies seit dem
06.08.2004 in Deutschland nach § 201a StGB geregelt.
In den vergangenen Jahren häuften sich Berichte in den Medien, dass vor allem an Schulen
Videos mit menschenverachtenden oder grausamen Inhalten entdeckt wurden. Mögliche
Inhalte dieser Videos sind reale Aufnahmen von Enthauptungen, Tötungen (Snuff), Folter
oder Vergewaltigungen. Die Filme stammen teilweise aus Kriegsgebieten und werden über
das Internet verbreitet. Mitunter machen auch Ausschnitte aus fiktiven Filmen als “echte”
Gewaltszenen die Runde. Häufig wird das Anschauen oder Weitergeben solcher Filme als
Mutprobe oder als „cool“ empfunden – den meisten Jugendlichen ist dabei jedoch nicht klar,
dass es durch den Konsum solcher Videos auch zu seelischen Verletzungen bis hin zur
Traumatisierung kommen kann und dass der Besitz sowie die Weitergabe solcher Filme nach
§ 131 Abs.1 StGB eine strafbare Handlung darstellt.
Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern darüber!
16. Einige gesetzliche Regelungen zu Hausaufgaben und zur Bewertung von
Schüllerleistungen aus der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
§ 57 Hausaufgaben
Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden
Hausaufgaben gestellt. Diese sollen von einem Schüler der Grundschule mit
durchschnittlichem Leistungsvermögen in etwa 30 Minuten bearbeitet werden können. In der
Regelschule und im Gymnasium sollen die Hausaufgaben in ein bis zwei Stunden bearbeitet
werden können. Auf Nachmittagsunterricht ist Rücksicht zu nehmen. Sonntage, Feiertage und
Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
§ 58 Leistungsnachweise
(1) Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler in angemessenen Zeitabständen
entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art,
Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach
den Erfordernissen der jeweiligen Schulart, Klassenstufe und Kursart sowie der einzelnen
Fächer. Behinderten Schülern werden ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen
gewährt. Erforderlichenfalls kann ein aktueller Nachweis über die Behinderung verlangt
werden. Nähere Festlegungen zu den Erfordernissen treffen die Lehrpläne.
Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
(2) Klassenarbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. In der
Grundschule können sie angekündigt werden, in der Regelschule, im Gymnasium und in
der Gesamtschule werden sie angekündigt. An zwei aufeinander folgenden Tagen darf
insgesamt nur eine Klassenarbeit abgehalten werden.
(3) Bedient sich der Schüler bei der Anfertigung einer Klassenarbeit unerlaubter Hilfe, kann
die Arbeit abgenommen und mit der Note "ungenügend" bewertet werden. Bei einem
Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht
zugelassener Hilfsmittel.
§ 59 Leistungsbewertung
(1) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die
gesamten während eines Schuljahres oder eines sonstigen Ausbildungsabschnitts in den
einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet.
Wechselt ein Schüler der Regelschule zum Schulhalbjahr den Bildungsgang, so sind die
bis zum Wechsel erbrachten Leistungen bei der Bildung der Jahresnote angemessen zu
berücksichtigen.
(2) Den Noten sind folgende Wortbedeutungen und Definitionen zugrunde zu legen:
1. 1 = sehr gut;
die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in
besonderem Maße entspricht.
2. 2 = gut;
die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll
entspricht.
3. 3 = befriedigend;
die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den
Anforderungen entspricht.
4. 4 = ausreichend;
die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. 5 = mangelhaft;
die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht
entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden
sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. 6 = ungenügend;
die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen
nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Der Begriff "Anforderungen" bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbstständige
und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art
der Darstellung.
(3) Zwischennoten werden nicht erteilt. Erläuterungen und Schlussbemerkungen können
angebracht werden.
(4) In der Schuleingangsphase werden erbrachte Leistungen verbal eingeschätzt; die Schüler
sind schrittweise an eine Leistungsbewertung nach den Absätzen 1 und 2 heranzuführen;
nähere Festlegungen dazu trifft die Schulkonferenz. In den Fächern Deutsch, Mathematik
sowie Heimat- und Sachkunde erfolgt eine Bewertung nach den Absätzen 1 und 2 im
letzten Halbjahr vor der Versetzung in die Klassenstufe 3.
(5) Auf eine Bewertung durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in begründeten
Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden. Die Entscheidung trifft das Schulamt.
(6) Hat ein Schüler aus einem von ihm zu vertretenden Grund an einer Leistungsfeststellung
nicht teilgenommen oder die Leistung verweigert, kann ihm hierfür die Note
"ungenügend" erteilt werden.
Förderverein des
Staatlichen Gymnasiums
Schlossplatz 2
99310 Arnstadt
Der Förderverein des Staatlichen Gymnasiums Arnstadt wurde am 27.08.2007 gegründet. Er
entstand durch Fusion des ehemaligen Förderkreises des Neideck-Gymnasiums und des
ehemaligen Fördervereins des Herdergymnasiums Arnstadt.
Nach reichlich einem Jahr gemeinsamen Wirkens haben wir unsere Ziele abgesteckt und
arbeiten an deren Verwirklichung.
Dabei wird der Vorstand von etwa 150 Mitgliedern, vor allem Eltern, Lehrern, ehemaligen
Schülern und Freunden der Schule, unterstützt.
Unsere wichtigsten Ziele sind:
Unterstützung der pädagogischen und kulturellen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen
Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler
Vertiefung der Verbindung zwischen Schule und gesellschaftlichem Umfeld
weiterer Ausbau von Schulpartnerschaften und Schüleraustauschprogrammen
Zuschüsse zu Klassenfahrten, Exkursionen und für zusätzliche schulische Angebote
Die Realisierung erfolgt durch:
viele Mitglieder, die sich finanziell engagieren und neue Ideen einbringen
Beantragung von Fördermitteln
Pflege der Zusammenarbeit mit langjährigen Sponsoren
sehr gute Kooperation von Lehrern und Vorstand
Organisation der Schuljugendarbeit, vor allem der 17 Arbeitsgemeinschaften
Öffnung der Schule nach außen, z.B. am Tag der offenen Tür, in der Projektwoche, bei
Auslandskontakten und -aufenthalten unserer älteren Schüler
finanzielle Zuwendungen im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen, z.B. mit
Holland, Ungarn, Tschechien
teilweise Übernahme von Reisekosten bei Klassenfahrten, fachbezogenen Exkursionen,
Ski-, Tennis-, Chor- oder Sommerlager
Unsere nächsten Pläne sind:
Organisieren einer Veranstaltungsreihe zur Studien- und Berufsorientierung für unsere
Abiturienten
Ausbau der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Firmen im Sinne einer
praxisorientierteren Ausbildung unserer Schüler
Erstellung einer Internetpräsentation
Ehrung von Schülern, die das Ansehen des Gymnasiums in der Öffentlichkeit durch
besondere schulische, kulturelle oder sportliche Leistungen heben
Um alle Aufgaben und Pläne realisieren zu können, brauchen wir die Mithilfe und Ideen aller
Lernenden, deren Eltern und Lehrer.
Ihre Mitgliedschaft in unserem Förderverein wäre deshalb eine tolle Sache.
Alle Modalitäten dazu erfahren Sie von der Vereinsvorsitzenden Frau Hopfeld.
Förderverein Gymnasium Arnstadt e.V.
Schloßplatz 2
99310 Arnstadt Konto-Nr.: 1831 000 691
Bankverbindung:SPK Arnstadt-Ilmenau
BLZ: 840 510 10
Tel.: 03628 600225 E-Mail: [email protected]