Die MPLC Schirmlizenz

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Die MPLC Schirmlizenz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie
ANTRAGSFORMULAR
es uns per Mail, auf dem Postweg oder per Fax. Sie erhalten dann
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SieSie
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Antragsformular
vollständig
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sendenSie
Bitte
füllen
das
Antragsformular
vollständig
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und
umgehend
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Vorführlizenz.
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steht Ihnen
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esuns
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Serviceteam
der Rufnummer
0 /611051
6019-4
Serviceteam
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der Rufnummer
0 61 50
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E-mail
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jederzeit
gerne gerne
zur Verfügung.
E-mail
[email protected]
jederzeit
zur Verfügung.
Firma bzw. Einrichtung:
Firma
bzw.
Einrichtung:
Firma
bzw.
Einrichtung:
Ansprechpartner:
Ansprechpartner:
Ansprechpartner:
Anschrift:
Anschrift:
Anschrift:
ALLGEMEINE
ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der
MPLC Deutschland GmbH (MPLC) und dem Lizenznehmer zur Einholung einer Schirmlizenz
abgeschlossen
werden.
Sie geltenGeschäftsbedingungen
gleichermaßen für allegelten
Lizenzangebote.
Nebenabreden
und
1. 1.DieDie
vorliegenden
allgemeinen
fürfür
alle
Verträge,
die
zwischen
der
vorliegenden
allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten
alle
Verträge,
die
zwischen
der
weitere
Vereinbarungen
bedürfen
zu und
ihrer
Wirksamkeit
der Schriftform.
MPLC
Deutschland
GmbH
(MPLC)
dem
Lizenznehmer
zurzur
Einholung
einer
Schirmlizenz
MPLC
Deutschland
GmbH
(MPLC)
und
dem
Lizenznehmer
Einholung
einer
Schirmlizenz
abgeschlossen
werden.
Sie
gelten
gleichermaßen
für
alle
Lizenzangebote.
Nebenabreden
und
2. Auf der
Grundlage
einer
schriftlichen
Vereinbarung
gewährt
MPLC
eine
nicht-ausschließliche
Lizenz
abgeschlossen werden. Sie gelten gleichermaßen für alle Lizenzangebote. Nebenabreden und
weitere
Vereinbarungen
bedürfen
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftform.
für die
nicht-gewerbliche,
öffentliche
Vorführung
von Filmen,
die
sich der Lizenznehmer aus legalen
weitere
Vereinbarungen
bedürfen
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftform.
2. 2.AufAuf
der
Grundlage
einer
schriftlichen
Vereinbarung
gewährt
MPLC
eine
nicht-ausschließliche
Quellen
in der
eigener
Verantwortung
zu beschaffen
hat. Die
Gültigkeit
der
Schirmlizenz
erstreckt Lizenz
sich
Grundlage
einer
schriftlichen
Vereinbarung
gewährt
MPLC
eine
nicht-ausschließliche
Lizenz
fürfür
die
nicht-gewerbliche,
öffentliche
von
Filmen,
diedie
sich
der
Lizenznehmer
zeitlich
über
einen
festgelegten
ZeitraumVorführung
(Laufzeit)
und
räumlich
auf
das
Grundstück
bzw.aus
Gelände
die
nicht-gewerbliche,
öffentliche
Vorführung
von
Filmen,
sich
der
Lizenznehmer
auslegalen
legalen
Quellen
in eigener
Verantwortung
zuzu
beschaffen
hat.
Die
Gültigkeit
der
Schirmlizenz
erstreckt
der lizenzierten
Quellen
inEinrichtung.
eigener
Verantwortung
beschaffen
hat.
Die
Gültigkeit
der
Schirmlizenz
erstrecktsich
sich
zeitlich
über
einen
festgelegten
Zeitraum
und
räumlich
auf
das
Grundstück
bzw.
Gelände
zeitlich
über
einen
festgelegten
Zeitraum
(Laufzeit)
und
räumlich
auf
das
Grundstück
bzw.
Gelände
3. MPLC
versichert
dem
Lizenznehmer,
von
den(Laufzeit)
jeweiligen
Urheberbzw.
Leistungsschutzrechtsderder
lizenzierten
Einrichtung.
lizenzierten
Einrichtung.
Inhabern berechtigt
und
ermächtigt zu sein, die hiermit gewährte Lizenz für die unentgeltliche,
3. 3.MPLC
versichert
dem
Lizenznehmer,
von
den
jeweiligen
Urheberbzw.
LeistungsschutzrechtsMPLC
versichert
dem
Lizenznehmer,
von
den
jeweiligen
Urheberbzw.
Leistungsschutzrechtsöffentliche
Vorführung
von
legal
erhältlichen
Bildtonträgern
zu erteilen.
Inhabern
berechtigt
und
ermächtigt
zuzu
sein,
diedie
hiermit
gewährte
Lizenz
fürfür
die
unentgeltliche,
Inhabern berechtigt
und
ermächtigt
sein,
hiermit
gewährte
Lizenz
die
unentgeltliche,
4. MPLC überlässt
dem Lizenznehmer
ab dem
Zeitpunkt
der Vertragsunterzeichnung
die
Schirmlizenz
öffentliche
Vorführung
von
legal
erhältlichen
Bildtonträgern
zuzu
erteilen.
öffentliche
Vorführung
von
legal
erhältlichen
Bildtonträgern
erteilen.
für die Dauer von einem Jahr.
4. 4.MPLC
überlässt
dem
Lizenznehmer
ab
dem
Zeitpunkt
der
Vertragsunterzeichnung
die
Schirmlizenz
MPLC überlässt dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die
Schirmlizenz
5. Der Lizenznehmer garantiert MPLC mit Abschluss des Lizenzvertrages die nachfolgenden Bedingunfürfür
diedie
Dauer
vonvon
einem
Jahr.
Dauer
einem
Jahr.
gen zu den Punkten 5.1 bis 5.4. Der Lizenznehmer versichert die ausnahmslose Einhaltung.
5. 5.DerDer
Lizenznehmer
garantiert
MPLC
mit
Abschluss
des
Lizenzvertrages
die
nachfolgenden
BedingunLizenznehmer
MPLC mit
Abschluss
des Lizenzvertrages die nachfolgenden
BedingunDie Nichteinhaltung
führtgarantiert
zum sofortigen
Verlust
der Lizenz.
gengen
zu zu
den
Punkten
5.15.1
bisbis
5.4.
Der
Lizenznehmer
versichert
diedie
ausnahmslose
Einhaltung.
den
Punkten
5.4.
Der
Lizenznehmer
versichert
ausnahmslose
Einhaltung.
5.1 Die
BeiNichteinhaltung
der nicht-gewerblichen,
öffentlichen
Filmvorführung
darf
kein
Eintritt
erhoben
werden.
führt
zum
sofortigen
Verlust
der
Lizenz.
Die Nichteinhaltung
führt
zum
sofortigen
Verlust
der
Lizenz.
5.2 5.1
Die
öffentliche
Bewerbung
der Filmtitel
der Filmvorführung
(beispielsweise
durch
BeiBei
derder
nicht-gewerblichen,
öffentlichen
Filmvorführung
darf
kein
Eintritt
erhoben
werden.
5.1aktive,
nicht-gewerblichen,
öffentlichen
Filmvorführung
darf
kein
Eintritt
erhoben
werden.
Plakate, Programmhefte, Anzeigen, Flyer, Internetauftritte, etc.) ist nicht gestattet.
5.25.2DieDie
aktive,
öffentliche
Bewerbung
derder
Filmtitel
der
Filmvorführung
(beispielsweise
durch
aktive,
öffentliche
Bewerbung
Filmtitel
der
Filmvorführung
(beispielsweise
durch
Erlaubt sind lediglich interne Ankündigungen ohne Bild- bzw. Werbematerial des Filmes
Plakate,
Programmhefte,
Anzeigen,
Flyer,
Internetauftritte,
etc.)
istist
nicht
gestattet.
Plakate,
Programmhefte,
Anzeigen,
Flyer,
Internetauftritte,
etc.)
nicht
gestattet.
innerhalb
der
Einrichtung
bzw.
des
Betriebes
des
Lizenznehmers
(beispielsweise
Information
Erlaubt
sind
lediglich
interne
Ankündigungen
ohne
Bildbzw.
Werbematerial
des
Filmes
Erlaubt
sind
lediglich
interne
Ankündigungen
ohne
Bildbzw.
Werbematerial
des
Filmes
am schwarzen
Brett).
innerhalb
der
Einrichtung
bzw.
des
Betriebes
des
Lizenznehmers
(beispielsweise
Information
innerhalb
der
Einrichtung
bzw.
des
Betriebes
des
Lizenznehmers
(beispielsweise
Information
5.3 Es dürfen
nur
Bildtonträger
amam
schwarzen
Brett).
schwarzen
Brett). aus rechtmäßigen Quellen verwendet werden.
5.4 5.3
Es5.3
dürfen
nur nur
solche
Filmtitel der
Vertragspartner
von
MPLC
für öffentliche,
nicht-gewerbliche
dürfen
nur
Bildtonträger
aus
rechtmäßigen
Quellen
verwendet
werden.
Es Es
dürfen
Bildtonträger
aus
rechtmäßigen
Quellen
verwendet
werden.
Vorführungen
verwendet
werden,
die
von
der Schirmlizenz
umfasst
sind.
5.4Es Es
dürfen
nur
solche
Filmtitel
der
Vertragspartner
von
MPLC
öffentliche,
nicht-gewerbliche
5.4
dürfen
nur
solche
Filmtitel
der
Vertragspartner
von
MPLC
fürfür
öffentliche,
nicht-gewerbliche
E-mail:
E-mail:
E-mail:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Fax:
Fax:
Fax:
Vertragsbeginn:
Vertragsbeginn:
Vertragsbeginn:
Lizenzbetrag
(zzgl. 7%(zzgl.
MwSt.):MwSt.):
Lizenzbetrag
Lizenzbetrag
(zzgl. 7%7%
MwSt.):
HiermitHiermit
bestätige
ich dieich
verbindliche
Bestellung
der derder
Hiermit
bestätige
ich
verbindliche
Bestellung
bestätige
diedie
verbindliche
Bestellung
MPLC Schirmlizenz.
Die nachstehend
aufgeführten
allgemeinen
MPLC
Schirmlizenz.
nachstehend
aufgeführten
allgemeinen
MPLC
Schirmlizenz.
DieDie
nachstehend
aufgeführten
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
habe habe
ichhabe
zur
genommen
und und
Geschäftsbedingungen
ich
Kenntnis
genommen
und
Geschäftsbedingungen
ichKenntnis
zurzur
Kenntnis
genommen
erkläre
mich
ihnen
einverstanden.
erkläreerkläre
mich
mit
ihnen
einverstanden.
mich
mitmit
ihnen
einverstanden.
Datum,
OrtOrt
Datum,Datum,
Ort
Unterschrift
Unterschrift
Unterschrift
MPLC Deutschland GmbH
Pfungstädter Straße 92
D - 64297 Deutschland
Tel. +49 (0) 6151 6019-4
Fax +49 (0) 6151 6019-50
Vorführungen
verwendet
werden,
von
der
Schirmlizenz
umfasst
sind. nicht-gewerbliVorführungen
verwendet
diedie
von
der
Schirmlizenz
sind.
6. Der Lizenznehmer
erwirbt
mit derwerden,
Schirmlizenz
allein
das
Recht zurumfasst
öffentlichen,
chen
Vorführung
von Filmwerken
der
Vertragspartner
von
MPLC.
Der
Lizenznehmer
erhält
zusamDer
Lizenznehmer
erwirbt
der
Schirmlizenz
allein
das
Recht
zur
öffentlichen,
nicht-gewerbli6. 6.Der
Lizenznehmer
erwirbt
mitmit
der
Schirmlizenz
allein
das
Recht
zur
öffentlichen,
nicht-gewerblichen
Vorführung
von
Filmwerken
Vertragspartner
von
MPLC.
Der
Lizenznehmer
erhält
zusammenchen
mit
dem
Lizenzangebot
eine abschließende
Auflistung
der
Studios
und
Produzenten,
die
im
Vorführung
von
Filmwerken
derder
Vertragspartner
von
MPLC.
Der
Lizenznehmer
erhält
zusammen
dem
Lizenzangebot
eine
abschließende
Auflistung
der
Studios
und
Produzenten,
dieimim
Marktsegment
des
Lizenznehmers
mit
MPLC
kooperieren.
Desder
Weiteren
erhält
der
Lizenznehmer
men
mitmit
dem
Lizenzangebot
eine
abschließende
Auflistung
Studios
und
Produzenten,
die
Marktsegment
Lizenznehmers
MPLC
kooperieren.
Des
Weiteren
erhält
der
Lizenznehmer
desdes
Lizenznehmers
mitmit
MPLC
kooperieren.
Des
Weiteren
erhält
der
Lizenznehmer
eineMarktsegment
jährliche
Aktualisierung
dieser Übersicht,
damit
Einschränkungen
oder
Erweiterungen
der
eine
jährliche
Aktualisierung
dieser
Übersicht,
damit
Einschränkungen
oder
Erweiterungen
der
eine
jährliche
Aktualisierung
dieser
Übersicht,
damit
Einschränkungen
oder
Erweiterungen
teilnehmenden
Studios
zur Kenntnis
genommen
werden
können.
Im Zweifel
können
Filmtitelder
oder
teilnehmenden
Studios
Kenntnis
genommen
werden
können.
Zweifel
können
Filmtiteloder
oder
teilnehmenden
Studios
zurzur
Kenntnis
genommen
werden
können.
ImIm
Zweifel
können
Filmtitel
Studios
auch telefonisch
abgefragt
werden.
Studios
auch
telefonisch
abgefragt
werden.
Studios
auch
telefonisch
abgefragt
werden.
7. Das Filmformat
(DVD,
VHS-Kassette,
etc.)
hat der Lizenznehmer auf eigene Kosten zu beschaffen.
7.Das
Das
Filmformat
(DVD,
VHS-Kassette,
etc.)
der
Lizenznehmer
auf
eigene
Kosten
beschaffen.
7. ist
Filmformat
(DVD,
VHS-Kassette,
etc.)
hathat
der
Lizenznehmer
auf
eigene
Kosten
zuzu
beschaffen.
Es
nicht
in der Schirmlizenz
enthalten.
nicht
in der
Schirmlizenz
enthalten.
Es Es
ist ist
nicht
in der
Schirmlizenz
enthalten.
8. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. Eine Abtretung bzw. WeiterüberLizenznehmer
nicht
berechtigt,
Unterlizenzen
erteilen.
Eine
Abtretung
bzw.
Weiterüber8. 8.DerDer
Lizenznehmer
istist
nicht
berechtigt,
Unterlizenzen
zuzu
erteilen.
Eine
Abtretung
bzw.
Weiterübertragung
an Dritte ist ebenfalls
ausgeschlossen.
tragung
Dritte
ebenfalls
ausgeschlossen.
tragung
anan
Dritte
istist
ebenfalls
ausgeschlossen.
9. Sämtliche von Verwertungsgesellschaften bereits wahrgenommene Rechte sind nicht Gegenstand
Sämtliche
Verwertungsgesellschaften
bereits
wahrgenommene
Rechte
sind nicht
Gegenstand
9. 9.Sämtliche
vonvon
Verwertungsgesellschaften
wahrgenommene
Rechte
sind
Gegenstand
dieser
Vereinbarung.
Ggf. fällige Vergütungenbereits
an Verwertungsgesellschaften
sind nicht
von der
Schirmlidieser
Vereinbarung.
Ggf.
fällige
Vergütungen
Verwertungsgesellschaften
sind
von
der
Schirmlidieser
Vereinbarung.
Ggf.
fällige
Vergütungen
anan
Verwertungsgesellschaften
sind
von
der
Schirmlizenz nicht umfasst.
zenz
nicht
umfasst.
zenz nicht umfasst.
10. Der10.
Lizenznehmer
entrichtet
für das
erste
Vertragsjahr
an MPLC
eineeine
Lizenzgebühr,
deren
Höhe
Lizenznehmer
entrichtet
das
erste
Vertragsjahr
MPLC
Lizenzgebühr,
deren
Höhe
10. DerDer
Lizenznehmer
entrichtet
fürfür
das
erste
Vertragsjahr
anan
MPLC
eine Lizenzgebühr,
deren
Höhe
sich dem
jeweiligen
Angebot
bzw. Antragsformular
entnehmen
lässt.
Die Die
Lizenzgebühr
basiert
sich
dem
jeweiligen
Angebot
bzw.
Antragsformular
entnehmen
lässt.
Lizenzgebühr
basiert
sich
dem
jeweiligen
Angebot
bzw.
Antragsformular
entnehmen
lässt.
Die Lizenzgebühr
basiert
auf denauf
Angaben
des
Lizenznehmers.
Die
Angaben
müssen
wahrheitsgemäß
mitgeteilt
werden.
den
Angaben
des
Lizenznehmers.
Angaben
müssen
wahrheitsgemäß
mitgeteilt
werden.
auf den
Angaben
des
Lizenznehmers.
DieDie
Angaben
müssen
wahrheitsgemäß
mitgeteilt
werden.
Nachfolgende
Vertragsjahre
können
Preisanpassungen
analog
des des
Verbraucherpreisindex
fürfür
Nachfolgende
Vertragsjahre
können
Preisanpassungen
analog
Verbraucherpreisindex
Nachfolgende
Vertragsjahre
können
Preisanpassungen
analog
des Verbraucherpreisindex
für
Deutschland
mit
sich
bringen.
Ebenso
führen
veränderte
Nutzungen
(beispielsweise
Erhöhung
der
Deutschland
sich
bringen.
Ebenso
führen
veränderte
Nutzungen
(beispielsweise
Erhöhung
der
Deutschland
mitmit
sich
bringen.
Ebenso
führen
veränderte
Nutzungen
(beispielsweise
Erhöhung
der
Zuschaueranzahl)
zu
Preisanpassungen.
Zuschaueranzahl)
zu
Preisanpassungen.
Zuschaueranzahl) zu Preisanpassungen.
11. Die
Lizenzgebühr
ist
innerhalb
von
8
Tagen
nach
Rechnungserhalt
ohne
Abzug
und
zuzüglich
der
11.
Die
Lizenzgebühr
ist
innerhalb
von
8
Tagen
nach
Rechnungserhalt
ohne
Abzug
und
zuzüglich
der
11. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und zuzüglich der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer
eine
von
MPLC
genannte
Zahlstelle
zu
leisten.
Bei
Zahlungsverzug
gesetzlichen
Mehrwertsteuer
an eine
von
MPLC
genannte
Zahlstelle
zuzuleisten.
Bei
Zahlungsverzug
gesetzlichen
Mehrwertsteuer
anan
eine
von
MPLC
genannte
Zahlstelle
leisten.
Bei
Zahlungsverzug
MPLC
berechtigt,
diesem
Zeitpunkt
Verzugszinsen
in
Höhe
von
5%
über
dem
jeweiligen
ist MPLC
berechtigt,
ab diesem
Zeitpunkt
Verzugszinsen
in in
Höhe
von
5%
über
dem
jeweiligen
ist ist
MPLC
berechtigt,
abab
diesem
Zeitpunkt
Verzugszinsen
Höhe
von
5%
über
dem
jeweiligen
Leitzins
Europäischen
Zentralbank
zu
erheben,
soweit
nicht
MPLC
einen
höheren
Schaden
Leitzins
der Europäischen
Zentralbank
zu zu
erheben,
soweit
nicht
MPLC
einen
höheren
Schaden
Leitzins
derder
Europäischen
Zentralbank
erheben,
soweit
nicht
MPLC
einen
höheren
Schaden
nachweist.
Aufrechnungsoder
Zurückbehaltungsrecht
des
Lizenznehmers
ist
ausgeschlossen.
nachweist.
Ein Aufrechnungsoder
Zurückbehaltungsrecht
des
Lizenznehmers
ististausgeschlossen.
nachweist.
EinEin
Aufrechnungsoder
Zurückbehaltungsrecht
des
Lizenznehmers
ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit
beträgt
ein
Jahr.
Sie
verlängert
sich
automatisch
um
jeweils
ein
Jahr,
wenn
sie
12. Die
Vertragslaufzeit
beträgt
ein ein
Jahr.
Sie
verlängert
sich
automatisch
um
jeweils
ein
Jahr,
wenn
sie
12.12.
DieDie
Vertragslaufzeit
beträgt
Jahr.
Sie
verlängert
sich
automatisch
um
jeweils
ein
Jahr,
wenn
sie
nicht
zum
Ende
der
Laufzeit
mit
einer
Frist
von
sechzig
Tagen
gekündigt
wird.
Fristwahrend
allein
nichtnicht
zum
Ende
der
Laufzeit
mitmit
einer
Frist
von
sechzig
Tagen
gekündigt
wird.
Fristwahrend
ist
allein
zum
Ende
der
Laufzeit
einer
Frist
von
sechzig
Tagen
gekündigt
wird.
Fristwahrend
istist
allein
der
rechtzeitige
Eingang
bei
MPLC.
der rechtzeitige
Eingang
MPLC.
der rechtzeitige
Eingang
bei bei
MPLC.
13.
besteht
Einverständnis
darüber,
dass
insbesondere
ein
Verstoß
gegen
die
Regelungen
der
13.besteht
Es Es
besteht
Einverständnis
darüber,
dass
insbesondere
Verstoß
gegen
die
Regelungen
der
13. Es
Einverständnis
darüber,
dass
insbesondere
einein
Verstoß
gegen
die
Regelungen
der
Ziffern
MPLC
einer
Vertragskündigung
aus
wichtigem
Grund
berechtigt.
Eine
anteilige
Ziffern
5.15.1
bisbis
5.45.4
MPLC
zuzu
einer
Vertragskündigung
aus
wichtigem
Grund
berechtigt.
Eine
anteilige
Ziffern
5.1 bis
5.4
MPLC
zu einer
Vertragskündigung
aus
wichtigem
Grund
berechtigt.
Eine
anteilige
Rückzahlung
des
Lizenzpreises
an
den
Lizenznehmer
ist
ausgeschlossen.
Jede
Kündigung
bedarf
Rückzahlung
Lizenzpreises
an den
Lizenznehmer
ausgeschlossen.Jede
JedeKündigung
Kündigungbedarf
bedarf
Rückzahlung
des des
Lizenzpreises
an den
Lizenznehmer
istist
ausgeschlossen.
Schriftform.
derder
Schriftform.
der Schriftform.
14. Kommt der Lizenznehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung
14. Kommt
der Lizenznehmer
seinen
vertraglichen
Verpflichtungen
trotz
Mahnungund
undFristsetzung
Fristsetzung
14. Kommt
der Lizenznehmer
seinen
vertraglichen
Verpflichtungen
trotz
Mahnung
nicht nach, so trägt er alle durch den Verzug eingetretenen Schäden. Hierzu zählen insbesondere
nach,
so trägt
er alle
durch
Verzug
eingetretenen
Schäden.
Hierzuzählen
zähleninsbesondere
insbesondere
nichtnicht
nach,
so trägt
ermit
alle
durch
denden
Verzug
eingetretenen
Schäden.
Hierzu
die Kosten,
die
der
Beauftragung
eines
Rechtsanwaltes
zur Durchsetzung
der MPLC zustehendie
Kosten,
die
mit
der
Beauftragung
eines
Rechtsanwaltes
zur
Durchsetzung
der
MPLC
zustehendie Kosten,
die mitverbunden
der Beauftragung
eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der MPLC zustehenden Rechte
sind.
den
Rechte
verbunden
sind.
den Rechte verbunden sind.
15. Der Lizenznehmer erklärt durch seine separate Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular,
15. Der Lizenznehmer erklärt durch seine separate Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular,
15. Der Lizenznehmer
erklärt durch
seine
separate Unterschrift
auf demsind.
beigefügten Antragsformular,
dass seine dortigen
Angaben
wahrheitsgemäß
und vollständig
dass seine dortigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
dass
dortigen
Angaben
wahrheitsgemäß
und vollständig
sind.
16.seine
Ist der
Lizenznehmer
Kaufmann,
so ist Frankfurt
am Main ausschließlicher
Gerichtsstand.
16. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
16. Ist der Es
Lizenznehmer
Kaufmann,
so ist Frankfurt
am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
gilt das Recht
der Bundesrepublik
Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die MPLC
MPLC
Die
Schirmlizenz
Schirmlizenz
Schirmlizenz
Ihre Lösung zur Einhaltung des
Urheberrechts für öffentliche
Filmnutzungen
Warum wird eine Lizenz benötigt?
Häufig gestellte Fragen
Nach dem deutschen Urheberrecht dürfen Filmwerke, ob ausgeliehen
oder gekauft, grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes genutzt werden. Eine öffentliche
Vorführung von Filmwerken ist stets nur mit der Einwilligung des Berechtigten zulässig. Damit benötigen Sie für solche Filmnutzungen, die
nicht nur privater Natur sind, eine Lizenz. Diese ist vom Urheber bzw.
dem Rechteinhaber einzuholen.
Der Film gehört uns, benötigen wir dennoch eine Lizenz?
Ja. Der Veranstaltungsort benötigt eine gültige Lizenz, unabhängig davon, wem die DVD tatsächlich gehört. Die DVD kann zwar Ihr Eigentum
sein, aber Sie dürfen sie nur in Ihrer Privatsphäre ansehen und nicht in
der Öffentlichkeit vorführen.
Die öffentliche Vorführung von Filmwerken ist gemäß § 52 Abs. 3 UrhG
nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig. Eine Verletzung des
Urheberrechts nach §§ 97 ff. UrhG
kann einen Schadenersatzanspruch
entstehen lassen und darüber
hinaus eine Strafverfolgung nach
sich ziehen, die mindestens in einer
Geldstrafe mündet.
Ihr Weg zur Rechtssicherheit
MPLC ist mit der Einräumung eines rechtmäßigen Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Filmen von über 900 Filmstudios und
unabhängigen Filmproduzenten betraut. Wir vertreten unter anderem
die Rechte namhafter Verleiher wie Warner Bros., Paramount Pictures,
Senator, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony und Walt Disney.
Eine einfache Lösung
Unsere Schirmlizenz stellt für Sie eine kostengünstige und praktikable
Möglichkeit dar, um folgenreiche Rechtsverletzungen zu vermeiden. MPLC ist mit der Einräumung eines rechtmäßigen Zugangs zu
urheberrechtlich geschützten Filmwerken in über dreißig Ländern
führend in der Lizenzerteilung für öffentliche, nichtgewerbliche (nontheatrical) Filmvorführungen und somit auch in der Einhaltungskontrolle des Urheberrechts auf diesem Sektor. Weltweit lizenzieren wir
über 500.000 Einrichtungen, angefangen von kleineren kommunalen
Einrichtungen bis hin zu global agierenden Konzernen und großen
staatlichen Institutionen.
Wir ermöglichen Ihnen unbegrenzte Filmvorführungen innerhalb der
Laufzeit von einem Jahr. Zudem entfällt die Berichterstattungspflicht
hinsichtlich der vorgeführten Filmtitel. Eine einfache Lösung und Ihr
verantwortungsvoller Beitrag zur Einhaltung geltenden Rechts.
Sie erreichen unser Lizenzteam unter der Rufnummer 06151 6019-4
oder per E-mail unter [email protected]
Wir sind eine gemeinnützige Organisation.
Sind wir von den Bestimmungen des Urheberrechts befreit?
Nein. Eine Lizenz ist grundsätzlich einzuholen, und zwar ungeachtet
dessen, ob es sich um eine kommerzielle oder eine gemeinnützige
Veranstaltung oder Einrichtung handelt.
Darf Eintritt verlangt werden?
Ist die Werbung mit dem Filmtitel gestattet?
Nein. Die Schirmlizenz ist eine nicht-gewerbliche Vorführberechtigung.
Sie umfasst keine gewerblichen Vorführungen gegen Eintrittsgebühr.
Ebenfalls ist die Werbung mit dem konkreten Filmtitel ausgeschlossen.
Auf das Stattfinden einer Filmveranstaltung und das entsprechende
Genre der Vorführung darf jedoch hingewiesen werden.
Warum ist die Vorführung öffentlich,
wenn Filme in einer kleinen Gruppe gezeigt werden?
Die hier vom Urheberrecht für den Ausschluss der Öffentlichkeit geforderte enge, persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander liegt
praktisch nur dann vor, wenn die Vorführung im Familien- oder engsten
Freundeskreis, d.h. im Privatbereich erfolgt. Der Kauf oder das Ausleihen von Filmen berechtigt nur zur Vorführung in einem privaten Umfeld.
Dieser Hinweis ist deutlich auf jeder DVD, Blu-ray oder Videokassette am
Anfang eines jeden Filmwerks abgebildet.
Wer verfolgt die unberechtigte Nutzung von Filmwerken?
Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
e.V.) in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden. Diese unabhängige
Organisation ermittelt und verfolgt im Auftrag der Filmindustrie illegale
Vorführungen strafrechtlich. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Urheber bzw. Rechteinhaber.
Mitglied der:
© 1993 Universal Studios. All Rights Reserved.
© 1993 Universal Studios. All Rights Reserved.
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Mitglied der:
Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzung e.V.
Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzung e.V.
Mitglied der:
Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzung e.V.
Mitglied der:
MPLC Deutschland GmbH
Pfungstädter Straße 92
D - 64297 Deutschland
Tel. +49 (0) 6151 6019-4
Fax +49 (0) 6151 6019-50
[email protected]
www.mplc-film.de
Mitglied der:
Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzung e.V.
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Urheberrechtsverletzung e.V.
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Urheberrechtsverletzung e.V.

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