Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.

Transcrição

Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Organisation offener Kreisausscheid „Löschangriff nass“ 2016
Wichtige Information
Wie bereits in den letzten beiden Jahren erfolgreich praktiziert, wird auch 2016 ein offener
Kreisausscheid durchgeführt. Zur Teilnahme ist keine Qualifikation auf Stadt- bzw. Gemeindeebene
notwendig.
Veranstalter
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Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Kreisbrandmeister Jerichower Land
Landkreis Jerichower Land / Kreisverwaltung
Ausrichter
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Feuerwehr Stadt Möckern
Austragungsort
•
Reiterplatz der Stadt Möckern / Hohenziatzer Weg
Austragungstermin
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Samstag 11. Juni 2016
Anreise bis 8.30 Uhr
Beginn um 9.00 Uhr
Anmeldung
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Die Stadt- und Gemeindewehrleiter sind für die Meldung ihrer Mannschaften verantwortlich.
Die endgültige Teilnehmerliste wird dem Veranstalter nach Eintreffen der Mannschaftsleiter, bis spätestens ½
Stunde vor Wettkampfbeginn überreicht.
Anmeldeschluss
• Sonntag 05. Juni 2016
Ansprechpartner
Steffen Taut
Mobil: 0162 – 6948781
Email: [email protected]
Verpflegung
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Die Verpflegung ist für die Wettkampfmannschaften, Mannschaftsleiter, Betreuer, Trainer sowie
Wettkampfleitung, Schiedsrichter, Helfer und geladene Gäste gesichert.
Entsprechende Essenmarken werden ausgegeben.
Für Zuschauer ist die Essen- und Getränkeausgabe gegen Entgelt möglich.
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Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Versicherungsschutz
•
•
Die Wettkampfteilnehmer unterliegen dem Versicherungsschutz des Trägers der Feuerwehr.
Von der ausrichtenden Feuerwehr wird die Veranstaltung im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Möckern
angemeldet.
Vom Veranstalter gestellte Wettkampfgeräte
•
Strahlrohre
WICHTIGE Hinweise für die Wettkampfmannschaften
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•
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Wie bereits im vergangenen Jahr, werden auch 2016 KEINE Tragkraftspritzen vom Veranstalter gestellt.
Termine für die nachfolgenden Kreisausscheide:
o 2017: 10.06.2017
(Qualifikationsvoraussetzung für die Landesmeisterschaften 2017)
o 2018: 09.06.2018
o 2019: 15.06.2019
(Qualifikationsvoraussetzung für die Landesmeisterschaften 2019)
o 2020: 13.06.2020
Wir bitten darum, die oben genannten Termine in die Planungen für die entsprechenden Jahre langfristig mit
einzubeziehen und die Wettkampftermine freizuhalten, damit alle aktiven Kameraden des Jerichower Landes
die Möglichkeit haben, an dieser zentralen Veranstaltung auf Kreisesebene teilzunehmen.
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Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Wettkampfordnung
für Feuerwehrsportwettkämpfe im Jerichower Land (SA)
Stand 10.2013
Feuerwehrsportwettkampf
Disziplin
– Löschangriff nass -
Die Wettkampfordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Jerichower Land e.V. ist in Anlehnung an die
Wettkampfordnung des Deutschen Feuerwehr Verbandes (DFV) erstellt worden.
Die Wettkampfordnung wurde vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Jerichower Land e.V.
und dem Kreisbrandmeister abgezeichnet.
Sollte es gegen diese Wettkampfordnung Vorbehalte geben, sind diese bei den Stadt- bzw.
Gemeindewehrleitungen einzureichen.
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wird in der Ausschreibung die männliche Textform angewandt, diese
bezieht jedoch die weibliche Form grundsätzlich mit ein.
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen Löschangriff nass
1.1. Vorbemerkung
1.2. Wertungsgruppen
1.3. Mannschaftsstärke / Anzahl Wettkämpfer
1.4. Funktion Mannschaftsleiter
1.5. Voraussetzungen für die Zulassung
1.6. Auslosung der Startplätze
2. Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung
2.1. Allgemeine Hinweise zur Schutzausrüstung
2.2. Bekleidung
2.3. Handschuh
2.4. Schuhwerk
2.5. Helm
2.6. allgemein
3. Wettkampfgeräte Löschangriff nass / pro Laufbahn
3.1. C Strahlrohre
3.2. Druckschläuche
3.2.1. Druckschläuche – C
3.2.2. Druckschläuche – B
3.3. Verteiler B – CBC
3.4. Tragkraftspritze
3.5. A- Saugschläuche
3.6. A- Saugkorb
3.7. Kupplungsschlüssel
3.8. Podest
3.9. Wasserentnahmestelle
3.10.
Zielgeräte
4. Wettkampfplatz für den Löschangriff
4.1. Skizze Zielgeräte
4.2. Skizze Podest
4.3. Skizze Wettkampfbahn
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5. Löschangriff
5.1. Disziplin Löschangriff
5.2. Wiederholung eines Wettkampflaufes
5.2.1.Verfahrensweise / Zeitmessanlage fällt einmalig aus
5.2.2.Verfahrensweise / Zeitmessanlage fällt für den gesamten Wettkampf aus
5.2.3.Verfahrensweise / Ausfall einer Tragkraftspritze
6. Wertung / Disqualifikation / Wettkampfpreise
6.1. Ungültige Versuche
6.2. Wertung und Platzierung
6.3. Disqualifikation
6.4. Berufung gegen Kampfrichterurteile
6.5. Wettkampfpreise
7. Kampfrichter für den Löschangriff
7.1. Allgemeines
7.2. Organigramm Wettkampfleitung und Kampfrichter
7.3. Aufgabe der Wettkampfleitung
7.4. Aufgabe des Hauptkampfrichters / Assistent des Hauptkampfrichters
7.5. Starter und Starthelfer
7.6. Kampfrichter Podest
7.7. Kampfrichter Angriffslinie
7.8. Hauptzeitnehmer
7.9. Zeitnehmer
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1. Allgemeine Bestimmungen Löschangriff nass
1.1 Vorbemerkung
Körperliche Fitness und Sport bilden nach wie vor eine der entscheidenden Grundlagen für die
Einsatzbereitschaft und die Belastung im Feuerwehralltag.
Um Einsatztätigkeit und sportliche Übungen zu vereinen, dient neben Ausdauer und
Schnellkraft vor allem der angewandte Feuerwehrsport diesem Zweck.
Der angewandte Feuerwehrsport ist ein wichtiges Mittel zur Festigung der Gesundheit, der
Entwicklung von verschiedenen Feuerwehreigenschaften sowie zur Vervollkommnung von
Fertigkeiten in der Feuerwehr.
Im Landkreis Jerichower Land findet der Feuerwehrsport eine tiefe Verwurzelung. Vor der
Wiedervereinigung stellte die Kaderschmiede Heyrothsberge Sportler für nationale und
internationale Feuerwehrsportwettkämpfe die zahlreiche Siege errungen haben.
Es ist dem Einsatz zahlreicher Kameraden zu verdanken, dass der Feuerwehrsport nach 1990
nicht in Vergessenheit geraten ist und sich heute zunehmender Beliebtheit erfreut.
1.2 Wertungsgruppen
Die Wettkampfmannschaften werden in zwei Wertungsgruppen unterteilt:
Wertungsgruppen „Männer“
Wertungsgruppen „Frauen“
Bei der Wertungsgruppe „Frauen“ darf die Funktion des Maschinisten mit einer
männlichen Person besetzt werden.
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1.3 Mannschaftsstärke / Anzahl Wettkämpfer
Mannschaftsleiter
Trainer
Betreuer
Wettkämpfer
•
•
•
1
1
1
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Der Veranstalter kann die Anzahl der Wettkämpfer und Mannschaften begrenzen.
Die Namen der antretenden Wettkämpfer sind spätestens eine Stunde vor
Wettkampfbeginn dem Wettkampfleiter zu melden.
Im Ausnahmefall kann ein Wettkämpfer einer Mannschaft eine weitere Funktion in einer
anderen Mannschaft ausüben.
In folgenden Ausnahmefällen:
bei Verletzung eines Wettkämpfers
bei Krankheit eines Wettkämpfers
bei arbeitsbedingter Abwesenheit eines Wettkämpfers
•
Beim Nachrücken von Wettkämpfern innerhalb des Wettkampfes ist der
Wettkampfleitung dieses zu melden.
1.4 Funktion Mannschaftsleiter
Der Mannschaftsleiter:
•
•
•
•
•
ist für die Wettkampfmannschaft verantwortlich.
ist für die Richtigkeit der Teilnehmeranmeldung seiner Mannschaft verantwortlich.
hat die Wettkampfbestimmungen nach Ausschreibung des KFV Jerichower Land e.V. zu
beherrschen.
darf nicht dem Kampfrichterstab angehören.
Kann gegen Entscheidungen der Kampfrichter sowie gegen Mängel der Geräte beim
Kampfrichter schriftlich Protest einlegen. (Protestgebühr beachten)
(Berufung gegen Kampfrichterurteile siehe Punkt 6.4 / Seite 25)
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1.5 Voraussetzungen für die Zulassung
•
•
•
Zu den Feuerwehrsportwettkämpfen dürfen nur Gruppen entsandt werden, welche die in
der Ausschreibung angeführten Bedingungen erfüllen.
Alle Mitglieder einer Wettkampfgruppe müssen Angehörige der Feuerwehr sein und das 16.
Lebensjahr vollendet haben.
Folgende Bedingungen stellt der Veranstalter zur Teilnahme:
Qualifikation auf der nächst niederen Ebene
(Nachnominierungen oder direkte Benennung möglich)
Zugehörigkeit zur Gebietskörperschaft Jerichower Land bzw. zum
Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Ordnungsgemäße, fristgerechte Anmeldung
1.6 Auslosung der Startplätze
• Die Festlegung der Startreihenfolge bildet das Ergebnis des Vorjahresausscheids in
umgekehrter Reihenfolge.
Sollte kein Ergebnis aus dem Vorjahr vorliegen, kann das Wettkampfergebnis aus dem
Vorvorjahr herangezogen werden.
• Mannschaften die neu hinzukommen starten am Anfang.
• Der Tausch eines Startplatzes ist bis zum Meldeschluss der Mannschaften möglich.
z.B. Wenn eine Mannschaft ein Jubiläum im Heimatort wahrnehmen möchte o.ä.
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2. Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung
2.1 Allgemeine Hinweise zur Schutzausrüstung
Die Wettkämpfer treten in Einsatzkleidung beim Wettkampf an.
Einschränkungen bzw. Ausnahmen werden durch den Veranstalter unter dem Punkt 2
„Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung“ geregelt.
2.2 Bekleidung
Der Löschangriff ist eine feuerwehrtechnische Disziplin. Deshalb muss dort ein
Feuerwehrschutzanzug der die EN 469 / HuPF erfüllt getragen werden.
Zugelassene EN:
EN 469 Beschaffenheit von Schutzkleidung der Feuerwehr / HupPF
Teil 1 mehrlagige Feuerwehrüberjacke mit Nässesperre
Teil 2 einlagige Feuerwehrlatz- und Feuerwehrrundbundhose
Teil 3 einfache Feuerwehrjacke mit Innenfutter
Teil 4 mehrlagige Feuerwehrüberhose ( 4a und 4b)
Des Weiteren ist die Feuerwehrschutzbekleidung (rote Jacken) weiterhin erlaubt.
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2.3 Handschuh
Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht.
Zugelassene DIN EN:
DIN EN 420 – Schutzhandschuhe (alle Kategorien)
DIN EN 659 – Feuerwehrschutzhandschuhe
DIN EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (alle Kategorien)
DIN EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Belastungen (alle Kategorien)
Beispiele in Bildern
Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659
Schutzhandschuhe nach EN 420 + EN 388
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2.4 Schuhwerk
Zugelassen ist ein Schuhwerk, dass mindestens der Feuerwehr Einsatzbekleidung nach
DIN EN 345 S3 oder DIN EN 344 entspricht.
Das Schuhwerk muss die Voraussetzungen S3 erfüllen und den Knöchel umschließen.
Es dürfen keine Sportschuhe, Laufschuhe oder Schuhwerk mit Dorne bzw. Stollen auf
den Sohlen getragen werden.
Zugelassene DIN EN:
DIN EN 345 S3 Feuerwehrschutzschuhe mit Stahlsohle und Stahlkappe der Form C und
Form D.
2.5 Helm
Zugelassen sind Feuerwehrhelme nach DIN 14940 oder DIN EN 443.
Nicht zugelassen sind Höhenrettungshelme, Fahrradhelme, Bauhelme sowie Helme,
die nicht den geforderten EN Richtlinien entsprechen.
Beim Feuerwehrhelm dürfen zum Wettkampf das Nackenleder sowie das Visier /
Sichtschutz demontiert werden.
2.6 allgemein
Das Tragen eines Feuerwehrsicherheitsgurtes ist nicht gefordert.
Bei der Bekleidung innerhalb einer Mannschaft sollte Einheitlichkeit angestrebt
werden.
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3. Wettkampfgeräte
3.1 C- Strahlrohre
Die Strahlrohre werden durch den Veranstalter gestellt.
•
•
•
•
Nach Norm mit oder ohne Absperrvorrichtung
Mundstücke max. 12,5mm Innendurchmesser
mit Storzkupplungen passend zu den C- Druckschläuchen
Gesamtlänge eines Strahlrohres max. 50cm
3.2 Druckschläuche
3.2.1
C- Druckschläuche
•
•
•
•
3.2.2
mind. 42mm Innendurchmesser
Schlauchlänge 15m ± 1m
nach Norm mit Storzkupplung
ohne Sicherungsstift o.Ä.
B- Druckschläuche
•
•
•
•
mind. 75mm Innendurchmesser
Schlauchlänge 20m ± 1m
nach Norm mit Storzkupplung
ohne Sicherungsstifte o.Ä.
3.3 Verteiler B- CBC
•
•
•
•
nach Norm mit Storzkupplung
An der B- Eingangskupplung des Verteilers ist ein Sicherungsstift zugelassen und
aus Unfallschutzgründen empfehlenswert.
Ein Tragegriff am Verteiler ist zulässig.
Schnellkupplungsgriffe jeder Art sind nicht erlaubt.
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3.4 Tragkraftspritze
•
•
•
•
nach Norm mit einer Nennleistung von mind. 800l pro Minute bei 8bar
Elektrostarteinrichtung
Storzkupplungen
keine technischen bzw. Äußerlichen Veränderungen
Verboten sind unter anderen folgenden Veränderungen:
Kurbeln an den Handrädern
Zusätzliche Ventile
Veränderung der Laufräder / Schaufelräder
Sicherungsstifte an den B- Abgängen
fest montierte Hilfsmittel zur Ablage von Saug- und Druckschläuchen
3.5 A- Saugschläuche
•
•
•
•
mind. 110mm Durchmesser
es sind die Längen 2,5m (2 Stück) sowie 1,6m (3 Stück) erlaubt.
Ausführung nach Norm mit Storzkupplung ohne jegliche Kupplungshilfen
Die Saugschläuche müssen eine Elastizität aufweisen.
3.6 A- Saugkorb
•
Nach Norm, zu den Saugschläuchen passend und ohne Veränderungen
(z.B. Schutzsiebmaschenweite, entfernen der Rückschlagklappe o.Ä.)
3.7 Kupplungsschlüssel
•
nach Norm, zu den Saugschläuchen und zum Saugkorb passend
•
Mit Außenmaße 2m x 2m, Höhe max. 10 cm, von den Startlinienseiten
untertrittsicher verblendet.
3.8 Podest
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3.9 Wasserentnahmestelle
•
3.10
Offener stabiler Behälter aus Metall oder Kunststoff mit senkrechten Wänden
und einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern. Die oberste Kante
des Behälters muss mind. 80 cm, darf aber nicht mehr als 90cm über dem
Boden des Wettkampfplatzes liegen. Der Behälter muss vor dem Start
vollständig mit Wasser gefüllt sein. Das Nachfüllen des Wasserbehälters
während des Laufes ist zulässig und empfehlenswert.
Zielgeräte
•
Die Zielgeräte sind mit einer Zielscheibe, einem 15 Liter Wasserbehälter mit
Wasserstandsmesser und Lichtsignalanlage ausgestattet. Als Zielscheiben
dienen 50 cm x 50 cm große Platten, die an Rahmengestellen befestigt sind. In
der Mitte der Zielscheibe befindet sich ein 5 cm großes rundes Loch, dessen
Mitte der Öffnung sich 1,6 m über dem Boden befindet. Hinter dieser Öffnung
ist auf der Rückseite der Zielscheibe der Wasserbehälter mit einem
Fassungsvermögen von 15 Litern angebracht. Oberhalb der Zielscheibe befindet
sich eine Signalleuchte, welche aufleuchtet, wenn im Wasserbehälter 10 Liter
Wasser sind.
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4. Wettkampfplatz für den Löschangriff
Die Wettkampfbahn für den Löschangriff ist 95 m lang und 20 m breit. Es dürfen 1 bis 3
Wettkampfbahnen nebeneinander angeordnet werden.
Der Start kann von zwei Startlinien, in Laufrichtung von hinten bzw. von rechts erfolgen. Die
Mannschaften müssen jedoch geschlossen von einer Startlinie starten.
Die Seitenkante des Podestes ist von der Startlinie 9 m entfernt.
Die Wasserentnahmestelle befindet sich in 4 m Entfernung von der linken Seite des Podestes.
Die Wasserentnahmestelle ist mittig zum Podest ausgerichtet.
Die Angriffslinie befindet sich 90 m von der Startlinie entfernt.
Die Angriffslinie muss über die gesamte Bahnbreite markiert sein.
In einer Entfernung von 5 m hinter der Angriffslinie befinden sich die Zielgeräte.
Die Zielgeräte sind symmetrisch zur Wettkampfbahn aufzustellen und der Abstand der beiden
Zielgeräte beträgt von Mitte zu Mitte 10 m.
Durch die Wettkampfgruppen dürfen keine Markierungen auf der gesamten Wettkampfbahn
vorgenommen werden.
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4.1 Skizze Zielgerät
4.2 Skizze Podest
Es obliegt dem Veranstalter, unter dem Podest ein Vlies oder eine gummierte Matte
bereitzustellen.
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4.3 Skizze Wettkampfbahn
10m
3,80m
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5. Löschangriff
5.1 Disziplin Löschangriff
•
Vorbereitung
Die Wettkampfgruppen können ihre Geräte im Vorbereitungsraum oder, wenn
dieser nicht vorhanden ist, außerhalb der Wettkampfbahn vorbereiten. Der
Kampfrichterstab hat darauf zu achten, dass alle Wettkampfmannschaften das
Gerät, die Schläuche und Armaturen ausreichend und gleich lange vorbereiten
können.
•
Aufruf der Mannschaft / Vorbereitungszeit
Nach dem Aufruf hat jede Wettkampfgruppe max. fünf Minuten Zeit, das Gerät
auf dem Podest entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen abzulegen.
Das Vorbereiten hat ausschließlich durch die Wettkämpfer zu erfolgen.
Des Weiteren dürfen sich im Bereich der Wettkampfbahn auch keine anderen
Wettkampfteilnehmer aufhalten.
•
Ablage der Geräte auf dem Podest
Die Schläuche dürfen auf dem Podest auf beliebige Weise abgelegt werden.
Sie dürfen gerollt oder gefaltet werden.
Nur die Saugschläuche dürfen über die Umrandungen des Podests hinausragen.
Die Saugschläuche müssen nicht auf einer Seite mit dem Podest abschließen.
• 2,50m Saugschläuche -> Überstand insgesamt max. 50 cm
• 1,60m Saugschläuche -> Überstand insgesamt max. 1,20 m
Kupplungen dürfen nicht verbunden sein. Die sichtbare Trennung zwischen den
Knaggen muss bei allen Kupplungen mindestens 0,5 cm betragen.
Die Kupplungen müssen frei / beweglich sein.
Zwischen den Kupplungen sind auch keine anderweitigen Verbindungen (z.B.
mittels der Gummierung der Schläuche) zulässig.
Die Geräte untereinander dürfen nicht verbunden sein.
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Bild 1 / Knaggenabstand Saugschlauch
Bild 2 / Knaggenabstand Druckschlauch
•
Tragkraftspritze
Die Stellung der Ventile aller Geräte ist beliebig, Blindkupplungen sind nicht
erforderlich.
Einschränkung
Das Niederschraubventil der TS ist an der dem Zielgerät abgewandten Seite
geschlossen zu halten.
Die Tragkraftspritze darf von der Mannschaft innerhalb der Vorbereitungszeit
für 60 Sekunden in Betrieb gesetzt werden. Treten technische Mängel an der
Tragkraftspritze auf, hat das Kampfgericht bzw. ein Techniker des
Pumpenherstellers (soweit vorhanden) die Entscheidung über einen
eventuellen Austausch bzw. auch über eine ggf. erforderliche
Laufwiederholung zu fällen.
Die Tragkraftspritze darf nicht betrieben werden, solange ein anderer
Wettkampf gerade durchgeführt wird.
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•
Vorbereitungszeit
Die Kampfrichter am Podest müssen das Ende der Vorbereitungszeit 30
Sekunden vor dem Ablauf ankündigen. Weiterhin weisen sie auf Fehler beim
Ablegen der Geräte auf dem Podest hin. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit
muss die Mannschaft das Podest verlassen und an der Startlinie der
Wettkampfbahn Aufstellung nehmen.
Sind die Geräte noch nicht entsprechend der Wettkampfvorschrift abgelegt,
darf die Mannschaft nicht starten und der Lauf wird als ungültig erklärt.
•
Start
Zum Start nimmt die Mannschaft außerhalb der markierten Wettkampfbahn
Aufstellung. Der Start ist von den Startlinien in Laufrichtung bzw. von der
rechten Seite der Wettkampfbahn zulässig. Die gesamte Mannschaft muss aber
geschlossen von einer der beiden Linien aus starten.
Das Startkommando lautet „Auf die Plätze“ -> Schuss / Klappe
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•
Podest -Angriffslinie
Nach dem Startkommando des Starters läuft die Mannschaft zum Podest,
kuppelt die B- Schlauchleitung (bestehend aus 3 B- Schläuchen) an die
Tragkraftspritze und an den Verteiler (Verteiler kann auch an der 60m
Markierung gekuppelt werden) und legt die C- Leitungen zu jeweils 2
Schläuchen bis zur Angriffslinie aus, wo die Strahlrohrführer ihre Position
einnehmen.
Das Verlegen der Schlauchleitungen kann in beliebiger Art und Weise sowie
beliebiger Reihenfolge erfolgen. Es ist aber aus Unfallschutzgründen nicht
gestattet, beim Auslegen der B- Schlauchleitung den Verteiler sowie den
Schlauch über der Schulter zu tragen / ziehen.
Nach der Herstellung der Saugschlauchleitung mittels der beiden
Saugschläuche und dem Saugkorb wird aus dem Wasserbehälter Wasser
gefördert. Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Wasserbehälter
vollständig an einen Saugschlauch angekuppelt sein und bis zum Ende des
Löschangriffs an der Saugschlauchleitung angekuppelt bleiben. Er darf im
Wasser weder nachgekuppelt noch gehalten werden.
Die Kampfrichter am Podest überwachen diese Tätigkeit.
Die Herstellung der Saugleitung kann beliebig erfolgen, jedoch sind
Markierungen auf der Bahn nicht gestattet. Der Ausrichter kann jedoch bei
Erfordernis nach eigenem Ermessen(z.B. zur Verhinderung von Beschädigungen
der Saugschläuche bzw. der Wettkampfbahnen) für den Bereich der
Mittelkupplung eine einheitliche Gummimatte je Bahn ohne Markierungen
bereitstellen.
Die Kampfrichter am Podest beaufsichtigen einen zerstörungsfreien Umgang
der Mannschaften mit den gestellten Geräten (z.B. Biegeradius der Schläuche,
Querschnittveränderung der Saugschläuche u.a.). Unsachgemäßer Umgang
bzw. Zerstörung führen für die betreffende Mannschaft zum Abbruch des
Laufes bzw. zur Ungültigkeit des Versuchs.
•
Strahlrohrführer / Angriffslinie
Die Strahlrohrführer füllen die Zielbehälter mit je 10 Liter Wasser durch
spritzen in die 5 cm Öffnung der Zielbehälter. Es ist nicht gestattet, beim
Spritzen das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer anzulehnen.
Die Strahlrohrführung kann in beliebiger Stellung erfolgen, jedoch dürfen sich
die Strahlrohrführer nicht gegenseitig unterstützen.
Beim Spritzen darf kein Wettkämpfer der Mannschaft die Angriffslinie
berühren bzw. übertreten.
Das Hinauslehnen über die Angriffslinie in der Luft z.B. bei der
Strahlrohrführung) ist jedoch zulässig.
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•
Zeitnahme an Zielgeräten
Sind die Zielgeräte mit je 10 Liter Wasser gefüllt, wird die Zeit genommen.
Dabei ist der zuletzt gefüllte Zielbehälter ausschlaggebend für die Wertungszeit
der Mannschaft.
Die Kampfrichter an den Zielgeräten sind für das vollständige Entleeren dieser
sowie das Verschließen der Wasserablasshähne nach jedem Lauf
verantwortlich.
5.2 Wiederholung eines Wettkampflaufes
Ein Wettkampflauf kann wiederholt werden, wenn …
•
•
ein vom Veranstalter gestelltes Gerät ohne Schuld des betroffenen Wettkämpfers
eine Beschädigung aufweist.
ein Zielgerät oder die elektronische Zeitnahme nicht funktionsfähig ist.
Die Endgültige Entscheidung über die Wiederholung eines Wettkampflaufes obliegt immer
dem Hauptkampfrichter.
5.2.1
Verfahrensweise / Zeitmesssystem fällt einmalig aus
Sollte die elektronische Zeitmessanlage ausfallen und die Wettkampfmannschaften
haben schon mit dem Lauf begonnen, bekommen diese einen Ersatzlauf zugesprochen.
Der Lauf sollte durch den Hauptzeitnehmer abgebrochen werden, da es sonst zu
Diskussionen über die gelaufene Zeit kommen kann.
In der Regel wird der Ersatzlauf am Ende des Durchlaufes erfolgen.
5.2.2
Verfahrensweise / Zeitmesssystem fällt für den gesamten Wettkampf aus
Sollte die Zeitmessanlage komplett ausfallen, so wird die handgestoppte Zeit zur
Wertung herangezogen.
Auf die handgestoppten Zeiten werden 0.24 Sek. Aufgeschlagen um die Verzögerungen
auszugleichen.
5.2.3
Verfahrensweise / Ausfall einer Tragkraftspritze
Sollte eine der beiden Tragkraftspritzen ausfallen, so wird auf einen Einbahnstart
umgestellt.
Sollte der Ausfall währen eines Laufes erfolgen, erhält die betreffende Mannschaft
einen Ersatzlauf.
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6. Wertung / Disqualifikation / Wettkampfpreise
6.1 Ungültige Versuche
Ein Versuch / Wettkampflauf ist ungültig, wenn…
die Wettkampfgruppe die Disziplin nicht beendet
die Wettkampfschläuche zu kurz sind
der Saugkorb nicht gekuppelt in den Behälter geht und wieder gekuppelt aus dem
Behälter heraus kommt.
zwei Fehlstarts verursacht werden
die Durchführung der Disziplin anders erfolgt, als dies in der Wettkampfordnung
verlangt wird.
ein Wettkämpfer nicht in seiner vollständigen Ausrüstung den Wettkampflauf beendet
die Kupplungen der Druckschläuche nicht oder schlecht gekuppelt sind.
Eine schlecht gekuppelte Kupplung liegt vor, wenn nicht alle Knaggen eingerastet sind
oder wenn die Kupplungen während des Laufs aufgehen. Der Läufer darf die
Kupplungen während des Laufens nicht halten und nicht verdecken.
die Geräte nicht innerhalb eines Zeitraumes von fünf Minuten vorbereitet sind.
die Tragkraftspritze innerhalt der fünf Minuten Vorbereitungszeit länger als 60
Sekunden betrieben wird.
Das Starten der Tragkraftspritze darf nur einmal erfolgen und die Pumpe muss
innerhalb von 60 Sekunden nach dem Starten ausgeschaltet werden.
beim Spritzen in die Zielscheibe das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer
angelehnt ist.
ein Strahlrohrführer dem anderen beim Spritzen in die Zielscheibe hilft.
beim Spritzen in die Zielscheiben die Angriffslinie von irgendeinem Wettkämpfer
berührt bzw. übertreten wird.
Die Anweisungen der Kampfrichter nicht befolgt werden.
der Wettkampflauf länger als 2 Minuten dauert.
6.2 Wertung und Platzierung
Jede Mannschaft hat zwei Versuche und jeder Versuch erfolgt auf einer anderen Bahn.
Bei ungünstiger Witterung kann die Wettkampfleitung von einem zweiten Versuch
absehen.
Für die Platzierung ist die Zeit maßgebend.
Erreichen zwei oder mehrere Wettkampfmannschaften die gleiche Zeit, werden sie auf
dem gleichen Rang platziert.
Beendet eine Wettkampfmannschaft die Disziplin zweimal nicht erfolgreich, wird sie
auf den letzten Rang gesetzt.
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6.3 Disqualifikation
Wird eine Disqualifikation einer Wettkampfmannschaft ausgesprochen, wird der Sportler oder
die gesamte Mannschaft vom restlichen Wettkampfgeschehen ausgeschlossen.
Liegt bereits eine erbrachte Leistung vor, erfolgt keine Wertung oder diese wird annulliert.
Die Disqualifikation einer Wettkampfmannschaft erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
Ungebührliches Benehmen eines Wettkämpfers oder der Wettkampfmannschaft
gegenüber Kampfrichtern oder dem Veranstalter.
Beleidigungen
Drohungen
Körperliche Gewalt
Verunglimpfung der Person
Verwendung von Geräten, die den Wettkampfbestimmungen widersprechen.
Umbau der Tragkraftspritzen (Elektronik, Schaufelräder,…)
Saugkorb ohne Rückschlagklappe
Verwendung von zu kurzen Druckschläuchen
Verwendung von Druckschläuchen mit zu geringem Durchmesser
Verwendung von anderen Geräten als den bereits kontrollierten
Manipulation an Geräten
Als Manipulation am Gerät gilt auch, wenn ein Gerät bei der Kontrolle durch ein
Geräteprüfer unmittelbar nach dem Zieleinlauf nicht den Wettkampfvorschriften
entspricht.
Start eines Wettkämpfers in zwei oder mehrehren Wettkampfmannschaften.
Sollte der Betrug nachweislich erfolgt sein, dass ein Wettkämpfer in mehreren
Wettkampfmannschaften gestartet ist, erfolgt die Disqualifikation der betroffenen
Wettkampfmannschaften.
Schweres absichtliches Behindern von Wettkämpfern anderer Wettkampfgruppen.
Blenden (LED Hochleistungslampen, Laserpointer)
Werfen von Gegenständen
Mutwillige Störung eines Wettkampflaufs in jeglicher Form
Abreise einer Wettkampfmannschaft vor der Siegerehrung
Mutwillige Zerstörung von gestellten Wettkampfgeräten
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6.4 Berufung gegen Kampfrichterurteile
Berufung gegen Kampfrichterurteile, gegen Mängel an Geräten, Hindernissen usw. hat
der Mannschaftsleiter der betreffenden Wettkampfmannschaft bis spätestens 15
Minuten, nachdem das Kampfrichterurteil bekannt gegeben wurde, schriftlich dem
Hauptkampfrichter zu übergeben
Kann dieser die Berufung, nach Beratung mit dem Kampfrichterstab nicht allein
entscheiden, ist der Wettkampfleiter zur Beratung hinzuzuziehen.
Er entscheidet nach Abstimmung mit der Wettkampfleitung endgültig.
Beim Einlegen eines Protest wird eine Protestgebühr von 25,00 € fällig.
Die Protestgebühr wird in voller Höhe rückerstattet, wenn der Protest gerechtfertigt
war.
6.5 Wettkampfpreise
Die Platzierungen 1 – 3 erhalten Pokale. Alle übrigen Mannschaften erhalten
Erinnerungsgaben.
Die Siegermannschaft erhält einen Wanderpokal
Der Wanderpokal geht nach dreimaligen Sieg in ununterbrochener Folge oder nach
fünfmaliger unterbrochener Folge in den Besitz der jeweiligen Mannschaft / Feuerwehr
über.
Über die Verleihung von Wettkampfpreisen entscheidet grundsätzlich der Veranstalter.
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7. Kampfrichter für den Löschangriff
7.1 Allgemeines
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Die Anzahl der Kampfrichter richtet sich nach der Zahl der Laufbahnen.
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Die Anzeige von Fehlern oder Regelverletzungen erfolgt durch die jeweiligen
Kampfrichter durch rote Flaggen. Gültige Versuche werden mit gelben oder weißen
Flaggen angezeigt.
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Der Veranstalter kann entscheiden, den Wettkampf ohne Handzeitnehmer
durchzuführen. Es gelten dann nur die Zeiten der elektronischen Zeiterfassung.
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7.2 Organigramm Wettkampfleitung und Kampfrichter (für 1 Wettkampfbahn)
WETTKAMPFLEITUNG
WETTKAMPFLEITER
HAUPTKAMPFRICHTER
ASSISTENT HAUPTKAMPFRICHTER
KAMPFRICHTER
STARTLINIE
STARTER
STARTHELFER
PODEST
KAMPFRICHTER PODEST
ANGRIFFSLINIE
KAMPFRICHTER ANGRIFFSLINIE
KAMPFRICHTER ZIELGERÄT
ZEITNAHME
HAUPTZEITNEHMER
ZEITNEHMER BAHN 1
ZEITNEHMER BAHN 1
PROTOKOLL
SCHREIBER
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7.3 Aufgaben der Wettkampfleitung
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Die Wettkampfleitung setzt sich zusammen aus:
dem Wettkampfleiter
dem Hauptkampfrichter (Stellv. des Wettkampfleiters)
dem Assistenten des Hauptkampfrichters (Stellv. des Hauptkampfrichters)
Der Wettkampfleiter, der Hauptkampfrichter sowie der Assistent des
Hauptkampfrichters werden vom Veranstalter berufen und eingesetzt.
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Die Kampfrichter werden von der Wettkampfleitung eingesetzt.
Die Wettkampfleitung hat folgende Aufgaben
die Kontrolle des Wettkampfplatzes
die Kontrolle der Wettkampfgeräte
die Einrichtung des Wettkampfbüros
die Durchführung der Kampfrichterschulung/ -besprechung
7.4 Aufgaben des Hauptkampfrichter / Assistent des Hauptkampfrichters
Der Assistent unterstützt den Hauptkampfrichters!
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Durchführung der Kampfrichterbesprechung
Einteilung der Kampfrichter
Überwachung der Tätigkeit der Wettkampfrichter
Der Hauptkampfrichter gibt den Start und die Wertung frei
Der Hauptkampfrichter darf im Einzelfalle nur insoweit in die Bewertung eingreifen
oder diese beeinflussen, wie diese unter dem Punkt 6 (Bewertung) geregelt ist.
Disqualifikation von Mannschaften
Sicherung der zeitnahen Bekanntgabe von Ergebnissen und Entscheidungen der
Wettkampfleitung.
Vorschlagen von Zeitplanänderungen, Wettkampfunterbrechungen oder dem
Wettkampfabbruch
Im Zweifel obliegt die endgültige Entscheidung immer dem Hauptkampfrichter.
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7.5 Starter und Starthelfer
Die Hauptaufgabe dieser Kampfrichter ist die Durchführung von ordnungsgemäßen Starts der
einzelnen Läufe, bei denen kein Wettkämpfer vor dem Startsignal den Lauf beginnt.
Aufgaben des Starters:
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überzeugt sich vor jedem Lauf über die Bereitschaft der Kampfrichter und der
Zeitnehmer sowie der startenden Mannschaft.
beobachtet die Korrektheit der Wettkämpfer beim Start.
gibt das Startkommando. (Starterklappe)
Der Aufstellungsort des Starters ist so zu wählen, dass er die Wettkämpfer gut einsehen
kann und diese beim Start nicht behindert.
Anzeige von Fehlstarts unter Einbeziehung des Kampfrichters „Startlinie“, wobei die
endgültige Entscheidung dem Starter obliegt.
Fehlstarts werden deutlich mit einer Trillerpfeife abgepfiffen
Aufgaben des Starthelfers:
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Helfen bei der Startorganisation
Überwachung der Korrektheit der Wettkämpfer beim Start.
Anzeige von Fehlstarts, wenn das nicht bereits durch den Starter selbst erfolgt.
Kontrolliert das Erscheinen der Wettkämpfer zu den jeweiligen Läufen laut Startliste
und meldet Nichtantreten vor dem Start an den Hauptzeitnehmer.
Kontrolle der Wettkampfkleidung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Sollte ein Wettkämpfer ein Ausrüstungsstück vergessen haben, weist der Kampfrichter
den Wettkämpfer erst darauf hin. Sollte dieser der Aufforderung nicht nachkommen,
kann der Kampfrichter einen Fehler anzeigen.
achtet darauf, dass die Startlinie nicht berührt wird.
achtet darauf, dass alle Wettkämpfer geschlossen an einer der beiden Startlinien
stehen.
überwacht die Vorbereitungszeit.
das innerhalb eines Zeitraumes von 5 Minuten der Aufbau der Geräte für den
Wettkampf abgeschlossen ist
dass die Tragkraftspritze innerhalb der 5 Minuten Vorbereitungszeit nur 60
Sekunden getestet werden darf. Zum Start des Laufs muss die Tragkraftspritze
ausgeschaltet sein
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7.6 Kampfrichter Podest
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überwacht, dass die Geräte regelgerecht abgelegt werden
mit Ausnahme der Saugschläuche kein weiteres Gerät über das Podest hinausragt.
dass kein Geräte vor dem Lauf zusammengekuppelt sind
die Kupplungen sich nicht berühren
dass nach dem Start der Saugkorb vor dem Eintauchen an der Saugleitung angekuppelt
ist und bis zum Ende des Laufes nicht abfällt.
gibt dem Helfer die Anweisung den Behälter nachzufüllen.
Nach Beendigung des Laufes weist er die Wettkämpfer auf die korrekte Entleerung der
Saugschläuche hin.
7.7 Kampfrichter Angriffslinie
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Funktion der Zielgeräte überprüfen und sichern
Nach jedem Lauf die Entleerung und Funktionsfähigkeit dem Wettkampfleiter melden.
Überwacht, dass die Angriffslinie (5m vor dem Ziel) nicht von den Wettkämpfern
übertreten wird.
Überwacht, dass die Strahlrohrführer nur auf ein Zielgerät auf Ihrer Seite spritzen und
nicht dem anderen Wettkämpfer beim Befüllen helfen.
Dass die Strahlrohrführer nicht an einen anderen Wettkämpfer anlehnen.
7.8 Hauptzeitnehmer
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Übernahme der Wettkampfzeiten (elektronische sowie Handzeitnahme) für die
einzelnen Bahnen von den Zeitnehmern und Weitergabe an den Schreiber zum Eintrag
in die Ergebnisliste/ Protokoll.
ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Zeitnahme verantwortlich
überprüft die Stoppuhren
7.9 Zeitnehmer
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Zeigen die Stoppuhren nach dem Lauf dem Hauptzeitnehmer, der die Zeit endgültig
festlegt. Bei drei Zeiten wird das mittlere Ergebnis genommen.
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