Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
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Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V.
Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Organisation offener Kreisausscheid „Löschangriff nass“ 2016 Wichtige Information Wie bereits in den letzten beiden Jahren erfolgreich praktiziert, wird auch 2016 ein offener Kreisausscheid durchgeführt. Zur Teilnahme ist keine Qualifikation auf Stadt- bzw. Gemeindeebene notwendig. Veranstalter • • • Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Kreisbrandmeister Jerichower Land Landkreis Jerichower Land / Kreisverwaltung Ausrichter • Feuerwehr Stadt Möckern Austragungsort • Reiterplatz der Stadt Möckern / Hohenziatzer Weg Austragungstermin • • • Samstag 11. Juni 2016 Anreise bis 8.30 Uhr Beginn um 9.00 Uhr Anmeldung • • Die Stadt- und Gemeindewehrleiter sind für die Meldung ihrer Mannschaften verantwortlich. Die endgültige Teilnehmerliste wird dem Veranstalter nach Eintreffen der Mannschaftsleiter, bis spätestens ½ Stunde vor Wettkampfbeginn überreicht. Anmeldeschluss • Sonntag 05. Juni 2016 Ansprechpartner Steffen Taut Mobil: 0162 – 6948781 Email: [email protected] Verpflegung • • Die Verpflegung ist für die Wettkampfmannschaften, Mannschaftsleiter, Betreuer, Trainer sowie Wettkampfleitung, Schiedsrichter, Helfer und geladene Gäste gesichert. Entsprechende Essenmarken werden ausgegeben. Für Zuschauer ist die Essen- und Getränkeausgabe gegen Entgelt möglich. 1 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Versicherungsschutz • • Die Wettkampfteilnehmer unterliegen dem Versicherungsschutz des Trägers der Feuerwehr. Von der ausrichtenden Feuerwehr wird die Veranstaltung im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Möckern angemeldet. Vom Veranstalter gestellte Wettkampfgeräte • Strahlrohre WICHTIGE Hinweise für die Wettkampfmannschaften • • • Wie bereits im vergangenen Jahr, werden auch 2016 KEINE Tragkraftspritzen vom Veranstalter gestellt. Termine für die nachfolgenden Kreisausscheide: o 2017: 10.06.2017 (Qualifikationsvoraussetzung für die Landesmeisterschaften 2017) o 2018: 09.06.2018 o 2019: 15.06.2019 (Qualifikationsvoraussetzung für die Landesmeisterschaften 2019) o 2020: 13.06.2020 Wir bitten darum, die oben genannten Termine in die Planungen für die entsprechenden Jahre langfristig mit einzubeziehen und die Wettkampftermine freizuhalten, damit alle aktiven Kameraden des Jerichower Landes die Möglichkeit haben, an dieser zentralen Veranstaltung auf Kreisesebene teilzunehmen. 2 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Wettkampfordnung für Feuerwehrsportwettkämpfe im Jerichower Land (SA) Stand 10.2013 Feuerwehrsportwettkampf Disziplin – Löschangriff nass - Die Wettkampfordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Jerichower Land e.V. ist in Anlehnung an die Wettkampfordnung des Deutschen Feuerwehr Verbandes (DFV) erstellt worden. Die Wettkampfordnung wurde vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Jerichower Land e.V. und dem Kreisbrandmeister abgezeichnet. Sollte es gegen diese Wettkampfordnung Vorbehalte geben, sind diese bei den Stadt- bzw. Gemeindewehrleitungen einzureichen. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wird in der Ausschreibung die männliche Textform angewandt, diese bezieht jedoch die weibliche Form grundsätzlich mit ein. 3 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Löschangriff nass 1.1. Vorbemerkung 1.2. Wertungsgruppen 1.3. Mannschaftsstärke / Anzahl Wettkämpfer 1.4. Funktion Mannschaftsleiter 1.5. Voraussetzungen für die Zulassung 1.6. Auslosung der Startplätze 2. Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung 2.1. Allgemeine Hinweise zur Schutzausrüstung 2.2. Bekleidung 2.3. Handschuh 2.4. Schuhwerk 2.5. Helm 2.6. allgemein 3. Wettkampfgeräte Löschangriff nass / pro Laufbahn 3.1. C Strahlrohre 3.2. Druckschläuche 3.2.1. Druckschläuche – C 3.2.2. Druckschläuche – B 3.3. Verteiler B – CBC 3.4. Tragkraftspritze 3.5. A- Saugschläuche 3.6. A- Saugkorb 3.7. Kupplungsschlüssel 3.8. Podest 3.9. Wasserentnahmestelle 3.10. Zielgeräte 4. Wettkampfplatz für den Löschangriff 4.1. Skizze Zielgeräte 4.2. Skizze Podest 4.3. Skizze Wettkampfbahn 4 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 5. Löschangriff 5.1. Disziplin Löschangriff 5.2. Wiederholung eines Wettkampflaufes 5.2.1.Verfahrensweise / Zeitmessanlage fällt einmalig aus 5.2.2.Verfahrensweise / Zeitmessanlage fällt für den gesamten Wettkampf aus 5.2.3.Verfahrensweise / Ausfall einer Tragkraftspritze 6. Wertung / Disqualifikation / Wettkampfpreise 6.1. Ungültige Versuche 6.2. Wertung und Platzierung 6.3. Disqualifikation 6.4. Berufung gegen Kampfrichterurteile 6.5. Wettkampfpreise 7. Kampfrichter für den Löschangriff 7.1. Allgemeines 7.2. Organigramm Wettkampfleitung und Kampfrichter 7.3. Aufgabe der Wettkampfleitung 7.4. Aufgabe des Hauptkampfrichters / Assistent des Hauptkampfrichters 7.5. Starter und Starthelfer 7.6. Kampfrichter Podest 7.7. Kampfrichter Angriffslinie 7.8. Hauptzeitnehmer 7.9. Zeitnehmer 5 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 1. Allgemeine Bestimmungen Löschangriff nass 1.1 Vorbemerkung Körperliche Fitness und Sport bilden nach wie vor eine der entscheidenden Grundlagen für die Einsatzbereitschaft und die Belastung im Feuerwehralltag. Um Einsatztätigkeit und sportliche Übungen zu vereinen, dient neben Ausdauer und Schnellkraft vor allem der angewandte Feuerwehrsport diesem Zweck. Der angewandte Feuerwehrsport ist ein wichtiges Mittel zur Festigung der Gesundheit, der Entwicklung von verschiedenen Feuerwehreigenschaften sowie zur Vervollkommnung von Fertigkeiten in der Feuerwehr. Im Landkreis Jerichower Land findet der Feuerwehrsport eine tiefe Verwurzelung. Vor der Wiedervereinigung stellte die Kaderschmiede Heyrothsberge Sportler für nationale und internationale Feuerwehrsportwettkämpfe die zahlreiche Siege errungen haben. Es ist dem Einsatz zahlreicher Kameraden zu verdanken, dass der Feuerwehrsport nach 1990 nicht in Vergessenheit geraten ist und sich heute zunehmender Beliebtheit erfreut. 1.2 Wertungsgruppen Die Wettkampfmannschaften werden in zwei Wertungsgruppen unterteilt: Wertungsgruppen „Männer“ Wertungsgruppen „Frauen“ Bei der Wertungsgruppe „Frauen“ darf die Funktion des Maschinisten mit einer männlichen Person besetzt werden. 6 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 1.3 Mannschaftsstärke / Anzahl Wettkämpfer Mannschaftsleiter Trainer Betreuer Wettkämpfer • • • 1 1 1 7 Der Veranstalter kann die Anzahl der Wettkämpfer und Mannschaften begrenzen. Die Namen der antretenden Wettkämpfer sind spätestens eine Stunde vor Wettkampfbeginn dem Wettkampfleiter zu melden. Im Ausnahmefall kann ein Wettkämpfer einer Mannschaft eine weitere Funktion in einer anderen Mannschaft ausüben. In folgenden Ausnahmefällen: bei Verletzung eines Wettkämpfers bei Krankheit eines Wettkämpfers bei arbeitsbedingter Abwesenheit eines Wettkämpfers • Beim Nachrücken von Wettkämpfern innerhalb des Wettkampfes ist der Wettkampfleitung dieses zu melden. 1.4 Funktion Mannschaftsleiter Der Mannschaftsleiter: • • • • • ist für die Wettkampfmannschaft verantwortlich. ist für die Richtigkeit der Teilnehmeranmeldung seiner Mannschaft verantwortlich. hat die Wettkampfbestimmungen nach Ausschreibung des KFV Jerichower Land e.V. zu beherrschen. darf nicht dem Kampfrichterstab angehören. Kann gegen Entscheidungen der Kampfrichter sowie gegen Mängel der Geräte beim Kampfrichter schriftlich Protest einlegen. (Protestgebühr beachten) (Berufung gegen Kampfrichterurteile siehe Punkt 6.4 / Seite 25) 7 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 1.5 Voraussetzungen für die Zulassung • • • Zu den Feuerwehrsportwettkämpfen dürfen nur Gruppen entsandt werden, welche die in der Ausschreibung angeführten Bedingungen erfüllen. Alle Mitglieder einer Wettkampfgruppe müssen Angehörige der Feuerwehr sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Folgende Bedingungen stellt der Veranstalter zur Teilnahme: Qualifikation auf der nächst niederen Ebene (Nachnominierungen oder direkte Benennung möglich) Zugehörigkeit zur Gebietskörperschaft Jerichower Land bzw. zum Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Ordnungsgemäße, fristgerechte Anmeldung 1.6 Auslosung der Startplätze • Die Festlegung der Startreihenfolge bildet das Ergebnis des Vorjahresausscheids in umgekehrter Reihenfolge. Sollte kein Ergebnis aus dem Vorjahr vorliegen, kann das Wettkampfergebnis aus dem Vorvorjahr herangezogen werden. • Mannschaften die neu hinzukommen starten am Anfang. • Der Tausch eines Startplatzes ist bis zum Meldeschluss der Mannschaften möglich. z.B. Wenn eine Mannschaft ein Jubiläum im Heimatort wahrnehmen möchte o.ä. 8 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 2. Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung 2.1 Allgemeine Hinweise zur Schutzausrüstung Die Wettkämpfer treten in Einsatzkleidung beim Wettkampf an. Einschränkungen bzw. Ausnahmen werden durch den Veranstalter unter dem Punkt 2 „Bekleidung und persönliche Schutzausrüstung“ geregelt. 2.2 Bekleidung Der Löschangriff ist eine feuerwehrtechnische Disziplin. Deshalb muss dort ein Feuerwehrschutzanzug der die EN 469 / HuPF erfüllt getragen werden. Zugelassene EN: EN 469 Beschaffenheit von Schutzkleidung der Feuerwehr / HupPF Teil 1 mehrlagige Feuerwehrüberjacke mit Nässesperre Teil 2 einlagige Feuerwehrlatz- und Feuerwehrrundbundhose Teil 3 einfache Feuerwehrjacke mit Innenfutter Teil 4 mehrlagige Feuerwehrüberhose ( 4a und 4b) Des Weiteren ist die Feuerwehrschutzbekleidung (rote Jacken) weiterhin erlaubt. 9 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 2.3 Handschuh Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Zugelassene DIN EN: DIN EN 420 – Schutzhandschuhe (alle Kategorien) DIN EN 659 – Feuerwehrschutzhandschuhe DIN EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (alle Kategorien) DIN EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Belastungen (alle Kategorien) Beispiele in Bildern Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659 Schutzhandschuhe nach EN 420 + EN 388 10 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 2.4 Schuhwerk Zugelassen ist ein Schuhwerk, dass mindestens der Feuerwehr Einsatzbekleidung nach DIN EN 345 S3 oder DIN EN 344 entspricht. Das Schuhwerk muss die Voraussetzungen S3 erfüllen und den Knöchel umschließen. Es dürfen keine Sportschuhe, Laufschuhe oder Schuhwerk mit Dorne bzw. Stollen auf den Sohlen getragen werden. Zugelassene DIN EN: DIN EN 345 S3 Feuerwehrschutzschuhe mit Stahlsohle und Stahlkappe der Form C und Form D. 2.5 Helm Zugelassen sind Feuerwehrhelme nach DIN 14940 oder DIN EN 443. Nicht zugelassen sind Höhenrettungshelme, Fahrradhelme, Bauhelme sowie Helme, die nicht den geforderten EN Richtlinien entsprechen. Beim Feuerwehrhelm dürfen zum Wettkampf das Nackenleder sowie das Visier / Sichtschutz demontiert werden. 2.6 allgemein Das Tragen eines Feuerwehrsicherheitsgurtes ist nicht gefordert. Bei der Bekleidung innerhalb einer Mannschaft sollte Einheitlichkeit angestrebt werden. 11 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 3. Wettkampfgeräte 3.1 C- Strahlrohre Die Strahlrohre werden durch den Veranstalter gestellt. • • • • Nach Norm mit oder ohne Absperrvorrichtung Mundstücke max. 12,5mm Innendurchmesser mit Storzkupplungen passend zu den C- Druckschläuchen Gesamtlänge eines Strahlrohres max. 50cm 3.2 Druckschläuche 3.2.1 C- Druckschläuche • • • • 3.2.2 mind. 42mm Innendurchmesser Schlauchlänge 15m ± 1m nach Norm mit Storzkupplung ohne Sicherungsstift o.Ä. B- Druckschläuche • • • • mind. 75mm Innendurchmesser Schlauchlänge 20m ± 1m nach Norm mit Storzkupplung ohne Sicherungsstifte o.Ä. 3.3 Verteiler B- CBC • • • • nach Norm mit Storzkupplung An der B- Eingangskupplung des Verteilers ist ein Sicherungsstift zugelassen und aus Unfallschutzgründen empfehlenswert. Ein Tragegriff am Verteiler ist zulässig. Schnellkupplungsgriffe jeder Art sind nicht erlaubt. 12 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 3.4 Tragkraftspritze • • • • nach Norm mit einer Nennleistung von mind. 800l pro Minute bei 8bar Elektrostarteinrichtung Storzkupplungen keine technischen bzw. Äußerlichen Veränderungen Verboten sind unter anderen folgenden Veränderungen: Kurbeln an den Handrädern Zusätzliche Ventile Veränderung der Laufräder / Schaufelräder Sicherungsstifte an den B- Abgängen fest montierte Hilfsmittel zur Ablage von Saug- und Druckschläuchen 3.5 A- Saugschläuche • • • • mind. 110mm Durchmesser es sind die Längen 2,5m (2 Stück) sowie 1,6m (3 Stück) erlaubt. Ausführung nach Norm mit Storzkupplung ohne jegliche Kupplungshilfen Die Saugschläuche müssen eine Elastizität aufweisen. 3.6 A- Saugkorb • Nach Norm, zu den Saugschläuchen passend und ohne Veränderungen (z.B. Schutzsiebmaschenweite, entfernen der Rückschlagklappe o.Ä.) 3.7 Kupplungsschlüssel • nach Norm, zu den Saugschläuchen und zum Saugkorb passend • Mit Außenmaße 2m x 2m, Höhe max. 10 cm, von den Startlinienseiten untertrittsicher verblendet. 3.8 Podest 13 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 3.9 Wasserentnahmestelle • 3.10 Offener stabiler Behälter aus Metall oder Kunststoff mit senkrechten Wänden und einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern. Die oberste Kante des Behälters muss mind. 80 cm, darf aber nicht mehr als 90cm über dem Boden des Wettkampfplatzes liegen. Der Behälter muss vor dem Start vollständig mit Wasser gefüllt sein. Das Nachfüllen des Wasserbehälters während des Laufes ist zulässig und empfehlenswert. Zielgeräte • Die Zielgeräte sind mit einer Zielscheibe, einem 15 Liter Wasserbehälter mit Wasserstandsmesser und Lichtsignalanlage ausgestattet. Als Zielscheiben dienen 50 cm x 50 cm große Platten, die an Rahmengestellen befestigt sind. In der Mitte der Zielscheibe befindet sich ein 5 cm großes rundes Loch, dessen Mitte der Öffnung sich 1,6 m über dem Boden befindet. Hinter dieser Öffnung ist auf der Rückseite der Zielscheibe der Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern angebracht. Oberhalb der Zielscheibe befindet sich eine Signalleuchte, welche aufleuchtet, wenn im Wasserbehälter 10 Liter Wasser sind. 14 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 4. Wettkampfplatz für den Löschangriff Die Wettkampfbahn für den Löschangriff ist 95 m lang und 20 m breit. Es dürfen 1 bis 3 Wettkampfbahnen nebeneinander angeordnet werden. Der Start kann von zwei Startlinien, in Laufrichtung von hinten bzw. von rechts erfolgen. Die Mannschaften müssen jedoch geschlossen von einer Startlinie starten. Die Seitenkante des Podestes ist von der Startlinie 9 m entfernt. Die Wasserentnahmestelle befindet sich in 4 m Entfernung von der linken Seite des Podestes. Die Wasserentnahmestelle ist mittig zum Podest ausgerichtet. Die Angriffslinie befindet sich 90 m von der Startlinie entfernt. Die Angriffslinie muss über die gesamte Bahnbreite markiert sein. In einer Entfernung von 5 m hinter der Angriffslinie befinden sich die Zielgeräte. Die Zielgeräte sind symmetrisch zur Wettkampfbahn aufzustellen und der Abstand der beiden Zielgeräte beträgt von Mitte zu Mitte 10 m. Durch die Wettkampfgruppen dürfen keine Markierungen auf der gesamten Wettkampfbahn vorgenommen werden. 15 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 4.1 Skizze Zielgerät 4.2 Skizze Podest Es obliegt dem Veranstalter, unter dem Podest ein Vlies oder eine gummierte Matte bereitzustellen. 16 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 4.3 Skizze Wettkampfbahn 10m 3,80m 17 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 5. Löschangriff 5.1 Disziplin Löschangriff • Vorbereitung Die Wettkampfgruppen können ihre Geräte im Vorbereitungsraum oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, außerhalb der Wettkampfbahn vorbereiten. Der Kampfrichterstab hat darauf zu achten, dass alle Wettkampfmannschaften das Gerät, die Schläuche und Armaturen ausreichend und gleich lange vorbereiten können. • Aufruf der Mannschaft / Vorbereitungszeit Nach dem Aufruf hat jede Wettkampfgruppe max. fünf Minuten Zeit, das Gerät auf dem Podest entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen abzulegen. Das Vorbereiten hat ausschließlich durch die Wettkämpfer zu erfolgen. Des Weiteren dürfen sich im Bereich der Wettkampfbahn auch keine anderen Wettkampfteilnehmer aufhalten. • Ablage der Geräte auf dem Podest Die Schläuche dürfen auf dem Podest auf beliebige Weise abgelegt werden. Sie dürfen gerollt oder gefaltet werden. Nur die Saugschläuche dürfen über die Umrandungen des Podests hinausragen. Die Saugschläuche müssen nicht auf einer Seite mit dem Podest abschließen. • 2,50m Saugschläuche -> Überstand insgesamt max. 50 cm • 1,60m Saugschläuche -> Überstand insgesamt max. 1,20 m Kupplungen dürfen nicht verbunden sein. Die sichtbare Trennung zwischen den Knaggen muss bei allen Kupplungen mindestens 0,5 cm betragen. Die Kupplungen müssen frei / beweglich sein. Zwischen den Kupplungen sind auch keine anderweitigen Verbindungen (z.B. mittels der Gummierung der Schläuche) zulässig. Die Geräte untereinander dürfen nicht verbunden sein. 18 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. Bild 1 / Knaggenabstand Saugschlauch Bild 2 / Knaggenabstand Druckschlauch • Tragkraftspritze Die Stellung der Ventile aller Geräte ist beliebig, Blindkupplungen sind nicht erforderlich. Einschränkung Das Niederschraubventil der TS ist an der dem Zielgerät abgewandten Seite geschlossen zu halten. Die Tragkraftspritze darf von der Mannschaft innerhalb der Vorbereitungszeit für 60 Sekunden in Betrieb gesetzt werden. Treten technische Mängel an der Tragkraftspritze auf, hat das Kampfgericht bzw. ein Techniker des Pumpenherstellers (soweit vorhanden) die Entscheidung über einen eventuellen Austausch bzw. auch über eine ggf. erforderliche Laufwiederholung zu fällen. Die Tragkraftspritze darf nicht betrieben werden, solange ein anderer Wettkampf gerade durchgeführt wird. 19 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. • Vorbereitungszeit Die Kampfrichter am Podest müssen das Ende der Vorbereitungszeit 30 Sekunden vor dem Ablauf ankündigen. Weiterhin weisen sie auf Fehler beim Ablegen der Geräte auf dem Podest hin. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit muss die Mannschaft das Podest verlassen und an der Startlinie der Wettkampfbahn Aufstellung nehmen. Sind die Geräte noch nicht entsprechend der Wettkampfvorschrift abgelegt, darf die Mannschaft nicht starten und der Lauf wird als ungültig erklärt. • Start Zum Start nimmt die Mannschaft außerhalb der markierten Wettkampfbahn Aufstellung. Der Start ist von den Startlinien in Laufrichtung bzw. von der rechten Seite der Wettkampfbahn zulässig. Die gesamte Mannschaft muss aber geschlossen von einer der beiden Linien aus starten. Das Startkommando lautet „Auf die Plätze“ -> Schuss / Klappe 20 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. • Podest -Angriffslinie Nach dem Startkommando des Starters läuft die Mannschaft zum Podest, kuppelt die B- Schlauchleitung (bestehend aus 3 B- Schläuchen) an die Tragkraftspritze und an den Verteiler (Verteiler kann auch an der 60m Markierung gekuppelt werden) und legt die C- Leitungen zu jeweils 2 Schläuchen bis zur Angriffslinie aus, wo die Strahlrohrführer ihre Position einnehmen. Das Verlegen der Schlauchleitungen kann in beliebiger Art und Weise sowie beliebiger Reihenfolge erfolgen. Es ist aber aus Unfallschutzgründen nicht gestattet, beim Auslegen der B- Schlauchleitung den Verteiler sowie den Schlauch über der Schulter zu tragen / ziehen. Nach der Herstellung der Saugschlauchleitung mittels der beiden Saugschläuche und dem Saugkorb wird aus dem Wasserbehälter Wasser gefördert. Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Wasserbehälter vollständig an einen Saugschlauch angekuppelt sein und bis zum Ende des Löschangriffs an der Saugschlauchleitung angekuppelt bleiben. Er darf im Wasser weder nachgekuppelt noch gehalten werden. Die Kampfrichter am Podest überwachen diese Tätigkeit. Die Herstellung der Saugleitung kann beliebig erfolgen, jedoch sind Markierungen auf der Bahn nicht gestattet. Der Ausrichter kann jedoch bei Erfordernis nach eigenem Ermessen(z.B. zur Verhinderung von Beschädigungen der Saugschläuche bzw. der Wettkampfbahnen) für den Bereich der Mittelkupplung eine einheitliche Gummimatte je Bahn ohne Markierungen bereitstellen. Die Kampfrichter am Podest beaufsichtigen einen zerstörungsfreien Umgang der Mannschaften mit den gestellten Geräten (z.B. Biegeradius der Schläuche, Querschnittveränderung der Saugschläuche u.a.). Unsachgemäßer Umgang bzw. Zerstörung führen für die betreffende Mannschaft zum Abbruch des Laufes bzw. zur Ungültigkeit des Versuchs. • Strahlrohrführer / Angriffslinie Die Strahlrohrführer füllen die Zielbehälter mit je 10 Liter Wasser durch spritzen in die 5 cm Öffnung der Zielbehälter. Es ist nicht gestattet, beim Spritzen das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer anzulehnen. Die Strahlrohrführung kann in beliebiger Stellung erfolgen, jedoch dürfen sich die Strahlrohrführer nicht gegenseitig unterstützen. Beim Spritzen darf kein Wettkämpfer der Mannschaft die Angriffslinie berühren bzw. übertreten. Das Hinauslehnen über die Angriffslinie in der Luft z.B. bei der Strahlrohrführung) ist jedoch zulässig. 21 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. • Zeitnahme an Zielgeräten Sind die Zielgeräte mit je 10 Liter Wasser gefüllt, wird die Zeit genommen. Dabei ist der zuletzt gefüllte Zielbehälter ausschlaggebend für die Wertungszeit der Mannschaft. Die Kampfrichter an den Zielgeräten sind für das vollständige Entleeren dieser sowie das Verschließen der Wasserablasshähne nach jedem Lauf verantwortlich. 5.2 Wiederholung eines Wettkampflaufes Ein Wettkampflauf kann wiederholt werden, wenn … • • ein vom Veranstalter gestelltes Gerät ohne Schuld des betroffenen Wettkämpfers eine Beschädigung aufweist. ein Zielgerät oder die elektronische Zeitnahme nicht funktionsfähig ist. Die Endgültige Entscheidung über die Wiederholung eines Wettkampflaufes obliegt immer dem Hauptkampfrichter. 5.2.1 Verfahrensweise / Zeitmesssystem fällt einmalig aus Sollte die elektronische Zeitmessanlage ausfallen und die Wettkampfmannschaften haben schon mit dem Lauf begonnen, bekommen diese einen Ersatzlauf zugesprochen. Der Lauf sollte durch den Hauptzeitnehmer abgebrochen werden, da es sonst zu Diskussionen über die gelaufene Zeit kommen kann. In der Regel wird der Ersatzlauf am Ende des Durchlaufes erfolgen. 5.2.2 Verfahrensweise / Zeitmesssystem fällt für den gesamten Wettkampf aus Sollte die Zeitmessanlage komplett ausfallen, so wird die handgestoppte Zeit zur Wertung herangezogen. Auf die handgestoppten Zeiten werden 0.24 Sek. Aufgeschlagen um die Verzögerungen auszugleichen. 5.2.3 Verfahrensweise / Ausfall einer Tragkraftspritze Sollte eine der beiden Tragkraftspritzen ausfallen, so wird auf einen Einbahnstart umgestellt. Sollte der Ausfall währen eines Laufes erfolgen, erhält die betreffende Mannschaft einen Ersatzlauf. 22 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 6. Wertung / Disqualifikation / Wettkampfpreise 6.1 Ungültige Versuche Ein Versuch / Wettkampflauf ist ungültig, wenn… die Wettkampfgruppe die Disziplin nicht beendet die Wettkampfschläuche zu kurz sind der Saugkorb nicht gekuppelt in den Behälter geht und wieder gekuppelt aus dem Behälter heraus kommt. zwei Fehlstarts verursacht werden die Durchführung der Disziplin anders erfolgt, als dies in der Wettkampfordnung verlangt wird. ein Wettkämpfer nicht in seiner vollständigen Ausrüstung den Wettkampflauf beendet die Kupplungen der Druckschläuche nicht oder schlecht gekuppelt sind. Eine schlecht gekuppelte Kupplung liegt vor, wenn nicht alle Knaggen eingerastet sind oder wenn die Kupplungen während des Laufs aufgehen. Der Läufer darf die Kupplungen während des Laufens nicht halten und nicht verdecken. die Geräte nicht innerhalb eines Zeitraumes von fünf Minuten vorbereitet sind. die Tragkraftspritze innerhalt der fünf Minuten Vorbereitungszeit länger als 60 Sekunden betrieben wird. Das Starten der Tragkraftspritze darf nur einmal erfolgen und die Pumpe muss innerhalb von 60 Sekunden nach dem Starten ausgeschaltet werden. beim Spritzen in die Zielscheibe das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer angelehnt ist. ein Strahlrohrführer dem anderen beim Spritzen in die Zielscheibe hilft. beim Spritzen in die Zielscheiben die Angriffslinie von irgendeinem Wettkämpfer berührt bzw. übertreten wird. Die Anweisungen der Kampfrichter nicht befolgt werden. der Wettkampflauf länger als 2 Minuten dauert. 6.2 Wertung und Platzierung Jede Mannschaft hat zwei Versuche und jeder Versuch erfolgt auf einer anderen Bahn. Bei ungünstiger Witterung kann die Wettkampfleitung von einem zweiten Versuch absehen. Für die Platzierung ist die Zeit maßgebend. Erreichen zwei oder mehrere Wettkampfmannschaften die gleiche Zeit, werden sie auf dem gleichen Rang platziert. Beendet eine Wettkampfmannschaft die Disziplin zweimal nicht erfolgreich, wird sie auf den letzten Rang gesetzt. 23 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 6.3 Disqualifikation Wird eine Disqualifikation einer Wettkampfmannschaft ausgesprochen, wird der Sportler oder die gesamte Mannschaft vom restlichen Wettkampfgeschehen ausgeschlossen. Liegt bereits eine erbrachte Leistung vor, erfolgt keine Wertung oder diese wird annulliert. Die Disqualifikation einer Wettkampfmannschaft erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: Ungebührliches Benehmen eines Wettkämpfers oder der Wettkampfmannschaft gegenüber Kampfrichtern oder dem Veranstalter. Beleidigungen Drohungen Körperliche Gewalt Verunglimpfung der Person Verwendung von Geräten, die den Wettkampfbestimmungen widersprechen. Umbau der Tragkraftspritzen (Elektronik, Schaufelräder,…) Saugkorb ohne Rückschlagklappe Verwendung von zu kurzen Druckschläuchen Verwendung von Druckschläuchen mit zu geringem Durchmesser Verwendung von anderen Geräten als den bereits kontrollierten Manipulation an Geräten Als Manipulation am Gerät gilt auch, wenn ein Gerät bei der Kontrolle durch ein Geräteprüfer unmittelbar nach dem Zieleinlauf nicht den Wettkampfvorschriften entspricht. Start eines Wettkämpfers in zwei oder mehrehren Wettkampfmannschaften. Sollte der Betrug nachweislich erfolgt sein, dass ein Wettkämpfer in mehreren Wettkampfmannschaften gestartet ist, erfolgt die Disqualifikation der betroffenen Wettkampfmannschaften. Schweres absichtliches Behindern von Wettkämpfern anderer Wettkampfgruppen. Blenden (LED Hochleistungslampen, Laserpointer) Werfen von Gegenständen Mutwillige Störung eines Wettkampflaufs in jeglicher Form Abreise einer Wettkampfmannschaft vor der Siegerehrung Mutwillige Zerstörung von gestellten Wettkampfgeräten 24 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 6.4 Berufung gegen Kampfrichterurteile Berufung gegen Kampfrichterurteile, gegen Mängel an Geräten, Hindernissen usw. hat der Mannschaftsleiter der betreffenden Wettkampfmannschaft bis spätestens 15 Minuten, nachdem das Kampfrichterurteil bekannt gegeben wurde, schriftlich dem Hauptkampfrichter zu übergeben Kann dieser die Berufung, nach Beratung mit dem Kampfrichterstab nicht allein entscheiden, ist der Wettkampfleiter zur Beratung hinzuzuziehen. Er entscheidet nach Abstimmung mit der Wettkampfleitung endgültig. Beim Einlegen eines Protest wird eine Protestgebühr von 25,00 € fällig. Die Protestgebühr wird in voller Höhe rückerstattet, wenn der Protest gerechtfertigt war. 6.5 Wettkampfpreise Die Platzierungen 1 – 3 erhalten Pokale. Alle übrigen Mannschaften erhalten Erinnerungsgaben. Die Siegermannschaft erhält einen Wanderpokal Der Wanderpokal geht nach dreimaligen Sieg in ununterbrochener Folge oder nach fünfmaliger unterbrochener Folge in den Besitz der jeweiligen Mannschaft / Feuerwehr über. Über die Verleihung von Wettkampfpreisen entscheidet grundsätzlich der Veranstalter. 25 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 7. Kampfrichter für den Löschangriff 7.1 Allgemeines • Die Anzahl der Kampfrichter richtet sich nach der Zahl der Laufbahnen. • Die Anzeige von Fehlern oder Regelverletzungen erfolgt durch die jeweiligen Kampfrichter durch rote Flaggen. Gültige Versuche werden mit gelben oder weißen Flaggen angezeigt. • Der Veranstalter kann entscheiden, den Wettkampf ohne Handzeitnehmer durchzuführen. Es gelten dann nur die Zeiten der elektronischen Zeiterfassung. 26 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 7.2 Organigramm Wettkampfleitung und Kampfrichter (für 1 Wettkampfbahn) WETTKAMPFLEITUNG WETTKAMPFLEITER HAUPTKAMPFRICHTER ASSISTENT HAUPTKAMPFRICHTER KAMPFRICHTER STARTLINIE STARTER STARTHELFER PODEST KAMPFRICHTER PODEST ANGRIFFSLINIE KAMPFRICHTER ANGRIFFSLINIE KAMPFRICHTER ZIELGERÄT ZEITNAHME HAUPTZEITNEHMER ZEITNEHMER BAHN 1 ZEITNEHMER BAHN 1 PROTOKOLL SCHREIBER 27 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 7.3 Aufgaben der Wettkampfleitung • Die Wettkampfleitung setzt sich zusammen aus: dem Wettkampfleiter dem Hauptkampfrichter (Stellv. des Wettkampfleiters) dem Assistenten des Hauptkampfrichters (Stellv. des Hauptkampfrichters) Der Wettkampfleiter, der Hauptkampfrichter sowie der Assistent des Hauptkampfrichters werden vom Veranstalter berufen und eingesetzt. • • Die Kampfrichter werden von der Wettkampfleitung eingesetzt. Die Wettkampfleitung hat folgende Aufgaben die Kontrolle des Wettkampfplatzes die Kontrolle der Wettkampfgeräte die Einrichtung des Wettkampfbüros die Durchführung der Kampfrichterschulung/ -besprechung 7.4 Aufgaben des Hauptkampfrichter / Assistent des Hauptkampfrichters Der Assistent unterstützt den Hauptkampfrichters! • • • • • • • • • Durchführung der Kampfrichterbesprechung Einteilung der Kampfrichter Überwachung der Tätigkeit der Wettkampfrichter Der Hauptkampfrichter gibt den Start und die Wertung frei Der Hauptkampfrichter darf im Einzelfalle nur insoweit in die Bewertung eingreifen oder diese beeinflussen, wie diese unter dem Punkt 6 (Bewertung) geregelt ist. Disqualifikation von Mannschaften Sicherung der zeitnahen Bekanntgabe von Ergebnissen und Entscheidungen der Wettkampfleitung. Vorschlagen von Zeitplanänderungen, Wettkampfunterbrechungen oder dem Wettkampfabbruch Im Zweifel obliegt die endgültige Entscheidung immer dem Hauptkampfrichter. 28 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 7.5 Starter und Starthelfer Die Hauptaufgabe dieser Kampfrichter ist die Durchführung von ordnungsgemäßen Starts der einzelnen Läufe, bei denen kein Wettkämpfer vor dem Startsignal den Lauf beginnt. Aufgaben des Starters: • • • • • • überzeugt sich vor jedem Lauf über die Bereitschaft der Kampfrichter und der Zeitnehmer sowie der startenden Mannschaft. beobachtet die Korrektheit der Wettkämpfer beim Start. gibt das Startkommando. (Starterklappe) Der Aufstellungsort des Starters ist so zu wählen, dass er die Wettkämpfer gut einsehen kann und diese beim Start nicht behindert. Anzeige von Fehlstarts unter Einbeziehung des Kampfrichters „Startlinie“, wobei die endgültige Entscheidung dem Starter obliegt. Fehlstarts werden deutlich mit einer Trillerpfeife abgepfiffen Aufgaben des Starthelfers: • • • • • • • • Helfen bei der Startorganisation Überwachung der Korrektheit der Wettkämpfer beim Start. Anzeige von Fehlstarts, wenn das nicht bereits durch den Starter selbst erfolgt. Kontrolliert das Erscheinen der Wettkämpfer zu den jeweiligen Läufen laut Startliste und meldet Nichtantreten vor dem Start an den Hauptzeitnehmer. Kontrolle der Wettkampfkleidung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollte ein Wettkämpfer ein Ausrüstungsstück vergessen haben, weist der Kampfrichter den Wettkämpfer erst darauf hin. Sollte dieser der Aufforderung nicht nachkommen, kann der Kampfrichter einen Fehler anzeigen. achtet darauf, dass die Startlinie nicht berührt wird. achtet darauf, dass alle Wettkämpfer geschlossen an einer der beiden Startlinien stehen. überwacht die Vorbereitungszeit. das innerhalb eines Zeitraumes von 5 Minuten der Aufbau der Geräte für den Wettkampf abgeschlossen ist dass die Tragkraftspritze innerhalb der 5 Minuten Vorbereitungszeit nur 60 Sekunden getestet werden darf. Zum Start des Laufs muss die Tragkraftspritze ausgeschaltet sein 29 Kreisfeuerwehrverband Jerichower Land e.V. 7.6 Kampfrichter Podest • • • • • • • überwacht, dass die Geräte regelgerecht abgelegt werden mit Ausnahme der Saugschläuche kein weiteres Gerät über das Podest hinausragt. dass kein Geräte vor dem Lauf zusammengekuppelt sind die Kupplungen sich nicht berühren dass nach dem Start der Saugkorb vor dem Eintauchen an der Saugleitung angekuppelt ist und bis zum Ende des Laufes nicht abfällt. gibt dem Helfer die Anweisung den Behälter nachzufüllen. Nach Beendigung des Laufes weist er die Wettkämpfer auf die korrekte Entleerung der Saugschläuche hin. 7.7 Kampfrichter Angriffslinie • • • • • Funktion der Zielgeräte überprüfen und sichern Nach jedem Lauf die Entleerung und Funktionsfähigkeit dem Wettkampfleiter melden. Überwacht, dass die Angriffslinie (5m vor dem Ziel) nicht von den Wettkämpfern übertreten wird. Überwacht, dass die Strahlrohrführer nur auf ein Zielgerät auf Ihrer Seite spritzen und nicht dem anderen Wettkämpfer beim Befüllen helfen. Dass die Strahlrohrführer nicht an einen anderen Wettkämpfer anlehnen. 7.8 Hauptzeitnehmer • • • Übernahme der Wettkampfzeiten (elektronische sowie Handzeitnahme) für die einzelnen Bahnen von den Zeitnehmern und Weitergabe an den Schreiber zum Eintrag in die Ergebnisliste/ Protokoll. ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Zeitnahme verantwortlich überprüft die Stoppuhren 7.9 Zeitnehmer • Zeigen die Stoppuhren nach dem Lauf dem Hauptzeitnehmer, der die Zeit endgültig festlegt. Bei drei Zeiten wird das mittlere Ergebnis genommen. 30