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aUSgaBe 08/09-2015 ZaHNtecHNik TELESKOP Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk Zahntechniker-Handwerk braucht qualifizierten Nachwuchs 쐍 Noch bis zum 27. November - Nehmen Sie am Betriebsvergleich teil und nutzen Sie die Vorteile einer individuellen Laboranalyse Siehe Seite 20 Umfragebogen zum Herausnehmen in der Heftmitte „Sie bekommen nicht ständig einen neuen Kunden an die Angel?“ Weitaus geschäftstüchtiger als hektischer Neukundenfang ist nachhaltige Kundenbindung – zum Beispiel indem Sie bei Ihrem Kunden lästige Zahlungsfragen einfach ausblenden. Dank LVG-Factoring! Die LVG ist der älteste und einer der größten Factoring-Anbieter für Dentallabore am deutschen Markt. Über 30 Jahre erfolgreiche Finanzdienstleistung und mehr als 30.000 zufriedene Zahnärzte, deren Dentallabore mit LVG kooperieren, stehen für ein seriöses Unternehmen. L.V.G. Labor-Verrechnungs-Gesellschaft mbH Hauptstraße 20 / 70563 Stuttgart / T 0711 66 67 10 / F 0711 61 77 62 / [email protected] / www.lvg.de editorial VOn UwE BrEUEr VDZi-Präsident Bundesmittelpreise 2016 Vorstand entscheidet sich für das Bundesschiedsamt er VDZI verhandelt mit dem GKV-Spitzenverband jährlich die sogenannten Bundesmittelpreise für zahntechnische Leistungen der Regelversorgungen beim Zahnersatz. Diese werden für die Berechnung der bundeseinheitlichen Festzuschüsse herangezogen. Sie gelten aber auch als Orientierungspreise für die Höchstpreisvereinbarungen der Innungen, die diese Preise in einem Korridor von plus/minus 5 Prozent über oder unterschreiten dürfen. So weit so gut. D Doch schon zeigen die weiter steigenden Gesundheitskosten und mehr noch, die drohenden Beitragserhöhungen, ihre Wirkung. In den Verhandlungen verfolgte der GKV-Spitzenverband nunmehr eine harte Strategie. Sein Angebot lautete 1,62 Prozent. Der Vorstand des VDZI hat daher in diesem Jahr den Weg zum Bundesschiedsamt eingeschlagen. Dieses Angebot ignoriert völlig, dass sich wegen der gesetzlichen Vorschriften in den letzten zehn Jahren die Preise unterhalb der Kostenentwicklung verändert haben. Der Gesetzgeber beschränkt die jährlichen Veränderungen der Bundesmittelpreise auf maximal die Höhe der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied der Krankenkassen. Das waren in den letzten drei Jahren 2,03 Prozent, 2,81 Prozent und 2,53 Prozent. Mit diesem Angebot ist auch kein Ausgleich der aktuellen Kostenentwicklung in den Betrieben möglich. Es ist damit auch nicht möglich, das insgesamt zu niedrige Lohnniveau der Mitarbeiter dauerhaft auf ein konkurrenzfähiges Niveau zu heben und den Beruf für Auszubildende nachhaltig attraktiv zu machen. Das Angebot von 1,62 Prozent für das Jahr 2016 muss auch als Vorbote für härtere Verhandlungszeiten verstanden werden. Der VDZI hat diese maximalen Vorgaben für die Bundesmittelpreise erfolgreich verhandelt. Damit konnte für die zahntechnischen Betriebe etwas Luft geschaffen werden. Das war auch dringend notwendig, denn bei allem dürfen die harten Jahre nicht vergessen werden, in denen die Preisveränderungen per Gesetz auf maximal 0,17 Prozent, auf 0,38 Prozent oder wie 2006 auf 0,64 Prozent begrenzt wurden und damit über die deutlich höhere Kostenentwicklung in den Betrieben gar nicht geredet werden konnte. Diese wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wieder kommen. Daher ist eine mittelfristige Betrachtung der Entwicklung gefragt. Für das Jahr 2016 wurden 2,95 Prozent geschätzt, also eigentlich gute Voraussetzungen, um in den Verhandlungen die Kostenentwicklung man denke nur an die hohen Kosteneffekte durch den Mindestlohn - angemessen zu berücksichtigen. Es ist aus dieser grundsätzlichen Betrachtung dann auch leichter verständlich, dass der Vorstand des VDZI das Angebot des GKVSpitzenverbandes nach zwei Verhandlungsrunden abgelehnt und das Bundesschiedsamt zur Festsetzung der Bundesmittelpreise angerufen hat. Das wird sicher ein hartes Geschäft. Es wird länger dauern, auch die Verhandlungen in den Ländern dürften sich verzögern. Aber alle Erfahrung lehrt, bei diesem Angebot von 1,62 Prozent heute einzuknicken, könnte auch bedeuten, sich morgen in den Staub legen zu müssen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach unten zeigt und wieder gesetzliche Veränderungsraten von 0,17 Prozent bringt. TELESKOP 08/09-2015 3 inhalt Thema der Seite 10-13 Qualifizierter Nachwuchs im Zahntechniker-Handwerk 26-31 Aus den Innungen 32-35 wissen strukturiert, aktuell und auf den Punkt exklusiver Mitgliederbereich für innungsmitglieder 25 Jahre Deutsche einheit neues von proDente 쐍 kontakte September 쐍 Neues Homepage-Design 쐍 erklärvideo, app und Broschüren abrechnung 8 18 1990: Mit den Innungsgründungen in Ostdeutschland wächst das Zahntechniker-Handwerk zusammen Berechnung des nEM-Materials nach Veröffentlichung der BEL II - 2014 im Fokus arbeitsschutz 14 Bundesregierung: Kein akuter Handlungsbedarf nach GOZ-novellierung Recht 16 Kommentar zum Einzelvertragsurteil und Hinweis zum Mindestlohngesetz 4 36 TELESKOP 08/09-2015 38 Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht, Angebot oder wunsch? Zahnersatz-experiment 40 AMADEE-15-Mission: Zahnersatz auf dem Mars Herstellung einer provisorischen krone im test bei Mars-Simulation Nachrichten Service Thema der Seite Impressum Foto: VDDI ZAHNTECHNIK TELESKOP Magazin für das Deutsche Zahntechniker-Handwerk HERAUSGEBER: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen, Bundesinnungsverband, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin V.i.S.P.: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Berlin REDAKTION: G. Temme, W. Winkler KONZEPTION: Walter Winkler, Gerald Temme, VDZI ANZEIGEN: P. Hartmann / G. Temme GESTALTUNG UND LAyOUT: Gerald Temme, VDZI DRUCK: Kühn, Langen TExTBEITRÄGE: BGETEM / Hetmank, FVDZ, HWK Düsseldorf, proDente, VDDI, VDZI, ZDH, ZTI Düsseldorf, ZTI Münster, ZTI Niedersachsen- Bremen, ZTI Württemberg In den Rubriken Industrie/ Marktneuheiten werden Pressemeldungen der entsprechenden Industrieunternehmen abgedruckt. FOTOS: Dentry, fotolia.de, FVDZ, HWK Düsseldorf, HWK Ulm, proDente, Kloos, Löger, Meusburger, Nikuta-Meerlo, OeWF-Paul Santek, proDente, space-craft Architektur, VDDI, VDZI, ZDH, ZTI Baden, ZTI Düsseldorf, ZTI Münster, ZTI Niedersachsen- Bremen, ZTI Württemberg TITELBILD: fotolia.de ANSCHRIFT DER REDAKTION: Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main Tel.: 069-66 55 86-40, Fax: 069-66 55 86-33 E-Mail: [email protected] Stichwort: TELESKOP VERLAG: Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin Tel.: 030-280470-25, Fax: 030-280470-27 ANZEIGENRUF: 069-665586-10 ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSPREIS: 10 Mal pro Jahr, Bezugspreis jährlich Euro 77.00, Bestellungen direkt an den Verlag, Bezugsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Kündigungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese 8 Wochen vor Quartalsende vorliegen. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 17. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder mit Kürzeln des Verfassers signierte Beiträge geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen und Bilder wird keine Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur unter Zusendung von Belegexemplaren mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Foto: Nikuta-Meerlo v.l.: Professor Georg Meyer, Dr. Markus Heibach und Dr. Michael Sereny auf dem 103. FDI AWDC-Kongress. „German Pavilion“ auf dem FDI in Bangkok Der 103. FDI AWDC-Kongress der FDI World Dental Federation fand vom 22. bis 25. September 2015 erstmalig in Thailand statt. Vier Tage lang berieten mehrere tausend Fachleute der weltweiten Dentalbranche mit einem umfangreichen wissenschaftlichen Programm, Hands-onWorkshops und Poster-Präsentationen die neuesten Entwicklungen und Technologien der Zahnheilkunde. Daneben will die FDI Maßnahmen einleiten, die die Mundgesundheit weltweit weiter verbessern sollen. Die Deutsche Dental-Industrie beteiligte sich mit fast 30 Unternehmen auf dem Deutschen Pavillon an der internationalen begleitenden Messe. Die Messebeteiligung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gefördert und VDDI unterstützt. Der FDI-Vorsitzende Dr. Tin Chun Wong übergibt nach Ablauf seiner Amtszeit den Vorsitz an seinen Nachfolger Dr. Patrick Hescot aus Frankreich. Am zweiten Tag des Weltzahnärztekongresses fand auf gemeinsame Einladung von Bundeszahnärztekammer und VDDI ein deutscher Abend mit 250 deutschen und vorwiegend internationalen Gästen aus Industrie und Zahnärzteschaft statt. Begrüßt wurden die Teilnehmer vom deutschen Botschafter in Thailand Herrn Peter Prügel und dem Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Herrn Dr. Peter Engel sowie Herrn Dr. Markus Heibach, Geschäftsführer des VDDI. Quelle: VDDI TELESKOP 08/09-2015 5 Nachrichten neuer Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte gewählt Im Oktober haben die Delegierten der Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Zahnarzt Harald Schrader aus Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) in Bonn zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Schrader übernimmt das Amt von Dr. Kerstin Blaschke, die zwei Jahre an der Spitze des FVDZ war. Schrader setzte sich gegen Dr. Michael Betz, den bisherigen stellvertretenden FVDZ-Bundesvorsitzenden durch. Gemeinsam mit den neu gewählten Stellvertretern Dr. Peter Bührens aus Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) und Dr. Gudrun Kaps-Richter aus Heilbronn (Baden-Württemberg) wird er den Verband in den nächsten zwei Jahren leiten. resolution „Freiberufliche Versorgung stärken“ In Bonn haben die Delegierten des FVDZ mit großer Mehrheit die Resolution „Freiberufliche Versorgung stärken“ beschlossen. Damit spricht sich die Hauptversammlung für eine flächendeckende, wohnortnahe ambulante zahnärztliche Versorgung durch unabhängige und freiberuflich tätige Zahnärzte aus. Folgende Punkte macht der FVDZ mit seiner Resolution für die ambulante zahnärztliche Versorgung deutlich: 쐍 Die freiberuflichen Praxen müssen unabhängig und frei in ihrer Praxisführung sein. Einen „verzerrten“ Wettbewerb mit stationären Einrichtungen oder kommunal getragenen Versorgungszentren darf es demnach nicht geben. 쐍 Ebenso lehnt der FVDZ eine Patientensteuerung durch Terminvergabestellen, Selektivverträge und Versorgungszentren kategorisch ab. Die freie Arztwahl dürfe nicht ausgehebelt werden. 쐍 Die Verantwortung für die Praxisführung liegt allein bei den freiberuflichen Praxen. Dies gewährleistet schon einen hohen Standard an Patientenschutz. Maßstäbe, die für stationären Einrichtungen, Kliniken oder großen Versorgungszentren gelten, seien imzahnärztlichen Bereich weder umsetzbar, noch im Interesse des Patientenschutzes sinnvoll. vordere Reihe v.l.n.r.: Harald Schrader (FVDZ-Bundesvorsitzender), Dirk Ruffing, Dr. Gudrun Kaps-Richter (stellv. Bundesvorsitzende), Dr. Peter Bührens (stellv. Bundesvorsitzender), Matthias Tamm hintere Reihe v.l.n.r.: Dr. Thomas Wolf, Dr. Christian Öttl, Bertram Steiner, drs. (NL) Hub. van Rijt, Dr. Reiner Zajitschek, Dr. Eckhard Jung. 쐍 Der freiberuflich tätige Zahnarzt müsse darüber hinaus wirtschaftlich unabhängig tätig sein. Beschluss zur Antikorruption - klares nein zu Korruption und wirtschaftskriminalität Mit ihrem Beschluss zur Antikorruption unterstrich die FVDZHauptversammlung, dass sie jegliche Form von Korruption und Wirtschaftskriminalität ablehnt. Im zahnärztlichen Bereich gebe es ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum Zulassungs- und Approbationsentzug, um berufsrechtlich und vertragsarztrechtlich gegen solches Fehlverhalten vorzugehen.Weitere Straftatbestände für die Heilberufe, wie in den neuen §§ 299 a und b Strafgesetzbuch vorgesehen, hält der FVDZ für unangemessen. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der GKV liegt für 2016 bei 1,1 Prozent Ende Oktober wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 1,1 Prozent für das Jahr 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr. Für 2016 geht der Schätzerkreis von Einnahmen in Höhe von 206,2 Milliarden aus. Dem stehen voraussichtlich Ausgaben von 220,6 Milliarden gegenüber. Die Finanz-Reserven von 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht mit ein. Im Vergleich zum laufenden Jahr liegt der Zusatzbeitrag mit 0,2 Prozentpunkten moderat höher. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legen die Krankenkassen selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen. 6 TELESKOP 08/09-2015 Nachrichten QUALITÄTSZAHNERSATZ AUS DEM DEUTSCHEN MEISTERLABOR. Ihr Lächeln liegt uns am Herzen! Gesunde Zähne leisten einen wichtigen Beitrag für das körperliche Wohlbefinden. Ob eine kleine Zahnversorgung, größere Restauration oder kosmetische Maßnahme - Ihr Zahnersatz ist ein Unikat und wird von Ihrem Zahnarzt und dem zahntechnischen Meisterlabor perfekt auf Sie und Ihre individuelle Situation abgestimmt. Geprüft nach dem Qualitätssicherungskonzept QS-Dental: Ihr Zahnersatz, der viele Jahre lang in Ihrem Mund verbleibt, muss medizinisch unbedenklich sein. Mit dem System QS-Dental dokumentieren die geprüften Meisterlabore der Innungen ihre hohen Ansprüche an die Qualität und Sicherheit des hergestellten Zahnersatzes. Ihr Lächeln liegt uns am Herzen - weil es so einzigartig ist wie Sie selbst! Achten Sie auf dieses Zeichen der QS-Dental geprüften Meisterlabore der Innungen www.qs-dental.de QS-Dental-Anzeige in wELT-Sonderbeilage „Mundgesundheit“ erreicht wieder mehr als 500.000 Leser Eine QS-Dental Anzeige in der Themenbeilage „Mundgesundheit“ ist nun schon fast zur Tradition geworden. Auch zum diesjährigen Tag der Zahngesundheit wurde in der Sonderbeilage der WELT eine attraktive Anzeige über die Vorteile der wohnortnahen Versorgung durch die QS-Dental geprüften Labors mit dem Slogan „Qualitätszahnersatz aus dem deutschen Meisterlabor – Ihr Lächeln liegt uns am Herzen“ geschaltet. Zusätzlich wurde die Veröffentlichung durch einen Artikel mit dem Titel „Das Zahntechniker-Handwerk nimmt Qualitätssicherung ernst.“ ergänzt. i Weitere Informationen zu QS-Dental finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de im Bereich „Risiko- und Qualitätsmanagement“ und unter www.qs-dental.de Mehr erfahren beim IMCC Kongress, 14.11.2015, Bremen – jetzt noch anmelden: www.bego.com/imcc Das neue Multi-Talent für Ihr Dentallabor Varseo – einfach flexibel DRUCKEN • Variabel – großes und erweiterbares Material- und Versorgungsspektrum • Schnell – hohe Baugeschwindigkeit unabhängig von der Anzahl der zu produzierenden Elemente • Effizient – dank einzigartigem Kartuschensystem: sekundenschneller Materialwechsel, geringer Materialverbrauch, minimale Materialalterung • Offen – „open STL file“-Gerät für alle dentalen Softwarelösungen Neugierig? www.bego.com/3d-druck Dennis Wachtel Leiter Produktmanagement BEGO 25 Jahre Deutsche Einheit 25 Jahre Deutsche einheit 1990: Mit den Innungsgründungen in Ostdeutschland wächst das Zahntechniker-Handwerk zusammen Teil II der Berichterstattung zur Wiedervereinigung des Zahntechniker-Handwerks in Deutschland. Bereits nach der Grenzöffnung 1989 war klar, dass das Handwerk wieder Einzug in die DDR halten sollte (TELESKOP berichtete in Ausgabe 07-2015). Da es keine Innungen mehr gab, war nicht nur gefragt, die Wiedervereinigung des neu gegründeten VDZI in der DDR mit dem VDZI vorzubereiten, sondern auch wieder Innungen in Ostdeutschland zu gründen. Bis zur Wende war das Zahntechniker-Handwerk in der DDR auf 153 Betriebe mit 563 Mitarbeitern zusammengeschmolzen. 8 TELESKOP 08/09-2015 25 Jahre Deutsche Einheit er Neuaufbau des Zahntechniker-Handwerks als Meisterhandwerk war wichtig für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Die schnellen Gründungen der Innungen, mit Unterstützung des VDZI und der westdeutschen Innungen, im Zuge der Wiedervereinigung sind ein Beleg für die Bedeutung der standespolitischen Vertretung des Zahntechniker-Handwerks. D Die Innungsgründungen waren vor allem auch für die Verhandlungen mit den Krankenkassen wichtig, da nach § 88 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches V die Vereinbarungen über die Vergütungen der zahntechnischen Leistungen mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen vorbereitet werden mussten. In diesem Zusammenhang haben der VDZI und der Zentralverband des Handwerks zur Herstellung einer leistungsfähigen Vertretung der Zahntechniker die Gründung von Landesinnungen empfohlen, die alle zahntechnischen Betriebe in einem Bundesland geschlossen vertreten können. VDZI-Präsident Eberhard Schütz (links) und Burkhard Uding, Präsident des VDZI der DDR. Im Februar 1990 ergriff Burkhard Uding die Initiative und gründete, mit Unterstützung des VDZI, den „VDZI der DDR“. Bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 war er auch dessen Präsident. Mit dieser Initiative trug er entscheidend dazu bei, dass die wenigen selbständig gebliebenen Zahntechniker in der DDR wieder unter dem Dach des Handwerks zusammengeführt wurden, sich nach der Wiedereinführung der Handwerksordnung in der DDR wieder Handwerksinnungen bildeten und damit die aufgelösten Handwerksstrukturen erneut entstanden. „ Damit (die Wiedervereinigung, Anm. d. Red.) sind wir wieder ein Bundesverband unter der Mitwirkung aller Innungen in ganz Bereits im Frühjahr 1990 gründete sich als erste Innung im Osten die Zahntechniker-Innung Land Brandenburg aus den Bezirken Frankfurt/Oder, Cottbus und Potsdam. Obermeister wurde Werner A. Rüdiger aus Luckenwalde, welches auch der Sitz der Innung wurde. Deutschland. Jetzt gilt es, die vorhandenen Als zweite Organisation des selbstständigen Zahntechniker-Handwerks wurde noch vor der Wiedervereinigung am 27. September 1990 die Innung des Landes Sachsen-Anhalt aus den beiden Bezirken Halle und Magdeburg gegründet. Obermeister wurde hier Burkhard Uding, der gleichzeitig auch der Präsident des VDZI in der DDR war. in den VDZI einzugliedern Strukturen zu festigen und dort, wo noch Innungen fehlen, sie zu gründen und diese “ Eberhard Schütz und Burkhard Uding in einem gemeinsamen Schreiben Gleich nach der Wiedervereinigung gründete sich die ZahntechnikerInnung des Landes Thüringen. Zum Obermeister der Innung wurde Wolfgang Zierow gewählt und so wurde auch der Sitz der Innung Nordhausen. Am 16. November 1990 folgte schließlich in Dresden die Gründung der Innung des Landes Sachsen mit der Wahl von Dieter Schierz aus Freiberg zum Obermeister. In Sachsen ließ jedoch die Genehmigung der Landesinnung auf sich warten, so dass es zunächst bei drei eigenständigen Innungen für die Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig blieb. 1992 fusionierten die Bezirke Dresden und Leipzig und bildeten die Innung Dresden-Leipzig, mit Sitz in Dresden. Obermeister wurde Peter Fricke. Die Innung im Bezirk Chemnitz, zunächst mit Obermeister Dieter Schierz, 1992 wurde Johannes Lorenz zum Obermeister gewählt und benannte sich in Innung Westsachsen um. Wegen der geringen Anzahl von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bevorzugten die Zahntechniker dort eigentlich die Gastmitgliedschaft bei der Innung Schleswig-Holstein. Doch dem dortigen Obermeister Bernd-Dietrich Gunia war klar, dass es bei der sich abzeichnenden zunehmenden Verselbständigung des Handwerks nur eine Frage der Zeit sein würde, eine eigene Innung zu gründen. Und so kam es, dass bereits zu Beginn des Jahres 1991 alle fünf neuen Bundesländer wieder eine Innung hatten. Doch auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es bei der Gründung einer Landesinnung noch Ende des Jahres 1990 zu Formfehlern, so dass die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg nicht gleich eine gemeinsame Innung gründen konnten. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern zwei Innungen gegründet, einmal aus den Bezirken Rostock und Schwerin und einmal aus dem Bezirk Neubrandenburg. Zum 1. Januar 1992 fusionierten beide Innungen zur Landesinnung Mecklenburg-Vorpommern, Obermeister wurde Willfried Klammer. i 25 Jahre wiedervereinigtes Zahntechniker-Handwerk Den ersten Teil der TELESKOP-Berichterstattung finden Sie unter: bit.ly/TagderDeutschenEinheit TELESKOP 08/09-2015 9 Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk Zahntechniker-Handwerk kann auf qualifizierten nachwuchs nicht verzichten Bestandsaufnahme zur ausbildung Alles redet vom demographischen Wandel, von sinkenden Schülerzahlen und von einem drohenden Fachkräftemangel. Aus diesem Grund veranstaltete die Partnerschaft für Fachkräfte, u.a. mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, vom 26. Oktober bis 1. November eine bundesweite Fachkräftewoche in Berlin. Das Handwerk wirbt mit seiner aktuellen Imagekampagne für die Attraktivität seiner Berufe. Durch die Kampagne soll auf die vielfältigen und qualifizierten Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk insgesamt aufmerksam gemacht, aber auch Interesse am einzelnen Beruf geweckt werden. Mit einer Ausbildungsquote von 20 Prozent – 7-mal so hoch wie der Durchschnitt der Gesamtwirtschaft – stellen die zahntechnischen Meisterlabore ihre Ausbildungsbereitschaft eindrucksvoll unter Beweis. Doch wie stellt sicht die Ausbiludungssituation im Zahntechniker-Handwerk aktuell dar? 10 TELESKOP 08/09-2015 Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk ausbildungsvergütung und der einkommensperspektiven wichtig für die berufliche attraktivität Neben der beruflichen Attraktivität und dem Ansehen des Berufes spielen besonders die Fragen der Ausbildungsvergütung und der Einkommensperspektiven eines Berufes eine wichtige Rolle. Das zweifellos gute Image des Zahntechnikers leitet sich in erster Linie von seiner anspruchsvollen, handwerklich-medizinischen Tätigkeit ab. Die Lohnsituation beeinträchtigt jedoch zunehmend das öffentliche Bild und wirkt sich negativ auf die Ausbildungsnachfrage für den zahntechnischen Beruf aus. „Wir müssen es in der Zukunft schaffen, leistungsgerechte Preise erzielen zu können, die für konkurrenzfähige Löhne notwendig sind. Nur so lässt sich die Attraktivität des Berufes steigern. Sonst drohen uns bald Fachkräfteknappheit und eine verschlechterte Qualifikation. In der Gesamtwirtschaft verdient ein Beschäftigter im Durchschnitt 3.500 Euro, im Handwerk 2.700 Euro und die qualifizierten Zahntechniker gerade 2.200 Euro. Diese Lohnunterschiede machen deutlich, dass bei diesen Verhältnissen die zahntechnischen Betriebe den schärfer werdenden Wettbewerb um knappe Fachkräfte in der Zukunft nicht gewinnen können“, so VDZI-Präsident Uwe Breuer. Vielen Schulabgängern, vor allem Abiturienten, stellt sich der Beruf des Zahntechnikers erst einmal folgendermaßen dar: 쐍 deutlich geringere Ausbildungsvergütung im Branchenvergleich, 쐍 vergleichsweise schlechte Einkommens- und Karriereperspektive sowie 쐍 hohe Unsicherheit über die Zukunft des Berufes und prekäre Beschäftigungslage Fakt ist, dass viele Abiturienten im Zahntechniker-Handwerk ausgebildet werden, nur wenige allerdings im Beruf verbleiben. So waren im Jahr 2011 weniger als 2.000 Mitarbeiter mit Abitur beschäftigt, obwohl im Zeitraum 1999-2014 immerhin mehr als 10.000 Abiturienten mit der Ausbildung begonnen hatten. Wie stellt sich die ausbildung aus Sicht der ausbildungsbetriebe heute dar? Mit der dreieinhalbjährigen Ausbildung im Labor sind hohe sachliche und personelle Investitionen der Betriebe verbunden. In den letzten Jahren ist mit den zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betriebe auch die Ausbildungsbereitschaft absolut gesunken und die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich drastisch verringert. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich im Betrachtungszeitraum von 5.200 auf 2.775 verringert. Hierzu sagt VDZI-Generalsekretär Walter Winkler: „Dies folgt einer nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Logik bei den bestehenden Betrieben. Früher noch wirtschaftlich tragbare und daher verfügbare Zeitkapazitäten des qualifizierten Ausbilders und des Inhabers für eine gute Ausbildung stehen nach dem Zwang des notwendigen Abbaus von qualifiziertem Fachpersonal zur Sicherung der betrieblichen Existenz nicht mehr zur Verfügung.“ Darüber hinaus haben die gesetzlichen Eingriffe in Handwerksmärkte und die dadurch induzierten Nachfrageeinbrüche zu Ent- lassungen geführt. Dies hatte zur Folge, dass Kleinstbetriebe gegründet wurden und sich dadurch die Wettbewerbsintensität für alle Beteiligten mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen erhöht hat. In vielen Laboren reicht daher die finanzielle und personelle Ausstattung für eine Ausbildung nicht aus. „Diese jeweils einzelbetrieblich gesehen, rationale wirtschaftliche Entscheidung gegen betriebliche Ausbildungsinvestitionen führt im Gesamtergebnis für die Branche langfristig möglicherweise zu einer bedarfswidrigen Verknappung der Ausbildungskapazitäten“, so Walter Winkler. Was bedeutet dies für die berufspolitische arbeit von VDZi und innungen? Die Stabilisierung und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist daher eine der zentralen Voraussetzungen zur erforderlichen Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven für das qualifizierte Fachpersonal. Allein dies kann nachhaltig zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufes für potenzielle Auszubildende beitragen. Der VDZI und seine Innungen werden alles daran setzen, höhere Preise in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu erzielen. Soweit es der Gesetzgeber zulässt, denn mit der Klarstellung zum Geltungsbereich von § 71 Abs. 3 SGB V wurde erst ein Teilerfolg erzielt, weitere Änderungen müssen folgen. Aber auch die Betriebe tragen Verantwortung für Produktivität und Marktpreise. Hier können die Innungen nur beratend und begleitend tätig sein. „Auch wenn in mittelfristiger Perspektive in einem technologiegetriebenen Anpassungsprozess auch die Personalkapazitäten umstrukturiert und angepasst werden können und müssen, kann das Zahntechniker-Handwerk auf einen ausreichenden Zufluss junger, flexibler, talentierter und motivierter Fachkräfte mit guter schulischer Vorbildung nicht verzichten“, gibt Winkler zu bedenken. Angesichts der technologischen Entwicklung im Zahntechniker-Handwerk sei in diesem Zusammenhang auch von einem anteilig höheren Bedarf an einer höheren Vorbildung auszugehen. i Die ausführliche Analyse zur Ausbildung von Walter Winkler mit vielen Grafiken finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de/Publikationen i Sie bilden aus oder möchten ausbilden und benötigen Informationen? Ihre Zahntechniker-Innung unterstützt Sie bei der erfolgreichen Ausbildung Ihres Nachwuchses. Darüber hinaus bietet Ihre Innung Fort- und Weiterbildungen für Auszubildende und Zahntechniker an. Infos : bit.ly/mitglieds-innungen TELESKOP 08/09-2015 11 Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk „Biologisch, technisch, künstlerisch“ Zahntechnik-azubis berichten über ihren Berufsstart im Zahntechniker-Handwerk Zum 1. August beziehungsweise 1. September hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Zahntechnik TELESKOP hat mit drei Auszubildenden aus den zwei Laboren Dental-Labor Jung GmbH & Co. KG in Kaltenkirchen, Innung Hamburg und Schleswig-Holstein, und Löger Zahntechnik GmbH in Gelsenkirchen, Innung Münster, über den Start in die Ausbildung gesprochen. Mit Engagement und Begeisterung sind Inga Meiritz, Leon Pauli und Marie Bahnsen in ihren neuen Beruf gestartet. Im Interview schildern sie ihre ersten Eindrücke. Zahntechnik teLeSkOP: Wie sind Sie zur Zahntechnik gekommen? Inga Meiritz: Ich wollte eigentlich erst studieren, habe aber dann gemerkt, dass ich etwas Praktisches machen möchte. Also habe ich diverse Praktika beim Tischler, Metallbildner und Goldschmied gemacht. Weil ich noch nicht zufrieden war, habe ich mich weiter informiert und bin dann auf den Beruf des Zahntechnikers gestoßen. Die Arbeit mit den verschiedenen Materialien und Maschinen war letztlich für mich am interessantesten. Insgesamt ist die Zahntechnik biologisch, technisch und künstlerisch – mit einem wahnsinnigen Entwicklungspotential. Leon Pauli: Interessanterweise war es bei mir ähnlich. Wegen einer Klammerbehandlung war ich beim Kieferorthopäden. So bin ich auf die Zahntechnik gestoßen. Das handwerklich feine Arbeiten war genau richtig für mich. Ich habe mich also bei der Agentur für Arbeit umgeschaut und informiert, ein Praktikum im Labor Jung gemacht und mich schließlich auch dort beworben. Und wie war es bei ihnen? Marie Bahnsen: Ich habe ein Praktikum bei einer Kieferorthopädin gemacht, die mich auf den Beruf des Zahntechnikers aufmerksam gemacht hat. Während des Praktikums hatte ich dann auch schon ersten Kontakt zu zahntechnischen KFO-Arbeiten. Im Anschluss habe ich mich weiter über Zahntechnik informiert und mich schließlich im Labor Jung beworben. Leon Pauli: Ich arbeite zurzeit in der Modellherstellung. Hier artikuliere ich Modelle ein oder stelle Dubletten her. Die Modelle werden auch von Mal zu Mal besser. Marie Bahnsen: Mein Arbeitsplatz ist aktuell die Kunststoffabteilung. Bislang habe ich Funktionslöffel und Bissschablonen hergestellt. Eine Bruchreparatur durfte ich auch schon machen. Was macht aus ihrer Sicht das Besondere an der arbeit des Zahntechnikers aus? Leon Pauli: Insgesamt ist die Zahntechnik sehr vielseitig, was sich schon an den vielen Abteilungen im Labor zeigt. Die Begleitung des gesamten Herstellungsprozess vom Auftrag über die Herstellung bis zum Kunden ist unheimlich interessant. Am Ende sieht man das konkrete Ergebnis der Arbeit für Patienten. Marie Bahnsen: Bei der Arbeit sind Ästhetik und Gesundheit des Patienten zwei wichtige Aspekte. Das macht auch die Attraktivität des Berufes aus, dass ich mit meiner Arbeit etwas Gutes für einen Menschen leiste. Inga Meiritz: Hinter jeder Arbeit, das heißt hinter der Technik und der Herstellung von Zahnersatz steht der Patient. Ich habe bei meiner Arbeit immer im Hinterkopf, dass ich einem Menschen helfen kann wieder zu kauen und zu lächeln und so ein Stück verlorene Lebensqualität wiedergeben kann. Das ist ein schönes Gefühl. Welche arbeiten machen Sie derzeit im Labor? Wenn Sie einen Blick in die Zukunft wagen. Was bietet ihnen die Zahntechnik? Inga Meiritz: Ich arbeite aktuell schwerpunktmäßig in der „Gipsküche“ und fertige Modelle an. Individuellen Löffel und Bissnahmen habe ich aber auch schon gemacht. Marie Bahnsen: Generell stehe ich ja erst am Anfang der Ausbildung. Dennoch bietet die Zahntechnik viele Möglichkeiten der Qualifizierung und auch Weiterbildung. Hier erhoffe ich mir natür- 12 TELESKOP 08/09-2015 Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk Inga Meiritz (22) Schulabschluss: Abitur Löger Zahntechnik GmbH in Gelsenkirchen Leon Pauli (17) Schulabschluss: Realschule Dental-Labor Jung GmbH & Co. KG in Kaltenkirchen Marie Bahnsen (21) Schulabschluss: Abitur Dental-Labor Jung GmbH & Co. KG in Kaltenkirchen 1.685 Auszubildende haben 2014 ihre Ausbildung erfolgreich im Zahntechniker-Handwerk beendet. lich, im Rahmen der Ausbildung so viel wie möglich zu lernen. Auch der Kontakt und Austausch mit anderen Auszubildenden ist mir wichtig, um über den Tellerrand hinausschauen zu können. Inga Meiritz: Ich habe in der Zahntechnik viele Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch die Arbeit im Labor bietet mir viele Möglichkeiten der Spezialisierung. Insgesamt sehe ich im zahntechnischen Beruf viel Zukunftspotential. Leon Pauli: Ich möchte am Anfang der Ausbildung erst einmal weitere Eindrücke und Ideen sammeln. Im Laufe der Ausbildung möchte ich dann für mich erkennen, welchen Schwerpunkt ich wählen kann. Dabei geht es auch ein Stück weit darum zu sehen, was mit am besten gefällt und worin ich richtig gut bin. Vielen Dank für das gespräch. i Broschüre zur Ausbildung im Mitgliederbereich Innungslabore finden die Broschüre „Vielseitig, kreativ, technisch.“ zum Download im neuen Mitgliederbereich www.mein-vdzi.de unter Publikationen. TELESKOP 08/09-2015 13 Im Fokus Bundesregierung: Kein akuter Handlungsbedarf nach GOZ-novellierung Im Zuge der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) im Jahr 2011, machte der Bundesrat seine Zustimmung zum GOZ-Entwurf der Bundesregierung davon abhängig, dass die Auswirkungen der Novellierung bis spätestens Mitte des Jahres 2015 überprüft werden müssen. Dieser Bericht liegt nun vor. Es erfolgte ein Vergleich der Jahre 2011 mit den Berechnungen für das Jahr 2012, also dem ersten Jahr der Geltung der neuen GOZ. Einen akuten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung derzeit nicht. er Bericht kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die prognostizierte Kostensteigerung von 6 Prozent mit tatsächlichen 9,2 Prozent deutlich überschritten wurde. Dabei wird zudem ein mengenmäßiger Rückgang der Material- und Laborkosten, bei einer gleichzeitigen Nachfragesteigerung nach prophylaktischen Leistungen, hier insbesondere der professionellen Zahnreinigung, festgestellt. D einige aspekte im kurzüberblick gebührensätze Die neue GOZ, die bei verschiedenen zahnärztlichen Leistungen die Punktzahlen angehoben hat, war unter der Annahme kalkuliert, dass die in der Vergangenheit üblichen Überschreitungen des Schwellenwertes, d. h. des 2,3-fachen Gebührensatzes, zukünftig entfallen. Es zeige sich zwar eine gewisse Absenkung, aber der kalkulierte durchschnittliche 2,3-fache Gebührensatz werde nicht erreicht. Wohl aus diesem Grund hält die Bundesregierung es für erforderlich, eine Fortführungsstudie mit einer umfangreicheren und komplexeren Datenanalyse vorzunehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird schon voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 die Ergebnisse einer beauftragten Studie vorlegen, die den Anpassungsbedarf bei der Datengrundlage systematisch aufarbeiten soll. Diese Beobachtung gilt nach Auffassung der Bundesregierung für die durchschnittlich berechneten Gebührensätze sowie für die Mengenentwicklung der prophylaktischen, konservierenden und prothetischen Leistungen sowie für den Anteil der Material- und Laborkosten, und zwar auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von Mehrkostenleistungen durch GKV-Versicherte. So ist beispielsweise der durchschnittlich abgerechnete GOZ-Satz für die L-Nr. 2210 Vollkrone von 3,16 auf 2,89, die L-Nr. 5010 Brükkenanker nur von 3,12 auf 2,88 gesunken. Insgesamt habe sich jedoch der Anteil der schwellenwertüberschreitenden Leistungen von 2011 auf 2012 halbiert. Prothetik Der Anteil am Honorarvolumen der prothetischen Leistungen habe sich infolge des tendenziellen Mengenrückgangs insgesamt von 9,1 Prozent auf 8,1 Prozent verringert. Material- und Laborkosten Der Anteil der Material- und Laborkosten an den Gesamtkosten hat sich von 2011 auf 2012 von 41,2 auf 39 Prozent verringert. Der Bericht weist dennoch an verschiedenen Stellen auf den „erheblichen“ Anteil der Material- und Laborkosten hin. Fortführungsstudie zu einer umfangreicheren und komplexeren Datenanalyse Die Bundesregierung macht im Bericht deutlich, dass einige Vergleichsrechnungen auf der Basis unvollständiger oder unsicheren Angaben und Schätzungen vorgenommen werden mussten. So etwa auch bei der Abgrenzung der Material- und Laborkosten zum Honorar. 14 TELESKOP 08/09-2015 i Auf der Startseite von www.vdzi.de finden Sie im Hauptbereich vier übersichtliche Kacheln mit den aktuellen Pressemeldungen, den News für Meisterlabore, den TELESKOP-Ausgaben und den „Im Fokus“-Artikel NEU IPS Style ® Die erste Metallkeramik mit patentiertem Oxyapatit STYLE ! YOUR MAKE IT s Make it fast. Der geringe Schrumpf spart Zeit. s Make it easy. Die einfache Anwendung gibt Sicherheit. s Make it natural. Der patentierte Oxyapatit kontrolliert Transluzenz und Tiefenwirkung. Make it your Style. Probieren Sie es aus! 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November 2014 deutlich klarstellt, dass die Rechte aus den §§ 57 Abs. 2 und 88 Abs. 2 SGB V zum Abschluss von Kollektivverträgen abschließend sind. Für einen Individualrabattvertrag einer Krankenkasse mit einem dentaltechnischen Labor liege keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vor. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts daher zum Abschluss solcher Verträge nicht berechtigt sind. D Zu dem Urteil des LSG äußert sich Rechtsanwältin Dr. iur. Constanze Püschel, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte aus Berlin, in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift Medizinrecht. Insgesamt habe das LSG Niedersachsen Bremen in sauberer juristischer Analyse den gesetzlichen Krankenkassen als Trägern mittelbarer Staatsverwaltung ihre Grenzen bei Eingriffen in den Wettbewerb im Rahmen des SGB V aufgezeigt. eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, mit einem Dentallabor einen Einzelvertrag für zahntechnische, auch teilweise im Ausland hergestellte, Leistungen abzuschließen. Die Niedersächsische Zahntechniker-Innung hatte in dem geschlossenen Individualvertrag einen Rechtsverstoß gegen die Regelungen des Sozialgesetzbuches und einen Wettbewerbsnachteil für die ihr angeschlossenen Dentallabore gesehen und zusammen mit zwei betroffenen Laboren aus Niedersachsen vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. Der VDZI hatte die Kläger in dieser Angelegenheit unterstützt. Das Urteil des LSG ist jedoch noch nicht rechtskräftig. „Das Urteil kommt überzeugend zu dem Schluss, dass der Wortlaut der relevanten Normen (§§ 57 Abs. 2, 88 Abs. 2 SGB V), der Wille des Gesetzgebers und die Regelungssystematik des Dritten und Vierten Kapitels des SGB V einen Selektivvertrag zwischen Krankenkasse und Dentallabor nicht vorsehen und die Krankenkasse daher die Grenzen dessen, was ihr gesetzlich erlaubt ist, überschritten hat.“ Darüber hinaus verweist Dr. Püschel auf die Feststellung des LSG, dass ein Selektivvertrag mit einem Dentallabor nicht auf das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1 SGB V gestützt werden könne. Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll das Verwaltungshandeln der Krankenkassen ausfüllen, ohne dabei ihre durch den Gesetzgeber beschriebenen Kompetenzen zu erweitern. Mit ihrem Urteil bestätigte das LSG eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Hannover aus dem Jahr 2010, wonach 16 TELESKOP 08/09-2015 i Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de Recht Mindestlohngesetz Gilt § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im Zahntechniker-Handwerk? Die Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im Dentallabor gilt nur für alle im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG (branchenunabhängig) gilt für alle im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Beschäftigung in Privathaushalten im Sinne von § 8a SGB IV). Daneben gilt sie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftssektoren (z.B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischwirtschaft) beschäftigt werden. Das Zahntechniker-Handwerk gehört nicht zu den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftssektoren, sodass die Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG im Dentallabor nur für alle im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Eine Arbeitszeitaufzeichnung und Aufbewahrung kann jedoch sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, für den Fall sein, dass nur der Mindestlohn oder knapp darüber gezahlt wird. Nur so lässt sich sicher der Nachweis führen, dass nicht gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wurde i Sie suchen weitere Informationen zum Mindestlohn? Nutzen Sie die Suchfunktion im Mitgliederbereich www.mein-vdzi.de: Tragen Sie hier das von Ihnen gesuchte Stichwort ein, zum Beispiel „Mindestlohn“. Die Ergebnisse werden Ihnen direkt angezeigt. TELESKOP 08/09-2015 17 Abrechnung Berechnung des nEM-Materials nach Veröffentlichung der BEL II - 2014 Mit der Veröffentlichung der BEL II - 2014, Geltungsbeginn zum 01.04.2014, hat es keine Veränderung bei der Berechnung des NEM-Materials innerhalb der Regelversorgung gegeben. nsicherheit und Rückfragen sind nach der Veröffentlichung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anpassung der Beträge im Festzuschuss-System verstärkt an den VDZI herangetragen worden, weil NEM in den betreffenden Befunden als Materialposition aufgeführt wird und die L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM“ in keinem Befund als abrechnungsfähige Position zugeordnet ist (siehe Abbildung 1). U Diese Zuordnung wird seitens des G-BA vorgenommen, auf die der VDZI nur sehr geringen bis keinen Einfluss hat. Mit der Veröffentlichung des BEL II - 2014 hat sich an der Abrechnungspraxis der L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“ nichts geändert. Abbildung 1. Befunde Nr. Regelversorgungsleistungen Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.1 001 0 Modell 002 3 Verwendung von kunststoff 002 4 galvanisieren 005 1 Sägemodell 005 2 einzelstumpfmodell 005 3 Modell nach Überabdruck 005 5 Fräsmodell 006 0 Zahnkranz 007 0 Zahnkranz sockeln 012 0 Mittelwertartikulator 020 1 Basis für Vorbissnahme 021 1 individueller Löffel 021 3 Basis für Bissregistrierung 022 0 Bisswall 024 0 Übertragungskappe 031 0 Provisorische krone 032 0 Formteil 102 1 Vollkrone/Metall 103 1 Vorbereiten krone 103 2 krone einarbeiten 136 0 gefrästes Lager 150 0 Metallverbindung nach Brand 933 0 Versandkosten Material: NeM 18 TELESKOP 08/09-2015 Die L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“ ist abrechenbar für folgende zahntechnische Leistungen, die aus einer Nichtedelmetall-Legierung gefertigt werden können. Dazu gehören: Übertragungskappe (L-Nr. 024 0) Wurzelstiftkappe (L-Nr. 101 3) Vollkrone/Metall (L-Nr. 102 1) Teilkrone (L-Nr. 102 2) Flügel für Adhäsivbrücke (L-Nr. 102 3) Krone für vestibuläre Verblendung (L-Nr. 102 4) Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung (L-Nr. 102 6) Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung (L-Nr. 102 8) Angelieferte Modellation für Stiftaufbau gießen (L-Nr. 104 0) Stiftaufbau (L-Nr. 105 0) Brückenglied, Metall (L-Nr. 110 0) Primärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0) Sekundärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 0) Primär- oder Sekundärteil einer teleskopierenden Krone (L-Nr. 120 1) Individuelle Verbindungsvorrichtung (L-Nr. 133 1) Dabei handelt es sich um eine Leistungsposition, die den Mehraufwand zur Verarbeitung des Materials beschreibt und nicht um eine Materialposition. Bei den Anfragen an den VDZI wurde besonderes Augenmerk auf die Abrechnung bei Härtefallpatienten und reinen Regelversorgungen gelegt, weil in der Vergangenheit seitens der KZVen immer wieder die Berechnung von nicht aufgeführten BEL-Leistungsnummern in den beantragten Befunden zu Streichungen bzw. Beanstandungen der Rechnungsstellung geführt hat. Nach weiteren Gesprächen mit dem GKV-SV und der KZBV ist nun folgende Regelung im Konsens abgestimmt worden. NEM wird wie bisher mit der L-Nr. 970 0 „Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung“ je Zahneinheit aufgeführt und abgerechnet. Materialkosten sind ausschließlich bei gleichartigen Versorgungen abrechenbar, nicht jedoch bei Härtefallpatienten bzw. bei reinen Regelversorgungen. Diese Vorgehensweise wird auch bei Härtefallpatienten akzeptiert und sollte bei den prüfenden KZVen nicht mehr zu Rückfragen bzw. Streichungen der L-Nrn. führen. Abrechnung Weitere Abrechnungstipps finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de i Verpackung_beb_0913_2910:Layout 1 11.11.2013 14:24 Uhr Seite 1 Haftungsausschluss Die auf dieser CD abgelegten Inhalte basieren auf dem Kenntnisstand Juli 2013. Für die Nutzung und die hieraus entstehenden Folgen kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für die Funktionsfähigkeit und Nutzung gleich welcher Art für die auf dieser CD abgelegten Programme. Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen Ihnen Ihre Abrechnungsexperten der Innungen oder Frau Sandra Kathrein-Deák beim VDZI unter der Tel.: 069 66 55 86 11 oder E-Mail: [email protected] sehr gerne zur Verfügung. # Alle Angaben wurden sorgfältig erarbeitet, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil des Handbuchs oder des Programms darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in irgendeinem anderen Verfahren) ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. © Copyright 2013 by VDZI ® „BEB Zahntechnik”ist eine Schutzmarke des VDZI und ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Verlag Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069/665586-0, [email protected] Herausgeber Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin BEB Zahntechnik®, Elektronisches Handbuch und Arbeitshilfe, 3. Ausgabe Politik. Beratung. Information. ZAHNTECHNIK® Politik. Beratung. Information. Erstellen Sie Ihr persönliches Leistungsverzeichnis mit Preisliste - auf Grundlage IHRER Kostenstrukturen und Planzeiten! Aus BEB-Leistungen ein individuelles Leistungsverzeichnis erstellen BEB-Leistungen inhaltlich an Ihren Betrieb anpassen und eigene Planzeiten hinterlegen Individuelle Preise kalkulieren & Kosten analysieren Betriebseigene Angebotspreise gestalten BEB ZAHNTECHNIK® 3. aktualisierte Auflage 2013 Preisüberprüfungen anhand konkreter Auftragsbeispiele ZAHNTECHNIK® Aus unterschiedlichsten Druckformaten für die betriebliche Praxis Leistungen benennen Daten einfach exportieren und integrieren Prozesse dokumentieren Abrechnungen transparent gestalten Bestellnummer 2910 auswählen www.bebzahntechnik.de [email protected] © Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen HieRMit BeSteLLe icH ................. exemplar(e) des taschenbuches BeL ii - 2014 zum einzelpreis von 19,40 euro zzgl. Versandkosten und gesetzl. MwSt. BEB Zahntechnik®, 3. Ausgabe Systemvoraussetzungen Betriebssystem (empfohlen): WINDOWS 7 Betriebssystem (mindestens): WINDOWS XP Benötigte Plattenkapazität für Programm: 50 MB Benötigte Plattenkapazität für Daten: ab ca. 10 MB Bildschirmauflösung (mindestens): 1024 x 768 .NET 2.0 Benötigte Microsoft Plattform: wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH Große Präsidentenstraße 10 10178 Berlin Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband) 10178 Berlin Firma Besteller Name und Vorname Sonderpreis für innungsbetriebe als innungsmitglied bestelle ich die aktuelle ausgabe des Handbuches BeB Zahntechnik® zum Sonderpreis von 58,00 € (zzgl. MwSt. und Versand) als Mitglied einer deutschen Zahntechniker-innung bestelle ich die aktuelle 3. ausgabe der BeB Zahntechnik® Software cD zum Sonderpreis von 149 € (zzgl. Versand und MwSt.) Straße, Nr. oder Postfach PLZ und Ort Mitglied der Innung E-Mail-Adresse Datum Unterschrift BEB_BEL_Bestell_TELESKOP_0809-2015 HieRMit BeSteLLe icH ................. exemplar(e) des BeL ii - 2014 kommentars zum einzelpreis von 68,00 euro zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzl. MwSt vor. Betriebsvergleich Betriebsvergleich 2014 - nehmen Sie noch bis 27. november teil! Die Daten aus den zahntechnischen Meisterlaboren bilden eine wichtige berufs- und verbandspolitische Argumentationsgrundlage insbesondere gegenüber der Politik und den Krankenkassen. ie zeigen die tatsächliche Situation der Branche auf und stellen eine wichtige Argumentationsgrundlage dar, um die Forderungen des VDZI nachhaltig belegen zu können. S Welche ergebnisse liefert der Betriebsvergleich den Laboren? Fragen, insbesondere zur Liquidität des Unternehmens, aber auch zu den Umsatzerlösen und der Zusammensetzung der Kosten sollten zu jedem Zeitpunkt zuverlässig beantwortet werden können. So ist ein umfassendes betriebliches und betriebswirtschaftliches Verständnis die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Dem einzelnen Betrieb liefert der Betriebsvergleich wertvolle Informationen zur Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit. Der Erhebungsbogen (siehe rechts) ist nah an die gängigen Abschlüsse angelegt, so dass die Zahlen zumeist mühelos übertragen werden können. Als Dankeschön erhält jedes an der Erhebung teilnehmende Labor ein kostenloses Exemplar der Broschüre mit den Ergebnissen des Betriebsvergleichs. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse einzutragen. Mit Hilfe ausgesuchter, wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen lassen sich unternehmerische Entwicklungen aufzeigen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen an sich ändernde wirtschaftliche Bedingungen rechtzeitig erkennen. Kennzahlen dienen dazu, die Leistungen des Unternehmens komprimiert zusammenzufassen. Das komplexe Gebilde Betrieb wird in handhabbaren Zahlen und Fakten abgebildet, die dem Inhaber schnell und kompakt einen Überblick über die Situation des Betriebes ermöglichen. Mit einer individuellen Laboranalyse erstellt der VDZI darüber hinaus zum Betriebsvergleich eine kommentierte Gegenüberstellung des Labors zu vergleichbaren Meisterbetrieben. Abbildungen, Tabellen und Kommentare visualisieren und erläutern Laborinhabern die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Labors. 20 TELESKOP 08/09-2015 i Informationen zu den betriebswirtschaftlichen Umfragen des VDZI finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de B e tr iebsve rg l e ich V E R BA N D des VDZI - 2014 DEUTSCHER Bitte falten und im Fensterumschlag zurücksenden Innung: Bearbeiter/Telefon: ZAHNTECHNIKER INNUNGEN Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kaufmann Patrick Hartmann; Tel.: 069-665586-10 Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Herrn Dipl.-Kaufmann Patrick Hartmann Gerbermühlstraße 9 60594 Frankfurt am Main 1 Letztes Rücksendedatum: 27. November 2015 Bilanz - zur Bestimmung der Vermögens- und Kapitalstruktur a. aNLageVeRMÖgeN I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung darin enthalten: Kraftfahrzeuge III. Finanzanlagen B. UMLaUFVeRMÖgeN I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, etc. c. RecHNUNgSaBgReNZUNgSPOSteN Eine Gemeinschaftsaktion des VDZI und seiner Mitgliedsinnungen Summe aktiva a. eigeNkaPitaL B. RÜckSteLLUNgeN (geSaMt) darin enthalten: Rückstellungen für Pensionen u.ä. c. VeRBiNDLicHkeiteN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit Restlaufzeiten mehr als fünf Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten D. Bundesinnungsverband RecHNUNgSaBgReNZUNgSPOSteN Summe Passiva Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34 2 Gewinn- und Verlustrechnung - zur Ermittlung der Kostenstruktur 1 Umsatzerlöse 2 gesamtleistung 3 Sonstige betriebliche erträge 4 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 6 abschreibungen 7 Sonstige betriebliche aufwendungen a) Raumkosten b) Versicherungen, Beiträge, Sonstige Abgaben c) Reparaturen und Instandhaltungen d) Fahrzeugkosten e) Werbe- und Bewirtungskosten f ) Kosten der Warenabgabe darin enthalten: Aufwand für Gewährleistung g) Verschiedene betriebliche Kosten kalkulatorische kosten Eine Gemeinschaftsaktion des VDZI und seiner Mitgliedsinnungen Kalkulatorische Miete Kalkulatorischer Unternehmerlohn Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorisches Wagnis 22 8 Sonstige Zinsen und ähnliche erträge 9 Zinsen und ähnliche aufwendungen 10 ergebnis der gewöhnlichen geschäftstätigkeit 11 Steuern vom ertrag - NUR geWeRBeSteUeR 12 Sonstige Steuern 13 Jahresüberschuss/-fehlbetrag TELESKOP 07-2015 08/09-2015 Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34 3 Beschäftigte inkl. tätigem/n Inhabern in der Produktion 01.01.14 31.12.14 im Büro u. Verwaltung 01.01.14 31.12.14 anzahl der Vollzeitbeschäftigten (mit betriebsüblicher arbeitszeit) anzahl der teilzeitkräfte aushilfen/geringfügig Beschäftigte auszubildende 4 rechtsform (Bitte ankreuzen!) alleininhaber/Personengesellschaft (OHg, kg, ...) kapitalgesellschaft (gmbH, gmbH & co. kg, ag, ...) 5 Geschäftsführer-Gehälter Jahresvergütung in EUR inkl. Tantiemen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld usw., ohne Altersversorgung (bei mehreren Geschäftsführern bitte EUR-Betrag pro Person angeben) Die Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt! Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer Brutto-Jahresgehalt pro geschäftsführer Bitte rückseite beachten! - Laborstempel nicht vergessen! TELESKOP TELESKOP08/0907-2015 23 eiNe Bitte FÜR eiN DaNkeScHÖN: Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Adresse an, damit wir Ihnen nach Abschluss der Auswertung als Dankeschön für die Teilnahme am Betriebsvergleich die Broschüre kostenlos zuschicken können. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt. Absenderstempel: Individuelle Laboranalyse für Innungsmitglieder in Verbindung mit dem Betriebsvergleich bietet ihnen der VDZi wieder ihre individuelle Laboranalyse an. Hierin werden ihre angaben aus dem Betriebsvergleich mit den Branchenwerten ihrer passenden größenklasse verglichen und kommentiert. Das angebot hat in den letzten Jahren große und positive Resonanz gefunden. Nutzen Sie ihre individuelle Laboranalyse – erfahren Sie mehr über ihr Labor und die wirtschaftliche Situation der anderen Betriebe ihrer größenklasse. Bitte beachten Sie! Die Individuelle Laboranalyse ist ein freiwilliges Angebot. Bitte nehmen Sie in jedem Fall an der Erhebung zum Betriebsvergleich teil. Ja, ich bin an der individuellen Laboranalyse interessiert. Bitte übersenden Sie mir nach abschluss der auswertungen zum Betriebsvergleich meine individuelle Laboranalyse zum Preis von eUR 89,- zzgl. gesetzl. MwSt. __________________________________ Unterschrift Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Große Präsidentenstraße 10, 10178 Berlin Telefon 030 280470-25 Telefax 030 280470-27 VDZI-Servicezentrum Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main Tel.: 069 665586-0 Fax: 069 665586-34 Bitte ausfüllen und zurückfaxen an VDZI: 069 665586-34 Marktneuheiten Ein halbes Jahr 3D-Druck mit BEGO neuheit remanium® GM 280: Aus drei mach vier Anlässlich der dentalen Weltleitmesse, der Internationalen Dental Show (IDS) in Köln, wurde der neue mit und für Dentallabore entwickelte 3D-Drucker Varseo von BEGO erstmals präsentiert. Jetzt, etwas mehr als ein halbes Jahr nach der Vorstellung im März, schaut BEGO auf eine spannende Einführungsphase zurück. Die seit Jahrzehnten bewährten Legierungen für den Modellguss, remanium® GM 800+, GM 380+ und 900, haben Zuwachs bekommen. Als neueste Entwicklung führt die Dentaurum-Gruppe die innovative Modellgusslegierung remanium® GM 280. „Mit Varseo durften wir auf der IDS einen riesigen Erfolg feiern und uns somit selbst das beste Geschenk zum 125. Jubiläum machen“, so ZTM Thomas Kwiedor, Leiter Vertrieb National der BEGO Bremer Goldschlägerei und BEGO Medical. Der an allen Tagen sehr gut besuchte Messestand auf der IDS ließ die große Nachfrage seitens der Anwender bereits erahnen. Hervorragende Verarbeitungseigenschaften Der 3D-Drucker Varseo ermöglicht die laborseitige Fertigung unterschiedlichster dentaler Versorgungen. Schnell, kostengünstig und hochpräzise können CAD/Cast-Modellgussgerüste, Schienen, Bohrschablonen und individuelle Abformlöffel gefertigt werden. Auch die Modellherstellung mit dem Harz „VarseoWax Model“ zählt seit Oktober dieses Jahres zu den Einsatzgebieten des Varseo. Weitere Materialien sollen schrittweise folgen. Ein umfangreiches Schulungsangebot im BEGO TRAINING CENTER in Bremen unterstützt den Service rund um den Varseo. So eignet sich beispielsweise der „3D-Druck Einführungskurs“ gut, um Grundlagen des 3D-Drucks und die Funktionsweise des Varseo zu erlernen. Auch die gewohnte Beratung durch den Außendienst sowie die Spezialisten der BEGO Anwendungsberatung steht den Anwendern zur Verfügung. Dass BEGO mit dem Varseo abermals ihre Innovationskraft bewiesen und den richtigen Zahn der Zeit getroffen hat, bestätigt auch die im Mai erhaltene Auszeichnung mit dem „Best of 2015“-Signet des INDUSTRIEPREIS 2015 in der Kategorie Medizintechnik. Mit der erfolgreichen Einführung im deutschen Markt soll nun ein stärkerer Fokus auf den internationalen Vertrieb des Varseo gelegt werden, welcher bereits einen guten Kurs eingeschlagen hat. i remanium® GM 280 zeichnet sich durch eine extrem niedrige Härte aus und ist somit besonders komfortabel zu bearbeiten und zu polieren. Bei Kombigerüsten wie Teleskoparbeiten stellt dies ein besonderes Alleinstellungsmerkmal dar. Darüber hinaus weist remanium® GM 280 eine sehr hohe Bruchdehnung auf und unterstützt damit eine einfache Aktivierung ohne Bruchgefahr der Klammern. Nie zuvor war die Bearbeitung einer Modellgusslegierung so einfach bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit gegen Klammerbrüche. erfolgsgeschichte eines Markenprodukts Genau wie alle anderen remanium® Modellgusslegierungen besitzt die neue Legierung auch die Eigenschaft der Schmelzspiegelung, die ein Überhitzen beim Aufschmelzen vermeidet. remanium® ist ein Markenprodukt, das sich fortlaufend weiterentwickelt und an den technischen Fortschritt der Zahntechnik angepasst hat. Schon seit Jahren gehören die remanium®-Legierungen zu den renommiertesten Dentalprodukten in der Zahntechnik und basieren auf einer langjährig erfolgreichen Produktgeschichte. i www.dentaurum.de www.bego.com TELESKOP 08/09-2015 25 Aus den Innungen nachrichten aus den Innungen Zahntechniker-innung im Regierungsbezirk arnsberg --- Zahntechniker-Handwerk Baden Die innung --- Zahntechniker-innung Berlin-Brandenburg --- Zahntechniker-innung DresdenLeipzig --- Zahntechniker-innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf --- Zahntechniker-innung Hamburg und Schleswig-Holstein --- Zahntechniker-innung für den Regierungsbezirk kassel --Zahntechniker-innung köln --- Zahntechniker-innung Mecklenburg-Vorpommern --- Zahntechniker-innung Münster --- Zahntechniker-innung Niedersachsen-Bremen --- Zahntechniker-innung Nordbayern k.d.ö.R. --- Zahntechniker-innung Ostwestfalen-Lippe --- Zahntechniker-innung für das Saarland --- Zahntech-niker-innung des Landes Sachsen-anhalt --- Südbayerische Zahntechniker-innung ---Zahntechniker-innung Westsachsen ---Zahntechniker-innung Württemberg Landesinnungsverband nrw weist auf Fachkräftemangel im Zahtechniker-Handwerk hin „Die Fachkräftesicherung in NordrheinWestfalen ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der Landesregierung.“, so das Wirtschaftsministerium NRW. Arbeitsminister Guntram Schneider und Wirtschaftsminister Garrelt Duin richteten sich im Rahmen ihrer Fachkräfteinitiative mit einem gemeinsamen Projektaufruf „Fachkräfte der Zukunft – Zukunft der Fachkräfte“ an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Bildungsträger, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern, Kommunen und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine sowie Stiftungen. Der stellvertretende Landesinnungsmeister NRW Uwe Bußmeier (Obermeister der Innung Münster) nutzte als geladener Gast die Gelegenheit nicht nur für bilaterale Gespräche im Anschluss sondern auch in der Diskussionsveranstaltung selbst, wo er auf weitere Ursachen des Fachkräftemangels am Beispiel des Zahntechniker-Handwerks hinwies. 26 TELESKOP 08/09-2015 In der Diskussion hob Minister Duin das Zahntechniker-Handwerk hervor, das als gutes Beispiel voranginge und sich der Digitalisierung beginnend von neuen Methoden der Abdrucknahme über Konstruktion bis zur Fertigung aktiv und innovativ stelle. Kritisch äußerte sich Bußmeier zur Frage, wie selbst beim besten Aus- und Weiterbildungswillen der Betriebe dem Fachkräftemangel im Zahntechniker-Handwerk begegnet werden könne. Gerade im Zahntechniker-Handwerk sei offen bekannt, dass ArbeitnehmerInnen aufgrund unzulänglicher wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen schlicht keine echte Zukunftsperspektive geboten werden könne. Bußmeier zeigte Unverständnis dafür, wie in dieser ohnehin schon enorm angespannten wirtschaftlichen Situation auch noch Krankenkassen, die lediglich Festzuschüsse zahlten, in den Wettbewerb fahrlässig eingreifen könnten. Gelegenheit zum Gespräch: Der stellvertretende Obermeister des Landesinnungsverbandes NRW, Uwe Bußmeier (l.) mit NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin. i Landesinnungsverband nordrhein-westfalen tel: 0251 / 5 20 08 - 0 /- 28 www.zahnmeister.de Aus den Innungen Seniorenzahnmedizin im Fokus beim DEnTrY-Jubiläum Volles Haus im Wittener Forschungs- und Entwicklungszentrum – mit 200 Teilnehmern aus Zahnmedizin, Zahntechnik, Wissenschaft und Dentalindustrie war der 5. DENTRy am 12. September 2015 wieder ein voller Erfolg. Das Schwerpunktthema „Seniorenzahnmedizin“ war gut gewählt, denn die Versorgung älterer Menschen mit zahnärztlichen oder prothetischen Leistungen besonders in stationären Pflegeheimen ist in Deutschland weder flächendeckend noch qualitativ zufriedenstellend umgesetzt. Die Potenziale und Herausforderungen zeigte Frau Professor Ina Nitschke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin, in ihrem Eröffnungsvortrag auf. Zahnärzte und Zahntechniker zeigten in den folgenden Beiträgen Beispiele für innovative Behandlungsprozesse und neuartige Produkte, die mit den Fachbesuchern und Vorständen der Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein sowie Obermeistern der Zahntechniker-Innungen aus ganz Deutschland gemeinsam diskutiert und bewertet wurden. Auch Gesundheitsministerin Steffens begrüßte per Videobotschaft den wichtigen Diskurs um verbesserte Versorgungslösungen rund um die Mundgesundheit älterer Menschen. Auch in diesem Jahr war es Norbert Neuhaus, Obermeister ZTI Arnsberg, ein besonderes Anliegen, die inhaltliche Ausgestaltung des Kongresses und damit auch die Optimierung der Schnittstelle zwischen Zahnmedizinern und Zahntechnikern mitzugestalten. Den Ruf des Kongresses als „Innovationsforum“ zwischen Zahntechnik und –medizin unterstrich Prof. Stapelmann (Ruhr-Universität Bochum) mit ihrem wissenschaftlichen aber anwendungsnahen Ausblick in die Potenziale der Sterilisation und Behandlung mit kalten Plasmen. Ein besonderes Highlight war die Verleihung des DENTRy AWARDs 2015 an die Essener Zahnärztin Christine Wiebe für die Erarbeitung eines realistischen zahnmedizinisch-zahntechnischen Versorgungsablaufes für stationär gepflegte Menschen. In ihrem Wettbewerbsbeitrag stellte sie einen Behandlungspfad vor, der abseits aller Theorie die realen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die tatsächlichen Ablaufbedingen in den Heimen berücksichtigt und darüber hinaus auch nachhaltig kostendeckend durchführbar ist. Nachmachen ist hier erlaubt und dem Kongresskonzept folgend sogar erwünscht! Für zusätzlichen Transfer aus der universitären Forschung in die Praxis sorgte das auch am Samstagnachmittag gut besuchte „Herbstsymposium“ des Departments Zahnmedizin der Universität Witten/Herdecke. Die Veranstalter MedEcon Ruhr und ZBZ Witten wie auch das interdisziplinär besetzte Kongresspräsidium zeigten sich zufrieden: „Mit tollen Beiträgen aus verschiedenen Blickwinkeln auf den Themenfokus Seniorenzahnmedizin hatten wir wieder einen hochaktuellen Kongress. Sogar der anwendungsnahe Siegerbeitrag für den DENTRy AWARD passte zum roten Faden! Wir freuen uns schon auf den nächsten DENTRy am 10.09.2016 in Witten!“ so Leif Grundmann von MedEcon Ruhr. Der 6. DENTRy wird am 10. September 2016 in Witten stattfinden. Mehr Informationen auch zum Kongress selbst: www.dentry.de i Zahntechniker-Innung für den regierungsbezirk Arnsberg Tel: 02331 / 624 68 - 0 www.zti-arnsberg.de Bild oben: Auch die Jubiläumsausgabe des DENTRY war wieder sehr gut besucht. Bild Mitte: Peter Herzog, stellv. Obermeister der Innung Arnsberg, Obermeister Norbert Neuhaus und Prof. Dr. Ina Nitschke im Gespräch. Bild unten: Gruppenbild mit Klaus Bartsch, Obermeister der Innung Köln und VDZI-Vorstand, Norbert Neuhaus, Uwe Bußmeier, Obermeister der Innung Münster, VDZI-Präsident Uwe Breuer und Rainer Struck, Landesinnungsmeister Berlin-Brandenburg. TELESKOP 08/09-2015 27 Aus den Innungen Viele Besucher holen sich Tipps zur Versorgung mit Zahnersatz Großer Andrang am Stand der Zahntechniker-Innung Düsseldorf. i Zahntechniker-Innung für den regierungsbezirk Düsseldorf Tel: 0211 / 43 0 76-0 www.zid.de Rund 30 Anbieter aus den Themengebieten Entspannung, Gesundheit, Gesundheitshandwerk und Fitness waren beim zweiten Wellness-und Gesundheitstag der Rheinischen Post dabei, um die Besucher zu unterstützen und zu informieren. Es gibt viele Möglichkeiten, seinem Körper etwas Gutes zu tun. Bei der zweiten, von der Rheinischen Post organisierten Wellnessund Gesundheitsmesse in den Schadow Arkaden präsentierten sich an den Ständen viele solcher Angebote. Auch der Stand der Zahntechniker-Innung Düsseldorf wurde in der Zeit von 11 Uhr bis 17 Uhr sehr gut besucht und streckenweise herrschte sogar Gedränge. Gemeinsam mit dem Innungsfachlabor DTS Dental Technik Scherz GmbH aus Düsseldorf wurden alle Fragen der Besucher umfassend beantwortet. Allgemeiner Tenor: Besser man informiert sich im Vorfeld und nicht erst, wenn Zahnersatz notwendig ist. Die Besucherinnen und Besucher waren für die Informationen von den Zahnexperten sehr dankbar. Das Fazit der Innung: Öffentlichkeitsarbeit am mündigen Patienten ist zwingend notwendig und richtig! 3. gesundheitskonferenz in Ulm Zahntechniker-Handwerk macht gemeinsam mit den Gesundheitshandwerken auf Missstände aufmerksam Am 6. Oktober fand in Ulm die dritte Gesundheitskonferenz des BadenWürttembergischen Handwerkstages und der Handwerkskammer Ulm statt. Die Zahntechniker-Innung Württemberg und damit das Zahntechniker-Handwerk wurde auf der Podiumsdiskussion mit einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit vom ZIW-Geschäftsführer Christoph Baumgardt vertreten. ZIW-Geschäftsführer Christoph Baumgardt (2.v.r.) auf dem Podium mit Ministerialdirigent Joachim Becker und Vertretern der Gesundheitshandwerke. i 28 Zahntechniker-Innung württemberg Tel: 0711 / 16 22 15 0 www.ziw.de TELESKOP 08/09-2015 Im Rahmen der Podiumsdiskussion warb Baumgardt für mehr Mitspracherechte im gemeinsamen Bundesausschuss. Überall, wo über Zahntechnik entschieden wird, muss ein Zahntechniker vom VDZI mit am Tisch sitzen. Ein weiteres großes Thema waren die Vergütungen im ZahntechnikerHandwerk, insbesondere der leidige § 71 SGB V, der eine Begrenzung der Vergütungsanhebungen auf die Grundlohnsummensteigerung vorschreibt, und der dafür verantwortlich ist, dass die Schere zwischen der allgemeinen Preisentwicklung und den Löhnen im Zahntechniker- Handwerk immer weiter auseinandergeht. ZIW-Geschäftsführer Baumgardt plädierte in diesem Zusammenhang für faire Vergütungen, damit aufgrund der außerordentlich hohen Lohnkonkurrenz überhaupt noch Mitarbeiter für das Zahntechniker-Handwerk gefunden werden können. Setting benchmarks Der neue Zirkonoxid-Standard für Farbsicherheit: True Color Technology Cercon ht setzt mit der True Color Technology einen neuen Zirkonoxid-Standard hinsichtlich der Reproduktion der klassischen Vita Farben. Mit unserem jahrzehntelangem Know-how in der keramischen Farbgebung, unseren speziell ausgewählten Farbpigmenten und unseren eigenen Misch- und Farbrezepturen bietet Cercon ht ein Höchstmaß an Farbsicherheit. Und das für fast alle gängigen offenen Fräsmaschinen. Sie möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an: Kunden-Service-Center Telefon: 0180 / 23 24 555 www.degudent.de Aus den Innungen Messestand mit Zahnersatz-Schauarbeiten war Anlaufpunkt für viele Besucher auf der Baden Messe Mit den präsentierten Schauarbeiten konnte die Innung Baden auf der Baden Messe 2015 wieder zahlreiche Besucher über die verschiedenen Zahnersatzlösungen informieren. i Zahntechniker-Handwerk Baden - Die Innung Tel: 06221 / 432 01 0 www.zahn-technik.de Mit ihrem Messestand war die Zahntechniker-Handwerk Baden - Die Innung - vom 12. bis 20. September auf der Baden Messe in Freiburg vertreten. Über 80.000 Besucher kamen auch in diesem Jahr wieder in die Messehallen. Durch die gute Zusammenarbeit mit der Zahnärzteschaft Baden-Württemberg, die ihren Stand auf der gegenüberliegende Gangseite hatte, konnten die Besucher optimal aus zahnärztlicher und zahntechnischer Sicht informiert werden. Durch das „Thekenkonzept“, das heißt die Schauarbeiten lagen in Glasvitrinen und konnten im Informationsgespräch herausgenommen und den Besuchern in die Hand gegeben werden, präsentierte die Innung wieder die verschiedenen Zahnersatzlösungen. „Die ganze Modellreihe basiert auf dem im Jahr der Einführung des Festzuschuss-Systems entwickeltem ‘Road-Show-Konzept’. Ein Serie besteht dabei aus einem Modell, auf dem der Befund (Lückensituation) abgebildet ist, sowie dem gleichen Modell (Befund) mit der Regelversorgung und mit Mehrleistungen aus einer gleichartigen und ggf. auch einer andersartigen Versorgung, zum Beispiel Einzelzahnlücke, 3-gliedrige Brücke in NEM und teilverblendet, 3-gliedrige Brücke in Edelmetall vollverblendet und schließlich das Einzelzahnimplantat. Damit haben wir die Systematik der befundorientierten Festzuschüsse aufgegriffen und abgebildet und können den Patienten live die Unterschiede zeigen und erklären und damit auch aufzeigen, dass Zahnersatz nicht gleich Zahnersatz ist. So können wir interessierten Besuchern sehr plakativ darstellen, wie und wodurch Mehrkosten entstehen und dass diese in Anbetracht der teils erheblichen, über das Maß der Regelversorgung hinausgehende Mehrleistung auch gerechtfertigt sind“, so Geschäftsführer Bernd Hackstock. Handwerksmesse im Weserpark zum tag des Handwerks Zahntechnik anschaulich und erfolgreich präsentiert! Ein voller Erfolg war der Auftritt der ZINB auf der diesjährigen Handwerksmesse im Bremer Weserpark. Alle Beteiligten waren hochzufrieden mit dem Andrang am Stand. Einhellige Meinung: Eine wunderbare Möglichkeit den zahntechnischen Beruf bei Jung und Alt zu repräsentieren. Die Standbesetzung beantwortete zahlreiche Fragen von Besuchern aller Altersklasse. Großer Andrang am Messestand auf der Handwerksmesse im Weserpark in Bremen. i 30 Zahntechniker-Innung niedersachsen-Bremen Tel: 0511 / 3 48 19 37 www.zinb.de TELESKOP 08/09-2015 Die Moderne Zahntechnik wurde umfassend repräsentiert Ausgestattet war der Stand mit einem Scanner, einer Workstation, bestehend aus PC und Bildschirm sowie zahlreichen Schaumodellen, modernen Fräsmaterialien bzw. Rohlingen. Zum Vergleich wurden der klassische Workflow einer Modellgussprothese und ein Quadrant aufgewachster Vollgusskronen vorgestellt. Ein ganz besonderer Publikumsmagnet war ein kleiner, aus einem Bausatz selbstgebauter 3D-Drucker, den die Bremer Berufsschule der ZINB zur Verfügung gestellt hat. Hierfür dankt die Innung Martina Middelberg und Olaf Kutschmann, die dies ermöglicht und die Standbesetzung tatkräftig unterstützt haben. Aus den Innungen Charlotte Beckers ist „Lehrling des Monats“ September Die Handwerkskammer Düsseldorf und die 12 Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk haben sich entschlossen, regelmäßig die besten Nachwuchskräfte in allen Kreisen und Kreisfreien Städten des Kammerbezirks (Regierungsbezirks) unter dem Titel „Lehrling des Monats“ der Öffentlichkeit vorzustellen. „Lehrling des Monats“ September war Charlotte Beckers. Sie die Auszubildende im Zahntechniker-Handwerk und Studentin der Ökonomie mit Studienziel MBA. Die 25-jährige Essenerin zeigte bereits in ihrem ersten Ausbildungsjahr ein „weit überdurchschnittlich ausgeprägtes technisches Verständnis, eine vorbildliche Kundenorientierung und ein hohes Maß an Eigenverantwortung“, fasst der mit der Auszeichnung verbundene Urkundentext die prämierungswürdigen Eigenschaften von Charlotte Beckers zusammen. „Dazu kommt ihr `Händchen´ für Kommunikation – unter anderem betreut sie die Website und sozialmediale Präsenz ihres Ausbildungsbetriebs – und ein starkes Interesse an den Produkten und modernen Produktionsverfahren bis hin zum 3-D-Druck“, ergänzte Kreishandwerksmeister Gerd Peters in seiner Laudatio. Die ambitionierte angehende Gesundheitshandwerkerin nimmt für ihre Doppelqualifizierung bemerkenswerte Anstrengungen auf sich: die allabendlichen Vorlesungen, Übungen und Seminare an der FOM-Hochschule, dazu die Prüfungen. Die Ausbildung im Essener Innungslabor PH-Dentaltechnik; Berufsschule und Überbetriebliche Ausbildung, für die sie jeweils nach Düsseldorf pendeln muss. Und mit den angepeilten Abschlüssen in beiden parallel vorangetriebenen Bildungsgängen soll es nicht getan sein: hier ein „Meister“, dort ein „Master“ sollen folgen. (v. l.) Kammervizepräsident Siegfried Schrempf, Lehrling des Monats September Charlotte Beckers, Ausbilder Horst Bollmann aus der Essener PH-Dentaltechnik und Kreishandwerksmeister Gerd Peters. i Zahntechniker-Innung für den regierungsbezirk Düsseldorf Tel: 0211 / 43 0 76-0 www.zid.de DEDICAM – DA PASST EINFACH ALLES. ALLES AUS EINER HAND. Auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. ALLES BESTENS. Gewohnte Qualität von CAMLOG, auch auf natürlichen Zähnen. ALLES MÖGLICH. Breites Produkt- und Leistungsspektrum vom Inlay bis zum Steg. ALLES INKLUSIVE. Persönliche Betreuung von Anfang an durch den gesamten Prozess. ALLES EFFIZIENT. Offene Schnittstellen, präzise Fertigung und pünktliche Lieferung. ALLES EINFACH. Scan & Design Service optional verfügbar. ENTDECKEN SIE DEDICAM. Die individuelle CAD/CAM-Prothetik von CAMLOG für Implantate und natürliche Zähne. Telefon 07044 9445-800. www.camlog.de/cadcam Mitgliederbereich für Innungslabore wir für Sie innungen im VDZi wissen strukturiert, aktuell und auf den Punkt informationen und Wissen für innungsmitglieder. Übersichtlich - kompakt - kompetent. Im August wurde der Startschuss für den neuen Mitgliederbereich mein-vdzi.de gegeben. Damit stellen die Innungen im VDZI für ihre Mitgliedslabore ein umfangreiches, gemeinsames Wissensportal zur Verfügung. Im exklusiven Mitgliederportal finden Innungslabore hilfreiche und wissenswerte Informationen, die auf die Bedürfnisse des zahntechnischen Laboralltags abgestimmt sind. Die Inhalte auf diesen Seiten werden mit Hilfe der Innungen kontinuierlich ausgebaut und werden in Zukunft auch weiter um innungsspezifische Besonderheiten ergänzt. Zahntechnik TELESKOP zeigt an einigen Beispielen auf, welche Themen und Inhalte seit August hinzugefügt wurden. 32 TELESKOP 08/09-2015 Warum lange im Internet suchen, wenn es auch einfacher geht?! Mitgliederbereich für Innungslabore informieren Sie sich im internet Ein Blick lohnt sich: Neue Inhalte im Mitgliederbereich werden mehrmals im Monat ergänzt. Auf der Startseite von www.vdzi.de und auf der VDZI-Facebook-Seite www.facebook.com/vdzi.biv werden diese angezeigt. neue Inhalte im Bereich rechnungslegung* Rechnungslegung - BEB Zahntechnik® 쐍 31 NEUE Beispiele für „Schienen und KFO-Geräte“ zum Download Rechnungslegung - BEL II - 2014 - Abrechnungsbeispiele zur reinen Regelversorgung 쐍 BEL II Abrechnungsbeispiele „Instandsetzungen“ * Wegen regionaler Besonderheiten der Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an die Experten in Ihren Innungen. Regionalspezifische Aspekte werden nach und nach auch im Mitgliederbereich ergänzt. Hierüber werden Sie dann entsprechend informiert. neue Inhalte im Bereich recht und Verträge Recht und Verträge 쐍 Mindestlohn & Arbeitszeitaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht im Dentallabor 쐍 Gewährleistung des Dentallabors bei Zahnersatz TELESKOP 08/09-2015 33 Mitgliederbereich für Innungslabore neue Inhalte im Bereich risiko und Qualitätsmanagment neue Inhalte im Bereich Betriebswirtschaft Risiko- und Qualitätsmanagement 쐍 Ein- und Ausgangsdesinfektion mit DGUV-Information 203-021 Betriebswirtschaft 쐍 Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen bei der Berufsausbildung von Flüchtlingen 쐍 Konkjunkturbarometer für das III. Quartal 2015 Risiko - Qualitätsmanagement - Arbeitsschutz Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe 쐍 Für Sie gelesen! - GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen 쐍 Übersicht - GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole nach GefStoffV Betriebswirtschaft - Löhne und Gehälter 쐍 Ergebnisse der VDZI-Lohnerhebung für 2014 Betriebswirtschaft – Tipps und Tricks 쐍 Abschreibungen - Einführung mit Link zur Afa-Tabelle für das Zahntechniker Handwerk 쐍 Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 쐍 Personalführungs-Fehler. neue Inhalte im Bereich Marketing Marketing – Tipps & Tricks 쐍 So funktioniert Google Analytics 쐍 10 Tipps zum Thema Blogging 쐍 Tools im Online-Marketing 쐍 Werbemittel Außenwerbung 쐍 Marketing im Social Media 쐍 So nutzen Sie Instagram 쐍 Kundenansprache mit AIDA-Formel 쐍 9 Tipps fürs E-Mail Marketing Marketing – Online-Marketing 쐍 Was ist eine Call-to-Action!? Marketing – SEO 쐍 Warum Backlinks so wichtig sind! 34 TELESKOP 08/09-2015 neue Inhalte im Bereich Publikationen Publikationen - Themen der Berufspolitik 쐍 Die neue Publikation zum Thema: Betriebe, Beschäftigte nach BGETEM 2014 쐍 Arbeitsmarkt, Juli 2015 Mitgliederbereich für Innungslabore Sie sind noch nicht angemeldet? wir zeigen Ihnen wie es geht. ServiceCard ihren persönlichen Login-code/ihre Service-Nummer für den Zugang zum exklusiven Bereich für innungsmitglieder haben Sie vom VDZi mit ihrer Servicecard per Post erhalten. Login-Code/Service-nummer Öffnen Sie www.mein-vdzi.de. geben Sie ihren Logincode/ihre Service-Nummer in das dafür vorgesehene Feld auf der Webseite ein und klicken Sie auf „Jetzt Registrieren“. Stellen Sie Fragen oder geben Sie uns Ihr Feedback Wir hoffen, dass wir ihnen hier Nützliches und Wissenswertes bereitstellen und freuen uns über kommentare, Fragen und anregungen. Nutzen Sie zum Beispiel die kommentarfunktion: ihr Feedback ist willkommen. & Service-Hotline für Innungslabore 069 665586 66 TELESKOP 08/09-2015 35 proDente proDente erneut mit knapp 50 Millionen Kontakten im September Die bisherige Reichweite im Jahr 2015 von Zuschauern, Hörern und Lesern liegt insgesamt bei 172.926.344. Im September erzielte proDente mit seiner Arbeit knapp 50 Millionen Kontakte. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der September bisher wieder der stärkste Monat des Jahres. Dies hängt mit dem Tag der Zahngesundheit und den von proDente speziell zu diesem Tag aufbereiteten Informationen zusammen. Die Initiative proDente prodente.de in neuem Design proDente e.V. wird seit 1998 durch fünf großen Verbände Bundeszahnärztekammer, Bundesverband Dentalhandel, Feier Verband Deutscher Zahnärzte, Verband der Deutschen Dental-Industrie und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen finanziert. Die Online-Seiten von proDente sind optisch und inhaltlich komplett überarbeitet worden. Der Hintergrund: Über die Hälfte der Deutschen nutzt das Internet mit Hilfe mobiler Geräte. Das von Fachleuten so genannte ‘Responsive Design’ ermöglicht die Bedienung der proDente-Seite auf Smartphones und Tablets. Dazu ändert sich die Darstellung der Seite je kleiner der Bildschirm ist. Die Initiative vermittelt fundiertes Fachwissen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik und will den Wert gesunder und schöner Zähne darstellen. Bildhafte Darstellung Auf der neuen Webseite wurde Fotos und Illustrationen mehr Platz eingeräumt. Die Texte sind vereinfacht worden, um den Lesefluss zu verbessern. Auch die Suche führt nun zu deutlich präziseren Ergebnissen. Zu jedem Thema findet der Leser nun sofort vergleichbare Informationen, seien es Fotos, Applikationen oder Filme. anbindung an Bilddatenbank Die gefundenen Fotos oder Grafiken können von Journalisten, Zahnärzten oder zahntechnischen Innungsbetrieben auf einer separaten Bilddatenbank in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Benötigt der Nutzer ein Foto für den Druck, liegt eine reprofähige Datei vor. Soll eine Internetseite gestaltet werden, steht eine kleinere Version zur Verfügung. es darf geteilt werden Viel Wert wurde auf das Teilen der Inhalte gelegt. Ob Facebook, Twitter, Pinterest, Tumblr oder Whatsapp (nur mit Smartphone): Jede Seite kann bequem weiter an Freunde und Bekannte verbreitet werden. 36 TELESKOP 08/09-2015 neu bei proDente – die App für Android Immer auf dem aktuellen Stand über die Informationen und Aktivitäten von proDente: via App können Interessierte sich nun auf Smartphones oder Tablets mit dem Betriebssystem Android informieren. Die App kann kostenfrei im Google Playstore heruntergeladen werden. Unter „proDente“ kann die App auch im Google Playstore gesucht werden. + bit.ly/playstore-proDente proDente 왘 Erklärvideo Implantate Pünktlich zum diesjährigen tag der Zahngesundheit veröffentlichte proDente das neue erklärvideo zum thema „implantate“: bit.ly/erklärvideoProDente Video kann in eigene Internetseite eingebunden werden Zahntechnische innungsbetriebe können den Film mit Hilfe des Youtube-kanals proDentetV (www.youtube.com/prodentetV) auf ihre internetseiten einbinden. Der Film kann auch auf der Webseite von proDente (bit.ly/prodente-implantate-film) gesehen und in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Patientenmagazin für Inlays erschienen 100 Stück kostenfrei für innungslabore Das neue Patientenmagazin „Inlays, Onlays, Overlays“ kann kostenfrei bei proDente bestellt werden. Auf aktuellem, wissenschaftlichem Stand setzt das neue Layout auf eine großzügige Bildwelt und kurze, prägnante Texte. Zahntechnische Innungsbetriebe können 100 Exemplare des Magazins kostenfrei bestellen. & Bestellhotline: 01805-552255 Kurzfilmwettbewerb Jury trifft Vorauswahl Erstmals hat proDente in diesem Jahr einen Kurzfilmwettbewerb ausgeschrieben. Insgesamt wurden 50 Filme rund um das Thema Zähne eingereicht. Nun hat die Jury sieben Filme auf die Short-List gesetzt. Aus diesen Filmen werden am 25. November die drei Gewinner gekürt. + bit.ly/prodente-shortlist TELESKOP 08/09-2015 37 Arbeitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht, Angebot oder wunsch? Dentaltechniker war immer mein Traumberuf. Nun mache ich das seit 21 Jahren und es macht mir immer noch Spaß. Seit einiger Zeit habe ich jedoch Probleme mit den Händen. Handrücken und Finger wurden spröde und rissig. Hautstellen sind entzündet und nässen. Hängt dies möglicherweise mit meiner Arbeit zusammen? 20 Jahre hatte ich nie etwas. Warum erst jetzt? Die Chemikalien, mit denen ich arbeite sind immer noch die gleichen. Hätte ich etwas tun können, früher die Probleme erkennen und eher reagieren können? Von Steffen Hetmank, BG ETEM ragen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden können. Eine entsprechende Verordnung ist im Oktober 2013 erlassen worden (Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung, kurz ArbMedVV). In der Praxis gibt es Unklarheiten über das Ziel der Verordnung und deren Umsetzung, sowohl bei den Unternehmern als auch bei den Betriebsärzten. F Die Verordnung richtet sich an den Unternehmer, der für die Organisation der Umsetzung der Vorsorge verantwortlich ist. Er muss Geld und Zeit investieren. Wofür? Damit beim Mitarbeiter durch Information durch den Betriebsarzt das Bewusstsein für die eigene Gesundheit wächst. Es gilt die in der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Maßnahmen zu verstehen, egal ob es der Umgang mit Gefahrstoffen, der Lärm am Arbeitsplatz oder bei Feuchtarbeiten sind. Aber auch das Freizeitverhalten sollte den hohen täglichen Arbeitsanforderungen angepasst werden. Je nach Gefährdung unterscheidet der Gesetzgeber Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge. Die Inhalte der Vorsorge legt der Arzt im Gespräch mit dem Mitarbeiter fest. Bestandteil der Vorsorge kann auch eine Untersuchung (in der Vergangenheit immer als Vorsorgeuntersuchung bezeichnet) sein. Die Untersuchung kann nur mit Einverständnis des Mitarbeiters stattfinden. Grundlage für die Vorsorge können die bereits bekannten arbeitsmedizinischen Grundsätze sein wie: G1.1 G1.4 G23 G24 G25 G37 G42 Mineralischer Staub, Teil 1: Silikogener Staub (z.B. Einbettmassen) Staubbelastung Obstruktive Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen (Feuchtarbeiten und Umgang mit sensibilisierenden Stoffen, wie MMA) Fahr,- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (Kurrierfahrer) Bildschirmarbeitsplatz Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung In jedem Fall ist Kenntnis über die Arbeitsplatzverhältnisse seitens des Arztes Voraussetzung für eine optimale Beratung. An der Pflichtvorsorge muss der Mitarbeiter teilnehmen, da diese Tätig- 38 TELESKOP 08/09-2015 keitsvoraussetzung ist. Die Angebotsvorsorge kann hingegen abgelehnt werden, ohne dass dem Mitarbeiter für seine Beschäftigung Nachteile entstehen dürfen. Sieht der Mitarbeiter einen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und ersten gesundheitlichen Beschwerden ist der Unternehmer verpflichtet eine sogenannte Wunschvorsorge zu organisieren. Er kann das Anliegen des Mitarbeiters ablehnen, muss aber darlegen, dass keine gesundheitliche Beeinflussung am Arbeitsplatz vorliegt. Die für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge gleichermaßen gültige Vorsorgebescheinigung (Teilnahmebescheinigung ohne Untersuchungsergebnis) ersetzt die bislang auszustellende Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis. Neu ist, dass der Arbeitgeber nun auch im Falle von Angebots- und Wunschvorsorge eine Bescheinigung erhält und auch hierzu eine Vorsorgekartei führen muss. Für Tätigkeiten mit einigen krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen verlangt die ArbMedVV eine Pflichtvorsorge. Die Neueinstufung von Cobalt in die Kategorie 1 B für krebserzeugende Gefahrstoffe (Einstufung nach TRGS 905 durch den AGS in K2 für metallisches Cobalt) macht deshalb in der Praxis für Arbeiten mit NEM bei den betroffenen Mitarbeitern die Pflichtvorsorge erforderlich. Neu geregelt sind auch Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind durch u.a. repetitive, sich ständig wiederholende manuelle Tätigkeiten wie Arbeiten am Modell (G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen als Angebots- oder Pflichtvorsorge.) Welche Tätigkeiten ebenfalls eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erfordern ist im Anhang der ArbMedVV nachzulesen (siehe kleiner Kasten). Wichtig ist, dass der Unternehmer im Ergebnis der Vorsorge keine Aussage erhält über die körperliche Eignung von Mitarbeitern für bestimmte Tätigkeiten. Dies war in der Vergangenheit der Fall. Inzwischen wurde Vorsorge bzw. Information des Mitarbeiters über Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und Feststellung der körperlichen Eignung strikt getrennt. Die Vorsorge und eine Eignungsun- Arbeitsschutz tersuchung sind auch zeitlich getrennt voneinander durchzuführen. In sachlicher Hinsicht können sich Überschneidungen ergeben. Aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Beschäftigten und der rechtsverbindlichen Verpflichtung (§ 7 ArbSchG; § 7 Abs. 2 DGUV-Vorschrift 1), die Beschäftigten keine Tätigkeiten ausüben zu lassen, die sie nicht ohne Gefahr für sich oder andere ausführen können, hat der Arbeitgeber die rechtliche Verpflichtung, „Eignungsuntersuchungen“ durchführen zu lassen, wenn er objektive Anhaltspunkte für gefährdende Gesundheitsbeeinträchtigungen bei gefährlichen Tätigkeiten erkennt. Arbeitsmedizinische Vorsorge Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann u. a. folgende Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig werden: Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit: 쐍 Infektionsgefährdung 쐍 silikonen Stäuben Solche Anhaltspunkte können sich z.B. ergeben aufgrund 쐍 von für medizinische Laien erkennbaren Anzeichen für Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten (Übelkeit, Anzeichen für Schwindel oder Schmerzen, Hauterkrankungen o.ä.) 쐍 anderer Indizien im Verhalten der Beschäftigten (häufigere kleinere Unfälle bzw. Schadensfälle o.ä.) 쐍 freiwilliger Mitteilungen der Beschäftigten über private Erkrankung oder Informationen durch den Betriebsarzt mit Einwilligung der Beschäftigten. Ergeben sich arbeitsmedizinische Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit, darf der Arbeitgeber den Beschäftigten mit dieser Tätigkeit nicht mehr betrauen. Liegen Arbeitsbedingungen vor, bei denen trotz Arbeitsschutzmaßnahmen mit Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten oder von Dritten zu rechnen ist (wie z. B. bei der Teilnahme von Kurierfahrern im Straßenverkehr), falls die Beschäftigten für die Tätigkeiten gesundheitlich ungeeignet sind, können Eignungsuntersuchungen jedoch sinnvoll sein. Dann kann der Arbeitgeber Eignungsuntersuchungen im Arbeitsvertrag vereinbaren. Die Vereinbarung muss bezüglich Art und Umfang der Untersuchung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. 쐍 Feuchtarbeit länger als vier Stunden pro Tag Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten: 쐍 mit hautsensibilisierenden Stoffen, z. B. Acrylate, Ni/Co-haltige Legierungen 쐍 mit Feuchtarbeit länger als zwei Stunden pro Tag 쐍 mit Exposition gegenüber einatembaren und alveolengängigen Stäuben 쐍 mit Tragen von Atemschutz der Gruppe 1 (z. B. FFP2-Masken) 쐍 mit Lärmexposition über dem unteren Auslösewert Lex,8h=80 dB(A) 쐍 mit Exposition durch Vibrationen, wenn der Auslösewert von A(8) = 2,5 m/s² bei Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen überschritten wird 쐍 an Bildschirmgeräten i Weitere Informationen zum Arbeitsschutz im Dentallabor finden Sie im Mitgliederbereich unter www.mein-vdzi.de TELESKOP 08/09-2015 39 Zahnersatz-Experiment Foto: Meusburger Foto: OeWF-PaulSantek AMADEE-15-Mission: Zahnersatz auf dem Mars Herstellung einer provisorischen krone im test bei Mars-Simulation arum ist die Herstellung von Zahnersatz auch im Rahmen einer Mars-Mission wichtig? Diese Frage beantwortete das Österreichische Weltraum Forum (ÖWF) bei der Vorstellung der diesjährigen AMADEE-15-Mission am Kaunertaler Gletscher sehr klar: „Die Wahrscheinlichkeit für einen zahnmedizinischen Notfall steigt mit zunehmender Missionsdauer rasant. Im Gegensatz zur Erde steht kein Zahnarzt bzw. Zahntechniker zur Verfügung.“ W So kam bei der weltweit höchstgelegene Feldsimulation im August auch eine virtuelle 3D-Mars-Station zum Einsatz. Im Ernstfall einer 200 Tage zum Mars dauernden Reise soll mit Hilfe eines 3D-Druckers auch ein schmerzender Zahn behandelt werden können. Das Ziel des entsprechenden Experimentes am Kaunertaler Gletscher war die Überprüfung eines für die Anwendbarkeit im Weltraum entwickelten Verfahrens zur Herstellung einer provisorischen Krone mithilfe eines 3D-Druckers. So wurde der mögliche Ablauf von der Diagnose, über die Herstellung bis zum Einsetzen des Zahnersatzes unter ‚Marskonditionen‘ simuliert. Dabei sah der Versuchsaufbau folgenden Ablauf vor: 1. Schritt: Nach einem Sturz treten Zahnbeschwerden beim Astronauten auf. 2. Schritt: In der Erste-Hilfe-Station ergibt die Diagnose, dass sich der Astronaut ein Stück Zahn ausgebrochen hat. 3. Schritt: Die entsprechenden, vom Mundscanner ermittelten Daten werden sofort an die Erde geschickt. 4. Schritt: Auf der Erde wird auf der Grundlage der Daten und in Absprache mit dem Zahnarzt der virtuelle Zahnersatz für den Astronauten gefertigt. 40 TELESKOP 08/09-2015 5. Schritt: Die Daten der virtuellen Krone werden zurück zum Mars geschickt. 6. Schritt: Der Astronaut hat die Möglichkeit, die Daten mit einem 3D-Drucker in eine echte physische Krone, die derzeitigen Standards auf der Erde entspricht, zu verwandeln. 7. Schritt: Der Astronaut kann sich die „gedruckte“ provisorische Krone selbst einsetzen. „Wir konnten im Rahmen der AMADEE-15 Mission zeigen, dass es durchaus möglich ist Zahnersatz an einem entfernten Ort, zum Beispiel auf dem Mars, über einen 3D-Drucker herzustellen. Die Eingliederung des gefertigten (provisorischen) Zahnersatz ließ sich von dem Simulationsastronauten, einem zahnmedizinisch-zahntechnischen Laien, durchführen“, so Dr. DI Sandra Häuplik-Meusburger von der Meusburger Dental Technic And Space-Craft Architektur, Wien, die für das Experiment im Rahmen der Mission zuständig war. Diese Technologie sei aber nicht nur für den Mars interessant. So gebe es auch auf der Erde noch viele entlegene Gegenden, wo man im Ernstfall auf diese Weise einen provisorischen Zahnersatz herstellen könne. Unter der Leitung des ÖWF erforschten Wissenschaftler aus Europa und den USA von 3. bis 14. August den Blockgletscher im Kaunertal, um Erfahrungen für zukünftige bemannte Mars-Missionen zu sammeln, da der Gletscher insgesamt den Bedingungen am Mars ähnelt. Insgesamt wurden Experimente aus den Bereichen Astrobiologie, Geowissenschaften, Robotik und Humanmedizin durchgeführt. i Weitere Informationen zur AMADEE-15-Mission finden Sie im Internet unter www.oewf.org/portfolio/oesterreich-amadee-15/ Zahnersatz-Experiment Foto: space-craft Architektur ZIRKONZAHN Deutschland – 73491 Neuler – T +49 7961 933990 [email protected] – www.zirkonzahn-education.com Gysi-Preis Alfred Gysi zum 150. Geburtstag Namensgeber des VDZi-Nachwuchswettbewerbs war Pionier der artikulationslehre Alfred Gysi wurde am 31. August 1865 in Aarau, Kanton Aargau, in der Schweiz geboren. Schon im Alter von zehn Jahren erhielt er eine gründliche Ausbildung als Feinmechaniker, und zwar in der Fabrik seines Vaters. Dort lernte er das Sägen, Feilen und Bohren von Metall. Außerdem machte er sich kundig im Schmieden, Gewindeschneiden und Hartlöten. Er hatte nämlich zusammen mit seinen Brüdern eine Reißzeugfabrik, einen Brillenverkauf und ein fotografisches Atelier vom Vater übernommen. Nach dem Besuch des Gymnasiums und nach zwei Jahren Studium der Propädeutik der Zahnmedizin an der Universität Genf entschied sich Gysi endgültig für die Zahnheilkunde. Von 1885-1887 studierte er in Philadelphia am Pennsylvania College of Dentistry. Er kehrte schließlich mit dem Titel eines „Doctors of Dental Surgery" in die Schweiz zurück, um 1887 die kantonale aargauische Zahnarztprüfung abzulegen. Seine erste Veröffentlichung über das Artikulationsproblem brachte Gysi im Jahre 1908 heraus. In dieser Arbeit, erschienen in Berlin, beschrieb der Pionier der modernen Zahntechnik seinen ersten „Simplex-Artikulator", seinen ersten verstellbaren Artikulator, den ersten Gesichtsbogen und die Registrierung der zentralen Okklusion. Etwa zur gleichen Zeit übernahm Gysi die Leitung der prothetischen Abteilung des zahnärztlichen Institutes, das 1906 der medizinischen Fakultät der Universität Zürich angeschlossen wurde. An den zahlreichen zahnlosen Patienten studierte Gysi deren individuelle Art der Kaubewegungen und untersuchte die Gebissfunktionen mit den verschiedensten eigens hierfür konstruierten Messinstrumenten. Innerhalb von 20 Jahren stellte er so zwölf Modelle von Artikulatoren her. Dabei konnte er freilich auf seine Kenntnisse in der Metallbearbeitung zurückgreifen, die er als Junge erworben hatte. Im Jahre 1912 folgte Gysi einem Ruf nach Amerika. Dort entwikkelte er die berühmten „Anatoform-Zähne" und entsprechende Aufstellregeln. Zudem entwarf er einen verbesserten Artikulator, der sich den individuellen Kaubewegungen des Unterkiefers des Patienten anpassen lässt. Das Ergebnis dieser Forschung und Arbeiten ist jedem Zahntechniker heute bekannt: schließlich bedient man sich der Vorzüge seiner Entwicklungen in der täglichen prothetischen Praxis. Gysis Verdienste in der Zahntechnik fanden in mannigfachen Ehrungen ihren Ausdruck. So verliehen ihm die Universitäten Zürich und Marburg die Ehrendoktorwürde, und die schweizerische Eidgenossenschaft zeichnete ihn 1926 mit dem „Marcel-BenoistPreis" aus, der mit 30.000 Franken dotiert war. Die akademische Laufbahn Gysis gipfelte 1929 mit der Berufung zum außerordentlichen Professor am Zahnärztlichen Institut Zürich und 1931 mit der Ernennung zum Honorarprofessor der medizinischen Fakultät der Universität Zürich. Sein bedeutendstes wissenschaftliches Werk veröffentlichte Gysi im vierten Band des Scheff-Pichlerschen Handbuches. Dort handelte er die Kieferbewegungen ab sowie die Funktion der Kauflächen-Facetten der Zähne. Er zeigte darin, dass Form und Funktion ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Aufgrund seiner Artikulationslehre hat der VDZI seinen 1979 erstmals ausgerufenen Nachwuchswettbewerb nach Alfred Gysi benannt. 42 TELESKOP 08/09-2015 Gysi-Preis 2017 Ausschreibung startet im Frühjahr 2016 Für die jungen Auszubildenden ist die Teilnahme am VDZI-Nachwuchswettbewerb Gysi-Preis, benannt nach Alfred Gysi, eine große Chance im Rahmen der Ausbildung zum Zahntechniker. Der VDZI dankt daher besonders den Laboren, die ihren Auszubildenden die Möglichkeit geben, am Wettbewerb teilzunehmen. Für Ihren Kalender: Anmeldungen zum Gysi-Preis 2017 sind ab Frühjar 2016 möglich. Dann schreibt der VDZI den 16. Gysi-Preis für Auszubildende im Zahntechniker-Handwerk aus. Die Preisverleihung findet zur 37. Internationalen Dental-Schau am 23. März 2017 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim VDZI & Anja Olschewski 030-280470-25 [email protected] Imagekampagne des Handwerks Das zahntechnische Plakatmotiv wird nach der bundesweiten Werbung noch von Handwerkskammern verwendet, z. B. in Ulm. Das Menü im Werbemittelportal ist unterteilt in Kampagneninformationen, Werbemittel, PR-/Pressematerial und Werbeartikelshop. Individualisierbare werbemittel zur Imagekampagne des Handwerks Der VDZI begleitet die Imagekampagne für das Zahntechniker-Handwerk. Ziel dabei ist es, dass auch das Zahntechniker-Handwerk in der Kampagne sichtbar wird und die zahntechnischen Labore die Materialien für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können. Ende Juni bis Anfang Juli wurden deutschlandweit Plakate geschaltet, die an mehr als 7.000 Stellen für eine Ausbildung im Handwerk warben. Unter den fünf Motiven war auch das zahntechnische Motiv „Die Welt war noch nie so unfertig. Gib ihr Biss“ (siehe auch TELESKOP 06-2015). Die einzelnen Kapagnenmotive können Innungslabore im Werbemittelportal kostenlos individualisieren. Das zahntechnische Motiv findet man am schnellsten über die Suche. Dort einfach „Biss“ eingeben und alle Motive werden in einer übersichtlichen Liste angezeigt. Funktionen im Überblick Das Menü im neuen Werbemittelportal ist in folgende Punkte unterteilt: Kampagneninformationen, Werbemittel, PR-/Pressematerial und Werbeartikelshop. i Interessierte können sich kostenlos auf der Login-/Registrierungsseite registrieren, um Zugriff auf alle Werbe- und Pressematerialien zu erhalten. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, wird das Zugangspasswort per E-Mail zugestellt. Dann kann mit E-Mail-Adresse und Passwort der Login auf der Login-/Registrierungsseite erfolgen. www.werbemittel.handwerk.de Bild-Anzeige: 40 Millionen Mal handwerkliche Einheit Mit einer Auflage von 40 Millionen hatte war am 3. Oktober 2015 die Sonderausgabe der Bild-Zeitung zum Tag der Deutschen Einheit fast in jedem Briefkasten in Deutschland. Das Handwerk war in der Sonderausgabe mit einer Anzeige „Wir haben zusammengebaut, was zusammen gehört“ vertreten. TELESKOP 08/09-2015 43 <ŽŶnjĞƉƚƐƚĂƩ&ůŝĐŬǁĞƌŬ ^ĐŚŶŝƩƐƚĞůůĞ zu den führend en Praxisverwaltu ngsprogrammen vorhanden. 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