Informationsblatt Buergerbuero 1
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Informationsblatt Buergerbuero 1
Bürgerbüro Hauptstraße 22 35516 Münzenberg im Stadtteil Gambach Web: www.muenzenberg.de Wir sind für Sie da Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro: Frau Hedderich 06033 – 96 03 18 [email protected] Frau Hubl 06033 – 96 03 28 [email protected] Fax: 06033 – 67896 Das Bürgerbüro befindet sich in der Stadtverwaltung in Zimmer 8 Die Aufgabenbereiche des Bürgerbüros: • Ausweise • Meldewesen • Lohnsteuerkartenstelle • Führungszeugnisse • Fundbüro • Öffentliche Sicherheit und Ordnung • Straßenverkehrswesen • Gewerbe- und Gaststättenwesen • Wahlen Ausweise: Ausstellung eines Personalausweises vorläufigen Personalausweises? bzw. eines Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Für die Ausstellung eines (vorläufigen) Personalausweises benötigen Sie - ein aktuelles Passbild und Ihren (alten) Personalausweis bzw. Kinderausweis /-reisepass bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde bei Namensänderung die Änderungsurkunde Der Personalausweis kann erstmals 3 Monate vor dem 16. Geburtstag beantragt werden. Wegen der erforderlichen Unterschrift ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung eines „richtigen“ Personalausweises ausgestellt werden. Gebühren: Ausstellung eines Personalausweises: Diebstahl oder Verlust: Namensänderung oder Eheschließung: vorläufiger Personalausweis: 8,00 Euro 13,00 Euro 11,00 Euro 15,00 Euro Die Erstausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei. Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Gültigkeit: bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres: ab Vollendung des 26. Lebensjahres: vorläufiger Personalausweis: 5 Jahre 10 Jahre 3 Monate Der Personalausweis kann nicht verlängert werden! Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt ab Beantragung circa 3 Wochen, da der Ausweis von der Bundesdruckerei ausgestellt wird. Während der Ferienzeit kann es allerdings zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit kommen. Da der vorläufige Personalausweis direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert die Beantragung nur circa 15 Minuten. Zur Abholung unbedingt den alten Personalausweis mitbringen! Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses? Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Für die Ausstellung eines (vorläufigen) Reisepasses benötigen Sie - ein aktuelles Passbild nach den derzeitigen Richtlinien Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis bei Beantragung wegen Eheschließung die Heiratsurkunde bei Namensänderung die Änderungsurkunde Bei Personen unter 18 Jahren sind die Erziehungsberichtigten unbedingt erforderlich. Unterschriften beider Wegen der erforderlichen Unterschrift ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. Gebühren: bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres: ab Vollendung des 26. Lebensjahres: vorläufiger Reisepass: 37,50 Euro 59,00 Euro 26,00 Euro Für eine Beantragung im Expressverfahren wird ein Aufschlag von 32,00 Euro berechnet. Der Reisepass ist dann innerhalb 72 Stunden (3 Werktage) bei der Passbehörde abholbereit. Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Gültigkeit: bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres: ab Vollendung des 26. Lebensjahres: vorläufiger Reisepass : 5 Jahre 10 Jahre 1 Jahr Der Reisepass kann nicht verlängert werden! Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt ab Beantragung circa 3 Wochen, da der Pass von der Bundesdruckerei ausgestellt wird. Während der Ferienzeit kann es allerdings zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit kommen. Da der vorläufige Reisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert die Beantragung nur circa 15 Minuten. Zur Abholung unbedingt den alten Reisepass mitbringen! Ausstellung eines Kinderreisepasses? Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie - ein aktuelles Passbild nach den derzeitigen Richtlinien - ggf. den alten Kinderausweis / Kinderreisepass - eine Geburtsurkunde, wenn bisher kein Ausweisdokument vorhanden war Kinder über 10 Jahre müssen persönlich zur Beantragung erscheinen, da diese eine Unterschrift für den Reisepass leisten müssen. Die Unterschriften beider Erziehungsberichtigten sind unbedingt erforderlich! Diese können auch in Form von formlosen schriftlichen Vollmachten vorgelegt werden. Gebühren: Ausstellung: Verlängerung: 13,00 Euro 6,00 Euro Die Gebühren sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Gültigkeit: Der Kinderreisepass ist gültig bis einen Tag vor Vollendung des 10. Lebensjahres, danach wird er verlängert bis einen Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Bearbeitungszeit: Da der Kinderreisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt wird, dauert die Beantragung nur circa 15 Minuten. Der alte Kinderausweis /-reisepass ist unbedingt mitzubringen! Wichtige Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten: Bezahlung: Alle Ausweisdokumente sind bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich! Fotorichtlinien: Die Fotos für Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässe müssen unbedingt den derzeitigen Richtlinien der Bundesdruckerei entsprechen. Diese können Sie unter www.bundesdruckerei.de/de/buerger/ einsehen. Einreisebestimmungen: Die aktuellen Einreisebestimmungen und sonstige wichtige Informationen für alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de Meldewesen: An- bzw. Ummeldung eines Wohnsitzes? Innerhalb einer Woche nach Einzug in eine Wohnung hat man sich bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden. Benötigte Unterlagen: - Personalausweis / Kinderreisepass / ggf. Reisepass, - Geburts- bzw. Heiratsurkunden, - Kfz-Schein (wenn Umzug innerhalb des Wetteraukreises) Die An- bzw. Ummeldung soll persönlich oder mit formloser, schriftlicher Vollmacht erfolgen. Bei Familien und Ehepartnern kann die An- bzw. Ummeldung auch nur durch eine Person erfolgen. Es ist nicht notwendig, dass alle Familienmitglieder bzw. beide Ehepartner zur An-/ Ummeldung erscheinen. Gebühren: Die An- bzw. Ummeldung ist gebührenfrei. Für die Änderung des Kfz-Scheines werden 10,70 Euro berechnet. Diese Gebühr muss in bar entrichtet werden, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich! Einen Wohnsitz abmelden? Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem Umzug ins Ausland notwendig. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik ist eine Anmeldung am neuen Hauptwohnsitz ausreichend; die Behörde des alten Wohnsitzes wird per Rückmeldeverfahren automatisch benachrichtigt. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Geburtstag bzw. Ehejubiläum soll nicht in der Zeitung veröffentlicht werden? Ein formloser mündlicher Antrag auf Eintrag einer Übermittlungssperre für Jubiläen reicht aus. Es werden dann keine Daten mehr an die Zeitung weiter gegeben. Die Sperre kann jederzeit wieder gelöscht werden und ist gebührenfrei. Veröffentlicht werden Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen ab der Silbernen Hochzeit. Lohnsteuer: Wo erhalte ich meine Lohnsteuerkarte? Die Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr wird von dem Einwohnermeldeamt ausgestellt, bei dem Sie am 20.9. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Wo kann ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen? Änderung wegen Eheschließung: Die Änderung wird ab dem Eheschließungsdatum vom zuständigen Einwohnermeldeamt eingetragen. Hierzu bitte die Heiratsurkunde vorlegen. Änderung wegen Geburt eines Kindes: Die Änderung wird ab dem Geburtsdatum des Kindes vom zuständigen Einwohnermeldeamt eingetragen. Hierzu bitte die Geburtsurkunde vorlegen. Änderung wegen Religionswechsel: Bei Kirchenaustritt muss für den Austritts- und Folgemonat noch Kirchensteuer entrichtet werden. Danach ist kein Kirchensteuerabzug mehr fällig. Die Änderung wegen Kircheneintritt ist ab dem Eintrittsdatum wirksam. Steuerklassenwechsel bei Ehegatten: Die Änderung der Steuerklassen im Laufe eines Kalenderjahres wird zum 1. des Folgemonats vom zuständigen Einwohnermeldeamt eingetragen. Eintrag einer Schwerbehinderung: Der Freibetrag wegen Schwerbehinderung wird erstmalig und auch bei Änderungen des Behinderungsgrades vom zuständigen Finanzamt eingetragen. Eintrag von Kindern über 18 Jahren: Der Eintrag eines Kinderfreibetrages bei Kindern über 18 Jahren muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Eintrag der Steuerklasse II: Der Eintrag der Steuerklasse II erfolgt auf schriftlichen Antrag und beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Hierzu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antrag liegt in unserem Bürgerbüro für Sie bereit. Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte? Die Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt werden, der im Bürgerbüro für Sie bereit liegt. Die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 5,00 Euro muss bei Beantragung in bar entrichtet werden, da ansonsten keine Aushändigung erfolgen kann. Lohnsteuerformulare? Die Formulare für Ihre Einkommenssteuererklärung, die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung sowie das Steuererklärungsprogramm „Elster“ liegen in unserem Bürgerbüro für Sie bereit. Zuständiges Finanzamt? Finanzamt Friedberg (Hessen) Leonhardstraße 10 – 12 61169 Friedberg (Hessen) Postfach 10 03 62 61143 Friedberg Telefon: 06031 – 49 1 Telefax: 06031 – 49 333 E-Mail: [email protected] Web: www.finanzamt-friedberg.de Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags: von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitags: von 8:30 bis 12:00 Uhr Führungszeugnisse: Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Gewerbezentralregisterauskunft? Das Führungszeugnis bzw. die Gewerbezentralregisterauskunft wird bei der zuständigen Meldebehörde beantragt und dann an das Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet und der Auszug ausgestellt. Dieser Registerauszug wird auf dem Postweg zugestellt. Hierfür gibt es verschiedene Belegarten, die Ihnen zur Beantragung bekannt sein sollten: Führungszeugnis Belegart "N" Diese Belegart wird z. B. für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber verwendet. Das Zeugnis wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung an Ihre Anschrift zugestellt. Führungszeugnis Belegart "O" Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der Beantragung anzugeben. Gewerbezentralregisterauszug Belegart "1" Der Auszug wird Ihnen auf den Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung zugestellt. Gewerbezentralregisterauszug Belegart "9" Diese Belegart gilt nur zur Vorlage bei Behörden. Das Zeugnis wird innerhalb von maximal 14 Tagen nach Beantragung direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Deshalb ist es auch hier unbedingt erforderlich, den Verwendungszweck und die vollständige Anschrift der Behörde bei der Beantragung anzugeben. Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: - gültiger Personalausweis oder Reisepass - ggf. die Anschrift der Behörde, bei der das Zeugnis bzw. die Auskunft vorgelegt werden soll Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht berechtigt nicht zur Beantragung! Gebühren: pro Auszug: 13,00 Euro Die Gebühr ist bei Beantragung in bar zu entrichten, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich! Fundbüro: Fundsachen abgeben bzw. erfragen? Fundsachen können im Fundbüro der Stadt Münzenberg abgegeben bzw. erfragt werden. Diese werden dort aufbewahrt. Sollte sich der Besitzer der Sache nicht bei uns melden, geht das Fundstück nach einem halben Jahr in den Besitz des Finders über. Liegen uns Hinweise über den Besitzer des Fundstückes vor, werden wir diesen umgehend über den Eingang der Fundsache benachrichtigen. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Anmeldung Astschnittverbrennung? Die Astschnitt- und Strohverbrennung sollte mindestens zwei Tage vor Beginn bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierfür benötigen wir die Daten der verantwortlichen Person samt Alter und telefonischer Erreichbarkeit, den genauen Tag und Zeitraum, sowie den genauen Ort der Verbrennung. Folgende Zeiten sind hierbei einzuhalten: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Das Verbrennen von Astschnitt, Stroh und sonstigen pflanzlichen Abfällen unterliegt bestimmten Richtlinien. Diese entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt, das für Sie im Bürgerbüro bereitliegt. Ausstellung eines Fischereischeines? Benötigte Unterlagen: - Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines - Zeugnis über die abgelegte Fischerprüfung - aktuelles Passbild - bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Verlängerung eines Fischereischeines? Benötigte Unterlagen: - Antrag auf Verlängerung eines Fischereischeines - Ihr aktuelle Fischereischein - bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Die Antragsformulare liegen für Sie im Bürgerbüro bereit. Gebühren: Die Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung betragen: Jugendfischereischein: Fünfjahres-Jugendfischereischein: 7,50 Euro 23,00 Euro Jahresfischereischein: Fünfjahresfischereischein: Zehnjahresfischereischein: 12,50 Euro 36,00 Euro 68,00 Euro Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar bezahlt werden, da ansonsten keine Ausstellung eines Scheines erfolgen kann. Eine Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich! Bearbeitungszeit: Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt bzw. verlängert. Daher beträgt die Bearbeitungszeit nur circa 15 Minuten. Mittagsruhe? Folgende Ruhezeiten gelten für in Wohngebieten genutzte Geräte und Maschinen: Werktags von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig: - Betonmischer Bohrgerät Elektrorasenmäher Graskantenschneider (ohne Verbrennungsmotor) Heckenschere Kompressor (< 350 Kilowatt) Kreissäge Rasenmäher (ab 20 Kilowatt) Schredder/ Zerkleinerer Motorkettensäge Vertikutierer Werktags von 17.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, so wie sonn- und feiertags ganztägig: - Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) - Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Für weitere Fragen zu den Ruhezeiten und ausführlicheren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Straßenverkehrswesen: Antrag auf Straßensperrung? Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Formloser Antrag unter Angabe des Grundes der Sperrung, der Dauer des Vorhabens und der örtlichen Lage (Antragsvordrucke liegen im Bürgerbüro für Sie bereit) Gebühren und Gültigkeit: Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen ausgestellt. Die Gebühr beträgt 41,00 Euro. Bearbeitung: Der Antrag muss der Straßenverkehrsbehörde mindestens 1 Woche vor dem geplanten Beginn vorliegen. Antrag auf Aufstellung eines Gerüstes oder eines Containers? Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Formloser Antrag unter Angabe des Grundes der Aufstellung, der Dauer des Vorhabens, der örtlichen Lage und der Anschrift der verantwortlichen Firma (Antragsvordrucke liegen im Bürgerbüro für Sie bereit) Gebühren und Gültigkeit: Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen ausgestellt. Die Gebühr beträgt 25,60 Euro. Bearbeitung: Der Antrag muss der Straßenverkehrsbehörde mindestens 1 Woche vor dem geplanten Beginn vorliegen. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte außergewöhnlicher Behinderung? mit Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: - formloser Antrag (mündlich) - Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ - aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes - aktuelles Passbild Gebühren: Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei. Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises bzw. der Genehmigung wird der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises angeglichen. Bearbeitungszeit: Die Genehmigung wird von der Ordnungsbehörde ausgestellt und hat eine Bearbeitungsdauer von circa 3 Tagen. Die Genehmigung wird Ihnen zusammen mit dem Ausweis per Post zugestellt oder kann persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Parkerleichterungen Schwerbehinderten? für besondere Gruppen von Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: - förmlicher Antrag (liegt im Bürgerbüro für Sie bereit) - Schwerbehindertenausweis - aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Die Erteilung einer Parkerleichterung unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Diese sollten Sie vor der Antragstellung im Bürgerbüro erfragen. Gebühren: Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei. Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises bzw. der Genehmigung wird der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises angeglichen. Bearbeitungszeit: Ihr Antrag wird an das zuständige Versorgungsamt zur Prüfung der Vorraussetzungen weitergeleitet. Danach wird die Genehmigung von der Ordnungsbehörde ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 2 Wochen. Die Genehmigung wird Ihnen per Post zugestellt oder kann persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Gewerbe- und Gaststättenwesen: An-, Um- bzw. Abmeldung eines Gewerbebetriebes? Benötigte Unterlagen: - gültiger Personalausweis - bei erlaubnispflichtigen Betrieben sind ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft vorzulegen (nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro) Gebühren: Die Gebühr für die An-, Um- oder Abmeldung beträgt jeweils 22,00 Euro. Alle Meldungen sind innerhalb einer Woche nach Aufnahme bzw. Aufgabe des Betriebes oder Änderungen im Tätigkeitsbereich bei dem Gewerbeamt anzuzeigen. Aufnahme eines Gaststättenbetriebes? Zur Aufnahme eines Gaststättenbetriebes sind individuell nach Art des Betriebes verschiedene Unterlagen einzureichen. Wir bitten Sie deshalb, sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen, um die für Sie notwendigen Unterlagen zu erfragen. Sonstiges: Anträge auf Kindergeld? Die Anträge auf Kindergeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Die Einreichung des Antrages erfolgt bei der Agentur für Arbeit - Familienkasse Nordanlage 60 35390 Gießen Telefon: 0641 – 93 93 0 Email: [email protected] Beantragung eines EU-Führerscheines? Einen EU-Führerschein können Sie bei der Führerscheinstelle des Wetteraukreises Europaplatz 61169 Friedberg (Hessen) Telefon: 06031 – 83 0 Web: www.wetteraukreis.de beantragen. Ummeldung eines Kfz? Ihr Kfz an- bzw. ummelden können Sie bei der Zulassungsstelle der Stadt Butzbach Elsa-Brandström-Straße 3 (neben Lidl-Markt) 35510 Butzbach Telefon: 06033 - 74 80 -11 /-12 /-13 Telefax: 06033 - 74 80 20 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Alle in dieser Broschüre genannten Antragsformulare stehen für Sie auch auf der Homepage der Stadt Münzenberg zum Download bereit! www.muenzenberg.de