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aUSgaBe 08/09-2015
ZaHNtecHNik
TELESKOP
Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk
Zahntechniker-Handwerk
braucht qualifizierten
Nachwuchs
쐍 Noch bis zum 27. November - Nehmen Sie am Betriebsvergleich
teil und nutzen Sie die Vorteile einer individuellen Laboranalyse
Siehe Seite 20
Umfragebogen zum Herausnehmen in der Heftmitte
„Sie
bekommen
nicht ständig
einen neuen
Kunden an
die Angel?“
Weitaus geschäftstüchtiger als hektischer Neukundenfang
ist nachhaltige Kundenbindung – zum Beispiel indem Sie bei
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editorial
VOn UwE BrEUEr
VDZi-Präsident
Bundesmittelpreise 2016
Vorstand entscheidet sich für das Bundesschiedsamt
er VDZI verhandelt mit dem GKV-Spitzenverband jährlich
die sogenannten Bundesmittelpreise für zahntechnische
Leistungen der Regelversorgungen beim Zahnersatz. Diese
werden für die Berechnung der bundeseinheitlichen Festzuschüsse
herangezogen. Sie gelten aber auch als Orientierungspreise für die
Höchstpreisvereinbarungen der Innungen, die diese Preise in einem
Korridor von plus/minus 5 Prozent über oder unterschreiten dürfen. So weit so gut.
D
Doch schon zeigen die weiter steigenden Gesundheitskosten und
mehr noch, die drohenden Beitragserhöhungen, ihre Wirkung. In
den Verhandlungen verfolgte der GKV-Spitzenverband nunmehr
eine harte Strategie. Sein Angebot lautete 1,62 Prozent. Der Vorstand des VDZI hat daher in diesem Jahr den Weg zum Bundesschiedsamt eingeschlagen. Dieses Angebot ignoriert völlig, dass
sich wegen der gesetzlichen Vorschriften in den letzten zehn Jahren die Preise unterhalb der Kostenentwicklung verändert haben.
Der Gesetzgeber beschränkt die jährlichen Veränderungen der
Bundesmittelpreise auf maximal die Höhe der Veränderungsrate
der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied der Krankenkassen.
Das waren in den letzten drei Jahren 2,03 Prozent, 2,81 Prozent und
2,53 Prozent.
Mit diesem Angebot ist auch kein Ausgleich der aktuellen Kostenentwicklung in den Betrieben möglich. Es ist damit auch nicht möglich, das insgesamt zu niedrige Lohnniveau der Mitarbeiter dauerhaft auf ein konkurrenzfähiges Niveau zu heben und den Beruf für
Auszubildende nachhaltig attraktiv zu machen. Das Angebot von
1,62 Prozent für das Jahr 2016 muss auch als Vorbote für härtere Verhandlungszeiten verstanden werden.
Der VDZI hat diese maximalen Vorgaben für die Bundesmittelpreise
erfolgreich verhandelt. Damit konnte für die zahntechnischen Betriebe etwas Luft geschaffen werden. Das war auch dringend notwendig, denn bei allem dürfen die harten Jahre nicht vergessen
werden, in denen die Preisveränderungen per Gesetz auf maximal
0,17 Prozent, auf 0,38 Prozent oder wie 2006 auf 0,64 Prozent begrenzt wurden und damit über die deutlich höhere Kostenentwicklung in den Betrieben gar nicht geredet werden konnte. Diese
wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wieder kommen. Daher
ist eine mittelfristige Betrachtung der Entwicklung gefragt. Für das
Jahr 2016 wurden 2,95 Prozent geschätzt, also eigentlich gute Voraussetzungen, um in den Verhandlungen die Kostenentwicklung man denke nur an die hohen Kosteneffekte durch den Mindestlohn
- angemessen zu berücksichtigen.
Es ist aus dieser grundsätzlichen Betrachtung dann auch leichter
verständlich, dass der Vorstand des VDZI das Angebot des GKVSpitzenverbandes nach zwei Verhandlungsrunden abgelehnt und
das Bundesschiedsamt zur Festsetzung der Bundesmittelpreise angerufen hat. Das wird sicher ein hartes Geschäft. Es wird länger dauern, auch die Verhandlungen in den Ländern dürften sich verzögern.
Aber alle Erfahrung lehrt, bei diesem Angebot von 1,62 Prozent
heute einzuknicken, könnte auch bedeuten, sich morgen in den
Staub legen zu müssen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach
unten zeigt und wieder gesetzliche Veränderungsraten von 0,17 Prozent bringt.
TELESKOP 08/09-2015
3
inhalt
Thema der Seite
10-13
Qualifizierter Nachwuchs im
Zahntechniker-Handwerk
26-31
Aus den Innungen
32-35
wissen strukturiert, aktuell
und auf den Punkt
exklusiver Mitgliederbereich
für innungsmitglieder
25 Jahre Deutsche einheit
neues von proDente
쐍 kontakte September
쐍 Neues Homepage-Design
쐍 erklärvideo, app
und Broschüren
abrechnung
8
18
1990: Mit den Innungsgründungen in Ostdeutschland
wächst das Zahntechniker-Handwerk zusammen
Berechnung des nEM-Materials
nach Veröffentlichung der BEL II - 2014
im Fokus
arbeitsschutz
14
Bundesregierung: Kein akuter Handlungsbedarf
nach GOZ-novellierung
Recht
16
Kommentar zum Einzelvertragsurteil und Hinweis
zum Mindestlohngesetz
4
36
TELESKOP 08/09-2015
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Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht,
Angebot oder wunsch?
Zahnersatz-experiment
40
AMADEE-15-Mission: Zahnersatz
auf dem Mars
Herstellung einer provisorischen
krone im test bei Mars-Simulation
Nachrichten
Service
Thema der Seite
Impressum
Foto: VDDI
ZAHNTECHNIK TELESKOP
Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk
HERAUSGEBER: Verband Deutscher
Zahntechniker-Innungen,
Bundesinnungsverband, Große Präsidentenstraße 10,
10178 Berlin
V.i.S.P.: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
(VDZI), Berlin
REDAKTION: G. Temme, W. Winkler
KONZEPTION: Walter Winkler, Gerald Temme, VDZI
ANZEIGEN: P. Hartmann / G. Temme
GESTALTUNG UND LAyOUT: Gerald Temme, VDZI
DRUCK: Kühn, Langen
TExTBEITRÄGE: BGETEM / Hetmank, FVDZ, HWK Düsseldorf, proDente, VDDI, VDZI, ZDH, ZTI Düsseldorf, ZTI
Münster, ZTI Niedersachsen- Bremen, ZTI Württemberg
In den Rubriken Industrie/ Marktneuheiten werden
Pressemeldungen der entsprechenden Industrieunternehmen abgedruckt.
FOTOS: Dentry, fotolia.de, FVDZ, HWK Düsseldorf, HWK
Ulm, proDente, Kloos, Löger, Meusburger, Nikuta-Meerlo,
OeWF-Paul Santek, proDente, space-craft Architektur,
VDDI, VDZI, ZDH, ZTI Baden, ZTI Düsseldorf, ZTI Münster, ZTI Niedersachsen- Bremen, ZTI Württemberg
TITELBILD: fotolia.de
ANSCHRIFT DER REDAKTION:
Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069-66 55 86-40, Fax: 069-66 55 86-33
E-Mail: [email protected]
Stichwort: TELESKOP
VERLAG: Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher
Zahntechniker-Innungen mbH, Große Präsidentenstraße
10, 10178 Berlin
Tel.: 030-280470-25, Fax: 030-280470-27
ANZEIGENRUF: 069-665586-10
ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSPREIS:
10 Mal pro Jahr, Bezugspreis jährlich Euro 77.00,
Bestellungen direkt an den Verlag, Bezugsgebühren sind
im Voraus zu entrichten. Kündigungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese 8 Wochen vor Quartalsende vorliegen. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 17.
Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder mit Kürzeln des Verfassers signierte Beiträge geben die Meinung
des Autors, aber nicht unbedingt die
Meinung der Redaktion wider.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen
und Bilder wird keine Haftung übernommen. Nachdruck,
auch auszugsweise, nur unter Zusendung
von Belegexemplaren mit ausdrücklicher Genehmigung
des Verlages gestattet.
Foto: Nikuta-Meerlo
v.l.: Professor Georg Meyer, Dr. Markus Heibach und
Dr. Michael Sereny auf dem 103. FDI AWDC-Kongress.
„German Pavilion“ auf dem
FDI in Bangkok
Der 103. FDI AWDC-Kongress der FDI World Dental Federation fand vom 22. bis 25. September 2015 erstmalig in Thailand statt. Vier Tage lang berieten mehrere tausend
Fachleute der weltweiten Dentalbranche mit einem umfangreichen wissenschaftlichen Programm, Hands-onWorkshops und Poster-Präsentationen die neuesten
Entwicklungen und Technologien der Zahnheilkunde. Daneben will die FDI Maßnahmen einleiten, die die Mundgesundheit weltweit weiter verbessern sollen.
Die Deutsche Dental-Industrie beteiligte sich mit fast 30 Unternehmen auf dem Deutschen Pavillon an der internationalen begleitenden Messe. Die Messebeteiligung wurde
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gefördert und
VDDI unterstützt. Der FDI-Vorsitzende Dr. Tin Chun Wong
übergibt nach Ablauf seiner Amtszeit den Vorsitz an seinen
Nachfolger Dr. Patrick Hescot aus Frankreich.
Am zweiten Tag des Weltzahnärztekongresses fand auf gemeinsame Einladung von Bundeszahnärztekammer und
VDDI ein deutscher Abend mit 250 deutschen und vorwiegend internationalen Gästen aus Industrie und Zahnärzteschaft statt. Begrüßt wurden die Teilnehmer vom deutschen
Botschafter in Thailand Herrn Peter Prügel und dem Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Herrn Dr.
Peter Engel sowie Herrn Dr. Markus Heibach, Geschäftsführer des VDDI.
Quelle: VDDI
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Nachrichten
neuer Bundesvorstand des Freien
Verbandes Deutscher Zahnärzte
gewählt
Im Oktober haben die Delegierten der Hauptversammlung des
Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Zahnarzt Harald
Schrader aus Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) in Bonn zum
neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Schrader übernimmt das Amt
von Dr. Kerstin Blaschke, die zwei Jahre an der Spitze des FVDZ war.
Schrader setzte sich gegen Dr. Michael Betz, den bisherigen stellvertretenden FVDZ-Bundesvorsitzenden durch.
Gemeinsam mit den neu gewählten Stellvertretern Dr. Peter Bührens aus Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) und Dr. Gudrun
Kaps-Richter aus Heilbronn (Baden-Württemberg) wird er den Verband in den nächsten zwei Jahren leiten.
resolution „Freiberufliche Versorgung stärken“
In Bonn haben die Delegierten des FVDZ mit großer Mehrheit die
Resolution „Freiberufliche Versorgung stärken“ beschlossen. Damit
spricht sich die Hauptversammlung für eine flächendeckende,
wohnortnahe ambulante zahnärztliche Versorgung durch unabhängige und freiberuflich tätige Zahnärzte aus. Folgende Punkte
macht der FVDZ mit seiner Resolution für die ambulante zahnärztliche Versorgung deutlich:
쐍 Die freiberuflichen Praxen müssen unabhängig und frei in ihrer
Praxisführung sein. Einen „verzerrten“ Wettbewerb mit stationären Einrichtungen oder kommunal getragenen Versorgungszentren darf es demnach nicht geben.
쐍 Ebenso lehnt der FVDZ eine Patientensteuerung durch Terminvergabestellen, Selektivverträge und Versorgungszentren kategorisch ab. Die freie Arztwahl dürfe nicht ausgehebelt werden.
쐍 Die Verantwortung für die Praxisführung liegt allein bei den freiberuflichen Praxen. Dies gewährleistet schon einen hohen
Standard an Patientenschutz. Maßstäbe, die für stationären Einrichtungen, Kliniken oder großen Versorgungszentren gelten,
seien imzahnärztlichen Bereich weder umsetzbar, noch im
Interesse des Patientenschutzes sinnvoll.
vordere Reihe v.l.n.r.: Harald Schrader (FVDZ-Bundesvorsitzender), Dirk Ruffing, Dr. Gudrun Kaps-Richter (stellv.
Bundesvorsitzende), Dr. Peter Bührens (stellv. Bundesvorsitzender), Matthias Tamm
hintere Reihe v.l.n.r.: Dr. Thomas Wolf, Dr. Christian Öttl,
Bertram Steiner, drs. (NL) Hub. van Rijt, Dr. Reiner Zajitschek,
Dr. Eckhard Jung.
쐍 Der freiberuflich tätige Zahnarzt müsse darüber hinaus wirtschaftlich unabhängig tätig sein.
Beschluss zur Antikorruption - klares nein zu Korruption und
wirtschaftskriminalität
Mit ihrem Beschluss zur Antikorruption unterstrich die FVDZHauptversammlung, dass sie jegliche Form von Korruption und
Wirtschaftskriminalität ablehnt. Im zahnärztlichen Bereich gebe es
ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum Zulassungs- und
Approbationsentzug, um berufsrechtlich und vertragsarztrechtlich
gegen solches Fehlverhalten vorzugehen.Weitere Straftatbestände
für die Heilberufe, wie in den neuen §§ 299 a und b Strafgesetzbuch
vorgesehen, hält der FVDZ für unangemessen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in
der GKV liegt für 2016 bei 1,1 Prozent
Ende Oktober wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 1,1 Prozent für das Jahr 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dieser ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der
GKV im kommenden Jahr. Für 2016 geht der Schätzerkreis von Einnahmen in Höhe von
206,2 Milliarden aus. Dem stehen voraussichtlich Ausgaben von 220,6 Milliarden gegenüber. Die Finanz-Reserven von 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht mit ein.
Im Vergleich zum laufenden Jahr liegt der Zusatzbeitrag mit 0,2 Prozentpunkten moderat
höher.
Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legen die Krankenkassen selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen.
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Nachrichten
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25 Jahre Deutsche Einheit
25 Jahre Deutsche einheit
1990: Mit den Innungsgründungen
in Ostdeutschland wächst das Zahntechniker-Handwerk zusammen
Teil II der Berichterstattung zur Wiedervereinigung des
Zahntechniker-Handwerks in Deutschland.
Bereits nach der Grenzöffnung 1989 war klar, dass das Handwerk wieder
Einzug in die DDR halten sollte (TELESKOP berichtete in Ausgabe 07-2015).
Da es keine Innungen mehr gab, war nicht nur gefragt, die Wiedervereinigung
des neu gegründeten VDZI in der DDR mit dem VDZI vorzubereiten, sondern
auch wieder Innungen in Ostdeutschland zu gründen. Bis zur Wende war das
Zahntechniker-Handwerk in der DDR auf 153 Betriebe mit 563 Mitarbeitern
zusammengeschmolzen.
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TELESKOP 08/09-2015
25 Jahre Deutsche Einheit
er Neuaufbau des Zahntechniker-Handwerks als Meisterhandwerk war wichtig für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Die schnellen
Gründungen der Innungen, mit Unterstützung des VDZI und der westdeutschen Innungen, im Zuge der Wiedervereinigung sind ein Beleg
für die Bedeutung der standespolitischen Vertretung des Zahntechniker-Handwerks.
D
Die Innungsgründungen waren vor allem auch für die Verhandlungen
mit den Krankenkassen wichtig, da nach § 88 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches V die Vereinbarungen über die Vergütungen der zahntechnischen Leistungen mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen vorbereitet werden mussten. In diesem Zusammenhang haben
der VDZI und der Zentralverband des Handwerks zur Herstellung einer
leistungsfähigen Vertretung der Zahntechniker die Gründung von Landesinnungen empfohlen, die alle zahntechnischen Betriebe in einem
Bundesland geschlossen vertreten können.
VDZI-Präsident Eberhard Schütz (links) und Burkhard
Uding, Präsident des VDZI der DDR.
Im Februar 1990 ergriff Burkhard Uding die Initiative und gründete, mit
Unterstützung des VDZI, den „VDZI der DDR“. Bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 war er auch dessen Präsident. Mit dieser Initiative trug er entscheidend dazu bei, dass die wenigen selbständig
gebliebenen Zahntechniker in der DDR wieder unter dem Dach des
Handwerks zusammengeführt wurden, sich nach der Wiedereinführung der Handwerksordnung in der DDR wieder Handwerksinnungen
bildeten und damit die aufgelösten Handwerksstrukturen erneut entstanden.
„
Damit (die Wiedervereinigung, Anm. d.
Red.) sind wir wieder ein Bundesverband
unter der Mitwirkung aller Innungen in ganz
Bereits im Frühjahr 1990 gründete sich als erste Innung im Osten die
Zahntechniker-Innung Land Brandenburg aus den Bezirken Frankfurt/Oder, Cottbus und Potsdam. Obermeister wurde Werner A. Rüdiger aus Luckenwalde, welches auch der Sitz der Innung wurde.
Deutschland. Jetzt gilt es, die vorhandenen
Als zweite Organisation des selbstständigen Zahntechniker-Handwerks
wurde noch vor der Wiedervereinigung am 27. September 1990 die Innung des Landes Sachsen-Anhalt aus den beiden Bezirken Halle und
Magdeburg gegründet. Obermeister wurde hier Burkhard Uding, der
gleichzeitig auch der Präsident des VDZI in der DDR war.
in den VDZI einzugliedern
Strukturen zu festigen und dort, wo noch
Innungen fehlen, sie zu gründen und diese
“
Eberhard Schütz
und Burkhard Uding in einem gemeinsamen Schreiben
Gleich nach der Wiedervereinigung gründete sich die ZahntechnikerInnung des Landes Thüringen. Zum Obermeister der Innung wurde
Wolfgang Zierow gewählt und so wurde auch der Sitz der Innung Nordhausen.
Am 16. November 1990 folgte schließlich in Dresden die Gründung der
Innung des Landes Sachsen mit der Wahl von Dieter Schierz aus Freiberg zum Obermeister. In Sachsen ließ jedoch die Genehmigung der
Landesinnung auf sich warten, so dass es zunächst bei drei eigenständigen Innungen für die Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig blieb.
1992 fusionierten die Bezirke Dresden und Leipzig und bildeten die Innung Dresden-Leipzig, mit Sitz in Dresden. Obermeister wurde Peter
Fricke. Die Innung im Bezirk Chemnitz, zunächst mit Obermeister Dieter Schierz, 1992 wurde Johannes Lorenz zum Obermeister gewählt und
benannte sich in Innung Westsachsen um.
Wegen der geringen Anzahl von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bevorzugten die Zahntechniker dort eigentlich die Gastmitgliedschaft bei der Innung Schleswig-Holstein. Doch dem dortigen
Obermeister Bernd-Dietrich Gunia war klar, dass es bei der sich abzeichnenden zunehmenden Verselbständigung des Handwerks nur eine
Frage der Zeit sein würde, eine eigene Innung zu gründen. Und so kam
es, dass bereits zu Beginn des Jahres 1991 alle fünf neuen Bundesländer wieder eine Innung hatten. Doch auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es bei der Gründung einer Landesinnung noch Ende
des Jahres 1990 zu Formfehlern, so dass die drei Bezirke Rostock,
Schwerin und Neubrandenburg nicht gleich eine gemeinsame Innung gründen konnten. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern
zwei Innungen gegründet, einmal aus den Bezirken Rostock und
Schwerin und einmal aus dem Bezirk Neubrandenburg. Zum 1. Januar 1992 fusionierten beide Innungen zur Landesinnung Mecklenburg-Vorpommern, Obermeister wurde Willfried Klammer.
i
25 Jahre wiedervereinigtes Zahntechniker-Handwerk Den ersten Teil der TELESKOP-Berichterstattung finden
Sie unter: bit.ly/TagderDeutschenEinheit
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Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
Zahntechniker-Handwerk kann auf
qualifizierten nachwuchs nicht verzichten
Bestandsaufnahme zur ausbildung
Alles redet vom demographischen Wandel, von sinkenden Schülerzahlen und von einem drohenden Fachkräftemangel. Aus diesem Grund veranstaltete die Partnerschaft für Fachkräfte, u.a. mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung, für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, vom
26. Oktober bis 1. November eine bundesweite Fachkräftewoche in Berlin.
Das Handwerk wirbt mit seiner aktuellen Imagekampagne für die Attraktivität seiner Berufe. Durch die Kampagne soll auf die vielfältigen und qualifizierten Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk insgesamt aufmerksam gemacht, aber auch Interesse am einzelnen Beruf geweckt werden.
Mit einer Ausbildungsquote von 20 Prozent – 7-mal so hoch wie der Durchschnitt der Gesamtwirtschaft –
stellen die zahntechnischen Meisterlabore ihre Ausbildungsbereitschaft eindrucksvoll unter Beweis. Doch
wie stellt sicht die Ausbiludungssituation im Zahntechniker-Handwerk aktuell dar?
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TELESKOP 08/09-2015
Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
ausbildungsvergütung und der einkommensperspektiven wichtig für die berufliche attraktivität
Neben der beruflichen Attraktivität und dem Ansehen des Berufes
spielen besonders die Fragen der Ausbildungsvergütung und der
Einkommensperspektiven eines Berufes eine wichtige Rolle. Das
zweifellos gute Image des Zahntechnikers leitet sich in erster Linie
von seiner anspruchsvollen, handwerklich-medizinischen Tätigkeit
ab. Die Lohnsituation beeinträchtigt jedoch zunehmend das öffentliche Bild und wirkt sich negativ auf die Ausbildungsnachfrage
für den zahntechnischen Beruf aus.
„Wir müssen es in der Zukunft
schaffen, leistungsgerechte Preise erzielen zu können, die für konkurrenzfähige Löhne notwendig sind. Nur so lässt
sich die Attraktivität des Berufes steigern. Sonst drohen uns bald Fachkräfteknappheit und eine verschlechterte
Qualifikation. In der Gesamtwirtschaft
verdient ein Beschäftigter im Durchschnitt 3.500 Euro, im Handwerk 2.700
Euro und die qualifizierten Zahntechniker gerade 2.200 Euro. Diese
Lohnunterschiede machen deutlich, dass bei diesen Verhältnissen
die zahntechnischen Betriebe den schärfer werdenden Wettbewerb
um knappe Fachkräfte in der Zukunft nicht gewinnen können“, so
VDZI-Präsident Uwe Breuer.
Vielen Schulabgängern, vor allem Abiturienten, stellt sich der
Beruf des Zahntechnikers erst einmal folgendermaßen dar:
쐍 deutlich geringere Ausbildungsvergütung im
Branchenvergleich,
쐍 vergleichsweise schlechte Einkommens- und
Karriereperspektive sowie
쐍 hohe Unsicherheit über die Zukunft des Berufes und prekäre
Beschäftigungslage
Fakt ist, dass viele Abiturienten im Zahntechniker-Handwerk ausgebildet werden, nur wenige allerdings im Beruf verbleiben. So
waren im Jahr 2011 weniger als 2.000 Mitarbeiter mit Abitur beschäftigt, obwohl im Zeitraum 1999-2014 immerhin mehr als 10.000
Abiturienten mit der Ausbildung begonnen hatten.
Wie stellt sich die ausbildung aus Sicht der ausbildungsbetriebe
heute dar?
Mit der dreieinhalbjährigen Ausbildung im Labor sind hohe sachliche und personelle Investitionen der Betriebe verbunden. In den
letzten Jahren ist mit den zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betriebe auch die Ausbildungsbereitschaft absolut gesunken und die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich drastisch
verringert. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich im Betrachtungszeitraum von 5.200 auf 2.775 verringert.
Hierzu sagt VDZI-Generalsekretär
Walter Winkler: „Dies folgt einer nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen
Logik bei den bestehenden Betrieben.
Früher noch wirtschaftlich tragbare und
daher verfügbare Zeitkapazitäten des
qualifizierten Ausbilders und des Inhabers für eine gute Ausbildung stehen
nach dem Zwang des notwendigen Abbaus von qualifiziertem Fachpersonal
zur Sicherung der betrieblichen Existenz nicht mehr zur Verfügung.“
Darüber hinaus haben die gesetzlichen Eingriffe in Handwerksmärkte und die dadurch induzierten Nachfrageeinbrüche zu Ent-
lassungen geführt. Dies hatte zur Folge, dass Kleinstbetriebe gegründet wurden und sich dadurch die Wettbewerbsintensität für
alle Beteiligten mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen erhöht
hat. In vielen Laboren reicht daher die finanzielle und personelle
Ausstattung für eine Ausbildung nicht aus.
„Diese jeweils einzelbetrieblich gesehen, rationale wirtschaftliche Entscheidung gegen betriebliche Ausbildungsinvestitionen
führt im Gesamtergebnis für die Branche langfristig möglicherweise
zu einer bedarfswidrigen Verknappung der Ausbildungskapazitäten“, so Walter Winkler.
Was bedeutet dies für die berufspolitische arbeit von VDZi und
innungen?
Die Stabilisierung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist daher eine der zentralen Voraussetzungen zur erforderlichen Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven für das qualifizierte Fachpersonal. Allein dies kann
nachhaltig zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufes für potenzielle Auszubildende beitragen.
Der VDZI und seine Innungen werden alles daran setzen, höhere Preise in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu erzielen. Soweit es der Gesetzgeber zulässt, denn mit der Klarstellung
zum Geltungsbereich von § 71 Abs. 3 SGB V wurde erst ein Teilerfolg
erzielt, weitere Änderungen müssen folgen. Aber auch die Betriebe
tragen Verantwortung für Produktivität und Marktpreise. Hier können die Innungen nur beratend und begleitend tätig sein.
„Auch wenn in mittelfristiger Perspektive in einem technologiegetriebenen Anpassungsprozess auch die Personalkapazitäten
umstrukturiert und angepasst werden können und müssen, kann
das Zahntechniker-Handwerk auf einen ausreichenden Zufluss junger, flexibler, talentierter und motivierter Fachkräfte mit guter schulischer Vorbildung nicht verzichten“, gibt Winkler zu bedenken.
Angesichts der technologischen Entwicklung im Zahntechniker-Handwerk sei in diesem Zusammenhang auch von einem anteilig höheren Bedarf an einer höheren Vorbildung auszugehen.
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Die ausführliche Analyse zur Ausbildung von Walter
Winkler mit vielen Grafiken finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de/Publikationen
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TELESKOP 08/09-2015
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Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
„Biologisch, technisch, künstlerisch“
Zahntechnik-azubis berichten über ihren
Berufsstart im Zahntechniker-Handwerk
Zum 1. August beziehungsweise 1. September hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Zahntechnik
TELESKOP hat mit drei Auszubildenden aus den zwei Laboren Dental-Labor Jung GmbH & Co. KG in
Kaltenkirchen, Innung Hamburg und Schleswig-Holstein, und Löger Zahntechnik GmbH in Gelsenkirchen,
Innung Münster, über den Start in die Ausbildung gesprochen. Mit Engagement und Begeisterung sind
Inga Meiritz, Leon Pauli und Marie Bahnsen in ihren neuen Beruf gestartet. Im Interview schildern sie ihre
ersten Eindrücke.
Zahntechnik teLeSkOP: Wie sind Sie zur Zahntechnik gekommen?
Inga Meiritz: Ich wollte eigentlich erst studieren, habe aber dann gemerkt, dass ich etwas Praktisches machen möchte. Also habe ich
diverse Praktika beim Tischler, Metallbildner und Goldschmied gemacht. Weil ich noch nicht zufrieden war, habe ich mich weiter informiert und bin dann auf den Beruf des Zahntechnikers gestoßen.
Die Arbeit mit den verschiedenen Materialien und Maschinen war
letztlich für mich am interessantesten. Insgesamt ist die Zahntechnik biologisch, technisch und künstlerisch – mit einem wahnsinnigen Entwicklungspotential.
Leon Pauli: Interessanterweise war es bei mir ähnlich. Wegen einer
Klammerbehandlung war ich beim Kieferorthopäden. So bin ich auf
die Zahntechnik gestoßen. Das handwerklich feine Arbeiten war
genau richtig für mich. Ich habe mich also bei der Agentur für Arbeit
umgeschaut und informiert, ein Praktikum im Labor Jung gemacht
und mich schließlich auch dort beworben.
Und wie war es bei ihnen?
Marie Bahnsen: Ich habe ein Praktikum bei einer Kieferorthopädin
gemacht, die mich auf den Beruf des Zahntechnikers aufmerksam
gemacht hat. Während des Praktikums hatte ich dann auch schon
ersten Kontakt zu zahntechnischen KFO-Arbeiten. Im Anschluss
habe ich mich weiter über Zahntechnik informiert und mich
schließlich im Labor Jung beworben.
Leon Pauli: Ich arbeite zurzeit in der Modellherstellung. Hier artikuliere ich Modelle ein oder stelle Dubletten her. Die Modelle werden auch von Mal zu Mal besser.
Marie Bahnsen: Mein Arbeitsplatz ist aktuell die Kunststoffabteilung. Bislang habe ich Funktionslöffel und Bissschablonen hergestellt. Eine Bruchreparatur durfte ich auch schon machen.
Was macht aus ihrer Sicht das Besondere an der arbeit des Zahntechnikers aus?
Leon Pauli: Insgesamt ist die Zahntechnik sehr vielseitig, was sich
schon an den vielen Abteilungen im Labor zeigt. Die Begleitung des
gesamten Herstellungsprozess vom Auftrag über die Herstellung
bis zum Kunden ist unheimlich interessant. Am Ende sieht man das
konkrete Ergebnis der Arbeit für Patienten.
Marie Bahnsen: Bei der Arbeit sind Ästhetik und Gesundheit des
Patienten zwei wichtige Aspekte. Das macht auch die Attraktivität
des Berufes aus, dass ich mit meiner Arbeit etwas Gutes für einen
Menschen leiste.
Inga Meiritz: Hinter jeder Arbeit, das heißt hinter der Technik und
der Herstellung von Zahnersatz steht der Patient. Ich habe bei meiner Arbeit immer im Hinterkopf, dass ich einem Menschen helfen
kann wieder zu kauen und zu lächeln und so ein Stück verlorene Lebensqualität wiedergeben kann. Das ist ein schönes Gefühl.
Welche arbeiten machen Sie derzeit im Labor?
Wenn Sie einen Blick in die Zukunft wagen. Was bietet ihnen die
Zahntechnik?
Inga Meiritz: Ich arbeite aktuell schwerpunktmäßig in der „Gipsküche“ und fertige Modelle an. Individuellen Löffel und Bissnahmen
habe ich aber auch schon gemacht.
Marie Bahnsen: Generell stehe ich ja erst am Anfang der Ausbildung. Dennoch bietet die Zahntechnik viele Möglichkeiten der
Qualifizierung und auch Weiterbildung. Hier erhoffe ich mir natür-
12
TELESKOP 08/09-2015
Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
Inga Meiritz (22)
Schulabschluss: Abitur
Löger Zahntechnik GmbH
in Gelsenkirchen
Leon Pauli (17)
Schulabschluss: Realschule
Dental-Labor Jung GmbH
& Co. KG in Kaltenkirchen
Marie Bahnsen (21)
Schulabschluss: Abitur
Dental-Labor Jung GmbH
& Co. KG in Kaltenkirchen
1.685
Auszubildende haben 2014 ihre Ausbildung
erfolgreich im Zahntechniker-Handwerk
beendet.
lich, im Rahmen der Ausbildung so viel wie möglich zu lernen. Auch
der Kontakt und Austausch mit anderen Auszubildenden ist mir
wichtig, um über den Tellerrand hinausschauen zu können.
Inga Meiritz: Ich habe in der Zahntechnik viele Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch die Arbeit im Labor bietet mir viele Möglichkeiten der Spezialisierung. Insgesamt sehe ich im zahntechnischen
Beruf viel Zukunftspotential.
Leon Pauli: Ich möchte am Anfang der Ausbildung erst einmal weitere Eindrücke und Ideen sammeln. Im Laufe der Ausbildung
möchte ich dann für mich erkennen, welchen Schwerpunkt ich wählen kann. Dabei geht es auch ein Stück weit darum zu sehen, was
mit am besten gefällt und worin ich richtig gut bin.
Vielen Dank für das gespräch.
i
Broschüre zur
Ausbildung im
Mitgliederbereich
Innungslabore finden die Broschüre „Vielseitig, kreativ,
technisch.“ zum Download im neuen Mitgliederbereich
www.mein-vdzi.de unter Publikationen.
TELESKOP 08/09-2015
13
Im Fokus
Bundesregierung: Kein akuter Handlungsbedarf nach GOZ-novellierung
Im Zuge der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
im Jahr 2011, machte der Bundesrat seine Zustimmung zum GOZ-Entwurf der Bundesregierung davon
abhängig, dass die Auswirkungen der Novellierung bis spätestens Mitte des Jahres 2015 überprüft werden
müssen. Dieser Bericht liegt nun vor. Es erfolgte ein Vergleich der Jahre 2011 mit den Berechnungen für das
Jahr 2012, also dem ersten Jahr der Geltung der neuen GOZ. Einen akuten Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung derzeit nicht.
er Bericht kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die
prognostizierte Kostensteigerung von 6 Prozent mit tatsächlichen 9,2 Prozent deutlich überschritten wurde. Dabei
wird zudem ein mengenmäßiger Rückgang der Material- und Laborkosten, bei einer gleichzeitigen Nachfragesteigerung nach prophylaktischen Leistungen, hier insbesondere der professionellen
Zahnreinigung, festgestellt.
D
einige aspekte im kurzüberblick
gebührensätze
Die neue GOZ, die bei verschiedenen zahnärztlichen Leistungen
die Punktzahlen angehoben hat, war unter der Annahme kalkuliert,
dass die in der Vergangenheit üblichen Überschreitungen des
Schwellenwertes, d. h. des 2,3-fachen Gebührensatzes, zukünftig
entfallen. Es zeige sich zwar eine gewisse Absenkung, aber der kalkulierte durchschnittliche 2,3-fache Gebührensatz werde nicht erreicht.
Wohl aus diesem Grund hält die Bundesregierung es für erforderlich, eine Fortführungsstudie mit einer umfangreicheren und komplexeren Datenanalyse vorzunehmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird schon voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2016 die Ergebnisse einer beauftragten Studie
vorlegen, die den Anpassungsbedarf bei der Datengrundlage systematisch aufarbeiten soll.
Diese Beobachtung gilt nach Auffassung der Bundesregierung für
die durchschnittlich berechneten Gebührensätze sowie für die Mengenentwicklung der prophylaktischen, konservierenden und prothetischen Leistungen sowie für den Anteil der Material- und
Laborkosten, und zwar auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von
Mehrkostenleistungen durch GKV-Versicherte.
So ist beispielsweise der durchschnittlich abgerechnete GOZ-Satz
für die L-Nr. 2210 Vollkrone von 3,16 auf 2,89, die L-Nr. 5010 Brükkenanker nur von 3,12 auf 2,88 gesunken.
Insgesamt habe sich jedoch der Anteil der schwellenwertüberschreitenden Leistungen von 2011 auf 2012 halbiert.
Prothetik
Der Anteil am Honorarvolumen der prothetischen Leistungen habe
sich infolge des tendenziellen Mengenrückgangs insgesamt von 9,1
Prozent auf 8,1 Prozent verringert.
Material- und Laborkosten
Der Anteil der Material- und Laborkosten an den Gesamtkosten hat
sich von 2011 auf 2012 von 41,2 auf 39 Prozent verringert.
Der Bericht weist dennoch an verschiedenen Stellen auf den „erheblichen“ Anteil der Material- und Laborkosten hin.
Fortführungsstudie zu einer umfangreicheren und komplexeren
Datenanalyse
Die Bundesregierung macht im Bericht deutlich, dass einige Vergleichsrechnungen auf der Basis unvollständiger oder unsicheren
Angaben und Schätzungen vorgenommen werden mussten. So
etwa auch bei der Abgrenzung der Material- und Laborkosten zum
Honorar.
14
TELESKOP 08/09-2015
i
Auf der Startseite von www.vdzi.de finden Sie im
Hauptbereich vier übersichtliche Kacheln mit den
aktuellen Pressemeldungen, den News für Meisterlabore, den TELESKOP-Ausgaben und den
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Recht
Urteil zum einzelvertrag
„Landessozialgericht niedersachsenBremen hat Grenzen bei Eingriffen in
den wettbewerb aufgezeigt“
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit seinem Urteil vom 25. November 2014 deutlich
klarstellt, dass eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, mit einem Dentallabor einen Einzelvertrag für
zahntechnische, auch teilweise im Ausland hergestellte, Leistungen abzuschließen.Zum Urteil des LSG
äußert sich Rechtsanwältin Dr. iur. Constanze Püschel, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte aus Berlin, in
einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift Medizinrecht.
as Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit seinem Urteil vom 25. November 2014 deutlich klarstellt, dass
die Rechte aus den §§ 57 Abs. 2 und 88 Abs. 2 SGB V zum
Abschluss von Kollektivverträgen abschließend sind. Für einen Individualrabattvertrag einer Krankenkasse mit einem dentaltechnischen Labor liege keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vor. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts daher zum Abschluss solcher Verträge nicht berechtigt sind.
D
Zu dem Urteil des LSG äußert sich Rechtsanwältin Dr. iur. Constanze Püschel, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte aus Berlin, in
einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift Medizinrecht. Insgesamt
habe das LSG Niedersachsen Bremen in sauberer juristischer Analyse den gesetzlichen Krankenkassen als Trägern mittelbarer Staatsverwaltung ihre Grenzen bei Eingriffen in den Wettbewerb im
Rahmen des SGB V aufgezeigt.
eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, mit einem Dentallabor einen
Einzelvertrag für zahntechnische, auch teilweise im Ausland hergestellte, Leistungen abzuschließen.
Die Niedersächsische Zahntechniker-Innung hatte in dem geschlossenen Individualvertrag einen Rechtsverstoß gegen die Regelungen des Sozialgesetzbuches und einen Wettbewerbsnachteil
für die ihr angeschlossenen Dentallabore gesehen und zusammen
mit zwei betroffenen Laboren aus Niedersachsen vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. Der VDZI hatte die Kläger in dieser Angelegenheit unterstützt.
Das Urteil des LSG ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
„Das Urteil kommt überzeugend zu dem Schluss, dass der Wortlaut der relevanten Normen (§§ 57 Abs. 2, 88 Abs. 2 SGB V), der
Wille des Gesetzgebers und die Regelungssystematik des Dritten
und Vierten Kapitels des SGB V einen Selektivvertrag zwischen
Krankenkasse und Dentallabor nicht vorsehen und die Krankenkasse daher die Grenzen dessen, was ihr gesetzlich erlaubt ist, überschritten hat.“
Darüber hinaus verweist Dr. Püschel auf die Feststellung des LSG,
dass ein Selektivvertrag mit einem Dentallabor nicht auf das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1 SGB V
gestützt werden könne. Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll das Verwaltungshandeln der Krankenkassen ausfüllen, ohne dabei ihre
durch den Gesetzgeber beschriebenen Kompetenzen zu erweitern.
Mit ihrem Urteil bestätigte das LSG eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Hannover aus dem Jahr 2010, wonach
16
TELESKOP 08/09-2015
i
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen
finden Sie im Mitgliederbereich unter
www.mein-vdzi.de
Recht
Mindestlohngesetz
Gilt § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im
Zahntechniker-Handwerk?
Die Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im Dentallabor gilt nur
für alle im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG (branchenunabhängig)
gilt für alle im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (mit Ausnahme
der Beschäftigung in Privathaushalten im Sinne von § 8a SGB IV).
Daneben gilt sie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten
Wirtschaftssektoren (z.B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischwirtschaft) beschäftigt werden.
Das Zahntechniker-Handwerk gehört nicht zu den in § 2a des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftssektoren, sodass die Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im Dentallabor nur für alle im
Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.
Eine Arbeitszeitaufzeichnung und Aufbewahrung kann jedoch sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, für den Fall sein, dass nur der
Mindestlohn oder knapp darüber gezahlt wird. Nur so lässt sich sicher der Nachweis führen, dass nicht gegen das Mindestlohngesetz
verstoßen wurde
i
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TELESKOP 08/09-2015
17
Abrechnung
Berechnung des nEM-Materials nach
Veröffentlichung der BEL II - 2014
Mit der Veröffentlichung der BEL II - 2014, Geltungsbeginn zum 01.04.2014, hat es keine Veränderung bei
der Berechnung des NEM-Materials innerhalb der Regelversorgung gegeben.
nsicherheit und Rückfragen sind nach der Veröffentlichung
der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anpassung der Beträge im Festzuschuss-System verstärkt an
den VDZI herangetragen worden, weil NEM in den betreffenden Befunden als Materialposition aufgeführt wird und die L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM“ in keinem Befund als abrechnungsfähige
Position zugeordnet ist (siehe Abbildung 1).
U
Diese Zuordnung wird seitens des G-BA vorgenommen, auf die der
VDZI nur sehr geringen bis keinen Einfluss hat. Mit der Veröffentlichung des BEL II - 2014 hat sich an der Abrechnungspraxis der L-Nr.
970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“ nichts geändert.
Abbildung 1.
Befunde
Nr.
Regelversorgungsleistungen
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen
Krone oder
unzureichende
retentionsmöglichkeit, je Zahn
1.1
001 0 Modell
002 3 Verwendung von
kunststoff
002 4 galvanisieren
005 1 Sägemodell
005 2 einzelstumpfmodell
005 3 Modell nach Überabdruck
005 5 Fräsmodell
006 0 Zahnkranz
007 0 Zahnkranz sockeln
012 0 Mittelwertartikulator
020 1 Basis für Vorbissnahme
021 1 individueller Löffel
021 3 Basis für Bissregistrierung
022 0 Bisswall
024 0 Übertragungskappe
031 0 Provisorische krone
032 0 Formteil
102 1 Vollkrone/Metall
103 1 Vorbereiten krone
103 2 krone einarbeiten
136 0 gefrästes Lager
150 0 Metallverbindung nach
Brand
933 0 Versandkosten
Material: NeM
18
TELESKOP 08/09-2015
Die L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“ ist abrechenbar für folgende zahntechnische Leistungen, die aus einer
Nichtedelmetall-Legierung gefertigt werden können.
Dazu gehören:
Übertragungskappe (L-Nr. 024 0)
Wurzelstiftkappe (L-Nr. 101 3)
Vollkrone/Metall (L-Nr. 102 1)
Teilkrone (L-Nr. 102 2)
Flügel für Adhäsivbrücke (L-Nr. 102 3)
Krone für vestibuläre Verblendung (L-Nr. 102 4)
Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung (L-Nr. 102 6)
Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung
(L-Nr. 102 8)
Angelieferte Modellation für Stiftaufbau gießen (L-Nr. 104 0)
Stiftaufbau (L-Nr. 105 0)
Brückenglied, Metall (L-Nr. 110 0)
Primärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0)
Sekundärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0)
Primär- oder Sekundärteil einer teleskopierenden Krone
(L-Nr. 120 1)
Individuelle Verbindungsvorrichtung (L-Nr. 133 1)
Dabei handelt es sich um eine Leistungsposition, die den Mehraufwand zur Verarbeitung des Materials beschreibt und nicht um eine
Materialposition.
Bei den Anfragen an den VDZI wurde besonderes Augenmerk auf
die Abrechnung bei Härtefallpatienten und reinen Regelversorgungen gelegt, weil in der Vergangenheit seitens der KZVen immer wieder die Berechnung von nicht aufgeführten BEL-Leistungsnummern
in den beantragten Befunden zu Streichungen bzw. Beanstandungen der Rechnungsstellung geführt hat.
Nach weiteren Gesprächen mit dem GKV-SV und der KZBV ist nun
folgende Regelung im Konsens abgestimmt worden. NEM wird wie
bisher mit der L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“
je Zahneinheit aufgeführt und abgerechnet. Materialkosten sind
ausschließlich bei gleichartigen Versorgungen abrechenbar, nicht
jedoch bei Härtefallpatienten bzw. bei reinen Regelversorgungen.
Diese Vorgehensweise wird auch bei Härtefallpatienten akzeptiert
und sollte bei den prüfenden KZVen nicht mehr zu Rückfragen bzw.
Streichungen der L-Nrn. führen.
Abrechnung
Weitere Abrechnungstipps finden Sie im
Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de
i
Verpackung_beb_0913_2910:Layout 1
11.11.2013
14:24 Uhr
Seite 1
Haftungsausschluss
Die auf dieser CD abgelegten Inhalte basieren auf dem Kenntnisstand Juli 2013. Für die
Nutzung und die hieraus entstehenden Folgen kann keine Haftung übernommen werden.
Dies gilt auch für die Funktionsfähigkeit und Nutzung gleich welcher Art für die auf dieser CD
abgelegten Programme.
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen Ihre Abrechnungsexperten der Innungen oder Frau Sandra Kathrein-Deák beim VDZI
unter der Tel.: 069 66 55 86 11 oder E-Mail: [email protected] sehr gerne zur Verfügung.
#
Alle Angaben wurden sorgfältig erarbeitet, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Das Werk ist urheberrechtlich
geschützt. Kein Teil des Handbuchs oder des Programms darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in irgendeinem anderen Verfahren) ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
© Copyright 2013 by VDZI
® „BEB Zahntechnik”ist eine Schutzmarke des VDZI und ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte
vorbehalten.
Verlag
Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH, Gerbermühlstr. 9,
60594 Frankfurt am Main, Telefon 069/665586-0, [email protected]
Herausgeber
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin
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eine wichtige Argumentationsgrundlage dar, um die Forderungen des VDZI nachhaltig belegen zu können.
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zu den Umsatzerlösen und der Zusammensetzung der Kosten sollten zu jedem Zeitpunkt zuverlässig beantwortet werden können.
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Verständnis die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Dem einzelnen Betrieb liefert der
Betriebsvergleich wertvolle Informationen zur Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit.
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werden können. Als Dankeschön erhält jedes an der Erhebung teilnehmende Labor ein kostenloses Exemplar der Broschüre mit den
Ergebnissen des Betriebsvergleichs. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre
Adresse einzutragen.
Mit Hilfe ausgesuchter, wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen lassen sich unternehmerische Entwicklungen aufzeigen und
gegebenenfalls notwendige Anpassungen an sich ändernde wirtschaftliche Bedingungen rechtzeitig erkennen. Kennzahlen dienen
dazu, die Leistungen des Unternehmens komprimiert zusammenzufassen. Das komplexe Gebilde Betrieb wird in handhabbaren Zahlen und Fakten abgebildet, die dem Inhaber schnell und kompakt
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Mit einer individuellen Laboranalyse erstellt der VDZI darüber hinaus zum Betriebsvergleich eine kommentierte Gegenüberstellung
des Labors zu vergleichbaren Meisterbetrieben. Abbildungen, Tabellen und Kommentare visualisieren und erläutern Laborinhabern
die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Labors.
20
TELESKOP 08/09-2015
i
Informationen zu den betriebswirtschaftlichen
Umfragen des VDZI finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de
B e tr iebsve rg l e ich
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des VDZI - 2014
DEUTSCHER
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Innung:
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INNUNGEN
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kaufmann Patrick Hartmann; Tel.: 069-665586-10
Verband Deutscher
Zahntechniker-Innungen
Herrn Dipl.-Kaufmann Patrick Hartmann
Gerbermühlstraße 9
60594 Frankfurt am Main
1
Letztes Rücksendedatum:
27. November 2015
Bilanz - zur Bestimmung der Vermögens- und Kapitalstruktur
a.
aNLageVeRMÖgeN
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
II.
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
darin enthalten: Kraftfahrzeuge
III.
Finanzanlagen
B.
UMLaUFVeRMÖgeN
I.
Vorräte
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
III.
Wertpapiere
IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, etc.
c.
RecHNUNgSaBgReNZUNgSPOSteN
Eine Gemeinschaftsaktion des VDZI und seiner Mitgliedsinnungen
Summe aktiva
a.
eigeNkaPitaL
B.
RÜckSteLLUNgeN (geSaMt)
darin enthalten: Rückstellungen für Pensionen u.ä.
c.
VeRBiNDLicHkeiteN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit Restlaufzeiten mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
D.
Bundesinnungsverband
RecHNUNgSaBgReNZUNgSPOSteN
Summe Passiva
Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34
2
Gewinn- und Verlustrechnung - zur Ermittlung der Kostenstruktur
1
Umsatzerlöse
2
gesamtleistung
3
Sonstige betriebliche erträge
4
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
5
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
6
abschreibungen
7
Sonstige betriebliche aufwendungen
a) Raumkosten
b) Versicherungen, Beiträge, Sonstige Abgaben
c) Reparaturen und Instandhaltungen
d) Fahrzeugkosten
e) Werbe- und Bewirtungskosten
f ) Kosten der Warenabgabe
darin enthalten: Aufwand für Gewährleistung
g) Verschiedene betriebliche Kosten
kalkulatorische kosten
Eine Gemeinschaftsaktion des VDZI und seiner Mitgliedsinnungen
Kalkulatorische Miete
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorisches Wagnis
22
8
Sonstige Zinsen und ähnliche erträge
9
Zinsen und ähnliche aufwendungen
10
ergebnis der gewöhnlichen geschäftstätigkeit
11
Steuern vom ertrag - NUR geWeRBeSteUeR
12
Sonstige Steuern
13
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
TELESKOP 07-2015
08/09-2015
Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34
3
Beschäftigte inkl. tätigem/n Inhabern
in der Produktion
01.01.14
31.12.14
im Büro u. Verwaltung
01.01.14
31.12.14
anzahl der Vollzeitbeschäftigten
(mit betriebsüblicher arbeitszeit)
anzahl der teilzeitkräfte
aushilfen/geringfügig Beschäftigte
auszubildende
4
rechtsform (Bitte ankreuzen!)
alleininhaber/Personengesellschaft (OHg, kg, ...)
kapitalgesellschaft (gmbH, gmbH & co. kg, ag, ...)
5
Geschäftsführer-Gehälter
Jahresvergütung in EUR inkl. Tantiemen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld usw., ohne Altersversorgung
(bei mehreren Geschäftsführern bitte EUR-Betrag pro Person angeben)
Die Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer
Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer
Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer
Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer
Bitte rückseite beachten! - Laborstempel nicht vergessen!
TELESKOP
TELESKOP08/0907-2015
23
eiNe Bitte FÜR eiN DaNkeScHÖN:
Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Adresse an, damit wir Ihnen nach Abschluss der Auswertung als Dankeschön für die Teilnahme am
Betriebsvergleich die Broschüre kostenlos zuschicken können.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.
Absenderstempel:
Individuelle Laboranalyse für Innungsmitglieder
in Verbindung mit dem Betriebsvergleich bietet ihnen der VDZi wieder ihre individuelle Laboranalyse
an. Hierin werden ihre angaben aus dem Betriebsvergleich mit den Branchenwerten ihrer passenden
größenklasse verglichen und kommentiert.
Das angebot hat in den letzten Jahren große und positive Resonanz gefunden.
Nutzen Sie ihre individuelle Laboranalyse – erfahren Sie mehr über ihr Labor und die wirtschaftliche
Situation der anderen Betriebe ihrer größenklasse.
Bitte beachten Sie! Die Individuelle Laboranalyse ist ein freiwilliges Angebot.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall an der Erhebung zum Betriebsvergleich teil.
Ja, ich bin an der individuellen Laboranalyse interessiert. Bitte übersenden Sie mir
nach abschluss der auswertungen zum Betriebsvergleich meine individuelle Laboranalyse zum Preis von eUR 89,- zzgl. gesetzl. MwSt.
__________________________________
Unterschrift
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Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin
Telefon 030 280470-25
Telefax 030 280470-27
VDZI-Servicezentrum
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 665586-0
Fax: 069 665586-34
Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34
Marktneuheiten
Ein halbes Jahr 3D-Druck
mit BEGO
neuheit remanium® GM 280:
Aus drei mach vier
Anlässlich der dentalen Weltleitmesse, der Internationalen Dental
Show (IDS) in Köln, wurde der neue mit und für Dentallabore entwickelte 3D-Drucker Varseo von BEGO erstmals präsentiert. Jetzt,
etwas mehr als ein halbes Jahr nach der Vorstellung im März, schaut
BEGO auf eine spannende Einführungsphase zurück.
Die seit Jahrzehnten bewährten Legierungen für den Modellguss, remanium® GM 800+, GM 380+ und 900, haben
Zuwachs bekommen. Als neueste Entwicklung führt die
Dentaurum-Gruppe die innovative Modellgusslegierung remanium® GM 280.
„Mit Varseo durften wir auf der IDS einen riesigen Erfolg feiern und
uns somit selbst das beste Geschenk zum 125. Jubiläum machen“, so
ZTM Thomas Kwiedor, Leiter Vertrieb National der BEGO Bremer
Goldschlägerei und BEGO Medical. Der an allen Tagen sehr gut besuchte Messestand auf der IDS ließ die große Nachfrage seitens der
Anwender bereits erahnen.
Hervorragende Verarbeitungseigenschaften
Der 3D-Drucker Varseo ermöglicht die laborseitige Fertigung unterschiedlichster dentaler Versorgungen. Schnell, kostengünstig
und hochpräzise können CAD/Cast-Modellgussgerüste, Schienen,
Bohrschablonen und individuelle Abformlöffel gefertigt werden.
Auch die Modellherstellung mit dem Harz „VarseoWax Model“ zählt
seit Oktober dieses Jahres zu den Einsatzgebieten des Varseo. Weitere Materialien sollen schrittweise folgen.
Ein umfangreiches Schulungsangebot im BEGO TRAINING CENTER in Bremen unterstützt den Service rund um den Varseo. So eignet sich beispielsweise der „3D-Druck Einführungskurs“ gut, um
Grundlagen des 3D-Drucks und die Funktionsweise des Varseo zu
erlernen. Auch die gewohnte Beratung durch den Außendienst
sowie die Spezialisten der BEGO Anwendungsberatung steht den
Anwendern zur Verfügung.
Dass BEGO mit dem Varseo abermals ihre Innovationskraft bewiesen und den richtigen Zahn der Zeit getroffen hat, bestätigt auch die
im Mai erhaltene Auszeichnung mit dem „Best of 2015“-Signet des
INDUSTRIEPREIS 2015 in der Kategorie Medizintechnik. Mit der erfolgreichen Einführung im deutschen Markt soll nun ein stärkerer
Fokus auf den internationalen Vertrieb des Varseo gelegt werden,
welcher bereits einen guten Kurs eingeschlagen hat.
i
remanium® GM 280 zeichnet sich durch eine extrem niedrige Härte aus und ist somit besonders komfortabel zu bearbeiten und zu polieren. Bei Kombigerüsten wie
Teleskoparbeiten stellt dies ein besonderes Alleinstellungsmerkmal dar. Darüber hinaus weist remanium® GM 280
eine sehr hohe Bruchdehnung auf und unterstützt damit
eine einfache Aktivierung ohne Bruchgefahr der Klammern.
Nie zuvor war die Bearbeitung einer Modellgusslegierung so
einfach bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit gegen
Klammerbrüche.
erfolgsgeschichte eines Markenprodukts
Genau wie alle anderen remanium® Modellgusslegierungen
besitzt die neue Legierung auch die Eigenschaft der
Schmelzspiegelung, die ein Überhitzen beim Aufschmelzen
vermeidet. remanium® ist ein Markenprodukt, das sich fortlaufend weiterentwickelt und an den technischen Fortschritt
der Zahntechnik angepasst hat. Schon seit Jahren gehören
die remanium®-Legierungen zu den renommiertesten Dentalprodukten in der Zahntechnik und basieren auf einer
langjährig erfolgreichen Produktgeschichte.
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www.dentaurum.de
www.bego.com
TELESKOP 08/09-2015
25
Aus den Innungen
nachrichten aus den Innungen
Zahntechniker-innung im Regierungsbezirk arnsberg --- Zahntechniker-Handwerk Baden Die innung --- Zahntechniker-innung Berlin-Brandenburg --- Zahntechniker-innung DresdenLeipzig --- Zahntechniker-innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf --- Zahntechniker-innung
Hamburg und Schleswig-Holstein --- Zahntechniker-innung für den Regierungsbezirk kassel --Zahntechniker-innung köln --- Zahntechniker-innung Mecklenburg-Vorpommern --- Zahntechniker-innung Münster --- Zahntechniker-innung Niedersachsen-Bremen --- Zahntechniker-innung
Nordbayern k.d.ö.R. --- Zahntechniker-innung Ostwestfalen-Lippe --- Zahntechniker-innung für
das Saarland --- Zahntech-niker-innung des Landes Sachsen-anhalt --- Südbayerische Zahntechniker-innung ---Zahntechniker-innung Westsachsen ---Zahntechniker-innung Württemberg
Landesinnungsverband nrw weist auf Fachkräftemangel im Zahtechniker-Handwerk hin
„Die Fachkräftesicherung in NordrheinWestfalen ist eine zentrale Zukunftsaufgabe
der Landesregierung.“, so das Wirtschaftsministerium NRW.
Arbeitsminister Guntram Schneider und
Wirtschaftsminister Garrelt Duin richteten
sich im Rahmen ihrer Fachkräfteinitiative mit
einem gemeinsamen Projektaufruf „Fachkräfte der Zukunft – Zukunft der Fachkräfte“
an kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Bildungsträger, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern, Kommunen
und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine sowie Stiftungen.
Der stellvertretende Landesinnungsmeister
NRW Uwe Bußmeier (Obermeister der Innung Münster) nutzte als geladener Gast die
Gelegenheit nicht nur für bilaterale Gespräche im Anschluss sondern auch in der Diskussionsveranstaltung selbst, wo er auf
weitere Ursachen des Fachkräftemangels am
Beispiel des Zahntechniker-Handwerks hinwies.
26
TELESKOP 08/09-2015
In der Diskussion hob Minister Duin das
Zahntechniker-Handwerk hervor, das als
gutes Beispiel voranginge und sich der Digitalisierung beginnend von neuen Methoden
der Abdrucknahme über Konstruktion bis zur
Fertigung aktiv und innovativ stelle.
Kritisch äußerte sich Bußmeier zur Frage, wie
selbst beim besten Aus- und Weiterbildungswillen der Betriebe dem Fachkräftemangel im Zahntechniker-Handwerk begegnet werden könne. Gerade im Zahntechniker-Handwerk sei offen bekannt, dass ArbeitnehmerInnen aufgrund unzulänglicher
wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen schlicht keine echte Zukunftsperspektive geboten werden könne.
Bußmeier zeigte Unverständnis dafür, wie in
dieser ohnehin schon enorm angespannten
wirtschaftlichen Situation auch noch Krankenkassen, die lediglich Festzuschüsse zahlten, in den Wettbewerb fahrlässig eingreifen
könnten.
Gelegenheit zum Gespräch: Der stellvertretende Obermeister des Landesinnungsverbandes NRW, Uwe Bußmeier
(l.) mit NRW-Wirtschaftsminister Garrelt
Duin.
i
Landesinnungsverband
nordrhein-westfalen
tel: 0251 / 5 20 08 - 0 /- 28
www.zahnmeister.de
Aus den Innungen
Seniorenzahnmedizin im Fokus
beim DEnTrY-Jubiläum
Volles Haus im Wittener Forschungs- und Entwicklungszentrum – mit 200
Teilnehmern aus Zahnmedizin, Zahntechnik, Wissenschaft und Dentalindustrie war der 5. DENTRy am 12. September 2015 wieder ein voller Erfolg.
Das Schwerpunktthema „Seniorenzahnmedizin“ war gut gewählt, denn die
Versorgung älterer Menschen mit zahnärztlichen oder prothetischen Leistungen besonders in stationären Pflegeheimen ist in Deutschland weder
flächendeckend noch qualitativ zufriedenstellend umgesetzt. Die Potenziale und Herausforderungen zeigte Frau Professor Ina Nitschke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin, in ihrem
Eröffnungsvortrag auf.
Zahnärzte und Zahntechniker zeigten in den folgenden Beiträgen Beispiele
für innovative Behandlungsprozesse und neuartige Produkte, die mit den
Fachbesuchern und Vorständen der Zahnärztekammern Westfalen-Lippe
und Nordrhein sowie Obermeistern der Zahntechniker-Innungen aus ganz
Deutschland gemeinsam diskutiert und bewertet wurden. Auch Gesundheitsministerin Steffens begrüßte per Videobotschaft den wichtigen Diskurs um verbesserte Versorgungslösungen rund um die Mundgesundheit
älterer Menschen. Auch in diesem Jahr war es Norbert Neuhaus, Obermeister ZTI Arnsberg, ein besonderes Anliegen, die inhaltliche Ausgestaltung
des Kongresses und damit auch die Optimierung der Schnittstelle zwischen
Zahnmedizinern und Zahntechnikern mitzugestalten.
Den Ruf des Kongresses als „Innovationsforum“ zwischen Zahntechnik und
–medizin unterstrich Prof. Stapelmann (Ruhr-Universität Bochum) mit
ihrem wissenschaftlichen aber anwendungsnahen Ausblick in die Potenziale der Sterilisation und Behandlung mit kalten Plasmen.
Ein besonderes Highlight war die Verleihung des DENTRy AWARDs 2015
an die Essener Zahnärztin Christine Wiebe für die Erarbeitung eines realistischen zahnmedizinisch-zahntechnischen Versorgungsablaufes für stationär gepflegte Menschen. In ihrem Wettbewerbsbeitrag stellte sie einen
Behandlungspfad vor, der abseits aller Theorie die realen Bedürfnisse der
Patientinnen und Patienten und die tatsächlichen Ablaufbedingen in den
Heimen berücksichtigt und darüber hinaus auch nachhaltig kostendeckend
durchführbar ist. Nachmachen ist hier erlaubt und dem Kongresskonzept
folgend sogar erwünscht!
Für zusätzlichen Transfer aus der universitären Forschung in die Praxis
sorgte das auch am Samstagnachmittag gut besuchte „Herbstsymposium“
des Departments Zahnmedizin der Universität Witten/Herdecke.
Die Veranstalter MedEcon Ruhr und ZBZ Witten wie auch das interdisziplinär besetzte Kongresspräsidium zeigten sich zufrieden: „Mit tollen Beiträgen aus verschiedenen Blickwinkeln auf den Themenfokus Seniorenzahnmedizin hatten wir wieder einen hochaktuellen Kongress. Sogar der
anwendungsnahe Siegerbeitrag für den DENTRy AWARD passte zum roten
Faden! Wir freuen uns schon auf den nächsten DENTRy am 10.09.2016 in
Witten!“ so Leif Grundmann von MedEcon Ruhr.
Der 6. DENTRy wird am 10. September 2016 in Witten stattfinden. Mehr Informationen auch zum Kongress selbst: www.dentry.de
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Zahntechniker-Innung für den
regierungsbezirk Arnsberg
Tel: 02331 / 624 68 - 0
www.zti-arnsberg.de
Bild oben: Auch die Jubiläumsausgabe des DENTRY
war wieder sehr gut besucht.
Bild Mitte: Peter Herzog, stellv. Obermeister der
Innung Arnsberg, Obermeister Norbert Neuhaus und
Prof. Dr. Ina Nitschke im Gespräch.
Bild unten: Gruppenbild mit Klaus Bartsch, Obermeister der Innung Köln und VDZI-Vorstand, Norbert
Neuhaus, Uwe Bußmeier, Obermeister der Innung
Münster, VDZI-Präsident Uwe Breuer und Rainer
Struck, Landesinnungsmeister Berlin-Brandenburg.
TELESKOP 08/09-2015
27
Aus den Innungen
Viele Besucher holen sich Tipps zur
Versorgung mit Zahnersatz
Großer Andrang am Stand der Zahntechniker-Innung
Düsseldorf.
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Zahntechniker-Innung für den
regierungsbezirk Düsseldorf
Tel: 0211 / 43 0 76-0
www.zid.de
Rund 30 Anbieter aus den Themengebieten Entspannung, Gesundheit, Gesundheitshandwerk und Fitness waren beim zweiten Wellness-und Gesundheitstag der Rheinischen Post dabei, um die Besucher zu unterstützen
und zu informieren. Es gibt viele Möglichkeiten, seinem Körper etwas Gutes
zu tun. Bei der zweiten, von der Rheinischen Post organisierten Wellnessund Gesundheitsmesse in den Schadow Arkaden präsentierten sich an den
Ständen viele solcher Angebote. Auch der Stand der Zahntechniker-Innung
Düsseldorf wurde in der Zeit von 11 Uhr bis 17 Uhr sehr gut besucht und
streckenweise herrschte sogar Gedränge. Gemeinsam mit dem Innungsfachlabor DTS Dental Technik Scherz GmbH aus Düsseldorf wurden alle
Fragen der Besucher umfassend beantwortet.
Allgemeiner Tenor: Besser man informiert sich im Vorfeld und nicht erst,
wenn Zahnersatz notwendig ist. Die Besucherinnen und Besucher waren
für die Informationen von den Zahnexperten sehr dankbar. Das Fazit der Innung: Öffentlichkeitsarbeit am mündigen Patienten ist zwingend notwendig und richtig!
3. gesundheitskonferenz in Ulm
Zahntechniker-Handwerk macht gemeinsam mit den Gesundheitshandwerken auf Missstände aufmerksam
Am 6. Oktober fand in Ulm die dritte Gesundheitskonferenz des BadenWürttembergischen Handwerkstages und der Handwerkskammer Ulm
statt. Die Zahntechniker-Innung Württemberg und damit das Zahntechniker-Handwerk wurde auf der Podiumsdiskussion mit einem Vertreter des
Bundesministeriums für Gesundheit vom ZIW-Geschäftsführer Christoph
Baumgardt vertreten.
ZIW-Geschäftsführer Christoph Baumgardt (2.v.r.) auf
dem Podium mit Ministerialdirigent Joachim Becker
und Vertretern der Gesundheitshandwerke.
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Zahntechniker-Innung württemberg
Tel: 0711 / 16 22 15 0
www.ziw.de
TELESKOP 08/09-2015
Im Rahmen der Podiumsdiskussion warb Baumgardt für mehr Mitspracherechte im gemeinsamen Bundesausschuss. Überall, wo über Zahntechnik entschieden wird, muss ein Zahntechniker vom VDZI mit am Tisch
sitzen.
Ein weiteres großes Thema waren die Vergütungen im ZahntechnikerHandwerk, insbesondere der leidige § 71 SGB V, der eine Begrenzung der
Vergütungsanhebungen auf die Grundlohnsummensteigerung vorschreibt,
und der dafür verantwortlich ist, dass die Schere zwischen der allgemeinen Preisentwicklung und den Löhnen im Zahntechniker- Handwerk
immer weiter auseinandergeht. ZIW-Geschäftsführer Baumgardt plädierte
in diesem Zusammenhang für faire Vergütungen, damit aufgrund der außerordentlich hohen Lohnkonkurrenz überhaupt noch Mitarbeiter für das
Zahntechniker-Handwerk gefunden werden können.
Setting benchmarks
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Aus den Innungen
Messestand mit Zahnersatz-Schauarbeiten war Anlaufpunkt für viele
Besucher auf der Baden Messe
Mit den präsentierten Schauarbeiten konnte die
Innung Baden auf der Baden Messe 2015 wieder
zahlreiche Besucher über die verschiedenen
Zahnersatzlösungen informieren.
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Zahntechniker-Handwerk Baden
- Die Innung Tel: 06221 / 432 01 0
www.zahn-technik.de
Mit ihrem Messestand war die Zahntechniker-Handwerk Baden - Die Innung - vom 12. bis 20. September auf der Baden Messe in Freiburg vertreten. Über 80.000 Besucher kamen auch in diesem Jahr wieder in die
Messehallen. Durch die gute Zusammenarbeit mit der Zahnärzteschaft
Baden-Württemberg, die ihren Stand auf der gegenüberliegende Gangseite hatte, konnten die Besucher optimal aus zahnärztlicher und zahntechnischer Sicht informiert werden. Durch das „Thekenkonzept“, das heißt
die Schauarbeiten lagen in Glasvitrinen und konnten im Informationsgespräch herausgenommen und den Besuchern in die Hand gegeben werden, präsentierte die Innung wieder die verschiedenen Zahnersatzlösungen. „Die ganze Modellreihe basiert auf dem im Jahr der Einführung des
Festzuschuss-Systems entwickeltem ‘Road-Show-Konzept’. Ein Serie besteht dabei aus einem Modell, auf dem der Befund (Lückensituation) abgebildet ist, sowie dem gleichen Modell (Befund) mit der Regelversorgung
und mit Mehrleistungen aus einer gleichartigen und ggf. auch einer andersartigen Versorgung, zum Beispiel Einzelzahnlücke, 3-gliedrige Brücke
in NEM und teilverblendet, 3-gliedrige Brücke in Edelmetall vollverblendet
und schließlich das Einzelzahnimplantat. Damit haben wir die Systematik
der befundorientierten Festzuschüsse aufgegriffen und abgebildet und können den Patienten live die Unterschiede zeigen und erklären und damit
auch aufzeigen, dass Zahnersatz nicht gleich Zahnersatz ist. So können wir
interessierten Besuchern sehr plakativ darstellen, wie und wodurch Mehrkosten entstehen und dass diese in Anbetracht der teils erheblichen, über
das Maß der Regelversorgung hinausgehende Mehrleistung auch gerechtfertigt sind“, so Geschäftsführer Bernd Hackstock.
Handwerksmesse im Weserpark
zum tag des Handwerks
Zahntechnik anschaulich und
erfolgreich präsentiert!
Ein voller Erfolg war der Auftritt der ZINB auf der diesjährigen Handwerksmesse im Bremer Weserpark. Alle Beteiligten waren hochzufrieden mit
dem Andrang am Stand. Einhellige Meinung: Eine wunderbare Möglichkeit
den zahntechnischen Beruf bei Jung und Alt zu repräsentieren. Die Standbesetzung beantwortete zahlreiche Fragen von Besuchern aller Altersklasse.
Großer Andrang am Messestand auf der Handwerksmesse im Weserpark in Bremen.
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Zahntechniker-Innung niedersachsen-Bremen
Tel: 0511 / 3 48 19 37
www.zinb.de
TELESKOP 08/09-2015
Die Moderne Zahntechnik wurde umfassend repräsentiert
Ausgestattet war der Stand mit einem Scanner, einer Workstation, bestehend aus PC und Bildschirm sowie zahlreichen Schaumodellen, modernen
Fräsmaterialien bzw. Rohlingen. Zum Vergleich wurden der klassische
Workflow einer Modellgussprothese und ein Quadrant aufgewachster Vollgusskronen vorgestellt.
Ein ganz besonderer Publikumsmagnet war ein kleiner, aus einem Bausatz
selbstgebauter 3D-Drucker, den die Bremer Berufsschule der ZINB zur Verfügung gestellt hat. Hierfür dankt die Innung Martina Middelberg und Olaf
Kutschmann, die dies ermöglicht und die Standbesetzung tatkräftig unterstützt haben.
Aus den Innungen
Charlotte Beckers ist „Lehrling des
Monats“ September
Die Handwerkskammer Düsseldorf und die 12 Kreishandwerkerschaften im
Kammerbezirk haben sich entschlossen, regelmäßig die besten Nachwuchskräfte in allen Kreisen und Kreisfreien Städten des Kammerbezirks
(Regierungsbezirks) unter dem Titel „Lehrling des Monats“ der Öffentlichkeit vorzustellen. „Lehrling des Monats“ September war Charlotte Beckers.
Sie die Auszubildende im Zahntechniker-Handwerk und Studentin der
Ökonomie mit Studienziel MBA. Die 25-jährige Essenerin zeigte bereits in
ihrem ersten Ausbildungsjahr ein „weit überdurchschnittlich ausgeprägtes
technisches Verständnis, eine vorbildliche Kundenorientierung und ein
hohes Maß an Eigenverantwortung“, fasst der mit der Auszeichnung verbundene Urkundentext die prämierungswürdigen Eigenschaften von Charlotte Beckers zusammen. „Dazu kommt ihr `Händchen´ für
Kommunikation – unter anderem betreut sie die Website und sozialmediale Präsenz ihres Ausbildungsbetriebs – und ein starkes Interesse an den
Produkten und modernen Produktionsverfahren bis hin zum 3-D-Druck“,
ergänzte Kreishandwerksmeister Gerd Peters in seiner Laudatio. Die ambitionierte angehende Gesundheitshandwerkerin nimmt für ihre Doppelqualifizierung bemerkenswerte Anstrengungen auf sich: die allabendlichen
Vorlesungen, Übungen und Seminare an der FOM-Hochschule, dazu die
Prüfungen. Die Ausbildung im Essener Innungslabor PH-Dentaltechnik;
Berufsschule und Überbetriebliche Ausbildung, für die sie jeweils nach Düsseldorf pendeln muss. Und mit den angepeilten Abschlüssen in beiden parallel vorangetriebenen Bildungsgängen soll es nicht getan sein: hier ein
„Meister“, dort ein „Master“ sollen folgen.
(v. l.) Kammervizepräsident Siegfried Schrempf, Lehrling des Monats September Charlotte Beckers, Ausbilder Horst Bollmann aus der Essener PH-Dentaltechnik
und Kreishandwerksmeister Gerd Peters.
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Zahntechniker-Innung für den
regierungsbezirk Düsseldorf
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Mitgliederbereich für Innungslabore
wir für Sie
innungen im VDZi
wissen strukturiert, aktuell und auf den Punkt
informationen und Wissen für innungsmitglieder.
Übersichtlich - kompakt - kompetent.
Im August wurde der Startschuss für den neuen Mitgliederbereich
mein-vdzi.de gegeben. Damit stellen die Innungen im VDZI für
ihre Mitgliedslabore ein umfangreiches, gemeinsames
Wissensportal zur Verfügung.
Im exklusiven Mitgliederportal finden Innungslabore hilfreiche und
wissenswerte Informationen, die auf die Bedürfnisse des zahntechnischen
Laboralltags abgestimmt sind. Die Inhalte auf diesen Seiten werden mit Hilfe
der Innungen kontinuierlich ausgebaut und werden in Zukunft auch weiter um
innungsspezifische Besonderheiten ergänzt.
Zahntechnik TELESKOP zeigt an einigen Beispielen auf, welche Themen und Inhalte
seit August hinzugefügt wurden.
32
TELESKOP 08/09-2015
Warum lange im
Internet suchen,
wenn es auch
einfacher geht?!
Mitgliederbereich für Innungslabore
informieren Sie sich im internet
Ein Blick lohnt sich: Neue Inhalte im Mitgliederbereich
werden mehrmals im Monat ergänzt. Auf der Startseite
von www.vdzi.de und auf der VDZI-Facebook-Seite
www.facebook.com/vdzi.biv werden diese angezeigt.
neue Inhalte im Bereich
rechnungslegung*
Rechnungslegung - BEB Zahntechnik®
쐍 31 NEUE Beispiele für „Schienen und KFO-Geräte“
zum Download
Rechnungslegung - BEL II - 2014 - Abrechnungsbeispiele zur
reinen Regelversorgung
쐍 BEL II Abrechnungsbeispiele „Instandsetzungen“
* Wegen regionaler Besonderheiten der Rechnungslegung wenden Sie sich
bitte an die Experten in Ihren Innungen. Regionalspezifische Aspekte werden nach und nach auch im Mitgliederbereich ergänzt. Hierüber werden
Sie dann entsprechend informiert.
neue Inhalte im Bereich
recht und Verträge
Recht und Verträge
쐍 Mindestlohn & Arbeitszeitaufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflicht im Dentallabor
쐍 Gewährleistung des Dentallabors bei Zahnersatz
TELESKOP 08/09-2015
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Mitgliederbereich für Innungslabore
neue Inhalte im Bereich
risiko und Qualitätsmanagment
neue Inhalte im Bereich
Betriebswirtschaft
Risiko- und Qualitätsmanagement
쐍 Ein- und Ausgangsdesinfektion mit DGUV-Information 203-021
Betriebswirtschaft
쐍 Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen bei der
Berufsausbildung von Flüchtlingen
쐍 Konkjunkturbarometer für das III. Quartal 2015
Risiko - Qualitätsmanagement - Arbeitsschutz Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
쐍 Für Sie gelesen! - GHS – Global Harmonisiertes System zur
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
쐍 Übersicht - GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole
nach GefStoffV
Betriebswirtschaft - Löhne und Gehälter
쐍 Ergebnisse der VDZI-Lohnerhebung für 2014
Betriebswirtschaft – Tipps und Tricks
쐍 Abschreibungen - Einführung mit Link zur Afa-Tabelle für
das Zahntechniker Handwerk
쐍 Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
쐍 Personalführungs-Fehler.
neue Inhalte im Bereich Marketing
Marketing – Tipps & Tricks
쐍 So funktioniert Google Analytics
쐍 10 Tipps zum Thema Blogging
쐍 Tools im Online-Marketing
쐍 Werbemittel Außenwerbung
쐍 Marketing im Social Media
쐍 So nutzen Sie Instagram
쐍 Kundenansprache mit AIDA-Formel
쐍 9 Tipps fürs E-Mail Marketing
Marketing – Online-Marketing
쐍 Was ist eine Call-to-Action!?
Marketing – SEO
쐍 Warum Backlinks so wichtig sind!
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TELESKOP 08/09-2015
neue Inhalte im Bereich Publikationen
Publikationen - Themen der Berufspolitik
쐍 Die neue Publikation zum Thema: Betriebe, Beschäftigte
nach BGETEM 2014
쐍 Arbeitsmarkt, Juli 2015
Mitgliederbereich für Innungslabore
Sie sind noch nicht angemeldet?
wir zeigen Ihnen wie es geht.
ServiceCard
ihren persönlichen Login-code/ihre Service-Nummer
für den Zugang zum exklusiven Bereich für innungsmitglieder haben Sie vom VDZi mit ihrer Servicecard
per Post erhalten.
Login-Code/Service-nummer
Öffnen Sie www.mein-vdzi.de. geben Sie ihren Logincode/ihre Service-Nummer in das dafür vorgesehene Feld
auf der Webseite ein und klicken Sie auf „Jetzt Registrieren“.
Stellen Sie Fragen oder geben
Sie uns Ihr Feedback
Wir hoffen, dass wir ihnen hier Nützliches und Wissenswertes bereitstellen und freuen uns über kommentare,
Fragen und anregungen. Nutzen Sie zum Beispiel die
kommentarfunktion: ihr Feedback ist willkommen.
&
Service-Hotline für
Innungslabore
069 665586 66
TELESKOP 08/09-2015
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proDente
proDente erneut mit knapp 50 Millionen
Kontakten im September
Die bisherige Reichweite im Jahr 2015 von Zuschauern, Hörern und Lesern liegt
insgesamt bei 172.926.344. Im September erzielte proDente mit seiner Arbeit
knapp 50 Millionen Kontakte. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der September bisher wieder der stärkste Monat des Jahres. Dies hängt mit dem Tag der
Zahngesundheit und den von proDente speziell zu diesem Tag aufbereiteten
Informationen zusammen.
Die Initiative proDente
prodente.de in neuem Design
proDente e.V. wird seit 1998 durch
fünf großen Verbände Bundeszahnärztekammer, Bundesverband Dentalhandel, Feier Verband Deutscher
Zahnärzte, Verband der Deutschen
Dental-Industrie und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen finanziert.
Die Online-Seiten von proDente sind optisch und inhaltlich komplett überarbeitet
worden. Der Hintergrund: Über die Hälfte der Deutschen nutzt das Internet mit
Hilfe mobiler Geräte. Das von Fachleuten so genannte ‘Responsive Design’ ermöglicht die Bedienung der proDente-Seite auf Smartphones und Tablets. Dazu
ändert sich die Darstellung der Seite je kleiner der Bildschirm ist.
Die Initiative vermittelt fundiertes
Fachwissen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik und will
den Wert gesunder und schöner
Zähne darstellen.
Bildhafte Darstellung
Auf der neuen Webseite wurde Fotos und Illustrationen mehr Platz eingeräumt.
Die Texte sind vereinfacht worden, um den Lesefluss zu verbessern. Auch die Suche
führt nun zu deutlich präziseren Ergebnissen. Zu jedem Thema findet der Leser
nun sofort vergleichbare Informationen, seien es Fotos, Applikationen oder Filme.
anbindung an Bilddatenbank
Die gefundenen Fotos oder Grafiken können von Journalisten, Zahnärzten oder
zahntechnischen Innungsbetrieben auf einer separaten Bilddatenbank in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Benötigt der Nutzer ein Foto für
den Druck, liegt eine reprofähige Datei vor. Soll eine Internetseite gestaltet werden,
steht eine kleinere Version zur Verfügung.
es darf geteilt werden
Viel Wert wurde auf das Teilen der Inhalte gelegt. Ob Facebook, Twitter, Pinterest,
Tumblr oder Whatsapp (nur mit Smartphone): Jede Seite kann bequem weiter an
Freunde und Bekannte verbreitet werden.
36
TELESKOP 08/09-2015
neu bei proDente –
die App für Android
Immer auf dem aktuellen Stand über die Informationen und Aktivitäten von proDente:
via App können Interessierte sich nun auf
Smartphones oder Tablets mit dem Betriebssystem Android informieren. Die App kann
kostenfrei im Google Playstore heruntergeladen werden. Unter „proDente“ kann die App
auch im Google Playstore gesucht werden.
+
bit.ly/playstore-proDente
proDente
왘
Erklärvideo Implantate
Pünktlich zum diesjährigen tag der Zahngesundheit veröffentlichte proDente das neue erklärvideo
zum thema „implantate“: bit.ly/erklärvideoProDente
Video kann in eigene Internetseite eingebunden werden
Zahntechnische innungsbetriebe können den Film mit Hilfe des Youtube-kanals proDentetV
(www.youtube.com/prodentetV) auf ihre internetseiten einbinden. Der Film kann auch auf der Webseite von
proDente (bit.ly/prodente-implantate-film) gesehen und in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.
Patientenmagazin für
Inlays erschienen
100 Stück kostenfrei für
innungslabore
Das neue Patientenmagazin „Inlays, Onlays,
Overlays“ kann kostenfrei bei proDente bestellt werden. Auf aktuellem, wissenschaftlichem Stand setzt das neue Layout auf eine
großzügige Bildwelt und kurze, prägnante
Texte. Zahntechnische Innungsbetriebe können 100 Exemplare des Magazins kostenfrei
bestellen.
&
Bestellhotline: 01805-552255
Kurzfilmwettbewerb Jury trifft Vorauswahl
Erstmals hat proDente in diesem Jahr
einen Kurzfilmwettbewerb ausgeschrieben. Insgesamt wurden 50 Filme rund um
das Thema Zähne eingereicht. Nun hat
die Jury sieben Filme auf die Short-List
gesetzt. Aus diesen Filmen werden am
25. November die drei Gewinner gekürt.
+
bit.ly/prodente-shortlist
TELESKOP 08/09-2015
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Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge:
Pflicht, Angebot oder wunsch?
Dentaltechniker war immer mein Traumberuf. Nun mache ich das seit 21 Jahren und es macht mir immer noch
Spaß. Seit einiger Zeit habe ich jedoch Probleme mit den Händen. Handrücken und Finger wurden spröde und
rissig. Hautstellen sind entzündet und nässen. Hängt dies möglicherweise mit meiner Arbeit zusammen? 20
Jahre hatte ich nie etwas. Warum erst jetzt? Die Chemikalien, mit denen ich arbeite sind immer noch die gleichen. Hätte ich etwas tun können, früher die Probleme erkennen und eher reagieren können?
Von Steffen Hetmank, BG ETEM
ragen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden können. Eine entsprechende Verordnung ist im
Oktober 2013 erlassen worden (Arbeitsmedizinische Vorsorge
Verordnung, kurz ArbMedVV). In der Praxis gibt es Unklarheiten
über das Ziel der Verordnung und deren Umsetzung, sowohl bei
den Unternehmern als auch bei den Betriebsärzten.
F
Die Verordnung richtet sich an den Unternehmer, der für die Organisation der Umsetzung der Vorsorge verantwortlich ist. Er muss
Geld und Zeit investieren. Wofür? Damit beim Mitarbeiter durch Information durch den Betriebsarzt das Bewusstsein für die eigene
Gesundheit wächst. Es gilt die in der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Maßnahmen zu verstehen, egal ob es der Umgang mit
Gefahrstoffen, der Lärm am Arbeitsplatz oder bei Feuchtarbeiten
sind. Aber auch das Freizeitverhalten sollte den hohen täglichen Arbeitsanforderungen angepasst werden.
Je nach Gefährdung unterscheidet der Gesetzgeber Pflichtvorsorge
und Angebotsvorsorge. Die Inhalte der Vorsorge legt der Arzt im
Gespräch mit dem Mitarbeiter fest. Bestandteil der Vorsorge kann
auch eine Untersuchung (in der Vergangenheit immer als Vorsorgeuntersuchung bezeichnet) sein. Die Untersuchung kann nur mit
Einverständnis des Mitarbeiters stattfinden. Grundlage für die Vorsorge können die bereits bekannten arbeitsmedizinischen Grundsätze sein wie:
G1.1
G1.4
G23
G24
G25
G37
G42
Mineralischer Staub, Teil 1: Silikogener Staub
(z.B. Einbettmassen)
Staubbelastung
Obstruktive Atemwegserkrankungen
Hauterkrankungen (Feuchtarbeiten und Umgang mit
sensibilisierenden Stoffen, wie MMA)
Fahr,- Steuer- und Überwachungstätigkeiten
(Kurrierfahrer)
Bildschirmarbeitsplatz
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
In jedem Fall ist Kenntnis über die Arbeitsplatzverhältnisse seitens
des Arztes Voraussetzung für eine optimale Beratung. An der
Pflichtvorsorge muss der Mitarbeiter teilnehmen, da diese Tätig-
38
TELESKOP 08/09-2015
keitsvoraussetzung ist. Die Angebotsvorsorge kann hingegen abgelehnt werden, ohne dass dem Mitarbeiter für seine Beschäftigung
Nachteile entstehen dürfen. Sieht der Mitarbeiter einen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und ersten gesundheitlichen
Beschwerden ist der Unternehmer verpflichtet eine sogenannte
Wunschvorsorge zu organisieren. Er kann das Anliegen des Mitarbeiters ablehnen, muss aber darlegen, dass keine gesundheitliche
Beeinflussung am Arbeitsplatz vorliegt.
Die für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge gleichermaßen
gültige Vorsorgebescheinigung (Teilnahmebescheinigung ohne
Untersuchungsergebnis) ersetzt die bislang auszustellende
Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis. Neu ist, dass der
Arbeitgeber nun auch im Falle von Angebots- und Wunschvorsorge
eine Bescheinigung erhält und auch hierzu eine Vorsorgekartei
führen muss.
Für Tätigkeiten mit einigen krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen verlangt die ArbMedVV eine Pflichtvorsorge. Die
Neueinstufung von Cobalt in die Kategorie 1 B für krebserzeugende
Gefahrstoffe (Einstufung nach TRGS 905 durch den AGS in K2 für
metallisches Cobalt) macht deshalb in der Praxis für Arbeiten mit
NEM bei den betroffenen Mitarbeitern die Pflichtvorsorge erforderlich. Neu geregelt sind auch Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten
körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für
das Muskel-Skelett-System verbunden sind durch u.a. repetitive,
sich ständig wiederholende manuelle Tätigkeiten wie Arbeiten am
Modell (G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen als Angebots- oder Pflichtvorsorge.)
Welche Tätigkeiten ebenfalls eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge
erfordern ist im Anhang der ArbMedVV nachzulesen (siehe kleiner
Kasten).
Wichtig ist, dass der Unternehmer im Ergebnis der Vorsorge keine
Aussage erhält über die körperliche Eignung von Mitarbeitern für
bestimmte Tätigkeiten. Dies war in der Vergangenheit der Fall. Inzwischen wurde Vorsorge bzw. Information des Mitarbeiters über
Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und Feststellung der körperlichen Eignung strikt getrennt. Die Vorsorge und eine Eignungsun-
Arbeitsschutz
tersuchung sind auch zeitlich getrennt voneinander durchzuführen. In sachlicher Hinsicht können sich Überschneidungen ergeben.
Aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Beschäftigten und der rechtsverbindlichen Verpflichtung (§ 7 ArbSchG; § 7
Abs. 2 DGUV-Vorschrift 1), die Beschäftigten keine Tätigkeiten ausüben zu lassen, die sie nicht ohne Gefahr für sich oder andere ausführen können, hat der Arbeitgeber die rechtliche Verpflichtung,
„Eignungsuntersuchungen“ durchführen zu lassen, wenn er objektive Anhaltspunkte für gefährdende Gesundheitsbeeinträchtigungen bei gefährlichen Tätigkeiten erkennt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
kann u. a. folgende Pflicht- oder Angebotsvorsorge
notwendig werden:
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit:
쐍 Infektionsgefährdung
쐍 silikonen Stäuben
Solche Anhaltspunkte können sich z.B. ergeben aufgrund
쐍 von für medizinische Laien erkennbaren Anzeichen für Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten (Übelkeit, Anzeichen für Schwindel oder Schmerzen, Hauterkrankungen o.ä.)
쐍 anderer Indizien im Verhalten der Beschäftigten (häufigere
kleinere Unfälle bzw. Schadensfälle o.ä.)
쐍 freiwilliger Mitteilungen der Beschäftigten über private Erkrankung oder Informationen durch den Betriebsarzt mit Einwilligung der Beschäftigten. Ergeben sich arbeitsmedizinische
Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit, darf der
Arbeitgeber den Beschäftigten mit dieser Tätigkeit nicht mehr
betrauen.
Liegen Arbeitsbedingungen vor, bei denen trotz Arbeitsschutzmaßnahmen mit Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten oder von Dritten zu rechnen ist (wie z. B. bei der Teilnahme von
Kurierfahrern im Straßenverkehr), falls die Beschäftigten für die Tätigkeiten gesundheitlich ungeeignet sind, können Eignungsuntersuchungen jedoch sinnvoll sein. Dann kann der Arbeitgeber
Eignungsuntersuchungen im Arbeitsvertrag vereinbaren. Die Vereinbarung muss bezüglich Art und Umfang der Untersuchung dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den datenschutzrechtlichen
Anforderungen genügen.
쐍 Feuchtarbeit länger als vier Stunden pro Tag
Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten:
쐍 mit hautsensibilisierenden Stoffen,
z. B. Acrylate, Ni/Co-haltige Legierungen
쐍 mit Feuchtarbeit länger als zwei Stunden pro Tag
쐍 mit Exposition gegenüber einatembaren
und alveolengängigen Stäuben
쐍 mit Tragen von Atemschutz der
Gruppe 1 (z. B. FFP2-Masken)
쐍 mit Lärmexposition über dem unteren
Auslösewert Lex,8h=80 dB(A)
쐍 mit Exposition durch Vibrationen, wenn
der Auslösewert von A(8) = 2,5 m/s² bei
Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen
überschritten wird
쐍 an Bildschirmgeräten
i
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz
im Dentallabor finden Sie im
Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de
TELESKOP 08/09-2015
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Zahnersatz-Experiment
Foto: Meusburger
Foto: OeWF-PaulSantek
AMADEE-15-Mission: Zahnersatz auf dem Mars
Herstellung einer provisorischen krone im test bei
Mars-Simulation
arum ist die Herstellung von Zahnersatz auch im Rahmen einer Mars-Mission wichtig? Diese Frage beantwortete das Österreichische Weltraum Forum (ÖWF)
bei der Vorstellung der diesjährigen AMADEE-15-Mission am
Kaunertaler Gletscher sehr klar: „Die Wahrscheinlichkeit für
einen zahnmedizinischen Notfall steigt mit zunehmender Missionsdauer rasant. Im Gegensatz zur Erde steht kein Zahnarzt
bzw. Zahntechniker zur Verfügung.“
W
So kam bei der weltweit höchstgelegene Feldsimulation im August auch eine virtuelle 3D-Mars-Station zum Einsatz. Im Ernstfall einer 200 Tage zum Mars dauernden Reise soll mit Hilfe eines
3D-Druckers auch ein schmerzender Zahn behandelt werden
können.
Das Ziel des entsprechenden Experimentes am Kaunertaler
Gletscher war die Überprüfung eines für die Anwendbarkeit im
Weltraum entwickelten Verfahrens zur Herstellung einer provisorischen Krone mithilfe eines 3D-Druckers. So wurde der mögliche Ablauf von der Diagnose, über die Herstellung bis zum
Einsetzen des Zahnersatzes unter ‚Marskonditionen‘ simuliert.
Dabei sah der Versuchsaufbau folgenden Ablauf vor:
1. Schritt: Nach einem Sturz treten Zahnbeschwerden beim
Astronauten auf.
2. Schritt: In der Erste-Hilfe-Station ergibt die Diagnose, dass
sich der Astronaut ein Stück Zahn ausgebrochen hat.
3. Schritt: Die entsprechenden, vom Mundscanner ermittelten
Daten werden sofort an die Erde geschickt.
4. Schritt: Auf der Erde wird auf der Grundlage der Daten und in
Absprache mit dem Zahnarzt der virtuelle Zahnersatz für den
Astronauten gefertigt.
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TELESKOP 08/09-2015
5. Schritt: Die Daten der virtuellen Krone werden zurück zum Mars
geschickt.
6. Schritt: Der Astronaut hat die Möglichkeit, die Daten mit einem
3D-Drucker in eine echte physische Krone, die derzeitigen Standards auf der Erde entspricht, zu verwandeln.
7. Schritt: Der Astronaut kann sich die „gedruckte“ provisorische
Krone selbst einsetzen.
„Wir konnten im Rahmen der AMADEE-15 Mission zeigen, dass es
durchaus möglich ist Zahnersatz an einem entfernten Ort, zum Beispiel auf dem Mars, über einen 3D-Drucker herzustellen. Die Eingliederung des gefertigten (provisorischen) Zahnersatz ließ sich von
dem Simulationsastronauten, einem zahnmedizinisch-zahntechnischen Laien, durchführen“, so Dr. DI Sandra Häuplik-Meusburger
von der Meusburger Dental Technic And Space-Craft Architektur,
Wien, die für das Experiment im Rahmen der Mission zuständig war.
Diese Technologie sei aber nicht nur für den Mars interessant. So
gebe es auch auf der Erde noch viele entlegene Gegenden, wo man
im Ernstfall auf diese Weise einen provisorischen Zahnersatz herstellen könne.
Unter der Leitung des ÖWF erforschten Wissenschaftler aus Europa
und den USA von 3. bis 14. August den Blockgletscher im Kaunertal, um Erfahrungen für zukünftige bemannte Mars-Missionen zu
sammeln, da der Gletscher insgesamt den Bedingungen am Mars
ähnelt. Insgesamt wurden Experimente aus den Bereichen Astrobiologie, Geowissenschaften, Robotik und Humanmedizin durchgeführt.
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Weitere Informationen zur AMADEE-15-Mission
finden Sie im Internet unter
www.oewf.org/portfolio/oesterreich-amadee-15/
Zahnersatz-Experiment
Foto: space-craft Architektur
ZIRKONZAHN Deutschland – 73491 Neuler – T +49 7961 933990
[email protected] – www.zirkonzahn-education.com
Gysi-Preis
Alfred Gysi zum 150. Geburtstag
Namensgeber des VDZi-Nachwuchswettbewerbs war Pionier der
artikulationslehre
Alfred Gysi wurde am 31. August 1865 in Aarau, Kanton Aargau, in
der Schweiz geboren. Schon im Alter von zehn Jahren erhielt er eine
gründliche Ausbildung als Feinmechaniker, und zwar in der Fabrik
seines Vaters. Dort lernte er das Sägen, Feilen und Bohren von Metall. Außerdem machte er sich kundig im Schmieden, Gewindeschneiden und Hartlöten. Er hatte nämlich zusammen mit seinen
Brüdern eine Reißzeugfabrik, einen Brillenverkauf und ein fotografisches Atelier vom Vater übernommen.
Nach dem Besuch des Gymnasiums und nach zwei Jahren Studium der Propädeutik der Zahnmedizin an der Universität Genf entschied sich Gysi endgültig für die Zahnheilkunde. Von 1885-1887
studierte er in Philadelphia am Pennsylvania College of Dentistry. Er
kehrte schließlich mit dem Titel eines „Doctors of Dental Surgery"
in die Schweiz zurück, um 1887 die kantonale aargauische Zahnarztprüfung abzulegen. Seine erste Veröffentlichung über das Artikulationsproblem brachte Gysi im Jahre 1908 heraus. In dieser
Arbeit, erschienen in Berlin, beschrieb der Pionier der modernen
Zahntechnik seinen ersten „Simplex-Artikulator", seinen ersten verstellbaren Artikulator, den ersten Gesichtsbogen und die Registrierung der zentralen Okklusion.
Etwa zur gleichen Zeit übernahm Gysi die Leitung der prothetischen Abteilung des zahnärztlichen Institutes, das 1906 der medizinischen Fakultät der Universität Zürich angeschlossen wurde. An
den zahlreichen zahnlosen Patienten studierte Gysi deren individuelle Art der Kaubewegungen und untersuchte die Gebissfunktionen mit den verschiedensten eigens hierfür konstruierten
Messinstrumenten. Innerhalb von 20 Jahren stellte er so zwölf Modelle von Artikulatoren her. Dabei konnte er freilich auf seine Kenntnisse in der Metallbearbeitung zurückgreifen, die er als Junge
erworben hatte.
Im Jahre 1912 folgte Gysi einem Ruf nach Amerika. Dort entwikkelte er die berühmten „Anatoform-Zähne" und entsprechende
Aufstellregeln. Zudem entwarf er einen verbesserten Artikulator,
der sich den individuellen Kaubewegungen des Unterkiefers des
Patienten anpassen lässt. Das Ergebnis dieser Forschung und Arbeiten ist jedem Zahntechniker heute bekannt: schließlich bedient
man sich der Vorzüge seiner Entwicklungen in der täglichen prothetischen Praxis.
Gysis Verdienste in der Zahntechnik fanden in mannigfachen
Ehrungen ihren Ausdruck. So verliehen ihm die Universitäten Zürich und Marburg die Ehrendoktorwürde, und die schweizerische
Eidgenossenschaft zeichnete ihn 1926 mit dem „Marcel-BenoistPreis" aus, der mit 30.000 Franken dotiert war. Die akademische
Laufbahn Gysis gipfelte 1929 mit der Berufung zum außerordentlichen Professor am Zahnärztlichen Institut Zürich und 1931 mit der
Ernennung zum Honorarprofessor der medizinischen Fakultät der
Universität Zürich. Sein bedeutendstes wissenschaftliches Werk veröffentlichte Gysi im vierten Band des Scheff-Pichlerschen Handbuches. Dort handelte er die Kieferbewegungen ab sowie die Funktion
der Kauflächen-Facetten der Zähne. Er zeigte darin, dass Form und
Funktion ein zusammenhängendes Ganzes bilden.
Aufgrund seiner Artikulationslehre hat der VDZI seinen 1979
erstmals ausgerufenen Nachwuchswettbewerb nach Alfred Gysi benannt.
42
TELESKOP 08/09-2015
Gysi-Preis 2017
Ausschreibung startet im
Frühjahr 2016
Für die jungen Auszubildenden ist die Teilnahme am
VDZI-Nachwuchswettbewerb Gysi-Preis, benannt
nach Alfred Gysi, eine große Chance im Rahmen der
Ausbildung zum Zahntechniker. Der VDZI dankt daher
besonders den Laboren, die ihren Auszubildenden die
Möglichkeit geben, am Wettbewerb teilzunehmen.
Für Ihren Kalender: Anmeldungen zum Gysi-Preis 2017
sind ab Frühjar 2016 möglich. Dann schreibt der VDZI
den 16. Gysi-Preis für Auszubildende im Zahntechniker-Handwerk aus.
Die Preisverleihung findet zur 37. Internationalen Dental-Schau am 23. März 2017 statt.
Ihre Ansprechpartnerin beim VDZI
&
Anja Olschewski
030-280470-25
[email protected]
Imagekampagne des Handwerks
Das zahntechnische Plakatmotiv wird nach der bundesweiten Werbung noch von Handwerkskammern verwendet, z. B. in Ulm. Das
Menü im Werbemittelportal ist unterteilt in Kampagneninformationen, Werbemittel, PR-/Pressematerial und Werbeartikelshop.
Individualisierbare werbemittel zur
Imagekampagne des Handwerks
Der VDZI begleitet die Imagekampagne für das Zahntechniker-Handwerk.
Ziel dabei ist es, dass auch das Zahntechniker-Handwerk in der Kampagne
sichtbar wird und die zahntechnischen Labore die Materialien für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können.
Ende Juni bis Anfang Juli wurden deutschlandweit Plakate geschaltet, die an
mehr als 7.000 Stellen für eine Ausbildung im Handwerk warben. Unter den
fünf Motiven war auch das zahntechnische Motiv „Die Welt war noch nie so
unfertig. Gib ihr Biss“ (siehe auch TELESKOP 06-2015).
Die einzelnen Kapagnenmotive können Innungslabore im Werbemittelportal kostenlos individualisieren. Das zahntechnische Motiv findet man
am schnellsten über die Suche. Dort einfach „Biss“ eingeben und alle Motive werden in einer übersichtlichen Liste angezeigt.
Funktionen im Überblick
Das Menü im neuen Werbemittelportal ist in folgende Punkte unterteilt:
Kampagneninformationen, Werbemittel, PR-/Pressematerial und Werbeartikelshop.
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Interessierte können sich kostenlos auf der Login-/Registrierungsseite registrieren, um Zugriff auf alle Werbe- und Pressematerialien zu erhalten. Sobald die Registrierung
abgeschlossen ist, wird das Zugangspasswort per E-Mail zugestellt. Dann kann mit E-Mail-Adresse und Passwort der Login
auf der Login-/Registrierungsseite erfolgen.
www.werbemittel.handwerk.de
Bild-Anzeige: 40 Millionen
Mal handwerkliche Einheit
Mit einer Auflage von 40 Millionen hatte war am
3. Oktober 2015 die Sonderausgabe der Bild-Zeitung
zum Tag der Deutschen Einheit fast in jedem Briefkasten in Deutschland. Das Handwerk war in der
Sonderausgabe mit einer Anzeige „Wir haben zusammengebaut, was zusammen gehört“ vertreten.
TELESKOP 08/09-2015
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Zentrale: Fleyer Straße 46, 58097 Hagen | Tel.: (0 23 31) 12 10 | Fax: (0 23 31) 12 11 90
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