Die MPLC Schirmlizenz
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Die MPLC Schirmlizenz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANTRAGSFORMULAR ANTRAGSFORMULAR Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie ANTRAGSFORMULAR es uns per Mail, auf dem Postweg oder per Fax. Sie erhalten dann Bitte füllen SieSie das Antragsformular vollständig aus und senden sendenSie Bitte füllen das Antragsformular vollständig ausunser und umgehend Ihre Vorführlizenz. Für Rückfragen steht Ihnen Siees esuns uns per Mail, auf dem Postweg oder per Fax. per Mail, auf dem Postweg per Fax.oder Sie Sie erhalten dann Serviceteam unter der Rufnummer 0 61 50oder / 10 85-69 per erhalten E-mail dann umgehend Vorführlizenz. Für Rückfragen umgehend IhreIhre Vorführlizenz. Rückfragen steht steht Ihnen Ihnen unser [email protected] jederzeit gerne zurFür Verfügung. unser Serviceteam der Rufnummer 0 /611051 6019-4 Serviceteam unterunter der Rufnummer 0 61 50 85-69 oderoder per per E-mail [email protected] jederzeit gerne gerne zur Verfügung. E-mail [email protected] jederzeit zur Verfügung. Firma bzw. Einrichtung: Firma bzw. Einrichtung: Firma bzw. Einrichtung: Ansprechpartner: Ansprechpartner: Ansprechpartner: Anschrift: Anschrift: Anschrift: ALLGEMEINE ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der MPLC Deutschland GmbH (MPLC) und dem Lizenznehmer zur Einholung einer Schirmlizenz abgeschlossen werden. Sie geltenGeschäftsbedingungen gleichermaßen für allegelten Lizenzangebote. Nebenabreden und 1. 1.DieDie vorliegenden allgemeinen fürfür alle Verträge, die zwischen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle Verträge, die zwischen der weitere Vereinbarungen bedürfen zu und ihrer Wirksamkeit der Schriftform. MPLC Deutschland GmbH (MPLC) dem Lizenznehmer zurzur Einholung einer Schirmlizenz MPLC Deutschland GmbH (MPLC) und dem Lizenznehmer Einholung einer Schirmlizenz abgeschlossen werden. Sie gelten gleichermaßen für alle Lizenzangebote. Nebenabreden und 2. Auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gewährt MPLC eine nicht-ausschließliche Lizenz abgeschlossen werden. Sie gelten gleichermaßen für alle Lizenzangebote. Nebenabreden und weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. für die nicht-gewerbliche, öffentliche Vorführung von Filmen, die sich der Lizenznehmer aus legalen weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. 2.AufAuf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gewährt MPLC eine nicht-ausschließliche Quellen in der eigener Verantwortung zu beschaffen hat. Die Gültigkeit der Schirmlizenz erstreckt Lizenz sich Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gewährt MPLC eine nicht-ausschließliche Lizenz fürfür die nicht-gewerbliche, öffentliche von Filmen, diedie sich der Lizenznehmer zeitlich über einen festgelegten ZeitraumVorführung (Laufzeit) und räumlich auf das Grundstück bzw.aus Gelände die nicht-gewerbliche, öffentliche Vorführung von Filmen, sich der Lizenznehmer auslegalen legalen Quellen in eigener Verantwortung zuzu beschaffen hat. Die Gültigkeit der Schirmlizenz erstreckt der lizenzierten Quellen inEinrichtung. eigener Verantwortung beschaffen hat. Die Gültigkeit der Schirmlizenz erstrecktsich sich zeitlich über einen festgelegten Zeitraum und räumlich auf das Grundstück bzw. Gelände zeitlich über einen festgelegten Zeitraum (Laufzeit) und räumlich auf das Grundstück bzw. Gelände 3. MPLC versichert dem Lizenznehmer, von den(Laufzeit) jeweiligen Urheberbzw. Leistungsschutzrechtsderder lizenzierten Einrichtung. lizenzierten Einrichtung. Inhabern berechtigt und ermächtigt zu sein, die hiermit gewährte Lizenz für die unentgeltliche, 3. 3.MPLC versichert dem Lizenznehmer, von den jeweiligen Urheberbzw. LeistungsschutzrechtsMPLC versichert dem Lizenznehmer, von den jeweiligen Urheberbzw. Leistungsschutzrechtsöffentliche Vorführung von legal erhältlichen Bildtonträgern zu erteilen. Inhabern berechtigt und ermächtigt zuzu sein, diedie hiermit gewährte Lizenz fürfür die unentgeltliche, Inhabern berechtigt und ermächtigt sein, hiermit gewährte Lizenz die unentgeltliche, 4. MPLC überlässt dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Schirmlizenz öffentliche Vorführung von legal erhältlichen Bildtonträgern zuzu erteilen. öffentliche Vorführung von legal erhältlichen Bildtonträgern erteilen. für die Dauer von einem Jahr. 4. 4.MPLC überlässt dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Schirmlizenz MPLC überlässt dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Schirmlizenz 5. Der Lizenznehmer garantiert MPLC mit Abschluss des Lizenzvertrages die nachfolgenden Bedingunfürfür diedie Dauer vonvon einem Jahr. Dauer einem Jahr. gen zu den Punkten 5.1 bis 5.4. Der Lizenznehmer versichert die ausnahmslose Einhaltung. 5. 5.DerDer Lizenznehmer garantiert MPLC mit Abschluss des Lizenzvertrages die nachfolgenden BedingunLizenznehmer MPLC mit Abschluss des Lizenzvertrages die nachfolgenden BedingunDie Nichteinhaltung führtgarantiert zum sofortigen Verlust der Lizenz. gengen zu zu den Punkten 5.15.1 bisbis 5.4. Der Lizenznehmer versichert diedie ausnahmslose Einhaltung. den Punkten 5.4. Der Lizenznehmer versichert ausnahmslose Einhaltung. 5.1 Die BeiNichteinhaltung der nicht-gewerblichen, öffentlichen Filmvorführung darf kein Eintritt erhoben werden. führt zum sofortigen Verlust der Lizenz. Die Nichteinhaltung führt zum sofortigen Verlust der Lizenz. 5.2 5.1 Die öffentliche Bewerbung der Filmtitel der Filmvorführung (beispielsweise durch BeiBei derder nicht-gewerblichen, öffentlichen Filmvorführung darf kein Eintritt erhoben werden. 5.1aktive, nicht-gewerblichen, öffentlichen Filmvorführung darf kein Eintritt erhoben werden. Plakate, Programmhefte, Anzeigen, Flyer, Internetauftritte, etc.) ist nicht gestattet. 5.25.2DieDie aktive, öffentliche Bewerbung derder Filmtitel der Filmvorführung (beispielsweise durch aktive, öffentliche Bewerbung Filmtitel der Filmvorführung (beispielsweise durch Erlaubt sind lediglich interne Ankündigungen ohne Bild- bzw. Werbematerial des Filmes Plakate, Programmhefte, Anzeigen, Flyer, Internetauftritte, etc.) istist nicht gestattet. Plakate, Programmhefte, Anzeigen, Flyer, Internetauftritte, etc.) nicht gestattet. innerhalb der Einrichtung bzw. des Betriebes des Lizenznehmers (beispielsweise Information Erlaubt sind lediglich interne Ankündigungen ohne Bildbzw. Werbematerial des Filmes Erlaubt sind lediglich interne Ankündigungen ohne Bildbzw. Werbematerial des Filmes am schwarzen Brett). innerhalb der Einrichtung bzw. des Betriebes des Lizenznehmers (beispielsweise Information innerhalb der Einrichtung bzw. des Betriebes des Lizenznehmers (beispielsweise Information 5.3 Es dürfen nur Bildtonträger amam schwarzen Brett). schwarzen Brett). aus rechtmäßigen Quellen verwendet werden. 5.4 5.3 Es5.3 dürfen nur nur solche Filmtitel der Vertragspartner von MPLC für öffentliche, nicht-gewerbliche dürfen nur Bildtonträger aus rechtmäßigen Quellen verwendet werden. Es Es dürfen Bildtonträger aus rechtmäßigen Quellen verwendet werden. Vorführungen verwendet werden, die von der Schirmlizenz umfasst sind. 5.4Es Es dürfen nur solche Filmtitel der Vertragspartner von MPLC öffentliche, nicht-gewerbliche 5.4 dürfen nur solche Filmtitel der Vertragspartner von MPLC fürfür öffentliche, nicht-gewerbliche E-mail: E-mail: E-mail: Telefon: Telefon: Telefon: Fax: Fax: Fax: Vertragsbeginn: Vertragsbeginn: Vertragsbeginn: Lizenzbetrag (zzgl. 7%(zzgl. MwSt.):MwSt.): Lizenzbetrag Lizenzbetrag (zzgl. 7%7% MwSt.): HiermitHiermit bestätige ich dieich verbindliche Bestellung der derder Hiermit bestätige ich verbindliche Bestellung bestätige diedie verbindliche Bestellung MPLC Schirmlizenz. Die nachstehend aufgeführten allgemeinen MPLC Schirmlizenz. nachstehend aufgeführten allgemeinen MPLC Schirmlizenz. DieDie nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen habe habe ichhabe zur genommen und und Geschäftsbedingungen ich Kenntnis genommen und Geschäftsbedingungen ichKenntnis zurzur Kenntnis genommen erkläre mich ihnen einverstanden. erkläreerkläre mich mit ihnen einverstanden. mich mitmit ihnen einverstanden. Datum, OrtOrt Datum,Datum, Ort Unterschrift Unterschrift Unterschrift MPLC Deutschland GmbH Pfungstädter Straße 92 D - 64297 Deutschland Tel. +49 (0) 6151 6019-4 Fax +49 (0) 6151 6019-50 Vorführungen verwendet werden, von der Schirmlizenz umfasst sind. nicht-gewerbliVorführungen verwendet diedie von der Schirmlizenz sind. 6. Der Lizenznehmer erwirbt mit derwerden, Schirmlizenz allein das Recht zurumfasst öffentlichen, chen Vorführung von Filmwerken der Vertragspartner von MPLC. Der Lizenznehmer erhält zusamDer Lizenznehmer erwirbt der Schirmlizenz allein das Recht zur öffentlichen, nicht-gewerbli6. 6.Der Lizenznehmer erwirbt mitmit der Schirmlizenz allein das Recht zur öffentlichen, nicht-gewerblichen Vorführung von Filmwerken Vertragspartner von MPLC. Der Lizenznehmer erhält zusammenchen mit dem Lizenzangebot eine abschließende Auflistung der Studios und Produzenten, die im Vorführung von Filmwerken derder Vertragspartner von MPLC. Der Lizenznehmer erhält zusammen dem Lizenzangebot eine abschließende Auflistung der Studios und Produzenten, dieimim Marktsegment des Lizenznehmers mit MPLC kooperieren. Desder Weiteren erhält der Lizenznehmer men mitmit dem Lizenzangebot eine abschließende Auflistung Studios und Produzenten, die Marktsegment Lizenznehmers MPLC kooperieren. Des Weiteren erhält der Lizenznehmer desdes Lizenznehmers mitmit MPLC kooperieren. Des Weiteren erhält der Lizenznehmer eineMarktsegment jährliche Aktualisierung dieser Übersicht, damit Einschränkungen oder Erweiterungen der eine jährliche Aktualisierung dieser Übersicht, damit Einschränkungen oder Erweiterungen der eine jährliche Aktualisierung dieser Übersicht, damit Einschränkungen oder Erweiterungen teilnehmenden Studios zur Kenntnis genommen werden können. Im Zweifel können Filmtitelder oder teilnehmenden Studios Kenntnis genommen werden können. Zweifel können Filmtiteloder oder teilnehmenden Studios zurzur Kenntnis genommen werden können. ImIm Zweifel können Filmtitel Studios auch telefonisch abgefragt werden. Studios auch telefonisch abgefragt werden. Studios auch telefonisch abgefragt werden. 7. Das Filmformat (DVD, VHS-Kassette, etc.) hat der Lizenznehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. 7.Das Das Filmformat (DVD, VHS-Kassette, etc.) der Lizenznehmer auf eigene Kosten beschaffen. 7. ist Filmformat (DVD, VHS-Kassette, etc.) hathat der Lizenznehmer auf eigene Kosten zuzu beschaffen. Es nicht in der Schirmlizenz enthalten. nicht in der Schirmlizenz enthalten. Es Es ist ist nicht in der Schirmlizenz enthalten. 8. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. Eine Abtretung bzw. WeiterüberLizenznehmer nicht berechtigt, Unterlizenzen erteilen. Eine Abtretung bzw. Weiterüber8. 8.DerDer Lizenznehmer istist nicht berechtigt, Unterlizenzen zuzu erteilen. Eine Abtretung bzw. Weiterübertragung an Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen. tragung Dritte ebenfalls ausgeschlossen. tragung anan Dritte istist ebenfalls ausgeschlossen. 9. Sämtliche von Verwertungsgesellschaften bereits wahrgenommene Rechte sind nicht Gegenstand Sämtliche Verwertungsgesellschaften bereits wahrgenommene Rechte sind nicht Gegenstand 9. 9.Sämtliche vonvon Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte sind Gegenstand dieser Vereinbarung. Ggf. fällige Vergütungenbereits an Verwertungsgesellschaften sind nicht von der Schirmlidieser Vereinbarung. Ggf. fällige Vergütungen Verwertungsgesellschaften sind von der Schirmlidieser Vereinbarung. Ggf. fällige Vergütungen anan Verwertungsgesellschaften sind von der Schirmlizenz nicht umfasst. zenz nicht umfasst. zenz nicht umfasst. 10. Der10. Lizenznehmer entrichtet für das erste Vertragsjahr an MPLC eineeine Lizenzgebühr, deren Höhe Lizenznehmer entrichtet das erste Vertragsjahr MPLC Lizenzgebühr, deren Höhe 10. DerDer Lizenznehmer entrichtet fürfür das erste Vertragsjahr anan MPLC eine Lizenzgebühr, deren Höhe sich dem jeweiligen Angebot bzw. Antragsformular entnehmen lässt. Die Die Lizenzgebühr basiert sich dem jeweiligen Angebot bzw. Antragsformular entnehmen lässt. Lizenzgebühr basiert sich dem jeweiligen Angebot bzw. Antragsformular entnehmen lässt. Die Lizenzgebühr basiert auf denauf Angaben des Lizenznehmers. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. den Angaben des Lizenznehmers. Angaben müssen wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. auf den Angaben des Lizenznehmers. DieDie Angaben müssen wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Nachfolgende Vertragsjahre können Preisanpassungen analog des des Verbraucherpreisindex fürfür Nachfolgende Vertragsjahre können Preisanpassungen analog Verbraucherpreisindex Nachfolgende Vertragsjahre können Preisanpassungen analog des Verbraucherpreisindex für Deutschland mit sich bringen. Ebenso führen veränderte Nutzungen (beispielsweise Erhöhung der Deutschland sich bringen. Ebenso führen veränderte Nutzungen (beispielsweise Erhöhung der Deutschland mitmit sich bringen. Ebenso führen veränderte Nutzungen (beispielsweise Erhöhung der Zuschaueranzahl) zu Preisanpassungen. Zuschaueranzahl) zu Preisanpassungen. Zuschaueranzahl) zu Preisanpassungen. 11. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und zuzüglich der 11. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und zuzüglich der 11. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer eine von MPLC genannte Zahlstelle zu leisten. Bei Zahlungsverzug gesetzlichen Mehrwertsteuer an eine von MPLC genannte Zahlstelle zuzuleisten. Bei Zahlungsverzug gesetzlichen Mehrwertsteuer anan eine von MPLC genannte Zahlstelle leisten. Bei Zahlungsverzug MPLC berechtigt, diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen ist MPLC berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in in Höhe von 5% über dem jeweiligen ist ist MPLC berechtigt, abab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins Europäischen Zentralbank zu erheben, soweit nicht MPLC einen höheren Schaden Leitzins der Europäischen Zentralbank zu zu erheben, soweit nicht MPLC einen höheren Schaden Leitzins derder Europäischen Zentralbank erheben, soweit nicht MPLC einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnungsoder Zurückbehaltungsrecht des Lizenznehmers ist ausgeschlossen. nachweist. Ein Aufrechnungsoder Zurückbehaltungsrecht des Lizenznehmers ististausgeschlossen. nachweist. EinEin Aufrechnungsoder Zurückbehaltungsrecht des Lizenznehmers ausgeschlossen. Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie 12. Die Vertragslaufzeit beträgt ein ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie 12.12. DieDie Vertragslaufzeit beträgt Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von sechzig Tagen gekündigt wird. Fristwahrend allein nichtnicht zum Ende der Laufzeit mitmit einer Frist von sechzig Tagen gekündigt wird. Fristwahrend ist allein zum Ende der Laufzeit einer Frist von sechzig Tagen gekündigt wird. Fristwahrend istist allein der rechtzeitige Eingang bei MPLC. der rechtzeitige Eingang MPLC. der rechtzeitige Eingang bei bei MPLC. 13. besteht Einverständnis darüber, dass insbesondere ein Verstoß gegen die Regelungen der 13.besteht Es Es besteht Einverständnis darüber, dass insbesondere Verstoß gegen die Regelungen der 13. Es Einverständnis darüber, dass insbesondere einein Verstoß gegen die Regelungen der Ziffern MPLC einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Eine anteilige Ziffern 5.15.1 bisbis 5.45.4 MPLC zuzu einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Eine anteilige Ziffern 5.1 bis 5.4 MPLC zu einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Eine anteilige Rückzahlung des Lizenzpreises an den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. Jede Kündigung bedarf Rückzahlung Lizenzpreises an den Lizenznehmer ausgeschlossen.Jede JedeKündigung Kündigungbedarf bedarf Rückzahlung des des Lizenzpreises an den Lizenznehmer istist ausgeschlossen. Schriftform. derder Schriftform. der Schriftform. 14. Kommt der Lizenznehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung 14. Kommt der Lizenznehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnungund undFristsetzung Fristsetzung 14. Kommt der Lizenznehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so trägt er alle durch den Verzug eingetretenen Schäden. Hierzu zählen insbesondere nach, so trägt er alle durch Verzug eingetretenen Schäden. Hierzuzählen zähleninsbesondere insbesondere nichtnicht nach, so trägt ermit alle durch denden Verzug eingetretenen Schäden. Hierzu die Kosten, die der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der MPLC zustehendie Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der MPLC zustehendie Kosten, die mitverbunden der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der MPLC zustehenden Rechte sind. den Rechte verbunden sind. den Rechte verbunden sind. 15. Der Lizenznehmer erklärt durch seine separate Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular, 15. Der Lizenznehmer erklärt durch seine separate Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular, 15. Der Lizenznehmer erklärt durch seine separate Unterschrift auf demsind. beigefügten Antragsformular, dass seine dortigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig dass seine dortigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. dass dortigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. 16.seine Ist der Lizenznehmer Kaufmann, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. 16. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. 16. Ist der Es Lizenznehmer Kaufmann, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die MPLC MPLC Die Schirmlizenz Schirmlizenz Schirmlizenz Ihre Lösung zur Einhaltung des Urheberrechts für öffentliche Filmnutzungen Warum wird eine Lizenz benötigt? Häufig gestellte Fragen Nach dem deutschen Urheberrecht dürfen Filmwerke, ob ausgeliehen oder gekauft, grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes genutzt werden. Eine öffentliche Vorführung von Filmwerken ist stets nur mit der Einwilligung des Berechtigten zulässig. Damit benötigen Sie für solche Filmnutzungen, die nicht nur privater Natur sind, eine Lizenz. Diese ist vom Urheber bzw. dem Rechteinhaber einzuholen. Der Film gehört uns, benötigen wir dennoch eine Lizenz? Ja. Der Veranstaltungsort benötigt eine gültige Lizenz, unabhängig davon, wem die DVD tatsächlich gehört. Die DVD kann zwar Ihr Eigentum sein, aber Sie dürfen sie nur in Ihrer Privatsphäre ansehen und nicht in der Öffentlichkeit vorführen. Die öffentliche Vorführung von Filmwerken ist gemäß § 52 Abs. 3 UrhG nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig. Eine Verletzung des Urheberrechts nach §§ 97 ff. UrhG kann einen Schadenersatzanspruch entstehen lassen und darüber hinaus eine Strafverfolgung nach sich ziehen, die mindestens in einer Geldstrafe mündet. Ihr Weg zur Rechtssicherheit MPLC ist mit der Einräumung eines rechtmäßigen Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Filmen von über 900 Filmstudios und unabhängigen Filmproduzenten betraut. Wir vertreten unter anderem die Rechte namhafter Verleiher wie Warner Bros., Paramount Pictures, Senator, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony und Walt Disney. Eine einfache Lösung Unsere Schirmlizenz stellt für Sie eine kostengünstige und praktikable Möglichkeit dar, um folgenreiche Rechtsverletzungen zu vermeiden. MPLC ist mit der Einräumung eines rechtmäßigen Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Filmwerken in über dreißig Ländern führend in der Lizenzerteilung für öffentliche, nichtgewerbliche (nontheatrical) Filmvorführungen und somit auch in der Einhaltungskontrolle des Urheberrechts auf diesem Sektor. Weltweit lizenzieren wir über 500.000 Einrichtungen, angefangen von kleineren kommunalen Einrichtungen bis hin zu global agierenden Konzernen und großen staatlichen Institutionen. Wir ermöglichen Ihnen unbegrenzte Filmvorführungen innerhalb der Laufzeit von einem Jahr. Zudem entfällt die Berichterstattungspflicht hinsichtlich der vorgeführten Filmtitel. Eine einfache Lösung und Ihr verantwortungsvoller Beitrag zur Einhaltung geltenden Rechts. Sie erreichen unser Lizenzteam unter der Rufnummer 06151 6019-4 oder per E-mail unter [email protected] Wir sind eine gemeinnützige Organisation. Sind wir von den Bestimmungen des Urheberrechts befreit? Nein. Eine Lizenz ist grundsätzlich einzuholen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um eine kommerzielle oder eine gemeinnützige Veranstaltung oder Einrichtung handelt. Darf Eintritt verlangt werden? Ist die Werbung mit dem Filmtitel gestattet? Nein. Die Schirmlizenz ist eine nicht-gewerbliche Vorführberechtigung. Sie umfasst keine gewerblichen Vorführungen gegen Eintrittsgebühr. Ebenfalls ist die Werbung mit dem konkreten Filmtitel ausgeschlossen. Auf das Stattfinden einer Filmveranstaltung und das entsprechende Genre der Vorführung darf jedoch hingewiesen werden. Warum ist die Vorführung öffentlich, wenn Filme in einer kleinen Gruppe gezeigt werden? Die hier vom Urheberrecht für den Ausschluss der Öffentlichkeit geforderte enge, persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander liegt praktisch nur dann vor, wenn die Vorführung im Familien- oder engsten Freundeskreis, d.h. im Privatbereich erfolgt. Der Kauf oder das Ausleihen von Filmen berechtigt nur zur Vorführung in einem privaten Umfeld. Dieser Hinweis ist deutlich auf jeder DVD, Blu-ray oder Videokassette am Anfang eines jeden Filmwerks abgebildet. Wer verfolgt die unberechtigte Nutzung von Filmwerken? Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden. Diese unabhängige Organisation ermittelt und verfolgt im Auftrag der Filmindustrie illegale Vorführungen strafrechtlich. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Urheber bzw. Rechteinhaber. Mitglied der: © 1993 Universal Studios. All Rights Reserved. © 1993 Universal Studios. All Rights Reserved. © 1993 Universal Studios. All Rights Reserved. Mitglied der: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. Mitglied der: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. Mitglied der: MPLC Deutschland GmbH Pfungstädter Straße 92 D - 64297 Deutschland Tel. +49 (0) 6151 6019-4 Fax +49 (0) 6151 6019-50 [email protected] www.mplc-film.de Mitglied der: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. Mitglied der: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V.