Informationsblatt Buergerbuero 1

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Informationsblatt Buergerbuero 1
Bürgerbüro
Hauptstraße 22
35516 Münzenberg
im Stadtteil Gambach
Web: www.muenzenberg.de
Wir sind für Sie da
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:
Frau Hedderich
06033 – 96 03 18
[email protected]
Frau Hubl
06033 – 96 03 28
[email protected]
Fax: 06033 – 67896
Das Bürgerbüro befindet sich in der Stadtverwaltung in Zimmer 8
Die Aufgabenbereiche des Bürgerbüros:
•
Ausweise
•
Meldewesen
•
Lohnsteuerkartenstelle
•
Führungszeugnisse
•
Fundbüro
•
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
•
Straßenverkehrswesen
•
Gewerbe- und Gaststättenwesen
•
Wahlen
Ausweise:
Ausstellung
eines
Personalausweises
vorläufigen Personalausweises?
bzw.
eines
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Für die Ausstellung eines (vorläufigen) Personalausweises benötigen Sie
-
ein aktuelles Passbild
und Ihren (alten) Personalausweis bzw. Kinderausweis /-reisepass
bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde
bei Namensänderung die Änderungsurkunde
Der Personalausweis kann erstmals 3 Monate vor dem 16. Geburtstag beantragt
werden.
Wegen der erforderlichen Unterschrift ist der Antrag persönlich bei der
zuständigen Behörde zu stellen.
Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung
eines „richtigen“ Personalausweises ausgestellt werden.
Gebühren:
Ausstellung eines Personalausweises:
Diebstahl oder Verlust:
Namensänderung oder Eheschließung:
vorläufiger Personalausweis:
8,00 Euro
13,00 Euro
11,00 Euro
15,00 Euro
Die Erstausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei.
Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine
Bearbeitung erfolgen kann.
Gültigkeit:
bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres:
ab Vollendung des 26. Lebensjahres:
vorläufiger Personalausweis:
5 Jahre
10 Jahre
3 Monate
Der Personalausweis kann nicht verlängert werden!
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Beantragung circa 3 Wochen, da der Ausweis
von der Bundesdruckerei ausgestellt wird. Während der Ferienzeit kann es
allerdings zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit kommen.
Da der vorläufige Personalausweis direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert
die Beantragung nur circa 15 Minuten.
Zur Abholung unbedingt den alten Personalausweis mitbringen!
Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen
Reisepasses?
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Für die Ausstellung eines (vorläufigen) Reisepasses benötigen Sie
-
ein aktuelles Passbild nach den derzeitigen Richtlinien
Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis
bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde
bei Namensänderung die Änderungsurkunde
Bei Personen unter 18 Jahren sind die
Erziehungsberichtigten unbedingt erforderlich.
Unterschriften
beider
Wegen der erforderlichen Unterschrift ist der Antrag persönlich bei der
zuständigen Behörde zu stellen.
Gebühren:
bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres:
ab Vollendung des 26. Lebensjahres:
vorläufiger Reisepass:
37,50 Euro
59,00 Euro
26,00 Euro
Für eine Beantragung im Expressverfahren wird ein Aufschlag von
32,00 Euro berechnet. Der Reisepass ist dann innerhalb 72 Stunden
(3 Werktage) bei der Passbehörde abholbereit.
Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine
Bearbeitung erfolgen kann.
Gültigkeit:
bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres:
ab Vollendung des 26. Lebensjahres:
vorläufiger Reisepass
:
5 Jahre
10 Jahre
1 Jahr
Der Reisepass kann nicht verlängert werden!
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Beantragung circa 3 Wochen, da der Pass
von der Bundesdruckerei ausgestellt wird. Während der Ferienzeit kann es
allerdings zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit kommen.
Da der vorläufige Reisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert die
Beantragung nur circa 15 Minuten.
Zur Abholung unbedingt den alten Reisepass mitbringen!
Ausstellung eines Kinderreisepasses?
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie
- ein aktuelles Passbild nach den derzeitigen Richtlinien
- ggf. den alten Kinderausweis / Kinderreisepass
- eine Geburtsurkunde, wenn bisher kein Ausweisdokument vorhanden war
Kinder über 10 Jahre müssen persönlich zur Beantragung erscheinen, da diese
eine Unterschrift für den Reisepass leisten müssen.
Die Unterschriften beider Erziehungsberichtigten sind unbedingt erforderlich!
Diese können auch in Form von formlosen schriftlichen Vollmachten vorgelegt
werden.
Gebühren:
Ausstellung:
Verlängerung:
13,00 Euro
6,00 Euro
Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine
Bearbeitung erfolgen kann.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist gültig bis einen Tag vor Vollendung des 10.
Lebensjahres, danach wird er verlängert bis einen Tag vor Vollendung des 16.
Lebensjahres.
Bearbeitungszeit:
Da der Kinderreisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert die
Beantragung nur circa 15 Minuten.
Der alte Kinderausweis /-reisepass ist unbedingt mitzubringen!
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten:
Bezahlung:
Alle Ausweisdokumente sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten
keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht
möglich!
Fotorichtlinien:
Die Fotos für Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe müssen
unbedingt den derzeitigen Richtlinien der Bundesdruckerei entsprechen. Diese
können Sie unter www.bundesdruckerei.de/de/buerger/ einsehen.
Einreisebestimmungen:
Die aktuellen Einreisebestimmungen und sonstige wichtige Informationen für
alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de
Meldewesen:
An- bzw. Ummeldung eines Wohnsitzes?
Innerhalb einer Woche nach Einzug in eine Wohnung hat man sich bei der
Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Kinderreisepass / ggf. Reisepass,
- Geburts- bzw. Heiratsurkunden,
- Kfz-Schein (wenn Umzug innerhalb des Wetteraukreises)
Die An- bzw. Ummeldung soll persönlich oder mit formloser, schriftlicher
Vollmacht erfolgen.
Bei Familien und Ehepartnern kann die An- bzw. Ummeldung auch nur durch
eine Person erfolgen. Es ist nicht notwendig, dass alle Familienmitglieder
bzw. beide Ehepartner zur An-/ Ummeldung erscheinen.
Gebühren:
Die An- bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Änderung des Kfz-Scheines werden 10,70 Euro berechnet.
Diese Gebühr muss in bar entrichtet werden, da ansonsten keine
Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht
möglich!
Einen Wohnsitz abmelden?
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem Umzug ins Ausland
notwendig.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik ist eine Anmeldung am
neuen Hauptwohnsitz ausreichend; die Behörde des alten Wohnsitzes wird
per Rückmeldeverfahren automatisch benachrichtigt.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Geburtstag bzw. Ehejubiläum soll nicht in der Zeitung
veröffentlicht werden?
Ein formloser mündlicher Antrag auf Eintrag einer
Übermittlungssperre für Jubiläen reicht aus. Es werden dann
keine Daten mehr an die Zeitung weiter gegeben. Die Sperre
kann jederzeit wieder gelöscht werden und ist gebührenfrei.
Veröffentlicht werden Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr
und Ehejubiläen ab der Silbernen Hochzeit.
Lohnsteuer:
Wo erhalte ich meine Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr wird von dem Einwohnermeldeamt
ausgestellt, bei dem Sie am 20.9. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet
waren.
Wo kann ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen?
Änderung wegen Eheschließung:
Die Änderung wird ab dem Eheschließungsdatum vom zuständigen
Einwohnermeldeamt eingetragen. Hierzu bitte die Heiratsurkunde vorlegen.
Änderung wegen Geburt eines Kindes:
Die Änderung wird ab dem Geburtsdatum des Kindes vom zuständigen
Einwohnermeldeamt eingetragen. Hierzu bitte die Geburtsurkunde vorlegen.
Änderung wegen Religionswechsel:
Bei Kirchenaustritt muss für den Austritts- und Folgemonat noch Kirchensteuer
entrichtet werden. Danach ist kein Kirchensteuerabzug mehr fällig.
Die Änderung wegen Kircheneintritt ist ab dem Eintrittsdatum wirksam.
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten:
Die Änderung der Steuerklassen im Laufe eines Kalenderjahres wird zum
1. des Folgemonats vom zuständigen Einwohnermeldeamt eingetragen.
Eintrag einer Schwerbehinderung:
Der Freibetrag wegen Schwerbehinderung wird erstmalig und auch bei
Änderungen
des
Behinderungsgrades
vom
zuständigen
Finanzamt
eingetragen.
Eintrag von Kindern über 18 Jahren:
Der Eintrag eines Kinderfreibetrages bei Kindern über 18 Jahren muss beim
zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Eintrag der Steuerklasse II:
Der Eintrag der Steuerklasse II erfolgt auf schriftlichen Antrag und beim
zuständigen Einwohnermeldeamt. Hierzu müssen einige Voraussetzungen
erfüllt sein. Der Antrag liegt in unserem Bürgerbüro für Sie bereit.
Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte?
Die Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte erfolgt beim zuständigen
Einwohnermeldeamt. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt werden, der im
Bürgerbüro für Sie bereit liegt. Die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 5,00 Euro muss bei
Beantragung in bar entrichtet werden, da ansonsten keine Aushändigung
erfolgen kann.
Lohnsteuerformulare?
Die Formulare für Ihre Einkommenssteuererklärung, die Anträge auf
Lohnsteuerermäßigung sowie das Steuererklärungsprogramm „Elster“ liegen
in unserem Bürgerbüro für Sie bereit.
Zuständiges Finanzamt?
Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 – 12
61169 Friedberg (Hessen)
Postfach 10 03 62
61143 Friedberg
Telefon: 06031 – 49 1
Telefax: 06031 – 49 333
E-Mail: [email protected]
Web: www.finanzamt-friedberg.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags:
von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitags:
von 8:30 bis 12:00 Uhr
Führungszeugnisse:
Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer
Gewerbezentralregisterauskunft?
Das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der
zuständigen Meldebehörde beantragt und dann an das Bundesamt für Justiz,
Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird Ihr Antrag
bearbeitet und der Auszug ausgestellt. Dieser Registerauszug wird auf dem
Postweg zugestellt.
Hierfür gibt es verschiedene Belegarten, die Ihnen zur Beantragung bekannt
sein sollten:
Führungszeugnis Belegart "N"
Diese Belegart wird z. B. für private Zwecke oder zur Vorlage beim
Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis wird Ihnen auf den Postweg innerhalb
von maximal 14 Tagen nach Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt.
Führungszeugnis Belegart "O"
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb
von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte
Behörde
gesandt.
Deshalb
ist
es
unbedingt
erforderlich,
den
Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der
Beantragung anzugeben.
Gewerbezentralregisterauszug Belegart "1"
Der Auszug wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach
Beantragung zugestellt.
Gewerbezentralregisterauszug Belegart "9"
Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb
von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte
Behörde gesandt. Deshalb ist es auch hier unbedingt erforderlich, den
Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der
Beantragung anzugeben.
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. die Anschrift der Behörde, bei der das Zeugnis bzw. die Auskunft
vorgelegt werden soll
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen!
Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht berechtigt nicht zur Beantragung!
Gebühren:
pro Auszug:
13,00 Euro
Die Gebühr ist bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine
Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich!
Fundbüro:
Fundsachen abgeben bzw. erfragen?
Fundsachen können im Fundbüro der Stadt Münzenberg abgegeben bzw.
erfragt werden. Diese werden dort aufbewahrt.
Sollte sich der Besitzer der Sache nicht bei uns melden, geht das Fundstück
nach einem halben Jahr in den Besitz des Finders über.
Liegen uns Hinweise über den Besitzer des Fundstückes vor, werden wir
diesen umgehend über den Eingang der Fundsache benachrichtigen.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Anmeldung Astschnittverbrennung?
Die Astschnitt- und Strohverbrennung sollte mindestens zwei Tage vor
Beginn bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierfür benötigen wir
die Daten der verantwortlichen Person samt Alter und telefonischer
Erreichbarkeit, den genauen Tag und Zeitraum, sowie den genauen Ort der
Verbrennung.
Folgende Zeiten sind hierbei einzuhalten:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Verbrennen von Astschnitt, Stroh und sonstigen pflanzlichen Abfällen
unterliegt bestimmten Richtlinien. Diese entnehmen Sie bitte dem
gesonderten Informationsblatt, das für Sie im Bürgerbüro bereitliegt.
Ausstellung eines Fischereischeines?
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
- Zeugnis über die abgelegte Fischerprüfung
- aktuelles Passbild
- bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Verlängerung eines Fischereischeines?
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Verlängerung eines Fischereischeines
- Ihr aktuelle Fischereischein
- bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Die Antragsformulare liegen für Sie im Bürgerbüro bereit.
Gebühren:
Die Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung betragen:
Jugendfischereischein:
Fünfjahres-Jugendfischereischein:
7,50 Euro
23,00 Euro
Jahresfischereischein:
Fünfjahresfischereischein:
Zehnjahresfischereischein:
12,50 Euro
36,00 Euro
68,00 Euro
Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar bezahlt werden, da ansonsten keine
Ausstellung eines Scheines erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider
nicht möglich!
Bearbeitungszeit:
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt bzw. verlängert.
Daher beträgt die Bearbeitungszeit nur circa 15 Minuten.
Mittagsruhe?
Folgende Ruhezeiten gelten für in Wohngebieten genutzte Geräte
und Maschinen:
Werktags von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig:
-
Betonmischer
Bohrgerät
Elektrorasenmäher
Graskantenschneider (ohne Verbrennungsmotor)
Heckenschere
Kompressor (< 350 Kilowatt)
Kreissäge
Rasenmäher (ab 20 Kilowatt)
Schredder/ Zerkleinerer
Motorkettensäge
Vertikutierer
Werktags von 17.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
so wie sonn- und feiertags ganztägig:
- Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
- Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor)
Für weitere Fragen zu den Ruhezeiten und ausführlicheren Informationen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Straßenverkehrswesen:
Antrag auf Straßensperrung?
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Formloser Antrag unter Angabe des Grundes der Sperrung, der Dauer des
Vorhabens und der örtlichen Lage
(Antragsvordrucke liegen im Bürgerbüro für Sie bereit)
Gebühren und Gültigkeit:
Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 41,00 Euro.
Bearbeitung:
Der Antrag muss der Straßenverkehrsbehörde mindestens 1 Woche vor dem
geplanten Beginn vorliegen.
Antrag auf Aufstellung eines Gerüstes oder eines Containers?
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Formloser Antrag unter Angabe des Grundes der Aufstellung, der Dauer des
Vorhabens, der örtlichen Lage und der Anschrift der verantwortlichen Firma
(Antragsvordrucke liegen im Bürgerbüro für Sie bereit)
Gebühren und Gültigkeit:
Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 25,60 Euro.
Bearbeitung:
Der Antrag muss der Straßenverkehrsbehörde mindestens 1 Woche vor dem
geplanten Beginn vorliegen.
Parkerleichterungen
für
Schwerbehinderte
außergewöhnlicher Behinderung?
mit
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- formloser Antrag (mündlich)
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“
- aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- aktuelles Passbild
Gebühren:
Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises bzw. der Genehmigung wird der
Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises angeglichen.
Bearbeitungszeit:
Die Genehmigung wird von der Ordnungsbehörde ausgestellt und hat eine
Bearbeitungsdauer von circa 3 Tagen. Die Genehmigung wird Ihnen
zusammen mit dem Ausweis per Post zugestellt oder kann persönlich im
Bürgerbüro abgeholt werden.
Parkerleichterungen
Schwerbehinderten?
für
besondere
Gruppen
von
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- förmlicher Antrag (liegt im Bürgerbüro für Sie bereit)
- Schwerbehindertenausweis
- aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
Die Erteilung einer Parkerleichterung unterliegt bestimmten
Voraussetzungen. Diese sollten Sie vor der Antragstellung im Bürgerbüro
erfragen.
Gebühren:
Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises bzw. der Genehmigung wird der
Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises angeglichen.
Bearbeitungszeit:
Ihr Antrag wird an das zuständige Versorgungsamt zur Prüfung der
Vorraussetzungen weitergeleitet. Danach wird die Genehmigung von der
Ordnungsbehörde ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 2
Wochen. Die Genehmigung wird Ihnen per Post zugestellt oder kann
persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden.
Gewerbe- und Gaststättenwesen:
An-, Um- bzw. Abmeldung eines Gewerbebetriebes?
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- bei erlaubnispflichtigen Betrieben sind ein Führungszeugnis
und eine Gewerbezentralregisterauskunft vorzulegen
(nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro)
Gebühren:
Die Gebühr für die An-, Um- oder Abmeldung beträgt jeweils 22,00 Euro.
Alle Meldungen sind innerhalb einer Woche nach Aufnahme bzw. Aufgabe des
Betriebes oder Änderungen im Tätigkeitsbereich bei dem Gewerbeamt
anzuzeigen.
Aufnahme eines Gaststättenbetriebes?
Zur Aufnahme eines Gaststättenbetriebes sind individuell nach Art des Betriebes
verschiedene Unterlagen einzureichen.
Wir bitten Sie deshalb, sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen, um
die für Sie notwendigen Unterlagen zu erfragen.
Sonstiges:
Anträge auf Kindergeld?
Die Anträge auf Kindergeld erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Einreichung des Antrages erfolgt bei der
Agentur für Arbeit
- Familienkasse Nordanlage 60
35390 Gießen
Telefon: 0641 – 93 93 0
Email: [email protected]
Beantragung eines EU-Führerscheines?
Einen EU-Führerschein können Sie bei der
Führerscheinstelle
des Wetteraukreises
Europaplatz
61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: 06031 – 83 0
Web: www.wetteraukreis.de
beantragen.
Ummeldung eines Kfz?
Ihr Kfz an- bzw. ummelden können Sie bei der
Zulassungsstelle der Stadt Butzbach
Elsa-Brandström-Straße 3 (neben Lidl-Markt)
35510 Butzbach
Telefon: 06033 - 74 80 -11 /-12 /-13
Telefax: 06033 - 74 80 20
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Alle in dieser Broschüre genannten Antragsformulare stehen für Sie
auch auf der Homepage der Stadt Münzenberg zum Download bereit!
www.muenzenberg.de